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1 DETAILPROGRAMM Kairo - Kapstadt 20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020

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DETAILPROGRAMM

Kairo - Kapstadt

20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020

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20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020

VON KAIRO NACH KAPSTADT Ein grossartiger Streifzug durch den afrikanischen Kontinent.

Mit Kurt Schaad

Ägypten, Äthiopien, Kenia, Victoriafälle, Südafrika. Angelehnt an Kurt Schaads grosse SRF DOK-Produktion "Kairo-

Kapstadt", die ihr 10-jähriges Jubiläum feiert, machen Sie sich auf eine Entdeckungsreise quer durch Afrika. Mit dem

Reisejournalisten als Begleiter, der Ihnen von seinen eigenen Erfahrungen erzählt und – durch seine Kontakte – neue

Reiseerlebnisse ermöglicht. Vom nie an Attraktivität verlierenden alten ägyptischen Reich bis ans sagenumwobene Kap

der Guten Hoffnung führt Sie Ihre Route. Unterwegs gespickt mit Höhepunkten der unterschiedlichen historischen Epo-

chen, Hochkulturen, Landschaftstypen und Gesellschaftsformen.

Der Besuch der Pyramiden von Gizeh ist ein absolutes Must.

Sie sind noch heute die Schatzkammer der Weltgeschichte.

Im Schweizerischen Institut für Ägyptische Bauforschung

und Altertumskunde, idyllisch auf einer Insel direkt am Nil

in Kairo gelegen, erhalten Sie Einblick in zeitgenössische

Archäologieprojekte.

Im orthodoxen Äthiopien treffen Sie auf orientalisches

Christentum und erleben in der Hauptstadt den Aufbruch in

die Moderne. Sie bestaunen nicht nur die aus dem Boden

herausgemeisselten, faszinierenden Felsenkirchen sondern

spüren auch, wie intensiv Religion hier gelebt wird. Ein

Schweizer Projektverantwortlicher gibt Ihnen zudem Aus-

kunft wie in diesem faszinierendem Land Tradition und

Zukunftsvision Hand in Hand einhergehen.

Kenia verzaubert durch seine Landschaftszüge – die Sie auch

aus der Luft bewundern können. Mit dem Schweizer Buschpi-

loten Christian Strebel, CEO von Yellow Wings Air Services

Ltd., sehen Sie die Masai Mara unter sich vorbeiziehen und

bestaunen den Kilimandscharo hoch oben aus der Nähe. Eine

Pirschfahrt zu Geparden, Flusspferden und Löwen oder die

Elefantenfütterung in einem Wildlife Trust, der Besuch einer

Schule und ein Treffen mit SRF Radiokorrespondenten in

Nairobi erweitern Ihre Savannen- und Lodge-Momente.

Nach den Ehrfurcht gebietenden Victoriafällen wartet das wun-

derschöne Südafrika – in all seiner Pracht und Zwiespalt. Die

freie Afrikakorrespondentin Cristina Karrer begleitet Sie in und

um Johannesburg und zeigt Ihnen Facetten der – auch heute

noch – parallelen Gesellschaften. Zum Schluss bringt Sie der

nostalgische Zug von Rovos Rail gediegen bis nach Kapstadt.

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20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020

Reiseplanung

Tag 1 & 2: Zürich – Frankfurt – Kairo

Ihre Reise durch den afrikanischen Kontinent beginnt mit

Ihrem Lufthansa-Flug via Frankfurt nach Kairo. Als Erstes

tauchen Sie in die Stadtatmosphäre ein mit einem Besuch

des Chan el-Chalili-Basars in der Altstadt. Als grösster

Markt Afrikas bezeichnet, wurde er ursprünglich auf einem

ehemaligen Mamluken-Friedhof als Karawanserei und Han-

delshof gegründet. Ein Willkommensdinner rundet Ihren

ersten Tag ab. Kurt Schaad erzählt dabei von seinen Erleb-

nissen und wie sich das Land seit der DOK-Serie gewandelt

hat. Als Nächstes warten auf Sie die weltberühmten Pyrami-

den von Gizeh und die majestätische Sphinx. Sie erfahren

von der naheliegenden Theorie einiger Historiker, ihre Nase

sei von einem fanatischen Bilderstürmer im 14. Jh. abge-

schlagen worden. Nach dem Ägyptischen Museum, dessen

Artefakte in die Prädynastische Zeit und somit ins 4. Jtsd.

zurückreichen, begeben Sie sich zur Zitadelle von Saladin –

als Teil des Historischen Kairos zum UNESCO-

Weltkulturerbe gehörend und erst seit wenigen Jahrzehnten

öffentlich zugänglich. Malerisch auf der Nilinsel Zamalek

gelegen befindet sich das Schweizerische Institut für Ägyp-

tische Bauforschung und Altertumskunde. Der Direktor,

Dr. Cornelius von Pilgrim, empfängt Sie zu einem interes-

santen Gespräch über das alte und heutige Ägypten.

NZZ-REISEN EXKLUSIV

Afrika-Abenteuer durch Ägypten, Äthiopien, Kenia, Victoriafälle, Südafrika

• Ein afrikanisches Reise-Unikat, ausgearbeitet mit dem Reisejournalisten Kurt Schaad

• Treffen mit neuen und alten Bekannten, die seit der Pro-duktion der DOK-Reportage "Kairo-Kapstadt" die letzten 10 Jahre und ihre Entwicklungen für Sie zusammenfassen

• Paradiesische Landschaften Afrikas: Wüsten, Felspla-teaus, grüne Ebenen, Seen, tosende Wasserfälle und Gebirgsketten

• Kleinflugzeug-Touren über Kenia mit dem Schweizer Buschpiloten Christian Strebel, Game Drive im Gelän-dewagen auf Geparden-Spuren, Nostalgie-Zugfahrt mit Rovos Rail durch Südafrika

IHRE BEGLEITUNG

KURT SCHAAD

Kurt Schaad arbeitete von 1972 bis 2010 für SRF. Er war Redaktionsleiter des Wirtschaftsmagazins „ECO“ und von „SF Spezial“, sowie Produzent und Mo-derator bei der Vorabendsendung „Ka-russell“ und der Tagesschau. Für seine Arbeiten wurde er mehrfach ausge-zeichnet. Unter seiner Verantwortung entstanden diverse Reisereportagen, u.a. die fünfteilige DOK-Serie von SRF, die ihn von Kairo nach Kapstadt geführt hat. Die Erfahrung dieser Reise, welche im 2020 ihr 10-jähriges Jubiläum feiert, haben für die Entstehung dieser NZZ-Reise eine wichtige Rolle gespielt. Er begleitet die Reise während der gesam-ten Dauer. Durch seine Erfahrungen und Kontakte macht er Afrika für Sie zugänglich und erlebbar.

LEISTUNGEN

• Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen)

• Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-Inlandflüge in Kenia, alle Transporte, Eintritte, Trinkgelder, Visagebühren • Hotel- und Lodgeunterkünfte, 2 Übernachtungen im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite zur Doppel-belegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buchbar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag

• Begleitung und Moderation durch Kurt Schaad, er-wähnte Expertengespräche, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung

• Ausführliche Reisedokumentation

TERMIN 20.10. – 10.11.2020

PREIS Fr. 18 450.- p.P.. EZ-Zuschlag: Fr. 2 880.-

TEILNEHMER/INNEN

Min. 15, max. 22 Personen

DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, [email protected]

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Tag 3: Kairo – Addis Abeba

Mit dem Nachtflug von Ethiopian Airways fliegen Sie in

Richtung Horn von Afrika in die Hauptstadt Äthiopiens.

Ausgeruht suchen Sie am Nachmittag den auf 3'000 m gele-

genen Hausberg Entoto auf und lassen den Blick über die

Hauptstadt schweifen. Dicht von Eukalyptusbäumen be-

wachsen, wird er oft als „Lunge von Addis Abeba“ bezeich-

net. Mit der Kathedrale der Heiligsten Dreifaltigkeit kom-

men Sie das erste Mal in Berührung mit dem hier gelebten

altorientalischen Christentum der Äthiopisch-Orthodoxen

Tewahedo-Kirche. Die Kathedrale selbst ist letzte Ruhe-

stätte für Angehörige der Kaiserfamilie und geschichtlicher

Helden. Auf dem Merkato, dem – wiederum – grössten

seiner Art in ganz Afrika, erleben Sie das pulsierende Leben

der äthiopischen Hauptstadt. Von Computern über Souve-

nirs bis zu lebenden Tieren ist hier alles zu finden. Einen

einzigartigen Einblick darin, wie in Äthiopien Tradition und

Zukunftsvision Hand in Hand einhergehen, gewährt Ihnen

das Treffen mit Chris Annen. Der Schweizer blickt auf jah-

relange Äthiopien-Erfahrung zurück, hat er doch verschiede-

ne Entwicklungsprojekte im ganzen Land betreut, unter ande-

rem für Helvetas. In seiner Begleitung besuchen Sie eine

Kunstgalerie und ein traditionelles Restaurant mit spektakulä-

ren Aufführungen einer Tanzgruppe. Die Nacht verbringen

Sie im Wissen, sich mit 2'200 m.ü.M. in der dritthöchstgele-

genen Hauptstadt der Welt zu befinden.

Tag 4: Addis Abeba – Lalibela

Ein kurzer Inlandflug bringt Sie ins nördlich gelegene Lalibela,

wo Ihnen das Bild der ganz in weiss gehüllten Gläubigen und

Pilger bereits Aufschluss über die Besonderheit des Ortes gibt:

Die elf weltberühmten, UNESCO-klassierten Felsenkirchen,

gehauen aus roter Basaltlava im 12./13. Jh., machen Lalibela

zum wichtigen Pilgerziel. Sie scheinen bezüglich Architektur,

Grösse, Ausführung und Konzept von übermenschlicher Hand

erschaffen zu sein, weshalb zahlreiche Legenden ihre mysteriö-

se Entstehung interpretieren. Einige der mehrgeschossigen

Monolithkirchen sind untereinander mit einem komplizierten,

verwirrenden Labyrinth aus Tunneln, Gängen und versetzten

Krypten, Grotten und Galerien verbunden. Bet Medhanealem

ist die grösste aus Stein gehauene Kirche der Welt und gleicht

einem griechischen Tempel. Bet Giyorgis darf sich wahrschein-

lich als eleganteste aller Kirchen Lalibelas rühmen. Sie treffen

Priester und Diakone, die in dieser geheimnisvollen und wun-

derbaren Welt ihrer alltäglichen Arbeit nachgehen. Zusammen

mit den Gläubigen werden Sie Teil einer magischen Stimmung:

inmitten der eindrücklichen Prozessionen fühlt man sich in

biblische Zeiten zurückversetzt.

Tag 5: Lalibela Am Morgen besuchen Sie eine weitere bedeutende Stätte,

das Felsenkloster Neakuto Leab. Die halb in den Fels ge-

schlagene Höhlenkirche im Schatten der Tafelberge des

Tigray-Gebirges diente dem gleichnamigen König nach

dessen Abdankung als Einsiedelei und beherbergt heute eine

beeindruckende Sammlung antiker Kreuze, illustrierter

Handschriften und weiterer Ikonen. Am Mittag begeben Sie

sich auf den Samstagsmarkt von Lalibela – hier herrscht

geordnetes Chaos. Im Irrgarten von Planen, Tischchen,

Andenken und Weihrauch beobachten Sie das tägliche Trei-

ben und den Austausch der Menschen beim Einkauf. Am

Nachmittag suchen Sie das imposante Felsenkloster Ashtem

Maryam auf: In der relativ kleinen, auf 3'800 m steil am

Berg gelegenen Kirche mit semi-monolithischer Architektur

treffen Sie auf liebevoll gestaltete Kreuze und geniessen den

Rundblick auf die Gegend von Lalibela. Nicht fehlen darf

eine klassische Kaffeezeremonie und den Genuss des herrli-

chen äthiopischen "Buna".

Tag 6: Lalibela – Axum Kurz vor Mittag bringt Sie ein weiterer kurzer Inlandflug

nach Axum, das Zentrum des legendären Reichs der Köni-

gin von Saba. Die imposanten Stelen von Axum verkörpern

ein Wahrzeichen der jahrtausendealten äthiopischen Kultur

– darunter befindet sich der grösste jemals von Menschen

bearbeitete und aufgerichtete Steinblock der Welt, sowie die

Inschriften von König Ezana. Die Kirche der heiligen Maria

von Zion indes wird als Aufbewahrungsort der Bundeslade

vermutet. Das seit dem 4. Jh. verankerte Christentum ist

auch hier nach wie vor lebendig: Sie haben die Gelegenheit,

den Schreibern über die Schultern zu schauen, die bis heute

die Heiligen Schriften von Hand auf Pergament kopieren.

Etwas ausserhalb der Stadtgrenzen liegen die Gräber von

König Kaleb und seines Sohnes Gebre Meskel auf einem

kleinen Hügel, die für ihre reiche Verzierung bekannt sind.

Der Abend bietet sich an, um in einem typischen „Tej-Bet“

das zweite Nationalgetränk, den Honigwein, zu probieren.

Tag 7: Axum – Yeha – Adrigrat – Gheralta Auf einer der schönsten Strassen des Landes inmitten der

grandiosen Berglandschaft ist Ihr Tagesziel Gheralta. Unter-

wegs kommen Sie in Adwa vorbei, wo 1896 die berühmte

Schlacht zwischen den äthiopischen und den italienischen

Streitkräften stattfand und welche die äthiopische Souveräni-

tät sicherte. In Yeha besichtigen Sie die vor mehr als 2'500

Jahren erbaute Tempelanlage. Der sogenannte „Mondtempel“

wurde der Überlieferung nach für die Königin von Saba ge-

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baut und dem Gott des Mondes Almaq gewidmet. In Adrigat

besuchen Sie eine Kaktusfarm. Ihre Frucht, die Kaktusbirne,

spielt eine immer wichtigere Rolle als Nahrungs- und Futter-

mittelquelle in der Region. Sie wird auch als Brennstoff,

natürlicher Zaun oder Hecke und zur Bodenerhaltung ver-

wendet und bietet so eine Einkommensquelle. Kurt Schaad

erzählt dabei mehr über die modernen und was es braucht um

die Lebensqualität zu steigern. Anschliessend geht es weiter

in die Region Gheralta, wo Sie Ihre Lodge beziehen. Das

Gheralta-Massiv beeindruckt als spektakuläre Landschaft mit

bizarren Gesteinsformationen, Felsnadeln aus rotem Sandstein

und uralten Sykomoren-Bäumen.

Tag 8: Gheralta – Mekele Die aussergewöhnlichen Felsenkirchen der Region nisten

zum Teil in unzugänglichen Orten und Höhen. Optional

können Sie die Ruhe Ihrer Unterkunft geniessen oder eine

spektakuläre Wanderung durch das Gheralta-Gebirge unter-

nehmen (eine gute Kondition ist hierfür erforderlich). Die

Felsenkirchen von Tigray befinden sich weit oben in den

Bergen und wurden in mühevoller Arbeit, vor meist mehr

als 1‘000 Jahren, erschaffen. Eine kleine Kletterpartie bringt

Sie zur Kirche von Maryam Korkor hinauf. Der Priester der

Kirche und Verwahrer der Schlüssel sowie die Kinderschar

der Umgebung werden Sie dabei begleiten. Die Anstrengung

wird von der Aussicht und den einmaligen Malereien in der

Kirche mehr als belohnt: die beeindruckende Lage und Ab-

geschiedenheit sind ein bleibendes Erlebnis. Am Nachmittag

verlassen Sie das Massiv und machen sich auf in Richtung

Süden. Die Strasse führt entlang des östlichen Abhanges des

äthiopischen Hochlandes, mit wunderschönen Ausblicken

sowohl über die Berge als auch über die Danakil-Ebene. Mit

Mekele, der relativ jungen und für äthiopische Verhältnisse

modernen Stadt, erreichen Sie einen wichtigen Handels-

punkt. Völker verschiedenster Ethnien und Religionsgrup-

pen treffen auf dem Markt zusammen und die Salzstrasse

aus der Danakil-Ebene findet hier ihr Ziel. Am Abend ge-

niessen Sie Ihr letztes äthiopisches Abendessen.

Tag 9 & 10: Mekele – Addis Abeba – Nairo-

bi – Masai Mara Sie verlassen Äthiopien und seine distinktive Kultur und

fliegen via Addis Abeba in die Hauptstadt Kenias, Nairobi.

Hier treffen Sie auf Ihren Piloten der kommenden Tage: den

Schweizer Christian Strebel, Gründer von Yellow Wings Air

Services Ltd.. Mit ihm fliegen Sie in den Masai Mara Natio-

nalpark und sehen die faszinierenden Weiten Afrikas aus der

Vogelperspektive. In diesem weltberühmten Teil der Seren-

geti sind die beeindruckenden «Big Five» beheimatet: Ele-

fant, Spitzmaulnashorn, afrikanischer Büffel, Leopard und

Löwe. Es erwarten Sie Ausflüge tief in die Savanne und

zahlreiche Tierbegegnungen, aber auch ein authentischer

Blick in Traditionen und Alltagsleben: Was hat es mit den

hohen Sprüngen der Massai-Männer und dem Klang des

Kuduhorns auf sich? Beim Besuch einer lokalen Primar-

schule indes erfahren Sie mehr über das Bildungssystem und

dessen Wichtigkeit. Während Ihrer Flugtouren mit Christian

Strebel erzählt er Ihnen seinerseits von seinen Erfahrungen

mit Natur, Menschen und Herausforderungen des Lebens in

dieser wunderschönen Region. Die Nächte verbringen Sie in

wundervollen Lodges, die Ihr Kenia-Erlebnis unterstreichen

und auch tagsüber zum Entspannen einladen.

Tag 11 & 12: Masai Mara – Amboseli Den letzten Tag in der Masai Mara, Kenias berühmtestem

Reservat und bekannter Savannenlandschaft aus "Out of

Africa", widmen Sie spezifisch den Geparden. Seit Beginn

dieses Jahrhunderts ist ihr Bestand dramatisch gesunken auf

7'500 Tiere – Hauptgrund hierfür das menschliche Eingrei-

fen in ihren Lebensraum und -art. Das Mara-Meru Cheetah

Projekt setzt sich mit Forschung und Informationsarbeit für

den Schutz dieser Spezies ein. Mit einem Team, welches seit

Jahren mit dem Projekt zusammenarbeitet, begeben Sie sich

auf einen Game Drive in offenen Geländewagen, um unter

fachkundiger Leitung Ausschau nach den Geparden zu hal-

ten. Am Abend zuvor erhalten Sie von der Verantwortlichen

des Projektes selbst, Dr. Elena Chelysheva, eine Einführung

in die Thematik. Nach Ihrer Pirschfahrt bringt Sie Christian

Strebel auf einem wunderbaren Flug – mit Sicht über das

Rift Valley, über Seen mit Flamingoschwärmen und mit

Blick auf den grandiosen Kilimandscharo in den Amboseli-

Nationalpark. Hier tauchen Sie erneut in die weitläufige

Natur des afrikanischen Kontinents ein. Bekannt ist der Park

vor allem für seine grossen Elefantenherden. Nebst Freizeit

unternehmen Sie Safaris, auf welchen Ihnen Kurt Schaad

von seinen Tiererlebnissen als Reisejournalist erzählt. Auch

erfahren Sie, wie das Volk der Massai als Besitzer des um-

liegenden Landes zum Erhalt der hiesigen Elefantenpopula-

tion beigetragen hat.

Tag 13: Amboseli – Nairobi Nach Freizeit am Morgen fliegen Sie zurück nach Nairobi.

Dort wartet eine private Führung durch den David Sheldrick

Wildlife Trust auf Sie, eine der ältesten Wildtier-Stiftungen

des Kontinents, welche sich dem Schicksal verwaister und

erkrankter Elefanten annimmt. Auf dieser Spezialführung

nehmen Sie Teil an der Fütterung der imposanten Tiere, die

Sie auf diese Weise ganz nah erleben. Auch von Ihrem Ho-

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tel aus geniessen Sie den Ausblick auf den direkt anliegen-

den Nairobi Nationalpark. Zum Abendessen gesellen sich

Samuel Burri und Anna Lemmenmeier zu Ihnen – die bei-

den Journalisten teilen sich in der Hauptstadt die Korres-

pondentenstelle für Radio SRF und berichten regelmässig

für "Echo der Zeit" über Kenia.

Tag 14: Nairobi – Victoriafälle Ein weltberühmtes Naturhighlight steht heute auf dem Pro-

gramm. Am frühen Morgen verabschieden Sie sich von

Kenia und fliegen mit der nationalen Airline südlich über

den afrikanischen Kontinent an die Grenze zwischen Sambia

und Simbabwe. Hier erblicken Sie die tosenden Victoriafäl-

le. Auf einer abendlichen Sundowner-Bootsfahrt auf dem

Sambesi werden Himmel und Wasser in tiefes Abendrot

getunkt.

Tag 15: Victoriafälle – Johannesburg Die Eindrücke häufen sich – als letztes Land Ihrer Reiseroute

erreichen Sie mit South African Airways am Nachmittag den

südlichsten Staat des Kontinents. In der landesgrössten Stadt

Johannesburg erhalten Sie Dank der Begleitung durch Cristi-

na Karrer einen besonders lebendigen Einblick in die The-

men, welche Gesellschaft und öffentliche Meinung beherr-

schen. Die freie Afrikakorrespondentin, Dokumentarfilmerin

und Autorin hat hier seit bald 20 Jahren ihre Basis und zeigt

Ihnen "ihr" Johannesburg. Mit der Nelson Mandela Bridge

sehen Sie ein Bauwerk, dessen Namensgebung dem grossen

Politiker und seinen Bemühungen, die unterschiedlichen

Völkergruppen Südafrikas einander näher zu bringen, Tribut

zollen sollte. Beim gemeinsamen Dinner in gemütlicher At-

mosphäre erzählt Cristina Karrer aus ihrem Leben.

Tag 16-18: Johannesburg – Rovos Zug –

Kapstadt Das Township Soweto steht als Synonym für den Wider-

stand der einheimischen Bevölkerung während der Apart-

heid. Cristina Karrer begleitet Sie durch den Stadtteil mit der

weltweit einzigen Strasse, in der zwei Nobelpreisträger

wohnten. Im Mandela House, wo der Widerstandskämpfer

und Präsident zeitweise selber zu Hause war, erfahren Sie

mehr über Nelson Mandela und seine Familie. In der Nach-

barschaft Kliptown besuchen Sie einen Kindergarten, wo

nach der Feldenkrais-Methode ein körperzentriertes Projekt

die Kinder begleitet – eine berührende Erfahrung, welche

die Journalistin filmisch festgehalten hat. Danach begeben

Sie sich in die Hauptstadt Pretoria: Im wunderbaren Koloni-

algebäude der alten Transvaal-Dampfbahn wartet der Zug

von Rovos Rail auf Sie. Ein privates Eisenbahnunterneh-

men, das 1986 seine Lizenz erhielt und seitdem sein Netz

kontinuierlich ausgebaut hat. In nostalgischen Zugwaggons

legen Sie eine 1'600 km lange Strecke bis an die Südküste

des Kontinents zurück. Während diesen zwei Fahrttagen

inklusive Übernachtungen auf Schienen durchstreifen Sie

die majestätischen Landschaften Südafrikas – die weiten

Ebenen des nördlichen Hochlandes, durch Gebirgsketten

und Weinanbaugebiete. Ziel ist Kapstadt, mit Tafelberg,

Devil's Peak und Lion's Head im Hintergrund.

Tag 19 & 20: Kapstadt & Kap der Guten

Hoffnung Von fast überall her kann man in der Metropole das schie-

fergraue Urgestein des Tafelbergs sehen. Sofern das Wetter

dem Programm keinen Strich durch die Rechnung macht,

nehmen Sie die Seilbahn zur Gipfelebene, um die Aussicht

auf Kapstadt, Ozean und Halbinsel zu geniessen. Danach

begeben Sie sich etwas ausgedehnter auf die Spuren Nelson

Mandelas. Auf einem Rundgang durch das historische und

kulturelle Herz der Stadt erfahren Sie von seinen Lebenssta-

tionen: Verurteilung, die Zeit im Gefängnis bis hin zu sei-

nem heutigen gesellschaftlichen Stand. Sie erfahren vor Ort,

welche Hebel für seine Freilassung in Bewegung gesetzt

wurden und die Involvierung eines Präsidenten, eines Ge-

fängnisdirektors und eines Spions. Ein alter Bekannter Kurt

Schaads, der leidenschaftliche Motorradfahrer Geoff Rus-

sell, erzählt Ihnen aus dem Alltag und seinen Touren, bei

denen er jeden Stein der weiteren Region kennengelernt hat.

Als letzten Höhepunkt Ihrer Reise besuchen Sie das Kap der

Guten Hoffnung, wo Indischer Ozean und Atlantik aufei-

nandertreffen und gewaltige Stürme entstehen können. In

blühenden Seefahrtszeiten liessen hier so manche

Schiffscrewmitglieder ihr Leben, entsprechend ranken sich

vielzählige Sagen ums Kap. Heute kaum mehr vorstellbar

beim Anblick des wunderschönen Naturschutzgebietes, wo

zu Dutzenden Straussenvögel die Küste entlang spazieren

und fotogen in die Kamera schauen. Auf dem Rückweg

machen Sie einen Halt bei den kleinen Brillen-Pinguinen der

bekannten Boulders Beach-Kolonie. Mit einem Galadinner

setzten Sie den Schlusspunkt Ihrer Afrika-Erfahrung.

Tag 21/22: Kapstadt – Frankfurt – Zürich Es bleibt Zeit, Kapstadt auf eigene Faust zu entdecken vor

dem Rückflug am frühen Abend mit Lufthansa via Frankfurt

nach Zürich, Ankunft am frühen Morgen des letzten Tages.

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Allgemeines

Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem

Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-

sammenarbeit mit dem Reisejournalisten Kurt Schaad –

sowie dem für diese Art von Reisen spezialisierten Veran-

stalter. Unter der Verantwortung von Kurt Schaad entstan-

den diverse Reisereportagen, u.a. die fünfteilige DOK-Serie

von SRF, die ihn von Kairo nach Kapstadt geführt hat. Die

Erfahrung dieser Reise, welche im 2020 ihr 10-jähriges

Jubiläum feiert, haben für die Entstehung dieser NZZ-Reise

eine wichtige Rolle gespielt. Kurt Schaad begleitet die Reise

während der gesamten Dauer. Durch seine Erfahrungen und

seine Kontakte macht er Afrika für Sie zugänglich und er-

lebbar. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen

für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer

offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei de-

nen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art

entdeckt.

Begleitung durch Kurt Schaad und Begeg-

nungen vor Ort Dank Kurt Schaads Netzwerk sind diverse Expertengesprä-

che und Treffen mit neuen und alten Bekannten geplant, die

seit der Produktion der DOK-Reportage "Kairo-Kapstadt"

die letzten 10 Jahre und ihre Entwicklungen für Sie zusam-

menfassen. Sollte Ihr Begleiter oder die Experten vor Ort

nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass

ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.

Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und

richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum

jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie

Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige

Voraussetzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und

Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensberei-

cherung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Eine

gute Verfassung ist aufgrund der zurückgelegten Kilometer

per Flugzeug und Bus und den warmen Temperaturen von

Vorteil.

Klima In den bereisten Ländern herrscht je nach Region wüstenhaf-

tes bis subtropisches Klima vor. Während Ihrer Reisezeit

gibt es in der Regel keine andauernden Regenfälle, vielmehr

ist das Klima in weiten Teilen trocken. Einzelne Regenfälle

können aber nicht ausgeschlossen werden (in Kenia und

Südafrika). Der Unterschied zwischen Tages- und Nacht-

temperaturen ist besonders in den höher gelegenen und

wüstenhaften Regionen (Äthiopien) teilweise erheblich; hier

kann es in der Nacht bis 8°C kalt werden. Die durchschnitt-

lichen Tagestemperaturen betragen in den bereisten Gebie-

ten im Oktober/November zwischen 23°C und 30°C.

Leichte Sommerkleidung aus Baumwolle oder atmungsakti-

vem Material ist empfehlenswert. Für die kühlen bis kalten

Morgen- und Abendstunden und die Safaris in offenen Fahr-

zeugen sollten Sie zusätzlich warme Sachen mitnehmen. An

Bord des Zuges von Rovos Rail ist am Abend für die Herren

ein Jackett sowie eine Krawatte Pflicht. Bei den Damen wird

eine schicke Garderobe (z.B. schwarzes Kleid, es muss kein

Cocktailkleid sein) ebenfalls erwünscht. Auf den Kleinflug-

zeug-Inlandflügen in Kenia darf maximal 15kg Gepäck pro

Person in weichen Reisetaschen mitgeführt werden. Allfälli-

ge weitere Gepäckstücke können in Nairobi deponiert wer-

den. Generell empfehlen wir deshalb die Mitnahme von

weichen Reisetaschen an Stelle von Hartschalenkoffern.

Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in die

bereisten fünf Länder einen Reisepass, der noch mindestens

sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist,

sowie über 8 leere Seiten verfügt. Zudem wird für die Ein-

reise nach Ägypten, Äthiopien, Kenia sowie Simbabwe ein

Visum benötigt. cotravel wird für Sie die benötigten Visa

vor Abreise einholen. Die Gebühren sind bereits im Arran-

gementpreis inbegriffen (Ägypten: USD 25.-, Äthiopien:

CHF 64.-, Kenia: USD 51.-, Simbabwe: USD 30.-, Stand

November 2019). Schweizer Staatsbürger können ohne

Visum nach Südafrika einreisen – vorausgesetzt der Aufent-

halt beträgt max. 90 Tage.

WICHTIG: Wer einen israelischen Pass oder einen israeli-

schen Sichtvermerk (Stempel) im Pass hat, dem wird die

Einreise nach Ägypten verweigert. In diesem Falle raten wir,

einen neuen Pass ausstellen zu lassen.

Impfungen Für die Einreise in die fünf bereisten Länder sind grundsätz-

lich keine Impfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimp-

fung ist nur obligatorisch bei Einreise innerhalb von zehn

Tagen aus einem Endemiegebiet (nicht bei dortigem Flugha-

fentransit), einschliesslich bei Einreise aus Eritrea, Ruanda,

Somalia, Tansania, Sambia São Tomé und Príncipe. Ein

hohes Malariarisiko besteht in Äthiopien und Kenia in den

Regionen unter 2‘500 m.ü.M. sowie an den Victoriafällen

ganzjährig. Weil es keinen 100%-igen medikamentösen

Schutz gibt, kommt Schutzmassnahmen wie Mückenspray

und langer Bekleidung eine wichtige Funktion zu. Bei einer

Tablettenprophylaxe ist die Einnahme genau nach ärztlicher

Vorschrift wichtig. Welche gesundheitlichen Vorkehrungen

für Sie sinnvoll sind, sollte unbedingt vor Abreise mit dem

Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detail-

lierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch. Die

medizinische Versorgung ist teilweise unzureichend (v.a. in

Äthiopien). Persönliche Medikamente sollten Sie daher von

zuhause mitbringen.

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Transport Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Kairo und retour

ab Kapstadt (jeweils via Frankfurt) sind bei Lufthansa ge-

bucht. Die Flugdauer beträgt:

Zürich – Frankfurt: 1h00 Frankfurt – Kairo: 4h10

Kapstadt – Frankfurt: 11h55 Frankfurt – Zürich: 0h55

Der Flug Kairo – Addis Abeba, die Inlandsflüge in Äthiopi-

en sowie der Flug Addis Abeba – Nairobi sind bei Ethiopian

Airlines gebucht. In zwei 12-Plätzer Cessnas von Yellow

Wings Air Services Ltd. fliegen Sie mit dem Schweizer

Christian Strebel sowie einem anderen erfahrenen Piloten

auf den folgenden Strecken: Nairobi – Masai Mara, Masai

Mara – Amboseli, Amboseli – Nairobi. Die Strecke Nairobi

– Victoriafälle legen Sie mit Kenya Airways zurück, von

den Victoriafälle nach Johannesburg fliegen Sie mit South

African Airways. Flugänderungen bleiben vorbehalten.

Nebst dem Flugzeug, werden Sie mit komfortablen, klimati-

sierten Reisebussen der besten landesüblichen Qualität unter-

wegs sein. In komfortablen 4x4 Geländefahrzeugen gehen Sie

in Kenia auf Pirschfahrt. In Äthiopien wurde in den letzten

Jahren stark in den Ausbau der Strassen investiert und das

geteerte Strassennetz wird ständig ausgedehnter. Noch sind

die Strassen aber nur z.T. in gutem Zustand und die Fahrt

kann auch mal holprig sein. Generell entschädigen die spek-

takulären Landschaften die teilweise langen Fahrten und es

lohnt, auf dem Landweg unterwegs zu sein, auch wenn Sie für

längere Tagesetappen öfters früh aufstehen müssen. Von

Pretoria bis nach Kapstadt sind Sie auf Schienen mit Rovos

Rail unterwegs. Nebst den Schlafwaggons verfügt der Zug

über einen Speise-, Lounge- sowie Beobachtungswaggon mit

Freiluftbalkon sowie einen kleinen Souvenirladen und eine

Raucherlounge.

Unterkunft/Mahlzeiten Generell übernachten Sie in den grösseren Ortschaften in

ausgewählten 4* - 5* Hotels. Der Hotelstandard ist aller-

dings nicht immer mit jenem in der Schweiz vergleichbar.

Die Hotelsituation in Äthiopien verbessert sich von Jahr zu

Jahr, bleibt im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten

jedoch bescheiden und kann nicht mit internationalen Stan-

dards mithalten. Die Hotels in Addis Abeba und einige Lod-

ges bieten einen sehr guten Komfort. Die Zimmer in Lalibe-

la, Axum, Gheralta und Mekele sind einfach, jedoch sauber

und verfügen ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle

anderen Unterkünfte auf der Reise auch. Es kann hin und

wieder mal vorkommen, dass Sie in Äthiopien vorüberge-

hend auf Elektrizität oder warmes Wasser verzichten müs-

sen. Klassische Übernachtungsmöglichkeiten in Kenia sind

Lodges oder Tented Camps. Letztere bieten mehr Naturnä-

he, aber dennoch viel Komfort. Die grosszügigen Zelte sind

mit komfortablen Betten, schönem Mobiliar und privatem

Bad/WC ausgestattet.

Zwei Nächte verbringen Sie im nostalgischen Zug von Ro-

vos Rail. Im Arrangementpreis ist eine Pullman Suite zur

Doppelbelegung inkludiert. Die Kabine ist 7m2 gross – tags-

über ausgestattet mit einem bequemen Sofasitz ausgestattet,

der abends in ein Doppelbett oder zwei übereinanderliegen-

de Einzelbetten umgewandelt wird, und verfügt über ein

eigenes Bad mit Dusche. Die holzgetäfelten, umgebauten

Schlafwagen, bieten jeglichen modernen Komfort. In den

Badezimmern verbinden sich die originalen Armaturen mit

der modernen Technologie von Warmwasserduschen, Haar-

trocknern und Rasiersteckern. Gegen Aufpreis und vorbe-

haltlich Verfügbarkeit kann auf dem Zug ein Upgrade in

eine höheren Kabinen-Kategorie gebucht werden:

Deluxe Suite

Die Deluxe Suite ist 10m2 gross, verfügt über einen „Wohn-

bereich“ mit zwei Stühlen und einen Tisch, ein Doppelbett,

welches auch in zwei Einzelbetten geteilt werden kann, ein

eigenes Bad mit Dusche sowie eine Minibar. Aufpreis: CHF

850.- pro Person in Doppel- respektive CHF 1 190- in Ein-

zelbelegung.

Royal Suite

Die Royal Suite ist 16m2 gross, verfügt über einen eigenen

Loungebereich sowie ein geräumiges Doppelbett (oder zwei

Einzelbetten) und ein komplettes Badezimmer mit einer

viktorianischen Badewanne und einer separaten Dusche. Die

Royal Suiten sind der Inbegriff von Luxus mit schönen

Holzvertäfelungen und Elementen aus der edwardischen

Epoche. Zusätzlich verfügt diese Kabinen-Kategorie über

eine Minibar. Aufpreis: CHF 1 650.- pro Person in Doppel-

respektive CHF 2 290- in Einzelbelegung.

Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere

Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Auf der Reise werden Sie

sowohl einheimische als auch internationale Küche genies-

sen können. Sie begegnen den verschiedensten regionalen

Kochstilen und Spezialitäten, erleben gehobene Restaurants

ebenso wie authentische Lokale.

Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat-

sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung

„Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro

Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder

CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein-

schaft lebend (CHF 50 000.- Annullierungskosten gedeckt).

Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und

schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf

Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien

vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall

aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-

formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen

sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem

Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt

muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.–

pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-

scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels

eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur

Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro

Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange-

mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge-

führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen)

gelten auch für Änderungen durch den Kunden.

Durchführungsentscheid bis 61 Tage vor Abreise 30%

60-31 Tage vor Abreise 50%

30-0 Tage vor Abreise 100%

Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so

entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.

Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun-

gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi-

viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker-

stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet

werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal-

tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Page 9: Kairo - Kapstadt · 2019-12-16 · VON KAIRO NACH KAPSTADT Ein grossartiger Streifzug durch den afrikanischen Kontinent. Mit Kurt Schaad Ägypten, Äthiopien, Kenia, Victoriafälle,

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Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit

für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir

offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas-

sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der

DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei-

severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En-

gagement ausgezeichnet ist.

Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von

mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat.

Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines

natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen

wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen

Verhältnissen in unseren Zielgebieten.

Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten

wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-

schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den

CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen

oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro-

jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam-

menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren

wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss

auszugleichen:

Von Zürich nach Kairo und retour ab Kapstadt (jeweils via

Frankfurt) – Economy – Flugdistanz: ca. 12 900 km

Kompensationskosten: CHF 65.- (Stand November 2019,

kann bis zur Abreise geringfügig variieren)

Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am

Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter

Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich

bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name

und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der

Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner

weitergeleitet werden können.

Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise

zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses

Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-

ne Fragen stellen zu können.

Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-

sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen

in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF

2 880.- (inklusive Einzelnutzung einer Pullman Suite im

Zug).

Teilnehmer Maximal können 22 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz

vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen-

den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns

dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Kosten/Leistungen Die 22-tägige Reise kostet CHF 18 450.-.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa, Ethiopian,

Kenya sowie South African Airways in der Economy-Klasse

(inkl. Flugtaxen), Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-

Inlandflüge in Kenia, alle Transfers, Hotel- und Lodgeun-

terkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2 Übernachtungen

im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite zur Doppel-

belegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buch-

bar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück, eine weitere

Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Pirschfahr-

ten, Visagebühren, ausführliche Reisedokumentation,

Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung und Mo-

deration durch Kurt Schaad während der gesamten Reise,

erwähnte Expertengespräche, Begleitung durch lokale

Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-

cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag

CHF 2 880.-. Upgrade in höhere Zugskabinen-Kategorien

(Deluxe oder Royal Suite, vorbehalten Verfügbarkeit).

Programmänderungen vorbehalten.

Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.

Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG.

IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN

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ANMELDUNG

NZZ REISEN KAIRO – KAPSTADT MIT KURT SCHAAD 20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:

cotravel – Kairo-Kapstadt – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und

Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die

Reise von Kairo nach Kapstadt an. Die 22-tägige Reise kostet CHF 18 450.-.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa, Ethiopian, Kenya sowie South African Airways in der Economy-

Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-Inlandflüge in Kenia, alle Transfers, Hotel- und

Lodgeunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2 Übernachtungen im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite

zur Doppelbelegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buchbar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück,

eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Pirschfahrten, Visagebühren, ausführliche Reisedoku-

mentation, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung und Moderation durch Kurt Schaad während der

gesamten Reise, erwähnte Expertengespräche, Begleitung durch lokale Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-

Reiseleitung.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag

CHF 2 880.-. Upgrade in höhere Zugskabinen-Kategorien (Deluxe oder Royal Suite, vorbehaltlich Verfügbarkeit).

Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise.

Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort

Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2 880.-

Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich buche eine Deluxe Suite (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Aufpreis CHF 850.- pro Person bei Doppel-, bzw.

CHF 1 190.- bei Einzelbelegung.

Ich buche eine Royal Suite (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Aufpreis CHF 1 650.- pro Person bei Doppel-, bzw.

CHF 2 290.- bei Einzelbelegung.

Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:

Für Einzelpersonen CHF 124.-

Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-

Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.

Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 65.- pro Person).

Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?

NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Datum Unterschrift

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG

Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken

Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und

MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-

onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss

1.1. Zustandekommen des Vertrages

Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das

Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.

Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.

1.2. Vertragsparteien

1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.

DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.

1.3. Provisorische Reservierung

Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH

2.1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-

ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-

den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.

2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen

Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-

räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft

und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis

3.1. Preisbestimmung

Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,

Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-

lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-

schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie

allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

3.2. Preiserhöhungen

3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-

schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)

- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)

- Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler

3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-

rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-

traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-derungen sind ausgeschlossen.

3.3. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage

vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur

Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn

- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen

3.4. Zahlungsverzug

Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der

Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-

gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden

4.1. Rücktritt vor Reisebeginn

4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-

genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.

4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-

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ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen

bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:

- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes

gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.

- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-

zahlen.

- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-

bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet

gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.

- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.

4.2. Kündigung während der Reise

Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

4.3. Bearbeitungsgebühren

Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal

aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH

5.1. Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises,

ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es

dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-

wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die

planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich

erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des

Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.4. Unzumutbarkeit

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für

DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-

forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-

rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)

6.1. Änderungen durch den Kunden

6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum

bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-

trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich

bestätigt wurde.

6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung

des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.

6.2. Änderungen durch DTCH

6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-

tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.

6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund

unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-

sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und

Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-

sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und

Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies

gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

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- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.

- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-falls von der Reise abzusehen.

7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von

Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen

8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht

Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von

DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-

gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

8.2. Ersatzansprüche des Kunden

Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich

anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

9. Haftung

9.1. Haftungsumfang

DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.

9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-

schränkt.

9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-

tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-

tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)

- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)

Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-

lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen

Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.

9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen

Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des

Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz

10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten

Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-

genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-

nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-

ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-

schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-

gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor,

dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-

formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er

die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten

bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.

Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

10.2. Weitergabe der Daten an Dritte

Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-

rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung

eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.

10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus

Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu

diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-

se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-

Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der

Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses

12.1. Massgebende Sprache

Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-

on massgebend.

12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-

immungen nicht.

12.3. Ombudsmann

Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

12.4. Reisegarantie

DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

12.5. Versicherungen

DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist

nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.

12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch.

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

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DER Touristik Suisse AG

Gerbergasse 26

CH-4001 Basel

T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10

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