Kantonsrat, Januar 2012
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Kantonsrat, Januar 2012
Inhalt Sessionsumfrage ...................................................................................................................................... 2
Sessionsvorschau ..................................................................................................................................... 2
Vom Atom- zum Solarkanton .............................................................................................................. 2
Einspruch der SP Fraktion gegen die die Änderung der Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz
(Veto Nr. 271) .......................................................................................................................................... 3
Vorstösse ................................................................................................................................................. 4
Dringliche Interpellation Urs Huber (SP Obergösgen): Endlager-Vorschläge: Kein Echo nach
Donnerschlag? ..................................................................................................................................... 4
Interpellation Simon Bürki (SP, Biberist): Erhöhung Vaterschaftsurlaub ........................................... 5
Interpellation Simon Bürki (SP, Biberist): Überprüfung Fussgängerstreifen auf Verkehrssicherheit . 6
Interpellation Franziska Roth, Solothurn,(SP): Tieflohnbranchen im Kanton Solothurn .................... 7
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 2
Sessionsumfrage
Stimmen Sie den Änderungen im
Volksschulgesetz (Kindergarten als Teil
der Volksschule) und im
Lehrerbesoldungsgesetz (Anrechnung von
Tätigkeiten ausserhalb des Schuldienstes
bei Lohneinstufung) zu?
Ja. Die erste Vorlage ist die logische Folge nach dem klaren JA des Volkes zu Harmos. Das muss im Gesetz verankert werden. Die zweite Vorlage beendet eine Ungleichbehandlung der Lehrpersonen bei Lohnfragen gegenüber den anderen Staatsangestellten. Deren Anstellungsbedingungen sind im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt und mit dieser Änderung wird ein Punkt für die Lehrpersonen entsprechend korrigiert.
Unterstützen Sie die gesetzliche
Grundlage für eine zeitlich begrenzte
Versuchsphase der generellen
Öffnungszeiten von Nachtlokalen bis 5
Uhr?
Die Mehrheit stimmt heute der gesetzlichen Grundlage zu und erachtet eine zeitlich begrenzte Versuchsphase als sinnvoll. Den Littering-, Lärm- und Vandalismusproblemen sind dabei ein besonderes Augenmerk zu schenken. Im Vordergrund stehen für uns die wirksame Bekämpfung deren Ursachen und der Schutz der Arbeitnehmenden.
Ein Auftrag aus den Reihen der SVP will
die Regierung verpflichten, nur noch „in
absolut zwingend notwendigen
Ausnahmefällen“ Fahrbahnhaltestellen für
Busse auf Kantons- und Transitstrassen zu
bewilligen. Stimmen Sie dieser Forderung
zu?
Nein.
Sessionsvorschau
Vom Atom- zum Solarkanton Die Atomkraft hat endgültig ausgedient. Wir besitzen alle Voraussetzungen, um uns ganz
aus erneuerbaren Energien zu versorgen. In der kommenden Session hat der Kantonsrat
die Möglichkeit weitere Schritte zum Ausstieg aus der Atomkraft und zum Einstieg in eine
Zukunft mit erneuerbaren Energien zu beschliessen.
Gemäss dem Motto „gesparte Energie ist die billigste Energie“ soll der Regierungsrat
beauftragt werden, eine Energieeffizienzoffensive für die nächsten zehn Jahre
auszuarbeiten. Der Kanton soll hierzu finanzielle Mittel bereitstellen, mit denen Projekte
zur Förderung der Energieeffizienz unterstützt werden.
Weiter wird der Kantonsrat über ein Verbot und eine Pflicht zum Ersatz von
Elektroheizungen bis zum Jahr 2025 abstimmen. Bei einem Umstieg auf die wesentlich
effizienteren Wärmepumpen lässt sich der Stromverbrauch im Vergleich zu einer
Elektroheizung um rund 60% reduzieren. Bei zurzeit immer noch 5400 Elektroheizungen
im Kanton Solothurn ist dies eine wirkungsvolle Massnahme den Stromverbrauch
wesentlich zu senken.
Um den Ausstieg aus der Atomenergie auch im Kanton Solothurn definitiv zu besiegeln,
will die SP-Fraktion die kantonalen Behörden dazu verpflichten sich gegen die Errichtung
von Atomkraftwerken auf dem Kantonsgebiet einzusetzen. Wir hoffen bei diesem
Entscheid auf die Unterstützung unserer Bündnispartner von CVP, EVP, Grünen und
Grünliberalen, um diesem Anliegen auch auf kantonaler Ebene zum Erfolg zu verhelfen,
so wie dies im nationalen Parlament bereits gemeinsam gelungen ist.
Fabian Müller, Kantonsrat SP Balsthal
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 3
Einspruch der SP Fraktion gegen die die Änderung der
Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz (Veto Nr.
271)
vom 25. Januar 2012
Einspruchstext
Die Verordnung widerspricht in § 16ter Abs. 2 dem Gesetz und ist damit
rechtlich unzulässig.
Begründung:
In § 16ter Abs. 2 ist der SPD zwingend als kantonale Abklärungsstelle
bezüglich sonderpädagogischem Bedarf auch für Kinder im Vorschulalter
vorgesehen. Gemäss § 37octies des Volksschulgesetzes bestimmt die
kantonale Aufsichtsbehörde eine Fachstelle, welche den Anspruch auf
pädagogisch-therapeutische Massnahmen von Kindern ab Geburt festlegt.
Falls die Verordnung nun den SPD als einzige mögliche Fachstelle einsetzt,
dann sind medizinische Abklärungen (kinderärztliche und psychiatrische
Abklärungen) nicht mehr gewährleistet. Damit fehlt die zwingend nötige
Fachlichkeit zur Überprüfung der Massnahmen, da der SPD die
Fachlichkeit aufgrund seiner Organisation nur im psychologischen Bereich
aufweist. Damit wird die gesetzeskonforme Überprüfung des Anspruches
vereitelt. Die Verordnung ist somit gesetzeswidrig.
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 4
Vorstösse
Dringliche Interpellation Urs Huber (SP Obergösgen): Endlager-Vorschläge:
Kein Echo nach Donnerschlag?
Am Freitag, 20. Januar 2012 veröffentlichten Nagra und Bundesamt für Energie (BFE) sogenannte Arealvorschläge für die Oberflächenanlage eines geplanten Tiefenlagers für radioaktive Abfälle. In der ganzen Schweiz wurden
Grundeigentümer, Gemeinden und der Öffentlichkeit mögliche Standorte für Oberflächenanlagen vorgestellt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb zum
heutigen Zeitpunkt solche stark detaillierten, parzellengenauen Pläne vorgelegt werden. Wie kann man mit der Planung von Oberflächenarealen beginnen, die u.a. den
Eingangsbereich für die unterirdischen Anlagen beinhalten würden, wenn weder die Standortregion, geschweige denn die genaue Lage der Lagerstätte innerhalb
der dereinst gewählten Standortregion bekannt ist? Ganz abgesehen davon, dass gerade für die Region Jurasüdfuss genauere Untersuchungen des Gebietes noch gemacht werden müssen. Das ganze Vorgehen entbehrt deshalb jeder Logik. Es
ist, wie wenn jemand ein Haus bauen will, noch keine Ahnung über Standort und Lage seines Hauses hat, aber nun unbedingt die Garageneinfahrt und die Lage
des Briefkastens planen will. Nach Bekanntwerden der Nagra-Pläne reagierten alle Kantone mit einer
Ausnahme relativ klar und deutlich ablehnend auf dieses Vorgehen. Vorgehen und Pläne sind für sie alle nicht nachvollziehbar. Völlig unnötig würden
Bevölkerung und Regionen erschreckt. Der Solothurner Regierungsrat war die einzige betroffene Regierung, die nicht reagierte. Das hat viele Fragezeichen ausgelöst, das Stillschweigen wird als Kopfnicken aufgefasst, die Betroffenen
verstehen diese Haltung nicht und fühlen sich alleine gelassen.
Diese „Zurückhaltung“ ist umso problematischer als das Vorgehen den Verdacht einer politischen Abtastübung aufkommen lässt. Wo ist ein Lager, eine Oberflächenanlage am Einfachsten realisierbar, wo ist mit dem kleinsten
Widerstand zu rechnen.
Vor diesen Hintergründen fragen wir den Regierungsrat:
1. Wieso reagierte der Regierungsrat des Kantons Solothurn als einziger der
betroffenen Kantonsregierungen nicht mit einer Stellungnahme? Kann der
Regierungsrat nachvollziehen, dass diese „Zurückhaltung“ für die Betroffenen und Interessierten zu grosser Irritation und vielerlei Interpretationen führte?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Vorgehen und die konkreten Pläne der
Nagra? Wie beurteilt er insbesondere die Tatsache, dass für sogenannte
Oberflächenanlagen Areale parzellengenau definiert wurden, obwohl weder die Standortgebiete noch allenfalls die genaue Lage einer Lagerstätte
innerhalb eines solchen Gebietes bekannt sind?
3. Waren irgendwelche kantonale Instanzen bei der Entscheidfindung für die
Wahl der zwei Areale in Däniken beteiligt?
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 5
4. Ist es für den Regierungsrat irrelevant, wenn eine solche Anlage in
dichtbesiedeltem Gebiet geplant wird?
5. Auf die betroffenen Grundeigentümer kommen schwierige Zeiten entgegen.
Ob sie dereinst wirklich ausgewählt würden ist offen. Im ganzen Prozess werden sie Jahre-, wenn nicht jahrzehntelang in Verfahren, Prozesse und
Verhandlungen involviert werden und mit Sitzungen und Papierkrieg behelligt werden. Wie will der Kanton die betroffenen Eigentümer unterstützen? Nicht nur die direkten Grundeigentümer, angrenzende, umliegende
Grundstücke, Quartiere sind ebenfalls stark betroffen.
Interpellation Simon Bürki (SP, Biberist):
Erhöhung Vaterschaftsurlaub
Derzeit haben kantonale Angestellte Anspruch auf einen Tag bezahlten Urlaub bei
Wohnungsumzug, fünf Tage für die eigene Hochzeit und max. 10 Tage für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (Art. 114 und Art. 115 GAV). Bei der Geburt
eines Kindes werden jedoch nur gerade zwei Tage Vaterschaftsurlaub gewährt (Art. 114 Abs. 3 GAV). Im interkantonalen Vergleich schneidet der Kanton Solothurn unterdurchschnittlich ab. Wie auch der Bund gewähren die meisten
Kantone 5 Tage Urlaub,.
Mit einem angemessenen Vaterschaftsurlaub würde die erwähnte Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und damit die Positionierung des Kantons als
familienfreundlicher Arbeitgeber, welcher einer zeitgemässen Familienpolitik eine
hohe Bedeutung beimisst, gestärkt. Eine angemessene Erhöhung des
Vaterschaftsurlaub ermöglicht es frischgebackenen Vätern, die Anfangsphase
ihres Kindes voll mitzuerleben, ihre Partnerin zu unterstützen und allfällige
weitere Kinder zu betreuen. Damit würde im Kanton Solothurn auch dem
Vaterwerden und der Vaterrolle ein höherer gesellschaftlicher Stellenwert
eingeräumt. Nicht zuletzt würde der Kanton Solothurn als Arbeitgeber damit
auch konkurrenzfähiger gegenüber diversen anderen Betrieben, die heute schon
viel grosszügigere Regelungen betreffend Vaterschaftsurlaub kennen (z.B. Migros
und Swisscom 10 Tage).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die Regierungsrat grundsätzlich zum Thema Vaterschaftsurlaub?
2. Sind die heute geltenden zwei Tage Vaterschaftsurlaub noch zeitgemäss? 3. Ist der Regierungsrat bereit im Rahmen der GAV-Gremien eine Erhöhung des
Vaterschaftsurlaubes zu beantragen? 4. Wie beurteilt der Regierungsrat eine Einführung eines Vaterschaftsurlaubes,
der den besonderen Betreuungsbedürfnissen in den ersten Monaten nach
einer Geburt Rechnung trägt?
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 6
Interpellation Simon Bürki (SP, Biberist):
Überprüfung Fussgängerstreifen auf Verkehrssicherheit
Im Jahr 2010 wurden in der Schweiz bei Verkehrsunfällen auf Fussgängerstreifen
270 Personen schwer verletzt und 20 Personen getötet. Leider gehen diese Werte
seit über sechs Jahren nicht zurück. Im Kanton Solothurn stieg die Zahl der
Verkehrsunfälle auf Fussgängerstreifen im letzten Jahr um 41 Prozent auf 38
Fälle. Die tödlichen Unfälle auf Fussgängerstreifen in den vergangenen Wochen
bestätigen die tragische Aktualität dieser Problematik.
Der Bund hat mittlerweile eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Auch der
Verkehrsclub der Schweiz (VCS) präsentierte kürzlich eine Kampagne, um
Autofahrer und Fussgänger auf die Gefahren zu sensibilisieren. Der Touring Club
Schweiz (TCS) testete in der ganzen Schweiz Fussgängerstreifen. Die Resultate
waren meist mangelhaft, so auch im Kanton Solothurn (Olten). Auch die
Überprüfung der Fussgängerstreifen im Kanton St. Gallen zeigt ernüchternde
Resultate: Über die Hälfte der überprüften Fussgängerstreifen weisen Mängel
auf.
Einige Kantone und Gemeinden haben bereits reagiert und Massnahmen
getroffen. So hat z.B. die Stadtpolizei Grenchen im November 2011 eine
Fachgruppe gegründet, welche sämtliche Überquerungen überprüft.
Fussgängerstreifen, welche den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen,
sollen aufgehoben oder saniert werden.
Mögliche Massnahmen könnten u.a. sein: Optimierung der Beleuchtung,
neuartige Reflektoren, Neumarkierung von verblassen Fussgängerstreifen oder
Unterflurmarkierungen. Diese leuchten beim Annähern eines Fahrzeuges auf und
sind über eine Steuereinheit regulierbar. Bei der Überprüfung der
Fussgängerstreifen sollten Strassen in der Nähe von Schulen Priorität haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Werden oder wurden alle Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen systematisch auf die Verkehrssicherheit überprüft? Wenn nein, bis wann?
2. Was sind die angewandten Kriterien für eine Sicherheitsbeurteilung? 3. Besteht eine Übersicht über den sicherheitstechnischen Zustand? 4. Besteht eine Prioritätenliste bei der Sanierung? Wenn nein, bis wann?
5. Ist der Regierungsrat bereit notwendige Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umzusetzen? Wenn ja, bis wann?
6. Ist der Regierungsrat bereit die Gemeinden zu unterstützen bei Überprüfung der Fussgängerstreifen auf den Gemeindestrassen (Merkblatt, Kriterienraster, Abklärungen etc.)?
Kantonsrat, Januarsession 2012 Seite 7
Interpellation Franziska Roth, Solothurn,(SP):
Tieflohnbranchen im Kanton Solothurn
Trotz Vollzeit Job auf Sozialhilfe resp. Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein,
ist für Arbeitende in sogenannten Tieflohnbranchen eine demütigende und sehr belastende Tatsache. Der Kanton hat in diesem Zusammenhang als Auftraggeber
und in seiner Vorbildfunktion eine Verantwortung. Er verfügt über entsprechende Instrumente (z.B. über die Submissionen) und darf Missbrauch und Lohndumping nicht tolerieren.
Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu
beantworten.
1. In welchen Wirtschaftsbranchen werden im Kanton Solothurn Tieflöhne unter Fr. 22.–/Stunde bezahlt?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Lohnentwicklung in den unter Antwort 1
genannten Wirtschaftsbranchen? 3. Mit welchen Massnahmen leistet der Kanton Solothurn in den Tieflohnbranchen
einen Beitrag zur Verbesserung der Lohnsituation? 4. Bieten die geltenden Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens die Garantie,
dass das Lohndumping und der Missbrauch bei Unteraufträgen wirksam bekämpft
werden können? 5. Falls nicht, oder dies unter den gültigen Regeln nur ungenügend möglich ist, mit
welchen zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat dem Missbrauch entgegen zu wirken?
Begründung:
In der Schweiz leben rund 130'000 Menschen, die einen Vollzeitjob machen und trotzdem nicht genügend Geld verdienen, dass sie davon bis zum Monatsende leben können. Sie verdienen unter 4'000 Franken, was ein Stundenlohn von
weniger als 22 Fr. bedeutet. Und unter der Armutsgrenze leben sogar 380'000 Mitmenschen.
Betroffen von der Problematik Tieflöhne sind vor allem Frauen, nämlich rund 300'000. Die Lohnstrukturerhebung aus dem Jahre 2008 des Bundesamtes für Statistik BFS
stellt insbesondere in folgenden Branchen Tieflöhne fest:
Branche Anteil Tieflöhne Frauen Anteil Tieflöhne Total
Pers. Dienstleistungen 45 % 41 % Gastgewerbe 36 % 32 %
Detailhandel 17 % 14 % Unterhaltung, Kultur,Sport 13 % 11 % Dienstleistungen für
Unternehmungen 20 % 12 % Nahrungsmittelindustrie 21 % 10 %
Textilgewerbe 27 % 15 % Gartenbau 46 % 30 %
Durchschnitt CH 13 % 08 %