KONTAKTADRESSEN UND GEMA ONLINE INFORMATIONEN FÜR … · Für Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft...

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SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN

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Page 1: KONTAKTADRESSEN UND GEMA ONLINE INFORMATIONEN FÜR … · Für Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen)

Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft Treuhänderin von Nutzungsrechten: Sie sorgt dafür, dass Sie als Musikscha� ende eine faire Vergütung für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke bekommen – und vertritt auch Ihre Interessen in der Ö� entlichkeit.

1MITGLIED WERDEN

Ein musikalisches Werk hat oft viele Beteiligte: Komponisten und Textdichter sowie Musikver-leger und gegebenenfalls auch weitere Rechte-inhaber. Ihre Lieder, Ihre Werke – Komposi-tionen, Songtexte und Bearbeitungen – sind Ihr geistiges Eigentum und durch das Urheber-recht geschützt. Zur ö� entlichen Nutzung die-ser Werke muss ein Nutzungsrecht erworben werden (Lizenz).

Als GEMA Mitglied beauftragen Sie Ihren Verein GEMA mit der treuhänderischen Wahr-nehmung Ihrer Rechte, d. h. der Nutzungsrechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. So ver-scha� en Sie sich Freiraum für Ihre schöpfe-rische Arbeit.

3MITBESTIMMEN IM VEREIN

Die GEMA ist ein Verein, den die Mitglieder aktiv und demokratisch mitgestalten können. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung fassen die Mitglieder Beschlüsse zu zentralen Themen. Eine Stimmabgabe ist seit 2017 auch online möglich. � www.gema.de/mitgliederversammlung

4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT

Ob auf Tonträger, im Rundfunk oder im Internet, ob auf einem Konzert, einer Tanzveranstaltung oder einem Vereinsfest – musikalische Werke können auf unterschiedlichste Weise ö� entlich genutzt werden.

6DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN

Nutzer übermitteln ihre Setlisten, also die Titel-listen oder Musikprogramme, online oder per Post an die GEMA. Anhand dieser Informationen kann die GEMA die Tantiemen an die Mitglieder zahlen, deren Werke ö� entlich genutzt wurden.

Für Livekonzerte können auch Mitglieder als ausübende Musiker oder aufgrund vertrag-licher Verp� ichtungen Setlisten einreichen: Das geht ganz einfach über � www.gema.de/musikfolgen-online

Bitte beachten: Die Einreichung der Set-listen muss bis zum 31. März des auf die Veran-staltung folgenden Jahres erfolgen. Mehr unter � www.gema.de/fristen

7JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT

Für die Verteilung der Einnahmen aus den Musiknutzungen entwickeln die Mitglieder im

9JETZT NOCH MAL GANZ GENAU

Über den Online-Service Mein Mitgliedskonto können Sie Ihren Kontoauszug mit den Beträ-gen zu den einzelnen Sparten sehen: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto

Außerdem können Sie folgende Informatio-nen abrufen:

–Steuerrechtliche Aspekte –Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern – Besonderheiten bei steuerlichem Wohnsitz im Ausland

Sie wollen wissen, wie sich die Beträge der Sparten zusammensetzen? In den Verteilungs-unterlagen wird dies ausführlich erläutert.

Über den Online-Service GEMA Download sind für alle GEMA Mitglieder Detailaufstellun-gen mit allen Informationen kostenfrei erhält-lich. � www.gema.de/gema-download1. Einzelaufstellungen mit

– Werkinformationen (z. B. Werknummer, Fassung, Werktitel, Komponist, Bewertung, Anteile)

–Ausschüttungsbeträge

RECHTE VERTRETEN, UM KREATIVE ARBEIT ZU ENTLOHNEN.DER AUFTRAG DER GEMA FÜR SIE ALS MITGLIED.

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MUSIK IST UNS WAS WERT

GEMA

Gesellschaft für musikalische Au� ührungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bayreuther Straße 3710787 BerlinT +49 30 21245-00E [email protected]

Rosenheimer Straße 1181667 MünchenT +49 89 48003-00E [email protected]

www.gema.de

KONTAKTADRESSEN UND INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE

Darüber hinaus gehört es zum gesetzli-chen Auftrag der GEMA, die Wertschätzung der Arbeit der Musikurheber und Musikverleger zu fördern und sich auf nationaler wie interna-tionaler Ebene politisch für die Interessen der Urheber einzusetzen. Deshalb versteht sich die GEMA auch als Schutzorganisation ihrer derzeit rund 72.000 Mitglieder.

2WERK ANMELDEN

Mit Ihrer Anmeldung � ießen Ihre Werke in die GEMA Datenbank ein und sind damit Bestand-teil des GEMA Repertoires. � www.gema.de/werkanmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung ist die Voraus-setzung dafür, dass die GEMA Ihre Rechte wahr-nehmen kann. Nur so können Vergütungen für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke eingenom-men und verteilt werden.

Auf Wunsch erstellt der GEMA Mitglieder-service individuelle Werkverzeichnisse. Diese bieten einen guten Überblick – zum Beispiel über alle Werke, an denen Sie beteiligt sind. � www.gema.de/werkverzeichnisse

Die wichtigsten Nutzungsarten sind: –Rundfunk (TV, Hörfunk etc.) – Au� ührung (Konzerte, Veranstaltungen, Clubs)

–Vervielfältigung (LP, CD, DVD, USB-Stick etc.) –Online (Downloads, Streaming etc.)

5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN

Die GEMA verhandelt mit den Branchenver-bänden auf der Basis unterschiedlicher Musik-nutzung Tarife für Sendung, Au� ührung, Ver-vielfältigung, Online-Nutzung etc. Dazu ist sie als Verwertungsgesellschaft gesetzlich ver-p� ichtet. In den Tarifen ist die Höhe der Vergü-tungen für die unterschiedlichen Arten ö� entli-cher Musiknutzung geregelt. � www.gema.de/musiknutzer

Musiknutzer haben über die GEMA Lizenz einen schnellen, einfachen Zugang zum Welt-repertoire der Musik und zu den entsprechen-den Nutzungsrechten. Die Lizenzierung geht bequem und schnell, entweder online über www.gema.de/lizenz oder über den GEMA Kundenservice: � Telefon +49 30 58858-999

Rahmen der jährlich statt� ndenden Mitglieder-versammlung einen Verteilungsplan, der kon-tinuierlich an veränderte Marktgegebenheiten angepasst wird.

In diesem Verteilungsplan sind sämtliche Fristen (Anmeldung der Werke und Einreichung der Setlisten), individuelle Punktbewertungen (nach Spieldauer, Besetzung etc.) sowie Verrech-nungsschlüssel aufgeführt. Damit wird für Sie als Musikscha� ende transparent, wie sich Ihre Vergütungen errechnen. Mehr unter � www.gema.de/verteilungsplan und � www.gema.de/tantiemenverteilung-inland

8DAS GELD IST DA!

Es ist Zahltag. Die Einnahmen aus der Lizenzver-gabe an die Musiknutzer haben den Verteilungs-prozess durchlaufen. Nun werden sie nach Nut-zungsart (Sparte) gesammelt als Vergütung, also Tantieme, für die Nutzung der Werke auf das jeweilige Konto der GEMA Mitglieder überwiesen.

Um einen regelmäßigen Geld� uss zu gewährleisten, schüttet die GEMA Lizenzeinnah-men zu festgelegten Verteilungsterminen aus. Die Termine sind abhängig von der Sparte. Mehr unter � www.gema.de/verteilungstermine

2. Nutzungsaufstellungen mit Informationen zum Nutzungskontext (z. B. Veranstaltungsda-tum, Ort, Veranstalter, Sender).

Ergänzend zu den Detailaufstellungen ent-halten die Informationsblätter zu den Vertei-lungen u. a. aktuelle Verteilungswerte und Tantiemenberechnungsformeln.

Ferner gibt es für alle Sparten auch eine Auslandsverteilung.

10STIMMT WAS NICHT?

Vermissen Sie eine bestimmte Nutzung in Ihrer Detailaufstellung? Sollte mal etwas nicht stimmen, stehen Ihnen die GEMA Serviceabtei-lungen A/S-Service und VR/A-Service mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie mit uns, wir kümmern uns um Ihre Fragen und klären die Ursachen für Reklamationen zur Ausschüttung Ihrer Tantiemen. Die Kontaktadressen und Ser-vicezeiten � nden Sie auf den Seiten 5 und 6.

SIE WOLLEN MEHR ÜBER DIE LEISTUNGEN DER GEMA WISSEN? Was Musiknutzer und Musik scha� ende verbin-det und was eine Ver-wertungsgesellschaft zur kulturellen Vielfalt unse-rer Gesellschaft beiträgt, erfahren Sie im Infoposter „Die GEMA auf einen Blick“. Sie können es bestellen unter � www.gema.de/infoposter

� Für weitere Informationen bitte umblättern. Auf den Innenseiten � nden Sie Online-Services und Kontakt.

Generaldirektion MünchenT +49 89 48003-741E [email protected]

SERVICEZEITENMontag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 UhrFreitag 9.00 – 16.00 Uhr

INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEFristen: � www.gema.de/fristenDienstleistungskatalog: � www.gema.de/dienstleistungskatalogMitgliederversammlung: � www.gema.de/mitgliederversammlungTarife: � www.gema.de/tarifeJahrbuch: � www.gema.de/jahrbuchVerteilungstermine: � www.gema.de/verteilungstermineTantiemen im In- und Ausland:� www.gema.de/tantiemenverteilung-inland� www.gema.de/tantiemenverteilung-ausland

Weitere Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern unter:� www.gema.de/kontakt

KONTAKTADRESSEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEMitgliederserviceFür Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen) Werken oder Subverlagsverträgen, Werkauskünfte, Dienstleistungskatalog (Werkverzeichnisse) wenden Sie sich an:

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-300E [email protected]

A/S Service (Au� ührung/Sendung)Kontakt für Tantiemenverteilungen Fernsehen einschließlich Fremdproduktionen und Produkt-werbung (FS, TFS), Kino- und Wirtschafts� lm (T, TD), Radio (R), Au� ührungen Unterhaltungs-musik (Livemusik) einschließlich mechani-scher Wiedergaben (U) sowie Au� ührungen Ernste Musik (E) und Bühnenmusik (BM) in Deutschland

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-199E [email protected]

VR/A Service (Vervielfältigungsrechte/Ausland)Kontakt für Tantiemenverteilungen (Bild-)Ton-träger (PHONO + BT), Online (MOD, KMOD, VOD, WEB) in Deutschland und für Werknutzungen im Ausland (A AR, A VR)

GEMA ONLINE-SERVICES IM ÜBERBLICK

GEMA Online Services: � www.gema.de/online-services Repertoiresuche: � www.gema.de/repertoiresucheWerkanmeldung: � www.gema.de/werkanmeldungSetlisten Online: � www.gema.de/musikfolgen-onlineGEMA Lizenzierung: � www.gema.de/lizenzMein Mitgliedskonto: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto GEMA Download:� www.gema.de/gema-download

SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN

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Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft Treuhänderin von Nutzungsrechten: Sie sorgt dafür, dass Sie als Musikscha� ende eine faire Vergütung für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke bekommen – und vertritt auch Ihre Interessen in der Ö� entlichkeit.

1 MITGLIED WERDEN

Ein musikalisches Werk hat oft viele Beteiligte: Komponisten und Textdichter sowie Musikver-leger und gegebenenfalls auch weitere Rechte-inhaber. Ihre Lieder, Ihre Werke – Komposi-tionen, Songtexte und Bearbeitungen – sind Ihr geistiges Eigentum und durch das Urheber-recht geschützt. Zur ö� entlichen Nutzung die-ser Werke muss ein Nutzungsrecht erworben werden (Lizenz).

Als GEMA Mitglied beauftragen Sie Ihren Verein GEMA mit der treuhänderischen Wahr-nehmung Ihrer Rechte, d. h. der Nutzungsrechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. So ver-scha� en Sie sich Freiraum für Ihre schöpfe-rische Arbeit.

3 MITBESTIMMEN IM VEREIN

Die GEMA ist ein Verein, den die Mitglieder aktiv und demokratisch mitgestalten können. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung fassen die Mitglieder Beschlüsse zu zentralen Themen. Eine Stimmabgabe ist seit 2017 auch online möglich. � www.gema.de/mitgliederversammlung

4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT

Ob auf Tonträger, im Rundfunk oder im Internet, ob auf einem Konzert, einer Tanzveranstaltung oder einem Vereinsfest – musikalische Werke können auf unterschiedlichste Weise ö� entlich genutzt werden.

6 DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN

Nutzer übermitteln ihre Setlisten, also die Titel-listen oder Musikprogramme, online oder per Post an die GEMA. Anhand dieser Informationen kann die GEMA die Tantiemen an die Mitglieder zahlen, deren Werke ö� entlich genutzt wurden.

Für Livekonzerte können auch Mitglieder als ausübende Musiker oder aufgrund vertrag-licher Verp� ichtungen Setlisten einreichen: Das geht ganz einfach über � www.gema.de/musikfolgen-online

Bitte beachten: Die Einreichung der Set-listen muss bis zum 31. März des auf die Veran-staltung folgenden Jahres erfolgen. Mehr unter � www.gema.de/fristen

7 JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT

Für die Verteilung der Einnahmen aus den Musiknutzungen entwickeln die Mitglieder im

9 JETZT NOCH MAL GANZ GENAU

Über den Online-Service Mein Mitgliedskonto können Sie Ihren Kontoauszug mit den Beträ-gen zu den einzelnen Sparten sehen: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto

Außerdem können Sie folgende Informatio-nen abrufen:

– Steuerrechtliche Aspekte – Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern – Besonderheiten bei steuerlichem Wohnsitz im Ausland

Sie wollen wissen, wie sich die Beträge der Sparten zusammensetzen? In den Verteilungs-unterlagen wird dies ausführlich erläutert.

Über den Online-Service GEMA Download sind für alle GEMA Mitglieder Detailaufstellun-gen mit allen Informationen kostenfrei erhält-lich. � www.gema.de/gema-download1. Einzelaufstellungen mit

– Werkinformationen (z. B. Werknummer, Fassung, Werktitel, Komponist, Bewertung, Anteile)

– Ausschüttungsbeträge

RECHTE VERTRETEN, UM KREATIVE ARBEIT ZU ENTLOHNEN.DER AUFTRAG DER GEMA FÜR SIE ALS MITGLIED.

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MUSIK IST UNS WAS WERT

GEMA

Gesellschaft für musikalische Au� ührungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bayreuther Straße 3710787 BerlinT +49 30 21245-00E [email protected]

Rosenheimer Straße 1181667 MünchenT +49 89 48003-00E [email protected]

www.gema.de

KONTAKTADRESSEN UND INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE

Darüber hinaus gehört es zum gesetzli-chen Auftrag der GEMA, die Wertschätzung der Arbeit der Musikurheber und Musikverleger zu fördern und sich auf nationaler wie interna-tionaler Ebene politisch für die Interessen der Urheber einzusetzen. Deshalb versteht sich die GEMA auch als Schutzorganisation ihrer derzeit rund 72.000 Mitglieder.

2 WERK ANMELDEN

Mit Ihrer Anmeldung � ießen Ihre Werke in die GEMA Datenbank ein und sind damit Bestand-teil des GEMA Repertoires. � www.gema.de/werkanmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung ist die Voraus-setzung dafür, dass die GEMA Ihre Rechte wahr-nehmen kann. Nur so können Vergütungen für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke eingenom-men und verteilt werden.

Auf Wunsch erstellt der GEMA Mitglieder-service individuelle Werkverzeichnisse. Diese bieten einen guten Überblick – zum Beispiel über alle Werke, an denen Sie beteiligt sind. � www.gema.de/werkverzeichnisse

Die wichtigsten Nutzungsarten sind: – Rundfunk (TV, Hörfunk etc.) – Au� ührung (Konzerte, Veranstaltungen, Clubs)

– Vervielfältigung (LP, CD, DVD, USB-Stick etc.) – Online (Downloads, Streaming etc.)

5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN

Die GEMA verhandelt mit den Branchenver-bänden auf der Basis unterschiedlicher Musik-nutzung Tarife für Sendung, Au� ührung, Ver-vielfältigung, Online-Nutzung etc. Dazu ist sie als Verwertungsgesellschaft gesetzlich ver-p� ichtet. In den Tarifen ist die Höhe der Vergü-tungen für die unterschiedlichen Arten ö� entli-cher Musiknutzung geregelt. � www.gema.de/musiknutzer

Musiknutzer haben über die GEMA Lizenz einen schnellen, einfachen Zugang zum Welt-repertoire der Musik und zu den entsprechen-den Nutzungsrechten. Die Lizenzierung geht bequem und schnell, entweder online über www.gema.de/lizenz oder über den GEMA Kundenservice: � Telefon +49 30 58858-999

Rahmen der jährlich statt� ndenden Mitglieder-versammlung einen Verteilungsplan, der kon-tinuierlich an veränderte Marktgegebenheiten angepasst wird.

In diesem Verteilungsplan sind sämtliche Fristen (Anmeldung der Werke und Einreichung der Setlisten), individuelle Punktbewertungen (nach Spieldauer, Besetzung etc.) sowie Verrech-nungsschlüssel aufgeführt. Damit wird für Sie als Musikscha� ende transparent, wie sich Ihre Vergütungen errechnen. Mehr unter � www.gema.de/verteilungsplan und �  www.gema.de/tantiemenverteilung-inland

8 DAS GELD IST DA!

Es ist Zahltag. Die Einnahmen aus der Lizenzver-gabe an die Musiknutzer haben den Verteilungs-prozess durchlaufen. Nun werden sie nach Nut-zungsart (Sparte) gesammelt als Vergütung, also Tantieme, für die Nutzung der Werke auf das jeweilige Konto der GEMA Mitglieder überwiesen.

Um einen regelmäßigen Geld� uss zu gewährleisten, schüttet die GEMA Lizenzeinnah-men zu festgelegten Verteilungsterminen aus. Die Termine sind abhängig von der Sparte. Mehr unter � www.gema.de/verteilungstermine

2. Nutzungsaufstellungen mit Informationen zum Nutzungskontext (z. B. Veranstaltungsda-tum, Ort, Veranstalter, Sender).

Ergänzend zu den Detailaufstellungen ent-halten die Informationsblätter zu den Vertei-lungen u. a. aktuelle Verteilungswerte und Tantiemenberechnungsformeln.

Ferner gibt es für alle Sparten auch eine Auslandsverteilung.

10 STIMMT WAS NICHT?

Vermissen Sie eine bestimmte Nutzung in Ihrer Detailaufstellung? Sollte mal etwas nicht stimmen, stehen Ihnen die GEMA Serviceabtei-lungen A/S-Service und VR/A-Service mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie mit uns, wir kümmern uns um Ihre Fragen und klären die Ursachen für Reklamationen zur Ausschüttung Ihrer Tantiemen. Die Kontaktadressen und Ser-vicezeiten � nden Sie auf den Seiten 5 und 6.

SIE WOLLEN MEHR ÜBER DIE LEISTUNGEN DER GEMA WISSEN? Was Musiknutzer und Musik scha� ende verbin-det und was eine Ver-wertungsgesellschaft zur kulturellen Vielfalt unse-rer Gesellschaft beiträgt, erfahren Sie im Infoposter „Die GEMA auf einen Blick“. Sie können es bestellen unter � www.gema.de/infoposter

� Für weitere Informationen bitte umblättern. Auf den Innenseiten � nden Sie Online-Services und Kontakt.

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SERVICEZEITENMontag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 UhrFreitag 9.00 – 16.00 Uhr

INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEFristen: � www.gema.de/fristenDienstleistungskatalog: � www.gema.de/dienstleistungskatalogMitgliederversammlung: � www.gema.de/mitgliederversammlungTarife: � www.gema.de/tarifeJahrbuch: � www.gema.de/jahrbuchVerteilungstermine: � www.gema.de/verteilungstermineTantiemen im In- und Ausland:� www.gema.de/tantiemenverteilung-inland� www.gema.de/tantiemenverteilung-ausland

Weitere Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern unter:� www.gema.de/kontakt

KONTAKTADRESSEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEMitgliederserviceFür Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen) Werken oder Subverlagsverträgen, Werkauskünfte, Dienstleistungskatalog (Werkverzeichnisse) wenden Sie sich an:

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-300E [email protected]

A/S Service (Au� ührung/Sendung)Kontakt für Tantiemenverteilungen Fernsehen einschließlich Fremdproduktionen und Produkt-werbung (FS, TFS), Kino- und Wirtschafts� lm (T, TD), Radio (R), Au� ührungen Unterhaltungs-musik (Livemusik) einschließlich mechani-scher Wiedergaben (U) sowie Au� ührungen Ernste Musik (E) und Bühnenmusik (BM) in Deutschland

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-199E [email protected]

VR/A Service (Vervielfältigungsrechte/Ausland)Kontakt für Tantiemenverteilungen (Bild-)Ton-träger (PHONO + BT), Online (MOD, KMOD, VOD, WEB) in Deutschland und für Werknutzungen im Ausland (A AR, A VR)

GEMA ONLINE-SERVICES IM ÜBERBLICK

GEMA Online Services: � www.gema.de/online-services Repertoiresuche: � www.gema.de/repertoiresucheWerkanmeldung: � www.gema.de/werkanmeldungSetlisten Online: � www.gema.de/musikfolgen-onlineGEMA Lizenzierung: � www.gema.de/lizenzMein Mitgliedskonto: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto GEMA Download:� www.gema.de/gema-download

SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN

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Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft Treuhänderin von Nutzungsrechten: Sie sorgt dafür, dass Sie als Musikscha� ende eine faire Vergütung für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke bekommen – und vertritt auch Ihre Interessen in der Ö� entlichkeit.

1MITGLIED WERDEN

Ein musikalisches Werk hat oft viele Beteiligte: Komponisten und Textdichter sowie Musikver-leger und gegebenenfalls auch weitere Rechte-inhaber. Ihre Lieder, Ihre Werke – Komposi-tionen, Songtexte und Bearbeitungen – sind Ihr geistiges Eigentum und durch das Urheber-recht geschützt. Zur ö� entlichen Nutzung die-ser Werke muss ein Nutzungsrecht erworben werden (Lizenz).

Als GEMA Mitglied beauftragen Sie Ihren Verein GEMA mit der treuhänderischen Wahr-nehmung Ihrer Rechte, d. h. der Nutzungsrechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. So ver-scha� en Sie sich Freiraum für Ihre schöpfe-rische Arbeit.

3MITBESTIMMEN IM VEREIN

Die GEMA ist ein Verein, den die Mitglieder aktiv und demokratisch mitgestalten können. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung fassen die Mitglieder Beschlüsse zu zentralen Themen. Eine Stimmabgabe ist seit 2017 auch online möglich. � www.gema.de/mitgliederversammlung

4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT

Ob auf Tonträger, im Rundfunk oder im Internet, ob auf einem Konzert, einer Tanzveranstaltung oder einem Vereinsfest – musikalische Werke können auf unterschiedlichste Weise ö� entlich genutzt werden.

6DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN

Nutzer übermitteln ihre Setlisten, also die Titel-listen oder Musikprogramme, online oder per Post an die GEMA. Anhand dieser Informationen kann die GEMA die Tantiemen an die Mitglieder zahlen, deren Werke ö� entlich genutzt wurden.

Für Livekonzerte können auch Mitglieder als ausübende Musiker oder aufgrund vertrag-licher Verp� ichtungen Setlisten einreichen: Das geht ganz einfach über � www.gema.de/musikfolgen-online

Bitte beachten: Die Einreichung der Set-listen muss bis zum 31. März des auf die Veran-staltung folgenden Jahres erfolgen. Mehr unter � www.gema.de/fristen

7JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT

Für die Verteilung der Einnahmen aus den Musiknutzungen entwickeln die Mitglieder im

9JETZT NOCH MAL GANZ GENAU

Über den Online-Service Mein Mitgliedskonto können Sie Ihren Kontoauszug mit den Beträ-gen zu den einzelnen Sparten sehen: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto

Außerdem können Sie folgende Informatio-nen abrufen:

–Steuerrechtliche Aspekte –Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern – Besonderheiten bei steuerlichem Wohnsitz im Ausland

Sie wollen wissen, wie sich die Beträge der Sparten zusammensetzen? In den Verteilungs-unterlagen wird dies ausführlich erläutert.

Über den Online-Service GEMA Download sind für alle GEMA Mitglieder Detailaufstellun-gen mit allen Informationen kostenfrei erhält-lich. � www.gema.de/gema-download1. Einzelaufstellungen mit

– Werkinformationen (z. B. Werknummer, Fassung, Werktitel, Komponist, Bewertung, Anteile)

–Ausschüttungsbeträge

RECHTE VERTRETEN, UM KREATIVE ARBEIT ZU ENTLOHNEN.DER AUFTRAG DER GEMA FÜR SIE ALS MITGLIED.

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MUSIK IST UNS WAS WERT

GEMA

Gesellschaft für musikalische Au� ührungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bayreuther Straße 3710787 BerlinT +49 30 21245-00E [email protected]

Rosenheimer Straße 1181667 MünchenT +49 89 48003-00E [email protected]

www.gema.de

KONTAKTADRESSEN UND INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE

Darüber hinaus gehört es zum gesetzli-chen Auftrag der GEMA, die Wertschätzung der Arbeit der Musikurheber und Musikverleger zu fördern und sich auf nationaler wie interna-tionaler Ebene politisch für die Interessen der Urheber einzusetzen. Deshalb versteht sich die GEMA auch als Schutzorganisation ihrer derzeit rund 72.000 Mitglieder.

2WERK ANMELDEN

Mit Ihrer Anmeldung � ießen Ihre Werke in die GEMA Datenbank ein und sind damit Bestand-teil des GEMA Repertoires. � www.gema.de/werkanmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung ist die Voraus-setzung dafür, dass die GEMA Ihre Rechte wahr-nehmen kann. Nur so können Vergütungen für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke eingenom-men und verteilt werden.

Auf Wunsch erstellt der GEMA Mitglieder-service individuelle Werkverzeichnisse. Diese bieten einen guten Überblick – zum Beispiel über alle Werke, an denen Sie beteiligt sind. � www.gema.de/werkverzeichnisse

Die wichtigsten Nutzungsarten sind: –Rundfunk (TV, Hörfunk etc.) – Au� ührung (Konzerte, Veranstaltungen, Clubs)

–Vervielfältigung (LP, CD, DVD, USB-Stick etc.) –Online (Downloads, Streaming etc.)

5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN

Die GEMA verhandelt mit den Branchenver-bänden auf der Basis unterschiedlicher Musik-nutzung Tarife für Sendung, Au� ührung, Ver-vielfältigung, Online-Nutzung etc. Dazu ist sie als Verwertungsgesellschaft gesetzlich ver-p� ichtet. In den Tarifen ist die Höhe der Vergü-tungen für die unterschiedlichen Arten ö� entli-cher Musiknutzung geregelt. � www.gema.de/musiknutzer

Musiknutzer haben über die GEMA Lizenz einen schnellen, einfachen Zugang zum Welt-repertoire der Musik und zu den entsprechen-den Nutzungsrechten. Die Lizenzierung geht bequem und schnell, entweder online über www.gema.de/lizenz oder über den GEMA Kundenservice: � Telefon +49 30 58858-999

Rahmen der jährlich statt� ndenden Mitglieder-versammlung einen Verteilungsplan, der kon-tinuierlich an veränderte Marktgegebenheiten angepasst wird.

In diesem Verteilungsplan sind sämtliche Fristen (Anmeldung der Werke und Einreichung der Setlisten), individuelle Punktbewertungen (nach Spieldauer, Besetzung etc.) sowie Verrech-nungsschlüssel aufgeführt. Damit wird für Sie als Musikscha� ende transparent, wie sich Ihre Vergütungen errechnen. Mehr unter � www.gema.de/verteilungsplan und � www.gema.de/tantiemenverteilung-inland

8DAS GELD IST DA!

Es ist Zahltag. Die Einnahmen aus der Lizenzver-gabe an die Musiknutzer haben den Verteilungs-prozess durchlaufen. Nun werden sie nach Nut-zungsart (Sparte) gesammelt als Vergütung, also Tantieme, für die Nutzung der Werke auf das jeweilige Konto der GEMA Mitglieder überwiesen.

Um einen regelmäßigen Geld� uss zu gewährleisten, schüttet die GEMA Lizenzeinnah-men zu festgelegten Verteilungsterminen aus. Die Termine sind abhängig von der Sparte. Mehr unter � www.gema.de/verteilungstermine

2. Nutzungsaufstellungen mit Informationen zum Nutzungskontext (z. B. Veranstaltungsda-tum, Ort, Veranstalter, Sender).

Ergänzend zu den Detailaufstellungen ent-halten die Informationsblätter zu den Vertei-lungen u. a. aktuelle Verteilungswerte und Tantiemenberechnungsformeln.

Ferner gibt es für alle Sparten auch eine Auslandsverteilung.

10STIMMT WAS NICHT?

Vermissen Sie eine bestimmte Nutzung in Ihrer Detailaufstellung? Sollte mal etwas nicht stimmen, stehen Ihnen die GEMA Serviceabtei-lungen A/S-Service und VR/A-Service mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie mit uns, wir kümmern uns um Ihre Fragen und klären die Ursachen für Reklamationen zur Ausschüttung Ihrer Tantiemen. Die Kontaktadressen und Ser-vicezeiten � nden Sie auf den Seiten 5 und 6.

SIE WOLLEN MEHR ÜBER DIE LEISTUNGEN DER GEMA WISSEN? Was Musiknutzer und Musik scha� ende verbin-det und was eine Ver-wertungsgesellschaft zur kulturellen Vielfalt unse-rer Gesellschaft beiträgt, erfahren Sie im Infoposter „Die GEMA auf einen Blick“. Sie können es bestellen unter � www.gema.de/infoposter

� Für weitere Informationen bitte umblättern. Auf den Innenseiten � nden Sie Online-Services und Kontakt.

Generaldirektion MünchenT +49 89 48003-741E [email protected]

SERVICEZEITENMontag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 UhrFreitag 9.00 – 16.00 Uhr

INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEFristen: � www.gema.de/fristenDienstleistungskatalog: � www.gema.de/dienstleistungskatalogMitgliederversammlung: � www.gema.de/mitgliederversammlungTarife: � www.gema.de/tarifeJahrbuch: � www.gema.de/jahrbuchVerteilungstermine: � www.gema.de/verteilungstermineTantiemen im In- und Ausland:� www.gema.de/tantiemenverteilung-inland� www.gema.de/tantiemenverteilung-ausland

Weitere Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern unter:� www.gema.de/kontakt

KONTAKTADRESSEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEMitgliederserviceFür Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen) Werken oder Subverlagsverträgen, Werkauskünfte, Dienstleistungskatalog (Werkverzeichnisse) wenden Sie sich an:

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-300E [email protected]

A/S Service (Au� ührung/Sendung)Kontakt für Tantiemenverteilungen Fernsehen einschließlich Fremdproduktionen und Produkt-werbung (FS, TFS), Kino- und Wirtschafts� lm (T, TD), Radio (R), Au� ührungen Unterhaltungs-musik (Livemusik) einschließlich mechani-scher Wiedergaben (U) sowie Au� ührungen Ernste Musik (E) und Bühnenmusik (BM) in Deutschland

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-199E [email protected]

VR/A Service (Vervielfältigungsrechte/Ausland)Kontakt für Tantiemenverteilungen (Bild-)Ton-träger (PHONO + BT), Online (MOD, KMOD, VOD, WEB) in Deutschland und für Werknutzungen im Ausland (A AR, A VR)

GEMA ONLINE-SERVICES IM ÜBERBLICK

GEMA Online Services: � www.gema.de/online-services Repertoiresuche: � www.gema.de/repertoiresucheWerkanmeldung: � www.gema.de/werkanmeldungSetlisten Online: � www.gema.de/musikfolgen-onlineGEMA Lizenzierung: � www.gema.de/lizenzMein Mitgliedskonto: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto GEMA Download:� www.gema.de/gema-download

SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN

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MUSIK ISTUNS WAS

WERT!

KONTOAUSZUG

ich war freiaber du hastmich gefangen meine LiebeLiebe zuin der Nacht

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KONTOAUSZUG

KONTOAUSZUG

MUSIK ISTUNS WAS

WERT!

KONTOAUSZUG

So kommen Urheber und Verlegerzu ihrer fairen Vergütung.

Sie machen Musik –die GEMA kümmertsich um Ihre Rechte!

Detailinfoszu 1 – 10 auf

der Rückseite

Bei der Entstehungeines neuen Musikwerkesgibt es viele Beteiligte:Komponisten, Textdichter und Musikverleger.

Das musikalische Werkist fertig, aber wie gelangt der Musikurheber oder Verleger nun zu einer fairen Vergütung für die öffentliche Nutzung seiner kreativen Schöpfung? Dafür ist die GEMA da – als Verwertungs-gesellschaft und Verein der Urheber und Verleger.

DIE MELODIE STEHT. DER TEXT AUCH. DIESES MUSIK-STÜCK WERDEN DIE LEUTE LIEBEN.

VERGISS NICHT, DEN BERECHTIGUNGS-VERTRAG ZU UNTER-SCHREIBEN. DAMIT WIRD DIE MITGLIED-SCHAFT GÜLTIG!

GUT, DASS ICH DIE GEMA MITGLIED-SCHAFT ONLINEBEANTRAGEN KANN.

UNSERWERK ISTREGISTRIERT. JUHUUU!

WICHTIG: OHNE ANMELDUNG DER WERKE KANN DIE GEMA KEINE RECHTE WAHRNEHMEN.

DA STIMMT DOCH WAS NICHT! WO IST MEIN GELD?

DIE MITGLIEDSCHAFT BEI DER GEMA HATSICH GELOHNT.

ICH WERDE MIR EINE NEUEGITARRE KAUFEN!

Wer hat wann und wo welche Werke genutzt und wer sind die Urheber? Die GEMA übernimmt die Zuordnungder Musiknutzungen zu den Musikwerken und die Vertei-lung der Lizenzeinnahmen, die sich daraus ergibt.

DAS GEHT ONLINE JA GANZ EINFACH!

Nutzer senden ihre Setlisten, damitdie GEMA alle Lizenzeinnahmen gerecht verteilen kann. Als aus-übende Musiker können auch Ur-heber im Auffüh-rungsrecht ihre Setlisten selbst einreichen.

... NOCH SCHNELL DIE ÜBERWEISUNG AN DIE GEMA.

Die Lizenzeinnah-men der Musik-nutzer fließen an die GEMA zur Verteilung an ihre Mitglieder.

Zu vorher fest-gelegten Ver-teilungsterminen gehen die Lizenz-einnahmen als Tantiemen aus dem jeweiligen Verrechnungs-zeitraum auf den Konten der GEMA-Mitglieder ein.

DIE SETLIST VOM KONZERT HABE ICH DER GEMA SCHON GEMELDET.

Sender, Konzertveranstalter und andere Verwerter melden ihre Musiknutzung bei der GEMA an. Die Höhe der Ver-gütung regeln die mit Verbän-den verhandelten Tarife.

DAS IST MEINEERSTE MITGLIEDER-VERSAMMLUNG.

DAS KANNST DU SELBST ÜBER-PRÜFEN. LADE DIR ONLINE DIE DETAILAUFSTELLUNG RUNTER!

Die Mitgliederversammlungder GEMA ist das Gremium, in dem die Mitglieder der GEMA demokratisch abstimmen – auch über die Verteilung der Einnah-men. Jede Stimme zählt!

WWW.GEMA.DE/MUSIKFOLGEN-ONLINE

DEN NEUEN SONG WERDE ICH GLEICH ANMELDEN!

WILLKOMMEN BEI DER GEMA – WIE KANN ICH IHNEN HELFEN?

WIR PRÜFEN DAS!

...

Die Detailauf-stellungen zeigen, wann und wodas Werk genutzt wurde und wie sich der Vertei-lungsbetrag zu-sammensetzt.

PROBLEMGELÖST!

ABER NUR FÜR DIE GEMA, NICHT FÜR DIE URHEBER!

GANZ SCHÖN KOMPLIZIERT!

Vervielfältigung OnlineRundfunk Aufführung

MITGLIED WERDEN MITBESTIMMEN IM VEREIN MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT

JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT

JETZT NOCH MAL GANZ GENAU

STIMMT WAS NICHT?

DAS GELD IST DA!

WERK ANMELDEN

DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN

DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN AUS DER MUSIKNUTZUNG

Zuordnung Verteilung

www.gema.de

Verteilungsplan

TEXTDICHTERKOMPONISTEN VERLEGER

Page 5: KONTAKTADRESSEN UND GEMA ONLINE INFORMATIONEN FÜR … · Für Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen)

Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft Treuhänderin von Nutzungsrechten: Sie sorgt dafür, dass Sie als Musikscha� ende eine faire Vergütung für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke bekommen – und vertritt auch Ihre Interessen in der Ö� entlichkeit.

1MITGLIED WERDEN

Ein musikalisches Werk hat oft viele Beteiligte: Komponisten und Textdichter sowie Musikver-leger und gegebenenfalls auch weitere Rechte-inhaber. Ihre Lieder, Ihre Werke – Komposi-tionen, Songtexte und Bearbeitungen – sind Ihr geistiges Eigentum und durch das Urheber-recht geschützt. Zur ö� entlichen Nutzung die-ser Werke muss ein Nutzungsrecht erworben werden (Lizenz).

Als GEMA Mitglied beauftragen Sie Ihren Verein GEMA mit der treuhänderischen Wahr-nehmung Ihrer Rechte, d. h. der Nutzungsrechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. So ver-scha� en Sie sich Freiraum für Ihre schöpfe-rische Arbeit.

3MITBESTIMMEN IM VEREIN

Die GEMA ist ein Verein, den die Mitglieder aktiv und demokratisch mitgestalten können. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung fassen die Mitglieder Beschlüsse zu zentralen Themen. Eine Stimmabgabe ist seit 2017 auch online möglich. � www.gema.de/mitgliederversammlung

4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT

Ob auf Tonträger, im Rundfunk oder im Internet, ob auf einem Konzert, einer Tanzveranstaltung oder einem Vereinsfest – musikalische Werke können auf unterschiedlichste Weise ö� entlich genutzt werden.

6DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN

Nutzer übermitteln ihre Setlisten, also die Titel-listen oder Musikprogramme, online oder per Post an die GEMA. Anhand dieser Informationen kann die GEMA die Tantiemen an die Mitglieder zahlen, deren Werke ö� entlich genutzt wurden.

Für Livekonzerte können auch Mitglieder als ausübende Musiker oder aufgrund vertrag-licher Verp� ichtungen Setlisten einreichen: Das geht ganz einfach über � www.gema.de/musikfolgen-online

Bitte beachten: Die Einreichung der Set-listen muss bis zum 31. März des auf die Veran-staltung folgenden Jahres erfolgen. Mehr unter � www.gema.de/fristen

7JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT

Für die Verteilung der Einnahmen aus den Musiknutzungen entwickeln die Mitglieder im

9JETZT NOCH MAL GANZ GENAU

Über den Online-Service Mein Mitgliedskonto können Sie Ihren Kontoauszug mit den Beträ-gen zu den einzelnen Sparten sehen: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto

Außerdem können Sie folgende Informatio-nen abrufen:

–Steuerrechtliche Aspekte –Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern – Besonderheiten bei steuerlichem Wohnsitz im Ausland

Sie wollen wissen, wie sich die Beträge der Sparten zusammensetzen? In den Verteilungs-unterlagen wird dies ausführlich erläutert.

Über den Online-Service GEMA Download sind für alle GEMA Mitglieder Detailaufstellun-gen mit allen Informationen kostenfrei erhält-lich. � www.gema.de/gema-download1. Einzelaufstellungen mit

– Werkinformationen (z. B. Werknummer, Fassung, Werktitel, Komponist, Bewertung, Anteile)

–Ausschüttungsbeträge

RECHTE VERTRETEN, UM KREATIVE ARBEIT ZU ENTLOHNEN.DER AUFTRAG DER GEMA FÜR SIE ALS MITGLIED.

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MUSIK IST UNS WAS WERT

GEMA

Gesellschaft für musikalische Au� ührungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bayreuther Straße 3710787 BerlinT +49 30 21245-00E [email protected]

Rosenheimer Straße 1181667 MünchenT +49 89 48003-00E [email protected]

www.gema.de

KONTAKTADRESSEN UND INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE

Darüber hinaus gehört es zum gesetzli-chen Auftrag der GEMA, die Wertschätzung der Arbeit der Musikurheber und Musikverleger zu fördern und sich auf nationaler wie interna-tionaler Ebene politisch für die Interessen der Urheber einzusetzen. Deshalb versteht sich die GEMA auch als Schutzorganisation ihrer derzeit rund 72.000 Mitglieder.

2WERK ANMELDEN

Mit Ihrer Anmeldung � ießen Ihre Werke in die GEMA Datenbank ein und sind damit Bestand-teil des GEMA Repertoires. � www.gema.de/werkanmeldung

Die rechtzeitige Anmeldung ist die Voraus-setzung dafür, dass die GEMA Ihre Rechte wahr-nehmen kann. Nur so können Vergütungen für die ö� entliche Nutzung Ihrer Werke eingenom-men und verteilt werden.

Auf Wunsch erstellt der GEMA Mitglieder-service individuelle Werkverzeichnisse. Diese bieten einen guten Überblick – zum Beispiel über alle Werke, an denen Sie beteiligt sind. � www.gema.de/werkverzeichnisse

Die wichtigsten Nutzungsarten sind: –Rundfunk (TV, Hörfunk etc.) – Au� ührung (Konzerte, Veranstaltungen, Clubs)

–Vervielfältigung (LP, CD, DVD, USB-Stick etc.) –Online (Downloads, Streaming etc.)

5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN

Die GEMA verhandelt mit den Branchenver-bänden auf der Basis unterschiedlicher Musik-nutzung Tarife für Sendung, Au� ührung, Ver-vielfältigung, Online-Nutzung etc. Dazu ist sie als Verwertungsgesellschaft gesetzlich ver-p� ichtet. In den Tarifen ist die Höhe der Vergü-tungen für die unterschiedlichen Arten ö� entli-cher Musiknutzung geregelt. � www.gema.de/musiknutzer

Musiknutzer haben über die GEMA Lizenz einen schnellen, einfachen Zugang zum Welt-repertoire der Musik und zu den entsprechen-den Nutzungsrechten. Die Lizenzierung geht bequem und schnell, entweder online über www.gema.de/lizenz oder über den GEMA Kundenservice: � Telefon +49 30 58858-999

Rahmen der jährlich statt� ndenden Mitglieder-versammlung einen Verteilungsplan, der kon-tinuierlich an veränderte Marktgegebenheiten angepasst wird.

In diesem Verteilungsplan sind sämtliche Fristen (Anmeldung der Werke und Einreichung der Setlisten), individuelle Punktbewertungen (nach Spieldauer, Besetzung etc.) sowie Verrech-nungsschlüssel aufgeführt. Damit wird für Sie als Musikscha� ende transparent, wie sich Ihre Vergütungen errechnen. Mehr unter � www.gema.de/verteilungsplan und � www.gema.de/tantiemenverteilung-inland

8DAS GELD IST DA!

Es ist Zahltag. Die Einnahmen aus der Lizenzver-gabe an die Musiknutzer haben den Verteilungs-prozess durchlaufen. Nun werden sie nach Nut-zungsart (Sparte) gesammelt als Vergütung, also Tantieme, für die Nutzung der Werke auf das jeweilige Konto der GEMA Mitglieder überwiesen.

Um einen regelmäßigen Geld� uss zu gewährleisten, schüttet die GEMA Lizenzeinnah-men zu festgelegten Verteilungsterminen aus. Die Termine sind abhängig von der Sparte. Mehr unter � www.gema.de/verteilungstermine

2. Nutzungsaufstellungen mit Informationen zum Nutzungskontext (z. B. Veranstaltungsda-tum, Ort, Veranstalter, Sender).

Ergänzend zu den Detailaufstellungen ent-halten die Informationsblätter zu den Vertei-lungen u. a. aktuelle Verteilungswerte und Tantiemenberechnungsformeln.

Ferner gibt es für alle Sparten auch eine Auslandsverteilung.

10STIMMT WAS NICHT?

Vermissen Sie eine bestimmte Nutzung in Ihrer Detailaufstellung? Sollte mal etwas nicht stimmen, stehen Ihnen die GEMA Serviceabtei-lungen A/S-Service und VR/A-Service mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie mit uns, wir kümmern uns um Ihre Fragen und klären die Ursachen für Reklamationen zur Ausschüttung Ihrer Tantiemen. Die Kontaktadressen und Ser-vicezeiten � nden Sie auf den Seiten 5 und 6.

SIE WOLLEN MEHR ÜBER DIE LEISTUNGEN DER GEMA WISSEN? Was Musiknutzer und Musik scha� ende verbin-det und was eine Ver-wertungsgesellschaft zur kulturellen Vielfalt unse-rer Gesellschaft beiträgt, erfahren Sie im Infoposter „Die GEMA auf einen Blick“. Sie können es bestellen unter � www.gema.de/infoposter

� Für weitere Informationen bitte umblättern. Auf den Innenseiten � nden Sie Online-Services und Kontakt.

Generaldirektion MünchenT +49 89 48003-741E [email protected]

SERVICEZEITENMontag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 UhrFreitag 9.00 – 16.00 Uhr

INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEFristen: � www.gema.de/fristenDienstleistungskatalog: � www.gema.de/dienstleistungskatalogMitgliederversammlung: � www.gema.de/mitgliederversammlungTarife: � www.gema.de/tarifeJahrbuch: � www.gema.de/jahrbuchVerteilungstermine: � www.gema.de/verteilungstermineTantiemen im In- und Ausland:� www.gema.de/tantiemenverteilung-inland� www.gema.de/tantiemenverteilung-ausland

Weitere Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern unter:� www.gema.de/kontakt

KONTAKTADRESSEN FÜR MUSIKSCHAFFENDEMitgliederserviceFür Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen) Werken oder Subverlagsverträgen, Werkauskünfte, Dienstleistungskatalog (Werkverzeichnisse) wenden Sie sich an:

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-300E [email protected]

A/S Service (Au� ührung/Sendung)Kontakt für Tantiemenverteilungen Fernsehen einschließlich Fremdproduktionen und Produkt-werbung (FS, TFS), Kino- und Wirtschafts� lm (T, TD), Radio (R), Au� ührungen Unterhaltungs-musik (Livemusik) einschließlich mechani-scher Wiedergaben (U) sowie Au� ührungen Ernste Musik (E) und Bühnenmusik (BM) in Deutschland

Generaldirektion BerlinT +49 30 21245-199E [email protected]

VR/A Service (Vervielfältigungsrechte/Ausland)Kontakt für Tantiemenverteilungen (Bild-)Ton-träger (PHONO + BT), Online (MOD, KMOD, VOD, WEB) in Deutschland und für Werknutzungen im Ausland (A AR, A VR)

GEMA ONLINE-SERVICES IM ÜBERBLICK

GEMA Online Services: � www.gema.de/online-services Repertoiresuche: � www.gema.de/repertoiresucheWerkanmeldung: � www.gema.de/werkanmeldungSetlisten Online: � www.gema.de/musikfolgen-onlineGEMA Lizenzierung: � www.gema.de/lizenzMein Mitgliedskonto: � www.gema.de/mein-mitgliedskonto GEMA Download:� www.gema.de/gema-download

SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN