Kundeninformation Neues Pflegestärkungsgesetz

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Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Kundeninformation Neues Pflegestärkungsgesetz

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Kundeinformation der Ambulanten Pflegestationen der Caritas Euskirchen zum neuen Pflegestärkungsgesetz

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Caritasverbandfür das KreisdekanatEuskirchen e.V.

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Liebe Kundinnen, liebe Kunden,ab dem 01. Januar 2015 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie und Ihre Angehörigen einige finan-zielle Verbesserungen und können neue und mehr Leistungen bei Ihrem Pflegedienst des Caritasverbandes Euskirchen anfordern.

Diese, für Sie wichtigen, Veränderungen möchten wir Ihnen in dieser Broschüre vorstellen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Caritas-Pflegedienstes wenden.

Das ändert sich für Sie ab dem 01.01.2015

PflegesachleistungenPflegestufe 0 1 2 3Pflegesachleistung, monatlich bis zuohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- 450 € 1.100 € 1.550 €Neu --- 468 € 1.144 € 1.612 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Alt --- 656 € 1.250 € ---Neu 231 € 689 € 1.298 € ---

zusätzliche Betreuungsleistungen, monatlich ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- --- --- ---Neu --- 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(Grundbetrag)

Alt 100 € 100 € 100 € 100 €Neu 104 € 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(erhöhter Betrag)

Alt --- 200 € 200 € 200 €Neu 204 € 204 € 204 € 204 €

Bisher konnten Sie die Pflegesachleistungen nur für pflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche Versorgung nutzen. Ab dem 01. Januar 2015 dürfen wir Ihnen auch Leistungen für Betreuung, die

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Sie und Ihre Angehörigen entlasten, anbieten. Dafür können Sie bis zu 40% Ihres Pflegesachleistungsbetrages einsetzen.

Beispiel: Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Sie sind in Pflegestufe 1 eingestuft und erhalten 468 € monatlich von der Pflegekasse. 40% dieser Leistung, d.h. 187,20 € können nun für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gesi-chert sind.

Zusätzlich können Sie monatlich Leistungen für Betreuung, je nach Ausmaß der eingeschränkten Alltagskompetenz, in Höhe von 104 € in Anspruch nehmen.

Da wir ein anerkannter Pflegedienst sind, können wir diese Leistungen auch für Sie erbringen.

Beispiel: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Sie sind in Pflegestufe 1 eingestuft und erhalten 468 € Pflegesach-leistungen und zusätzlich für die durch den Medizinischen Dienst anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz 221 €, also insge-samt 689 € monatlich von der Pflegekasse. 40% dieser Leistung, d.h. 275,50 € können Sie nun nach Ihren individuellen Bedürfnissen für Betreuungsleistungen einsetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wei-terhin gesichert sind.

Zusätzlich können Sie monatlich Leistungen für Betreuung, je nach Ausmaß der eingeschränkten Alltagskompetenz, in Höhe von 104 € bzw. 208 € ab Pflegestufe 1 in Anspruch nehmen. Da wir ein anerkannter Pflegedienst sind, können wir diese Leistun-gen auch für Sie erbringen.

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Pflegegeld Pflegestufe 0 1 2 3Pflegegeld, monatlich bis zuohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- 235 € 440 € 700 €Neu --- 244 € 458 € 728 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Alt 120 € 305 € 525 € 700 €Neu 123 € 316 € 545 € 728 €

zusätzliche Betreuungsleistungen, monatlich ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- --- --- ---Neu --- 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(Grundbetrag)

Alt 100 € 100 € 100 € 100 €Neu 104 € 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(erhöhter Betrag)

Alt --- 200 € 200 € 200 €Neu 208 € 208 € 208 € 208 €

Beispiel: Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Sie sind in Pflegestufe 1 eingestuft und erhalten 244 € Pflegegeld monatlich von der Pflegekasse. Zusätzlich können Sie monatlich Leistungen für Betreuung in Höhe von 104 € ab Pflegestufe 1 in Anspruch nehmen. Da wir ein aner-kannter Pflegedienst sind, können wir diese Leistungen auch für Sie erbringen.

Beispiel: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Sie sind in Pflegestufe 1 eingestuft und erhalten 244 € Pflegegeld und zusätzlich für die durch den Medizinischen Dienst anerkannte ein-geschränkte Alltagskompetenz 72 €, also insgesamt 316 € monatlich von der Pflegekasse.

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Zusätzlich können Sie monatlich Leistungen für Betreuung, je nach Ausmaß der eingeschränkten Alltagskompetenz, in Höhe von 104 € bzw. 208 € ab Pflegestufe 1 in Anspruch nehmen. Da wir ein aner-kannter Pflegedienst sind, können wir diese Leistungen auch für Sie erbringen.

Wie bisher haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Verhinderungspfle-ge, die Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen können. Ihr jähr-licher Anspruch erhöht sich von 1.550 € auf 1.612 €. Dieser Betrag verfällt, wenn Sie die Verhinderungspflege nicht nutzen. Im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege übernehmen unsere qua-lifizierten Mitarbeiter/innen gerne die Betreuung in Ihrem eigenen Zuhause. Damit Ihre Angehörigen entlastet werden, um z.B. unge-stört ihre Termine wahrnehmen, ihr Hobby ausüben oder einen Be-such durchführen zu können.

Beispiel 1: Leistung der stundenweise VerhinderungspflegeIm 14-tägigen Rhythmus findet die Betreuung für jeweils zwei Stun-den statt. Sie erhalten an 25 Wochen des Jahres eine regelmäßige Entlastung. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung!

Beispiel 2 : Leistung der stundenweise VerhinderungspflegeIm wöchentlichen Rhythmus findet die Betreuung für jeweils eine Stunde statt, Sie erhalten an 50 Wochen des Jahres eine regelmäßige Entlastung. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung!

Verhinderungspflege (Tabelle Veränderungen)Pflegestufe 0 1 bis 3Verhinderungspflege, bis zu sechs Wochen, auch stundenweiseohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- 1.550 €Neu --- 1.612 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Alt 1.550 € 1.550 €Neu 1.612 € 1.612 €

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Die Verhinderungspflege kann ab dem 01.01.2015 mit Leistungen der Kurzeitpflege und/oder Tagespflege kombiniert werden.Die Leistungen der Verhinderungspflege mit 1.612 € können dann ergänzt werden durch nicht genutzte Gelder für die Kurzzeitpflege mit max. 50%, d.h. 806 €.

Beispiel 1: Verhinderungspflege mit Leistungen aus der KurzzeitpflegeDadurch erhöht sich die 14-tägige Betreuung mit bisher zwei Stun-den auf 3 Stunden. So erhalten Sie somit an 25 Wochen des Jah-res eine regelmäßige Entlastung. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung!

Beispiel 2: Verhinderungspflege mit Leistungen aus der KurzzeitpflegeDadurch erhöht sich die wöchentliche Betreuung mit bisher ei-ner Stunde auf 2 Stunden. Sie erhalten somit an 38 Wochen des Jahres eine regelmäßige Entlastung. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung!

Tagespflege

Pflegestufe 0 1 2 3Tagespflege, monatlich bis zuohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- 450 € 1.100 € 1.550 €

Neu --- 468 € 1.144 € 1.612 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Alt ---- 450 € 1.100 € 1.550 €

Neu 231 € 689 € 1.298 € 1.612 €

zusätzliche Betreuungsleistungen, monatlich ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Alt --- --- --- ---

Neu --- 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(Grundbetrag)

Alt 100 € 100 € 100 € 100 €

Neu 104 € 104 € 104 € 104 €

mit eingeschränkter Alltagskompetenz(erhöhter Betrag)

Alt --- 200 € 200 € 200 €

Neu 204 € 204 € 204 € 204 €

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Die Tagespflege wird ab dem 01.01.2015 nicht mehr mit den Leistun-gen der ambulanten Pflege verrechnet. Beide Leistungen können unabhängig von einander in Anspruch genommen und abgerechnet werden. Erstmals erhalten Sie diese Leistungen, auch wenn Sie in Pfle-gestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft worden sind.

Gerne helfen wir Ihnen, die neuen Leistungen individuell und nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Ihre Pflegedienstleitungen der Caritas-Pflegedienste Euskirchen und Bad Münstereifel helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns einfach an:

Caritas-Pflegestation Euskirchen / Weilerswist / Zülpich Frau Botto u. Frau Kastenholz Tel.: 02251/ 7000-23 E-Mail: [email protected]

Caritas-Pflegestation Bad MünstereifelHerr Olzem u. Herr Gehrmann Tel.: 02253/ 180007E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen im Internet:www.caritas-eu.dewww.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html.

Der Inhalt dieser Broschüre wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Die Redaktion übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestell-ten Informationen.

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Tel. 0 22 51/70 00 23im Marien-Hospital, Gottfried-Disse-Straße 42, 53879 Euskirchen

Tel. 0 22 53/18 00 07Wertherstraße 75, 53902 Bad Münstereifel

Tagespflege für SeniorenTel. 0 22 51/78 11 56Kapellenstraße 14, 53879 Euskirchen

Bad Münstereifel - Euskirchen - Weilerswist - Zülpich...Ihr Pflegedienst in der Region!

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Servicezentrum Demenz, Café InselTel. 0 22 51/12 67 12Frauenbergerstraße 2-4, 53879 Euskirchen

Ambulanter HospizdienstTel. 0 22 51/12 65 10Frauenbergerstraße 2-4, 53879 Euskirchen

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