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 Freita g, 14. Januar 2005 1 HÖRI Woche Jahrgang 10 Nr. 40 Freitag, 7. Oktober 2011 Fertige Aus wei se für HÖRI-MIT können ab sof ort in Schienen (nur fürEinwo hnervonSchi ene n)undin derSee- Apo thekein Gai enh o- fen (alle übrigen) abgeholt werden. Hier gibt es auch Anmeldefor- mulare. Nat ürlichisteine Anmeld ung wei terhinauch per E-Mail an die folgende Adresse möglich: [email protected]. Gaienhofener Schlachtfest im Festzelt am Sport platz Samstag, 08.10.  ab 17.00 Uhr Sonntag, 09.10.  ab 11.00 Uhr SV Gaienhofen 600 Jahre Kirche Wangen Jubiläumsfeier mit Kirchenkonzert Samstag, 08. Oktober 2011, 19.00 Uhr  Anlässlich der 600-Jahrfeier der St. Pankratiuskirch e lädt die Pfarrgemeinde Wangen zu einem musikalischen Festakt  und anschließendem Apéro im Kirchgarten ganz herzlich ein. Mitge- staltet wird die Feier durch den Gemi schten Chor , den Kirchen- chor  sowie durch den Musikverein Wangen. Zusätzlich wird eine Bilderausstellung über die verschiedenen Entwicklungsphasen unserer Kirche präsentiert. Außerdem wird ein Kurzfilm gezeigt über die Anlieferung der neuen Kirchenglo- cken und der anschließenden Glockenweihe im Jahr 1973.  Am Sonntag, 09.Oktober 2011, beg ehe n wirdas Jub iläum mitei- nem Festgottesdienst um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche. Ihre Pfarrgemeinde Wangen

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Freitag, 14. Januar 2005 1

HÖRIWoche

Jahrgang 10Nr. 40

Freitag, 7. Oktober 2011

Fertige Ausweise für HÖRI-MIT können ab sofort in Schienen (nur 

fürEinwohner vonSchienen) undin derSee-Apotheke in Gaienho-fen (alle übrigen) abgeholt werden. Hier gibt es auch Anmeldefor-mulare. Natürlich ist eine Anmeldung weiterhin auch per E-Mail andie folgende Adresse möglich: [email protected].

Gaienhofener

Schlachtfestim Festzelt am Sportplatz

Samstag, 08.10. ab 17.00 UhrSonntag, 09.10. ab 11.00 Uhr

SV Gaienhofen

600 Jahre

Kirche WangenJubiläumsfeier mit Kirchenkonzert

Samstag, 08. Oktober 2011,19.00 Uhr 

  Anlässlich der 600-Jahrfeier der St. Pankratiuskirche lädt diePfarrgemeinde Wangen zu einem musikalischen Festakt undanschließendem Apéro im Kirchgarten ganz herzlich ein. Mitge-staltet wird die Feier durch den Gemischten Chor, den Kirchen-

chor sowie durch den Musikverein Wangen.

Zusätzlich wird eine Bilderausstellung über die verschiedenenEntwicklungsphasen unserer Kirche präsentiert. Außerdem wirdein Kurzfilm gezeigt über die Anlieferung der neuen Kirchenglo-cken und der anschließenden Glockenweihe im Jahr 1973.

 Am Sonntag, 09.Oktober 2011, begehen wirdas Jubiläum mitei-nem Festgottesdienst um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche.

Ihre Pfarrgemeinde Wangen

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Freitag, 7. Oktober 2011 2

HÖRIWoche

Müllkalender MoosMontag, 10.10. BiomüllMontag, 17.10. Biomüll und

Gelber SackMontag, 24.10. Biomüll und RestmüllDonnerstag, 27.10. GrünschnittFreitag, 28.10. Blaue Tonne

Öffnungszeiten Wertstoffhof Moos:Jeden Samstag von 9.00 - 11.30 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingeräte und Windeln

Gaienhofen

Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Dienstag, 11.10.11 BiomüllDienstag, 18.10.11 BiomüllMontag, 24.10.11 Gelber SackDienstag, 25.10.11 Blaue Tonne +

BiomüllFreitag, 28.10.11 Grünschnittabfuhr 

Montag, 31.10.11 RestmüllÖffnungszeiten Wertstoffhof GaienhofenDie nächsten Termine sind:15.10./29.10./12.11.2011

 jeweils 10.00 - 14.00 Uhr geöffnet

ÖhningenBereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Dienstag, 11.10.2011 BiomüllMittwoch, 19.10.2011 Blaue TonneMontag, 24.10.2011 Gelber SackDienstag, 25.10.2011 Restmüll/BiomüllDonnerstag, 03.11.2011 Altholz/SperrmüllFreitag, 04.11.2011 Altholz/SperrmüllÖffnungszeiten Wertstoffhof Öhningen

samstags 14-tägig von 10.00 Uhr - 12.00Uhr nächste Termine: 15.10.2011/29.10.2011donnerstags 14-tägig von 16.00 Uhr -17.00 Uhr nächste Termine: 22.10.2011/03.11.2011

Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienstund Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Notfalldienst unter der Wocheund an Wochenenden undFeiertagen Tel. 01805/19292-350

 Ärztliches Notfallhandy (wenn der Hausarzt wochentagsn ich t err eichb ar i st): Tel. 0 175 /888 2 908Zahnärztliche Notrufnummer  0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel.07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel.07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.(Hauskrankenpflege, Familienpflege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Pflegedienst

- Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockachund Umgebung Tel.07732/52496Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenpflegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter unddrogenabhängiger Jugendlicher  Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell2 4- Std.- No tr ufnu mmer 01 60 5 187 71 5

Forstämter Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32,78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der HöriRevierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551,[email protected]

 A. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

Feuerwehr Funkzentrale 1 12

Feuerwehrkommandant MoosJürgen Maurer 07732 56528Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf  Tel. 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected]

Verkehrsbüro Moos 07732/99 96 - 17

Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/97 99 33Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48

oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00

oder 0171/3 04 27 35Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister Horn undHafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeister HemmenhofenHerr Schmieder 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab14.00 Uhr Hilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr Seeheim Höri Gesellschaft für 

Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse

[email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 44 05 83Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 85 40Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13

Kath. Pfarramt 9 30 20Ev. Pfarramt 20 74

Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Elektrizitätswerk desKantons Schaffhausen AGVerwaltungSchaffhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0

Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66

Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrund- und Hauptschulemit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung:Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung:Frau Neureither Tel. 3944

Bezirksschornsteinfegermeister für Gaienhofen und ÖhningenPeter K ra tten mache r Tel.: 0 7735 /4 4 05 7 2oder 0174/3 30 49 90

Bezirksschornsteinfeger-meister MoosPeter K ra tten mache r Tel.: 0 7735 /4 4 05 7 2- Iznang Unterdorf oder 0174/3 3 0 49 9 0Herbert Meier Tel.: 07732/22 25

- Iznang Oberdorf - Moos, Bankholzen, Weiler 

Samstag, 08.10.2011 Martinus-Apotheke Tel. 07731 41971 Uhlandstr. 48, 78224 SingenSonntag, 09.10.2011 See-Apotheke Gaienhofen Tel. 07735 706 Hauptstr. 223, 78343 Gaienhofen

Stadt-Apotheke Engen Tel. 07733 5257 Vorstadt 8, 78234 Engen, Hegau (Hegau)

Montag, 10.10.2011 Paracelsus-Apotheke Tel. 07731 66323 Kreuzensteinstr. 7, 78224 SingenDienstag, 11.10.2011 Hilzinger Marien-Apotheke Tel. 07731 99540 Hauptstr. 61, 78247 HilzingenSonnen-Apotheke Radolfzell Tel. 07732 971053 Hegaustr. 21, 78315 Radolfzell am Bodensee

Mittwoch, 12.10.2011 Marien-Apotheke Gottmadingen Tel. 07731 796539 Hauptstr. 47, 78244 GottmadingenMauritius-Apotheke Eigeltingen Tel. 07774 9397999 Hauptstr. 35, 78253 Eigeltingen

Donnerstag, 13.10.2011 Schützen-Apotheke Tel. 07732 970160 Schützenstr. 17, 78315 Radolfzell am BodenseeFreitag, 14.10.2011 Bären-Apotheke Tel. 07731 61700 Friedrich-Ebert-Platz 2, 78224 Singen

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ÖffentlicheBauausschuß-SitzungZu der am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 19.15 Uhr, im kleinen Sitzungssaaldes Rathauses Moos stattfindenden öffentli-chen Bauausschuß-Sitzung sind alle Ein-wohner sehr herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Kenntnisnahme des Protokollsvom 15.09.2011

2. Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren:  Antrag auf Neubau eines Einfamilien-hauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 1499der Gemarkung Moos, Ferdinand- Stof-fel-Str. 1, 78345 Moos

3. Bauantrag auf Neubau eines Einfami-lienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 1497der Gemarkung Moos, Ferdinand- Stof-fel-Str. 2, 78345 Moos

4. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Kessler,Bürgermeister 

ÖFFENTLICHEGEMEINDERATSSITZUNGZu der am Donnerstag, den 13. Oktober 2011, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat-hauses stattfindenden öffentlichen Gemein-deratssitzung sind alle Einwohner sehr herz-lich eingeladen.

Tagesordnung:Ehrung Andreas Kramer 

1. Kenntnisnahme des Protokolls vom15.09.20112. Bürgerfrageviertelstunde3. Bewirtschaftungsplan 2012 für 

den Gemeindewald Moos

4. Straßenbeleuchtung – Verbesserungin den Ortsdurchfahrten

5. Beschluss über die kalkulatorischen

Zinsen6. Haushaltsplan 2012 – Abgaben und

Gebühren7. Gemeindeverwaltungsverband „Höri“ –

Haushaltsplan 20128. Bürgerfragestunde – Verschiedenes –

Bekanntgaben - Anträge

Peter Kessler, Bürgermeister 

Büllefest in Weiler  Auch das diesjährige Büllefestkonnte bei gu-ten Wetterbedingungen stattfinden, beiHochnebel und späterem Sonnenschein wa-ren in Weiler Straßen und Wirtschaften vonden vielen Besuchern gut gefüllt. An über 40Ständen konnten dieBesucherallesrund umdie Bülle und Gutes für Küche und Keller er-werben.Gerne angenommen wurde auch der Standunserer französischenPartnergemeinde, diewiederum ein reichhaltiges Angebot an

Wein, Wurst und Käse aus Savoyen dabeihatte.

Kein großes Fest ohne großen Einsatz – ichmöchte mich an dieser Stelle ganz herzlichbedanken bei allen, diezum Gelingen diesesFestes beigetragen haben: bei allen Markt-teilnehmern, den bewirtenden Vereinen,dem Musikverein Bankholzen und der Stadt-musik Hüfingen, dem Büllefestausschuss,allen Mitarbeitern des Bauhofes, Herrn Graf von der Verwaltung sowie auch allenPreis-Stiftern für das Büllefestquiz. MeinDank geht auch an die Freiwillige Feuerwehr für den an einem solchen Tag nicht einfa-

chen Park- und Ordnungsdienst, an die Hel-fer der DRK-Ortsgruppe Radolfzell sowie andie Polizei für die Absicherung des Festes.Ebensosage ich herzlichen Dank an alle, dieuns ihre Flächen für das Parkieren oder für 

den Aufbau von Ständen zur Verfügung ge-stellt haben.Wir durften auch in diesem Jahr ein wunder-

schönes Fest genießen, wie uns zahlreicheBesucher ausnah undfern bestätigthaben.

Peter Kessler,Bürgermeister 

AuflösungBüllefest-Quiz 2011Wieviel Stück Bülle sind in der„großen“Bülledrin? Nicht einfach zu schätzen, zumal der Bülle eine stattliche Größe hatte und darinauch noch große und kleine Bülle lagen.Dennoch haben sieben Quizteilnehmer die

genaue Zahl mit

875 Stück

erraten. Die anderen Preise gingen an dieam nächsten liegenden Schätzungen. Dieglücklichen Gewinner sind:Walter Ernst, Gaienhofen-GundholzenInge Braun, RadolfzellHagen Stüber, MoosJule Grams, BerlinJaqueline Bohner, Moos-Weiler Elsa Karler, Moos-IznangWilli Grüninger, Gaienhofen-GundholzenManuela Meister, Überlingen

Jochen Giner, SingenBernd Stimpfle, MoosKarl Schmid, SalemBernhard Massler, Öhningen

Die Gewinner werden zusätzlich schriftlichbenachrichtigt. Für alle allen anderen die(noch) nicht gewonnen haben. Das nächsteBüllefest-Quiz mit einer Frage rund um dieBülle findet am Sonntag, 07. Oktober 2012im Ortsteil Bankholzen statt.

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Freitag, 7. Oktober 2011 4

HÖRIWoche

Besuch der Bourgetaner zum Büllefest

Interessiert verfolgte die Gruppe die Führung von FrauGoller durch das Maggi-Museum, ist doch die „Magievon Maggi“ auch in der französischen Küche keine Un-bekannte!

AusstellungKunst-Handwerk-Handwerks-KunstMit diesem Titel bietet die Gemeinde allenkünstlerisch, handwerklich und kunstvollSchaffenden die Möglichkeit ihre Werke zupräsentieren. Die Ausstellung findet vonFreitag, 30.03. bis Sonntag, 15.04.2012 imBürgerhaus Moos statt. Interessierte Hand-werks-Kunstschaffende können sich gerneum die Teilnahme an der Ausstellung biszum 30.11.2011 per e-mail bei [email protected] oder schriftlich bei der Ge-meindeverwaltung Moos, Bohlinger Str. 18,

78345 Moos bewerben. Bitte beschreibenSie Ihre Arbeiten und fügen Sie Fotos Ihrer  Arbeiten bei.Der Kunstkreis Moos wird die Auswahl der Beteiligten treffen.

Abschlagszahlung istunrichtig.Die auf den derzeit zugestellten Jahresab-rechnungen des EKS Schaffhausen ausge-wiesene zukünftige Abschlagszahlung istdurch einen Systemfehler unrichtig. Es wur -de ein halbjährlicher anstatt ein vierteljährli-cher Betrag ausgewiesen. Das EKS Schaff-hausen wird dies berücksichtigen. Abge-bucht wird die Hälfte des angegebenen Be-trags.

Jean richtet die Savoyer Käselaibe

Käsevorbereitungen

Etliche Käselaibe wurdenzum Büllefest aufge-schnitten und in verkaufs-gerechtePortionengeteilt.Doch dann musste man

sich beeilen: Bei stetem Andrang waren Wein undKäse erwartungsgemäßschonin denerstenNach-mittagsstunden ausver-kauft.

Rückblickend schaut dieJumelage auf ein sehr herzliches und glücklichesBüllefest- Wochenendeund ein insgesamt sehr aktives und schwungvol-les Jahr!

Ulrike Mrotzek,Fotos: Hans Mrotzek 

Postagentur &Schreibwaren

Dorfstr. 12, MoosTel. 07732 9407301, Fax 9407302

Geöffnet:Montag bis Freitag8.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr Samstag8.30 – 12.00 Uhr 

Bei der Planung der Biomüll-Abfuhrenfür 2011 ist ein Fehler unterlaufen.Im Oktober findet weiterhin die wö-chentliche Bio-Abfuhr statt, nämlicham:

Montag, 10.10.Montag, 17.10. und

Montag, 24.10.

Erst am 24.10.2011 endet die wö-chentliche Biomüll-Leerung. Ab No-vember werden die Biomülltonnen alle14 Tage geleert.

Wir bitten Sie, dies zu beachten!

Biomüll-Leerungim Oktober 

Die Gemeinde Moos sucht ab sofort für die Kernzeitbetreuung in der Grund-schule Moos-Weiler 

eine Betreu-ungs-Mitarbeiter/in

für ca. 7 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeit liegt in Absprache mit denbeiden anderen Betreuerinnen von Mon-tag bis Freitag jeweils von 08.00 – 09.00Uhr und von 12.00 – 13.00 Uhr.

Interessierte wenden sich bitte an dasRathaus Moos, Frau Schlegel, Tel. 077329996-12 (ab Montag, den 10.10.2011).

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Sitzung des GemeinderatesDer Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofenwird zu einer öffentlichen Sitzung auf  Mon-tag, 10. Oktober2011,20.00Uhr,indenSit-zungssaal des Rathauses Gaienhofen ein-geladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:1. Fragemöglichkeit für Einwohner 

2. Genehmigung der Niederschrift vom19.09.20113. Haushaltsplan 2012 Gemeindeverwal-

tungsverband „höri”- Auftrag an Vertreter der Verbandsver-sammlung

4. Beschlussfassungen/Bekanntgaben zuBauangelegenheitena) Weiler Straße 8, Flst. Nr. 42/1,

42/2 und 43/1Neubau Wohnhaus mit 6 Wohnun-gen und Tiefgarage

 Änderung: Einbau von 3 Gauben Antrag auf Baugenehmigung

b) Wassertränke 28, Flst. Nr. 1766,Horn

Neubau Wohnhaus mit Garageund CarportBekanntgabe KGV

c) Wassertränke 44, Flst.Nr. 1794,HornNeubau 6-Familien-Wohnhausmit TiefgarageBekanntgabe KGV

5. Bekanntgaben der Verwaltung- Sitzungstermine

6. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte7. Fragemöglichkeit für Einwohner 

Die Einwohner der Gemeinde Gaienhofensind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.

Gemeindeverwaltung GaienhofenEisch, Bürgermeister 

ÖffentlicheBekanntmachungSatzungen der Gemeinde Gaienhofenüber den Bebauungsplan und die örtli-chen Bauvorschriften „Kirchgasse, 1. Än-derung" der Gemarkung Horn

Der Gemeinderat der Gemeinde Gaienhofenhat am 19.09.2011 in öffentlicher Sitzung die1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften Kirchgasse Horngem. Baugesetzbuch (BauGB), Baunut-zungsverordnung (BauNVO), Planzeichen-verordnung (PlanZV90), Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG), Landesbau-ordnung B-W (LBO) und Gemeindeordnung(GemO) als Satzung beschlossen.

Der Beschlusswird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bau-vorschriften „Kirchgasse 1. Änderung" Hörntreten mit ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bau-vorschriften werden mit Begründung zu je-dermanns kostenloser Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gaienhofen, Zim-mer 11, Im Kohlgarten 1 in 78343 Gaienho-fen bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen kostenlos Auskunft gegeben.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenaus-schnitt dargestellt.

Gaienhofen, 07.10.2011

Eisch, Bürgermeister 

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HÖRIWoche

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HINWEISE:Nach § 215 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7LBO werden unbeachtlich:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3BauGB beachtliche Verletzung der dortbezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften.

2. eine unter Berücksichtigung des § 214

  Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzungder Vorschriften über das Verhältnis desBebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-achtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs,

wenn sie nicht schriftlich innerhalb einesJahres seit dieser Bekanntmachung der o.g.Satzung gegenüber der Gemeinde Gaienho-fen geltend gemacht worden sind. Der Sach-verhalt, der die Verletzung oder den Mangelbegründen soll, ist dabei darzulegen.Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften der Gemeindeordnung für Ba-

den-Württemberg (GemO) in der aktuellenFassung oder vonaufgrundder GemO erlas-senen Verfahrensvorschriften ist nach § 4

 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nichtgegenüber der Gemeinde (Gemeinde Gai-enhofen, Im Kohlgarten 1, 78434 Gaienho-fen) schriftlich und unter Bezeichnung desSachverhalts, der die Verletzung begründensoll, innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung geltend gemacht worden ist.Dies gilt nicht fürdie Vorschriftenüber dieÖf-fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigungoder die Bekanntmachung des Bebauungs-plans und der örtlichen Bauvorschriften.

II. Entschädigungsansprüche Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1und 2 des BauGB über die Geltendmachungvon Planungsentschädigungsansprüchendurch Antrag an den Entschädigungspflichti-gen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteileundaufdasnach§44Abs.4mögli-che Erlöschen der Ansprüche, wenn der An-tragnichtinnerhalbderFristvon3Jahrenge-stellt ist, wird hingewiesen.

Leistungszeichenabnahmeder Jugendfeuerwehren inHornDie Jugendfeuerwehren des LandkreisesKonstanz treffen sich am Samstag, den 08.Oktober  zur Abnahme der Jugendflammeam Feuerwehrgerätehaus in Horn. Die Ju-gendflamme wird dabei in mehreren Stufendurch die Feuerwehrschiedsrichter desLandkreises Konstanz abgenommen. Zu der 

  Abnahme rund um das Feuerwehrgeräte-haus Hornsind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen. Die Abnahme erfolgt ab9.00 Uhr und wird voraussichtlich bis etwa12.00 Uhr dauern. Aufgrund der Abnahmewird es am Samstag, den 08. Oktober 2011, in der Zeit zwischen 8.00 und 14.00Uhr im Bereich Wassertränke, Seegarten-straße und Seegeter zu Verkehrsbehinde-rungen kommen. Wir bitten alle Verkehrs-teilnehmer und Anwohner um Verständnis.

FundsachenIm Fundbüro Gaienhofen wurden im Au-gust/September 2011 folgende Fundsachenabgegeben:

- 1 Brille, schwarzes Etui „Joop“- 1 Schlüssel (roter Kopf) mit

 Anhänger „550“- 1 Brille schwarz-rot- 1 Handy „Samsung“ schwarz- 1 Geldbeutel „Hanna Mantana“ schwarz- 1 Handy „Panasonic“ schwarz- 1 schwarzes Herrenfahrrad „cyco

Travellers“, Fahrradmodell X 7

- 1 Walki Talki „Goldwing“ schwarz

 Auskunft unter Tel. 07735 818-28.

u u u u

An alleBoots-Liegeplatzmieter!Die Wassersportsaison 2011 neigt sichlang-sam dem Ende entgegen. Schon heute dür-fen wir Sie daran erinnern Steg- und Tro-ckenliegeplätze bis spätestens am 31. Okto-ber 2011 zu räumen.

Für die Bojenliegeplätze gilt eine Sonder-regelung! Da bis zum 31.10.2011 durch un-sere Hafenmeister noch sämtliche Bojenentfernt werden müssen bitten wir Sie, dieBoote aus den Bojenfeldern, bis spätes-tens am

Sonntag, dem 23. Oktober 2011

auszuwassern. Das Beibootlager ist zumselben Zeitpunkt zu räumen.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuenuns schon heute auf die kommende Boots-saison.

Gemeindeverwaltung Gaienhofen

u u u u

Fahrtkostenerstattungfür Monatskarten der Grundschüler Die Gemeindeverwaltung möchte alle Elternder Grundschüler aus Gaienhofen undGundholzen daran erinnern, dass in der Zeitvom 10. Oktober bis zum 21. Oktober 2011die Rückerstattung der monatlichen Fahrt-kosten im Schulsekretariat bei Frau Kaiser beantragt werden kann.Bitte beachten Sie, dass eine Kostenerstat-tung nur dann erfolgt, wenn dem Antrag dieMonatsfahrkarten als Beleg beigefügt sind.Verspätet eingegangene Anträge könnenleider nicht berücksichtigt werden.Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 07735 9191916.

Gemeindeverwaltung Gaienhofen

Mehr Energie sparenTipps zur besseren Energienutzung gibtdie Energieagentur Interessant für den Verbraucher sind derzeitdie Zuschüsse, die das Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle für die Solar-energienutzung, einschließlich einem Kes-seltauschbonus, für Wärmepumpen oder für die Biomasseheizung noch bis zum Endedes Jahres gewährt. Gerade im Zusammen-hang mit den Forderungen, die das Erneuer-bare-Wärme-Gesetz von Baden- Württem-berg bei einer Heizungserneuerung stellt,kann ein solcher Zuschuss (bis zu 3000Euro) die Entscheidung erleichtern. AuchdieKfW-Bankengruppe bietet zurzeit sehr güns-tige Kreditzinsen für energieeffiziente Sanie-rungen an.Zu diesenund anderen Themender Energie-einsparung beraten die Energieberater der Energieagentur neutral, kompetent und um-fassend. Die Erstberatung für Privatperso-nenwird durch dieEnergieagenturin Zusam-menarbeit mit der Verbraucherzentrale Ba-den-Württemberg kostenfrei angeboten.Die nächste Energieberatung in Gaienho-fen ist am 19.10.2011 ab 16.00 Uhr.Anmeldung unter Tel. 07732 939-1234,Energieagentur Kreis Konstanz.

Gaienhofener Bürger beimBerlin-Marathon erfolgreichLivia und Leander Sakellaris, wohnhaft inHorn, absolvierten am 25.09.2011 erfolg-reich den 38. Berlin Marathon, gemeinsammit ihrem ältesten Sohn Andreas, der an der Princeton University studiert. Obwohl dasLaufen schon seit Jahren zu den Lieblings-beschäftigungen der Familie zählt, war diesfüralle drei dererste Marathonlauf. Dement-sprechend war nach sechsmonatiger Vorbe-reitung die Anspannung am grossen Tag. Esstellte sichjedoch heraus, dassdas intensiveTraining auf densteilen Hügelnder Hoeri wieauch im Fitness-Studio sowie im Sommerur-laub auf den heissen Strassen SardiniensFrüchte tragen sollte. Auch machten die Ber-liner in spätsommerlicher Sonntagsstim-mung und Musikgruppen von Jazz-Rock bis

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HÖRIWoche

ÖffnungszeitenRathaus Gaienhofen

Montag bis Freitag8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Mittwochnachmittag14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Einwohnermeldeamt, Passamt,

Rentenstelle und Bootsliegeplätze:Montag bis Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwochnachmittag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

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Big-Band am Strassenrand die 42,195 kmleichter als erwartet. Vorbei an der Sieges-säule, dem Bundeskanzleramt, dem Alexan-derplatz, dem gläsernen Hauptbahnhof, der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche am Kur-fürstendamm, Unter den Linden mit Check-point Charlie, um dann schliesslich durchsBrandenburger Torzu laufen, war ein einzig-artiges Erlebnis. Livia und Leander bliebenunter der von ihnen gesteckten Zielzeit vonfünf Stunden, während Andreas auf und da-von lief und die Strecke in knapp unter vier Stunden bewältigte.Und so nebenbei stellte der Kenianer PatrickMakau einen neuenWeltrekord auf. Leander liess seine österreichischen Wurzeln nichtverleugnen, als man sich ins Café EinsteinUnter den Linden begab, um bei Tafelspitzmit Bratkartoffeln und Apfelstrudel mit Vanil-lesauce die Kraftriegel und Elektrolytsäfte zuvergessen. Doch das Bier war echt berline-risch.Es bleibt zu hoffen, dass die Schönheit der Bundeshauptstadt wie auch die Prestige desBerliner Marathons als einer der “GrossenFünf” (Berlin, Boston, Chicago, London undNew York) den einen oder anderen jungenHörianer dazu bewegt, dereinst einmal denKenianern und Äthiopiernim wahrsten Sinnedes Wortes den Rang abzulaufen.

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HÖRIWoche

Öffnungszeiten der Poststelle GaienhofenIm Kohlgarten 1

Montag, Dienstag,

Donnerstag, Freitag

15.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Mittwoch

14.30 Uhr bis 18.00 Uhr 

Samstag

10.00 Uhr bis 11.00 Uhr 

Die Poststelle ist während den

Öffnungszeiten telefonisch er-

reichbar unter:

Tel. 0151 12579254.

Herausgeber: Amtsblatt der Gemeinden Moos,Gaienhofen und Öhningen.Herausgeber sind die Bürgermeister-

ämter. Verantwortlich für den redak-tionellen Teil: der jeweilige Bürger-meister oder sein Vertreter im Amt.

Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton StähleMeßkircher Straße 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

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Gemeinde ÖhningenLandkreis Konstanz

Satzungüber die öffentliche

Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung - AbwS)

der Gemeinde Öhningenvom 04.10.2011

 Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wasserge-setzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4,11 und 142 der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs.2, 11, 13, 20, 29 und 42des Kommunalabga-bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)hat der Gemeinderat der Gemeinde Öhnin-gen am 04.10.2011 folgende Satzung be-schlossen:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1Öffentliche Einrichtung

(1) Die Gemeinde Öhningen betreibt die Be-seitigung des in ihrem Gebiet angefalle-nen Abwassers als eine öffentliche Ein-richtung. Voraussetzung für die Beseiti-gung ist, dass das Abwasser über eineGrundstücksentwässerungsanlage indie öffentliche Abwasseranlage gelangtoder zu einer öffentlichen Abwasserbe-handlungsanlage gebracht (angeliefert)wird.

(2 )Die Gemeinde kanndie Abwasserbeseiti-gung ganz oder teilweise durch Drittevornehmen lassen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Er-weiterung oder Änderung der öffentli-chen Abwasseranlagen besteht nicht.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Abwasser ist das durch häuslichen, ge-werblichen, landwirtschaftlichen oder 

sonstigen Gebrauch in seinen Eigen-schaften veränderte Wasser und das beiTrockenwetter damit zusammen abflie-

ßende Wasser (Schmutzwasser) sowiedas von Niederschlägen aus dem Be-reich von bebauten oder befestigten Flä-chen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutz-wassergelten auch die ausAnlagen zumBehandeln, Lagern und Ablagern von

 Abfällen austretenden und gesammeltenFlüssigkeiten.

(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben denZweck, das im Gemeindegebiet angefal-lene Abwasserzu sammeln, den Abwas-serbehandlungsanlagen zuzuleiten undzu reinigen. Öffentliche Abwasseranla-gen sind insbesondere die öffentlichenKanäle, Anlagen zur Ableitung von

Grund- und Drainagewasser, durch diedie öffentlichen Abwasseranlagen ent-lastet werden, Regenrückhaltebecken,Regenüberlauf- und Regenklärbecken,Retentionsbodenfilter, Abwasserpump-werke, Kläranlagen und Versickerungs-und Rückhalteanlagen für Nieder-schlagswasser (u.a. Mulden- und Rigo-lens y steme, S ic k ermulden/-te i-che/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlagensind sowie offene und geschlosseneGräben, soweit sie von der Gemeindezur öffentlichen Abwasserbeseitigungbenutzt werden.Zu den öffentlichen Abwasseranlagengehört auch der Teil der Hausanschluss-leitung, der im Bereich der öffentlichenVerkehrs- und Grünflächen verläuft(Grundstücksanschluss).

(3) Grundstücksentwässerungsanlagensindalle Einrichtungen, die der Sammlung,Vorbehandlung, Prüfung und Ableitungdes Abwassers bis zur öffentlichen Ab-wasseranlage dienen. Dazu gehörenhierzu insbesondere Leitungen, die imErdreich oder im Fundamentbereich ver-legt sind und das Abwasser dem Grund-stücksanschluss zuführen (Grundleitun-gen), Prüfschächte sowie Pumpanlagenbei einer Abwasserdruckentwässerung

und Versickerungs- und Rückhalteanla-gen für Niederschlagswasser, soweit siesich auf privaten Grundstücken befin-den.

(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerkefür außerplanmäßige Ableitungen in den

öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtun-gen dienen der vergleichmäßigten undreduzierten (gedrosselten) Ableitung

von Abwasser in den öffentlichen Kanal;sie sind so auszulegen, dass eine Einlei-tung nur in Ausnahmesituationen (zumBeispiel Starkregen) erfolgt.

II. Anschluss und Benutzung

§ 3Berechtigung und Verpflichtung zum

Anschluss und zur Benutzung

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasseranfällt, sind nach nähe-rer Bestimmung dieser Satzung berech-tigt und verpflichtet, ihre Grundstücke andie öffentlichen Abwasseranlagen anzu-schließen, diese zu benutzen und dasgesamte auf den Grundstücken anfallen-de Abwasser der Gemeinde im Rahmendes§45bAbs.1undAbs.2WGzuüber-lassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung desGrundstücks Berechtigte tritt an die Stel-le des Eigentümers.

(2) Die Benutzungs- und Überlassungs-pflichtnachAbs.1trifftauchdiesonstzur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.

(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschlie-ßen, sobald die für sie bestimmten öf-fentlichen Abwasseranlagenbetriebsfer-

tig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung ei-ner baulichen Anlage hergestellt, so istdas Grundstück innerhalb von sechsMo-naten nach der betriebsfertigen Herstel-lung anzuschließen.

(4) UnbebauteGrundstücke sindanzuschlie-ßen, wenn der Anschluss im Interesseder öffentlichen Gesundheitspflege, desVerkehrs oder aus anderen Gründen desöffentlichen Wohls geboten ist.

§ 4Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss

(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks

an die nächste öffentliche Abwasseran-lage technisch unzweckmäßig oder die

  Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasser-anlage nachteilig wäre, kann die Ge-meinde verlangen oder gestatten, dass

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das Grundstück an eine andere öffentli-che Abwasseranlage angeschlossenwird.

(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öf-fentliche Abwasseranlage noch nichthergestellt, kann die Gemeinde den vor-läufigen Anschluss an eine andere öf-fentliche Abwasseranlage gestattenoder verlangen.

§ 5Befreiungen

Von der Verpflichtung zum Anschluss seinesGrundstücks an die öffentliche Abwasserbe-seitigung und von der Pflicht zur Benutzungderen Einrichtungen ist aufgrund § 45 b Abs.4 Satz 3 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Ver-pflichtete auf Antrag insoweit undsolange zubefreien, als ihm der Anschluss bzw. die Be-nutzung wegen seines die öffentlichen Be-langeüberwiegenden privaten Interesses ander eigenen Beseitigung des Abwassersnicht zugemutet werden kann und die Befrei-

ung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.

§ 6Allgemeine Ausschlüsse

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseiti-gung sind sämtliche Stoffe ausgeschlos-sen, die die Reinigungswirkung der Klär-werke, den Betrieb der Schlammbe-handlungsanlagen, die Schlammbeseiti-gung oder die Schlammverwertung be-einträchtigen, die öffentlichen Abwas-seranlagen angreifen, ihre Funktionsfä-higkeit oder Unterhaltung behindern, er-schweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagenarbeitenden Personen oder dem Vorflu-ter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand

- die zu Ablagerungen oder Verstop-fungen in den öffentlichen Abwasser-anlagen führen können (z.B. Keh-richt, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist,Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe,Textilien, Küchenabfälle, Schlachtab-fälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkör-per, Panseninhalt, Schlempe, Trub,Trester und hefehaltigeRückstände);

2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett-oder ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin,Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fet-te, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren,Laugen, Salze, Reste von Pflanzen-schutzmitteln oder vergleichbarenChemikalien, Blut aus Schlachtungen,mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;

3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhal-tungen, Silosickersaft und Molke;

4. faulendes und sonst übel riechendes  Abwasser (z.B. milchsaure Konzen-trate, Krautwasser);

5. Abwasser, das schädliche oder beläs-tigende Gaseoder Dämpfe verbreitenkann;

6. Abwasser,das wärmerals 46°Celsiusist;

7. Abwasser miteinem pH-Wert vonüber 9,5 (alkalisch) oder unter6,0 (sauer);

8. Farbstoffhaltiges Abwasser, dessenEntfärbung im Klärwerk nicht gewähr-leistet ist;

9. Abwasser, das einem wasserrechtli-chen Bescheid nicht entspricht;

10. Abwasser, dessen Beschaffenheitoder Inhaltsstoffe über den Richtwer-ten des Anhangs A. 1 des MerkblattsDWA-M 115-2 vom Juli 2005 (He-rausgeber/Vertrieb: Deutsche Verei-nigung für Wasserwirtschaft, Abwas-ser und Abfall e.V. –DWA-, Theo-dor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef)liegen.

(3) Die Gemeinde kann im Einzelfall über dienach Absatz 2 einzuhaltenden Anforde-rungen hinausgehende Anforderungenstellen, wenn dies für den Betrieb der öf-fentlichen Abwasseranlagen erforderlichist.

(4)Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnah-men von den Bestimmungen der Absät-ze 1 und 2 zulassen, wenn öffentlicheBelange nicht entgegenstehen, die Ver-

sagung der Ausnahme im Einzelfall eineunbillige Härte bedeuten würde und der   Antragsteller eventuell entstehendeMehrkosten übernimmt.

§ 7Ausschlüsse im Einzelfall,Mehrkostenvereinbarung

(1) Die Gemeinde kann im Einzelfall Abwas-ser von der öffentlichen Abwasserbesei-tigung ausschließen,a) dessen Sammlung, Fortleitung oder 

Behandlung im Hinblick auf den An-fallort oder wegen derArt oder Menge

des Abwassers unverhältnismäßighohen Aufwand verursachen würde;b) das nach den allgemein anerkannten

Regeln der Abwassertechnik nichtmithäuslichen Abwässern gesammelt,fortgeleitet oder behandelt werdenkann.

(2) Die Gemeinde kann im Falle des Absat-zes 1 den Anschluss und die Benutzunggestatten, wenn der Grundstückseigen-tümer die für den Bau und Betrieb der öf-fentlichen Abwasseranlagen entstehen-den Mehrkosten übernimmt und auf Ver-langen angemessene Sicherheit leistet.

(3)Schließtdie Gemeinde in Einzelfällen Ab-wasser von der Beseitigung aus, bedarf 

dies der Zustimmung der Wasserbehör-de (§ 45 b Abs. 4 Satz 2 WG).

§ 8Einleitungsbeschränkungen

(1) Die Gemeinde kann im Einzelfall die Ein-leitung von Abwasser von einer Vorbe-handlung oder Speicherung abhängigmachen, wenn seine Beschaffenheitoder Menge dies insbesondere im Hin-blick auf den Betrieb der öffentlichen Ab-wasseranlagen oder auf sonstige öffent-liche Belange erfordert.

(2 ) FäkalienhaltigesAbwasserdarf in öffent-

liche Abwasseranlagen, die nicht an eineöffentliche Kläranlage angeschlossensind, nur nach ausreichender Vorbe-handlung eingeleitet werden.

(3)Die Einleitung vonAbwasser, dasder Be-seitigungspflicht nicht unterliegt, und von

sonstigem Wasser bedarf der schriftli-chen Genehmigung der Gemeinde.

§ 9Eigenkontrolle

(1) Die Gemeinde kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Ab-sätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Mes-

sung und Registrierung derAbflüsseundder Beschaffenheit der Abwässer sowiezur Bestimmung der Schadstofffracht indie Grundstücksentwässerungsanlageeingebaut oder an sonst geeigneter Stel-le auf dem Grundstück angebracht, be-trieben und in ordnungsgemäßem Zu-stand gehalten werden.

(2) Die Gemeinde kann auch verlangen,dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für dieFührung des Betriebstagebuchs verant-wortlich ist. Das Betriebstagebuch istmindestens drei Jahre lang, vom Datumder letzten Eintragung oder des letztenBeleges an gerechnet, aufzubewahren

und der Gemeinde auf Verlangen vorzu-legen.

§ 10Abwasseruntersuchungen

(1) Die Gemeinde kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen.Sie bestimmt, in welchen Abständen dieProben zu entnehmen sind, durch wensiezu entnehmensind undwer sie unter-sucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs.2 entsprechend.

(2) Wenn bei einer Untersuchung des Ab-wassers Mängel festgestellt werden, hat

der Verpflichtete diese unverzüglich zubeseitigen.

§ 11Grundstücksbenutzung

Die Grundstückseigentümer können bei Vor-liegen der Voraussetzungen des § 93Was-serhaushaltsgesetz (WHG) durch die Ge-meinde verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Ver-legen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden. Die Grund-stückseigentümer haben insbesondere den

 Anschluss anderer Grundstücke an die An-schlussleitungzu ihrenGrundstückenzu dul-den.

III. Grundstücksanschlüsse,Grundstücksentwässerungsanlagen

§ 12Grundstücksanschlüsse

(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) wer-den ausschließlich von der Gemeindehergestellt, unterhalten, erneuert, geän-dert, abgetrennt und beseitigt.

(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksan-schlüsse sowie deren Änderung werdennach Anhörung des Grundstückseigen-

tümers und unter Wahrung seiner be-rechtigten Interessen von der Gemeindebestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grund-stücks notwendigen Grundstücksan-schlüsse bereit.

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(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an dieöffentlichen Abwasseranlagen ange-schlossen wird, erhält einen Grund-stücksanschluss; werden Grundstückeim Trennverfahren entwässert, geltenbeide Anschlüsse als ein Grundstücks-anschluss. Die Gemeinde kann mehr alseinen Grundstücksanschluss herstellen,soweit sie es für technisch notwendig

hält. In besonders begründeten Fällen(z.B. Sammelgaragen, Reihenhäuser)kann die Gemeinde den Anschluss meh-rerer Grundstücke über einen gemeinsa-men Grundstücksanschluss vorschrei-ben oder auf Antrag zulassen.

(4)DieGemeindekannaufAntragdesGrund-stückseigentümers weitere Grundstücks-anschlüsse sowie vorläufige oder vor-übergehende Anschlüsse herstellen. Alsweitere Grundstücksanschlüsse geltenauch Anschlüsse für Grundstücke, dienach Entstehen der Beitragspflicht (§ 34)neu gebildet werden.

§ 13

Kostenerstattung

(1) Der Gemeinde sind vom Grundstücksei-gentümer zu erstatten:a) Die Kosten der Herstellung, der 

Grundstücksanschlüsse (§ 12 Abs.3);

b) Die Kosten der Unterhaltung, Erneue-rung, Veränderung und Beseitigungder Grundstücksanschlüsse (§ 12

 Abs. 3), wenn sie vom Grundstücksei-gentümer veranlasst wurden;

c) Die Kosten der Herstellung, Unterhal-tung, Erneuerung, Veränderung undBeseitigung der weiteren, vorläufigen

und vorübergehenden Grundstücks-anschlüsse (§ 12 Abs. 4).

Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstel-lung des alten Zustands auf dendurch die Arbeiten beanspruchtenFlächen.

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grund-stücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstat-tungsanspruch wird innerhalb eines Mo-nats nach Bekanntgabe des Abgaben-bescheids fällig.

§ 14Private Grundstücksanschlüsse

(1) Private Grundstücksanschlüssesind vomGrundstückseigentümer auf eigeneKos-ten zu unterhalten, zu ändern, zu erneu-ern und zu beseitigen.

(2) Entspricht ein Grundstücksanschlussnach Beschaffenheit und Art der Verle-gung den allgemein anerkannten Regelnder Technik und etwaigen zusätzlichenBestimmungen der Gemeinde, und ver-zichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Lei-tung,so kannder Grundstücksanschlussvon der Gemeinde übernommen wer-den.

(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneue-rungs- und Beseitigungsarbeiten an pri-vaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1)

sind der Gemeinde vom Grundstücksei-gentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.

§ 15Genehmigungen

(1) Der schriftlichen Genehmigung der Ge-meinde bedürfena) die Herstellung der Grundstücksent-

wässerungsanlagen, deren An-schluss sowie deren Änderung;

b) die Benutzung der öffentlichen Ab-wasseranlagen sowie die Änderungder Benutzung. Bei vorübergehendenoder vorläufigen Anschlüssen wirddie Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über beste-hende Grundstücksentwässerungsanla-gen) gleich.

(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zu-sammensetzung und Menge der anfal-lenden Abwässer, die vorgesehene Be-

handlung der Abwässer und die Bemes-sung der Anlagen ersichtlich sein. Au-ßerdemsind demAntrag folgende Unter-lagen beizufügen:- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Ein-zeichnung sämtlicher auf dem Grund-stück bestehender Gebäude, der Stra-ße, der Schmutz- und Regenwasseran-schlussleitungen, der vor dem Grund-stück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässe-rungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;- Grundrisse des Untergeschosses (Kel-lergeschosses) der einzelnen anzu-schließenden Gebäude im Maßstab1:100, mit Einzeichnung der anzuschlie-ßenden Entwässerungsteile, der Dach-ableitung und aller Entwässerungslei-tungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;- Systemschnitte der zu entwässerndenGebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Anga-be der Hauptleitungen und der Fallrohre,der Dimensionen und der Gefällsverhält-nisse, der Höhenlage, der Entwässe-rungsanlageund des Straßenkanals, be-zogen auf Normalnull).

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen  Angaben (Höhenlage des Straßenkanals,

Lage der Anschlussstelle und Höhenfest-punkte) sind bei der Gemeinde einzuholen.Dort sind auch Formulare für die Entwässe-rungsanträge erhältlich.

§ 16Regeln der Technik

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nachden allgemein anerkannten Regeln der Technikherzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.

 Allgemein anerkannte Regeln der Technik sindinsbesondere die technischen Bestimmungenfür den Bau, den Betrieb und die Unterhaltungvon Abwasseranlagen und die Einleitungsstan-dards, diedieoberste Wasserbehördedurch öf-fentliche Bekanntmachung einführt. Von denallgemein anerkannten Regeln der Technikkann abgewichen werden, wenn den Anforde-rungen auf andere Weise ebenso wirksam ent-sprochen wird.

§ 17Herstellung, Änderung und

Unterhaltung der Grundstücks-entwässerungsanlagen

(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagensind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhal-ten, zu ändern, zu erneuern und nach

Bedarf gründlich zu reinigen.(2) Die Gemeinde kann, zusammen mit demGrundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vomGrundstücksanschluss bis einschließlichdes Prüfschachts, herstellen oder erneu-ern. Die insoweit entstehenden Kostenhat der Grundstückseigentümer zu tra-gen. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3)Grundleitungen sind in derRegel mit min-destens 150 mm Nennweite auszufüh-ren. Der letzte Schacht mit Reinigungs-rohr (Prüfschacht) ist so nahe wie tech-nisch möglich an die öffentliche Abwas-seranlage zu setzen; er muss stets zu-gänglich und bis auf Rückstauebene (§

20) wasserdicht ausgeführt sein.(4) Wird eine Grundstücksentwässerungs-

anlage - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann die Gemeindeden Grundstücksanschluss verschlie-ßenoder beseitigen. DieKosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 2 giltentsprechend. DieGemeindekann die inSatz 1 genannten Maßnahmen auf denGrundstückseigentümer übertragen.

§ 18Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,

Zerkleinerungsgeräte

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette,Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Ben-zol sowie Öle oder Ölrückstände in das

  Abwasser gelangen können, sind Vor-richtungen zur Abscheidung dieser Stoffeausdem Abwasser (Abscheider mit dazu-gehörenden Schlammfängen) einzubau-en, zu betreiben, zu unterhalten und zuerneuern. Die Abscheider mit den dazu-gehörenden Schlammfängen sind vomGrundstückseigentümer in regelmäßigenZeitabständen, darüber hinaus bei be-sonderem Bedarf zu leeren und zu reini-gen. Bei schuldhafter Säumnis ist er der Gemeinde gegenüber schadensersatz-pflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung

der anfallenden Stoffe gelten die Vor-schriften über die Abfallentsorgung.(2) Die Gemeinde kann vom Grundstücksei-

gentümer im Einzelfall den Einbau undden Betrieb einer Abwasserhebeanlageverlangen, wenn dies für die Ableitungdes Abwassers notwendig ist; dasselbegilt für Pumpanlagen auf Grundstücken,die an Abwasserdruckleitungen ange-schlossen werden. § 16 bleibtunberührt.

(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle,Müll, Papier und dergleichen sowieHandtuchspender mit Spülvorrichtungdürfen nicht an Grundstücksentwässe-rungsanlagen angeschlossen werden.

§ 19Außerbetriebsetzungvon Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben undSickeranlagen sind unverzüglich außer Be-

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trieb zu setzen, sobald das Grundstück über eine Abwasserleitung an eine öffentlicheKläranlageangeschlossen ist.Die Kosten für die Stilllegungträgtder Grundstückseigentü-mer selbst.

§ 20Sicherung gegen Rückstau

  Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbe-sondere Toiletten mit Wasserspülung, Bo-denabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbe-cken, die tiefer als die Straßenoberfläche ander Anschlussstelle der Grundstücksent-wässerung (Rückstauebene) liegen, müs-sen vom Grundstückseigentümer auf seineKosten gegen Rückstau gesichert werden.Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zusorgen.

§ 21Abnahme und Prüfung der 

Grundstücksentwässerungsanlagen,Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster 

(1) Vor der Abnahme durch die Gemeindedarf die Grundstücksentwässerungsan-lage nicht in Betrieb genommen werden.Die Abnahme der Grundstücksentwäs-serungsanlage befreit den Bauherrn,den Planverfasser, den Bauleiter undden ausführenden Unternehmer nichtvon ihrer Verantwortlichkeit für die vor-schriftsmäßige und fehlerfreie Ausfüh-rung der Arbeiten.

(2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Grund-stücksentwässerungsanlagen zu prüfen.

Die Grundstückseigentümer und Besit-zer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind ver-pflichtet, die Prüfungen zu dulden unddabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigenEinblick in die Betriebsvorgänge zu ge-währen und die sonst erforderlichen

 Auskünfte zu erteilen. Die mit der Über-wachung der Anlagen beauftragten Per-sonen dürfen Grundstücke zum Zweckeder Prüfung der Einhaltung der Sat-zungsbestimmungen betreten.

(3) Werden bei der Prüfung der Grund-stücksentwässerungsanlagen Mängelfestgestellt, hat sie der Grundstücksei-gentümer unverzüglich zu beseitigen.

(4) Die Gemeindeist nach§ 83Abs. 3 WGinVerbindung mit der Eigenkontrollverord-nung des Landes verpflichtet, Betriebe,von deren Abwasseranfall nach Be-schaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbe-handlungsanlage zu erwarten ist, in ei-nem so genannten Indirekteinleiterka-taster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlan-gen der Wasserbehörde vorgelegt. DieVerantwortlichen dieser Betriebe sindverpflichtet, der Gemeinde, auf deren

  Anforderung hin, die für die Erstellungdes Indirekteinleiterkatasters erforderli-chen Angaben zu machen. Dabei han-

delt es sich um folgende Angaben: Na-men des Betriebs und der Verantwortli-chen, Art und Umfang der Produktion,eingeleitete Abwassermenge, Art der 

  Abwasservorbehandlungsanlage sowieHauptabwasserinhaltsstoffe. Die Ge-

meinde wird dabei die Geheimhaltungs-pflicht von Geschäfts- und Betriebsge-heimnissen sowie die Belange des Da-tenschutzes beachten.

IV. Abwasserbeitrag

§ 22Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Dec-kung ihres Aufwands für die Anschaffung,Herstellung und den Ausbau der öffentlichen

 Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeiträgen (§33) erhoben.

§ 23Gegenstand der Beitragspflicht

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstü-cke, für die eine bauliche oder gewerbli-cheNutzung festgesetzt ist, wenn siebe-baut oder gewerblich genutzt werden

können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nut-zungnichtfestgesetzt ist, unterliegender Beitragspflicht, wenn sie nach der Ver-kehrsauffassung Bauland sind und nachder geordneten baulichen Entwicklungder Gemeinde zur Bebauung anstehen.

(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen  Abwasseranlagen tatsächlich ange-schlossen, so unterliegt es der Beitrags-pflicht auch dann, wenn die Vorausset-zungendes Absatzes1 nicht erfüllt sind.

§ 24Beitragsschuldner 

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunktder Bekanntgabe des BeitragsbescheidsEigentümer des Grundstücks ist.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbau-recht belastet, so ist der Erbbauberech-tigte an Stelle des Eigentümers beitrags-pflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs-und Teileigentum sind die einzelnenWohnungs- und Teileigentümer nur ent-sprechend ihrem Miteigentumsanteilbeitragspflichtig.

(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht,Wohnungs- oder Teileigentum im Eigen-tum mehrerer Personen zur gesamtenHand, ist die Gesamthandsgemein-schaft beitragspflichtig.

§ 25Beitragsmaßstab

Maßstab für den Abwasserbeitrag ist dieNutzungsfläche. Diese ergibtsich durch Ver-vielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) miteinem Nutzungsfaktor (§ 27); das Ergebniswird auf eine volle Zahl gerundet, wobeiNachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfol-gende volle Zahl aufgerundet und Nachkom-mastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf dievorausgehende volle Zahl abgerundet wer-den.

§ 26Grundstücksfläche

(1) Als Grundstücksfläche gilt:

1. bei Grundstücken im Bereich einesBebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzungzugrunde zu legen ist;

2. soweit ein Bebauungsplan oder eineSatzung nach§ 34 Abs.4 S.1 BauGBnicht besteht oder sie die erforderli-che Festsetzung nicht enthält,a) bei Grundstücken, die vollständiginnerhalb der im Zusammenhang be-bauten Ortsteile liegen, die tatsächli-che Grundstücksfläche,b) bei allenübrigen Grundstücken,dieinnerhalb der im Zusammenhang be-bauter Ortsteile liegende Teilfläche.Die Teilfläche, die außerhalb der imZusammenhang bebauter Ortsteileliegt, bleibt unberücksichtigt, soweitsie nicht tatsächlich angeschlossenbebaut oder genutzt wird. Zur Nut-zung zählen auch angelegte Grünflä-chen oder gärtnerisch genutzte Flä-chen.

(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt.

§ 27Nutzungsfaktor 

(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wirddie Grundstücksfläche (§ 26) mit einemNutzungsfaktor vervielfacht, der im Ein-zelnen beträgt:1. bei eingeschossiger 

Bebaubarkeit 1,002. bei zweigeschossiger 

Bebaubarkeit 1,253. bei dreigeschossiger 

Bebaubarkeit 1,50

4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75

5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00.

(2) Bei Stellplatzgrundstücken und beiGrundstücken, für die nur eine Nutzungohne Bebauung zulässig ist oder bei de-nen die Bebauung nur untergeordneteBedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe giltfür Gemeinbedarfs- oder Grünflächen-grundstücke, deren Grundstücksflächenaufgrund ihrer Zweckbestimmung nichtoder nur zu einem untergeordneten Teilmit Gebäuden überdeckt werden sollen

bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Fried-höfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingar-tenanlagen). Die §§ 28 bis 31 finden kei-ne Anwendung.

§ 28Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken, für die ein Bebauungs-plan die Geschosszahl festsetzt

 Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplanfestgesetzte höchstzulässige Zahl der Voll-geschosse. Istim Einzelfall eine größere Ge-schosszahl genehmigt,so ist diesezugrundezu legen. Als Geschosse gelten Vollge-schosse i. S. der Landesbauordnung (LBO)

in der im Zeitpunkt der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan geltenden Fas-sung. Sind auf einem Grundstück mehrerebauliche Anlagen mit unterschiedlicher Ge-schosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.

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§ 29Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken, für die ein Bebauungs-plan eine Baumassenzahl festsetzt

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahlder Vollgeschosse eine Baumassenzahlaus, so gilt als Geschosszahl die Bau-massenzahl geteilt durch 3,5; das Ergeb-

nis wird auf eine volleZahl gerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf dienächstfolgende volle Zahl aufgerundetund Nachkommastellen, die kleiner als0,5 sind, auf die vorausgehende volleZahl abgerundet werden.

(2) Ist eine größere als die nach Abs.1 bei  Anwendung der Baumassenzahl zuläs-sige Baumasse genehmigt, so ergibtsich die Geschosszahl aus der Teilungdieser Baumasse durch die Grund-stücksfläche und nochmaliger Teilungdes Ergebnisses durch 3,5; das Ergeb-nis wird auf eine volleZahl gerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf dienächstfolgende volle Zahl aufgerundet

und Nachkommastellen, die kleiner als0,5 sind, auf die vorausgehende volleZahl abgerundet werden.

§ 30Ermittlung des Nutzungsmaßes

bei Grundstücken, für die ein Bebau-ungsplan die Höhe baulicher Anlagen

festsetzt

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maßder baulichen Nutzung nicht durch dieZahl der Vollgeschosse oder eine Bau-massenzahl, sondern setzt er die Höhebaulicher Anlagen in Gestalt der maxi-

malen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, sogilt als Geschosszahl das festgesetzteHöchstmaß der Höhe der baulichen An-lage geteilt durch1. 3,0 für die im Bebauungsplan als

Kleinsiedlungsgebiete (WS), reineWohngebiete (WR), allgemeineWohngebiete (WA), Ferienhausge-biete, Wochenendhausgebiete undbesondere Wohngebiete (WB) fest-gesetzten Gebiete und

2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorf-gebiete (MD), Mischgebiete (MI),Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete(GE), Industriegebiete (GI) und sons-

tige Sondergebiete (SO)festgesetzten Gebiete; das Ergebniswird auf eine volle Zahl gerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf dienächstfolgende volle Zahl aufgerun-det und Nachkommastellen, die klei-ner als 0,5 sind, auf die vorausgehen-de volle Zahl abgerundet werden.

(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maßder baulichen Nutzung nicht durch dieZahl der Vollgeschosse oder eine Bau-massenzahl, sondern setzt er die Höhebaulicher Anlagen in Gestalt der maxi-malen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwandmit der Dachhaut) fest, so gilt als Ge-schosszahl das festgesetzte Höchstmaßder Höhe der baulichen Anlage geteiltdurch

1. 2,7 für die im Bebauungsplan alsKleinsiedlungsgebiete (WS), reineWohngebiete (WR), allgemeineWohngebiete (WA), Ferienhausge-biete, Wochenendhausgebiete undbesondere Wohngebiete (WB) fest-gesetzten Gebiete und

2. 3,5 für die im Bebauungsplanals Dorf-gebiete (MD), Mischgebiete (MI),Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete(GE), Industriegebiete (GI) und sons-tige Sondergebiete (SO)

festgesetzten Gebiete; das Ergebniswird auf eine volle Zahl gerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf dienächstfolgende volle Zahl aufgerun-det und Nachkommastellen, die klei-ner als 0,5 sind, auf die vorausgehen-de volle Zahl abgerundet werden.

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die imBebauungsplan festgesetzte Höhe bau-licher Anlagen genehmigt, so ist diesegemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschoss-

zahl umzurechnen.(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahlder Vollgeschosse oder einer Baumas-senzahl sowohl die zulässige Firsthöheals auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhö-he gemäß Abs. 2 und 3 in eine Ge-schosszahl umzurechnen.

§ 31Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken, für die keine Planfestset-zung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen

(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebie-ten bzw. in beplanten Gebieten, für die

der Bebauungsplan keine Festsetzun-gen nach den §§ 28 bis 30 enthält, istmaßgebend:1. bei bebauten Grundstücken die Zahl

der tatsächlich vorhandenen Ge-schosse,

2. bei unbebauten, aber bebaubarenGrundstücken die Zahl der auf denGrundstücken der näheren Umge-bung überwiegend vorhandenen Ge-schosse.

(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35BauGB) ist maßgebend:1. bei bebauten Grundstücken die Zahl

der tatsächlich vorhandenen Ge-

schosse;2. bei unbebauten Grundstücken, für die

ein Bauvorhaben genehmigt ist, dieZahl der genehmigten Geschosse.

(3)Als Geschossegelten Vollgeschosse i. S.der LBO in der im Entstehungszeitpunkt(§ 34) geltenden Fassung. Sind auf ei-nem Grundstück mehrere bauliche Anla-gen mit unterschiedlicher Geschosszahlvorhanden, ist die höchste Zahl der Voll-geschosse maßgebend.

(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohneein Vollgeschoss i. S. der LBO, gilt alsGeschosszahl die Baumasse des Bau-werks geteilt durch die überbaute Grund-

stücksfläche und nochmals geteilt durch3,5, mindestens jedoch die nach Abs.1maßgebende Geschosszahl; das Ergeb-nis wird auf eine volleZahlgerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf dienächstfolgende volle Zahl aufgerundet

und Nachkommastellen, die kleiner als0,5 sind, auf die vorausgehende volleZahl abgerundet werden.

§ 32Nachveranlagung,

weitere Beitragspflicht

(1) Von Grundstückseigentümern, für deren

Grundstück eine Beitragsschuld bereitsentstanden ist oder deren Grundstückebeitragsfrei angeschlossen worden sind,werden weitere Beiträge erhoben,1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser 

Satzung zulässige Zahl bzw. geneh-migte höhere Zahl der Vollgeschosseüberschritten oder eine größere Zahlvon Vollgeschossen allgemein zuge-lassen wird;

2.soweitindenFällendes§31Abs.2Nr.1 und 2 eine höhere Zahl der Vollge-schosse zugelassen wird;

3. wenn das Grundstück mit Grund-stücksflächen vereinigt wird, für die

eine Beitragsschuld bisher nicht ent-standen ist;4. soweit Grundstücke unter Einbezie-

hung von Teilflächen, für die eine Bei-tragsschuld bereits entstanden ist,neu gebildet werden.

(2)Wennbei derVeranlagung vonGrundstü-cken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2KAG unberücksichtigt geblieben sind,entsteht eine weitere Beitragspflicht, so-weit die Voraussetzungen für eine Teil-flächenabgrenzung entfallen.

§ 33

BeitragssatzDer Abwasserbeitrag setzt sich zusammenaus:Teilbeiträge je m² Nutzungs-

fläche (§ 25)1. für den öffentlichen

  Abwasserkanal 2,63 Euro2. für den mechanischen und

den biologischen Teil desKlärwerks 1,35 Euro.

§ 34Entstehung der Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht:1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobalddas Grundstück an den öffentlichenKanal angeschlossen werden kann.

2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem  Anschluss, frühestens jedoch mitdessen Genehmigung.

3.IndenFällendes§33Nr.2,sobalddieTeile der Abwasseranlagen für dasGrundstück genutzt werden können.

4.IndenFällendes§32Abs.1Nr.1und2mitderErteilungder Baugenehmigungbzw. dem Inkrafttreten des Bebau-ungsplans odereiner Satzung i. S. von§34Abs.4Satz1Nr.2und3BauGB.

5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3,wenn die Vergrößerung des Grund-stücks im Grundbucheingetragen ist.

6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4,wenn das neu gebildete Grundstückim Grundbuch eingetragen ist.

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7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit demWegfall der Voraussetzungen für eineTeilflächenabgrenzung nach § 26

 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mitdem Inkrafttreten eines Bebauungs-planes oder einer Satzung gem. § 34

 Abs. 4 Satz 1 BauGB, der Bebauung,der gewerblichen Nutzung oder destatsächlichen Anschlusses von abge-grenzten Teilflächen, jedoch frühes-tens mit der Anzeige einer Nutzungs-änderung gem. § 46 Abs. 7.

(2) Für Grundstücke, die schon vor dem1.4.1964 an die öffentliche Abwasseran-lagen hätten angeschlossen werdenkönnen, jedoch noch nicht angeschlos-sen worden sind, entsteht die Beitrags-schuld mit dem tatsächlichen Anschluss,frühestens mit dessen Genehmigung.

(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2entsprechend.

§ 35

Fälligkeit

Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) wird je-weils einen Monat nach Bekanntgabe des

 Abgabebescheids fällig.

§ 36Ablösung

(1) Die Gemeinde kann, solange die Bei-tragsschuld noch nicht entstanden ist,mit dem Beitragsschuldner die Ablösungdes Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) ver-einbaren.

(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich

nach der Höhe der voraussichtlich ent-stehenden Beitragsschuld (Teilbeitrags-schuld); die Ermittlung erfolgt nach denBestimmungen dieser Satzung.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung be-steht nicht.

V. Abwassergebühren

§ 37Erhebungsgrundsatz

(1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzungder öffentlichen Abwasseranlagen Ab-wassergebühren.

(2) Für die Bereitstellung eines Zwischen-

zählers gemäß § 41 Abs. 2 und für dieBereitstellung eines Zählers gemäß § 40

 Abs. 2 wird eine Zählergebühr gemäß §42 a erhoben.

§ 38Gebührenmaßstab

(1) Die Abwassergebühren (§ 37) setzensich aus einer Grundgebühr (Abs. 2 und3) und Einleitungsgebühren (Abs. 4 bis6) zusammen.

(2) Die Grundgebühr wird erhoben nach der  Anzahl der Wohnungen auf dem an dieöffentliche Wasserversorgungsanlageangeschlossenen Grundstück. Bei nicht

Wohnzwecken dienenden Grundstü-cken bemisst sich die Grundgebührnachder Größe des eingebauten Wasserzäh-lers.a) Die Grundgebühr beträgt

  je Wohnung jährlich 38,76 Euro.

b) Bei nicht Wohnzwecken dienendenGrundstücken beträgt die Grundge-bühr jährlich bei Wasserzählern miteiner Nenngröße von:

Maximaldurchfluss (Qmax)3 - 5 7 - 10 bis 20 m³/h

Euro/Jahr 38,76 Euro 55,32 Euro 165,84Euro

Für jeden Anschlussnehmer entsteht dieGrundgebühr einmalpro Hauptanschluss für den Frischwasserbezug.

(3) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird derMonat, in demder Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig aus-gebaut wird,als voller Monatgerechnet.

(4) Die Einleitungsgebühr für die Schmutz-wasserentsorgung bemisst sich nachder auf den Grundstücken anfallendenSchmutzwassermenge (Schmutzwas-sergebühr, § 40).

(5) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3)bemisst sich die Einleitungsgebühr (Schmutzwassergebühr, § 40) nach der eingeleiteten Abwasser- bzw. Wasser-

menge.(6) Die Einleitungsgebühr für die Nieder-schlagswasserentsorgung richtet sichnach derauf denGrundstücken anfallen-den Niederschlagswassermenge (Nie-derschlagswassergebühr, § 40 a).

§ 39Gebührenschuldner 

(1) Schuldner der Abwassergebühren (§ 37 Abs. 1) und der Zählergebühr (§ 37 Abs.2) ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle desGrundstückseigentüme rs Gebühren-schuldner. Beim Wechsel des Gebüh-

renschuldners geht die Gebührenpflichtmit Beginn desauf den Übergang folgen-den Kalendermonats auf den neuen Ge-bührenschuldner über.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Ge-samtschuldner.

§ 40Bemessung der Schmutzwassergebühr 

(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutz-wassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 4und 5 ist:1. die dem Grundstück aus der öffentli-

chen Wasserversorgung zugeführte

Wassermenge;2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge;

3. im Übrigen das auf den Grundstückenanfallende Niederschlagswasser, so-weit es alsBrauchwasser im Haushaltoder im Betrieb genutzt wird. Beisonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) istBemessungsgrundlage die eingelei-tete Abwasser- bzw. Wassermenge.

(2) Auf Verlangen der Gemeinde hat der Ge-bührenschuldner bei sonstigen Einlei-tungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffent-licher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2)

und bei der Nutzung von Niederschlags-wasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3)geeignete Messeinrichtungen anbringenzu lassen, die den eichrechtlichen Vor-schriften entsprechen müssen. Diesewerden von der Gemeinde eingebaut,

unterhalten und entfernt; sie stehen imEigentum der Gemeinde und werdenvon ihr abgelesen. Die §§ 21 Abs. 2 und3, 22 und 23 derWasserversorgungssat-zung finden entsprechend Anwendung.

(3) Bei der Nutzung von Niederschlagswas-ser als Brauchwasser im Haushalt (Abs.1 Nr. 3) wird, solange der Gebühren-schuldner keine geeignete Messeinrich-

tungen anbringt, als angefallene Abwas-sermenge eine Pauschalmenge von8m³/Jahr und Person zugrunde gelegt.Dabei werden alle polizeilich gemelde-ten Personen berücksichtigt, die sichwährend des Veranlagungszeitraumesnicht nurvorübergehend aufdem Grund-stück aufhalten.

§ 40 aBemessung der Niederschlags-

wassergebühr 

(1) Bemessungsgrundlage für die Nieder-schlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sinddie überbauten und darüber hinaus be-

festigten (versiegelten) Flächen des andie öffentliche Abwasserbeseitigung an-geschlossenen Grundstücks, von denenNiederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseran-lagen zugeführt wird. Maßgebend für dieFlächenberechnung ist der Zustand zuBeginn des Veranlagungszeitraumes;bei erstmaliger Entstehung der Gebüh-renpflicht, der Zustand zum Zeitpunktdes Beginns des Benutzungsverhältnis-ses.

(2) Die versiegelten Flächen werden mit ei-nem Faktor multipliziert, der unter Be-rücksichtigung des Grades der Wasser-durchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wiefolgt festgesetzt wird:a) Vollständig versiegelte Flächen,

z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton,Bitumen 0,9

b) Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflas-ter, Platten, Verbundsteine, Rasenfu-genpflaster 0,6

c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies,Schotter, Schotterrasen, Rasen-gittersteine, Porenpflaster,Gründächer 0,3.

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach

Buchstaben a) bis c), die der vorliegendenVersiegelung in Abhängigkeit vom Wasser-durchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.(3) Flächen, von denen Niederschlagswas-

ser über eine Sickermulde, ein Mul-den-Rigolensystem oder eine vergleich-bare Anlage mit Notüberlauf den öffentli-chen Abwasserbeseitigungsanlagen zu-geführt wird, werden mit dem Faktor 0,1berücksichtigt. Dieser Faktor ist auf dennach Abs. 2 ermittelten Wert anzuwen-den. Flächen, von denen Niederschlags-wasser über eine Sickermulde, ein Mul-den-Rigolensystem oder eine vergleich-bare Anlage mit gedrosseltem Ablauf den öffentlichen Abwasserbeseitigungs-

anlagen zugeführt wird, werden mit demFaktor 0,75 berücksichtigt.Dieser Faktor ist auf den nach Abs. 2 ermittelten Wertanzuwenden.

(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseiti-

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gungsanlagen angeschlossen sind, blei-ben im Rahmen der Gebührenbemes-sung unberücksichtigt. Für gemäß Abs.2 zu veranlagende Flächen, die an Zis-ternen mit Überlauf in die öffentlichen

  Abwasserbeseitigungsanlagen ange-schlossen sind gilt Folgendes:a) bei Regenwassernutzung ausschließ-

lich zur Gartenbewässerung werden

die Flächen um 8 m² je m³ Fassungs-volumen reduziert;

b) bei Regenwassernutzung im Haushaltoder Betrieb werden die Flächen um15 m² je m³ Fassungsvolumen redu-ziert.

Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, diefest installiert und mit dem Boden verbundensindsowieein Mindestfassungsvolumen von2 m³ aufweisen. Die Reduzierungen sind auf den nach Abs. 2 ermittelten Wert anzuwen-den.(5) Die nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelte

gebührenpflichtige Fläche wird auf einevolle Zahl gerundet, wobei Nachkomma-

stellenab 0,5 auf die nächstfolgende vol-le Zahl aufgerundet und Nachkomma-stellen, die kleiner als 0,5 sind, auf dievorausgehende volle Zahl abgerundetwerden.

§ 41Absetzungen

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht indie öffentlichen Abwasseranlagen ein-geleitet wurden, werden auf Antrag desGebührenschuldners bei der Bemes-sung der Schmutzwassergebühr (§ 40)abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 er-folgt die Absetzung von Amts wegen.

(2) Der Nachweis der nichteingeleitetenFrischwassermengen muss durch Mes-sung eines besonderen Wasserzählers(Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften ent-spricht. Zwischenzähler werden auf An-trag des Grundstückseigentümers vonder Gemeinde eingebaut, unterhaltenund entfernt; sie stehen im Eigentum der Gemeinde und werden von ihr abgele-sen. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23der Wasserversorgungssatzung findenentsprechend Anwendung.

(3) Wenn der Nachweis über die abzuset-zende Wassermenge nicht durch einen

Zwischenzähler gemäß Abs. 2 erbrachtwird, muss dieser Nachweis durch einFachgutachten erbracht werden. Diesgilt jedoch nicht für landwirtschaftlicheBetriebe, die die abzusetzende Wasser-menge pauschal nach Abs. 4 ermitteln.

(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betriebendie abzusetzende Wassermenge nichtdurch einen Zwischenzähler nach Ab-satz 2 festgestellt, werden die eingeleite-ten Wassermengen pauschal ermittelt.Dabei gilt als nicht eingeleitete Wasser-menge im Sinne von Absatz 11. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern,

Schafen, Ziegen undSchweinen 15 m³ /Jahr,

2. je Vieheinheit beiGeflügel 5 m³/Jahr.

Diese pauschal ermittelte nicht eingeleiteteWassermenge wird von der gesamten ver-brauchten Wassermenge abgesetzt. Die da-

bei verbleibende Wassermenge muss für  jede für das Betriebsanwesen polizeilich ge-meldete Person, die sich dort während desVeranlagungszeitraums nicht nur vorüber-gehend aufhält, mindestens 40 m³/Jahr be-tragen. Fürjede Person, diesich aufdem Be-triebsanwesen vorübergehend aufhält, mussdie verbleibende Wassermenge mindestens20 m³/Jahr betragen.Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestän-de in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungs-gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßge-bend, nach dem sich die Erhebung der Tier-seuchenbeiträge für das laufende Jahr rich-tet.(5) Anträge auf Absetzungnicht eingeleiteter 

Wassermengen sind bis zum Ablauf ei-nes Monats nach Bekanntgabe des Ge-bührenbescheids zu stellen.

§ 42Höhe der Abwassergebühren,

unterjährige Gebührenanpassung

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40)beträgt je m³ Abwasser 1,46 Euro.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m²versiegelte Fläche 0,34 Euro.

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen(§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 

oder Wasser 1,46 Euro.(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichti-

ge Benutzung in den Fällen des § 40 awährend des Veranlagungszeitraumes,wird fürjeden Kalendermonat, in demdieGebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

(5) Ändern sichdie Gebührensätzeinnerhalbeines Veranlagungszeitraumes, so wirdder für den neuen Schmutzwasserge-bührensatz maßgebliche Verbrauchzeitanteilig berechnet. Zur Vermeidungübermäßiger Härten können jahreszeitli-che Verbrauchsschwankungen ange-messen berücksichtigt werden.Bei der Änderung des Niederschlags-wassergebührensatzes innerhalb einesVeranlagungszeitraumes werden die für den neuen Niederschlagswassergebüh-rensatz maßgeblichen versiegelten Flä-chen mit dem Zwölftelanteil berechnet,der dem Zeitanteil ab dem Änderungs-zeitpunkt entspricht.

§ 42 aZählergebühr 

(1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 be-trägt 0,89 Euro/Monat.

(2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird derMonat, in demder Zwischenzäh-ler erstmals eingebaut oder endgültigausgebaut wird, je als voller Monat ge-rechnet.

§ 43Entstehung der Gebührenschuld

(1) In den Fällen des § 38 Abs. 2, des § 38 Abs. 4 und 6 und des § 42 a Abs. 1ent-steht die Gebührenschuld für ein Kalen-derjahr mit Ablauf des Kalenderjahres(Veranlagungszeitraum). Endet ein Be-nutzungsverhältnis vor Ablauf des Ver-anlagungszeitraumes, entsteht die Ge-

bührenschuld mit Ende des Benutzungs-verhältnisses. Die Zählergebühr gemäߧ 42 a wird für jeden angefangenen Ka-lendermonat, in dem auf dem Grund-stück ein Zwischenzähler vorhanden ist,erhoben.

(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 ent-steht die Gebührenschuld für den bishe-rigen Grundstückseigentümer mit Be-

ginn des auf den Übergang folgendenKalendermonats; für den neuen Grund-stückseigentümer mit Ablauf des Kalen-derjahres.

(3) Inden Fällendes § 38Abs. 5 entstehtdieGebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einlei-tung, im Übrigen mit Ablauf des Veranla-gungszeitraumes.

§ 44Vorauszahlungen

(1) Solange die Gebührenschuld noch nichtentstanden ist, sind vom Gebühren-schuldner Vorauszahlungen zu leisten.

Die Vorauszahlungen entstehen mit Be-ginn des Kalendervierteljahres. Beginntdie Gebührenpflicht während des Veran-lagungszeitraumes, entstehen die Vor-auszahlungen mit Beginn des folgendenKalendervierteljahres.

(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel deszuletzt festgestellten Jahreswasserver-brauchs bzw. ein Viertel der zuletzt ge-mäß § 40 a festgestellten versiegeltenGrundstücksfläche und der Jahreszäh-lergebühr (§ 42 a) zugrunde zu legen.Bei erstmaligem Beginn der Gebühren-pflicht werden der voraussichtliche Jah-reswasserverbrauch und der Zwölftelan-teil der Jahresniederschlagswasserge-bühr geschätzt.

(3) Die für den Veranlagungszeitraum ent-richteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraumangerechnet.

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 5 entfällt diePflicht zur Vorauszahlung.

§ 45Fälligkeit

(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalbvon zwei Wochen nach Bekanntgabedes Gebührenbescheids zur Zahlung fäl-lig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleis-tet worden, gilt dies nur, soweit die Ge-

bührenschuld die geleisteten Voraus-zahlungen übersteigt. Ist die Gebühren-schuld kleiner als die geleistetenVoraus-zahlungen, wird der Unterschiedsbetragnach Bekanntgabe des Gebührenbe-scheids durch Aufrechnung oder Zurück-zahlung ausgeglichen.

(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 wer-den am 15. Februar, 15. Mai, 15. Augustund 15. November zur Zahlung fällig.

VI. Anzeigepflicht, Haftung,Ordnungswidrigkeiten

§ 46Anzeigepflicht

(1) Binnen eines Monats sind der Gemeindeder Erwerb oder die Veräußerung einesan die öffentlichen Abwasseranlagen an-geschlossenen Grundstücks anzuzeigen.Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht

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oder einem sonstigen dinglichen bauli-chen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtigsind der Veräußerer und der Erwerber.

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf desVeranlagungszeitraumes hat der Ge-bührenschuldner der Gemeinde anzu-zeigena) die Mengedes Wasserverbrauchs aus

einer nichtöffentlichen Wasserversor-

gungsanlage;b) das auf dem Grundstück gesammelte

und als Brauchwasser genutzte Nie-derschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr.3);

c) die Menge der Einleitungen aufgrundbesonderer Genehmigung (§ 8 Abs.3).

(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächli-chen Anschluss des Grundstücks an dieöffentliche Abwasserbeseitigung, hatder Gebührenschuldner die Lage undGröße der Grundstücksflächen, von de-nen Niederschlagswasser den öffentli-chen Abwasseranlagen zugeführt wird(§ 40 a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähi-

gerForm mitzuteilen.Kommtder Gebüh-renschuldner seinen Mitteilungspflichtennicht fristgerecht nach, werden die Be-rechnungsgrundlagen für die Nieder-schlagswassergebühr von der Gemein-de geschätzt.

(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne imMaßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintragder Flurstücks-Nummer. Die an die öf-fentlichen Abwasseranlagen ange-schlossenen Grundstücksflächen sindunter Angabe der in § 40 a Abs. 2 aufge-führten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendi-gen Maße rot zu kennzeichnen. Die Ge-meinde stellt auf Anforderung einen An-zeigevordruck zur Verfügung.

(5) Ändert sich die versiegelte gebühren-pflichtigeFlächenach§40aummehrals10 m², ist die Änderung innerhalb einesMonats der Gemeinde anzuzeigen.

(6) Unverzüglich haben der Grundstücksei-gentümer und die sonst zur Nutzung ei-nes Grundstücks oder einer Wohnungberechtigten Personen der Gemeindemitzuteilen:a) Änderungen der Beschaffenheit, der 

Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers;

b) wenn gefährliche oder schädlicheStoffe in die öffentlichen Abwasseran-

lagen gelangen oder damit zu rech-nen ist.

(7) Binnen eines Monats hat der Grund-stückseigentümer der Gemeinde mitzu-teilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26

 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbe-sondere abgegrenzte Teilflächen ge-werblich oder als Hausgarten genutzt,tatsächlich an die öffentliche Abwasser-beseitigung angeschlossen oder auf ih-nen genehmigungsfreie bauliche Anla-gen errichtet werden.

(8) Wird eine Grundstücksentwässerungs-anlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstücksei-gentümer diese Absicht so frühzeitig mit-zuteilen, dass der Grundstücksan-schluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.

(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaftversäumt, so haftet im Falle des Absat-zes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf denZeitpunkt bis zum Eingang der Anzeigebei der Gemeinde entfallen.

§ 47Haftung der Gemeinde

(1) Werden die öffentlichen Abwasseranla-gen durch Betriebsstörungen, die dieGemeinde nicht zu vertreten hat, vor-übergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolgevon Naturereignissen wie Hochwasser,Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind,so erwächstdaraus kein

  Anspruch auf Schadenersatz. Ein An-spruch auf Ermäßigung oder auf ErlassvonBeiträgen oder Gebühren entsteht inkeinem Fall.

(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigen-

tümers zur Sicherunggegen Rückstau(§20) bleibt unberührt.

(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtge-setzes haftet die Gemeinde nur für Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 48Haftung der Grundstückseigentümer 

Die Grundstückseigentümer und die Benut-zer haften für schuldhaft verursachte Schä-den, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung wider-sprechenden Benutzung oder infolge einesmangelhaften Zustands der Grundstücks-

entwässerungsanlagen entstehen. Sie ha-ben die Gemeinde von ErsatzansprüchenDritter freizustellen, die wegensolcher Schä-den geltend gemacht werden.

§ 49Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs.1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser 

nicht der Gemeinde überlässt;2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von

der Einleitung ausgeschlossene Ab-

wässer oder Stoffe in die öffentlichen  Abwasseranlagen einleitet oder diefür einleitbares Abwasser vorgegebe-nen Richtwerte überschreitet;

3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohneVorbehandlung oder Speicherung inöffentliche Abwasseranlagen einlei-tet;

4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbe-handlung in öffentliche Abwasseran-lagen einleitet, die nicht an eine öf-fentliche Kläranlage angeschlossensind;

5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser 

oder Abwasser, das der Beseiti-gungspflicht nicht unterliegt, ohne be-sondere Genehmigung der Gemein-de in öffentliche Abwasseranlageneinleitet;

6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksan-schlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, er-neuern, ändern, abtrennen oder be-seitigen lässt;

7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftlicheGenehmigung der Gemeinde eineGrundstücksentwässerungsanlageherstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage be-nutzt oder die Benutzung ändert;

8. die Grundstücksentwässerungsanla-ge nicht nach den Vorschriften des §16 und des § 17 Absätze 1 und 3 her-stellt, unterhält oder betreibt;

9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendigeEntleerung und Reinigung der Ab-scheider nicht rechtzeitig vornimmt;

10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleine-rungsgeräte für Küchenabfälle, Müll,Papier und dergleichen oder Hand-tuchspender mit Spülvorrichtungenan seine Grundstücksentwässe-rungsanlagen anschließt;

11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grund-stücksentwässerungsanlage vor der 

 Abnahme in Betrieb nimmt.(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2

Satz 1 Nr.2 KAG handelt, wervorsätzlichoder leichtfertig den Anzeigepflichtennach § 46 Absätze 1 bis 7 nicht, nichtrichtig oder nichtrechtzeitig nachkommt.

§ 50Datenweitergaben

Die öffentliche Einrichtung Wasserversor-gung wird verpflichtet, an den Regiebetrieb

 Abwasserbeseitigung die zur Erhebung der   Abwassergebühren erforderlichen Daten(Name, Vorname, Adresse des Grund-stückseigentümers/Erbbauberechtigten ge-mäß § 39 sowie die im jeweiligen Veranla-gungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchteWassermenge), gegen Erstattung der für dieDatenübermittlung anfallenden angemesse-nen Zusatzkosten, zu übermitteln.

VII. Übergangs- undSchlussbestimmungen

§ 51Übergangsregelung

Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt desInkrafttretens dieser Satzung Zähler gemäߧ 40 Abs. 2 bzw. Zwischenzählergemäߧ 41

  Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der Ge-meinde unter Angabe des Zählerstandesund eines Nachweises über die Eichung desZählers innerhalb von 2 Wochen anzuzei-gen.

§ 52Inkrafttreten

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dembisherigen Satzungsrecht bereits ent-standen sind, gelten anstelle dieser Sat-

zungdie Satzungsbestimmungen, die imZeitpunkt des Entstehens der Abgabe-schuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt mit Ausnahme der §§22 bis 36 rückwirkend zum01.01.2010 inKraft. Gleichzeitig tritt die Abwassersat-

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zung vom11.12.1986 (mit allen späteren Änderungen) mit Ausnahme der §§ 17bis 27 außer Kraft.

(3) Die §§ 22bis 36 dieserSatzung tretenamTag nach der öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§17 bis 27 der Abwassersatzung vom11.12.1986 (mit allen späteren Änderun-gen) außer Kraft.

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommendieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemOunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-halb eines Jahres seit der Bekanntmachungdieser Satzung gegenüber der Gemeindegeltend gemacht worden ist; der Sachver-halt, derdie Verletzung begründensoll, istzubezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Bekanntma-

chung der Satzung verletzt worden sind. Un-beachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAGMängel bei der Beschlussfassung über Ab-gabensätze, wenn sie zu einer nur geringfü-gigen Kostenüberdeckung führen.

Öhningen, den 04.10.2011

 Andreas Schmid (Bürgermeister)

Altholzabfuhr Die nächste Altholzsammlung findet am 03.und 04.11.2011 in Öhningen, Schienen undWangen statt. Bitte stellen Sie das Altholzam Abfuhrtag (03.11.2011) bis spätestens6.00 Uhr bereit.Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg undeine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

 Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen.

Was wird mitgenommen?- Gegenstände aus Pressspan (auch mitKunststoff beschichtet)

- lackiertes Holz nur aus dem Innenbe-reich

- beschichtetes Holz

- Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern

- Schrankteile- Kommoden- Tische und Stühle (ohne Polster)- Bettgestelle- Regalbretter - Körbe- Kisten

Was wird nicht mitgenommen?- Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit

Fenster) ist Sperrmüll- Sperrige Gegenstände, die nicht aus

Holz oder Pressspan sind (Sperrmüllbzw. Altmetall)

- Altholz aus Gebäuderenovierungenoder Haushaltsauflösungen muss bei der zu-ständigen Deponie entsorgt werden.

- Altholz der KategorieA IV (Altholzverord-nung des Landkreises Konstanz) ist vonder Abfuhr ausgeschlossen:

- Konstruktionshölzer für tragende Teile- Holzfachwerk und Dachsparren

- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außen-

bereich- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen

Verunreinigungen- Sortimente aus dem Garten- und Land-

schaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel,Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)

- Sortimente aus der Landwirtschaft- Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr aus-geschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließ-lich privatwirtschaftlichzu entsorgen.Mehre-re Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in

der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlos-sene Altholz ordnungsmäßig anzunehmenund sachgerecht zu entsorgen.

Sperrmüllabfuhr Die nächste Sperrmüllabfuhr findet am 03.und 04.11.2011 in Öhningen, Schienen undWangen statt. Bitte stellenSie den Sperrmüllbereits am Donnerstag, den 03.11.2011 bisspätestens 6.00 Uhrmit demAltholz bereit.Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg undeine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

 Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushalts-

üblichen Mengen max. 1 cbm.Was wird mitgenommen?- Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe

nicht in die zugelassenen Restmüllbe-hälter passen und nicht hauptsächlichaus Holz oder Metall sind.

- Sessel- Sofa- Liegen- Teppiche und Teppichböden- Bodenbeläge- Bügelbretter - Matratzen- Koffer 

- Fahrradteile- Sperriges Spielzeug aus Kunststoff - Ski- Spiegel- Gartenmöbel aus Kunststoff 

Was wird nicht mitgenommen?- Sperrige Gegenstände aus Holz (auch

Pressspan) oder Metall- Kühlgeräte- Fernsehgeräte und Computerbildschir-

me (Deponie)- Keramik,z.B.Waschbecken,Bauabfälle- Wertstoffe (Kartonagen, leere Eimer,

Blecheimer oder Kanister)

- Autoreifen (Deponie)- Problemstoffe (Ölkanister, Autobatterien

o. ä.)- kleineRestmüllgegenstände lose oder in

Säcken

K U R Z B E R I C H T aus der Sitzung des Gemeinderates am04.10.2011Bauangelegenheiten

 Auf einem Grundstück an der Straße „AmRebberg“ in Wangen wurde ein Gartenhauserrichtet. Da das Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erstelltwurde, ist eine Befreiung von den Festset-zungen des Bebauungsplanes „Wan-gen-West“ erforderlich. Der Gemeinderatstimmte in der aktuellen Sitzung der Ertei-lung dieser Befreiung zu.Die Dachgaupe eines Wohnhauses an der Straße „Im Ettenbohl“ in Wangen soll ver-größert werden. Der Gemeinderat erteilte

dem Vorhaben das gemeindliche Einverneh-men.

 An der Bruderhofstraße in Schienen ist dieErrichtung eines Carports geplant; außer-dem soll in das Dach des Wohnhauses eineDachgaupe eingebaut werden. Der Befrei-ung zum Einbau einer Dachgaupe stimmteder Rat zu; gleichzeitig wurde der Errichtungdes Carports das gemeindliche Einverneh-men unter der Auflage erteilt, dass der Car-port auch künftig nicht verkleidet werdendarf.

Herbstbericht Jahresrechnung 2011Bürgermeister Schmid und Geschäftsführer Mundhaas stellten das voraussichtliche Er-gebnis der Jahresrechnung zum aktuellenZeitpunkt dar. Danach wird für den Verwal-tungshaushalt eine Verbesserung(rd.80 T)prognostiziert, die dem Vermögenshaushaltam Jahresende zugeführt werden kann. ImVermögenshaushalt zeichnen sich darüber hinaus Mehreinnahmen aus Grundstücks-verkäufen ab. Im Hinblick darauf und unter Berücksichtigung der außerplanmäßigenRücklagenzuführung aus dem Vorjahr (rd.260 T) wurdedie außerplanmäßige Tilgungeines fälligen Kredites in Höhe von 420 Tempfohlen. Der Gemeinderat stimmte der Sondertilgung grundsätzlich zu. Eine end-gültige Entscheidung soll jedoch im Rahmender Haushaltsplanberatung 2012 getroffenwerden.

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Geburtstagsjubilare der kommenden Wochen

Dienstag, den 18.10.2011Frau Lotte Francissen, OT Wangen86 Jahre

Herr Fritz Wiedenbach, OT Schienen81 Jahre

Wir gratulieren den Jubilaren recht herz-lich und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

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Abwassersatzung und GebührenDie Abwassersatzung war aufgrund der ein-zuführenden “gesplitteten” Abwassergebühr neu zu fassen und die Gebühren rückwir -kend ab 1.1.2010 neuzu kalkulieren.Bürger-meister Schmid und der stellvertretende Ge-schäftsführer, F. Riester, stellten sowohl Kal-kulation als auch einzelne Regelungen der Satzung, die sich im übrigen an der Muster-satzung orientiert, ausführlich dar. Nach der vorliegenden Kalkulation ergeben sich Ver-brauchsgebühren in Höhe von 1,46 /Kubik -meter Schmutzwasser und 0,34 /Quadrat -meter Niederschlagswasser. Bisher galt eineinheitlicher Gebührensatz von 1,78 /Ku -bikmeter. Die Grundgebühr für die Schmutz-wasserbeseitigung beträgt für Wohnungen38,76 /Jahr; für sonstige Nutzungen 38,76

 /Jahr (Zähler 3-5 m³), 55,32 /Jahr (Zähler 7-10 m³) bzw. 165,84 /Jahr (Zähler 20 m³).Die Zählergebühren für Zwischenzähler be-trägt10,68 /Jahr. Der Gemeinderat stimmteder Gebührenkalkulation zu und beschlossdie Abwassersatzung, die mit Ausnahmeweniger Bestimmungen, rückwirkend zum1.1.2010 in Kraft tritt. (Die Bekanntmachungder Satzung erfolgt in dieser Höri Woche un-ter der Rubrik “Amtliches”.)

Kalkulatorische ZinsenFür das eingesetzte Gemeindevermögenwerden im Gemeindehaushalt kalkulatori-sche Kosten berechnet. Diese setzen sichaus Abschreibungen und kalkulatorischenZinsen zusammen und sind bei kostenrech-nenden Einrichtungen rechtlich zwingendvorgeschrieben. In der Sitzung informiertedie Verwaltung über die rechtlichen Grundla-

gen sowie die Berechnung einer angemes-senen Verzinsung. Der Gemeinderat stimm-te dem empfohlenen kalkulatorischen Zins-satzinHöhevon5%(bisher6%)zu.FürdenBereich der Wasserversorgung sowie der 

 Abwasserentsorgung ist dieser Zinssatz abdemJahr2010,im übrigen ab demJahr 2012gültig. Eine Überprüfung ist nach 3 Jahrenvorzunehmen.

Bade- und CampingplatzbetriebDerBade- undZeltplatzbetrieb istein Betriebgewerblicher Art der Gemeinde Öhningen.Vorgeschlagen und durch den Verwaltungs-und Finanzausschuss befürwortet, wurde

eine Anpassung der Entgelte im Bereich desCampingplatzes um etwa 10 %. Diese wur-den durch Bürgermeister Schmid und Ge-schäftsführer Mundhaas erläutert. Der Ge-meinderat nahm die Empfehlungen zur An-passung der Entgelte für den Campingplatzzustimmend zur Kenntnis. Nach der Ände-rung der Entgeltordnung soll diese dem Ge-meinderat zur Beschlussfassung vorgelegtwerden.

KindergartenentgelteDie Elternbeiträge fürdie Kindergärten in der Gemeinde (verlängerte Öffnungszeiten) be-

tragen derzeit 77 für das 1. Kind und 34 fürdas 2. Kind (jeüber 3 Jahren). DieVerwal-tung informierte über den aktuellen Sach-stand sowie die gemeinsamen Empfehlun-gen der Kirchenleitungen und des Gemein-de- und Städtetages für einheitliche Eltern-

beiträge in Baden-Württemberg. Wie in denVorjahren sollen die Kindergartenentgeltemoderat angepasst werden. Gemäß der Empfehlung des Verwaltungs- und Finanz-ausschuss, stimmte der Gemeinderat einer Erhöhung der Elternbeiträge um jeweils 3 zu.

Gemeindeverwaltungsverband „Höri“ –Haushalt 2012Geschäftsführer Mundhaas stellte die Eck-punkte des Haushaltsplans 2012 des Ge-meindeverwaltungsverbandes dar. Das Ge-samtvolumen wird danach auf 997.000 festgesetzt, davon im Verwaltungshaushalt985.000 (Vorjahr 925.000 ). Den größten

 Anteil an der Erhöhung von rd. 60 T habendie Personalkosten des Verbandes (rd. 80T). Die allgemeine Umlage der Gemeindenist mit 604 T (Vorjahr 578 T) und die Umla-ge für die Jugendmusikschule mit 102 T(wie im Vorjahr) eingeplant. Es wird mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhevon 10.000 gerechnet. Das Volumen desVermögenshaushalts beträgt 12.000 (Vor-

 jahr 13.000 ). Der Stand der allgemeinenRücklage soll sich zum 31.12.2012 auf 19.000 belaufen. Schulden bestehen auchim Jahr 2012 nicht. Der Gemeinderat stimm-te dem Entwurf von Haushaltssatzung undHaushaltsplan 2012 zu und erteilte den Ver-tretern in der Verbandsversammlung denentsprechenden Auftrag.

Gemeindeeigene PachtgrundstückeDie landwirtschaftlichen Pachtverhältnissewurden in letzter Zeit durch die Pachtkom-mission, die vom Gemeinderat eingesetzt

worden war, überprüft. Die Verwaltung infor-mierte ausführlich über die Ergebnisse die-serBeratungen. Auf derGrundlage derEmp-fehlungen der Pachtkommission traf der Ge-meinderat folgende Entscheidungen:Die Jahrespacht wird nach der Nutzung ge-staffelt und beträgt für Nicht nutzbarePflegeflächen pauschal 10,00

Bedingt nutzbarePflegeflächen (0,20 jear),mind.15,—

Normales Grünland 0,70 je ar.  Ackerland 1,40 je ar  Obstbauland 2,00 je ar  Sonderkulturen 3,00 je ar  Die Verwaltung wurde beauftragt, den Ent-wurf des Pachtvertrages um eine Indexie-rung (für langfristige Pachtverhältnisse) zuergänzen. Die Errichtung von Hagelnetzensoll nur mit Einwilligung des Verpächters zu-lässig sein.

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschie-denes informierte Bürgermeister Schmid da-rüber, dass die Abfallgebühren auf der Ba-sis der zu Grunde liegenden Gebührenkalku-lation derzeit nicht erhöht werden. Zum Ver-fahrensstand der geplanten Änderung desBebauungsplanes Dobeläcker  teilte die

Verwaltungmit, dass durchdas LandratsamtKonstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen,im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Positionen dar-gelegt wurden, die das Planwerk möglicher-weise als Ganzes gefährden könnten. Die

Haltung des Straßenverkehrsamtes wurdedaran festgemacht, dass das Gebiet im stra-ßenrechtlichen Außenbereich liege.Die Ver-waltung regte an, eine Verschiebung der straßenrechtlichen Ortsgrenze an das Endeder Bebauung zu prüfen. Eine Entscheidungbleibt abzuwarten. Bürgermeister Schmidwies auf den Termin zur Volksabstimmungam 27.11.2011 über das S 21 - Kündi-gungsgesetz hin und ergänzte, dass dieVerwaltung mit der Organisation der Abstim-mung befasst ist. Auf eine frühere Anfrageaus dem Rat wurde zwischenzeitlich bei der Rettungsleitstelle des Deutschen RotenKreuzes in Erfahrung gebracht, dass dieHilfsfrist 15 Minuten beträgt. Ausnahmenkönnen entstehen, falls z.B . der Anruf nichtals Notruf eingegangen ist oder alle Ret-tungsmittel belegt sind.

Öhninger Kinderkleider- undSpielzeugbörseTURNHALLE ÖHNINGENSa., 15.10.2011, 10.30 – 12.00 Uhr ab 10.00 Uhr Einlass für Schwangere

 Allesfür Herbstund WintersowieKleidunginden Grössen 56 – 176

Annahme:Freitag, 14.Oktober2011,15.00– 16.00 Uhr 

Verkauf:

Samstag,15.Oktober2011,10.30– 12.00Uhr Für Schwangere Einlass ab 10.00 Uhr 

Rückgabe und Auszahlung:Samstag,15.Oktober2011,14.00– 14.30Uhr 

Freitag, 7. Oktober 2011 17

HÖRI  Woche

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Amtstag des Notariats in Gai-

enhofen und ÖhningenIm Oktober findetder Amtstag am Mittwoch,26.10.2011 statt.Herr Dr. Flum vom Notariat Radolfzell befin-det sich vormittags im Rathaus in Öhningenund nachmittags im Rathaus von Gaienho-fen.Die Bürger erhalten dadurch Gelegenheit,Geschäfte, die einer notariellen Beurkun-dungbedürfen (z.B. Kauf-oder Schenkungs-verträge, Testamentsangelegenheiten, Be-ratungen und Auskünfte hierüber) im Ort er-ledigen zu können.Wir bitten Sie, sich zur Terminvereinbarungmit der  Gemeinde Öhningen, Frau Wick,

Tel. 819-13 bzw. Frau Duttle, Tel. 819-11 inder Zeit von Montag und Mittwoch - Freitag,8.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstag von16.30 - 18.00 Uhr bzw.mit dem Grundbuch-amt Gaienhofen, Herr Braun, Tel. 818-24in Verbindung zu setzen.

Grundbuchamt Gaienhofen und GemeindeÖhningen

Einbürgerungstests: zusätz-liche PrüfungstermineViele Einbürgerungsbewerber müssen, be-

vor sie eingebürgert werden können, einenEinbürgerungstest ablegen. Er besteht aus33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fra-gen, von denen 17 richtig beantwortet wer-den müssen. Dabei kommt ein Sing-le-Choice-Verfahren zum Zuge,d.h. zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten

vorgegeben, von denen genau eine als rich-tig gewertet wird.

Dieser Test kann im Landkreis Konstanz nur bei der VHS Konstanz-Singen e.V. abgelegtwerden. In den letzten Monaten waren diePrüfungen sehr schnell ausgebucht, so dass

viele Einbürgerungsbewerber auf späterePrüfungen verwiesen werden mussten. Das

Landratsamt Konstanz und die VHS Kon-stanz-Singen e.V.habendeshalb vereinbart,zusätzliche Prüfungstermine für folgendePrüfungen anzubieten:

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HÖRI  Woche

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte und Adressmittlung anlässlich der Volksabstimmung in Baden-Württembergüber die Gesetzesvorlage der Landesregierung des S 21-Kündigungsgesetzes

am 27. November 2011

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien nach § 2 Abs. 1 Parteiengesetz imZusammenhang mit der Volksabstimmung in Baden-Württemberg zur Gesetzesvorlage des S 21 – Kündigungsgesetzes am 27. November 2011 Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Stimmberechtigten ertei-len, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (sog. Gruppenauskünfte).

Die Meldebehörde kann die oben erwähnten Melderegisterdaten ferner auch dazuverwenden,den Stimmberechtigten Informationen von Par-teien zuzusenden (Adressmittlung).

Stimmberechtigten ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer vorgenannten Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch istschriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung:

- Gemeinde Gaienhofen, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen- Gemeinde Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos- Gemeinde Öhningen, Klosterplatz 1, 78337 Öhningen

bis spätestens 8. November 2011 einzulegen.

Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligenStimmberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften und zur Adressmittlung verwendet werden.

Prüfungstermin AnmeldeschlussEinbürgerungstest

18.11.2011 14.10.201125.11.2011 20.10.201109.12.2011 04.11.201127.01.2012 19.12.201111.02.2012 09.01.201216.03.2012 09.02.2012

Telc Zertifikat Deutsch B1 10.02.2012 19.12.201109.03.2012 31.01.2012

Die Anmeldung kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgenund ist an allen VHS-Hauptstellen möglich:- VHS-Konstanz, Katzgasse 7, 78462

Konstanz- VHS-Singen, Theodor-Hanloser-Str. 19,

78224 Singen- VHS-Stockach, Tuttlinger Str. 1, 78333

StockachDie Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldungzu entrichten und beträgt Euro 25,00.Einbürgerungsbewerber, welche bereits für einen Termin im Jahr 2012 angemeldet sind,haben bei Bedarf die Möglichkeit, nachRücksprachemit derVHS aufeinen früherenTermin umzubuchen.

Das Landratsamt und die VHS gehen davonaus,dass mit dem zusätzlichen Terminange-bot der großen Nachfrage Rechnung getra-gen werden kann und freuen sich, dadurchdie bisherigen Wartezeiten künftig erheblichverkürzen zu können.

Rückfragen richten Sie bitte an:Landratsamt KonstanzPressestelle

Benediktinerplatz 178467 KonstanzTel.: 07531/800-1307Fax: 07531/800-1302E-Mail: [email protected]

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Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer , Klosterplatz 3,Öhningen, Tel. 07735 93020Gemeindereferentin Marlies Kießling,Kirchgasse 4, Gaienhofen-HornTel. 07735 938541,E-Mail: [email protected] Eberhard Grond, pens., Klosterplatz3, Öhningen, Tel. 07735 919377Pfarrer Franz Schwörer , pens., Pankratius-weg 1, Öhningen-WangenTel. 07735 9374155, E-Mail:

[email protected] Gerhard Klein, pens.,Hauptstraße 47, Moos-Weiler Tel. 07732 9409350Pfarrer Gebhard Reichert, pens.,Deienmooserstraße 5, Moos-BankholzenTel. 07732 822333,E-Mail: [email protected] (nebenberuflich) Peter  Niesporek,Pfarrhaus Moos, Kirchstraße 7a, MoosTel. 07732 6111,E-Mail: [email protected]

Internet und E-MailDie aktuellsten Hinweise sowie die Terminefür die kommende Woche sind auf den Ho-mepages der Kirchengemeinden abrufbar:www.kirchen-hoeri.de undwww.sse-hoeri.deZentrale E-Mail-Anschrift:[email protected]

Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,78337 ÖhningenTel. 07735 93020, Fax: 930222,Montag/Dienstag, Donnerstag/Freitag,09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]üro Horn, Kirchgasse 4, Gaienhofen

Tel. 07735 2034, Fax: 939722, Dienstag undDonnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected]üro Weiler, Hauptstraße 47,Moos-Weiler Tel. 07732 4320, Fax: 4340, Dienstag undFreitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected]

Kindergärtenin Trägerschaftder Seelsor-geeinheitKindergarten Bankholzen, Tel.0773253689Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639

Proben unserer Kirchenchöre:

Kirchenchor Wangen: Dienstag, 19.30 Uhr im Pfarrheim St. Josef WangenKirchenchor Schienen: Mittwoch, 20.00 Uhr im Gemeindehaus SchienenKirchenchor Öhningen: Montag, 20.00 Uhr im Bernhardsaal Öhningen

Kirchenchor Vordere Höri:

Montag, 19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Mittwoch,19.30Uhr im Johan-neshaus HornMänner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn:Donnerstag, 19.30 Uhr 

Krabbel- und SpielgruppenÖhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson:KerstinSteiger (Tel.937817)Wangen: Freitag, 9.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Carina Löble(Tel. 07735 938398)Weiler: Dienstag 9.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Daniela Straub (Tel.: 07732929585)

Horn: Mittwoch 09.00 - 10.30 Uhr Frau Miriam Bosch, Tel. 07735 919160 istdie neue Kontaktperson für die Krabbelgrup-pe HornSpielgruppe „sonnenkäfer”für 2 - 3-Jährige

  jeweils Montag, Dienstag und Donnerstagvon8.30-12.00UhrimJohanneshausHornInfos: Verein „Hilfe von Haus zu Haus" (Tel.:07735 919012)Spielgruppe “Gänseblümchen”für 2 - 3-Jährige

  jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von08.30 - 12.00 Uhr Infos: Verein “Hilfe von Haus zu Haus”

(Tel. 07735 919012)

Sieben Schmerzen Marien, MoosSt. Blasius, BankholzenSt. Leonhard, Weiler 

Freitag, 07. Oktober- Herz-Jesu-FreitagWei 18.30 Heilige Messe (für die

Lebenden und Verstor-benen der Fam. Röcho)

Samstag, 08. Oktober -Herz-Mariä-SamstagBa 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Joachim Trötschler)Sonntag, 09. Oktober - 28. Sonntag imJahreskreisWei 09.30 Heilige Messe (1. Jahrtag

für Theresia Berger, für  August Berger sowie für Werner Bölli und für dieVerstorbenen der Fam.Schätzle)

Moos 09.30 Heilige Messe (für BernhardWeiermann) sowie für Martha Fabry und verstor-bene Angehörige

Dienstag, 11. Oktober - vom TagBa 09.00 Heilige MesseMittwoch, 12. Oktober - vom TagWei 18.30 Heilige MesseDonnerstag, 13. Oktober - vom TagMoos 18.30 Wortgottesdienst

Freitag, 14. Oktober - Hl. Kallistus I.

Wei 18.30 Heilige MesseSamstag, 15. Oktober - Hl. Teresa v.Jesus (v. Avila)Wei 16.00 Taufe des Kindes

Lina Marie Maier Ba 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Anna Gnädinger undverst. Angeh.)

Moos 18.30 WortgottesdienstSonntag, 16. Oktober - 29. Sonntag imJahreskreisWei 10.45 Familiengottesdienst

(für Silke Brugger)

Einladung zum geselligen Miteinander für 

die Generation 60 plus! Am Mittwoch, dem 19. Oktober 2011 wol-len wir wieder gemeinsam mit EUCH rechtfrohe Stunden im Pfarrzentrum Weiler ver-bringen. Wirbeginnenum 14.30 Uhrund hof-fen sehr, dass viele sich die Zeit nehmen, ummit uns gemeinsam und in lustiger Rundebeisammen zu sein. Wir werden uns alleMühe geben, EUCH zu unterhalten und zubewirten. Wir freuen uns auf EUCH und hei-ßen heute schon alle im Voraus herzlichstwillkommen!Die Pfarrgemeinderäte der Vorderen Höri PS: Falls jemand zuhause abgeholt werdenmöchte, der melde sich bitte im Pfarrbüro

Weiler (Tel. 4320) zu den üblichen Bürozei-ten oder bei Carina Müller (Tel. 3024345)!

Neue Kirchenorgel für MoosDer Pfarrgemeinderat hat beschlossen, diedringend erneuerungsbedürftige elektroni-sche Orgel in derKirche Moos durch einneu-es Instrument zu ersetzen. Wir hoffen, dassdie neueOrgel bis Weihnachten installiertist.Herzlichst bitten wir um eine Spende zur An-schaffung der neuen Orgel.Spenden können Sie auf das zentraleSpendenkonto der Seelsorgeeinheit Höri,Kto.-Nr. 4882643, Sparkasse Singen-Ra-

dolfzell, BLZ 69250035

Ministrantenlager Vordere/Mittlere Höri inSaasgrund/SchweizLiebe Eltern, liebe MinistrantInnen,die Seelsorgeeinheit Vordere/Mittlere Höriführt vom Mo., 31.10. bis Fr., 04.11.2011wieder ihr jährliches Ministrantenlager durch, diesmal in Saasgrund / Schweiz. AlleMinistranten und MinistrantInnen aus Moos,Bankholzen, Weiler, Iznang, Gundholzen,Horn, Gaienhofen und Hemmenhofen sindherzlich eingeladen.

Wir freuen uns auf Euch.Die detaillierte Ausschreibung folgt nächsteWoche.Für das VorbereitungsteamChristoph Oechsle

Freitag, 7. Oktober 2011 19

HÖRIWoche

Kirchliche Nachrichtender Seelsorgeeinheit Höri

Vordere Höri

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St. Johann, HornSt. Mauritius, GaienhofenSt. Agatha, Hemmenhofen

Freitag, 07. Oktober- Gedenktag unserer 

lieben Frau vom RosenkranzHorn 18.30 Vesper 19.00 Heilige Messe (für Maria

Weiß sowie für Josef Ruf und Adelheid Ruf)

Samstag, 08. Oktober -Herz-Mariä-SamstagHem 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Else Grundler, Josef Rösler und Maria Pieper sowie für Agnes undHermann Biechele)

Sonntag, 09. Oktober - 28. Sonntag imJahreskreis - ErntedankHorn 10.45 Familiengottesdienst mit

Minibrotaktion (für Rüdiger Küster und Hedwig Brügel,für Alois Oerding und Ange-hörige sowie für Angehörigeder Familie Hillebrand undfür Berta und EngelbertScheu)

Dienstag, 11. Oktober - vom TagHorn 18.30 Heilige Messe

(für Sr. Leonida undSr. Hiltrud)

20.00 Elternabend zur Erstkom-munion 2012 im Johannes-haus

Donnerstag, 13. Oktober - vom Tag

Gai 15.30 Heilige Messe „seeheimHöri" (für die Pfarrgemeinde)

Freitag, 14. Oktober - Hl. Kallistus l.Horn 18.30 Vesper 

19.00 Heilige Messe (für diePfarrgemeinde)

Samstag, 15. Oktober - Hl. Teresa v. AvilaHem 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Hermann und EmmiMargraf)

Sonntag, 16. Oktober - 29. Sonntag imJahreskreisHorn 09.30 Heilige Messe (für Pirmin

Rauh, Berta und Emil Bücksowie Walter und HedwigBück)

Minibrotaktion in Horn am 09.10.11Bei der Aktion Minibrote werden kleine Brotefür einen wohltätigen Zweck verkauft. Wir wollen dabei erneut auf jene aufmerksammachen, die mit ihrer Arbeitskraft dazu bei-tragen, dass die Regale unserer Märkte wieselbstverständlich mit hochwertigen Nah-rungsmitteln bestückt sind. Der Erlös fließtdeshalb an den Beratungsdienst „Familieund Betrieb" der Katholischen Landvolk Be-wegung, der landwirtschaftliche Familienbe-

triebe in Krisensituationen wie Überschul-dung, familiären Problemen oder unklarer Hofnachfolge berät.Kath. Landvolk Bewegung Spendenkonto:Sparkasse Freiburg, Konto-Nr. 10118638,BLZ680 50101, Stichwort„AktionMinibrot"

Ministrantenlager Vordere/Mittlere Höri inSaasgrund/SchweizLiebe Eltern, liebe MinistrantInnen,die Seelsorgeeinheit Vordere/Mittlere Höriführt vom Mo., 31.10. bis Fr., 04.11.2011wieder ihr jährliches Ministrantenlager durch, diesmal in Saasgrund / Schweiz. AlleMinistranten und MinistrantInnen aus Moos,Bankholzen, Weiler, Iznang, Gundholzen,Horn, Gaienhofen und Hemmenhofen sindherzlich eingeladen.

Wir freuen uns auf Euch.Die detaillierte Ausschreibung folgt nächsteWoche.Für das VorbereitungsteamChristoph Oechsle

St. Hippolyt und Verena, ÖhningenSt. Genesius, Schienen

St. Pankratius, Wangen

Samstag, 08. Oktober - Vom TagSch 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Hermann Moser)Wa 19.00 Jubiläumskonzert in der 

Kirche Wangenanschl. Herzliche Einladungan alle zu einem Stehempfangim Rathaus Wangen

Sonntag, 09. Oktober - 28. Sonntag imJahreskreisWa 09.30 Festgottesdienst anläßlich

des 600-jährigen Jubiläumsder Kirche St. PankratiusWangen, mitgestaltet vomKirchenchor Wangen, Orgelund Orchester unter der Leitung von Eugen Stöckle

Dienstag, 11. Oktober - Vom TagWa 18.30 Heilige MesseMittwoch, 12. Oktober - Vom TagÖhn 09.00 Heilige Messe (für Aloisia

Zimmermann)Donnerstag, 13. Oktober - Vom TagÖhn 19.00 Kirchenführung für “Neuzu-

züger”, anschl. Zusammen-sein im Bernhardsaal imKloster Öhningen, Treff-punkt in der KiosterkircheÖhningen

Freitag, 14. Oktober - Hl. Kallistus I.Sch 09.00 WallfahrtsgottesdienstSamstag, 15. Oktober - Hl. Teresa v. AvilaWa 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Berta Singer)Sonntag, 16. Oktober - 29. Sonntag imJahreskreisÖhn 09.30 Heilige Messe (Jahrtag für 

Maria Weber sowie für Emil Blessing)

Sch 10.45 Heilige Messe (für Pius u.Therese Moll)

Bitte beachten: Am Sonntag, 09.10. feiern wir in Öhningenkeinen Gottesdienst. Alle Gottesdienstbesu-cher sind herzlich eingeladen, das Jubiläumder Wangener Kirche St. Pankratius mitzu-feiern. Der Festgottesdienst beginnt um 9.30

Uhr und wird mitgestaltet vom Kirchenchor Wangen mit Orchester- und Orgelbeglei-tung.

Wort zur Woche:Jesus Christus hat dem Tode die Macht ge-nommen und das Leben und ein unvergäng-liches Wesen ans Licht gebracht durch dasEvangelium.(2. Tim 1, 10b)

n Termine der ev. Kirchen-gemeinde auf der Höri

So., 09.10.

10.00 Uhr Gaienhofen / Melanchthonkirche  – Gottesdienst mit Internatsschülern (Pfrin.Barth), im Anschluss Brunch im AD-SaalDi., 11.10.19.45 Uhr Gaienhofen - Vokalensemble Gai-enhofen im Musiksaal der Internatsschule

Freitag, 7. Oktober 2011 20

HÖRIWoche

Mittlere Höri

Hintere Höri

Gemeinsame Nachrichtenfür alle Kirchengemeinden

600 Jahre

Kirche WangenJubiläumsfeier mit Kirchenkonzert

Samstag, 08. Oktober 2011, 19.00 Uhr  Anlässlich der 600-Jahrfeier der St. Pan-kratiuskirche lädt die PfarrgemeindeWangen zu einem musikalischen Fes-takt und anschließendem Apéro imKirchgarten ganz herzlich ein. Mitgestal-tet wird die Feier durch den GemischtenChor, den Kirchenchor sowie durch denMusikverein Wangen.

Zusätzlich wird eine Bilderausstellung

über die verschiedenen Entwicklungs-phasen unserer Kirche präsentiert. Au-ßerdem wird ein Kurzfilm gezeigt über die Anlieferung der neuen Kirchenglo-cken und der anschließenden Glocken-weihe im Jahr 1973.

 Am Sonntag, 09. Oktober 2011, bege-hen wir das Jubiläum mit einem Festgot-tesdienst um 9.30 Uhrin derPfarrkirche.

Ihre Pfarrgemeinde Wangen

Evangelische Kirchen-gemeinde auf der Höri

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Mi., 12.10.9.00 Uhr Gaienhofen – ökumenisches Frau-enfrühstück im Gemeindehaus16.00 Uhr Gaienhofen / Gemeindesaal -KonfirmandenunterrichtDo., 13.10.19.30 Uhr Gaienhofen / Gemeindesaal - Bil-der und Berichte einer IsraelreiseSo., 16.10.10.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche – Got-tesdienst,Pfr. Klaus, Musikim Gottesdienst

n Blick über den Kirchturm in dieNachbarschaft

So., 09.10.9.30 Uhr Stein am Rhein / Stadt - Gottes-dienstSo., 16.10.9.30 Uhr Stein am Rhein / Burg - Gottes-dienst

„Singet dem Herrn ein neues Lied“Die Probentermine des Petrus-ChörlesDie Sängerinnen und Sänger des Petrus-Chörles treffen sich wieder, um die „NeuenLieder“ vorzubereiten: es gilt, die Gemeindeim Gottesdienst am 13. November echtklangvoll unterstützen zu können. Es ist au-ßerdem eine fröhliche Singstunde am Sams-tagnachmittag, den 12. November, vorgese-hen, zuder die Gemeinde und alle, die gernesingen, noch separat und rechtzeitig einge-laden werden.Die Chörle-Proben finden diesmal mit Rück-sicht auf die Vortragsabende der Gemeindevorwiegend montags statt. Wir treffen uns in

Kattenhorn, jeweils um 19.30 Uhr, am Frei-tag, den 07. Oktober, und an den Montagen,17. und 24. Oktober sowie dem 07. Novem-ber. Herzlich willkommen sind neue undneu-gierige Sängerinnen und Sänger!

Brunch nach dem Gottesdienst am 09.Oktober - das Internat lädt einEinmal im Monat nehmen die Internatsschü-ler am Gottesdienst der Gemeinde teil. Siesind beider Vorbereitungund Gestaltung be-teiligt. Dafür gibt es eine Gottesdienst AG.Schön, dass sich junge Menschen hier enga-gieren!Der nächste Gottesdienst mit Jugendlichen

ist am 09. Oktober , er hat das Thema „Kla-ge“. Schulpfarrerin Barth gestaltet ihn mitden Jugendlichen. Wir laden ein, zum etwasanderen Gottesdienst. Danach lädt das In-ternat zum gemeinsamen Brunch (Früh-stück) in den Albrecht Dürer Saal ein. Dabeikann man nach dem Gottesdienst Leckeresgenießen und miteinander ins Gesprächkommen. Vor den Sommerferien waren wir als Gemeinde schon einmaleingeladen. DasEcho darauf war so positiv, dass die Leitungdes Internats angeregt hat, öfter zu solchenBegegnungen beim Frühstück einzuladen.Sie werden in unregelmäßigen Abständenstattfinden.

Kommen Sie also am 09. Oktober mit lee-rem (nicht knurrendem) Magen zum Got-tesdienst in der Melanchthonkirche inGaienhofen, um danach genug Appetitauf ein tolles Frühstück zu haben!

Vortragsreihe im Oktober und November In den Monaten Oktober/November wollenwir eine Vortragsreihe in unserer Gemeindeanbieten. Zudem wird ein Wochenendsemi-nar stattfinden. Verschiedene Themenkreisewerden angesprochen. Die Referentenkom-men fast durchweg von der Höri und werdenein Thema erläutern, das besonders mit ih-ren beruflichen Erfahrungen zu tun hat. Alle14 Tage wird so ein interessanter Vortragsein. Wirhoffen, die Reihe stößt auf reges In-teresse.Wirbeginnenam 13. Oktober miteinemDia-vortrag über das Land Israel. Mit einer klei-nen Gemeindegruppe besuchten wir Anfangdes Jahres das Heilige Land. Viele Eindrü-cke haben wir gewonnen von der Land-schaft, den Menschen und der Geschichte.Unseren christlichen Wurzeln konnten wir anvielen Orten nachspüren. In den Bildern wol-len wir einen Einblick in unsere Reise geben.Unter anderem besuchten wir auch in Beth-lehem die evangelische Gemeinde und er-führen viele über die Arbeit und Not der pa-lästinensischenChristen. Über derenbeson-dere Situation wird Herr Pfr. Ulrich Kadel-bach aus Stuttgart an einem zweiten Abendreferieren.Frau Heidi Reubelt, Künstlerin auf der Höri,wird am dritten Abend denSchwerpunkt ihrer 

 Ausführungen auf das Thema Kunst und Bi-bellegen.Die Bibel wurde natürlichdurchdieJahrtausende auch künstlerisch aufgegrif-fen. Sie gab und gibt Künstlern Anregungenist Inspiration und Ausgang des Schaffensund Wirkens vieler Künstler gewesen. inter-essant wird es sicher, einmal von einer Künstlerin, die selbst immer wieder Themen

und Texte der Bibel in ihren Schaffen auf-greift zu hören.Einen ganz anderen Bereich wird uns dannder Tropenart Hr. Dr. Missalek näher bringen.

 Auf vielen Reisen in ferne Länder und Kultu-ren hat er seine Erfahrungen als Arzt einbrin-gen können und zugleich Kulturen und derenLebensweise studiert. Im Vortrag wird er an-hand von Bildern einen Einblick in seine Er-fahrungen mit fremden Kulturen geben.

 Auch ein Seminar bieten wir an. Frau GiselaLudwig, therapeutische Beraterin aus Ra-dolfzell wird den Lebenslügen nachspüren indie man sich zuweilen als Mensch flüchtetund verirrt. Wie man sie aufdeckt und he-

rausfindet, dazu wird sie im Seminar anlei-ten. Eine Anmeldung ist für das Seminar not-wendig. Bei den Vortragsabenden könnensie einfach so dabei sein und zu hören.Donnerstag, 13. Oktober , 19.30 Uhr Bilder und Berichte einer Israelreise mitgenüsslich, gemütlichem AusklangPfr. Klaus und Teilnehmer Ev. Gemeindehaus, Schloßstr. 3,Gaienhofen

„Musik im Gottesdienst“Werke für drei Frauenstimmen von Mendels-sohn

 Am Sonntag, den 16. Oktober  um 10.00

Uhr, sind im Gottesdienstin der PetruskircheWerke für drei Frauenstimmen von FelixMendelssohn zu hören: Das anspruchsvolle„Laudate pueri“ so wie das recht innige„Hebe deine Augen auf“ und schließlich, ent-

sprechend der Trinitatiszeit, „O beata Trini-tas“. Es singen Sonja Eller und Minne Bley -Sopran und Susanne Benkowitsch - Alt. Ander Orgel musiziert Iris Beuschel.„Musik im Gottesdienst“ soll, im Wechsel mitdem „Petrus-Chörle“, die liturgische Feier inder Kattenhorner Kirche bereichern. Es wer-den so immer wieder Musikerinnen und Mu-siker auftreten, denen die geistliche Musikam Sonntag morgen ein Anliegen ist.

Besuchen Sie uns im Internet unter:http://www.evkirche-hoeri.de/home.htmloder im Pfarramt: Gütebohlweg 4,78343 Gaienhofen, Tel.: 07735 2074,Fax: 07735 1431, Mail: Pfarrer Klaus:[email protected],Pfarramt: [email protected] Klaus hat keine festgelegten Sprech-zeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Terminmit ihm unter der oben genannten Telefon-nummer oder per Mail.Frau Koch ist außerhalb der Schulferien Di.,Mi.undDo.von9.00–12.00Uhrzuerreichen.

mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingena.R., Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang,Weiler 

Paul-Gerhardt-Straße 278315 Radolfzell-BöhringenTel. 07732 2698, Fax: 07732 [email protected]

Öffnungszeiten des Pfarramtes:Dienstag bisDonnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr (außer in den Schulferien)

Sonntag, 09.10.201110 Uhr Gottesdienst (Brooks), parallel Kin-dergottesdienst

Sonntag, 16.10.201110 Uhr Gottesdienst (Brooks), parallel Kin-dergottesdienst, anschließend Gemeinde-versammlung

Freitag, 7. Oktober 2011 21

HÖRIWoche

Evangelische Kirchen-gemeinde Böhringen

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Museumspädagogik

„Mal einen Brief” Am Samstag, 08.10.2011 findet um 14.30 Uhr die Museumsaktion „Mal einen Brief“ im Her-mann-Hesse-Höri-Museum Gaienhofen statt.Die humorvollen Malbriefe in der Korrespon-denz zwischen Gunter Böhmer und HermannHesse sind Grundlage, um eigeneBriefezu ge-stalten. Die Aktion ist geeignet für Kinder ab 7Jahren und dauert ca. 2 Stunden. Anmeldun-gen sind möglich beim Hermann-Hesse-Höri-Museum, Tel. 07735 440949.

Geistige Abendmusik

Gesungene Gebete, Psalmen und Lobes-hymnenLieder von Franz von Assisi

Samstag, 08. Oktober,19.30 bis 21.00 Uhr 

Franziskaner Konvent, St. Otmars KapelleInsel Werd, 8264 Eschenz TGOrganisation und MusikBrigitteKlein, Zürich

Bernd GnannDie Made – ein lustiger Heinz Erhardt-GutenAbend!07.10.2011, 20.00 Uhr,Schloss Gaienhofen

Eine wunderbare Hommage an einen der ganz Großen und ein ganz und gar amüsan-ter Abend für Freunde der leichten Muse undkurzweiligen Schauspielkunst.Einfach köstlich...

Bernd Gnann: Kammertheater-Chef, Tatort-Bösewicht und Teilzeitwirt. Gott sei Dankmeldete ein gewiefter Kunstlehrer BerndGnann nach dem Abi an der StaatlichenHochschule für Musik und Theater in Stutt-gart an. Und: Bernd Gnann wurde promptaufgenommen. Was folgte, waren verschie-dene Engagements auf den Bühnenbretterndes Landes und eine Rolle als Tatort-Böse-wicht. Da machte er Richy Müller oder UlrikeFolkerts das Leben so richtig schwer. Dochdie Liebe zum Theater blieb: Seit 2009 leitetBernd Gnann das Karlsruher Kammerthea-ter und betreibt nebenbei gemeinsam mitseinem Bruder die „Marktlücke“. Dort gibt es

übrigens auch einen schwäbischen Land-wein – vom Hobbywinzer Bernd Gnannhöchstpersönlich hergestellt.

Vorverkauf: 13 Euro Abendkasse: 15 Euro

Herbstgespräche – spannend,

brisant, provokantWir freuen uns auf Sie und Ihre Meinung!Themen, die uns in unserer Zeit bewegen,sowie interessante Persönlichkeiten bildenden Anziehungspunkt für eine seit Jahren inGaienhofen etablierte Veranstaltungsreihe.Das Themenspektrum bewegt sich über alleBereichedes gesellschaftlichen,wirtschafts-ethischen, umweltpolitischen und wissen-schaftlichen Lebens. Charakteristisch für das Gaienhofener Forum sind die Forums-gesprächemit den Referentenim Anschluss,dienicht seltenzu lebhaftenDiskussionen imPublikum führen. Meinungen von Angesichtzu Angesicht! Wir freuen uns auf  Udo Poll-

mer - „Enfant terrible“ der Ernährungsszene,WernerSonne – niemand istnäheran Berlinund den Politikern, Prof. Dr. JürgenNeuschwander  – Neue Welt der„Digital Na-tives“. Diese Referenten für 2011 reihen sichein in deutschlandweit bekannte Namen wieUlrich Kienzle, Martin Walser, Bodo Kirch-hoff, UweRogge, Helmut Rau, Michael Best,Landesbischof Ulrich Fischer, Prof. Dr. ErnstPeter Fischer,Prof. Dr. Josef Wieland u.v.m.

Mi., 19.10.2011,19.30 Uhr, SchlossGaienhofenProf. Dr. JürgenNeuschwander „Ubiquitous Web -Eine technologischeReise in die Welt der Digital Natives“Die Entwicklung desWorld Wide Web vom

Dokumentenuniversum bis zu einem Web4.0 wird skizziert. Die Ausläufer des sich ste-tig evolvierenden Internets reichen heute bisin reale Umgebungen hinein. Das „Internetder Dinge" verbindet Gegenstände unseres

 Alltags so miteinander, dass sie selbststän-

dig agieren können und dem Menschennützliche Dienste zur Verfügung stellen kön-nen. Es werden Auswirkungen dieser Ent-wicklung auf die Generation der Digital Nati-ves betrachtet, also der Menschen, für dieComputer, Handy und Internet integrale Be-standteileihres Lebens sind.Prof. Dr.JürgenNeuschwanderist seit 2001 Professor an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Ge-staltung (HTWG Konstanz)in der Fakultät In-formatik. Eintritt frei

Noch gibt es freie Plätze imMalkursHERBST - Themenbezogene Acrylmale-rei vom 31.10. bis 03.11.11 bei Heidi Reu-belt in HornDer Herbst mit seinem Repertoire an Farbenund Formen ist Thema dieses Malkurses.

Freitag, 7. Oktober 2011 22

HÖRIWoche

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Wir holen uns Impulse in der Landschaft undNatur, die dann naturalistisch oder auf demWeg in die Abstraktion bearbeitet, verändertoder seriell erweitert werden können. Wir malen mit Acrylfarben, die der Kreativität be-sonders großen Spielraum geben. Ob trans-parent oder deckend, auf Leinwand oder auf Papier, oder als Mischtechnik, verbundenmit Kaffee, Sand und Strukturmitteln, - eswerden viele Möglichkeiten der Acrylmalereigezeigt und vermittelt. Skizzen und digitaleFotos, die wir im Freien machen, dienen unsals Vorlagen für die eigene Bildkomposition.Dieser Kurs eignet sich sehr für Acryl-Ein-steiger! Aberauch erfahreneAcrylmaler wer-den entsprechend ihrem Kenntnisstand he-rausgefordert und weitergeführt.

Info: www.atelier-heidi-reubelt.de,[email protected] oder Tel. 07735 1823.

Ausstellung „Hermann Kinder:Produkt, Prozess und Privates“- Materialien aus dem eigenenArchivDas Hermann-Hesse-Höri-Museum Gaienho-feneröffnet am Sonntag,30.10.2011um 11.00Uhr die Ausstellung „Hermann Kinder: Produkt,Prozess undPrivates“- Materialien ausdemei-genen Archiv. DieAusstellung dauertan bis 29.Januar 2012. Das Museum ist geöffnet: Freitagund Samstag von 14.00 bis 17.00 Uhr sowieSonntag von 10.00 - 17.00 Uhr, Feiertage01.11. & 26.12., 10.00 - 17.00 Uhr. Dies ist eine

 AusstellungvonFORUM ALLMENDE,kuratiertvon Jochen Kelter in Zusammenarbeit mit demHermann-Hesse-Höri-Museum. Hermann Kin-der wurde 1944 in Thorn geboren und war von1972 bis 2008 Germanist an der UniversitätKonstanz. Für seine zahlreichen Romane undErzählungen erhielt er verschiedenePreise und

 Auszeichnungen. Aus seinem Selbstarchiv,das vom Franz-Michael-Felder-Archiv in Bre-genzübernommenwurde, zeigtdie AusstellungMaterialien zu Leben und Werk. Schwerpunktist einmal die Öffnung des Buches zu seinemEntstehungsprozess und zu seiner Rezeption,was vor allem an dem Publikumserfolg „Der Schleiftrog“ dokumentiert wird. Der zweiteSchwerpunkt liegt auf dem Kontrast zwischenöffentlichen und privaten Bildern: Wer-bungs-Plakate gegen Selbstbilder, die als Ein-hand-Selbstschnappschüsse und als Zeich-nungenin denTagebüchern entstehen, die bis-lang noch nie öffentlich aufgeschlagen wurdenund die einer „Ästhetik des Hässlichen“ folgen,die auch Merkmal von Kinders Texten ist.Text-Bild-Kombinationen haben Kinder, der auchKunstgeschichte studierthat,offenbar vonBeginn an gelockt.

Begleitveranstaltungen zur AusstellungSonntag, 13.11.2011, um 11.00 Uhr Hans Helmut Straub (bis 2006 Stadttheater Konstanz)liest Texte von Hermann Kinder 

Sonntag, 27.11.2011, um 11.00 Uhr Das „hässliche“ SelbstportraitVortrag von Hermann Kinder Sonntag, 22.01.2012, um 11.00 Uhr Der kalte Druck, die heiße Schrift.

Einblicke in Hermann Kinders literarisches ArchivVortrag von Dr. Jürgen Thaler Leitender Literaturarchivar des Franz-Michael-Felder-Archivs der Vorarlberger Landesbibli-othek in Bregenz

Weitere Informationen sind erhältlich beim:Hermann-Hesse-Höri-Museum,Kapellenstraße 8, 78343 Gaienhofen,Tel.: 07735 440949,Fax: 07735 440948,“http://www.hermann-hesse-hoeri-museum.de/”,

www.hermann-hesse-hoeri-museum.de,“mailto:[email protected]”,[email protected]

Ausstellung Kunst-Handwerk-Handwerks-KunstMit diesem Titel bietet die Gemeinde allenkünstlerisch, handwerklich und kunstvollSchaf-fendendieMöglichkeit ihre Werkezu präsentie-ren. Die Ausstellung findet von Freitag, 30.03.bis Sonntag, 15.04.2012 im Bürgerhaus Moosstatt. Interessierte Handwerks-Kunstschaffen-de können sich gerne um die Teilnahme an der 

 Ausstellung bis zum 30.11.2011 per e-mail [email protected] oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Moos, Bohlinger Str. 18,78345 Moos bewerben. Bitte beschreiben SieIhre Arbeitenund fügenSieFotosIhrerArbeitenbei.Der Kunstkreis Moos wird die Auswahl der Beteiligten treffen.

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HÖRIWoche

Veranstaltungskalender Moos

Ständige AusstellungMicelli-Art-GalerieMoos, Kirchstraße 6aTel.: 07732 53510Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Freitag, 07. Oktober 14.30 Uhr, Herstellung von Kräuteressig beiFam. Brügel, Gartenstr. 12, Weiler, BUNDOrtsgruppe Moos15.30 Uhr, Rübengeister schnitzen, Arbeits-kreis für Heimatpflege, Webnesthütte Bank-holzen

Samstag, 08. Oktober 14.30 Uhr, Gräser im Garten, Gartenführungbei Regine Ege und Harald Conrad, Bank-holzen17.00 Uhr, Abschlussübung Gesamtfeuer-wehr Moos, Bankholzen

Dienstag, 11. Oktober 17.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, TreffpunktGrünenbergParkplatz20.00 Uhr, Treffen Mooser Rettich, Narren-zunft Mooser Rettich, FZ-Raum

Donnerstag, 13. Oktober 

19.10 Uhr, Öffentliche Bauausschuß-Sit-zung, Rathaus Moos19.30 Uhr, Öffentliche Gemeinderatssit-zung, Rathaus Moos

Samstag, 15. Oktober 14.30 Uhr, Gartenführung, Schaugarten Re-gine Ege und Harald Conrad, Bankholzen

Dienstag, 18. Oktober 17.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, TreffpunktGrünenbergParkplatz

Mittwoch, 19. Oktober Herbstnachmittag der Generation 60+, Kath.

Pfarrgemeinde, Pfarrzentrum Weiler 

Samstag, 22. Oktober 14.30 Uhr, Gartenführung, Schaugarten Re-gine Ege und Harald Conrad, Bankholzen

19.00 Uhr, Jahreshauptversammlung, Se-gelclub Iznang

Dienstag, 25. Oktober 17.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär -bel Keppler, Treffpunkt Grünenberg Park-platz

Samstag, 29. Oktober 14.30 Uhr, Gartenführung, Schaugarten Re-gine Ege und Harald Conrad, BankholzenHerbstkonzert, Männerchorgem. Moos-Horn,Bürgerhaus

Veranstaltungskalender Gaienhofen

07.10.201118.00 Uhr Italienisches Buffet an Bord der „MS Liberty“ ab Steg Gaienhofen, 18.10 Uhr ab Steg Steckborn, ca. 2,5 h, Anmeldungbeim Gästebüro, Tel. 07735 81823

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07.10.201120.00 Uhr Bernd Gnann: Die Made – ein lus-tiger Heinz Erhardt-Guten Abend! Kabarett-kiste Gaienhofen im Schloss Gaienhofen,Vorverkauf beim Gästebüro, Tel. 077358182308.10.201112.00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen (1907 - 1912)“, beim Her-mann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg2, Anmeldungen unter der Tel.-Nr. 0773544065308.10.201114.30 Uhr „Mal einen Brief“ Museumspäd-agogik im Hermann-Hesse-Höri-Museum:Die humorvollen Malbriefe in der Korrespon-denz zwischen Gunter Böhmer und Her-mann Hesse sind Grundlage um eigeneBrie-fe zu gestalten. Ab 7 Jahren. Dauer 2 h08.10.201116.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907 - 1912)“, Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Anmeldungunter der Tel. 07735 44065308./09.10.201117.00/11.00 Uhr Schlachtfest des Sportver-eins Gaienhofen im Festzelt am Sportplatz09.10.2011BKR-Herbstwanderung des Kanuclubs Sin-gen09.10.201110.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Ber-noulli - Gaienhofener Alltag neben HermannHesse“, im Hermann-Hesse-Haus Gaienho-fen,Hermann-Hesse-Weg2, Anmeldungun-ter Tel.-Nr. 07735 44065309.10.201114.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart

um 1900 – Einfluss auf die Lebensweise der Familie Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Tel.07735 44065310.10.201118.00 Uhr Atemschutzübung Strecke der Freiwilligen Feuerwehr Gaienhofen inSchaffhausen15.10.201110.00 Uhr Abbau des Beibootlagers desYacht-Clubs Gaienhofen19.10.201119.30 Uhr Gaienhofener Forum – Herbstge-spräche: Prof. Dr. Jürgen Neuschwander:Ubiquitous Web – Eine technologische Rei-

se in die Welt der Digital Natives im SchlossGaienhofen, Eintritt frei,Spenden erwünscht21.10.201120.00 Uhr Lesenacht der Kath. Frauenge-meinschaft Horn im Johanneshaus Horn22.10.201109.00 Uhr Arbeitsdienst des YachtclubsHorn22.10.201115.30 Uhr Herbstübung der Freiwilligen Feu-erwehr (Gesamtwehr) bei der Kirche Horn23.10.201115.00 Uhr Gemütliches Beisammensein desTurnvereins Gaienhofen im Bürgerhaus Gai-enhofen

Führungen imHermann-Hesse-Hause(1907 - 1912)08.10.201112.00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen (1907 - 1912)“

08.10.201116.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907 - 1912)“

09.10.201110.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Ber-noulli – Gaienhofener Alltag neben HermannHesse

09.10.201114.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensartum 1900 – Einfluss auf die Lebensweise der Familie Hesse in Gaienhofen“

Anmeldung: Hermann-Hesse-Haus (1907 -

1912), Hermann-Hesse-Weg2, Gaienhofen,Tel. 07735 440653,[email protected],www.hermann-hesse-haus.de

Ausstellung Hermann-Hesse-Höri-MuseumBis 16.10.2011Von “Hermann Lauscher”bis zum “Steppenwolf”Gunter Böhmer illustriert HermannHesse

30.10.2011 - 31.01.2012, Eröffnung: Sonn-

tag, 30.10.2011, 11.00 Uhr Hermann Kinder: Produkt, Prozess und Pri-vates. Materialien aus dem eigenen ArchivJahresausstellung FORUM ALLMENDE2011 in Zusammenarbeit mit dem Museum

Öffnungszeiten: 15.03. - 31.10. Di. - So.:10.00 - 17.00 Uhr, 01.11. - 14.03.: Fr. - Sa.:14.00 - 17.00 Uhr, So. u. Feiertage 10.00 -17.00 Uhr 

Informationen:Hermann-Hesse-Höri-Museum, Kapellenstr.8, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735 440949,Fax 07735 440948,

www.hermann-hesse-hoeri-museum.de,[email protected].

Ausstellung Otto-Dix-HausHemmenhofenBis 16.10.2011„Trau deinen Augen” Otto Dix -Ein Fotoportrait

Öffnungszeiten:März bis Oktober: Di. - Sa., 14.00 - 18.00Uhr, So. und Feiertage: 11.00 - 18.00 Uhr.Winter geschlossen

Informationen:Otto-Dix-Haus, Otto-Dix-Weg 6, 78343 Gai-enhofen-Hemmenhofen, Tel. 07735 3151,[email protected],www.Otto-Dix-Haus.com

Veranstaltungskalender Öhningen

n Ausstellungen

Museum Fischerhaus Wangen

geöffnet bis zum 16. Oktober - Sonderausstellung„Kaspar Löhle“ aus WangenEntdecker der Pfahlbauten in DeutschlandIm Obergeschoss sind neue Bilder vonChrista Mohrholz aus Wangen zu sehen.

- Dauerausstellung  Archäologische und paläontologischeSammlungen: Jungsteinzeitliche Pfahlbau-tenfunde aus der Wangener Bucht und Ver-steinerungen aus den Öhninger Schichten.Veranstalter: Förderverein Museum Fischer-haus Wangen am UnterseeÖffnungszeiten bis zum 16.10.2011Di. - Sa. 11.00 bis 17.00 Uhr, Sonn- u. Feier-tage 14.00 bis17.00Uhr (Mo. geschlossen)

Rathaus ÖhningenKunstausstellung „Den See sehen“Bildervon Adelheid Pamper und PierreBoci-on. - Die Ausstellung ist bis zum 07. Okt.2011 während der normalen Öffnungszeitendes Rathauses zu besichtigen.

n Regelmäßige Veranstaltungen

Geführte Rheintouren bis Mitte Oktober 

dienstags und samstags, 8.30 Uhr mit dem Bootsstüble-Team Wangen.Infos/Anmeldung: Tel. 07735 440662

Geführte Erlebnistour bis Mitte Oktober  jedenFreitag 15.00 UhrKanutour ...der Son-ne entgegen... mit dem Bootsstüble-TeamWangen.Infos/Anmeldung: Tel. 07735 440662

Nordic-Walking jeden Samstag- mit dem Turnverein Öhningen ab Fried-

hofsparkplatz Öhningen- mit dem TuS Wangen ab Dobelparkplatz

Wangen

Die Zeiten erfahren Sie über die Vereine

Jeden Mittwoch Spielekreis der Nachbar-schaftshilfeÖhningen-Schienen-Wangen, 14.00 Uhr, imehem. Kloster Öhningen, Bernhardsaal.

  Auskünfte über Telefon: 07735 3944 (FrauNeureither)

n Veranstaltungenbis zum 23. Oktober 2011

Freitag, 07. Oktober 

20.30 Uhr – Klezmer im Bootsstüble Wan-gen, Seeweg 13„caffeerausch“ mit Klavier, Cello,Akkordeon,Geige.Kontakt: Tel. 07735 440662

Freitag, 7. Oktober 2011 24

HÖRIWoche

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Samstag/Sonntag, 08./09. Oktober 600 Jahre Kirche St. Pankratius in WangenSa., 19.00 Uhr, musikalischer FestaktSo., 9.30 Uhr, Festgottesdienst

Sonntag, 09. Oktober ab 11.00 Uhr – Herbstst immung mitSchlachtplatte beim MGV Öhningen-Schie-nen in der Turn- und Festhalle Schienen.

Dienstag/Mittwoch, 11./12. Oktober 21.45 Uhr – „Vollmond auf dem Untersee“Lampionfahrtmit demKanuüber dennächtli-chen See.

 Anmeldung im Bootsstüble Wangen, See-weg 13, Tel. 07735 440662

Mittwoch, 12. Oktober Vortrag „Gesundheit“ im Bürgersaal RathausÖhningen.Veranstalter: Naturheilverein westlicher Bo-densee.

Freitag, 14. Oktober 18.30 bis 21.30 Uhr – Salben und Tee her-stellen mit der Kath. FrauengemeinschaftWangen im Pfarrheim St. Josef, Wangen,Zum Schienerberg 13.

 Anmeldung erbeten bis zum 10.10.2011 un-ter Tel. 07735 938398

Freitag, 14. Oktober 19.30 Uhr – Lesung mit Bruno Epple aus sei-nem neuesten Buch „Erntedankfest“ im Mu-seum Fischerhaus Wangen.

Samstag, 15. Oktober Museumsfahrt nach Tübingen, Kunsthalle,

mit dem Kunst- und Kulturkreis Höri Anmeldung/Infos: Tel. 07731 48964

Samstag, 15. Oktober 10.30 bis 12.00 Uhr – Kinderkleider- undSpielzeugbörse in der Turnhalle Öhningen

 Allesfür Herbstund Wintersowie Kleidung inden Größen 56 – 176ab 10.00 Uhr Frühstück

Samstag/Sonntag, 22./23. Oktober Oktoberfest in der Turn- und Festhalle Öh-ningen: Sa., ab 19.30 Uhr Eröffnung, 20.00Uhr Mega-Party; So., ab 10.00 Uhr Weiss-wurst-Frühstück, ab 11.00 Uhr Frühschop-

pen

Sonntag, 23. Oktober Weltmissionssonntag Öhningen mit Eintop-fessen im Klostergebäude.

VorschauKunstausstellung 31.10. bis 25.11.2011im Rathaus ÖhningenRetrospektive Hans Dillitzer 

Stein am RheinCinema Schwanen

Fr., 07./Sa., 08./So., 09. Oktober 201120.00 Uhr “Fliegende Fische” Chd ab 10 J.Fr., 14./Sa., 15./So., 16. Oktober 201120.00 Uhr „Der Sandmann“ D ab 12 J.Fr., 21./Sa., 22./So., 23. Oktober 201120.00 Uhr „Angèle et Tony“ F/d 12 J.

Altstadtbummel durch Stein am RheinFreitagsbiszum21.Oktober2011,11.30–12.30Uhr Treffpunkt und Tickets, Tourist-Office, Ober -stadt 38260SteinamRhein,Tel.+410527422090Erwachsene CHF 12.00 / Kinder (6 – 16 Jah-re) CHF 6.00 - Für Inhaber der BodenseeEr-lebniskarte kostenlos. Mindestteilnehmer -zahl: 3 PersonenBei mehr als 10 Personen Reservation er -wünscht.

Lesung mit Bruno Eppleam 14. Oktober 2011Beginn 19.30 Uhr im Museum FischerhausWangen am UnterseeBruno Epple liest ausseinem neuesten Buch“Erntedankfest”, das anlässlich seines 80.Geburtstages erschienen ist. Das Buch ent-hält einen Querschnitt seines Schaffens aus50 Jahren Prosa und Lyrik. Wie seit vielenJahren wird Bruno Epple mit seiner melodi-schen und malerischen Sprache ob in Mun-dart oder Hochdeutsch die Zuhörer wieder inseinen Bann ziehen.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

“Caffeerausch“spielt Klezmer Nicole Donhauser (Cello), Uta Jahn (Akkor-deon), Daniela Klopstock (Violine), SusanneRuby (Klavier) präsentieren ein Programmaus vielfältiger Klezmer-Musik, deren Wur-zeln sowohl im jiddischen Liedgut, als auchin osteuropäischer Folklore zu finden sind.Derbesondere Reiz derMusikliegtim Wech-selspiel zwischenSchwermutund Euphorie.Die Laienmusiker treten am Freitag, 07. Ok-tober um 20.30 Uhr im Bootsstüble in Wan-gen auf.Eintritt frei, Spenden erbeten

Kulturscheune Bootsstüble Wangen,Zur Lände 14a, 78337 Wangen,Tel. 07735 440662 

Eventfahrten Höri-Fähre

„MS Liberty“Italienisches Buffet07.10., 18.00 Uhr  ab Steg Gaienhofen (beiausreichend Wasserstand ab Steg Horn),18.10 Uhr Steg Steckborn, ca. 2 ½ h, Fahr-preis 33,50 Euro

Paddeln in VenedigInfoabend zur Vogalonga 2012

 Am Freitag, den 14. Oktober um 20.30 Uhr findet im Bootsstüble Wangen ein Informa-tionsabend statt zur internationalen Ruder-

und Paddelregatta „Vogalonga“ in Venedigan Pfingsten 2012.Es wird sowohl mit einer Diashow auf dieTeilnahmein diesemJahr zurückgeblickt alsauch über die Reise im kommenden Jahr in-formiert. Willkommen sind alle Interessiertesowie ehemalige „Mitpaddler“.

Schlaganfall im FokusGroßer Gefäßtag am Hegau-Bodensee-Klinikum Singen am 08. Oktober Den Schlaganfall im Fokus hat der Gefäßtagder Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirur-gie und Gefäßmedizin (DGG) am 08. Okto-ber. Auch in diesemJahrbeteiligtsich dieKli-nik für Gefäßchirurgie, vaskuläre und endo-

vaskuläre Chirurgie am Hegau-Bodensee-Klinikum (HBK) Singen und Radolfzell andem bundesweit stattfindenden Aktionstagder DGG, bei dem die Aufklärung und Prä-vention im Vordergrund steht.

Der Gefäßtag beginnt um 14.00 Uhr mit ei-nem Einführungsvortrag zum Thema„Schlaganfall und Halsschlagaderveren-gung durch Chefarzt Dr. Tomas Pfeiffer undOberarzt Dr. Bernhard Biermaier. Bei großer Publikumsnachfrage wird der Vortrag von15.00 bis 16.00 Uhr wiederholt. Zwischen15.00 und 17.00 Uhr stehen in der offenenGefäßsprechstunde die Experten des Klini-

kums für Fragen der Besucher zur Verfü-gung, zudem besteht die Möglichkeit, dieGefäße untersuchen zu lassen.

 Ab 17.00 Uhr diskutieren auf dem Podiumunter der Moderation von PD Dr. TomasPfeiffer das Thema Schlaganfall Prof. Dr.Christof Klötzsch, Chefarzt der Klinik für Neurologie am HBK Singen und Leiter der 

  Abteilung Akutneurologie der KlinikenSchmieder Allensbach, Margarethe Strübigaus Radolfzell von der Schlaganfall Selbst-hilfe Kreis Konstanz e.V. und Ernst-Günter Hahn, Vorstandsvorsitzender des Kreisse-niorenrats Landreis Konstanz.

Weitere Infos:www.hbh-kliniken.de, www.schlagan-fall-selbsthilfe-kreis-konstanz.de,www.kreisseniorenrat-konstanz.de.

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HÖRIWoche

 Anmeldung und Vorverkauf: Kultur- u.Gästebüro, 78343 Gaienhofen;Tel.: 07735 81823, [email protected] Schifffahrt Lang, Tel. 07735 8891,www.schifffahrtlang.de

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18.10. - 23.10.2011 erstes inter-nationales archäologischesFilmfestival am Bodenseearc presents the first international ar -chaeological filmfestival Lake of Cons-tance 18.10 – 23.10.201121. Oktober 2011, 19.30 Uhr Filmvorführun-gen im Landesamt für Denkmalpflege, Ar-beitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9

Filmprogramm:Pfahlbaufieber Great Barrier Reef Unterwasserarchäologie im ThurgauSchatzjagd in der Tiefe

Weitere Veranstaltungsorte sind:Schloss Insel Mainau (Eröffnungsveranstal-tung am 18.10.2011)

 Archäologisches Landesmuseum Konstanz

Zeppelinmuseum FriedrichshafenHochschule für Technik, Wirtschaft und Ge-staltungNäheres erfahren Sie unter:www.htwg-konstanz.de undwww.konstanz-alm-bw.de.Es besteht die Möglichkeit, für das Eröff-nungsfestival auf der Mainau am 18.10. eineKarte für 35,- Euro (Besuch der Insel inklusi-ve) zu erwerben.

Freitag, 7. Oktober 2011 26

HÖRIWoche

FC Ö-G I – H attinger SV 5:2 (4:1)Tore: 2 x Mario Kleiser, Lukas Kienzler, Si-mon Schmidt, Steffen Drochula

FCÖ-GII–SCBankholzen/Moos 0:1(0:1)

SG FC R´zell/Öhningen/Si. (Damen) -Spfr.Neukirch (SBVF-POKAL) 1:8 (0:3)

FC Wollmatingen - SG FC R’zell/Öhnin-gen/Si. (Damen) 3:4 (3:3)

Zwei Niederlagen für die SG Damen2 Spiele mussten die Fußballfrauen der SGRadolfzell an diesem Wochenende bestrei-ten. Zuerst traf man in der zweiten Rundedes Verbandspokals auf den Verbandligis-ten Spfr Neukirch und unterlag verdient mit1:8 (1:4) Toren. Bereits nach 6 Minuten ge-riet man mit 0:1 in Rückstand, eine Minutespäter zwar der Ausgleich, was aber der ein-zige Treffer sein sollte. Die Gäste waren der SG total überlegen und zogen verdient in dienächste Runde ein.

 Am Montag musste man zum Aufsteiger FCWollmatingen und unterlag etwas unglück-

lich mit 3:4 (3:3) Toren. Erneut früh gerietman in Rückstand (6 min), doch diesmalschlug die SGzurück.In der 19. min der Aus-gleich durch M. Perrotta nach Flanke von L.Dietz. 6 Minuten dann die Führung als E.Pfluger miteinemTraumpass M. Perrotta be-diente, doch 5 Minuten später der Ausgleich.Die SG war zwar tonangebend doch im Ab-schluss zeigte die SG Schwächen und in der 

  Abwehr gab es immer wieder individuelleFehler die für Gefahr sorgten. Trotzdem inder 32. Min. die erneute Führung durch M.Lipp nach einem harmlosenSchuss.Mit demHalbzeitpfiff musste man erneut den Aus-gleich hinnehmen. In der 50. min dann Foul-

elfmeter für die Gastgeber, der sicher ver-wandelt wurde. Die SG rannte zwar bis zumSchlusspfiff auf das Tor und wollte den Aus-gleich erzielen, doch Torchancen wurdenteilweise kläglich vergeben so dass es eineerneute Niederlage für die SG gab.

SG Ital. ACREI Polisp. Singen 2 –FC Ö-G III 2:3 (1:1)In einem ausgeglichenen Spiel konnten sichdie Gäste ausÖhningenletztlich nicht unver-dient mit 2:3durchsetzen. Nach einem Rück-

stand erzielte Salva Guagliari den Ausgleichzum Pausenstand (1:1), anschließend er-höhte Frank Lindenthal auf 1:2 und HeikoLanganki auf 1:3, bevor der Gastgeber auf das Endresultat verkürzte.

FC Ö-G (A-Jugend) –1.FCRielasingen/Arlen 1:3(0:2)Unsere A-Jugend musste am Sonntag dieerste Niederlage einstecken. Die Jungs fan-den gegen einen guten Gegner nicht zu ih-rem Spiel und lagen bereits zur Halbzeit 0:2hinten. Nach Wiederbeginn verkürzte NicoLoosmann mit einem sehenswerten Distanz-schuss auf 1:2 und in der Folgezeit war ein

 Aufbäumen zu spüren. Leidertraf derGast indieser Drangphase zum glücklichen 1:3 undentschied somit die Partie.

Die nächsten Begegnungen:Samstag, 08.10.201112.30 Uhr, SG Markelfingen – FC Ö-G(A-Jugend), in Markelfingen15.30 Uhr, SG FC R´zell/Öhningen/Si. (Da-men) – FC Kluftern, in Gaienhofen16.00 Uhr, FV Walbertsweiler/Rengetsw. –FC Ö-G I, in Walbertsweiler 

Dienstag, 11.10.201119.00 Uhr, FC Ö-G (A-Jugend) – BSVNordst. Radolfzell (POKAL), in Öhningen

Jugendbericht:FC Ö-G (D) – FC Konstanz 2 0:1FC Ö-G (E) – S V Worblingen 2 4:1FCÖ-G(D2) – ESV SüdsternSingen 0:8FCÖ-G(E2) – BSV Nordst. Radolfzell 9:4FC Ö-G (B) – S V Litzelstetten 6:2FC Ö-G (C) – FC Radolfzell 2 4:5FC Ö-G (C) – S G Liggeringen 3:2

Die Paarungen vom Wochenende:Freitag, 07.10.201117.30 Uhr, FC Ö-G (D) – FCWollmatingen 2,in Öhningen18.00 Uhr, SG Reichenau/Walds. – FC Ö-G(C), ZPR -Sportplatz Waldsiedlung

Samstag, 08.10.201111.00 Uhr FSV Reichenau/Walds. – FC Ö-G(E), ZPR -Sportplatz Waldsiedlung14.00 Uhr, DJK Singen – FC Ö-g (D), Ziege-leisportplatz Singen

14.00 Uhr, BSV Nordstern Rádolfzell – FCÖ-G (B), Sportplatz Nordstern

Sonntag, 09. Oktober 2011Es gibt sie doch noch, die jetzt aber allerletz-te naturkundliche Wanderungin 2011 mitun-serem Bezirks-Naturschutzwart Dr. Elmar Zohren rund um den Mindelsee mit anschlie-ßender Einkehr!Treffpunkt 14.00 Uhr Parkplatz rechts der 

Straße von Radolfzell nach MöggingenWanderzeit ca. 2,5 StundenMit freundlichen Grüssen,

Zita Muffler, Wanderwartin der Ortsgruppe Öh-ningen-Höri des Schwarzwaldvereins, Tel.tagsüber 07531 585-285, abends 07533 1894

Unter dem Titel “Augenblicke” stellt abSamstag, 08. Oktober2011, unser Mitglied,

Karin Heilmann, in der Falken-Galerie inStein am Rhein aus.Die Vernissage ist um 17.00 Uhr.Frau Heilmann freut sich über Ihren Besuch.

Ausstellungsdauer:09. bis 30. Okt. 2011Öffnungszeiten:Mittwoch bis Sonntag, 14.00 bis 17.00 Uhr 

Qi Gong Kurs  Ab 19.10.2011 findet im Johanneshaus inHorn wieder ein Qi Gong Kurs statt. Die 8Brokate gehören zu den ältesten Qi GongÜbungen. Sie können zur Erhaltung der Ge-

Höri-Vereine

Hilfe von Haus

Nachbarschaftshilfe

zu Haus e.V.

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sundheit und zur Behandlung von chroni-schen Erkrankungen eingesetzt werden.Der Kurs findet jeweils mittwochs (10 mal)von 17.30 Uhr – 18.30 Uhr statt.Fragen und Anmeldung zu den Bürozeitenunter Tel.: 07735 919012 oder bei MariaHensler unter Tel.: 07735 939959.

Englischkurs Herbst/Winter EsgibtnochfreiePlätzeimKursfürAnfänger und Easy-Conversation. Information und Be-ratung erhalten Sie bei der Kursleiterin HertaEicher unter Telefon: 07735 938155.

FC Öhningen-Gaienhofen II –

SC Ba-Mo 0:1In einem hart umkämpften Derby gewannder SC am Ende nicht unverdient mit 1:0 ge-gen den FC Öhningen-Gaienhofen 2. Nacheinem Eckball ging der SC durch einen Kopf-ball mit 1:0 in Führung.Trotz Unterzahl in den Schlussminutenrette-te der SC das 1:0 über die Zeit.Tor für den SC: Hingel

ESV Südstern-Singen –SC Ba-Mo II 4:3Tore für den SC: Glaser, Hug Chamorro,Schmid

Das nächste Spiel:Samstag, 08.10. um 16.00 Uhr SC Ba-Mo II – PTSV N.Si-Schlatt II

  Am kommenden Wochenende hat die 1.Mannschaft spielfrei.Die Zweite Mannschaft spielt am Samstaggegen die Gäste aus Singen-Schlatt undhofft einen erfolgreichen Ausgang desSpiels. Der SC Bankholzen-Moos freut sichauf zahlreiche Unterstützung.

Jugendergebnisse:

SC Go-Bi III – SC Ba-Mo E 7:2SC Ba-Mo D – FC Wahlwies II 14:3SCBa-MoC – SGReichenau-Walds. 0:13SG Bohlingen – SC Ba-Mo B 5:1

Jugendspiele am WochenendeFreitag, 07.10.SC Ba-Mo E –FC Wollmatingen III 17.30 Uhr  

Samstag, 08.10.SCBa-Mo B – SGReichenau 14.00 Uhr DJK Konstanz– SCBa-Mo C 14.00 Uhr SVGailingen– SCBa-MoD 14.00 Uhr 

Herbstabschlußübung aller Abteilungender Gesamtfeuerwehr MoosDie gemeinsame Herbstabschlußübung al-ler Abteilungen der Gesamtfeuerwehr Moos

findet am Samstag, den 08.10.2011 um16.30 Uhr im Ortsteil Bankholzen statt.

 Ausgangspunkt der Übung für die Abteilun-gen sind die Gerätehäuser in den Ortsteilen.Das Übungsobjekt befindet sich in der Heg-austraße am Ortsausgang im Ortsteil Bank-holzen.

 Alle Einwohner sind herzlich eingeladen, dieÜbung in Bankholzen zu beobachten. Inter-essierte Zuschauer werden gebeten, sichum 16.30 Uhr am Ortsausgang in Bankhol-zen zu versammeln. Der Übungsablauf wirdfür die Zuschauer kommentiert werden.

Hallo Mooser Rettiche!DieSommerpauseist vorüber! Wirtreffen wir unsam Dienstag, den 11.Oktober 2011 um20.00 Uhrim FZ-Raum. Wirwerden über dasThema des Höri-Umzuges sprechen und esgibt noch weitere Infos.Da im FZ-Raum keine Bewirtung ist, wäre esschön, wenn jeder eine Kleinigkeit zum Trin-ken mitbringen könnte.

Es freuen sich über Euer Kommen,

Sabine & Nici 

Zirkussport beim TUS Iznang„SomancherMenschwäreimGrundvonsei-nem Wesen schon immer gern einmal Jon-gleur, Akrobat oder Clown gewesen.Bewegungskünste bereichern sehr Dein Le-ben, Du musst Dir nur selbst die Chancedazu geben.“

 Ab dem 15. Oktober 2011 heißt es wieder samstags von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr beimTUS Iznang: Manege frei!Dabei werden die Grundtechniken des Jon-glierens, des Balancierens, der Equilibristik(Laufen auf Fässern, Rollen, Stelzen u.a.,Einradfahren), der Partnerakrobatik und der Clownerie erarbeitet und geübt.Eingeladen zu diesem speziellen Winteran-gebot des TUS Iznang sind Jugendliche undKinder ab dem Alter von 9 Jahren. Trainiertwird jeweils samstags von Oktober 2011 biseinschließlich März 2012:Wann?Beginn: 15. Oktober 2011, Trainingszeit:

14.30 Uhr bis 16.30 Uhr  An diesem Termin trainieren Anfänger undFortgeschrittene zusammen. Dabei wirdauch über eine mögliche Gruppenbildungentschieden.

Wo: Turnhalle der Grundschule Weiler Voraussetzungen: Sportliche Kleidung(Hallensportschuhe!), Freude an Bewegungund der Wille, Neues zu erlernen. Vorkennt-nisse sind in der Anfängergruppe nicht erfor-derlich.Für aktive Mitglieder des TUS Iznang ist dieTeilnahme kostenlos. Für Nichtmitglieder wird eine Kursgebühr erhoben.Wegen Begrenzung der Anzahl der Teil-nehmer/innen ist eine Anmeldung beiGünter Merkel, Tel.: 07732 972224, bisMittwoch, 12. Oktober 2011, dringend er-forderlich. Hier erhalten Sie auch nähereInformationen.

Schwimmausbildung der DLRG Moos Ab Donnerstag, 20. Oktober 2011, beginntwieder die Schwimmausbildung der DLRGim Hallenbad „Haus Gottfried“ in Moos für Kinder zur Verbesserung der Schwimmfä-higkeiten.16.45 Uhr SwimmygruppeVoraussetzung: 50 Meter schwimmen ohnePause und 1,20 Meter Tieftauchen 17.45Uhr SeepferdchengruppeVoraussetzung: Sprung vom Beckenrand intiefes Wasser und mindestens 6-8 Meter schwimmen ohne SchwimmhilfeNeuanmeldungen sind in beiden Gruppenam ersten Übungsabend möglich. WeitereInformationen über  www.moos.dlrg.deoder tel. ab 13.10.2011 bei Hans Breyer,Tel.: 07732 3235.

Büllefest 2011Absage Blutwurst trifft Blasmusik für 2011Büllefest… morgens um 08.00 Uhr. Ge-schäftiges Treiben herrschte im nebeligenWeiler, alle Stände mussten in Betrieb ge-

Freitag, 7. Oktober 2011 27

HÖRIWoche

Vereine Moos

Nachruf 

Wir trauern um

Karl Kabis

Er hat als Leiter der damaligen DLRGOrtsgruppe Horn-Gundholzen in den Jah-ren 1968 bis 1975 maßgeblich die DLRGin der mittleren und vorderen Höri aufge-baut. Mit seiner Unterstützung wurde1969 die DLRG in Moos gegründet. We-

sentliche Impulse für die Jugendarbeitund den Schwimmunterricht sind in denGründungsjahren von ihm ausgegangen.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenkenbewahren.

DLRG Gruppe Moos e.V.Breyer, 1. Vorsitzender 

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nommen werden und auch unser Förderver -ein MVB konnte einen stattlichen Stand ne-ben dem Musikverein an der Kirche herrich-ten. Viele fleißige Spender aus dem Musik-verein hatten dafür gesorgt, dass der Standreichhaltig bestückt werden konnte. Spezielldie süß-sauer eingelegten Zwiebeln warendann auch gleich nach einer Stunde ausver-kauft. Die Sonne kam, wenn auch spät - undals der Stand gegen 18.00 abgebaut wurde,waren nur noch 3 kleine Zierkürbisse übrig.Der Büllefeststand war nun nach „Blasmusikam See“, dem Aktionstag in Radolfzell (mitHerdöpfeldämpfer) und dem Konzert der LosCarachos in der Torkel vor 4 Wochen schonder vierte Einsatz des Fördervereins in die-sem Jahr. Wir schauen auf ein wahrlich er-folgreiches Jahr zurück und bedanken unsbei allen HelferInnen sehr herzlich. OhneEuchwäre die Arbeit des Fördervereinsnichtmöglich! Einen Wehrmutstropfen hat unser erfolgreiches Jahr dennoch: Aus organisato-rischen Gründen müssen wir dieses Jahr auf die Ausrichtung von „Blutwurst trifft Blasmu-sik“ in der Torkel verzichten. Also bitte nichtwundern, wenn keine Einladungen ver-schickt werden

Treffpunkt für die Abnahme der Jugendflam-me ist morgen früh um 07.30 Uhr an allen

Feuerwehrgerätehäusern in der Gemeinde.Zur Abnahme ab 09.00 Uhr sind alle Eltern,Geschwister und Einwohner herzlich einge-laden.DieProbeam 14.Oktober 2011 mussfür beide Gruppen wegen einer Fortbildungder Jugendleiter leider ausfallen. Die nächs-te Probe ist am Freitag, den 21. Oktober 2011, für beide Gruppen um 18.00 Uhr.

Sebastian, Jugendwart 

Die nächsten Heimspiele des FC Öhnin-gen-Gaienhofen in Gaienhofen:08.10.201115.00 Uhr SG Radolfzell/Öhning./ESV Sin-gen - FC Kluftern17.00 Uhr Schlachtfest des SV Gaienhofenam Sportplatz

09.10.201110.30 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen 3 - ESVSüdstern Singen11.00 Uhr Schlachtfest des SV Gaienhofenam Sportplatz

14.10.2011

17.30 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen D2 -Centr. P. Singen

15.10.201113.00 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen E2 - FCRadolfzell 2

14.00 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen B - SGMagricos Singen 216.00 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen 2 - SVBohlingen

22.10.201115.00 Uhr SG Radolfzell/Öhning./ESV Sin-gen - FC Uhldingen23.10.201110.30 Uhr FC Öhningen-Gaienhofen 3 - FCBöhringen 2

Natürlich freuen sich alle Mannschaften über möglichst viele Zuschauer 

Schlachtfestim Festzelt am SportplatzSamstag, 08.10. ab 17.00 Uhr Sonntag, 09.10. ab 11.00 Uhr 

SV Gaienhofen

Einladung zum SchlachtfestEs „herbstelt"Nebel lastet wieder schwer wie Bleiund gibt den See erst sehr spät frei.Die Sonne hat nicht mehr viel Kraft.Sie weiß, dass sie es nicht mehr langeschafft,uns mit Wärme zu beglücken,denn sie muß zum Südpol rücken.Die Männer schlagen Holz im Wald,denn nachts wird es schon wieder kalt.

 Auf der Höri kehrt jetzt Ruhe ein,die „Touris" sind schon längst daheim.Nun ist wieder Zeit für unser Fest,bei dem ein Schwein sein Leben lässt.

Du solltest dir mal wieder etwas gönnen,und nicht nur schaffen, stressen, rennen!Wir haben Ansgar Veith verpflichtet,dass er für euch das Essen richtet.Metzger Albert macht die Wurst,das „Gold der Heimat" gegen Durst.Genieße ein paar Stunden ohne Hastund sei uns ein willkommner Gast.

Der Vorstand 

Hurra! Die neuen Ringe und die neueSprossenwand sind da!

Einlang ersehnterWunsch konntenun erfülltwerden.Im großen Hallenteil haben wir nun zusätz-lich Ringe und eine Sprossenwand, somitkönnen die älteren Vorschulkinder auch öf-ters an diesen Gerätschaften turnen undbeim Kids-Cupsind wirkünftig räumlich flexi-bler; mitfinanziert wurden diese Anschaffun-gen zu einem Viertel von der Gemeinde.

 Auch im kleinen Hallenteil wurde die alteRinganlage durch eine neue ersetzt und vonder Gemeinde finanziert. Alle sind zufrieden,wenn nicht sogar begeistert, die Übungslei-ter und auch die Lehrer mit der einfacherenHandhabung und die Kinder natürlich, die

die Neuanschaffungen sogleich eroberten.Zu der Ringanlage gehört auch ein Kletter-netz, welches eingehängt werden kann, die-seswurde vonBernds Jungs erprobt, siehin-gen wie die Kletten daran. Für die unkompli-zierte Zusammenarbeit bedanken wir unsbei Bürgermeister Herr Eisch, Statiker UweSchulze (Berechnung der Tragfähigkeit),Frau Rauer, Rektor der Hermann-Hesse-Schule Bernd Sutter und Hausmeister Ralf Winkler.Für den TVGJonny Bödecker, 1. Vorstand Diana Berwik, Sportliche Leiterin

Hallo Hägeliwiber!Wirtreffen uns am Montag um 19.30 Uhr amGasser-Brunnen.

Narrewieber Wegen des Feiertages findet unser Narre-wiebertreff erst am Montag, 10.10.2011statt. Wir sind bei Petra zum Nachfeiern ein-geladen. Treffpunkt ist um 19.00 Uhr amSchulhof in Horn.Bis dann, Christine

Freitag, 7. Oktober 2011 28

HÖRIWoche

Vereine Gaienhofen

5/10/2018 KW40 - slidepdf.com

http://slidepdf.com/reader/full/kw40 29/30

Arbeitseinsatz - bitte Termin vormerken!Liebe Clubmitglieder,der letzte Arbeitseinsatz in dieser Saison findet am

Samstag, den 29. Oktober, 09.30 Uhr statt.

Unsere Tennisanlage muss winterfest gemacht werden. Für alle, dienoch Arbeitsstunden benötigen, ist dann Gelegenheit diese abzuleis-ten. Interessierte mögen sich bitte zur besseren Planung der Arbeitenbei Thomas Griß, Tel.: 07735 2051 melden.

Der Vorstand 

Zurück aus Bonn

Wir sind zurück aus Bonn! Es war ein wahnsinnig tolles Wochenende.Bei herrlichem Wetter (27° C) war die Stimmung in ganz Bonn einfachnur klasse. Am Sonntag Nachmittag hatten wir unseren ersten Auftrittvor dem Baden-Württemberg-Zelt in der Ländermeile. Und am Sonn-tag war dann der Höhepunkt unserer Reise, die große Festparadedurch die Bonner Innenstadt bei der wirdas närrischeTreiben unserer Region vertraten. Über die Politiker der Länder bis hin zu ThomasGottschalk und seineGummibären habenwir vielGesehen und erlebt.Bilder von unserem schönen Wochenende in Bonn kann man auf un-serer Homepage anschauen. www.MV-Horn.de

VORANKÜNDIGUNG!

 Am 19.11.2011 und 20.11.2011 findet wieder unser beliebtesSchlachtfest für Jedermann statt. Wie gewohnt werden wirunsere Be-sucher mit herzhaft leckeren Schlachterzeugnissen, Sauerkrautu.v.m. verwöhnen. Genaueres folgt in den nächsten Ausgaben der Höriwoche.

Vorstandschaft FC Öhningen

Mitgliederversammlungmit Neuwahlen am 15.10.11 um 20.00 Uhr im Gasthaus Adler in Öh-

ningen.

Hästrägersitzung

 Am 20.10.2011 laden wir euch zur ersten Hästrägersitzung ein. Treff -punkt 20.00 Uhr im Hexenkeller. Eingeladen sind alle aktiven Piratenund Eselszungen.Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.

Für den Elferrat (Die Schriftführerin)

Freitag, 7. Oktober 2011 29

HÖRIWoche

Vereine Öhningen

5/10/2018 KW40 - slidepdf.com

http://slidepdf.com/reader/full/kw40 30/30

Bitte Termin vormerken: Am 11.11.11 wollen wir mit euch feiern unddie neue Fasnachtssaison eröffnen.Separate Einladung erscheint in der Hö-ri-Woche.

Rentnertreff im OT Schienen

  Am letzten Donnerstag im Oktober, den27.10.11, unternehmen die Seniorinnen undSenioren einen Tagesausflug nach BadSchussenriedund Umgebung.Das ersteZielist die Ailinger Erlebnismühle im Ortsteil Rei-chenbach, dort werden wir zuerst mit Weiß-würsten versorgt, anschließend gibt es die1-stündige Führung. Anschließend Fahrtnach Steinhausen,wo wirim GasthausLindedas Mittagessen einnehmen. Nach dem Es-sen schließt sich die Besichtigung der schönsten Dorfkirche Europas in Steinhau-sen an.Nach dem kurzen Besuch der Klosteranlagein Bad Schussenried suchen wir ein zünfti-

ges Weinlokal in Richtung Bodensee.Abfahrt ist um 08.00 Uhr in Schienen.Zustiegsmöglichkeiten in den Ortsteilen sindmöglich.Rückkehr ist um ca. 19.00 Uhr vorgesehen.Im Preis von 25,00 Euro ist die Fahrt und dieFührung der Mühle eingeschlossen.Wir bitten um baldige Anmeldung und Be-zahlung der Fixkosten bei Manfred Kraus,Tel. 919340oder beiErhard Graf, Tel. 3517.Gäste und Interessierte sind wie immer will-kommen.

Winterzeit - TeezeitTeeseminar Selbst gesammelte Teekräuter versprechenGenuss und Wohlbefinden. Sie erfahren indiesemKurs, mit der Kräuterpädagogin Mar-got Auer, alles über das Sammeln, Trock-nen, Lagerung und die An- und Verwendungvon Wildkräutern.

Im praktischen Teilstellen wir einePflegesal-be her.

Mit duftenden Tees und Gebäck aus der Kräuterküche beenden wir das Teeseminar und freuen uns auf das Sammeln und Erntenim kommenden Kräuterjahr.Beginn Freitag, 14.10.2011 im JosefsheimWangen (Pfarrheim, Zum Schienerberg 13),um 18.30 - 21.30 Uhr Kosten 15 Euro p.P.Wir bitten um Anmeldung bei C. Löble, Tel.:07735 938398 bis spätestens 10.10.2011.

Hüttenwochenende der Mini-Motten am10./11.09.2011Um 13.00 Uhr haben wir Mini-Motten uns mitunseren Betreuern am Probelokal getroffen,um ein gemeinsames Hüttenwochenende zu

verbringen. Nachdem wir unser Gepäck imProbelokal abgeladen hatten, wartete schonder erste Luftballon mit einem Hinweiß wodas erste Ziel unserer Schnitzeljagd seinsollte. So wurden wir bei sonnigem, heißemWetter von unseren Luftballons und kleinenBotschaften und Bildern auf der Straße vonWangen über die alte Schienerberg-Straßezur Schienerberg-Hütte geführt.

  Als wir dort ankamen, war unser Gepäckschon da und wir haben die Stöcke, die wir unterwegs gesammelt haben, geschnitzt,um später unsere Würste und unser Stock-brot grillen zu können. Wir haben Federball,

Tischtennis, Pantomime und noch viele an-dere Spiele gespielt, gegrillt und als es dun-kel war, sind wir mit Taschenlampen und La-ternen zu einer kleinen Nachtwanderung losmarschiert. Fürdie, dienichtmit wollten, wur-den in der Zeit Geschichten am Lagerfeuer erzählt. Noch mehr Geschichten wurden unsdann erzählt, als wir in unsere Schlafsäckegekuschelt in unserem Matratzenlager la-gen.

 Am Sonntagmorgen haben wir bei strahlendblauemHimmel gefrühstückt. Danach habenwir noch einige Spiele gespielt und uns dieGeschichten angehört, die uns nachts etwaszu gruselig waren. Nachdem wir dann allezusammen wieder alles aufgeräumt hatten,sind wir dann wieder nach Wangen ins Pro-belokal gewandert.Dort wartete schon unser Mittagessen auf uns,Spaghettimit Tomaten-soße. Nach dem Essenhaben wir dann auchwieder alles gemeinsam aufgeräumt und ge-spielt bevor wir dann in Strandbad gelaufensind, wo jeder ein Eis bekam und unsere El-tern uns wieder abgeholt haben.

Liebe LandFrauen,in einer harmonisch verlaufenen Mitglieder-versammlung wurden am 27. September 2011 das Team unter der Federführung von

Sylvia Leutze, der Teamsprecherin, erneutfür drei weitere Jahre gewählt. Dieses Ver-trauen bestärkt das Team – Herta Ehinger,Erika Telle, Helga Fecht, Waltraud Jäckelund Barbara Schäfer (und ihre unsichtbarenMitstreiter ) – so weiter zu arbeiten wie bis-her. DieTreueder LandFrauen zu ihrem Vor-standsteam und die Anerkennung dessen,was es immer wieder erarbeitet, möge auchin den kommenden drei LandFrauenjahrenerhalten bleiben. Das wäre die schönste An-erkennung für Sylvia und ihre Mitarbeiterin-nen.

Voranzeige:

Vortrag: Von der Stallmagd zur BuchautorinWas: Vortrag: „Von der Stallmagd zur Buch-autorin“.Wann: Dienstag, 18. Oktober 2011Uhrzeit: 14.00 Uhr Wo: Gemeindehaus SchienenUnkosten: 3,- EuroIn der Hoffnung auf einen Goldenen Oktober grüsstdas Team

Freitag, 7. Oktober 2011 30

HÖRIWoche