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Lehrplan Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten
Quelle: www.learn-line.nrw.de/angebote/fs/ Stand: 23.06.2006 Seite 1 von 34
Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung
Fachschule für Ernährungund Hauswirtschaft
FachrichtungHotel und Gaststätten
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Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
7303 / 2006
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Auszug aus dem Amtsblattdes Ministeriums für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-WestfalenNr. 9/06
Sekundarstufe II - Berufskolleg;Bildungsgänge der Fachschulen; Lehrpläne zur Erprobung
Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26.7.2006 - 611-6-08.01.13
Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Fachschulen wurden unter verant-wortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur sowie unter Mit-wirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten BildungsgängeLehrpläne zur Erprobung erarbeitet.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 inKraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrplänemit je einem Exemplar unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Bil-dungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag istnicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule/ Qualitätsagentur(Abteilung II) zu richten.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den BildungsgangBeteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. fürdie Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. DieBildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussionder Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schu-le/Qualitätsagentur entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskol-legs, die diese Bildungsgänge führen, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30.Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Be-endigung der Erprobungsphase ist beabsichtigt, die Verbändebeteiligung gemäß §77 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläneeinzuleiten.
Mit Ablauf des 31.7.2006 treten die bisherigen Lehrpläne (Anlage 2) auslaufendaußer Kraft.
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Anlage 1
Heft Neue Lehrpläne zur Erprobung, die zum 1.8.2006 in Kraft treten:
7303 Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotelund Gaststätten
7420 Fachschule für Technik, Fachrichtung Galvanotechnik7510 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung
Hotel und Gaststättengewerbe
Anlage 2
Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten ab dem 31.7.2006 auslaufend außerKraft:
Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststät-ten, RdErl. v. 20.6.1996 (BASS 15-61)Fachschule für Technik, Fachrichtung Galvanotechnik, RdErl. v. 20.6.1996 (BASS15-61)
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InhaltSeite
1 Bildungsgänge der Fachschule 7
1.1 Intention der Bildungsgänge 71.2 Organisatorische Struktur 81.3 Didaktische Konzeption 91.4 Hinweise zum Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife 13
2 Fachschule für Hotel und Gaststätten 18
2.1 Berufsbild und Ausbildungsziel 182.2 Stundentafel 192.3 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 202.4 Differenzierungsbereich 202.5 Lernfelder 212.5.1 Übersicht der Lernfelder 212.5.2 Beschreibung der Lernfelder 22
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1 Bildungsgänge der Fachschule
1.1 Intention der Bildungsgänge
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung
Fachschulen bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen(postsekundare Ausbildung) auf: Sie bieten in Vollzeit- oder Teilzeitform (berufsbe-gleitend) eine berufliche Weiterbildung mit einem staatlich zertifizierten Berufsab-schluss. Fachschulen entwickeln sich entsprechend den wachsenden Qualifikati-onsanforderungen weiter. Sie vertiefen und erweitern die Fach- und Allgemeinbil-dung auf wissenschaftspropädeutischer Grundlage und ermöglichen damit denErwerb allgemein bildender Abschlüsse.
Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter Verantwortung undFührungstätigkeit
Fachschulen vermitteln erweiterte berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse für Fach-kräfte in der beruflichen Praxis.
Studierende qualifizieren sich für übergreifende oder spezielle Aufgaben koordinie-render, gestaltender, anleitender oder pädagogischer Art. Gelernt wird, komplexeArbeiten selbstständig zu bewältigen, Entscheidungen zu treffen, ihre Umsetzungzu planen, sie durchzuführen und zu reflektieren, verantwortlich in aufgaben- undprojektbezogenen Teams tätig zu werden, Führungsaufgaben in definierten Funk-tionsbereichen zu übernehmen.
Die erweiterte berufliche Handlungskompetenz, die an Fachschulen erworben wird,entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz, Human- und Sozialkompetenzsowie Methoden- und Lernkompetenz.
Durch Fachkompetenz werden die Studierenden befähigt, berufliche Aufgabenselbstständig, sachgerecht und methodengeleitet zu bearbeiten und die Ergeb-nisse zu beurteilen.
Human- und Sozialkompetenz zeigt sich in der Fähigkeit, in gesellschaftlichenwie beruflichen Situationen verantwortungsvoll zu handeln. Insbesondere imHinblick auf Teamarbeit bedeutet dies im beruflichen Kontext die Fähigkeit zurGestaltung von Kommunikationsprozessen.
Die Methodenkompetenz ermöglicht zielgerichtetes, planmäßiges Vorgehen beider Bearbeitung komplexer Aufgaben. Planungsverfahren, Arbeitstechniken undLösungsstrategien sollen zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen selbst-ständig ausgewählt, angewandt und weiterentwickelt werden.
Lernkompetenz ist die Grundlage, um aktiv und eigenständig an den gesell-schaftlichen und beruflichen Veränderungen teilnehmen zu können. Zur Lern-kompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Berufund über den Beruf hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln.
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Zu einer umfassenden Handlungskompetenz gehört auch die Sensibilisierung fürdie Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Ent-wicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frau-en und Männern (Gender Mainstreaming).
Fachschulen orientieren sich an den aktuellen Qualifikationsanforderungender Arbeitswelt
Unsere Arbeitswelt ist von Wandlungen und Umbrüchen in den Produktions-, Ver-waltungs- und Dienstleistungsbereichen geprägt. Berufliche Anforderungen undBerufsbilder ändern sich entsprechend. Fachschulen müssen rasch und flexibelauf neue Qualifikationsanforderungen reagieren können. Das wird durch curricula-re Grundlagen ermöglicht, die den Unterricht an der Bearbeitung beruflicher Auf-gaben orientieren. Sie bieten darüber hinaus Zusatzqualifikationen in Aufbaubil-dungsgängen an.
Fachschulen vermitteln Studierfähigkeit
Der Abschluss eines mindestens zweijährigen Fachschulbildungsgangs ermöglichtden zusätzlichen Erwerb einer durch Vereinbarung der Kultusministerkonferenzbundesweit anerkannten Fachhochschulreife. Damit werden gute Grundlagen fürein erfolgreiches Fachhochschulstudium gelegt.
Fachschulen qualifizieren zur beruflichen Selbstständigkeit
Der Abschluss der Fachschule befähigt zur beruflichen Selbstständigkeit und istz. B. anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.(Beschluss des „Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht“ zum Vollzug derHandwerksordnung vom 21. November 2000 und der Änderung der Verordnungüber die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolleund bei der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982, § 1)
1.2 Organisatorische Struktur
Die Fachschulen sind in Fachrichtungen und Schwerpunkte gegliedert. Der Pflicht-unterricht für die Studierenden beträgt in einjährigen 1200, in zweijährigen 2400und in dreijährigen Bildungsgängen 3600 Unterrichtsstunden. Die Stundentafel istnach Lernbereichen und Fächern gegliedert. Sie umfasst den fachrichtungsüber-greifenden, den fachrichtungsbezogenen Lernbereich mit der Projektarbeit und denDifferenzierungsbereich. Diese sind aufeinander abzustimmen.
Für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule können Aufbaubildungsgän-ge eingerichtet werden, die in der Regel 600 Unterrichtsstunden umfassen.
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1.3 Didaktische Konzeption
Handlungsorientierung
Die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz erfordert die Orientie-rung des Unterrichts an der Bearbeitung beruflicher Aufgaben. In diesem Zusam-menhang wird mit Handlungsorientierung das didaktische und lernorganisatorischeKonzept für die Gestaltung des Unterrichts bezeichnet. Der Unterricht soll die Stu-dierenden zunehmend in die Lage versetzen, die Verantwortung für ihren Lern-und Entwicklungsprozess zu übernehmen.
Handlungsorientierte Lernprozesse sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:Den Ausgangspunkt des Lernens bildet eine berufliche Aufgabe, die zum Han-
deln auffordert.Die Handlung knüpft an die Erfahrungen der Lernenden an.Die Handlung wird von den Lernenden selbstständig geplant, durchgeführt, kor-
rigiert und ausgewertet.Die Lernprozesse werden von sozialen und kooperativen Kommunikationspro-
zessen begleitet.Die Ergebnisse der Lernprozesse müssen hinsichtlich ihres Nutzens reflektiert
werden.
Handlungsfelder
Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen so-wie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu deren Bewäl-tigung befähigt werden soll. Handlungsfelder sind mehrdimensional, indem sie be-rufliche, gesellschaftliche und individuelle Problemstellungen miteinander verknüp-fen. Die Gewichtung der einzelnen Dimensionen kann dabei variieren.
Lernfelder
Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Siefassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbei-tung in handlungsorientierten Lernsituationen erfolgt. Lernfelder sind durch Ziel-formulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhalte ausge-legt. Die Konkretisierung der Lernfelder durch Lernsituationen wird in Bildungs-gangkonferenzen geleistet.
Lernfelder sind mit Zeitrichtwerten versehen.
Lernsituationen
Das Lernen in Lernfeldern wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert.Lernsituationen sind didaktisch ausgewählte praxisrelevante Aufgaben. Sie werdendurch die Bildungsgangkonferenz entwickelt und festgelegt. Die Bildungsgangkon-ferenz muss sicherstellen, dass durch die Gesamtheit der Lernsituationen die In-
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tentionen des Lernfeldes insgesamt erfasst werden. Lernen in Lernsituationen isthandlungsorientiertes Lernen.
Fächer
Fächer sind landeseinheitlich inhaltlich-organisatorische Einheiten, die auf denZeugnissen ausgewiesen und benotet werden. Sie sind mit zugeordneten Jahres-stunden in den Stundentafeln für die Fachschulen festgelegt.
Inhalte, die aufgrund von KMK- Vereinbarungen ausgewiesen werden müssen,sind den Lernfeldern zugeordnet.
Selbstlernphasen
Von den Unterrichtsstunden des fachrichtungsübergreifenden und des fachrich-tungsbezogenen Lernbereichs können nach Maßgabe der Richtlinien und Lehrplä-ne bis zu 20 v. H., jedoch nicht mehr als 480 Unterrichtsstunden, als betreute unddurch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen (Selbstlernphasen) or-ganisiert werden. (APO-BK Anlage E)
Selbstlernphasen fordern in besonderer Weise dazu auf, Verantwortung für Lern-prozess und Kompetenzentwicklung zu übernehmen. Dies geschieht dadurch,dass die Lehrenden schrittweise die Verantwortung für die Organisation des Ler-nens an die Studierenden abgeben. Die Studierenden werden zunehmend in dieLage versetzt, das eigene Lernverhalten zu reflektieren, zu steuern, zu kontrollie-ren und zu entwickeln.
Damit verändert sich auch die Rolle der Lehrenden: Individuelle Lernprozesse sindzu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Kommunikationsstrukturen zwischenLehrenden und Studierenden, die individuelle Lernzeiten, individuelle Lerntempiund das Lernen an anderen Orten in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit berück-sichtigen, sind zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung für die Lehrendenist die sinnvolle Verknüpfung von Präsenz- und Selbstlernphasen.
Die organisatorischen Regelungen zu den Selbstlernphasen trifft die Bildungs-gangkonferenz. Sie stimmt die Selbstlernphasen mit der didaktischen Jahrespla-nung ab und entwickelt Kriterien zur Leistungsbewertung.
Die Inhalte der Selbstlernphasen werden aus dem Lehrplan abgeleitet und sind inLernsituationen eingebettet. Dabei können sie mit zunehmendem Kompetenzge-winn umfangreicher und komplexer werden. Dies kann von der unterrichtsvorberei-tenden Erarbeitung von Aufgaben über die Bearbeitung eines linear aufgebautenLernprogramms bis zur völlig selbständigen Erarbeitung einer Lernsituation rei-chen. Methodisch sind hierbei Fallstudie oder Studienbrief ebenso möglich wie dieNutzung von E-Learning-Verfahren. Letztere tragen durch die Nutzung elektroni-scher Kommunikationsmittel zur zusätzlichen Kompetenzerweiterung im methodi-schen Bereich und bei der Lernorganisation in Einzel- oder Gruppenarbeit bei.
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Der Lernerfolg fließt in die Leistungsbewertung ein. Dabei trägt die Form der Leis-tungsüberprüfung der Dauer, dem Umfang und der Komplexität der Selbstlernpha-se Rechnung. Die Benotung der Arbeitsergebnisse einer Selbstlernphase wird beider Bewertung der Fächer berücksichtigt, denen das jeweilige Lernfeld zugeordnetist. Bei einer Gruppenarbeit ist darauf zu achten, dass die Arbeitsergebnisse deneinzelnen Studierenden zugeordnet werden können.
Projektarbeit
Die Projektarbeit hat aufgrund ihres Stellenwertes in der Stundentafel den Statuseines Faches und wird auf dem Zeugnis unter Angabe des Themas bzw. der The-men mit einer Note ausgewiesen. Die unterrichtliche Umsetzung erfolgt in derzweiten Hälfte des Bildungsgangs in der Regel zeitlich zusammenhängend (ge-blockt). Während der Projektarbeit findet kein weiterer Unterricht statt.
Die Projektarbeit liefert den lernorganisatorischen Rahmen, in dem, losgelöst vonZuordnungen zu anderen Fächern oder Lernfeldern, erworbene Kompetenzen beider Durchführung eines umfassenden berufsrelevanten Projektes angewandt undweiterentwickelt werden können. Dies gilt in besonderem Maße für die im Rahmenvon Selbstlernphasen erworbenen Kompetenzen.
Für die Projektarbeit werden keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Die Themender Projekte können durch die Arbeitsgruppen selbst gewählt werden. Dabei ste-hen die Lehrenden beratend zur Seite, um zu gewährleisten, dass die Projekte so-wohl realisierbar sind als auch dem der Kompetenzentwicklung entsprechendenAnforderungsniveau gerecht werden. Die Projekte werden in Arbeitsgruppenteamorientiert durchgeführt. Die Gestaltung und der Verlauf des Arbeitsprozessesist neben der Erstellung und Präsentation eines Arbeitsproduktes als Ergebnis derProjektarbeit anzusehen.
Die Lehrenden haben während der Umsetzung des Projektes die Aufgabe, durchihre moderierende und beratende Unterstützung adäquate Rahmenbedingungenzu schaffen.
In der Projektarbeit werden die Leistungen der einzelnen Studierenden bewertet.Dabei sind sowohl prozess- als auch situationsorientierte Formen der Lernerfolgs-überprüfung vorzusehen.
Bildungsgangarbeit
Die zentrale didaktische Arbeit wird in den Bildungsgangkonferenzen geleistet; hierfinden die nach APO-BK notwendigen Festlegungen und Absprachen sowie diewesentlichen pädagogischen Beratungen und Abstimmungen zur Leistungsbewer-tung statt. Die Umsetzung der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen didak-tischen Konzeption erfolgt in einer didaktischen Jahresplanung durch die Bildungs-gangkonferenz.
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Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der Umsetzung des Lehrplans folgen-de Aufgaben:Konkretisierung der Lernfelder durch Lernsituationen, wobei zu beachten ist,
dass die im Lehrplan enthaltenen Kompetenzbeschreibungen, Inhaltsangabenund Zeitrichtwerte verbindlich sind.
ggf. weitere Festlegung/Änderung der Zuordnung von FHR-Standards. DieFHR-Standards sind Bestandteil des Lehrplans.
Planung der Lernorganisation; ggf. unter Berücksichtigung von Selbstlernpha-sen.
Planung der Projektarbeit.Leistungsbewertung.Planung des Fachschulexamens.Evaluation.
Die genannten Aufgaben sind in der didaktischen Jahresplanung zu dokumentieren.
KMK-FHR- Standards
Die im Beschluss der Kultusministerkonferenz festgelegten Standards (siehe 1.4)sind im Kapitel „Lernfelder“ unter "Beschreibung der Lernfelder" den Fächern bzw.den Inhalten zugeordnet, soweit diese nicht über die Fächer des fachrichtungs-übergreifenden Lernbereichs abgedeckt werden. Für eine vereinfachte Darstellungder Zuordnung sind dort nur die Ziffern der Nummerierungen aufgenommen, die imfolgenden Kapitel unter: „IV Standards“ festgelegt wurden.
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1.4 Hinweise zum Erwerb der bundesweiten Fachhochschulreife
Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bil-dungsgängen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001)
I. Vorbemerkungen
Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bil-dungsgängen geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit vonden jeweiligen Bildungszielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewir-ken können.
Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnissesowie Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwor-tungsbewusstsein und kreatives Problemlöseverhalten. Dabei werden auch die fürein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.
II. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieserVereinbarung
Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Ver-bindung mit dem
[...]
Abschluss einer Fachschule/Fachakademie
Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt indiesem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis desmittleren Bildungsabschlusses muss vor dem Eintritt in die Abschlussprüfung er-bracht werden.
Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären be-ruflichen Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben ein-gehalten werden. Außerdem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festge-legten inhaltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V) nachgewiesen wer-den. Diese kann entweder in die originäre Abschlussprüfung integriert oder eineZusatzprüfung sein.
[...]
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III. Rahmenvorgaben
Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:
1. Sprachlicher Bereich 240 StundenDavon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf Mutter-sprachliche Kommunikation/Deutsch und auf eine Fremd-sprache entfallen.
2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich 240 Stunden3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich mindestens 80 Stunden
(einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte)
Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden,wenn es sich um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplä-nen ausgewiesen sind. Die Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgangfest, wo die für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungen zu erbringen sind.
IV. Standards
1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch
Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermitteltund festigt wesentlicheTechniken situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studiumund Beruf.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben,
1.1 unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechteund manipulierende Elemente der Rhetorik zu erkennen,
1.2 den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituati-onen zu vertreten,
1.3 Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sicheiner anschließenden Diskussion zu stellen.
Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation –auch imZusammenhang mit beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums–im Mittelpunkt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
1.4 komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und be-rufsbezogene Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analy-se der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertungder Wirkungsabsicht, Erläuterung von Einzelaussagen, Stellungnahme) und
1.5 Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen –ausgehend von Texten oder vorgegebenen Situationen –zu verfassen (sach-lich richtige und schlüssige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachlicheAngemessenheit, Adressaten- und Situationsbezug) oder
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1.6 literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analy-se von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeit-struktur, ggf. der Erzählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Ge-staltungselemente).
2. Fremdsprache
Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Ver-gleich zum Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in derFremdsprache für Alltag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allge-meinsprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen spezifischenFachwortschatz zu erwerben sowie komplexe grammatikalische Strukturen gebrau-chen zu lernen.
Verstehen (Rezeption)
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
2.1 anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen undunterschiedliche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) –ggf.unter Verwendung von fremdsprachigen Hilfsmitteln–im Ganzen zu verstehenund im Einzelnen auszuwerten.
Sprechen und Schreiben (Produktion)
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,
2.2 Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhän-gen in der Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächs-initiative zu ergreifen,
2.3 auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemes-senem Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren,
2.4 komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwen-dung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiederzugeben und entsprechende inDeutsch dargestellte Inhalte in der Fremdsprache zu umschreiben.
3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenenProblemstellungen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Ma-thematik und in Naturwissenschaften bzw. Technik erwerben.
Dazu sollen sie
3.1 Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und min-destens einer Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen,
3.2 erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedanken-führung und systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heu-ristisches Vorgehen Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-techni-schen Arbeitens sind,
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3.3 Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischenFachsprache und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Wi-derspruchsfreiheit und Vollständigkeit beim Verbalisieren von mathematischenbzw. naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten vor allem in Anwen-dungsbereichen für deren gedankliche Durchdringung unerlässlich sind,
3.4 befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-techni-sche Aufgaben mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen,
3.5 mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkei-ten zur Auswahl geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einemder weiteren Bereiche besitzen:3.5.1 Analysis (Differential- und Integralrechnung),3.5.2 Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahr-
scheinlichkeit, Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen ausder beurteilenden Statistik,
3.5.3 Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung,3.6 reale Sachverhalte modellieren können (Realität–Modell–Lösung–Realität),3.7 grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetz-
mäßigkeiten kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragenund zur Problemlösung anwenden können,
3.8 selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimentenach vorgegebener Aufgabenstellung planen und durchführen,
3.9 Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewer-ten können.
V. Prüfung
1. Allgemeine Grundsätze
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung inden drei Bereichen –muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache,mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich –abzulegen, in der die indieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerken-nung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestenszweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Standards in zweider drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden.Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durchdie Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungsgänge abge-deckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zu-satzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenver-einbarung als erfüllt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fä-chern erreicht sind (§ 16, Abs. 4 der Anlage E zur APO-BK).
Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeitmit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums un-ter prüfungsgemäßen Bedingungen ersetzt werden.
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2. Festlegungen für die einzelnen Bereiche
a) Muttersprachliche Kommunikation/DeutschIn der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden ist eineder folgenden Aufgabenarten zu berücksichtigen:
(textgestützte) Problemerörterung,Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme,Interpretation literarischer Texte.
b) Fremdsprachlicher BereichIn der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1 1/2 Stunden, derein oder mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien zu Grunde gelegt wer-den, sind Sach- und Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellung-nahmen zu verfassen. Zusätzlich können Übertragungen in die Mutterspracheoder in die Fremdsprache verlangt werden.
c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer BereichIn der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden sollnachgewiesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind,komplexe Aufgabenstellungen selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zubewerten, die dabei erforderlichen mathematischen oder naturwissenschaft-lich-technischen Methoden und Verfahren auszuwählen und sachgerecht an-zuwenden.
Vl. Schlussbestimmungen
[...]
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen Fachschulbil-dungsganges (in Vollzeitform) erwerben die Absolventinnen und Absolventen dieFachhochschulreife.
Die Fächer, in denen durch den Unterricht die vorgegebenen Standards erfülltwerden, sind in den Stundentafeln ebenso festgelegt wie die Fächer für die Fach-hochschulreifeprüfung.
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2 Fachschule für Hotel und Gaststätten
2.1 Berufsbild und Ausbildungsziel
Staatlich geprüfte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter der Fachrichtung Hotel undGaststätten sind Führungskräfte des mittleren bzw. gehobenen Managements. Da-bei ist einerseits die selbständige Abwicklung von komplexen Projekten möglich,andererseits die Mitwirkung im Rahmen arbeitsteiligen Vorgehens zu leisten. Dasberufliche Handeln setzt das Vorhandensein eines umfassenden Methodenreper-toires voraus und erfordert die permanente Reflexion der jeweiligen Bedingungenund Konsequenzen.
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter verfügen über ausgeprägte kommunikativeund soziale Fähigkeiten. Diese sind Voraussetzung für die verantwortliche Mitwir-kung in aufgaben- bzw. projektbezogenen Teams und die Wahrnehmung von Füh-rungsaufgaben. Die Kooperation mit internationalen Gästen und Geschäftspartnernbedingt eine zielgerichtete Kommunikation, die sich auf Fremdsprachenkompetenz,interkulturelles Verständnis und Informationskompetenz stützt.
Funktionsbereiche, die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter innerhalb dieses Auf-gabenspektrums eigenverantwortlich, selbstständig und kooperativ abzudeckenhaben, variieren entsprechend der Aufgabenverteilung aller beteiligten Personen inden Institutionen.
Zu diesen Funktionsbereichen im Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsge-werbe gehören besonders:
Erfassung und Analyse von branchenbezogenen MarktdatenEntwicklung von tragfähigen MarketingkonzeptenErfassung, Bewertung und Minimierung betrieblicher KostenKontrolle und Optimierung von Arbeitsabläufen in gastronomischen Betrie-
benRepräsentation des Betriebes gegenüber der Öffentlichkeit und den GästenLeitung und Koordinierung aller AbteilungenOrganisation aller Betriebsabläufe unter Qualitätsmanagementgesichtspunk-
tenErfüllung der Anforderungen der KundenMitarbeiterführung.
Ausbildungsziel ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz.
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2.2 Stundentafel
Lernbereich Unterrichtsstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation 1,2
Fremdsprache1,2
Politik/Gesellschaftslehre1
Betriebs- und Personalwirtschaft1
400 –600
80 - 120
120 - 160
80
120 - 240
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Beherbergungs- und Tagungsmanagement
Bewirtungsmanagement
Marketing
Produktentwicklung und Produktpflege1
Budgetmanagement
Dienstleistungslogistik
Hotel- und Gaststättenorganisation1
Qualitätsmanagement
Technische Kommunikation
Projektarbeit
1800 –2000
160 –220
240 –320
100 - 140
200 –240
100 - 160
200 –260
300 –360
80 - 160
80 –140
160 –320
Differenzierungsbereich 3
Mathematik1
Berufspraxis Küche/Service
Zweite Fremdsprache
Recht
Rechnergestützte Dienstleistungsorganisation
Berufs- und Arbeitspädagogik
0 –200
0 –80
mindestens 2400
1 Fächer zum Erwerb der Fachhochschulreife2 Deutsch/Kommunikation und Fremdsprache müssen bei Erwerb der Fachhochschulreife im Um-
fang von mindestens 240 Stunden erteilt werden.3 Die aufgeführten Kurse und Umfänge sind Beispiele.
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2.3 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Der fachrichtungsübergreifende Bereich ist Bestandteil des handlungsorientiertenLernens an Fachschulen. Besonders zu berücksichtigen sind:LerntechnikenPräsentationstechnikenProjekt- und Gruppenarbeitstechnikenmoderne Kommunikationstechniken.
Die Konzeption der jeweiligen Lernsituation ist so vorzunehmen, dass der fachrich-tungsübergreifende Bereich in die didaktische Planung einzubeziehen ist. Dies istbei den vorliegenden Lernfeldbeschreibungen berücksichtigt. Zu den Fächern desfachrichtungsübergreifenden Bereichs liegt ein getrennt veröffentlichter Lehrplanvor (Lehrplan zur Erprobung für die Fachschule in Nordrhein-Westfalen- fachrich-tungsübergreifender Lernbereich-Stand: 02.09.2004)4.
Die Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs sind:
Fach
1 Deutsch/Kommunikation
2 Fremdsprache
3 Politik/Gesellschaftslehre
4 Betriebs- und Personalwirtschaft
2.4 Differenzierungsbereich
Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der APO-BK vom 29.Juni 2003, wird der Differenzierungsbereich im Rahmen der Anlage E1 –E3 ange-boten. Dieses Angebot ist von den Studierenden bis zu einem Gesamtstundenvo-lumen von1200 Unterrichtsstunden bei einjährigen Fachschulen2400 Unterrichtsstunden bei zweijährigen Fachschulen und3600 Unterrichtsstunden bei dreijährigen Fachschulenverpflichtend wahrzunehmen.
Im Differenzierungsbereich können Ergänzungs-, Erweiterungs- und Vertiefungs-angebote nach den individuellen Fähigkeiten und Neigungen bzw. Eingangsvor-aussetzungen der Studierenden eingerichtet werden. Das Angebot muss entspre-chend den individuellen Bedürfnislagen gestreut sein, d. h. eine Wahl grundsätzlichermöglichen. Der auf das Individuum bezogene Differenzierungsunterricht findetaußerhalb des Klassenverbandes statt. Die Unterrichtsbelegung ergibt sich ausdem Wahlverhalten der Studierenden.
4 Dieser Lehrplan weist die Standards zur Erlangung der Fachhochschulreife gemäß Vereinba-rung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss derKultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 aus.
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2.5 Lernfelder
2.5.1 Übersicht der Lernfelder
Zeitrichtwerte
Lernfelder 1. Ausbil-dungsab-
schnitt/Jahr
2. Ausbil-dungsab-
schnitt/Jahr
1 Ein Unternehmen gründen 380-580
2 Konzepte für die verschiedenen Unternehmensberei-che planen, realisieren und bewerten 380-580
3 Dienstleistungen analysieren und optimieren 440-600
4 Prozesse des Personalmanagements gestalten 260-360
5 Kosten und Umsätze erfassen, bewerten und in einemJahresabschluss dokumentieren 340-560
Projektarbeit 160-320
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2.5.2 Beschreibung der Lernfelder
Lernfeld 1: Ein Unternehmen gründen
Ausbildungsabschnitt/Jahr: 1 Zeitrichtwert: 380-580 Stunden
Angestrebte Kompetenzen:
Die Studierenden entwickeln Geschäftsideen und formulieren Unternehmensziele.Dafür entwickeln sie eine Unternehmensstrategie, indem sie die Nachfrage-, Ange-bots- und Konkurrenzsituation analysieren und bewerten. Sie skizzieren ein Unter-nehmenskonzept und entwickeln und bewerten Maßnahmen zu dessen Umset-zung.
Sie entwickeln einen Kriterienkatalog für die Standortauswahl gastronomischer Be-triebe, wenden diesen in einer Standortanalyse an und überprüfen dessen An-wendbarkeit.
Die Studierenden entwickeln einen Raum- und Ausstattungsplan für das geplanteUnternehmen.
Die Studierenden erarbeiten die Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.Sie schaffen eine Organisationsstruktur für die Produktentwicklung und nutzen die-se für die Erarbeitung und Bewertung neuer Produkte.
Für eine Betriebsgründung oder –änderung analysieren sie den Kapitalbedarf undführen eine Wirtschaftlichkeitsprognose durch.
Sie erstellen einen Leitfaden zur Betriebsgründung in der Gastronomie, wobei sierechtliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Die Studierenden nutzen unterschiedliche fachspezifische und ggf. fremdsprachli-che Informationsquellen und werten diese aus.
Sie erarbeiten die Grundlagen der Getränke- und Lebensmittelproduktion undwenden diese an.
Die Studierenden präsentieren Aspekte ihres Unternehmenskonzeptes, auchfremdsprachlich.
Inhaltliche Beiträge der Fächer
Fächer Zeitricht-wert (h)
Inhaltsbereiche KMK-Standards
Beherbergungs- und Ta-gungsmanagement
40-60 Marktsituationen und Bedürfnis-se analysieren und erfassen
Stellung der Hotellerie im Ver-anstaltungswesen unter regio-nalen Bezügen
Kategorisierung von Veranstal-tungen
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Bewirtungsmanagement 40-100 Speisen- und Getränkenagebot Lebensmitteltechnische Grund-
lagenGrundtechniken der Lebensmit-
telproduktion
Marketing 20-40 GästezielgruppenKonkurrenzanalyseMarketingmixMarktpositionierungMethoden der MarktforschungNachfrageverhalten und Bedürf-
nisse
Produktentwicklung undProduktpflege
40-60 Begriff der ProduktentwicklungDienstleistung/ProduktOrganisation der Produktent-
wicklungPlanungs- und Kontrollhilfen
der ProduktentwicklungNetzplan/GANTT-ChartErfolgsfaktoren
1.21.33.33.63.9
Budgetmanagement 0
Dienstleistungslogistik 40-80 BetriebsgründungDistributionFarben und FormenFarbenlehreFinanzierungGeschäftsideeGrundlagen der Prognose räumliche GestaltungRechtsformen der Unterneh-
mungRechtsvorschriftenStandortanalyseStandortkriterienUmweltschutzUnternehmenskonzeptWirtschaftlichkeits-/ Standortkri-
terien
Hotel- und Gaststätten-organisation
40-80 AufbauorganisationAblauforganisation
3,13,2
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Qualitätsmanagement 20-40 QualitätsbegriffGeschichtliche Entwicklung QMTQM-BegriffeErfassen von Gästeanforde-
rungen durch Fragebogenakti-onen
Technische Kommunika-tion
20-40 Grundlagen der Kommunikati-on
Elektronische Kommunikati-onsmittel
TextverarbeitungTabellenkalkulationPräsentationstechniken
Deutsch/Kommunikation 10-30 KommunikationssituationenKommunikationsmodelle Informationsbeschaffung InformationsverarbeitungAnalyse von SachtextenGesprächsführungSchriftverkehrMethoden der IdeenfindungPräsentation
1.11.21.31.41.5
Fremdsprache 20-40 Aspects of tourismAdvertisingFachvokabular
2.12.22.32.4
Politik/Gesellschaftslehre 10-20 Wirtschafts- und SozialpolitikWirtschaftsrecht
Betriebs- und Personal-wirtschaft
20-50 UnternehmenszieleRechtsformen der Unterneh-
mungFinanzierungsmodelleExistenzgründung
3.13.23.33.43.6
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Lernfeld 2: Konzepte für die verschiedenen Unternehmensbereiche pla-nen, realisieren und bewerten
Ausbildungsabschnitt/Jahr: 1 Zeitrichtwert: 380-580 Stunden
Angestrebte Kompetenzen:
Auf der Grundlage marktrelevanter Daten entwickeln die Studierenden Geschäfts-ideen und wandeln diese in tragfähige Unternehmenskonzepte mit realisierbarenMarketingstrategien um.
Sie führen neue Produkte und Dienstleistungen ein und optimieren diese, indem sieInstrumente zur permanenten Produktpflege entwickeln und anwenden.
Die Studierenden entwickeln Kennzahlen im Food and Beverage-Bereich und imLogis-Bereich.
Sie entwickeln neue Speisekonzeptionen für unterschiedliche Gästegruppen unterBerücksichtigung qualitätssichernder Maßnahmen.
Sie erstellen Konzepte zur Verkaufsförderung im Food and Beverage-Bereich.
Sie erarbeiten ein Konzept für eine umweltorientierte Betriebsführung.
Sie erarbeiten ein Handbuch für Qualitätsmanagement und wenden die darin ent-haltenen Qualitätsverfahren und Qualitätsinstrumente an.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten in gastronomischen Betrieben analysierenund bewerten sie effektive Personalkonzeptionen.
Sie ermitteln auf Basis des Unternehmenskonzeptes den erforderlichen Kapitalbe-darf.
Unter Verwendung fremdsprachlichen Fachvokabulars analysieren und gestaltensie betriebliche Kommunikationssituationen und erstellen Unterlagen für den Ge-schäftsverkehr.
Inhaltliche Beiträge der Fächer
Fächer Zeitricht-wert (h)
Inhaltsbereiche KMK-Standards
Beherbergungs- und Ta-gungsmanagement
20-60 VeranstaltungskonzeptPlanung von Mitarbeiterschu-
lungTagungen und Konferenzen
vermarkten und akquirieren
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Bewirtungsmanagement 40-100 Speisekonzeption personelle und küchentechni-
sche RessourcenRechtsvorschriftenVerkaufsförderungAngebotspräsentationMitarbeiterschulungPreisgestaltung
Marketing 20-40 DistributionErfolgskontrolleGeschäftsideenMarketingmixMarketingplan praktische UmsetzungPreispolitikPublic relationsRechtsvorschriftenSales promotionAdvertisingCorporate IdentityEntwicklung und Einsatz von
Werbemitteln
Produktentwicklung undProduktpflege
40-60 KreativitätstechnikenKennzahlen im F&B und Logis-
BereichSpeisekartenanalyseBarkontrolleWirtschaftlichkeitskontrolleKriterien- und Maßnahmenka-
talog zur Produktneuentwick-lung, -optimierung, -eliminierung
3.13.23.33.43.83.9
Budgetmanagement 0
Dienstleistungslogistik 40-80 UnternehmenskonzeptKapitalbedarf
Hotel- und Gaststätten-organisation
80-100 Hotel und UmweltGrundlagen der ÖkologieRechtsvorschriftenRaum- und FunktionsplanungAusstattungsplanung
3.33.43.7
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Qualitätsmanagement 20-40 FührungstheorieMitarbeiterverhalten und Schu-
lungQualitätssysteme/EFQMUmsetzungQualitätsinstrumente, z.B.
quantitative und qualitative Ver-fahren
Qualitätsverfahren/ -anweisungen z.B. Handbuch,Zertifizierung, EFQM-Modell
Technische Kommunika-tion
0-20 Stationäre und/oder mobileHardware
Einsatz branchenspezifischerSoftware
Deutsch/Kommunikation 10-30 Kommunikationskonzept (Cor-porate Communication)
mündliche Kommunikationssi-tuationen
schriftliche Kommunikationsan-lässe
1.11.21.31.41.51.6
Fremdsprache 20-40 Hotel gradingHotel personelKommunikationskonzept (Cor-
porate Communication)mündliche Kommunikations-
situationen schriftliche Kommunikation-
sanlässeAnalyzing trends
2.12.22.32.4
Politik/Gesellschaftslehre 10-20 Einflussnahme in unterschiedli-chen politischen Gremien
Bedarf und Bedarfsdeckung
Betriebs- und Personal-wirtschaft
20-50 Material- und produktionswirt-schaftliche Entscheidungen
Rechtliche Rahmenbedingun-gen
Arbeit und Arbeitsplätze
3.13.2
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Lernfeld 3: Dienstleistungen analysieren und optimieren
Ausbildungsabschnitt/Jahr: 1 und 2 Zeitrichtwert: 440-600 Stunden
Angestrebte Kompetenzen:
Die Studierenden erarbeiten Dienstleistungen für die Bereiche Food and Beverage,Bankett und Logis. Hierzu gestalten sie Gasträume unter Berücksichtigung vonFarben, Materialien und Umwelt.
Sie analysieren die küchentechnischen Möglichkeiten des Betriebes und passendie geplante Dienstleistung diesen Möglichkeiten an. Sie kennen biologische, che-mische, mechanische und/oder prozesstechnische Verfahren der Lebensmittelver-arbeitung und wenden diese an.
Sie erarbeiten und bewerten Kennzahlen für die Bereiche Food and Beverage undLogis und wenden diese an.
Die Studierenden analysieren und beschreiben Qualitätsmanagementmaßnahmenfür die verschiedenen Dienstleistungen. Dabei untersuchen und bewerten sie dieökologischen und ökonomischen Folgen der Qualitätsmanagementmaßnahmen.Sie entwickeln Qualitätsstandards für den Service unter besonderer Berücksichti-gung der Gastorientierung. Sie erarbeiten Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene,des Umweltschutzes und der Arbeitsschutzanforderungen, wenden diese an undüberprüfen ihre Wirksamkeit.
Sie wählen branchenspezifische Softwarelösungen aus und wenden diese an.
Sie kommunizieren gastorientiert.
Die Studierenden informieren sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowieüber die versicherungs- und steuerrelevanten Bedingungen des Hotel- und Gaststät-tengewerbes. Sie berücksichtigen diese Bedingungen bei der Planung und Durchfüh-rung der Dienstleistungen.
Inhaltliche Beiträge der Fächer
Fächer Zeitricht-wert (h)
Inhaltsbereiche KMK-Standards
Beherbergungs- und Ta-gungsmanagement
40-80 EmpfangsorganisationHousekeepingZahlungsmanagementRechtsvorschriftenKennzahlenTagungsmappeTagungskostTagungs- und Konferenz-
technikVerkaufsförderungRechtliche Rahmenbedin-
gungen
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Bewirtungsmanagement 80-120 SpeiseangebotGetränkeangebotServiceartenHygienerichtlinienKostformen LM-Trends LM-QualitätSpezielle KennzahlenRechtsvorschriften/ Ver-
tragsrechtSpeisekartendiagnoseStandardisierungsrichtli-
nienServiceWarenwirtschaftssystemWarenwirtschaftskontrolleFoodbegriffe
Marketing 20-40 LeistungsmixWerbemixKommunikationspolitikPreispolitik
Produktentwicklung undProduktpflege
40-80 KennzahlenF&B LogisKontrolle und BewertungTransferPatentrecht und Muster-
schutzbestimmungen
3.13.23.33.4
3.5.33.83.9
Budgetmanagement 0
Dienstleistungslogistik 40-60 MaterialienWirkungsweisenKostenUmweltverträglichkeitGestaltungskonzepteWirkungsweise verschie-
dener Reize
Hotel- und Gaststätten-organisation
80-100 SchließsystemeBrandschutzÖkologieUnfallverhütungArbeitssicherheitPersonen- und Objekt-
schutzmaßnahmenRaumfunktionsplanung
3.23.33.43.73.83.9
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Qualitätsmanagement 20-40 QM-InstrumenteDIN ISO 9000Verfahrens- und Arbeits-
anweisungenReklamationsmanagement
Technische Kommunika-tion
20-40 TextverarbeitungPräsentationTabellenkalkulationVerknüpfung branchen-
spezifischer mit Standard-software
Deutsch/Kommunikation 10-30 Kommunikationsanalyseund -gestaltung
ArbeitstechnikenFachvokabular
1.11.21.31.51.6
Fremdsprache 20-40 FachvokabularAnalyse fremdsprachlicher
Texte
2.12.4
Politik/Gesellschaftslehre 10-20 Arbeitsschutzbestimmun-gen
BerufsgenossenschaftenUmweltschutzEU-Recht / Versicherung /
Steuern
Betriebs- und Personal-wirtschaft
20-50 ProduktivitätWirtschaftlichkeitRentabilitätSteuern
3.13.23.33.4
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Lernfeld 4: Prozesse des Personalmanagements gestalten
Ausbildungsabschnitt/Jahr: 2 Zeitrichtwert: 260-360 Stunden
Angestrebte Kompetenzen:
Die Studierenden akquirieren qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie er-arbeiten und bewerten unterschiedliche Mitarbeiterführungsmodelle und wendendiese situationsbezogen an.
Sie planen den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Berücksichti-gung betrieblicher Bedürfnisse. Sie wählen Personalinformationssysteme aus undsetzen diese ein.
Sie wenden Verfahren des Controlling, der Kostenvergleichsrechnung und der Ge-winnvergleichsrechnung an.
Die Studierenden motivieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, planen Schulungenund führen diese durch. Sie organisieren die Ausbildung von Auszubildenden.
Sie informieren sich über die arbeitsrechtlichen Vorschriften und wenden diese inden verschiedenen Prozessen des Personalmanagements an.
Inhaltliche Beiträge der Fächer
Fächer Zeitricht-wert (h)
Inhaltsbereiche KMK-Standards
Beherbergungs- und Ta-gungsmanagement
0
Bewirtungsmanagement 0
Marketing 0
Produktentwicklung undProduktpflege
20-40 Kontrolle und Bewertung TransferMitarbeiterschulung
3.13.23.33.43.83.9
Budgetmanagement 40-60 ControllingKostenvergleichsrechnungGewinnvergleichsrechnung
Dienstleistungslogistik 40-60 MitarbeiterbeschaffungMitarbeiterauswahlMitarbeiterentlohnung
Hotel- und Gaststätten-organisation
40-60 AufbauorganisationMitarbeitereinsatzplanungMitarbeiterschulungPersonenschutzmaßnahmen
1.21.33.33.63.7
Lehrplan Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten
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Qualitätsmanagement 20-40 Führungstheorien flache Hierarchie und totale
TransparenzMitarbeiterorientierung (Ge-
spräche/Beurteilung)
Technische Kommunika-tion
0-20 Personalinformationssysteme
Deutsch/Kommunikation 10-30 Rhetorik Lernen fördernMitarbeitergesprächeBeurteilungs-, Konflikt- und Kri-
tikgesprächDiskussionsregelnVerhandlungstechnikenDialogische GesprächsformenGeschlechtergerechte SpracheProblemlösungstechniken Teamfähigkeit, Teamleistung
1.11.21.31.41.51.6
Fremdsprache 20-40 Comparing job requirementsand opportunities in Europe
Writing letters of applicationPreparing for job interviews
2.12.22.3
Politik/Gesellschaftslehre 10-20 Arbeitsmarktpolitische Maß-nahmen
Entstehung und Auswirkungenarbeitsrechtlicher, arbeitsmarkt-politischer und sozialversiche-rungsrechtlicher Reformen
ArbeitsschutzgesetzeBetriebliche Mitbestimmung Internationalisierung der Ar-
beitswelt
Betriebs- und Personal-wirtschaft
20-50 Arbeitsrechtliche GrundlagenMitarbeiterführungPersonaleinstellungMitarbeiterfreisetzungAusbildungsrahmenplan
Lehrplan Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten
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Lernfeld 5: Kosten und Umsätze erfassen, bewerten und in einem Jahresab-schluss dokumentieren
Ausbildungsabschnitt/Jahr: 2 Zeitrichtwert: 340-560 Stunden
Angestrebte Kompetenzen:
Die Studierenden erfassen und analysieren alle für die Dokumentation des Jahres-abschlusses erforderlichen Daten.
Sie erfassen und bewerten die Kosten des Betriebes durch entsprechende Instru-mente der Kostenrechnung. Aus den gewonnenen Erkenntnissen entwickeln sieKonzepte für ein effektives Kostenmanagement.
Sie erarbeiten, erfassen und bewerten Umsatzkennzahlen und prognostizieren dieUmsätze in verschiedenen Produktions- und Leistungsbereichen.
Die Studierenden buchen Geschäftsvorgänge und ermitteln das Betriebsergebnis.
Sie berechnen und bewerten die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Unterneh-mensbereiche, z.B. des Marketings.
Sie analysieren Bilanzen und Budgets.
Sie erstellen die Dokumentation des Jahresabschlusses und leiten daraus aktuali-sierte Unternehmensziele ab.
Inhaltliche Beiträge der Fächer
Fächer Zeitricht-wert (h)
Inhaltsbereiche KMK-Standards
Beherbergungs- und Ta-gungsmanagement
40-60 Preispolitik/-kalkulation vonVeranstaltungen
Check-In, Check-Out
Bewirtungsmanagement 40-60 Kalkulation Kostenerfassung Kostenminimierung in Einkauf
und Lagerhaltung DeckungsbeitragsrechnungWirtschaftlichkeitRechtsvorschriften
Marketing 20-40 MarketingbudgetWirkungsnachweis der Mar-
ketingkonzepte
Produktentwicklung undProduktpflege
20-40 Umsatzkennzahlen im F&Bund Logis-Bereich
Wirtschaftlichkeitsindex
3.43.63.9
Lehrplan Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten
Seite 34 von 34 Stand: 23.06.2006 Quelle: www.learn-line.nrw.de/angebote/fs/
Budgetmanagement 60-120 Kalkulatorische Kosten betriebswirtschaftliche Kenn-
zahlen Deckungsbeitrag BAB Personalbudget Rentabilität Produktivität Wirtschaftlichkeit Break-even point Rechtsvorschriften Kostenrechnung als Infor-
mations-, Kontroll- und Ent-scheidungsinstrument
Dienstleistungslogistik 0-40 Kapitalbeschaffung
Hotel- und Gaststätten-organisation
40-60 Personale StrukturenMaterielle Strukturen
3.23.43.6
Qualitätsmanagement 0-20 Kosten der Qualität
Technische Kommunika-tion
20-40 Branchenspezifische Soft-ware
Visualisierungstechniken
Deutsch/Kommunikation 10-30 VerhandlungstechnikenProblemlösungstechnikenVisualisierungstechniken
Fremdsprache 20-40 VisualisierungWin-win-situations
Politik/Gesellschaftslehre 10-20 EntsendegesetzMindestlohnFremdarbeitSoziale Ausgrenzung
Betriebs- und Personal-wirtschaft
20-50 Inventur Inventur/BilanzGewinn- und Verlustrech-
nungSteuern und VersicherungenRechtsvorschriften
3.13.23.33.43.6