Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau-...

30
Deckblatt Name: Chr. Herzig T +49 951 82-4728 F +49 951 82-4348 Projekt/Vorhaben: Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Murnau Anlage 04-2 Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) _______________ i.V. T. Waßer _______________ i.A. Chr. Herzig

Transcript of Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau-...

Page 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Deckblatt

Name: Chr. Herzig T +49 951 82-4728 F +49 951 82-4348

Projekt/Vorhaben:

Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus des Umspannwerks

Murnau

Anlage 04-2

Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

_______________

i.V. T. Waßer

_______________ i.A. Chr. Herzig

Page 2: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Projekt:

Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge der Erneuerung und Erweiterung

des Umspannwerkes Murnau Maßnahmen:

Neubau von einem Mast (Mast Nr. 1a der 110 kV Ltg. B81)

Ersatzneubau von zwei Masten

(Mast Nr. A1 der 110 kV Ltg. J214, und Mast Nr. 46 der 110 kV Ltg. B45

Zubeseilung von Leiterseilen für zwei Stromkreise

(von Mast Nr. 46 bis 45 der 110 kV Ltg. B45 und von Mast 1a bis 1 der 110 kV Ltg. B81)

Verschwenken von bestehenden Leiterseilen

Rückbau von zwei Masten und Portalen

(Mast Nr. A1a und A1b der 110 kV Ltg. J214 und die UW Portale des Umspannwerks Murnau)

Markt Murnau a. Staffelsee

Landkreis Garmisch-Partenkirchen Regierungsbezirk Oberbayern

Anlage 04-2

Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

25.05.2018

Träger des Vorhabens: Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg

Entwurfsverfasser: MARIA WOLF Landschaftsplanung GmbH, St. Wolfgang Str. 19, 93183 Kallmünz

Page 3: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren - Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 2

Inhaltsverzeichnis

1. Angaben zum Vorhaben .................................................................................... 3

1.1 Allgemeine Angaben zum Vorhaben ................................................................ 3

1.2 Aufgabenstellung ............................................................................................... 4

1.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen ....................................................... 4

2. Bestand, Bewertung und Konfliktanalyse ........................................................ 5

2.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Landschaft und

Landschaftsbild .................................................................................................. 6

Bestand und Bewertung ....................................................................................... 6

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 10

2.2 Schutzgut Boden und Flächenverbrauch ....................................................... 13

Bestand und Bewertung ..................................................................................... 13

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 13

2.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................ 14

Bestand und Bewertung ..................................................................................... 14

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 15

2.4 Schutzgut Klima/Luft ....................................................................................... 16

2.5 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sonstige Sachgüter .................................... 16

Bestand und Bewertung ..................................................................................... 16

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 16

2.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ....................................... 17

Maste an naturschutzrechtlich nicht relevanten Standorten ................................ 18

3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen

ökologischen Funktionalität ............................................................................ 19

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ............................................... 19

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

........................................................................................................................... 22

4. Bilanzierung / Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................. 22

4.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Landschaft und

Landschaftsbild ................................................................................................ 22

4.2 Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Kulturelles Erbe und Sonstige

Sachgüter ......................................................................................................... 23

4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ....................................... 23

5. Kompensation (Ersatzgeldzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen)............ 24

5.1 Ersatzgeldzahlungen für das Schutzgut Landschaftsbild ............................. 24

5.2 Ersatzgeldzahlung für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

........................................................................................................................... 25

6. Literatur ............................................................................................................ 26

7. Anhang ............................................................................................................. 27

Page 4: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 3

1. Angaben zum Vorhaben

1.1 Allgemeine Angaben zum Vorhaben

Projekt: Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge der Erneuerung und Erweiterung des Um-spannwerkes Murnau Maßnahmen: Neubau von einem Mast (Mast Nr. 1a der 110 kV Ltg. B81) Ersatzneubau von zwei Masten (Mast Nr. A1 der 110 kV Ltg. J214 und Mast Nr. 46 der 110 kV Ltg. B45 Zubeseilung von Leiterseilen für zwei Stromkreise (von Mast Nr. 46 bis 45 der 110 kV Ltg. B45 und von Mast 1a bis 1 der 110 kV Ltg. B81) Verschwenken von bestehenden Leiterseilen Rückbau von zwei Masten und Portalen (Mast Nr. A1a und A1b der 110 kV Ltg. J214 und die UW Portale des Umspannwerks Murnau) Landschaftspflegerische Begleitplanung: zum Planfeststellungsverfahren gemäß §43 EnWG. Träger des Vorhabens: Bayernwerk Netz GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg 110kV Freileitung/Kabel Bau/Doku, Herr Christian Herzig, Tel.0951/82-4728, [email protected] Aufsichtsbehörde: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe (Frau Barbara Sterzel) Tel. 089/2176-2134 [email protected] Landratsamt: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Parten-kirchen Entwurfsverfasser: MARIA WOLF Landschaftsplanung GmbH, St. Wolfgang Str. 19, 93183 Kallmünz

Page 5: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 4

1.2 Aufgabenstellung

Diese landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) ist Bestandteil des Genehmi-gungsverfahrens nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 (BGBI. I S. 1970, 2621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBI, I S. 1690) geändert worden ist. In diesem LBP sind die geplanten Maßnahmen naturschutzfachlich zu bewerten und möglichst landschaftsschonende Lösungen zu erarbeiten. Dabei ist auf eine Vermei-dung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen hinzuwirken. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen wären entsprechend auszugleichen. Die Bearbeitung erfolgt auf der Basis der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKomV), den Vollzugshinweisen für vertikale Eingriffe vom 28.05.2015, den Voll-zugshinweisen Straßenbau vom 07.08.2013 und auch zum Teil nach den ’Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen’ vom 20.12.2011 („Winder-lass“). So wird z.B. der Untersuchungsraum nach dem Winderlass festgelegt, da ein vergleichbarer Hinweis in der KompV nicht enthalten ist. Für die nachfolgende Beschreibung wurden die Daten und Aussagen des Trägers des Vorhabens zugrunde gelegt. 1.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Im Erläuterungsbericht wird das Bauvorhaben unter Punkt 2 beschrieben. Um Wie-derholungen zu vermeiden, werden hier die Angaben nur kurz zusammengefasst und für weitere Einzelheiten auf den Erläuterungsbericht verwiesen. Mit den geplanten Maßnahmen kommt der Vorhabenträger den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht, das heißt dem Schutz von Personen und Objekten in Lei-tungsnähe und der Versorgungssicherheit nach.

Um die Versorgungssicherheit in der Region zu gewährleisten muss das UW Murnau aus alterstechnischen Gründen und der laufenden Umstrukturierung des Leitungsnetzes erneuert werden. Folgende Maßnahmen sind dazu erforderlich:

Neubau von einem Mast (im UW Gelände)

Ersatzneubau von zwei Masten (im UW Gelände)

Zubeseilung von Leiterseilen für zwei zusätzlichen Stromkreise

Verschwenken der Leiterseile der vier bestehenden Stromkreise auf neue An-schlagspunkte

Die Maßnahmen werden im laufenden Betrieb durchgeführt.

Page 6: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 5

2. Bestand, Bewertung und Konfliktanalyse

Nachstehend werden die einzelnen Umweltgüter und ihre Bedeutung innerhalb des jeweiligen Untersuchungsrahmens beschrieben und bewertet. Dabei wurden folgende Datengrundlagen verwendet: - alle technischen Pläne und Lagepläne, die vom Träger des Vorhabens bereitge-

stellt werden - Amtliche Biotopkartierung, Bayern Flachland, Regierungsbezirk Oberbayern, Bay-

erisches Landesamt für Umwelt - Artenschutzkartierung ASK, Bayerisches Landesamt für Umwelt - Daten des Bayerischen Fachinformationssystems Naturschutz (FIS-Natur), Baye-

risches Landesamt für Umwelt (Natura 2000-Gebiete, Schutzgebiete) - Eigene Bestandserhebungen Schutzbereich am Maststandort

Mast Nr.

Schutzgebiete nach dem WHG / BayWG: Trinkwasserschutzgebiet --- Amtlich festgesetztes bzw. vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet

---

Wassersensibler Bereich (Talaue, Moor)

---

60-Meter-Bereich an Gewässern --- Schutzgebiete nach dem BNatSchG / BayNatSchG: Natura-2000-Gebiet (FFH, SPA) §32 BNatSchG

---

Naturschutzgebiet (NSG) §23 BNatSchG

---

Landschaftsschutzgebiet (LSG) §26 BNatSchG

---

Naturdenkmal (ND) §28 BNatSchG

---

Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) §29 BNatSchG

---

Gesetzlich geschützter Biotop §30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG (z.B. Gewässer, Moor, Nasswiese, Heide, Tro-ckenrasen, Auwald, Felsen u.a.)

---

Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen / Lebensstätten §39 BNatSchG und Art. 16 BayNatSchG (Tiere, Pflanzen, Lebensstätten: Bodendecke, Gehölz, Röhricht, Gräben, Hecken, Höhlen)

---

Biotop der amtlichen Biotopkartierung --- Ökoflächenkataster (z. B. Kompensationsfläche)

---

Page 7: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 6

Schutzgebiete nach dem BayDSchG: Archäologisches Bodendenkmal ---

Naturraum: Naturraum-Haupteinheit (Ssymank): D66 Voralpines Moor- und Hügelland Naturraum-Untereinheit (ABSP): 037-A Jungmoränenlandschaft des Ammer-Loisach-Hügellandes

2.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Landschaft und

Landschaftsbild

Bestand und Bewertung

Unter Landschaftsbild wird in Geografie, Raumplanung und Naturschutz das ge-samte vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft verstanden. Das Landschaftsbild wird, im weitgehend bebauten Gebiet, sowohl durch Natur wie auch durch Kultur geprägt. Der Begriff Erscheinungsbild umfasst dabei in der Regel nur die visuell wahrnehm-baren Aspekte von Natur und Landschaft. Erst in der neueren Fachdiskussion werden darin auch nicht-visuelle Eindrücke wie Gerüche und Geräusche eingeschlossen. Die einzelnen Elemente des Landschaftsbildes können weitgehend natürlichen Ur-sprungs sein, wie die Topografie, Geländeformationen und Gewässer oder durch menschliche Tätigkeit beeinflusst, wie Hecken oder Anpflanzungen oder komplett anthropogen, wie Industrieanlagen. Zum Landschaftsbild gehören alle wahrnehmba-ren unbelebten (geomorphologischen) und belebten (Vegetation, landschaftstypische Grundstücksnutzung) Elemente der Erdoberfläche. Je nach Ausprägung der einzelnen Kriterien, die im Rahmen einer verbal argumen-tativen Bewertung herangezogen werden können, werden die bewerteten Elemente des Landschafts- und Naturhaushaltes in die vier nachfolgenden Wertigkeitsstufen eingeordnet: gering, mittel, hoch und sehr hoch. In einem engen Zusammenhang zur visuellen und nicht-visuellen Wahrnehmung steht die Erholungseignung. Auch diese wird zur Bewertung des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung von - vorhandenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen - Vorgaben des Regionalplans - Qualität der Freiflächen und Infrastruktureinrichtungen - Zugänglichkeit der Freiflächen - Erreichbarkeit der Freiflächen und bestehende Beeinträchtigungen mit herangezogen.

Page 8: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 7

Für ein attraktives, landschaftsbezogenes Erholungsangebot lässt sich nach Nohl (Nohl, 1977) zusammenfassend feststellen, dass landschaftsbezogene Erholung vor allem durch das Angebot für leichte, körperliche Aktivitäten in einer ästhetisch hoch-wertigen, intakten Landschaft bestimmt wird. Beispiele für die landschaftsbezogene Erholung sind Wandern, Radfahren, Reiten oder Schwimmen. Abgrenzung des Untersuchungsraumes In der Bayerischen Kompensationsverordnung werden keine klar definierten Vorga-ben für den Wirkraum eines Vorhabens angegeben. Aus diesem Grund wird hier der sogenannte „Winderlass“ herangezogen. Dieser legt den Radius des Untersuchungs-raumes für Windkraftanlagen fest, er beträgt das 15-fache der Anlagenhöhe. Durch die Erhöhung von einzelnen Masten ist der Mensch mit seinem Anspruch auf Erholung sowie das Schutzgut Landschaftsbild betroffen. Die zwei Ersatzneubaumaste und der neue Mast am UW Murnau haben jeweils eine Höhe von 36,55 Meter. Die Erhöhung liegt bei 100 %. Sie sind auch 24,7 Prozent höher als die zwei rückzubauenden Maste (je 29,30 Meter). Die Intensität der vorha-benbezogenen Wirkung ist mit „hoch“ einzuordnen (vgl. Vollzugshinweise vom 28.05.2015 zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß BayKompV). Durch die geplante Höhe der drei Maste Nr. A1a, Nr. 46 und Nr. A1 mit 36,55 Meter ergibt sich ein Untersuchungsraum mit einem Radius von ca. 550 Meter rund um die Maststandorte (vgl. Übersichtskarte Untersuchungsraum Landschaftsbild). Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) teilt Landschaften in Deutschland nach ihrer Schutzwürdigkeit ein. Die Landschaft im Planungsumgriff der Leitungstrasse wird ge-mäß der entsprechenden Karte – siehe nachfolgenden Kartenausschnitt und Legende – als besonders schutzwürdige Landschaft („Hohes Ammergebirge“ und „Niederwerdenfelser Land“) eingestuft. Die Bewertung des BfN bezieht sich hierbei auf die Betrachtung der gesamten Bundesrepublik.

Page 9: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 8

Auszug aus Karte: Naturschutzfachliche Be-wertung der Landschaften in Deutschland (2011); Quelle: https://www.bfn.de/filead-min/MDB/documents/themen/landschaftsundbiotopschutz/landschaftsbewer-tung_2011.pdf (BfN, Naturschutzfachliche Bewertung der Landschaft, 2012) UW Murnau (ungefähre Lage)

Im Regionalplan R17 (Region Oberland) - Karte 3 „Landschaft und Erholung“ - sind für den Untersuchungsraum keine Vorbehaltsgebiete, Trenngrün oder Schutzgebiete eingetragen. Charakterisierung und Beschreibung des Schutzgutes Landschaftsbild anhand der folgenden Kriterien: Kriterium

erfasste Elemente Ableitung von

Vielfalt Strukturelemente, Nutzungstypen, Merk-male von Einzelformen, Sichtbeziehungen, synästhetische Wahrnehmungen, zeitliche Vielfalt

Auswertung topographische Karte und Landschaftsbeschrei-bungen, Ortsbegehung

Eigenart Gestalt- und Formenkomplexe, Seltenheit, Zeitliche Merkmale

Auswertung topographische Karte und Landschaftsbeschrei-bungen, Ortsbegehung

Naturnähe / Schutzwürdigkeit

Maß der vorgenommenen menschlichen Einflüsse, Vorhandensein an Biotopen und Schutzgebieten

Geodaten Bayern

Einsehbarkeit Sichtweiten und Einschränkungen innerhalb der Landschaftsbildeinheit bzw. Einsicht von benachbarten Einheiten

Auswertung topographische Karte und Ortsbegehung

Erholungseignung vorhandene Freizeit- und Erholungseinrich-tungen, Vorgaben des Regionalplans, Qualität der Freiflächen und Infrastruktur-einrichtungen, Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Beeinträchti-gungen

Allgemeine Informationen zum Tourismus, Ortskenntnisse

Vorbelastung vorhandene Stromleitungen, Infrastruktur etc.

Auswertung topographische Karte und Landschaftsbeschrei-bungen, Ortsbegehung

Beschreibung und Bewertung der Landschaft im Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum beinhaltet zum größten Teil Siedlungsflächen mit Bebau-ung. Im direkten Umfeld und westlich des Umspannwerks sind Gewerbebetriebe angesiedelt. Im Abstand von etwa 270 Meter südwestlich vom Umspannwerk liegt

Page 10: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 9

ein Sportplatz. Im untersuchten Bereich befinden sich vereinzelt Grünlandflächen, welche zwischen 0,5 und 3 Hektar groß sind. In der Gemarkung Weindorf überwiegen die landwirtschaftlichen Flächen (Grünland) im Untersuchungsraum. Angrenzend oder innerhalb des Untersuchungsgebiets sind keine festgelegten Schutzgebiete vermerkt. Zur Vollständigkeit werden die naheliegendsten im Folgen-den genannt. Im Osten, in der Gemarkung Weindorf liegt im Abstand von etwa 500 Meter zur Außengrenze des Untersuchungsraumes ein Naturschutzgebiet (NSG-00254.01 – Froschhauser See), ein FFH-Gebiet (8332-372 - Moränenlandschaft zwi-schen Staffelsee und Baiersoien) und diverse Biotop- und Ökoflächen an. Nordöstlich im Abstand von mehr als 700 Meter liegt das Landschaftsschutzgebiet Riegsee (LSG-00336.01 - Schutz von Landschaftsräumen am Riegsee). Die genannten Schutzge-biete liegen alle außerhalb des Untersuchungsraumes für die Landschaftsbildbewertung (vgl. Übersichtskarte Untersuchungsraum Landschafts-bild). Vielfalt Das Gebiet im südlichen Teil des Ammer-Loisach-Hügellandes ist von Jungmoränen geprägt. Der Untersuchungsraum ist von den Wohn- und Gewerbegebieten im Sied-lungsbereich der Stadt Murnau überprägt. Die Gärten und Freiflächen der Ein- und Mehrfamilienhäuser sind zum größten Teil mit Bäumen bestanden, die einen durch-grünten Charakter der Wohngebiete bewirken. Dort eingestreut sind öffentliche Flächen mit Schulen sowie Freiflächen mit Grünland, die landwirtschaftlich genutzt werden und die einzigen Landschaftselemente darstellen. Hinsichtlich seiner Vielfalt kann das Landschaftsbild im Untersuchungsraum als gering bis mittel eingestuft wer-den. Eigenart Besonders prägende, biotische Landschaftselemente oder Geländestrukturen sind nicht vorhanden. Die Landschaft im Untersuchungsraum zeigt durch die Überzahl an Wohn- und Gewerbe- sowie Verkehrsflächen und den wenigen landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen lediglich eine geringe Eigenart. Naturnähe und Schutzwürdigkeit Der Untersuchungsraum wird überwiegend als Siedlungs- und Gewerbefläche ge-nutzt. Es sind keine Biotope oder Schutzgebiete innerhalb des Untersuchungsraums vorhanden. Die Naturnähe und Schutzwürdigkeit des gesamten Untersuchungs-raums ist daher als gering einzustufen. Erholungseignung Der Siedlungsbereich der Stadt Murnau im Bereich des Untersuchungsraumes ist wenig erlebnisreich eignet sich nicht als naturbezogener Erholungsraum. Die nord-östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind durch Feldwege

Page 11: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 10

erschlossen. Durch die Überformung des Stadtgebietes mit Bebauung, die angren-zende intensive Landnutzung, die vorhandenen Freileitungen und die Gewerbegebiete sind keine landschaftsbildprägenden Elemente verblieben. Ledig-lich die Sportanlagen ermöglichen eine Freizeitnutzung. Der Untersuchungsraum hat insgesamt eine nur geringe Erholungseignung. Einsehbarkeit Die Leitung ist im Untersuchungsraum hauptsächlich durch Wohnhäuser und andere Gebäude verdeckt. Vom Nordosten her sowie von den an die Leitung und das Um-spannwerk angrenzenden Wohnhäusern aus sind die Freileitung und die neuen, erhöhten Maste vermutlich gut einsehbar, was allerdings nur einen kleineren Teil des Untersuchungsraumes betrifft. Die Einsehbarkeit ist als mittel zu bewerten. Vorbelastungen Vorbelastungen bestehen durch die bereits vorhandenen Freileitungen B81, B45 und J214 und dem Umspannwerk. Weitere Vorbelastungen ergeben sich aus den Sied-lungsflächen, Gewerbegebieten, der intensiven Landwirtschaft, die Bundesstraße B2 sowie weiterer versiegelter (Verkehrs-) Flächen. Insgesamt sind die Vorbelastungen als mittel bis hoch einzustufen. Zusammenfassung der Bewertung des Landschaftsbildes Wertstufe Vielfalt: gering bis mittel Eigenart: gering Naturnähe / Schutzwürdigkeit: gering Erholungseignung gering Einsehbarkeit mittel Vorbelastungen (reziproke Bewertung) Mittel bis hoch Gesamtbewertung / Landschaftswert gering

Dies ist die Bewertung aus fachlicher Sicht. Die subjektive Bewertung der Menschen vor Ort muss hiermit nicht zwangsläufig übereinstimmen.

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen

Nahezu alle Eingriffsvorhaben bewirken Veränderungen des Landschaftsbildes mit unterschiedlich erheblichen Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung von Konflikten zum Schutzgut Landschaftsbild wird berücksichtigt, ob neue oder zusätzliche Beein-trächtigungen des Landschaftsbildes erfolgen. Eine Hochspannungsfreileitung kann sich nachhaltig auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung auswirken. Das Landschaftsbild wird mit all unseren Sinnen wahr-genommen. Durch die geplanten Maßnahmen ist nur der visuelle Sinn betroffen. Alle

Page 12: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 11

anderen Sinne bleiben unberührt. Somit ist die Sichtbarkeit der Maste und der Leiter-seile ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung des daraus entstehenden Konflikts. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauzeit ist im Bereich der Baufelder mit temporären Veränderungen des Landschaftsbildes, u.a. durch Baucontainer oder Baufahrzeugen sowie die La-gerung von Material und Zwischenlagerung von Oberboden zu rechnen. Das Erscheinungsbild der an Bauflächen angrenzenden Vegetationsbestände wird tem-porär durch Staubablagerungen verändert. Beunruhigungen der Anwohner sind in der Zeit des Baustellenbetriebes grundsätzlich möglich. Beeinträchtigungen durch Immissionen in Form von Lärm und Staub sind in begrenztem Umfang und je nach Wetterlage unvermeidbar. Die ausführenden Baufir-men werden von der Bauleitung entsprechend angewiesen und regelmäßig kontrolliert. Der Hydraulikhammer, mit dem die vorhandenen Betonfundamente abgespitzt wer-den, erzeugt den größten Lärm der eingesetzten Maschinen und Geräte. Hinsichtlich der Lärmemissionen durch Geräte, Maschinen und Baufahrzeuge (Baulärm) wird die Einhaltung der AVV Baulärm bestätigt. Die Bauarbeiten finden werktags zwischen 7:00 und 18:00 Uhr statt. Sie dauern pro Standort einschließlich der Unterbrechungen (Aushärtezeit des Betons) etwa sechs Wochen. Hinsichtlich der Lärmemissionen durch Geräte, Maschinen und Baufahr-zeuge (Baulärm) werden die Arbeiten so durchgeführt, dass die Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissio-nen (AVV Baulärm vom 19.8.1970) eingehalten werden. Nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind durch den Baubetrieb nicht zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingte Auswirkungen Die Lärmentwicklung während des Betriebs von Hochspannungsleitungen der 110-kV-Spannungsebene ist nicht relevant. Für die Bewertung der Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung gibt die Bay-KompV (Anlage 5) die vier Bewertungsstufen nicht erheblich, gering, mittel und hoch vor. Für Hochspannungsfreileitungen gelten die Vollzugshinweise vom 28.05.2015 zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß Bayerischer Kompensations-verordnung (BayKompV), so dass im vorliegenden Fall die Bewertungsstufen nach den Masthöhen bzw. Masterhöhungen wie folgt festgelegt werden: Masterhöhungen - unter 10 Prozent Höhendifferenz Altanlage zu Neuanlage nicht erheblich - 10 Meter bis 20 Meter Endhöhe der Anlage gering

Page 13: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 12

- über 20 Meter bis 30 Meter Endhöhe der Anlage mittel - über 30 Meter Endhöhe der Anlage hoch Der Neubau von Maste Nr. 1a (Ltg. B81) sowie der Ersatzneubau von Nr. 46 (Ltg. B45) und Nr. A1 (Ltg. J214) werden jeweils 36,55 Meter hoch. Die Intensität der vor-habenbezogenen Wirkung ist in diesen Fällen als „hoch“ einzustufen. Der Errichtung dieser drei neuen Freileitungsmasten mit einer Höhe von je 36,55 Meter stehen dem Rückbau von zwei Masten mit einer Höhe von je 29,30 Meter ge-genüber und werden bei der Berechnung der Ersatzgeldzahlung in Bezug gesetzt (vgl. Anhang 2 zu diesem LBP). Die Seillänge der an der Maßnahme beteiligten Freileitungen verkürzt sich insge-samt um 14 Meter. Die Länge verteilt sich auf die einzelnen Leitungen wie folgt: Leitung Nr. Mast Nr. Seillänge in Meter Veränderung der

Seillänge in Meter J214 A2 bis A1 132 (neu) / A2, A1a bis Portal 137 (Bestand) - 5 A2, A1b bis Portal 134 (Bestand) - 2 B45 45 bis 46 118 (neu) / 45 bis Portal 120 (Bestand) -2 B81 1b bis 1a 108 neu / 1b bis Portal 113 (Bestand) - 5 Veränderung der Seillänge gesamt - 14

Vermeidungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3) sind vorgesehen: M1, M2, M3, M4, M5. Ergebnis für das Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Land-schaft und Landschaftsbild:

Baubedingte Auswirkungen nicht erheblich

Betriebsbedingte Auswirkungen nicht erheblich

Anlagenbedingte Auswirkungen: - Schutzgut Mensch und Erholung - Schutzgut Landschaftsbild

nicht erheblich erheblich mit hoher Intensität

Page 14: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 13

2.2 Schutzgut Boden und Flächenverbrauch

Bestand und Bewertung

Im Bereich des Voralpinen Moor- und Hügellandes sind die bodenkundlichen Ver-hältnisse geprägt von Jungmoränen, würmzeitlichen Schottern und dazwischenliegenden Torfablagerungen, Auensedimenten sowie Ablagerungen der Oberen Süßwassermolasse. Nach Übersichtsbodenkarte des LFU Bayern handelt es sich bei den Böden im Be-reich des Ammer-Loisach-Hügellandes vorherrschend um Schotter, würmzeitliche Niederterrasse, Spätglazialterrasse. Braunerden oder Pseudogley-Braunerden bzw. Pseudogley-Parabraunerden über Ton- und Mergelstein, (Kalk-)Sandstein oder kiesführendem Lehm (Jungmoräne). Eine Baugrunduntersuchung für die Maststandorte liegt vor (Anhang 04-4). Die Bodenstruktur ist durch Bewirtschaftung, insbesondere durch Verdichtung und Bodenbearbeitung sowie durch Stoffeinträge (Dünger, Pestizide) deutlich verändert. Die Masten der Leitung Nr. B81 sind mit einer bleimennigehaltigen Grundierungs-farbe beschichtet. An den Leitungen Nr. B45 und Nr. J214 liegen keine bleimennigehaltigen Anstriche vor. Bei den Leitungen Nr. B81 und Nr. B45 handelt es sich um unverzinkte Stahlgitterkonstruktionen, bei der Leitung Nr. J214 bestehen die Maste aus verzinkten Stahlgitterkonstruktionen. Für alle drei Leitungen gilt, dass die Maste ein Betonfundament besitzen und keine belasteten Holzschwellen verbaut sind und kein Schwarzanstrich aufgebracht wurde.

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen

Baubedingte Auswirkungen Während der Bauzeit kann es örtlich zu einer Beeinflussung des Bodengefüges durch die mit dem Baubetrieb und dem Baustellenverkehr einhergehende Bodenverdich-tung, durch die Flächenbeanspruchung für Vormontage, Baustelleneinrichtung (Aufstellen von Containern etc.), Materiallager und Ober- und Unterbodendeponien kommen. Als Baufahrzeuge werden in erster Linie Unimogs eingesetzt, aber auch Lastkraftwagen. Der Umfang an Belastungen durch die Nutzung eines Unimog ent-spricht in etwa der von in der Landwirtschaft eingesetzten Traktoren und Maschinen, so dass der Boden ähnlich beansprucht wird wie während der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Durch eine Optimierung des Baubetriebes und geeignete Vorsichtsmaßnahmen kann

Page 15: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 14

möglichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch den Baustellenbetrieb entge-gengewirkt werden. Diese Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sind in Kap. 3 angesprochen. Verbleibende Bodenverdichtungen sind durch Bodenbearbei-tung, Frostaufbruch und Wühltiertätigkeit weitgehend reversibel. Temporäre Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das Bodengefüge sind gegeben, jedoch nicht als erheblich zu werten. Flächenverbrauch Bei dem Vorhaben werden zwei Maste ersatzneugebaut und ein Mast neu errichtet. Die neuen Maste werden alle mit Bohrpfählen fundamentiert. Für den Bau der drei Maste werden insgesamt rund 10 m² versiegelt (0,785 m² x 4 Pfähle x 3 Maste = 9,42 m²). Durch den Rückbau der zwei bestehenden Maste wer-den im Gegenzug 24,5 m² entsiegelt (3,5 m x 3,5 m x 2 Maste). Bei dem Vorhaben handelt es sich daher um keine Maßnahme, die eine zusätzliche Versiegelung des Oberbodens hervorruft. (siehe Anlage 03-3 Mast- und Fundamentskizzen der neuen Maste) Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch Anlage und Betrieb der veränder-ten Maste sind nicht zu erwarten. Vermeidungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3) sind vorgesehen: B1, B2, B3, B4, B5, B6, B7, B8, B9.

Ergebnis für das Schutzgut Boden und Flächenverbrauch:

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen nicht erheblich Baubedingte Auswirkungen

nicht erheblich bei Anwendung der Vermei-dungsmaßnahmen

2.3 Schutzgut Wasser

Bestand und Bewertung

Schutzgebiete Im Umgriff der Sanierungsmaste sind keine festgesetzten bzw. vorläufigen Über-schwemmungsgebieten oder Trinkwasserschutzgebiete entlang der Leitungstrasse ausgewiesen. Keiner der Maste steht im 60-Meter-Bereich an Gewässern.

Page 16: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 15

Grundwasser In der Baugrunduntersuchung mit Bohrungen in eine Tiefe von bis zu 8 Metern wurde kein Grundwasser angetroffen. Die Maste befinden sich auch nicht innerhalb wasser-sensibler Bereiche.

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen

Generell besteht bei allen Bauvorhaben in Gewässernähe sowie bei Masten an de-nen Maßnahmen zur Bauwasserhaltung erforderlich sind, im Falle unvorhersehbarer Ereignisse (Störfälle), eine potentielle Verschmutzungsgefahr von Oberflächen- und Grundwasser, z.B. durch ungewolltes Freisetzen von Betriebsstoffen (Treibstoffe, Hydraulikflüssigkeit, Schmierstoffe) oder durch Einschwemmen von Erdaushub bei Starkregenereignissen. Grundwasser baubedingte Auswirkungen Eine Bauwasserhaltung ist nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung nicht erforderlich. Eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse ist durch Verstärkung der Mastfun-damente nicht zu erwarten. Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Anlage und Betrieb der Freileitung bewirken keine Veränderung der Grundwasser-verhältnisse und haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser. Oberflächengewässer baubedingte Auswirkungen Oberflächengewässer werden durch die Fundamentverstärkungen nicht berührt und nicht in ihrer Funktion eingeschränkt. Nachhaltige baubedingte Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind damit nicht gegeben. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Anlage und Betrieb der Freileitung haben keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober-flächengewässer. Vermeidungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3) sind vorgesehen: W1, W2, W3, W4, W5, W6, W7, W8, (W9, W10 nur bei Bauwasserhaltung erforder-lich).

Page 17: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 16

Ergebnis für das Schutzgut Wasser:

Anlagen- und betriebsbedingte Aus-wirkungen

Grundwasser: keine Oberflächengewässer: keine

Baubedingte Auswirkungen

Grundwasser: keine Oberflächengewässer: keine Bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen

2.4 Schutzgut Klima/Luft

Durch die Maßnahme entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf das Klima, des-wegen wird auf dieses Schutzgut nicht näher eingegangen. Vermeidungsmaßnahmen: keine erforderlich.

Ergebnis für das Schutz Wasser:

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen keine Baubedingte Auswirkungen nicht erheblich

2.5 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sonstige Sachgüter

Bestand und Bewertung

Für keinen der Maststandorte sind Vermutungsflächen oder Vorkommen eines ar-chäologischen Bodendenkmals bekannt.

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen

Durch die Arbeiten an Fundamenten, die Anlage der Baustellenfläche und evtl. der Anlage einer Baustraße, Oberbodenabtrag, Befahren der Fläche oder Tiefenlocke-rung ist es unwahrscheinlich, dass Bodendenkmäler zerstört werden. Vermeidungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 3) sind vorgesehen: K1, K2

Ergebnis für das Schutzgut Kulturelles Erbe und Sonstige Sachgüter:

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen keine Baubedingte Auswirkungen nicht erheblich

Bei Anwendung von Vermei-dungsmaßnahmen

Page 18: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 17

2.6 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im folgenden Kapitel werden die wichtigsten Fakten zu den Maststandorten darge-stellt. Maste auf naturschutzfachlich nicht relevanten Flächen und relevanten Flächen sind möglichst in einem Unterkapitel zusammengefasst. Jeder Standort auf natur-schutzfachlich relevanten Flächen wird dazu einzeln erfasst. Im Abschnitt Bestand wird die Bestandserfassung und die Bewertung des jeweiligen Schutzgutes im Wirkraum beschrieben. Der Wirkraum umfasst den durch den Eingriff betroffenen Raum, in dem sich anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkungen im Sinn des § 14 Abs. 1 BNatSchG ergeben können (STVO §3). Für die Bewertung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird bzgl. der flächenbezogen bewertbaren Merkmale und Ausprägungen die „Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Biotopwertliste) zu Grunde gelegt. Gemäß den Voll-zugshinweisen vom 07.08.2013 für den staatlichen Straßenbau (§5 Abs. 3 Satz 3) zur BayKomV ist für Biotop-Nutzungstypen ab einer Erheblichkeitsschwelle von 4 Wertpunkten im Hinblick auf eine vorübergehende Inanspruchnahme ein Kompensa-tionsbedarf bei einem erheblichen Eingriff erforderlich. Im Abschnitt Konfliktanalyse wird die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen von Eingriffen beschrieben. Als Eingriffsbewertung wird die Ermittlung der Erheblichkeit definiert. Dabei gilt ein Eingriff als nicht erheblich, wenn sich die Funktion der Schutzgüter innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inanspruchnahme auf der betroffenen Fläche selbstständig wiederherstellen und nach Ablauf dieser Frist keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Funktionen der Schutzgüter verbleiben. Ist ein Eingriff erheblich, wird dieser bzgl. der Stärke, Dauer und Wirkung der vorhabensbezogenen Beeinträchtigung bewertet. Zwei Maste werden ersatzneugebaut und ein Mast neu gebaut. Die Arbeiten an den einzelnen Masten beanspruchen vorübergehend während der Baumaßnahme Flä-chen für Verankerungen (pro Verankerung etwa 10 m²), für das Baufeld einschließlich Baugrube (etwa 400 bis 600 m²). Lager- und Montageflächen (etwa 200 bis 400 m²) stehen in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Standorte zur Verfügung. Durch die Er-richtung eines Baufeldes entsteht ein Eingriff für die Dauer der Baumaßnahme. baubedingte Auswirkungen Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde erstellt. Die Durchführung der geplan-ten Leitungsumbaumaßnahmen an den Leitungen Nr. B81, J214 und B45 führen zu keiner erheblichen Betroffenheit für artenschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflan-zenarten. Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich. Darüber

Page 19: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 18

hinaus ist von keiner erheblichen Betroffenheit weiterer naturschutzfachlich relevan-ter Arten auszugehen. Durch das Vorhaben werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Anlage und den Betrieb der Maste bestehen keine anhaltenden negativen Auswirkungen. Ausholzungen Dort wo Gehölze im Bereich der Mastfüße vorhanden sind, muss der Arbeitsbereich um den Mast herum von den Gehölzen befreit werden. Die Ausholzungen finden in-nerhalb der Leitungsschutzzone statt. Beim Rückschnitt werden die Gehölze auf Stock geschnitten. Bei Walddurchquerungen und anderen Gehölzbeständen werden im Bereich der Trassenschneise Gehölzrückschnitte ohnehin regelmäßig zur Lei-tungssicherheit vorgenommen. An den Standorten der neuen Maste Nr. 1a (Ltg. B81), Nr. 46 (Ltg. Nr. B45) und Nr. A1 (Ltg. J214) und der Rückbaumaste Nr. A1a und A1b (Ltg. J214) sind keine Aus-holzungsarbeiten erforderlich.

Maste an naturschutzrechtlich nicht relevanten Standorten

Neubau: - Mast Nr. 1a der 110-kV-Ltg. Murnau – Karlsfeld/West, Ltg. Nr. B81 - Mast Nr. 46 der 110-kV-Ltg. Kochel – Murnau, Ltg. Nr. B45 - Mast Nr. A1 der 110-kV-Ltg. Murnau – Garmisch/West, Ltg. Nr. J214 Rückbau: Mast Nr. A1a und A1b der 110-kV Ltg. Nr. J214 Bestand und Bewertung Die drei neu zu errichtenden Maste stehen auf dem Betriebsgelände des Umspann-werks Murnau. Alle drei Maste stehen in einer teilversiegelten Sonderfläche der Energiewirtschaft. Die Maste sind über vorhandene Zufahrten (Straßen) erreichbar. Die Zuwegung für alle Maste verläuft über ein das Gelände des Umspannwerks. Es sind keine amtlich kartierten Biotope oder andere Schutzflächen betroffen.

Page 20: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 19

Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen Baubedingte Auswirkungen Die Eingriffe durch die Baumaßnahme finden hier in Flächen statt, denen nur geringe Biotopwerte (< 4 Wertpunkte) zugeordnet sind und deren Wertigkeit nach Ende der Baumaßnahme kurzfristig wieder hergestellt werden kann. Somit ist der Eingriff als nicht erheblich anzusehen. Artenschutzrechtliche Konfliktsituationen können an den Standorten den Neubau- und Rückbaumaste ausgeschlossen werden (vgl. Anlage 04-3). Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Anlage und den Betrieb der Maste bestehen keine anhaltenden negativen Auswirkungen. Vermeidungsmaßnahmen Es sind keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

Ergebnis: Baubedingte Auswirkungen: nicht erheblich Bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen: nicht erheblich Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen: nicht gegeben

Fazit: Die Durchführung der geplanten Leitungsumbaumaßnahmen an den Leitungen Nr. B81, J214 und B45 führen zu keiner erheblichen Betroffenheit für artenschutzrecht-lich relevante Tier- oder Pflanzenarten. Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich. Darüber hinaus ist von keiner erheblichen Betroffenheit weiterer naturschutzfachlich relevanter Arten auszugehen. Durch das Vorhaben werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. 3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen

ökologischen Funktionalität

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Die nachfolgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden: Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Landschaft und Land-schaftsbild M1 Die Baustelleneinrichtung, die Anlage der Zwischenlager und die Baumaßnah-

men selbst sind so durchzuführen, dass eine Belästigung der Anwohner durch den Baustellenverkehr so gering wie möglich ist.

Page 21: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 20

M2 Die Baustelleneinrichtung, die Anlage der Zwischenlager und die Baumaßnah-men selbst sind so durchzuführen, dass eine Belästigung der Anwohner durch Lärm und Staub so gering wie möglich gehalten wird.

M3 Hinsichtlich der Lärmemissionen durch Geräte, Maschinen und Baufahrzeuge (Baulärm) ist die AVV Baulärm einzuhalten.

M4 Zum Schutz der Bevölkerung vor unzulässigen Expositionen dürfen beim Be-trieb von Hochspannungsleitungen hinsichtlich der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte die nach der 26. BImSchV festgelegten Grenz-werte nicht überschritten werden.

M5 Beim Baustellenbetrieb sind soweit erforderlich Maßnahmen zur Verringerung von Staubemissionen (z.B. Benetzung) anzuwenden. Es sind möglichst emissi-onsarme und gering staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden.

Schutzgut Boden und Flächenverbrauch B1 Baustelleneinrichtungen, Wartung und Betankung von Maschinen sowie die La-

gerung von wassergefährdenden Stoffen werden grundsätzlich außerhalb von gefährdeten Bereichen vorgenommen.

B2 Die Zufahrten zu den Maststandorten und zu der Baustelleneinrichtung sind in erster Linie über vorhandene Wege und Straßen sicherzustellen. Arbeitswege, die Baustelleneinrichtung im Gelände und die Bauzeit selbst sind auf das unbe-dingt notwendige Maß zu beschränken.

B3 Bei der Befahrung von Flächen außerhalb der befestigten Zufahrtswege durch schwere Maschinen (z. B. Autokran, Betonmischer) werden bei Bedarf den Bo-dendruck vermindernde Maßnahmen ergriffen. Dazu können Waben-, Gitter- oder Baggermatratzen verwendet werden.

B4 Generelle Vermeidung der Überlastung von staunässegefährdeten Standorten. B5 Auflockerung des Bodens der Bauwege und sonstiger durch schwere Baufahr-

zeuge beanspruchter Flächen. In sensiblen oder unzugänglichen Gebieten wird auf kleinere Fahrzeuge umgeladen.

B6 Bei Erdarbeiten an den Fundamenten soll vor Aushub der Baugrube die vor-handene Vegetationsschicht fachgerecht ausgebaut, seitlich zwischengelagert und nach der Verfüllung wieder lagengerecht angedeckt werden.

B7 Der Oberboden und der Unterboden sollen getrennt entnommen, gelagert und lagegerecht wieder eingebaut werden.

B8 Die Wiederherstellung eines natürlichen Bodenaufbaues, der die in § 2 Boden-schutzgesetz (BBodSchG) definierten Funktionen erfüllt, soll angestrebt werden.

B9 Gegebenenfalls anfallende Erdmassen durch die Erstellung des Fundaments und die Teile der Betonfundamente selbst sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht an Böschungen etc. anplaniert oder in Geländemulden gekippt werden.

Page 22: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 21

Schutzgut Wasser W1 Baustelleneinrichtungen, Wartung und Betankung von Maschinen und Baufahr-

zeugen sowie die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen werden grundsätzlich außerhalb von gefährdeten Bereichen, in geringen Mengen und auf befestigten Flächen vorgenommen. Bindemittel ist vorzuhalten.

W2 Es ist bei den eingesetzten Maschinen bzw. Geräten, sofern technisch möglich, nur 100 Prozent biologisch abbaubare Trieb- und Schmiermittel zu verwenden. Darüber hinaus ist starker Ölverlust durch entsprechende regelmäßige Kontrol-len weitgehend auszuschließen.

W3 Wird bei den Arbeiten an den Fundamenten Abfall oder verunreinigtes Erdreich wider Erwarten angetroffen, so werden diese Stoffe gewässerunschädlich ent-sorgt.

W4 Um eine Beeinträchtigung des Grundwassers zu vermeiden, wird für die Ver-stärkung bzw. den Neubau der Fundamente chromatarmer Zement verwendet.

W5 Die Erdaufschlüsse sind so gering wie möglich zu halten W6 Bei der Verfüllung von Bodenaufschlüssen ist nur unbelastetes mineralisches

Material zu verwenden. Insbesondere verboten ist der Einsatz von Material, wel-ches wassergefährdende Stoffe enthält.

W7 In unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches ist eine Auffangwanne bereitzuhal-ten, um bei einer eventuellen Leckage an Fahrzeugen auslaufende wassergefährdende Stoffe aufnehmen zu können.

W8 Jede Verunreinigung des Bodens mit wassergefährdenden Stoffen ist sofort dem zuständigen Landratsamt zu melden.

W9 Falls im Arbeitsbereich eines Fundamentes hohes Grundwasser ansteht, kann eine Trockenhaltung der Baugrube erforderlich werden. Dann ist vorgesehen, die Baugrube zu spunden und einen seitlichen Pumpensumpf anzulegen. Das eventuell anfallende Grund- bzw. Schichtwasser wird mit einer Pumpe über Schläuche, zum oberflächennahen Versickern, breitflächig auf der unterstromi-gen Nutzfläche verteilt. In besonderen Fällen kann auch das Absetzen über eine Containerkaskade erforderlich werden. Alternativ ist die Ableitung des im Rah-men der Wasserhaltung anfallenden Pumpwassers in den nächstgelegenen Graben möglich. Bei einer Einleitung in ein Gewässer wird das Pumpwasser über einen Absetzbehälter bzw. über Reisig geleitet und gereinigt.

W10 Die Schmutzfracht des abgepumpten Wassers muss in entsprechender Anwen-dung des § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor der Wiedereinleitung in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer stets so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Schutzgut Kulturelles Erbe und Sonstige Sachgüter K1 Bodendenkmale, die bei Baumaßnahmen zu Tage kommen, unterliegen der ge-

setzlichen Meldepflicht gem. Art. 8 Bay. DSchG und sind unverzüglich der

Page 23: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 22

Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes oder dem Bayer. Landes-amt für Denkmalpflege bekannt zu machen.

K2 Werden während der Baumaßnahmen eventuelle Lesefunde entdeckt, sind diese aufzugreifen und zu sichern.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Maßnahmen, um Gefährdungen von geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermei-den oder zu mindern sind im Rahmen der geplanten Maßnahmen nicht erforderlich. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktio-

nalität

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind im Rahmen der geplanten Maßnahmen nicht erforderlich. 4. Bilanzierung / Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 15 (1) ist der Verursacher ei-nes Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Des Weiteren ist nach § 15 (2) der Verursacher verpflichtet, unver-meidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Er-satzmaßnahmen). Nach § 15 (6) hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten, wenn ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt wird, obwohl die Beeinträch-tigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind. Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird die Bayerische Kompensations-verordnung (BayKompV) zugrunde gelegt, die am 1.9.2014 in Kraft getreten ist sowie die Vollzugshinweise vom 28.05.2015 zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe und die Vollzugshinweise Straßenbau vom 07.08.2013. 4.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Landschaft und

Landschaftsbild

Nach § 19 (2) BayKompV sind in der Regel Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-des durch Mast- oder Turmbauten, die höher als 20 Meter sind, nicht ausgleichbar oder ersetzbar. Somit erfolgt eine Berechnung der Ersatzzahlung für den Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild mit den folgenden Faktoren:

Page 24: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 23

Gemäß BayKompV

Im konkreten Fall

Wertstufen des Landschaftsbildes (Anlage 2.2 BayKompV)

gering

Baukosten (§ 20 (3) und Anlage 5 BayKompV) / Anteilig bei Erhöhung um mehr als 10 %

2.540 Euro

Intensität des Eingriffs (Anlage 5 BayKompV und deren Vollzugshinweise vom 28.05.2015)

hoch

Die Ermittlung der Baukosten erfolgt nach Angabe des Vorhabenträgers auf der Ba-sis des Mastgewichtes, der Material- und Montagekosten sowie der Kosten für den Korrosionsschutz. Die Material- und Montagekosten sowie der Korrosionsschutz be-laufen sich pro Tonne Mastgewicht auf insgesamt 2.540 Euro. Der Betrag von € 2.540 setzt sich wie folgt zusammen: - Materialkosten € 1.340 / to - Montagekosten € 1.000 / to - Kosten für den Korrosionsschutz € 200 / to Die Berechnung der Ersatzzahlung für den Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ergibt 2.278 Euro (gerundet). Dabei wur-den der Neubau von einem, der Ersatzneubau von zwei und im Zuge dessen der Rückbau von zwei Freileitungsmasten berücksichtigt. Die Beseilung der an der Maßnahme beteiligten Freileitungen verkürzt sich insgesamt um 14 Meter (vgl. An-hang 2: Berechnung der Ersatzzahlung Schutzgut Landschaftsbild). Die detaillierte Berechnung der Ersatzzahlung für das Schutzgut Landschaftsbild ist aus der Tabelle im Anhang 2 zu diesem LBP ersichtlich. 4.2 Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Kulturelles Erbe und Sonstige

Sachgüter

Unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen finden keine erheblichen Eingriffe in die Schutzgüter Boden und Flächenverbrauch, Wasser, Klima/Luft, Kulturelles Erbe und Sonstige Sachgüter statt, so dass keine Kompensation erforderlich ist. 4.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Für die Ermittlung der Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Arten- und Le-bensräume finden die Anlagen 3.1, 3.2 und 4.1 der BayKompV sowie die Arbeitshilfe

Page 25: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 24

zur Biotopwertliste - Verbale Kurzbeschreibungen, Stand 07/2014 Anwendung. Er-hebliche nicht vermeidbare Eingriffe sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz auszugleichen oder zu ersetzen (BNatschG § 15). Die Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen durch vorübergehende Bebauungen/Inanspruchnahmen erfolgt ge-mäß den Vollzugshinweisen vom 7.8.2013 für den staatlichen Straßenbau gemäß BayKompV. Bei Walddurchquerungen und anderen Gehölzbeständen werden im Bereich der Trassenschneise Gehölzrückschnitte ohnehin regelmäßig zur Leitungssicherheit vor-genommen. Bei den stattfindenden Ausholzungsmaßnahmen werden die Gehölze auf Stock geschnitten und nach Beendigung der Bauarbeiten kann sich die Vegeta-tion wieder ungestört entwickeln. Die temporären Eingriffe durch die Leitungsumbaumaßnahmen am Umspannwerk Murnau sind nicht erheblich und müssen somit nicht kompensiert werden. Bei den Maßnahmen zum Mastneu-, Ersatzneu- und Mastrückbau sowie der Verschwenkung und Zubeseilung wird in keine Biotopnutzungstypen ≥ 4 Wertpunkte eingegriffen. Durch die geplanten Maßnahmen kommt es bau-, betriebs- und anlagenbedingt zu keinen erheblichen und nachhaltigen Eingriffen in das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist keine Kompensation erforderlich. 5. Kompensation (Ersatzgeldzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen)

Wie unter Kap. 4 dargelegt ist eine Kompensation für das Schutzgut Landschaftsbild erforderlich. 5.1 Ersatzgeldzahlungen für das Schutzgut Landschaftsbild

Die Berechnung der Ersatzzahlung für den Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild ergibt für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen wie in Kap. 4.1 dargelegt insgesamt 2.278 Euro.

Die Ersatzzahlung im Sinne des §15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. Art. 7 Bayeri-

sches Naturschutzgesetz ist vor Baubeginn unter Angabe des Verwendungszweckes auf das

nachstehende Konto des Bayerischen Naturschutzfonds zu überweisen:

Empfänger: Bayerischer Naturschutzfond,

Bank: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers,

IBAN DE04 5022 0900 0007 4377 00, BIC HAUKDEFF

Page 26: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 25

5.2 Ersatzgeldzahlung für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische

Vielfalt

Wie in Kap. 4.3 dargelegt ist für die Maßnahme kein Ausgleich erforderlich (vgl. Kap. 2.6.2). ./..

Page 27: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 26

6. Literatur

AKADEMIE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Hrsg., 1986): Freileitungen und Naturschutz. - Laufener Seminarbeiträge 6/86, 134 Seiten. BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. - AULA-Verlag, Wiesbaden; 715 Seiten. BAUER, H.-G., P.. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF, P. SÜDBECK & K. WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3., überarbeitete Fassung, 8.5.2002. – Vogelschutz 39: 13-60. BAYER. STMLU (HRSG.) (2011): Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Ver-kehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Dezember 2011. Az.: IIB5-4112.79-057/11, B4-K5106-12c/28037, 33/16/15-L 3300-077-47280/11, VI/2-6282/756, 72a-U8721.0-2011/63-1 und E6-7235.3-1/396 („Winderlass“). BAYERISCHE STAATSREGIERUNG (2013) Verordnung der Bayerischen Staatsregierung über die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensa-tionsverordnung – BayKompV) BAYERISCHE STAATSREGIERUNG (2015) Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 28.Mai 2015. BAYERISCHE STAATSREGIERUNG (2014) Vollzugshinweise für den staatlichen Straßenbau für Ein-griffe gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 07. August 2013. BERNSHAUSEN, F., J. KREUZIGER, D. UTHER & M. WAHL (2007): Hochspannungsfreileitungen und Vogelschutz: Minimierung des Kollisionsrisikos. - Naturschutz und Landschaftsplanung 39: 5-12. BEZZEL, E. (1982): Vögel in der Kulturlandschaft. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart; 350 Seiten. BLUM, P. (2004): Regionalplan Oberland – Fortschreibung Kapitel B I - Natur und Landschaft. – https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/be-reich2/raumordnung/rp17/3_vo/rp17_bi_begr_karte2.pdf (Stand: 09.12.2004) (Zugriff: 27.03.2018). DIEPES HEINZ, Refraktionsbestimmung, 2. Auflage 1975, Verlag Bode, FÜNFSTÜCK,H.-J.,G.v.LOSSOW & H.SCHÖPF (2003):Rote Liste gefährdeter Brutvögel Bayerns - Schriftenr. Bayer. Landesamt für Umweltschutz 166:39-44. GAREISGRAHMANN (1993a) u. KRAUSE & KLÖPPEL (1991),Die Bedeutung der landschaftlichen Eigenart für die Landschaftsbildbewertung, Culterra, Schriftenreihe des Instituts für Landespflege der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. GASSNER, E., A. WINKELBRANDT & D. BERNOTAT (2005): UVP - Rechtliche und fachliche Anlei-tung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. - C.F. Müller Verlag, Heidelberg; 476 Seiten. HAAS, D. (1980): Gefährdung unserer Großvögel durch Stromschlag - eine Dokumentation. - Ökol. Vögel 2, Sonderheft: 7-57. HASENEDER, J. (1986): Mögliche Berücksichtigung von Naturschutzbelangen im Bereich von Frei-leitungstrassen. - Laufener Seminarbeiträge 6/96: 105 - 129. JESSEL B., FISCHER_HÜFTLE, P., JENNY, D., ZSCHALICH, A., (2003): Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, (Hrsg.) Bundesamt für Natur-schutz, Angewandte Landschaftsökologie, Heft 53; 2003 GEODATEN Bayern, http://geodaten.bayern. de, 07.05.2018 NOHL, W., 1993, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe

Page 28: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 27

7. Anhang

Anhang 1: Übersichtskarte Untersuchungsraum Landschaftsbild Anhang 2: Tabelle Berechnung der Ersatzzahlung Schutzgut Landschaftsbild

Page 29: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 28

Übersichtskarte Untersuchungsraum Landschaftsbild Anhang 1 Maßstab: etwa 1: 15.000 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)

Page 30: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) · Leitungsumbaumaßnahmen UW Murnau- Planfeststellungsverfahren- Landschaftspflegerische Begleitplanung Seite 4 1.2 Aufgabenstellung

Leitungsumbaumaßnahmen im Zuge des Neubaus des Umspannwerkes Murnau - Planfeststellungsverfahren – Landschaftspflegerische Begleitplanung

Seite 29

Tabelle Berechnung der Ersatzzahlung für das Schutzgut Landschaftsbild Anhang 2 Ltg.Nr. Mast

Nr. Mast-höhe

Bestand (m)

Mast-höhe

Planung (m)

Höhen- diffe-renz (m)

Höhen- diffe-renz (%)

Materialaufwand pro Mast (Ge-samthöhe) in

Tonnen Baukosten

pro Mast bei €/to 2.540,-- *)

Baukosten für Höhen-differenz Bestand / Planung

Land-schaftswert lt. Anlage 2.2 BayKomV

Intensität der vorha-benbe-zogenen Wirkung **) lt. Anlage 5 BayKompV

Bemessung der Ersatzzah-lung in % lt. Anlage 5 BayKompV

Ersatz-zahlung / Netto (Euro)

Maßnahme: Neubau, Ersatzneu und Rückbau von Masten

B81 1a Neubau

-- 36,55 7,25 24,75 20,00 50.800 12.573

gering hoch 3 377

J214 A1a 29,3 0 B45 46

Ersatz- Neubau

-- 36,55 36,55 100,0 20,00 50.800 50.800 gering hoch 3

1.524

J214 A1 Ersatz- Neubau

-- 36,55

7,25 24,75 20,00 50.800 12.573 gering hoch 3

377 J214 A1b

Ersatz- Rückbau

29,3 0 gering --- ---

Maßnahme: Zubeseilung und Verschwenken von Leiterseilen

B81, B45, J214

Die Länge der Beseilung verringert sich bei der Ltg. Nr. J214 um insgesamt 7 Meter, bei der Ltg. Nr. B45 um 2 Meter und bei der Ltg. B81 um 5 Meter. Insgesamt verkürzt sich die Beseilung an den drei Leitungen um 14 Meter (vgl. Kap.2.1.2)

Ersatzzahlung für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen (gerundet): 2.278

*) Baukosten pro Tonne (Angabe des Vorhabenträgers): Materialkosten € 1.340 + Montagekosten € 1.000 + Korrosionsschutz € 200 = € 2.540

**) Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung: Masterhöhungen um < 10 % Höhendifferenz Altanlage zu Neuanlage nicht erheblich; 10 m bis 20 m Endhöhe der Anlage gering; > 20 m bis 30 m Endhöhe der Anlage mittel; > 30 m Endhöhe der Anlage hoch

./..