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Datum der Ausgabe: 13.01.2016 Landtag Brandenburg P-ALUL 6/13 6. Wahlperiode Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Protokoll 13. Sitzung (öffentlich) 2. Dezember 2015 Potsdam - Haus des Landtages 13.30 Uhr bis 15.35 Uhr Vorsitz: Sven Schröder (AfD) Protokoll: Ekkehard Mieth Anwesende Ausschussmitglieder: Dieter Dombrowski (CDU) Thomas Domres (DIE LINKE) Udo Folgart (SPD) Andreas Gliese (CDU) Jutta Lieske (SPD) Benjamin Raschke (GRÜNE/B90) Wolfgang Roick (SPD) Sven Schröder (AfD-Fraktion) Anke Schwarzenberg (DIE LINKE) Erik Stohn (SPD)

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Datum der Ausgabe: 13.01.2016

Landtag Brandenburg P-ALUL 6/13 6. Wahlperiode Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Protokoll 13. Sitzung (öffentlich) 2. Dezember 2015 Potsdam - Haus des Landtages 13.30 Uhr bis 15.35 Uhr Vorsitz: Sven Schröder (AfD) Protokoll: Ekkehard Mieth Anwesende Ausschussmitglieder: Dieter Dombrowski (CDU) Thomas Domres (DIE LINKE) Udo Folgart (SPD) Andreas Gliese (CDU) Jutta Lieske (SPD) Benjamin Raschke (GRÜNE/B90) Wolfgang Roick (SPD) Sven Schröder (AfD-Fraktion) Anke Schwarzenberg (DIE LINKE) Erik Stohn (SPD)

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Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 2. Dezember 2015 13. Sitzung (öffentlich) mi-we

Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle zur 12. Sitzung 2. Bericht des MLUL zur Vergabe der Landesgartenschau 2019 3. Abschließende Beratung zum Antrag in DS 6/1600 - Schutz vor Afrikanischer

Schweinepest intensivieren und Gebühren für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild aussetzen

4. Verständigung zur Mitberatung des überwiesenen Gesetzentwurfes in DS

6/ 6/2924 - Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften

5. Beratung zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 6. Bericht des MLUL über das weitere gesetzgeberische Vorgehen bezüglich Ein-

führung einer landesspezifischen Erbrechtsregelung für landwirtschaftliche Be-triebe bzw. zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses 6/2509

7. Bericht des MLUL zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners 8. Bericht des MLUL zur Untersetzung des Maßnahmenprogramms zur Biologi-

schen Vielfalt 9. Bericht des MLUL zur Überarbeitung des Leitfadens zur Erstellung von Ma-

nagementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Brandenburg 10. Verschiedenes

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Festlegungen und Beschlüsse: (zu TOP 1) 1. Das Protokoll der 12. Sitzung des ALUL wird bestätigt. (Zu TOP 2) 2. Der Bericht des Ministers zur Vergabe der Landesgartenschau 2019 wird zur

Kenntnis genommen. (Zu TOP 3) 3. Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden AEEV, den Antrag in DS 6/1600

in der vom ALUL beschlossenen Fassung - „Unterstützende Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umsetzen“ - (Anlage 1) dem Land-tag zur Annahme zu empfehlen.

4. Das MLUL sagt zu, dem Ausschuss eine Übersicht zur Verwendung der

Jagdabgabe nachzureichen (Siehe dazu Anlage 9). (Zu TOP 4) 5. Die abschließende Beratung zur Stellungnahme des ALUL an den AIK zum

Gesetzentwurf in DS 6/2924 - Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Lan-desbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften - findet in der Sit-zung am 06.01.2016 statt.

(Zu TOP 5) 6. Die abschließende Beratung zur Stellungnahme des ALUL an den AIK zum

Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (DS 6/1788) findet in der Sitzung am 06.01.2016 statt.

(Zu TOP 6) 7. Der Minister kündigt an, zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses 6/2509-B

voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2016 einen Gesetzentwurf zur Höfeord-nung in Brandenburg vorzulegen.

(Zu TOP 7) 8. Der Bericht des MLUL zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wird

zur Kenntnis genommen. (Zu TOP 8) 9. Der Bericht des MLUL zur Untersetzung des Maßnahmenprogramms zur Bio-

logischen Vielfalt (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

10. Das MLUL sagt zu, Zahlen zur Untersetzung des Ökologischen Landbaus nachzureichen.

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(Zu TOP 9) 11. Das MLUL sagt zu, dem ALUL den Entwurf zur Überarbeitung des Leitfadens

zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Bran-denburg zur Kenntnis zu geben.

(zu TOP 10) 12. Das MLUL informiert den ALUL am Rande des Plenums am 16./17.12.2015

über die Maßnahmen zum Erhalt der Obstbauversuchsanstalt Müncheberg. 13. Der Terminplan des ALUL für das Jahr 2016 (Anlage 8) wird zur Kenntnis ge-

nommen. 14. Für die Tagesordnung der 14. Sitzung des ALUL am 06.01.2016 werden vor-

gesehen:

- Abschließende Beratung zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungs-strukturreform 2019 (DS 6/1788)

- Abschließende Beratung zum Gesetzentwurf in DS 6/2924 - Gesetz zur Er-richtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften

- Bericht des MLUL zum Leitbild Siedlungswasserwirtschaft - Bericht des MLUL zum Wolfsmanagement

Weitere Tagesordnungspunkte sind bis zum 16.12.2015 anzumelden. 15. Für die Sitzung des ALUL am 24.02.2016 wird eine Anhörung zur Fischerei-

wirtschaft vorgesehen. Von den Koalitionsfraktionen wird dazu ein schriftlicher Antrag nachgereicht.

Aus der Beratung: Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die mit der Einladung vorge-schlagene Tagesordnung zur Diskussion. Dabei weist er darauf hin, dass zwischen-zeitlich vom Abgeordneten Raschke eine Erweiterung um einen TOP „Bericht des Ministers zur Vergabe der Landesgartenschau 2019“ und vom Abgeordneten Gliese unter TOP Verschiedenes ein „Bericht des MLUL zur Sicherung des landwirtschaftli-chen Versuchswesens, insbesondere der Obstbauversuchsstation Müncheberg“ be-antragt wurden. Außerdem habe Minister Vogelsänger angeboten, unter TOP Ver-schiedenes über Ergebnisse der 85. UMK zu berichten. Abgeordnete Lieske (SPD) beantragt namens der Koalitionsfraktionen den in der Einladung vorgesehenen TOP 6 zum Wolfsmanagement in die Januarsitzung zu ver-schieben und dann auch die Ergebnisse der heutigen Tagung zum Wolfsmanage-ment einzubeziehen. Der Vorsitzende stellt zur geänderten Tagesordnung einstimmige Zustimmung fest.

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Zu TOP 1: Protokollkontrolle zur 12. Sitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass es keine Änderungsanträge zum Protokollentwurf gibt und lässt über das Protokoll abstimmen. Dem Protokoll wird einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt. Zu TOP 2: Bericht des MLUL zur Vergabe der Landesgartenschau 2019 Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) bittet als Antragsteller für den TOP im Zu-sammenhang mit der Auswahl der Stadt Wittstock um Auskunft darüber, welche För-dertöpfe der EU genutzt werden sollen, welche Förderkriterien dafür gelten, was die Evaluation der letzten Landesgartenschau ergeben hat und welche Rückschlüsse daraus für die nächste Gartenschau gezogen werden. Minister Vogelsänger erklärt, dass der Bekanntgabe des nächsten Standortes der Landesgartenschau eine einstimmige Empfehlung der Interministeriellen Arbeits-gruppe unter Mitwirkung des Städte- und Gemeindebundes und des Vereins zur För-derung von Landesgartenbauausstellungen in Brandenburg e. V. vorausgegangen sei. Aufgrund der Einstimmigkeit sei kein weiterer Prüfprozess notwendig gewesen und das Ergebnis habe so frühzeitig verkündet werden können. Das ergebe auch einen Zeitgewinn für die Vorbereitungen, wo jedes Projekt zur Förderung entspre-chend beantragt werden müsse. In Auswertung der Landesgartenschau 2013 sei das Auswahlverfahren geändert worden durch Offenlegung der Bewertungskriterien und eine Zweistufigkeit mit einem Interessenbekundungsverfahren und einer qualifizierten Bewerbung. Die letzte Landesgartenschau in Prenzlau 2013 sei erfolgreich gewesen hinsichtlich der Regionalentwicklung und Wittstock 2019 verfolge das gleiche Fördermodell wie Prenzlau. Das heiße für Wittstock, sich in erster Linie um Fördermittel aus den Berei-chen Ländliche Entwicklung und Städtebauförderung zu bewerben. Dazu müssten die einzelnen Projekte die Förderkriterien der entsprechenden Richtlinien erfüllen. Der Eigenanteil und der Durchführungshaushalt seien von der Stadt Wittstock abzu-decken. Landesmittel würden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Zum Haus-halt 2018/19 könne er noch keine Aussagen machen. Wesentlich sei auch, dass die Nachhaltigkeit gewährleistet ist und die Projekte über die Gartenschau hinaus wirksam sind. Solche Projekte seien von Wittstock vorge-schlagen worden.

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Zu TOP 3: Abschließende Beratung zum Antrag in DS 6/1600 - Schutz vor Af-rikanischer Schweinepest intensivieren und Gebühren für Trichi-nenuntersuchungen für Schwarzwild aussetzen

Der Vorsitzende verweist auf die vorliegenden Beschlussempfehlungen zu dem An-trag von der CDU-Fraktion (Anlage 2), von den Koalitionsfraktionen (Anlage 3), von der Fraktion GRÜNE/B90 (Anlage 4) und von der AfD-Fraktion (Anlage 5). Abgeordneter Gliese (CDU) führt aus, dass die CDU-Fraktion an ihrem Antrag fest-hält und ihn im Ergebnis der Anhörung dahingehend erweitert, dass die Trichinenun-tersuchungsstellen die entsprechenden Gebühren direkt mit dem Land abrechnen können. Weiterhin soll der AEEV gebeten werden darauf hinzuwirken, dass das Fachressort die personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsbehörden umfassend evaluiert, um eine kompetente und handlungsfähige Veterinärverwaltung auch in Zukunft zu gewährleisten. Abgeordnete Schwarzenberg (DIE LINKE) spricht für die Koalition und erklärt unter Bezug auf die Stellungnahme, dass eine Gebührenbefreiung abgelehnt wird, weil eine Ermäßigung oder Befreiung im Ermessen der Landkreise liege. Eine Gebühren-befreiung in einzelnen Landkreisen Bayerns habe gezeigt, dass das nicht zu einem erhöhten Abschuss von Frischlingen geführt hat. Abgeordnete Lieske (SPD) ergänzt zur Stellungnahme der Koalitionsfraktionen, dass im ersten Satz die Wörter „den Antrag der CDU Fraktion abzulehnen und“ zu strei-chen sind. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) sagt, dass seine Fraktion keiner der vorlie-genden Beschlussempfehlungen zustimmen könne, so dem AfD-Vorschlag wegen der Jagd in Schutzgebieten, im CDU-Antrag sei die Formulierung „drohender Aus-bruch“ zu schwammig, bei der Koalition fehle der Hinweis auf eine kleinteilig zu struk-turierende Landwirtschaft und die Finanzierung komplett auf die Landkreise abzustel-len, werde ebenfalls nicht für richtig gehalten. Deshalb habe seine Fraktion einen eigenen Beschlussvorschlag vorgelegt. Unter Bezug auf die Forderung in der Beschlussempfehlung der AfD zum Einsatz von Mitteln aus der Jagdabgabe für Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der ASP möchte er wissen, ob so etwas schon gemacht wird. Er erweitert seine Frage an das MLUL hinsichtlich der Verwendung der Jagdabgabe überhaupt. Herr Hardt (MLUL) erläutert zur Jagdabgabe, dass diese von den ca. 12.500 Jägern in Brandenburg erbracht wird durch jeweils 25 € Jagdabgabe, die neben den Verwal-tungsgebühren bei der Verlängerung der Jagdscheine erhoben wird, was alle ein bis drei Jahre erfolgt. Das gesamte Volumen der Jagdabgabe betrage schwankend um die 300.000 € im Jahr. Die Verwendung dieser Mittel erfolge entsprechend einer För-derrichtlinie und eine Übersicht darüber könne dem Ausschuss nachgereicht werden. Für die im AfD-Beschlussentwurf vorgesehene Verwendung stünden keine nennens-werten Mittel aus der Jagdabgabe zur Verfügung.

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Abgeordneter Folgart (SPD) bemerkt zur Beschlussempfehlung der Fraktion GRÜ-NE/B90, dass ein Prüfauftrag zur Förderung von Flächen mit Bejagungsschneisen ab 2016 erteilt sei. Abgeordneter Schröder (AfD) weist bei der Beschlussempfehlung der AfD insbeson-dere darauf hin, dass die Trichinenuntersuchung landesweit auf eine einheitliche Ge-bühr von 5 € festgelegt werden soll. Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben sollten aus der Jagdabgabe nicht umfassend finanziert sondern finanziell bezu-schusst werden. Insofern interessiere ihn auch die Untersetzung des Mitteleinsatzes aus der Jagdabgabe. Abgeordneter Dombrowski (CDU) äußert die Meinung, dass es durch den Aus-tausch der Argumente nicht dazu kommen werde, dass die Koalition dem Antrag der CDU gegen den Willen der Landesregierung zustimmen wird. Letzten Endes gehe es darum, ob das Land bereit ist, 200.000 bis 300.000 € für vorbeugenden Seuchen-schutz bereitzustellen. Alles andere seien vorgeschobene Argumente. Der Vorsitzende stellt fest, dass es keinen weiteren Beratungsbedarf gibt und stellt die Beschlussempfehlungen aus den Fraktionen in der Reihenfolge des Eingangs zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion wird mit 3 : 4 : 2 Stimmen abgelehnt. Die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wird mit 6 : 3 : 1 Stimmen ange-nommen. Die Beschlussempfehlung der Fraktion GRÜNE/B90 wird mit 1 : 9 . 0 Stimmen abge-lehnt. Die Beschlussempfehlung der AfD-Fraktion wird mit 1 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit der Ausschuss mehrheitlich der Be-schlussempfehlung der Koalitionsfraktionen folgt und dem federführenden AEEV empfiehlt, den Antrag in DS 6/1600 in dieser Fassung dem Landtag zur Annahme zu empfehlen. Zu TOP 4: Verständigung zur Mitberatung des überwiesenen Gesetzentwur-

fes in DS 6/2924 - Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Lan-desbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften

Der Vorsitzende verweist auf das Schreiben des Vorsitzenden des federführenden AIK, dass der AIK beschlossen hat, zu dem Gesetzentwurf die kommunalen Spitzen-verbände anzuhören und die Durchführung weiterer Anhörungen in das Ermessen der jeweils zuständigen Fachausschüsse stellt. Weil das Gesetz z. T. bereits zum 01.02.2016 in Kraft treten soll, beabsichtige der AIK abschließende am 14.01.2016 zum Gesetzentwurf zu beraten. Für den ALUL bedeutet das, in seiner Sitzung am 06.01.2016 seine Stellungnahme zu verabschieden.

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Er stellt zur Diskussion, ob eine Anhörung für notwendig erachtet wird und wenn ja, wer zu welchen Artikeln des Gesetzentwurfes angehört werden soll und wann, um den Zeitplan einzuhalten. Abgeordnete Lieske (SPD) erklärt für die Koalitionsfraktionen, dass es keinen weite-ren Anhörungsbedarf über die Anhörung des AIK hinaus gibt und mit Blick auf den Fachbereich dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden könne. Abgeordneter Dombrowski (CDU) sagt, dass das seine Fraktion ebenso sehe. Die Umgestaltung sei eine organisatorische Angelegenheit, die in der Verantwortung der Landesregierung liege. Verwaltungsaufgaben würden nicht wegfallen und deshalb bestünde keine Notwendigkeit für Anhörungen oder Stellungnahmen. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) regt an, schriftliche Stellungnahmen vom Per-sonalrat des LUGV und vom Landesbüro der Naturschutzverbände einzuholen. Abgeordneter Schröder (AfD) ist ebenfalls der Meinung, dass auf eine Anhörung verzichtet werden könne. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) bemerkt, dass er bisher keine überzeugenden Argumente für die Auflösung des LUGV vernommen habe, um darüber eine Ent-scheidung zu fällen. Minister Vogelsänger betont, dass die Landesämter wichtige Vollzugsbehörden im Förder-, Genehmigungs- und Überwachungsbereich sind und er es für notwendig erachte, dass sich die Zuständigkeit des MLUL in den beiden Landesämtern entspre-chend fortsetze. Der Vorsitzende beendet die Debatte mit der Feststellung, dass der Ausschuss auf eine Anhörung verzichtet und in seiner Sitzung am 06.01.2016 abschließend zur Stellungnahme an den AIK zum Gesetzentwurf beraten wird. Zu TOP 5: Beratung zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstruktur-

reform 2019 Der Vorsitzende stellt voran, dass der ALUL vom federführenden AIK gebeten wur-de, seine Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen nach der Anhörung an den AIK zu übermitteln. Das bedeute für den ALUL nach der am 12.11.2015 durchgeführten An-hörung eine Verabschiedung der Stellungnahme in der Sitzung am 06.01.2016. Herr Plückelmann (MIK) berichtet, dass nach den durchgeführten 18 Leitbildkonfe-renzen jetzt für den 16.01.2016 in Cottbus ein Reformkongress geplant sei zu den wichtigen Themen wie z. B. Funktionalreform und Kriterien der Einkreisung. Die Ein-ladung dazu werde in Kürze herausgehen. Danach seien Regionalkonferenzen vor-gesehen und am Ende des Prozesses, nach erfolgten Auswertungen, könne im Juli 2016 die Beschlussfassung des Landtages zum Leitbild für die Strukturreform 2019

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erfolgen. Wenn dieser Beschluss vorliegt, folge die Erarbeitung der gesetzgeberi-schen Notwendigkeiten bis Mitte 2018, damit die Kommunalwahlen im Mai 2019 ent-sprechend der neuen Strukturen erfolgen können. Abgeordneter Dombrowski (CDU) möchte von Minister Vogelsänger wissen, was er als Fachminister von dem Vorhaben hält, die Forsttätigkeiten des Landes aufzuteilen, d. h. die Bewirtschaftung beim Land zu lassen und die hoheitlichen und Gemein-wohlaufgaben zu kommunalisieren. Weiter möchte er wissen, wie es im Zusammen-hang mit der Strukturreform mit der Forstausbildung in Kunsterspring weitergehen soll. Minister Vogelsänger antwortet, dass sein Ziel ein starker Landesbetrieb Forst sei, der das Forstvermögen des Landes nachhaltig bewirtschaftet, die wirtschaftlichen Belange im Bereich der Holzwirtschaft mit den hunderten Arbeitsplätzen sichert und ebenso die forstwirtschaftliche Ausbildung. Ansonsten gebe es die Grundsatzent-scheidung, dass hoheitliche Aufgaben kommunalisiert werden. Das halte er für reali-sierbar. Auf eindringliche Nachfragen des Abgeordneten Dombrowski bestätigt er, dass er aus fachlicher Sicht zu der vorgesehenen Aufteilung der Forstaufgaben steht und dass die Waldarbeitsschule Kunsterspring weiter ausbilden wird und nicht kommuna-lisiert oder privatisiert wird. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) sagt, dass in der Anhörung mehrfach von Tie-fenprüfungen die Rede gewesen sei und möchte vom MLUL wissen, ob solche durchgeführt wurden bzw. werden und wie mit den Ergebnissen umgegangen wird. Vom MIK möchte er wissen, welche Ergebnisse aus der Fragebogenerfassung zu den zur Kommunalisierung vorgesehenen Arbeitsaufgaben vorliegen und ob und wo die einsehbar sind. Minister Vogelsänger führt aus, dass es zur Tiefenprüfung im MLUL drei Arbeits-gruppen gibt - eine für Fragen des Forstbereiches, eine zu den Bereichen Immissi-onsschutz und Wasser und eine zur Flurneuordnung. Bei der Flurneuordnung sei noch abzuklären, welchen Stand welche Flurneuordnungsverfahren aufweisen und wie es mit dem Verband weitergeht. Das Ergebnis der Tiefenprüfung werde in die Diskussion mit dem federführenden MIK und den Entscheidungsprozess des Land-tages einfließen. Der Minister fährt fort, dass es ihm wichtig sei, weiterhin ein starkes Landesamt für Umwelt für grundsätzliche Entscheidungen zu haben für die Großschutzgebiete und den Hochwasserschutz. Zur Frage des Abgeordneten Raschke nach Ergebnissen aus der Fragebogenerfas-sung des MIK zu den zur Kommunalisierung vorgesehenen Arbeitsaufgaben sagt Herr Plückelmann (MIK), dass die Erfassung laufe, zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen er aber noch keine Aussage treffen kann, weil er erst vor zwei Tagen zum Leiter der Stabstelle berufen wurde.

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Abgeordneter Domres (DIE LINKE) fragt nach, welche Rolle die Funktionalrefor-men I und II bei dem geplanten Reformkongress in Cottbus spielen werden. Herr Plückelmann (MIK) antwortet, dass es in Cottbus um die Frage gehe, wo gibt es bürgernahe Verwaltung auf welchem Wege. Die Frage der Umverteilung von Auf-gaben sei unabhängig von den Funktionalreformen I und II. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) äußert die Meinung, dass die Ergebnisse der Tiefenprüfung und Ergebnisse aus Fachkonferenzen bei der Stellungnahme des Ausschusses Berücksichtigung finden müssen. Deshalb sollte der Ausschuss seine Stellungnahme an den federführenden AIK gegebenenfalls bis dahin zurückstellen und sich nicht an die vorgegebene Frist von sechs Wochen nach der Anhörung hal-ten. Abgeordnete Lieske (SPD) erwidert, dass die Koalition dafür sei, die Stellungnahme im ALUL wie vorgegeben am 06.01.2016 zu beschließen. Abgeordneter Dombrowski (CDU) und Abgeordneter Schröder (AfD) sprechen sich ebenfalls für die Einhaltung des Termins aus. Auf die Nachfrage des Abgeordneten Raschke (GRÜNE/B90) zur Durchführung von Fachkonferenzen führt Herr Plückelmann (MIK) aus, dass, wie bereits erwähnt, nach dem Reformkongress Regionalkonferenzen durchgeführt werden sollen. Spezi-elle Fachkonferenzen würden nicht vorgesehen aufgrund des breiten Dialogs in allen Landkreisen. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) bemerkt, dass bei dieser Verfahrensweise die schwierige Reform keine Akzeptanz finden werde. Der Vorsitzende hält abschließend fest, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 06.01.2016 abschließend zur Stellungnahme zum Entwurf des Leitbildes für die Ver-waltungsstrukturreform beraten wird. Zu TOP 6: Bericht des MLUL über das weitere gesetzgeberische Vorgehen

bezüglich Einführung einer landesspezifischen Erbrechtsregelung für landwirtschaftliche Betriebe bzw. zur Umsetzung des Land-tagsbeschlusses 6/2509

Der Vorsitzende verweist auf das Schreiben von Minister Vogelsänger mit der Stel-lungnahme des Bundeslandwirtschafsministers zur Höfeordnung (Anlage 6.) und dass der Bundesminister darin auf die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers hinweist und Minister Vogelsänger ankündigt, in Umsetzung des Landtagsbeschlus-ses eine landeseigene gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Als Antragsteller für den TOP regt er an, eine Anhörung zur Höfeordnung durchzufüh-ren mit Vertretern betroffener Interessen und aus Bundesländern mit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung.

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Die Abgeordneten Domres (DIE LINKE) und Lieske (SPD) plädieren dafür, zunächst das vom Minister angekündigte Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und dann über eine Anhörung zu diskutieren. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) stimmt seinen Vorrednern zu und erinnert da-ran, dass seine Fraktion im Plenum angeregt habe, bei einer landesgesetzlichen Re-gelung die Stellung der Frauen in der Höfeordnung entsprechend zu berücksichtigen. Minister Vogelsänger führt aus, dass er entsprechend Landtagsbeschluss eine lan-deseigene gesetzliche Regelung erarbeiten und möglichst noch im I. Halbjahr 2016 dem Landtag vorlegen werde. Die Anregung von GRÜNE/B90 werde er mit aufneh-men. Zu TOP 7: Bericht des MLUL zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspin-

ners Minister Vogelsänger berichtet zur Situation im Jahr 2015, dass in Zusammenarbeit auch mit der kommunalen Ebene und dem Landesbetrieb für Straßenwesen, eine effektive Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgen konnte. Dem Lan-desbetrieb Forst Brandenburg seien Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro entstan-den. In den Hauptbefallsgebieten habe die EPS-Population erfolgreich reduziert wer-den können, allerdings habe sie sich weiter in Richtung Süden und Südosten ausge-breitet. Deshalb habe er großes Interesse daran, dass die Bekämpfung auch in 2016 sichergestellt wird. Dazu bemühe man sich beim zuständigen Bundesamt um eine zeitnahe Zulassung geeigneter Biozide und Pflanzenschutzmittel. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) möchte wissen, welche Mittel zum Einsatz kommen sollen und ob auch der Einsatz natürlicher Gegenspieler zur Bekämpfung eine Rolle spielt. Weiterhin äußert er Bedenken, wenn man sich immer wieder auf Zulassungsverlängerungen verlasse und nicht strategisch an Lösungsansätzen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners arbeite. Herr Dr. Leßner (MLUL) führt aus, dass Schlupfwespen und andere Insekten als na-türliche Gegenspieler zum Eichenprozessionsspinner in Brandenburg im Gegensatz z. B. zu Süddeutschland bisher nicht wirksam werden. Offensichtlich hätten diese ihr Beuteschema noch nicht entsprechend erweitert. Für den Pflanzenschutzbereich sei das Mittel Dipel ES noch bis 2021 zugelassen, im Biozidbereich, d. h. im Gesundheitsschutz, laufe die Zulassung für Dipel ES im April 2016 aus. Das zuständige Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe zugesagt, dass an einer erneuten Zulassung gearbeitet werde. Sollte die Freigabe nicht erfolgen, gebe es im Biozidbereich ein Problem und die Bekämpfung könnte dann nur mechanisch mit Absaugen erfolgen, was um ein vielfaches teurer sei. Auf Nachfrage des Abgeordneten Domres (DIE LINKE) zur Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene berichtet Herr Dr. Leßner (MLUL), dass der Landesbetrieb Forst

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grundsätzlich eine Zusammenarbeit anbiete und dass die Landkreise von dem Ange-boten unterschiedlich Gebrauch machen. Der Landesbetrieb würde aber in jedem Falle beratend zur Verfügung stehen. Zu TOP 8: Bericht des MLUL zur Untersetzung des Maßnahmenprogramms

zur Biologischen Vielfalt Staatssekretärin Dr. Schilde vertritt im weiteren Verlauf der Sitzung Minister Vogel-sänger und verweist auf den vorliegenden schriftlichen Bericht (Anlage 7), der zeige, in welchen Bereichen aktiv die Umsetzung des Maßnahmenprogramms erfolgt. Abgeordneten Raschke (GRÜNE/B90) interessiert eine Gegenüberstellung zu Ver-änderungen in der Förderung einzelner Maßnahmen. Er kündigt an, dazu noch ent-sprechende Nachfragen an das MLUL zu formulieren. Abgeordnete Schwarzenberg (DIE LINKE) fragt nach der vorgesehenen Förderung des Ökolandbaus. Staatssekretärin Dr. Schilde verweist darauf, dass für die neue Förderperiode die Fördersätze für den Ökolandbau erheblich erhöht wurden, was auf erhebliches Inte-resse stoße und sich positiv auf die Anzahl der Betriebe und die Flächenausweitung auswirke. Entsprechende Zahlen zur Untersetzung werde sie nachreichen. Zu TOP 9: Bericht des MLUL zur Überarbeitung des Leitfadens zur Erstellung

von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Branden-burg

Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) erinnert zunächst daran, dass die EU vor ei-nem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, weil die Sicherung der FFH-Gebiete und auch die entsprechende Managementplanung noch nicht ausreichend erfolgt ist. Aus diesem Grunde habe man beschlossen, zur Siche-rung der FFH-Gebiete im Wesentlichen die so genannte Erhaltungszielverordnung zur Anwendung zu bringen. Dazu gehöre die Festschreibung der Lebensraumtypen und die kartografische Darstellung, aber nicht die Beschreibung von Ge- und Verbo-ten. Daraus ergebe sich zur Sicherung der FFH-Gebiete ein verkürztes Verfahren. In 19 Gebieten werde die Sicherung als Naturschutzgebiet vorgenommen und ansons-ten werde die Sicherung bis 2018 erledigt sein müssen. Zur Überarbeitung des Leitfadens für die FFH-Managementplanung sei in einem um-fangreichen Konsultationsprozess begonnen worden, sich auf die Dinge zu konzent-rieren, die das EU-Recht fordert. Dabei sollen die Kommunikationsstruktur verändert und die kartografische und textliche Darstellung gestrafft werden, ohne dass fachli-che Belange zurückgelassen werden. Aus diesem Grunde werde der neue Leitfaden mit Fachleuten erarbeitet und es sei geplant, den Entwurf des Leitfadens im Januar 2016 vorliegen zu haben und dann noch vor der Inkraftsetzung den Naturschutz- und Umweltverbänden sowie den Landnutzerverbänden zur Verfügung zu stellen und

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Landtag Brandenburg P-ALUL 6/13 S. 13

Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 2. Dezember 2015 13. Sitzung (öffentlich) mi-we

ihnen unter Verzicht auf ein größeres Beteiligungsverfahren kurzfristig die Möglich-keit zur Stellungnahme zu geben. Abgeordneter Raschke (GRÜNE/B90) sagt, dass er davon ausgehe, dass auch die Ausschussmitglieder den Entwurf zur Kenntnis erhalten. Das sagt Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) zu. Abgeordnete Lieske (SPD) bemerkt, dass sie in ihrer Region feststellen könne, dass sich die Akzeptanz für die Unterschutzstellungen erhöht. Jetzt sei es notwendig da-rauf zu achten, dass es im jeweiligen Verfahren zu einem Ergebnis kommt, das eine hohe Akzeptanz bei allen am Verfahren Beteiligten vor Ort findet. Abgeordneter Domres (DIE LINKE) wirft die Frage auf, welche Möglichkeiten hin-sichtlich der Abwägung unterschiedlicher Interessen im Beteiligungsverfahren gese-hen werden und ob zur Lösung von Interessenkonflikten Mediationsverfahren ange-dacht seien. Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) antwortet, dass auf Kommunikation großen Wert gelegt werde. Den Planungsbüros werde das mit der Auftragsvergabe deutlich vorgegeben, so z. B. Auftaktveranstaltungen, bilaterale Gespräche mit Betroffenen-gruppen und öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen bis zu Exkursionen durchzuführen. Zu TOP 10: Verschiedenes Bericht des MLUL zu Ergebnissen der Umweltministerkonferenz Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) verweist auf das Protokoll der UMK, welches dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wurde. Daraus sei die umfangreiche Tages-ordnung mit 64 Tagesordnungspunkten ersichtlich. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf die Beschlüsse zu TOP 10/11/12, mit denen der Bundesumweltministerin das Ver-handlungsmandat für die Weltklimakonferenz gestärkt werde sowie auf die TOPs 18 und 63 mit Beschlüssen zu Versorgungssicherheit und Netzausbau Energie und zur Energieeinsparung. Daraus ergebe sich ein umfangreiches Aufgabenfeld für die nächsten Jahre. Obstbauversuchsanstalt Müncheberg Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) bezeichnet, die Obstversuchsanstalt Münche-berg als wesentlichen Bestandteil des landwirtschaftlichen Versuchswesens. Sowohl durch den Koalitionsvertrag als auch Beschlüsse des Landtages sei man gehalten, das Versuchswesen fortzuführen und die Versuchsanstalt dauerhaft in eine tragfähi-ge Struktur zu überführen. Insoweit stehe die Obstversuchsanstalt nicht zur Debatte. Aktuell gebe es Probleme in der Versuchsanstalt, weil eine dauerhafte Finanzierung über Projektfinanzierung ohne VE nicht gesichert ist. Auch sie habe gerade erst Kenntnis drüber erhalten, dass offensichtlich Arbeitsverträge in Gefahr seien und ha-be veranlasst, unterschiedliche Informationen aufzuklären und gestern Prüfaufträge

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Landtag Brandenburg P-ALUL 6/13 S. 14

Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 2. Dezember 2015 13. Sitzung (öffentlich) mi-we

verteilt. Sie hoffe, in der nächsten Woche schlauer zu sein und dann die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Auf Nachfrage der Abgeordneten Dombrowski (CDU) und Folgart (SPD) sagt Staatssekretärin Dr. Schilde (MLUL) zu, den Ausschuss noch vor der Weihnachts-pause am Rande des Dezemberplenums über den Zwischenstand bei der Lösung des Problems zu informieren. Sonstiges Der Vorsitzende verweist auf den auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses basierenden Terminplan für Sitzungen des ALUL im Jahr 2016 (Anlage 8). Der Ter-minplan wird ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Abgeordneter Domres (DIE LINKE) beantragt für die Februarsitzung namens der Koalitionsfraktionen eine Anhörung zur Fischereiwirtschaft und kündigt an, eine Kon-kretisierung des Antrages nachzureichen. Der Vorsitzende fasst anhand der erfolgten Verständigungen die für die Tagesord-nung der Ausschusssitzung vorliegenden Tagesordnungspunkte wie folgt zusammen: - Abschließende Beratung zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturre-

form 2019 (DS 6/1788) - Abschließende Beratung zum Gesetzentwurf in DS 6/2924 - Gesetz zur Errichtung

und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften, - Bericht des MLUL zum Leitbild Siedlungswasserwirtschaft - Bericht des MLUL zum Wolfsmanagement Er bittet darum, gegebenenfalls weitere Tagesordnungspunkte bis zum 16.12.2015 anzumelden. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 14. Sitzung am 06.01.2016 bestätigt.)

Anlagen Anlage 1: Stellungnahme des ALUL zu DS 6/1600 (zu TOP 3) Anlage 2: BE der CDU-Fraktion zu DS 6/1600 (zu TOP 3) Anlage 3: BE der Koalitionsfraktionen zu DS 6/1600 (zu TOP 3) Anlage 4: BE der Fraktion GRÜNE/B90 zu DS 6/1600 (zu TOP 3) Anlage 5: BE der AfD-Fraktion zu DS 6/1600 (zu TOP 3) Anlage 6: Schreiben MLUL/BMEL zur Höfeordnung (zu TOP 6) Anlage 7: Bericht Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt (zu TOP 8) Anlage 8: Sitzungstermine ALUL 2016 (zu TOP 10) Anlage 9: Verwendung Jagdabgabe (zu TOP 3)

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BRANDENBURG

Landtag ärandonburg; Postfach 60 10 64; 19410 Potsdam

Vorsitzende des Ausschuss für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz Abg. Kerstin Kaiser, MdL

Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Der Vorsitzende

im Hause

Datum: . Dezember 2015

Stellungnahme des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in der Mitberatung zum Antrag in DS 6/1600 - Schutz vor Afrikanischer Schweinepest intensivieren und Gebüh-ren für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild aussetzen

Sehr geehrte Frau Kollegin,

der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat nach der Anhörung in seiner 12. Sitzung am 04.11.2015 (siehe P-ALUL 6/12) abschließend in seiner 13. Sitzung am 02.12.2015 über den oben genannten Antrag beraten.

Zur abschließenden Beratung lagen dem Ausschuss ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koali-tionsfraktionen und jeweils Änderungsanträge der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und von der Fraktion GRONE/B90 vor.

Im Ergebnis der Beratung wurde dem Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich zugestimmt, die anderen Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Damit empfiehlt der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft dem feder-führenden Ausschuss für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz, dem Landtag den Antrag in folgender Fassung zur Beschlussempfehlung vorzulegen:

„Unterstützende Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umsetzen

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. mit Hilfe von Vollzugshinweisen die Landkreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstützen, Trichinenuntersuchungen möglichst unbürokratisch, kundenfreundlich und preisgünstig zu or-ganisieren,

2. mit diesen Vollzugshinweisen die Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls auf die Möglich-keit hinzuweisen, von § 20 Nr. 2 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg Gebrauch zu machen. Danach kann die zuständige Behörde auf Antrag des Gebührenschuldners bei öffentli-chen Leistungen, an deren Erbringung ein besonderes öffentliches Interesse besteht, eine Ge-bührenermäßigung oder -befreiung gewähren,

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Telefon: 0331 966-1167 Internet; www.landtag.brandenburg.de

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LANDTAG BRANDENBURG

3. mit Hilfe von Empfehlungen zur Probenahme und Bereitstellung von Probenahmematerial die Beteiligung der Jäger am VVildschweinepest-Monitoring zu fördern,

4. die Vor- und Nachteile der Zulassung einer „kleinen Kugel" für die Bejagung von Frischlingen zu prüfen und gegebenenfalls die diesbezüglichen rechtliche Regelungen auf der Grundlage des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg zu schaffen.

Den Ausschüssen für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz sowie Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft soll im 2. Quartal 2016 zum Sachstand berich-tet werden.

Begründung

Auch wenn das Hauptrisiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa beim Handel von Tieren und Tierprodukten Liegt, können hohe Schwarzwildbestände die Ausbrei-tung befördern. Insofern kann eine Reduzierung der derzeit hohen Schwarzwildbestände auch eine Maßnahme des präventiven Seuchenschutzes sein.

Indessen bestehen Zweifel, dass die Befreiung der Jägerinnen und Jäger von der Trichinengebühr für Frischlinge dieses Ziel maßgeblich befördern könnte. Ein mehrjähriger Modellversuch in Bayern („Brennpunkt Schwarzwild") ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gebührenbefreiung nicht praktikabel ist und nicht zu einer erhöhten Frischlingsbejagung führt. Vor diesem Hintergrund wäre angesichts des notwendigen Kontroll- und Verwaltungsaufwandes und der zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes eine Gebührenerstattung durch das Land unverhältnismäßig. Hingegen können die Landkreise und kreisfreien Städte in An-wendung von § 20 Nr. 2 des Gebührengeset-zes des Landes Brandenburg auf Antrag des Gebührenschuldners bei öffentlichen Leistungen, an deren Erbringung ein besonderes öffentliches Interesse besteht, eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.

Mit Vollzugshinweisen kann das zuständige Ministerium eine praktikable Organisation der Trichi-nenuntersuchung unterstützen. Dazu gehört auch die Übermittlung von Erfahrungen aus verschie-denen Landkreisen (z.B. Probentransport durch Mitarbeiterlinnen der Kreisverwaltung in Teltow-Fläming) und direkte Absprachen zwischen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und den unteren Jagdbehörden. Der Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen auf In-fektion mit Afrikanischer Schweinepest kommt für die frühzeitige Erkennung eines Seuchenfalls besondere Bedeutung zu.

Den Vorschlag der Zulassung einer „kleinen Kugel" für die Frischlingsbejagung haben die beiden angehörten Jagdverbände unterschiedlich bewertet. Deshalb soll vor einer abschließenden Ent-scheidung zunächst eine fachliche Prüfung durch das zuständige Ministerium erfolgen."

Anliegend übermittle ich Ihnen zu Ihrer Information die abgelehnten Änderungsanträge der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE/890.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Schiöder

Anlagen

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Anlage ,t

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode

Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion

an den mitberatenden Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirt-schaft zur Beratung am 02.12.2015

zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutz vor Afrikanischer Schweinepest intensi-vieren und Gebühren für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild ausset-zen" in der Drucksache 6/1600

Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft möge be-schließen:

1. Der Antrag in Drucksache 6/1600 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, die derzeit gültige Gebührenordnung des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dahin-gehend zu ändern, dass für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersu-chung für Schwarzwild bis 20 Kilogramm Gewicht während der Zeit eines drohen-den Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und gegebenenfalls ihrer Aus-breitung im Land Brandenburg keine Gebühr erhoben wird. Die Kosten der jewei-ligen Trichinenuntersuchung für Schwarzwild unter 20 Kilogramm Gewicht sind während des oben genannten Zeitraums von jeweils März bis September mit dem Ziel der Seuchenabwehr und -prophylaxe aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Landesregierung hat hierfür einerseits die haushalterischen Vorausset-zungen und andererseits geeignete Regelungen hinsichtlich der Gebühren-erstattung zu schaffen, wobei die Trichinenuntersuchungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten die jeweils festgesetzte Gebühr für Tri-chinenuntersuchungen für den Zeitraum von März bis September eines Jah-res direkt mit dem Land abrechnen und die Jäger damit von der Gebühr be-freit sind.

Des Weiteren wird die Landesregierung gebeten, das vorhandene Netz von An-nahmestellen für Proben in Kooperation mit den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten hinsichtlich der notwendigen Dichte zu evaluieren und gege-benenfalls anzupassen.

Das für das Jagdwesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird überdies gebeten, die Voraussetzungen und damit die Erlaubnis für die Jagdausübungsbe-rechtigten zu schaffen, um geringere Geschosskaliber bei der Jagd auf Frischlin-ge verwenden zu dürfen."

2. Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bittet dar-über hinaus den zuständigen Ausschuss für Europaangelegenheiten, Entwick-lungspolitik und Verbraucherschutz, daraufhin zu wirken, dass das zuständige

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zu 2.) Das FORUM NATUR BRANDENBURG, einem in Brandenburg gegründeten Bündnis aus Grund- und Landnutzern, wendete sich im September 2015 schriftlich an die im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen. Darin machen die im FORUM NATUR BRANDENBURG vertretenen Verbände deutlich, dass aus dem Bereich der Tierseu-chenvorsorge weitere Aspekte in die parlamentarische Debatte einbezogen werden müssen, insbesondere die personelle Ausstattung in der obersten und oberen Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes Brandenburg. Auch der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg der Tierärzte im Öffentlichen Dienst, Herr Dr. Knut Große, wandte sich erst jüngst mit einem Offenen Brief an den Minis-terpräsidenten des Landes Brandenburg, in dem er Nachbesserungen in der Beset-zung von Personalstellen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes for-derte. Da der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hier nicht ändig ist, wird der Ausschuss für Europaangelegenheiten, Entwicklungspoli-

2/

tik u d erbrau rschutz gebeten, sich dieser Problematik anzunehmen.

Fachressort die personelle Ausstattung in der obersten und oberen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes Brandenburg umfassend evalu-ieren, um eine kompetente und handlungsfähige Veterinärverwaltung im Land Brandenburg auch in Zukunft zu gewährleisten.

Begründung:

zu 1.) Die Anhörung der Sachverständigen zur Drucksache 611600 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 04. Novem-ber 2015 hat deutlich gemacht, dass zur Prävention von Tierseuchen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), der kontinuierlichen und intensiven Bejagung des Schwarzwildes, insbesondere der Bejagung von Frischlingen, eine zentrale Be-deutung zukommt. Dies bestätigt auch die Landesregierung Brandenburg in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 468 in Drucksache 6/1336. Weiterhin schreibt sie, dass „vor dem Hintergrund der hohen jährlichen Zuwachsraten von Schwarzwildbe-ständen und einer auch zur Verminderung von Wildschäden angestrebten Be-standsminderung möglichst 80% eines Frischlingjahrgangs entnommen werden" soll-ten. Um eine effektive und flächendeckende Jagd auf den Schwarzwildbestand mit dem Ziel der Seuchenprophylaxe zu ermöglichen, sollten die Jagdausübungsberech-tigten u.a. im Zeitraum von März bis September von der Gebühr für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchungen für Wildschweine bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm befreit werden. Die Kosten für diese Trichinenuntersuchungen von schätzungsweise 200.000 bis 300.000 Tausend Euro pro Jagdjahr sollen aus dem Landeshaushalt übernommen werden. Um dies zu ermöglichen, sollen die Trichinen-untersuchungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten die jeweils festge-setzte Gebühr für Trichinenuntersuchungen für den Zeitraum von März bis Septem-ber eines Jahres direkt mit dem Land abrechnen. Hierfür soll das Land die haushalte-rischen Voraussetzungen schaffen.

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Andreas Gliese für die CDU-Fraktion

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Anlage 3

Landtagsfraktion Brandenburg

SPD DIE

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111 innE• Fraktion im Landtag Brandenburg

Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Herrn Vorsitzenden Schröder

Im Haus

Potsdam, den 1.12.2015

Antrag der CDU-Fraktion „Schutz vor Afrikanischer Schweinepest intensivieren und Gebühren für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild aussetzen" (Os. 6/1600)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir beantragen, ■•• • • • ■ • en-und--die mitberatende Stellung- nahme wie folgt zu fassen:

Unterstützende Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umsetzen

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. mit Hilfe von Vollzugshinweisen die Landkreise und kreisfreien Städte dabei zu unterstüt-zen, Trichinenuntersuchungen möglichst unbürokratisch, kundenfreundlich und preisgünstig zu organisieren.

2. mit diesen Vollzugshinweisen die Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls auf die Möglichkeit hinzuweisen, von § 20 Nr. 2 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg Ge-brauch zu machen. Danach kann die zuständige Behörde auf Antrag des Gebührenschuldners bei öffentlichen Leistungen, an deren Erbringung ein besonderes öffentliches Interesse be-steht, eine Gebührenermäßigung oder —befreiung gewähren.

3. mit Hilfe von Empfehlungen zur Probenahme und Bereitstellung von Probenahmematerial die Beteiligung der Jäger am Wildschweinepest-Monitoring zu fördern.

4. die Vor- und Nachteile der Zulassung einer „kleinen Kugel" für die Bejagung von Frisch-lingen zu prüfen und gegebenenfalls die diesbezüglichen rechtliche Regelungen auf der Grundlage des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg zu schaffen.

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Lieske D-Fraktion

Den Ausschüssen für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz sowie Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft soll im 2. Quartal 2016 zum Sach-stand berichtet werden.

Begründung Auch wenn das Hauptrisiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuro-pa beim Handel von Tieren und Tierprodukten liegt, können hohe Schwarzwildbestände die Ausbreitung befördern. Insofern kann eine Reduzierung der derzeit hohen Schwarzwildbe-stände auch eine Maßnahme des präventiven Seuchenschutzes sein. Indessen bestehen Zweifel, dass die Befreiung der Jägerinnen und Jäger von der Trichinenge-bühr für Frischlinge dieses Ziel maßgeblich befördern könnte. Ein mehrjähriger Modellver-such in Bayern („Brennpunkt Schwarzwild") ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ge-bührenbefreiung nicht praktikabel ist und nicht zu einer erhöhten Frischlingsbejagung führt. Vor diesem Hintergrund wäre angesichts des notwendigen Kontroll- und Verwaltungsauf-wandes und der zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes eine Gebührenerstattung durch das Land unverhältnismäßig. Hingegen können die Landkreise und kreisfreien Städte in An-wendung von § 20 Nr. 2 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg auf Antrag des Ge-bührenschuldners bei öffentlichen Leistungen, an deren Erbringung ein besonderes öffentli-ches Interesse besteht, eine Gebührenermäßigung oder —befreiung gewähren. Mit Vollzugshinweisen kann das zuständige Ministerium eine praktikable Organisation der Trichinenuntersuchung unterstützen. Dazu gehört auch die Übermittlung von Erfahrungen aus verschiedenen Landkreisen (z.B. Probentransport durch Mitarbeiter/innen der Kreisverwal-tung in Teltow-Fläming) und direkte Absprachen zwischen den Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsämtern und den unteren Jagdbehörden. Der Untersuchung von tot aufgefunde-nen Wildschweinen auf Infektion mit Afrikanischer Schweinepest kommt für die frühzeitige Erkennung eines Seuchenfalls besondere Bedeutung zu. Den Vorschlag der Zulassung einer „kleinen Kugel" für die Frischlingsbejagung haben die beiden angehörten Jagdverbände unterschiedlich bewertet. Deshalb soll vor einer abschlie-ßenden Entscheidung zunächst eine fachliche Prüfung durch das zuständige Ministerium er-folgen.

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Anlage

Ausschuss für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft

-im Hause- Potsdam, 01.12.2015

Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum TOP 2 für die Sitzung des Ausschusses für Ländliche

Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 02, Dezember 2015

Antrag der CDU-Fraktion „Schutz vor Afrikanischer Schweinepest intensivieren und Gebühren

für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild aussetzen", Drucksache 6/1600

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Der Landtag möge beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, möglichst bis zum Ende des 2. Quartals 2016

gemeinsam mit den Jagdverbänden und den unteren Veterinärbehörden einen

Maßnahmenplan zur Reduzierung der Wildschweinbestände und zur Reduzierung des

Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg

auszuarbeiten. Hierbei sollen auch verschiedene Möglichkeiten finanzieller Anreize zur

Erhöhung der Abschusszahlen beim Schwarzwild aufgezeigt und auf Umsetzbarkeit

geprüft werden.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei den unteren Jagdbehörden darauf

hinzuwirken, die Einhaltung des Fütterungsverbotes für Schalenwild gemäß § 41

BbgJagdG konsequent umzusetzen und zu kontrollieren.

3. Die Landesregierung befördert den Austausch zwischen den Landkreisen zu

Möglichkeiten der Reduzierung von Trichinengebühren, da diese stark zwischen

Landkreisen variieren. Die Landesregierung soll weiterhin darauf hinwirken, dass das

Angebot der Trichinenuntersuchungs- und annahmestellen in den Landkreisen dem

tatsächlichen Bedarf angepasst wird.

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4. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der AgraruMweltförderung

zukünftig jenseits von Energiepflanzen eine größere Fruchtartenvielfalt und Maßnahmen

für eine kleinstrukturiertere Agrarlandschaft zu fördern. Weiterhin soll die Anlage von

Jagdschneisen in hochwachsenden Kulturen finanziell unterstützt werden.

Begründung

Die Afrikanische Schweinepest kommt derzeit verstärkt in Ostpolen und im Baltikum vor, eine

Ausbreitung in Richtung Westen ist aktuell nicht zu beobachten. Dennoch ist ein sehr hoher

Schwarzwildbestand in Brandenburg ein nicht zu vernachlässigender Faktor, der zur

Ausbreitung dieser Krankheit beitragen kann. Brandenburg sollte für diesen Fall vorbereitet sein.

Die Expertenanhörung am 4. November im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und

Landwirtschaft hat ergeben, dass neben finanziellen Entschädigungen für die Jägerschaft für

Trichinenuntersuchungen weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in

Frage kommen. Hierzu zählen der verstärkte Abschuss von (Zeit-)bachen und die strikte

Einhaltung des Fütterungsverbotes. Auch wurde deutlich, dass die Kostenunterschiede bei den

Tirchinengebühren zwischen den Landkreisen stark variieren (zwischen 4,45 und 10 Euro) und

das Angebot von Trichinenuntersuchungs- und annahmestellen in manchen Landkreisen

unzureichend ist. Neben den in Punkt 2 und 3 genannten Maßnahmen soll die Landesregierung

gemeinsam mit der Jägerschaft und den Veterinärämtern der Landkreise einen Maßnahmenplan

zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und zur Reduzierung des Risikos zur Ausbreitung der

Afrikanischen Schweinepest erarbeiten. Dieser sollte unter Abwägung verschiedener

Möglichkeiten bereits verbindliche Maßnahmen mit entsprechenden Umsetzungsfristen

enthalten.

Da der Klimawandel und der hohe Anteil des Maisanbaus in der Landwirtschaft maßgeblich

zum hohen Schwarzwildbestand in Brandenburg beitragen, wird die Landesregierung

aufgefordert, zukünftig Maßnahmen für eine stärkere Fruchtartenvielfalt, eine

kleinstrukturiertere Agrarlandschaft und zur Anlage von Jagdschneisen in hoch wachsenden

Kulturen im Rahmen der Agrarförderung zu berücksichtigen..

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Anlage 6- Landtag Brandenburg

6. Wahlperiode

Beschlussempfehlung der AfD-Fraktion

Zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutz vor Afrikanischer Schweinepest

intensivieren und Gebühren für Trichinenuntersuchungen für Schwarzwild

aussetzen" DS 61 1600

Gefahren durch steigende Schwarzwildbestände nicht verkennen

Brandenburg ist das Bundesland mit der zweitgrößten Schwarzwildstrecke in

Deutschland (Jagdjahr 2013/2014 63.254 Stück). Damit kommt Brandenburg eine

besondere Bedeutung bezüglich Wildschäden, Wildunfällen und der

Seuchenprophylaxe zu.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1. Die verstärkte Bejagung von Schwarzwild aktiv zu fördern, insbesondere in

den an Polen angrenzenden Landkreisen mit Blick auf die Eindämmung der

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

2. Einsetzen von Berufsjägern für die Bejagung in urbanen Gebieten,

Bergbaufolgelandschaften und Schutzgebieten

3. Die Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz (GebOMUGV) so abzuändern, dass für die

Trichinenuntersuchung eine landesweit einheitliche Gebühr von 5 Euro

erhoben wird.

4. Unverzüglich bei der Besetzung der Personalstellen im Bereich des

gesundheitlichen Verbraucherschutzes nachzubessern und in diesem Zuge

die Zeiträume der Probenannahme zu erweitern

5. Mittel der Jagdabgabe für Öffentlichkeitsarbeit im Jagdtourismus

bereitzustellen, um über die Verbreitung der ASP deutlich aufzuklären

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6. Aus Mitteln der Jagdabgabe Gelder für künftige Forschungsprojekte zur

wirksamen Bekämpfung von ASP zu generieren

Begründung:

Die hohen Schwarzwildbestände in Brandenburg sind in vieler Hinsicht ein Problem.

Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist eines davon. Brandenburger

Landwirte halten rund 800.000 Schweine (Stand Nov. 2012). Die leichte Übertragung

der ASP auf Brandenburgs Schweinebestände in Nutztierhaltung wäre wirtschaftlich

folgenschwer.

Neben kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wie zum Beispiel eine Vereinheitlichung

der Trichinengebühr, müssen vorhandene Ressourcen effektiv ausgeschöpft werden.

Dazu zählt die verstärkte Bejagung von Schwarzwild, aber auch der Einsatz von

Berufsjägern in den bisher von der Jagd ausgeschlossenen Flächen.

Die unter anderem vom Forum Natur Brandenburg geforderte Besetzung der

Personalstellen als auch die Erweiterung zur Annahme von Proben zur

Trichinenuntersuchung sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches

Schwarzwildmanagement und damit beste Prophylaxe gegen die Gefahr durch ASP.

Weiterhin erachten wir es als sinnvoll Mittel der Jagdabgabe einzusetzen, um

insbesondere im Jagdtourismus wirkungsvoll Aufklärungsarbeit zu betreiben und

damit die Gefahr der Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Kleidung,

Fleisch oder Trophäen entgegenzuwirken. Forschungsprojekte zur Bekämpfung von

ASP aber auch Dunker'scher Muskelegel und Aujeszkysche Krankheit sind auf

Grund der hohen jagdpolitischen Bedeutung ebenfalls aus Mitteln der Jagdabgabe

zu fördern (Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur

Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe vom 5. April 2013).

Sven Schr'odgr

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LAND BRANDENBURG

Pifoletsziornlik 14ndlicho Entwicklung, Umw i urnileornyirtsshaftolos 1.ordos Brandeen Posdach 501150 1 14411 Polsdorn

Landtag Brandenburg

Mitglieder des ALUL

AM Neuen Markt 1

14467 Potsdam

Anlage

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Der Minister

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam

Hausruf 0331 868 7000 Fax: 0331 866 7003 Internet www,mful.krandenburg.de

Potsdam, den /,November 2015

Höfeordnung

Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landtag hat mit Beschluss vom 25,09,2015 die Landesregierung aufgefordert,

sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Höfeordnung so geän-

dert wird, dass sie auch in Brandenburg anwendbar ist.

Ich habe mich in Umsetzung dieses Auftrages des Landtages an den Bundesmi-

nister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, gewandt und um Prü-

fung der Änderung der Höfeordnung gebeten.

Ich gebe Ihnen hier beiliegend das Antwortschreiben des Bundesministers zur

Kenntnis in dem dieser darauf hinweist, dass verfassungsrechtliche Bedenken

gegen die gewünschte Änderung sprechen,

Ich werde deshalb von weiteren Verstößen gegenüber dem Bund zur Änderung

der Höfeordnung Abstand nehmen und, dem Auftrag des Landtages folgend, eine

vergleichbare landeseigene gesetzliche Regelung entwickeln und dem Landtag

vorlegen,

Mit freundlichen Grüßen

Jörg ogelsänger

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iti für irnuinsgteri u in

und Landwirtschaft

Bundestninieiium lOr Ernährung und Landwirtschal; Dienstsitz Berlin - 11055fludin

Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Herrn Jörg Vogelsänger Henning-von-Trescow-Stn 2-13 14467 Potsdam

HMANSCHRIFT

TEC

FAX

E-MAIL

INTERNET

AZ

Christian Schmidt Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

i-49 (0)30 1& 529 4132, 4473 •49 (0)313 18 529 - 3375 [email protected] mr.bruel.de 422-51405/3002

Sehr geehrter Herr Kollege,

für Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2015, mit dem Sie den Beschluss des Landtages Branden-

burg zur Frage der 11cl-beiführung der Anwendbarkeit der Höfeordnung in Brandenburg über-

sandt haben, danke ich Ihnen. Inzwischen hat mein Haus in dieser Angelegenheit Kontakt mit

dem in der Bundesregierung für das Erbrecht und damit auch die Höfeordnung federehrend

zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgenommen.

Die Bundesministerien der Justiz und des Innern haben als die zuständigen Verfassungsres-

sorts geprüft, ob das Verfassungsrecht eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Höfeord-

nung, die partielles Bundesrecht ist, auf das Gebiet eines weiteren Landes zulässt.

Diese Prüfung hat Folgendes ergeben;

Aus staatsorganisationsrechtlieher Sicht begegnet eine Ergänzung der Länderaufzählung in

§ 1 Absatz 1 der Ilöfeordnung verfassungsrechtlichen Bedenken, Die ursprünglich als Besat-

zungsrecht in der ehemaligen britischen Besatzungszone erlassene und 1976 neu bekannt ge-

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sEtTE 2 VON 2

machte Höfeordnung gilt gemäß Artikel 125 Nummer 1 GG als so genanntes partielles Bun-

desrecht fort. Die Zulässigkeit partiellen Bundesrechts in den Anwendungsfällen der Artikel

124 und 125 GG knüpft an den zum Zeitpunkt der Überleitung bestehenden Geltungsbereich

dieser Regelungen an und ist auf diese historischen Anknüpfungspunkte beschränkt. Eine

Erstreckung der Höfeordnung auf weitere Länder hätte demgegenüber keine verfassungs-

rechtliche Grundlage. Bundesrecht kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-

richts grundsätzlich nicht für einzelne Länder geschaffen werden, sondern muss für alle Län-

der gelten. Teile des Schauaras halten in Ausnahmefällen den Erlass neuen partiellen Bun-

desrechts für einzelne Länder dann für zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt,

der sieh aus der zu regelnden Materie selbst ergeben müsse. Selbst, wenn man dieser Ansicht

folgte, liegt kein aus der Höfeordnung folgender Grund vor, deren Geltungsbereich auf nur

ein weiteres Land auszudehnen.

Die vom Land Brandenburg gewünschte I loferberaregelung müsste daher durch den Landes-

gesetzgeber erfolgen, der hierfür auch regelungsbefugt wäre. Der Bund hat zwar mit den in

Buch 5 BGB enthaltenen Regelungen von seiner zum Bürgerlichen Recht gehörenden Ge-

setzgebungsbefugnis für das Erbrecht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG abschließend Ge-

brauch gemacht. Nach Artikel 64 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 BGBEG

können aber landesgesetzliche Vorschriften über das Anerbenrecht in Ansehung landwirt-

schaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke nebst deren Zubehör erlassen werden. Das

Land Brandenburg kann folglich eine der Höfeordnung vergleichbare landeseigene gesetzli-

che Regelung wie in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen.

Mit freundlichen Grüßen

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Anlage

Maßnahmenprogramm. Biologische Vielfalt

Bericht

des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

an den

Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

über die aktuelle Umsetzung prioritärer Maßnahmen

Potsdam, 23.11.2015

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Der Landtag Brandenburg hat am 09.11.2011 in einem Beschluss die Landesregierung aufgefordert,

„bis Mitte 2012 ein Maßnahmenpaket ,Schutz der Biologischen Vielfalt' zu erstellen, um die Nationale Strategie in Brandenburg umzusetzen, in das Maßnahmenpaket konkrete und überprüfbare Maßnahmen und Ziele aufzunehmen, die an einzelne Ressorts adressiert sind."

Auf Basis der Nationalen Strategie wurde ein „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt" entwickelt, in dem die Ziele und Maßnahmen gebündelt werden, die für den Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg besonders wichtig sind. Der zeitliche Rahmen wurde in Anlehnung an die EU-Strategie sowie an die neue Förderperiode bis 2020 gewählt. Das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt wurde am 15.04.2014 von der Landesregierung beschlossen.

Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2014 — 2019 ist die Verpflichtung enthalten, einen Beitrag zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms Biologische Vielfalt zu leisten. Dabei ist es für die Landesregierung entscheidend, dass der Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur als Aufgabe staatlicher oder ehrenamtlich wirkender Naturschützer verstanden wird. Vielmehr sind auch viele andere Akteure, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung oder der Energiepolitik, gefragt, sich für die biologische Vielfalt zu engagieren. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem der Beitrag Brandenburgs zur Umsetzung des EU-weiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Im Maßnahmenprogramm sind für jedes der zehn Handlungsfelder Ziele und Maßnahmen festgeschrieben. Detaillierte Informationen finden sich dazu in einer 2014 vom MLUL veröffentlichten Broschüre sowie im Internet unter dem Link: www.mlul.brandenburp.de/cms/media.php/Ibml.a.3310.de/masznahmenproqramm biovielfalt.pdf.

Wesentlich für deren Umsetzung ist die Absicherung der Finanzierung. Dies gelingt durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes.

Finanzierungsquellen sind in erster Linie der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER), der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Dazu kommen Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie weitere Bundes- und Landesmittel.

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Entscheidend ist dabei, dass die notwendigen Kofinanzierungsmittel für die Programme aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die

Prioritätensetzung im Politikbereich des MLUL ist darauf ausgerichtet und vom Parlament mit den Haushaltsplänen 2015 und 2016 bestätigt worden.

Die biologische Vielfalt zu sichern — das Ziel des Programms - gelingt nur, wenn darauf ausgerichtete konkrete Maßnahmen auch schrittweise umgesetzt werden. Dies soll in folgenden Handlungsfeldern geschehen:

Handlungsfeici Naturschutz

Zentrale Aufgabe ist die dauerhafte Sicherung des Netzwerks Natura 2000, das 607 FFH-Gebiete und 27 Europäische Vogelschutzgebiete und damit rund ein Viertel der Landesfläche umfasst. Die Landesregierung nimmt die erforderliche rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete vor und sorgt für die Verbesserung des Erhaltungszustands von FFH-Lebensräumen und -Arten sowie von Vogelarten. Dazu dient die Erstellung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete als Grundlage für die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen. Für die Erfüllung der Natura 2000-Berichtspflichten werden ein Stichproben-Monitoring, ein Totalzensus für 22 Arten

und 5 Lebensraumtypen sowie Überblickskartierungen aller Lebensraumtypen und Arten durchgeführt.

Die Finanzierung in der Förderperiode 2014 — 2020 erfolgt vorrangig aus dem ELER, „Richtlinie des MLUL für Zuwendungen zur Förderungen des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins", deren Gesamtumfang bei rund 37 Mio. € liegt sowie durch die „Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten in Natura 2000 Gebieten" mit einem Umfang von insgesamt 28 Mio. €.

Eine hohe Priorität wird dabei z.B. dem Erhalt, der Pflege und Entwicklung von gefährdeten Lebensräumen eingeräumt. Aus dem EFRE und aus Landesmitteln werden für die Förderperiode 2014 — 2020 insgesamt 3 Mio. € öffentliche Mittel für

die Umsetzung des Moorschutzprogramms bereitgestellt. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet.

Für die Verbesserung der Bestandssituation für Arten mit besonderer internationaler oder nationaler Verantwortung Brandenburgs und weiterer ausgewählter Arten (z.B.

Schreiadler, Auerhuhn, Fischotter, Rotbauchunke, Laubfrosch) stehen Mittel aus dem ELER, „Richtlinie des MLUL für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins", zur Verfügung.

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Handlungsfeld Ländliche Entwicklung

Die Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung in Brandenburg erfolgt im Rahmen von LEADER auf der Grundlage des ,,EPLR Brandenburg und Berlin". Nach dem Wettbewerbsaufruf vom Mai 2014 wurden regionale Entwicklungsstrategien in 14 Regionen erarbeitet und bestätigt. Durch diesen bottom up Ansatz sollen effektive, nachhaltige sowie von der Bevölkerung in den ländlichen Regionen getragenen Initiativen u. a. „zur Senkung des Flächenverbrauchs, zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz der Biodiversität" geleistet werden.

Die Finanzierung erfolgt vorrangig aus dem ELER, Richtlinie für die Förderung der

ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Insgesamt stehen dafür in der Förderperiode 2014 — 2020 in diesem Bereich 348 Mio. € öffentliche Mittel inklusive der Landesmittel zur Verfügung.

Handlungsfeld Landwirtschaft

Die Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Ackerland erfolgt insbesondere durch die Erhöhung des Anteils extensiv genutzter Äcker, Brachflächen und

Landschaftselemente auf 5 % der Ackerfläche (Greening).

Darüber hinaus stehen für die Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft Mittel aus dem ELER, Richtlinie des MLUL zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaften (KULAP 2014) vom 22. Dezember 2014 zur Verfügung.

Durch das Angebot von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die auf die Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Dauergrünland abzielen, werden Anreize für Landwirte geschaffen, sich für die biologische Vielfalt einzusetzen und damit Wiesenbrütern wie der Lerche oder dem Kiebitz wieder einen Lebensraum zu geben. So beispielsweise für die AUKM, Teilmaßnahmen „Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge bestimmter

Mandtermine" und „Grünlandextensivierung" für die Förderperiode 2014 — 2020 öffentliche Mittel in Höhe von 70,9 Mio. eingesetzt werden.

Für die Maßnahme „Moorschonende Stauhaltung" sind 2,17 Mio. öffentliche Mittel eingeplant. Sie dient der Erhaltung bzw. Renaturierung von Niedermooren.

Für die Sicherung und Erhöhung der Zahl der in der Landwirtschaft sowie im Gartenbau eingesetzten Tier- und Pflanzenarten, Sorten und Rassen, AUKM Teilmaßnahme „Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft" ist in der Förderperiode 2014 — 2020 insgesamt der Einsatz von 4,1 Mio. öffentliche

Mittel vorgesehen.

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Ebenfalls honoriert wird die Schafhaltung zur Beweidung von Heiden und Trockenrasen. Dafür werden in der Förderperiode 2014 — 2020 insgesamt 10,16 Mio. € öffentliche Mittel aus den AUKM Teilmaßnahme „Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten" bereitgestellt.

Handlungsfeld Forstwirtschaft

Die Landesregierung fördert die Erhöhung des Anteils naturnaher Laub- und Mischwälder durch Waldumbau und die Gestaltung von Waldrändern. Für die Umsetzung dieser beider Maßnahmen stehen für die Förderperiode 2014 — 2020 60 Mio. öffentliche Mittel aus der Richtlinie des MLUL für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen zur Verfügung.

Handlungsfeld Wasserwirtschaft

Die Herstellung des guten ökologischen Zustands der Gewässer durch Maßnahmen zum Gewässerschutz, wie z. B. die Entwicklung der Durchgängigkeit der Fließgewässer einschließlich ihrer Randstreifen und Uferzonen ist eine Aufgabe der Wasserwirtschaft. So stehen für die Umsetzung des nationalen Durchgängigkeitskonzepts für die Fließgewässer Brandenburgs und den Bau von Fischaufstiegshilfen im Jahr 2016 bis zu 2 Mio. öffentliche Mittel sowie für die Gewässersanierung und -renaturierung nach der Richtlinie des MLUL zur Förderung der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts bis zu 3 Mio. € bereit.

Handlungsfeld Fischerei und Aquakultur

Mit der Wiederansiedlung von Lachs, Meerforelle, Europäischem und Baltischem Stör, die auch aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert wird, leistet die Fischereiwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt der heimischen Gewässer. Die Umsetzung von Aalmanagementplänen wird in der Förderperiode 2014 — 2020 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) mit 6 Mio.€ öffentlichen Mitteln und die Durchführung von Umweltmaßnahmen in den Karpfenteichwirtschaften mit 4 Mio. € gefördert. Die Mittel werden im Rahmen der Richtlinie des MLUL zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei zur Verfügung gestellt.

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Handlungsteld Veilehr

Die Sicherung eines Biotopverbunds durch Wiedervernetzung und die Wiederherstellung der ökologischen Durchlässigkeit von Verkehrsachsen ist Aufgabe der Verkehrsplanung. So sind beispielsweise für eine Grünbrücke an der A 9 bei Beelitz im Landeshaushalt Planungsmittel in Höhe von insgesamt 106.000 € für

2015 und 2016 eingestellt.

Handlungsfeld Bildung für nachhaltige Entwicklung

Entscheidend für die Akzeptanz in der Bevölkerung für Maßnahmen, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen, ist das Wissen über Zusammenhänge und Hintergründe der Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen. Deshalb werden

Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins im Rahmen der Richtlinie des MLUL zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins mit insgesamt bis zu 5 Mio. € öffentlichen Mitteln unterstützt.

Der Jugendfreiwilligendienst „Freiwilliges Ökologisches Jahr" (FÖJ) wird in der Förderperiode 2014 — 2020 aus dem ESF mit 2,8 Mio. € öffentlichen Mitteln gefördert.

Handlungsfeld Erneuerbare Energien

Das Handlungsfeld „Erneuerbare Energien" wird bestimmt durch die im Maßnahmenprogramm genannten Ziele „naturschutzverträgliche Planung, Bau und

Betrieb von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien" sowie „Verbesserung der Informationsbasis hinsichtlich der Auswirkungen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf die biologische Vielfalt". Soweit weiterführende Erkenntnisse bzgl. des Schutzes der biologischen Vielfalt zu Änderungen des rechtlichen

Rahmens für die Planungs- und Genehmigungspraxis von Anlagen der Energieerzeugung führen, werden diese durch die Verwaltung umgesetzt. Dies ist eine Daueraufgabe der Verwaltung. Bereits in den zurückliegenden Jahren haben sich die zu berücksichtigenden umweltschutzrechtlichen Aspekte verstärkt. Dem Erhalt der biologischen Vielfalt wird schon in der Planung von Eignungsgebieten und den konkreten Projekten z.B. durch die Berücksichtigung tierökologischer

Abstandskriterien eine große Bedeutung beigemessen.

Handlungsfeld Tourismus

Alle im Maßnahmenprogramm genannten Maßnahmen im Bereich dieses Handlungsfeldes befinden sich im Prozess der Umsetzung. Nachhaltigkeit und

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Schutz der biologischen Vielfalt finden überdies als Kriterien Eingang in die neue Landestourismuskonzeption, die derzeit vom MVVE erarbeitet wird.

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Landtag Brandenburg Anlage Lf

6. Wahlperiode

Terminplan 2016

- Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (A 9) -

(regulär mittwochs 13.30 Uhr, Raum 1.070 alb)

6. Januar 2016

(8. Januar 2016 — Besichtigung Schweinehaltungsbetrieb in Sixdort)

(15. Januar 2016 — Besuch der Grünen Woche)

24. Februar 2016

13. April 2016

25. Mai 2016

29. Juni 2016

(Sommerpause)

14. September 2016

12. Oktober 2016

30. November 2016

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ti

LAND BRANDENBURG Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Ministerium fhr Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Postfach 601150 1 14411 Potsdam Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

14467 Potsdam

An die Mitglieder

des Ausschusses für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft Hausruf: +49 331 866-7014 Fax: +49 331 27548-7014

Beerb.: Herr Weichelf Gesch.Z.: 01

Internet: www.mlutbrandenburg.de

[email protected]

Potsdam, 21, Dezember 2015

Bericht über die Erhebung, das Aufkommen und die Verwendung der Mittel

aus der Jagdabgabe

Erhebung

Im § 23 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9.0ktober 2003 (GVBI. I, S. 250) wird das Aufkommen, der Gegenstand und das Verfahren der Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe geregelt. Mit der Gebühr für den Jagd-schein wird vom Jagdscheininhaber eine Jagdabgabe erhoben, die ausschließlich zur Förderung des Jagdwesens verwendet und im Geschäftsbereich der obersten Jagdbehörde verwaltet wird. Insbesondere sollen gefördert werden:

1. Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes;

2. wildökologische Forschungen zur Analyse von Lebens- und Umweltbe-dingungen der Wildarten und zur Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft;

3. Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über Jagd und Naturschutz; 4. Aufwendungen zur Errichtung und zum Betrieb von anerkannten Pflege-

und Auffangstationen zur Versorgung von pflegebedürftigem Wild; 5. das jagdliche Schießen und das Jagdhundewesen; 6. die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sons-

tige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und zur Aus- und Fortbildung;

7. Maßnahmen zum jagdlichen Artenschutz und zum Biotopschutz; 8. das jagdliche Brauchtum und die Jagdkultur.

Die Jagdabgabe wird auch für den Falknerjagdschein erhoben. Wird der Falkner-jagdschein zusätzlich zu einem Jagdschein erworben, wird die Abgabe nur einmal erhoben. Bei unterschiedlichen Abgaben ist die höhere Abgabe zu erheben.

Dienstgebäude Telefon Fax Tram-Haltestelle Linien

Albert-Einstein-Straße 42-46 14473 Potsdam Vermittlung über (0331) 866-7240 Hauptbahnhof 91-93, 96, 98, 99 Lindenstraße 34a 14467 Potsdam Zentrale (0331) 866 7674 Alter Markt /Landtag 91-93, 96, 98, 99 Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Zentrale (0331) 866 7070 Alter Markt /Landtag 91-93, 96, 98, 99

Bus 580, 604-606, 609, 610, 612, 614, 631, 638, 639, 650 696, N14, N16, N17

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Das für das Jagdwesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Land-tages und der Landesvereinigungen der Jäger im Einvernehmen mit dem für Fi-nanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung die Höhe der Jagdabgabe fest-zusetzen und Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der Jagdab-gabe zu erlassen. Die Höhe der Jagdabgabe wird im § 2 der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) vom 2.April 2004 zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.September 2014 (GVBI. II114, Nr, 74) geregelt. Derzeit ist die Jagdabgabe wie folgt festgesetzt:

1. Jahresjagdschein auf 25 EUR 2. Jahresjagdschein für Jugendliche auf 20 EUR 3. Jahresfalknerjagdschein auf 20 EUR 4. Jahresfalknerjagdschein für Jugendliche auf 10 EUR 5. Tages- und Tagesfalknerjagdschein jeweils auf 5 EUR

Die Verwaltung der Jagdabgabe erfolgt durch die oberste Jagdbehörde auf der Grundlage einer Richtlinie. Die zurzeit gültige Förderrichtlinie ist die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendun-gen aus Mitteln der Jagdabgabe" vom 5.April 2013, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 20 vom 15.Mai 2013. Darin sind alle Einzelheiten zur Durchführung einer Förderung festgeschrieben. http://www.mlul.brandenburg .de/cms/rnedia.php/Ibm1.a.3310.de/RL%20Gewährun g%20von%20Zuwendunpen%20aus%20Mitteln%20der%20Jagdabgabe 15-05-2013 BF.pdf

Aufkommen

Bei der Erteilung eines Jagdscheines wird durch die untere Jagdbehörde von je-dem Jäger oder Falkner neben der Verwaltungsgebühr eine Jagdabgabe in Höhe von 5 bis 25 Euro (gestaffelt nach unterschiedlichen Jagdscheinen) erhoben. Das Aufkommen der Jagdabgabe unterliegt gewissen Schwankungen, da die Jäger unterschiedliche Jagdscheine lösen (Tages-, Einjahres-, Zweijahres- und Dreijah-resjagdscheine). Im jährlichen Haushaltsplan erfolgt eine Planung der Einnahmen mit einer Höhe von 280 T€.

Verwendung der Mittel für 2014

Im Berichtsjahr 2014 konnten folgende Projektgruppen mit insgesamt 119 durch-geführten Projekten und einer Gesamtsumme von rund 343 T€ gefördert werden:

Bewilligte Projekte 119* Fördervolumen: 342155,23 € Biotopgestaltung 3 28.702,19 € Jagdhundewesen 102 174.758,95 E Jägerfortbildung 6 37.988,66 € Öffentlichkeitsarbeit 4 56.910,81€ Jagdhornblasen 4 8.445,63 € Jagdl.Schießen 1 5,887,01 € Wildforschung 1 30.061,98 E

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Seite 3 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

*(außer 2 Projekte aus 2013)

Biotopgestaltung:

Bei der Biotopgestaltung wurden 3 Projekte mit einer Fördersumme von rund 29 T€ durchgeführt. Ziel eines Projektes war die Pflanzung von Baum- und Strauch-arten in der freien Landschaft zur Schaffung eines Biotopverbundes im Raum Prenzlau, Der Antragsteller zu diesem Projekt war ein Jagdausübungsberechtig-ter. Eine Jagdgenossenschaft hat in ihrem verpachteten Jagdbezirk die Pflanzung von Wildobstgehölzen durchführen Lassen und dafür Fördergelder erhalten. Auch der Landesjagdverband Brandenburg lässt im Bereich Groß Kreutz unter dem Projekt „Artenreiche Flur" Biotopmaßnahmen zur Förderung des Niederwildes durchführen. Dazu zählen die Pflege von Hecken, die Anlage von speziellen Blüh-streifen sowie die Anlage von verschiedenen Wildackermischungen, die nicht nur dem Niederwild sondern der gesamten Fauna in der offenen Agrarlandschaft Nah-rung, Deckung und wichtige ökologische Nischen bieten. Diese Maßnahmen der vorbildlichen Reviergestaltung dienen neben der Jungjägerausbildung gleichzeitig auch als Demonstrationsobjekt für andere Landnutzer. Durch die Realisierung dieser umfangreichen biotopverbessernden Maßnahmen, wie der Anlage von Hecken und Flurgehölzstreifen sowie der Pflanzung von Wildobst wurden die Le-bensbedingungen des Wildes erheblich verbessert.

Jagdhundewesen:

Im diesem Bereich konnten 102 Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 175 T€ gefördert werden. Den größten Anteil erhielten Jagdgebrauchshundeführerin-nen und Jagdgebrauchshundeführer zum Schutz ihrer vierbeinigen Jagdhelfer. Gemäß o.g. Richtlinie sind die Anschaffung von Hundeortungsgeräten zum Ver-folgen und Wiederfinden der Hunde, die Anschaffung von Schutzausrüstungen für Jagdhunde in Form einer Schutzweste zum Schutz von angreifendem wehrhaftem Schwarzwild sowie die Anschaffung von Schutzausrüstungen für Scheißhundefüh-rerinnen und Schweißhundeführer förderfähig.

Gemäß § 37 BbgJagdG sind bei jeder Jagd Jagdgebrauchshunde in genügender Zahl bereit zu halten und zu verwenden. Eine Reduzierung der teilweise überhöh-ten Wildbestände ist ohne den aktiven Einsatz gut ausgebildeter Jagdhunde nur schwer möglich. Die jährlich im Herbst und Winter stattfindenden großen und klei-nen Stöberjagden wären ohne brauchbare Jagdhunde kaum durchführbar. Die Ausbildung eines Jagdhundes zum Jagdgebrauchshund ist für einen Jäger sehr zeit- und kostenintensiv. Daher liegt es im erheblichen Landesinteresse, Jäger sowie Jagdhundevereine bei der Ausbildung von Jagdhunden sowie bei der Durchführung von Jagdgebrauchshundeprüfungen durch eine Förderung zu un-terstützen,

Weiterhin wurden die Errichtung bzw. Rekonstruktion von Ausbildungs- und Prü-fungsanlagen speziell Schliefenanlagen und Schwarzwildgatter zur Ausbildung der Jagdhunde für die Fuchsjagd bzw. die Schwarzwildjagd gefördert.

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Seite 4 Ministerium für Ländliche

Entwicklung, Umwelt und

Landwirtschaft

Die vom Landesjagdverband Brandenburg durchgeführte, ebenfalls aus Mitteln der Jagdabgabe geförderte, Landesschweißprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden zur Absicherung einer tierschutzge-rechten Jagdausübung.

Jägerfortbildung:

Im Berichtsjahr 2014 konnten für die Jägerfortbildung 6 Projekte mit einer Ge-samtsumme von rund 38 TE gefördert werden. Schwerpunkte dabei bildeten das Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Brandenburg, welches monatlich mit erscheint sowie die Landesjagdschule, in der vom LJVB jährlich eine Vielzahl von Fortbildungslehrgängen rund um die Themen Jagd, Jagdhornblasen, Wild, Ver-wertung von Wild sowie Jagdrecht angeboten werden, Weiterhin unterhält der LJVB ein Lehrrevier in Groß Kreutz, welches aus Mitteln der Jagdabgabe geför-dert wird. Dort können Interessierte sich zum Beispiel einen Fanggarten mit allen zugelassenen Raubwildfallen und Fallensystemen anschauen und die unter-schiedlichen Funktionsweisen, vor dem Hintergrund einer tierschutzgerechten Ausübung der Fangjagd, erklärt bekommen. Dieser Fanggarten wird auch intensiv zur Jungjägerausbildung genutzt,

Im Konsultationsstützpunkt für Schalenwild „Hohe Heide" wurden durch den Jagd-verband Pritzwalk e.V. ebenfalls mehrere Fortbildungsveranstaltungen für Jäger sowie für die Jungjägerausbildung durchgeführt, welche aus Mitteln der Jagdab-gabe gefördert worden.

Öffentlichkeitsarbeit:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit konnten 2014 4 Projekte mit einer Gesamt-summe von rund 57 TE gefördert werden. Allein 3 Projekte wurden durch den LJVB durchgeführt. Schwerpunkt dabei bildet das Projekt „Lernort Natur", wo einer breiten Öffentlichkeit - speziell auch vielen Schulklassen - die Zusammenhänge in der Natur und der Jagd dargestellt werden. Ebenfalls unterhält der LJVB einen Informationsstand zum Thema „Jagd in Brandenburg" und „Lernort-Natur" auf der jährlichen brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung (BRALA) in Paaren-Glien.

Der im Rahmen des in Cottbus durchgeführten „Tag der Vereine" vom Landes-jagdverband Brandenburg eingebundene „Tag des Jagdhundes" — mit verschie-denen Stationen zum Thema Jagd, Jagdhunde und Lernort-Natur — war, mit ca. 20.000 Besuchern, ein wichtiger Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit für die Jagd. Auch die jagdliche Ausgestaltung von zwei Räumen im Schorfheidemuseum Groß Schönebeck wurde aus Mitteln der Jagdabgabe im Berichtsjahr gefördert. Das Schorfheidemuseum hat jagdhistorisch für Brandenburg eine besondere Bedeu-tung.

Jagdhornblasen:

In dem Bereich „Förderung des Jagdhornblasens" können die Beschaffung, Repa- ratur von Jagdhörnern sowie die Ausrichtung von überregionalen Jagdhornbläser-

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Seite 5 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Wettbewerben gefördert werden. Im Berichtsjahr 2014 wurden 4 Projekte, darun-ter der Jagdhornbläser-Wettbewerb des LJVB sowie die Anschaffung von neuen Jagdhörnern für 3 Jagdhornbläsergruppen aus Brandenburg, mit einer Gesamt-summe von rund 8 T€ gefördert. Das Jagdhornblasen hat eine lange kulturhistori-sche Tradition und ist auch wichtiger Bestandteil bei der Durchführung von Ge-sellschaftsjagden. Im Land Brandenburg sind ca. 65 Jagdhornbläsergruppen aktiv. Viele Kinder und Jugendliche — speziell im ländlichen Raum — interessieren sich für das Jagdhornblasen. Daher bietet auch der LJVB jährlich Fortbildungskurse zum Erlernen dieses Instrumentes an. Vor dem Hintergrund, dass die Anschaffung von Jagdhörnern sehr preisintensiv ist, liegt es im erheblichen Landesinteresse diese Bläsergruppen durch eine Förderung zu unterstützen. Damit wird auch ein großer Beitrag in Sachen aktiver Kinder- und Jugendarbeit geleistet. Besonders die öffentlichkeitswirksamen Auftritte von Jagdhornbläsergruppen tragen dazu bei, dass Jäger und Jagd von der Bevölkerung wahrgenommen und akzeptiert werden und ein wichtiger Teil der Jagdkultur erhalten bleibt.

Jagdliches Schießen:

Bei den Maßnahmen zur Förderung des jagdlichen Schießens sind gemäß o.g. Richtlinie die Aufwendungen für den Neu- und Ausbau, die Instandhaltung und die Sanierung von jagdlichen Schießstandanlagen förderfähig. Im Berichtsjahr 2014 wurde die Sanierung an einer Tontaubenschießanlage auf dem Schießstand Bahnsdorf mit rund 6 T€ gefördert.

Wildforschung:

Gemäß o.g. Richtlinie können Maßnahmen zur Unterstützung der Wildforschung gefördert werden. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Projekt „W.I.L.D." des LJVB mit einer Gesamtsumme von rund 30 T€ gefördert. Hinter dem Titel „WILD." steht das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands. Ziel dieses langfristi-gen Projektes ist die bundesweite Erfassung ausgewählter Wildtierarten mit wis-senschaftlichen Methoden, um künftig über abgesichertes Datenmaterial zu verfü-gen. Erfasst werden die Daten von ehrenamtlichen Jägerinnen und Jägern, die die Daten in von W.I.L.D. entwickelten Formularen eintragen. Diese werden dann von den Ansprechpartnern, den W.I.L.D.-Zentren sowie den Länderbetreuern, in eine Datenbank transferiert und ausgewertet.

Aus den ermittelten Bestandsdichten und Bestandsentwicklungen, die unter Be-rücksichtigung unterschiedlicher Umweltfaktoren aufgearbeitet werden, sollen Konzepte für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Wildtierpopulationen entwickelt werden, Die Ergebnisse werden einmal jährlich in einem W.I.L.D.-Jahresbericht sowie anderen Publikationen veröffentlicht.