Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/11
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Datum der Ausgabe: 15.02.2016
Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/11 6. Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Protokoll 11. Sitzung (öffentlich) 2. Dezember 2015 Potsdam - Haus des Landtages 10.00 Uhr bis 12.50 Uhr Vorsitz: Sylvia Lehmann (SPD) Protokoll: Kirsten Petersen Anwesende Ausschussmitglieder: Diana Bader (DIE LINKE) stellv. Inka Gossmann-Reetz (SPD) Steffen Königer (AfD) Sylvia Lehmann (SPD) Dr. Martina Münch (SPD) Ina Muhß (SPD) Ursula Nonnemacher (GRÜNE/B90) Raik Nowka (CDU) Roswitha Schier (CDU) René Wilke (DIE LINKE)
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Tagesordnung: 1. Aktuelle Situation im Land Brandenburg zum Krankheitsbild Diabetes (auf An-
trag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE)
Anhörung von Gästen: - Herr Dr. med. Franke, Herr Dr. Gerhardt, Brandenburger Diabetesge-
sellschaft e. V. - Herr König, Frau Weiß, Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband
Brandenburg e. V. 2. Aktuelles 3. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Gesetzentwurf
der Landesregierung, Drucksache 6/2482 Abschließende Beratung, Erarbeitung einer Beschlussempfehlung 4. Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Ände-
rung von Rechtsvorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/2924
Erste Beratung, Verständigung über das weitere Verfahren
5. Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019, Konzept der
Landesregierung, Drucksache 6/1788
Beratung, Verständigung über das weitere Verfahren 6. Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchen-
den im Land Brandenburg (auf Antrag aller Fraktionen) Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie i. V. m. Die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen im Land Brandenburg verbes-
sern, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/1899 Beratung
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7. 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes
Brandenburg (Festlegung aus der 10. Sitzung)
Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa-milie gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwick-lungsgesetzes
8. Verschiedenes 8.1 Verständigung über den möglichen Beratungsverlauf zum Landesaufnahme-
gesetz
8.2 Verständigung zu den Schreiben des stellvertretenden Gesamtbetriebsrats-vorsitzenden der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH vom 23. Oktober 2015 und vom 11. November 2015
8.3 Mindestlohnkommission nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz 8.4 Institut für interdisziplinäre Medizinerweiter- und -fortbildung und klinische Ver-
sorgungsforschung gGmbH - (IfMW) aus Cottbus
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Festlegungen und Beschlüsse: Zu TOP 3 Der Ausschuss lehnte die Änderungsanträge der CDU-Fraktion (Anlage 2) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Anlage 3) zum Gesetzentwurf der Landesre-gierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Druck-sache 6/2482, mit jeweils 4 : 6 : 0 Stimmen ab. Anschließend votierte er mit 6 : 2 : 2 Stimmen dafür, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Zu TOP 4 Der Ausschuss beschloss einstimmig (10 : 0 : 0), das Landesamt für Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucherschutz (LUGV), das Landesamt für Soziales und Versor-gung (LASV) und das Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) sowie jeweils deren Perso-nalräte mit Fristsetzung bis zum 4. Januar 2016 unter Verzicht auf die Übermittlung eines Fragenkataloges schriftlich zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften, Drucksache 6/2924, anzuhören. Zu TOP 5 Der Ausschuss verständigte sich hinsichtlich des dem federführenden zu benennen-den Kreises der Anzuhörenden zum Konzept der Landesregierung, Entwurf des Leit-bildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019, Drucksache 6/1788, für die Anhörung am 14. Januar 2016 (Anlage 4). Auf die Übermittlung eines Fragenkatalogs verzich-tete der Ausschuss. Zu TOP 7 Der Ausschuss wurde gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhaus-entwicklungsgesetzes zur 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhaus-planes des Landes Brandenburg angehört (vgl. auch Anlage 5). Zu TOP 8 Der Ausschluss beschloss einstimmig (10 : 0 : 0) die Durchführung einer außerplan-mäßigen Sitzung am 10. Februar 2016 um 10.00 Uhr zum Zwecke der Durchführung einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesaufnahme-gesetz, Drucksache 6/3080, der voraussichtlich Mitte Dezember 2015 an den Aus-schuss überwiesen wird.
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Aus der Beratung: Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 11. Sitzung des Aus-schusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Der Ausschuss bestätigt einstimmig die Richtigkeit des ersten Teils des Protokolls der 10. Sitzung vom 4. November 2015. Die Vorsitzende stellt fest, dass keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorge-bracht werden. Die unveränderte Tagesordnung wird vom Ausschuss einstimmig be-schlossen.
Den Abgeordneten Augustin und Dr. Bernig wird Rederecht nach § 79 Absatz 2 Satz 1 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (GOLT) eingeräumt. Zu TOP 1: Aktuelle Situation im Land Brandenburg zum Krankheitsbild Dia-
betes (auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LIINKE) Anhörung von Gästen:
- Herr Dr. med. Franke, Herr Dr. Gerhardt, Brandenburger Dia-betesgesellschaft e. V.
- Herr König, Frau Weiß, Deutscher Diabetiker Bund, Landes-verband Brandenburg e. V.
Die Vorsitzende begrüßt die Gäste und verweist auf die Antworten der Landesregie-rung auf die zur Thematik Diabetes bereits gestellten Kleinen Anfragen der Abgeord-neten Nonnemacher (Drucksacke 6/2423) sowie der Abgeordneten Dr. Münch (Drucksache 6/2712) und erteilt den Vertretern der Brandenburger Diabetesgesell-schaft e. V. und im Anschluss den Vertretern des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Landesverband Brandenburg e. V. das Wort. Herr Dr. Franke (Brandenburger Diabetesgesellschaft e. V.) bedankt sich für die Ein-ladung der wissenschaftlichen Fachgesellschaft und führt anhand einer PowerPoint- Präsentation (Anlage 1) zur Definition, zu den verschiedenen Formen von Diabetes, zu den aktuellen Erkrankungszahlen welt- und bundesweit sowie in Brandenburg, deren Zunahme einschließlich Ursachen sowie den Folgen und der Behandlung von Diabetes aus und formuliert den sich daraus ergebenen Handlungsbedarf. Er stellt ferner die Aktivitäten der Gesellschaft vor, insbesondere das Präventionspro-jekt „#DiABETES“, welches seit 2015 erfolgreich in Brandenburg für Schüler der 9. – 12. Klasse angeboten werde. Abschließend formuliert er den Wunsch nach einem parlamentarischen Dialog in Form eines Runden Tisches mit allen Beteiligten, um eine Diabetes-Strategie für Brandenburg zu entwickeln.
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Herr König (Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Brandenburg e. V.) bedankt sich einleitend für die Einladung in den Ausschuss, welche als eine Form der Aner-kennung der Arbeit der diabetischen Selbsthilfe gewertet werde. Zugleich verstehe man das aber auch als Aufforderung, sich in Zusammenarbeit mit den Diabetologen noch stärker für das Thema Prävention zu engagieren. Zur Geschichte, Struktur und Arbeit des Landesverbandes führt er aus, dass im nächsten Jahr das 25-jährige Bestehen begangen werde. Im Land Brandenburg ge-be es insgesamt 40 Selbsthilfegruppen mit 1000 Mitgliedern. Die Altersstruktur sei dadurch gekennzeichnet, dass der überwiegende Anteil der Mitglieder fortgeschritte-nen Alters sei. Es gestalte sich schwierig, neue, vor allem aber jüngere Mitglieder zu werben, die sich häufig durch das Internet hinreichend informiert fühlten. Hier sehe er ein wesentliches Potential für die Öffentlichkeitsarbeit. Es müsse der Zugewinn der Selbsthilfe für die Betroffenen noch stärker herausgearbeitet werden, denn neben dem medizinischen Teil, der durch Ärzte abgedeckt werde, umfasse die Selbsthilfe alle sozialen Komponenten in Form eines Austausches zu Problemen des Alltags und den Erfahrungen der anderen Betroffenen. Dass noch nicht immer der richtige Nerv getroffen werde, mit dem man das Thema an die Menschen herantragen könne, zeige ein Beispiel aus Potsdam. Dort habe man zum Weltdiabetestag am 14. November 2015 im Sankt-Josef-Krankenhaus, mit dem eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden sei, eine Veranstaltung durchgeführt, an der 100 Personen teilgenommen hätten, obwohl statistisch gesehen in Potsdam circa 10 000 Betroffene leben müssten. Trotz Werbung für die Veranstal-tung in Presse, Rundfunk und mittels Flyer sei die Resonanz verhalten gewesen. Ein weiteres Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit sei die Teilnahme an den Schüler-gesundheitstagen in Potsdam, welche auf eine sehr gute Resonanz stoße und wei-tergeführt werde. Insgesamt wünsche er sich mehr Unterstützung durch die Politik bei der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diabetes. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) dankt für die Vorträge und würdigt die verdienstvolle Arbeit. Sie nimmt Bezug auf die Anmerkungen zur Prognose der Prä-valenz von Diabetes, wonach ein steiler Anstieg von Typ-2-Diabetes zu verzeichnen sei. Sie merkt an, dass aus ihrer Sicht noch viel stärker der Zusammenhang zwi-schen dem Anstieg der Zahlen und unserem Lebensstil, der unbegrenzten Verfüg-barkeit von schnellverwertbaren, hochkalorischen Lebensmitteln, Bewegungsarmut und vorwiegend sitzender Tätigkeit herausgearbeitet werden müsse. Ein Blick nach Mexiko, dem Land mit dem höchsten Anteil an adipösen Menschen auf der ganzen Welt, verdeutliche, welche Auswirkungen die Übernahme eines Le-bensstiles, der den Menschen nicht gut tue, habe. Genau hier müsse angesetzt wer-den. Sie sei sich dessen bewusst, dass dies ein sensibles Thema sei. Dennoch handle es sich um eine Tatsache, dass es im Supermarktregal keinen Joghurt mehr gebe, der nicht mindestens 15 % Zucker enthalte, Unmengen an Softdrinks auf dem Markt seien, die vor Zucker nur so strotzten und im Ketchup 40 Zuckerwürfel verbor-gen seien. Es müsse viel stärker bei dem Punkt Ernährung angesetzt werden. Man
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müsse in Kauf nehmen, sich ein bisschen stärker unbeliebt zu machen und dem Vorwurf des moralischen Zeigefingers standhalten. Diese Erfahrung habe ihre Partei im Zusammenhang mit dem „Veggie Day“ gemacht. Sie sei der Auffassung, dass das Problem solange nicht gelöst werde wie weiterhin Reklame für Bubble Teas und Nutella gemacht werde und Süßigkeitenautomaten in den Schule ständen. Sie bittet um Ausführungen zur hohen Zahl der Betroffenen in Brandenburg im Ver-gleich zu anderen Bundesländern und wirft die Frage auf, inwieweit es sich um ein schichtenspezifisches Phänomen handele, welches einer schichtenspezifischen Auf-klärung bedürfe. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) bedankt sich ebenfalls bei den Gästen für ihr Enga-gement und pflichtet im Übrigen den Ausführungen ihrer Vorrednerin zum Lifestyle und zur Ernährung bei. Sie macht darauf aufmerksam, dass es im Land bereits viele Initiativen gebe, wie beispielsweise die „Initiative Gesunde Kinder“. Es müsse nicht jeder das Rad neu erfinden, sondern vielmehr eine bessere Verschränkung der ein-zelnen Maßnahmen angestrebt werden, die bereits im Kindergarten beginnen sollten. Die erwähnte von der AOK maßgeblich mitfinanzierte Aktion verfolge einen umfas-senden Ansatz. Dazu gehörten Ernährung und Bewegung, Gesundheitsvorsorge all-gemein, aber auch Stressabbau und ähnliche Dinge. Es gebe also bereits Bemühun-gen hinsichtlich gesunder Ernährung, die im Kindergarten ansetzen. Dem Argument der schichtenspezifischen Aufklärung hält sie entgegen, dass gerade auch sogenannte Mittel- oder Oberschichtenkinder oft alleine gelassen würden und dann die Peergroup große Bedeutung habe und eben Cola und Pizza cooler als Müsli und Vollkornbrote und Ähnliches seien. Insofern müsse man hier in ein Ge-samtkonzept einsteigen und sich Bündnispartner suchen. Abschließend verweist sie darauf, dass sich der Ausschuss für Europaangelegenhei-ten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz auch dem Thema „Gesunde Schule“ widme. Abgeordnete Schier (CDU) dankt den Gäste, macht sich die Ausführungen der Ab-geordneten Nonnemacher und Dr. Münch zu eigen und ergänzt, dass es wichtig sei, über die Aktionen in Kindergärten und Schulen an die Eltern heranzutreten, damit diese mit gutem Beispiel vorangingen und so der Grundstein für eine gesunde Er-nährung gelegt werde. Ferner interessiere sie, wie die Experten zu der sogenannten Ampel auf Lebensmitteln stünden. Herr Dr. Franke (Brandenburger Diabetesgesellschaft e. V.) erwidert, dass Ernäh-rung und Bewegung in der Tat die Grundlage jeder Form von Therapie bei einer Dia-beteserkrankung seien. Mit dem Projekt „DiABETES“, welches wegen des Themen-komplexes Stoffwechsel im Rahmenlehrplan zunächst im Bereich der Oberstufe ge-startet sei, aber durchaus ausgeweitet werden könne, wolle man über die Jugendli-chen selbstverständlich auch die Elternhäuser erreichen. Eine gewisse Nachhaltig-keit erhoffe man sich insbesondere durch die im Rahmen der Vorträge ausgehändig-ten und vom DIfE-Institut (Deutsches Institut für Ernährungsforschung) in Potsdam entwickelten Testbögen, mit denen das Diabetesrisiko abgeschätzt werden könne.
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Ziel sei es, dass diese mit nach Hause genommen und zum Familienthema gemacht würden. Es gehe dabei um Fragen wie: Wie viel Sport mache ich pro Woche? Wie viel Obst und Gemüse esse ich pro Woche? Aber auch darum, wie das Risiko in der eigenen Verwandtschaft sei. Im Ergebnis werde ein Risikoscore gebildet, an dem man ablesen könne, ob das eigene Risiko gering, mittel, hoch oder sehr hoch sei. So wolle man alle sozialen Schichten erreichen und ein Umdenken in Gang setzen. Die Einführung einer Lebensmittel-Ampel halte er für einen der möglichen Wege, um vor allem extrem energiereiche Speisen zu kennzeichnen. Herr Dr. Gerhardt (Brandenburger Diabetesgesellschaft e. V.) räumt ergänzend ein, dass Diabetes durchaus auch ein Problem des sozialen Status sei. Hinzu komme die zunehmende Alterung der Bevölkerung. Brandenburg nehme mit dem 4. Platz unter den Bundesländern mit dem höchsten Anteil an Personen mit einem Bodymaßindex von über 30 eine Vorreiterrolle in Sachen Übergewicht ein. Noch schlechtere Werte wiesen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auf. Betrachte man die Fak-toren schlechter sozialer Status, weit verbreitetes Übergewicht und hohes Alter zu-sammen, könne man erahnen, welches große Potential an zukünftigen Diabetespati-enten es in Brandenburg gebe. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass sich eine Diabeteserkrankung in allen medizinischen Sparten fortsetze und bereits jetzt ein klinisches Problem darstelle, denn viele Patienten litten an Begleiterkrankungen. Aus diesem Grund plädiere er für die Verabschiedung eines offensiven Präventions-gesetzes auf Bundesebene mit einer entsprechenden finanziellen Untersetzung. Nur so könne erreicht werden, dass der Präventionsgedanke zukünftig eine tragende Rolle in der Medizin spiele. Die Schwierigkeit bestehe aber darin, dass Präventi-on am Anfang viel Geld koste und der Einspareffekt, der für das Gesundheitssystem immer sichtbar werden müsse, vermutlich erst nach zehn, 15 oder 20 Jahren zum Tragen komme. Abgeordnete Alter (SPD) regt an, beim avisierten Runden Tisch auch Pädagogen einzubeziehen. Aus ihrem Erfahrungsschatz heraus halte sie den Ansatz bei Kindern im Kindergartenalter für nachhaltiger, da diese Altersgruppe ausgesprochen wissbe-gierig sei und Essverhalten noch eher korrigiert werden könne als bei Jugendlichen. Sie fragt an, wie die 19 Schulen, die an dem Projekt bisher teilgenommen hätten, ermittelt bzw. ausgewählt worden seien. Abgeordneter Nowka (CDU) rückt ebenfalls den Aspekt der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Aus seiner bisherigen beruflichen Praxis könne er bestätigen, dass Prä-vention bei Kindern und Jugendlichen umso nachhaltiger sei, je eher sie beginne. Besonders im Grundschulalter seien Kinder noch offen und vorurteilsfrei und berich-teten zu Hause noch, was sie in der Schule erlebt hätten. Wichtig sei, dass Präventi-on in den Lebenswelten, also im Kindergarten oder in der Schule stattfinde. Dort er-reiche man auch alle sozialen Schichten. Die Initiative „Gesunde Schule“ sei bereits erwähnt worden. Ein weiteres bundesweit sehr gut laufendes Programm sei das Programm „Klas-se2000“, an dem bundesweit 450 000 Schülerinnen und Schüler teilnähmen. Das für
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die 1. bis 4. Klasse angelegte Programm umfasse neben dem Thema Bewegung und Ernährung auch die Themen Sucht- und Gewaltprävention. Es werde von externen Lehrkräften betreut, sodass sich der Aufwand für die Pädagogen in den Schulen in Grenzen halte. Es gebe ein einheitliches Lehrmaterial und das Ganze werde über Patenschaften finanziert. Die Kosten beliefen sich für eine Schulklasse pro Schuljahr auf 220 Euro (ungefähr 10 Euro pro Kind und Schuljahr). Aufgrund des Engagements einer kleinen Krankenkasse im Süden des Landes sei es gelungen, 50 Schulklassen zu betreuen. Eine Finanzierung über die Krankenkassen sei vor allem deshalb mög-lich, weil es sich um ein richtiges Präventionsprogramm in der Lebenswelt Grund-schule handle. Er rege an, sich einmal intensiver mit diesem bundesweiten Programm zu beschäfti-gen und zu beleuchten, inwieweit die Präventionsziele, die seitens der Experten be-nannt worden seien, mit diesem Programm verknüpfbar wären. Aus seiner Sicht könne auf das Programm sehr gut aufgebaut werden. Abgeordnete Muhß (SPD) bekräftigt die bisherigen Ausführungen zur Frage der Er-nährung und bringt den Begriff der sozialen Vererbung ein. Es sei eine Tatsache, dass die Gerichte, die die eigene Mutter gekocht habe, mit großer Wahrscheinlichkeit in der eigenen Küche wiederzufinden seien. Weil es aber so schwer sei, an die Eltern heranzukommen, nehme die Tagesverpflegung der Kinder eine wichtige Rolle ein. Hier könne beispielsweise Essverhalten geprägt werden. Es gebe im Land noch sehr viele Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, in denen mit Unterstützung der Gemeindevertreter und Stadtverordneten mit gutem Beispiel vorangegangen werden könne, indem beispielsweise die Küchenfrau Obst und Gemüse mundgerecht zum Frühstück, Mittag und Nachmittag zubereite. In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthilfe merkt sie an, dass die Auslage von Faltblättern erfahrungsgemäß wenig Resonanz zeige. Erfolgsversprechender halte sie die direkte Empfehlung des Selbsthilfevereins durch den Diabetologen mit gleichzeitiger Übergabe des Informationsmaterials. Frau Weiß (Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Brandenburg e. V.) berichtet unter anderem von ihren Erfahrungen anlässlich der Schülergesundheitstage in Potsdam. Dort habe sich bei einem Ernährungsquiz gezeigt, dass nur 25 % der Be-fragten ein Frühstück von zu Hause mit in die Schule bekämen. Der große Anteil er-halte Geld und versorge sich damit bei McDonald‘s oder in einen Backshop. So wer-de die Grundlage für eine schlechte Ernährung gelegt. Herr König (Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Brandenburg e. V.) hebt noch einmal hervor, dass der Selbsthilfeverein auf ehrenamtliches Engagement set-ze, welches allerdings seine naturgemäße Grenze habe. Für eine offensivere Öffent-lichkeitsarbeit wäre eine stabile Geschäftsstelle erforderlich. Er werbe deshalb für die Finanzierung einer festen halben oder ganzen Stelle in der Geschäftsstelle. Bisher könne eine Unterstützung dort lediglich im Wege der Projektförderung realisiert wer-den. Aktuell laufe ein Förderantrag bei der Landeshauptstadt Potsdam.
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Herr Dr. Franke (Brandenburger Diabetesgesellschaft e. V.) erläutert, dass der Kon-takt zu den Schulen im Rahmen des Projektes „DiABETES“ überwiegend über per-sönliche Kontakte, beispielsweise in den Schulen der eigenen Kinder oder der Kinder von Bekannten der beteiligten Diabetologen hergestellt worden sei. Die Resonanz auf dem herkömmlichen offiziellen Weg durch ein Anschreiben an die Schulleitung sei eher verhalten gewesen. Eine Vernetzung und Fortentwicklung der bereits vorhandenen Ideen und Projekte halte er für den richtigen Weg und hoffe hier auf die Unterstützung aus dem Bereich der Politik. Er bekräftigt seine Anregung, einen parlamentarischen Dialog zu initiie-ren, bei dem sich alle Beteiligten austauschen könnten. Auf diesem Wege könne si-cher einiges im Land erreicht werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die Diabetesgesellschaft vor allem vom ehrenamtli-chen Engagement lebt, sei jede Unterstützung willkommen. Dies könne beispielswei-se bereits durch die Gestattung der Darstellung des Brandenburger Wappens auf den Flyern geschehen, da damit die Unterstützung durch das Land Brandenburg verdeutlicht werde. Die Vorsitzende dankt den Gästen im Namen des Ausschusses für die vielen fach-lich fundierten Informationen. Sie würdigt ferner das hohe ehrenamtliche Engage-ment und hebt abschließend noch einmal die große Bedeutung der Selbsthilfe und des engen Zusammenwirkens von Ärzten und Vertretern der Selbsthilfe hervor. Zu TOP 2: Aktuelles Abgeordneter Nowka (CDU) erkundigt sich unter Bezugnahme auf die aktuellen Pressemitteilungen zur sich in den letzten Jahren deutlich verschärften Problemlage im Zusammenhang mit dem Konsum von Crystal Meth in Südbrandenburg danach, ob für eine zielgerichtete Präventionsarbeit in diesem Bereich Mittel im Haushaltsplan bereits eingestellt worden seien bzw. beabsichtigt sei, diese über den Nachtrags-haushalt zur Verfügung zu stellen. So gebe es sowohl Stimmen aus dem Bereich der Beratungshilfe als auch aus Kreisen der Polizei, dass eine weitergehende Unterstüt-zung im Süden von Brandenburg vonnöten sei. Soweit ihm bekannt sei, stelle das benachbarte Bundesland Sachsen zusätzliche Mittel für Präventionsmaßnahmen und Präventionsprojekte in einem Umfang von 1,5 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 bereit. Ministerin Golze verweist auf den bestehenden Haushaltsplan und teilt mit, dass im Zuge des Nachtragshaushalts keine Veränderungen für den Bereich der Beratung vorgesehen seien. Was die Aufklärung durch die Polizei angehe, sei ein anderes Ressort zuständig. Nach ihrem Kenntnisstand seien dort aber auch keine Verände-rungen zugunsten der besonderen Aufklärung zu Crystal Meth geplant.
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Zu TOP 3: Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Ge-setzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/2482
Abschließende Beratung, Erarbeitung einer Beschlussempfehlung Die Vorsitzende verweist darauf, dass der Landtag den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 24. September 2015 an den Ausschuss überwiesen habe. Die in der 9. Sitzung am 30. September 2015 beschlossene Anhörung habe in der 10. Sitzung am 4. November 2015 stattgefunden. Zur abschließenden Beratung und Erarbeitung ei-ner Beschlussempfehlung lägen nunmehr ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 24. November 2015 (Anlage 2) und ein Änderungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. Dezember 2015 (Anlage 3) vor. Sie bitte zu-nächst um Ausführungen der Antragsteller. Abgeordnete Augustin (CDU) führt erläuternd zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion aus, dass dieser die teilweise Abschaffung des Ausschlusstatbestandes des § 4 Absatz 1 Landespflegegeldgesetz dergestalt vorsehe, dass künftig ein Anspruch auf jeweils hälftiges Pflegegeld für schwerbehinderte, blinde und gehörlose Men-schen auch für Zeiten eines Aufenthalts in Anstalten, Heimen und gleichartigen Ein-richtungen bestehe. Diese vorgeschlagene Regelung falle mit einer Kürzung des Landespflegegeldes um 50 Prozent im Vergleich zu anderen Bundesländern, die auf eine Anrechnung des Landespflegegeldes auf andere Leistungen gänzlich verzichte-ten, moderat aus. Die hierfür notwendigen Mittel zugunsten der Teilhabe dieser Per-sonengruppe könnten durch den Landeshaushalt auch bereitgestellt werden. Die Be-troffenen könnten von der beabsichtigten Änderung zumindest noch zwei oder drei Jahre profitieren, denn dieser Zeitraum werde vermutlich noch bis zum Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes verstreichen. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) merkt zum Änderungsantrag ihrer Frakti-on an, dass dieser ebenfalls die Gewährung eines hälftigen Pflegegeldes für Zeiten eines Aufenthalts in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen beinhalte. Er gehe aber darüber hinaus, in dem er sich sowohl gegen die Anrechnung von Leis-tungen nach dem SGB XI als auch gegen die Kürzungsmöglichkeit für den Fall der Gewährung von anderweitigen Pflegesachleistungen ausspreche. Dies erfolge aus dem Verständnis heraus, dass die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz alseine Unterstützung für die Teilhabe an der Gesellschaft, mithin als ein Teilhabegeld, zu verstehen seien und insofern eine andere Zielrichtung als das Pflegegeld hätten. Abgeordnete Bader (DIE LINKE) betont, dass die mit dem Gesetzentwurf beabsich-tigte Erhöhung bereits im Haushaltsgesetz 2015/2016 Berücksichtigung gefunden habe. Auch wenn die mit den Änderungsanträgen erhobenen weiteren Forderungen grundsätzlich zu befürworten seien, stelle sich die Frage nach der haushälterischen Deckung des finanziellen Mehrbedarfs. Abgeordneter Wilke (DIE LINKE) kommt auf den fehlenden Deckungsvorschlag zu-rück und bittet das Ministerium um Ausführungen zum zusätzlichen Finanzbedarf für den Fall der Annahme der Änderungsanträge.
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Herr Ranft (MASGF) legt dar, dass allein bei Gewährung des mit beiden Änderungs-anträgen verfolgten hälftigen Pflegegeldes für Zeiten eines Aufenthalts in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen Mittel in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro zuzüglich noch nicht bezifferbarer konnexitätsrelevanter Kosten aufzubringen wären. Diese Kosten könne man nicht durch den eigenen Haushalt decken, ohne dass in anderen Bereichen nachhaltige und nicht zu verantwortende Kürzungen vorgenom-men werden müssten. Weitere Mehrausgaben in Höhe von ca. 3 Millionen Euro ent-stünden bei einem Wegfall der mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigten Kürzungsregelung des § 6 Absatz 3 Landespflege-geldgesetz. Im Übrigen gehe er davon aus, dass mit dem Inkrafttreten des Bundes-teilhabegesetzes eine erneute Überprüfung des Landespflegegesetzes erforderlich werde. Die Vorsitzende ruft den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf und stellt dessen Ablehnung mit 4 : 6 : 0 Stimmen fest. Sie ruft ferner den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf und hält fest, dass auch dieser mit 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt worden sei. Abschließend nimmt sie die Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Landesre-gierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes, Druck-sache 6/2482 vor. Sie stellt fest, dass der Ausschuss mit 6 : 2 : 2 Stimmen dafür vo-tiere, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung an-zunehmen. Zu TOP 4: Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie
zur Änderung von Rechtsvorschriften, Gesetzentwurf der Landes-regierung, Drucksache 6/2924
Erste Beratung, Verständigung über das weitere Verfahren Die Vorsitzende verweist darauf, dass der Landtag den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 20. November 2015 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie zur Mitberatung an weitere Ausschüsse, unter anderem an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen habe, weil deren Zuständigkeitsbereich ebenfalls betroffen sei. Der Ein-gang der Stellungnahme sei bis 13. Januar 2016 erbeten worden. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) ergänzt aus ihrem Kenntnisstand als Mitglied des Ausschusses für Inneres und Kommunales heraus, dass im federfüh-renden Ausschuss lediglich eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfol-ge. Im Übrigen werde auf das Anhörungsrecht verzichtet, sodass es den mitberaten-den Ausschüssen freistehe, für den jeweils betroffenen Zuständigkeitsbereich eigene Anhörungen durchzuführen. Sie beantrage deshalb, die von der Umstrukturierung betroffenen Behörden, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), das Landesamt
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für Soziales und Versorgung (LASV) sowie das Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) und jeweils deren Personalräte um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Abgeordnete Schier (CDU) spricht sich ebenfalls für eine schriftliche Anhörung des benannten Kreises aus. Abgeordneter Wilke (DIE LINKE) erklärt, dass er im Gegensatz zum Bildungsbe-reich, bei dem es größere Verschiebungen gebe, für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht das Erfor-dernis einer Anhörung sehe. Zudem bringe man die Betroffenen unter Umständen in Interessenkonflikte. Abgeordneter Nowka (CDU) hält dem entgegen, dass von den Behördenleitungen sicher ein hoher Sachverstand hinsichtlich der Auswirkungen der Umstrukturierungen der Landesämter zu erwarten sei. Die Vorsitzende stellt den Antrag auf schriftliche Anhörung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) und des Landesamtes für Arbeitsschutz (LAS) sowie jeweils deren Personalräte mit Fristsetzung bis zum 4. Januar 2016 unter Verzicht auf die Übermittlung eines Fragenkataloges zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig mit 10 : 0 : 0 Stimmen angenommen. Zu TOP 5: Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019,
Konzept der Landesregierung, Drucksache 6/1788 Beratung, Verständigung über das weitere Verfahren Die Vorsitzende ruft in Erinnerung, dass der Landtag den Entwurf eines Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 in seiner 14. Sitzung am 8. Juli 2016 zur fe-derführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und zur Mit-beratung an alle anderen Fachausschüsse überwiesen habe. Der federführende Ausschuss habe den Ausschuss mit Schreiben vom 10. Juli 2015 über seinen be-schlossenen Beratungsverlauf unterrichtet. Danach sei für den 14. Januar 2016 unter anderem eine Anhörung zu den vorgeschlagenen Aufgabenübertragungen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie geplant. Die Vorschläge des Fachausschusses hinsichtlich des anzuhörenden Personenkreises und der zu stellenden Fragen erbitte der federführende Ausschuss bis vier Wochen vor der An-hörung. Gemäß der in der 8. Sitzung am 9. September 2015 im hiesigen Ausschuss getroffenen Vereinbarung lägen die Vorschläge der Fraktionen vor. Insgesamt wür-den 11 Anzuhörende vorgeschlagen. Eine vom federführenden Ausschuss erbetene Priorisierung halte sie im Hinblick auf die überschaubare Anzahl der Anzuhörenden für entbehrlich. Auf einen Fragenkatalog werde ebenfalls verzichtet.
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Die Vorsitzende stellt fest, dass Einigkeit hinsichtlich des dem federführenden zu benennenden Kreis der Anzuhörenden besteht und kündigt ein entsprechendes Schreiben an den federführenden Ausschuss an (Anlage 4). Zu TOP 6: Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden im Land Brandenburg (auf Antrag aller Fraktionen) Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen
und Familie i. V. m. Die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen im Land Bran-
denburg verbessern, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, Drucksache 6/1899
Beratung Ministerin Golze berichtet zum aktuellen Stand, dass es noch keine neue Prognose des Bundes gebe. Aus Medienberichten und auch aus der Koordinierung der Bun-desländer wisse man aber, dass die Zahl der tatsächlich in Deutschland Angekom-menen über der prognostizierten Zahl liege und insofern die Jahresgesamtzahl für 2015 von 800 000 insgesamt vermutlich überschritten werde. Anders als in anderen Bundesländern gelinge in Brandenburg eine taggleiche Re-gistrierung in der Erstaufnahme. Auch mit der Erstuntersuchung sei man auf einem guten Stand. Um noch einmal den drastischen Anstieg zu verdeutlichen, könne sie folgende Zahlen des Ministeriums des Innern und für Kommunales nennen: bis zum 5. September 2015 seien 11 460 Flüchtlinge erstregistriert worden. Im folgenden Zeitraum bis zum 1. Dezember 2015 seien es weitere 28 903 gewesen. Zur Frage, wie viele der in Brandenburg Erstregistrierten tatsächlich in Brandenburg geblieben seien oder aber in andere Bundesländer oder europäische Nachbarländer weiterge-zogen seien, lägen keine Erkenntnisse vor. Auf die Kommunen verteilt worden seien mit Stand 31. Oktober 2015 17 210 Perso-nen. Hinzu kämen weitere 4 323 Personen (Stand 25. November 2015), sodass bis-her insgesamt ungefähr 21 500 Personen in den Kommunen angekommen seien. Aufgrund der Tatsache, dass die Kommunen vollauf damit beschäftigt seien, vo-rübergehende Unterkünfte bereitzustellen, erreiche die Quote der Wohnungsunter-bringung derzeit nicht mehr den bereits erlangten Stand. Die Kommunen seien je-doch bemüht, sukzessive zu anderen Wohnformen überzugehen. Das LASV geneh-mige fast täglich neue Unterbringungen, wobei oberstes Ziel zunächst eine winterfes-te Unterbringung sei. Es könne davon ausgegangen werden, dass die 44 derzeit im LASV noch in Arbeit befindlichen Anträge in den nächsten Tagen abgearbeitet wür-den.
Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/11 S. 15
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Ministerin Golze führt weiter in Bezug auf die Situation der Erstaufnahmeeinrichtun-gen aus, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales die Kapazitäten ste-tig ausbaue. So gingen Doberlug-Kirchhain noch dieses Jahr und Wünsdorf Anfang 2016 ans Netz. Es werde angestrebt, die Erstuntersuchungen künftig auf dem Ge-lände der Erstaufnahmeeinrichtung durchzuführen, so in Eisenhüttenstadt, Doberlug-Kirchhain. Hinsichtlich der Anschaffung der hierfür erforderlichen Röntgencontainer liege man im Zeitplan. In Eisenhüttenstadt werde der Röntgencontainer voraussicht-lich Mitte Dezember 2015 in Betrieb gehen. Für Wünsdorf sei die Bestellung eben-falls ausgelöst worden. Für den Fall, dass die Container dort nicht rechtzeitig zur Ver-fügung stünden, hätten sich zwei Krankenhäuser bereit erklärt, die Versorgung mit-tels Shuttleservice sicherzustellen. Abgeordnete Augustin (CDU) kommt auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürf-tigkeit von Frauen zu sprechen und erkundigt sich, inwiefern es diesbezüglich Über-legungen im Ministerium gebe. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauf-tragten. Ministerin Golze erklärt, dass das Thema in mehrerer Hinsicht angegangen werde. So werde mit dem neuen Landesaufnahmegesetz die Unterbringung in Wohnungen gefördert, um unter anderem dem besonderen Schutzbedarf von Personengruppen, so auch von Frauen nachzukommen. Es sei ferner vorgesehen, eine Spitzabrech-nung zu ermöglichen, wenn aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit zum Bei-spiel bei Menschen mit Behinderung die Unterbringung in besonderen Wohnformen (Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Pflegeheime) notwendig sei. Des Weiteren gebe es einen Austausch mit dem Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser, denn diese stünden gerade jetzt verstärkt vor dem Problem, Frauen helfen zu wollen und erhielten entsprechende Nachfragen. Es gebe bei den Frauenhäusern ähnliche Probleme wie in anderen Bereichen auch, so beispielsweise die Sprachbarriere oder Fragen wie: Wie finden Helfer und Betroffene zueinander? Wie können die Frauen-häuser auf ihre Angebote aufmerksam machen? Herr Ranft (MASGF) berichtet ergänzend von der Tätigkeit einer im Bereich des In-tegrationsbeirates angesiedelten Unterarbeitsgruppe, in der neben Vertretern der Abteilung 2 (Frauen, Soziales, Familie, Integration) des Ministeriums auch die Gleichstellungsbeauftragten, Frau von der Lippe, und die Integrationsbeauftragte, Frau Dr. Lemmermeier sich konzeptionell mit dem Thema befassen. Derzeit gestalte sich allerdings die diesbezügliche Kommunikation mit den Landkreisen und kreis-freien Städten als eigentliche Aufgabenträger noch schwierig, da dort nach wie vor die Erschließung von weiteren Unterbringungsmöglichen im Vordergrund stehe. Es gelte nun, konzeptionell mit den Sozialdezernenten und -dezernentinnen in einen fachlichen Diskurs darüber einzutreten, wie bestimmte Zielgruppen - möglichst im Benehmen mit den schon vorhandenen Strukturen des Landes, den Erstaufnahme-einrichtungen und ihren Außenstellen - sehr schnell in geschützte Räume hineinbe-gleitet werden könnten. Er schätze ein, dass konzeptionell bereits gute Vorarbeit ge-leistet worden sei. Er hoffe, dass im ersten und zweiten Quartal 2016 eine auch vor Ort zufriedenstellende, belastbare und flächendeckende Lösung herbeigeführt wer-den könne.
Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/11 S. 16
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Abgeordnete Dr. Münch (SPD) erkundigt sich nach dem Stand der Einführung einer Gesundheitskarte und fragt nach, ob es zutreffend sei, dass diese eine besondere Kennzeichnung erhalte. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) schildert das Problem einer Willkom-mensinitiative in ihrem Landkreis Havelland. Dort gebe es unter den Ehrenamtlern Frustration und Verärgerung. Hintergrund sei der verwehrte Zutritt von Mitgliedern einer Willkommensinitiative zu einer Gemeinschaftsunterkunft. Hinzu käme Verunsi-cherung wegen der Aussage, dass ein Personenbeförderungsschein benötigt werde, wenn Ehrenamtler als Privatpersonen zwei oder drei Flüchtlinge mit ihrem PKW mit in die Stadt nähmen. Ministerin Golze informiert, dass die Einführung der Gesundheitskarte zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Landesaufnahmegesetzes geplant sei. Äußerlich unterscheide sich die Karte nicht von den bereits im Umlauf befindlichen Karten. Der Status des Patienten werde vielmehr als technisches Merkmal auf der Karte hinterlegt. Hinsichtlich des geschilderten Problems der Willkommensinitiative sichert sie zu, dem nachzugehen. Abgeordneter Nowka (CDU) möchte wissen, ob die Ministerin nähere Angaben zu den ca. 7 000 erstregistrierten Personen machen könne, die nach den genannten Zahlen nicht auf die Kommunen verteilt worden seien. Ministerin Golze verweist auf ihre bisherigen Ausführungen und ergänzt, dass der-zeit jede Woche ungefähr zwischen 1 000, 1 200 und 1 500 Personen auf die Kom-munen verteilt würden. Die Kapazität in der Erstaufnahme belaufe sich auf 5 000 Plätze. Im Übrigen könne schwer nachvollzogen werden, wo die Menschen sich auf-hielten. Dies hänge auch damit zusammen, dass bei der Erstregistrierung noch kein Fingerabdruck genommen werde, sondern erst, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Akte anlege. Das dauere manchmal bis zu vier Wo-chen. In dieser Zeit könne es sein, dass die Menschen weiterzögen und sich eventu-ell auch unter anderem Namen in einem anderen Bundesland noch mal registrieren ließen. Ihr sei aber bekannt, dass auf Bundesebene über den Aufbau eines Systems nachgedacht werde, um die Länder in die Lage zu versetzen, schon bei der Erstre-gistrierung Fingerabdrücke zu nehmen. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) regt auf die Nachfrage der Vorsitzenden, wie mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umgegangen werden solle, an, dessen weitere Beratung zu vertagen. Sie merkt aber zugleich an, dass sie die Intention des Antrags im Gesetzentwurf für ein Landesaufnahmegesetz bisher nicht verwirklicht sehe.
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Zu TOP 7: 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg (Festlegung aus der 10. Sitzung)
Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes
Die Vorsitzende dankt dem Ministerium für die Übermittlung der Vorlage (Anlage 5) und erläutert, dass der Ausschuss mit der Befassung in dieser Sitzung gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zur 1. Fort-schreibung des Dritten Krankenhausplanes angehört werde. Ministerin Golze führt zum geschichtlichen Hintergrund aus, dass Krankenhausplä-ne in der Regel dergestalt aufgebaut seien, dass dort die fachärztlichen Ausrichtun-gen in Anlehnung an die Aus- und Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer ausgewiesen seien. In Brandenburg gebe es seit einigen Jahren die Fachgebietsbe-zeichnung psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Deshalb habe man sich 2013 nach Anhörung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Fachgesellschaften, der ärztlichen Leiter der Rehakliniken und der leitenden Ärzte der brandenburgischen Fachabteilungen entschlossen, dieses Fachgebiet auch im Brandenburgischen Krankenhausplan einzeln auszuweisen und sich auf bestimmte Qualitätsstandards (z. B. selbstständige Behandlungseinheiten, Leitung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Vorhandensein von Strukturvoraussetzungen für eine psychosomatische Komplex-behandlung am selben Standort oder durch Kooperation mit anderen Kliniken) ver-ständigt. Im Anschluss sei eine Bedarfsanalyse (Orientierungswert ein Bett auf 10 000 Ein-wohner) und ein Bewerbungsverfahren durchgeführt worden, in dessen Ergebnis An-träge für 800 Betten und 260 Tagesklinikplätze eingegangenen seien. Um sicherzu-stellen, dass in allen Teilen des Landes psychosomatische Abteilungen ausgewiesen werden, habe man fünf Versorgungsregionen gebildet und die eingegangenen Be-werbungen anhand der Qualitätsstandards bewertet. Auf diese Weise seien insgesamt elf Krankenhäuser ausgewählt worden. Danach habe es noch einmal ein Anhörungsverfahren unter Beteiligung zahlreicher Institutio-nen gegeben. Das Ergebnis liege nunmehr vor. Ministerin Golze legt zum weiteren Verfahren dar, dass nach abgeschlossener An-hörung des Ausschusses offiziell die Ressortabstimmung mit dem Ziel eingeleitet werde, das Kabinett am 16. Februar 2016 damit zu befassen, sodass der geänderte Krankenhausplan zum 1. März 2016 Gültigkeit erlangen könne. Die ausgewählten Krankenhäuser seien auf dieses Datum bereits orientiert. Abgeordneter Nowka (CDU) fragt nach, was mit den anderen vorhandenen Kapazi-täten an psychiatrischen und psychosomatischen Betten in der Krankenhausland-schaft geschehe, wenn diese Änderung in Kraft trete?
Landtag Brandenburg P-AASGFF 6/11 S. 18
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) möchte wissen, wie der Bedarf an Ta-gesklinikplätzen ermittelt worden sei. Ferner bitte sie um Ausführungen zum Bewer-ber Artemed. Herr Zaske (MASGF) erklärt, dass sich für die 18 Psychiatrien, die es im Land be-reits gegeben habe, insofern nichts ändere, als dass die bisherige Regelung fortgel-te, wonach die Klinik, die nicht ausgewählt worden sei, aber eine psychiatrische Fachabteilung betreibe, auch psychosomatische Leistungen anbieten könne. Aller-dings müssten diese ebenfalls die Strukturvoraussetzungen erfüllen. Im Übrigen habe man explizit Größenordnungen an den einzelnen Standorten aus-gewiesen, die sich jetzt erfolgreich beworben hätten. Was die Tagesklinikkapazitäten angehe, sei man dem Wunsch der Experten gefolgt, dass jede Einrichtung, die vollstationäre Leistungen anbiete, auch eine teilstationäre Kapazität vorhalte. Den elf jetzt neu zugelassenen Fachabteilungen seien jeweils zwölf Tagesklinikplätze zugeordnet worden. Zum bundesweiten Bewerber Artemed merkt er an, dass dieser bisher in Branden-burg nicht in dem Versorgungsbereich aktiv geworden sei und mangels Erfüllung der Kriterien keine Berücksichtigung gefunden habe. Die Vorsitzende stellt fest, dass keine weiteren Nachfragen bestehen und somit die Anhörung des Fachausschusses abgeschlossen sei. Zu TOP 8: Verschiedenes 8.1: Verständigung über den möglichen Beratungsverlauf zum Lan-
desaufnahmegesetz Die Vorsitzende verweist auf den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Druck-sache 6/3080, der voraussichtlich Mitte Dezember 2015 an den Fachausschuss überwiesen werde. Um den Anzuhörenden ausreichend Vorbereitungszeit einzuräu-men, schlage sie vor, die Anhörung im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung am 10. Februar 2016 um 10.00 Uhr in Raum 1.050 durchzuführen und bittet um Hand-zeichen. Sie stellt Einstimmigkeit (10 : 0 : 0) hinsichtlich ihres Vorschlages fest. Zum Kreis der Anzuhörenden und zum Fragenkatalog erfolge eine Verständigung in der nächsten Ausschusssitzung. 8.2: Verständigung zu den Schreiben des stellvertretenden Gesamtbe-
triebsratsvorsitzenden der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH vom 23. Oktober 2015 und vom 11. November 2015
Die Vorsitzende regt an, außerhalb des Ausschusses in kleinerer Runde unter Betei-ligung der Vertreter der Oppositionsfraktionen noch einmal das Gespräch mit dem Gesamtbetriebsrat zu suchen, auch wenn klar sei, dass aufgrund der Selbstverwal-tungsstrukturen im Gesundheitswesen kaum Handlungsmöglichkeiten beständen.
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
Ministerin Golze begrüßt dies vor dem Hintergrund, dass der Gesamtbetriebsrat signalisiert habe, dass sich die Klinik nicht an die geltende Psych-PV halte und si-chert ihre Unterstützung zu. Abgeordneter Nowka (CDU) warnt davor, Erwartungen zu wecken, die letztlich nicht erfüllt werden könnten. Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) befürwortet den Vorschlag der Vorsit-zenden und spricht sich zugleich dafür aus, den Umfang der Einflussmöglichkeiten bei der Umsetzung von überwiegend bundesrechtlichen Regelungen gegenüber dem Gesprächspartner klar zu kommunizieren, um keine falschen Erwartungen zu we-cken. Sie denke aber, dass sich der eigene Erkenntnishorizont durchaus erweitern würde, wenn man sich diese Probleme mal ein bisschen intensiver schildern ließe. 8.3 Mindestlohnkommission nach dem Brandenburgischen Vergabe-
gesetz Ministerin Golze legt dar, dass die Mindestlohnkommission am 5. Juni 2015 eine Empfehlung dahingehend abgegeben habe, den Mindestlohn zum 1. Januar 2016 von 8,50 Euro auf 9,00 Euro mit der Laufzeit von einem Jahr anzuheben. Nach Auskunft des Ministers für Wirtschaft und Energie Gerber werde derzeit auf Bundesebene an einem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz gearbeitet, welches im April 2016 in Kraft treten solle. Mit diesem Gesetz würden auf Bundesebene meh-rere EU-Vergaberichtlinien umgesetzt. Es sei abzusehen, dass daraufhin deutliche Änderungen bzw. eine umfangreiche Überarbeitung des Brandenburgischen Verga-begesetzes erfolgen müssen. Deshalb habe man sich darauf verständigt, zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene abzuwarten und die Empfehlungen der Mindestlohnkommission im dann auf Landesebene notwendigen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. 8.4 Institut für interdisziplinäre Medizinerweiter- und -fortbildung und
klinische Versorgungsforschung gGmbH - (IfMW) aus Cottbus Abgeordneter Nowka (CDU) macht auf die Situation des Institutes für Medizinerwei-ter- und -fortbildung (IfMW - Institut für interdisziplinäre Medizinerweiter- und -fortbildung und klinische Versorgungsforschung gGmbH) aus Cottbus aufmerksam, dessen Finanzierung nur noch bis Mitte 2016 gesichert sei und regt an, sich im Aus-schuss zeitnah mit den Möglichkeiten der Verstetigung und somit der Sicherstellung des Erhalts der Einrichtung auseinanderzusetzen. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) argumentiert, dass die Ärzteweiter- und -ausbildung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Landesärztekammer Brandenburg sei und insofern die Einflussnahme durch die Politik beschränkt sei. Sie spricht sich dafür aus, auch in diesem Fall keine falschen Hoffnungen durch eine Befassung des Aus-
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 02.12.2015 11. (öffentliche) Sitzung pe-wz
schusses mit diesem speziellen Träger der Weiterbildung zu wecken. Gegebenen-falls könne sich der Ausschuss zu der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mediziner im Land Brandenburg insgesamt einmal vom Ministerium berichten lassen. Abgeordneter Nowka (CDU) hält dem entgegen, dass es sich um eine Institution handele, die sowohl von der Stadt Cottbus als auch von mehreren regionalen Kran-kenhäusern finanziell mitgetragen werde. Insbesondere vor dem Hintergrund des Ärztemangels halte er es für sinnvoll, das Thema aufzurufen. Abgeordnete Dr. Münch (SPD) verweist abermals auf die Zuständigkeiten. Die Vorsitzende schließt die Sitzung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 13. Sitzung am 10. Februar 2016 bestätigt.) Anlagen Anlage 1: PowerPoint-Präsentation der Brandenburger Diabetesgesellschaft e. V.
(TOP 1) Anlage 2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 24. November 2015 (TOP 3) Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 2. De-
zember 2015 (TOP 3) Anlage 4: Schreiben der Vorsitzenden an den Vorsitzenden des Ausschusses für
Inneres und Kommunales (TOP 5) Anlage 5: Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen
und Familie vom 23. November 2015 (TOP 7)
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RANDENBURGER DIABETESGESELLSCHAFT E.V.
Dr. med. Christian Franke - Vorstandsvorsitzender-
EINGEGANGEN
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Diabetes im Land Brandenburg • Zahlen und Fakten
• Prognosen / Entwicklung
• Diabetes mellitus Typ 2 - eine Volkskrankheit
• Früherkennung und Versorgung
• Prävention und Diabetes-Strategie
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1 Diabetes mellitus - Typ 2 . Eine Volkskrankheit
Definition: Was i
• Diabetes mellitus — eine chronische Erkrankung mit anhaltender Hyperglykämie (unbehandelt) • Charakteristisch sind die über den Normalbereich erhöhten Blutzuckerwerte • Ursächlich liegen entweder eine gestörte Insulinsekretion oder/und eine gestörte Insulinwirkung vor • Es ergibt sich ein absoluter oder relativer Insulinmangel • Der Diabetes ist gekennzeichnet durch das Auftreten von Folgeschäden an:
Auge, Nieren, Herz, Gehirn, Nerven, Beine/Fuß Magen-/Darmtrakt, Leber, Lunge, Knochen ...
eridethreirmirtm»- • 939"iire to-,
DM Typ 1: autoimmunbedingte Zerstörung der ß-Zellen,
DM Typ 2: Insulinresistenz und ß-Zelldefekt
DM Typ 3: andere verschiedenste Formen werden zum Typ 3 zusammengefasst, sind relativ selten z.B. genetisch bedingt (MODY), durch Medikamente (Cortison) oder andere Erkrankungen (Pankreatitis, Eisenspeicherkrankheit)
Schwangerschaftsdiabetes: auch Gestationsdiabetes, ist definiert als eine erstmals in der Schwangerschaft diagnostizierte Glukose-Toleranzstörung
0% aller Mensc ntwickeln •vaskula 'Komplikation die mit Abstand die wichtigste Ursache für Morbidität und Mortalität dar
(Duelle: Kerner W, Brückel J, Definition, Klassifikation und Diagnostik des Diabetes mellitus, Praxisempfehlung (Stand Oktober 2012).
WORLD
382 M pople üvinq with diaboten
46% undiagnoned
Diabetes mellitus - weltweit Number of people with diabetes by IDF Region, 2013
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Sachsen
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Dunkelziffer: 8 Mio. Diabetiker (- 10 % der Gesamtbevölkerung)
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Diabetes mellitus - Typ 2 : Eine Volkskrankheit
In Deutschland haben -- 7,6-10 % der Bevölkerung einen Diabetes mellitus
6,4 Mio. Diabetiker (- 7,6% der Gesamtbevölkerung)
Modifiziert nach Hauner, H in Dt. Gesundheitsbericht 2011. Pfg. diabetesDE, Kirchheimverlag, Mainz 2011; Pravalenz: sanofi-aventis report bas ierend auf U.S. gensus Bureau (updated 16 .13i ly 2007); Regimen er al. Diaberolea 2003; 46: 182-189
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Die Annahmen: I Variante 1-W1
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Altersaufbau: 2058 Deutschland
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12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
1950 bis 2008: Fortschreibung 2009 bis 2060: Vorausberechnung
• Geburtenhäufigkeit annähernd konstant bei 1,4 Kindern je Frau
▪ Lebenserwartung Neugeborener im Jahr 2060: 85,0 Jahre für Jungen 89,2 Jahre für Mädchen
• Jährlicher Wanderungssaldo + 100 000 Personen
Altersgruppen
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10.2 33.1 22.3 65.6 MIII. 67
16 50 34 100
❑ Altersgruppen ändern
❑ Frauen- bzw. Männer-Überschuss anzeigen
Statistisches Bundesamt 200
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Diabetes mellitus Typ 2 150.095 Patienten
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AOK Nordost veröffentlicht neue Zahlen zu Diabetes
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Schwerin, 12. Mai 2015 - Anlässlich des Tourstarts des Spendenprojek • „Clabetesheratung auf Rädern" von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe in Nord- und Ostdeutschland hat die AOK Nordost heute aktuelle Zahlen zur Diabetes-Prävalenz vorgestellt. Sie untersuchten die Häufigkeit der Stoffwechselerkrankung ihrer Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin. Am häufigsten erkranken demnach Menschen in Mecklenburg-Vorpommern an Diabetes Typ 1 oder Typ 2. Die Daten stehen online zum Download bereit: www.diabetesde.org/pressematerial.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen mit Diabetes. Das entspricht acht Prozent der Bevölkerung. Die Daten der AOK Nordost liegen für alle drei Bundesländer deutlich über diesen Schätzungen. Mecklenburg-Vorpommern führt die Statistik an mit einer Häufigkeit von 13,53 Prozent Menschen, die an Diabetes Typ 1 oder Typ 2 leiden, gefolgt von Brandenburg mit 13,19 Prozent und 10,22 Prozent in Berlin. Der Durchschnitt liegt bei fast 12 Prozent.
Diese bundeslandspezifischen Unterschiede beziehen sich auf die Versicherten der AOK Nordost. Sie lassen sich aber nicht auf unterschiedliche Alters- oder Geschlechtsstrukturen zurückführen. Diese Fehlerquelle hat die Krankenkasse in ihrer Auswertung durch Alters- und Geschlechtsstandardisierung auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt.
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Immer mehr Brandenburger haben Diabetes lt
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Berlin (10.112015) Immer mehr Brandenburger sind zuckerkrank. im Jahr 2014 waren es bei der BARMER GEK rund 20 Prozent mehr Versicherte mit Diabetes mellitus TyplIals noch vier Jahr zuvor. "Sowohl die schwierige Behandlung als auch die drohenden Folgeerkrankungen von Diabetes mellitus Typ 11 werden unterschätzt", sagt Gabriela Leyh. Landesgeschattsführenn der BARMER GEK BerliniBrandenburg, anlässlich des Welt-Diabetes-Tages am 14. November.
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Versichertendaten von 2012!
Quelle: wwwbermer-gek.cle Quelle: www.diabetesde.org
Diabetes-Atlas der Barmer-GEK [101 offenbart, dass die Bewohner sozial schwacher Regionen in Deutschland besonders häufig von der Volkskrankheit Diabetes betroffen sind. So leben beispielsweise im brandenburgischen Bad Beim etwa dreimal so viele Menschen mit Diabetes (13,5 Prozent) wie rund um die Hamburger Elbchaussee (4,3 Prozent). Beim Vergleich der Bundesländer zeigt sich, dass in Sachsen (10,4 Prozent), Sachsen-Anhalt (10,1 Prozent) und Brandenburg (9,9 Prozent) die Häufigkeit von Diabetes in der Bevölkerung am höchsten ist, während Schleswig-Holstein bundesweit die niedrigste Rat Prozent) aufweist Eine Analyse nach Alters- und Gesch dardisierung auf die Bevölkerung der Bundesrepu kommt zu dem Ergebnis, dass Diabetes vorranr ren Regionen auftritt. Dies wird durch die Untersuchungen des terstützt, die die besondere Bedeutung strui Arbeitslosenquote oder der finanziellen Situat meinde bezüglich der Diabetesprävalenz untersuchten [11]. Hier zeigte
Quelle: Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2016 Barmer-GEK-Statistik von 2013 _ DDG 1 DiabetesDE
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Die Offenlegung konkreter Zahlen aller Krankenkassen ist Ländersache!
6 Prozent der deutschen Kin-der sind adipös und 13 Prozent übergewichtig.
6 Prozent der deutschen Kinder sind adipös und 13 Prozent
übergewichtig;
mehr als doppelt so viel wie vor 10 Jahren;
ca. 10 Prozent sehr adipöser Jugendlicher haben eine Störung •
der Glukosetoleranz;
Verfünffachung der Typ-2-Diabetes-Neuerkrankungen in den
letzten 10 Jahren bei Jugendlichen;
ca. 200 Neuerkrankungen jährlich.
Quelle: Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2014
Behandlung des Diabetes-Typ-2 in der Diabetologischen Praxis / klinischen Einrichtung
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Junge Erwachsene mit Diabetes-Typ-2 (Altersdiabetes)
Kinder und Jugendliche mit Adipositas und Typ-2-Diabetes in Deutschland — die Fakten
Hausarzt
Behandlung 1
Patienten-Schulung Hausarzt Diagnose und
medikamentöse Überweisung zum
Einstellung Diabetologen 1-in
BOG-Spontan-Umfrage im November 2015
10 Diabetologlnnen im Land Brandenburg gaben Auskunft zu den aktuellen Zahlen in ihren Praxen / klinischen Einrichtungen.
An Typ-2-Diabetes erkrankte, junge Patienten bis 30 J.?
2 - NEIN 8 - JA
Kinder und Jugendliche unter 18. J. = 7 Patienten
junge Erwachsene zwischen 18 und 30 J.
= 46 Patienten
iABETES Ei
Ein Projekt Für den Schulunterricht Klassen 9 - 12
dwiii4 HENNIGSDORF
POTSDAM
NUTHETAL
LUCKENWALDE
WITTENBERGE
NAUEN
BRANDENBURG / HAVEL
PRENZLAU
EBERSWALDE
BERNAU
STRAUSBERG
SEELOW
REHFELDE
ERKNER
FRANKFURT / ODER
WILDAU
COTTBUS
Information Prävention Früherkennung
Start im September für das Schuljahr 2015/16 mit 26 Ärzten /-innen in 19 Orten Brandenburgs
Inhalte des Vortrages sind u.a.:
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Diabetes und seine Formen
Diabetes-Typ-1 : Ein Leben fang Insulin
Diabetes-Typ-2 : Eine Volkskrankheit
Prävention des Diabetes-Typ-2
Diabetes-Risiko-Test und Hilfsangebote
ORANIENBURG
NEURUPPIN
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Eine initiative der Brandenburger Diabetesgesellschaft e.V. in Kooperation mit:
novo nordisk Di E Deutsches Institut für
Ernährungsforschung Potsdam - Rehbrücke
DEUTSCHER DIABETIKER BUND
Ah. Landesverband Brandenburg e.V.
141:HABETES
#DiABETES ist ein Präventionsprojeht der Brandenburger Diabetesgesellschaft in Kooperation mit:
DEUTSCHER DIABETIKER BUND
AL Landesverband Brandentrarg e.V.
• novo nordisk
Schuljahr 2015/16 Start: September 2015 Erweiterung auf Grund-und Realschulen Für das Schuljahr 2016/17 in Planung
Die nächsten Termine: im Dezember 2015 in Wittenberge und Strausberg
Doppelstunde im Doppelpack
Frau Dr. Ribbech mit Diabetesberaterin Frau Bannich in der 10. Klasse Diesterweg-Oberschule Hennigsdorr:
unter den Schülern ein Diabetes-Typ-1-Patient
Alle zusammen
Herr Dr. Gerhardt, CheFarzt im Städtischen Klinikum, beim Bertolt-Brecht-Gymansium Brandenburg/Stadt:
ca. 60 Schüler der 12. Klassen in der Aula
Diabetes „zum Anrassen"
Frau Dr. Frenzel besuchte den Gesundheitstag des Johanna-Just-Obersturenzentrums Potsdam:
mit Blutzucker-Messgeräten, Insulin-Pens u.v.m.
DI E Deutsches Instilut für Ernährungsforschung Potsdam - Rehbrücke
Gibt es eine Diabetes-Strategie für das Land Brandenburg?
• Das Land Brandenburg ist unter den TOP 3 mit den meisten an Diabetes erkrankten Menschen Deutschlands.
• Die Diagnose Diabetes-Typ-2 (sogenannter „Altersdiabetes") wird bei immer mehr jungen Menschen gestellt.
• Gegen diese Entwicklung muss etwas getan werden - JETZT !
Es geht um Information - Prävention - Früherkennung - Versorgung.
Was kann die Politik dabei tun?
Unser Vorschlag - den parlamentarischen Dialog wieder aufnehmen:
Ein runder Tisch mit Vertretern aller Fraktionen, Krankenkassen, KV, Ärzten/-innen, Medizinern aus Wissenschaft und Forschung, Vertreter der Pharma-lndustrie, Patientenvertretungen und Selbsthilfegruppen, um eine
Diabetes-Strategie für das Land Brandenburg zu entwickeln.
Anlage 2_
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode
Änderungsantrag der CDU-Fraktion
EINGEGANGEN!
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zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes - DS 6/2482
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
‚Artikel 1
Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Das Landespflegegeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1995 (GVBI. I S. 259), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBI. I Nr. 16 S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
1. für anspruchsberechtigte Menschen nach § 2 Nummer 1
a) 177,60 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 192,40 Euro ab 1. Januar 2018,
2. für blinde Menschen nach § 2 Nummer 2
a) 319,20 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 345,80 Euro ab 1. Januar 2018,
3. für gehörlose Menschen nach § 2 Nummer 3
a) 98,40 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 106,60 Euro ab 1. Januar 2018.
Blinde Menschen nach § 2 Nummer 2, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent des Pflegegeldes nach Satz 1 Nummer 2."
2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „kein Pflegegeld nach diesem Gesetz" durch die Wörter „50 vorn Hundert der Beträge nach § 3 Absatz 1" ersetzt.'
Begründung:
Nach dem Wortlaut des Landespflegegeldgesetzes aus dem Jahr 1995 sind schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen in Anstalten, Heimen und
gleichartigen Einrichtungen vom Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention gewährt das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Das schließt auch die Wahl des Aufenthaltsortes ein, denn unabhängig von der jeweiligen Wohnform muss die Teilhabe möglich sein. Auch in anderen Bundesländern ist bei einem
Aufenthalt in einer stationären Einrichtung lediglich eine Kürzung des Landespflegegeldes vorgesehen.
/A5
Kristy Augustin Roswitha Schier Raik Nowka
EINnEG. AN n
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Ilage 3
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zum Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes (Drucksache 6/2482)
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
‚Artikel 1
Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Das LandespfLegegeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober
1995 (GVBl. 1 S. 259), das zuletzt durch Artikel. 16 des Gesetzes vom 13. März 2012
(GVBl. 1 Nr. 16 S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
1. für anspruchsberechtigte Menschen nach § 2 Nummer 1
a) 177,60 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 192,40 Euro ab 1. Januar 2018,
2. für blinde Menschen nach § 2 Nummer 2
a) 319,20 Euro ab 1.Januar 2016,
b) 345,80 Euro ab 1. Januar 2018,
3. für gehörlose Menschen nach § 2 Nummer 3
a) 98,40 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 106,60 Euro ab 1. Januar 2018.
Blinde Menschen nach § 2 Nummer 2, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent
des Pflegegeldes nach Satz 1 Nummer 2."
2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „kein Pflegegeld nach diesem Gesetz"
durch die Wörter „ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent des
Pflegegeldes nach § 3 Absatz 1" ersetzt.
3. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird der Satz 3 gestrichen.
b) Der Absatz 2 wird gestrichen.
c) Der Absatz 3 wird zumAbsatz 2.
4. In § 6 wird der Absatz 3 gestrichen.'
Begründung:
Das Land .Brandenburg hat mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket
begonnen, sich im Bereich der Behindertenpolitik an den Leitlinien der UN-
Behindertenrechtskonvention zu orientieren. Mit Blick auf die Probleme, denen
Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag begegnen, wird aber klar, dass eine
vollständige Teilhabe, also die Verwirklichung ihrer Menschenrechte, noch nicht
erreicht ist. Von daher ist es grundsätzlich richtig, dass der Landtag beschlossen hat,
das Landespflegegeld in zwei Schritten um 30 Prozent zu erhöhen, denn gemäß der
Begründung der Landesregierung soll so einem Teil der Brandenburger Menschen mit
Behinderung, vor allem blinden und hörbehinderten Menschen, geholfen werden, ein
selbstbestimmtes Leben zu führen.
Um dieses Ziel konsequenter zu verfolgen, sollten zusätzliche Aspekte bei der
beabsichtigten Gesetzesänderung berücksichtigt werden.
Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen legt die
Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung zu
ermöglichen. Zu dieser gehört unbedingt die freie Wahl des Wohnortes und der
Wohnform. Nach § 4 Absatz 1 Landespflegegeldgesetz werden aber Menschen, die in
Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen Leben, vom Anspruch auf
Leistungen aus dem Landespflegegeldgesetz ausgeschlossen. Auch im
Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket des Landes wird darauf verwiesen, dass bei
der Wahl. der Wohnform „das Wunsch- und Wahlrecht, die Interessen und Bedürfnisse
der Menschen im Vordergrund" stehen sollen. Eine Begründung für diesen
augenfälligen Widerspruch zu den vorgenannten Zielen fehlt und wäre zudem schwer nachvollziehbar.
Andere Landesgesetze sehen einen teilweisen Ausschluss nur dann vor, wenn ein
öffentlicher Kostenträger die Leistungen in der Einrichtung teilweise oder vollständig
übernimmt. In diesen Fällen wird das entsprechende Landespflegegeld aber nur
gekürzt und entfällt nicht ganz. Die Regelung in § 4 Absatz 1 Landespflegegesetz wird
daher dahingehend modifiziert, dass das Landespflegegeld nur anteilig, nämlich in
Höhe von 50 Prozent, entfällt (vgl. Artikel 1 Nummer 2 des Änderungsantrags).
Entlang der Argumentation der Landesregierung, die in den Leistungen aus dem
Landespflegegeldgesetz eine Unterstützung für die Teilhabe an der Gesellschaft sieht,
handelt es sich dem Sinne nach eher um Teilhabegeld denn um Pflegegeld. Es ist daher
nicht nachvollziehbar, weshalb sich erhebliche Einschränkungen durch Anrechnung auf
SGB XI Leistungen ergeben sollten. So dienen beispielweise häusliche Pflegeleistungen
der Erhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte
der Betroffenen, ersetzt aber nicht die originäre Teilhabe an der Gesellschaft. Die
bestehenden Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften in §§ 5 Absatz 1 Satz 3 und
Absatz 2 sowie in § 6 Absatz 3 Landespflegegeldgesetz kritisch zu überprüfen und
entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes anzupassen (vgl. Artikel 1 .
Nummer 3 und 4 des Änderungsantrags).
Auf dem Weg dahin, dass zukünftig alle Brandenburgerinnen und Brandenburger mit
und ohne Behinderung mit der gleichen Selbstverständlichkeit entscheiden können:
Wie will ich leben, wie will ich wohnen, wo zur Schule gehen und wo will ich arbeiten
sind die vorgenannten Änderungen nur ein kleiner, aber dennoch wichtiger Schritt.
- Ursula Nonnemacher
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
5 fi (4.7 Syf Lehm-r n
Anlagen
Anlage 1: Aniage
Anlage 2:
Anzuhörende CDU-Fraktion Anzuhörende Fraktion BÜNDNIS 90)DIE GRÜNEN Anzuhörende SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE
Anlage
ANDT AG DRANDENBURG
Landrag Brandenburg; Posilach 80 10 84; 14410 Potsdam
Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Kommunales Herrn Sören Kosanke
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Vorsitzende
. Dezember 2015
im Hause
Entwurf des Leitbildes .für die Venvoitungsstrukturreform 2019 (Drucksache 611788)
Sehr geehrter Herr Kollege,
beigefügt gebe ich Ihnen die im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gestmdheit, Frauen und Familie
für die gemeinsame Anhörung am 14. Januar 201 ß benannten Anzuhörenden bekannt.
Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Famiiie in seiner 11, Sitzung am 2. Dezember 2016 darauf verständigt hat, keinen
Fragenkatalog zu erstellen, Vielmehr sollen die benannten Anzuhörenden ihre Einschätzung zu dem Beratungsgegenstand anhand der sich für sie ergebenden Frage- und Problemstellungen
darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
t_ir dlag smndenburg Altar fylaril.t 1
Tölgorr: 0331 9616-1165 intor.--reb vr.ew.lenre:aq,brandäribirrg,rte,
144[37 Petsitern Tel.nfax: 033 t 1(35 E-W1.341: aussich tis-a2sg fele=ncliaig,1>randenburn_che
EINGEGANGEN
1 2. NOV, 2 015 ‘- 4s-6
Erledigt . Keeee.s,of7Y:..
CDU-Fraktion Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie
Vorsitzende Frau Sylvia Lehmann MdL
Potsdam, 11. November 2015
Anhörung zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 DS 6/1788
Anzuhörende:
Landesamt für Soziales und Versorgung Standort Cottbus Präsidentin Frau Liane Klocek Lipezker Straße 45 03048 Cottbus
Postfach 100123 03001 Cottbus Serviceteleforr 0355 2893-800 Fax: 0331 27548-4548 E-Mail: peste lasv,brandenburd.de
Roswitha Schier
Raik Nowka
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtab After Markt 1 14467 Potsdam
Landtag Brandenburg
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundhilft,
Frauen und Familie r
Vorsitzende Frau Lehmann
EIN G EGANGEN
2 f115 bi -7 6- 49 6-4.
_ .....
Ursula Nonnemacher MdL
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende/ Parlamentarische Geschäftsführerin
Alter Markt 1
. 3 14467 Potsdam
Tet: 0331. 966 17 01
Fax: 0331 966 17 02
ursuta.nonnernacher@ gruene -fraktion_brandenburq.de
Potsdam, 30. November 2015
Anhörung zum Entwurf des Leitbildes für die -Verwaltungsstrukturreform
Anzuhörende:
Donald Ute, Direktor der Abteitung: Aufsicht, Berufe und Zuwendungen sowie Anja Pangratz, Personalvertretung
Landesamt für Soziales und Versorgung
Postfach 100123
03001 Cottbus
Walter Kuhn, AbteitungsLeiter für Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik Aiit Schwerpunkt
Arbeitsschutz
DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Keithstraße 1+3
10787 Berlin
Andreas Kaczynski, Vorstandsvorsitzender
Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V.
Tornowstr. 48
14473 Potsdam
Ursula Nonnenlacher
Sprecher' Gesundheits- und S
www.gmene-fraktiün•brandenburg.dc
DIE LINKE. Fraktion irr Landtag Brandenburg
LandtaggraktIon Brandenburg
SPD nt.,!1.-.9jELL2m\FGEN
Landtag Brandenburg
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
N15
if I Fe.1,,4 Sylie41/Vj
Vorsitzend Frau Lehmann
Potsdam, den 30. November 2015
Anhörung zum Entwurf des Leitbildes zur Vervvaltungsstrukturreform
Anzuhörende:
Professor Dr, Thomas Erler Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
Dr. Günter Peine Handlungsfeldmanager Riotech/Pharma Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Frank Michalak
Vorsitzender des Vorstands der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Friedrich-Ebert-Straße 113, 14467 Potsdam
Michael Wiedeburg Sozialverband Deutschland (SoVD) Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin
Manfred Gerth Beigeordneter/Fachbereichsleiter im Landkreis Vorpommern-Rügen Am Umspannwerk 13 a, 18437 Stralsund
Jana Block Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Fachreferentin Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit Friedrichstr. 34, 10969 Berlin
rr C y
Sylvia Lehmann Rene Wilke
SPO-Landtagsfruktion tifandenburg
DIE LINKE Feaktion im tandtäg. Briendenburg fort 0331- 9G6 13 OG
fon 0331 .96e 15 00 fax C331 - 960 13 07
tax 0331 - 966 15 05 wwesod-fiaktIon.brandenburg.de www.linksfraktion-lwandenbug.de
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Postfach 60 11 63 1 14411 Potsdam
Landtag Brandenburg Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Vorsitzende Frau Sylvia Lehmann, MdL Alter Markt 1 14469 Potsdam
EINGEGANGEN
2 it. NOV. 2015 /7.7 ‘-46...s-
Erledigt ..£44fr hvief.7.41.
Zertifikat seit aoo6 audit berufundfamitle
Anlage 3- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Ministerin
Henning-von-Tresckow-Str. 2 -13 14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5000 Fax: +49 331 866-5009 Internet: www.masgtbrandenburg.cle
Bus und Tram: Haltestelle Alter Markt/Landtag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof
LAND BRANDENBURG
Potsdam, 23. November 2015
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am Mittwoch, den 2. Dezember 2015
Anhörung gemäß § 12 Absatz 1 BbgKHEG zur 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg
Anlagen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Beteiligung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ausschusses ist gemäß § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgeset-zes (BbgKI-IEG) zentraler Bestandteil im Verfahren der Aufstellung eines neuen Krankenhausplanes. Gleiches gilt für die hier in Rede stehende Änderung des Krankenhausplanes, da diese konzeptionelle Vorgaben des Krankenhausplanes betrifft und nicht nur eine Fortschreibung für einzelne Krankenhäuser darstellt (vgl. § 13 Absatz 8 BbgKHEG).
In der Ausschusssitzung am 4. November 2015 hatte ich bereits darüber infor-miert, dass derzeit eine Änderung der Festlegung zum Fachgebiet Psychosoma-tische Medizin und Psychotherapie in Kapitel 13.16 der Fortschreibung des Drit-ten Krankenhausplanes vorbereitet wird. Die Anhörung zu den Inhalten der be-absichtigten Änderung findet absprachegemäß am 2. Dezember 2015 statt.
In Vorbereitung der Anhörung übersende ich Ihnen in Anlage 1 den Entwurf der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes mit Bearbeitungsstand vom 18. November 2015. Außerdem übersende ich Ihnen in Anlage 2 eine Übersicht zu der notwendigen Auswahlentscheidung unter den antragstellenden Kranken-häusern.
Entsprechend des bewährten Verfahrensablaufs bei Aufstellung eines Kranken- hausplanes erfolgt die Anhörung des für das Gesundheitswesen zuständigen
1 Telefon: +49 331 866-0 Telefax: 449 331 866-5108 1 E-Mail: [email protected]
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Ministerin
Seite 2
Landtagsausschusses unmittelbar vor Einleitung der Abstimmung unter den Ressorts der Landesregierung. Vorangegangen ist die Beteiligung der Gebiets-konferenzen in den fünf Versorgungsgebieten des Landes gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 BbgKHEG, die Anhörung der „weiteren Betei-ligten" und der betroffenen Krankenhäuser gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 in Ver-bindung mit Absatz 7 BbgKHEG und die abschließende Beratung der Landes-konferenz für Krankenhausplanung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 6 BbgKHEG zu dem Entwurf der 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes. Auch die Abstimmung mit dem Land Berlin zu dem Änderungsentwurf gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 BbgKHEG ist erfolgt. Näheres zum Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren können Sie Kapitel 13.16.4 des Änderungsentwurfes in Anlage 1 entnehmen.
Wesentliches Ziel der Änderung der Festlegung des Krankenhausplanes zur psychosomatischen Versorgung ist es, den Brandenburger Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern — im Krankenhausplan er-kennbar - ein spezifisches Behandlungsangebot im Fachgebiet Psychosomati-sche Medizin und Psychotherapie mit fachärztlicher Expertise zur Verfügung zu stellen. Die Ausweisung solcher Angebote im Krankenhausplan ist an bestimmte konzeptionelle Voraussetzungen geknüpft. Durch diese wird eine bestimmte Strukturqualität der Behandlungsangebote sichergestellt und die angestrebte interdisziplinäre Verknüpfung der Behandlungsangebote für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit den somatischen Fachgebieten sowie dem Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie befördert. Näheres hierzu in Kapitel 13.16.3 des Änderungsentwurfes in Anlage 1.
Mit freundlichen Grüßen
3cwA Diana Golze
1
Anlage 1 zum Schreiben MASGF vom 23. November 2015
1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg [Entwurf, Stand: 18.11.2015]
Beschluss der Landesregierung vom
1) Kapitel 13,16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes für das Land Brandenburg gemäß Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2013 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 34 vom 14. August 2013, S. 2111 ff.) wird wie folgt gefasst:
13.16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
13.16.1 Der Prüfauftrag zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
In der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg wurde bisher davon abgesehen, die unter dem Begriff „Psychosomatik" bekannte Fachdisziplin, die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg aus dem Jahr 2005 als eigenständiges Fachgebiet »Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" aufgeführt ist, gesondert auszuweisen. Bisher galt die Festlegung, dass die Bedarfsdeckung in den vorhandenen Fachabteilungsstrukturen, vorrangig in den Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen soll. Diese Festlegung wurde bei der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes in der Fassung des Beschlusses der Landesregierung vom 18.06.2013 zunächst beibehalten.
Ziel der Krankenhausplanung des Landes Brandenburg war und ist es, dass stationär behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern im Krankenhaus eine fachgerechte Diagnostik und eine fachgerechte Behandlung ihrer spezifischen Erkrankung erhalten. Nach Maßgabe dieser Zielsetzung wurde das für Krankenhausplanung zuständige Ressort der Landesregierung mit Beschluss der Landesregierung zum neuen Krankenhausplan vom 18.06.2013 damit beauftragt, die bisherige Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie einer Prüfung zu unterziehen, Diese Prüfung sollte bis spätestens Mitte des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Die Landesregierung hat dem für Krankenhausplanung zuständigen Ressort die Entscheidung übertragen, ob an der bisherigen Festlegung festgehalten wird oder ob die Krankenhausplanung für das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie zu ändern ist.
13.16.2 Ergebnis des Prüfauftrages: Psychosomatische Behandlungsangebote werden künftig im Krankenhausplan gesondert ausgewiesen
Im Ergebnis des Prüfauftrages traf das für Krankenhausplanung zuständige Ressort der Landesregierung die ihm von der Landesregierung mit Beschluss vom 18.06.2013 übertragene Entscheidung, die bisherige Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgeben und psychosomatische Behandlungsangebote an Krankenhäusern künftig im Krankenhausplan gesondert ausweisen zu wollen. Hierdurch soll den Brandenburger Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern — im Krankenhausplan erkennbar - ein spezifisches Behandlungsangebot im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit fachärztlicher Expertise zur Verfügung gestellt werden.
2
Die Mitglieder der Landeskonferenz für Krankenhausplanung gemäß § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz waren in die Überprüfung der bisherigen krankenhausplanerischen Festlegung zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und in die Entscheidungsfindung eng eingebunden. Zur Erfüllung des Prüfauftrages hat das Krankenhausplanungsressort im Juli 2013 eine beratende Arbeitsgruppe einberufen, bestehend aus benannten Vertretern von Seiten der Krankenkassen sowie der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Die Grundsatzentscheidung, Leistungsangebote im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie künftig gesondert auszuweisen, steht in Einklang mit der Empfehlung der Arbeitsgruppe vom 24.06.2014. Unverzichtbare Voraussetzung für die gesonderte Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist nach Empfehlung der Arbeitsgruppe der Nachweis der kontinuierlichen Erfüllung von Qualitätskriterien. Die Landeskonferenz für Krankenhausplanung hat sich der Empfehlung mit Beschluss vom 25.06.2014 angeschlossen.
13.16,3 Konzeptionelle Voraussetzungen für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg
Auf der Grundlage eines zweiten Berichtes der von der Krankenhausplanungsbehörde eingesetzten beratenden Arbeitsgruppe vom 24.09.2014 und eines Beschlusses der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 06.11.2014 hat die Krankenhausplanungsbehörde die nachfolgend dargelegten konzeptionellen Voraussetzungen festgelegt, die für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg gegeben sein müssen. Die Erfüllung der konzeptionellen Voraussetzungen ist Bedingung für die Wahrnehmung des spezifischen Versorgungsauftrages im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Die Aufnahme eines Krankenhauses mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Krankenhausplan setzt die Vorhaltung einer strukturell eigenständigen, leistungsfähigen Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter fachärztlicher Behandlungsleitung voraus. Es muss sich um organisatorisch selbständige bettenführende Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie handeln, die von einer fachlich nicht weisungsgebundenen Fachärztin/einem fachlich nicht weisungsgebundenen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie geleitet werden.
Die Behandlungseinheiten müssen die Strukturvoraussetzungen erfüllen, um stationäre und teilstationäre psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlungsleistungen gemäß OPS 9-63 (in der OPS-Version 2014) erbringen zu können.
Eine weitere strukturelle Voraussetzung für die Ausweisung von Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Anbindung der Behandlungseinheit an Krankenhäuser mit einem breiten somatischen Spektrum und einer Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie.
Die Anbindung an die somatische Krankenversorgung ist grundlegend für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den somatischen Fachgebieten und der Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und für eine gute Erreichbarkeit für die Patientinnen und Patienten, Unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit der psychosomatischen Behandlungseinheit, einschließlich der Praktikabilität und der „Breitenwirkung" des Konsil- und Liaisondienstes der Behandlungseinheit sollen die psychosomatischen Behandlungseinheiten an Allgemeinkrankenhäusern mit einem möglichst breiten somatischen Fächerkanon angebunden sein.
3
Die Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind zudem an die bereits vorhandenen Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie anzubinden. Die Behandlungsangebote im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie und im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sollen vor Ort auf der Grundlage einer unter den Fachgebieten abgestimmten gemeinsamen Konzeption vorgehalten werden.
Bei einer erforderlichen Auswahlentscheidung, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf für spezifische Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gedeckt werden soll, wird neben den allgemeinen Zielen der Krankenhausplanung insbesondere berücksichtigt, inwieweit das jeweilige Krankenhausangebot geeignet ist, den nachfolgenden Zielvorgaben Rechnung zu tragen:
- Gewährleistung einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Fachärztinnen und Fachärzten der somatischen Fachgebiete und den Fachärztinnen und Fachärzten für Psychosomatische Medizin durch Konsil-/Liaisontätigkeiten bis hin zur integrierten psychosomatischen Mitbehandlung aus der psychosomatischen Behandlungseinheit heraus. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit soll insbesondere auch der Erhöhung der psychosomatischen Basiskompetenz in den somatischen Fachabteilungen dienen.
- Enge Abstimmung der Zuweisungswege, Aufnahmekriterien und Behandlungskonzepte für Patientinnen und Patienten mit einer stationär behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung zwischen der Behandlungseinheit für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der Behandlungseinheit für Psychiatrie und Psychotherapie.
- Vorhaltung möglichst niedrigschwelliger Krankenhausangebote und möglichst enge sektorenübergreifende Vernetzung
- Berücksichtigung bisheriger Beiträge zur psychosomatischen Versorgung. In diesem Zusammenhang ist es möglich, bisherige somatische und psychiatrische Kapazitäten für die psychosomatische Versorgung umzuwidmen.
Die Grundsatzentscheidung der Krankenhausplanungsbehörde, das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Krankenhausplan künftig gesondert auszuweisen sowie die konzeptionellen Voraussetzungen für die Aufnahme von Krankenhäusern mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg wurden von der Krankenhausplanungsbehörde Anfang Dezember 2014 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wurde interessierten Krankenhausträgern die Gelegenheit gegeben, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Krankenhausverbände und Fachgesellschaften auf Landes- und Bundesebene wurden jeweils gesondert auf die Veröffentlichung hingewiesen.
13.16.4 Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren zur Änderung der Festlegungen des Krankenhausplanes zum Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung zu den Planungszielen und -kriterien für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vom 25.06.2014 und vom 06.11.2014 wurde von der Krankenhausplanungsbehörde ein erster Entwurf der vorliegenden 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes erarbeitet (Stand 18.08.2015). Eingegangen in diesen Entwurf ist auch eine Empfehlung der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 17.06.2015 zur Auswahl der Krankenhäuser, die künftig einen spezifischen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erhalten sollen.
Dieser Entwurf wurde den Mitgliedern der Gebietskonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten des Landes gemäß § 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) sowie den beratenden Teilnehmenden mit Schreiben vom 18.08.2015 zur Stellungnahme zugeleitet.
4
Die Mitglieder der Gebietskonferenzen sowie die beratenden Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, zu dem Entwurf bis zum 15.09.2015 Stellung zu nehmen.
Zugleich wurde auch den weiteren Beteiligten im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 3 BbgKHEG die Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf der 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes, in den die Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 25.06.2014, 06.11.2014 und 17,06.2015 Eingang gefunden haben, Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss der Gebietskonferenzen wurden der Landeskonferenz für Krankenhausplanung die Stellungnahmen aus den Gebietskonferenzen sowie der von der Krankenhausplanungsbehörde unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen überarbeitete Änderungsentwurf zur abschließenden Befassung im schriftlichen Verfahren vorgelegt. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder der Landeskonferenz für Krankenhausplanung ergaben keine mehrheitliche Empfehlung zur Änderung des von der Krankenhausplanungsbehörde vorgelegten Änderungsentwurfes.
Zu den Empfehlungen der Landeskonferenz, die sämtlich Eingang in den Änderungsentwurf der Krankenhausplanungsbehörde gefunden haben, wurden die betroffenen Krankenhäuser in der zweiten Oktoberhälfte 2015 angehört.
Unabhängig von der Frage, ob die vorliegende 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 KHG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 BbgKHEG unterfällt, wurde der Entwurf der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin mit Schreiben vom 06.11.2015 zugeleitet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat den Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2015 für abgestimmt erklärt.
Der für Krankenhausplanung zuständige Ausschuss des Landtages wurde über die beabsichtigte Änderung der Krankenhausplanung für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und deren Umsetzung im Verfahren der Aufstellung der Änderung informiert. Die nach § 12 Abs. 1 S. 1 BbgKHEG durchzuführende Anhörung des Ausschusses erfolgte am
Die Brandenburgische Landesregierung hat die 1. Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes des Landes Brandenburg am beschlossen [vorgesehen für Kabinettsitzung Mitte Februar 2016], Die Änderung wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
13.16.5 Weitere Planungsvorgaben für die erstmalige Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Für die erstmalige spezifische Ausweisung von Krankenhauskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird von einer Bettenmessziffer von 1:10.000 Einwohnern ausgegangen. Dies ergibt auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand 30.06.2014 in Summe einen landesweiten Bedarf von 246 Betten.
Die so errechnete Kapazität wird entsprechend den Grundsätzen der Krankenhausplanung für das Land Brandenburg nach den Versorgungsgebieten gemäß Ziffer 10.2. der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes (ABI. 2013, 2111, 2124f) räumlich strukturiert.
Dies ergibt für die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie je Versorgungsgebiet die folgenden rechnerischen Bettenbedarfe:
5
Versorgungsgebiet Einwohner per 30.06.2014 Bettenbedarf je 10.000 EW VG 1 Prignitz-Oberhavel 380.233 38 VG 2 Uckermark-Barnim 295.134 30
VG 3 Havelland-Fläming 755.021 76 VG 4 Lausitz-Spreewald 598.114 60 VG 5 Oderland-Spree 422.576 42
Land Brandenburg Gesamt 2.451.078 246 Quelle: Amt für Statistik, Bevölkerungsstand im Land Brandenburg, Tabelle: 0T_A1.12 - Juni 2014
Zusätzlich zu den rechnerisch anhand der Bettenmessziffer ermittelten Betten sollen Krankenhäuser, die mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan aufgenommen werden, neben dem vollstationären Angebot auch über ein teilstationäres Angebot in Form einer Tagesklinik verfügen. Dies dient der Zielstellung der Vorhaltung möglichst niedrigschwelliger Leistungsangebote.
Durch die Ausweisung spezifischer Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird der Versorgungsauftrag der Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie nicht eingeschränkt. Die spezifische Ausweisung des Fachgebietes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie entfaltet keinen Ausschlusscharakter für die Erbringung psychosomatischer Leistungen innerhalb der bestehenden Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Festlegung wird im Rahmen der Evaluation gemäß Kapitel 13.6.7 einer Prüfung unterzogen.
13.16.6 Auswahlentscheidung — Krankenhäuser und Kapazitäten
Der Krankenhausplanungsbehörde lagen nach Ablauf der bekannt gegebenen Antragsfrist für die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungskapazitäten für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Anträge von 21 Krankenhausträgern vor, gerichtet auf Aufnahme in den Krankenhausplan mit einer Kapazität in Höhe von insgesamt 1.057 Betten und Tagesklinikplätzen. In jedem der fünf Versorgungsgebiete überstieg das Angebot an in Betracht kommenden Krankenhäusern den ermittelten Bedarf. Es war deshalb eine Auswahlentscheidung zu treffen. Diese Auswahlentscheidung wurde nach Maßgabe der oben in Kapitel 13.16.3 dargestellten konzeptionellen Voraussetzungen und Ziele getroffen.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Landeskonferenz für Krankenhausplanung vom 17.06.2015 werden zur Deckung des in den jeweiligen Versorgungsgebieten für die erstmalige spezifische Ausweisung errechneten Bedarfes die folgenden Krankenhäuser mit dem Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den Krankenhausplan aufgenommen:
6
Krankenhaus vollstationäre Betten teilstationäre Plätze rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 1 38 24 Ruppiner Kliniken 18 12
Oberhavel Kliniken, Standort Hennigsdorf 20 12
rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 2 30 12 Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde in Kooperation mit Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus
30 12
rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 3 76 36 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam 30 12 Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen
18 12
Asklepios Fachklinikum Brandenburg in Kooperation mit Städtisches Klinikum Brandenburg
28 12
rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 4 60 36 Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 20 12
Klinikum Niederlausitz, Standort Senftenberg 20 12 Asklepios Fachklinikum Lübben in Kooperation mit Klinikum Dahme-Spreewald
20 12
rechnerischer Bedarf Versorgungsgebiet 5 42 24 Klinikum Frankfurt (Oder) 21 12
Immanuel Klinik Rüdersdorf 21 12
Gesamtergebnis Land Brandenburg 246 132
Die oben genannten Bettenkapazitäten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind entsprechend des feststellbaren bisherigen Beitrags des Krankenhauses zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen in den bereits vorhandenen Plankapazitäten enthalten. Nicht ausgelastete Plankapazitäten sind für die neuen Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu verwenden.
13.16.7 Umsetzung der Ausweisung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Evaluation
Die erstmalige Ausweisung spezifischer Behandlungseinheiten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird durch entsprechende Bescheide unverzüglich umgesetzt.
Die Leistungsentwicklung im Fachgebiet für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wird in Zusammenschau mit der Leistungsentwicklung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie im Jahr 2019 auf der Grundlage von Daten aus den Jahren 2016 bis 2018 evaluiert."
2) Die Krankenhauseinzelblätter in Teil C des Krankenhausplanes werden nach Maßgabe der geltenden Fassung der Feststellungsbescheide zur Aufnahme in den Krankenhausplan für folgende Krankenhäuser wie folgt gefasst:
7
Ruppiner Kliniken Krankenhaus der Schwerpunktversorgung
Fehrbelliner Straße 38 16818 Neuruppin
Träger: Ruppiner Kliniken GmbH Fehrbelliner Straße 38 16816 Neuruppin
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
808
1 Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
820
Fachabteilungen: 2 besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde B
Chirurgie X')
❑Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde X
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin X
❑Geriatrie X
Kinder- und Jugendmedizin X
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie X
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie X
Neurochirurgie X
Neurologie X
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie X
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X
X
X
Strahlentherapie
Urologie
Summe vollstationäre Betten 721
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 34
Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 152 2)
Tagesklinikplätze gesamt 99
davon Tagesklinikplätze - Geriatrie 15
Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 18 3)
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 54 4 )
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 5 J
B Belegleistungen 1)incl. Kinderchirurgie 2)eine Station zur überregionalen Versorgung Suchtkranker (Drogen) 3)Tagesklinik in Kyritz und Neuruppin 4)Tagesklinik in Kyritz, Neuruppin und Wittstock
Tagesklinik - Standortentscheidung noch offen
Besondere Einrichtungen: Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest e.V. Neuruppin Standort einer Ausbildungsstätte
8
Oberhavel Kliniken Krankenhaus der Regelversorgung
Träger: Oberhavel Kliniken GmbH Marwitzer Straße 91 16761 Hennigsdorf
Standort Hennigsdorf
Standort Oranienburg Marwitzer Straße 91
Robert-Koch-Straße 2-12 16761 Hennigsdorf
16515 Oranienburg
1ST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
586
Soll -Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze) 698
Davon vollstationär max. bis zu in Hennigsdorf in Oranienburg
it 192
Fachabteilungen: ❑besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde -
X X 1)
X
-
Chirurgie
❑Orthopädie X X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X -
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde X X -
Haut- und Geschlechtskrankheiten - - -
Innere Medizin
❑Geriatrie X X -
Kinder- und Jugendmedizin X -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie - - -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie - - -
Neurochirurgie - - -
Neurologie X X -
Nuklearmedizin - - -
Psychiatrie und Psychotherapie X X -
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Strahlentherapie - - -
Urologie - - -
Summe vollstationäre Betten 609
davon Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
121 _ -
Tagesklinikplätze gesamt 89 - -
davon Tagesklinikplätze - Geriatrie 20 2)
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 57 3)
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
12 4 ;
1 / incl. operativ-urologischer Leistungen nebst konservativer Begleitleistungen 2)Tagesklinik in Gransee und Hennigsdorf 3)Tagesklinik in Gransee, Hennigsdorf und Oranienburg 4)Tagesklinik in Hennigsdorf
9
Klinikum Barnim Werner Forßmann Krankenhaus Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Verbund mit ASKLEPIOS Klinikum Uckermark
Träger: Klinikum Barnim GmbH Rudolf-Breitscheid-Straße 100
Werner Forßmann Krankenhaus
16225 Eberswalde
Rudolf-Breitscheid-Straße 100 16225 Eberswalde
I IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
528 I
I Soll -Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
500 I
Fachabteilungen: ii besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde X
X 1 ) Chirurgie
❑Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere . Medizin
❑Geriatrie X
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie -
Mund-Kiefer-Gesichtschiru rgie
Neurochirurgie
Neurologie -
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie -
Strahlentherapie
Urologie X
Summe vollstationäre Betten 484
Tagesklinikplätze gesamt 16
davon Tagesklinikplätze - Geriatrie 16 2)
zur neurochirurgischen/neurologischen Versorgung: Kooperation mit Martin-Gropius Krankenhaus
Kooperation mit dem Martin Gropius Krankenhaus zur Versorgung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
1)incl. Kinderchirurgie 2)Tagesklinik am Standort Eberswalde
Besondere Einrichtungen: Standort einer Ausbildungsstätte
10
Martin Gropius Krankenhaus Fachkrankenhaus
Träger: Martin Gropius Krankenhaus GmbH Oderberger Straße 8
Oderberger Straße 8 16225 Eberswalde
16225 Eberswalde
IST•Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
11.1111/13°11111.191 . 292
I Soll - Betten • gesamt (incl. Tagesklinikplätze) 'BMMIN.& 1 Fachabteilungen:
❑ besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde -
Chirurgie
❑Teilbereich Orthopädie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe -
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin -
1=1 Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie -
Neurologie
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X *
Strahlentherapie -
Urologie -
Summe vollstationäre Betten 250
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 40
160 Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Tagesklinikplätze gesamt 110
davon Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 26 1 ) 60 2) Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 3 )
Tagesklinikplätze - Neurologie 12 4)
zur neurochirurgischen/neurologischen Versorgung: Kooperation mit der Klinikum Barnim GmbH, Werner-Forßmann-Krankenhaus * Versorgungsauftrag für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Kooperation mit der Klinikum Barnim GmbH, Werner-Forßmann-Krankenhaus
1)Tagesklinik in Bernau, Eberswalde und Prenzlau 2)Tagesklinik in Bernau, Eberswalde und Bad Freienwalde 3)Tagesklinik in Eberswalde
4)Tagesklinik in Eberswalde
11
Klinikum Ernst von Bergmann Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Verbund mit Städtisches Klinikum Brandenburg
Charlottenstraße 72 14467 Potsdam
Träger: Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Charlottenstraße 72 14467 Potsdam
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
I Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
1.133
Fachabteilungen: .. ❑ besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde X
Chirurgie X 1 )
❑Teilbereich Orthopädie X 2)
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X e Hals-Nasen-Ohrenheilkunde X
Haut- und Geschlechtskrankheiten X
Innere Medizin X
❑Geriatrie X 4)
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie X
Neurochirurgie X
Neurologie X
Nuklearmedizin X
Psychiatrie und Psychotherapie X
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X
Strahlentherapie X
Urologie X
Summe vollstationäre Betten 1.052
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 24
Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 141
Tagesklinikplätze gesamt 81 5)
davon Tagesklinikplätze - Hämatologie/Onkologie 15
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 54
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12
1 ) incl. Kinderchirurgie im Verbund mit der Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikum Westbrandenburg 21 in Kooperation mit der Oberlinklinik 3)Perinatologische Versorgung im Verbund mit der Neonatologie des Klinikum Westbrandenburg am selben Standort 4)zur geriatrischen Versorgung Kooperation mit dem Ev. Zentrum für Altersmedizin und Verbund mit der Geriatrie am Krankenhaus Klinik Ernst von Bergmann Bad Betzig 5)Tageskliniken am Standort Potsdam
Besondere Einrichtungen: Tumorzentrum Potsdam e.V. Humangenetik Sportmedizin Standort einer Ausbildungsstätte
12
Städtisches Klinikum Brandenburg Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Verbund mit dem Klinikum Ernst von Bergmann
Hochstraße 29 14770 Brandenburg an der Havel
Träger: Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH Hochstraße 29 14770 Brandenburg an der Havel
IST -Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze) 494 •
I Soll•Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
437 1
Fachabteilungen:
3 besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde X
Chirurgie XI)
cr Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X 2)
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde X
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin
Ei Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie
Neurologie -
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Strahlentherapie -
Urologie X
Summe vollstationäre Betten 437
Tagesklinikplätze gesamt -
zur geriatrischen Versorgung Kooperation mit dem St. Marienkrankenhaus Brandenburg und der Geriatrischen Rehabilitationsklinik der Evangelischen Kliniken Luise-Henrietten-Stift Lehnin zur neurologischen/neurochirurgischen Versorgung Kooperation mit dem ASKLEPIOS Fachklinikum Brandenburg
Kooperation mit dem ASKLEPIOS Fachklinikum Brandenburg zur Versorgung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
1)incl. Kinderchirurgie im Verbund mit der Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikum Westbrandenburg 2)Perinatologische Versorgung im Verbund mit der Neonatologie des Klinikum Westbrandenburg am selben Standort
Besondere Einrichtungen: Standort einer Ausbildungsstätte
13
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Fachkrankenhaus
Träger: Johanniter-Krankenhaus Johanniterstraße 1
im Fläming Treuenbrietzen GmbH 14929 Treuenbrietzen
Johanniterstraße 1 14929 Treuenbrietzen
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
370
I Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
382
Fachabteilungen: ❑besonders bepiante Bereiche _
Augenheilkunde -
Chirurgie X 1 )
❑Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe -
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde -
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin X 2)
ill Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie
Neurologie -
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Strahlentherapie -
Urologie -
Summe vollstationäre Betten 315
davon Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 60
Tagesklinikplätze gesamt 67
davon Tagesklinikplätze - Onkologie 5 3)
Tagesklinikplätze - Rheumatologie 16 3 )
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 34 4 )
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 5)
1)nur Rheumachirurgie und Thoraxchirurgie 2)nur Pneumologie und Rheumatologie 3)Tagesklinik in Treuenbrietzen 4)Tagesklinik in Bad Belzig, Jüterbog und Treuenbrietzen 5)Tagesklinik in Treuenbrietzep
Besondere Einrichtungen: Standort einer Ausbildungsstätte
14
ASKLEPIOS Fachklinikum Brandenburg Fachkrankenhaus
Träger: ASKLEPIOS Fachkliniken Brandenburg GmbH Anton-Saefkow-Allee 2
Anton-Saefkow-Allee 2 14772 Brandenburg a. d. Havel
14772 Brandenburg a. d. Havel
IST -Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
455
[Soll - Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
473 I
Fachabteilungen: ❑ besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde -
Chirurgie -
13 Teilbereich Orthopädie -
Frauenheilkunde und Geburtshilfe _
Hals-Nasen-Oh renheilkunde -
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin _
D Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtsch iru rgie -
Neurochirurgie -
Neurologie
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X *
Strahlentherapie -
Urologie -
Summe vollstationäre Betten 359
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 55
Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 230
Tagesklinikplätze gesamt 114
davon Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 28 1 !
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 74 2)
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 3)
zur neurochirurgischen/neurologischen Versorgung Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Brandenburg * Versorgungsauftrag für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Brandenburg
1)Tagesklinik in Stadt Brandenburg an der Havel und Potsdam 2)Tagesklinik in Stadt Brandenburg an der Havel, Rathenow, Teltow und Werder 3)Tagesklinik in Stadt Brandenburg an der Havel
15
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Krankenhaus der Schwerpunktversorgung
Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Träger: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus g GmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
1.227
I Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
Fachabteilungen:
❑besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde X
Chirurgie X 1 )
❑Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X
Hals-Nasen-Ohren heilkunde X
Haut- und Geschlechtskrankheiten X
Innere Medizin X
❑Geriatrie X
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Neurochirurgie X
Neurologie X 2)
Nuklearmedizin X
Psychiatrie und Psychotherapie X
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X
Strahlentherapie X
Urologie X
Summe vollstationäre Betten 1.103
davon Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 95
Tagesklinikplätze gesamt 77 3)
davon Tagesklinikplätze - Hämatologie/Onkologie 15
Tagesklinikplätze - Rheumatologie 10
Tagesklinikplätze - Geriatrie 15
Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendmedizin 5
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 20
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12
1)incl, Kinderchirurgie 2)incl. Erbringung von Leistungen der Neurologischen Frührehabilitation Phase B im unmittelbaren organisatorischen und räumlichen Verbund mit dem MediClin Rehazentrum Spreewald 3)Tageskliniken in Cottbus
Besondere Einrichtungen: Brandenburgisches Tumorzentrum - Onkologischer Schwerpunkt Cottbus e.V. Humangenetik Labor für In-vitro-Fertilisation (Reproduktionsmedizin) Standort einer Ausbildungsstätte
16
Klinikum Dahme-Spreewald Krankenhaus der Regelversorgung
Träger: Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Schillerstraße 29 15907 Lübben
Spreewaldklinik Lübben Schillerstraße 29 15907 Lübben
Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen Krankenhaus der Regelversorgung Köpenicker Straße 29 15711 Königs Wusterhausen
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
455 I
Davon vollstationär max. bis zu in Königs
in Lübben
Wusterhausen
Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
453
202
296
Fachabteilungen: ❑ besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde - B
Chirurgie X X X
❑Teilbereich Orthopädie X X X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X X X
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten - - -
Innere Medizin
❑Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie - - -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie - - -
Neurochirurgie - - -
Neurologie - - -
Nuklearmedizin - - -
Psychiatrie und Psychotherapie - - -
Strahlentherapie - - -
Urologie - - -
Summe vollstationäre Betten 453
Tagesklinikplätze gesamt • - -
B Belegleistungen
Kooperation mit dem ASKLEPIOS Fachklinikum Lübben zur Versorgung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Besondere Einrichtungen: Standort einer Ausbildungsstätte
17
Klinikum Niederlausitz Krankenhaus der Regelversorgung
Träger: Klinikum Niederlausitz GmbH Krankenhausstraße 10 01968 Senftenberg
Standort Senftenberg
Standort Lauchhammer Krankenhausstraße 10
Friedensstraße 18 01968 Senftenberg
01979 Lauchhammer
IST -Betten 1. Januar 2013 (incl, Tagesklinikplätze)
572
Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze) 576
Davon vollstationär max. bis zu in Senftenberg in Lauchhammer
301 253
Fachabteilungen: ❑ besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde -
X
X
X
-
-
X
-
Chirurgie X
❑Teilbereich Orthopädie X -
Frauenheilkunde und Geburtshilfe - X
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - -
Haut- und Geschlechtskrankheiten - - -
Innere Medizin X X X
❑Geriatrie X - X
Kinder- und Jugendmedizin X - X
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychdtherapie - - -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie - - -
Neurochirurgie - - -
Neurologie X X -
Nuklearmedizin - - -
Psychiatrie und Psychotherapie X X -
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X X
Strahlentherapie - - _.
Urologie X - X
Summe vollstationäre Betten 504
davon Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
72 1 ) X -
Tagesklinikplätze gesamt 7'2
davon Tagesklinikplätze - Geriatrie 15 2) - -
Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendmedizin 5 2) - -
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 40 3) - -
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 4)
1)davon 5 Betten am Standort Lauchhammer 2)Tagesklinik in Lauchhammer 3)Tagesklinik in Lauchhammer und Senftenberg 4, Tagesklinik in Senftenberg
Besondere Einrichtungen: Standort einer Ausbildungsstätte
18
ASKLEPIOS Fachklinikum Lübben Fachkrankenhaus
Träger: ASKLEPIOS Fachkliniken Brandenburg GmbH Luckauer Straße 17
Anton-Saefkow-Allee 2 15907 Lübben
14772 Brandenburg a. d. Havel
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
237 I
I Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
281 I
Fachabteilungen: ❑ besonders beplante Bereiche ..
Augenheilkunde -
Chirurgie .
o Teilbereich Orthopädie -
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde -
Haut- und Geschlechtskrankheiten -
Innere Medizin -
o Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin -
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie -
Neurologie
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Strahlentherapie -
Urologie -
Summe vollstationäre Betten 212
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 60
Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 112
Tagesklinikplätze gesamt 69
davon Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 29 1)
Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 28 2)
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 3)
* Versorgungsauftrag für das Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Kooperation mit dem Klinikum Dahme-Spreewald
1)Tagesklinik in Cottbus und Königs Wusterhausen 2)Tagesklinik in Lübben und Vetschau
Tagesklinik in Lübben
19
Klinikum Frankfurt (Oder) Krankenhaus der Schwerpunktversorgung
Müllroser Chaussee 7 15236 Frankfurt (Oder)
Träger: Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH Müllroser Chaussee 7 15236 Frankfurt (Oder)
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
835
I Soll-Betten - gesamt (incl. Tagesktinikplätze)
842
Fachabteilungen: 3 besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde X
X 1 ) Chirurgie
❑Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe X
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde X
Haut- und Geschlechtskrankheiten X
Innere Medizin
❑Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie
Neurologie X
Nuklearmedizin X
Psychiatrie und Psychotherapie X
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie X
Strahlentherapie X
X Urologie
Summe vollstationäre Betten 773
davon Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 20
Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 123
Tagesklinikplätze gesamt 69
davon Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie 36 2)
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 12 3 )
Tagesklinikplätze - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 13 4 )
Tagesklinikplätze - Neurologie 8 5 )
Zur geriatrischen Versorgung Kooperation mit dem Ev. Krankenhaus Lutherstift Frankfurt (Oder)/Seelow
1)incl. Kinderchirurgie und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 2)Tagesklinik in Frankfurt (Oder) und Seelow 3)Tagesklinik in Frankfurt (Oder) 4)Tagesklinik in Frankfurt (Oder) 5)Tagesklinik in Frankfurt (Oder) für Schmerzmedizin
Besondere Einrichtungen: Onkologischer Schwerpunkt Frankfurt (Oder) e.V. Standort einer Ausbildungsstätte
20
Immanuel Klinik Rüdersdorf Krankenhaus der Regelversorgung
Seebad 82183 15562 Rüdersdorf
Träger: Krankenhaus und Poliklinik Rüdersdorf GmbH Seebad 82183 15562 Rüdersorf
IST-Betten 1. Januar 2013 (incl. Tagesklinikplätze)
372
I Soll - Betten - gesamt (incl. Tagesklinikplätze)
414
Fachabteilungen: 3 besonders beplante Bereiche
Augenheilkunde -
Chirurgie
n Teilbereich Orthopädie X
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde -
Haut- und Geschleätskrankheiten -
Innere Medizin
o Geriatrie -
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie -
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -
Neurochirurgie -
Neurologie
Nuklearmedizin -
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Strahlentherapie -
Urologie -
Summe vollstationäre Betten 346
davon Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 94
Tagesklinikplätze gesamt 68
davon Tagesklinikplätze - Psychiatrie und Psychotherapie
Tagesklinikplätze - Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
56
12
'1 )
2 )
Zur geriatrischen Versorgung Kooperation mit der Evangelischen Krankenhaus „Gottesfriede' GmbH in Woltersdorf
1 ) Tagesklinik in Fürstenwalde und Strausberg und Akut-Tagesklinik in Rüdersdorf mit 18 Plätzen 2 Tagesklinik in Rüdersdorf
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Anlage 2 zum Schreiben MASGF vom 23.11.2015
Antragssituation Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Grunddaten/Antragsdaten des KH
Empfehlung LKH-Konferenz
17.06.2015 zum Antrag KH Vorschlag MA5GF für Kapazitätsverteilung
KH-Name
Anzahl
beantragter
Betten/Plätze
(Gesamt)
Anzahl
vollstat.
Anzahl
teilstat. Aufnahme KH: ja (="X")/nein
Verteilung Betten pro
VG (rechn. Bedarf)
Vorschlag Verteilung TK-
Plätze pro VG
Summe Verteilung
Betten und TK-Plätze
Ruppiner Kliniken 60 40 20 X 1.8 12 30
Oberhavel Kliniken, Standort Hennigsdorf 40 28 12 X 20 12 32
Asklepios Klinikum Birkenwerder 45 20 25
salus Klinik Lindow 32 32
Ergebnis Versorgungsgebiet 1 177 120 57 38 24 62
Asklepios Klinikum Uckermark (Schwedt) 45 30 15 Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde
in Kooperation mit Klinikum Barnim, Werner Forßmann
Krankenhaus 46 30 16 X 30 12 42
Ergebnis Versorgungsgebiet 2 91 60 31 30 12 42
Klinik Ernst von Bergmann Potsdam 60 40 20 X 30 12 42
Havelland Kliniken, Standort Nauen 10 10 0
St. Josefs-Krankenhaus Potsdam 30 12 18 0
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen 34 18 16 X 18 12 30
Asklepios Fachklinikum Brandenburg
in Kooperation mit Städtisches Klinikum Brandenburg 62 48 14 X 28 12 40
Heinrich-Heine- Klinik Potsdam 58 50 8
Artemed 150 150 0
Ergebnis Versorgungsgebiet 3 404 328 76 76 36 112
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 75 60 15 X 20 12 32
Klinikum Niederlausitz, Standort Senftenberg 18 18 0 X 20 12 32 Asklepios Fachklinikum Lübben
in Kooperation mit Klinikum Dahme-Spreewald,
Spreewaldklinik Lübben 62 48 14 X 20 12 32
Asklepios Fachklinikum Teupitz 62 48 14
Ergebnis Versorgungsgebiet 4 217 174 43 60 36 96
Klinikum Frankfurt (Oder) 68 54 14 X 21 12 33
Helios Klinikum Bad Saarow 30 20 10
Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt 30 18 12
Immanuel Klinik Rüdersdorf 42 24 18 X 21 12 33
Ergebnis Versorgungsgebiet 5 170 116 54 42 24 66
Gesamtergebnis 1.059 798 261 246 132 378