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LEBEN RETTEN Organspende

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LEBEN RETTENOrganspende

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11,5 – so wenige Organspenden kamen 2018 auf je eine Million Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland. Tausende Menschen warten oft leider vergeblich auf eine lebensrettende Organspende, denn mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane können längst nicht alle Wartelisten- plätze bedient werden.

Derzeit wird diskutiert, dass künftig alle Bundesbürger automatisch Organspender sein sollen – es sei denn, sie widersprechen der Nutzung ihrer Organe ausdrücklich zu Lebzeiten. Doch könnte eine solche Regelung tatsächlich die Anzahl der Organspenden erhöhen? Ungeachtet dessen, ob sich dieser Standpunkt durchsetzen wird, wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre anbieten, sich grundsätzlich mit dem Thema Organspende zu befassen.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und treffen Sie Ihre eigene Entscheidung. Unser Engagement für die Organspendebereitschaft ist übrigens persönlich motiviert: Viele Mitarbeitende der pronova BKK, unter anderem auch ich selbst, haben ihre Entscheidung in Sachen Organspende bereits getroffen. Diese Entscheidung tragen wir in Gestalt des Organspendeausweises immer bei uns. Denn dieser bietet die beste Möglichkeit, den eigenen Willen zur Organspende zu dokumentieren.

Herzlichen Dank, dass Sie sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

INHALT

Grundsätzliches

Sechs Jahre warten? 4Fragen und Fakten

Leben vererben: Organspende nach dem Tod 6Häufig gestellte Fragen 8Organspende als Lebendspende 10Lebenswichtig: Blut- und Blutplasmaspende 12Jetzt Organspender werden

Gib was weiter! 14

Ihr Spendeausweis 15

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Grundsätzliches

SECHS JAHRE warten? Lange Wartelisten, immer noch zu wenige Organspenden

Die Bereitschaft zur Organspende ist zwar da, doch Spenderorgane werden immer noch dringend benötigt. Für das Jahr 2018 verzeichnen die Zahlen der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) erfreulicherweise einen An-stieg der Spendenbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr: Die Zahl der post-mortal gespendeten Organe erhöhte sich um 20 % auf 3.113. Die Zahl der be-nötigten Spenderorgane lag in Deutschland Ende 2018 jedoch deutlich höher, nämlich bei 9.697. Am meisten benötigt werden Nieren. Die Wartezeiten sind je nach Organ ganz unterschiedlich, auf eine Niere müssen die Patienten am längsten warten, im Durchschnitt etwa sechs Jahre.

Ein Grund für die nach wie vor relativ geringe Spende-bereitschaft könnte in der Zunahme von Patientenver-fügungen liegen und der damit einhergehenden Ableh-nung von intensivmedizinischer Versorgung. Doch nur wenn nach dem Hirntod Kreislauffunktionen durch Maschinen aufrecht erhalten werden, können über-

haupt Organe zur Transplantation entnommen werden. In einer Patientenverfügung kann ein Zusatz eindeutig klären, dass notwendige Maßnahmen für die Organent-nahme ausdrücklich erwünscht sind und ein Organ-spendeausweis vorliegt.

Die DSO hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst allen Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, zu helfen. Sie ist bundesweit zuständig für die Koordination der postmortalen Organspende und arbeitet dafür mit den Entnahmekrankenhäusern und den 50 Transplantati-onszentren Hand in Hand. Die Organvermittlung allerdings obliegt der Stiftung Eurotransplant. In ihr haben sich die Länder Deutschland, Österreich, die Nie-derlande, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn zusammengeschlossen, um auch grenzüber-greifend dringend benötigte Organe zu vermitteln.

Bei Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden sind derzeit etwa 15.000 Personen registriert, die auf eine Spende von Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspei-cheldrüse oder Dünndarm warten. Die Wartelisten werden nach strengen Regeln geführt, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten der Transplantation sind die zentralen Kriterien. Für Deutschland gelten die von der Bundesärztekammer erlassenen Richtlinien gemäß dem Transplantationsgesetz.

Quelle: DSO

Niere 1.607

Leber 779

Lunge 338

Herz 295

Pankreas 91

Dünndarm 3

WER FÜHRT EIGENTLICH DIE WARTELISTEN? WER ORGANISIERT DAS ALLES?Kurzporträt Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und Stiftung Eurotransplant

3.113 postmortal

gespendete Organe Deutschland

2018

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Fragen und Fakten

LEBEN VERERBEN:Organspende nach dem Tod

Neben den diversen Möglichkeiten einer Lebendspende – hierzu rechnen wir neben der Spende der Niere zu Lebzeiten der Spenderin oder des Spenders auch Stammzellen- und Blutspenden – ist die Spende nach dem Tod der Standardfall einer Organspende. Um nach dem Tod als Organspender zur Verfügung stehen zu können, braucht man einen Organspendeausweis. Alternativ dürfen auch die Angehörigen entscheiden. In beiden Fällen ist die ärztliche Feststellung des Hirntods unabdingbares Kriterium für eine Organentnahme.

Der Hirntod gilt als endgültig – aus medizinisch- wissenschaftlicher Sicht ist es unmöglich, dass ein hirntoter Mensch ins Leben zurückgerufen werden kann. Die Feststellung des Hirntodes erfolgt nach einem strengen Kriterienkatalog der Bundesärzte-kammer und muss durch zwei Ärzte bestätigt werden.

Richtig ist allerdings auch, dass der Hirntod nicht den endgültigen Tod markiert – der tritt erst mit dem Herztod ein. Nach Eintreten des Hirntods kann die Herz-/Lungenfunktion allerdings nur noch künstlich aufrecht erhalten werden, weil mit dem Hirntod das Atemzentrum ausfällt.

Wer einen Spendeausweis bei sich trägt – oder wessen Angehörige einer Organentnahme zustimmen – wird nach Feststellung des Hirntodes noch so lange künst-lich am Leben erhalten, bis die Organentnahme statt-finden kann. Erst dann werden die künstlichen Lebens-erhaltungsmaßnahmen beendet, der Herztod tritt ein. Der Grund für dieses Prozedere: je frischer das Trans-plantat ist, desto besser. Wie bereits oben erwähnt,

können Patientenverfügungen – also die Bekundung, dass das eigene Leben nicht intensivmedizinisch ver-längert werden soll – eine Organspende erschweren oder gar verhindern. Wenn Sie beides möchten – Organspender sein und bei ungünstiger Prognose auf intensivmedizinische Maßnahmen verzichten wollen – müssen Sie dies in Ihrer Patientenverfügung zum Ausdruck bringen.

Auch wer keinen Spendeausweis hat, kann zum Organspender werden – sofern man selbst der Organ-entnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat und die nächsten Angehörigen einwilligen. Die sind bereits durch die Gesamtsituation meist so sehr in Anspruch genommen, dass man ihnen die Entscheidung, ob zur Rettung eines anderen, fremden Lebens eine Organ-spende stattfinden darf, weitestgehend ersparen sollte.

Als Angehöriger eines Menschen, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, gerät man unter Umständen in starke emotionale Konflikte, die erhebliche Auswirkun-gen auch auf das spätere Leben haben können. Allein schon aus diesem Grund ist es besser, die Entscheidung zu Lebzeiten selbst zu treffen.

Hirntod und Herztod – eine wichtige Unterscheidung

Organspende und künstliche Lebensverlängerung

Angehörigenentscheidung

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Bekomme ich oder meine Angehörigen Geld für die Spende? Verdient jemand an meiner Organspende?Nein, bezahlter Organhandel ist in Deutschland verboten!

Kurz und knapp:Fragen rund um die ORGANSPENDE

Können mir nach dem Tod auch gegen meinen Willen oder gegen den Willen meiner Angehörigen Organe entnommen werden?Nein, ohne einen Organspendeausweis dürfen nach dem Tod keine Organe entnommen werden. Liegt kein Organspendeausweis vor, entscheiden die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen. Gegen den Willen der Angehörigen dürfen keine Organe entnommen werden.

Wer bezahlt die Transplantation?Die Kosten für die Organentnahme und den Transport übernimmt die DSO, die mit einem Budget der Krankenkassen ausgestattet ist. Die Kosten für die Transplantation übernimmt die Krankenkasse des Organempfängers.

Werden Menschen mit Organspendeausweis genauso gut medizinisch versorgt wie Menschen ohne Ausweis?Ja, natürlich! Die Rettung des Lebens des Patienten ist immer das Ziel aller medizinischen Versorgung! Erst nach dem Hirntod rückt die Frage einer möglichen Organspende in den Vordergrund.

Stehen Patientenverfügungen und Organspende im Widerspruch?Nein, grundsätzlich nicht. Die Patientenverfügung sollte einen Hinweis auf die Bereit-schaft zur Organentnahme enthalten. Außerdem sollten die Angehörigen darüber infor-miert werden, dass man nach seinem Tod Organspender sein will.

Welche Organe werden gespendet?Nach dem Tod können Herz, Leber, Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden, außerdem Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Haut und Blutgefäße, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen. Im Organspendeausweis kann man genau festlegen, welche Organe man spenden möchte – und welche nicht .

Muss ich mich dafür im Vorfeld ärztlich untersuchen lassen? Nein, es bedarf keiner ärztlichen Voruntersuchung, um Organspender zu werden. Ob Organe zur Transplantation geeignet sind, beurteilen die Ärzte erst nach dem Hirntod. Kranke Organe werden selbstverständlich nicht transplantiert.

Kann jeder Organspender werden?Ja, grundsätzlich kann jeder ab 16 Jahren seine Bereitschaft zur Organspende in einem Ausweis dokumentieren. Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann der Widerspruch festgehalten werden. Eine Altersobergrenze gibt es nicht.

Sollte man den Organspendeausweis immer dabei haben?Ja, am besten zusammen mit dem Personalausweis mit sich führen! Und die Angehörigen von der Entscheidung wissen lassen.

Kann ich meine Entscheidung revidieren?Ja, die Spendenbereitschaft kann jederzeit widerrufen werden.

Fragen und Fakten

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Wie jeder operative Eingriff birgt die Lebendspende gewisse Risiken, sie sind jedoch gerade bei der Nie-renlebendspende sehr gering: Als Frühkomplikationen können Wundinfekte, Blutungen und Thrombosen auf-treten. Das Sterberisiko infolge einer Nierenentnahme liegt bei 0,02 bis 0,06 %. In seltenen Fällen können Narbenprobleme im Bauchraum auftreten. Ob eine Nierenspende ein Risiko für Bluthochdruck darstellt, ist noch nicht eindeutig geklärt. Die Gefahr für Nie-renerkrankungen steigt nach derzeitigem Erfahrungs-

stand nicht nach einer Nierenentnahme. Sollte es allerdings doch zu einer Einschränkung der Funktion der verbliebenen Niere kommen, wäre die spendende Person auf die Dialyse angewiesen.

Organspende als

LEBENDSPENDEWer gesund ist, kann auch schon zu Lebzeiten eine Niere oder – weitaus seltener vorkommend – einen Teil der Leber spenden. Solche Lebendspenden sind nach dem Transplantationsgesetz nur zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades, zwischen Ehepartnern, Verlobten oder sich besonders nahe stehenden Personen zulässig. Im Jahr 2018 wurden 638 Nieren nach einer Lebendspende transplantiert und 52 Lebern nach einer Teilleber-Lebendspende. Die Lebendspende einer Niere bedeutet für den Spender keinerlei Beein- trächtigung seiner Lebensqualität: Seine Nierenkapazität erreicht nach der Spende völlig ausreichende 70 %. Das Risiko schwerwiegender Komplikationen liegt bei einem geringen Wert von etwa einem Prozent. Trotzdem sollte der Spender seine Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Es muss sicher- gestellt sein, dass Abhängigkeit, Zwang oder materielle Interessen keine Rolle spielen.

Die Entscheidung für eine Lebendspende bringt für den Empfänger viele Vorteile mit sich. So liegt die Funktionsrate bei beispielsweise einer lebend gespendeten Niere nach 5 Jahren bei knapp 85 %, bei einer postmortalen Nierenspende bei etwa 70 %.

Fragen und Fakten

SPENDER UND EMPFÄNGERBevor eine Lebendspende vorgenommen werden kann, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Zeitpunkt der Transplantation darf kein postmortal ge-spendetes Organ verfügbar sein. Der Empfänger muss auf der Warteliste stehen; sein Gesundheitszustand muss so stabil sein, dass eine Transplantation langfris-tigen Erfolg verspricht. Eine sorgfältige medizinische Untersuchung stellt sicher, dass der Spender zwei gut funktionierende Nieren hat und der Empfänger das Spenderorgan auch vertragen wird. So liegt die Funk-

tionsrate bei einer lebend gespendeten Niere nach 5 Jahren bei knapp 85 %, bei einer postmortalen Nie-renspende bei etwa 70 %. Eine Gutachterkommission prüft, ob die Spende wirklich freiwillig und ausschließ-lich zum Wohl des Empfängers geschieht. Die spen-dende Person wird durch einen Arzt oder eine Ärztin ausführlich über den Eingriff und mögliche Folgen aufgeklärt. Die Einwilligungserklärung erfolgt immer schriftlich. Im Bedarfsfall muss eine psychologische Betreuung nach der Spende gewährleistet sein.

RISIKEN FÜR DEN SPENDER

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In Deutschland werden täglich etwa 15.000 Blutkonserven gebraucht: hauptsächlich für die Krebstherapie, bei geplanten Operationen inklusive Organtransplantationen und für Unfallopfer mit hohem Blutverlust. Außerdem sind Blutkonserven Ausgangsstoff für die Arzneimittelgewinnung. So werden aus dem Plasma z. B. Gerinnungsfaktoren zur Behandlung spezieller Bluterkrankheiten hergestellt. Der Anteil der Blutspender an der Bevölkerung insgesamt liegt in Deutschland zwischen zwei und drei Prozent, viele davon spenden über Jahre hinweg regelmäßig. Trotzdem kommt es gerade während der Ferienzeit in den Sommermonaten immer wieder zu Engpässen bei der Blutversorgung. Blutspenden ist einfach, risikolos und noch nicht einmal zeitaufwändig: Meist sind die DRK-Blutspendedienste regelmäßig vor Ort und ermutigen die Einwohner zum Spenden – schließlich könnte jeder von uns ganz plötzlich auf eine Blutkonserve angewiesen sein.

Jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 darf Blut spenden. Der eigentlichen Spende geht eine kurze Befragung und Untersuchung voraus: Temperatur und Blutdruck werden gemessen und der Hämoglobin-Wert wird bestimmt. Ist dieser Wert aktuell zu niedrig, dür-fen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit kein Blut spenden.

Die Blutentnahme von einem halben Liter wird unter Verwendung von sterilem Einwegmaterial liegend durchgeführt, sie dauert nur fünf bis zehn Minuten. Sollten Kreislaufprobleme auftreten, wird die Spende sofort abgebrochen. Nach einer Ruhezeit von 20 Minu-ten hat sich der Kreislauf stabilisiert. Nun folgt ein Snack, wobei es besonders wichtig ist, viel zu trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Bitte auch vor der Blutspende etwas Leichtes essen und ausrei-

chend - Alkoholfreies - trinken. Innerhalb von zwei Wochen hat der Körper die Blutzellen ersetzt. Der Aus-gleich des Eisenverlustes dauert einige Wochen, deshalb dürfen Männer maximal sechs und Frauen maximal vier Mal im Jahr Blut spenden. Jeder Blut-spender bekommt einen Blutspendeausweis, auf dem Blutgruppe, Rhesusfaktor und die letzte Blutspende vermerkt sind. Tragen Sie ihn immer bei sich, falls Sie einmal eine Bluttransfusion benötigen, müssen diese wichtigen Informationen nicht erst ermittelt werden. Das gespendete Blut wird übrigens zunächst sorgfältig untersucht. Erst dann werden daraus verschiedene Blutprodukte oder auch Medikamente hergestellt. Blutkonserven sind nicht unbegrenzt haltbar, daher ist es umso wichtiger, dass möglichst viele Menschen Blut spenden.

Neben einer Vollblutspende gibt es auch die Möglich-keit zur Plasmaspende. Das Blutplasma, das etwas mehr als die Hälfte Anteil am Blut hat, ist eine gelblich-weiße Flüssigkeit, die zu 90 % aus Wasser besteht und alle wichtigen Substanzen wie Eiweiße, Fette, Zucker, Hormone, Vitamine und Mineralstoffe enthält. Eiweiß-stoffe des Plasma bilden die Grundlage für hochwirk- same Medikamente zur Immunabwehr und zur Blut- gerinnung. In Deutschland gibt es ein großes Defizit an Blutplasma. Der Spendenablauf sieht folgendermaßen aus: Zunächst wird dem Spender aus einer Armvene Blut entnommen, dann wird es mit einem Plasmaphe-rese-Gerät in seine Bestandteile zerlegt. Der Plasma- anteil wird entnommen, die anderen Blutbestandteile werden dem Spender direkt wieder zugeführt. In höchstens 45 Minuten ist der gesamte Vorgang abge-

schlossen. Eine Ruhezeit und ausreichendes Trinken nach der Spende sind besonders wichtig. Die Regenera-tionszeit nach der Plasmaspende ist kürzer als die nach einer Vollblutspende, so sind mehr als 40 Plasmaspen-den pro Jahr möglich. An Plasmaspenden kann man zusätzlich zu den Vollblutspenden teilnehmen.

BLUT- UND BLUTPLASMASPENDE

Lebenswichtig:

Weitere Informationen: www.drk-blutspende.de

Fragen und Fakten

Die Vollblutspende Die Plasmaspende

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GUT ZU WISSEN:Ihre Zustimmung - oder auch Ablehnung - hinsichtlich Ihrer Organspende- bereitschaft ist übrigens nicht endgültig. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt umentscheiden wollen, können Sie einfach einen neuen Ausweis ausfüllen und den alten vernichten.

GIB WAS weiter!

Ihr persönlicher Organspendeausweis! Entnehmen, ausfüllen und immer dabei haben.

Hier fehlt der Organspendeausweis? Dann rufen Sie uns unter

0441 925138–4949 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an

[email protected]. Wir senden wir Ihnen dann ein

Original-Exemplar zu. Wenn Sie zudem weitere Ausweise für

Freunde und Familie benötigen, stellen wir Ihnen diese ebenfalls

in gewünschter Menge kostenlos zur Verfügung.

Füllen Sie noch heute den rechts beigelegten Spendeausweis nach Ihren Vorstellungen aus. Denn nur Sie entscheiden für sich selbst, ob Sie Organspender sein wollen und wenn ja, welche Organe sie zur Spende freigeben. Wie auch immer Ihre Entscheidung ausfällt: Wichtig ist, dass Sie diese in einem Organspendeausweis festhalten und ab sofort immer bei sich tragen. Verwahren Sie ihn am besten in Ihrem Portemonnaie auf, zusammen mit Ihrem Personalausweis.

Auf immer mehr Smartphones lassen sich persönliche Gesundheitsdaten für den Notfall hinterlegen - dazu gehören neben der eigenen Blutgruppe oder Vorerkrankungen zum Beispiel auch Informationen zur Organspendebereitschaft. Im Ernstfall, etwa wenn Sie verunglücken und nicht ansprechbar sind, können sich Rettungskräfte dann Zugriff zu diesen Daten verschaffen. Auch im Notfallpass der Gesundheits-App Vivy können diese im Ernstfall entscheidenden Daten ganz einfach und sicher gespeichert werden. Der Download und die Nutzung der App ist für Versicherte der pronova BKK kostenfrei.

Weitere Informationen auf pronovabkk.de/elektronische-gesundheitsakte-vivy

Jetzt Organspender werden

Auch Sie stehen dem Thema Organspende offen gegenüber und wollen nach Ihrem Tod anderen Menschen mit Ihrer Organspende ein neues Leben schenken? Dann möchten wir auch Sie dazu motivieren, den entscheidenden Schritt zu gehen und sich einen Organspendeausweis zuzulegen.

Das geht ganz einfach und ist kostenlos

Auch auf dem Smartphone immer dabei

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Wichtige Telefonnummern:

Servicetelefon 0441 925138–4949

24-Stunden-Gesundheitsberatung 0621 53391–4911

pronova BKK 67058 Ludwigshafen [email protected]

www.pronovabkk.de