Lebensmittelkontrolle für Trinkwasser

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Trinkwasser ein Trinkwasser ein Lebensmittel Lebensmittel Praktische Tipps zur Umsetzung der novellierten TrinkwV 2011 Sonderdruck TinkwV2001 März 2012 aus

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Die Zunahme an Trinkwasserbelastungen durch Legionellen erforderte eine Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Zum 1. November 2011 trat diese Änderung mit zahlreichen Begriffswirrungen dann auch in Kraft. Neben neuen gesetzlichen Pflichten für Betreiber gilt es zur Vorbeugung auch weiterhin die Wasserleitung unter "Dampf" zu halten, wodurch weitere Energie- und Umweltbelastungen entstehen. Eine ressourcenschonende Alternative ist die Erwärmung des Trinkwassers über einen Durchlauferhitzer, der eine verbrauchsabhängige Erwärmung ermöglicht.

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Trinkwasser einTrinkwasser einLebensmittelLebensmittel

Praktische Tipps zur Umsetzung der novelliertenTrinkwV 2011

Sonderdruck TinkwV2001März 2012

aus

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Die Untersuchung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden undderen Probennahme sowie dieNachweisführung der Sanitärinstal-lation ist gemäß DIN EN ISO 19458vorgeschrieben. Nach der Verord-nung ist die Pflichtuntersuchung derin der TrinkwV festgelegten Grenz-werte für mikrobiologische und che-mische Anforderungen, wie zumBeispiel Legionellen, in gewerblichbetriebenen Großanlagen mit Warmwasserbereitung durch vomGesundheitsamt akkreditierteLabors nachzuweisen.

Nach der Verordnung muss derBetreiber einer Wasserversorgungs-anlage seine Anlage ordnungsge-mäß betreiben. Auch die Trink- wasserinstallation ist eine solcheWasserversorgungsanlage. Folglichist bei selbst genutztem Wohn-eigentum der Eigentümer, bei ver-mietetem Eigentum der Verwalteroder Vermieter für die Trinkwasser-Installation verantwortlich.Ausgenommen von der Überprü-fungspflicht sind Kleinanlagen nachDGVW Arbeitsblatt W551. Darunterfallen Speicher-Trinkwasserer- wärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer in Ein- undZweifamilienhäuser, unabhängigvom Inhalt der Trinkwasseranlageund dem Inhalt der Rohrleitung. FürInhaber und Vermieter bedeutetdas, dass die Nachweise für sämtli-che Warmwasseranlagen mit einemInhalt von mehr als 400 Liternund/oder über 3 I in jeder Rohr- leitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Ent- nahmestelle zu erbringen sind.Dabei wird die eventuelle

Zirkulationsleitung nicht berücksich-tigt. "In der dreimonatigen Praxishinterlassen die neuen Regelungenzur Überwachung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen einigesan Erklärungsbedarf", berichtetReiner Miethe, Technischer Referentder SHK Innung Berlin, in einemGespräch. "Schon vor der Evalu-ierung der TrinkwV bauten wir unserAus- und Weiterbildungsprogrammzum Thema aus und wiesen dabeiauf die Probleme bei der prakti-schen Umsetzung im Handwerk hin. Die zahlreichen Fragen im Rahmenunserer Fachvorträge anlässlich der

bautec 2012 mach-te einmal mehr dieVerunsicherung inder Auslegung, hierbesonders bei derPflichtdokument-ation der komplet-ten Anlage, deut-lich. Da es bundes-weit noch keineeinheitliche Aus-führungsverord-nung gibt, ist esratsam die Nach-weisführung mitdem zuständigenGesundheitsamtabzustimmen undggf. dort eine Listeder zugelassenenFachkundeberateranzufordern", führtMiethe weiter aus.

Trinkwasser ist unser LebensmittelNr. 1. Es ist daher in der Trink- wasserverordnung auf die Pflichtendes Betreibers abgestellt. Wichtig indiesem Zusammenhang ist die in §3 TrinkwV 2011 gefasste Begriffs-bestimmung: . . . gewerblicheTätigkeit ist: die unmittelbare odermittelbare, zielgerichtete Trink- wasserbereitstellung im Rahmeneiner selbstständigen regelmäßigenund in Gewinnerzielungsabsichtausgeübten Tätigkeit. . . . Dazugehört auch die Vermietung vonWohnungen. Zur Wirksamen Über-wachung der Wasserversorgungs-anlagen bei sogenannten Groß-anlagen ist der Betreiber einer der-

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Lebensmittelkontrolle für TrinkwasserLebensmittelkontrolle für Trinkwasser

Die Zunahme an Trinkwasserbelastungen durch Legionellen erforderte eine Novellierung derTrinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Zum 1. November 2011 trat diese Änderung mit zahl-reichen Begriffswirrungen dann auch in Kraft. Neben neuen gesetzlichen Pflichten für Betreibergilt es zur Vorbeugung auch weiterhin die Wasserleitung unter "Dampf" zu halten, wodurch wei-tere Energie- und Umweltbelastungen entstehen. Eine ressourcenschonende Alternative ist dieErwärmung des Trinkwassers über einen Durchlauferhitzer, der eine verbrauchsabhängigeErwärmung ermöglicht.

Drei Liter Regel

Trinkwasser gilt als Lebensmittel und unter-liegt somit gesetzlichen Überprüfungs-undAusführungspflichten nach TrinkwV.

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artigen Anlage verpflichtet diese demGesundheitsamt zu melden. Auch inder vorigen Ausgabe der TrinkwV isteine Untersuchungspflicht bindendgewesen. In der neuen Novelle von2011 sind jedoch hinreichendeKonsequenzen bei Unterlassung undeine Informationspflicht der Betreiberan die betroffenen Verbraucher ein-deutig formuliert.

Der Erhalt der Lebensmittelgüte desTrinkwassers ist immer eine individu-elle Aufgabe und erfordert die Be-achtung vielfältiger Unterschiede inder Installation oder in der Nutzung.Vorbeugende Maßnahmen müssendaher gezielt für die gesamteTrinkwasser-Installation als Gesamt-konzept ergriffen werden. Das zeigtsich auch in dem Konzept zumErhalt der Trinkwassergüte. Auffälligkeiten des Trinkwassers zei-gen sich durch Wasserverfärbung,Geruchs- oder auch Geschmacks-beeinträchtigungen. Rohrleitungenmit Stagnationsbereichen, hier stehtdas Wasser in der Hausinstallationlänger, manchmal über mehrereTage oder Wochen, fördern eineBiofilmbildung im Rohr und sind soNährboden für mikrobiologischeVerunreinigungen.

"Besonders anfällig können hierauch Wasserleitungen oderTrinkwasserspeicher sein, die nichtdas benötigte Temperaturniveau auf-weisen. Bei ungünstigen Tempe-raturen, höher als 20 °C im Kalt-wasser und geringer als 60 °C imWarmwasser können sich Legionel-len bilden und eine kostenintensiveDekontamination verursachen. ZurLegionellenvorbeugung ist es daherratsam, dass das warme Wasserüberall im Leitungssystem dauerhafteine Temperatur von mindestens55°C hat. Nur so kann Legionellen-wachstum sicher vermieden wer-den", ergänzt Holger Böhning,Projektleiter PAW GmbH & Co. KG.

Als ressourcenschonende und ener-giesparsame Lösung zur Trink-wassererwärmung gelten Durchlauf-erhitzer, die das Trinkwasser ver-brauchsbezogen erhitzen und ohneWasserspeicher auskommen. Dabeikann auf das Ablaufen von abge-

standenem Wasser verzichtetwerden."In den letzten Jahren haben wirunsere Entwicklungen bei derFrischwassererwärmung ständig

optimiert. Bei unserer FriwaMiniSystemlösung mit Zapfleistungen bis40 l/min speichern wir die solarther-mische Energie über einen Puffer,der die Heizenergie im Moment derVerbrauchsanforderung liefert. DieHeizenergie kann aber auch durchunterschiedlichste Wärmeerzeugerwie thermische Solarsysteme, Fest-brennstoffkessel oder herkömmlicheÖl-/Gaskessel erzeugt werden.Durch die Erhitzung im Moment desVerbrauchs undeiner integrier-ten Zirkulation,können sich soauch keineLegionellen bil-den", führtBöhning aus.

ModerneHeizungs -systeme mitWärmepumpen,Brennwert- kesseln, aberauch thermischeSolarsystemearbeiten beson-ders effektiv mitgeringen Sys-temtemperatu-ren. Der großausgelegteWärmetauscherder FriwaMinierfüllt dieseForderungen inbesonderer Weise. Dabei reichenbereits Vorlauftemperaturen von50°C-55°C aus, um ausreichend

Warmwasser für ein Einfamilienhauserzeugen zu können. Auch die tiefeRücklauftemperatur von unter 20°Cunterstützt die Effizienz desHeizungssystems.Der elektrische Verbrauch für diePumpen wird durch den Einsatzmodernster Hocheffizienzpumpenauf ein Minimum reduziert. Sowohl

die Primärpumpe im Heizungskreis,als auch die optionale Zirkulations-pumpe sind drehzahlgeregelt und

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Risiken in der Hausinstallation

Die FriwaMini kombiniert in perfekter Weise die Erzeugungvon hygienisch einwandfreiem Warmwasser mit einer

Effizienzsteigerung des gesamten Heizungssytems. FürGroßanlagen eignen sich abgestimmte

Frischwasserkaskadensysteme.

Gemäß Trinkwasserverordnung§ 16 Abs. 1 Nr. 1 muss derUnternehmer oder sonstigeInhaber einer Wasserver- sorgungsanlage dem Gesund -heitsamt unverzüglich anzeigen,wenn der technische Maßnah-menwert von 100 KBE Legionel-len (Kolonie bildende Einheiten)pro 100 ml erreicht oder über-schritten ist. Dabei ist dieEinhaltung der in der TrinkwV inden Anlagen I und II festgeleg-ten, mikrobiologischen und che-mischen Grenzwerte zu überwa-chen.

Hygienisch sauber

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passen sich in der Leistungsfähigkeitden Gegebenheiten an. BesonderesAugenmerk wurde bei der FriwaMiniauch auf den Warmwasserkomfortgelegt. Das Modul kann mit einemoptionalen Zirkulationsset ausgerü-stet werden. Der Nutzer kann indivi-duell die Zirkulationstemperatur und-dauer seinen Wünschen anpassen.Der in die FriwaMini integrierteRegler ermöglicht von dem energie-sparenden Anforderungsmodus- beidem ein kurzes Öffnen des Wasser-hahns den Zirkulationsbetrieb star-tet- bis hin zum 24 h Dauerbetrieb,unterschiedlichste Zirkulationsmodi.Die Verwendung eines Zirkulations -sets erfordert gleichzeitig denEinsatz eines optionalen Rücklauf-ventils, dass das Rücklaufwassertemperaturgeregelt in den Puffer-speicher einschichtet. Auch dieseFunktion wird von dem Regler derFriwaMini übernommen, so dass derZirkulationsbetrieb nicht zurVermischung des Pufferspeichersführt und damit die Effizienz desGesamtsystems erheblich reduziert."Neben dem Einsatz im klassischenEinfamilienhaus ist die Regelungaber auch für größere Objekte mitstrengeren hygienischen Anforde-rungen ausgelegt. Angelehnt an dieDVGW 551 für größere Trinkwasser-systeme werden auch die geforder-ten Trinkwassertemperaturen von60°C und eine minimale Zirkulations-temperatur von 55°C erreicht", führtBöhning weiter aus.Durch die drehzahlgeregeltenHocheffizienzpumpen in der

FriwaMini ist es möglich, den Vol-umenstrom der Zirkulation so einzu-stellen, dass die geforderten 5 KTemperaturspreizung nicht über-schritten werden. Weiterhin bestehtdie Möglichkeit einer täglichen oderwöchentlichen thermischen Des-infektion. In der Regelung kann dazuein Zeitraum definiert werden, indem das Modul eine Temperatur vonüber 70°C erzeugt.

"Während die Trinkwasserverord-nung bezüglich der Überprüfung aufLegionellen nur für vermieteteMehrfamilienhäuser greift, gelten fürEinfamilienhäuser diese Regelungennicht", erklärt Carsten Schmidt vomFachbereich Solarthermie bei derWestfalen AG. Bei langer Abwesen-heit, überdimensionierten Leitungenoder sogenannten Stichleitungenkann es dennoch zur Legionellen-bildungen kommen. Wie empfehlendaher auf Trinkwasserspeicher zuverzichten und raten zum Einsatzsolarthermie-unterstützter Frisch-wasserstationen zur Trinkwasser-erwärmung in Kombination mit einermindestens wöchentlichen thermi-schen Desinfektion der Leitungen.Die Friwa-Module von PAW ausHameln, als Ergänzung konventio-neller Technik, werden über die imPufferspeicher (800-1000 l) aufge-nommene Solarenergie versorgt,erwärmen nach dem Durchlauf-erhitzerprinzip das Trinkwasser undverbinden so hohen Komfortan-spruch mit Energieeffizienz", führtSchmidt weiter aus.

Wasserhaushalt undRessourcen

Auch bei Einfamilienhäusern kann eszur Biofilmbildung im Trinkwasser-rohr kommen. Eine verpflichtendeUntersuchung der Anlage undBeprobung nach der TrinkwV istjedoch nicht vorgeschrieben.Dennoch sollten Hauseigentümerauch hier das Verbrauchsverhaltenüberprüfen.Dazu zählen neben einer intensivenSpülung vor Inbetriebnahme einerneuen Installation oder nachArbeiten am Netz. Nach einer länge-ren Periode des Nichtverwendensvon Trinkwasser (z.B. in Ferien- häusern, leer stehenden Wohn-ungen, Hotels in Saisonbetrieb) soll-te das ganze System komplettgespült werden, indem reichlich kal-tes und warmes Wasser aus allenHähnen abgelassen wird, wobei dieEntstehung und das Einatmen vonAerosolen zu vermeiden ist. Fernersollte eine regelmäßige Wartung undReinigung des zentralen Warm- wasserspeichers erfolgen, um derEntstehung von Belägen und vonMikroflora vorzubeugen.

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Über PAW GmbH & Co. KG

Seit über 40 Jahren liefert PAW hochwertigeHeizungs- und Solarthermiearmaturen. DasProduktspektrum reicht von Schwerkraft-bremsen und Multikugelhähnen überSonderarmaturen bis hin zu komplettenVerteilersystemen für Heizungs- undSolarthermieanlagen.

Ansprechpartner Technik:PAW GmbH & Co. KGHolger BöhningBöcklerstraße 1131789 HamelnTel.: +49-5151-9856-0http:www.paw.eu

Servicelinks: Legionellen-Zentralregister Internationalhttp://www.ewgli.org/Umweltbundesamt: www.uba.deFür die Probennahmen einschließlich deren Untersuchung nach §15 Abs. 4 TrinkwV werden nur von staatlich lizenzierten Prüflaborszugelassen. Eine Übersicht der zugelassenen Labors kann imInternet beim Gesundheitsamt abgerufen werden: http://www.ga-datenbank.de/

Nachlesen im Umweltdienstleister:http://umweltdienstleister.de/?p=11069

Grafik: PAWMotivbilder:

Rainer Sturm_pixelio.desoquett / pixelio.de

PAW-Experten vor Ort:MessetermineEcobuild LondonTermine: 20. - 22. März 2012Ort: London, GB

IFHTermine: 18. - 21. April 2012Ort: Nürnberg

Instalacje Posen PolenTermine: 23. - 26. April 2012Ort: Posen, Polen

OTTI-SymposiumTermine: 09. - 11. Mai 2012Ort: Kloster Banz, Bad Staffelstein

IntersolarTermine: 13. - 15. Juni 2012Ort: München