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Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von Mikro-BHKWs bis zu 5 kW www.asue.de

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  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 1

    Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonMikro-BHKWs bis zu 5 kW

    www.asue.de

  • 2 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Inhalt

    1 Einführung und allgemeine Empfehlungen 3

    2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach 4 •BeiderPlanung 4 •VorderInbetriebnahme 4 •NachderInstallation/Inbetriebnahme 5 •JährlicheinzureichendeFormulare/Erklärungen 7

    3 Erläuterung zu den erforderlichen technischen Einrichtungen 8 •DerStromerzeugungszähler 8 •DerStrom-Zweirichtungszähler 8 •DerGaszähler 9 •DerBetriebsstundenzähler 9

    4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist 10 •Allgemeines 10 •DieUmsatzsteuer 10 •DieEinkommensteuer 12 •SonderfallStromspeicher 13

    5 Weiter ist es wichtig, zu wissen 14 •DieEnergiesteuer 14 •DieStromsteuerundweitereAbgaben 15 •DerKWK-Zuschlag 15 •DefinitiondesüblichenPreisesnachdemKWK-Gesetz 16 •DieEEG-Umlage 16 •GutschriftfürvermiedeneNetznutzungsentgelte(vNNE) 17

    6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber 18 •BeispielfürKleinunternehmernachdemUStG 18 •BeispielfürregelbesteuerteUnternehmernachdemUStG 19

    7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser 20 •Umsatzsteuer 20 •Energiewirtschaftsgesetz 21 •Wärmeliefer-Verordnung 22 •SonstigeHinweisezuEEG-UmlageundEinkommenssteuer 22

    8 Hinweise für Mikro-KWK-Anlagen bei Einspeisung nach dem EEG 23

    9 Infomaterial 24 •VerzeichnisderQuellen 24 •VerzeichnisderAbkürzungen 24

    aktuelle Hinweise: www.asue.de/Steuerbroschüre

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 3

    1 Einführung und allgemeine Empfehlungen

    DasimFolgendenbeschriebeneAnmelde-undAntragsverfahren

    sollersteHinweisegeben,mitwelchenStellen,BehördenundFir-

    menSieimLaufederPlanungundRealisierungfüreinBHKWin

    Kontakttretenwerden.Diessiehtzunächstsehrarbeitsintensiv

    undnahezuabschreckendaus,dochkönnendieHerstellervon

    BHKW-Anlagen, InstallationshandwerkerundBeraterderStadt-

    werkeeinenTeilderArbeitübernehmen.EinBHKWisteinekleine

    KWK-Anlage;wirverwendendeshalbimFolgendenbisweilenauch

    dieBezeichnung„KWK-Anlage“.

    JedochwollenwirnichtnuraufdieeinzelnenSchrittederFörderung

    undGenehmigungdesVorhabenseingehen,sondernwirwollen

    auchhelfen,hinsichtlichdersteuerlichenBehandlungderEinkünfte

    ausdemBHKW-BetriebFehlerzuvermeidenundmöglichstjeder-

    zeitdierichtigeEntscheidungzufällen.

    UnsereErläuterungenbeziehensichaufdenBetriebunddieFör-

    derungeinesBHKWnachdemKWK-Gesetz inderFassungvom

    7.Juni2012.Hierbeiisteswichtigzuwissen,dassbeidemhundert-

    prozentigenEinsatzvonBiogasoderBiomethaneinBHKWnach

    demEEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)gefördert wird. Somit

    ändernsichdanndieBestimmungenhinsichtlichderEinspeisever-

    gütung,derEigenstromverwendungundderEnergiesteuern.

    Wichtiger hinWeis zum eeg:

    DasBundeskabinetthatimApril2014überdenEntwurfderNeufassungdesGesetzesfürdenVorrangErneuerbarerEnergien(EEG)entschieden,nachdemderEigenverbrauchvonselbsterzeug-temStromnichtmehrgrundsätzlichvonderZahlungeinerEEG-Umlagebe-freitist.FürdenselbstgenutztenStromauseinereigenenKWK-Anlagesollen50ProzentderjeweilsfestgesetztenEEG-UmlageandenÜbertragungsnetz-betreiberabgeführtwerden.

    JedochwürdeeineBagatell-Grenzegelten,dieKWK-AnlagenmiteinerelektrischenLeistungvonkleinerodergleich10kWelfüreineJahresarbeitsmengevonmax.10MWhelvonderEEGUmlagebefreit.NochsindnichtalleEinzelheitenderAbrechnungmitdemÜbertragungs-netzbetreiberbekannt.

    Wirwerdenbemühtsein,Ihnenunterwww.ASUE.de/SteuerbroschuerestetsdieaktuelleGesetzeslagezupräsentieren.

    Probelauf eines BHKWs

    ASUE-Empfehlungen zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung eines Mikro-BHKWs bis zu 5 kWel

  • 4 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    B E I D E r P l A n U n G

    V o r D E r I n B E t r I E B n A H M E

    SofernnochkeinGasan-

    schlussbesteht,istmitdem

    GasnetzbetreibereinErdgas-

    Netzanschlussvertragmit

    Gaszähler,ggf.derLeitungs-

    anschluss,zuvereinbaren.

    (SolltedasBHKWmitande-

    renBrennstoffenwiezum

    BeispielLPGoderHeizölbe-

    triebenwerden,geltendie

    meistenEmpfehlungendieser

    Broschüreentsprechend.)

    DerBetriebeinerKWK-

    AnlagestelltinderRegel

    einegewerbliche/unter-

    nehmerischeTätigkeitdar.

    Hierzuistgrundsätzlich

    dieVerpflichtungzur

    Umsatzsteuererklärung

    zubeachten.Frühzeitig

    solltemansichfürdie

    Optionendesumsatz-

    steuerlichenKleinunter-

    nehmersoderfürdie

    Regelbesteuerungent-

    scheiden.(sieheSeite11)

    2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach

    W I c H t I G ! DerAntragaufeineInvestitions-förderungbeiderBAFAoderKfWist unbedingt vor der erstenAuftragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbaueinesBHKWzustellen.EineFörderungeineslaufendenProjekteswirdregelmäßigversagt.DesWeite-renistzuprüfen,inwieferndieFörderprogrammekumulierbarsind, weil manche FörderungnichtmitanderenFörderungengemeinsambewilligtwird.

    Grundsätzlichmussder

    Strom-NBeineFreigabezum

    BetriebeinerKWK-Anlageund

    derEinspeisungdesnicht

    selbstverbrauchtenStromsin

    dasvorgelagerteelektrische

    Verteilnetzerteilen.Esmuss

    einneuerAntragfüreinen

    Netzanschluss(ANA)undden

    BetriebeinerEigenerzeu-

    gungsanlagegestelltwerden.

    OhnehinistvorInbetriebnah-

    meeingesonderterStromzäh-

    lererforderlich.

    BeimStrom-NB

    isteinDatenblatt

    anzufordernfür

    Eigenerzeugungs-

    anlagen;(EEA)-

    Datenblattgemäß

    VDE-AR-N

    4105:2011-08

    undF.1gemäß

    BDEWTREEAMS

    2008-06.

    Bestätigungdernetztech-

    nischenStellungnahme:

    Auchwenndieeingespeiste

    Leistungbegrenztist,er-

    folgtausrechtlicherSicht

    durchdenStrom-NBeine

    netztechnischeStellung-

    nahme(mitggf.erforder-

    lichenNetz-Ausbaumaß-

    nahmen),dievomKWK-

    Betreiberzubestätigen

    sind.

    DerzuständigeBezirksschornstein-

    feger(BSF)hatdieTauglichkeitund

    diesichereNutzbarkeitderAbgas-

    anlagezubescheinigen,gegebenen-

    fallsisteineneueAbgasführung

    mitdemBSFabzustimmen.Hierzu

    sinddietechnischenUnterlagen

    desBHKW-Herstellersüberdenins-

    tallierendenHandwerkerbeizubrin-

    gen.EineFeuerstättenabnahme

    erfolgtunmittelbarnachderInbe-

    triebnahme.

    WirempfehlendieKon-

    taktaufnahmemitdem

    Erdgaslieferanten,selbst

    wennfürdiealteHei-

    zungsanlagebereits

    einLiefervertragbesteht;

    imHinblickaufdieFör-

    derungdesVorhabens

    haltenmancheGasver-

    sorgungsunternehmen

    interessanteProgramme

    bereit.

    1

    1 2 3 4

    2 3 Gas-netzbetreiber

    Finanzamt Stromnetzbetreiber

    Erdgaslieferant Zuständiger Bezirksschornsteinfeger

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 5

    n A c H D E r I n StA l l At I o n / I n B E t r I E B n A H M E

    ErklärungzurInbetrieb-

    nahmeeinerEigener-

    zeugungsanlage:Nach

    FertigstellungderAnlage

    sendetderInstallateur

    einenvollständigaus-

    gefülltenInbetriebset-

    zungsauftraganden

    Strom-NB.Daraufhin

    setztderStrom-NBdie

    MesseinrichtunginBe-

    trieb,zugleichnimmt

    derbeauftragteInstal-

    lationsunternehmerder

    KWK-AnlagedasBHKW

    inBetriebundzeigtdie

    Inbetriebnahmemitden

    DatenblätternF1undF2

    beimStrom-NBan.

    ErklärungzurInstallation

    undBetriebeiner

    Messeinrichtungsanlage:

    DieEinrichtungund

    DurchführungdesMess-

    stellenbetriebs(Erzeu-

    gungszähler)unddie

    Messungmiteinem

    Zweirichtungszähler

    mussdurcheinenbe-

    auftragtenMessstellen-

    betreiber/Messdienst-

    leistermitdemStrom-

    NBgeregeltwerden.

    Diesesmussnichtzwin-

    gendderStrom-NBsein,

    inzwischenbietensich

    auchweitereFirmenauf

    demMarktan.

    ErklärungzurVergütungszahlungKWK(inkl.

    Kleinunternehmererklärung):Entsprechenddem

    KWK-GesetzerfolgtdieVergütungdesindas

    vorgelagerteVerteilnetzeingespeistenStroms

    nachdenvomStrom-NBveröffentlichenten

    PreisregelungenfürEinspeisungennachKWK-

    GesetzzuzüglichdervermiedenenNetznut-

    zungsentgelte(vNNE).ZudemzahltderStrom-

    NBdenimKWK-GesetzfestgelegtenKWK-Zu-

    schlagfürdiegesamteKWK-Strommengein

    CentproKilowattstundeaus.EinVertragist

    nichterforderlich,lediglicheineErklärungdes

    KWK-BetreibersmitderZustimmung,dassder

    StromnetzbetreiberdieVergütungübereine

    Gutschriftregelt.DienähereZusammensetzung

    derVergütunghabenwirimKapitel6.beschrie-

    ben.ZugleichmussderBetreiberangeben,ober

    vonderKleinunternehmerregelungzurumsatz-

    steuerlichenBehandlungGebrauchmacht.

    DurchdenStrom-NB

    erfolgtdieBestätigung

    desNetzanschlusses

    undderEinspeisung.

    BAFAistfürfolgendezweiFörderartenzuständig

    (sieheauchPunkt5„NachInstallation/Inbetriebnahme“):

    1.InvestitionszuschussgemäßMini-KWKImpulsprogramm:

    WenndieEntscheidungfüreinbestimmtesProdukterfolgt

    ist,aberwederAuftragnochBestellungausgelöstoderder

    Kaufgetätigtwurde,mussdasVorhabenbeimBAFAmit-

    telseinesVordrucksausdemonline-PortalzurErlangung

    einesInvestitionszuschussesausdemMarktanreizpro-

    grammfürKWK-Anlagenbis20kWel(„Mini-KWKImpuls-

    programm“)angemeldetwerden.DieVordruckesindals

    pdf-Dateiherunterzuladenundzusammenmitdengefor-

    dertenUnterlageneinzureichen.

    KfW-FörderungSanierung:

    SoferndieInvestitionenin

    einBHKWinnerhalbeines

    KfWProgrammsförderfähig

    ist–diesesistinderRegel

    imRahmeneinerBestands-

    bausanierungderFall–,

    sollteeinentsprechender

    AntragaufKreditoderZu-

    schussüberdieHausbank

    gestelltwerden.

    DieFragederBaugenehmi-

    gungspflichtwirdjenach

    Bundeslandrechtunter-

    schiedlichbehandelt!Inder

    Regelbestehtunterhalbvon

    50kWelkeineBaugenehmi-

    gungspflicht;dasInteresse

    desBauamtesbestehtinder

    RegelanderBegrenzungder

    möglichenLärmemission.

    1 2 3 4

    4 6 5

    Stromnetzbetreiber

    Bauamt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kreditanstalt für Wiederaufbau

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 6

    1 www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_ kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html

    https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php

    Voraussetzungfürdie

    AuszahlungderKWK-Zu-

    lagedurchdenNetzbe-

    treiberistdieAnzeigeder

    AufnahmedesBetriebs

    derAnlageimOnline-Ver-

    fahrenüberdieInternet-

    seitedesdurchdasBAFA

    zurVerfügunggestellte

    elektronischeAnzeigepor-

    talsgemäßderAllgemein-

    verfügungzurErteilung

    derZulassungfürkleine

    KWK-Anlagenmiteiner

    elektrischenLeistungbis

    50kWvom17.Juni2013.

    Verwendungs-

    nachweis

    (Grundlagefür

    Auszahlungder

    KfW-Förderung);

    entsprechend

    verhältessich

    beiderAuszah-

    lungeinesKfW

    Kredites.

    BeiderInbetriebnahme(Feuer-

    stättenabnahme)erfolgtdieAb-

    nahmederAbgasrohrführung,die

    PrüfungderAnschlüsseunddes

    FunktionsprinzipsdurchdenBe-

    zirksschornsteinfeger.Prüfpflichtig

    istebenfallsdieBrennwert-Zu-

    satzheizung.Hierzuerfolgteine

    schriftlicheBestätigung.AlsPrüf-

    intervallwirdinderRegeleinZeit-

    raumvonzweiJahrenvorgesehen.

    (Anlage1zu§1Absatz4derKehr-

    undÜberprüfungsordnungKÜO

    vom16.Juni2009;Anzahlder

    KehrungenundÜberprüfungen)

    VerwendungsnachweisfürdenInvestitionszu-

    schussgemäßMini-KWKImpulsprogramm;die-

    sesFormularfürdenVerwendungsnachweis

    wurdebereitsmitderFörderbewilligungvom

    BAFAüberstellt.EristmitderRechnungdes

    HandwerkersalsAnlage(beiEigenmontage

    entsprechendesankreuzen)einzureichen.

    DabeiistderNachweisüberdenhydraulischen

    AbgleichundeinenWärmespeicher(Größe:

    1,6kWhproinstalliertekWth)zuliefern.Diese

    UnterlagensindinderRegelvominstallieren-

    denHandwerkerbeizubringen.Nähereszu

    diesenAnforderungenfindetsichimBAFA

    Merkblatt1.DieBearbeitungbiszurÜberwei-

    sungderFördergelderkanneinelängereZeit

    inAnspruchnehmen.

    EsbestehenbereitsbiszudreiJahre

    vorInbetriebnahmederAnlagesteu-

    erlicheFördermöglichkeitendurch

    eineAnsparabschreibung.Hierzu

    mussdemFinanzamtbereitseine

    konkreteInvestitionsabsichtdarge-

    legtwerden.Leiderkanndiesim

    WiderspruchmitderBeantragung

    vonFördermittelnstehen,dieinder

    RegelvoreinerallfälligenKaufent-

    scheidungzubeantragensind.

    DieUmweltministerienderLänder

    stellenüberregionaleFörderprogramme

    (z.B.ProgresNRW)undzumTeilsehrin-

    teressanteFörderungenzurVerfügung.1

    Brennstoffzellenwerdeninmanchen

    Bundesländernbesondersgefördert.2

    5 7 8 6

    7 8

    BAFA KfW Zuständiger Bezirksschornsteinfeger

    landesumweltministerium FinanzamtBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    2.DerAntragauf

    GewährungdesKWK-

    Zuschlagsgemäß

    KWK-Gesetznachdem

    vereinfachtenonline-

    VerfahrenderAllge-

    meinverfügungkann

    nachderInbetrieb-

    nahmegestelltwerden.

    1 www.asue.de/foerdermittel www.foerder-navi.de

    2 AktuelleInformationen: InitiativeBrennstoffzelle(IBZ) www.ibz-info.de/home/kontakt

  • 7 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    1 Antragsvordrucke1190,1132,1133oder1134: www.Zoll.de/DE/Service/Formulare-Merk blaetter/formulare-merkblaetter_node.html

    J ä H r l I c H E I n Z U r E I c H E n D E F o r M U l A r E / E r K l ä r U n G E n

    Nach§53adesEnergiesteuergesetzeskann

    einAntragaufvolleSteuerentlastungfürin

    derKWK-AnlageeingesetzteEnergieträger

    (ErdgasoderMineralöl)gestelltwerden.

    DiesebeträgtbeiErdgas0,55ct/kWh.

    NurwennkeineAbschreibungenvorgenom-

    menwird,beschränktsichdieEnergiesteuer-

    entlastungaufmaximal10Jahre.Danach

    jedochgreift§53b,nachdemauchüberden

    AbschreibungszeitraumhinauseineTeilent-

    lastungmöglichist.1

    WeilBrennstoffzellenimEnergiesteuergesetz

    nochkeineErwähnungfinden,werdendiese

    aufderGrundlagedesEnergiesteuergesetzes

    §47Abs.1,Nummer3inVerbindungmit

    §25(1)befreit,wiediesesamzwanzigsten

    Januar2014inderDVEnergieerzeugung

    bestätigtwurde.

    GegenüberdemFinanzamtsind

    inderSteuererklärungAngaben

    überalleVergütungenausder

    Stromeinspeisung,Zuschläge

    nachdemKWK-Gesetz,Förde-

    rungen,Zuschüsseunddie

    SelbstnutzungvonWärmeund

    Stromzumachen.Hierzugibt

    esmehrereOptionen,dieunbe-

    dingtmitdemSteuerberater

    entsprechenddeseigenenzu

    versteuerndenEinkommens

    bewertetwerdensollten.

    EventuellerforderlicheUmsatz-

    steuer-Voranmeldungenmüssen

    Sieimlaufendenundfolgenden

    Jahrmonatlichabgeben,später

    dürfteaucheinequartärliche

    Anmeldungausreichen.Überdas

    abgelaufeneJahristzusätzlich

    eineJahres-Umsatzsteuererklä-

    runganzufertigen(§18UStG

    Abs.1und2)

    Esbestehtjedochauchdieetwas

    einfachereRegelungdesumsatz-

    steuerlichenKleinunternehmer.

    Rechtunterschiedlichfallendie

    VereinbarungenzurAblesung

    derStromzählerunddieMel-

    dungüberdieNetto-Stromer-

    zeugung,Vollbenutzungsstun-

    denunddereingespeisten

    Strommengenaus.Dieseskann

    quartalsweise,halbjährlichoder

    auchjährlicherfolgen.Entspre-

    chendeswirdimNetzanschluss-

    vertrag(ANA)vereinbart.Die

    Jahresmengedeserzeugten

    StromsistspätestensAnfang

    JanuardesFolgejahresanden

    Netzbetreiberzuübermitteln.

    1 2 3 Hauptzollamt Finanzamt Stromnetzbetreiber

    2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach

  • 8 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    3 Erläuterung zu den erforderlichen technischen Einrichtungen

    Der Stromerzeugungszähler

    DieserbefindetsichinderRegelunmittelbaramBHKW

    unddientderErfassungderNettostromerzeugungnach

    AbzugderHilfsenergie(interneUmlaufpumpen,Steue-

    rung). Dieser ist maßgeblich für die Berechnung des

    KWK-ZuschlagsnachKWK-Gesetz.

    Der Strom-Zweirichtungszähler

    DerZweirichtungszählererfasstgetrenntdieausdem

    vorgelagertenVerteilnetzbezogenenStrommengenund

    auchdieindiesesNetzeingespeistenStrommengen.

    Die aus dem vorgelagertenVerteilnetz bezogenen

    StrommengensinddiejenigenMengen,dieinErgän-

    zungzumimBHKWerzeugtenundselbstverbrauchten

    StromimRahmeneinesStrombezugsvertrageszuTarif-

    konditionenbezogenwerden.DieeingespeistenStrom-

    mengensinddieMengen,dieimBHKWerzeugt,aber

    nichtselbstverbrauchtwerden.

    InderRegelwirdderZweirichtungszählerquartalsweise

    abgelesen, wobei verschiedene Netzbetreiber auch

    davonabweichendeRegelungeninihrenGeschäftsbe-

    dingungen festlegen können (diesem Abrechnungs-

    rhythmus liegtdie im KWK-Gesetz vorgeschriebene

    Vergütungsregelungzugrunde,sieheauch§§5,8).

    DerErzeugungszählermussimmergeeichtsein,bzw.zumAblaufderEichfristeichrechtlichgeprüftwerden.DerErzeugungszähleristnichtzwingendvomStrom-NBzubeziehen.Esgibtzweitechni-scheAusführungen:Dreipunkt-undHutschienen-Aufhängung.

    Diesermussauchdanninstalliertsein,wenndie10-Jahres-PauschalregelungenfürMikro-BHKWbiseinschließlich2kWelinAnspruchgenommenwird.LautKWK-GesetzbehältsichdasBAFAeineentsprechendeÜberprüfunginnerhalbvon15Jah-renvor.

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 9

    Der Betriebsstundenzähler

    Dieser istvomHersteller imMikro-

    BHKWeingebautundgibtAufschluss

    überdieBetriebsstunden,dieseent-

    sprechenbeimodulierendbetriebe-

    nenKWK-GerätennichtdenVolllast-

    stunden.InderRegelistderBetriebs-

    stundenzählerfürdieFestlegungder

    Wartungsintervalleerforderlich.

    IneinemSchreibenvom24.Oktober2013verweistdiezuständigeBundesfinanzdi-rektionSüdwestaufden§98Abs.1derEnergiesteuerverordnung,dieesdemzuständigenHauptzollamterlaubt,aufAntragdesBetreibersandereErmitt-lungsmethodenzuzulassen,wenndiesteuerlichenBelangenichtbeeinträch-tigtwerdenundauchnurdann,wenndieMengenaneingesetztenEnergie-erzeugnissennichtodernurmitunver-tretbaremAufwandgemessenwerdenkönnen.HierbeibedientmansichderVDI2077/Blatt3.1.,wonachderGas-verbrauchebenfallsüberdenJahres-nutzungsgrad,dervomHerstelleralsfixerWertangegebenwird,ermitteltwerdenkann.BeimodulierendenBHKW-AnlagenkannderJahresnut-zungsgradunterEinbeziehungdergeleistetenBetriebsstundenauseinerTabelleoderKurveabgeleitetwerden.Quelle:SchreibenderBundesfinanzdirektionSüdwestvom24.Oktober2013

    Der Gaszähler

    GrundsätzlichwärenzweigetrennteGas-

    zählerzuinstallieren,umdieGasmengen,

    diealsBHKW-VerbräuchevonderEnergie-

    steuerentlastetwerdenkönnen,zuunter-

    scheidenvondenGasmengen,diefürden

    übrigenVerbrauch(z.B.fürHeizzweckemit-

    telsZusatzheizgerät,z.B.Brennwerttherme)

    verwandtwerden;dieseswurdejedochfür

    BHKW-Anlagenunter15kWelvomBundes-

    finanzministeriuminzwischenvereinfacht,

    sodassüberdenQuotientenauserzeugter

    StrommengeunddemelektrischenWirkungs-

    graddieGasmengenermitteltwerdenkön-

    nen(weitereDetailssieheunten).Ohnehin

    wurdenbereitsbeiKombigeräten (BHKW

    undBrennwertthermeineinemGerät)die

    imBHKWeingesetztenGasmengenrechne-

    rischermittelt.HierzuhabendieHersteller

    denBundesfinanzdirektionendieerforderli-

    chenUnterlagenübermittelt.

    06 h 12 h 20 h 22 h 24 h

    BHKW-ErzeugungErzeugungsmenge für die KWK-Zulage

    Erzeugungszähler

    Netzanschluß

    Eigenverbrauch

    Zwei-Richtungs-Zähler

    Stromerzeugung und -verbrauch

    1 kW

    4 kW

    3 kW

    2 kW B

    C

    A B CBHKW

    BHKW mit Erzeugungszähler und Zweirichtungszähler, einer Stromganglinie mit Erzeugungslinie BHKW und drei Stromrechnungen

    ANetzeinspeisung(EEX-Vergütung)

    Strombezug zu Tarifkonditionen

  • 10 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist

    Allgemeines

    DerBetriebeinerKWK-AnlagekanndieUmsatz-

    steuer und die Einkommensteuer betreffen.

    BeideSteuerartenverwendenähnlicheBegriffe:

    DieUmsatzsteuerdenBegriffdesUnterneh-

    mens/UnternehmersunddieEinkommensteu-

    erdenBegriffdesGewerbebetriebes/Gewerbe-

    treibenden.

    DieBegriffehabenvölligunterschiedlicheBedeu-

    tungen,obwohlsieimSprachgebrauchsynonym

    genutztwerden.EinkommensteuerundUmsatz-

    steuerbeurteilendiegleicheGestaltunghäufig

    anders.SchließenSieniemalsvondenFolgenbei

    einerSteuerartaufdieandereSteuerart.Auchder

    durchdieKommunenverwendetegewerberecht-

    liche Begriff des Gewerbebetriebes entspricht

    nichtdemderEinkommensteuer.

    Einkommensteuer-undVorsteuererstattungkön-

    nendieAnschaffungeinerKWK-Anlageerleich-

    tern.BerücksichtigenSiedieSteuerfolgenmög-

    lichstbereitsbeidertechnischenPlanung.

    Die Umsatzsteuer

    MitdemBetriebeinesBHKWineinemselbstbewohntenEinfami-

    lienhauskönnenSiezumUnternehmerwerden.DiesistderFall,

    wennSiedenerzeugtenStromganzoderteilweise, regelmäßig

    gegenEntgeltindasallgemeineStromnetzeinspeisen(vgl.Urteil

    desBundesfinanzhofs--BFH--vom18.Dezember2008VR80/07,BFHE

    225,163,BStBl II2011,292undUrteilvom12.12.2012,XIR3/10).

    AuchderEuropäischeGerichtshofbestätigtedieRechtslagemitt-

    lerweile(Rs.C–219/12).DieGewinnsituationeinesBHKWistfürdie

    USt.bedeutungslos.AlsUnternehmererhaltenSiedieVorsteuer

    (gezahlteMehrwertsteuer)ausderAnschaffungunddemAnlagen-

    betriebdesBHKWdurchdenVorsteuerabzugerstattetundsenken

    dadurchIhreInvestitions-undBetriebskosten.

    WirdregelmäßigStromindasallgemeineStromnetzeingespeist,

    vergütetderStromnetzbetreiberdieeingespeistenStrommengen

    entsprechenddesausgehandeltenPreises,imFallederNichteini-

    gungzumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz(sieheKapitel6).Der

    umsatzsteuerlicheWertderselbstgenutztenEnergienStromund

    Wärme istalsEigenverbrauchgemeinsammitdentatsächlich

    gezahltenVergütungenalsUmsatzzuerfassen.Dieselbstgenutz-

    teWärmewirdmitdenSelbstkostenangesetzt;derselbstgenutz-

    teStrommitdemMarktpreis.

    § 19 umsatzsteuergesetz:

    BesteuerungderKleinunternehmer:(1)DiefürUmsätzeimSinnedes§1Abs.1Nr.1geschul-deteUmsatzsteuerwirdvonUnternehmern,dieimInlandoderindenin§1Abs.3bezeichnetenGebietenansässigsind,nichterhoben,wennderinSatz2bezeichneteUmsatzzuzüglichderdaraufentfallendenSteuerimvorangegange-nenKalenderjahr17500EuronichtüberstiegenhatundimlaufendenKalenderjahr50000Eurovoraussichtlichnichtübersteigenwird.

    Wichtigzuwissen:DieOption,sichumsatz-steuerlichalsUnternehmerbestätigenzulassen,kannzwar,mussabernicht,ausgeübtwerden.HieristderAufwandabzuwägen,wieweitsicheineUmsatzsteuererklärunggegendieMöglichkeitdesVorsteuerabzugesrechtfertigt.

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 11

    Die Kleinunternehmer-regelung

    DieweiterenFolgenbeiderUmsatzsteuer

    hängenvonderUmsatzhöheIhresUnter-

    nehmensab.BeträgtIhrBrutto-Umsatzim

    Kalenderjahrbiszu17.500Euro,sindSie

    KleinunternehmerimSinnedes§19Abs.1

    UStG.(DerUmsatzdesAnfangsjahresmuss

    aufeinenJahreswerthochgerechnetwer-

    den.)EinKleinunternehmerdarfkeineUm-

    satzsteuerausweisenundandasFinanzamt

    abführen.Entsprechenddarferauchkeine

    Vorsteuerabziehen.Hiersinddieentspre-

    chendenVorteilebzw.derAufwandgegen-

    einanderabzuwägen.

    DasFinanzamterlaubtdaherdieWahl.Der

    Unternehmerkanndurcheinesog.Option

    zurRegelbesteuerungnach§19Abs.2UStG

    aufdieAnwendungderKleinunternehmer-

    regelungverzichten.DieOptionbindetden

    UnternehmerfüreinenZeitraumvonfünf

    Jahren.NachderOptiongeltendieallgemei-

    nenRegelungendesUStG.DerUnternehmer

    Umsatzsteuerliche Behandlung

    selbst genutzter Wärme und selbst

    genutzten Stroms:

    Die private Nutzung ist einem

    Umsatzgleichgestellt.DieBemes-

    sungsgrundlagen der Umsatz-

    steuer unterscheiden sich bei

    StromundWärme.DerBundesfi-

    nanzhofentschieddiesmitUrteil

    vom 12.12.2012. Bemessungs-

    grundlage bei der Nutzung der

    WärmesindmeistensdieSelbst-

    kosten. Bemessungsgrundlage

    bei Strom ist derEinkaufspreis;

    dies entspricht dem durchVer-

    braucherzuzahlendenMarkpreis

    (vgl.abweichendeWertermittlung

    beiderEinkommensteuer).

    UnabhängigvonderUmsatzhöhesindSiebeiVorliegenderübrigenVoraussetzungenautomatischUnternehmer.DerSammel-begriffdesUnternehmersumfasstdenKleinunternehmerunddenregelbesteuer-tenUnternehmer.BeieinerUmsatzhöhevonbiszu17.500EurosindSiekraftGe-setzKleinunternehmer.SieänderndiesnurdurchdieAusübungeinerOption.

    DieEinstufungalsKleinunternehmeroderregelbesteuerterUnternehmerwirktsichaufdieBeurteilungderTätigkeitbeiderEinkommensteuernichtaus.BeiKleinun-ternehmerntauchenjedochdiePositionengezahlte/vereinnahmteUmsatzsteuer/VorsteuernichtinderGewinnermittlungauf.Grundist,dassdieseSteuerzahlungenbeiKleinunternehmernnichtanfallen.

    schreiben des bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanz- behörden der Länder vom 14.03.2011:

    EinineinEinfamilienhauseingebautesBlockheizkraftwerk,mitdemnebenWärmeauchStromerzeugtwird,derganzoderteil-weise,regelmäßigundnichtnurgelegentlichgegenEntgeltindasallgemeineStromnetzeingespeistwird,dientdernachhalti-genErzielungvonEinnahmenausderStromerzeugung…IsteinesolcheAnlage–unmittelbarodermittelbar–mitdemall-gemeinenStromnetzverbunden,kanndavonausgegangenwer-den,dassderAnlagenbetreibereineunternehmerischeTätigkeitimSinnederSätze1und2ausübt.EineUnternehmereigen-schaftdesBetreibersderAnlageistgrundsätzlichnichtgegeben,wenneinephysischeEinspeisungdeserzeugtenStromsnichtmöglichist(z.B.aufgrundunterschiedlicherNetzspannungen),weilhierbeikeinLeistungsaustauschzwischendemBetreiberderAnlageunddemdesallgemeinenStromnetzdesvorliegt.

    darfnundieVorsteuerabziehen,mussUm-

    satzsteuerausweisenundselbstzahlenund

    mussUmsatzsteuer-Voranmeldungenund

    dieJahreserklärungabgeben.

    ZurRechnungsstellungandenNetzbetreiber

    benötigenSie IhreSteuernummer.Waren

    SiebislangkeinUnternehmer,erhaltenSie

    eineneueSteuernummer.DiesesolltenSie

    rechtzeitig vor der beabsichtigten Rech-

    nungsstellungbeantragen.

    Fazit:

    Wirdseitens desBHKW-Betreibers beab-

    sichtigt,dieAbrechnungenunkompliziert

    und hinsichtlich der umsatzsteuerlichen

    Verpflichtungeneinfachzuhalten,sollte

    sichderBetreiberfürdieKleinunternehmer-

    Lösungentscheiden.WerdieVorsteuerer-

    stattungwünschtunddafürdieAbgabeder

    SteuererklärungeninKaufnimmt,solltezur

    Regelbesteuerungoptieren.

  • 12 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Die Einkommensteuer

    AndersalsdieUmsatzsteuerknüpftdieEin-

    kommensteuerandieausdemGewerbebe-

    trieberzieltenGewinnean.EinGewerbebe-

    trieb liegt vor, wenn aus dem Betrieb der

    KWK-AnlageimVerlaufderJahreeinTotalge-

    winnzuerwarten ist.Anfangsverlusteaus

    demBHKW-BetriebwirddasFinanzamt in

    derRegelauchberücksichtigen.

    GrundsätzlichgehtdasFinanzamt immer

    von der beabsichtigten Gewinnerzielung

    aus.SolltensichalsoauchlangfristigVerlus-

    teausdemBetriebergeben,könnendiese

    mitdempersönlichenEinkommenverrech-

    netwerden.DerTatbestandderLiebhaberei

    wurdenachunsererKenntnisbishernursehr

    seltenherangezogen.DerGewinndesBHKW

    istdiepositiveodernegativeSummealler

    das BHKW betreffenden Einnahmen und

    AusgabenzuzüglichdesWertesderprivat

    genutztenWärmeunddesprivatgenutzten

    Stroms. Die Erlöse aus dem Strom- und

    Wärmeverkauf sowie Zulagen nach dem

    KWK-GesetzundZuwendungenausFörder-

    programmensindgrundsätzlichalsEinkom-

    menanzugeben.Hinzukommendiegeld-

    wertenVorteileausdereigenenStrom-und

    Wärmeverwendung.

    DemgegenüberkönnenAufwendungen,die

    zurErreichungdieserEinkommensartführ-

    ten,alsodieimunmittelbarenZusammen-

    hangmitdemBHKW-Betriebstehen,steuer-

    lichentsprechendgeltendgemachtwerden.

    DiesessollabernachfolgendimEinzelnen

    erörtertwerden.

    Folgende Positionen sind ihrem Einkommen zuzurechnen:

    • dieeinmaligeInvestitionszulagedesBAFA

    ausdemMikro-KWK-FörderprogrammdesBMU

    sowiealleanderenFörderprogramme,

    • derKWK-Zuschlag,derdurchdenNetzbetreiber

    ausgezahltwird,

    • dieVergütungausderStromeinspeisungdurch

    denNetzbetreiber,

    • ErlöseausmöglichemStromverkaufanDritte

    einschließlichdereingezogenenEEG-Umlage

    • dieGutschriftfürdievermiedenen

    Netznutzungsentgelte,

    • dieRückerstattungderEnergiesteuerdurch

    dasHauptzollamt,

    • derselbstverbrauchteStromausdemBHKW*,

    • dieselbstentnommeneWärmeausdemBHKW*,

    • erhalteneUSt-Zahlungen.

    * DerselbstverbrauchteStromunddieselbstgenutzteWärmewerdenmit denSelbstkostenwieeineEinnahmeberücksichtigt.

    schreiben des bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanz- behörden der Länder vom 14.03.2011:

    FürdieMindestbemessungsgrundlagebeiderAbgabevonWärmegilt…dasbeiderBelieferungeinesDrittengrund-sätzlichdasvereinbarteEntgeltgilt;isteineLieferungohneEntgeltvereinbart,iststetsvondenSelbstkostenauszugehen,weildieWärmevomBetreiberderKWK-An-lageselbsterzeugtwirdundessomitkeinenvomBetrei-berzuzahlendenEinkaufspreisfürdieWärmegibt;beiderErmittlungderSelbstkostensinddieAnschaffungundHerstellungskostenderKWK-Anlageaufdiebetriebs-gewöhnlichenNutzungsdauervonzehnJahrenzuvertei-len.DieSelbstkostensinddaherstetsaufzuteilen,zumBeispielimVerhältnisdererzeugtenMengenanelektrischerundthermischerEnergieoderanhandderLeistungskenn-zahlenderAnlage.

    4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 13

    Sonderfall Stromspeicher

    Blockheizkraftwerke werden steuerlich

    berücksichtigt, wenn sie zu mindestens

    10%betrieblichenbzw.unternehmerischen

    Zwecken dienen. Bei einem geringeren

    NutzungsumfangkanneinBHKWsteuerlich

    alsPrivatgutangesehenwerden.DieVor-

    steuererstattungbeiderUmsatzsteuerund

    derVerlustabzugbeiderEinkommensteuer

    scheidendannaus.

    EinBHKWerzeugttypischrd.70%selbst

    genutzterthermischerund30%elektrischer

    Energie.DerEinsatzeinesStromspeichers

    kannzueinerwesentlichgrößerenSelbst-

    nutzungelektrischerEnergie führen.Der

    Eigenverbrauchbeträgtdannüber90%.In

    diesemFallistdiesteuerlicheAnerkennung

    zumindestbeiderEinkommensteuerge-

    fährdet.RechtsprechungundVerwaltungs-

    anweisungengibteshierzunochnicht.

    Dem wiederum sind folgende Positionen als Kosten

    entgegenzurechnen:

    • dielineareAbschreibungnach§7Abs.1EStG

    aufdieInvestitionenunddenEinbauderAnlage

    überzehnJahre*

    • ggf.Sonderabschreibungennach§7gEStG

    (FörderungkleinerundmittlererBetriebe)

    • KostenderFinanzierung

    • diedemBHKWzuzurechnendenGaskosten

    • WartungskostenfürdieBHKW-Anlage

    • Reparaturkosten

    • Schornsteinfegerkosten

    • selbstgezahlteUmsatzsteuerundVorsteuer

    • dieabgeführteEEG-Umlagefürdenverkauften

    StromsowieanteiligfürdenselbstgenutztenStrom

    *EinInvestitionsabzugsbetragvonbiszu40%derInvestitionskostenkannggf.schonvordemJahrdesInvestitionsbeginnsalsBetriebsausgabebean-spruchtwerden.Investitionsabzugsbetrag,lineareundSonderabschreibungdürfeninsgesamtnur100%derInvestitionbetragen.DieSteuererstattungenausdemInvestitionsabzugsbetragundderVorsteuererstattungvereinfachendieAnschaffungdeutlich.VoraussetzungisteinefrühzeitigePlanungundBe-antragung.DiefrühzeitigeBeantragungdesInvestitionsabzugsbetragsunddasVerbotdesInvestitionsbeginnsvorBeantragungeinerBAFA-Förderung(sowieKfW-Förderung)könnenkonkurrieren.

  • 14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    5 Weiter ist es wichtig, zu wissen

    Die Energiesteuer

    NachAbschlusseinesjedenBetriebsjah-

    reskannbeimzuständigenHauptzollamt

    einAntragaufEntlastungvondergezahl-

    tenEnergiesteueraufdenBrennstoff,der

    inderKWK-Anlageeingesetztwurde,

    beantragtwerden(z.B.aufErdgaszurzeit:

    0,55ct/kWhGAS).BeineuenBHKWsbis

    50kWelistkeinEinzelgutachtenmehr

    erforderlich,wennessichumeinehoch-

    effizienteKWK-Anlagehandelt(gemäß

    derEU-Energieeffizienz-Richtlinie)und

    dieAnlageinderListederAllgemeinver-

    fügungderBAFAgelistetist.

    DerAntragaufSteuerentlastungistje-

    weilszum31.DezemberdesFolgejahres

    beimzuständigenHauptzollamteinzu-

    reichen.

    dienstvorschriFt des bundesministeriums der Finanzen vom 20. Januar 2014:

    DievollständigeEntlastungvonderEner-

    giesteueristnach§53adesEnergiesteuer-

    gesetzesnurüberdie Abschreibungszeit

    möglich.SolltedieAnlagenichtabgeschrie-

    benwerden,wirdderZeitraumauf10Jahre

    festgelegt.AnschließendisteineTeilentlas-

    tungnach§53bmöglich,Voraussetzung

    hierfüristebenfallseinJahresnutzungsgrad

    (einschließlich der Wärmenutzung) von

    mindestens70%.(WeitereErläuterungsiehe

    auchvorangehendunterZiffer3(Gaszähler))

    Nach§53aAbs.(2)verlängertsichdiege-

    nannteFristfürdieSteuerentlastung,wenn

    HauptbestandteilederAnlageneueinge-

    fügtwurdenunddieKostenderErneuerung

    50%derKostenderNeuerrichtungderAn-

    lageüberschreiten.

    BrennstoffzellenfindenimEnergie-Steuer-

    gesetzkeinebesondereErwähnung.Jedoch

    werdensie,einenJahres-Gesamtwirkungs-

    gradvon>70%(StromundWärme)voraus-

    gesetzt,genausowiehocheffizienteBHKW-

    Anlagenbehandelt.GemäßDienstvorschrift

    desBundesfinanzministersandieBundes-

    finanzdirektionenvom20.Januar2014(IIIB

    6-V8245/07/10010:007DOK2014/0051269

    habendieHauptzollämterdieSteuerentlas-

    tungbishernach§47Ziff. (3) imZusam-

    menhangmit§25Ziff.(1)Abs.2desEnergie-

    Steuergesetzes (steuerfreieVerwendung

    vonErdgaszuanderenZwecken)verfügt.

    Anlagenbegriff:

    (3)Brennstoffzellen(G)hingegenwerdenvonden§§3,53,53aund53bEnergieStGnichterfasstundsindinsoweitnichtGe-genstanddieserDienstvorschrift.

    ImUnterschiedzuGasturbineundVer-brennungsmotorfindetinderBrennstoff-zelledieEnergieumwandlungaufelektro-chemischemWegestatt.JenachBrenn-stoffzellentechnologieläuftderProzessbeiunterschiedlichhohenTemperaturenab.Abhängigdavonlässtsichdieentstan-deneWärmefürHeizzweckeoderauchzurProzessdampferzeugungnutzen.

    BrennstoffzellensindimFallederAbwärmenutzungtechnischbetrachtetKWK-Anlagen.

    DerEinsatzvonEnergieerzeugnisseninBrennstoffzellenstelltjedocheineVer-wendungimSinndes§25Absatz1Nummer1EnergieStG(keineVerwendungalsKraft-oderHeizstoff)dar.DahersinddievorgenanntenEnergieerzeugnissenach§47Absatz1Nummer3EnergieStGentlastungsfähig.EineBetrachtungnachden§§53ff.EnergieStGistentbehrlich.

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 15

    Der KWK-Zuschlag

    DerZuschlagnachdemKWK-Gesetzwird

    gewährtaufdiegesamtenineinerBHKW-

    AnlageerzeugtenStrommengen,abzüg-

    lichderMenge,diedurchdasBHKWselbst

    verbraucht wird (Nettostrommenge).

    Sowohl für die selbst verbrauchte als

    auch die in das Netz der allgemeinen

    VersorgungeingespeistenMengewird

    derZuschlagingleicherHöhegewährt.

    DieAuszahlungderKWK-Zulageerfolgt

    durchdenNetzbetreiberaufderGrund-

    lage der durch den Anlagenbetreiber

    mittels des Erzeugungszählers (siehe

    Ziffer3)gemessenenundinRechnung

    gestelltenStrommengen.DerZuschlag

    beträgtfürkleineAnlagen(gemäßKWK-

    GesetzfürAnlagenmiteinerelektrischen

    Leistungbis50Kilowatt)5,41Centpro

    kWhwährenddererstenzehnJahreoder

    dieersten30.000Vollbenutzungsstunden

    nachInbetriebnahme,jenachgewählter

    Option.

    Die Stromsteuer und weitere Abgaben

    FürdenselbstverbrauchtenStromausKWKsind

    keine Stromsteuer und Netzentgeltegemäß

    KWK-GesetzoderandererGesetze (z.B.§17

    EnWG,Abschaltlastverordnung)zuzahlen,für

    den insallgemeineStromnetzeingespeisten

    StromwerdendieseSteuerndurchdenspäteren

    HändlerbeimVerkaufvomStromverbraucher

    erhoben.

    Für Mikro-BHKW mit einer elektri-

    schenLeistungvonbiszu2kWelkann

    derKWK-Zuschlagauchpauschalals

    EinmalzahlungfüreinenZeitraumvon

    zehnJahrenbeantragtundzuerkannt

    werden, wobei zurVereinfachung

    30.000Vollbenutzungsstunden für

    den Zeitraum festgeschrieben wer-

    den.DiesesistbeimVertragsabschluss

    mitdemNetzbetreiberfürdengesam-

    tenZeitraumbindendzuvereinbaren.

    EskannindiesemFallaufeinejährliche

    Mengenmeldung an den Strom-NB

    verzichtetwerden.

    Jedochisthierzuüberprüfen,obeine

    Auszahlungentsprechenddererzeug-

    ten Strommenge vorteilhafter ist,

    dennjenachWärmebedarfkannvon

    Laufzeitenvon4.000bis5.000Stun-

    denimJahrausgegangenwerden.

  • 16 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Definition des üblichen Preises nach dem KWK-Gesetz Die EEG-Umlage

    MitderNovellierungdesEEG2014sindfür

    denselbstverbrauchtenStromvoraussichtlich

    abdem1.August201450%derEEG-Umlage

    inderjeweilsgeltendenHöheandenVerteil-

    netz-Betreiberabzuführen.FürdieStrommen-

    gen,dieanDrittegeliefertbzw.weiterverkauft

    werden,mussdieEEGUmlageinvollerHöhe

    abgeführtwerden.

    VonderZahlungderEEG-Umlagebefreitsind

    im Gesetzentwurf KWK-Anlagen mit einer

    Leistungvonwenigerals10kWel,abernurbiszu

    einerJahresarbeitvon10MWhel.Somitistdavon

    auszugehen,dasseineAnlagemiteinerLeistung

    vonbeispielsweise4kWelnach2500Vollbenut-

    zungsstundenebenfalls50%derEEG-Umlage

    abführenmuss.

    ÜberdasjeweilsanzuwendendeAbrechnungs-

    verfahrenlsgrnunszumZeitpunktderErstel-

    lungderBroschürekeineInformationenvor.

    Jeweils aktuelle informationen stellen wir unter www.asue.de/steuerbroschüre zur verfügung

    § 4 des KWK-g. abs. (3)

    FürdenaufgenommenenKWK-StromgemäßAbsatz2sindderPreis,denderBetreiberderKWK-AnlageundderNetzbetreibervereinbaren,undeinZuschlagzuentrichten.KommteineVer-einbarungnichtzustande,giltderüblichePreisalsvereinbart,zuzüglichdemnachdenmaß-geblichenRechtsvorschriften,ansonstennachdenanerkann-tenRegelnderTechnikberech-netenTeilderNetznutzungsent-gelte,derdurchdiedezentraleEinspeisungdurchdieseKWK-Anlagevermiedenwird.Alsübli-cherPreisgiltfürKWK-AnlagenmiteinerelektrischenLeistungvonbiszuzweiMegawattderdurchschnittlichePreisfürGrundlaststromanderStrom-börseEEXinLeipzigimjeweilsvorangegangenenQuartal.

    DerPreisfürdenbeimNetzbetreiber

    eingespeistenStromkannzwischen

    BHKW-AnlagenbetreiberundNetz-

    betreiberfreiausgehandeltwerden.

    MancheNetzbetreiberhabenauch

    in ihrenallgemeinenGeschäftsbe-

    dingungenbereitseinenPreisvorge-

    sehen.SollteeineEinigungnichtzu

    Standekommen,sosiehtdasKWK-

    GesetzhierzueineRegelungvor.Als

    sogenannterüblicherPreisgiltdann

    diedurchschnittlicheNotierungfür

    Grundlaststromdervorangegange-

    nen drei Monate an der Leipziger

    StrombörseEEXbeivierteljährlicher

    Preisstellung. Ein gesonderterVer-

    tragisthiernichterforderlich.

    5 Weiter ist es wichtig, zu wissen

    Üblicher Preis gem. §4, Abs. 3 Satz 3 KWKG

    Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

    €/MWh

    80

    70

    60

    50

    40

    30

    20

    10

    02000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14

    60

    50

    40

    30

    ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14

    €/MWh

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 17

    Gutschrift für vermiedene netznutzungsentgelte (vnnE)

    § 58 (5) des eeg-entWurFs

    KleineEigenversorgungsanlagendenStromerzeugungsanlagenmiteinerins-talliertenLeistungvonhöchstenszehnKilowatt.BeidiesemStromerzeugungs-anlagenentfälltderAnspruchnachAbs.1fürhöchstenszehnMegawattstundenselbstverbrauchtenStromimJahr.DiesesgiltabderInbetriebnahmederStromer-zeugungsanlagenfürdieDauervon20KalenderjahrenzuzüglichdesInbetrieb-nahmejahres.§30(Kumulierungsverbot)istentsprechendanzuwenden.

    (6) fürdenStromausderStromerzeu-gungsanlageeinesEigenversorger.….verringertsichdieEEGUmlage…..um50ProzentimFalldesBetriebs….einerKWKAnlage,diehocheffizientimSinnedes§53aAbs.1Satz3Energiesteuerge-setzesistundeinenMonats-oderJah-resnutzungsgradvonmindestens70%nachParagraph53aAbs.1Satz2Nr.2Energiesteuergesetzerreicht.

    § 4 des KWK-g. abs. (3) vom 7. august 2013:

    ...zuzüglichdemnachdenmaßgeblichenRechtsvorschriften,an-sonstennachdenanerkanntenRegelnderTechnikberechnetenTeilderNetznutzungsentgelte,derdurchdiedezentraleEinspei-sungdurchdieseKWK-Anlagevermiedenwird.

    schreiben des bundesFinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. märz 2011; 2011/0197049:

    DieBemessungsgrundlagefürdieRücklieferungdesNetzbetreibersentsprichtderBemessungsgrundlagefürdieHinlieferungohneBe-rücksichtigungdernachdemKWKGvomNetzbetreiberzuzahlen-denZuschläge.

    NebeneinerVergütungfürdieeingespeistenStrom-

    mengenunddemKWK-Zuschlag hatderBHKW

    BetreiberauchnocheinenAnspruchaufdieVergü-

    tung der vermiedenen Netznutzungsentgelte.

    DieseVergütungwirdinderRegelvomNetzbetrei-

    ber errechnet und festgelegt. Sie beträgt in der

    Regelzwischen0,5und1,4Cent/kWh.

    WiederumunterschiedlichfallendieBerechnungen

    fürdieGutschriftaus;währenddasKWK-Gesetz

    ausschließlichdieeingespeistenStrommengenals

    Bezugsgrößedefiniert,definiertdasBundesfinanz-

    ministeriumineinemSchreibenandieFinanzbe-

    hördendieBerechnungaufderGrundlagedervollen

    erzeugtenNettostrom-Menge(fiktiveHinlieferung)

    unddieanschließendeSaldierungimRahmender

    Rücklieferung(fiktiveRücklieferung).DerNachteil

    bestehtfürKleinunternehmernachdemUStG,die

    beiderStromeinspeisungkeineMwSt.berechnen

    dürfen,aberbeiderfiktivenRücklieferungdieMwSt.

    bezahlenmüssen.BeikleinenAnlagensinddiesin

    derRegelnurwenigeEuro.

    ObwohldasKWK-Gesetz

    inseinerletztenFassung

    späteralsdasSchreiben

    desBundesfinanzminis-

    teriumsinKraftgetreten

    ist,wirdletztereRechen-

    methodevondenFinanz-

    ämterngernenochange-

    wandt.

    InunseremRechenbei-

    spielaufdenfolgenden

    Seitenbeziehenwiruns

    jedoch auf das KWK-

    Gesetz.

  • 18 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber

    Ausschließlichzur umsatzsteuerlichen Behand-

    lung–unabhängigvonderphysischenEinspei-

    sung–wirddiegesamteStrommengezunächst

    fiktivdemNetzbetreibergeliefert(fiktiveHinliefe-

    rung).DievomAnlagenbetreiberselbsterzeugte

    und-verbrauchteMengewirdalsfiktivzurückge-

    liefertbetrachtet (fiktiveRücklieferung).Beider

    EinkommensteuergiltdieseFiktionderHin-und

    Rücklieferungnicht.

    BeiallenBHKW-Betreibern/Unternehmernwird

    zunächstsämtlicherinderKWK-Anlageerzeugter

    Strom(abzüglichEigenverbrauchderAnlage)fiktiv

    alsindasNetzeingespeistbetrachtetundvergütet

    zumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz*,zuzüglich

    desKWK-Zuschlagsnach§7desKWK-Gundder

    vermiedenenNetznutzungsentgelte(vNNE)fürdie

    ins Netz fiktiv eingespeiste Strommenge. Diese

    entsprichtdergesamtenNettoerzeugungderKWK-

    Anlage.BeiregelbesteuertenUnternehmerngelten

    dieseBeträgealsNettobeträge.DerUnternehmer

    musshieraufUmsatzsteuerberechnen.DerNetz-

    betreiberwirddenBruttobetragvergüten.Klein-

    unternehmer dürfen diesemVergütungsbetrag

    keineUmsatzsteuerzuschlagen.

    DerStrom,dervomAnlagenbetreiberselbsterzeugt

    und verbraucht wird, wird vom Netzbetreiber

    ebenfallsvergütetzumüblichenPreisgemäßKWK-

    Gesetz (wie oben) zuzüglich der vermiedenen

    Netznutzungsentgelte.DerNetzbetreibermussals

    regelbesteuerterUnternehmerbeiderRückliefe-

    rung immerdieUmsatzsteuervonderzeit19%

    berechnen.

    * ReferenzpreisderEEX:InderRegelwirdderPreisderStrombörseEEXinLeipzigfürmonatlicheKontraktefürGrundlaststrom(Base),alsDurch-schnittspreisdesvorangegangenenQuartals,vereinbart.

    Beispiel für Kleinunternehmer nach dem UStG

    Lieferung durch den KWK betreiber(Erzeugungszähler, fiktive Hinlieferung) kWh

    cent/kWh betrag

    Anfangsstand 1.525

    Endstand 5.327

    Differenz 3.802

    Zuschlagnach§7Abs.1KWKG 3.802 5,41 205,69

    EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)

    3.802 3,876 147,37

    vermiedenesNetznutzungs-Entgelt 1.045 0,79 8,26

    Summe 361,32

    Brutto(keineUmsatzsteuer) 361,32

    rücklieferung durch den netzbetreiber(Erzeugungszähler minus Zwei-Richtungszähler, Einspeisung) kWh

    cent/kWh betrag

    Anfangsstand 956

    Endstand 3.413

    Differenz 2.757

    EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)

    2.757 3,876 106,86

    Summe 106,8619%Umsatzsteuer 20,30Brutto 127,16

    Überweisungsbetrag(des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber)

    234,16

    nachstehend haben wir eine Quartalsabrechnung zwischen Betreiber als Kleinunternehmer und netzgesellschaft als Beispiel angeführt:

    W I c H t I G ! ZumZeitpunktderErstellungderBroschürelagnochkeineDurchführungsregelfürdieVerrechnungeinermöglichenEEGUmlagevor.

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 19

    6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber

    DieBerechnungderindasNetzeingespeistenStrommengenerfolgtgleicherma-

    ßendurchdieBerechnungdesEEX-ReferenzpreisesunddesKWK-Zuschlags.Das

    vermiedeneNetznutzungsentgeltwirdjedochnuraufdiereineingespeisteMenge

    bezogen.IndiesemFalljedochistderKWK-Betreibergezwungen,aufseineStrom-

    lieferungdieUmsatzsteuervonderzeit19%aufzuschlagen.Beidernunverpflich-

    tendenmonatlichenUmsatzsteuermeldungistdieserBetragalsvereinnahmte

    Umsatzsteueranzugeben.DerStrom,dervomAnlagenbetreiberselbstverbraucht

    wird,wirdvomNetzbetreibergleichermaßenberechnetzumReferenzpreisder

    EEXzuzüglichdervermiedenenNetznutzungsentgeltewieobenzuzüglichder

    Umsatzsteuervonderzeit19%.

    DerUnterschiedzwischeneinemregelbe-

    steuertenUnternehmerundeinemKlein-

    unternehmer entsteht dadurch, dass

    LetztererkeineUmsatzsteuerausweisen

    darf.DerNetzbetreiberrechnetinbeiden

    Fällengleichab.EinfinanziellerNachteil

    fürdenKleinunternehmerentstehtgrund-

    sätzlichdadurchnicht(bisaufdenBetrag

    der Mehrwertsteuer der vermiedenen

    Netznutzungsentgelte).

    Lieferung durch den KWK betreiber(Erzeugungszähler, fiktive Hinlieferung) kWh

    cent/kWh betrag

    Anfangsstand 1.525

    Endstand 5.327

    Differenz 3.802

    Zuschlagnach§7Abs.1KWKG 3.802 5,41 205,69

    EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)

    3.802 3,876 147,37

    vermiedenesNetznutzungs-Entgelt 1.045 0,79 8,26

    Summe 361,3219%Umsatzsteuer 68,65Brutto 429,97

    rücklieferung durch den netzbetreiber(Erzeugungszähler minus Zwei-Richtungszähler, Einspeisung) kWh

    cent/kWh betrag

    Anfangsstand 956

    Endstand 3.413

    Differenz 2.757

    EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)

    2.757 3,876 106,86

    Summe 106,8619%Umsatzsteuer 20,30Brutto 127,16

    Überweisungsbetrag(des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber)

    302,80

    Beispiel für regelbesteuerte Unternehmer nach dem UStG Unterschied

    nachstehend haben wir eine Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als regelbesteuerter Unternehmer und Stromnetzbetreiber als Beispiel aufgeführt:

  • 20 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser

    In einigen Stichworten haben wir die wesentlichen

    Regelungenzusammengestellt,diebeieinemBetrieb

    einerKWK-AnlageineinemMehrfamilienhausgelten.

    WegenderumfassendenRechtsmateriekönnenwirim

    RahmendieserBroschürejedochnuraufwenigePunk-

    teeingehen.

    AufgrunddergrößerenWärmelastenundStrommen-

    genistderEinsatzeinesBHKWineinemMehrfamili-

    enhausauswirtschaftlichenundtechnischenGründen

    sehrinteressant.DerhöhereWärmebedarfeinesMehr-

    familienhauses erlaubt die Planung einer größeren

    KWK-Anlage,diesichwegenihrergeringerenspezifi-

    schen Investitionskostenund ihresgrößerenelektri-

    schenWirkungsgrades inderRegelwirtschaftlicher

    betreibenlässt.

    EineKWK-AnlageinnerhalbeinesHausesstelltimmer

    eineeigenewirtschaftlicheEinheitdar,insofernistsie

    nichtunmittelbarmiteinernormalenHeizungsanlage

    vergleichbar.

    Umsatzsteuer

    MitderÜberlassungvonStromundWärmeerbringtder

    VermietereineNebenleistungzurHauptleistungVermie-

    tung.AuchMietumsätzeunterliegengrundsätzlichder

    Umsatzsteuer,sindjedochindenmeistenFällen(Vermie-

    tunganprivateNutzer)nach§4Ziff.12aUStGvonder

    Umsatzsteuerbefreit.DieSteuerfreiheitgiltauchfürdie

    NebenleistungenStrom-undWärmelieferung.ImVerhält-

    nisdiesersteuerfreienLieferungenzudenübrigenLiefe-

    rungenunddemsteuerpflichtigenEigenverbrauchschei-

    detderVorsteuerabzugausdenAnschaffungskostenund

    denlaufendenBetriebskostenaus.

    DasUmsatzsteuergesetzerlaubtwiezuvorbeschrieben

    dieKleinunternehmerregelung.DerEigenverbrauchvon

    StromundWärmeunddieLieferungvonStromanden

    Netzbetreibersindi.d.R.umsatzsteuerpflichtig.DieLie-

    ferung von Strom undWärme an Mieter bleibt meist

    umsatzsteuerfrei.Beisteuerfreienundsteuerpflichtigen

    UmsätzenistdieVorsteueraufzuteilen.

    Stromzählerder Hausbewohner Hausanschluß

    Beispiel der Anordnung der Stromzähler in einem Mehrparteienhaus. Der im BHKW erzeugte und innerhalb des Hauses verbleibende Strom wird prozentual den beteiligten Mietern zugerechnet.

    1

    2

    3

    4

    5

    Zwei-richtungs

    zähler

    BHKW

    Erzeugungs-zähler

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 21

    7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser

    Energiewirtschaftsgesetz

    HandeltessichumeinMietobjekt,sowirdderHauseigentümerdurchdenBetriebeiner

    KWK-AnlagezumEnergielieferanten.Hierzugiltder§4desEnergiewirtschaftsgesetzes.

    ErfolgtdieLieferungdesStromsausschließlichinnerhalbdesHauses,istkeineAnzeige

    beimderBundesnetzagentur (BNetzA)erforderlich.FürdenFalldesAusfallsderKWK-

    AnlagehatderortsansässigeStromversorgerdieweitereStromlieferungzumGrundver-

    sorgungstarifzugewährleisten.

    § 4 energieWirtschaFtsgesetz: genehmigung des netzbetriebs

    (1)DieAufnahmedesBetriebseinesEnergie-versorgungsnetzesbedarfderGenehmigungdurchdienachLandesrechtzuständigeBe-hörde.ÜberdieErteilungderGenehmigungentscheidetdienachLandesrechtzuständigeBehördeinnerhalbvonsechsMonatennachVorliegenvollständigerAntragsunterlagen.

    § 5 energieWirtschaFtsgesetz: anzeige der energiebeLieFerung

    Energieversorgungsunternehmen,dieHaus-haltskundenmitEnergiebeliefern,müssendieAufnahmeundBeendigungderTätigkeitsowieÄnderungenihrerFirmabeiderRegulierungsbe-hördeunverzüglichanzeigen;ausgenommenistdieBelieferungvonHaushaltskundenaus-schließlichinnerhalbeinerKundenanlageodereinesgeschlossenenVerteilernetzessowieübernichtaufDauerangelegteLeitungen.

    § 4 strom-grundversorgungs-verordnung (stromgvv)

    Bedarfsdeckung:DerKundeistfürdieDauerdesGrundversorgungsvertragesverpflichtet,seinengesamtenleitungsgebundenenElekt-rizitätsbedarfausdenElektrizitätslieferungendesGrundversorgerszudecken.Ausgenom-menistdieBedarfsdeckungdurchEigenanla-genderKraft-Wärme-Kopplungbis50Kilo-wattelektrischerLeistungundauserneuer-barenEnergien.

    § 38 energieWirtschaFtsgesetz: ersatzversorgung mit energie

    SofernLetztverbraucherüberdasEnergieversorgungsnetzderallgemeinenVersorgunginNiederspannungoderNiederdruckEnergiebeziehen,ohnedassdieserBezugeinerLieferungodereinembestimmtenLiefervertragzugeordnetwerdenkann,giltdieEnergiealsvondemUnternehmengeliefert,dasnach§36Abs.1berechtigtundverpflichtetist.DieBestimmungendiesesTeilsgel-tenfürdiesesRechtsverhältnismitderMaßgabe,dassderGrundversorgerbe-rechtigtist,fürdieseEnergielieferunggesonderteAllgemeinePreisezuveröf-fentlichenundfürdieEnergielieferunginRechnungzustellen.FürHaushalts-kundendürfendiePreisedienach§36Abs.1Satz1nichtübersteigen.

    § 37 energieWirtschaFtsgesetz: ausnahmen von der grundversorgungspFLicht

    (1)WerzurDeckungdesEigenbedarfseineAnlagezurErzeugungvonEnergiebetreibtodersichvonei-nemDrittenversorgenlässt,hatkeinenAnspruchaufeineGrundversorgungnach§36Abs.1Satz1.ErkannaberGrundversorgungimUmfangundzuBe-dingungenverlangen,diefürdasEnergieversor-gungsunternehmenwirtschaftlichzumutbarsind.Satz1giltnichtfürEigenanlagen(Notstromaggre-gate),dieausschließlichderSicherstellungdesEner-giebedarfsbeiAussetzenderöffentlichenEnergie-versorgungdienen,wennsieaußerhalbihrereigent-lichenBestimmungnichtmehrals15Stundenmo-natlichzurErprobungbetriebenwerden,sowiefürdieDeckungdesEigenbedarfsvoninNiederspan-nungbeliefertenHaushaltskundenausAnlagenderKraft-Wärme-Kopplungbis50KilowattelektrischerLeistungundauserneuerbarenEnergien

    (3)DasBundesministeri-umfürWirtschaftundTechnologiekanndurchRechtsverordnungmitZustimmungdesBundes-ratesregeln,inwelchemUmfangundzuwelchenBedingungenVersorgungnachAbsatz1Satz2wirtschaftlichzumutbarist.DabeisinddieInteres-senderEnergieversor-gungsunternehmenundderHaushaltskundenun-terBeachtungderZieledes§1angemessenzuberücksichtigen.

  • 22 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Wärmeliefer-Verordnung

    IdealerweisewirddiegesamteWärme

    unddergesamteStromausdemBHKW

    innerhalbdesHausesverbraucht;fürdie

    WärmelieferungausdemBHKWgiltdie

    Regelung nach dem Mietrechtände-

    rungsgesetzvon2013infolgederNovel-

    lederWärmeliefer-Verordnung.Danach

    könnengrundsätzlichdie Investitionen

    biszurHöheeinesneuenBrennwertkes-

    selsmitWärmespeicheralsSanierungs-

    aufwandunterBeachtungderWarmmie-

    tenneutralitätandieMieterdesHauses

    weitergegebenwerden.(§559BGB:Er-

    höhungder jährlichenMieteum11%

    der„fürdieWohnung“aufgewendeten

    Kostenmöglich).

    Daher ist es erforderlich, dass sich die

    MehrkosteneinesBHKWgegenübereiner

    Heizungsanlage (Brennwertkessel mit

    Wärmespeicher)durchdieZusatzerlöse

    ausdemStromverkaufdeckensollten.

    Sonstige Hinweise zu EEG und Einkommensteuer

    § 559 bgb: mieterhöhung nach modernisierungsmassnahmen

    (1)HatderVermieterModernisierungsmaß-nahmenimSinnedes§555bNummer1,3,4,5oder6durchgeführt,sokannerdiejähr-licheMieteum11ProzentderfürdieWoh-nungaufgewendetenKostenerhöhen.

    (2)Kosten,diefürErhaltungsmaßnahmenerforderlichgewesenwären,gehörennichtzudenaufgewendetenKostennachAbsatz1;siesind,soweiterforderlich,durchSchät-zungzuermitteln.

    (3)WerdenModernisierungsmaßnahmenfürmehrereWohnungendurchgeführt,sosinddieKostenangemessenaufdieeinzel-nenWohnungenaufzuteilen.

    FürdieStromlieferungmussmit

    denMieterndesHauseseinStrom-

    liefervertragabgeschlossenwer-

    den,diehierzutreffendenvertrag-

    lichen Regelungen sind jedoch

    nichtganzunproblematisch.Die

    MietersindstetsfreiinderWahl

    ihresStromversorgers.

    FürdeninnerhalbdesHausesab-

    gesetztenStromfallenkeineNetz-

    nutzungsentgeltean,desgleichen

    istderStromvonderStromsteuer

    befreit.EineEEG-Umlagemussje-

    docherhobenwerden,daindiesem

    FallnichtderermäßigteEEGUm-

    lagesatzgemäߧ58desEEGzum

    Tragenkommt.

    JedochwerdeninderLiteraturGestaltungs-

    möglichkeitengenannt,diedieMieterge-

    meinschaft als BHKW-Betreiber in Form

    einerGbRoderGmbHvorsehen.DieGestal-

    tung der gesellschaftlichenVerhältnisse

    erlaubtauchdieBerücksichtigungderun-

    terschiedlichen Interessendervermieten-

    denEigentümer (hoheVerkaufspreise für

    StromundWärme)undderselbstnutzen-

    den Eigentümer (nur kostendeckende

    Preise)HinweisefindetmaninSonne,Wind

    undWärme (4.2011) und Neue Energie

    (5/2011)sowieaufderHomepagemancher

    Berater (Beispiel:http://www.energy-con-

    sulting-meyer.de/bhkw.html).

    WieauchbeimBetriebeinesBHKWinei-

    nemEinfamilienhaus führtderErlös aus

    demStromverkaufbeiderEinkommensteu-

    erzuGewinnenausGewerbebetrieb.

    7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 23

    8 Hinweise für Mikro-KWK-Anlage bei Einspeisung nach dem EEG

    Im weiteren Abschnitt gehen wir mit

    einigen Stichpunktenauf den Betrieb

    einerMikro-KWK-AnlagenachdemEr-

    neuerbaren-Energien-Gesetz ein. Die

    Wirtschaftlichkeithängtganzwesent-

    lichvondenimEEGfestgelegtenFörder-

    sätzen für die Stromerzeugung aus

    Biogas/Biomethanab.MitderReform

    desEEGsolltefürkleinereAnlagendie

    Wirtschaftlichkeitnurnochschwerzu

    erreichensein.DerEinsatzvonBiogas/

    BiomethanistausGründendesKlima-

    schutzeszubefürwortenundwirdbei

    derErmittlungdesPrimärenergiefaktors

    nach DIN 18599 als Bestandteil der

    Energieeinsparverordnung (EnEV)und

    des Erneuerbaren-Energien-Wärme-

    Gesetzes(EEWärmeG)berücksichtigt.

    Ein weiterer wirtschaftlicherVorteil

    liegtinderFörderungvonKWK-Anlagen,

    diebereitsabgeschriebensindundfür

    eineFörderungnachdemKWK-Gesetz

    und für eine vollständige Entlastung

    nach dem Energiesteuergesetz nicht

    mehrinfragekommen.

    DieZulassungeinesBHKWnachdem

    EEG isthinsichtlichderFörderungähnlich

    umfangreichwiedieZulassungnachdem

    KWK-Gesetz,insbesonderezurErlangungder

    Flexibilitätsprämiewirdeineumfangreiche

    Zertifizierungverlangt.

    DieVergütungdeserzeugtenStromserfolg-

    tezumApril2014nachdemEEG2012mit

    einer festen Strom-Einspeisevergütung,

    dieinderGrößenordnungzwischen25und

    28Cent/kWelliegt;diesesgiltweiterhinfür

    Bestandsanlagen.

    MitInkrafttretendesEEG2014sollender

    BonusfürNawaroundderBonuszurGas-

    aufbereitung (TechnologieBonus)gestri-

    chenwerden.DiesesentspracheinerVergü-

    tungvonca.10CentprokWh.Sieistdamit

    wirtschaftlichkauminteressanteralseine

    Netzeinspeisung des Stroms nach dem

    KWK-Gesetz.DerStromistnachdenneuen

    Regelungengrundsätzlichvon50%EEG-

    Umlage befreit, wenn er im räumlichen

    Zusammenhangverbrauchtwird.Hieraus

    ergibt sich wiederum einVorteil bei der

    BelieferunginnerhalbeinesMietobjektes.

    DiesemStromerlösstehteinBiomethan-

    Bezugspreisvon11-13Cent/kWh(frei

    Haus,einschl.MWSt.)gegenüber(Stand

    April 2014).Voraussetzung für eine

    Förderungist,dassdasGasauseinem

    Biomethan-Bilanzkreisbezogenwurde

    undderBetreibereinenentsprechenden

    Nachweisführt.

    EinegleichzeitigeFörderungnachdem

    KWK-GunddemEEGistnichtzulässig.

    HinsichtlichderBehandlungnachdem

    Einkommensteuergesetzundnachdem

    Umsatzsteuergesetzkönnenjedochdie

    AusführungenindieserBroschüreauch

    aufKWK-AnlagennachdemEEGent-

    sprechendangewandtwerden.

    WichtigerHinweis!Wegenderbevorste-

    hendenÄnderungendesEEG2014sind

    diejeweilsgeltendenVorschriftenkurz-

    fristigzuerfragen.

  • 24 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Quellen

    Richter,Niklas:Aktuelle steuerliche Aspekte bei Blockheizkraftwerken,Frankfurt,28.7.2011

    VereinDeutscherIngenieuree.V.(Bachor,Andreas;Binde,Wulf;etal.):Statusreport 2013, Mikro-Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen;Oktober2013

    BundesministeriumderFinanzen:Schreiben vom 14. März 2011; Geschäftszeichen IV D 2 - S 7124/07/10002; Dok.: 2011/0197049

    VereinDeutscherIngenieuree.V.:VDI 2077, Verbrauchskostenerfassung für die technische Gebäudeausrüstung;November2012

    BundesministeriumderFinanzen:DienstvorschriftandieBundesfinanz-direktionen;Steuerentlastung nach Paragraph 53, 53 A und 53 B des Energiesteuergesetzesvom26.März2013

    BundesministeriumderFinanzen:DienstvorschriftandieBundesfinanz-direktionen; Umsatzsteuerlichen Behandlung von Photo—voltaik- und KWK-Anlagen;EntwurfeinesBMFSchreibensvom22.Oktober2013

    BundesministeriumderFinanzen:Schreibenvom14.03.2011andieoberstenFinanzbehördenderLänder;umsatzsteuer-lichen Behandlung von KWK-Anlagen – Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Bemessungsgrundlage

    Bachor,AndreasundBemmann,Ulrich:Abrechnungsvarianten – Stromerzeugung aus KWK-Anlagen in Mehrfamilienhäusern;BWK,Bd.62(2010)Nummer7/8

    Zickner,Ralf:Energie und UmwelttechnikVeröffentlichungaufderHomepage;DerzeitigerStanddersteuerlichenBehandlungvonBlockheizkraftwerkenimEinfamilienhaus

    ana AntragaufNetzanschluss

    baFa BundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle,Eschborn

    bhKW Blockheizkraftwerk–motorischbetriebeneKWK-Anlage

    eea Energie-Erzeugungs-Anlage,imSinnederVDE-AR-N4105

    eeg Erneuerbare-Energien-Gesetzvom29.März2000,letzteFassungvom30.Juni2011,ergänztam23.August2012durchdiePhotovoltaik-Novelle

    eeX EuropeanEnergyExchange

    estg Einkommensteuergesetz

    KfW KreditanstaltfürWiederaufbau,AnstaltöffentlichenRechts,FörderbankderBundesregierung

    kW, kWel, kWth

    physikalischeEinheitfürLeistung,häufigauchgetrenntnachelektrischemundthermischemLeistungsanteil

    kWh physikalischeEinheitfürdieArbeit,eineLeistungvoneinemkWfüreineStundezuerbringen

    KWK Kraft-Wärme-Kopplung;dieErzeugungvonStromoderAntriebsleistungineinermotorischenMaschineoderelektrochemi-schenAnlageunternutzbarerVerwendungderentstehendenWärme

    nne Netz-Nutzungs-Entgelt;vorgeschriebenesEntgelt,welchesdemNetzbetreiberfürdieGewährungderNetznutzungzusteht

    vnne vermiedenesNetz-Nutzungs-Entgelt;Gut-schriftandenKWK-BetreiberfürdieEin-speisungvonelektrischemStrominunmit-telbarerNähezuweiterenVerbrauchern

    strom-nb Stromnetzbetreiber;fürdenKWK-BetreiberistinderRegelderVerteilnetzbetreiberderAnsprechpartner,derdenHausanschlussbetreibt

    ustg Umsatzsteuergesetz

    9 Infomaterial

    Verzeichnis der Abkürzungen

  • Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 25

    DieseEmpfehlungenwurdenalsLeitfadenerstelltfürpriva-

    teBetreibervonMikro-BHKWs.DieASUEhatsichbemüht,

    dieumfangreichentechnischen,kaufmännischenundsteuer-

    lichenAspekteunterEinbeziehungvonVertreternderPraxis,

    der Behörden undVerbände zusammenzustellen. Jedoch

    werdenvorallenDingendiesteuerlichenGestaltungsmög-

    lichkeitenfürBHKW-AnlagenbeiunterschiedlichenFinanz-

    behördenverschiedenbehandelt.Aktuell(StandJan.2014)

    erarbeitetdieFinanzverwaltungeineVerwaltungsanweisung

    zurBesteuerungvonBHKW.DerabsehbareInhaltentspricht

    denAusführungenindiesemLeitfaden.

    Durchdienochin2014anstehendenGesetzesänderungen

    zumBeispielzumEEGwerdendieimLeitfadenangesproche-

    nengesetzlichenRegelungenhinsichtlichdersteuerlichen

    BehandlungundderFörderungvonBHKWsmöglicherweise

    auchkurzfristigverändert,angepasstoderauchdurchneue

    Regelungenersetzt.WirsindumdiejeweiligeAktualisierung

    stetsbemühtundwerdenaufunsererHomepagewww.ASUE.

    de/Steuerbroschuere aktuelle Informationen zum Inhalt

    dieserBroschürebereithalten.

    BittebeachtenSie,dassdieserLeitfadenHinweisezurgeüb-

    tenPraxisundallgemeineInformationenzurAnschaffung

    und zumBetrieb vonBHKWs enthält, diewirmitgroßer

    Sorgfaltzusammengestellthaben.Eineverbindliche,aufIhre

    SituationundIhreAnliegenabgestimmtesteuerliche,ener-

    giewirtschaftlicheoderrechtlicheBeratungkannundsollder

    Leitfadennichtersetzen.TrotzderangewandtenSorgfaltbei

    der ErstellungdesLeitfadensübernimmtdieASUEkeine

    HaftungfürdieRichtigkeit,AktualitätoderVollständigkeit

    desInhaltes.

    DieHinweiseaufInternetseitenandererBetreiberwurden

    durchunsbeiderErstellungdesLeitfadenssorgfältiggeprüft.

    AllerdingshabenwirselbstkeinenEinflussaufden Inhalt

    dieserSeiten.FürderenInhaltistvielmehrausschließlichder

    jeweiligeBetreiberderWebseiteverantwortlich.Sofern in

    demLeitfadenauf Internetseitenhingewiesenwird,über-

    nimmt die ASUE keineVerantwortung für deren Inhalt,

    FehlerfreiheitoderRechtmäßigkeit.

    9 Infomaterial

    Wichtige Hinweise

    Fotos:Eisenhans(3);PiLens-Photo(8li.);MarinaLohrbach(8r.);DanRace(9);jeremiasmünch(10);eccolo(13li.);GabrieleRohde(13r.);Taffi(15li.);Eisenhans(15r.);@nt(17);matttilda(19);bilderbox(20);FrankGärtner(22);loraks(23)

  • 26 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs

    Überreicht durch:

    HerausgeberASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.Robert-Koch-Platz 410115 Berlin

    Telefon 0 30 / 22 19 1349-0 [email protected] www.asue.de

    BearbeitungASUE-Arbeitskreis Brennstoffzellen/BHKWinsbesondere:Ute ScholzWulf BindeGerhard LorchGerhard NeuhausTibor BrockmannJürgen Stefan Kukuk

    Grafik Kristina Weddeling, Essen

    Bezug

    Verlag für sparsamen und umweltfreundlichen EnergieverbrauchGirardetstraße 2-38, Eingang 4 45131 Essen

    Telefon 02 01 / 799 89 204 Telefax 02 01 / 799 89 206 www.energiedruck.de [email protected]

    Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonMikro-BHKWs bis zu 5 kWBestellnummer: 06 05 14 Schutzgebühr: 5,51 € / 5,90 € (zzgl. / inkl. 7 % MwSt.) Stand: Mai 2014

    HinweisDie Herausgeber übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.