Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von ... · Anmeldung und steuerliche Behandlung...
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 1
Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonMikro-BHKWs bis zu 5 kW
www.asue.de
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2 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Inhalt
1 Einführung und allgemeine Empfehlungen 3
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach 4 •BeiderPlanung 4 •VorderInbetriebnahme 4 •NachderInstallation/Inbetriebnahme 5 •JährlicheinzureichendeFormulare/Erklärungen 7
3 Erläuterung zu den erforderlichen technischen Einrichtungen 8 •DerStromerzeugungszähler 8 •DerStrom-Zweirichtungszähler 8 •DerGaszähler 9 •DerBetriebsstundenzähler 9
4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist 10 •Allgemeines 10 •DieUmsatzsteuer 10 •DieEinkommensteuer 12 •SonderfallStromspeicher 13
5 Weiter ist es wichtig, zu wissen 14 •DieEnergiesteuer 14 •DieStromsteuerundweitereAbgaben 15 •DerKWK-Zuschlag 15 •DefinitiondesüblichenPreisesnachdemKWK-Gesetz 16 •DieEEG-Umlage 16 •GutschriftfürvermiedeneNetznutzungsentgelte(vNNE) 17
6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber 18 •BeispielfürKleinunternehmernachdemUStG 18 •BeispielfürregelbesteuerteUnternehmernachdemUStG 19
7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser 20 •Umsatzsteuer 20 •Energiewirtschaftsgesetz 21 •Wärmeliefer-Verordnung 22 •SonstigeHinweisezuEEG-UmlageundEinkommenssteuer 22
8 Hinweise für Mikro-KWK-Anlagen bei Einspeisung nach dem EEG 23
9 Infomaterial 24 •VerzeichnisderQuellen 24 •VerzeichnisderAbkürzungen 24
aktuelle Hinweise: www.asue.de/Steuerbroschüre
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 3
1 Einführung und allgemeine Empfehlungen
DasimFolgendenbeschriebeneAnmelde-undAntragsverfahren
sollersteHinweisegeben,mitwelchenStellen,BehördenundFir-
menSieimLaufederPlanungundRealisierungfüreinBHKWin
Kontakttretenwerden.Diessiehtzunächstsehrarbeitsintensiv
undnahezuabschreckendaus,dochkönnendieHerstellervon
BHKW-Anlagen, InstallationshandwerkerundBeraterderStadt-
werkeeinenTeilderArbeitübernehmen.EinBHKWisteinekleine
KWK-Anlage;wirverwendendeshalbimFolgendenbisweilenauch
dieBezeichnung„KWK-Anlage“.
JedochwollenwirnichtnuraufdieeinzelnenSchrittederFörderung
undGenehmigungdesVorhabenseingehen,sondernwirwollen
auchhelfen,hinsichtlichdersteuerlichenBehandlungderEinkünfte
ausdemBHKW-BetriebFehlerzuvermeidenundmöglichstjeder-
zeitdierichtigeEntscheidungzufällen.
UnsereErläuterungenbeziehensichaufdenBetriebunddieFör-
derungeinesBHKWnachdemKWK-Gesetz inderFassungvom
7.Juni2012.Hierbeiisteswichtigzuwissen,dassbeidemhundert-
prozentigenEinsatzvonBiogasoderBiomethaneinBHKWnach
demEEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)gefördert wird. Somit
ändernsichdanndieBestimmungenhinsichtlichderEinspeisever-
gütung,derEigenstromverwendungundderEnergiesteuern.
Wichtiger hinWeis zum eeg:
DasBundeskabinetthatimApril2014überdenEntwurfderNeufassungdesGesetzesfürdenVorrangErneuerbarerEnergien(EEG)entschieden,nachdemderEigenverbrauchvonselbsterzeug-temStromnichtmehrgrundsätzlichvonderZahlungeinerEEG-Umlagebe-freitist.FürdenselbstgenutztenStromauseinereigenenKWK-Anlagesollen50ProzentderjeweilsfestgesetztenEEG-UmlageandenÜbertragungsnetz-betreiberabgeführtwerden.
JedochwürdeeineBagatell-Grenzegelten,dieKWK-AnlagenmiteinerelektrischenLeistungvonkleinerodergleich10kWelfüreineJahresarbeitsmengevonmax.10MWhelvonderEEGUmlagebefreit.NochsindnichtalleEinzelheitenderAbrechnungmitdemÜbertragungs-netzbetreiberbekannt.
Wirwerdenbemühtsein,Ihnenunterwww.ASUE.de/SteuerbroschuerestetsdieaktuelleGesetzeslagezupräsentieren.
Probelauf eines BHKWs
ASUE-Empfehlungen zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung eines Mikro-BHKWs bis zu 5 kWel
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4 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
B E I D E r P l A n U n G
V o r D E r I n B E t r I E B n A H M E
SofernnochkeinGasan-
schlussbesteht,istmitdem
GasnetzbetreibereinErdgas-
Netzanschlussvertragmit
Gaszähler,ggf.derLeitungs-
anschluss,zuvereinbaren.
(SolltedasBHKWmitande-
renBrennstoffenwiezum
BeispielLPGoderHeizölbe-
triebenwerden,geltendie
meistenEmpfehlungendieser
Broschüreentsprechend.)
DerBetriebeinerKWK-
AnlagestelltinderRegel
einegewerbliche/unter-
nehmerischeTätigkeitdar.
Hierzuistgrundsätzlich
dieVerpflichtungzur
Umsatzsteuererklärung
zubeachten.Frühzeitig
solltemansichfürdie
Optionendesumsatz-
steuerlichenKleinunter-
nehmersoderfürdie
Regelbesteuerungent-
scheiden.(sieheSeite11)
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach
W I c H t I G ! DerAntragaufeineInvestitions-förderungbeiderBAFAoderKfWist unbedingt vor der erstenAuftragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbaueinesBHKWzustellen.EineFörderungeineslaufendenProjekteswirdregelmäßigversagt.DesWeite-renistzuprüfen,inwieferndieFörderprogrammekumulierbarsind, weil manche FörderungnichtmitanderenFörderungengemeinsambewilligtwird.
Grundsätzlichmussder
Strom-NBeineFreigabezum
BetriebeinerKWK-Anlageund
derEinspeisungdesnicht
selbstverbrauchtenStromsin
dasvorgelagerteelektrische
Verteilnetzerteilen.Esmuss
einneuerAntragfüreinen
Netzanschluss(ANA)undden
BetriebeinerEigenerzeu-
gungsanlagegestelltwerden.
OhnehinistvorInbetriebnah-
meeingesonderterStromzäh-
lererforderlich.
BeimStrom-NB
isteinDatenblatt
anzufordernfür
Eigenerzeugungs-
anlagen;(EEA)-
Datenblattgemäß
VDE-AR-N
4105:2011-08
undF.1gemäß
BDEWTREEAMS
2008-06.
Bestätigungdernetztech-
nischenStellungnahme:
Auchwenndieeingespeiste
Leistungbegrenztist,er-
folgtausrechtlicherSicht
durchdenStrom-NBeine
netztechnischeStellung-
nahme(mitggf.erforder-
lichenNetz-Ausbaumaß-
nahmen),dievomKWK-
Betreiberzubestätigen
sind.
DerzuständigeBezirksschornstein-
feger(BSF)hatdieTauglichkeitund
diesichereNutzbarkeitderAbgas-
anlagezubescheinigen,gegebenen-
fallsisteineneueAbgasführung
mitdemBSFabzustimmen.Hierzu
sinddietechnischenUnterlagen
desBHKW-Herstellersüberdenins-
tallierendenHandwerkerbeizubrin-
gen.EineFeuerstättenabnahme
erfolgtunmittelbarnachderInbe-
triebnahme.
WirempfehlendieKon-
taktaufnahmemitdem
Erdgaslieferanten,selbst
wennfürdiealteHei-
zungsanlagebereits
einLiefervertragbesteht;
imHinblickaufdieFör-
derungdesVorhabens
haltenmancheGasver-
sorgungsunternehmen
interessanteProgramme
bereit.
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2 3 Gas-netzbetreiber
Finanzamt Stromnetzbetreiber
Erdgaslieferant Zuständiger Bezirksschornsteinfeger
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 5
n A c H D E r I n StA l l At I o n / I n B E t r I E B n A H M E
ErklärungzurInbetrieb-
nahmeeinerEigener-
zeugungsanlage:Nach
FertigstellungderAnlage
sendetderInstallateur
einenvollständigaus-
gefülltenInbetriebset-
zungsauftraganden
Strom-NB.Daraufhin
setztderStrom-NBdie
MesseinrichtunginBe-
trieb,zugleichnimmt
derbeauftragteInstal-
lationsunternehmerder
KWK-AnlagedasBHKW
inBetriebundzeigtdie
Inbetriebnahmemitden
DatenblätternF1undF2
beimStrom-NBan.
ErklärungzurInstallation
undBetriebeiner
Messeinrichtungsanlage:
DieEinrichtungund
DurchführungdesMess-
stellenbetriebs(Erzeu-
gungszähler)unddie
Messungmiteinem
Zweirichtungszähler
mussdurcheinenbe-
auftragtenMessstellen-
betreiber/Messdienst-
leistermitdemStrom-
NBgeregeltwerden.
Diesesmussnichtzwin-
gendderStrom-NBsein,
inzwischenbietensich
auchweitereFirmenauf
demMarktan.
ErklärungzurVergütungszahlungKWK(inkl.
Kleinunternehmererklärung):Entsprechenddem
KWK-GesetzerfolgtdieVergütungdesindas
vorgelagerteVerteilnetzeingespeistenStroms
nachdenvomStrom-NBveröffentlichenten
PreisregelungenfürEinspeisungennachKWK-
GesetzzuzüglichdervermiedenenNetznut-
zungsentgelte(vNNE).ZudemzahltderStrom-
NBdenimKWK-GesetzfestgelegtenKWK-Zu-
schlagfürdiegesamteKWK-Strommengein
CentproKilowattstundeaus.EinVertragist
nichterforderlich,lediglicheineErklärungdes
KWK-BetreibersmitderZustimmung,dassder
StromnetzbetreiberdieVergütungübereine
Gutschriftregelt.DienähereZusammensetzung
derVergütunghabenwirimKapitel6.beschrie-
ben.ZugleichmussderBetreiberangeben,ober
vonderKleinunternehmerregelungzurumsatz-
steuerlichenBehandlungGebrauchmacht.
DurchdenStrom-NB
erfolgtdieBestätigung
desNetzanschlusses
undderEinspeisung.
BAFAistfürfolgendezweiFörderartenzuständig
(sieheauchPunkt5„NachInstallation/Inbetriebnahme“):
1.InvestitionszuschussgemäßMini-KWKImpulsprogramm:
WenndieEntscheidungfüreinbestimmtesProdukterfolgt
ist,aberwederAuftragnochBestellungausgelöstoderder
Kaufgetätigtwurde,mussdasVorhabenbeimBAFAmit-
telseinesVordrucksausdemonline-PortalzurErlangung
einesInvestitionszuschussesausdemMarktanreizpro-
grammfürKWK-Anlagenbis20kWel(„Mini-KWKImpuls-
programm“)angemeldetwerden.DieVordruckesindals
pdf-Dateiherunterzuladenundzusammenmitdengefor-
dertenUnterlageneinzureichen.
KfW-FörderungSanierung:
SoferndieInvestitionenin
einBHKWinnerhalbeines
KfWProgrammsförderfähig
ist–diesesistinderRegel
imRahmeneinerBestands-
bausanierungderFall–,
sollteeinentsprechender
AntragaufKreditoderZu-
schussüberdieHausbank
gestelltwerden.
DieFragederBaugenehmi-
gungspflichtwirdjenach
Bundeslandrechtunter-
schiedlichbehandelt!Inder
Regelbestehtunterhalbvon
50kWelkeineBaugenehmi-
gungspflicht;dasInteresse
desBauamtesbestehtinder
RegelanderBegrenzungder
möglichenLärmemission.
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4 6 5
Stromnetzbetreiber
Bauamt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kreditanstalt für Wiederaufbau
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 6
1 www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_ kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php
Voraussetzungfürdie
AuszahlungderKWK-Zu-
lagedurchdenNetzbe-
treiberistdieAnzeigeder
AufnahmedesBetriebs
derAnlageimOnline-Ver-
fahrenüberdieInternet-
seitedesdurchdasBAFA
zurVerfügunggestellte
elektronischeAnzeigepor-
talsgemäßderAllgemein-
verfügungzurErteilung
derZulassungfürkleine
KWK-Anlagenmiteiner
elektrischenLeistungbis
50kWvom17.Juni2013.
Verwendungs-
nachweis
(Grundlagefür
Auszahlungder
KfW-Förderung);
entsprechend
verhältessich
beiderAuszah-
lungeinesKfW
Kredites.
BeiderInbetriebnahme(Feuer-
stättenabnahme)erfolgtdieAb-
nahmederAbgasrohrführung,die
PrüfungderAnschlüsseunddes
FunktionsprinzipsdurchdenBe-
zirksschornsteinfeger.Prüfpflichtig
istebenfallsdieBrennwert-Zu-
satzheizung.Hierzuerfolgteine
schriftlicheBestätigung.AlsPrüf-
intervallwirdinderRegeleinZeit-
raumvonzweiJahrenvorgesehen.
(Anlage1zu§1Absatz4derKehr-
undÜberprüfungsordnungKÜO
vom16.Juni2009;Anzahlder
KehrungenundÜberprüfungen)
VerwendungsnachweisfürdenInvestitionszu-
schussgemäßMini-KWKImpulsprogramm;die-
sesFormularfürdenVerwendungsnachweis
wurdebereitsmitderFörderbewilligungvom
BAFAüberstellt.EristmitderRechnungdes
HandwerkersalsAnlage(beiEigenmontage
entsprechendesankreuzen)einzureichen.
DabeiistderNachweisüberdenhydraulischen
AbgleichundeinenWärmespeicher(Größe:
1,6kWhproinstalliertekWth)zuliefern.Diese
UnterlagensindinderRegelvominstallieren-
denHandwerkerbeizubringen.Nähereszu
diesenAnforderungenfindetsichimBAFA
Merkblatt1.DieBearbeitungbiszurÜberwei-
sungderFördergelderkanneinelängereZeit
inAnspruchnehmen.
EsbestehenbereitsbiszudreiJahre
vorInbetriebnahmederAnlagesteu-
erlicheFördermöglichkeitendurch
eineAnsparabschreibung.Hierzu
mussdemFinanzamtbereitseine
konkreteInvestitionsabsichtdarge-
legtwerden.Leiderkanndiesim
WiderspruchmitderBeantragung
vonFördermittelnstehen,dieinder
RegelvoreinerallfälligenKaufent-
scheidungzubeantragensind.
DieUmweltministerienderLänder
stellenüberregionaleFörderprogramme
(z.B.ProgresNRW)undzumTeilsehrin-
teressanteFörderungenzurVerfügung.1
Brennstoffzellenwerdeninmanchen
Bundesländernbesondersgefördert.2
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BAFA KfW Zuständiger Bezirksschornsteinfeger
landesumweltministerium FinanzamtBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
2.DerAntragauf
GewährungdesKWK-
Zuschlagsgemäß
KWK-Gesetznachdem
vereinfachtenonline-
VerfahrenderAllge-
meinverfügungkann
nachderInbetrieb-
nahmegestelltwerden.
1 www.asue.de/foerdermittel www.foerder-navi.de
2 AktuelleInformationen: InitiativeBrennstoffzelle(IBZ) www.ibz-info.de/home/kontakt
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7 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
1 Antragsvordrucke1190,1132,1133oder1134: www.Zoll.de/DE/Service/Formulare-Merk blaetter/formulare-merkblaetter_node.html
J ä H r l I c H E I n Z U r E I c H E n D E F o r M U l A r E / E r K l ä r U n G E n
Nach§53adesEnergiesteuergesetzeskann
einAntragaufvolleSteuerentlastungfürin
derKWK-AnlageeingesetzteEnergieträger
(ErdgasoderMineralöl)gestelltwerden.
DiesebeträgtbeiErdgas0,55ct/kWh.
NurwennkeineAbschreibungenvorgenom-
menwird,beschränktsichdieEnergiesteuer-
entlastungaufmaximal10Jahre.Danach
jedochgreift§53b,nachdemauchüberden
AbschreibungszeitraumhinauseineTeilent-
lastungmöglichist.1
WeilBrennstoffzellenimEnergiesteuergesetz
nochkeineErwähnungfinden,werdendiese
aufderGrundlagedesEnergiesteuergesetzes
§47Abs.1,Nummer3inVerbindungmit
§25(1)befreit,wiediesesamzwanzigsten
Januar2014inderDVEnergieerzeugung
bestätigtwurde.
GegenüberdemFinanzamtsind
inderSteuererklärungAngaben
überalleVergütungenausder
Stromeinspeisung,Zuschläge
nachdemKWK-Gesetz,Förde-
rungen,Zuschüsseunddie
SelbstnutzungvonWärmeund
Stromzumachen.Hierzugibt
esmehrereOptionen,dieunbe-
dingtmitdemSteuerberater
entsprechenddeseigenenzu
versteuerndenEinkommens
bewertetwerdensollten.
EventuellerforderlicheUmsatz-
steuer-Voranmeldungenmüssen
Sieimlaufendenundfolgenden
Jahrmonatlichabgeben,später
dürfteaucheinequartärliche
Anmeldungausreichen.Überdas
abgelaufeneJahristzusätzlich
eineJahres-Umsatzsteuererklä-
runganzufertigen(§18UStG
Abs.1und2)
Esbestehtjedochauchdieetwas
einfachereRegelungdesumsatz-
steuerlichenKleinunternehmer.
Rechtunterschiedlichfallendie
VereinbarungenzurAblesung
derStromzählerunddieMel-
dungüberdieNetto-Stromer-
zeugung,Vollbenutzungsstun-
denunddereingespeisten
Strommengenaus.Dieseskann
quartalsweise,halbjährlichoder
auchjährlicherfolgen.Entspre-
chendeswirdimNetzanschluss-
vertrag(ANA)vereinbart.Die
Jahresmengedeserzeugten
StromsistspätestensAnfang
JanuardesFolgejahresanden
Netzbetreiberzuübermitteln.
1 2 3 Hauptzollamt Finanzamt Stromnetzbetreiber
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach
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8 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
3 Erläuterung zu den erforderlichen technischen Einrichtungen
Der Stromerzeugungszähler
DieserbefindetsichinderRegelunmittelbaramBHKW
unddientderErfassungderNettostromerzeugungnach
AbzugderHilfsenergie(interneUmlaufpumpen,Steue-
rung). Dieser ist maßgeblich für die Berechnung des
KWK-ZuschlagsnachKWK-Gesetz.
Der Strom-Zweirichtungszähler
DerZweirichtungszählererfasstgetrenntdieausdem
vorgelagertenVerteilnetzbezogenenStrommengenund
auchdieindiesesNetzeingespeistenStrommengen.
Die aus dem vorgelagertenVerteilnetz bezogenen
StrommengensinddiejenigenMengen,dieinErgän-
zungzumimBHKWerzeugtenundselbstverbrauchten
StromimRahmeneinesStrombezugsvertrageszuTarif-
konditionenbezogenwerden.DieeingespeistenStrom-
mengensinddieMengen,dieimBHKWerzeugt,aber
nichtselbstverbrauchtwerden.
InderRegelwirdderZweirichtungszählerquartalsweise
abgelesen, wobei verschiedene Netzbetreiber auch
davonabweichendeRegelungeninihrenGeschäftsbe-
dingungen festlegen können (diesem Abrechnungs-
rhythmus liegtdie im KWK-Gesetz vorgeschriebene
Vergütungsregelungzugrunde,sieheauch§§5,8).
DerErzeugungszählermussimmergeeichtsein,bzw.zumAblaufderEichfristeichrechtlichgeprüftwerden.DerErzeugungszähleristnichtzwingendvomStrom-NBzubeziehen.Esgibtzweitechni-scheAusführungen:Dreipunkt-undHutschienen-Aufhängung.
Diesermussauchdanninstalliertsein,wenndie10-Jahres-PauschalregelungenfürMikro-BHKWbiseinschließlich2kWelinAnspruchgenommenwird.LautKWK-GesetzbehältsichdasBAFAeineentsprechendeÜberprüfunginnerhalbvon15Jah-renvor.
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 9
Der Betriebsstundenzähler
Dieser istvomHersteller imMikro-
BHKWeingebautundgibtAufschluss
überdieBetriebsstunden,dieseent-
sprechenbeimodulierendbetriebe-
nenKWK-GerätennichtdenVolllast-
stunden.InderRegelistderBetriebs-
stundenzählerfürdieFestlegungder
Wartungsintervalleerforderlich.
IneinemSchreibenvom24.Oktober2013verweistdiezuständigeBundesfinanzdi-rektionSüdwestaufden§98Abs.1derEnergiesteuerverordnung,dieesdemzuständigenHauptzollamterlaubt,aufAntragdesBetreibersandereErmitt-lungsmethodenzuzulassen,wenndiesteuerlichenBelangenichtbeeinträch-tigtwerdenundauchnurdann,wenndieMengenaneingesetztenEnergie-erzeugnissennichtodernurmitunver-tretbaremAufwandgemessenwerdenkönnen.HierbeibedientmansichderVDI2077/Blatt3.1.,wonachderGas-verbrauchebenfallsüberdenJahres-nutzungsgrad,dervomHerstelleralsfixerWertangegebenwird,ermitteltwerdenkann.BeimodulierendenBHKW-AnlagenkannderJahresnut-zungsgradunterEinbeziehungdergeleistetenBetriebsstundenauseinerTabelleoderKurveabgeleitetwerden.Quelle:SchreibenderBundesfinanzdirektionSüdwestvom24.Oktober2013
Der Gaszähler
GrundsätzlichwärenzweigetrennteGas-
zählerzuinstallieren,umdieGasmengen,
diealsBHKW-VerbräuchevonderEnergie-
steuerentlastetwerdenkönnen,zuunter-
scheidenvondenGasmengen,diefürden
übrigenVerbrauch(z.B.fürHeizzweckemit-
telsZusatzheizgerät,z.B.Brennwerttherme)
verwandtwerden;dieseswurdejedochfür
BHKW-Anlagenunter15kWelvomBundes-
finanzministeriuminzwischenvereinfacht,
sodassüberdenQuotientenauserzeugter
StrommengeunddemelektrischenWirkungs-
graddieGasmengenermitteltwerdenkön-
nen(weitereDetailssieheunten).Ohnehin
wurdenbereitsbeiKombigeräten (BHKW
undBrennwertthermeineinemGerät)die
imBHKWeingesetztenGasmengenrechne-
rischermittelt.HierzuhabendieHersteller
denBundesfinanzdirektionendieerforderli-
chenUnterlagenübermittelt.
06 h 12 h 20 h 22 h 24 h
BHKW-ErzeugungErzeugungsmenge für die KWK-Zulage
Erzeugungszähler
Netzanschluß
Eigenverbrauch
Zwei-Richtungs-Zähler
Stromerzeugung und -verbrauch
1 kW
4 kW
3 kW
2 kW B
C
A B CBHKW
BHKW mit Erzeugungszähler und Zweirichtungszähler, einer Stromganglinie mit Erzeugungslinie BHKW und drei Stromrechnungen
ANetzeinspeisung(EEX-Vergütung)
Strombezug zu Tarifkonditionen
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10 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist
Allgemeines
DerBetriebeinerKWK-AnlagekanndieUmsatz-
steuer und die Einkommensteuer betreffen.
BeideSteuerartenverwendenähnlicheBegriffe:
DieUmsatzsteuerdenBegriffdesUnterneh-
mens/UnternehmersunddieEinkommensteu-
erdenBegriffdesGewerbebetriebes/Gewerbe-
treibenden.
DieBegriffehabenvölligunterschiedlicheBedeu-
tungen,obwohlsieimSprachgebrauchsynonym
genutztwerden.EinkommensteuerundUmsatz-
steuerbeurteilendiegleicheGestaltunghäufig
anders.SchließenSieniemalsvondenFolgenbei
einerSteuerartaufdieandereSteuerart.Auchder
durchdieKommunenverwendetegewerberecht-
liche Begriff des Gewerbebetriebes entspricht
nichtdemderEinkommensteuer.
Einkommensteuer-undVorsteuererstattungkön-
nendieAnschaffungeinerKWK-Anlageerleich-
tern.BerücksichtigenSiedieSteuerfolgenmög-
lichstbereitsbeidertechnischenPlanung.
Die Umsatzsteuer
MitdemBetriebeinesBHKWineinemselbstbewohntenEinfami-
lienhauskönnenSiezumUnternehmerwerden.DiesistderFall,
wennSiedenerzeugtenStromganzoderteilweise, regelmäßig
gegenEntgeltindasallgemeineStromnetzeinspeisen(vgl.Urteil
desBundesfinanzhofs--BFH--vom18.Dezember2008VR80/07,BFHE
225,163,BStBl II2011,292undUrteilvom12.12.2012,XIR3/10).
AuchderEuropäischeGerichtshofbestätigtedieRechtslagemitt-
lerweile(Rs.C–219/12).DieGewinnsituationeinesBHKWistfürdie
USt.bedeutungslos.AlsUnternehmererhaltenSiedieVorsteuer
(gezahlteMehrwertsteuer)ausderAnschaffungunddemAnlagen-
betriebdesBHKWdurchdenVorsteuerabzugerstattetundsenken
dadurchIhreInvestitions-undBetriebskosten.
WirdregelmäßigStromindasallgemeineStromnetzeingespeist,
vergütetderStromnetzbetreiberdieeingespeistenStrommengen
entsprechenddesausgehandeltenPreises,imFallederNichteini-
gungzumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz(sieheKapitel6).Der
umsatzsteuerlicheWertderselbstgenutztenEnergienStromund
Wärme istalsEigenverbrauchgemeinsammitdentatsächlich
gezahltenVergütungenalsUmsatzzuerfassen.Dieselbstgenutz-
teWärmewirdmitdenSelbstkostenangesetzt;derselbstgenutz-
teStrommitdemMarktpreis.
§ 19 umsatzsteuergesetz:
BesteuerungderKleinunternehmer:(1)DiefürUmsätzeimSinnedes§1Abs.1Nr.1geschul-deteUmsatzsteuerwirdvonUnternehmern,dieimInlandoderindenin§1Abs.3bezeichnetenGebietenansässigsind,nichterhoben,wennderinSatz2bezeichneteUmsatzzuzüglichderdaraufentfallendenSteuerimvorangegange-nenKalenderjahr17500EuronichtüberstiegenhatundimlaufendenKalenderjahr50000Eurovoraussichtlichnichtübersteigenwird.
Wichtigzuwissen:DieOption,sichumsatz-steuerlichalsUnternehmerbestätigenzulassen,kannzwar,mussabernicht,ausgeübtwerden.HieristderAufwandabzuwägen,wieweitsicheineUmsatzsteuererklärunggegendieMöglichkeitdesVorsteuerabzugesrechtfertigt.
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 11
Die Kleinunternehmer-regelung
DieweiterenFolgenbeiderUmsatzsteuer
hängenvonderUmsatzhöheIhresUnter-
nehmensab.BeträgtIhrBrutto-Umsatzim
Kalenderjahrbiszu17.500Euro,sindSie
KleinunternehmerimSinnedes§19Abs.1
UStG.(DerUmsatzdesAnfangsjahresmuss
aufeinenJahreswerthochgerechnetwer-
den.)EinKleinunternehmerdarfkeineUm-
satzsteuerausweisenundandasFinanzamt
abführen.Entsprechenddarferauchkeine
Vorsteuerabziehen.Hiersinddieentspre-
chendenVorteilebzw.derAufwandgegen-
einanderabzuwägen.
DasFinanzamterlaubtdaherdieWahl.Der
Unternehmerkanndurcheinesog.Option
zurRegelbesteuerungnach§19Abs.2UStG
aufdieAnwendungderKleinunternehmer-
regelungverzichten.DieOptionbindetden
UnternehmerfüreinenZeitraumvonfünf
Jahren.NachderOptiongeltendieallgemei-
nenRegelungendesUStG.DerUnternehmer
Umsatzsteuerliche Behandlung
selbst genutzter Wärme und selbst
genutzten Stroms:
Die private Nutzung ist einem
Umsatzgleichgestellt.DieBemes-
sungsgrundlagen der Umsatz-
steuer unterscheiden sich bei
StromundWärme.DerBundesfi-
nanzhofentschieddiesmitUrteil
vom 12.12.2012. Bemessungs-
grundlage bei der Nutzung der
WärmesindmeistensdieSelbst-
kosten. Bemessungsgrundlage
bei Strom ist derEinkaufspreis;
dies entspricht dem durchVer-
braucherzuzahlendenMarkpreis
(vgl.abweichendeWertermittlung
beiderEinkommensteuer).
UnabhängigvonderUmsatzhöhesindSiebeiVorliegenderübrigenVoraussetzungenautomatischUnternehmer.DerSammel-begriffdesUnternehmersumfasstdenKleinunternehmerunddenregelbesteuer-tenUnternehmer.BeieinerUmsatzhöhevonbiszu17.500EurosindSiekraftGe-setzKleinunternehmer.SieänderndiesnurdurchdieAusübungeinerOption.
DieEinstufungalsKleinunternehmeroderregelbesteuerterUnternehmerwirktsichaufdieBeurteilungderTätigkeitbeiderEinkommensteuernichtaus.BeiKleinun-ternehmerntauchenjedochdiePositionengezahlte/vereinnahmteUmsatzsteuer/VorsteuernichtinderGewinnermittlungauf.Grundist,dassdieseSteuerzahlungenbeiKleinunternehmernnichtanfallen.
schreiben des bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanz- behörden der Länder vom 14.03.2011:
EinineinEinfamilienhauseingebautesBlockheizkraftwerk,mitdemnebenWärmeauchStromerzeugtwird,derganzoderteil-weise,regelmäßigundnichtnurgelegentlichgegenEntgeltindasallgemeineStromnetzeingespeistwird,dientdernachhalti-genErzielungvonEinnahmenausderStromerzeugung…IsteinesolcheAnlage–unmittelbarodermittelbar–mitdemall-gemeinenStromnetzverbunden,kanndavonausgegangenwer-den,dassderAnlagenbetreibereineunternehmerischeTätigkeitimSinnederSätze1und2ausübt.EineUnternehmereigen-schaftdesBetreibersderAnlageistgrundsätzlichnichtgegeben,wenneinephysischeEinspeisungdeserzeugtenStromsnichtmöglichist(z.B.aufgrundunterschiedlicherNetzspannungen),weilhierbeikeinLeistungsaustauschzwischendemBetreiberderAnlageunddemdesallgemeinenStromnetzdesvorliegt.
darfnundieVorsteuerabziehen,mussUm-
satzsteuerausweisenundselbstzahlenund
mussUmsatzsteuer-Voranmeldungenund
dieJahreserklärungabgeben.
ZurRechnungsstellungandenNetzbetreiber
benötigenSie IhreSteuernummer.Waren
SiebislangkeinUnternehmer,erhaltenSie
eineneueSteuernummer.DiesesolltenSie
rechtzeitig vor der beabsichtigten Rech-
nungsstellungbeantragen.
Fazit:
Wirdseitens desBHKW-Betreibers beab-
sichtigt,dieAbrechnungenunkompliziert
und hinsichtlich der umsatzsteuerlichen
Verpflichtungeneinfachzuhalten,sollte
sichderBetreiberfürdieKleinunternehmer-
Lösungentscheiden.WerdieVorsteuerer-
stattungwünschtunddafürdieAbgabeder
SteuererklärungeninKaufnimmt,solltezur
Regelbesteuerungoptieren.
-
12 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Die Einkommensteuer
AndersalsdieUmsatzsteuerknüpftdieEin-
kommensteuerandieausdemGewerbebe-
trieberzieltenGewinnean.EinGewerbebe-
trieb liegt vor, wenn aus dem Betrieb der
KWK-AnlageimVerlaufderJahreeinTotalge-
winnzuerwarten ist.Anfangsverlusteaus
demBHKW-BetriebwirddasFinanzamt in
derRegelauchberücksichtigen.
GrundsätzlichgehtdasFinanzamt immer
von der beabsichtigten Gewinnerzielung
aus.SolltensichalsoauchlangfristigVerlus-
teausdemBetriebergeben,könnendiese
mitdempersönlichenEinkommenverrech-
netwerden.DerTatbestandderLiebhaberei
wurdenachunsererKenntnisbishernursehr
seltenherangezogen.DerGewinndesBHKW
istdiepositiveodernegativeSummealler
das BHKW betreffenden Einnahmen und
AusgabenzuzüglichdesWertesderprivat
genutztenWärmeunddesprivatgenutzten
Stroms. Die Erlöse aus dem Strom- und
Wärmeverkauf sowie Zulagen nach dem
KWK-GesetzundZuwendungenausFörder-
programmensindgrundsätzlichalsEinkom-
menanzugeben.Hinzukommendiegeld-
wertenVorteileausdereigenenStrom-und
Wärmeverwendung.
DemgegenüberkönnenAufwendungen,die
zurErreichungdieserEinkommensartführ-
ten,alsodieimunmittelbarenZusammen-
hangmitdemBHKW-Betriebstehen,steuer-
lichentsprechendgeltendgemachtwerden.
DiesessollabernachfolgendimEinzelnen
erörtertwerden.
Folgende Positionen sind ihrem Einkommen zuzurechnen:
• dieeinmaligeInvestitionszulagedesBAFA
ausdemMikro-KWK-FörderprogrammdesBMU
sowiealleanderenFörderprogramme,
• derKWK-Zuschlag,derdurchdenNetzbetreiber
ausgezahltwird,
• dieVergütungausderStromeinspeisungdurch
denNetzbetreiber,
• ErlöseausmöglichemStromverkaufanDritte
einschließlichdereingezogenenEEG-Umlage
• dieGutschriftfürdievermiedenen
Netznutzungsentgelte,
• dieRückerstattungderEnergiesteuerdurch
dasHauptzollamt,
• derselbstverbrauchteStromausdemBHKW*,
• dieselbstentnommeneWärmeausdemBHKW*,
• erhalteneUSt-Zahlungen.
* DerselbstverbrauchteStromunddieselbstgenutzteWärmewerdenmit denSelbstkostenwieeineEinnahmeberücksichtigt.
schreiben des bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanz- behörden der Länder vom 14.03.2011:
FürdieMindestbemessungsgrundlagebeiderAbgabevonWärmegilt…dasbeiderBelieferungeinesDrittengrund-sätzlichdasvereinbarteEntgeltgilt;isteineLieferungohneEntgeltvereinbart,iststetsvondenSelbstkostenauszugehen,weildieWärmevomBetreiberderKWK-An-lageselbsterzeugtwirdundessomitkeinenvomBetrei-berzuzahlendenEinkaufspreisfürdieWärmegibt;beiderErmittlungderSelbstkostensinddieAnschaffungundHerstellungskostenderKWK-Anlageaufdiebetriebs-gewöhnlichenNutzungsdauervonzehnJahrenzuvertei-len.DieSelbstkostensinddaherstetsaufzuteilen,zumBeispielimVerhältnisdererzeugtenMengenanelektrischerundthermischerEnergieoderanhandderLeistungskenn-zahlenderAnlage.
4 Was mit dem Steuerberater zu besprechen ist
-
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 13
Sonderfall Stromspeicher
Blockheizkraftwerke werden steuerlich
berücksichtigt, wenn sie zu mindestens
10%betrieblichenbzw.unternehmerischen
Zwecken dienen. Bei einem geringeren
NutzungsumfangkanneinBHKWsteuerlich
alsPrivatgutangesehenwerden.DieVor-
steuererstattungbeiderUmsatzsteuerund
derVerlustabzugbeiderEinkommensteuer
scheidendannaus.
EinBHKWerzeugttypischrd.70%selbst
genutzterthermischerund30%elektrischer
Energie.DerEinsatzeinesStromspeichers
kannzueinerwesentlichgrößerenSelbst-
nutzungelektrischerEnergie führen.Der
Eigenverbrauchbeträgtdannüber90%.In
diesemFallistdiesteuerlicheAnerkennung
zumindestbeiderEinkommensteuerge-
fährdet.RechtsprechungundVerwaltungs-
anweisungengibteshierzunochnicht.
Dem wiederum sind folgende Positionen als Kosten
entgegenzurechnen:
• dielineareAbschreibungnach§7Abs.1EStG
aufdieInvestitionenunddenEinbauderAnlage
überzehnJahre*
• ggf.Sonderabschreibungennach§7gEStG
(FörderungkleinerundmittlererBetriebe)
• KostenderFinanzierung
• diedemBHKWzuzurechnendenGaskosten
• WartungskostenfürdieBHKW-Anlage
• Reparaturkosten
• Schornsteinfegerkosten
• selbstgezahlteUmsatzsteuerundVorsteuer
• dieabgeführteEEG-Umlagefürdenverkauften
StromsowieanteiligfürdenselbstgenutztenStrom
*EinInvestitionsabzugsbetragvonbiszu40%derInvestitionskostenkannggf.schonvordemJahrdesInvestitionsbeginnsalsBetriebsausgabebean-spruchtwerden.Investitionsabzugsbetrag,lineareundSonderabschreibungdürfeninsgesamtnur100%derInvestitionbetragen.DieSteuererstattungenausdemInvestitionsabzugsbetragundderVorsteuererstattungvereinfachendieAnschaffungdeutlich.VoraussetzungisteinefrühzeitigePlanungundBe-antragung.DiefrühzeitigeBeantragungdesInvestitionsabzugsbetragsunddasVerbotdesInvestitionsbeginnsvorBeantragungeinerBAFA-Förderung(sowieKfW-Förderung)könnenkonkurrieren.
-
14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
5 Weiter ist es wichtig, zu wissen
Die Energiesteuer
NachAbschlusseinesjedenBetriebsjah-
reskannbeimzuständigenHauptzollamt
einAntragaufEntlastungvondergezahl-
tenEnergiesteueraufdenBrennstoff,der
inderKWK-Anlageeingesetztwurde,
beantragtwerden(z.B.aufErdgaszurzeit:
0,55ct/kWhGAS).BeineuenBHKWsbis
50kWelistkeinEinzelgutachtenmehr
erforderlich,wennessichumeinehoch-
effizienteKWK-Anlagehandelt(gemäß
derEU-Energieeffizienz-Richtlinie)und
dieAnlageinderListederAllgemeinver-
fügungderBAFAgelistetist.
DerAntragaufSteuerentlastungistje-
weilszum31.DezemberdesFolgejahres
beimzuständigenHauptzollamteinzu-
reichen.
dienstvorschriFt des bundesministeriums der Finanzen vom 20. Januar 2014:
DievollständigeEntlastungvonderEner-
giesteueristnach§53adesEnergiesteuer-
gesetzesnurüberdie Abschreibungszeit
möglich.SolltedieAnlagenichtabgeschrie-
benwerden,wirdderZeitraumauf10Jahre
festgelegt.AnschließendisteineTeilentlas-
tungnach§53bmöglich,Voraussetzung
hierfüristebenfallseinJahresnutzungsgrad
(einschließlich der Wärmenutzung) von
mindestens70%.(WeitereErläuterungsiehe
auchvorangehendunterZiffer3(Gaszähler))
Nach§53aAbs.(2)verlängertsichdiege-
nannteFristfürdieSteuerentlastung,wenn
HauptbestandteilederAnlageneueinge-
fügtwurdenunddieKostenderErneuerung
50%derKostenderNeuerrichtungderAn-
lageüberschreiten.
BrennstoffzellenfindenimEnergie-Steuer-
gesetzkeinebesondereErwähnung.Jedoch
werdensie,einenJahres-Gesamtwirkungs-
gradvon>70%(StromundWärme)voraus-
gesetzt,genausowiehocheffizienteBHKW-
Anlagenbehandelt.GemäßDienstvorschrift
desBundesfinanzministersandieBundes-
finanzdirektionenvom20.Januar2014(IIIB
6-V8245/07/10010:007DOK2014/0051269
habendieHauptzollämterdieSteuerentlas-
tungbishernach§47Ziff. (3) imZusam-
menhangmit§25Ziff.(1)Abs.2desEnergie-
Steuergesetzes (steuerfreieVerwendung
vonErdgaszuanderenZwecken)verfügt.
Anlagenbegriff:
(3)Brennstoffzellen(G)hingegenwerdenvonden§§3,53,53aund53bEnergieStGnichterfasstundsindinsoweitnichtGe-genstanddieserDienstvorschrift.
ImUnterschiedzuGasturbineundVer-brennungsmotorfindetinderBrennstoff-zelledieEnergieumwandlungaufelektro-chemischemWegestatt.JenachBrenn-stoffzellentechnologieläuftderProzessbeiunterschiedlichhohenTemperaturenab.Abhängigdavonlässtsichdieentstan-deneWärmefürHeizzweckeoderauchzurProzessdampferzeugungnutzen.
BrennstoffzellensindimFallederAbwärmenutzungtechnischbetrachtetKWK-Anlagen.
DerEinsatzvonEnergieerzeugnisseninBrennstoffzellenstelltjedocheineVer-wendungimSinndes§25Absatz1Nummer1EnergieStG(keineVerwendungalsKraft-oderHeizstoff)dar.DahersinddievorgenanntenEnergieerzeugnissenach§47Absatz1Nummer3EnergieStGentlastungsfähig.EineBetrachtungnachden§§53ff.EnergieStGistentbehrlich.
-
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 15
Der KWK-Zuschlag
DerZuschlagnachdemKWK-Gesetzwird
gewährtaufdiegesamtenineinerBHKW-
AnlageerzeugtenStrommengen,abzüg-
lichderMenge,diedurchdasBHKWselbst
verbraucht wird (Nettostrommenge).
Sowohl für die selbst verbrauchte als
auch die in das Netz der allgemeinen
VersorgungeingespeistenMengewird
derZuschlagingleicherHöhegewährt.
DieAuszahlungderKWK-Zulageerfolgt
durchdenNetzbetreiberaufderGrund-
lage der durch den Anlagenbetreiber
mittels des Erzeugungszählers (siehe
Ziffer3)gemessenenundinRechnung
gestelltenStrommengen.DerZuschlag
beträgtfürkleineAnlagen(gemäßKWK-
GesetzfürAnlagenmiteinerelektrischen
Leistungbis50Kilowatt)5,41Centpro
kWhwährenddererstenzehnJahreoder
dieersten30.000Vollbenutzungsstunden
nachInbetriebnahme,jenachgewählter
Option.
Die Stromsteuer und weitere Abgaben
FürdenselbstverbrauchtenStromausKWKsind
keine Stromsteuer und Netzentgeltegemäß
KWK-GesetzoderandererGesetze (z.B.§17
EnWG,Abschaltlastverordnung)zuzahlen,für
den insallgemeineStromnetzeingespeisten
StromwerdendieseSteuerndurchdenspäteren
HändlerbeimVerkaufvomStromverbraucher
erhoben.
Für Mikro-BHKW mit einer elektri-
schenLeistungvonbiszu2kWelkann
derKWK-Zuschlagauchpauschalals
EinmalzahlungfüreinenZeitraumvon
zehnJahrenbeantragtundzuerkannt
werden, wobei zurVereinfachung
30.000Vollbenutzungsstunden für
den Zeitraum festgeschrieben wer-
den.DiesesistbeimVertragsabschluss
mitdemNetzbetreiberfürdengesam-
tenZeitraumbindendzuvereinbaren.
EskannindiesemFallaufeinejährliche
Mengenmeldung an den Strom-NB
verzichtetwerden.
Jedochisthierzuüberprüfen,obeine
Auszahlungentsprechenddererzeug-
ten Strommenge vorteilhafter ist,
dennjenachWärmebedarfkannvon
Laufzeitenvon4.000bis5.000Stun-
denimJahrausgegangenwerden.
-
16 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Definition des üblichen Preises nach dem KWK-Gesetz Die EEG-Umlage
MitderNovellierungdesEEG2014sindfür
denselbstverbrauchtenStromvoraussichtlich
abdem1.August201450%derEEG-Umlage
inderjeweilsgeltendenHöheandenVerteil-
netz-Betreiberabzuführen.FürdieStrommen-
gen,dieanDrittegeliefertbzw.weiterverkauft
werden,mussdieEEGUmlageinvollerHöhe
abgeführtwerden.
VonderZahlungderEEG-Umlagebefreitsind
im Gesetzentwurf KWK-Anlagen mit einer
Leistungvonwenigerals10kWel,abernurbiszu
einerJahresarbeitvon10MWhel.Somitistdavon
auszugehen,dasseineAnlagemiteinerLeistung
vonbeispielsweise4kWelnach2500Vollbenut-
zungsstundenebenfalls50%derEEG-Umlage
abführenmuss.
ÜberdasjeweilsanzuwendendeAbrechnungs-
verfahrenlsgrnunszumZeitpunktderErstel-
lungderBroschürekeineInformationenvor.
Jeweils aktuelle informationen stellen wir unter www.asue.de/steuerbroschüre zur verfügung
§ 4 des KWK-g. abs. (3)
FürdenaufgenommenenKWK-StromgemäßAbsatz2sindderPreis,denderBetreiberderKWK-AnlageundderNetzbetreibervereinbaren,undeinZuschlagzuentrichten.KommteineVer-einbarungnichtzustande,giltderüblichePreisalsvereinbart,zuzüglichdemnachdenmaß-geblichenRechtsvorschriften,ansonstennachdenanerkann-tenRegelnderTechnikberech-netenTeilderNetznutzungsent-gelte,derdurchdiedezentraleEinspeisungdurchdieseKWK-Anlagevermiedenwird.Alsübli-cherPreisgiltfürKWK-AnlagenmiteinerelektrischenLeistungvonbiszuzweiMegawattderdurchschnittlichePreisfürGrundlaststromanderStrom-börseEEXinLeipzigimjeweilsvorangegangenenQuartal.
DerPreisfürdenbeimNetzbetreiber
eingespeistenStromkannzwischen
BHKW-AnlagenbetreiberundNetz-
betreiberfreiausgehandeltwerden.
MancheNetzbetreiberhabenauch
in ihrenallgemeinenGeschäftsbe-
dingungenbereitseinenPreisvorge-
sehen.SollteeineEinigungnichtzu
Standekommen,sosiehtdasKWK-
GesetzhierzueineRegelungvor.Als
sogenannterüblicherPreisgiltdann
diedurchschnittlicheNotierungfür
Grundlaststromdervorangegange-
nen drei Monate an der Leipziger
StrombörseEEXbeivierteljährlicher
Preisstellung. Ein gesonderterVer-
tragisthiernichterforderlich.
5 Weiter ist es wichtig, zu wissen
Üblicher Preis gem. §4, Abs. 3 Satz 3 KWKG
Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
€/MWh
80
70
60
50
40
30
20
10
02000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14
60
50
40
30
’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14
€/MWh
-
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 17
Gutschrift für vermiedene netznutzungsentgelte (vnnE)
§ 58 (5) des eeg-entWurFs
KleineEigenversorgungsanlagendenStromerzeugungsanlagenmiteinerins-talliertenLeistungvonhöchstenszehnKilowatt.BeidiesemStromerzeugungs-anlagenentfälltderAnspruchnachAbs.1fürhöchstenszehnMegawattstundenselbstverbrauchtenStromimJahr.DiesesgiltabderInbetriebnahmederStromer-zeugungsanlagenfürdieDauervon20KalenderjahrenzuzüglichdesInbetrieb-nahmejahres.§30(Kumulierungsverbot)istentsprechendanzuwenden.
(6) fürdenStromausderStromerzeu-gungsanlageeinesEigenversorger.….verringertsichdieEEGUmlage…..um50ProzentimFalldesBetriebs….einerKWKAnlage,diehocheffizientimSinnedes§53aAbs.1Satz3Energiesteuerge-setzesistundeinenMonats-oderJah-resnutzungsgradvonmindestens70%nachParagraph53aAbs.1Satz2Nr.2Energiesteuergesetzerreicht.
§ 4 des KWK-g. abs. (3) vom 7. august 2013:
...zuzüglichdemnachdenmaßgeblichenRechtsvorschriften,an-sonstennachdenanerkanntenRegelnderTechnikberechnetenTeilderNetznutzungsentgelte,derdurchdiedezentraleEinspei-sungdurchdieseKWK-Anlagevermiedenwird.
schreiben des bundesFinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. märz 2011; 2011/0197049:
DieBemessungsgrundlagefürdieRücklieferungdesNetzbetreibersentsprichtderBemessungsgrundlagefürdieHinlieferungohneBe-rücksichtigungdernachdemKWKGvomNetzbetreiberzuzahlen-denZuschläge.
NebeneinerVergütungfürdieeingespeistenStrom-
mengenunddemKWK-Zuschlag hatderBHKW
BetreiberauchnocheinenAnspruchaufdieVergü-
tung der vermiedenen Netznutzungsentgelte.
DieseVergütungwirdinderRegelvomNetzbetrei-
ber errechnet und festgelegt. Sie beträgt in der
Regelzwischen0,5und1,4Cent/kWh.
WiederumunterschiedlichfallendieBerechnungen
fürdieGutschriftaus;währenddasKWK-Gesetz
ausschließlichdieeingespeistenStrommengenals
Bezugsgrößedefiniert,definiertdasBundesfinanz-
ministeriumineinemSchreibenandieFinanzbe-
hördendieBerechnungaufderGrundlagedervollen
erzeugtenNettostrom-Menge(fiktiveHinlieferung)
unddieanschließendeSaldierungimRahmender
Rücklieferung(fiktiveRücklieferung).DerNachteil
bestehtfürKleinunternehmernachdemUStG,die
beiderStromeinspeisungkeineMwSt.berechnen
dürfen,aberbeiderfiktivenRücklieferungdieMwSt.
bezahlenmüssen.BeikleinenAnlagensinddiesin
derRegelnurwenigeEuro.
ObwohldasKWK-Gesetz
inseinerletztenFassung
späteralsdasSchreiben
desBundesfinanzminis-
teriumsinKraftgetreten
ist,wirdletztereRechen-
methodevondenFinanz-
ämterngernenochange-
wandt.
InunseremRechenbei-
spielaufdenfolgenden
Seitenbeziehenwiruns
jedoch auf das KWK-
Gesetz.
-
18 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber
Ausschließlichzur umsatzsteuerlichen Behand-
lung–unabhängigvonderphysischenEinspei-
sung–wirddiegesamteStrommengezunächst
fiktivdemNetzbetreibergeliefert(fiktiveHinliefe-
rung).DievomAnlagenbetreiberselbsterzeugte
und-verbrauchteMengewirdalsfiktivzurückge-
liefertbetrachtet (fiktiveRücklieferung).Beider
EinkommensteuergiltdieseFiktionderHin-und
Rücklieferungnicht.
BeiallenBHKW-Betreibern/Unternehmernwird
zunächstsämtlicherinderKWK-Anlageerzeugter
Strom(abzüglichEigenverbrauchderAnlage)fiktiv
alsindasNetzeingespeistbetrachtetundvergütet
zumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz*,zuzüglich
desKWK-Zuschlagsnach§7desKWK-Gundder
vermiedenenNetznutzungsentgelte(vNNE)fürdie
ins Netz fiktiv eingespeiste Strommenge. Diese
entsprichtdergesamtenNettoerzeugungderKWK-
Anlage.BeiregelbesteuertenUnternehmerngelten
dieseBeträgealsNettobeträge.DerUnternehmer
musshieraufUmsatzsteuerberechnen.DerNetz-
betreiberwirddenBruttobetragvergüten.Klein-
unternehmer dürfen diesemVergütungsbetrag
keineUmsatzsteuerzuschlagen.
DerStrom,dervomAnlagenbetreiberselbsterzeugt
und verbraucht wird, wird vom Netzbetreiber
ebenfallsvergütetzumüblichenPreisgemäßKWK-
Gesetz (wie oben) zuzüglich der vermiedenen
Netznutzungsentgelte.DerNetzbetreibermussals
regelbesteuerterUnternehmerbeiderRückliefe-
rung immerdieUmsatzsteuervonderzeit19%
berechnen.
* ReferenzpreisderEEX:InderRegelwirdderPreisderStrombörseEEXinLeipzigfürmonatlicheKontraktefürGrundlaststrom(Base),alsDurch-schnittspreisdesvorangegangenenQuartals,vereinbart.
Beispiel für Kleinunternehmer nach dem UStG
Lieferung durch den KWK betreiber(Erzeugungszähler, fiktive Hinlieferung) kWh
cent/kWh betrag
Anfangsstand 1.525
Endstand 5.327
Differenz 3.802
Zuschlagnach§7Abs.1KWKG 3.802 5,41 205,69
EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)
3.802 3,876 147,37
vermiedenesNetznutzungs-Entgelt 1.045 0,79 8,26
Summe 361,32
Brutto(keineUmsatzsteuer) 361,32
rücklieferung durch den netzbetreiber(Erzeugungszähler minus Zwei-Richtungszähler, Einspeisung) kWh
cent/kWh betrag
Anfangsstand 956
Endstand 3.413
Differenz 2.757
EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)
2.757 3,876 106,86
Summe 106,8619%Umsatzsteuer 20,30Brutto 127,16
Überweisungsbetrag(des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber)
234,16
nachstehend haben wir eine Quartalsabrechnung zwischen Betreiber als Kleinunternehmer und netzgesellschaft als Beispiel angeführt:
W I c H t I G ! ZumZeitpunktderErstellungderBroschürelagnochkeineDurchführungsregelfürdieVerrechnungeinermöglichenEEGUmlagevor.
-
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 19
6 Die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber
DieBerechnungderindasNetzeingespeistenStrommengenerfolgtgleicherma-
ßendurchdieBerechnungdesEEX-ReferenzpreisesunddesKWK-Zuschlags.Das
vermiedeneNetznutzungsentgeltwirdjedochnuraufdiereineingespeisteMenge
bezogen.IndiesemFalljedochistderKWK-Betreibergezwungen,aufseineStrom-
lieferungdieUmsatzsteuervonderzeit19%aufzuschlagen.Beidernunverpflich-
tendenmonatlichenUmsatzsteuermeldungistdieserBetragalsvereinnahmte
Umsatzsteueranzugeben.DerStrom,dervomAnlagenbetreiberselbstverbraucht
wird,wirdvomNetzbetreibergleichermaßenberechnetzumReferenzpreisder
EEXzuzüglichdervermiedenenNetznutzungsentgeltewieobenzuzüglichder
Umsatzsteuervonderzeit19%.
DerUnterschiedzwischeneinemregelbe-
steuertenUnternehmerundeinemKlein-
unternehmer entsteht dadurch, dass
LetztererkeineUmsatzsteuerausweisen
darf.DerNetzbetreiberrechnetinbeiden
Fällengleichab.EinfinanziellerNachteil
fürdenKleinunternehmerentstehtgrund-
sätzlichdadurchnicht(bisaufdenBetrag
der Mehrwertsteuer der vermiedenen
Netznutzungsentgelte).
Lieferung durch den KWK betreiber(Erzeugungszähler, fiktive Hinlieferung) kWh
cent/kWh betrag
Anfangsstand 1.525
Endstand 5.327
Differenz 3.802
Zuschlagnach§7Abs.1KWKG 3.802 5,41 205,69
EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)
3.802 3,876 147,37
vermiedenesNetznutzungs-Entgelt 1.045 0,79 8,26
Summe 361,3219%Umsatzsteuer 68,65Brutto 429,97
rücklieferung durch den netzbetreiber(Erzeugungszähler minus Zwei-Richtungszähler, Einspeisung) kWh
cent/kWh betrag
Anfangsstand 956
Endstand 3.413
Differenz 2.757
EEX-Referenzpreis(3.Q./2013)(gültigim4.Quartal2013)
2.757 3,876 106,86
Summe 106,8619%Umsatzsteuer 20,30Brutto 127,16
Überweisungsbetrag(des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber)
302,80
Beispiel für regelbesteuerte Unternehmer nach dem UStG Unterschied
nachstehend haben wir eine Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als regelbesteuerter Unternehmer und Stromnetzbetreiber als Beispiel aufgeführt:
-
20 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser
In einigen Stichworten haben wir die wesentlichen
Regelungenzusammengestellt,diebeieinemBetrieb
einerKWK-AnlageineinemMehrfamilienhausgelten.
WegenderumfassendenRechtsmateriekönnenwirim
RahmendieserBroschürejedochnuraufwenigePunk-
teeingehen.
AufgrunddergrößerenWärmelastenundStrommen-
genistderEinsatzeinesBHKWineinemMehrfamili-
enhausauswirtschaftlichenundtechnischenGründen
sehrinteressant.DerhöhereWärmebedarfeinesMehr-
familienhauses erlaubt die Planung einer größeren
KWK-Anlage,diesichwegenihrergeringerenspezifi-
schen Investitionskostenund ihresgrößerenelektri-
schenWirkungsgrades inderRegelwirtschaftlicher
betreibenlässt.
EineKWK-AnlageinnerhalbeinesHausesstelltimmer
eineeigenewirtschaftlicheEinheitdar,insofernistsie
nichtunmittelbarmiteinernormalenHeizungsanlage
vergleichbar.
Umsatzsteuer
MitderÜberlassungvonStromundWärmeerbringtder
VermietereineNebenleistungzurHauptleistungVermie-
tung.AuchMietumsätzeunterliegengrundsätzlichder
Umsatzsteuer,sindjedochindenmeistenFällen(Vermie-
tunganprivateNutzer)nach§4Ziff.12aUStGvonder
Umsatzsteuerbefreit.DieSteuerfreiheitgiltauchfürdie
NebenleistungenStrom-undWärmelieferung.ImVerhält-
nisdiesersteuerfreienLieferungenzudenübrigenLiefe-
rungenunddemsteuerpflichtigenEigenverbrauchschei-
detderVorsteuerabzugausdenAnschaffungskostenund
denlaufendenBetriebskostenaus.
DasUmsatzsteuergesetzerlaubtwiezuvorbeschrieben
dieKleinunternehmerregelung.DerEigenverbrauchvon
StromundWärmeunddieLieferungvonStromanden
Netzbetreibersindi.d.R.umsatzsteuerpflichtig.DieLie-
ferung von Strom undWärme an Mieter bleibt meist
umsatzsteuerfrei.Beisteuerfreienundsteuerpflichtigen
UmsätzenistdieVorsteueraufzuteilen.
Stromzählerder Hausbewohner Hausanschluß
Beispiel der Anordnung der Stromzähler in einem Mehrparteienhaus. Der im BHKW erzeugte und innerhalb des Hauses verbleibende Strom wird prozentual den beteiligten Mietern zugerechnet.
1
2
3
4
5
Zwei-richtungs
zähler
BHKW
Erzeugungs-zähler
-
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 21
7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser
Energiewirtschaftsgesetz
HandeltessichumeinMietobjekt,sowirdderHauseigentümerdurchdenBetriebeiner
KWK-AnlagezumEnergielieferanten.Hierzugiltder§4desEnergiewirtschaftsgesetzes.
ErfolgtdieLieferungdesStromsausschließlichinnerhalbdesHauses,istkeineAnzeige
beimderBundesnetzagentur (BNetzA)erforderlich.FürdenFalldesAusfallsderKWK-
AnlagehatderortsansässigeStromversorgerdieweitereStromlieferungzumGrundver-
sorgungstarifzugewährleisten.
§ 4 energieWirtschaFtsgesetz: genehmigung des netzbetriebs
(1)DieAufnahmedesBetriebseinesEnergie-versorgungsnetzesbedarfderGenehmigungdurchdienachLandesrechtzuständigeBe-hörde.ÜberdieErteilungderGenehmigungentscheidetdienachLandesrechtzuständigeBehördeinnerhalbvonsechsMonatennachVorliegenvollständigerAntragsunterlagen.
§ 5 energieWirtschaFtsgesetz: anzeige der energiebeLieFerung
Energieversorgungsunternehmen,dieHaus-haltskundenmitEnergiebeliefern,müssendieAufnahmeundBeendigungderTätigkeitsowieÄnderungenihrerFirmabeiderRegulierungsbe-hördeunverzüglichanzeigen;ausgenommenistdieBelieferungvonHaushaltskundenaus-schließlichinnerhalbeinerKundenanlageodereinesgeschlossenenVerteilernetzessowieübernichtaufDauerangelegteLeitungen.
§ 4 strom-grundversorgungs-verordnung (stromgvv)
Bedarfsdeckung:DerKundeistfürdieDauerdesGrundversorgungsvertragesverpflichtet,seinengesamtenleitungsgebundenenElekt-rizitätsbedarfausdenElektrizitätslieferungendesGrundversorgerszudecken.Ausgenom-menistdieBedarfsdeckungdurchEigenanla-genderKraft-Wärme-Kopplungbis50Kilo-wattelektrischerLeistungundauserneuer-barenEnergien.
§ 38 energieWirtschaFtsgesetz: ersatzversorgung mit energie
SofernLetztverbraucherüberdasEnergieversorgungsnetzderallgemeinenVersorgunginNiederspannungoderNiederdruckEnergiebeziehen,ohnedassdieserBezugeinerLieferungodereinembestimmtenLiefervertragzugeordnetwerdenkann,giltdieEnergiealsvondemUnternehmengeliefert,dasnach§36Abs.1berechtigtundverpflichtetist.DieBestimmungendiesesTeilsgel-tenfürdiesesRechtsverhältnismitderMaßgabe,dassderGrundversorgerbe-rechtigtist,fürdieseEnergielieferunggesonderteAllgemeinePreisezuveröf-fentlichenundfürdieEnergielieferunginRechnungzustellen.FürHaushalts-kundendürfendiePreisedienach§36Abs.1Satz1nichtübersteigen.
§ 37 energieWirtschaFtsgesetz: ausnahmen von der grundversorgungspFLicht
(1)WerzurDeckungdesEigenbedarfseineAnlagezurErzeugungvonEnergiebetreibtodersichvonei-nemDrittenversorgenlässt,hatkeinenAnspruchaufeineGrundversorgungnach§36Abs.1Satz1.ErkannaberGrundversorgungimUmfangundzuBe-dingungenverlangen,diefürdasEnergieversor-gungsunternehmenwirtschaftlichzumutbarsind.Satz1giltnichtfürEigenanlagen(Notstromaggre-gate),dieausschließlichderSicherstellungdesEner-giebedarfsbeiAussetzenderöffentlichenEnergie-versorgungdienen,wennsieaußerhalbihrereigent-lichenBestimmungnichtmehrals15Stundenmo-natlichzurErprobungbetriebenwerden,sowiefürdieDeckungdesEigenbedarfsvoninNiederspan-nungbeliefertenHaushaltskundenausAnlagenderKraft-Wärme-Kopplungbis50KilowattelektrischerLeistungundauserneuerbarenEnergien
(3)DasBundesministeri-umfürWirtschaftundTechnologiekanndurchRechtsverordnungmitZustimmungdesBundes-ratesregeln,inwelchemUmfangundzuwelchenBedingungenVersorgungnachAbsatz1Satz2wirtschaftlichzumutbarist.DabeisinddieInteres-senderEnergieversor-gungsunternehmenundderHaushaltskundenun-terBeachtungderZieledes§1angemessenzuberücksichtigen.
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22 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Wärmeliefer-Verordnung
IdealerweisewirddiegesamteWärme
unddergesamteStromausdemBHKW
innerhalbdesHausesverbraucht;fürdie
WärmelieferungausdemBHKWgiltdie
Regelung nach dem Mietrechtände-
rungsgesetzvon2013infolgederNovel-
lederWärmeliefer-Verordnung.Danach
könnengrundsätzlichdie Investitionen
biszurHöheeinesneuenBrennwertkes-
selsmitWärmespeicheralsSanierungs-
aufwandunterBeachtungderWarmmie-
tenneutralitätandieMieterdesHauses
weitergegebenwerden.(§559BGB:Er-
höhungder jährlichenMieteum11%
der„fürdieWohnung“aufgewendeten
Kostenmöglich).
Daher ist es erforderlich, dass sich die
MehrkosteneinesBHKWgegenübereiner
Heizungsanlage (Brennwertkessel mit
Wärmespeicher)durchdieZusatzerlöse
ausdemStromverkaufdeckensollten.
Sonstige Hinweise zu EEG und Einkommensteuer
§ 559 bgb: mieterhöhung nach modernisierungsmassnahmen
(1)HatderVermieterModernisierungsmaß-nahmenimSinnedes§555bNummer1,3,4,5oder6durchgeführt,sokannerdiejähr-licheMieteum11ProzentderfürdieWoh-nungaufgewendetenKostenerhöhen.
(2)Kosten,diefürErhaltungsmaßnahmenerforderlichgewesenwären,gehörennichtzudenaufgewendetenKostennachAbsatz1;siesind,soweiterforderlich,durchSchät-zungzuermitteln.
(3)WerdenModernisierungsmaßnahmenfürmehrereWohnungendurchgeführt,sosinddieKostenangemessenaufdieeinzel-nenWohnungenaufzuteilen.
FürdieStromlieferungmussmit
denMieterndesHauseseinStrom-
liefervertragabgeschlossenwer-
den,diehierzutreffendenvertrag-
lichen Regelungen sind jedoch
nichtganzunproblematisch.Die
MietersindstetsfreiinderWahl
ihresStromversorgers.
FürdeninnerhalbdesHausesab-
gesetztenStromfallenkeineNetz-
nutzungsentgeltean,desgleichen
istderStromvonderStromsteuer
befreit.EineEEG-Umlagemussje-
docherhobenwerden,daindiesem
FallnichtderermäßigteEEGUm-
lagesatzgemäߧ58desEEGzum
Tragenkommt.
JedochwerdeninderLiteraturGestaltungs-
möglichkeitengenannt,diedieMieterge-
meinschaft als BHKW-Betreiber in Form
einerGbRoderGmbHvorsehen.DieGestal-
tung der gesellschaftlichenVerhältnisse
erlaubtauchdieBerücksichtigungderun-
terschiedlichen Interessendervermieten-
denEigentümer (hoheVerkaufspreise für
StromundWärme)undderselbstnutzen-
den Eigentümer (nur kostendeckende
Preise)HinweisefindetmaninSonne,Wind
undWärme (4.2011) und Neue Energie
(5/2011)sowieaufderHomepagemancher
Berater (Beispiel:http://www.energy-con-
sulting-meyer.de/bhkw.html).
WieauchbeimBetriebeinesBHKWinei-
nemEinfamilienhaus führtderErlös aus
demStromverkaufbeiderEinkommensteu-
erzuGewinnenausGewerbebetrieb.
7 Hinweise für Mehrfamilienhäuser
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 23
8 Hinweise für Mikro-KWK-Anlage bei Einspeisung nach dem EEG
Im weiteren Abschnitt gehen wir mit
einigen Stichpunktenauf den Betrieb
einerMikro-KWK-AnlagenachdemEr-
neuerbaren-Energien-Gesetz ein. Die
Wirtschaftlichkeithängtganzwesent-
lichvondenimEEGfestgelegtenFörder-
sätzen für die Stromerzeugung aus
Biogas/Biomethanab.MitderReform
desEEGsolltefürkleinereAnlagendie
Wirtschaftlichkeitnurnochschwerzu
erreichensein.DerEinsatzvonBiogas/
BiomethanistausGründendesKlima-
schutzeszubefürwortenundwirdbei
derErmittlungdesPrimärenergiefaktors
nach DIN 18599 als Bestandteil der
Energieeinsparverordnung (EnEV)und
des Erneuerbaren-Energien-Wärme-
Gesetzes(EEWärmeG)berücksichtigt.
Ein weiterer wirtschaftlicherVorteil
liegtinderFörderungvonKWK-Anlagen,
diebereitsabgeschriebensindundfür
eineFörderungnachdemKWK-Gesetz
und für eine vollständige Entlastung
nach dem Energiesteuergesetz nicht
mehrinfragekommen.
DieZulassungeinesBHKWnachdem
EEG isthinsichtlichderFörderungähnlich
umfangreichwiedieZulassungnachdem
KWK-Gesetz,insbesonderezurErlangungder
Flexibilitätsprämiewirdeineumfangreiche
Zertifizierungverlangt.
DieVergütungdeserzeugtenStromserfolg-
tezumApril2014nachdemEEG2012mit
einer festen Strom-Einspeisevergütung,
dieinderGrößenordnungzwischen25und
28Cent/kWelliegt;diesesgiltweiterhinfür
Bestandsanlagen.
MitInkrafttretendesEEG2014sollender
BonusfürNawaroundderBonuszurGas-
aufbereitung (TechnologieBonus)gestri-
chenwerden.DiesesentspracheinerVergü-
tungvonca.10CentprokWh.Sieistdamit
wirtschaftlichkauminteressanteralseine
Netzeinspeisung des Stroms nach dem
KWK-Gesetz.DerStromistnachdenneuen
Regelungengrundsätzlichvon50%EEG-
Umlage befreit, wenn er im räumlichen
Zusammenhangverbrauchtwird.Hieraus
ergibt sich wiederum einVorteil bei der
BelieferunginnerhalbeinesMietobjektes.
DiesemStromerlösstehteinBiomethan-
Bezugspreisvon11-13Cent/kWh(frei
Haus,einschl.MWSt.)gegenüber(Stand
April 2014).Voraussetzung für eine
Förderungist,dassdasGasauseinem
Biomethan-Bilanzkreisbezogenwurde
undderBetreibereinenentsprechenden
Nachweisführt.
EinegleichzeitigeFörderungnachdem
KWK-GunddemEEGistnichtzulässig.
HinsichtlichderBehandlungnachdem
Einkommensteuergesetzundnachdem
Umsatzsteuergesetzkönnenjedochdie
AusführungenindieserBroschüreauch
aufKWK-AnlagennachdemEEGent-
sprechendangewandtwerden.
WichtigerHinweis!Wegenderbevorste-
hendenÄnderungendesEEG2014sind
diejeweilsgeltendenVorschriftenkurz-
fristigzuerfragen.
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24 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Quellen
Richter,Niklas:Aktuelle steuerliche Aspekte bei Blockheizkraftwerken,Frankfurt,28.7.2011
VereinDeutscherIngenieuree.V.(Bachor,Andreas;Binde,Wulf;etal.):Statusreport 2013, Mikro-Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen;Oktober2013
BundesministeriumderFinanzen:Schreiben vom 14. März 2011; Geschäftszeichen IV D 2 - S 7124/07/10002; Dok.: 2011/0197049
VereinDeutscherIngenieuree.V.:VDI 2077, Verbrauchskostenerfassung für die technische Gebäudeausrüstung;November2012
BundesministeriumderFinanzen:DienstvorschriftandieBundesfinanz-direktionen;Steuerentlastung nach Paragraph 53, 53 A und 53 B des Energiesteuergesetzesvom26.März2013
BundesministeriumderFinanzen:DienstvorschriftandieBundesfinanz-direktionen; Umsatzsteuerlichen Behandlung von Photo—voltaik- und KWK-Anlagen;EntwurfeinesBMFSchreibensvom22.Oktober2013
BundesministeriumderFinanzen:Schreibenvom14.03.2011andieoberstenFinanzbehördenderLänder;umsatzsteuer-lichen Behandlung von KWK-Anlagen – Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Bemessungsgrundlage
Bachor,AndreasundBemmann,Ulrich:Abrechnungsvarianten – Stromerzeugung aus KWK-Anlagen in Mehrfamilienhäusern;BWK,Bd.62(2010)Nummer7/8
Zickner,Ralf:Energie und UmwelttechnikVeröffentlichungaufderHomepage;DerzeitigerStanddersteuerlichenBehandlungvonBlockheizkraftwerkenimEinfamilienhaus
ana AntragaufNetzanschluss
baFa BundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle,Eschborn
bhKW Blockheizkraftwerk–motorischbetriebeneKWK-Anlage
eea Energie-Erzeugungs-Anlage,imSinnederVDE-AR-N4105
eeg Erneuerbare-Energien-Gesetzvom29.März2000,letzteFassungvom30.Juni2011,ergänztam23.August2012durchdiePhotovoltaik-Novelle
eeX EuropeanEnergyExchange
estg Einkommensteuergesetz
KfW KreditanstaltfürWiederaufbau,AnstaltöffentlichenRechts,FörderbankderBundesregierung
kW, kWel, kWth
physikalischeEinheitfürLeistung,häufigauchgetrenntnachelektrischemundthermischemLeistungsanteil
kWh physikalischeEinheitfürdieArbeit,eineLeistungvoneinemkWfüreineStundezuerbringen
KWK Kraft-Wärme-Kopplung;dieErzeugungvonStromoderAntriebsleistungineinermotorischenMaschineoderelektrochemi-schenAnlageunternutzbarerVerwendungderentstehendenWärme
nne Netz-Nutzungs-Entgelt;vorgeschriebenesEntgelt,welchesdemNetzbetreiberfürdieGewährungderNetznutzungzusteht
vnne vermiedenesNetz-Nutzungs-Entgelt;Gut-schriftandenKWK-BetreiberfürdieEin-speisungvonelektrischemStrominunmit-telbarerNähezuweiterenVerbrauchern
strom-nb Stromnetzbetreiber;fürdenKWK-BetreiberistinderRegelderVerteilnetzbetreiberderAnsprechpartner,derdenHausanschlussbetreibt
ustg Umsatzsteuergesetz
9 Infomaterial
Verzeichnis der Abkürzungen
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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs 25
DieseEmpfehlungenwurdenalsLeitfadenerstelltfürpriva-
teBetreibervonMikro-BHKWs.DieASUEhatsichbemüht,
dieumfangreichentechnischen,kaufmännischenundsteuer-
lichenAspekteunterEinbeziehungvonVertreternderPraxis,
der Behörden undVerbände zusammenzustellen. Jedoch
werdenvorallenDingendiesteuerlichenGestaltungsmög-
lichkeitenfürBHKW-AnlagenbeiunterschiedlichenFinanz-
behördenverschiedenbehandelt.Aktuell(StandJan.2014)
erarbeitetdieFinanzverwaltungeineVerwaltungsanweisung
zurBesteuerungvonBHKW.DerabsehbareInhaltentspricht
denAusführungenindiesemLeitfaden.
Durchdienochin2014anstehendenGesetzesänderungen
zumBeispielzumEEGwerdendieimLeitfadenangesproche-
nengesetzlichenRegelungenhinsichtlichdersteuerlichen
BehandlungundderFörderungvonBHKWsmöglicherweise
auchkurzfristigverändert,angepasstoderauchdurchneue
Regelungenersetzt.WirsindumdiejeweiligeAktualisierung
stetsbemühtundwerdenaufunsererHomepagewww.ASUE.
de/Steuerbroschuere aktuelle Informationen zum Inhalt
dieserBroschürebereithalten.
BittebeachtenSie,dassdieserLeitfadenHinweisezurgeüb-
tenPraxisundallgemeineInformationenzurAnschaffung
und zumBetrieb vonBHKWs enthält, diewirmitgroßer
Sorgfaltzusammengestellthaben.Eineverbindliche,aufIhre
SituationundIhreAnliegenabgestimmtesteuerliche,ener-
giewirtschaftlicheoderrechtlicheBeratungkannundsollder
Leitfadennichtersetzen.TrotzderangewandtenSorgfaltbei
der ErstellungdesLeitfadensübernimmtdieASUEkeine
HaftungfürdieRichtigkeit,AktualitätoderVollständigkeit
desInhaltes.
DieHinweiseaufInternetseitenandererBetreiberwurden
durchunsbeiderErstellungdesLeitfadenssorgfältiggeprüft.
AllerdingshabenwirselbstkeinenEinflussaufden Inhalt
dieserSeiten.FürderenInhaltistvielmehrausschließlichder
jeweiligeBetreiberderWebseiteverantwortlich.Sofern in
demLeitfadenauf Internetseitenhingewiesenwird,über-
nimmt die ASUE keineVerantwortung für deren Inhalt,
FehlerfreiheitoderRechtmäßigkeit.
9 Infomaterial
Wichtige Hinweise
Fotos:Eisenhans(3);PiLens-Photo(8li.);MarinaLohrbach(8r.);DanRace(9);jeremiasmünch(10);eccolo(13li.);GabrieleRohde(13r.);Taffi(15li.);Eisenhans(15r.);@nt(17);matttilda(19);bilderbox(20);FrankGärtner(22);loraks(23)
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26 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKWs
Überreicht durch:
HerausgeberASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.Robert-Koch-Platz 410115 Berlin
Telefon 0 30 / 22 19 1349-0 [email protected] www.asue.de
BearbeitungASUE-Arbeitskreis Brennstoffzellen/BHKWinsbesondere:Ute ScholzWulf BindeGerhard LorchGerhard NeuhausTibor BrockmannJürgen Stefan Kukuk
Grafik Kristina Weddeling, Essen
Bezug
Verlag für sparsamen und umweltfreundlichen EnergieverbrauchGirardetstraße 2-38, Eingang 4 45131 Essen
Telefon 02 01 / 799 89 204 Telefax 02 01 / 799 89 206 www.energiedruck.de [email protected]
Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonMikro-BHKWs bis zu 5 kWBestellnummer: 06 05 14 Schutzgebühr: 5,51 € / 5,90 € (zzgl. / inkl. 7 % MwSt.) Stand: Mai 2014
HinweisDie Herausgeber übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.