LETTERWALD IST NEUE ATTRAKTION A D mittel wurden … · Parcours kann man mit dem Bobby-Car, einem...

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Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 12. Jahrgang (56. Ausgabe seit Dezember 2000) 02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011- Seite: 1 - Nicht amtlicher Teil KLETTERWALD IST NEUE ATTRAKTION IM AKTIVPARK AM DATENBERG In Tabarz kann man seit Pfingsten mit dem Schlitten durch die Bäume fahren. Oder mit einem Fahrrad auf der extra langen Hängebrücke zur anderen Seite gelangen. Oder wie wäre es, mit der Liane bis zur nächsten Plattform zu schwingen? Ein berauschendes Gefühl werden Sie mit den langen Seilbahnen er- leben. Hier heißt es: „Nacheinander einhaken, Rolle zwischen die Kara- biner, Füße voran, mit einer Hand bremsen!“ Durch das abschüssige Gelände am Datenberg kommt man hier richtig in Fahrt. Und mit einem Sprung ins Leere gelangen Sie wie- der zurück auf den Boden. Der Kletterwald befindet sich am Da- tenberg, rechts neben der Liebetrau- Schanze und dem Rhododendron- Garten und dort natürlich mitten im Wald. Das Gelände insgesamt trägt - auch das ist neu - den Namen „Aktivpark Datenberg“, da dort noch weitere Aktiv-Angebote für Einwohner und Gäste entstehen sollen, um Tabarz touris- tisch interessanter zu machen. Die 67 Stationen sind in unterschiedlichen Schwierigkeitsgra- den angelegt, somit auch reizvoll für jeden Erwachsenen, der über ausreichend Fitness verfügt. Besonders die Parcours „Wagnis“, „Extrem“ und „Tarzan“ sind eine besondere Heraus- forderung! Der Kletterwald zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass den Besucher hier viele Spaß-Elemente erwarten. In den sechs Parcours kann man mit dem Bobby-Car, einem Snowboard, ei- nem fahrenden Wippwapp, der fahrenden Hängematte oder mit dem BMX-Rad durch die Baumkronen rollen. Gleich zwei Tarz- ansprünge hintereinander gibt es in dem Tarzan-Parcours. Ein Erlebnis mit Adrenalin-Garantie. Fotos: Gemeinde Tabarz, Bürgermeister Gesichert sind Sie durch die SSB-Sicherung. Dieses System macht eine Komplettaushängung unmöglich. Erst durch das Sichern des einen Karabiners wird der andere Karabiner ent- sperrt. Die kinderleichte Bedienung sorgt dafür, dass es im Kletterwald keine Einschränkungen gibt: Auch Kinder ab 6 Jah- re dürfen alles klettern! Der Kletterwald ist täglich von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet. Überzeugen Sie sich von der offenen, außerordentlich baumschonenden und nicht eingezäunten Bauweise und versuchen Sie doch einmal, den einen oder ande- ren Parcours selber auszuprobieren, ich habe es be- reits getan! Bei sechs Parcours mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Höhen ist bestimmt für jeden etwas dabei. Foto: Livia Zimmermann, Tabarz Ihr Matthias Klemm Bürgermeister … Kita-Neubau oberste Priorität. Förder- mittel wurden beantragt. (S. 3) 2. Tabarzer Spindlerfest war gelunge- ne, gut besuchte Veranstaltung. (S. 2) Aufruf zur Hilfe für den herzkranken Pascal aus Tabarz. (S. 5) Biostromanlage zur Minderung der Energiekosten im „tabbs“ fertiggestellt; Probebetrieb aufgenommen. Tabarzer-Tarif im „tabbs“ erweitert: 1 Stunde bezahlen, 4 Stunden baden + 20 % Rabatt auf Gastronomieumsätze! Der spezielle Einwohnertarif bleibt auch nach der Anpassung der Eintrittspreise ab 09.07. wie bisher erhalten und wird noch erweitert! Besuchen Sie in unser „tabbs“! Fertigstellung Sanierung alte Rewe- Halle als Kultur- und Begegnungsstätte in diesem Jahr. (S. 3) … Engstelle in der Reinhardsbrunner Stra- ße verschwindet, Parkplatz entsteht. (S. 3) … ungarische und französische Part- nerstadt war zu Besuch in Tabarz. (S. 9, 10) Großfeldschach an der Remise wird er- richtet. (S. 4) neues Gewerbegebiet soll in Tabarz ausgewiesen werden. (S. 5) … Grundschule „Am Inselsberg“: So ein Zirkus…! (S. 27) AUS DEM I NHALT Nicht amtlicher Teil Der Bürgermeister informiert S. 3 Gewerbe in Tabarz S. 4 Unsere Jubilare S. 7 Neues aus den Vereinen S. 7 Neues aus Kitas und Schulen S. 11 Der Jugendpfleger informiert S. 13 Bibliothek - Aktuelle Angebote S. 14 Amtlicher Teil Freilaufende Hunde nach Hause S. 17 Beschlüsse 24. GR-Sitzung S. 15 Beschlüsse 25. GR-Sitzung S. 16 Neufassung Entwässerungssatzung S. 19

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Amtsblatt der Gemeinde Tabarz

Nr. 2/2011 - 12. Jahrgang (56. Ausgabe seit Dezember 2000)

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011- Seite: 1

- Nicht amtlicher Teil –

KLETTERWALD IST NEUE ATTRAKTION

IM AKTIVPARK AM DATENBERG

In Tabarz kann man seit Pfingsten mit dem Schlitten durch die Bäume fahren. Oder mit einem Fahrrad auf der extra langen Hängebrücke zur anderen Seite gelangen. Oder wie wäre es, mit der Liane bis zur nächsten Plattform zu schwingen?

Ein berauschendes Gefühl werden Sie mit den langen Seilbahnen er-leben. Hier heißt es: „Nacheinander einhaken, Rolle zwischen die Kara-biner, Füße voran, mit einer Hand bremsen!“ Durch das abschüssige Gelände am Datenberg kommt man hier richtig in Fahrt. Und mit einem Sprung ins Leere gelangen Sie wie-der zurück auf den Boden.

Der Kletterwald befindet sich am Da-tenberg, rechts neben der Liebetrau-Schanze und dem Rhododendron-Garten und dort natürlich mitten im

Wald. Das Gelände insgesamt trägt - auch das ist neu - den Namen „Aktivpark Datenberg“, da dort noch weitere Aktiv-Angebote für Einwohner und Gäste entstehen sollen, um Tabarz touris-tisch interessanter zu machen.

Die 67 Stationen sind in unterschiedlichen Schwierigkeitsgra-den angelegt, somit auch reizvoll für jeden Erwachsenen, der über ausreichend Fitness verfügt. Besonders die Parcours „Wagnis“, „Extrem“ und „Tarzan“ sind eine besondere Heraus-forderung!

Der Kletterwald zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass den Besucher hier viele Spaß-Elemente erwarten. In den sechs Parcours kann man mit dem Bobby-Car, einem Snowboard, ei-nem fahrenden Wippwapp, der fahrenden Hängematte oder mit dem BMX-Rad durch die Baumkronen rollen. Gleich zwei Tarz-ansprünge hintereinander gibt es in dem Tarzan-Parcours. Ein Erlebnis mit Adrenalin-Garantie.

Fotos: Gemeinde Tabarz, Bürgermeister

Gesichert sind Sie durch die SSB-Sicherung. Dieses System macht eine Komplettaushängung unmöglich. Erst durch das Sichern des einen Karabiners wird der andere Karabiner ent-sperrt. Die kinderleichte Bedienung sorgt dafür, dass es im Kletterwald keine Einschränkungen gibt: Auch Kinder ab 6 Jah-re dürfen alles klettern! Der Kletterwald ist täglich von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet.

Überzeugen Sie sich von der offenen, außerordentlich baumschonenden und nicht eingezäunten Bauweise und versuchen Sie doch einmal, den einen oder ande-ren Parcours selber auszuprobieren, ich habe es be-reits getan! Bei sechs Parcours mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Höhen ist bestimmt für jeden etwas dabei.

Foto: Livia Zimmermann, Tabarz

Ihr Matthias Klemm

Bürgermeister

… Kita-Neubau oberste Priorität. Förder-mittel wurden beantragt. (S. 3)

… 2. Tabarzer Spindlerfest war gelunge-ne, gut besuchte Veranstaltung. (S. 2)

… Aufruf zur Hilfe für den herzkranken Pascal aus Tabarz. (S. 5)

… Biostromanlage zur Minderung der Energiekosten im „tabbs“ fertiggestellt; Probebetrieb aufgenommen.

… Tabarzer-Tarif im „tabbs“ erweitert: 1 Stunde bezahlen, 4 Stunden baden + 20 % Rabatt auf Gastronomieumsätze!

Der spezielle Einwohnertarif bleibt auch nach der Anpassung der Eintrittspreise ab 09.07. wie bisher erhalten und wird noch erweitert! Besuchen Sie in unser „tabbs“!

… Fertigstellung Sanierung alte Rewe-Halle als Kultur- und Begegnungsstätte in diesem Jahr. (S. 3)

… Engstelle in der Reinhardsbrunner Stra-ße verschwindet, Parkplatz entsteht. (S. 3)

… ungarische und französische Part-nerstadt war zu Besuch in Tabarz. (S. 9, 10)

… Großfeldschach an der Remise wird er-richtet. (S. 4)

… neues Gewerbegebiet soll in Tabarz ausgewiesen werden. (S. 5)

… Grundschule „Am Inselsberg“: So ein Zirkus…! (S. 27)

AUS DEM INHALT

Nicht amtlicher Teil

Der Bürgermeister informiert S. 3

Gewerbe in Tabarz S. 4

Unsere Jubilare S. 7

Neues aus den Vereinen S. 7

Neues aus Kitas und Schulen S. 11

Der Jugendpfleger informiert S. 13

Bibliothek - Aktuelle Angebote S. 14

Amtlicher Teil Freilaufende Hunde nach Hause S. 17

Beschlüsse 24. GR-Sitzung S. 15

Beschlüsse 25. GR-Sitzung S. 16

Neufassung Entwässerungssatzung S. 19

Seite: 2 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

2. TABARZER SPINDLERFEST

„The New Paints“ am Freitag in Aktion

Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Blick ins Zelt bei „The New Paints“

Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Die Kinder sind begeistert von der Geige der „New Paints“

Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Der „Wilbury Clan“ am Samstag

Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Blick auf das Markttreiben am Spindlerplatz Foto: Hildruth Sommer

Die Kleinen vom Tabarzer Trachtenverein Foto: Peter Ditter, Tabarz

Versuche auf unserem Segway-Parcours Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Mikado auf dem Spindlerplatz Foto: Hildruth Sommer, Tabarz

Tabarzer Männergesangsverein Foto: Peter Ditter, Tabarz

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 3

- 2. TABARZER SPINDLERFEST - EINE GELUNGENE VERANSTALTUNG!

Vom 27. bis 29. Mai 2011 haben wir wieder gemeinsam ein Festwochenende begangen – das 2. Tabarzer Spindlerfest so-wie das 21. Frühlings- und 13. Countryfest im Autohaus Meyer. Und da wir im Kneipp-Kurort Tabarz verstehen zu feiern, waren es wieder gelungene und gut besuchte Veranstaltungen!

Im Festzelt wurde von Freitag bis Sonntag Musikalisches und Informati-ves geboten. Es spielten die „New Paints“, eine der besten Live-Bands Thüringens, die „Blumenstädter Musikanten“, der „Wilbury Clan“, die 1-Mann-Rockband „Lakewoodforest“, Tabarzer Blasmusikanten, der Trachtenverein Tabarz und unser Männergesangsverein.

Am Sonntag gehörte der Nachmittag unserer Generation „55+“. Es gab Live-Musik mit dem Alleinunterhalter Norbert Gebhardt, Informations-stände, Vorträge und Darbietungen von unseren Kita`s, einer Kinder-tanzgruppe und verschiedenen Tabarzer Vereinen. Auch die Bräute aus dem Autohaus Meier, wo ja zeitgleich das Frühlings- und Countryfest gefeiert wurde, statteten dem Festtreiben auf dem Spindlerplatz natür-lich einen Besuch ab.

Der Bürgermeister bedankt sich an dieser Stelle nochmals recht herzlich bei allen Sponsoren! Durch deren Mithilfe war es möglich, dass sämtliche Programmpunkte zum Spindler-fest für die Besucher kostenfrei angeboten werden konnten.

Wir freuen uns schon heute auf das 3. Tabarzer Spindlerfest im kommenden Jahr!

Nachdem die aktuell große Investition in unser „tabbs“ durch-finanziert und bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, hat der Neubau eines Kindergartens in Tabarz als nächs-te große Investition oberste Priorität bei Gemeinderat und Bür-germeister.

Die Gemeinde Tabarz verfügt über zwei stark sanierungsbedürftige Kindertagesstätten, die „Villa Kunterbunt“ und die „Käthe-Kollwitz“. Auf der Grundlage einer durch den Bürgermeister im Jahr 2009 beauftrag-ten Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde ermittelt, dass die vollständi-gen Sanierungsmaßnahmen für beide Kindertagesstätten für die Ge-meinde einen höheren Kostenaufwand mit sich bringen würden, als der Neubau einer einzigen, zentral gelegenen neuen Kindertagesstätte. Diesen Vorschlag hat Bürgermeister Klemm dem Gemeinderat unter-breitet und er wurde einstimmig angenommen.

Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Gemeinde Tabarz noch keine eigenen Krippenplätze vorhalten kann, würde dies im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte mit berücksichtigt werden. Ein Neu-bau ist aus dem Grund für die Gemeinde Tabarz kostengünstiger, weil Fördermittel für den Neubau verwendet werden können. So gibt es ver-schiedene Landesprogramme, für die Bürgermeister Klemm Fördermit-tel beantragt hat, wie er dies am 13. April 2011 den Gemeinderäten mitgeteilt hat. Zum anderen bietet nur der Neubau einer Kindertages-stätte die Möglichkeit, die Anforderungen der neuen gesetzlichen Rege-lungen für Kindertagesstätten an Raumgrößen und Nebennutzflächen vollumfänglich zu erfüllen. Zusätzlich zu den Landesprogrammen gibt es für die Errichtung der Krippe Fördermittel über das Investitionspro-gramm Kinderbetreuungsfinanzierung.

Der Neubau soll auf dem Gelände der bisherigen Kita „Käthe Kollwitz“ erfolgen und hat für die Gemeinde Tabarz im Rahmen der zukünftig geplanten Großinvestitionen oberste Priorität, nachdem das Projekt „tabbs“ kurz vor dem positiven Abschluss steht. Der Standort wurde gewählt, weil er zentral neben der Schule gelegen und von allen Kin-

dern im Ortsgebiet am gefahrlosesten erreichbar ist. Hinzu kommt, dass die jetzigen Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung im Kindergarten „Käthe Kollwitz“ ohnehin viel zu klein dimensioniert sind.

Neben der erheblichen Energieeinsparung durch einen Neubau erge-ben sich natürlich auch Einsparpotenziale im Betrieb der Kindertages-stätte, wenn alle Kinder unter einem Dach betreut werden.

Die Gesamtinvestition für die neue Kindertagesstätte wird derzeit auf gut 2 Mio. € geschätzt und es ist geplant, dass der Neubau im Jahre 2012 beginnen soll. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung über die beantragten Fördermittel jedoch noch nicht gefallen, da das Land Thü-ringen aufgrund von notwendigen Sparmaßnahmen derzeit alle Förder-mittel auf den Prüfstand gestellt hat, was die Bearbeitung verzögert.

Der verbleibende Eigenanteil von ca. 600 T€ bis 700 T€ muss von der Gemeinde, oder einem Dritten erbracht werden. Derzeit führen wir Ge-spräche zur Lösung dieser Notwendigkeit.

Bereits im Jahr 2009 hatten wir eine Lösung zum Neubau des Kinder-gartens. Der Betreiber „Kinderzentren Kunterbunt“ wollte mit der ge-samten Summe über einen Kredit in Vorleistung gehen und die Ge-meinde hätte über langfristige Pachtzahlungen an den Betreiber seine finanzielle Mehrbelastung ausgeglichen. Zusätzlich hätte die Gemeinde aber für den Kredit bürgen müssen, da die Bank ohne Bürgschaft kei-nen Kredit gewähren wollte. Diese Variante wurde aber von der Kom-munalaufsicht des Landratsamtes Gotha mit dem Hinweis auf die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Tabarz abgelehnt.

Aufgrund des nunmehr geringeren Kreditbedarfes gehen wir davon aus, dass der Neubau genehmigt werden kann. Sollte dies jedoch abschlie-ßend nicht passieren, würde die Gemeinde die Kindergärten sukzessive ab dem Jahr 2012 sanieren. Dies ist jedoch nur die Notlösung!

Wussten Sie, dass die Gemeinde Tabarz den Betrieb unserer Kitas im Jahr 2010 finanziell mit rund 435.000,00 € für Personal-, Sach- und Be-triebskosten unterstützt hat? Von dieser Summe bekommt die Gemein-de rund 130.000,00 € vom Land Thüringen erstattet. Die über die 435.000,00 € hinaus benötigte Summe tragen die Eltern der Kindergar-tenkinder über ihre Kindergartenbeiträge.

DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT:

ALTE REWE-HALLE - FERTIGSTELLUNG 2011

Im Frühjahr dieses Jahres konnten die Bauarbeiten an der ehemaligen „REWE-Kaufhalle“, welche zur Kultur- und Begegnungsstätte mit Ver-anstaltungssaal umgebaut und saniert wird, begonnen werden.

Aufgrund des sehr maroden und undichten Daches wurde dieses zunächst grundhaft saniert. Danach erfolgte die Entkernung des gesamten Objektes durch Abriss und Entsorgung von alten, nicht mehr verwendbaren Installa-tionen, Fenstern, Türen so-wie das Schaffen von neuen Tür- und Fensterdurchbrüchen. Foto: Gemeinde Tabarz, Bürgemeister

Derzeit werden Hausanschlussleitungen zur Ver- und Entsorgung des Objektes neu verlegt und es wurde mit dem Innenausbau begonnen.

Es ist geplant, die Arbeiten bis zum Jahresende abzuschließen.

BALD NEUE PARKMÖGLICHKEITEN ENGSTELLE VERSCHWINDET

Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten, Planung, Genehmigungs-verfahren und erfolgter Ausschreibung soll Mitte Juli mit den Abrissar-beiten in der Reinhardsbrunner Straße 36 (hinter der Sparkasse, ehe-mals Fleischerei) begonnen werden.

Seite: 4 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Der Abriss umfasst alle auf dem Grundstück bestehenden Bauten. An-schließend wird die gesamte Grundstücksfläche als zusätzliche in-nerörtliche Parkplatzfläche zur Verfügung gestellt.

Der Ausbau des Parkplatzes erfolgt in diesem Jahr zunächst als unbe-festigte Fläche. Später ist die Herstellung einer befestigten Oberfläche geplant.

BAUMAßNAHMEN UNSERES GEMEINDEWERKES

Zimmerbergstraße: Wie bereits in der letzten Rathausinfo berichtet,

wurden zwischenzeitlich planmäßig die Bauarbeiten in der Zimmer-bergstraße fortgesetzt. Die Fertigstellung des 1. Teilabschnittes, von der Waldstraße bis zur Kreuzung Friedrichrodaer Straße, wird voraus-sichtlich bis Ende Juli 2011 erfolgt sein.

Im Anschluss daran wird im 2. Bauabschnitt in der Zimmerbergstraße der weitere Ausbau durch Neubau eines Schmutzwasserkanals, Erneu-erung der Trinkwasserleitung und Erneuerung der Gasleitung erfolgen. In diesem Zuge wird die Gemeinde die Erneuerung des Bordsteins und die Sanierung des Gehweges finanzieren.

„Am Burgholz“ und „Tabarzer Berg“: Die Abwasser- und Trinkwas-

serbaumaßnahmen „Am Burgholz“ und „Tabarzer Berg“ wurden zwi-schenzeitlich fertig gestellt.

SANIERUNG VON STRAßENOBERFLÄCHEN

Seit mehreren Jahren wird in der Gemeinde Tabarz bei der Oberflä-chensanierung der Straßen das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeck-schichten im Kaltverfahren) angewendet. Das Verlegen einer DSK ver-längert die Nutzungsdauer von ausgemagerten oder versprödeten As-phaltdeckschichten, beseitigt Risse und verbessert die Griffigkeit. Die neue Deckschicht kann schon ab 20 Minuten nach dem Einbau dem Verkehr übergeben werden und hält etwa 10 Jahre.

Die Winter der letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass das im Verhältnis zu anderen Lösungen preiswerte Verfahren „sein Geld wert“ ist. Wäh-rend andere Kommunen mit Frostschäden in ihren Ortsstraßen zu kämpfen hatten, blieben die Gemeindestraßen größtenteils unbeschä-digt. Welche Schäden der Frost anrichten kann, ist jedem bewusst, der die Inselsbergstraße in Tabarz befährt. Diese Straße untersteht als Landesstraße in der Bewirtschaftung jedoch (leider) dem Straßenbau-amt Mittelthüringen.

Aktuell haben wir in den zurück liegenden Tagen einen Teilabschnitt der Schwarzhäuser Straße und einen Teilbereich der Reinhardsbrunner Straße im DSK-Verfahren saniert. Ebenso wurde das Verfahren am Burg-holz angewandt, um den Straßenbereich, der nicht von der Verlegung des Abwasserkanals betroffen und sehr reparaturbedürftig war, zu sanieren.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich für die positive Resonanz insbesondere von Anwohnern aus der Schwarzhäuser Straße!

SPIELPLATZ AM POSTWEG BAUHOF SÄUBERT TÄGLICH

Der Sommer ist da und was gibt es schöneres, als sich in der Natur aufzuhalten. Die Eltern und Großeltern besuchen dann gerne mit den Kleinen unseren Spielplatz am Postweg. Leider müssen wir immer wie-der feststellen, dass der Spielplatz vornehmlich in den Abendstunden von Jugendlichen Besuchern genutzt wird. Da hat eigentlich niemand etwas dagegen, aber: Es wird teilweise randaliert und zerstört. So wer-den zum Beispiel die Scherben sinnlos zerschlagener Bierflaschen hin-terlassen und Spielgeräte zerstört. Besonders viel Mühe bereitet es dann unseren Bauhofmitarbeitern, die Spielgeräte rasch zu reparieren und die Scherben aus dem Kies, dem Sand und dem Rasen zu be-kommen, um unseren Kindern ein sicheres Spielen zu ermöglichen. Und das, obwohl wir extra einen Mülleimer installiert haben.

Hallo Jugendliche, warum tut ihr das? Nehmt bitte Rück-sicht auf die Kleinen, für die der Spielplatz gemacht ist!

In den Vorjahren reichte es noch aus, wenn der Bauhof dreimal pro Woche im Rahmen der „Mülltour“ den Unrat vom Spielplatz geräumt hat. Mittlerweile musste ich leider festlegen, dass die Mitarbeiter des

Bauhofes täglich zu Beginn ihrer Arbeitszeit das Spielplatzgelände kon-trollieren und den Müll und Glasscherben beseitigen. Leider ist das Grundstück des Spielplatzes nicht im Eigentum der Gemeinde, deswe-gen können wir nicht in neue Spielgeräte investieren oder das Gelände abschließbar einzäunen. Wie Sie wissen, werden die Spielgeräte aber - bis wir endlich unseren neuen Spielplatz haben - regelmäßig gewartet, repariert und gestrichen.

Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die uns auf Gefährdun-gen und die Mängel aufmerksam machen. Sollte es dennoch vorkom-men, dass Beschädigungen übersehen werden, sind die Mitarbeiter der Verwaltung dankbar für Ihre Hinweise (Herr Bischof 564-15)!

GROßFELDSCHACH AN DER REMISE

Derzeit errichten wir ein Großfeldschach (4x4 Meter) zwischen der Re-mise und dem Rathaus, welches bis Ende Juli fertiggestellt sein soll. Die Figuren können in der Remise gegen Pfandabgabe kostenlos aus-geliehen werden.

Zusätzlich haben wir eine Großfeldschachspielmatte und die passen-den Schachfiguren gekauft und bieten insbesondere den Tabarzer Ver-einen an, sich diese für eigene Veranstaltungen auszuleihen.

BEGEHUNG UNSERER KINDERTAGESSTÄTTEN DURCH BÜRGERMEISTER & GEMEINDERAT

Als Bürgermeister bin ich regelmäßig in unseren Kitas. Um sich ein ak-tuelles Bild von der gegenwärtigen Situation zu machen, werden Bür-germeister und Gemeinderäte im Juli eine gemeinsame Begehung un-serer beiden Kindertagesstätten vornehmen. Denn auch wenn wir bald einen neuen Kindergarten bauen wollen, werden notwendige Reparatu-ren und behördliche Auflagen selbstverständlich durch die Gemeinde umgesetzt. Unsere Kinder sind mir und uns wichtig!

HINWEISE & KRITIK ZU „WWW.TABARZ.DE“

Wenn Sie Änderungen mitteilen wollen, die Inhalte unserer Webseite von Ihnen betreffen (z. B. Vereinsdaten), Vorschläge machen, Kritik üben, oder einfach nur Hinweise zu ungenauen, verbesserungswürdi-gen, oder fehlenden Inhalten geben wollen, würde ich mich sehr über Ihre Mithilfe freuen und bitte Sie, uns entsprechende Informationen an [email protected] zu mailen. Wir werden Ihre Mail prüfen und ent-

sprechend berücksichtigen.

Matthias Klemm

Bürgermeister

G.E.W.E.R.B.E. IN TABARZ

„KLEMMT DIE SÄGE?“

Bitte verzeihen Sie den Bezug zu einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel in der Überschrift. Natürlich klemmt die Säge nicht in Tabarz und das darf sie auch nicht! Aber Kommunika-tion muss immer von beiden Seiten ausgehen und der Kontakt muss natürlich auch von den Betrieben gewünscht sein.

BÜRGERMEISTER IST GERN ANSPRECHPARTNER

Bürgermeister Klemm möchte stets kompetenter Ansprechpartner für alle Unternehmen in Tabarz und für Probleme aller Art sein, bei der die Gemeinde Tabarz helfen kann. Er muss aber zunächst von den Prob-lemen erfahren, der Betrieb muss sich mit ihm in Verbindung setzen. Erfreulich ist, dass dies zahlreiche Unternehmer seit Jahren tun und die Gemeinde Tabarz im Rahmen ihrer Möglichkeiten bisher bestmögliche und unbürokratische Unterstützung bieten konnte.

STAMMTISCH GEWERBETREIBENDE

Alle Gewerbe in Tabarz sind für die Gemeinde und somit für den Bür-germeister sehr wichtig. Leider ist zum Beispiel der von ihm im Jahre

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 5

2005 ins Leben gerufene „Stammtisch Gewerbetreibende“ nach einem guten Start mangels Nachfrage schnell wieder im Sande verlaufen. Auch die zahlreich angebotenen „Offenen Gesprächsrunden“ werden nur vereinzelt von Unternehmern wahrgenommen.

Wenn das Interesse für einen Stammtisch Gewerbetreibende wieder besteht, hat Bürgermeister Klemm zugesichert, dass er ab sofort gerne wieder zu regelmäßigen Gewerbetreibenden-Stammtischen einladen würde. Bitte teilen Sie dem Sekretariat des Bürgermeisters oder dem Bürgermeister direkt bis Ende August 2011 mit, ob Sie daran Interesse haben, dann wird er wieder eingeführt!

KONTAKT ZU TABARZER UNTERNEHMEN

Um Kontakt von Seiten des Bürgermeisters herzustellen, hat er persön-lich oder telefonisch allen Betrieben in Tabarz angeboten, sie persön-lich aufzusuchen, um vor Ort die Betriebe kennenzulernen und über die aktuelle Situation und eventuellen Hilfebedarf zu sprechen. Außerdem hat er allen angeboten, ihr Unternehmen in der Rathaus-Information vorzustellen, damit auch die Einwohnerinnen und Einwohner umfas-send erfahren, welches Gewerbepotential Tabarz zu bieten hat.

Er hat über einen Zeitraum von 2005 bis 2010 bei insgesamt 133 Fir-men angefragt. Die meisten waren begeistert von der Idee des Bürger-meisters und wurden auch in der Rathaus-Information vorgestellt. Ande-rerseits haben manche daran überhaupt kein Interesse gehabt. Darunter auch diejenigen, die kürzlich pressewirksam bemängelt haben, der Bür-germeister hätte angeblich kein Interesse am Gewerbe in Tabarz.

Des Weiteren erfolgen persönlich schriftliche Einladungen durch den Bürgermeister für Veranstaltungen der Gemeinde, z. B. zum von ihm in Tabarz ins Leben gerufenen alljährlichen Neujahrsempfang.

NEUES GEWERBEGEBIET

Tabarz hat Anfang der 90-er Jahre versäumt, ein größeres Gewerbe-gebiet auszuweisen, weil man sich nur auf den Tourismus konzentriert hat. Dies hat Bürgermeister Klemm zu seinem Amtsantritt bereits im Jahr 2000 bemängelt und mehrfach im Gemeinderat Anträge auf Aus-weisung eines neuen Gewerbegebietes für neues ortsverträgliches Gewerbe gestellt. Diese wurden abgelehnt. Es wurde noch immer die Hoffnung nur im Tourismus gesehen. Tabarz kann aber vom Tourismus allein nicht dauerhaft existieren.

Erst ein späterer Antrag der SPD-Fraktion brachte die notwendige Mehrheit im Gemeinderat und der Bürgermeister wurde legitimiert, sich um die Neuausweisung eines Gewerbegebietes zu kümmern. Die Um-setzung des Beschlusses ist in Arbeit, aber zur heutigen Zeit ist es un-gleich schwerer, neue Unternehmen für Tabarz zu begeistern. Die meisten Firmen haben sich vor langer Zeit für einen Standort entschie-den und bleiben dort auch in aller Regel. Aus diesem Grunde wird die Ausweisung des Gewerbegebietes zunächst nur so weit wie möglich vorbereitet, um bei einer verbindlichen Anfrage schnell reagieren zu können und in nachgefragten Etappen erschließen zu können.

GEWERBE IM ORT HALTEN

Deswegen hat bei Bürgermeister Klemm oberste Priorität, die beste-henden Gewerbe im Ort zu halten. So wurden zum Beispiel im Fall des Erweiterungswunsches eines produzierenden Gewerbes, welches im Wohngebiet in der Nähe des Bauhofes angesiedelt ist, unbürokratisch durch den Bürgermeister die notwendigen Gespräche geführt. Anschlie-ßend konnten die Beschlussvorlagen in den entsprechenden Gremien eingebracht werden. Somit wurde durch Beschluss der Startschuss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die erhebliche Erweiterung der Gewerbefläche am Rande des Wohngebietes ermöglicht, gegeben.

Das Unternehmen hat dieses Projekt bisher nicht realisiert, vermutlich begründet durch die Konjunktur- und Wirtschaftskrise. Auch der Kos-tenübernahmevertrag für die Planung und die Erschließung wurde bis-her nicht unterschrieben, obwohl die Gemeinde zur schnelleren Reali-sierung vertrauensvoll in Vorleistung gegangen ist.

Die Konjunktur- und Wirtschaftskrise hat überdies vielen Unternehmen, insbesondere auch in Tabarz, das Leben schwer gemacht und der Bür-germeister freut sich sehr darüber, dass alle Unternehmen in Tabarz diese

schwere Phase durch starken Einsatz überstanden haben und weiterhin am Markt existieren. Das ist gut für die Unternehmen und gut für Tabarz.

MÖGLICHKEITEN DER GEMEINDE

Die Gemeinde gewährt wohlwollend Stundungen und Ratenzahlungen für Steuern und Abgaben, um die Betriebe wirtschaftlich nicht zu gefährden.

Bei Anfragen und Problemen hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeit der Gewerbetreibenden werden diese durch die Verwaltung zeitnah und lö-sungsorientiert bearbeitet.

Kurz nach seinem Amtsantritt hat Bürgermeister Klemm eine interne Dienstanweisung an alle Mitarbeiter/Innen innerhalb der Gemeindever-waltung Tabarz, des Gemeindewerkes Tabarz und der kommunalen Gesellschaften der Gemeinde erlassen. Darin wurde festgelegt, dass in Tabarz ansässige Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende bei der Vergabe von Aufträgen jeglicher Art generell einzubeziehen sind.

AUSSCHREIBUNGSPFLICHT

Es sind aber zwingend rechtliche Rahmenbedingungen (Vergaberichtli-nien) zu beachten, da die Aufträge aus Steuergeldern bezahlt werden. Reparaturen werden in aller Regel direkt im Ort vergeben. Kleinere und mittlere Aufträge dürfen jedoch nur durch eine beschränkte Ausschrei-bung vergeben werden, d. h. es müssen mindestens drei Vergleichsan-gebote eingeholt werden und die Vergabe muss in der Regel an den preiswertesten Anbieter erfolgen. Wenn nur eine Firma in Tabarz diese Leistung anbietet, müssen wir die anderen Angebote zum Beispiel in Friedrichroda oder Waltershausen einholen. Über diese Regelung konnten aber bisher unzählige Umsätze unmittelbar an unsere Gewer-betreibenden in Tabarz vergeben werden.

Größere Aufträge, insbesondere, wenn dafür auch Fördermittel bean-tragt werden, müssen nach Größenordnung thüringenweit, bundesweit oder sogar europaweit ausgeschrieben werden. Hier beteiligen sich manchmal 20 und mehr Firmen. Bei diesen Leistungen muss dann im Regelfall der Auftrag ebenfalls an den preislich günstigsten Anbieter vergeben werden, auch wenn er von weit her kommt.

HILFE FÜR PASCAL AUS TABARZ

Der kleine Pascal aus Tabarz ist schwer herzkrank und braucht dringend Ihre Hilfe. Seit seiner Geburt vor knapp drei Jahren

arbeitet sein Herz nicht richtig, er liegt deshalb seit Monaten in ei-nem Berliner Krankenhaus und wartet auf ein Spenderherz. Damit der kleine Körper das Spender-herz nicht abstößt, muss Pascal in einer keimfreien Umgebung aufwachsen. Deshalb muss sein Zuhause kostenaufwendig umge-baut werden. Bitte helfen Sie!

Foto: Fam. Häfer

Pascal wurde am 03. Juli 2008 geboren und ist seitdem schwer herz-krank. Seit Januar wird er stationär in einem Spezialkrankenhaus in Berlin behandelt und sein kleiner Körper durch ein technisches Herz versorgt, da sein eigenes es nicht mehr schafft. Pascal wartet dringend auf ein Spenderherz.

Nach der komplizierten Operation kann Pascal dann wieder nach Hau-se, nach Tabarz. Damit sein Körper das Spenderherz aber nicht ab-stößt, muss er mindestens für ein Jahr in einer keimfreien Umgebung aufwachsen. Er darf das Haus nur bei extremer Wärme oder Kälte ver-lassen. Im Übrigen muss sein Leben ausschließlich im Haus stattfinden.

Seine Eltern haben vor fünf Jahren in Tabarz ein älteres Haus gekauft und angefangen umzubauen und zu renovieren. Durch die Krankheit von Pascal sind die Arbeiten aber ins Stocken gekommen und die Fa-milie braucht dringend Ihre Unterstützung.

Um das Haus keimfrei zu machen, sind erhebliche Investitio-nen notwendig:

Seite: 6 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Im Erdgeschoss ist das Bad mit Schimmel befallen und muss komplett saniert werden, inklusive aller sanitären Einrichtungen. Momentan wird das Haus über einen Holzofen beheizt, aber diese Heizart ist nicht keimfrei und daher schädlich für Pascal. Es muss eine Erdwärmepum-pe eingebaut werden, da das Haus nicht über einen Gasanschluss ver-fügt. Auch eine neue Haustür ist nötig, da die alte Haustür nicht luftdicht ist und damit Keime ins Haus gelangen können.

Bitte helfen Sie dem kleinen Pascal!

Ihre Spenden werden treuhänderisch von der Gemeinde Tabarz entgegengenommen und vollständig an die Eltern vom kleinen Pascal zweckgebunden weitergeleitet.

Kontoinhaber: Gemeinde Tabarz Kontonummer: 4100 000 19, Bankleitzahl: 820 520 20 Bankverbindung: Kreissparkasse Gotha Verwendungszweck: Hilfe für Pascal

Sie können auf dieses Konto Ihre Spenden überweisen, oder in den Filia-len der Kreissparkasse Gotha - aber auch bei jeder anderen Bank - auf dieses Konto bar einzahlen. Wenn Sie eine steuerlich wirksame Spen-denquittung möchten, schreiben Sie als Verwendungszweck als Erstes den Namen „Pascal“ und dahinter Ihren Namen und Ihre Anschrift. Die Spendenquittung wird Ihnen dann von der Gemeinde Tabarz zugesandt.

Sie können Ihre Spende auch in bar in der Gemeindekasse der Ge-meinde Tabarz, Theodor-Neubauer-Park 1 in 99891 Tabarz, einzahlen (Tel. 036259/564-21).

Ich habe umgehend Frau Sommer vom „Allgemeinen Anzeiger“ für ei-nen Artikel kontaktiert und mit ihrer Hilfe über Radiosender „Antenne Thüringen“, einen Spendenaufruf an Firmen und Privatpersonen gestar-tet und den Spendenaufruf auch auf unserer Internetseite veröffentlicht. Die ersten Spenden sind bereits eingegangen, aber es reicht noch nicht. Anfragen zu möglichen Hilfsangeboten (z. B. von Handwerkern) haben wir direkt an die Familie Häfer weitergeleitet, die sich noch immer in Ber-lin aufhält, um gemeinsam mit Pascal auf das neue Herz zu warten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Namen von Pascal.

Matthias Klemm Bürgermeister

VERWENDUNG ZWECKGEBUNDENER

SPENDEN AN DIE GEMEINDE TABARZ

Spenden, die der Gemeinde Tabarz mit einem bestimmten Verwendungszweck zufließen, werden ausschließlich für die-sen Zweck verwendet und an die entsprechende Institution / Person weitergeleitet.

Aus aktuellem Anlass möchte ich das am Beispiel unserer Bibliothek er-läutern: Die Gemeinde Tabarz stellt jährlich im Haushalt einen Zu-schuss in Höhe von 15.000,00 € für die Bibliothek ein und überweist diesen auch an die Bibliothek, um das Angebot „Bibliothek“ in Tabarz zu sichern. Die restlichen benötigten Mittel werden von der TWG mbH – Kur- und Tourismusverwaltung aufgebracht.

Im Dezember 2010 wurde eine private Einzelspende zweckgebunden für die Bibliothek in Höhe von 1.000,00 € an die Gemeinde Tabarz ge-leistet. Diese 1.000,00 € wurden zusätzlich zum Anteil der Gemeinde von 15.000,00 € an die Bibliothek weitergereicht. Die eingehenden Spenden werden also nicht zur Minderung des Anteils der Gemeinde zur Haushaltssanierung verwendet, sondern zusätzlich der entsprechenden Institution / Person zur Verfügung gestellt.

Sie sehen also, es macht Sinn, Spenden – gebunden für einen bestimmten Zweck – an die Gemeinde Tabarz zu leisten, weil Sie sicher sein können, dass die Spende auch die von Ihnen gewünschte Institution / Person erreicht.

Selbstverständlich erhalten Sie im Regelfall von der Gemeinde Tabarz eine Spendenquittung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Matthias Klemm Bürgermeister

B A U M E L B A N K

Vor dem Rathaus können Sie neuerdings auf einer „Baumel-bank“ sitzen. Sie können Ihre Seele baumeln lassen und auch die Beine. Dies dient der Entlastung von Knie- und Sprungge-lenken sowie der besseren Durchblutung Ihrer Gehwerkzeuge!

Die Idee zur Herstellung einer „Baumelbank“ durch unsere Kur- und Tourismusverwaltung hat der Bürgermeister von einer Heilverbandsta-gung in Bad Soden-Allendorf (Hessen) mitgebracht. Dort ist eine solche Baumelbank installiert und fand zur Entspannung großen Zuspruch.

Sicher werden die Tabarzer und ihre Gäste gelegentlich auf der „Bau-melbank“ vor dem Rathaus entspannen können.

Foto: Gemeinde Tabarz

FRÜHJAHRSPUTZ MIT ZAHLREICHER

UNTERSTÜTZUNG ERFOLGREICH!

Das Frühjahr haben wir bereits einige Tage hinter uns gelas-sen. Trotzdem möchte sich der Bürgermeister an dieser Stelle bei ALLEN bedanken, die sich aktiv an unserem Frühjahrsputz beteiligt und somit dazu beigetragen haben, dass unsere Ge-meinde sauber in die helle Jahreszeit starten konnte.

INFORMATIONEN AUS DER TABARZER TOURIST-INFORMATION

Unsere Druckerei macht Urlaub, daher erscheint die nächste „Was ist los am Inselsberg“ Nicht, wie geplant, Ende Juli, son-dern Anfang August. Leider können wir Ihnen noch keinen fes-ten Termin nennen.

Einen besonderen Hinweis möchten wir Ihnen schon heute geben:

am Sonntag, dem 07. August 2011, findet wieder das belieb-te Märchenfest auf der Märchenwiese im Lauchagrund statt.

Weitere Informationen dazu werden Ihnen rechtzeitig über die Presse, unsere Homepage www.tabarz.de sowie Aushänge be-kannt gegeben.

Es grüßt Sie das Team der Tourist-Information Tabarz.

Lesehalle im Theodor-Neubauer-Park

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 7

ZUM GEBURTSTAG GRATULIERT IHNEN

IHR BÜRGERMEISTER MATTHIAS KLEMM

RECHT HERZLICH , WÜNSCHT BESTE

GESUNDHEIT UND ALLES GUTE!

Geburtstage im Juli 2011

Ingeburg Kornhaas 01.07. 86. Gertraude Thormann 02.07. 84. Thomas Schaper 03.07. 65. Roswitha Preißler 04.07. 70. Heidrun Hey 06.07. 65. Günther Stein 06.07. 75.

Gerda Peter 07.07. 83. Elfriede Dietrich 08.07. 83. Traude Kestner 08.07. 87. Charlotte Raßloff 08.07. 90. Wolfram Kraft 09.07. 65. Siegfried Lehnigk 09.07. 70. Christliebe Dr. Mädebach 09.07. 65. Brigitta Kade 11.07. 75. Klara Trautmann 12.07. 98.

Erika Backhaus 13.07. 84. Angelika Bauroth 13.07. 65. Erich Keßler 14.07. 70.

Louise Förtsch 15.07. 83. Hannelore Möncher 15.07. 75. Klaus-Dieter Hering 17.07. 65. Ingrid Janoske 18.07. 75. Fred Köhler 18.07. 70. Karl-Heinz Bauroth 20.07. 65. Ingrid Kracht 20.07. 65. Hartmut Oehring 20.07. 85. Friedhelm Wieg 21.07. 65. Lieselotte Glock 23.07. 75.

Else Köllner 23.07. 80.

Ruth Erdt 25.07. 81. Ingrid Füldner 26.07. 75.

Horst Fischer 27.07. 81. Marianne Schmidt 30.07. 88. Christa Baumbach 31.07. 82. Eva Köllner 31.07. 81. Erika Kornhaas 31.07. 75.

Geburtstage im August 2011

Erika Frübing 01.08. 83. Dorle Carl 02.08. 82. Frieda Friedrich 03.08. 89. Dieter Fickenscher 04.08. 70.

Waldtraut Göring 04.08. 82. Sigrid Göring 05.08. 83. Josta Hornschuch 05.08. 80.

Margit Klöppel 05.08. 83. Walter Lindner 05.08. 82. Irmgard Nonn 05.08. 83. Hans-Jürgen Müller 08.08. 70. Manfred Kleinsteuber 09.08. 75. Oswald Lejsek 10.08. 70.

Karl-Heinz Kallenbach 11.08. 70. Manfred Kornhaß 13.08. 75. Roswitha Bona 15.08. 65. Maria Catterfeld 15.08. 70. Gerhard Lauche 16.08. 80. Anni Lehmann 16.08. 85. Maria Konrad 17.08. 91.

Sigrid Albrecht 18.08. 70. Gertrud Rasch 20.08. 98. Helmut Maser 21.08. 85.

Rosa Gerlach 22.08. 88. Hinrich Nygaard 23.08. 70. Lieselotte Volkhardt 24.08. 80. Ingeborg Gööck 25.08. 90.

Helmut Schilling 25.08. 87. Gudrun Bockermann 26.08. 70. Irmgard Lesser 27.08. 75.

Irmgard Conrad 29.08. 81. Erika Ludwig 30.08. 70.

Marianne Gärtner 31.08. 81. Heinz Köth 31.08. 85. Gisela Reitel 31.08. 70.

Geburtstage im September 2011

Hildegard Frank 01.09. 80. Ursula Schramm 02.09. 90. Brunhilde Wedow 02.09. 70.

Eberhard Erdmann 03.09. 70. Brigitte Florschütz 04.09. 70.

Ilse Schilling 06.09. 88. Rainer Grübel 07.09. 65. Monika Priese 07.09. 70.

Siegfried Gramenz 08.09. 84. Horst Michael 08.09. 91. Brigitte Nonn 08.09. 85.

Gertrud Saszig 08.09. 84. Hans-Jörg Wagner 10.09. 82. Christa Weber 10.09. 75. Ursula Meyfarth 11.09. 70. Ingrid Wiegandt 11.09. 75.

Ruth Grebe 13.09. 84. Heinz Bunge 14.09. 65.

Erna Kästner 15.09. 89. Ilse Ast 17.09. 82. Horst Kuhl 17.09. 84. Gerhard Schönau 18.09. 75.

Margot Meißner 21.09. 88. Erna Wiegand 21.09. 93.

Gerda Wünsch 21.09. 84. Günther Creutzburg 22.09. 84. Wilhelmine Vagt 22.09. 95.

Ilse Wanke 22.09. 81. Helga Lettel 23.09. 82.

Herta Grübel 24.09. 84. Günther Krupp 24.09. 65.

Eleonore Köllner 25.09. 82. Beate Trautmann 26.09. 70. Bernd Trautmann 28.09. 70.

Erich Weiß 28.09. 82. Ingeborg Bischof 30.09. 70.

Waltraut Uhlworm 30.09. 87.

NEUES AUS UNSEREN VEREINEN:

VEREINSVORSTELLUNG AUF WWW.TABARZ.DE

Unsere zahlreichen Tabarzer Vereine haben ein vielfältiges An-gebot. Alle Tabarzer Vereine sind in unserer Bürgerinformati-on, welche in gedruckter Form im Rathaus kostenlos erhältlich ist, aufgelistet.

Des Weiteren hat jeder Interessent die Möglichkeit, auf unserer Internet-seite die Kontaktdaten der Tabarzer Vereine in Erfahrung zu bringen. Ei-ne Internetseite lebt aber von Aktualität! Da es regelmäßig vorkommt, dass sich in Vereinen der Ansprechpartner oder die Telefonnummer än-dert, ist es wichtig, dass Sie uns diese Änderungen zeitnah mitteilen.

Seite: 8 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Ich bitte Sie deshalb, Änderungen in Bezug auf o. g. Aspekte zeitnah per E-Mail an [email protected] zu mailen oder ggf. an die Touristin-

formation an die 036259 / 31754 zu faxen. Nur so können wir eine stets aktuelle Übersicht gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

VERANSTALTUNGSKALENDER „WIR AB 50 IN TABARZ E. V.“

Wir laden alle Einwohner und Gäste von Tabarz recht herzlich zu unseren Veranstaltungen in der Lauchagrundstraße 28 ein.

Juli 2011

Dienstag, 05.07.2011 Kaffeeklatsch – 15:00 Uhr

Beitrag 2,00 €, Kaffee und Kuchen satt

Dienstag, 19.07.2011 Wanderung zur Marienglashöhle – Treff: 14:00 Uhr, Lauchagrund-

straße 28. Um Anmeldung wird gebeten. Tel.: 31788

Montag, 25.07.2011 Blutspende

August 2011

Dienstag, 02.08.2011 Kaffeeklatsch – 15:00 Uhr

Beitrag 2,00 €, Kaffee und Kuchen satt

Mittwoch, 10.08.2011 Spielenachmittag - 15:00 Uhr

Jung gegen Alt mit Halma, Dame, Mühle, Mensch ärgere dich nicht“.

Sa./So. 13. u. 14.08.2011 Kaffee und Kuchen ab 14:00 Uhr

Basteln mit den Kindern, Unkostenbeitrag 2,00 €

September 2011

Dienstag, 06.09.2011 Kaffeeklatsch – 15:00 Uhr

Beitrag 2,00 €, Kaffee und Kuchen satt

Dienstag, 13.09.2011 Pilzwanderung – Treffpunkt: 14:00 Uhr, Lauchagrundstraße 28

Donnerstag, 22.09.2011 – 14:00 Uhr Wanderung in die Natur – Treffpunkt: 14 Uhr, Lauchagrundstraße 28

Die DDR-Ausstellung ist für Sie in der Lauchagrundstraße 28 jeden Dienstag geöffnet. Fragen richten Sie bitte an Frau Schoemann unter Tel.: 31788.

ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN – ACHTEN SIE BITTE AUF DIE

AUSHÄNGE.

Nachruf

Am 18.04.2011 verstarb unser ehemaliges Vereinsmitglied

Helga Nonn

Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied und werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

WIR ab 50 in Tabarz“ e. V.

VERANSTALTUNGSKALENDER „TABARZ KREATIV“ E. V.

Auch für das kommende Quartal haben wir uns wieder einiges einfallen lassen.

Damit wir all dies realisieren können, sind wir auf Unterstützung ange-wiesen, denn viele Kinder und zunehmend auch Erwachsene nutzen die Angebote. Darum bedanken wir uns an dieser Stelle ganz herzlich für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und des Geländes bei der Gemeinde Tabarz sowie der Tabarzer Wohnungsbaugesellschaft mbH.

Auch für die Zusammenarbeit mit „WIR ab 50 in Tabarz“ e. V., dem Ju-gendpfleger, Herrn Schulze, dem Kreisjugendring, den vielen ehrenamt-lichen Helfern danken wir! Ganz wichtig war für uns die Anschubfinan-zierung durch die Stiftung „Mitarbeit“, Bonn!

Juli 2011:

Samstag, 02.07.2011, ab 10:00 Uhr, Wildkräuter kennen lernen und verarbeiten

zu Gast: Frau Heidrun Dieringer (Kinder frei, Erwachsene 2,- €)

ab 14:00 Uhr: Frauenärztin Frau Dr. Stolle ist bei uns zu Gast und hält einen inte-ressanten Vortrag für alle Teenys (Jungen und Mädchen!) zum Thema „Mein erstes Mal“.

Sonntag, 17.07.2011, 10 – 11:30 Uhr Tragekurs für Babys 0 – 5 Monate mit Frau Grießen-Lindner, Gotha

(Teilnahmegebühr: 17,50 €)

August 2011

Mittwoch, 03.08.2011, ab 10:00 Uhr Kids aus unserer Partnerstadt Gladenbach sind zu Gast. Wer möchte den Tag mit ihnen verbringen?

Freitag, 05.08.2011, 17:00 Uhr Mitgliederversammlung, Lauchagrundstraße 28

Samstag, 06.08.2011, 10 – 11:30 Uhr Tragekurs für Babys 0 – 5 Monate mit Frau Grießen-Lindner, Gotha

(Teilnahmegebühr: 17,50 €)

Sonntag, 21.08.2011, 14:00 Uhr, Elternstammtisch

September 2011

Samstag, 10.09.2011, ab 14:00 Uhr Experimentelles Sprechen mit Dr. Bernd Seydel, Gotha (für alle Al-tersgruppen) – Lassen Sie sich darauf ein! (Kinder frei, Erwachse-ne 5,- €)

Sonntag, 25.09.2011, ab 14:00 Uhr, Elternstammtisch

ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN – ACHTEN SIE BITTE AUF DIE AUSHÄNGE.

WWW.TABARZ-KREATIV.DE

Unser Verein ist seit einigen Wochen auch online unter www.tabarz-kreativ.de erreichbar. Hier können aktuelle Termine und Projekte eingesehen werden. Vorschläge und Kritik nehmen wir gern entgegen, denn die Seite soll weiter mit dem Verein und durch seine Besucher wachsen. Also, einfach mal draufklicken …

2. TABARZER TIPI- U. INDIANERFEST

Nicht zuletzt durch die Gewährung von Lottomitteln durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie war es uns auch in diesem Jahr wieder möglich, den Besuchern ein breit gefächertes Programm anbieten zu können. Ein zweites Tipi-Zelt steht nun im Freibereich.

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 9

Schon ganz früh am Morgen wurde aufgebaut, geschmückt und vorbe-reitet. Damit der Tag nicht zu lang wird, hatte Frau Schoemann mit ih-ren Helferinnen für alle ein leckeres Frühstück gezaubert. „WIR ab 50 in Tabarz“ e. V. kümmerte sich wie immer rührend um die Versorgung der Gäste zum Tipi- und Indianerfest. Sie boten selbst gebackenen Kuchen, Bratwurst, Getränke und leckeres Stockbrot an. Zeitgleich eröffneten die Seniorinnen und Senioren ihre DDR-Ausstellung, die bereits an die-sem Tag gut besucht war. An dieser Stelle dankt „WIR ab 50 in Tabarz“ e. V. allen, die mit ihren Leihgaben die Ausstellung bereichern.

Bogenschießen, Bastelstand, Reiten, Slackline, Kinderschminken, Ma-len im Tipi sowie Klönen am Lagerfeuer waren die Spiel-Angebote von „Tabarz kreativ“ e. V. an diesem Nachmittag. Die Jugendfeuerwehr kümmerte sich an diesem Nachmittag für die Sicherheit. Der Einsatz der Wasserspritze für das Dosenwerfen sorgte für großen Spaß. Wir danken unserem Jugendpfleger Andreas Schultze für seine Mitarbeit am Bogenschießstand sowie Frau Köllner, die einen leckeren Obstsalat zauberte und beim Basteln von Indianerschmuck half.

Die jungen Husky-Damen von Tino Lesser waren für die vielen kleinen Kuscheleinheiten der Kids gern zu haben. Herr Lesser berichtete über seine Erfahrungen und Erlebnisse im Hunde-Rennschlittensport.

Vielen Dank allen Helferinnen und Helfern an diesem Tag sowie Frau Lehrke und Frau Alms! Reiten mit großen und kleinen Pferden kam bei den großen und kleinen Indianern wieder super an!

Die Teams von Tabarz kreativ und WIR ab 50 in Tabarz e. V.

UNGARISCHE KAMERADEN + BÜR-

GERMEISTER AUS KECEL IN TABARZ

Vom 20.-23.05.2011 waren acht Kameraden aus der ungari-schen Partnerfeuerwehr Kecel zu Gast in der Gemeinde Ta-barz. Neben den Kameraden reiste zu diesem Besuch auch der Bürgermeister von Kecel, nebst Gattin, in Tabarz an.

Ungarische Kameraden, die Tabarzer Wehr- und Vereinsführung, sowie die

Bürgermeister von Kecel und Tabarz zur Erinnerung vor dem

Feuerwehrgerätehaus in Tabarz, Foto: Privat

Nach Ankunft der ungarischen Kameraden am Freitagnachmittag gab es zunächst einen kleinen Sektempfang im Gerätehaus der Feuerwehr Tabarz. Hierbei wurden die Gäste vom Ortsbrandmeister Holger Robes, dem Vereinsvorsitzenden des Tabarzer Feuerwehrvereins Kevin Schö-nemann und dem Tabarzer Bürgermeister Matthias Klemm (SPD) recht herzlich begrüßt. Für alle ist es immer wieder eine Freude, ungarische Gäste aus der Partnerstadt in Tabarz begrüßen zu dürfen.

Ein großer Vorteil bei diesem Besuch war, dass die Verständigung rei-bungslos klappte, zwei der ungarischen Gäste sprachen fast fließend Deutsch und ein Mitglied des Tabarzer Feuerwehrvereins war auch der un-garischen Sprache mächtig, so dass Übersetzungen kein Problem waren.

Nach der Begrüßung und anschließendem Beziehen der Unterkunft im „Hotel zur Post“ gab es für die ungarischen Gäste ein von den Kamera-den der Tabarzer Feuerwehr hergerichtetes Abendessen, bei welchem in geselliger Runde die Kameraden beider Feuerwehren weiter ins Ge-spräch kamen und fachsimpelten.

Nach einer kurzen Nacht stand bei schönstem Wetter am Samstagmor-gen für 10 Uhr der erste Programmpunkt auf der Tagesordnung: Ein

Besuch des Baumkronenpfades im Nationalpark Hainich. Durch eine Führung wurden den ungarischen und Tabarzer Kameraden die dortige Natur eindrucksvoll näher gebracht. Besonders toll fanden die ungari-schen Kameraden die tolle Aussicht auf dem dortigen Aussichtsturm. All diese Eindrücke machten natürlich hungrig, so dass zum Mittag in den Biergar-ten des dortigen Forst-hauses Thiemsburg eingekehrt wurde. Bei Thüringer Küche konn-ten so gemeinsam die Eindrücke verarbeitet werden. Besuch auf dem Baumkronenpfad, Foto: Privat

Gut gestärkt ging es anschließend nach Weberstedt in das Trabant-Museum. Dort konnte man eine Vielzahl von umgebauten Trabants be-staunen. Besonders interessant fanden die ungarischen Kameraden ei-nen umgebauten Trabant als Feuerwehrfahrzeug mit einer kleinen Drehleiter.

Nach dortiger Besichtigung ging es am Nachmittag zum Kaffeetrinken wieder zurück nach Tabarz.

Bei einem gemeinsamen Abendessen der tabarzer und ungarischen Kame-raden im „Hotel zur Post“ sowie anschließendem gemütlichen Zusammen-sein in der dortigen „Postmarie“ ließ man diesen schönen Tag ausklingen.

Am Sonntagmorgen stand dann ein Besuch des Gottesdienstes in der Tabarzer Kirche im Zeichen der Feuerwehr auf dem Plan. In der Predigt dieses Gottesdienstes würdigte Pfarrer Kunze die selbstlose Arbeit der Feuerwehrkameraden. „Anderen Menschen zu helfen und seine eige-nen Bedürfnisse zurück zu stellen ist gerade in unserer heutigen Zeit ein hohes Gut“, so der Pfarrer Kai-Philipp Kunze. Nach der Predigt wurde anschließend durch den Pfarrer die Vereinsfahne gesegnet.

Im Anschluss an diesen Gottesdienst wurden aktuelle Gruppenfotos der Feuerwehr Tabarz gemeinsam mit der Partnerfeuerwehr aus Kecel gemacht.

Am Nachmittag sollte nach dem Mittagessen ein Besuch des Reitplat-zes erfolgen, auf dem eine Reitveranstaltung stattgefunden hat. Doch leider machte das zu dem Zeitpunkt schlechte Wetter diesen Plan zu Nichte. Erst als die Reitveranstaltung zu Ende war, kam die Sonne wie-der heraus, so dass die pferdebegeisterten Ungarn bei einem kurzen Besuch auf dem Reitplatz nur noch wenige Pferde zu sehen bekamen.

Den Rest des Nachmittages hatten die ungarischen Gäste Freizeit und konnten sich in aller Ruhe bei einem Spaziergang Tabarz und die schöne Umgebung anschauen.

Am Sonntagabend ließ man dann die beiden Tage bei Thüringer Rost-bratwurst gemeinsam noch einmal Revue passieren.

Leider gehen solch schönen Tage immer zu schnell vorbei. So dass nach dem Frühstück am Montagmorgen es wieder hieß Abschied zu nehmen.

Für alle beteiligten, den ungarischen, wie auch den tabarzer Kamera-den, waren es wunderbare Tage. Die ungarischen Gäste, und auch der ungarische Bürgermeister bedankten sich für die schönen Tage, sowie für die herzliche und freundliche Betreuung. Alle hoffen, dass man sich dann, wie schon zur Tradition geworden, im nächsten Jahr in Kecel wieder sieht, um dort anzuschließen, wo man nach den diesjährigen 3 schönen Tagen in Tabarz aufgehört hat.

Besonders möchte sich der Vorstand des Tabarzer Feuerwehrvereins für das Gelingen dieses Besuches bedanken:

beim „Hotel zur Post“, im „Cafe am Kurpark“, der Fleischerei Helm, der Bäckerei Kornhaß, dem Taxiunternehmen Rößler, bei der Gaststätte „Zur Linde“ in Fischbach, bei unserem Pfarrer Kai-Philipp Kunze, bei Herrn Ditter und Herrn Dr. Scholze, dem Tabarzer Partnerschaftsverein, sowie bei allen denen, die hier nicht aufgeführt wurden und zum Erfolg beigetragen haben.

Christian Theodor Stellv. Vereinsvorsitzender

Seite: 10 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Liebe Tabarzer Bürgerinnen und Bürger, liebe Tierfreunde, auch in dieser Ausgabe wieder ein kurzes Lebenszeichen des Vereins Tabarzer STRASSENTIGER e.V. , den es natürlich noch gibt, auch wenn wir in der „Tabarzer Bürger-Information“ diesmal noch nicht erwähnt wurden.

Erfreulicherweise sind seit der letzten Ausgabe der Rathausinformation sechs neue Vereinsmitglieder dazu gekommen, so dass wir jetzt 23 Mitglieder sind, was aber nicht heißen soll, dass wir keine neuen Mit-glieder mehr suchen!

Inzwischen wurden von unserem Verein 42 Katzen kastriert bzw. sterili-siert. Im Moment stehen unsere Fallen in der Karl-Kornhaß-Straße, wo uns Herr Bonsack seit Wochen hilft, die unzähligen Streuner einzufan-gen und sich nach den OPs weiter um sie kümmert.

An dieser Stelle deshalb auch ein herzliches Dankeschön an Herrn Bonsack und an Simone Reckziegel, die schon 30 Katzen zum

Tierarzt gebracht und wieder abgeholt hat, ohne etwas dafür ha-ben zu wollen. Allen anderen, die beim Fangen geholfen haben

und die mich „schnell mal“ zum Tierarzt gefahren haben, ein Dan-keschön. Ebenso danke ich ganz herzlich Herrn Joachim von

Menges für seine großzügigen Futterspenden, ohne diese wäre ei-ne Versorgung der Tiere gar nicht möglich.

Schwierig ist es für uns herauszufinden, ob in der Falle ein Streuner oder eine Hauskatze sitzt. Es wäre für uns sehr hilfreich, wenn Katzen mit Freigang durch ein Halsband oder ähnliches gekennzeichnet wären, denn wir möchten nicht, dass Tiere zu Schaden kommen.

Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, wo sich Streuner befinden. Auch wenn wir in diesem Jahr aus finanziellen Gründen nicht mehr viel tun können, (unser Ziel waren 20 – 30 Tiere pro Jahr), müssen wir pla-nen, wo und wann es weiter geht. Wer kann und möchte uns helfen, isolierte Schlafplätze für die Straßentiger zu bauen und sie an geeigne-ten Plätzen aufzustellen? Auch Material ist willkommen. Decken, Bett-wäsche und Handtücher werden auch gerne von uns genommen, um die Tiere besser versorgen zu können.

Neueste Informationen entnehmen Sie bitte dem Schaukasten auf un-serem Grundstück in der Untergasse 1 (gegenüber Eingang Konditorei Kornhaß)!

Zum Schluss möchte ich Sie alle darum bitten, den verstoßenen Tieren mehr Verständnis und Toleranz entgegen zu bringen, denn irgendwann hat es mit ein paar ausgesetzten Tieren angefangen, die dieses Schicksal bestimmt auch nicht wollten und letztlich sind wir Menschen die Ursache für diesen Zustand.

Ich würde mich sehr freuen, wenn noch mehr Tabarzer in unserem Verein mitmachen würden und Engagement zeigen, egal in wel-cher Form.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, rufen Sie an oder schreiben uns. Telefon 036259 – 61223, Mobil 0152 - 26287525 [email protected] www.tabarzer-strassentiger.jimdo.com

Auf ein gutes Miteinander, mit freundlichen Grüßen

Ihre Susi Normann-Fehr

125 JAHRE TABARZER SPORTVEREIN 1887 E. V.

An die Bürgerinnen und Bürger von Tabarz, an alle Vereine, Verwaltungen, Verbände, Werke, große und kleine Museen: Wussten Sie schon? Der Tabarzer SV 1887 e. V. begeht nach Adam Riese im nächsten Jahr sein 125-jähriges Jubiläum!

Ist das ein Grund zum Feiern, werden sich einige fragen und wir, das Or-ganisationskomitee zu diesem Anlass, möchten über gerade diese Ab-sicht informieren: „Es wird gefeiert, und zwar eine ganze Woche lang“.

Wenn man sich darüber bewusst wird, dass augenblicklich über 500 Mitglieder im Sportverein aktiv sind, die 125 Jahre Revue passieren lassen, kommt man eigentlich oder logisch zu dem Schluss, dass min-destens aus jeder Familie einer oder mehrere im Laufe der Zeit im Ver-ein Sport getrieben haben muss, das mit Freude und zum Teil großem Erfolg! Darauf können, dürfen und müssen wir doch stolz sein, oder?

Wir beabsichtigen im kommenden Jahr, voraussichtlich in der Zeit vom 01. September bis 10. September 2012, eine Jubiläumswoche zu ge-stalten, die einen Rückblick zu den Anfängen geben, Erinnerungen we-cken und die Gegenwart darstellen soll.

Ein Jahr ist lang und doch so kurz und deshalb brauchen wir Ideen, Bil-der, Dokumente, Banner, Texte, Geschichten, Reliquien aus vergange-nen Zeiten, die den Tabarzer Sport erinnernd nahe bringen. Mal ehrlich, da steht doch bestimmt eine über Jahre unbeachtete Kiste auf dem Bo-den, ein verstaubtes Fotoalbum liegt rum und Erinnerungen werden ab heute wieder wach! Genau die brauchen wir und rufen deshalb auf, al-les was Sie herauskramen oder finden, muss zu Dieter Hellmann (Sport-Hellmann) gebracht werden. Keine Angst, wir behandeln die wertvolle Zeitgeschichte von Ihnen mit Respekt, selbstverständlich ver-traulich, wahren Urheberrechte, geben gern eine Quittung zum Emp-fang und natürlich alles nach getaner Arbeit wieder zurück! Legen Sie bitte alles in einen Umschlag, Karton, Koffer oder Container und be-schriften ihn mit dem Absender und, wenn möglich, mit Informationen zum Material und ab zu Hellmann in die Lauchagrundstraße.

Natürlich nehmen wir auch Spenden, Naturalien, einfach alles, was un-sere auf die Festwoche ausgerichtete Arbeit unterstützt, sie erst mög-lich macht und hoffentlich zu einem lange in Erinnerung bleibenden Er-eignis werden lässt.

Auf geht’s, wir zählen auf Euch!

Alfred Stollberg u. Dieter Hellmann Im Auftrag der Organisatoren im Mai 2011

PARTNERSCHAFTSVEREIN TABARZ E. V.

WIR LEBEN DEN FRÜHLING NOUS VIVONS LE PRINTEMPS!

Anlässlich des zweiten Spindlerfestes im Ortskern Tabarz wur-de unsere Partnerstadt Vrigne aux Bois zu einer freundschaft-lichen Begegnung eingeladen. Neun Personen sind unserer Einladung nachgekommen und haben sich auf die Reise nach Tabarz gemacht.

Ein Teil der französischen Gäste verband ihren Aufenthalt mit einem Familienkurzurlaub im beschaulichen Thüringer Wald. Die Mitglieder des Partnerschaftsvereines Tabarz e.V. gestalteten, wie auch bei ver-gangenen Besuchen, ein interessantes, abwechslungsreiches Pro-gramm für ihre Freunde.

Foto: privat

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 11

Neben dem Spindlerfest und dem Frühlingsfest von Autohaus Meyer wurde ein Ausflug in die Region der Glasbläser zur Stadt Lauscha or-ganisiert. Bei einem Museumsbesuch vor Ort, einer Shoppingtour durch die Ausstellungsräume sowie einer Besichtigung der Glasbläserherstel-lung verbrachten wir einen gelungenen Tag.

Der anschließende Tanzabend im Festzelt in Tabarz sorgte für eine su-per Stimmung. Sprachliche Barrieren wurden in diesem Jahr kleiner, da einige Mitglieder des Partnerschaftsvereines ihre in vergangenen Jah-ren im Französischkurs gelernten Vokabeln anwenden konnten. An-sonsten waren selbstverständlich Hände und Füße willkommene In-strumente zur Verständigung untereinander.

Eine Fortsetzung folgt 2012 mit einem Gegenbesuch in den Ardennen. Bis dahin werden die Freundschaften untereinander mit Briefen, Anru-fen und E-Mail-Kontakten am Leben gehalten.

Au revoir und bis zum nächsten Mal.

E. Köllner Vorsitzende des Partnerschaftsvereins Tabarz e. V.

SPONTAN GEHOLFEN - HERZLICHEN DANK!

Vor einigen Tagen war Herrn Klaus-Dieter Steinbach, Vorsit-zender des Tabarzer Altschützenvereins, aufgefallen, dass sich das Spindlereck und das Kneipp-Becken in einem unordentli-chen Zustand befanden. Kurzentschlossen rief er einige seiner Schützen zusammen und startete einen spontanen Arbeitseinsatz.

Am Spindlereck wurde der Rasen gemäht und Laubberge vom letzten Herbst entfernt. „Denn wir meckern nicht nur, sondern packen auch mit an! Denn ein sauberer Ort liegt auch uns am Herzen.“, so der Kommentar des Herrn Steinbach.

Foto: privat

Für diesen spontanen Einsatz bedankt sich Bürgermeister Klemm recht herzlich bei allen Beteiligten!

JAGDGENOSSENSCHAFT UNTERSTÜTZT TABARZER JUGENDFEUERWEHR

Die Jagdgenossenschaft Tabarz hat am 08.06.2011 einen Scheck in Höhe von 300 EUR an die Jugendfeuerwehr Tabarz überreicht. Mit diesem Geld soll zielgerichtet die Anschaffung von Ausrüs-tungsgegenständen für die Jugendfeuerwehr unterstützt werden, so Joachim Helm und Frank Peter Filß von der Jagdgenossen-schaft Tabarz.

Die Jagdgenossenschaft auf dem Foto vertreten durch den Vorsitzenden Joachim

Helm und dessen Stellvertreter Frank Peter Filß

Die Tabarzer Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öf-fentlichen Rechts, in der die Eigentümer der Flächen einer Ge-meinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, Mitglied sind. In Tabarz umfasst dies eine Fläche von 428 ha.

Die jährlichen Einnahmen der Tabarzer Jagdgenossenschaft werden immer gemeinnützigen sowie sozialen Zwecken gespen-det. Vorsitzender seit der Gründung ist Joachim Helm.

Die Jagd auf oben genannten Flächen wird durch ortsansässige Jäger durchgeführt. Neben der Jagd gehören die Vermeidung von Wildschäden, sowie die Beseitigung von Unfallwild und die Winter-fütterung zu den Aufgaben der Jäger. Diese aufgeführten Aufgaben werden durch die Jagdgenossenschaft kontrolliert und beeinflusst.

Auf diesem Weg möchte sich auch nochmals die Tabarzer Ju-gendfeuerwehr und der Tabarzer Feuerwehrverein recht herzlich für die Unterstützung durch die Jagdgenossenschaft Tabarz be-danken.

Christian Theodor Stellv. Fw-Vereinsvorsitzender

BÜCHERREGAL VOLL?

Haben Sie auch immer zu wenig Platz in Ihrem Bücherregal? Dann haben wir eine gute Idee. Wir, der Bibliotheksförderver-ein Tabarz, wollen einen Kinderbücherbasar zu Gunsten der Tabarzer Bibliothek veranstalten und würden uns über Ihre gut erhaltenen Bücher,CD`s, u. s. w. als Spende freuen.

Abgeben können Sie Ihre Bücherspende ab sofort zu den Öffnungszei-ten der Bibliothek oder bei Frau Leistert in der Grundschule Tabarz.

Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen.

Der Vorstand des Bibliotheksfördervereins Tabarz

AUS DEN KINDERTAGESSTÄTTEN „KÄTHE KOLLWITZ“ - „VILLA KUNTERBUNT“

IM MAI BLÜHTE UNSEREN TABARZER KITAS WAS

Der Mai stand ganz im Zeichen der Natur.

In der Einrichtung „Käthe Kollwitz“ startete das Projekt „Wiesengeschichten“. Die Kinder beo-bachteten die Wiesen in der Einrichtung und näheren Umgebung ganz genau.

Was es da alles zu entdecken gab an Blumen, Kräutern und Krabbelge-tier. Sehr interessant. In einer Gruppe gestaltete jedes Kind ein tolles Herbarium und unsere Großen (die Schulanfänger) fanden bald ihre Lieblingswiese und jede Gruppe ihre Lieblingsblume: So die „Daumenlutscher“ den Lö-wenzahn, die Gruppe „Minz und Maunz“ die Sonnenblume, die Gruppe „Suppenkasper“ das Gänseblümchen und die Gruppe „Zappelphillip“ die Butterblume. Bald konnte man die Blumen überall entdecken. Sie wurden gemalt, gebastelt, besungen und gepresst. Höhepunkt und Ab-schluss aber war am Kindertag das große Blumenfest. Jede Gruppe gestaltete ein tolles Wettspiel, passend zu „ihrer“ Blume.

Foto: Frau Naujokat

Seite: 12 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

In der Kneipp Kita „Villa Kunterbunt“ waren die Früh-lingskräuter das bestimmende Thema in allen Grup-pen. Auf zwei verschiedenen größeren Kräuterwan-

derungen, auf das Alter der Kinder abgestimmt, konnten die Kinder viele bekannte, aber auch noch unbekannte Kräuter entdecken und sammeln. Gut ausgerüstet mit Lupe und Becher und kleinen Papiertüten ging es los.

Aber nicht nur die Kinder, sondern auch Erwachsene kamen in den Ge-nuss einer Kräuterwanderung. Frau und Undine Jacobs, Kräuterfrau vom Kneipp-Verein Tabarz, lud zu zwei Familien-Kräuterwanderungen ein. Das Interesse war groß. Man musste gar nicht weit laufen, bereits in der Nähe der Einrichtung wurden uns viele Kräuter, die Verwendung und Wirkung erklärt. Einfach und verständlich, eben familiengerecht. Und ehrlich, manchmal erkannten die Kinder schneller die Kräuter als mancher Erwachsene.

Nachlese: - Wir können aber auch sportlich: Anfang Mai nahmen 10 Kinder,

gemischt aus der Villa und der Käthe, am Sportwettkampf aller Kitas aus dem Kreis Gotha teil und belegten einen super tollen 17. Platz (von 39). Nochmal herzlichen Glückwunsch !

- Wir können aber auch gut rechnen! In beiden Einrichtungen wird die mathematische Vorbildung groß geschrieben. Regelmäßig ar-beiten alle Gruppen mit dem Zahlen- und Entenland, einem sehr

guten mathematischen Konzept für Vorschul-kinder. Nun wurden wir als 85. und 86. Einrich-tung bundesweit aus-gezeichnet und konn-ten Schilder anbringen, die zum Kindertag fei-erlich an den Fassaden der Einrichtungen „ent-hüllt“ wurden, denn ab sofort dürfen sich beide Kitas „Zahlenfreunde“

Foto: Frau Kühnel nennen.

Die Teams der zwei Tabarzer Kitas Birgit Neunes Einrichtungsleitung

AUS DEM SCHULLEBEN

REGELSCHULE „AM INSELSBERG“ BIENVENUE IN TABARZ

Zum wiederholten Mal erklangen in Tabarz die fröhlichen Stimmen französischer Jugendlicher aus Hucqueliers. Vom 06. bis 11. April wurden die Schüler von ihren deutschen Freunden der Regelschulen Catterfeld, Friedrichroda und Tabarz beher-bergt, um gemeinsam erlebnisreiche Tage zu verbringen.

Neben dem offiziellen Programm, das die Schüler nach Weimar, Gotha und in die Marienglashöhle führte, organisierten die deutschen Gastfa-milien weitere interessante Ausflüge, z.B. zur Wartburg, zum Baumkro-

nenpfad und nach Erfurt.

Zwischen den deutschen und französischen Schü-lern der achten bis zehn-ten Klassen gab es schon vorher rege Email-kontakte, einige Freund-schaften bestehen schon seit dem letzten Besuch in Frankreich.

Vor der Tabarzer Regel-schule - Die deutschen Schüler mit ihren französischen Gästen, Foto: S. Mai

Doch diese Reise wäre nicht zustande gekommen ohne die Zusam-menarbeit mit den Gemeinden. Hierbei gilt unser Dank der Vorsitzen-den des Partnerschaftsvereins Tabarz e.V., Frau Evi Köllner und ihren Mitstreiterinnen, die mit der Organisation des Abschlussabends am 10.04.2011 einen würdigen Abschluss des Austausches ermöglichten.

Nun heißt es warten und weiter in Kontakt bleiben, ehe es wahrschein-lich Anfang Oktober zum 3. Gegenbesuch nach Nordfrankreich geht.

A.Czerwinka S.Mai

EXKURSION ZUR KINDERKULTURMESSE

Am 12. April 2011 unternahmen die 5. und 6. Klasse der Regel-schule „Am Inselsberg“ Tabarz eine Exkursion zur Kinderkult-messe auf dem Messegelände Erfurt.

Was ist Kinder-Kult? – das sind 20 Erlebniswelten mit über 100 Akti-onsbereichen für Kinder und Jugendliche zum Staunen, Entdecken, Ausprobieren und selbst aktiv werden.

Die zahlreichen Aktionen sollen Begeisterungen und Interesse für neu-es Wissen und neue Hobbies wecken. Auch unsere Schüler beteiligten sich an vielen Stationen, so nahm die 5. Klasse eine Musik-CD auf, die Klasse 6 a erkundete den menschlichen Darm, indem sie durch einen Modelldarm laufen durften. Die Klasse 6 b hatte als Thema das 3D-Wunderland,wo sie eine neue Software für Kinder ausprobierten.

Es war für alle ein erlebnis- und abwechslungsreicher Unterrichtstag. Vielleicht hat ja der ein oder andere eine neue Freizeitbeschäftigung für sich entdeckt.

Justin Geronimo Schack

Klasse 6 b, Regelschule “Am Inselsberg“ Tabarz

EINE GANZ BESONDERE EXKURSION ZUR

BAUSTELLE DES KINDERHOSPIZES

Am 02.05.2011 unternahmen wir, die Klasse 5 der Regelschule “Am Inselsberg„ Tabarz, eine ganz besondere Exkursion. Wir fuhren nach Tambach-Dietharz ins Kinderhospiz.

Um 7:00 Uhr trafen wir uns mit unseren Betreuern (Herr Albrecht, Frau Bauer, Frau Wiegand) an der Bushaltestelle. Der Bus fuhr um 7:19 Uhr

los, in Georgenthal mussten wir umsteigen. Ein kleines Stück sind wir trotzdem noch gelaufen. Als wir ankamen, wurden wir freundlich von Herrn Ehrentraut, einem der vier Vorstandsvorsitzen-den des ehrenamtlichen Vereins, empfangen. Er hat uns als erstes einen Film vom Bau des Kin-derhospizes gezeigt.

Die Klasse 5 mit ihren Lehrern und Herrn Ehrentraut vor der Baustelle in Tambach-Dietharz, Foto: Frau Wiegand

Der Bau hat bis jetzt über 3 Millionen Euro gekostet. Davon haben die Kindergärten aus Tabarz, die Grundschulen aus dem Emsetal und Ta-barz sowie die Regelschule aus Tabarz insgesamt 13.224 Euro durch einen Benefizlauf, der im September 2010 auf dem Sportplatz stattfand, gespendet. Es setzten sich aber auch viele Prominente für das Hospiz ein, denn es wird noch viel Geld benötigt, bis sich die schwerkranken Kinder mit ihren Familien hier erholen können. Schon allein das Haupt-zimmer (der größte Raum) hat 2,5 Millionen Euro gekostet. Wir konnten das fast fertiggestellte Bewegungsbad besichtigen. Im Dezember 2011 soll alles soweit fertig sein.

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 13

Nach dieser interessanten Führung durch den Rohbau des Hospizes begann unsere eigentliche Wanderung nach Friedrichroda mit kleinen Umwegen. Von dort ging es das letzte Stück mit dem Bus nach Hause. Am nächsten Tag hatten fast alle von uns Muskelkater, trotzdem hat es uns Spaß gemacht! Wir hoffen, dass das Kinderhospiz bald fertig gestellt wird und sich die Eltern mit Ihren Kindern dort ausruhen können.

Niklas Frauenberger Klasse 5

PERTHES-GYMNASIUM

PERTHES-GYMNASIUM FEIERT GEBURTSTAG

Seit nunmehr 20 Jahren kann in der Stadt Friedrichroda das Abitur abgelegt werden. Gegründet 1991 als Gymnasium „Am Körnberg“, fusioniert mit der ehemaligen Salzmannschule, ent-lässt es seit einigen Jahren als Perthes-Gymnasium seine Ab-solventen in den „Ernst des Lebens“.

Vom 19.-24.9.2011 ist eine Festwoche geplant, die mit vielen Höhe-punkten auf das aufmerksam machen möchte, was in den letzten 20 Jahren im und um den „Betonklotz“, wie die SchülerInnen teils liebevoll, teils spöttisch ihre Schule nennen, herum passierte.

So wird am Freitag, dem 23.9.2011, ein Festakt zum Schuljubiläum stattfinden, bei dem auch die Jubiläumsausstellung, die derzeit von Lehrern und Schülern vorbereitet wird, feierlich eröffnet werden soll.

Am Samstag, dem 24.9.2011, warten gleich mehrere Highlights auf die Besucher und wir hoffen, dass sie gut angenommen werden. Von 10 – 14 Uhr findet auf dem Schulgelände der „Tag der Berufe“ statt, bei dem sich SchülerInnen ab Klasse 9 mit ihren Eltern über vielfältige Ausbil-dungs- und Studienangebote informieren können. Zeitgleich steigt in der Körnberg-Turnhalle ein Absolventen-Volleyballturnier. Sportliche Aktivitäten bestimmen seit 20 Jahren unseren Schulalltag, nicht um-sonst trägt unser Gymnasium den Titel „Bewegungsfreundliche Schule“, und so werden sicher wieder viele Jahrgangsteams gegeneinander an-treten. Wer nicht selbst aktiv ins Geschehen eingreifen will, ist aber zum Anfeuern der einzelnen Mannschaften ebenso herzlich willkommen wie die aktiven und aktiv gebliebenen Sportler. Im Schulhaus kann man sich an diesem Tag natürlich auch in der Ausstellung davon überzeu-gen, dass 20 Jahre gesellschaftliche Entwicklung auch 20 Jahre Schul-entwicklung bedeuten. Auf mehreren Thementafeln sollen 20 Jahre Schulgeschichte lebendig werden.

Der absolute Höhepunkt wird aber der Jubiläumsball am Samstag-abend im Ahorn Berghotel sein. Er soll 20 Uhr beginnen, Einlass ist ab 19 Uhr. Der Kartenvorverkauf startet in wenigen Tagen in der Touristin-formation Friedrichroda.

Im Jubiläumsjahr sind weiterhin Vorträge zu vielfältigen Themen ge-plant. Dazu werden wir zu gegebener Zeit genauer informieren. Alle wichtigen Bekanntgaben finden sich natürlich auch auf unserer Home-page unter www.perthes-gymnasium.de Pünktlich zur Festwoche soll auch eine Jubiläumsausgabe unserer Schülerzeitung „Durchblick“ erscheinen, die ebenfalls die 20 Jahre Gymnasium in Friedrichroda Revue passieren lassen will. Unsere Re-dakteure freuen sich über ideenreiche Zuarbeiten. Wer sich noch an Begebenheiten seiner Schulzeit erinnern kann und andere daran teilha-ben lassen möchte, ist eingeladen, an der Gestaltung der Jubiläumsau-sgabe aktiv mitzuwirken. Wir freuen uns über viele Zuschriften, auch über Dokumente und Erinnerungsstücke aus der Schulzeit, die die Aus-stellung bereichern könnten. Diese können per Post an das Perthes-Gymnasium, Engelsbacher Weg 13, 99894 Friedrichroda oder per Mail an [email protected] gesendet werden.

Wir wünschen uns schon jetzt eine gelungene Festwoche mit vielfälti-gen Aktivitäten sowie Platz für Begegnungen und den Austausch – hof-fentlich nur positiver – Erinnerungen.

Angela Schwarz, Redaktion "Durchblick

JUGENDPFLEGER ANDREAS SCHULTZE INFORMIERT

OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT IN DEN

GEMEINDEN TABARZ UND EMSETAL

Seit dem 01.04.1999 bin ich, Andreas Schultze, als Jugendsozi-alarbeiter beim Kreisjugendring Gotha e.V. angestellt. Anfäng-lich betreute ich nur Tabarz, 2003 kam dann die Gemeinde Em-setal dazu. Die Hauptziele der offenen Kinder und Jugendarbeit sind, junge Menschen in ihrer sozialen und individuellen Ent-wicklung zu fördern und ihnen bei der Lebensweltorientierung beratend zur Seite zu stehen. Die Inhalte der Jugendarbeit set-zen sich deshalb auch aus vielen verschiedenen Aufgabenberei-chen zusammen, die sich am jeweiligen Bedarf orientieren.

Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Betreuung der Jugendclubs in Tabarz, Schmerbach, Winterstein und Fischbach. Als Jugendsozialarbeiter bin ich Ansprechpartner für die zum Teil selbst organisierten Jugendclubs. Ein selbst organisierter Jugendclub ist kein jederzeit betreuter Jugend-club. Es gibt Schlüsselverantwortliche, die selbstständig den Jugend-club öffnen dürfen und altersversetzte Öffnungszeiten.

Als Jugendsozialarbeiter der Gemeinden kann ich nur eine Kontrollfunk-tion übernehmen, da ich die Clubs in vier Ortschaften betreue und dar-über hinaus noch andere Aufgaben habe. Der Jugendclub ist ein öffent-licher Raum, in dem das Jugendschutzgesetz gilt. Sie können sich si-cher vorstellen, dass es für die verantwortlichen Jugendlichen fast un-möglich ist, durchzusetzen, dass sich jeder Clubbesucher an die Re-geln hält, zumal die Clubs auch von auswärtigen Jugendlichen besucht werden.

Doch sollten wir nicht vergessen, dass ein selbst organisierter Jugendclub den Jugendlichen auch Chancen bietet. Der Jugendclub ist oft der einzige Treffpunkt für Jugendliche mit anderen jungen Menschen. Der Umgang untereinander fördert ihre Persönlichkeitsentwicklung. Sie lernen nicht nur ihre Bedürfnisse zu erkennen und zu äußern, sondern auch eigenverant-wortlich danach zu handeln. Der Umgang untereinander fördert ihre Iden-titätsfindung, ihre Kritikfähigkeit und stärkt die Gemeinschafts- und Grup-penfähigkeit, wenn auch im unterschiedlichen Maße.

In Kooperation mit der Regelschule „Am Inselsberg“ und dem Kinder-heim Tabarz / Klostermühle biete ich montags in der Turnhalle in Schwarzhausen von 17-19 Uhr Freizeitsportangebote wie z. B.: Fuß-ball, Hockey, Volleyball und Basketball an. Regelmäßig finden Abspra-chen mit der Direktorin Frau Geißler statt. Hier werden gemeinsame Pro-jekte wie z. B. der gemeinsame Besuch des Ausbildungsbetrieb Bosch in Eisenach am 14.04.2011 zum Girlsday besprochen oder auch die Unter-stützung der erlebnispädagogischen Paddeltour auf der Werra mit der Klasse 8. Weitere Projekte in Zusammenarbeit mit der Regelschule sind in der Planungsphase z. B. ein Projekt zum Thema Mobbing.

Seit Februar 2011 findet neu, eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Grundschule in Tabarz statt. Dienstags biete ich die AG Brettspiel-füchse (Mühle, Dame, Schach) in der Grundschule an. Am 01.07.2011 wird es ein Mitmachwettbewerb im Schwimmbad in Winterstein, geplant durch mein Regioteam, für die beiden Grundschulen Tabarz und Schwarzhausen unter meiner Leitung geben.

Im Rahmen der gemeinwesenorientierten Jugendarbeit unterstütze ich die Gemeinden und Vereine bei Kinderfesten mit Spielaktionen, der Hüpfburg und dem Spielmobil des Kreisjugendringes. So konnte ich z. B. beim Kinderfest zu 125 Jahren SV Emsetal, beim Kinderfest zum Mountainbikemarathon im Lauchagrund, beim Spindlerfest in Tabarz sowie beim Brunnerfest in Schmerbach mit vielen Kindern, Eltern und interessierten Gästen ins Gespräch kommen. Für den Sommer 2011 sind noch weitere Kinderfeste geplant.

Die Planung und Durchführung von Kurzfreizeiten und Ferienfreizeiten gehört ebenfalls zu meiner Arbeit. So findet jedes Jahr auf der Werra eine Schlauchboottour für Kinder und Jugendliche statt. In den Som-merferien betreue ich in Friedrichroda nun schon zum 12. Mal die kleine Jungengruppe in einem Kinderferienlager des Kreisjugendring Gotha.

Seite: 14 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Ein gute Tradition ist auch der Austausch im Rahmen der Deutsch–Französischen Freundschaft Emsetal-Hucqueliers. In diesem Jahr or-ganisiere und betreue ich die Ferienfreizeit in Winterstein mit deutschen und französischen Jugendlichen in den Sommerferien.

Zu meinen Aufgabengebiet gehört aber auch die Unterstützung von Vereinen, so biete ich regelmäßig meine Unterstützung z.B. dem Verein „Tabarz kreativ“ e. V. z. B. bei der Umsetzung des Projektes Zeiten-springer des Landesjugendamtes an. Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind neben Bürotätigkeit, Weiter-bildungen, Fachtage, Einzelfallhilfe, die Kooperation mit dem Jugend-amt Gotha und die Unterstützung von landkreisweiten Aktionen für Kin-der und Jugendliche des Landkreises Gotha.

Dies kann nur ein kleiner unvollständiger Einblick in meine Arbeit sein. Den Jugendlichen ein Ansprechpartner sein, der ihnen lebensprakti-sche Dinge mit auf den Weg gegeben hat, z. B. Arbeit / Lehrstelle zu suchen und nicht aufzugeben, Verantwortung zu übernehmen, prakti-sche Dinge – Holz hacken, Malern, Streichen, usw. sind Ziele für meine Arbeit. Gerne bin ich auch für neue Ideen und Projekte offen und unter 01634713901 telefonisch erreichbar.

Andreas Schultze Jugendsozialarbeiter

Foto: Andreas Schultze, Jugendpfleger

AKTUELLE ANGEBOTE

IHRER TABARZER BIBLIOTHEK:

Die Urlaubszeit ist nicht mehr weit. Ein Buch oder auch gleich mehrere gehören ganz bestimmt auch in Ihr Reisegepäck. Aber auch für die schönen Sommerabende unterm heimischen Ap-felbaum ist das richtige Buch die beste Möglichkeit zum Ent-spannen. Dazu möchte ich Ihnen einige Angebote machen und die wichtigsten Neuanschaffungen der letzten Monate der Kur- und Gemeindebibliothek Tabarz vorstellen.

Romane

A. Geiger „Der alte König in seinem Exil“, E. Heidenreich „Nero Corle-one kehrt zurück“, S. Hustvedt „Der Sommer ohne Männer“, L. Riley „Das Orchideenhaus“, D. Heldt „Ausgeliebt“, J. Lennox „Der einzige Brief“/“Picknick im Schatten“, H. Garner „Das Zimmer“, J. Picoult „Zer-brechlich“, C. Link „Schattenspiel“, S. Lark „Das Gold der Maori“/“Im

Schatten des Kauribaums“

Biographien/Sachbücher

A. Kieling „Ein deutscher Wandersommer“, L. Scherzer „Immer gera-deaus. Zu Fuß durch den Osten Europas“, G. Wallraff „Aus der schö-

nen neuen Welt“, W. Kohl „Leben oder gelebt werden“, St. Hawking

„Eine kurze Geschichte der Zeit“ Reiseführer: „Mecklenburg. Seenplatte“, „Mark Branden-

burg“,“Erzgebirge. Vogtland“, „Harz“, “Bayer. Wald“, “Oberitalien. Seen“, „Niederlande“, “Schweden“, “Kulturführer Italien, „Nationalpark Hainich“ „Der große Gartenplaner“ (inkl. CDR)

Historische Romane

O. Pötzsch „Die Henkerstochter“, S. Ebert „Blut und Silber“, P. Gra-eme-Evans „Der Eid der Heilerin“.. (3 Bde.), J. Auel „Ayla und das Lied

der Höhlen“ (Bd. 6)

Krimis/Thriller

Klüpfel/Kobr „Schutzpatron“, S. Beckett „Tiere“, A. Franz „Tod eines Lehrers“, C. Läckberg „Die Totgesagten“/“Die Eisprinzessin schläft“, J. Theorin „Nebelsturm“, U. Muhr „Kinderspiel“, J.C. Grange „Das Herz der Hölle“, D. Preston „Fever“, C. McFadyen „Die Blutlinie“, M. Feth

„Sommerfänger“

Jugendbücher

P.C. Cast „House of night“ (alle Bde.), “Witch” (Bde. 1-12), S. DeMari

“Der letzte Elf”

Kinderbücher

J. Kinney „ Greg´s Tagebuch“ Bde. 1-5), „Pferde und Ponys. Reiten lernen“, „Ein Zwilling kickt selten allein“, C. Funke „Potilla und der Müt-

zendieb“, „Tiere an Flüssen und Seen“, „Licht an! – Nachts im Garten“, „Die Welt der Musik“ (Tiptoi- das audiodigitale Lernsystem), F. Lenk „Krimigeschichten zum Mitraten“, L. Chapman „Reihe Sternen-

schweif“(Bde. 1-8)

Hörbücher

D. Nuhr „Ich bin´s nuhr“ D. Heldt „Urlaub mit Papa“ S. Ebert „Blut und Silber“/“Das Geheimnis der Hebamme“

„Das gläserne Paradies“ „Der Da Vinci Code wird entschlüsselt“ „Tinkerbell“

Kinderhörbücher:

aus den Reihen TKKG, Fünf Freunde, Hexe Lilli, Bibi und Tina

DVDs

Eat, pray, love“, Black Swan“, „Toy Story 3“, „H. Potter und die Heilig-tümer des Todes“, „Percy Jackson“, „Sams in Gefahr“,“Asterix u. Obelix gegen Caesar“, „Tiere im Zoo“, „Die Chroniken von Narnia 3“,“Konferenz der Tiere“, „Cats and Dogs“, „Robin Hood“, „ Freche Mädchen 2“, „“Briefe an Julia“, „Coco Chanel“, „Albert Schweitzer“, „Mit dir an meiner Seite“, „Der Pianist“, „Haben Sie das von den Morgans gehört“, „Die Legende der Wächter“

Konsolenspiele

Wii Party (Wii), Mario SportsMix (Wii), Mario & Sonic bei den Olymp. Winterspielen (Wii), Looney Tones Acme Arsenal (Wii), Pokemon. Schwarze Edition (Nintendo DS), Animal Crossing. Wild world (Ninten-do DS), Animal Life. Dinosaurier (Nintendo DS), New Super Mario Bros (Nintendo DS), Fritz und Fertig. Schach lernen u. trainieren (Nintendo DS)

Einen schönen Sommer mit vielen interessanten Büchern, Hörbü-chern, Spielen und anderen interessanten Dingen wünscht Ihnen Ihre Bibliothekarin

Carola Weiß

TWG mbH Kurverwaltung Tabarz

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 15

VORERST KEINE GRUNDHAFTE SANIERUNG

DER INSELSBERGSTRAßE IN TABARZ

Herr Christian Theodor, Fraktionsvorsitzender im Tabar-zer Gemeinderat und zugleich 1. Beigeordneter hat sich nach den Plänen zur Sanierung der Inselsbergstraße er-kundigt. Lesen Sie hier seine Anfrage und die Antwort vom Thüringer Verkehrsministerium: Die Inselsbergstraße in Tabarz ist seit vielen Jahren ein Sanie-rungsfall. Durch den diesjährigen harten Winter, den Schwerlast-verkehr durch den ansässigen Steinbruch und den Fernverkehr über den Inselsberg haben die Autofahrer ihre liebe Not, ohne Kontakt mit einem der vielen Schlaglöcher und Risse mitten auf der Fahrbahn den Ortsausgang zu erreichen. Das Land Thürin-gen ist als Straßenbaulastträger für diese Straße verantwortlich (TA/TLZ berichtete). Um auf diesen Zustand aufmerksam zu ma-chen und diesen zu ändern, schrieb ich Thüringens Verkehrsmi-nister Christian Carius (CDU) persönlich an.

In der nun erfolgten Antwort des Thüringer Verkehrsministeriums wird angeführt, dass der Zustand der Inselsbergstraße bekannt ist, eine unmittelbare Verkehrsgefährdung aber laut des zuständi-gen Straßenbauamtes Mittelthüringen nicht besteht. Die im Winter aufgetretenen Schlaglöcher sollen in Kürze beseitigt werden, so-fern dies noch nicht bis zum heutigen Tag erfolgt ist.

Der benannte Schwerlastverkehr zum Tabarzer Steinbruch ist laut Ministerium Wirtschaftsverkehr im Rahmen des Gemeinge-brauchs öffentlicher Straßen, der, wenn er gemäß Straßenver-kehrszulassungsverordnung (StVZO) durch zugelassene Fahr-zeuge erfolgt, keiner weiteren Genehmigung bedarf.

Das Verkehrsministerium führt weiter aus, dass in der Ortslage Tabarz in der Vergangenheit zahlreiche Aufgrabungen durch Ver-sorgungsunternehmen stattgefunden haben, die zusammen mit den Flickstellen den Fahrkomfort erheblich beeinträchtigen. Be-reits in der im Jahr 2008 von der Straßenbauverwaltung durchge-führten Zustandserfassung- und bewertung wurde der dringende Handlungsbedarf festgestellt. Da aber bei etwa 50 % der Landes-straßen in Thüringen ein ähnliche hoher Schädigungsgrad vor-liegt, ist, mit Blick auf die im Landeshaushalt zur Verfügung ste-henden Finanzmittel, Abhilfe jedoch nur schrittweise möglich.

In diesem Zusammengang soll das Straßenbauamt Mittelthürin-gen noch in diesem Jahr Gespräche mit der Gemeinde Tabarz zur Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen auf der In-selsbergstraße aufnehmen. Leider konnte über den Umfang und den Zeitraum dieser Maßnahmen derzeit noch keine Aussage von Seiten des Verkehrsministeriums gemacht werden. Ich werde aber trotz der jetzigen Antwort das Thema „Inselsbergstraße“ nicht aus den Augen verlieren, und mich weiterhin für eine Ver-besserung der Verkehrssituation einsetzen.

BUNDESWETTBEWERB

„FIT IM ALTER“ 2011

Das Motto des Bundeswettbewerbs 2011 lautet „Fit im Alter: Eigenverantwortung fördern, Angebote schaffen - gemeinsam für abwechslungsreiches Essen und Trinken, mehr Bewegung und Mundgesundheit“.

Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Akteure in der Arbeit mit älteren Menschen, die in ihrem beruflichen Umfeld oder in der ehren-amtlichen Arbeit mit Seniorinnen und Senioren regelmäßig einen Beitrag zur Gesundheitsprävention älterer Menschen leisten. Es werden Aktivitä-ten prämiert, die Informationen zur Erhaltung von Gesundheit und Selbstständigkeit vermitteln und darauf abzielen, ältere Menschen zu ei-ner gesunden Lebensweise zu motivieren. Die Angebote im Alltag oder

bei regelmäßigen Treffen von Seniorengruppen sollten ein ausgewoge-nes Speiseangebot, Bewegungsübungen zur Erhaltung der Selbststän-digkeit und Hinweise zu einer optimierten Mundpflege beinhalten.

Die Sieger des Bundeswettbewerbs erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 4.000 €, gestiftet vom Generali Zukunftsfonds.

Bewerbungsschluss ist der 30. August 2011.

Mit diesem Wettbewerb unterstützt die BAGSO, die Bundesarbeitsge-meinschaft der Senioren-Organisationen, IN FORM, Deutschlands Initiati-ve für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Die Frage, was man tun kann, um möglichst lange gesund zu bleiben und seine Selbstständigkeit zu Hause zu erhalten, beschäftigt nicht nur ältere Menschen. Seit vielen Jahren werden die Einflussfaktoren für die Gesundheit im Alter wissen-schaftlich erforscht. Es hat sich gezeigt, dass vor allem eine gesunde Le-bensführung eine große Rolle spielt. Dazu gehören in erster Linie:

eine ausgewogene Ernährung ausreichend Bewegung Vermeidung von Dauerstress Verzicht auf Rauchen und, wenn überhaupt, ein maßvoller Alkoholkonsum.

Oftmals scheint es schwierig, lieb gewonnene Verhaltensweisen zu än-dern. Es kostet immer wieder Aufmerksamkeit und Überwindung, aus-reichend Gemüse, Obst und Vollkornprodukte in den täglichen Speise-plan einzubauen. Oft fällt es schwer, die geforderte zusätzliche körperli-che Bewegung zur Erhaltung von Muskelkraft, Ausdauer, Balance und Beweglichkeit im Alltag umzusetzen.

Obwohl das Wissen und die Einsicht vorhanden sind, verfallen wir im-mer wieder in unsere Gewohnheiten. Gute Vorsätze allein umzusetzen, ist besonders schwer. In einer Gruppe fallen kleine Schritte zu einer ge-sunden Ernährung und zu mehr körperlicher Aktivität leichter und das gemeinsame Kämpfen macht mehr Freude.

Informationen und Anmeldeunterlagen zum Bundeswettbewerb stehen unter www.bagso.de bzw. unter http://projekte.bagso.de/fit-im-alter/bundeswettbewerb.html zur Verfügung. Sie können auch telefonisch (0228 / 24 99 93 22), per Fax (0228 / 24 99 93 20) oder schriftlich (BAGSO e.V., Bonngasse 10, 53111 Bonn) angefordert werden. Die BAGSO vertritt über ihre mehr als 100 Verbände etwa 13 Millionen ältere Menschen in Deutschland. Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) Pressereferat – Ursula Lenz Bonngasse 10, 53111 Bonn E-Mail: [email protected]

- amtlicher Teil -

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE

24. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 13.04.11

24. Gemeinderatssitzung vom 13.04.2011

Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 278/2011 Beschluss – Bebauungsplan Sondergebiet „Klinik am Rennsteig“ – Abwägung Beteiligung TÖB und erneute Offenlage in der Zeit vom 08.11. bis 10.12.2010

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die nachfolgende Abwägungsübersicht zeigt die wesentlichsten Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.11. bis 10.12.2010. Der Gemeinderat bestätigt die in dieser Übersicht formulierte Wertung der vorliegenden Anregungen.

Seite: 16 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

2. Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung/Bewertung mitgeteilt werden.

3. Die nachfolgende Abwägungsübersicht wird Bestandteil dieser Ab-wägungsentscheidung.

Beschluss Nr. 279/2011 Beschluss – Neufassung der Satzung für die Benutzung der öf-fentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Tabarz (Ent-wässerungssatzung – EWS)

Die Satzung wird im amtlichen Teil dieser Ausgabe unter „Bekanntma-chungen des Gemeindewerkes“ veröffentlicht.

Beschluss Nr. 280/2011 Beschluss – Löschwasserkonzept und -versorgung

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses:

1. Dem Löschwasserkonzept für die Gemeinde Tabarz zur Grundver-sorgung mit Löschwasser im Brandfall in Verpflichtung des § 3 Abs. 1, Nr. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) wird zugestimmt.

2. Nach § 7, Nr. 1 und 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung erfolgt die Entnahme von Trinkwasser für Übungszwecke durch die Feu-erwehr und im Brandfall sowie der investive Mehraufwand zum Zwecke der Löschwasserversorgung unentgeltlich.

Beschluss Nr. 281/2011 Beschluss – Sanierung Stadtkern – Verwendung der Fördermittel – Abbruch Gebäude Reinhardsbrunner Str. 36 und Herrichten Parkplatz

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Ordnungsmaßnahme zum Abbruch der alten Fleischerei Reinhardsbrunner Straße 36 sowie des anschließenden Errichtens eines Parkplatzes wird zugestimmt.

2. Aus dem Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden Fördermittel für die Baumaßnahme eingesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag im Thür. Landesverwaltungsamt zu stellen.

Beschluss Nr. 282/2011 Beschluss – 2. Überarbeitung Rahmenplan „Am Mönchhof“ - Än-derungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:

Der Rahmenplan Stand 09/2006 wird fortgeschrieben und angepasst. Die Kosten sind nach dem Verursacherprinzip durch die Wohnungsge-sellschaft/en zu tragen.

Beschluss Nr. 283/2011 Beschluss – 1. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Tabarz – Abwägung frühzeitige Beteiligung TÖB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.05.2010

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die nachfolgende Abwägungsübersicht zeigt die wesentlichsten Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 17.05.2010. Der Gemeinderat bestätigt die in dieser Übersicht formulierte Wertung der vorliegenden Anregungen.

2. Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung/Bewertung mitgeteilt werden.

3. Die nachfolgende Abwägungsübersicht wird Bestandteil dieser Abwägungsentscheidung.

Beschluss Nr. 284/2011 Beschluss – Neuwahl Schiedsperson im Jahr 2011

Der Gemeinderat beschließt:

Herr Jürgen Kehl wird als stellvertretende Schiedsperson gewählt.

25. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 22.06.11

25. Gemeinderatssitzung vom 22.06.2011

Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Beschluss Nr. 295/2011 Bericht über den Sachstand der Beantragung der Fördermittel zum Neubau Kindergarten – Bund-Länder-Programm „Kleine Städte und Gemeinden - Kooperationsvertrag mit umliegenden Kommunen

Der Gemeinderat beschließt:

1. Dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung zur Nutzung der Kindertagesstätten wird zugestimmt und dem Protokoll beige-fügt.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen solchen Vertrag mit den Kommunen Friedrichroda, Emsetal und Brotterode abzu-schließen.

Beschluss Nr. 296/2011 Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet „Erweiterung Baumarkt BAUSPEZI“; Aufstellungsbeschluss und Erörterung des Planungs-konzeptes (§ 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Bürgerbeteiligung)

Der Gemeinderat beschließt:

1. Für das Gebiet „Erweiterung Baumarkt BAUSPEZI " wird ein vorha-benbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 869/3 in der Flur 7 sowie die Flurstücke 1107/1, 1109/7, 1109/9, 1109/10 und 1109/12 in der Flur 9 der Gemarkung Tabarz.

2. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

3. Mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tabarz am 22.06.2011 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

4. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

5. Im Vorfeld der Aufstellung des vorhabenbezognenen Bebauungs-planes wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet werden und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vorliegen.

6. Die Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft GbR, Jägerstraße 7, 99867 Gotha, ist mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durch den Vorhaben-träger beauftragt.

7. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss Nr. 297/2011 Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet „Erweiterung Baumarkt BAUSPEZI“; Billigung und Offenlage

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) „Erweiterung Baumarkt BAUSPEZI“ in der Gemeinde Tabarz (als Anlage beigefügt) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 15.06.2011gebilligt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) „Erweiterung Baumarkt BAUSPEZI" in der Gemeinde Tabarz sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verb. mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor. Die Offenlage findet in der Zeit vom 18.07.2011 bis 19.08.2011 statt.

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 17

3. Der Öffentlichkeit wird durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Ge-legenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen und Bedenken können nur innerhalb der Frist vorgetragen werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht vorgetragen wurden, bleiben bei der Abwägung und Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.´

4. Ein Antrag nach § 47 VWGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen-dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

5. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung be-rührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verb. mit § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB. Die Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans zu unterrichten.

6. Der Beschluss sowie Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. 298/2011 Beschluss – Bebauungsplan Sondergebiet „Klinik am Rennsteig“ - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat beschließt:

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet „Klinik am Rennsteig" der

Gemeinde Tabarz

1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2009 statt. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen im Zusammenhang mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat der Gemeinderat entsprechend der Abwägungsentscheidung vom 19.05.2010 geprüft. Die Abwägungsübersicht mit Entscheidung wird zum Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2. Die öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 19.07. – 20.08.2010. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen aus der Offenlage hat der Gemeinderat entsprechend der Abwägungsentscheidung vom 27.10.2010 geprüft. Die Abwägungsübersicht mit Entscheidung wird zum Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

3. Die erneute öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 08.11. – 10.12.2010. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen aus der Offenlage hat der Gemeinderat entsprechend der Abwägungsentscheidung vom 13.04.2011 geprüft. Die Abwägungsübersicht mit Entscheidung wird zum Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

4. Entsprechend der Abwägungsübersichten vom 07.04.2010, 06.09.2010 und 22.02.2011 wurden die beschlossenen Ergänzungen und Abänderungen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet und die zur Genehmigung einzureichende Planfassung mit Januar 2011 gekennzeichnet.

Der Gemeinderat beschließt den oben genannten Bebauungsplan Sondergebiet „Klinik am Rennsteig“ in seiner Fassung vom Januar 2011 nach § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus

Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen als Satzung.

5. Die zugehörige Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht Stand Januar 2011 werden gebilligt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Sondergebiet „Klinik am Rennsteig“ zur Genehmigung im Landratsamt Gotha einzureichen.

Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskünfte verlangt werden können.

Beschluss-Nr.: 299/2011 Beschluss – Fortschreibung Sportstättenleitplan des Landkreises Gotha

Der Gemeinderat beschließt:

Die im Rahmen der Fortschreibung des Sportstättenrahmenleitplanes des Landkreises Gotha 2012-2016 werden aufgrund der Empfehlun-gen des Tabarzer Sportvereins 1887 e.V. folgenden Maßnahmen be-schlossen: 1. Bau eines Dressurviereckes auf dem vorhandenen Reitplatz des

Tabbs mit geschätzten Kosten von ca. 1.500,00 € 2. Grundsanierung der 50 Jahre alten Tennisplätze (3 Stück) sowie

Sanierung des dazugehörigen Wirtschaftsgebäudes mit geschätz-ten Kosten von ca. 60.000,00 €

3. Errichtung eines Hartplatzes (40x60 m) am Dammweg oberhalb des Sportplatzes und der Turnhalle mit ca. 30.000,00 € Kosten.

FREILAUFENDE HUNDE

Immer wieder kommt es vor, dass wir in der Gemeinde freilau-fende Hunde finden oder diese bei der Gemeinde abgegeben werden, welche wir nicht zuordnen können, da es sich meist um gepflegte Hunde handelt.

Dies empfinde ich im Interesse der Hunde sehr traurig, da die Gemein-de Tabarz die Hunde notwendigerweise kostenpflichtig in das Tierheim nach Uelleben bringen lassen muss. Ich rufe daher alle Hundehalter im Gemeindegebiet Tabarz auf, an den Hundehalsbändern die Hunde-steuermarke anzubringen, weil uns eine Identifikation einfach möglich wäre und Sie Ihren Hund schnell wieder in Ihre Arme schließen und weitere Unkosten erspart bleiben können.

Des Weiteren werden wir ab sofort bei der Anmeldung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung Tabarz Ihren Hund fotografieren und das Bild mit zur Hundesteuerakte nehmen, um auch hierüber eine Möglich-keit zu haben, Ihren Hund zuzuordnen.

Diejenigen, die ihren Hund bereits angemeldet haben, können gern zu den Öffnungszeiten ins Rathaus zu Frau Rost kommen, um ihren Hund nachträglich für die Akte fotografieren zu lassen.

Matthias Klemm

Bürgermeister

DAS STEUERAMT INFORMIERT:

Fremdenverkehrsbeitrag 2011 Meldung der Umsätze

Gemäß § 2 und 3 der Satzung über die Erhebung eines Fremdenver-kehrsbescheides der Gemeinde Tabarz haben die Steuerpflichtigen ei-ne Erklärung über den Gesamtumsatz des Vorjahres (2010) bis 31. 03. des Folgejahres (2011) bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Dies

gilt auch für alle neuen Gewerbebetreibenden.

Alle vom Fremdenverkehrsbeitrag Betroffenen, die diese Angaben noch nicht gemacht haben, werden hiermit aufgefordert, auf dem folgenden Formular oder auch formlos ihren Jahresumsatz 2010 im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes bei der Gemeindeverwaltung, Sachgebiet Steuern, zu melden.

Seite: 18 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Es erfolgen keine separaten Anschreiben an die Beitragspflich-tigen durch die Gemeindeverwaltung! Vielmehr werden bei nicht fristgemäßer Abgabe der Umsatzzahlen gemäß § 3 der Satzung über die Erhebung eines FVB Schätzungen des Umsatzes vor-genommen/Vorauszahlungsbescheide erstellt, die Sie jedoch nicht von o. g. Pflicht zur Angabe Ihres Jahresumsatzes bzw. der Zahlung entbinden.

Neue Gewerbetreibende, die durch das Steueramt kürzlich angeschrie-ben wurden, geben Ihre Umsatzzahlen bitte zu dem im Schreiben auf-geführten Termin ab.

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Meldung der Umsätze für den Fremdenverkehrsbeitrag

Bitte ausfüllen und zurücksenden an:

Gemeindeverwaltung Tabarz z. H. Frau Rost Theodor-Neubauer-Park 1 99891 Tabarz

Der Jahresumsatz 2010 nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes hat für mein Unternehmen betragen: ............................................................................................................ Jahresumsatz in €

............................................................................................................ Name, Vorname

............................................................................................................ Anschrift

............................................................................................................ Art des Unternehmens

...........................................................................................................

EINSICHT IN STASI-AKTEN -

VOR-ORT-SERVICE ZUR ANTRAGSTELLUNG

Die Außenstelle Erfurt des Bundesbeauftragten für die Unter-lagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wird in Tabarz eine Außensprechstunde anbieten.

Sie findet am 06. September in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tabarz, Theodor-Neubauer-Park 1, 99891 Tabarz, Sitzungszimmer, statt.

Die Mitarbeiter der Außenstelle Erfurt bieten diesen Vor-Ort-Service an, um auch den außerhalb der Landeshauptstadt wohnenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, rasch und unkompliziert einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Dafür ist ein gültiges Personaldo-kument mitzubringen. Für terminlich verhinderte Personen, wird deren Ausweis und eine Vollmacht benötigt.

Fragen zur persönlichen Akteneinsicht, zu Wiederholungs- und For-schungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung, zur Anonymisie-rung, Herausgabe von Kopien, über die Arbeit der Behörde, wie zum Beispiel Angebote für Schulen und auch zur "Opferrente" werden gern beantwortet.

Zu diesem Beratungstag sind natürlich auch die Bürgerinnen und Bür-ger aus den benachbarten Gemeinden eingeladen.

DAS LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND

GEOINFORMATION ERFURT INFORMIERT:

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte Bekanntmachung vom 19. April 2011

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaa-tes Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2010 auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebie-tes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, ins-besondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstim-men und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ei-nes Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Boden-richtwertgrundstück).

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im In-

ternet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Ge-schäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschriften:

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse in

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

Alte Poststraße 10, 06556 Artern

Hohenwindenstraße 13 a, 99086 Erfurt

Schloßberg 1, 99867 Gotha

OT Worbis, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis

Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck

Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld

Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes

Uwe Köhler

Präsident

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Erfurt, 19. April 2011

IMPRESSUM: Tabarzer Rathausinformation - Amtsblatt der Gemeinde Tabarz

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Tabarz, Theodor-Neubauer-Park 1, 99891 Tabarz Druck: Druckerei Schröter, Friedrichroda V. i. S. d. P.: Fr. Kormann

Für eventuelle Druckfehler bitten wir um Entschuldigung!

Auflage: 2.250 Exemplare Erscheinungsweise: Mindestens 4-mal im Jahr

Bezugsmöglichkeiten:

Die Zustellung des gemeindlichen Amtsblattes „Tabarzer Rathausinformation“ an alle Haushalte im

Gemeindegebiet Tabarz erfolgt als besonderer Bürgerservice kostenlos im Zuge einer bürgernahen Verwaltung.

Einzelne Exemplare können Sie, insbesondere dann, wenn Ihnen versehentlich keine „Tabarzer Rat-

hausinformation“ zugestellt wurde, während der Dienststunden kostenlos direkt im Rathaus bezie-hen. Es besteht auch die Möglichkeit des Einzelbezuges durch Postversand. Für Versand im Inland

werden dafür 3,00 €, ins Ausland 4,50 € berechnet.

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 19

DAS GEMEINDEWERK INFORMIERT:

Trinkwasseranalysewerte für das Gemeindegebiet Tabarz

Jahresdurchschnitt, gemessen am Hochbehälter Rotenberg:

Aufbereitung: durch Schnellfilter (Kies- und Akdolitfilter) ph-optimal: Werte in der Mitte der Norm Natriumarm: daher gut geeignet für natriumreduzierte Ernäh-rung Natriumgehalt 9,83 mg/l Mineralhaltig: wichtige Mineralien für den Körper Wasserhärte: weich, entsprechend Härtebereich 1

Analyseparameter Einheit Daten Grenzwert laut Trink-wasserverordnung

ph-Wert bei 12°C 8,01 6,5-9,5

Chlorid mg/l 22,1 250

Nitrat mg/l 7,76 50

Sulfat mg/l 11,1 240

Calcium mg/l 29,7 400

Eisen mg/l 0,020 0,2

Mangan mg/l >0,002 0,05

Gesamthärte dH 4,95

Carbonhärte dH 2,59

Die Werte werden jedes Jahr im Juni aktuell bekannt gegeben. Gemeindewerk Tabarz

Eigenbetrieb der Gemeinde Tabarz

Neufassung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen

Entwässerungseinrichtung der Gemeinde

Tabarz (Entwässerungssatzung – EWS)

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der

Gemeinde Tabarz (Entwässerungssatzung – EWS –)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleiches und andere Gesetze vom 04. Mai 2010 (GVBl. 2010, Nr. 5, S. 113 ff.) sowie der §§ 54 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) und § 60 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hat der Ge-meinderat der Gemeinde Tabarz am 13.04.2011 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1 Öffentliche Einrichtung

(1) Die Gemeinde betreibt zur Abwasserbeseitigung eine öffentli-che Einrichtung.

(2) Die Entwässerungseinrichtung umfasst die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung. Art und Um-fang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde.

(3) Zur Entwässerungsanlage der Gemeinde gehören auch die Grundstücksanschlüsse (Anschlusskanäle), soweit sie sich im öffentli-chen Straßengrund befinden.

(4) Jegliche Eingriffe in die öffentliche Einrichtung ohne Genehmi-gung der Gemeinde oder seiner Beauftragten sind untersagt.

§ 2 Grundstücksbegriff – Grundstückseigentümer

(1) Grundstücke im Sinne dieser Satzung sind abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer eingetragen sind. Mehrere Grundstü-cke oder Teile von Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechts stellen ein Grundstück im Sinne dieser Satzung dar, wenn sie wegen verbindli-cher planerischer Feststellung oder tatsächlicher Geländeverhältnisse nur in dieser Form baulich oder gewerblich nutzbar sind, diese Grund-stücke oder Grundstücksteile aneinander angrenzen und die Eigen-tumsverhältnisse insoweit identisch sind.

(2) Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstückseigentümer gelten auch für Erbbauberechtigte und Inhaber eines dinglichen Nut-zungsrechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Von mehreren dinglich am Grundstück Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet, sie haften als Gesamtschuldner. § 2 Abs. 3 des Thüringer Kommunalabgabenge-setzes (ThürKAG) bleibt unberührt.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Abwasser

ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaf-ten verändert ist (Schmutzwasser) oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt (Nieder-schlagswasser).

Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirt-schaftlichen Betrieben anfallende Abwasser, einschließlich Jauche und Gülle, das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden, nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das menschliche Fäkalabwasser.

Abwasseranlagen

sind sämtliche öffentliche Entwässerungsanlagen, die in Rechtsträger-schaft der Gemeinde Tabarz stehen, z. B. Kanäle, Sammler, Leitungen, Grundstücksanschlüsse, Sonderbauwerke, Regenrückhalteanlagen, Abwasserförderanlagen, Kläranlagen …

Kanäle

sind offene und geschlossene Gerinne oder Rohrleitungen, in denen Abwasser aufgenommen und abgeleitet wird, dies sind Mischwasser-kanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Schächte und Sonderbauwerke, wie z. B. Regenrückhaltebecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.

Schmutzwasserkanäle

dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwas-ser.

Mischwasserkanäle

sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutz-wasser bestimmt.

Seite: 20 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

Regenwasserkanäle

dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlags-wasser, im Einzelfall auch von Fremdwasser.

Zentrale Kläranlage

ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Ab-wassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.

Fäkalschlamm

ist die Mischung des gesamten Grubeninhaltes, bestehend aus Boden-schlamm, Schwimmschlamm und Abwasser, der in der Grundstücks-kläranlage zurückgehalten wird und im Rahmen der öffentlichen Ent-sorgung in Abwasseranlagen eingeleitet oder eingebracht wird.

Klärschlamm

ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsan-lagen einschließlich zugehöriger Anlagen zur weitergehenden Abwas-serreinigung anfallende Schlamm, auch entwässert oder getrocknet o-der in sonstiger Form behandelt. In Kleinkläranlagen anfallender Schlamm gilt als Klärschlamm in Sinne dieser Verordnung.

Grundstücksanschlüsse(Anschlusskanäle)

sind die Leitungen vom Kanal oder von der Druckleitung bis zur Grund-stücksgrenze bzw. Hausanschlussschacht (max. 1 m nach der öffentli-chen Grundstücksgrenze) als Übergabestelle.

Grundstücksentwässerungsanlagen

sind die Gesamtheit der baulichen Anlagen zur Sammlung, Rückhal-tung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung (z. B. Grundstückkläran-lagen, Fettabscheider) von Abwasser im Gebäude und auf Grundstü-cken einschließlich Kontrollschächte, Revisionsschächte, Revisionsöff-nungen bis zur öffentlichen Abwasseranlage bzw. Grundstücksan-schlussleitung als Rechtsträgerschaftsgrenze (Übergabestelle); dazu zählen auch Druckentwässerungsanlagen, Abwasserhebeanlagen, Rückstausicherungsanlagen

Grundstückskläranlagen

sind Anlagen eines Grundstückes zur Behandlung von Abwasser. Gru-ben zur Sammlung des Abwassers sind den Grundstückskläranlagen gleichgestellt.

Kleinkläranlagen

sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers, die für einen täg-lichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 m³ und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen sind (§ 2 Nr. 10 ThürWG).

Direkte Einleiter

sind diejenigen Grundstückseigentümer, die das behandelte Abwasser aus Kleinkläranlagen entweder unmittelbar in ein oberirdisches Gewäs-ser oder durch Versickerung in das Grundwasser einleiten.

Indirekte Einleiter

sind diejenigen Grundstückseigentümer, die das behandelte Abwasser aus Kleinkläranlagen in die öffentliche Kanalisation einleiten.

Fremdwasser

sind Einleitungen aus diffusen Quellen, die den Entwässerungsanlagen fern zu halten sind (Drainagewasser / Grundwasser / Wasserhaltungen / Hausdrainagen).

Fachbetriebe i. S. d. ThürKKAVO

sind Wartungsbetriebe, die über ein gültiges Zertifikat der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) nach dem Zertifizierungssystem zur Gütesicherung der Wartung von Kleinkläranlagen verfügen und in deren Zertifizierungsverzeichnis veröf-fentlicht sind (§ 2 Abs. 4 ThürKKAVO).

§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht

(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück, das durch einen Kanal erschlossen ist, nach Maßgabe die-ser Satzung an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlos-sen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 9, 14 bis 17 alles Ab-wasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Ge-meinde. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehen-der bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden.

(2) Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück das dort anfal-lende Abwasser nicht in eine Entwässerungsanlage mit Zentralkläran-lage eingeleitet werden kann, sind zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung berechtigt.

(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,

1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne weiteres von der öffentlichen Entwässerungsanlage übernommen wer-den kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es an-fällt, 2. solange eine Übernahme oder Reinigung des Abwassers tech-nisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht mög-lich ist, 3. wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.

(4) Unbeschadet des Absatzes 3 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Nie-derschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Ableitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.

§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4 Abs. 1) sind verpflichtet, bebaute und auch unbebaute Grundstücke, wenn dort Abwasser anfällt, an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen (Anschluss-zwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss recht-lich oder tatsächlich unmöglich ist. Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.

(2) Die zur Benutzung der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung Berechtigten (§ 4 Abs. 2) sind verpflichtet, für ihre Grundstücke die öf-fentliche Fäkalschlammentsorgungsreinrichtung zu benutzen. Zufahrt und Grundstückskläranlage sind so in Stand zu halten, dass jederzeit ungehindert die Abfuhr erfolgen kann.

(3) Von Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, oder von denen der Fäkalschlamm entsorgt wird, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten und bei der Fäkalschlammentsor-gung der Grundstückskläranlage zuzuführen (Benutzungszwang). Ver-pflichtet sind die Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grund-stücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.

§ 6 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar der sinnvoll ist. Eine Befreiung von der Fäkalschlammentsorgung kann insbesondere für Schmutzwasser und Klärschlamm aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Gärtnereibetrieben erfolgen, soweit Schmutzwasser und Klärschlamm in dem Betrieb, in dem sie anfallen, verwertet werden. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 21

§ 7 Sondervereinbarungen

(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung be-rechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.

(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen die-ser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Soweit es sachgerecht ist, kann die Sondervereinbarung auch abwei-chende Regelungen treffen.

§ 8 Grundstücksanschluss

(1) Die Grundstücksanschlüsse werden von der Gemeinde bzw. beauftragten Dritten hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Die Gemeinde kann, soweit die Grundstücksanschlüsse nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungsanlage sind, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, erneuert, ändert und unterhält, die §§ 10 bis 12 gelten entsprechend.

(2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche der Grundstückseigentümer werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Soll der Grundstücksan-schluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geän-dert werden, sind die näheren Einzelheiten, insbesondere der Kosten-tragung, vorab zu regeln.

(3) Jeder Eigentümer, dessen Grundstück an die öffentliche Ent-wässerungsanlage angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen sowie von Sonderbau-werken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind.

(4) Die Gemeinde kann den Anschluss mehrerer Grundstücke an einen Grundstücksanschluss bzw. Hausanschlussschacht im Ausnah-mefall zulassen, wenn eine direkte Anbindung an öffentliche Entwässe-rungsanlagen nicht gegeben ist (Hinterliegergrundstücke), wenn techni-sche Gesichtspunkte dies erfordern und die beteiligten Grundstücksei-gentümer die Verlegung, Unterhaltung und Benutzung der Grundstück-sentwässerungsanlagen auf dem jeweils fremden Grundstück durch Eintragung einer Baulast gesichert haben. Die öffentliche Einrichtung endet mit dem Grundstücksanschluss für das erste Grundstück, sofern keine anderweitigen Festlegungen dazu getroffen werden bzw. beste-hen.

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Jedes Grundstück, das an die öffentliche Entwässerungsein-richtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen, die nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den geltenden DIN-Vorschriften, abwassertechnischen Regeln und den Bestimmungen dieser Satzung herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu än-dern ist.

(2) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grund-stückskläranlage zu versehen, wenn das Abwasser keiner Zentralklär-anlage zugeführt wird. Die Grundstückskläreinrichtung ist auf dem an-zuschließenden Grundstück so zu erstellen, dass die Abfuhr des Klär-schlammes und / oder des Fäkalschlamms durch Entsorgungsfahrzeu-ge möglich ist, sie ist Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanla-ge.

(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kon-trollschacht (Hausanschlussschacht) vorzusehen. Die Gemeinde kann zusätzlich zum Kontrollschacht eine Messeinrichtung verlangen. Ist die Erstellung eines Kontrollschachtes nicht möglich (Bebauungs- oder Öf-fentlichkeitsgrenze), ist innerhalb des Gebäudes als Kontrollstelle eine

Reinigungsöffnung in der Grundleitung vorzusehen. Zugänge zu Kon-troll- und Messeinrichtungen sind ständig freizuhalten.

(4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle oder stehen Art und Weise des Betriebes der Sammelleitung (z. B. Stauraumkanal) ei-ner Freigefälleentwässerung entgegen, so kann die Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und Betrieb einer Abwasserhebe-anlage zur Entwässerung des Grundstückes verlangen, wenn ohne die-se Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung der Abwässer bei einer der Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems nicht möglich ist. Die Abwasserhebeanlage ist Bestand-teil der Grundstücksentwässerungsanlage.

(5) Die Gemeinde kann weiterhin eine Rückhaltung und / oder zeit-liche Abflussverzögerung des Regenwassers auf dem Grundstück for-dern, wenn die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen diese Menge nicht aufnehmen kann, zugelassene Regenableitungsmengen über-schritten werden, sich Regenwassermengen durch Versiegelung von Flächen wesentlich ändern oder baurechtliche bzw. wasserrechtliche Vorgaben dies erfordern. Dies kann mit Vorgaben der Spitzenabfluss-mengen vom Grundstück (in l/s), als Abflussmenge bezogen auf die Größe der versiegelten Fläche (in l/s je ha versiegelte Fläche) sowie nach sonstigen baurechtlichen Festsetzungen erfolgen.

(6) Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Die Rückstauebe-ne ist die Straßenoberkante vor dem Grundstück an der Anschlussstel-le, soweit nicht die Gemeinde nach ihrem Ermessen eine andere Fest-legung trifft. Bei Grundstücken, die der Überschwemmung durch offene Gewässer ausgesetzt sind, kann die Gemeinde die Herstellung von Ab-läufen unter dem höchsten Wasserstand dieser Gewässer verbieten.

(7) Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage dürfen nur von fachlich geeigneten Unternehmen ausgeführt werden. Die Funkti-onsfähigkeit und Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage ist durch den Grundstückseigentümer nachzuweisen.

(8) Entsprechen vorhandene Grundstücksentwässerungsanlagen, die der Abwasserentsorgung dienen, nicht oder nicht mehr den jeweils geltenden Bestimmungen, so hat der Grundstückseigentümer sie ent-sprechend auf eigene Kosten anzupassen. Die Gemeinde kann die Än-derung in einer angemessenen Frist verlangen. Die Anpassung an den Stand der Technik ist durch den Grundstückeigentümer für vorhandene Einleitungen, die in Abwasserkanäle der Gemeinde erfolgen, innerhalb von 5 Jahren vorzunehmen, wenn eine öffentliche Abwasserbehand-lung für dessen Grundstück gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist. Die Frist beginnt mit der öffentli-chen Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Für die Einleitung ordnet die Gemeinde unverzüglich die fristgemäße Anpas-sung an.

§ 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder ge-ändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter Ferti-gung einzureichen: a) Antragsformular der Gemeinde mit entsprechenden Angaben und Anlagen, b) Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000, c) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen Art und Lage der Leitungen und Schächte (einschließlich Kontrollstelle) und im Falle des § 9 Abs. 2 die Grundstückskläranlage und die befestigte Zufahrt für die Fäkalschlammentsorgung ersichtlich sind, d) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässe-rungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf das aktuelle Hö-hensystem, aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhö-hen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte und die höchste Grundwasseroberfläche zu er-sehen sind, e) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Haushaltsabwasser abweicht, zu-geführt werden, ferner Angaben über - Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster

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- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser mit erfasst werden soll,

- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Er-zeugnisse,

- die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten

Abwassers, - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Ab-

wassers (z. B. Kühlung, Abscheidung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen,

- Eigentumsnachweis zum Grundstück. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirt-schaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Alle Unterlagen sind von den Bauherren und Planfertigern zu unter-schreiben. Beim Umgang mit gefährdenden Stoffen oder Einleitung von Abwässern i. S. d. Abwasserverordnung sind die erforderlichen Ge-nehmigungen der zuständigen Behörden beizufügen. f) Darüber hinaus ist bei vollbiologischen Kleinkläranlagen der Wartungsvertrag zwischen dem Betreiber der Kleinkläranlage und ei-nem Fachbetrieb oder ein Nachweis der Befähigung zur Eigenwartung nach Maßgabe der ThürKKAVO vorzulegen.

(2) Die Gemeinde prüft, ob die beabsichtigte Grundstücksentwäs-serungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, so erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt ei-ne Ausfertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück. Die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Andernfalls setzt die Gemeinde dem Bauherrn unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung. Die geänderten Unterlagen sind sodann erneut einzureichen.

(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässe-rungsanlagen darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Gemeinde begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbe-sondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.

(4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 kann die Gemein-de Ausnahmen zulassen.

(5) Für das Verfahren für die Zulassung der Grundstücksentwässe-rungsanlage nach Abs. 1 bis 3 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) über die Genehmigungs-fiktion (§ 42a ThürVwVfG) und zum Verfahren über die einheitliche Stel-le (§§ 71a bis 71e ThürVwVfG).

§ 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Die Grundstückseigentümer haben der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungs-arbeiten oder des Beseitigens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, so ist der Beginn un-verzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde verdeckt werden. Andernfalls sind sie auf Anordnung der Gemeinde und auf Kosten des Grundstückseigentümers oder Verfü-gungsberechtigten freizulegen.

(3) Die Grundstückseigentümer haben zu allen Überprüfungen Ar-beitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.

(4) Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen. Die Beseitigung der Mängel ist der Gemeinde zur Nachprüfung anzuzeigen. (5) Die Gemeinde kann verlangen, dass die Grundstücksentwässe-rungsanlagen nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden. Die Zustimmung kann insbesondere davon abhängig gemacht werden, dass seitens des vom Grundstückseigentümer beauftragten Unterneh-mers eine Bestätigung über die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit der Anlagen vorgelegt wird.

(6) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 3 und die Prüfung der Grund-stücksentwässerungsanlage durch die Gemeinde befreien den Grund-stückseigentümer, den Bauherrn, den ausführenden Unternehmer und den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage.

§ 11a Errichtung und Inbetriebnahme im Fall der Direkteinleiter

(1) Die Gemeinde hat als Abwasserbeseitigungspflichtiger Klein-kläranlagen vor Verfüllung der Baugrube als Erstkontrolle nach § 3 ThürKKAVO darauf zu überprüfen, ob sie

a) den Anforderungen der wasserrechtlichen Erlaubnis und b) den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen

(2) Im Rahmen der Erstkontrolle vor Inbetriebnahme einer Klein-kläranlage aus der direkt eingeleitet werden soll, ist erforderlich,

a) die beabsichtigte Inbetriebnahme zwei Wochen vorher schrift-lich der Gemeinde anzuzeigen

b) folgende Unterlagen vorzulegen:

- der Nachweis des Anlagentyps unter Angabe der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung,

- die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer, - der Dichtigkeitsnachweis, - der Wartungsvertrag zwischen dem Betreiber der Kleinkläranla-

ge und einem Fachbetrieb oder ein Nachweis der Befähigung zur Eigenwartung nach Maßgabe der ThürKKAVO sowie

- der Grundstücksentwässerungsplan (Maßstab 1:100)

(3) Bei Errichtung eine Kleinkläranlage, hat der Betreiber die Ge-meinde nach schriftlicher Aufforderung folgende Angaben zu machen:

1. zur Erreichbarkeit (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-nummer),

2. zur Lage und Typ der Kleinkläranlage, 3. zur Anzahl, der an die Kleinkläranlage angeschlossenen Ein-

wohner, 4. zur gegebenenfalls vorhandenen Zulassungsnummer sowie 5. über das Vorliegen einer wasserrechtlichen Gestattung und ei-

nes Wartungsvertrages

Die Gemeinde kann die Überlassung von Kopien der Unterlagen ver-langen.

(4) Die Absätze 1 und 3 geltend entsprechend auch für bereits vor-handene Kleinkläranlagen, deren Einleitung an den Stand der Technik nach § 57 Abs. 1 WHG angepasst werden.

§ 12 Überwachung

(1) Die Gemeinde ist befugt, die Grundstücksentwässerungsanla-gen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen und Mes-sungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Kontroll- / Messschächte, wenn die Gemeinde sie nicht selbst un-terhält. Zu diesem Zweck ist den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, ungehindert Zugang zu allen Anla-geteilen zu gewähren und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Grundstückseigentümer werden davon möglichst vorher verständigt, das gilt nicht für Probeentnahmen und Abwassermessungen. Die Überwachung / Probenahme ist insbesondere bei Gewerbe- und Industriebetrieben nach Maßgabe der Thüringer Eigenkontrollverord-nung erforderlich.

(2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu un-terhaltenden Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von 10 Jahren durch einen Fachbetrieb auf Bauzustand, insbesondere Dichtig-keit und Funktionsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel besei-tigen zu lassen. Über die durchgeführten Untersuchungen und über die Mängelbeseitigung ist der Gemeinde eine Bestätigung des damit beauf-tragten Unternehmers vorzulegen. Die Gemeinde kann darüber hinaus

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jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhal-tenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, die Störungen an-derer Einleiter, Beeinträchtigungen der öffentlichen Entwässerungsan-lage und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Dies gilt nicht, sofern § 12a dieser Satzung für Kleinkläranlagen Son-derregelungen vorsieht.

(3) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zuge-führt, kann die Gemeinde den Einbau und den Betrieb von Überwa-chungseinrichtungen verlangen. (4) Die Grundstückseigentümer haben Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Kontroll- / Messschächten, Grundstück-sentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und etwaigen Vorbehandlungsanlagen unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen.

(5) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 gelten auch für die Benutzer der Grundstücke.

§ 12a Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen (Betreiberpflichten)

(1) Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist zur Eigenkontrolle ver-pflichtet. Diese richtet sich nach den Festlegungen in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik. Existiert eine solche nicht, hat der Betreiber durch regelmäßige Sicht-kontrollen festzustellen, dass die Kleinkläranlage ordnungsgemäß funk-tioniert, nicht offensichtlich undicht oder in sonstiger Weise baufällig ist. Die Anforderungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis oder aus sat-zungsrechtlichen Regelungen bleiben unberührt.

(2) Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist zur regelmäßigen War-tung der Anlage und der Anlagenteile nach den Bestimmungen der ThürKKAVO und den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis oder der satzungsrechtlichen Regelungen verpflichtet und hat festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die genannte Verpflichtung ist im Fall der unter Abs. 2 a) definierten Anlagen durch Abschluss und ordnungsgemäße Durchführung eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb im Sinne von § 3 dieser Sat-zung zu erfüllen. Dies gilt nicht in dem Fall, in dem durch die Untere Wasserbehörde eine Befreiung erteilt wurde (fachkundige Eigenwar-tung). a) im Fall des Bestehens einer bauaufsichtlichen Zulassung richten sich Häufigkeit und Umfang der Wartung nach den jeweiligen Festle-gungen in der Zulassung. Existiert eine solche nicht, ist wie folgt zu ver-fahren: 1. vollbiologische Kleinkläranlagen nach DIN 4261 Teil 2 oder ver-gleichbare Anlagen sind entsprechend der DIN 4261 Teil 4 (Juni 1984) sowie Betriebsanleitung zu warten, 2. Pflanzenkläranlagen sind nach den Vorgaben des Arbeitsblattes DWA-A 262 (März 2006) der Deutschen Vereinigung für Wasserwirt-schaft, Abwasser und Abfall e.V. zu warten (jährliche Wartung, bei er-heblichen Mängeln halbjährlich), 3. Abwasserteichanlagen sind einmal im Jahr zu warten; der War-tungsumfang umfasst mindestens: a) die Sichtkontrolle auf Verkrautung, Bewuchs, Böschungsschäden, undichte Stellen, b) die Kontrolle des Ablaufes (Kiesfilter, Tauchwand) auch auf Schlammabtrieb, c) die Messung des Schlammspiegels im Teich und der Sichttiefe am Teichablauf und d) die Durchführung von Stichproben des Ablaufes für die Parameter CSB, ph-Wert und absetzbare Stoffe. Im Übrigen gelten für Abwasserteichanlagen die Vorgaben des Arbeits-blattes DWA-A 201 (August 2005) der Deutschen Vereinigung für Was-serwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. b) Abweichend von den Regelungen unter Abs. 2 a) kann die War-tung bedarfsgerecht, mindestens jedoch einmal jährlich, durchgeführt werden, falls die Kleinkläranlage über eine Einrichtung zur kontinuierli-chen Messung der Ablaufparameter verfügt, mit der die Einhaltung der gesetzlichen Überwachungswerte beurteilt werden kann und die Daten dem zur Wartung beauftragten Fachbetrieb automatisch elektronisch übermittelt werden. Die Kleinkläranlage ist zu warten, wenn Messwerte

das Überschreiten von 90 v. H. eines Überwachungswertes anzeigen (bedarfsgerechte Wartung).

(3) Der Betreiber einer Kleinkläranlage hat ein Betriebsbuch zu füh-ren, welches der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde auf Ver-langen zur Einsichtnahme und für Eintragungen vorzulegen ist. Im Be-triebsbuch sind, soweit vorhanden, folgende Unterlagen zu sammeln: 1. bei direkten Einleitern die wasserrechtliche Erlaubnis oder bei in-

direkten Einleitern die Zustimmung des Abwasserbeseitigungs-pflichtigen nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation,

2. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, 3. die Betriebsanleitung des Herstellers, 4. die Nachweise über die Schlammentsorgung einschließlich der

entsorgten Schlammmenge, 5. die Nachweise über die Eigenkontrollen, 6. die Wartungs- und Kontrollprotokolle sowie 7. Unterlagen über durchgeführte Mängelbeseitigungen. Die Unterlagen nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 sind während der Nut-zungsdauer der Kleinkläranlage dauerhaft, die Unterlagen nach Abs. 3 Satz 2 Nr.4 bis 7 sind jeweils fünf Jahre aufzubewahren. Außerdem sind in dem Betriebsbuch Störungen oder Vorkommnisse zu vermer-ken, die eine Beeinträchtigung des Betriebes der Kleinkläranlage zur Folge hatten. Das Betriebsbuch ist für die Dauer von mindestens fünf Jahren nach Stilllegung der Kleinkläranlage durch den Betreiber der Kleinkläranlage aufzubewahren und bei Wechsel des Betreibers einer Kleinkläranlage dem neuen Besitzer zu übergeben.

(4) Im Ergebnis der Feststellung nach § 12b Abs.2 dieser Satzung ist der Betreiber der Kleinkläranlage verpflichtet, die beanstandeten Män-gel innerhalb der gesetzten Frist zu beheben und dies der Gemeinde anzuzeigen.

§ 12b Kontrolle des Betriebes und Wartung von Kleinkläranlagen

(1) Bei Kleinkläranlagen, aus denen Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet wird, obliegt die Kontrolle des Betriebes sowie die Wartung der Anlagen der Gemeinde im Hinblick auf 1. die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen, 2. den ordnungsgemäßen bau- und anlagentechnischen Zustand

sowie die Funktion der Anlage, 3. die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenkontrolle, der War-

tung und der Schlammentleerung, 4. die ordnungsgemäße Führung des Betriebsbuches und 5. die dauerhafte Funktion des Betriebsstundenzählers (für Anlagen, die den Anforderungen nach Anhang 1 Buchstabe C Abs. 1 der Abwas-serverordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen müssen). Die regelmäßige Kontrolle erfolgt grundsätzlich im Abstand von zwei Jahren. Werden bei einer regelmäßigen Kontrolle keine erheblichen Mängel festgestellt, verlängert sich der Abstand zur nächsten regelmä-ßigen Kontrolle auf drei Jahre.

(2) Entspricht das Ergebnis der Kontrolle nicht den Anforderungen der ThürKKAVO oder wasserrechtlichen Erlaubnis oder wurden sonsti-ge erhebliche Mängel festgestellt, so hat die Gemeinde dies zu bean-standen und auf die notwendige Behebung der Mängel unter angemes-sener Fristsetzung hinzuweisen und diese zu kontrollieren.

(3) Über das Ergebnis der Kontrolle sowie der Mängelbeseitigung erstellt die Gemeinde ein Protokoll, welches sie der zuständigen Unte-ren Wasserbehörde und dem Betreiber übergibt. Dieses enthält insbe-sondere einen Vermerk darüber, ob 1. erhebliche Mängel festgestellt oder auf sonstige Weise Missstände bekannt wurden, die eine ordnungsgemäße Abwasserbe-seitigung durch die Kleinkläranlage gefährden, und 2. ein beanstandeter Mangel vollständig oder nicht vollständig be-hoben wurde.

§ 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück

Abflusslose Gruben und Sickeranlagen sind auf Kosten des Grund-stückseigentümers außer Betrieb zu setzen, sobald ein Grundstück an

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die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist, das Gleiche gilt für Grundstückskläranlagen, sobald die Abwässer einer ausreichen-den Zentralkläranlage zugeführt werden. Sonstige Grundstücksentwäs-serungseinrichtungen sind, wenn sie den Bestimmungen der §§ 9 bis 11 nicht entsprechen, in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen ist. Die Außerbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage um-fasst auch die Letztabfuhr. Die Außerbetriebnahme der Grundstück-sentwässerungsanlage ist der Gemeinde anzuzeigen und nachzuwei-sen.

§ 14 Entsorgung des Fäkalschlamms

(1) Die Gemeinde oder der von ihr beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlage und führt den Fäkalschlamm mindes-tens einmal pro Jahr ab. Die näheren Bestimmungen dazu ergeben sich aus der dieser Satzung beigefügten Anlage. Fäkalschlamm ist prinzipi-ell dem Abwasserbeseitigungspflichtigen zu übergeben. Den Vertretern der Gemeinde und ihren Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.

(2) Die Gemeinde bestimmt den genauen Zeitpunkt, zu dem die Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist. Ein Anspruch des Benut-zers besteht insoweit nicht.

(3) Die in Aussicht genommenen Termine werden mindestens fünf Tage vorher mitgeteilt, sind sie allgemein festgelegt, so genügt die orts-übliche Bekanntmachung des Entsorgungsplanes.

(4) Der Grundstückseigentümer kann bei Bedarf einen zusätzlichen Entsorgungstermin beantragen, die Gemeinde entscheidet über diesen Antrag unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der öf-fentlichen Fäkalschlammentsorgung.

(5) Der Inhalt der Grundstückskläranlagen geht mit der Abfuhr in das Eigentum der Gemeinde über. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, in diesen Stoffen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder su-chen zu lassen. Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln.

(6) Die entnommene Schlammmenge ist durch den Grundstückseigen-tümer unverzüglich durch Klarwasser zu ersetzen. Dies gilt nicht bei ab-flusslosen Sammelgruben. Die näheren Bestimmungen dazu ergeben sich aus der dieser Satzung beigefügten Anlage.

§ 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen

(1) In die öffentliche Entwässerungsanlage dürfen Stoffe nicht eingelei-tet oder eingebracht werden, die

- die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, - die öffentliche Entwässerungsanlage oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Verwer-tung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken.

(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für

1. feuergefährliche Stoffe oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl,

2. infektiöse Stoffe, Medikamente, 3. radioaktive Stoffe, 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwas-

sers in der Zentralkläranlage oder des Gewässers führen, 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen,

Gase oder Dämpfe verbreiten können, 6. Grund- und Quellwasser (Fremdwasser), 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand,

Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Kü-

chenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe oder flüssige Stoffe, die erhärten,

8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwässer aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,

9. Absetzgut, Schlämme oder Suspensionen aus Vorbehandlungs-anlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben oder abflusslosen Gruben unbeschadet der Regelungen zur Be-seitigung der Fäkalschlämme,

10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgung einer Giftig-keit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebser-zeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wir-kung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phe-nole, Lösemittel.

Ausgenommen sind

a) unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicher-weise anzutreffen sind, b) Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zu-rückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 zugelassen hat, c) Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 59 Abs. 2 des Thü-ringer Wassergesetzes eingeleitet werden, soweit die Gemeinde keine Einwände erhebt.

11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben,

- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Kläranlagen, Abscheidern und sonstigen Vorbehandlungen nicht den jeweils gültigen gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes und / oder den Anfor-derungen der Abwasserverordnung entsprechen wird, insbe-sondere

- das wärmer als + 35°C ist, - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle, Leichtflüssigkeiten und Fette enthält

oder - das als Kühlwasser benutzt worden ist.

12. das Einleiten von gentechnisch manipulierten Stoffen.

(3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Buchst. b werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen der Sondervereinbarung festgelegt.

(4) Über Absatz 3 hinaus kann die Gemeinde in den Einleitungsbedin-gungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig ma-chen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässe-rungsanlage oder zur Erfüllung der für den Betrieb der öffentlichen Ent-wässerungsanlage geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedin-gungen und Auflagen des der Gemeinde erteilten wasserrechtlichen Bescheides erforderlich ist.

(5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Ent-wässerungsanlage nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge we-sentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der öffentli-chen Entwässerungsanlage geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

(6) Die Gemeinde kann, erforderlichenfalls die Einleitung von Stoffen im Sinne der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkeh-rungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende oder den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage erschwerende Wirkung verlieren. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschrei-bung nebst Plänen in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Die Gemeinde kann die Einleitung der Stoffe zulassen, erforderlichenfalls nach Anhö-rung der für den Gewässerschutz zuständigen Sachverständigen.

(7) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinne des Absatzes 1

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durch entsprechende Vorkehrungen an der öffentlichen Entwässe-rungsanlage ermöglichen, bleiben vorbehalten.

(8) Wenn Stoffe im Sinne des Absatzes 1 in eine Grundstücksentwäs-serungsanlage oder in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen, ist die Gemeinde sofort zu verständigen.

(9) Für das Verfahren nach § 15 Abs. 6 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) über die Ge-nehmigungsfiktion (§ 42a ThürVwVfG) und zum Verfahren über die ein-heitliche Stelle (§§71a bis 71e ThürVwVfG).

§ 16 Abscheider

(1) Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten, wie z. B. Benzin, Benzol, Öle oder Fette mit abgeschwemmt werden können, sind in die Grundstücksentwässerungsanlage, gemäß den DIN-Vorschriften aus-reichend bemessene Abscheider einzuschalten und insoweit aus-schließlich diese zu benutzen.

(2) Die Abscheider müssen in regelmäßigen Zeitabständen (Fett-abscheider mindestens einmal monatlich, Leichtflüssigkeitsabscheider mindestens alle fünf Jahre, sofern die Anforderungen aus dem Thürin-ger Abscheidererlass eingehalten werden) und bei Bedarf entleert wer-den. Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Entlee-rung verlangen. Das Abscheidegut ist durch die Grundstückseigentü-mer oder übrigen Verfügungsberechtigten des Grundstückes schadlos zu entsorgen.

§ 17 Untersuchung des Abwassers

(1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Ab-wasser eingeleitet wird oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Gemeinde auf Verlangen nachzu-weisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen.

(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch perio-disch auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Mess-ergebnisse vorgelegt werden. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung.

(3) Die Beauftragten der Gemeinde und die Bediensteten der für die Gewässeraufsicht zuständigen Behörden können die anzuschlie-ßenden oder die angeschlossenen Grundstücke betreten, wenn dies zur Durchführung der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Maß-nahmen erforderlich ist.

§ 18 Haftung

(1) Die Gemeinde haftet unbeschadet des Absatzes 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwäs-serungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.

(2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus dem Benutzen der öffentlichen Entwässerungsanlage ergeben, nur dann, wenn einer Person, derer sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.

(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sonderver-einbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch ent-stehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksent-wässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht wer-den, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen,

zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 19 Grundstücksbenutzung

(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Entsorgungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die öffentliche Entwässe-rungsanlage angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigen-tümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaft-lich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnah-me der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.

(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichti-gen.

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumut-bar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen be-stimmt sind.

(5) Zur Sicherstellung der Betreibung der öffentlichen Abwasseranlagen ist der Gemeinde ein ungehinderter Zugang zu den Entwässerungsan-lagen auf dem Grundstücken zu gewähren.

§ 20 Ordnungswidrigkeiten

Nach §§ 19, 20 Absätze 2 und 3 ThürKO (in Verbindung mit §§ 16 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Ge-meinschaftsarbeit – ThürKGG) kann nach dieser Bestimmung mit Geld-buße bis zu 5.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5) zuwiderhandelt,

2. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, §12 Abs. 4 und 5, § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 und 2 festgelegten Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflichten verletzt,

3. entgegen § 10 Abs. 3 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanla-ge beginnt,

4. entgegen den Vorschriften des § 15 Abwässer in die öffentliche Entwässerungsanlage einleitet,

5. die Vorschriften des § 1 Abs. 4 verletzt, 6. entgegen § 9 Abs. 8 die Anpassung nicht oder nicht umfassend in

der vorgeschriebenen Form vornimmt.

§ 21 Anordnung für den Einzelfall, Zwangsmittel

(1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

§ 21a Verwaltungskosten

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen und sonstige Leis-tungen, die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

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in Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung der Gemeinde nach die-ser Satzung erbracht werden, erhebt die Gemeinde auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen).

§ 22 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.01.2002 außer Kraft.

Tabarz, den 18.06.2011 (DS) K L E M M Bürgermeister

Anlagentyp 1 2 3 4

Bezeichnung abflusslose Sammelgrube Mehrkammerabsetzgrube

Mehrkammer-ausfaulgrube

Anlagen mit Abwasserbelüf-tung "Vollbiologische Klein-kläranlage"

Verfahren - Anlagen ohne nachgeschaltete biologische Reinigungs-stufe

Anlagen mit nachgeschalteter biologische Reinigungsstufe

Merkmale Auffanggrube ohne Ablauf

- Nutzvolumen je EW min. 500 l - Nutzvolumen ges. min. 2000 l - bis 4000 l Zweikammergruben möglich

Nutzvolumen - je EW min. 1500 l - ges. min. 6000 l

Abwasservorreinigung bemes-sen wie bei Anlagentyp 2 oder 3

Wartungsvertrag - wird empfohlen ist vorgeschrieben

Schlamm-entnahme bei:

Abwasserentnah-me nach Bedarf

50 % Füllung des Nutzvolu-mens aller Kammern

alle 2 Jahre oder 50 % Füllung des Nutzvolu-mens aller Kammern

50 % Füllung des Nutzvolu-mens der Vorklärung (evtl. Schlammspeicher separat)

Vorgehen bei Reinigung

vollständig entlee-ren

vollständig entleeren vollständige Entleerung (abzüglich Impf-schlamm) oder Ent-nahme des Boden- und Schwimmschlammes; eine geringe Schlammmenge (ent-sprechend einer Füll-höhe von 30 cm) wird als Impfschlamm zur raschen Reaktivierung der Ausfaulvorgänge ("teilbiologische" Ab-wasser- und Schlamm-behandlung) in der Grube zurück gelassen

bei vorgeschalteter Mehrkam-merabsetzgrube Entleerung und vorgeschalteter Mehr-kammerausfaulgrube Ent-schlammung aller Kammern der Vorklärung (Vorgehen wie bei Typ 2 oder 3)

Entsorgung abhängig von Was-serverbrauch und Nutzvolumen, nach Bedarf

mindestens einmal jährlich alle 2 Jahre oder be-darfsgerecht nach Schlammspiegel-messung (mindestens nach 5 Jahren)

laut Wartungsprotokoll

Aufgaben des Kunden

Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeit für den Schlamm-saugwagen und Gewährleistung der Zugänglichkeit der Kammern

Sicherstellung der Zufahrts-möglichkeit für den Schlamm-saugwagen und Gewährleis-tung der Zugänglichkeit der Kammern; nach Schlamment-nahme aller Kammern bis zum Überlauf mit Wasser auffüllen

Sicherstellung der Zu-fahrtsmöglichkeit für den Schlammsaugwa-gen und Gewähr-leistung der Zugäng-lichkeit der Kammern; nach Schlammentnah-me aller Kammern bis zum Überlauf mit Was-ser auffüllen

Sicherstellung der Zufahrts-möglichkeit für den Schlamm-saugwagen und Gewährleis-tung der Zugänglichkeit der Kammern; nach Schlamment-nahme aller Kammern bis zum Überlauf mit Wasser auffüllen

ANLAGE ZUR VERÖFFENTLICHUNG EIN-

GANGSBESTÄTIGUNG VOM 08. JUNI 2011

Der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha wurde am 11.05.2011 die Neufassung der Satzung für die Benutzung der öffentli-chen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS) der Gemeinde Tabarz – Gemeindewerk Tabarz - , beschlossen mit Be-schluss Nr. 279/2011 des Gemeinderates Tabarz in der Sitzung vom 13.04.2011, angezeigt.

Hiermit wird gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommu-nalordnung (ThürKO, GVBl. 1993, Nr. 23, S. 501), i. d. F. der Neube-

kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsge-setzes und anderer Gesetze vom 04.05.2010 (GVBl. 2010, Nr. 5, S. 114 ff.), sowie § 2 Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG; GVBl. 1991, Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetz vom 29.03.2011 (GVBl. 2011, Nr. 3, S. 61 ff.), der Eingang der Satzung bestätigt.

Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser Eingangsbestätigung veröffentlicht werden.

Gez. Gießmann

Landrat

02.07.2011 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 Seite: 27

- nicht amtlicher Teil -

SEGWAY: PREISVORTEIL DURCH ZEITPÄSSE

Seit Mai hält die Kur- und Tourismusverwaltung neue Angebote rund um das beliebte Segway bereit. Neben den Zeittarifen, Wald- und Orts-touren bieten wir auch einen Segway-Führerschein, Dauer ca. 70 min, für nur 29,90 € an. Oder möchten Sie einfach nur mal probieren? Unser neues Angebot: 30 min inkl. Einweisung für nur 9,99 €.

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Segway-Monatspass: 8 Stunden fahren für nur 99,00 € Segway-Sommerpass: 8 Stunden fahren pro Monat für nur 499,00 €

(01.04. bis 31.10)

Segway-Ganzjahrespass: 8 Stunden fahren pro Monat für nur 599,00 €

Beim Ganzjahrespass zum Beispiel zahlen Sie nur unglaubliche 6,24 € pro Segway-Stunde! Die 8 Stunden können Sie beliebig innerhalb des gebuchten Zeitraums im Monat aufteilen. (Bei allen Segway-Pässen ist eine rechtzeitige Voranmeldung erforderlich und gilt nur bei Verfügbarkeit.)

Segway-Tour zur Ebertswiese Foto: Gemeinde Tabarz, Bürgermeister

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Gerne richten wir auch Ihr Firmenevent, Straßenfest oder Ihren Ge-burtstag aus. In der Tourist-Information Tabarz erhalten Sie auch Gut-scheine für alle Touren oder andere Angebote zum Verschenken und den jeweils aktuellen Flyer!

GRUNDSCHULE „AM INSELSBERG“

SO EIN ZIRKUS!

Ein Zirkusprojekt der besonderen Art hat die Staatliche Grund-schule „Am Inselsberg“ gemeinsam mit der 5. Klasse der Re-gelschule und den diesjährigen Schulanfängern der beiden Tabarzer Kindergärten vom 29. Mai bis zum 1. Juni erlebt. Der „1. Ostdeutsche Projektcircus Andre Sperlich“ gastierte auf dem Reitplatz am Tabbs.

Angefangen hat die Realisierung des Projektes mit der Idee unserer stellvertretenden Schulelternsprecherin, Frau Otto, vor eineinhalb Jah-ren. Sie machte den Schulleiter Herrn Schmieder auf das Projekt auf-merksam und unterstützte die Bewerbung unserer Einrichtung.

Nach dem Einholen von Informationen über den Projektcircus und dem Abstimmen mit der Schulkonferenz über die Teilnahme hieß es erst einmal „warten“! Vier Jahre wären „normal“ gewesen. Aber wir hatten Glück, dass eine andere Schule ihren Termin nicht wahrnehmen konn-te. So ging es bei uns mit eineinhalb Jahren ziemlich „schnell“.

Nach viel Vorbereitung, u.a. dem Gestalten von selbst entworfenen Plakaten durch die Kinder, begann am Sonntag um 10:00 Uhr der ge-meinsame Aufbau des Zeltes nebst Innenleben.

Das Lehrerkollegium der Grundschule, etwa 40 Eltern mit ihren Kindern und das Trainerteam um Alfred Sperlich und selbst Einwohner, die gar keine Kinder im Grundschulalter mehr haben, arbeiteten Hand in Hand und schafften in toller Zusammenarbeit innerhalb 50 Minuten den kom-pletten Aufbau.

Danach wurden erste Kontakte untereinander geknüpft und die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Am Montag wurde den Kindern um 8:00 Uhr durch das Zirkusteam das einzuübende Pro-gramm dargeboten. Allen war die Begeisterung schon auf den Bänken anzusehen. Schon im Vorfeld konnten die Kinder Wünsche für ihre Rol-le äußern und wurden in Trainingsgruppen eingeteilt. So konnte sich je-der schon mit seinem Part anfreunden.

Im Anschluss an die Vorführung begann dann das Training in den ein-zelnen Gruppen. Manche Kinder übten im Zirkuszelt, andere mit ihren Trainern in den Klassenräumen oder der Turnhalle der Schule. Sehr viel Wert wurde seitens der Trainer auf Disziplin gelegt. Nur so konnten die 160 teilnehmenden Kinder in nicht mehr als zwei Übungseinheiten ein derart ansprechendes Programm einüben, dass es in den insge-samt drei folgenden öffentlichen Vorstellungen am Dienstag und Mitt-woch viel Gänsehaut und manch feuchtes Auge gegeben hat!

Es war sehr beeindruckend, mit welcher Hingabe jedes einzelne Kind seine Rolle „verkauft“ hat. Jeder, vom Schlawiner bis zur „schüchternen Maus“, fand beim Projekt seine eigene Bühne. Es sprach sich schnell herum, was die Kinder mit ihren Lehrern und Trainern auf die Beine ge-stellt hatten. Das Zirkuszelt war dreimal sehr gut gefüllt. So viele Tabar-zer auf so engem Raum gibt es nicht sehr oft zu sehen.

Jeder, der an diesem Projekt teilgenommen oder es sich angeschaut hat, konnte nicht nur die farbenfrohen Bilder sondern auch die Erkennt-nis mitnehmen, dass ein gemeinsames Ziel nur mit Fleiß, Disziplin und Respekt erreicht werden kann. Wir Erwachsenen sollten uns dies für al-le Lebenslagen verinnerlichen und uns am Zirkuspro-jekt unserer Kin-der ein Beispiel nehmen! Bei-spielhaft war auch die Beteiligung am Sponsoring zu dieser Veranstal-tung. Ich kann mich nur herz-lichst bei allen im Namen der Kinder bedanken, die uns als Schule finan-ziell, logistisch und ideell unterstützt haben: Foto: Frank Schmieder

*Förderverein Tabarz e.V., Herrn Peschke *Kreissparkasse Gotha * VR Bank *Gemeinde Tabarz , Herrn Klemm * Ordnungsamt, Herrn Bischof * Gemeindewerk, Herrn Sutschek, *Cafe Möncher *Inselsbergklinik * Fa. E. Rohner *Foto-Spelda * R. u. K. Bitter * Frau Otto * Elektro-Liemen Mechterstädt * Schulverwaltungsamt, Herrn Seiring * Tabbs , Herrn Schütz * Frau Alms * Frau Zimmermann * Förderverein der Grundschule Tabarz, Frau Grübel und Herrn Rothhagen *Lottolädchen M. Kallenberg * REWE-Markt , Frau Jacobitz * Energieversorgung In-selsberg, Herrn Andres * Reinigungsfirma Serval *Frau Schönemann *Apotheke Kessler *Autohaus Meyer * Frau Dr. Maas *Fam. Lehrmann * Herrn und Frau Dr. Scheidt

Ein besonderes Dankeschön richtet sich auch und nicht zuletzt an mein Kollegium der Grundschule, an die Kolleginnen und Kollegen der Kin-dergärten und der Regelschule für die Mitwirkung und Betreuung der Kinder auch über das normale zeitliche Arbeitspensum hinaus, an die Schulsachbearbeiterin Frau Pfauch und den Hausmeister Herrn Schatt.

Natürlich danken wir dem 1. Ostdeutschen Projektcircus Andre Sper-lich, speziell dem Trainer-Team um Alfred Sperlich, für die einmalige Umsetzung dieses Projektes. Schon jetzt steht fest, dass wir in abseh-barer Zeit auch den zukünftigen Grundschulkindern in Tabarz diese pä-dagogisch wertvolle Projektwoche gewähren möchten.

Ich glaube, wenn alle wie bei diesem großartigen Projekt bei der Ge-staltung des Ortes miteinander an einem großen Ziel arbeiten, dann kann Tabarz viele Pluspunkte sammeln. Lassen Sie uns Erwachsene Vorbilder für unsere Kinder sein, sie sind die Zukunft und werden sich an uns orientieren!

Frank Schmieder Schulleiter Grundschule

Seite: 28 - Tabarzer Rathausinformation / Amtsblatt der Gemeinde Tabarz Nr. 2/2011 - 02.07.2011

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FRÜHLINGSFEST AM 29.05.2011 IM AUTO-

HAUS MEYER GMBH - WIR SAGEN DANKE!

Wir möchten uns recht herzlich bei den Sponsoren, die zur Gestal-tung der Hochzeitsmodenschau beigetragen haben, bedanken:

Brautmoden Schulz aus Gotha

Salon Chic, Claudia Starkloff aus Tambach-Dietharz - von ihr wurden die Models frisiert

Carola Rößler aus Tabarz - von ihr bekamen die Models die passenden Fingernägel

Sandra Bechmann aus Friedrichroda - sie schminkte die Models

Bäckerei Stiebling aus Schwarzhausen - trug mit einer wunderschönen Hochzeitstorte zum Gelingen bei.

Blumen Creutzburg aus Tabarz- fertigte die tollen Brautsträuße sowie den Blumen-schmuck für das Hochzeitsauto an.

Weiterhin möchten wir uns bei allen Mitwirkenden des Festes bedanken:

Kinderzentren Kunterbunt e. V. (Käthe Kollwitz) aus Tabarz, die sich wie immer super um die Kinderbetreuung kümmerte.

zur musikalischen Unterhaltung trugen "Der Original Wintersteiner" sowie "Die Glorrei-chen Zwei" bei.

die Kindertanzgruppen "Piccolinis, La Stelle, Moonlight" aus Gotha sowie die "Mountain Hawks" aus Tambach-Dietharz trugen zur Begeisterung der Zuschauer bei.

ein weiterer Dank geht an Tabbs Vital GmbH, Optiker Dietrich und "Hotel zur Post" aus Tabarz sowie an den Schützenverein Tabarz.

Nicht zu vergessen die Belegschaft vom Autohaus Meyer GmbH, die tüchtig mit angepackt hat.

Familie Klaus-Dieter Meyer

Foto: Peter Ditter

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Sehr schön gelegene Eigentumswohnungen in Tabarz, Zimmerbergstraße 24 und 26 zu verkaufen oder zu vermieten!

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Tabarz mbH (KEG) Herr Heiko Sutschek Theodor-Neubauer-Park 1 Tel.: 0178 / 1966 133

DIE NÄCHSTE AUSGABE DER RATHAUS-INFORMATION ERSCHEINT ENDE SEPTEMBER