Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, - Homepage - … · 2017-01-20 · herzlich willkommen im neuen...

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Anzeige Freitag, 20. Januar 2017 · 27. Jahrgang · Nummer 1 mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha, Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum Besuchen Sie uns auf www.bad-lausick.de Kurort Bad Lausick seit 1821 Amtlicher Teil Seite 2 Nichtamtlicher Teil ab Seite 8 Ortsteile ab Seite 13 Aus dem Inhalt Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, herzlich willkommen im neuen Jahr 2017! Ich hoffe, Sie haben die Feiertage und den Jahres- wechsel gut verbracht und sind nun gespannt auf das neue Jahr und voller Tatendrang. Si- cher haben Sie sich das Eine oder Andere vorgenommen und ich möchte Sie ermutigen dranzubleiben, um die angestrebten Ziele und Veränderungen auch zu erreichen. Ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und es verging doch wieder einmal viel zu schnell. Es endete mit einer guten Nachricht für Bad Lau- sick. Der Fördermittel-Antrag seitens der Ther- men Resort Gesellschaft zusammen mit der BBK wurde positiv beschieden und so wird es in Bad Lausick in absehbarer Zeit möglich sein, direkt am Riff zu übernachten. Künftig können dort die bis zu 75 Gäste direkt vom Zimmer über den Bademantelgang ins Bad gelangen. Das wird künftig noch mehr Besu- cher in unser Bad und in unsere Stadt locken und bietet die Möglichkeit für eine weitere touristische und infrastrukturelle Entwicklung unserer Kurstadt mit ihren 11 Ortsteilen. Auch im neuen Jahr erwarten uns wieder zahlreiche Projekte und Bauvorhaben in un- serer Stadt. So werden wir den Ausbau der Heinrich-Heine-Straße beenden, den Fußweg in der Fabianstraße nun endlich neu ausbau- en, den Schulsportplatz fertig stellen und die Sanierung der Grundschule beginnen. Auch stehen weitere Sanierungen von Gehwegen und Straßen an. Zum Ende des Jahres leb- ten in Bad Lausick 8.126 Einwohner. Diese Zahl macht deutlich, dass un- sere Stadt wieder wächst, hatten wir Ende 2014 noch 8.053 Einwohne- rinnen und Einwohner. Für unser neues Baugebiet mit bis zu 36 Ei- genheim-Standorten an der Else-Hirsch-Stra- ße wird im Frühjahr Baurecht bestehen. Damit haben wir einen weiteren Schritt getan, um jungen Familien und Menschen, die abseits von Hektik und Stress wohnen wollen, dabei aber auf eine gute Verkehrsanbindung und In- frastruktur nicht verzichten müssen, ein neu- es Hause zu bieten. Auch in unseren Ortsteilen wollen wir in die- sem Jahr mit der Aufstellung von Klarstel- lungs- und Ergänzungssatzungen beginnen, um auch dort eine Perspektive für neue Ein- wohner zu schaffen. Lassen Sie uns optimistisch in das neue Jahr schauen und uns täglich an dem freuen, was wir an unserer Stadt und an den Menschen um uns herum haben, Heimat. Ihr Michael Hultsch Schwester Dagmar Kauerauf Großbucher Straße 21 · 04668 Otterwisch Tel. 03 43 45 /9 20 73 · Funk 01 77 / 7 79 12 77 Fax 03 43 45 / 9 20 90 Mail: „krankenpfl[email protected]Internet: „www.krankenpflege-kauerauf.de”

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Freitag, 20. Januar 2017 · 27. Jahrgang · Nummer 1

mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha, Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum

Besuchen Sie uns auf www.bad-lausick.de

Kurort Bad Lausickseit 1821

• Amtlicher Teil

Seite 2

• Nichtamtlicher Teil ab Seite 8

• Ortsteile ab Seite 13

Aus dem Inhalt

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

herzlich willkommen im neuen Jahr 2017! Ich hoffe, Sie haben die Feiertage und den Jahres-wechsel gut verbracht und sind nun gespannt auf das neue Jahr und voller Tatendrang. Si-cher haben Sie sich das Eine oder Andere vorgenommen und ich möchte Sie ermutigen dranzubleiben, um die angestrebten Ziele und Veränderungen auch zu erreichen.Ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und es verging doch wieder einmal viel zu schnell. Es endete mit einer guten Nachricht für Bad Lau-sick. Der Fördermittel-Antrag seitens der Ther-men Resort Gesellschaft zusammen mit der BBK wurde positiv beschieden und so wird es in Bad Lausick in absehbarer Zeit möglich sein, direkt am Riff zu übernachten. Künftig können dort die bis zu 75 Gäste direkt vom Zimmer über den Bademantelgang ins Bad gelangen. Das wird künftig noch mehr Besu-cher in unser Bad und in unsere Stadt locken und bietet die Möglichkeit für eine weitere touristische und infrastrukturelle Entwicklung unserer Kurstadt mit ihren 11 Ortsteilen.Auch im neuen Jahr erwarten uns wieder zahlreiche Projekte und Bauvorhaben in un-serer Stadt. So werden wir den Ausbau der Heinrich-Heine-Straße beenden, den Fußweg in der Fabianstraße nun endlich neu ausbau-en, den Schulsportplatz fertig stellen und die Sanierung der Grundschule beginnen. Auch stehen weitere Sanierungen von Gehwegen und Straßen an.

Zum Ende des Jahres leb-ten in Bad Lausick 8.126 Einwohner. Diese Zahl macht deutlich, dass un-sere Stadt wieder wächst, hatten wir Ende 2014 noch 8.053 Einwohne-rinnen und Einwohner.

Für unser neues Baugebiet mit bis zu 36 Ei-genheim-Standorten an der Else-Hirsch-Stra-ße wird im Frühjahr Baurecht bestehen. Damit haben wir einen weiteren Schritt getan, um jungen Familien und Menschen, die abseits von Hektik und Stress wohnen wollen, dabei aber auf eine gute Verkehrsanbindung und In-frastruktur nicht verzichten müssen, ein neu-es Hause zu bieten. Auch in unseren Ortsteilen wollen wir in die-sem Jahr mit der Aufstellung von Klarstel-lungs- und Ergänzungssatzungen beginnen, um auch dort eine Perspektive für neue Ein-wohner zu schaffen.

Lassen Sie uns optimistisch in das neue Jahr schauen und uns täglich an dem freuen, was wir an unserer Stadt und an den Menschen um uns herum haben, Heimat.

Ihr Michael Hultsch

Schwester Dagmar KaueraufGroßbucher Straße 21 · 04668 Otterwisch

Tel. 03 43 45 /9 20 73 · Funk 01 77 / 7 79 12 77Fax 03 43 45 / 9 20 90

Mail: „[email protected]”Internet: „www.krankenpflege-kauerauf.de”

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 2 |

� amtlicher teil

Beschluss-Veröffentlichung 29. Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2016Beschluss-Nr. 284 / 29 / 15 / 12 / 2016 Grundstücksverkauf BBK GmbH

Beschluss-Nr. 285 / 29 / 15 / 12 / 2016Verkauf einer Teilfläche des in der Parkstraße gelegenen Flurstü-ckes 560 der Gemarkung Bad Lausick

Beschluss-Nr. 286 / 29 / 15 / 12 / 2016Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Förderung „Fachkraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick

Beschluss-Nr. 287 / 29 / 15 / 12 / 2016Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Förderung „Pädagogi-sche Assistenzkraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick

Beschluss-Nr. 288 / 29 / 15 / 12 / 2016Beschlussfassung zur Änderung des Stellenplanes

Beschluss-Nr. 289 / 29 / 15 / 12 / 2016Zustimmung zur Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF für die Ortsfeuerwehr Glasten

Beschluss-Nr. 290 / 29 / 15 / 12 / 2016Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Lie-ferleistung Mittleres Löschfahrzeug MLF

Beschluss-Nr. 291 / 29 / 15 / 12 / 2016Aufhebung der Sanierungssatzung

Beschluss-Nr. 292 / 29 / 15 / 12 / 2016Beantragung einer Zuwendung für die Erstellung eines Gutachtens zur Modernisierung des Heilwasserbrunnen

Beschluss-Nr. 293 / 29 / 15 / 12 / 2016 Beantragung einer Zuwendung für die Sanierung der Grundschule/Schulhort

Beschluss-Nr. 294 / 29 / 15 / 12 / 2016 Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlun-gen für Instandsetzungsmaßnahmen gem. der Richtlinie Kommu-naler Straßenbau

16. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 5. Dezember 2016Beschluss-Nr. VA 9 / 16 / 05 / 12 / 2016Zustimmung zur Annahme einer Geldspende für die Ortsfeuerwehr Buchheim

Sitzungstermine Februar 2017Im Monat Februar finden nachfolgend genannte Sitzungen des Stadtrates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Aus-schusses und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zum jeweils öffent-lichen Teil herzlich eingeladen.Die entsprechenden Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) oder der Veröf-fentlichung auf der Homepage.

StadtratDonnerstag, 23. Februar 2017, 19.00 Uhr,Sitzungssaal des Rathauses, II. OG

VerwaltungsausschussMontag, 06.02.2017, 18.30 Uhr,Sitzungssaal des Rathauses, II. OG

Technischer AusschussDonnerstag, 02.02.2017, 18.30 Uhr,Sitzungssaal des Rathauses, II. OG

Ortschaftsrat BallendorfNoch kein Termin bekannt

Ortschaftsrat BuchheimDienstag, 28.02.2017, 19.00 Uhr - DGH

Ortschaftsrat EbersbachFreitag, 17.02.2017, 19.00 Uhr – ehem. Schule

Ortschaftsrat EtzoldshainMittwoch, 08.02.2017, 19.30 Uhr - DGH

Ortschaftsrat GlastenMittwoch, 15.02.2017, 19.00 Uhr - DGH

Ortschaftsrat LauterbachMontag, 13.02.2017, 19.30 Uhr – DGH(Hinweis: Die Sitzung des OR Lauterbach finden bis auf Weiteres nicht in der Gaststätte S. Burdack statt.)

Ortschaftsrat SteinbachDienstag, 14.02.2017, 19.00 Uhr - DGH

Ortschaftsrat ThierbaumMontag, 20.02.2017, 19.00 Uhr - DGH

Bitte beachten Sie bei allen Sitzungen die aktuellen Aushänge!

Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer1. SteuerfestsetzungDer Stadtrat hat durch die Haushaltsatzung die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt auf- 350 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und

Stückländereien (Grundsteuer A) und- 440 v. H. für Grundstücke (Grundsteuer B).Die Hebesätze für 2017 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf-grund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grund-steuer für das Kalenderjahr 2017 in derselben Höhe wie für das Jahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an die-sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

2. ZahlungsaufforderungDie Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2017 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, einzuzahlen.

3. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuer-festsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lau-sick schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bad Lausick, den 20. Januar 2017

HultschBürgermeister

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 3 |

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzun-gen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver-

letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-plans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah-res, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnach-teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Bad Lausick, den 20. Januar 2017

HultschBürgermeister

Wiederholung der Bekanntmachung des Beschlusses der Ergänzungssatzung “Ballendorf Süd“Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2016 die Ergänzungssatzung „Ballendorf Süd“ als Satzung beschlossen.Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 des Baugesetzbu-ches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung tritt rück-wirkend zum 16.12.2016 in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit seiner Begründung bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, Bauamt, Zi. 33, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge-wiesen.Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-liche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegen-über der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB hingewiesen. Danach erlö-schen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige-führt wird.

Bad Lausick, den 20.Januar 2017

HultschBürgermeister

StellenausschreibungDie Stadt Bad Lausick sucht zum 1. September 2017 eine/n

Bauhofmitarbeiter/- inmit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden 40 Minutenfür ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.Wir erwarten:- eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise im

landschaftsgärtnerischen oder handwerklichen Bereich- Führerschein der Klassen BE, C, C1, C1E- Motorsägen-Ausbildung- Bereitschaft zum Winterdienst auch außerhalb der regu-

lären Arbeitszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einschließlich der Nachtstunden

- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit

- selbstständiges und eigenverantwortliches ArbeitenAufgabenschwerpunkte:- Gestaltung, Unterhaltung und Pflege öffentlicher Grün-

und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze- Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Straßen, Wegen

und Plätzen- Durchführung des Winterdienstes- sowie aller weiteren gängigen Arbeiten im BauhofWir bieten:- einen vielseitigen und interessanten Aufgabenbereich- leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für

den öffentlichen Dienst (TVÖD/VKA)Die Probezeit beträgt 6 Monate. Der Einsatz erfolgt im ganzen Stadtgebiet.Wünschenswert ist die Mitgliedschaft bzw. die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr.Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (gern auch auf elektronischem Weg an [email protected]) mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 28.02.2017 an die Stadtverwaltung Bad Lau-sick, Personalamt, Markt 1, 04651 Bad Lausick.Für Rückfragen steht Ihnen Herr Zeidler unter der Telefonnum-mer 034345 57921-11 gerne zur Verfügung.

Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückge-sandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei-gefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

HultschBürgermeister

Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 71 “Am Riff“Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat in seiner öffentlichen Sit-zung am 25.06.2015 den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 71 „Am Riff“ als Satzung beschlossen.Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungs-plan mit seiner Begründung auf Dauer während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Bad Lausick einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 4 |

Bekanntmachung der Aufhebung der Satzung der Stadt Bad Lausick über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und § 162 Abs. 2 des Bauge-setzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), hat der Stadtrat der Stadt Bad Lausick in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Aufhebung der SanierungssatzungDie Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtzentrum“ – beschlossen am 21.01.1993, geändert durch Beschlüsse vom 13.04.2000, 29.03.2001,

28.02.2002, 27.05.2004, 27.09.2004 und 22.11.2007 –wird hiermit aufgehoben.

§ 2 InkrafttretenDiese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Lausick, 20. Januar 2017

HultschBürgermeister

Hinweise:a. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

b. Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je-dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver-

fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.c. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann beim Bau-

amt der Stadt Bad Lausick, Rathaus, Zimmer 33, während der Dienststunden (dienstags 9.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr, mittwochs 9.00 – 11.30 Uhr und donnerstags 9.00 – 11.30 und 13.00 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) eingesehen wer-den.

d. Die Ausfertigung der Satzung ist am 15. Dezember 2016 durch den Bürgermeister erfolgt.

Bad Lausick, den 20.Januar 2017

HultschBürgermeister

Das Einwohnermeldeamt informiert

Meldeauskünfte in besonderen Fällen § 50 BundesmeldegesetzDie Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona-ten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familienname, Vorname, Doktorgrade, derzeitige Anschriften) von Gruppen von Wahl-berechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlbe-rechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Ab-stimmung zu löschen oder zu vernichten.Jede betroffene Person hat das Recht dieser Übermittlung zu widersprechen.Das Widerspruchsrecht kann durch schriftliche oder persön-liche Erklärung gegenüber der Meldebehörde ausgeübt wer-den. Es bedarf dazu keiner Begründung.PersonaldokumenteWir bitten alle Bürger, ihre Personaldokumente auf Gültigkeit zu überprüfen. Abgelaufene Personalausweise müssen neu bean-tragt werden. Mitzubringen sind: ein neues biometrisches Foto, die Geburts-oder Heiratsurkunde, der abgelaufene Ausweis und die Gebühr in Höhe von 28,80 € bzw. 22,80 € bei Antrag-stellern unter 24 Jahren. Die Gebühr für die Dokumente ist bei der Antragstellung in bar zu bezahlen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die dazu benötig-ten Dokumente. Informationen dazu erhalten Sie im Reisebü-ro, beim Reiseveranstalter bzw. beim Auswärtigen Amt.

LaskowEinwohnermeldeamt

Die nächste Ausgabe erscheint am:Freitag, dem 17. Februar 2017

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen:Dienstag, der 7. Februar 2017, 12 Uhr

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 5 |

Verkauf von Fundfahrrädern

Die Stadtverwaltung Bad Lausick veräußert aus ihrem Fahrrad-bestand folgende Fahrräder:

1 Mountainbike (12/15) schwarz 15,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Kinderrad blau „freestyle“ (18/15) 5,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Herrenrad „NEVADA“ City Bike (26/15) 10,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Kinderfahrrad „MOUNTAIN KID“ (01/16) 5,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Herrenrad lila/schwarz (04/16) 10,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Damenrad „Fashion line“ gold (08/16) 15,00 €Zustand: reparaturbedürftig

1 Damenrad „BLACKSHOX“ CITY (11/16) 30,00 €Zustand: leicht reparaturbedürftig

Interessenten können sich ab dem 24.01.2017 im Ordnungs-amt (Zi. 12) bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, wäh-rend der Rathausöffnungszeiten melden.Beim Erwerb eines Fahrrades ist der Kaufpreis in bar in der Stadtkasse zu entrichten.

WeberOrdnungsamt

An alle Halter von Vögeln im genannten Beobachtungsgebiet, Halter von Hunden und Katzen mit potentiellem Beobachtungsgebietskontakt sowie an im Beobachtungsgebiet Jagdausübungsberechtigte,Beobachtungsgebiet Störmthaler See

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets Störmthaler See

� geburtstageIm Monat Februar gratulieren wir allen Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wunschen alles Guteam 01.02. Frau Edith Grabner zum 70. Geburtstag Frau Anita Heymann zum 80. Geburtstag OT Lauterbach am 02.02. Herrn Klaus Dinter zum 80. Geburtstagam 03.02. Herrn Günter Rothe zum 75. Geburtstag OT Lauterbach am 04.02. Frau Christel Keyselt zum 80. Geburtstagam 05.02. Frau Gerda Gutsch zum 90. Geburtstag Frau Dagmar Krüger zum 70. Geburtstagam 08.02. Frau Christa Herziger zum 75. Geburtstag OT Lauterbach am 10.02. Frau Cäcilie Lehmann zum 70. Geburtstag OT Beucha am 16.02. Frau Karin Fischer zum 75. Geburtstag OT Steinbach Frau Ilse Rudolph zum 85. Geburtstagam 18.02. Herrn Erhard Kluge zum 75. Geburtstagam 19.02. Frau Dorrit Hofmann zum 80. Geburtstagam 20.02. Herrn Horst Müller zum 75. Geburtstag OT Steinbach Herrn Erhard Vogt zum 70. Geburtstagam 21.02. Herrn Heinrich Enke zum 85. Geburtstag OT Buchheim Frau Margot Landsmann zum 80. Geburtstag OT Ballendorf am 22.02. Frau Hela Leisner zum 70. Geburtstag OT Buchheim am 24.02. Frau Erika Paul zum 95. Geburtstagam 25.02. Herrn Wilfried Friedrich zum 70. Geburtstag OT Steinbach am 26.02. Frau Doris Engelmann zum 80. Geburtstagam 27.02. Herrn Lothar Gutz zum 75. Geburtstagam 28.02. Frau Giesela Kipping zum 75. Geburtstag Herrn Reiner Kirsten zum 75. Geburtstag OT Lauterbach Frau Ingrid Müller zum 75. Geburtstag Frau Rosemarie Schindler zum 80. Geburtstag OT Lauterbach

Das Lebensmittelüberwachungs- und Ve-terinäramt des Landkreises Leipzig (LÜVA) erlässt an Halter von Vögeln im genannten Beobachtungsgebiet, Halter von Hunden und Katzen mit potentiellem Beobach-tungsgebietskontakt sowie an im Beob-achtungsgebiet Jagdausübungsberechtigte folgende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfü-

gung1. Der Ausbruch der Wildvogel-Geflügel-

pest am Störmthaler See wird als amt-lich beendet erklärt.

2. Das Beobachtungsgebiet Störmtha-ler See nach tierseuchenrechtlicher Verfügung vom 26.11.2016, Az: 342-508.62.3-14/stä wird aufgehoben.

3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gründel.Am 26.11.2016 wurde die tierseuchen-rechtliche Allgemeinverfügung zum Aus-bruch der Wildvogel-Geflügelpest am Störmthaler See, hier: Einrichtung eines Be-obachtungsgebiets, Az: 342-508.62.3-14/stä, veröffentlicht und trat am 27.11.2016 in Kraft.Seitdem gab es im Bereich des eingerich-teten Beobachtungsgebiets keine weiteren Ausbrüche.Am 18.12.2016 konnte zudem der Sperr-bezirk Störmthaler See aufgehoben wer-den (Az: 342-508.62.3-20/stä), die davon erfasste Gebietskulisse wurde Teil des noch bestehenden Beobachtungsgebiets Störmthaler See. Das Beobachtungsgebiet Störmthaler See er-streckt sich sowohl auf das Gebiet der Stadt Leipzig, als auch des Landkreises Leipzig

Das Gebiet des Beobachtungsgebiets Störmthaler See weist Überschneidun-gen mit dem Beobachtungsgebiet zum Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest am Markkleeberger See, eingerichtet durch die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfü-gung vom 13.12.2016, Az: 342-508.62.3-18/stä, auf, wobei dessen Mindestlaufzeit nicht vor dem 14.01.2017 beendet ist sowie Überschneidungen mit dem Beob-achtungsgebiet zum Ausbruch der Wildvo-gel-Geflügelpest am Cospudener See, ein-gerichtet durch die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.11.2016, Az: 342-508.62.3-1/stä, wobei dessen Min-destlaufzeit nicht vor dem 07.01.2017 be-endet ist.ll.Das LÜVA Landkreis Leipzig ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser amtlichen Anordnung zuständig (§ 24 (1) und (3)

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 6 |

TierGesG i. V. m. § 1 (1), (2) und (6) Säch-sAGTierGesG bzw. § 3 (1) VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG).Die amtliche Anordnung in Form der Allge-meinverfügung richtet sich an Halter und damit verantwortliche Personen von Vö-geln im genannten Beobachtungsgebiet, von Hunden und Katzen mit potentiellem Beobachtungsgebietskontakt sowie an im Beobachtungsgebiet Jagdausübungsbe-rechtigte.Mit dem Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N8 bei einem Wildvogel am Störmthaler See war der Ausbruch der Geflügelpest amt-lich festzustellen, die zuständige Behörde hatte die Seuchenbekämpfung aufzuneh-men, was mit der tierseuchenrechtlichen Verfügung, 342-508.62.3-14/stä, vom 26.11.2016 geschah.Sofern kein weiterer Ausbruch hinzu-kommt, sind die Maßgaben für den Sperr-bezirk nach 21 Tagen wieder aufzuheben, das Gebiet des Sperrbezirkes geht in das Beobachtungsgebiet mit einer Mindest-laufzeit von 30 Tagen auf, sodass nach Auf-hebung der Sperrbezirksmaßnahmen, die Maßgaben des Beobachtungsgebietes für die weitere Zeit gelten.Sofern auch dann keine weiteren Ver-dachts- oder Ausbruchfälle erfasst werden, sind nach Fristablauf auch die Maßgaben des Beobachtungsgebiets aufzuheben.Die genannten Maßnahmen begründen sich in § 56 der Geflügelpest-Verordnung.Es erfolgten bisher keine weiteren Ver-dachts- oder Ausbruchsfälle, der Sperr-bezirk ging mit der Verfügung, Az: 342-508.62.3-20/stä, am 18.12.2016 in dem Beobachtungsgebiet auf, das Beobach-tungsgebiet selbst ist nunmehr aufzuhe-ben, der Ausbruch ist als beendet zu erklä-ren.Der Erlass von Einzelverfügungen ist infol-ge des großen Adressatenkreises nicht ver-hältnismäßig. Eine Anhörung der Beteilig-ten unterbleibt gemäß § 28 (2) Nr. 4 VwVfG.Das genannte Beobachtungsgebiet liegt auf dem Zuständigkeitsgebiet des Land-kreises Leipzig und der Stadt Leipzig. Die hier genannten Maßregeln gelten für den oben beschriebenen, sich auf dem Gebiet

des Landkreises Leipzig befindlichen Teil des Beobachtungsgebiets. Die für das Be-obachtungsgebiet auf dem Gebiet der Stadt Leipzig angeordneten Maßnahmen bleiben unberührt.Das genannte, nunmehr aufgehobene Be-obachtungsgebiet hat zudem eine Schnitt-menge mit dem Beobachtungsgebiet des Ausbruches der Geflügelpest beim Wild-vogel am Markkleeberger See, tierseu-chenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.12.2016, 342-508.62.3-18/stä sowie mit dem Beobachtungsgebiet des Ausbru-ches der Geflügelpest beim Wildvogel am Cospudener See, eingerichtet durch die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.11.2016, Az: 342-508.62.3-1/stä.Für die Tierhalter, die sich in diesen Schnitt-mengen befinden, gelten die Mindestlauf-zeiten und Maßgaben der jüngsten Beob-achtungsgebietsverfügung weiter fort bis zu deren Ende, hier: mindestens bis zum 07.01. (Cospudener See) bzw. 14.01.2017 (Markkleeberger See).Nur Tierhalter bzw. Jagdausübungsberech-tigte im aufgehobenen Beobachtungsge-biet Störmthaler See, die nicht gleichzeitig von dem Beobachtungsgebiet Markklee-berger See oder/und von dem Beobach-tungsgebiet Cospudener See betroffen sind, können nun von der Aufhebung des Beobachtungsgebiets Störmthaler See pro-fitieren.Die angeordneten Punkte und Maßnahmen sind erforderlich, dabei aber zugleich ge-eignet, die Ausbreitung der Geflügelpest zum derzeitigen Kenntnisstand wirksam zu verhindern und die Seuche zu bekämpfen. In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Geflügelpest für Vögel/Geflügel und aufgrund des grundsätzlichen Zoonose-charakters auch für den Menschen sind sie dennoch angemessen.lll.Die Nichterhebung von Kosten beruht auf § 3 Abs. 1 Pkt.3 SächsVwKG. Diese Amts-handlung wird im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen.RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch

ist beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veteri-näramt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Bor-na schriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift einzulegen.Hinweis:Die aufschiebende Wirkung eines Wider-spruchs entfällt jedoch gemäß § 37 TierGesG.Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhand-lungen gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € (dreißigtausend Euro) ge-ahndet werden können.Auf die weiterhin geltende sachsenweite Aufstallungspflicht für ALLE GEHALTENEN VÖGEL gemäß der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Landesdirekti-on Sachsen mit Wirkung vom 15.11.2016 sowie das weiterhin geltende Verbot zur Durchführung von Geflügelausstellungen und —märkten sowie Veranstaltungen ähn-licher Art im Landkreis Leipzig mit Wirkung vom 19.11.2016 wird ebenfalls hingewie-sen.Rechtsquellenverzeichnis• Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom

22.05.2013,• Sächsisches Ausführungsgesetz zum

Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTier-GesG) vom 09.07.2014,

• Verordnung zum Schutz gegen dieGeflügelpest (Geflügelpest-VO) vom 18.10.2007,

• Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)vom 23.01.2003,

• Gesetz zur Regelung des Verwaltungs-verfahrens- und Verwaltungszustel-lungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 11.05.2010,

• Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)vom 19.03.1991

• Verwaltungskostengesetz des Frei-staates Sachsen (SächsVwKG) vom 17.09.2003,

jeweils in der derzeit geltenden Fassung

Amtliche Bekanntmachung - dritter Aufruf für die forstliche Förderung in Sachsen

Ab sofort können wieder Förderanträge nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft gestellt werden – Antragsstichtag für alle Vorhaben ist der 31.03.2017.Konkret sind dies:- Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbestän-

den,- Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten,- Walderschließung mit Holzabfuhrwegen und Holzlagerplätzen,- Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen in besitzüber-

greifender Zusammenarbeit von mindestens zwei Waldbesit-zern,

- Anlagen zur Waldbrandüberwachung für kommunale Träger.

Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 90

Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Aufrufe zur An-tragstellung und die Antragsunterlagen stehen über das Förderpor-tal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm).Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, die in den Jahren 2017 bis 2019 ausgeführt werden sollen: Sie sind spä-testens bis zu dem genannten Stichtag bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen. Der Antragstel-ler kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbe-hörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.Erste Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revierförster im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsen-

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 7 |

forst, Forstbezirk Leipzig wie auch die Sachbearbeiterin Forstförde-rung im Forstbezirk Leipzig. Die Kontaktadressen erhalten Sie unter www.sachsenforst.de/foerstersuche oder im Forstbezirk Leipzig, telefonisch unter 0341 860800.Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung zur geplanten Maßnahme mit dem jeweiligen Revierförster unbedingt zu empfeh-len. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angebo-ten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter www.sachsenforst.de.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen (Tel.: 03591 2160, E-Mail: [email protected]).

gez. PadbergLeiter des Forstbezirkes Leipzig

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde SteinbachAufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirch-gemeindeordnung der Evangelisch-Luthe-rischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Fried-hofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverord-nung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemein-de Kitzscher die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen beschlossen:

§ 1 AllgemeinesFür die Benutzung des Friedhofes und sei-ner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofs-verwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner der Benutzungsge-bühr ist1. wer die Bestattung oder sonstige ge-

bührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zu-rechenbares Verhalten ausgelöst hat,

2. wer das Nutzungsrecht an einer Grab-stätte erworben oder verlängert hat,

3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsge-bühr ist1. wer die Verwaltungshandlung veran-

lasst oder in wessen Interesse sie vor-genommen wird,

2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Ge-samtschuldner.

§ 3 Entstehen der GebührenschuldDie Gebührenschuld entsteht- für Benutzungsgebühren mit der Inan-

spruchnahme der jeweiligen gebühren-pflichtigen Leistung.

- für Grabnutzungsgebühren sowie Fried-hofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die

gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.

- für Bestattungsgebühren mit der Be-stattung.

- für Verwaltungsgebühren mit der Vor-nahme der Verwaltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebühren werden nach Bekanntga-be des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angege-benen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Be-stattungen nicht verlangt werden.(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die ge-samte Nutzungszeit im Voraus erhoben.(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rück-ständiger Gebühren(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebühren-schuldner zu erstatten.(2) Rückständige Gebühren werden im Ver-waltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstre-ckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von GebührenDie Gebühren können im Einzelfall aus Bil-ligkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 GebührentarifA. BenutzungsgebührenI. Gebühren für die Verleihung von Nut-zungsrechten an Grabstätten1. Reihengrabstätten1.1 für Verstorbene vor Vollendung des

2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 210 €

1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 420 €

2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1 für Sargbestattungen2.1.1 Einzelstelle 480 €2.1.2 Doppelstelle 960 €

2.2 für Urnenbeisetzungen2.2.1 Einzelstelle 480 €2.3 Gebühr für eine Verlängerung des

Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten

nach 2.1.1. 24 € nach 2.1.2 48 € nach 2.2.1 24 €II. Gebühren für die Bestattung:(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Auf-wand für Grabherstellung etc.)1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 356 €1.2 Sargbestattung (Verstorbene 5 Jahre bis 10 Jahre) 515 €1.3 Sargbestattung (Verstorbene ab 10

Jahren) 590 €1.4 Urnenbeisetzung 218 €III. Umbettungen, AusbettungenBei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.IV. FriedhofsunterhaltungsgebührZur Finanzierung der Kosten für die laufen-de Unterhaltung der allgemeinen Friedhofs-anlage wird von allen Nutzungsberechtig-ten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grabla-ger erhoben. Die Höhe der jährlichen Fried-hofsunterhaltungsgebühr beträgt 19,00 € pro Grablager.V. Raumnutzungsgebühren1. Gebühr für die Benutzung der Auf-

bahrungs-/Abschiednahmehalle auf dem Friedhof Hainichen 75 €

2. Gebühr für die Benutzung der Kir-chen bei weltlichen Bestattungen im Ausnahmefall 200 €

B. Verwaltungsgebühren1. Genehmigung für die Errichtung ei-

nes Grabmals sowie anderer bauli-cher Anlagen

(z. B. Einfassungen) 34 €2. Genehmigung für die Veränderung

eines Grabmales oder der Ergän-zung von Inschriften oder

anderer baulicher Maßnahmen 34 €3. Erteilung einer Berechtigungskarte

an einen Gewerbetreibenden 34 €4. Zweitausfertigung von Bescheini-

gungen der Friedhofsverwaltung 5 €

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 8 |

5. Überlassung eines Exemplars/Aus-zuges der Friedhofsordnung 5 €

6. Umschreibung von Nutzungsrechten 5 €7. Mahngebühren je Vorgang 5 €8. Ermittlung der Wohnanschrift des Nutzungsberechtigten 30 €

§ 8 Besondere zusätzliche LeistungenBesondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorge-sehen ist, werden von der Friedhofsverwal-tung nach dem jeweiligen Aufwand berech-net.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öf-fentlichen Bekanntmachung.(2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Be-

kanntmachungssatzung durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde Bad Lausick; bzw. für den Friedhof Hainichen der Gemeinde Kitzscher.(3) Die jeweils geltende Fassung der Fried-hofsgebührenordnung liegt zur Einsicht-nahme im Pfarramt und in der Friedhofs-verwaltung in Steinbach aus. Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungs-tafel am Friedhofseingang sowie durch Ab-kündigung bekannt gemacht.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Be-stätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkir-chenamt Leipzig am Tage nach der öffentli-chen Bekanntmachung in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsge-

bührenordnung treten die Friedhofsgebüh-renordnungen für die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen in den bisher geltenden Fassungen außer Kraft.Steinbach, den 17.11.2016

Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde

L.S.gez. J. Raake gez. S. Barnahazi(KV-Vorsitzender) (KV-Mitglied)

Kirchenaufsichtlich bestätigt:Leipzig, den 24.11.2016

Ev.-Luth. Landeskirche SachsensRegionalkirchenamt Leipziggez. Schlichting L.S.Oberkirchenrat

Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 28.09.2004 Neue Friedhofsgebührenordnung vom 20.09.2016Der Nachtrag zur Friedhofsordnung Otterwisch vom 28.09.2004 und die neue Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Otter-wisch, Stockheim und Großbuch ist einzusehen im Pfarramt Otter-

wisch dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Otterwisch und auf der Internetseite der Gemeinde Otterwisch.

Die Friedhofsverwaltung

� nichtamtlicher teil

04651 Bad Lausick, Straße der Einheit 19 Tel. 034345 52971

ÖffnungszeitenMittwoch bis Freitag, 12.30 – 17.00 UhrSamstag 13.00 – 17.00 UhrSonntag 14.00 – 17.00 UhrEintritt 2 €, ermäßigt 1 €

25.01.2017, 19 Uhr „Interessantes am Museumskamin“Heiko Schulze plaudert über:„Die Sächsische Bläserphilharmonie auf Reisen“

15.02.2017, 19 Uhr „Interessantes am Museumskamin“Das alte Bad Lausick auf PostkartenTeil 1 Bilder aus der Stadt Bad Lausick

Der Teil 2 – Bilder aus dem Herrmannsbad – folgt am 1. März 2017.

Die Bibliothek im Kurhaus hat wegen Urlaub

in der Zeitvom 06.02. - 24.02.2017 folgende Öffnungszeiten:Mo.: 15.00 - 18.00 UhrDo.: 14.00 - 18.00 Uhr

Böhme, Bibliothek im Kurhotel

Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland www.leipzigermuldenland.de

Gemeinsam. Regional. Vielfalt. Entwickeln. Informationsveranstaltung rund um die LEADER-Förderung im ländlichen RaumGemeinsam. Regional. Vielfalt. Entwickeln. - Unter diesem Motto steht eine Informationsveranstaltung des LEADER-Regionalmanagements am 09.02.2017, um 19.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal rund um die Fördermöglichkeiten des LEADER-Programms.

Bereits seit Ende 2007 können Interessenten in der Region die Möglichkeiten des Förderprogramms nutzen. Seit An-fang 2016 gelten jedoch veränderte Bedingungen.

Ob Sanierungen von leer stehenden Gebäuden, Ausstat-tungen für Unterneh- men, Investitionen in die touristische Infrastruktur, Jugendbeteiligung, Energie oder die Zusam-men- arbeit mit anderen LEADER-Regionen – das Spektrum von LEADER in der Förderregion „Leipziger Muldenland“ ist auch weiterhin breit gefächert. Informieren Sie sich rund um die Fördermöglichkeiten und das LEADER-Verfahren und entdecken Sie interessante Pro-jektansätze, an die Ihr Vorhaben möglicherweise andocken kann.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 9 |

Oberschule „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick

Willkommen zum „Tag der offenen Tür“!Am Sonnabend, dem 04.02.2017, laden das Kollegium und der Schülerrat von 9.30 - 12.30 Uhr alle interessierten Viert- und Sechstklässler der Region mit ihren Eltern recht herzlich ein. Pädagogen aller Fächer und Profile geben Einblick in das Schul-programm, zeigen unsere Ausstattung und beantworten Fragen unserer Gäste. Schüler bieten kleine Vorführungen und ein kulturelles Aulapro-gramm an, sodass auch für Unterhaltung gesorgt ist.Die Stadtmusik Bad Lausick, die Musikschule Muldental und der Schulförderverein stellen sich vor. Ein leckeres zweites Frühstück wird von Schülerhand vorbereitet und angeboten.

„Schreib für die Freiheit“ - Briefmarathon 2016 von Amnesty International„Weltweit beteiligen sich hunderttausende Menschen an Appellak-tionen von Amnesty International. Mit Briefen, E-Mails und Petiti-onsunterschriften bewirken sie Freilassungen, verhindern Folter, schützen Menschen vor unfairen Prozessen und retten Leben.“ (Amnesty International, Lehrmaterial, 2016) Auch unsere Schule beteiligte sich im Dezember 2016 an dieser Aktion. Im Gemein-schaftskundeunterricht nutzten sechs Neuntklässler die Möglich-keit, viel über das Thema Menschenrechte zu lernen, selbst aktiv zu werden und sich unmittelbar für Menschen in Gefahr einzu-setzen. Als Ergebnis schickte Frau Hübner (GK-Lehrerin) sechs geschriebene Briefe an Amnesty in Berlin, die an Ministerien, Ge-neralstaatsanwaltschaften und Präsidenten in aller Welt gesendet wurden. Denn „BRIEFE SCHREIBEN, KANN LEBEN RETTEN!“ (ebd.)

Oberschule Bad Lausick

Schulsieger im Vorlesewettbewerb ermittelt

Nachdem im November 2016 die jeweiligen Klassensieger im Vorlesewettbewerb ermittelt wurden, hieß es am Mittwoch, dem 07.12.16, der Schulsieger wird gesucht. Je zwei Schülerinnen der Klassen 6a und 6b stellten sich dieser schweren Aufgabe. Alle vier Mädchen gaben sich große Mühe und stellten tolle Bücher vor. Aber – wie fast überall – es kann nur einen Sieger geben. Bei uns war es eine strahlende Siegerin. Wir gratulieren Emily Kalms aus der Klasse 6a zum Sieg. Viel Glück im Februar 2017, denn sie wird unsere Schule beim Kreisaus-scheid in Naunhof vertreten. Dank gilt aber auch den drei anderen Teilnehmerinnen, Annegret Fleischhauer, Lina Delling und Donata Schießl, die ihre Sache auch gut gemacht haben.

Oberschule Bad Lausick

Zuwachs für das Archiv des Bad Lausicker GeschichtsvereinsEs geschieht leider nicht oft, dass es gelingt, Gegenstände aus der älteren Bad Lausicker Stadtgeschichte aufzutreiben. Unlängst konnte unser Geschichtsverein eine reich verzierte Tafel erwerben, die dem Lausigker „Turnverein von 1846“ zu seinem 60. Grün-dungsfest im Jahre 1906 vermacht worden war.Der Turnverein war im Sommer 1846 von Friedrich August Fischer gegründet worden. Fischer war 43 Jahre Lehrer an der hiesigen Bür-gerschule und anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand 1881 zum Ehrenbürger der Stadt Lausigk ernannt worden.Die erwähnte Tafel hatten die in Blasewitz lebenden Enkel Fischers dem Turnverein zur Erinnerung an ihrem Großvater geschenkt.Mit dem Ankauf dieser Erinnerungstafel setzt der Geschichtsverein seine langjährige erfolgreiche Sammlungstätigkeit fort. Die Wurzeln des Vereins reichen übrigens 120 Jahre, bis zum 15. Januar 1897, zurück. An diesem Tag war auf Initiative des damaligen Bürgermeisters Eduard Fabian der „Verein für die Erforschung der Geschichte Lau-sigks“ gegründet worden.

Dr. Jürgen ZschalichGeschichtsverein Bad Lausick e. V.

Mitglieder des Geschichtsver-eins bei der Übergabe der Erinnerungs-tafel

Foto: Wolfgang Müller

iMPressuMHerausgeber: Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick

Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,Tel.: (03535) 489-0Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verantworlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Bad Lausick, Tel.: (034345) 7010, Fax: 70134

Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner des Artikels

Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Erscheint monatlich kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet – zusätzliche Einzel-exemplare sind über die Stadtverwaltung zu beziehen.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 10 |

Der Stadtförderverein Bad Lausick sagt „Danke“

Der Stadtförderverein Bad Lausick bedankt sich bei allen Sponsoren von Geld- und Sachspenden und bei allen, die aktiv am Gelingen des Weihnachtsmarktes beteiligt waren.Durch viele großzügige Spenden konnte ein eigenes Karussell für unsere kleinen Kinder angeschafft werden. Viele strahlende Kin-deraugen bestätigten die Richtigkeit dieser Entscheidung.Durch die gute Zusammenarbeit der Stadt-verwaltung und dem Stadtförderverein und Dank der vielen Sponsoren und Helfer war es möglich diesen attraktiven Weihnachts-markt für unsere Bürger zu organisieren. Die vielen positiven Meinungsäußerungen sollen Ansporn sein auch 2017 einen schö-nen Weihnachtsmarkt zu gestalten.Besonders bedanken wollen wir uns bei:Bauhof Bad LausickKur & Tourist GmbHLipfert BedachungLöwen ApothekeKilian ApothekeLeipziger VolksbankLand & Gartentechnik FriedrichElektro LehmannBetonwerke Bad LausickGebäudereinigung Reuter & SchreckDr.Roland Junghans Medical GmbHDr. Eberhard HultschRotstahl GmbHGCOM-Andreas GroßmannHäusliche Krankenpflege R.KühnDeisenroth & Partner-SteuerbüroÄrztin Dr. PfaffElektrotechnik JahnErgotherapie N.GallAllianz Generalvertr. D. Goldmann MittweidaAltstadtreisebüroAsia-Imbiss

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 11 |

„Kinder helfen Kindern“ im Muldental

ADRA-Paketaktion erfolgreich beendetGrimma, 18. Dezember 2016: Auch in diesem Jahr waren die vier Adventgemeinden des Mulden-tales wieder mit dabei, als ADRA-Deutschland die diesjährige Pa-ketaktion „Kinder helfen Kindern” zum Weltkindertag am 18. Septem-ber in Darmstadt startete. Kinder und Eltern hatten in den vergan-genen Wochen liebevoll für Kinder in mazedonischen und litauischen Kinder- und Waisenheimen Weih-nachtspakete gepackt.

Ein großes Dankeschön an alle Kin-dergärten und Schulen, die sich aus unserer Region an diesem Projekt beteiligt haben; nicht zu vergessen die vielen privaten Spender.

Aus dem Muldental waren insgesamt 1.132 Kinderpakete und 108 Bananenkartons mit Textilien zusammengekommen, dazu über 545,- € Spenden aus der Bevölkerung, um die Transportkosten in Höhe von 5,- € je Paket mitfinanzieren zu helfen.Im Laufe des November waren die in Grimma gesammelten Pake-te durch ehrenamtliche Helfer ins Zwischenlager nach Voigtshain gebracht worden (siehe Foto oben), wo Fam. Kaufmann ihr Grund-stück dafür zur Verfügung gestellt hatte.Am 5. Dezember war es dann endlich soweit (siehe Foto unten): in Voigtshain wurden die Kinderpakete und Bananenkartons aus dem Muldental auf einen LKW verladen und auf die lange Reise nach Mazedonien und Litauen geschickt. Am 7. Dezember trafen dann 8.773 Kinderpäckchen aus Mitteldeutschland in den Zielländern ein und wurden mittlerweile vor Ort verteilt, so dass pünktlich zu Weihnachten wieder Kinderaugen leuchten können. Bundesweit

... und wieder war‘s Dezember, mitten im Advent ...unser Kindergarten strahlte in weihnachtlicher Stimmung und durch die Zimmer zog wieder dieser Duft von frisch gebackenen Plätzchen. Mühevoll haben die Kinder die Fenster mit gebastelten Sternen verziert, kleine Geschenke angefertigt und altbekannte Lieder gesungen.

Die Großen unserer Sonnenkäfer bereiteten emsig schon seit No-vember den Auftritt für den Weihnachtsmarkt vor und dann war es soweit. Strahlend gingen sie auf die Bühne und man konnte vor Aufregung die Herzen schlagen hören. Zum Abschluss der gelun-genen Märchenaufführung „Hänsel und Gretel“ bekamen sie von den Eltern, Großeltern und Gästen den wohlverdienten Applaus und die Erzieherin U. Belkner war sehr stolz auf ihre zukünftigen Schulanfänger.

Schnell verflogen die Tage. In gemütlicher Runde wurden Geschich-ten rund um Weihnachten vorgelesen und so mancher konnte es kaum erwarten, dass die vierte Kerze brennt. Wie in jedem Jahr wurde ein Weihnachtsmärchen vom Elternrat vorgeführt. Voller Erwartung und Staunen saßen die kleinen Besucher im Publikum. Vor liebevoll bemalten Kulissen kamen die Zwerge mit dem Lied. „Hinter 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Bergen“ hereinspaziert.Fasziniert verfolgte Groß und Klein das Schauspiel und jeder fie-berte mit dem Schneewittchen mit. Am 21. Dezember hatte sich der Besuch vom Weihnachtsmann angekündigt.Bei Sternenglanz und Lichterschein eröffnete ein weihnachtliches Frühstücksbuffet den besonderen Tag. Der eine und andere zap-pelte schon ganz unruhig auf den Stühlen hin und her und viele Kinderfragen schwirrten durch die Luft: „Wenn kein Schnee ist, kann er ja gar nicht seinen Schlitten nehmen, wie kommt er dann wohl her? Der Weihnachtsmann weiß alles, wie macht er das denn bloß?“

Mit plattgedrückter Nase hielten einige an der Fensterscheibe Ausschau, doch dann klopfte er an die Tür und kam vollbepackt herein. Er beschenkte uns mit schönen Spielsachen, Büchern, Na-schereien und erfreute sich an den verschiedensten Gedichten der Kinder.

Die Sonnenkäfer und auch das gesamte Kindergartenteam möch-ten an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön verschicken an die Mütter unseres Elternrates für das wunderschöne Märchen und die Unterstützung zu den Festen.Danke sagen wollen wir auch den anderen Helfern und Sponsoren und wünschen allen ein frohes neues Jahr!

Das Team der VS „Kita Sonnenkäfer“

Hallo Fans, es ist so weit, wir tanzen aus der 5. Jahreszeit …

Der Faschings- und Karnevalsklub Bad Lausick lädt alle Fa-schingsfreunde zum Tanz aus der 5. Jahreszeit ein.Die Veranstaltung findet am 25.02.2017 im ehemaligen Saal des Grauen Wolfs, jetzt China Restaurant „Dynastie“, statt.Einlass ist ab 18:30 Uhr, Beginn 19:30 Uhr.Karten sind an der Abendkasse erhältlich.Eintrittskarten können auch im Friseursalon Diesman unter der Tel.: 034345 22801 bestellt werden.

(M. Weidner)

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 12 |

waren es sogar 35.727 Kinderpakete, die für Kinder in Süd- und Osteuropa zum Ende des Jahres eine gelungene Überraschung ge-worden sind, alles in allem Solidarität zum Anfassen und eine Ak-tion, die Kinderherzen bewegt, hier wie dort. Im nächsten Jahr ist eine Fortsetzung dieser gemeinnützigen Aktion geplant, nicht nur bei uns im Muldental.

Jörg Wietrichowski, PastorTelefon: 01525 3121370E-Mail: [email protected]

Voigtshain, 05.12.2016 (K. Kaufmann)

Neue Informationsbroschüre Stadt Bad Lausick (Bad Lausick) Unter dem Motto „Informativ, service-freundlich und hilfreich“ bereitet die BVB-Verlagsge-sellschaft mbH momentan eine neue Informations-broschüre vor, die in einem modernen, hochwertigen Layout aktuelle Fakten, Adressen und Fotos für Bür-ger, Neubürger und Touristen präsentiert.

Neben touristischen Highlights werden geschichtliche Hintergrün-de der Stadt Bad Lausick erläutert. Auch Bildungs- und Freizeit-einrichtungen, Gesundheitsangebote, Sport- und Kulturangebote sowie Vereins- und Kirchenaktivitäten werden klar gegliedert vor-gestellt. Sinnvoll ergänzt wird die Broschüre durch einen alpha-betischen Wegweiser quer durch das Rathaus, der die Frage „Was erledige ich wo?“ konkret beantwortet.Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit, sich in die-ser multimedialen Publikation werbewirksam und dauerhaft zu präsentieren. Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschü-re auch im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein, von der Homepage www.bad-lausick.de führt ein Link direkt zur Online-Version der Broschüre. Jede Anzeige wird aus der Online-Publikati-on zur Homepage des inserierenden Unternehmens verlinkt.Herausgegeben wird die Informationsbroschüre von der BVB-Ver-lagsgesellschaft, die seit mehr als 25 Jahren Städte und Kommu-nen erfolgreich bei der Öffentlichkeitsarbeit betreut. In den nächs-ten Wochen wird Frau Petra Knöfel (Mobil: 0152 28613770), eine Mitarbeiterin des BVB-Verlags, interessierten Gewerbetreibenden der Stadt Bad Lausick die Möglichkeiten für eine Präsentation vor-stellen.

Wegweiser e. V. - Flüchtlingssozialarbeit im Landkreis LeipzigSeit Januar 2015 begleitet und unterstützt der Wegweiser e. V. hauptamtlich geflüchtete Menschen im Landkreis Leipzig in den Gemeinden Bad Lausick, Geithain, Frohburg und Kitzscher. Geför-dert wird Flüchtlingssozialarbeit über die Förderrichtlinie „Soziale Betreuung Flüchtlinge“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.Unsere Arbeit besteht vor allem zunächst darin, das „Sich-zurecht-Finden“ vor Ort und in Deutschland zu unterstützen. Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen KlientInnen und Behördenstrukturen und:- erläutern notwendige Ämterwege- unterstützen das Verstehen und Beantworten von Schreiben- erklären, wie und wo im Krankheitsfall medizinische Versor-

gung möglich ist.Wir unterstützen Familien bei der Suche nach Kitaplätzen und bei Schulanmeldungen. Zudem beraten wir zu Deutschkursangeboten des Landkreises. Wir beantworten Fragen zur Aufnahme von Arbeit und stellen Kontakt zu arbeitsmarktbezogenen Beratungsangebo-ten her. Dass wir dabei durch SprachmittlerInnen mit Migrations-hintergrund und Kenntnissen in vier Sprachen unterstützt werden, ist eine große Bereicherung.In Bad Lausick wohnen bisher neun Familien. Das Zusammenle-ben mit den deutschen Nachbarn funktioniert sehr gut. Die Kinder gehen in die Kitas oder die Grundschule und den Hort vor Ort. Ei-

nige Kinder besuchen noch spezielle Klassen zum Deutschlernen in Geithain und Borna. Diese sogenannten DaZ-Klassen (DaZ = Deutsch als Zweitsprache) bereiten sie auf den regulären Unter-richt vor. Alle Familien sind mit der Betreuung ihrer Kinder sehr zu-frieden. Einige Kinder konnten in den Heimatländern nur unregel-mäßig oder gar nicht in die Schule gehen und freuen sich deshalb, hier ein Stück Kindheit nachholen zu können.Unser Team ist jeden Mittwoch mit SprachmittlerInnen vor Ort. Nachdem wir die Familien bisher zu Hause beraten haben, nutzen wir seit November einen Beratungsraum des Kinder- und Jugend-rings in der Turnerstr. 1a, den die Familien jeden Mittwoch aufsu-chen können. Gern können sich auch Bewohnerinnen und Bewoh-ner der Stadt bei Fragen an uns wenden.

Wegweiser e. V. Flüchtlingssozialarbeitwww.wegweiser-boehlen.de

EinladungDie DIE LINKE-Fraktion lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Lausick zur öffentlichen Fraktionssitzung am

Montag, dem 23.01.2017, um 18.00 Uhrin den Beratungsraum des Rathauses

recht herzlich ein.

Tagesordnung:1. Auswertung der Ausschuss- und Stadtratssitzungen2. Diskussion zu TTIP-CETA3. Vorbereitung der Stadtratssitzung am 26.01.20174. Sonstiges

DIE LINKE-Fraktion

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 13 |

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Lausick- Etzoldshain und Ballendorf-BuchheimJahreslosung 2017Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Ezechiel (Hesekiel) 36,26

Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten!

Monatsspruch JanuarAuf dein Wort will ich die Netze auswerfen. Lukas 5,5

3. Sonntag n. Epiphanias, 22. Januar 201709.00 Uhr Etzoldshain10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal KG, A4. Sonntag n. Epiphanias, 29. Januar 201709.00 Uhr Buchheim10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal KG

Monatsspruch FebruarWenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede diesem Haus! Lukas 10,5

Donnerstag, 2. Februar 2017 - Lichtmess17.00 Uhr Bad Lausick Andacht in der St. KilianskircheLetzter Sonntag n. Epiphanias, 5. Februar 201709.00 Uhr Ballendorf10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal KG, ASonntag Septuagesimae, 12. Februar 201709.00 Uhr Etzoldshain10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal KG

T: mit TaufeA: mit AbendmahlKG: mit Kindergottesdienst

Andachtensonnabends, 10.45 Uhr, in der Median- bzw. SachsenklinikGemeindekreise und weitere Veranstaltungenentnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen bzw. dem Gemein-debrief.

Pfarramt: Straße der Einheit 27, 04651 Bad LausickTel.: 034345 22333www.kirche-badlausick.de

OT Ballendorf

Ballendorfer Carnevalsclub (BCC) e. V.Der BCC e. V. lädt zu seinen Faschingsveranstaltungen am Samstag, dem 18.02.2017 und Samstag, dem 25.02.2017 ins Haus 16 in Ballendorf ein unter dem Motto:

„Goodbye Ballendorf – Wir sehen uns in Las Vegas“

Eintritt: 7,99 € und an der Abendkasse 8,99 €Einlass: ab 19.00 UhrBeginn: 20.00 Uhr

Bitte im passenden Kostüm erscheinen.

Kartenvorverkauf findet am Dienstag, den 31.01.2017, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ballendorf statt.

Erstmalig seit Jahren führen wir am 19.02.2017 ab 14.30 Uhr im Haus 16 Ballendorf einen Kinderfasching durch. Eintritt dafür 1 €.

Helau!

Der Vorstand

Seniorentreff in BuchheimHiermit möchten wir alle Senioren zu unserem nächsten Treffen in die Buchheimer Jugendherberge am Donnerstag, dem 2. Februar 2017 um 15.00 Uhr ganz herzlich einladen.

Wir wollen gemeinsam Kaffee trinken und einen lustigen Nach-mittag in der Faschingszeit verle-ben.

Dazu haben wir Herrn Bemmann eingeladen.

Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.

Und hier noch die Termine für unsere nächsten Treffen im 1. Halbjahr:2. März 2017, 30. März 2017, 27. April 2017, 1. Juni 2017 und der 29. Juni 2017

Bis bald!

Carmen Döge und Gabriele HeibutzkiLW-flyerdruck.deIhre Online-Druckerei mit den fairen Preisen.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 14 |

OT Glasten

Liebe Glastener,das neue Jahr hat begonnen und wir möchten Ih-nen für die vor uns liegende Zeit viel Gesundheit und Kraft für die anstehenden Aufgaben wün-schen.Rückblickend war unser Verein nun 22 Jahre für unseren Ort und die Gemeinschaft aktiv. Parthen-feste von 1994 bis 2000 einschließlich der 650-Jahr-Feier sowie ungezählte weitere Veranstaltungen und Ausstellungen in unserem Museum und vor kurzem die 16. Dorfweihnacht wurden vom Verein organisiert. Viele weitere Events wie zum Beispiel das Landesernte-dankfest in Bad Lausick, das Jubiläum der Schäferei Gasten sowie Feste der FFW Glasten und des Parthenverein Glasten e. V. wurden von uns begleitet und unterstützt. Daran haben wir mit viel Freude und Elan gearbeitet und tausende Stunden unserer Lebenszeit in die Dorfgemeinschaft eingebracht.Wir alle sind in dieser Zeit auch 22 Jahre älter geworden und un-sere Bemühungen und Hoffnungen, neue und auch jüngere Mit-glieder zu finden erfüllten sich leider nicht. Wir müssen nun ak-zeptieren, dass unsere Kräfte für Aktivitäten wie bisher nicht mehr ausreichen. Somit werden wir nicht frei von Wehmut los lassen und uns ab dem neuen Jahr nur noch auf das örtliche Museum und die Vervollständigung der Ortschronik konzentrieren. Wir zählen zwar noch 22 Mitglieder, aber aus Respekt vor dem Alter vieler Ver-einsmitglieder bitten wir alle Glastener um Verständnis für diesen Schritt. Gleichzeitig möchten wir damit einen Appell an die jüngere Generation richten und den Staffelstab weiter geben, damit z. B. der immer gut besuchte Kinderfasching und die Dorfweihnacht in der örtlichen Tradition erhalten bleiben. Bei Interesse stehen wir gerne noch mit unseren Erfahrungen zur Verfügung. Wir bedanken uns bei allen dem Verein nahe Stehenden, bei unseren Sponsoren und Unterstützern der vergangenen Jahre und wünschen Ihnen al-len ein erfolgreiches Neues Jahr.

Die Mitglieder des Heimatverein Glasten e. V.

Danksagung des OrtschaftratesVor dem Hintergrund entsetzlicher Dinge und Veränderungen in der Welt leben wir in Wohlstand und Kontinuität. Ob es dabei bleibt oder die Zukunft tiefgreifende Veränderungen bereit hält werden wir abwarten müssen.Nicht abwarten möchten wir, uns für die Zusammenarbeit und den angenehmen Umgang miteinander und das füreinander für die Dorfgemeinschaft bedanken. Wir freuen uns, wenn wir uns auch in 2017 auf diesem Niveau begegnen und die Zukunft in unserem schönen Heimatort aktiv gestalten können. In diesem Sinne wün-schen wir allen Einwohnern, die es waren und die es werden wol-len ein gutes und gesundes neues Jahr.

Der Ortschaftsrat Glasten

Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten

in der Ev.-Luth. Kirche Glasten und den gemeinsamen Ver-anstaltungen unserer drei SchwesterkirchgemeindenSonntag, 22. Januar – 3. So. n. EpiphaniasSchönbach, Pfarrhaus, 10.30 Uhr GottesdienstSonntag, 29. Januar – 4. So. n. EpiphaniasGlasten, Kirche: 10.30 Uhr GottesdienstSonntag, 5. Februar – Letzter So. n. Epiphanias, Schönbach, Pfarrhaus 10.30 Uhr GottesdienstSonntag, 12. Februar – Septuagesimä, GlastenKirche: 10.30 Uhr Gottesdienst

Mit freundlichen Grüßen

i. A. B. PolsterEv.-Luth. Kirchgemeinde GlastenPfarramt: Alte Kirchstr. 6Großbothen, 04668 GrimmaTel. 034384 71526Pfarrerin z. A. Dorothea SchanzE-Mail: [email protected]

OT Lauterbach

Lauterbacher Dorfmeisterschaft im SkatAuch 2017 veranstaltet die SG Lauterbach e. V. wieder ein Skatturnier um die Dorfmeisterschaft von Lauterbach. Dieses Turnier findet am Freitag, dem 10.02. und Samstag, dem 11.02. 2017 ab je-weils 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lauter-bach statt. Startberechtigt sind alle Lauterbacher Einwohner, alle ehemaligen Lauterbacher sowie alle Mitglieder und Freunde des Vereins. Gespielt werden an jedem Turniertag 2 Serien. Die beste Einzelserie gewinnt das Turnier. Das Startgeld beträgt 3 € pro Se-rie. Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Interessenten um Teilnahmemeldung bis zum 05.02.2017 bei Eckhard Zeidler.Wir hoffen auf gute Teilnahme und wünschen allen Skatfreunden ein gutes Blatt.

Knack-MeisterschaftAm Samstag, dem 18.03.2017 findet ab 19.00 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus Lauterbach die 7.Lauterbacher Knack-Meisterschaft statt. Dazu sind wieder alle Lauterbacher, alle ehemaligen Lau-terbacher, alle Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins start-berechtigt. Die Startgebühr beträgt 5 €. Jeder Teilnehmer spielt 10 Runden. Der Teilnehmer mit den meisten Punkten ist Sieger. Bei Punktgleichheit spielen die betroffenen Spieler eine Finalrunde. Teilnahmemeldung bis zum 05.03.2017 bei Eckhard Zeidler.

Veranstaltungen der SG Lauterbach e. V.In der Mitgliederversammlung der SG Lauterbach e. V. wurde auch der Veranstaltungsplan für 2017 beschlossen. Folgende Veranstal-tungen sind u. a. geplant:15.04.2017 Ostertanz20.05.2017 Fußballturnier07. – 09.07.2017 Kinder- und Vereinsfest19.08.2017 Dorfmeisterschaft Volleyball

Mitgliedsbeitrag für 2017Wir bitten alle Mitglieder der SG Lauterbach e. V. ihren Mitglieds-beitrag für 2017 bei Eckhard Zeidler oder Gabriele Driemecker zu entrichten.

SG Lauterbach e. V.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 15 |

Jagdgenossenschaft LauterbachDer Vorstand der Jagdgenossenschaft Lauterbach lädt alle seine Mitglieder mit einer Begleitperson zur Versammlung der Jagdgenossen für Samstag, den 04.03.2017, 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Lauterbach, Hauptstr. 8A recht herz-lich ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Rechenschaft Jagdvorsteher3. Entlastung Vorstand4. Kassenbericht5. Entlastung Kassenführung6. Haushaltsplan7. Beschluss Haushaltsplan8. Sonstiges9. Jagdessen mit gemütlichem Beisammensein

Bitte Teilnahme bis 16.02.2017 bei Yves Riedel melden.

Der Jagdvorstand

mit verschiedenen Getränken aufwärmen, ob mit oder ohne Schuss blieb jedem selbst überlassen.Etliche Gäste nutzten die Gelegenheit sich im liebevoll geschmück-ten Schloss umzusehen.Den Heimweg traten viele Besucher mit kleinen Papiersternen oder schönen getöpferten Sachen an, welche zum Verkauf angeboten wurden.

Alles in allem war es wieder eine gelungene Veranstaltung die un-ser Dorfleben bereichert und zum Zusammenhalt beiträgt.Alleine ist so ein Event nicht zu stemmen, deshalb hier noch ein großes Dankeschön an:alle großen und kleinen Waldwichtel, dem Posaunenchor Kitz-scher, der Feuerwehr und dem Maifestverein Steinbach, dem Ton-studio Nancy Rhein, den Mitgliedern vom Heimatverein Steinbach und allen anderen fleißigen Helfern.

Der Vorstand vom Heimatverein

Danksagung des OrtschaftsratesNach den die letzten Jahre überschreitenden Bemühungen für mehr Sicherheit in den Bereichen der Haltestellen Beucha und Steinbach ist nun vor Jahresende doch noch ein Erfolg sichtbar ge-worden. Die Reduzierung der Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge wurde nun endlich angeordnet. Möglich wurde dies auch dadurch, dass sich der Ortschaftsrat an den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Herrn Martin Dulig wendete. Wir be-danken uns bei Ihm, den Mitarbeitern des Ministeriums, den fach-lich beteiligten für Ihre Unterstützung sowie dafür, dass wir Gehör und Beachtung für lokale Belange fanden.

Vielen Dank für zuteil gewordenen Unterstützung, aufrichtigen und fairen Umgang miteinander sowie ein Gesundes neues Jahr wün-schen wir allen Einwohnern von Beucha, Kleinbeucha, Steinbach und Stockheim.

Der Ortschaftsrat

OT Steinbach

2. Schlossweihnacht

Am 03.12.2016 veranstalteten der Maifestverein und der Heimat-verein Steinbach zum zweiten Mal die Schlossweihnacht. Zur Ein-stimmung auf das Fest spielte der Posaunenchor Kitzscher, auf der festlich geschmückten Schlosstreppe, altbekannte Weihnachtslie-der. Für diese gelungene musikalische Umrahmung erhielten sie viel Applaus.Im Anschluss daran konnten sich die zahlreich erschienen Gäste an dem Auftritt der „Waldwichtel“ erfreuen. Die Kinder hatten mit Ihren Erzieherinnen wieder ein ganz tolles Programm eingeübt und wurden ebenfalls mit viel Beifall belohnt, ein großes Dankeschön hiermit an alle Mitwirkenden.

Plötzlich ertönte lautes Motorengeräusch und der Weihnachts-mann kündigte sich an. Das gibt es nur bei uns, dass der Weih-nachtsmann auf dem Motorrad kommt um Geschenke zu verteilen. Nun waren verschiedene Verse und Gedichte zu hören, die auf niedliche Weise vorgetragen wurden, um etwas aus dem großen Weihnachtsmannsack zu erhalten. Schön in so strahlende Kinder-augen blicken zu können.Auch für das leibliche Wohl war wieder bestens gesorgt, zur Stär-kung gab es herrliche Schokoäpfel, ganz frische warme Kräppel-chen, eine leckere Pilzpfanne und knackige Roster vom Grill. Natürlich musste auch niemand verdursten sondern konnte sich

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 16 |

1. Steinbacher DartsmeisterschaftDie Steinbacher Jugend und der Heimatverein Steinbach la-den zur erstmals veranstalteten Steinbacher Dartsmeister-schaft ein.

Wann: 04.02.2017Wo: Herrenhaus SteinbachBeginn: 14:30 Uhr

Anmeldung bis spätestens 14:00 Uhr am Veranstaltungstag.Gespielt wird Steeldart und die Startgebühr beträgt 5,00 €.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Der letzte Wettkampf für den AktivSport SAXONIA e. V. in diesem Jahr endete mit einem Höhepunkt des jungen Karateteams. Die Karatekas Nico Nebel, Niklas Mortan, Anna Wandschneider, Jessica Krause und Danielle Hahn starteten, zur 5. KWU Kyokushin Weltmeisterschaft im bulgarischen Varna, am ersten Dezemberwo-chenende bei der Junioren WM der vereinigten Verbände (KWU) am Schwarzen Meer. Bereits am Donnerstag zuvor erfolgte die Anreise per Flugzeug über Frankfurt und einem sechsstündigen Aufenthalt in Sofia, bevor es in das Hotel der Gastgeberstadt ging. Nach dieser ersten großen Hürde ging es am darauf folgenden Freitag für die Mul-dentaler zum Check-in mit Gewichtskontrolle, Medizinischen Unter-suchung, Vergabe der Startnummern und Kontrolle der Schutzaus-rüstung in einer außerhalb gelegenen Arena. Das Turnier startete am Samstag auf drei Wettkampfflächen (Tatami) in der Arena „Armees“ mit ca. 3.000 begeisterten Zuschauern. 666 Kämpfer aus 33 Ländern traten in drei verschiedenen Altersklassen mit entsprechenden Ge-wichtsklassen bei dieser Junioren WM gegeneinander an. Nico Ne-bel führte eine erste starke Runde gegen den Russen Dmitriy Blinov. Taktisch geschickt setzte er gezielte Techniken ein. So endete diese bereits nach 20 Sekunden zu Gunsten von ihm. In der Zweiten ging ein Punkt an den Russen. Nico punktete genauso, welche vom Haupt-kampfrichter übersehen wurde. Ähnlich erging es Niklas Mortan. Er punktete gleich in der ersten Runde. Im Achtelfinal traf er auf Hayato Tajitsu aus den USA. Diesem fiel es von Anfang an schwer bei Niklas Treffer zu landen. Er überraschte letztlich ihn mit einem Knockout Treffer und gewann dieses Duell.

IFK Nationalkader Deutschland

Anna Wandschneider, Jessica Krause und Danielle Hahn kamen bis zum Achtelfinale. In Anbetracht, dass alle drei das erste Mal an so einem großen Tur-nier starteten und damit die Anspannung sehr hoch war, haben sie eine tolle Leistung abgelietert.Am Montag ging es mit vielen Eindrücken und Erfahrungen in Rich-tung Heimat zurück.Ein besonderer Dank geht an die Schulleitungen der Schulen für die Freistellungen vom Unterricht, um dies mit zu ermöglichen.

Sportlicher Ausklang mit StaffelspielenWie sollte es anders sein, im AktivSport SAXONIA e. V. klang das Jahr sportlich aus. Mit vielseitigen Staffelspielen wetteiferten eine Eltern- und Trai-nermannschaft miteinander, sowie sechs gemischte Kindermann-schaften, um die ersten Plätze. Nach einer kleinen Stärkung überraschte ein bärtiger, alter Mann mit rotem Mantel, Klein und Groß mit Süßigkeiten. Rückblickend kann der AktivSport SAXONIA e. V. wieder auf ein gelungenes Jahr schauen, welches dank der Hilfe der vielen fleißigen Helfer, Familien, Sponso-ren und Trainer im Verein so erfolgreich war.

Karate ab 50 JahreSeit knapp anderthalb Jahren trainieren die Jukuren, also die Späteinsteiger im Karate, in Naunhof in der Mühlgasse mit Begeis-terung und gesundem Ehrgeiz. Es ist für sie noch immer eine faszi-

Hilfe für Menschen am Rand der Gesellschaft

Diakonie Leipziger Land startete Obdachlosenhilfe

Als letztens in Naunhof eine obdachlo-se Frau in einem Schuppen verbrann-te, wo sie sich vermutlich wärmen wollte, waren Betroffenheit und Ent-setzen groß. Um Tragödien wie diese zu verhindern, hat die Diakonie nun eine Wohnungslosenhilfe ins Leben gerufen. „Damit wollen wir für Men-schen am Rand der Gesellschaft da sein und ihnen Hilfe anbieten“, sagt Harald Bieling, Geschäftsführer der Di-akonie Leipziger Land. Zielgruppe des neuen Angebots sind dabei nicht nur diejenigen, die bereits auf der Straße leben, sondern auch alle, die von Ob-dachlosigkeit bedroht sind.

Ansprechpartnerin für diese Menschen ist Sozialarbeiterin Madeleine Burisch, die bereits mit 5 Klienten Kontakt hatte. „Bei uns auf dem flachen Land gibt es keine so sichtbare Szene mit Bettlern wie in Großstädten“, ist ihre Erfahrung, „aber auch hier leben Menschen, die ganz unten sind oder kurz davor stehen, ihre Wohnung zu verlieren“. Laut Madeleine Burisch sind die Ursachen dafür zum Beispiel zerrüttete Familien, Krankheiten, Arbeitslosig-keit und Alkohol - manchmal auch mehreres gleichzeitig. Vielen sehe man die drohende Obdachlosigkeit dabei nicht unbedingt an.Ein Mann etwa kämpfte nach der Trennung von seiner Frau mit Depressionen und brachte einen Stapel ungeöffneter Briefe zu adeleine Burisch. „Wir haben sie dann gemeinsam durchgesehen und ich habe mit den Ämtern Kontakt aufgenommen“, sagt die Sozialarbeiterin. Sie hilft beim Alg-II-Antrag, versucht eine neue Wohnung zu finden oder verhandelt mit den Vermietern, um die Räumungsklage doch noch aufzuschieben oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Im Blick hat sie dabei nicht nur Mietverträge und Stundungen, sondern den ganzen Menschen. Sie schaut auch über Bewerbungsschreiben und nimmt sich Zeit, wenn ihr jemand sein Herz ausschütten will. „Ich versuche dafür zu sorgen, dass die Menschen den ersten Schritt gehen, aus ihrer Lähmung heraus-kommen, wieder Mut fassen und ihr Leben als lebenswert betrach-ten“, erklärt sie. Wenn nötig, macht sie auch Hausbesuche oder vermittelt an andere Hilfsangebote.Wohnungslosenhilfe der Diakonie Leipziger Land: Tel. 03437 9829798, E-Mail: [email protected]

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 17 |

nierende Sportart und es bestätigt sie, dass es nie zu spät ist neu anzufangen.Es wird im traditionellen Karate in den Bereichen Kihon (Grund-schule), Kata (Technikfolge) und Fitnessbereich für die physische und geistige Gesundheit und Fitness geübt. Dabei wird hier auf Kämpfe mit dem Partner verzichtet. Die Bewegungen werden lang-samer ausgeführt als im Kinder-und Jugendbereich.Mittlerweile tragen die Karatekas stolz ihren ersten Gürtel, welcher Bestätigung für Ihre Anstrengungen ist, sowie Ansporn für den vor ihn liegenden Weg.Die Teilnehmer profitieren von den Erfahrungen und dem Wissen der Trainerin Ulrike Thiele, als Weltmeisterin und Sportwissen-schaftlerin.

Es sind noch einige freie Plätze für Neugierige und Begeisterte offen.

Neuer Fitnesskurs an GerätenNeben dem laufenden Fitnesskurs HIIT, welcher aus hochintensi-ven Intervallen in Kombination mit langsamen Regenerationspha-sen besteht, kann demnächst in der Mühlgasse in Naunhof unter Fachanleitung an Fitnessgeräten trainiert werden. Neben einer Hantelbank, einem Universalkraftturm kommt auch eine neue Beinpresse zum Einsatz. Interessenten können sich noch für freie Plätze telefonisch oder persönlich im Vereinssitz anmelden.

Tel.: 034293 379538(Mo. - Do., 9:00 - 12.00 und 13.00 - 15:00 Uhr)E-Mail: [email protected] Internet: http://www.as-saxonia.de Facebook: Kyokushin AS-Saxonia

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Der Bauch wächst, die Fragen auch?!

Alle werdenden bzw. frischgebackenen Eltern laden wir jährlich zu Informationsabenden rund um die Themen Schwangerschaft, Ge-burt und Familie ein. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der regionalen Kliniken im Rahmen einer Geburt, Elterngeld und Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, regionale Ange-bote für Familien und vieles andere mehr.Auf einem Markt der Möglichkeiten mit Informationsständen kön-nen Sie eine Fülle von Angeboten im Landkreis Leipzig für Familien kennenlernen und erste Kontakte knüpfen.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenfrei.Termine für 2017:BornaSana Klinikum Borna 25.01.2017, ab 17:00 UhrWurzenMuldentalklinikum gGmbH 08.02.2017, ab 17:00 UhrKrankenhaus WurzenMarkkleebergRathaus der Stadt Markkleeberg 24.05.2017, ab 17:00 UhrGrimmaMuldentalklinikum gGmbH 07.06.2017, ab 17:00 UhrKrankenhaus GrimmaBornaSana Klinikum Borna 02.11.2017, ab 17:00 UhrBrandisAWO Kinder- und Jugendhaus 08.11.2017, ab 17:00 UhrBrandis

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.landkreisleipzig.de oder telefonisch unter 03437 984 2347/48.Fühlen Sie sich als Aussteller angesprochen? Dann schreiben Sie uns an, wir nehmen Ihre Anmeldung gern entgegen.

7-Seen-Wanderung mit neuem Themenschwerpunkt „Gesundheit“!

67 einzigartige Touren stehen auf dem Programm - ein riesiges Angebot, um Markkleeberg und das Leipziger Neuseenland auf Schusters Rappen zu entdecken.Wer behauptet, die 7-Seen-Wanderung zu kennen, ist eindeu-tig auf dem Holzweg. 2017 warten die Organisatoren wieder mit einer Vielzahl neuer Strecken und Höhepunkte auf. Vom 5. bis 7. Mai 2017 laden die Veranstalter zu einem Wander-Wochenende der besonderen Art ein. Neu im Angebot sind sechs „Aktiv- und Gesundheitswanderungen“ mit dem Fokus auf „Achtsamkeit, Gesundheit und Natur“. Diese Wanderstrecken bieten den Wan-derern Sport-, Kneipp- und Qigongangebote sowie wohltuende Entspannungstechniken. Zusammen mit den drei traditionellen Schwerpunkten, den ungeführten „7- Seen-Wanderstrecken“, den „Kinder- und Familientouren“ und den geführten „thematischen Touren“, bietet die Veranstaltung ein Wander-Erlebnis für jeder-mann und jederfrau.Auf insgesamt 28 ungeführten „7-Seen-Wanderstrecken“ kön-nen Freizeitwanderer als auch sportlich ambitionierte Langstre-ckenwanderer die Natur des Leipziger Neuseenlandes auf bis zu 107 km Länge erleben.In gewohnter Weise werden die Wanderer auf allen ungeführten Touren entlang der Strecke mit der bekannten sächsischen Herz-lichkeit von den beteiligten Gemeinden und zahlreichen Partnern und Sponsoren empfangen.Bei den „Kinder- und Familientouren“ kommen kleine Abenteurer voll auf ihre Kosten. Es ist tierisch was los auf den Strecken. Neben Maikäfern, Packziegen und heimischen Bienen gibt es viel zu erle-ben auf den Wanderungen durch Markkleeberg und das Leipziger Neuseenland.Auch die geführten „thematischen Touren“ strahlen mit ihrer breiten Themenvielfalt in neuem Glanz. Es locken wieder viele spannende Touren, die von fachkundigen Gästeführern begleitet werden. Die Vielfalt reicht von Touren im Sonnenuntergang, über Wasserwandern, bis hin zu Historischem aus dem Leipziger Neu-seenland.Markkleeberg, als Geburtsstätte der 7-Seen-Wanderung, stellt als Start- und Zielort vieler Strecken den Dreh- und Angelpunkt der Wanderung dar.Die 800-jährige Geschichte der Stadt wird hervorgerufen durch die erneut stattfindende Tour „Romantisches Markkleeberg“ mit neu-em Halt in der Kirche St. Peter & Paul. Eine zweite Spezialtour zum Jubiläum trägt den Titel „Von Schatz zu Schatz – Auf den Spuren des sächsischen Landbaumeisters und Landschaftsgestalters Da-vid Schatz“ und wurde von der Kirchgemeinde der Martin-Luther-Kirche konzipiert.Die Anmeldung für alle Touren beginnt traditionell am 1. Januar 2017. Die Anmeldung ist online unter www.7seen-wanderung.de oder bei allen Vorverkaufsstellen möglich.Ausführliche Informationen zu allen Strecken, Impressionen und Medieninformationen finden Sie unter www.7seen-wanderung.de sowie im aktuellen Programmheft.

Veranstalter: Sportfreunde Neuseenland e. V., Kantstraße 5304275 Leipzig, Tel: 0341 60076622E-Mail: presse@sportfreunde- neuseenland.de

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 18 |

Wir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedWir nehmen AbschiedAndenken wie in Stein gemeißeltHeute wie früher symbolisieren Grabsteine das Andenken an ei-nen Verstorbenen. Auf diesem sichtbaren Element erinnern derName des Toten sowie Geburts-/TodesdatumGeburts-/TodesdatumGeburts-/T und häufig ein reli-giöser Spruch Freunde, Verwandte und Bekannte an die gemein-same Vergangenheit. Auch philosophische oder ethische Sprüchesind üblich, die neben der tiefen Trauer im Idealfall auch etwasHoffnung und Zuversicht ausdrücken. Während sich Grabsteinein früheren Zeiten sehr glichen, sind diese Naturprodukte heutezuweilen richtige Kunstwerke und in vielerlei Formen und Farbge-bungen erhältlich. Steinmetzbetriebe in der Nähe fertigen Grab-steine aus jedwedem Material an und bringen die entsprechendenSprüche und Angaben auf dem Stein an. Ein guter Steinmetz istFachmann und Künstler in persona. Bitten Sie ihn um Hilfe undlassen Sie sich beraten, denn er weiß sicher Rat.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 19 |

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Eine Information von www.bolsius.de

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- Anzeige - Rechtzeitig an ein Testament denkenBeim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet(oder einen Erbvertrag geschlossen) hat, tritt die gesetzliche Erbfol-ge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellun-gen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehöri-gen führen.Damit es nach dem Tod eines Verwandten nicht zu Erbstreitigkei-ten kommt, ist es sinnvoll, schon frühzeitig juristische Vorsorgezu treffen. Rat und Tat bietet ein kompetenter,kompetenter,kompetenter auf Familienrechtspezialisierter Anwalt. Er kennt alle zu beachtenden Eckdatenrund um Erbschaft und Testament und weiß Rat, wenn es um Ver-mögensaufteilung, Pflichtteil oder Besteuerung geht. Der Anwaltstellt auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar her,her,her wennder individuelle Nachlassfall dies nötig macht. Familien, die dieseDinge frühzeitig regeln, können ihre ganze Energie in den letztenLebensabschnitt des Betroffenen einbringen, ohne sich um eventu-elle Erbstreitigkeiten kümmern zu müssen.

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Wenn das Licht erlischt,bleibt die Trauer.Wenn die Trauer vergeht,bleibt die Erinnerung.

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 20 |

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 21 |Anzeigenteil

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 23 |

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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 1/2017 24 |

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