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Logistikrichtlinie Logistische Anforderungen von Schaeffler an Lieferanten Stand: 2018/03

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Logistikrichtlinie

Logistische Anforderungen vonSchaeffler an Lieferanten

Stand: 2018/03

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ........................................................................................................................ 4

2 Geltungsbereich .............................................................................................................. 4

3 Allgemeine Anforderungen an den Lieferanten und Lieferprodukte ................................. 5

4 Kapazität und Flexibilität ................................................................................................. 5

4.1 Vorgehensweise ............................................................................................................. 5

4.2 Flexibilität im Serienprozess ............................................................................................ 5

4.3 Veränderungen in der Produktion.................................................................................... 5

4.4 Maßnahmen bei Störungen ............................................................................................. 6

5 Versorgungsmethoden und Bedarfsweitergabe............................................................... 6

5.1 Datenanalyse .................................................................................................................. 6

5.2 Bedarfsplanung und -vorschau ....................................................................................... 7

5.3 Versorgungsmethoden .................................................................................................... 7

5.4 Konsignation ................................................................................................................... 9

6 Kommunikation ............................................................................................................... 9

6.1 Laufende Informationsverpflichtungen ............................................................................ 9

6.2 Informationspflichten in Sonderfällen .............................................................................. 9

6.3 Reaktionszeit in Sonderfällen .......................................................................................... 9

6.4 Datenaustausch / Systeme ............................................................................................. 9

6.5 Elektronisch ausgetauschte Dokumente / Nachrichten .................................................. 10

6.5.1 Nachrichten an den Lieferanten .................................................................................... 10

6.5.2 Nachrichten an Schaeffler ............................................................................................. 10

6.5.3 Bewegungsdaten bei der Konsignationsabwicklung ...................................................... 10

6.5.4 Datenaustausch beim VMI-Prozess .............................................................................. 11

7 Liefertreue ..................................................................................................................... 11

8 Lieferbedingungen (Incoterms) ..................................................................................... 11

9 Verpackung ................................................................................................................... 11

9.1 Allgemeine Anforderungen ............................................................................................ 12

9.2 Detailinformationen ....................................................................................................... 12

10 Kennzeichnung ............................................................................................................. 12

10.1 Einzusetzende Labels ................................................................................................... 12

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10.2 Grundsätzliches zur Kennzeichnung ............................................................................. 13

10.3 Vorgaben zur Kennzeichnung in Ausnahmefällen ......................................................... 13

10.4 Detailinformationen ....................................................................................................... 14

11 Anlieferung und Dokumente .......................................................................................... 14

11.1 Allgemeines .................................................................................................................. 14

11.2 Erforderliche Begleitpapiere .......................................................................................... 14

11.2.1 Frachtbrief ..................................................................................................................... 14

11.2.2 DFÜ-Warenbegleitschein und Lieferschein ................................................................... 15

11.2.3 Zolldokumente .............................................................................................................. 15

11.3 Detailinformationen ....................................................................................................... 16

12 Allgemeine Bestimmungen............................................................................................ 16

13 Anlagen......................................................................................................................... 17

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1. EinleitungDie Anbindung und Integration externer Lieferanten in das Schaeffler Produktionssystem trägtmaßgeblich dazu bei, die Anforderungen unserer Kunden nachhaltig zu erfüllen. Im Fokus ste-hen hierbei sowohl die Absicherung der Marktversorgung als auch die Erfüllung von Kosten-und Qualitätszielen.

Das Erreichen dieser Ziele erfordert eine enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Diehierfür relevanten Vorgaben sind in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.

2. GeltungsbereichDie Logistikrichtline (LR) dient als Grundlage zur Gestaltung und Durchführung logistischer Ein-kaufs- und Beschaffungsprozesse bei Belieferung von Gesellschaften der Schaeffler Gruppe(d.h. alle Gesellschaften an denen die Schaeffler AG direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligtist) durch externe Lieferanten. Sie ist weltweit gültig. Eine Liste der jeweils aktuellen Gesell-schaften der Schaeffler Gruppe kann im Gesellschaftsbericht der Schaeffler Gruppe unterwww.schaeffler-annual-report.com eingesehen werden.

Soweit eine Rahmenvereinbarung (RV) getroffen oder die Geltung einer Qualitätssicherungs-vereinbarung (QSV) bzw. der Einkaufsbedingungen von Schaeffler vereinbart wurde, gehendiese der Logistikrichtlinie (LR) vor.

Darüber hinausgehende Anforderungen eines Werkes sind schriftlich unter Verwendung desFormblattes „Logistikvereinbarung (LV)" (siehe „13. Anlagen“) zu vereinbaren.

Zusammenhang von Logistikrichtline (LR) und Logistikvereinbarung (LV)

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Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, andere Gesellschaften der Schaeffler Gruppe entspre-chend den Bestimmungen der Logistikrichtlinie zu beliefern.

Lieferverträge kommen ausschließlich zwischen dem Lieferanten und der jeweils bestellendenGesellschaft der Schaeffler Gruppe zustande und entfalten keine Ansprüche und keine Pflichtenfür andere Gesellschaften der Schaeffler Gruppe.

Die Gesellschaft der Schaeffler Gruppe, mit der das jeweilige Lieferverhältnis zum Lieferantenim jeweiligen Einzelfall besteht, wird im nachfolgend allgemein „Schaeffler“ genannt.

Zur Berücksichtigung von Kundenanforderungen ist eine Anpassung der LR im Einzelfall mög-lich. Diese Anpassungen erfolgen in Abstimmung mit dem Lieferanten. Der Lieferant wird erfor-derliche oder zweckmäßige Anpassungen der LR nicht unbillig, d.h. ohne Grund, verweigern.

3. Allgemeine Anforderungen an den Lieferanten und LieferprodukteDer Lieferant ist verpflichtet, die jeweils gültigen und auf ihn und seine Produkte anwendbarengesetzlichen, behördlichen oder sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben und Anordnungenzu beachten und zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf geltende Außenwirtschafts- undZollgesetze. Dies gilt unabhängig davon, auf welcher Stufe der Lieferkette der Lieferant sichbefindet.

4. Kapazität und FlexibilitätDurch die Bereitstellung ausreichender Kapazität (Personal, Produktionseinrichtungen, Rohma-terial etc.) gewährleistet der Lieferant zu jeder Zeit eine sichere Materialversorgung, welcheauch Bedarfsschwankungen, einschließlich der Rohstoffversorgung durch Vorlieferanten, be-rücksichtigt und ausgleicht.

4.1 VorgehensweiseZur Erfüllung der genannten Anforderungen ist der Lieferant verpflichtet, regelmäßig Kapazitäts-und Ressourcenplanungen durchzuführen und bei Bedarf nachzuweisen.

Hierzu ist der regelmäßige Abgleich von Bedarfen (von Schaeffler übermittelte Forecasts, Lie-ferplaneinteilungen und Einzelbestellungen) mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten imKurz-, Mittel- und Langfristhorizont erforderlich.

Bei erkennbaren kritischen Abweichungen hat der Lieferant unaufgefordert und unverzüglich mitSchaeffler Kontakt aufzunehmen (Selbstanzeige) und geeignete Maßnahmen abzustimmen.

Schaeffler kann bei drohenden oder bestehenden Kapazitäts- oder Lieferengpässen vom Liefe-ranten die Mitteilung und Darstellung kapazitäts- und lieferrelevanter Zahlen (z.B. Auslastung,Bestände, Schichtmodelle etc.) verlangen. Schaeffler behält sich das Recht vor, die Kapazitätenund die Lieferfähigkeit vor Ort beim Lieferanten zu überprüfen.

4.2 Flexibilität im SerienprozessDie für den Lieferanten im Einzelfall für die Belieferung von Schaeffler geltenden Flexibilitätsan-forderungen werden gemeinsam mit dem Lieferanten im Dokument „Logistikvereinbarung (LV)“(siehe „13. Anlagen“) definiert.

4.3 Veränderungen in der ProduktionVeränderungen des Produktionsprozesses (einschließlich Serienan- und ausläufen) und Pro-

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duktionsverlagerungen sowie nicht unerhebliche Veränderungen im Produktionsstandort selbst,sind Schaeffler durch den Lieferanten unaufgefordert und rechtzeitig anzuzeigen und dürfenerst nach Freigabe durch Schaeffler durchgeführt werden.

Jegliche Pläne zur Fertigungsverlagerung bzw. zu Änderungen am Herstellprozess für den Er-satzteilebedarf sind mindestens sechs Monate im Voraus bekannt zu geben. Dazu muss derLieferant detaillierte Aktionspläne vorlegen, welche die Versorgung während des Zeitraums derVerlagerung bzw. Umstellung sicherstellen. Darüber hinaus muss der Lieferant den/die zustän-dige(n) Mitarbeiter(in) der Qualitätsabteilung(en) sowie des Zentraleinkaufs von Schaeffler überderartige Pläne in Kenntnis setzen.

In jedem dieser Fälle muss der Lieferant mit Schaeffler die Fortsetzung und Einhaltung der Pro-duktions- und Lieferfähigkeit abstimmen und sicherstellen, dass die erforderlichen Ressourcenzur Verfügung stehen.

Vor Einstellung der Produktion eines Vertragsprodukts bzw. vor Serienausläufen ist Schaefflerdie Möglichkeit zu geben, letztmalig das in Zukunft nicht mehr produzierte Vertragsprodukt inunbegrenztem Umfang zu bestellen. Zu diesem Zweck hat der Lieferant die Einstellung derProduktion bzw. das Auslaufen einer Serie rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Monate vordem jeweiligen Enddatum, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

4.4 Maßnahmen bei StörungenIm Fall einer Störung hat der Lieferant einen Notfallplan für die Beseitigung der Störung auszu-arbeiten und innerhalb seines Unternehmens bekanntzumachen, sofern die Störung geeignetist, die Versorgung von Schaeffler mit Vertragsprodukten zu beeinträchtigen. Als Störungengelten beispielhaft:

· Maschinen- oder Anlagendefekt· Werkzeugbruch· Kapazitätsprobleme· Qualitätsprobleme· Beschädigungen oder Verzögerungen beim Versand· Störungen in der Zulieferkette des Lieferanten· EDV-Probleme· sonstige Ereignisse (Streiks, Unfälle usw.)

Bei Eintritt einer Störung hat der Lieferant die betroffenen Schaeffler Werke unverzüglich zubenachrichtigen und über den Notfallplan zu unterrichten. Sofern der Notfallplan aus Sicht vonSchaeffler unzureichend ist, ist Schaeffler berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen desLieferanten, diesem Maßnahmen zur Beseitigung der Störung vorzuschlagen. Der Lieferant istverpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen, soweit ihm diese Maßnahmen und deren Umset-zung zumutbar sind.

Durch den Lieferanten verursachte Sonderfahrten sind gegenüber Schaeffler anzuzeigen.

5. Versorgungsmethoden und Bedarfsweitergabe5.1 DatenanalyseVor Festlegung einer geeigneten Versorgungsmethode ist - in Zusammenarbeit mit dem Liefe-ranten - für die betroffenen Materialien eine Beschaffungs- und Strukturanalyse durchzuführen.

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Die Anforderungen von Schaeffler sind hierbei gesamtheitlich zu berücksichtigen.

5.2 Bedarfsplanung und -vorschauZur Sicherstellung der Lieferfähigkeit des Lieferanten ist eine langfristige Planung erforderlich.Schaeffler übermittelt dem Lieferanten eine langfristige, unverbindliche Bedarfsvorschau aufArtikel- oder einer gemeinsam abgestimmten Aggregationsebene. Diese basiert neben demvorhandenen Auftragsbestand auch auf einer mittel- und langfristigen Bedarfseinschätzung.

Die verbindlichen Produktions-, Material- und Lieferfreigaben erfolgen in Übereinstimmung mitder Rahmenvereinbarung und/oder sonstigen zwischen Schaeffler und dem Lieferanten beste-henden Vereinbarungen.

5.3 VersorgungsmethodenDie Absicherung der Materialversorgung erfordert den Einsatz unterschiedlicher Versorgungs-methoden.

Das zu verwendende standardisierte Dispositionsverfahren wird von Schaeffler in Abhängigkeitder material- und lieferantenspezifischen Anforderungen mit dem Ziel hoher Versorgungssi-cherheit, minimaler Bestände, Vereinheitlichung der Beschaffungsprozesse etc. unter Berück-sichtigung der Interessen des Lieferanten festgelegt.

Hierbei verwendet Schaeffler folgende standardisierte Dispositionsmethoden:

Plangesteuerte Methoden

Lieferabruf-verfahren

BeschreibungDer Lieferanten erhält für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten regelmäßigBedarfsinformationen (Mengen- und Terminvorgaben) in Form von Liefer-planeinteilungen.Die Lieferplaneinteilungen werden von Schaeffler regelmäßig an festgeleg-ten Wochentagen aktualisiert, wobei die Termine das Ankunftsdatum (Ta-gestermin) im jeweiligen Schaeffler Werk angeben.Abweichende Lieferungen sind nur in Abstimmung mit Schaeffler gestattet.

Kommunikation durch Schaeffler· rollierende Übermittlung der Forecastwerte an in der LV festgelegten

Wochentagen· unter Beachtung der in der LV vereinbarten Kapazitäts- und Flexibilitäts-

grenzen in den festgelegten Zeithorizonten· Pflege der Planungsparameter auf Artikelebene

Pflichten des Lieferanten· Lieferung der eingeteilten Mengen zum Bedarfstermin· Bereitstellung der in der LV zugesagten Kapazität und Flexibilität· werden Lieferabrufe nicht akzeptiert, so ist diesen bis Ende des nächsten

Arbeitstages nach der Übermittlung schriftlich zu widersprechen· bei Konsignationsabwicklung sind die zwischen den Parteien definierten

Minimal- und Maximallagermengen auf Ebene Artikelnummer einzuhal-ten

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Plangesteuerte Methoden

Vendor-Managed-Inventory

(VMI)

BeschreibungDer Lieferant übernimmt die komplette Versorgungsverantwortung für eindefiniertes Artikelspektrum eines Werkes. Hierfür erhält er einen Einblick indie diesbezügliche Planungssituation von Schaeffler.VMI kann in Verbindung mit einer Konsignationsabwicklung zwischenSchaeffler und dem Lieferant vereinbart werden.Die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen werden in einer Zusatzver-einbarung zum Konsignationslagervertrag geregelt.

Kommunikation durch Schaeffler· Bereitstellung von Planungszahlen für das definierte Artikelspektrum· Festlegung und Pflege minimaler und maximaler Bestandsgrenzen

Pflichten des Lieferanten· Alleinige Verantwortung für die Materialversorgung eines definierten

Artikelspektrums eines Werkes· Eigenverantwortliche Planung und Steuerung der Materialversorgung

durch Verarbeitung der kontinuierlich bereitgestellten Planungszahlen

Verbrauchsgesteuerte Methoden

KANBAN

BeschreibungBei Unterschreiten eines definierten Materialbestandes bzw. Behälteranzahlerhält der Lieferant im Kurzfristbereich das Signal zur Nachversorgung.

Kommunikation durch Schaeffler· Definition des KANBAN-Verfahrens (Behälter-KANBAN, eKANBAN)· Behälterauswahl, -anzahl und –füllmenge· Festlegung und Pflege des Kreislaufs und der Organisation

Pflichten des Lieferanten· Vorhalten der definierten Behälter- und Teileanzahl· Einhalten abgestimmter Reaktionszeiten

Bestellpunkt-verfahren

BeschreibungBei Unterschreitung eines definierten Bestellbestandes wird ein Abruf anden Lieferanten ausgelöst.

Kommunikation durch Schaeffler· Definition und Pflege der Bestellpunkte unter Berücksichtigung der Reak-

tionszeit und Kapazitätsgrenzen des Lieferanten· termingerechte Auslösung der Bestellung

Pflichten des Lieferanten· Lieferung der bestellten Mengen unter Einhaltung der in der LV festgeleg-

ter Reaktions- und Kapazitätszusagen

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5.4 KonsignationIn Abstimmung mit dem Lieferanten kann eine Konsignationsabwicklung für die jeweiligenSchaeffler Werke eingerichtet werden. Einzelheiten zur Konsignationsabwicklung werden ineinem separaten Konsignationslagervertrag geregelt.

Eine Konsignationsabwicklung kann mit allen unter Punkt „5.3 Versorgungsmethoden“ genann-ten Verfahren kombiniert werden.

6. KommunikationDie Grundlage für eine erfolgreiche Kooperation zwischen den Lieferanten und Schaeffler isteine ordnungsgemäß ablaufende Kommunikation. Aus diesem Grund sind seitens des Lieferan-ten für Schaeffler verantwortliche Ansprechpartner zu benennen. Der Lieferant hat eine Ände-rung der Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen.

6.1 Laufende InformationsverpflichtungenDer Lieferant hat auf Verlangen zu jedem Vertragsprodukt folgende Informationen bereitzustel-len:

· Bestände bzw. Inventuren· eventueller Ablauf der Haltbarkeit· Wiederbeschaffungszeit· Werkzeugdaten (Einsatzmenge bzw. -zeit, Reststandmenge bzw. -zeit)

6.2 Informationspflichten in SonderfällenDer Lieferant hat alle Informationen, die das Vertragsverhältnis mit Schaeffler beeinträchtigenkönnen, frühzeitig mitzuteilen.

In Notfällen, insbesondere wenn eine rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung vonSchaeffler durch den Lieferanten gefährdet ist, hat der Lieferant darüber hinaus sicherzustellen,dass ein durch den Lieferanten benannter Ansprechpartner jederzeit (d.h. auch außerhalb dernormalen Geschäftszeiten und an Wochenenden oder Feiertagen) erreichbar ist.

Können Lieferverpflichtungen (z.B. Liefermenge und / oder -termin) nicht eingehalten werden,so ist dies dem jeweils zuständigen Schaeffler Mitarbeiter zwingend rechtzeitig und unaufgefor-dert mitzuteilen.

6.3 Reaktionszeit in SonderfällenAuf Anfragen von Schaeffler (z.B. zu Beständen, Fertigungs- oder Lieferstatus, Lieferplaneintei-lung und -änderungen) hat der Lieferant bis Ende des nächsten Werktages zu reagieren.

6.4 Datenaustausch / SystemeUm einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen Schaeffler und Lieferant zu ge-währleisten, erfolgt die Datenübertragung grundsätzlich elektronisch über unterschiedlicheÜbertragungsverfahren.Schaeffler nutzt zum bidirektionalen elektronischen Nachrichtenaustausch den Internet-Marktplatz SupplyOn. Der Lieferant kann darüber Lieferabrufe, Bestellungen usw. per (indirek-tem) EDI empfangen oder aber diese beschaffungsrelevanten Informationen im WebEDI abru-

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fen. Über die gleichen Systeme kann der Lieferant Nachrichten (Bestellbestätigung, Lieferavis,Rechnung) an Schaeffler senden. Voraussetzung für eine Belieferung von Schaeffler ist daherdie Teilnahme am Internetmarktplatz SupplyOn. Für die Nutzung von indirektem EDI ist der Ab-schluss eines EDI-Vertrages erforderlich, der die EDI-spezifischen Details regelt.

Schaeffler verwendet zur Datenübertragung gegenwärtig EDIFACT-Standardformate gem. denSupplyOn Guidelines (Details im EDI-Vertrag).Wenn sich der Lieferant zur Nutzung der WebEDI-Lösung entscheidet, erfolgt der Datenzugriffüber das von SupplyOn bereitgestellte, internet-basierte Web-Frontend. Einzelheiten und Schu-lungen dazu werden von SupplyOn separat bereitgestellt. Weitere Module der SupplyOn Platt-form, wie z.B. Empties Management System (EMS) sind auf Verlangen von Schaeffler zu nut-zen.

6.5 Elektronisch ausgetauschte Dokumente / NachrichtenFolgende Dokumente / Nachrichten werden bei Einsatz von SupplyOn-EDI oder WebEDI mitdem Lieferanten ausgetauscht.

6.5.1 Nachrichten an den LieferantenZur Kommunikation in Richtung des Lieferanten werden, abhängig von der vereinbarten Ver-sorgungsstrategie, folgende Nachrichten übermittelt:· Lieferplaneinteilungen· Bestellungen und Bestelländerungen· Gutschriften (in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften am jeweiligen Standort

von Schaeffler)· Inventarberichtsdaten· Bestands- und Bruttobedarfsinformationen (VMI)

EDI-Übertragungen anderer Nachrichten werden individuell überprüft.

6.5.2 Nachrichten an SchaefflerDer Lieferant hat grundsätzlich folgende Informationen über SupplyOn (WebEDI oder Supp-lyOn-EDI) zur Verfügung stellen:· Bestellbestätigung (bei Einzelbestellungen)· Lieferavis· Transportanmeldung

Weitere per EDI zu übertragende Informationen werden im Einzelfall individuell abgestimmt.

6.5.3 Bewegungsdaten bei der KonsignationsabwicklungDie auszutauschenden Daten werden im Einzelfall individuell abgestimmt.

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6.5.4 Datenaustausch beim VMI-ProzessGemäß der vereinbarten Versorgungsstrategie kann der VMI-Prozess (Vendor Managed Inven-tory) verwendet werden. VMI-Nachrichten werden über die SupplyOn VMI-Lösung bereitgestellt.Im VMI-Prozess werden folgende Informationen tagaktuell an den SupplyOn VMI-Monitorübermittelt und so dem Lieferanten zur Verfügung gestellt:· Bruttobedarf· Lagerbestand

Bei Bedarf stehen dem Lieferanten diese Informationen auch als EDI-Nachricht zur Verfügung.

7. LiefertreueDie Liefertreue des Lieferanten wird mit den 3 Kennzahlen Termintreue (LZ1), Mengentreue(LZ2) und Logistikreklamationen (LZ3) bewertet.

Im Dokument „S296001 - Teil 5 – Lieferantenbewertung“ und in dessen „Anlage 1 – Lieferan-tenbewertung – Bewertungskriterien“ werden die Bewertungslogiken und- Kriterien dargestellt.

8. Lieferbedingungen (Incoterms)Schaeffler verwendet zur Definition der Lieferbedingungen für den internationalen Warenhandeldie von der ICC (International Chamber of Commerce) erstellten Incoterms (International Com-mercial Terms). Sie dienen der international einheitlichen Auslegung gängiger Lieferbedingun-gen.Incoterms sind vertraglich zu vereinbaren und zu dokumentieren (z.B. (Einkaufs-) Rahmenver-einbarung, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Bestellung etc.). Sofern nichts anderes angege-ben ist, bezieht sich die Bezeichnung der Lieferbedingungen auf die jeweils aktuellste Fassungder Incoterms.

Die Standard-Incoterms sind FCA oder DAP (jeweils benannter Ort).

Link zur aktuellen Version der Incoterms: Iccgermany.de

9. VerpackungDer Lieferant ist für den Schutz und die vertragskonforme Anlieferung seiner Produkte verant-wortlich. Er hat eine ordnungsgemäße und geeignete Verpackung / Umverpackung bzw. einsolches Transportmittel zu verwenden.

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9.1 Allgemeine AnforderungenBei der Auswahl einer geeigneten Verpackung für die Anlieferung von Produkten sind primärfolgende Punkte zu berücksichtigen:· Schutz der Teile· Kosten für die Verpackung, Handling und Einsatz· Umweltverträglichkeit· Lagerfähigkeit· Lade- und Transportfähigkeit· Integration in ein bestehendes Verpackungskonzept· Durchgängigkeit (das Material kann in der Anlieferverpackung in die Produktion von

Schaeffler einfließen)

9.2 DetailinformationenFür die INA und FAG sind weiterführende Informationen im Verpackungshandbuch hinterlegt.

www.schaeffler.de ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistikð Regelwerke ð Verpackungshandbuch INA/FAG

Für LuK sind folgende Vorgaben zu beachten:www.schaeffler.de1 ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistik

ð Regelwerke ð LuK Dokumente· Verpackungshandbuch LuK· Übersicht Packmittel· Verpackungsdatenblatt· Leergutanforderung

10. KennzeichnungBei Anlieferung müssen sowohl die (Um-)Verpackungen als auch die Produkte selbst entspre-chend den mit Schaeffler getroffenen Vereinbarungen und den mitgeltenden Verpackungsvor-schriften gekennzeichnet sein.

10.1 Einzusetzende LabelsDie Kennzeichnung von Sendungen muss grundsätzlich nach dem Schaeffler-GTL-Standardgemäß dem international anerkannten Global Transport Label Standard in Version 3, des JointAutomotive Industry Forum (JAIF) erfolgen. Die Spezifikationen zur Einführung des GTL könnendem „Schaeffler GTL Implementierungsleifaden“ entnommen werden.

www.schaeffler.de ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistik ð Regelwerke

Neue Lieferanten müssen grundsätzlich entsprechend diesem Standard kennzeichnen. Beste-hende Lieferanten müssen auf diesen Standard umstellen. Die Umstellung wird zwischen denParteien abgestimmt.

1 Alternativ: www.luk.de ð Lieferanten ð Logistik ð Regelwerke ð LuK Dokumente

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10.2 Grundsätzliches zur KennzeichnungBei der Kennzeichnung von (Um-)Verpackungen und Produkten sind folgende Punkte zu be-achten:· Die Kennzeichnung muss lesbar und eindeutig sein· Alte Kennzeichnungen sind zu entfernen· Kennzeichnungen müssen nach Vorgabe angebracht werden· Kennzeichnungen müssen gegen Verlieren gesichert sein (durch Sichern mit einem rück-

standsfrei entfernbaren Klebepunkt)· Leer-KLTs sind entsprechend zu kennzeichnen· Mischpaletten (unterschiedliche Materialien auf einer Palette) sind als solche zu kennzeich-

nen ð die hierzu im Verpackungshandbuch hinterlegten Hinweise sind zu beachten· Je Material und Packstück ist nur ein Schaeffler GTL erlaubt (die Kennzeichnung unter-

schiedlicher Lieferantenchargen in einem Packstück mit mehreren GTLs ist nicht zulässig)

Weiterhin ist zu beachten:· Form und Inhalt der Kennzeichnung ist abhängig von der verwendeten Verpackung· Vorhandene Kennzeichnungsflächen oder Einstecktaschen sind zu nutzen, sofern sie nicht

anderen Vorgaben widersprechen· Das vollflächige Bekleben von Mehrwegversandpackmitteln ist unzulässig.· Das Anbringen von selbstklebenden Etiketten jeglicher Art (z.B. Speditionslabel) und / oder

das vollflächige Bekleben der Mehrwegpackmittel ist unzulässig

Alle· Versandeinheiten (z.B. Palette)· Versandstücke (z.B. KLT oder Schachtel)· Primärverpackungen (z.B. Beutel in KLT oder Schachtel)

müssen separat gekennzeichnet sein.

Das Überkleben oder Beschriften der Kundenlabel (Schaeffler GTL) mit zusätzlichen Labelsjeglicher Art (z.B. Speditionslabel) ist unzulässig.

10.3 Vorgaben zur Kennzeichnung in AusnahmefällenIn Ausnahmefällen sind die Verpackungen mit Informationen zu kennzeichnen, welche nicht imStandardlabel hinterlegt werden können.

Hierzu gehören:· Kopie der von Schaeffler erteilten Abweichgenehmigung / Sonderfreigabe

(siehe Anlage 3 QSV / S 296001 Teil 3 - Änderungsgenehmigung / Sonderfreigabe)· Hinweis auf Teil- oder Restlieferungen· Kennzeichnung Serienerstmuster

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10.4 DetailinformationenFür die INA und FAG sind weiterführende Informationen im Verpackungshandbuch hinterlegt.

www.schaeffler.de ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistikð Regelwerke ð Verpackungshandbuch INA/FAG

Für LuK sind folgende Vorgaben zu beachten:www.schaeffler.de2 ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistik

ð Regelwerke ð LuK Dokumente· Verpackungshandbuch LuK· Übersicht Packmittel· Verpackungsdatenblatt· Leergutanforderung

11. Anlieferung und Dokumente11.1 AllgemeinesFolgende Punkte sind bei der Anlieferung von Material zu beachten:· Die Lieferungen sind dem Frachtführer mit ordnungsgemäß erstellten und vollständigen Be-

gleitpapieren gemäß Ziffer 11.2 zu übergeben.· Papiere sind im Regelfall dem Fahrer zu übergeben. Falls vom Empfänger gewünscht, kann

bilateral abgestimmt werden, dass Papiere am Packstück angebracht werden sollen.· Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Lieferscheine zusammen mit dem Frachtbrief bei

dem betreffenden Schaeffler Werk abgegeben werden.· Ohne korrekte Begleitpapiere kann die Annahme von Sendungen verweigert werden.

11.2 Erforderliche BegleitpapiereBei Anlieferung sind folgende Dokumente zu übergeben:· Frachtbrief· DFÜ Warenbegleitschein (alternativ Lieferschein nach VDA / Odette, wenn keine DFÜ ver-

einbart ist)· gegebenenfalls Zolldokumente mit Zollrechnung· sonstige in der Bestellung geforderte Unterlagen

11.2.1 FrachtbriefAuf dem Frachtbrief und Versandauftrag sind in jedem Fall die mit Schaeffler vereinbarten Lie-ferbedingungen gemäß Incoterms in ihrer jeweiligen Fassung anzugeben.

2 Alternativ: www.luk.de ð Lieferanten ð Logistik ð Regelwerke ð LuK Dokumente

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11.2.2 DFÜ-Warenbegleitschein und LieferscheinDas Dokument muss enthalten:· Lieferscheinnummer· Bestellnummer· Lieferanten-Nummer· Materialnummer (13- oder 15-stellig)· Materialkurzbezeichnung· Änderungsindex lt. Zeichnung· Gesamtliefermenge· Anzahl, Art und Menge je Packstück· Brutto- und Nettogewichte· Rauminhalt bei sperrigen Gütern· Entladestelle· Bei sortenreinen Packstücken muss je Materialnummer ein separater Lieferschein erstellt

werden.· Bei Mischpaletten (unterschiedliche Materialien oder unterschiedliche Lieferantenchargen)

muss ein Sammellieferschein gebildet werden.· Deutliche Kennzeichnung von Erstmustern und Mischpaletten· Separate Auflistung von Mehrwegpackmittel. Hierbei sind Packmittelnummer, Menge und

Bezeichnung je Lieferschein anzugeben. Die entsprechenden Daten sind dem Verpa-ckungsdatenblatt zu entnehmen.

11.2.3 ZolldokumenteDer Lieferant/Exporteur hat alle für die Zoll-/Importabwicklung erforderlichen Dokumente, insbe-sondere Handelsrechnungen, Packlisten, Frachtdokumente (Bill of Lading / AWB) Ursprungs-und Präferenzdokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Einfuhrabgaben wegen fehlenden Zolldokumente (insbesonders Ursprungs- und Präferenz-dokumente) können von Schaeffler an den Lieferanten zurückbelastet werden.

Die Handelsrechnungen müssen alle außenhandelsrelevanten Daten, wie· handelsübliche Warenbezeichnung· Warenwert· Währung· Zolltarif-Nr.· Ursprungsland· Gewicht· Menge· Lieferbedingung

beinhalten.

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11.3 DetailinformationenFür die INA und FAG sind weiterführende Informationen im Verpackungshandbuch hinterlegt.

www.schaeffler.de ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistikð Regelwerke ð Verpackungshandbuch INA/FAG

Für LuK sind folgende Vorgaben zu beachten:www.schaeffler.de3 ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistik

ð Regelwerke ð LuK Dokumente

· Verpackungshandbuch LuK· Übersicht Packmittel· Leergutanforderung

Transportvorschriften LuKwww.schaeffler.de ð Schaeffler Deutschland ð Lieferanten ð Logistik

ð Versand- und Transportvorschriftenð Versand- und Transportvorschriften LuK

www.luk.de ð Lieferanten ð Logistik ð Versand- und Transportvorschriften LuK

12. Allgemeine BestimmungenFür das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie desÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf(CISG). Gerichtsstand ist Nürnberg, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Ge-richtsstandes. Schaeffler ist jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an einem anderen zustän-digen Gericht zu verklagen.

Sollte eine Bestimmung dieser LR unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeitder sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind im Rahmen der Zumutbarkeitnach Treu und Glauben verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Er-gebnis gleichkommende wirksame Regelungen zu ersetzen.

3 Alternativ: www.luk.de ð Lieferanten ð Logistik ð Regelwerke ð LuK Dokumente

Page 17: Logistische Anforderungen von Schaeffler an Lieferanten · PDF fileVMI kann in Verbindung mit einer Konsignationsabwicklung zwischen Schaeffler und dem Lieferant vereinbart werden.

Schaeffler Logistikrichtline 17© 2018 Schaeffler AG, All rights reserved

Stand: 2018/03

13. AnlagenDie Dokumente· Logistikrichtlinie· Vordruck Logistikvereinbarung· Implementierungsleitfaden GTL

können im Internet unter

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Versand- und Transportvorschriften sind im Internet unter folgenden Links hinterlegt:

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