MANAGEMENT Wirtschaftlichkeit hat Priorität€¦ · UFA-REVUE · 10 2012 19 Momentan ist Ihr...

3
18 10 2012 · UFA-REVUE Investitionshilfen kommen grösstenteils der Milchviehhaltung zugute. UFA-Revue: Wie kommt man zu Investitionshilfen? Franz Hofer: Es gibt Eintretenskri- terien (siehe Box, Seite 20), das sind grösstenteils Schwarzweiss Krite- rien. Wenn eines davon nicht erfüllt ist, erhält man keine Investitionshilfen. Wurden alle Unterlagen vollständig eingereicht und ist die erste Hürde ge- nommen, wird jedes Gesuch von unse- ren Experten geprüft. Zudem findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt. Es gibt in der Verordnung «Kann-Formu- lierungen», was zeigt, dass Sie auch Handlungsspielraum haben. Wir verfügen über ein begrenztes Bud- get und stehen unter dem Spardruck der öffentlichen Hand. Wir können nicht al- le Gesuche bewilligen und müssen Prio- ritäten setzen. Bezüglich des von Ihnen genannten Ermessensspielraums ent- scheiden wir nicht willkürlich. Es erfolgt eine objektive Beurteilung mittels einer Nutzwertanalyse. Was sind aus Sicht des Kantons Bern för- derungswürdige Ökonomiegebäude? Wir fördern in der Regel Milchviehstäl- le, die eine angemessene Wirtschaft- lichkeit aufweisen. Bedeutungsvoll sind die ökonomischen Kriterien mit einer Gewichtung von rund 60 % in der Nutzwertanalyse. In der Regel gibt es keine Hochbaubeiträge, wenn nicht mindestens ein Arbeitsverdienst von 7Fr. erzielt wird. Auch die Buchhal- tungsergebnisse und eine kostengünsti- ge Bauweise werden zur Begutachtung herangezogen. Welche Faktoren werden mit den restli- chen 40 % gewichtet? Die restlichen 40% der Gewichtung be- treffen das Tierwohl (Laufstall) und den Betriebsstandort, ob der Betrieb bei- spielsweise in Regionen liegt, wo die Besiedlung und Bewirtschaftung gefähr- det ist. Aber man muss auch klar sagen, wenn eine Bauernfamilie mit einem Pro- jekt weniger als 7 Fr. pro Stunde ver- dient, muss sehr viel gearbeitet werden, um ein genügendes Einkommen zu er- wirtschaften. Solche Verhältnisse sind langfristig kaum tragbar. Ein solches Projekt zu bewilligen, wäre auch verant- wortungslos der Familie gegenüber. Bewilligt werden nur noch Laufställe? Nein. In begründeten Ausnahmen kann auch ein Anbindestall mitfinanziert wer- den, beispielsweise wenn es um den Umbau eines Ökonomiegebäudes in ei- nem alten Berner Bauernhaus mit tra- genden Stützmauern geht. Aber es geht ja nicht nur um das Tierwohl. Laufställe sind ab einer bestimmten Bestandes- grösse auch arbeitswirtschaftlich besser. Werden Betriebsgemeinschaften eher ge- fördert? Gemeinschaftliche Vorhaben haben ein Plus. Ökonomisch macht das ja auch Sinn, indem hier die Grösseneffekte so- wohl bei der Investition als auch bei der Bewirtschaftung zum Tragen kommen. Dies muss sich natürlich im Einzelfall auch in den Betriebsergebnissen zeigen oder zumindest bezüglich Arbeitsbelas- tung zu einer Verbesserung führen. Was ist mit Nebenerwerbsbetrieben? Zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines Milchviehstalles wird der Arbeitsver- dienst aus der Milchwirtschaft herange- zogen. Wenn einer nebenbei Lohnar- beiten macht oder auswärts arbeitet und dadurch eine Querfinanzierung stattfinden würde, muss versucht wer- den, eine klare Abgrenzung zu machen. Persönlich finde ich, dass die landwirt- schaftliche Tätigkeit auch einen positi- ven Beitrag zum Familieneinkommen leisten sollte. Bei Grenzfällen erfordert die Beurteilung ein genaues Hinsehen. Fairerweise muss gesagt werden, dass bestimmte Kosten, beispielsweise Hy- potheken für das Wohnhaus, auf der Betriebsbuchhaltung lasten. Besonders bei Nebenerwerbsbetrieben müssen diese Kosten auf die verschiedenen Tä- tigkeiten verteilt werden. So kann auch ein Nebenerwerbsbetrieb Chancen ha- ben. INVESTITIONSHILFEN Die Wirtschaftlichkeit sei im Kanton Bern in der Beurteilung von Beitragsgesuchen zentral, erklärt im Interview Franz Hofer. Ein Entscheid basiert auf einem Gutachten mit Betriebskonzept und Tragbarkeitsberechnung sowie einer Nutzwertanalyse. Kerngrössen seien der Arbeitsverdienst je Stunde und Investitionskosten pro Einheit. Wirtschaftlichkeit hat Priorität MANAGEMENT Tabelle: Anzahl bewilligte Gesuche Investitionshilfen (kombiniert IK plus Beiträge) 2012 BE LU SG VD Milchwirtschaft 46 21 30 34 Mutterkuhhaltung 9 10 3 4 Spezielle Raufutterverzehrer (Milchschafe, Wasserbüffel etc.) 2 0 3 1 Kälbermast/Rindermast 2 1 Alpgebäude 4 1 8 2 Rinderaufzucht 1 2 Gesamt 63 34 46 41

Transcript of MANAGEMENT Wirtschaftlichkeit hat Priorität€¦ · UFA-REVUE · 10 2012 19 Momentan ist Ihr...

  • 18 10 2012 · UFA-REVUE

    Investitionshilfenkommen grösstenteilsder Milchviehhaltungzugute.

    UFA-Revue: Wie kommt man zuInvesti tionshilfen?Franz Hofer: Es gibt Eintretenskri-terien (siehe Box, Seite 20), das

    sind grösstenteils Schwarzweiss Krite -rien. Wenn eines davon nicht erfüllt ist, erhält man keine Investitionshilfen.Wurden alle Unterlagen vollständigeingereicht und ist die erste Hürde ge-nommen, wird jedes Gesuch von unse-ren Experten geprüft. Zudem findet inder Regel ein Betriebsbesuch statt.

    Es gibt in der Verordnung «Kann-Formu-lierungen», was zeigt, dass Sie auchHandlungsspielraum haben. Wir verfügen über ein begrenztes Bud-get und stehen unter dem Spardruck der

    öffentlichen Hand. Wir können nicht al-le Gesuche bewilligen und müssen Prio -ritäten setzen. Bezüglich des von Ihnengenannten Ermessensspielraums ent-scheiden wir nicht willkürlich. Es erfolgteine objektive Beurteilung mittels einerNutz wert analyse.

    Was sind aus Sicht des Kantons Bern för-derungswürdige Ökonomiegebäude?Wir fördern in der Regel Milchviehstäl-le, die eine angemessene Wirtschaft-lichkeit aufweisen. Bedeutungsvoll sinddie ökonomischen Kriterien mit einerGewich tung von rund 60% in derNutzwert analyse. In der Regel gibt eskeine Hochbaubeiträge, wenn nichtmindestens ein Arbeitsverdienst von7Fr. erzielt wird. Auch die Buchhal-tungsergebnisse und eine kostengünsti-ge Bauweise werden zur Begutachtungherangezogen.

    Welche Faktoren werden mit den restli-chen 40% gewichtet?Die restlichen 40% der Gewichtung be-treffen das Tierwohl (Laufstall) und denBetriebsstandort, ob der Betrieb bei-spielsweise in Regionen liegt, wo dieBesiedlung und Bewirtschaftung gefähr-det ist. Aber man muss auch klar sagen,wenn eine Bauernfamilie mit einem Pro-jekt weniger als 7 Fr. pro Stunde ver-dient, muss sehr viel gearbeitet werden,um ein genügendes Einkommen zu er-wirtschaften. Solche Verhältnisse sindlangfristig kaum tragbar. Ein solchesProjekt zu bewilligen, wäre auch verant-wortungslos der Familie gegenüber.

    Bewilligt werden nur noch Laufställe?Nein. In begründeten Ausnahmen kannauch ein Anbindestall mitfinanziert wer-

    den, beispielsweise wenn es um denUmbau eines Ökonomiegebäudes in ei-nem alten Berner Bauernhaus mit tra-genden Stützmauern geht. Aber es gehtja nicht nur um das Tierwohl. Laufställesind ab einer bestimmten Bestandes-grösse auch arbeitswirtschaftlich besser.

    Werden Betriebsgemeinschaften eher ge-fördert?Gemeinschaftliche Vorhaben haben einPlus. Ökonomisch macht das ja auchSinn, indem hier die Grösseneffekte so-wohl bei der Investition als auch bei derBewirtschaftung zum Tragen kommen.Dies muss sich natürlich im Einzelfallauch in den Betriebsergebnissen zeigenoder zumindest bezüglich Arbeitsbelas-tung zu einer Verbesserung führen.

    Was ist mit Nebenerwerbsbetrieben?Zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einesMilchviehstalles wird der Arbeitsver-dienst aus der Milchwirtschaft herange-zogen. Wenn einer nebenbei Lohnar-beiten macht oder auswärts arbeitetund dadurch eine Querfinanzierungstattfinden würde, muss versucht wer-den, eine klare Abgrenzung zu machen.Persönlich finde ich, dass die landwirt-schaftliche Tätigkeit auch einen positi-ven Beitrag zum Familieneinkommenleisten sollte. Bei Grenzfällen erfordertdie Beurteilung ein genaues Hinsehen.Fairerweise muss gesagt werden, dassbestimmte Kosten, beispielsweise Hy-potheken für das Wohnhaus, auf derBetriebsbuchhaltung lasten. Besondersbei Nebenerwerbsbetrieben müssendiese Kosten auf die verschiedenen Tä-tigkeiten verteilt werden. So kann auchein Nebenerwerbsbetrieb Chancen ha-ben.

    INVESTITIONSHILFEN Die Wirtschaftlichkeit sei im Kanton Bern in der Beurteilungvon Beitrags gesuchen zentral, erklärt im Interview Franz Hofer. Ein Entscheid basiert auf einem Gutachten mit Betriebskonzept und Tragbarkeits berechnung sowieeiner Nutzwertanalyse. Kerngrössen seien der Arbeitsverdienst je Stunde und Investitionskosten pro Einheit.

    Wirtschaftlichkeit hat PrioritätMANAGEMENT

    Tabelle: Anzahl bewilligte Gesuche Investitionshilfen(kombiniert IK plus Beiträge) 2012

    BE LU SG VDMilchwirtschaft 46 21 30 34Mutterkuhhaltung 9 10 3 4Spezielle Raufutterverzehrer (Milchschafe, Wasserbüffel etc.) 2 0 3 1Kälbermast/Rindermast 2 1 – –Alpgebäude 4 1 8 2Rinderaufzucht – 1 2 –Gesamt 63 34 46 41

    DF_MA4_Clemenz_1012 ok_2012 25.09.12 19:09 Seite 18

  • 160

    140

    120

    100

    80

    60

    40

    20

    02007 2008 2009 2010 2011

    «Warum der und ich nicht, [ ...]» Es gibt Leute, die sagen, Geld verteilen sei schwieriger, als es zu be -kommen. Zu jenen, die Geld verteilen, gehören die kantonalenStrukturverbesserungsstellen, die Gesuche für Investitionshilfen für dieLandwirtschaft bearbeiten. In allen Zonen können zinslose, rückzahl -bare Investitionskredite bewilligt werden. In der Hügelzone und imBerggebiet stehen zudem nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung.Die Strukturverbesserungsstellen verwalten Bundes- und Kantonsgelder,die beispielsweise für Stallneubauten den Landwirten zur Verfügungstehen. Dabei handelt es sich um Beiträge à Fonds perdu (Berggebiet)und um zinslose Investitionskredite. Es kommt vor, dass sich einBetriebsleiter ärgert,

    • dass dieser und jener Betrieb mit Bundesgeldern einen Stall bauenkann und er selber nicht, obwohl doch die genau gleichen Vorausset-zungen vorhanden seien.

    • dass jenseits der benachbarten Kantonsgrenze wohl mit anderenEllen gemessen werde.

    • dass immer noch Milchviehställe gebaut würden, obwohl Über -schuss situation herrsche.

    • dass man als Nebenerwerbsbetrieb keine Chance habe.

    • dass nun auch noch oder vor allem auch noch Mutterkuhställeunterstützt würden.

    • dass Ordnung und Sauberkeit und eine bescheidene Mechanisierungwohl keine Rolle mehr spiele.

    Um in den Genuss von Investitionshilfen zu kommen, muss ein Betriebbestimmte Voraussetzungen erfüllen (Box, Seite ...). Diese objektivenKriterien sind aber zum Teil von Aussen nicht sichtbar. Es kann einLandwirt sehr gute Buchhaltungszahlen haben, auch wenn der Betriebunordentlich daher kommt. Umkehrt beweist ein grosser Traktor nochnicht, dass man gute Deckungsbeiträge erwirtschaftet hat. DieseVoraussetzungen, wie sie gemäss Strukturverbesserungsverordnungdefiniert sind, gelten schweizweit.

    ErmessensspielraumDie kantonalen Strukturverbesserungsstellen haben aber Ermessens-spielraum, um Investitionshilfen zu bewilligen. So heisst es in derStrukturverbesserungsverordnung, dass Betriebe mit schlechter Pro -duktionstechnik (tiefer DfE) oder überdurchschnittlich hohen Struktur-kosten zu rück haltend zu beurteilen seien. Nach zulesen ist auch, dassInvestitions hilfegesuche von eindeutig unwirtschaftlichen oder sehrteuren Lösungen die Agrarkreditkassen ablehnen können, selbst wenndiese dank einer guten Eigenkapitalbasis finanzierbar sind. Auch heisstes weiter, dass Grenz fälle bezüglich Kosten und Wirtschaftlichkeit inGebieten mit genügend zweck mässigen Bauten oder aufstockungswilli-gen Nachbarn strenger zu beurteilen seien als in Gebieten, in denen inabsehbarer Zeit Zupachten möglich würden. Es gibt also einen Ermes -sensspielraum, um punkto Wirt schaftlichkeit Gesuche um Investitions-hilfen gutzuheissen oder eben nicht. Was aber nicht heisst, dass diezustän digen Stellen aus dem Bauch heraus entscheiden können.Abgelehnte Ge suche müssen begründet sein und die Verfügung be -ziehungsweise der Entscheid kann mit Beschwerde an die übergeordne-ten Beschwerdeinstanzen angefochten werden.

    Daniela Clemenz

    Franz Hofer leitetdie FachstelleHochbau undKredite im KantonBern sowie dieBernische Stiftungfür Agrarkredite(BAK).

    UFA-REVUE · 10 2012 19

    Momentan ist Ihr Budget für 2012ausge schöpft. Kommen Gesuche, dienoch eingereicht werden, auf eine War-teliste?Wir haben keine ellenlange Warteliste,höchstens wird auf nächstes Jahr ver-schoben. Gesuche drei- oder vier Jahrezurück zustellen, ist im heutigen dyna-mischen landwirtschaftlichen Umfeldnicht ange bracht. Das blockiert die Bau-ern. Sie wissen nicht woran sie sind undkönnen keine Entscheide fällen.

    Was für eine Rolle spielt die Entwicklungam Markt. Ein Landwirt, der in einenStall neubau investiert hat, kann beischlechteren Preisen nicht einfach dieMilchwirtschaft aufgegeben?Genau deshalb ist es so wichtig, dassman sich vor der Investition strategische

    Überlegungen macht. Nach der Investi-tion ist man mit dem Kapital und der Ar-beitskraft für lange Zeit gebunden. Dableibt oft nichts anderes übrig, als ein-fach den eingeschlagenen Weg weiter-zugehen. Beim Gesuchseingang zeigtsich, dass die Marktentwicklung vonden Landwirten wahrgenommen wird.Im letzten Jahr hatten wir weniger Ge-suche für Milchviehställe als in den Vor-jahren. Zusätzlich haben aber auch Än-derungen in den TierschutzvorschriftenAuswirkungen auf die Zahl der einge-reichten Gesuche. Vermutlich deshalbgab es dieses Jahr eine leichte Zunahme.

    Aufgrund welcher Zahlen werden die Ge-suche beurteilt, z.B. beim Milchpreis? Jedes Gesuch wird von uns individuellbeurteilt, da jeder Betrieb spezifischeRahmenbedingungen hat. Im KantonBern schwanken die Milchpreise zwi-schen weniger als 50 Rappen und mehrals 90 Rappen. Grundsätzlich basierendie Berechnungen auf den aktuellenMilchpreisen mit einer Reduktion aufden kommenden Jahren von 3 bis 5%pro Jahr. Je mehr Unsicherheit amMarkt existiert, desto höher müssendie Reserven bei der Tragbarkeitsbeur-teilung sein.

    Werden Ge suche von besser aus-gebildeten Bauern, zum Beis pielMeisterbauern, bevorzugtbehan delt?Meisterbauern werden nichtdirekt bevorzugt. Umge-kehrt sollte sich eine gute

    Ausbildung in besseren Betriebsergeb-nissen zeigen. Mir persönlich ist schonaufgefallen, dass Bauern, die einen Erst-beruf ausserhalb der Landwirtschaft ge-lernt haben, ein sehr grosses unterneh-merisches Denken mitbringen. Wenn sie

    MANAGEMENT

    Total Investitionshilfen (inklusive Umbauten)Produzentenpreisindices RohmilchStallneubau

    Grafik: Investitionshilfen in Milchviehställe und Preisentwicklung

    Quelle: Zahlen Bundesamt für Landwirtschaft. Grafik: SBV Statistik

    Mio

    . Fr.

    DF_MA4_Clemenz_1012 ok_2012 25.09.12 17:00 Seite 19

  • INFINFO BOXBOXINFO BOXINFO BOXwww.ufarevue.ch 10 · 12

    Interview Daniela Clemenz, UFA-Revue, 8402 Winterthur

    Informationen über Investitionshilfenund Agrarkreditkassen auf: www.suissemelio.ch.

    20 10 2012 · UFA-REVUE

    MANAGEMENT

    dann noch die Nebenerwerbsausbildungabsolviert haben, stehen sie oftmalswirtschaftlich gesehen sehr gut da.Selbstverständlich muss jeder Landwirtunabhängig von seiner Ausbildung imBereich der Ökologie die geltenden An-forderungen einhalten. Deshalb wird beiden Strukturverbesserungen das Erbrin-gen des ökologischen Leistungsnach-weises (ÖLN) vorausgesetzt.

    Was ändert mit der AP 2014– 2017?Quasi in letzter Minute wurde die Bot-schaft noch dahin gehend geändert, dassdie Mittel für Strukturverbesserungs-massnahmen gekürzt wurden. Struktur-verbesserungen sind in einem dynamischändernden Umfeld sinnvoll einzusetzenund die Zuteilung erfolgt nicht nach demGiesskannenprinzip. Aber nicht nur dieAP 2014-2017 verschärft die Lage, son-dern allgemein der Spardruck. Wir müs-sen Prioritäten setzen. Allenfalls werdengar die Beitragsansätze gesenkt oder dieEintretenskriterien verschärft. Auch gibtes einen grossen Bedarf an Finanzmittelnfür die Projekte zur regionalen Entwick-lung. �

    Grossereignis im Lebeneiner Bauernfamilie ist,

    wenn ein neuer Stallgebaut wird.

    Bild: Christian Mühlhausen,landpixel.com

    Voraussetzungen für Investitionshilfen• ÖLN oder Bio.

    • Fähigkeitsausweis oder mindestens 3 Jahre erfolgreiche Betriebsführung.

    • In der Regel 1.25 Standardarbeitskräf-te (SAK), bei bestimmten Massnah-men höhere Limiten in der Tal undHügelzone bzw. reduzierte Limiten,wenn die dezentrale Besiedlung oderdie Flächenbewirtschaftung gefährdetsind.

    • Bei Betriebsleitern über 55 Jahren,muss die Betriebsnachfolge geklärtsein.

    • Das Gewerbe muss innerhalb derFamilie nach den Bestimmungen desBGBB weitergegeben worden sein,ausserhalb der Familie höchstens zumzweieinhalbfachen Ertragswert.Ansonsten gilt eine Wartefrist.

    • Nach der Investition muss dieZahlungsfähigkeit gewährleistet sein(Tragbarkeit).

    • Langfristig gesicherte Pachtflächen beieinem hohen Pachtlandanteil.

    (Aufzählung nicht vollständig, sieheStrukturverbesserungsverordnung Artikel3ff.)

    innovators in agriculturewww.lely.com

    HARVEST RESULTS.

    LELY WELGER RP 245 PROFI

    DF_MA4_Clemenz_1012 ok_2012 25.09.12 18:08 Seite 20