Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet ...

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 205 Molsdorfer Schlosspark(DE 5031-301) Abschlussbericht Halle (Saale), im November 2018 RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589 Email: [email protected] Internet: www.rana-halle.de

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland)

für das FFH-Gebiet 205

„Molsdorfer Schlosspark“

(DE 5031-301)

Abschlussbericht

Halle (Saale), im November 2018

RANA - Büro für Ökologie und

Naturschutz Frank Meyer

Mühlweg 39

06114 Halle (Saale)

Tel. 0345-1317580

Fax 0345-1317589

Email: [email protected]

Internet: www.rana-halle.de

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Abschlussbericht

Auftraggeber Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Referat 33 - Natura 2000

Göschwitzer Str. 41

07745 Jena

Auftragnehmer Bietergemeinschaft RANA / INL

Projektleitung RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz

Dipl.-Biol. Frank Meyer

Hauptbearbeitung Dipl.-Biol. Astrid WELK

Weitere Bearbeiter Dipl.-Biol. Thoralf SY Amphibien

Dipl.-Biol. Astrid WELK Gebietsgrundlagen, LRT und Biotop-

typen

Technische Bearbeitung Dipl.- Biol. Astrid WELK

Managementplan (Fachbeitrag Offenland)

für das FFH-Gebiet 205

„Molsdorfer Schlosspark“

(DE 5031-301)

RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer

Mühlweg 39 06114 Halle (Saale)

Tel. 0345-1317580 Fax 0345-1317589

eMail: [email protected] Internet: www.rana-halle.de

INL – Ingenieurbüro für Naturschutz

und Landschaftsplanung

Mühlberger Straße 22 99869 Drei Gleichen

Tel. 036202-20300 Fax 036202-20301

eMail: [email protected] Internet: www.inl-schleip.de

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Inhalt

I

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. III

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ IV

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ V

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung .............. 1

1.1 Rechtlicher Rahmen ................................................................................................................. 1

1.2 Grundsätze der Managementplanung ..................................................................................... 3

1.3 Organisation ............................................................................................................................. 4

2 Gebietscharakteristik ..................................................................................................................... 6

2.1 Lage und Abgrenzung .............................................................................................................. 6

2.2 Natürliche Grundlagen ............................................................................................................. 8

2.2.1 Geologie und Geomorphologie ................................................................................... 8 2.2.2 Bodenverhältnisse ..................................................................................................... 10 2.2.3 Hydrologische Verhältnisse ....................................................................................... 11 2.2.4 Klima.......................................................................................................................... 12

2.3 Geschützte Gebiete ............................................................................................................... 15

2.3.1 Wasserschutzgebiet .................................................................................................. 15

2.4 Planungen im Gebiet .............................................................................................................. 16

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ................................................................................. 16 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet ................................................................................... 17

2.4.2.1 Hydromorphologische Maßnahmenplanung nach WRRL ......................... 17 2.4.2.2 Flurbereinigungsverfahren ......................................................................... 18

3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ...................................................................................... 19

3.1 Eigentumsverhältnisse ........................................................................................................... 19

3.2 Nutzungsverhältnisse ............................................................................................................. 20

3.2.1 Nutzungsgeschichte .................................................................................................. 20 3.2.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege ...................................................................... 20 3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .......................................................... 21 3.2.4 Jagd und Fischerei .................................................................................................... 21 3.2.5 Erholung und Tourismus ........................................................................................... 21 3.2.6 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/ planfestgestellter

Vorhaben mit Beeinträchtigung des FFH-Gebietes .................................................. 22

4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes .......................... 23

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................... 23

4.1.1 Einleitung und Übersicht ........................................................................................... 23 4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .............................. 26

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen ............................................ 26 4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .............. 29

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ............................................................................... 32

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Inhalt

II

4.2.1 Einleitung und Übersicht ........................................................................................... 32 4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten ............................................................................ 32

4.2.2.1 Kammmolch (Triturus cristatus) ................................................................. 32 4.2.2.2 Eremit (Osmoderma eremita) .................................................................... 38

4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten .................... 40

4.3.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................. 40 4.3.2 Wertgebende Vogelarten .......................................................................................... 40 4.3.3 Weitere wertgebende Arten im Plangebiet ................................................................ 40

5 Maßnahmenplanung ..................................................................................................................... 42

5.1 Gefährdungen und Beeinträchtigungen ................................................................................. 42

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung .......................................... 44

5.2.1 Auswertung von Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ................................... 45 5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ............................................... 46

5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen ............................................. 46 5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .............. 50

5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie .................................................................. 54 5.2.3.1 Kammmolch (Triturus cristatus) ................................................................. 54 5.2.3.2 Eremit (Osmoderma eremita) .................................................................... 58

5.2.4 Beweidungs- und Mahdplan ...................................................................................... 58 5.2.5 Gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen ................................................. 58

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit .............................................................. 60

5.3.1 Behördenabstimmung ............................................................................................... 60 5.3.2 Nutzerabstimmung .................................................................................................... 60 5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Verbandsbeteiligung .......................................................... 61 5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial und Zielkonflikte ..................................................... 62

6 Sonstige Hinweise und Vorschläge ............................................................................................ 63

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ..................................... 63

7 Kurzfassung .................................................................................................................................. 64

8 Anhang .......................................................................................................................................... 67

8.1 Quellenverzeichnis ................................................................................................................. 67

8.2 Fotodokumentation ................................................................................................................. 69

8.3 Maßnahmenblätter ................................................................................................................. 77

8.4 Kartenteil ................................................................................................................................ 79

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Tabellen

III

Tabellenverzeichnis

Tab. 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................................................................................. 4

Tab. 1.2: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ ................................................. 4

Tab. 2.1: Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 205 „Schlosspark Molsdorf“ ..................... 7

Tab. 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS Naturschutz TLUG 2016) ....................................................................................................... 19

Tab. 4.1: Übersicht über die im FFH-Gebiet 205 vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)............................................................ 24

Tab. 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet 205 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) .............................................................................................. 25

Tab. 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im FFH-Gebiet 205 ......................................................................................................................................... 27

Tab. 4.4: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 3150. ..................... 28

Tab. 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 im FFH-Gebiet 205 .............................................................................................................................. 30

Tab. 4.6: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 6510. ..................... 31

Tab. 4.8: Übersicht der Habitat- und Habitat-Entwicklungsflächen der Anhang-II-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet 205 ........................................................................................................... 32

Tab. 4.9: Nachweise der vorkommenden Habitat und Habitatentwicklungsflächen für den Kammmolch (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ ........................... 37

Tab. 4.10: Flächengrößen des Erhaltungszustandes für die einzelnen aktuellen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ ....................................................................................................... 38

Tab. 4.12: Vorkommen von Arten des Anhangs IV im PG ...................................................................... 40

Tab. 4.13: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Pflanzenarten im PG ............................................ 40

Tab. 4.14: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Tierarten im PG .................................................... 41

Tab. 5.1: Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet 205 – Zusammenfassende Übersicht ................................................................................................................................ 42

Tab. 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet. .................. 43

Tab. 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL ................................................................................................... 44

Tab. 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für alle LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (2017) ................. 45

Tab. 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3150 ..................................................... 49

Tab. 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510 ..................................................... 53

Tab. 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Habitatentwicklungsflächen des Kammmolchs ......................................................................................................................... 57

Tab. 5.8: Übersicht über die Anteile der verschiedenen Nutzungsarten in der Maßnahmenplanung für das PG ............................................................................................ 58

Tab. 5.9: Übersicht der bisher erfolgten PAG-Sitzungen ...................................................................... 60

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abbildungen

IV

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................... 6

Abb. 2.2: Schollengliederung des Thüringer Beckens (rot: Lage des PG) (Quelle FRANKE 2016) ......... 9

Abb. 2.3: Geologische Verhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS

NATURSCHUTZ TLUG 2017) .................................................................................................... 10

Abb. 2.4: Überblick über die im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ vorkommenden Bodensubstrate (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017) ...................................................... 11

Abb. 2.5: Überblick über die nahe des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ befindlichen Fließgewässer (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017) ........................................................ 12

Abb. 2.6: Klimadiagramm für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-potsdam.de) ........................................................................................................................... 13

Abb. 2.7: Potenzielle Klimaänderung für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-potsdam.de) ............................................................................................................. 14

Abb. 2.8: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittelthüringen (rot: Lage des PG) (Quelle: REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT THÜRINGEN 2012) .................................... 17

Abb. 3.1: Übersicht des Barockgartens auf der Südseite des Schlossgeländes (Quelle STIFTUNG

THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN 2015) ............................................................................ 21

Abb. 4.1: Ausgebrachte Lichtkastenfalle für die Erfassung von Molchen im Hirschgraben am südlichen Rand des FFH-Gebietes ........................................................................................ 33

Abb. 4.2: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum 1960-1999 (Quelle: FIS Naturschutz) ................................................................ 35

Abb. 4.3: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum ab 2000 (Quelle: FIS Naturschutz) .................................................................... 36

Abb. 5.1: Skizze zu den aus denkmalpflegerischer Sicht tolerierbaren Schilfflächen (grün) im Schlossteich und Hirschgraben (Quelle: schriftl. Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vom 17.05.2018, Ausschnitt) ............................................................. 47

Abb. 7.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ .................................. 64

Abb. 7.2: Blick über den Schlossteich, welcher ehemals ein bedeutsames Kammmolchvorkommen aufwies, in Richtung Molsdorfer Schloss. ...................................... 65

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abkürzungen

V

Abkürzungsverzeichnis

BAB………………. Bundesautobahn

BArtSchV .............. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutz-

verordnung)

BNatSchG ............ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

CIR………………... Color-Infrarot-Bild

EF.......................... Entwicklungsfläche

EHZ………………. Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)

EU………………… Europäische Union

FB.......................... Fachbeitrag

FFH-RL ................. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

FFK………………. Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum

KBS....................... Kartier- und Bewertungsschlüssel

KULAP................... Kulturlandschaftsprogramm

LEP………………. Landesentwicklungsprogramm

LRT ....................... Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp

LRT-EF ................. Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche

MaP….................... Managementplan

OBK ...................... Offenlandbiotopkartierung

PAG....................... Projektbegleitende Arbeitsgruppe

PG………………… Plangebiet, hier: das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“

RL-D / TH ............ Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland / Thüringens

RP………………… Regionalplan

RPG ……………… Regionale Planungsgemeinschaft

SDB ...................... Standarddatenbogen

SPA ………………. Special Protection Area (EG-Vogelschutzgebiet)

ThürNatG............. Thüringer Naturschutzgesetz

ThürNEzVO …….. Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von

gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und §

26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-

Erhaltungsziele-Verordnung)

TLUG …..………… Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TMLFUN ………… Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

TMUEN …………... Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

VS-RL…………….. Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

WBK.….................. Waldbiotopkartierung

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Verzeichnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Abkürzungen

VI

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Rechtlicher Rahmen

1

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der

Natura 2000-Managementplanung

1.1 Rechtlicher Rahmen

Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer

Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

(FFH-RL) sowie den Vogelarten der EG-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-

Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die

FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz

„Natura 2000“.

Das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ (DE 5031-301) wurde im Juni 2004 durch das

Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das

Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von

Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region

erfolgte im November 2007 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der

Europäischen Union - EG Nr. L 12/511 vom 15. Januar 2008).

Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten

durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung

eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form

von Managementplänen. Gemäß des Natura 2000-Erlasses des Thüringer Ministeriums für

Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-

Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die

Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B.

Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im

Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die

Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die

Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim

Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha.

Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und

Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw.

informativen Charakter (TMLFUN 2015).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Rechtlicher Rahmen

2

Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-

Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die

Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EG-

Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten

Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.

November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).

Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom

29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September

2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau

des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der

Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von

Managementplänen) den Ländern übertragen wird.

Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und

Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.

421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur

Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie

von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für

Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-)

vom 29. Mai 2008.

Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen

Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014

[Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und

Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Grundsätze der Managementplanung

3

1.2 Grundsätze der Managementplanung

Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“

bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er

dient der Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der

FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen.

Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und

Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B.

Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders

wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch

durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.

Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage

kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat

das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die

dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen

werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter

Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die

Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der

Nutzungsberechtigten und deren Aussagen ausreichend detailliert darzustellen.

Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen

der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes

Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den

Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares

Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren

i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter

Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann.

Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Organisation

4

1.3 Organisation

Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 205 wurde die

Bietergemeinschaft RANA / INL von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der

Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2017 und November 2018. Der Arbeits- und Zeitplan

ist Tab. 1.1 zu entnehmen.

Tab. 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet 205

„Molsdorfer Schlosspark“

Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist

Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden März 2017

1. PAG-Sitzung in Sömmerda 11.04.2017

Zwischenbericht 28.02.2018

2. PAG-Sitzung in Apolda 03.05.2018

Entwurf des FB Offenland 18.08.2018

3. PAG-Sitzung in Apolda 26.09.2018

Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten

Naturschutzverbände Oktober 2018

Endfassung des FB Offenland 20.11.2018

Öffentlichkeitsveranstaltung 31.01.2018

Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer

projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus

den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.

Tab. 1.2: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag

Offenland für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“

Behörde / Institution Abteilung / Referat

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

(TLUG) Abteilung Naturschutz, Referat 33

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

(TLUG) Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und

Naturschutz (TMUEN) Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat 44

Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde

Landwirtschaftsamt Sömmerda

Stadt Erfurt

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

Untere Fischereibehörde

Büro RANA

Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers,

den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Molsdorfer Schlosspark“ Organisation

5

zweiten PAG-Sitzung werden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von

Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet

vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung dient der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und

Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das

Maßnahmenkonzept des Managementplanes wird abschließend von der PAG gebilligt.

Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligt der Auftragnehmer

die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den

Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Entsprechende Anregungen werden in den FB Offenland eingearbeitet.

Für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ fand bereits am 31.01.2018 im

Naturkundemuseum Erfurt eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, bei der Teile des

entsprechenden FB Offenland vorgestellt wurden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Lage und Abgrenzung

6

2 Gebietscharakteristik

2.1 Lage und Abgrenzung

Das FFH-Gebiet wurde mit einer Fläche von 7,0 ha an die EU gemeldet, die aus der

Abgrenzung des Gebietes auf Messtischblättern im Maßstab 1:25.000 ermittelt wurde

(Meldegrenze). Nach der entsprechend den Vorgaben der TLUG erfolgten Erstellung einer

Arbeitsgrenze (FFH-Gebietsgrenze) durch Interpretation der Meldegrenze auf das aktuelle

Luftbild umfasst die Plangebietsfläche ca. 7,2 ha. Diese Fläche bildet die Bezugsgrundlage für

alle nachfolgenden flächenbezogenen Auswertungen.

Das Plangebiet – im Folgenden PG genannt – liegt im Südwesten der Stadt Erfurt. Es erreicht

eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 410 m sowie eine maximale Ost-West-

Ausdehnung von etwa 330 m. Das PG liegt am südlichen Rand des Ortsteiles Molsdorf im Tal

der Gera, die östlich am PG vorbeifließt. Südwestlich desselben befindet sich in ca. 500 m

Entfernung das Autobahnkreuz Erfurt. Die von dort abgehenden Autobahnen A 71 und A 4

führen unmittelbar westlich bzw. südlich am PG vorbei. Im Westen verläuft außerdem - der A 71

noch vorgelagert und parallel dazu - die neue IC-Strecke Erfurt-München.

Abb. 2.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Lage und Abgrenzung

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Hinsichtlich seiner administrativen Zuordnung liegt das PG vollständig in der Kreisfreien Stadt

Erfurt, im Zentrum Thüringens, innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Erfurt. Innerhalb

der Stadt Erfurt befindet sich das PG vollständig in der Gemarkung Molsdorf (siehe Tab. 2.1)

Tab. 2.1: Gemarkungen und Flächenanteile im FFH-Gebiet 205 „Schlosspark Molsdorf“

Stadt / Gemeinde Gemarkung Flächenanteil [ha] Flächenanteil [%]

Erfurt Molsdorf 7,2 100

Summe: 7,2 100

Naturräumliche Zuordnung

Das Gebiet ist nach Grundlage der biogeographischen Einteilung der kontinentalen Region

zugeordnet und befindet sich innerhalb der Großregion Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland

in der naturräumlichen Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18) (SSYMANK 1998).

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands gehört das PG großräumig zum

Thüringer Becken mit Randplatten (47/48) und kleinräumig zum Thüringer Becken (482)

(MEYNEN & SCHMITTHÜSEN 1953-1962).

Gemäß der naturräumlichen Gliederung Thüringens wird das PG dem Naturraum

„Ackerhügelländer“ (5) und dabei der Naturraumuntereinheit „Innerthüringisches Ackerland“

(5.1) zugeordnet.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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2.2 Natürliche Grundlagen

Die Angaben zu den natürlichen Grundlagen sind, soweit nicht anders angegeben, folgenden

Quellen entnommen: MEYNEN & SCHMITTHÜSEN (1953-1962), WAGENBRETH & STEINER (1990),

SEIDEL (1992), WALTER (1995), HIEKEL et al. (2004), FRANKE (2016) und den Internetseiten der

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) (2016).

2.2.1 Geologie und Geomorphologie

Geologisch ist das PG Teil des Thüringer Beckens, einer herzynisch (NW-SO) streichenden,

flachen Mulde zwischen dem während der saxonischen Gebirgsbildung gehobenen

variszischen Grundgebirgshorsten (Thüringer Schiefergebirge im Südosten, Thüringer Wald im

Südwesten, Eichsfeldschwelle im Westen und Harz im Norden). Es ist dem mesozoischen

Tafelgebirgsstockwerk zuzuordnen.

Während des Mesozoikums war das Thüringer Becken Teil eines Senkungsgebietes, des sog.

Germanischen Beckens, das weite Teile des heutigen Mitteleuropas einnahm und am östlichen

Rand des damaligen Großkontinents Pangäa in Grenzlage zu dem Thetysmeer lag. Die

Entwicklung des Tafelgebirgsstockwerks begann im Perm mit der Transgression des

Zechsteinmeeres und die daraus resultierende zyklischen Ablagerung mariner, salinarer

Schichten. Zu Beginn der Trias kam es infolge einer Meerestransgression zur Akkumulation von

fluviatilen, limnischen, litoralen und terrestrischen Sandsteinen (Buntsandstein). Eine sich

anschließende Meerestransgression führte unter flach marinen Schelfmeerbedingungen zur

Ablagerung von Muschelkalkschichten, die im Zuge einer erneuten Meeresregression von

Keupersedimenten überlagert wurden.

Zur Zeit des Juras setzte die saxonische Orogenese ein. Die einsetzende Bruchschollentektonik

führte zur Entstehung mehrerer in herzynischer Richtung verlaufender Störungslinien, die das

Thüringer Becken in verschiedene tektonische Schollen zerlegt (Abb. 2.2). Das PG liegt auf der

Mühlhausen-Orlamünder Scholle, welche im Norden durch die Schlotheim-Leuchtenburg-

Störungszone und im Süden von der Eichenberg-Gotha-Saalfelder Störungszone begrenzt wird.

Im Verlauf dieser saxonischen Gebirgsbildung sank der zentrale Bereich Thüringens

beckenartig ein, während die randlichen Bereiche deutlich herausgehoben wurden. Dadurch

wurden die Ränder des Thüringer Beckens aufgebogen. Aufgrund von Abtragungsprozessen ab

dem Tertiär wurden älteren Gesteine freigelegt. Im Beckeninneren steht der Keuper oberflächig

an, während das Beckenzentrum von zwei ringförmigen Streifen umgeben wird, einem inneren

Ring bestehend aus Muschelkalk und einem äußerer Ring, der durch Buntsandstein

charakterisiert ist.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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Abb. 2.2: Schollengliederung des Thüringer Beckens (rot: Lage des PG) (Quelle FRANKE 2016)

Im überwiegenden Teil des PG dominiert im Untergrund der obere Muschelkalk mit einer

Mächtigkeit von 60 bis 75 m, der aus Kalksteinen besteht, denen Mergelsteinlagen und

Tonsteine zwischengelagert sind. Im Westen und Nordwesten des PG befindet sich unterer

Keuper, bei dem es sich um eine 50 bis 60 m mächtige Wechsellagerung von tonigen,

feinkörnigen Sandsteinen, Tonsteinen und Mergelsteinen sowie über das gesamte Profil

verteilten Horizonten von Dolomiten und Kalksteinen. Unterlagert werden die triasssischen

Schichten von 1500 m mächtigen Sedimenten des Perm (Zechstein und Rotliegendes),

überlagert von pleistozänen (Löss) und holozänen (Auensedimente) Sedimenten (Abb. 2.3).

Während des Pleistozäns kam es zu Lössaufwehungen, die zum Teil eine Mächtigkeit von 10 m

erreichen und einen Karbonatgehalt von mehr als 10 % besitzen. Im PG befinden sich diese auf

einem schmalen Streifen im westlichen Bereich. Der überwiegende Teil des PG wird von

fluviatilen und ungegliederten Auensedimenten eingenommen. Dabei handelt es sich um

Schluff, Sand, Kies, Ton und organische Mudde (Abb. 2.3).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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Abb. 2.3: Geologische Verhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS

NATURSCHUTZ TLUG 2017)

2.2.2 Bodenverhältnisse

Einen Überblick der Bodenverhältnisse im PG gibt Abb. 2.4 wieder. Das Thüringische

Keuperbecken gehört zum Naturraum der Schwarzerden, die sich unter anderem aus den

periglazialen Lössablagerungen entwickelt haben. Diese findet man im PG auf einem schmalen

Streifen im Westteil. Es handelt sich dabei um Löss-Schlämmschwarzerden aus Lösslehm über

Löss, die sich häufig über tiefen tonig-karbonatischen Triasgesteinen entwickeln. Der A-

Horizont ist größer als 40 cm, humos, steinfrei und besteht aus Schlufflehm. Darunter folgt der

tonreiche Unterboden in einer Tiefe von 40 bis 80 cm. Die Löss-Schlämmschwarzerden

besitzen eine hohe Wasserspeicherfähigkeit und einen noch ausgeglichenen Wasserhaushalt

bei einer teils schwachen Tendenz zur Staunässe. Ihr Krümelgefüge ist weniger stabil und weist

eine Tendenz zur Oberflächenverschlämmung auf. Sie besitzen ein hohes

Nährstoffaufnahmevermögen bei nur mittlerem bis geringem Nährstoffpotenzial.

Der überwiegende Teil des PG wird jedoch von sandiger Lehm-Vega aus fluviatilen Sandlehm,

teils aber auch aus Lehmsand (Auenlehm) über Sand und Kies, eingenommen. Der A-Horizont

besteht aus Auenlehm, der eine Tiefe von 0,5 bis 1 m erreichen kann. Darunter folgen sandige

bis schluffig-tonige, ältere holozäne Sedimente, die teilweise auch muddig-torfig sein können,

denen Sande und Kiese folgen. Der A-Horizont ist steinfrei, kalkfrei, meist insgesamt schwach

humos. Kennzeichnend für diesen Bodentyp ist periodisch hochstehendes Grundwasser mit

einer meist im Frühjahr auftretender Oberbodenvernässung. Je nach Tiefe des

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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Grundwasserspiegels und der Kornzusammensetzung des Auenlehms weist er uneinheitliche

Bodeneigenschaften auf, er ist jedoch gründig und tief bearbeitbar. Durch den Kies ist eine

natürliche Drainage im Untergrund gegeben.

Abb. 2.4: Überblick über die im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ vorkommenden

Bodensubstrate (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017)

2.2.3 Hydrologische Verhältnisse

Oberflächenwasser

Innerhalb des PG befinden sich keine Fließgewässer (Abb. 2.5). Die Gera fließt östlich des PG

von Süden kommend nach Norden vorbei. Alle im PG befindlichen Gewässer (Stillgewässer

und Gräben) werden über einen Zulauf der Gera gespeist, welcher größtenteils überirdisch,

unter der Straße aber auch teils verrohrt verläuft. Für die Unterhaltung der im PG befindlichen

Stillgewässer und Gräben ist der Eigentümer verantwortlich. Das größte Stillgewässer im PG ist

der Schlossteich, welcher von Süden nach Norden leicht durchströmt wird. Der Hirschgraben

verläuft von Ost nach West entlang der nach Süden abgrenzenden Mauer und ist am Westende

über einen verrohrten Durchfluss mit dem Schlossteich verbunden. Die Schlossteiche wurden

ehemals über eine grundwassernahe Quellschüttung gespeist. Im Zuge der Umbauten am

Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ erfolgte jedoch eine Anbindung der Schlossteiche an den

Thörey-Bach. Dieser ist jedoch an Regenwasserrückhaltebecken der Bundesautobahnen

BAB 4 und BAB 71 angeschlossen (TLVwA 2017), wodurch stark belastetes und

nährstoffreiches Wasser in die Schlossteiche geleitet wird. Genauere Untersuchung zur

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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Wasserbelastung des Thörey-Bachs und der Schlossteiche liegen jedoch derzeit nicht vor. Der

Wasserstand der Schlossteiche unterliegt seit dem Anschluss an den Thörey-Bach stärkeren

Wasser-Schwankungen, welche abhängig vom Zufluss aus den Regenrückhaltebecken und

somit vom Niederschlag sind (TLVwA 2017).

Abb. 2.5: Überblick über die nahe des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“ befindlichen

Fließgewässer (Quelle: FIS NATURSCHUTZ TLUG 2017)

Grundwasser

Das PG gehört zum hydrogeologischen Teilraum „Keuper der Thüringischen Senke“. Die

Festgesteinsgrundwasserleiter des Keupers beinhalten geklüftete sandige und karbonatische

Gesteinsfolgen. Als Grundwasserleiter fungieren insbesondere geklüftete Feinsandsteine und

Dolomite des Unteren Keupers. Es handelt sich um Kluftgrundwasserleiter mit überwiegend

silikatisch/karbonatischem Gesteinschemismus und mäßig bis geringer Durchlässigkeit.

2.2.4 Klima

Das FFH-Gebiet befindet sich in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas, im

Übergangsbereich des gemäßigt atlantischen Klima im Westen zum kontinentalen Klima im

Osten, das überwiegend von Westwetterlagen (Hauptwindrichtung W bis SW) bestimmt wird

und zum Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ gehört. Dieser ist aufgrund seiner

Lage im Thüringer Becken durch geringe Niederschläge und lange Trockenperioden

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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gekennzeichnet. Ursache sind Leeeffekte der angrenzenden Mittelgebirge (Thüringer Wald im

Süden, Hessisches Bergland im Westen und der Harz im Norden).

Für das PG wird vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) für den Zeitraum 1960 bis

1990 ein Jahresmittel für den Niederschlag von 553 mm angegeben, die mittlere

Jahrestemperatur beträgt 8,6°C. Anhand der folgenden Abb. 2.6 ist zu erkennen, dass das

Klima im FFH-Gebiet deutlich subkontinental getönt ist, mit relativ hohen Sommer- (22,51°C im

wärmsten Monat) und niedrigen Wintertemperaturen (-3,04°C im kältesten Monat). Es werden

jährlich durchschnittlich 29 Sommertage, 4 heiße Tage, 84 Frosttage und 29 Eistage

angegeben. Die Jahresniederschläge erreichen im Juni und August ihr Maxima und im Februar

und Oktober ihr Minima.

Abb. 2.6: Klimadiagramm für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: www.pik-

potsdam.de)

Durch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-online 2010) wurde für das FFH-

Gebiet die aktuelle klimatische Situation sowie prognostizierte feuchte und trockene Szenarien

dargestellt (vgl. Abb. 2.7). Für das gesamte Bundesgebiet wird bis zur Mitte des Jahrhunderts

mit einer Erwärmung von ca. 2,1°C und nur geringen Abweichungen für die verschiedenen

Schutzgebiete gerechnet. Für Niederschlag und Wasserverfügbarkeit ergeben sich jedoch

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Natürliche Grundlagen

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größere Unterschiede, weshalb die beiden extreme der trockensten und niederschlagsreichsten

Projektionen dargestellt wurden.

Langfristig wird für das FFH-Gebiet mit einer Erhöhung der durchschnittlichen

Jahreslufttemperatur auf 10,8°C gerechnet. Das feuchte Szenario prognostiziert eine Erhöhung

des mittleren täglichen Temperaturminimums im Januar auf 0,2°C, was zu einer Verringerung

der Frosttage, führen wird. Das mittlere tägliche Temperaturmaximum im Juli steigt auf 25,0°C,

und die jährliche Niederschlagssumme erhöht sich auf 653 mm. Das trockene Szenario

prognostiziert eine Erhöhung des mittleren täglichen Temperaturminimums im Januar auf

0,35°C, was eine ähnliche Verringerung der Frosttage zur Folge hätte. Das mittlere tägliche

Temperaturmaximum im Juli wird mit 25,1°C angegeben, und die jährliche

Niederschlagssumme verringert sich auf 567 mm.

Vom PIK wurden für die kommenden Jahrzehnte auch Szenarien entwickelt, die die klimatische

Wasserbilanz, die Differenz zwischen Niederschlägen und der potenziellen Evapotranspiration,

prognostizieren. Für beide Szenarien wurde für die Sommermonate eine negative Wasserbilanz

prognostiziert, die deutlich schlechter als bisher ausfällt, so könnte sie von heute -40 bis -50

mm auf -60 (trockenes Szenario) sinken.

Abb. 2.7: Potenzielle Klimaänderung für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle:

www.pik-potsdam.de)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Geschützte Gebiete

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2.3 Geschützte Gebiete

2.3.1 Wasserschutzgebiet

Südlich der Stadt Erfurt existieren mehrere Wasserschutzgebiete. Das PG liegt vollflächig

innerhalb zweier Wasserschutzgebiete, die beide zur Schutzzone III gehören. Die Gesamtfläche

des größeren Schutzgebiets beträgt insgesamt ca. 13.900 ha, die des kleineren ca. 5.000 ha.

Derzeit werden die oben genannten Trinkwasserschutzzonen neu festgesetzt. Voraussichtlich

wird es zu zahlreichen kleinräumigen Änderungen der Abgrenzung kommen. Da das

Ausweisungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde in Karte 1 (siehe Anhang) nur das

festgelegte WSG dargestellt.

.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet

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2.4 Planungen im Gebiet

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben

Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) stellt das Gesamtkonzept für die räumliche

Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar. Es beinhaltet textliche und

zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie

entsprechende Begründungen und bildet die Grundlage für die raumrelevanten Ziele der

künftigen Landesentwicklung.

Das PG befindet sich südlich der Stadt Erfurt, nahe der Gera. Flächen entlang der Gera sollen

als Freiraumverbundsystem Auenlebensräume der Freiraumsicherung bzw. der Entwicklung

von zusammenhängenden Freiraumbereichen bei der Abwägung mit konkurrierenden

raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Durchgängigkeit

der Auenfreiraumverbundsysteme soll verbessert werden. Des Weiteren wird der Bereich, in

welchem das PG liegt, als Risikobereiche Hochwassergefahr ausgewiesen. Dort soll den

Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Schadensminimierung bei der

Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht

beigemessen werden (TMBLV 2014).

Regionalplan

Mit dem Regionalplan (RP) legt die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) die räumliche und

strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung – die

allgemeinen Grundsätze der Raumordnung in den gesetzlichen Grundlagen und die

Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes ausformend und ergänzend – fest. Das FFH-

Gebiet befindet sich in der Planungsregion Mittelthüringen, welche die Landkreise Sömmerda,

Gotha, Weimarer Land und Ilm-Kreis sowie die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar umfasst.

Der Regionalplan Nordthüringen trat am 29.10.2012 in Kraft.

Der Ostteil des PG gehört zum Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (HW) 4 „Gera unterhalb der

Mündung der Wilden Gera bis oberhalb Apfelstädt“ (Abb. 2.8). In Vorbehaltsgebieten soll der

Sicherung überschwemmungsgefährdeter Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei

der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht

beigemessen werden. Der Westteil befindet sich innerhalb des Vorbehaltsgebietes

Freiraumsicherung (fs) 10 „Nördlich des Erfurter Kreuzes“. Hier soll dem Erhalt der

schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora

und Fauna sowie des Landschaftsbildes bei der Abwägung mit konkurrierenden

raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet

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Abb. 2.8: Auszug aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittelthüringen (rot: Lage des PG)

(Quelle: REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT THÜRINGEN 2012)

Landschaftsplan

Auf der örtlichen Ebene der Landschaftsplanung liegt für das FFH-Gebiet der Landschaftsplan

LP Erfurt EF-U aus dem Jahr 1996 vor, welcher jedoch die Stadt Erfurt nur in der damaligen

Ausdehnung umfasst. Dieser wurde im Zeitraum von November 2011 bis November 2014

fortgeschrieben und als Rahmenkonzept „Masterplan Grün“ für die Stadt Erfurt in der aktuellen

Abgrenzung am 16.05.2015 im Amtsblatt der Stadt Erfurt bekannt gegeben. Das PG wird dabei

dem Teilraum „Hochfläche im Süden und Westen“ zugeordnet.

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet

2.4.2.1 Hydromorphologische Maßnahmenplanung nach WRRL

Für das FFH-Gebiet liegt nach Auskunft der TLUG (Abt. Wasserwirtschaft) noch keine

hydromorphologische Maßnahmenplanung (Gewässerstruktur und Durchgängigkeit) an den

nach WRRL berichtspflichtigen Gewässern vor. Diese wird im Zeitraum 2018-2020 erarbeitet,

am 22.12.2021 rechtskräftig und wird im Landesprogramm Gewässerschutz sowie im

Gewässerrahmenplan veröffentlicht. Auf Grund des konkreten hydromorphologischen

Zustandes der berichtspflichtigen Gewässer sind wasserwirtschaftliche Maßnahmen nicht zu

erwarten.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Gebietscharakteristik „Molsdorfer Schlosspark“ Planungen im Gebiet

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2.4.2.2 Flurbereinigungsverfahren

Im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen am „Erfurter Kreuz“ (Verkehrsprojekte

Deutsche Einheit) wurde 1996 ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet („Molsdorf“,

Aktenzeichen 1-3-0111), aktuell wird hier der Flurbereinigungsplan aufgestellt. Von diesem

Verfahren wurde 2010 die Ortslage abgekoppelt und seitdem als eigenständiges Verfahren

„Molsdorf-Ort“, Aktenzeichen 1-3-0641 bearbeitet. In diesem Verfahren liegt das PG. Die

umzusetzenden gebiets- und schutzzielübergreifenden Maßnahmen liegen dagegen im

erstgenannten Verfahren. Die im Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen sind in ihrer Umsetzung

dringend mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde in einer dafür zu erstellenden

Umsetzungsplanung abzustimmen, auf den vorhandenen Plan nach § 41

Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan) wird an dieser Stelle hingewiesen.

Siehe dazu auch http://www.landentwicklung-online.thueringen.de.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Eigentumsverhältnisse

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3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

3.1 Eigentumsverhältnisse

Zu den Eigentumsverhältnissen des FFH-Gebietes liegen im FIS Naturschutz flächendeckend

Daten vor. Diese differenzieren sich im FFH-Gebiet in acht Eigentumskategorien (vgl. Tab. 3.1).

Der ganz überwiegende Teil (ca. 98 %) befindet sich im Eigentum Dritter (Stiftung Thüringer

Schlösser und Gärten), der Rest fällt auf Kleinst-Streubesitz. Davon sind rund 1,5 % im Besitz

des Freistaats Thüringen und 0,7 % Agrar-Flächen. Kleinere Splitterflächen (je < 0,01 %)

befinden sich in kommunaler Hand oder sind Eigentum der Kirche oder des Forstes.

Tab. 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ (Quelle: FIS

Naturschutz TLUG 2016)

Kategorie Zuordnung Fläche in [ha] Flächenanteil in [%]

Kommunal Gemeinden, Städte, Landkreise < 0,01 < 0,01

Agrar Agrarbetriebe, Landgenossenschaft,

Zuchtgenossenschaft 0,05 0,69

Kirche Kirche, Kirchengemeinde, Diakonie < 0,01 < 0,01

Freistaat Thüringen

Land Thüringen, Freistaat Thüringen,

Ministerien, Behörden oder Ämter des

Freistaates

0,11 1,53

Forst

Eigentum des Volkes (nach altem DDR-

Recht), Rat der Gemeinde,

Landwirtschaftliche

Produktionsgenossenschaft

< 0,01 < 0,01

Dritte

Alle anderen Eigentümer, die keiner

anderen Kategorie zugeordnet werden

können.

7,04 97,78

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse

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3.2 Nutzungsverhältnisse

3.2.1 Nutzungsgeschichte

Die Angaben zur Nutzungsgeschichte sind, soweit nicht anders angegeben, folgenden Quellen

entnommen: STIFTUNG THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN (2015), www.molsdorf.de und

www.thueringerschloesser.de.

Der Ort Molsdorf wurde im Jahr 815 erstmals im „Breviarium sancti Lulli“, einem

Güterverzeichnis des Klosters Hersfeld, schriftlich erwähnt. Die erste urkundliche Erwähnung

erfolgte im Jahr 1109 in einer Schenkung an das Kloster Reinhardsbrunn. Der Vorgängerbau

des Schlosses Molsdorf entstand vermutlich erst im späten 16. Jahrhundert als Wasserburg.

Erste Umbauten zu einem Schloss erfolgten zwischen 1717 und 1721 durch den damaligen

Besitzer Otto Christoph Schulze. Im Jahr 1733 ging der Besitz an den Prinzen Wilhelm von

Sachsen-Gotha-Altenburg über, der das Schloss ein Jahr später an den Reichsfreiherr Gustav

Adolph von Gotter verkaufte, der umfassende Umbauten vornehmen ließ. So entstand auf den

Mauern der Wasserburg ein barockes Lustschloss mit einer französischen Park- und

Gartenanlage. In zwei Bauphasen wurde das Schloss in einem rechteckigen Vierflügelbau mit

repräsentativer Südfassade umgebaut. Auf der Südseite des Schlosses entstand im 18.

Jahrhundert ein Barockgarten. Es wurden ornamental gestaltete Beete und Laubengänge

errichtet sowie Alleen angepflanzt. In der Mitte des Gartens wurde ein Brunnen

(Herkulesbrunnen) gebaut. Zusätzlich wurden insgesamt 150 Figuren aufgestellt. Im Jahr 1748

musste Gotter aufgrund seines ausschweifenden Lebensstils das Schloss verkaufen, behielt

aber ein lebenslanges Wohnrecht. Aber auch den nächsten Besitzern war die Erhaltung der

barocken Gartenanlagen zu teuer, deshalb wurden sie allmählich zu einem Landschaftspark

umgewandelt. Den harmonischen Kontrast zur Schlossfassade bildet heute eine große, ruhige

Rasenfläche.

Im Jahr 1762 fällt das Schloss an Herzog Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg. Im Laufe

der Zeit wurde es für verschiedene Zwecke genutzt, so u.a. als Unterkunft und Lazarett für

verwundete Soldaten genutzt während der Napoleonischen Kriege oder in den Jahren von 1952

bis 1957 als Kinderheim. Seit 1966 ist das Schloss für die Öffentlichkeit zugänglich. Im Jahr

1994 beschloss der Stadtrat aus finanziellen Gründen, das Schloss Molsdorf aus dem Eigentum

der Stadt Erfurt herauszulösen und der Stiftung des Landes Thüringen "Thüringer Schlösser

und Gärten" zu übergeben. Im Jahr 1998 erfolgte die Übertragung von Schloss und Park

Molsdorf an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.

3.2.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege

Der Molsdorfer Schlosspark wird überwiegend gärtnerisch gepflegt. So stellen die meisten

Grünflächen Scherrasen/Parkrasen dar, welche regelmäßig in kürzeren Zeitabständen

geschnitten werden. Nur im Südteil befinden sich zwei Grünflächen, welche durch eine

zweischürige Mahd gepflegt werden. Diese sind auch Gegenstand der KULAP-Förderkulisse

(siehe Karte 5), für welche jedoch aktuell keine Förderung beantragt wurde.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse

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3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung der im Gebiet befindlichen Gewässer liegt im Zuständigkeitsbereich des

Eigentümers und somit der Landesstiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Es erfolgt eine

regelmäßige Krautung des Hirschgrabens und des Schlossteiches. Auch das Schilf im

Schlossteich wird, wenn möglich, einmal jährlich im Winter geschnitten und teils entnommen.

3.2.4 Jagd und Fischerei

Jagd und Fischerei spielen im PG keine Rolle. Jedoch ist anzumerken, dass im Schlossteich

ein hoher Fischbesatz existiert, welcher zu regulieren bzw. zu entfernen ist. Es wird vermutet,

dass der Fischbestand aus dem Thörey-Bach stammt, welcher die Schlossteiche speist.

3.2.5 Erholung und Tourismus

Das PG umfasst den Schlosspark Molsdorf, welcher eine touristische Attraktion für die Region

darstellt (siehe auch Hinweise zur Nutzungsgeschichte in Kap. 3.2.1). Das Schloss kann

besichtigt werden und auch der Park wird von zahlreichen Besuchern zur Erholung genutzt. Im

Schlossgebäude selbst befindet sich im Erdgeschoss ein Restaurant mit Café, welches bei

gutem Wetter auch einen Freisitz anbietet. Es gibt am Eingang des Schlossgeländes

Informationstafeln, welche einen Überblick über das Gelände und das Schloss geben. Jedoch

sind keine Informationen zum Thema Natura 2000 zu finden.

Abb. 3.1: Übersicht des Barockgartens auf der Südseite des Schlossgeländes (Quelle STIFTUNG

THÜRINGER SCHLÖSSER UND GÄRTEN 2015)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Molsdorfer Schlosspark“ Nutzungsverhältnisse

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3.2.6 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/

planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung des FFH-

Gebietes

Sonstige Nutzungen sind nicht bekannt.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen

23

4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung

ihres Erhaltungszustandes

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-

Richtlinie

4.1.1 Einleitung und Übersicht

Methodik der LRT-Erfassung und -Bewertung

a) Ausgangszustand

- Offenland-Biotopkartierung und Transformation in FFH-Lebensraumtypen

Ausgangspunkt für die Ersterfassung der Lebensraumtypen (LRT) im FFH-Gebiet waren die

Daten der Offenland-Biotopkartierung (OBK) des Jahres 2006. Die Grundlage dafür bildete die

„Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen“ (veröffentlichte

Fassung: TLUG 2001). Die im FFH-Gebiet kartierten Biotoptypen wurden nach der

„Modifizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung

der FFH-Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2007) in Lebensraumtypen

transformiert. Die vorhandenen Geometrien wurden dabei übernommen, Korrekturen wurden

nur bei offensichtlichen Fehlern vorgenommen, Lageverschiebungen aufgrund der

unterschiedlichen Kartengrundlagen für die OBK (CIR-Interpretation) und die LRT-

Transformation (Luftbilder) wurden nicht korrigiert.

Als qualitative Mindestkriterien der FFH-LRT wurden in der Regel die Mindestkriterien der OBK

herangezogen. Für einige FFH-LRT galten jedoch andere Untergrenzen, die dann jeweils in den

Tabellen zur Bewertung des Erhaltungszustands festgelegt waren. Die Mindestgrößen der FFH-

LRT entsprachen denjenigen der Biotoptypen. Da zum einen auch kleinflächige Vorkommen

von FFH-LRT dokumentiert werden sollten und zum anderen nicht zeichnerisch darstellbare

Durchmischungen verschiedener FFH-LRT vorhanden sein konnten, war es möglich, dass sich

innerhalb einer Geometrie Komplexe aus verschiedenen FFH-LRT ergaben, für welche dann

jeweils der Anteil an der Geometrie (Fläche) in Prozent angegeben wurde.

Solche typischen Komplexe mit verschiedenen LRT auf einer Fläche traten im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ jedoch nicht auf.

Die Transformation der im Zuge der OBK aufgenommenen Biotoptypen in FFH-LRT und die

Bewertung ihres Erhaltungszustandes erfolgte rein nach Datenlage ohne weitere Gelände-

begehungen.

- Wald-Biotopkartierung und Umsetzung in FFH-Lebensraumtypen

Von der Wald-Biotopkartierung (WBK) erfasste Offenlandflächen im Wald wurden ebenso in

FFH-LRT transformiert. Da jedoch die Erfassung von Offenland-Biotoptypen durch die WBK

nicht nach den Vorgaben der OBK-Kartieranleitung erfolgte und die vorhandene Datenmenge

teilweise wenig aussagekräftig war, ließ sich die Einstufung und vor allem die Bewertung der

jeweiligen Flächen nur eingeschränkt bzw. mit Vorbehalt durchführen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ FFH-Lebensraumtypen

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Im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ befinden sich allerdings keine von Wald umschlossenen Flächen, die als Verdachtsflächen für einen FFH-LRT hätten gesondert begangen werden müssen.

b) Kartierung und Aktualisierung im Jahr 2016/2017

Um die inzwischen 11 Jahre alten Daten der OBK zu überprüfen und zu aktualisieren, wurden

in der Vegetationsperiode 2016 und 2017 alle von der OBK als LRT eingestuften Flächen im

Gelände aufgesucht. Darüber hinaus wurden weitere, im Luftbild oder auf den topografischen

Karten erkennbare Verdachtsflächen aufgesucht und ggf. neu als Offenland-LRT erfasst und

bewertet. Maßgeblich für eine LRT-Einstufung war der aktuelle „Kartier- und

Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-LRT Thüringen“ (KBS), Stand 10.05.2016

Die Vergleichswerte für die aktuelle Erfassung entstammen den in LRT transformierten Daten

der OBK. Danach sind im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ nur zwei Lebensraumtypen

nach Anhang I der FFH-Richtlinie enthalten. Beide konnten aktuell für das Gebiet bestätigt

werden.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung

Die aktuelle Erfassung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen erfolgte nach den Richtlinien

im Kartier- und Bewertungsschlüssel Offenland-LRT Thüringen (KBS), Stand 10.05.2016, im

Zeitraum von Mai 2016 bis August 2017.

Tab. 4.1: Übersicht über die im FFH-Gebiet 205 vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT)

sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

Trend EHZ MaP: * ↑ verbessert, ↔ gleich bleibend und ↓verschlechtert gegenüber einer Ersterfassung

LRT-Code

Bezeichnung des LRT

SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP

Trend EHZ SDB-MaP

Verlust/ Zunahme SDB-MaP ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

3150 Natürliche nährstoffreiche Seen

1,500 C 0,300 2 C ↔ -80 %

6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

2,000 C 0,525 2 B ↑ -74 %

Summe 3,500 0,825 4

Tab. 4.1 gibt eine Übersicht über Flächenanzahl und Gesamtfläche der verschiedenen, aktuell

im FFH-Gebiet festgestellten Lebensraumtypen im Vergleich zu den Angaben im SDB. Eine

aktuelle Nachmessung auf Basis eines rezenten Luftbilds ergab geringere Flächengrößen für

beide im SDB gelisteten LRT im Vergleich zu den ursprünglich gemeldeten. Tatsächlich können

die im SDB angegeben Flächengrößen nicht nachvollzogen werden, da alle in Frage

kommenden LRT-Flächen aufgesucht und aktuell bestätigt wurden.

Die folgende Tab. 4.2 gibt eine Übersicht über Flächengröße und Erhaltungszustand der

einzelnen, aktuell im Plangebiet erfassten Lebensraumtypen.

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Tab. 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet 205 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände

für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-

EF)

LRT-Code

Bewertungen

Entwicklungs-flächen

A B C Gesamt-

bewertung des LRT

Anzahl der

Flächen ha

Anzahl der

Flächen ha

Anzahl der

Flächen ha A/B/C

Anzahl der

Flächen ha

3150 1 0,023 1 0,277 C

6510 2 0,525 B

Summe 3 0,548 1 0,277

Fazit LRT

Im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ wurde bei der Aktualisierung der LRT-Erfassung

und -Bewertung das Vorkommen von zwei Lebensraumtypen (LRT 3150 und 6510) bestätigt.

Die Gesamtfläche des FFH-Gebietes beträgt 7,0 ha und stellt einen Ausschnitt der zum

Molsdorfer Schloss gehörenden Parkanlage dar. Selbige ist durch eine lichte Eichen-

Hainbuchen-Bestockung charakterisiert. Im Süden befinden sich zwei als LRT 6510 erfasste

Flachland-Mähwiesen. Der nahegelegene Schlossteich wurde zwar als LRT 3150 bestätigt,

aber in einem aktuell schlechten Zustand. Diese drei LRT-Flächen wurden, jedoch wegen

Ungenauigkeiten bei der Abgrenzung mit etwas größere Flächenangaben, auch schon bei der

OBK erfasst. Darüber hinaus wurde aktuell der am Südrand liegende Hirschgraben, über

welchen der Schlossteich gespeist wird, neu als LRT 3150 aufgenommen.

Die im Vergleich zur aktuellen Kartierung weitaus größeren Flächenangaben im SDB für die

LRT 3150 und LRT 6510 sind nicht nachvollziehbar. Würde man diese tatsächlich zu Grunde

legen, würde das bedeuten, dass genau die Hälfte der gesamten FFH-Gebietsfläche (3,5 ha)

einem der angegeben LRT zugeordnet werden kann. Es ist nicht vollstellbar, dass dies wirklich

jemals der Fall war. Alleine die Gesamtfläche aller im Park befindlichen Gewässer,

einschließlich aller Gräben/Kanäle und Teiche, ist unter 1 ha groß. Hier muss also davon

ausgegangen werden, dass die im SDB angegebenen Flächengrößen auf Schätzungen bzw.

Hochrechnungen basieren. Die aktuell erfassten geringeren Flächengrößen sind demnach nicht

als echter Flächenverlust zu werten, sondern als erstmals konkret, anhand von Luftbildern und

Flächenbegehungen abgegrenzten Flächengrößen dieser beiden LRT für das FFH-Gebiet 205.

Auch die aus der OBK transformierten LRT-Flächen erreichen bei Weitem nicht die in dem SDB

angegeben Flächengrößen, sondern entsprechen in etwa den jetzt aktuell erfassten

Dimensionen. Mithin muss die Angabe im SDB als „wissenschaftlicher Fehler“ korrigiert werden.

Komplex-LRT

Komplexe aus verschiedenen FFH-LRT traten im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ nicht

auf. Die dort aktuell erfassten Flächen waren jeweils zu 100% einem Lebensraumtyp

zuzuordnen.

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4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen

Lebensraumtypen

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen

Flächengröße/Vorkommen: Aktuell wurden zwei Flächen mit einer Gesamtfläche von 0,3 ha

dem LRT 3150 zugeordnet. Im Vergleich dazu wurde in der OBK aus dem Jahre 2006 nur ein

eutrophes natürliches Stillgewässer angegeben, welches später als LRT 3150 transformiert

wurde. Es handelte sich dabei um den Schlossteich im zentralen Südteil des Schlossparks.

Aktuell konnte dieser mit einer Flächengröße von 0,277 ha bestätigt werden (ID 10005).

Außerdem wurde der Hirschgraben im Süden des FFH-Gebiets (ID 10004), mit einer Fläche

von 0,023 ha, neu als LRT 3150 erfasst. Der besonnte Graben weist insgesamt eine weitaus

besser ausgeprägte aquatische Vegetation als der Schlossteich auf und wurde aufgrund der

kaum spürbaren Wasserbewegung nicht als Fließ-, sondern als Stillgewässer angesprochen.

Der Graben ist am Westende durch einen verrohrten Durchfluss mit dem Schlossteich

verbunden.

Allgemeine Charakteristik des LRT: Laut KBS umfasst dieser LRT neben meso- bis

eutrophen Seen, Weihern und Altwässern natürlicher Entstehung auch ältere Abbaugewässer

und Teiche mit naturnaher Entwicklung, jedoch keine technogenen Gewässer. Wesentlich für

die Zuordnung zum LRT ist das Vorkommen von Laichkraut-Gesellschaften (Klasse

Potamogetonetea pectinati) und/oder freischwimmender Wasserpflanzen-gesellschaften in

Verbindung mit einer insgesamt gut ausgebildeten Verlandungsvegetation. Die Gewässer

werden einschließlich ihrer Ufervegetation erfasst.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung: Grundsätzlich sind der Schlossteich

(ID 10005) und der Hirschgraben im Südteil (ID 10004) sehr unterschiedlich strukturiert. Der

Graben im Südteil des PG (ID 10004) wurde in der aktuellen Begehung erstmals als LRT 3150

erfasst. Es handelt sich dabei um ein Gewässer von ca. 4 m Breite und 63 m Länge, welches

größtenteils besonnt ist und eine geringe Tiefe bis ca. 30 cm aufweist. Beide Längsseiten sind

durch Holzwände befestigt und bilden eine abrupte Grenze zur benachbarten

Wiesenvegetation. Das Substrat ist sandig und das Wasser sehr klar. Im Ostteil ist ein flächiges

Röhricht aus Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum) ausgebildet, welches sich nach Westen

deutlich auflockert. Daran anschließend weisen Brunnenkresse (Nasturtium officinale) und

Roter Wasser-Ehrenpreis (Veronica catenata) sehr hohe Deckungen auf. Insgesamt konnten 3

LRT-kennzeichnende Arten festgestellt werden, wobei Gewöhnlicher Wasserstern (Callitriche

palustris) und Haarblättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) sehr häufig und

Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) punktuell anzutreffen sind. Erwähnenswert ist

außerdem das punktuelle Vorkommen einer bislang unbestimmten Armleuchteralge (Chara

spec.). Die Pflanzengesellschaft kann zu der Wasserhahnenfuß-Gesellschaft (Ranunculion

aquatilis Pass. 1964) gestellt werden. Der Schlossteich (ID 10005) hingegen ist nahezu

makrophytenfrei. Nur in dem nördlich ausgeprägten Schilfbereich konnten einzelne Exemplare

des Wasser-Knöterichs (Persicaria amphibia) gefunden werden. Das Wasser ist insgesamt sehr

trüb und der Gewässergrund äußerst schlammig. Außerdem wurden zahlreiche Fische

gesichtet, welche auf einen hohen Fischbesatz des Gewässers hindeuten. Der Uferbereich ist

grundsätzlich gut strukturiert. Es finden sich Großröhrichte (Phragmition australis) mit

Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) und Breitblättrigem Rohrkolben (Typha latifolia),

teils sind auch kleinflächige Igelkolben-Röhrichte (Sparganietum erecti) mit Aufrechtem

Igelkolben (Sparganium erectum) eingestreut. Das im Norden vorgefundene Schilf-Röhricht

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(Phragmitetum australis) befindet sich in Ausbreitung und nimmt dort schon große Teile der

Gewässerfläche ein. Daneben kommen saumartige, schmale Großseggen-Riede mit der

Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und teils auch Ufer-Segge (Carex riparia) vor. Einige

angrenzend gepflanzte Bäume, darunter Esche (Fraxinus excelsior), Stiel-Eiche (Quercus

robur) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) sorgen dafür, dass das Gewässer anteilig beschattet

ist.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Lebensraumtypische Habitatstrukturen werden im südlich gelegenen Hirschgraben (ID 10004)

zwar mit 2 Strukturelementen repräsentiert, können sich aber aufgrund des vorhandenen

Uferverbaus nur innerhalb des Gewässers ausbilden und werden daher mit „c“ (mittel bis

schlecht ausgeprägt) bewertet. Die Struktur der submersen Vegetation wurde durch das

Vorhandensein von Tauchfluren und Schwimmblattvegetation als „gut ausgeprägt“ bewertet (b),

wodurch sich für die lebensraumtypischen Habitatstrukturen im südlich gelegenen Hirschgraben

insgesamt eine „gute Ausprägung“ (B) ergibt. In der Verlandungsvegetation des Schlossteichs

(ID 10005) sind mit Röhrichten und Großseggenrieden ebenfalls zwei Strukturelemente

vorhanden. Hier führt dies zu einer „gut“ bewerteten Ausprägung (b), da die Ufervegetation

weniger räumlich eingeschränkt ist als am Hirschgraben. Die aquatische Vegetation wird jedoch

nur mit einem Strukturelement, der Schwimmblattvegetation, repräsentiert und somit als „mittel

bis schlecht ausgeprägt“ (c) bewertet. Für den Schlossteich ergibt sich aufgrund der höheren

Wichtung der aquatischen Vegetation also eine insgesamt „mittelmäßige bis schlechte

Ausprägung“ (C) der lebensraumtypischen Habitatstrukturen.

Das lebensraumtypische Arteninventar ist im Graben (ID 10004) weitgehend vorhanden (B). Es

konnten dort sechs charakteristische Arten und davon drei LRT-kennzeichnende Art

nachgewiesen werden. Im Gegensatz dazu ist das lebensraumtypische Artinventar im

Schlossteich (ID 10005) mit nur vier charakteristischen Arten und davon einer LRT-

kennzeichnenden Art „nur in Teilen vorhanden“ (C).

„Starke“ Beeinträchtigungen ergeben sich bei dem Hirschgraben (ID 10004) vor allem durch

den Uferverbau und die häufige und regelmäßige Mahd des nördlich angrenzenden

Uferbereichs (c). Für den Schlossteich (ID 10005) wurde der hohe Fischbesatz als „starke“

Beeinträchtigung gewertet. Dies wurde dem Unterkriterium „Intensität der Teichbewirtschaftung“

eingeordnet, obwohl im PG keine Teichbewirtschaftung i.e.S. vorliegt. Weitere

Beeinträchtigungen sind durch Besucherverkehr und Freizeitnutzung des Schlossparks

potenziell für beide Gewässer möglich, konnten jedoch während der Begehungen nicht

festgestellt werden und wurden somit nur als „mittelmäßig“ (b) bewertet. In der Summe wurden

für beide Flächen die Beeinträchtigungen als „stark“ (C) eingestuft.

Tab. 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 im FFH-Gebiet 205

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

ha

Teilbewertungen Gesamt-bewert-

ung Habitat-

strukturen Arten-

inventar Beeinträch-

tigungen

10004 3150 0,023 3150 0,023 B B C B

10005 3150 0,277 3150 0,277 C C C C

Anzahl 2 Gesamt 0,300 0,300 C C C C

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Gesamt-Erhaltungszustand: Der LRT 3150 ist im PG durch zwei Gewässer vertreten. Das

kleinere der beiden befindet sich einem „günstigen“, das größere in einem „ungünstigen“

Erhaltungszustand. Vor allem die Habitatstrukturen und das Artinventar sind in dem kleineren

Gewässer besser ausgeprägt und führen zu „guten“ Bewertungen der entsprechenden

Unterkriterien. Im Gegensatz dazu schneidet das größere Gewässer in diesen Punkten

„schlecht“ ab und wurde diese betreffend mit „C“ bewertet. Beide Gewässer sind außerdem

„stark“ beeinträchtigt. Insgesamt muss dem LRT 3510 im PG ein „ungünstiger“ (C) Gesamt-

Erhaltungszustand bescheinigt werden. Ursächlich dafür ist vordergründig der hohe

Fischbesatz, welcher v.a. im Schlossteich für eine starke Trübung sorgt und somit das

Wachstum aquatischer Vegetation kaum ermöglicht und folglich die Ausbildung

lebensraumtypischer aquatischer Habitatstrukturen stark einschränkt. Dies führt in der Folge

auch zu dem Fehlen wertgebender Amphibien, v.a. solcher, die ihren Laich ausschließlich an

Wasserpflanzen ablegen (z.B. Kammmolch - Triturus cristatus).

Tab. 4.4: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 3150.

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,023 8 1

C 0,277 92 1

Gesamt 0,300 2

Entwicklungsflächen wurden für den LRT 3150 im FFH-Gebiet 204 nicht ausgewiesen, da es

sich bei den sonst im Gebiet befindlichen Gewässern um künstlich erschaffene, naturferne,

stark verbaute und zudem stark bis komplett von Parkbäumen beschattete Kanäle oder

sonstige Stillgewässer handelt, in der die Ausbildung lebensraumtypischer Strukturen oder

Arten nicht möglich ist.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit: Im SDB wird der LRT 3150 mit 1,5 ha angegeben. Aktuell konnte

eine Fläche von 0,3 ha ausgewiesen werden. Aus den eingangs erwähnten Gründen kann

jedoch hier nicht von einem echten Flächenverlust ausgegangen werden. Der Gesamt-

Erhaltungszustand hat sich im Vergleich zum SDB nicht geändert und wird immer noch als

„ungünstig“ bewertet. Eine Verbesserung des Zustands ist durchaus vorstellbar, jedoch nur,

wenn die Gewässer fischfrei gehalten werden. Derzeit gelangen die Fische durch einen von der

Gera abzweigenden Zufluss in die Gewässer. Dieser müsste abgeschnitten und eine neue

Speisung, unabhängig von der Gera, gewährleistet werden. Dies wäre auch eine unerlässliche

Grundvoraussetzung für eine mögliche Wiederansiedlung des Kammmolches (siehe

Kap. 5.2.3.1).

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4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Flächengröße/Vorkommen: Extensive Mähwiesen kommen im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer

Schlosspark“ aktuell im Umfang von 0,525 ha, verteilt auf zwei Teilflächen, vor. Beide TF liegen

im Südteil des Schlossparks und dort östlich vom Schlossteich. Die südlicher liegende TF

(ID 10001) ist insgesamt etwas sonniger, aber kleiner und weist eine Flächengröße von

0,085 ha auf. Nordöstlich davon liegt die zweite TF (ID 10003). Sie ist größer (0,44 ha), aber

fast vollständig von alten und großen Parkbäumen begrenzt und daher v.a. in den

Randbereichen stark beschattet.

Allgemeine Charakteristik des LRT: Der LRT umfasst arten- und blütenreiche, extensiv

bewirtschaftete Mähwiesen des Verbandes der Glatthaferwiesen (Arrhenatherion elatioris). Sie

können von Glatthafer und/oder Wiesen-Fuchsschwanz dominiert sein. Aber auch

Rotschwingelrasen zählen zu diesem LRT, wenn sie artenreich sind und die typische

Artzusammensetzung aufweisen. Sie finden sich auf mäßig trockenen, frischen bis mäßig

feuchten Standorten auf unterschiedlichsten Böden mit meist besserer Nährstoffversorgung. Bei

Vorkommen entsprechender Vegetation können nach der aktuellen Kartieranleitung auch junge

Brachen und (Mäh)-Weiden dem LRT zugeordnet werden. Auch Wiesen bzw. Weiden mit

entsprechendem Artenbestand in Streuobstbeständen werden diesem LRT zugeordnet. Nicht

erfasst werden Bestände mit hoher Deckung (jeweils > 25 %) an Brache-, Beweidungs- oder

Nährstoffzeigern.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung: Im Allgemeinen sind die Wiesen des

LRT 6510 von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) dominierte, mesophile Grünländer. Die im PG

erfassten Wiesen gehören zum Grünland trockener bis frischer Standorte, die durch

zweischürige Mahd genutzt werden. Sie können pflanzensoziologisch überwiegend als zum

Verband Arrhenatherion elatioris gehörende Möhren-Glatthaferwiesen (Arrhenatheretum

elatioris) angesprochen werden.

Auffällig ist in beiden Wiesen der große Anteil an Wehrloser Trespe (Bromus inermis), welche

neben Glatthafer (Arrhenatherum elatius) das häufigste Gras ist. Dies deutet insgesamt auf eine

gewisse Unternutzung hin. Dominanzbestände der Wehrlosen Trespe werden sonst zu der

halbtrockenen Ruderal- bzw. Brachegesellschaft der Wehrlosen Trespe (Convolvulo arvensis-

Bromus inermis) gestellt, welche typischerweise an Weg- und Straßenrändern, sowie auf

Brachen vorkommt. Davon kann hier allerdings durch die regelmäßige Nutzung (zweischürige

Mahd, keine überständige Vegetation aus dem Vorjahr) nicht ausgegangen werden. Auch ist

der Anteil noch nicht so hoch, dass die Wiesen den Mindestkriterien des LRT 6510, betreffend

des Anteils der Störzeiger (s.o.), nicht entsprechen. Neben den beiden genannten Arten treten

der Rot-Schwingel (Festuca rubra) und Schmalblättriges Rispengras (Poa angustifolia aus dem

Poa pratensis agg.) als häufige Grasarten hinzu. In ID 10003 sind darüber hinaus auch Wiesen-

Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Flaumiger Wiesenhafer (Helictotrichon pratensis)

regelmäßig anzutreffen. Alle genannten Gräser sind typische Vertreter der Glatthaferwiesen

und mindestens LRT-charakteristische, teils auch -kennzeichnende Arten. Der Kräuter-Anteil ist

in beiden TF zwar nicht hoch, aber es konnten zahlreiche wiesentypische Arten angetroffen

werden. Kennzeichnend für den LRT 6510 sind z.B. Wiesen-Storchschnabel (Geranium

pratense), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare),

Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedris) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Darüber hinaus

kommen in ID 10001 außerdem Wiesen-Silau (Silaum silaus) und Wiesen-Bocksbart

(Tragopogon pratensis) sowie in ID 10003 Wiesen-Kümmel (Carum carvi) und Wiesen-

Witwenblume (Knautia arvensis) als LRT-kennzeichnende Kräuter vor. Das Artinventar wird auf

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beiden Wiesen außerdem von zahlreichen LRT-charakteristischen Arten ergänzt, worunter in

der südlichen, kleineren TF (ID 10001) auch einige Magerkeitszeiger zu finden sind. Letztere

sind Gewöhnliches Zittergras (Briza media), Gewöhnliche Hainbinse (Luzula campestris) und

Kleine Pimpinelle (Pimpinella saxifraga). Im Gegensatz dazu fällt in der größeren, nördlich

gelegenen TF (ID 10003) das Vorkommen von Arten auf, welche typischerweise in etwas

feuchteren Wiesen oder an Waldrändern zu finden sind. Hierzu gehören u.a. Gefleckte

Taubnessel (Lamium maculatum), Hain-Rispengras (Poa nemoralis) und Kohl-Kratzdistel

(Cirsium oleraceum). Letztgenannte nimmt v.a. in den östlich anschließenden Randbereichen

der Wiese so große Deckungen ein, dass diese nicht in den LRT 6510 mit einbezogen wurden.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen sind in beiden TF „gut ausgeprägt“ (B). Die

Grasschicht wird in beiden TF als „gut ausgeprägt“ (b) bewertet, da Ober- und Mittelgräser

dominieren und auch Untergräser regelmäßig anzutreffen sind. Bei dem Anteil der Kräuter gibt

es jedoch Unterschiede zwischen beiden TF. So ist die südlich gelegene, kleinere TF

(ID 10001) insgesamt kräuterärmer und wird diesbezüglich als „mittel bis schlecht“ ausgeprägt

(c) bewertet. In ID 10003 wurde der Kräuteranteil als „gut ausgeprägt“ (b) eingeschätzt.

Das lebensraumtypische Arteninventar ist insgesamt „weitgehend vorhanden“ (B). In der

größeren TF (ID 10003) konnten 21 LRT-charakteristische und davon neun LRT-

kennzeichnende Arten nachgewiesen werden, welches einem „weitgehend vorhandenen

Artinventar“ (b) entspricht. Magerkeitszeiger wurden hier nicht nachgewiesen, und sind somit

als „nur in Teilen vorhanden“ (c) einzustufen. Insgesamt ergibt diese für TF ID 10003 ein

„weitgehend vorhandenes“ (B) lebensraumtypisches Artinventar. Die kleinere TF ID 10001

wurde insgesamt besser bewertet. Aufgrund der höheren Anzahl an LRT-charakteristischen

Arten (25) ist hier das lebensraumtypische Artinventar als „vorhanden“ (a) einzuschätzen. Auch

die Anzahl der LRT-kennzeichnenden Arten (acht) ist dafür ausreichend. Der Anteil von

Magerkeitszeigern wurde als „weitgehend vorhanden“ (b) eingestuft, da hier Magerkeitszeiger

vorhanden waren, aber nicht mehr als 5 % Deckung einnahmen. Für beide TF wird somit das

lebensraumtypische Artinventar als „weitgehend vorhanden“ (B) bewertet.

Beeinträchtigungen sind auf beiden TF im „starken“ Maße (C) anzutreffen. Dafür ist v.a. der

hohe Anteil an Störzeigern (insbesondere Wehrlose Trespe) mit über 10 % Deckung

ausschlaggebend, welche einer „starken“ (c) Beeinträchtigung entsprechen. Die Nutzung wird

hier in Form einer zweischürigen Mahd durchgeführt und stellt somit zwar „keine“ (a)

Beeinträchtigung i.e.S. dar, müsste jedoch optimiert werden, um den Anteil an Störzeigern (s.o.)

zu verringern. Weiterhin wurden die gepflanzten Gehölze (Parkbäume) in den Randbereichen

als „mittelmäßige“ (b) Beeinträchtigung eingestuft. Verbuschung oder direkte Schäden der

Vegetation konnten nur in geringem Maße bzw. gar nicht erfasst werden und stellen somit

„keine bis geringe“ (a) Beeinträchtigungen dar.

Tab. 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 im FFH-Gebiet 205

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewert-

ung Habitat-

strukturen Arten-

inventar Beeinträch-

tigungen

10001 6510 0,085 6510 0,085 B B C B

10003 6510 0,440 6510 0,440 B B C B

Anzahl 2 Gesamt 0,525 0,525 B B C B

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Gesamt-Erhaltungszustand: Bei der aktuellen Kartierung und Erfassung der Offenland-LRT

konnte der LRT 6510 auf zwei TF (ID 10001 und ID 10003) mit insgesamt 0,525 ha Fläche im

FFH-Gebiet 205 bestätigt werden. Beide Flächen befinden sich in einem „günstigen“ (B)

Erhaltungszustand. Die Vollständigkeit der Habitatstrukturen ist zwar nur in der östlichen TF

(ID 10003) „gut ausgeprägt“ (B), aufgrund des größeren Flächenanteils werden die

Habitatstrukturen für den LRT 6510 im PG aber als insgesamt „gut ausgeprägt“ (B) gewertet.

Das lebensraumtypische Artinventar ist insgesamt „weitgehend vorhanden“ (B), in der kleineren

TF ID 10001 sogar „vollständig vorhanden“ (A). Die Beeinträchtigungen wurden insgesamt und

auch für jede TF separat als „stark“ (C) eingestuft und werden v.a. durch das Vorhandensein

von Störzeigern verursacht. In der Summe befindet sich der LRT 6510 im FFH-Gebiet 205

somit zu 100 % in einem „günstigen“ (B) Gesamt-Erhaltungszustand.

Tab. 4.6: Anteil der Teilflächen an den jeweiligen Erhaltungszuständen des LRT 6510.

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,525 100 2

C

Gesamt 0,525 2

Für den LRT 6510 wurden im PG keine Entwicklungsflächen ausgewiesen. Bei den anderen im

Schlosspark befindlichen Grünflächen handelt es sich vorwiegend um regelmäßig in kürzeren

Abständen und mehrfach im Jahr geschnittenen Scherrasen (Parkrasen) oder um

hochstaudenreiche Feuchtwiesen, welche den Mindestkriterien nicht entsprechen und teilweise

aufgrund standörtlicher Gegebenheiten (zu feucht und schattig) auch nicht zum LRT 6510

entwickelbar sind

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Extensive Mähwiesen kommen im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ aktuell im Umfang

von 0,525 ha in einem „günstigen“ Gesamt-Erhaltungszustand vor. Im SDB ist der LRT 6510 mit

2,00 ha angegeben, welches aus eingangs erwähnten Gründen nicht nachvollzogen werden

kann. Verglichen zum SDB hat sich der Gesamt-Erhaltungszustand verbessert. Dieser derzeit

noch als günstig bewertete Erhaltungszustand ist dringend zu erhalten, aber aufgrund der

starken Beeinträchtigungen durch den hohen Anteil an Störzeigern gefährdet. Dafür ist eine

Anpassung der Mahdtermine und ggf. eine zeitlich begrenzte Instandsetzungsmahd

(dreischürig) notwendig.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten

32

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

4.2.1 Einleitung und Übersicht

Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem

Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Für das FFH-Gebiet 205 ist laut Standarddatenbogen mit dem Kammmolch (Triturus cristatus)

eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet worden. Dieser konnte jedoch bei der

Bearbeitung 2017 nicht nachgewiesen werden (siehe Kap. 4.2.2.1). Für die Art werden zwei

Habitat-Entwicklungsflächen ausgewiesen. Vor dem Hintergrund eines historischen Nachweises

(aus Jahr 2007) bestand der Verdacht für das Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita)

im PG, welches aktuell jedoch nicht bestätigt werden konnte. Nähere Ausführungen dazu finden

sich im Kapitel 4.2.2.2.

Tab. 4.7: Übersicht der Habitat- und Habitat-Entwicklungsflächen der Anhang-II-Arten nach FFH-RL

im FFH-Gebiet 205

BfN-Code Artname

Angabe der

Art im SDB

Habitatflächen

aktuell

Habitat-EF

aktuell Akt.

EHZ

MaP

Trend

EHZ

SDB-

MaP j/n EHZ ha Anzahl ha Anzahl

TRITCRIS Kammmolch

(Triturus cristatus) ja C 0 0 0,300 2 - ↓

gesamt: 0 0 0,300 2

4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.2.2.1 Kammmolch (Triturus cristatus)

Einleitung

Der Kammmolch ist von Nordwestfrankreich bis Westsibirien, nordwärts bis Südskandinavien

verbreitet und erreicht am Nordrand der Alpen seine südliche Arealgrenze (NÖLLERT & NÖLLERT

1992). Thüringen nimmt in diesem Verbreitungsgebiet eine zentrale Lage ein und ist relativ

gleichmäßig besiedelt. Die Art besiedelt hier mit Ausnahme der überwiegenden Teile des

Thüringer Gebirges nahezu alle Naturräume des Landes (TLUG 2009). In Thüringen gilt der

Kammmolch aufgrund anhaltender Lebensraumverluste entsprechend der geltenden Roten

Liste als gefährdet (RL-TH 3, NÖLLERT et al. 2011). Im Bundesgebiet wird der Kammmolch in

der Vorwarnliste (Kategorie V) geführt (KÜHNEL et al. 2009).

Der Kammmolch ist eine Art mit planar-colliner Verbreitung und besiedelt die unter-

schiedlichsten Lebensräume. Zur Fortpflanzung werden sonnenexponierte, vegetationsreiche,

stehende, meist eutrophe und in der Regel fischfreie Gewässer genutzt. Diese können sowohl

in der offenen Agrarlandschaft als auch in Waldgebieten liegen und weisen zumeist eine reich

strukturierte Ufer- und Unterwasservegetation auf.

Für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ sind Vorkommen des Kammmolches lediglich

aus den 1990er Jahren dokumentiert. Im FIS Naturschutz sind für die Jahre 1992 und 1993 vier

Fundpunkte erfasst, darunter zwei mit sehr niedrigen Individuenzahlen und ein Nachweis mit

der Angabe „häufig“. Danach wurden keine weiteren Nachweise dokumentiert. Im SDB zum

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten

33

FFH-Gebiet ist das Vorkommen des Kammmolches als besonders individuenreich vermerkt,

Erhaltungszustand und Gesamtbeurteilung werden im SDB (Stand 05/2017) jedoch mit C

(mittel-schlecht) angegeben.

Methodik

Die Erfassung erfolgte gemäß den methodischen Vorgaben der TLUG. Im Mai und Juni 2017

wurden die relevanten Gräben des Parkes sowie der Schlossteich auf mögliche Vorkommen

des Kammmolches untersucht. Hierzu wurden über drei Fallennächte (22./23.05., 6./7.06.,

13./14.06.2017) jeweils 4-5 Lichtkastenfallen und diverse Kleinfischreusen pro Gewässer und

Nacht ausgebracht.

Bei den eingesetzten Fallen handelt es sich um transparente Kunststoff-Kästen mit

quadratischer Grundfläche und einem Volumen von 25 l. An den Seiten sind in verschiedenen

Höhen die Vorderenden von vier Plastikflaschen als Reuseneingang angebracht. Am Deckel

der Fallen wurde eine LED-Leuchte mit Akku und Sonnenkollektor angebracht, die sich bei

Dunkelheit einschaltet und als Lockmittel dient (handelsübliche solarbetriebene Gartenleuchte).

Außerdem befinden sich an den Seiten vier Schaumstoffröhren, welche als Schwimmkörper

dienen, d.h. die Falle an der Gewässeroberfläche halten und eine ausreichend große

Luftmenge unter dem Deckel sicherstellen (Abb. 4.1). Die Fallen wurden jeweils in den

Abendstunden in den Gewässern ausgebracht und am darauffolgenden Morgen kontrolliert und

entnommen.

Abb. 4.1: Ausgebrachte Lichtkastenfalle für die Erfassung von Molchen im Hirschgraben am südlichen

Rand des FFH-Gebietes

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten

34

Bestand und Lebensräume im Plangebiet

Vorkommen des Kammmolches konnten auch im Jahr 2017 nicht für das FFH-Gebiet

„Molsdorfer Schlosspark“ bestätigt werden. Nachweise der Art stehen demzufolge seit ca. 20

Jahren für das Gebiet aus. Entsprechend den Mitteilungen mehrerer Gebietskenner ist davon

auszugehen, dass der Kammmolch bereits zum Zeitpunkt der Meldung als FFH-Gebiet sehr

wahrscheinlich nicht mehr im Gebiet präsent war. Letztlich lässt sich aber ein genauer Zeitpunkt

für das Verschwinden der Art nicht benennen. Nach Auskunft der UNB Erfurt wurde in den

1990er Jahren die Wasserzufuhr in den Schlossteich geändert, woraufhin Forellen und andere

Fische in das Gebiet gelangten und die Kammmolch-Population ca. Ende der 1990er Jahre

zusammenbrach.

Die dauerhafte Präsenz von Fischen verschiedener Arten ist auch aktuell als Hauptursache für

das Fehlen des Kammmolches zu nennen. Hinsichtlich der Strukturen wäre zwar der

Hirschgraben im südlichen Teil des FFH-Gebietes mit dem vorhandenen Röhricht und den

Wasserpflanzen prinzipiell als Habitat geeignet. Mit den eingesetzten Fallen wurden aber auch

hier ausschließlich Fische nachgewiesen, insbesondere Dreistachliger Stichling (Gasterosteus

aculeatus), der ein sehr starker Prädator (vor allem Eier und Larven des Kammmolches) ist

(siehe z.B. THIESMEIER et al. 2009, LAUFER & WOLLENZIN 2011).

Die Vorkommen des Kammmolches waren einst das Hauptargument für die Ausweisung des

Molsdorfer Schlossparkes als FFH-Gebiet. In die Meldung als FFH-Gebiet (Daten zum SDB)

gingen die Bestände als besonders individuenreich ein. Seit ca. 20 Jahren ist nun das FFH-

Schutzgut Kammmolch nicht mehr im Gebiet vorhanden.

Mit den folgenden zwei Abbildungen sollen die historische und die aktuelle Verbreitung des

Kammmolches in der weiteren Umgebung des FFH-Gebietes näher beleuchtet werden. Die

Abb. 4.2 beinhaltet die Nachweise des Kammmolches aus dem Zeitraum 1960-1999. Neben

den Vorkommen im Schlosspark Molsdorf waren zahlreiche weitere Fundorte in der

Agrarlandschaft südlich und südwestlich von Erfurt bekannt. Dem gegenüber gestellt ist die

Verbreitungs- bzw. Nachweissituation für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 in der Abb. 4.3.

Für die Mehrzahl der Vorkommen in der offenen Agrarlandschaft liegen ab dem Jahr 2000

keine neueren Bestätigungen vor. Ob diese Vorkommen erloschen sind oder in jüngerer Zeit

nicht mehr kontrolliert wurden, muss im Einzelfall geklärt werden. Generell ist aber in der

Region von größeren Bestandsverlusten auszugehen. Lediglich für den unmittelbar südlich von

Erfurt gelegenen Standortübungsplatz Drosselberg ist ein deutlicher Kenntniszuwachs

bezüglich der Verbreitungs- und Bestandssituation des Kammmolches zu verzeichnen.

Entsprechend der aktuellen Kenntnislage ist die Wahrscheinlichkeit einer eigenständigen,

erfolgreichen Wiederbesiedlung des Schlossparkes Molsdorf durch den Kammmolch selbst bei

Umsetzung geeigneter Maßnahmen als sehr gering einzuschätzen. Hierbei ist vor allem die

extrem isolierte Lage des Schlossparkes zu berücksichtigen. Im Westen und Süden ist das

FFH-Gebiet vollständig von den Autobahnen A 71 und A 4 sowie der ICE-Trasse

eingeschlossen, im Osten wirkt die schnell fließende Gera als Wanderhindernis.

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35

Abb. 4.2: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum 1960-1999 (Quelle: FIS Naturschutz)

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Abb. 4.3: Verbreitung des Kammmolches (Triturus cristatus) südlich und südwestlich von Erfurt im Zeitraum ab 2000 (Quelle: FIS Naturschutz)

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37

Die nächstgelegenen, derzeit bekannten Vorkommen finden sich am Kalkberg westlich

Bischleben, gut 3,5 km in nördlicher Richtung vom Molsdorfer Schlosspark entfernt. Auch diese

sind von Molsdorf getrennt durch die ICE-Trasse sowie die Bahnlinie Erfurt-Gotha. Vorkommen

in Autobahngewässern westlich der A 71 (siehe Abb. 4.3) wurden seit mehreren Jahren nicht

mehr bestätigt und wären aus der Perspektive des Molsdorfer Schlossparkes ohnehin extrem

isoliert. Verbindungen zu den Populationen auf dem Standortübungsplatz Drosselberg sind

aufgrund der Entfernung von mehr als 7 km sehr unwahrscheinlich. Für den Zwischenraum, die

agrarisch geprägte Landschaft um Möbisburg-Rhoda, Waltersleben und Egstedt, fehlen sowohl

frühere als aktuelle Nachweise.

Habitatflächen

Aufgrund langjährig fehlender Nachweise werden keine Habitatflächen des Kammmolches

ausgewiesen. Die Chancen einer aktiven Wiederbesiedlung des Gebietes durch den

Kammmolch sind als äußerst gering einzuschätzen, potenziell besiedelbare Habitate fehlen

ebenso aktuell im Gebiet. Als letzte Option verbleibt demensprechend nur die aktive

Wiederansiedlung des Kammmolches im Molsdorfer Schlosspark. Einer solchen Ansiedlung

müssen jedoch umfangreichere Maßnahmen vorangehen, um die Voraussetzungen für eine

erfolgreiche, dauerhafte Ansiedlung im Gebiet zu schaffen. Dies betrifft in erster Linie die

Entfernung der Fische aus allen Gewässern des FFH-Gebietes, die dauerhafte Unterbindung

des Einbringens von Fischen und damit einhergehend die Entkoppelung der Wasserzufuhr der

Parkgewässer vom Thöreybach und der Autobahnentwässerung (siehe Kap. 5.2.3.1).

Im Sinne einer Wiederansiedlung des Kammmolches und der dafür erforderlichen Maßnahmen

werden zwei Habitat-Entwicklungsflächen geplant. Für die Ansiedlung des Kammmolches ist

jedoch zunächst ausschließlich der Hirschgraben vorzusehen. Der sehr viel größere

Schlossteich ist unter langfristigen Gesichtspunkten als mögliches potenzielles Habitat mit zu

entwickeln, jedoch sollten hier aufgrund der Größe des Gewässers keine Kammmolche oder

dessen Entwicklungsstadien aktiv eingebracht werden.

Tab. 4.8: Nachweise der vorkommenden Habitat und Habitatentwicklungsflächen für den Kammmolch

(Triturus cristatus) im FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“

Habitate MaP

Nummer (Hab)

Fläche [ha] Jahr Aktueller

Erhaltungs- zustand

Hirschgraben 40001 0,023 2018 k.A.

Schlossteich Molsdorf 40002 0,277 2018 k.A.

Einzelflächen gesamt: 2 0,300

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38

Bewertung des Erhaltungszustandes

Eine Bewertung des Erhaltungszustandes wird nicht vorgenommen, da keine aktuell

besiedelten Habitate vorhanden sind.

Tab. 4.9: Flächengrößen des Erhaltungszustandes für die einzelnen aktuellen Habitat- und

Habitatentwicklungsflächen des Kammmolches (Triturus cristatus) im FFH-Gebiet

„Molsdorfer Schlosspark“

Anh.II Art

Habitat-Gesamtbewertung Habitat- Entwicklungs-

flächen A B C gesamt

Anz. der Flä.

ha Anz. der Flä.

ha Anz. der Flä.

ha Bewert-

ung

Anz. der Flä.

ha Anz. der Flä.

ha

Nördlicher Kammmolch

- 2 0,300

gesamt: 2 0,300

Fazit

Für das FFH-Gebiet „Molsdorfer Schlosspark“ muss derzeit von einem vollständigen Verlust

geeigneter Lebensräume des Kammmolches ausgegangen werden. Ein Vorkommen der Art im

Gebiet ist seit mehreren Jahren nicht mehr nachweisbar. Das Wiederbesiedlungspotenzial wird

aufgrund der hochgradig isolierten Lage des Molsdorfer Schlossparkes und aufgrund

erheblicher Rückgänge des Kammmolches in der gesamten Region als sehr gering

eingeschätzt. Aus diesem Grund verbleibt als letzte Option nur die aktive Wiederansiedlung der

Art, sofern mit entsprechenden Maßnahmen geeignete Habitate wiederhergestellt werden

können.

4.2.2.2 Eremit (Osmoderma eremita)

Einleitung

Der Eremit oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist nur in Europa, vor allem in den

kontinental beeinflussten Klimabereichen vertreten. Seine Verbreitung erstreckt sich über Mittel-

u. Südeuropa, das südliche Nordeuropa und ganz Osteuropa (HORION 1958). In Mitteleuropa

wird er als ursprüngliche Charakterart der Alters- und Zerfallsphase der Wälder angesehen, von

der er sekundär auf Allee- und Parkbäume überwechselte (MÜLLER-KROEHLING et al. 2005).

Vorkommen der Art sind generell als Reliktstandorte zu betrachten, da der Käfer zu einer

Fernverbreitung nicht in der Lage ist (SCHAFFRATH 2003a, b). Deutschland liegt im

Verbreitungszentrum der Art, wobei sich flächige Verbreitungsmuster fast ausschließlich nur

noch im Osten Deutschlands befinden (SCHAFFRATH 2003a, b).

Beim Eremiten (Osmoderma eremita) handelt es sich nach MÜLLER et al. (2005) um eine

Urwaldreliktart. Diese Arten weisen aufgrund ihrer Bindung an eine Kontinuität der Strukturen

der Alters- und Zerfallsphase bzw. Habitattradition sowie ihrer hohen Ansprüche an

Totholzqualität und –quantität innerhalb Deutschlands nur reliktäre Vorkommen auf. Ihre

Populationen sind in den kultivierten Wäldern Mitteleuropas verschwindend oder ausgestorben.

Die Sicherung und Vernetzung von Wald- und Gehölzbeständen mit Vorkommen dieser Arten

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Anhang II-Arten

39

sind daher von überragender Bedeutung für den Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in

den Wäldern Deutschlands.

LORENZ (2010) sieht die Art jedoch als Sonderfall unter den „Urwaldreliktarten“, auf die o.g.

Kriterien kaum anwendbar sind. So kennzeichnen die zahlreichen bekannt gewordenen

Vorkommen in Elementen der historischen Kulturlandschaft, wie Streuobstwiesen, Kopfweiden,

Parks und alten Laubbaum-Alleen den Eremiten fast schon als „Kulturfolger“, der – zumindest

seit mehreren hundert Jahren – offenbar auch ohne urständige Wälder auszukommen scheint.

Unbestritten ist die für Eremitenvorkommen große Bedeutung einer langen Lebensraum-

tradition, d.h. das über möglichst Jahrhunderte hinweg gesicherte kontinuierliche

Vorhandensein geeigneter Höhlenbäume (STEGNER et al. 2009).

Innerhalb Thüringens konzentrieren sich die Vorkommen laut TLUG (2010) auf das östliche

Kyffhäusergebirge sowie ein Areal zwischen Jena und Altenburg in Ostthüringen. Dabei stellen

die Umgebung von Altenburg sowie die östlichen Teile des Saale-Holzland-Kreises den

aktuellen Verbreitungsschwerpunkt im Freistaat dar.

Die Larven von O. eremita entwickeln sich im Mulm verschiedener Laubbäume, wo sie Mulm

und morsche, verpilzte Holzteile fressen (RÖSSNER 2012). Am häufigsten werden Mulmhöhlen

in Eichen (v.a. Stiel-Eichen) besiedelt, weiterhin Linden, Weiden (v.a. Kopfweiden), Buchen und

Obstbäume (v.a. Kirsche, Birne, Apfel), Eschen und Hainbuchen (SCHAFFRATH 2003a, STEGNER

et al. 2009). Auch Vorkommen in nichteinheimischen Baumarten sind bekannt, z.B. Robinie,

Platane, Esskastanie und Japanischem Schnurbaum (RÖSSNER 2012, STEGNER et al. 2009).

Der Mulm muss einen bestimmten Zersetzungsgrad und eine spezifische Pilzflora aufweisen.

Die Käfer befinden sich meist an ihren Brutbäumen und können von Mai bis September

nachgewiesen werden. Ausführliche Angaben zur Biologie geben u.a. STEGNER (2002),

SCHAFFRATH (2003a, b), MÜLLER-KROEHLING et al. (2005) und STEGNER et al. (2009).

Kenntnisstand und Methodik

Für den Erfurter Raum findet sich im FIS Naturschutz nur ein historischer Nachweis aus dem

Jahr 1843, der auf RAPP (1934) zurückgeht.

Der nächstgelegene bekannte aktuelle Nachweis befindet sich im Raum Gotha in ca. 20 km

Entfernung zum Molsdorfer Schlosspark.

Im Jahr 2007 konnte PESCHEL (2017) den Eremiten im PG nachweisen. Er fand eine Larve im

Mulm, gibt aber an, dass „die morschen und vermulmten Baumstümpfe den Pflegemaßnahmen

im Park zum Opfer“ gefallen sind. Demnach ergaben auch spätere Siebungen in verbliebenen

Totholzstrukturen keine neuen Larvenfunde.

Zur erneuten Überprüfung dessen erfolgte im Rahmen der MaP eine Begehung am 13.03.2018.

Dabei wurde der Altbaumbestand des Parks auf Höhlungsöffnungen und Besiedlungsspuren in

Form von Käferresten und Larvenkotpillen am Stammfuß untersucht.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Ein Nachweis des Eremiten konnte, wie schon in den Jahren zuvor, auch im Jahr 2018 nicht

erbracht werden. Es ist zu vermuten, dass das Vorkommen mit der Entnahme der Brutbäume

tatsächlich erloschen ist.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

40

4.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder

besonders wertgebende Arten

4.3.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Aus dem FFH-Gebiet liegen laut SDB Informationen zu Vorkommen von vier Arten des

Anhangs IV der FFH-Richtlinie vor. Darüber hinaus existiert im FIS eine Angabe zu einem nicht

näher bestimmten Fledermaus-Nachweis aus dem Gebiet. Alle Vorkommensdaten von Arten

des Anhangs IV sind in nachfolgender Tab. 4.10 dargestellt.

Tab. 4.10: Vorkommen von Arten des Anhangs IV im PG

Art Angabe der Art im SDB

Nachweisort im PG Nachweisart

Nachweis-datum

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

Ja Keine Angabe im FIS

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

Ja Keine Angabe im FIS

Braunes Langohr (Plecotus auritus)

Ja Keine Angabe im FIS

Fledermausfund, Art unbestimmt (Chiroptera spec.)

Nein Molsdorf/Schlosspark, westlicher Bereich, Anhöhe

Bat Detector 2007

Laubfrosch (Hyla arborea)

ja Wiese im Schlosspark Molsdorf Ruf 1988

4.3.2 Wertgebende Vogelarten

Für das PG gibt es weder im SDB noch im FIS Angaben zu wertgebenden Vogelarten.

4.3.3 Weitere wertgebende Arten im Plangebiet

Pflanzenarten - Recherche

Aus dem gesamten FFH-Gebiet liegen Daten zu Vorkommen gefährdeter oder geschützter

Pflanzenarten im FIS vor. Sie sind in nachfolgender Tab. 4.11 dargestellt.

Tab. 4.11: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Pflanzenarten im PG

BArtSchV: § - besonders geschützte Art

Artengruppe wiss. Name dt. Name RL D RL Th BArt SchV

letzter Nachweis

Gefäßpflanzen Cephalanthera damasonium

Bleiches Waldvöglein § 2013

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Bestand und Bewertung „Molsdorfer Schlosspark“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

41

Tierarten - Recherche

Aus dem FFH-Gebiet liegen verschiedene Daten zu Vorkommen stark gefährdeter bzw.

besonders streng geschützter Tierarten (excl. Vögel) vor. Sie sind nachfolgend in Tab. 4.12

dargestellt.

Tab. 4.12: Datenlage zu Vorkommen wertgebender Tierarten im PG

Rote Liste Th/D: 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet; V - Vorwarnliste

BArtSchV: § - besonders geschützte Art, §§ - besonders streng geschützte Art

Artengruppe wiss. Name dt. Name RL D RL Th BArtSchV

letzter Nachweis

Amphibien

Bufo bufo Erdkröte § 1993

Ichthyosaura alpestris Bergmolch § 1993

Lissotriton vulgaris Teichmolch § 1993

Pelophylax kl. esculentus Teichfrosch § 2003

Pelophylax ridibundus Seefrosch § 2003

Rana temporaria Grasfrosch § 2003

Libellen

Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer § 2001

Aeshna mixta Herbst- Mosaikjungfer § 10.09.1996

Anax imperator Große Königslibelle § 02.07.1993

Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle V § 13.08.1996

Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer § 12.08.1996

Enallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer § 02.07.1993

Ischnura elegans Große Pechlibelle § 2001

Lestes sponsa Gemeine Binsenjungfer § 13.08.1996

Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil § 2001

Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle § 2001

Sympecma fusca Gemeine Winterlibelle 3 § 1999

Sympetrum sanguineum Blutrote Heidelibelle § 2001

Sympetrum striolatum Große Heidelibelle § 2001

Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle § 2001

Weichtiere

Anodonta cygnea Große Teichmuschel 2 2 § 19.09.2000

Helix pomatia Weinbergschnecke § 17.11.2002

Musculium lacustre Häubchenmuschel V 19.09.2000

Radix auricularia Ohrschlammschnecke V 19.09.2000

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Gefährdungen und Beeinträchtigungen

42

5 Maßnahmenplanung

5.1 Gefährdungen und Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungen der Gewässer

Seit den baulichen Veränderungen am Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ haben sich die

hydrologische Situation und die Erhaltungszustände der Schutzgüter im FFH-Gebiet

verschlechtert. Die Speisung der Schlossteiche erfolgte zuvor durch eine grundwassernahe

Quellschüttung. Im Zuge des Ausbaus der BAB 4 wurde eine Anbindung der Schlossteiche an

den Thörey-Bach hergestellt. Dadurch gelangen nicht nur Fische in die Schlossteiche. Da der

Thörey-Bach an Regenwasserrückhaltebecken der BAB 4 angebunden ist, muss davon

auszugegangen werden, dass das in die Schlossteiche eingeleitete Wasser stark belastet ist.

Es ist in jedem Falle nährstoffreicher als das zuvor aus der grundwassernahen Quellschüttung

stammende und zudem mit verschiedenen aus dem Verkehr stammenden Schadstoffen, u.a.

Reifenabrieb, Öl- und Kraftstoff- sowie Streusalzrückstände, belastet. Daraus ergibt sich

einerseits die bereits jetzt festgestellte Verschlechterung des LRT 3150 als auch der

vollkommende Verlust des Kammmolches.

Nichtschutzverträgliche Grünlandnutzung

Die Grünlandflächen im PG sind insgesamt recht artenreich, weisen aber einen hohen Anteil

des Störzeigers Wehrlose Trespe (Bromus inermis) auf. Diese ist ein Brachzeiger und wird als

Beeinträchtigung für den LRT 6510 gewertet. Ursächlich für das verstärkte Vorkommen dieses

Störzeigers ist v.a. die mangelnde Mahdgutentfernung und damit zunehmende

Nährstoffanreicherung und Streubildung auf den Flächen. Aktuell droht bei weiterer Fortführung

dieser Nutzungspraxis die zunehmende Verbrachung der Wiesen und somit eine

fortschreitende Verschlechterung des EHZ des LRT 6510 oder sogar dessen vollständiger

Verlust.

Die Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Arten sind bereits im

Kap. 4 schutzgutbezogen erläutert. Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-

Klassifikation summarisch dargestellt werden (siehe Tab. 5.1).

Tab. 5.1: Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet 205 – Zusammenfassende Übersicht

(Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)

Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen

Bezeichnung der Gefährdung

Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

1. Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau, Imkerei

1.1.8.8. Mangelhafte Mahdgutentfernung

Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf

LRT 6510

2. Raum- und infrastrukturelle Veränderungen, Planung

2.1. Fragmentierung und Isolation in der offenen Landschaft

Gesamtes FFH-Gebiet Kammmolch

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Gefährdungen und Beeinträchtigungen

43

Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen

Bezeichnung der Gefährdung

Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

5. Meeres- und Binnenfischerei, Teichwirtschaft

5.4. Erhöhter Fischbesatz Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150

Kammmolch

5.8. Gewässerverschmutzung Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150

Kammmolch

10. Verkehr und Energie

10.6. Zerschneidung von Biotopen und Landschaften durch Verkehrswegebau

Isolation des gesamten FFH-Gebietes

Kammmolch

10.9. Schadstoffeintrag durch Verkehr

Gewässer im FFH-Gebiet LRT 3150

Kammmolch

14. Naturschutzmaßnahmen

14.2. Mangelhafte Mahdgutentfernung

Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf

LRT 6510

14.3. Mulchen Flachlandmähwiesen des Schlossparks Molsdorf

LRT 6510

Tab. 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet.

Code lt. Referenzliste

Langtext Rang Auswirk-ungen

Verschmutz-ungen

Lage

A03.03 Brache/ ungenügende Mahd stark negativ innerhalb

H01.09 andere diffuse Verschmutzung von Oberflächengewässern

stark negativ verschiedene Schadstoffe

beides

I02 problematische einheimische Arten

stark negativ innerhalb

J02.05 Änderung des hydrologischen Regimes und Funktionen

stark negativ verschiedene Schadstoffe

beides

J03.02 Anthropogene Verminderung der Habitatvernetzung, Fragmentierung von Habitaten

stark negativ beides

K01.02 Verschlammung, Verlandung stark negativ innerhalb

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

44

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und

Entwicklung

Planungsansatz und Begriffsbestimmung

Erhaltung und Wiederherstellung

Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen

Erhaltungszustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der FFH-

Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die

Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut) des Erhaltungszustandes. Bei allen

Maßnahmen, die der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich

um Erhaltungsmaßnahmen (ID 5xxxx). So zählen Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell

günstigen Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen und der sich ohne deren Durchführung

absehbar verschlechtern würde, zu den Erhaltungsmaßnahmen.

Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem

ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und

Arthabitaten/-populationen sind Wiederherstellungsmaßnahmen (ID 6xxxx). Zu beachten ist

dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht in jedem Fall automatisch auch

die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.

Entwicklung

Entwicklungsmaßnahmen (ID 7xxxx) sind alle Maßnahmen auf so genannten

Entwicklungsflächen, die derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art

eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT

oder eines Habitats einer FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen.

Tab. 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von

LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL

Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp

A → A, B → B, C → C Erhaltung Erhaltungsmaßnahme

C → B, B → A (*) Wiederherstellung Wiederherstellungsmaßnahme

E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme

* B→A wird in Thüringen einer Wiederherstellungsmaßnahme gleichgestellt, da sie eine Aufwertung der Fläche darstellt und so für eine A/E-Maßnahme zugängig ist.

Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Eingriffsregelung kommen demnach Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Frage.

Übergreifende Maßnahmen (ID 8xxxx) sind nicht zwangsläufig auf LRT/Habitatflächen beschränkt. Möglich sind z.B.:

Verbund- und Pufferflächen (z.B. Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt, um angrenzende LRT-Flächen gegenüber den Einflüssen der Ackerflächen abzupuffern, Triftwege, Nachtpferchflächen etc.),

Mehrere LRT/Habitate zusammenfassende Flächen,

Gebietsübergreifende Maßnahmen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

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Optimale und optionale Maßnahmen

Optimale Maßnahmen: Bei der einzelflächenspezifischen Maßnahmenplanung werden an erster

Stelle die Maßnahmen dargestellt, die aus naturschutzfachlicher Sicht am besten zur

Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter geeignet sind.

Optionale Maßnahmen: Alternativnutzungen werden als optionale Maßnahmen zusätzlich

geplant. Sie sind in der Regel ebenfalls geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der

Schutzgüter zu bewahren bzw. wiederherzustellen, zumindest aber ausreichend, deren Status

quo zu erhalten. Sie stellen im Vergleich zur Optimalvariante einen Kompromiss dar zwischen

der Naturschutzfachplanung und den standörtlichen Gegebenheiten, einschließlich

ökonomischer Anforderungen, und erhöhen die Umsetzbarkeit des Managementplans.

5.2.1 Auswertung von Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung

Der ganz überwiegende Teil der zwei Grünland-LRT-Flächen befindet sich innerhalb der

KULAP N-Förderkulisse. Eine tatsächliche (also beantragte und bewilligte) KULAP-Förderung

findet hingegen auf keiner dieser Flächen statt. Eine Aufstellung darüber ist den folgenden

Tabellen zu entnehmen.

Tab. 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für alle LRT mit

KULAP-Pflegeempfehlung im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen

und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (2017)

LRT Anzahl LRT-Flächen

Anzahl der Maßnahmen-flächen

Maßnahmen Flächen-größe [ha]

davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse

davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]

% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen

Anzahl der tatsäch-lichen Flächen mit KULAP-Verträgen

tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen [ha]

% Anteil der tatsächlichen Flächen-größen mit KULAP-Verträgen [ha] gegenüber der Kulisse

6510 2 2 0,525 2 0,467 88,9 0

Summe 2 2 0,525 2 0,467 88,9 0

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5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen

Allgemeine Behandlungsgrundsätze:

Für den Erhalt der Stillgewässer-LRT des PG lassen sich folgende allgemeine

Behandlungsgrundsätze formulieren, welche vor allem die Sicherung des trophischen Niveaus

sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Struktur beinhalten:

Die wichtigste Größe ist der Erhalt einer ausreichend guten Wasserqualität, die den

eutrophen Bereich nicht überschreiten sollte. Verschiebungen in den poly- bis hypertrophen

Bereich führen ohne gegensteuernde Maßnahmen zum Verlust des LRT.

Auf eine (angel)fischereiliche Nutzung bislang ungenutzter Gewässer ist weiterhin zu

verzichten. Das beinhaltet sowohl das Einsetzen von Fischen als auch das Einbringen von

Futtermitteln, Düngern und Bioziden.

Röhrichte und andere Verlandungsvegetation sind als eigene Lebensraumkomponente

bedeutsam und zu erhalten. Sie schaffen störungsarme Räume, puffern Umwelteinflüsse ab

und bilden geschützte Bereiche, die z.B. auch für die Ansiedlung und Etablierung lebens-

raumtypischer Wasserpflanzen wichtig sind.

Trockenphasen (Sömmerung, Winterung) dienen als bevorzugtes Instrument zur aeroben

Mineralisation organischer Sedimente und beugen daher der Bildung von

Faulschlammauflagen vor. Ein Ablassen zu Pflegezwecken kann auf einen 3-4-jährigen

Turnus beschränkt werden, in der übrigen Zeit ist ein ausreichend hoher Wasserstand

sicherzustellen.

Für eine Sömmerung oder Winterung des Teiches sind zunächst die technischen

Möglichkeiten der Wasserstandsregulierung zu prüfen. Sollten die Möglichkeiten

eingeschränkt sein, sind bei Bedarf auch im Nassverfahren schonende (Teil-)

Entschlammungen vorzunehmen (Hinweis: im PG ist eine Trockenlegung problemlos

möglich, da der Schlossteich ablassbar ist).

Kein Uferverbau oder -befestigung, Verfüllung oder Verspülung von Sedimenten an oder im

Gewässer.

Keine Freizeitnutzung der Gewässer.

Keine Ansalbung von nicht autochthonen Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.).

Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:

Entschlammung / Entlandung:

Die Gewässer im PG (ID 10004 und 10005) sind zunehmend verschlammt und eutrophiert, was

sich u.a. in erhöhten Verlandungstendenzen und einer unzureichend ausgeprägten

Makrophytenflora im Schlossteich widerspiegelt. Um einer weiteren Eutrophierung

entgegenzuwirken sind dringend Entschlammungs- und Entlandungsmaßnahmen,

vorzugsweise mit einer damit verbundenen temporären Trockenlegung der Gewässer,

vorzunehmen. Perspektivisch sollte außerdem erwogen werden, alle drei bis vier Jahre

periodische Winterungen der Teiche durchzuführen, um eine erneute Verschlammung zu

reduzieren und die Trophie dauerhaft zu steuern. Die periodische Trockenlegung (winterlich,

ggf. aber auch im Spätsommer/Herbst) muss im Gebiet als fester Bestandteil der Teichpflege

etabliert werden.

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Entlandungsmaßnahmen sind v.a. bezogen auf das Schilf durchzuführen, da sich dieses, auch

aufgrund der erhöhten Nährstoffzufuhr, derzeit immer weiter ausbreitet. Ziel ist es, hier den

Schilfbestand zu reduzieren, keinesfalls aber vollständig zu entfernen. Dazu wurde von der

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eine Skizze erarbeitet, in welcher verzeichnet ist, wo

aus denkmalpflegerischer Sicht zukünftig Schilfvorkommen belassen werden können (Abb. 5.1).

Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre auch ein etwas breiterer, weniger fragmentierter

Schilfgürtel an der Westseite des Schlossteiches denkbar, solange dieses nicht weite Teile der

Gewässerfläche einnimmt. Im Hirschgraben sollte sich aufgrund der geringen Wassertiefe

möglichst kein großer Schilfbestand etablieren, da sonst auf Dauer eine intensivere

Unterhaltung notwendig wäre, v.a. wenn sich das Schilf direkt an den Durchlässen befindet. Die

derzeit reich entwickelte Wasserpflanzenvegetation im Hirschgraben bietet insgesamt günstige

Bedingungen für den Kammmolch. Ein größeres Vorkommen des konkurrenzstarken und

hochwüchsigen Schilfs würde sich hier eher negativ auf die Vegetationsstruktur auswirken und

ist daher nicht anzustreben.

Abb. 5.1: Skizze zu den aus denkmalpflegerischer Sicht tolerierbaren Schilfflächen (grün) im

Schlossteich und Hirschgraben (Quelle: schriftl. Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten vom 17.05.2018, Ausschnitt)

Beseitigung des Fischbestands:

Der Fischbestand ist v.a. im Schlossteich sehr hoch und sorgt dort für eine starke Eintrübung

des Wassers und die Armut an Unterwasservegetation. Im Zuge der bereits erwähnten

Trockenlegung ist neben der Entschlammung auch eine vollständige Beseitigung des

Fischbestands durchzuführen. Um das Gewässer auch künftig fischfrei zu halten, sind darüber

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hinaus Maßnahmen zur Abkopplung des Thörey-Baches von den Schlossteichen notwendig,

welches jedoch voraussetzt, dass eine externe Wasserversorgung der Gewässer,

beispielsweise über einen Brunnen, sichergestellt ist (vgl. Kap. 5.2.5).

Zusammenfassend sind in folgender Tabelle die einzelnen geplanten Maßnahmen für das PG

flächenspezifisch dargestellt.

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Tab. 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3150

MaP-Nr.

(LRT)

LRT-Info

Lage des Biotop/LRT

LRT- Fläche [ha]

Gemarkung Flurstück Feldblock MaP-Nr.

(Beh)

MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer

erfolgt

Nr. Fl.[ha] optimal optional

10004 3150 Südteil des Molsdorfer Schlossparks

0,023 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 3 50003 0,023

4.6.6.; 4.6.7.

13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

10005 3150 Südteil des Molsdorfer Schlossparks

0,277 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 4 60001 0,277

4.6.6.; 4.6.9.; 5.3.

G2bisG5_12799 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

BfN-Maßnahmencodes:

4.6.6. Schonende Räumung / Entkrautung von Gewässern / Entlandungsmaßnahmen

4.6.7. Extensive Mahd der Böschung

4.6.9. Zeitweiliges Ablassen des Gewässers nur zu bestimmten Zeiten

5.3. Beseitigung / Reduzierung bestimmter Fischarten

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5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Allgemeiner Behandlungsgrundsätze

Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben die langfristige Erhaltung der überwiegend bereits

artenreichen Frischwiesen bzw. deren Entwicklung mit Hilfe einer extensiven Grünlandnutzung

zum Ziel. Hinsichtlich der künftigen Nutzung des LRT gibt es folgende Grundsätze:

Generell:

Den Vorrang hat die Nutzung durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf

(Optimalvariante). Eine Beweidung bisher ausschließlich gemähter Grünländer

(ausgenommen Nachbeweidung) ist zu unterlassen. Die dem LRT 6510 entsprechenden

Pflanzengesellschaften haben sich vor allem durch die traditionelle Nutzung zur

Heugewinnung entwickelt. Sie sind somit bis zu einem gewissen Maß schnittresistent (i.d.R.

Zweischnittnutzung), aber beweidungsempfindlich (Tritt, Verbiss). Im Zuge dieser

Bewirtschaftung hat sich das lebensraumtypische Arteninventar eingestellt, das erhalten

und gefördert werden muss. Die Mahdnutzung beugt lokal aufkommenden Nährstoff- und

Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeits- bzw. Kostenaufwand durch Nachmahd

bzw. Einsatz von Selektivherbiziden wirkungsvoll vor bzw. kann diese zurückdrängen. Bei

reiner Beweidung würde verhältnismäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums,

vor allem der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, einsetzen. Daher ist eine Nutzung

der LRT-Flächen als Standweide (vor allem als Ganzjahresstandweide) nicht mit den

Erhaltungszielen vereinbar und muss ausgeschlossen werden.

Mahd:

Termine: Es sollten keine starren kalendarischen Termine vorgegeben, sondern

phänologische Nutzungstermine umgesetzt werden, so dass den jährlich spezifischen

Witterungsverhältnissen und der davon abhängigen Wuchsleitung der Flächen optimal

Rechnung getragen werden kann. Zum Erhalt und zur Förderung artenreicher,

mehrschichtiger Wiesen wird aus floristisch-vegetationskundlicher Sicht ein

Erstnutzungstermin bis etwa Ende Mai, Mitte Juni als „klassischer“ Heuschnitt

empfohlen (ab dem Ährenschieben bis vor Beginn der Blüte der bestandsbildenden

Obergräser, vgl. auch JÄGER et al. 2002). Durch den frühen ersten Nutzungstermin werden

die konkurrenzstarken und zumeist dominierenden Obergräser entnommen und somit die

lichtliebenden, weniger hochwüchsigen zweikeimblättrigen Arten gefördert. Gleichzeitig

bedeutet der hochwertige und biomassereiche Erstaufwuchs in seiner optimalen

Entwicklung eine deutliche Steigerung der Futterqualität. Eine Beweidung sollte nicht als

Erstnutzung vorgenommen werden. Die zweite Wiesennutzung darf frühestens 8, besser

10 - 12 Wochen nach der Erstnutzung erfolgen. Innerhalb dieser Zeitspanne können

verschiedene charakteristische Vertreter des Wiesentyps erneut zur Blüte und teilweise

sogar zur Samenreife kommen. Durch die erste Mahd wird praktisch der Ausgangszustand

des Vorfrühlings geschaffen. Dies bedeutet einerseits volles Lichtdargebot für alle im

Bestand vorkommenden Arten und damit auch für die niedrigwüchsigen, konkurrenz-

schwächeren, wie z.B. Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys). Andererseits

müssen die Pflanzen, ähnlich wie zu Beginn der Vegetationsperiode, erst wieder erneut

ihre generativen Organe ausbilden. Daher ist die mindestens achtwöchige Nutzungspause

erforderlich, um wertgebenden Arten die Blüte und zumindest eine teilweise Fruchtreife zu

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ermöglichen. Dafür muss in der Regel eine ähnlich große Zeitspanne wie vom

Vegetationsbeginn bis zur Erstmahd angesetzt werden. Aufgrund der auftretenden

Störanzeiger wird eine zeitweilige dreischürige Mahd empfohlen, um zunächst eine

Aushagerung zu erreichen. Der dritte Schnitt sollte optimalerweise im Herbst (Ende

September/Anfang Oktober) stattfinden. Die dreischürige Nutzung der Wiesen wird auf drei

Jahre begrenzt empfohlen, im Anschluss daran kann eine zweischürige Mahd erfolgen.

Schnitthöhe: Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm

oder höher, um lebensraumtypischen Kleinorganismen während und nach der Mahd

zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine

geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Voraussetzungen für die

Pflanzen zum Wiederaustrieb.

Mahdregime: Um Kleinorganismen, insbesondere wertgebenden Insektenarten, die

Möglichkeit zum Ausweichen und Abwandern in benachbarte Fläche zu ermöglichen, ist es

zweckmäßig beide Wiesen nicht am gleichen Tag zu mähen. Darüber hinaus sollte ein

Abräumen der Fläche erst nach kurzzeitigem Abtrocknen des Mahdgutes erfolgen. Dessen

sofortige Aufnahme verhindert die Abwanderungsmöglichkeit von Kleinorganismen in

angrenzende Flächen. Ein längeres Verweilen des Mahdgutes auf der Fläche ist allerdings

nicht wünschenswert, da dies zu einer weiteren Nährstoffanreicherung führen würde.

Beweidung:

Die ausschließliche (zweischürige) Mahdnutzung ist in jedem Fall zu bevorzugen! Die

Beweidung ist gegenüber einer ausschließlichen Mahdnutzung immer nur als

Optionalvariante zu betrachten (derzeit im PG nicht relevant).

Beweidung in Kombination mit Mahd und Beräumung kann alternativ zur zweischürigen

Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten. Der Erstnutzung

durch Mahd mit anschließender Beweidung (Mähweide) sollte gegenüber einer

Erstbeweidung mit Nachmahd immer der Vorzug gegeben werden.

Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen der

zweischürigen Mahd (siehe oben).

Erstbeweidete Flächen sollten auf jeden Fall nachgemäht werden, um selektiv vom Vieh

gemiedene (überständige) und nicht als lebensraumtypische Arten eingestufte Arten zurück-

zudrängen. Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung

(weiterhin) zu vermeiden.

Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit hoher

Besatzdichte zu achten (kurzzeitige Portionsbeweidung), um den selektiven Verbiss und die

Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist dementsprechend einer Mahd

ähnlicher als ein langfristiger oder permanenter Weidegang (JÄGER et al. 2002).

Die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der

Artenzusammensetzung überprüft werden.

Nachsaaten

Großflächige Neuansaat (mit oder ohne Umbruch) sind ausgeschlossen, da dies einer

Totalvernichtung des LRT gleichkommt und eine Wiederbesiedlung der Flächen durch

lebensraumtypische Arten (Tiere und Pflanzen) kaum erfolgversprechend ist. Abweichend

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davon kann bei witterungsbedingt oder z.B. durch tierische Wühlaktivitäten (Schwarzwild)

entstandenen kleinflächigen vegetationsfreien Bereichen eine Ansaat mit einer geeigneten

autochthonen Saatmischung erfolgen.

Düngung:

Entzugsorientierte Grunddüngung ist prinzipiell möglich.

LRT-Flächen dürfen nicht mit Gülle gedüngt werden, da Verschlechterungen des

Erhaltungszustandes bei einer Aufnahme der Düngung mit Gülle sehr wahrscheinlich sind.

Eine Stickstoff-(N-)Düngung der LRT-Flächen ist maximal in der Höhe des Entzuges

zulässig. Die natürliche Stickstofffixierung durch Bodenorganismen und Symbionten der

Leguminosen ist zumeist ausreichend. Durch optimale Bodenfeuchte, Wurzeltiefgang,

hohen Humusgehalt und günstige Wärmeverhältnisse ist eine jährliche

Stickstoffnachlieferung bis zu 100 kg/ha möglich (BRIEMLE et al. 1991).

Die Düngung mit den Nährelementen Kalium (K) und Phosphor (P) sowie Kalzium (Ca) ist

bedarfsweise und entzugsorientiert vorzunehmen. Da die meisten Kräuter einen höheren

P/K-Bedarf als Gräser haben, fördert eine P/K-Düngung den Kräuterreichtum der Flächen

und wirkt eintönigen Gräserdominanzen entgegen.

Pflanzenschutzmittel:

Es darf kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden erfolgen, um die

lebensraumtypische Artenvielfalt und -kombination zu erhalten und die Entwicklung

artenarmer, meist gräserdominierter Bestände zu verhindern. Abweichend davon können im

Einvernehmen mit dem zuständigen LWA bei Bedarf großblättrige Ampferarten mit

chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln durch Einzelpflanzenbehandlung mittels

Streichverfahren bekämpft werden (bei Ertragsteil > 5%).

Nutzungskontinuität:

Zur Verhinderung der Nährstoff- und Streuakkumulation sowie der Entwicklung von

Dominanzbeständen typischer Brachezeiger ist das zeitweilige Brachfallen von Grünland-

flächen zu vermeiden und soll zumindest eine einschürige Mahd erfolgen.

Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:

Prinzipiell ist weiterhin eine zweischürige Nutzung der Grünlandflächen erwünscht. Aufgrund

des derzeit starken Anteils an Störzeigern ist jedoch zunächst eine mindestens dreijährige

Aushagerung nötig, welche auf eine dreischürige Nutzung abzielt. Generell ist die erste Mahd

auf allen Flächen im zeitigen Frühjahr (Ende Mai/Anfang Juni) durchzuführen. Vor der zweiten

Mahd ist eine Nutzungspause von mindestens acht, besser zehn bis zwölf Wochen einzuhalten.

Die dritte Mahd, welche der Aushagerung dient, findet optimalerweise im Herbst (Ende

September/Oktober) statt. Somit gehen die Flächen kurzrasig in den Winter und die nächste

Vegetationsperiode. Bei allen Mahdterminen besteht die Notwendigkeit, das Mahdgut zeitnah

von der Fläche zu entfernen, um einen effizienten Nährstoffentzug zu erzielen. Ein Mulchen der

Flächen steht diesem Ziel entgegen und stellt somit keine Nutzungsoption dar und muss künftig

ausgeschlossen werden.

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Tab. 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510

MaP-Nr.

(LRT)

LRT-Info

Lage des Biotop/LRT

LRT- Fläche [ha]

Gemarkung Flurstück Feldblock MaP-Nr.

(Beh)

MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer

erfolgt

Nr. Fl.[ha] optimal optional

10001 6510

Südteil des Molsdorfer Schlossparks; zwischen Graben und Schloßteich

0,085 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 1 50001 0,085

1.2.1.2.; 1.2.1.6.; 1.9.1.1.; 1.9.3.

G2bisG5_12799 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

10003 6510

Südteil des Molsdorfer Schlossparks östlich des Schloßteichs

0,440 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 2 50002 0,440

1.2.1.2.; 1.2.1.6.; 1.9.1.1.; 1.9.3.

G2bisG5_12803 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

BfN-Maßnahmencodes:

1.2.1.2 Zweischürige Mahd

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / nach der Samenreife / Blühzeitpunkt / etc.

1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

1.9.3. Aushagerung

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5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

5.2.3.1 Kammmolch (Triturus cristatus)

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

Nachweise des Kammmolches fehlen im Gebiet seit vielen Jahren, so dass die nachfolgend

angeführten Grundsätze vor allem unter langfristigen Gesichtspunkten und im Fall einer

erfolgreichen Wiederansiedlung der Art zu berücksichtigen sind. Für eine erfolgreiche

Ansiedlung des Kammmolches sind zunächst wesentliche Grundvoraussetzungen zu erfüllen,

die zum einen die künftige autarke Wasserversorgung und andererseits die erforderliche

Fischfreiheit der Gewässer sicherstellen müssen (siehe unten).

Darüber hinaus sind für eine erfolgreiche Wiederherstellung und den langfristigen Erhalt

geeigneter Habitate folgende Behandlungsgrundsätze zu beachten:

die Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher zusätzlich

entwässernder Maßnahmen und Eingriffe,

der Erhalt einer reichen Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut

besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern,

die Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Gewässer im

Schlosspark (Hirschgraben und Schlossteich), welche auch den Erhalt der wertgebenden

Röhricht- und Verlandungsstrukturen, Tauch- und Schwimmblattzonen und deren weitere

Entwicklung sowie gut besonnter Flachwasserbereiche und Uferzonen mit hoher

Strukturvielfalt langfristig sicherstellt,

kein Fischbesatz (einschließlich Zierarten, wie Goldfische) und keine fischereiliche Nutzung

der Gewässer,

langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall durch partielle Entnahme der

Gewässer- und Röhrichtvegetation sowie mittels Teilentlandungen bzw.

Teilentschlammungen,

keine Aufforstungen oder Pflanzung von Gehölzen unmittelbar an den Ufern der Gewässer

zum Erhalt möglichst gut besonnter Laichgewässer und Verhinderung zu starker Verlandung

durch Laubeintrag,

Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Landlebensräume (v.a. naturnahe

Waldbestände) im Umfeld der besiedelten Gewässer; keine Umwandlung von Laubwald in

Nadelholzforsten,

kein Ausbau oder Neubau von Fahrwegen innerhalb der Habitatflächen.

Umsetzungsschwerpunkte und Fazit:

Aufgrund der Nachweissituation in den vergangenen 20 Jahren muss davon ausgegangen

werden, dass das Vorkommen des Kammmolches im Gebiet vollständig erloschen ist. Zudem

ist aufgrund der starken Isolation des PG nicht davon auszugehen, dass eine spontane

Wiederbesiedlung möglich ist. Aus diesem Grund bleibt als letzte Maßnahmeoption die aktive

Wiederansiedlung des Kammmolches bzw. die Translokation der Art aus einem stabilen,

bestehenden Vorkommen.

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55

Bevor eine Wiederansiedlung jedoch in Angriff genommen werden kann, sind die Schlossteiche

wieder so herzustellen, dass diese eine Habitatfunktion für den Kammmolch erfüllen. Dazu sind

folgende Punkte sicherzustellen:

Die Gewässer sind komplett fischfrei zu halten,

Es ist eine fischfreie, von Thörey-Bach und Gera unabhängige Wasserzufuhr

sicherzustellen,

Es muss eine ausreichend ausgeprägte Wasservegetation (unter und über Wasser)

vorhanden sein bzw. entwickelt werden.

Konsequent können diese Voraussetzungen nur durch eine Neuregelung der Wasserzufuhr

erfüllt werden. Hierfür sind eine Abkopplung der Schlossteiche vom Thörey-Bach und die

Einrichtung einer neuen, davon unabhängigen Wasserversorgung, beispielsweise durch einen

Brunnen, notwendig. Da nicht nur das Kammmolchhabitat, sondern auch der LRT 3150 und

weitere Gewässer im PG von der Wasserzufuhr abhängig sind, handelt es sich hierbei um

gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen (siehe Kap. 5.2.5).

Die daran anschließende umfassende Sanierung der Schlossteiche sollte eine Entschlammung

und Entlandung sowie die komplette Fischentnahme (bestenfalls kombiniert mit einer

Winterung) beinhalten. Hierbei ist sicherzustellen, dass tatsächlich keine Fische zurückbleiben.

Vor allem der im Hirschgraben als Fischbrut festgestellte Dreistachelige Stichling zählt zu einem

der relevantesten Prädatoren des Kammmolches und hat ein überaus hohes

Reproduktionspotenzial.

Primär ist als Wiederansiedlungsfläche der Hirschgraben auszuwählen, da hier bereits

jetzt eine gut ausgeprägte Vegetationsstruktur vorhanden ist. Im Fall des nördlich

anschließenden Schlossteiches ist aufgrund des großen Wasserkörpers die Eignung für

eine Wiederansiedlung selbst bei gewährleisteter Fischfreiheit grundsätzlich in Frage zu

stellen.

Im Vorfeld der Maßnahme ist außerdem rechtzeitig die Frage einer geeigneten

Spenderpopulation zu klären. Diese sollte vorzugsweise in naturräumlicher Nähe des

Molsdorfer Schlossparkes liegen, d.h. die Spenderpopulation sollte an die lokalen

naturräumlichen Gegebenheiten (Klima etc.) adaptiert sein. Andererseits müssen die

Voraussetzungen einer stabilen, individuenstarken und regelmäßig reproduzierenden

Population in einem guten oder hervorragenden Erhaltungszustand erfüllt sein.

Als grundsätzlich geeignet erscheinen hierfür die individuenreichen Vorkommen im Bereich des

StOÜbPl Erfurt – Drosselberg und weiterer Habitate innerhalb des FFH-Gebietes 56 „Steiger –

Willroder Forst – Werningslebener Wald“. Der Kammmolch besiedelt hier auf großer Fläche

unterschiedliche Gewässertypen und Landlebensräume, darunter eine Vielzahl temporärer

Kleingewässer.

Für eine Translokation können sowohl Eier und Larven des Kammmolches als auch juvenile

und adulte Tiere verwendet werden. Entsprechende Erfahrungen mit Translokationen liegen

vorwiegend aus dem angelsächsischen Raum vor (EDGAR et al. 2005). Sofern es sich nicht um

komplette Umsiedlungen von Populationen handelt, wird die Translokation von Eiern des

Kammmolches als die zu bevorzugende Variante empfohlen. Aus den Gewässern der

Spenderpopulation können Eier sowohl aus den vorhandenen Pflanzenbeständen als auch aus

gezielt ausgebrachten Eiablage-Bändern gewonnen werden (siehe z.B. LANGTON et al. 2001,

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56

HAYCOCK 2016). Zwischen Mitte April und Mitte Mai sollen auf diese Weise mindestens 600 Eier

pro Jahr in warme Flachwasserbereiche der Zielgewässer eingebracht werden, ggf. über

mehrere Jahre hinweg und aus mehreren „Spendergewässern“ stammend.

Da auf dem StOÜbPl Erfurt – Drosselberg eine größere Zahl von temporären Gewässern vom

Kammmolch zur Reproduktion genutzt wird, ist auch die Umsiedlung von Larven aus

trockenfallenden Tümpeln als eine weitere Variante vorstellbar. Die Umsiedlung von adulten

Tieren wird hingegen in der Literatur zumeist kritisch gesehen, da die Verlustraten sehr hoch

sein können und eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Individuen für eine erfolgreiche

Ansiedlung umgesetzt werden müssen (z.B. LANGTON et al. 2001). Aus den wenigen

Erfahrungen im deutschsprachigen Raum ist zumindest die Tendenz herauszulesen, dass die

Umsiedlung von Larven und juvenilen Tieren erfolgversprechender zu sein scheint als die von

adulten Molchen (BREUCKMANN & KUPFER 1998, THIESMEIER et al. 2009).

Die Details einer möglichen Translokation von Kammmolchen in das FFH-Gebiet „Molsdorfer

Schlosspark“ sind im Rahmen einer Ausführungsplanung zu konkretisieren. Da aus dem

Bundesgebiet und aus Thüringen bislang kaum konkrete Erfahrungen vorliegen, ist besonderer

Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation des Projektes zu legen. Zudem ist

ein langfristiges Monitoring im Sinne einer Effizienzkontrolle vorzusehen, das neben den

Gewässern im FFH-Gebiet 205 auch die Spenderpopulation einschließen sollte.

Des Weiteren unterliegt die Maßnahme dem Vorbehalt einer artenschutzrechtlichen

Genehmigung, was bei der Vorbereitung entsprechend frühzeitig berücksichtigt werden muss.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

57

Tab. 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Habitatentwicklungsflächen des Kammmolchs

MaP-Nr.

(Hab)

Lage des Habitates (Örtlichkeit)

Hab- Fläche

[ha] Gemarkung Flurstück Feldblock

MaP-Nr.

(Beh)

MaP (Maß) BfN Code KULAP Kulisse Abstimmung Nutzer

erfolgt

Nr. Fl.[ha] optimal optional

40001 Hirschgraben 0,023 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 3 70002 0.023 11.9.6.;

5.3. 13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

40002 Schlossteich Molsdorf 0,277 Molsdorf Molsdorf: Flur 001| 17 4 70001 0.277 5.3. G2bisG5_12799

13/03/2018, Stiftung Thüringer Schlösser

und Gärten

BfN-Maßnahmencodes:

5.3. Beseitigung / Reduzierung bestimmter Fischarten

11.9.6. Bestandsstützung durch Auswildern

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

58

5.2.3.2 Eremit (Osmoderma eremita)

Aktuell konnte kein Nachweis für den Eremit erbracht werden, daher ergibt sich auch kein

Bedarf einer Maßnahmenplanung.

Jedoch ist bei Baumpflegemaßnahmen/Fällungen auf die prinzipielle Möglichkeit eines

Vorkommens des Eremiten (und anderer geschützter Arten!) zu achten. Vor allem alte Bäume,

die als Brutbäume in Frage kommen, sollten daher dringend im Vorhinein auf ein etwaiges

Vorkommen untersucht werden und ggf. von Pflegemaßnahmen ausgespart bzw. diese

schutzverträglich ausgeführt werden (z.B. durch Erhalt von Hochstubben).

5.2.4 Beweidungs- und Mahdplan

Das gesamte Im PG als LRT erfasste Grünland ist als Mahdfläche in die Maßnahmenplanung

eingegangen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Flächen des LRT 6510, bei welchen eine

zweischürige Mahd als optimale Dauernutzungs- und Pflegeform angestrebt wird. Eine

Beweidung wird dort derzeit nicht durchgeführt und sollte zukünftig auch keine optionale

Nutzungsform darstellen. Vorerst ist darüber hinaus zunächst eine dreijährige Aushagerung für

die Flächen vorgesehen.

Eine Darstellung detaillierter Informationen findet sich in Karte 6.

Tab. 5.8: Übersicht über die Anteile der verschiedenen Nutzungsarten in der Maßnahmenplanung für

das PG

Nutzungsart optimal optional Anmerkungen

Mahd 0,525 ha -

Fortsetzung der ausschließlichen Mahdnutzung (hier

keine Option einer alternativen Nutzung durch Beweidung)

mit konsequentem Abräumen des Mahdgutes;

zunächst dreijährige Aushagerung durch eine dreischürige

Mahd; anschließend Übergang zu zweischüriger Mahd mit

frühem Erstnutzungstermin

5.2.5 Gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen

Die mit dem Umbau des Verkehrsknotenpunktes „Erfurter Kreuz“ zusammenhängende

Anbindung der Schlossteiche an den Thörey-Bach hat gebiets- und schutzzielübergreifend

negative Konsequenzen für das FFH-Gebiet. Aus naturschutzfachlicher Sicht wiegen hier die

Verschmutzung des Wassers und das Einwandern von Fischen am schwersten. Insbesondere

letzteres führte zum totalen Verlust des Kammmolch-Habitats und damit zum Verfehlen des

Schutzziels. Um den europa- und bundesrechtlich vorgegebenen Verpflichtungen des

Freistaates Thüringen nachzukommen sind umfassende Maßnahmen notwendig. Das Ziel ist

es, letztendlich die Stillgewässer im Schlosspark und damit das Habitat des Kammmolches zu

sanieren und dauerhaft eine vom Thörey-Bach unabhängige Wasser-Zufuhr für die

Schlossteiche zu gewährleisten.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

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Dafür sind folgende gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen notwendig.

1. Abkopplung des Thörey-Bachs von den Schlossteichen und Errichtung eines Abschlags

zur Gera südlich der BAB 4.

2. Trockenlegung und Entschlammung der Schlossteiche. Hierzu ist gegebenenfalls eine

Untersuchung zur Belastung des Schlammes mit Schadstoffen notwendig und zu prüfen,

wie dieser zu entsorgen ist.

3. Komplette Entnahme des Fischbestands in allen Schlossteichen.

4. Gewährleistung einer neuen Wasserzufuhr über einen Brunnen, welcher jedoch noch

gebaut werden muss (dazu ist zunächst auch ein Planfeststellungsverfahren

durchzuführen).

Erst wenn diese Maßnahmen durchgeführt und die Sanierung der Schlossteiche abgeschlossen

ist, kann mit der Wiederansiedlung von Kammmolchen begonnen werden.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

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5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

5.3.1 Behördenabstimmung

Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung wurden drei Sitzungen der Projektbegleitenden

Arbeitsgruppe (PAG) durchgeführt. Die PAG setzt sich aus den für das Gebiet zuständigen

Behörden und Institutionen zusammen und ist in Tab. 1.2, Kap. 1.3 dargestellt.

Tab. 5.9: Übersicht der bisher erfolgten PAG-Sitzungen

Sitzung Zeitpunkt

1. PAG-Sitzung in Sömmerda 11.04.2017

2. PAG-Sitzung in Apolda 03.05.2018

3. PAG-Sitzung in Apolda 26.09.2018

Die Ergebnisse der Bestandserfassungen sowie die Grundzüge der Maßnahmenplanung

wurden im Rahmen des 2. Treffens der PAG am 03.05.2018 in Apolda präsentiert und

diskutiert. Die vorgestellten, schutzgutbezogenen Maßnahmengrundsätze wurden dabei

weitestgehend akzeptiert.

Das 3. Treffen der PAG, bei dem die Maßnahmen abschließend diskutiert wurden, fand am

26.09.2018 in Apolda statt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der gebiets- und

schutzzielübergreifenden Maßnahmenplanung bezüglich der Abkopplung des Thörey-Bachs

und des Brunnenbaus zur eigenständigen Wasserversorgung der Gewässer im Schlosspark

allgemein von allen Seiten zugestimmt wird. Einzelheiten der Umsetzung sind jedoch noch mit

den entsprechenden Behörden abzustimmen bzw. in separaten Umsetzungsplanungen

festzusetzen.

Auf der 3. und letzten Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe am 26.09.2018

stimmten die Mitglieder den Maßnahmen des Managementplans für das FFH-Gebiet 205

zu und ermöglichten so die Einleitung der Behördenverbindlichkeit.

5.3.2 Nutzerabstimmung

Im Rahmen der Nutzerabstimmung fand am 13.03.2018 ein Arbeitsgespräch im Schloss

Molsdorf mit einem Vertreter der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten unter Beteiligung der

Unteren Naturschutzbehörde Erfurt, des Umweltamtes Erfurt, des Ortsteilbürgermeisters von

Molsdorf und der TLUG Abt. Naturschutz statt. Gegenstand des Gespräches war vorrangig die

aktuelle Verschmutzungssituation der Schlossteiche sowie der hohe Fischbesatz und die damit

einhergehende Verschlechterung des LRT 3150 bzw. der vollständige Habitatverlust des

Kammmolches. Ursächlich ist hierfür die Anbindung der Schlossteiche an den Thörey-Bach,

welcher u.a. Abwasser aus Regenwasserrückhaltebecken der BAB 4 mit sich führt, welche sehr

nähr- und schadstoffreich sind. Außerdem wurde auf den derzeit bedenklichen Zustand der im

Park befindlichen Wiesen, welche als LRT 6510 erfasst wurden, eingegangen.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

61

Folgende Zielvorstellungen wurden dabei formuliert:

Die Anbindung an den Thörey-Bach kann unterbrochen werden und eine Wasserzufuhr

durch einen neu zu installierenden Brunnen erfolgen.

Die Schlossparkteiche bedürfen einer Sanierung. Diese beinhaltet eine temporäre

Trockenlegung, Entschlammung, Beseitigung des Fischbestandes und Reduzierung des

Schilfgürtels.

Eine periodische Winterung wurde als zielführend diskutiert, um eine erneute

Verschlammung zu reduzieren und die Trophie dauerhaft zu steuern.

Die Nutzung der Mageren Flachlandmähwiesen durch eine zweischürige Mahd wird als

optimal angesehen, wenn das Mahdgut anschließend von der Fläche beräumt wird. Die

Stiftung und der Ortsteilbürgermeister werden einen lokalen Landwirt als Nutzer des

Aufwuchses suchen.

Anschließend erfolgte die Vereinbarung folgender zunächst durchzuführender Schritte (welche

teilweise mittlerweile schon erfolgten):

Von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wurde eine Karte erstellt, aus der die

angestrebte räumliche Ausdehnung des Schilfbestandes ersichtlich wird, und welche in

den MaP eingehen soll (siehe Abb. 5.1).

Der Verschließung des Thörey-Bachs – nebst einer Umleitung in die Gera noch südlich

der BAB A4 – und die alternative Wasserzuführung über einen Brunnen wird als

Wiederherstellungsmaßnahme für einen günstigen EHZ des Kammmolches im MaP

vorgeschlagen. Dies betrifft ebenso die temporäre Trockenlegung der Teiche zur

Fischentnahme und Entschlammung.

Es wird grundsätzlich empfohlen, ein Gutachten über die stofflichen Belastungen des

Schlammes und die Möglichkeiten zu seiner Entsorgung in Auftrag zu geben.

Da im Zuge einer Entschlammung von einer erhöhten Abflussmenge auszugehen ist,

erkundigt sich das Umweltamt Erfurt, ob diese über das bestehende Abwassersystem

abgeführt werden kann.

Die TLUG erkundigt sich hausintern zu möglichen Standorten eines Brunnens.

Der Ortsteilbürgermeister von Molsdorf erkundigt sich bei einem lokal ansässigen

Pferde- oder sonstigen Tierhalter, ob dieser die Mahd der Wiesen zur Heugewinnung

übernehmen kann.

5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Verbandsbeteiligung

Verbandsbeteiligung

Im Rahmen des zeitlich nachgeordneten Abstimmungsverfahrens wurde der Plan außerdem

den Trägern öffentlicher Belange (vor allem Verbände) und den Kommunen zur Kenntnis

gegeben und diesen die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.

Zurzeit sind für das PG jedoch noch keine entsprechenden Rückläufe dokumentiert.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Maßnahmenplanung „Molsdorfer Schlosspark“ Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

62

Öffentlichkeitsarbeit

Für das FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ fand bereits am 31.01.2018 im

Naturkundemuseum Erfurt eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, bei der Teile des

entsprechenden FB Offenland vorgestellt wurden.

5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial und Zielkonflikte

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten gibt zwar ihr Einverständnis zu einer kurz- bis

mittelfristigen Entschlammung, kann deren Finanzierung aber nicht gewährleisten. Die Planung

des Brunnenbaus muss über ein ausreichend qualifiziertes Büro erfolgen. Die Finanzierung des

Brunnenbaus ist über Mittel des Hochwasserschutzes möglich. Diese Mittel müssten aber bis

spätestens 2021 abgerufen werden. Somit würde nur noch die Sanierung der Schlossteiche

sowie die Finanzierung dafür der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten überlassen bleiben.

Gegebenenfalls können dafür auch Förderanträge gestellt werden, was jedoch die Stiftung

eigenverantwortlich übernehmen müsste. Dazu gehört auch, dass eine Untersuchung der

Belastung des im Schlossteich befindlichen Schlamms in Auftrag gegeben wird und sich um

dessen fachgerechte Entsorgung gekümmert wird.

Bei der geplanten Abkopplung bzw. Verschließung des Thörey-Baches handelt es sich um

einen Gewässerausbau, der gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer

Planfeststellung durch die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde in Erfurt) bedarf.

Darüber hinaus muss aufgrund des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 34

Flurbereinigungsgesetz bezüglich der Umsetzung eine Abstimmung mit der zuständigen

Flurbereinigungsbehörde erfolgen, da die neuen Eigentumsrechte geklärt werden müssen. Die

damit verbundenen langen Zeiträume (ca. ein Jahr) müssen bei den weiteren Planungen

berücksichtigt werden. Zumindest die Wiederansiedlung des Kammmolches ist erst nach

erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme möglich. Die Umsetzung der Abkopplung bzw.

Verschließung des Thörey-Baches würde durch das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Erfurt

bzw. durch eine von diesem Amt beauftrage Fachfirma erfolgen.

Bezüglich der von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zugearbeiteten Skizze zu deren

Vorstellung, wo aus denkmalpflegerischer Sicht das Vorkommen von Schilfflächen tolerierbar ist

(vgl. Abb. 5.1), besteht in dem Sinne ein Konflikt, dass ein flächiges Schilfröhricht auf dem

Hirschgraben naturschutzfachlich bedenklich ist. Solange jedoch keine aktiven Maßnahmen zur

Schilfansalbung dort erfolgen und sich noch kein größeres Schilfvorkommen dort ausgebildet

hat (zurzeit nur vereinzelte zerstreut vorkommende Individuen im Hirschgraben vorhanden),

stellt dieses derzeit noch kein Problem dar.

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Sonstige Hinweise „Molsdorfer Schlosspark“ Gebietsüberwachung

63

6 Sonstige Hinweise und Vorschläge

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der

Schutzobjekte

Im Sinne der Überwachung der Schutzgebietes und der Schutzobjekte werden folgende

Vorschläge unterbreitet:

Monitoring des Zustands der Stillgewässer (LRT 3150) und gegebenenfalls Erfolgs- und

Wirkungskontrolle nach der Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen

(Entschlammung / Entlandung / Fischentnahme).

Monitoring des Zustands der Grünlandflächen (LRT 6510) und gegebenenfalls Erfolgs-

und Wirkungskontrolle nach der Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen

(Aushagerung, konsequente Mahdgutentfernung).

Begleitung und Erfolgskontrolle der Wiederansiedlung des Kammmolches im FFH-

Gebiet; dazu artspezifische Untersuchungen zur Einschätzung der Populationsgröße

und -vitalität. Monitoring des Habitatzustandes und gegebenenfalls Durchführung

notwendiger Pflegemaßnahmen zur Unterhaltung der Habitatflächen (wiederkehrende

Entschlammung / Entlandung / Fischentnahme).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“

64

7 Kurzfassung

Name Nr. Land EU-Code

Molsdorfer Schlosspark 205 DE 5031-301

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik:

Das ca. 7 ha große FFH-Gebiet 205 befindet sich im Südwesten der Stadt Erfurt. Es liegt am

südlichen Rand der Ortschaft Molsdorf im Tal der Gera, die östlich daran vorbeifließt.Das FFH-

Gebiet erreicht eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 410 m sowie eine maximale

Ost-West-Ausdehnung von etwa 330 m. Südwestlich befindet sich in ca. 500 m Entfernung das

Autobahnkreuz „Erfurt“. Die von dort abgehenden Autobahnen A 71 und A 4 führen unmittelbar

westlich bzw. südlich am FFH-Gebiet vorbei. Im Westen verläuft außerdem - der A 71 noch

vorgelagert und parallel dazu - die neue IC-Strecke „Erfurt-München“.

Es handelt sich bei dem FFH-Gebiet um einen Schlosspark mit Grünanlagen, Parkteichen und

einem Eichen-Hainbuchen-Bestand. Bedeutsam ist das FFH-Gebiet insbesondere wegen des

früher sehr individuenreichen Vorkommens des Kammmolches, welcher jedoch aktuell nicht

mehr nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus befinden sich im Südteil artenreiche

Grünlandflächen und eutrophe Stillgewässer.

Abb. 7.1: Übersicht zur Lage des FFH-Gebietes 205 „Molsdorfer Schlosspark“

Page 75: Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet ...

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“

65

Abb. 7.2: Blick über den Schlossteich, welcher ehemals ein bedeutsames Kammmolchvorkommen

aufwies, in Richtung Molsdorfer Schloss.

Lebensräume und Arten

Im FFH-Gebiet 205 „Molsdorfer Schlosspark“ wurde bei der Aktualisierung der LRT-Erfassung

und -Bewertung das Vorkommen von zwei Lebensraumtypen, der LRT 3150 – Natürliche

eutrophe Stillgewässer und der LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes,

im Offenland bestätigt. Die Gesamtfläche der aktuell im FFH-Gebiet nachgewiesenen

Offenland-LRT umfasst ca. 0,8 ha. Insgesamt wurde der LRT 3510 in einem ungünstigen EHZ,

der LRT 6510 in einem günstigen EHZ erfasst. Vor allem die Eutrophierung und der hohe

Fischbestand in den Stillgewässern sowie der hohe Anteil von Brachzeigern auf den

Grünlandflächen stellen im Gebiet die größten Probleme bzw. Beeinträchtigungen für die LRT

dar.

Das ehemals bedeutsame Vorkommen des Kammmolches, welches maßgeblich für die

Ausweisung des FFH-Gebiets ausschlaggebend war, konnte aktuell nicht bestätigt werden. Der

letzte sichere Nachweis wurde vor mehr als 20 Jahren erbracht. Grund für den Zusammenbruch

der Population ist vermutlich der hohe Fischbesatz und der damit verbundene erhebliche

Prädatorendruck im Schlossteich. Darüber hinaus wird vermutet, dass seit dem Anschluss der

Schlossteiche an den Thörey-Bach belastetes und nährstoffreiches Wasser in die Stillgewässer

gelangt sowie Fische in die Gewässer eingebracht wurden. Festzustellen ist in jedem Falle,

dass aktuell das Wasser so stark eingetrübt und die Gewässer so stark verschlammt sind, dass

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Kurzfassung „Molsdorfer Schlosspark“

66

außer im Hirschgraben keine für den Kammmolch relevante Wasservegetation ausgeprägt ist.

Das Vorkommen des Kammmolches muss somit als erloschen bezeichnet werden.

Gebietsentwicklung

Gegenüber dem SDB haben sich die im Gebiet befindlichen Schutzgüter zwar nicht

verschlechtert, dennoch ist aufgrund der starken Gefährdungen davon auszugehen, dass für

den LRT 3150 ein kompletter Verlust und für den LRT 6510 eine Verschlechterung droht, wenn

keine Maßnahmen ergriffen werden. Besonders prekär ist die Situation für die Stillgewässer,

welche nicht nur LRT-Flächen sondern auch potenzielle Habitate für den Kammmolch

darstellen. Hier sind gebiets- und schutzzielübergreifende Maßnahmen nötig, welche die

Neuregelung der Wasserzufuhr und eine anschließende Teichsanierung umfassen. Für eine

Wiederansiedlung des Kammmolches werden aktive Maßnahmen mit Umsetzungen nötig sein,

da für eine eigenständige Wiederbesiedlung die nächsten Vorkommen zu weit entfernt sind und

der Schlosspark aufgrund seiner Lage am Verkehrsknotenpunkt „Erfurter Kreuz“ sehr stark

isoliert ist.

Die Wiesen werden aktuell unzureichend gepflegt, was einen hohen Bestand an Brachzeigern

zur Folge hat. Ursächlich dafür ist die mangelhafte Entfernung des Mahdgutes von den

Flächen. Bei weiterer Fortführung dieser Praxis droht der Verlust wertgebender Arten. Um dem

entgegenzuwirken sind zunächst eine Aushagerung der Flächen und eine anschließende

Überführung in eine zweischürige Nutzung nötig, bei welcher die konsequente

Mahdgutentfernung einzuhalten ist.

Ein Fachbeitrag Wald im Rahmen der Managementplanung liegt für das FFH-Gebiet nicht vor.

Besucherhinweise

Der Schlosspark ist für Besucher frei zugänglich. Jedoch fehlen Hinweisschilder, welche auf

dessen Relevanz als Natura-2000-Schutzgebiet verweisen.

Kontakt für Rückfragen

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Referat NATURA 2000

Carl-August-Allee 8-10

99423 Weimar

Stadtverwaltung Erfurt

Untere Naturschutzbehörde

Stauffenbergallee 18

99085 Erfurt

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Quellenverzeichnis

67

8 Anhang

8.1 Quellenverzeichnis

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Quellenverzeichnis

68

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TMBLV – THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BAU, LANDESENTWICKLUNG UND VERKEHR [Hrsg.] (2014): Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025, Thüringen im Wandel, Herausforderungen annehmen – Vielfalt bewahren – Veränderungen gestalten.

TMLNU – THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT (2003: Die Eingriffsregelung in Thüringen, Kostendateien für Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Freistaat Thüringen, Dezember 2003.

WAGENBRETH, O. & W. STEINER (1990): Geologische Streifzüge, Landschaft und Erdgeschichte zwischen Kap Arkona und Fichtelberg. Leipzig.

WALTER, R. (1995): Geologie von Mitteleuropa, E. Schweizbart’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart.

WEBER, H. (1955): Einführung in die Geologie Thüringens. Berlin.

Internetquellen:

PIK (POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFOLGENFORSCHUNG) (2009): http://www.pik-potsdam.de, Zugriff am 02.06.2016

THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG) (2016): https://www.thueringen.de/th8/tlug/index.aspx

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation

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8.2 Fotodokumentation

Foto 1:

LRT 3150: Nordteil des

Schlossteichs (ID 10005) mit

dem kurz zuvor

zurückgeschnitten und frisch

ausgetriebenem

Schilfröhricht im Frühjahr

2017. Blick von SO nach

NW,

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 2:

LRT 3150: Im Jahr zuvor war

das Schilf hier sehr wüchsig

und nahm den Nordteil des

Schlossteiches (ID 10005)

fast komplett ein. Blick von S

nach N,

15.08.2016

Astrid Welk

Foto 3:

LRT 3150: Die Ufer- und

Verlandungsvegetation des

Schlossteichs (ID 10005) ist

insgesamt gut strukturiert

und es finden sich

Großröhrichte, Seggenriede

und Hochstaudenfluren.

Blick von SW nach NO.

26.05.2016

Astrid Welk

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Foto 4:

LRT 3150: Die einzige im

Schlossteich

nachgewiesene, LRT-

kennzeichnende Art im

Schlossteich (ID 10005) ist

der Wasser-Knöterich

(Persicaria amphibia),

welcher jedoch nur im

Schilfbereich und dort auch

nur in der Landform

vorkommt.

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 5:

LRT 3150: Insgesamt ist das

Wasser jedoch sehr trüb und

der Grund sehr schlammig,

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 6:

LRT 3150: …. was

sicherlich auch in

unmittelbarem

Zusammenhang mit dem

recht hohen Fischbesatz

steht.

15.08.2016

Astrid Welk

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Foto 7:

LRT 3150: Der Hirschgraben

am Südrand des PG (ID

10004) wurde ebenfalls dem

LRT „Natürliche eutrophe

Stillgewässer“ zugeordnet

und befindet sich in einem

günstigen

Erhaltungszustand.

15.08.2016

Astrid Welk

Foto 8:

LRT 3150: Die häufigste

LRT-kennzeichnende Art im

Hirschgraben (ID 10004) ist

der Haarblättrige

Wasserhahnenfuß

(Ranunculus trichophyllus).

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 9:

LRT 3150: Weitere LRT-

relevante Arten sind im

Hirschgraben (ID 10004)

Wasserstern (Callitriche

spec.), Gewöhnlicher

Froschlöffel (Alisma

plantago-aquatica) und

Aufrechter Igelkolben

(Sparganium erectum).

15.08.2016

Astrid Welk

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Foto 10:

LRT 3150: Im Jahr 2016

wurde außerdem punktuell

nahe des Vebindungsrohres

zum Schlossteich eine nicht

näher bestimmte

Armleuchteralge (Chara

spec.) vorgefunden. Im Jahr

2017 war dieser Bereich

sehr stark verkrautet.

15.08.2016

Astrid Welk

Foto 11:

LRT 3150: Die Mahd der

Böschung am südlichen

gelegenen Hirschgraben

wird bis an den

Gewässerrand durchgeführt.

Eine naturnahe

Verlandungsvegetation i.e.S.

kann sich hier nicht

ausbilden und kommt nur in

dem sehr flachen Gewässer

selbst vor. Blick von O nach

W.

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 12:

LRT 3150: Die Grünfläche

zwischen Hirschgraben und

Schlossteich ist sehr

artenreich und entspricht den

Kriterien des LRT „Magere

Flachland-Mähwiese“ (ID

10001). Blick von W nach O.

26.05.2016

Astrid Welk

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Foto 13:

LRT 6510: Das

lebensraumtypische

Arteninventar ist hier zwar

vollständig vorhanden,

jedoch ist auch der Anteil an

Störzeigern, v.a. der

Wehrlosen Trespe (Bromus

inermis), sehr hoch.

26.05.2016

Astrid Welk

Foto 14:

LRT 3150: Die zweite als

LRT 6510 eingestufte

Grünfläche (ID 10003)

befindet sich östlich des

Schlossteiches und wird fast

komplett von Parkgehölzen

umstanden. Blick von W

nach O.

26.05.2016

Astrid Welk

Foto 15:

LRT 3150: Die Struktur der

Vegetation wurde hier etwas

besser bewertet als auf

ID 10001, jedoch weist auch

diese Fläche einen hohen

Anteil des Störzeigers

Wehrlose Trespe (Bromus

inermis) auf. Insgesamt ist

das lebensraumtypische

Arteninventar auf ID 10003

weitgehend vorhanden.

26.05.2016

Astrid Welk

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Foto 16:

LRT 3150: Eine besonders

häufige LRT-

kennzeichnende Art ist auf

beiden Flächen (ID 10001

und 10003) der Wiesen-

Storchschnabel (Geranium

pratense).

15.08.2017

Astrid Welk

Foto 17:

LRT 6510: Im Jahr 2017

wurden die Wiesen bereits

im zeitigen Frühjahr (Anfang

Mai) das erste Mal genutzt,

wie hier auf ID 10003 zu

sehen. Blick von SW nach

NO.

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 18:

Der Hirschgraben am

südlichen Rand des FFH-

Gebietes wurde aufgrund

verhältnismäßig guter

Strukturen auf mögliche

Vorkommen des

Kammmolches untersucht.

23.05.2017

Thoralf Sy

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Foto 19:

Detailansicht des

Hirschgrabens mit kleineren

Röhrichten, Wasser-

Hahnenfuß und befestigten

Uferrändern.

23.05.2017

Thoralf Sy

Foto 20:

Lichtkastenfalle zu

Erfassung von Molchen im

Hirschgraben.

23.05.2017

Thoralf Sy

Foto 21:

Mit den eingesetzten

Lichtkastenfallen wurden im

Hirschgraben vor allem

zahlreiche Dreistachlige

Stichlinge nachgewiesen,

jedoch keine Amphibien.

23.05.2017

Thoralf Sy

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Fotodokumentation

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Foto 22:

Der Schlossteich mit relativ

starker Wassertrübung,

vermutlich aufgrund starker

Wühltätigkeit der Fische.

17.05.2017

Astrid Welk

Foto 23:

Flachwasserbereich im

Schlossteich mit Larven der

Erdkröte (Bufo bufo).

26.05.2016

Astrid Welk

Foto 24:

Larven der Erdkröte im

Schlossteich Molsdorf. Der

Teichfrosch (Pelophylax kl.

esculentus) und die Erdkröte

sind die einzigen, in den

Jahren 2016 und 2017

nachgewiesenen

Amphibienarten im FFH-

Gebiet.

26.05.2016

Astrid Welk

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Maßnahmenblätter

8.3 Maßnahmenblätter

Die Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen – Spalte Kosten (Euro) im

Maßnahmenblatt – erfolgte auf Basis der aktuell gültigen KULAP/NALAP-Fördersätze.

Für investive Maßnahmen wurde auf Kostensätze des LfU Bayern

(https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftspflege_kostendatei/index.htm) sowie auf eigene

Erfahrungswerte und Erfahrungswerte der Natura 2000-Stationen auf Basis relativ aktueller

Projekte zurückgegriffen.

Die realen Kosten können ggf. um ein Vielfaches höher liegen/abweichen. Genauere Kosten

lassen sich für die Einzelfläche im Rahmen einer Ausführungsplanung auf der Basis exakter

Flächen-/ Mengenermittlung unter Berücksichtigung ortsüblicher Preise, ggf. unter Einholung

von Vergleichsangeboten geeigneter Fachfirmen, ermitteln.

Nicht kalkuliert wurden:

umfangreiche und spezielle Projekte, die der Erarbeitung einer einzelfallspezifischen

Konzeption bzw. Voruntersuchung oder Ausführungsplanung bedürfen und damit den

Rahmen des MaP überschreiten (hier die Sanierung der Schlossteiche und die

Wiederansiedlung des Kammmolches).

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 205 Anhang „Molsdorfer Schlosspark“ Kartenteil

8.4 Kartenteil

Karte 1: Schutzgebiete

Karte 2: Bestand und Bewertung der LRT- und LRT-Entwicklungsflächen

Karte 3: Habitatflächen (Arten nach Anhang II der FFH-RL)

Karte 4: Maßnahmenflächen

Karte 5: KULAP N-Förderkulisse (2017) und LRT-Kulisse

Karte 6: Mahdplan

Karte 7: Flurstückskarten mit Behandlungseinheiten