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MAGAZIN FüR URBAN DEVELOPMENT MEDIADATEN 2016 MAGAZIN FüR URBAN DEVELOPMENT FACHZEITSCHRIFT FüR STADTENTWICKLUNG UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT 26. JAHRGANG www.polis-magazin.com | [email protected]

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Magazin für Urban DevelopMent

Mediadaten 2016

Magazin für Urban DevelopMent

FachzeitschriFt Für stadtentwicklung und iMMobilienwirtschaFt

26. Jahrgang

www.polis-magazin.com | [email protected]

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Magazin für Urban DevelopMent anzeigenpreisliste nr. 21 23. Jahrgang gültig ab 1. Januar 2016

Seite 2

7 hauptausgaben backissues 2015 8 themen und termine 2016 Haupt- und Sonderausgaben

9 AnzeigenformAte & PreiSe 11 anzeigenservice Sie liefern inhalte – wir produzieren ihre anzeige

12 beilagen, beiheFter, beikleber

mediAdAten 2016

inhalt

3 alleinstellung polis – Die brücke zwischen Kommune und immobilienwirtschaft

4 Medienplatzierung polis – Die redaktion für Magazin und Web 5 distribution polis – Die zielgruppe

6 auFlagenanalyse Die regionen und Märkte

13 verlagsangaben 14 Projekte Stellen Sie ihre projekte vor 15 technische daten 16 backissues 2012 - 2014 17 allgeMeine geschäFtsbedingungen

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polis stellt urbane projektentwicklungen in den Mittelpunkt der themenpolis bezieht die immobilienwirtschaftlichen akteure und kommunalen entscheider in die redaktionellen themen und fachliche Meinungsbildung einpolis bildet mit seinen redaktionellen inhalten und zielgruppen den entscheidungsprozess (dMp) um urbane projektentwicklungen ab

entscheiderKommunen

StadtentwicklerWirtschaftsförderer

politik planer

architektenverbände & initiativen

entscheiderimmobilienwirtschaft

projektentwickler finanzierer

Dienstleister

AlleinStellung polis fokussiert mit kreativem anspruch gesellschaftlich relevante themen der stadtkultur und vernetzt alle, die an stadt teilhaben.

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Seite 4

polis ist ein anspruchsvoll gestaltetes Magazin polis stellt dauerthaft aktuelle themen in den Mittelpunkt polis spricht mit entscheidern und Meinungsbildnern über hintergründe und trendspolis spiegelt die vielfalt der stadtkultur wider

zeitung

zeitschrift

online

unüberheblich

dynamisch

nachrichtlich

ästhetisch

fach-kompetent

sachlich

tages- aktuell

lehrreichspannend

wertig

übergreifend

magazin

medienPlAtzierung polis – die redaktion Für Magazin und webseite

magazin

Web

gesellschafts-politisch

cool

interdiszip-linär

themen-kompetent

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Seite 5

diStribution polis – die zielgruppen

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444

1.223

1.132

968

763

1.496

924

361

empfängerstruktur

projektentwickler

stadtplaner

städtebauer (dasl)

handelsimmobilien

wohnungswirtschaft

asset-, property- und Facilitymanagement

Finanzierer und investoren

architekturbüros

entscheider der 200 größten städte (fachbezogen und personalisiert beigeordnete, dezernenten und amtsleiter, ober-bürgermeister, wirtschaftsförderer)

hochschulen und institute

finanzierung realisierung

management

investition

retail-immobilien

Wohnungs-wirtschaft

asset-, property-,facilitymanagement

projekt-entwickler

finanzierer investoren

Stadtplaner architekten

Kommunen

Hochschuleninstitute

Städtebauer

Projektentwicklung

initiativen

verbände

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AuflAgen-AnAlySe polis – die regionen und Märkte

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druckauflage

verbreitete auflage

Freistücke

abonnements

rest-, archiv- und belegexemplare

10.410

9.745

9.745

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verbreitete auflage nach Plz-gebieten

316 exemplare

1.123 exemplare

1.316 exemplare

866 exemplare

1.225 exemplare

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4…

1.056 exemplare

1.325 exemplare

941 exemplare

1.016 exemplare

516 exemplare

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8…

9…

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Seite 7

Hauptausgaben2015

THE CONVENTION

rheinnieder

ImmobilienbriefSTUTTGART

Areal Böhler Hansaallee 321, Düsseldorf

Messezeiten:Mittwoch, 6. Mai 2015: 9–18 UhrDonnerstag, 7. Mai 2015: 9–16 Uhr

MESSE & kONgrESS

6.– 7. MAI 2015DÜSSELDORF, AREAL BöHLER

polis Convention GmbH Hofaue 63, WuppertalTelefon: +49(0)[email protected]

www.polis-convention.com

WWW.pOLiS-COnvEnTiOn.COmAnERkAnnT ALS FORTBiLDunG BEi DER ARCHiTEkTEnkAmmER nRW

MICHAEL ZIMMERMANN & CO. URBAN ARCHITECTURE DEVELOPMENTS

Magazin für Urban DevelopMent

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VON PROJEKTEN ZU URBANEN STADTQUARTIEREN Neue Anforderungen an zukünftige Arbeitsplätze intervieW Mit Dr. Stephan bone-Winkel DAS RUHRGEBIET Attraktiver Immobilienstandort intervieW Mit raSMUS c. beck COmmUNITy COmmUTERS Heterogene Identitäten auf der Suche nach Gemeinschaft

VOm FABRIKGELÄNDE ZUm STADTQUARTIER AufbrucH IN KölN-MülHeIM

MEINE STADT DEINE STADT

DIE POLIS CONVENTION AUSGABE20.– 21. APRIL 2016DÜSSELDORF

THE CONVENTION Magazin für Urban DevelopMent

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Technologien als versTärker Andere Dimensionen von Smart City intervieW Mit HilMar von loJeWSKi arbeiTspläTze & lebensqualiTäT Regionalentwick-lung in Wolfsburg intervieW Mit ManfreD günterberg morgensTadT im „rück-spiegel“ Wer die Stadt von morgen finanziert amsTerdam beComing A SmARt City

VISIONSfor a smarter city

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EUROPEAN ACQUISITION IS OUR MISSION„We shop non-stop“: Unsere Einkaufsliste für 2015 und das kommende Jahr ist lang! Auf der Wunschliste stehen europäische Büro-,

Einzelhandels-, Healthcare- und Wohnimmobilien. Ob bestehende oder neue, Core oder Core+, in den Top7-Städten oder an B-Standor-

ten: Wir interessieren uns für einzelne Assets oder Portfolios im Wert von mehr als 10 Mio. Euro. Für nationale und internationale Kunden

übernimmt unser Team die Auswahl, Strukturierung und Akquisition von Immobilien aller Nutzungsarten in ganz Deutschland und aus-

gewählten europäischen Ländern. Wir unterstützen den gesamten Einkauf – vom Sourcing über die Due-Diligence und Kaufverhandlun-

gen bis hin zu After-Acquisition-Aufgaben. Können Sie uns eine passende Liegenschaft

im europäischen Ausland anbieten? Kontaktieren Sie uns unter [email protected]

und speziell für deutsche Immobilien: Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer

+49 6104 664-461 oder über [email protected]

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DREA

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IdentItäten erkennen und stärken Über das Potenzial deutscher B- und C-Städte intervieW Mit norbert herMannS Junge Wohnträume Ein Zusammen-spiel mit der Generation Zukunft intervieW Mit horSt lieDer der trend zum paradIgmenWechsel Mobilitätskonzepte unterstützen den Wandel zum lebenswerten urbanen Raum WeltWeIt diE Stadt alS lEinWand

dreamsof a social city

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Wissen, was wichtig wird

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Thri

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Stadt am Limit Akzente setzen und sich neu erfinden interview Mit franz-JoSef Höing Die KompaKte StaDt von morgen Anforderungen an zukunftsweisende Stadt-entwicklung interview Mit KlaUS J. becKMann Schwarz planen Statt Schwarz Sehen In Höxter trifft Historie auf pure Lebendigkeit hong Kong Stacked eine StaDt in Der StaDt Wenn Stadtalltag und Campusleben miteinander verschwimmen poliS awarD

Thrillsof a compact city

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Seite 8

themen und termine 2016

Ausgabe

1/2016

2/2016

3/2016

4/2016

15.02.2016

20.05.2016

15.07.2016

14.11.2016

redaktionsschluss

22.02.2016

25.05.2016

22.08.2016

21.11.2016

Anzeigenschluss

15.03.2016

15.06.2016

12.09.2016

12.12.2016

erscheinung

Shelter for all

themenschwerpunkt

Veranstaltungen und messen

mipim / cannes polis Convention / düsseldorfexpo real / Münchenmapic / München

15. – 18.03.201620. – 21.04.201604. – 06.10.201616. – 18.11.2016

bekanntgabe folgt

bekanntgabe folgt

bekanntgabe folgt

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anzeigenForMate und preise

Anzeigenformate (heftformat: 220 mm breit × 297 mm hoch)

u2

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1/1 Seite

1/2 Seite

1/3 Seite

1/4 Seite

2/1 Seite

2 × 1/2 Seite

2 × 1/3 Seite

2. umschlagsseite

3. umschlagsseite

4. umschlagsseite

hoch / quer

hoch / quer

hoch / quer

bunddurchdruck

bunddurchdruck

bunddurchdruck

(breite × höhe)

220 × 297

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110 × 297 / 220 × 148,5

73,3 × 297 / 220 × 99

55 × 297 / 220 × 74,25 / 110 × 148,5

440 × 297

440 × 148,5

440 × 99

format in mm(sw oder 4c)

4350,–

4350,–

4500,–

4100,–

2500,–

1750,–

1500,–

7500,–

5000,–

3500,–

Preis in euro malstaffel-rabatt Mehrfachschaltung innerhalb von 12 Monaten

ab 2 schaltungen 5% ab 3 schaltungen 10% Jahresabo 15%

mengenstaffel-rabatt Möglich ab 2 anzeigen, rabatt auf anfrage farben die genannten Farbpreise beziehen sich auf die Farben der 4c-euroskala. andere Farbwerte gelten als sonderfarben, zuschlag hierfür pro Farbe 1.670,– euro.

Anschnitt3mm beschnitt an jeder seite, bei doppelseitigen Motiven sollten die bild-daten in der Mitte eine doppelung von 3mm pro seite aufweisen. bitte grundsätzlich pro doppelseite separate dokumente anlegen.

alle preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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anzeigenForMate

2/1 Seite 440 × 297 mm 1/1 Seite 220 × 297 mm 1/2 Seite (hoch) 110 × 297 mm1/2 Seite (quer) 110 × 297 mm

1/3 Seite (hoch) 73,3 × 297 mm1/3 Seite (quer) 220 × 99 mm

2 × 1/2 Seite 440 × 148,5 mm 2 × 1/3 Seite 440 × 99 mm 1/4 Seite (hoch) 55 × 297 mm1/4 Seite (quer) 220 × 74,25 mm1/4 Seite (stehend)

 110 × 148,5 mm

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neu! ihre anzeige in polissie möchten ein produkt bewerben, haben aber keine anzeige oder werbekampagne? polis gibt ihnen ab sofort die Möglichkeit produkte auch ohne kampage oder fertige anzeige zielgruppengenau innerhalb der ausgabe zu platzieren.

sie liefern uns den Inhalt – wir produzieren Ihre anzeige. in unserem polis anzeigen-service setzen wir zusammen, was sie bereits vorliegen haben. senden sie uns ein Foto, eine kurze produktbeschreibung, eine headline, ihre adresse und ihr logo und wir setzen die elemente zu einer 1/3-seitigen anzeige zusammen. was wir genau benötigen kön-nen sie der tabelle entnehmen.

element: spezifikation:Foto/bild 92 × 123 mm (bei 1/3-seitiger anzeige), jpg- oder tiFF-datei, 300 dpi produkttext maximal 250 zeichen inklusive leerzeichen headline maximal 28 zeichen inklisive leerzeichen kontaktadresse optional logo tiFF-datei, 300 dpi oder eps / pdf

die bausteine senden sie bis zum druckschluss per email an [email protected]. zur abstimmung erhalten sie eine fertige anzeige als pdF per email. so leicht platzieren sie ihr produkt und ihre Marke in unserem Magazin. die anzeige inklusive der anzeigenfläche beträgt 2000,– euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ebenfalls gilt die Malstaffel.

sie haben Fragen oder möchten in einem anderen Format inserieren? sprechen sie uns an! [email protected]

polis Anzeigen-Service

1/3-seitige anzeige

inklusive gestaltung*

2000,– euro inkl. anzeigenfläche

*weitere formate sind ebenfalls möglich

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beilagen, beiheFter, beikleberbenötigte auflage 9.745 exemplare (gemäß tva)anlieferung bis spätestens 10 tage vor erscheinen der betreffenden ausgabe

beilagen sind der zeitschrift lose beigefügte blätter, karten, prospekte oder andere druckprodukte.

Preis bis 25 g einzelgewicht 180,– euro pro 1.000 exemplare zzgl. postgebühren von 26,80 euro pro 1.000 exemplare

Mehr als 25 g Einzelgewicht pro 1000 Exemplare auf Anfrage.

Maximalformat 215 mm × 290 mm

beikleber – postkarten, kataloge, warenproben etc.

Preis aufgeklebte postkarten 70,– euro pro 1.000 exemplare

format Für aufgeklebte postkarten gelten die postvorschriften. Minimallänge einer kante 60 mm Aufgeklebte Warenmuster auf Anfrage

beihefter sind fest mit dem heft verbundene drucksachen.

Preis ab 5.300,– euro (zweiseitig) weitere preise auf anfrage Rabattierung bei Mehrfachbelegung möglich.

format 1 blatt (= 2 seiten) unbeschnitten 226 mm breit × 303 mm hoch 2 blatt (= 4 seiten) unbeschnitten 452 mm breit × 303 mm hoch 3 blatt (= 6 seiten) unbeschnitten 657 mm breit × 303 mm hoch 4 blatt (= 8 seiten) = 2 × 2 blatt

Beilagen müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden.

Bei aufgeklebten Postkarten oder Warenmustern müssen die Klebekanten in Bundrichtung liegen, mind. 1 mm vom Bund heraus und max. 48 mm vom geschlossenen Bund in die Seite hinein. Warenmuster können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbind-lichen Musters) angenommen werden. Bei aufgeklebten Postkarten (Tip-on-Cards) auf Anzeigen erhebt die Deutsche Post AG Postgebühren von 10,30 Euro pro Tausend; bei Warenproben gilt die Gebührenordnung für Beilagen. Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen. Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet. Die Platzierung von Einheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten.

vor auftragsannahme und -bestätigung ist die vorlage eines verbindlichen Musters,

notfalls eines blindmusters, mit größen- und gewichtsangabe erforderlich.

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verlagsangabenVerlag verlag Müller + busmann gmbh & co. kg hofaue 63, 42102 wuppertal [email protected] telefon: 0202 / 2 48 36 - 0, Fax: 0202 / 2 48 36 - 10

Verlagsleitung /  prof. dr. Johannes busmann (v.i.s.d.p.)herausgeber /  [email protected]

Anzeigen / Vertrieb Marie sammet telefon: 0202 / 2 48 36 - 34 Fax: 0202 / 2 48 36 - 10 [email protected]

internet www.polis-magazin.com

erscheinungsweise 4 haupt-ausgaben im Jahr + sonderausgaben

iSSn 0938-3686

mitgliedschaften Media-datenbank der deutschen Fachpresse

Anzeigenpreise preisliste nr. 21, gültig ab 1. Januar 2016

heftpreise einzelheft: 10 euro, Jahres-abonnement über 4 ausgaben: 35 euro, studenten-abonnement über 4 ausgaben: 25 euro, ausland auf anfrage.

redaktion Jan Filipzik [email protected]

lisa lehnen [email protected]

susanne peick [email protected]

Marie sammet [email protected]

Jasmin seehaber [email protected]

grafik logos kommunikation und gestaltung hofaue 63, 42102 wuppertal alexander rühl [email protected]

telefon: 0202 / 2 48 36 - 0

bankverbindung nationalbank iban: de46 3602 0030 0006 8515 84 bic: nbagde3e

zahlungsbedingungen zahlung innerhalb von 14 tagen nach rechnungsdatum ust-idnr. de285468050

allen preisen ist der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. gerichtsstand und erfüllungsort ist Wuppertal.

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proJektepolis gibt ihnen in jeder ausgabe die gelegenheit, im rahmen eines advertorials projekte, projektplanungen oder -ideen vorzustellen. ihre Vorteile

das advertorial bietet durch spezielle darstellungsform die Möglichkeit, inhalte in einem seriösen umfeld, im look & Feel des Magazins zu präsentieren. im gegensatz zu einer anzeige umfasst die großformatige werbeform mehr informationen und erzielt durch die redaktionelle anmutung und das vertraute erscheinungsbild ein hohes Maß an glaubwürdigkeit und authentizität.

die gestaltung der beiträge erfolgt durch den verlag und wird individuell mit dem werbetreibenden abgestimmt.

PreiSe und formAte

der zeichenumfang der einzelnen beiträge ist jeweils abhängig von der größe und anzahl der grafiken. daher kann nur ein ungefährer zeichenumfang (zeichen mit leerzeichen) angegeben werden.

1/2 Seite (ca. 1.300 zeichen): 1.707,– euro

1 Seite (ca. 2.600 zeichen): 2.844,– euro

2 Seiten (ca. 5.500 zeichen): 5.139,– euro

4 Seiten (ca. 10.500 zeichen): 7.341,– euro auftrag und Material benötigen wir spätestens bis zum angegebenen Redaktionsschluss der jeweiligen ausgabe. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem abschnitt „technische Daten“.

kombi-Angebot

Bei der Buchung eines Beitrages im Umfang von 2 Seiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Anzeige Ihrer Wahl mit einer Rabattie-rung von 30 % zu schalten. Dieses Angebot gilt in derselben oder einer anderen Ausgabe der polis innerhalb eines Jahres.

*sie möchten ein bestehendes projekt, eine strategie oder Idee vermarkten?

*sie sind auf der suche nach Investoren für eine projektentwicklung?

*sie wollen die bekanntheit Ihrer Ideen oder projekte steigern?

dann liefern sie uns pr-texte und bildmaterial und wir prüfen die realisierbarkeit der redaktionellen aufbereitung.

AdVertoriAl-geStAltung

aufbau textgliederung in headline, subhead, leadtext, Fließtext und kontaktdaten

inhalt konzentration auf aktuelle projekte, projektplanungen oder -ideen, wobei auf eine reine unternehmensdarstellung und abdruck des logos verzichtet wird

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format heftformat: 220 mm breit × 297 mm hoch satzspiegel: 195 mm breit × 254 mm hoch

druckverfahren bogen-offsetdruck

geringe tonwertabweichungen sind im toleranbereich des bogen-offsetdrucks begründet.

bindeverfahren pur-klebebindung

farbauftrag der maximal zulässige Farbauftrag liegt bei 325%. bitte verwenden sie nach Möglichkeit das durch die european color initiative (eci) zertifizierte cMyk- Farbprofil isocoated v2.

datenformate bitte senden sie uns die druckoptimierte pdF-dateien (cMyk-Modus) im X3:2002-standart. Je anschnittkante bitte 3mm beschnittzugabe, export inklusive beschnittzeichen (offset 2,5 mm)

bilddaten bei der verwendung von pixelgrafiken achten sie bitte darauf, eine geringe komprimierung (etwa zip) zu verwenden, um eine optimale druckqualität zu erreichen. Farbmodus: cMyk oder graustufen, auflösung: 300 dpi.

bei lieferung fehlerhafter pdF-dateien besteht kein reklamationsanspruch.

datenanlieferung postalIscH: cd-rom/dvd-roM oder usb-stick DIgItal: e-Mail (bei datenmengen bis ca. 30 Mb) File-hoster ihrer wahl (z.b.www.file-upload.net)

farbanzeigen / bitte liefern sie zu jeder anzeige einen verbindlichen belege / Proofs ausdruck. Für anzeigen, die sonderfarben beinhalten (pantone/hks u. ä.), benötigen wir farbseparierte aus drucke mit den genauen Farbbezeichnungen. Für den druck in euroskala (cMyk) benötigen wir unbedingt einen druckverbindlichen proof. ohne diesen übernehmen wir keine gewährleistung für das druckergebnis.

Der anzeigenschluss gilt als verbindlicher liefertermin für Druckunterlagen.

gewähleistung Für abweichungen in texten, abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei haftung übernehmen. der druck von Farbanzeigen ohne druckverbindliches proof erfolgt ohne gewährleistung. wir gehen davon aus, dass es sich bei den an uns gesendeten dateien um kopien handelt und übernehmen für den bestand der uns übergebenen dateien keine haftung, weder besteht eine archivierungspflicht.

preise für die nachbearbeitung fehlerhafter Dateien, proof-ausdrucke und sonstige leistungen auf anfrage.

technische daten

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Magazin für Urban DevelopMent anzeigenpreisliste nr. 21 23. Jahrgang gültig ab 1. Januar 2016

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Magazin für Urban DevelopMent

MILES AWAY

Deutsche Flughäfen auf dem Weg in die Zukunft

air port city Vom Verkehrsknoten zum städtischen Organismus rainer Johann The nexT

GeneraTion hub Düsseldorf an die Wachstumsmärkte anschliessen interview Christoph blume Ein Flughafen ist ein Flughafen ist ein Flughafen andreas Schiller eine eiGene Geschich-

Te erzählen Neue Wege in der Center-Entwicklung Dr. Christof glatzel jedes ende isT

auch ein anfanG Über neue Investmentideen und Strategien interview Damian von Stauffenberg

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Magazin für Urban DevelopMent

„wovon sollen wir träumen?“

Die Zukunft des Wohnens

Qualität vor Quantität Richtige Nutzung vorhandener Potenziale interview Dr. gregor bonin Die StaDt in Der StaDt Wie „Urbaniten“ Zürich bewohnen wollen Dr. Marie antoinette glaser | Dr. Henriette Steiner iDentifikation unD verantWortung Das bezahlbare Eigenheim interview Dr. Daniel arnold kreative löSungen Unikate für die Stadt interview Hans burow und Michael Kraus MetaMorphoSe eineS kloSterS Umwidmung in ein zeit­gemäßes Wohnquartier Dr. reiner götzen

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Magazin für Urban DevelopMent

Wie Wollen Wir leben Potenziale digitaler Quartiersnetzwerke interview Dr. reiner götzen Hybrid SHopping 2.0 Kreativität und Experiment interview Jörg banzhaf Vernetzter

UrbaniSmUS Von der Netz- zur Stadtentwicklungspolitik prof. thoMas schilDhaUer aUg-

mented City Ich sehe was, was du nicht siehst Matthias greiner ein aUSländer am

CHineSiSCHen baUminiSteriUm Ein Tatsachenbericht prof. falk kagelMacher

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MATRIX LOADEDdie digitalisierung der Stadt

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„anzeigenauftrag“ im sinne der nachfolgenden allgemeinen geschäftsbedingungen ist der vertrag über die veröffentlichung einer oder mehrerer anzeigen eines wer-bungtreibenden oder sonstigen inserenten in einer druckschrift zum zwecke der verbreitung.

anzeigen sind im zweifel zur veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach vertrags-schluss abzurufen. ist im rahmen eines abschlusses das recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt, so ist der auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten anzeige abzuwickeln, sofern die erste anzeige innerhalb der in satz 1 genann-ten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

bei abschlüssen ist der auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im auftrag genannte anzeigenmenge hinaus weitere anzeigen abzurufen.

wird ein auftrag aus umständen nicht erfüllt, die der verlag nicht zu vertreten hat, so hat der auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer rechtspflichten, den unter-schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen abnahme entsprechen-den nachlass dem verlag zu erstatten. die erstattung entfällt, wenn die nichterfül-lung auf höhere gewalt im risikobereich des verlages beruht.

aufträge für anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be-stimmten nummern, bestimmten ausgaben oder an bestimmten plätzen der druck-schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim verlag eingehen, dass dem auftraggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der auftrag auf diese weise nicht auszuführen ist. rubrizierte anzeigen werden in der je-weiligen rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen vereinbarung bedarf.

textteil-anzeigen sind anzeigen, die mit mindestens drei seiten an den text und nicht an andere anzeigen angrenzen. anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen

gestaltung nicht als anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom verlag mit dem wort „anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

der verlag behält sich vor, anzeigenaufträge – auch einzelne abrufe im rahmen eines abschlusses – und beilagenaufträge wegen des inhalts, der herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten grundsätzen des ver-lages abzulehnen, wenn deren inhalt gegen gesetz oder behördliche bestimmungen verstößt oder deren veröffentlichung für den verlag unzumutbar ist. dies gilt auch für aufträge, die bei geschäftsstellen, annahmestellen oder vertretern aufgegeben werden.

beilagenaufträge sind für den verlag erst nach vorlage eines Musters der beilage und deren billigung bindend. beilagen, die durch Format oder aufmachung beim leser den eindruck eines bestandteils der zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. die ablehnung eines auftrages wird dem auf-traggeber unverzüglich mitgeteilt.

einhefter und beilagen dürfen nur für das verkaufsprogramm eines werbungtreiben-den werben. sie müssen den postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem redaktionsteil verwechselt werden können.

Für die rechtzeitige lieferung des anzeigentextes und einwandfreier druckunterla-gen oder der beilagen ist der auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeigne-te oder beschädigte druckunterlagen fordert der verlag unverzüglich ersatz an. der verlag gewährleistet die für den belegten titel übliche druckqualität im rahmen der durch die druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

der auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem abdruck der anzeigen anspruch auf zahlungsminderung oder eine

allgeMeine geSchäftSbeDingUngen

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einwandfreie ersatzanzeige, aber nur in dem ausmaß, in dem der zweck der anzeige beeinträchtigt wurde. lässt der verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der auftrag-geber das recht auf zahlungsminderung oder rückgängigmachung des auftrages.

schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, verschulden bei ver-tragsabschluss und unerlaubter handlung sind – auch bei telefonischer auftragser-teilung – ausgeschlossen; schadenersatzansprüche aus unmöglichkeit der leistung und verzug sind beschränkt auf ersatz des vorhersehbaren schadens und auf das für die betreffende anzeige oder beilage zu zahlende entgelt. dies gilt nicht für vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des verlegers, seines gesetzlichen vertreters und seines er-füllungsgehilfen. eine haftung des verlages für schäden wegen des Fehlens zugesi-cherter eigenschaften bleibt unberührt.

im kaufmännischen geschäftsverkehr haftet der verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von erfüllungsgehilfen; in übrigen Fällen ist gegenüber kaufleu-ten die haftung für grobe Fahrlässigkeit dem umfang nach auf den voraussehbaren schaden bis zur höhe des betreffenden anzeigenentgelts beschränkt.

reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier wochen nach eingang von rechnung und beleg geltend gemacht werden.

probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen wunsch geliefert. der auftraggeber trägt die verantwortung für die richtigkeit der zurückgesandten probeabzüge. der verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der übersen-dung des probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Falls der auftraggeber keine vorauszahlung leistet, wird die rechnung sofort, mög-lichst aber 14 tage nach veröffentlichung der anzeige übersandt. die rechnung ist

innerhalb der aus der preisliste ersichtlichen vom empfang der rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere zahlungsfrist oder vo-rauszahlung vereinbart ist. etwaige nachlässe für vorzeitige zahlung werden nach der preisliste gewährt.

sind keine besonderen größenvorschriften gegeben, so wird die nach art der anzeige übliche, tatsächliche abdruckgröße der berechnung zugrunde gelegt.

bei zahlungsverzug oder stundung werden zinsen sowie die einziehungskosten be-rechnet. der verlag kann bei zahlungsverzug die weitere ausführung des laufenden auftrages bis zur bezahlung zurückstellen und für die restlichen anzeigen voraus-zahlung verlangen.

bei vorliegen begründeter zweifel an der zahlungsfähigkeit des auftraggebers ist der verlag berechtigt, auch während der laufzeit eines anzeigenabschlusses das erschei-nen weiterer anzeigen ohne rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes zahlungsziel von der vorauszahlung des betrages und von dem ausgleich offenstehender rech-nungsbeträge abhängig zu machen.

der verlag liefert mit der rechnung auf wunsch einen anzeigenbeleg. Je nach art und umfang des anzeigenauftrages werden anzeigenausschnitte, belegseiten oder vollständige belegnummern geliefert. kann ein beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine stelle eine rechtsverbindliche bescheinigung des verlages über die veröffentlichung und verbreitung der anzeige.

aus einer auflagenminderung kann bei einem abschluss über mehrere anzeigen ein anspruch auf preisminderung hergeleitet werden, wenn im gesamtdurchschnitt des mit der ersten anzeige beginnenden insertionsjahres die in der preisliste oder auf andere weise genannte durchschnittliche auflage oder – wenn eine auflage nicht

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genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) auflage des vergangenen kalenderjahres unterschritten wird. eine auflagenminderung ist nur dann ein zur preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer auflage mindestens zwanzig v.h. beträgt. kosten für die anfertigung bestellter druckunterlagen sowie für vom auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche änderungen ursprünglich vereinbarter ausführungen hat der auftraggeber zu tragen.

darüber hinaus sind bei abschlüssen preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der verlag dem auftraggeber von dem absinken der auflage so rechtzeitig kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der anzeige vom vertrag zurück-treten konnte.

bei ziffernanzeigen wendet der verlag für die verwahrung und rechtzeitige weiterga-be der angebote die sorgfalt eines ordentlichen kaufmanns an. einschreibebriefe und eilbriefe auf ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen postweg weitergeleitet. die eingänge auf ziffernanzeigen werden vier wochen aufbewahrt. zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.

druckunterlagen werden nur auf besondere anforderung an den auftraggeber zu-rückgesandt. die pflicht zur aufbewahrung endet drei Monate nach ablauf des auf-trages.

der verlag behält sich im interesse und zum schutz des auftraggebers das recht vor, die eingehenden angebote zur ausschaltung von Missbrauch des zifferndienstes zu prüfzwecken zu öffnen. zur weiterleitung von geschäftlichen anpreisungen und vermittlungsangeboten ist der verlag nicht verpflichtet.

erfüllungsort und gerichtsstand ist der sitz des verlages. soweit ansprüche des ver-

lages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der gerichts-stand bei nicht-kaufleuten nach deren wohnsitz. ist der wohnsitz oder gewöhnliche aufenthalt des auftraggebers im zeitpunkt der klageerhebung unbekannt oder hat der auftraggeber nach vertragsschluss seinen wohnsitz oder gewöhnlichen aufent-halt aus dem geltungsbereich des gesetzes verlegt, ist als gerichtsstand der sitz des verlages vereinbart.