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Die Leistungen der Pflegeversicherung Erläuterung und praktische Beispiele Ökumenische Sozialstation Speyer e.V. Zentrum für ambulante Hilfen Hospizdienst und Palliativberatung Mensch sein. Mensch bleiben.

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Die Leistungen der PflegeversicherungErläuterung und praktische Beispiele

Ökumenische SozialstationSpeyer e.V.

Zentrum für ambulante HilfenHospizdienst und Palliativberatung

Mensch sein.Mensch bleiben.

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Die Pflegeversicherung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Grund-lage für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der im Auftrag der Pflegekassen dazu einen Hausbesuch durchführt. Die Leistungen der Pflege-versicherung (Sachleistungen), die dabei von Pflegediensten übernommen werden können, umfassen Unterstützung bei sogenannten körper-bezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, pflegerische Betreuungs-leistungen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.

Die von der Pflegeversicherung bezahlten Leistun-gen können allerdings den tatsächlich notwendigen Bedarf (der Grundlage für die Einstufung in den Pflegegrad war) nicht decken. Die Leistungen er-gänzen und unterstützen nur die familiäre, nach-barschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung.

Die Hilfearten

Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Arten der Hilfe. Dabei soll die aktivierende Pflege im Vordergrund stehen, das heißt: Die notwendige Hilfe, die der Pflegedienst übernimmt, soll vor allem die vorhandenen Möglichkeiten des Pflege-bedürftigen berücksichtigen und nach Möglichkeit stärken.

Hier Beispiele für die verschiedenen Hilfearten:

Vollständige ÜbernahmeDie Pflegekraft übernimmt das morgendliche Waschen vollständig.

Teilweise ÜbernahmeDer Pflegebedürftige wäscht sich das Gesicht, die Hände und die Brust selbst. Die Pflegekraft über-nimmt das Waschen des Rückens.

UnterstützungDie Pflegekraft lässt das Waschwasser ein, bereitet die Zahnbürste vor (Zahnpasta) und holt die ge-wünschten Kleidungsstücke aus dem Schlafzimmer. Der Pflegebedürftige kann sich noch selbst waschen, beim Anziehen der Strümpfe hilft die Pflegekraft.

BeaufsichtigungDer Pflegebedürftige kann zwar alleine aufstehen, aber wenn er dies zu schnell macht, kippt er manchmal um (Drehschwindel). Die Pflegekraft beaufsichtigt das Aufstehen und greift dann ein, wenn Hilfe notwendig ist.

AnleitungDer Pflegebedürftige kann eigentlich allein essen. Aber wenn er allein ist, bleibt er vor dem gedeck-ten Tisch sitzen, ohne etwas zu essen. Die Pflege-kraft leistet ihm „Gesellschaft” und ermuntert ihn zum Weiteressen. Nach dem Essen räumen sie gemeinsam den Tisch ab.

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Die Leistungskomplexe

Die von der Pflegeversicherung finanzierten Dienst- leistungen sind in sogenannten Leistungskomplexen zusammengefasst. Hier sind einzelne Tätigkeiten wie z. B. Körperwäsche, Zähneputzen und Anklei-den zu einem Paket gebündelt worden. Der Inhalt (die vom Pflegekunden gewünschte Unterstützung) der Leistung wird erbracht, unabhängig davon, ob das im Einzelfall schnell geht oder lange dauert; der Preis ändert sich hierbei nicht. Ein Leistungs-komplex ist dann abzurechnen, wenn der wesent- liche Teil der Leistung erbracht ist, das heißt, es müssen nicht immer alle einzelnen Tätigkeiten erbracht werden.

Investitionskostenzuschlag (IKZ)

Die sogenannten Investitionskosten, die das Pflege-versicherungsgesetz definiert, sind die Kosten für die Autos (außer Treibstoff, Steuer und Versicherung) sowie das Büro und die Büroausstattung.

Diese Kosten sind in den Preisen der Leistungskom-plexe nicht enthalten, denn sie sollen laut Gesetz von den Bundesländern finanziert werden. In Bun-desländern, in denen diese Kosten nicht vom Land übernommen werden, müssen die Pflegedienste sie den Pflegekunden privat in Rechnung stellen. Dies ist auch in Rheinland-Pfalz der Fall. Daher müssen wir einen beim Land Rheinland-Pfalz gemeldeten Zuschlag (IKZ) auf den Rechnungsbetrag aller Pflegeversicherungsleistungen für die Investitions-kosten erheben, der privat zu bezahlen ist.

Dazu zwei Beispiele: Der Pflegekunde hat eine „Kleine Körperpflege” (mit Mund-/Zahnpflege) gewählt, möchte sich aber die Zähne später selbst putzen; der Pflege-dienst muss trotzdem die Leistung voll abrechnen.

Oder: Das Anziehen der Kleidung wird durch die Pflegekraft nur beaufsichtigt oder angeleitet, nicht aber selbst übernommen; auch hier ist die Leistung voll abzurechnen.

Die im Bundesland Rheinland-Pfalz geltenden Leistungskomplexe wurden mit den Landesver-bänden der Pflegekassen festgelegt. Sie sind so für alle Pflegedienste in Rheinland-Pfalz verbindlich. Die Pflegekräfte können bei der Leistungserbringung nicht von diesem Katalog abweichen, indem sie Leistungen anders erbringen oder beispielsweise statt des „Zähneputzens” den Frühstückskaffee kochen. Auch sind in den Leistungskomplexen keine „Wartezeiten” vorgesehen, in denen die Kunden etwas anderes machen und die Pflegekraft erst später wieder tätig werden soll.

Beispiele:Die Kundin möchte erst in Ruhe frühstücken, bevor die Pflegekraft ihr die Zähne reinigen soll. Das Zähneputzen kann so nur direkt mit den anderen Leistungen der Körperpflege (LK 1–3) erbracht werden, also vor dem Frühstück.

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Kostenvoranschlag und weitere Leistungen

Unsere Leitungskräfte erläutern Ihnen gerne die ver- schiedenen Leistungen und vereinbaren mit Ihnen, was konkret erbracht werden soll. Dies wird im Pflegevertrag schriftlich festgehalten. Die Pflegekräfte erhalten den Auftrag, sich an diese Vereinbarung zu halten. Sollen einmal mehr oder andere Leistungen erbracht werden, wird dies von den Pflegekräften dokumentiert und in der Regel abgerechnet. Auch kann der Pflegevertrag von Ihnen jederzeit für die Zukunft verändert werden.Da die Pflegeversicherung nicht alle Lebensbereiche umfasst, bietet die Sozialstation Speyer weitere Dienstleistungen an, die privat abgerechnet wer-den. Eine Preisliste mit diesen weiteren Dienstleis-tungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Umlage für die Ausbildung in der Altenpflege

Die Sozialstation Speyer bildet Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege aus. Für Sie bedeutet dies, dass ein Teil der Kosten für die Pflegeleistun-gen in die Ausbildung der Altenpflege investiert wird.

Die Pflegeversicherung finanziert die Ausbildung von Menschen, die den Pflegeberuf erlernen möchten, mit. Deshalb erscheint auf Ihrer Rechnung die Position „Altenpflegeumlage“, die jedoch in voller Höhe von den Pflegekassen finanziert wird.

Überblick der Leistungskomplexe der Pflegeversicherung

Körperpflege Grundkomplexe Seite

LK 1: Kleine Morgen- und Abendtoilette 8

LK 2: Große Morgen- und Abendtoilette 8

LK 3: Große Morgen- und Abendtoilette mit Vollbad 8

LK 4: Vollbad 8

LK 5: Hilfe bei Ausscheidungen 10

LK 6: Lagern / Betten 10

LK 7: Mobilisation 10

LK 8: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10

LK 9: Sondenkost bei implantierter Magensonde 12

LK 10: Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 12 LK 11: Hilfestellung beim Verlassen oder Wieder- aufsuchen der Wohnung mit Begleitung 12

LK 25: An-, Aus-, Umkleiden 12

LK 21: Erstbesuch 12

Hilfe bei der HaushaltsführungHausbesuchspauschale Ganze Hausbesuchspauschale 12 Halbe Hausbesuchspauschale 12 Geviertelte Hausbesuchspauschale 12

LK 26: Hilfe bei der Haushaltsführung pro 15 Minuten 14

Pflegerische BetreuungsleistungenLK 22: Häusliche Betreuung bis 60 Min. 16

LK 23: Häusliche Betreuung bis 30 Min. 16

LK 24: Häusliche Betreuung bis 45 Min. 16

LK 27: Zusätzliche pflegefachliche Anleitung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen 16

Weitere Leistungen

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI 18

Betreuungs- und Entlastungsleistungen 18 nach § 45 SGB XI

Qualitätssicherende Beratungseinsätze 18 nach § 37 Abs.3 SGB XI

Anleitungen und Schulung nach § 45 SGB XI 18

Café Zeitlos 20 – Unsere Betreuungsgruppe für Menschen mit demenzieller, seelischer und körperlicher Einschränkung

Nachbarschaftshilfe 22

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst 22

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Leistungskomplexe der Körperpflege Grundkomplexe

Zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehört jeweils die unmittelbare Vor- und Nachbereitung (Dokumentation zur Sicherung der Qualitätsvor-gaben) der Leistung, nicht jedoch weitergehende hauswirtschaftliche Leistungen. Zum Beispiel gehö-ren zum Duschen das Ausspülen der Duschwanne und das evtl. notwendige Trocknen des Fußbodens, nicht jedoch das gewünschte Trocknen der gläser-nen Duschabtrennung. Weitergehende Reinigungs- und Aufräumleistungen gehören in den Bereich „Hilfen bei der Haushaltsführung“.

LK 1: Kleine Morgen und Abendtoilette• Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes• An- und Auskleiden• Teilwaschen (im Bett oder am Waschbecken) inklusive der Hautpflege (Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe)• Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parodontitis- und Soorprophylaxe• Kämmen

LK 2: Große Morgen und Abendtoilette• Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes• An- und Auskleiden• Ganzkörperpflege (im Bett oder am Wasch- becken) oder Duschen inklusive der Hautpflege (Dekubitus- u. Pneumonieprophylaxe)• Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parodontitis- und Soorprophylaxe• Kämmen• Rasieren• Haare Waschen und föhnen

LK 3: Große Morgen und Abendtoilette mit Vollbad• Leistungen der großen Morgen- und Abendtoilette• Baden

LK 4: Das Vollbad• An- und Auskleiden• Baden inkl. Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe• Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes

Beispiel:Die Pflegekraft wäscht Ihnen den Oberkörper und hilft Ihnen, die Mund- und Zahnhygiene durchzu-führen.

Oder auch: Abends kommt die Pflegekraft, hilft Ihnen beim Umziehen und bringt Sie ins Bett.

Beispiel:Gemeinsam mit der Pflegekraft gehen Sie ins Bade- zimmer. Sie reicht Ihnen den Waschlappen, mit dem Sie sich das Gesicht und den Oberkörper selbst waschen. Anschließend hilft sie Ihnen, die Mund- und Zahnpflege durchzuführen, wäscht Ihren Intimbereich und unterstützt Sie beim Anzie-hen der Strümpfe und Ihrer Hose. Oder auch: Die Pflegekraft hilft Ihnen beim Duschen.

Beispiel:Die Pflegekraft hilft Ihnen in die Badewanne und unterstützt Sie beim Baden. Sie hilft Ihnen aus der Wanne heraus und unterstützt Sie beim Abtrock-nen, Eincremen und beim Anziehen und föhnt auf Wunsch Ihre Haare.

Beispiel:Die Pflegefachkraft hilft Ihnen beim Auskleiden und in die Badewanne und beaufsichtigt Ihr Bad.

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LK 5: Hilfe bei Ausscheidungen• Hilfe beim An- und Auskleiden des Intimbereiches• Hilfe beim Gang zur Toilette• Hilfe bei der Blasen- oder Darmentleerung• Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem, Sputum, Urin und Stuhl• Hilfe beim Anlegen oder Wechseln eines Inkontinenzartikels• Intimpflege mit Feuchttüchern

LK 6: Betten und Lagern• Lagern / Bewegung• Wenn Lagerungshilfen (zusätzlich zum Kopfkissen) verwendet werden (Dekubitusprophylaxe)• Lagerung zur Nahrungsaufnahme

LK 7: Mobilisation• Gezielte Bewegungsübungen (z.B. Gehen, Stehen, Treppensteigen)• Gleichgewichtsübungen• Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehr- maliges Bewegen gefährdeter Beinregionen• Vorbeugen von Kontrakturen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Arm- und Handregionen

Beispiel:Die Pflegekraft begleitet Sie zur Toilette ist beim Öffnen der Hose behilflich, danach hilft sie auch beim Hochziehen der Hose. Die Hilfe bei Ausschei- dungen beinhaltet auch das Anziehen oder Wechseln eines Inkontinenzartikels (geschlossene Systeme, auch Tena Pants und/oder Vorlagen mit Netzhosen, Slipeinlagen) Die Hilfe bei Ausschei-dungen wird auch zusätzlich zur großen oder kleinen Morgen-/Abendtoilette bei Versorgung mit Inkontinenzmaterial abgerechnet (LK 1 – LK 4)

Sie wird immer abgerechnet bei der Diagnose „In- kontinenz“ und immer bei Einlegen, Wechseln und Entfernen von jeglichem Material. Die Leistung ist auch abrechenbar, wenn das Inkontinenz- material kontrolliert wird und nicht verschmutzt ist.Betont wird der Zusammenhang der Leistung „große Morgen- und Abendtoilette“ und „Hilfe bei Ausscheidungen“. Aus fachlicher Sicht können diese Leistungen nur in Kombination abgerechnet werden. LK 5 muss auch abgerechnet werden, wenn die Pflegekraft die Leistung überwacht und Ihre Angehörigen oder Sie selbst die Leistung über-nehmen. Erfolgt ein Toilettengang während der Pflege oder wird Inkontinenzmaterial angelegt oder entfernt, so erfolgt auch eine Abrechnung.

Beispiel:Die Pflegekraft lagert Ihre Beine mithilfe von Lage-rungshilfen, um Druckgeschwüre an den Fersen zu vermeiden, und stützt Ihren Kopf mit einem Kissen. Oder auch: Die Pflegekraft setzt Sie in Ihren Roll-stuhl und lagert dort Ihre Arme und Beine so, dass Sie bequem und sicher sitzen können und Druckge-schwüre vermieden werden.

Beispiel:Die Pflegekraft übt mit Ihnen gezielt das Gehen, Treppensteigen in der Häuslichkeit. Durch die regelmäßige Übung bleiben Sie beweglich und gangsicher und können so länger in Ihrer gewohn-ten Umgebung gut und sicher leben (Vermeidung von Stürzen).

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LK 8: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme• Nahrung mundgerecht zubereiten• Hilfe beim Essen und Trinken• Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungs- aufnahme

Beispiel:Die Pflegekraft bereitet das Frühstück zu. Sie reicht Ihnen die einzelnen Schnitten an und ermuntert Sie zum Trinken. Nach dem Essen hilft Ihnen die Pflege-kraft beim Reinigen von Mund und Händen.

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Hausbesuchspauschale• Organisation des Einsatzes• Fahrt- und Wegekosten

Beispiel:Die Kosten für die Hausbesuchspauschale fallen bei jedem Einsatz durch die Sozialstation an.

Sie halbieren sich, wenn Sie neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch Leistungen der Kran-kenkasse in Anspruch nehmen.

Sie viertelt sich, wenn zwei Pflegebedürftige bei einem Einsatz Leistungen der Pflegeversicherung und der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

LK 9: Sondenkost bei implantierter Magensonde• Aufbereitung der Sondennahrung• Verabreichen der Sondenkost

LK 10: Hilfestellung beim Verlassen oder Aufsuchen der Wohnung• An- und Auskleiden im Zusammenhang mit den Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

LK 11: Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung• An- und Auskleiden im Zusammenhang mit den Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung• Hilfe beim Treppen steigen

LK 25: An-, Aus und Umkleiden• An-, Aus- und Umkleiden• Richten der Kleidung• Begleiten zum Ort des An-, Aus- und Umkleidens• Begleiten zum gewünschten Bereichs innerhalb der Wohnung

LK 21: Der Erstbesuch• Anamnese• Pflegeplanung

Beispiel:Die Pflegekraft bereitet die Sondennahrung auf, wärmt sie ggf. auf und verabreicht sie über die lie-gende Sonde.

Beispiel:Sie haben einen Termin. Die Pflegekraft kommt, hilft Ihnen beim Anziehen des Mantels und der Schuhe.

Beispiel:Die Pflegekraft begleitet Sie zum Arzttermin und bleibt die ganze Zeit bei Ihnen. Den Weg dahin fahren Sie mit dem Taxi (die Fahrtkosten werden von Ihnen bezahlt).

Beispiel:Die Pflegekraft begleitet Sie vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer, richtet die gewünschte Kleidung und kleidet Sie an. Diese Leistung wird bei Bedarf auch in Verbindung mit dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen abgerechnet.

Beispiel:Der medizinische Dienst verlangt in der Pflegedoku-mentation eine Anamnese und eine Pflegeplanung. Beides erstellt die Pflegefachkraft an ihrem ersten Besuch bei Ihnen. Gemeinsam legen Sie dann den Pflegeumfang fest.

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Der Leistungskomplex im Bereich der Haus-wirtschaft: Hilfen bei der Haushaltsführung

Die Hilfen bei der Haushaltsführung sollen den Pflegebedürftigen unterstützen, weiterhin in seiner Wohnung zu leben. Zur Wohnung zählt nur der unmittelbare Lebensbereich des Pflegebedürftigen:das sind das Wohn- und Schlafzimmer, die Küche und das Badezimmer. Auch die Leistungen Einkau-fen, Wäschewaschen oder Kochen sind nur für den Pflegebedürftigen gedacht. Leben mehrere Perso-nen im gleichen Haushalt, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. (Beispiel: Ein Ehepaar lebt im Haushalt, nur die Ehefrau hat einen Pflegegrad – das Wechseln der Bettwäsche wird dann einmal bei der Pflegeversicherung und einmal privat ab-gerechnet).

LK 26: Hilfe bei der Haushaltsführung pro 15 Minuten• Zubereitung einer Haupt- oder Zwischenmahlzeit• Spülen des Geschirrs• Einkauf des Grundbedarfs• Wechsel der Bettwäsche• Wäschepflege• Wohnungsreinigung inkl. Entsorgung des Abfalls

Beispiel:Die Pflegekraft unterstützt Sie bei den abgesproche-nen hauswirtschaftlichen Leistungen; den Zeitrah-men (im Fünfzehnminutentakt) habenSie im Erstgespräch abgesprochen und im Pflegever-trag festgelegt.Die Abrechnung erfolgt auf Zeitbasis, pro angefan-genen fünfzehn Minuten.

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LK 23: Pflegerische Betreuung pro angefangene 30 Minuten• Leistungen des LK 22

LK 24: Pflegerische Betreuung pro angefangene 45 Minuten• Leistungen des LK 22

LK 27: Zusätzliche pflegefachliche Anleitung bei körperbezogenen PflegemaßnahmenEine zusätzliche pflegefachliche Anleitung des Pflegebedürftigen und/oder der Pflegeperson dient der Stabilisierung von Pflegesituationen und der Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen, soweit dieser kognitiv und körperlich dazu in der Lage scheint, bestimmte Verrichtungen (wieder) selbständig bzw. durch die Pflegeperson unterstützt zu bewältigen. Eine zusätzliche pflegefachliche Anleitung kann insbesondere bei Änderungen der häuslichen Pflegesituation oder des Gesundheitszustandes er-forderlich sein:

Beispiel:Anleitung , um die Selbstversorgung wiederher- zustellen (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Ernährung, Toilettenbenutzung / Wechsel lnkon-tinenzmaterialien) mit korrektem Einsatz von Hilfsmitteln.Steigerung der Mobilität (z.B. Veränderung Sitz-/Liegeposition, Aufrichten, Aufstehen, Gehen, Trep-pensteigen) unter Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Strickleiter, Patientenaufrichter, Rollator, Lifter)Bewältigung von krankheits - oder therapiebezo-genen Anforderungen und Belastungen.

Pflegerische Betreuungsleistungen

LK 22: Pflegerische Betreuungsleistung pro ange-fangene 60 Minuten• Begleitung• Spaziergänge in die nähere Umgebung• Ermöglichen des Besuchs von Verwandten und Bekannten• Begleitung zum Friedhof• Beschäftigung• Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur• Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen• Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag/Nacht-Rhythmus• Unterstützung bei Hobby und Spiel• Beaufsichtigung• Anwesenheit der Betreuungsperson und Beob- achtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung• Gesellschaft leisten, emotionale Sicherheit geben.• Dokumentation

Beispiel:Die Pflegekraft unterstützt Sie bei Ihrem Hobby.Oder auch: Die Pflegekraft begleitet Sie regelmäßig zum Friedhof. Oder auch: Die Pflegekraft kommt einmal täglich vorbei, um zu sehen, wie es Ihnen geht.

Diese Leistung setzt voraus, dass die Grundpflege und die Hauswirtschaftliche Versorgung im Einzel-fall sichergestellt sind. Die Leistungen der häuslichen Betreuung beinhalten keine Leistungen der Grund-pflege. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung ist von diesen Leistungen abzugrenzen.

Die Pflegekraft dokumentiert die Leistungsinhalte der pflegerischen Betreuung.

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Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI• Betreuung in der Häuslichkeit für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

• Betreuung für alle Pflegebedürftigen

• Hauswirtschaftliche Leistungen

Qualitätssichernde Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI• Beratung• Hilfestellung• Kurzmitteilung an die Pflegekasse

Anleitungen und Schulungen nach § 45 SGB XIPflegen Sie einen Angehörigen, ist die Pflegekasse verpflichtet, Sie kostenlos zu schulen, damit Sie den Anforderungen der häuslichen Pflege gewach-sen sind. Diese Schulungen können auch zu Hause stattfinden und umfassen unter anderem folgendes:

• Beratung im Umgang mit Demenz• Beratungen zu Hygieneproblemen• Körperpflege, Hautpflege• Ernährung• Kontinenz / Inkontinenz• Lagerung und Bewegung, Transfer• Rückenschonendes Arbeiten• Begleitung der letzten Lebensjahre• Selbstpflege – Entlastungsmöglichkeiten• Einrichten eines Pflegezimmers, Hilfsmittel

Weitere Leistungen

Beispiel:Die Betreuungsmitarbeiter/in koordiniert zusammen mit der Einsatzleitung die Betreuung nach Ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen. Das können sein: – Spazierengehen – Gemeinsam lesen (vorlesen) – Hauswirtschaftliche Versorgung – Teilnahme am Café Zeitlos

Beispiel:Sie pflegen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und erhalten von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld.

Im Gegenzug möchte die Pflegeversicherung den Nachweis über eine gesicherte Pflege. Die Pflegefachkraft besucht Sie und den von Ihnen zu pflegenden Angehörigen im Rahmen des Beratungseinsatzes zu Hause.

Für Patienten mit dem Pflegegrad 2 und 3 erfolgt der Beratungseinsatz halbjährlich, also zweimal pro Jahr, Patienten mit den Pflegegraden 4 und 5 werden vierteljährlich, also viermal im Jahr beraten.Zusätzlich hierzu kann ein Beratungseinsatz pro Jahr fakultativ angefordert werden.

Beispiel:Sie pflegen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und möchten sich darüber informieren lassen, wie Sie eine aktivierende Pflege rücken-schonend durchführen können. Die Pflegekraft zeigt Ihnen, wie Sie Hilfsmittel einsetzen und die Be-wegungsübungen für Arme und Beine durchführen können.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI• Entlastungsangebot für pflegende Angehörige in der häuslichen Umgebung• Pflegerische, hauswirtschaftliche und Betreuungs leistungen möglich• Keine zusätzliche Kosten, bis der Entlastungsbetrag ausgeschöpft ist.

Beispiel:Sie als Pflegeperson sind wegen Krankheit oder ur-laubsbedingt nicht in der Lage, Ihren Angehörigen zu versorgen. Oder: Sie möchten eine Auszeit nehmen, um neue Kräfte zu sammeln. In dieser Zeit erbringen wir die pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Versorgung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen.

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Weitere Angebote

Die Sozialstation bietet ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung ergänzende Dienste zur pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaft- lichen Versorgung an. Sie dienen ebenso als Ent- lastungsangebot für pflegende Angehörige.

InhaltEin typischer Café-Zeitlos-Tag:

• Offener Beginn ab 9:00 Uhr mit Vormittagsimbiss• Einstimmung auf das bereits vorab geplante Thema, Moderation durch Pflege - oder Betreuungsfachkraft• 4 unterschiedliche Beschäftigungs- und Akti- vierungsangebote werden pro Termin umgesetzt• Bewegung (z.B.Spaziergänge, Sitztanz, Bewegungs- geschichten)• Gedächtnistraining (z.B. Memory, Bingo, Singen)• Training alltäglicher Verrichtungen (z.B.Nahrung zubereiten)• 12:30 Uhr gemeinsames Mittagessen• Zeit der Ruhe und Körperwahrnehmung (Gedanken-Reisen mit Entspannungsmusik)• Nachmittagskaffee• 15:00 Uhr Abholung oder Heimfahrt durch unseren Kooperationspartner IBF

Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz nach § 45 SGB XI – ehrenamtliches Engagement koordiniert durch eine Fachkraft: Café Zeitlos• Ganztagsbetreuungsgruppe (9:00 – 15:30 Uhr)• Inklusive einer warmen Mahlzeit• Inkl. Kaffee, Tee und Kaltgetränken• Mittwochs und Donnerstags in der Paul-Egell Str. 28, Gartengeschoss

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Der ambulante Hospiz- und Palliativberatungs-dienst (AHPB)Der Ambulante Hospiz- und Palliativberatungs-dienst berät und betreut im häuslichen Bereich, in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern Men-schen, die unheilbar erkrankt sind. Beim AHPB Speyer arbeiten haupt- und ehrenamtliche Mitar-beiterInnen zusammen. Unser Motto „Leben bis zuletzt“ machen wir durch individuelle, kompe-tente und respektvolle Begleitung, Beratung und Unterstützung der schwerkranken Menschen und ihrer Angehörigen deutlich.

Trauercafé Phönixist ein Angebot für Menschen mit Verlusterfahrun-gen. Das Trauercafé findet einmal im Monat, am 2. Dienstag statt.

HospizseminareDie Qualifikation zum / zur HospizbegleiterIn ist vom Deutschen Hospiz und Palliativverband als Voraussetzung zur Mitarbeit beim AHPB vorge-schrieben und wird turnusmäßig angeboten. Termine bitte erfragen.

Hospiz macht Schulein Kooperation mit Grund- und Förderschulen wen-det sich „Hospiz macht Schule“ an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klassen und gibt ihnen die Mög-lichkeit, sich innerhalb einer Projektwoche mit dem Themenkreis Sterben, Tod und Trauer auseinanderzu-setzen und ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen.

Nachbarschaftshilfeunser Besuchsdienst durch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

Beispiel:Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer besuchen Sie zum Vorlesen, Reden und Gesellschaft leisten.

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Ökumenische SozialstationSpeyer e.V.

Zentrum für ambulante HilfenHospizdienst und Palliativberatung

Paul-Egellstr. 24 | 67346 Speyer | Telefon 06232 | 6047-0www.sozialstation-speyer.de | [email protected]

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 15:30 Uhr