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Seenotsignale für Sportboote Merkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel

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Seenotsignale für SportbooteMerkblatt für die Prüfung über Seenotsignalmittel

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Seenotsignale dürfen nur im Seenotfallverwendet werden, d.h., wenn ange-zeigt werden soll, dass Gefahr für Leibund Leben der Besatzung und daher dieNotwendigkeit zur Hilfe besteht.

Es dürfen nur von der Bundesanstalt fürMaterialprüfung (BAM) zugelassene py-rotechnische Seenotsignale verwendetwerden.

Fallschirmsignale

Fallschirmsignale werden verwendet, um entfernte Fahrzeuge auf die Notlage aufmerksamzu machen und grob in die Richtung einzuweisen.Signale, die mit Fallschirm ausgerüstet sind, haben auf Grund geringerer Sinkgeschwin-digkeit (5 m/s) eine längere Brenndauer und dadurch einen höheren Aufmerksamkeitswert.

Handfackeln, Rauchsignale und Signalpatronen

Handfackeln, Rauchsignale und Signalpatronen werden verwendet, um die genaue Posi-tion bei Annäherung kenntlich zu machen.Rauchsignale sind nur am Tag zu verwenden.Nach der Zündung ist das Rauchsignal zur Leeseite zu halten bzw. außenbords zu werfen(Rauchdose). Seenotsignale sollen nur eingesetzt werden, wenn sich Schiffe, Flugzeugeoder die Küste im Sichtbereich des Signals befinden. Es ist zweckmäßig, zwei Signalehintereinander, im Abstand von einer Minute, zu setzen.

Pyrotechnische Seenotsignale und ihre Verwendung

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Fallschirmsignalpatrone, Kal. 4

rot (Art. Nr. 9122600)

weiß (Art. Nr. 9122700)

Unterklasse: PM II***

Steighöhe: 300 m

Leuchtdauer: 30 Sek.

Lichtstärke rot: 15.000 cd

Lichtstärke weiß: 30.000 cd

Sichtweite Tag: 4 sm

Sichtweite Nacht: 20 sm

Seenotsignale nach dem Sprengstoffgesetz

Seenotsignale nach dem Waffengesetz

Fallschirmsignalrakete, rot

(Art. Nr. 9123800)

Unterklasse: T2**

Kennzeichen: BAM PT2

Steighöhe: 300 m

Leuchtdauer: 30 Sek.

Lichtstärke: 20.000 cd

Sichtweite Tag: 4 sm

Sichtweite Nacht: 20 sm

Handfackel, rot

(Art. Nr. 9162800)

Unterklasse: T1*

Kennzeichen: BAM PT1

Leuchtdauer: 60 Sek.

Lichtstärke: 15.000 cd

Sichtweite Tag: 2,5 sm

Sichtweite Nacht: 12,5 sm

Verzögerung: 2 Sek.

Rauchfackel, orange

(Art. Nr. 9132600)

Unterklasse: T1*

Kennzeichen: BAM PT1

Brenndauer: 60 Sek.

Ausstoß dichter Orange-Rauch

Sichtweite: 2,7 sm

Signalpatrone, Kal. 4

rot (Art. Nr. 9122000)

weiß (Art. Nr. 9122100)

grün (Art. Nr. 9122200)

gelb (Art. Nr. 9122300)

Knallpatrone (Art. Nr. 9122500)

Unterklasse: PM II***

Steighöhe: 120 m

Leuchtdauer: 8 Sek.

Lichtstärke: 40.000 cd

Lichtstärke grün: 10.000 cd

Knallstärke (gemessen in 3 m Entfernung): 170 db

Sichtweite Tag: 4 sm

Sichtweite Nacht: 20 sm

Für alle Signalpatronen gelten folgende fühlbaren

Erkennungszeichen am Patronenboden:

Rot: Volle Rändelung

Weiß und Gelb: Halbe Rändelung

Grün und Knall: Keine Rändelung

*T1 Seenotsignale der Unterklasse T1 dürfen von jedem, der das 18. Lebens-jahr vollendet hat, erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und zweckgerechtverwendet werden

**T2 Seenotsignale der Unterklasse T2 sind erlaubnispflichtig und dürfen mit ei-nem im Bootsführerschein eingedruckten Befreiungsvermerk erworben wer-den. Der Vermerk erfolgt nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel.

***PM II Pyrotechnische Munition kann mit einer Waffenbesitzkarte, mitMunitionserwerbsberechtigung oder Munitionserwerbsscheinerworben werden.

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Gebrauchsanweisungen

Nicht erst im Notfall

Die Gebrauchsanweisungen bittesofort nach dem Erwerb der See-notsignale sorgfältig durchlesen. !Für alle Seenotsignale gilt:

1. Auf freies Schussfeld und ausreichen-den Abstand zu brennbaren Objektenachten.

2. Aufsteigende Signale mit gestrecktemArm senkrecht über dem Kopf inSchussrichtung abfeuern.

3. Niemals auf Menschen, Tiere undObjekte richten und nicht mit Kör-perteilen vor die Mündung kommen.

4. Nicht an Versagern hantieren, son-dern diese über Bord werfen.

Fallschirmsignalrakete, rot

Kappe abschrauben

Reißzünder wird frei

Rakete senkrecht über den Kopfhalten und gut festhalten. Reiß-schnur kräftig und ruckartig nachunten ziehen

Handfackel, rot

Kappe abschrauben

Zündschnur ruckartig ziehen

Beim Abbrand Fackel am Griffstücknach Lee halten

CLICK1

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1

3

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Fackel bis zum Einrasten aus demGriffstück ziehen

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Gebrauchsanweisungen

Patronen/SignalpistoleRauchfackel, orange

Kappe abschrauben

Reißzünder abziehen

Fackel nach Lee halten

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3Patrone einführen

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Pistole schließen

Pistole über Augenhöhe heben

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3

Bei abwärtsgerichteter MündungPistole öffnen

Schlaghebel spannen

Abzugshebel betätigen

Bei Versager Pistole in Schussrich-tung über Kopf erneut spannen undnochmals abschießen. Bei erneu-tem Versager die Pistole mit nachoben gerichtetem Lauf außenbordsöffnen und den Versager hinaus-gleiten lassen.

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Signalpistolenerwerb

Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Phy-sikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) - z. B.Signalstifte – können frei erworben werden.

Für Signalwaffen mit einem Patronenlager von 12 mm und mehr ist die Erlaubnis (Waffenbesitz-karte) der zuständigen Ordnungsbehörde erforder-lich.

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerbeiner Signalpistole, zu ihrer bestimmungsgemäßenVerwendung in einer Notlage, zur Aufbewahrungan Bord oder in der Wohnung und zum Transporteiner nicht schussbereiten und nicht-zugriffsbereiten Pistole von einem Ort an einenanderen. Nur ein Waffenschein berechtigt zumFühren einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit.

Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitz-karte:

• Vollendung des 18. Lebensjahres• Zuverlässigkeit, Sachkunde,

körperliche Eignung• Vorliegen eines Bedürfnisses

Nachweis der Sachkunde erfolgt durch Eindruckeines entsprechenden Vermerks im Bootsführer-schein nach bestandener Prüfung über Seenot-signalmittel.

Nachweis eines Bedürfnisses erfolgt durch Vorlagevon Unterlagen, aus denen der Besitz eines see-gängigen Wasserfahrzeuges (Kauf- oder Charter-vertrag, Versicherungspolice, Standerschein,internationales Sportbootzertifikat usw.) oder dieVerwendung für Lehr- und Prüfungszwecke her-vorgeht.

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb einererlaubnispflichtigen Signalpistole ist dieser derzuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und indie Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen.

Weitere Hinweise

Art. Nr. 9121900

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Weitere Hinweise

Zu Ihrer Sicherheit

• Überlassen Sie pyrotechnische Gegenständeniemals Kindern oder Personen, die mit den von diesen Gegenständen ausgehendenGefahren nicht vertraut sind.

• Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall verwen-det werden und nicht etwa als Feuerwerk, inStadien oder bei Großveranstaltungen zu Show-zwecken.

• Pyrotechnische Gegenstände können nach Artund Einsatzzweck extreme Hitze entwickeln,Projektile ausstoßen oder explodieren.Verwenden Sie diese nur im Freien und nicht inInnenräumen.

• Studieren und befolgen Sie vor Gebrauch derSeenotsignale die produktspezifischen Bedie-nungsanleitungen und achten Sie darauf, dassdie Produkte mit der BAM-Zulassung (Bundes-anstalt für Materialforschung und -prüfung)versehen sind.

• Versuchen Sie nicht, mit pyrotechnischen Ge-genständen zu hantieren, diese zu verändernoder umzubauen.

• Bei unsachgemäßer Verwendung besteht dieGefahr lebensgefährlicher Verletzungen mitmöglicherweise bleibenden Schäden oder sogarTodesfolge.

Aufbewahrung und Lagerung

Seenotsignale sind während der Fahrt kühl, trockenund leicht zugänglich in unverschlossenen Behäl-tern aufzubewahren. Sie sind im Hafen und anLand gleichfalls kühl und trocken sowie dem Zu-griff Unbefugter und Kinder entzogen, aufzube-wahren.

Signalpistolen sind an Bord so aufzubewahren,dass Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmenkönnen.

Transport und Verlust

Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Ver-kehrsmitteln befördert werden.

Beim Führen einer Signalpistole (Transport ungela-den) sind der Personalausweis, Pass oder Dienst-ausweis und die Waffenbesitzkarte mitzuführen.

Der Verlust von Seenotsignalen oder Signalpis-tolen ist der zuständigen Ordnungsbehörde un-verzüglich zu melden.

Verbrauchsdauer

Die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen beträgtbei sachgemäßer Lagerung, soweit nichts anderesvermerkt, 3 Jahre.

Damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist, sinddas Herstellungsdatum und die Verbrauchsdauerzu beachten und auf Korrosion und Beschädigun-gen zu achten.

Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturenund mechanische Beschädigung verkürzen dieVerbrauchsdauer von Seenotsignalen und machensie evtl. gefährlich. Überlagerte Seenotsignale sinddem Handel zurückzugeben oder Delaborierbe-trieben zuzuführen. Sie dürfen nicht als Feuer-werkskörper verwendet werden.

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