Michaelbote Oktober 2011

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MICHAELBOTE 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 AMTSBLATT DER STADT ZEITZ 10. TAG DER HEIMATGESCHICHTE – mit Filmpremiere Am 13. November, in diesem Jahr ein Sonntag, findet im Museum Schloss Moritzburg ab 14.00 Uhr der 10. Tag der Heimatgeschich- te statt. Zum Jubiläum haben sich die Veranstalter der Gesellschaft zur Förderung Schloss Moritzburg etwas Besonderes einfallen lassen. Die DVD „Zeitz bewegt sich – In- dustrie einst und heute“ feiert ihre Filmpremiere und kann im An- schluss auch erworben werden. Be- reits die letzte DVD „Das bewegte Zeitz“ fand einen riesigen Absatz. Der Film streift in seiner Einleitung kurz den Standort Zeitz mit der kulturhistorischen Geschichte. In der Folge greift er einzelne Berei- che der Industriegeschichte auf und stellt Entwicklung und Bedeu- tung dar. Dazu dienen historische Aufnahmen. Die stummen Filme werden mit Toncollagen, Musik im jeweiligen Zeitgeist, Geräuschen und Athmos versehen und damit lebendig gemacht. Ein sorgfältig recherchierter Sprechertext ver- mittelt Informationen und verknüpft die einzelnen Teile der Zeit- zer Industriegeschichte. Der Einsatz von Zeitzeugen, welche zu den jeweiligen Themen einige kurze prägnante Sätze sprechen, machen die Filmproduktion lebendig. Außerdem gibt es im Festssaal des Schlosses Vorträge von Andreas Ohse zum Thema „Industriestadt Zeitz – Integrationspunkt einer Kulturlandschaft“. Ines Will, vom Referat wirtschaftliche Entwick- lung, spricht über die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung in und um Zeitz. So vereint der „Tag der Heimatgeschichte“ in diesem Jahr die historischen Elemente mit einem Ausblick in die Zukunft. Der Tag steht unter dem Motto „INDUSTRIESTADT ZEITZ – VER- KEHR, GEWERBE UND FABRIKEN“. Wie in jedem Jahr erscheint auch die Publikation zum letztjährigen Tag der Heimatgeschichte. Die Schrift beschäftigt sich mit dem Fachwerkbau im Zeitzer Land. Sie enthält Beiträge von Dr. Helmut Drosihn, Lutz Scherf, Eberhard Wirth und Petrik Wittwika. Die neue Dauerausstellung „Das Kirchenjahr. Die Feste, Gedenk- und Feiertage des Chris- tentums“ in der eigens dafür hergerichteten Halle über der Fürstenloge im Dom St. Peter und Paul kann auch besucht werden.

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Amtsblatt der Stadt Zeitz mit vielen Beiträgen, Terminen und Fotos

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MichaelBOTe2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

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10. TAG DER HEIMATGESCHICHTE – mit Filmpremiere

Am 13. November, in diesem Jahr ein Sonntag, findet im Museum Schloss Moritzburg ab 14.00 Uhr der 10. Tag der Heimatgeschich-te statt. Zum Jubiläum haben sich die Veranstalter der Gesellschaft zur Förderung Schloss Moritzburg etwas Besonderes einfallen lassen. Die DVD „Zeitz bewegt sich – In-dustrie einst und heute“ feiert ihre Filmpremiere und kann im An-schluss auch erworben werden. Be-reits die letzte DVD „Das bewegte Zeitz“ fand einen riesigen Absatz. Der Film streift in seiner Einleitung kurz den Standort Zeitz mit der kulturhistorischen Geschichte. In der Folge greift er einzelne Berei-che der Industriegeschichte auf und stellt Entwicklung und Bedeu-tung dar. Dazu dienen historische Aufnahmen. Die stummen Filme werden mit Toncollagen, Musik im jeweiligen Zeitgeist, Geräuschen und Athmos versehen und damit lebendig gemacht. Ein sorgfältig recherchierter Sprechertext ver-mittelt Informationen und verknüpft die einzelnen Teile der Zeit-zer Industriegeschichte. Der Einsatz von Zeitzeugen, welche zu den jeweiligen Themen einige kurze prägnante Sätze sprechen, machen die Filmproduktion lebendig.

Außerdem gibt es im Festssaal des Schlosses Vorträge von Andreas Ohse zum Thema „Industriestadt Zeitz – Integrationspunkt einer Kulturlandschaft“. Ines Will, vom Referat wirtschaftliche Entwick-lung, spricht über die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung in und um Zeitz. So vereint der „Tag der Heimatgeschichte“ in diesem Jahr die historischen Elemente mit einem Ausblick in die Zukunft.

Der Tag steht unter dem Motto „INDUSTRIESTADT ZEITZ – VER-KEHR, GEWERBE UND FABRIKEN“.Wie in jedem Jahr erscheint auch die Publikation zum letztjährigen Tag der Heimatgeschichte. Die Schrift beschäftigt sich mit dem Fachwerkbau im Zeitzer Land. Sie enthält Beiträge von Dr. Helmut Drosihn, Lutz Scherf, Eberhard Wirth und Petrik Wittwika.

Die neue Dauerausstellung „Das Kirchenjahr. Die Feste, Gedenk- und Feiertage des Chris-tentums“ in der eigens dafür hergerichteten Halle über der Fürstenloge im Dom St. Peter und Paul kann auch besucht werden.

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Höhepunkt und finaler Abschluss – für das letzte Ausstellungs-wochenende lädt der Verein „Auf Messers Schneide. Zeitz 2014 e.V“ zu verschiedenen Veranstaltungen ein. Am Samstag, dem 29. Oktober, um 14.00 Uhr findet eine Sonderführung durch die Ausstellung mit anschließendem Orgelkonzert im Dom St. Peter und Paul und ein Spaziergang durch den Zeitzer Schloss-park „Auf den Spuren mittelalterlicher Gartenkultur“ statt.

Am Reformationstag, dem 31. 10. 2011 laden die Ausstellungs-macher um 17 Uhr zur Finissage der Ausstellung „Im Zentrum der Macht“ ein. Hier bieten die Veranstalter eine letzte Sonderführung durch die Ausstellung an. Frank-Joachim Stewing, der Kurator der Ausstel-lung, führt die Gäste persönlich durch die von ihm konzipierte Ausstellung. Der Eintritt zur Sonderführung ist frei.Ab 19.00 Uhr laden die Veranstalter in den Zeitzer Dom ein. Das Duo Commedia Nova (Berlin, Venedig) bietet ein szenisch-musi-kalisches Programm mit einer Auswahl der originalen mittelalter-lichen Carmina Burana von 1230. Termine für Sonderführungen „Im Zentrum der Macht“sONNAbeNd, 29. 10. 2011 „im Zentrum der macht“ 14.00 Uhr Führung durch die Ausstellung15.00 Uhr Orgelkonzert im Dom St. Peter und Paul16.00 Uhr Mittelalterliche Gartenkultur – Führung durch den

SchlossparkmONtAG, 31. 10. 2011 „im Zentrum der macht“17.00 Uhr Finissage – Sonderführung durch die Ausstellung Eintritt frei19.00 Uhr Commedia Nova im Dom St. Peter und Paul, Zeitz „Carmina Burana. Die originalen Lieder der mittelal-

terlichen Handschrift aus dem Kloster Benediktbeu-ren“

Erwachsene 8,00 Euro / Ermäßigte 4,00 Euro

Eintrittspreise für die Sonderführung durch die Ausstellung, mittelalterliche Orgelmusik und eine Stadtführung „Der alte Bi-schofsweg“ bzw. Sonderführung „Mittelalterliche Gartenkultur“ Familienkarte: 18,00 Euro/2 Erwachsene, Kinder frei, Erwachsene 9,00 Euro, Ermäßigte 4,50 Euro Geöffnet ist die Ausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe“ bis zum 2. November täg-lich von 10 bis 19 Uhr sowie freitags von 10 bis 22 Uhr. Eintritts-preis: 5,00 Euro, Ermäßigt: 3,00 Euro

Musikalischer Herbstmarkt auf dem Neumarkt

Die Stadt Zeitz und HEX.Event planen für den 26. Oktober 2011 einen Musikalischen Herbstmarkt in der Innenstadt auf dem Neumarkt. Das herbstliche Treiben findet von 8 bis 17 Uhr statt. Für die Gäste des Marktes wird es an diesem Tag ein vielfältiges Programm mit musikalischer Umrahmung geben.Als kulinarische Leckerbissen erwarten die Besucher neben dem gemütlichen Kaffeeklatsch auch die jahreszeittypi-schen Zwiebelkuchen und Federweißer.

Info

Zeitz feierte ein tolles Zuckerfest

In diesem Jahr feierte Zeitz sein 2. Zuckerfest. Für viele tausende Besucher gab es auf Zuckerstraße, Schoko-Markt und Süßem Platz wahnsinnig viel zu entdecken und zu er-leben. Bis in die Nacht wurde dann im Zetti-Zelt gefeiert.

Wir möchten allen Helfern und Sponsoren für die Unter-stützung des 2. Zeitzer Zuckerfestes danken!

„Im Zentrum der Macht“ geht in die letzte Runde

Nur noch bis zum 2. November ist die Korrespondenzausstellung zur Naum-burger Meisterausstellung „Im Zentrum der Macht“ im Museum Schloss Moritz-burg zu sehen. Neun Originalurkunden aus deutschen Archiven und Bibliotheken, liturgische Gerätschaften und Reliquiare aus dem Zeitzer Stiftsschatz, kostbare Hand-schriften und frühe Drucke, Gemälde von Lucas Cranach d. Ä. erzählen die spannende Geschichte der Entstehung des Zeitzer Bistums, seiner Verlegung nach Naumburg und die Bedeutung der Bischofsresidenz Zeitz bis zur Refor-mation. Sie vermitteln dem Besucher einen anregenden, neuen und lebendi-gen Einblick in ein Stück regionaler und mitteldeutscher Geschichte.

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Öffentliche Stadtführung„Auf den Spuren Martin Luthers und seiner Nachkommen in Zeitz“ am 29. Oktober

In unserer über 1000-jährigen Dom- und Residenzstadt befinden sich die Wirkungsstätten der männlichen Nachfahren Martin Lu-thers.Der geführte Stadtrundgang entlang dieser historisch bedeutsa-men Stätten, z. B. Franziskanerkloster, Michaeliskirche und Dom St. Peter und Paul, zeigt die Verbundenheit zur Reformation und zur Geschichte Luthers. Ausführungen beispielsweise zum Sitz der Lutheridenvereinigung, dem Familienband der Luthernach-fahren, ergänzen die Erklärungen der erfahrenen Zeitzer Stadt-führerin. Beginn / Treffpunkt: 14.00 Uhr an der Tourist-Information im Gewandhaus, Altmarkt 16Preise: 3,50 Euro Erwachsene, 2,00 Euro Kinder ab anderthalb Zeitzer Ellen (ca. 1 Meter)Thematische Stadtführungen können auch individuell gebucht werden. Informationen dazu erhalten Sie bei den MitarbeiterIn-nen der Tourist-Information Zeitz und auf www.zeitz.de.

Dimm-Light-System wird erweitert Nach den erfolgreichen Tests des Dimm-Light-Verfahrens im Stadtteil Aue-Aylsdorf, wurden die Anlagen auf weitere Teile des Stadtgebiets ausgeweitet. Die Testanlage brachte eine Stromein-sparung von über 40 Prozent. Die Straßenlampen leuchten bei diesem Verfahren zwar nicht so hell, durch die gleichmäßige Aus-leuchtung ist dieses Dimm-Verfahren aber für das menschliche Auge sehr vorteilhaft. Die Dimmprofile können auch individuell geregelt werden. So sind aktuell drei Phasen eingestellt. Ab dem Einschalten bis 22 Uhr reduziert das Verfahren die Leistung der Lampen um 30 Prozent. Nach 22 bis 5 Uhr werden die Leuchten um weitere 35 Prozent herunter geregelt. Ab 5 Uhr erhöht sich die Leuchtleistung dann wieder um 30 Prozent.Die nachfolgend genannten Straßenanlagen wurden auf das Dimm-Light-Verfahren umgestellt. Dies betrifft den Forstplatz, die Gustav-Mahler-Straße, die Steintorvorstadt, die Gleinaer Straße, den Lindenplatz, die Donaliesstraße, Teile des Platanen-wegs, Teile der Straßenbeleuchtung in Hainichen und in der Al-tenburger Straße.

BUCHBINDEKURSam 3. 11. oder 5. 11. 2011 im Museum Schloss Moritzburg

für erwachsene und Kinder ab 12 Jahre: tagebücher, No-tiz- oder skizzenbücher selbst binden, leporellos und schachteln fertigen unter Anleitung der Papierrestaura-torin und buchbinderin Christina liebmannKosten 15,00 Euro + ca. 5,00 Euro Material / Dauer 6 Stun-den / von 10 bis 16 Uhr im Kunst- und Museumspädagogi-schen Zentrum „Johannes Lebek“, Schlossstraße 6, 06712 Zeitz, Anmeldung mindestens 5 Werktage vor der Veranstal-tung per Telefon: 03441/688151 oder 212546 oder an der Museumskasse dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr

Die närrische Zeit geht wieder los

Am 11. 11., um 11.11 Uhr stürmen die Zeitzer Karnevalsvereine wieder das Zeitzer Rathaus und werden vom Oberbürgermeister den Schlüssel zur Stadt fordern.

Karnevalsumzug am 12. NovemberAm 12. November startet der traditionelle Festumzug zum Kar-nevalsauftakt um 9.30 Uhr in der Hainichener Dorfstraße. Der Festumzug soll allen Vereinen, Clubs, Interessengemeinschaften, Schulen, Kindergärten, lustigen privaten Gruppen und Gewer-betreibenden die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren und für ihre Sache zu werben. Gegen 11.11 Uhr trifft der Umzug dann auf dem Altmarkt ein. Hier erwartet die Gäste wieder ein spannendes Programm von der Schlüsselübergabe bis hin zu Auftritten der Karnevalsvereine. Ein Höhepunkt ist der Funken-marsch der gemischten Funkengarde der acht Karnevalsvereine der Region.marschroute: D.-Bonhoeffer-Straße, Gleinaer Straße, A.-M.-Bach-Str., Beethovenstr., Geußnitzer Str., Kleefeldplatz, A.-Bebel-Str., Schützenstraße, Wendische Str., Roßmarkt, Fischstraße auf den Altmarkt.Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt.Wer teilnehmen möchte, kann sich jederzeit an die Umzugshot-line 0175/3669135 oder 03441/212761 wenden.

Martinsreiter führt Fackelumzug an

theißen. Bereits am Freitag, dem 4. November 2011 or-ganisiert der Heimatverein Theißen e.V. den diesjährigen Martinstag. Ab 16.30 Uhr glüht die Holzkohle auf dem Grill, damit sich die Theißener und Gäste wieder an den knusprigen Rostbratwürsten erfreuen können. Wie auch in den Jahren zuvor wird eine Martinsgans verlost. Die Ka-meraden der FFw Theißen sind wie immer mit von der Partie und werden ab 17.30 Uhr den Maibaum einholen. Der Fackelumzug, er beginnt 18.00 Uhr, wird traditionell angeführt vom Ritter Martin hoch zu Ross. Pferd und Reiter kommen vom Reit- und Fahrverein Zeitz. Der Fackelum-zug startet und endet auf dem Markt, wo dann unter den wachsamen Augen der Feuerwehrmänner das Abschluss-feuer entzündet wird. Für die musikalische Unterhaltung sorgt bis 20.00 Uhr DJ Simon.

Heimatverein Theißen

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Arthur-Wolfsohn-Stiftung

– information zur Änderung der Geschäftsordnung– Zusammensetzung des Preisgerichtes und des stiftungs-

beirates

Im Juli d. J. hat der Stiftungsbeirat seine Geschäftsordnung ge-ändert. § 3 Vergabe der jährlichen Zuwendungen erhielt dabei folgende Fassung:

Für die Vergabe der jährlichen Zuwendung gilt folgendes Ver-fahren:– Der Beirat beruft durch Beschluss ein Preisgericht, das aus

dem Vorsitzenden des Beirates als Vorsitzenden des Preisge-richts ohne Stimmrecht sowie weiteren bis zu elf Mitgliedern mit Stimmrecht besteht. Soweit der Vorsitzende verhindert ist, wird er vom Mitglied des Beirats, welches nach § 5 Abs. 2, Satz 2, 4. Anstrich des Stiftungsvertrages berufen ist, vertre-ten. Die stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts sollen auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater, Literatur und bildende Kunst über ausreichende Erfahrungen verfügen. Eine Mitwir-kung ist in der jeweiligen Sparte ausgeschlossen, wenn sie in einem persönlichen oder künstlerischen Verhältnis zu einem Vorschlag stehen. Das Mitwirkungsverbot wird vom Vorsitzen-den festgestellt. Die Beratung des Preisgerichts erfolgt jährlich in der zweiten Hälfte des Monats November nichtöffentlich und wird vom Vorsitzenden einberufen.

– Jeweils im September eines jeden Jahres erfolgt im Amtsblatt der Stadt Zeitz, in der Tageszeitung und in den Wochenblät-tern, die im Gebiet des früheren Landkreises Zeitz gemäß

§ 2 Abs. 2 Satz 1 des Stiftungsvertrages erscheinen, ein Auf-ruf an alle Bürgerinnen und Bürger, in Betracht kommende Jugendliche für die Vergabe der Zuwendungen schriftlich vorzuschlagen. Als Anschrift ist die Arthur-Wolfsohn-Stiftung, geschäftsansässig bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu benennen. Die Möglichkeit der Einreichung von Vorschlä-gen sollte auf einen Monat begrenzt werden. Die Vorschläge sind zu begründen und nach Möglichkeit mit Bild-, Ton- oder Textdokumenten zu belegen.

_ Der Beirat sichtet diese Vorschläge in seiner Beratung und stellt zunächst fest, ob die formalen Voraussetzungen für eine Zuwendung (festgelegt im Notarvertrag vom 22. 01. 1997) bei jedem Vorschlag vorliegen. Bei Vorschlägen von Gruppen, muss mindestens die Hälfte der namentlich aufzuführenden Mitglieder des Vorschlages die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 des Stiftungsvertrages erfüllen.

– Der Beirat übergibt dem Preisgericht die eingereichten und zugelassenen Vorschläge. Er übergibt gleichzeitig Angaben zur Höhe der je Sparte verteilbaren Förderpreisgelder. Dabei sollen die Förderbeträge für Einzelpersonen 300 Euro und für Gruppen 800 Euro nicht übersteigen. Der Hauptpreis wird auf 1.000 Euro begrenzt. Ausnahmen davon bedürfen der Geneh-migung des Beirates.

– Über die Sitzung des Preisgerichts ist eine Niederschrift zu fer-tigen und dem Beirat zu übergeben. Über das Ergebnis ist Stillschweigen bis zum Tag der Auszeichnung zu wahren.

– Im Anschluss beschließt der Beirat unter den Vorschlägen des Preisgerichts über die Vergabe und legt anschließend fest, wer im jeweiligen Jahr eine Zuwendung erhalten soll. Er ist dabei nicht an die Vorschläge des Preisgerichts gebunden, sollte sich aber an den Vorschlägen orientieren.

– Zum 12. Januar eines jeden Jahres erfolgt dann in einem vom Beirat zu bestimmenden Rahmen die Vergabe der Zuwendun-gen an die Jugendlichen. Der Vorsitzende des Beirates trägt dafür Sorge, dass die Vergabe in einem feierlichen Rahmen erfolgt und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

In das Preisgericht 2011/2012 wurden durch den Stiftungsbei-rat nach vorheriger Abstimmung mit den betreffenden Personen berufen: – Herr Peter Czok – Herr Dr. Stefan Auerswald – Frau Marlies Seidel – Frau Henriette Rossner-Sauerbier – Frau Dr. Susanne Schulz– Frau Gisela Reimann – Frau Manuela Freyberg – Frau Heike Schmidt– Frau Diana Jakob– Herr Thomas Kreil

Dem Beirat der Arthur-Wolfsohn-Stiftung gehören an: – der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz Herr Dr. Volkmar Kunze– der Leiter der Kreismusikschule Burgenlandkreis

„Anna Magdalena Bach“ Zeitz Herr Matthias Büttner– der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur

und Sport Herr Michael Sachse – die Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz Frau Sabine Langenberg

Beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) sind: – die Vorsitzende des KuK Zeitz e.V. Frau Angelika Andräs-Kautz– die Amtsleiterin des Schulverwaltungs- und Kulturamtes a. D. Frau Ilona Schneider

Tag der offenen Tür im Zeitzer Stadtarchiv

Am 19. November 2011 veranstaltet das Stadtarchiv Zeitz den schon zur Tradition gewordenen „Tag der offenen Tür“. Im Mittelpunkt wird dabei der II. Teil der Fotodokumenta-tion „Streifzug durch das alte Zeitz“ stehen, der sich mit der Rothestraße und der Scharrenstraße als älteste Verbindung zwischen der Zeitzer Unter- und Oberstadt beschäftigen wird. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter des Archivs den stadtgeschichtlich Interessierten die Neuzugänge des Stadtarchivs an nichtkommunalem Archivgut präsentieren und am Beispiel historisch bedeutsamer Innungsunterlagen und des Tagebuchs des Zeitzer Musiklehrers Nelkenbrecher erste Ergebnisse im Rahmen umfangreicher Erschließungs-arbeiten vorstellen.Auch in diesem Jahr gewähren die Archivmitarbeiter den neugierigen Besuchern einen Einblick in die Magazine des Stadtarchivs, wobei sie insbesondere die Vielfalt an Unterla-gen für die genealogische Forschung aufzeigen werden.

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So entstanden be-reits vor der Zeiten-wende auch große unterirdische Städ-te, welche später von den verfolg-ten Christen noch weiter ausgebaut wurden.

In diese bizarre Gegend im Herzen Anatoliens führt der nächste Lichtbildervortrag von Roland Seidelt am 12. No-vember, um 18.00 Uhr in der Rasberger Kirche.Der Eintritt ist wie immer frei.

15 Jahre Ensemble Kolorit5. November 2011, 19.30 Uhr, Klinkerhallen Zeitz

Eine Gala zwischen Damals und Heute. Es begann mit einer Schreibmaschine und einem Telefon, mit vielen Ideen im Kopf und Reiselust.

Kartenvorverkauf: Tourist-Information der Stadt Zeitz, Kulturvilla Koloriteintritt: Jubiläumspreis von 5,00 Euro

Martha holt den Wischmop raus

Es ist Zeit, mal wieder gründlich den Wischmop zu schwingen, findet Mar-tha und wirbelt damit einigen Staub auf. Denn wenn sie im Treppenhaus mit den Gästen plaudert, dann geht es um Dinge, die Zeitz aktuell bewe-gen: Der Umbau des Altmarktes, der Tiergarten ohne Friedwald, das Älter-werden der Bevölkerung und der beste Standplatz für eine nackte Zeitzerin. Vor allem aber will die muntere Zeitzerin das neue Kabarettprogramm aus dem „Zeitzer Intrigantenstadl“ dazu nutzen, möglichst viele Mitstreiter beim Grün-den der „Grauen Piraten“ in Zeitz zu gewinnen. Denn Vorsicht ist geboten nach deren Wahlerfolg in Berlin…

In dem Programm von und mit Ange-lika Andräs-Kautz wird natürlich auch wieder Frau Hoch-Demuth dabei sein, die über erste Erfolge und Erkenntnisse aus ihrer Tä-tigkeit in Sachen Weiterbildung und Erhöhung der Alltagskom-petenz berichten wird und die über den Tellerrand der Zeitzer Kleinstadtpolitik hinaus in die Welt schaut und merkwürdige Pa-rallelen entdeckt.

Die Premiere des vierten Programmes „Hoffnung“ findet am Samstag, 19. November, 19.00 Uhr in der Country- und Kultur-kneipe Zeitz, Rudolf-Breitscheid-Straße 3 in Zeitz statt.

Am Sonntag, dem 20. November ist zur zweiten Premiere und zugleich zur 50. Vorstellung des Kabarettprogrammes in die Stu-diobühne des KuK, Steinsgraben 15, eingeladen. Dann gibt es natürlich auch einige Erinnerungen an die vorangegangenen Programme und ein Glas Sekt zur Feier des Tages.

Für beide Veranstaltungen wird um Reservierung gebeten. Eben-so sollten Reservierungen für den 25. dezember, 19.00 Uhr und Silvester, 18.00 Uhr in der Studiobühne des TZZ schon jetzt erfolgen, da bereits Anmeldungen vorliegen. Die ist möglich unter [email protected], telefonisch unter 0163/2496652 beim KuK, für Vorstellungen im High Noon Saloon, Telefon 03441/7661234 und bei den Black Cats, Zeitzer Linedance e.V. über die Homepage www.black-cats.de.s

Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.

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Dr.-Jürgen-Heymer-Galerie 2011

Am Sonntag, dem 6. November, 11 Uhr wird die Dr.-Jürgen-Hey-mer-Galerie im Theaterzentrum Zeitz des KuK im Steinsgraben 15 eröffnet. Gestaltet wird sie wieder mit Arbeiten, die bis zum 31. Oktober eingereicht werden können. Teilnehmen kann je-der, der im Bereich bildende Kunst – Malerei, Grafik, Fotografie, Collage – aktiv ist. Eine Jury wählt die besten Arbeiten für eine Preisvergabe aus. Die Galerie entstand auf Anregung des ehemaligen Zeitzer Leh-rers und Kurators der Gewandhausgalerie Rainer Krause und soll an den Zeitzer Kunsterzieher Jürgen Heymer erinnern, der mit seinem Können und seiner menschlichen Art Generationen von Schülern prägte. Teilnehmen können aber nicht nur Schüler, son-dern künstlerisch Schaffende jeden Alters. Die Anmeldung kann im Internet unter [email protected], telefonisch unter 0176/50546509 erfolgen – dann kann eine Abgabe der Arbeiten abgesprochen werden. Einsendungen per Post oder Einwurf gehen an den KuK e.V., Fischstraße 1, 06712 Zeitz.

16. KuK-Tanzfest

Zum 16. Mal findet in diesem Jahr das Tanzfest um den KuK-Wanderpokal statt. Wie in den Jahren vorher im Jugendhaus in der Freiligrathstraße in Zeitz und zwar am Samstag, dem 5. November, ab 14 Uhr.

Die Anmeldebögen an Gruppen, die ihre Teilnahme schon signalisiert haben, werden automatisch zugeschickt. Alle anderen Gruppen, die gern dabei sein möchten, können sich noch bis zum 29. Oktober anmelden. Das geht ganz einfach online an [email protected], telefonisch unter 0176/50546509.Die Gruppen werden wie immer in fünf Wertungsgruppen starten, jede stellt sich mit zwei Tänzen vor. Eltern und Fans werden auch in diesem Jahr wieder gebeten, einen Euro Eintritts-Spende zu entrichten, um das Tanzfest weiterhin ohne Teilnahmegebühren durchführen zu können. Außerdem soll ja jede Gruppe wieder einen Preis mit nach Hause nehmen.

Zeitz und seine Umgebung

Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Zeitz und seine Umgebung“ gibt es ab Montag, den 14. 11. 2011.Sie ist in den bereits bekannten Ver-kaufsstellen und zusätzlich im Pres-seshop des EDEKA-Marktes zu erhal-ten. Mit der Nummer 8 begeht die Zeitschrift ihr zweijähriges Jubiläum. Die Jubiläumsausgabe befasst sich mit den Themen: Der Werdegang des Druckhauses Blochwitz, Zeitzer Gaststätten, das Kaffeehaus „Corso“, Das Geschäftshaus Geßner, Oskar Haage – ein Zeitzer Künstler u.a.

Sagenhafte Wanderung zu den Märchenlöchern

Würchwitz. Am Sonntag, dem 6. November 2011 findet eine sagenhafte Wanderung zu den Lobaser Märchenlöchern statt. Die Wanderfreunde treffen sich 13.00 Uhr in der Blu-menmühle in Würchwitz. Wer sich eine Glückswasserprobe aus der Märchenlochquelle mitnehmen möchte, sollte ein verschließbares Gefäß mitnehmen. Der Würchwitzer Orts-chronist Volker Thurm erzählt während der Exkursion zahl-reiche Sagen und Begebenheiten, die sich entlang der Route einst zutrugen. Die ca. 4 km lange Wanderung endet gegen 15.00 Uhr in der Blumenmühle. Anschließend lädt die Interessengemein-schaft Blumenmühle zu Kaffee und Kuchen in die Mühle ein. Alle Wanderfreunde aus nah und fern sind herzlich eingela-den.

Kriminologische Regionalanalyse – Fragebögen liegen aus

Die Fragebögen zur kriminologischen Regionalanalyse liegen im Bürgerbüro der Stadt Zeitz sowie in der Zeitzer Tourist-Informa-tion aus. Die Bögen sind bis zum 28. 10. 2011 zurückzugeben, da danach die Auswertungsphase beginnt. Auch auf www.zeitz.de unter Aktuelles können die Fragebögen heruntergeladen und dann im Bürgerbüro eingereicht werden.

Als eine Grundlage der weiteren kriminalpräventiven Tätigkeit soll für die Stadt Zeitz eine kriminologische Regionalanalyse (KRA) erstellt werden. In dieser Analyse sollen zum einen An-gaben zur Bevölkerungsstruktur sowie zu wirtschaftlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen erhoben werden. Zum anderen wird die objektive Sicherheitslage in der Stadt Zeitz zum gegenwärtigen Zeitpunkt anhand vorliegender Statistiken (so z.B. polizeiliche Kriminalstatistik sowie Verkehrsunfallstatistik) dargestellt. Darüber hinaus sollen mit einer Bevölkerungsbefra-gung Aussagen zum Sicherheitsempfinden der Einwohner von Zeitz erhoben und ausgewertet werden. Hier werden ungefähr 2.000 Einwohner Anfang Oktober angeschrieben. Aufgrund die-ser Daten können dann Schlussfolgerungen für die weitere Zu-sammenarbeit von Sicherheitsbehörde und Polizei sowie für die Präventionsarbeit in der Stadt Zeitz gezogen werden.

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Nächster erscheinungstermin:

samstag, 26. Nov. 2011

Nächster redaktionsschluss:

dienstag, 15. Nov 2011

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Vormerken

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Start zur neuen Session 2011/2012 in NonnewitzWir Karnevalisten schauen mit einem lachenden Auge in die Zu-kunft. Nur noch wenige Tage und die neue Session beginnt. Ob Jung oder Alt, alle freuen sich auf die fröhlichen Tage.Traditionsgemäß werden am 11. November die närrischen Tage eröffnet. Dazu laden die Nonnewitzer Narren ein. Wie jedes Jahr, wird auch in diesem Jahr ein Bäumchen in der Region gepflanzt. In diesem Jahr ist es wieder eine Esche auf dem Festplatz der Turnhalle. Die Karnevalisten laden alle Interessierten ein, dabei zu sein. Um 11 Uhr und 11 Minuten (die magische Zahl der Karnevalisten) beginnt das Spektakel an der Nonnewitzer Feuerwehr. An ge-wohnter Stelle wird der Amtsschlüssel vom Ortsbürgermeister Ralf Schenk übernommen, bevor der Baum in die Erde gesetzt wird. Tüchtig angegossen muss er werden, damit er im Frühling 2012 zu neuem Leben erweckt wird.Richtig los geht es dann am Abend gegen 19.00 Uhr. Wir erwar-ten die Schalmeienkapelle aus Wetterzeube. Mit einem zünftigen

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Vormerken Silvester-Gala

„Ich lade gern mir Gäste ein…“am samstag, dem 31. 12. 2011, 18.00 Uhrim Festsaal der moritzburg Zeitz

Diesem Spruch folgend laden das Schlossrestaurant und das Ensemble Kolorit zur Silvestergala ein. Ein Konzert mit klassisch angehauchtem Flair leitet den Abend feierlich ein. Präsentiert werden Lieder von Johannes Brahms, Mozart und Schumann sowie bekannte Melodien aus Oper und Operet-te. Klavierwerke von Claude, Debussy, Mozkowski und Mo-reau Gottschalk werden erklingen.Eine musikalische Zeitreise lässt mit den schönsten Melodien aus Operette, Musical und Film der 20er bis 40er Jahr sowie kleinen Anekdoten das Publikum in Feierlaune kommen.Das Publikum wird feststellen, „Ohne Krimi geht man nie ins Bett...“ sondern auch nicht ohne im Schlossrestaurant das Menü genossen zu haben. Natürlich werden auch die Gau-menfreuden mit einem herrlichen Menü an diesem Abend nicht zu kurz kommen.

eintritt: 48,– Euro (inkl. Menü), Reservierung unter Telefon 03441/6889927

Internationaler Gedenktag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Die Mitarbeiterinnen der Frauen- und Kinderschutzwohnung des Burgenlandkreises, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zeitz und der Kultur-, Kunst- und Theaterverein der Stadt Zeitz begehen am 23. November den internationalen Gedenktag zum Thema „Nein zu Gewalt an Frauen“. Um 15.30 Uhr hissen sie die Fahne „frei leben – ohne Gewalt“ vor dem Zeitzer Rathaus. Im Anschluss startet unter dem Motto: „FRAUEN.monolge“ eine Veranstaltung mit anschließender Gesprächsrunde im Theater-zentrum Zeitz des KuK, Steinsgraben 15 in Zeitz.

Angebote in der Stadtbibliothek „Martin Luther“

Im Rahmen der deutschlandweiten Aktionswoche „Treff-punkt Bibliothek“ ist am 26. Oktober der Autor Frank Kreis-ler mit einer Buchlesung zu Gast. Um 9 Uhr liest er für Schü-ler der 4. Klassen „Der Mühlengeist – Ein Einbrecher aus der Wand“.

Am 27. Oktober 2011 haben die beiden Reisefotografen Erika und Werner Marx aus Köthen wieder eine interessante Fotoreportage im Gepäck. Diesmal entführen sie ab 18.30 Uhr die Zuhörer auf eine außergewöhnliche Pilgerreise von Erika Marx: zu einem der heiligsten Berge der Erde im Tibet – dem Kailash.

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2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 9

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Montag, 24. Oktober 2011

stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 210. Geburts-

tages von Albert Lortzing am 23. 10.

Montag, 24. Oktober 2011 – Freitag, 28. Oktober 2011

stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz „Bücherwurm Fridolin erzählt von Hexen und Gespenstern“, Projektwoche für Kindergärten

Dienstag, 25. Oktober 2011

19.30 Uhr theater Zeitz im Capitol Multivisionsshow „Irland – Zauber der Insel“ Donnerstag, 27. Oktober 2011

18.30 Uhr stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz „Kailash – auf alten Pilgerpfaden durch den Hima-

laya zum heiligsten Berg der Erde“ Dia-Show mit Erika und Werner Marx

Freitag, 28. Oktober 2011

10.00 Uhr Christophorus-Gymnasium droyßig V. Literaturherbst an Saale, Unstrut und Elster „Was Vögel futtern“ locker und amüsant erzählt

Ernst-Paul Dörfler, EuroNaturPreisträger 2010, was auf dem Speiseplan der Vögel so alles steht.

17.00 Uhr stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Ausstellungseröffnung: „Bilder von Andreas Bachorz“

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Zwischen Highlands und Speyside“

Samstag, 29. Oktober 2011

Veranstaltung im rahmen der Korrespondenzausstellung„im Zentrum der macht. die Zeitzer residenz der Naumburger bischöfe“ im schloss moritzburg Zeitz

15.00 Uhr Orgelkonzert im „Dom St. Peter und Paul“ Zeitz

16.00 Uhr „Mittelalterliche Gartenkultur“ – Führung durch den Schlosspark Moritzburg Zeitz

09.00 Uhr Christophorus-Gymnasium droyßig, speisesaal 3. Frühstückstreffen für Frauen – Thema: „Weil ich es mir wert bin – was bin ich denn wert?“ Referentin: Margitta Rosenbaum

14.00 Uhr tourist-information Zeitz Stadtführung zum Thema: „Auf den Spuren Martin Luthers und seiner Nach-

kommen in Zeitz“

15.00 Uhr theater Zeitz im Capitol 30 Jahre „Der Traumzauberbaum“ mit Reinhard Lakomy

VERANSTALTUNGSTIppS STADT ZEITZ OKTOBER und NOVEMBER 2011

OKTOBER 2011 20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Whisky und Whiskey“

Sonntag, 30. Oktober 2011

10.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Frühstück „A:D: Rattray-Spezial“

Montag, 31. Oktober 2011

17.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Finissage – Sonderführung durch die Ausstellung

„Im Zentrum der Macht“

19.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz, Festsaal Mittelalterliche Lautenmusik „Der Vogelweider und der Wolkensteiner“ mit der Gruppe „La Ziriola“

NOVEMBER 2011

Dienstag, 1. November – Donnerstag, 3. November 2011

08.00 Uhr – Zeitz, Alte mälzerei16.00 Uhr Existenzgründerlehrgänge

Donnerstag, 3. November 2011

10.00 Uhr – Kunst- und museumspädagogisches Zentrum 16.00 Uhr „Johannes lebek“ im torhaus von schloss moritzburg Zeitz Buchbindekurs für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren Um telefonische Anmeldung, mindestens 5 Werk-

tage vor der Veranstaltung, wird gebeten.

Freitag, 4. November 2011

18.30 Uhr 8. Grundschule Zeitz, raum 44 Vortrag „Pioniere der Philatelie“ Referent: P. Garcarek

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „GLENMORANGIE-Spezial“

Samstag, 5. November 2011

10.00 Uhr – Kunst- und museumspädagogisches Zentrum 16.00 Uhr „Johannes lebek“ im torhaus von schloss moritzburg Zeitz Buchbindekurs für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren Um telefonische Anmeldung, mindestens 5 Werk-

tage vor der Veranstaltung, wird gebeten.

16.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna Keen’sche Kerm’se

19.30 Uhr Klinkerhallen Zeitz „15 Jahre Kolorit“ – Jubiläumskonzert

19.30 Uhr michaeliskirche Zeitz LOBGESANG von Felix Mendelssohn-Bartholdy für Chor, Solisten und Orchester

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Islay-Spezial“

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

10 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

20.00 Uhr Zeitz, Country- und Kulturkneipe „High Noon“ Countrymusik mit dem „Duo Diesel“

Sonntag, 6. November 2011

18.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Im Himmel ist der Teufel los“ Baumann und Clausen

Freitag, 11. November 2011

Zeitz, Ot theißen „Martinstag“ mit Fackelumzug

11.11 Uhr stadt Zeitz, rathaus Faschingsauftakt

14.00 Uhr – Volkshochschule Zeitz18.00 Uhr Schnuppertag Die bildende Kunst ist vielfältig! Hier habt Ihr die Möglichkeit Eure Ideen umzu-

setzen! Marianne Mächtig lädt Euch in den Jugend-Kunst-Kurs ein

19.30 Uhr theater Zeitz im Capitol Krimi zum Dinner „Delikate Leichen serviert von Homes & Watson“

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Island Hopping“

Samstag, 12. November 2011

09.00 Uhr stadt Zeitz Faschingsumzug zum Faschingsauftakt

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Travestie-Show Eine Revue der Spitzenklasse

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Raritäten-Tasting“

Sonntag, 13. November 2011

14.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz, Festsaal 10. Tag der Heimatgeschichte „Die Industriestadt Zeitz“ u.a. Premiere des Films „Zeitz bewegt sich: Die Industriestadt Zeitz – einst und heute“

Donnerstag, 17. November 2011

19.30 Uhr schloss moritzburg Zeitz, Festsaal 5. Literaturherbst an Saale, Unstrut und Elster Rückwärts immer: „Deutsches Erinnern“ Lesung mit Christoph Dieckmann Der vielfach preisgekrönte ZEIT-Reporter erzählt

von der Macht des Vergangenen.

Freitag, 18. November 2011

18.30 Uhr 8. Grundschule Zeitz, raum 44 Philatelistischer Stammtisch

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Tasting „Whisky und Whiskey“

Samstag, 19. November 2011

18.00 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Das Erdbeben von Chili“ von Heinrich von Kleist Lesung mit Detlef Thyen

19.00 Uhr Weingut Hubertus triebe, Würchwitz Karpfen-Gespräche

20.00 Uhr Zeitz, Green island Pub „Whiskey, Land und Leute“

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Pharo‘s Hypnose Show

Sonntag, 20. November 2011

10.00 Uhr Zeitz, Green island Pub Whisky-Frühstück „Indien-Spezial“

Dienstag, 22. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern PREMIERE „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

Mittwoch, 23. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

Donnerstag, 24. November 2011

stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 210. Geburts-

tages von Ludwig Bechstein

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

18.00 Uhr Gewandhaus-Galerie in der tourist-information Ausstellungseröffnung „Neujahrsgrafiken“ von Rainer Krause

Freitag, 25. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

15.00 Uhr – Klinkerhallen Zeitz19.00 Uhr Weihnachtsmarkt des Kreativitätszentrum Zeitz

19.30 Uhr theater Zeitz im Capitol „Irland – Zauber der Insel“ – Multivisionsshow

Samstag, 26. November 2011

15.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Eröffnung der Sonderausstellung „Kunsthandwerk

aus Thüringen“ innovativ und traditionsbewusst

16.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna, barockkirche Adventskonzert

18.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna (Zettweil) Einstimmung auf den Advent

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Angriff der Weihnachtsmänner“ mit Beate Furcht

und Urban Luig nebst musikalischer Begleitung Kabarett academixer aus Leipzig

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2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 11

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

AUSSTELLUNGEN

Museum Schloss Moritzburg Zeitzdauerausstellungen Kinderwagen – Kinderjahre Kulturgeschichte des Kinderwagens

Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert

„Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“, Ausstellungsraum über der Fürstenloge, Besichtigung

nach Voranmeldung möglich)

sonderausstellungen bis 2. November 2011 „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naum-

burger Bischöfe“ Korrespondenzausstellung zur Landesausstellung „Der Naumburger Meister. Bildhauer und Architekt im

Europa der Kathedralen“

museumspädagogisches Angebot zur Ausstellung: Pergamenturkunden und Siegel von Kaisern, Bischöfen

und Päpsten. Anmeldungen im Kunst- und Museums-pädagogischen Zentrum „Johannes Lebek“

ab 27. November 2011 Kunsthandwerk aus Thüringen innovativ und traditionsbewusst

bis 7. Januar 2012 „Blickwechsel“ – Fotografien aus der DDR und Palästina

von Mahmoud Dabdoub

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus vom Schloss Moritzburg Zeitzdauerausstellung Druckkunst

sonderausstellung bis 29. Februar 2012 „Johannes Lebek – Illustrationen zu Märchen und eigenen

Geschichten“ Angebot zur Ausstellung: Sonderführungen, wahlweise

mit Druckvorführung, Holzschnittkurs oder Fertigen einer Kaltnadelradierung

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie bis 24. Oktober 2011 Bilder von Marianne Mächtig

ab 29. Oktober 2011 Bilder von Andreas Bachorz

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz seit 22. september 2011 „Menschen neben Dir und mir“ Fotos von Andreas Möhrke

ab 25. November 2011 „Neujahrsgrafiken“ von Rainer Krause

Franziskanerkloster Zeitzdauerausstellung „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzent-

rum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e.V.“, gefördert durch die Bundesstiftung Kultur

Änderungen vorbehalten!

Sonntag, 27. November 2011

13.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna 22. Weihnachtsmarkt

16.00 Uhr dom „st. Peter und Paul“ Zeitz Adventskonzert mit Gunter Emmerlich

17.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna, barockkirche Weihnachtliches Konzert mit dem Männergesang-

verein „Harmonie“

Montag, 28. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

Dienstag, 29. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

16.30 Uhr Kunst- und museumspädagogisches Zentrum „Johannes lebek“ im torhaus von schloss moritzburg Zeitz Das Museum Zeitz und der Frauenarbeitskreis der

Stadt Zeitz laden zu einem Literarischen Nachmit-tag bei Tee und Wein ein.

Dr. Kurt Wünsch und Roland Rittig lesen aus un-veröffentlichten Manuskripten:

Georgische Impressionen.

Mittwoch, 30. November 2011

09.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern „Rumpelstilzchen“ nach den Gebr. Grimm bearbeitet von Gunthart Hellwig

SpORTTERMINE

Samstag, 22. Oktober 2011

15.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz 1. FC Zeitz – Vfb Nessa

Samstag, 29. Oktober 2011

12.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz Vorspiel: 1. FC Zeitz II – SV Fortuna Kayna

14.00 Uhr 1. FC Zeitz – sV teuchern

Samstag, 12. November 2011

12.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz Vorspiel: 1. FC Zeitz II – SV Wetterzeube

14.00 Uhr 1. FC Zeitz – rot-Weiß Weißenfels

Samstag, 26. November 2011

12.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz Vorspiel: 1. FC Zeitz II – SV Spora II

14.00 Uhr 1. FC Zeitz – bsC laucha

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

12 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

SCHNAPP-SCHÜSSE

91 Solarmodule werden derzeit auf dem Dach der Stadtwerke Zeitz montiert. Sie sind das Herzstück einer neuen Fotovoltaikanlage, die auf einer 14 mal 30 Meter großen Teilfläche auf dem SWZ-Betriebsgebäude an der Geußnitzer Straße montiert wird. Die Anlage soll pro Jahr rund 16.300 Kilowattstun-den Strom erzeugen, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das entspricht in etwa dem Bedarf von Vier-Perso-nen-Haushalten in fünf Ein-familienhäusern mit durch-schnittlichem Verbrauch.

Kasuyo und Yuki Matsueda aus der Zeitzer Part-

nerstadt Tosu besuchten ihre Freunde in Zeitz.

Bringfriede Schmidt beherbergte die Gäste aus

Tosu in Zeitz. Sie selbst war 2005 in Japan eben

bei besagter Familie Matsueda untergebracht

und hielt seitdem Kontakt. Nun ergab sich die

Möglichkeit des Gegenbesuchs. Bürgermeister

Henrik Otto nahm sich die Zeit und begrüßte die

Gäste aus Tosu im Zeitzer Rathaus.

Hunderte Besucher kamen zur 5. Kulturmesse in den Schlosspark Moritzburg Zeitz, wo sich 32 Vereine, Grup-pen und Einrichtungen der Region Zeitz, aber auch aus Thüringen und Sachsen präsentierten. Erfreulich: Die Gäs-te erfreuten sich nicht nur am bunten Programm auf der Bühne und im Park, sondern fragten viele Angebote ganz

gezielt nach. Foto: Privat

Der diesjährige Herbstmarkt zum Erntedank-fest und zum Tag der Regionen im Schloss und Schlosspark Moritzburg war ein voller Erfolg. Viele Besucher kamen, um sich vor Ort über regionale Produkte zu informieren und bei herrlichem Wetter einen entspannten Sonntag zu verbringen.

Die archäologischen Grabungen am Alt-markt sollen bis Ende Oktober abgeschlos-sen sein. Grabungs-leiter Peter Hiptmair konnte schon erste Ergebnisse präsentie-ren. So wurden zum Beispiel auf dem Alt-markt Spuren einer ehemaligen Bebauung und auch Reste eines Großbrandes gefun-den. Eine Auswertung der Ergebnisse soll es im November geben.

Auf Initiative des Stadt-marketingvereins stand am 4. Oktober der Prä-ventionstruck des Landes-kriminalamtes auf dem Roßmarkt. Bernd Neu-mann vom LKA zeigt Bür-germeister Henrik Otto wie zum Beispiel Diebe ein Fenster aufhebeln könnten und wie man sich davor

schützen kann.

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2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 13

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Zeitzer Sportgala in den Klinker-hallen

Am 24. September wurde zum ers-ten Mal die Zeitzer Sportgala in den Klinkerhallen gefei-ert. Mit einem Ein-trag in das Golde-ne Buch der Stadt Zeitz wurde Lennard Tuchscherer vom Ka-nuverein Zeitz e. V. für seinen Sieg bei der Deutschen Meister-schaft im Kanuslalom am 18./19. 06. 2011 in Sömmerda/Thürin-gen geehrt. Diese Sportgala war auch Anlass für die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements der ehrenamtlich Tätigen in den 61 Zeitzer Sportvereinen. Auf Vorschlag der jeweiligen Vereinsvorsitzenden konnten 46 Vertreter aus den Zeitzer Sport-vereinen ihre Auszeichnungen in Empfang nehmen. Sportlich umrahmt wurde die Zeitzer Sportgala durch Vorführungen der Sportvereine „Black Cats“, Zeitzer Linedance e. V., Kampfsport-gemeinschaft „Jodan Kamae“ Zeitz e. V., SG Chemie Zeitz e.V., Abteilung Radball und dem Männerturnverein „Vater Jahn“ Zeitz e. V., Abteilung Tanzgirls.Im Rahmen der Zeitzer Sportgala am 24. 09. 2011 ist das Kon-zept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Be-mühungen der Zeitzer Sportvereine vom Oberbürgermeister der Stadt Zeitz und Vertretern der Interessenvereinigung Sportverei-ne unterzeichnet worden.

Konzept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine

1. Ziel der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühun- gen der Zeitzer SportvereineIm Kontext sozialpädagogischer Maßnahmen gewinnen körper- und bewegungsbezogene Konzepte der Gewalt- und Kriminal-prävention durch Sport zunehmend an Bedeutung. Sie verfol-gen als Ziel, jungen Menschen neue Perspektiven aufzuzeigen und das Abrutschen in Delinquenz zu verhindern. Wichtig ist, Kinder und Jugendliche auf der Beziehungsebene durch Sport zu erreichen. So wird ihnen ermöglicht, ihre Grenzen auszutesten, Regeln akzeptieren zu lernen und Fairness zu praktizieren. Diese positiven Kompetenzen stellen unverzichtbare Voraussetzungen für die Integration junger Menschen in gleichaltrigen Gruppen und der Gesellschaft sowie für ihre Kommunikationsfähigkeit dar. Sport ist für viele Jugendliche ein Ausdruck ihres Lebensgefühls. Hier wird nicht nur Kraft, Ausdauer und Einsatz abverlangt, son-dern auch eine Balance zwischen Nähe und Distanz, Beziehun-gen können entstehen. Sport ist Erfahrungs- sowie Übungsraum zwischen Konkurrenz und Solidarität. Die Relevanz besteht in der Vermittlung von Normen und Werten für die aktuellen Jugend-kulturen. Aggressionen und motorischer Bewegungsdrang kön-nen „gesteuert“, vorhandene körperliche Fähigkeiten eingesetzt sowie Schwellenängste abgebaut werden. Das Selbstwertgefühl kann gestärkt werden, Eigenverantwortung sowie Selbstständig-keit werden stimuliert.Die Sportvereine der Stadt Zeitz, welche im Bereich des Kin-der- und Jugendsportes Angebote und Projekte vorhalten, sollen durch finanzielle Unterstützungen in die Lage versetzt werden, diesen gewalt- und kriminalpräventiven Ansatz auf- bzw. auszu-bauen. Ziel soll es dabei auch sein, Kinder und Jugendliche an diese Vereine zu binden, um diese Bemühungen auch nachhaltig zu gestalten.Unterstützt werden soll die gewalt- und kriminalpräventive Arbeit in den Sportvereinen, welche mindestens 10 Kinder bzw. Jugend-liche als Mitglieder nachweisen. Als Beleg dient die jährliche Stär-kemeldung seitens der Sportvereine beim LSB Sachsen-Anhalt. Unterstützt werden können aber auch Projekte mit dem Ziel, diesbezügliche sportliche Angebote für Kinder und Jugendliche im Verein zu etablieren.

2. Finanzierung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen in den Zeitzer SportvereinenDie Stadt Zeitz stellt jährlich im Rahmen der zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel eine finanzielle Beteiligung für die Finan-zierung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine bereit.Die finanzielle Beteiligung der Stadt Zeitz kann bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtkosten der jeweils geplanten Maßnahmen und Projekte zur Verfügung gestellt werden.Die Sportvereine, die eine Unterstützung aus diesem Konzept in Anspruch nehmen möchten, sichern mit der Antragstellung ihre 50%ige finanzielle Beteiligung an den Gesamtkosten der geplan-ten Maßnahmen und Projekte zu.Zusätzliche finanzielle Zuwendungen durch Dritte, die bei der Stadt Zeitz zweckgebunden für die Beteiligung an der Finanzie-rung der gewalt- und kriminalpräventiven Bemühungen einge-zahlt werden, dienen der Reduzierung des finanziellen Eigenan-teils der Sportvereine.

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14 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

Bei einem Maßnahme- bzw. Projektbeginn vor der Vergabe und Bewilligung der finanziellen Beteiligung der Stadt Zeitz und der zusätzlichen finanziellen Zuwendungen Dritter übernimmt der Sportverein das Risiko der Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahme bzw. des Projektes.

3. Gewalt- und kriminalpräventive Maßnahmen und projekte in den Zeitzer Sportvereinen In Anlehnung an den Katalog des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt über zuwendungsfähi-ge und nicht zuwendungsfähige Ausgaben im Bereich Sport des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich die Stadt Zeitz an folgenden Maßnahmen und Projekten zur Gewalt- und Kriminalprävention innerhalb des Kinder- und Jugendsportes in den Zeitzer Sport-vereinen: – Angebote und Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung– Trainingslehrgänge und Sichtungsmaßnahmen– Startgelder und Teilnehmergebühren entsprechend der Be-

stimmungen des Veranstalters– Kampfrichter-, Schiedsrichter- und Helferausgaben– Ausgaben für die Durchführung von Wettkämpfen, Trainings-

lagern oder Ferienfreizeiten– Ausgaben für Medaillen, Urkunden, Pokale – Kauf, Wartung und Reparatur von Sportgeräten, Sportmate-

rialien und Ersatzteilen sowie sportarttypischen Hilfsmitteln– Miete für Sportanlagen, Sportgeräte, Schulungs- und Ta-

gungsräume sowie notwendige Technik– Kauf von Sportkleidung – Kraftstoff für Sportgeräte, Sicherheits- und Begleitfahrzeuge– Ausgaben für die Erstellung von Informationsmaterialien.

4. Antragsverfahren4.1. AntragsvoraussetzungenEine finanzielle Beteiligung aus dieser Konzeption kann den Zeit-zer Sportvereinen nur gewährt werden, wenn der Sportverein– seinen Sitz in der Stadt Zeitz hat– in das Vereinsregister eingetragen ist– gemeinnützig ist und dies durch eine finanzamtliche Beschei-

nigung nachweist– die Vereinsbeiträge nach den Richtlinien des Landessport-

bundes angemessen erhebt – mindestens 10 Kinder bzw. Jugendliche bis zur Vollendung

des 18. Lebensjahres als Mitglieder nachweist– die geplanten Maßnahmen und Projekte zu 50 % selbst fi-

nanziert– die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung

der finanziellen Mittel absichert.

4.2. AntragstellungDie Zeitzer Sportvereine, welche eine finanzielle Beteiligung aus dieser Konzeption in Anspruch nehmen möchten, reichen ihre Planungen über beabsichtigte Maßnahmen und Projekte für das laufende Kalenderjahr mit einer detaillierten Finanzierungspla-nung schriftlich auf einem entsprechenden Formular bis zum 28. 02. 2012 bei der Stadt Zeitz ein.Nicht fristgemäß eingereichte Anträge können in Ausnahmefäl-len berücksichtigt werden.Antragsteller kann nur der geschäftsführende Vorstand des Zeit-zer Sportvereines sein.

5. VergabeDie Vergabe der Finanzmittel ist an der Zielsetzung dieser Kon-

zeption zu orientieren, als auch an der Bedürftigkeit des jeweili-gen Zeitzer Sportvereines.Die Entscheidungen zur Vergabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Beteiligung der Stadt Zeitz und der zusätzlichen Zu-wendungen Dritter werden durch ein Vergabegremium jeweils im laufenden Kalenderjahr vorgenommen. Dieses Vergabegremium ist durch zwei Vertreter der Interessenge-meinschaft Zeitzer Sportvereine, zwei Vertreter der Stadt Zeitz und einen Vertreter des Zeitzer Stadtrates paritätisch zu besetzen.Nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung der Stadt Zeitz erfolgt die Auszahlung der finanziellen Beteiligung der Stadt Zeitz auf das Konto des jeweiligen Sportvereines.Die Auszahlung der zusätzlichen Zuwendungen Dritter kann unabhängig von dem In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung der Stadt Zeitz auf das Konto des jeweiligen Sportvereines erfolgen.

6. Nachweis und Überwachung der Verwendung Die finanzielle Beteiligung der Stadt Zeitz und die zusätzliche Zu-wendung Dritter sind in den Büchern des Antragstellers zu ver-buchen und die dazugehörigen Belege mindestens 10 Jahre über den Jahresabschluss der letzten Zahlung aufzubewahren. Vom Empfänger der finanziellen Beteiligung und zusätzlichen Zu-wendung ist bis zum 28. 02. des Folgejahres ein Verwendungs-nachweis über die Gesamtausgaben der jeweiligen Maßnahmen und Projekte zu fertigen und mit Originalbelegen bei der Stadt Zeitz vorzulegen.Werden Zahlungsmittel für einen anderen Zweck verwendet oder ermäßigen sich nach Vergabe die im Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben, so reduziert sich die finanzi-elle Beteiligung der Stadt Zeitz und die zusätzliche Zuwendung Dritter prozentual.Der Zuwendungsnehmer hat diese prozentuale finanzielle Betei-ligung und zusätzliche Zuwendung zu erstatten.

7. SchlussbestimmungenDas Konzept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräven-tiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine wird ständig den sich ändernden Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben.Änderungen werden durch die Interessengemeinschaft Zeitzer Sportvereine in Abstimmung mit der Stadt Zeitz vorgenommen und bedürfen der Schriftform.

8. In-Kraft-TretenDas Konzept zur Unterstützung der gewalt- und kriminalpräven-tiven Bemühungen der Zeitzer Sportvereine tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Zeitz, den 24. 09. 2011

Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister Stadt Zeitz

Vertreter interessengemeinschaft Zeitzer sportvereine:Gerhard Zehmisch, SV Motor Zeitz e.V.Andreas Schwager, 1. FC Zeitz e.V.Silvio Klawonn, KSG „Jodan Kamae“ Zeitz e.V.Ernst Ebenhoch, Reit- u. Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V. Reiner Deutrich, SG Eintracht Zeitz e.V.Frieder Lehmann, SG Chemie Zeitz e.V.

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2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 15

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT ZEITZ

BekanntmachungTagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Planungsver-bandes Zeitz und umgebende Gemeinden am 25. 11. 2011 Beginn: 11.00 Uhr

Sitzungsort: Stadtverwaltung Zeitz Gewandhaus, Altmarkt 16, 06712 Zeitz Zimmer: 308

tOP 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ord-nungsmäßigkeit der Einladung und der Be-schlussfähigkeit

tOP 2: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

tOP 3: Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung 16. 12. 2009

tOP 4: Jahresrechnung und Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2009

Beschluss Nr. 01/2011 tOP 5: Beschluss über das Austrittsgesuch der Ver-

bandsgemeinde Droyßig-Zeitzer Forst Beschluss Nr. 02/2011 tOP 6: Beschluss über die Auflösung des Planungsver-

bandes Zeitz und umgebende Gemeinden Beschluss Nr. 03/2011 tOP 7: Anfragen, Informationen Verfahrensweise Zuordnung der Finanzen

gez. KraneisGeschäftsführer des Planungsverbandes Zeitz

Gestaltungssatzung der Stadt ZeitzÖrtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Freiflächen,

Werbeanlagen und baulichen Anlagen in der historischen Altstadt Zeitz

Aufgrund des § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GOL SA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBI. LSA S. 383) und des § 85 der Bauord-nung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) jeweils in der zum Zeitpunkt der Be-schlussfassung dieser Satzung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08. 09. 2011 (Beschluss-Nr.: V/STR/63/0551/11) folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsverzeichnis: § 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich§ 2 Vordächer, technische Installationen, Solaranlagen§ 3 Feiflächengestaltung incl. Einfriedungen§ 4 Gestaltung von Werbeanlagen§ 5 Genehmigungspflicht§ 6 Abweichungen§ 7 Ordnungswidrigkeiten§ 8 Inkrafttreten

Anlagen: 1. Lageplan 2. Straßenverzeichnis

§ 1räumlicher und sachlicher Geltungsbereich

(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich sowie auf die im Straßenverzeichnis (Anlage 2) aufgeführten Straßen und Plätze. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile dieser Satzung.

(2) Die Vorschriften dieser Satzung gelten für alle baulichen Maßnahmen, die in den folgenden Paragraphen geregelt sind.

(3) Die Festsetzungen der Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz sowie in Bebauungsplänen werden durch diese Sat-zung nicht berührt.

§ 2

Vordächer, technische installationen, solaranlagen(1) Fest montierte massive Vordächer über Hauseingängen und

Schaufenstern sind nicht zulässig. (2) Die Führung von Rohren (außer Dachentwässerung und

Blitzableitungen) und Kabeln sowie die Installation techni-scher Geräte sind an Vorderfassaden und an den Vordersei-ten von Dächern nicht zulässig.

(3) Die Installation von Antennen und Funkmasten, auch für UMTS-Technik, ist auf Dächern und an Gebäudeteilen nur zulässig, wenn sie das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigen.

(4) Auf Gebäudedächern, die wegen ihrer städtebaulichen Si-tuation besonders in Erscheinung treten, ist die Installation von Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen nicht zulässig. Vorrangig betrifft dies den Altmarkt, den Neumarkt, den Roßmarkt, den Michaeliskirchhof und die Voigtstraße.

§ 3

Freiflächengestaltung/einfriedungen(1) Unbebaute Grundstücke bzw. Hofflächen sind teilweise zu

begrünen. Dies kann je nach örtlicher Gegebenheit mit Laubbäumen und/oder Büschen, in Form von Grundstücks-abgrenzungen durch Hecken oder Giebelwandbegrünun-gen usw. erfolgen.

(2) Hausfluchten sind entsprechend des Charakters einer histo-rischen Altstadt mit Mauern zum öffentlichen Straßenraum hin abzugrenzen. Blickdurchlässige Zäune und Hecken sind nur für Freiflächen gestattet, die entsprechend der Vorga-ben des Absatzes 1 gestaltet sind. Die Mauern, Zäune bzw. Hecken sollen zwischen 1,20 und 2,00 m hoch sein.

(3) Stellplätze für private Müll- und Altstofferfassungsbehälter sind einzugrünen bzw. gegen Einsicht abzuschirmen.

§ 4Gestaltung von Werbeanlagen

(1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur Unterkante der Fensterbrüstung des 1. Obergeschos-ses an der Fassade zulässig. In Vorgärten, an Zäunen, Toren,

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Türen sowie an Gebäudegiebeln und Dächern dürfen Wer-beanlagen nicht angebracht werden.

(2) Werbeanlagen dürfen nicht länger als 2/3 der Gebäudefront sein. Sie dürfen tragende Pfeiler, Lisenen, Gesimse, Fenster-brüstungen und andere Gliederungselemente der Fassade nicht überdecken.

(3) Pro Ladeneinheit ist die Installation von einem Werbeaus-leger an der Fassade gestattet. Die Größe und Gestaltung des Auslegers müssen in einem maßstäblichen Verhältnis zur Gesamtfassade stehen. Es darf eine Fläche von 0,50 qm nicht überschritten werden. Die Höhe bzw. Breite des Ausle-gers darf maximal 1,00 m betragen. Auf Gehwegen ist eine Durchgangshöhe von mind. 2 m zu gewährleisten.

(4) Werbeanlagen mit wechselndem, beweglichem und laufen-dem Licht, wie auch bewegliche und tönende Werbung, sind unzulässig.

(5) Für Werbeanlagen sind nur Einzelbuchstaben in sachlicher Schriftgestaltung und jeweils ein Firmensignet oder Wer-bezeichen zulässig. Die Schrifthöhe der Werbeanlage darf 0,50 m nicht überschreiten. Flachwerbeanlagen in Form von Kästen, Folien und weiterem Trägermaterial sind unzu-lässig.

§ 5Genehmigungspflicht

(1) Die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen, an die nach dieser Satzung Anforderungen gestellt werden, bedürfen insoweit der schriftlichen Genehmigung der Stadt Zeitz. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, schließt diese die erforderliche Genehmigung nach Gestaltungssat-zung ein.

(2) Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen: – Foto im Ausgangszustand des Gebäudes/Grundstückes – Die beantragte Baumaßnahme ist im Maßstab 1:100 in

allen vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbaren An-sichten darzustellen.

– Der Anbringungsort von Werbeauslegern und techni-schen Installationen ist auf dem Foto zu kennzeichnen und im Maßstab 1:20 separat darzustellen.

§ 6Abweichungen

(1) Die Stadt Zeitz kann auf schriftlich begründeten Antrag Abweichungen von den Festsetzungen dieser Satzung zu-lassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der städte-baulichen und gestalterischen Belange vereinbar sind.

(2) Bei baugenehmigungspflichtigen bzw. zustimmungspflich-tigen Maßnahmen ist der unteren Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen, dass von den Vorschriften dieser Satzung abge-wichen werden kann.

(3) Wurde eine Baumaßnahme entgegen den Anforderungen dieser Satzung ohne Zulassung einer Abweichung durchge-führt und kann eine Abweichung nachträglich nicht zuge-lassen werden, so kann die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder eine Anpassung an die Vorschriften dieser Satzung gefordert werden.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 7 GO LSA handelt,

wer als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Bauunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig

– entgegen den Bestimmungen des § 2 Vordächer, Anten-nenanlagen oder Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen instal-liert bzw. weitere Installationen tätigt,

– entgegen den Bestimmungen des § 3 Freiflächen und Grundstückseinfriedungen gestaltet,

– Werbeanlagen anbringt, die nicht der im § 4 geforder-ten Gestaltung entsprechen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

§ 8inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt gem. § 85 Abs. 5 BauO LSA zwei Jahre nach ihrem In-krafttreten außer Kraft.

Zeitz, den 19. September 2011

Dr. KunzeOberbürgermeister

Anlage 2

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Grundstücke der nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze der Stadt Zeitz:

AltmarktAn der StadtmauerBaderstraßeBesenstraßeBraustraßeBrüderstraßeBrühlDomherrenstraßeFischstraßeFreiheitGewandhausstraße Judenstraße KalkstraßeKleine Wendische StraßeKlosterkirchhof KramerstraßeLuthergasseMesserschmiedestraßeMichaeliskirchhofNeumarktNeumarktstraßeNicolaiplatzNicolaistraßeParzellenstraße

QuerstraßeRahnestraßeRitterstraßeRothestraßeRoßmarktRoßstraßeSalzstraßeScharrenstraßeSchützenstraße 2, 4Schloßstraße / OstseiteSchulstraßeSteinsgraben / NordseiteSteinstraßeSteintorvorstadt / Westseitenördlich des „Rasberger Baches“ Stiftsberg 4a – 12SperlingsgasseTurmstraßeVoigtsmauerVoigtstraßeWasserberg 1, 2, 3, 4, 20Weberstraße / WestseiteWendische Straße

(Anlage 1 siehe seite 17)

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Bekanntmachung Stadt Zeitz

Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungs-planänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 3

„Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 08. 09. 2011 folgenden Beschluss gefasst:Für den Bebauungsplan Nr. 3 „Radeland“ des Ortsteiles Theißen wird das Verfahren zur 2. Änderung eingeleitet. Mit dem Ände-rungsverfahren sollen folgende Ziele angestrebt werden:

Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung.Die Planänderung erhält die Nummer 3–2 „Radeland“.

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) bei der Änderung durchzuführen.

Dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes als selbständiger Teil der Begründung erforderlich.Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekanntzumachen.

Zeitz, den 22. 10. 2011

Dr. KunzeOberbürgermeister

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M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

BekanntmachungDurchführung von Bausubstanzaufnahmen im Bereich

Luckenau/Theißen

Im Rahmen des Verwaltungsabkommens IV zur Braunkohle-sanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zwischen Bund und ostdeutschen Braunkohleländern bestehen Möglichkeiten zur Ermittlung und Realisierung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers nach Einstellung von Teilen des Braunkohleberg-baus. Die LMBV mbH ist dabei mit der Projektträgerschaft beauf-tragt; die Untersuchungen dazu erfolgen unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Im Bereich der Ortslage Luckenau/Theißen beabsichtigt die LMBV mbH im Zeitraum Oktober 2011 bis Februar 2012 bau- und vermessungstechnische Aufnahmen von Gebäuden (Bau-substanzen) in festgelegten Bereichen durchführen zu lassen. Die Untersuchungen beziehen sich auf Bereiche, in denen nach hy-drologischen Prognoseberechnungen zukünftig flurnahe Grund-wasserstände nicht ausgeschlossen werden können.Die Bestandsaufnahmen haben das Ziel, die Anzahl der betroffe-nen Gebäude zu ermitteln und die planerischen Grundlagen zur Ermittlung von Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen infolge des Grundwasserwiederanstieges abzuleiten.Im Verlauf dieser Arbeiten ist davon auszugehen, dass das von Planungsbüro auch private Grundstücke betreten und der Zu-gang zum Keller der Wohngebäude – soweit vorhanden – ge-währt werden muss. Des Weiteren wird darum gebeten foto-grafische Aufnahmen der Gebäude und der baulichen Situation zuzulassen.Wir möchten alle Bürger bitten, den im Auftrag der LMBV tätigen Mitarbeitern das Betreten der Grundstücke zu gewähren. Die Mitarbeiter der beauftragten Büros werden sich ausweisen und eine Bestätigung des Auftraggebers mit sich führen. Die genau-en Zeitpunkte der Aufnahmen werden den betroffenen Bürgern rechtzeitig mitgeteilt.

Mit der Ausführung der Arbeiten ist von der LMBV mbH die Fir-ma ILV Fernerkundung GmbH, Leipener Str. 7, 04539 Groitzsch/ Wischstauden beauftragt.

LMBV, LB Mitteldeutschland

Bekanntmachung der Stadt ZeitzÄnderung des Geltungsbereichs und der planungsziele

des Bebauungsplanes Nr. 16-B „Ehemalige panzerkaserne“

ÖffentlichkeitsbeteiligungDer Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B „Ehemalige Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177 der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

2. Den geänderten Planungszielen: – Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der

Zweckbestimmung Photovoltaik. – Gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße wird

zugestimmt.3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-B „Ehemalige

Panzerkaserne“ der Stadt Zeitz wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

– Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-B, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.4. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und

Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrich-tigen.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Ent-wurf des Bebauungsplanes Nr. 16-B „Ehemalige Panzerkaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung ein-schließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellungnah-men in der Zeit

vom 01. 11. 2011 bis 02. 12. 2011

im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden: montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhrsowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anre-gungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei-ben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.

Des Weiteren können die Unterlagen auch im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 22. 10. 2011

Dr. Kunze Oberbürgermeister

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20 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

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Bekanntmachung Stadt Zeitz Satzung des Bebauungsplanes Nr. 19

der Stadt Zeitz Steinsgraben/Lindenplatz/Richterstraße/

Humboldtstraße

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 08. 09. 2011 aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz „Steinsgraben/Lindenplatz/Richterstraße/Humboldtstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wurden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Das Vorwort der Vorlage wurde beachtet. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anre-gungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden ge-prüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb-lich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz „Steinsgraben/Linden-platz/Richterstraße/Humboldtstraße“ tritt am Tage der Bekannt-machung in Kraft.

Der Bebauungsplan nebst Begründung einschließlich Umwelt-bericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von je-dermann vom heutigen Tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung in 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstim-mung (Tel: 03441 83435) außerhalb dieser Uhrzeiten eingese-hen werden:montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.30 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 12.00 UhrÜber den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 BauGB beachtliche Verlet-

zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten,

2. eine, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB, be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

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3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntma-chung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder dem Mangel der Abwä-gung begründen soll, darzulegen (215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-che nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Zeitz, den 17. 10. 2011

Dr. Kunze Oberbürgermeister

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22 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

Bekanntmachung Stadt ZeitzÖffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 22

der Stadt Zeitz „Zekiwa Altwerk“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebau-ungsplanes Nr. 22 „Zekiwa Altwerk“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Ent-wurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Zekiwa Altwerk“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Um-weltbericht und umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit

vom 01. 11. 2011 bis 02. 12. 2011

im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden: montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhrsowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anre-gungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.

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Bekanntmachung Stadt ZeitzSatzung der Stadt Zeitz

zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen

in der Ortslage Zeitz-Hainichen

Aufgrund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBL. I S. 619) wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Zeitz vom 08. 09. 2011 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Hainichen erlassen:

§ 1 Aufhebung der satzung der stadt Zeitz über die erhaltung

baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-HainichenDie vom Stadtrat der Stadt Zeitz am 27. 06. 1991 beschlossene und mit Ortsrechtsbereinigungssatzung am 29. 11. 2001 geän-derte Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Orts-lage Zeitz-Hainichen bestehend aus Satzung und dem dazuge-hörigen Plan wird aufgehoben.

§ 2 Örtlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst die Ortslage Zeitz-Hainichen in seiner ursprünglichen Dorflage und ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.

§ 3 inkrafttreten

Die Aufhebungssatzung der Satzung über die Erhaltung bauli-cher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Hainichen der Stadt Zeitz tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der Stadt Zeitz zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Hainichen wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch orts-üblich bekanntgemacht.

Die Aufhebungssatzung und beiliegende Karte kann von jeder-mann von diesem Tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Sachge-biet Stadtentwicklung, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Die Sprechzeiten sind: montag, mittwoch, donnerstag 9.00 –15.00 Uhrdienstag 9.00 –18.00 UhrFreitag 9.00 –11.30 Uhr

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie in § 214 Abs. 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Form-vorschriften bzw. Abwägungsmängel wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begrün-den soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Zeitz, den 22. 10. 2011

Dr. KunzeOberbürgermeister

Bekanntmachung Stadt ZeitzSatzung der Stadt Zeitz

zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen

in der Ortslage Aue-Aylsdorf

Aufgrund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBL. I S. 619) wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Zeitz vom 08. 09. 2011 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhal-tung baulicher Anlagen in der Ortslage Aue-Aylsdorf erlassen:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 22. 10. 2011

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

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24 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

§ 1 Aufhebung der satzung der stadt Zeitz über die erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Aue-Aylsdorf

Die vom Stadtrat der Stadt Zeitz am 10. 10. 1991 beschlosse-ne und mit Ortsrechtsbereinigungssatzung am 29. 11. 2001 geänderte Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz Aue-Aylsdorf bestehend aus Satzung und dem dazugehörigen Plan wird aufgehoben.

§ 2 Örtlicher GeltungsbereichDer räumliche Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst die Ortslage Aue-Aylsdorf in seiner ursprünglichen Dorflage und ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.

§ 3 inkrafttretenDie Aufhebungssatzung der Satzung über die Erhaltung bau-licher Anlagen in der Ortslage Aue-Aylsdorf der Stadt Zeitz tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der Stadt Zeitz zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Aue-Aylsdorf wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüb-lich bekanntgemacht.Die Aufhebungssatzung und beiliegende Karte kann von jeder-mann von diesem Tag an bei der Stadtverwaltung Zeitz, Sachge-biet Stadtentwicklung, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Die Sprechzeiten sind: montag, mittwoch, donnerstag 9.00 –15.00 Uhrdienstag 9.00 –18.00 UhrFreitag 9.00 –11.30 UhrEine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie in § 214 Abs. 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften bzw. Abwägungsmängel wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntma-chung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung der Ver-fahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Zeitz, den 22. 10. 2011

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächen-

bereinigungsgesetz – VerkFlBerG Sonderungsplan-Nr. V25-8006132-2011

in der Gemeinde Zeitz, stadt, Gemarkung Würchwitz, Flur 7, Flurstück 4/2 und 5/2 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) in Verbindung mit dem Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) – jeweils in der gültigen Fassung – eingeleitet worden.

Hierdurch werden Verkehrsflächen und andere öffentlich genutz-ten privaten Grundstücke an den öffentlichen Nutzer übertragen. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geo-information Sachsen-Anhalt. Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen liegen

vom 24. 10. 2011 bis 23. 11. 2011während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:montag, mittwoch, donnerstag, Freitag 8.00 – 13.00 Uhrdienstag 8.00 – 18.00 Uhr

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Lan-desamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sa-chenrechtsbereinigungsgesetz.

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränk-ter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken. Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schrift-lich oder zur Niederschrift zu erheben.

Halle, den 22. 10. 2011

Im Auftraggez. Thorsten Seeck

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Mitteilung der Aktualisierung beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters

Für die Gemarkung:Zangenberg

in einheitsgemeinde stadt Zeitz(Ortsname)

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters fortgeführt. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die Liegen schaftskarte hinsichtlich der Angaben er-gänzt und aktualisiert.

Alle beteiligten Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungs- berechtigten werden hiermit über die erfolgte Aktualisierung be-schreibender Angaben des Liegenschaftskatasters informiert.Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit

vom 26. 10. 2011 bis 25. 11. 2011in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geo-information Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in 06122 Halle (Saale) während der Besuchszeiten:montag, mittwoch, donnerstag, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr dienstag 13.00 – 18.00 Uhrzur Einsicht ausgelegt.Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefoni-sche Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr.0345/6912-0 ge-beten.

Halle, den 22. 10. 2011

Im Auftrag gez. Michael Loddeke

Mitteilung der Aktualisierung beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters

Für die Gemarkungen:Theißen, Würchwitz

in einheitsgemeinde stadt Zeitz (Ortsname)

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters fortgeführt. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat das Liegenschaftsbuch und die Liegen schaftskarte hinsichtlich der Angaben ergänzt und aktualisiert.

Alle beteiligten Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungs- berechtigten werden hiermit über die erfolgte Aktualisierung be-schreibender Angaben des Liegenschaftskatasters informiert.Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit

vom 26. 10. 2011 bis 25. 11. 2011in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geo-information Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in 06122 Halle (Saale) während der Besuchszeiten:montag, mittwoch, donnerstag, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr dienstag 13.00 – 18.00 Uhrzur Einsicht ausgelegt.

Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefoni-sche Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0345/6912-0 gebeten.

Halle, den 22. 10. 2011

Im Auftrag gez. Michael Loddeke

Offenlegunggemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformations-

gesetz sachsen-Anhalt in der Fassung der bekanntmachung vom 15. 09. 2004 (GVbl. lsA s. 716), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 18. 05. 2010 (GVbl. lsA s. 340)

Für die Gemarkungen:Theißen, Würchwitz

in einheitsgemeinde stadt Zeitz(Ortsname)

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Gebäudedarstellung verändert. Das Landesamt für Vermes-sung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat den Nachweis des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Darstellung der Gebäude überprüft und die Liegenschaftskarte ergänzt und aktualisiert. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungs-berechtigten werden diese Veränderungen der Liegenschaftskar-te durch die Offenlegung bekannt gemacht.Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit

vom 26. 10. 2011 bis 25. 11. 2011in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geo-information Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in 06122 Halle (Saale) während der Besuchszeiten: montag, mittwoch, donnerstag, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr dienstag 13.00 – 18.00 Uhrzur Einsicht ausgelegt.Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0345 / 6912-0 gebeten.

rechtsbehelfsbelehrungGegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Er-gebnisse einer Überprüfung des Gebäudebestandes entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der oben ange-gebenen Offenlegungsfrist Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Halle, den 22. 10. 2011

Im Auftrag gez. Michael Loddeke

Auskunft und beratung: Telefon 0391/567-8585, Fax 0391/567-8686, E-Mail: [email protected], Internet: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Page 26: Michaelbote Oktober 2011

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

26 2. Jahrgang | 22. Oktober 2011

M i c h a e l B O T e

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Herausgeber: Stadt Zeitz

Verantwortlich für den amtlichen teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister

redaktion: Sebastian Nicolai, Tel.: 03441 - 8 32 17 E-Mail: [email protected]

Andrea Kipping, Tel.: 03441 - 8 33 58, E-Mail: [email protected]

layout und druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz Tel.: 03441 - 61 62-0, Fax 03441 - 61 62 23 [email protected], www.druckhaus-zeitz.de

Verantwortlich für Anzeigen/beilagen: Druckhaus Zeitz

erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungs- gebiet

Nächster erscheinungstermin:

Samstag, 26. November 2011

redaktionsschluss: Dienstag, 15. November 2011

MichaelBOTeA m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

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Jetzt für Zeitzer Michael bewerben

Ab sofort können die Bewerbungs-unterlagen für den Zeitzer Micha-el, den Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz unter www.zeitz.de heruntergeladen werden.

Das einzige Kriterium für Bewer-ber ist, dass Unternehmen wurde nach dem 1. Januar 2009 gegrün-det und liegt im ehemaligen Kreis Zeitz und ist mindestens ein Jahr am Markt.

Was muss man tun, um sich zu bewerben?Ganz einfach: Existenzgründer können den Koordinator des Paktes, Michael Gottschlich (03441/842463) oder im Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz (03441/83290) anrufen und teilen direkt am Telefon alles Erforderliche mit.

Beim Wettbewerb um den „Zeitzer Michael“ geht kein Teil-nehmer leer aus! Allen Existenzgründern winken zahlreiche Preise. Im letzten Jahr stellten knapp 30 Unternehmen, der DGB und Kommunen über 10.000 Euro an Preisgeldern, Sachpreisen und Unterstützung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Preisverleihung wurde erstmals am 22. Ja-nuar 1999 veranstaltet.

SCHNAPP-SCHUSS

Zum 7. Abradeln der Weinroute an der Wei-ßen Elster wurde ein wahrer Besucheran-sturm verzeichnet. Die Weinmajestätinnen Ka-thrin Peters und Marti-na Kühn waren mit von der (Rad-)Partie. Viele Rad- und Weinfreunde nutzten den Feiertag und das schöne Wet-ter, um entlang der Weinroute und des Els-terradweges durch das schöne Elstertal zu ra-deln, Weine der Saale-Unstrut-Elster-Region zu probieren und re-gionale Köstlichkeiten

kennen zu lernen.

Page 27: Michaelbote Oktober 2011

2. Jahrgang | 22. Oktober 2011 27

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