Mitteilungen der Rheinland-Pfalz · 2019-09-19 · COSTA RICA OSTERN 2021 Reisefreunde aufgepasst:...

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Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Titelthema: Für den Nachwuchs sorgen Ein Flüchtling als Azubi 10 Junge Kollegen: Sie sind die Zukunft 20 03 19

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Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Titelthema: Für den Nachwuchs sorgenEin Flüchtling als Azubi 10

Junge Kollegen: Sie sind die Zukunft 20

0319

eit dem 1. Januar 1988 gilt un-verändert der Punktwert von umgerechnet 11 Pfennigen in

unserer zahnärztlichen Gebührenordnung.Alle unsere Forderungen nach einer, ange-

sichts der ständig steigenden Kostenlast, gut begründbaren Punktwertanhebung verhall-ten bisher ungehört.

Ungezählte Beschlussfassungen zahn-ärztlicher Körperschaften und Verbände blieben dabei ebenso folgenlos wie der ver-gebliche Versuch des Berufsstandes, den Ver-ordnungsgeber auf dem Klageweg zu einer Weiterentwicklung der Gebührenordnung zu zwingen.

Pünktlich zum Ende der Sommerpause hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nun eine neue, deutschlandweite Kampagne zur Erhöhung des GOZ-Punktwertes gestartet.

Transportiert werden statistisch belegte Fakten über die enorme gesamtwirtschaft-liche Bedeutung der Zahnmedizin und ihre wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Unter-stützt dadurch soll vor allem auf dem sozialen

Netzwerk Twitter, aber auch im persönlichen Kontakt, klar werden:

Es kann nicht richtig und gerecht sein, der Zahnärzteschaft – bedeutend auch wegen ihres vielfältigen sozialen Engagements – in dieser Frage keinerlei Beachtung zu schenken.

„11 Pfennig“ – eine durchaus zeitgemäße Maßnahme für die politische Kommunikation mit Meinungsbildnern und Multiplikatoren, um Verständnis für unser legitimes Interesse an einer Weiterentwicklung des GOZ-Punkt-wertes zu wecken.

Twittern Sie mit unter #11Pfennig!

Herzliche GrüßeIhr

LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN,

S

Editorial Seite 3

Dr. Wilfried WoopPräsident Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

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INHALT

Inhalt Seite 5

03 EDITORIAL von Dr. Wilfried Woop

06 MELDUNGEN

10 HINTERGRUND

Glück für beide Seiten Ein Flüchtling in Ausbildung

24 HINTERGRUND Rezepte für selbst gemachte Zahnpasta im Umlauf!

26 FACHARTIKEL Bitte nicht wegsehen! Kindesmisshandlung erkennen

30 BEK ANNTMACHUNGEN Hauptversammlung der VA Vertreterversammlung

32 STANDESPOLITIK Freiberuflichkeit!

34 Wenn die Rendite den Takt vorgibt - Teil 2 40 Gruppenprophylaxe ist Ehrensache Ein Appell von Dr. Helmut Stein

14 PRAXISFÜHRUNG Was tun bei Nachfragen und Anforderungen?

20 INTERVIEW SiesinddieZukunft–BeruflicherNachwuchs

23 PRAXISFÜHRUNG Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patienten

42 HINTERGRUND Die Chance, Leben zu retten - Organspende in der Diskussion

46 REGIONAL Pfalz Zahnärztetag in Hambach

48 Koblenz Neue Geschäftsführerin

Kalina Drandarov im Interview

49 INSTITUT Weiterbildungsstipendium Abschluss Curriculum Ästhetik/Endo Hier sind noch Plätze frei

ImpressumImpressumHerausgeber: Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Wilfried Woop, PräsidentZahnärztliche Chefredakteurin: Dr. Andrea Habig-MikaRedaktion und Layout: Susanne Rentschler, Anja Schmoll

Redaktionsanschrift: Zahnärzteblatt Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz, Telefon: 06131/9613660, Fax: 06131/9613689, [email protected], lzk.de

Druck und gewerbliche Anzeigen: gzmGrafischesZentrumMainzBödigeGmbH

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Beilagen: Diese Ausgabe enthält Beilagen von: Deutscher Zahnärztetag, Young Innovations Europe und Rainer Dental.

Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

UmIhnendenLeseflusszuerleichtern,verzichtenwirweitestgehendaufdiegleich-zeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbe-zeichnungen gelten für Personen aller Geschlechter. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

BildnachweisFür das Zahnärzteblatt Rheinland-Pfalz sind Fotos und Illustrationen aus unserer eigenen Redaktion sowie der nachfolgenden Fotografen und Bilddatenbanken verwendet worden: BZK Pfalz; Council of European Dentists (CED); Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin e.V.; Deutsche Stiftung Organtransplantation, PaulBischoff;KalinaDrandarov;Dr.DörteHangg;LandesärztekammerRheinland-Pfalz;AnjaMehling;prodentee.V.;Dr.Dr.AlexanderRaff;ReisedienstBartsch;Shutterstock;Statista; Dr. Cleo Walz; fotolia; youtube

MELDUNGEN

Meldungen Seite 7Meldungen Seite 6

Der Council of European Dentists(CED) plant eine europaweite Öffentlichkeitskampagne, in der Zahnärzte auf der CED-Website und Social Media mit Bild und kurzem Zitat erklären, wa-rum sie gern Zahnmediziner sind und was sie sich für ihre Patienten wünschen (siehe Bei-spiel unten). Das Hauptziel der lang angeleg-ten Kampagne ist es, der Zahnmedizin ein Ge-sicht zu geben. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt das als eine gute Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa für die Zahnmedizin zu werben. Wer mitmachen möchte, sendet sein Bild und einen Satz an

den CED, ced@ cedentists.euwww.cedentists.eu

EUROPAWEITE K AMPAGNE ZUM MITMACHEN

FACHEXKURSION NACH COSTA RICA OSTERN 2021Reisefreunde aufgepasst: Die Landeszahn-ärztekammer Rheinland-Pfalz bietet für Mit-glieder und Partner wieder eine Fachexkursion an. Ostern 2021 geht es nach Costa Rica, das Naturparadies zwischen Karibik und Pazifik. Derzeit wird am Reiseprogramm gearbeitet, fest steht aber bereits, dass es eine elftägige Reise mit einer fünftägigen Verlängerunsop-tion über Ostern werden soll, ergänzt wie im-mer durch einen Fortbildungsteil.

Mehr Informationen gibt es bei der LZK, Dagmar Wepprich-Lohse, [email protected] Tel. 06131 96136-62 Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt

im Auftrag des Bundesministeriums für Ge-sundheit (BMG) und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF) eine Online-Befragung durch.

Ziel ist es, die derzeitigen und absehbaren Anforderungen an Zahnmedizinische Fachan-gestellte (ZFA) zu identifizieren und Entschei-dungsgrundlagen für die zukünftige Gestal-tung des Berufs zu erarbeiten.

Die Beantwortung des Fragebogens dau-ert etwa 20 Minuten. Bitte beachten Sie,

dass die Befragung am Freitag, den 04.10.2019 endet! Hier geht es zur Umfrage: https://bit.ly/2KGH8TZ

ONLINE-UMFRAGE ZUR ZFA-AUSBILDUNG

FIRMENLAUF IN MAINZ: LZK-TEAM LEGT ZAHN ZU

Das Team der Landeszahnärztekammer (LZK) zeigte beim Firmenlauf Ende August Flagge und vertrat sportlich die Zahnärzteschaft im Land. Die Beteiligten hatten wieder viel Spaß bei dem 5-Kilometer-Lauf durch die Landeshauptstadt und der anschließenden After-Run-Party – zusammen mit rund 7500 anderen Läufern und Walkern. Wenn Sie Lust haben, unser Team nächstes Jahr zu verstärken, melden Sie sich im Mai 2020 bei der LZK. Der Lauf findet immer traditionell Ende August statt.

GEDENK-GOLFTURNIER

Im Gedenken an den 2018 verstorbenen LZK-Vorstand Dr. Holger Dausch veranstaltete die LZK gemeinsam mit der Versorgungsan-stalt im August ein Golfturnier. Dr. Dausch war begeisterter Golfer und Turnier-Organisator. 30 Kollegen spielten, tauschten sich aus und trotzten gemeinsam den Wetterkapriolen. Im Namen jedes Teilnehmers wurde eine Spende zugunsten bedürftiger Kinder geleistet. Auch die Jugend des Golfclubs Nahetal wurde be-dacht. Für das nächste Jahr wird derzeit ein Golf-Charity-Turnier konzipiert – das Zahnärz-teblatt wird Sie rechtzeitig informieren.

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Menschen arbeiten in Deutschland

für gesunde Zähne. Deutschland ist der

größtezahnmedizinischeMarkt Europas.

Quelle: BZÄK

878.000RATGEBER

AKTUALISIERTGesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat ste-hen seit 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früh-erkennungsuntersuchungen zu.

Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde um Ankreuzfelder für sechs Verweise zum Zahnarzt (6. bis 72. Monat) ergänzt. Der aktualisierte Ratgeber erläutert die neu-en Untersuchungen und gibt praktische Emp-fehlungen für Praxen. Download auf bzaek.de

Die Pflegeausbildungen in Deutschland wer-den ab 2020 durch das Pflegeberufereform-gesetz neu geregelt. Ab Januar stehen erst-mals bundeseinheitliche Rahmenpläne für die Ausbildung von Pflegekräften zur Verfü-gung. Auch die Zahn- und Mundpflege ist dort integriert. Das Bundesinstitut für Berufsbil-dung (BIBB) hat die Pläne jetzt veröffentlicht unter bibb.de. Die Rahmenpläne haben emp-fehlende Wirkung für die Länder.

MUNDHYGIENE INTEGRIERT

Meldungen Seite 9Meldungen Seite 8

Leider fehlt der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz noch von einigen rhein-land-pfälzischen Praxen die E-Mail-Adresse. Um demnächst noch einen größeren Kreis von Zahnärzten per E-Mail und damit aktu-eller informieren zu können, bitten wir noch-mals alle Mitglieder der LZK Rheinland-Pfalz, ihre E-Mail-Adresse (Praxis) unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer (falls bekannt) zu

BITTE SCHICKEN SIE UNS IHRE E-MAIL-ADRESSE!

übermitteln. Ansonsten geben Sie bitte Vor- und Nachnamen des Mitgliedes an. Herzli-chen Dank! Bitte vergessen Sie auch nicht, der LZK gegebenenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpart-ner ist die Abteilung Mitgliederverwaltung.

Bitte nur per E-Mail schicken an [email protected].

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GRÜNDER UNTERSTÜTZEN

Bei seiner jährlichen Klausurtagung im Juni 2019 hat der Vorstand der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) mit zwei Zahnärz-tinnen diskutiert, die sich vor Kurzem in eigener Praxis selbstständig gemacht haben.

Dr. Jennifer Bitzer aus Worms und Dr. Adriana Theodor aus Neu-stadt gaben den gespannt lauschenden Vorständen ihre persönlichen Erfahrungen weiter und berichteten über eigene Schwierigkeiten und Hilfreiches bei ihrem Entscheidungs- und Gründungsprozess.

Die Erkenntnisse und Befürfnisse der heutigen Gründer-Gene-ration nahmen die Vorstände mit, insbesondere, um Gründer in Zu-kunft verstärkt unterstützen zu können. Moderiert wurde die Runde von Jessica Hanneken, Direktorin bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

(V. l. n. r.:) Felix Schütz, LZK-Hauptgeschäftsführer; Dr. Jennifer Bitzer; San.-Rat Dr. Peter Mohr, LZK-Vizepräsident; Dr. Adriana Theodor, Dr. Wilfried Woop, LZK-Präsident; Jessica Hanneken.

ERSTE S3-LEITLINIE ZU BRUXISMUS

Zähneknirschen (Bruxismus) ist keine Krankheit – ernsthafte Folgen für die Gesundheit der Zähne, Kaumuskulatur und Kiefergelenke sind aber trotzdem möglich.

Jeder Fünfte in Deutschland ist betroffen. Die erste S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Bruxismus fasst den vorhan-denen Wissensstand zusammen, schafft zu zentralen Fragen wie dem Krankheitsverständnis Klarheit und gibt Zahnärzten evidenz-basierte Handlungsempfehlungen, die eine Vernachlässigung und eine Übertherapie vermeiden helfen. Die ärztliche Behandlungs-empfehlung wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie (DGFDT), die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie 30 weitere Fach-gesellschaften und Institutionen erarbeitet. Auf der Website der DGZMK finden Sie eine Kurz- und Langfassung der S3-Leitlinie: https://bit.ly/2KRuJ1v

NEUE CURRICULA: KINDER- UND ALTERSZAHNHEILKUNDE

Zwei neue Curricula stehen am Institut Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in den Startlöchern. 2020 werden sowohl junge als auch betagte Patienten in den Fokus gerückt. Das Curriculum Alterszahnheilkunde unter der wissen-schaftlichen Leitung von Prof. Dr. Christoph Benz (München) wird mit 3–4 Modulen im Frühjahr/Sommer 2020 starten. Im Herbst folgt das Curriculum Kinderzahnheilkunde. Die wissenschaftliche Leiterin PD Dr. Birgül Azrak aus Mainz hat hierfür 8 Module geplant.

Starttermin ist der 25. September 2020. Sie haben Interesse? Dann richten Sie Ihre unverbindliche Voranmeldung bitte an Ina Kuball ([email protected]).i

TELEMEDIZIN FÜR VIELE KEINE OPTION

Ferndiagnose ist den Deutschen offen-bar suspekt. Das hat eine Auswertung des Statista Global Consumer Survey ergeben (siehe Diagramm). Demnach können sich nur neun Prozent der Befragten für teleme-dizinische Untersuchungen (digitale Fern-untersuchung, -diagnose und -überwachung) erwärmen. Auch eine Online-Sprechstunde würde nur etwas mehr als jeder Fünfte nut-zen (22 Prozent). Fast ein Drittel lehnt di-gitale Services von Ärzten vollständig ab. Mehr Infos unter statista.de

Hintergrund Seite 10

FRAU DR. HANGG, SIE BESCHÄFTIGEN SEIT 2016 EINE GEFLÜCHTETE JUNGE FRAU AUS DEM IRAK.

WIE K AM ES DAZU?

Hangg: Frau Esho hatte nach ihrem Hauptschulabschluss keine Lehr-stelle bekommen und wurde durch ein Programm des CJD Ludwigs-hafen gefördert (Anm. d. Red.: Christliches Jugenddorfwerk Deutsch-lands – ein Jugend-, Bildungs- und Sozialwerk.) Sie fragte bei uns nach einer Praktikumsstelle, diese Möglichkeit haben wir ihr gern gegeben.

Eigentlich hatten wir bereits eine Azubi eingestellt. Da diese sich aber leider als ungeeignet für den Beruf herausstellte, mussten wir uns in der Probezeit trennen. Und da Frau Esho sich in ihrem Prakti-kum als fleißig, pünktlich und ordentlich gezeigt hatte, haben wir ihr sofort einen Ausbildungsplatz angeboten.

FRAU ESHO, WAR ZFA IHR BERUFSWUNSCH?

Esho: Mein Wunsch war die Arbeit in einer Zahnarztpraxis, als ich hier in Deutschland angekommen war. In meiner Heimat war noch Apothe-kerin mein Wunschberuf. Durch das Praktikum kam ich in die Zahn-arztpraxis, lernte Dr. Hangg und das Team kennen und so kam das Ausbildungsverhältnis zustande.

DR. HANGG, WIE HABEN SIE IHR TEAM IN DIE ENTSCHEIDUNG EINBEZOGEN?

Hangg: Wir treffen immer Gemeinschaftsentscheidungen, wobei ich eine höhere Gewichtung der Stimme habe. Das gesamte Team stand hinter Frau Esho, da sie durch ihre ruhige und fleißige Art sofort mit allen gut auskam. Wenn jemand dagegen gewesen wäre, hätte ich mir das allerdings sehr gut überlegt. Zwistigkeiten verderben das Betriebs-klima. Und manchmal hängt es nur an einer Person, dass „der Haus-segen“ schief hängt.

FRAU ESHO, WIE GEFÄLLT ES IHNEN IN DEUTSCHLAND UND IN DER PRAXIS?

Esho: Mir gefällt es in Deutschland, vor allem, dass wir hier ohne Angst vor Kriegen und Angriffen leben können. Trotzdem werde ich meine Heimat nicht vergessen. In der Praxis fühle ich mich sehr wohl, es ist ein nettes Betriebsklima.

WIE KLAPPTE DAS DEUTSCHLERNEN?

Esho: Ich habe in meinem ersten Jahr hier den Hauptschulabschluss gemacht, da mein irakischer Schulabschluss nicht anerkannt wurde. Parallel habe ich nachmittags für ein Jahr einen Deutschkurs besucht. Da ich täglich mit Kollegen und Patienten spreche, brauche ich jetzt keinen Unterricht mehr. Die Ausbildung und Prüfungen habe ich pro- blemlos auf Deutsch absolviert.

GLÜCK FÜR BEIDE SEITEN

Der Fachkräftemangel in Zahnarztpraxen ist eklatant. Können junge

Flüchtlinge dazu beitragen, diesem Problem etwas entgegenzusetzen?

Dr. Dörte Hangg hat es probiert – mit Erfolg. Die Ludwigshafener Zahnärztin

hat eine geflüchtete junge Frau ausgebildet.

Im Interview berichten beide darüber.

Ein Flüchtling in Ausbildung

Dr.DörteHangg(links)inihrerLudwigshafenerPraxismitSharleetEsho.

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Hintergrund Seite 12

Hangg: Man hört natürlich einen Akzent, aber dieser führte noch nicht zu Verständigungsproblemen. Ein Lehrer machte ihr sogar das Kompliment, dass sie besser Deutsch spricht als so manche Mit-schülerin.

GAB ES BÜROKRATISCHE ODER SCHULISCHE SCHWIERIGKEITEN?

Hangg: Im November 2016, als sie bei uns anfing, hatte das Ausbil-dungsjahr schon begonnen. Wir hatten Bedenken, ob Frau Esho die Berufsschule schafft. Mit der Schule konnten wir aber absprechen, dass wir am Ende des ersten Lehrjahres beurteilen, ob ihre Leistungen ausreichend sind. Wenn nicht, hätten wir sie ein Jahr zurückgestellt. Aber bis zum Ende des ersten Lehrjahres waren ihre Noten im grünen Bereich.

Tränen gab es allerdings, als Frau Esho die Zwischenprüfung nicht geschafft hatte, weil ihr Lernstoff fehlte. Das war ein großer Rück-schlag. Alle haben mitgelitten, sich dann aber riesig mitgefreut, als sie die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat.

Es ist lange her, dass ein Azubi nicht nur alle Prüfungen bestanden hat, sondern auch den Röntgenschein! Endlich hatte ich mal wieder eine problemlose Azubi. Sie war fleißig in der Schule, fehlte so gut wie nie. Man

Gemeinsam auf der Lossprechungsfeier der Bezirkszahnärztekammer Pfalz: Sharleet Esho (rechts) hat im Juni die Prüfung zur ZFA bestanden, darüber freutsichauchdieAusbilderinDr.DörteHanggriesig.

musste sie nicht ständig auffordern, das Handy wegzulegen. Sie war im-mer pünktlich und arbeitete bereits von Anfang an selbstständig.

WIE IST DIE AKZEPTANZ DER PATIENTEN?

Esho: Ich habe bisher keinerlei Einschränkungen oder Ausgrenzungen seitens der Patienten in der Praxis erlebt. Hangg: Im Großen und Ganzen gut. Es gab auch mal Beschwerden, sie würde zu grob abhalten, dieses führe ich aber nicht auf ihre Herkunft zurück. Türkischstämmige Patienten reden sie oft auf Türkisch an, dieses versteht sie aber nicht. Wir haben sie aber gnadenlos „ausge-nutzt“, wenn andere Flüchtlinge Patienten waren und sie deren Spra-che sprechen konnte.

DR. HANGG, WÄRE EIN KOPFTUCH FÜR SIE EIN NO-GO GEWESEN?

Hangg: Frau Esho ist Christin, deshalb war es sowieso kein Thema. Ich habe aber eine Kleiderordnung während der Arbeitszeit und da gehört das Kopftuch nicht dazu.

GIBT ES KULTURELLE BESONDERHEITEN?

Hangg: Wir respektieren natürlich, dass Frau Esho kein Schweine-fleisch isst und keinen Alkohol trinkt, z.B. bei einer Feier. Ansonsten gibt es keine Besonderheiten.

NOCH HAT EINE SOLCHE GESCHICHTE SELTENHEITSWERT. WARUM?

Hangg: Ich bin mir sicher, dass es da noch viele Bedenken gibt: Wie funktioniert es mit der Sprache, sind die Flüchtlinge auch arbeitswillig,

wie komme ich mit der fremden Mentalität zurecht, etc. Man kann die erfolgreiche Entwicklung bei uns auch nicht eins zu eins auf andere Praxen übertragen. Denn es kommt immer auf die Person an. Bei Frau Esho hatten wir Glück – auch weil ihre Eltern sie unterstützt haben. Das findet man heutzutage nicht mehr oft.

ES WIRD DRINGEND ZFA-NACHWUCHS GESUCHT. WAS RATEN SIE KOLLEGEN?

Hangg: Ich würde jedem Zahnarzt raten, Praktikanten anzunehmen. Wenn sie durch ihre Schule oder Berufsförderungsprogramme unfall-versichert sind, geht die Praxis kein Risiko ein. So lernen sich Ausbilder und zukünftige Auszubildende kennen und man kann die Berufswahl unterstützen oder auch davon abraten.

Leider höre ich immer öfter, dass Schüler keine Praktikumsstelle finden. Das dürfte nicht mehr vorkommen. Wenn wir Nachwuchs wol-len, müssen wir ausbilden!

FRAU ESHO, WAS RATEN SIE ANDEREN GEFLÜCHTETEN?

Esho: Ich finde es wichtig, offen zu sein für das Land, in das man kommt, für die Kultur und Gepflogenheiten, Gesetze usw. Gleichzeitig darf man seine eigene Kultur und Herkunft nicht vergessen. Man soll sich einfach anpassen an das neue, andere Leben, an neue Menschen und das Umfeld.

WÜRDEN SIE WIEDER EINE AZUBI MIT MIGRATIONSHINTERGRUND EINSTELLEN?

Hangg: Das kommt auf die Person an. Aber ich würde einer „Azubine“ mit demselben Hintergrund wieder eine Chance geben und es ihr über-lassen, ob sie etwas daraus macht oder nicht.

HERZLICHEN DANK FÜR DAS GESPRÄCH!

SharleetEsho:„Offensein,aberdieeigene Herkunft nicht vergessen."

Leitfaden des Bundesministeriums für

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Praxisführung Seite 14

WAS TUN BEI NACHFRAGEN UND ANFORDERUNGEN?

Einsicht in die Behandlungsunterlagen durch private Voll- und Zusatzversicherungen - Teil 1

J eder Zahnarzt kennt dieses Problem: Der Patient hat größeren Sanierungsbedarf. Alle Untersuchungsergeb-nisse liegen nun vor, die geplante Behandlung ist mit

dem Patienten en détail besprochen, die anderen Behandlungsalter-nativen sind zugunsten der ausgewählten Versorgung verworfen. Ein umfangreicher Heil- und Kostenplan ist erstellt. Zahnarzt und Patient geben also den Startschuss zur Behandlung bzw. gegebenenfalls zu nötigen Vorbehandlungen.

Dann aber das: Der Zahnarzt wird entweder durch den Patienten – auf Veranlassung des privaten Kostenträgers – oder von diesem direkt mit diversen Nachfragen und Anforderungen konfrontiert. Das reicht von der Einsicht in die Behandlungsunterlagen über die Prüfung der geplanten Behandlung und Abrechnung bis zu detaillierten Nach-fragen zur Vorbehandlung bzw. zu früheren Behandlungen. Was nun am besten tun? Wo liegt der richtige Weg zwischen den Extremen: Ig-norieren der Anfrage bei ungebremstem Losbehandeln versus Stornie-rung der Planung und damit der gesamten Behandlung aus Furcht vor Widrigkeiten und justiziablem Fehlverhalten?

Der umsichtige Zahnarzt darf sich diesbezüglich nicht (ausschließ-lich) auf seine Intuition verlassen, anderenfalls kann er sich schnell in einem – kostenintensiven und müßigen – Rechtsstreit wiederfinden. Üblicherweise bieten Haftpflichtversicherungen für Einsichtsrechte der Patienten und Auskunftsbegehren von privaten Krankenversiche-rungen keinen Versicherungsschutz an. Auch wenn es häufig als eine unangenehme Pflicht empfunden wird: Der Zahnarzt muss sich unbe-dingt selbst mit den Fragen befassen,• welche Pflichten er im Rahmen eines an ihn gerichteten Einsichtsrechts

des Patienten in Behandlungsunterlagen wahrzunehmen hat bzw. • wie Anforderungen privater Kostenträger zu handhaben sind und• welche Ansprüche auf Kostenerstattung seiner Aufwendungen ihm

tatsächlich zustehen.

Der richtige Umgang mit solchen Einsichts- und Auskunftsgesu-chen erfordert deshalb nicht nur ein hohes Maß an Sensibilität, son-dern auch einen Überblick über die Materie bzw. eine gewisse Kenntnis der umfangreichen Kasuistik und Rechtsprechung.

ÄRZTLICHE DOKUMENTATIONSPFLICHT

Das Einsichtsrecht ist umfassend auf die gesamte Dokumentation ge-richtet. 630 f BGB regelt die Pflicht des behandelnden Zahnarztes zur Dokumentation. Daneben besteht eine berufsrechtliche Verpflichtung des Zahnarztes, Befunde und Behandlungsmaßnahmen chronolo-gisch und für jeden Patienten getrennt zu dokumentieren (vgl. § 12 MBO-Z), die er an zahnärztliches Personal delegieren kann.

Die Dokumentation dient dem Nachweis des (ordnungsgemäßen) Ablaufs der Behandlung, sie ist Qualitäts- und Beweissicherung sowie Rechenschaftsbericht. Die Dokumentation kann in einem Honorar- und/oder Haftungsprozess der entscheidende Faktor sein.

Die richtige Dokumentation, in Papier- oder elektronischer Form, ist Grundlage einer op-timalen Abrechnung, in der danach alle er-brachten Leistungen korrekt erfasst werden. Medizinische Selbstverständlichkeiten müssen nicht dokumentiert werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist unumgänglich, sie reduziert Nach-/Verständnisfragen von dritter Seite auf ein Minimum. Zu dokumentieren sind die für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und de-ren Ergebnisse, die aus der fachlichen Sicht des Behandelnden für die Sicherstellung der derzei-tigen oder einer künftigen Behandlung wesent-lich sind bzw. sein können. Die gesetzliche Re-gelung im BGB benennt insoweit exemplarisch und nicht abschließend die Anamnese, Diagno-sen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnis-se, Befunde, Therapien und ihre Wirkung, Ein-griffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen sowie Aufklärungen.

Soweit dem Zahnarzt bekannt ist, dass der Patient die Kosten der Behandlung bzw. die Ab-rechnung bei seiner Krankenversicherung zur Erstattung einreichen möchte und dass jene bereits vor der Behandlung Zweifel an der Not-wendigkeit der Heilbehandlung geäußert hat, ist er zu einer besonders sorgfältigen und um-fassenden Dokumentation verpflichtet. Dies gilt hierbei insbesondere für die vor der Behandlung von ihm vorgefundenen, für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehand-lung wesentlichen Befunde bzw. den Zustand des Patienten. Ein Zahnarzt, der weiß, dass der Krankenkostenversicherer seines Patienten bereits vor der Behandlung Zweifel an der me-dizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung geäußert hat, verletzt daher seine Dokumenta-tionspflicht, wenn er den Zustand der relevan-ten Strukturen des Mundes, der Kiefer und der Zähne des Patienten als Versicherungsnehmer vor der Behandlung nicht ausreichend dokumen-tiert hat, so dass sich der Nachweis der medizi-nischen Notwendigkeit der Behandlung anhand der Krankenunterlagen nicht führen lässt.

Die Dokumentation muss umso ausführlicher sein, je atypischer und schwieriger die Umstände der Behandlung sind. Jedes Abweichen vom Stan-dard muss sorgfältig dokumentiert werden. Dem-nach müssen nicht alle Aspekte, die das Gesetz aufzählt, dokumentiert werden. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Behandlung. Für die Dar-

Der vorliegende Text fußt auf der Kommentierung desGOZ-KommentarsvonLiebold/Raff/WissingzumThema„RechteundPflichtendesZahnarztes“.De-taillierte Erläuterungen unter Berücksichtigung und AufführungdereinschlägigenRechtsprechungundLiteraturfindensichdortundsindzumZweckederbesseren Lesbarkeit hier nicht aufgenommen worden.

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Messe Frankfurt · Halle 5.0/5.1Fr. 11:00 - 18:00 UhrSa. 9:00 - 17:00 Uhr

MEIN KONGRESS

Praxisführung Seite 16

Autor: Dr. Dr. Alexander Raff,

Zahnarzt, [email protected]

Herausgeber GOZ + BEMA-Kommen-tarLiebold/Raff/Wissing

stellung reichen Abkürzungen, Stichworte und Zeichen, die für den Fachmann verständlich sind, aus. Eine sogenannte Abrechnungs- oder Leistungsdokumentation, die lediglich in der Wiedergabe von Abrechnungsziffern besteht, genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Patientenkartei jedoch regelmäßig nicht. Kostenvoranschläge sowie Heil- und Kostenpläne, ihre Besprechung mit dem Patienten und die – schriftlich – erteilte Zustimmung des Patienten, sind in der Doku-mentation genau wiederzugeben.

Die Dokumentation ist in unmittelbar zeit-lichem Zusammenhang mit der Behandlung vorzunehmen. Nachträgliche Berichtigungen, Änderungen und Ergänzungen sind zulässig, zur Gewährleistung der Revisionssicherheit aber nur, wenn neben dem Nachtrag auch des-sen Zeitpunkt und der ursprüngliche Eintrag dokumentiert bzw. erhal-ten werden. Einer den Anforderungen entsprechenden Dokumentation kommt Beweiswert zu. Die Dokumentation liefert damit das Indiz, dass eine aufgezeichnete Maßnahme auch so durchgeführt worden ist.

GRUNDSÄTZLICHES ZUR ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT

Bei der Herausgabe von Patientenunterlagen durch den Zahnarzt an Dritte wie private Kostenträger ist maßgeblich die ärztliche Schwei-gepflicht zu beachten. Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl in § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB als auch in der Musterberufsordnung (MBO) der Bundeszahnärztekammer in Verbindung mit den jeweiligen Be-stimmungen in den Berufsordnungen der Zahnärzte verankert. Die Regelungen zur Schweigepflicht werden darüber hinaus durch die Be-

stimmungen des Datenschutzes ergänzt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO oder DSGVO) findet beim Umgang mit perso-nenbezogenen Daten Anwendung.

Die ärztliche Schweigepflicht umfasst al-les, was dem Zahnarzt anvertraut worden ist. Sie reicht von persönlichen (Behandlungs-)Daten bis zu nicht gesundheitsbezogenen In-formationen des Patienten. Ist die Tätigkeits-auslagerung nicht legitim und/oder existiert keine Befreiung von der Schweigepflicht bzw. wirksame Einwilligung des Patienten, ist jede Offenbarung (Datenweitergabe/Einsichts-gewährung/Auskunftserteilung) an Dritte, gleich welchen Umfangs, rechtswidrig. Es läge eine Verletzung der ärztlichen Schweige-pflicht vor, die Datenübermittlung wäre daten-

schutzrechtlich unbefugt. Der Zahnarzt darf die ihm anvertrauten Geheimnisse, also Tatsa-

chen, offenbaren und damit einem Dritten offenlegen, wenn dies mit Zustimmung des (volljährigen und geschäftsfähigen) Patienten ge-schieht. Das Einverständnis ist grundsätzlich formlos möglich.

ENTBINDUNG VON DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT

Folgerichtig können private Kostenträger, da ihnen kein eigenes Ein-sichtsrecht in die Behandlungsunterlagen zusteht, eine Einsicht-nahme nur dann begehren, wenn sie über eine entsprechende Ein-willigung des Patienten verfügen. Die Einwilligungserklärung bzw. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist grundsätzlich formlos möglich.

Verlangt der Patient selbst die Herausgabe an seinen privaten Kostenträger, ist in diesem Heraus-gabeverlangen schlüssig (konkludent) bereits die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ent-halten. Aus Beweisgründen sollte sich der Zahnarzt jedoch ein entsprechend (schriftlich) gefasstes Herausgabeverlangen bzw. eine (schriftliche) Ein-willigungserklärung des Patienten über die Heraus-gabe der Behandlungsunterlagen vorlegen lassen. Eine wirksame Einwilligung im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt nach der ständigen Rechtspre-chung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der erklärende Patient (ggf. gesetzliche Vertreter) eine im Wesentlichen zutreffende Vorstellung davon hat, worin er einwilligt, und die Bedeutung und Trag-weite seiner Entscheidung zu überblicken vermag. Er muss deshalb wissen, aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung er welche Personen von ihrer BeiderHerausgabevonPatientenunterlagenanDritteistdieSchweigepflichtzubeachten.

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Schweigepflicht entbindet; auch muss er über Art und Umfang der Ein-schaltung Dritter unterrichtet sein.

Die Einholung einer Auskunft direkt beim Zahnarzt durch den pri-vaten Kostenträger muss daher von einer sich auf den konkreten Ein-zelfall beziehenden Schweigepflichtentbindungserklärung getragen sein. Pauschale Schweigepflichtentbindungserklärungen genügen demnach nicht.

Hier ist für den Zahnarzt äußerste Vorsicht geboten. Häufig hat der Patient bei Abschluss des privaten Versicherungsvertrages eine generelle Entbindung aller ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der privaten Krankenversicherung ab-gegeben. Solche Generalermächtigungen bzw. pauschale Schweige-pflichtentbindungserklärungen, die Jahre zurückliegen können, wer-den nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur als unwirksam erachtet. Die Gerichte haben hierzu klare Anforderungen aufgestellt bzw. konkretisiert. Die Erteilung von Auskünften aus dem Behandlungsverhältnis auf Grundlage von pauschalen Erklärungen/Generaleinwilligungen soll verfassungsrechtlich nur unbedenklich sein, sofern der Patient im Vorfeld vor der konkreten Datenerhebung in jedem Einzelfall informiert wird, ihm die letzte Entscheidung über den Informationsfluss vorbehalten bleibt und er ggf. der Erhebung wider-sprechen kann bzw. ihm alternativ die Möglichkeit einer Einzeleinwilli-gung eingeräumt wird.

EINSICHTSRECHT DES PATIENTEN — GRUNDLAGEN

Der Patient hat gegenüber dem Zahnarzt gemäß § 630 g BGB einen An-spruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Patientenunterlagen. Er hat ein schutzwürdiges Interesse zu wissen, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie die weitere Entwicklung eingeschätzt wird. Zudem folgt ein Einsichts-recht des Patienten berufsrechtlich aus der Musterberufsordnung der

Bundeszahnärztekammer in Verbindung mit den jeweiligen Bestim-mungen in den Berufsordnungen der Zahnärzte.

Neben dem Einsichtsrecht des Patienten gemäß § 630 g BGB und § 12 Abs. 4 MBO besteht ferner ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Es gewährt den betroffenen Patienten das Recht zu erfahren, ob und zu welchen Zwecken ihn betreffende personenbezogene Daten verar-beitet werden, wer Empfänger der personenbezogenen Daten sind, wie lange oder nach welchen Kriterien diese gespeichert werden und wel-che Folgen eine solche Verarbeitung haben kann, zumindest in Fällen, in denen die Verarbeitung auf Profiling beruht. Das schließt das Recht auf Auskunft über die eigenen gesundheitsbezogenen Daten ein, etwa Daten in den Patientenakten, die Informationen wie beispielsweise Di-agnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten (Erwägungs-grund 63 DSGVO).

Grundsätzlich hat der volljährige Patient das Recht zur Einsicht-nahme in die ihn betreffenden Unterlagen. Im Fall der Geschäftsun-fähigkeit/beschränkten Geschäftsfähigkeit steht das Einsichtsrecht auch den (gesetzlichen) Vertretern zu. Nach dem Tod des Patienten haben die Erben, z. B. zur Verfolgung materieller Schadensersatzan-sprüche, und die nächsten Angehörigen, zur Geltendmachung imma-terieller Ansprüche, die gleichen Rechte.

EINSICHTSRECHT: FORM UND UMFANG

Das Einsichtsrecht ist umfassend auf die gesamte Dokumentation (Anamnese, Diagnose, Befundergebnisse, Behandlungsablauf) ge-richtet. Umfassend bedeutet: Alle schriftlichen und elektronischen Unterlagen wie die Patientenkartei in handschriftlicher und elektroni-scher Form, Anamnesebögen, Arztberichte, Arztbriefe, Fremdbefunde, Operationsberichte, Heil- und Kostenpläne bzw. Kostenvoranschläge nebst Mehrkostenvereinbarungen und Honorarvereinbarungen, Rönt-

genaufnahmen, Fotodokumentationen, Aufklärungs-formulare, Einwilligungserklärungen, Rechnungen usw. sowie Modelle dürfen vom Patienten eingese-hen werden. Das Recht auf Einsicht umfasst grund-sätzlich sowohl objektive als auch subjektive Daten. Auch persönliche Eindrücke oder subjektive Wahr-nehmungen des behandelnden Zahnarztes sind so-mit dem Patienten – im Gegensatz zur Ansicht der Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des Patien-tenrechtegesetzes – grundsätzlich offenzulegen.

Die Einsichtnahme ist „unverzüglich“ zu erfüllen, also ohne schuldhaftes Zögern des behandelnden Zahnarztes. In der zahnärztlichen Praxis wird übli-cherweise eine Frist von einigen Tagen bis zu zwei Wochen als angemessene Zeit zur Erfüllung angese-hen. Kürzere Bearbeitungszeiträume sind innerhalb des laufenden Praxisbetriebs kaum zu gewährleisten und realistischerweise nicht zu erwarten. Zu Verzö-gerungen sollte es dennoch nicht kommen, da ande-

renfalls mit der Erhebung einer begründeten Herausgabeklage gerechnet werden muss.

Das Einsichtsrecht kann dadurch erfüllt werden, dass dem Patienten oder bevollmäch-tigten Dritten die vollständigen Behandlungs-unterlagen im Original zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden, die gemäß §§ 630 g Abs. 1 Satz 3, 811 Abs. 1 BGB grundsätz-lich am Aufbewahrungsort der Unterlagen, also regelhaft in der Praxis, stattfindet. An-stelle einer Einsicht in die Unterlagen vor Ort kann der Patient auch die Übersendung von Abschriften/Kopien verlangen, § 630 g Abs. 2 BGB. Der Patient hat grundsätzlich keinen An-spruch auf Ver-/Zusendung der Originalakte. Die Dokumentation ist Eigentum des (Zahn-)Arztes. Eine Übersendung an den Patienten oder einen bevollmächtigten Dritten sollte un-geachtet der Regelung, dass das Risiko des Untergangs beim Patienten liegt, bis auf erforderliche Ausnahmen unterbleiben. In dem Fall sollte die Versendung nur per Boten oder Ein-schreiben mit Rückschein erfolgen oder die persönliche Übergabe an-gestrebt werden, um Beschädigungen oder sogar den Untergang der Akten möglichst auszuschließen.

Der Arbeitsaufwand, der zur Erfüllung des Anspruchs des Patien-ten auf Einsicht entsteht, wird mangels gesetzlicher oder richterlicher Regelung üblicherweise nicht entschädigt. In der Praxis dürfte es auch schwierig sein, Kosten nachzuweisen, zumal Pauschalierungen unzu-lässig sind.

Der Zahnarzt hat gegen den Patienten gemäß § 630 g Abs. 2 Satz 2 BGB einen Anspruch, für die Anfertigung von Kopien die angefallenen Kosten erstattet zu bekommen. Der Zahnarzt kann die Herausgabe von Kopien verweigern, bis ein – von ihm bezifferter – Vorschuss er-bracht ist, allerdings nur, wenn Unkosten zu erwarten sind (was teil-weise bei Beträgen von mehreren Hundert EUR angenommen wird). Es existieren weder gesetzliche Vorschriften noch eine gefestigte Recht-sprechung dazu, in welcher Höhe Kosten für die Fertigung der Kopien von Patientenunterlagen als angemessen anzusehen sind. Eine Er-stattung von 0,50 EUR pro DIN A4-Seite wird heutzutage jedoch als angemessen angesehen. Ersatzfähige Kosten sind zudem die Kosten für Transport, Porto und Verpackung sowie für die Anfertigung von CDs, Computersticks u. Ä.

Der Anspruch auf Anfertigung von Kopien gilt gleichermaßen auch für andere physische und elektronische Dokumente, Bilder und Videos. Das Einsichtsrecht bezieht sich mithin auch auf Modelle und Röntgenaufnahmen. Die Kosten für die physische Modelldoublierung sind ebenso ersatzfähig.

Da von analogen Röntgenaufnahmen im Unterschied zu anderen Aufzeichnungen teils überhaupt keine Kopien bzw. Kopien nur mit erheblichen Kosten gefertigt werden können, befürwortet die Recht-sprechung einen Anspruch auf eine vorübergehende Herausgabe oder

vielmehr Überlassung von gefertigten Rönt-genaufnahmen im Original. Der Patient kann dabei die Überlassung bzw. Übersendung der Originalröntgenaufnahmen an seinen Rechtsanwalt in dessen Kanzlei zum Zwe-cke der Einsichtnahme verlangen. Die Ein-sichtnahme muss daher nicht in den Praxis-räumen des (Zahn-)Arztes, sondern kann auch an einem anderen Ort durchgeführt werden, um z. B. den nunmehr behandeln-den (Zahn-)Arzt, einen privat beauftragten

Sachverständigen, einen Gutachter der Kran-kenkasse/Krankenversicherung oder der Schlichtungsstelle hinzuziehen. Durch die Durchdringung der (zahn)ärztlichen Praxen mit digitalen und damit einfach kopierbaren Röntgenaufnahmen wird sich dieses Prob-lemfeld jedoch zukünftig von selbst lösen.

Ein Anspruch auf dauerhafte Überlassung der Originalröntgenaufnahmen besteht nicht. Röntgenaufnahmen werden überwiegend auf dem Postwege übermittelt. Es ist mit Blick auf einen – seltenen, aber vorkommenden – Verlust zu empfehlen, die Röntgenaufnahmen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder direkt dem Patienten bzw. bevollmächtigten Dritten gegen Ertei-lung einer Quittung auszuhändigen.

Gleiches gilt im Wesentlichen für Modelle, falls ein Duplizieren nicht möglich ist. In jedem Fall der (vorübergehenden) Herausgabe von Ori-ginalen sollte der Empfang quittiert und dokumentiert werden, um nicht später mühsam den Verbleib von Originalen klären zu müssen. Soweit Lichtbilder bzw. Fotografien nicht digitalisiert gefertigt worden sind, sodass originär die Übergabe einer CDR mit den gescannten Be-fundbildern in Betracht kommt, ist zu empfehlen, von diesen entweder Abzüge zu fertigen bzw. fertigen zu lassen oder sie zu scannen bzw. scannen zu lassen und die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Im Gegensatz zur Regelung der Kostenerstattung gemäß § 630 g BGB ist in Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine grundsätzliche Unentgeltlichkeit der ersten Auskunftserteilung geregelt. Da bis dato ungeklärt ist, ob Einsichts- und Auskunftsrechte nebeneinander bestehen oder ob der Auskunftsanspruch des Patienten nach der DSGVO weiter als das zivil- und berufsrechtliche Einsichtsrecht des Patienten reicht bzw. es ver-drängt, ist offen, ob der Kostenerstattungsanspruch nach § 630 g BGB noch weiterhin Geltung hat. Es bleibt abzuwarten, wie deutsche Gerich-te den Widerspruch zwischen nationalem und EU-Recht lösen werden.

Der Beitrag wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt. Themen sind u. a. die Frage der Honorierung und Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Einsichtsrechts und Beantwor-tung weitergehender Anfragen privater Kostenträger.

Patienten haben gegenüber dem Zahnarzt Anspruch auf Einsicht in die Patientenunterlagen.

Co-Autorin: Anja Mehling

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

Leitung Legal & Compliance Health Coevo AG Hamburg

Interview Seite 21Interview Seite 20

SIE SIND DIE ZUKUNFT

Dr. Stefan Hannen ist im Vorstand der Landeszahnärztekammer (LZK) für das Referat „Beruflicher

Nachwuchs“ zuständig. Am 19. Juli initiierte er eine Infoveranstaltung für Berufsstarter und berich-

tet im Interview mit dem Zahnärzteblatt über seinen Austausch mit den jungen Kollegen.

DR. HANNEN, SIE KÜMMERN SICH UM DEN BERUFLICHEN NACHWUCHS:

FÜR WEN FÜHLEN SIE SICH ZUSTÄNDIG?

Für die meisten Berufsstarter ist die Zeit nach dem Staatsexamen eine „Blackbox“. Sie wünschen sich daher Hilfen beim Start, Informationen zu Formen der Berufsausübung, zu Praxisführung und vieles mehr. Hier möchte die Landeszahnärztekammer als kompetenter und neu- traler Ansprechpartner stärker präsent sein. Daher wurde im vergan-genen Jahr dieses Referat geschaffen.

Unsere Zielgruppe sind die höheren klinischen Semester sowie frisch approbierte Kollegen in der beruflichen Orientierungsphase.

WIE TRETEN SIE MIT DEN ZIELGRUPPEN IN KONTAKT? MÜSSEN HIER NEUE KOMMUNIK ATIONSWEGE

EINGESCHLAGEN WERDEN?

Der wichtigste (Erst-) Kontakt auch in digitalen Zeiten ist die persön-liche Ansprache. Über die Fachschaft und studentische Mitarbeiter der LZK kamen erste Kontakte zustande.

Es folgten persönliche Treffen mit kleinen Gruppen interessierter Studenten, um einerseits die LZK vorzustellen und um andererseits

aus erster Hand zu erfahren, was die Studenten der Zahnmedizin aktu-ell bewegt und wo wir als Kammer unterstützen können.

Das Verbreiten von Informationen, wie etwa die Ankündigung unserer Infoveranstaltung, funktionierte schnell und einfach über soziale Medien, etwa über WhatsApp-Semestergruppen. Kollegen, die bereits Mitglied der LZK sind, erreichten wir mittels ihrer Kon-taktdaten.

WELCHE BOTSCHAFTEN MÖCHTEN SIE TRANSPORTIEREN?

Den jungen Kollegen soll bewusst werden, dass die LZK die Zahnärzte-schaft nach außen repräsentiert und nach innen die Aufgabe hat, Kol-legen bei allen Fragen rund um die Berufsausübung zu unterstützen. Dass sich in unseren Kammern – demokratisch legitimiert – Zahnärz-te für Zahnärzte engagieren.

Und es soll deutlich werden, dass es ein Privileg von Freiberuflern ist, sehr viele berufliche Belange durch eine „eigene“ Verwaltung zu re-geln und es daher keine Berufsaufsicht durch Fachfremde gibt. Dass diese Gestaltungsmöglichkeiten wertvoll und ein Stück Freiheit sind.

MIT WELCHEN SCHWIERIGKEITEN SIND SIE DABEI KONFRONTIERT?

Eine Herausforderung besteht aktuell darin, dass es für Studenten während des Studiums keinerlei Berührungspunkte zur Kammer gibt. Wir werden nicht als Ansprechpartner wahrgenommen, es gibt uns nicht. Dies wollen wir ändern.

WIE KÖNNTEN MEHR JUNGE ZAHNÄRZTE FÜR DIE STANDESPOLITIK GEWONNEN WERDEN?

Wir, letztlich alle Kollegen, müssen gesprächsbereit sein, offen für kollegialen Austausch und diesen auch pflegen – sei es am örtlichen Stammtisch oder in ehrenamtlicher Funktion. Wer dann als Berufsan-fänger auf diese Weise die Erfahrung kollegialer Verbundenheit macht, wird nicht nur persönlich davon profitieren, sondern auch eher bereit sein, sich ebenfalls ehrenamtlich zu engagieren.

Die Standespolitik verfolgt immer nur die Ziele, die ihre Repräsen-tanten beschließen. Wenn ich als junger Kollege meine Interessen wie-derfinden will, muss ich mich also einbringen.

Dazu wollen wir ermutigen. Dabei wollen wir auch unterstützen. Die meisten von uns „Alten“ sind sehr daran interessiert, was die „Jun-gen“ denken und wollen! Es ist uns wichtig, dass der berufliche Nach-wuchs seine eigene Zukunft aktiv mitgestaltet.

Um die Erwartungen und Lebensrealitäten der jungen und zukünftigen Kol-legeninDiskussionenundEntscheidungsprozesseeinbeziehenzukönnen,ist ein regelmäßiger Austausch unerlässlich.

WAS FAND BEI DER ERSTEN INFOVERANSTALTUNG DER LZK FÜR WEN STATT?

Für die Pilotveranstaltung am 19. Juli hatten wir Informationen zusam-mengestellt, die an der Schnittstelle Studium – Beruf relevant sind. So gab es Input aus den Bereichen Recht, Steuern und Praxisführung, vor-getragen von Kalina Drandarov (Bezirkszahnärztekammer Koblenz), Niklas Bercks (Steuerpraxis Dr. Laux), von Dr. Wilfried Woop und mir.

Wichtiges Element der Veranstaltung war zudem, dass die Teilneh-mer Themen vorgeben konnten, indem sie immer wieder Gelegenheit für eigene Fragen hatten und dies auch intensiv nutzten. Zielgruppe waren die höheren klinischen Semester und Berufsanfänger.

WIE IST IHRE PERSÖNLICHE RESONANZ DIESER VERANSTALTUNG UND HABEN SIE AUCH FEEDBACK VON

TEILNEHMERN ERHALTEN?

Immer wieder erfrischend für mich: die Offenheit, die Lebendigkeit, die Neugier, mit der die jungen Kollegen unterwegs sind. Sie sind die Zu-kunft! Es ist wirklich eine Freude, ihnen als Ansprechpartner zur Ver-fügung zu stehen. So erlebten wir es auch bei dieser Veranstaltung und Dr. Stefan Hannen, Vorstandsmitglied der rheinland-pfälzischen Landes-

zahnärztekammer, im Interview mit der Redaktion des Zahnärzteblatts.

Praxisführung Seite 23Interview Seite 22

selbst nach Veranstaltungsende wurde noch das Gespräch gesucht. Die Rückmeldungen waren allesamt positiv. Die Teilnehmer waren dankbar für dieses Angebot.

Wenn wir die Hemmschwelle, uns anzusprechen, gesenkt haben und wir vermitteln konnten, dass Kammerarbeit etwas Sinnvolles ist, haben wir wichtige Ziele erreicht.

WAS BESCHÄFTIGT ZAHNMEDIZINSTUDENTEN BZW. ZAHNMEDIZINER ZUM BERUFSANFANG AM MEISTEN?

Nun, aus Gesprächen und Umfragen wissen wir darüber recht viel. Manche Fragen betreffen zum Beispiel die anstehende Zeit als Assis-tenzzahnarzt. Was macht eine gute Assistentenstelle aus? Was ist ein faires Gehalt? Was regelt ein Arbeitsvertrag?

Andere Fragen betreffen die Berufsausübung. Welche Weiterbil-dungen gibt es, welche Formen der Berufsausübung? Wie funktionie-ren Abrechnung und Verwaltung in einer Zahnarztpraxis? Wie gehe ich „richtig“ mit Personal und Patienten um? Was tun bei Konflikten? Die Palette der gestellten Fragen ist enorm breit.

WAS WÜNSCHT SICH DER BERUFLICHE NACHWUCHS VON DER LANDESZAHNÄRZTEK AMMER?

Als Wunsch an die Kammer hörte ich oft, dass sie eine Art Lotsenfunk-tion übernimmt, um im Wust all der Informationen, Möglichkeiten und

VERWENDUNG VON STRAHLENSCHUTZMITTELN FÜR PATIENTEN

ie Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Sit-zung am 13. und 14.12.2018 eine Empfehlung zur Anwendung von Strahlenschutzmitteln in der Rönt-

gendiagnostik verabschiedet, die am 18.06.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Die SSK erarbeitet als Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) weisungsunabhängig technische und wissenschaftliche Emp-fehlungen in Angelegenheiten des Strahlenschutzes.

Ziel war es, den angemessenen Einsatz von Strahlenschutzmitteln nach dem aktuellen Stand der Technik zu definieren. Es galt, abhängig von der Art der Röntgenuntersuchung, Dosisreduktion und Aufwand durch Anwendung der Strahlenschutzmittel gegeneinander abzuwägen.

Die SSK ist für die zahnärztliche Röntgendiagnostik zu folgen-

den Empfehlungen gekommen:

• Strahlenschutzmittel sind immer dann anzuwenden, wenn der Pa-tient dies ausdrücklich wünscht, sofern dies nicht mit Nachteilen für die Untersuchung verbunden und klinisch praktikabel ist.

• Bei Personen unter 18 Jahren und bei Schwangeren ist das höhere Risiko, das mit einer Strahlenposition verbunden ist, zu berücksich-tigen.

• Bei der zahnärztlichen DVT ist kein Schutz erforderlich.• In der zahnärztlichen Projektionsradiographie ist kein Schutz erfor-

derlich.

Unsere Empfehlung für den zahnärztlichen Alltag:

• Sie müssen weiterhin eine Röntgenschürze bereithalten, einmal für Patienten, die ihre Anwendung wünschen, und ausnahmslos auch für bei der Röntgenuntersuchung helfende Personen.

• Bei Schwangeren (und nicht auszuschließender Schwangerschaft) sind die Strahlenschutzmittel auf jeden Fall anzuwenden. § 120 StrlSchV fordert, alle Möglichkeiten der Minimierung der Exposition insbesondere des ungeborenen Kindes auszuschöpfen.

D

Zahnarzt Robert Schwan, Vorsitzender der zahnärztlichen Stelle

gem. § 128 StrlSchV, Referent Praxisführung im Vorstand der Landes-

zahnärztekammer Rheinland-Pfalz

• Bei Personen unter 18 Jahren empfehlen wir ebenfalls, die Strahlen-schutzmittel grundsätzlich anzuwenden. Dies sollte ein Baustein des Strahlenschutzregimes zur Berücksichtigung der besonderen Strahlenempfindlichkeit dieser Personengruppe bei der Auswahl der Verfahren, Ausrüstungen und Geräte sein, die ebenfalls § 120 StrlSchV von Ihnen fordert.

• Und alle anderen? Der Verzicht auf die Röntgenschürze kann bei der Anfertigung von Orthopantomogrammen (OPGs) im Einzelfall tat-sächlich zu einer Verbesserung der Qualität der Röntgenaufnahme führen. Schürzenschatten sind nur ein Problem, wenn Verwacklun-gen als Ausweichreaktion bei Anstoßen des Strahlers an die Schür-ze während des Umlaufs und verkrampftere Körperhaltungen durch das Gewicht der Schürze hinzukommen.

• Zu guter Letzt: Die Empfehlung der SSK ist kein Verbot zur Anwen-dung von Strahlenschutzmitteln. Wann immer sie kein Risiko für die Qualität der Röntgenaufnahme darstellen, führen sie immerhin zu einer, wenn auch geringen, Reduktion der Strahlenbelastung und entsprechen damit dem grundsätzlichen Minimierungsgebot.

Regelungen nicht den Überblick zu verlieren. Mit einem Ansprechpartner, vielleicht einem persönlicher Berater, he-rauszufiltern, was wichtig ist und dies dann wie an einem roten Faden zu sortieren, wurde als Wunsch genannt.

IST DIE INFOVERANSTALTUNG EIN FORMAT MIT WIEDERHOLUNGSCHARAKTER? WAS IST GEPLANT?

Die breit aufgestellte Veranstaltung im Juli war ein Testballon, den wir weiterentwickeln werden. Wir sind damit auf dem richtigen Weg, denn der Bedarf ist vorhanden!

Mein Wunsch ist es außerdem, semesterbegleitend ein struktu-riertes, auf die Praxis vorbereitendes Angebot der LZK auf den Weg zu bringen, zum Beispiel im Rahmen einer Berufskundevorlesung. Neben der Informationsvermittlung denke ich an ein offenes, interaktives Format, das heißt mit viel Raum für die Fragen der Teilnehmer.

Des Weiteren wird die LZK bei ihrem Kongress Zahnheilkunde 2020 mit einem Stand vertreten sein, der speziell Studierenden und jungen Kollegen als Anlaufstelle dienen soll.

HERZLICHEN DANK FÜR DAS GESPRÄCH!

„Landeszahnärztekammer - was ist das und was kann sie für mich tun?" – Fragen, die bei einigen Zahnmedizinstudenten und Berufseinsteigern aufkom-men,wennsiezumerstenMalmitderKammerinKontaktsind.DasReferat„BeruflicherNachwuchs"willhiermitgezieltenAktionenundKommunikations-möglichkeitenAbhilfeschaffen.

EMPFEHLUNG DER STRAHLENSCHUTZKOMMISSION WÄHREND DER RÖNTGENUNTERSUCHUNG

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I n jüngster Zeit werden zunehmend im Netz und in sozialen Medien Empfehlungen abgegeben, wie man sich selbst zu Hause Zahnpasta herstellen kann, um

Plastikmüll zu vermeiden. Das Ziel der Plastikreduktion halten wir von der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) für ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und unterstützen es. Wir fordern daher die Hersteller von Zahnpasten auf, auf alternative Verpackungen, z. B. aus nachwachsenden Rohstoffen oder zumindest recyclebaren Grundstoffen, umzustellen.

Als wissenschaftliche Fachgesellschaft für Präventivzahnmedi-zin haben wir aber vor allem die Sicherstellung und Verbesserung der

Zahngesundheit der Bevölkerung im Blick und möchten daher nach-drücklich auf die gesundheitliche Bedeutung von Zahnpasten hinwei-sen, deren Zusammensetzung wissenschaftlich begründet und deren Wirksamkeit in vielen internationalen Studien belegt ist.

Die zweimal tägliche Anwendung fluoridhaltiger Zahnpasten leis-tet einen entscheidenden Beitrag zur Kariesprophylaxe. Bei richtiger Auswahl der Zahnpasta kann sie 40 bis 50 % der Karies verhindern, allein durch den Kontakt mit den Zähnen. Der Effekt durch die Entfer-nung der Zahnbeläge kommt noch hinzu. Die Entwicklung derart leis-tungsfähiger Zahnpasten hat sich in einem jahrzehntelangen Prozess ständiger Optimierung vollzogen. Die Anwendung alter Hausmittel ist kein adäquater Ersatz dafür.

FLUORID

Fluorid ist der wichtigste kariespräventive Inhaltsstoff von Zahnpasten. Der Mechanis-mus des Kariesschutzes beruht auf dem di-rekten Kontakt des Fluorids mit den Zähnen, wobei es den Verlust von Mineralien aus der Zahnhartsubstanz verhindert. Diese „Ent-mineralisierung“ ereignet sich bei fast jeder Nahrungsaufnahme, weil Bakterien auf der Zahnoberfläche Zucker zu Säuren abbauen, die wiederum Mineralien aus der Zahnoberfläche herauslösen können. Fluorid fördert die Wie-dereinlagerung bereits verloren gegangener Mineralien. Eine Zahnpasta sollte daher auf jeden Fall Fluorid enthalten. Rezepturen zum Selbstanmischen, wie sie gegenwärtig in den Publikumsmedien angegeben werden, enthal-ten unserer Kenntnis nach kein Fluorid und können nicht wirksam vor Karies schützen.

SCHAUMBILDNER

Schaumbildner verbessern die Reinigungswirkung einer Zahnpasta und sorgen für ein Frischegefühl, das dazu motiviert, die Zähne län-ger und damit besser zu putzen. Wissenschaftlich belegt ist, dass Schaumbildner in einer Zahnpasta die Gesundheit des Zahnfleisches fördern. Eine Konzentration von 2 % sollte dabei allerdings nicht über-schritten werden. Gängige Produkte des deutschen Marktes über-schreiten diese Grenze nicht.

ABRASIVSTOFFE

Abrasivstoffe sind wichtig für die Reinigung der Zähne, gleichzeitig dürfen sie diese aber nicht zu sehr abnutzen. Hier spielen die Art und Menge der Abrasivstoffe, aber auch die Teilchengröße eine entschei-dende Rolle. Zu viel und nicht auf die Gesamtmischung angepasster Abrasivstoff in einer Zahnpasta kann zum vermehrten Abschleifen von Zahnsubstanz führen. Unter den Bedingungen des häuslichen Selbst-

REZEPTE FÜR SELBST GEMACHTE ZAHNPASTA IM UMLAUF!

Gute Idee: Im Alltag den Verbrauch von Plastik zu reduzieren. Schlechte Idee: Aus diesem

Grund Zahncreme einfach selbst herzustellen. Das klingt kurios, ist aber weiter

verbreitet, als Sie vielleicht denken. Eine Zusammenfassung zum Thema , die Sie bei

Bedarf auch ihren jungen, trendigen Patienten kopieren und mitgeben können, von

Dr. Stefan Zimmer von der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (GPZM).

Im „Do-it-yourself"-Trend: auf YouTube, Instagram & Co. wird die eigene Her-stellung von „Zahnpasta" gezeigt. Allein dieses Video, eins von vielen, wurde über 140.000 Mal geklickt (Stand Juli 2019).

Guten Gewissens empfehlen kann man dieses witzige und fundierte YouTube-Video, das mit Vorurteilen über Fluoride aufräumt: „Fluoride und Zahnpasta - die ganze Wahrheit". https://bit.ly/2YiCYYJ

anmischens kann es schnell passieren, dass falsche und zu viele Abrasivstoffe in die Zahnpasta gelangen. Schlämmkreide – Kal-ziumkarbonat – wird beispielsweise auch in herkömmlichen Zahnpasten als Abrasivstoff eingesetzt, dabei wird aber beim Herstel-lungsprozess auf eine einheitliche Korngröße und eine gleichbleibende Konzentration in der Zahnpasta geachtet, um Zahnschäden bei

den Nutzern zu vermeiden. Die Einhaltung solcher Qualitätsanforderungen dürfte beim Herstellen unter häuslichen Bedingungen kaum zu gewährleisten sein.

Weitere Inhaltsstoffe zeitgemäßer Zahn-pasten beugen bakteriellem Zahnbelag, Zahnfleischbluten, empfindlichen Zahnhäl-sen, Zahnstein und Mundgeruch vor. Auf alle diese wichtigen Wirkungen sollten Sie nicht

verzichten. Die kursierenden Rezepte zum Selbermachen von Zahn-pasta sind alte Hausrezepte, deren Wirksamkeit nicht belegt ist und von denen nach dem anerkannten Stand des Wissens auch keine Wirk-samkeit zu erwarten ist.

MIKROPLASTIK

Zahnpasten werden häufig auch im Zusammenhang mit Mikroplastik als Beispiel genannt. Tatsächlich gab es bis vor ca. 10 Jahren verein-zelte Produkte, die Kunststoffpartikel als Abrasivstoffe enthielten. Heute gibt es in Deutschland keine Zahnpasta, die Mikroplastik ent-hält.

Zu einer optimierten Mundhygiene gehört neben einer guten Zahn-pasta auch die richtige Zahnbürste. Auch hier sind Naturprodukte wie Miswak (Ästchen des Zahnbürstenbaumes) oder Naturborsten keine gute Alternative. Mit ihnen lassen sich die Zähne nicht adäquat rei-nigen und außerdem sind sie hygienisch bedenklich, da sie Schlupf-winkel für Bakterien, Viren und Pilze bieten. Auch hier sind allerdings umweltschonende Alternativen in Sicht. Erste Produkte, die auf Bio-kunststoffen aus nachwachsenden Rohstoffen basieren, sind bereits erhältlich.

Dr. Stefan Zimmer DGPZM Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin e. V.Universität Witten/Herdecke

Tel.: 02302-926660 [email protected]

dgpzm.de

Fachartikel Seite 27Fachartikel Seite 26

BITTE NICHT WEGSEHEN!

V erletzungen infolge von Kindesmisshandlung sind in etwa der Hälfte der Fälle im Gesicht und in der Mund-höhle lokalisiert1. Die Mundhöhle ist keine unmittelbar

einsehbare Körperregion, Verletzungen werden bei flüchtiger körperli-cher Untersuchung leicht übersehen und fallen häufig bei der zahn-ärztlichen Untersuchung auf. Die behandelnden Zahnärzte sind unter Umständen die ersten Kontaktpersonen in Misshandlungsfällen und daher wichtige Akteure im Kinderschutz. Die Herausforderung besteht nicht nur im Erkennen misshandlungsbedingter Verletzungen. Auch der Umgang mit der Schweigepflicht, die Verletzungsdokumentation und die Veranlassung weiterer Schritte können in der Praxis Unsicher-heiten hervorrufen.

HINWEISE AUF KINDESMISSHANDLUNG

„Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder un-bewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht"2. Werden verdächtige Verletzungen bei Kindern festgestellt, müssen die richtigen Wege für einen akuten und langfristigen Schutz des Kindes-wohls gebahnt werden. An dieser Stelle kommt dem (zahn-)medizini-

schen Fachpersonal eine besondere Bedeutung zu, da durch achtsa-mes Zuhören und Hinsehen ein erster oder weiterer Schritt aus einem gewaltgeprägten Umfeld getätigt werden kann.

Gewalt wird häufig nicht als mögliche Ursache von Verletzungen in Betracht gezogen. Nicht selten werden Unfallereignisse als Ursachen für die Verletzungen berichtet. Im Falle einer Kindesmisshandlung ge-schieht die Anforderung von Hilfe durch die Sorgeberechtigten häufig verzögert. Die Angabe, das Geschwisterkind oder das Kind selbst habe sich die Verletzungen zugefügt, kann je nach Verletzungsbild einen weiteren Hinweis auf Misshandlung darstellen. Werden Verletzungen festgestellt, ist immer die Plausibilität des angegebenen Entstehungs-mechanismus zu prüfen. Dabei ist auch zu hinterfragen, ob die Verlet-zung und der angegebene Mechanismus mit dem psychomotorischen Entwicklungsstand des Kindes in Einklang zu bringen sind. Nur wer die Möglichkeit einer Misshandlung in Erwägung zieht, kann letztlich auch zu ihrem Erkennen beitragen.

TYPISCHE VERLETZUNGSMUSTER

Hautein- oder -unterblutungen als Folge stumpfer Gewalteinwirkung sind die häufigsten Verletzungen bei Misshandlungen. Die nicht-un-fallbedingten Verletzungen sind vorwiegend an Körperstellen gelegen, die typischerweise nicht sturz- und stoßexponiert sind (Abbildung 1).

Vielfach richtet sich die Gewalt in Misshandlungsfällen gegen den Kopf-/Halsbereich. Hier ist insbesondere auf Hauteinblutungen im Be-reich der Augenpartie, der Wangen, der Ohren, der Mundregion und des Halses zu achten (Abbildung 2, 3). Verletzungen der Zähne (Locke-rungen, Abbrüche, Verlust) und des Kiefers (Luxationen, Frakturen) heilen meist nicht ohne zahnärztliche bzw. kieferchirurgische Be-handlung aus und stellen daher schwere Verletzungen dar, mit denen Kinder häufig zahnärztlich vorgestellt werden.

Verletzungen der Mundschleimhaut einschließlich der Lippenbänd-chen, des Zungenbändchens und des Gaumens entstehen z. B. infol-ge forcierten Fütterns des Kindes. In diesem Zusammenhang können auch Hämatome an den Wangen nahe der Mundregion durch ein ge-waltsames Öffnen des Mundes hervorgerufen werden (Abbildung 4).

Schläge gegen die Mundregion oder ein gewaltsames Zuhalten des Mundes führen zu Verletzungen der Zunge und der Mundschleimhaut, wobei Kiefer und Zähne als Widerlager fungieren. Geformte Hämato-me sind Folgen von Schlägen mit Gegenständen oder „geformten“

Körperteilen (z. B. Schläge mit der flachen Hand) und hochgradig ver-dächtig auf eine Misshandlung (Abbildung 5, 6). Als weitere geformte Verletzungen sind Bissverletzungen zu nennen, die durch gegenüber-liegende, halbmondförmige Hämatome ggf. mit Schürfungen gekenn-zeichnet sind (Abbildung 7). Regelhaft stellt sich die Frage nach dem Verursacher, wobei anhand der Maße der Verletzung, insbesondere auch dem Abstand der Eckzähne, ein einwirkendes Kindergebiss von einem Erwachsenengebiss unterschieden werden kann.

Weitere Befunde im Kopf-/Halsbereich, die bei der zahnärztlichen Untersuchung auffallen können, sind Stauungsblutungen (Petechien) (Abbildung 8). Bei der Feststellung dieser flohstichartigen Einblu-tungen muss eine Gewalteinwirkung gegen den Hals oder ein Bede-cken der Atemöffnungen in Betracht gezogen werden (Abbildung 9). Typische Prädilektionsstellen für Petechien sind die Augenlider und -bindehäute, die Mundschleimhäute, die Hinterohrregionen und die Gesichtshaut. In diesen Fällen ist eine zeitnahe Dokumentation der Befunde wichtig, da Petechien schon nach wenigen Stunden bis Tagen

Kindesmisshandlung in der zahnärztlichen Praxis erkennen

Die Zahl der in der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes erfassten Fälle von Kindesmisshand-

lung steigt. Über 4.200 Fälle wurden letztes Jahr registriert, doch die Dunkelziffer ist weitaus höher.

Grund genug, auch in der Zahnarztpraxis auf Kinder zu achten, die verdächtige Blessuren mitbrin-

gen. Die Eltern berichten über Unfälle; wie aber erkennt man Verletzungen durch Gewalt und was ist

dann zu tun? Ein Überblick von Dr. Cleo Walz, Dr. Clara-Sophie Schwarz und Prof. Dr. Tanja Germerott

vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin in Mainz.

Abb. 2: Nicht mehr ganz frische Einblutungen in das linke Augen-

ober- und -unterlid und die Stirnhaut infolge eines Faustschlags

Abb. 1: Typische Lokalisationen für misshandlungsbedingte Verletzungen

Abb. 3: Einblutungen an der linken Ohrmu-schel durch gewaltsames Ziehen am Ohr

Abb.4:BereitsinResorptionbefindlicheEinblutungenderrechtenWangeundaufHöhedesrechtenKieferastes

Korrespondierende Autorin: Dr. med. Cleo Walz

Forensische Ambulanz am Institut für Rechtsmedizin Am Pulverturm 3, 55131 Mainz

Tel: (06131) 17-9499 [email protected]

resorbiert sein können. Bei einer Gewaltein-wirkung gegen den Hals ist zudem die Ge-fahr von Schwellungen und Einblutungen in die Halsweichteile zu bedenken und eine HNO-ärztliche Abklärung in Erwägung zu ziehen.

VORGEHENSWEISE BEI VERDACHTSFÄLLEN

Die gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen bei Kindesmisshandlung ist für ein mögliches späteres Strafverfahren unerlässlich. Auch für andere Institutionen im Kinderschutz (Jugendämter, Kliniken u. a.), die im Verdachtsfall hinzugezogen werden, sind die (zahn-)ärzt-lichen Dokumentationen von großer Bedeutung, um weitere Schritte zum Schutz des Kindes zu veranlassen. Die Dokumentationen können die einzigen objektiven Befunde sein, die zur Abklärung in Misshand-lungsfällen vorliegen.

Kinder sollten bei Verdacht auf eine Kindesmisshandlung in eine Klinik eingewiesen werden, um vorübergehenden Schutz zu gewähr-leisten und weitere Diagnostik im Rahmen eines Kindesmisshand-lungsscreenings, auch zur Abklärung von Differentialdiagnosen, anzuschließen. Zudem bestehen an vielen Kliniken spezialisierte

Kinderschutzgruppen, welche den Fall in in-terdisziplinärer Zusammenarbeit weiterbe-arbeiten. Bei begründeten Anhaltspunkten für eine Kindesmisshandlung sind Ärzte zur Offenbarung befugt, soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechts-guts erforderlich ist (§ 34 StGB, rechtfer-tigender Notstand). Zur Wahrung höherer Rechtsgüter können Zahnärzte – bei gewich-tigen Anhaltspunkten für eine Kindesmiss-handlung – das zuständige Jugendamt und/oder die Polizei informieren. Seit 2012 besteht zusätzliche Handlungssicherheit durch das Gesetz zur Stärkung eines akti-ven Schutzes von Kindern und Jugendlichen

(Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG). Die Forensische Ambulanz am Institut für Rechtsmedizin Mainz

bietet zu den Geschäftszeiten eine konsiliarische Mitbeurteilung von Befunden an.

DOKUMENTATION VON VERLETZUNGEN

Verdächtige Verletzungen sollten nach forensischem Standard do-kumentiert werden. Hierzu sind die Verletzungen zunächst in einer Übersichtsaufnahme mit den angrenzenden Körperstrukturen („ana-

tomischen Landmarken“) und im Anschluss im Detail mit Maßstab zu fotografieren (Abbildung 10). Bei der Fotodokumentation ist auf eine ausreichende Schärfe und Belichtung der Bilder zu achten.

Zudem ist empfehlenswert, die Befunde in ein Körperschema ein-zuzeichnen und eine kurze schriftliche Dokumentation mit Beschrei-bung von Lokalisation, Beschaffenheit, Größe, Form und Farbe der Verletzung anzufertigen. Ein Beispiel für eine richtige Dokumentation: „An der rechten Oberarminnenseite, im körpernahen Drittel, drei annä-hernd in einer Linie gelegene, fleckförmige, bis zu ca. 2 cm durchmes-sende, rot-livide Hautunterblutungen“.

Wichtig ist zu beachten, dass zunächst eine rein deskriptive Be-funddokumentation erfolgt und keine Interpretation oder juristische Wertung der erhobenen Befunde vorgenommen wird. Interpretieren-de und verallgemeinernde Formulierungen wie „Schlagverletzung“, „Würgemale“ oder „multiple Prellmarken im Gesicht“ sind bei der Ver-letzungsdokumentation zu vermeiden.

FAZIT FÜR DIE PRAXIS

• Misshandlungsbedingte Verletzungen bei Kindern sind häufig im Kopf-/Halsbereich lokalisiert.

• Die Versorgung kindlicher Gewaltopfer erfordert neben der medizi-nischen Behandlung Handlungssicherheit im Erkennen und Doku-mentieren von verdächtigen Verletzungen.

• Zahnärzte sind wichtige Akteure im Kinderschutz, da sie oftmals die ersten Kontaktpersonen bei Misshandlungen sind.

Literatur: (1)American Academy of Pediatrics (2005) Kellogg N and the Committee on Child Abuse and Neglect. Oral and dental aspects of child abuse and neglect. Pediatrics 116: 1565-1568 ,(2) Bast U. (1978) Gewalt gegen Kinder, Kindesmisshandlung und ihre Ursachen. Reinbek VerlagVerweis: Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz- BKiSchG) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70: 2975-2982

Abb.5:StreifigkonfigurierteHauteinblutungender rechten Wange infolge eines Schlages mit der flachenHand

Abb.6:StreifiggeformteHauteinblutungenderrechten Wange infolge eines Schlages mit der flachenHand

Abb.7:Gegenüberliegende,halbmondförmigkonfigurierteHautverfärbungen,typische Bissverletzung

Abb.8:PunktförmigeEinblutun-gen (sog. Petechien) in das rechte Augenober- und -unterlid sowie die Gesichtshaut infolge Würgens

Abb. 10: Beispiel für eine gerichtsverwertbare Fotodokumentation

Abb.9:PunktförmigedisseminierteEinblutun-gen der Halshaut mit geformter Aussparung infolge stumpfer Gewalt gegen den Hals

Die Forensische Ambulanz der Rechtsmedizin Mainz bietet zu den Geschäftszeiten eine konsiliarische Mitbeurteilung von Befunden an,Tel. 06131 17-9499,https://bit.ly/30zx1H8

(oder nutzen Sie den nebenstehenden QR-Code).

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“inUlmbietet eine kostenfreie und 24 Stunden erreichbare telefonischeBeratungfürHeilberuflerbeiVerdachtvon Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Tel. 0800 19 210 00

Fachartikel Seite 29Fachartikel Seite 28

Bekanntmachungen Seite 31Bekanntmachungen Seite 30

Bekanntmachung der VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Ordentliche Sitzung der Hauptversammlung der VERSORGUNGSANSTALTbei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz wird der Termin der

ordentlichen Sitzung der Hauptversammlungder VERSORGUNGSANSTALT

bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 29. November 2019, 14.00 Uhr,

in den Räumen der Landeszahnärztekammer RLP,55131 Mainz, Langenbeckstraße 2

bekannt gegeben.

Die Sitzung der Hauptversammlung ist gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung der VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz für alle Mitglieder der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz und alle freiwilligen Teilnehmer der Versorgungsan-stalt öffentlich.

Die TAGESORDNUNG umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Regularien, Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Bericht des Präsidenten über das Geschäftsjahr3. Vortrag von Herrn Stefan Schilbe, Chefvolkswirt HSBC Deutschland Thema: „ Ausblick auf Konjunktur & Kapitalmärkte“4. Jahresabschluss 2018 4.1 Versorgungshaushalt 4.2 Bilanz 4.3 Verwaltungshaushalt (Bericht der Rechnungsprüfer) 4.4 Feststellung des Jahresabschlusses 20185. Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 20186. Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushaltsplan 20207. Beschlussfassung über Satzungsänderungen 8. Verschiedenes

Mainz, im August 2019

gez. Dr. Gert BegerPräsident

Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Ordentliche Sitzungder Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Gemäß § 9 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 9 der Hauptsatzung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz wird die

Ordentliche Sitzung der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

am Samstag, den 30. November 2019, 09:00 Uhr,in den Räumen der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz,

Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz

einberufen und bekannt gegeben.

Die Vertreterversammlung ist gemäß § 9 Abs. 7 Satz 1 der Hauptsatzung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz für alle Mit-glieder der Landeszahnärztekammer öffentlich.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Vertreterversammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Gedenken der Verstorbenen3. Ehrungen und Grußworte4. Berichte der Präsidenten5. Berichte der Referenten und Beauftragten6. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge7. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 7.1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2018 7.2. Beschlussfassung zur Jahresrechnung 20188. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 20189. Bericht des Haushaltsausschusses 9.1. Haushaltsrelevante Anträge 9.2. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 9.3. Beschlussfassung zum Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 202010. Verschiedenes

Mainz, September 2019

Dr. Georg JacobVorsitzender der Vertreterversammlung

Standespolitik Seite 33Standespolitik Seite 32

W ir Zahnärzte in Deutschland gehören zur aktuell gut 1,4 Millionen Mitglieder starken Gruppe der „Freien Be-rufe“, ein Begriff, der europaweit einmalig ist. Was die-

ser Begriff tatsächlich bedeutet, ist leider nur wenig bekannt.Die Bezeichnung geht zurück auf den römischen Gelehrten Mar-

cianus Capella, der um 430 n. Chr. die Medizin, die Architektur und andere den „artes liberales“, den freien Künsten zuordnete. Schon damals bestand für diesen Personenkreis eine Verpflichtung hin-sichtlich des Gemeinwohls, was im Gegenzug mit Privilegien hono-riert wurde.

Heute ist ein Freiberufler Angehöriger bestimmter wissenschaftli-cher und künstlerischer Berufe, wie sie beispielhaft im § 18 EStG gelis-tet sind (Juristen, Ärzte, Künstler, Journalisten u. a.). Ein Freiberufler unterliegt keiner Gewerbeordnung und zahlt keine Gewerbesteuer. Die Bezeichnung sagt nichts darüber aus, ob der Beruf selbstständig oder angestellt ausgeübt wird. Freie Berufe tragen zum Gemeinwohl bei, in-dem sie im Interesse der Gesundheitsförderung, des Rechtsstaates oder der Kunst tätig werden.

PRIVILEG UND VERANTWORTUNG

Ein Merkmal der Freiberuflichkeit ist außerdem der Wissensvorsprung ihrer Vertreter gegenüber Patienten, Klienten und Mandanten, was folgerichtig zur ethischen Selbstverpflichtung führt, im Interesse des anderen zu handeln und keine Maßnahmen zu veranlassen, die durch

Eigennutz motiviert sind. Freiberuflichkeit hat also etwas zu tun mit innerer Einstellung, mit Haltung, mit Verantwortung. „Diese Motiva-tion, dem Patienten Fürsorge walten zu lassen – das ist der Kern der Tätigkeit eines Menschen, der sich Arzt nennt und Arzt sein will“ (Gio-vanni Maio, 2012).

Zahnheilkunde auszuüben, ist ein Privileg und an die staatliche Zu-lassung, die Approbation, gebunden. Die Gebührenordnung war einst ein Privileg, um ruinösen Wettbewerb untereinander und qualitäts-feindliche Tendenzen zu vermeiden.

Dieser Aspekt scheint völlig vergessen, wenn man die seit 30 Jah-ren fehlende Anpassung der GOZ betrachtet. Auch das über viele Jahr-zehnte entwickelte eigenständige Kammerwesen ist ein Privileg des Berufsstandes, um in standesbewusster Eigenverantwortung fach-fremder staatlicher Bevormundung zu begegnen. Kernvoraussetzung für den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts, wie ihn unsere Organe der zahnärztlichen Selbstverwaltung heute haben, sind der Gemeinwohlbezug und die Erwartung an die Mitglieder, verantwor-tungsvoll im Interesse ihrer Patienten zu handeln.

Jeder Zahnarzt ist als Freiberufler frei in seinen Entscheidungen und für sein Tun persönlich verantwortlich. Durch stete Fortbildung hält er seine Kenntnisse auf aktuellem fachlichem Niveau. Behand-lungsstandards werden innerhalb der Profession definiert. Verschwie-genheit und Vertrauen sind Grundlage der rechtlich geschützten Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Wertegerüst aus Berufsrecht und Be-rufsethos verbindet die Kollegen untereinander.

GIOVANNI MAIO: „ARZT SEIN UND VERKÄUFER SEIN IST UNVEREINBAR"

Allerdings wird die Freiberuflichkeit durch die zunehmende Vergewerblichung unseres Berufes mehr und mehr untergraben. Getrie-ben von Industrie und Handel, befeuert durch immer größere Strukturen, macht sich zuneh-mend Business-Denken breit. Marketing- und Verkaufsseminare fördern das Konkurrenz-denken untereinander. Allzu marktschreieri-sches Auftreten Einzelner vermittelt nicht den Eindruck seriöser Glaubwürdigkeit, sondern droht, das hohe Sozialprestige unseres Beru-fes zu verspielen. „Arzt sein und Verkäufer sein ist unvereinbar“ (Gio-vanni Maio). Nicht alles, was machbar ist, fördert nachhaltig das Wohl des Patienten. Aus der Dienstleistung höherer Art wird dann schlicht gewerbliches Tun, das keinerlei Sonderstatus und keine Privilegien mehr rechtfertigt.

Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich im besten freiberuflichen Selbstverständnis den Nutzen für den Patienten zur Maxime ihrer Arbeit machen, tragen zum positiven Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit bei. Dies trifft sicher auf die allermeisten von uns zu. Um dies auch in Zukunft tun zu können, bedarf es keiner immer um-

ZENTRALEBESCHAFFUNGSSTELLE DESLANDES RHEINLAND-PFALZIM LANDESBETRIEB MOBILITÄT

Öffentliche AusschreibungZahnärztliche Versorgung der Gefangenen

in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach

Laufzeit: 4 Jahre (+ 2 Jahre)Los 1: JVA Zweibrücken (max. 448 Gefangene): ab 04.01.2020

Los 2: JVA Rohrbach (max. 484 Gefangene): ab 01.06.2020

Angebotsfrist: 01.10.2019

Das Ministerium der Justiz beabsichtigt, die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den JustizvollzugseinrichtungenZweibrücken und Rohrbach durch niedergelassene Zahnärzte sicherzustellen.

Bei Interesse können Sie die Vergabeunterlagen von dem Vergabemarktplatz des Landes Rheinland-Pfalz(www.vergabe.rlp.de) kostenfrei herunterladen.

Weitere Informationen in den Vergabeunterlagen oder per E-Mail: [email protected]

fassender werdenden Regulierung, sondern einer möglichst großen Freiheit in der Berufs-ausübung. Leider erleben wir das Gegenteil. Der Irrglaube des Staates, mittels immer aus-geklügelterer Kontrollmechanismen in unsere Berufsausübung eingreifen zu müssen, ist ehrverletzend und genau entgegengesetzt der Wertschätzung, die unsere Profession ver-dient. Man könnte glauben, dass die alte For-derung der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, es müsse endlich Schluss sein mit der Ideologie der Freiberuflichkeit, immer noch und systematisch verfolgt wird.

Freiberuflichkeit ist keine Ideologie, sondern ein Wert. Sie ist ein Wert, der in einer Zeit der rasanten Öko-nomisierung so vieler Lebensbereiche zur Besinnung mahnt. Zur Be-sinnung darauf, dass Gesundheit keine Ware ist und Patienten nicht Kunden sind, dass an die Leistungserbringung im Gesundheitswesen nicht die Maßstäbe industrieller Produktion angelegt werden können und dürfen. Unsere Patienten sollen weiter darauf vertrauen dürfen, dass unsere Therapievorschläge nicht der eigenen Bilanzoptimierung dienen, sondern auf ihren Vorteil und Nutzen hin ausgerichtet sind. Dafür bedarf es natürlich einer angemessenen Honorierung, vor allem aber eines selbstbewusst freiberuflichen Denkens.

Dr. Stefan HannenMitglied des Vorstands der Landes-zahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Referat:BeruflicherNachwuchs

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/213/EG fordert unter den Freiberuflern erste Opfer.

Am 04. Juli 2019 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gebührenordnung der deutschen

Architekten und Ingenieure. Diese sei mit den EU-Vorgaben zur Deregulierung des Binnenmarktes

nicht vereinbar, da sie ausländischen Architekten und Ingenieuren den Zutritt zum deutschen Markt

erschwere, so der EuGH. Noch sind die Gesundheitsberufe nicht von dieser Richtlinie betroffen.

FREIBERUFLICHKEIT!

Dr. Stefan Hannen

Versorgungsfremde Investoren machen sich im Gesundheitswesen breit - 2. Teil

WENN DIE RENDITE DEN TAKT VORGIBT

Von Ines Engelmohr

Hier finden Sie die Fortsetzung des Hintergrundartikels aus Heft 2/2019.

Dort haben Sie gelesen, wie der Gesundheitsmarkt für versorgungfremde Investoren

immer attraktiver wird, sowie Statements von Wissenschaft, Ärzten- und Zahnärztekammer erhalten.

Im zweiten Teil kommen KZV RLP, Landespolitiker und der berufliche Nachwuchs zu Wort.

KKZV RLP: VERSORGUNGSFREMDE INVESTOREN SIND NICHT ZU ERKENNEN

Laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz (KZV RLP) gibt es derzeit landesweit 20 zahnärztliche MVZs. Doch ob einige von ihnen versorgungsfremden Investoren gehören, kann sie nicht erken-nen. Aus den Zulassungsunterlagen gehe dies nicht hervor: Der Antrag-steller müsse nicht erklären oder nachweisen, woher das Geld stam-me. Auch dürften Zulassungsentscheidungen nicht davon abhängig gemacht werden, so die KZV RLP. Werde ein MVZ als GmbH beantragt, dann müssten zwar Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Han-delsregister vorgelegt, aber nicht der Kapitalgeber benannt werden.

Besorgt hat die KZV Rheinland-Pfalz das ungebremste Eindringen von Fremdinvestoren in die zahnmedizinische Versorgung beobachtet. Den jüngsten TSVG-Beschluss begrüßt sie daher als richtigen Schritt. Marcus Koller, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz: „Wollen wir eine gute Versorgung in der Fläche künftig sicherstellen, müssen wir unseren Blick erweitern und Organisations-vielfalt ermöglichen. Das heißt aber nicht, solche Geschäftsmodelle zu fördern, in der die Gewinnmaximierung über der Therapiefreiheit des Zahnarztes und dem Wohl seines Patienten steht. Der Kauf angeschla-gener Krankenhäuser und der Aufbau von MVZ-Ketten diene nicht der Sicherstellung einer bedarfsorientierten Gesundheitsversorgung, son-dern allein der Rendite und dem maximalen Profit.“

Einen Beleg dafür sieht er in einer Analyse der Kassenzahnärzt-lichen Bundesvereinigung zum Abrechnungsverhalten von traditionel-len Praxen sowie von zahnärztlichen MVZs und investorengesteuerten zahnärztlichen MVZs. Koller: „Bei investorengeführten MVZs zeigen sich eine stärkere Konzentration auf Zahnersatz, mehr prothetische Neuversorgungen statt Wiederherstellungen sowie deutlich höhere Fallwerte in der Zahnerhaltung, die nicht nachvollziehbar sind. Hier bahnt sich ein Trend zur Über- und Fehlversorgung an.“

FREMDINVESTOREN KONZENTRIEREN SICH AUF WIRT-SCHAFTSSTARKE BALLUNGSZENTREN

Schon heute findet sich der Großteil der zahnärztlichen MVZs nicht, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, in strukturschwachen Regio-nen, sondern in Mittel- und Oberzentren. Auch Fremdinvestoren konzentrieren sich bei der Bildung von Verbundstrukturen derzeit

meist auf ohnehin gut versorgte wirtschaftsstarke Ballungszentren. Dadurch beschleunigen sie den Trend, dass Zahnärzte ein Anstellungs-verhältnis in Ballungsräumen anstreben, statt sich mit einer eigenen Praxis in ländlichen Gebieten niederzulassen.

„Wir sehen einen Staubsaugereffekt, durch den ein beträchtlicher Teil der Versorgung vom Land in die Stadt verlagert wird. Diese Ent-wicklung geht zulasten gerade der älteren Patienten, die oftmals nicht so mobil sind und deshalb auf eine Praxis vor Ort angewiesen sind. Zudem befürchten wir, dass der Kollektivvertrag durch Praxisketten ausgehöhlt werden könnte. Denn je größer eine Praxisstruktur ist, desto attraktiver wird sie für die Krankenkassen als direkter Partner für Selektivverträge“, warnt Koller.

UND WIE SIEHT DIE POLITIK DIESE ENTWICKLUNG?

Die Übernahmeaktivitäten von versorgungsfremden Investoren im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren haben nach Einschät-zung der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfrakti-on Kathrin Anklam-Trapp seit 2017 spürbar zugenommen. Bisher fehle es jedoch bundesweit an einer einheitlichen Datengrundlage zur Be-teiligung von versorgungsfremden Investoren an Medizinischen Ver-sorgungszentren sowie zu den Auswirkungen ihrer Investitionstätig-keiten auf die Versorgungsqualität.

Marcus KollerStellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz

Standespolitik Seite 34 Standespolitik Seite 35

Wird die Patientenversorgung durch Private Equity (PE) beein-flusst werden? Kathrin Anklam-Trapp betont, dass Ärztinnen und Ärz-te, aber auch Patientinnen und Patienten und deren Angehörige seit Jahren über eine fortschreitende Ökonomisierung im Gesundheitsbe-reich klagen. Unbestritten ist ihrer Meinung, dass Ärztinnen und Ärzte zunehmend unter Druck geraten, wirtschaftlich rentabel arbeiten zu müssen. Anklam-Trapp: „Klar muss aber auch sein, dass dabei die Be-dürfnisse der kranken Menschen nicht hintenanstehen dürfen. Der Mensch mit seiner Erkrankung und nicht die Renditeerwartung muss zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen.“ Nicht akzeptabel sei etwa, wenn beispielsweise weniger lukrative Behandlungsangebote aus dem Leis-tungskatalog gestrichen würden, obwohl sie kranken Menschen helfen und Leiden lindern.

SPD: ES IST WICHTIG, DASS DER K APITALGEBER KEINEN EINFLUSS AUF MEDIZINISCHE ENTSCHEIDUNG HAT

Was kann und sollte die Politik tun, um Fehlentwicklungen in der Ge-sundheitsversorgung durch Private Equity zu vermeiden?

Kathrin Anklam-Trapp weist darauf hin, dass hochtechnisierte Behandlungsmethoden vielfach Praxis-Investitionen in einer Höhe erfordern, die nicht mehr von einzelnen Ärztinnen und Ärzten getra-gen werden können und eine Kredit-Finanzierung oder Investitionen durch Dritte erforderlich machen. Dabei sei aber wichtig, dass der Ka-pitalgeber keinen Einfluss auf medizinische Entscheidungen habe. Anklam-Trapp: „Diese sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzten bezie-hungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten. Klar ist: Die Qualität der Gesundheitsversorgung darf nicht zulasten der Patientin-nen und Patienten gehen und dem Ziel der Gewinnmaximierung geop-fert werden.“ Von entscheidender Bedeutung sei zudem insbesondere in den ländlichen Regionen, dass Leistungserbringer ein langfristiges Engagement eingehen. Notwendig sei hier eine „kluge Regulierung durch den Gesetzgeber“. Bei den Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz habe Rheinland-Pfalz sich dafür eingesetzt, dass MVZ-Gründungen nicht uneingeschränkt möglich seien.

Mit Blick auf das Thema Steuerflucht, das im Zusammenhang mit PE auftauche, bestehe in allen Wirtschaftsbereichen Handlungsbe-darf, erklärt Anklam-Trapp. Doch im Sinne des solidarisch finanzierten Gesundheitssystems sollte in jedem Fall mehr Transparenz über die Investitionsstruktur von medizinischen Versorgungszentren ange-strebt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: PE K ANN PROBLEME IN DER ÖFFENTLICHEN DASEINSVORSORGE VERSCHÄRFEN

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beobachtet, dass seit Anfang 2018 Übernahmen durch versorgungsfremde Investoren im deut-schen Gesundheitssektor stark zugenommen haben, berichtet der Abgeordnete Andreas Hartenfels, der derzeit deren gesundheitspoliti-sche Sprecherin vertritt. Auch in Rheinland-Pfalz seien vereinzelt me-dizinische Versorgungszentren in Mainz, Ludwigshafen oder Koblenz – in einkommensstärkeren Regionen und Ballungsräumen – durch Investoren übernommen worden.

„Das Interesse privater Kapitalgeber offenbart, dass die gesund-heitliche Versorgung ein sehr lukratives Geschäftsfeld ist, mit dem Renditeerwartungen einhergehen“, so der Grünen-Abgeordnete. Priva-te-Equity-Gruppen könnten die ohnehin bestehenden Probleme in der öffentlichen Daseinsvorsorge noch verschärfen, wenn sie einen Vor-rang betriebswirtschaftlicher Erwägungen über eine bedarfsgerechte Versorgung festschreiben, ist er überzeugt. Hartenfels: „Eine zuneh-mende Profitorientierung im Gesundheitswesen führt zur Durchfüh-rung von unnötigen Behandlungen zur Erreichung von Umsatzzielen – umgekehrt können Eingriffe verweigert werden, wenn sie für den Anbieter nicht rentabel sind.“

Die Politik müsse die Patientinnen und Patienten stärker vor schlechter Qualität und medizinischen Eingriffen mit fragwürdigem

Kathrin Anklam-TrappGesundheitspolitische Sprecherin der

SPD-Landtagsfraktion

Standespolitik Seite 36 Standespolitik Seite 37

Andreas HartenfelsRLP-Landtagsfraktion von Bündnis

90/Die Grünen

Fortsetzung auf Seite 38

Ann-Kathrin Kalski studiert im 9. Se-mester Zahnmedizin in Mainz und ist Fachschafts-Vorsitzende. Sie sieht es sehr kritisch, dass sich Fremd- Investoren im Gesundheitswesen breitmachen und die Therapiefreiheit einschränken könnten.

WAS SIND IHRE BEDENKEN?

Mich besorgt, dass immer mehr Den-talketten entstehen und die Versorgungsstrukturen verän-dern werden. So wie ich das derzeit beobachte, siedeln sich diese Filialen auch nicht in den ländlichen Gebieten an, wo ein Versorgungsbedarf besteht. Sie ziehen in die Städte, da hier vermutlich ein höherer wirtschaftlicher Ertrag erzielt werden kann als auf dem flachen Land. Wenn aber tatsäch-lich ein Renditedruck beginnt, die Therapiefreiheit zu beein-flussen, dann ist das eine gefährliche Entwicklung.

WELCHE AUSWIRKUNGEN SEHEN SIE AUF IHREN KÜNFTIGEN BERUFSALLTAG?

Ich möchte als Zahnärztin frei in meinen Entscheidungen sein. Mit meinen Patientinnen und Patienten möchte ich eine verlässliche und gute Vertrauensbasis haben. Dafür ist es wichtig, dass ich für sie frei entscheiden kann, welche Behandlung für den jeweiligen Einzelfall richtig ist. Natür-lich gibt es ökonomische Zwänge. Dessen bin ich mir schon bewusst. Aber die letztendliche Entscheidung, welche Mittel ich einsetze, möchte ich treffen und nicht von irgendeinem

Investor diktiert bekommen. Das ge-hört für mich zur Freiberuflichkeit unseres Berufs dazu.

WAS SIND IHRE WÜNSCHE? Ich kann mir vorstellen, meinen Be-rufsweg mit einer Anstellung zu beginnen. In einem Angestelltenver-hältnis fällt der Start ins Berufsleben leichter. Ich kann meine Arbeitszeiten

besser planen und auch auf meine persönlichen Lebens-bedürfnisse individueller anpassen. Im Team kann ich Be-ruf und Privatleben einfacher unter einen Hut bekommen, weil die Arbeitszeiten auf mehrere Schultern verteilt werden können. Und im Team arbeitet es sich besser, weil der direk-te Weg bei Rückfragen kurz und ein kollegialer Austausch rasch möglich ist.

Mir ist auch wichtig, dass ich mich in meinen beruf-lichen Anfangsjahren nicht gleich hoch verschulde, weil ich für Praxisinvestitionen Kredite aufnehmen muss. Ich möchte frei von hohen finanziellen Verpflichtungen meine berufliche Karriere beginnen. Deshalb finde ich es gut, als angestellte Zahnärztin in einer Praxisgemeinschaft oder auch in einem MVZ zu beginnen. Doch möchte ich dort auch faire Arbeitsbedingungen vorfinden und keine Fremdbe-stimmung durch einen Investor, den nur Rendite-Ergebnis-se interessieren.

HERZLICHEN DANK FÜR DAS GESPRÄCH!

INTERVIEW: „ICH MÖCHTE FREI IN MEINEN ENTSCHEIDUNGEN SEIN“

pitaleigentümer geleitet werden, sieht Steven Wink kritisch: „Eine Schlechterstellung der in Deutschland angesiedelten Medizinischen Versorgungszentren gegenüber jenen, die ihren rechtlichen Sitz in ei-nem Offshore-Finanzzentrum haben, akzeptieren wir nicht. Wir setzen uns daher für klare internationale Regeln und einen fairen Steuerwett-bewerb ein.“

Er betont aber zugleich auch, dass nicht alle Kapitalinvestoren das Ziel haben, Praxisketten zu gründen, um diese kurzfristig zu verkau-fen. Besonders familiengeführte Investoren strebten häufig langfris-tige Geldanlagen an. Wink: „Wir werden genau darauf achten, dass In-vestoren keinen Einfluss auf medizinische Entscheidungen erlangen. Ebenso müssen die Marktbedingungen für alle fair und klar geregelt sein.“

AFD: PE-GESCHÄFTSMODELLE WERDEN ZUR SELEKTION VON LUKRATIVEN BEHANDLUNGEN FÜHREN

Die Problematik, dass „ausländisches Private-Equity-Kapital in drei-stelliger Milliardenhöhe auf den deutschen Gesundheitsmarkt drängt,

wird die Zielsetzung und Arbeitsweise der erworbenen Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren mittelfristig verändern“, ist sich Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, si-cher. Nicht Behandlungsqualität oder Arbeitnehmerzufriedenheit ste-hen im Vordergrund des Geschäftsmodells von PE, so Groß. Im Gegen-teil: Es werden Arbeitsplatzabbau, Lohnsenkungen und Kündigungen von Tarifverträgen ebenso zu erwarten sein wie die Einführung von Zielvorgaben und leistungsorientierten Vergütungs- oder Prämiensys-temen für Führungskräfte. Auf Seiten der Patientenversorgung wird Selektion von finanziell lukrativen Behandlungen zu beobachten sein.“

(Ausländischen) Konzernen die Möglichkeit zu geben, durch Eingrif-fe in ein sozial und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem Renditen im zweistelligen Prozentbereich erzielen zu können, lehnt sie ab.

MEDIZINHISTORIKER: DAS SYSTEM DROHT ZU ENTGLEISEN

Für den Berliner Medizinhistoriker Prof. Dr. mult. Paul Ulrich Unschuld stellt sich die Situation wie folgt dar: Das Gesundheitswesen ist im Um-bruch und entwickelt sich hin zu einer industriellen Gesundheitswirt-schaft. Er sieht die grundlegende Tendenz, so wenig Steuergelder wie möglich ins Gesundheitswesen einzubringen, aber so viel wie möglich herauszuholen. Darauf weist er auch in seinem Buch „Ware Gesund-heit. Das Ende der klassischen Medizin“ hin.

Diagnose, Therapie und auch die Prävention würden zunehmend dem Diktat einer Industrialisierung der Abläufe und der Strukturen un-terworfen, konstatiert er und warnt zugleich vor den Folgen der Kom-merzialisierung: „Das System droht zu entgleisen.“

Bearbeiteter und gekürzter Abdruck aus: Ärzteblatt Rheinland-Pfalz 5/2019, mit freundlicher Genehmigung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Den ersten Teil finden Sie im Zahnärzteblatt Rhein-land-Pfalz, Ausgabe 2/19 oder unter www.lzk.de

Dr. Sylvia GroßGesundheitspolitische Sprecherin

der AFD-Landtagsfraktion RLP

Nutzen schützen, fordert er. Dafür sei beispielsweise eine Ausweitung der Versorgungsforschung nötig. Auch benötigen die Patientinnen und Patienten mehr Unterstützung, wenn sie entscheiden, welche medizi-nischen Leistungen sie vornehmen lassen. Hier wäre es sinnvoll, wenn die gesetzlichen Krankenkassen Hilfestellung geben dürften, so der Abgeordnete.

Hartenfels: „Wir bedauern, dass bei der Debatte um Private Equity die MVZs sehr negativ konnotiert werden. Wir befürworten das Kon-zept der MVZs ausdrücklich und wissen um ihre Bedeutung für ein vernetztes, integriertes Gesundheitssystem.“ Grundsätzlich halten die Grünen an der Trägervielfalt bei den MVZs fest und fordern eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, sodass gerade auch kleinere lokale und regionale Versorgungslösungen rechtssicher möglich sind und finanzierbar bleiben. „Sinnvoll ist es, die Trägereigenschaft künftig regional auf den jeweiligen KV-Bereich zu begrenzen“, schlägt er vor.

Die Problematik der Steuerhinterziehung, die im Zusammenhang mit PE oft angesprochen werde, besteht seiner Ansicht nach ganz un-abhängig von Entwicklungen im Gesundheitswesen.

CDU: QUALITÄT DER PATIENTENVERSORGUNG MUSS IM VORDERGRUND STEHEN

Hedi Thelen, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, beobachtet die Entwicklung im Bereich der versorgungsfremden In-vestoren aufmerksam. Sie befürchtet, dass der Charakter der Ver-sorgung sich unerwünscht verändern könne, wenn der Betrieb und das Angebot von Gesundheitseinrichtungen zum „Geschäftsmodell aus überzogenen Renditemotiven werden“. Thelen: „Für uns muss die Qualität der Patientenversorgung im Vordergrund stehen.“ Und soll-te es so sein, dass Gewinne, die Fremdinvestoren erzielen, „nicht in unser Land zurückfließen, sondern dass Krankenversichertenbeiträ-ge, Fördergelder und somit auch Steuergelder über Steueroasen an die Kapitaleigentümer geleitet werden, dann muss dies durch geeignete Gesetze unterbunden werden“, fordert sie. „Für mich hat ein solches

Verfahren mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun“, fügt Thelen hin-zu. „Wir müssen unsere bestehenden und nach wie vor überwiegend guten Strukturen in der Gesundheitsversorgung erhalten“. Die Landes-regierung müsse ihre Verantwortung für eine Förderung der gesund-heitlichen Versorgung wahrnehmen. Im Krankenhausbereich könnten zum Beispiel die unzureichenden Zahlungen des Landes für Investi-tionskosten zu einer existenziellen Gefahr für die Übernahme werden.

FDP: INVESTOREN DÜRFEN KEINEN EINFLUSS AUF MEDIZINISCHE ENTSCHEIDUNGEN HABEN

Ihm seien nur sehr moderate Tendenzen bekannt, dass auch in Rhein-land-Pfalz sogenannte Private-Equity-Gesellschaften Objekte oder Einrichtungen im Gesundheitswesen gründen beziehungsweise über-nehmen wollen, berichtet Steven Wink, gesundheitspolitischer Spre-cher der FDP-Fraktion. In Rheinland-Pfalz seien die Medizinischen Versorgungszentren weit überwiegend in der Trägerschaft von nieder-gelassenen Ärzten oder Krankenhäusern beziehungsweise von Gesell-schaftern, die im jeweiligen MVZ auch vertragszahnärztlich tätig sind. Darüber hinaus seien auch Medizinische Versorgungszentren unter anderem von Erbringern nichtärztlicher Dialyseeinrichtungen, Kom-munen oder Genossenschaften gegründet worden.

Bei allen Leistungserbringern sei ein langfristiges Engagement von entscheidender Bedeutung. Hochtechnisierte Praxen erforderten vielfach Investitionen in einer Höhe, die nicht mehr von einem einzel-nen Arzt getragen werden könnten. Somit seien nicht selten der Zu-sammenschluss zu Gemeinschaftspraxen und eine Finanzierung ent-weder durch Banken oder Dritte notwendig. „Uns ist dabei aber wichtig, dass der Kapitalgeber keinen Einfluss auf medizinische Entscheidun-gen hat. Diese sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzten beziehungs-weise Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten“, so Wink.

Dass Gewinne, die Fremd-Investoren erzielen, nicht ins Land zurückfließen, sondern dass Krankenversichertenbeiträge, Förder-gelder und somit auch Steuergelder über Steueroasen an die Ka-

Hedi ThelenGesundheitspolitische Sprecherin

der CDU-Landtagsfraktion RLP

Steven WinkGesundheitspolitischer Sprecherder FDP-Landtagsfraktion RLP

Standespolitik Seite 38 Standespolitik Seite 39

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Standespolitik Seite 41Standespolitik Seite 40

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Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

rävention in der Zahn-medizin ist nicht nur fachlich eine von vielen

Seiten anerkannte Erfolgsgeschichte, sondern auch ein Grund für unser gestie-genes positives Ansehen in Gesellschaft und Politik. Mit welchem Thema können Zahnärzte mehr punkten?

Innerhalb von wenigen Jahrzehnten hat sich die Zahngesundheit, insbeson-dere unserer Kinder und Jugendlichen in Deutschland enorm verbessert. Statt frühzeitiger riesiger Füllungen oder gar Extraktionen von Sechsjahr-Molaren ste-hen heute minimalinvasive Füllungen und prophylaktische Maßnahmen im Vor-dergrund.

Der Paradigmenwechsel von der rein ku-rativen zur präventiven Zahnheilkunde wurde gemeinsam geschafft. Wir Rheinland-Pfälzer können besonders stolz sein, sind doch die Ergebnisse bei den 12-Jährigen an der bun-desweiten Spitze und bei den Schulanfängern in der Spitzengruppe zu finden. Grundlage für den Erfolg in Deutschland ist die Verzahnung von Gruppen- und Individualprophylaxe (GP und IP). Während die IP in unseren Praxen „boomt“, ist beim Engagement der zahnärzt-

GRUPPENPROPHYLAXE IST EHRENSACHE

Wenn sich Zahnärzte nicht mehr in Schulen und Kitas engagieren,

werden sich in Zukunft andere um die Gruppenprophylaxe kümmern,

befürchtet San.-Rat Dr. Helmut Stein. Deshalb ist mitmachen gefragt – so sein Appell:

P

lichen Kollegen in der GP Anlass zur Sorge ge-geben. Mehrere Kitas und Schulen können kei-ne Paten- und Schulzahnärzte mehr finden!

In RLP hatten wir Anfang der 1980-er Jahre das vom BDZ (Vorläufer unserer BZÄK) und auch vom FV konzipierte Paten-schaftsmodell eingeführt. Und wir sind stolz darauf, dass sich heute 1400 Kollegen ehrenamtlich als Paten in der Kita oder als Schulzahnärzte in den Schulen, und zwar persönlich, engagieren.

Denn wir sind davon überzeugt, dass der Lern- und Erziehungsprozess und z. B. die Ritualbildung zum täglichen Zähne-putzen mit fluoridierter Zahnpasta bei den Kindern besser greifen, wenn sie Bestandteil des Kita-Alltages sind und von den natürlichen Vermittlerpersonen umgesetzt werden, nämlich von dafür geschulten Erziehern und Lehrkräften – unter fachlicher Beratung und Betreuung durch Zahnärzte.

Es bleibt den Kindern und damit der Bevölkerung mehr im Gedächtnis, dass sie der Zahnarzt in der Kita und in der Schule besucht hat, als ein nicht zahn-ärztliches Zahnputz-Team.

Als das Thema Prävention Ende der 70-er, Anfang der 80-er Jahre aufkam, woll-te die Zahnärzteschaft zeigen, dass sie die Kompetenz zur Prophylaxe hatte, obwohl die Zahnärzte das Thema ja nicht im Studium gelernt hatten, sondern durch Eigenstudium und Fortbildung,

Das war wichtig, denn die Karies ging be-reits weltweit zurück – die Frage war nur, ob mit oder ohne Zahnärzte. Das Engagement in der GP, die Tätigkeit in Kita und Schule, konnte und wird niemals ein Thema zum Geld verdie-

nen sein. Das passt nicht in diese Settings. Aber aus heutiger Sicht kann ich ganz sicher sagen, dass ohne unser Engagement in der GP damals die IP nicht in unsere Praxen ge-kommen wäre – die WHO und andere Player in der Gesundheitspolitik waren nämlich ganz anderer Meinung damals!

Der Beitrag der Prävention und insbeson-dere des Engagements in der GP zum Wandel des Bildes des Zahnarztes, nicht nur in den Augen der Kinder, sondern auch der Eltern, der Gesellschaft und der Politik, ist unbestrit-ten und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Ziehen wir uns zurück, stehen viele nicht zahnärztliche Gruppierungen und Berufs-gruppen zur Substitution in GP und IP parat,

San.-Rat. Dr. Helmut SteinVorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft

JugendzahnpflegeRheinland-Pfalze.V.

Der diesjährige rheinland-pfäl-zische Jugendzahnpflegetag findetam25. September

in Ransbach-Baumbach statt. Mehr Infos zu den regionalen Arbeitsgemeinschaften hier

lagz-rlp.de, oder scannen Sie den QR-Code.

um in das Vakuum zu stoßen! Werfen wir nicht leichtsinnig das große Pfund weg, das wir haben: dass zahnmedizinische Präven-tion von Zahnärzten geprägt ist.

Prävention ist, gerade was die Kinder und Jugendlichen betrifft, eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe, in die Hebammen, ErzieherInnen, Lehrkräfte u. a. einbezogen werden müssen. Hier besteht bereits ein be-merkenswertes Netzwerk, für das die Lan-desarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGZ) RLP im letzten Jahr einen Präven-tionspreis erhalten hat.

Bitte informieren Sie sich doch einfach bei Ihrer regionalen Arbeitsgemeinschaft Jugend-zahnpflege (AGZ), welche Kita oder Schule frei ist.

Hintergrund Seite 42

DIE CHANCE, LEBEN ZU RETTEN

S oll ich Organspender werden oder nicht? Eine Gewis-sensfrage, die auch aufgrund der Manipulationen von Wartelisten der vergangenen Jahre nicht sofort zu be-

antworten ist. 2012 war aufgedeckt worden, dass Mediziner Werte ge-fälscht hatten, um Patienten bei den Wartelisten besser zu platzieren – ein großer Imageschaden.

Seit 2018 jedoch steigt die Zahl der Organspender wieder langsam an (siehe Grafik), auch der Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn bringt die Organspende wieder in die Medien. Doch laut Bundeszentra-le für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) befürworten 80 Prozent der Deutschen die Organspende, aber nur etwas mehr als ein Drittel gibt laut Umfrage an, diese Entscheidung auch dokumentiert zu haben.

Noch immer warten jährlich rund 9.400 schwer kranke Patienten auf ein dringend benötigtes

Spenderorgan. Obwohl das Thema Organspende derzeit wieder diskutiert wird, auch durch ein neues

Gesetz, das im April in Kraft getreten ist, gibt es noch viel zu wenige potenzielle Spender. Hier ein

Überblick über die aktuelle Situation und die neue Rechtslage.

Derzeit kann eine Organspende nur stattfinden, wenn entweder der Spender zu Lebzeiten sein Einverständnis dokumentiert hat oder seine Angehörigen angeben, dass dies der Wunsch des Verstorbenen gewesen wäre.

ZUR DISKUSSION: WIDERSPRUCHSLÖSUNG ...

Der Gesundheitsminister will die Zahl der Transplantationen we-sentlich erhöhen und befürwortet die sogenannte Widerspruchs-lösung. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jeder Bundesbürger über 16 Jahren als Organspender gilt, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich seinen Widerspruch dokumentiert hat oder dessen Angehörige nach Eintritt des Hirntods nicht eine ablehnende Willensbekundung des Be-troffenen geltend machen.

Dazu wurde ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf verfasst und im Juni debattiert. Die Befürworter um Spahn und SPD-Fraktions-vize Karl Lauterbach betonen, es gebe keine Pflicht zur Organspende, wohl aber zur Auseinandersetzung mit dem Thema.

... ODER ERKLÄRUNGSLÖSUNG

Eine – ebenfalls fraktionsübergreifende – Gruppe von Bundestags-abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock befürwortet die Erklärungslösung, wonach weiterhin jeder sein Einverständnis zu Lebzeiten dokumentieren soll. Die Befürworter wollen diese aktive Er-klärung, um das Selbstbestimmungsrecht der Bürger zu schützen. Die Gruppe hat einen Alternativvorschlag zur Abstimmung im Bundestag vorgelegt, der eine regelmäßige Beratung bzw. Aufklärung durch den

Hausarzt vorsieht sowie eine Einbindung der Behörden. Auch soll auf der elektronischen Gesundheitsakte in Zukunft der Wunsch des Pa-tienten vermerkt werden.

Wie die Entscheidung für oder gegen die Organentnahme in Zu-kunft geregelt sein soll, darauf konnte man sich im Parlament noch nicht einigen. Eine Abstimmung wird frühestens im Herbst erwartet.

Im April wurden zunächst die Rahmenbedingungen für die Entnah-mekrankenhäuser verbessert, nämlich mit dem „Gesetz zur Verbesse-rung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“. Darin wurde unter anderem die Position der Transplantationsbeauf-tragten gestärkt.

An der Mainzer Uniklinik ist das der Oberarzt Dr. Daniel Grimm. Er unterstützt die Kollegen beim Erkennen eines möglichen Spenders und prüft dann dessen Eignung, vor allem medizinische und rechtli-che Voraussetzungen. Außerdem begleitet Grimm die Gespräche von Ärzten und Pflegepersonal rund um die Organspende mit den Angehö-rigen und schult die Kollegen für diese spezielle Aufgabe.

Die Transplantationsbeauftragten sind eine wichtige Schnittstel-le zwischen Patienten, deren Familien, den Krankenhäusern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungs-stelle. Für jede Intensivstation soll ein eigener Beauftragter freigestellt werden, unter verbindlichen Vorgaben. Der Aufwand wird den Kliniken vollständig erstattet.

TRANSPLANTATIONEN IN MAINZ

Diese Vorstöße für bessere Strukturen weisen in die richtige Richtung, so Prof. Dr. Hauke Lang, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral-

Die Zahl der Organspender steigt zwar seit 2018 wieder leicht an, aber die Zahl der Transplantationen steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Be-darf der Patienten (Quelle: DSO).

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Hintergrund Seite 44

und Transplantationschirurgie der Unimedizin Mainz. Als Exzellenzzentrum für Leberchirur-gie hat die Mainzer Uniklinik einen Schwer-punkt bei der Lebertransplantation. Hier wer-den Patienten aus ganz Deutschland operiert, 55 allein im Jahr 2018.

„Ohne Spenderleber wären viele dieser Patienten verstorben“, so Dr. Lang. Doch noch immer gebe es viel zu wenige Transplanta-tionen. „Das Nadelöhr ist jedoch nicht nur die zu geringe Anzahl an potenziellen Spendern, sondern auch die zu geringe Anzahl an reali-sierten Spenden. Ein wichtiger Grund ist, dass Krankenhäuser zu wenig geschultes Perso-nal für die sehr aufwendige Betreuung eines Organspenders auf der Intensivstation haben. Ein Spender belegt mindestens ein bis zwei Tage ein Bett dort. Hinzu kommen oft sehr umfangreiche apparative Untersuchungen und viele Gespräche. Dies alles stellt einen

hohen Aufwand dar, der bis vor Kurzem finan-ziell nicht ausreichend vergütet wurde.“

WIE LÄUFT EINE ORGANSPENDE DERZEIT AB?

Die medizinische Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist in Deutschland der eindeutig nachgewiesene Tod durch Fest-stellung des irreversiblen Hirnfunktionsaus-fall (des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms) nach den Richtlinien der Bun-desärztekammer durch zwei dafür qualifizier-te Ärzte – unabhängig voneinander.

Diese Ärzte dürfen weder an der Entnah-me noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Wei-sung eines beteiligten Arztes unterstehen.

Um die Organempfänger zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Unter-

Organspendeausweise bestellen: MöchtenSiemithelfenundin

Ihrer Praxis Informationen über die Organspende auslegen? Die

Bundeszentrale für gesundheitli-che Aufklärung schickt Ihnen gern Faltblätter mit heraustrennbaren Organspendeausweisen für Ihre Patientenzu.BestellenkönnenSieFlyer und Prospektständer online

bei der BzgA, unter organspende-info.de,

Infotelefon: 0800 90 40 400

sie selbst entscheiden – eine Belastung in einer ohnehin sehr schweren Situation.

Auch wer gegen eine Organentnahme ist, kann dies auf dem Ausweis dokumentieren. Wer sich auf seiner Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgespro-chen hat, kann übrigens trotzdem Spender werden. Eine Formulierungshilfe dazu gibt es auf der Website organspende-info.de.

KLEINE K ARTE, GROSSE WIRKUNG

Wenn Sie die Organspende unterstützen wollen, können Sie in Ihrer Praxis die Infor-mationsflyer mit Spenderausweisen ausle-gen. „Jedes einzelne Organ zählt und kann einem Menschen das Leben retten oder Lebensqualität schenken“, so Birgit Blome von der DSO. „Wir bedanken uns sehr für Ihre Unterstützung.“

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suchungen und sendet die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Ver-mittlungsstelle Eurotransplant. Dort wird der am besten passende Empfänger ermittelt – ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.

Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahme-teams. Gespendet werden vor allem Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in wür-digem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.

Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab.

Die Empfänger sind bereits auf die Ope-ration vorbereitet, wenn die Organe im Trans-plantationszentrum ankommen.

ANGEHÖRIGE ENTLASTEN

Der Spenderausweis ist ein elementarer Bau-stein, der Transplantationen erst möglich macht.

Ein weiteres Argument dafür: Wer sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspen-de ausgesprochen hat, z. B. mit einem Aus-weis, muss wissen, dass er diese Entschei-dung schlimmstenfalls seinen Angehörigen aufbürdet. Diese werden nach der Einstellung des Patienten zur Organspende befragt. Kön-nen sie darauf keine Antwort geben, müssen

Regional Pfalz Seite 47Regional Pfalz Seite 46

S elbstverwaltung und Freiberuflichkeit sind tragende Prinzipien des deutschen Gesundheitswesens. Die Zahnärzte in Rheinland-Pfalz sehen beides durch

staatliche Eingriffe bedroht. Beim Pfälzischen Zahnärztetag forderten sie mehr Handlungsfreiheit und weniger Regulierung durch die Politik. Am Samstag luden die Bezirkszahnärztekammer (BZK) Pfalz und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz aufs Hamba-cher Schloss.

Nicht nur die nationale, auch die europäische Politik rüttelt den Veranstaltern zufolge an der Idee der Selbstverwaltung und der Frei-beruflichkeit. Insbesondere die Vorgaben für den einheitlichen Wirt-schaftsmarkt tangierten die Heilberufe zusehends und schränkten sie in ihrer freiberuflichen Tätigkeit ein, erklärte Dr. Holger Kerbeck, Vorstandsvorsitzender der BZK Pfalz. „Die EU-Kommission treibt ihre

Pläne für mehr Wettbewerb und Mobilität im EU-Binnenmarkt unbeirrt voran. Dabei scheut sie nicht davor zurück, sinnvolle Berufsreglemen-tierungen in den Mitgliedsstaaten zurückzudrängen.“ Er warnte davor, deutsche Qualitätsstandards in der zahnärztlichen Berufsausübung zugunsten vermeintlicher Wachstums- und Beschäftigungseffekte aufzuweichen. „Berufsordnung, Staatsexamen und Approbation sind keine Wettbewerbshemmnisse. Sie sind Garant für Qualitätssicherung und aktiven Patientenschutz, die auch in einem geeinten Europa Prio-rität haben müssen“, so Kerbeck.

HANDLUNGSVERANTWORTUNG BRAUCHT HANDLUNGSFREIHEIT

Eine patientenorientierte und praxisnahe Selbstverwaltung lebt von Staatsferne und Eigenverantwortlichkeit. All dies werde durch den wachsenden Einfluss der Politik konterkariert, kritisierte der Vor-standsvorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Matovinovic. „Öffentlich zur Schau gestellte Abwertung, staatliche Intervention und Überregulierung berauben uns zunehmend unserer Unabhängigkeit und Handlungsautonomie.“ Zwar wolle die Bundesregierung laut ihrem Koalitionsvertrag die Selbstverwaltung stärken, tatsächlich gebe es aber immer tiefere Einschnitte in deren Entscheidungs- und Gestal-tungsspielräume. Matovinovic forderte deshalb die Rückkehr zu einer gemäßigteren Politik. „Wir stehen zu unserer Verantwortung, Gesund-heitsversorgung aktiv gestalten zu wollen. Doch zu Handlungsverant-wortung gehört Handlungsfreiheit untrennbar dazu“, so Matovinovic.

Den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung betonte auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Martin Hendges. „Die Kassenzahnärztli-chen Vereinigungen im Bund und in den Ländern werden auch künftig alles daransetzen, die Versorgung flächendeckend und auf hohem Ni-

veau sicherzustellen. Dazu zählt, die Niederlassung der jungen Zahn-ärztinnen und Zahnärzte in freiberuflicher Praxis zu fördern ebenso wie der weitere Ausbau der Präventionsstrategie.“ Aktuell verhandele die KZBV im Gemeinsamen Bundesausschuss eine neue Richtlinie zur Prävention und Therapie der Parodontitis. Zuletzt habe die Selbstver-waltung im Terminservice- und Versorgungsgesetz Verbesserungen für die Versorgung der Patienten auf den Weg gebracht, zum Beispiel höhere Festzuschüsse für Zahnersatz oder eine Mehrkostenrege-lung für die kieferorthopädische Behandlung. Die Abschaffung der Degression bezeichnete Hendges als weiteres Instrument, um eine gute Versorgung vor Ort zu erhalten. Insbesondere begrüßte er, dass die Gründungsmöglichkeiten von zahnärztlichen Medizinischen Ver-sorgungszentren (Z-MVZ) durch Krankenhäuser beschränkt und da-mit einem ausgeklügelten Geschäftsmodell von versorgungsfremden Investoren Grenzen gesetzt werden. Der Gesetzgeber habe damit die richtige Antwort auf die zuletzt ausufernde Investorenaktivität ge-geben. Die KZBV werde das Geschehen um die versorgungsfremden Investor-MVZ weiter kritisch begleiten, um gegebenenfalls weitere ge-setzgeberische Maßnahmen einzufordern.

MOSKITOS IM KOPF

Alle zwei Jahre ist das Hambacher Schloss Schauplatz des Pfälzischen Zahnärztetages. Rund 350 Gäste aus Zahnärzteschaft, Gesundheits-wesen und Politik kamen im Juni nach Neustadt. Unter dem Leitmotiv „Horizonte – neu entdecken“ diskutierten sie neben zahnärztlichen Themen auch gesellschaftskritische Positionen.

Festrednerin in diesem Jahr war Nina Ruge. Die Journalistin und

ZAHNÄRZTE KRITISIEREN STAATLICHE REGULIERUNG

Mehr Handlungsfreiheit und weniger Regulierung durch die Politik – so die Forderung auf

dem Pfälzischen Zahnärztetag im Hambacher Schloss im Juni.

Autorin begab sich in ihrem Vortrag auf die Suche nach einem neuen Bewusstsein, das Halt, Orientierung und Zufriedenheit in einer schnell-lebigen und unsicheren Zeit gibt. Dabei nahm sie die Teilnehmer des Zahnärztetages mit auf eine Reise zwischen wissenschaftlicher For-schung und Spiritualität. Als Gedankenmoskitos bezeichnete Ruge die Grübeleien, die den meisten Menschen schon am frühen Morgen durch den Kopf kreisen und die vom Alltagsstress befeuert werden. „Dieses Gedankenkarussell hält uns vom Leben ab“, sagte die Moderatorin. „Nur wenn Sie ganz bei einer Sache sind, sind Sie glücklich.“ Nina Ruge gab Impulse, um aus dem Gedankenkarussell auszusteigen. „Sie müs-sen die innere Führung übernehmen“, riet sie. Tiefe Atemzüge oder das Sprechen eines Mantras seien hilfreich, um Gedanken-Müll abzuwer-fen und das Leben in Balance zu bringen.

ERNÄHRUNG UND PROBIOTIK A – GUTES FÜR DIE ZÄHNE?

Parodontale Entzündungen sind nicht einfach nur Folge mangelhaften Zähneputzens, sondern sie werden maßgeblich durch Fehler in der Er-nährung begünstigt. Diese neue wissenschaftliche Erkenntnis teilte Prof Dr. Ulrich Schlagenhauf, Leiter der Abteilung für Parodontologie am Universitätsklinikum Würzburg, mit. „Ein reduzierter Zuckerkonsum sowie der vermehrte Verzehr von grünem Blattgemüse haben nicht nur positive Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit, sondern sie helfen auch aktiv dabei, parodontale Entzündungen zu vermeiden und die orale Wundheilung zu verbessern“, sagte Schlagenhauf. Zudem erziele seine Klinik vielversprechende Behandlungsergebnisse durch die gezielte Einnahme spezifischer entzündungshemmend wirkender

probiotischer Keime, die selbst bei Patienten mit völlig unzureichender Mundhygiene eine deutliche Verbesserung der parodontalen Ent-zündungssituation erbrachten.

Referenten und Gastgeber (v. l. n. r.): Martin Hendges, Dr. Holger Kerbeck, Nina Ruge, Dr. Michael Orth, Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, Dr. Peter Matovinovic.

Das Hambacher Schloss – lebendige Stätte deutscher und europäischer Demokratiegeschichte und traditionell die stimmungsvolle Kulisse für den Pfälzischen Zahnärztetag.

Institut Seite 49Regional Koblenz Seite 48

EIN NEUES GESICHT IM KOBLENZER ZAHNÄRZTEHAUS

WAS HAT SIE ZUR BZK KOBLENZ GEFÜHRT?

Als sich die Gelegenheit bot, für die BZK als Geschäftsführerin tätig zu sein, habe ich nicht lange gezögert. Ich wusste, dass ich meinen juristischen Sachver-stand prima für diese sinnvolle Aufgabe einbringen und so diese Selbstverwal-tungsorganisation der Zahnärzteschaft unterstützen und weiterbringen kann.

SIND SIE GUT BEI DER BZK ANGEKOMMEN?

Diese Frage habe ich in letzter Zeit oft beantwortet und ich finde, allein dies spricht für den freundlichen Umgang im Zahnärztehaus in Kob-lenz. Jedes Mal lautete meine Antwort: „Ja, ich bin sehr gut angekom-men“, und ich möchte hinzufügen, dass ich meinen Arbeitsalltag auf der Geschäftsstelle und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, mit den Referenten und den Mitarbeiterinnen nicht mehr missen will.

WAS MACHT IHNEN BISHER AM MEISTEN SPASS IN IHRER NEUEN TÄTIGKEIT?

Anders als die rein juristische Tätigkeit in einer Kanzlei ist die Team-arbeit auf der Geschäftsstelle sehr wichtig und das ist auch der Punkt, der mir am meisten Spaß macht. In fachlicher Hinsicht finde ich es be-sonders spannend, dass ich meine Rechtskenntnisse im Dienste des zahnärztlichen Berufsstandes einsetzen kann.

GAB ES BESONDERE EINDRÜCKE IN DEN ERSTEN MONATEN BEI DER BZK?

In den ersten Monaten war vieles für mich ziemlich neu – die gesam-te Organisation der BZK, LZK, VA, KZV usw. – aber ich war sehr neu-

gierig, jeden Aspekt kennenzulernen. Es kristallisierte sich schnell heraus, wie abwechslungsreich und interessant meine Aufgaben als Geschäftsführerin sind.

WELCHE THEMEN MÖCHTEN SIE ALS ERSTES ANPACKEN?

Meiner neuen Position fehlt es nicht an Herausforderungen und das ist gut so. Die BZK Koblenz entwickelt sich im Mo-ment recht schnell weiter. Angefangen von der Einführung des CryptShare-Angebots zur verschlüssel-

ten Datenübermittlung und dem elektronischen Versand der Rund-schreiben über die geplante Digitalisierung und den Ausbau des Fort-bildungsprogramms bis hin zu der Organisation der hiesigen zentralen Lossprechungsfeier.

Ein besonderes Anliegen ist mir auch die Unterstützung des zahn-ärztlichen Nachwuchses in Fragen des Berufseinstiegs. In diesem Zusammenhang habe ich mich gerne für die „Berufsstarter Infoveran-staltung“ der LZK engagiert (s. S. 20).

WELCHE ZIELE UND IDEEN HABEN SIE FÜR DIE NÄCHSTEN MONATE UND JAHRE MITGEBRACHT?

Ich habe ein exzellent funktionierendes Team der Geschäftsstelle vor-gefunden und mir vorgenommen, dessen Arbeit weiterhin mit Rat und Tat zu begleiten und voranzubringen.

An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an Frau Sani-tätsrätin Dr. Brecht-Hemeyer (Vorstandsvorsitzende) und an Herrn Schwan (stellvertretender Vorstandsvorsitzender) sowie an den ge-samten Vorstand und das Team der Bezirkszahnärztekammer aus-sprechen, die mich in den ersten Monaten in meiner neuen Position sehr unterstützt haben.

Seit Februar dieses Jahres ist die gebürtige Bulgarin Kalina Drandarov als Geschäftsführerin der

Bezirkszahnärztekammer (BZK) Koblenz Nachfolgerin von Margrit Weirich. Zuletzt arbeitete sie als

Rechtsassessorin in einer Anwaltskanzlei. Im Interview stellt sie sich vor.

Kalina DrandarovGeschäftsführerin der BZK Koblenz

END(O) GUT – ALLES GUT!

Nach zwei Jahren ging das 6. Curriculum Ästhe-tische Zahnheilkunde/Endodontologie zu Ende. Das feierten die Absolventen, Referenten und Organisatoren Ende August im Vereinhaus Burg-garten in Ingelheim.

Bild links: Absolventen des Curriculums2. Reihe (jeweils v. l. n. r.)Bild links: Prof.Dr.RalfRösslerundDr.JosefDiemerMitte: Referentin Susanne Storch, San.-Rat Dr. Peter Mohr und LZK-Institutsdirektor Archibald Salm Bild rechts: Dr. Christina Erbe und Archibald Salm.

KLAR GEHT´S NACH DER AUSBILDUNG WEITER!

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Be-rufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbil-dungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium finan-ziert werden.

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Als zuständige Stelle ko-ordiniert die LZK im Auftrag des BMBF und mit Mitteln des BMBF die Durchführung des Wei-terbildungsstipendiums.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:• Abschluss als Zahnmedizinische/r Fachan-

gestellte/r• Berufsabschlussprüfung mit einem Ge-

samtergebnis von mind. 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser

oder• Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen be-

ruflichen Leistungswettbewerboder• ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers

oder der Berufsschule.Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalender-

jahre). In diesem Zeitraum stehen den Stipen-diatinnen und Stipendiaten bis zu 7.200 EUR für den Besuch anspruchsvoller Weiterbil-dungsmaßnahmen zur Verfügung – pro Jahr grundsätzlich bis zu 2.400 EUR. Der Eigenan-teil beträgt 10 % der Kosten.

Ihre LZK-Ansprechpartnerin: Alexandra Albrecht-Ochss

Tel. 06131/9613675 [email protected]

Nächster Bewerbungsschluss ist der 30. November 2019!

Institut Seite 50

THEMA, KURSNUMMER WANN WO BESCHREIBUNG REFERENTEN PUNKTE

Oralchirurgisches Kompen-dium, 198115

Mi., 02.10.2019 14–18 Uhr

Ingenieurkammer Mainz

Herz & Co – was ist zu beachten?

Dr. Susanne Berrisch-Rahmel 5

Finden und Behalten von guten Mitarbeitern/-innen, 198121

Mi., 09.10.2019 14–18 Uhr

LZK MainzVortrag, Workshop und Diskussion zu Mitarbeitersuche und -bindung

Dipl.-Bw. Inga Voss Dipl.-Ing. Stefanie von Mejer

5

Vis-à-Vis – Parodontologie 198145

Mi., 16.10.2019 14–18 Uhr

LZK MainzStrategisches zielorientiertes Denken vs. Kochbuch-Menue / Update 2019 – What's new?

Dr. Gregor Gutsche Prof. Dr. Dr. Adrian Kasaj, MSc

5

GOZ Herbst-Update 198303

Mi., 23.10.2019 14–18 Uhr

LZK Mainz Abrechnungskurs Martina Wiesemann 5

Social Media 198305

Mi., 06.11.2019 14–18 Uhr

LZK MainzFacebook & Co. richtig nutzen – Neue Wege, Patienten zu gewinnen

Dipl.-Wirt.-Ing. Sabine Nemec 5

Perfektes digitales Röntgen für das Team, 198306

Fr., 15.11.2019 14–18 Uhr

Zahnklinik Mainz, Röntgenabteilung

Das Anfertigen intra- und extra- oraler Aufnahmen OPG, Zahn- filme und Fernröntgen (hands-on)

Mehri Shokri 6

Prophylaxe Kompaktkurs 198208

Mo., 18.11.2019 bis Sa., 23.11.2019 8:45–17:30 Uhr

LZK MainzIntensivkurs für Prophylaxeein-steiger/innen inkl. Supervision, Instrumentarium (hands-on)

Leitung: PD Dr. Dr. Christiane Gleissner

-

Z-QMS Fortgeschrittenen- Workshop, 198314

Mi., 27.11.2019 14–18 Uhr

HWK WiesbadenVertiefung eines routinierten Umgangs mit Z-QMS in der Zahnarztpraxis

Sabine Christmann Archibald Salm

6

Vis-à-Vis-Implantologie / Implantatprothetik, 198146

Sa., 30.11.2019 10–16 Uhr

LZK Mainz

Planung Implantatposition, Freilegung bzw. Ausformung Emergenzprofil, Abformung und Materialauswahl, Nachsorge-strategien (hands-on)

PD Dr. Dr. Keyvan Sagheb PD Dr. Stefan Wentaschek, MSc Dr. Jennifer Bitzer

10

Existenzgründungsseminar 198139

Sa., 07.12.2019 10–17 Uhr

Favorite Parkhotel Mainz

„Perspektive Zahnarztpraxis" – Beste Chancen oder Risiken mit Nebenwirkungen?

Leitung: Dr. Andreas Laux 8

Oralchirurgisches Kompen-dium, 198116

Mi., 11.12.2019 14–18 Uhr

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Sofortversorgung Einzelzahn/zahnlose Kiefer mit Implantaten?

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Sa., 14.12.2019 10–18 Uhr

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HIER SIND NOCH PLÄTZE FREI! Hier eine Auswahl an Kursen, die in der nächsten Zeit beginnen und für die es jetzt noch

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Kindern eine Zukunft zu schenken ist ein wundervolles ErlebnisEine Kinderpatenschaft bei World Vision wirkt gleich dreifach: Du hilfst nicht nur deinem Patenkind, sondern auch seiner Familie und den Menschen in seinem Dorf.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)bescheinigt:

Erlebe die Kraft der Patenschaft. Werde jetzt Pate auf worldvision.de

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