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Mitteilungsblatt 1/2015 Ordentliche Gemeindeversammlung Montag, 1. Juni 2015, 20.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Grossaffoltern Sehr geehrte Damen und Herren Bereits stecken wir wieder tief in der neuen Legislatur und stellen erfreut fest, dass der neue Gemeinderat gut zusammen arbeitet und die Chemie stimmt. Mit Sicherheit haben Sie nichts anderes erwartet, aber was einer gewissen Harmonie bedarf, damit es auch reibungslos funktioniert, ist nicht einfach so zu haben und alle müssen zum guten Gelingen ihren Beitrag leisten. Solches erwarten wir natürlich auch von unserer Kundschaft. Ja, richtig, damit sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger gemeint! Nur mit Ihrem Verständnis, Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft, auch einmal ausgetretene Pfade zu verlassen und Neues zu wagen, werden wir erfolgreich sein. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre konstruktive Mitarbeit zum Wohl unserer Gemeinschaft. Niklaus Marti Gemeindepräsident E I N W O H N E R G E M E I N D E G R O S S A F F O L T E R N

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Mitteilungsblatt 1/2015

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 1. Juni 2015, 20.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Grossaffoltern

Sehr geehrte Damen und Herren Bereits stecken wir wieder tief in der neuen Legislatur und stellen erfreut fest, dass der neue Gemeinderat gut zusammen arbeitet und die Chemie stimmt. Mit Sicherheit haben Sie nichts anderes erwartet, aber was einer gewissen Harmonie bedarf, damit es auch reibungslos funktioniert, ist nicht einfach so zu haben und alle müssen zum guten Gelingen ihren Beitrag leisten. Solches erwarten wir natürlich auch von unserer Kundschaft. Ja, richtig, damit sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger gemeint! Nur mit Ihrem Verständnis, Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft, auch einmal ausgetretene Pfade zu verlassen und Neues zu wagen, werden wir erfolgreich sein. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre konstruktive Mitarbeit zum Wohl unserer Gemeinschaft. Niklaus Marti Gemeindepräsident

E I N W O H N E R G E M E I N D E G R O S S A F F O L T E R N

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Mitteilungsblatt 1/2015 2 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Versammlung eingela-den. Zur Abstimmung befugt sind alle in kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Traktanden 1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2014;

a) Übrige Abschreibungen; Beschluss Nachkredit b) Jahresrechnung 2014; Beschluss

2. Datenschutz;

Jährlicher Bericht Aufsichtsstelle 3. Schulreglement der Einwohnergemeinde Grossaffoltern; Genehmigung 4. Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde

Grossaffoltern; Aufhebung

5. Abrechnung Verpflichtungskredite; - Sanierung Gemeindestrasse Sägessergässli

- Sanierung Belagstrasse Teilstrecke Ottiswil-Weingarten 6. Gemeindeverband Altersheim Schüpfen; Genehmigung Projekt „Seniorenzentrum Schüpfen“ 7. Verschiedenes Jahresrechnungen können ab Montag, 18. Mai 2015, auf der Finanzverwaltung bezogen werden. Das Schulreglement der Einwohnergemeinde Grossaffoltern (Traktandum 3) liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Rügepflicht Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung stehen auch unter www.grossaffoltern.ch zur Verfügung.

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Mitteilungsblatt 1/2015 3 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Referenten: Gemeinderat Adrian Bühler Finanzverwalter Patrick Allenbach A) Für die eiligen Leserinnen und Leser Die Laufende Rechnung des Jahres 2014 schliesst - nach Vornahme der gesetzlich

vorgeschriebenen Abschreibungen im Umfang von CHF 623'700 sowie der übrigen Abschreibungen von CHF 600'000 auf dem Verwaltungsvermögen - mit einem Aufwandüberschuss von CHF 469'197.78 ab. Dies entspricht einer Besserstellung von CHF 33'962.22 gegenüber dem Voranschlag.

Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet. Dieses beträgt nach der Entnahme neu 3.258 Mio. CHF, was rund 10 Steueranlagezehnteln entspricht.

Zur Laufenden Rechnung: Folgende Ereignisse/Geschäftsfälle beeinflussen das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 - im Vergleich zum Voranschlag - massgeblich:

Der Lastenanteil Sozialhilfe verursacht Mehrkosten. -67'000

Die eingenommenen Planungsmehrwerte fallen höher aus. 55'000

Bei den obligatorischen periodischen Steuern wird ein Mehrertrag von +4.65% ausgewiesen.

253'000

Bei den obligatorischen aperiodischen Steuern beträgt der Mehrertrag +57.00%. 107'000

Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern resultiert ein massiv schlechteres Ergebnis.

-62'000

Die Nettoaufwendungen (ohne Aufgabenbereich "Finanzen und Steuern") zeigen folgendes Bild:

1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2014; a) Übrige Abschreibungen; Beschluss Nachkredit b) Jahresrechnung 2014; Beschluss

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Mitteilungsblatt 1/2015 4 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Zur Investitionsrechnung Im Berichtsjahr werden Netto-Investitionen von total CHF 895'700 getätigt, was einem Minderaufwand von rund CHF 100'000 im Vergleich zum budgetierten Wert entspricht. Investiert wird hauptsächlich in die Bereiche Gemeindestrassen (CHF 376'100), Abwasserbeseitigung (CHF 344'800) sowie Abfallentsorgung (CHF 83'600). Zur Bestandesrechnung (Bilanz) Der Finanzierungsausweis ergibt einen Fehlbetrag von CHF 27'000 oder anders ausge-drückt – die Verschuldung ist per Stichtag 31.12.2014 um diesen Betrag höher als per 01.01.2014. B) Detaillierte Ausführungen zur Jahresrechnung 2014 Die nachfolgenden Angaben sollen der interessierten Gemeindebürgerin bzw. dem interes-sierten Gemeindebürger einen vertieften Einblick in die Jahresrechnung ermöglichen und erfolgen im Sinne einer offenen und transparenten Informationspolitik.

Jahresrechnung 2014

Die nachstehende Liste zeigt die wichtigsten Abweichungen (ab CHF 20'000) gegenüber dem Voranschlag:

Gemeinde Grossaffoltern RECHNUNG 2014 VORANSCHLAG 2014 RECHNUNG 2013

KTO ÜBERSICHT AUFWAND ERTRAG AUFWAND ERTRAG AUFWAND ERTRAG

LAUFENDE RECHNUNG 10'193'349.40 9'724'151.62 9'628'720.00 9'125'560.00 9'775'408.37 9'782'021.84

AUFWANDÜBERSCHUSS 469'197.78 503'160.00

ERTRAGSÜBERSCHUSS 6'613.47

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1'085'461.65 212'880.50 1'086'540.00 210'030.00 1'097'180.31 222'720.49

NETTO AUFWAND 872'581.15 876'510.00 874'459.82

1 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 333'338.37 317'980.97 299'100.00 237'650.00 307'435.90 264'357.45

NETTO AUFWAND 15'357.40 61'450.00 43'078.45

2 BILDUNG 2'326'737.45 70'883.40 2'370'580.00 54'000.00 2'353'753.16 92'318.45

NETTO AUFWAND 2'255'854.05 2'316'580.00 2'261'434.71

3 KULTUR UND FREIZEIT 155'656.90 14'729.75 145'350.00 15'200.00 140'620.45 15'413.20

NETTO AUFWAND 140'927.15 130'150.00 125'207.25

4 GESUNDHEIT 9'552.20 10'000.00 9'438.15

NETTO AUFWAND 9'552.20 10'000.00 9'438.15

5 SOZIALE WOHLFAHRT 2'148'987.80 12'674.27 2'136'250.00 5'150.00 2'127'039.35 247'142.50

NETTO AUFWAND 2'136'313.53 2'131'100.00 1'879'896.85

6 VERKEHR 796'416.85 185'728.95 888'150.00 186'500.00 847'028.70 176'743.80

NETTO AUFWAND 610'687.90 701'650.00 670'284.90

7 UMWELT UND RAUMORDNUNG 1'516'159.63 1'559'844.43 1'463'700.00 1'419'400.00 1'428'913.35 1'252'848.35

NETTO AUFWAND 44'300.00 176'065.00

NETTO ERTRAG 43'684.80

8 VOLKSWIRTSCHAFT 27'859.20 161'542.25 9'100.00 144'000.00 5'050.50 143'943.00

NETTO ERTRAG 133'683.05 134'900.00 138'892.50

9 FINANZEN UND STEUERN 1'793'179.35 7'187'887.10 1'219'950.00 6'853'630.00 1'458'948.50 7'366'534.60

NETTO ERTRAG 5'394'707.75 5'633'680.00 5'907'586.10

ZUSAMMENZUG LAUFENDE RECHNUNG

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Mitteilungsblatt 1/2015 5 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

(+ = Besser / - = Schlechter) Rechnung 2014 Budget 2014 Veränderung

Rubrik Bezeichnung

101.431.02 Baubewilligungsgebühren 48'274 17'000 31'274

210.351. Lastenanteil Lehrerbesoldungen Primarstufe -544'044 -514'100 -29'944

212.351. Lastenanteil Lehrerbesoldungen Sekundarstufe 1 -302'853 -328'500 25'647

530.361. Gemeindeanteil an die EL -572'544 -601'350 28'806

582.365.03 Regionaler Sozialdienst -72'941 -105'300 32'359

587.351.01 Lastenausgleich Sozialhilfe -1'412'048 -1'345'200 -66'848

650.351. Beitrag Öffentlicher Verkehr -222'386 -263'000 40'614

790.439. Planungsmehrwerte 247'059 192'000 55'059

900.400.01 Einkommenssteuern natürliche Personen 5'076'866 5'035'000 41'866

900.400.02 Vermögenssteuern natürlicher Personen 427'638 455'000 -27'362

900.400.xx Steuerteilungen zu Gunsten/zu Lasten -41'794 -110'000 68'206

900.400.09 Rückstellungen für Steuerteilungen 100'000 - 100'000

900.401.01 Gewinnsteuern juristischer Personen 103'514 33'000 70'514

901.403.01 Grundstückgewinnsteuern 188'875 75'000 113'875

902.402.01 Liegenschaftssteuern 475'708 439'000 36'708

930.441. Erbschafts- und Schenkungssteuern -42'297 20'000 -62'297

990.331. Harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen -332'744 -380'000 47'256

990.332. Übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen -600'000 - -600'000

Für Details wird auf die nachstehenden Bemerkungen zu den einzelnen Sachbereichen ver-wiesen (im Text erwähnte Frankenbeträge wurden der Lesbarkeit halber jeweils auf CHF 100 gerundet).

0 Allgemeine Verwaltung

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 872‘581.15

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 876‘510.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 874‘459.82

Der Nettoaufwand im Berichtsjahr liegt im Bereich von Voranschlag sowie Vorjahresrech-nung. Dennoch ergeben sich einige nennenswerte Abweichungen: "011 Legislative": Der Aufwand für die Rechnungsprüfung fällt um CHF 3'600 tiefer aus, da

wegen dem Wechsel des Rechnungsprüfungsorgans per 01.01.2015 im Spätherbst 2014 keine Vorprüfung erfolgte.

"012 Exekutive": Der Nettoaufwand wird um CHF 11'700 überschritten. Hauptgründe dafür

sind höhere Behördenentschädigungen (CHF +4'600 - insbesondere Gemeinderat und Ausschüsse Schulraumstrategie/OK 800 Jahr-Jubiläum) sowie Mehrausgaben beim Gemeinderatskredit (CHF +9'400 - Gemeinderatsreise; Schlussessen mit Personal; Apéro Gemeindeversammlung Dezember).

"029 Allgemeine Verwaltung": Im Vergleich zum Voranschlag werden in diesem Teilbereich

CHF 7'900 mehr ausgegeben. Die grössten Abweichungen treten in folgenden Konti auf: Der übrige Personalaufwand des Verwaltungspersonals wird um CHF 3'200 unter-schritten. Durch den Wegfall von Anschaffungen werden CHF 2'000 eingespart. Der EDV-Unterhalt wurde mangels Vergleichszahlen zu tief budgetiert - der Mehraufwand fällt mit CHF 15'500 ins Gewicht (unter anderem auch wegen einem vorgezogenen Software-Update). Bei den verschiedenen Rückerstattungen können wegen Übergabe des Verlustscheininkassos an eine spezialisierte Firma CHF 2'800 an Mehreinnahmen verzeichnet werden.

"090 Verwaltungsliegenschaften": Der Nettoertrag von CHF 11'100 entspricht einer massiven

Besserstellung von CHF 20'400 im Vergleich zum Voranschlag. Die grössten Differenzen treten bei den Anschaffungen (CHF -3'600) und beim Liegenschaft-sunterhalt auf (CHF -18'600), da einige geplante Ausgaben nicht nötig waren.

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Mitteilungsblatt 1/2015 6 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

1 Öffentliche Sicherheit

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 15‘357.40

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 61‘450.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 43‘078.45

Der Aufwandüberschuss liegt deutliche CHF 46'100 unter dem budgetierten Wert. Das Ergebnis wird durch folgende Geschäftsfälle beeinflusst: "100 Mass und Gewicht": Die vorgesehenen Kosten von CHF 10'000 werden nur zu 60%

beansprucht, bewegen sich jedoch praktisch auf Niveau des Vorjahres. "101 Übrige Rechtspflege": Der budgetierte Ertragsüberschuss wird um CHF 36'300 über-

troffen. Hauptursachen sind die rege Bautätigkeit, mehrere Einbürgerungen sowie die Umsetzung des neuen Gebührenreglements.

"140 Feuerwehr": Seit 2013 wird dieser Aufgabenbereich als Spezialfinanzierung geführt.

Der Ertragsüberschuss fällt mit CHF 65'900 deutlich höher aus als geplant. Haupt-gründe dafür sind: Um CHF 20'600 tieferer Personalaufwand (insbesondere Wehr-dienstsold Hilfeleistungen und Kurskosten); um CHF 5'600 geringer ausfallender allgemeiner Verwaltungsaufwand sowie höhere Wehrdienstpflichtersatzabgaben (CHF +23'000).

"160 Zivilschutz": Die Beiträge an den Gemeindeverband fallen wegen diverser

Anschaffungen um CHF 14'200 höher aus. Davon können jedoch CHF 12'200 aus dem Schutzraumersatzfonds entnommen werden.

"161 Übrige zivile Landesverteidigung": Der budgetierte Beitrag von CHF 7'500 an die

Einsatzkostenversicherung für besondere Lagen wird - einmal mehr - wegen gutem Schadenverlauf in den Vorjahren nicht eingefordert.

2 Bildung

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 2‘255‘854.05

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 2‘316‘580.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 2‘261‘434.71

Die Nettoaufwendungen im gesamten Bildungssektor weichen um CHF 60'700 oder 2.60% vom budgetierten Wert ab, bewegen sich jedoch auf Niveau des Vorjahres. Bei den Gemeindebeiträgen an der Lastenverteilung Lehrerbesoldungen, welche einen beachtlichen Teil des Gesamtnettoaufwandes ausmachen, zeigt sich folgendes Bild: Rubrik Rechnung 2014 Budget 2014 Differenz

(+ = Besser / - = Schlechter)

Besoldungen Kindergarten 100'904.75 113'200.00 12'295.25

Besoldungen Primarstufe 538'442.60 514'100.00 -24'342.60

Besoldungen Sekundarstufe 1 298'252.25 328'500.00 30'247.75

Total 937'599.60 955'800.00 18'200.40

In folgenden Unterbereichen ergeben sich zusätzliche, nennenswerte Abweichungen zum Voranschlag: "212 Sekundarstufe 1": Der Gesamtaufwand nimmt um CHF 59'200 ab. Die grössten Abwei-

chungen treten beim Sekundarschulverband Rapperswil (CHF -23'300), der Sekundar-schule Lyss (CHF -4'000) sowie bei den Schulgeldern div. Gemeinden (CHF -5'000) auf.

"214 Musikschulen": Bei den Gemeindebeiträgen an die Musikschulen und Konservatorien

entsteht ein Mehraufwand von CHF 7'100 oder rund 6.25%.

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Mitteilungsblatt 1/2015 7 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

"217 Schulanlagen": Der Nettoaufwand liegt 3.00% oder CHF 14'800 unter dem budgetierten

Wert von CHF 496'600. Grössere Differenzen ergeben sich auf der Aufwandseite insbesondere beim Personalaufwand (CHF -4'500), den Anschaffungen (CHF -4'300) sowie beim Strom- und Wasserverbrauch (CHF +3'000). Auf der Ertragsseite fallen die Miet- und Pachtzinse (CHF +2'100) sowie die Rückerstattungen (CHF +4'000 - Auflösung IG Pausenplatz Ammerzwil; Unfalltaggelder) ins Gewicht.

"219 Nicht Aufteilbares, Volksschule": Dieser Teilbereich kommt uns CHF 10'100 oder 4.25%

günstiger zu stehen als geplant. Nennenswerte Abweichungen treten bei folgenden Konti auf: Kindergarten und Schulkommission (CHF -3'000); Personalaufwand (CHF -3'400); Schul- und Lehrmaterial (CHF +2'100); Anschaffungen (CHF -7'100); Unterhalt Mobiliar (CHF 3'300); Schulveranstaltungen (CHF +2'800 - Kosten Projektwoche) Nettoaufwand beim Mittagstisch fällt um CHF 4'000 tiefer aus; Mehrertrag von CHF 1'800 bei den Kantonsbeiträgen (Beiträge an Projektwoche).

3 Kultur und Freizeit

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 140‘927.15

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 130‘150.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 125‘207.25

Der Bereich Kultur und Freizeit schliesst mit einem Mehraufwand von CHF 10'800 ab. In den Teilbereichen ergibt sich folgendes Bild: "309 Übrige Kulturförderung": Mehraufwendungen bei den Druckkosten Öpfublatt

(CHF +1'900) sowie bei den regionalen Kulturkonferenzen (CHF +12'400 - Beitrag an Sanierung des Stadttheaters Bern) stehen Minderaufwendungen bei der Storchenpflege (CHF -1'100) und beim Jugendraum (CHF -2‘000) gegenüber.

4 Gesundheit

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 9‘552.20

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 10‘000.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 9‘438.15

Die Nettokosten bewegen sich im budgetierten Bereich. Einzig bei der Schulzahnpflege tritt eine kleine Abweichung von CHF -600 auf.

5 Soziale Wohlfahrt

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 2‘136‘313.53

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 2‘131‘100.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 1‘879‘896.85

Die Nettoaufwendungen des Aufgabenbereiches "Soziale Wohlfahrt" bewegen sich auf dem Niveau des Voranschlages. Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch eine signifikante Kostenstei-gerung (CHF +251'400) feststellbar. In folgenden Teilbereichen treten Differenzen auf: "530 Gemeindeanteil an die EL": Der Gemeindeanteil beläuft sich auf CHF 572'500 - budge-

tiert waren CHF 28'800 mehr. "540 Jugendarbeit": Die Beiträge für die familienergänzende Betreuung (Kindertagesstätten)

wurden um CHF 8'700 zu tief budgetiert. Sie enthalten den 20%-Anteil der Gemeinden an den subventionierten Tagesplätzen.

"582 Wohlfahrts- und Fürsorgeeinrichtungen": Der Regionale Sozialdienst kostet uns im

Berichtsjahr CHF 32'400 oder gut 30 % weniger als angenommen. Der Kanton beteiligt sich mit CHF 7'100 an den Gemeindekosten für Kindertagesstätten.

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Mitteilungsblatt 1/2015 8 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

"587 Lastenverteilung Fürsorgewesen": Der ordentliche Gemeindebeitrag beläuft sich im 2014 auf CHF 1'412'000, was CHF 66'800 mehr ist als der vom Kanton angegebene Voranschlagswert.

6 Verkehr

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 610‘687.90

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 701‘650.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 670‘284.90

Der Aufgabenbereich Verkehr schliesst deutlich günstiger ab als budgetiert und auch im Vergleich zum Vorjahr sind spürbare Minderkosten vorhanden. In den Teilbereichen ergibt sich folgendes Bild: "620 Gemeindestrassen": Die Differenzen betreffen wie jedes Jahr etliche Einzelkonti. Mass-

gebliche Unterschiede ergeben sich bei den Anschaffungen (CHF -2'000), beim Roh-material (CHF -5'800); bei den Dienstleistungen Dritter Öffentliche Beleuchtung (CHF -8'300), beim Fahrzeugunterhalt (CHF -14'400) sowie bei den uns in Rechnung gestellten Dienstleitungen des Werkhofes Rapperswil (CHF -20'200). Im Zusammen-hang mit Unterhaltsarbeiten der SBB werden uns nicht budgetierte Entschädigungen von CHF 2'300 für den Installationsplatz ausbezahlt.

"650 Regionalverkehr": Der Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr beläuft sich auf

CHF 222'400, was einem Minderaufwand von CHF 40'600 im Vergleich zum Voran-schlag entspricht.

7 Umwelt und Raumordnung

RG 2014 - Nettoaufwand: CHF 43‘684.80

VA 2014 - Nettoaufwand: CHF 44‘300.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 176‘065.00

In diesem Aufgabenbereich werden unter anderem die Spezialfinanzierungen Abwasser-entsorgung und Abfallbeseitigung geführt, die auf Grund von kantonalen Gesetzen nicht mit Steuererträgen, sondern ausschliesslich über Gebühren finanziert werden. Daher werden diese Bereiche jeweils buchhalterisch neutralisiert. Der Ausgleich erfolgt über einen Bezug/Vorschuss oder über eine Einlage in die Spezialfinanzierungen. Der Gesamt-Nettoaufwand fällt mit CHF 43'700 im Rahmen des Voranschlages aus. "710 Abwasserbeseitigung": Im Berichtsjahr wird ein Ertragsüberschuss von CHF 60'300

ausgewiesen - vorgesehen war ein solcher von CHF 10'000. Die budgetierten Unter-haltskosten werden nur zu 54% benötigt - der Minderaufwand beträgt CHF 20'700. Demgegenüber werden für Planungshonorare CHF 4'700 mehr ausgegeben. Da die Investitionen etwas höher ausgefallen sind als angenommen, nehmen die entspre-chenden Abschreibungen systembedingt um CHF 42'800 zu. Die Beiträge an den ARA-Verband fallen im 2014 etwas höher aus als voranschlagt (CHF +12'400). Der Gebührenertrag übertrifft mit CHF 690'700 den Budgetwert um CHF 25'700. Dank der positiven Abschlüsse der Vorjahre kann die Spezialfinanzierung eine um CHF 8'000 höhere interne Zinsgutschrift verzeichnen. Der Fonds für den Ausgleich zukünftiger Aufwandüberschüsse beträgt per 31.12.2014 CHF 886'500.

"720 Abfallbeseitigung": Der Bereich Abfallbeseitigung schliesst nach erfolgter Gebührenre-

duktion mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab - im Voranschlag war mit einem Auf-wandüberschuss von CHF 12'900 gerechnet worden. Bei den Anschaffungen entste-hen Mehrkosten von CHF 2'700 (neue Container und Abschrankungen) und bei den Entsorgungskosten CHF 3'400. Die Kehrichtgrundgebühren übertreffen den budge-tierten Wert um CHF 13'100. Der Fonds für den Ausgleich zukünftiger Aufwandüber-schüsse beträgt per 31.12.2014 CHF 123'200.

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Mitteilungsblatt 1/2015 9 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

"740 Friedhof und Bestattung": Im Berichtsjahr können Minderaufwendungen von CHF 3'300 ausgewiesen werden. Entstanden sind sie hauptsächlich bei den Anschaffungen (CHF -2'000), sowie beim allgemeinen Verwaltungsaufwand (CHF -2'000). Die intern verrechneten Wegmeisterdienstleistungen überschreiten den budgetierten Wert um CHF 2‘100.

"750 Gewässerverbauungen": Die budgetierten Nettoaufwendungen von CHF 85'000 werden

um CHF 3'600 unterschritten. Beim Unterhalt der Fliessgewässer werden CHF 6'600 weniger ausgegeben als geplant. Die Rückerstattungen des Lyssbachverbandes fallen um CHF 1'500 tiefer aus.

"770 Naturschutz": In diesem Bereich fallen die Ausgaben um einen Drittel oder CHF 25'400

tiefer aus als vorgesehen. Auf die Baumpflege (CHF 4'500) wird auch im 2014 voll-ständig verzichtet und die Heckenpflege kommt CHF 16'700 günstiger zu stehen. Die Honorare im Rahmen der Vernetzungsberatung fallen um CHF 5'000 tiefer aus. Die Gemeindebeiträge an die ökologischen Ausgleichsmassnahmen überschreiten das Budget um CHF 3'600.

"790 Raumplanung": In diesem Teilbereich entsteht ein Nettoertrag von CHF 229'200 - vor-

gesehen war ein solcher von CHF 174'900. Für das deutlich bessere Resultat sorgen zusätzliche, nicht budgetierte Einnahmen von CHF 55'100 für Planungsmehrwerte.

8 Volkswirtschaft

RG 2014 - Nettoertrag: CHF 133‘683.05

VA 2014 - Nettoertrag: CHF 134‘900

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 138‘892.50

"810 Forstverwaltung": Im Berichtsjahr werden nicht in diesem Umfang budgetierte Arbeiten

von CHF 19'800 ausgeführt. Der entsprechende Mehrertrag beträgt CHF 18'300. "860 Elektrizitätsversorgung": Die Erträge aus der Beteiligung an der ESAG belaufen sich mit

CHF 142'300 auf Budgetniveau.

9 Finanzen und Steuern

RG 2014 - Nettoertrag: CHF 5‘394‘707.75

VA 2014 - Nettoertrag: CHF 5‘633‘680.00

RG 2013 - Nettoaufwand: CHF 5‘907‘586.10

"90 Steuern": Der effektive Netto-Steuerertrag übertrifft mit 6.45 Mio. CHF den budgetierten

Wert um CHF 397'500 oder 6.60%. Dieser Betrag entspricht in etwa 1.25 Steueranla-gezehnteln. Folgende Abweichungen sind erwähnenswert:

Rubrik Rechnung 2014 Budget 2014 Differenz

(+ = Besser / - = Schlechter)

Einkommenssteuern natürlicher Personen 5'076'900 5'035'000 41'900

Steuerteilungen (netto) 58'200 -110'000 168'200

Gewinnsteuern juristischer Personen 103'500 33'000 70'500

Grundstückgewinnsteuern 188'900 75'000 113'900

Liegenschaftssteuern 475'700 439'000 36'700

Total 5'903'200 5'472'000 431'200

"920 Anteile direkter Finanzausgleich": Der Minderertrag beträgt CHF 7'400 und wird verursacht durch höhere Steuererträge der Vorjahre (für die Berechnung wird jeweils der Dreijahresdurchschnitt berücksichtigt).

"930 Erbschafts- und Schenkungssteuern": Wegen Korrektur einer Vorjahresveranlagung resultieren Mindereinnahmen von CHF 62'300.

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Mitteilungsblatt 1/2015 10 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

"940 Zinswesen": Der Nettoaufwand der Funktion Zinswesen wird um CHF 11'700 unter-schritten. Die Zinsaufwendungen auf dem langfristigen Fremdkapital fallen um CHF 19'000 günstiger aus. Bei den intern verrechneten Zinsen entstehen Mehr-aufwände von CHF 9'300 (v.a. wegen besseren Abschlüssen in den Spezial-finanzierungen). Die Erträge aus den Verzugszinsen (vor allem Steuern) nehmen im Berichtsjahr um CHF 1'400 zu. Der Zinsertrag auf dem Genossenschaftskapital der WBG Säge beläuft sich auf CHF 2'000.

"942 Liegenschaften Finanzvermögen": Dieser Teilbereich schliesst um CHF 23'200

schlechter ab als budgetiert. Im Berichtsjahr sind keine Anschaffungen nötig, was eine Einsparung von CHF 4'000 zur Folge hat. Hingegen muss für die Erschliessung der Gewerbezone in Vorimholz ein nicht budgetierter Betrag von CHF 17'500 ausgegeben werden. Beim allgemeinen Verwaltungsaufwand entstehen wegen diversen Honoraren Mehrkosten von CHF 6'300.

"990 Abschreibungen": Die harmonisierten Abschreibungen bewegen sich wegen den im

2013 getätigten übrigen Abschreibungen und Minderinvestitionen CHF 47'300 unter dem voranschlagten Wert.

Bei den übrigen Abschreibungen im Umfang von CHF 600'000 auf dem Verwaltungs-vermögen handelt es sich um einen finanzpolitischen Entscheid. Finanzkommission und Gemeinderat möchten im Hinblick auf die Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 im 2016 einen grossen Handlungsspielraum für die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 erreichen. Die Errei-chung dieses Ziels setzt ein möglichst tiefes Verwaltungsvermögen voraus. Dazu kommt, dass das Eigenkapital auch nach Entnahme des Aufwandüberschusses eine ansehnliche Höhe aufweist.

C) Informationen zu den Finanzkennziffern Die Finanzkennzahlen der Jahresrechnung 2014 präsentieren sich wie folgt:

2014 2013 2012 2011 2010 Ø Gde 10-14 Ø Kanton 09-13

Selbstfinanzierungsgrad 96.99% 138.14% 163.67% 113.04% 59.25% 104.72% 116.00%

Selbstfinanzierungsanteil 9.49% 11.82% 10.95% 18.51% 10.72% 12.33% 12.20%

Zinsbelastungsanteil -2.23% -2.39% -2.28% -2.15% -2.44% -2.30% -1.10%

Kapitaldienstanteil 4.58% 4.46% 4.32% 5.36% 5.45% 4.82% 5.90%

Bruttoverschuldungsanteil 57.91% 44.92% 44.98% 55.42% 73.34% 54.94% 34.40%

Investitionsanteil 11.74% 10.90% 8.98% 17.85% 18.46% 13.59% 13.10%

Welcher Anteil des Ertrages wird für den Kapitaldienst (Abschreibungen/Schuldzinse) aufgewendet. Er entsteht durch Verschuldung mit entsprechender Zins-

belastung oder durch grosse Investitionen mit Abschreibungsbedarf bzw. durch beide Faktoren zusammen. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe

Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Die Warngrenze liegt bei rund 12%.

Mass für die Höhe der Verschuldung. Werte, welche über 200% der regelmässigen jährlichen Einkünfte (Finanzertrag) liegen, gelten als kritisch. Werte

zwischen 50 und 100% gelten als gut.

Mass für die Investitionstätigkeit einer Gemeinde. Investitionsausgaben unter 10% der konsolidierten Ausgaben zeugen von einer schwachen

Investitionstätigkeit. Aussagekräftig nur über mehrere Jahre.

Wieviele Investitionen können mit eigenen Mitteln finanziert werden. Er sollte nicht unter 60 - 80% fallen, da die Folgekosten unweigerlich zu finanziellen Eng-

pässen führen (Kapitaldienst, Abschreibungen, Betriebskosten).

Welcher Anteil des Ertrages kann für Investitionen verwendet werden, nachdem die ordentlichen Ausgaben getätigt worden sind. Je höher der Selbstfinan-

zierungsanteil, desto grösser der Spielraum für die Finanzierung von neuen Investitionen. Es sind Werte von über 14% anzustreben.

Welcher Anteil des Ertrages wird allein für Schuldzinse ausgegeben. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Belastungen

zwischen 1% und 3% werden als mittel, solche unter 0% als sehr tief bezeichnet. Negative Werte treten dann auf, wenn die Erträge des Finanzvermögens (z.B.

Beteiligung ESAG, Liegenschaftserträge) die effektiven Schuldzinsen übertreffen.

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Mitteilungsblatt 1/2015 11 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

D) Nachkredite Gemäss Art. 7 OGR müssen Nachtragskredite als unübertragbare Sachgeschäfte der Ge-meindeversammlung unterbreitet werden, welche mehr als 10% des ursprünglichen Kredites, jedoch CHF 100'000 übersteigen. Im Berichtsjahr fällt folgender Geschäftsfall in die Kompetenz der Gemeindeversammlung: Konto Bezeichnung Rechnung Begründung

990.332.00 Übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen

600'000 Die übrigen Abschreibungen schaffen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Einfüh-rung des neuen Rechnungsmodells HRM2 per 01.01.16 einen zusätzlichen Handlungsspiel-raum. Sie sind angesichts des komfortablen Eigenkapitals problemlos tragbar.

Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans Finances Publiques AG für öffentliche Finanzen und Organisation vom 30. April 2015 über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 an die Versammlung der Einwohnergemeinde Grossaffoltern: Als Rechnungsprüfungsorgan haben wir die Jahresrechnung, bestehend aus Bestandes-rechnung, Laufender Rechnung, Investitionsrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Rechnungsjahr geprüft. Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den ge-setzlichen Vorschriften verantwortlich. Er ist auch für die Auswahl und die Anwendung sach-gemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres-rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-nachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Rechnungsjahr den gesetzlichen Vorschriften. Wir beantragen, die vorliegende Jahresrechnung 2014 mit Aktiven und Passiven von CHF 13‘231‘579.15 und mit einem Aufwandüberschuss von CHF 469‘197.78 zu ge-nehmigen.

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Mitteilungsblatt 1/2015 12 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Anträge des Gemeinderates: a) Zur Jahresrechnung 2014 wird ein Nachkredit von CHF 600'000 zur Vornahme übriger

Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen genehmigt.

b) 1. Die Rechnung für das Jahr 2014, die bei einem Aufwand von CHF 10'193'349.40 und

einem Ertrag von CHF 9'724'151.62 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 469'197.78 abschliesst, wird genehmigt.

2. Die Versammlung nimmt von den vom Gemeinderat beschlossenen Nachkrediten Kenntnis.

Referent: Gemeindepräsident Niklaus Marti Auszug aus dem Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans Finances Publiques AG für öffentliche Finanzen und Organisation vom 30. April 2015: In der Eigenschaft als Datenschutzaufsichtsstelle bestätigen wir, dass die Vor-schriften des Datenschutzes eingehalten werden. Die Gemeindeversammlung nimmt das zur Kenntnis.

Referentin: Gemeinderätin Susan Schürch Ausgangslage Aufgrund der fehlenden reglementarischen Grundlage im Bereich Tagesschule mussten beim Schulreglement aus dem Jahre 2006 entsprechende Anpassungen vorgenommen wer-den. Gleichzeitig wurden die Empfehlungen der Erziehungsdirektion (Musterreglement) kon-sultiert und die geänderten Kompetenzen gemäss Harmos (Harmonisierung der obligatori-schen Schulen) einbezogen. Viele Bestimmungen sind bereits in der übergeordneten Gesetzgebung geregelt, weshalb im Schulreglement nur noch die wichtigsten Punkte aufge-führt sind. Der Schülertransport wurde bewusst im Reglement belassen, damit die Auslegung durch die Bevölkerung getragen wird. Ebenso die Bestimmung des Schulsystems, welche klar einen Kindergarten und die Primarschule vorsieht. Die Struktur des Reglementes wurde im Aufbau an die Homepage der Erziehungsdirektion des Kantons Bern angepasst. Wichtigste Änderungen Als wichtigste Änderung wird einzig die Aufnahme der gesetzlichen Grundlage zur Führung der Tagesschule eingestuft. Alle weiteren Bestimmungen, insbesondere die Anordnungen auf die Gemeindeautonomie bezogen, wurden in deren Sinn belassen. Stellungnahme Kant. Erziehungsdirektion Das Schulreglement wurde durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern vorgeprüft und für richtig befunden.

2. Datenschutz; Jährlicher Bericht Aufsichtsstelle

3. Schulreglement der Einwohnergemeinde Grossaffoltern; Genehmigung

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Mitteilungsblatt 1/2015 13 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Antrag des Gemeinderates: Das Schulreglement der Einwohnergemeinde Grossaffoltern ist zu genehmigen und tritt per 1. August 2015 in Kraft.

Referent: Gemeindepräsident Niklaus Marti Ausgangslage Das Reglement für die Gemeindeausgleichskasse aus dem Jahre 1985 ist im Moment immer noch in Kraft und hat grundsätzlich seine Gültigkeit. Seit der Inkraftsetzung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) am 1. Januar 1994 und der Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) vom 1. Januar 1999, müssen AHV-Zweigstellen kein eigenes Gemeindereglement mehr haben. Die vorerwähnten gesetzlichen Grundlagen regeln die nötigen Bestimmungen abschliessend, weshalb das Reglement für die Gemeinde-ausgleichskasse ersatzlos aufgehoben werden kann. Antrag des Gemeinderates: Das Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde Grossaffoltern vom 17. Dezember 1985 ist ersatzlos aufzuheben.

Referent: Gemeinderat Andreas Arn Sanierung Gemeindestrasse Sägessergässli; Kenntnisnahme Kreditabrechnung Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2006 und 4. Juni 2007 einen Kredit von CHF 198'000.00 für die Sanierung der Gemeindestrasse Sägessergässli genehmigt. Die Kostenschätzung wies damals gemäss SIA 103, Art. 4.1.31, eine Genauigkeit von +/- 10% auf. Die Abrechnung präsentiert sich wie folgt:

Arbeitsgattung Kostenvoranschlag (inkl. MwSt)

effektive Kosten (inkl. MwSt)

Regiearbeiten 2‘690.00 3‘319.65

Baumeisterarbeiten 143‘108.00 123‘338.80

Strassenbeleuchtung 5‘918.00 7‘370.40

Ingenieurhonorar 20‘982.00 20‘616.40

Vermessung/Retablierungsarbeiten 8‘608.00 9‘517.45

Baubewilligungsgebühren/Rissprotokolle/ Land-erwerb/ Handänderungsgebühren/ Unvorherge-sehenes

16‘694.00 15‘933.30

Total Sanierung 198‘000.00 180‘096.00

Grundeigentümerbeiträge - 43‘300.60

4. Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde Grossaffoltern;

Aufhebung

5. Abrechnung Verpflichtungskredite; - Sanierung Gemeindestrasse Sägessergässli - Sanierung Belagstrasse Teilstrecke Ottiswil-Weingarten

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Mitteilungsblatt 1/2015 14 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Die Sanierung muss als Bruttokredit abgerechnet werden (ohne Anrechnung der Grundei-gentümerbeiträge), da die Beiträge der Anstösser bei der Kreditsprechung rechtlich nicht zugesichert waren. Der Kredit wird somit inkl. MwSt um CHF 17‘904.00 unterschritten.

Sanierung Belagsstrasse Teilstrecke Ottiswil-Weingarten, Kenntnisnahme Kreditabrechnung Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. Juni 2014 wurde ein Verpflichtungskredit über CHF 150‘000.00 für die Sanierung des Belages auf der Teilstrecke Ottiswil-Weingarten bewilligt. Die Abrechnung präsentiert sich wie folgt:

Art der Arbeit Kostenvoranschlag (inkl. MwSt)

effektive Kosten (inkl. MwSt)

Baustelleneinrichtung 5‘000.00 4‘784.00

Vorarbeiten 7‘500.00 7‘869.70

Belagsarbeiten 113‘000.00 98‘242.30

Nebenarbeiten 5‘000.00 16‘277.65

Unvorhergesehenes 19‘500.00 4‘257.90

Total Belagsarbeiten inkl. MwSt 150‘000.00 131‘431.55

Der Kredit wird um CHF 18‘568.45 unterschritten. Hinweis: Der Mehraufwand bei den Nebenarbeiten entstand durch zusätzlichen Tragschichtersatz sowie die Wiederherstellung der Bankette parallel zur Strasse. Die Gemeindeversammlung nimmt die beiden Kreditabrechnungen zur Kenntnis.

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Mitteilungsblatt 1/2015 15 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Referentin: Gemeinderätin Barbara Moser

1

Vorwort

Werner Baumberger Verbandspräsident

Liebe Bürgerinnen und Bürger Im September 2005 haben die drei Verbandsgemeinden Gross-affoltern, Rapperswil und Schüpfen das gemeinsame Altersleitbild genehmigt, welches die Grundlage für das vorliegende Projekt ist. Das Leitbild weist ein dringendes Bedürfnis in Bezug auf den Bau von altersgerechten Wohnungen aus, da die prozentuale Zunahme der ältesten Generation im Verbandsgebiet höher ist als im Kantonsdurchschnitt. Nach umfassender Vorarbeit wurde im Herbst 2013 ein Projekt-wettbewerb durchgeführt. Das von einer Fachjury auserwählte Siegerprojekt „Spätsommer“ des Architekturbüros Fuchs aus Zürich, wurde in den vergangenen Monaten sowohl in technischer als auch finanzieller Hinsicht optimiert. Der Verbandsvorstand und auch die Gemeinderäte der drei Ver-bandsgemeinden freuen sich, mit dem nun vorliegenden Projekt eine bedarfsgerechte, sinnvolle und finanziell selbsttragende Lösung präsentieren zu können. Das Projekt beinhaltet eine Ange-

6. Gemeindeverband Altersheim Schüpfen; Genehmigung Projekt „Seniorenzentrum Schüpfen“

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Mitteilungsblatt 1/2015 16 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

botserweiterung mit dem Neubau von Wohnungen mit Dienst-leistungsangebot sowie der Erweiterung des bestehenden Alters-heims und berücksichtigt die gesellschaftlichen Entwicklungen. Der Entscheid über das Projekt „Seniorenzentrum“ obliegt in Grossaffoltern aufgrund des Investitionsvolumens in Anwendung von Art. 5 des Organisationsreglements der Gemeindever-sammlung. Der Gemeindeverband und die Verbandsgemeinden sind bestrebt, dieses zukunftsgerichtete Projekt zu realisieren und danken für Ihre Unterstützung.

2

Das Wichtigste in Kürze

Grundlagen

Die Untersuchung der Altersstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner in den Verbandsgemeinden im Altersleitbild zeigt, dass die Zunahme der ältesten Generation in den Gemeinden Grossaffoltern, Rapperswil und Schüpfen höher sein wird als im Kantonsdurchschnitt. In der Massnahmenplanung zum Altersleitbild ist denn auch festge-halten, dass der Bau von altersgerechten Wohnungen gefördert werden soll, da zu wenig Wohnraum für ältere Menschen zur Ver-fügung steht. Der Bedarf ist gross.

Das Projekt

Auf den Parzellen Nrn. 3294 und 3310 in Schüpfen, zwischen dem Oberstufenzentrum und dem Altersheim, soll das heutige Dienst-leistungsangebot gestützt auf die vorhandenen Bedürfnisse er-weitert werden. Das Projekt beinhaltet eine Erweiterung des bestehenden Altersheims um eine Pflegeabteilung mit 10 Pflegeplätzen. Diese zusätzlichen Pflegeplätze sind durch die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion bereits bewilligt worden. Zudem wird die Infrastruktur des Altersheims aus- und umgebaut sowie funktional erweitert. Weiter ist der Neubau von zwei Gebäuden mit 22 Wohnungen mit Dienstleistungsangebot (10 x 2.5-Zimmer, 12 x 3.5-Zimmer) sowie einer Einstellhalle geplant. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf CHF 16‘906‘000.00.

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Mitteilungsblatt 1/2015 17 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Terminplanung

Unter dem Vorbehalt, dass das Projekt durch die Stimmbe-rechtigen aller drei Verbandsgemeinden im Juni 2015 gutge-heissen wird, präsentiert sich die grobe Terminplanung wie folgt:

2015 Abstimmung

2016 Baubeginn

2017 Bauende / Bezug

2018 Betrieb

Projektbeurteilung

Das Projekt wird vom Verbandsvorstand sowie den Gemeinderäten der drei Verbandsgemeinden unterstützt und den Stimmbe-rechtigten zur Genehmigung beantragt.

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Vorgeschichte

Im Jahr 1925 wurde an der Amtsarmenversammlung be-schlossen, die Gründung einer Amtssektion für das Alter an die Hand zu nehmen.

Bereits im Jahr 1945 wurde erstmals protokolliert, dass auf-grund verschiedener Vermächtnisse der Bau eines Altersheims in Schüpfen anzustreben ist.

1963 wurde durch die Hauptversammlung der Amtssektion der Auftrag erteilt, einen Gemeindeverband zu gründen und die Planung voranzutreiben. Im Jahr 1964 erfolgte im Zuge der Güterzusammenlegung ein Landkauf für den Bau eines Alters-heims.

Im Jahr 1973 wurde die bisherige Planung abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Instanzen wurde das Vorhaben neu geplant.

Ende 1988 wurde das Altersheim Schüpfen in der heutigen Form fertiggestellt. Der Bezug des Heims mit 40 Be-wohnerinnen und Bewohnern erfolgte zu Beginn des Jahres 1989.

2002 erfolgte der Umbau von Pflegezimmern zu einer Demenz-abteilung für 8 Personen.

Im Jahr 2009 wurde verbunden mit der Aufhebung zweier Pflegezimmer eine Pflegeabteilung eingerichtet. Beide Vor-haben waren zu ihrer Zeit zukunftsweisend und sind noch heute zeitgemäss.

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Mitteilungsblatt 1/2015 18 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

4

Ausgangslage und Entstehung

Mit der Genehmigung des Altersleitbilds der Gemeinden Gross-affoltern, Rapperswil und Schüpfen im Jahr 2005 wurde der Bedarf an altersgerechten Wohnungen anerkannt. In den darauf folgenden Jahren wurden verschiedene Konzepte diskutiert, die Auflistung notwendiger Um- und Ausbaubedürfnisse vorgenommen, diverse Varianten hinsichtlich einer Realisierung konkretisiert sowie erste Planungsunterlagen erarbeitet. Zudem wurde ein Antrag an die kantonale Gesundheits- und Fürsorge-direktion für 10 neue Pflegeplätze gestellt, welcher bewilligt wurde.

Im Jahr 2009 stimmte der Gemeinderat Schüpfen einem Land-verkauf an den Gemeindeverband Altersheim Schüpfen für die Projektrealisation zu. Der Verband kann die benötigte Landfläche zu einem vorteilhaften Kaufpreis von Fr. 50.00 / m2 erwerben. In den Jahren 2010 / 2011 wurde ein erstes Vorprojekt präsentiert. Dieses wurde jedoch aus betrieblichen, finanziellen und be-schaffungsrechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Im 2011 wurde eine Baugrunduntersuchung vorgenommen sowie eine Zustandsanalyse der bestehenden Bauten durchgeführt. In der Folge wurde die Behebung von Mängeln und Schäden an-geordnet. Im Jahr 2012 wurde ein erster Finanzplan erstellt. Dieser zeigte auf, dass das Projekt sowohl finanzierbar als auch finanziell tragbar ist. Im selben Jahr wurde ein Kredit für die Durchführung eines Projektwettbewerbs bewilligt. Der Architekturwettbewerb wurde im Herbst 2013 durchgeführt. Aus insgesamt 21 eingegangenen Projekten wurde einstimmig dasjenige des Teams Fuchs Architekten aus Zürich als Siegerprojekt bestimmt. Das Jahr 2014 diente im Hinblick auf die Abstimmungen in den Verbandsgemeinden für Projekt- und Kostenoptimierungen und der ausführlichen Erarbeitung der Kostenberechnungen für den er-forderlichen Baukredit und deren Finanzierbarkeit.

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Mitteilungsblatt 1/2015 19 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

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Projekt „Seniorenzentrum Schüpfen“

Projektbeschrieb

Auf den Parzellen 3294 und 3310, zwischen dem Ober-stufenzentrum und dem Altersheim Schüpfen, soll das heute be-stehende Angebot des Alters- und Pflegeheims um eine Pflege-abteilung mit 10 Plätzen erweitert, die Infrastruktur aus- und um-gebaut und damit funktional erweitert werden. Zudem sieht das Projekt den Bau von zwei neuen Gebäuden mit total 22 Mietwohnungen (10 x 2.5-Zimmer, 12 x 3.5-Zimmer) mit Dienstleistungsangebot über einer Einstellhalle vor. Neben vielen Rahmenbedingungen wie dem Baurecht, technischen und betrieblichen Abhängigkeiten, Kosten etc. stehen bei der Planung immer die Menschen mit ihren unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Das Projekt, das sich harmonisch in die Umgebung einfügt, schafft durch die geschickte Anordnung der zusätzlichen Pflege-wohngruppe, die präzise Setzung der drei gut proportionierten Neubauten, den differenzierten Aussenräumen sowie durch den Wegfall der ebenerdigen Parkplätze, eine stimmige Gesamtanlage mit lauschigen Aufenthaltsorten und sinnvoll ergänztem Fuss-wegnetz. Dieses soll ebenfalls dazu beitragen, die sozialen Kontakte unter den Bewohnenden und mit den Mitarbeitenden auf selbst-verständliche Weise zu fördern.

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Mitteilungsblatt 1/2015 20 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

5.1 Aus- und Umbau der Infrastruktur

Zu- / Wegfahrt

Als Ein- / Aussteigeort für Bewohnerinnen und Bewohner ist zu-sätzlich zu den Plätzen in der Einstellhalle ebenerdig eine Wende-schlaufe für Personenwagen geplant.

Empfang & Administration

Der heute fehlende Empfang wird realisiert und die Räume der Administration den notwendigen Raumbedürfnissen angepasst. Das Teambüro wie auch das Büro der Heimleitung werden auf der Südseite angeordnet.

Garderoben, Werk- räume, Sitzungs- & Nachtpikettzimmer

Die Personalgarderoben werden neu erstellt, die räumlich un-günstigen Werkräume für den technischen Dienst angepasst. Neue Sitzungsräume werden erstellt und für die Nachtwachen ein bisher fehlendes Nachtpikettzimmer realisiert.

Gastrobereich & Wäscherei

Hier werden die bestehenden Räume, Flächen und betrieblichen Abläufe den aktuellen Vorschriften und Bestimmungen angepasst.

5.2 Erweiterung bestehendes Altersheim

zusätzliche Pflegeplätze

Das bestehende Altersheim soll um zusätzliche 10 Pflegeplätze erweitert werden. Diese Erweiterung ist durch die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion bereits bewilligt worden. Für die Realisierung wird das ehemalige Heimleiterhaus ganz ab-gebrochen und durch einen zweistöckigen Neubau ersetzt. Die

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Mitteilungsblatt 1/2015 21 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Pflegeplätze werden im ersten Stock angeordnet, ebenerdig zum bestehenden Demenzgarten. Das räumliche Konzept ist so aus-gestaltet, dass bei Bedarf eine spätere Umnutzung als zusätzliche Demenzabteilung möglich ist.

Einstellhalle Die geplante Einstellhalle umfasst 53 bewirtschaftete Auto-parkplätze, 7 Parkmöglichkeiten für Motorräder und eine grosse Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Zudem sind grosszügige Ein- und Aussteigezonen direkt neben dem Lift und dem Treppen-aufgang vorgesehen. Die Einstellhalle ist hell und freundlich aus-gestaltet und verfügt dank Oblichtern über Tageslicht. Die Einstellhalle dient zudem als witterungsgeschützte Verbindung zwischen dem Altersheim und den Wohnungen mit Dienstleistungs-angebot.

5.3 Wohnungen mit Dienstleistungsangebot

Wohnungen Die neuen Gebäude fügen sich gut in das bestehende Terrain ein. In den beiden dreigeschossigen Wohngebäuden ist die innere Erschliessung grosszügig konzipiert und dient dank einer attraktiven Tageslichtbeleuchtung auch als Begegnungsfläche.

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Mitteilungsblatt 1/2015 22 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Die beiden Gebäude verfügen insgesamt über 22 Wohnungen - aufgeteilt in 10 x 2.5-Zimmer und 12 x 3.5-Zimmer-Wohnungen - und verfügen über grosszügige Grundrisse von 71 bis 85 m2. Selbstverständlich werden die Gebäude, die Wohnungen, der Aufzug, der Eingang, der Ein- und Aussteigebereich in der Einstellhalle sowie auch die Erschliessungszone alters- und behindertengerecht gebaut. Die Wohnungen verfügen über einen grosszügigen Wohn- / Ess-bereich, ein zentrales Badezimmer mit natürlicher Belichtung und Belüftung sowie ein geräumiges Reduit. Die geschützten Balkone erstrecken sich vor Wohn- und Schlafzimmer und schaffen eine wohlige Intimität.

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Mitteilungsblatt 1/2015 23 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Da die Wohnungen nicht direkt ebenerdig von Aussen zugänglich sind, wird auch im Erdgeschoss ein Gefühl von Sicherheit ver-mittelt. Pro Gebäude ist ebenerdig, neben einem Mehrzweckraum inkl. Küche mit Catering-Möglichkeit, Toilette und Aussensitzplatz, ein Waschsalon mit einem kleinen Trocknungsraum vorgesehen. Diese Räume sind auch als Ort der Begegnung konzipiert. Sie stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung und sollen einerseits den Wohnraum erweitern und andererseits zu-sätzlich die Kontakte fördern. Im Untergeschoss befinden sich pro Gebäude unmittelbar neben Treppenhaus und Lift die Trocknungsräume, Kellerabteile und Schutzräume.

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Mitteilungsblatt 1/2015 24 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Mietzinse Die monatlichen Mietzinse sind – gemäss den Vorgaben der Verbandsgemeinden – wie folgt vorgesehen:

- 2.5-Zimmer-Wohnung CHF 1‘350.00

- 3.5-Zimmer-Wohnung CHF 1‘550.00 Die Mietkosten werden indexiert. Die Nebenkosten werden auf ca. 10% der Mietzinse geschätzt. Installiert wird zusätzlich eine Notrufanlage, die auf Wunsch eine Soforthilfe 365 Tage im Jahr rund um die Uhr gewährleistet.

5.4

Modulares Dienstleistungsangebot

Das Dienstleistungsangebot lässt sich in drei Gruppen gliedern:

- Pflege, Betreuung, Aktivierung

- Hotellerie, Hauswirtschaft und Infrastruktur

- Soziales Netzwerk

Die Dienstleistungen können umfassend, modular, flexibel und kostengünstig, nur so viel und so lange wie notwendig, bezogen werden.

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Mitteilungsblatt 1/2015 25 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

6

Finanzierbarkeit

Der Gemeindeverband haftet für das Projekt und trägt die finanziellen Risiken des Bauvorhabens. Deshalb wurde durch den Lenkungsausschuss (bestehend aus den Gemeindepräsidien der Verbandsgemeinden) nach dem Vorliegen des Bauprojekts und der Kostenberechnungen eine vertiefte Prüfung der Finanzier-barkeit in Auftrag gegeben. Der aktuelle Finanzplan 2012 – 2023 stellt einerseits die Finanzier-barkeit des Gesamtbetriebes (Altes- und Pflegeheim inkl. Einstell-halle sowie Wohnungen mit Dienstleistungsangebot) dar und zeigt andererseits auch auf, dass keine Quersubventionierung zwischen dem Alters- und Pflegeheim sowie den Wohnungen mit Dienst-leistungsangebot stattfindet. Als Grundlage für die Überprüfung dienten Jahresrechnungen und Budgets des Alters- und Pflegeheims Schüpfen, eine Markt-analyse, eine Kostenüberprüfung der Projektbaukosten sowie Be-rechnungen des Projektteams.

Planbilanzen Unter den getroffenen Annahmen werden in den Prognosejahren 2016 – 2018 für das Gesamtprojekt ca. CHF 16 Mio. Hypothekar-darlehen benötigt, die bis Ende 2023 / 2024 wieder auf CHF 13.3 Mio. reduziert werden können.

Fazit Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen und Beurteilungen der Gesamtsituation, kann das folgende Fazit gezogen werden: Das Projekt ist finanziell selbstständig tragbar. Die Ver-

bandsgemeinden müssen keine finanziellen Beiträge leisten.

7

Terminplan

Unter der Bedingung, dass das Projekt durch die Stimm-bürgerinnen und Stimmbürger aller drei Verbandsgemeinden im Juni 2015 gutgeheissen wird, kann von folgendem Terminplan aus-gegangen werden:

Im 2015 werden das Organisationsreglement des Verbandes dem neuen Zweck angepasst, die definitive Organisation ge-klärt, die erforderlichen Bewilligungsverfahren durchgeführt und die Fachplaner engagiert.

2016 werden die Ausführungsplanung abgeschlossen, die Arbeitsausschreibungen vorgenommen sowie voraussichtlich der Baubeginn stattfinden.

2017 wird das Bauvorhaben fertiggestellt sowie die Vermietung und der Bezug der neuen Gebäude vorbereitet.

Das Jahr 2018 ist als erstes Betriebsjahr des Seniorenzentrums Schüpfen vorgesehen.

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Mitteilungsblatt 1/2015 26 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

8

Fragen und Antworten

Können wir uns das Projekt überhaupt

leisten?

Ja. Das Projekt ist finanziell selbstständig tragbar, die Verbandsge-meinden müssen keine finanziellen Beiträge leisten. Weitere Er-läuterungen können dem Punkt 6 dieser Botschaft entnommen werden.

Wie gross sind die Wohnungen?

- 2.5-Zimmer-Wohnung 71 m2 + Balkon 10 m2

- 3.5-Zimmer-Wohnung 85 m2 + Balkon 10 m2

Zudem ergänzen Kellerabteile von 3.5 – 4 m2 die Reduits (5 m2) in den Wohnungen und bieten eine genügend grosse Abstell- bzw. Lagerfläche.

Wie hoch sind die Mietkosten?

Die monatlichen Mietzinse sind wie folgt vorgesehen:

- 2.5-Zimmer-Wohnung CHF 1‘350.00

- 3.5-Zimmer-Wohnung CHF 1‘550.00 Die Mietkosten werden indexiert. Die Nebenkosten werden auf ca. 10% der Mietzinse geschätzt.

Per wann erfolgt die Erstvermietung?

Die Betriebsphase ist gemäss aktueller Projektplanung ab dem Jahr 2018 vorgesehen.

Ist die Miete auch ohne Bezug von

Dienstleistungen möglich?

Ja, die Miete der Wohnungen ist unabhängig vom Bezug von Dienstleistungen möglich.

Müssen die Dienst-leistungen zwingend

vom Altersheim bezogen werden?

Nein. Die Dienstleistungen können bei Bedarf vom Alters- und Pflegeheim Schüpfen bezogen werden. Die Mieterschaft kann jedoch auch Angebote von einem dritten Anbieter beziehen.

Miete oder Kauf? Es sind ausschliesslich Mietwohnungen vorgesehen.

Wem stehen diese Wohnungen zur

Verfügung?

Die Wohnungen mit Dienstleistungsangebot sind prioritär für die Einwohnerinnen und Einwohner der drei Verbandsgemeinden Grossaffoltern, Rapperswil und Schüpfen vorgesehen.

Wie / durch wen erfolgt die Auswahl

der Mieterschaft?

Die Klärung von Fragen wie z. B. die Auswahl der Mieter, die Zuteilung der Wohnungen bei zu grosser Nachfrage, die Prüfung der Einführung einer Altersgrenze, die prioritäre Berücksichtigung für einen internen Wohnungswechsel oder einen Heimübertritt sowie die Zulässigkeit von Haustieren erfolgt nach der Ab-stimmung durch das Projektteam / den Verbandsvorstand nach Rücksprache mit den Verbandsgemeinden.

Durch wen erfolgt die medizinische

Betreuung in der Wohnung?

Diese kann wahlweise durch den bisherigen Hausarzt oder das MediZentrum Schüpfen erfolgen. Es besteht die freie Arzt- und Pflegewahl. Dienstleistungen im Bereich Pflege und Betreuung können auf Wunsch durch die Notrufanlage, durch punktuelle Betreuungen

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Mitteilungsblatt 1/2015 27 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

rund um die Uhr, Übergangspflege sowie Unterstützung bei Medikamentenabgabe etc. gegen Entschädigung vom Alters- und Pflegeheim Schüpfen oder anderen Organisationen bezogen werden.

Wie viele Einstellhallenplätze

werden erstellt?

Neben 2 grossen Ein- / Aussteigezonen sind 53 Parkfelder für Personenwagen, 7 Parkfelder für Motorräder und mehr als 50 Veloabstellplätze geplant. Die Parkfelder werden bewirtschaftet.

Welches Heizsystem wird

eingesetzt?

Das Alters- und Pflegeheim ist bereits seit einigen Jahren an das Fernwärmenetz der Wärmeverbund Lyssbach AG (WLS AG) angeschlossen. Sowohl die mögliche Liefermenge als auch die Leitungsquerschnitte sind auch für die Erweiterungsbauten aus-gelegt.

Was passiert, wenn das Projekt abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung würden eine Erweiterung des bestehenden Alters- und Pflegeheims sowie der Bau von Wohnungen mit Dienstleistungsangebot auf unbestimmte Zeit wegfallen. Es be-steht aktuell kein „Plan B“. Zumindest für die Anpassung der Heiminfrastruktur an die gültigen gesetzlichen Vorgaben müsste rasch ein neues Projekt ausge-arbeitet werden.

Wohin wende ich mich, wenn ich

Fragen habe?

Projektleiter Heimleiterin Herr Beat Zurflüh Frau Ruth Linder Bierhübeli 13 c/o Alters- und Pflegeheim 3257 Vorimholz 3054 Schüpfen Tel. 032 / 389 17 17 Tel. 031 / 879 51 51 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

9

Antrag Gemeinderat

JA zum Projekt Der Gemeinderat Grossaffoltern beantragt der Gemeindever-sammlung dem Projekt „Seniorenzentrum“ zuzustimmen. Dies bedeutet,

dem Projekt „Seniorenzentrum“ in der vorliegenden Form, beinhaltend Aus- und Umbau der Infrastruktur des bestehenden Alters- und Pflegeheims sowie dessen Erweiterung um 10 Pflegeplätze und einer Einstellhalle sowie dem Bau von zwei Wohngebäuden mit total 22 Wohnungen mit Dienstleistungs-angebot zuzustimmen;

den erforderlichen Kredit in der Höhe von CHF 16’906’000.00 zu bewilligen;

den Lenkungsausschuss (bestehend aus den Gemeinde-präsidien der Verbandsgemeinden, dem Verbandspräsidenten und dem Projektleiter) mit der Ausführung und Fremdmittel-beschaffung zu beauftragen.

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Mitteilungsblatt 1/2015 28 Einwohnergemeinde Grossaffoltern

Im Traktandum "Verschiedenes" können keine Beschlüsse definitiv verabschiedet werden, weil nur gültig über Angelegenheiten beschlossen werden darf, die auf der Traktandenliste angekündigt sind. Alle haben Gelegenheit Anregungen und Anträge zu unterbreiten. Über Anträge hat die Versammlung zu befinden, ob sie erheblich oder unerheblich sind. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Gemeindeversammlung zum Entscheid, sofern sie sachlich zuständig ist.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen kleinen Apéro. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Mitteilungen des Gemeinderates Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Werkhof über die Festtage

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt und Pfingsten wie folgt

geschlossen:

- Mittwoch, 13. Mai 2014 ab 16.00 Uhr

- Donnerstag und Freitag, 14. und 15. Mai 2015

- Pfingstmontag, 25. Mai 2015 Die Altstoffsammelstelle bleibt an folgenden Daten abends geschlossen:

- Mittwoch, 13. Mai 2015

- Freitag, 15. Mai 2015

- Pfingstmontag, 25. Mai 2015

Jede Freude ist ein Gewinn und bleibt es, auch wenn er noch so klein ist.

Robert Browning

7. Verschiedenes