Mitteilungsblatt KW 5-2018 - Obermarchtal · symbolen gestaltet, so etwa ein Kleeblatt, das der...

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MITTEILUNGSBLATT MITTEILUNGSBLATT MITTEILUNGSBLATT MITTEILUNGSBLATT der Gemeinden Obermarchtal und Emeringen Herausgeber: B Herausgeber: B Herausgeber: B Herausgeber: Bürgermeisteramt Obermarchtal und Emeringen Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Anton Buck für Obermarchtal und Bürgermeister Josef Renner für Emeringen oder Vertreter im Amt

Transcript of Mitteilungsblatt KW 5-2018 - Obermarchtal · symbolen gestaltet, so etwa ein Kleeblatt, das der...

  • MITTEILUNGSBLATTMITTEILUNGSBLATTMITTEILUNGSBLATTMITTEILUNGSBLATT

    der Gemeinden Obermarchtal und Emeringen

    Herausgeber: BHerausgeber: BHerausgeber: BHerausgeber: Bürgermeisteramt Obermarchtal und Emeringen Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Anton Buck für Obermarchtal

    und Bürgermeister Josef Renner für Emeringen oder Vertreter im Amt

  • Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit “Marchtal” - Sonn- und Feiertag Freitag, 02.02. Darstellung des Herrn – Lichtmess 18:00 Uhr Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Münster Obermarchtal Es ergeht herzliche Einladung! Samstag, 03.02. 14:00 Uhr Beichtgelegenheit Klosterkirche Untermarchtal 14:00 Uhr Taufe Kapitelsaal Obermarchtal 19:00 Uhr Sonntagvorabendmesse mit Kerzenweihe und Blasiussegen St. Andreas Untermarchtal Sonntag, 04.02. 5. Sonntag im Jahreskreis 08:45 Uhr Eucharistiefeier Klosterkirche Untermarchtal 08:45 Uhr Eucharistiefeier St. Sixtus Reutlingendorf 10:15 Uhr Eucharistiefeier Münster Obermarchtal 10:15 Uhr Wortgottesdienst St. Urban Emeringen Samstag, 10.02. hl. Scholastika 14:00 Uhr Beichtgelegenheit Klosterkirche Untermarchtal keine Sonntagvorabendmesse St. Andreas Untermarchtal Sonntag, 11.02. 6. Sonntag im Jahreskreis 08:45 Uhr Eucharistiefeier Klosterkirche Untermarchtal 08:45 Uhr Wortgottesdienst St. Sixtus Reutlingendorf 10:15 Uhr Eucharistiefeier Münster Obermarchtal 08:45 Uhr Eucharistiefeier St. Urban Emeringen 10:15 Uhr Wortgottesdienst St. Michael Neuburg Mittwoch, 14.02. Aschermittwoch Beginn der österlichen Bußzeit 19:00 Uhr Eucharistiefeier mit Aschenbestreuung Münster Obermarchtal Es ergeht herzliche Einladung an die ganze Seelsorgeeinheit! Samstag, 17.02. 14:00 Uhr Beichtgelegenheit Klosterkirche Untermarchtal 19:00 Uhr Sonntagvorabendmesse St. Andreas Untermarchtal Sonntag, 18.02. 1. Fastensonntag Fastenhirtenbrief des Bischofs 08:45 Uhr Eucharistiefeier Klosterkirche Untermarchtal 10:15 Uhr Eucharistiefeier Münster Obermarchtal 08:45 Uhr Wortgottesdienst St. Sixtus Reutlingendorf 10:15 Uhr Wortgottesdienst St. Urban Emeringen 08:45 Uhr Eucharistiefeier St. Michael Neuburg Bücherei der Kath. Kirchengemeinde Untermarchtal: Freitag, 16.02.2018 von 17:30 Uhr – 18:30 Uhr

    Wer die Krankenkommunion empfangen möchte oder einen Besuch des Pfarrers wünscht, bitte im Pfarrhaus melden unter Tel. (07375) 92131.

    ***************************************************************************************************************************** Dekanatsprogramm in der Fastenzeit 2018

    Auftakt ist am Dienstag, 27. Februar 2018, 19:00 Uhr in der Ulmer Nikolauskapelle (Neue Str. 102). Deka-natsreferent Dr. Wolfgang Steffel führt dort in einen geistlichen Weg bis zum Osterfest ein. Dazu hat er ein Meditationsheft mit 21 alltäglichen Dreifaltigkeits-symbolen gestaltet, so etwa ein Kleeblatt, das der heilige Patrick zur Erschließung der Trinität verwen-dete. Alle Teilnehmer erhalten einen smaragdgrün-goldenen Dreikant-Kugelschreiber. Der Weg kann auch ohne Teilnahme am Auftakt von zuhause aus mitgegangen werden. Am Samstag, 3. März 2018 führt eine Busfahrt zu Ulrichs- und Wolfgangskirchen

    im Süden des Dekanats, mit Morgenmesse in St. Ulrich Berg und Führung in der Brauerei. Dekan Kloos und Dekanatsreferent Steffel stellen ihre Na-menspatrone vor. „Woran der Glaube krankt und wie er gesundet“, darüber spricht Wolfgang Steffel am Sonntag, 4. März 2018, 15:00 Uhr im Kloster Bran-denburg Regglisweiler. Am Samstag, 17. März 2018, 15:00 Uhr wird der Gedenktag des heiligen Patrick, des Apostels Irlands, in der Söflinger Kronenbrauerei mit Führung, Vortrag zu „Glaube und Bier“ und einer Andacht in der Leonhardskapelle begangen. Die iroschottischen Mönche brachten mit dem Glauben

  • die keltische Brautradition nach Zentraleuropa. Dies war der Beginn der reichen Kultur der Klosterbraue-reien. Am Dienstag, 13. März 2018, 19:30 Uhr wird in der Unterkirche St. Georg Ulm die Theologie der Dreieinigkeit entfaltet. Das Gesamtprogramm und die Materialien zum geistlichen Weg sind unter 0731/9206010, E-Mail: [email protected] kosten-los erhältlich. Bibeltag „Bibel mit Herz und Verstand“ Das Dekanat Ehingen-Ulm und die Seelsorgeeinheit St. Georg-Wengen veranstalten am Samstag, 24. Februar 2018, 9:30 bis 16:30 Uhr im Gemeindehaus St. Georg in Ulm einen Bibeltag. Die Teilnehmer/-innen können aus sechs Arbeitsgruppen wählen, von denen sie vormittags und nachmittags je eine besuchen: 1. Das Hohelied der Liebe bei Paulus (Pfr. Dr. Stefan Krauter), 2. Frühjahrsputz für die Seele mit Hosea (Elisabeth Steffel), 3. Bedeutung der Geldsammlung im Ersten Korintherbrief (Dr. Michael Estler), 4. Zachäus und fragende Menschen heute (Dekan Ulrich Kloos), 5. König David und mei-ne Verantwortung als Christ (Dekanatsreferent Dr. Wolfgang Steffel), 6. Methoden der Bibelauslegung (PR Beate Traum-Peters). Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro, inklusive Mittagessen, Getränke, Kaffee. Eine Anmeldung ist bis 20.2. im Pfarrbüro St. Georg, Beethovenstr. 1, 89073 Ulm, Tel.: 0731/153870, E-Mail: [email protected] unter Angabe dreier Arbeitsgruppen möglich. Bildungsforum Kloster Untermarchtal Nachmittag der Versöhnung in der Vinzenzkirche am 17.03.2018 von 14:00 – 17:30 Uhr. Münster Obermarchtal – 22.03.2018 Kreuzweg mit der Jugendband 2000 von 18:30 Uhr – 20:00 Uhr im Münster. Obermarchtal St. Petrus und Paulus

    Freitag, 02.02. Darstellung des Herrn - Lichtmess – in allen Gottesdiensten mit Ker-zenweihe und Blasiussegen

    09:00 Uhr hl. Messe im Kapitelsaal 10:00 Uhr Blasiussegen für die Kindergarten- kinder und Gäste im Münster 18:00 Uhr Festgottesdienst im Münster Es ergeht herzliche Einladung an die ganze SE ! Samstag, 03.02. 14:00 Uhr Taufe von Janne Mattis Lutz

    im Kapitelsaal Sonntag, 04.02.5. Sonntag im Jahreskreis 10:15 Uhr Eucharistiefeier im Münster Lektorin Hanna Dienstag, 06.02. 08:30 Uhr hl. Messe in Rechtenstein Mittwoch, 07.02. 07:45 Uhr Schülermesse in St. Urban

    Freitag, 09.02. 17:30 Uhr Rosenkranzgebet, Anbetung und Beichtgelegenheit in St. Urban 18:00 Uhr Abendmesse in St. Urban Ministrantenplan Obermarchtal

    02.02. (Münster) Ida und Tom Keirath 04.02. Ann-Sophie und Samuel Stöhr, Jana und Judith Schelkle 09.02. Rebekka Baier, Linus Eller

    Fest Maria Lichtmess

    Kerzenspenden für Altarkerzen im Münster, in der Dorfkirche St. Urban, St. Georg Datthausen und St. Georg Rechtenstein nehmen wir gerne im Opfer-stock in der Dorfkirche St. Urban und im Münster an. Vielen Dank.

    Reutlingendorf, St. Sixtus

    Freitag, 02.02. Darstellung des Herrn - Lichtmess 18:00 Uhr Eucharistiefeier mit Kerzenweihe

    und Blasiussegen im Münster Es ergeht herzliche Einladung! Sonntag, 04.02. 5. Sonntag im Jahreskreis 08:45 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen

    und Kerzenweihe hl. Messe für Erna und Fridolin Hän-le, Cornelia Schmid, Gertraud und Anselm Dreher

    Dienstag, 06.02. 09:00 Uhr hl. Messe in Reutlingendorf Sonntag, 11.02.6. Sonntag im Jahreskreis 08:45 Uhr Wortgottesdienst Ministrantenplan Reutlingendorf

    Siehe Einteilung Emeringen, St. Urban

    Sonntag, 04.02.5. Sonntag im Jahreskreis 10:15 Uhr Wortgottesdienst (mit Blasiussegen) Lektorin Elfriede Mittwoch, 07.02. 19:30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung in Emeringen Sonntag, 11.02.6. Sonntag im Jahreskreis 08:45 Uhr Eucharistiefeier Lektorin Katharina Ministrantenplan Emeringen

    04.02. 1 Böttles, Elfriede 11.02. 1 Zittrells, Elfriede

  • Evangelisches Pfarramt Munderkingen

    Wochenspruch zum Sonntag Sexagesimä: „Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstockt eure Herzen nicht.“ (Hebräer 3, 15) Predigttext: 2. Korinther 12, 1-10 Sonntag, 04.02.(Sexagesimä) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain 10:30 Uhr Kinderkirche 14:00 Uhr Seniorenfasnet, Gasthaus Rössle

    Montag, 05.02. 09:30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe

    Mittwoch, 07.02. 17:00 Uhr Konfirmandenunterricht 19:30 Uhr AA-Meeting, Gemeindehaus 20:00 Uhr Vorbereitung Kirchenjubiläum

    Donnerstag, 08.02. 18:30 Uhr Jugendtreff 19:00 Uhr Frauenkreis, Fasnetsessen

    Freitag, 09.02. 20:00 Uhr Posaunenchor, Gemeindehaus Kinderkirche

    Am Sonntag, 04. Februar 2018 findet wieder Kinderkirche statt. In der Regel 14-tägig beginnen die Kinder zusammen mit den Erwachsenen um 10:30 Uhr in der Christuskirche den Gottesdienst. Nach der Schriftlesung gehen die Kinder dann mit den Leiterinnen ins Gemeindehaus, um dort kindgerecht zu beten, Geschichten zu hören, zu spielen, zu basteln und und und. Alle Kinder bis zum Konfirmationsalter sind herzlich willkommen! Ökumenische Seniorenfasnet

    Am Sonntag, 04. Februar 2018 findet um 14:00 Uhr die traditionelle ökumenische Seniorenfasnet in Munderkingen statt. Der evangelische Altenclub und die katholischen Senioren St. Dionysius treffen sich im Gasthaus Rössle, um gemeinsam ein paar gesel-lige Stunden zu verbringen. Eingeladen sind alle, die Spaß und Freude an der Fasnet haben. Frauenkreis

    Am Donnerstag, 08. Februar 2018, trifft sich der Frauenkreis zum alljährlichen Fasnetsessen. Los geht es um 19:00 Uhr im Gasthaus Rössle. Kirchenjubiläum 2019

    2019 wir unsere Christuskirche 60 Jahre alt. Dieses Jubiläum wollen wir gerne mit der ganzen Gemeinde feiern. Um das Programm und alles drum herum zu planen, brauchen wir Gemeindemitglieder, die Zeit und Lust am Planen haben. Vielleicht finden sich auch noch Zeitzeugen, die den Bau miterlebt haben!?! Das erste Treffen hierzu findet statt am: Mittwoch, 07. Februar 2018, um 20:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Öffnungszeiten des Pfarrbüros

    Dienstags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr und

    Donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, werden Sie, so schnell als möglich, zurück gerufen. Telefonnummer: 07393 – 4997 Gemeindehaus: 07393 - 917514 Mail: [email protected] (Achtung: neue Email-Adresse) Homepage: www.kirche-munderkingen.de * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    Gemeindeverwaltung Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal

    Telefon: 07375/205 Fax: 07375/1463 E-Mail: [email protected] Internet: www.obermarchtal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 bis 18:00 Uhr

    Gemeinde Obermarchtal Alb-Donau-Kreis

    Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

    Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsin-habers wird die Wahl des/der Bürgermeisters / Bür-germeisterin der Gemeinde Obermarchtal notwen-dig.

    Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 25.03.2018.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewer-ber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.

    Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 08.04.2018.

    Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmen-zahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit des/der gewählten-Bürgermeisters / Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Le-bensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Mo-naten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die-se werden von Amts wegen in das Wählerverzeich-nis eingetragen und können wählen. Der Bürger-meister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Fest-stellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitäts-ausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlan-gen.

  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwoh-nung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberech-tigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahl-tag noch nicht mindestens drei Monate in der Ge-meinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerver-zeichnis eingetragen.

    Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bun-desmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerver-zeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni-onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunal-wahlordnung beizufügen.

    Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeis-teramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal bereit.

    Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich ge-stellt werden und – ggf. samt der genannten eides-stattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonn-tag, 04.03.2018 beim Bürgermeisteramt Ober-marchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal eingehen.

    Obermarchtal, 02.02.2017

    Anton Buck Bürgermeister Gemeinde Obermarchtal Alb-Donau-Kreis

    Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wäh-lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürger-meisters/der Bürgermeisterin am 25.03.2018 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 08.04.2018 Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeiste-rin und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis ein-getragen ist oder einen Wahlschein hat.

    1. Wählerverzeichnis 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts

    wegen die für die Wahl am Datum

    25.03.2018 Wahlberechtigten eingetra-gen.

    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3) Datum

    04.03.2018 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bean-tragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewah-len durch Wegzug oder Verlegung der Haupt-wohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver-änderung wieder in die Gemeinde zuziehen o-der dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberech-tigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wäh-lerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht un-terliegen und nicht in das Melderegister einge-tragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wäh-lerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versi-cherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlord-nung beizufügen.

    Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal bereit.

    Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 04.03.2018 beim Bürgermeister-amt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal eingehen.

    Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein bean-tragt wurde.

    1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen

    vom 05.03.2018 bis 09.03.2018 während den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtig-te zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Ort der Einsichtnahme

    Bürgermeisteramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal (nicht barrierefrei)

    Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh-lerverzeichnis eingetragenen Personen über-

  • prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu ma-chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er-geben kann. Das Recht auf Überprüfung be-steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-rechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-vermerk gemäß § 51 Absatz 1 bis 4 Bundes-meldegesetz eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist mög-lich.

    1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeich-nis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Frei-tag, dem 09.03.2018 bis 12:00 Uhr beim Bür-germeisteramt Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal die Berichtigung des Wäh-lerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Nieder-schrift gestellt werden.

    1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in

    dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2).

    2. Wahlscheine 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

    2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-gener Wahlberechtigter,

    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-schulden versäumt hat, rechtzeitig die Ein-tragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung - KomWO - (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach-weist, dass er ohne sein Verschulden ver-säumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,

    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichts-frist entstanden ist,

    c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsver-fahren festgestellt worden und die Feststel-lung erst nach Abschluss des Wählerver-zeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.

    2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neu-

    wahl am 08.04.2018 erhält ferner einen Wahlschein

    a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahl-berechtigt wird,

    b) von Amts wegen, wer für die Wahl am 25.03.2018 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2 erhalten hat.

    2.3 Wahlscheine können für die Wahl am

    Datum

    25.03.2018 bis Freitag

    23.03.2018,18:00 Uhr

    für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Datum

    08.04.2018 bis Freitag

    06.04.2018,18:00 Uhr

    beim Bürgermeisteramt Obermarchtal

    Anschrift

    Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal

    schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden.

    Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkran-kung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahl-tag 15.00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten Gründen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan-gen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

    2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein er-hält der Wahlberechtigte

    - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- zusenden ist.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlun-terlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftli-che Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlbe-rechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

    2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-brief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Ge-meindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein-geht.

  • Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepub-lik Deutschland ohne besondere Versendungs-form unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange-gebenen Stelle abgegeben werden.

    Obermarchtal, 02.02.2017

    Anton Buck Bürgermeister

    Aus der Arbeit des Gemeinderats

    Haushalt 2018 beschlossen Vorberaten in der Sitzung im Dezember, konnte der Haushaltsplan 2018 in der Sitzung am vergangenen Montag abschließend beraten und einstimmig be-schlossen werden.

    Der Verwaltungshaushalt 2018 ist in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 3.490.700 € veran-schlagt. Auf der Einnahmenseite sind dabei allein im Bereich Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen 1.875.910 € veranschlagt. Der Gemeindeanteil an der Ein-kommensteuer mit 665.910 € ist der größte Posten, gefolgt von den Schlüsselzuweisungen mit 658.850 €, der Gewerbesteuer mit 300.000 € und der Grund-steuer mit 151.800 €. An Gebühren, ähnlichen Ent-gelten und zweckgebundenen Abgaben wird die Gemeinde voraussichtlich 483.703 € einnehmen. Die größten Positionen bei den Ausgaben sind: Per-sonalkosten mit insgesamt 763.820 €, Kreisumlage 391.220 €, Finanzausgleichsumlage 308.780 € und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand für die Einrichtungen der Gemeinde mit 452.599 €. Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt an den investiven Bereich ist auf 420.000 € veranschlagt. Nach Abzug der Kredittilgung bleibt ein freier Investi-tionsspielraum für die Gemeinde von 366.000 €.

    Der Vermögenshaushalt 2018 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.257.000 € vor. Als investive Maßnahmen sind im Jahr 2018 vorge-sehen: Verbesserung der Breitbandversorgung 160.000 €, Abwasserbeseitigung Mittenhausen 403.000 €, de-zentrale Abwasserbeseitigung im Bereich der Ober-wachinger Straße 125.000 € (2. Finanzierungsrate), für den Grüngut-/Containerplatz 50.000 €, für Be-schaffungen für den Bauhof 27.000 €, für den Feld-wegausbau in Reutlingendorf 10.000 €, für die Neu-verlegung einer Wasserleitung in der Oberwachinger Straße 80.000 €, für den Erwerb von Bauerwar-tungsland 278.000 € und letztlich noch für die Schuldentilgung 54.000 €. Zur Finanzierung dieser Vorhaben sind, neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 420.000 €, eingeplant: Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeiträge sowie Kostenanteile von Anschlussnehmern 257.000 €, Zuschüsse für die Abwassermaßnahmen in Mit-tenhausen und entlang der Oberwachinger Straße 211.000 € sowie Grundstückserlöse in Höhe von 369.000 €.

    Positiv ist zum Haushaltsplan 2018 anzumerken:

    Die Nettoinvestitionsrate ist gegenüber dem Vorjahr deutlich höher, zur Finanzierung der umfangreichen Investitionen ist keine Kreditaufnahme erforderlich und die Abgabepflichtigen haben nicht mit Steuer- und Abgabeerhöhungen zu rechnen, mit Ausnahme der Müllgebühren. Allerdings sind wir auch in diesem Jahr auf die fi-nanzielle Unterstützung aus den verschiedensten Förderprogrammen angewiesen. Der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde wird vom Jahresbeginn 2018 mit 636.184 € auf voraussichtlich 585.121 € zum 31.12.2018 sinken. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 455 €. Sie ist damit niedriger als der Landesdurch-schnitt vergleichbar großer Gemeinden. Für noch nicht begonnene Vorhaben und für Vorha-ben, die noch nicht abgeschlossen sind, werden zum Jahresende 2017 Haushaltsreste in größerem Um-fang zu bilden sein. D.h., es stehen für die Zukunft noch Finanzmittel bereit, über die noch nicht verfügt worden ist. Der Haushaltsplan 2018 bildet somit eine überaus solide Basis auf der in den kommenden Jahren aufgebaut werden kann.

    Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitio-nen in die Wasserversorgung Zur Finanzierung des Neubaus des Trinkwasser-hochbehälters in Reutlingendorf wurde im Jahr 2016 eine Kreditaufnahme i.H. von 185.000 € geplant, aber bisher noch nicht getätigt. Beschlossen wurde, den Kredit jetzt aufzunehmen. Er hat eine Laufzeit von 20 Jahren und es wurde ein Festzins für die ganze Laufzeit von jährlich 1,71 vereinbart. Im obi-gen Bericht zum Haushalt 2018 ist dieser Darle-hensbetrag bereits enthalten.

    Breitbandausbau – Förderbescheid für den 1. Bauabschnitt liegt vor Mit Bescheid vom 28.12.2017 wurde der Gemeinde Obermarchtal vom Ministerium für Inneres, Digitali-sierung und Migration des Landes Baden-Württemberg eine Zuwendung in Höhe von 507.855 € für den 1. Bauabschnitt zum Aufbau des Backbo-ne-Netzes bewilligt. Der Förderbetrag wurde als Festbetragsfinanzierung zu zuwendungsfähigen Kosten von 573.042 € gewährt. Diese erfreuliche Nachricht konnte der Vorsitzende in der Sitzung offiziell bekannt geben. Bis es soweit war, hat die Gemeinde vielfältige Un-terstützung erfahren dürfen. Dank dafür gilt dem Planungsbüro GEODATA, dem früheren Geschäfts-führer der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Herrn Fügner, den Breitbandkoordinatorinnen beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, den Mitarbeitern beim kommunalen Verbund Komm.Pakt.Net in Ulm und ganz besonders dem zuständigen Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Damit ist ein weiterer großer Schritt in Sachen Breit-bandausbau getan und die Gemeinde kann und wird nun in die Realisierungsphase eintreten. Die Gemeinde hofft darauf, dass alsbald auch der Zuwendungsbescheid zur Verwirklichung des 2. Bauabschnitts eingehen wird, um in der ganzen Gemeinde letztlich eine gleich gute Versorgung er-reichen zu können. Zu zuwendungsfähigen Ausga-ben von 337.941 € wurde von der Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 294.561 € beantragt.

  • Backbone-Ausbau in Reutlingendorf, Beauftra-gung von Multifunktionsgehäusen Den engen zeitlichen Vorgaben entsprechend wurde von der Gemeinde die Lieferung, Aufstellung und Stromversorgung der beiden in Reutlingendorf erfor-derlichen Multifunktionsgehäuse (MFG) beauftragt. Sie werden in der Haldenstraße und der Unteren Halde neben den Kabelverzweigern der Telekom aufgestellt und mit diesen verbunden. Beauftragt wurde die Netze BW zu einem Angebotspreis für beide MFG’s zusammen mit netto 11.253,20 €. Die Kosten der Stromanschlüsse und für die Lieferung der Gehäuse kommen noch dazu.

    Spendenbericht 2017 Die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung notwenige Zustimmung zur Annahme der bei der Gemeindekasse im Jahr 2017 eingegangenen Spenden von zusammen 11.568,35 € wurde vom Gemeinderat gegeben.

    Feuerwehrbedarfsplan wird fortgeschrieben Im Jahr 2008 erstmals erstellt, soll der Feuerwehr-bedarfsplan nach nunmehr 10 Jahren fortgeschrie-ben werden. In dem Plan finden Berücksichtigung: Gemeindestruktur mit individueller Bewertung des örtlichen Risikos, die Feuerwehr- und Abteilungs-strukturen, aber auch die Fahrzeug-, Geräte- und persönliche Ausstattung und das ganze eingebun-den in die Strukturen der umliegenden Städte und Gemeinden. Nach Fertigstellung der Planung, in die die Feuer-wehr intensiv eingebunden ist, wird sie dem Ge-meinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.

    Was sonst noch interessiert Der Gemeinderat hat das erforderliche Einverneh-men zu einer Bauvoranfrage zum Bau eines Wohn-hauses an der Straße Am Guckenberg in Reutlin-gendorf hergestellt. Eine Begutachtung im Rahmen einer Bahnüber-gangsschau hat ergeben, dass der Bahnübergang unterhalb von Datthausen mit einer Fußgängerakus-tik auszustatten ist. Die Bahn wird das dazu Erfor-derliche veranlassen. Von den voraussichtlichen Kosten mit 15.000 € sind von der Gemeinde Ober-marchtal nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Drittel zu tragen. Postagentur Obermarchtal (Tel.: 922 350)

    Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 10:30 – 12:00 Uhr Das große Telefonbuch und die Gelben Seiten für den Bereich Ulm/Biberach werden ausgegeben. Bücher liegen auch im Vorraum des Rathauses zur Abholung bereit. Kostenlose Hundekotbeutel im Rathaus er-hältlich

    Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwe-gen, Grün- und Erholungsanlagen oder fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu entfernen. Hierfür hält das Bür-germeisteramt kostenlose Hundekotbeutel für Sie zur Abholung bereit. Bitte nutzen Sie dieses Angebot.

    LANDRATSAMT BIBERACH - Untere Flurbereinigungsbehörde - Hauptstraße 25 •89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • � Vermittlung 07391 779-2500 Flurbereinigung Unlingen (B 311) Landkreis Biberach Öffentliche Bekanntmachung vom 29.01.2018

    Einladung zur Informationsversammlung

    In Flurbereinigungsverfahren sind gemäß Natur-schutzgesetz die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichberechtigt neben anderen öffentlichen Interessen zu berücksichtigen. Deshalb wurde im Auftrag des Landesamts für Geoinformati-on und Landentwicklung Baden-Württemberg im Flurbereinigungsgebiet Unlingen eine ökologische Bestandserhebung durchgeführt.

    Die Ergebnisse dieser Arbeiten, die eine wichtige Grundlage für die Planung in der Flurneuordnung bilden, werden am Montag, 19.02.2018 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus (Bahnhofstraße 21) in Unlingen der Öffentlichkeit vorgestellt. Weiterhin wird die Flurbereinigungsbehörde einen aktuellen Entwurfsstand des Wege- und Gewässer-plans vorstellen.

    Hierzu sind die Teilnehmer der Flurneuordnung und alle interessierten Bürger herzlich eingeladen.

    gez. Stadler, Projektleiter

    gez. Kocher, Vorsitzender der Teilnehmergemein-schaft * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    Gemeindeverwaltung Emeringen, Lederstraße 2, 88499 Emeringen

    Telefon: 07373/2873 Fax: 07373/915633

    E-Mail: [email protected] Internet: www.emeringen.eu

    Öffnungszeiten:

    Dienstagvormittag 8:00 – 12:00 Uhr Freitagnachmittag 13:00 – 17:00 Uhr

    Hommeler – Hoi * Fuiersee – Hexa

    Fasnetsamstag – Umzug in Emeringen – 14:00 Uhr

    10. Februar 2018

    Zum traditionellen närrischen Umzug am Fasnet-samstag in Emeringen mit vielen bunten Gruppen –

  • auch aus den umliegenden Gemeinden - laden wir herzlich ein. Mit der Musikkapelle Zwiefaltendorf startet der Umzug um 14:00 Uhr. Anschließend ist närrisches Treiben im Gasthaus zur Traube, im Bürgerhaus und in der Werkstatthalle von Landtechnik Müller. Wir freuen uns, viele Narren aus Nah und Fern be-grüßen zu dürfen und wünschen eine glückselige Fasnet.

    Hommeler – Hoi * Fuier See – Hexa

    * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Amtlich gemeinsam Abfuhr Blaue Tonne

    Am Dienstag, 06.02.2018, findet die nächste Lee-rung der Blauen Tonne statt. * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Sonstige Bekanntmachungen Agentur und Jobcenter schließen früher

    Am 13. Februar 2018 gelten für die Agentur für Ar-beit und das Jobcenter in Ehingen kürzere Besuchs-zeiten. Die Behörden schließen am Fasnetsdienstag bereits um 10:00 Uhr. Wer Fragen hat oder sich arbeitsuchend melden möchte, kann sich an das Service-Center wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wie immer werktags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der kos-tenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 tele-fonisch zu erreichen. Biosphärengruppe Lauterach

    Montag, 05. Februar 2018, 19:00 Uhr Stammtisch im Biosphären-Infozentrum – alle Inte-ressierten sind herzlich eingeladen. Samstag, 17. Februar 2018, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr (2 Gruppen) Bau von Nistkästen für den eige-nen Garten

    Die von der Initiative ProNatur der Erdgas Südwest zur Verfügung gestellten Bausätze wollen wir ge-meinsam, d.h. Kinder mit einer Begleitperson, zu Nistkästen zusammenbauen, um sie zu Hause im Garten aufzuhängen. Außerdem erfahren wir bei einem Rundgang entlang des Nisthilfenlehrpfads mehr über Vögel, Nistkästen und deren Pflege. Bitte Werkzeug (Akkuschrauber, Hammer etc.) mitbrin-gen. Treffpunkt: Infozentrum Lauterach Betreuung: Biosphärengruppe Lauterach Unkosten: € 5 pro Nistkasten

    Anmeldung: [email protected] bzw. 07375 / 922 5306 (bis zum 14.2.2018) Samstag, 24. Februar 2018, 13:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr Weidenflechtkurs: Gartensonne (ab 16 Jahre)

    Als Grundgerüst flechten wir einen runden Korbbo-den, anschließend können die Sonnenstrahlen aus-geflochten werden. Die Teilnehmer können ihrer Kreativität dabei freien Lauf lassen. Dieser Kurs dient auch als Grundwissen zum Flechten eines Korbes. Bitte bringen Sie eine Gartenschere mit, robuste Kleidung ist empfehlenswert. Treffpunkt: Infozentrum Lauterach Leitung: Inge Gutberlet Unkosten: € 25 pro Person inkl. Material Anmeldung: Inge Gutberlet, Tel-Nr. 07393/ 959920 (bis spätestens zum 13.02.2018 wegen der Vorbereitung der Weiden) Musikschule Raum Munderkingen

    Erfolg bei „Jugend Musiziert“ Beim Regionalwettbewerb „Jugend Musiziert“ 2018 am 27. Januar 2018 in Böblingen nahmen auch Schüler der Musikschule Raum Munderkingen aus der Schlagzeug-Klasse von Hubert Müllerschön teil. • Das aus 6 Teilnehmern bestehende Schlag-

    zeug-Ensemble der Altersgruppe II mit Fritz Här-le aus Untermarchtal erspielte sich mit 24 Punk-ten den 1. Preis mit Weiterleitung zum Landes-wettbewerb. Dieser findet vom 14. bis 18. März 2018 in Bietigheim-Bissingen statt.

    • Das aus 6 Teilnehmern bestehende Schlag-zeug-Ensemble der Altersgruppe IV mit Manuel Schlecker aus Emerkingen und Max Härle aus Untermarchtal erspielte sich mit 22 Punkten den 1. Preis.

    Den Preisträgern und ihrem Lehrer gilt der herzliche Glückwunsch der Musikschule, verbunden mit dem Dank für das allseitige große Engagement!

    Musikalische Früherziehung in allen Verbands-gemeinden MFE ist ein zweijähriger Gruppenunterricht für Kin-der ab dem vierten Lebensjahr, mit dem Ziel, das Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit über die Medien Sprache, Musik und Bewegung zu fördern. MFE ist unverzichtbar für die seelische und geistige Bildung unserer Kinder. Die rhythmische Erziehung spielt zu Beginn allen Lernens eine zentrale Rolle, da Kinder ihren Körper als Instrument erleben. Dabei lernen sie, sich in der Körpersprache auszudrücken und werden in ihren Bewegungen koordinierter. Die Kin-der sind dadurch entspannter, wacher, selbstbe-wusster und aufnahmebereiter als Kinder ohne mu-sikalische Früherziehung. Das wirkt sich deutlich positiv auf die seelische Entwicklung und die soziale und schulische Intelligenz aus. Wir bieten MFE in allen Verbandsgemeinden an, in Kooperation mit Ihrem örtlichen Kindergarten. Spre-chen Sie uns auch dort an, wo eine solche Koopera-tion derzeit noch nicht stattfindet – wir arbeiten dann auch für Ihr Kind an einer Lösung! Die monatliche Gebühr ist mit € 26,- (Mindestteilnehmerzahl ca. 5) sehr günstig. Auf Antrag gewähren wir Sozialermä-ßigung.

  • Beraten – Schnuppern Interesse an Instrumentalunterricht? Dann melden Sie sich doch einfach für eine kostenlose Beratung oder zum Schnuppern bei der betreffenden Lehrkraft an – die Musikschulleitung vermittelt den Kontakt zur Terminvereinbarung. Wo findet der Unterricht statt? In Munderkingen im Schulzentrum, in Gebäuden der Innenstadt und in den Kindergärten. In den Ver-bandsgemeinden in Musikerheimen, Kindergärten und Schulgebäuden. Wegebaugerätegemeinschaft Albrand

    Die Wegebaugerätegemeinschaft Albrand ist ein kommunaler Zusammenschluss von 48 Mitglieds-gemeinden und Gemeindeverbänden zum Zwecke des kommunalen Straßen- und Feldwegebaus mit derzeit 19 Mitarbeitern. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab so-fort

    • MITARBEITER/-IN FÜR DIE SCHWARZKO-LONNE Aufstiegsmöglichkeit zum Kolonnenführer

    • STRASSENBAUFACHARBEITER/-IN • STRASSENBAUARBEITER/-IN • MASCHINIST/-IN

    gerne Quereinsteiger mit abgeschl. techn. Be-rufsausbildung

    • AUSZUBILDENDE (als Straßenbaufacharbeiter/-in)

    Wir bieten geregelte Arbeitszeiten auf regionalen Baustellen, eine leistungsorientierte Vergütung, so-wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit langfristi-ger Perspektive. Wenn Sie zuverlässig und leistungsbereit sind, kön-nen Sie bei uns in einem engagierten Team mit vie-len Entwicklungsmöglichkeiten mitarbeiten.

    Bewerben Sie sich bei: Wegebaugerätegemeinschaft Albrand Donaustraße 1, 88499 Altheim Telefon (0 73 71) 93 30 - 25 E-Mail: [email protected] Einladung zur Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Alb-Donau-Ulm/ 2018

    Die Forstbetriebsgemeinschaft Alb-Donau-Ulm ver-anstaltet am Freitag, den 09. Februar 2018 um 13:30 Uhr im Sportheim in Blaubeuren-Pappelau/Beiningen ihre jährliche Mitgliederver-sammlung. Hierzu sind alle Mitglieder und Waldbe-sitzer recht herzlich eingeladen Tagesordnung 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Manfred

    Jakob 2. Grußworte 3. Berichte (1. Vorsitzender, Kassierer, Geschäfts-

    führer) 4. Entlastung des Vorstandes und der Geschäfts-

    führung 5. Wahlen (1Vorsitzender 1und 2 Stellvertreter-

    Beirat- Kassenprüfer )

    6. Vorträge/Berichte Herr Georg Fuchs von der Firma TTW Wald-pflege: Entwicklung und Trends der Sägeindust-rie / Papierindustrie / Holzwerkstoffindustrie/ Pellet und Bioenergie Herr Herrmann/Merkle vom Fachdienst Forst des LRA Alb-Donau-Kreis: Aktuelles zum Holzmarkt Winter/Frühjahr 2018

    7. Verschiedenes * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Ä R Z T L I C H E R N O T D I E N S T

    Feuerwehr / Rettungsdienst ℡ 112 Polizei ℡ 110

    Ärztlicher Notdienst/Bereitschaftsdienst

    Rufnummer: 116 117

    Bereitschaftsdienst - Zeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag, ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Ort und Zeitpunkt der Behand-lung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen.

    Bereitschaftsdienst an den Wochenen-den/Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbe-reitschaft während der Dienstzeit über die oben an-gegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobi-ler Patienten zur Verfügung.

    Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen:

    Nur an Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.): 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Mo.-Fr.) ist die Not-fallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin.

    Ärztlicher Notdienst für Kinder u. Jugendliche:

    An Wochenenden und Feiertagen Kinderärztlicher Notfalldienst Tel.: 0180 – 192 9343

    der Kinderärzte des Raumes Ehingen und Biberach

    Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche, Eythstraße 24, 89075 Ulm

    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 19 – 21:30 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 20:30 Uhr Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungsleitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen.

  • Apotheken-Notdienst

    Der taggenaue Apotheken-Notdienst für Obermarch-tal ist abrufbar über

    - Telefon unter 0800 0022833 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder über das Handy unter 22833 (max. 69 ct/min)

    - die Homepage www.aponet.de

    Hinweis: Die gegebenen Informationen über die Notdienste der Apotheken sind unverbindlich, da kurzfristige Tausche möglicherweise nicht mehr rechtzeitig dargestellt/übermittelt werden können. Der Betreiber dieser Portale/Dienste kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben überneh-men. Um in Notfällen die angegebene Apotheke auch tatsächlich erreichen zu können, ist eine tele-fonische Kontaktaufnahme mit der gewählten Apo-theke zu empfehlen. ZAHNÄRZTLICHE NOTDIENSTANSAGE zu erreichen unter Tel. 0180 - 5 911 601 Wochenenddienst der Sozialstation Raum Mun-derkingen ist zu erreichen unter Telefon 07393 - 3882.

    Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis 89584 Ehingen, Spitalstr. 29, Telefon 07391 - 586 586, Telefax 07391 - 586 587 89143 Blaubeuren, Ulmer Str. 26, Telefon 07344 - 170 110, Telefax 07344 - 170 111

    Telefon 0800 - 0586586 – Ihr Anruf ist gebühren-frei. MR Soziale Dienste gGmbH, Haushaltshilfe, Familienpflege Info unter Tel.: 07351 - 18826-20.

    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    V E R E I N S A N Z E I G E R

    Fanfarenzug Obermarchtal Aktive

    Heute ist um 20:15 Uhr wieder Gesamtprobe! Samstag, 03.01.2018 Fasnet Dietelhofen Abfahrt: 13:15 Uhr Grundschule mit privat PKW Anzug: Bunt gemischt Sonntag, 04.02.2018 Umzug Altenstadt Abfahrt: 12:00 Uhr Grundschule Rückfahrt: 17:30 Uhr Laufnummer: 53 Anzug: Footballer Vorschau Freitag, 09.02.2018 NU Ochsenhausen (ü16) Abfahrt: 17:00 Uhr Grundschule Rückfahrt: 0:00 Uhr Laufnummer: 59 Anzug: Footballer Samstag, 10.02.2018 Umzug Untermarchtal Abfahrt: 13:30 Uhr Grundschule mit privat PKW Laufnummer: 30 Anzug: Footballer Sonntag, 11.02.2018 Umzug Zwiefalten Abfahrt: 12:45 Uhr Grundschule Rückfahrt: 17 Uhr Laufnummer: 4 Anzug: Footballer Fasnetsmontag, 12.02.2018 Treffpunkt: 12:45 Uhr Grundschule Gruß Timo Schleicher Musikalischer Leiter Bilder von Oberzell und Heudorf: www.fz-obermarchtal.de

  • Förderverein der Musikkapelle Obermarchtal e.V. Voranzeige - Hauptversammlung

    Am Samstag, 17. Februar 2018 findet die Hauptver-sammlung des Fördervereins der Musikkapelle Obermarchtal e.V. statt. Anträge an die Hauptver-sammlung sind bis spätestens Samstag, 10. Februar 2018 schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

    Beginn: 19:15 Uhr im Probelokal des Musikvereins.

    Tagesordnung 1. Eröffnung & Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Kassiererin 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Anträge und Verschiedenes

    Die Vorstandschaft

    Freiwillige Feuerwehr Obermarchtal Abteilung Obermarchtal

    Aktive

    Montag, 05.02.2018, Übung Thema: Löschangriff nach LAZ Beginn: 20:00 Uhr

    Mit freundlichem Gruß Martin Munding Kommandant

    Freiwillige Feuerwehr Obermarchtal Abteilung Reutlingendorf Am Montag, 05.02.2018 ist Feuerwehrübung. Beginn 20:00 Uhr

    Thema: Technische Hilfeleistung Bitte pünktlich und vollzählig.

    Mit kameradschaftlichem Gruß Abteilungskommandant Frank Ried

    GoDi-Gruppe Liebe GoDi - und die, die ein Teil von uns werden wollen!

    Du hast Lust am Singen? Bist zwischen 9 und 20 Jahren alt? ...Dann komm zur nächsten Singstunde und hab Spaß mit uns.

    Du empfängst dieses Jahr deine 1. Heilige Kommu-nion? ...Dann musst du dich noch ein bisschen gedulden. Aber danach kannst du bei uns richtig los legen.

    Wir beginnen jetzt mit den Proben für die Kommuni-on am Sonntag, 08. April 2018.

    Unsere nächsten Singstunden sind am: Sa. 03.02.2018 Sa. 10.02.2018 (du darfst verkleidet kommen) jeweils 10:30 - 11:30 Uhr im Torbogensaal.

    Auf dein Kommen freut sich Stefanie Tel. (07375) 950375 Instrumental-Begleitung für die GoDi ge-sucht

    Spielst du ein Instrument und hast Lust uns musika-lisch im Gottesdienst zu begleiten? Dann melde dich bitte bei mir.

    Stefanie Rall Tel. (07375) 950375 [email protected]

    Kolping/Landjugend Obermarchtal Hallo zusammen,

    am 10.02.2018 findet der Ball der Vereine statt. Die Probe- und Treffpunktzeiten sind folgende:

    Mittwoch, 07.02.2018, 18:00 Uhr - Freie Probe Donnerstag, 08.02.2018, 17:00 - Gemeinsamer Aufbau (ALLE) Donnerstag, 08.02.2018, 18:30 Uhr - Freie Probe Freitag, 09.02.2018, 18:30 Uhr - Freie Probe Samstag, 10.02.2018, 18:45 Uhr - Treffpunkt für alle Akteure und Mitarbeitende!!!! Sonntag, 10.02.2018, 0.00 Uhr - Sportheim wird geschlossen Sonntag, 11.02.2018, 2:00 Uhr - Aufräumen (siehe Einteilung) Sonntag, 11.02.2018, 9:00 Uhr - Aufräumen (siehe Einteilung)

    Bitte beachtet in diesem Jahr folgendes: • Bitte bis Freitagabend für den Programm-

    punkt notwendige CDs/Musik/Töne etc. bei Markus Kobylka abgeben.

    • Es MUSS in diesem Jahr jeder Programm-punkt mindestens einmal während einer Probe durchgeführt werden! (Nur so kann gewährleistet werden, dass Moderatoren, Technik, Bühne und Spot perfekt arbeiten können.

    Schon jetzt bedanken wir uns bei allen, die mitarbei-ten und/oder wieder einen Programmpunkt organi-sieren!

    Viele Grüße Die Vorstandschaft

    LandFrauenverein Obermarchtal und Umge-bung Homöopathische Hausapotheke

    Nicht nur bei Kindern, auch bei älteren Menschen, kann man mit alternativer Behandlung Krankheiten lindern bzw. heilen. Aber es ist von Vorteil, einige Grundkenntnisse zu beherrschen, denn auch in der

  • Homöopathie kann man einiges falsch machen. Deshalb bieten wir ab Dienstag, 10.04.2018, einen Globuli-Kurs für Anfänger an. Angela Failing-Striebel, Heilpraktikerin aus Blaubeuren-Gerhausen, wird an 6 Abenden über die Wirkung und Handha-bung der „Kügelchen“ berichten. Dauer: 19:30-21:30 Uhr im DGH Obermarchtal Kosten: 75,- € Kursgebühr Die „Hausapotheke“ kann über Frau Failing-Striebel bestellt werden.

    Anmeldung ab sofort bei der Vors. (Tel. 1367) Weidenflechtkurs Am Freitag, 23. März 2018, findet ein Kurs zum Weidenflechten statt. Martina Dirr wird ihn leiten. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, macht es Sinn, sich schnell anzumelden. Bei Bedarf bieten wir 2 Kurse an: 14:00 – 17:00 Uhr sowie 18:00 – 21:00 Uhr. Nähere Auskünfte und Anmeldung bei Anita Burg-maier (Tel. 922 364) Anmeldeschluss 20.02.2018 Vorsitzende Andrea Fischer

    Musikkapelle Obermarchtal e.V. ♪♫ Voranzeige - Jahreshauptversammlung

    Am Samstag, 17. Februar 2018 findet die Jahres-hauptversammlung mit dem Geschäftsbericht 2017 statt. Anträge an die Hauptversammlung sind bis spätestens Samstag, 10. Februar 2018 schriftlich bei den Vorsitzenden einzureichen.

    Beginn: 20:00 Uhr im Probelokal des Musikvereins Tagesordnung: 1. Eröffnung & Begrüßung 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Dirigentin/der Jugenddirigentin 6. Bericht des Jugendleiters 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Anträge und Verschiedenes

    Die Vorstandschaft Jugendkapelle Obermarchtal Jugendgruppe 2008 – 2015

    Wir beginnen am heutigen Freitag, 02.02.2018 mit dem Feinschliff fürs Jugendwertungsspiel: 17:00 - 18:15 Uhr: Satzprobe tiefes Blech 18:15 – 19:30 Uhr: Satzprobe Holz und hohes Blech Aktive Kapelle

    Um 20:00 Uhr starten wir mit unserer nächsten Ge-samtprobe.

    Musikverein „Frohsinn“ Reutlingendorf Voranzeige:

    Am Sonntag; 11.02.2018; findet ab 20:00 Uhr wieder unser Bompferball statt. Dazu laden wir alle Dorfbe-wohner recht herzlich ein!

    Am Samstag 10.02.2018 um 15:00Uhr

    im Musikerheim Reutlingendorf. Euer Musikverein „Frohsinn“ Reutlingendorf

    Narrenzunft Obermarchtal e.V.

    OHA Treffen in Scheer am So. 04.02 / Party-nacht in Scheer am Sa. 03.02.18

    Samstag, 03.02.2018 Partynacht in Scheer anl. dem OHA Treffen Abfahrt: Rechtenstein 18:45 Uhr

    Obermarchtal 19:00 Uhr Rückfahrt 01:00 Uhr

    Sonntag, 04.02.2018 Teilnahme am OHA Treffen in Scheer

    Umzugsbeginn: 14:00 Uhr Abfahrt: Rechtenstein: 12:00 Uhr Obermarchtal: 12:15 Uhr

    Reutlingendorf: 12:20 Uhr Rückfahrt: 17:00 Uhr

    Wir bedanken uns schon heute bei der Musikkapelle Reutlingendorf für die musikalische Begleitung. Anmeldung zum

    Nachtumzug in Ochsenhausen am Freitag 09.02.2018, Umzug in Großengstingen am Sams-tag 10.02.2018 sowie zum Umzug in Zwiefalten am Sonntag 11.02.2018

    Die Anmeldung zu den Busfahrten ist am Dienstag, 06.02.2018 von 18:30 – 19:30 Uhr in der Narrenmol-ke möglich. Gerne innerhalb dieser Zeit auch telefo-nisch: Festnetz: 07375 95 00 22

    Wir freuen uns auf Eure zahlreiche Teilnahme. Mit einem kräftigen NARRI --- NARRO

    Eure Maskenmeisterinnen und der Hexenmeister mit euren Maskenausschüssen der Turmfratzen, Fle-dermäuse, Hexen und Klosterklemmer

  • Voranzeige Einladung zum Kinderball

    Am Fasnetsfreitag, den 09.02.2018 findet ab 14:00 Uhr in der Turn- und Festhalle unser Kinderball statt. Neben tollen Spielen und Basteltischen wird ein kindgerechtes und unterhaltsames Programm ange-boten. Unsere jungen Tänzer freuen sich darauf ihre Tänze/Maskentänze vorführen zu dürfen. In diesem Jahr dürfen wir die Kindertanzgarde aus Oggelsbeuren begrüßen. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

    Wir freuen uns darauf, viele kleine verkleidete Nar-ren und ihre Familien begrüßen zu dürfen.

    NARRI NARRO

    Eure Narrenzunft Obermarchtal e.V. Umzugsplaketten für Fasnetsmedig

    Am Samstag, den 10.02.2018 werden die Umzugs-plaketten für unseren Fasnetsmedig verkauft. Unsere Verkäufer werden ab ca. 10:30 Uhr bis zum späten Nachmittag unterwegs sein. Fasnetsmedig

    Am Montag, den 12.02.2018 findet unser traditionel-ler Fasnetsmedig statt. Dazu möchten wir die gesamte Bevölkerung einla-den.

    Um 10:30 Uhr Narrenfrühschoppen und ab 11:00 Uhr öffentlicher Zunftmeisterempfang im Foyer der Halle mit DJ Musik.

    Um 14:00 Uhr: Narrenumzug mit Gastzünften, Musikkapellen und vielen originellen Gruppen. Aufstellung an der Molke. Umzugsweg: Sebastian-Sailer-Str., Ansage am Kreuz, Auflösung an der Halle. Anschließend närrisches Treiben in verschiedenen Lokalitäten.

    Die Schlossgeistverurteilung mit anschließender Verbrennung, unterstützt vom Fanfarenzug Ober-marchtal, findet um 19:00 Uhr an der Oberwachin-ger Straße, kurz nach der Unterführung B311 (un-weit der Narrenmolke) statt. Wir bitten um Nachsicht, dass es rund um die Nar-renmolke und entlang des Umzugsweges etwas lauter werden könnte als an normalen Tagen. Eben-so wird es verkehrstechnisch zu Einschränkungen kommen.

    Wir freuen uns darauf, alle Obermarchtaler, die ori-ginellen Laufgruppen und Gäste am Haupttag der Marchtaler Fasnet begrüßen zu dürfen.

    NARRI NARRO

    Der Narrenrat, die Maskenausschüsse sowie die Narrenzunft

    Seniorengruppe Reutlingendorf Am 06.02.2018 findet um 14:30 Uhr unser Senio-ren-Fasnetsball im Gasthaus „Engel“ statt. Zur mu-sikalischen Unterhaltung spielt Elfriede mit ihrer

    Quetsche. Gerne kann mit einem Vortrag zum Pro-gramm beigetragen werden. Dazu sind alle Senioren ab 60 Jahre herzlich einge-laden. Bereichern Sie unsere Seniorengruppe durch Ihr Kommen.

    Willi * * * * * * * * * ** * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

    I N S E R A T E

    Hausarztpraxis Obermarchtal Anna und Carl Hudek Fachärzte für Allgemeinmedizin Hauptstraße 50●89611 Obermarchtal●Tel. 07375-201

    Vom 12.02.2018 bis 16.02.2018 ist unsere Praxis geschlossen.

    Vertretung: Praxis MVZ, Granheim, Tel.: 07395/222 Praxis Drs. Grube, Rottenacker, Tel.: 07393/95150

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst: • an den Wochentagen tagsüber Tel.: 0180-1929236 • nachts, an Wochenenden und Feiertagen Tel.: 116 117