Modul 5 1.Personenstand 2.Bürgerrecht 3.Einwohnerkontrolle.

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Modul 5 1. Personenstand 2. Bürgerrecht 3. Einwohnerkontrolle

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Modul 5

1. Personenstand2. Bürgerrecht3. Einwohnerkontrolle

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1. Personenstand (art. 39 ZGB)

Die eine Person unmittelbar betreffenden Zivilstandstatsachen, wie die Geburt, die Heirat der Tod

Die Personen- und familienrechtliche Stellung einer Person, wie Mündigkeit, die Abstammung, die Ehe

Die Namen Die Kantons- und Gemeindebürgerrechte Die Staatsangehörigkeit

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Personenstandsregister

Geburt Eheauflösung

Findelkind Namensänderung

Tod Adoption

Namenserklärung Verschollenerklärung

Kindesanerkennung Geschlechtsänderung

Bürgerrecht Eintragung Partnerschaft

Ehe Auflösung Partnerschaft

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2. Bürgerrecht

Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat seinen Bürger zugesteht

1. Durch Abstammung

Das Kind dessen Eltern miteinander verheiratet sind und dessen Vater oder Mutter Schweizerbürgerin oder –Bürger ist.

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Kantons- und Gemeindebürgerrecht

1. Mit dem Schweizerbürgerrecht erwirbt das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils

Sind beide Eltern Schweizer, so erwirbt das Kind:

Das Kantons- Und Gemeindebürgerrecht des Vaters, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind.

Das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind

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Findelkind

Das in der Schweiz gefundene Kind unbekannter Abstammung wird Bürger des Kantons, in welchem es ausgesetzt wurde.

Adoption

Wird ein unmündiges ausländisches Kind von einem Schweizerbürger adoptiert, so erwirb es das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Adoptierenden.

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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Insgesamt zwölf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches

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Erleichterte Einbürgerung

Ein Ausländer kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen wenn er:

Insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat

Seit einem Jahr hier wohnt Seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft

mit einem Schweizer Bürger lebt

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3. Einwohnerkontrolle

Zweck Verwaltung von Grundangaben von

Personen

Niederlassung Als niedergelassen gelten jene Personen die den Lebensmittelpunkt im Ort haben

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Aufenthalt

Als Aufenthalter gelten jene Personen, welche zu einem besonderen Zweck und für eine beschränkte Zeit in der Gemeinde wohnen

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Aufgaben der Einwohnerkontrolle

Führung des Einwohner- und Stimmregister

Ausstellen von Ausweisschriften und Bestätigungen (Heimatausweise, Anträge für Pass und ID, Lebensbescheinigungen, Handlungsfähigkeitszeugnisse, Wohnsitzbestätigung, …)

Adressauskünfte Kontrolle Unterschriftsbogen für

Initiativen und Referenden

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Anmeldung eines Schweizerbürgers Gesetz über die Einwohnerkontrolle vom

23.05.1986 (z.Zt. in der Vernehmlassung)

Grundsatz: Wohnsitz ist da wo der Lebensmittepunkt ist. Das ZGB umschreibt den Lebensmittelpunkt

Fallen Wohn- und Arbeitsort auseinander, tägliche Heimkehr sehr erschwert = Wochenaufenthalter

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Vorgehen bei der Anmeldung

Anmeldung innert 8 Tagen (neu 14 Tage vorgesehen)

Aufenthalter in Heimen, Spitälern, Strafanstalten behalten den Wohnsitz bei

Anmeldung erfolgt persönlich auf der Gemeindeverwaltung (Heimatschein, KK-Bestätigung, AHV Karte, Familienbüchlein)

Die EWK orientiert alle involvierten Diensstellen

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Aenderung der Umstände

Jede Aenderung der Identität und Adresse innert 30 Tagen melden

Volljährige müssen gleiche Formalitäten wie Neuzuzüger erfüllen

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Abmeldung eines Schweizerbürgers

Wegzug unverzüglich mit Angabe von Datum und Adresse melden

Ausstellung einer Wegzugsmeldung

Die EWK orientiert alle involvierten Dienststellen

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Ziel

Harmonisierung der Daten

Datentransfer und Austausch unter Kantonen und Gemeinden

Volkszählung 2010 auf elektronischer Basis

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Anmeldung eines Ausländers

Welche Unterlagen werden benötigt

Ledige Person1. Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- oder

Niederlassungsbewilligung2. Wegzugmeldung der vorherigen Gemeinde3. Gültiger Reispass oder Personalausweis4. Arbeitsvertrag5. 2 Passfotos

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Verheiratete Person zusätzlich zu den vorerwähnten

Unterlagen1. Für jede Person ein Gesuch um

Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung Familienbüchlein oder Heiratsanzeige

2. Geburtsscheine der Kinder3. Wohnungsmietvertrag

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Abmeldung Der Ausländerausweis wird mit einem

Hinweis des Wegzuges versehen und der Person mitgegeben für die Neuanmeldung

Für weitere Mutationen wie Adressänderung, Heirat, Geburt, usw gelten die gleichen Vorschriften wie für Schweizer

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Ausweiskategorien

C Niederlassungsbewilligung

5 Jahre mit Ausweis B in der Schweiz mit folgender Staatsangehörigkeit:Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Vatikan-Stadt und Kanada und USA

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Staatsangehörige der übrigen Staaten können die Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren beantragen.

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B Aufenthaltsbewilligung

1. Unter Vorweisung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

2. Familiennachzug wenn der Partner in der Schweiz schon eine Bewilligung B oder C hat. Hat der Partner eine Bewilligung C erhalten Kinder bis 12 Jahre automatische die Bewilligung C

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L Kurzaufenthaltsbewilligung bis 12 Monate

Unter Vorweisung eines Arbeitsvertrages, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer des Vertrages, max. für 1 Jahr ausgestellt

Der Ausweis kann unter Vorweisung eines neuen Arbeitsvertrages erneuert werden.

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G Grenzgänger

Die Person behält ihren Wohnsitz im Ausland und hält sich nur zur Arbeit in der Schweiz auf und muss wöchentlich einmal seinen Wohnort aufsuchen

Der Ausweis wird auf die Dauer des Arbeitsvertrages, wenn dieser weniger als 2 Jahr beträgt, bei einem Vertrag von 1 Jahr oder mehr wird der Ausweis auf 5 Jahre ausgestellt

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Weitere Ausweise F vorläufig Aufgenommene

N Asylsuchende

Ci Angehörige von Diplomaten

S Schutzbedürftige (Opfer von Menschenhandel)

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Neuer Ausländerausweisin Kreditkartenformat

Drittstaatenangehörige welche sich länger als 4 Monate in der Schweiz aufhalten.

Jede Person muss persönlich mit 2 Passfotos auf dem Amt vorsprechen um zusätzlich zu den üblichen Unterlagen das Scanformular zu unterschreiben

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Ausnahme vom NAA

Wenn der Ehepartner aus dem Schengenraum stammt

Künstler und Musiker (z.B. Cabaret-Tänzerinnen) die längstens 8 Monate in der Schweiz bleiben