München 2018 - Eckdatenpapier November 2010
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Eckdatenpapier Bid Book München 2018 Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018 Stand:12.10.2010
Anmerkungen
Das vorliegende Eckdatenpapier bildet die Basis für das zu erstellende Bid Book [BB], welches im Januar 2011 dem Internationalen Olympischen Komitee übergeben wird.
Da im Rahmen der Erstellung des BB eine Gremienzustimmung erforderlich ist, sind die entsprechenden Passagen in diesem Sinne abgefasst. Sie unterliegen dem Gremienvorbehalt.
Die abzugebenden Garantien werden im sogenannten Multi Party Agreement [MPA] in einem separaten Dokument dargestellt. Im Eckdatenpapier wird lediglich auf die Garantie hingewiesen.
Weiterhin sind u.a. die folgenden Unterlagen als Anlage zum Eckdatenpapier Bestandteil des Gremienbeschlusses:
- Zusammenfassung OCOG-Budget
- Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept
- MPA [Multi-Party-Agreement]
Das IOC weist in seinen Ausschreibungsunterlagen mehrfach darauf hin, dass die Inhalte des Bid Book für den Fall, dass die Candidate City zur Host City ernannt wird, verbindlich umzusetzen sind (Force of obligation). Auf diese Rechtsverbindlichkeit wird in den Einzelkapiteln nicht mehr gesondert hingewiesen.
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Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
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Inhaltsverzeichnis
1 - Vision, Olympisches Erbe, Kommunikation 3
A – Vision 3 B - Olympisches Erbe 3 C - Kommunikationsstrategie und -konzept 8
2 - Gesamtkonzept der Olympischen Winterspiele 10
A - Gesamtkonzept 10 B - Kulturprogramm, Bildung, Zeremonien und Veranstaltungen in der Stadt 14
3 - Politische(s) und wirtschaftliche(s) Klima und Struktur 22
4 – Rechtliche Aspekte 33
5 - Zoll- und Einreisebestimmungen 38
6 - Umwelt und Meteorologie 42
A - Umwelt 42 B - Meteorologie 57
7 – Finanzierung 59
8 – Marketing 70
9 - Sport und Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten 77
10 - Paralympische Winterspiele 100
11 - Olympische(s) Dorf (Dörfer) 115
12 - Medizinische Dienste und Dopingkontrollen 129
A1 - Medizinische Betreuung 129 A2 - Spiele spezifische medizinische Betreuung 135 B - Dopingkontrollen 137
13 – Sicherheit 141
14 - Unterbringung 153
15 - Transport und Verkehr 164
A - Verkehrsplanung und -behörden 164 B - Flughafen, Ankunft und Abflug 166 C - Verkehrsinfrastruktur 168 D - Verkehrsnachfrage und Nutzeranforderungen 178 E - Verkehrsorganisation 183 F - Verkehrsmanagementsystem der olympischen Spiele 186
16 - Technologie 189
17 - Medien-Betrieb 200
Anlage A-1 205 Anlage A-2 206
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1 - VISION, OLYMPISCHES ERBE, KOMMUNIKATION
A - VISION
1.1 Warum möchten Sie die Olympischen Winterspiele ausrichten und was ist Ihre Vision für Ihre Spiele?
- Deutschland blickt auf eine große olympische Geschichte und olympische Kultur zurück. Die Pflege der Olympischen Werte wie Exzellenz, Freundschaft und Respekt besitzt in Deutschland eine lange Tradition.
- Mit der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele werden diese Werte für die Zukunft gestärkt. Gleichzeitig leistet München 2018 einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser Werte in allen Bereichen der Gesellschaft. München 2018 wird die nächsten Generationen olympischer Athletinnen und Athleten und des gesamten Sports in Deutschland prägen.
- Deutschland ist weltbekannt für seine Wintersportbegeisterung. Deutschland gehört zu den Kernländern des Wintersports, nicht nur aufgrund seiner geografischen Lage im Herzen Europas, sondern auch aufgrund seiner gastfreundschaftlichen Tradition. Olympische und Paralympische Winterspiele erzeugen Motivation und Kraft, um dieses Wintersportland in seiner Vielfalt und Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln.
- Deutschland gehört zu den stärksten Wintersportnationen der Welt. Der deutsche Wintersport versteht sich als Teil der weltweiten Wintersportgemeinschaft. Um diese zu stärken und ihr neue Impulse zu verleihen, sind die Olympischen und Paralympischen Winterspiele im eigenen Land eine hervorragende Basis.
- Deutschlands Unternehmen gelten als führend im internationalen Sponsoringmarkt für Wintersportveranstaltungen. Olympische und Paralympische Winterspiele in unserem Land stärken dieses Engagement und motivieren zu einer nachhaltigen Unterstützung des Olympischen und Paralympischen Wintersports und damit der gesamten Olympischen Bewegung.
- Herausragende sportliche Wettkämpfe stellen ein starkes soziales und emotionales Erlebnis dar, das sich auf das Zusammengehörigkeitsgefühl unseres Landes positiv auswirkt. Dieses bildet die Grundlage für die Gastfreundschaft, die den Gästen aus aller Welt mit einer Einladung zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen entgegengebracht wird.
- Zahlreiche Wintersportveranstaltungen in der Vergangenheit haben uns die Gelegenheit gegeben, Sportlerinnen und Sportler, Menschen aus aller Welt in unser Land einzuladen und gemeinsam sportliche Höchstleistungen, kulturelle Vielfalt, internationalen Austausch und Völkerverständigung zu erleben, die Basis für Freundschaft im Sport.
- Auf dieser Basis entsteht der Wunsch nach Olympischen und Paralympischen Winterspielen, die ihre Kraft für ein friedliches Zusammenleben der Menschen dadurch legen, dass sie die Gelegenheit zum Entstehen von Freundschaften bieten. Freundschaften knüpfen, entwickeln, vertiefen und zu bewahren.
- Deshalb bildet die Vision „The world united in friendship and peace througt sport“ die Grundlage für unsere Bewerbung.
1.2 Erläutern Sie wie Ihre Vision der Olympischen Winterspiele in die langfristige Entwicklungsstrategie Ihrer Stadt/ Region passt.
- München ist zusammen mit der europäischen Metropolregion München, die bis Garmisch-Partenkirchen reicht, ein international und global ausgerichteter Standort für Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft. Die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen schafft ein neues Niveau für die Entwicklung ganz Bayerns.
- Leitbild der Entwicklungen ist die Nachhaltigkeit – sozial, ökologisch, wirtschaftlich.
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- Die regionale Zusammenarbeit in ganz Bayern wird gestärkt; gemeinsame Ziele und Aufgaben werden definiert.
München - Die Entwicklungsstrategie der Landeshauptstadt München baut darauf auf, für heutige und
zukünftige Generationen eine Stadt zu gestalten, die natürlich und gesund ist, den stetigen Veränderungen und Herausforderungen aber dennoch standhält, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Stadt und der Region werden Räume geschaffen und entwickelt, die die Begegnung von Menschen sowie das Miteinander fördern.. München ist bekannt für die Gestaltung von Wohnquartieren, die für eine soziale Mischung sorgt und Ausgrenzungen vorbeugt.
- Die Maßnahmen im Rahmen der Olympischen und Paralympischen Winterspiele werden die Ziele der „Stadtentwicklungskonzept Perspektive München“ (Münchner Leitlinien), des bereits 1997 eingeleiteten umfangreichen Entwicklungsplans mit den Schlagworten „kompakt, urban, grün“, berücksichtigen.
- Auch Verbesserungen in den Bereichen des nachhaltigen und erschwinglichen Wohnungsbaus durch das Olympische Dorf mit ca. 880 Wohneinheiten sowie das Mediendorf mit ca. 430 Wohneinheiten sind in diesem Zuge zu nennen. Die beiden neuen Stadtquartiere werden den jeweiligen sozialen wie lokalen Strukturen gerecht.
- Die Weiterentwicklung des Olympiaparks als innerstädtischer Erholungsort und gesamtdeutscher Kulminationspunkt Olympischer Identifikation wird vorangetrieben.
Garmisch-Partenkirchen - Durch die Aufwertung der bestehenden Infrastrukturen am Standort des Olympischen Dorfes
wird ein langfristiges touristisches Erbe für die Gemeinde geschaffen. - Durch gezielte Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Verkehr tragen die Winterspiele
entscheidend zu einer erheblichen Entlastung des innerörtlichen Verkehrs bei. - Mit der Ausrichtung der Planungen anhand des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes wird die
Entwicklung als nachhaltiger Wohn- und Tourismusstandort vorangetrieben. - Mit der Ausrichtung der Winterspiele wird die lokale und regionale Wirtschaft gestärkt und damit
die wirtschaftliche Basis für die nachkommenden Generationen gesichert. - Die Planungen für die Winterspiele greifen Ziele des Entwicklungsprogramms des Landkreises
Garmisch-Partenkirchen auf, wie z. B. die Förderung regionaler Produkte und Baustoffe.
Berchtesgadener Land - Der Landkreis Berchtesgadener Land ist und bleibt mit seiner Kunsteisbahn ein wichtiger
Standort für den Bob-, Rennrodel- und Skeletonsport. - Der Landkreis Berchtesgadener Land wird als hochwertiger Tourismusstandort gestärkt.
Sport - Der Nachwuchsleistungssport wird in ganz Deutschland gefördert, insbesondere der
Wintersport erfährt in einem seiner Kernländer einen Entwicklungsschub, was der Region und der Olympischen Bewegung gleichzeitig zugutekommt.
- München 2018 entwickelt vielfältige Impulse für eine Stärkung des Vereins- und Breitensports sowie seiner Grundlagen wie. z. B. ehrenamtliches Engagement und Sporträume. Die Potenziale des Sports für zeitgemäße Gesundheitsvorsorge, gesellschaftliche Teilhabe, Integration sowie Umweltschutz und für die Gestaltung weiterer Politikfelder werden aktiv aufgearbeitet und dargestellt. Die Weiterentwicklung des Organisations- und Angebotsspektrums der Sportorganisationen unter dem Dach des DOSB wird durch München 2018 unterstützt und gefördert.
- In Bayern werden durch die neuen und modernisierten Anlagen Leistungssportler, der Breitensport und Zuschauer profitieren.
B - OLYMPISCHES ERBE
1.3 Was wird der Nutzen der Bewerbung um Olympische Winterspiele für Ihre Stadt/ Region sein, unabhängig vom Ausgang der Bewerbung?
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- Die Bewerbung zeigt mit der Entwicklung neuer Konzepte, welche Chancen zur Zukunftsgestaltung und zur Erhöhung der Lebensqualität zukünftiger Generationen möglich sind. Durch die Rückbesinnung auf die Olympischen Spiele 1972 und ihr großartiges Olympisches Erbe wird dabei deutlich, welch enormes Potenzial in Olympischen Spielen steckt.
- Schon die Bewerbung stärkt durch ihre vielfältigen Kommunikationsmaßnahmen die Olympische und Paralympische Bewegung in Deutschland. Gleichzeitig stärkt die internationale Kommunikation die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den NOKs.
- Durch den Bewerbungsprozess wächst in München, Bayern und Deutschland ein Netzwerk von Experten, die alle am ganzheitlichen Planungsprozess beteiligt sind und kooperativ zusammenarbeiten.
- Dadurch findet ein Wissenstransfer im Bereich der Technologie sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit statt, dessen Ergebnisse in späteren Projektplanungen sowie in der Stadt- und Regionalentwicklung Anwendung finden werden.
- Die langfristigen Stadt- und Gemeindeentwicklungsplanungen werden durch die im Rahmen der Bewerbung angestoßenen nachhaltigen Wohnungsbauprojekte, Sportstättenneubauten, Parkerweiterungen und Freiraumgestaltung aufgenommen und vorangetrieben. Neue Standards entstehen.
- Ein barrierefreier Ausbau von Sportstätten, Freizeitanlagen und Infrastruktur wird auch der späteren Nutzung dienen und der gesamten Bevölkerung zugutekommen, wobei hier nicht nur auf Menschen mit einer Behinderung, sondern auch auf ältere Menschen und Familien Bezug genommen werden kann.
- Die Sportexpertise in Deutschland wird durch Planungsprozesse, in die auch Athleten aktiv eingebunden sind, gestärkt.
- Die Münchner Bewerbung wird Impuls für die Sport- und Vereinsentwicklung in Deutschland auslösen und Innovationen unterstützen. Die Nachwuchsförderung wird vorangetrieben, das Ehrenamt wird gestärkt.
- Durch Bildungsinitiativen wird über ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln im Sport, wie z. B. das Programm „Ticket to Nature“, bereits in der Bewerbungsphase ein Olympisches Erbe geschaffen, das Kinder und Jugend lebenslang für die Verbindung zwischen Sport und Natur sensibilisiert. Zudem werden Kernelemente der Olympischen Erziehung im Unterricht thematisiert.
- Die bereits heute durch die Bewerbung angestoßenen Prozesse dienen z. B. der Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Olympiaparks. Die einzigartige, landschaftsplanerische, stadtgestalterische und architektonische Qualität wird für die Zukunft gestärkt. Die Planungen für die Olympischen Winterspiele 2018 sind Anlass zur Stärkung und innovativen Wiederbelebung des visuellen Erscheinungsbildes des Parks unter Fortschreibung des Erbes von 1972. Der Leitgedanke von 1972 – „demokratisches Grün“ wird weiter gelebt und optimiert.
- Durch die Bewerbung wurde zudem in Garmisch-Partenkirchen die Einrichtung eines Nachhaltigkeitszentrums durch den Freistaat Bayern angestoßen.
1.4 Stellen Sie Ihre wesentlichen Maßnahmen für das Olympische Erbe dar und zeigen Sie auf, wie diese mit der langfristigen Entwicklungsplanung und den Zielen Ihrer Stadt/ Region verbunden sind.
Stellen Sie dar, wie die oben genannten Maßnahmen vor während und nach den Spielen von allen betreffenden Beteiligten unterstützt, finanziert, überwacht und bewertet werden.
- Mit den beiden Eishockeyarenen werden hochmoderne Hallen geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Olympiaparks München stärken. Die Hallen werden barrierefrei sein. Diese Maßnahmen entsprechen der städtischen Sportentwicklungsplanung. Zusätzlich entsteht eine Trainingsfläche für Curling.
- Die Hallen werden bereits im Vorfeld der Winterspiele 2018 eng mit dem zukünftigen Betreiber, der Olympiapark München GmbH, abgestimmt, um die Aspekte der Nachnutzung umfänglich in die Planungen zu integrieren und Umbaukosten zu minimieren.
- Olympisches Dorf: Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl Münchens ist ein weiteres hochwertiges Wohnquartier mit sozialer Mischung in zentraler Lage bedarfsgerecht.
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- Mediendorf am Olympiapark: Ebenfalls aufgrund der steigenden Einwohnerzahl ist ein weiteres hochwertiges Wohnquartier mit sozialer Mischung bedarfsgerecht.
- Die Olympische Idee wird in diesen beiden Dörfern aufgrund einer gemeinsamen Identifikationsmöglichkeit zu einer beschleunigten und damit positiven Quartiersbildung beitragen.
- Der touristisch gut erschlossene Ort Garmisch-Partenkirchen erfährt durch die Modernisierungen im Bereich des bestehenden Eissportszentrums und des Alpspitzbades eine nachhaltige Verbesserung. Dies wertet den Ort langfristig touristisch auf und steigert seine Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Sektor. Nicht nur touristisch sind die Maßnahmen bedeutsam, sondern auch mit Blick auf die Sportentwicklung im Bereich des Breiten- und Leistungssports.
- Die Schienenverbindung zwischen München und Garmisch-Partenkirchen wird verbessert. Dies ist ein zentrales Olympisches Erbe, das eine seit Langem erhobene Forderung der Menschen in der Region erfüllt.
- Modernisierung bestehender Infrastruktur und Bau ohnehin geplanter Infrastruktur sind die Erweiterung der A95 sowie die beiden Ortsumfahrungen (Wanktunnel, Kramertunnel) für Garmisch-Partenkirchen.
- Durch die Olympischen und Paralympischen Winterspiele wird ein grünes Olympisches Erbe geschaffen, insbesondere durch die 18 Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte.
- Unterstützt werden die Bewerbungsgesellschaft sowie das Organisationskomitee von zahlreichen Organisationen und Institutionen, in erster Linie von ihren Gesellschaftern. Die Unterstützung findet ihren Niederschlag im sog. Multi Party Agreement. Alle Maßnahmen wurden im Rahmen von Fachkommissionen unter aktiver Mitwirkung von Experten erarbeitet, positiv bewertet und durch die Regierungen unterstützt. Finanziert werden alle Maßnahmen durch öffentliche Gelder oder durch private Investments, insbesondere im Bereich des Wohnungs- und Hotelbaus.
- Zur Planung und während der Winterspiele engagieren sich Freistaat, Stadt München, Markt Garmisch-Partenkirchen und Landkreis Berchtesgadener Land im Organisationskomitee. Alle zentralen Entscheidungen sind mit diesen und dem Bund abgestimmt.
- Schon im Bewerbungsprozess werden die Planungen für die Nachnutzungen vorgenommen. Die potenziellen Betreiber der Anlagen nach den Spielen entwickeln entsprechende Konzepte. Dabei sind die zuständigen Kommunen voll eingebunden.
- Barrierefreie Sportstätten werden geschaffen, in denen Menschen mit Behinderung während und nach den Spielen hochwertige Begegnungsstätten finden und zu persönlichen Höchstleistungen animiert werden. Die Sportstätten leisten einen Beitrag zur Standortattraktivität. Sie sind aber auch zukünftig für nationale und internationale sportliche Wettkämpfe nutzbar und hochqualitativ. Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen wird fortgesetzt sowie weitere barrierefreie Infrastrukturmaßnahmen erweitert.
1.5 Wie stellt sich das Olympische Erbe für den Sport in Ihrer Stadt/ Region dar?
Beschreiben Sie Ihre im Vorfeld der Olympischen Winterspiele geplanten Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wintersportarten in Ihrem Land, besonders der weniger populären Olympischen Sportarten.
- Aufgrund modernisierter und z.T. neu gebauter Sportstätten, die höchsten Ansprüchen genügen, stehen dem Leistungssport wie auch dem Breitensport in den Austragungsorten sowie in der ganzen Region beste Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten auf internationalem Niveau zur Verfügung.
- Durch die Olympischen und Paralympischen Winterspiele werden neue und zusätzliche Impulse für die Sport- und Vereinsentwicklung sowie Nachwuchs- und Talentförderung gesetzt.
- Durch die Erfahrung, die Mitarbeiter und Volunteers bei den Olympischen und Paralympischen Spielen sammeln, entsteht neues Sport- und Organisationswissen, das den Sportvereinen und -verbänden zugutekommt. Dies stärkt auch das Ehrenamt und dessen Qualifikation.
- Die Begeisterung der Bevölkerung erfährt durch ein einzigartiges Wintersportfest eine zusätzliche Steigerung, sodass die Hallenauslastung optimal bzw. über die Kapazitäten hinaus steigen wird.
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- Durch den Ausbau des Grünsystems werden Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung erhöht und der Bewegungsarmut entgegengewirkt. Primäres Ziel ist die Gesunderhaltung der älter werdenden Gesellschaft sowie die Förderung eines gesunden Lebensstils. Dies wiederum schafft ggf. eine breitere Basis zur Ausbildung künftiger Nachwuchssportler.
- Durch die Entwicklung und Implementierung von Bildungsprogrammen in den Schulen wird die Bewegungsfreude der Kinder und Jugendlichen gesteigert.
- Die Olympischen Sportarten, insbesondere die Wintersportarten erfreuen sich in Deutschland einer guten bis sehr hohen Popularität. Dies ist an vollen Sportstätten und Zuschauerzahlen im TV zu erkennen.
- Die Spiele bieten die Chance, weitere Verbesserungen zu erwirken und junge Sportarten zu integrieren. Z. B. durch die Steigerung des Unterhaltungscharakters.
- Der mit dem FIS Snowboard Weltcup am Olympiaberg in den Jahren 2001, 2003 und 2004, den Internationalen Deutsch-Österreichischen Sprintweltmeisterschaften (2005), der Tour de Ski (2006) sowie den Air & Style Events im Olympiastadion (2005/06/07) eingeschlagene Weg wird fortgesetzt. Am 2. Januar 2011 findet der FIS-Parallelslalom im Olympiapark statt.
- Alle in der Verantwortung stehenden Partner des Sports haben zugesagt, mittelfristig mit Kurs auf die Olympischen Winterspiele in Sotschi 2014 und mit langfristiger Zielrichtung 2018 die jungen olympischen Disziplinen mit entsprechenden Programmen zu fördern. Förderschwerpunkte sind: · Etablierung von Programmen der Talentsuche und -entwicklung · Trainingsstättenförderung · Personalentwicklung · Maßnahmen der gezielten Förderung über die Jahresplanungen der Olympischen
Wintersportverbände · Projektmittel im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit den Partnern des Sports
(Olympiastützpunkte (OSP), Institut für angewandte Trainingswissenschaft (IAT), Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES), Bundesinstitut für Sportwissenschaft und Hochschulinstitute)
- Das Bewerbungskomitee unterstützt Veranstaltungen, an denen die Sportarten von jedermann ausprobiert werden können. Sport-Botschafter von München 2018 erklären dabei ihre Sportart.
1.6 Wie kann die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele in Ihrer Stadt einen positiven Beitrag zur Olympischen Bewegung leisten?
- Olympische Spiele können nur in einem Umfeld stattfinden, das den Olympischen Geist und die Olympischen Werte widerspiegelt. Dazu gehört der Respekt voreinander, die Freundschaft zueinander sowie die notwendige Leistungsbereitschaft. München 2018 glaubt an die Fähigkeit der Spiele, die Welt konstruktiv und positiv zu begeistern und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
- Die Vision “The World united in Friendship” wird die Vorbereitungen zur Ausrichtung der Spiele leiten und Olympische und Paralympische Bewegung stärken.
- Gemeinsam können beispielsweise neue Standards im Bereich des Klima- und Umweltschutzes – sowohl bei der Veranstaltungsorganisation als auch beim Sportstätten- und Wohnungsbau – geschaffen werden, die weltweite Vorbilder werden. München 2018 erweitert so das grüne Erbe der Olympischen Bewegung qualitativ und quantitativ.
- Olympische und Paralympische Familie, Athleten und Gäste erleben ein Olympisches und Paralympisches Fest mit Public-Viewing-Bereichen, Fan-Zonen, öffentlichen Orten der Freundschaft – eine sportliche Festkultur in neuer Qualität.
- Durch perfekt geplante und abgestimmte Baumaßnahmen bekommen die Athleten, die internationalen Verbände sowie die Olympische und Paralympische Familie eine herausragende Infrastruktur.
- Für die nächsten Generationen wird zudem ein neues Olympisches und Paralympisches Erbe geschaffen, das der Begegnung miteinander und der weiteren Stärkung des Wintersports in einem seiner Kernländer dient. Dies stärkt gleichzeitig die Olympische und Paralympische Bewegung.
- Die Kompaktheit des Konzeptes in zwei Parks wird die Arbeit der Teams und der NOKs sowie der Medien erleichtern und unterstützen.
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- Im Rahmen geplanter Bildungsprogramme werden Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene an die Olympischen und Paralympischen Werte herangeführt. Sie fungieren als Vorbilder, die die Werte weitertragen.
- Auch die Durchführung des internationalen Jugendcamps wird der Bindung an Olympische und Paralympische Werte dienen und damit der Völkerverständigung als oberstes Ziel.
C - KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE UND -KONZEPT
1.7 Beschreiben Sie die Kommunikationsprogramme, die Sie im Vorfeld der Olympischen Winterspiele planen, um für die Olympischen Spiele national und international zu werben.
Wie planen Sie innerhalb Ihres Landes und in den Kommunen das Interesse und die lokale Unterstützung zu fördern?
Wie planen Sie dies auf internationaler Ebene umzusetzen?
- München 2018 baut ein umfassendes und einheitliches Kommunikationskonzept auf, bei dem alle Marketing- und Kommunikationsmöglichkeiten aufgegriffen werden. Es wird die nationale wie internationale Kommunikation abdecken. (s. Kommunikationsplan Frage 1.9). Eine integrierte Kommunikation mit IOC, IPC und Sponsoren wird angestrebt.
- Dabei steht die Vision von Freundlichkeit und Freundschaft im Mittelpunkt. - Die Vision der Olympischen Winterspiele 2018 „The World united in Friendship“ findet auch für
die Paralympischen Winterspiele Anwendung. - Das Kommunikationskonzept wird in zwei Phasen unterteilt. (2011-2016, 2017-2018). In der
ersten Phase stehen die nationalen und internationalen Aktivitäten rund um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2012, 2014 und 2016 im Mittelpunkt. In Deutschland sollen die Sportbegeisterung sowie die Olympischen Werte noch weiter gestärkt werden, um die Bevölkerung für die Olympischen Spiele im eigenen Land 2018 zu aktivieren. International wird sich München 2018 zum Beispiel in den Deutschen Häusern der Olympischen und Paralympischen Spiele unter dem Motto der Freundschaft präsentieren und die Vision der Spiele 2018 weltweit verbreiten. In der zweiten Phase wird die Kommunikation weiter verdichtet. Die Bevölkerung in der Region und in Deutschland wird als Zuschauer und Gastgeber angesprochen. International steht die Einladung an alle Völker im Mittelpunkt, an den Winterspielen in Deutschland teilzuhaben – als Gast vor Ort, als Volunteer oder als TV-Zuschauer.
- Die sportlichen Spitzenveranstaltungen in Deutschland werden in die Kommunikation eingebunden. Beispielsweise sollen die IBU Biathlon-Weltmeisterschaften 2012 und die vielen Weltcups bereits den angestrebten Festcharakter für die Winterspiele 2018 widerspiegeln.
- Zudem werden jährliche Mitmach-Veranstaltungen angeboten, wie z. B. das Wintersportfestival im Olympiapark, bei dem alle Besucher olympische und paralympische Sportarten ausprobieren können, oder der Olympic Day.
- Aktiver Teil der Kommunikation wird die nationale und internationale Sportfamilie, alle politischen Ebenen und internationale Vertretungen sowie Medien und Sponsoren.
- Die Arbeit mit nationalen und internationalen Zeitungen, Zeitschriften, Radios und Fernsehsendern wird auf Grundlage der Bewerbungsphase Schritt für Schritt vertieft, um den Spannungsbogen bis 2018 aufzubauen.
- Großes Augenmerk wird auf die digitalen Medien gelegt, von Multimedia-Auftritten bis zu Social Networks, insbesondere um Jugendliche und junge Erwachsene von der Olympischen Idee und den Spielen 2018 zu begeistern.
- Das Kommunikationskonzept wird mit den Aktivitäten im Bereich Kultur, Erziehung und Jugend integriert. So soll zum Beispiel das Projekt „Kinder und Jugendliche als Reporter“ gestartet werden, in dem Kinder und Jugendliche schon im Vorfeld der Spiele für digitale Plattformen Athleten interviewen, über Wettkämpfe oder die Vorbereitungen für die Winterspiele berichten.
- Verschiedenste Integrationsprogramme, Veranstaltungen, Kulturprogramme etc. sollen ein verstärktes soziales Miteinander ohne Unterschiede von Menschen mit und ohne Behinderung fördern.
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1.8 Beschreiben Sie welche Herausforderungen und Chancen Sie für ein OCOG im Hinblick auf die Kommunikation sehen.
Beschreiben Sie Ihre Strategien im Umgang mit Interessenverbänden und NGOs.
- Trotz steigender medialer Möglichkeiten wird es immer schwieriger, zielgerichtet zu kommunizieren. Aufmerksamkeit ist eine der Ressourcen, die der Einzelne heute am wenigsten zur Verfügung hat.
- Hier bieten die Olympischen und Paralympischen Winterspiele eine einmalige Chance, die Aufmerksamkeit zu gewinnen, weil sie einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert in der Wahrnehmung der Bevölkerung haben.
- Die universalen Werte der Olympischen und Paralympischen Bewegung sowie der regionale, nationale und internationale Wert und Nutzen der Spiele werden aktiv kommuniziert.
- Hierzu wird mit Vereinen, Verbänden und Institutionen, mit Medien und Sponsoren sowie mit den Gesellschaftern des OCOG und dem Bund zusammengearbeitet. Mit gesellschaftlichen Gruppen und dem Sport werden Partnerschaften gebildet. Eine Abstimmung mit IOC und IPC wird angestrebt.
- Herausforderung wird es sein, alle Bevölkerungsgruppen für die Spiele zu begeistern und durch dialogorientierte Kommunikation eventuelle Bedenken zu entkräften. Dies ist zugleich die Chance, mit der Kraft der Olympischen Idee im Rücken erfolgreich zu sein und Unterstützung zu gewinnen.
- Die Kommunikation wird schnelle Reaktionen erfordern. Eine proaktive Kommunikation wird vorgesehen, die alle Gesellschafter des OCOG aktiv unterstützen.
- Mit NGOs wird offen kommuniziert. Es wird vorgesehen, sie in die Prozesse zur Vorbereitung der Spiele einzubinden. Ziel ist es, alle an den Spielen Interessierte zu integrieren.
- Eventuelle Kritik wird aufgegriffen und bewertet, ob sie die Austragung der Spiele verbessern und einen Beitrag zur Olympischen Bewegung leisten kann. Partizipative Prozesse werden initiiert.
- Darüber hinaus werden, wie schon in der Bewerbungsphase, Fachkommissionen zu einzelnen Themengebieten gebildet, in denen Expertinnen und Experten das OCOG beraten.
1.9 Legen Sie ein umfassendes Kommunikationskonzept mit Terminplänen und Budgets vor.
- Das Kommunikationskonzept orientiert sich an den wesentlichen Meilensteinen im Vorfeld, während und nach den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018.
- Die Meilensteine, Bekanntgaben und Kampagnen werden verteilt, so z.B. die Bekanntgabe zur Gründung des Organisationskomitees in 2011, die Veröffentlichung des Host City Logos in 2012, die Veröffentlichung der Bauplanungen rund um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in 2012, der Start des Maskottchen Programms in 2014, der Start und die Einführung des Kulturprogramms 2014, der Kampagnenstart Fackellauf in 2016 etc.
- Das Gesamtbudget für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen ist im OCOG-Budget enthalten.
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2 - Gesamtkonzept der Olympischen Winterspiele
A - GESAMTKONZEPT
2.1 In welchem Zeitraum beabsichtigen Sie die XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018 auszurichten und erläutern Sie Ihre Gründe dafür.
- Die 16 Olympischen Wettkampftage sollen vom 9. bis 25. Februar 2018 stattfinden. - Die Paralympischen Winterspiele sind für die Zeit vom 9. bis 18. März 2018 vorgesehen. - Die Eröffnungs- und Schlussfeiern werden im Münchner Olympiastadion, das für die
Olympischen Spiele 1972 gebaut wurde, abgehalten. - Gründe für die Auswahl dieses Zeitraums sind:
· Es herrschen beste Klima- und Wetterbedingungen, wie eine Studie des Deutschen Wetterdienstes bestätigt. Danach ist mit winterlichen Temperaturen um die 0° Celsius, einer durchgehenden Schneedecke in der Bergregion sowie wenig Wind und kaum Nebel zu rechnen.
· Eine gute Einbindung in die internationalen und nationalen Veranstaltungskalender und somit die volle Aufmerksamkeit für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in München ist gegeben.
· Bayerns Schüler haben in diesem Zeitraum Winterferien und können so z. B. als freiwillige Helfer direkt an den Spielen teilhaben. Dadurch kann außerdem eine weitere Entlastung der Transportkapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs erzielt werden.
· Das Bayerische Kultusministerium hat zugesagt, dass über den freien Zeitraum hinaus bei Bedarf regionale Freistellungen möglich sind.
2.2 Beschreiben Sie Ihr Gesamtkonzept für die Olympischen Winterspiele und Ihre Gründe für die Standortwahl der Olympischen Hauptinfrastrukturen (Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten), wenn Ihre Stadt als Host City der Olympischen Winterspiele 2018 gewählt werden sollte.
- Ein kompaktes 2-Park-Konzept bildet die Grundlage für eine einzigartige nachhaltige Entwicklung. Die fortschrittlichen Visionen schreiben die Geschichte der Sportstätten von 1972 weiter fort, auch im Sinne einer sinnvollen nacholympischen Nutzung.
- Das kompakte Konzept zeichnet sich insbesondere aus durch: · die Nutzung der bestehenden Sportstätteninfrastruktur im Eis- und Schnee-Park (vgl.
Sportstättenverteilung) und die sinnvolle Ergänzung durch nachhaltig nutzbare Sporteinrichtungen und multifunktionale Anlagen,
· kurze Wege für Athleten, Offizielle zwischen Wettkampfstätten und Olympischen Dörfern bzw. den Unterbringungen der Olympischen Familie,
· die schnelle Erreichbarkeit der Veranstaltungsorte für die Besucher, · Erfüllung aller sportartspezifischen Anforderungen der Internationalen Sportverbände, · eine integrierte Planung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele, · eine bestehende, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, · die Priorisierung von umweltverträglichen (zudem zeit- und kostenfreundlichen sowie
energiesparenden) Verkehrsmitteln, · die konsequente Nutzung bestehender Verbindungsachsen und deren Ergänzung, · höchste Effektivität hinsichtlich Sicherheit und Logistik, · klare nachhaltige Nutzungskonzepte unter Berücksichtigung der sozioökonomischen,
infrastrukturellen und naturschutzbezogenen Gegebenheiten von Stadt, Umland und Region sowie
· die Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur durch neue, langfristig sinnvolle Maßnahmen. - Die Eissportwettbewerbe werden im Eis-Park München, die Schneewettbewerbe im Schnee-
Park Garmisch-Partenkirchen ausgetragen. - Die Konzeption wird durch die bestehende Kunsteisbahn in Schönau a. Königssee als
Austragungsort für die Bob-, Rennrodel- und Skeletonwettbewerbe ergänzt. - Die Planungen für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 stehen in Einklang
mit dem Sportstättenentwicklungsplan und den Münchner Leitlinien zur nachhaltigen
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Stadtentwicklung – „kompakt, urban, grün“ sowie der „Landschafts- und Stadtplanerischen Rahmenplanung und Umweltstudie Olmypiapark“ vom 06. Oktober 2010.
- Der Münchner Eis-Park basiert auf der Idee, die bestehenden Sportstätten der Olympischen Spiele 1972 so anzupassen und weiterzuentwickeln, dass sie 2018 als Wettkampfstätten für die Olympischen Winterspiele dienen („adaptive Innovationen“).
- Das Münchner Konzept sieht im Eis-Park München und im Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen je ein Olympisches Dorf sowie in Schönau a.K. eine Athletenunterbringung vor.
- Die Umsetzung des Konzepts für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele München 2018 wird der Stadt und Region sowie der Olympischen Bewegung ein lebendiges Erbe für kommende Generationen hinterlassen.
Eis-Park München - Alle Sport- und Wettkampfstätten befinden sich innerhalb des bestehenden Olympiaparks. - Der Olympiapark erfüllt mit einer möglichen Kapazität von 150 000 Besuchern im Park und
außerhalb der Sportstätten alle Kapazitätsansprüche an einen zentralen Veranstaltungsort im Rahmen der Austragung von Olympischen Spielen.
- Der Olympiapark gilt weltweit als herausragendes Beispiel für die Nachnutzung und nachhaltige Weiterentwicklung eines Olympischen Sportstättenkomplexes. · Jährlich finden über 300 Veranstaltungen statt. · Jährlich nutzen über vier Millionen Menschen Sport- und Freizeiteinrichtungen des Parks
oder besuchen im Park stattfindende Veranstaltungen. - Die Parkkonzeption – geschaffen für die Olympischen Spiele in München 1972 – wird durch die
Nutzung bestehender Sporteinrichtungen für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 fortgeschrieben (Olympiastadion, Olympiahalle - Eisarena, Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena).
- Nicht mehr zeitgemäße Anlagen werden, ohne zusätzliche Flächenversiegelung, auf denselben Flächen zeitgemäß in Form von innovativen und architektonisch anspruchsvollen Neubauten ersetzt (Olympia-Eissportzentrum – Eishockeyarena 2, Event-Arena – Eishockeyarena 1).
- Die Neubauten werden dem Qualitätsanspruch der benachbarten Einzeldenkmäler gerecht und fügen sich ein in die herausragende Gestaltung der gesamten ensemblegeschützten Anlage Olympiapark.
- Auf dem Campus der Technischen Universität München [TUM] im Olympiapark entsteht eine temporäre Halle (Eisschnelllauf-Oval).
- Das Olympische Dorf für 3 500 Athleten, Offizielle und Additional Team Officials (ATO) grenzt unmittelbar südwestlich an den Olympiapark an.
- Ein Mediendorf für 1 500 Medienvertreter wird in fußläufiger Entfernung zu den Olympischen Wettkampfstätten errichtet.
- Das Olympiastadion wird Veranstaltungsort der Eröffnungs- und Schlussfeier der Olympischen und der Paralympischen Winterspiele sein.
Sportstätten im Eis-Park - Der Eis-Park basiert auf der Nutzung von zwei vorhandenen Sportstätten, zwei neu zu
errichtenden permanenten Sportstätten sowie einer neu zu errichtenden, temporär genutzten, Wettkampfstätte:
- Olympia-Schwimmhalle – Curlingarena · Nutzung für Curling: 4 000 Zuschauer.
- Olympiahalle – Eisarena · Nutzung für Eiskunstlauf und Short Track: 12 000 Zuschauer.
- Eventarena - Eishockeyarena 1 · Erneuerung am Standort des ehemaligen Olympia-Radstadions/ Event-Arena durch
Neubau in Form einer sportorientierten Multifunktionshalle unter der Zielsetzung der Abrundung des Hallenangebotes im Olympiapark,
· Nutzung für Eishockey 1, Sledge-Eishockey: 11 000 Zuschauer, · Nacholympisch wird die Halle auf 7 000 Zuschauer zurückgebaut.
- Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2 · Erneuerung des Olympia-Eissportzentrums unter der Zielsetzung einer Abrundung des
Hallenangebotes im Olympiapark, · Nutzung für Eishockey 2, Rollstuhl-Curling: 7 000 Zuschauer · Nachnutzung in Form einer Veranstaltungshalle mit 3 000 – 4 000 Zuschauern.
- Eisschnelllauf-Oval
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· Errichtung einer temporären Halle auf dem TUM-Campus (Sportfakultät), · Nutzung für Eisschnelllauf: 8 000 Zuschauer, · Rückbau im Anschluss an die Spiele und Bestandsoptimierung der Freiflächen bzw.
bestehenden Sportanlagen im Hochschulbetrieb, Breiten- und Vereinssport.
Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen - Garmisch-Partenkirchen ist ein etablierter Wintersportort, der unter Beteiligung der Bewohner
und damit erfahrener Freiwilliger international renommierte Wintersportevents austragen kann. - Analog zu München werden bestehende Einrichtungen wie ehemalige Olympische Sportstätten,
Weltmeisterschafts-Sportstätten und weitere Sportinfrastruktureinrichtungen genutzt. - Entscheidungen hinsichtlich der Standortwahl wurden unter der Vorgabe geringstmöglicher
Eingriffe in Natur und Landschaft und unter weitestgehender Berücksichtigung bestehender Schutzgebiete getroffen.
- Das Olympische Dorf im Schnee-Park für 2 500 Athleten und Betreuer sowie ca. 400 ATOs (Additional Team Officials) sowie das Medienzentrum im Schnee-Park in einem nachhaltigen Gebäude in Verbindung mit dezentral organisierten Medienunterbringungen für insgesamt ca. 3 800 Medienvertreter liegen in unmittelbarer Nähe zu den Wettkampfstätten.
Sportstätten im Schnee-Park - Der Schnee-Park setzt sich aus vier größtenteils vorhandenen und zwei temporären
Sportstätten zusammen, die sich auf Kandahar, Gudiberg, Hausberg, Olympia-Skistadion und Schwaiganger verteilen.
- Alpinarena Kandahar · Nutzung der bestehenden Sportstätte für die FIS Ski-Weltmeisterschaften 2011 für Ski Alpin
(speed), Paralympisches Ski Alpin: 18 000 Zuschauer. - Gudiberg – Olympia-Skistadion
· Nutzung der bestehenden Sportstätte für die FIS Ski-Weltmeisterschaften 2011 · Für Ski Alpin (Slalom): 18 000 Zuschauer sowie · Durch permanente Ergänzungen für Moguls: 14 000 Zuschauer.
- Olympia-Skistadion · Nutzung des bestehenden Skistadions · Für Skispringen und die Sprungwettbewerbe der Nordischen Kombination auf der
hochmodernen K-125 Schanze, Baujahr 2008 und der bestehenden K-80 Schanze, die im Fall des Zuschlags zu einer K-90 Schanze umgebaut wird.
· Beide Sprungwettbewerbe werden vor 20 000 Zuschauern stattfinden sowie · Die Ergänzung für Aerials: 14 000 Zuschauer.
- Snowboard- und Skiarena Hausberg · Nutzung der bestehenden Pisten für Snowboard (Snowboard Cross und Parallel-
Riesenslalom) und Freestyle (Ski Cross): 14 000 Zuschauer sowie · Eine temporäre Ergänzung für Snowboard (Halfpipe): 10 000 Zuschauer.
- Nordisches Zentrum Schwaiganger · Einrichtung einer temporären Anlage für Biathlon (olympisch und paralympisch): 22 000
Zuschauer bzw. Langlauf (olympisch und paralympisch) und Nordische Kombination: 20 000 Zuschauer
· Rückbau und Bestandsoptimierung der Freiflächen nach den Spielen.
Kunsteisbahn Königssee - Durch die Einbeziehung der weltweit ersten Kunsteisbahn in Schönau a. Königssee für Bob,
Rennrodeln und Skeleton wird der Neubau von bau- und betriebskostenintensiven temporären Infrastruktureinrichtungen vermieden; 12 000 Zuschauer.
- Im Zuge der Bob- und Skeleton-Weltmeisterschaften 2011 wird die Anlage für ca. 22 Mio. Euro saniert und die Trainingsanlagen im Nachgang erneuert.
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2.3 Erstellen Sie Map A (nicht größer als A3 - gefaltet auf Titelblattinnenseite - mit eindeutiger Angabe des verwendeten Maßstabs): eine Übersichtskarte Ihrer Stadt/ Region, auf der Ihr Projekt vollständig dargestellt ist.
Map A sollte alle Olympischen Hauptinfrastrukturen enthalten:
Wettkampfstätten
Olympische(s) Dörfer (Dorf)
Medienunterkünfte (Hotels/ Dorf (Dörfer))
Main Press Centre (MPC)
International Broadcast Center (IBC)
Mountain Media Center (MMC)
Zentraler Hotelbereich
Orte für Liveübertragungen.
Hauptverkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Autobahnen, Eisenbahnlinien, etc.)
Sollte Ihr maßgeblicher internationaler Flughafen nicht auf der Karte zu sehen sein, benutzen Sie bitte einen Pfeil um die Richtung und die Entfernung zum Flughafen anzugeben.
Bitte zeichnen Sie auf der Karte einen 10-km-Radius um das/die Olympische(n) Dorf (Dörfer) ein.
Quelle: MBB; Grafik wird im Zuge der Layoutgestaltung grafisch angepasst und ergänzt.
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B - INTEGRATION VON KULTUR, ZEREMONIEN UND STADTAKTIVITÄTEN ALS TEIL DER SPIELE
2.4 Erläutern Sie, wie Sie alle Elemente der Olympischen Spiele (Sport, Fackellauf, Veranstaltungen in der Stadt, Kulturprogramm und Zeremonien) in Ihr Projekt integrieren wollen, sodass sich Ihre Vision der Spiele darin widerspiegelt.
- Entsprechend des Kommunikationsplans werden weit im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Winterspiele die Planungen für Fackellauf, Kultur, Zeremonien etc. beginnen. Die übergreifende Vision „The World united in Friendship“ wird darin umfassend integriert sein. Dabei wird deutlich der Respekt gegenüber der jeweiligen Individualität der Menschen zum Ausdruck gebracht, die im Zeichen der Olympischen Werte vereint sind. Many hearts, one flame.
- Alle Kräfte der Stadt, der Region und Deutschlands werden gebündelt und integriert, um tragfähige Konzepte zu entwickeln, die für jeden Interessierten das richtige Angebot schaffen. Ziel ist die spielerische Begegnung während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele, die zum gegenseitigen Austausch führen.
- Sport: Athleten werden leidenschaftlich empfangen und aufgenommen. Die deutsche Begeisterung für den Wintersport zeigt sich an den ausverkauften Stadien, der Fachkompetenz und der Begeisterung der Zuschauer, die sie jeder Veranstaltung und jedem Team entgegen bringen.
- Durch das kompakte Parkkonzept sind die Sportstätten so gestaltet, dass Sie beste Bedingungen für Höchstleistungen bieten. Langjährige Erfahrungen bei der Organisation von Sportgroßveranstaltungen werden aufgegriffen und in die Planungen integriert.
- Fackellauf: Das Motto des Fackellaufes lautet: „Lightning the Flame of Friendship“. Die Fackel wird als Symbol der Münchner Vision eingesetzt und dabei als verbindendes Element auf allen Kontinenten wirken.
- Kulturprogramm: Analog zum Fackellauf wird die Kulturolympiade unter die Aspekte „Freundschaft“ und „Brückenschlag“ gestellt. Die verschiedenen kulturellen Veranstaltungen schlagen Brücken zu nationalen und internationalen Kulturinstitutionen sowie zu den Nationalen Olympischen Komitees.
- Zeremonien: Während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele wird das Olympische Feuer zentrales Symbol sein, welches ebenso durch das Motto „Lightning the Flame of Friendship“ in die Zeremonien integriert wird.
- Veranstaltungen in der Stadt und der Region: Es werden Begegnungsorte geschaffen, wie z. B. „Public Viewing“- Bereiche, die das freundschaftliche Miteinander und die internationale Verständigung fördern. Die Olympische und Paralympische Familie und die Gäste aus aller Welt werden durch das reichhaltige Kulturangebot angesprochen.
- Bereits Jahre vor den Olympischen und Paralympischen Winterspielen werden in Stadt und Region Veranstaltungen stattfinden, die die Geschichte der Olympischen Spiele in der Erwachsenenbildung sowie der Bildung der Kinder und Jugendlichen aufnehmen.
- Der Eis-Park und der Schnee-Park werden gemeinsam mit der Kunsteisbahn Königssee Bühnen des Hochleistungssports und Veranstaltungsorte zugleich. Durch ein attraktives Rahmenprogramm wird die Stimmung für alle einen besonderen Höhepunkt darstellen.
Kulturprogramm
2.5 Beschreiben Sie Ihr Konzept für kulturelle Veranstaltungen, die im Vorfeld und während der Olympischen Winterspiele stattfinden sollen.
- Die Kulturmetropole München im Zentrum Europas bietet mit seiner Vielzahl an überregional und international renommierten Museen wie u.a. den Pinakotheken, dem Lenbachhaus, mit seinen Opernhäusern und Theatern, seinen die Musikmetropole München prägenden Orchestern wie u.a. den Münchner Philharmonikern und dem Symphonieorchester des
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Bayerischen Rundfunks und mit seinen zahlreichen Festivals in allen Sparten zusammen mit der Region und den weiteren Austragungsorten Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgadener Land eine attraktive Vielfalt, ein reiches kulturelles Erbe und eine lebendige, weltoffene Kulturlandschaft. Diese Vielfalt und Begeisterungsfähigkeit ist begründet durch das umfassende Spektrum an Aktiven, über professionelle Spitzenensembles und -einrichtungen, über freie Szene und Off-Ensembles bis hin zur breiten Basis der engagierten Laiengruppierungen zahlreich und durch alle Bevölkerungsgruppen hindurch beteiligt sind.
- Dieses Zusammenspiel von Tradition, zeitgenössischer Kunst und in die Zukunft weisender künstlerischer Experimentierfreudigkeit bietet eine exzellente Basis für die Kulturolympiade. Kunst auf höchstem Niveau wird in die Planungen integriert und so die Bevölkerung der Region, sowie die Gäste aus aller Welt begeistern.
- München wird sich mit seinen Partnern und der ganzen Region als internationaler Kommunikationsort und Integrationszentrum, in denen ökologisches Bewusstsein und Toleranz gelebt wird, als attraktiver urbaner Lebensraum und Heimat für Menschen aus aller Welt, in dem Sport und Kultur das Leben wesentlich prägen, präsentieren.
- Dazu zählt die Aneignung der Stadt für Münchner und Gäste zu Fuß. Es werden kulturelle, stadtentwicklungspolitische und sportliche Fußwege durch verschiedene Münchner Stadtquartiere eingerichtet, die München als europäische Stadt mit Baustilen und Stadtplanungen verschiedener Epochen in ihren Zusammenhängen erfahrbar machen. Dazu zählen zum Beispiel gestaltete Routen für Fußgänger im Bereich der hochkarätigen Museen in der Maxvorstadt oder des Olympiaparks mit dem Olympischen Dorf sowie der Olympia-Pressestadt von 1972.
- Die kulturellen Institutionen werden zu einem „Olympischen Kulturdorf“ verbunden, in dem Künstler aus allen Erdteilen Ihre Werke zum Olympismus ausstellen. Das Kulturdorf startet mit ersten Aktionen und Ausstellungen im Jahre 2016 und findet seinen Höhepunkt im Jahr der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
- Ab 2012 wird ein olympischer Kulturdialog zwischen allen Kontinenten etabliert. Dieser mündet in den Olympischen Kulturkongress 2017, dessen Ergebnisse 2018 im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Winterspiele präsentiert werden.
- Gestaltet werden soll das Kulturkonzept über vier Phasen hinweg, wobei immer – basierend auf den Olympischen und Paralympischen Werten – Freundlichkeit und Freundschaft die verbindenden Elemente bilden:
Phase 1 - Die erste Phase definiert sich über den Zeitraum bis 6. Juli 2011, sie umfasst die Candidate-
City-Phase. - Kultur- und Bildungsveranstaltungen nehmen sich der Thematik „Olympische und
Paralympische Winterspiele“ an. Dazu gehören zum Beispiel die Veranstaltungen „Sommernachtstraum“ (Klassische Musik und Feuerwerk) sowie das Wintersportfestival (Kennenlernen und Testen von Olympischen und Paralympischen Wintersportarten) im Olympiapark.
- Am Wahltag zur Host City verwandelt sich München zusammen mit der Region in ein Fest, bei dem Kultur und Kunst eine wichtige Rolle spielen.
Phase 2 - Die zweite Phase läuft über den Zeitraum Juli 2011 bis Januar 2018. - Der künstlerisch-kulturelle Spannungsbogen bis hin zu den Olympischen und Paralympischen
Winterspielen wird eindrucksvoll durch Straßenfeste, Konzerte, Bildungsveranstaltungen und vieles mehr gespannt.
- Die Themen Freundlichkeit zu Athleten, zu Olympischer und Paralympischer Familie und ihren Werten, zur Umwelt und zur Zukunft spielen dabei eine zentrale Rolle.
- Gleichzeitig werden zu den Olympischen und Paralympischen Spielen sowie den Youth Olympic Games 2012, 2014 und 2016 kulturelle Brücken geschlagen, indem Kommunikation, Austausch und Zusammenführung gefördert werden.
Phase 3 - Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 selbst stellen die dritte Phase dar und
beziehen die Olympische und Paralympische Familie, die Athleten sowie die Sponsoren in besonderer Weise durch ein optimales Raumkonzept ein.
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- Das Kulturprogramm der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 wird nicht nur unter dem Aspekt neu entstehender, herausragender Architektur dauerhaften Mehrwert für Kunst und Kultur schaffen, sondern auch das Bewusstsein für das kreative Potenzial Münchens stärken und die Neugier darauf wecken.
- Künstlerische Installationen werden von München aus spektakuläre Bögen zu den Austragungsorten der alpinen und nordischen Wettkämpfe spannen.
- Der Olympiapark wird zum Spielfeld der Künste verschiedenster Epochen, mit einem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst, die die Internationalität Münchens spiegelt.
- Die Faszination der Alpen wird zentrales Thema der Kulturprogramme in Garmisch-Partenkirchen und am Königssee sein, von den jahrhundertealten Bräuchen über große musikalische Werke der späten Klassik bis hin zur Vielfalt heute gelebter Volkskultur.
Phase 4 - Die vierte Phase startet nach den Paralympischen Winterspielen und geht etwa bis zum
Debriefing zu den Spielen in der Gastgeberstadt für die Spiele 2022. Sie stellt in verschiedenen Phasen das Olympische und Paralympische Erbe in Sport und Kultur heraus und leitet über auf die Kultur des Gastgeberlandes 2022.
- Ein aus hochrangigen, international renommierten Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur zusammengesetztes Kuratorium wird dafür garantieren, dass die einzelnen Kulturprogrammreihen und Beiträge auf höchstem und anspruchsvollem internationalem Niveau präsentiert werden.
2.6 Beschreiben Sie Ihr Konzept für Bildungsprogramme zur Förderung des Sports und eines gesunden Lebensstils sowie der Olympischen Werte im Vorfeld und während der Spiele.
- München 2018 ist der Wahrung, Förderung und Weiterentwicklung der Olympischen Idee und der Olympischen Werte verpflichtet.
- Dabei lässt sich München 2018 von der Überzeugung leiten, dass der Sport in hohem Maße geeignet ist, soziale Kompetenz, gegenseitige Achtung wie auch ökologisches Bewusstsein zu befördern.
- Zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als nationalem Olympischem Komitee, der Deutschen Olympischen Akademie Willi Daume (DOA) sowie der Bewerbungsgesellschaft München 2018 wird hinsichtlich der Bildungsprogramme für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 eng zusammengearbeitet.
- In den 91 000 Sportvereinen Deutschlands gibt es 8,7 Mio. Freiwillige, die den Vereinssport organisieren und ihn bei seinen vielfältigen Aufgaben unterstützen. Damit engagiert sich ca. 1/3 der Vereinsmitglieder freiwillig in Sportvereinen.
- Ein Teil davon benötigt qualifizierte Bildungsprogramme. Daher bilden die Sportorganisationen unter dem Dach des DOSB jährlich über 40 000 Übungsleiter, Trainer und Sportmanager in mehr als 600 differenzierten Ausbildungsgängen aus. Über 500 000 aktuell gültige DOSB-Lizenzen zeigen die hohe Leistungsfähigkeit dieses Bildungssystems. Darüber hinaus besuchen ca. 3 Mio. Menschen jährlich weitere Workshops und Kurse der Sportorganisationen. Dieses qualifizierte Engagement basiert auf Freiwilligkeit.
- So hat die DOA gemeinsam mit der Bewerbungsgesellschaft bereits Unterrichtsmaterialien für Schulen erarbeitet. Die Landesstelle für Schulsport (Laspo) bildet Fortbildungen für Referendare an.
- Diese Ressourcen werden ausgebaut, um Kindern und Jugendlichen die Olympische Idee weiterhin nahe zu bringen. Zudem wird ein Schüleraustausch mit den fünf letzten Gastgeberstädten von Olympischen und Paralympischen Winterspielen initiiert. Die Olympischen Werte werden auch durch die Verbindung von Kunst- und Sportunterricht, fächerübergreifend, vermittelt werden. Darüber hinaus werden in einem mehrstufigen und mehrjährigen Projekt in deutschen Schulen und Vereinen junge, engagierte Menschen mit den Olympischen Werten vertraut gemacht und auf ihre Gastgeberrolle für das Jugendlager und die internationalen Gäste vorbereitet.
- Ein Höhepunkt des Bildungsprogrammes wird das Internationale Jugendlager 2018 sein, das an das Olympische Jugendlager von 1972 - dem ersten Jugendlager in der Geschichte der
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Olympischen Spiele - anknüpft. Unter Federführung der Deutschen Sportjugend und der Deutschen Behinderten-Sportjugend wird das Olympische Jugendlager 2018 in Kooperation mit der Bayrischen Sportjugend, sowie weiteren regionalen Jugendverbänden, wie z. B. dem Kreisjugendring München-Stadt durchgeführt. Ca. 500 Jugendliche mit und ohne Behinderung im Alter von 16-20 Jahren werden für 10 bis 14 Tage nach München bzw. Bayern eingeladen, um das spezielle Flair Olympischer Winterspiele zu erleben und davon zu profitieren. Die Jugendlichen sollen Teil der Olympischen und Paralympischen Winterspiele sein und dadurch signalisieren, wie wichtig das Engagement für Frieden und Völkerverständigung für die Olympische Bewegung und die gesamte Menschheit ist. Konkretes Projekt kann z. B. die Verleihung des OYC-Peace-Awards sein. Bei der Durchführung wird insbesondere auf die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit geachtet.
- Darüber hinaus engagieren sich die Bildungsträger in München und in der Region mit dem Projekt: „Mit Kultur, Spiel und Bildung zum Olymp – Horizonte öffnen, Freunde finden, neue Welten entdecken“. Anknüpfend an die antiken Spiele, bei denen neben rein sportlichen Wettkämpfen auch kulturelle Wettkämpfe ein fester Bestandteil waren, werden Münchner und Gäste eingeladen, sich in München, Garmisch-Partenkirchen und am Königssee kulturell zu betätigen. Die Grundidee: Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Medien messen sich im fairen Wettstreit. Dabei werden auch neue Orte bespielt, die sonst nur schwer für die kulturelle Öffnung verfügbar sind.
- Zur Auswahl und Vorbereitung der Freiwilligen, die bei den Olympischen und Paralympischen Winterspielen eine wichtige Rolle als Gastgeber haben, soll das Qualifizierungssystem des deutschen Sports genutzt werden. Diese erhalten gezielte Schulungen über Olympische Erziehung, Olympischen Werte und deren Vermittlung. Die Freiwilligen werden so auch zu „Botschaftern der Olympischen Idee“ und tragen diese in ihre Vereine.
- Folgende Bildungsprogramme bestehen in München und werden für 2018 genutzt: · Sport für Alle – ein soziales Projekt zur Einbindung aller Kinder in einen Münchner · Bewegungskindergärten - ein Projekt zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung durch
Bewegung und Sport · Bewegte Schule - ein Projekt zur Förderung der Leistungsfähigkeit durch einen
rhythmisierten Schulalltag. · Integrative Sportveranstaltungen - Projekte zur Förderung der Integration durch Sport · „Culture Cup - „Integration durch Sport“: Münchner Kinder und Jugendliche mit
verschiedensten kulturellen Hintergründen treffen sich zum Streetball. - Der DOSB hat eine langjährige Erfahrung zur Förderung des gesundheitsorientierten Sports.
Sportvereine bieten über 18 000 qualitätsgeprüfte Sportkurse an. Begleitet werden diese Maßnahmen durch vielfältige Broschüren zur gesunden und sportlichen Ernährung, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern richten.
- München 2018 baut darauf auf und integriert Erfahrungen aus München und Bayern. Unter dem Motto „Deutschland wird fit für Olympia“ wird es eine bundesweite medienwirksame Kampagne in Zusammenarbeit mit dem DOSB geben, die insbesondere sportferne Menschen zu mehr Sport und Bewegung motivieren soll. Öffentlichkeitswirksame Aktionen an hoch frequentierten Orten, die intensive Einbindung des Vereinssports vor Ort und gezielte Informationen in den Medien ermöglichen hohe Kontaktzahlen. Zugleich wird damit bundesweit für München 2018 geworben sowie die Begeisterung und Unterstützung durch die Bevölkerung intensiviert.
- Schon heute unterstützt München 2018 das Münchner Schneefest, um Kindern aus sozial schwachen Familien die Möglichkeiten zu geben, einen Tag im Schnee zu erleben. Das Schnupperkurs-Programm bietet die Möglichkeit, Abfahrtslauf-, Slalom-, Skisprung-, Biathlon- und Freestyle-Angebote zu testen.
- München 2018 unterstützt den Schulsport, z. B. ist eine weitere Schulsportstunde pro Woche wünschenswert, ebenso die weitergehende Integration von Sportvereinen in den Schultag. Zusätzlich können Sport-Botschafter eingesetzt werden, die durch ihr Vorbild Kinder und Jugendliche ermuntern, sich sportlich zu betätigen.
- Bereits bestehende Angebote werden in die Arbeit von München 2018 integriert: - Bewegungs- und Gesundheitsinitiative "Voll in Form" des Bayerischen Ministeriums für
Unterricht und Kultus: Jeder Grundschüler soll an jedem Unterrichtstag, an dem kein Sportunterricht stattfindet, an einer intensiven Bewegungsphase von mindestens 20 Minuten teilnehmen, gesundes Frühstück bzw. Pausenbrot zu sich nehmen und so in der Lage sein, erfolgreich zu lernen.
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- Das Sportamt München bietet Münchner Bürgern schon heute eine Vielzahl von regelmäßigen Mitmach-, Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten an. So finden vom 1. Mai bis 30. September in den Münchner Parks täglich kostenlose Gymnastikstunden statt. Ebenso gibt es Gelegenheit zum Volleyballspiel oder zum Laufen in der Gruppe.
- Das Münchner Sportfestival, welches im Sommer und Winter stattfindet, bietet Besucherinnen und Besuchern rund 50 verschiedene Sportarten. Dabei steht etablierter Breitensport genauso im Mittelpunkt wie Trendsportarten.
Zeremonien
2.7 Beschreiben Sie Ihr Konzept und die Veranstaltungsorte für die Eröffnungs- und Schlussfeiern der Olympischen Spiele. Geben Sie neben dem Standort und der Sitzplatzkapazität auch an, ob die Veranstaltungsstätte bereits vorhanden ist oder noch gebaut werden muss.
Beschreiben Sie das Konzept und den/die vorgesehenen Standort(e) für den/die Medal Plaza(s).
- Eröffnungs- und Schlussfeiern finden im Münchner Olympiastadion statt, welches bereits zu den Spielen 1972 zu diesem Zwecke genutzt wurde und nun als lebendiges Olympisches Erbe zur Verfügung steht.
- Das Stadion wurde regelmäßig modernisiert und erfüllt alle Anforderungen für gelungene Eröffnungs- und Abschlussfeierlichkeiten, es bietet 70 000 Zuschauern Platz.
- Neben den traditionellen Elementen, wie dem Einzug der Athleten, der Ansprachen, des Singens des für 2018 ausgewählten Olympia-Song sowie dem Entzünden des Olympischen Feuers wird es ein umfangreiches sportliches, künstlerisch und musikalisches Programm im Stadion geben.
- Kuratiert werden die Eröffnungs- und Schlussfeiern durch bekannte und renommierte Künstler. - Die Olympischen Symbole und Werte werden im Mittelpunkt der Inszenierung stehen. - Die Vision „The World united in Friendship“ wird Basis der Inszenierung sein. So werden die
Kulturen im Land traditionell und weltoffen präsentiert sowie gleichzeitig Raum für Transnationalität geschaffen.
- Im Rahmen der Zeremonien werden alle Zuschauer aktiv in die Inszenierungen eingebunden. Sie werden nicht länger passive Konsumenten sein, sondern aktive Teilhaber. Zehntausende Individuen kommen zusammen, um den olympischen Rhythmus zu kreieren: „Many hearts – one beat“.
- Alle Akteure – Sportler, Künstler und Zuschauer – wirken zusammen, damit die Zeremonien olympische Strahlkraft gewinnen. Dieses Zusammenwirken lässt sich bildlich auf die Gesellschaft projizieren, die ihre Funktionen nur erfüllen kann, wenn jeder seinen Beitrag leistet.
- Die Zeremonien werden via Liveübertragung in die öffentlichen Begegnungsräume sowie das Internet gespielt. Somit wird einer großen Zahl an Menschen die Teilnahme an Auftakt und Ende der Olympischen und Paralympischen Winterspiele ermöglicht. All dies erfolgt im Rahmen der Langen Nacht der Olympischen bzw. Paralympischen Winterspiele.
- Die Medaillenzeremonien werden während der Olympischen Winterspiele auf dem zentral gelegenen Marienhof, direkt hinter dem bekannten Münchner Rathaus und im Herzen von Garmisch-Partenkirchen im Michael-Ende-Kurpark abgehalten.
- Beide Plätze verwandeln sich in Open Air Bühnen, die die Leistungen der Athleten gebührend feiern und die Zuschauer unmittelbar in das Geschehen einbindet.
- Nach den Zeremonien können neben Kunst und Kultur auch das umfassende gastronomische Angebot genossen werden.
Veranstaltungen in der Stadt
2.8 Beschreiben Sie Ihr Konzept für Veranstaltungen in der Stadt (z. B. Live-Übertragungen) und geben Sie an, wie diese während der Olympischer Winterspiele für die breite Öffentlichkeit zu dem einzigartigen Erlebnis "Olympischer Winterspiele" in Ihrer Stadt beitragen.
Erläutern Sie, wie die verschiedenen Beteiligten, die in die Organisation dieser Programme eingebunden sind, zusammenarbeiten werden.
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- Die Spiele werden als großes Fest der Begegnung und Freundschaft gefeiert, es soll die „größte Familie der Welt“ entstehen.
- So können Sportbegeisterte gemeinsam vor Großbildleinwänden die Wettkämpfe verfolgen und mitfiebern. An prominenten Orten können sich die Sponsoren präsentieren. Am Rande der Übertragung können sich die Zuschauer in unterschiedlichen Sportarten messen. Durch diese sportlichen Wettkämpfe, bei denen der Spaß im Vordergrund steht, treffen sich Menschen verschiedener Nationen, lernen sich kennen und schließen Freundschaft. Angedacht wird ein Olympia-Fest im Herzen der Stadt.
- Zusätzlich kann das kulturelle Rahmenprogramm mit Musik, Kunst, Theater und vielem mehr in der Stadt sowie Garmisch-Partenkirchen und am Königssee genossen werden. Konzeptionell wird die kulturelle Präsentation des Gastgebers im Vordergrund stehen, dabei den Austausch der Kulturen wahren und in Ausstellungen sowie weiteren Kulturformen aufgreifen.
- Es ist geplant, ein „Camp of Friendship“ über das gesamte Stadtgebiet zu initiieren. Aktiver und passiver Veranstaltungsgenuss für jeden Geldbeutel wird dabei an allen zentralen Plätzen der Stadt möglich sein. Die besonderen Anforderungen eines olympischen Veranstaltungsprogramms werden bei der Planung und Organisation beachtet. Das zentrale Thema Sport und die Auseinandersetzung ist damit Ausgangs- und Mittelpunkt zugleich. (Eislaufflächen, Bühnen, Übertragung von Wettkämpfen, Mitmachveranstaltungen, Kunst im öffentlichen Raum etc.)
- Auch in Garmisch-Partenkirchen wird ein Fan-Fest die Gäste neben den eigentlichen Spielen in seinen Bann ziehen und olympisches Flair verbreiten.
- Somit bietet sich der gesamten Bevölkerung, den Gästen, Athleten sowie der Olympischen Familie ein einzigartiges Wintersportfest.
- Alle Beteiligten am Veranstaltungsprogramm werden bereits während der Bewerbungsphase an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele herangeführt. Schon heute erarbeiten auch freie Bildungsträger Konzepte, die in das Veranstaltungsprogramm integriert werden. Somit wird auch eine breite Beteiligung und Mitgestaltung ermöglicht, was wiederum die Akzeptanz der Spiele stärkt.
- Unter der Leitung des OCOG werden sich Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen bilden. Sie arbeiten zielgerichtet auf die Organisation der einzelnen Programme hin.“ Live Sites“ werden durch die Kommunen selbst geplant und durchgeführt. Auf das geübte Zusammenspiel der Veranstaltungsorganisatoren in München und der Region wird zurückgegriffen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde hervorragend mit verschiedensten Verantwortlichen gearbeitet und die Vielfalt der Veranstaltungsformen erweitert. (850. Stadtgeburtstag; FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2006, Ökumenischer Kirchentag)
2.9 Beschreiben Sie die geplanten Initiativen während der Bewerbung oder als OCOG zur Förderung des Breitensports. Beschreiben Sie zum Beispiel wie Sie den "Olympic Day" in Ihrer Stadt begehen wollen?
- Unter dem Dach des DOSB versammeln sich 96 Sportorganisationen mit 91 000 Sportvereinen und 27,5 Mio. Mitgliedschaften. Sportinteressierte Menschen finden so ein hoch ausdifferenziertes Sport- und Bewegungsangebot für alle Altersgruppen, unabhängig von Religion, Nationalität und sozialem Status.
- Der DOSB hat sich zum Ziel gesetzt, die große Kraft der Olympischen Winterspiele zu nutzen, um noch mehr Menschen für regelmäßige und qualifizierte sportliche Aktivitäten zu gewinnen.
- Hierzu wird das Projekt „Dein Olympia ist das Sportabzeichen“ (Arbeitstitel) genutzt. Das Deutsche Sportabzeichen, 1913 eingeführt, feiert 2013 seinen 100. Geburtstag. Es ist so lebendig, wie noch nie in seiner Geschichte: Über 2 Mio. Menschen, über 80 Prozent davon Kinder und Jugendliche, versuchen sich jährlich an dem Abzeichen und mehr als 1 Mio. legen die Prüfung erfolgreich ab.
- Anlässlich des 50. Geburtstags des Deutschen Sportabzeichens 1963 gab der damalige NOK-Präsident Willi Daume das Motto „Dein Olympia ist das Sportabzeichen“ aus und rief dazu auf, die absolute Spitzenleistung weniger durch die persönliche Höchstleistung möglichst vieler zu ergänzen. Dieser von Willi Daume formulierte Leistungsbegriff verknüpft die Olympischen Werte, das Motto „Dabei sein ist alles“ und damit den Olympischen Leistungssport mit dem Breitensport im Sinne von „Sport für Alle“.
- Die Kampagne „Dein Olympia ist das Sportabzeichen“ beginnt im 100. Geburtsjahr 2013 mit dem Kick-off des bis dahin reformierten Sportabzeichens, das, vergleichbar den olympischen
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Medaillen, in den drei Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold verliehen wird. Jährlich wechselnde Schwerpunkte bilden die Grundlage für die Kampagne bis 2018. Im Zentrum der Aktivitäten, bundesweiten Kampagnen und Aktionsjahren mit vielfältigen Modulen stehen vor allem Sportvereine und deren (zukünftige) Mitglieder, Kindergärten und Schulen, Menschen mit Behinderungen, Unternehmen, u.a.m. Diesen Zielgruppen und einer breiten Öffentlichkeit werden damit die olympischen Wintersportarten und die dazu gehörenden Sportstätten nahe gebracht und möglichst viele Menschen für Sport und Bewegung begeistert.
- So wird die bereits heute etablierte Sportabzeichen-Tour, die derzeit jährlich in 10 Städten zu Gast ist und überwiegend von Schülern besucht wird, in Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 kann ein Gesamtkonzept für den Olympic Day integriert werden. Schließlich soll allen Besuchern und Gästen der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 die Möglichkeit gegeben werden, das Deutsche Sportabzeichen abzulegen.
- München und Bayern sind bekannt für eine intensive Zusammenarbeit mit Sportorganisatoren zur Förderung des Breitensports. So finden jährlich wiederkehrende Veranstaltungen wie der München-Marathon, der Stadtlauf, 24h MTB-Rennen oder das in der Sommersaison wöchentlich stattfinden Bladenight etc. statt. Das Wintersportfestival war eine neue Möglichkeit, die Münchner Bevölkerung zu gemeinsamen sportlichen Aktivitäten und Begegnung heranzuführen.
- München gilt als „Radlhauptstadt“. Um dieses Image auszubauen, engagiert sich die Stadtverwaltung bei verschiedenen Aktionen, wie z. B. der Wahl des „Münchner Radlstar“ oder bei der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“.
- Die Konzeption für den Olympischen Tag sieht neben der Sportabzeichen-Tour Folgendes vor: Die ganze Stadt wird an diesem Tage im Zeichen des Sports stehen und die Geburtsstunde der modernen Olympischen Spiele feiern. Dieser Tag bietet einen Vorgeschmack auf das einzigartige Sportfestival während der Winterspiele.
- Historisches wird in verschiedenen künstlerischen Formen (Ausstellungen, Performances etc.) aufgearbeitet.
- Versucht wird, alle deutschen Großstädte und falls möglich weitere Kommunen zu gewinnen, ein sportlich, künstlerisches Programm durchzuführen, welches auf die Olympischen Werte fokussiert (jeder kann in seiner persönlichen Disziplin persönlich exzellent sein.)
- An jedem Ort (je nach Anzahl) werden Sport-Botschafter eingesetzt, um Erfahrungen von Olympischen und Paralympischen Winterspielen zu teilen und die Olympischen Werte in eigener Darstellung zu präsentieren. (Podiumsdiskussion, Bühnenpräsenz o.ä.)
- Die körperliche Fitness ist weiteres Ziel im Rahmen des sog. Olympic Day. Nicht nur unter dem Aspekt der Nachwuchsförderung, sondern auch unter dem Aspekt des demografischen Wandels. Sportliche Wettkämpfe für jedermann werden durchgeführt.
- Geprägt wird der Olympic Day durch die Schwerpunkte der Bewerbung Münchens: Nachhaltigkeit ökonomisch, ökologisch und sozial (Ernährung, CO2-Reduktion, Technologiestandort, Integration etc.)
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Budget
2.10 Geben Sie das jeweilige Budget für Kulturprogramm, Bildung, Zeremonien und Veranstaltungen in der Stadt an und geben Sie an, wie diese finanziert werden.
- Im aktuellen OCOG-Budget ist ein Budget für Zeremonien und Kultur i.H.v. 62,5 Mio. Euro ausgewiesen, welches vom OCOG finanziert wird und sich wie folgt darstellt: Übersicht € Mio.
Eröffnungsfeier 24,4
Schlussfeier 16,2
Fackellauf 9,1
Medaillen Zeremonien 6,8
Kulturprogramm 2,9
Team Willkommensfeiern 0,1
Flaggenübergabe 0,8
Andere Programme 2,2
Anteil Paralympische Winterspiele [in # 22 berücksichtigt] -
Gesamtkosten 62,5
Kulturprogramm - Das Kulturprogramm des OCOG mit ca. 2,9 Mio € wird durch ein Programm ergänzt, dass das
überdurchschnittlich vielfältige kulturelle Angebot der Museen, Orchester, Theater und Musikbühnen der Partner der Bewerbung zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen vernetzt und mit einbezieht.
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3 - Politische(s) und wirtschaftliche(s) Klima und Struktur
A - POLITISCHE STRUKTUR UND UNTERSTÜTZUNG
3.1 Beschreiben Sie die politische Struktur in Ihrem Land: Welche Institutionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gibt es und welche Zuständigkeiten besitzen diese bezüglich Olympischen Hauptinfrastrukturen und Regierungsdienstleistungen (Medizinische Versorgung, Sicherheit, Zoll, Einreise, etc.)?
Erklären Sie das Zusammenspiel der verschiedenen beteiligten Behörden und ggf. deren jeweilige Entscheidungshoheit.
Politische Struktur und Zuständigkeiten - Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat (Bund und Länder) und als
parlamentarische Demokratie organisiert. - Die Staatsgewalt ist zwischen dem Bund als Gesamtstaat, der Deutschland auch nach außen
vertritt, und den 16 Ländern als Gliedstaaten aufgeteilt. - Die Länder haben eigene Landesverfassungen, Parlamente und Verwaltungsstrukturen. - Die Länder bilden grundsätzlich die Basis der Staatsgewalt. - Die Institutionen des Bundes und die Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern
werden durch die Verfassung, das Grundgesetz (GG), geregelt. - Der Bund hat in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung nur dann
eigene Kompetenzen, wenn sie ihm im Grundgesetz ausdrücklich oder implizit zugewiesen werden (Art. 30 GG).
- Die überwiegende Mehrzahl der Gesetze wird auf der Ebene des Bundes verabschiedet. - Bei Konflikten zwischen Bund (Gesamtstaat) und Ländern (Gliedstaaten) entscheidet das
Bundesverfassungsgericht. - Sowohl der Bund als auch die Länder haben jeweils eigene Staatsorgane der Exekutive, der
Legislative und der Judikative. - Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat, in den Ländern
entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. - Die Bundesgesetze werden vom Parlament – dem Deutschen Bundestag – beschlossen, die
Regierungen der Länder wirken dabei durch den Bundesrat mit. - Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder und keine dritte Ebene im
föderalen Staatsaufbau. Sie sind dennoch mit eigenen Kompetenzen und einer gewissen Eigenständigkeit versehen. Das Grundgesetz bestimmt hierzu, dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 GG).
- Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben und des föderalen Staatsaufbaus stehen Bund, Ländern und Kommunen jeweils unterschiedliche Kompetenzen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele zu.
- Der Bund ist u. a. zuständig für den Schutz des Olympischen Symbols, der Logos und Marken und hat daher bereits 2004 das „Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen“ erlassen. Weiterhin ist der Bund verantwortlich für die freie Ein- und Ausreise für Inhaber Olympischer Ausweis- und Akkreditierungskarten und die Genehmigung der temporären Einreise von Arbeitskräften im Zusammenhang mit der Organisation der Spiele.
- Die Deutsche Bahn AG ist verantwortlich für den Bau und die Instandhaltung des Schienennetzes und der Bahnhöfe der Eisenbahnen des Bundes. Die DB AG ist eine Aktiengesellschaft, wobei der Bund 100% der Anteile hält.
- Der Freistaat Bayern gewährleistet die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen auf allen Sicherheitslagefeldern und in allen Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten. Er erstellt die erforderlichen polizeilichen und katastrophenschutzfachlichen Konzepte und koordiniert und steuert die notwendigen Einsätze der Polizei. Die bayerischen Sicherheitskräfte werden dabei durch Einsatzkräfte des Bundes und der übrigen Länder Unterstützung erfahren.
- Bund und Freistaat tragen die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung der Autobahnen und Bundesstraßen.
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- Der Freistaat Bayern sowie die Kommunen gewährleisten die Medizinische Versorgung. - In die Zuständigkeit der Kommunen fällt u.a. die Errichtung von Sportstätten und der
Olympischen Dörfer, soweit diese untere Bauaufsichtsbehörden sind sowie die Prüfung, ob die notwendigen Baumaßnahmen den Umwelt- und Baugesetzen entsprechen. Weiterhin sind sie verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle lokaler Veranstaltungen und den Abschluss von Vereinbarungen über den Erwerb von Werbeflächen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Außenwerbeflächen. Die Wahrung nationaler und internationaler Richtlinien über die Barrierefreiheit fällt ebenfalls in kommunale Zuständigkeit.
- Ungeachtet der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen wirken Bund, Länder und Kommunen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele eng und eingespielt zusammen.
Zusammenspiel der verschiedenen beteiligten Behörden und ggf. deren jeweilige Entscheidungshoheit - Aufgrund der Aufgabenteilung des Grundgesetzes verteilen sich die exekutiven Befugnisse auf
die Bundes-, Landes- und Kommunalebene. - Der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit liegt bei den Ländern. Diese führen die
Bundesgesetze in der Regel als eigene Aufgaben aus und sind in der Aufgabenwahrnehmung an Recht und Gesetz gebunden.
- Grundsätzlich nehmen Bund und Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen jeweils selbstständig, eigenverantwortlich und abschließend wahr. Auf diese Weise wird die Eigenständigkeit der Länder respektiert, die Gewaltenteilung verstärkt und die optimale Aufgabenerledigung gewährleistet.
- Die effektive Bewältigung der staatlichen Aufgaben erfordert nicht nur Arbeitsteilung, sondern insbesondere die Zusammenarbeit.
- Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bundestreue verpflichtet sowohl den Bund als auch die Länder zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Zusammenwirken.
- Neben den im Grundgesetz und in Bundesgesetzen geregelten institutionellen Vorkehrungen für das Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Zustandekommen von Bundesgesetzen hat sich in der politischen Praxis eine Vielzahl von Gremien und Verfahren zur Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund und Ländern etabliert.
- So gibt es etwa regelmäßige Konferenzen der Regierungschefs der Länder untereinander und mit der Bundeskanzlerin sowie Fachministerkonferenzen wie die Innenminister- oder Kultusministerkonferenz. Diese regelmäßigen Treffen dienen der länderübergreifenden fachlichen Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund auf politischer Ebene. Diesen Gremien ist gemein, dass die Länder und der Bund freiwillig im eigenen Interesse daran mitwirken. Die Beschlüsse sind in der Regel nicht bindend, garantieren aber ein einheitliches Vorgehen.
3.2 Listen Sie alle Gebietskörperschaften auf, die in Ihr Projekt zur Ausrichtung der Olympischen Winterspiele involviert sind.
Beschreiben Sie anhand einer Tabelle, die genauen Verantwortlichkeiten und die Unterstützung jeder Gebietskörperschaft in der Vorbereitung und in der Durchführung der Olympischen Winterspiele und beschreiben Sie das vorgesehene Verfahren, um die Koordination zwischen den verschiedenen Regierungsebenen und Institutionen während der Kandidatur und nach der Wahl zur Host City sicherzustellen.
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Gebiets-
körperschaft Verantwortlichkeit Unterstützung
Landes- hauptstadt München [LHM]
Bewerberstadt; Beschlussfassung über alle Inhalte der Bewerbung; Grundstückssicherung; Abgabe aller notwendigen Finanzierungsgarantien
Gesellschafter des OCOG; Untersützungsbeschluss des Stadtrats [Vollversammlung vom 28. November 2007]
Markt Garmisch-Partenkirchen [GaPa]
Austragungsort Schneewettbewerbe; Beschlussfassung über alle Inhalte der Bewerbung; Grundstückssicherung; Abgabe aller notwendigen Finanzierungsgarantien
Gesellschafter des OCOG; Untersützungsbeschluss des Gemeinderates [29. November 2007]
Ohlstadt Austragungsort der Nordischen Wettbewerbe; P+R-Standorte
Schönau a. Königssee
Austragungsort Bob,-Rennrodel- und Skeletonwettbewerbe;
Landkreis Garmisch-Partenkirchen [LK GaPa]
P+R-Standorte
Landkreis Berchtesgadener Land [BGL]
Beschlussfassung über alle Inhalte der Bewerbung; Grundstückssicherung; Abgabe aller notwendigen Finanzierungsgarantien;
Gesellschafter des OCOG; Kreistagsbeschluss Berchtesgadener Land liegt vor. [17. Dezember 2007]
Freistaat Bayern Beschlussfassung über alle Inhalte der Bewerbung; Grundstückssicherung; Abgabe aller notwendigen Finanzierungsgarantien
Gesellschafter des OCOG; Unterstützungbeschluss des Bayerischen Ministerrats [07. August 2007], Unterstützungsbeschluss des Bayerischen Landtags [14. Oktober 2009]
Bundesrepublik Deutschland
Beratung der Bewerbungsgesellschaft; Beschlussfassung über alle Inhalte der Bewerbung; Abgabe aller notwendigen Finanzierungsgarantien
Gesellschafter des OCOG; die Bewerbung erfährt die volle Förderung und Unterstützung der Deutschen Bundesregierung, des Deutschen Bundestags (Deutscher Bundestag vom 02. Juli 2009, Sportausschuss vom 13. Mai 2009).
Anmerkung: Alle Gesellschafter sind Mitglieder in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.
- Alle genannten Kommunen befinden sich im Freistaat Bayern, der wiederum als Gesellschafter aktiv in alle Planungen eingebunden ist und diese vollumfänglich unterstützt.
- Während der Bewerbungsphase sind die Gebietskörperschaften der austragenden Orte mit Ausnahme der Gemeinde Ohlstadt aber inkl. des Freistaates Bayern in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft vertreten. Alle involvierten Parteien haben zur Unterstützung des Bewerbungskomitees eigene Projektgruppen eingerichtet.
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- Mit der Gemeinde Ohlstadt sind die Bewerbungsgesellschaft sowie der Freistaat Bayern in engem Austausch.
- Hinzuzurechnen ist auch die Projektgruppe des Bundes, die in alle Abstimmungen eingebunden ist und damit seine volle Unterstützung ausdrückt.
- Das zukünftige OCOG wird die jeweiligen Interessen der Gebietskörperschaften an der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 bei der Umsetzung aller für die Spiele notwendigen Maßnahmen beachten.
- Für alle Schwerpunktthemen, die sich aus den Bewerbungsdokumenten Mini Bid Book und Bid Book ergeben (Umwelt, Sicherheit, Verkehr, Sportstätten, Nicht-Sportstätten, Kultur, Unterbringung etc.), werden im OCOG Koordinatoren eingesetzt, die den regelmäßigen Austausch zwischen OCOG, Kommunen und den entsprechenden Behörden sicherstellen.
- Aufgrund der Einrichtung sogenannter Fachkommissionen bereits in der Bewerbungsphase ist die Art der Zusammenarbeit bekannt, hat sich bewährt und wird in dieser Form fortgesetzt.
- Die Koordinatoren im OCOG strukturiert die jeweiligen Bereiche und die entsprechenden Verantwortlichkeiten, bringt diese in die Fachkommission zur Bearbeitung ein und spiegelt Ergebnisse mit den Koordinatoren der weiteren Schwerpunktthemen, um eine sichere und schnelle Kommunikation untereinander sicherzustellen sowie das Projekt in seiner Umsetzung an keiner Stelle zu gefährden.
3.3 Garantie
Unterstützungszusagen durch alle betroffenen Gebietskörperschaften
3.4 Erstellen Sie gemäß Tabelle 3.4 eine Liste der politischen Parteien, inkl. der Sitzverteilung in Ihrem Land und geben Sie an, wie diese zu einer möglichen Durchführung der Olympischen Winterspiele 2018 in Ihrem Land stehen.
Nennen Sie weiterhin alle Persönlichkeiten aus Politik und öffentlichem Leben, die voraussichtlich eine bedeutende Rolle für oder gegen Ihr Projekt spielen werden.
Listen Sie andere mögliche politische oder gesellschaftliche Bewegungen auf, die Einfluss für oder gegen Ihr Projekt nehmen könnten.
Die politischen Parteien (Stand: 15. Oktober 2009)
CDU/CSU1 239 38% 92 49% 23 29%SPD 146 23% 39 21% 33 41%FDP 93 15% 16 9% 5 6%
DIE LINKE 76 12% 0 0% 3 4%Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN68 11% 19 10% 11 14%
Sonstige² 0 0% 21 11% 5 6%Total 622 187 80
Münchner StadtratBayerischer LandtagDeutscher BundestagPartei
Einflussnahme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
1 Die Sitzangaben beziehen sich für den Deutschen Bundestag auf die Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU, für den Bayerischen Landtag und den Münchner Stadtrat hingegen allein auf die CSU. 2 Die Sitzangaben beziehen sich für den Deutschen Bundestag auf fraktionslose Abgeordnete, für den Bayerischen Landtag allein auf die Wählergruppe der Freien Wähler und fraktionslose Abgeordnete und für den Münchner Stadtrat auf die Parteien bzw. Gruppierungen Bayernpartei, BIA, Freie Wähler, ÖDP und Rosa Liste, die jeweils mit einem Sitz im Münchner Stadtrat vertreten sind. - Gemäß gemeinsamer Beschlussfassung der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sowie der
FDP hat der Deutsche Bundestag (Parlament) am 02. Juli 2009 den Antrag zur Unterstützung einer Bewerbung Münchens angenommen. Der Deutsche Bundestag begrüßt die durch die Olympische Bewegung und von den Winterspielen ausgehenden Impulse für die Sportentwicklung und Infrastruktur im eigenen Land. Er sieht zudem die Chance, mit einer Durchführung der Winterspiele einen positiven Beitrag zur Fortentwicklung der Olympischen
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Idee, mit ihren Kernelementen der Völkerverständigung, Respekt, Toleranz sowie des Fair Play zu leisten.
- Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hat die Bewerbung im Rahmen ihrer Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ als nationales Anliegen hervorgehoben.
- Der Bund hat seine Unterstützung durch den Bundestagsbeschluss vom 02. Juli 2009 sowie den Kabinettsbeschluss vom 09 November 2009 dokumentiert.
- Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP stehen zur Bewerbung wie die Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN.
- Zudem signalisieren die Regierungschefs der Länder laut Beschluss im Rahmen ihrer Konferenz vom 04. Juni 2009 die Unterstützung der Bewerbung wie die Sportminister der Länder am 20. November 2009.
- Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Unterstützung mit Beschluss des Ministerrats vom 07. August 2007 und vom 27. Oktober 2009 dokumentiert, der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 14. Oktober 2009.
- Am 4. November 2009 fasste das Präsidium des Deutschen Städtetages einen Unterstützungsbeschluss.
- Die Gremien auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene beschlossen im Oktober 2010 alle Inhalte der Bewerbung in separaten Sitzungen.
- Weitere Persönlichkeiten aus der Politik, der Wirtschaft, der Kirchen, der Kultur und des Sports unterstützen die Bewerbung. Das dokumentieren sie durch ihre Zugehörigkeit zum Kuratorium.
- Im Kuratorium sind der Bundesaußenminister, Dr. Guido Westerwelle, ebenso vertreten wie der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Frank-Walter Steinmeier und die Bundesvorsitzende der Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Claudia Roth.
- Im Bewerbungsprozess wird Wert auf Transparenz und die aktive Einbindung der Öffentlichkeit gelegt. Die Einbindung von NGOs in die Fachkommissionen, von Beginn der ersten Planungen an, hat in allen Themenbereichen die Akzeptanz des Bewerbungskonzepts gestärkt.
- Der Kreisverband München von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN unterstützt die Bewerbung. Der Landesverband Bayern von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hingegen steht der Bewerbung kritisch gegenüber.
3.5 Listen Sie alle bevorstehenden Wahlen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in Ihrem Land bis 2018 auf und geben Sie an, ob und wie der Ausgang einer dieser Wahlen evtl. Auswirkung auf die Vorbereitung oder die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2018 haben könnte.
Künftige Wahltermine Jahr Wahl Turnus
Herbst 2013 und 2017 Bundestagswahl 4 JahreHerbst 2013 Landtagswahl Bayern 5 JahreHerbst 2013 Bezirkstagswahlen Oberbayern 5 JahreFrühjahr 2014 Kommunalwahlen in Bayern 6 Jahre
Quelle: © 2010 Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt - Die Bewerbung erfährt die volle Förderung und Unterstützung auf allen politischen Ebenen. - Bereits 2007 haben der DOSB, die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt
Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land in ihren Gremien die Bewerbung beschlossen.
- 2009 haben die politischen Ebenen sowie die kommunalen Gremien ihre Unterstützung mit dem Beschluss der Inhalte des Mini Bid Book wiederholt zum Ausdruck gebracht.
- Aufgrund dieser grundlegenden Beschlussfassungen werden keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 erwartet.
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3.6 Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Gebietskörperschaften und anderer öffentlicher oder privater Institutionen, die in Ihrem Bewerbungskomitee vertreten sind.
- Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH sind der Deutsche Olympische Sportbund e.V. (DOSB), die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land (die Letztgenannten sind Gebietskörperschaften). Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH besteht aus den folgenden Organen, in die die o.g. Gebietskörperschaften integriert sind:
Gesellschafterversammlung [GV] - In der GV sind alle Gesellschafter vertreten. Der Bundesminister des Innern ist ständiger Gast. - Folgende Personen sind in der GV vertreten:
· Dr. Thomas Bach, Vorsitzender - Präsident DOSB, · Christian Ude, stellvertretender Vorsitzender - Oberbürgermeister München, · Horst Seehofer - Ministerpräsident des Freistaates Bayern, · Thomas Schmid - 1. Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen, · Georg Grabner - Landrat Berchtesgadener Land, · Dr. Michael Vesper - Generaldirektor DOSB, · Alfons Hörmann - Präsident des Deutschen Skiverbands, Sprecher der
Wintersportverbände.
Aufsichtsrat [AR] - Der Aufsichtsrat der Bewerbungsgesellschaft München 2018 setzt sich wie folgt zusammen:
· Dr. Michael Vesper, Vorsitzender - Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB),
· Christian Ude, stellvertretender Vorsitzender - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München,
· Siegfried Schneider, stellvertretender. Vorsitzender - Staatsminister, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei,
· Thomas Schmid, stellvertretender Vorsitzender - 1. Bürgermeister des Marktes Garmisch-Partenkirchen,
· Dr. Christian Barth - Ministerialdirigent Bayerische Staatskanzlei, · Dr. Christoph Bergner - Parlamentarischer Staatssekretär (BMI), · Friedhelm Julius Beucher - Präsident des Deutschen Behindertensportverband e.V., · Claudia Bokel - IOC-Mitglied, · Cristian Breuer - Vertreter der Athleten im DOSB, · Eberhard Gienger - DOSB-Vizepräsident Leistungssport, · Georg Grabner - Landrat, Landkreis Berchtesgadener-Land, · Gerd Heinze - Präsident Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DEG), · Hans-Peter Krämer - DOSB-Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen, · Hannes Krätz - 3. Bürgermeister des Marktes Garmisch-Partenkirchen, · Sabine Krieger - Stadträtin, Landeshauptstadt München, · Günther Lommer - Präsident Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV), · Stephan Mayer - Mitglied des Deutschen Bundestags, · Alexander Reissl - Stadtrat, Landeshauptstadt München, · Helmut Schmid - Stadtrat, Landeshauptstadt München, · Josef Schmid - Stadtrat, Landeshauptstadt München, · Walter Schneeloch - DOSB-Vizepräsident Breitensport / Sportentwicklung, · Christine Strobl - 2. Bürgermeisterin, Landeshauptstadt München, · Dr. Christa Thiel - Präsidentin des Deutschen Schwimmverbandes, Sprecherin der
Spitzenverbände, · Andreas Trautvetter - Präsident des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD), · Prof. Dr. Walther Tröger - IOC-Ehrenmitglied, · Thomas Urban - Hauptgeschäftsführer, Deutscher Alpenverein.
Kuratorium - Insgesamt gehören dem Kuratorium derzeit 26 prominente Persönlichkeiten aus Sport, Politik,
Wirtschaft, Kirche und Kultur an. Dies unterstreicht die breite Zustimmung für die Bewerbung über alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens hinweg.
- Mitglieder des Kuratoriums sind:
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· Katarina Witt - Vorsitzende des Kuratoriums der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH und zweifache Olympiasiegerin,
· Franz Beckenbauer - Mitglied des DFB-Präsidiums und Ehrenpräsident FC Bayern München,
· Marianne Buggenhagen - Paralympics-Siegerin in den Disziplinen Kugelstoßen, Diskuswerfen, Speerwerfen und Mehrkampf,
· Prof. Dr. Thomas Gruber - Intendant Bayerischer Rundfunk, · Bischof Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber - Ehemaliger Vorsitzender Evangelische Kirche in
Deutschland, · Dr. h.c. Charlotte Knobloch - Vorsitzende Zentralrat der Juden in Deutschland, · Dr. Thomas de Maizière MdB - Bundesminister des Innern, · Rosemarie Mittermaier-Neureuther - Olympiasiegerin Alpin Ski, · Prof. Anne-Sophie Mutter - Violinistin, · Magdalena Neuner - Biathlon-Weltmeisterin, · Dr.-Ing. Norbert Reithofer – Vorstandsvorsitzender der BMW Group, · Claudia Roth - MdB, Bundesvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, · Prof. Markus Schächter - Intendant Zweites Deutsches Fernsehen, · Dr. h.c. Gerhard Schröder - Bundeskanzler a.D., · Michael Sommer - Bundesvorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund, · Dr. Tilman Spengler - Schriftsteller, · Dr. Frank-Walter Steinmeier - SPD-Fraktionsvorsitzender, · Jürgen Thumann - Präsident Europäischer Industrie- und Arbeitgeberverband
Businesseurope, · Dr. Theo Waigel - Bundesminister a.D., · Dr. Richard von Weizsäcker - Bundespräsident a.D., · Ingo Weiss - Präsident Deutscher Basketball-Bund, Vorsitzender Deutsche Sportjugend, · Dr. Guido Westerwelle Bundesminister des Auswärtigen und Vizekanzler, , · Dr. Theo Zwanziger - Präsident Deutscher Fußball-Bund, · Bekir Alboga - Referatsleiter für interreligiöse und interkulturelle Zusammenarbeit, · Dr. Johannes Friedrich - Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in
Bayern, · Dr. Hans-Jochen Vogel - Altoberbürgermeister von München.
Beratende Gremien (keine Organe der Bewerbungsgesellschaft)
Steuerungsgruppe - Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertretern der Gesellschafter und des Bundes auf höherer
Arbeitsebene zusammen. Sie bereitet Entscheidungen für AR und GV vor und übernimmt die Supervision der Ergebnisse der Fachkommissionen.
Fachkommissionen [FK] - Als Fachkommissionen wurden insgesamt neun Expertengremien mit beratender Funktion
einberufen. - Mitglieder sind grundsätzlich: DOSB, Bund, Freistaat Bayern, LH München, der Markt
Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land sowie Wintersportverbände und zahlreiche Fachverbände:
- Übersicht: · FK Politische Unterstützung & Finanzierung · FK Garantien · FK Sportstätten & Olympisches Erbe · FK Sicherheit · FK Medizin · FK Transport, zusätzlich vertreten sind: Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), DB Netz
AG, Stadtwerke München GmbH (SWM) und deren Tochterunternehmen die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG).
· FK Umwelt, zusätzlich vertreten sind: Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS), Öko-Institut, Bundesamt für Naturschutz (BfN), Landesamt für Umwelt (LfU), Deutscher Alpenverein e.V. (DAV), Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV), Naturfreunde, Verkehrsklub Deutschland (VCD), Deutscher Skiverband e.V. (DSV).
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· FK Unterbringung, zusätzlich vertreten sind: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband eV (BHG), BTG Bayern Tourist GmbH, Ammergauer Alpen GmbH, Tourismusverband München – Oberbayern e.V.
· FK Paralympics, zusätzlich vertreten sind: Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS), Behindertenvertreter der Kommunen und der nationalen Sportverbände, Sportler mit Behinderungen, Experten.
Sport-Botschafter · Die Sportbotschafter bilden ein repräsentatives Gremium zur Unterstützung der Bewerbung. · Mittlerweile sind ca 100 Sommer- und Wintersportler Mitglied dieses Gremiums. · Aufgaben: Repräsentieren und unterstützen die Bewerbung in der Öffentlichkeit.
Athleten-Beirat · Der Athleten-Beirat ist ein repräsentatives und beratendes Gremium. · Aus jeder Wintersportart wurde ein Athlet aus dem Kreis der Sportbotschafter berufen. · Aufgabe: Beraten das Bewerbungskomitee, insbesondere unter sportfachlichen
Gesichtspunkten, z. B. hinsichtlich Fragen zur Optimierung von Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten.
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B - WIRTSCHAFT
3.7 Legen Sie in einer Liste das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der letzten 10 Jahre Ihres Landes, Ihrer Region und Ihrer Stadt inkl. der prozentualen Anteile der verschiedenen Sektoren (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereiche) vor.
Bruttowertschöpfung (BWS) nach Sektoren Bundesrepublik Deutschland und Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro
Quelle: Stat. Bundesamt, 2010 *Anmerkung: Die prozentuale Berechnung erfolgte anhand der gelieferten gerundeten Daten.
Bruttowertschöpfung (BWS) nach Sektoren und Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Freistaates Bayern in Mio. Euro
Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder *Anmerkung: Die prozentuale Berechnung erfolgte anhand der gelieferten gerundeten Daten.
Bruttowertschöpfung (BWS) nach Sektoren und Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Landeshauptstadt München in Mio. Euro
Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder * Anmerkung: Die prozentuale Berechnung erfolgte anhand der gelieferten gerundeten Daten. Die aktuellen Zahlen für die LH München für 2009 liegen erst Mitte 2011 vor, daher werden für München die Werte 1998-2008 angegeben.
1999 22,23 547,86 1.240,18 1.810,27 2.012,00 89,972000 23,46 561,56 1.271,19 1.856,21 2.062,50 90,002001 25,94 565,18 1.313,37 1.904,49 2.113,16 90,132002 22,16 563,50 1.347,53 1.933,19 2.143,18 90,202003 19,08 562,62 1.367,71 1.949,41 2.163,80 90,092004 21,90 584,81 1.391,65 1.998,36 2.210,90 90,392005 17,52 589,89 1.416,48 2.023,89 2.242,20 90,262006 17,90 627,92 1.451,35 2.097,17 2.325,10 90,202007 20,67 656,66 1.499,24 2.176,57 2.428,20 89,642008 20,25 667,95 1.551,04 2.239,24 2.495,80 89,722009 18,11 570,32 1.561,45 2.149,88 2.404,40 89,41
Produzierendes Gewerbe
Wirtschaftsbereiche gesamtJahr
Land- und Forstwirtschaft
Fischerei
Dienstleistungs-bereiche
Anteil BWS an BIP in %*BIP
1999 4.008 98.366 207.309 309.682 344.192 89,97
2000 4.338 102.894 216.198 323.430 359.376 90,00
2001 4.949 103.639 224.441 333.029 369.518 90,13
2002 4.421 103.200 234.275 341.897 379.035 90,20
2003 3.628 103.035 237.318 343.980 381.810 90,09
2004 4.266 108.540 241.659 354.465 392.165 90,39
2005 3.300 109.805 247.373 360.478 399.362 90,26
2006 3.547 117.200 253.454 374.200 414.870 90,20
2007 4.002 123.621 261.363 388.986 433.956 89,64
2008 3.824 123.698 271.565 399.087 444.812 89,72
2009 3.471 106.736 273.853 384.060 429.862 89,34
BIPJahr Anteil BWS an BIP in %*
Land- und Forstwirtschaft
Fischerei
Produzierendes Gewerbe
Dienstleistungs-bereiche
Wirtschaftsbereiche gesamt
1998 54 12.929 39.815 52.798 58.361 90,47
1999 53 13.176 41.511 54.739 60.839 89,97
2000 57 13.815 41.995 55.868 62.077 90,00
2001 67 13.220 43.863 57.149 63.411 90,13
2002 65 13.161 45.192 58.418 64.764 90,20
2003 56 13.406 44.802 58.264 64.671 90,09
2004 53 14.925 45.188 60.165 66.564 90,39
2005 51 14.681 45.905 60.637 67.178 90,26
2006 60 15.442 47.493 62.995 69.841 90,20
2007 50 17.416 48.636 66.101 73.743 89,64
2008 45 16.354 49.793 66.192 73.776 89,72
Produzierendes Gewerbe
Wirtschaftsbereiche gesamt
Anteil BWS an BIP in %*Jahr
Land- und Forstwirtschaft
Fischerei
Dienstleistungs-bereiche BIP
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3.8 Erstellen Sie eine Liste des Pro-Kopf-Einkommens (in USD) der letzten 10 Jahre.
Pro-Kopf-Einkommen
in jeweiligen Preisen preisbereinigt
[in EUR] [Index (2000=100)]
1999 24.511 97,0
2000 25.095 100,0
2001 25.664 101,1
2002 25.984 100,92003 26.222 100,62004 26.798 101,9
2005 27.190 102,7
2006 28.229 106,0
2007 29.518 108,82008 30.392 110,4
2009 29.380 105,2
Jahr
Bruttoinlandsprodukt
Quelle: Stat. Bundesamt, 2010 Anmerkung: die Euro-Angaben werden nach Freigabe mit einem einheitlichen Wechselkurs in USD umgerechnet;
3.9 Geben Sie für die letzten zehn Jahre die durchschnittliche Inflationsrate und den durchschnittlichen Wechselkurs zum USD an.
Wie sieht die derzeitige Prognose für die Entwicklung der Inflationsrate und des Wechselkurses zwischen heute und 2018 aus? (Geben Sie Quellen und Herleitung an)
Inflationsrate und Wechselkurs zum USD Inflationsrate Wechselkurs
[in %] [EUR zu USD]
1999 0,6 1,0658
2000 1,4 0,9236
2001 1,9 0,8956
2002 1,4 0,9456
2003 1,0 1,1312
2004 1,8 1,2439
2005 1,9 1,2441
2006 1,4 1,2556
2007 2,3 1,3705
2008 2,8 1,4708
2009 0,2 1,3948
Jahr
Quelle: Eurostat; Wechselkurs in jährlichen Daten; HVPI [harmonisierter Verbrauchspreisindex] - Inflationsrate des Jahresdurchschnitts
[Die Prognosen bis 2018 hängen dem Dokument als Anlage A-1 an]
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C - NATIONALE UND INTERNATIONALE AUFLAGEN
3.10 Zeigen Sie auf, welche nationalen und internationalen Verpflichtungen Ihr Land (z. B. Nationale Gesetze, Internationale Abkommen oder Statuten und Auflagen der EU) eingegangen ist, die in Konflikt mit den Verpflichtungen stehen könnten, die die Städte, das NOK und das OCOG gemäß dem "Host City Contract" und der "Olympic Charter" erfüllen müssen. Dabei sind auch gewerbliche, finanzielle, steuerliche oder gesetzliche Verpflichtungen gemeint.
- In der Bundesrepublik Deutschland bestehen derzeit keine nationalen und internationalen Regelungen, die für die Städte, das NOK und das OCOG einen Konflikt mit den Verpflichtungen aus "Host City Contract" und der "Olympic Charter" mit sich bringen.
D - ÖFFENTLICHE MEINUNG
3.11 Weisen Sie nach, dass Ihr Projekt Olympische Winterspiele auszurichten, von der nationalen, regionalen und örtlichen Bevölkerung Unterstützung erfährt. Das Gleiche gilt für mögliche weitere beteiligte Regionen.
Meinungsumfragen
Bitte geben Sie folgende Details zu jeder durchgeführten Umfrage an: Datum, gestellte Fragen, Stichprobengröße, Umfragegebiet
Alle Umfragen müssen von international anerkannten Forschungsinstituten durchgeführt werden.
Volksbefragung (falls erforderlich)
Bitte geben Sie Details dazu an.
Imagekampagne
Andere
[Die Meinungsumfrage ist bis Ende Oktober geplant, die Ergebnisse werden mit Redaktionsschluss BB ergänzt]
3.12 Erlaubt die Gesetzgebung in Ihrem Land einen Volksentscheid für ein Projekt wie die Olympischen Winterspiele? Wenn ja, was wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn die Abstimmung negativ ausfallen würde?
- Das Grundgesetz sieht für ein Projekt dieser Art keine Volksentscheide auf Bundesebene vor. - In Bayern besteht die Möglichkeit der Volksgesetzgebung nach Maßgabe der Bayerischen
Verfassung (vgl. Art. 73 bis 75 der Verfassung) und des Landeswahlgesetzes (insbesondere Art. 62 bis 82 des Landeswahlgesetzes). Voraussetzung für die Zulassung eines Volksbegehrens ist ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf, der mit Bundesrecht und mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sein muss.
- Ein Volksbegehren mit einer Fragestellung, die auf eine Verhinderung von Olympia zielt (etwa: „Sind Sie dafür, dass Bayern seine Unterstützung für die Bewerbung Münchens 2018 zurückzieht/ unterlässt?“), wäre unzulässig, da bloße Meinungsabfragen nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein können. Gegenstand eines Volksbegehrens kann nur eine der Landesgesetzgebung unterfallende Regelung sein. Das in Vorbereitung befindliche Olympiagesetz könnte ein möglicher Ansatzpunkt für einen Gegenentwurf im Rahmen eines Volksbegehrens sein. Maßgeblich für die Frage der Zulässigkeit eines solchen Volksbegehrens wäre der konkrete Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf Art. 73 der Bayerischen Verfassung, demzufolge über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet.
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4 – Rechtliche Aspekte
A - ERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN UND EINHALTUNG DER OLYMPISCHEN CHARTA UND DES "HOST CITY CONTRACTS"
4.1 Garantie
Einhaltung der Olympischen Charta und des "Host City Contracts"
4.2 Garantie
Bestätigung Exklusivität Olympischer Spiele bzgl. anderer Großveranstaltungen im Zeitraum einer Woche vor und nach den Spielen.
B - GESETZGEBUNG
4.3 Ziehen Sie die Einführung neuer Gesetze in Betracht, um die Organisation der Olympischen Winterspiele zu erleichtern? Erläutern Sie diese.
- Die Einführung neuer Gesetze ist nicht erforderlich. Die Rechte und Interessen des IOC, des IPC und des zukünftigen OCOG sind durch existierende Gesetze, Vorschriften und rechtliche Grundlagen geschützt.
C - WORTMARKE, DOMAIN UND SCHUTZ DER OLYMPISCHEN MARKE
4.4 Garantie
Nachweis des Schutzes der Wortmarke "München 2018" auf nationaler Ebene und Registrierung der Domains Muenchen2018/Munich2018.com/.net/.org/.de
4.5 Beschreiben Sie die gesetzlichen Maßnahmen, die in Ihrem Land in Kraft sind, um das Olympische Symbol, Embleme, Logos, Marken und andere mit Olympia in Bezug stehende Marken und Bezeichnungen zu schützen.
Welche Verpflichtungen ist die Regierung Ihres Landes zu diesem Zweck bereits eingegangen?
- Der Schutz des Olympischen Emblems (die Olympischen Ringe) und der olympischen Bezeichnungen („Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“) erfolgt durch das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ vom 31.03.2004 (BGBl. I S. 479).
- Das Gesetz begründet ein ausschließliches Recht auf die Verwendung und die Verwertung des olympischen Emblems (die Olympischen Ringe) für das Nationale Olympische Komitee (in Deutschland: DOSB) und das Internationale Olympische Komitee.
- Der Schutzumfang des Rechts wird durch eine abschließende Aufzählung der Rechtsverletzungen konkretisiert, unzulässig ist danach die unbefugte Verwendung des olympischen Emblems im geschäftlichen Verkehr: · Zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen, · In der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, · Als Firma oder Geschäftsbezeichnung, · Zur Bezeichnung einer Veranstaltung und · Für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen.
- Dieses ausschließliche Recht gilt weitgehend auch für die olympischen Bezeichnungen („Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“), wenn durch die Verwendung die Gefahr von Verwechslungen besteht oder die unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der
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Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der olympischen Bewegung ohne rechtfertigenden Grund erfolgt.
- Unter diesen Voraussetzungen sind auch verwechslungsfähige ähnliche Zeichen bzw. Bezeichnungen geschützt.
- Andere Kennzeichen mit Bezug zu den Olympischen Spielen (Symbole, Motto) können über das Markenrecht einen Markenschutz und – bei entsprechender Werkqualität – über das Urheberrecht einen Urheberschutz erlangen.
- Deutschland ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken sowie des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken.
- Einen im Bereich der Europäischen Union geltenden Markenschutz regelt die Verordnung Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke.
- Darüber hinaus gilt das nationale Markengesetz. - Einen ergänzenden Schutz gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, danach
kann das Anlehnen an den Ruf und Ansehen eines fremden Kennzeichens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
4.5 Garantie
Erklärung zum Schutz der Olympischen Marken [Ringe, Name, Symbol, Motto] im Bewerberland.
D - GGF. DETAILS ZU VORHERIGEN ABSPRACHEN
4.6 Sind die Candidate City, das Bewerbungskomitee oder das NOK Verbindlichkeiten eingegangen, welche nach der Wahl zur "Host City" der Olympischen Winterspiele Auswirkungen haben würden und welche vorher vom IOC nicht freigegeben wurden bzw. mit ihm abgestimmt sind? (Hat Ihr NOK z. B. seinen Sponsoren Optionen oder Rechte zur Verlängerung ihrer Verträge bewilligt, die nach der Wahl zur Host City gültig sind?) Wenn ja, beschreiben Sie diese.
Bitte bestätigen Sie, dass diese Vereinbarungen ggf. die Erfüllung jeglicher Bestimmungen des "Host City Contracts" weder gefährden, behindern noch ausschließen.
- Es wurden keine Verbindlichkeiten eingegangen, die die Erfüllung des „Host City Contract“ gefährden, behindern oder ausschließen.
- Es wurden keine Bindungen mit Sponsoren eingegangen, die das „Joint Marketing Programme“ in irgendeiner Form berühren.
- Das Bewerbungskomitee hat sicher gestellt, dass alle potenziellen Verbindlichkeiten ausgeschlossen sind. So z. B. durch den Ankauf von Werbeflächen, durch die vorherige Bindung von Hotels zur Unterbringung der Olympischen Familie sowie aller Gästegruppen.
E - RECHTSFORM
4.7.1 Benennen und beschreiben Sie die Rechtsform des Bewerbungskomitees.
- Die Bewerbungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem deutschen GmbH-Gesetz.
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
- Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen und beinhaltet insbesondere folgende Informationen: · Die Firma und den Sitz der Gesellschaft, · Den Gegenstand des Unternehmens, · Den Betrag des Stammkapitals,
die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
- Sitz der Gesellschaft ist München.
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- Die Gesellschaft wurde bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und infolgedessen im Handelsregister eingetragen.
- Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH sind der Deutsche Olympische Sportbund (e.V.), die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land (Letztgenannte sind Gebietskörperschaften).
- Organe der Bewerbungsgesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung sowie das Kuratorium.
Gesellschafterversammlung [GV] - Die GV fungiert als Kontrollgremium und tritt in der Regel quartalsweise zusammen. - Die Gesellschafteranteile verteilen sich wie folgt: 51 % DOSB, 30 % LH München; 9 % Freistaat
Bayern; 8 % Garmisch-Partenkirchen, 2 % Berchtesgadener Land. - Die sieben Mitglieder sind von den Gesellschaftern benannt. - Die Gesellschafterversammlung wird von Dr. Thomas Bach, dem Präsidenten des DOSB,
geleitet. Er wird vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Christian Ude vertreten. - Aufgaben: Kontrolliert Entscheidungen und die Arbeit der Geschäftsführung und trifft
Entscheidungen, die von besonderer Bedeutung für das Projekt sind.
Aufsichtsrat [AR] - Als Oberstes Kontrollgremium tritt der AR in der Regel halbjährlich zusammen. - Er setzt sich aus 26 Mitgliedern, die von den Gesellschaftern und vom Bund entsandt werden,
zusammen. - Den Vorsitz hat Dr. Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes
(DOSB). - Er wird vertreten von Oberbürgermeister Christian Ude (LH München), Staatsminister Siegfried
Schneider (Freistaat Bayern) sowie Bürgermeister Thomas Schmid (Garmisch-Partenkirchen). - Als deutsche IOC-Mitglieder sitzen Claudia Bokel und Prof. Walther Tröger im AR. - Aufgaben: Kontrolliert Entscheidungen und die Arbeit der Geschäftsführung und äußert
Empfehlungen gegenüber der Gesellschafterversammlung.
Geschäftsführung - Vorsitzender der Geschäftsführung des Bewerbungskomitees ist Bernhard Schwank. - Geschäftsführer ist Jürgen Bühl. - Beide wurden durch die Gesellschafterversammlung berufen. - Aufgaben: Der Geschäftsführung obliegt die Gesamtverantwortung für die Geschäfte des
Bewerbungskomitees und deren Ergebnis, dazugehören z. B. die strategische Planung inkl. der Erstellung eines Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie des Lageplans des Unternehmens, die Verantwortung für Planungsprozesse, die Leitung der Fachkommissionen, die Berichte gegenüber dem AR und der GV sowie die Repräsentanz des Bewerbungskomitees.
Kuratorium - Das Kuratorium ist ein repräsentatives Gremium mit beratender Funktion unter der Leitung von
Katarina Witt. - Es besteht aus 26 hochrangigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. - Aufgaben: Unterstützt die Bewerbung ideell und repräsentiert sie in allen gesellschaftlichen
Gruppen.
4.7.1 Garantie
Ermächtigung des Bewerbungskomitees als Vertreter der Candidate City und Benennung der zeichnungsberechtigten Personen [z.B. "Host City Contract"].
4.7.2 Benennen, beschreiben und stellen Sie die Struktur der Rechtsform dar, welche die Verantwortung für die Organisation der Olympischen Winterspiele (OCOG) übernehmen würde, falls Ihre Stadt zur "Host City" gewählt wird.
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Benennen Sie die verschiedenen Beteiligten, die in die Organisation der Olympischen Winterspiele involviert sind, und beschreiben Sie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Geben Sie an, welche Abkommen zwischen den verschiedenen Parteien unterzeichnet wurden und beschreiben Sie grob deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
- Das OCOG wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem deutschen GmbH-Gesetz (GmbHG) sein. Es wird die Abkürzung OCOG tragen.
- Das OCOG wird eine nach Zuschlag Münchens als Host City neu gegründete Gesellschaft, die frei von jeglichen rechtlichen Vorbindungen ihre Arbeit aufnehmen wird.
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen des GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
- Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen und beinhaltet insbesondere folgende Informationen: · 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft, · 2. den Gegenstand des Unternehmens, · 3. den Betrag des Stammkapitals, · 4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen
Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt. - Sitz des OCOG ist München. - Das OCOG wird bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben wird, zur Eintragung in
das Handelsregister angemeldet und infolgedessen im Handelsregister eingetragen werden. - Gesellschafter werden voraussichtlich die Bundesrepublik Deutschland, der DOSB, der
Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land sein.
- Analog der Struktur des bestehenden Bewerbungskomitees werden Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat eingerichtet. Deren Aufgaben beschreiben sich folgendermaßen:
Gesellschafterversammlung [GV] - Die GV wird als Kontrollgremium fungieren und in der Regel quartalsweise zusammentreten. - Deren Mitglieder werden von den Gesellschaftern benannt.
Aufsichtsrat [AR] - Als Oberstes Kontrollgremium wird der AR in der Regel halbjährlich zusammen kommen. - Die Mitglieder werden von den Gesellschaftern sowie der Bundesrepublik Deutschland
entsandt.
Geschäftsführung - Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung berufen. - Aufgaben: Der Geschäftsführung wird die Gesamtverantwortung für die Geschäfte des OCOG,
die Erstellung eines Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie des Lageplans des Unternehmens, die Verantwortung für Planungsprozesse, die Leitung der Kommissionen, die Berichte gegenüber dem AR und der GV sowie die Repräsentanz des OCOG obliegen.
- Nach dem zukünftig zu schließenden Gesellschaftervertrag sind die Gesellschafter für die Umsetzung folgender Aufgaben verantwortlich: · Umsetzung aller Verbindlichkeiten der Gemeinsamen Erklärung (MPA), des „Joint
Marketing Programme“ sowie die verantwortliche Organisation und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
- Die Kontinuität zwischen Auflösung des Bewerbungskomitees und Gründung des OCOG wird durch den Aufsichtsrat sichergestellt.
4.7.3 Skizzieren Sie den Übergang vom Bewerbungs- zum Organisationskomitee.
- Wie vom IOC gefordert, wird innerhalb von 5 Monaten das OCOG gegründet. Sobald dieses Organisationskomitee gegründet ist, werden die Rechte der Bewerbungsgesellschaft vertraglich auf das Organisationskomitee übertragen.
- Das Organisationskomitee wird in seiner Struktur dem früheren Bewerbungskomitte gleichen und zeigt damit die Kontinuität in der Konzeptions- und Umsetzungsphase.
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F - OFFIZIELLE SPRACHE
4.8 Die offiziellen Sprachen des IOC sind Französisch und Englisch. Welche dieser beiden Sprachen ist die offizielle Sprache ihrer Kandidatur bzw. welche Sprache in Ihren Unterlagen ist im Fall von unterschiedlichen Interpretationen maßgebend?
- Offizielle Sprache der Kandidatur ist Englisch. Damit sind im Falle von Interpretationen die englischen Texte zu bevorzugen.
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5 - Zoll- und Einreisebestimmungen
A - EINREISEBESTIMMUNGEN
5.1 Beschreiben Sie die in Ihrem Land geltenden Regelungen zu Einwanderung und Einreisevisa.
- Deutschland ist Mitgliedstaat des Schengener Durchführungsübereinkommen. - Damit ist bei Reisen aus den anderen „Schengenstaaten“ (Belgien, Dänemark, Estland,
Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn) eine unkomplizierte und grundsätzlich kontrollfreie Einreise nach Deutschland garantiert.
- Darüber hinaus genießen Staatsangehörige der Schengenstaaten (s.o.) und der übrigen Staaten der Europäischen Union (Bulgarien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern) und ihre Familienangehörige Freizügigkeit und damit das Recht auf Einreise und einen anschließenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Freizügigkeitsgesetz/EU.
- Staatsangehörige von weiteren 37 Staaten plus Hongkong und Macau sowie britische Staatsangehörige aus Überseegebieten (British Nationals – Overseas) können bei Vorlage eines gültigen Reisedokuments für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten visumfrei in die Schengenstaaten (einschließlich Deutschlands) einreisen.
- Andere Personen, die zur Einreise ein Visum benötigen, erhalten dieses bei den deutschen Auslandsvertretungen in einem routinierten und serviceorientierten Verfahren.
- Die Bundesrepublik Deutschland wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, den Inhabern Olympischer Akkreditierungskarten während der Dauer der Olympischen und Paralympischen Winterspiele und für einen Zeitraum von längstens einem Monat vor und nach den Spielen die Ausübung ihrer Olympischen Funktionen sicher zu stellen.
- Andere an der Organisation der Olympischen und Paralympischen Spiele mitwirkenden Personen werden auf der Grundlage entsprechender Nachweise gebührenfreie Visa zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, sofern sie der Visumpflicht unterliegen.
- Soweit erforderlich, wird es ihnen erlaubt sein, sich bis zu einem Jahr vor Beginn der Olympischen und Paralympischen Spiele in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten und hier zu arbeiten.
- Inhaber Olympischer Akkreditierungskarten und sonstiger an der Organisation der Olympischen und Paralympischen Winterspiele mitwirkende Personen dürfen nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen des EU-Rechts (Art. 5 Schengener Grenzkodex) und des deutschen Rechts (§§ 3, 4, 11, 15 Aufenthaltsgesetz) einreisen.
5.2 Geben Sie präzise an, welche Gesundheitsbestimmungen und Impfempfehlungen in Ihrem Land für einreisende Personen gelten.
- Deutschland ist Vertragspartei der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005). - Die Bundesrepublik Deutschland verfügt flächendeckend über ein leistungsfähiges
medizinisches Versorgungssystem, das allen Versicherten den gleichen Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen unter Einbeziehung des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts gewährleistet.
- Darüber hinaus besteht in Deutschland aufgrund des medizinischen Berufsrechts eine Pflicht zur Behandlung in medizinischen Notfällen. Auch Nicht-Versicherten steht damit eine umfassende medizinische Versorgung im Notfall zur Verfügung.
- Für die Einreise nach Deutschland sind keine besonderen Impfungen oder Gesundheits-dokumente vorgeschrieben.
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- Die Gesundheitsbehörden verfügen über ein leistungsfähiges System zur Erkennung und Eindämmung von auftretenden übertragbaren Krankheiten.
- Eine Vernetzung mit den österreichischen Gesundheitsbehörden ist u. a. über das europäische Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) gegeben.
5.3.1 Garantie
Garantie für die ungehinderte Einreise und Funktionsausübung für Inhaber einer Olympischen Ausweis- und Akkreditierungskarte gem. Regel 53 der Olympischen Charta
5.3.2 Welche Einreisebedingungen gelten für Mitglieder der Olympischen Familie beim Besuch von Test-Events vor den Olympischen Winter Spielen?
- Für Staatsangehörige aus EU-Ländern und für zahlreiche andere Nationalitäten gibt es keine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Für weitere Informationen sollten die einschlägigen Websites der deutschen Botschaft oder des deutschen Konsulats konsultiert werden. Alle anderen Mitglieder der Olympischen Familie, die Test-Events vor den Olympischen Winterspielen beiwohnen wollen, benötigen ein Visum, um in den Schengenraum einzureisen. Die deutschen Vertretungen im Ausland werden die Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften nach EU- und deutschem Recht so schnell wie möglich in dienstleistungsorientierter Weise bearbeiten.
B - ARBEITSERLAUBNIS
5.4 Garantie
Garantie der vereinfachten Einreise- und Arbeitserlaubnis für Fachpersonal vor den Olympischen Spielen
5.5 Beschreiben Sie den Ablauf und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, die zur Beantragung und Ausstellung einer Arbeitserlaubnis für eine temporäre Einreise und den Aufenthalt von Arbeitskräften in Ihr Land notwendig sind. Wie können diese, falls notwendig, angepasst werden um die genannten Anforderungen aus Frage 5.4 zu erfüllen.
- Hierbei ist zwischen akkreditierten und nicht akkreditierten Personen zu unterscheiden:
Akkreditierte Personen: - Tätigkeiten von akkreditierten Personen gelten bis zu einer Dauer von drei Monaten innerhalb
eines Zeitraumes von zwölf Monaten nicht als Beschäftigung. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Nicht akkreditierte Personen: - Ein Teil der im „2018 Candidate Procedure and Questionnaire“ [Ausschreibungsunterlage des
IOC] genannten Personengruppen, wie etwa Angehörige der meisten EU-Staaten, benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
- Nicht akkreditierte Personen, die in Deutschland erwerbstätig werden möchten, benötigen grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sie prinzipiell (d. h. ohne beabsichtigte Erwerbstätigkeit) nach der EG-Visumverordnung (VO 539/2001) visumsfrei wären. Ausnahmen können sich aufgrund von bilateralen Abkommen ergeben.
- Zur Erwerbstätigkeit berechtigende Visa werden von den deutschen Auslandsvertretungen auf der Grundlage entsprechender Nachweise im Rahmen der nationalen und bzw. europäischen Aufenthaltsbestimmungen zügig und gebührenfrei erteilt. Ein gesondertes Verfahren für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
- Im Falle der Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in Deutschland ist beabsichtigt, etwaige Potenziale zur weiteren Optimierung der verwaltungsinternen, organisatorischen Verfahrensabläufe im Sinne der Antragsteller zu ermitteln und auszuschöpfen.
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C - IMPORT UND EXPORT VON WAREN / EINFUHR VON BLINDENHUNDEN
5.6 Beschreiben Sie, falls zutreffend, die Reglementierungen zur Einfuhr spezieller Produkte und Ausrüstungen, die für akkreditierte Personen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben bei den Olympischen Winterspielen benötigt werden: z. B. Schusswaffen und Munition (für sportliche Wettkämpfe oder Sicherheitsdienste), Foto- und Filmausrüstungen, medizinische Ausrüstungen und Erzeugnisse, Computer, Nahrungsmittel, etc.
- Für die Zwecke der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 ist es im Rahmen der Vorschriften des Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft möglich, insbesondere die folgenden Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft vorübergehend einfuhrabgabenfrei einzuführen, sofern sie nach Abschluss der Veranstaltung aus diesem Gebiet wieder ausgeführt werden: · Persönliche Gebrauchsgegenstände, · Zu Sportzwecken verwendete Waren, · Berufsausrüstungen (z. B. technische Ausrüstungen für ausländische TV-Gesellschaften
und andere Medienvertreter), · Medizinisches Gerät und Pharmaprodukte für die Mannschaften, · Offizielle Preise, Trophäen, Medaillen und Flaggen sowie · Beförderungsmittel.
- Voraussetzung hierfür ist, dass im Zeitpunkt der Einfuhr die Wiederausfuhrabsicht der Waren besteht und diese nicht gegen Verbote und Beschränkungen (wie z. B. Markenschutz, Schutz der Gesundheit) verstoßen.
- Die Verbote und Beschränkungen können auch kurzfristig in Kraft treten und sich auf einen bestimmten Zeitraum und/oder bestimmte Herkunftsländer beziehen.
- Die Einfuhr von Nahrungsmitteln mit tierischer Herkunft wie z. B. Fleisch, Käse und Milch ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten. Die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Kaffee, Alkohol und alkoholischen Getränken, ist nur im Rahmen der persönlichen Reisefreimengen zulässig.
- Der Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu Drittländern und der Verkehr mit Bargeld/gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Mitgliedsstaaten der EU werden zollamtlich überwacht:
- Reisende, die die Außengrenzen der EU überschreiten, sind verpflichtet, Barmittel ab einem Gesamtwert von 10 000 Euro schriftlich anzumelden. Barmittel sind Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel, Solarwechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine. Europäische Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005.
- An den Grenzen zu EU-Mitgliedsstaaten sowie im Landesinneren sind mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr lediglich auf Verlangen mündlich anzuzeigen.
- Die stichprobenweise durchzuführenden Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z. B. Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle, Edelsteine und "elektronisches Geld".
- Die Kontroll- und Sicherstellungsbefugnisse ergeben sich aus §§ 10 und 12a Abs. 3 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG).
5.7.1 Garantie
Garantie der ungehinderten und kostenlosen Einfuhr, Gebrauch und Ausfuhr von Gütern, die zur Durchführung der Olympischen Winterspiele benötigt werden
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5.7.2 Welche Vorschriften gelten bezüglich Import, Gebrauch und Export von Gütern, die für Test-Events vor den Olympischen Winterspielen benötigt werden?
- Es gelten für den Import, Gebrauch und Export von Gütern die selben Bestimmungen, wie für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele.
5.8 Beschreiben Sie, falls zutreffend, welche Restriktionen oder Reglementierungen es bezüglich des Gebrauchs von Medienmaterial gibt, das auf nationalem Gebiet produziert und außerhalb des Landes ausgestrahlt werden soll.
- In Artikel 5 des Grundgesetzes wird die Presse- und die Rundfunkfreiheit vollumfänglich garantiert.
- Es gibt keine Reglementierung bezüglich des Gebrauchs von Medienmaterial, welches auf nationalem Gebiet produziert und im Ausland ausgestrahlt werden soll.
- Die allgemeinen Gesetze (z. B. das Urheberrechtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch) und privaten Rechtsverhältnisse, etwa in Bezug auf die Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten, sind zu beachten.
5.9 Gibt es ein Gesetz, das die Einfuhr ausländischer Zeitungen, Magazine oder anderer Publikationen nach Art und Anzahl limitiert oder untersagt?
- Medien (Print- und audiovisuelle Medien, Datenträger usw.) können nach Deutschland eingeführt werden.
- Sie unterliegen nur dann Beschränkungen, wenn sie verfassungswidrigen Inhalts sind, gegen Strafgesetze (u. a. wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Pornografie) oder das Jugendschutzgesetz verstoßen.
5.10 Erläutern Sie die in Ihrem Land geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von Blindenhunden.
- Bei der Einführung von Blindenhunden ist zu beachten, dass diese erkennbar tätowiert sein oder ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) tragen müssen, ein wirksamer Tollwutschutz (Impfprotokoll) vorliegen muss und die Tiere älter als 3 Monate sein müssen.
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6 - UMWELT UND METEOROLOGIE
A - UMWELT
6.1 Stellen Sie folgende Punkte in einer Karte dar (nicht größer als A3 - gefaltet oder doppelseitig - mit eindeutiger Angabe des verwendeten Maßstabs):
- allgemeine geografische Kenndaten der Stadt und ihrer Umgebung; geschützte/ ökologisch sensible Bereiche; Kulturdenkmäler; mögliche Natur-Risiken
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- Darüber hinaus sind geschützte Biotope und Landschaftsschutzgebiete in diesen Bereichen vorhanden.
[Karteninhalte werden grafisch den weiteren Kartendarstellungen im Bid Book angepasst.]
6.2 Legen Sie für den gewählten Austragungszeitraum der Olympischen Winterspiele in den letzten fünf Jahren detaillierte Informationen über die Luftqualität in der Candidate City (gemäß den WHO-Standards und Leitlinien) vor, einschließlich einer Bewertung der durchgeführten Untersuchungen und der angewandten Messmethoden.
Bitte berücksichtigen Sie folgende Kenndaten in Ihrer Bewertung [siehe Tabelle in der Hinweisspalte]: Kohlenmonoxid (CO); PM10 (PM2.5, wenn die Daten verfügbar sind); Schwefeldioxid (SO2); Stickstoffdioxid (NO2); Ozon (O3)]
- Berücksichtigt wurden die Luftmessstationen München Lothstraße, Garmisch-Partenkirchen Kreuzeckbahnstraße und Bad Reichenhall Nonn. Sie sind repräsentativ für die infrage kommenden Sportstätten. Da an diesen Luftmessstationen nicht alle nachgefragten Schadstoffe bestimmt werden, wurden zusätzlich die Luftmessstationen Augsburg LfU und Andechs herangezogen, die repräsentativ für die ausgewählten Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten
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sind. Sämtliche Messwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG bzw. der 22. und 33. BImSchV ermittelt.
- Für SO2 und CO werden die Grenzwerte deutlich unterschritten; auch der Grenzwerte für PM10 werden im Jahresmittel unterschritten. Der Grenzwert für NO2 gilt erst ab dem Jahr 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt ist als Beurteilungsgrundlage der Grenzwert plus einer jährlich abnehmenden Toleranzmarge heranzuziehen. Dieser Wert wird unterschritten. Höhere Werte im Februar sind auf die im Winter häufig vorkommenden Inversionswetterlagen zurückzuführen, die einen Austausch der Luftmassen, der bodennahen Schicht mit höheren Luftschichten verhindert.
- Der Zielwert für Ozon von 120 µg/m³ (gemittelt über drei hintereinander folgende Jahre bei 25 zulässigen Überschreitungen pro Kalenderjahr) wurde im letzten Mittelungszeitraum (2007 – 2009) ebenfalls eingehalten. Der Zielwert muss erst ab dem Jahr 2010 ermittelt werden (erste Mittelungsperiode 2010 – 2012). Der niedrige Maximalwert der Ozonkonzentration im Februar ist hauptsächlich auf die geringere Ozonproduktion im Winterhalbjahr aufgrund der stark verminderten solaren Einstrahlung zurückzuführen.
- Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Luftverunreinigung der vergangenen fünf Jahre an allen oben genannten Standorten unter den Grenz- und Zielwerten der europäischen/deutschen Standards liegen.
Tabelle 6.2.1 – Luftqualität in München
Parameter Europäische/
Deutsche Standards
WHO Richtlinie
Analysenergebnisse Mittelwert-Februar
2010 2009 2008 2007 2006
Kohlenmonoxid 10 mg/m³ * 10 mg/m³ 0,5 0,5 0,5 0,6 0,6
PM 10 40 µg/m³ ** 20 µg/m³ 35 23 30 25 45
Schwefeldioxid*** 50 µg/m³ ** 20 µg/m³ 3 5 4 4 10
Stickstoffdioxid 40 µg/m³ ** 40 µg/m³ 43 41 52 49 58
Ozon 120 µg/m³ * 100 µg/m³ 35 28 30 28 32Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt * max. 8-Stunden-Mittelwert ** Jahresmittel *** Wert: Augsburg LfU
Tabelle 6.2.2 – Luftqualität: Garmisch-Partenkirchen und Königssee
Parameter Europäische/
Deutsche Standards
WHO Richtlinie
Analysenergebnisse Mittelwert-Februar
2010 2009 2008 2007 2006
Kohlenmonoxid**** 10 mg/m³ * 10 mg/m³ 0,4 0,5 0,4 0,4 0,6
PM 10*** 40 µg/m³ ** 20 µg/m³ 25 16 19 15 31
Schwefeldioxid**** 50 µg/m³ ** 20 µg/m³ 3 5 4 4 10
Stickstoffdioxid***** 40 µg/m³ ** 40 µg/m³ 17/36 18/30 16/27 10/21 21/37
Ozon***** 120 µg/m³ * 100 µg/m³ 57/-- 48/37 46/32 47/37 52/37Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt * max. 8-Stunden-Mittelwert ** Jahresmittel *** Wert: Andechs **** Wert: Augsburg LfU ***** Angabe der Wert: Garmisch-Partenkirchen / Bad Reichenhall
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6.3 Legen Sie für die letzten fünf Jahre detaillierte Informationen über die Trinkwasserqualität in der Candidate City vor (gemäß den WHO-Standards und Leitlinien), einschließlich einer Bewertung der durchgeführten Untersuchungen, der Testmethoden und des Versorgungssystems.
München - Das an lebenswichtigen Mineralstoffen reiche „M-Wasser“ zählt zu den besten Trinkwassern
Europas. Es kommt aus der Region und ist völlig naturbelassen. - Die Qualität ist hervorragend und stellt für alle Erwachsenen einen wichtigen Beitrag zu einer
gesunden Ernährung dar. Darüber hinaus eignet es sich bestens zur Zubereitung von Säuglings- und Krankennahrung.
- Dank eines seit Jahrzehnten ökologisch orientierten Bewirtschaftungskonzepts im Wassereinzugsgebiet, das deutschlandweit Vorbildcharakter hat, wird die Qualität des Trinkwassers nachhaltig gesichert.
- Alle Werte des Münchner Wassers liegen konstant weit unter der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höchstgrenze der TrinkwV und den WHO-Richtlinien. Die bei den Untersuchungen angewendeten Verfahren sind standardisiert und in den Deutschen Einheitsverfahren festgelegt.
Garmisch-Partenkirchen und Schönau a. Königssee - Auch das Trinkwasser in Garmisch-Partenkirchen ist von höchster Qualität und entspricht der
deutschen Trinkwasserverordnung. Darüber hinaus ist das Wasser gemäß der Mineral- und Tafelwasserverordnung besonders geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und für eine natriumarme Ernährung.
- Die Gemeindewerke erfüllen freiwillig den höchsten Standard „Technisches-Sicherheits-Management“ (TSM) in Deutschland. Bei den mehrmals im Jahr stattfindenden Überprüfungen nach TrinkwV werden alle gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten.
- Alle Wettkampfstätten, auch in den Bergen, sind an das Trinkwassernetz angeschlossen. - Nachstehende Tabelle fasst die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Trinkwasseranalyse für
das gesamte Stadtgebiet München zusammen. Die Werte in Garmisch-Partenkirchen und Schönau am Königssee unterstreichen ebenfalls herausragende Qualität der Trinkwässer im bayerischen Oberland.
Tabelle 6.3.1 – Trinkwasserqualität in München
Parameter Grenzwert
nach TrinkwV
WHO Richtlinie
Analysenergebnisse
2010 2009 2008 2007 2006 Fluorid 1,50 mg/l <1,50 0,10 0,09 0,07 0,12 0,20Nitrat 50 mg/l <50 8,00 7,90 7,60 7,30 7,30Nitrit 0,50 mg/l <3 <0,05 <0,05 <0,05 <0,05 <0,05Sulfat 240 mg/l <250 16,40 16,90 18,20 23,80 23,20Chlorid 250 mg/l <250 8,50 8,10 7,90 7,70 6,40Natrium 200 mg/l <200 4,10 3,70 3,70 3,90 3,50Kalium - - 1,10 <1,00 <1,00 1,00 <1,00Magnesium - - 19,70 19,90 19,80 19,90 20,00Kalzium - - 77,90 77,50 74,30 75,90 77,50Hydrogenkarbonat - - 299,60 311,60 298,20 294,90 294,90Temperatur °C - - 9,70 9,60 9,60 9,60 9,80ph - Wert 6,5-9,5 - 7,55 7,59 7,61 7,59 7,65Escherichia Coli 0 in 100ml 0 in 100ml 0 0 0 0 0Coliforme Keime 0 in 100 ml 0 in 100ml 0 0 0 0 0
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
0,0001 mg/l pro Einzel-substanz
variiert Kein Nachweis von Pestiziden
Quelle: Labor der SWM Services GmbH
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- Die Analysen wurden durch das Labor der SWM Services GmbH, akkreditiert durch die deutsche Akkreditierungsstelle Chemie (DACH GmbH) nach DIN EN ISO/IEC 17025 durchgeführt. Die Einhaltung der Analysevorschriften wird bei den regelmäßig durchgeführten Audits durch die Akkreditierungsstelle DAkkS geprüft.
Tabelle 6.3.2 – Trinkwasserqualität in Garmisch-Partenkirchen
Quelle: Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
Tabelle 6.3.3 – Trinkwasserqualität in Schönau a. Königssee
Parameter Grenzwert
nach TrinkwV
WHO Richtlinie
Analysenergebnisse
2010 2009 2008 2007 2006 Fluorid 1,50 mg/l <1,50 0,23 0,26 0,24 0,28 0,28Nitrat 50 mg/l <50 3,50 4,60 4,80 5,10 4,40Nitrit 0,50 mg/l <3 <0,005 <0,005 <0,005 <0,005 <0,005Sulfat 240 mg/l <250 29,50 14,90 11,30 11,00 14,50Chlorid 250 mg/l <250 4,70 4,30 3,90 4,30 4,40Natrium 200 mg/l <200 3,50 6,10 6,10 6,10 6,00Kalium - - 0,80 0,70 1,00 0,70 1,00Magnesium - - 12,50 14,10 14,90 15,50 13,80Kalzium - - 63,90 76,70 83,40 82,40 78,60Hydrogenkarbonat - - 224,48 252,54 247,66 225,70 250,10Temperatur °C - - 8,30 9,30 8,40 7,80 8,10ph - Wert 6,5-9,5 - 7,69 7,46 7,590 7,33 7,42Escherichia Coli 0 in 100ml 0 in 100ml 0 0 0 0 0Coliforme Keime 0 in 100 ml 0 in 100 ml 0 0 0 0 0
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
0,0001 mg/l pro Einzel-substanz
variiert Kein Nachweis von Pestiziden
Parameter Grenzwert
nach TrinkwV
WHO Richtlinie
Analysenergebnisse
2009 2008 2007 2006 Fluorid 1,50 mg/l <1,50 0,04 0,02 <0,02 0,02Nitrat 50 mg/l <50 5,9 5,6 3,8 4,7Nitrit 0,50 mg/l <3 <0,02 <0,005 <0,005 <0,005Sulfat 240 mg/l <250 6,7 6,3 5,5 6,0Chlorid 250 mg/l <250 9,0 0,3 0,2 <0,2Natrium 200 mg/l <200 <1,0 0,2 0,4 0,3Kalium - - <1,0 <0,3 0,5 0,4Magnesium - - 16,1 15,1 15,2 13,2Kalzium - - 45,1 42,9 38,4 43,2Hydrogenkarbonat - - 195,81 194,59 192,15 185,44Temperatur °C - - 12,9 12,0 10,7 10,9ph - Wert 6,5-9,5 - 7,92 7,91 7,94 7,96Escherichia Coli 0 in 100ml 0 in 100ml 0 0 0 0Coliforme Keime 0 in 100 ml 0 in 100 ml 0 0 0 0
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
0,0001 mg/l pro Einzel-substanz
variiert Kein Nachweis von Pestiziden
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6.4 Stellen Sie Ihr Konzept zur Einbindung der Beteiligten dar und beschreiben Sie, wie Sie folgende Akteure einbinden wollen:
· Öffentliche Umweltbehörden - beschreiben Sie deren jeweiliges Konzept für das Umwelt- und Ressourcen-Management sowie deren Kooperation, Verantwortlichkeiten und Arbeitsmethoden gegenüber dem OCOG.
· nicht-staatliche Umweltorganisationen [NGOs] und privater Sektor
- Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH hat die Fachkommission Umwelt zur Begleitung des gesamten Planungsprozesses eingesetzt.
- Involviert in den Beratungsprozess sind öffentliche Umweltvertreter · des Bundes: Bundesumweltministerium - BMU und Bundesamt für Naturschutz – BfN, · des Landes: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit - STMUG und
Bayerisches Landesamt für Umwelt – LfU und die Regierung von Oberbayern sowie · der Landeshauptstadt München, des Berchtesgadener Landes und der kommunalen Ämter
in Garmisch-Partenkirchen und Ohlstadt. - Ebenfalls eingebunden sind mit den relevanten NGOs [nicht-staatliche Organisationen] aus
Sport und Natur- und Umweltschutz: · Der DOSB als führender Gesellschafter mit dem Fachbereich Sportstätten und Umwelt · Der Deutsche Ski Verband und der Deutsche Alpenverein sowie · Der Landesbund für Vogelschutz, der Deutsche Naturschutzring, die Naturfreunde und · Der Verkehrsklub Deutschland sowie · Externe Experten und weitere Akteure aus dem Nachhaltigkeitsbereich.
- Die partizipierenden Akteure begleiten den gesamten Planungsprozess kritisch, Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, Vorstellungen und konkrete Ideen in das gemeinsame Konzept einzubringen und diese im Rahmen einzelner Projekte selbst mit umzusetzen, Projektträger zu empfehlen und die Beteiligung weiterer Akteure anzuregen.
- Die durch 18 Leitprojekte gestützte Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategie bezieht neben den bereits in der Fachkommission involvierten Interessenvertretern folgende Akteure in die Umsetzung ein: · Das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Cateringunternehmen zur Abfallvermeidung
und gesunder Ernährung, · Die Baubranche zur Definition und Umsetzung nachhaltiger Bauvorhaben, · Sponsoren und Prominente zur Unterstützung und Kommunikation des Konzeptes, · Privatpersonen, Heimatvereine und lokale Agenda-Gruppen zur aktiven Partizipation an
lokalen Nachhaltigkeitsstrategien, · Regionale bis internationale Verkehrsunternehmen zur Förderung des ÖV, · Die Bevölkerung und touristische Leistungsträger wie u.a. Tourismusverbände und
Skigebietsbetreiber zur nachhaltigen Tourismusentwicklung, · Die Forst- und Landwirtschaft sowie Naturschutzorganisationen zur Unterstützung bei
naturschutzfachlichen Maßnahmen und zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft, · Politische Entscheidungsträger zur Unterstützung und Umsetzung des Konzeptes, · Umweltbildungseinrichtungen und Schulen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, · Die Industrie- und Handelskammer, Privatunternehmen aus verschiedenen Branchen sowie
Herstellerfirmen und Zulieferer zur Sicherstellung nachhaltiger Produkte und fairer Arbeitsbedingungen,
· Sportorganisationen und Vereine zur nachhaltigen Sportentwicklung, · Wissenschaftliche Institutionen und Experten zur fachlichen Begleitung diverser
Maßnahmen. - Um den übergreifenden Ansatz der Nachhaltigkeitskonzeption im weiteren Verlauf noch stärker
zu forcieren, wird ein „Beirat Nachhaltigkeit“ eingerichtet. Dieser mit nationalen wie auch internationalen Experten hochrangig besetzte Beirat wird die Gesellschafter des Organisationskomitees direkt beraten. Schwerpunkt wird die konstruktive Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung und Umsetzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes sein.
- Das Organisationskomitee wird als Geschäftsstelle für den Beirat fungieren und ausführlich über die Entwicklungen, die erreichten Ziele und die anstehenden weiteren Schritte informieren.
- Im Organisationskomitee wird eine Abteilung „Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement“ eingerichtet, bei der die Informationen aus Gesellschafterversammlung, aus dem Beirat Nachhaltigkeit, von den Leitprojekten und der Öffentlichkeit zusammenlaufen.
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6.5 Beschreiben Sie die vom OCOG anvisierten Ziele zum Umweltschutz und die Vorgehensweise, wie diese Ziele unter Berücksichtigung weiterer ökologischer Belange umgesetzt werden sollen.
Beschreiben Sie welche Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Umweltschäden vor, während und nach den Olympischen Winterspielen vorgesehen sind.
Die bereitgestellten Informationen sollten folgende Bereiche umfassen:
Nachhaltige Planung und Bau der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten
Transport und Verkehr
Luftverschmutzung und Lärmbelästigung
Abfallwirtschaft
Wasserwirtschaft und Abwasserbehandlung
Boden
Energieversorgung und -speicherung, erneuerbare Energienutzung und -wirtschaft
Schutz und Aufwertung bedeutender Güter des Kultur- und Naturerbes
Steigerung des Umweltbewusstseins
- Die Bewerbungsgesellschaft versteht das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept München 2018 als zentralen strategischen Baustein für die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Die IOC-Anforderungen für Bewerberstädte, dass die Spiele nicht allein unter Vermeidung negativer Umwelteinflüsse durchgeführt, sondern dass vielmehr ein „Positives Grünes Erbe“ in der Region hinterlassen werden soll, werden in eine positive Vision der nachhaltig grünen Spiele übersetzt, die München 2018 in die Praxis umsetzen wird.
- Das positive Erbe für die Umwelt wird durch die aktive Einbindung der Bevölkerung, der Sportorganisationen und vieler weiterer gesellschaftlicher Gruppen in die Konzeptionen erreicht werden. Da die Dimension Umwelt nicht losgelöst von gesellschaftlichen und ökonomischen Belangen adressiert werden kann, bekennt sich München 2018 ausdrücklich zu einem Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept, das als fester Bestandteil der Bewerbung angesehen wird. Zentrale Idee dabei: Umwelt- und Naturschutzbelange werden im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung betrachtet und bewertet. Die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Bewerbungsprozesses werden im Sinne des Mottos „green legacy for the next generation“ gelenkt und genutzt.
- Die Vision für München 2018 verlangt daher eine positive Umweltbilanz weit über 2018 hinaus unter Steigerung lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten und damit Sicherung und Ausbau sozialverträglicher/ tarifrechtlich abgesicherter Arbeitsplätze.
- Das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept sieht daher die fortlaufende Stimulation und Begeisterung der Bevölkerung für die Winterspiele 2018 und eine Bündelung von starkem öffentlichem und privatem Engagement zur Umsetzung der Vision vor.
- Die Spiele werden eine starke positive Ausstrahlung auf zentrale gesellschaftliche Bereiche wie Natur- und Umweltschutz, Breitensport, Jugendförderung, Bildung, regionale Wirtschaft, Fremdenverkehr, Gesundheit- und Ernährung usw. entfalten – in der Region aber ebenso in ganz Deutschland.
- Die Vision wird durch eine integrierte Strategie umgesetzt, die alle Aktivitäten und Projekte des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes bündeln wird.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele – Leitthemen: - Umweltschutz, Naturschutz, Klimaschutz, Wasserversorgung, Energieerzeugung,
Flächenverbrauch, Artenschutz, Nachnutzung – die Schlagworte „Umwelt“ und „Nachhaltigkeit“ subsumieren eine Vielzahl unterschiedlicher Anliegen, Fragen und Herausforderungen. Eine zentrale Aufgabe ist daher die Bündelung dieser unterschiedlichsten Themen zu vier zentralen Leitthemen:
- A. Schutz des Klimas (die ersten „klimaneutralen“ Olympischen und Paralympischen Winterspiele):
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· München 2018 verpflichtet sich zu dem Ziel, durch die Spiele in Deutschland entstehende Treibhausgasemissionen durch zusätzliche Klimaschutzprojekte in der Region sowie im deutschen Sport auszugleichen.
· Weltweit entstehende Emissionen (insbesondere durch die Flugreisen) werden durch internationale Umweltprojekte, die höchsten Qualitätsstandards, d.h. CDM-Projekte mit zusätzlichem „Gold Standard“ entsprechen, kompensiert.
- B. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen („flächenneutrale“ und naturverträgliche Spiele): · München 2018 zielt auf den Erhalt, den Schutz und die Entwicklung der biologischen
Vielfalt sowie auf die Vermeidung der weiteren Zerschneidung von Lebensräumen. · München 2018 vermeidet neue Eingriffe in Schutzgebiete, Bergwald und bedeutende
Biotopflächen. Der Wasserverbrauch wird minimiert, Flächeneingriffe überkompensiert. - C. Sport- und Regionalentwicklung (Spiele für eine nachhaltige Sport- und Raumentwicklung):
· München 2018 hat das Ziel, Freiräume zu qualifizieren, die dem natur- und landschaftsverträglichem Sport, der Jugendförderung und Bildung, der Erholung und der Gesundheit dienen.
· Es fördert die integrale Entwicklung des ländlichen Raumes in seiner vielfältigen Bedeutung für Tourismus, Wirtschaft und Erhalt der natürlichen Ressourcen.
· Hierzu werden in Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten mehrere Projekte durchgeführt, die z. B. auf die Vernetzung bestehender Schutzgebiete abstellen, Maßnahmen zum Biotopschutz entwickeln oder (Raum-) Nutzungskonzepte für den Bergsport erarbeiten.
- D. Bildung für nachhaltige Entwicklung: · München 2018 hat sich das Ziel gesetzt, in der Bevölkerung, bei Sportorganisationen und
Sportlern sowie Gästen das Umweltbewusstsein und einen nachhaltigen, gesunden Lebensstil im Sinne der UNEP und unter Nutzung der Olympischen Idee und der Popularität des Olympischen Sports dauerhaft fördern.
18 Leitprojekte: - In der olympischen Nachhaltigkeitsidee steckt ein enormes Innovationspotenzial für Wirtschaft,
Umwelt, Sport und Gesellschaft, das strategisch erschlossen werden soll. Die formulierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele werden durch 18 innovative Leitprojekte (vgl. Abschnitt 6.10) umgesetzt.
6.6 Führen Sie Umweltscreenings für alle Veranstaltungsorte (Wettkampfstätten, IBC und MPC, Olympische(s) Dörfer (Dorf)) und die zugehörige Olympische Infrastruktur durch.
Fassen Sie die Studien zusammen und geben Sie an, inwiefern das Projekt ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann und welche Maßnahmen zur Verringerung jeglicher negativer Auswirkungen geplant sind.
- Im Rahmen des Umweltscreenings wurden bei sämtlichen Veranstaltungsorten die Betroffenheit von internationalen und nationalen Schutzgebietskategorien überprüft (Natura 2000-Gebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope). Bei der Standortbestimmung für Sportstätten wurden diese Gebiete berücksichtigt.
- Die bestehenden und geplanten Sportstätten sowie die dazugehörige Infrastruktur liegen nicht in Nationalparks, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten.
- Die Umgebung des Skihangs Gudiberg ist als FFH-Gebiet „Mittenwalder Buckelwiesen“ ausgewiesen. Bei den weiteren Planungsschritten ist die mögliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele zu prüfen.
- Auf einer Fläche von ca. 10 ha werden die Wettkämpfe auf gemäß Art. 13d (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) besonders geschützten Biotopen ausgetragen. Es handelt sich dabei ausschließlich um bestehende Pisten (Kandahar-Abfahrt und Hornabfahrt am Hausberg). Da keine baulichen Veränderungen vorgesehen sind, wird es zu keiner baubedingten Beeinträchtigungen dieser besonders geschützten Biotope kommen. Da es sich bei den genutzten Flächen um eine seit Jahren genutzte Wettkampf-Skipiste handelt, werden auch mit der Veranstaltung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele keine zusätzlichen Beeinträchtigungen verbunden sein.
- In der Olympiaregion stehen für das Jahr 2018 eine große Anzahl existierender Sportstätten auf höchstem internationalen Niveau bereit. Bei 72% der Flächen für Sportstätten handelt es sich
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um bereits jetzt durch den Sport intensiv genutzte Pisten, Schanzenanlagen, Hallen und die Bob- und Rennrodelbahn, bei denen keine dauerhaften baulichen Anpassungen notwendig sein werden.
- 23% der Flächen werden temporär für die Olympischen Spiele verwendet, wobei eine Regeneration und Wiederherstellung der genutzten Freiflächen bzw. der Sportplätze im Olympiapark sichergestellt wird, wodurch keine dauerhaften Eingriffe auf diesen Flächen zu erwarten sind.
- Die Event-Arena – Eishockeyarena 1 sowie das Olympia-Eissportzentrum – Eishockeyarena 2 werden durch neue Gebäude ersetzt (4%). Damit entstehen zwar in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2018 neue Gebäude, diese beiden permanenten Gebäude ersetzen bestehende Gebäude und sind auf der Grundlage vorhandener rechtskräftiger Bebauungspläne bereits jetzt planungsrechtlich fixiert, sodass es im Zuge der Winterspiele zu keiner zusätzlichen Versiegelung kommen wird.
- Lediglich ein kleiner Teil der gesamten Sportstättenfläche von ca. 1% ist explizit für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele baulich umzugestalten bzw. eine bestehende Pistenfläche seitlich zu erweitern.
- Weder für temporäre noch für dauerhafte Nutzungen wird in Naturschutzgebiete und geschützte Biotope eingegriffen.
- Angrenzend an die Sportstätten werden Funktionsräume in einem Gesamtumfang von ca. 150 ha benötigt. Die Regeneration und Wiederherstellung der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen wird sichergestellt.
- Die detaillierten Ergebnisse sind im Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept beschrieben.
6.7 Garantie
Garantie(n), dass alle Baumaßnahmen für die Olympischen Spiele den nationalen und internationalen Umweltgesetzen bzw. -vereinbarungen entsprechen werden
6.8 Planen Sie "Green Building" Zertifizierungssysteme für den Bau oder die Sanierung von olympiarelevanter Infrastruktur anzuwenden?
- Die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Deutschland bezüglich des Energieverbrauchs von Gebäuden sind im internationalen Vergleich bereits sehr anspruchsvoll.
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bei Neubau oder Sanierung strenge Energiestandards vor. Die darin festgelegten bautechnischen Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch von Gebäuden und umbauten Räumen werden laufend fortgeschrieben und verschärft. Außerdem kommt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Einsatz, welches den Ausbau erneuerbarer Energien bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreibt.
- Die Einhaltung dieser Anforderungen ist daher für den gesamten olympiarelevanten Hochbau Pflicht.
- Darüber hinaus sieht das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept der Olympiabewerbung verbindlich vor, für Projekte wie das Olympischen Dorf in München weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu gehen und Gebäude im zukunftsweisenden Plus-Energie-Standard zu errichten. Neben den herausragenden energetischen Maßstäben sollen diese und weitere Gebäude außerdem nach dem Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden und dabei höchsten Ansprüchen gerecht werden.
- Die Kriterien der DGNB sind umfassender und übertreffen diejenigen der amerikanischen LEED-Zertifizierung.
- Das Leitprojekt „Green Building Materials 2018“ sieht explizit die umfassende Verwendung von ökologisch vorteilhaften Baumaterialien wie zertifiziertes Holz, CO2-armer Zement sowie Recyclingstahl vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) entwickelt ein „Green Building“ Gütesiegel für Sportstätten – die Bewerbungsgesellschaft unterstützt dieses Vorhaben aktiv.
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6.9 Stellen Sie die Umweltmanagementinstrumente und/oder einzuhaltende Standards detailliert dar, welche zur Umsetzung von Umweltvorgaben und -zielen genutzt werden sollen.
- München 2018 verpflichtet sich zu einem integralen und ganzheitlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement nach ISO 14001 ff und in Anlehnung an das sich in Vorbereitung befindende ISO 20121.
- Die Formulierung von Zielen ist ein kontinuierlicher Prozess, der den Erfordernissen der jeweiligen Planungsphase angepasst wird. München 2018 greift in diesem Zusammenhang auf den IOC-prämierten Leitfaden „Green Champions für Sport und Umwelt“ des DOSB und des Bundesumweltministeriums zurück und sieht die darin formulierten Ziele als Mindestanforderung, die es zu übertreffen gilt.
- Sofern national oder international relevante Standards bzw. gesetzliche Vorgaben zu einzelnen Vorhaben vorhanden sind, werden diese erfüllt und nach Möglichkeit sogar übertroffen werden.
- Im Bereich des energieeffizienten Bauens finden bspw. die Deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) und das deutsche Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Anwendung.
- Auch im Bereich der Eingriffsregelung bzgl. Natur und Landschaft geht München 2018 einen entscheidenden Schritt über diese gesetzlichen Mindeststandards hinaus. Ein gemäß FIS gefordertes und gefördertes ökologisches Pisten-Audit-Verfahren wird für die Planung, Organisation und Durchführung der gesamten Spiele zur Anwendung gebracht.
- Darüber hinaus dienen die Europäische Abfallrahmenrichtlinie, die Label „Fairtrade“, „Geprüfte Qualität – Bayern“, „Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm: Öko-Qualität garantiert“ sowie die EG-Öko Verordnung und die Kernarbeitsnormen der ILO (International Labor Organisation) als Vorgaben zur Umsetzung einzelner Projekte.
6.10 Stellen Sie die ökologischen Pilot- oder Entwicklungsprojekte dar und beschreiben Sie, welche umweltfreundlichen Technologien im Zuge der Olympischen Winterspiele angewendet werden sollen.
- Der Bewerbung liegt ein rund 200-seitiges Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept zugrunde, das alle Aspekte der folgenden Handlungsfelder bündelt und aufarbeitet. Dieses Konzept ist fester Bestandteil der Bewerbung Münchens. Das Konzept gibt Antworten auf die Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes und skizziert 18 Leitprojekte zu den folgenden Themen. Das Konzept wurde in einem 18-monatigen Arbeitsprozess von der Bewerbungsgesellschaft unter Mitwirkung vieler namhafter Experten Deutschlands erarbeitet.
- Bei München 2018 liegt der Auswahl der Standorte das kompakte 2-Park-Konzept zugrunde. - Das reduziert die Verkehrsbelastungen, mindert die dauerhaften Flächenversiegelungen und
senkt die Kosten im Vergleich mit anderen Varianten. - Im Zuge der Olympia-Planung wurden keine naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche
zusätzlich genutzt oder gar beeinträchtigt. - Das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept umfasst die folgenden 18 Leitprojekte, die den vier
zentralen Leitthemen „Schutz des Klimas“, „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“, „Nachhaltige Sport- und Regionalentwicklung“ und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes zugeordnet sind. Alle Projekte stimmen überein mit den langfristigen Entwicklungsperspektiven der Kommunen, der Region und des Landes:
Leitprojekte zum Schutz des Klimas: - „Plusenergiedörfer 2018“
· Das neu zu errichtende Olympische Dorf in München wird im Rahmen des Leitprojekts für die dauerhaften Teile komplett in der Weise geplant und errichtet, dass in der Nutzung ein Plusenergiedorf resultiert, das mehr Energie erzeugt wird als sie verbraucht.
· Der Energieverbrauch für Haushaltsstrom, Heizenergie und Warmwasser wird nach den neuesten technischen Möglichkeiten minimiert.
· Der verbleibende Restbedarf der Passivhäuser an Energie wird ausschließlich durch regenerative Energieträger und durch einen Überschuss bei der Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt.
- „Nachhaltiger Olympiapark 2018“
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· Ziel des Leitprojekts ist eine Sanierung der Olympischen Sportstätten von 1972 unter Beibehaltung und Stärkung des einmaligen Charakters des Olympiaparks.
· Die für die Olympischen Winterspiele 2018 genutzten Bestandsobjekte des Olympiaparks von 1972 werden durch umfassende energetische und die Belange des Denkmalschutzes einbeziehende Sanierung gegenüber 2010 um mindestens 30% geringere Treibhausgasemissionen bis 2018 aufweisen.
- „Green building materials 2018“ · Bei allen mit München 2018 verbundenen Bauvorhaben wird auf ökologisch vorteilhafte
Baumaterialien und Baustoffe wie Holz und CO2-armer Zement zurückgegriffen. · Weiterhin wird im Rahmen dieses Leitprojekts bei allen Ausschreibungen darauf gedrungen,
dass möglichst viel Recyclingstahl (Elektrostahl) eingesetzt wird, dessen Herstellung ebenfalls deutlich geringere Treibhausgasemissionen verursacht als Hochofenstahl und zudem natürliche Eisenerzressourcen schont.
· Generell werden auch bei anderen Materialien wo immer möglich Recyclingmaterialien den Vorzug erhalten.
- „100 Sportvereine reduzieren 2018 t CO2/Jahr“ · Durch dieses Leitprojekt wird die Strategie des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes für
München 2018 über die Region hinaus in das ganze Land getragen und ein merklicher Minderungsbeitrag zu den CO2-Emissionen geleistet.
· Operatives Ziel dieses Leitprojektes ist es, einen Teil der auch nach Umsetzung der direkten Emissionsminderungen des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes München 2018 verbleibenden Treibhausgasemissionen durch sinnvolle zusätzliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Breitensports in Deutschland auszugleichen. Durch dieses Projekt wird über das Medium Sport das Thema Klimaschutz im deutschen Sportsystem und in einer breiten Öffentlichkeit verankert.
- „Positive nationale Klimabilanz 2018” · Mit dem Ziel der Finanzierung von Maßnahmen zur Überkompensation von
unvermeidbaren CO2-Emissionen wird ein Verein „München 2018 klimagerecht“ zur Förderung von geeigneten zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen auf regionaler sowie nationaler Ebene (vgl. zusätzliches Leitprojekt „Klimakompensation des internationalen Luftverkehrs“) gegründet.
· Die Maßnahmen werden die durch München 2018 hervorgerufenen Treibhausgasemissionen überkompensieren, die weder durch Effizienzmaßnahmen noch durch den Einsatz regenerativer Energieträger direkt bei den Winterspielen 2018 vermieden werden können.
· Es müssen Klimaschutzprojekte sein, deren Umsetzung eine echte Minderung von Treibhausgasen nach sich zieht.
- „Klimakompensation des internationalen Luftverkehrs“ · Das Ziel ist es, die nicht zu vermeidenden Treibhausgasemissionen (rund 284.000 Tonnen)
der internationalen An- und Abreisen der Sportler/Offiziellen und privaten Zuschauer durch Investitionen in zusätzliche Klimaschutzprojekte (CDM-Projekte mit zusätzlichem Gold-Standard) weltweit zu kompensieren.
- „Grüne Flotte 2018“ und „Zuschauermobilität: Vorfahrt für den öffentlichen Verkehr“ · Ziel des Leitprojektes „Grüne Flotte 2018“ ist es, dass die Pkw und Busse zum Transport
der Sportler, Betreuer, IOC-, NOK- und IF-Delegationen sowie der Medienvertreter, die im Auftrag des Organisationskomitees durchgeführt werden, ausschließlich mit alternativen Antriebskonzepten (Elektrofahrzeuge, Biokraftstoffe) ausgestattet sind und vollständig mit regenerativ erzeugten Energien versorgt werden.
· Darüber hinaus wir das Projekt „E-Mobilität: Modellgemeinde Garmisch-Partenkirchen“ einen wichtigen zukunftweisenden Beitrag leisten.
· Auch die Hybridbusse, die für die Besucher als P&R-Shuttle-Verkehr eingesetzt werden, werden diesen Ansprüchen genügen.
· Ziel von „Zuschauermobilität: Vorfahrt für den öffentlichen Verkehr“ ist, dass mehr als 50% der Zuschauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach München, Garmisch-Partenkirchen und Schönau am Königssee anreisen werden.
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Leitprojekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen: - „Aufwertung der Biotopqualität alpiner Sportstätten“
· Bei diesem Leitprojekt geht es in erster Linie um die Sicherung und Erhaltung der in den Gebieten vorkommenden Biotope und Arten.
· Bei entsprechenden Voraussetzungen sollen durch gezielte Maßnahmen hochwertige Biotope und Lebensräume von Arten entwickelt oder aufgewertet werden.
· Dieses Projekt ist ein konkreter Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität, zur dauerhaften Sicherung der Attraktivität des Gebietes, aus Sicht der Bevölkerung aber auch der Touristen, und nicht zuletzt zur Erreichung naturverträglicher Spiele.
· Somit leistet dieses Projekt einen konkreten Beitrag zur Einhaltung der Alpenkonvention und unterstützt die gemeinsamen Ziele der Naturschutz- und Sportverbände.
- „Temporäre Flächennutzung“ · Im Rahmen des Leitprojektes werden Verfahren und Materialien für die zeitlich begrenzte
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen entwickelt, erprobt und angewendet werden. · Ziel ist der Einsatz von ressourcenschonenden sowie ökologisch und gesundheitlich
unbedenklichen Baustoffen und Materialien, der Einsatz von Systemen zur Reduktion der Bodenverdichtung bei unversiegeltem Untergrund und Verfahren zur raschen Wiederherstellung und Regeneration der Oberböden und der vorherigen Vegetationsbestände.
· Nachfolgende Veranstaltungen können von diesen so erarbeiteten Kenntnissen profitieren. - „Kreislaufwirtschaft 2018“
· Die Entstehung von Abfällen und den damit verbundenen Ressourcenverbrauch auf ein Minimum zu begrenzen ist das erklärte Ziel des Leitprojekts.
- „Gesunde Ernährung 2018“ · Die in den Sportlerkantinen und an den Sportstätten angebotenen Grundnahrungsmittel
sollen zu 100 % aus regionaler Herkunft bezogen werden. · Davon sollen zudem mindestens 50 % nach biologischen Anbaumethoden hergestellt bzw.
erzeugt worden sein. · Dies führt zu einer dauerhaften Verbesserung für den Absatz dieser Produkte vor und nach
den Spielen. - „Faire Beschaffung und Merchandising 2018“
· Alle mit dem Olympia-Logo versehenen und speziell für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 angefertigte Fanartikel und Merchandisingprodukte werden unter Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und mit einem hohen Anteil aus recycelten oder ökologisch erzeugten Materialien hergestellt.
Leitprojekte zur nachhaltigen Sport- und Regionalentwicklung: - „Natur, Kulturerbe und Bildung – Gemeinsames Handeln in der Olympiaregion“
· Im Rahmen des Leitprojektes werden die ökologische und kulturelle Wertigkeit der Bayerischen Alpen und ihres Vorlandes durch die Vernetzung der natürlichen Lebensräume gestärkt und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft gesichert werden.
· Durch eine sinnvolle Vernetzung der Naturschutzgebiete und der Kulturlandschaften soll den berechtigten ökonomischen Ansprüchen der Gemeinden entsprochen, die natürlichen Lebensgrundlagen für die in der Region lebenden Menschen erhalten und die biologische Vielfalt langfristig gesichert werden. Dabei werden die Beteiligten aktiv in die Abstimmungen eingebunden.
· Die Bereitstellung entsprechender Umweltbildungsangebote gewährleistet eine hohe Akzeptanz dieser Anliegen bei den in der Region lebenden Menschen.
- „Nachhaltiges Garmisch-Partenkirchen“ · Die ökologische, ökonomische und soziale Zukunftsfähigkeit von Garmisch-Partenkirchen
im 21. Jahrhundert soll durch ein langfristig angelegtes Programm sichergestellt werden. · Anstelle von Einzelmaßnahmen und -lösungen wird nach dem Systemansatz eine vernetzte
und wissenschaftlich abgesicherte Lösung für alle regionalen Akteuren erarbeitet. Die dort gemachten Erfahrungen werden vergleichbaren Kommunen weltweit zu Verfügung gestellt.
- „BergTour 2018“
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· Das Projekt hat zum Ziel, Bergsport und Tourismus im bayerischen Alpenraum und seinen einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften nach den drei Kriterien der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales qualitativ weiterzuentwickeln.
· Dazu sind auf Nachhaltigkeit zielende Konzepte und neue Projektideen zu entwickeln, bewährte bestehende Konzepte und Projekte einzubeziehen, auszuweiten und zu vernetzen.
- „Olympisches Grün: Grün bewegt“ · Die wichtigen Funktionen des Münchner Grünsystems im Anschluss an den Olympiapark
sollen für Erholung, Sport, Spiel, Kommunikation, Biotopverbund, Naturraumerhalt, Klimaausgleich und Stadtgestalt gestärkt werden. Dabei soll insbesondere die Umgestaltung der ehemaligen S-Bahn-Trasse neue Verbindungen nach Norden ermöglichen und auch die Verbindung zum Westfriedhof verbessert werden.
Leitprojekt zur Bildung für nachhaltige Entwicklung: - „Zentrum für Nachhaltigkeit“
· Die Errichtung eines interdisziplinären Zentrums für Nachhaltigkeit in Garmisch-Partenkirchen mit einem breiten Aufgabenspektrum im Bereich anwendungsorientierter Nachhaltigkeitsstrategien ist ein zukunftsweisender Beitrag, der nicht nur nachhaltige Olympische und Paralympische Winterspiele garantiert, sondern auch weit über 2018 hinaus als „Olympisches Erbe“ ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Impulse für die gesamte Alpenregion setzen kann.
- „360° Olympia Manager“ · Das Leitprojekt organisiert Arbeitseinsätze für Jugendliche aus Vereinen und Schulklassen. · Bei den praktischen Arbeiten im Projektgebiet (Habitatpflege, Loipengestaltung, etc.)
erfahren und verinnerlichen die Jugendlichen die Zusammenhänge zwischen Sportraumentwicklung und Umwelt sowie die eigenen Bezüge zur Natur.
· Durch die Zusammenarbeit mit Schülern, Lehrern, Vereinstrainern und Pädagogen (Multiplikatoren) wird wirkungsvoll auch die kommende Generation für das System Sport und Umwelt sowie unsere natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisiert.
· Über die große Medienpräsenz bei verschiedenen Wintersportveranstaltungen und Olympia 2018 lässt sich das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung weiträumig verbreiten, sodass Umweltbildung ein beständiger Teil der Medienerstattung ist.
6.11 Ihr Konzept für die Olympischen Winterspiele wird Auswirkungen auf den Energiehaushalt und die Treibhausgasemmissionen haben. Stellen Sie in Anbetracht dessen Ihre Konzepte dar, wie Sie diese Auswirkungen minimieren und den Energiebedarf optimieren und decken wollen (z. B. erneuerbare Energiequellen vor Ort). Beschreiben Sie weiterhin Ihre Konzepte für eine energieeffiziente Umsetzung des Baues und des Betriebs der Wettkampfstätten und Nicht-Wettkampfstätten.
- Erklärtes Ziel der Bewerbung für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in München ist es, die Vorbereitung und Durchführung sowohl der Olympischen als auch der Paralympischen Winterspiele klimaneutral zu gestalten. Zur Erreichung dieses ehrgeizigen und in der olympischen Geschichte bislang einmaligen Vorhabens wird eine dreistufige Strategie verfolgt.
- Strategische Grundlage auf dem Weg zu klimaneutralen Spielen bildet der Einsatz emissionsarmer und -mindernder Technologien, wie z. B. effiziente Transportmittel oder den Bau der Olympischen Dörfer im Plus-Energie-Standard. Hierdurch soll erreicht werden, dass Kohlendioxidemissionen soweit als möglich gar nicht erst entstehen. Hierzu wurden im Rahmen des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes München 2018 eine ganze Reihe wichtige Leitprojekte entwickelt: „Plusenergiedörfer 2018“, „Nachhaltiger Olympiapark 2018“ usw.
- Durch den verstärkten Einsatz regenerativer Energien wie Solarstrom (2. Stufe), wird erreicht, dass nicht vermeidbare, energiebedingte Emissionen durch München 2018 einen geringeren CO2-Fußabdruck verursachen. Abschließend werden in der dritten Stufe alle nicht direkt vermeidbaren CO2 Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Die im nationalen Rahmen durch München 2018 hervorgerufenen Treibhausgasemissionen werden ausdrücklich durch regional bzw. national ausgerichtete Umweltleitprojekte kompensiert („100 Sportvereine reduzieren 2018 t CO2/a“ sowie „Positive nationale Klimabilanz 2018“). Die durch die An- und Abreise internationaler Gäste mit dem Flugzeug hervorgerufenen sehr relevanten
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Treibhausgasemissionen (nach der Bilanzierung durch das Öko-Institut handelt es sich hier um rund 284 000 Tonnen CO2-Äquivalente) wiederum werden durch das eigene Umweltleitprojekt „Kompensation des internationalen Luftverkehrs“ adressiert und kompensiert.
- Die Kombination aller genannten Stufen wird sicherstellen, dass München 2018 tatsächlich als die erste, alle Module umfassende klimakompensierte Sportgroßveranstaltung konzipiert und durchgeführt wird. Viele der Maßnahmen unter dem Dach der Umweltleitprojekte werden zudem noch viele Jahre und Jahrzehnte nach den Spielen 2018 Klima schonend wirken.
- Mit Bezug auf die Olympische Bewegung wird angestrebt, mindestens je ein Projekt auf einem der Kontinente zu realisieren, die über die fünf Olympischen Ringe repräsentiert werden.
- Projekte in Bergregionen werden hierbei bevorzugt. Wenn möglich werden Projekte in den Partnerkommunen von München und Garmisch-Partenkirchen realisiert. Sie werden möglichst im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energieträger entwickelt (z. B.: Nutzung von Biomasse, Windenergie) werden.
- Die Projekte werden an den regionalen Strategien zur Entwicklung erneuerbarer Energieträger mit angepassten Technologien orientiert und sie werden den dann geltenden höchsten Anforderungen des Weltklimarats genügen sowie auch den weiterentwickelten „Gold Standards“ und ggf. zusätzlichen Kriterien der Träger.
- Wichtig ist im Sinne des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes München 2018, dass mit den auszuwählenden Projekten nicht zuletzt auch positive Effekte im Sinne der ökonomischen und sozialen Entwicklung für die betroffenen Menschen verbunden sind.
6.12 Wie soll das Umweltkonzept des OCOG in den Verträgen mit Lieferanten und Sponsoren berücksichtigen werden, z. B. hinsichtlich der Beschaffung von recycelbaren und kompostierbaren Gütern in recycelbaren und kompostierbaren Verpackungen?
- Das gesamte Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept ist fester Bestandteil der Bewerbung. - Die formulierten Ziele und Projekte bilden die Grundlage für die Vertragsgestaltung mit den
Lieferanten und Sponsoren und werden in Ausschreibungen und Verträgen festgeschrieben. - Im Sinne der Abfallvermeidung hat die Verwendung von Mehrwegsystemen während der
Winterspiele den absoluten Vorrang. - Wo immer möglich werden Mehrwegsysteme anstelle von Einwegsystemen, die nach
einmaliger Verwendung weggeworfen werden, eingesetzt werden. - Die Verwendung von Mehrweg betrifft vor allem die Cateringbereiche in den Sportstätten, in
den Olympischen Dörfern in München und in Garmisch-Partenkirchen und der Athletenunterkunft Königssee. In den Ausschreibungen zur Auftragsvergabe und in den Abstimmungen mit den entsprechenden Sponsoren werden diese Aspekte entsprechend umgesetzt.
- Dies gilt ebenso für den Bereich Ernährung. Hier werden bindende Ausschreibungen erfolgen und entsprechende Abkommen zum Vorrang regional erzeugter Lebensmittel und hier möglichst von Bioprodukten mit den beauftragten Unternehmen und den involvierten Sponsoren geschlossen werden. Importierte Lebensmittel wie Obst, Schokolade etc. müssen zu 100 % als fair-gehandelte Produkte (Fairtrade) bezogen werden.
- Auch in den Ausschreibungen im Bereich Merchandising werden die Ziele des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes verfolgt. Hier werden Fanartikel aus recyclierten oder ökologisch produzierten Materialien gefordert. Die soziale Fairness zielt auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei der Herstellung der Merchandisingartikel und wird ebenfalls bei der Beschaffung berücksichtigt.
- Schließlich wird bei allen Bauausschreibungen im Rahmen der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 ihre Verträglichkeit mit dem Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept berücksichtigt und die Bauausschreibungen und Leistungsverzeichnisse entsprechend formuliert.
6.13 Geben Sie weitere Besonderheiten an, die in diesem Questionnaire nicht enthalten sind und die das Bewerbungskomitee für relevant erachtet.
- Die Bewerbungsgesellschaft versteht das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept München 2018 als zentralen Baustein für Bewerbung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
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- Die Umsetzung des Konzeptes und der 18 Projekte besitzen Modellcharakter. - Die IOC-Anforderungen für Bewerberstädte, dass die Spiele nicht allein unter Vermeidung
negativer Umwelteinflüsse durchgeführt, sondern dass vielmehr ein „Positives Grünes Erbe“ in der Region hinterlassen werden soll, werden in eine positive Vision der nachhaltig grünen Spiele übersetzt, die München 2018 in die Praxis umsetzen wird.
- München 2018 profitiert dabei von dem umfangreichen Erfahrungs-Repertoire der Olympiaregion und Gesamtdeutschlands hinsichtlich Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie von einer entsprechenden Sensibilität in der Bevölkerung und bei politischen Entscheidungsträgern.
- So setzen viele der mit München 2018 verbundenen Umweltvorhaben bei bestehenden Aktivitäten an und ergänzen sie auf innovative Art.
- Das Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept München 2018 wird als Alleinstellungsmerkmal für die Planung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen auf relevanten Veranstaltungen wie der IOC-Umweltkonferenz sowie einem anspruchsvollen Kongressformat in 2017 in München vorgestellt und diskutiert. · München 2018 entwickelt, erprobt und wendet Prozesse an, die modellhaft für andere
(Winter-) Sportgroßveranstaltungen herangezogen werden können. · München 2018 fördert den nationalen und internationalen Wissens- und
Technologietransfer durch innovative Verfahren und Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit sowie durch deren Kommunikation nach außen.
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B - Meteorologie
6.14 Stellen Sie in Tabelle 6.14 Folgendes zusammen:
· Temperatur in °C (Maximum, Durchschnitt, Minimum) um 9, 12, 15, 18 und 21 Uhr
· Luftfeuchtigkeit in % (Maximum, Durchschnitt, Minimum) um 9, 12, 15, 18 und 21 Uhr
· Durchschnittliche Windrichtung und -stärke um 9, 12, 15, 18 und 21 Uhr
Bitte benutzen für jede Sportstätte die Daten der nächstgelegenen Wetterstation und geben Sie deren Standort eindeutig an.
Tabelle 6.14 – Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Quelle: Deutscher Wetterdienst, Regionale Klima- und Umweltberatung München, Jahresschnitt 2000-2009, Monatsmittelwert Februar Wetterstationen: * München-Stadt (515m NN, 48° 9�‘ 51�‘ N, 11° 32�‘ 39�‘�‘ E) ** Wetterwarte Garmisch Partenkirchen (719m NN, 47° 20�‘ 2�‘ N, 11° 3�‘ 39�‘�‘ E) *** Berchtesgaden (600m NN, 47° 38�‘ 24�‘ N, 13° 0�‘ 29�‘�‘ E)
6.15 Stellen Sie in Tabelle 6.15 Folgendes zusammen:
· Regentage* pro Jahr
· Regentage* in Ihrem beabsichtigten Zeitraum der Spiele
· Durchschnittlicher Jahresniederschlag (l/m²)
· Durchschnittlicher Niederschlag (l/m²) in dem von Ihnen beabsichtigten Zeitraum der Olympischen Winterspiele
Temperatur Luftfeuchtigkeit Winddaten
Min Max Durchschnitt Min Max Durchschnitt Richtung Stärke
München* 9 Uhr -10,9 11,7 1,0 33 100 82 SW 11,612 Uhr -6,7 16,3 3,8 19 98 70 SW 13,715 Uhr -5,5 18,3 5,0 23 98 66 W 14,318 Uhr -6,0 14,9 3,5 28 98 73 SW 12,021 Uhr -7,0 12,8 2,2 27 100 78 SW 11,1
Schnee-Park** 9 Uhr -14,4 4,6 -2,7 58 100 89 W 3,612 Uhr -6,9 16,9 3,2 20 96 67 S 4,715 Uhr -6,9 16,2 4,3 20 96 64 O 6,618 Uhr -11,7 13,7 0,8 32 100 79 W 4,221 Uhr -14,6 13,7 -1,2 28 100 86 W 3,4
Kunsteisbahn Königssee*** 9 Uhr -13,7 9,3 -2,2 39 100 95 WNW 2,512 Uhr -7,6 14,1 2,2 27 100 81 SSO 3,315 Uhr -5,5 15,1 4,0 28 100 72 S 5,418 Uhr -8,7 13,7 1,6 37 100 83 WNW 3,621 Uhr -10,0 10,8 -0,2 33 100 91 WNW 3,0
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· Nebeltage in Ihrem beabsichtigten Zeitraum der Spiele
· Schneetiefe in cm für Ihren beabsichtigten Zeitraum der Spiele
Falls Daten in einem bestimmten Jahr für den Zeitraum der Spiele signifikant von den oben gemachten Angaben abweichen, geben Sie eine kurze Begründung dafür an.
Tabelle 6.15 – Niederschlag, Nebel und Schneehöhe
·
Was sind Ihre vorhandenen oder geplanten Schnee-Erzeugungsanlagen an den entsprechenden Olympischen Sportstätten.
- Für die vorzusehende Beschneiung ist keine dauerhafte Erweiterung der bestehenden Anlagen und kein Ausbau der Wasserbevorratung in Garmisch-Partenkirchen erforderlich.
- Die Sportstätten an der Kandahar-Abfahrt und der Hornabfahrt / Hausberg sind mit einer leistungsfähigen Beschneiungsanlage über ein zusammenhängendes Leitungsnetz erschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt mit Überschusswasser aus der ehemaligen Trinkwasserversorgungsanlage Degernau in unmittelbarer Nähe zum Ziel der Kandahar – Abfahrt. Es stehen zwei Speicherbecken „Adamseck“ und „Bödele“ mit einem Gesamtvolumen von 100.000 m³ zur Verfügung.
- Die Sportstätten am Gudiberg und die Olympia-Schanze sind mit einer leistungsfähigen Beschneiungsanlage über ein zusammenhängendes Leitungsnetz erschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt durch die Entnahme von Oberflächenwasser aus Partnach und Kanker mit maximal bis zu ca. 90 l/s. Zur Speicherung steht das Kainzenbad zur Verfügung.
- Der Hausberg im Bereich der geplanten Anlage für die Halfpipe wird separat mit einem Aggregat beschneit, bei Bedarf ist ein einfacher Anschluss an das Leitungsnetz an der Hornabfahrt / Hausberg möglich.
- Abgesehen vom Anschluss am Hausberg sind selbst unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einrichtungen wie Moguls und Areals im Zuge der Olympiaaustragung keine zusätzlichen Beschneiungsanlagen oder Speichermöglichkeiten im Bereich Garmisch-Partenkirchen notwendig.
- Am temporären Standort Schwaiganger ist die temporäre Installation einer Beschneiungsanlage mit einer Pumpenleistung von ca. 80 l/s geplant. Die Loipen werden über ein im Erdreich verlegtes Leitungsnetz mit ca. 35 Zapfstellen mit 21 Schnee-Erzeugern technisch beschneit. Es ist geplant, das Wasser aus der nahegelegenen Loisach zu gewinnen. Selbst bei geringstem jemals gemessenem Niedrigwasserabfluss der Loisach an der potenziellen Entnahmestelle von 5,0 m³/s würde die Entnahme von 80 l/s nur 1,6% des Gesamtabflusses ausmachen. Vorbehaltlich des notwendigen Genehmigungsverfahrens kann aufgrund der hohen Abflüsse im Verhältnis zur notwendigen Entnahmemenge auf eine Bevorratung verzichtet werden.
Regentage Durchschnittliche
Niederschlagsmenge [l/m²]
Nebeltage Schneetiefe [cm]
Pro Jahr
Im Zeitraum
der Spiele
Pro Jahr
Im Zeitraum der Spiele
Im Zeitraum der Spiele
Min Max Durch-schnitt
München 186,2 8,9 956 50 3,3 0 38 10,6Schnee-Park 194,9 8,1 1 326 69,7 3,8 0 74 28,7Kunsteisbahn Königssee 192,8 8,6 1507 91 0,9 0 115 38,8
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7 – Finanzierung
A – FINANZIELLE GARANTIEN
7.1.1 Garantie
Garantie zur Deckung des OCOG Budgets inkl. Rückerstattung evtl. Vorleistungen an das IOC im Falle des Ausfalls der Olympischen Winterspiele.
7.1.2 Beschreiben Sie die Mechanismen die im Falle eines Defizits im OCOG Budget greifen und in welchem Zeitraum dies geschieht.
- Ein erforderlicher Defizitausgleich durch Bund, Freistaat Bayern und LH München ist auf Basis des Jahresabschlusses 2019 bis spätestens 31.12.2021 zu leisten.
- Sollte die Abwicklung des MOCOG noch nicht auf Basis des Jahresabschlusses 2019 möglich sein, verschiebt sich die Fälligkeit des Defizitausgleichs entsprechend.
- Basis für den Defizitausgleich sind die nach Veräußerung aller Vermögensgegenstände des MOCOG verbleibenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Verbindlichkeiten des MOCOG zum Zeitpunkt der Liquidation.
- Der Betrag des insgesamt auszugleichenden Defizits wird von einem vom Bund, Freistaat Bayern und LH München einvernehmlich ausgewählten Wirtschaftsprüfer ermittelt und von Bund, Freistaat Bayern und LH München gemeinsam festgestellt.
7.2.1 Garantie
Garantie der kostenlosen Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen wie Sicherheit, Medizinische Versorgung, Zoll, Einreise, etc. [Garantie zur Deckung des Non-OCOG Budgets erfolgt in der CC-Phase in den jeweiligen Kapiteln separat].
7.2.2 Garantie
Garantie der kostenlosen Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen wie Sicherheit, Medizinische Versorgung, Zoll, Einreise, etc. [Garantie zur Deckung des Non-OCOG Budgets erfolgt in der CC-Phase in den jeweiligen Kapiteln separat].
7.3 Garantie
Erklärung zur generellen Preiskontrolle während der Spiele zwischen Fertigstellung und Beginn der Olympischen Spiele insbesondere für die Unterbringung (und hotelnahe Services) aller Gästegruppen inklusive Zuschauern.
7.4 Erstellen Sie ein Konzept für die Finanzierung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der neuen Olympia-spezifischen Infrastruktur zwischen Fertigstellung und Beginn der Olympischen Spiele.
- Die temporär für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 benötigte Infrastruktur wird bei Bedarf zwischen Fertigstellung und Beginn der Winterspiele durch das OCOG betrieben und instand gehalten.
- Der Betrieb und die Instandhaltung der dauerhaft betriebenen Infrastrukturen wird durch die öffentlichen und privaten nacholympischen Betreiber sicher gestellt.
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B - STEUERN
7.5.1 Beschreiben Sie die verschiedenen Steuerarten, die gegenwärtig in Ihrem Land erhoben werden und die ggf. Relevanz für die Olympischen Winterspiele haben könnten.
- In der Bundesrepublik Deutschland werden direkte und indirekte Steuern durch die verschiedenen Gebietskörperschaften, den Bund, die Länder und die Gemeinden erhoben.
- Das OCOG kann hierbei unmittelbar von den Pflichten des Steuerschuldners oder – insofern mittelbar – von Pflichten bei der Steuererhebung in Form eines Steuerabzugs betroffen sein.
- Wir gehen davon aus, dass die Ausrichtung der Spiele – zumindest in Teilbereichen – durch das OCOG in dem abgabenrechtlichen Sonderstatus einer steuerbegünstigten Körperschaft des privaten Rechts geschehen kann.
- Für grenzüberschreitende Sachverhalte existiert ein differenziertes System von bilateralen Verträgen und deutschen, nationalen Vorschriften zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Auf der Grundlage der Abstimmung mit den Finanzbehörden sind keine über die im Eckdatenpaiper dargestellten steuerlichen Belastungen zu erwarten.
- Nachfolgend werden die Grundzüge des deutschen Besteuerungsregimes dargestellt.
Einkommensteuer - Natürliche Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unterliegen
mit ihren Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, die je nach Art der Einkünfte mit unterschiedlichen Ermittlungsmethoden erfasst werden.
- Die progressiv wirkenden Steuersätze liegen derzeit zwischen 14,0 und 42,0 % bzw. bei 45,0 % (sog. Reichensteuer).
- Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit ihren inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Die Steuer wird teilweise im Wege des Steuerabzugs erhoben. Für seine Arbeitnehmer hat das OCOG monatlich die Lohnsteuer abzuführen; sonstige Abzüge sollten nicht infrage kommen.
Körperschaftsteuer - Der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt das Einkommen von Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Dies gilt grundsätzlich auch für eine Kapitalgesellschaft, die mit der Ausrichtung der Spiele betraut wird, soweit dies nicht in einer steuerbegünstigten Sphäre geschieht (hierzu sogleich).
- Der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (z. B. aus inländischer Betriebsstätte, ggf. auch des IOC oder aus der Überlassung von bestimmten Rechten wie Urheberrechten etc. mit Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner).
- Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Kapitalgesellschaft.
- Der Steuersatz beträgt derzeit 15,825 % (einschließlich Solidaritätszuschlag). Die Steuerhoheit beider Steuern liegt bei den Ländern, hier dem Freistaat Bayern.
Gewerbesteuer - Besteuert werden durch die Gemeinden (mit Hebesatzrecht) Gewerbebetriebe, die entweder
über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden.
- Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. - Das ist der nach Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zu ermittelnde Gewinn, modifiziert
um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen, wobei die Hinzurechnungen im Regelfall deutlich überwiegen (Gewerbeertrag). Die Belastungsquote liegt derzeit bei ca. 15 % des Gewerbeertrags (München mit Hebesatz 490 % ca. 17%).
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Umsatzsteuer - Der Umsatzsteuer unterliegen insbesondere Warenverkäufe („Lieferungen“) und
Dienstleistungen jeglicher Art („sonstige Leistungen“), die das OCOG bzw. die ausrichtende Gesellschaft als umsatzsteuerrechtlicher „Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens“ erbringt („Leistungsaustausch“).
- Der Umsatzsteuer unterliegen ferner auch die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten und der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Soweit nicht in Einzelfällen eine Umsatzsteuerbefreiung existiert, ist die Umsatzsteuer aus dem Erlös einzubehalten und abzuführen.
- Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 19 %. Für gewisse gesetzlich geregelte Ausnahmefälle liegt der ermäßigte Steuersatz derzeit bei 7 %. Unternehmern mit mehrwertsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen steht insoweit ein Recht zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zu, sodass im Regelfall erst bei Verbrauch auf der „Endstufe“ die steuerliche Belastungswirkung eintritt („Mehrwertsteuersystem“).
Grundsteuer - Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer (Hebesatzrecht) auf das Eigentum an
Grundstücken und deren Bebauung. - Die Belastungsquote sollte derzeit bei rd. 1,5 – 1,7 % auf den sogenannten „Einheitswert“
liegen (im Regelfall deutlich unter Verkehrswert).
Grunderwerbsteuer - Soweit Grundstückstransaktionen vorkommen, unterliegen diese im Rahmen eines „Asset
Deals“ einer Grunderwerbsteuerbelastung von derzeit 3,5 % (Bayern) auf den Kaufpreis. Mittelfristige Steuersatzerhöhungen sind zu erwarten. In der Praxis werden häufig Grundstücksgesellschaften eingeschaltet, um in geeigneten Konstellationen die Steuerpflicht aus einem „Asset Deal“ zu vermeiden.
7.5.2 Welche Rechtsform wird Ihr Organisationskomitee [OCOG] erwartungsgemäß haben und was ist dessen voraussichtlicher steuerlicher Status?
Rechtsform - Das OCOG wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
gegründet. - Als Kapitalgesellschaft hat diese eine eigene Rechtspersönlichkeit, die für Verbindlichkeiten mit
dem Gesellschaftsvermögen haftet. - Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital beschränkt.
Steuerstatus - Infolge seines Sitzes und seiner Aktivitäten in Deutschland ist das OCOG unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtig unterhält einen, Gewerbebetrieb und ist umsatzsteuerlicher Unternehmer.
- Wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke (Sport, Völkerverständigungsgedanke) kann das OCOG, z. B. als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) unter den Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung (AO) steuerbegünstigt sein.
- Als gGmbH ist das OCOG insoweit von der Körperschaft-, Gewerbe-, und Grundsteuer befreit, als es die steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, d. h. soweit die Besteuerungsgrundlagen dem „Zweckbetrieb“ auf der Grundlage der satzungsmäßigen Zwecke der gGmbH zuzurechnen sind.
- Bei der Umsatzsteuer werden die im Rahmen des Zweckbetriebs erbrachten Leistungen grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert.
- Gleichzeitig steht dem OCOG aber der volle Vorsteuerabzug zu. - Die Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf wirtschaftliche Betätigungen, mit denen die
Körperschaft im Wettbewerb zu steuerpflichtigen Unternehmen steht und die kein Zweckbetrieb sind.
- Beim inländischen Steuerpflichtigen (Unternehmer, natürliche Personen und Körperschaften) sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO unter den Voraussetzungen des § 10b EStG steuerlich berücksichtigungsfähig. Die Entscheidung über die steuerliche Abziehbarkeit der Zuwendung beim Spender trifft das zuständige Finanzamt.
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7.5.3 Welche steuerlichen Auswirkungen wird der Status des Organisationskomitees [OCOG] (voll steuerpflichtig oder steuerbefreit) auf die Arbeit des Organisationskomitees [OCOG] national und international haben, insbesondere bzgl.: Kapitalsteuern, Einkommenssteuern, Mehrwertsteuern, Umsatzsteuern, Quellensteuern (speziell bei Unternehmen aus dem Ausland) Bei der Beantwortung der Fragen ist Wert auf die Klarstellung Ihrer Steuerbehörden zu legen, wie materielle und immaterielle Rechte, insbesondere wie Übertragungs- und Vermarktungsrechte eingestuft werden. Werden im speziellen Steuern erhoben auf Geldbeträge, die dem Organisationskomitee [OCOG] oder dem IOC von Dritten gezahlt werden, die Übertragungs- oder Vermarktungsrechte für die Olympischen Winterspiele 2018 erworben haben?
Bitte unterscheiden Sie dabei: Dritte, aus dem Inland und Dritte, aus dem Ausland
Körperschaft- und Gewerbesteuer - Das OCOG unterliegt ggf. lediglich mit Gewinnen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben, bei denen es im Wettbewerb zu steuerpflichtigen Unternehmen steht und die kein Zweckbetrieb sind, der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer - Die Umsatzsteuer führt für das OCOG grundsätzlich nicht zu einer Belastungswirkung, da die
vom OCOG bezogenen Eingangsleistungen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Medienrechte - Die Nutzungsüberlassungen der medialen Rechte an deutsche Agenturen / Sender durch das
IOC stellen in Deutschland umsatzsteuerbare („Leistungsort“) und umsatzsteuerpflichtige Leistungen dar (Regelsteuersatz 19 %).
- Steuerschuldner im Fall dieser Leistungen an umsatzsteuerliche Unternehmer sind die deutschen Leistungsempfänger (Agenturen/Sender mit Vorsteuerabzug s.o.).
Lokales Sponsorship - Die jeweilige Sponsorenleistung an das OCOG unterliegt bei diesem der Umsatzsteuer, soweit
das OCOG im Gegenzug zur finanziellen Unterstützung Leistungen an den Sponsor erbringt (Werbeleistungen, Tickets im „Leistungsaustausch“).
- Konkrete Werbeleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 %, da im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gGmbH erbracht.
- Bloße Duldungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 %, da sie im Regelfall dem steuerbegünstigten Bereich der gGmbH zuzurechnen sein sollten (kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
- Leistungen im Zusammenhang mit Sponsoring können bei einer steuerbegünstigten (so genannten gemeinnützigen) Körperschaft steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich (i. d. R. Spenden), steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung oder Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Gestattet die steuerbegünstigte Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise, dass der Sponsor selbst auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist, liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Dieser ist nur gegeben, wenn die Körperschaft an der Werbemaßnahme selbst mitwirkt. Sofern ein Marketingunternehmen als Werbemittler dazwischengeschaltet wird und die steuerbegünstigte Körperschaft lediglich eine Provision für die Überlassung ihres Namens oder Emblems erhält, handelt es sich hinsichtlich der Provision um steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung. Diese Provision unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Eintrittskarten - Der Ticketverkauf ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und dürfte nach allgemeinen
Grundsätzen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sein, da im Regelfall als Sportveranstaltung zu qualifizieren (19 %). Die Umsatzsteuer stellt insoweit aus wirtschaftlicher Sicht des OCOG bzw. der gGmbH einen „durchlaufender Posten“ dar, als sie diese auf den Endabnehmer überwälzen kann; wirtschaftlich belastet sind dann private Ticketkäufer als Endverbraucher („Mehrwertsteuersystematik“).
Spenden
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- Da das OCOG bzw. die gGmbH annahmegemäß gemeinnützig ist, sind Spenden von Dritten als freigebigen Zuwendungen in die ideelle Sphäre, die im Gegenzug entsprechend keinerlei Werbeleistung oder Marketingrechte erhalten, nicht umsatzsteuerbar. Ertragsteuerlich liegen keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen vor.
Zahlungen an das IOC / NOK - Umsatzsteuerlich stellen die Royalties, die das OCOG an das IOC sowie das deutsche NOK
zahlt umsatzsteuerliches Entgelt für sonstige Leistungen derselben dar und unterliegen (nach dem „Bestimmungslandprinzip“ am Ort des Empfängers OCOG) in Deutschland der Umsatzsteuer mit 19 % (mit Vorsteuerabzug des OCOG).
- Ertragsteuerlich werden diese Entgelte bei IOC und NOK vereinnahmt und unterliegen dort nach den nationalen Bestimmungen ggf. der Ertragsbesteuerung (auf den nach Abzug von Aufwendungen verbleibenden Gewinn). Für grenzüberschreitende Zahlungen existiert ein System von Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Mehrfachbesteuerung in mehreren Ländern zu vermeiden. Für aus Deutschland geleistete Zahlungen besteht eine Sondervorschrift zum Erlass von Abzugssteuern im Bereich der Ertragsteuern (zu beidem sogleich).
Zahlungen an das OCOG - Die Zahlungen (IOC-Contributions) des IOC an das OCOG sollten in Deutschland mangels
Steuerbarkeit als umsatzsteuerrechtlich „echte“ Zuschüsse keiner Umsatzsteuerbelastung unterliegen (keine konkrete Gegenleistung des OCOG nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben).
7.5.4 Würden Steuern auf Zahlungen des OCOG an das IOC (z. B. Lizenzgebühren) erhoben werden?
- Die Überlassung von Urheberrechten des IOC unterliegt nach nationalen deutschen Vorschriften der Körperschaftsteuer (15% zzgl. SolZ effektiv 15,825%), sofern diese nach Maßgabe des Urhebergesetzes geschützt sind.
- Das dem nationalen Steuerrecht vorrangige Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz weist insoweit allerdings allein der Schweiz das Besteuerungsrecht zu, sofern keine Betriebsstätte des IOC in Deutschland besteht, zu der die Urheberrechte tatsächlich gehören (Art. 12 Abs. 3 DBA Schweiz).
- Verfahrensrechtlich hat entweder das IOC dem OCOG für die Unterlassung des Abzugs eine Freistellungsbescheinigung zu überlassen oder das BMF dem OCOG im Einzelfall eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen.
- Des Weiteren können die Landesfinanzverwaltungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen dem IOC sowie weiteren nicht in Deutschland ansässigen Organisationen und Personen die Einkommens- und Körperschaftsteuer erlassen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
[Ein Antrag auf Steuerbefreiung wurde beim Bayerischen Finanzministerium zur Prüfung eingereicht und wird dem Bid Book als Anlage beigefügt.]
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C - BUDGETIERUNG
7.6.1 Erarbeiten Sie ein detailliertes OCOG-Budget [Veranstaltungsbudget] für die Olympischen Winterspiele gemäß Vorlage 7.6.1 berücksichtigen Sie dabei die Inflations- und Wechselkursprognose 2010-2018 aus Theme 3.
- München 2018 hat gemäß der Methodologie und der Vorlagen des IOC mit kaufmännischer Vorsicht ein separates OCOG und Non-OCOG Budget erstellt.
- Basierend auf den wirtschaftlichen Bedingungen im Jahr 2010 wurden die Budgets mit Unterstützung von Finanzexperten aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie Beratern mit Erfahrung in der Planung und Durchführung Olympischer Spiele aus den Bereichen Sportstätten, Beherbergung, Technologie, Medizin, Transport, Sicherheit, Marketing und Events kalkuliert.
- Diese vorläufigen operativen Annahmen wurden durch Informationen aus dem OGKM-Programm ergänzt und mit Budgets vergangener Spiele sowie weiteren Sportgroßereignissen in Deutschland abgeglichen (z. B. FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006, IIHF World Championship, FIS World Championships, verschiedene Wintersport World Cups).
- Die Budgetprognosen für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 beruhen auf folgenden Erwägungen und Richtlinien: · Verantwortungsbewusste konservative Einnahmenprognose basierend auf den Angaben
vom IOC für IOC Contribution und TOP Sponsorship sowie auf zurückhaltenden Annahmen für die übrigen Einnahmepositionen,
· Vorsichtig projizierte Ausgaben unter Berücksichtigung einer möglichen Weiterentwicklung des Budgets bis zur Austragung der Spiele,
· Angemessener Sicherheitsreserve für unvermeidbare Marktveränderungen in Höhe von 5 % des gesamten Kostenbudgets,
· Ausgeglichenes und vor allem realisierbares Budget, um sportliche Spitzenleistung in Bayern erleben zu können und die Nachhaltigkeit des Wintersports sicher zu stellen.
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Tabelle 7.6.1.1: OCOG Budget in EUR 2010
A - Einnahmen EUR 2010 (000) % B - Ausgaben EUR 2010
(000) %
1 IOC Contribution 318 700 25 B1 - Investitionskosten 2 TOP sponsorship 143 000 11 13 Sportstätten 0 0 3 Local sponsorship 409 000 31 Olympische Dörfer und andere Dörfer 0 0 3 Official suppliers 27 600 2 MPC 0 0 4 Ticket sales 178 000 14 IBC 0 0
5 Licensing 30 800 2 Other (specify) 0 0
Total 1 107 100 85 Total B1 0 0 6 Lotteries 0 0 B2 - Durchführungskosten
7 Donations 2 000 0,2 14 Sports venues 120 200 9
Total 2 000 0,2 a) Rent / temporary construction costs / overlay 112 900 8,7
8 Disposal of assets 9 800 0,8 b) Running costs 7 300 0,6
Total 9 800 0,8 14 Olympic Village(s) & other villages 157 700 12
9 Subsidies a) Rent / temporary construction costs / overlay 150 500 11,6
- National government 15 000 1,2 b) Running costs 7 300 0,6
- Regional government 15 000 1,2 14 MPC 12 300 1
- Local government 5 000 0,4 a) Rent / temporary construction costs / overlay 9 100 0,7
Total 35 000 3 b) Running costs 3 200 0,2
10 Other 146 600 11 14 IBC 20 400 2
11 SHORTFALL 0 0 a) Rent / temporary construction costs / overlay 18 300 1,4
b) Running costs 2 100 0,2 14 Other non-competition venues 5 500 0,4
a) Rent / temporary construction costs / overlay 4 600 0,4
b) Running costs 900 0,1 15 Workforce 119 900 9 16 Information systems 142 400 11
Telecommunications & other
technologies 66 900 5
Internet 4 000 0,3 17 Ceremonies and culture 62 500 5 - Opening Ceremony 24 400 2 - Closing Ceremony 16 200 1 - Other 21 900 2
18 Medical services 13 700 1
19 Catering 19 100 2
20 Transport 81 500 6
21 Security 31 800 2
22 Paralympic Games 73 400 6
23 Advertising & promotion 41 400 3
24 Administration 78 600 6
25 Pre-Olympic events & coordination 12 200 1
26 Other 237 000 18
Total B2 1 300 500 100
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27 SURPLUS 0 0
TOTAL A - Einnahmen 1 300 500 100 TOTAL B - Ausgaben 1 300 500 100
[Im BB werden die Inhalte in obiger Tabelle in Euro und USD in 2010 und 2018 gefordert. Exemplarisch wird im Eckdatenpapier Tabelle 7.6.1.1 gezeigt. Die weiteren Tabellen werden auf Basis folgender Berechnungsschritte erstellt:
Umrechnung EUR 2010 in USD 2010 (KKP 2010) 1EUR = 1,17USD
Aufinflationierung EUR 2010 mit prognostizierter Inflation (EUR-Inflationsfaktor (2018-2010) = 1,18)
Umrechnung EUR 2018 in USD 2018 mit KKP 2018 -> 1EUR = 1,22USD]
7.6.2 Geben Sie einen Überblick über das Non-OCOG Budget [Öffentliches Budget] einschließlich aller direkten olympiaspezifischen Investitions- und Durchführungskosten gemäß Vorlage 7.6.2a sowie eine detaillierte Zusammenstellung der Gesamtinvestitionen für sämtliche Wettkampfstätten, alle Dörfer, das IBC/MPC oder andere Infrastrukturinvestitionen gemäß Vorlage 7.6.2b.
Tabelle 7.6.2a - 1: Non-OCOG Budget in EUR 2010
Mehrkosten der Spiele
EUR 2010 (000)
Gesamtkosten EUR 2010
(000)
C - Investitionskosten
Flughäfen 0 0Straße und Schiene 24 500 632 850Unterbringung 0 230 345Sportanlagen 136 770 136 770 - Wettkampfstätten 128 570 128 570 - Trainingsstätten 8 200 8 200Olympische Dörfer 195 440 237 440Medienunterbringung 96 360 96 360Energie-/ Strominfrastruktur 0 0Umwelt Management Systeme 97 500 97 500Medizin 0 0Sicherheit 0 0Telekommunikationsnetzwerk & -Infrastruktur 4 311 4 311andere (Budgetreserve) 41 616 107 668SUBTOTAL C - Capital Investments 596 497 1 543 244
D - Durchführungskosten Sicherheit 42 098 42 098
Transport & Verkehr 0 0
Medizin 0 0
Umwelt Management Systeme 3 000 3 000
andere (Budgetreserve) 3 382 3 382
SUBTOTAL D - Operations 48 480 48 480
TOTAL Non-OCOG BUDGET (C+D) 644 977 1 591 724
[Im BB werden die Inhalte in obiger Tabelle in Euro und USD in 2010 und 2018 gefordert. Exemplarisch wird im Eckdatenpapier Tabelle 7.6.2.a-1 gezeigt. Die weiteren Tabellen werden auf Basis folgender Berechnungsschritte erstellt:
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Umrechnung EUR 2010 in USD 2010 (KKP 2010) 1EUR = 1,17USD
Aufinflationierung EUR 2010 mit prognostizierter Inflation (EUR-Inflationsfaktor (2018-2010) = 1,18)
Umrechnung EUR 2018 in USD 2018 mit KKP 2018 -> 1EUR = 1,22USD]
Tabelle 7.6.2b - 1: Gesamtinvestitionsbudget (OCOG & Non-OCOG) in TEUR 2010
NON-OCOG Budget Investitionskapital
OCOG Budget Investitionskapital Gesamt
Investitionskapital
OCOG &
NON-OCOG
C B1
Neue Anlagen
Ausbau existierender
Anlagen
Zwischen-summe
Neue Anlagen
Ausbau existierender
Anlagen
Zwischen-summe
Eis-Park (München) Event-Arena – Eishockeyarena 1 79 550 0 79 550 0 0 0 79 550
Olympia-Eissportzentrum – Eishockeyarena 2 38 350 0 38 350 0 0 0 38 350
Olympiahalle – Eisarena 0 0 0 0 0 0 0
Olympia-Schwimmhalle – Curlingarena 0 0 0 0 0 0 0
Eisschnelllauf-Oval 0 0 0 0 0 0 0Trainingshallen München (Eissportzentrum West und Neue Kleine Olympiahalle)
8 200 0 8 200 0 0 0 8 200
Schnee-Park (Garmisch-Partenkirchen) Olympia-Skistadion (Skispringen K-90, Aerials) 6 850 0 6 850 0 0 0 6 850
Snowboard- und Skiarena Hausberg (Halfpipe) 450 0 450 0 0 0 450
Nordisches Zentrum Schwaiganger 2 700 0 2 700 0 0 0 2 700
Olympia-Skistadion (Skispringen K-125) 0 0 0 0 0 0 0
Alpinarena Kandahar 0 0 0 0 0 0 0
Olympia-Skistadion (Buckelpiste, Slalom) 0 80 80 0 0 0 80
Snowboard- und Skiarena Hausberg (PGS, SBX, Ski Cross)
0 590 590 0 0 0 590
Kunsteisbahn Königssee Kunsteisbahn Königssee 0 0 0 0 0 0 0
Sporteinrichtungen 136 100 670 136 770 0 0 0 136 770
Olympisches Dorf im Eis-Park (München)
Residential Zone 132 000 0 132 000 0 0 0 132 000
Residential Zone Services 32 250 0 32 250 0 0 0 32 250
International Zone 0 0 0 0 0 0 0
Operational Zone 0 0 0 0 0 0 0Verkehrsflächen/ Freianlagen 9 050 0 9 050 0 0 0 9 050
Olympisches Dorf im Schnee-Park (Garmisch-Partenkirchen)
Residential Zone 13 600 490 14 090 0 0 0 14 090
Residential Zone Services 0 0 0 0 0 0 0
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International Zone 0 0 0 0 0 0 0
Operational Zone 0 8 050 8 050 0 0 0 8 050Verkehrsflächen/ Freiflächen 0 0 0 0 0 0 0
Athletenunterkunft Königssee
Hotelprojekt 42 000 0 42 000 0 0 0 42 000
Olympische Dörfer 228 900 8 540 237 440 0 0 0 237 440
Mediendörfer München Mediendorf Eis-Park Residential Zone 95 000 0 95 000 0 0 0 95 000
Mediendorf Eis-Park Freianlagen 1 360 0 1 360 0 0 0 1 360
Mediendorf Messe 0 0 0 0 0 0 0
Mediendörfer Garmisch-Partenkirchen Medienzentrum Schnee-Park 0 0 0 0 0 0 0
Mediendorf Schnee-Park Residential Zone 0 0 0 0 0 0 0
Mediendörfer 96 360 0 96 360 0 0 0 96 360
IBC/MPC
IBC/ MPC München 0 0 0 0 0 0 0Medienzentrum Garmisch-Partenkirchen 0 0 0 0 0 0 0
MPC & IBC 0 0 0 0 0 0 0
Eis-Park (München) Olympiastadion (Eröffnungs- und Schlussfeiern)
0 0 0 0 0 0 0
sonstige 0 0 0 0 0 0 0
TOTALS 461 360 9 210 470 570 0 0 0 470 570
[Im BB werden die Inhalte in obiger Tabelle in Euro und USD in 2010 und 2018 gefordert. Exemplarisch wird im Eckdatenpapier Tabelle 7.6.2.a-1 gezeigt. Die weiteren Tabellen werden auf Basis folgender Berechnungsschritte erstellt:
Umrechnung EUR 2010 in USD 2010 (KKP 2010) 1EUR = 1,17USD
Aufinflationierung EUR 2010 mit prognostizierter Inflation (EUR-Inflationsfaktor (2018-2010) = 1,18)
Umrechnung EUR 2018 in USD 2018 mit KKP 2018 -> 1EUR = 1,22USD]
7.6.3 Erarbeiten Sie eine grobe Cashflow-Prognose und legen Sie die zu erwartenden jährlichen Mittelab- und -zuflüsse vom Jahr der Wahl bis zur Abwicklung des OCOG [Organisationskomitee] gem. Vorlage 7.6.3. offen.
- Die Cashflow Prognose wurde für die Jahre 2011 bis 2020 unter Berücksichtigung der für das Budget verwendeten Inflationsrate sowie Zins- und Währungsbewegungen erstellt. Es wurde
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dabei eine klare Unterscheidung in Barzahlungen und VIK [Value in kind] Leistungen von TOP und lokalen Marketingpartnern vorgenommen.
Tabelle 7.6.3: OCOG Cashflow-Prognose in TEUR 2010
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Cash position Beginning of year 0 0 0 0 0 10 349 0 0 12 702 7 880
Cash inflows
-Bank financing 0 10 963 10 483 231 0 5 837 0 0 0 0
-IOC Contribution 0 0 0 14 340 27 086 30 273 111 531 135 431 0 0
-TOP Sponsorship 0 0 0 0 8 467 8 467 8 467 8 467 0 0
-State, region, city 0 0 0 0 7 000 8 750 8 750 10 500 0 0
-Other income 0 0 13 163 27 711 42 200 71 006 183 720 288 351 7 271 10 819
Total Cash Inflows 0 10 963 23 646 42 281 84 653 124 332 312 468 442 749 7 271 10 819
Cash outflows
- Repayment of bank financing 0 0 0 0 21 677 0 3 950 1 887 0 0
-Capital investments 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
-Operations 0 10 963 23 646 42 281 52 727 134 681 308 518 428 160 12 093 18 699
Total Cash Outflows 0 10 963 23 646 42 281 74 404 134 681 312 468 430 047 12 093 18 699
Cash position End of year 0 0 0 0 10 249 0 0 12 702 7 880 0
Bank credit line 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800 21 800
- less cash utilized 0 -10 963 -21 446 -21 677 0 -5 837 -1 887 0 0 0
Cash available 0 0 0 0 10 249 0 0 12 702 7 880 0
7.6.4 Zusätzlich zu der im Bid Book vorzulegenden Standard - Budgetstruktur, sind die Candidate Cities aufgefordert, dem IOC einen Anhang mit umfassenden Hintergrundinformationen, zur Abschätzung jeder einzelnen Budgetposition vorzulegen.
Der Anhang sollte auch eine Aufstellung der Namen und Qualifikationen aller Personen, die an der Budget-Aufstellung beteiligt waren, enthalten.
[Mit dem Bid Book werden, umfassende Finanzdaten sowie eine Liste mit den Namen und Qualifikationen aller Personen, die zur Erstellung des Budgets beigetragen haben, übergeben. Dem Eckdatenpapier angehangen finden Sie eine Zusammenfassung dieses Papiers]
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· 8 – Marketing
A - JOINT MARKETING PROGRAMME „JMP“
8.1 Garantie
Ausverhandeltes "Joint Marketing Programme Agreement" zwischen Bewerberstadt und NOK für die Olympischen Spiele inkl. Anlagen.
B - PARALYMPISCHES JOINT MARKETING PROGRAMME
8.2 Garantie
Garantie, dass "Joint Paralympic Marketing Programme Agreement" zwischen OCOG und NPC eingegangen wird.
C - MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON AMBUSH MARKETING
8.3.1 Garantie
Garantien, dass entsprechende Gesetze zur Reduktion und Sanktionierung von Ambush Marketing und zur Kontrolle sämtlicher Werbeflächen [Plakatwände, ÖPNV, etc.] und des entsprechenden Luftraums rechtzeitig vor den Spielen in Kraft treten.
8.3.2 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für Außenwerbung in den Austragungsorten (Preise 2010 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
8.3.3 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln in den Austragungsorten (Preise 2010 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
8.3.4 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für alle Werbeflächen auf den für die Olympischen Spiele benutzten Flughäfen (Preise 2011 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
[Die zu den Garantien gehörenden Tabellen sind in der Anlage A-2 abgebildet]
D - TOP PROGRAMME UND ANDERE IOC MARKETING PROGRAMME
8.4 Garantie
Garantie zur vorbehaltlosen Teilnahme des zukünftigen OCOG am TOP Programme und anderen IOC Marketing Programmen.
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E - NATIONALES SPONSORING
8.5 Geben Sie für jede Sponsorenebene die erwarteten Einnahmen je Produktkategorie gem. Tabelle 8.5 an.
Bitte führen Sie keinesfalls Produktkategorien des TOP Programme oder anderer IOC Marketing Programme an.
- Deutschland verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz in der Organisation internationaler Großsportevents.
- Konservative Einschätzung der Einnahmen zur Minimierung des Finanzierungsrisikos und Benchmarking mit vergangenen Spielen.
- Insgesamt werden von nationalen Sponsoren, Lieferanten, Ausstattern und durch die Vermarktung der Deutschen Olympiamannschaft mit Einnahmen in Höhe von 436,6 Mio. Euro für die Olympischen Spiele gerechnet.
- Ziele des Programms für Nationales Sponsoring: · Werbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele auf breiter Front · Einmalige Plattform und Mehrwertgenerierung für die Firmen · Umsatzmaximierung
- Großes Sponsoring Potenzial in Deutschland aufgrund der zahlreichen renommierten Firmen, die sich regelmäßig bei internationalen Sportgroßveranstaltungen und im Wintersport als Sponsoren präsentieren.
- Es wird ein Programm für Nationales Sponsoring mit entsprechender Unterstützung und maßgeschneiderten Dienstleistungen aufgelegt, damit die Sponsoren, Förderer und Ausstatter sowie München 2018 den größten Mehrwert aus dieser Zusammenarbeit ziehen können zum Wohle der Olympischen und Paralympischen Spiele.
- Bei der Auswahl der Sponsoren, Förderer und Ausstatter wird großer Wert auf deren Nachhaltigkeits- und Umweltstrategien gelegt.
Tabelle 8.5 - Erwartete Einnahmen aus nationalem Sponsoring
Sponsoringebene Produktkategorie Erwartete Einnahmen je Sponsoringebene [Mio. Euro 2010]
First Level Sponsors Automobile PKW Bank
256
Beer Consumer Products Insurance Power supplier Sporting Goods Telecommunications Second Level Providers Airline
153
Breakfast Commercial Auto / Heavy
hi l Concrete Furniture Healthcare Internet Mining & Metals Motor oils Office supplies Printers, Copiers, etc.
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Rail Recruitment Sweets Tents Tires Third Level Suppliers Airport
27,6
Akkreditierung Catering Communications Construction Consulting Services Directories Engineering Services Fitness Equipment Food Heizungssysteme HR Services Jewelry Kundenbindungsprogramme Logistics Market research services Multimedia Network Equipment Post- und Kurierdienste Service Provider Broadband
E Ski Industry Snow Making Equipment Ticketing Tourism TOTAL 436,6
F - TICKETING [VERKAUF VON EINTRITTSKARTEN]
- Ausverkaufte Wettbewerbe bezeugen jedes Jahr die Beliebtheit des Wintersports und die damit verbundene Begeisterung in Deutschland.
- Als ein Land, das seine traditionelle Winterkultur zelebriert, wird Deutschland volle Stadien mit sachkundigen und begeisterten Fans für jedes Event und jedes Team garantieren.
- München 2018 ist sich bewusst, dass die Ticketstrategie für eine erfolgreiche Umsetzung entscheidend ist und hat ein innovatives Programm entwickelt, das sich durch Transparenz, Gerechtigkeit, Flexibilität und Erschwinglichkeit auszeichnet.
- Gemäß den drei Bewerbungsgründen von München 2018 „Einzigartiges Wintersportfest“, „Sportliche und kulturelle Erfahrung für die Jugend“ und „Nachhaltigkeit und Innovation durch Freundliche Spiele“ verfolgt die Ticketstrategie nachstehende Ziele: · Volle Stadien, die jedes Event zu einem einzigartigen Erlebnis machen, · Angemessene Preisstruktur für alle Schichten der Bevölkerung (u.a. junge Menschen,
Auszubildende und Studierende sowie Familien), um die Olympischen Werte für die nächsten Generationen zu bewahren,
· Ticketpreise, die den Transport mit Öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Olympischen Region inkludieren, um eine klimafreundliche An- und Abreise zu fördern.
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- München 2018 wird in Zusammenarbeit mit einem im OCOG integrierten Dienstleister das Ticketing bearbeiten, um das optimale Verkaufspotenzial für jedes Event zu erreichen.
- Eine dynamische Nachfrageanalyse stellt sicher, dass der Olympischen Familie ausreichend Tickets zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt werden.
- Der öffentliche Ticketverkauf wird ca 18 Monate vor Beginn der Spiele beginnen, in vier Phasen strukturiert und mittels auf die Zuschauer ausgerichteter Vertriebskanäle betrieben.
- München 2018 garantiert durch personalisierte Barcodes höchste Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit den Tickets, von ihrer Produktion bis zur Einlösung.
- Um den „secondary market“ (Schwarzmarkt) zu unterbinden wird eine eigene Ticketbörse gegründet, die sich nicht nur um den Verkauf stark nachgefragter Tickets und die Handhabung einer Warteliste kümmert, sondern auch um die Veranstaltungen mit verfügbaren Tickets.
- Sollte bei Top-Events die Nachfrage größer als das Angebot sein, so entscheidet das Los. - München 2018 wird in enger Absprache mit dem IOC und den Sponsoren ein Ticket-
Umverteilungssystem entwickeln, um nicht genutzte allokierte Tickets dem öffentlichen Verkauf zuzuführen. In Ergänzung wird ein Ticket-Wiederverkaufs- und Austauschsystem dazu beitragen, die Sportstätten zu füllen.
8.6.1 Fassen Sie kurz Ihr Ticketing-Konzept zusammen. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie Sie volle Stadien erreichen wollen.
Was sind die erwarteten Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten?
a) Olympische Spiele,
b) Paralympische Spiele
- Der Vertrieb der Tickets erfolgt unter sozialen Aspekten. Der durchschnittliche gewichtete Ticketpreis wird bei den Olympischen Winterspielen 88,7 Euro und bei den Paralympischen Winterspielen 21,8 Euro betragen.
- Insgesamt stehen für die Olympischen Winterspiele 1,9 Mio. Tickets zur Verfügung. - Dieses Ticketing-Modell wird 178 Mio. Euro an Umsätzen bei einer durchschnittlichen
Auslastung von 89 % bei den Olympischen Winterspielen generieren. - Diese Schätzungen wurden unter dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht vorgenommen und
stehen nicht im Widerspruch zu Münchens Bekenntnis zu vollen Stadien. - Die Ticketstrategie wird mit einem entsprechenden Kommunikationsplan unterlegt, der die
Einzigartigkeit der Olympischen und Paralympischen Winterspiele widerspiegelt. - Ein ausgefeiltes Distributionsnetzwerk bestehend aus Internet und Vorverkaufsstellen wird
ausgearbeitet, das auch last minute Käufe zulässt. - In der Ticketstrategie werden ausreichend Sitzplätze für akkreditierte Gäste in Absprache mit
IOC/IPC und gemäß des Wettkampfplans zur Verfügung gestellt. - Enge Zusammenarbeit mit NOKs und NPKs, die für die Vermarktung der Tickets außerhalb
Deutschlands zuständig sind. - Aufgrund des großen Einzugsgebiets und der guten Erreichbarkeit der Spielstätten wird davon
ausgegangen, dass eine Vielzahl an Besuchern aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt zu den Spielen reisen werden.
- Für die Paralympischen Spiele ist vorgesehen, sozialverträgliche Tagestickets für mehrere Events anzubieten, um die Auslastung der einzelnen Veranstaltungen zu optimieren.
8.6.2 Welche Auslastungsgrade liegen Ihren Einnahmeschätzungen zugrunde?
a) Olympische Spiele
b) Paralympische Spiele
- Unter Einbeziehung des Wettkampfplans von München 2018, der Kapazitäten der Sportstätten, der Ticketverpflichtungen gegenüber der Olympischen Familie sowie historischer “Seat Kill”-Anteile aus vergangenen Spielen, wurden konservative Verkaufszahlen von 1,7 Mio. Tickets (89 % Auslastung) für die Olympischen Winterspiele angenommen. Bei den Paralympischen Winterspielen wird von rund 0,25 Mio. verkauften Tickets ausgegangen.
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- Diese durchschnittlichen Auslastungsraten wurden individuell in Abhängigkeit von der Veranstaltungsart/Sportdisziplin, deren Beliebtheit in Deutschland und der Wettbewerbsphase (Vorspiel bis Endrunde) berechnet.
- München 2018 geht davon aus, dass durch die verschiedenen Verkaufskanäle rund 1,7 Mio. Tickets für die Olympischen und 0,25 Mio. für die Paralympischen Spiele verkauft werden.
8.6.3 Welche Preisspannen werden die Tickets für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den folgenden Kategorien haben:
Eröffnungs- und Schlussfeier,
Premium-Veranstaltungen (z. B. Ski alpin, Eiskunstlauf, Eishockey oder andere Sportarten von besonderem nationalen Interesse),
Andere Veranstaltungen
- Ziel von München 2018 ist es die Spiele für alle wintersportbegeisterte Fans preislich so attraktiv wie möglich zu gestalten, um Besucher aus allen Bevölkerungsschichten anzusprechen.
- Insbesondere junge Leute, die von der Olympischen Idee begeistert sind, stehen im Fokus. - Die vorgeschlagene Preisstrategie ist geeignet sowohl einen breiten Zugang zu den Tickets als
auch optimierte Einkünfte hieraus zu gewährleisten.
Tabelle 8.6.3 - Ticketpreise für die Olympischen und Paralympischen Spiele [in Euro] Olympische Spiele Paralympische Spiele
Min Max Min Max
Eröffnungsfeier 125 790 20 150 Abschlussfeier 125 550 20 125 Premium-Veranstaltung 39 506 7 150
Sonstige Events 38 137 5 8
8.6.4 In welchem Verhältnis stehen die vorgeschlagenen Ticketpreise zu anderen Großveranstaltungen?
Geben Sie Vergleichspreise an.
- Deutschlands Begeisterung für Sport im Allgemeinen und insbesondere für den Wintersport macht es zu einem beliebten Gastgeberland internationaler Wettkämpfe.
- Dank der langjährigen Erfahrung im Sport können optimale Preise für jede Olympische und Paralympische Wintersportdisziplin berechnet werden, um volle Stadien zu garantieren.
- Die Preisgestaltung beruht auf olympischen Erfahrungswerten vergleichbarer prestigeträchtiger Events in Deutschland sowie in ausgewählten renommierten Wintersportorten Europas.
- Bei der Vierschanzentournee kosten die billigsten Wettkampf-Karten für Erwachsene 20 Euro, die teuersten 70 Euro; VIP-Karten kosten 420 Euro.
- Bei der Ski-WM 2011 in Garmisch-Partenkirchen kosten die günstigsten Karten 24 Euro, die teuersten 129 Euro.
- Bei DFL-Spielen des FC Bayern kosten die Sitzplätze der günstigsten Kategorie bei Spielen in der Allianz-Arena: 30 Euro, die teuersten liegen bei 70 Euro.
- Tickets der Passionsspiele 2010 in Oberammergau kosten zwischen 49,50 und 165 Euro.
G - LIZENSIERUNG - Das Lizenzierungsprogramm wird in enger Abstimmung mit dem IOC aufgelegt. - Das Lizenzierungsprogramm von München 2018 ist vor allem darauf ausgerichtet die Marke
Olympia mit ihren Werten wirkungsvoll in Szene zu setzen und gleichzeitig zu schützen. - Durch lizenzierte Merchandisingprodukte wird die Marke Olympia greifbar und lebt noch lange
nach den Spielen weiter. - Außerdem lassen sich dadurch zusätzliche Einnahmen generieren.
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- Deutsche sind vom Wintersport und der Olympischen Bewegung begeistert und werden entsprechend lizenzierte Merchandisingprodukte nachfragen.
- Die Produkte können vor und während den Spielen im Onlineshop bestellt und in ausgesuchten Partnergeschäften mit hohem Touristenaufkommen wie Flughafen und Bahnhof erworben werden. Während der Spiele sind die Produkte an jeder Sportstätte erhältlich sowie an ausgewählten POIs (points of interest) in ganz München, Garmisch-Partenkirchen und Umgebung.
- Es wird sichergestellt, dass mit dem Olympia-Logo versehene und speziell für München 2018 angefertigte Fanartikel und Merchandisingprodukte unter Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und mit einem hohen Anteil an umweltverträglich hergestellten Materialien produziert werden: soziale und ökologische Fairness (vgl. Umweltkonzept).
8.7.1 Geben Sie in Tabelle 8.7.1 die erwarteten Einnahmen aus dem Verkauf von Merchandise-Artikeln je Produktkategorie an. Bitte führen Sie keinesfalls Produktkategorien des TOP Programme oder anderer IOC Marketing Programme an.
- Ziel ist die Optimierung der Einnahmen durch hochqualitative, innovative und nützliche Merchandising-Waren mit hohem Erinnerungswert.
- Es werden Umsatzerlöse in Höhe von 210 Mio. Euro und Lizenzerlöse von 30,8 Mio. Euro erwartet.
Tabelle 8.7.1 - Erwartete Einnahmen aus dem Verkauf von Merchandising-Artikeln
Kategorie Erwartete Einnahmen Euro Mio. 2010
Bekleidung / Apparel 15,0 Geschenke, Sammelgegenstände (inkl. Medaillen und Pins), Accessories 5,0
Maskottchen, Spielzeug, Computerspielsoftware 6,0
Musik 0,8
Verlagsrechte, Poster 2,0
Sonstiges 2,0
8.7.2 Ist ein Olympisches Münzprogramm (Umlaufwährung oder Gedenkmünzen) geplant?
Wenn ja, welchen Umfang hätte dieses Programm und was wären die erwarteten Einnahmen?
- Es ist kein Olympisches Münzprogramm geplant.
8.8 Erläutern Sie die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung sozialer, arbeitsrechtlicher und ökologischer Standards im Hinblick auf die Beschaffung lizenzierter Produkte.
Beschreiben Sie die Bewertungskriterien zur Auswahl möglicher Lizenznehmer und spezifizieren Sie, welche Standards national und oder international angewendet werden.
- München 2018 wird nur mit Lizenznehmern zusammenarbeiten, die höchste Produkt- und Dienstleistungsqualität bieten sowie den Anforderungen des Umweltleitprojektes „Faire Beschaffung und Merchandising 2018“ genügen.
- Lokale Unternehmen werden eine besondere Unterstützung und Förderung erfahren.
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H - LOTTERIE
8.9 Ist eine Lotterie zur Finanzierung der Olympischen Winterspiele (ob Teil des OCOG Marketingprogramms oder nicht) geplant?
Wenn ja, stellen Sie kurz das entsprechende Konzept dar.
Was sind die erwarteten Gesamteinnahmen aus dieser Lotterie und welchen Anteil würde das OCOG [Organisationskomitee] erhalten?
Wie ist die gegenwärtige Gesetzgebung hinsichtlich Lotterien im Allgemeinen und Sportlotterien im Besonderen?
Gibt es derzeit laufende oder geplante Sportlotterien, die mit einer eventuellen Lotterie für die Olympischen Winterspiele konkurrieren würden?
- In Deutschland herrscht ein sogenanntes Lotteriemonopol basierend auf dem Staatsvertrag für Lotteriewesen in Deutschland.
- Ein Großteil der Lotterieeinnahmen fließt gemeinnützigen Zwecken zu. Empfänger dieser Zweckerträge sind beispielsweise im Bereich des Sports der Deutsche Olympische Sportbund und die Landessportbünde.
- Es ist keine Lotterie geplant, um keine Mittel für gemeinnützige Zwecke zu entziehen. - Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 werden entsprechend nicht durch eine
Lotterie mitfinanziert.
I - SPONSOREN HOSPITALITY ZENTRUM
8.10 Stellen Sie Ihr Konzept und die geplanten Standorte (z. B. Anzahl, Entfernung von Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten, etc.) für das Sponsorendorf dar.
- Der Standort des Sponsoren Hospitality Zentrums wird im Umgriff der Frei- und Sportflächen (Leichtathletik-Stadion, Tennisplätze) südlich der Werner von Linde-Halle vorgesehen.
- Auf den Freiflächen bietet sich in Randlage zur Parkharfe und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Olympiastadion ein attraktives Standortpotenzial für diverse Nutzungen im Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen der olympischen Sponsoren.
- Aufgrund der zentralen Lage des Sponsoren Hospitality Zentrums sind alle Wettkampfstätten (Olympiahalle - Eisarena, Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena, Olympia-Eissportzentrum – Eishockeyarena 2 im Osten, Event-Arena – Eishockeyarena 1 im Süden und Eisschnelllauf-Oval im Norden) fußläufig für alle Beteiligten in weniger als 5 Gehminuten zu erreichen.
- Der Flächenumgriff umfasst ca. 1,5 ha, wird komplett eingefriedet und für Besucher des Sponsoren Hospitality Zentrums sowohl über exklusive Ein- und Ausgänge in Richtung Parkharfe als auch über Durchgänge im Sicherheitszaun zu den Wettkampfstätten im Eis-Park verfügen.
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9 - SPORT UND WETTKAMPF-/ NICHT-WETTKAMPFSTÄTTEN
A - SPORT
Wettkampfkalender
9.1 Basierend auf dem Olympischen Programm - siehe Anhang A - geben Sie bitte mittels Tabelle 9.1 folgende Punkte an:
Wettkampfdaten und -tage (je Sportart/ Disziplin)
Art und Level [Damen/ Herren, Qualifikation, Viertelfinale ...] des Wettkampfs
Finale (je Sportart/ Disziplin)
Anzahl der Goldmedaillenvergaben pro Tag und je Sportart/ Disziplin
Eröffnungs- und Schlussfeier
Tabelle 9.1 – Wettkampfkalender
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Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Testveranstaltungen
9.2 Geben Sie den Zeitraum für Testveranstaltungen an.
Geben Sie für jede Sportart/Disziplin den vorgesehenen Monat und die Sportstätte für Test Events an.
- Alle Trainings- und Wettkampfstandorte werden im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Spiele in Form aussagekräftiger Testevents auf Basis der IOC und IF-Richtlinien getestet und erprobt.
- Die Testevents werden voraussichtlich zwischen Oktober 2016 und November 2017 stattfinden. - Die Testevents werden – soweit es sich um die Nutzung bestehender
Großveranstaltungsinfrastrukturen handelt – in den fortlaufenden Veranstaltungskalender integriert und erlauben die Beurteilung auf Basis olympiarelevanter Veranstaltungskriterien (Veranstaltungskapazität, Zuwegung, Sicherheit, Organisation, etc.).
- Die Erkenntnisse der Testevents fließen in die Planungen ein insbesondere sicherheitsrelevante Aspekte werden dabei aufgegriffen.
- Die Vertreter des IOC und der IFs werden in alle diesbezüglichen Event-Planungen und organisatorischen Maßnahmen eingebunden.
Übersicht der Testevents
Sportart/Disziplin/Wettkampf Sportstätte Test-Event
Eishockey 1 Event-Arena – Eishockeyarena 1 I / 2017
Eishockey 2 Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2 IV / 2017
Curling Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena IV / 2017 Eisschnelllauf Eisschnelllauf-Oval IV / 2017 Short Track Olympiahalle - Eisarena IV 2016 - I 2017 Eiskunstlauf Olympiahalle - Eisarena IV 2016 - I 2017 Skispringen Olympia-Skistadion IV 2016 - I 2017 Ski Alpin (Slalom) Olympia-Skistadion IV 2016 - I 2017 Freestyle (Aerials) Olympia-Skistadion IV 2016 Freestyle (Buckelpiste) Olympia-Skistadion IV 2016 Ski Alpin (Abfahrt, Riesenslalom, Super-G, Super-Kombination)
Alpinarena Kandahar IV 2016 - I 2017
Snowboard (Halfpipe) Snowboard- und Skiarena Hausberg IV 2016 - I 2017 Snowboard (Parallel-Riesenslalom/ Snowboard Cross) Freestyle (Ski Cross)
Snowboard- und Skiarena Hausberg IV 2016 - I 2017
Biathlon Nordisches Zentrum Schwaiganger I / 2017 Langlauf Nordisches Zentrum Schwaiganger I / 2017 Bob Kunsteisbahn Königssee IV 2016 - I 2017 Rennrodeln Kunsteisbahn Königssee IV 2016 - I 2017 Skeleton Kunsteisbahn Königssee IV 2016 - I 2017
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Personal
9.3 Woher soll das Personal für die Vielzahl der anstehenden Aufgaben bei der Veranstaltungsorganisation rekrutiert werden? Welche Schritte wurden bereits unternommen? Beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen, um Offizielle und freiwillige Helfer auf Olympische Sportarten vorzubereiten, die in Ihrem Land weniger bekannt sind.
- München, Garmisch-Partenkirchen und Schönau am Königssee verfügen über weitreichende Erfahrungen in der Einbindung von Freiwilligen [Volunteer] im Rahmen der Ausrichtung von Sport-Großveranstaltungen.
- Die saisonalen Sport-Großveranstaltungen in den Sportanlagen im Alpenraum (jährliches Neujahrsskispringen, Ski-Weltcups besonders 2011 FIS Ski WM in Garmisch-Partenkirchen, Weltcup Bob und Rennrodeln, u.a.) als auch die kürzlich in München zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2006 (Eröffnungsspiel, Gruppenspiele, Halbfinalspiel) stattgefundenen Veranstaltungen wurden unter der Mitwirkung von zahlreichen Freiwilligen durchgeführt.
- Ein Großteil der Freiwilligen, insbesondere im Schnee-Park, wohnt am Standort der Veranstaltungsstätten und ist mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut.
- In diesem Zusammenhang wird der Anteil an zusätzlichen Transport- oder Unterbringungskapazitäten für Freiwillige erheblich reduziert.
- Die Aufgaben der Freiwilligen werden über ein effizientes, veranstaltungserprobtes Volunteer-Management koordiniert und gesteuert.
- Das bestehende Volunteer-Management verfügt über eine große Datenbank an Freiwilligen, dessen Mitglieder über hervorragende Wettbewerbserfahrungen und exzellente Sprachkenntnisse verfügen, fortlaufend geschult werden.
- Der Bestand an Freiwilligen dieses Pools wird beständig ausgebaut, ergänzt und in Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen von Olympischen und Paralympischen Winterspielen spezifisch geschult und ausgebildet.
- Auf Basis dieses Bestandes sowie frühzeitiger Akkreditierungen der Freiwilligen im Hinblick auf die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele ist auch die Durchführung der Testevents vorgesehen, um die Freiwilligen so früh als möglich auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
- Darüber hinaus wird ab 2011 ein Schulungssystem für Freiwillige im Hinblick auf die spezifischen Erfordernisse Olympischer und Paralympischen Winterspiele eingerichtet.
Erfahrungen mit Sportveranstaltungen
9.4 Listen Sie alle internationalen Multisportveranstaltungen und Weltmeisterschaften in den Olympischen Wintersportarten auf, die in den letzten 10 Jahren in Ihrer Stadt und Ihrem Land stattgefunden haben.
Welche Weltmeisterschaften in den Olympischen Wintersportarten sind bis 2018 in Ihrer Region geplant?
Listen Sie in Tabelle 9.4 für die letzten 10 Jahre auf, welche internationalen Sportwettkämpfe in den Olympischen Wintersportarten in Ihrer Stadt und Ihrem Land ausgetragen wurden. Unterscheiden Sie dabei Weltmeisterschaften, Multisportveranstaltungen, Europameisterschaften und andere Veranstaltungen auf internationaler Ebene.
Geben Sie an in welchen für die Olympischen Winterspiele vorgeschlagenen Sportstätten die Veranstaltungen stattgefunden haben.
Tabelle 9.4 - Erfahrungen mit Sportveranstaltungen Veranstaltung Jahr Wettbewerbs-Level Ort
Sportveranstaltungen in München, Garmisch-Partenkirchen und Schönau bis 2010 Tour de Ski* 2006 Weltcup München Internationaler Deutschland Cup Eishockey* jährlich Internationaler Wettbewerb München
FIS Snowboard Weltcup 2001, 2003, 2004 Weltcup München
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Juniorenweltmeisterschaft Ski-alpin* 2009 Weltmeisterschaft Garmisch-
Partenkirchen Internationales Curling Sommerturnier jährlich Internationaler Wettbewerb Garmisch-
Partenkirchen
Continental Cup Skisprung* 2010 Kontinentalcup Garmisch-Partenkirchen
Vierschanzentournee* jährlich Weltcup Garmisch-Partenkirchen
Alpine Ski Weltcup Damen und Herren* 2010 Weltcup Garmisch-
Partenkirchen
Skeleton Interkontinentalcup* 2007 Interkontinentalcup Schönau a. Königssee
Bob Europacup* 2007 Europacup Schönau a. Königssee
Rennrodel Nationencup* 2008 Nationencup Schönau a. Königssee
Bob & Skeleton Junioren Weltmeisterschaft* 2009 Weltmeisterschaft Schönau a.
Königssee
Rennrodel Weltcup* jährlich Weltcup Schönau a. Königssee
Bob Weltcup* jährlich Weltcup Schönau a. Königssee
Skeleton Weltcup* jährlich Weltcup Schönau a. Königssee
Sportveranstaltungen in Deutschland bis 2010 Rennrodel Junioren Weltmeisterschaft 2006 Weltmeisterschaft Altenberg
Bob & Skeleton Junioren Weltmeisterschaft 2007 Weltmeisterschaft Altenberg
Bob & Skeleton Weltmeisterschaft 2008 Weltmeisterschaft Altenberg Rennrodel Weltcup 2008, 2009 Weltcup Altenberg Bob Weltcup 2008, 2009 Weltcup Altenberg Skeleton Weltcup 2009, 2009 Weltcup Altenberg Samsung ISU World Cup Short Track 2009 Weltcup Dresden
Europameisterschaften im Short Track 2010 Europameisterschaft Dresden
Essent ISU World Cup Eisschnelllauf 2010 Weltcup Berlin
Eisschnelllauf Mehrkampf Weltmeisterschaft 2008 Weltmeisterschaft Berlin
Eiskunstlauf Weltmeisterschaft 2004 Weltmeisterschaft Dortmund Skilanglauf Weltcup 2009 Weltcup Düsseldorf Eisschnelllauf Junioren Hallen Weltmeisterschaft 2006 Weltmeisterschaft Erfurt
Eisschnelllauf Weltcup 2007,2009,2010 Weltcup Erfurt U 18 Eishockey Weltmeisterschaft Frauen 2009 Weltmeisterschaft Füssen
Inline-Speedskating Europameisterschaft 2005 Europameisterschaft Gera
Nordische Kombination Weltcup 2008 Weltcup Klingenthal
Skispringen Weltcup 2009 und 2010 Weltcup Klingenthal
Weltcup Skifliegen - FIS Team Tour jährlich Weltcup Klingenthal
Vierschanzentournee jährlich Weltcup Oberstdorf
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Nordische Ski-Weltmeisterschaften 2005 Weltmeisterschaft Oberstdorf Eiskunstlauf Junioren Weltmeisterschaft 2007 Weltmeisterschaft Oberstdorf
Skiflug Weltmeisterschaft 2008 Weltmeisterschaft Oberstdorf Weltcup Skifliegen - FIS Team Tour jährlich Weltcup Oberstdorf
Nebelhorn-Trophy Eiskunstlauf International Competition jährlich Internationaler Wettbewerb Oberstdorf
Skiflug Weltcup 2010 Weltcup Oberstdorf Internationaler Sport Kessler Walsercup 2010 Internationaler
Nachwuchswettbewerb Oberstdorf
Biathlon Weltmeisterschaften 2004 Weltmeisterschaft Oberhof Nordische Kombination Weltcup 2007, 2008 Weltcup Oberhof Rennrodel Weltmeisterschaft 2008 Weltmeisterschaft Oberhof Sommerbiathlon Weltmeisterschaft 2009 Weltmeisterschaft Oberhof Tour de Ski 2008, 2010 Weltcup Oberhof Rennrodel Weltcup 2009, 2010 Weltcup Oberhof Nordische Kombination Weltcup 2010 Weltcup Oberhof Biathlon Weltcup jährlich Weltcup Oberhof Nordische Kombination Weltcup 2008 Weltcup Ruhpolding Nordische Kombination Weltcup 2009 Weltcup Ruhpolding Biathlon Weltcup jährlich Weltcup Ruhpolding Nordische Kombination Weltcup jährlich Weltcup Schonach Snowboard Weltcup Damen & Herren 2010 Weltcup Sudelfeld
Rennrodel Weltcup 2007,2008,2010 Weltcup Winterberg Bob Weltcup 2008, 2009 Weltcup Winterberg Skeleton Weltcup 2008, 2009 Weltcup Winterberg Weltcup Skifliegen - FIS Team Tour jährlich Weltcup Willingen
Ski Alpin Weltcup Damen 2008 Weltcup Zwiesel Eishockey Weltmeisterschaft (Köln, Hannover, Nürnberg) 2001 Weltmeisterschaft Deutschland-
weit Eishockey Weltmeisterschaft (Köln, Mannheim) 2010 Weltmeisterschaft Deutschland-
weit Sportveranstaltungen ab 2010
Junioren Europa-Cup Finale Short Track* 2011 Europa-Cup München
FIS Parallelslalom am Olympiaberg 2011 Weltcup München
Internationaler Deutschland Cup Eishockey* 2011 Internationaler Wettbewerb München
FIS Alpine Ski Weltmeisterschaften* 2011 Weltmeisterschaft Garmisch-
Partenkirchen FIBT Bob, Skeleton Weltmeisterschaften* 2011 Weltmeisterschaft Schönau a.
Königssee IIHF U 18 Eishockey Weltmeisterschaft 2011 Weltmeisterschaft Stadt wird noch
festgelegt Alpin Weltcup 2011 Weltcup Arber-Zwiesel Ski Alpin FIS Masters Cup 2011 Masters Cup Bischofswiesen Ski Alpin Europa-Cup 2011 Europa-Cup Bischofswiesen ISU Short Track Weltcup 2011 Weltcup Dresden Ski Cross Weltcup 2011 Weltcup Grasgehren
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ISU Eisschnelllauf Einzelstrecken-Weltmeisterschaften 2011 Weltmeisterschaft Inzell
Internationales Indoor Eröffnungsrennen 2011 Internationaler Wettbewerb Inzell
Bavarian Open Eiskunstlauf 2011 Internationaler Wettbewerb Oberstdorf IIHF Frauen Eishockey Weltmeisterschaft 2011 Weltmeisterschaft Ravensburg
Weltcup Nordische Kombination 2011 Weltcup Schonach Ski Cross Europa-Cup 2011 Europa-Cup Spitzingsee Snowboard Parallel Giant Slalom Weltcup 2011 Weltcup Sudelfeld
FIBT Bob, Skeleton Weltcup 2011 Weltcup Winterberg FIBT Bob, Skeleton Europameisterschaft 2011 Europameisterschaft Winterberg
Biathlon Weltmeisterschaften 2012 Weltmeisterschaft Ruhpolding Eisstock Weltmeisterschaft 2012 Weltmeisterschaft Waldkraiburg * Veranstaltungsstätte = Wettkampfstätte der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018
B - SPORTSTÄTTEN
9.5 Listen Sie in Tabelle 9.5 auf:
alle vorgesehenen Wettkampfstätten
Sitzplatz- und Stehplatzkapazitäten (nur Sportstätten im Außenbereich) der Wettkampfstätten
Höhenlage der Wettkampfstätten
alle vorgesehenen Trainingsstätten
Die Sportstätten in Tabelle 9.5 sind in einem eindeutigen Farbcode mit Kennzahl darzustellen (gemäß Farbcode in Frage 9.6).
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Tabelle 9.5 – Sportstätten
Trainingsstätten
# Name Sitzplatz-kapazität
Stehplatz-kapazität
Höhenlage [m ü. NN]
Name der Trainingsstätte
Short Track 1.0 Olympiahalle - Eisarena 12.000 --- 514 m Eissportzentrum WestEiskunstlauf 1.0 Olympiahalle - Eisarena 12.000 --- 514 m Kleine Olympiahalle /
OlympiaparkCurling 2.0 Olympia-Schwimmhalle -
Curlingarena4.000 --- 514 m Olympia-Schwimmhalle -
Curlingarena Eishockey
3.0 Event-Arena - Eishockeyarena 1
11.000 --- 514 mEvent-Arena -
Eishockeyarena 1 (Tiefebene)
Eishockey
4.0 Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2
7.000 --- 514 m
Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2 (Bereich Leistungszentrum, ca. 600
Zuschauer)Eisschnelllauf 5.0 Eisschnelllauf-Oval 8.000 --- 514 m Eisschnelllauf-OvalSki Alpin (Abfahrt, Riesenslalom, Super-G, Super-Kombination)
6.0 Alpinarena Kandahar 8.000 10.000 707 mAlpinarena Kandahar
Snowboard (Parallel-Riesenslalom/ Snowboard Cross) / Frestyle (Ski Cross)
7.0 Snowboard- und Skiarena Hausberg
4.000 10.000 707 m
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Snowboard (Halfpipe) 8.0 Snowboard- und Skiarena Hausberg
4.000 6.000 707 m Snowboard- und Skiarena Hausberg
Freestyle (Aerials) 9.0 Olympia-Skistadion 4.000 10.000 707 m Olympia-SkistadionNordische Kombination (Skispringen)
10.0 Olympia-Skistadion 3.000 15.000 707 m Olympia-Skistadion
Skispringen 10.0 Olympia-Skistadion 3.000 15.000 707 m Olympia-SkistadionSki Alpin (Slalom) 11.0 Olympia-Skistadion 8.000 10.000 707 m Olympia-SkistadionFreestyle (Buckelpiste) 12.0 Olympia-Skistadion 4.000 10.000 707 m Olympia-SkistadionBiathlon 13.0 Nordisches Zentrum
Schwaiganger7.000 15.000 675 m Nordisches Zentrum
SchwaigangerLanglauf 14.0 Nordisches Zentrum
Schwaiganger4.000 16.000 655 m Nordisches Zentrum
SchwaigangerNordische Kombination (Langlauf)
14.0 Nordisches Zentrum Schwaiganger
4.000 16.000 655 m Nordisches Zentrum Schwaiganger
Bob 15.0 Kunsteisbahn Königssee 2.000 10.000 607 m Kunsteisbahn KönigsseeSkeleton 15.0 Kunsteisbahn Königssee 2.000 10.000 607 m Kunsteisbahn KönigsseeRennrodeln 15.0 Kunsteisbahn Königssee 2.000 10.000 607 m Kunsteisbahn Königssee
Gesamtanzahl der Wettkampfstätten: 15 Gesamtanzahl Trainingsstätten: 15 + 4
WettkampfstättenSportart/Disziplin/
Wettkampf
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Standorte der Wettkampf-, Trainings- und Nicht-Wettkampfstätten
9.6 Map B
Geben Sie in Map B die Standorte aller Wettkampf- und Trainingsstätten sowie die folgenden Nicht-Wettkampfstätten an:
· Olympische Dörfer
· Mediendörfer (falls zutreffend)
· Olympische(s) Hotel(s) - siehe auch die Liste der Nutzergruppen in Theme 14
· MPC
· IBC
Quelle: MBB; Grafik wird im Zuge der Layoutgestaltung grafisch angepasst und aktualisiert.
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Baumaßnahmen an Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten
9.7 Vervollständigen Sie Tabelle 9.7.1, 9.7.2, 9.7.3, 9.7.4 und 9.7.5 mit allen Wettkampfstätten,Olympischen Dörfern, Medien Dörfern und IBC, MPC und Mountain Media Center.
Tabelle 9.7.1 – vorhandene Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten, keine Baumaßnahmen erforderlich
Gesamtkosten
[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010] %
[Mio. EUR 2010] %
3,60 3,60 100% 0,00 0% 1972 2009/10 11/ 2017 01/ 2018
9,00 9,00 100% 0,00 0% 1972 2006/10 08/ 2017 01/ 2018
3,60 3,60 100% 0,00 0% 1936 2008 12/ 2017 01/ 2018
5,90 5,31 90% 0,59 10% 1954 2009 12/ 2017 01/ 2018
2,05 2,05 100% 0,00 0% 1936 2008 12/ 2017 01/ 2018
3,60 3,60 100% 0,00 0% 1960 2010 12/ 2017 01/ 2018
0,00 0,00 100% 0,00 0% 1998 - 09/ 2017 01/ 2018
TOTALS: 27,75 27,16 0,59
Ski Alpin (Slalom)
Bob, Rennrodeln, Skeleton
-
Olympiahalle - Eisarena
Eiskunstlauf/ Short Track
PA
Alpinarena KandaharSki Alpin (Abfahrt,
Riesenslalom, Super-G, Super-Kombination)
Olympia-Schwimmhalle -
CurlingarenaCurling
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Snowboard (PGS / SBX)/
Freestyle (Ski Cross)
andere (bitte angeben)
Starttermin
Finanzierung der Baumaßnahmen
Kosten der temporären BaumaßnahmenJahr(e) jeder
fertiggestellten Modernisierung(en)B
auja
hr
Endtermin
Bauzeiten
Temporäre BaumaßnahmenWettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten Sportart(en)
OCOG
Kunsteisbahn Königssee
IBC/ MPC
Olympia-Skistadion
Tabelle 9.7.2 – vorhandene Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten, Baumaßnahmen erforderlich
Summe der
Baumaß-nahmen
[Mio. Euro 2010]
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%
6,50 0,00 0% 6,50 100% 4,45 4,45 100% 0,00 0% 10,95 1921 07/ 2016 09/ 2016 12/ 2017 01/ 2018
0,08 0,00 0% 0,08 100% 2,77 2,77 100% 0,00 0% 2,85 1936 07/ 2016 09/ 2016 12/ 2017 01/ 2018
TOTALS: 6,58 0,00 6,58 7,22 7,22 0,00 13,80
PA = Public AuthoritiesAnmerkung: Informationen zum Stand 01.09.2010
Wettkampf-/ Nicht-
Wettkampf-stätten
Sportart(en)
Finanzierung der Baumaßnahmen
End-termin
Baumaßnahmen temporäre Baumaßnahmen Baumaßnahmen
Summe Baukoste
n [Mio. EUR
2010]
andere (bitte angeben)
Start-termin
OCOGandere
(bitte angeben)Summe
temporärer Baumaß-nahmen
[Mio. EUR 2010]
OCOG
Start-termin
Bau
jahr
Bauzeiten
End-termin
temporäre Baumaßnahmen
PA
PA
Olympia-Skistadion
Freestyle (Buckelpiste)
Olympia-Skistadion
Skispringen, Nordische
Kombination
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Tabelle 9.7.3 – Geplante dauerhaft genutzte Wettkampfstätten (unabhängig von den Olympischen Winterspielen)
Summe der
Baumaß-nahmen
Summe temporärer Baumaß-nahmen
[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR
2010]
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%
42,00 0,00 0% 42,00 100% 3,60 3,60 100% 0,00 0% 45,60
TOTAL 42,00 0,00 42,00 3,60 3,60 0,00 45,60
PA = Public AuthoritiesPI = Private InvestorAnmerkung: Informationen zum Stand 01.09.2010
Wettkampf-/ Nicht-
Wettkampf-stätten
Athletenunter-kunft Königssee
Bauzeiten
Start-termin
End-termin
temporäre Baumaßnahmen
End-termin
Summe Baukoste
n der Wettkampf-/ Nicht-
Wettkampf-stätten
[Mio. EUR 2010]
Baumaßnahmentemporäre Baumaßnahmen
Start-termin
OCOGandere
(bitte angeben) OCOGandere
(bitte angeben)
Sport-art(en)
Finanzierung der Baumaßnahmen
Baumaßnahmen
PI- 03/ 2015 09/ 2016 12/ 2017 01/ 2018
Tabelle 9.7.4 – Zusätzliche dauerhaft genutzte Wettkampfstätten (abhängig von den Olympischen Winterspielen)
Summe der
Baumaß-nahmen
Summe temporärer Baumaß-nahmen
[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR
2010]
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR
2010]
79,60 0,00 0% 79,60 100% 10,40 10,40 100% 0,00 0% 90,00 09/ 2013 06/ 11/ 2017 01/ 2018
38,40 0,00 0% 38,40 100% 5,00 5,00 100% 0,00 0% 43,40 03/ 2015 06/ 2017 11/ 2017 01/ 2018
3,50 3,15 90% 0,35 10% 0,50 0,50 100% 0,00 0% 4,00 07/ 2016 09/ 2016 12/ 2017 01/ 2018
173,30 0,00 0% 173,30 100% 54,6 0 0% 54,6 100% 227,90 07/ 2014 06/ 07/ 2017 01/ 2018
22,50 0,00 0% 22,50 100% 2,95 2,95 100% 0,00 0% 25,45
96,40 0,00 0% 96,40 100% 0,00 0,00 0% 0,00 0% 96,40 07/ 2014 06/ - -
TOTALS: 413,70 3,15 410,55 73,45 18,85 54,60 487,15
PA = Public AuthoritiesPI = Private InvestorAnmerkung: Informationen zum Stand 30.09.2010
OCOG andere (bitte angeben)
OCOG andere (bitte angeben)
01/ 201807/2011 06/2013 12/ 2017Medien-zentrum Schnee-Park PA
PI
Olympisches Dorf im Eis-Park
-PI/ PA
Mediendorf Eis-Park
-
-
PI/ PA
Event-Arena - Eishockey-arena 1
Eishockey 1, Sledge
Eishockey
temporäre BaumaßnahmenWettkampf-/
Nicht-Wettkampf-
stätten
Eishockey 2, Rollstuhl-Curling
Start-termin
Baumaßnahmen
Bauzeiten
Start-termin
End-termin
temporäre Baumaßnahmen
Sportart(en)
Finanzierung der Baumaßnahmen
Baumaßnahmen
End-termin
PA
PA
Summe Baukosten der Wettkampf-/
Nicht-Wettkampf-
stätten
Olympia-Skistadion (Aerials)
Freestyle (Aerials)
Olympia-Eissport-zentrum - Eishockey-arena 2
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Tabelle 9.7.5 – Temporäre Wettkampfstätten
Summe der Baukosten
[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010] % [Mio. EUR
2010] %
22,10 35%
TOTALS: 185,39 160,14 25,25
PA = Public AuthoritiesPI = Private InvestorAnmerkung: Informationen zum Stand 10.09.2010
09/ 2018
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Biathlon
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Snowboard (Halfpipe) 4,054,5
12/ 2016
07/ 2016
05/ 201744,24Eisschnelllauf-Oval 03/ 2017Eisschnelllauf
Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten Sportart(en)
Finanzierung der Baumaßnahmen
Start-termin
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Langlauf, Nordische
Kombination
04/ 2016
Bauzeiten
Temporäre Baumaßnahmen
01/ 2018Mediendorf Messe - 12,95 12,95 10/ 2017
11/ 2017
27 10%2,7090%24,3
0% 03/ 201732,8 32,8
65%41,80
0,00
100%
Mediendorf Schnee-Park -
63,90- 04/ 2017 01/ 2018
Kosten der temporären Baumaßnahmen
10%
End-termin
0,00 0%44,24 100%
90%
Olympisches Dorf im Schnee-Park
OCOG andere (bitte angeben)
PA
0,45
0%
100%
0,00
9.7 Garantie
Finanzierungsgarantie für sämtliche Baumaßnahmen für Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten mit Angabe des jeweiligen Finanzierungsbeitrags und des prozentualen Anteils der jeweiligen Finanzierungsträger
Sportstättennutzung
9.8 Geben Sie in Tabelle 9.8 a) für jede Wettkampfstätte Folgendes an:
Nutzung
gegenwärtige Nutzung
voraussichtliche Nutzung nach den Spielen
Eigentümer
gegenwärtiger Eigentümer
voraussichtlicher Eigentümer nach den Spielen
Garantiestatus (nur Wettkampfstätten)
für die Sportstättennutzung
für gewerbliche Rechte
IF [int. Sportfachverband] Einverständniserklärung, dass eine Sportstätte deren technischen Anforderungen entspricht/ entsprechen wird (nur Wettkampfstätten).
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Tabelle 9.8 a) - Wettkampfstätten - Nutzung und Eigentümer
Sportstättenamen (bestehende/ neue
Sportstätten)
Bezeichnung der Sportart & Disziplin/
Anzahl der Veranstaltungen
gegenwärtige Nutzung
Nutzung nach den Spielen
gegenwärtiger Eigentümer
Eigentümer nach den Spielen
Sportstätten-nutzung
Kommerzielle Rechte IF Ja Nein
Event-Arena - Eishockeyarena 1(neue Sportstätte)
Eishockey (Sledge Eishockey)/
33
Standort heute = Veranstaltungshalle
Multifunktionshalle, u.a. Eishockey,
BasketballLH München** LH München ja ja IIHF *** ***
Olympia Eissportzentrum - Eishockeyarena 2(neue Sportstätte)
Eishockey (Rollstuhl-Curling)/
17
Standort heute = Eishalle Multifunktionshalle LH München LH München ja ja IIHF *** ***
Eisschnelllauf-Oval(neue Sportstätte / temporär)
Eisschnelllauf/12
Freifläche TU München
(Sportinstitut)
Freifläche TU München
(Sportinstitut)Freistaat Bayern Freistaat Bayern ja ja ISU *** ***
Olympiahalle - Eisarena(bestehende Sportstätte)
Eiskunstlauf, Short Track/24
Multifunktionshalle Multifunktionshalle LH München LH München ja ja ISU *** ***
Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena(bestehende Sportstätte)
Curling/33 Schwimmhalle Schwimmhalle LH München LH München ja ja WCF *** ***
Nordisches Zentrum Schwaiganger(neue Sportstätte / temporär)
Biathlon/10
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Freistaat Bayern Freistaat Bayern ja ja IBU *** ***
Nordisches Zentrum Schwaiganger(neue Sportstätte / temporär)
Langlauf, Nordische Kombination/
19
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Freistaat Bayern Freistaat Bayern ja ja FIS *** ***
Alpinarena Kandahar(bestehende Sportstätte)
Ski Alpin: Abfahrt, Riesenslalom, Super-G,
Super-Kombination/12
Alpinarena AlpinarenaMarktgemeinde
Garmisch-Partenkirchen / Privat
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat* * FIS *** ***
Snowboard- und Skiarena Hausberg(bestehende Sportstätte)
PGS, SBX, Ski Cross/12
Skipiste, Breitensport, Tourismus
Skipiste, Breitensport, Tourismus
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat* * FIS *** ***
Snowboard- und Skiarena Hausberg(neue Sportstätte / temporär)
Snowboard: Halfpipe/6
Hangbereich der amerikanischen
Streitkräfte
Hangbereich der amerikanischen
Streitkräfte
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat* * FIS *** ***
Olympia-Skistadion(bestehende Sportstätte)
Ski Alpin: Slalom/4 Slalompiste Slalompiste
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen* * FIS *** ***
Olympia-Skistadion(bestehende Sportstätte)
Skispringen, Nordische Kombination/
8Skisprungschanze Skisprungschanze
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen* * FIS *** ***
Olympia-Skistadion(bestehende Sportstätte)
Buckelpiste/4 Slalompiste Slalompiste
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat* * FIS *** ***
Olympia-Skistadion(neue Sportstätte) Aerials/
4
Freianlage Olympia-Skistadion/
Jugendschanzen
Aerials/Jugendschanzen
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat
Marktgemeinde Garmisch-
Partenkirchen / Privat* * FIS *** ***
Kunsteisbahn Königssee(bestehende Sportstätte)
Bobfahren, Rennrodeln, Skeleton/
13
Bob, Rennrodeln, Skeleton
Bob, Rennrodeln, Skeleton
Landkreis Berchtesgadener
Land / Privat
Landkreis Berchtesgadener
Land / Privat ja ja FIBT/ FIL *** ***
* derzeit in Verhandlung**Grundstück in Besitz der LHM; Halle derzeit in Erbpacht. Mit Zuschlag durch das IOC wird das Erbpachtverhältnis zugunsten der LHM aufgelöst***Die Abstimmungen mit den internationalen Sportverbänden sind noch nicht abgeschlossen, die Ergebnisse werden mit Redaktionsschluss BB nachgetragen
IF Einverständnis-erklärungWettkampfstätten Sportstättennutzung Eigentümer
Schönau am Königssee
Eis-Park München
Garantiestatus zu den Sportstätten
Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen
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Seite 90
Listen Sie in Tabelle 9.8.b) alle Trainingsstätten auf.
Tabelle 9.8 b) - Trainingsstätten - Nutzung und Eigentümer
Sportstättenamen (bestehende/ neue
Sportstätte)
Bezeichnung der Sportart/ Disziplin/
Veranstaltung
gegenwärtige Nutzung
Nutzung nach den Spielen
gegenwärtiger Eigentümer
Eigentümer nach den Spielen
Event-Arena - Eishockey 1 (Tiefebene) Eishockey ---
Curling- und Eishockey-Trainingsfläche (Halle) LH München LH München
Olympua-Eissportzentrum -Eishockey 2 (Bereich
Leistungszentrum)Eishockey
Leistungszentrum Eiskunstlauf
Leistungszentrum Eiskunstlauf LH München LH München
Eissportzentrum West Short Track Vereinssport / Freizeit- und Eissportfreifläche
Freizeit- und Eissportfläche (Halle*)
LH München LH München
Kleine Olympiahalle Eiskunstlauf Veranstaltungshalle Veranstaltungshalle LH München LH München
Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena
Curling Schwimmhalle Schwimmhalle LH München LH München
Eisschnelllauf-Oval Eisschnelllaufhalle Freifläche TU München (Sportinstitut)
Freifläche TU München (Sportinstitut)
Freistaat Bayern Freistaat Bayern
Olympia-SkistadionSkispringen, Nordische
Kombination Skisprungschanze SkisprungschanzeMarkt Garmisch-
PartenkirchenMarkt Garmisch-
Partenkirchen
Olympia-Skistadion Ski Alpin (Slalom) Slalompiste SlalompisteMarkt Garmisch-
PartenkirchenMarkt Garmisch-
Partenkirchen
Olympia-Skistadion Freestyle (Aerials)Freianlage Olympia-
Skistadion/ Jugendschanzen
Aerials/Jugendschanzen
Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Olympia-Skistadion Freestyle (Buckelpiste) Buckelpiste BuckelpisteMarkt Garmisch-
Partenkirchen/ PrivatMarkt Garmisch-
Partenkirchen/ Privat
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Snowboard (PGS, SBX), Freestyle (Ski
Cross)PGS, SBX, Ski Cross PGS, SBX, Ski Cross Markt Garmisch-
Partenkirchen/ PrivatMarkt Garmisch-
Partenkirchen/ Privat
Snowboard- und Skiarena Hausberg Snowboard (Halfpipe)
Hangbereich der amerikanischen
Streitkräfte
Hangbereich der amerikanischen
Streitkräfte
Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Alpinarena KandaharSki Alpin (Abfahrt,
Riesenslalom, Super-G, Super-Kombination)
Alpinarena Alpinarena Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Markt Garmisch-Partenkirchen/ Privat
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Biathlon,Langlauf, Nordische
Kombination
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Fläche: Bayerisches Haupt-und Landgestüt
Freistaat Bayern Freistaat Bayern
Kunsteisbahn Königssee Bob, Skeleton, Rennrodeln
Bob, Skeleton, Rennrodeln Bob, Skeleton, RennrodelnLandkreis
Berchtesgadener Land / Privat
Landkreis Berchtesgadener
Land / Privat
*olympiabedingte Errichtung einer neuen Halle auf Basis der bestehenden Eissportfläche
Trainingsstätten Sportstättennutzung Eigentümer
9.8 Garantie
Garantie der Verfügbarkeit und Freiheit von jeglichen Marketingrechten [Werbung, Namensrechte, etc.] sämtlicher Wettkampfstätten für den Zeitraum der Olympischen Spiele und die notwendigen Test-Events
9.8 Garantie
Bestätigung der internationalen Sportverbände, dass die jew. Wettkampfstätte den spezifischen Anforderungen entspricht sowie Übergabe einer Kopie der den IFs zur Freigabe vorgelegten Dokumente ans IOC.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
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Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten im öffentlichen Eigentum
9.9 Garantie
Garantie der kostenfreien Verfügbarkeit und Angabe Zeitpunkt der Verfügbarkeit aller Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten im öffentlichen Eigentum, bzw. Angabe der hierfür anfallenden Mietkosten für das OCOG
9.10 Legen Sie für jede Wettkampfstätte die folgenden Flächenbelegungspläne vor*.
9.10.1 Legen Sie, falls erforderlich, für jedes Wettkampfstätten-Cluster einen (1) Flächenbelegungsplan vor, d.h. wenn sich zwei oder mehrere Wettkampfstätten in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
[Die Pläne werden nicht im Bid Book abgedruckt. Sie werden dem IOC auf CD-ROM übergeben. Nachfolgend ein exemplarisches Beispiel zur Veranschaulichung]
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9.10.2 Erstellen Sie für jede Wettkampfstätte einen (1) Flächenbelegungsplan, auf dem die Wettkampfstätte in ihrem jeweiligen Umfeld sowie folgende Informationen verzeichnet sind [siehe Tabelle im Hinweis]. Nutzen Sie die vorgegebenen Farben.
[Die Pläne werden nicht im Bid Book abgedruckt. Sie werden dem IOC auf CD-ROM übergeben. Nachfolgend ein exemplarisches Beispiel zur Veranschaulichung]
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Eis-Park München - Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena
· Die Curlingarena, welche bei den Olympischen Spielen 1972 als Schwimmhalle eröffnet und genutzt wurde, wird 2018 die Wettbewerbe im Curling für 4.000 Zuschauer ausrichten.
· Das Schwimmerbecken wird mittels einer temporären Stahlkonstruktion abgedeckt und ist zentral gelegener Standort der Wettkampffläche. An den Kopfbereichen der Wettkampffläche werden temporäre Zuschauertribünen ergänzt.
· Getrennte Zugangsbereiche inklusive einer unterirdischen Zufahrt ermöglichen insbesondere den Athleten, aber auch allen weiteren Nutzergruppen räumlich getrennte Zuwegungen.
· Im Nachgang zu den Curling-Wettkämpfen der Olympischen Winterspiele erfolgt der komplette Rückbau aller temporären Strukturen; die Halle wird im post-olympischen Modus wieder als Schwimmhalle genutzt.
- Eisschnelllauf-Oval · Münchens Eisschnelllauf-Oval wird auf der Fläche der Technischen Universität München
(TUM) im südlichen Bereich der TUM-Campus-Freiflächen (Sportfakultät) entstehen. · Der Standort liegt innerhalb des Sicherheitsbereiches, wenige Gehminuten vom Zentrum
des Olympiaparks entfernt. · Die Halle wird als temporärer Modulbau errichtet und eine Kapazität von etwa 8.000
Zuschauern aufweisen. · Nach den Spielen wird die Anlage komplett rückgebaut, wobei die eingesetzten
Modulstrukturen im Rahmen nachfolgender Projekte wieder durch die ausführende Baufirma genutzt werden.
- Olympiahalle - Eisarena · Die multifunktionale Münchner Olympiahalle wird Austragungsort der Wettbewerbe im
Eiskunstlauf und Short Track und bietet ein Fassungsvermögen von ca. 12.000 Zuschauern.
· Die multifunktionale Halle ist zusammen mit dem Olympiastadion und der Olympia-Schwimmhalle Teil der zentralen Baustruktur der Olympischen Spiele 1972 und wird mit Abschluss der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Jahre 2010 alle Ansprüche an einen modernen Veranstaltungsstandort erfüllen.
· 2011 wird auch der Bau der neuen “Kleinen Olympiahalle“, welche während der Olympischen Winterspiele als 4.Traingsstätte genutzt werden soll, abgeschlossen, welche neben einer individuellen Eingangs-Situation auch über eine befahrbare unterirdische Anbindung an die Olympiahalle verfügen wird.
· Nach den Spielen werden beide Hallen wieder einer multifunktional orientierten betrieblichen Nutzung durch die Betreibergesellschaft (Olympiapark München GmbH) zugeführt.
- Event-Arena – Eishockeyarena 1 · Am Standort des ehemaligen Olympia-Radstadion bzw. der zwischenzeitlich umbenannten
„Event Arena“ wird ein multifunktional nutzbarer Hallenneubau mit einem olympischen Fassungsvermögen von 11.000 Zuschauern entstehen.
· Im Untergeschoss wird die Halle sowohl eine Trainingsfläche für Eishockey als auch Trainingsmöglichkeiten für nacholympisches Curling beinhalten.
· Die Eishockeyarena wird für die Olympischen Winterspiele die Wettbewerbe im Eishockey (1) ausrichten und im Nachgang den paralympischen Athleten beste Bedingungen für die Sledge-Eishockey Wettbewerbe bieten.
· Im nacholympischen Modus wird die Zuschauerkapazität der Halle von 11.000 auf 7.000 verringert und ergänzt somit das veranstaltungsrelevante Hallenprofil des Olympiaparks.
· Die geplante Revitalisierung des Olympiaparks an dieser Stelle geht einher mit den langfristigen Entwicklungszielen der Landeshauptstadt München.
- Olympia-Eissportzentrum – Eishockeyarena 2 · Im Osten des Olympiaparks- gegenüber der architektonisch herausragenden Gebäude der
„BMW-Welt“ liegt das Olympia-Eissportzentrum. · Dort werden die Wettbewerbe im Eishockey (2) und Rollstuhl-Curling in einer neu zu
errichtenden Halle mit einem Fassungsvermögen von 7.000 Zuschauern ausgetragen. · Das bestehende Olympia-Eissportzentrum gliedert sich in die Bereiche „Olympia-
Eisstadion“, „SoccArena“ und „Trainingshalle Leistungszentrum Eiskunstlauf“.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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· Im Zuge der Baumaßnahmen für München 2018 wird das in die Jahre gekommene Olympia-Eisstadion durch einen neuen multifunktionalen barrierefreien Hallenbau ersetzt, welcher über die Ausbildung eines funktionalen Verbindungsbaus an die bestehende Trainingshalle angebunden wird.
· Während der Paralympischen Winterspiele werden die Athleten in dieser modernen barrierefreien Halle die Wettkämpfe im Rollstuhl-Curling austragen.
· Der neue permanente und multifunktionale Bau wird nach den Spielen von einem Fassungsvermögen von 7.000 Zuschauern auf ca. 3.500 Zuschauer rückgebaut und als moderner Veranstaltungsort zur Verfügung stehen.
Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen - Alpinarena Kandahar:
· In der Alpinarena im südwestlichen Teil des Schnee-Parks sollen 2018 die Speed-Disziplinen Riesenslalom, Abfahrt, Super-Kombination und Super-G vor ca. 18.000 Zuschauern stattfinden. Damit wird die Sportstätte in derselben Art genutzt, wie bei der im Februar 2011 stattfindenden Alpinen Ski WM.
· Die bestehende Sportstättenkonzeption der Ski-Weltmeisterschaften 2011 wird für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele im Hinblick auf die 18.000 Zuschauer flächenhaft ergänzt.
- Olympia-Skistadion (Slalom, Buckelpiste): · Die Wettbewerbe im Ski Alpin Slalom werden ebenfalls auf der im Zuge der Ski-
Weltmeisterschaften 2011 genutzten Strecke am Gudiberg vor 18 000 Zuschauern ausgetragen. Die Freestyle-Wettberwerbe auf der Buckelpiste vor 14 000 Zuschauern sind seitlich angelagert.
· Dazu wird die Piste im Bereich der alten Lifttrasse in Form von Rodungs- und Erdbaumaßnahmen verbreitert.
· Die so entstandene verbreiterte Piste wird später als zusätzlicher Einfahrhang dienen und größere Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Pistenführung bieten.
· Die Lifttrasse wird für die Dauer der Olympischen und Paralympischen Winterspiele eine entsprechende Anpassung erfahren.
· Die Anlagen werden zusammen mit denen innerhalb des Olympia-Skistadions zu einem Sicherheitsbereich zusammengefasst.
- Olympia-Skistadion: · Im bestehenden Skistadion werden sie Wettbewerbe im Skispringen und der Nordischen
Kombination vor 20 000 Zuschauer und die Wettbewerbe im Freestyle (Aerials) vor 14 000 Zuschauern ausgerichtet.
· Dazu stehen neben der hochmodernen K-125 Schanze (Baujahr 2007) der für die Winterspiele 2018 eine K-90-Schanze zur Verfügung, die im Fall des Zuschlages auf Basis der heute bestehenden K-80 Schanze umgebaut wird.
· Für die Aerials werden im Bereich der bestehenden provisorischen Jugend- und Trainingsschanzen werden kleinräumige Rodungs- und Erdbaumaßnahmen vorgenommen.
· Der notwendige Kicker und die Kleinschanzenanlagen für die Aerials, sowie die Überbauung der rückwärtigen Schanzenerschließung mittels Stahlrohrkonstruktion werden temporär errichtet.
· Mit dem Rückbau des Olympic Overlays (Kleinschanzen, Stahlrohrkonstruktionen, etc.) wird eine nachhaltige Nutzung des umgestalteten Sportstättenbereichs als Trainingsstandort einer Schanze im Schüler-, Jugend- und Nachwuchsbereich ermöglicht.
- Hausberg: · Die südlich vom Olympischen Dorf im Schnee-Park liegende Hornabfahrt dient als
Austragungsort für die Disziplinen Snowboard Cross (SBX), Parallel Giant Slalom (PGS) und Freestyle Ski Cross. Es werden Kapazitäten für 14 000 Zuschauer vorgesehen.
· Die Wettkampfflächen befinden sich auf bestehenden, bereits heute künstlich beschneiten Pistenbereichen.
· Zur Herrichtung des kombinierten Zielbereichs und einer temporären Vorhaltung einer Kopftribüne im Zielbereich (Sitzplätze) sowie von Pisten begleitenden Zuschauertribünen (Stehplätze) sind kleinräumige Rodungs- und Erdbaumaßnahmen erforderlich.
· Für Parkierungsflächen, „Olympic Overlay“ etc. für SBX, Ski Cross und PGS sowie die Halfpipe stehen die vorhandenen Parkplatzbereiche am Hausberg zur Verfügung.
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· Die Zuschauer werden fußläufig von der Talstation der Hausbergbahn zum Zielbereich geleitet. Des Weiteren wird zur optimierten Zuführung von Athleten und Offiziellen eine Mittelstation der Hausbergbahn temporär vorgesehen.
- Hausberg (Halfpipe): · Auf bereits bestehenden, künstlich beschneiten Pistenbereichen wird die Halfpipe temporär
im Bereich des Hausberg errichtet. Die Gefällesituation der bestehenden Hangstruktur wird dazu homogenisiert.
· Für insgesamt 10 000 Zuschauern werden Kopftribünen mit Sitzplätzen und hangseitige Stehplatzebenen sowie eine westlich der Halfpipe vorgesehene Steighilfe für die Athleten temporär ergänzt.
- Schwaiganger: · Auf den Flächen des Bayerischen Haupt- und Landgestütes werden temporär in Randlage
die Anlagen für Biathlon, Langlauf und die Nordische Kombination errichtet. · Bezüglich der temporären Baumaßnahmen und der damit verbundenen Stadienstandorte
und Loipenführungen werden keinerlei geschützte Landschaftsbestandteile oder Schutzgebiete in Anspruch genommen.
· Für Nutzungen, wie Olympic Overlay, Parkplätze etc. kann auf die bestehenden Parkierungsanlagen östlich der Gestütsgebäude zurückgegriffen werden.
· Nach den Winterspielen werden die Freiflächen zurückgebaut und bestandsoptimiert ihrer vorolympischen Nutzung übergeben.
· Da eine mögliche Beeinträchtigung des Gestüts z. B. durch Verkehrs- und Lärmemissionen im Rahmen der Durchführung von Olympischen und Paralympischen Wettbewerbe grundsätzlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wird zum Standort des Gestüts vorbeugend ein räumlicher Schutzabstand eingehalten, um denkbare Beeinträchtigungen so gering als möglich zu halten.
· Beim Biathlon finden entlang der Strecke 22 000 Zuschauer Platz, bei Langlauf und der Nordischen Kombination können 20.000 Zuschauer jeweils auf Sitz- und Stehplätzen die Wettkämpfe verfolgen.
Kunsteisbahn Königssee: - Auf der bestehende Kunsteisbahn Königssee werden die Wettbewerbe im Bob, Rennrodeln und
Skeleton vor 12 000 Zuschauern stattfinden. - Nördlich und westlich der Bahn sowie Straßen-begleitend entlang der nördlichen Bahnseite wird
es Vorhaltungen für temporäre Overlayflächen geben. - Bahnbegleitende Zuschauerbereiche sowie Tribünenbereiche werden im gesamten
Sportstättenbereich vorgesehen.
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Verantwortlichkeiten
9.11 Geben Sie in Tabelle 9.11 für jede Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte (Wettkampfstätten, Olympische Dörfer, Mediendörfer, IBC, MPC und MMC) an, welche Organisation in den verschiedenen Entwicklungsphasen verantwortlich ist.
Tabelle 9.11 – Verantwortlichkeiten für die Entwicklung der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten
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Grunderwerb
9.12 Beschreiben Sie, für den Fall, dass Land für eines Ihrer Olympischen Projekte erworben werden muss, den Prozess und die Zeitschiene für den Grunderwerb und die dazugehörigen rechtlichen Erfordernisse. Sollte im Zuge Ihres Projekts die Umsiedlung von Personen erforderlich sein, beschreiben Sie, welcher Prozess dafür anzuwenden ist. Entspricht dieser Prozess internationalen Standards? - Lediglich neu geplante Permanentnutzungen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der
Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft befinden, müssen erworben werden. - Am Standort des Olympischen Dorfes in München befindet sich ein Teil der Grundflächen des
zukünftigen Olympischen Dorfes im Eigentum des Bundes und wird von diesem durch die LH München im Falle des Zuschlages als Host City erworben. Die übrigen Teile stehen im Eigentum des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München. Es ist mit dem Freistaat Bayern vereinbart, dass die Flächen für die temporären Nutzungen zur Verfügung gestellt werden.
- Soweit sich die „Permanentflächen“ des Olympischen Dorfes in Garmisch-Partenkirchen nicht bereits im Eigentum des Marktes befinden, werden diese über die Gemeinde vom Immobilienunternehmen Aurelis Real Estate Management GmbH & Co. KG käuflich erworben.
- Die Umsiedlung von Anwohnern ist weder notwendig, noch vorgesehen, da bestehende Wohnnutzungen innerhalb der Münchner Bundesflächen in das städtebauliche Konzept integriert werden.
- Der Bund und die LH München haben vereinbart, dass die für die Errichtung des Olympischen Dorfes notwendigen Flächen im Falle eines Zuschlages durch die LH München erworben werden.
- Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt die Flächen der Aurelis unabhängig von der Vergabe der Olympischen und Paralympischen Winterspiele zu entwickeln.
- Mit Zuschlag der Spiele für München 2018 kann auf Grundlage vorgenannter Vertragsvereinbarungen das Eigentum von den derzeitigen Eigentümern Bund bzw. Aurelis direkt an die LH München bzw. an den Markt Garmisch-Partenkirchen übergehen.
- Die Flächen für temporären Nutzung an den Wettkampfstätten werden über notariell beurkundete Pachtverträge mit einseitiger Kündigungsoption gesichert.
- Gegenstand des Pachtvertrages ist neben Pachtzeit und Pachtzins auch eine Entschädigung für die mögliche Beeinträchtigung der Flächen, die Vergeltung möglicher Mehraufwendungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Bearbeitung sowie die Freistellung des Grundeigentümers von möglichen Rückbaukosten.
- Für die Sicherung von P+R-Flächen als temporäre Nutzung werden Verträge (Optionsvereinbarungen) geschlossen.
- Werden die Spiele nicht an München 2018 vergeben, gilt eine in den jeweiligen Vertragsentwürfen enthaltene auflösende Bedingung.
Ausschreibungsprozess
9.13 Erläutern Sie bitte für jede Organisation (z. B. OCOG, Regierung) die eine Ausschreibung für die Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten durchführen wird, den Ausschreibungsprozess, einschließlich der wesentlichen Schritte, Zeitschienen, Einspruchs- und Mahnverfahren sowie Umweltuntersuchungen.
Geben Sie weiterhin detailliert an, welche Möglichkeit ausländische Firmen zur Angebotsabgabe haben.
Ist dieser Prozess in geltenden Gesetzen, Kodizes oder Bestimmungen von Stadt, Region, Land oder anderen Organisationen festgeschrieben?
- Alle potenziellen Gesellschafter des OCOG und damit auch das OCOG selbst sind öffentliche Auftraggeber.
- Die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte (bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 193 000 Euro / bei Bauaufträgen 4 845 000 Euro) unterliegt · den europäischen Vergaberichtlinien,
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Seite 98
· dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), · der Vergabeverordnung (VgV), sowie · den Vergabe- und Verdingungsverordnungen (VOL, VOB, VOF).
- Die Grundsätze jeglicher Vergabe nach GWB sind: · Gleichbehandlungsgebot, · Wirtschaftlichkeitsgebot, · Transparenzgebot, · Neutralitätsgebot, · Förderung mittelständischer Interessen.
- Sämtliche Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte unterliegen einem festen Ablauf: · Definition des Auftragsumfangs, · Europaweite Bekanntmachung, · Ggf. Bewerbungsphase (Frist 37 bzw. 15 Tage beschleunigt), · Angebotsphase (Frist 40 bzw. 10 Tage beschleunigt), · Öffnung und Prüfung der Angebote, · Aufklärungsgespräche/ ggf. Verhandlungen, · Wertung der Angebote, · Vorabinformation (Einspruchsfrist 14 Tage), · Zuschlag oder Aufhebung.
- Die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der europäischen Normen stellen sicher, dass transparente und wirtschaftliche Vergabeverfahren unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung in angemessener Zeit durchgeführt werden.
Berichtswesen und Monitoring
9.14 Wie soll ein zentrales Berichtswesen an das IOC zum Baufortschritt der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten und Infrastrukturmaßnahmen (vorhandene und temporäre Baumaßnahmen) organisiert werden? Von wem wird diese Aufgabe wahrgenommen (verantwortliche Person für die Koordination der Gruppe von Fachleuten aus den verschiedenen involvierten Organisationen für Planung und Ausführung)?
- Innerhalb des OCOG wird eine übergreifende Projektsteuerung eingerichtet, die an der Schnittstelle zu den jeweiligen verantwortlichen Bauherren bzw. Bauherrenvertretungen und Fachleuten agiert.
- Für jedes der Projekte werden in einem Steckbrief die wesentlichen Eckpunkte zu Terminen, Kosten und Qualitäten in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt.
- Auf Basis dieser Projektsteckbriefe werden regelmäßige Statusberichte erstellt. - Auf einer gemeinsamen Internetbasierten Plattform werden diese zur Information allen
Beteiligten zur Verfügung gestellt. Dadurch wird neben der reinen Dokumentation des Baufortschritts auch frühzeitig auf evtl. Verzögerungen und Probleme hingewiesen, gegen die mit entsprechenden Maßnahmen zeitnah gegengesteuert werden kann.
- Der jeweilige Status der Einzelprojekte wird darüber hinaus, entsprechen der Bauzeiten beispielweise ab G-5 halbjährlich und ab G-2 quartalsweise, in Form eines gesonderten Berichts den Vertretern des IOC übergeben.
Sportstättenkalender
9.15 Vervollständigen Sie für jede Sportstätte Tabelle 9.15., geben Sie die Tage der Sportstättennutzung gemäß des Wettkampfkalenders mit Kennzeichnung der Veranstaltungszeiten an.
Wenn die Sportstätte für mehrere Sportarten genutzt wird, geben Sie an, an welchen Tagen dies durch welche Sportart geschieht und wie das im Terminplan umgesetzt wird.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Tabelle 9.15 – Sportstättenkalender
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Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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10 - Paralympische Winterspiele
A - KONZEPT
10.1 Beschreiben Sie Ihre übergreifende Philosophie und Ihr Gesamtkonzept für die Paralympischen Winterspiele.
Erklären Sie, was das Paralympische Erbe der Winterspiele sein wird und wie die sportliche und soziale Entwicklung Ihrer Region und Ihres Landes durch Ihr Konzept unterstützt werden kann.
- Die Paralympischen Winterspiele nehmen für das Bid Comittee sowie das zukünftige OCOG eine zentrale Rolle ein.
- Die Paralympischen Spiele sind eine großartige Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von Menschen mit einer Behinderung zu demonstrieren, deren Vorbildfunktion herauszuheben, sowie ein verstärktes Bewusstsein in der Bevölkerung für Menschen mit einer Behinderung zu schaffen und Schranken abzubauen. Die Paralympischen Spiele bieten die Chance, Menschen mit einer Behinderung zum Sport zu motivieren.
- Sport ist eine einzigartige Möglichkeit zur sozialen und gesellschaftlichen Integration. - Ein barrierefreier Ausbau von Sportstätten, Freizeitanlagen und Infrastruktur wird auch der
späteren Nutzung dienen und der gesamten Bevölkerung zugutekommen, wobei hier nicht nur auf Menschen mit einer Behinderung, sondern auch auf alte Menschen und Familien Bezug genommen werden kann.
- Die Athleten und Betreuer, die Paralympische Familie sowie die Gäste werden die gleichen Standards hinsichtlich Sicherheit, Eventorganisation etc. erleben, wie zu den Olympischen Winterspielen.
- Durch einen umfassend integrierten Planungsansatz wird sichergestellt dass sich die Paralympischen Winterspiele konzeptionell nicht von den Olympischen Winterspielen unterscheiden. Beide Veranstaltungen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Trotz dieses integrierten Planungsansatzes wird auf Unverwechselbarkeit der Veranstaltungen geachtet und paralympisch-spezifische Elemente hervorgehoben und eingebaut. Konkret bedeutet dies, dass z. B. bei Veranstaltungen, Meilensteinen etc. der paralympische Teil gesondert betont wird.
- Die Vision, „Freundschaften zu schaffen“, ist auch bei den Paralympics von größter Bedeutung. - Im Rahmen der Vorbereitung wird auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit
Behinderung/ Mobilitätseinschränkung geachtet. - Dies erfolgt bereits in der Bewerbungsphase durch die Einbindung der Fachkommission
„Paralympics“. Teilnehmer dieser Fachkommission sind Experten, „Behindertenvertretungen“ der Gesellschafter und Athleten.
- Im Rahmen früherer Veranstaltungen (FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2006, 850. Stadtgeburtstag München) wurden Behindertenvertretungen eingebunden und damit die Zusammenarbeit gelernt.
- Auf diese Weise und mit dem fundierten Wissensschatz kann der Paralympischen Familie ein lebendiges Paralympisches Erbe geschaffen werden. Es definiert sich über folgende Bereiche: · „Hard legacy“: Barrierefreie Sportstätten werden geschaffen, in denen Menschen mit
Behinderung während und nach den Spielen hochwertige Begegnungsstätten finden und zu persönlichen Höchstleistungen animiert werden. Die Sportstätten leisten einen Beitrag zur Standortattraktivität. Sie sind aber auch zukünftig für nationale und internationale sportliche Wettkämpfe nutzbar und hochqualitativ. Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen wird fortgesetzt sowie weitere barrierefreie Infrastrukturmaßnahmen erweitert.
· Die sog. „Soft Legacy“ wird ein verstärktes soziales Miteinander ohne Unterschiede von Menschen mit und ohne Behinderung durch Integrationsprogramme, Veranstaltungen, Kulturprogramme etc. sein. Die Steigerung der Affinität von Menschen mit Behinderung zum Sport, aufgrund der Leistungen der Teilnehmer der Paralympischen Winterspiele und deren
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Funktion als Sympathieträger und Mutmacher kann einen gesundheitsbewussten Lebensstil trotz körperlicher Einschränkungen fördern.
- Oberstes Ziel der Münchner Bewerbung ist es, Freundschaften und Begegnungen zwischen den Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern und zu schaffen. Dies geschieht bereits jetzt durch die Einbindung von Sport-Botschaftern mit Behinderung, die mit ihrer Leidenschaft sowie Entschlossenheit allen Mut machen, denen ein Schicksal wiederfahren ist und als Vorbild dienen. Darüber hinaus gilt die Zielsetzung, den Leistungssport auf höchstem Niveau zu zelebrieren.
- Die paralympischen Werte wie Inspiration, Mut, Gleichberechtigung und Entschlossenheit finden in den Planungen Eingang und werden intensiv gefördert. Bereits in der Bewerbungsphase gibt es Veranstaltungen wie die sog. Kliniktour des Deutschen Rollstuhlverbandes unter Beteiligung der Bewerbungsgesellschaft München 2018, bei denen die Frührehabilitation sowie der Leistungssport allen Interessierten näher gebracht wird. Darüber hinaus sollen in das OCOG Menschen mit einer Behinderung (Volunteers, Personal, etc.) integriert werden.
- Durch die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention sowie weiterer in Deutschland und Bayern gültigen Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen können Themen wie Chancengleichheit, Unabhängigkeit, soziale Inklusion, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit ganz im Sinne der Paralympischen Bewegung umgesetzt werden. Paralympische Winterspiele spielen hier eine große Rolle und können als Triebfeder wirken.
B - TERMINE
10.2. Bitte geben Sie folgende Punkte an:
Eröffnung des Paralympischen Dorfes 28.02.2018
Paralympische Eröffnungsfeier 09.03.2018
Paralympische Schlussfeier 18.03.2018
Schließung des Paralympisches Dorfes 21.03.2018
C - ERFAHRUNG
10.3 Erstellen Sie eine Liste bedeutender Sportveranstaltungen, die in Ihrer Stadt/Region/Land in den letzten 10 Jahren für Athleten mit Behinderung ausgerichtet wurden.
- Des Weiteren haben sowohl in 2005 als auch in 2008 Wintersportwettbewerbe für Menschen mit einer geistigen Behinderung (im Rahmen Special Olympics) in Garmisch-Partenkirchen stattgefunden.
Tabelle 10.3.1 - Übersicht Wintersportveranstaltungen Zeitraum Sportart Wettbewerbs-Level Ort
2003 Ski nordisch Weltmeisterschaft Baiersbronn (Schwarzwald) 2004 Ski nordisch Weltcup Isny (Allgäu) 2007 Ski nordisch Weltcup Oberstdorf (Allgäu) 2010 Ski nordisch Weltcup Oberried (Schwarzwald) 2011 Ski nordisch Weltcup-Finale Finsterau (Bay. Wald)
Tabelle 10.3.2. - Übersicht weitere Sportveranstaltungen
Zeitraum Sportart Wettbewerbs-Level Ort alle 2 Jahre International
Paralympic Day Sportveranstaltung Bonn, Berlin
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jährlich Leichtathletik Internationale Deutsche Meisterschaft
z. B. Berlin, Leverkusen, Singen, Sindelfingen, Bottrop
2005 Rollstuhl-basketball
Europacup: Endrunde Championscup
Wetzlar
2005 Sitzvolleyball Europameisterschaft Leverkusen 2006 Fussball 4th INAS-FID Football
World Championships München (als einer der WM-Standorte)
2007 Rollstuhl-basketball
Europameisterschaft Wetzlar
2007 Sportschießen Europameisterschaft Suhl 2009 Goalball Europameisterschaft München 2009 Rollstuhl-
basketball Europacup: Endrunde
Championscup Wetzlar
2010 Rollstuhltanz Weltmeisterschaft Hannover 2010 Leichtathletik,
Schwimmen, Tischtennis und
Rollstuhl-basketball
Jugend Trainiert für Paralympics
Kamen-Kaiserau
D - STRUKTUR
10.4.1 Beschreiben Sie die Position und Organisation des Nationalen Paralympischen Komitees im Ausrichtungsland und nennen Sie weitere relevante Organisationen für Menschen mit Behinderung. Gehen Sie dabei näher auf die Beziehungen mit den staatlichen Behörden und anderen Institutionen im Sportbereich ein.
- Der Deutsche Behindertensportverband (DBS), gegründet 1951, ist der zuständige Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen.
- Gleichzeitig ist der DBS Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion Mitglied im International Paralympic Committee (IPC, gegründet 1989 in Düsseldorf, unter Mitwirkung u.a. des DBS). Der DBS hat, im Rahmen seiner Satzung, eine sich selbst verwaltende Jugendorganisation, die Deutsche Behinderten Sportjugend (DBSJ).
- Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen derzeit 17 Landesbehindertensportverbände, 2 Fachverbände sowie 6 Organisationen als außerordentliche Mitglieder, zu denen auch u.a. der Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband und Special Olympics Deutschland (SOD) gehören.
- An der Spitze des DBS steht ein ehrenamtlich tätiges Präsidium. Der DBS ist zuständig für den Spitzensport auf nationaler und internationaler Ebene und finanziert sich im Leistungssport aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und aus Sponsorenmitteln. Die Landesverbände sind für die Nachwuchsarbeit verantwortlich.
- Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) arbeitet mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern zusammen, um Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam den Sport von Menschen mit Behinderung zu etablieren. Die Arbeit des DBS wird zudem durch die Stiftung Behindertensport und Sponsoren unterstützt.
10.4.2 Beschreiben Sie, wie die Organisation der Paralympischen Winterspiele innerhalb des OCOG strukturell eingebunden werden soll, insbesondere bezüglich Geschäftsführung, Führungspersonal, Abteilungen Paralympics und anderen funktionalen Bereichen.
- Die Paralympischen Winterspiele gelten bereits in der Phase der Kandidatur als fester und bereits in die Gesamtplanungen integrierter Bestandteil, bei dem alle Anforderungen der Technical Manuals sowie des Paralympischen Sports bekannt und mitgedacht sind und werden.
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- Im zukünftigen OCOG werden die Paralympischen Winterspiele den gleichen organisatorischen Stellenwert wie die Olympischen Winterspiele einnehmen. Der integrative Planungsansatz wird in der Organisation beibehalten. Vertreter mit den entsprechenden Erfahrungen im Bereich Paralympics werden die Interessen innerhalb des OCOG in den verschiedenen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen vertreten. Es wird ein ständiger Austausch mit dem IPC, den Nationalen Paralympischen Komitee, den Internationalen Verbänden und den nationalen Behindertenorganisationen stattfinden, um sicherzustellen dass diese Interessen im OCOG berücksichtigt werden.
- Ausgewählte Paralympische Vertreter werden im Aufsichtsrate des OCOGs vertreten sein. - Die beratende Rolle und die Aufgaben der Fachkommission Paralympics werden fortgesetzt
und ausgeweitet. - Der Austausch mit den Verbänden, dem IPC sowie Behindertenvertretungen der Gesellschafter
wird über die Geschäftsführung sowie eine Abteilung Paralympische Winterspiele sichergestellt. Geleitet wird diese Abteilung durch eine/n erfahrene/n Direktor/in.
- Durch eine fachübergreifende Kommunikationsstruktur innerhalb des OCOG wird die umfassende Information zu allen relevanten Themen sichergestellt.
- In den einzelnen „Function Teams“ wird es je einen Ansprechpartner für den Bereich Paralympics als Schnittstelle geben. Dieser Ansprechpartner wird sich voll auf die Organisation der Paralympics konzentrieren.
- Aufgrund dieser integrierten Planung ist sich das Personal des gesamten OCOG über entsprechende Maßnahmen und Standards bewusst. Regelmäßige interne Schulungen und Veranstaltungen im Bereich Behindertensport und Barrierefreiheit für alle OCOG-Mitarbeiter sollen außerdem das Verständnis für die Paralympische Bewegung, die Paralympischen Sportarten sowie die Athleten fördern.
- Die Fachkommissionsstruktur wird auch in der Organisation des OCOG weiter beibehalten, sodass die individuellen Belange von Menschen mit Behinderung auf direktem Wege in die Organisation eingebracht werden.
- Das OCOG kann auf eine gelernte Zusammenarbeit zurückgreifen, da bereits bei zahlreichen anderen Veranstaltungen in der Vergangenheit mit den Behindertenvertretungen zusammengearbeitet wird.
E - WETTKAMPF-/ NICHT-WETTKAMPFSTÄTTEN
10.5.1 Geben Sie in Tabelle 10.5.1 folgende Punkte an:
gesamte Anzahl der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten
Namen der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten (bitte benutzen Sie ggf. die gleichen Namen wie für die Olympischen Winterspiele)
beabsichtigte Nutzung jeder Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte
Umbau- oder Baumaßnahmen, die erforderlich sind, um die Erfordernisse der Paralympischen Winterspiele zu erfüllen (einschließlich geplanter Kapazität an behindertengerechten Sitzplätzen)
geschätzte Kosten oben genannter Arbeiten
Stand der Verhandlungen mit Grundeigentümern für die Paralympischen Winterspiele, falls die Standorte noch nicht für die Olympischen Winterspiele genutzt wurden (unterschriebene Vereinbarung/ Termin der Unterzeichnung)
gesamte Sitzplatzkapazitäten der Wettkampfstätten der Paralympischen Winterspiele (einschließlich bestehender Kapazitäten behindertengerechter Sitzplätze)
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Tabelle 10.5.1 - Paralympische Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten Nutzung der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten
Sitzplatzkapazität(davon vorh. barrierefreie
Sitzplätze)
Modernisierung/ Bau (+ geplante barrierefreie
Sitzplätze)
Kostenschätzung der Modernisierung
(EUR 2010)
Verhandlungsstatus mit Eigentümern
[Datum der Unterzeichnung]
Event-Arena - Eishockeyarena 1
1 Sledge-Eishockey 11.000 (220 Rollstuhlpositionen/ 2%)
- - *
Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2
1 Rollstuhl-Curling 7.000 (140 Rollstuhlpositionen/ 2%)
- - *
Alpinarena Kandahar 1 Ski Alpin (speed) 18.000 (180 Rollstuhlpositionen/ 1%)
- - *
Olympia-Skistadion 1 Ski Alpin (technisch) 18.000 (180 Rollstuhlpositionen/ 1%)
- - *
Biathlon 22.000 (220 Rollstuhlpositionen/ 1%)
- - *
Langlauf 20.000 (150 Rollstuhlpositionen/ 1%)
- - *
-Anzahl der Wettkampfstätten 5
Paralympisches Dorf im Eis-Park
1 Athletenunterbringung - - - *
Paralympisches Dorf im Schnee-Park
1 Athletenunterbringung - - - *
Olympiastadion 1 Eröffnungs- und Schlussfeier
70.000 (100 Rollstuhlpositionen)
- - *
Medal Plaza Garmisch-Partenkirchen
1 Zeremonie 2.500 (50 Rollstuhlpositionen/2%)
- - *
IBC/MPC 1 Medienzentrum - - - *
Medienzentrum Schnee-Park
1 Medienzentrum - - - *
Anzahl der Nicht-Wettkampfstätten 6
Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten
Wettkampfstätten
Nordisches Zentum Schwaiganger 1
Nicht-Wettkampfstätten
10.5.2 Geben Sie in Tabelle 10.5.2 die Reiseentfernungen in km und Bus-Reisezeiten in Min. während den Paralympischen Winterspiele an.
- Dargestellt sind die Entfernungen und durchschnittlichen Reisezeiten 2018 mit dem Reisebus. - Die Fahrzeiten „Bus“ basieren auf folgenden eigenen Annahmen zu durchschnittlichen
Geschwindigkeiten auf verschiedenen Straßentypen: - Autobahn: 95; Landstraße: 70; Stadtautobahn: 60; Stadtstraße: 40.
Tabelle 10.5.2 - Entfernungen und Reisezeiten in 2018
00
0 km Min. km Min. km Min. km Min. km Min. km Min. kmn. Ave. km Min. km Min. km Min. km Min.30 25 90 25 90 25 85 25 90 -
30 10 65 10 75 5 55 5 65 -25 10 65 <5 70 <5 65 <5 65 -90 65 65 70 <5 65 <5 70 <5 6025 10 <5 70 70 <5 65 <5 70 -90 75 70 <5 70 70 5 70 <5 6525 5 <5 65 <5 70 65 <5 65 -85 55 65 <5 65 5 65 65 <5 5525 5 <5 70 <5 70 <5 65 70 -90 65 65 <5 70 <5 65 <5 70 6025 <5 10 70 10 70 5 65 10 70 -85 60 60 <5 60 70 60 <5 45 <5 5025 5 <5 - <5 70 <5 65 <5 70 -25 5 <5 - <5 70 <5 65 <5 70 -90 55 65 5 65 65 <5 5 5595 60 70 5 70 5 70 10 70 5 6570 45 45 25 45 25 45 25 45 25 75
90 2 68 1 54Medal Plaza Garmisch-Partenkirchen 126 88 89 1 90 97
maßgeblicher internationaler
Flughafen MUC
zentraler Hotel-
bereich
Olympische Dörfer
Olympia-stadion
Hotel der Paralympi-
schen Familie
Medienunterbringung Medienzentren
Flughafen Innsbruck
INN
Medien-zentrum Schnee-
Park
maßgeblicher internationaler Flughafen 0 41 36 127 34 34 127
Paralympi-sches Dorf Eis-Park
Paralympi-sches Dorf Schnee-
ParkMediendorf Eis-Park
Mediendorf Schnee-
Park
Paralympi-sches IBC/
MPC
-zentraler Hotelbereich 41 0 6 92
129 36 12584 5 92 -8 87 <5
93 -<5 95 <1Paralympisches Dorf Schnee-Park 127 92 93 0
92 <5Paralympisches Dorf Eis-Park 36 6 0 93<5 95 <1 6795 3 92
Olympiastadion 34 8 <5 95 93 <1 95 -0 96 <53 7096 94 4 96Hotel der Paralympischen Familie 129 87 95 3
92 -<5 94 0 91 <5Mediendorf Eis-Park 36 <5 <1 92<5 6593 4 91 0 93Mediendorf Schnee-Park 125 84 92 <5
Paralympisches IBC/ MPC 34 5 <5 95 93 95 -<1 96 <50 6795 3 92
Medal Plaza München 34 <5 5 93<5 95Medienzentrum Schnee-Park 127 92 93 <192 7 93 -7 95 <5
Sledge-Eishockey 34 6 <5 - 94 <5 95 -<1 97 <596 -<1 97 <5 93 <5Rollstuhl-Curling 34 6 <5 -
Ski Alpin (paralympisch Slalom) 126 85 93 <5 <5 <5 6494 92Ski Alpin (paralympisch Abfahrt) 129 88 95 <5 6 97 <5 7197 4 95
32 8868 23 65 31 68Biathlon, Langlauf (paralympisch) 100 66 66 32
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10.5.3 Stellen Sie ein Übersichtskarte, nicht größer als A3 - gefaltet oder doppelseitig - mit den Standorten aller Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten, einschließlich des Paralympischen Dorfes, mit allen Entfernungen in km. Geben Sie den Maßstab an.
[Karte wird in Anlehnung an Map B erstellt]
10.5.4 Garantie
Garantie der Verfügbarkeit und Freiheit von jeglichen Marketingrechten an den Wettkampfstätten, die nicht schon für die Olympischen Winterspiele genutzt werden, falls nicht in Theme 9 bereits berücksichtigt.
Bestätigung der internationalen paralympischen Sportverbände, dass die jew. Wettkampfstätte den spezifischen Anforderungen entspricht.
F - WETTKAMPFKALENDER
10.6 Geben Sie in Tabelle 10.6 folgende Punkte an:
Eröffnungs- und Schlussfeier
Wettkampfdaten und -tage (je Sportart/ Disziplin)
Finale (je Sportart/ Disziplin)
Anzahl der Goldmedaillenvergaben pro Tag und je Sportart/ Disziplin
Trainingstage (je Sportart/ Disziplin)
Tabelle 10.6 – Wettkampfkalender WettkampftageTrainingFinale
09. Mrz 18 10. Mrz 11. Mrz 12. Mrz 13. Mrz 14. Mrz 15. Mrz 16. Mrz 17. Mrz 18. Mrz
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Eröffnungs-/ Schlussfeier Eröffnungs-feier Schlussfeier 0
Ski Alpin Training Downhill
(St, Si, VI)6
Super-G(St)2
Super-G(Si, VI)
4
Super Combined(St, Si, VI)
6
Training Giant Slalom
(St)2
Giant Slalom(Si, VI)
4
Slalom(St)2
Slalom(Si+VI)
430
Biathlon Training Pursuit
(St, Si, VI)6
Training Training Training Individual
(St, Si, VI)6
12
Langlauf Training Training
Individual (Long distance)
(Si)2
Individual (Long distance)
(St, VI)4
Training Training
Individual (Middle
distance)(St, Si, VI)
Training Relay
All Classes2
Sprint(St, Si, VI)
620
Sledge-Eishockey (Männer) Training Preliminary
gamesPreliminary
games Training Preliminary
games Play-off Semi-finals
Game for 7-8 place
Game for 5-6 place
Bronze finalGold final
11
Rollstuhl-Curling (mixed) Training Round Robin Round Robin Round Robin Round Robin Round Robin Tie breakersSemi-finalsBronze final
Gold final1 1
Anzahl der Goldmedaillen 0 12 4 8 6 6 8 4 6 10 64
Sportart/ DisziplinAnzahl der
Goldme-daillen
- Der abgebildete Wettkampfkalender spiegelt die momentanen Anforderungen in Anzahl, Art und
Weise der Wettkämpfe wieder. München 2018 wird auf neue Anforderungen seitens der Paralympischen Bewegung in Bezug auf neue Sportarten und Disziplinen entsprechend reagieren.
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G - TRANSPORT
10.7 Beschreiben Sie das Transportkonzept während der Paralympischen [Winter-] Spiele für folgende Nutzergruppen:
NPC Delegationen (Athleten und Teammitglieder)
Offizielle der Paralympischen [Winter-] Spiele (nationale und internationale technische Offizielle)
Paralympische Familie (IPC, "International Paralympic Sports Federations", Gäste und Sponsoren)
Medienvertreter
Zuschauer
Personal
Allgemeines Konzept - Alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten liegen entweder in fußläufiger Entfernung
zueinander oder sind durch speziell zugeordnete Shuttle-Linien miteinander verbunden. - Der Winterdienst wird im Bereich der Wettkampfstätten entsprechend der Erfordernisse von
Personen mit Mobilitäts- und Seheinschränkungen intensiviert. - Für alle Personen (sowohl für Athleten, Paralympische Familie und Medienvertreter als auch für
Zuschauer) mit Mobilitätseinschränkungen werden an den Sportstätten On-Site-Transportangebote und ein Begleitservice für Sehbehinderte angeboten. Es wird auch bei den Zuschauern mit einem gegenüber den Olympischen Winterspielen wesentlich höheren Anteil an Personen mit Einschränkungen gerechnet.
- Die für die Betreuung von Rollstuhlfahrern und anderen Personen mit besonderen Bedürfnissen eingesetzten Freiwilligen werden speziell auf ihre Aufgaben ausgebildet.
Öffentlicher Verkehr - Betrieb und Ausstattung - Der Service für mobilitätseingeschränkte Personen an Bahnhöfen wird im Bereich der
Veranstaltungsorte intensiviert und im Sinne der Nutzer flexibler. - Die Zahl fahrzeuggebundener Einstieghilfen wird weiter erhöht. - Sämtliche Busse des öffentlichen Nahverkehrs in München sind behindertengerecht
ausgestattet. Sie verfügen unter anderem über eine Absenkmöglichkeit an der Türseite, um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern sowie über eine Klapprampe für Rollstuhlfahrer. An Haltestellen wird besonders auf ausreichende Durchfahrtsbreiten für Rollstuhlfahrer geachtet. Neue Haltestellen werden mit optimierter Einstiegshöhe und Blindenleitstreifen ausgestattet, Gleiches gilt für Garmisch-Partenkirchen.
- In den Münchner öffentlichen Verkehrsmittel sind Stellplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden und überdies mit speziellen Bedieneinrichtungen (z. B. besonderer Haltewunschtaster) ausgestattet (Bus: mind. 1 Platz je Bus, Tram: mind. 2 Plätze je Tram, U-Bahn: mind. 4 Plätze je U-Bahn). Abhängig von Fahrzeugtyp und je nach Auslastung der Fahrzeuge sind weitere Stellplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden (Bus: max. 3 Plätze je Bus, Tram: max. 14 Plätze je Tram, U-Bahn: max. 64 Plätze je U-Bahn).
- Mit dem vorgesehenen ÖV-Angebot und den in den Verkehrsmitteln zur Verfügung stehenden Rollstuhlplätzen kann der Transport von Rollstuhlfahrern zum Olympiagelände gewährleistet werden.
- Die Fahrzeuge des regionalen Schienenverkehrs werden bis 2014 behindertengerecht ausgestattet.
- Alle 96 U-Bahnhöfe sind mit rollstuhlgerechten Zugangsmöglichkeiten ausgestattet. - Im Münchner U-Bahnnetz gibt es 761 Fahrtreppen (725 im U-Bahnnetz und 36 bei der Tram)
und 169 Aufzüge der Stadtwerke München. Jeder U-Bahnhof ist damit ausgestattet. Die Funktionstüchtigkeit der Anlagen hat oberste Priorität. Die intensive Wartung sorgt für eine Verfügbarkeitsrate von über 95 Prozent.
- Alle Münchener U-Bahnhöfe sind gut ausgeleuchtet und mit einem 20 cm breiten Tastrillen-Streifen ausgestattet, der den nötigen Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante auch für
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sehbehinderte Fahrgäste markiert und dem mindestens 70 cm breiten Sicherheitsstreifen vorgelagert ist.
- Von den 138 S-Bahn-Stationen im Münchener S-Bahn-Netz können zurzeit ca. 75 Prozent barrierefrei erreicht werden.
- Auf allen S-Bahn-Strecken fahren im Regelbetrieb neue Fahrzeuge. Breite Türen, deutliche Zugzielanzeiger sowie ein modernes Fahrgastinformationssystem bieten hohen Komfort. Zudem sind diese Fahrzeuge mit einer Klapprampe ausgestattet, die vom Fahrer betrieben wird. In den S-Bahn-Zügen gibt es zahlreiche Sitze oder Sitzgruppen für Behinderte, die gekennzeichnet sind.
- In München verkehren im Regelbetrieb fast ausnahmslos modernste Niederflurtrambahnen mit optischer und akustischer Haltestellen- und Linienanzeige im Innenraum. Alle Züge sind mit einem elektrischen Hublift für Rollstühle und mit entsprechenden Stellplätzen im Fahrgastraum ausgestattet.
- Über 90% der Tram-Haltestellen sind behindertengerecht (u. a. rollstuhlgerecht durch breite Haltestelleninseln und abgesenkte Bordsteine im Zu- und Abfahrtsbereich).
- Barrierefreie Umsteigebeziehungen zwischen den Verkehrsmitteln werden in München sukzessive verbessert. Rampen und Aufzüge an 74 U-/ S-Bahnhöfen in München dienen insbesondere diesem Zweck. Und an 170 Haltestellen und Bahnhöfen in München sind Lichtzeichenanlagen mit Zusatzeinrichtung für Behinderte in Betrieb. Bei 78% der U-Bahnhöfe machen Ein-/Ausgänge auf beiden Straßenseiten eine Straßenüberquerung entbehrlich und erleichtern damit behinderten Bürger einen sicheren Weg zur U-Bahn.
- Die Bahnhöfe des Regionalverkehrs werden aktuell und in den kommenden Jahren sukzessive barrierefrei umgebaut. Priorität haben insbesondere diejenigen Stationen mit hoher Frequenz sowie mit einer großen Bedeutung für Umsteiger. Die Bahnsteige werden mit Fahrstühlen ausgestattet, die Beleuchtung und Beschallung wird erneuert, Bahnsteigkanten werden saniert, Überdachungen und Wetterschutzanlagen werden optimiert oder erneuert.
Verkehrsinformationssystem - An den Stationen und in den meisten Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs erleichtern
mehrsprachige Fahrgastinformationen die Orientierung. Automatische Haltestellenanzeigen und -ansagen mit Angabe der Ausstiegsseite sowie optische und akustische Türschließwarnung dienen den Hör- bzw. Sehbehinderten zur Orientierung. Für Letztere wurde auch bei der Auswahl von Farben für Schriften, Zeichen, Sicherheitseinrichtungen etc. auf gute Kontrastfähigkeit geachtet.
- In den Fahrzeugen und Stationen von U- und S-Bahn erleichtern zahlreiche mehrsprachige Fahrgastinformationen die Orientierung. Die Anzahl der mehrsprachig ausgeführten Info-Produkte (Broschüren, Faltblätter, Übersichtspläne etc.) wird bis 2018 weiter ausgebaut. Automatische Haltestellenanzeigen und -ansagen sind heute schon bei S-Bahn, Bus und Tram sowie bis 2018 auch in der U-Bahn durchgehender Standard, bei S- und U-Bahn auch die Angabe der Ausstiegsseite sowie eine optische und akustische Türschließwarnung. Diese Einrichtungen erleichtern insbesondere Hör- und Sehbehinderten die Benutzung des öffentlichen Verkehrs. Bei der Auswahl von Farben und Schriften, Zeichen, Sicherheitseinrichtungen etc. wurde auf gute Kontraste und Erkennbarkeit geachtet. Systeme zur taktilen Wegeleitung in den U- und S-Bahnstationen sowie zur Kennzeichnung der Position der ersten Türe von Bus und Tram für blinde Fahrgäste sind teilweise schon vorhanden und werden weiter ausgebaut. 1996 wurde die durchgehende Kennzeichnung des Sicherheitsraums an der Bahnsteigkante der U-Bahnhöfe mit dem Integrationspreis des Bayerischen Blindenbundes ausgezeichnet.
- Grundsätzlich ist vorgesehen die Erkennbarkeit und Verfügbarkeit von Informationen für Personen mit besonderen Bedürfnissen weiter zu verbessern.
Flughäfen - An allen Flughäfen werden separate Bereiche zur erleichterten Abwicklung der Ein- und
Ausreiseformalitäten für Athleten, Team-Offizielle, für die die Paralympische Familie und die Sportgeräte inkl. Waffen sowie entsprechende reservierte Aufenthaltsbereiche vorgehalten. Die Flughäfen sind barrierefrei und haben bereits große Erfahrung mit Menschen mit speziellen Bedürfnissen.
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NPC-Delegation - Das auf die Athleten und Teams abgestimmte Shuttle-Angebot nimmt auf individuelle
Anforderungen Rücksicht und wird rund um die Uhr einen schnellen, komfortablen, umweltfreundlichen, sicheren und zuverlässig-pünktlichen Transportservice garantieren.
- Den Athleten und Offiziellen wird ein separater Fuhrpark zugeordnet sein, der · Bus-Shuttle, Pkw, Klein- und Midi-Busse umfasst, · den Bedürfnissen der Nutzer bzgl. barrierefreier Zugänglichkeit entspricht, · den IPC-Anforderungen für die Athleten und Offiziellen genügt, · auf neueste, umweltverträgliche Antriebstechniken zurückgreift, · innerhalb der Paralympischen Dörfer und des Olympiaparks angeboten wird.
Paralympische Familie - Der Paralympischen Familie wird gemäß den IPC-Statuten und den Ergebnissen der
zukünftigen Bedarfserfassung ein separater Fuhrpark zugeordnet sein, der ihrem jeweiligen Akkreditierungslevel entspricht. Dieser wird · Bus-Shuttle-Services, Pkw, Klein- und Midi-Busse umfassen, · den Bedürfnissen der Nutzer bzgl. barrierefreier Zugänglichkeit entsprechen, · ebenfalls auf neueste, umweltverträgliche Antriebstechniken zurückgreifen, · ein Transportangebot innerhalb des Olympiaparks beinhalten.
Medienvertreter - Für Medienvertreter verkehren kostenfreie Medien-Shuttle (Busse) in kurzer Taktfolge zwischen
den wesentlichen Zielen der Medienvertreter (Medienzentrum, Medal Plaza, Hotel der Paralympischen Familie, Eis-Park, Paralympisches Dorf, Mediendörfer, Schnee-Park, Flughafen) und innerhalb der Parks, um alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten sowie die Transport-Hubs und Bahnhöfe untereinander zu verbinden. Die Taktfolge ist flexibel und bedarfsorientiert, das Angebot wird aber 24 Stunden an allen Wettkampftagen aufrecht erhalten. Ergänzt wird das Angebot im Schnee-Park durch nachfrageabhängige Bus-Shuttle zu dem nahegelegenen Flughafen Innsbruck.
Zuschauer - Das Transportkonzept zielt auf einen maximal möglichen Anteil öffentlicher Verkehrsmittel bei
der Zuschauer-Anreise zu den Veranstaltungen ab. - Hierzu zählt auch ein erweitertes ÖV-Angebot, d.h. Taktverdichtungen und zusätzliche (Sonder-
) Linien sowie die Verbesserung im Schienenangebot zwischen Eis- und dem Schnee-Park. - Die Transportgebühr für den öffentlichen Stadt- und Regionalverkehr (Regionalzüge, S-Bahn,
U-Bahn, Straßenbahn, Regional- und Stadtbusse) soll mit der Eintrittskarte obligatorisch verknüpft sein (Kombi-Tickets).
- Reisebusse können in direkter Nähe zu den Sportstätten parken. Dadurch soll ein Komfortvorteil für Busse vor Privat-Pkw geschaffen werden, was die Maximierung des Reisebusanteils unterstützen soll.
- Demgegenüber wird kein Pkw-Parken für Besucher an den Sportstätten möglich sein. Davon ausgenommen ist eine Zahl, vorzubuchender Stellplätze mit Ladestation für Elektrofahrzeuge sowie einige Behindertenparkplätze. Weiterhin wird Fahrdiensten von Personen mit Mobilitätseinschränkungen die Anfahrt an die Sportstätte möglich sein.
- Pkw-Nutzer sollen in einem weiträumigen P+R-System vor den Siedlungsgrenzen abgefangen werden, um von den P+R-Plätzen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bus-Shuttle zu den Sportstätten zu gelangen. Auf den P+R-Plätzen stehen eingangsnahe bzw. transfernahe Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen zur Verfügung.
- Die gegenüber den Olympischen Winterspielen reduzierte Zahl an Parkplätzen bzw. P+R-Plätzen liegt tendenziell näher zu den Sportstätten, was die Wege für mobilitätseingeschränkte Personen weiter verkürzt.
Alle Nutzergruppen - Grundsätzlich steht allen akkreditierten Athleten, Mitgliedern der Paralympischen Familie,
Offiziellen, Medienvertretern und dem Personal die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Linienbusse) im gesamten Stadtgebiet Münchens einschließlich Flughafen zur Verfügung.
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H - UNTERBRINGUNG
10.8 Beschreiben Sie Ihr Unterbringungskonzept während der Paralympischen Winterspiele für folgende Nutzergruppen zusätzlich zum Olympischen Dorf:
Offizielle der Paralympischen Winterspiele (falls nicht in einem separaten Paralympischen Dorf untergebracht)
Paralympische Familie
Medienvertreter
Zuschauer
Allgemein - Bei der Konzeption zur Unterbringung wird besonderer Wert auf die Anforderungen der
entsprechenden Nutzergruppen gelegt. Dabei genießt das Thema „Barrierefreiheit” in der deutschen Tourismusbranche besondere Aufmerksamkeit: · Die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) wurde 1999 von sieben
Bundesbehindertenverbänden gegründet, um die deutschlandweiten Aktivitäten der Selbsthilfeorganisationen im Bereich „Tourismus für Alle" zu bündeln und zu koordinieren.
· In Kooperation mit Tourismusverbänden, Aus- und Weiterbildungsstätten bietet die NatKo Schulungen an, Touristiker für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und qualifizieren.
· Ziel ist es, touristische und kulturelle Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und somit auch die Grundbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder temporären Aktivitätsbeeinträchtigungen zu beachten und dem anstehenden demografischen Wandel Rechnung tragen.
· München 2018 und die Tourismusbranche sehen die Bewerbung sowie die Paralympischen Spiele als einmalige Möglichkeit diese Ziele auf lokaler Ebene umzusetzen.
· 2005 verabschieden der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V., der Deutsche Hotelverband e.V. und sechs Behindertenverbände eine Zielvereinbarung nach § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bunds (BGG).
· Ziel der Vereinbarung war die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
· Die Vereinbarung ist erfolgreich: Inzwischen können sich alle Hotelbetriebe im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung und der Initiative „Tourismus für Alle“ als barrierefrei klassifizieren lassen. Grundlage dafür sind verschiedene Kriterienkataloge für barrierefreie Hotelbetriebe. Es wird unterschieden zwischen Standards für „Gäste mit Gehbehinderung“, „Rollstuhlnutzer“, „sehbehinderte Gäste“ und für „gehörlose Gäste“.
· Das Tourismusamt der Landeshauptstadt München lässt einen neuen Internetbereich für Gäste mit Behinderungen erstellen, der aktuelle Informationen und um das barrierefreie Reisen bietet und im Jahre 2011 „online“ geht.
- Bereits in der Bewerbungsphase konnten Zimmer für Paralympische Gästegruppen sowie Zuschauer gesichert werden.
- Das Unterbringungsteam des OCOG wird der erste Ansprechpartner der Paralympischen Gästegruppen in Unterbringungsfragen sein und deren Anfragen prioritär behandeln. Bereits im Zuge der FIS Ski-WM 2011 in Garmisch-Partenkirchen wird ein Konzept „Barrierefreies Garmisch-Partenkirchen“ ausgearbeitet, in das Experten und Vertreter mit einer Behinderung aktiv involviert sind.
Offizielle - Die Offiziellen werden in den Paralympischen Dörfern untergebracht. - Die Offiziellen können mit optimalen Bedingungen rechnen, da ausreichend hochwertige Wohn-
und Arbeitsflächen für die ATO-Quartiere zur Verfügung stehen.
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Paralympische Familie - Für die Paralympische Familie stehen ein 5-Sterne Hotel in München und zwei 4-Sterne-Hotels
in Garmisch-Partenkirchen nahe den Wettkampfstätten bereit. - In einer Gemeinsamen Erklärung sichern die Hotels dem IPC 100 % ihrer Zimmer zu und
erklären ihre Bereitschaft die Anforderungen des IPC zu berücksichtigen. - Die Spitzen-Hotelerie und ihre Managementebene hat sich zum Ziel gesetzt, die Anforderungen
zur Unterbringung der Paralympischen Familie während der Spiele als Möglichkeit zu begreifen ihre Bestrebungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen weiter zu intensivieren.
- Die Hotels verfügen bereits über barrierefreie, rollstuhlfreundliche und vereinzelt rollstuhlgerechte Zimmer. Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden in den Planungen zukünftiger Umbauarbeiten berücksichtigt.
- Die Hotels zeichnen sich nicht nur durch exzellente Tagungsräumlichkeiten aus, es ist zudem ausreichend Fläche für Lager und Büros vorhanden.
Medienvertreter - Alle Medienvertreter werden nahe den Medienzentren untergebracht. Die Bedürfnisse aller
Medienvertreter werden dabei erfüllt: So stehen neben einer großen Auswahl an preisgünstigen 2-3-Sterne Hotels sowie Apartments, Ferienwohnungen und Gasthäuser auch 4-5-Sterne Hotels für die unterschiedlichen Ansprüche der Medienvertreter bereit.
Zuschauer - Zuschauer können aus einer großen Bandbreite an Hotels, Ferienwohnungen und Gasthäusern
jeder Kategorie wählen. Das zentrale Reservierungssystem unterstützt Zuschauer mit Behinderung darin, eine Unterbringung zu finden, die ihre Ansprüche erfüllt.
I - BARRIEREFREIHEIT
10.9.1 Beschreiben Sie den Standard der behindertengerechten Infrastruktur in Ihrer Region an wichtigen Plätzen einschließlich der Veranstaltungsorte, Unterbringung, Verkehr und allgemeinem Stadtgebiet.
- In München und Bayern herrscht ein hoher Standard behindertengerechter Infrastruktur, die im Zuge der Spiele noch weiter verbessert und ausgebaut wird.
- Dies ist das Ergebnis jahrelanger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behindertenvertretungen, die in den Kommunen sowie im Freistaat Bayern eingerichtet sind.
Verkehrsinfrastruktur: - Öffentliche Verkehrsmittel (Busse, U-Bahnen, Trambahnen, S-Bahnen) sind in München und
Garmisch-Partenkirchen weitestgehend barrierefrei zugänglich über ausfahrbare Rampen; darüber hinaus existieren in allen Verkehrsmitteln spezielle Plätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Zahlreiche Bahnhöfe sind mit Fahrtreppen und/ oder Liftanlagen ausgestattet.
- Die Verkehrsunternehmen im Münchner Verkehrsverbund (MVV) erweitern die barrierefreien Service-Angebote auf Bahnhöfen sowie an Haltestellen und in den Verkehrsmitteln kontinuierlich. Auch in Garmisch-Partenkirchen ist eine Erweiterung der barrierefreie Service-Angebote geplant und wir im Zuge der FIS Alpinen Ski-WM auch schon in Teilen umgesetzt.
- Ziel ist es, Fahrgästen mit Behinderung so viel Komfort wie möglich zu bieten. Der Flughafen München ist barrierefrei zugänglich. Alle Sondereinrichtungen sind am international bekannten Emblem erkennbar. Zu Sondereinrichtungen zählen Parkplätze, Toiletten, Aufzüge etc. Ein kostenloser Rollstuhlservice ist abrufbar. Im Terminal 2 gibt es ein taktiles Bodenleitsystem sowie einen Sonderschalter für Menschen mit Behinderung. Der Flughafen München bietet spezielles Informationsmaterial an.
- Der Hauptbahnhof München ist ebenerdig über Rampen zugänglich. In der Gleishalle und an allen U-Bahnsteigen befinden sich taktile Leitlinien. Sondereinrichtungen wie Parkplätze und Aufzüge sowie Toiletten sind am Hauptbahnhof vorhanden. Der Hauptbahnhof Garmisch-Partenkirchen wird momentan erneuert, rollstuhlgerecht umgebaut sowie mit Aufzügen, taktilen Leitlinien, etc. versehen.
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Sportstätten: - Der Zugang zum Olympiapark ist barrierefrei. Der Park ist mit Ausnahme des Olympiaberges
überwiegend eben und mit befestigten Wegen gestaltet. Die Olympiahalle verfügt über einen Sondereingang für Rollstuhlfahrer, die Eisarenen 1 und 2 werden neu errichtet und damit umfänglich barrierefrei gestaltet. Dies wiederum bringt der Landeshauptstadt München ein nachhaltiges Olympisches und Paralympisches Erbe, welches die Integrationsprozesse weiter stärkt. Weitere spezielle Infrastrukturen sind im Park vorhanden.
- Durch die gezielte Auswahl von Veranstaltungsstätten z. B. für Wheelchair-Curling werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung beachtet.
- Die Wettkampfstätten des Schneeparks werden in Übereinstimmung mit den fachlichen Richtlinien für mindestens 1% der gesamten Zuschauerkapazität sowie die Paralympische Familie komplett barrierefrei ausgestaltet. Dieser Grad der Barrierefreiheit umfasst insbesondere den rollstuhlgerechten Ausbau der Zuschauerbereiche sowie aller mit der Zu- und Abfahrt verbundenen Teilstrecken (von der Unterbringung, über den öffentlichen Raum, im Transportmittel zum Venue sowie im Bereich der venue-internen Zuwegung). Soweit die individuelle Bewegungsfreiheit aufgrund von außergewöhnlichen topografischen Gegebenheiten nicht durchgängig gegeben sein kann, werden unterstützende Maßnahmen (gesonderter Shuttletransport, temporäre Aufstiegshilfen, etc.) eingesetzt. Darüber hinaus werden für bewegungs- und sehbehinderte Personengruppen taktile sowie mobilitätsfördernde Hilfsmittel zum Einsatz kommen.
Informationsportale: - Für München und Bayern existieren unterschiedliche Websites, die sich an den Bedürfnissen
von Menschen mit Behinderung orientieren. So verfügt die Landeshauptstadt über die www.muenchen.de Website. Darüber können zahlreiche Informationen für Menschen mit Behinderung abgerufen werden. Z. B. die Broschüre „Reisen mit Handicap“. Auch über das Portal www.barrierefrei-mobil.de sind Informationen erhältlich. Informationen über den Markt Garmisch-Partenkirchen finden sich auf deren Webseite www.gapa.de, die in Zukunft den Richtlinien der „Web Accessibility“ weiter angepasst werden soll.
- Die Landeshauptstadt München sowie die Verkehrsunternehmen optimieren stetig ihre Internetauftritte und passen sie sukzessive auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung an. Z. B. verbessert das Tourismusamt München derzeit seinen Werbeauftritt insbesondere für Menschen mit Behinderung.
- Angeboten werden auch barrierefreie Linienpläne zum Download, Informationen über die Zugänglichkeit touristischer Infrastrukturen (Hotels, Schlösser etc.) sowie Informationen über die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude.
- München 2018 bzw. das OCOG wird sich bemühen, alle Broschüren und Informationen für Menschen mit Behinderung gut abrufbar aufzubereiten.
Unterbringung: - Zahlreiche Unterkünfte sind auf die Ansprüche von Menschen mit Behinderung angepasst. Die
Mitglieder der Fachkommission Unterbringung haben sich darauf verständigt, ein Formular zu erstellen, anhand dessen jedes einzelne Hotel auf die individuelle Barrierefreiheit geprüft werden kann. Dies eröffnet auch Verbesserungsmöglichkeiten, die der nachhaltigen Tourismusregion zugutekommen.
- Die Behindertenverbände sowie das Bundesministerium der Justiz haben Standards für Barrierefreiheit erstellt, die der Tourismuswirtschaft als Zielvereinbarung vorliegen.
Garantie 10.9.2
Garantie, dass nationale und internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit in allen Planungs- und Bauphasen berücksichtigt werden
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J - SENSIBILISIERUNG FÜR DAS THEMA BEHINDERUNG
10.10 Beschreiben Sie, wie Ihr Personal, freiwillige Helfer und Sicherheitspersonal auf den Umgang mit behinderten Menschen vorbereiten werden, um in angemessener, kompetenter und einfühlsamer Weise auf Personen mit Behinderungen zugehen, Hilfe anbieten und Konflikte bewältigen zu können.
- Freiwillige Helfer, Personal des OCOG, Sicherheitspersonal sowie Personal aus Hotelier und Gastronomie werden regelmäßig hinsichtlich besonderer Belange von Menschen mit Behinderung geschult.
- Hierzu gibt es verschiedene Programme. Die freiwilligen Helfer des OCOG sowie das Personal des OCOG erhalten vor den OW und PW entsprechende Schulungen zum Umgang mit verschiedenen Gästegruppen. Darin eingeschlossen sind auch Menschen mit Behinderung. Des weiteren sollen auch Menschen mit Behinderung als Volunteers eingesetzt werden.
- Um die Schulungen hochwertig zu gestalten, wird sich das OCOG Experten auf diesem Gebiet bedienen, die kompetent Besonderheiten und Handlungsanweisungen aufzeigen (IPC, Behindertenbeirat LHM, DBS, Behindertenbeauftragte des Freistaat Bayern = Fachkommission Paralympics)
- Seitens der DEHOGA sowie sonstigen Organisationen des Gastgewerbes wurden bereits zur FIFA WM 2006 Schulungen zum Umgang mit Gästen angeboten und durchgeführt.
- Deutschland pflegt einen integrierten Ansatz, bei dem Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und teilhaben können.
- Zusätzlich wird es auch Schulungen geben, die insbesondere die Bedürfnisse der paralympischen Sportler in den Mittelpunkt stellen. Diese Schulungen erfolgen im Zeichen der Paralympischen Werte.
- Gerade in Garmisch-Partenkirchen liegt insbesondere durch mehrere bereits durchgeführte Veranstaltungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ein hohes Maß an Sensibilisierung und Akzeptanz vor. Besonders hervorzuheben ist der "Garmisch-Partenkirchener Skitag für Menschen mit Behinderung".
- Das Organisationskomitee für die FIS Alpinen Skiweltmeisterschaften 2011 unternimmt große Anstrengungen um Barrierefreiheit sicher zu stellen. Freiwillige werden in speziellen Ausbildungen auf den Umgang mit Rollstuhlfahrern eingewiesen.
K - KOMMUNIKATION UND MEDIEN
10.11.1 Beschreiben Sie Ihre Vision der Paralympischen Winterspiele.
Beschreiben Sie die Herausforderungen und Chancen, die Sie hinsichtlich dieser Vision sehen.
- Die Vision der Olympischen Winterspiele 2018 „The World united in Friendship – Making friends for life“ findet auch für die Paralympischen Winterspiele Anwendung.
- Die letzten Jahre haben ein deutlich steigendes Interesse am Paralympischen Sport und seinen Athleten seitens der Öffentlichkeit und der Medien aufgezeigt. Die Resonanz der TV-Übertragung der Paralympischen Spiele von Vancouver war weltweit überwältigend. Speziell die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland haben den Paralympischen Winterspielen 2010 wie schon 2008 in Peking ein großes Kontingent an Übertragungszeit eingeräumt.
- Behinderungen aller Art sind kein Hindernis, Freundschaften wachsen zu lassen. Im Gegenteil, sie sind vielleicht der Schlüssel zu ganz besonderen Freundschaften.
- Herausforderung ist es, alle Menschen ohne Behinderung dafür zu sensibilisieren, dass Menschen mit Behinderung gleich behandelt und in das alltägliche Leben integriert werden. Es gilt Brücken zu bauen und Barrieren in den Köpfen der Menschen zu überwinden, um der Vision in allen gesellschaftlichen Bereichen Leben zu verleihen. Die Einbindung der Jugend durch geplante Programme und Veranstaltungen spielt hier eine wichtige Rolle.
- Des Weiteren gilt es Leistungssport von Menschen mit einer Behinderung zu betonen und die Athleten als Vorbilder einzusetzen.
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- Durch integrative Veranstaltungen, Bau barrierefreier Sportstätten und Begegnungsräume, öffentlicher Transportmittel, angepasster Kommunikation etc. kann die Herausforderung, die Vision erlebbar zu machen, aufgegriffen und angenommen werden.
- Auch der Aufbau ehrenamtlicher Programme zur Integration von Menschen mit und ohne Behinderung kann für jeden einzelnen Beteiligten eine Herausforderung und Chance zugleich sein, besondere Freundschaften auszubauen oder einfach nur freundlich gegenüber Mitmenschen zu sein, die ggf. etwas mehr Hilfe nötig haben, von denen aber umgekehrt viele Dinge gelernt werden können. Es geht nicht darum, die Aufgabe gelernter Fachkräfte zu übernehmen, sprich in Pflege oder Betreuung einzugreifen. Es geht vielmehr darum, soziale Kontakte zu pflegen und aufzubauen und ein Stück mehr Normalität für beide Seiten zu gewinnen.
- Durch die Integration beider Seiten kann es gelingen, Diskriminierung und den Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben weniger werden zu lassen (Paralympische Werte –)
- DemTV und den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland, die schon seit einigen Jahren die Berichterstattung im Bereich Behindertensport ausbauen, soll für die Winterspiele 2018 eine besondere Rolle zu kommen.
10.11.2 Geben Sie an, ob das Paralympische IBC und MPC dasselbe sein wird, wie das Olympische IBC und MPC. Falls nicht, geben Sie alternativ verfügbare Einrichtungen an.
- Für die Durchführung des Paralympischen Winterspiele steht analog zu den Olympischen Winterspielen ebenfalls die Messe München International als Medienzentrum mit einem IBC und MPC zur Verfügung.
- Diesbezüglich kann die Dimensionierung des IBC sowie des MPC in Abhängigkeit zum Bedarf aufseiten des IPC bzw. des OCOG auf Grundlage des angefragten Flächenpotenzials der Olympischen Winterspiele bis hin zu optimiertem Flächenbedarf im Rahmen der Paralympischen Winterspiele angepasst werden.
L - FINANZIERUNG
10.12.1 Beschreiben Sie wie und von wem die Paralympischen Winterspiele finanziert werden sollen.
- München 2018 hat ein eigenes Paralympisches Budget erstellt, um dieses effektiv und unabhängig von den Olympischen Winterspielen verwalten und kontrollieren zu können.
- In Zusammenarbeit mit dem IPC wird München 2018 ein strategisches Marketing und innovatives Ticketing-Programm aufsetzen, um die Einnahmen aus den Paralympischen Spielen zu maximieren. Auch ein spezielles Licensing Programm für paralympische Merchandising Produkte wird zu diesem Ziel beitragen.
- Deutschland ist begeistert und fasziniert von den Höchstleistungen paralympischer Athleten und hat zum Ziel, das Budget vollständig über die Einnahmen aus den Paralympischen Winterspielen und ohne öffentliche Zuschüsse zu finanzieren.
- Die Bundesregierung, der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München bürgen für sämtliche Defizite, die durch die Organisation und Austragung der Paralympischen Spiele entstehen könnten.
10.12.1 Garantie
Finanzierungsgarantie(n) für die Durchführung der Paralympischen Winterspiele
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10.12.2 Stellen Sie das Budget für die Paralympischen Winterspiele dar.
Table 10.12 Budget für die Paralympischen Spiele
Kategorie Erwartete
Einnahmen [Euro Mio. 2010]
Kategorie Erwartete
Einnahmen [Euro Mio. 2010]
Sponsoren 26,1 Sportstätten 14,1
Ticketing 5,4 Olympisches Dorf und andere Dörfer 13,2
Verkauf von TV-Rechten 2,7 MPC & IBC 1,6 Lizenzgebühren Merchandising 0,7 Mitarbeiter -
Verkauf Werbeflächen/ Startnummern 1,8 Informationssysteme 13,6
Lizenzgebühren Catering 0,6 Telekommunikation 3,3 Sonstiges (Zinseinnahmen, Spenden etc.) 0,8 Internet 0,2
Fackellauf 0,3 Zeremonien und Kultur 3,9
Öffentliche(r) Garantie / Zuschuss 35,0 Medizin 2,1
Catering 3,3 Transport 3,5 Sicherheit 3,6
Marketing & Werbung 3,8
Administration 2,4
Vor-Olympische Events 1,4
Sonstiges 3,4 Summe 73,4 73,4
M - ZEREMONIEN
10.13 Beschreiben Sie kurz den geplanten Veranstaltungsort für die Eröffnungs- und Schlussfeier der Paralympischen Winterspiele. Geben Sie den Standort und die Sitzplatzkapazitäten an und ob der Veranstaltungsort besteht oder gebaut werden muss.
- Die Eröffnungs- und Schlussfeierlichkeiten für die Paralympischen Winterspiele werden im Münchner Olympiastadion im Eis-Park stattfinden.
- Das Stadion ist mit einer Kapazität von ca. 70.000 Plätzen bereits seit den Olympischen Spielen 1972 existent und wird bereits für die Eröffnungs- und Schlussfeier der Olympischen Winterspiele 2018 genutzt.
- Im Olympiastadion sind barrierefreie Bereiche für Menschen mit Behinderung eingerichtet, um ihnen beste Möglichkeiten zu bieten, an den Zeremonien teilzuhaben. Diese Bereiche werden nach Zuschlag sukzessive erweitert und den geforderten Kapazitäten angepasst.
- Den Anforderungen des IPC hinsichtlich Protokoll, Sicherheit und Hospitality werden in den umfangreichen Räumlichkeiten des Olympiastadions Rechnung getragen.
- Die Medaillen für die Schneewettbewerbe werden auf der Medal Plaza in Garmisch-Partenkirchen verliehen. Im Rollstuhl-Curling und Eis-Sledgehockey werden die Medaillen im Anschluss an das jeweilige Finale auf der Wettkampffläche übergeben.
- Die olympische Medal Plaza in München steht im Zeitraum der Paralympischen Wettbewerbe für Kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung.
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· 11 - Olympische(s) Dorf (Dörfer)
A - KONZEPT DER OLYMPISCHE DÖRFER
11.1 Beschreiben Sie Ihr Konzept für das Olympische Dorf einschließlich der folgenden Punkte:
Eigentümer
Standort (in der Stadt)
Höhenlage
Bauweise
Grundriss/ Gestaltung
Art der Unterbringung
spezielle Überlegungen/ Funktionen
Größe des Dorfes (in Hektar)
nacholympische Nutzung
Paralympische Belange
- Basierend auf der Konzeption zweier Parks (Eis- und Schnee-Park) wird je ein Olympisches Dorf in München und in Garmisch-Partenkirchen errichtet.
- Während im Eis-Park München das Olympische Dorf für 3 500 Athleten, Betreuer, Offizielle und ATO errichtet wird, entsteht im Schnee-Park in Garmisch-Partenkirchen ein Olympisches Dorf für 2 500 Athleten, Betreuer, Offizielle und 400 ATO sowie an der Kunsteisbahn Königssee eine Athletenunterbringung für 550 Athleten, Betreuer und Offizielle in einem Hotelneubau.
- Die Kapazität des Olympischen Dorfes in München erlaubt eine großzügige Berücksichtigung für weitere Notwendigkeiten der NOKs.
- Einzelne Athleten, Betreuer und Offizielle können im Vorfeld oder Nachgang zu ihren individuell unterschiedlichen Wettkampfperioden Tage in München verbringen und an diversen Veranstaltungen als Zuschauer bzw. Gast teilnehmen.
- Reiseaufwand und Reisezeiten werden durch die zentrale Vorhaltung zweier Dörfer und die direkte Kombination zwischen Wohn- und Wettkampfstätte auf ein Minimum reduziert.
- Athleten können sich somit vollumfänglich auf Training und Wettkampf konzentrieren, da zwischen Wohnort und Trainings- bzw. Wettkampfstätten lediglich kurze Distanzen zu überwinden sind.
- Die Olympischen Dörfer in München und Garmisch-Partenkirchen sowie die Athletenunterbringung an der Kunsteisbahn Königssee bieten den Athleten attraktive Wohn- und Trainingsbedingungen in Verbindung mit hochwertigen Regenerationsmöglichkeiten und erlauben somit im Rahmen von Vor- und Nachbereitung beste Wettkampfbedingungen sowie optimale Bedingungen für eine besondere Olympische Erfahrung.
- Die Gesamtkonzeption des Olympischen Dorfes in München über einen Internationalen Architektenwettbewerb bis Ende 2010 ermittelt und im weiteren Verfahren konkretisiert.
OLYMPISCHES DORF im Eis-Park in München
[alle nachfolgenden Ausführungen sind exemplarisch zu verstehen und werden im Zuge des Wettbewerbs konkretisiert]
Eigentümer - Die „Residential Zone“ befindet sich im Eigentum des Bundes (Bundeswehrverwaltungszentrum
München). Der Verkauf an die LH München im Falle des Zuschlages als Host City ist bereits vereinbart.
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- Die „Operational und International Zone“ stehen im Eigentum von Freistaat Bayern und LH München. Es ist mit dem Freistaat Bayern vereinbart, dass die Flächen für die temporären Nutzungen zur Verfügung gestellt werden.
Standort (in der Stadt) und Größe - Das Olympische Dorf in München umfasst eine Fläche von ca. 23 ha, liegt in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Olympiapark und somit in fußläufiger Erreichbarkeit aller Sport-und Trainingsstätten innerhalb des Eis-Parks.
- Alle Sportstätten in München sind innerhalb eines Eis-Parks zu erreichen; die Athleten müssen auf ihrem Weg zwischen Wettkampf- und Trainingsstätte sowie Dorf den Eis-Park nicht verlassen und keine öffentliche Straße queren.
Höhenlage - Das Olympische Dorf in München liegt auf 514 m über NN.
Bauweise - Der Standort München wird einen städtebaulich hochqualitativen Beitrag zur Münchner
Stadtentwicklung leisten, da das Olympische Dorf als nachhaltig orientierte Stadtarchitektur konzipiert und in der Bauweise ökonomisch und ökologisch höchsten Ansprüchen (Plus-Energie-Standard) gerecht wird.
Layout - Zur Sicherstellung höchster gestalterischer und planerischer Qualität wird die
Gesamtkonzeption des Olympischen Dorfes über einen Internationalen Architektenwettbewerb ermittelt.
- Das Verfahren zum Wettbewerb wurde im Juni 2010 veröffentlicht und wird bis Ende 2010 abgeschlossen sein.
- Das Olympische Dorf in München erstreckt sich zwischen Dachauer Straße im Westen und Olympiapark im Osten. Im Norden begrenzen der Standort des Bundeswehrverwaltungszentrums sowie vorgelagerte Grün- und Freiflächen den Umgriff; im Süden grenzen bestehende denkmalgeschützte Bauten im Umfeld der Hedwig-Dransfeld-Allee an den Standort an.
- In Übereinstimmung mit den Vorgaben und Richtlinien des IOC sind die Olympischen Dörfer in eine „Operational Zone“, „Olympic Village Plaza“ und „Residential Zone“ unterteilt.
„Operational Zone“ - Die repräsentative Hauptzufahrt zum Olympischen Dorf in München erfolgt über den
Olympiapark, d. h. Vorhaltung einer offiziellen und exklusiven Zufahrt über den Spiridon-Louis-Ring; untergeordnete Betriebszufahrten (Ver- und Entsorgung) erfolgen über Dachauer Straße, Hedwig-Dransfeld-Allee, Willi-Gebhard-Ufer sowie über das nachgeordnete Straßensystem.
- Im unmittelbaren Umfeld der Hauptzufahrt zum Olympischen Dorf über den Spiridon-Louis-Ring werden beidseitig operative Flächen angelegt, die entsprechende Parkierungs- und Lagermöglichkeiten für den Olympischen Betrieb sowie die Olympischen Verkehre bieten.
- Im Westen begrenzen eingeschossige Moduleinheiten in der Funktion eines „Media Centers“, „Welcome Centers“ und „Facility Centers“ die „Operations“ im Bereich der Übergangszone zwischen zur „Olympic Village Plaza“.
„International Zone“ - Die „Olympic Village Plaza“ bzw. „International Zone“ entsteht in direkter Nähe zu den Grün-
und Freiflächen des östlich gelegenen Olympiaparks, in modularer Bauweise. - Im Zentrum der „Olympic Village Plaza“ wird eine „Flag Mall“ errichtet, in deren Umfeld diverse
Platz- und Freiflächen für kulturelle Events und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung stehen. - Vorgenannte modulare Gebäudeeinheiten („Media Center“, „Welcome Center“, „Facility
Center“), welche temporär errichtet werden, begrenzen die „Olympic Village Plaza“ und schirmen diese vor den Emissionen der östlich gelegenen Parkierungs- und Zufahrtsflächen ab.
- Nördlich der „Olympic Village Plaza“ wird ein „Boardinghouse“ errichtet, welches die Funktion eines Übergangsbereiches zur „Residential Zone“ wahrnehmen wird und die Vorhaltung zusätzlicher Übernachtungskapazitäten für Teile der Olympischen Familie sowie Gäste ermöglicht.
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„Residential Zone“ - Im Anschluss an das Übergangselement „Boardinghouse“ werden die Wohnnutzungen in Form
von zeitgemäßem, architektonisch hochwertigem Wohnungsbau in Form von Solitären, Zeilen und Zeilenensembles realisiert.
- Die Höhenentwicklung der permanenten Bauten liegt in Abhängigkeit zu Standort und Gebäudetypus zwischen 4 und 6 Geschossen.
- Die Wohnnutzungen im Olympischen Dorf werden durch großzügige und attraktiv gestaltete Grün- und Freiflächen eingefasst.
- Während die der Wohnnutzung südlich vorgelagerten Freiflächen den Anwohnern des Olympischen Dorfes vorwiegend als Aktiv- und Sportflächen dienen, fällt den nördlich an die Wohnnutzung angrenzenden Freiflächen eine Erholungs- und Ruhefunktion zu.
- Als bauliches Sonderelement wird innerhalb der südlichen Grün- und Freifläche in zentraler Lage im Olympischen Dorf eine „Dining-Hall“ mit 1 500 Sitzplätzen auf zwei Ebenen positioniert, welche als modularer Bau vorgehalten wird.
- Baulicher Gegenpol der östlich gelegenen „Dining-Hall“ bildet ein modulares 2-geschossiges Gebäude, welches für die Dauer der Olympischen und Paralympischen Spiele aufgrund seiner erschließungstechnisch optimalen Lage an der Dachauer Straße als Standort für „Resident Center“, „Service Facilities“ sowie „Security Command Center“ genutzt wird.
- Im Westen wird die „Residential Zone“ durch einen 4-geschossigen permanenten Gebäuderiegel entlang der Dachauer Straße abgeschirmt, welcher neben der „Chef de Mission Hall“, „Religious Center“ und „NOC Meeting Rooms“ auch die gebäudegebundenen „Recreational Areas“ für Athleten und Betreuer des Olympischen Dorfes („Athletes Lounges“, Fitnessräume, etc.) abbildet.
Art der Unterbringung - Die Unterbringung erfolgt in hochwertigen Mehr-Zimmer-Wohnungen (Hauptsegmente
überschlägig im Bereich 2-ZB, 3-ZB und 4-ZB) unter besonderer Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Kriterien (Plus-Energie-Standard) sowie der Besonderheiten des Münchner Wohnungsmarktes unter Einhaltung der Vorgaben des „Technical Manual on Olympic Village“.
Spezielle Überlegungen/ Funktionen - Sondernutzungen werden, falls nicht dauerhaft nachnutzbar, als temporäre Modulbauten
errichtet, nach den Spielen rückgebaut und ggf. an einem anderen Standort (national oder international) in neuem Kontext genutzt.
- Die Städtisches Klinikum München GmbH möchte, die Poliklinik nacholympisch als Medizinisches Versorgungszentrum nutzen, eine entsprechende Absichtserklärung (LoI) liegt der Bewerbungsgesellschaft vor.
Postolympische Nutzung - Durch den Rückbau der temporären Flächen und Gebäude im Bereich „Operations und
International Plaza“ entstehen Erweiterungsflächen für den Olympiapark. - Auf Basis der zusätzlichen Grün- und Freiflächen, welche in der Nachnutzung in das
landschaftliche Konzept des Olympiaparks integriert werden, wird das Gesamtkonzept des Olympiaparks erweitert und weiterentwickelt.
- Durch den Rückbau der modularen Sondernutzungen rückt der Park näher an die permanente Wohnnutzung heran; im Gegenzug öffnet sich das nachhaltige Wohnquartier zum Olympiapark.
- Im Anschluss an das übergeordnete Wettbewerbsverfahren ist vorgesehen, die Preisträger des Wettbewerbes mit der architektonischen und technischen Ausgestaltung der Gebäudearchitektur zu beauftragen.
- Ziel ist es, ein Olympisches Dorf zu schaffen, welches, wie das bestehende Olympiadorf der Olympischen Spiele 1972, im Olympischen Erbe von der Münchner Bevölkerung positiv angenommen wird.
- Das barrierefreie und sozial gemischte Stadtquartier soll sich in diesem Zusammenhang aus Eigentumswohnungen, Familienwohnen und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zusammensetzen; insgesamt sind ca. 880 Wohneinheiten geplant.
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Paralympische Belange - Das Olympische Dorf in München wird komplett, d. h. in der Gesamtkapazität von 3 500 Betten,
barrierefrei geplant; die Unterbringung im Rahmen der Paralympics kann daher je nach Bedarf flexibel auf der Grundlage des Gesamtumgriffs des Dorfes erfolgen.
OLYMPISCHES DORF im Schnee-Park in Garmisch-Partenkirchen
[nachfolgende Beschreibungen beziehen sich auf den Planungsstand August 2010]
Eigentümer - Die Teilflächen des Olympischen Dorfes im Schnee-Park befinden sich derzeit im Eigentum des
Marktes Garmisch-Partenkirchen, der Aurelis Real Estate Management (ehemalige Bahnbetriebsflächen) sowie in privatem Grundeigentum; soweit es sich um Flächen in Privateigentum handelt, ist der jeweilige Pachtvertrag mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen bereits vertraglich vorvereinbart.
Standort (in der Stadt) und Größe - Das Olympische Dorf umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 18,5 ha, liegt in ortszentraler
Lage, unmittelbar im Umfeld des bestehenden Eiszentrums und Alpspitzbades und ermöglicht den Athleten den Zugang zu ihren Sportstätten innerhalb kürzester Zeit.
- Im Olympischen Dorf stehen ca. 2 500 Betten für Athleten und Betreuer der Olympischen Winterspiele und 1 150 Betten für Athleten und Betreuer der Paralympischen Winterspiele bereit sowie zusätzlich ca. 400 Betten für sogenannte ATO („Additional Team Officials“).
Höhenlage - Das Olympische Dorf in Garmisch-Partenkirchen liegt auf ca. 707 m über NN.
Bauweise - Das Olympische Dorf im Schnee-Park wird in Einklang mit der immobilienwirtschaftlichen
Nachfrage sowie den Entwicklungszielen des Marktes Garmisch-Partenkirchen anteilig aus Permanent- (ATO-Wohnungen) und Temporärnutzungen (Modulbauten) errichtet.
- Bezüglich aller Bauten wird ein ökologisches und energetisch sinnvolles Gebäudekonzept angestrebt, dessen architektonische Ausprägung regionaltypische Gestaltungsmerkmale soweit möglich berücksichtigt bzw. diese weiterentwickelt und zeitgemäß ausformuliert.
Layout - Der gesicherte Bereich des Olympischen Dorfes in Garmisch-Partenkirchen erstreckt sich über
die Teilflächen „Eiszentrum“, „Wannerweg“ und „Gleisdreieck“; wobei sowohl der östlich des Bahntrassenbündels gelegene Teilbereich „Wannerweg“ als auch das südlich der Bahntrasse liegende „Gleisdreieck“ lediglich unterstützende Funktionen (Wohnbereiche ATO, Parken) übernehmen.
- In Übereinstimmung mit den Vorgaben und Richtlinien des IOC wird das Olympische Dorf in „Operational Zone“, „Olympic Village Plaza“ und „Residential Zone“ unterteilt.
„Operational Zone“: - Die Hauptzufahrt zum Olympische Dorf im Schnee-Park führt über die sogenannte
Olympiastraße; nachgeordnete Betriebszufahrten verlaufen im Bereich der Klammstraße; die Stellplätze für Beschäftigte werden über die neue Unterführung im Verlauf der Klammstrasse sowie über den südlich der Bahntrasse verlaufenden Sportweg erreicht.
- Die Teilfläche „Wannerweg“ wird über Lagerhausstraße und Wannerweg erschlossen, wobei eine direkte und für Kraftfahrzeuge befahrbare Tunnelanbindung zwischen der Teilfläche „Eiszentrum“ und der Teilfläche „Wannerweg“ ausschließlich für die betriebliche Abwicklung der Verkehre innerhalb des Olympischen Dorfes genutzt werden kann.
- Die Teilfläche „Wannerweg“ auf welcher in 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen 400 Additional Team Officials (ATO) untergebracht werden, wird zudem als operative ergänzungsfläche genutzt.
- Als Adresse und somit Haupteingang zum Olympischen Dorf wird die nördliche Halle des bestehenden Olympiaeiszentrums genutzt, welche im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Winterspiele grundlegend modernisiert wird.
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- Der Hallenkomplex dient im Zuge der Olympischen und Paralympischen Spiele als repräsentativer Eingangsbereich in das Olympische Dorf unter Vorhaltung der Veranstaltungs- und Funktionsbereiche als „Media Center“, „Welcome Center“ und „Facility Center“.
- Westlich des Haupteingangs zum Dorf befindet sich die „Transportation Mall“, von welcher alle Verkehrsbeziehungen zu Wettkampfstätte, Trainingsstandort, München und sonstigen Zielen ausgehen werden.
„International Zone“ - Die „Olympic Village Plaza“ bzw. „International Zone“ entsteht in der modernen Eishalle südlich
des Olympia-Eiszentrums in südlicher Lage zum Haupteingangs , d.h. im unmittelbaren Zentrum des Olympischen und Paralympischen Dorf.
- Östlich der „Olympic Village Plaza“ wird eine „Flag Mall“ errichtet, deren Freiflächengestaltung kulturelle Events, Entertainment- und sonstige Veranstaltungen ermöglichen wird.
- An die „Flag Mall“ östlich anschließend entsteht ein permanenter Fußgängersteg über die Bahntrasse, welcher das Olympische Dorf an die Unterbringung der ATO fußläufig anschließt.
„Residential Zone“ - Die eigentlichen Wohnnutzungen schließen westlich und südlich der „Olympic Village Plaza“ in
Form dreigeschossiger, temporärer Modulbauten, welche sich rasterartig an den zentralen Bereich der Olympic Village Plaza angliedern.
- Eine „Main-Dining-Hall“ in Form eines zweigeschossigen Sondergebäudes mit 1.500 Sitzplätzen sowie weitere Servive-Nutzungen bilden einen zentralen Dorfplatzbereich in Form einer Art von Ortszentrum und erste Anlaufstelle für die Bewohner des Dorfes.
- Als zentralen Erholungsbereich können durch die Athleten die Angebote des Alpspitzbades (Schwimmbad, Fitness, Reha, Sauna, Spa) sowie die Einrichtungen temporärer Recreational-Areas westlich der Olympic Village Plaza genutzt werden.
- Die Polyklinik und die damit verbundenen „Medical Rooms“ und Sondereinrichtungen werden temporär in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Alpspitzbad in Zeltbauten untergebracht.
Art der Unterbringung - Unterbringung in Hotelzimmer in Doppelbelegung, in gebäudeenergetisch optimierten
temporären Modulbauten, deren Grundrisse durch Kombination bzw. Addition mehrerer Moduleinheiten im Grundmaß von 2,5 x 6 m variieren.
Spezielle Überlegungen/ Funktionen - Sondernutzungen innerhalb der „Residential Zone“ werden, falls nicht in die bestehenden
Hallenkomplexe integrierbar, als Zelt- bzw. als temporäre Modulbauten errichtet, nach den Spielen rückgebaut und ggf. an einem anderen Standort (national oder international) in neuem Kontext genutzt.
Postolympische Nutzung - Rückbau der temporären Nutzungen und Weiterentwicklung der durch den Gemeinderat
ausgewiesenen touristischen Sonderzone sowie Vermarktung der 2-, 3- und 4-ZKB-Wohnungen auf der Teilfläche Wannerweg (ca. 100 Wohneinheiten geplant).
- Mittelfristige immobilienwirtschaftliche Entwicklung der Nachverdichtungspotenziale im Bereich der Teilfläche „Wannerweg“ sowie der Teilfläche „Gleisdreieck“.
Paralympische Belange - Die Gebäude des Paralympischen Dorfes werden unabhängig der temporären Struktur mit
Aufzügen ausgestattet und soweit als möglich umfassend barrierefrei errichtet.
ATHLETENUNTERBRINGUNG Königssee - Die ca. 550 Athleten und Betreuer werden in einem bereits geplanten Hotel in fußläufiger
Entfernung zur Wettkampfstätte untergebracht. - Neben der Unterbringung in Hotelzimmern in Doppelbelegung werden innerhalb der
Hotelanlage entsprechende Räumlichkeiten zur Unterbringung olympisch relevanter
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Sondernutzungen („Dining“,“ Athletes Services“, „Welcome Areas“, etc.) auf Grundlage der bestehenden Hotelinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
- Die Ausstattung und das Serviceangebot entsprechen vollumfänglich dem Angebot der Olympischen Dörfer in München und Garmisch-Partenkirchen.
- Die besonderen Anforderungen der Rennrodler und Bobfahrer hinsichtlich der Aufbewahrung ihrer Sportgeräte werden in der Hotelplanung weitestgehend berücksichtigt.
11.2 Garantie
Garantie, dass an dem gewählten Standort Planungsrecht für die Errichtung des jeweiligen Olympischen Dorfes geschaffen werden kann.
11.3 Führen Sie ein Umweltscreening durch, fassen Sie diese Studie zusammen und gehen Sie dabei auch auf die Möglichkeit von Naturkatastrophen ein.
- Voraussichtlich werden vom Bau der Olympischen Dörfer insbesondere folgende Umweltschutzbelange betroffen sein: · Mensch-Lärm: Emissionen von umgebenden Hauptverkehrsstraßen und Veranstaltungen · Mensch-Erholung: Sicherung ausreichender öffentlicher und privater Grünflächen für die
künftigen Bewohner · Tiere und Pflanzen: vorhandener Baumbestand · Boden: Versiegelung durch die Neubebauung und temporäre Nutzungen, Altlasten · Luft: Emissionen der umgebenden Hauptverkehrsstraßen · Energie: Minimierung des Energiebedarfes und Gewinnung von erneuerbaren Energien
Olympisches Dorf im Eis-Park - Aufgrund entsprechender Vorgaben für die Erarbeitung des städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Konzeptes für die Neubebauung kann davon ausgegangen werden, dass nachteilige Auswirkungen nur in geringem und verträglichem Umfang, z. T. auch nur zeitlich befristet, zu erwarten sein werden. Für einzelne Umweltschutzbelange sind sogar positive Auswirkungen zu erwarten, insbesondere durch die Sicherung von Grünflächen, die auch der Verbesserung der Erreichbarkeit des Olympiaparks und zu dessen Erweiterung dienen sollen und durch das Ziel Plus-Energiedörfer zu bauen.
- Wegen der geografischen Lage des Olympischen Dorfes sind Naturkatastrophen nicht wahrscheinlich, so liegt z. B. das Olympische Dorf in München abseits ausgewiesener Überschwemmungsgebiete.
Olympisches Dorf im Schnee-Park - Neben bereits bestehenden Gebäuden (Olympia-Eissportzentrum, Alpspitz-Wellenbad) wird ein
Großteil der Infrastruktur des Olympischen Dorfs temporär errichtet. Als Unterkunft für die Athleten werden Modulbauten verwendet, die nach den Spielen wieder abgebaut werden. Für verschiedene andere Einrichtungen werden Zelte aufgestellt. Hierfür werden überwiegend bereits jetzt bebaute Flächen oder bestehende Parkplätze verwendet (12 ha). Nur auf einer kleinen Fläche von 1,9 ha werden landwirtschaftlich genutzte Flächen genutzt, die nach den Spielen wieder hergestellt werden.
- Lediglich östlich der Bahngleise, am Wannerweg, soll auf einer Fläche von ca. 1,5 ha eine permanente Wohnbebauung geschaffen werden. Da diese Flächen bereits jetzt bebaut sind, kommt es insgesamt zu keiner Neuerschließung von Flächen.
- Besonders geschützte Biotope oder Schutzgebiete sind von dieser Planung nicht betroffen.
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B - ENTWICKLUNG DES OLYMPISCHEN DÖRFES
11.4 Wer übernimmt die Verantwortung für den Bau des Olympischen Dorfes? (die Antwort dieser Frage sollte mit den Informationen aus Tabelle 9.11 übereinstimmen)
- Das OCOG ist in Planung und Realisierung der beiden Olympischen Dörfer und der Athletenunterbringung in Bezug zu den olympiarelevanten Nutzungen eingebunden und wird die Entwicklungs- und Baufortschritte fortlaufend systematisch überwachen.
- Die Verantwortung für die fristgerechte Errichtung obliegt hinsichtlich permanenter Nutzungen bei der jeweiligen Kommune bzw. Gemeinde (München, Garmisch-Partenkirchen, Schönau a. Königssee) bzw. hinsichtlich temporärer Nutzungen beim OCOG.
11.4 Garantie
Erklärung des Eigentümers/ Entwicklers des jeweiligen Olympischen Dorfes, dass das OCOG in die Planung einbezogen wird.
11.5 Schlüsseln Sie Ihre Finanzierung auf und geben Sie einen Bauablaufplan für die dauerhaften und die temporären Baumaßnahmen wie in Tabelle 9.7.1 bis 9.7.5 in Theme 9 an.
Finanzierung und Bauablauf
Summe Summe
[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010]
% Verant-wortung
[Mio. EUR 2010]
%[Mio. EUR 2010]
[Mio. EUR 2010]
% Verant-wortung
[Mio. EUR 2010]
%
Olympisches Dorf im Eis-Park
173,3 0,00 0% LH München 173,3 100% 54,6 0,0 0% OCOG 54,6 100% 227,9 07/ 2014 06/ 2016 07/ 2017 01/ 2018
Olympisches Dorf im Schnee-Park 22,1 22,1 100%
Markt Garmisch-
Partenkirchen0,0 0% 41,8 41,8 100% OCOG 0,0 0% 63,9 01/2016 12/2016 04/2017 01/ 2018
Athletenunterkunft Königssee
42,0 0,00 0% BGL 42,0 100% 3,6 3,6 100% OCOG 0,0 0% 45,6 05/ 2015 04/ 2017 12/ 2017 01/ 2018
Anmerkung: Informationen zum Stand 10.09.2010
OCOG andere OCOG andere End-
termin
Summe gesamt [Mio. EUR 2010]
Baumaßnahmentemporäre Baumaßnahmen
Start-termin
Bauzeiten
Start-termin
End-termin
temporäre Baumaßnahmen
Finanzierung der Baumaßnahmen
Baumaßnahmen
Olympische Dörfer
11.5.1 Garantie
Finanzierungsgarantie des Eigentümers/ Entwicklers zur Errichtung des jeweiligen Olympischen Dorfes
11.5.2 Garantie
Finanzierungsgarantie der Lokal- Regional- oder Bundesregierung für den Fall eines Defizits in der Finanzierung des Olympischen Dorfes.
11.6 Garantie
Garantie zu evtl. Mietkosten der Olympischen Dörfer bzw.bei der Benutzung vorhandener Gebäude über die Finanzierung möglicher Umbauarbeiten. [bei Bedarf]
11.7 Garantie
Eigentümererklärung zur Verfügbarkeit von evtl. zu benutzenden Bestandsgebäuden für das jeweilige Olympische Dorf.
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11.8 Garantie
Garantie, welche nationalen und internationalen Standards zur Barrierefreiheit das jeweilige Olympische Dorf einhält
11.8 Legen Sie detaillierte Angaben zu Anzahl, Kapazität und Geschwindigkeit der Fahrstühle in den Wohneinheiten vor. Diese Studie sollte weiterhin Flussdiagramme der Kapazitäten für einen typischen Tag der Olympischen Winterspiele enthalten.
- Die Olympischen und Paralympischen Dörfer werden gemäß „Best Practice”-Erschließungs-Standards entworfen, um den Erfordernissen gerecht zu werden. Alle Aufzüge werden diesbezüglich nach DIN 18024/25 barrierefrei ausgebildet.
- In München werden bezogen auf die Unterbringung der Athleten und Betreuer 56 Aufzüge, in Garmisch-Partenkirchen werden 21 Aufzüge die Beförderung übernehmen. In der Summe der Olympischen Dörfer* ergibt sich hieraus während der Olympischen Winterspiele eine Gesamtverteilung von einem Aufzug je 57 Bewohner sowie während der Paralympischen Winterspiele 1 Aufzug je 39 Bewohner.
- Die durchschnittliche Höhe der Gebäude beträgt in München 5 Geschosse, d.h. ca. 15m und in Garmisch-Partenkirchen 3 Geschosse, d.h. ca. 9m. Bei einer Vollkapazität der Fahrstühle in München zwischen 8 und 12 Personen und in Garmisch-Partenkirchen von 8 Personen sowie jeweils einer Fahrstuhlgeschwindigkeit von 1 m/s beträgt die maximale Anzahl 4 Fahrten, um alle Bewohner der oberen Geschosse in das Erdgeschoss zu befördern.
- Wenn die Fahrstühle mit maximaler Kapazität operieren, beträgt somit die durchschnittliche Wartezeit dank des Einsatzes von intelligenter Betriebstechnologie weniger als eine Minute.
- Der typische tägliche Verkehrsfluss eines Olympischen bzw. Paralympischen Regeltages sowie die Spitzenzeit (Nutzung der Fahrstühle von 70% der Bewohner der oberen Geschosse) können auf dieser Grundlage ohne Probleme bewältigt werden.
Fußnote: * (Bemessungsgröße jeweils 70% Bewohner der oberen Geschosse / Fahrstuhlnutzung 70% der Bewohner der oberen Geschosse).
11.9 Erstellen Sie einen Zeitplan für die verschiedenen Entwicklungsstufen des Olympischen Dorfes einschließlich Planung, Ausführung, Einrichtung und dem Wechsel vom Olympischen zum Paralympischen Modus. Erstellen Sie den kritischen Pfad von der Konzeption bis zur Fertigstellung der Einrichtung 6 Monate vor Beginn der Olympischen Winterspiele.
Zeitplan Olympisches Dorf im Eis-Park Stand: 8.08.2010, ENTWURF
Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
Event Olympische Winterspiele München 2018 9.-25.02.2018
Paralympische Winterspiele München 2018 9.-18.03.2018
Städtebaulicher Wettbewerb
Permanente Bebauung
Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Vergabeverfahren
Etappierungen (Zeitfenster) Zeitfenster
Baufeld I - Rückbau 3
Erste Etappe - Baufeld I - Baumaßnahmen 18 Monate
Letzte Etappe - Baufeld X - Baumaßnahmen 18 Monate
Temporäre Bebauung
Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Vergabeverfahren
Baumaßnahmen Temporäre Bauten
Olympic Overlay - Bau- und Einrichtung
Olympische Events
Olympic Overlay - Rückbau
20182010 2014 2015 2016
MUC - Olympisches Dorf3.500 PAXParalympisch: 750 PAX
20172011 2012 2013
Kritischer Pfad
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Zeitplan Olympisches Dorf im Schnee-Park
11.10 Garantie
Eigentümergarantie zu Verfügbarkeit und Freiheit von jeglichen Marketingrechten (Werbung, Namensrechte, etc.) des jeweiligen Olympischen Dorfes.
C - ORGANISATION DES OLYMPISCHEN DORFES
11.11.1 Legen Sie Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:200 mit eindeutigen Maßangaben vor und zeigen Sie darin die Anordnung der NOK-Einheiten und kennzeichnen Sie deren Standort auf dem Gelände:
a) für den Olympischen Modus
b) für den Paralympischen Modus - kennzeichnen Sie die barrierefreien Einrichtungen
- Das Olympische Dorf wird von Beginn an barrierefrei geplant. Die Grundrisse sind für den Olympischen wie für den Paralympischen Modus gleich bedeutend.
[Die Pläne werden nicht im Bid Book abgedruckt. Sie werden dem IOC auf CD-ROM übergeben. Frage 11.11.2 zeigt ein exemplarisches Beispiel]
11.11.2 Legen Sie Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:200 mit eindeutigen Maßangaben vor und zeigen Sie darin die Aufteilung der Apartments und Zimmer, einschließlich Ausstattungs- und Möbilierungsdetails:
a) für den Olympischen Modus
b) für den Paralympischen Modus - kennzeichnen Sie die zugänglichen Einrichtungen
Stand: 4.09.2010, ENTWURF
Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
Event Olympische Winterspiele München 2018 9.-25.02.2018
Paralympische Winterspiele München 2018 9.-18.03.2018
Wettbewerb, alt. Koordinierter Entwurf
Modernisierung Hallenbestand
Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Vergabeverfahren
Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen
Alternative 1 - Umbau/Modernisierung 2014 12 Monate
Alternative 2 - Umbau/Modernisierung 2016 12 Monate
Temporäre Bebauung
Modulbauten
Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Vergabeverfahren
Temporäre Modulbauten
Alternative 1 - Umbau/Modernisierung 2014 4 Monate
Alternative 2 - Umbau/Modernisierung 2016 4 Monate
Einrichtung
Rückbau
Zelte, Overlay
Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Vergabeverfahren
Baumaßnahmen Temporäre Zelte, etc.
Olympic Overlay - Bau- und Einrichtung
Olympische Events
Olympic Overlay - Rückbau
2016 2017 2018
GAPA - Olympisches Dorf2.500 PAXParalympisch: 1.100 PAX
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Zeitfenster
Zeitfenster
Kritischer Pfad
Kritischer Pfad
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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- Das Olympische Dorf wird von Beginn an barrierefrei geplant. Die Grundrisse sind für den Olympischen wie für den Paralympischen Modus gleich bedeutend.
[Die Pläne werden nicht im Bid Book abgedruckt. Sie werden dem IOC auf CD-ROM übergeben. Nachfolgend ein exemplarisches Beispiel zur Veranschaulichung]
Zimmeraufteilung Olympisches Dorf im Eis-Park
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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11.12 Geben Sie für die Einzel- und Doppelzimmer die Grundflächen Wand zu Wand in m² an.
- In Übereinstimmung mit den IOC-Richtlinien beträgt die Grundfläche der Zimmer in München bei einer Einzelbelegung mindestens 9 m², bei einer Doppelbelegung mindestens 11 m².
- In Übereinstimmung mit den IOC-Richtlinien beträgt die Grundfläche der Zimmer in Garmisch-Partenkirchen bei einer Einzelbelegung mindestens 10 m², bei einer Doppelbelegung mindestens 14 m².
- Die Zimmergröße wird im Rahmen der Athletenunterbringung Königssee beträgt in Anlehnung an einen 4-Sterne-Standard gemäß DEHOGA-Klassifizierung im Einzelzimmer ca. 16 m² und im Doppelzimmer ca. 22 m².
11.13 Geben Sie in Tabelle 11.13 jeweils für die Olympischen und die Paralympischen Winterspiele Folgendes an:
Anzahl der Einzelzimmer
Anzahl der Doppelzimmer
Anzahl der Betten
Geben Sie für die Paralympischen Winterspiele den prozentualen Anteil der rollstuhlgerechten Zimmer an.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Anzahl mit der jeweiligen Sportart in den Dörfern übereinstimmt.
Tabelle 11.13 - Anzahl der Zimmer und Betten
Art des Zimmers
Olympische Winterspiele Paralympische Winterspiele
Anzahl der Zimmer
Anzahl der Betten
Anzahl der Zimmer (% rollstuhlgerecht)
Anzahl der Betten
Olympisches Dorf im Eis-Park (München)
Einzelzimmer 628 628 132 (23%=30) 132
Doppelzimmer 1 465 2 930 306 (23%=70) 612
Olympisches Dorf im Schnee-Park (Garmisch-Partenkirchen)
Einzelzimmer 488 488 200 (23%=46) 200
Doppelzimmer 1 140 2 280 468 (23%=108) 936
Athletenunterkunft Königssee Einzelzimmer 70* 70* - -
Doppelzimmer 240* 480* - -
TOTALS: 4 031 6 876 1 106 (254) 1 880 * Schätzung Anzahl Zimmer und Betten für Hotelprojekt in Schönau a. Königssee auf Basis LoI
11.14 Geben Sie die Grundfläche pro Person innerhalb des Wohnbereichs des Dorfes an.
(a) für den Olympischen Modus
b) für den Paralympischen Modus)
- Die Kenndaten wurden in Abhängigkeit zu Größe und nachhaltigem Bedarf der jeweiligen Standorte ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass in Garmisch-Partenkirchen temporäre Modulbauten zum Einsatz kommen und an der Kunsteisbahn am Königssee ein neues Hotel errichtet wird, werden folgende Kenndaten zugrunde gelegt: · 22,7 m² je Athlet im Olympischen Dorf in München; · 18,3 m² je Athlet im Olympischen Dorf in Garmisch-Partenkirchen
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· im Durchschnitt ca. 19 m² je Athlet sowie in der Athletenunterbringung Königssee
11.15 Legen Sie einen Übersichtsplan der Olympic Village Plaza und der Residential Zone mit Schwerpunkt auf die Ess-, Zugangs- und Transportbereiche vor.
A - für den Olympischen Modus / B - für den Paralympischen Modus
Übersichtplan Olympisches und Paralympisches Dorf im Eis-Park
[beispielhaft der olympische Modus]
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Übersichtsplan Olympisches und Paralympisches Dorf im Schnee-Park
[beispielhaft der olympische Modus]
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11.16 Geben Sie die maximal zu erwartenden Steigungen und Entfernungen zwischen den wichtigsten Service- und Unterbringungseinrichtungen im Olympischen und Paralympischen Dorf an.
- Alle Dörfer und Unterbringungen werden in Abhängigkeit zur Athletenkapazität barrierefrei und rollstuhlgerecht errichtet; Steigungen werden vorwiegend als Rampen abgewickelt, deren Gefälle durchgängig weniger als 6 % betragen wird.
- Hinsichtlich der Standorte der Olympischen und Paralympischen Dörfer handelt es sich sowohl im Eis-Park als auch im Schnee-Park um ebene Flächen; demzufolge sind innerhalb der Dörfer im Außenbereich keine natürlichen oder künstlichen Höhenunterschiede zu überwinden.
- Die Maximaldistanz zwischen Athletenunterkunft und zentralen Einrichtungen liegt in allen Standorten unter 450 m.
11.17 Geben Sie die geplante Anzahl der Speisesäle, die Gesamtfläche in m² und die Anzahl an Sitzplätzen für jeden einzelnen Saal im Olympischen und Paralympischen Dorf an.
- Folgende „Dining-Hall“-Kapazitäten werden vorgehalten: · Olympisches Dorf in München: 1 500 Sitzplätze, 7 000 m² auf zwei Ebenen; · Olympisches Dorf in Garmisch-Partenkirchen: 1 500 Sitzplätze, 7 000 m², auf zwei Ebenen; · Athletenunterbringung Königssee: Nutzung der Service- und Cateringbereiche des Hotels
D - NOK-DELEGATIONEN – REISEKOSTENÜBERNAHMEN
11.18.1 Garantie
Garantie zur Reisekostenübernahme für alle Teams der Olympischen und Paralympischen Winterspiele gemäß Regel 36 der Olympischen Charta
11.18.2 Welche Gesamtsumme wurde für die Reisekostenübernahmen kalkuliert?
(a) für den Olympischen Modus
- Für die auf Rückflugtickets in der Economy Class basierenden Reisekostenzuschüsse für die Mannschaftsdelegationen der Nationalen Olympischen Komitees, die internationalen Kampfrichter, Schiedsrichter und anderen technischen Offiziellen für den direkten Flug von der Hauptstadt nach München wurden 3,1 Mio. Euro kalkuliert.
(b) für den Paralympischen Modus
- Für die auf Rückflugtickets in der Economy Class basierenden Reisekostenzuschüsse für die Mannschaftsdelegationen der Nationalen Paralympischen Komitees, die internationalen Kampfrichter, Schiedsrichter und anderen technischen Offiziellen für den direkten Flug von der Hauptstadt nach München wurden 0,9 Mio. Euro kalkuliert.
·
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12 - Medizinische Dienste und Dopingkontrollen
A1 - Medizinische Betreuung
12.1 Geben Sie einen allgemeinen Überblick über das gegenwärtige Gesundheitssystem in Ihrer Stadt und Region.
- Im Stadtgebiet München herrscht eine sehr gute Versorgung mit Hausärzten und Fachärzten aller Fachrichtungen sowie mit Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern.
- Die Rettungseinsätze vor Ort übernehmen das Bayerische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter Unfall Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Aicher Ambulanz Union, die H&P Ambulanz sowie der Münchner Krankentransport (MKT).
- Der Münchener Krankentransport (MKT) ist Deutschlands größtes privates Rettungsdienst- und Transportunternehmen (100 Fahrzeuge).
- Der Notarztdienst wird mit sechs Notarzteinsatzfahrzeugen und fünf Notarztwagen von der Berufsfeuerwehr München durchgeführt.
- Zur Luftrettung stehen der Rettungshubschrauber Christoph 1 des ADAC sowie der Intensiv-Transporthubschrauber Christoph München der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) zur Verfügung.
- Die Stadt München bietet eine umfassende stationäre Versorgung auf internationalem Spitzenniveau durch zwei an „Elite-Universitäten“ angeschlossene Universitätskliniken (LMU und Technische Universität München; 3 410 Betten), vier weitere Krankenhäuser der Maximalversorgung, vier Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung sowie eine Reihe von Fachkliniken.
- Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen verfügt aufgrund der hohen Inanspruchnahme vor allem während der touristischen Wintersaison über sehr große Erfahrung in der Behandlung von Sportverletzungen.
- Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es an strategisch günstigen Punkten verteilt vier Rettungswachen des Bayerischen Roten Kreuzes sowie in Murnau eine Luftrettungsstation mit dem dauerhaft stationierten Intensivtransporthubschrauber Christoph Murnau.
- Der Landkreis Berchtesgadener Land bzw. der Markt Berchtesgaden verfügt als beliebte Urlaubs- und Sportregion über eine ausgezeichnete medizinische Versorgung, sowohl in der Akutversorgung als auch in der rehabilitativen Medizin.
- Durch die schnelle Verfügbarkeit der Rettungshubschrauber Christoph 1 und 14 sind auch die Kliniken der Maximalversorgung und Schwerpunktkliniken innerhalb weniger Flugminuten von der Kunsteisbahn Königssee zu erreichen.
Krankenhäuser und Ärzte in München und den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgadener Land
Bayern MünchenGarmisch-
PartenkirchenBerchtesgadener
Land
Ärzte 71.037 15.472 897 685
Krankenhäuser 385 46 7 9
Betten 74.350 11.498 1.228 626
Quelle: Ärztlicher Bezirksverband Oberbayern, StMUG
12.2 Beschreiben Sie Ihr soziales System hinsichtlich Behandlungskosten.
Erläutern Sie die Regelungen für ausländische Gäste, die Ihr Land besuchen.
- Der rechtliche Rahmen für die gesetzliche Krankenversicherung wird durch das - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gebildet.
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- Gesetzliche Krankenversicherungen stellen die Leistungen zur Verfügung und übernehmen die Kosten. Ca, 10 % der Bevölkerung sind in privaten Krankenversicherungen versichert, die den Versicherungsnehmern die Behandlungskosten erstatten.
- Die ärztliche Versorgung ist für EU-Bürger nach einer EWG-Verordnung (Nr. 883/2004 über die Anwendung der sozialen Sicherheit zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz) kostenfrei, wenn ein entsprechender Anspruchsnachweis (z. B. Europäische Krankenversicherungskarte) vorgelegt werden kann („Sachleistungsaushilfe“).
- Die gleichen Regelungen gelten auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. - Die Abrechnung erfolgt über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. - Mit Ländern wie Kroatien, Marokko, Schweiz, Türkei, Tunesien wurden entsprechende
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. - Personen, die nicht in einem der vorgenannten Länder gegen Krankheit sozial abgesichert sind,
wird empfohlen, im Heimatland einen Auslandskrankenversicherungsschutz abzuschließen. Sie erhalten eine Privatrechnung für die erfolgte Behandlung.
- Das OCOG wird sicherstellen, dass ausländische Gäste mit Kauf der Tickets auch eine optionale Krankenversicherung abschließen können. Dies wird durch Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ticket- und Reisepartnern des MOCOG sowie den deutschen Auslandsvertretungen, die die ausländischen Gästen bei Visumantrag auf den empfohlenen Versicherungsschutz aufmerksam machen, unterstützt.
- Die Höhe der Vergütung ist für die allgemeinen Krankenhausleistungen (ärztliche Versorgung, Pflege, Unterkunft) für alle Patienten - unabhängig von Versichertenstatus oder Herkunft - gleich.
- Im Bereich der Wahlleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) können mit den Patienten individuelle Vereinbarungen geschlossen werden.
12.3 Listen Sie in den Tabellen 12.3.1 und 12.3.2 folgende Punkte auf:
Namen und Anzahl von Krankenhäusern und Universitätskliniken
Entfernung der Krankenhäuser vom Olympischen Dorf (in km)
Anzahl der Betten
Liste der speziellen Fachbereiche (einschließlich Sportmedizin, physiologische und biomechanische Forschungslabore für Universitätskliniken)
medizinische Großgeräte
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Tabelle 12.3.1 – Krankenhäuser
Krankenhaus OrtEntfernung zum
Olympischen DorfVersor-
gungsstufe Betten FachrichtungenMedizinische Großgeräte
Klinikum Schwabing München 2,7 km1) III 980 AUG, CHI, GUG, HNO, HUG, INN, KIN, KCH, NCH,
CT, DSA, MR, LHKM
Klinikum Harlaching München 9 km1) III 749 AUG, CHI, GUG, INN, KIN, NEU, PSO, URO
CT, DSA, MR, LHKM
Klinikum Neuperlach München 11,8 km1) III 545 CHI, GUG, INN CT, DSA, MR, LHKM
Klinik Thalkirchner Straße München 4,5 km1) F 131 HUG CT, MR
Klinikum Bogenhausen München 6,3 km1) III 951 CHI, HCH, INN, NCH, NEU, ORT, URO
CT, DSA, MR, LHKM, PET
Klinikum München-Pasing München 6,9 km1) II 400 CHI, GUG, HNO, INN CT, DSA, LHKM, LIN
Klinik München-Perlach München 9,7 km1) I 170 CHI, GUG, HNO, INN CT
Orthopädische Klinik München-Harlaching
München 7,1 km1) F 148 ORT CT, MR
Deutsches Herzzentrum München
München 12,6 km1) F 171 HCH, INN, KIN CT, DSA, MR, LHKM
Klinikum Dritter Orden, München-Nymphenburg
München 2,7 km1) II 574 CHI, GUG, HNO, INN, KIN, KCH, MKG, NUK, PSO
CT, DSA, MR
Krankenhaus Barmherzige Brüder
München 2,6 km1) I 335 CHI, GYN, HNO, INN, MKG, ORT, URO
CT, MR
Rotkreuzklinikum München, Betriebsstätte
München 1,5 km1) II 280 AUG, CHI, HNO, INN, ORT, URO
CT, DSA, MR
Klinik Augustinum München, Fachklinik für Innere Medizin
München 6,3 km1) F 176 INN CT, MR
Chirurgische Klinik Dr. Rinecker
München 7 km1) F 246 CHI, STR CT, DSA, MR
Klinikum Garmisch-Partenkirchen
Garmisch-Partenkirchen
2,5 km2) II 430 AUG, CHI, GUG, HNO, INN, KIN, MKG, ORT, STR, URO
CT, DSA, MR, LHKM
Klinikum Garmisch-Partenkirchen Außenstelle
Murnau 22,2 km2) II 75 INN
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik
Murnau 22,3 km2) F 240 INN, ORT CT, DSA, MR
Krankenhaus Weilheim Weilheim 38,8 km2) I 160 CHI, GUG, HNO, INN, ORT LHKM
Kreisklinik Wolfratshausen Wolfratshausen 53,1 km2) I 170 AUG, CHI, GUG, HNO, INN, ORT
CT, MR
Asklepios Stadtklinik Bad Tölz 45,4 km2) I 270 AUG, CHI, GUG, HNO, INN, ORT, URO
CT, DSA, MR, LHKM
Kreiskrankenhaus Bad Reichenhall
Bad Reichenhall 17,8 km3) I 287 AUG, CHI, GUG, HNO, INN, URO
CT, DAS, LHKM, MR
Kreiskrankenhaus Berchtesgaden
Berchtesgaden 5,8 km3) I 118 CHI, HNO, INN, ORT CT
Kreisklinikum Freilassing Freilassing 37 km3) I 40 INN CT, MR
Klinikum Traunstein Traunstein 41,3 km3) II 508 AUG, CHI, GUG, HNO, INN, KIN, KCH, NEU, STR, URO
CT, MR, DSA, LHKM, LIN
I III MaximalversorgungII F Fachkrankenhaus
INN NEU NeurologieKIN PSY PsychiatrieCHI KJP Kinder- und JugendpsychiatrieORT PSO Psychosomatische Medizin und PsychotherapieURO KCH KinderchirurgieNCH GUG Gynäkologie und GeburtshilfeMKG GYN Gynäkologie (ohne Geburtshilfe)HNO STR StrahlenmedizinAUG NUK Radiologie/NuklearmedizinHUG HCH Herzchirurgie
CT Computer-Tomographen DSA Digitale Subtraktions-AngiographiegeräteMR Kernspin-Tomographen LHKM Koronarangiographische ArbeitsplätzeLIN Linearbeschleuniger PET Positronen-Emissions-Computer-Tomographen
Abkürzungen Versorgungsstufe
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Abkürzungen Medizinische Großgeräte
Abkürzungen Fachrichtungen
Schwerpunktversorgung
Augenheilkunde
Urologie
Mund-Kiefer-GesichtschirurgieHals-Nasen-Ohrenheilkunde
a) Krankenhäuser in München (Anzahl: 13)
b) Krankenhäuser im Raum Garmisch-Partenkirchen (Anzahl: 6)
c) Krankenhäuser im Raum Berchtesgadener Land (Anzahl: 4)
Grund- und Regelversorgung
Neurochirurgie
Innere MedizinKinder- und JugendmedizinChirurgieOrthopädie
1) Olympisches Dorf Eis-Park, 2) Olympische Dorf Schnee-Park, 3) Athletenunterkunft Königssee Quelle: STMUG
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Tabelle 12.3.2 - Universitätskliniken
Hochschulklinik OrtEntfernung zum
Olympischen Dorf Betten Fachrichtungen Medizinische Großgeräte
Klinikum der Universität München München 3,9 km1) 2319 AUG, CHI, GUG, HNO, HCH, INN, KIN, KCH, MKG, NCH, NEU, NUK, ORT, PSY, STR, URO, HD
CT, MR, LIN, DSA, LHKM, PET
Klinikum rechts der Isar der TU München
München 5,3 km1) 1091 AUG, CH, GUG, HNO, HUG, INN, KIN, MKG, NCH, Sportmedizin
CT,MR,LIN,DSA, PET
Universitätsklinkum Salzburg Salzburg 140 km2) 1717 AUG, CHI, GUG, HNO, HUG, HCH, INN, KIN, KJP, KCH, MKG, NCH, NEU, NUK, PSY, STR, URO, HD, Sportmedizin
CT, MR, LIN, DSA, LHKM, PET
Klinikum der Universität Erlangen-Nürnberg
Erlangen 160 km1) 1302 AUG, CHI, GUG, HNO, HUG, HCH, INN, KIN, KJP, KCH, MKG, NCH, NEU, NUK, PSY, PSO, STR
CT, MR, LIN, DSA, LHKM, PET
Klinikum der Universität Würzburg
Würzburg 220 km 1) 1461 AUG, CHI, GUG, HNO, HUG, HCH, INN, KIN, KJP, KCH, MKG, NCH, NEU, NUK, PSY, PSO, STR
CT, MR, LIN, DSA, LHKM
Klinikum der Universität Regensburg
Regensburg 100 km1) 804 AUG, CHI, HNO, HUG, HCH, INN, MKG, NCH, NUK, STR, HD, Nutzungsvereinbarungen mit:Asklepios Klinikum Bad Abbach - ORTKH Barmherzige Brüder Regensburg - KIN, GUGKH St. Josef Regensburg - URO, GUGBezirksklinikum Regensburg - NEU, PSY
CT, MR, LIN, DSA, LHKM
INN NEU NeurologieKIN PSY PsychiatrieCHI KJP Kinder- und JugendpsychiatrieORT PSO Psychosomatische Medizin und PsychotherapieURO KCH KinderchirurgieNCH GUG Gynäkologie und GeburtshilfeMKG STR StrahlenmedizinHNO NUK Radiologie/NuklearmedizinAUG HCH HerzchirurgieHUG
CT DSA Digitale Subtraktions-AngiographiegeräteMR LHKM Koronarangiographische ArbeitsplätzeLIN PET Positionen-Emissions-Computer-Tomographen
Abkürzungen Fachrichtungen
AugenheilkundeHaut- und Geschlehtskrankheiten
Computer-Tomographen
Innere MedizinKinder- und JugendmedizinChirurgieOrthopädieUrologie
Abkürzungen Medizinische Großgeräte
a) Universitätskliniken in München (Anzahl: 2)
b) Universitätskliniken im Raum Berchtesgadener Land (Anzahl: 1)
c) Universitätskliniken in Bayern (Anzahl: 3)
Kernspin-TomographenLinearbeschleuniger
NeurochrurgieMund-Kiefer-GesichtschirurgieHals-Nasen-Ohrenheilkunde
1) Olympisches Dorf, 2) Athletenunterkunft Königssee Quelle: STMUG
12.4 Beschreiben Sie die Arbeitsabläufe Ihrer gegenwärtigen Notdienste.
- Für den Bereich der präklinischen Patientenversorgung bzw. des Rettungsdienstes gilt das - Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) und die dazu erlassenen - Ausführungsverordnungen. - Die Arbeitsabläufe der Rettungsdienste in Bayern sind landesweit einheitlich auf hohem Niveau
am Wohl des Patienten ausgerichtet. - Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen ist
eine staatliche Aufgabe. - Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vorrangig die vier großen gemeinnützigen
Hilfsorganisationen mit der Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen in der Landrettung beauftragt werden (Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe).
- Für die Berg- und Höhenrettung wird ausschließlich die Bergwacht Bayern eingesetzt. - Die Aufgaben der Wasserrettung werden von der Wasserwacht Bayern der DLRG und in
München von der Berufsfeuerwehr München übernommen. Bei Bedarf unterstützen hier die Freiwilligen Feuerwehren.
- Das Gebiet des Freistaats Bayern ist in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die jeweils von einer Integrierten Leitstelle bzw. einer Rettungsleitstelle betreut werden (24h-Erreichbarkeit).
- Derzeit werden in Bayern alle Rettungsleitstellen in Integrierte Leitstellen (Alarmierung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes) umgewandelt, es sind bereits 15 Integrierte Leitstellen in
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Betrieb. Diese Umstellung wird bis 2018 abgeschlossen sein, sodass es in ganz Bayern nur noch Integrierte Leitstellen geben wird.
- Die Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen lenken und koordinieren entsprechend den Umständen des Einzelfalls anhand eines Kriterienkataloges die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel.
- Die bayerische Notfallversorgung verfügt über 12 Rettungshubschrauber, 1 400 Einsatzfahrzeuge, ca. 5 000 hauptamtliche Rettungsassistenten und –Sanitäter, circa 3 500 Notärzte und 115 000 ehrenamtliche Helfer.
- Die Organisation des Rettungsdiensteinsatzes umfasst die Erstversorgung des Notfallpatienten sowie den anschließenden Transport in die nächstgelegene, geeignete Behandlungseinrichtung.
- Der Rettungsassistent oder die Integrierte Leitstelle ermitteln die geeignete Zielklinik während der Versorgung des Patienten ohne Zeitverluste.
- Das bayerische Hilfeleistungssystem basiert auf dem Prinzip, dass nicht der Notfallpatient zur Erstversorgung, sondern der Notarzt und/oder Rettungsassistent so schnell wie möglich zum Notfallpatienten gebracht werden muss.
- Die Planung der Versorgungsstruktur ist so ausgerichtet, dass in 90 % der Fälle (95 % in München) spätestens nach einer Fahrzeit von 12 Minuten die Hilfskräfte am Einsatzort eintreffen.
12.5 Erläutern Sie wie die Olympischen Winterspiele mit Ihrem Notdienst-, Transport- und Rettungswesen vereinbar sind.
- Der Rettungsdienst in Bayern ist ein hoch qualifiziertes System verschiedener Formen der Hilfeleistung, die miteinander verzahnt sind und übergangslos ineinandergreifen.
- Der europaweite, gebühren- und vorwahlfreie Notruf 112 wird in Bayern von den Integrierten Leitstellen entgegen genommen, die alle Einsätze der Notfallrettung einschließlich Notarztdienst und Krankentransport und des Katastrophenschutzes lenken.
- Die bereits bestehenden Strukturen sind auf größere Menschenansammlungen gut vorbereitet. - Durch die zentrale Lage der geplanten Olympischen Dörfer in München und Garmisch-
Partenkirchen befinden sich die Polikliniken in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern der Maximalversorgung.
- Hierdurch ergeben sich optimale Voraussetzungen für Notfallrettung und Krankentransport durch kurze Wege und entsprechend kurze Transportzeiten.
- Gleiches gilt für die Entfernungen der Wettkampfstätten zu den Krankenhäusern. - Für die Zeit der Olympischen und Paralympischen Winterspiele werden für die Olympischen
Polikliniken und die Wettkampfstätten Rettungsfahrzeuge aus der allgemeinen rettungsdienstlichen Vorhaltung für die jeweiligen Standorte in ausreichender Anzahl abgeordnet, sodass eine optimale Notfallversorgung jederzeit gewährleistet ist.
- In den bestehenden Gesetzen für Rettungsdienst, Feuerwehr, Integrierte Leitstellen und Katastrophenschutz ist die Einsatzleitung und Koordination im Schadensfall eindeutig geregelt. Eine Information der Sicherheitsmanagementzentrale (Funktions-Team) des OCOG im definierten Einsatzfall wird über das Bayerische Staatsministerium des Innern gewährleistet.
- Das Rettungswesen in den Austragungsorten, inkl. der Dörfer sowie Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten wird durch die für das Gebiet zuständigen Integrierten Leitstellen koordiniert und von den jeweiligen Rettungsdiensten umgesetzt.
- Die Sicherheitsmanagementzentrale und die an die Poliklinik angegliederte Medizinzentrale stehen während der Spiele in enger Kooperation.
- Gesonderte Investitionsmaßnahmen sind nicht notwendig, die vorhandene rettungsdienstliche Infrastruktur ist als bedarfsgerecht anzusehen. Eine Vereinbarkeit der Olympischen und Paralympischen Winterspiele mit dem Notdienst-, Transport- und Rettungswesen ist bereits heute gegeben und eine rettungsdienstliche Versorgung auf anerkannt hohem Niveau kann gewährleistet werden.
12.6 Beschreiben Sie welche Evakuierungs- und Notfallpläne im Falle einer Naturkatastrophe vorgesehen sind und geben Sie dabei die Befehlskette sowie die Übernahme von Verantwortlichkeiten genau an.
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Wie werden diese durch Olympische Winterspiele beeinflusst?
Falls sich Verantwortlichkeiten während der Olympischen Winterspiele ändern, detaillieren Sie dies bitte.
- Grundlage für Evakuierungs- und Notfallpläne ist eine schnelle und gesicherte Warnung vor möglichen Naturkatastrophen.
- Ein umfangreiches Unwetterwarnsystem wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst (Regionalzentrale München) aufgebaut und wird erfolgreich betrieben.
- Das System wurde kontinuierlich ausgebaut und verfeinert (Einführung des Prognose- und Vorhersagesystems KONRAD, landkreisgenaue Herausgabe von Unwetterwarnungen, Zugangsmöglichkeit zu dem Feuerwehr-Wetterinformationssystem (FEWIS), Einbindung der Gemeinden, Aufbau einer Unwetterwarnzentrale beim Deutschen Wetterdienst (Regionalzentrale München)).
- Die Effizienz der Unwetterwarnzentrale wird durch die enge Zusammenarbeit mit der Zentrale des Hochwassernachrichtendienstes und auch der Lawinenwarnzentrale im Bayer. Landesamt für Umwelt gesteigert.
- Schnelle und effektive, der jeweiligen Unwetterwarnung angepasste Abwehrmaßnahmen sind durch Gefährdungsabschätzungen, in denen die bereits bekannten oder möglichen besonderen Auswirkungen von Unwettern (z. B. Hochwasser, Gewitter, Hagelschlag, Schneefall, Starkregen oder Orkan) erfasst werden und die Umsetzung von vorbereiteten Einsatzmaßnahmen in einem Katastrophenschutz-Sonderplan Unwetter gegeben.
- Jede Kreisverwaltungsbehörde in Bayern hat eine allgemeine Evakuierungsplanung vorbereitet. - Zuständig und verantwortlich für die Maßnahmen sind die Sicherheits- und
Katastrophenschutzbehörden. - In Abhängigkeit vom Ausmaß des Ereignisses werden Einsatzmaßnahmen von Gemeinden und
Landratsämtern – ggf. unter Einbindung der (Bezirks) Regierungen und des Bayerischen Staatsministerium des Innern geleitet, koordiniert und überwacht.
- Alle Kreisverwaltungsbehörden, (Bezirks) Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Inneren haben Führungsstrukturen im politisch-administrativen Aufgabenbereich (Führungsgruppen Katastrophenschutz) eingerichtet, die in ständiger Einsatzbereitschaft für den Fall des plötzlichen Eintritts einer Katastrophe stehen.
- Auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörden bestehen zusätzliche Führungsstrukturen im taktisch-operativen Aufgabenbereich (Örtliche Einsatzleitung).
- Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz definiert u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Maßnahmen des Katastrophenschutzes.
- In einem Katastrophenfall haben die Katastrophenschutzbehörden eine umfassende Weisungs- und Leitungsbefugnis gegenüber allen eingesetzten Kräften (Art. 5 Bayer. Katastrophenschutzgesetz).
- Evakuierungs-und Notfallpläne werden von den Olympischen und Paralympischen Winterspielen grundsätzlich nicht berührt.
- Für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele würden zusätzliche sportstättenbezogene Notfallpläne ausgearbeitet (Katastrophenschutz-Sonderpläne), die die oben aufgeführten Verantwortlichkeiten nicht berühren oder verändern.
- Die für die Winterspiele eingerichteten Organisationseinheiten (Medizinzentrale, Sicherheitszentrale, etc.) gewährleisten die Einbindung des Evakuierungs- und Notfallsystems in die OCOG-Struktur.
12.7 Falls zutreffend, beschreiben Sie bitte kurz alle epidemiologischen Probleme der letzten 10 Jahre.
Beschreiben Sie Ressourcen in Ihrer Stadt, Region und dem Land, um epidemiologischen Problemen zu begegnen und listen Sie die Organisationen auf, die für die Kontrolle dieser Aufgabe verantwortlich sind.
- In den letzten 10 Jahren gab es in Deutschland keine epidemiologischen Probleme. - Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz) ist in der Bundesrepublik Deutschland Grundlage zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen und zur Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.
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- Strenge Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen für die Lebensmittelherstellung und –hygiene sind in Deutschland gesetzlich festgeschriebenen und entsprechen höchstem internationalem Standard.
- Gemäß dem Infektionsschutzgesetz wird die notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt.
- Folgende Organisationen sind an der Vermeidung von epidemiologischen Problemen beteiligt: Gesundheitsämter, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei München, Robert Koch-Institut (Leitinstitut des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit), Landeshauptstadt München, Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Landratsamt Berchtesgadener Land
- Die Stadt München verfügt für den Fall des Auftretens hochansteckender lebensbedrohlicher Erkrankungen im bayerischen Raum über eine Sonderisolierstation als Bestandteil des regionalen Kompetenzzentrums München sowie der bayernweiten Landesarbeitsgruppe LAHOK.
- Eine Task-Force Infektiologie wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Standort Oberschleißheim bei München betrieben.
- Bei Aktivierung kann die Task-Force Infektiologie die Behörden vor Ort mit fachlicher Expertise unterstützen.
- Bayernweit stehen 6 SEG Infekt für Vor-Ort-Einsätze bei besonderen Seuchenlagen zur Verfügung.
A2 - Spiele-spezifische medizinische Betreuung
12.8 Beschreiben Sie für die nächsten 10 Jahre, welche Investitionen im Gesundheitswesen in Ihrer Stadt und Region unabhängig von den Olympischen Winterspielen geplant sind und welche zusätzlichen Investitionen notwendig werden, falls Ihre Stadt zur Host City gewählt werden sollte.
Erklären Sie wie die Investitionspläne mit einer harmonischen Entwicklung Ihres Landes, Ihrer Region und Ihrer Stadt vereinbar sind.
- Um die medizinische Versorgung auf dem bestehenden hohen Standard zu halten, wird ständig und im Rahmen einer harmonischen Entwicklung n die Erhaltung und Verbesserung der medizinischen Einrichtungen in Bayern investiert (Investitionsvolumen der Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Krankenhäusern in den letzten 10 Jahren in Bayern 5 Mrd. Euro [davon München, Garmisch-Partenkirchen, Berchtesgadener Land: 800 Mio. Euro]).
- Es ist davon auszugehen, dass das Investitionsvolumen in den nächsten 10 Jahren in etwa die gleiche Größenordnung erreichen wird.
- Für die nächsten zehn Jahre sind bei den allgemeinen Krankenhäusern (siehe Tabelle 12.5.1) in den Austragungsorten größere Bauprojekte zur Verbesserung und Fortentwicklung des stationären medizinischen Bereichs mit einem Gesamtvolumen von rd. 120 Mio. Euro bereits verbindlich zugesagt worden.
- Weitere Ausbau- und Beschaffungsmaßnahmen in einer Größenordnung von rund 370 Mio. Euro befinden sich konkret in Planung.
- Hinzu kommt bei den Universitätsklinika (siehe Tabelle 12.5.2) in Bayern insgesamt ein Investitionsvolumen von voraussichtlich 1,83 Mrd. Euro für Baumaßnahmen und Sach- und Ergänzungsmaßnahmen in den nächsten zehn Jahren.
- Davon entfallen allein auf die Stadt München mit ihren beiden Universitätskliniken ca. 850 Mio. Euro.
- Der Freistaat Bayern investiert nachhaltig in die Infrastruktur der bayerischen Notdienste. Diese Investitionen kommen der Versorgung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in vollem Umfang zugute.
- In Zusammenarbeit mit dem Bund wird an der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems bei der Polizei, den öffentlichen Feuerwehren, den Katastrophenschutzbehörden, den Rettungsdiensten und - organisationen, dem THW und dem Zoll ("Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)") gearbeitet.
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- Die Errichtung für den Netzabschnitt München und Umgebung steht kurz vor dem Abschluss. - Für die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks bis 2012 sind aus dem Staatshaushalt
Bayerns Haushaltsmittel in Höhe von ca. 772 Mio. Euro veranschlagt. - Gemäß dem bundesweit gültigen Master-Rollout-Plan soll der Netzaufbau bis Ende 2012
abgeschlossen sein, sodass ab 2013 bayernweit der Digitalfunkbetrieb aufgenommen werden könnte.
- Bayern investiert erhebliche Finanzmittel (rd. 69 Mio. Euro) dafür, die einheitliche europäische Notrufnummer 112 flächendeckend einzuführen und Integrierte Leitstellen (ILS) einzurichten.
- Zur Durchführung der Winterspiele sind zusätzliche Investitionen in das Gesundheitssystem aus heutiger Sicht nicht notwendig.
12.9 Geben Sie detailliert an, welche Krankenhäuser für folgende Personengruppen genutzt würden:
Athleten
Internationale Verbände (IFs), Nationale Olympische Komitees (NOKs),
Internationales Olympisches Komitee (IOC)
Bitte geben Sie für jedes Krankenhaus die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten, die Entfernung (in km) und die Reisezeit mit dem Auto (in Min.) vom Olympischen Dorf an.
- Ein Großteil der ambulanten medizinischen Versorgung der akkreditierten Offiziellen wird durch die Olympischen Polikliniken in den Olympischen Dörfern im Eis-Park und im Schnee-Park erfolgen.
- Die benannten Kliniken dienen als Konziliar- bzw. Kompensationskrankenhäuser für den ambulanten Bereich bzw. als Anlaufstellen für stationäre Versorgungen der akkreditierten Personen.
- An der Kunsteisbahn Königssee wird in Absprache mit den regionalen medizinischen Versorgungsstrukturen eine ambulante Versorgungseinrichtung im offiziellen Standorthotel eingerichtet, welche in enger Verzahnung mit den stationären Strukturen arbeitet.
- Zur erweiterten medizinischen Versorgung im Schnee-Park wird die Berufsgenossenschaftliche Klinik Murnau (Schwerpunkt Unfallchirurgie, 240 Betten, ca. 26 km Entfernung), an der Kunsteisbahn Königssee das Klinikum Traunstein (alle Fachrichtungen, 508 Betten, ca. 50 km) mit einbezogen.
Kliniken zur Versorgung der Athleten, IFs, NOKs und des IOC
Austragungs-stätte Name Nutzergruppe
Anzahl der
Betten
Entfernung/ Reisezeit (zum Olympisches Dorf)
Eis-Park München
Klinikum rechts der Isar (MRI); Dt. Herzzentrum München (DHZ)
Athleten, IOC, NOC
1 260 MRI: 10,7 km/ 14 min; DHZ: 2,6 km/ 5 min (Olympisches Dorf Eis-Park)
Klinikum Großhadern (Teil des Klinikums der Universität München)
Medienvertreter, Ausrüster- und Servicefirmen und nicht-akkreditierte VIP-Gäste
2 319 10,1 km/ 15 min (Olympisches Dorf Eis-Park)
Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen
Klinikum Garmisch-Partenkirchen
Offizielle und assoziierten Personengruppen
430 3 km/ 5 min (Olympisches Dorf Garmisch-Partenkirchen)
Kunsteisbahn Königssee
Kreisklinik Berchtesgaden
Offizielle und assoziierten Personengruppen
118 10,2 km/ 15 min (Athletenunterkunft Königssee)
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12.10 Wie haben Sie vor, das erforderliche Personal für die während der Olympischen Winterspiele benötigten Gesundheitsdienste zu rekrutieren, auszuwählen und zu trainieren?
- Für die rettungsdienstliche Absicherung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele bedarf es aufgrund des vorhandenen Einsatzpotenzials der Rettungsdienstkräfte, das eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Helfer einschließt, keiner gesonderten Rekrutierungsverfahren.
- Die den Rettungsdienst durchführenden Hilfsorganisationen haben eine jahrzehntelange Erfahrung darin, ihre Rettungsdienstkräfte zu mobilisieren und zu organisieren.
- Ein gesondertes rettungsdienstliches Training ist grundsätzlich nicht erforderlich, weil der Großteil der Rettungsdienstkräfte ohnehin am laufenden Einsatzgeschehen beteiligt ist und die Hilfsorganisationen eine kontinuierliche Ausbildung ihrer Mitglieder forcieren.
- Entsprechende Erfahrungen existieren insbesondere am Standort München aufgrund der regelmäßigen rettungsdienstlichen Absicherung von Großveranstaltungen, wie z. B. zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 (mit FIFA-Kongress und IBC/MPC) am Spielort München.
- Zusätzliches Personal für den Einsatz der erweiterten medizinischen Versorgung (Olympische Poliklinik, Dopingkontrollen etc.) wird von der OCOG-Medizinabteilung über das Volunteer-Programm mit gezielter medizinischer Ausschreibung rekrutiert.
- Die Einsatzplanung und das Training werden über die OCOG-Medizinabteilung in München in enger Verzahnung mit regionalen Strukturen (Hochschuleinrichtungen, Universitätskliniken s.o.) koordiniert und durchgeführt.
12.11 Gibt es in Ihrem Land während der Olympischen Winterspiele Restriktionen für NOC Teamärzte bezüglich der Ausübung des Arztberufes sowie der Ausstellung von Rezepten?
- Die Regierung von Oberbayern wird für die Teamärzte während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 eine temporäre, beschränkte Berufserlaubnisse ausstellen.
- Voraussetzung für die Berufserlaubnis ist eine Anmeldung über die teilnehmenden NOKs. - Der jeweilige leitende Olympiaarzt der entsprechenden Nation muss für die fachlichen
Voraussetzungen (Approbation, Zulassung im Heimatland) sowie den guten Leumund der anzumeldenden Kollegen garantieren.
- Die Arbeitserlaubnis wird für den Zeitraum der Olympischen und Paralympischen Winterspiele und einen angemessenen Zeitraum für die Vorbereitung der Spiele - in der Regel für die Dauer des Aufenthaltes der jeweiligen Delegation - ausgestellt und beschränkt sich auf die ärztliche Behandlung von Mitgliedern der jeweiligen Delegation (Athleten, Betreuer, Funktionäre etc.).
- Das Ausstellen von sog. Privatrezepten ist an die temporäre Berufserlaubnis gekoppelt und damit für jeden nach den obigen Vorgaben zugelassenen Arzt möglich.
- Mit diesen Privatrezepten können in freien Apotheken rezeptpflichtige Medikamente erworben werden.
- Für die über die Mannschaften akkreditierten Ärzte besteht zudem die Möglichkeit über die in den Olympischen Polikliniken lokalisierten (internationalen) Apotheken, sämtliche benötigten Medikamente direkt zu bestellen.
A3 - Dopingkontrollen
12.12 Haben die entsprechenden Behörden in Ihrem Land eine Vereinbarung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) (z. B. "Kopenhagen declaration") unterzeichnet und der "UNESCO convention" zugestimmt?
- Ja, am 5. März 2003 wurde die Kopenhagener Erklärung zur Dopingbekämpfung im Sport unterzeichnet.
- Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist seit 2003 Mitglied der Association of National Anti-Doping-Organisations (ANADO).
- Deutschland hat 2007 die UNESCO-Konvention ratifiziert. - Mit der Ratifizierung des „Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport“ sichert die
Bundesrepublik der WADA ihre Unterstützung zu. - 2007 wurde die deutsche Initiative zur Gründung eines regionalen Netzwerkes von Anti-Doping-
Organisationen unter der Ratspräsidentschaft Deutschlands in der EU gestartet, mit dem Ziel, die Kooperation zwischen Anti-Doping-Agenturen zu verbessern.
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- 2008 wurde das Zusatzprotokoll zum Europa-Ratsübereinkommen gegen Doping verabschiedet.
12.13 Gibt es in Ihrem Land eine Gesetzgebung zum Doping? Erläutern Sie diese.
- Ja, seit 1998 ist das in Verkehr bringen, Verschreiben und Anwenden bei Anderen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken und der Handel mit Dopingsubstanzen unter Strafe gestellt (§ 6a, § 95 Arzneimittelgesetz).
- Die Regelungen zur Dopingbekämpfung wurden Ende 2007 durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport in mehreren Punkten erweitert: · Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem
Arzneimittelgesetz, · die Einführung des erweiterten Verfalls in diesen Fällen (u. a. Gewinnabschöpfung von
Vermögensvorteilen), · eine Erweiterung der Strafbarkeit auf Stoffe, die zur Verwendung bei den in der Liste des
Europa-Ratsübereinkommens aufgeführten verbotenen Methoden bestimmt sind, · die Verpflichtung zur Aufnahme von Warnhinweisen für Arzneimittel, die für Doping geeignet
sind und · die Übertragung von Ermittlungsbefugnissen für die Strafverfolgung in Fällen des
international organisierten ungesetzlichen Handelns mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt.
· Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingmittel. Die Grenzwerte sind durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung festgeschrieben.
- Seit 1.1.2009 findet – auf der Basis des WADC 2009 – ein neuer Nationaler Anti-Doping Code in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Doping ist in Deutschland als krimineller Akt unter Strafe gestellt. Im Verdachtsfall können im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen bei Athleten und anderen hinreichend tatverdächtigen Personen (z. B. Athletenbetreuer) vorgenommen werden.
- Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Sportministerkonferenz der Länder (SMK) haben gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) einen Nationalen Dopingpräventionsplan im September 2009 verabschiedet. Der Plan soll die Dopingpräventionsarbeit durch die Bildung von Netzwerken und einer intensiven Abstimmung aller Akteure weiter optimieren. Er ist im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung verankert.
Welche Gesetzgebung gibt es oder wird eingeführt um Kooperation und Austausch von Informationen zwischen den Sportverbänden und den öffentlichen Behörden (Zoll, Polizei) zu erlauben, im Bezug auf die Bekämpfung von Doping und zur Implementierung der Verpflichtungen des Ausrichterlandes durch die UNESCO-Konvention und den WADC?
- Je nach Richtung des Informationsflusses gibt es im Wesentlichen die folgenden beiden unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für den Informationsaustausch: · Nach Art. 14.2. NADC („Meldungen staatlicher Ermittlungsbehörden“) sind sowohl die
NADA als auch die ADOs berechtigt (bei nicht auszuschließendem Verdacht) und verpflichtet (bei begründetem hinreichendem Verdacht) mögliche Verstöße gegen das AMG und BtMG zur Anzeige zu bringen. Eine entsprechende Verpflichtung findet sich auch in den Auflagen der Zuwendungsbescheide an alle öffentlich geförderten Sportfachverbände.
· Gegenüber staatlichen Behörden, hier im Wesentlichen den Staatsanwaltschaften bzw. Polizei und Zoll als in Strafverfahren ermittelnden Behörden besteht i.d.R. ein Akteneinsichtsrecht. § 475 Abs. 1 StPO sieht die Möglichkeit vor, dass auch nicht am Verfahren beteiligte Privatpersonen die Akten einsehen können, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn rechtlich geschützte Interessen z. B. eines Sportverbandes etwa zur Verfolgung (arbeits-)rechtlicher Ansprüche gegenüber einem (dopenden) Athleten oder Trainer betroffen sind.
- Darüber hinaus gibt es auf Arbeitsebene einen sehr guten auch informellen Austausch zwischen der NADA auf der einen und BKA und einzelnen Staatsanwaltschaften, hier insbesondere der bislang einzigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Doping“ mit Sitz in München, auf der anderen Seite. Dieser Austausch findet seine Legitimation in den allgemeinen
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gesetzlichen Regelungen. Ermittelt eine Staatsanwaltschaft unter einem Aktenzeichen, ist die NADA verpflichtet, die für den vorliegenden Fall relevanten Unterlagen zu übermitteln. Umgekehrt erhält die NADA Akteneinsicht in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, wenn sie ein entsprechendes berechtigtes Interesse geltend macht.
Gibt es in Ihrem Land eine nationale Anti-Doping-Organisation? Erläutern Sie dies.
- Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) wurde im Jahr 2002 gegründet, sie arbeitet eng mit der WADA zusammen.
- Die NADA hat sich aus der gemeinsamen Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees gegründet.
- Die NADA ist seit 2003 Mitglied der Association of National Anti-Doping Organizations (ANADO).
- Auf deutsche Initiative ist 2007 ein regionales Netzwerk von Anti-Dopingorganisationen in der EU gegründet worden.
- Die WADA akkreditierten Labore arbeiten im Forschungsbereich eng mit der WADA zusammen und auch in der „Laboratory Working Group“ der WADA mit.
- Derzeit befinden sich 2 der 35 weltweit von der WADA akkreditierten Labore in Deutschland und ein Mitglied der 9-köpfigen WADA-Expertengruppe „Labore“ kommt aus Deutschland.
- Hochleistungssport wird in Deutschland nur öffentlich gefördert, wenn der jeweilige Sportverband den Nationalen Anti-Doping Code akzeptiert. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Regeln können staatliche Zuwendungen zurückgefordert werden.
- Die NADA beschäftigt 21 hauptamtliche Mitarbeiter in Abteilungen wie Prävention und Kommunikation, Medizin, Doping-Kontroll-System, Justiziariat. Der jährliche Gesamtetat beträgt ca. 4 Mio. Euro.
- Die NADA führt jährlich rund 8 500 Trainingskontrollen und ca. 5 000 Wettkampfkontrollen durch.
- 500 Aktiven befinden sich im Registered Testing Pool (RTP), 1 100 Aktiven im Nationalen Testing Pool (NTP) und rund 7 000 Athleten im Allgemeinen Testing Pool (ATP).
- Das Anti-Doping-Management des DOSB zu Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspielen ist ein fester Baustein im Doping-Kontroll-System in Deutschland.
12.14 Garantie
Bestätigung der uneingeschränkten Anerkennung Welt-Anti-Doping-Code und IOC Anti-Doping Rules und der vollen Unterstützung der relevanten Behörden zur Implementierung dieser Regeln.
12.15 Gibt es ein WADA - zertifiziertes Labor in Ihrer Stadt?
Beschreiben Sie Ihre Pläne zur Einrichtung/ Ausbau eines Anti-Doping-Labors für die Olympischen Winterspiele.
Geben Sie Details und einen Zeitplan für Investitionen (Ausstattungen, Einrichtungen, Personal, ...) an.
Erläutern Sie kurz die angedachten Vorgehensweisen für den Transport von Proben.
Geben Sie die Entfernung in km und die Reisezeit zwischen dem akkreditierten Labor, dem Olympischen Dorf und den Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten an.
- In München existiert kein WADA zertifiziertes Dopingkontrolllabor. - Die Durchführung der Dopingkontrollen wird in einem temporären Dopingkontrolllabor unter
paritätischer Leitung der beiden WADA-zertifizierten deutschen Dopingkontrolllabore (Köln – Prof. Schänzer, Kreischa – Dr. Thieme) erfolgen.
- Entsprechende Räumlichkeiten werden unter Nutzung der vorhandenen Laborinfrastruktur im Bereich der sportwissenschaftlichen Fakultät der TU München am BFTS (Bayerisches Forschungs- und Technologiezentrum für Sportwissenschaft) in einem (temporären) Laborbau eingerichtet.
- Die personelle Ausstattung erfolgt über die beiden akkreditierten deutschen Dopingkontrolllabore Köln und Kreischa in Zusammenarbeit mit den kooperierenden internationalen Dopingkontrolllaboren.
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- Die Dopingkontrollen werden im Olympischen Dorf in München und Garmisch-Partenkirchen und der Athletenunterkunft am Königssee bzw. an den Wettkampfstätten in speziell ausgewiesenen Dopingkontrollstationen durchgeführt.
- Der Probentransport erfolgt durch einen designierten, begleiteten Transportkurierdienst. - Die Proben werden in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Dopingkontrolllabore je
nach analytischer Notwendigkeit gekühlt und mit entsprechenden zeitlichen Vorgaben durchgeführt.
Entfernungen und Reisezeiten
Dopingkontrolllabor München/ TUM Campus Entfernung/ Reisezeit
Olympisches Dorf München 3,5 km/ 8 min
Wettkampfstätten Eis-Park 2,5 km/ 5 min
Olympisches Dorf Garmisch-Partenkirchen 92 km/ 69 min
Wettkampfstätten Schnee-Park
(Nordisches Zentrum Schwaiganger)
94 km/ 69 min
(69 km/ 55 min)
Athletenunterkunft Königssee 167 km/ 116 min
Zeitplan Investitionen (Angaben in TEUR, gerundet)
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamtkosten (2014-2018)
Personal, Planungskosten, Verwaltung
35 140 280 420 490 1 365
Dienstleistungen und Geräte - - 350 630 1 120 2 100
Kosten (pro Jahr) 35 140 630 1 050 1 610 3 465
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13 – SICHERHEIT
A - RISIKOANALYSE
13.1 Legen Sie die Analyse einer fachkundigen Behörde (bitte geben Sie die Behörde an) über generelle Risiken vor, die mit dem Olympischen Gebiet zusammenhängen.
- Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat unter Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz, den zuständigen Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd sowie der Landeshauptstadt München und den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgadener Land eine umfangreiche Gefahrenanalyse in Bezug auf die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 durchgeführt. Demzufolge sind die generellen Risiken wie folgt zu bewerten:
Feuer (Gebäude, Industrie, Wälder) - Das Risiko in der olympischen Region liegt auf einem mit anderen deutschen Regionen
vergleichbaren, niedrigen Niveau, wobei die Risikostruktur unter anderem durch die geringe Anzahl an großen Industriebetrieben günstig ist.
- Hinzu kommt, dass Gebäude (außer Wohnungen) regelmäßig auf Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert werden.
- Die Anzahl von Bränden liegt in München auf Fläche und Einwohner bezogen unter dem Durchschnitt für deutsche Großstädte (Vergleichsring der Feuerwehren in Deutschland).
- Leistungsfähige Berufs- und freiwillige Feuerwehren in der Region gewährleisten eine frühzeitige und effiziente Brandbekämpfung.
Einbrüche in Olympische Einrichtungen - Die Landeshauptstadt München und die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und
Berchtesgadener Land zählen zu den sichersten Regionen in Deutschland. - Gleichwohl werden zum Schutz aller Olympischen Einrichtungen entsprechende
Sicherheitskonzepte erarbeitet. - Dabei werden sowohl Schutzmaßnahmen durch die Polizei als auch seitens des Veranstalters
durch den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten sowie unter Einsatz technischer Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Videoüberwachungsanlagen) getroffen.
- Zudem erfolgen in sicherheitssensiblen Bereichen Zugangskontrollen, sodass nur berechtigte und umfassend kontrollierte Personen Zutritt bekommen.
Ziviler Ungehorsam - Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
verankert und wird regelmäßig in Form von friedlichen Versammlungen in Anspruch genommen.
- Bei einem geringen Prozentsatz dieser Veranstaltungen ist die Teilnahme von gewaltbereiten Personen festzustellen. In diesen Fällen werden durch polizeiliche Maßnahmen gewalttätige Ausschreitungen verhindert bzw. unterbunden.
- Gewalttätige Ausschreitungen oder gar Unruhen im Zusammenhang mit der Austragung der Olympischen Winterspiele sind nicht zu erwarten.
Kriminalität - Bayern ist in Deutschland das sicherste Bundesland. Es weist seit 15 Jahren die niedrigste
Kriminalitätsbelastung und eine der höchsten Aufklärungsquoten auf. - München ist eine der sichersten Großstädte Europas und die sicherste Millionenstadt
Deutschlands. - Bayern geht seit Jahren konsequent gegen Kriminalität aller Art vor, duldet keine rechtsfreien
Räume und sorgt mit einer umfassenden Kriminalprävention dafür, dass Straftaten nach Möglichkeit erst gar nicht begangen werden.
- Das Kriminalitätsrisiko in der Olympischen Region ist als äußerst gering einzustufen.
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Technologische Risiken, die für die Olympischen Winterspiele essenziell wären - Das Risiko in der olympischen Region liegt auf einem mit anderen deutschen Regionen
vergleichbaren, niedrigen Niveau, wobei die Risikostruktur unter anderem durch die geringe Anzahl an großen Industriebetrieben günstig ist.
- Soweit Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial in der olympischen Region vorhanden sind, unterliegen sie höchsten Sicherheitsstandards und werden durch die zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
- Die Betreiber treffen auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften die erforderlichen Vorkehrungen, um Störfälle zu verhindern. Dazu erstellen sie konkrete Konzepte im Rahmen eines Sicherheitsmanagementsystems.
- Darüber hinaus halten die örtlich zuständigen Behörden für solche Betriebe abgestimmte Katastrophenschutzsonderpläne vor, um im Bedarfsfall schnellstmöglich die geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können.
- Die zunehmende Durchdringung des Alltags mit Informationstechnik und die damit einhergehende hohe Abhängigkeit von IT stellt alle Beteiligten – Staat, Wirtschaft und Bürger – vor hohe Herausforderungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nationale Sicherheitsbehörde und Dienstleister für Hersteller, Vertreiber und Anwender von Informationstechnik untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik, entwickelt entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus in Deutschland.
Verkehr - Die Verkehrssicherheitsarbeit im Freistaat Bayern ist langfristig angelegt und beinhaltet das
Ineinandergreifen von Prävention, Verkehrsüberwachung und „baulicher“ Verkehrssicherheit. - Mit konkreten Maßnahmen und Aktionen verfolgt das Bayerische Staatsministerium des Innern
das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in Bayern bis zum Jahr 2012 um mindestens 20 % zu reduzieren.
- Für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele wird unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren eine „Lenkungsgruppe Verkehr München 2018“ eingerichtet, welche die Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur, die verkehrspolizeilichen Sicherheitsvorkehrungen und das Verkehrsmanagement bündelt und koordiniert.
- Dazu gehört unter anderem der Aufbau einer übergeordneten Hauptverkehrsmanagementzentrale in München und zweier dezentraler Verkehrsmanagementzentralen in Garmisch-Partenkirchen und im Berchtesgadener Land, die verkehrsträgerübergreifend arbeiten.
- Beeinträchtigungen für Gäste und Teilnehmer der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 im Bereich des Verkehrs werden damit auf ein Minimum beschränkt werden.
Naturkatastrophen (Erdbeben, Flut, Vulkanausbruch, Hurrikan, etc.) - Das Risiko von Naturkatastrophen in der olympischen Region ist eher gering. - Extremwetterlagen (z. B. Sturm oder Regen) treten erfahrungsgemäß im vorgesehenen
Zeitraum der Olympischen Winterspiele selten auf. - Wie bereits unter Frage 12.6 ausgeführt, gibt es in Bayern gleichwohl ein sehr gut
funktionierendes Unwetterwarnsystem, das eng mit dem Hochwassernachrichtendienst und dem Lawinenwarndienst korrespondiert.
- Dadurch sind schnelle und effektive Abwehrmaßnahmen durch die verantwortlichen Behörden und die Einsatzorganisationen, die über detaillierte Planungen zur Bewältigung von entsprechenden Schadensereignissen verfügen, möglich.
Andere Katastrophen (chemische, biologische, nukleare, Flugzeugunglücke, schwere Unfälle, etc.) - Bayern bietet mit einem Potenzial von nahezu einer halben Million erfahrener Einsatzkräfte
Gewähr für einen effektiven und leistungsstarken Katastrophenschutz. - Andere Katastrophen können zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, die Bewältigung ist
aber durch das in Bayern umfassende und bewährte Katastrophenschutz-Hilfeleistungssystem, in dem Feuerwehren, Sanitätsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei eng mit den Katastrophenschutzbehörden zusammenarbeiten, sichergestellt.
- Da der Katastrophenschutz zusätzlich die Aufgaben des Zivilschutzes wahrnimmt, ist er für die Bewältigung besonderer Schadenlagen zusätzlich ausgestattet und ausgebildet.
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- Hilfeleistungen im Inland sind integraler Bestandteil der territorialen Aufgaben der Bundeswehr. Zu deren Durchführung werden lage- und auftragsabhängig verfügbare und für den Einzelfall geeignete Kräfte, Mittel und Einrichtungen bereitgestellt.
Terrorismus - Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des
Olympischen Gebietes durch terroristische Netzwerke bekannt. - Die Bundesrepublik, und damit auch Bayern, sind von generell existierenden Gefährdungen
nicht ausgenommen. - Der transnationale, islamistisch motivierte Terrorismus stellt mit seinem Bestreben einer
maximalen Opferverursachung und der Erzielung größtmöglicher medialer Aufmerksamkeit eine besondere Bedrohung – auch für Sportgroßereignisse – dar.
- Das Bundeskriminalamt erstellt im Verbund mit den Polizeien der Länder, der Bundespolizei und den Nachrichtendiensten regelmäßig Lage- und Gefährdungsanalysen, auf deren Grundlage die örtlich zuständigen Behörden erforderlichenfalls notwendige Schutzmaßnahmen durchführen.
Schwerer Verkehrsunfall, einschließlich in Tunneln - Die für das Verkehrsmanagement zuständigen Sicherheitsbehörden und
-organisationen in Bayern gewährleisten einen sicheren Verkehrsablauf in der Olympischen Region.
- Sie stellen einen technisch einwandfreien Zustand der Straßenanlage, der Straßentunnelausstattung sowie der verkehrstechnischen Ausstattung auf der Grundlage geltender europäischer Standards sicher.
- Die Landeshauptstadt München verfügt über ein modernes, sicheres, leistungsfähiges und hocheffizientes öffentliches Nahverkehrsnetz, das jährlich über 650 Millionen Fahrgäste befördert und in seiner fast 40jährigen Geschichte noch nie von einem schweren Unfall betroffen war, der nicht auf ein Fehlverhalten von Fahrgästen zurückzuführen gewesen wäre.
- Schließlich wird die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr durch Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen, moderne Sicherheitstechnik (Notrufeinrichtungen, Videoüberwachung) sowie durch die staatlichen Polizeiorganisationen (Bundes- und Landespolizei) gewährleistet.
13.2 Legen Sie eine Analyse einer fachkundigen Behörde (bitte geben Sie die Behörde an) über jegliche Risiken von Aktivisten/ Minderheiten (religiös, politisch, ethnisch, etc.) oder Terroristengruppen in Ihrem Land oder Region vor.
- Die Analyse erfolgte durch das Bayerische Staatsministerium des Innern unter Einbindung seiner nachgeordneten Behörden, wie dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz und in Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden.
- Über die wesentlichen Erkenntnisse und Analysen zum politischen Extremismus (islamistische/islamistisch-terroristische Bestrebungen, sonstige ausländerextremistische Bestrebungen, Rechtsextremismus, Linksextremismus), zur Scientology-Organisation, zur Spionageabwehr und zur Organisierten Kriminalität informiert der jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz herausgegebene Verfassungsschutzbericht für das Land Bayern.
- Ergänzend wird auf den ebenfalls jährlich vom Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Bundesverfassungsschutzbericht hingewiesen.
- Wie bei allen Veranstaltungen dieser Größenordnung ist auch bei den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 mit großem öffentlichen Interesse und entsprechendem Medienecho zu rechnen. Aufgrund ihres öffentlichen Charakters gelten somit auch Großveranstaltungen als mögliche Anschlagsziele. Sie unterliegen somit einer hohen abstrakten Gefährdung.
- Gewaltbereite Bestrebungen aus dem sonstigen ausländerextremistischen Spektrum sowie aus den Bereichen Rechtsextremismus und Linksextremismus stellen aktuell keine Gefährdung für Großveranstaltungen wie die Olympischen Winterspiele dar.
- Aktuell gilt, dass die Gefährdungslage in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich durch die Bedrohung aus dem Bereich des internationalen islamistischen Terrorismus bestimmt wird.
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Präzisieren Sie Ihre vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung von Terrorakten internationaler Gruppen.
- Die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes verfügen über umfassende Konzepte und Maßnahmenpakete, durch deren regelmäßige Fortschreibung und Anpassung die Bewältigung der Gefährdungslagen aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus sichergestellt wird und auch die Bewältigung der aktuellen Gefährdungslage gewährleistet ist.
- Oberstes Ziel ist grundsätzlich die Verhinderung von Terroranschlägen. - Zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten anlässlich der Olympischen und Paralympischen
Winterspiele 2018 agieren die originär zuständigen Bundessicherheitsbehörden (Bundeskriminalamt - BKA, Bundesnachrichtendienst - BND, Bundesamt für Verfassungsschutz - BfV) sowie die Landesbehörden Bayerns (Landeskriminalamt - BLKA, Präsidien der Bayerischen Polizei, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz - BLfV) konzertiert im Rahmen intensivierter präventiv- und repressivpolizeilicher Maßnahmen.
- Der Freistaat Bayern kann im Hinblick auf vergleichbar dimensionierte Veranstaltungen auf umfassende Erfahrungswerte zurückgreifen.
- Im Hinblick auf die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 sind insbesondere folgende Maßnahmen im Vorfeld vorgesehen: · Umfassende Erhebung und Bewertung von Informationen im Staatsschutzbereich. · Erheben potenzieller Angriffsziele, damit sichergestellt ist, dass sowohl die betroffene
Dienststelle der Polizeipräsidien als auch die übrigen Staatsschutzdienststellen einen schnellen Zugriff auf Daten möglicher Angriffsziele (Stadien, gefährdete Personen/Objekte, Unterbringung Mannschaften/Funktionäre usw.) haben.
· Neubewertung des Gefährdungspotenzials von Personen.
13.3 SICHERHEITSORGANISATIONEN
13.3.1 Benennen Sie die öffentlichen und privaten Organisationen, die mit der Sicherheit während der Olympischen Winterspiele befasst sind.
- Um ein Maximum an Sicherheit für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 zu gewährleisten, werden alle mit Sicherheitsangelegenheiten befassten zuständigen öffentlichen Stellen (Behörden, Organisationen und Institutionen auf Bundes-, staatlicher und kommunaler Ebene) sowie Veranstalter und Ausrichter im Rahmen ihrer Verantwortung einschließlich der von diesen beauftragten privaten Sicherheitsdienste eingebunden.
- Die Erstellung der Sicherheitskonzepte erfolgt unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in Abstimmung mit den Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt), den Nachrichtendiensten, den Katastrophenschutzbehörden, den örtlichen Sicherheitsbehörden und dem Ausrichter.
13.3.2 Legen Sie die speziellen Verantwortlichkeiten (auch finanzielle) für jede einzelne Organisation dar und zeigen Sie auf, wie die Organisationen während der Planung und des Betriebs mit dem OCOG und untereinander integriert und koordiniert sind.
- Die Sicherheit betreffende hoheitliche Aufgaben werden aus dem Non-OCOG-Budget finanziert. Private Sicherheitsdienste sowie die in der Sportstätte zur Wahrung der Sicherheit benötigten Anlagen und behördlichen Maßnahmen werden basierend auf bestehenden Rechtsgrundlagen vom OCOG getragen.
- Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der beteiligten Organisationen sowie die Vernetzung untereinander werden wie folgt dargestellt:
Staatliche / Kommunale Organisationen
Bundesministerium des Innern
Koordination der Sicherheitsfragen auf Bundesebene. Einsatz der Bundespolizei.
Bundesministerium für Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten
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Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium der Verteidigung
Militärische Überwachung des Luftraumes. Unterstützung im Rahmen von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sowie technische Amtshilfe.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Kompetenz-Zentrum für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe in Deutschland - Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Zentrale Koordination für Planung und Umsetzung aller Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Durchführung der Olympischen Winterspiele 2018, soweit nicht in die Zuständigkeit des Ausrichters betroffen ist. Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit dem OCOG - Abteilung Sicherheit.
Bundeskriminalamt (BKA)
Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene; Erstellung regelmäßiger Lage- und Gefährdungsanalysen
Bundespolizei
Planung und Umsetzung der grenz- und bahnpolizeilichen Einsatzmaßnahmen sowie im Bereich Luftsicherheit.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland Erstellung regelmäßiger Lage- und Gefährdungsanalysen
Bundesnachrichtendienst (BND)
Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland von sicherheitspolitischer Bedeutung sind; Erstellung regelmäßiger Lage- und Gefährdungsanalysen
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (BLfV)
Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland einschließlich Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität; Erstellung regelmäßiger Lage- und Gefährdungsanalysen
Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Erstellung regelmäßiger Lage- und Gefährdungsanalysen
Polizeipräsidien
Planung und Umsetzung aller polizeilichen Einsatzmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Durchführung der Olympischen Winterspiele 2018, soweit nicht die Zuständigkeit des Ausrichters betroffen ist.
Regierung von Oberbayern
Bündelung und Koordinierung des Katastrophenschutz-Einsatzes der Kreisverwaltungsbehörden. Ggf. Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden oder Übernahme der Einsatzleitung.
Kreisverwaltungsreferat München
Planung und Umsetzung aller sicherheits- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere abwehrender und vorbeugender Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Verkehrsanordnungen usw.
Landratsamt Garmisch- Planung und Umsetzung aller sicherheits- und ordnungsrechtlichen
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Partenkirchen
Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere vorbeugender Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Verkehrsanordnungen usw.
Landratsamt Berchtesgadener Land
Planung und Umsetzung aller sicherheits- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere vorbeugender Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Verkehrsanordnungen usw.
OCOG / Private Organisationen
OCOG – Abteilung Sicherheit
Planung und Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen des Ausrichters im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten, insbesondere in den Stadien, Trainingsstätten, Mannschaftsquartieren usw. Koordination der beauftragten privaten Sicherheitsunternehmen. Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit den staatlichen Sicherheitsorganisationen.
Private Sicherheits- und Ordnungsdienste
Gewährleistung der Sicherheit in den olympischen Einrichtungen und während der Durchführung der Wettbewerbe und im Auftrag des Ausrichters.
13.3.3 Geben Sie jegliche bedeutenden Organisationen an, die nicht in das Sicherheitskonzept der Olympischen Winterspiele integriert sind.
- Alle bedeutenden Sicherheitsorganisationen sind in das Gesamtsicherheitskonzept der Olympischen und Paralympischen Winterspiele eingebunden.
13.4 Wie soll der Geheimdienst eingebunden werden?
- In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mit dem Auslandsnachrichtendienst Bundesnachrichtendienst (BND), dem Inlandsnachrichtendienst Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem bundeswehrzugehörigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland Verfassungsschutzbehörden der Länder als lokale Inlandsnachrichtendienste eingerichtet, in Bayern das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV).
- Die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder sind eng in die strukturierte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden eingebunden.
- Die Nachrichtendienste informieren die anderen Sicherheitsbehörden über Erkenntnisse und unterstützen die Ermittlungen und Fahndungen der Polizei durch eigene Maßnahmen
13.5 Wird es innerhalb der OCOG-Strukturen eine verantwortliche Abteilung für Sicherheitsfragen geben?
Was werden deren Funktion und Verantwortlichkeit gegenüber den genannten Organisationen in Frage 13.3 sein?
- Die Sicherheitszentrale verfolgt das bewährte "C3-Prinzip“ * und ist als sogenanntes „Function Team“ ** in das OCOG eingebettet und zuständig für Sicherheitsmaßnahmen und Umsetzung der IOC-Sicherheitsanforderungen während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
- Die Abteilung ist die zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner für alle Organisationen, die an der sicheren Durchführung der Spiele beteiligt sind.
- Sie ist eng mit den sicherheitsrelevanten Behörden und öffentlichen Institutionen verzahnt und koordiniert die vom OCOG beauftragten privaten Sicherheitsunternehmen.
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- So kommuniziert sie direkt mit anderen „Function Teams“, wie z. B. der Verkehrsmanagementzentrale, „Venue Teams" und Stakeholdern.
- Für die Austragungsorte wird ein Sicherheitsbeauftragter des OCOG benannt, der die Aufgaben der Sicherheitszentrale vor Ort umsetzt und zudem für folgende Aufgaben vor Ort verantwortlich ist: · Überwachung der baulichen Maßnahmen (Sicherheitsbereiche), · Mitwirkung bei der Schulung von Ordnungsdienstkräften und Freiwilligen an der jeweiligen
Sportstätte, · Koordination, Überwachung und Evaluierung der Ordnungsdienste und Freiwilligen, · Operative Bewältigung und Begleitung der Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit
allen tangierten Organisationsbereichen in Sicherheitsfragen.
[* C3 = Command, Control and Communications, im Deutschen etwa: Kommando-, Kontroll- und Kommunikationszentrale, der Begriff wurde dem IOC-Wording entnommen
** Function �– Team: Gruppe hochrangiger Experten und Manager die verschiedene Themenfelder in Vorbereitung und Durchführung betreuen, der Begriff ist dem IOC Wording entnommen]
13.6 Erstellen Sie ein Organigramm für das Sicherheitskonzept der Olympischen Winterspiele mit folgenden Punkten:
· Organisation der Planungsphasen und der Phasen der Einsatzplanung
· Organisation der Umsetzungsphase
Organisation in der Planungsphase
Polizeiliche Einsatzmaßnahmen
Verkehrsmanagement
Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Katastrophenschutz
Zusammenarbeit mit anderen (Bund / OCOG)
Abteilung Sicherheit
Sportstätten
usw.
Ebenenintegrierter Planungs- und Koordinierungsstab Olympia 2018
OCOG Bayer. Staatsminister des Innern
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OCOG - Sicherheit
Private Sicherheitsdienste
Sicherheitsmanager vor Ort
Organisation in der Umsetzungsphase
Bayer. Staatsministerium des Innern
Polizei Sicherheitsbehörden
Führungsstäbe BAO
Bereitschaftspolizei
Spezialkräfte usw.
Gemeinden
Feuerwehren
Rettungsdienste usw.
Stra
tegi
sche
Ebe
ne
Polizeipräsidium München
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Landeskriminalamt
Kreisverwaltungsreferat München
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Landratsamt Berchtesgadener Land
Ope
rativ
e E
bene
P
oliti
sche
Ebe
ne
Regierung von Oberbayern
Sicherheitsmanagementzentrale („Function-Team“)
Haupt-Sicherheitsmanagementzentrale („Main Operations Centre“ – MOC)
Venue-Team
OC
OG
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C - PERSONELLE RESSOURCEN
13.7 Geben Sie Schätzungen über vorhandene Personalkapazitäten der Polizei- und Notdienste in Ihrer Region und Stadt ab.
- Die Bayerische Polizei verfügt insgesamt über ca. 36 000 Beschäftigte, die anlässlich der Ausrichtung der Olympischen Spiele an den Austragungsorten lageangepasst und flexibel eingesetzt werden.
- Dazu verfügt die Bundespolizei im Land Bayern über ca. 3 160 Polizeibeamte, die insbesondere in den Aufgabenbereichen Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit eingesetzt sind.
- Feuerwehr sowie Rettungsdienst- und Hilfsorganisationen in Bayern ergeben zusammen nahezu eine halbe Million Einsatzkräfte.
- Die Aufteilung der Personalkapazitäten in der olympischen Region stellt sich wie folgt dar:
Stadt München
Polizei 6.000
Feuerwehr / Rettungsdienste 3.700
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Polizei 600
Feuerwehr / Rettungsdienste 4.000
Landkreis Berchtesgadener Land
Polizei 900
Feuerwehr / Rettungsdienste 2.000
13.8 Ist es möglich, militärische Ressourcen im Sicherheitsbetrieb der Olympischen Winterspiele einzusetzen und falls dies der Fall ist, in welcher Kapazität?
- Für die Durchführung der Olympischen Spiele ist der Einsatz militärischer Ressourcen zunächst nur im Rahmen der Luftraumüberwachung (s. Frage 13.12) vorgesehen.
- Darüber hinaus lässt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Einsatz der Bundeswehr im Innern bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zu.
- Ferner kann die Bundeswehr unterhalb der Schwelle eines Einsatzes subsidiäre Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden im Wege der sog. technisch-logistischen Amtshilfe erbringen, bei der keine hoheitlichen Befugnisse ausgeübt werden.
- Erprobte zivil-militärische Strukturen gewährleisten eine reibungslose Zusammenarbeit.
13.9 Geben Sie eine Schätzung über die gesamten Personalkapazitäten, die während der Olympischen Winterspiele die Sicherheit gewährleisten und stellen Sie detailliert deren Personalzugehörigkeit (z. B. Polizei, Notdienste, Streitmächte, freiwillige Helfer, Sicherheitsdienstleister, etc.) dar.
Zu welchem Anteil wird dieses Personal aus anderen Regionen kommen und welche verschiedenen Stufen logistischer Unterstützung werden benötigt?
- Die Gewährleistung der Sicherheit erfolgt durch den Einsatz entsprechender Polizeistärken in Verbindung mit modernsten Sicherheitstechnologien.
- Die Bayerische Polizei ist einer der größten Polizeiverbände in der Bundesrepublik Deutschland (36 000 Beschäftigte).
- Die Polizeikräfte des Bundes und der Länder (derzeitig 300 000 verfügbare Polizeibeamte) werden bei Bedarf unterstützend zum Einsatz kommen.
- Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz-Hilfeleistungssystem (Feuerwehr, Rettungsdienst- und Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei) und den Katastrophenschutzbehörden.
- Effektiver und leistungsstarker Katastrophenschutz wird durch nahezu eine halbe Million erfahrener Einsatzkräfte gewährleistet.
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- Die Aufteilung der täglich eingesetzten Personalkapazitäten während der Olympischen Spiele stellt sich wie folgt dar:
Übersicht täglicher Personaleinsatz
D - GESETZGEBUNG
13.10 Erlaubt die Gesetzgebung in Ihrem Land eine zentrale Führungsstruktur, unabhängig woher die eingesetzten personellen und technischen Ressourcen kommen und ohne funktionale und territoriale Beschränkungen?
- Ja, die gesetzlichen Vorgaben gewährleisten eine zentrale Führungsstruktur. - Die Übertragung der Verantwortung auf ein Gesamtmanagement ist üblich. - Eine Umsetzung zentraler Führungsstrukturen wurde in der Vergangenheit erfolgreich
praktiziert. - Seit über 30 Jahren kann Deutschland eine sehr positive Bilanz hinsichtlich der Sicherheit von
internationalen Großereignissen vorweisen. - Die effiziente Struktur des Sicherheitseinsatzes hat hohe Priorität.
13.11 Falls notwendig, wäre Ihre Regierung im gebotenen Rahmen der Gesetzgebung Ihres Landes bereit Änderungen in Gesetzen, Normen und Verwaltungsabläufen durchzusetzen, um effiziente Strukturen und einen Sicherheitseinsatz durchzusetzen, die den besonderen Umständen von Olympischen Winterspielen entsprechen?
- Es existieren Gesetze, Vorschriften und rechtliche Grundlagen, um die Rechte und Interessen des Internationalen Olympischen Komitees zu schützen.
- Die Innere Sicherheit hat in Deutschland und Bayern einen sehr hohen Stellenwert. - Bayern und München zählen zu den sichersten Ländern beziehungsweise Großstädten in
Deutschland.
Organisation Personal Austragungsorte
Polizei
München 1 200
GaPa 200
BGL 50
Feuerwehr / Katastrophenschutz
München 3 490
GaPa 325
BGL 60
Hilfs- und Rettungsdienste
München 246
GaPa 507
BGL 50
Private Sicherheitsdienste
München 1 700
GaPa 1 850
BGL 230
Volunteers 3 000
Summe 13 908
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- Sollten bis zur Austragung der Olympischen Winterspiele 2018 Umstände eintreten, welche eine Anpassung bzw. Änderung gesetzlicher Grundlagen notwendig machen, wird der Gesetzgeber die erforderlichen Schritte einleiten.
13.12 Ist es möglich die Nutzung des Luftraumes, der von den Olympischen Winterspielen betroffen ist, wirksam zu kontrollieren, falls ja, wie?
- Zur Abwehr von Gefahren und zur Verhinderung von schädigenden Ereignissen für die Olympischen Winterspiele aus dem Luftraum wird ein besonderes Maßnahmenkonzept Luftraumschutz erstellt, das sich bereits anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 und anderer Großveranstaltungen in Deutschland bewährt hat.
- Dabei wirken alle für die Luftraumüberwachung verantwortlichen obersten Bundes- und Landesbehörden in Deutschland (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung, Bayerisches Staatsministerium des Innern) sowie deren nachgeordneten Organisationen (Deutsche Flugsicherung, Luftwaffe, Polizei) im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation zusammen.
- Das Luftraumschutzkonzept sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor: · Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten über den jeweiligen Austragungs- und
Veranstaltungsstätten für die Dauer der dort stattfindenden Wettbewerbe und Veranstaltungen,
· Einrichten einer Flugeinsatzzentrale zur Erstellung eines aktuellen radargestützten Lagebildes unter Mitwirkung der Deutschen Flugsicherung, der Luftwaffe und der Polizei,
· Einsatz von Polizeihubschraubern, · Bereithalten der Abfangjäger der Luftwaffe.
13.13 Geben Sie an, ob derselbe Sicherheitsplan für die Paralympischen [Winter-] Spiele und die Olympischen [Winter-] Spiele vorgesehen ist.
Falls nicht, zeigen Sie die Unterschiede auf.
- Die Sicherheitskonzepte und -maßnahmen sind für die Olympischen Winterspiele und die Paralympischen Winterspiele identisch.
- Intensität und Umsetzung der Maßnahmen erfolgen lageangepasst.
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E - ERFAHRUNGEN
13.14 Listen Sie in Tabelle 13.14 internationale Großveranstaltungen (besonders Sportveranstaltungen) der letzten 10 Jahre chronologisch auf (zuletzt stattgefundene zuerst), bei denen Ihre Stadt, Region, Land Erfahrungen mit der Organisation der Sicherheit gesammelt hat.
- Eine Auflistung von relevanten Sportveranstaltungen ist in Frage 9.16 bereits enthalten. Vor diesem Hintergrund werden vorrangig Nicht-Sportveranstaltungen aufgeführt.
F - GARANTIEN
13.15 Garantie
Garantie der sicheren und friedlichen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele mit Angabe der jew. Zuständigkeiten und obersten Verantwortlichkeit.
13.16 Garantie
Garantie der sicheren und friedlichen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele.
Jahr Veranstaltung Dauer [Tage]
Teil-nehmer
Honoratioren und VIPs Besucher Sicherheits-
kräfte
Deutschland
2010 IHF Weltmeisterschaft 17 16 Teams 50 520 000 1 500 2009 NATO-Gipfel in Baden-
Baden, Straßburg und Kehl
2 3 500 200 - 16 000
2009 IAAF Leichtathletik-Weltmeisterschaft
9 2 000 250 500 000 6 200
2007 G8-Gipfel in Heiligendamm
4 300 26 17 000
2006 FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006TM
31 32 Fußball-Teams
1 000 14 000 000 ~500 000
In den Austragungsorten annually Jack Wolfskin
Vierschanzentournee 4 50 50 100 000 200
annually Münchner Oktoberfest 14 n.a. 6 000 000 1 200 annually Sicherheitskonferenz
München 3 400 400 - 3 500
2010 Ökumenischer Kirchentag in München
5 300 000 300 n.a. 2 400
2008 850-Jahr-Feier München
2 n.a. 150 1 000 000 1 000
2006 Besuch von Papst Benedict XVI in Bayern
6 - 250 1 000 000 ~30 000
2006 FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006TM (Spiele in München)
31 12 Teams 100 1 300 000 ~50 000
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14 - UNTERBRINGUNG
14. 1 Nennen Sie das von Ihnen gewählte Zentrum der Olympischen Winterspiele (z. B. IOC-Hotel(s), Wettkampfstätten, etc.) in jedem großen Wettkampf Areal bezüglich der unteren Liste und begründen Sie Ihre Entscheidung.
- Candidate City (a)
- Mountain Cities und/oder große Wettbewerbs Cluster außerhalb der Candidate City, die spezielle Unterbringungs-Anforderungen haben (b, c, d, ...)
Diese Bezugspunkte (a, b, c, d, ...) müssen bei der Beantwortung der nächsten Fragen benutzt werden.
- Der Münchner Olympiapark als Teil des Eis-Parks ist das Zentrum der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Das für die Olympischen Spiele 1972 gebaute Olympiastadion ist Ort der Eröffnungs- und Schlussfeiern und Bezugspunkt für den 10-km und den 10-50-km-Radius um München (a).
- Der Olympiapark zeichnet sich durch seine innerstädtische Lage aus. - Seit 1972 ist der Olympiapark Olympisches Wahrzeichen und bis heute Ort zahlreicher
nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und sonstiger Großveranstaltungen. Er dürfte, dank regelmäßiger Investitionen in Pflege und Weiterentwicklung, die erfolgreichste olympische Nachnutzung weltweit sein.
- Alle Wettkampfstätten im Eis-Park sind schnell und fußläufig vom Olympiastadion zu erreichen. - Viele nahegelegene Hotels bieten den Mitgliedern der Olympischen Familie, den Sponsoren,
Medienvertretern, Gästen und auch vielen Zuschauern die Möglichkeit, in unmittelbarer Umgebung des Eis-Parks zu wohnen und die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 hautnah zu erleben.
- Aufgrund der sehr guten Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel und durch die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen ist das Herz der Spiele auch vom Internationalen Übertragungszentrum und Hauptpressezentrum im Bereich der Messe Riem und vom Flughafen München Franz Josef Strauß innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
- Eine adäquate Anreisezeit zum Zentrum der Spiele und den Sportstätten ist ebenso von den zahlreichen Hotels im Bereich des Schnee-Parks in Garmisch-Partenkirchen und der Kunsteisbahn Schönau a. Königssee gewährleistet.
- Die weiteren Bezugspunkte sind: · Das Olympische Dorf im Schnee-Park (b), als Zentrum der Spiele im Schnee-Park, · Das Nordische Zentrum Schwaiganger (c) sowie die Kunsteisbahn Königssee (d) als
zentrale Wettkampfstätten.
A - GESAMTE ZIMMERKAPAZITÄT
14.2 Garantie
Bestätigung der Gesamtunterbringungskapazitäten [gemäß Tabellen 14.2.1 und 14.2.2]
Tabelle 14.2.1 - Gesamte Zimmerkapazität in Hotels
[Die Tabelleninhalte bilden den Stand zum 04. August 2010 ab und werden zum Redaktionsschluss BB aktualisiert]
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Hotel Unterbringung – München (a)
Hotel Unterbringung – Mediendorf – Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen (b)
Hotel Unterbringung – Nordisches Zentrum Schwaiganger (c)
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Olympiastadion
10-50-km-Radius um das Olympiastadion
vorhanden Neubau
vorhanden Neubau
geplant zusätzlich geplant zusätzlich
5 star 2 859 122 100 389 0 0 4 star 10 241 225 0 6 160 200 270 3 star 8 183 223 100 4 979 72 90 2 star 2 317 561 0 738 170 0 1 star 90 0 0 326 0 0 sonstige Hotels (nicht klassifiziert)
4 635 0 100 10 352 0 40
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Mediendorf
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 81 0 60 4 star 1 260 0 0 3 star 1 633 0 0 2 star 257 0 0 1 star 23 0 0 sonstige Hotels (nicht klassifiziert) 1 126 0 0
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Nordische Zentrum
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 71 0 0 4 star 8 0 0 3 star 75 0 0 2 star 0 0 0 1 star 0 0 0 sonstige Hotels (nicht klassifiziert) 301 0 0
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Seite 155
Hotel Unterbringung – Kunsteisbahn Königssee (d)
Tabelle 14.2.2 - Gesamte Zimmerkapazität in anderen Unterbringungsmöglichkeiten in und um Ihr gewähltes Zentrum der Olympischen Winterspiele
[Die Tabelleninhalte bilden den Stand zum 04. August 2010 ab und werden zum Redaktionsschluss BB aktualisiert]
Alternative Unterbringung – München (a)
Alternative Unterbringung – Mediendorf – Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen (b)
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um die Kunsteisbahn
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 138 0 0 4 star 602 0 0 3 star 825 0 0 2 star 149 0 0 1 star 0 0 0 Other Hotels (nicht klassifiziert) 895 0 0
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Olympiastadion
10-50-km-Radius um das Olympiastadion
vorhanden Neubau
vorhanden Neubau
geplant zusätzlich geplant zusätzlich
5 star 0 - - 7 - - 4 star 0 - - 34 - - 3 star 0 - - 75 - - 2 star 0 - - 11 - - 1 star 0 - - 0 - - Sonstige Unterkünfte (klassifiziert)
5 - - 172 - -
Sonstige Unterkünfte (nicht klassifiziert)
358 2 500 - 405 - -
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Mediendorf
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 13 - - 4 star 184 - - 3 star 358 - - 2 star 46 - - 1 star 0 - -
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Alternative Unterbringung – Nordisches Zentrum Schwaiganger (c)
Alternative Unterbringung – Kunsteisbahn Königssee (d)
B - GARANTIERTE ZIMMERKAPAZITÄT
14.3
München - Nach Berlin ist München, gemessen an den jährlich ankommenden Touristen, die beliebteste
Stadt in Deutschland. - Rund fünf Mio. Gäste wurden im Jahr 2009 in der bayerischen Landeshauptstadt in
gewerblichen Betrieben registriert. Im selben Zeitraum wurden ca. zehn Mio. Übernachtungen gezählt.
- Die Besucher Münchens sind insgesamt äußert zufrieden mit ihrem Aufenthalt in der Stadt und würden die Stadt für einen Besuch weiterempfehlen.
- Für den „Qualitätsmonitor Deutschland 2009“, das wichtigste Messinstrument der Branche, bewerteten die Gäste der Stadt die typische Architektur, die freie Natur, die Einkaufsmöglichkeiten und die Freundlichkeit der Bevölkerung mit sehr guten Noten.
Sonstige Unterkünfte (klassifiziert) 36 - -
Sonstige Unterkünfte (nicht klassifiziert) 168 3 400 -
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um das Nordische Zentrum
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 6 - - 4 star 36 - - 3 star 53 - - 2 star 0 - - 1 star 0 - - Sonstige Unterkünfte (klassifiziert) 0 - -
Sonstige Unterkünfte (nicht klassifiziert) 0 - -
Sterne-kategorie
0-10km-Radius um die Kunsteisbahn
vorhandenNeubau
geplant zusätzlich
5 star 4 - - 4 star 35 - - 3 star 10 - - 2 star 0 - - 1 star 0 - - Sonstige Unterkünfte (klassifiziert) 1 - -
Sonstige Unterkünfte (nicht klassifiziert) 134 - -
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- Neben einer historischen Altstadt und moderner Architektur gibt es ein vielfältiges Angebot an Sporteinrichtungen und ein abwechslungsreiches Unterhaltungs- und Kulturprogramm wie Museen, Theater oder Oper.
- Mit seiner variantenreichen regionalen, nationalen und internationalen Spitzengastronomie auf höchstem Niveau bietet München der Olympischen und Paralympischen Familie und allen Gästen ein umfangreiches Angebot, das durch optimale Einkaufsmöglichkeiten ergänzt wird.
- Die gesamte Münchner Infrastruktur (Hotels, Öffentlicher Verkehr, etc.) unterstützt den barrierefreien Tourismus.
Bayern - Bayern zählte im Jahr 2009 ca. 75 Mio. Übernachtungen. 26,4 Mio. ankommende Gäste
wurden in gewerblichen Betrieben registriert. Bayern ist damit das beliebteste deutsche Reise- und Urlaubsziel.
- Bayern besitzt einen 23%igen Marktanteil an internationalen Besuchern in Deutschland. - Bayern ist ein beliebtes barrierefreies Tourismusziel. - Viele Hotels bieten bereits heute barrierefreie Zimmer an. Neue Häuser sind gehalten, eine
bestimmte Anzahl an Zimmern für mobilitätseingeschränkte Personen einzurichten. - Bayern gehört zu den sichersten Ländern in Deutschland, welches wiederum eine der
sichersten Destinationen der Welt ist. Die Zahl der Straftaten ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl niedrig und die Aufklärungsrate hoch. Gerade ausländische Gäste schätzen das hohe Sicherheitsniveau Bayerns.
- Die „bayerische Herzlichkeit“ ist sprichwörtlich weithin bekannt. Imageuntersuchungen bestätigen, dass die bayerische Bevölkerung als besonders gastfreundlich gilt.
- Die Hotelbranche hat Erfahrung mit Gästen aus aller Welt. Die Mitarbeiter sprechen zwei oder mehr Sprachen.
- Im Vorfeld der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2006 hatte der DEHOGA Bayern flächendeckend alle Hotels und deren Mitarbeiter in interkultureller Kommunikation geschult und das Handbuch „Andere Länder, andere Sitten“ herausgeben – eine ähnliche Initiative soll vor den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 wiederholt werden.
- Aufgrund hoher Lebensmittel- und Hygienestandards sowie der bestmöglichen Ausbildung der Köche können nicht nur Allergiker oder Diabetiker die lokalen Spezialitäten und anspruchsvolle internationale Küche sorgenfrei genießen.
Qualität durch Klassifizierung - Die Olympischen Gäste können das höchste Maß an Produkt- und Servicequalität erwarten.
40 000 Zimmer haben einen Standard der freiwilligen Deutschen Hotelklassifizierung (1- bis 5-Sterne).
- Die Deutsche Hotelklassifizierung ist ein Markenprodukt von internationalem Standard, das regelmäßig an die sich ändernden Gästeerwartungen und Markttrends angepasst wird.
- Die Deutsche Hotelklassifizierung verspricht europäische Vergleichbarkeit: Seit Januar 2010 nehmen die Hotelverbände in Deutschland, Österreich, Schweden und Tschechien die Klassifizierung in ihren Ländern nach nunmehr einheitlichen Kriterien vor. Die Niederlande, Schweiz und Ungarn werden im Laufe des Jahres 2011 folgen.
- Circa 1 500 hochwertige Zimmer in Gasthäusern, Privatzimmern und Ferienwohnungen sind ebenfalls nach einheitlichen Kriterien klassifiziert.
- Zudem gibt es mit der „ServiceQualität Deutschland“ ein dreistufiges innerbetriebliches Qualitätsmanagementsystem, das auf Dienstleistungsbetriebe rund um die touristische Servicekette, wie Gastronomie, Hotellerie, Taxiunternehmen, Ärzte und Banken, ausgerichtet ist.
- Im Rahmen dieser Initiative können sich die Betriebe weiterbilden und durch das Service „Q“ zertifizieren lassen.
- Alle 16 Bundesländer sind an „ServiceQualität Deutschland“ beteiligt.
Vorhandene Unterbringung - Die derzeitigen Zimmerkapazitäten übertreffen schon heute die Anforderungen für die
Olympischen Winterspiele 2018; allein zum Oktoberfest kommen jährlich ca. sechs Mio. und zur größten Messe - der „bauma“– ca. 500 000 Besucher in die Stadt.
- In den abgefragten Radien um München, Garmisch-Partenkirchen und Schönau a. Königssee gibt es ca. 37 000 klassifizierte Hotelzimmer in der 3- bis 5-Sterne-Kategorie und ca. 3 000 klassifizierte Hotelzimmer in der 2-Sterne-Kategorie.
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- Ca. 19 000 weitere Zimmer sind in Hotels, Privatzimmern und Gasthäusern vorhanden. - Der Deutsche Tourismusverband bestätigt, dass innerhalb der Radien 58 900 Zimmer (aktueller
Stand, wird bis Redaktionsschluss finalisiert) mit hohen Qualitätsstandards zur Verfügung stehen.
- Innerhalb einer Fahrstunde vom Eis-Park sind zusätzlich mehr als 7 000 klassifizierte Zimmer erreichbar. Innerhalb einer halben Stunde Fahrzeit um die Sportstätten des Schnee-Parks und der Kunsteisbahn Königssee erreicht man insgesamt weitere 8 000 hochwertige Zimmer in klassifizierten Hotels.
- Die Hotellerie in München und der Region bietet eine Reihe von Konferenzmöglichkeiten an, die optimal an die Ansprüche der Gäste angepasst werden können. 2009 kamen allein ca. 2,3 Mio. Übernachtungsgäste nach München, um an einer geschäftlichen Veranstaltung teilzunehmen. Jedes Jahr werden eine Reihe von Tagungen und Kongressen veranstaltet. 2009 fanden in München ca. 75 000 Veranstaltungen in den rund 250 Veranstaltungsstätten sowie als Inhouse-Veranstaltungen statt.
Geplante Unterbringung - In München und Umgebung liegen für ca. 800 Hotelzimmer, im 3*-5*-Bereich in fünf
Beherbergungsbetrieben bereits das Einverständnis der Städte vor. - Die Münchner Hotellerie hat seit dem Jahr 2000 die Bettenanzahl um ca. ein Drittel erhöht,
damit liegt München im Ranking um den absoluten Bettenzuwachs deutschlandweit in der Spitzengruppe.
Zusätzliche Unterbringung - In München und Garmisch-Partenkirchen sind bei Stadt und Markt zwei Hotelprojekte mit
insgesamt ca. 500 Zimmern angemeldet. - Im Eis-Park entsteht am Leonrodplatz ein neues Stadtquartier, das während der Olympischen
und Paralympischen Winterspiele 2018 als Mediendorf für ca. 1 500 Medienvertreter fungiert. Ein Architektenwettbewerb ist ausgelobt und wird noch während der Bewerbungsphase abgeschlossen.
- Am IBC/MPC wird für ca. 1 500 Medienvertreter ein temporäres Mediendorf errichtet. Hierfür liegt bereits das Einverständnis der Stadt vor.
- In Schnee-Park werden temporäre Mediendörfer für 3 800 Medienvertreter errichtet.
Tabelle 14.3.1-4 �– 5-2 Sterne Unterbringung
[Die Tabellen werden für jeden Bezugspunkte und je Sterne-Kategorie angegeben. Als Beispiel wird Tabelle 14.3.1 für den Bezugspunkt München abgebildet.
Die Tabelleninhalte werden nach Abschluss der Zuordnung der Gästegruppen erstellt]
5-Sterne Unterbringung – München (a)
#
Name der Unter-bringung
Standort Gesamt-anzahl der Zimmer
Garantierte Zimmer
Gäste-gruppe
Bauzeiten geplante Moder-nisierung
0-10km
10-50km* Anzahl
Anteil an Gesamt-kapazität
Start-termin
End-termin
Be-schrei-bung
End-ter-min
Vorhanden Hotels
3 Hotel XY - 200 180 90% IFs - - - -
Geplante Hotels
1
Zusätzliche Hotels
5
Wohnungen/ Apart-Hotels mit Hotelservice
6
7
Wohnungen/ Apart-Hotels ohne Hotelservice
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9
sonstige
8
Gesamtanzahl der Zimmer:
Zusammenfassung aller garantierten Zimmer (Hotels + andere Unterbringungsmöglichkeiten)
- München 2018 konnte über 23 300 Zimmer in den festgelegten Radien durch Optionsverträge sichern.
Tabelle 14.3.5 �– Zusammenstellung aller garantierten Zimmer
[Die Tabellen werden für jeden Bezugspunkt angegeben. Als Beispiel wird Tabelle 14.3.5 für den Bezugspunkt München abgebildet.
Die Tabelleninhalte werden nach Abschluss der Zuordnung der Gästegruppen erstellt]
Zusammenstellung der garantierten Zimmer – München (a)
Hotels andere Unterbringungsmöglichkeiten Gesamtanzahl
der Zimmer
Anzahl der
Hotels Anzahl der
Hotelzimmer Anzahl der Gebäude
Anzahl der Zimmer
5-Sterne vorhanden 7 1 894 0 0 1 894geplant 0 0 - - 0zusätzlich 0 0 - - 0Summe: 7 1 894 0 0 1 894
4-Sterne vorhanden 12 4.366 0 0 4.366geplant 0 0 - - 0zusätzlich 0 0 - - 0Summe: 12 4 366 0 0 4 366
3-Sterne vorhanden 41 2.260 0 0 2.260geplant 0 0 - - 0zusätzlich 0 0 2 2 500 2 500Summe: 41 2 260 2 2 500 4 760
2-Sterne vorhanden 9 1 106 2 358 1 464geplant 1 280 - - 280zusätzlich 0 0 - - 0Summe: 10 1 386 2 358 1 744
Gesamt: 76 10 083 4 2 858 12 941
Tabelle 14.3.6 �– gesamte Zimmerkapazität während der Olympischen Winterspiele
[Die Tabelle und die Karten werden nach Abschluss der Zuordnung der Gästegruppen erstellt.]
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C - ZIMMERZUORDNUNG
14.4 Stellen Sie in Tabelle 14.4 Ihre geplante Zimmerzuordnung an die verschiedenen Gästegruppe gemäß Tabelle 14.3.1 - 14.3.6 dar (listen Sie alle Gästegruppen einzeln auf).
[Die Tabelle und die Karten werden nach Abschluss der Zuordnung der Gästegruppen erstellt.]
D - ZIMMERPREISE
Zimmerpreise der Olympischen Hotels
14.5.1 Geben Sie für folgende Gästegruppen eindeutig die maximalen Zimmerpreise für alle Zimmerarten (Einzel-, Doppelzimmer und Suite) in USD für 2018 einschließlich Frühstück und Steuern an:
· IOC Members, IOC Honorary & Honor Members, IOC Management (Präsident, Generaldirektor & Direktoren), IF President/Secretary General (Sommer/Winter*), NOC President/Secretary General, IOC group administration, IOC interpreters, IOC Commissions (Medical, Ethics, Athletes), IOC advisors, experts, consultants, agents, IOC partners and suppliers, IOC Guests (including IOC Members' guests), ANOC, ASOIF, AIOWF, GAISF*, Future OCOGs (President, Director-General, mayor, Executive members)*, Previous OCOGs (President, Director-General)*, Bid Cities (Executives)*, Future Sessions*, CAS*, WADA*
*gemäß dem Users Guide des IOC zu Akkreditierungs- und Einreiseregelungen zu den Olympischen Spielen
- Zur Unterbringung des IOC steht mit den beiden Hotels „The Westin Grand München“ und dem „Sheraton München Arabellapark“ ein 4*-5*-Hotelkomplex mit insgesamt 984 Zimmern in weniger als zehnminütiger Fahrzeit zum Olympiapark zur Verfügung.
- Die Hotels zeichnen sich durch ihre Ausstattung, Lage und Erfahrung mit der Unterbringung von VIP-Gästen als IOC-Hotel aus.
- Der moderne Konferenzbereich über drei Etagen mit 20 Raumvarianten und großzügigen Foyers bietet Platz für bis zu 1 250 Personen und verfügt über modernste Konferenztechnik.
- Insgesamt stehen in beiden Hotels 33 Tagungsräume bereit. - Das Westin Grand München Arabellapark ist zertifizierter Ökoprofit-Betrieb und Mitglied im
Umweltpakt Bayern. - In einer Gemeinsamen Erklärung sichern die beiden Hotels der Arabella Starwood Gruppe dem
IOC ihre Zimmer zu und erklären ihre Bereitschaft die Anforderungen des IOC zu berücksichtigen.
Zimmerpreise der Olympischen Hotels in Euro 2018
Einzelzimmer Doppelzimmer Suite
4 Sterne 482 509 1 020
5 Sterne 548 582 4 182
Zimmerpreise für andere Gästegruppen
14.5.2 Geben Sie die maximalen Zimmerpreise für alle Zimmerarten in USD 2010 und 2018 inklusive Frühstück und Steuern an, die für andere Gästegruppen gelten werden und nicht mit den Zimmerpreisangaben der Olympischen Hotels aus Frage 14.5.1. abgedeckt sind.
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Beschreiben Sie wie diese Zimmerpreise für 2018 kalkuliert wurden und wie sie kontrolliert werden sollen.
- Die Zimmerpreise für 2018 werden in den Optionsverträgen festgesetzt. Die Preise werden in das Unterbringungssystem eingespeist und können so bei erfolgreicher Vermittlung der Zimmer durch das OCOG kontrolliert werden.
- Der Olympische Preis 2018 berechnet sich aus den Zimmerpreisen des jeweiligen Vertragshotels der Wintersaison 2009/ 2010 (inkl. Mehrwertsteuer), einem 5%igen Olympischen Premium sowie einem jährlichen Inflationsausgleich in Höhe von 2 % (über acht Jahre gerechnet ergibt das den Faktor 1,17).
- Die durchschnittlichen Zimmerpreise liegen xy % unter den maximalen Zimmerpreisen. Zudem sind die Preisniveaus in den Radien unterschiedlich.
- Zimmerpreis 2018 = Zimmerpreis der Wintersaison 2009/2010 x 2 % Inflation n Jahre + 5 % Olympisches Premium.
[Die Übersicht der Maximalen Zimmerpreise je Gästegruppe wird nach Abschluss der Optionsvertragsverhandlungen erstellt]
Mediendorf (-dörfer)
14.5.2 Sollte Ihr Konzept ein oder mehrere Mediendörfer vorsehen, geben Sie bitte die maximalen Zimmerpreise für alle Zimmerarten (Einzel- und Doppelzimmer) in USD für 2018 einschließlich Frühstück und allen anfallenden Steuern an.
- Die Zimmerpreise der Mediendörfer werden sich an den durchschnittlichen Zimmerpreisen von Hotels vergleichbarer Kategorie orientieren.
[Zimmerpreise je Mediendorf für Einzel- und Doppelzimmer werden nach Abschluss der Optionsvertragsverhandlungen finalisiert]
Zimmerpreise Paralympischer Hotels
14.5.3 Geben Sie für IPC-Gästegruppen eindeutig die maximalen Zimmerpreise für alle Zimmerarten (Einzel-, Doppelzimmer und Suiten) in USD für 2018 einschließlich Frühstück und Steuern an.
[Zimmerpreise für Einzel-, Doppelzimmer und Suiten werden nach Abschluss der Optionsvertragsverhandlungen finalisiert]
Kontrolle der Zimmerpreise
14.5.4 Was ist geplant, um die Zimmerpreise in geplanten und zu renovierenden Hotels zu kontrollieren?
- Die zuständigen Behörden werden das OCOG über Baugenehmigungen und Neuplanungen informieren.
- Durch den Abschluss von Optionsverträgen unter Anwendung der in 14.5.2 angewandten Formel kann das OCOG die Zimmerpreise in neuen Hotelentwicklungen kontrollieren.
E - MINDESTLÄNGE DES AUFENTHALTS
14.6 Beschreiben Sie, falls zutreffend, Ihr Konzept für einen Mindestaufenthalt und mögliche Belegungsblöcke.
- Die Optionsverträge sehen keine Mindestaufenthaltslänge vor.
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Garantien
14.7.1 Garantie
Einzelbestätigung der bestehenden Hotels zu Verfügbarkeit, Preis und Mindestaufenthaltsdauer
14.7.2 Garantie
Einzelbestätigung ggf. anderer für die Unterbringung genutzter Gebäude zu Mietpreis, geplanter Baumaßnahme und Verfügbarkeit [bei Bedarf]
14.7.2 Garantie
Einzelbestätigung der geplanten bzw. zusätzlichen Hotels zu Baugenehmigung, Zeitplan, Finanzierung und Betreiber [bei Bedarf]
[Die in den Garantien geforderten Optionsverträge werden dem IOC in einem gesonderten Ordner übergeben.]
14.8 Stellen Sie Ihr Unterbringungskonzept für die Zuschauer während der Olympischen [Winter-] Spiele detailliert dar. Welche Maßnahmen zur Preisregulierung sind vorgesehen und wie sollen diese umgesetzt werden.
- Die Region ist ein erstklassiger Gastgeber mit ausreichenden Zimmern für alle Ansprüche. - Für die Zuschauerunterbringung stehen um die Austragungsorte insgesamt 35 600 Zimmer zur
Verfügung. Innerhalb einer Fahrstunde vom Eis-Park sind zusätzlich mehr als 7 000 klassifizierte Zimmer erreichbar. Innerhalb einer halben Stunde Fahrzeit um die Sportstätten des Schnee-Parks und der Kunsteisbahn Königssee erreicht man insgesamt weitere 8 000 hochwertige Zimmer in klassifizierten Hotels.
- Alle erhobenen Betriebe werden Teil des zentralen Reservierungssystems sein, das durch die Website des OCOG angesteuert werden kann. Hotels und Unterkünfte, die in der Bewerbungsphase Zimmer garantiert haben, werden in der Anzeige priorisiert.
- Dieses Reservierungssystem wird auf den Erfahrungen vergangener Spiele aufbauen und den neuesten technologischen Ansprüchen gerecht werden.
- Die Software wird eine Verbindung zwischen dem Reservierungsprozess der Gästegruppen („Constituent Groups“) sowie dem für die Zuschauer verfügbaren Zimmerkontingent herstellen. Ungenutzte oder zurückgegebene Kontingente der Gästegruppen sollen so den Zuschauern zur Verfügung gestellt werden.
- Die Benutzerfreundlichkeit steht im Fokus. Jeder Gast soll die am besten geeignete Unterkunft finden können. Dies gilt insbesondere für Gäste mit besonderen Bedürfnissen: Durch das in der Bewerbungsphase durchgestellte und ständig aktualisierte Barrierefreiheitsscreening werden den Gästen die für sie geeigneten Zimmer angeboten werden.
- Das zentrale Reservierungssystem wird auch zum Verkauf von “Ticket-Room”-Bundlings genutzt, durch die eine zusätzliche Preiskontrolle stattfinden wird. Zuschauer können zudem Informationen zu den Austragungsorten und der Region erhalten, die in enger Abstimmung mit den Tourismusverbänden erstellt werden.
- Der OCOG-Unterbringungsmanager wird mit seinem Team als Verbindungsglied zwischen den Gästegruppen und den M2018-Gastgebern dienen.
- Auch die Zimmerpreise für Hotels, die keinen Optionsvertrag mit dem Bewerbungskomitee abgeschlossen haben, sollen nicht höher sein als bei anderen Großveranstaltungen.
- Wucherpreise sind gesetzlich nicht zulässig (Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher: § 138 BGB)
- Hotels, die keine fairen Zimmerpreise anbieten, werden vom zentralen Reservierungssystem des OCOGs ausgeschlossen und verlieren so die hervorragende Vermarktungsmöglichkeit.
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14.9 Erläutern Sie kurz wie in Ihrem Unterbringungskonzept das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt wird.
- Das M2018-Unterbringungskonzept zeichnet sich durch kurze Wege zwischen den Zuschauerhotels und den Wettkampfstätten aus.
- Viele Zuschauer haben die Möglichkeit, zu Fuß von ihren Unterkünften zur Sportstätte zu gelangen.
- Die Kombitickets ermöglichen den Zuschauern eine preisgünstige und unkomplizierte Anreise. - Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist auszeichnet. Alleine 20 200 Zimmer
befinden sich im Einzugsbereich des Nahverkehrsnetzes des Münchner Verkehrsverbundes.
14.10 Listen Sie, falls zutreffend, alle weiteren Unterbringungsmöglichkeiten auf, die in Betracht gezogen werden könnten. (z. B. Jugendherbergen, Universitätsgelände, Campingplätze, etc.)
Welche Kapazitäten werden durch diese zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten angeboten?
- Die 400 klassifizierten 1-Sterne-Zimmer unterstützen das Unterbringungskonzept. - Rund 900 Betten in Jugendherbergen konnten bereits in der Bewerbungsphase durch
Optionsverträge gesichert werden und stehen in Jugendherbergen zur Gruppenunterbringung zur Verfügung.
- Alle deutschen Jugendherbergen setzen Mindeststandards in den Bereichen „Management“, „Service“, „Verpflegung“, „Unterkunft und Gebäude“ sowie „Hausverwaltung“ um, die jährlich aktualisiert werden. Sie garantieren die kontinuierliche Verbesserung des hochwertigen Angebotes, das sich an den Gästebedürfnissen orientiert.
- Die „Friends & Family Home Stay“-Initiative wird es Einheimischen ermöglichen, Zimmer und Wohnungen für Familien und Angehörige der Sportler, zur Verfügung zu stellen. Damit wird den Gästen nicht nur eine Alternative zum Hotel gegeben, sondern auch die bayerische Gastfreundschaft unter Beweis gestellt.
- Die Münchner Schulen bieten weitere Möglichkeiten zur Gruppenunterkunft von Freiwilligen Helfer an. Beim Kirchentag 2010 wurden über 34 000 Besucher in den Münchner Schulen untergebracht werden.
- Weitere Möglichkeiten zur Unterbringung freiwilliger Helfer kann die Bundeswehr mit Ihren Kasernen im Rahmen freier Kapazitäten zur Verfügung stellen.
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- 15 - TRANSPORT UND VERKEHR
A - VERKEHRSPLANUNG UND -BEHÖRDEN
15.1 Beschreiben Sie auf Grundlage Ihres Gesamtkonzepts für die Olympischen [Winter-] Spiele und des städtischen und regionalen Verkehrssystems, welche Strategie Sie für den Olympischen Verkehr verfolgen.
Geben Sie Ihre Ziele und Aufgaben sowie Ihre allgemeinen Verkehrsplanungen und -strategien bezüglich der Nutzergruppen der Olympischen [Winter-] Spiele und der allgemeinen Öffentlichkeit an.
- Grundsätzlich gilt: - Die gesamte Verkehrskonzeption folgt dem Prinzip der kurzen Wege und der
Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit mit fünf Prioritäten, wodurch ein behutsamer Umgang mit Infrastruktur (-erweiterungen) erreicht wird: · Hauptsächlich Nutzung der bestehenden Infrastruktur, · Optimierung der bestehenden Infrastruktur, · Bau ohnehin geplanter Projekte (deren zukünftiger Bedarf bereits festgestellt ist -->
Nachhaltigkeit), · Ergänzung von Infrastruktur (nach Möglichkeit durch zusätzliche, die zukünftige Nachfrage
berücksichtigende, Schienenprojekte), · Temporäre Maßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer Belange gemäß europäischer
Regularien sowie unter Aussparung ökologisch sensibler Gebiete, z. B. Flora-Fauna-Habitate [FFH], Biotope etc.
- Athleten und Olympische Familie werden bevorzugt behandelt und genießen freie Fahrt auf den Olympic Lanes.
- Das kompakte Sportstättenkonzept ermöglicht kurze Wege für die Athleten und alle Nutzergruppen der Olympischen Winterspiele.
- Alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten liegen entweder in fußläufiger Entfernung zueinander oder sind durch speziell zugeordnete Shuttle-Linien miteinander verbunden.
- Alle Zuschauer erreichen die Sportstätten mit Bus und/ oder Bahn. - Alle Wettkampfstätten im Eis-Park sowie im Schnee-Park mit Ausnahme des Schwaigangers
sind unmittelbar mit dem schienengebundenen öffentlichen Verkehr (ÖV) erreichbar. Viele Züge werden direkt bis zu den Haltepunkten der Sportstätten durchfahren können, so dass Zuschauer und Akkreditierte bequem bis unmittelbar an die Veranstaltungsgelände gelangen. Wo dies nicht möglich ist, werden Zuschauer und Akkreditierte durch speziell eingerichtete Bahnhofshuttle direkt zur Sportstätte gefahren.
- In München führten die gute Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel und ein konsequent ausgebautes Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer bereits zu einer Reduktion des Pkw-Anteils am Modal-Split auf ca. 36 %.
- Der Anteil des Fahrradverkehrs am Modal-Split in München beträgt 14 %. Die jährlichen Investitionen zur Förderung des Radverkehrs und zum weiteren Ausbau des Radverkehrsnetzes wurden auf 4,5 Mio. EUR erhöht. Die Streckenlänge des gesamten Fahrradverkehrsnetzes Münchens beläuft sich nun auf 1 200 km.
- Die Münchner U-Bahnen beförderten 2009 insgesamt 351 Mio. Personen, hinzu kommen ca. 280 Mio. Fahrgäste der S-Bahnen, 172 Mio. Fahrgäste beim Bus und 95 Mio. Fahrgäste der Tram.
15.2 Welche Behörden (national, regional, städtisch, etc.) werden für die Planung, Finanzierung und den Bau neuer sowie um- bzw. ausgebauter Verkehrsinfrastruktur (gemäß Verkehrsinfrastrukturplan - siehe Frage 15.7) verantwortlich sein und welche Behörden werden für die Verkehrsabwicklung (einschließlich Flughafenbetrieb) verantwortlich sein?
Welche Zuständigkeiten werden diese jeweils haben?
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Wie werden diese verschiedenen Behörden sowie Hauptverkehrsdienstleister und -betreiber in das OCOG integriert, und zwar von der ersten Planungsphase über die strategische Planung und die Betriebseinsatzplanung bis letztendlich zum Transport- und Verkehrsmanagement während der Olympischen Spiele?
Erstellen Sie ein Organigramm aus dem die Struktur dieser Zusammenarbeit ersichtlich wird.
- Planung, Finanzierung und Bau von allen zu realisierenden Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen obliegen in Deutschland den folgenden Institutionen: · Die regionalen Schienenwege werden von DB Netz in Abstimmung mit dem Freistaat
Bayern modernisiert und erweitert. Die Investitionen werden vom Bund finanziell unterstützt. · Die Bundesautobahnen und Bundesstraßen werden national finanziert und auf
Landesebene geplant und umgesetzt. · Die Staatsstraßen werden vom Freistaat Bayern finanziert und umgesetzt. · Die Gemeinden bzw. deren Verkehrsunternehmen planen und realisieren alle lokalen
Vorhaben (Straßen, Tram und U-Bahn) und werden dabei vom Freistaat Bayern und dem Bund finanziell unterstützt.
· Das OCOG wird zusätzliche Maßnahmen wie Behelfsbahnsteige, temporäre P+R-Plätze und Olympiafahrstreifen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden planen, finanzieren und rechtzeitig umsetzen.
- Betrieb und Organisation des Verkehrs obliegen den Straßenverkehrsbehörden und den Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personenverkehrs. Die Flughäfen werden von öffentlichen Gesellschaften betrieben, während der Luftverkehr der Aufsicht der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH), einem privatrechtlich organisierten Unternehmen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht. Das österreichische Äquivalent zur DFS ist die ACG (Austro Control).
- Die Zusammenarbeit der Münchener Behörden im Bereich der Verkehrsabwicklung bei Großveranstaltungen wie Messen, Sportevents, Oktoberfest, Kirchentag etc. ist bereits vielfach erprobt. Die grundsätzlichen Strukturen der Kooperation existieren bereits.
- Die Entscheidungsstrukturen für München 2018 werden im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Grundlage aufgebaut.
- Alle Akteure nehmen innerhalb der Organisationsstruktur die ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben war.
- In der Vorbereitungsphase liegt die Verantwortung zur Entwicklung von gemeinsamen Verkehrsmanagement-Strategien bei den für das Verkehrsmanagement zuständigen Behörden. Sie stimmen sich mit dem Organisationskomitee ab.
- Während der Veranstaltungen werden durch die Verkehrsmanagementzentralen (VMZ) abgestimmte Entscheidungen bei akuten Situationen getroffen. Sofern die Sicherheit (Gefahr durch Gewalt oder Verkehrssicherheit) betroffen ist, trifft im Zweifel die Polizei die letzte Entscheidung.
- Das Organigramm ist zweigeteilt und stellt die Organisation der Zusammenarbeit der Behörden a) in der Vorbereitungsphase 2011-2017 und b) in der Durchführungsphase 2017-2018 dar.
1. Vorbereitungsphase - Die Darstellung trennt zwischen fachlich-thematischen (Arbeitskreise) und räumlich-strukturellen
(Verwaltungsebenen) Aufgabenfeldern. - Die Steuerungsebene bestimmt Aufgabenstellungen für die Arbeitskreise und fordert fachliche
Vertreter aus der lokalen Ebene zur Mitarbeit in den Arbeitskreisen an. Sie leitet die Ergebnisse der Arbeitskreise an die lokale Ebene weiter und überwacht deren Umsetzung durch die drei lokalen Arbeitsgruppen.
- Die Arbeitskreise erarbeiten Strategien sowie allgemeine betriebliche Leitlinien und beraten die Steuerungsebene.
- Die lokale Ebene erstellt betriebliche Anforderungsprofile, die über die Steuerungsebene in die Arbeitskreise kommuniziert werden. Gleichzeitig nimmt sie über ihre fachlichen Vertreter direkt Einfluss in den Arbeitskreisen und setzt die Vorgaben der Steuerungsebene in Maßnahmen und Betriebskonzepte um.
- Das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) übernimmt in Kooperation mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium (BStMWIVT) die Führung einer zu gründenden „Lenkungsgruppe Verkehr München 2018“.
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- Diese Lenkungsgruppe bündelt und koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung aller übergeordneten infrastrukturellen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen in der Vorbereitung und der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
2. Durchführungsphase - Die Darstellung trennt zwischen fachlich-thematischen (Einrichtungen) und räumlich-
strukturellen (Verwaltungsebenen) Aufgabenfeldern. In der Durchführungsphase existiert zusätzlich die Ebene des Venue-Transport-Managements.
- Die Steuerungsebene fungiert weiterhin als übergeordnete Koordinierungsstelle und jetzt zusätzlich als Eskalationsgremium bei unvorhergesehenen Situationen.
- Die Leitung der Lenkungsgruppe obliegt weiterhin dem BayStMI, wobei sowohl das BayStMWIVT und das OCOG direkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
- Auf lokaler Ebene bleiben die drei Arbeitsgruppen (LHM, GAP, BGL) weiter bestehen. Die Leitung obliegt den jeweiligen Verkehrsbeauftragten der Austragungsorte, die sich ebenfalls direkt mit dem OCOG abstimmen.
- Die Organisationseinheiten erarbeiten selbstständig, gemäß den eigenen Zielen optimierte Strategien und setzen sie unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verkehrsmanagements um. Gleichzeitig stellen sie ihrerseits Anforderungen an das Verkehrsmanagement.
- Auf der lokalen Ebene werden die in der Vorbereitungsphase erarbeiteten Konzepte und Strategien umgesetzt. Aktuelle Anforderungen der Organisationseinheiten (OCOG, Sicherheitszentrale etc.) werden über die Steuerungsebene übermittelt und auf der lokalen Ebene in den Betrieb integriert bzw. an das Venue-Transport-Management weitergeleitet.
- Dabei erfolgt der Informationsaustausch immer auf dem Wege der Dual-Communication (redundante Informationsweitergabe).
- Das Verkehrsmanagement der Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten unter Leitung des OCOG ist zuständig für Organisation und Ablauf des internen Venue-Verkehrs sowie die Zufahrtskontrollen. Es sammelt Verkehrsinformationen und leitet diese an die zuständige VMZ.
B - FLUGHAFEN, ANKUNFT UND ABFLUG
15.3 Vervollständigen Sie Tabelle 15.3 für Ihren internationalen Flughafen sowie andere Flughäfen, die Sie für die Olympischen Winterspiele nutzen wollen.
Geben Sie ggf. an, welche Kapazitätserweiterungen für den Flughafen bis zu den Olympischen Winterspielen umgesetzt werden sollen.
Welche Arten von Landverkehrsanbindungen vom Flughafen (den Flughäfen) zum IOC-Hotel bzw. zum Olympischem Dorf bzw. zum IBC/ MPC existieren und wie groß sind die entsprechenden Distanzen?
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- Der Münchner Flughafen ist ein bedeutender internationaler Flughafen mit zahlreichen Direktverbindungen in die gesamte Welt und bedeutsamen Kapazitäten.
- Er belegt seit mehreren Jahren einen Platz unter den ersten fünf in den weltweiten „World Airport Awards“ (Quelle: Skytrex). Auch 2010 ist er wieder zum besten Flughafen Europas gekürt worden. Zusätzlich werden mobilitätseingeschränkte Passagiere optimal betreut und können alle Einrichtungen barrierefrei erreichen.
- Der Münchner Flughafen bietet die meisten innerdeutschen Flugverbindungen und ist gleichzeitig das Drehkreuz der europäischen Alpenregion.
- Er verzeichnet eine der größten Wachstumsraten unter den europäischen Flughäfen. Selbst im Krisenjahr 2009 fertigte der Flughafen München über 32,6 Mio. Passagiere ab.
- Die direkte Nähe der Flughäfen Innsbruck und Salzburg zu den Veranstaltungsorten in Garmisch-Partenkirchen und Schönau a. Königssee bedeutet gegenüber der Anreise über den Flughafen München eine Zeitersparnis sowie Ressourcenschonung.
- Salzburg ist Europas zweitgrößter Wintercharterflughafen nach Genf und hatte im Jahr 2009 über 1,5 Mio. Passagiere. Im gleichen Zeitraum nutzten knapp 1 Mio. Fluggäste den Flughafen Innsbruck.
- Beide Optionsflughäfen Innsbruck und Salzburg haben bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen großer Sportveranstaltungen und der Abwicklung des zugehörigen Flugverkehrs. In der Vergangenheit wurden hierzu großzügige Abfertigungsbereiche für die besonderen Nutzergruppen reserviert.
- Vom Flughafen München gelangt man mit S-Bahn oder Expressbus direkt in die Münchener Innenstadt. Die Fahrzeit mit der S-Bahn beträgt 40 Minuten. · Das IOC–Hotel ist 35 km vom Flughafen entfernt und in 25 Minuten erreichbar. · Das Olympische Dorf ist 36 km vom Flughafen entfernt und in 25 Minuten erreichbar. · Das IBC/ MPC ist 42 km vom Flughafen entfernt und in 30 Minuten erreichbar.
- Vom Flughafen Innsbruck ist das Snow Village 67 km entfernt, die Fahrzeit beträgt ca. 60 Minuten.
- Vom Flughafen Salzburg erreicht man die Kunsteisbahn „Königssee“ innerhalb von 30 Minuten (30 km).
Tabelle 15.3 – Daten der relevanten Flughäfen
Kapazität vorhanden (2010) geplant (2018)
Anzahl Terminals 2 2Anzahl Flugsteige, internationalAnzahl Flugsteige, nationalPassagiere je Stunde 15 000 15 000Flugbewegungen je Stunde 90 90Nachtflugverbot 0:00 - 5:00 Uhr 0:00 - 5:00 Uhr* z.B. Ankunft und Abflug, Luftfracht, Charterf lüge
Flughafen München - Lage und Funktion* während der Olympischen Winterspiele
94 und 112 94 und 112
Kapazität vorhanden (2010) geplant (2018)Anzahl Terminals 2 2Anzahl Flugsteige, internationalAnzahl Flugsteige, nationalPassagiere je Stunde 2 000 2 000Flugbewegungen je Stunde 20 20Nachtflugverbot 23:00 - 6:00 Uhr 23:00 - 6:00 Uhr* z.B. Ankunft und Abflug, Luftfracht, Charterf lüge
Flughafen Salzburg - Lage und Funktion* während der Olympischen Winterspiele
13 13
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Kapazität vorhanden (2010) geplant (2018)Anzahl Terminals 1 1Anzahl Flugsteige, internationalAnzahl Flugsteige, nationalPassagiere je Stunde max. 1 000 max. 1 000Flugbewegungen je Stunde max. 20 max. 20Nachtflugverbot** 20:00 Uhr/23:00 - 6:00 Uhr20:00 Uhr/23:00 - 6:00 Uhr* z.B. Ankunft und Abflug, Luftfracht, Charterf lüge** zw ischen 20 Uhr und 23 Uhr nur lärmemissionsarme Flugzeuge (Lautstärke vergleichbar einer Dash 8); nach 22 Uhr nur Landungen
Flughafen Innsbruck - Lage und Funktion* während der Olympischen Winterspiele
10 10
15.3 Garantie
Garantie zu geplanten Kapazitätserweiterungen an Flughäfen bzgl. erforderlicher Genehmigungen, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und Finanzierung
15.4 Geben Sie in Tabelle 15.4 die Anzahl der wöchentlichen direkten Linienflüge (national und international) während des für die Olympischen [Winter-] Spiele vorgesehenen Zeitraums für jeden Flughafen an, den Sie nutzen wollen. Unterscheiden Sie dabei die angeflogenen Kontinente und Destinationen.
Sollten Sie einen kurzfristigen Ausbau der Flugverbindungen an einem der vorgesehenen Flughäfen erwarten, geben Sie bitte eine kurze Beschreibung der voraussichtlichen Änderungen für 2018 an.
- In den letzten Jahren erfolgte eine kontinuierliche Erweiterung der Flugverbindungen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft stetig neue Destinationen das Portfolio der Flughäfen ergänzen.
[Die Tabelle zeigt die Flugverbindungen von/nach München, sortiert nach Kontinenten, Destinationen und wöchentlichen direkten Linienflüge.]
15.5 Falls Ihr Hauptflughafen nicht der Einreiseflughafen in das ausrichtende Land ist, beschreiben Sie bitte kurz wie Sie die Nutzergruppen der Olympischen Winterspiele am Einreiseflughafen unterstützen und die Weiterreise vereinfachen wollen.
- Der Hauptflughafen ist der Einreiseflughafen und liegt in Deutschland. - Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit auch über die Flughäfen Salzburg oder
Innsbruck einzureisen, da beide Flughäfen innerhalb der sogenannten „Schengengrenzen (gemeinsame Europäische Grenze) liegen. Die betroffenen Flughafenbetreiber haben für den Fall Olympischer Winterspiele in München bezüglich einer bevorzugten Abfertigung von Athleten und Offiziellen bereits ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt.
C - VERKEHRSINFRASTRUKTUR
15.6 Vervollständigen Sie die Tabellen 15.6.1, 15.6.2, 15.6.3 und 15.6.4 für die gesamte Verkehrsinfrastruktur (Hauptflughafen, Autobahnen, städtisches Hauptverkehrsnetz, S-Bahn, U-Bahn, öffentliche Stadt- und Straßenbahnsysteme sowie andere Verkehrssysteme mit bedeutsamer Kapazität) hinsichtlich charakteristischer Details in folgenden Bereichen:
vorhandene Verkehrsinfrastruktur, keine Baumaßnahmen erforderlich
vorhandene Verkehrsinfrastruktur, Baumaßnahmen erforderlich
gesamte geplante Verkehrsinfrastruktur, unabhängig von den Olympischen Winterspielen, aber mit Bedeutung für die Erreichbarkeit der Wettkampf- / Nicht-Wettkampfstätten
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zusätzliche Verkehrsinfrastruktur, erforderlich für die Olympischen Winterspiele
Bitte unterscheiden Sie zwischen der Verkehrsinfrastruktur innerhalb der Stadtgrenzen und der Verkehrsinfrastruktur, die sich von der Stadtgrenze bis zu außerhalb gelegenen Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätten erstreckt.
- Der Großteil der für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 genutzten Verkehrsinfrastruktur besteht bereits und ist in einem hervorragendem Zustand. Das Öffentliche Transportsystem wurde wiederholt in unabhängigen Untersuchungen und internationalen Vergleichsstudien mit Bestnoten bewertet.
- Die bestehende Infrastruktur wird nur durch wenige bauliche Maßnahmen ergänzt.
Tabelle 15.6.1 – vorhandene Verkehrsinfrastruktur, keine Baumaßnahmen erforderlich
1a 5 km 6-streifig 9 km 6-streifig
1b - - 55 km 4-streifig
2a 9,5 km 4-streifig 11,5 km 6-streifig
2b 15 km 6-streifig 18 km 8-streifig
3a 2,5 km 4-streifig 74,5 km 4-streifig
3b - - 33 km 6-streifig
3c - - 16 km 8-streifig
4a 4 km 2-streifig 31,5 km 2-streifig
4b - - 3,7 km 4-streifig
5 Bundesstraße B20 - - 25 km 2-streifig stetig
6 Bundesstraße B23 7 km 2-streifig - - stetig
7 Bundesstraße B305 - - 16 km 2-streifig stetig
8München: Mittlerer Ring und Hauptstraßennetz
233 km 4-6-streifig - - stetig
9a 8 km 6-gleisig 56 km 1-gleisig **
9b - - 24 km 2-gleisig
9c - - 12 km 4-gleisig
10Bahnverbindung Garmisch-Partenkirchen - Innsbruck
3 km 1-gleisig 52 km 1-gleisig ** stetig
11Bahnverbindung Garmisch-Partenkirchen - Reutte
3,5 km 1-gleisig 42 km 1-gleisig **
12 Bayerische Zugspitzbahn 3,5 km 1-gleisig 15,5 km 1-gleisig **
13a 14 km 4-gleisig 109 km 2-gleisig
13b - - 23 km 4-gleisig
14a 92 km 2-gleisig 112 km 1-gleisig **
14b 238 km 2-gleisig
15 U-Bahnnetz München (6 Linien) 95 km 2-gleisig - - stetig
16Straßenbahnnetz München (11 Linien)
75 km 2-gleisig - - stetig
stetig
Autobahn A8 ost/ A10 (A)
S-Bahnnetz München (10 Linien)
Schieneninfrastruktur
1895 ff.
nicht definiert *
nicht definiert *
stetig
stetig
Bundesstraße B2 nicht definiert * stetig
1913 ff.
1928-1930 stetig
1971 ff.
nicht definiert *
nicht definiert *
Straßeninfrastruktur
1972 ff. stetig
Bahnverbindung München-Garmisch-Partenkirchen
vor 1900 *
Baujahr
Länge (km) + Kapazität(Anzahl der Fahrstreifen oder Gleise)
von der Stadtgrenze zu außerhalb gelegenen Wettkampf-/ und Nicht-
Wettkampfstätteninnerhalb der Stadtgrenzen
Bau/ Modernisierung
Fertigstellungsjahr der Modernisierung
Art der Verkehrsinfrastruktur(Autobahnen, Städtisches Hauptverkehrsnetz,
S-Bahn, U-Bahn, öffentliche Stadt- und Straßenbahnsysteme)
Bahnverbindung München-Freilassing
vor 1900 *
vor 1900 *
Autobahn A95 1972 ff. stetig
Autobahnring A99 1970 ff. stetig
1935 ff. stetig
Tabelle 15.6.2 – vorhandene Verkehrsinfrastruktur, Baumaßnahmen erforderlich
verantwortliche Institution
Beginn Ende Kosten[EUR]
17 München: Föhringer Ring 1,9 km 2-streifig - - Freistaat BY, LHM
1960 stetig 13.000.000 öffentlich
18 Bad Reichenhall: BGL 4 - - 3,75 km 2-streifig LK BGL 1930 ff. stetig 3.000.000 öffentlich
19 München: Tram 20/21 5,9 km 2-gleisig - - LHM, SWM 1909, 1934 ff. 2014 - 2017 22.000.000 öffentlich
20 Bahnstrecke Tutzing - Murnau - - 35km 1-gleisig ** DB Netz vor 1900 2011 - 2017 11.600.000 öffentlich
21a 34 km 1-gleisig **
21b 1 km 3-gleisig
22 Bahnhof Oberau - - DB Station & Service
vor 1900 2011 1.000.000 öffentlich
23 Bahnhof Freilassing - - DB Station & Service
vor 1900 2016 18.000.000 öffentlich
** Begegnungsmöglichkeiten vorhanden
Bau
45.400.000
Schieneninfrastruktur
Art der Infrastruktur(Autobahnen, Städtisches Hauptverkehrsnetz,
S-Bahn, U-Bahn, öffentliche Stadt- und Straßenbahnsysteme)
Länge (km) + Kapazität(Anzahl der Fahrspuren oder Gleise)
Bahnstrecke Salzburg Grenze - Freilassing - Berchtesgaden DB Netz vor 1900 2013 - 2015
Verlängerung des Bahnsteigs
Finanzie-rungsquelle
(öffentlich/ privat/
mischfinanziert)innerhalb der Stadtgrenzen
von der Stadtgrenze zu außerhalb gelegenen Wettkampf-/ und Nicht-
Wettkampfstätten
öffentlich- -
Straßeninfrastruktur
Barrierefreier Umbau
Tabelle 15.6.3 – geplante Verkehrsinfrastruktur
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Seite 170
verantwortliche Institution
Beginn Ende Kosten[EUR]
24Bundesstraße B2 (neu) Eschenlohe - Farchant
- - 8,5 km 4-streifig Bund, Freistaat BY
2011 2017 223.000.000 öffentlich
25 Bundesstraße B23 Kramertunnel 5,6 km 2-streifig - - Bund, Freistaat BY
2010 2017 134.000.000 öffentlich
26 Bundesstraße B2 Wanktunnel 4,2 km 2-streifig - - Bund, Freistaat BY
2014 2017 120.000.000 öffentlich
27Bundesstraße B23 Ortsumfahrung Oberau
1,4 km 2-streifig - - Bund, Freistaat BY
2016 2017 8.100.000 öffentlich
28GaPa: Verlängerung St.-Martin-Straße und Bahnunterführung
2 km 4-streifig - - Markt GaPa 2012 2014 6.500.000 öffentlich
29GaPa: Olympic Snow Village: Verlegung Zugspitzbahn
0,7 m 1-gleisig - - Markt GaPa 2012 2014 3.750.000 öffentlich
Schieneninfrastruktur
Straßeninfrastruktur
Art der Infrastruktur(Autobahnen, Städtisches Hauptverkehrsnetz,
S-Bahn, U-Bahn, öffentliche Stadt- und Straßenbahnsysteme)
Finanzie-rungsquelle
(öffentlich/ privat/
mischfinanziert)
Bau
innerhalb der Stadtgrenzenvon der Stadtgrenze zu außerhalb gelegenen Wettkampf-/ und Nicht-
Wettkampfstätten
Länge (km) + Kapazität(Anzahl der Fahrspuren oder Gleise)
Tabelle 15.6.4 – zusätzliche Verkehrsinfrastruktur
verantwortliche Institution
Beginn Ende Kosten[EUR]
30GaPa: Olympic Snow Village: Unterführung
0,5 km 2-streifig - - Markt GaPa 2016 2017 1.500.000 öffentlich
31Schönau: Zufahrten zur Kunsteisbahn
1,5 km 2-streifig - - Gde Schönau 2017 2017 900.000 OCOG
32 Bahnstrecke Uffing-Murnau - - Ausbau6 km
2-gleisig DB Netz 2014 2017 22.000.000 öffentlich
33 GaPa: temporäre Bahnhalte - - OCOG 2017 2018 360.000 OCOG
innerhalb der Stadtgrenzenvon der Stadtgrenze zu außerhalb gelegenen Wettkampf-/ und Nicht-
Wettkampfstätten
2 temporäre Bahnsteige
Finanzierungs-quelle
(öffentlich/ privat/
mischfinanziert)
Schieneninfrastruktur
Straßeninfrastruktur
Art der Verkehrsinfrastruktur(Autobahnen, Städtisches Hauptverkehrsnetz,
S-Bahn, U-Bahn, öffentliche Stadt- und Straßenbahnsysteme)
Länge (km) + Kapazität(Anzahl der Fahrstreifen oder Gleise) Bau
Garantie 15.6
Garantie zu geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bzgl. erforderlicher Genehmigungen, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und Finanzierung
15.7 Vervollständigen Sie die Übersichtskarten aus Frage 9.6 wie folgt:
Stellen Sie die Verkehrsinfrastruktur Ihrer Stadt, die Sie in den Tabellen 15.6.1 bis 15.6.4 aufgeführt haben, in den Maps B, B1, B2 etc. dar.
[siehe Frage 9.6]
Autobahn- und übergeordnetes Straßennetz (2010 und 2018)
15.8 Beschreiben Sie entsprechend der Tabellen 15.6.1 bis 15.6.4 und Map B (Q 15.7) das Autobahn- und übergeordnete Straßennetz, welches eine Schlüsselrolle während der Olympischen [Winter-] Spiele einnehmen wird.
Gibt es Alternativen für das Erreichen der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten?
- Alle Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten sind über Autobahnen und das Hauptstraßennetz erreichbar. Sieben leistungsfähige, miteinander verknüpfte Autobahnen laufen sternförmig auf München zu und machen damit die Stadt zum wichtigsten Verkehrsknotenpunkt der nördlichen Alpen- und Voralpenregion, der bestens von allen europäischen Metropolen und alpinen Tourismuszentren aus erreichbar ist.
- Das Straßensystem mit leistungsfähigen Ringen und Hauptradialen hat eine Gesamtfahrbahnlänge von über 2 300 km und ist damit geeignet, den Verkehr entsprechend der Nachfrage gleichmäßig zu verteilen und Staus zu minimieren.
- Das Verkehrssystem hat sich bei Großveranstaltungen, wie zum Beispiel bei der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006TM oder beim jährlichen Oktoberfest mit 6 Mio. Besuchern, bewährt.
- Die Sportstätten und Nicht-Sportstätten im Schnee-Park sind über die Autobahn A95 und die B2 (neu) von München auf kürzestem Weg erreichbar. Alternativrouten aus Richtung Norden führen über die B11 oder die B2. Garmisch-Partenkirchen ist außerdem aus Richtung Westen über die B23 und aus Richtung Südosten über die B2 zu erreichen.
- Die bereits heute unabhängig von den Olympischen Winterspielen geplanten Ortsumgehungen im Zulauf auf Garmisch-Partenkirchen verbessern den Verkehrsfluss erheblich, steigern die
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Seite 171
Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems „München 2018“ zusätzlich und reduzieren die Verkehrsbelastung innerorts nachhaltig. Sie ermöglichen weiterhin das Freihalten der Ortsbereiche von Durchgangs- und Zuschauerverkehr während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018.
- Die Kunsteisbahn Königssee ist über drei voneinander unabhängige Bundesstraßen (B20, B305/B160 und B306/B305) erreichbar, die an das Autobahnnetz (A8 in Deutschland und A10 in Österreich) anschließen. Die Autobahn A8 ist eine leistungsfähige überregionale Verbindung nach München, alternativ verläuft parallel dazu die abschnittsweise vierstreifige Bundesstraße B304.
- Für alle Autobahnabschnitte gibt es ein etabliertes System ausgeschilderter Alternativrouten, die im Falle von Verkehrsstörungen auf der betreffenden Autobahn selbige entlasten. Gleichzeitig verbessern die auf wesentlichen Autobahnabschnitten bereits bestehenden und ständig erweiterten Verkehrsbeeinflussungsanlagen den Verkehrsfluss und reduzieren die Gefahr von Staus.
- Alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten sind über alternative Straßenverbindungen erreichbar. Für alle Venues können Zufahrten für Rettungsdienste frei gehalten werden.
- Die Schneemengen in der deutschen Voralpenregion sind allwinterlich beachtlich. Daher sind die überregionalen und kommunalen Winterdienste bestens auf das Freihalten der Hauptverkehrsachsen und Ortsstraßen eingestellt und können die Funktionalität aller relevanten Straßen optimal gewährleisten.
15.9 Benutzen Sie Tabelle 15.9 zur Darstellung der gegenwärtig verfügbaren Hauptparkbereiche (Standort + Kapazität) und welchen zusätzlichen Bedarf Sie während der Olympischen [Winter-] Spiele an Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten (Standort + Kapazität) erwarten.
- Im unmittelbaren Umfeld der Wettkampfstätten werden für Zuschauer keine Parkplätze vorgesehen (Ausnahme Elektromobilität und Behindertenparkplätze).
- Mit dem privaten Pkw anreisende Besucher werden im Zulauf auf die Veranstaltungsorte frühzeitig auf Park-and-Ride-Anlagen geleitet.
- Im Umfeld von München werden alle P+R-Plätze in fußläufiger Entfernung zu einer U- oder S-Bahnstation liegen, sodass die Zuschauer mit regulären öffentlichen Verkehrsmitteln zum Olympiapark fahren können.
- Im Zulauf auf die Mountain Venues werden die meisten P+R-Plätze fußläufig zur Bahn gelegen sein. Wo keine Schienenanbindung in der Nähe der P+R-Plätze ist, werden Shuttle-Busse die Besucher zu den Wettkampfstätten befördern.
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Tabelle 15.9 – Hauptparkbereiche
Standort der Parkplätze (notieren Sie ob an oder
abseits der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte und deren
Entfernung)
Anzahl der Pkw
Anzahl der Busse
Standort der Parkplätze (notieren Sie ob an oder abseits der Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte und deren Entfernung)
Anzahl der Pkw
Anzahl der Busse
München - Eis-Park
OlympiastadionEröffnungs- und Schlussfeier 70 000
Event-Arena - Eishockeyarena 1 Eishockey 1 11 000 Olympiahalle - Eisarena Eiskunstlauf/ Short Track 12 000 on-venue 366 -
Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena Curling 4 000 on-venue 326 -
Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyareana 2
Eishockey 2 7 000 Eisstadion: 0,1 km 110 on-venue 380 -
Eisschnelllaufhalle Eisschnelllauf 8 000 ZHS-Gelände: 0,4 km 200 on-venue 351 -
100 -600 -
Ackermannbogen: 0,5-1 km - 110 off-venue - 110 BMW Milbertshofen: 1-1,5 km 4.000 - off-venue 4.000 -Fröttmaning, 8,6 km 10.000 - off-venue 5.000 -Garching, 14,1 km 2.800 - off-venue 2.800 -Messe Riem, 15,3 km 2.800 - off-venue 2.800 -Großhadern, 11,7 km 300 - off-venue 500 -Langwied, 10,5 off-venue 1.000 -Freiham, 16 km off-venue 1.800 -
Garmisch-Partenkirchen - Snow-Parkon-venue 440 50 off-venue - 70
PGS, SBX, Ski-Cross 14.000 on-venue 700 60 Halfpipe 10.000 off-venue - 60 Ski Jumping 18.000Aerials 14.000Alpine Slalom 18.000Moguls 14.000Cross Country 20.000 Parkplatz Gestüt: 1 km 100 - on-venue 720 50 Biathlon 22.000 Schotterplatz: 0,3 km - 175 off-venue - 120
Schnee-Park (alle Alpinen Sportstätten) Kandahar, 0,9-6 km off-venue 2.000 -
Eschenlohe, 16,8-19,2 km off-venue 3.000 -Oberau, 10,4-13 km off-venue 1.500 -Farchant, 7,8-13,8 km off-venue 2.500 -Partenkirchen, 3,5-17 km off-venue 1.600 -Großweil, 2,5 km off-venue 1.000 -Pömetsried, 3 km off-venue 1.000 -Ohlstadt, 5 km off-venue 800 -
Kunsteisbahn Königsseeon-venue 700 -off-venue - 70
Storchenstraße, 3,5 km off-venue 1.200 -Strub, 6,5 km 400 - off-venue 400 -Salzbergwerk, 6,7 km 700 - off-venue 700 -
Nicht-Wettkampfstätten
Olmypisches Dorf Eis-Park on-venue 775 40 Olmypisches Dorf Schnee-Park on-venue 660 -Athletenunterkunft Königssee on-venue 100 20
Medienzentrum Schnee-Park on-venue 120 -IOC-Hotel Hotelparkplätze 2.200 - on-venue 2.200 -
1.250 -IBC/MPC
Alpinarena Kandahar
Eis-Park (alle Wettkampfstätten)
Kunsteisbahn am Königssee
Parkhaus Neue Messe München 0,2 km
4.500 on-venue
Kunsteisbahn am Königssee Bob, Luge, Skeleton 12.000 Talstation Jennerbahn: 0,7 km 2.000
Schnee-Park (alle Nordischen Sportstätten)
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Schnee-Park (alle Wettkampfstätten)
on-venue 720 60
off-venue - 120
Snowboard- und Skiarena Hausberg Talstation Hausbergbahn: 0,2 km 480 -
Olympia-Skistadion (Gudiberg)
Talstation Eckbauerbahn: 0,2 km 800 -
off-venue
Alpine Speed 18.000 Talstation Kreuzeckbahn: 0,5 km 700 -
Parkdeck: 0,4 km 310 -
-
BMW-Parkhaus: 0,5 - 1,2 km 700 -
Parkharfe: 0,2 km 3.900 - off-venue - 300
Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte Sportart/ Veranstaltung
Sitzplatz-kapazität
(siehe Theme 9)
2010 2018
Wettkampfstätten
[Die Tabelle bildet den Stand zum 18. August 2010 ab und wird zum Redaktionsschluss Bid Book aktualisiert]
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Seite 173
15.10 Beschreiben Sie in Bezug auf die Tabellen 15.6.1 bis 15.6.4 und Map B (aus Frage 15.7) das öffentliche Verkehrsnetz (Regional- und S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Gebirgsbahn, leistungsfähige Busspuren oder Seilbahnen und Wasserwege, falls vorhanden), die eine bedeutende Rolle während der Olympischen Winterspiele einnehmen.
Gibt es Alternativen für das Erreichen der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten?
- Der Münchner Hauptbahnhof ist einer der höchst frequentierten Schienenverkehrsknotenpunkte in Europa.
- München ist mit der Bahn aus allen deutschen und benachbarten europäischen Großstädten mit Schnellzügen (ICE, IC, EC) zu erreichen.
- Täglich passieren ca. 460 Nah- und Fernverkehrszüge sowie fast 1 000 S-Bahnen mit insgesamt 350 000 Fahrgästen den Hauptbahnhof.
- Die Metropolregionen Nürnberg und Stuttgart mit zusammen 8,8 Mio. Einwohnern liegen in einer Entfernung von einer Stunde bzw. zwei Stunden Bahnfahrt.
- Von den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar (zusammen 7,9 Mio. Einwohner) benötigt man etwa drei Stunden mit dem Zug nach München.
- Das dichte Münchner Nahverkehrsnetz, welches neben Fern- und Regionalverbindungen 442 km S-Bahn, 95 km U-Bahn, 75 km Straßenbahn und 464 km innerstädtische sowie weitere regionale Buslinien umfasst. Dies ermöglicht eine perfekte Erschließung der Metropolregion München (5,5 Mio. Einwohner).
- Die Münchner U-Bahnen beförderten 2009 insgesamt 351 Mio. Personen, hinzu kommen ca. 280 Mio. Fahrgäste der S-Bahnen, 172 Mio. Fahrgäste beim Bus und 95 Mio. Fahrgäste der Tram.
- In Garmisch-Partenkirchen verknüpfen sich die Hauptbahnstrecken nach München und Innsbruck (Österreich) mit der Nebenbahnstrecke aus der Tourismusregion Allgäu und der Tiroler Ferienregion Reutte.
- Grundsätzlich werden alle Sportstätten durch Busshuttle vom nächstgelegenen Bahnhof bedient.
- Sowohl im Eis-Park als auch im Schnee-Park und im Bereich der Kunsteisbahn Königsee garantiert ein dichtes Orts- und Regionalbussystem die Erreichbarkeit der Wettkampfstätten mit alternativen öffentlichen Verkehrsmitteln.
- In Garmisch-Partenkirchen pendelt zusätzlich zu den Zügen auf den Normalspurgleisen eine Schmalspurbahn der Bayrischen Zugspitzbahn als Schienen-Shuttle zwischen dem Bahnhof Garmisch-Partenkirchen und den Wettkampfstätten am Hausberg bzw. an der Kandahar. Letztere ist für den Transport von Athleten und Offiziellen vorgesehen.
- Die einzige Neuplanung, die aufgrund der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 initiiert wird, ist der Bau eines zusätzlichen zweigleisigen Abschnitts auf der Schienenverbindung zwischen München und Garmisch-Partenkirchen, der auch im Olympischen Erbe zu einer Verbesserung des Bahnangebotes (kürzerer Takt und Fahrzeitverkürzung auf ca. 70 min) beiträgt und eine seit Langem geäußerte Forderung der Menschen in der Region umsetzt.
- Der Bahnhof Murnau ist 7 km vom Nordischen Zentrum entfernt. Die Fahrt vom Eis-Park zum Bahnhof Murnau dauert derzeit 55 Minuten, vom Bahnhof Garmisch-Partenkirchen aus ist er in 25 Minuten zu erreichen.
- Der Bahnhof Berchtesgaden, nur etwa 4,5 km vom Ortszentrum von Schönau a. Königssee entfernt, hat Bahn-Anschluss nach Salzburg. Der Flughafen Salzburg ist sowohl von Schönau a. Königssee als auch von Berchtesgaden mit dem Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb von 60 Minuten erreichbar.
- Alle olympiarelevanten Bahnsteige an den Austragungsorten genügen den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen und sind barrierefrei. Verschiedene Umsteigestationen im Zulauf auf die Austragungsorte werden bis 2018 barrierefrei umgebaut.
15.11 Geben Sie in Tabelle 15.11 Informationen über den Fuhr- und Wagenpark der Hauptverkehrsbetriebe einschließlich des Verkehrsmittels (z. B. Zug, Bus, Fähre, �…) und der Typen (z. B. Straßenbahn, 12m-Bus) an.
Welcher Teil des Fuhrparks ist emissionsarm bzw. wird emissionsarm sein?
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- In der Region ist bereits heute ein leistungsfähiger Bestand an Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs in hoher Ausstattungsqualität vorhanden. Die Verkehrsunternehmen sind mit den Aufgaben der Verkehrsabwicklung bei Großveranstaltung (z. B. BAUMA, Ökumenischer Kirchentag, Oktoberfest, FIFA WM 2006) vertraut und arbeiten partnerschaftlich zusammen.
- Einige der Betreiber der öffentlichen Verkehre sind in deutschlandweit operierende Unternehmen eingebunden. Die DB Stadtverkehr betreibt deutschlandweit einen Fuhrpark von insgesamt 12 500 Bussen. In Bayern umfasst die Flotte von DB Stadtverkehr ca. 2 000 Busse und 1 600 Schienenfahrzeuge, so dass der Fuhrpark in der Region mühelos temporär verstärkt werden kann.
- Die Ausstattung der Münchner Busflotte in Bezug auf Fahrgastkomfort, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit ist im deutschen Vergleich sehr gut. Drei Beispiele verdeutlichen dies: Bereits seit 1988 fahren in München als einer der ersten deutschen Städte behindertengerechte Niederflurbusse, seit 2004 flächendeckend auf allen Linien. Partikelfilter sind seit 1988 im Einsatz, schon seit 1991 serienmäßig und seit 2001 in jedem Fahrzeug vorhanden.
- Bis 2018 wird der gesamte Fuhrpark im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die geltenden Umweltvorschriften übererfüllen. Zudem erprobt die Münchner Verkehrsgesellschaft bereits jetzt die vielversprechende Hybridtechnologie.
- Die gesamte Flotte des öffentlichen Verkehrs ist bereits heute weitgehend stufenfrei zugänglich und behindertengerecht ausgestattet. Dies wird auch weiter forciert.
- Während der Winterspiele kann die Kapazität lokbespannter Züge durch den Einsatz von Doppelstockwagen noch einmal deutlich erhöht werden. Die Deutsche Bahn beispielsweise kann hierzu temporär auf die bundesweiten Ressourcen zurückgreifen.
Tabelle 15.11 – Fuhr- und Wagenpark
2010 2018in der Stadt vorhan-den
2010
in der Stadt geplant
2018
zusätzlich während der Winter-spiele
Gesamter Wagenpark
2018
aktuell2010 2018 aktuell
2010 2018
Train Type A 32 37
Train Type B 19 27
Train Type C 9 10
Light Rails R2 14 22 68 68 0 68
Light Rail R3 10 18 20 20 0 20
Light Rail S1Variobahn
1 7 4 14 0 14
Articulated Bus
Bus
13 S-Bahn Electric Railcar Type ET 423
8 16 238 238 0 238 37.260 37.260 100% 100%
9 Electric Railcar/ Trainset
20 4 75 40 1.400 4.000
11 Electric Railcar/ Trainset
20 4 2 2 435 700
13 Electric Railcar/ Trainset
20 4 75 25 1.400 2.100
4, 6 Bus Bus 6 6 11 11 0 11 285 285
12 Train Cog-wheel Train/ Narrow Gauge
8 16 7 7 0 7 664 664
21 Train Electric Railcar 1 9 5 5 5 10 950 1.900 100% 100%
4, 6 Bus 5 4 69 69 0 69 570 570
5, 7 Bus 5 4 41 41 0 41 665 665
1, 4, 6OCOG: Shuttle
Nordisches Zentrum
Bus - n.a. 0 0 36 36 - 5.100
1, 4, 6 OCOG: Shuttle Schnee-Park
Bus - n.a. 0 0 136 136 - 5.250
5, 7 OCOG: Shuttle Köniogssee
Bus - n.a. 0 0 47 47 - 4.200
1, 4, 6OCOG: Regionale
Erschließung Schnee-Park
Bus - n.a. 0 0 133 133 - 4.150
- 100%
Train 100% 100%
100% 100%
Bus 100% 100%
640 640 100% 100%
100%
8 Bus 5 5 379 379 0 379
10.800 21.600 100% 100%
16 Tram 3.730 5.200 100%
15 U-Bahn 582 550 0 550
# analog F 15.6
Verkehrsmittel Typ
durchschn. Alter (in Jahren)
WagenparkFahrgäste/
Stunde/ Richtung
% emissionsarm
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Seite 175
Garantie 15.11
Garantie zu evtl. geplanten Erweiterungen der Fuhrparks [Züge, Busse, etc.] bzgl. Zuständigkeiten und Finanzierung [bei Bedarf]
15.12 Geben Sie in Tabelle 15.12 für 2010 sowie für den Zeitraum der Olympischen Winterspiele die Entfernungen in km sowie die durchschnittlichen und spitzenstündlichen Reisezeiten mit dem Bus in Minuten an. Benutzen Sie 5-Minuten-Intervalle für die Reisezeitentabelle.
Falls eine andere Transportart anstelle von Bussen oder zusätzlich zum Bus genutzt wird, ergänzen Sie bitte für jede einzelne Reise, die entsprechenden Informationen in der Tabelle.
- Die Sportler gelangen in kürzester Zeit vom Olympischen Dorf zu ihren Wettkampfstätten. - Die Fahrzeiten „Bus“ basieren auf folgenden eigenen Annahmen zu durchschnittlichen
Geschwindigkeiten auf verschiedenen Straßentypen:
Durchschnittsgeschwindigkeiten in [km/h]
Bus 2010 2018 Bundesautobahn 90 95 Landstraße 65 70 Stadtautobahn 50 60 Stadtstraße 35 40
- Die Fahrzeiten „Bus“ während der Hauptverkehrszeit basieren auf folgenden Annahmen zur
Geschwindigkeit auf unterschiedlichen Straßentypen
Durchschnittsgeschwindigkeiten zur Hauptverkehrszeit in [km/h]
Bus 2010 2018 Bundesautobahn 85 95 Landstraße 60 65 Stadtautobahn 40 55 Stadtstraße 25 35
- Die für die Olympische Familie eingesetzten Fahrzeuge werden höhere
Durchschnittsgeschwindigkeiten erzielen. - Die geplanten Verbesserungen der Infrastruktur auf der Straße zwischen München und
Garmisch-Partenkirchen führen dazu, dass sich die Reisezeit mit dem Reisebus zwischen diesen Orten bis 2018 relevant verkürzt.
- Reisezeiten mit der Bahn 2010 sind überall dort angegeben, wo bereits heute ein regulärer Bahnhalt existiert.
- 2018 werden zusätzliche Sportstätten über die Schiene erreichbar sein. - Die Fahrtzeit mit der Bahn von München nach Garmisch-Partenkirchen verkürzt sich 2018 um
ca. eine viertel Stunde auf etwa 70 Minuten. Von diesen Fahrzeitverbesserungen profitiert auch der Standort Schwaiganger. Auch die Fahrzeit zwischen München und Berchtesgaden wird sich bis 2018 um mindestens 10 Minuten verkürzen.
- Alle Reisezeiten mit der Bahn beinhalten die gesamte Fahrzeit inklusive Wartezeiten bei Umstiegen.
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Tabelle 15.12 – Entfernungen und Reisezeiten 2010 und 2018 / Wettkampfstätten
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Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Seite 177
15.13 Geben Sie in Tabelle 15.13 die Entfernungen in km sowie die durchschnittlichen Reisezeiten mit dem Bus in Minuten für die Strecke zwischen den Trainingsstätten und dem (den) Olympischen Dorf (Dörfern) während der Olympischen Winterspiele an. Benutzen Sie 5-Minuten-Intervalle für die Reisezeitentabelle.
- Die Sportler gelangen innerhalb kürzester Zeit von den Olympischen Dörfern zu ihren Wettkampf- und Trainingsstätten.
Tabelle 15.13 – Entfernungen und Reisezeiten / Trainingsstätten
kmMinuten
(durchschnittliche Reisezeit)
kmMinuten
(durchschnittliche Reisezeit)
kmMinuten
(durchschnittliche Reisezeit)
Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena Curling 2 <5
Event-Arena - Eishockeyarena 1 - Tiefebene Eishockey 1 <5
Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2- Leistungszentrum
Eishockey 3 <5
Olympiahalle - Eisarena Kleine Olympiahalle Eiskunstlauf 2 <5
Eisschnelllauf-Oval Eisschnelllauf 3 <5
"Eissportzentrum West"- Trainingsfläche Short Track 8 10
Olympia-Skistadion
Skispringen, Freestyle (Aerials/ Buckelpiste), Nordiche Kombination, Ski Alpin (Slalom)
3 5
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Snowboard, Freestyle (Ski Cross) 1 <5
Alpinarena KandaharSki Alpin (Abfahrt, Riesenslalom, Super-G) 4 5
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Biathlon,Langlauf, Nordische Kombination
32 25
Kunsteisbahn Königssee Bob, Skeleton, Rodeln 1 <5
Trainingsstätten Sportart/ Disziplin/ Veranstaltung
Olympisches Dorf München
Olymp. Dorf Garmisch-Partenkirchen
Athletenunterkunft Königssee
15.14 Geben Sie in Tabelle 15.14 den Motorisierungsgrad für die Jahre 2000, 2010 und 2018 an.
- In der Bundesrepublik Deutschland wird sich die Anzahl der Fahrzeuge insgesamt nur unwesentlich verändern. Die Zahl der Gesamtbevölkerung Deutschlands geht jedoch etwas zurück, weshalb der Motorisierungsgrad leicht steigen wird.
- Das hervorragende ÖV-System, das stetig verbesserte Radwegenetz sowie eine steigende Akzeptanz alternativer Mobilitätslösungen (z. B. Car-Sharing) führen in München zu einer reduzierten Pkw-Abhängigkeit. Bei gleichzeitig wachsender Bevölkerung verfügen immer weniger Haushalte in München über einen eigenen Pkw.
- Die Münchner Entwicklung wirkt sich auch auf Oberbayern aus und kompensiert den Bundestrend, so dass insgesamt der Motorisierungsgrad in Oberbayern auf geringfügig niedrigerem Niveau quasi stagniert.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 178
Tabelle 15.14 – Motorisierungsgrad
2000 2010 2018 2000 2010 2018 2000 2010 2018Motorisierungsgrad(Kfz/ 1 000 Einwohner) 538 499 485 692 663 661 617 613 616
Einwohner 1.247.934 1.369.519 1.417.800 4.033.624 4.328.957 4.492.159 82.162.621 81.905.232 81.198.568
Kfz 671.398 683.921 687.356 2.791.576 2.871.471 2.967.816 50.726.470 50.184.419 50.004.590
MotorisierungsgradMünchen
Region(Regierungsbezirk Oberbayern) Deutschland
D - VERKEHRSNACHFRAGE UND NUTZERANFORDERUNGEN
15.15 Geben Sie in Tabelle 15.15 eine Abschätzung für die durchschnittliche und die maximale Anzahl der Besucher und des Personals für alle Wettkampf- / Nicht-Wettkampfstätten je Tag und je Veranstaltung an.
Erläutern Sie bitte unter Berücksichtigung der Herkunft von Besuchern und Personal, wie das bestehende Transportsystem und der Fuhrpark verstärkt werden sollen, um in der Stadt und der Olympiaregion auf die zusätzliche Verkehrsbelastung durch Besucher und Personal reagieren zu können.
Tabelle 15.15 – Transport von Besuchern und Personal
im Durchschnitt
im Maximum im Durchschnitt
im Maximum im Durchschnitt
im Maximum im Durchschnitt
im Maximum
Event-Arena - Eishockey 1
Eishockey 1 14 20.743 33.000 8.800 11.000 1.625 2.075 900 1.075
Olympiahalle - Eisarena
Eiskunstlauf/ Short Track
15 9.600 12.000 9.600 12.000 1.100 1.225 950 1.125
Olympia-Schwimmhalle - Curlingarena
Curling 12 8.800 12.000 3.200 4.000 725 850 425 500
Olympia-Eissportzentrum - Eishockeyarena 2
Eishockey 2 10 9.520 14.000 5.600 7.000 1.300 1.675 650 725
Eisschnelllauf-Oval Eisschnelllauf 12 6.400 8.000 6.400 8.000 725 775 625 700
Alpinarena Kandahar Ski Alpin (technisch) 8 14.400 18.000 14.400 18.000 1.800 1.975 1.550 1.900 Snowboard (PGS, SBX), Freestyle (Ski-Cross)
6 11.200 14.000 11.200 14.000 1.225 1.400 1.050 1.300
Snowboard (Halfpipe) 2 8.000 10.000 8.000 10.000 1.500 1.525 1.375 1.600 Skispringen, Nordische Kombination
8 14.400 18.000 14.400 18.000 1.725 1.850 1.475 1.650
Aerials 4 11.200 14.000 11.200 14.000 1.175 1.300 1.000 1.075 Ski Alpin (speed) 2 14.400 18.000 14.400 18.000 1.600 1.825 1.325 1.525 Buckelpiste 2 11.200 14.000 11.200 14.000 1.175 1.300 1.000 1.075
Langlauf, Nordische Kombination
12 16.000 20.000 16.000 20.000 1.875 2.025 1.525 1.750
Biathlon 7 17.600 22.000 17.600 22.000 2.175 2.425 1.850 2.100
Kunsteisbahn am Königssee
Bob, Rennrodeln, Skeleton
13 9.600 12.000 9.600 12.000 850 925 850 925
Olympiastadion Eröffnungs- und Schlussfeiern
2 70.000 70.000 70.000 70.000 5.775 6.425 5.775 6.425
Marienhof Medal Plaza 16 6.000 7.500 6.000 7.500 750 825 750 825 IBC/MPC - 17 - - - - 700 850 - - Olympisches Dorf im Eis-Park
- 17 - - - - 1.550 1.875 - -
Mediendorf Messe - 17 - - - - 75 100 - - Mediendorf Eis-Park - 17 - - - - 50 50 - - Olympic Family Hotel - 17 - - - - 650 775 - - MOC, HQ, MAccreC, - 17 - - - - 1.650 2.000 - - Olympisches Dorf im Schnee-Park
- 17 - - - - 1.400 1.650 - -
Medienzentrum Schnee-Park
- 17 - - - - 250 300 - -
Mediendörfer Schnee-Park
- 17 - - - - 100 125 - -
Anzahl Personal pro Stätte und VeranstaltungWettkampf-/ Nicht-
WettkampfstätteSportart/
Veranstaltung
Anzahl der Veranstal-tungstage
Anzahl der Zuschauer pro Tag
Anzahl der Zuschauer pro Veranstaltung
Anzahl Personal pro Tag
Snowboard- und Skiarena Hausberg
Olympia-Skistadion
Nordisches Zentrum Schwaiganger
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Seite 179
Region-100-km12%
Deutschland (Rest)47%
Österreich4%
Schweiz4%
Italien8%
Europa (Rest)14%
Amerika7%
Asien4%
Afrika0%
Australien0%
Besucherherkunft (Sessions) Eis-Park
70.550
35.000
-30.000-25.000-20.000-15.000-10.000-5.000
05.000
10.00015.00020.00025.00030.00035.00040.00045.00050.00055.00060.00065.00070.00075.00080.000
Tagesganglinien: Zuschauer im Eis-Park
max. Anwesenheit pro StundeEis-Park
Ganglinie stündl. Zufluss [Pax/h]Eis-Park
Ganglinie stündl. Abfluss [Pax/h]Eis-Park
Tag 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Max. stündl. Zufluss (Kardinalisierte Stunden)
- Die Ergebnisse komplexer Modellierungen und Simulationen lassen zurzeit erwarten, dass etwa
60 % der Veranstaltungsbesuche von Einwohnern Deutschlands und der Region (im Umkreis von 100 km) generiert werden; nur etwa 11 % aus Übersee bzw. Asien und knappe 30 % aus den umliegenden europäischen Staaten. Dadurch kommt dem Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der Schiene besondere Bedeutung zu.
- Das Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten erlaubt, dass Besucher ganz überwiegend innerhalb eines Radius von nur etwa 50 km um das Zentrum der Spiele untergebracht werden können.
- An Spitzentagen werden im Eis-Park bis zu 81 000, im Schnee-Park bis 72 000 Zuschauer und 12 000 an der Kunsteisbahn Königssee erwartet mit Spitzenstundenbelastungen von bis zu 35 000 bzw. 20 000 Zuschauern, die pro Stunde zu- oder abfahren.
- Anhand der Erfahrungen früherer Spiele und der soziodemografischen Struktur wird davon ausgegangen, dass problemlos 4 000 Volontäre im Raum Garmisch-Partenkirchen rekrutiert werden können. Dies vereinfacht grundsätzlich die Transportanforderungen.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Seite 180
- T1-T3-Fahrzeuge sollen durch Volontäre geführt werden, Busse werden durch die professionellen Busfahrer der entsprechenden Dienstleister gelenkt.
- Die Kapazität der öffentlichen Verkehrsmittel im Zulauf auf den Eis-Park übersteigt bei Weitem die olympische Nachfrage.
- Zudem kommen bzw. gehen Zuschauer und Beschäftigte nicht zeitgleich. Schon aus betrieblichen Gründen wird die Anreise der Beschäftigten vor den Zuschauern und die Abreise nach Schließung der Venues sichergestellt.
- Um den Pkw-Verkehr im Zulauf auf München schon frühzeitig auf den schienengebundenen ÖV zu lenken, werden fast 12.000 P+R-Stellplätze zur Verfügung gestellt.
- Das derzeitige Angebot von einem Zug je Stunde und Richtung zwischen München und Garmisch-Partenkirchen wird auf vier Züge je Stunde und Richtung mit einer Kapazität von jeweils rund 1 000 Passagieren pro Zug erhöht. Zusätzlich wird auch der Takt aus Richtung Innsbruck und Reutte verdoppelt (30 min- bzw. 1 Stunden-Takt), so dass alleine mit Zügen nahezu 6 000 Zuschauer pro Stunde aus den wichtigsten Quellgebieten z.T. direkt bis an die Sportstätten anreisen können. Dies entspricht nahezu einem Drittel der prognostizierten Spitzenstundennachfrage durch Zuschauer.
- Die bestehenden öffentlichen Buslinien werden bedarfsgerecht mit einem zusätzlichen Fahrtenangebot bedient. Zusätzlich werden im Schnee-Park Sonderlinien zwischen ausgemachten Quellorten, wie z. B. Touristenzentren, Hotelagglomerationen und Kleinstädte außerhalb der üblichen Linienbuserschließung im Umkreis von bis zu 100 km um Garmisch-Partenkirchen eingerichtet.
15.16 Welche Beförderungsprinzipien und -dienste werden für die folgenden Nutzergruppen angewandt:
NOCs: Athleten und Team Offizielle
Internationale Verbände: technische Offizielle
Medienvertreter
IOC
Marketing Partner
Zuschauer
Personal
Beziehen Sie folgende Aspekte ein:
Anforderung an die Dienstleistung, Nachfrage, Routen und Verkehrsmittel für jede Nutzergruppe
dazugehörige Ausstattung
- An allen Flughäfen werden separate Bereiche zur erleichterten Abwicklung der Ein- und Ausreiseformalitäten für Athleten, Team-Offizielle, für die Olympische Familie und die Sportgeräte inkl. Waffen sowie entsprechende reservierte Aufenthaltsbereiche vorgehalten.
Athleten und Team-Offizielle - Das auf die Athleten und Teams abgestimmte Shuttle-Angebot nimmt auf individuelle
Anforderungen Rücksicht und wird rund um die Uhr einen schnellen, komfortablen, umweltfreundlichen, sicheren und zuverlässig-pünktlichen Transportservice garantieren.
- Den Athleten und Offiziellen wird ein separater Fuhrpark zugeordnet sein, der · Bus-Shuttle, Pkw, Klein- und Midi-Busse umfasst, · dabei den IOC-Anforderungen für die Athleten und Offiziellen genügt, · auf neueste Antriebstechniken zurückgreift, · auf Olympiafahrstreifen zwischen allen Olympischen Stätten (IOC-Hauptquartier,
Olympiapark, Olympisches Dorf, Medal Plaza, Flughafen, Sportparks, Medienzentren und -dörfer, etc.) abgewickelt, sowie
· innerhalb der Olympischen Dörfer und des Olympiaparks angeboten wird. - Grundsätzlich steht akkreditierten Athleten und Offiziellen die kostenfreie Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Linienbusse) im gesamten Stadtgebiet Münchens einschließlich Flughafen zur Verfügung. Gleiches gilt für Garmisch-Partenkirchen und Schönau a. Königssee.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 181
Olympische Familie (IOC, International Federations, Technical Officials etc.) - Der Olympischen Familie wird gemäß den IOC-Statuten und den Ergebnissen der zukünftigen
Bedarfserfassung ein separater Fuhrpark zugeordnet sein, der ihrem jeweiligen Akkreditierungslevel entspricht.
- Im unmittelbaren Umfeld der Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten werden ausreichend Stellplätze für die Olympische Familie und alle anderen priorisierten Nutzergruppen der Olympischen Winterspiele verfügbar sein.
- Dieser wird · Bus-Shuttle-Services, Pkw, Klein- und Midi-Busse umfassen, · ebenfalls auf neueste und umweltfreundliche Antriebstechniken zurückgreifen, · die Nutzung der Olympiafahrstreifen erlauben und Zufahrtsrechte in die
Beschränkungszonen umfassen, · ein Transportangebot innerhalb des Olympiaparks beinhalten.
- Auch den akkreditierten Mitgliedern der Olympischen Familie wird die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Linienbusse) im gesamten Stadtgebiet Münchens einschließlich Flughafentransfer gewährt. Gleiches gilt für Garmisch-Partenkirchen und Schönau a. Königssee.
Medienvertreter - Kostenfreie Medien-Shuttle (Busse) verkehren in kurzer Taktfolge zwischen den wesentlichen
Zielen der Medienvertreter (MMC, Medal Plaza, IOC-Hotel, Eis-Park, Olympisches Dorf, Mediendörfer, Schnee-Park, Flughafen).
- Die Taktfolge variiert über den Tag, das Angebot wird aber 24h an 7 Tagen aufrecht erhalten. - Zentrale Verkehrsdrehscheiben (Transport Hubs) liegen am Olympiapark und in der Nähe des
Bahnhofs Garmisch-Partenkirchen, unweit des Medienzentrums Schnee-Park. Der Münchner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe in Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden sind als integrierte Bestandteile des Medien-Shuttle-Netzes auch Verknüpfungspunkte mit dem ÖV.
- Alle wesentlichen Ziele der Medienvertreter in München sind perfekt durch schienengebundene Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn) angebunden und schnell erreichbar.
- Innerhalb des Schnee-Parks ergänzen regelmäßig verkehrende Intra-Park-Shuttles das Verkehrsangebot, um die einzelnen Wettkampfstätten und Nicht-Wettkampfstätten mit den Transport-Hubs und dem Bahnhof zu verbinden.
- Ergänzt wird das Angebot im Bereich der Kunsteisbahn Königssee und im Schnee-Park durch nachfrageabhängige Bus-Shuttle zu den jeweils nächstgelegenen Flughäfen Salzburg bzw. Innsbruck.
Marketingpartner - Grundsätzlich werden Marketingpartner priorisiert behandelt. Für die Reisebusflotte der
Marketingpartner sind Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Wettkampfstätten reserviert. - Im Rahmen der Gültigkeit von Eintrittskarten entspricht die Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel der Kombi-Ticketregelung der übrigen Zuschauer. - Akkreditierten Personen ist darüber hinaus für die Dauer ihrer Akkreditierung die kostenfreie
Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Stadtgebiet München erlaubt. - In fußläufiger Entfernung zu den Wettkampfstätten werden ausreichend Stellplätze für die
Reisebusse der Marketing Partner und Zuschauer angeboten. Dies soll zu einem möglichst hohen Reisebusanteil am Modal Split der Besucheranreise von ca. 20 % beitragen.
Zuschauer - Durch ein erweitertes ÖV-Angebot, d.h. Taktverdichtungen und zusätzliche (Sonder) Linien,
zusätzliche Haltepunkte sowie die Verbesserung im Schienenangebot zwischen Eis- und dem Schnee-Park bzw. der Kunsteisbahn Königssee wird ein hoher Anteil öffentlicher Verkehrsmittel bei der Zuschaueranreise erreicht. Viele Züge werden direkt bis zu den Haltepunkten an den Sportstätten durchgebunden.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
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Seite 182
- Reisebusse können in direkter Nähe zu den Sportstätten parken. Dadurch soll ein Komfortvorteil für Busse vor Privat-Pkw geschaffen werden, was die Maximierung des Reisebusanteils unterstützen soll.
- Für Zuschauer wird es im unmittelbaren Umfeld der Wettkampfstätten keine Parkplätze für Zuschauer geben – mit folgender Ausnahme:
- Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele sollen genutzt werden, um die Elektromobilität weiter zu fördern. Aus diesem Grund werden Besuchern, die mit Elektrofahrzeugen anreisen, Stellplätze mit Ladestation in fußläufiger Entfernung zu den Wettkampfstätten (i.d.R. < 2 km) angeboten.
- Pkw-Nutzer sollen in einem weiträumigen P+R-System vor den Siedlungsgrenzen abgefangen werden. Das P+R-System soll folgende Anforderungen erfüllen: · Es wird tief gestaffelt, um flexibel auf die Nachfrage und Verkehrsstörungen reagieren zu
können. · Wo möglich, werden bestehende freie, auf Großveranstaltungen ausgelegte P+R-
Kapazitäten rund um München genutzt. · Bestehende Anlagen haben sich bei Messen, Fußballspielen, Oktoberfest und anderen
Großveranstaltungen bewährt und verfügen über einen direkten U-Bahn- oder S-Bahn-Anschluss.
· Die Zielführung erfolgt durch ein dynamisches Parkleitsystem. - Die Ortsdurchfahrten im Schnee-Park sowie im Bereich der Kunsteisbahn Königssee werden
für Fremd-Kfz-Verkehr gesperrt. - Viele Züge werden direkt bis zu den Haltepunkten der Sportstätten durchfahren können, so
dass Zuschauer bequem bis unmittelbar an die Veranstaltungen gelangen. - Um die Verbindung innerhalb des Schnee-Park zu optimieren, ist die Linienführung der P+R-
Shuttle in die Linienführung der Intra-Park-Shuttle integriert.
Personal - Für das Personal ist die Nutzung des ÖV für die Dauer ihrer Tätigkeit/Akkreditierung frei. - Darüber hinaus dürfen sie die zusätzlichen Shuttle-Busse für Zuschauer (P+R-Shuttle, Intra-
Park-Shuttle) kostenfrei mitbenutzen. - Das Busangebot des ÖV und der Shuttle nimmt dabei Rücksicht auf die frühe Anfahrt zu den
Arbeitsstätten sowie die späte Abfahrt nach Schließung der Sportstätten, um auch zu später Stunde die Heimfahrt gewährleisten zu können.
15.17 Ist für Zuschauer mit Eintrittskarten die ermäßigte oder kostenlose Benutzung öffentlicher Transportmittel am Tag ihrer Veranstaltung geplant?
- Die Einführung eines Kombitickets ist vorgesehen und mit den wesentlichen Verkehrsträgern bereits vorabgestimmt. Demnach ist die Transportgebühr in jeder Eintrittskarte obligatorisch enthalten. Sie wird am Tag der Veranstaltung sowie an einem weiteren Tag gültig sein und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, wie Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in ganz Bayern einschließlich angrenzender österreichischer Gebiete erlauben, wie Salzburg, Kufstein, Innsbruck und den Raum Reutte mit ihren enormen Übernachtungspotenzialen.
Beschreiben Sie welche Parkraumregulierungen (z. B. vorausbezahlte Parkreservierungen für Zuschauer, Vorrechte beim Parken für Car-Sharing, etc.) Sie planen, um die Stellplatznachfrage in der Umgebung der Wettkampfstätte zu minimieren (Radius ca. 400m).
- Die Einführung eines Kombitickets ist vorgesehen und mit den wesentlichen Verkehrsträgern bereits vorabgestimmt. Demnach ist die Transportgebühr in jeder Eintrittskarte obligatorisch enthalten. Sie wird am Tag der Veranstaltung sowie an einem weiteren Tag gültig sein und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, wie Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in ganz Bayern einschließlich angrenzender österreichischer Gebiete erlauben, wie Salzburg, Kufstein, Innsbruck und den Raum Reutte mit ihren enormen Übernachtungspotenzialen.
- Alle Zuschauer können mit dem attraktiven öffentlichen Verkehr zu den Veranstaltungsorten und sogar bis zu den Sportstätten gelangen. Die Reisezeit mit der Bahn wird sich bis 2018 auf mehreren Strecken weiter verkürzen.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 183
- Es wird ein gestaffeltes P+R-System mit attraktiver ÖV- und/oder Shuttle-Bus-Anbindung angeboten.
- Im Eis Park sind alle P+R-Plätze in unmittelbarer Nähe zu einer U- oder S-Bahnstation gelegen. - Im Schnee-Park können die Zuschauer vom P+R-Platz entweder mit dem Zug oder mit dem
Shuttle-Bus direkt zur Sportstätte fahren. - In fußläufiger Entfernung zur Sportstätte werden vorbuchbare kostenpflichtige Parkplätze für E-
Mobile eingerichtet. - Die BMW AG, deren Standort in unmittelbarer Nähe zum Olympiapark liegt, hat eine
Produktionspause für den Zeitraum der Spiele in Aussicht gestellt sowie die Nutzung ihrer freien Stellplätze in Tiefgaragen und Parkhäusern.
- Die Stellplätze in der Innenstadt Münchens wie auch im Bereich um den Olympiapark werden bereits heute weitgehend vollständig mit Vorrang für Anwohner bewirtschaftet. Während der Spiele werden sowohl die Information (über alle verfügbaren Medien) zu den Parkraumrestriktionen als auch die Kontrolle sowie die Durchsetzung der Regelungen intensiviert.
E - VERKEHRSORGANISATION
15.18 Geben Sie Ihre wichtigsten operativen Ziele hinsichtlich Verkehrsmanagement und Leistungsfähigkeit während der Olympischen Winterspiele an.
- Das Verkehrsmanagement wird in der Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele auf lokaler und regionaler Ebene entwickelt und abgestimmt. Es beinhaltet eine vorausschauende, koordinierte und verkehrsträgerübergreifende Planung und Realisierung von infrastrukturellen und technischen Maßnahmen zur Verkehrslenkung und –beeinflussung.
- Die wichtigsten Ziele des Verkehrsmanagements sind der ungestörte Verkehrsfluss und eine möglichst hohe Verkehrssicherheit, so dass alle bestehenden Verkehrsinfrastrukturen optimal ausgenutzt werden können.
- Ein wichtiger Teil des Verkehrsmanagements ist der Aufbau eines verkehrsträgerübergreifenden Informationssystems, um möglichst frühzeitig die individuelle Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen.
Welche veranstaltungsbedingten Einschränkungen sind zu erwarten und welcher Störfallplan tritt bei einem schweren Verkehrsunfall, unerwartet hohem Verkehrsaufkommen, Änderungen im Ablauf oder bei Schlechtwetter in Kraft?
- Während der Olympischen Winterspiele 2018 werden die Ortsbereiche im Eis-Park, im Schnee-Park und im Bereich der Kunsteisbahn Königssee nur eingeschränkt durchfahrbar sein. In die Ortsbereiche im Schnee Park und an der Kunsteisbahn Königssee werden nur Athleten und Olympische Familie, Anwohner, Rettungsdienste und Lieferverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel Einfahrt erhalten. In München werden auf einigen Hauptverkehrsstraßen Olympic Lanes eingerichtet werden. In diesen Bereichen wird der Normalverkehr auf Nebenstraßen ausweichen oder alternative Routen wählen.
- Eine intensive Informationskampagne trägt dazu bei, dass die Einwohner der Region während der Olympischen Winterspiele ihr Fahrzeug seltener benutzen, Fahrgemeinschaften bilden, Spitzenzeiten meiden und sich an die Einschränkungen anpassen. Entsprechende Internetseiten zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten existieren bereits heute sowohl deutschlandweit (z. B. www.mitfahrgelegenheit.de) als auch regionsspezifisch (z. B. www.mifaz.de/bgl).
- Alle Autobahnen rund um München, auf denen zuweilen hohes Verkehrsaufkommen herrscht, sind mit intelligenten Verkehrslenkungssystemen ausgestattet, die stetig optimiert werden. Verschiedene Steuerungsstrategien gewährleisten bereits heute eine flexible Verkehrslenkung im Großraum München.
- Alle Austragungsorte mit allen Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten sind über alternative Zuwegungen für Rettungsdienste erreichbar.
- Die Winterdienste stellen die Befahrbarkeit der olympiarelevanten Haupt- und Nebenstraßen sicher.
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- Eine gemeinsame, verkehrsträgerübergreifende Verkehrsmanagementzentrale erlaubt das frühzeitige Erkennen von Problemen im Verkehr (Eisglätte, Nebel, Stau, Unfall etc.) und das Einleiten von konzertierten Gegenmaßnahmen.
15.19 Beschreiben Sie, welche Maßnahmen geplant sind, um einen flüssigen, pünktlichen und zuverlässigen Olympischen Verkehr zu ermöglichen, z. B. Olympic Lanes oder Zufahrtsbeschränkungen für Normalverkehr.
- München 2018 stellt ein Gesamtnetz von ca. 380 km Olympiafahrstreifen zur Verfügung, das alle Olympischen Stätten (IOC-Hauptquartier, Olympiapark, Olympisches Dorf, Medal Plaza, Flughafen, Sportparks, Trainingsstätten, Medienzentren und -dörfer, etc.) miteinander verbindet.
- Die Olympiafahrstreifen sind bereits mit den zuständigen Behörden (vor-) abgestimmt. · Die Funktionalität wird unter Einsatz verfügbarer Telematik, mit dem Ziel der Einhaltung
eines festgelegten Fahrzeitmaximums optimiert bzw. gewährleistet. · Olympiafahrstreifen werden beispielsweise in beiden Fahrtrichtungen auf dem Mittleren
Ring in München eingerichtet. - Zur Erleichterung des offiziellen Olympiaverkehrs werden großflächig Gebiete mit
Zufahrtsbeschränkungen ausgewiesen, z. B. im Schnee Park und im Bereich der Kunsteisbahn Königssee.
- Eine Verkehrsmanagementzentrale, in der das OCOG und sämtliche Verkehrsträger miteinander kommunizieren und ihre Informationen austauschen, erlaubt das frühzeitige Erkennen von Problemen und abgestimmte Maßnahmen.
Garantie 15.19
Garantie zu Machbarkeit und Umsetzung eines "Olympic Lane"-Konzepts.
15.20 Wie viel Personal (Mitarbeiter, freiwillige Helfer und Auftragnehmer) wird für den Olympischen Verkehr während der Olympischen Winterspiele benötigt?
- Die öffentlichen Verkehrsträger (Münchner Verkehrsgesellschaft, Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Deutsche Bahn, Berchtesgadener Land Bahn, RVO etc.) verfügen über ausreichend Personal, um das während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele erforderliche Zusatzangebot auch während der Spitzenzeiten abzudecken. Der Einsatz dieses Personals obliegt nicht dem OCOG.
- Im Folgenden wird ausschließlich das Personal aufgeführt, welches über das ohnehin erweiterte Angebot des öffentlichen Verkehrs hinaus durch das OCOG organisiert bzw. durchgeführt wird:
- Ca. 150 Busfahrer werden für die Durchführung des zusätzlichen Buslinienverkehrs im ländlichen Raum (Berchtesgaden, Garmisch-Partenkirchen) benötigt, um die alpinen Touristenzentren Salzburg, Innsbruck, Seefeld, Reutte, Imst, Oberstdorf etc. durch Verkehrsdienstleister zu erschließen.
- Verkehrsdienstleister werden ca. 350 Busfahrer zur Durchführung des P+R- sowie „Intra-Park“-Shuttle-Verkehrs für die Zuschauer sowie weitere 800 Busfahrer zur Durchführung der Medien- und T3-Bus-Shuttle bereitstellen.
- Um einen 24-Stunden-Service für die ca. 2 625 Pkw, Vans und Minibusse des Olympiafuhrparks zur Abwicklung des Verkehrs der Athleten und der Olympischen Familie zu gewährleisten, stehen ca. 5 000 Freiwillige als Fahrer und Hilfspersonal bereit.
- Zusammen mit den ca. 500 angestellten OCOG-Mitarbeitern (bezahlte Angestellte) und den ca. 600 Personen Hilfspersonal der Verkehrsdienstleister wird mit etwa 7.400 Mitarbeitern im Verkehrsbereich des OCOG gerechnet.
- Hinzu kommt der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften zur Überwachung und Lenkung des Verkehrs.
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Personen
Mitarbeiter 500
freiwillige Helfer 5 000
Auftragnehmer 1 900
Transportpersonal gesamt 7 400
Kfz-Typ* Anzahl Anzahl
Oberklasse/SUV 350
2 250 Mittelklasse 175 Kompaktklasse 1 250 Van 475 Minibus (12 - 20-sitzer) 375
1 150 Midibus (20-35-sitzer) 325 SL-Bus** od. Reisebus 375 Gelenkbus (Kapaz.:120) 75 Gesamt-Olympia-Fz 3 400 3 400 * Die eingesetzte Fahrzeugflotte soll ausschließlich mit alternativen Antriebskonzepten (Elektrofahrzeuge, Biogasantriebe) ausgestattet sein und vollständig mit regenerativ erzeugten Energien versorgt werden. Dies gilt auch für die Hybridbusse im Shuttle-Verkehr. **SL-Bus = Standardlinienbus (Kapazität: 75)
15.21 Beschreiben Sie Ihr Konzept, wie das Personal und die Verkehrseinrichtungen im Vorfeld der Olympischen Winterspiele trainiert bzw. getestet werden sollen.
- Die intensive Vorbereitung aller Helfer umfasst insbesondere das Vertrautmachen mit den Örtlichkeiten (Einrichtungen, Funktionen, Wege, etc.) und den Verantwortlichkeiten sowie ein Training aller Fahrer für energiesparende Fahrweise. Dies erfolgt durch wiederholtes Befahren der Routen und Ausweichrouten sowie durch Vorlesungen und die Ausgabe von Handbüchern.
- Bei mehreren Testevents im Vorfeld der Spiele wird die Funktionalität der Infrastruktur sowie der organisatorischen und betrieblichen Strukturen getestet und ggf. angepasst.
- Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Übertragbarkeit der Veranstaltungen und der bis dahin verfügbaren Infrastrukturen auf die Situation während der Spiele gelegt.
- Insbesondere aus den bereits im Jahr 2011 durchzuführenden Weltmeisterschaften im Alpin-Ski in Garmisch-Partenkirchen, im Eisschnelllauf in Inzell und im Bob und Rennrodeln in Schönau am Königssee werden Hinweise auf bestehende Herausforderungen und die Ableitung von Verbesserungspotenzialen für die Olympischen Spiele erwartet.
- Gerade die Kommunikation zwischen den Behörden und Verkehrsunternehmen und deren Zusammenarbeit sowie die Funktionalität der vorbereiteten Strategien im Umgang mit Verkehrsstörungen und außergewöhnlichen Anforderungen kann und soll im Vorfeld im Rahmen von Großveranstaltungen umfassend getestet werden.
- Alle Veranstaltungsorte verfügen über langjährige Erfahrung mit kulturellen und/oder sportlichen Großveranstaltungen (Weltcupveranstaltungen, Weltmeisterschaften, Neujahrsspringen, Oktoberfest, Kirchentag etc.). Diese Erfahrungen sind bereits in die vorliegende Konzeption eingeflossen.
- Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur und der betrieblich-organisatorischen Maßnahmen wird ein integriertes Verkehrsmodell aufgebaut und mit ständig aktualisierten Daten versorgt werden. Auf dieser Basis werden realitätsnahe Verkehrssimulationen durchgeführt werden können, die zur Optimierung von Abläufen beitragen. Die Vorarbeiten hierzu laufen bereits.
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- Das Auswahlverfahren von freiwilligen Helfern beginnt sukzessive bereits etwa 2 Jahre vor den Spielen und basiert auf zuvor festgelegten Anforderungsprofilen. Führungspersonal wird bereits deutlich früher ausgewählt. In den Monaten vor den Olympischen und Paralympischen Winterspielen wird die Rekrutierung und Ausbildung aller Helfer intensiviert. Dem geht eine Schulung des Personals voraus, um eine breite Basis von Wissensträgern zur Ausbildung der Volontäre aufzubauen. Damit kann eine rechtzeitige und effiziente Vorbereitung der Helfer garantiert werden.
F - VERKEHRSMANAGEMENTSYSTEM DER OLYMPISCHEN SPIELE
15.22 Welche Behörde wird die Verantwortung für eine lokale und regionale Verkehrsmanagementzentrale übernehmen?
Wie wird die Verkehrsmanagementzentrale mit der Sicherheitszentrale zusammenarbeiten?
- In der Durchführungsphase wird eine olympische Hauptverkehrsmanagementzentrale HVMZ in München (mit lokalen Verkehrsmanagementzentralen VMZ im Snow Park sowie an der Kunsteisbahn Königssee) Verkehrsinformationen sammeln und aufbereiten sowie abgestimmte Verkehrsmanagementstrategien umsetzen.
- Sie arbeitet unmittelbar mit der Sicherheitszentrale zusammen. Die Sicherheits- und Notfallzentrale sowie HVMZ befinden sich in räumlicher Nähe zueinander.
- Die Hauptverkehrsmanagementzentrale (HVMZ) in München und die lokalen Verkehrsmanagementzentralen (lokale VMZ) in Garmisch-Partenkirchen und an der Kunsteisbahn Königssee werden auf lokaler Ebene betrieben, wobei die HVMZ in München eine übergeordnete Koordinationsfunktion einnimmt und Informationen mit den lokalen VMZ austauscht. Die HVMZ fungiert als Kommunikations-Hub für die selbstständigen Betriebszentralen der Verkehrsträger (ÖV, DB, VBZ, etc.).
- Die HVMZ sowie die beiden lokalen VMZ arbeiten verkehrsträgerübergreifend. Dies beinhaltet auch den Informationsfluss von/zu den relevanten Flughäfen.
- Jede Institution betreibt die Verkehrs- und/oder Betriebszentralen in ihrem Zuständigkeitsbereich (z. B. ABD Südbayern für Verkehrsrechnerzentrale Freimann, MVG für ihre Betriebsleitzentrale etc.).
- Die HVMZ ist entweder mit Vertretern der o.g. Zentralen bzw. der dafür zuständigen Institutionen besetzt oder steht in unmittelbarem Kontakt mit diesen.
- Diese kommunizieren auf kurzem Weg (Telefon, Intranet, reservierte Funkfrequenzen etc.), stimmen ihre Maßnahmen ab und geben diese als Empfehlung an die jeweilige Zentrale ab.
- Von den olympiaspezifischen Orten (Parkplätze, Sportstätten, Nichtwettkampfstätten, Bus-Hubs etc.) werden separat gesammelte Informationen direkt zur HVMZ und den lokalen VMZ übertragen (z. B. Kamerabilder).
- In Garmisch-Partenkirchen sowie an der Kunsteisbahn Königssee werden lokale Verkehrsmanagementzentralen eingerichtet, die den lokalen Verkehr vor Ort beobachten und (autark) regulierend eingreifen. Diese Funktion übernimmt in München die HVMZ.
- Beide lokale VMZ stehen in direktem Kontakt mit der HVMZ und tauschen verkehrliche sowie sicherheitsrelevante Informationen aus. Sie sind überdies mit den lokalen Entscheidungsträgern für Sicherheit direkt verknüpft.
- Im Falle von Ereignissen, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, haben die Anordnungen der Polizei Priorität vor den rein verkehrlich bzw. betrieblich initiierten Maßnahmen.
Garantie 15.22
Garantie zu Zuständigkeit und Umsetzung eines olympischen Verkehrsmanagementsystems
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15.23 Beschreiben Sie die intelligenten Informationstechnologien und Kommunikationsmittel zu Verkehrssteuerung und -lenkung unter Berücksichtigung von Wetterbedingungen, Verspätungen, Unfällen, Umleitungen, speziellen Sicherheitsbestimmungen etc.
Wie werden Sie Besucher und die Öffentlichkeit über Verkehr und Transport während der Olympischen Winterspiele informieren?
Allgemein - Bereits in der Vergangenheit hat sich der Einsatz mobiler Verkehrsleitstände durch die
Landeshauptstadt München bei verschiedenen Großveranstaltungen (z. B. Fußballspiele in der Allianz-Arena oder Großmessen) bewährt. Dieses Prinzip kommt auch während der Spiele als Hauptverkehrsmanagementzentrale zur Anwendung.
- Im gemeinsamen Verkehrsleitstand laufen kritische Informationen über Verkehrsfluss, Straßenbedingungen, Zeitverluste und Umleitungen zusammen und werden genutzt, um einerseits den Verkehrsfluss der priorisierten Nutzergruppen (z. B. Athleten und Offizielle) zu optimieren und andererseits die Bedürfnisse der übrigen Nutzergruppen (z. B. Zuschauer und Normalverkehr) angemessen zu berücksichtigen.
- Über Restriktionen im Straßenverkehr, besonderen Sicherheitsbedingungen etc. wird aktuell sowohl über Verkehrsfunk als auch im Internet und den entsprechenden Applikationen für mobile Endgeräte informiert.
Individueller Straßenverkehr - Mittels modernster Systeme überwacht die Betriebszentrale München Freimann der
Autobahndirektion Südbayern die Tunnel auf den übergeordneten Straßen und garantiert höchste Sicherheitsstandards.
- Schon heute sind rund um München und auf den wichtigsten Autobahnen in Südbayern Verkehrsbeeinflussungsanlagen erfolgreich im Einsatz.
- In die Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind Systeme zur Erkennung von Witterungsgefahren (Nebel, Regen, Glätte) integriert.
- Innerstädtisch werden sowohl das komplexe dynamische Parkleitsystem und die innerstädtische Wechselwegweisung als auch die Schaltung der Lichtsignalanlagen von der kürzlich in Betrieb genommenen Verkehrszentrale München aus gesteuert, von der aus auch die innerstädtischen Tunnel überwacht werden.
- Vormals öffentliche und während der Spiele reservierte Parkplätze im Bereich des Olympiaparks werden in den dynamischen Zielführungen - Pre-Trip-Information (z. B. Internet), On-Trip-Information (z. B. Traffic Message Channel) unterdrückt, P+R-Plätze hingegen priorisiert angeboten.
Öffentlicher Personenverkehr - Für die Disposition und Steuerung des öffentlichen Verkehrs stehen in Bayern zahlreiche
Betriebsleitsysteme zur Verfügung, oder werden gerade aufgebaut. · DB Stadtverkehr etabliert im Jahr 2010 bayernweit ein rechnergestütztes
Betriebsleitsystem, ein sogenanntes Intermodal Transport Control System, das verkehrsträgerübergreifend Fahrgastinformation bereitstellt.
· Alle U-Bahnen, Trams und Busse der MVG werden laufend durch das hochmoderne Betriebszentrum der MVG überwacht und gesteuert, welches einen sicheren und pünktlichen Verkehr ermöglicht. 98 % der U-Bahnen und Trams waren in den vergangenen Jahren pünktlich.
· DB Regio verfügt bereits über das so genannte Reisendeninformationssystem, aus dem z. B. Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter mit Informationen versorgt werden.
- Die Vernetzung der bayerischen Betriebsleitsysteme im öffentlichen Verkehr erfolgt über DEFAS FGI BAYERN. Diese Datendrehscheibe des Freistaats Bayern ermöglicht den Datenaustausch zwischen den Verkehrsunternehmen, damit Fahrgastinformation und Anschlusssicherung durch die Verkehrsunternehmen optimiert werden können. Dieses System umfasst zudem sämtliche Fahrplandaten der Bahnen, Busse, Seilbahnen und der Seenschifffahrt in Bayern und den angrenzenden Regionen, die über verschiedenste Portale kommuniziert werden.
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- Allen Verkehrsteilnehmern stehen diese Portale sowohl im Internet als auch für mobile Endgeräte in mindestens 2 Sprachen zur Verfügung.
- Die Informationsmedien verfügen über durchgängige Information für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung und den entsprechenden Hinweisen für die barrierefreie Erreichbarkeit. Sie sind überdies auch für Sehbehinderte nutzbar.
- Bereits 2010 werden Echtzeitdaten aus den Betriebsleitzentralen in das System integriert und erlauben aktuellste Informationen über Verspätungen. Ab spätestens 2012 wird das System nicht nur detailliert und mehrsprachig über Störungen und Verspätungen in der Reisekette informieren, sondern auch dynamisch alternative Verbindungen vorschlagen.
Olympischer Verkehr - Die gesamte Flotte der Olympischen Familie wird mit GPS-basierten Lokalisierungssystemen
und dynamischen mehrsprachigen Navigationsassistenzsystemen ausgestattet. Diese Systeme beinhalten die Verarbeitung von Verkehrsinformationen wie Straßenbedingungen, Verkehrsfluss, Umleitungen und Zeitverluste.
- Gleichzeitig wird das System genutzt, um die Disposition von On-Demand-Fahrzeugen zu optimieren.
- Verkehrsinformation steht auf Mobiltelefon und Internet (OCOG Website) zur Verfügung und wird via TMC in den Verkehrsfunk sowie die Navigationsassistenzsysteme der OF-Fahrzeuge eingespeist.
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16 - TECHNOLOGIE
A - TELEKOMMUNIKATION
16.1 Beschreiben Sie den Grad der Wettbewerbsfreiheit auf dem Telekommunikationsmarkt.
- Der Deutsche Telekommunikationsmarkt ist vollständig liberalisiert. Seit Inkrafttreten des ersten Telekommunikationsgesetzes im Jahr 1996 ist es jedem Unternehmen gestattet, Telekommunikationsdienste zu erbringen und Telekommunikationsnetze zu betreiben.
- Exklusive oder besondere Rechte gibt es nicht mehr. Die Erbringung von Telekommunikationsdiensten und der Betrieb von Telekommunikationsnetzen sind dabei deutschen sowie ausländischen Unternehmen gleichermaßen gestattet.
- Die Marktzutrittsbarrieren sind gering. So bedarf es seit Inkrafttreten des zweiten Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 keiner Lizenz mehr, um Telekommunikationsdienste zu erbringen oder Telekommunikationsnetze zu betreiben. Wer auf dem Telekommunikationsmarkt tätig werden will, muss dies vielmehr nur noch mit einem einfachen Formblatt bei der Bundesnetzagentur melden; einer Erlaubnis bedarf es nicht.
- Auch die Nutzung der Frequenzen ist liberalisiert und steht – vorbehaltlich einer Zuteilung der Bundesnetzagentur – jedem zur Verfügung.
- Viele Frequenzen sind allgemein zugeteilt und können unter den Bedingungen der Allgemeinzuteilung von jedermann genutzt werden.
- Soweit Allgemeinzuteilungen aus Gründen der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung nicht möglich sind, werden sie auf Antrag einzelnen Unternehmen zugeteilt.
- Nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes muss die Zuteilung nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans und diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren erfolgen.
- Bevorzugungen Einzelner sind somit ausgeschlossen.
16.2 Wie viele Lizenzen wurden vergeben für:
das Festnetz
die Bereitstellung der zweiten (z. B. GSM) und der dritten Generation (z. B. UMTS) von Mobilfunknetzen?
- Seit Inkrafttreten des zweiten Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 bedarf es keiner Lizenz mehr, um Telekommunikationsdienste zu erbringen oder Telekommunikationsnetze zu betreiben. Wer auf dem Telekommunikationsmarkt tätig werden will, muss dies vielmehr nur noch mit einem einfachen Formblatt bei der Bundesnetzagentur melden; einer Erlaubnis bedarf es nicht. Für Frequenznutzungen bedarf es einer Frequenzzuteilung.
- Im Bereich des Mobilfunks gibt es zurzeit 4 Netzbetreiber, die jeweils ein Mobilfunknetz der zweiten Generation (GSM) und ein Mobilfunknetz der dritten Generation (UMTS) betreiben: Es handelt sich dabei um die Mobilfunknetze von E-Plus, Telefonica O2, T-Mobile und Vodafone.
- Im Rahmen der europäischen Flexibilisierung werden Frequenzzuteilungen zukünftig technologieneutral gestaltet sein, dies betrifft auch die Mobilfunknutzungen. Daher wird in zukünftigen Frequenzzuteilungen die benutzte Technik nicht festgelegt werden. Es bleibt dem Zuteilungsinhaber überlassen, welche Technik er im Rahmen des drahtlosen Netzzugangs zum Angebot von Telekommunikationsdiensten einsetzt.
- LTE wird dabei sicherlich eine bedeutende Rolle spielen. Es lassen sich gegenwärtig keine präzisen Aussagen darüber machen, welche Mobilfunktechniken im Jahr 2018 zum Einsatz kommen werden.
- Im Bereich des Festnetzes sind zurzeit 838 Unternehmen in Deutschland tätig, die gewerbliche öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder gewerbliche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen.
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16.3 Geben Sie an, ob es eine Regulierungsbehörde für den Markt gibt, ob die Institution an staatliche Behörden gebunden ist und wer die Lizenzen vergibt.
- Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
- Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen.
- Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.
- Eine zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes zu sorgen.
- Ziel ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen in Deutschland zu gewährleisten.
- Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland ist vollständig liberalisiert. Lizenzen sind daher nicht mehr erforderlich. Für die Nutzung von Funkfrequenzen sind Frequenzzuteilungen durch die Bundesnetzagentur erforderlich.
16.4 Beschreiben Sie die bestehende Infrastruktur und Netztechnik der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten und ob sich diese für den erforderlichen Datenverkehr zur Organisation der Olympischen und Paralympischen Winterspiele eignen (Telefon, Datennetze, Audio- und Videoverbindungen).
Geben Sie [für diese] die Existenz jeglicher alternativer Leitungen für Back-up-Zwecke an.
Diese Information muss von potenziellen Telekommunikationsanbietern eingeholt werden.
Erstellen Sie Schemata, die die vorab beschriebene Infrastruktur darstellen.
- Telefon- und Datennetze sind für Audio- sowie für Videoverbindungen geeignet. Alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten werden an das Telefon- und Datennetz angebunden (für Dienste wie Telefonie, Fax und Bildübertragung mit zurzeit üblichen Übertragungsraten; diese werden bis 2018 voraussichtlich noch weiterentwickelt sein.).
- Es existieren mehrere Telekommunikationsanbieter, die entsprechende sichernde Rückfalltechniken bereitstellen können.
- Insbesondere die Mobilfunkversorgung ist durch die vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland nahezu flächendeckend gewährleistet.
- Die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit von Festnetz- und Mobilfunktechnik werden zukünftig weiterhin geringer, sodass diese Techniken sich gegenseitig als zusätzliche Back-up-Lösung ergänzen.
- Neben diesen, für jedermann nutzbaren, Breitbandtelekommunikationsmöglichkeiten mit hoher Verfügungsgarantie stehen auch Satellitenübertragungswege (z. B. von Rundfunkanbietern) bereit.
16.5 Beschreiben Sie die gegenwärtige Kapazität des Mobilfunknetzes je Betreiber (Anzahl der gleichzeitig unterstützten Verbindungen) für jede Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätte.
Geben Sie an, ob alle Zufahrtsstraßen der Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten von diesen Betreibern vollständig abgedeckt werden.
- Derzeit gibt es in Deutschland vier Mobilfunknetzbetreiber, die Deutschland flächendeckend versorgen.
- Die folgenden Versorgungsdaten geben die Kapazität eines Mobilfunknetzbetreibers im Folgenden wieder:
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Eis-Park München - Das Gelände des heutigen Olympiaparks wird durch zahlreiche (mindestens 7) umliegende
GSM-Basisstationen versorgt, deren heutige Kapazität bereits über 100 Erlang liegt, die aber (im Falle eines Zuschlags) ohne Schwierigkeiten auf 300 Erlang aufgerüstet werden können.
- Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände des Olympiaparks eine hochkapazitive UMTS-Basisstation mit 18 Sektoren, deren Sprachkapazität auf über 1000 Erlang gesteigert werden kann (dies allerdings zu Lasten der Kapazität für Datenübertragung).
- Die bereits genannten Kapazitäten werden sich bis zum Jahr 2018 bei Bedarf durch den Einsatz von LTE weiter steigern lassen.
- Alle Zufahrtsstraßen zum Gelände des Eis-Parks befinden sich auf Münchner Stadtgebiet und sind dementsprechend lückenlos versorgt (GSM und UMTS).
Messe München - E-Plus unterhält auf dem Gelände der Messe München bereits seit Jahren eine umfangreiche
GSM-Infrastruktur. - Praktisch jede Messehalle ist mit einer GSM-Indoor-Basisstation ausgestattet. Die Kapazität
dieses Indoor-Netzes beträgt mehrere Hundert Erlang. Etwa die Hälfte der Hallen ist auch heute bereits mit UMTS-Basisstationen versehen, deren Kapazität ebenfalls in der Größenordnung 300 Erlang liegt.
- Die Zufahrtsstraßen in Richtung München sind sämtlich lückenlos versorgt.
Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen - Das Wettkampfgelände wird von mehreren GSM-Basisstationen mit einer Gesamtkapazität in
der Größenordnung von 70 Erlang eingeschlossen. Große Teile des Wettkampfgeländes werden zusätzlich von einer UMTS-Basisstation mit einer Kapazität von 50 Erlang versorgt.
- Die Zufahrtsstraßen von München nach Garmisch-Partenkirchen sind lückenlos mit GSM versorgt. Eine durchgehende UMTS-Versorgung der Zufahrtsstraßen besteht zurzeit nicht. Ein Ausbau kann prinzipiell bis 2018 erfolgen.
Kunsteisbahn Königssee - Das Gebiet um das Nordufer des Königssees wird zurzeit von einer einzelnen GSM-
Basisstation in ca. 3 km Entfernung aus nördlicher Richtung versorgt. - Die Versorgung im Startbereich unterliegt derzeit noch leichten Beeinträchtigungen. Die
Kapazität beträgt ca. 20 Erlang. Eine UMTS-Versorgung besteht zurzeit nicht. - Die Zu- und Abfahrt über Berchtesgaden, Bad Reichenhall und die A8 nach München weist
durchgehende GSM-Versorgung auf.
- Aufgrund des fortwährenden Ausbaus aller vier Netze (ab 2010 mit Netzen der 4.
Mobilfunkgeneration Long Term Evolution für schnelle Datenverbindungen) werden bis 2018 noch höhere Kapazitäten für Gespräche und Datentransfer zur Verfügung stehen.
16.6 Falls zusätzliche Infrastruktur für das Festnetz und Mobilfunknetze benötigt wird um die Organisation der Olympischen und Paralympischen [Winter-] Spiele zu unterstützen, beschreiben Sie diese Infrastruktur und listen Sie auf, welche Betreiber in der Lage sind, diese aufzubauen.
Werden diese Betreiber die zusätzliche Infrastruktur dem OCOG in Rechnung stellen oder wird das OCOG nur die Nutzung während der Olympischen [Winter-] Spiele mit den landesüblichen Standardtarifen bezahlen?
Die Bundesrepublik Deutschland erwartet, dass bis 2018 auch unabhängig vom Zuschlag zur Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 an allen geplanten
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Wettkampfstätten von allen Mobilfunk-Netzbetreibern zusätzlich zu den vorhandenen GSM- und UMTS-Netzen ein leistungsfähiges LTE-Netz für Sprach- und Datendienste aufgebaut sein wird.
B - FREQUENZREGELUNG
16.7 Geben Sie die Institution(en) an (und mögliche Verbindungen untereinander), die für die Vergabe und Kontrolle der zur Funkübertragung erforderlichen Frequenzen verantwortlich ist (sind).
- Im Bereich der Frequenzordnung ist die Bundesnetzagentur für die Verwaltung des Frequenzspektrums und die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen verantwortlich.
- Gemäß Telekommunikationsgesetz ist daher für jede Frequenznutzung eine Frequenzzuteilung erforderlich.
- Die Frequenzzuteilung erfolgt diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren.
- Mit der Frequenzzuteilung erhält der Frequenznutzer das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen unter genau festgelegten Bedingungen.
- Die Bundesnetzagentur überwacht die Frequenznutzungen, um die Ziele der Frequenzordnung sicherzustellen und Funkstörungen zu erkennen und aufzuklären.
16.8 Garantie
Garantie über die Verfügbarkeit der für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele notwendigen Funkfrequenzen
16.9 Garantie
Garantie zur kostenlosen Bereitstellung der für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele notwendigen Funkfrequenzen
16.10 Beschreiben Sie Ihr Konzept zur Einbindung aller Nutzergruppen, dem OCOG sowie den verantwortlichen Behörden bei Vergabe, Organisation und Überwachung der Frequenzen. Die Anforderungen der vorgenannten Nutzergruppen müssen vollständig verstanden werden, so dass geeignete Frequenzen einen Monat vor der Eröffnungsfeier der Olympischen Winterspiele bis eine Woche nach der Abschlussfeier der Paralympischen Winterspiele zur Verfügung stehen?
- In der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig für die Zuteilung von Frequenzen und die Überwachung von Frequenznutzungen.
- Jede in Deutschland genutzte Frequenz bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung der Bundesnetzagentur.
- Für kurzzeitige Frequenznutzungen, wie z. B. im Rahmen von großen Sportereignissen, erfolgt eine Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren als Kurzzeitfrequenzzuteilung.
- Die Bundesnetzagentur verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Bereitstellung von Frequenzen für Kurzzeitnutzungen bei Großveranstaltungen. Mit dem Prüf- und Messdienst besitzt die Bundesnetzagentur darüber hinaus die Möglichkeit, Funkstörungen aufzuklären und zu einer störungsfreien Nutzung der Frequenzen beizutragen.
- Die Bundesnetzagentur erklärt sich bereit, in Ihrem Zuständigkeitsbereich alle organisatorischen Maßnahmen zur zeitgerechten und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frequenzen durchzuführen.
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C - PRIVATE FUNKNETZE
16.11 Sind Frequenzen für Funkdienste vergeben worden?
- In Deutschland stehen für den schmalbandigen Bündelfunk Frequenzen in den Bereichen 410 – 430 MHz und 440 – 450 MHz zur Verfügung.
- Es kommen dabei die Systeme TETRA (25 kHz; 410 – 430 MHz), Tetrapol (12,5 kHz; 440 – 450 MHz) und MPT1327 (12,5 kHz; 410 – 430 MHz und 440 – 450 MHz) zum Einsatz.
- Für den weitbandigen Bündelfunk ist in Deutschland der Frequenzbereich 451,00 - 455,74 MHz und 461,00 - 465,74 MHz vorgesehen.
- Hier werden 1,25 MHz Systeme (Zugriffsverfahren Code Devision Multiple Access, CDMA) eingesetzt.
16.12 Wie viele Arten von Funkdiensten sind in Betrieb und wie ist der örtlicher und regionaler Funkabdeckung?
- Aktuell (Mai 2010) werden in der beschriebenen Region zwölf schmalbandige Bündelfunknetze (öffentlich und privat) mit insgesamt 54 Basisstationen überwiegend im TETRA-Standard betrieben.
- Regionale als auch örtliche Funkabdeckung besteht derzeit hauptsächlich im Bereich München/Garmisch-Partenkirchen.
- Zur Funkabdeckung der übrigen Bereiche kann im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2018 weitere Frequenzkapazität zur Verfügung gestellt werden.
- Für den weitbandigen Bündelfunk bestehen drei bundesweite digitale öffentliche Bündelfunknetze (CDMA).
16.13 Wie viele Nutzer solcher Netze gibt es?
- Gegenwärtig wird von 4000 Nutzern in der gesamten relevanten Region ausgegangen. - Es wird jedoch prognostiziert, dass aufgrund der stetig wachsenden Anzahl neuer
Bündelfunknetze als auch durch den weiteren Ausbau bereits bestehender Bündelfunknetze die Nutzeranzahl bis 2018 weiterhin ansteigen wird.
D - STROMVERSORGUNG
Stromsektor und Marktstruktur
16.14.1 Erstellen Sie eine Liste aller Generalvertreter (staatlich und/oder privat), die für die regionale und lokale Stromversorgung zuständig sind (Produktion, Übertragung, Distribution) und beschreiben Sie wie diese aufgebaut und gemanagt werden.
- Von den rund 1 400 in Deutschland tätigen Energie- und Wasserunternehmen haben knapp 300 den klassischen kommunalen Querverbund mit Strom-, Gas, Wärme- und Wasserversorgung; ca. 600 Unternehmen sind ausschließlich in der Stromversorgung tätig.
- In Deutschland sind die Stadtwerke im Regelfall privatwirtschaftlich organisierte Betriebe in der Rechtsform einer AG, GmbH oder als Beteiligungsgesellschaft ausgestaltet.
- Dabei gibt es noch einige Stromversorgungsunternehmen, die –wie die Stadtwerke München GmbH- zu 100% im Eigentum der Stadt stehen, andere Stromversorgungsunternehmen sind dagegen teilweise oder nicht im direkten Eigentum der jeweiligen Stadt, sondern Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen anderer (Energie-) Unternehmen.
- Der Schwerpunkt der Tätigkeit der lokalen und regionalen Stromversorgungsunternehmen liegt in der Verteilung und im Vertrieb. Soweit die Unternehmen Strom erzeugen, geschieht dies überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung, vermehrt auch auf Basis erneuerbarer Energien.
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Stromversorger an den Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten
Wettkampf-/ Nicht-Wettkampfstätte Stromversorger
Eis Park (München) SWM Infrastruktur GmbH IOC Hotel SWM Infrastruktur GmbH IBC/MPC SWM Infrastruktur GmbH Mediendorf Messe SWM Infrastruktur GmbH Schnee Park (Garmisch-Partenkirchen) Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
Schnee Park (Nordisches Zentrum Schwaiganger) Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt e.G.
Kunsteisbahn Königssee Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein e.G./ Stadtwerke Bad Reichenhall
[Eine Liste der Stromnetzbetreiber sowie eine Liste der im BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. organisierten Unternehmen sind im Internet hinterlegt: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/88042/publicationFile/7828/UerbersichtStromnetzbetreiberpdf.pdf
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Regulaere_Mitglieder?open&R1=ALL/ALL]
16.14.2 Beschreiben Sie die Rolle der Regulierungsbehörde und anderen Regierungsstellen bei der Entwicklung neuer Kraftwerke und der Steuerung der Service-Qualität für Kunden.
- Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
- Zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, durch Entflechtung und Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten zu schaffen. Die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur umfasst die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs sowie die Kontrolle der von den Energieversorgungsunternehmen erhobenen Netznutzungsentgelte.
- Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten ("Netznutzern") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Im Hinblick auf die Entwicklung neuer Kraftwerke ist Aufgabe der Regulierungsbehörde insbesondere die Verbesserung bzw. die Überwachung der Einhaltung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke. Die Einbeziehung anderer Regierungsstellen bei der Entwicklung neuer Kraftwerke hängt von der Art des Kraftwerks (z. B. Kohlekraftwerk, Kernkraftwerk, Gasturbinenkraftwerk, GuD-Kraftwerk, Kraft-Wärme-Kopplung, Windkraftanlage, Ölkraftwerk, Wasserkraftwerk, Fotovoltaikanlage, Sonnenwärmekraftwerk, Gezeitenkraftwerk) ab. Genehmigungsrechtlich ist die jeweils zuständige Landesbehörde einzubinden.
- Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Monitorings überwacht die Regulierungsbehörde die Service-Qualität durch Abfrage der folgenden Daten: · Versorgungsunterbrechungen · Zeit, die für die Herstellung von Hausanschlüssen und deren Reparaturen benötigt wird · Ausmaß von Transparenz und Wettbewerb · wettbewerbliche Entwicklungen aus Sicht der Haushaltskunden und mögliche
Gegenmaßnahmen für den Fall von Fehlentwicklungen · technische Entwicklungen bei Messeinrichtungen
- Eine Überprüfung der Endkundenpreise fällt dagegen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur. Einwände gegen überhöhte Entgelte für Endverbraucher werden weiterhin von den jeweiligen Bundesländern (Landeskartellbehörden) oder den Zivilgerichten geprüft.
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Dem Bundeskartellamt obliegt die Überprüfung, soweit es sich um Energiepreise von bundesweit agierenden Energieanbietern handelt.
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Kraftwerke und Infrastruktur
16.15.1 Beschreiben Sie das bestehende örtliche und regionale Versorgungsnetz und die Versorgungseinrichtungen.
- Das Stromversorgungsnetz für das Versorgungsgebiet der Landeshauptstadt München wird von den Stadtwerken München betrieben.
- Die Netzstruktur gliedert sich in 7 Netzebenen und stellt sich wie folgt dar:
- Folgende Spannungsebenen kommen zum Einsatz: · 400 kV Übertragungsnetz zu den Netzknoten des vorgelagerten Netzbetreibers
(Transpower), zwei unabhängige Stichleitungen · 110 kV Obere Verteilnetzspannung, vermaschtes Kabelnetz,
Einspeisung von mehr als 700MW Kraftwerksleistung · 10 kV Untere Verteilnetzspannung, ringförmiges Kabelnetz
Einspeisung von Kraftwerksleistung durch EEG-Anlagen und BHKW-Anlagen · 0,4 kV Niederspannung, vermaschtes Kabelnetz, örtliche Verteilung
Einspeisung von Leistungen durch EEG-Anlagen und BHKW-Anlagen - Die Umspannungen in den einzelnen Netzebenen werden über 37 eigensichere Umspannwerke
und Schaltstellen sowie ca. 4500 Ortsnetzstationen sichergestellt. - Die Netzebenen 1 bis 5 werden über Leittechnik und Messungen von einer zentralen
Netzleitstelle gesteuert, geregelt und betrieben. - Die Netzstabilität, Netzsicherheit und Produktqualität im Netzgebiet der Stadtwerke München
liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt bzw. vergleichbarer Großstädte in Deutschland. Zahlen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
- Abgesehen von der regelmäßigen Wartung und Instandsetzung der Versorgungsanlagen und -einrichtungen werden für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele keine wesentlichen Aus- bzw. Umbaumaßnahmen des Versorgungsnetzes erwartet.
- Die Stadtwerke München (SWM) sind das kommunale Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen der Landeshauptstadt München und ihrer Region.
- Seit Jahrzehnten stehen die SWM für eine sichere und ressourcenschonende Versorgung der bayerischen Metropole mit Energie (Strom, Erdgas, Fernwärme).
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- Die SWM erzeugen die Energie für München in eigenen Anlagen mit modernster Technik und nach hohen Umweltstandards. So erhalten die Privatkunden ihren Strom zu 75 % aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und zu 25 % aus regenerativen Anlagen.
- Die SWM setzen auf einen intelligenten Energie-Mix aus Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserkraft, Fotovoltaik, Biogas, Windenergie und Geothermie.
- Gemäß der Ausbauoffensive Erneuerbare Energien sollen die SWM bis 2015 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen, dass damit alle rund 800 000 Münchner Privathaushalte versorgt werden könnten. Bis 2025 sollen die SWM sogar so viel grünen Strom produzieren, dass sie den gesamten Münchner Strombedarf – immerhin 7,5 Milliarden Kilowattstunden – decken könnten.
- In Garmisch-Partenkirchen sowie im Berchtesgadener Land basiert der Energieträgermix auf erneuerbaren Energien, Kernkraft und fossilen bzw. sonstigen Energieträgern, wobei im Schnee-Park der prozentuale Anteil an erneuerbaren Energien bereits heute bei ca. 25 % und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt (durchschnittliche Vergleichswert liegt in Deutschland bei ca. 16 %) liegt.
16.15.2 Stellen Sie den Prozess zur Bereitstellung zusätzlicher Energie aus anderen Quellen, die über die Kapazitäten des lokalen Systems hinausgehen dar.
- Das europäische Verbundnetz und die hohe Einspeiseleistung innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke München gewährleisten durch die vorhandenen Netzstrukturen eine hohe Zuverlässigkeit.
- Aufgrund dieses hervorragenden Anschlusses und hohen Einspeisung innerhalb des Stadtgebietes München sind keine weiteren Energiequellen erforderlich.
- Der Ausbau in Richtung einer „Intelligenten Energienetzstruktur“ (Smart Grids) führt dahin gehend zu einem leistungsoptimierten Energieversorgungsnetz, welches in Abhängigkeit zum jeweils angefragten Bedarf effizient und schnell die entsprechenden Energiekapazitäten flexibel zur Verfügung stellen kann.
- Die Energieversorgung eines Standortes im Rahmen der Olympischen Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten wird im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens daher nicht statisch erfolgen, sondern lediglich in Abhängigkeit zum aktuellen Bedarf für die Dauer der Spiele.
- Soweit die Nachfrage nach den Spielen in vorgenannter Kapazität nicht mehr vorhanden ist, wird die Energie mittels vorgenannter intelligenter Netzstruktur wieder auf andere Standorte verteilt.
16.15.3 Kann das bestehende Versorgungsnetz den zu erwartenden Verbrauch für die Olympischen Winterspiele hinsichtlich Belastbarkeit und Ausfallsicherheit gewährleisten?
· Falls nicht, beschreiben Sie Erweiterungen/weitere Entwicklungen, die für Produktions-, Übertragungs-, oder Versorgungswerke in den Jahren bis zu den Olympischen Winterspielen und während der Spiele erforderlich sind.
· Bitte legen Sie die Fertigstellungstermine für alle Projekte vor, erklären Sie wie diese finanziert werden und spezifizieren Sie die national und lokal bereitgestellten Subventionen.
- Der gesamte Energiebedarf kann zuverlässig und sicher jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
- Örtliche Netzneuanschlussmaßnahmen sind entsprechend den geplanten Einrichtungen für die olympischen Bauten und Medienveranstaltungsorte je nach Energiebedarf eventuell in den Netzebenen 5 bis 7 erforderlich. Hierbei handelt es sich um normale Anschlussmaßnahmen, die entsprechend der Errichtung der Gebäude, Einrichtungen erstellt werden.
- Alle Anschlussmaßnahmen können entsprechend der späteren Nutzung der Einrichtungen weiter betrieben werden.
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16.15.4 Zeigen Sie das Level der temporären Einrichtungen, die geplant sind, um die spezifischen Energieanforderungen der Olympischen Stätten zu erfüllen.
- Grundsätzlich handelt es sich hierbei um bestehende, teilweise ganzjährig im Betrieb befindliche Infrastruktureinrichtungen, die hinsichtlich ihres Energiebedarfs auf einen Großveranstaltungsbetrieb ausgelegt sind und aufgrund ihres teilweise multifunktionalen Charakters variable Energielasten (Bandbreite von Einzelveranstaltung bis zu Gesamtveranstaltung bzw. gleichzeitigen Großveranstaltungen) flexibel und leistungsfähig abbilden können.
- Zur Erfüllung des spezifischen Energiebedarfes der olympischen Stätten werden keine temporären Stromversorgungseinrichtungen benötigt.
- Nur für temporäre Bauten und Einrichtungen der Olympischen Spiele werden ggf. temporäre Einzelanschlüsse erforderlich werden.
- Soweit es sich um temporäre Einrichtungen handelt, werden die Möglichkeiten vorgenannter intelligenter Netzstruktur konsequent im Rahmen der technischen Gegebenheiten genutzt.
- Die Ausfallsichersicherheit der Netzstruktur wird in diesem Zusammenhang durch das temporäre Beistellen modularer Netzersatzgeneratoren (Eventgeneratoren) abgedeckt, welche im Nachgang an die Olympische und Paralympische Nutzung wieder dem gewerblichen Mietkreislauf zur Verfügung stehen.
16.15.5 Welche Maßnahmen sind an den Standorten der Olympischen Winterspiele geplant, um für spezielle Ausrüstungen eine hochwertige Elektrizitätsversorgung mit Überspannungsschutz bereitzustellen
- Die bereits heute installierten und betriebenen Netzschutzmaßnahmen gewährleisten den Schutz, inkl. Überspannungsschutzeinrichtungen, der hochwertigen Ausrüstungen zur Ausrichtung der Olympischen Winterspiele.
- Für alle Standorte die Vorhaltung einer redundanten Stromversorgung, d.h. die Energieversorgung des jeweiligen Standortes über zwei oder mehrere Versorgungspunkte bzw. Umspannwerke angestrebt.
- Soweit dies aus technischen oder ökonomischen Gründen nicht sinnvoll erscheint, wird auf Basis der vorgenannten Netzersatzgeneratoren ein Back-up-Betrieb für den Wettbewerbs- und sicherheitsrelevanten Veranstaltungsbetrieb (Wettkampf, Medien, Sicherheitstechnik, etc.) vorgehalten.
- Einzelgeräte und Einrichtungen, die auch durch ggf. kurzzeitige Spannungsschwankungen oder –einbrüche ausfallen, werden in diesem Zusammenhang mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) ausgestattet, um einen einwandfreien stabilen Betrieb der angeschlossenen Verbraucher zu gewährleisten.
- Diese Vorgehensweise hat sich schon bei andern Großereignissen wie z. B. bei der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2006 in hervorragender Weise bewährt.
E - DRAHTLOSER BREITBAND SERVICE
16.16.1 Beschreiben Sie die Marktdurchdringung von kabellosem Übertragungsdienstleistungen, die genutzte Technologie und die Generation (3G/4G) innerhalb der Stadt.
- In den Ballungsgebieten (wie z. B. der Stadt München) besteht nahezu flächendeckende Mobilfunknetzversorgung der 2. und 3. Generation durch vier Netzbetreiber.
- Noch dieses Jahr beginnt in Deutschland der Ausbau der Mobilfunknetze der 4. Generation, der voraussichtlich bereits 2016 flächendeckend abgeschlossen sein wird.
16.16.2 Geben Sie die Anzahl der jeweiligen Service-Anbieter an.
- In Deutschland gibt es 4 Mobilfunknetzbetreiber, die jeweils über Netze der 2. und 3. Generation verfügen und 4G-Netze aufbauen. Dieses sind:
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· E-Plus Mobilfunk Geschäftsführung GmbH, · Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, · Telekom Deutschland GmbH und · Vodafone D2 GmbH.
16.16.3 Legen Sie Pläne für das weitere Wachstum kabellosen Dienstleistungen hinsichtlich 2018 dar und geben Sie an, ob zusätzliche Infrastruktur geplant ist um den speziellen Anforderungen während der Spiele gerecht zu werden. Wie werden diese Verbesserungen finanziert?
- Die Bundesregierung strebt eine drahtlose Breitbandversorgung an, die mittels 3G und 4G-Technik realisiert werden wird.
- Für diesen Zweck wurden im März 2010 weitere Frequenzen an die Mobilfunknetzbetreiber versteigert.
- Noch in 2010 beginnt der Ausbau der auf LTE (Long Term Evolution) basierenden 4-G Netze parallel zum Ausbau der bestehenden 3G-Netze.
- Bis 2018 ist mit einer nahezu flächendeckenden Versorgung zu rechen. - Die Finanzierung obliegt im Wesentlichen den Mobilfunknetzbetreibern.
16.16.4 Beschreiben Sie Ihre Strategie zur Bereitstellung von kabelloser Technik in Sportstätten und Nicht-Sportstätten um Sie für die Olympische Familie verfügbar zu machen.
- Für die organisationsbezogene Kommunikation im Bereich Bündelfunk werden den Anforderungen entsprechende Netze temporär aufgebaut, falls nicht bereits vorhanden. Damit wird die technische Basis für alle angeschlossenen Organisationsbereiche und die Verfügbarkeit sichergestellt. Das OCOG wird zusammen mit erfahrenen Dienstleistern die Koordination und den Betrieb des Netzes sicherstellen
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17 - MEDIEN-BETRIEB
A - MEDIENKONZEPT
17.1 Beschreiben Sie Ihr Konzept für das International Broadcast Centre (IBC) und das Main Press Centre (MPC) und das Mountain Media Centre (MMC), einschließlich folgender Punkte:
· Standort, Größe, angrenzendes Gelände, Transporteinrichtungen, Stellplätze und weitere Einrichtungen
· geben Sie an, ob IBC, MPC und MMC [SMC] in vorhandenen oder geplanten Einrichtungen untergebracht sind
· Erläutern Sie die Gründe für Ihre Standortwahl von IBC, MPC und MMC [SMC]
· Geben Sie die geplante nacholympische Nutzung für IBC, MPC und MMC [SMC] an, unter Berücksichtigung des Olympischen Erbes
· Geben Sie an, wer den Bau der Einrichtungen finanzieren wird
München - IBC/MPC - IBC und MPC werden in Form eines Main Media Centers in dem bestehenden Hallenkomplex
der Messe München untergebracht, wie es zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006TM bereits erfolgreich praktiziert wurde.
- Die Messe München International ist mit rund 40 Fachmessen für Investitionsgüter, Konsumgüter und Neue Technologien eine der weltweit führenden Messegesellschaften.
- Die Messe München bietet seit ihrem Umzug in die neu errichteten Messebauten 1998 eine hochmoderne bauliche und technische Infrastruktur und wird damit den hohen Anforderungen der Medienberichterstatter gerecht.
- Die Messe München verfügt insgesamt über rund 180 000 m² in 16 Hallen und 360 000 m² Freifläche.
- In den westlich gelegenen Konferenz- und Kongressgebäuden stehen weitere ca. 25 000 qm für gemeinschaftliche Nutzungen, wie beispielsweise Administration, Pressekonferenzen oder Erholungsbereiche zur Verfügung.
- Die angrenzenden ca. 25 000 m² Freiflächen bieten ausreichend Platz für Logistik- und Parkflächen.
- Nach den Olympischen Paralympischen Winterspielen werden die Gebäude des IBC und MPC wieder als Messe- und Ausstellungsflächen benutzt.
IBC - Das IBC wird in vier Messehallen auf ca. 40 000 m² untergebracht. - Die Hallen, welche über flexible Aufteilungsmöglichkeiten und eine lichte Raumhöhe von 15 m
verfügen, werden als modernes Kommunikationszentrum mit optimalen Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten genutzt.
MPC - Für das MPC werden zwei Messehallen genutzt, es verfügt damit über ca. 20 000 m²
Hallenfläche.
Garmisch-Partenkirchen – Medienzentrum - Der Freistaat Bayern strebt in Garmisch-Partenkirchen die Errichtung eines interdisziplinären
Zentrums für Nachhaltigkeit an, dessen Aufgabenspektrum in der Erarbeitung und Konzeption anwendungsorientierter Nachhaltigkeitsstrategien liegt.
- Die Nutzung des Nachhaltigkeitszentrums als Medienzentrum (SMC) ist in diesem Kontext ein relevanter Beitrag im Rahmen nachhaltiger Olympischer und Paralympischer Winterspiele und der damit verbundenen Nachnutzung von Olympischen Einrichtungen.
- Als Standort des SMC bzw. des Nachhaltigkeitszentrums wird das sogenannte „Bowling-Gelände“ an der St.-Martin-Straße im Umfeld des Garmisch-Partenkirchener Bahnhofs durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. In dieser zentralen Ortslage entstehen unmittelbar
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nach Zuschlag ca. 12 000 qm als Neubauten zur Nutzung als Medienzentrum im Schnee-Park zur Verfügung.
- Im Anschluss an die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele werden die temporär genutzten Räume und sonstigen Flächen entsprechend baulich angepasst und dauerhaft als Nachhaltigkeitszentrum betrieben. Für die Errichtung des Medienzentrums sind 20 bis 25 Mio. Euro Baukosten im Non-OCOG-Budget vorgesehen.
Garantie 17.1
Garantie zur Verfügbarkeit und Errichtung des jeweiligen Medienzentrums [IBC und MPC] bzgl. Zeitplan, Finanzierung, Verfügbarkeit sowie zur Freiheit von jeglichen Vermarktungsrechten.
17.2 Beschreiben Sie kurz Ihr Konzept für die Medienunterbringung. (Diese Beschreibung sollte mit der Auflistung Frage 14.4 übereinstimmen)
Falls Sie die Einrichtung eines Mediendorfs/ von Mediendörfern planen, machen Sie Angaben zu Standort, Größe, Kapazität, Bauart (bestehend, dauerhaft, temporär), Zimmergrößen und die geplante nacholympische Nutzung/ olympisches Erbe.
- 3 600 Medienvertreter werden in Hotelclustern in Nähe der Medienzentren in München und dem Schnee-Park sowie der Kunsteisbahn Königssee untergebracht. Für 6 800 Medienvertreter stehen Zimmer in sechs Medienquartieren zur Verfügung.
- Im Eis-Park München werden zwei Mediendörfer für jeweils 1 500 Medienvertreter errichtet. - Ein Mediendorf entsteht am Leonrodplatz in permanenter Bauweise. Die Medienvertreter
werden in 2,- 3- und 4-ZKB-Wohnungen untergebracht. - Die Wohnungen des Mediendorfes werden im Nachgang zu den Olympischen und
Paralympischen Spielen dem Münchner Wohnungsmarkt als Miet- und Eigentumswohnungen sowie Büroflächen zur Verfügung stehen.
- Ein weiteres temporäres Mediendorf entsteht am Standort der Münchner Messe und dient vorwiegend den dort beschäftigten Medienvertretern als temporäre Wohnunterbringung.
- Das Dorf entsteht innerhalb der Messe auf dem sogenannten Messe-Freigelände, wird eine Kapazität von 1 500 Medienvertretern aufweisen und in Modulbauweise errichtet, wobei neben der generellen Einzelbelegung auch eine Doppelbelegung von ca. 20 % vorgesehen wird.
- Im Schnee-Park Garmisch-Partenkirchen wird eine dezentrale Unterbringung von 3 800 Medienvertretern angestrebt.
- Als Unterbringungsstandorte werden der Hotelstandort „Patton“ (300 Medienvertreter), der Standort „Wieland-Camping“ (660 Medienvetreter), ein modular strukturiertes Mediendörfer am Mühlanger (1.080 Medienvertreter) vorgesehen. Die Medienvertreter werden dabei in Einzelzimmern, 20% in Doppelzimmern untergebracht. Weiterhin werden temporäre Unterbringungsmöglichkeiten im Umgriff der Werdenfelser Kaserne (1 800 Medeinvertreter) vorgesehen. Bei allen Standorten handelt es sich um integrierte Lagen, die vom Ortszentrum sowie in Garmisch-Partenkirchen vom Standort des Sub-Media-Centers bei Bedarf fußläufig erreichbar sind und mittels leistungsfähiger Shuttle-Verbindungen mit den Sportstätten und dem SMC am Bowlinggelände verbunden werden.
17.3 Beschreiben Sie kurz Ihr Konzept für den Transport der Medienvertreter, einschließlich:
Flughafen Medienunterbringung Medienunterbringung IBC/ MPC Medienunterbringung Wettkampfstätten IBC/ MPC Wettkampfstätten Wettkampfstätte Wettkampfstätte
- Der kostenfreie Flughafen-Shuttle für die Medienvertreter in München verkehrt regelmäßig zwischen dem Flughafen München, dem Mediendorf Eis-Park, dem Mediendorf Messe und dem Hauptverkehrs-Hub am Olympiagelände. Ergänzt wird das Angebot im Schnee-Park und im Bereich der Kunsteisbahn Königssee durch nachfrageabhängige Bus-Shuttle zu den jeweils nächstgelegenen Flughäfen Salzburg bzw. Innsbruck.
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- Die Medienvertreter erfahren an den Flughäfen eine privilegierte Abfertigung inklusive Gepäckservice.
- Grundsätzlich steht allen akkreditierten Medienvertretern der attraktive und komfortable öffentliche Nahverkehr kostenfrei zur Verfügung. Der ÖV bietet mit seinen schnellen Schienenverbindungen eine zuverlässige Alternative zu den Medien-Shuttles sowohl innerhalb der Parks als auch zwischen dem Eis-Park und dem Schnee-Park.
- Innerhalb der Parks sind die Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten sowie die Trainingsstätten untereinander größtenteils fußläufig erreichbar. Vom Mediendorf Eis-Park sind die Sportstätten des Eis-Parks innerhalb 15 – 25 Minuten Fußweg (1,5 m – 2,2 km) zu erreichen.
- Vom Mediendorf Messe erreicht man das International Broadcast and Main Press Centre (IBC/MPC) zu Fuß innerhalb von 10 Minuten (800 m). Zusätzlich wird im Bereich der Messe Riem ein interner Medien-Shuttle angeboten. Im Schnee-Park (Garmisch-Partenkirchen) liegen die Snowboard- und Skiarena Hausberg sowie das Olympia-Skistadion vom Medienzentrum innerhalb der fußläufigen Erschließung.
- Die konzentrierte Unterbringung von Medienvertretern in den Mediendörfern ermöglicht ein leicht verständliches, effizientes und bequemes System von Medien-Shuttle mit wenigen Linien. Zentrale Verkehrsknoten (Transport Hubs) liegen am Olympiapark und in der Nähe des Bahnhofs Garmisch-Partenkirchen, unweit des Medienzentrums Schnee-Park. Der Münchner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe in Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden sind als integrierte Bestandteile des Medien-Shuttle-Netzes auch Verknüpfungspunkte mit dem ÖV.
- Kostenfreie Medien-Shuttle (Busse) verkehren in kurzer Taktfolge zwischen den wesentlichen Zielen der Medienvertreter (International Broadcast Centre and Main Press Centre (IBC/MPC), Medal Plaza, Hotel der Olympischen Familie, Olympiapark, Mediendörfer, Schnee-Park, Flughafen). Innerhalb des Eis-Parks sowie des Schnee-Parks verbinden „interne Park-Verkehre“ alle Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten sowie Trainingsstätten untereinander.
- Alle Medienvertreter, die in den attraktiven, komfortablen Hotels in der Münchner Innenstadt unterkommen, erreichen innerhalb von maximal 200 m eine Station der S-, U- oder Straßenbahn. Zugleich werden im Bereich der wichtigsten Hotelstandorte Haltepunkte des „internen Eis-Park-Verkehrs“ eingerichtet.
- Zwischen den zentralen Verkehrsknoten des Eis-Parks und des Schnee-Parks bzw. der Kunsteisbahn Königssee verkehren regelmäßig Medienbusse, während die direkte Verbindung zwischen dem Schnee-Park und der Kunsteisbahn Königssee überwiegend bedarfsorientiert bedient wird.
- Der Shuttle-Service für Medien beginnt 14 Tage vor der Eröffnungsveranstaltung und läuft auch nach Ende der Veranstaltungen noch 3 Tage weiter. Im Gegensatz zur Zeit der Spiele werden in den Vor- und Nachlaufzeiten zu den Spielen die Betriebszeiten und Taktfrequenzen im Rahmen der IOC-Vorgaben an die tatsächliche Nachfrage der Medienvertreter zugunsten des ÖV angepasst.
17.4 Erstellen Sie eine Übersichtskarte, nicht größer als A3 �– gefaltet oder doppelseitig �– mit Maßstabsangabe und Standortverzeichnis von:
· IBC
· MPC
· Medienunterbringung
· Medientransport
· alle Wettkampfstätten
· Olympische(s) Dörfer (Dorf)
[Karte wird in Anlehnung an Map B erstellt]
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B - GESETZGEBUNG UND STEUERN
17.5 Es ist Aufgabe der Host City, bei den maßgebenden nationalen, regionalen und örtlichen Behörden das richtige Verständnis für den einzigartigen und zeitlich begrenzten Charakter der Olympischen Spiele in Bezug auf die Arbeitsweise der Medien zu schaffen.
Sind Presse, Broadcaster oder das OBS [Olympic Broadcasting Services] mit seinen Mitarbeitern an gewerkschaftliche oder arbeitsrechtliche Vorschriften gebunden?
Wenn dies der Fall ist, welche speziellen Befreiungen werden eingeführt, um dem OBS, Übertragungsrechtehaltern und der Presse die Erfüllung ihrer beruflichen Verpflichtungen zu ermöglichen, ohne durch landesübliche Regularien zur Berichterstattung, Arbeitsrecht, Gewerkschaftsverträgen oder möglichen Vorschriften zu Berichterstattung und Dreharbeiten in der Host City eingeschränkt zu werden. Erläutern Sie diese.
- Für die genannte Personengruppe sind nach § 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die deutschen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf bestimmte, zentrale Arbeitsbedingungen einzuhalten. Allerdings dürften diese für einen so kurzen Zeitraum wie die Olympischen bzw. die Paralympischen Winterspiele praktisch wohl kaum zum Tragen kommen.
- In Bezug auf die arbeitszeitrechtlichen Regelungen wird der Freistaat Bayern nach Prüfung der Voraussetzungen entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes an die in dieser besonderen Situation erforderlichen Bedingungen anpassen.
17.6 Werden Broadcaster oder die OBO [Olympic Broadcasting Organisation] mit ihren Mitarbeitern besonders besteuert?
Werden beispielsweise die Produktion und oder die Ausstattung besteuert?
Erläutern Sie dies.
- Im Rahmen Olympischer Spiele sind insbesondere folgende Steuern von Relevanz: · Einkommensteuer, · Körperschaftsteuer, · Gewerbesteuer und · Umsatzsteuer.
Einkommen- und Körperschaftsteuer - Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird grundsätzlich von allen natürlichen und juristischen
Personen erhoben, die im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen Einkünfte erzielen. - Bei natürlichen oder juristischen Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz haben (beschränkt Steuerpflichtige), werden ausschließlich die im Inland erzielten Einkünfte im Sinne des § 49 Einkommensteuergesetz (EStG) erfasst, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Wohnsitz- bzw. Sitzstaat zu.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die OBO und die hierzu gehörenden Mitglieder, Angestellten und Mitarbeiter von der ggf. im Inland anfallenden Einkommen- und Körperschaftsteuer unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 4 EStG befreit werden. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag.
- Für die nicht zu dieser Organisation gehörenden Broadcastinggesellschaften sowie für freie Journalisten, Fotografen oder Rundfunkschaffende gilt, dass– soweit im Inland ein Besteuerungsrecht besteht – entweder auf ihre Einnahmen ein Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist oder nach Ablauf des Jahres 2018 durch die Gesellschaft eine Steuererklärung abzugeben ist.
- Die Einkommen- und Körperschaftsteuer wird derzeit noch von den Finanzverwaltungen der Bundesländer im Auftrag des Bundes erhoben. Es ist geplant, noch vor Beginn der Olympischen Spiele 2018 die Erhebung der Quellensteuer nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern zu zentralisieren, sodass die betroffenen Broadcaster oder deren Auftraggeber dort einfach und schnell Auskünfte zu ihrer Steuer- bzw. Steuerabzugspflicht einholen können.
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- Zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben.
Gewerbesteuer - Begründet ein Unternehmen in einer Gemeinde eine gewerbliche Betriebsstätte, unterliegt er
mit dem hierbei erzielten Ertrag der Gewerbesteuer. Über Fragen nach Erlass der Gewerbesteuer hat die Betriebsstättengemeinde zu entscheiden.
Umsatzsteuer - Umsatzsteuer wird grundsätzlich bei im Zusammenhang mit Olympischen Spielen stehenden im
Inland erbrachten entgeltlichen Umsätzen von Unternehmern erhoben. Sonderregelungen bestehen insoweit nicht. Besonders hinzuweisen ist, dass die Vergabe von Rechten (insbesondere zur Berichterstattung im Rundfunk und Fernsehen) grundsätzlich dort der Umsatzbesteuerung unterliegt, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat; ist der leistende Unternehmer im Ausland ansässig, schuldet EU-einheitlich der Leistungsempfänger die Steuer.
- Bei anderen Leistungen im Zusammenhang mit Leistungssport im Inland können ggf. die in § 4 UStG abschließend aufgeführten Tatbestände einer Steuerbefreiung bzw. die in § 12 UStG abschließend aufgeführten Tatbestände einer Steuerermäßigung in Betracht kommen. Handelt es sich bei den Umsätzen um Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unternehmer, kann unter den Voraussetzungen des § 13b UStG eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in Betracht kommen.
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ANLAGE A-1
3 - Politische(s) und wirtschaftliche(s) Klima und Struktur
3.9 Geben Sie für die letzten zehn Jahre die durchschnittliche Inflationsrate und den durchschnittlichen Wechselkurs zum USD an.
Wie sieht die derzeitige Prognose für die Entwicklung der Inflationsrate und des Wechselkurses zwischen heute und 2018 aus? (Geben Sie Quellen und Herleitung an)
Prognose Inflationsrate 2011-2018 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Deutschland 1,0 1,2 1,5 1,7 2,0 1,9 1,9 1,9USA 1,7 2,0 2,1 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2
Inflationsprognose 2011 bis 2015 (IWF), bis 2016 bis 2018 (M2018) Datenquelle: 1991 - 2015: Internationaler Währungsfond (2009); ab 2016: eigene Annahme, s.Text - Den im Bid Book vorliegenden Berechnungen liegen die Inflationsprognosen des
Internationalen Währungsfonds (IWF 2010) mit Stand April 2010 zugrunde. - Der IWF veröffentlicht Prognosen derzeit bis einschließlich 2015. Für die Jahre 2016 bis 2018
wird bzgl. der USA davon ausgegangen, dass die Inflationsrate rd. 2,2 % beträgt und somit auf dem Niveau der Vorjahre 2014-2015 verbleibt. Für Deutschland ist an das Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) zu erinnern, eine Inflationsrate unter, aber nahe 2 % zu erreichen. Dies wird als ein Inflationsziel von rd. 1,9 % interpretiert. Die EZB war in der Vergangenheit mittelfristig/durchschnittlich in der Lage, ihr Inflationsziel zu erreichen, weshalb der Inflationswert von 1,9% für die Zeit 2016 bis 2018 angenommen wird.
Prognose Wechselkurs
0,8
0,9
1
1,1
1,2
1,3
1,4
1,5
1,6
1999
-01
1999
-09
2000
-05
2001
-01
2001
-09
2002
-05
2003
-01
2003
-09
2004
-05
2005
-01
2005
-09
2006
-05
2007
-01
2007
-09
2008
-05
2009
-01
2009
-09
2010
-05
2011
-01
2011
-09
2012
-05
2013
-01
2013
-09
2014
-05
2015
-01
2015
-09
2016
-05
2017
-01
2017
-09
2018
-05
Prognose IMF
PrognoseM2018
- M2018 verwendet die (vorausberechnete) Kaufkraftparität, weil diese statistisch gut erfasst ist,
einer kontinuierlichen, zeitkonsistenten Entwicklung unterliegt und eine widerspruchsfreie, vom IOC geforderte Budgetierung Euro- und US $-Werten von 2010 und 2018 ermöglicht.
- Der IMF berechnet die Kaufkraftparität zwischen Deutschland und den USA für 2010 mit 1,17 USD/EUR.
- Auf Basis der Inflationsraten (s. Tabelle oben) für Deutschland und die USA ergibt sich für das Jahr 2018 eine Kaufkraft-Parität von 1,22 US $/EUR.
- Der tatsächliche Wechselkurs weicht deutlich, aber wenig regelmäßig von der Kaufkraftparität ab, schwankt jedoch mittelfristig um diese. München wird die entsprechenden Risiken durch geeignete Hedging-Strategien auffangen.
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 206
Anlage A-2
8 – Marketing
8.3.2 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für Außenwerbung in den Austragungsorten (Preise 2010 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
Start-termin
End-termin
Landeshauptstadt München:Werbeflächen auf öffentlichem Grund, Stand Juli 2010, Verpachtung an Ströer Deutsche Städte Medien GmbH: 921 Allgemeinstellen (Litfaßsäulen, Plakatflächen), 154 Sonderallgemeinstellen, 303 Kultursäulen, 893 Ganzsäulen (Litfaßsäulen mit nur einem Werbeträger), 463 Großflächen (Plakatflächen 360 cm x 260 cm), 1 (2018: 30) City-Light-Boards 3)
Landes-haupt-stadt München
ja Deutsches Recht
1,17 01.01.2018 31.03.2018
Garmisch-Partenkirchen: Festlegungen werden im 2012 vertraglich vereinbart
Fa. Tiefen-bacher
ja Deutsches Recht
Verpachtung der Werbeflächen an Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Berchtes-gadener Land
Deutsches Recht
Eigentümer erteilt OCOG
volle Kontrolle (ja/nein)
anzu-wenden-
de Gesetz-gebung
Markt-preis 2010[Mio. Euro
2010 p. Monat]
Zeitraum der OCOG Kontrolle Einschrän-
kungen(falls
vorhanden)
Festlegungen werden im 2012 vertraglich vereinbart
stadtweite Plakatwerbung (bitte auflisten)
im Eigentum
von
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 207
8.3.3 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln in den Austragungsorten (Preise 2010 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
Start-termin
End-termin
Stadtwerke München (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG): Busse und Trambahnen , 1350 Wartehallen (Typ: Schranne), sonstige SWM-Werbeflächen
Stadtwerke München (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) - Vermietet an Werbeparntner
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 **
31.03.2018 **
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: nicht belegte Verkehrsmittel-Werbeflächen werden zur Verfügung gestellt
Salvatore& Holzmüller GmbH & Co.KG
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen werden zur Verfügung gestellt
Busservice Watzinger GmbH
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen werbefreier Fahrzeuge werden zur Verfügung gestellt
Omnibus-Betrieb Martin Novak
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen werden zur Verfügung gestellt
Baumann Busbetrieb GmbH
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen werden zur Verfügung gestellt
Münchner Linien GmbH & Co. KG
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen werden zur Verfügung gestellt
Autobus Oberbayern GmbH
ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Werbeflächen privater Busunternehmen als Koorperationspartner von SWM/MVG: Werbeflächen an 6 Bussen
Ludwig Bus ja Deutsches Recht
* 01.01.2018 31.03.2018
Verpachtung der Werbeflächen an Ströer Deutsche Städte Medien GmbH:
Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Stadtwerke München- / Münchner Verkehrsgesellschaft: U-Bahnen, U-Bahnhöfe, sonstige SWM-Werbeflächen
Stadtwerke München (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) - Vermarktung über Werbeparntner Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
ja Deutsches Recht
01.01.2018 **
31.03.2018 **
Werbeflächen in 5 FLIRT-Zügen:5 Werbeflächen DIN A1, 20 Werbeflächen DIN A3
Berchtesgadener Land Bahn GmbH
ja Deutsches Recht
136 01.01.2018 31.03.2018
Verpachtung der Werbeflächen an Ströer Deutsche Städte Medien GmbH:
Bayerische Oberland Bahn GmbH
Deutsches Recht
Verpachtung der Werbeflächen an Ströer Deutsche Städte Medien GmbH:
Deutsche Bahn AG Deutsches Recht
* zu marktüblichen Konditionen: Marktüblich ist höchstens ein Preis basierend auf dem durchschnittlichen Preis in München in den Jahren 2015-2017 zzgl. 3-4%. Es gilt eine Ankündigungsfrist von 3 Monaten.
Bus
Metro
Zug
Other
Werbeflächen in öffentlichen Verkehrsmitteln (bitte auflisten)
im Eigentum von
Eigen-tümer erteilt OCOG
volle Kon-trolle
(ja/nein)
anzu-wendende
Gesetz-gebung
Zeitraum der OCOG Kontrolle Einschrän-
kungen(wenn
vorhanden)
Markt-preis 2010 [Euro]
Bewerbung um die XXIII. Olympischen und die XII. Paralympischen Winterspiele 2018
Eckdatenpapier Bid Book München 2018
Seite 208
8.3.4 Garantie
Optionsverträge zur Sicherung aller Rechte für alle Werbeflächen auf den für die Olympischen Spiele benutzten Flughäfen (Preise 2011 plus Inflation) und Angabe des Bruttowertes der gesicherten Werbeflächen in USD 2010.
Start-termin
End-termin
45 City Light Posters, 200 Leuchtkästen
Flughafen München GmbH und/oder Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH + Co oHG
ja Deutsches Recht
4.560 01.01.2018 31.03.2018
6 x Beflaggung von der Decke in der Empfangshalle, 1 Roll-up in der Ankunftshalle, 1 Roll-up General Aviation
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
ja Öster-reichisches Recht
2,2 01.01.2018 31.03.2018
Terminal I: 25 Werbeflächen Ankunftshalle, 6 Werbeflächen Fluggasthalle allgemein, 34 Werbeflächen Check-in-Halle, 7 Werbeflächen Transitraum
Salzburger Flughafen GmbH
ja Öster-reichisches Recht
608,7 01.01.2018 31.03.2018
109 City Light Posters Flughafen München GmbH und/oder Terminal 2 Betriebsgesellschaft mbH + Co oHG
ja Deutsches Recht
940 01.01.2018 31.03.2018
6 Fahnen vor dem Eingang, Fahnen am Übergang Parkhaus, 4 Fahnen am Parkplatz,1 Riesen-Banner am Parkhaus
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
ja Öster-reichisches Recht
7,7 01.01.2018 31.03.2018
Standard-Werbetafeln Parkhaus, Großflächenwerbung an Gebäuden
Salzburger Flughafen GmbH
ja Öster-reichisches Recht
0,4 01.01.2018 31.03.2018
Marktpreis 2010
[TEuro]
Zeitraum der OCOG Kontrolle Einschrän-
kungen(falls
vorhanden)
Flüghafen (Innenflächen)
Flüghafen (Außenflächen)
Airspace control
Hauptbereiche Im Eigentum von
Eigen-tümer erteilt OCOG volle
Kontrolle (ja/nein)
anzu-wendende
Gesetz-gebung