MULFINGEN 2 · reitung der Speisen. Das Aroma von Gemüse, Fleisch, Eier, Fisch bleibt erhalten....

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Programmgestaltung und Annahme der Anmel-dungen: , Bachgasse 6,74673 Mulfingen, Tel. 0 79 38-76 19 und beider vhs Künzelsau, Tel. 0 79 40-92 19-0,E-Mail: [email protected]

Sie können sich von Mon-tag bis Freitag nachmit-tags persönlich oder tele-fonisch (mit Lastschrift-einzugsvefahren) anmel-den. Überweisungen ge-hen auf das Konto der vhsKünzelsau bei der

. Dabei bitte unbedingt Kursnummer,Adresse und Telefonnummer angeben.

Heike Burkert-Beck

Spar-kasse Hohenlohekreis Nr.50 238 48 (BLZ 622 51550) oder der Raiffeisen-

bank Kocher-Jagst Nr. 76 730 000 (BLZ 600697 14)

F

Spirituelle Wanderungauf dem Pfad der Stille

Obstbaumschnittkurs

Natur - und Landschaftsführer im Hohen-loher Land

Die Wanderung führt vorbei am Mulfinger Stau-damm über Simprechtshausen nach Heimhau-sen. In der Jagstmühle in Heimhausen werden

wir eine Stärkung einnehmen. Weiter geht esnach Buchenbach. Dort werden wir dem Herren-haus einen Besuch abstatten. Der weitere Wegführt uns vorbei am Buchenbacher Schlossüber Berndshofen, Heimhausen zur Annakapel-le in Mulfingen. An den verschiedenen Klein-oden in der Natur werden spirituelle Erlebnisseeingebaut. Lassen Sie sich überraschen! DieWanderstrecke beträgt ca. 15 Kilometer.

Ein fachgerechter Pflanz- und Erziehungs-schnitt ist Voraussetzung, um Obst und Beerenerfolgreich anzubauen. Das Auslichten undVerjüngen von Obst- und Beerensträuchernwird gezeigt und geübt. Wenn vorhanden, bitteBaumschere und -säge mitbringen.

Das Landratsamt Hohenlohekreis, die Umwelt-akademie Baden-Württemberg und die Volks-hochschule Künzelsau bereiten die Ausbildungvon zertifizierten Natur - und Landschaftsfüh-rern für das Hohenloher Land vor. Die Ausbil-

11122 Mulfingen Samstag, 23.6.2012

11404 Mulfingen Samstag, 10.3.2012

8:30-17 Uhr mit Franz Jakob, Treffpunkt: Parkplatz

Großsporthalle, Gebühr: 6

9 Uhr, Vortrag von Ernst Waldvogel, Treffpunkt Park-

platz Stauseehalle, Gebühr: 15, bitte vorher anmel-

den.

Informationsveranstaltung

Das gesamte vhs-Programm finden Sie auf der Ho-mepage Dort können Sie sich

auch über E-Mail anmelden.www.vhskuen.de.

ORUM

2MULFINGEN

hohenloher

umweltakademie

Mit der Hohenloher Umweltakademie will dasLandratsamt zusammen mit der Volkshoch-schule über aktuelle Umweltthemen informie-ren.

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dung, die mindestens 60 Stunden umfasst,wird voraussichtlich nach den Sommerferien2012 beginnen und soll im Frühjahr 2013 miteiner Prüfung abgeschlossen werden. Rolf Jung-mann, Naturschutzbeauftragter des Hohenlo-hekreises, informiert über Ausbildungsinhalte,Referenten und Termine.

Wenn die Wiesen in voller Blüte stehen findetwieder die Jagsttalwiesenwanderung statt. Zudiesem zweitägigen Wanderereignis laden dieGemeinden Langenburg, Mulfingen, Dörzbachund Krautheim Sie herzlich ein, die Strecke dieauf dem Kulturwanderweg von Unterregenbachbis Gommersdorf verläuft, zu erwandern. Dieschöne Kulturlandschaft bietet vielen seltenen

Pflanzen und Tieren ein Zuhause. Die ansässi-gen Gastronomen werden wieder lokale Spezia-litäten anbieten. Natürlich locken auch die be-kannten Sehenswürdigkeiten wie die Krypta inUnterregenbach, das Herrenhaus in Buchen-bach mit seiner Dauerausstellung „"Natur, Kul-tur, Mensch", die Ölmühle in Dörzbach oder dieBurg in Krautheim zum Besuch, Führungen fin-den statt. Informationen zum Programm fin-den Sie unter ww.erlebnis-mittleres-jagsttal.de.Samstag, 19. und Sonntag, 20. Mai 2012

Es gibt Orte, an denen wir uns sofort wohlfüh-len, da sie Kraft und Harmonie ausstrahlen. DasWissen um solche Kraftorte ist uralt, und jedervon uns kann sie spüren. Doch warum berüh-ren uns manche Plätze und andere nicht? Wieentdeckt und gestaltet man sie im eigenen Gar-ten? Heiko Hähnsen kennt das Geheimnis um

Orte der Kraft. Seit über 15 Jahren beschäftigtsich der Gartengestalter mit der Geomantie, ei-ner Erfahrungswissenschaft, die kraftvolle Orteaufspürt und durch eine individuelle Gestaltungmit uns Menschen in Einklang bringt. Er zeigtbeim Vortrag, wie man sich dem Wesen desGartens annähern kann und durch Gestaltungin eine Quelle der Erholung und Kraft verwan-deln kann. Eigener Grundstückplan mit Hausund Garten kann mitgebracht werden.

Im Kurs wird die Technik des wasserlöslichenMalens ausprobiert. Die individuellen künstle-rischen Möglichkeiten der Teilnehmer werdenim Kurs besprochen. Vorgegebene Themen bie-ten jedem Teilnehmer die Möglichkeit, diese imRahmen der Fähigkeiten umzusetzen. Ziel ist

11411 Mulfingen Freitag, 2.3.2012

11414 Mulfingen Donnerstag, 29.3.2012

20 Uhr, Herrenhaus Buchenbach

19:30 Uhr, Vortrag von Heiko Hähnsen, Herrenhaus

Buchenbach, Gebühr: 5, bitte vorher anmelden.

Jagsttalwiesenwanderung

Kraftort Garten

Aquarellieren

KREATIVITÄT

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die Selbstständigkeit im gelockerten, unver-krampften Umgang mit Aquarellfarbe, Pinselund Papier. Der Kurs ist für Personen mit Vor-kenntnissen. Bitte vorhandenes Material mit-bringen.

In diesem Kurs können Sie Anhänger, Ringe,Broschen oder Ohrschmuck aus Silber entwer-fen und fertigen oder ihre alten Schmuckstückemodern umgestalten. Ob Colliers mit locker auf-gereihten Perlen und Edelsteinen oder trendi-ger Silberschmuck mit bunten Filzeinlagen,Überschweiß- und andere Goldschmiedetech-niken bieten dabei viele Möglichkeiten der Ge-

staltung. Akzente in Gold und Edelsteine dürfendabei nicht fehlen. Bitte Lesebrille mitbringen,falls erforderlich.

Zeichnet und malt ihr gerne? Und ihr würdet esgerne auch gemeinsam mit anderen tun? Undmanchmal klappt es auch nicht so richtig undihr fragt euch, wie man das nun macht? Wieman zum Beispiel eine Blume malt, oder eineLandschaft, Gläser und Tassen oder sonst etwas?Dann kommt doch in die Kindermalwerkstatt!Hier könnt ihr verschiedene Maltechniken ler-nen, ihr bekommt Tipps zum Bildaufbau (wie esgut aussieht) und je nach Alter und Können be-kommt ihr auch etwas über Perspektive, Licht-

und Schattenspiele und vieles mehr vermittelt.Ihr könnt auch nach Musik malen oder waseuch zu einer Geschichte einfällt oder ihr maltganz einfach nach Lust und Laune, was euch soin den Sinn kommt und worauf ihr Lust habt.Bringt bitte 1 DIN A 4 Blankoheft, Bleistifte,Radiergummi, Spitzer, Buntstifte, Wachsmal-kreiden, Wasserfarben und Pinsel mit.

20504 Mulfingen Donnerstag, 1.3.2012

20505 Mulfingen Donnerstag, 10.5.2012

21204 Mulfingen Samstag, 14.7.2012

19-21 Uhr mit Gabriele Rühling, Grundschule, 8-mal,

Gebühr: 67 plus Kosten für Material

19-21 Uhr mit Gabriele Rühling, Grundschule, 8-mal,

Gebühr: 67 plus Kosten für Material

10-16 Uhr mit Monika Ana Christ, Atelier für Alles,

Kirchbergweg 15 Ailringen, Gebühr: 25 plus Kosten

für Material

Goldschmiedekurs

Malwerkstatt

Anhänger, Ringe Co.

für Kinder ab 7 Jahren

&

JUNGE VHS

Bitte beachten: Materialgebühren bitte nichtan die vhs bezahlen, sie werden im Kurs direktmit dem jeweiligen Dozenten verrechnet.

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20501 Mulfingen Freitag, 2.3.2012

31030 Mulfingen Mittwoch, 29.2.2012

31031 Mulfingen Mittwoch, 29.2.2012

32225 Mulfingen Mittwoch, 29.2.2012

32321 Mulfingen Mittwoch, 29.2.2012

16-18 Uhr mit Monika Ana Christ, Atelier für Alles,

Kirchbergweg 15 Ailringen, 5-mal, Gebühr: 40

18-19 Uhr mit Marion Kühn, Kulturscheune, 10-mal,

Gebühr: 42

19:15-20:15 Uhr mit Marion Kühn, Kulturscheune,

10-mal, Gebühr: 42

19:30-20:30 Uhr mit Bettina Karle, Stauseehalle, 10-

mal, Gebühr: 42

18:15-19:15 Uhr mit Bettina Karle, Stauseehalle, 10-

mal, Gebühr: 42

G

Yoga

Bodyworkout

Stepp by Stepp

Schüsslersalze

Yoga ist ein aus Indien stammendes ganzheit-liches Übungssystem. Die verschiedenen Yoga-stellungen wirken auf den ganzen Körper. DieAtemübungen regen den Energiefluss im Kör-

per an, durch die Entspannung wird Stress ab-gebaut. Die Übungen sind leicht zu erlernenund auch für Neueinsteiger geeignet.

Fit bleiben und fit werden durch einen Mix ausAerobic, Gymnastik, Rückenfit, Bauch, Beine Pound Stretching machen diese Stunden zu einer

abwechslungsreichen Trainingseinheit mit vielSpaß.

Dieser Kurs bietet ein Herz- Kreislauftrainingdas alle ins Schwitzen bringt und die Koordi-nation schult. Der Schwerpunkt liegt hier in der

Fettverbrennung und dem intensiven Bein-Po-Training.

Unsere Ernährungsgewohnheiten, Genussgiftewie Kaffee und Alkohol, Stress und Bewegungs-mangel machen uns längerfristig sauer, d. h.die Säure-Basen-Balance unseres Körpers wirdgestört. Ein gutes Säure-Basen-Gleichgewicht

Entsäuern, Entschlacken, Entgiften

ESUNDHEIT

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ist jedoch Voraussetzung für unsere Gesund-heit. Unspezifische Beschwerden wie Überge-wicht, Müdigkeit, fehlende Energie, Kopfschmer-zen, Sodbrennen, schlechte Verdauung, Infekt-anfälligkeit, aber auch Erkrankungen wie Rheu-ma, Arthrose, Allergien, Herz-, Kreislauf- undandere chronische Erkrankungen könnenWarnsignale unseres Körpers für eine Über-säuerung sein. Die Heilpraktikerin erklärt dasPhänomen der Übersäuerung und deren Folgenund stellt vor, wie die Säure-Basen-Balancedurch basische Ernährung wohltuend und all-tagstauglich wieder hergestellt werden kann;das Wohlbefinden wird spürbar besser, Erkran-kungen wird vorgebeugt und ganz nebenbeipurzeln die Pfunde.

Unser Leben ist geprägt von der Jahresrhythmikder Natur. Im Frühling erwacht die Natur. Siekönnen das Erwachen Ihres Körpers unterstüt-zen, unabhängig von der jeweiligen Lebenspha-se und stärken sich damit langfristig. Eine Früh-jahrskur wirkt wie ein Frühjahrsputz von innenund unterstützt Sie bei der Überwindung vonEnergiemangel, Infektanfälligkeit und Schmer-zen. Im Vortrag werden naturheilkundliche Zu-sammenhänge erläutert, praktische Tipps undEmpfehlungen gegeben.

Der Darm ist das zentrale Organ in unseremOrganismus. Er reguliert und steuert 80 % un-seres Stoffwechsels und wird in der Ganzheits-medizin vielfach als Gradmesser für den Ge-sundheitszustand des Menschen betrachtet. Im

Vortrag werden Zusammenhänge verdeutlicht,sowie nützliche Informationen und Hinweise zuden vielfältigen Erscheinungen wie Reizdarm,Nahrungsmittelunverträglichkeit, Allergien undImmunschwäche aufgezeigt.

Was verbirgt sich genau hinter dem Begriff os-teopathische Medizin? Wie und wann entstanddiese Heilmethode und welche Philosophie ver-folgt ein Therapeut in der Anwendung von os-teopathischen Techniken? Ziel des Vortrags istes, Grundprinzipien und Denkansätze zu erläu-tern, die in einer osteopathischen Behandlungim Vordergrund stehen sollten. Ebenso werdendie klassischen Anwendungsgebiete und Prob-lematiken des menschlichen Organismus auf-gezeigt, bei denen eine osteopathische Behand-lung zum Einsatz kommen könnte.

Der Pflegestützpunkt bietet allen Rat- und Hil-fesuchenden eine kostenlose und neutrale Be-ratung zu Fragen im Vor- und Umfeld der Pfle-ge und Beratung rund um das Thema Wohnenim Alter. Die Beraterinnen übernehmen dabeidie Funktion eines Lotsen und arbeiten mit Trä-gern von Hilfs- und Unterstützungsangebotenzusammen. Sie bündeln eine Vielzahl an Infor-mationen und Hilfen bei Krankheit und Pflege-bedürftigkeit. Die Mitarbeiterinnen informierenzu Leistungen der Pflegeversicherung und ande-

34321 Mulfingen Freitag, 2.3.2012

34323 Mulfingen Dienstag, 28.2.2012

34327 Mulfingen Dienstag, 20.3.2012

34521 Mulfingen Montag, 7.5.2012

19:30 Uhr mit Anne Zanzinger, Kulturscheune, Ge-

bühr: 10, bitte vorher anmelden.

20 Uhr mit Carmen Ruck, Kulturscheune, Gebühr: 8,

bitte vorher anmelden.

19 Uhr mit Carmen Ruck, Kulturscheune, Gebühr: 8,

bitte vorher anmelden.

19:30 Uhr mit Veronika Dörr, Kulturscheune, Gebühr:

8, bitte vorher anmelden.

Frühjahrskur

Darm gesund - Mensch gesund

Osteopathie

Pflegestützpunkt

Frisch und vital ins neue Jahr

Wunderwerk Darm

MULFINGEN 6

Besuchen Sie uns auch im Internet auf unsererHomepage und infor-mieren Sie sich über aktuelle Angebote und/oder melden Sie sich an.

http://www.vhskuen.de

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ren finanziellen Hilfen. Im Einzelfall koordinie-ren und unterstützen sie bei der Organisationder Hilfen. Sie unterliegen der Schweigepflicht.Die Entscheidung über Hilfsangebote trifft derRatsuchende.

Wok steht für die chinesische und asiatischeKüche und eine fettarme und schonende Zube-reitung der Speisen. Das Aroma von Gemüse,

Fleisch, Eier, Fisch bleibt erhalten. Reichlich Ge-müse verleiht einem Stück Fisch oder FleischOpulenz. Als Beilage dient duftiger Reis, Teeund ein Nachtisch. Bitte Geschirrtücher mit-bringen.

36021 Mulfingen Mittwoch, 18.4.2012

37024 Mulfingen Donnerstag, 22.3.2012

17-19 Uhr mit Maria Freihart und Birgit Bährle, Kul-

turscheune

18-22 Uhr mit Haiyan Waldmann-Wang, Grund- und

Hauptschule, Gebühr: 17 plus 6 für Lebensmittel

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Wirbel im Wokmit neuen Rezepten

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OCHEN IN DER PRAXIS

7 MULFINGEN

Widerrufsbelehrung

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Ta-gen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief,Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt die-ser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertrags-schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informa-tionspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 u. 2EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Wi-derrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wi-derrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ZweckverbandVolkshochschule Künzelsau, Kirchplatz 9, 74653 Künzels-au, Telefax: 0 79 40/92 19 29, E-Mail: [email protected]

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitsempfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kön-nen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückge-währen, müssen Sie uns in soweit ggf. Wertersatz leisten.Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zah-lungsverpflichtungen bis zum Widerruf gleichwohl erfül-len müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlun-gen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. DieFrist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs-erklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragvon beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch voll-ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübthaben.

Widerrufsfolgen

Besondere Hinweise

Ende der Widerrufsbelehrung

Wir bitten für alle vhs-Veranstaltungen um vor-herige Anmeldung. Nur so können wir Sie ver-ständigen, wenn eine Veranstaltung abgesagtwerden muss. Bitte beachten Sie, dass wir keineAnmeldebestätigung und Rechnung verschi-cken. Wir bitten Sie um Überweisung der Kurs-gebühr zu Beginn des Kurses. Die Abbuchungder Kursgebühr erfolgt nach Kursbeginn. IhreAnmeldung ist für uns verbindlich. Sie könnensich bis zum Kursbeginn jederzeit wieder vomKurs abmelden. Wenn Sie nach dem erstenKurstermin feststellen, dass der gewählte Kursnicht Ihren Vorstellungen entspricht, könnenSie sich wieder abmelden. Wir berechnen danndie Gebühr für den ersten Termin. Eine Abmel-dung nach dem zweiten Kurstermin ist leidernicht mehr möglich.

Kosten für Lebensmittel bitte nicht an die vhsbezahlen, sie werden im Kurs direkt verrechnet.

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 81. Allgemeines

2. Vertragsschluss

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

4. Entgelt

5. Organisatorische Änderungen

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertrags-partnerin

8. Schadenersatzansprüche

9. Schlussbestimmungen

(1)Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen derVolkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wegeder elektronischen Datenübermittlung durchgeführtwerden.(2)Studienreisen und Exkursionen, die einen Drittenals Veranstalter und Vertragspartner ausweisen,sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit trittdie vhs nur als Vermittler auf.(3)Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibli-che Form verwendet wird, geschieht das lediglich zursprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen geltengleichermaßen auch für männliche Beteiligte undfür juristische Personen.(4)Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldun-gen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich ausdiesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zuste-henden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäftennichts anderes ergibt, der Schriftform oder einerkommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Te-lefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungender vhs genügen der Schriftform, wenn eine nichtunterschriebene Formularbestätigung verwendetwird.

(1)Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unver-bindlich.(2)Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochenlang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstal-tungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung desAbs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhszustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsange-bot abgelehnt hat.(3)Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein An-meldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine An-meldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhseingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrückli-chen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht inner-halb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abge-lehnt.(4)Mündliche oder fernmündliche Anmeldungensind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wennsie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagenmündlich oder schriftlich angenommen werden.(5)Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzge-schäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

(1)Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages wer-den vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischender vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden(Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kanndas Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person(Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs nament-lich zu benennen. Eine Änderung in der Person derTeilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diesedarf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grundverweigern.(2)Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Ver-tragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.(3)Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.(4)Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fallist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mit-zuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmäch-tigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus vonder Vertragspartnerin zu vertretenden Gründennicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstal-tung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurchein Anspruch auf Rückerstattung des geleistetenEntgelts entsteht.

(1)Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der beiEingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung dervhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).(2)Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt wer-den. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht.Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung involler Höhe zurückerstattet.

(1)Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ver-anstaltung durch eine bestimmte Dozentin durch-geführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veran-staltung mit dem Namen einer Dozentin angekün-digt wurde.(2)Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeit-punkt der Veranstaltung ändern.(3)Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhsnicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispiels-weise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sienachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf bestehtjedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachge-holt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.(4)An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen fin-den Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. EinAnspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Ver-anstaltung besteht nicht.

(1)Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird inder Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Siebeträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen.Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhsvom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tagvor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Ver-tragspartnerin hierdurch nicht.(2)Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktretenoder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung ausGründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B.Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nichtstattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgeltnach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheitenzum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der er-brachten Teilleistung für die Vertragspartnerin un-zumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachteTeilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.(3)Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Um-stände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Ab-sätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, inner-halb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vor-ab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7Werktagen erstatten.(4)Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht in-nerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrich-tet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts ei-ne Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vomVertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldetin diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprü-che für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eineVergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts,höchstens jedoch 20. Der Vertragspartnerin stehtder Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kostenwesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pau-schale.(5)Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündi-gen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in fol-genden Fällen vor:Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltun-gen trotz vorangehender Abmahnung und Andro-hung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbe-sondere Störung des Informations- bzw. Veranstal-tungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästi-gungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehr-

verletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin,gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigtender vhs, Diskriminierung von Personen wegen per-sönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfar-be, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Miss-brauch der Veranstaltungen für parteipolitischeoder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationenaller Art, Beachtliche Verstöße gegen die Hausord-nung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Ver-tragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheitausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wirddurch eine solche Kündigung oder durch einen Aus-schluss nicht berührt.

(1)Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, dergeeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltigzu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin dievhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalbeiner zu setzenden angemessenen Nachfrist Gele-genheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nachAblauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grundkündigen.(2)Die Vertragspartnerin kann den Vertrag fernerkündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Ver-anstaltung wegen organisatorischer Änderungen(Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird dasEntgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teil-einheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der er-brachten Teilleistung für die Vertragspartnerin un-zumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachteTeilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.(3)Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. beiFernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.(4)Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zuste-henden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, sohat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zu-rückzusenden, soweit diese als Paket versandt wer-den können. Bis zu einem Wert der Materialien von

40 trägt die Vertragspartnerin die Kosten derRücksendung.

(1)Schadenersatzansprüche der Vertragspartneringegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vor-satz und grober Fahrlässigkeit.(2)Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dannnicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertrags-partnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweckdes Vertrags gerade zu gewähren sind oder derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung desVertrags überhaupt erst ermöglichen und auf derenEinhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig ver-traut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einerschuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit.

(1)Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurech-nen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Ge-genanspruch gerichtlich festgestellt oder von dervhs anerkannt worden ist.(2)Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.(3)Angaben zu Alter und Geschlecht dienen aus-schließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist dieErhebung, Speicherung und Verarbeitung personen-bezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchfüh-rung gestattet. Die Vertragspartnerin kann demjederzeit widersprechen.