NBank – Engagement für Niedersachsen …...Neubau in städtischen Gebieten und im ländlichen...

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Diplom-Kauffrau Martina Adamski Braunschweig, 11. August 2016 NBank – Engagement für Niedersachsen Wohnraumförderung

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Diplom-Kauffrau Martina AdamskiBraunschweig, 11. August 2016

NBank – Engagement für NiedersachsenWohnraumförderung

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NBank: Ausrichtung

Gründung: 2004

Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts

Gesellschafter: Land Niedersachsen

Bilanzsumme in 2015: 4,9 Mrd. €

Ca. 457 Mitarbeiter

Bündelung der Wirtschafts-, Arbeits-markt-, Wohnraum- und Infrastruktur-förderung

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Gebündelte Förderkompetenz

Arbeitsmarkt InfrastrukturWohnraum

Beratung über Fördermöglichkeiten

Begleitung von Förderanträgen

Abwicklung von Förderanträgen

Wirtschaft

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Wohnraumförderung: Grundsätzliches

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Wohnraumförderung: Ausgangslage

Große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum

Außergewöhnlich hohe Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen

Nachfrage nach Fördermitteln unverändert hoch

Volumen des Wohnraumförderprogramms wird mit 400 Millionen Euro um das Zehnfache aufgestockt

Förderung aus dem Wohnraumförderfonds auf Darlehensbasis (Treuhandmittel)

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Wohnraumförderung: Fördergrundsätze

Zu berücksichtigen sind besonders,

die regionalen und örtlichen wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Verhältnisse unter Einbeziehung der demographischen Entwicklung

die Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises

die Anbindung der Förderobjekte an Infrastruktur, Verkehrsmittel usw.

die Anforderungen kostensparenden und ressourcenschonenden Bauens

Maßnahmen im Zusammenhang mit städtebaulichen Erneuerungs-und Entwicklungszielen

Beitrag genossenschaftlichen Wohnens

Ansätze zur Weiterentwicklung nachhaltiger Wohnraumversorgung

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Wohnraumförderung: Rechtsgrundlagen

Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) vom 29.10.2009

Durchführungsverordnung zum NWoFG (DVO-NWoFG) vom 21.01.2011

Wohnraumförderbestimmungen (WFB) vom 01.09.2011, Änderungserlasse vom 23.04.2014 und 07.01.2016

Wohnraumförderprogramm vom 23.04.2014, Änderungserlass vom 07.02.2016

Bürgschaftsbestimmungen vom 26.01.2012, Änderungserlass vom 04.03.2015

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Wohnraumförderung: Antragsverfahren

Antragssteller:Alle Investoren im Mietwohnungsbau

Wohnraumförderstellen (WFS):Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und FreistellungenÜberwachung der zweckbestimmten Nutzung der Wohnungen

NBankPrüfung der Voranträge,

Kreditprüfungen mit Entscheidung über Hauptanträge,Förderzusagen, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen

Vorführender
Präsentationsnotizen
Mittel: EFRE und GRW Ziel: Bereitstellung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Verbesserung der Investitionsrahmenbedingungen und des Umfeldes für KMU Unterstützung unternehmerischer Initiativen Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU Antragsberechtigte = Zuwendungsempfänger = Träger: vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind Fördergegenstände Industrie- und Gewerbegebiete („Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten“) Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben („Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz“) Fördervoraussetzungen (Auswahl) GRW-Zielgebiet Rechtzeitige Antragstellung Hochwertigkeit der Maßnahme (Qualitätskriterien) Nachweis von Bedarf, Finanzierung, Grundstückseigentum, Planungsrecht, Umweltschutz, Zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähige Betriebe als Nutzer der geförderten Infrastruktur
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Wohnraumförderung: Schwerpunkte

Neubau in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum Voraussetzung: Wohnraumversorgungskonzept

Neubau, Ausbau/Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, hilfe- und pflegebedürftige Personen – einschließlich neuer Wohnformen

Modernisierungsmaßnahmen, Ausbau/Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten

Energetische Modernisierung

Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss

Zeitlich flexible Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge

Modellprojekte

Außerdem den Erwerb mit Modernisierung bei der Förderung von Wohneigentum

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Wohnraumförderung: Förderung von Mietwohnraum

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Mietwohnraumförderung: Wer wird gefördert?

Insbesondere:

Ältere Menschen

Menschen mit Behinderungen

Aktuell: Flüchtlinge

Allgemein: Haushalte, die sich auseigener Kraft am Markt nicht ange-messen mit Wohnraum versorgenkönnen.

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Mietwohnraumförderung: Wohnflächengrenzen

Jedes weitere Haushaltsmitglied bis zu 10 m2 zusätzlich

Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung bis zu 10 m2 zusätzlich

Vier Haushaltsmitglieder bis zu 85 m2

Zwei Haushaltsmitglieder bis zu 60 m2

Drei Haushaltsmitglieder bis zu 75 m2

Alleinstehende bis zu 50 m2

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Mietwohnraumförderung: Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung allgemeine Mietwohnraumförderung 20 Jahre Miet- und Belegungsbindung

Einkommensgrenzen für Wohnungssuchende

Wohnflächengrenzen gemäß Wohnraumförderbestimmungen

Bindung der Anfangsmiete für 3 Jahre ab Bezugsfertigkeit je nach Ein-kommensgruppen entweder 5,60 € oder 7,00 €

Eigenleistungen: Mindestens 25% der Gesamtkosten

Voraussetzung Flüchtlingsunterbringung bis zu 10 Jahre Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge

danach 20 Jahre Nutzung durch wohnberechtigte Haushalte

Mietvereinbarung zwischen Investor und Gebietskörperschaft (Kommune)

Vorführender
Präsentationsnotizen
Grundsätzlich bestehen folgend e Zuwendungsvoraussetzungen neben den i n der Folie aufgeführten besonderen: Zuverlässigkeit und Leistungs-fähigkeit des Darlehensnehmers Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung Nachweis eines Baugrundstückes oder Nachweis eines gesicherten Erwerbs Angemessene Wohnraumgröße gemäß Zweckbestimmung Kein vorzeitiger Maßnahmen-beginn vor Mittelbereitstellung Gesicherte Gesamtfinanzierung Bei der Bindung der Anfangsmiete ist zu beachten: Die Miethöhe ist beeinflußt durch die jeweiligen Einkommensgruppen .
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Wie viele Einwohner hat die Kommune (älter als 60 bzw. Schwerbehinderte)?

Wie viele Wohnungen sind für ältere Menschen bzw. Menschen mit Behinderung bereits vorgehalten?

Gibt es regionale Leerstände?

Gibt es Anfragen zu diesem Wohnraum (Mieterbewerberliste)?

Welche Infrastruktur (Anbindung, Ärzte, Apotheken, Einkaufmöglichkeiten) ist vorhanden?

Sind öffentliche Einrichtungen usw. für ältere Menschen fußläufig erreichbar?

Was sagen die kommunalen Behindertenbeauftragten (Stellungnahmen)?

Mietwohnraumförderung: Inhalt der Kommunalen Bedarfsbestätigung

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Mietwohnraumförderung: Darlehen

Zusatzdarlehen:+ bis zu 50.000 € für den Einbau eines Aufzugs+ bis zu 5.000 € für kleine Wohnungen bis 60 m2, für besondere bauliche Maß-

nahmen für Behinderte, für neu geförderte Wohnungen (Ersatzbaumaßnahmen)+ bis zu 15.000 € für Gemeinschaftsräume (gemeinschaftliche Wohnformen)

Aus-/Umbau, Erweiterung und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand:Bis zu 65 % der durch die Maßnahme verursachten Kosten; höchstens jedoch der Förderbetrag wie bei Neubau

Neubau und Ersatzbaumaßnahmen:Gesamtkosten Förderbetrag

EinkGr. § 3 NWoFG(Mietzins 5,60 €)

Förderbetrag EinkGr. § 5 DVO-NWoFG

(Mietzins 7,00 €)bis 2.000 €/m2 1.300 €/m2 850 €/m2

bis 2.300 €/m2 1.500 €/m2 975 €/m2

bis 2.600 €/m2 1.700 €/m2 1.100 €/m2

über 2.600 €/m2 1.900 €/m2 1.225 €/m2

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Mietwohnraumförderung: Darlehenskonditionen

Zunächst zinslos, ab dem 21. Jahr marktüblich

Bis max. 30 Jahre zinslos bei 10 Jahren Vornutzung durch Flüchtlinge

Tilgung: 1,00 % bis 5 % p. a.

Verwaltungskosten: 0,50 % p. a

nach hälftiger Darlehenstilgung : 0,25 % p. a.

Bearbeitungsentgelt: 1,00 % (einmalig)

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Mietwohnraumförderung: Voraussetzung Kommunales Wohnraumversorgungkonzept

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Kommunales Wohnraumversorgungskonzept:Mögliche Gliederung

1. Einführung

2. Bestandsaufnahme zum Wohnungsmarkt

2.1 Wirtschaftliche Entwicklungstrends

2.2 Bevölkerungsentwicklung

2.3 Wohnungsangebot

2.4 Aktuelle Marktentwicklung

3. Ermittlung des künftigen Neubaubedarfs

4. Entwicklung des Wohnungsbestands

5. Soziale Wohnraumversorgung

6. Zusammenfassung der Analysen und Prognosen

7. Handlungsbedarf und Maßnahmen

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Kommunales Wohnraumversorgungskonzept: Kriterien bei der Erstellung

Situationsanalyse sowie langfristige Abschätzung der mittel- und langfristigen Entwicklung auf dem lokalen Wohnungsmarkt (u.a. Bevölkerung/Haushalte, Wohnungsbestand)

Formulierung wohnungspolitischer Zielsetzungen für die Gesamtkommune und ggf. einzelne räumliche Teilbereiche (z.B. Stadtteile, Wohnquartiere)

Benennung konkreter Strategien, Handlungsempfehlungen, Maßnahmen

Ämter- bzw. fachbereichsübergreifende Erstellung (z.B. Lenkungs- oder Arbeitsgruppe) und/oder Einbeziehung der Wohnungswirtschaft

Einbindung der politischen Gremien bzw. übergeordneten Verwaltungs-gremien (Beschluss oder Kenntnisnahme)

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Kommunales Wohnraumversorgungskonzept:Zuständigkeiten

Zuständig für die Erstellung des Wohnraumversorgungskonzepts ist die Wohnraumförderstelle, in deren Gebiet das geförderte Bauvorhaben durchgeführt werden soll. (Nr. 4.2 Wohnraumförderprogamm)

Die Niedersächsische Investitions- und Förderbank – NBank prüft über die Wohnungsmarktbeobachtung auf Plausibilität.

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Wohnraumförderung: Förderung von Wohneigentum

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Förderung von Wohneigentum: Förderbeträge

Förderung Neubau in Euro: Erwerb in Euro:Schwerbehinderte Haushalte mit bis zu 2 Kindern:

bis 35.000 bis 20.000

Schwerbehinderte und Familien mit 2 Kindern (mindestens 1 Kind unter 15 Jahren):

bis 40.000 bis 25.000

für jedes weitere Kind unter 15 Jahren:

bis 10.000 bis 10.000

zusätzliche behindertenbedingte Baumaßnahmen

bis 10.000 bis 10.000

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Förderung von Wohneigentum: Ausbau / Erweiterung / Modernisierung

Für kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern:

Bis zu 600 Euro/m2, absolut jedoch maximal 10.000 Euro für eine neu zu schaffende Wohnfläche

Für Haushalte mit 3 und mehr Personen, davon eine Person mindestens 60 Jahre alt

40% der durch die Maßnahme verursachten Kosten, absolut mindestens 10.000 bis maximal 75.000 Euro für die Schaffung altersgerechten Wohnraums

Schwerbehinderte:

Bis zu 10.000 € für behinderungsbedingte Baumaßnahmen

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Landesbürgschaft WEG

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Landesbürgschaft WEG: Die Eckdaten

Bürgschaften bis zu 80 % des Darlehensbetrages

mind. 5.000 € Bürgschaftsbetrag; max. 20.000 € Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit

2 % einmaliges Bearbeitungsentgelt des Bürgschaftsbetrages

0,2 % Bürgschaftsentgelt jährlich auf das Restkapital des Bürgschafts-betrages

Keine dingliche Sicherstellung im Grundbuch

Antragsberechtigt: Hausverwalter im Auftrag der WEG, der diesen gemein-sam mit dem Kreditinstitut stellt.

Förderzweck: Modernisierung von Wohnraum, insbesondere energetische und / oder altersgerechte Maßnahmen.

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Landesbürgschaft WEG: Fast 100.000 Euro Zinsersparnis möglich!

Kapitalmarktdarlehen

mit Landes-bürgschaft

ohne Landes-bürgschaft Differenz

Darlehensbetrag (in Euro) 590.000,00 590.000,00

Zinsbindung (in Jahren) 20 20

Zinssatz (in %) 3,22 4,20

Tilgungssatz (in %) 1,00 1,00

Rate p. a (in Euro) 24.900,00 30.700,00

Restschulden nach Zinsbindung (in Euro) 427.900,00 410.600,00 17.300,00

Zahlungen bis Zinsbindung (in Euro) 498.000,00 613.600,00 - 115.600,00

Zins-Ersparnis (in Euro) - 98.300,00*

* Davon sind insgesamt ein einmaliges Bearbeitungs- und für die Dauer von 20 Jahren ein Bürgschaftsentgelt abzuziehen, so dass sich letztendlich eine Gesamtersparnis von ca. 70.000 Euro ergibt.

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Landesbürgschaft WEG: Die Vorteile

Energetische und /oder alters-gerechte Maßnahmen möglich

Unterstützung von Klimaschutz und Barrierefreiheit

Sinnvolle Zusammenlegung aller notwendigen Investitionen

Keine grundbuchliche Absicherung

Günstige Darlehenszinsen

Heizkostenersparnis

Immobilienaufwertung

Aufwertung des Quartiers

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Rufen Sie uns gerne an:Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr!Unsere Infoline: 0511 30031-333

Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter www.nbank.de!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!