Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

20
Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker

description

Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht. Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker. Neue Rechtsprechung. BGH, Urt. v. 8.1.2002, X ZR 6/00 - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Page 1: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechungzum IT- und Internetrecht

Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker

Page 2: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 8.1.2002, X ZR 6/00

Bei einem Projekt mit Pauschalpreisabrede sind zum Pauschalpreis nur die Leistungen zu erbringen, die zur Herstellung eines mangelfreien Werkes in dem geschuldeten Umfang nötig sind.

Leistungen, die nicht zu diesem Leistungsumfang gehören, sind zusätzlich zu vergüten. Eine Vergütungsabsprache muss nicht hinzukommen, es reicht, dass zu dem ursprünglichen Leistungsinhalt erhebliche, zusätzlich nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Empfängers hinzugekommen sind.

Page 3: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung

BGH, Urt. 16.12.2003, X ZR 129/01 Bei einem Softwareerstellungsvertrag ist es

Frage des Einzelfalles, ob der Quellcode herausgegeben werden muss.

Kriterien: - soll Programm vom Kunden vermarktet werden? - braucht er Quellcode zur Programmpflege - sehr wichtig: Preis

Page 4: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 10.4.2003, III ZR 196/02,

CR 2005, 254 Die für kaufmännische Angestellte

geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74ff. HGB sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung sind daher unwirksam

Page 5: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 2.5.2002, I ZR 45/01

Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB schon gegeben, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Urheberrechtsverletzung besteht.

Er ist gerichtet auch auf Besichtigung des Quellcodes (durch Sachverständigen).

Auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich

Page 6: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 23.1.2003, I ZR 18/00

Wer die Verbreitung eines geänderten, geschützten Programms untersagen will, kann das durch Bezugnahme auf das Programm tun. Er muss aber auf das zu untersagende Programm Bezug nehmen. Eine Bezugnahme auf das kopierte Programm ist nur bei identischer Übernahme möglich.

Page 7: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Beschl. v. 24.5.2004, X ZB 20/03 BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 33/03 BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 34/03

Beanspruchte Lehre (in einem Programm) muss Anweisungen enthalten, die der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.

Page 8: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Beschl. v. 24.5.2004, X ZB 20/03 BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 33/03 BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 34/03

Bei vorrichtungsmäßiger Einkleidung ist die Patentfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn die Lösung eines konkreten technischen Problems mit Mitteln gelehrt wird, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Page 9: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 17.7.2003, I ZR 259/00

Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b I 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, Dies gilt auch dann, wenn der Suchdienst dabei wiederholt und systematisch i.S. des § 87 b I 2 UrhG auf die Datenbank zugreift.

Das Zurverfügungstellen von Deep-Links ist nicht wettbewerbswidrig.

Page 10: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung EuGH, Urt. v. 9.11.2004, Rs,-C 203/02

Investitionen in eine Datenbank umfassen nicht die Mittel, die zur Erzeugung oder Überprüfung der Elemente der Datenbank eingesetzt werden.

Unwesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank ist ein Teil, der weder qualitativ noch quantitativ wichtig ist.

Page 11: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v.23.9.2003 VI ZR 335/02

Die Voraussetzungen des § 5 I 2 TDG a.F. sind anspruchsbegründende Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruch. Sie müssen vom Geschädigten bewiesen werden.

Die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf das neue Recht ist fraglich (vgl. Spindler, CR 2004, 50 (51)).

Page 12: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01

Die Haftungsprivilegierungen des TDG sind auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar.

Ein Internetauktionshaus muss zwar nicht von vornherein Angebote auf rechtswidrige Inhalte prüfen, dies aber dann tun, wenn ihm ein Verstoß bekannt wird und mit ähnlichen Verstößen gerechnet werden kann. Die Prüfung muss ihm möglich und zumutbar sein.

Page 13: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 3.11.2004, VIII ZR 375/03

Verbraucher können bei einem bei e-bay ersteigerten Gegenstand gegenüber einem gewerblichen Verkäufer den Kaufvertrag widerrufen.

BGH, Urt. v. 5.2.2004, I ZR 90/01 Bei Ratenlieferungsverträgen gilt keine

Schriftform, wenn die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen.

Page 14: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 26.01.2005, VIII ZR

79/04 „Ihr Auftrag wird jetzt unter der

Kundennummer... von unserer Versandabteilung bearbeitet...Wir bedanken uns für den Auftrag“, ist Vertragsannahme.

Falsche Preisauszeichnung im Internet aufgrund Softwarefehler berechtigt zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums.

Page 15: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 4.3.2004, III ZR 96/03 Telefonnetzbetreiber trägt das Risiko

unbemerkter Einwahl durch einen Dialer, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat.

Anschlussnutzer muss keine Vorkehrungen gegen so genannte Dialer treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt.

Page 16: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 24.6.2004, III ZR 104/03

Ein TK-Anbieter ist bis zum Ablauf der in § 7 Abs. 3 TDSV 2000 bestimmten Frist für Richtigkeit der berechneten Einzelverbindungsentgelte darlegungs- und beweispflichtig.

TK-Unternehmen kann Kunden durch AGB nicht die Beweislast für Einwendungen gegen die Rechnung des Unternehmens vor Ablauf dieser Frist auferlegen.

Die schlichte Nichtzahlung einer Rechnung ist keine Einwendung i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 4 TDSG.

Page 17: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 22.07.2004, I ZR 135/01

Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen.

Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis werden nicht allein durch einen Internetauftritt überregionale Anbieter.

Page 18: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 9.9.2004, I ZR 65/02

Registriert ein (noch) Nichtberechtigter ein Zeichen unter der Top-Level Domain „de“, liegt darin keine Namensanmaßung, wenn er dies zur Vorbereitung einer ansonsten unbedenklichen Benutzungsaufnahme eines Unternehmenskennzeichen unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit tut

Page 19: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BVerfG (3. Kammer des 1. Senats), Beschl.

v. 24.11.2004, 1 BvR 1306/02 Nutzungsrecht an einer Internet-Domain stellt

eine eigentumsfähige Position im Sinne Art. 14 Abs. 1 GG dar, ist allerdings kein absolutes Recht

Inhaber einer Internet-Domain kann an dieser eine markenrechtliche Rechtstellung erhalten

Die Vorschriften der §§ 5 I und II, 15 II und IV MarkenG sind Inhalts- und Schrankbestimmung

Page 20: Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung BGH, Urt. v. 13.1.2004, XI ZR 479/02 BGH, Urt. v. 16.3.2004, XI ZR 169/03

Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkarten-unternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Bestätigung von BGHZ 150, 286 = NJW 2002, 2234).

Im Kreditkartenverfahren haben die Beteiligten Sorgfalts- und Kontrollpflichten, deren schuldhafte Verletzung eine Schadensersatzhaftung wegen positiver Vertragsverletzung begründet.