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Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau 2017

Ausgangslage:

• „Wer zahlt schafft an“ – Richtlinien des Freistaats Bayern

• Zuständigkeitswechsel seit der letzten Richtlinienänderung vom

Kultusministerium zum Innenministerium.

• Vielzahl von Beteiligten, STMI, STMF, Landessportbeirat, ORH,…

• BLSV kann nur durch gute Argumente Veränderungen

herbeiführen

1 Jahr Verhandlungen - Ergebnis?

Was sind die Veränderungen in den Sportförderrichtlinien für

den vereinseigenen Sportstättenbau?

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Veränderungen in den

neuen Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

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Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein

beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren

Haushaltsmittel

und

nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und

Verkehr erlassenen Sportförderrichtlinien.

Es gelten darüber hinaus alle haushaltsrechtlichen und zuwendungsrechtlichen

Maßgaben des Freistaats Bayern.

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

Grundsätze staatlicher Förderung

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Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit :

Da es sich um Staatsgelder handelt ergibt sich daraus eine besondere

treuhänderische Verantwortung:

1. Ist diese Ausgabe geeignet um das Förderziel zu erreichen?

2. Ist diese Ausgabe erforderlich um das Förderziel zu erreichen?

3. Ist diese Ausgabe angemessen um das Förderziel zu erreichen?

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Grundsätze staatlicher Förderung

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Das Prinzip der Subsidiarität:

Die Tatsache, dass Sportvereine öffentliche Aufgaben erfüllen, begründet neben

hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit der öffentlichen

Förderung.

• Prinzip der Subsidiarität

Die ideelle und materielle Förderung des Einzelnen durch den Staat setzt

dort ein, wo die eigenen Kräfte nicht ausreichen, die ihm zufallenden

gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

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Grundsätze staatlicher Förderung

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Bei der Förderung ist zu berücksichtigen:

• Gem. Haushaltsrecht - nur im Umfang der durch den

Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Mittel

• Es gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz

• Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten

• Zweckbindungszeitraum vorgegeben - 25 Jahre

• Bei zweckwidriger Nutzung sind die Mittel

zurückzufordern!

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Grundsätze staatlicher Förderung

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Gültigkeit:

• Vom Datum 30.12.2016 bis 31.12.2020

Anwendung:

• Es sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

Antrag gültigen Richtlinien anzuwenden.

• Kleinantrag – alle zur Bewertung notwendigen

Unterlagen liegen vor

• Regelantrag – Vorlage Verteilerausschuss

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Zusammenarbeit von Sportvereinen

Neue Möglichkeit einen Trägerverein zu gründen

• Trägerverein baut und betreibt die Sportstätte

• Trägerverein muss Mitglied im BLSV sein

• Trägerverein muss die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen

• Alle Mitglieder des Fördervereins müssen die Fördervoraussetzungen

erfüllen

Gem. RL Zi. C 1.

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Allgemeine Fördervoraussetzungen

• Rechtsfähigkeit

• Vereinssitz in Bayern

• Mitgliedschaft im bayerischen Fachverband / bzw. BLSV

• Satzungszweck Sport

• Aktive Jugendarbeit, d.h. 10% der Mitglieder bis einschl. 26 Jahre

• Gemeinnützig im Bereich Sport

• Geordnete Finanz- u. Kassenverhältnisse

• Mindestbeitragsaufkommen

Gem. RL Abschnitt A

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Eigenschaft als Bauherr und Betreiber

• Bauherr muss der Trägerverein sein !

• Betreiber der Sportanlage muss der Trägerverein sein !

• Bauherreneigenschaft muss vor Baubeginn eindeutig festgestellt sein

(Baugenehmigung)

• Absprache bei Bauherrengemeinschaften vor der Eingabeplanung

notwendig

Gem. RL Zi. C 1.

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• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Überarbeitung der sog. Negativliste

• BLSV ist wieder zuständig für alle vereinseigenen Sportstätten

der Sportfachverbände im BLSV

• Mitgliedschaft im bayerischen Fachverband und BLSV

• Gefördert werden Sportstätten mit besonderen sportspezifischen

Eigenschaften

• Umkleiden / Sanitärbereiche für den Sportheimbau gelten für alle

Sportarten nach Punkt 1 und 2

• bislang geförderte Anlagen bleiben unverändert förderfähig

• Dennoch verbleiben Kriterien die eine Förderung ausschließen:

Gem. RL Zi. C 2

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• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

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• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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F ö r d e r f ä h i g e M a ß n a h m e n Indoor (Beispiele):

• Sporthallen

• Schwimmhallen

• Reithallen

• Tennishallen

• Sanitärbereiche

• Kraft- und Gymnastikräume

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• Nicht förderfähige Maßnahmen

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• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Outdoor (Beispiele):

• Rasenspielfelder

• Kunstrasenspielfelder

• Trainingsbeleuchtung

• Beachanlagen

• Leichtathletikanlagen

• Reitplätze

• Tennisplätze

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Themen

• Grundsätzliches

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• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Neue Fördermöglichkeit für

• Eissport

• Stocksport

• Golf

• Luftsport

• Schwimmen

Eingeschränkt förderfähig sind derzeit: • Golf

• Luftsport

• Künstliche Kletteranlagen

Die Einschränkung erfolgt über

die noch zu überarbeitenden

Förderobergrenzen.

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• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Förderobergrenzen

• Ehemalige Pauschalen umbenannt in Kostenobergrenzen seit 2012

• Weitere Differenzierung bei der Bewertung nach tatsächlichen

Kosten

• Präzisierung zu Förderobergrenzen, z.B. Kletterhallen bis 1500m²

• Typischerweise auskömmlich für den Standard (Maßstab hierfür sind die

staatlichen Standards)

• Ausnahmsweise zur Vermeidung der Überforderung des

Förderprogramms auch nicht auskömmlich.

• laufende Überprüfung und Einarbeitungen von Erfahrungswerten

Gem. RL Zi. C 2.3

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• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

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Gem. RL Zi. C 2.3

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• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kostenobergrenze Planungsleistung

• Erhöhung von 12% auf 16% Baunebenkosten

• KG 700 (720 bis 740)

• Max. 16% aus der KG 200 bis 500

• In den Förderobergrenzen enthalten

• ein Signal an die Vereine, im so wichtigen Bereich der

Planung, insbesondere für den wirtschaftlichen Betrieb und

der Höhe der zukünftigen Betriebskosten, nicht an der

falschen Stelle zu sparen.

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• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kostenobergrenze Baukosten

• Die Kosten müssen (sollten) durch den Planer

gem. DIN 276 ermittelt und festgelegt werden.

Dabei sind gesondert zu beachten:

Sachspenden

Eigene Arbeitsleistung (BLSV eigener Stundensatz)

Brutto / netto – Fremdvergabekosten

Bare Aufwendungen des Vereins

Wichtig !

Vereinsbaukosten sind meist stark unterschiedlich zu reinen

Fremdvergabekosten (lt. Planer)

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• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Kostenschätzung

oder

Kostenfeststellung

nach DIN 276

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Generalsanierungen / Ersatzbau:

• Grundlegende Überholung – baulicher und fachlicher Stand eines Neubaus.

Nicht bei mangelndem Bauunterhalt!

• Abbruch und Neuerrichtung ist wirtschaftlicher, sportfachlich sinnvoller.

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Instandsetzungsmaßnahmen (Beispiele):

Sicherheitstechnische Gründe

• Elektroinstallation

• Sporthallenboden

Substanzerhaltung

• Dachsanierung

• Fassadensanierung

Modernisierungsmaßnahmen (Beispiele):

Energetische Gründe

• Heizungsanlage

• Wärmedämmung

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Katastrophenfälle:

• Hochwasser

• Sturm

• Brand

Versicherungsleistungen müssen angerechnet werden!

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Kriterien die eine Förderung ausschließen:

• Öffentlich zugängliche Anlagen

• Touristisch / kommerziell genutzte Anlagen

• Kommunal genutzte / definierte Sportstätten (notwendige Abgrenzung zu kommunalen Anlagen – insb. zur Übertragung der Erhaltungslasten)

• Sportbetrieb durch andere Gesellschaft

• Anlagen die im Betrieb des bezahlten Sports stehen, bzw. durch dessen Lizenzbedingungen notwendig werden

• Anerkannte Landesleistungszentren / Anlagen des Hochleistungssports (keine Zuständigkeit)

• Sportfachlich ungenügende Planung

• Unwirtschaftlicher Mitteleinsatz

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Gem. RL Zi. C 2.4

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Nicht förderfähige Bereiche in förderfähigen

Sportstätten

• Aufenthaltsbereiche

• Vereinsverwaltung

• Zuschaueranlagen

• Parkplätze (mit Ausnahme Behindertenparkplätze)

• Räume mit Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis

• Räume mit sonst. wirtschaftlicher Nutzung/ Vermietung…

Gem. RL Zi. C 2.5.2

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Förderschädlicher Baubeginn!

Maßnahmen, die vor der Freigabe durch das Ressort Sportstättenbau

begonnen wurden, können nicht in die Förderung einbezogen werden!

Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn / Baubeginn erfolgt

immer schriftlich durch das Ressort Sportstättenbau!

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Beispiele

• Badeseen

• Freizeitsportanlagen / Bolzplätze

• Stadien des Profisports

• Langlaufloipen

• Reit- und Joggingwege

• Alpine Skisportanlagen

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Antragsformen

Kleinantrag:

Regelantrag:

Katastrophenfall:

• Förderfähige Kosten bis € 250.000 • max. 20% Zuwendung (Zuschuss)

• Förderfähige Kosten ab € 250.000 • Bis zu max. 30% Zuwendung (2/3 Zuschuss, 1/3 Darl.)

• Kriterienkatalog • Mindestkriterien

• Bis zu max. 50% Zuwendung (Zuschuss)

• Unvorhersehbar • Einzelfallbetrachtung

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• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Anzahl der Anträge

bisher geltende Regelung: -

• jeweils nur einen Antrag Bestandssicherung und

Bestandsentwicklung gleichzeitig

Neue Regelung:

• Anträge ohne zahlenmäßige Einschränkung

• Es gilt jedoch weiterhin, dass für zusammengehörende

Maßnahmen ein gemeinsamer Antrag zu stellen ist.

• Größere Bauvorhaben können dabei in Bauabschnitte aufgeteilt

werden, wenn der einzelne Abschnitt in sich geschlossen und

selbstständig genutzt werden kann.

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 6.1.3

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• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kleinantrag:

Merkmale:

• Bis max. € 250.000 förderfähige Kosten

• Förderung als Zuschuss (20% Fördersatz der zwf. Kosten)

• Bis. max. € 50.000 Zuschuss

• keine Anwendung des Kriterienkatalogs

• Bewertung nach der Baufertigstellung

• beschleunigtes Bewilligungsverfahren und zeitnahe Auszahlung

• Keine automatische Baufreigabe, nur schriftlich durch das Ressort

Sportstättenbau

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Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kleinantrag

Hinweise:

• Auch bei mehr als € 250.000 förderfähige Kosten ist eine

Kleinantragsstellung (max. € 50.000 als Zuschuss) möglich

• Kein Umstieg von Kleinantrag auf Regelfall möglich (umgekehrt

schon)

• Informationspflicht des Vereins bei Veränderungen der

Baumaßnahmen vor der Ausführung

• Keine Förderung von Saunabereichen (nur als Darlehensförderung

möglich)

• Keine Nachbewilligung möglich

• Wartezeit: max. 1 Jahr nach Vorleigen aller zur Bewertung

notwendigen Unterlagen sollet die Förderung ausbezahlt sein.

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

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• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kleinantrag

Ablauf:

Bestätigung Objektakte Sportkreis

Antragstellung durch Verein

Bearbeitung Ressort Sportstättenbau

Keine Mindestkriterien

kein Kriterienkatalog

Baufreigabe

Baufertigstellung

> Verein sendet Unterlagen ein <

Bewilligung

Auszahlung

Bearbeitung Ressort Sportstättenbau

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vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

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• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Regelantrag

Merkmale:

• Ab € 250.000 förderfähige Kosten

• Förderung max. 30% der zwf. Kosten (2/3 Zuschuss, 1/3 Darlehen)

• Beratungspflicht (nur wenn Unterlagen vorhanden sind)

• Anwendung des Kriterienkatalogs – keine Veränderung

• Keine automatische Baufreigabe, nur schriftlich durch das Ressort

Sportstättenbau

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Antragstellung durch Verein

Regelantrag

Ablauf:

Bestätigung Objektakte Sportkreis

Entscheidung Festsetzung

Verteilerausschuss

Bearbeitung Ressort Sportstättenbau

Bewilligung

Auszahlung

Wartezeit

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

• Prüfung der Mindestkriterien /

Kriterien

• Ermittlung förderfähige Kosten

• Prüfung Zwischenfinanzierung

• Genehmigung zum vorzeitigen

Baubeginn

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Beratungspflicht

• Beratung vor Antragstellung

• Maßnahmen mit einer Förderung über € 50.000 – alle Regelanträge

• Alle baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen

• Beratung im Haus des Sports, vor Ort / in den Geschäftsstellen der Bezirke

• Beratungstermine beantragen unter:

[email protected]

• Darüber hinaus, kann der BLSV die Förderfähigkeit von einer

Beratung abhängig machen.

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 3.6

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Der sportliche Bedarf:

Durch die staatliche Förderung sollen die Sportvereine in die Lage versetzt

werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten, die Sie für den

unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

• Nachweis des sportlichen Betriebs, Teilnehmerzahlen, Belegungspläne

• Bauwerke mit sportspezifischen Eigenschaften

• Bestandserfassung der vom Verein genutzten Sportanlagen (Objektakte)

• Mindestkriterien bei Regelanträgen

• die Bestätigung durch den jeweiligen Sportkreis. Die jeweils zuständigen

Sportkreise bestätigen als Vertreter des BLSV aufgrund Ihrer Ortskenntnisse

die Angaben der Vereine.

• Eine darüber hinausgehende schriftliche Stellungnahme muss nicht mehr

erfolgen und beschleunigt somit auch das Verfahren vor Ort.

37 Gem. RL Zi. C 3.3.2

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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38

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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39

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Vorteile Objektakte - Blick in die Zukunft

Vorteile für den Verein

• Bereits Unterlagen vorhanden – weniger einzureichen

zur Antragstellung – schnellere Antragsabwicklung

• Dokumentationsplattform Baumaßnahmen,

unterschiedliche Baustände und Fördermittel

• Sicherung von Bauunterlagen (Pläne Kosten …), kein

Verlust bei Vorstandswechsel

• Zugriff auf die Bauunterlagen von Überall und jederzeit

durch die zentrale Ablage

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Vorteile Objektakte - Blick in die Zukunft

Vorteile für den BLSV und den Freistaat Bayern

• Kenntnis des Sportstättenbestands durch den

Sachbearbeiter – leichtere Antragsbearbeitung

• Weniger Anforderung für den einzelnen Antrag –

schnellere Antragsabwicklung

• Auswertungsmöglichkeiten der Sportinfrastruktur

• Zielgerichtete Förderung der Sportinfrastruktur in

Bayern möglich

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Kriterienkatalog

• Bleibt beim Regelantrag bestehen in der aktuell gültigen Version

(blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstättenbau/kriterienkatalog)

• Keine Pflicht zur Bewertung mehr - Anwendung nur wenn notwendig

(bei zu wenig Fördermitteln)

• Mindestkriterien bleiben aber bestehen

• Empfehlung immer alles mitabgeben

41

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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2. Nachhaltigkeit - Mindestkriterium

Gesamtgewichtung 15%

Parameter Nachweis Gewichtung

Ökologische Nachhaltigkeit Klimacheck oder Energieausweis 0 oder 2 BE

Soziale Nachhaltigkeit

• Barrierefrei

• Planungsprozess

• Funktionalität

Baupläne, Dokumentation des

Planungsverfahrens

0 oder 1 BE

0 oder 2 BE

0 oder 1 BE

Ökonomische Nachhaltigkeit

• Management

• Betriebskosten

• Finanzierung

Vereinsstruktur,

Planungsunterlagen,

Finanzierungsunterlagen

0 oder 1 BE

0 oder 2 BE

0 oder 1 BE

42

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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3. Sportentwicklung - Mindestkriterium

Gesamtgewichtung 15%

Parameter Nachweis Gewichtung

Mitglieder <= 26Jahre

Sport im Elementarbereich (ÜL – Lizenz)

verb. Jugendarbeit 6 – 13 (ÜL – Lizenz)

verb. Jugendarbeit 14 – 18 (ÜL – Lizenz)

Sport nach 1 / Ganztagesangebot

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

Gesundheit und Senioren Gesundheitssport (ÜL – Lizenz)

Gesundheitssport mit Qualitätssiegel

Angeb. für Senioren ü. 60 (ÜL – Lizenz)

Integrations-oder Inklusionsprojekte

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

Leistungssport

spartenbezogen

Vom Fachverband anerkannter

Regionalstützpunkt

Sportliche Erfolge über Bezirksebene

0 oder 1 BE

0 oder 1 BE

43

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Das Prinzip der Subsidiarität:

Die Tatsache, dass Sportvereine öffentliche Aufgaben erfüllen, begründet neben

hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit der öffentlichen

Förderung.

• Prinzip der Subsidiarität

Die ideelle und materielle Förderung des Sports durch den Staat setzt dort

ein, wo die eigenen Kräfte des Sports nicht ausreichen, die ihm zufallenden

gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

Eigene Finanzierungsmöglichkeiten müssen zunächst ausgeschöpft werden,

bevor eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Damit wird die staatliche Sportförderung Hilfe zur Selbsthilfe.

44

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Die Prüfung der Subsidiarität:

Einsatz der Eigenmittel

• Die Hälfte der ihm zur Verfügung stehenden Gelder, (soweit diese den Betrag von € 50.000 überschreiten)

• Freie Rücklagen im Sinne § 62 Abs. 1 der Abgabenordnung

• Sonstige Rücklagen nach §62 Abs. 3 AO

• Zweckgebundene Rücklagen welche für das zu fördernde Vorhaben gebildet wurden

• Setzt der Verein weniger Eigenmittel ein, ist die Förderung um den fehlenden Betrag zu kürzen.

45

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 3.3.1

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Zeitwertkriterium

• Zeitwertkriterium bei Sanierungen wurde gestrichen

• Neuerrichtung / Generalsanierung muss mindesten 6 Jahre

zurückliegen oder

• Kosten über € 65.000,--

• Ausgenommen sind Maßnahmen aufgrund behördlicher

Auflagen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 2.1.1.2

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Eigentumsverhältnisse

• Eigentum

• Erbbaurecht mind. 25 Jahre (Zweckbindungszeitraum)

• Pachtvertrag (25 Jahre – unkündbar)

• Hausherreneigenschaft nach Baufertigstellung

• Bei Bestandssicherungen unter € 75.000 genügt eine Restlaufzeit

von 10 Jahren

Nicht förderfähig sind

• Anlagen die ursprünglich durch Kommunen errichtet / betrieben wurden

• Kurzfristige Übertragung verändert diesen Sachverhalt nicht

47

Gem. RL Zi. C 3.4 und 2.4.3

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

Page 48: Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau · 2 Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau 2017 Ausgangslage: • „Wer zahlt schafft an“

Bauherreneigenschaft

Keine Änderung – aber wichtig!

• Der Verein muss Bauherr sein.

• Die Bauherreneigenschaft muss vor Beginn der Baumaßnahme

nachgewiesen werden.

• Verein muss die Planung beauftragen

• Verein muss die Aufträge vergeben

• eigene Arbeitsleistung ist förderfähig – aber beachten gesetzlicher

Arbeitsschutz muss gewährleistet sein

48

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 3.2

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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• Bei Förderung bis 25.000 € aus der öffentlichen Hand gilt kein

Vergaberecht.

• Als öffentliche Mittel gelten dabei alle Förderungen die staatliche

Mittel enthalten(Kommune, Kreis, Bezirk, Land; Bund, EU).

• Die Aufträge können ohne weitere Auflagen erteilt werden.

49

Auftragsvergabe

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 8.1.2

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

Page 50: Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau · 2 Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau 2017 Ausgangslage: • „Wer zahlt schafft an“

• Bei Förderung bis 100.000 € aus der öffentlichen Hand gilt ebenfalls kein Vergaberecht

• Ab € 25.000 Förderung aus der öffentlichen Hand ist die Wirtschaftlichkeit und Transparenz nachzuweisen.

• Ab € 5.000 je Gewerk sind dazu drei Vergleichsangebote einzuholen

• Bei Förderung ab 100.000 € aus der öffentlichen Hand ist das Vergaberecht zu beachten

50

Auftragsvergabe

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Gem. RL Zi. C 8.1.2

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Achtung – zusätzlich beachten! • Bei Förderung ab 50% aus der öffentlichen Hand ist das Vergaberecht

zu beachten (öffentlicher Auftraggeber gem. GWB 99)

§ 99 Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber sind …

natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, in den Fällen, in denen sie für …, Sporteinrichtungen, … oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.

51

Auftragsvergabe

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Achtung – zusätzlich beachten!

• Bei Großprojekten - Überschreitung der

EU Schwellenwerte - sind auch die Vorgaben

des EU Vergaberechts zu beachten.

52

Auftragsvergabe

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Darlehensvergabe

Greift nur bei Regelanträgen: Darlehensart: Annuitätendarlehen;

Maximale Laufzeit: 30 Jahre; • Die anfängliche Tilgung ist im jeweiligen Einzelfall so zu bemessen, dass das

Darlehen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt sein wird.

Zinssatz: • 100 Basispunkte über dem jeweils zum Vertragsschluss geltenden

Basiszinssatz nach § 247 BGB, fest über die gesamte Laufzeit, mindestens 0 Prozent.

• Sondertilgungen und Sonderkündigung sind möglich.

• Die Absicherung ist durch kommunale Bürgschaft, Bankbürgschaft oder Grundschuld möglich. Die dingliche Absicherung soll an erstrangiger Rangstelle erfolgen.

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Wo finde ich die aktuellen Richtlinien?

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Wo finde ich die Infos, Hinweise und Formblätter?

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstättenbau

Themen

• Grundsätzliches

• Gültigkeit und Anwendung

• Zusammenarbeit von Vereinen

• Förderfähige Maßnahmen

• Nicht förderfähige Maßnahmen

• Antragsformen

• Fördervoraussetzungen

• Auftragsvergabe

• Darlehenskonditionen

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Fazit:

Alle im BLSV organisierten Sportarten können eine Förderung im Sportstättenbau erhalten.

Die Vorteile des Kleinantrags können zukünftig durch noch mehr Vereine, eine größere Anzahl

von Baumaßnahmen und eine höhere Förderung in Anspruch genommen werden.

Es gibt kein Zeitwertkriterium für Sanierungsanträge.

Planungsleistungen wurden auf 16% erhöht.

Die Vorgaben zur Auftragsvergabe und Anwendung des Vergaberechts wurden wesentlich

erleichtert.

Zukünftig können Trägervereine Maßnahmen beantragen und gefördert werden.

Die Beibehaltung von einschränkenden Wertgrenzen und die Ausweitung von begünstigenden

Wertgrenzen führt zu verbesserten, vereinsfreundlichen Antragsmöglichkeiten.

Die neuen Richtlinien stellen eine wesentliche Verbesserung und

Erleichterung für unsere bayerischen Sportvereine dar –

der Dank gilt unseren Partnern im Innenministerium.

Neue Sportförderrichtlinien im

vereinseigenen Sportstättenbau

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Danke für die Aufmerksamkeit

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