Neue Sportförderrichtlinien im vereinseigenen Sportstättenbau · 2 Neue Sportförderrichtlinien...
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
2
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau 2017
Ausgangslage:
• „Wer zahlt schafft an“ – Richtlinien des Freistaats Bayern
• Zuständigkeitswechsel seit der letzten Richtlinienänderung vom
Kultusministerium zum Innenministerium.
• Vielzahl von Beteiligten, STMI, STMF, Landessportbeirat, ORH,…
• BLSV kann nur durch gute Argumente Veränderungen
herbeiführen
1 Jahr Verhandlungen - Ergebnis?
Was sind die Veränderungen in den Sportförderrichtlinien für
den vereinseigenen Sportstättenbau?
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Veränderungen in den
neuen Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein
beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel
und
nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr erlassenen Sportförderrichtlinien.
Es gelten darüber hinaus alle haushaltsrechtlichen und zuwendungsrechtlichen
Maßgaben des Freistaats Bayern.
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Grundsätze staatlicher Förderung
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit :
Da es sich um Staatsgelder handelt ergibt sich daraus eine besondere
treuhänderische Verantwortung:
1. Ist diese Ausgabe geeignet um das Förderziel zu erreichen?
2. Ist diese Ausgabe erforderlich um das Förderziel zu erreichen?
3. Ist diese Ausgabe angemessen um das Förderziel zu erreichen?
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Grundsätze staatlicher Förderung
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Das Prinzip der Subsidiarität:
Die Tatsache, dass Sportvereine öffentliche Aufgaben erfüllen, begründet neben
hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit der öffentlichen
Förderung.
• Prinzip der Subsidiarität
Die ideelle und materielle Förderung des Einzelnen durch den Staat setzt
dort ein, wo die eigenen Kräfte nicht ausreichen, die ihm zufallenden
gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.
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Grundsätze staatlicher Förderung
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Bei der Förderung ist zu berücksichtigen:
• Gem. Haushaltsrecht - nur im Umfang der durch den
Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Mittel
• Es gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz
• Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten
• Zweckbindungszeitraum vorgegeben - 25 Jahre
• Bei zweckwidriger Nutzung sind die Mittel
zurückzufordern!
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Grundsätze staatlicher Förderung
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Gültigkeit:
• Vom Datum 30.12.2016 bis 31.12.2020
Anwendung:
• Es sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den
Antrag gültigen Richtlinien anzuwenden.
• Kleinantrag – alle zur Bewertung notwendigen
Unterlagen liegen vor
• Regelantrag – Vorlage Verteilerausschuss
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Zusammenarbeit von Sportvereinen
Neue Möglichkeit einen Trägerverein zu gründen
• Trägerverein baut und betreibt die Sportstätte
• Trägerverein muss Mitglied im BLSV sein
• Trägerverein muss die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen
• Alle Mitglieder des Fördervereins müssen die Fördervoraussetzungen
erfüllen
Gem. RL Zi. C 1.
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Allgemeine Fördervoraussetzungen
• Rechtsfähigkeit
• Vereinssitz in Bayern
• Mitgliedschaft im bayerischen Fachverband / bzw. BLSV
• Satzungszweck Sport
• Aktive Jugendarbeit, d.h. 10% der Mitglieder bis einschl. 26 Jahre
• Gemeinnützig im Bereich Sport
• Geordnete Finanz- u. Kassenverhältnisse
• Mindestbeitragsaufkommen
Gem. RL Abschnitt A
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Eigenschaft als Bauherr und Betreiber
• Bauherr muss der Trägerverein sein !
• Betreiber der Sportanlage muss der Trägerverein sein !
• Bauherreneigenschaft muss vor Baubeginn eindeutig festgestellt sein
(Baugenehmigung)
• Absprache bei Bauherrengemeinschaften vor der Eingabeplanung
notwendig
Gem. RL Zi. C 1.
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Überarbeitung der sog. Negativliste
• BLSV ist wieder zuständig für alle vereinseigenen Sportstätten
der Sportfachverbände im BLSV
• Mitgliedschaft im bayerischen Fachverband und BLSV
• Gefördert werden Sportstätten mit besonderen sportspezifischen
Eigenschaften
• Umkleiden / Sanitärbereiche für den Sportheimbau gelten für alle
Sportarten nach Punkt 1 und 2
• bislang geförderte Anlagen bleiben unverändert förderfähig
• Dennoch verbleiben Kriterien die eine Förderung ausschließen:
Gem. RL Zi. C 2
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
F ö r d e r f ä h i g e M a ß n a h m e n Indoor (Beispiele):
• Sporthallen
• Schwimmhallen
• Reithallen
• Tennishallen
• Sanitärbereiche
• Kraft- und Gymnastikräume
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Outdoor (Beispiele):
• Rasenspielfelder
• Kunstrasenspielfelder
• Trainingsbeleuchtung
• Beachanlagen
• Leichtathletikanlagen
• Reitplätze
• Tennisplätze
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Neue Fördermöglichkeit für
• Eissport
• Stocksport
• Golf
• Luftsport
• Schwimmen
Eingeschränkt förderfähig sind derzeit: • Golf
• Luftsport
• Künstliche Kletteranlagen
Die Einschränkung erfolgt über
die noch zu überarbeitenden
Förderobergrenzen.
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Förderobergrenzen
• Ehemalige Pauschalen umbenannt in Kostenobergrenzen seit 2012
• Weitere Differenzierung bei der Bewertung nach tatsächlichen
Kosten
• Präzisierung zu Förderobergrenzen, z.B. Kletterhallen bis 1500m²
• Typischerweise auskömmlich für den Standard (Maßstab hierfür sind die
staatlichen Standards)
• Ausnahmsweise zur Vermeidung der Überforderung des
Förderprogramms auch nicht auskömmlich.
• laufende Überprüfung und Einarbeitungen von Erfahrungswerten
Gem. RL Zi. C 2.3
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Gem. RL Zi. C 2.3
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Kostenobergrenze Planungsleistung
• Erhöhung von 12% auf 16% Baunebenkosten
• KG 700 (720 bis 740)
• Max. 16% aus der KG 200 bis 500
• In den Förderobergrenzen enthalten
• ein Signal an die Vereine, im so wichtigen Bereich der
Planung, insbesondere für den wirtschaftlichen Betrieb und
der Höhe der zukünftigen Betriebskosten, nicht an der
falschen Stelle zu sparen.
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Kostenobergrenze Baukosten
• Die Kosten müssen (sollten) durch den Planer
gem. DIN 276 ermittelt und festgelegt werden.
Dabei sind gesondert zu beachten:
Sachspenden
Eigene Arbeitsleistung (BLSV eigener Stundensatz)
Brutto / netto – Fremdvergabekosten
Bare Aufwendungen des Vereins
Wichtig !
Vereinsbaukosten sind meist stark unterschiedlich zu reinen
Fremdvergabekosten (lt. Planer)
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Kostenschätzung
oder
Kostenfeststellung
nach DIN 276
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Generalsanierungen / Ersatzbau:
• Grundlegende Überholung – baulicher und fachlicher Stand eines Neubaus.
Nicht bei mangelndem Bauunterhalt!
• Abbruch und Neuerrichtung ist wirtschaftlicher, sportfachlich sinnvoller.
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vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Instandsetzungsmaßnahmen (Beispiele):
Sicherheitstechnische Gründe
• Elektroinstallation
• Sporthallenboden
Substanzerhaltung
• Dachsanierung
• Fassadensanierung
Modernisierungsmaßnahmen (Beispiele):
Energetische Gründe
• Heizungsanlage
• Wärmedämmung
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vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Katastrophenfälle:
• Hochwasser
• Sturm
• Brand
Versicherungsleistungen müssen angerechnet werden!
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Kriterien die eine Förderung ausschließen:
• Öffentlich zugängliche Anlagen
• Touristisch / kommerziell genutzte Anlagen
• Kommunal genutzte / definierte Sportstätten (notwendige Abgrenzung zu kommunalen Anlagen – insb. zur Übertragung der Erhaltungslasten)
• Sportbetrieb durch andere Gesellschaft
• Anlagen die im Betrieb des bezahlten Sports stehen, bzw. durch dessen Lizenzbedingungen notwendig werden
• Anerkannte Landesleistungszentren / Anlagen des Hochleistungssports (keine Zuständigkeit)
• Sportfachlich ungenügende Planung
• Unwirtschaftlicher Mitteleinsatz
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 2.4
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Nicht förderfähige Bereiche in förderfähigen
Sportstätten
• Aufenthaltsbereiche
• Vereinsverwaltung
• Zuschaueranlagen
• Parkplätze (mit Ausnahme Behindertenparkplätze)
• Räume mit Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis
• Räume mit sonst. wirtschaftlicher Nutzung/ Vermietung…
Gem. RL Zi. C 2.5.2
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Förderschädlicher Baubeginn!
Maßnahmen, die vor der Freigabe durch das Ressort Sportstättenbau
begonnen wurden, können nicht in die Förderung einbezogen werden!
Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn / Baubeginn erfolgt
immer schriftlich durch das Ressort Sportstättenbau!
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Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Beispiele
• Badeseen
• Freizeitsportanlagen / Bolzplätze
• Stadien des Profisports
• Langlaufloipen
• Reit- und Joggingwege
• Alpine Skisportanlagen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Antragsformen
Kleinantrag:
Regelantrag:
Katastrophenfall:
• Förderfähige Kosten bis € 250.000 • max. 20% Zuwendung (Zuschuss)
• Förderfähige Kosten ab € 250.000 • Bis zu max. 30% Zuwendung (2/3 Zuschuss, 1/3 Darl.)
• Kriterienkatalog • Mindestkriterien
• Bis zu max. 50% Zuwendung (Zuschuss)
• Unvorhersehbar • Einzelfallbetrachtung
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Anzahl der Anträge
bisher geltende Regelung: -
• jeweils nur einen Antrag Bestandssicherung und
Bestandsentwicklung gleichzeitig
Neue Regelung:
• Anträge ohne zahlenmäßige Einschränkung
• Es gilt jedoch weiterhin, dass für zusammengehörende
Maßnahmen ein gemeinsamer Antrag zu stellen ist.
• Größere Bauvorhaben können dabei in Bauabschnitte aufgeteilt
werden, wenn der einzelne Abschnitt in sich geschlossen und
selbstständig genutzt werden kann.
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 6.1.3
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Kleinantrag:
Merkmale:
• Bis max. € 250.000 förderfähige Kosten
• Förderung als Zuschuss (20% Fördersatz der zwf. Kosten)
• Bis. max. € 50.000 Zuschuss
• keine Anwendung des Kriterienkatalogs
• Bewertung nach der Baufertigstellung
• beschleunigtes Bewilligungsverfahren und zeitnahe Auszahlung
• Keine automatische Baufreigabe, nur schriftlich durch das Ressort
Sportstättenbau
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vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Kleinantrag
Hinweise:
• Auch bei mehr als € 250.000 förderfähige Kosten ist eine
Kleinantragsstellung (max. € 50.000 als Zuschuss) möglich
• Kein Umstieg von Kleinantrag auf Regelfall möglich (umgekehrt
schon)
• Informationspflicht des Vereins bei Veränderungen der
Baumaßnahmen vor der Ausführung
• Keine Förderung von Saunabereichen (nur als Darlehensförderung
möglich)
• Keine Nachbewilligung möglich
• Wartezeit: max. 1 Jahr nach Vorleigen aller zur Bewertung
notwendigen Unterlagen sollet die Förderung ausbezahlt sein.
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vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Kleinantrag
Ablauf:
Bestätigung Objektakte Sportkreis
Antragstellung durch Verein
Bearbeitung Ressort Sportstättenbau
Keine Mindestkriterien
kein Kriterienkatalog
Baufreigabe
Baufertigstellung
> Verein sendet Unterlagen ein <
Bewilligung
Auszahlung
Bearbeitung Ressort Sportstättenbau
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Regelantrag
Merkmale:
• Ab € 250.000 förderfähige Kosten
• Förderung max. 30% der zwf. Kosten (2/3 Zuschuss, 1/3 Darlehen)
• Beratungspflicht (nur wenn Unterlagen vorhanden sind)
• Anwendung des Kriterienkatalogs – keine Veränderung
• Keine automatische Baufreigabe, nur schriftlich durch das Ressort
Sportstättenbau
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Antragstellung durch Verein
Regelantrag
Ablauf:
Bestätigung Objektakte Sportkreis
Entscheidung Festsetzung
Verteilerausschuss
Bearbeitung Ressort Sportstättenbau
Bewilligung
Auszahlung
Wartezeit
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
• Prüfung der Mindestkriterien /
Kriterien
• Ermittlung förderfähige Kosten
• Prüfung Zwischenfinanzierung
• Genehmigung zum vorzeitigen
Baubeginn
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Beratungspflicht
• Beratung vor Antragstellung
• Maßnahmen mit einer Förderung über € 50.000 – alle Regelanträge
• Alle baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen
• Beratung im Haus des Sports, vor Ort / in den Geschäftsstellen der Bezirke
• Beratungstermine beantragen unter:
• Darüber hinaus, kann der BLSV die Förderfähigkeit von einer
Beratung abhängig machen.
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 3.6
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Der sportliche Bedarf:
Durch die staatliche Förderung sollen die Sportvereine in die Lage versetzt
werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten, die Sie für den
unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
• Nachweis des sportlichen Betriebs, Teilnehmerzahlen, Belegungspläne
• Bauwerke mit sportspezifischen Eigenschaften
• Bestandserfassung der vom Verein genutzten Sportanlagen (Objektakte)
• Mindestkriterien bei Regelanträgen
• die Bestätigung durch den jeweiligen Sportkreis. Die jeweils zuständigen
Sportkreise bestätigen als Vertreter des BLSV aufgrund Ihrer Ortskenntnisse
die Angaben der Vereine.
• Eine darüber hinausgehende schriftliche Stellungnahme muss nicht mehr
erfolgen und beschleunigt somit auch das Verfahren vor Ort.
37 Gem. RL Zi. C 3.3.2
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Vorteile Objektakte - Blick in die Zukunft
Vorteile für den Verein
• Bereits Unterlagen vorhanden – weniger einzureichen
zur Antragstellung – schnellere Antragsabwicklung
• Dokumentationsplattform Baumaßnahmen,
unterschiedliche Baustände und Fördermittel
• Sicherung von Bauunterlagen (Pläne Kosten …), kein
Verlust bei Vorstandswechsel
• Zugriff auf die Bauunterlagen von Überall und jederzeit
durch die zentrale Ablage
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Vorteile Objektakte - Blick in die Zukunft
Vorteile für den BLSV und den Freistaat Bayern
• Kenntnis des Sportstättenbestands durch den
Sachbearbeiter – leichtere Antragsbearbeitung
• Weniger Anforderung für den einzelnen Antrag –
schnellere Antragsabwicklung
• Auswertungsmöglichkeiten der Sportinfrastruktur
• Zielgerichtete Förderung der Sportinfrastruktur in
Bayern möglich
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Kriterienkatalog
• Bleibt beim Regelantrag bestehen in der aktuell gültigen Version
(blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstättenbau/kriterienkatalog)
• Keine Pflicht zur Bewertung mehr - Anwendung nur wenn notwendig
(bei zu wenig Fördermitteln)
• Mindestkriterien bleiben aber bestehen
• Empfehlung immer alles mitabgeben
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
2. Nachhaltigkeit - Mindestkriterium
Gesamtgewichtung 15%
Parameter Nachweis Gewichtung
Ökologische Nachhaltigkeit Klimacheck oder Energieausweis 0 oder 2 BE
Soziale Nachhaltigkeit
• Barrierefrei
• Planungsprozess
• Funktionalität
Baupläne, Dokumentation des
Planungsverfahrens
0 oder 1 BE
0 oder 2 BE
0 oder 1 BE
Ökonomische Nachhaltigkeit
• Management
• Betriebskosten
• Finanzierung
Vereinsstruktur,
Planungsunterlagen,
Finanzierungsunterlagen
0 oder 1 BE
0 oder 2 BE
0 oder 1 BE
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
3. Sportentwicklung - Mindestkriterium
Gesamtgewichtung 15%
Parameter Nachweis Gewichtung
Mitglieder <= 26Jahre
Sport im Elementarbereich (ÜL – Lizenz)
verb. Jugendarbeit 6 – 13 (ÜL – Lizenz)
verb. Jugendarbeit 14 – 18 (ÜL – Lizenz)
Sport nach 1 / Ganztagesangebot
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
Gesundheit und Senioren Gesundheitssport (ÜL – Lizenz)
Gesundheitssport mit Qualitätssiegel
Angeb. für Senioren ü. 60 (ÜL – Lizenz)
Integrations-oder Inklusionsprojekte
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
Leistungssport
spartenbezogen
Vom Fachverband anerkannter
Regionalstützpunkt
Sportliche Erfolge über Bezirksebene
0 oder 1 BE
0 oder 1 BE
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Das Prinzip der Subsidiarität:
Die Tatsache, dass Sportvereine öffentliche Aufgaben erfüllen, begründet neben
hoher Anerkennung auch die Berechtigung und Notwendigkeit der öffentlichen
Förderung.
• Prinzip der Subsidiarität
Die ideelle und materielle Förderung des Sports durch den Staat setzt dort
ein, wo die eigenen Kräfte des Sports nicht ausreichen, die ihm zufallenden
gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.
Eigene Finanzierungsmöglichkeiten müssen zunächst ausgeschöpft werden,
bevor eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Damit wird die staatliche Sportförderung Hilfe zur Selbsthilfe.
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Die Prüfung der Subsidiarität:
Einsatz der Eigenmittel
• Die Hälfte der ihm zur Verfügung stehenden Gelder, (soweit diese den Betrag von € 50.000 überschreiten)
• Freie Rücklagen im Sinne § 62 Abs. 1 der Abgabenordnung
• Sonstige Rücklagen nach §62 Abs. 3 AO
• Zweckgebundene Rücklagen welche für das zu fördernde Vorhaben gebildet wurden
• Setzt der Verein weniger Eigenmittel ein, ist die Förderung um den fehlenden Betrag zu kürzen.
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 3.3.1
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Zeitwertkriterium
• Zeitwertkriterium bei Sanierungen wurde gestrichen
• Neuerrichtung / Generalsanierung muss mindesten 6 Jahre
zurückliegen oder
• Kosten über € 65.000,--
• Ausgenommen sind Maßnahmen aufgrund behördlicher
Auflagen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 2.1.1.2
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Eigentumsverhältnisse
• Eigentum
• Erbbaurecht mind. 25 Jahre (Zweckbindungszeitraum)
• Pachtvertrag (25 Jahre – unkündbar)
• Hausherreneigenschaft nach Baufertigstellung
• Bei Bestandssicherungen unter € 75.000 genügt eine Restlaufzeit
von 10 Jahren
Nicht förderfähig sind
• Anlagen die ursprünglich durch Kommunen errichtet / betrieben wurden
• Kurzfristige Übertragung verändert diesen Sachverhalt nicht
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Gem. RL Zi. C 3.4 und 2.4.3
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Bauherreneigenschaft
Keine Änderung – aber wichtig!
• Der Verein muss Bauherr sein.
• Die Bauherreneigenschaft muss vor Beginn der Baumaßnahme
nachgewiesen werden.
• Verein muss die Planung beauftragen
• Verein muss die Aufträge vergeben
• eigene Arbeitsleistung ist förderfähig – aber beachten gesetzlicher
Arbeitsschutz muss gewährleistet sein
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Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 3.2
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
• Bei Förderung bis 25.000 € aus der öffentlichen Hand gilt kein
Vergaberecht.
• Als öffentliche Mittel gelten dabei alle Förderungen die staatliche
Mittel enthalten(Kommune, Kreis, Bezirk, Land; Bund, EU).
• Die Aufträge können ohne weitere Auflagen erteilt werden.
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Auftragsvergabe
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 8.1.2
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
• Bei Förderung bis 100.000 € aus der öffentlichen Hand gilt ebenfalls kein Vergaberecht
• Ab € 25.000 Förderung aus der öffentlichen Hand ist die Wirtschaftlichkeit und Transparenz nachzuweisen.
• Ab € 5.000 je Gewerk sind dazu drei Vergleichsangebote einzuholen
• Bei Förderung ab 100.000 € aus der öffentlichen Hand ist das Vergaberecht zu beachten
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Auftragsvergabe
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Gem. RL Zi. C 8.1.2
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Achtung – zusätzlich beachten! • Bei Förderung ab 50% aus der öffentlichen Hand ist das Vergaberecht
zu beachten (öffentlicher Auftraggeber gem. GWB 99)
§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind …
natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, in den Fällen, in denen sie für …, Sporteinrichtungen, … oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.
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Auftragsvergabe
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
Achtung – zusätzlich beachten!
• Bei Großprojekten - Überschreitung der
EU Schwellenwerte - sind auch die Vorgaben
des EU Vergaberechts zu beachten.
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Auftragsvergabe
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Darlehensvergabe
Greift nur bei Regelanträgen: Darlehensart: Annuitätendarlehen;
Maximale Laufzeit: 30 Jahre; • Die anfängliche Tilgung ist im jeweiligen Einzelfall so zu bemessen, dass das
Darlehen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt sein wird.
Zinssatz: • 100 Basispunkte über dem jeweils zum Vertragsschluss geltenden
Basiszinssatz nach § 247 BGB, fest über die gesamte Laufzeit, mindestens 0 Prozent.
• Sondertilgungen und Sonderkündigung sind möglich.
• Die Absicherung ist durch kommunale Bürgschaft, Bankbürgschaft oder Grundschuld möglich. Die dingliche Absicherung soll an erstrangiger Rangstelle erfolgen.
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Wo finde ich die aktuellen Richtlinien?
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Wo finde ich die Infos, Hinweise und Formblätter?
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstättenbau
Themen
• Grundsätzliches
• Gültigkeit und Anwendung
• Zusammenarbeit von Vereinen
• Förderfähige Maßnahmen
• Nicht förderfähige Maßnahmen
• Antragsformen
• Fördervoraussetzungen
• Auftragsvergabe
• Darlehenskonditionen
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Fazit:
Alle im BLSV organisierten Sportarten können eine Förderung im Sportstättenbau erhalten.
Die Vorteile des Kleinantrags können zukünftig durch noch mehr Vereine, eine größere Anzahl
von Baumaßnahmen und eine höhere Förderung in Anspruch genommen werden.
Es gibt kein Zeitwertkriterium für Sanierungsanträge.
Planungsleistungen wurden auf 16% erhöht.
Die Vorgaben zur Auftragsvergabe und Anwendung des Vergaberechts wurden wesentlich
erleichtert.
Zukünftig können Trägervereine Maßnahmen beantragen und gefördert werden.
Die Beibehaltung von einschränkenden Wertgrenzen und die Ausweitung von begünstigenden
Wertgrenzen führt zu verbesserten, vereinsfreundlichen Antragsmöglichkeiten.
Die neuen Richtlinien stellen eine wesentliche Verbesserung und
Erleichterung für unsere bayerischen Sportvereine dar –
der Dank gilt unseren Partnern im Innenministerium.
Neue Sportförderrichtlinien im
vereinseigenen Sportstättenbau
Danke für die Aufmerksamkeit
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