Neues aus der DFG

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Neues aus der DFG. bisher: Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) Bund/Länder Finanzierung ca. 2.000 Mio. € pro Jahr Ziel: Ausstattung der Hochschulen soll künftigen Anforderungen gerecht werden. - PowerPoint PPT Presentation

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bisher:

Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG)Bund/Länder Finanzierung ca. 2.000 Mio. € pro Jahr

Ziel: Ausstattung der Hochschulen soll künftigen Anforderungen gerecht werden.

Durch vergleichbare Ausstattung sollten gleiche Lebens- und Wettbewerbsverhältnisse im Hochschulbereich geschaffen werden.

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Koalitionsvereinbarung zur FöderalismusreformIm ganzen Reformpaket nimmt die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nur einen kleinen Teil ein.

Konsens wurde bisher erreicht!

HBFG entfällt als Gemeinschaftsaufgabe gemäß Art.91a GG

Ende 2006 endet das HBFG

Länder bekommen eine Kompensation für die bisher vom Bund getragenen Finanzierungsanteile

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Im Mittel der Jahre 2000 – 2008 hat der Bund ca. 1.000 Mio. € jährlich für das HBFG aufgewendet.

Davon sollen zukünftig:

70% direkt an die Länder gehen

zweckgebunden für den Hochschulbau

30% als GemeinschaftsaufgabeForschungsförderung gemäß Art. 91b GG

zur Förderung von Forschung mit überregionaler Bedeutung

aufgewendet werden.

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Ca. 700 Mio. € Bundesmittel direkt an die Länder

Ergänzt durch komplementäre Mittel der Länder müssen damit die bisherigen Aufgaben des HBFG von den Ländern allein übernommen werden.

Zweckbindung und Finanzierung werden 2013 überprüft.

Die Länder können aber zusätzliche Mittel für die Förderung von Forschung überregionaler Bedeutung erhalten.

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300 Mio. € Bundesmittelfür Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung

Gefördert werden sollen Forschungsbauten und Forschungsgroßgerätefür Forschungsvorhaben nationaler Exzellenz.

Eine Kofinanzierung durch die Länder ist vorgesehen.

Diese Förderung ist auf Hochschulen beschränkt.

Eine Bagatellgrenze (Orientierungsgröße 5 Mio. €) soll auch für die Beschaffung von Großgeräten gelten.

Diese Förderung erfasst nicht den allgemeinen Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulklinika.

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Einige Konsequenzen für die DFG

Begutachtung von HBFG-Anmeldungen wird Ende 2006 eingestellt.

Falls die Länder eine Fortführung der Begutachtung evtl. in modifizierter Form wünschen sollten, müssten sie die DFG ansprechen.

Der Apparateausschuss der DFG hält die Bagatellgrenze von 5 Mio. € für Forschungsgeräte für zu hoch. Er plädiert für eine Grenze von 500 T€.

Die Kommission für Rechenanlagen wird diskutieren, in welchem UmfangRechner als Forschungsgroßgeräte angesehen werden können.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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