NEWSLETTER - Hambach & Hambach€¦ · „Industrie 4.0 im Spannungsfeld von Konvergenz als...

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 1 NEWSLETTER Ausgabe 10 / 2015 Gemeinsam für einen zukunftsorientierten und innovativen Markt im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft IN DIESER AUSGABE —> Ein Klick auf die Überschrift führt direkt zum Artikel RECHT & REGULIERUNG Europäischer Gerichtshof erklärt Safe Harbor für ungültig Neuer Entwurf für das Betreiben von TK- und Datenverarbeitungssysteme VGH Kassel stoppt die Vergabe von Sportwetten Konzessionen -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 2 DVTM INTERN Rückblick DVTM Think Tank Brüssel Medientage München -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 3 DVTM AKTUELL TK Endgerätegesetz -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 4 RÜCKBLICK Bits&Pretzel -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 5 VERANSTALTUNGSKOOPERATIONEN UND TERMINE -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 5 IMPRESSUM -----------------------------------------------------------------------------------------------Seite 6

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 1

NEWSLETTER Ausgabe 10 / 2015

Gemeinsam für einen zukunftsorientierten und innovativen Markt

im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft

IN DIESER AUSGABE

—> Ein Klick auf die Überschrift führt direkt zum Artikel

RECHT & REGULIERUNG

Europäischer Gerichtshof erklärt Safe Harbor für ungültig

Neuer Entwurf für das Betreiben von TK- und Datenverarbeitungssysteme

VGH Kassel stoppt die Vergabe von Sportwetten Konzessionen

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DVTM INTERN

Rückblick DVTM Think Tank Brüssel

Medientage München

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DVTM AKTUELL

TK Endgerätegesetz

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RÜCKBLICK

Bits&Pretzel

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VERANSTALTUNGSKOOPERATIONEN UND TERMINE

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IMPRESSUM

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 2

RECHT & REGULIERUNG

Europäischer Gerichtshof erklärt Safe Harbor für un-gültig In einem weitreichenden Urteil (C-362/14) hat der Euro-päische Gerichtshof (EUGH) in dem Verfahren Schrems gegen den Irischen Datenschutzbeauftragten entschieden, dass die Feststellung der Europäischen Kommission ungül-tig ist, wonach die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogenen Daten bieten (Safe Harbor). Die europäische Datenschutzrichtlinie legt fest, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außer-halb des EWR nur dann zulässig ist, wenn dieses Land ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln, können sich nun nicht

mehr auf die privilegierenden Safe Harbor Regelungen be-rufen. Datenübermittlung in die USA kann leicht bei Cloud-Diensten oder auch bei der Nutzung von Google Applikati-onen erfolgen. Eine rechtssichere Möglichkeit für Unternehmen bietet die Vereinbarung der sogenannten EU-Standardvertrags-klauseln mit den entsprechenden Vertragspartnern in den USA. Über diese Standardvertragsklauseln kann grund-sätzlich ein hohes Datenschutzniveau vereinbart werden. Aber die EU Art. 29 Datenschutzgruppe hat bereits in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie diese Klauseln ange-sichts der Hintergründe des EUGH Urteils bis Januar 2016 prüfen will. ------------------------------------------------------------ Neuer Entwurf zum Katalog von Sicherheitsanforde-rungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen In ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 19/2015 unter der Mittei-lungs-Nr. 1213/2015 veröffentlichte die Bundesnetzagen-

tur den Entwurf „Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenver-arbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personen-bezogener Daten“ zu § 109 Absatz 6 TKG. Aufgrund tech-nischer Entwicklungen scheint eine Aktualisierung des bis-herigen Katalogs vom 08.05.2013 erforderlich. Die Aktualisierungen wurden von der Bundesnetzagentur mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informations-technik (BSI) sowie der Bundesbeauftragen für den Da-tenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt und sind in der Version 1.1 zu finden. Grundsätzlich gibt der Katalog einen sehr guten Überblick, dessen Lektüre wir den DVTM Mitgliedern empfehlen. Die BNetzA hat eine Frist zur Stellungnahme bis Mittwoch, den 25. November 2015 vorgesehen.

Die alte Version können Sie hier einsehen.

Die neue Version gibt es hier

Wegen Mängeln am Vergabeverfahren stoppt VGH Kassel die Vergabe von Sportwetten-Kon-zessionen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Eil-Be-schluss vom 16. Oktober 2015 die weitere Suspen-dierung der Vergabe von Konzessionen durch das Hessische Innenministerium an die 20 „auserwähl-ten“ Bewerber angeordnet. Da das höchste Verwaltungsgericht in Hessen die Einbindung des sogenannten Glücksspielkollegiums in die Konzessionsvergabe für verfassungswidrig hält, ist die Konzessions-Vergabe damit schon vor der ersten Hauptsache-Entscheidung gescheitert. Die Lösung kann jetzt nur noch in der Reformierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags liegen. Bis dahin werden Sportwetten-Anbieter im Internet aller Voraussicht nach weiterhin von den Aufsichts-behörden geduldet, da ihnen das Fehlen einer deutschlandweiten Konzession aufgrund des ge-scheiterten Konzessionsverfahrens nicht vorgewor-fen werden kann.

Aus diesem Grund sind nun die Ministerpräsidenten aufgerufen, so schnell wie möglich eine verfassungs- und europarechtskonforme Neuregelung zu finden, um endlich die Verbraucher zu schützen und den An-bietern Rechtssicherheit zu gewähren.

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 3

DVTM INTERN

Brüssel, 14.10.2015 - Der deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM e.V.) und das Wissen-schaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) haben hochrangingen Politikern und Ver-

tretern aus der EU sowie aus der Medien- und Telekommunikations-Branche, exklusiv eine Studie über die notwen-dige Neuregulierung des sogenannten „Bettertainment“-Marktes, welcher insbesondere Sportwetten, Poker /Casino und Online Lotterien beinhaltet, vorgestellt.

Der mit renommierten Persönlichkeiten besetzte DVTM „Think Tank“ fordert die Politik auf, Rechtssicherheit für die „Bettertainment“ Bran-che und die Verbraucher zu schaffen. Die Abwanderung von Investiti-onen und Umsätzen ins Ausland und dadurch entstehende steuerliche Einnahmenverluste in Milliardenhöhe können so vermieden werden. Nur auf der Basis eines liberalisierten, regulierten Marktes können so der Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz gewährleistet, Suchtbe-kämpfungs-Maßnahmen ausgeweitet und die Verbraucher vor den wirklichen „Schwarzen Schafen“ der Branche geschützt werden.

EU Kommissar Günther H. Oettinger begrüßt die Vorgehensweise des Verbandes. Er war der Einladung gefolgt, sich persönlich über die Er-gebnisse der Studie zu informieren.

„Den politischen Entscheidungsträgern wird mit der Studie eine Blaupause für einen liberalisierten und regulierten Markt geliefert. Unser Vorschlag schafft eine Win-Win Situation für Staat, Verbraucher, Politik und Anbieter“, so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.

Hier geht es zur Pressemitteilung

München 22. Oktober 2015 – Auf den Münchner Medientagen hat der DVTM und das Wissenschaftliche Institut

für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) bei der DVTM-Paneldiskussion eine Studie über die notwendige

Neuregulierung des sogenannten „Bettertainment*“-Marktes, welcher insbesondere Sportwetten, Poker/Casino und

Online-Lotterien beinhaltet, vorgestellt. Ziel der Studie ist es, die wirtschaftliche Auswirkungen des konvergenten

Marktes entlang der Wertschöpfungskette in Bereichen Telekommunikation, Medien und „Bettertainment*“ sowie

deren fiskalischen Auswirkungen auf Bundes- und Länderebene zu analysieren und darzustellen. Die Studie stellt

fest, dass Staat und Wirtschaft konservativ geschätzt in den nächsten Jahren über 40 Milliarden Euro entgehen,

wenn nicht bald gehandelt wird.

Auf dem Podium diskutierten Prof. Dr. Patrick Sensburg, Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzender des

NSA-Untersuchungsausschusses und Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht, Tipico CEO Jan Bolz, Sky

Media Geschäftsführer Thomas Deissenberger, FC Bayern Vorstandsmitglied Jörg Wacker sowie der DVTM Vorsit-

zende und GF der ConvergeConsulting Renatus Zilles unter der Leitung des Journalisten Werner Lauff über die

Ergebnisse der Studie.

Jan Bolz, Thomas Deissenberger, Prof. Dr. Patrick Sensburg, Jörg Wacker, Renatus Zilles, Werner Lauff (v.links nach rechts)

Dr. Iris Henseler-Unger, Günther H. Oettinger, Reantus Zilles (von links nach rechts)

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 4

Einig war man sich darin, dass nur auf Basis eines liberalisierten, regulierten Marktes, Jugend-, Daten- und Ver-

braucherschutz effektiv gewährleistet und Suchtbekämpfungs-Maßnahmen ausgeweitet werden können. Dies ist

unerlässlich für die Umsetzung einer zukunftsgerichteten und effizienten Glücksspielregulierung.

Der DVTM steht der bisherigen Regulierungspolitik nicht nur kritisch gegenüber, sondern liefert einen ausgewoge-

nen, konstruktiven und direkt umsetzbaren Lösungsvorschlag in Form einer Blaupause für die Politik: Diese besteht

aus einem erweiterten DVTM-Kodex, der die schleswig-Holsteinischen und dänischen Regulierungsmodelle beinhal-

tet und um aktuelle EU-Anforderungen für einen kontrollierbaren Jugend-, Verbraucher- und Datenschutz wurde.

Prof. Dr. Patrick Sensburg begrüßte die Studie, da sie konkrete Punkte zu Fragen des Verbraucher-, Jugend und

Datenschutzes und Suchtprävention enthält, die über ein freiwilliges Commitment hinausgehen müssen: "Ich prüfe

die Lösungs-Vorschläge der Studie und des DVTM-Kodex gerne und bin überzeugt, dass wir auf dieser Basis und

vor dem aktuellen rechtlichen Hintergrund nur gemeinsam mit Bund und Ländern diesen Vorschlag umsetzen kön-

nen." „Ich bedanke mich nachdrücklich für das Angebot von Prof. Dr. Sensburg das Thema in Berlin zu platzieren

und eine Koordination anzuschieben. Deutlich ist, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, kurzfristig in einen konstruk-

tiven Dialog zu treten, um einem Vertragsverletzungsverfahren zuvorzukommen und die Win-Win Situation für

Verbraucher, Unternehmen, Bund und Länder im Bereich von Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz, aber auch

auf der fiskalpolitischen Seite zu realisieren“ so Renatus Zilles. *„Bettertainment“: Online-Gambling, beinhaltet Sportwetten, Poker, Casino und Lotterien

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Hier geht es zum Executive Summary.

AKTUELLES

TK-Endgerätegesetz – Gesetzentwurf sichert wichtige Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und schützt kleine und mittlere Unternehmen als Anwender Am 15. Oktober 2015 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (TK-Endgerätegesetz) an die Fachausschüsse überwiesen. Bereits vor zwei Jah-ren hatte die Große Koalition den sogenannten Routerzwang in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich abgelehnt. Der Bundestag ist nun gefordert, eine gesetzliche Klarstellung konkret umzusetzen.

Durch das TK-Endgerätegesetz erlangen die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder die uneingeschränkte Wahlfreiheit bezüglich ihrer Endgeräte an den derzeit rund 30 Millionen leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen (DSL, Kabel und Glasfaser) zurück. Dadurch können die Anwenderinnen und Anwender dann wieder ein Endgerät für den Breitbandanschluss frei im Markt auswählen, das ihren Ansprüchen an Funktionalität und Qualität am bes-ten entspricht. Im Hinblick auf den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie die Unabhängigkeit der Anwenderinnen und Anwender ist es unerlässlich, dass sie eindeutig und zu jeder Zeit die Hoheit über die Endgeräte in ihrem privaten Netz be-sitzen. Der Entwurf des TK-Endgerätegesetzes ermöglicht darüber hinaus wieder einen freien Wettbewerb unter den End-geräteherstellern sowie im Fachhandel. Ebenso steht der Entwurf des TK-Endgerätegesetzes in vollem Einklang mit sämtlichen nationalen, sowie europarechtlichen Vorgaben. Hierzu haben 10 Branchenverbände ein gemeinsames Schreiben an die politischen Entscheider in Berlin versen-det. Der DVTM unterstützt dieses Gesetzesvorhaben und hat sich dem Verbändeschreiben angeschlossen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

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RÜCKBLICK: BITS&PRETZEL

In München fand im September die Bits & Bretzel statt - eines der wichtigsten Branchentreffen für junge Unternehmer und Investoren. Mehr als 3600 Gründer, Investoren und Gründungsinte-ressierte ließen sich von spannenden Vorträgen und Ideen inspirieren und tauschten sich über alle Themen rund um Start-ups aus. Start-up Firmen hatten die Möglichkeit, ihre Geschäftsidee den Besuchern zu präsentieren und so auf potentielle Investoren zu treffen. Den drei Organisatoren Andreas Bruckschlögl, Bernd Storm und Felix Haas war es erneut gelun-

gen, beeindruckende internationale Gründer und Investoren auf die Bühne zu holen.

Während sich die Teilnehmer am ersten Bits & Pretzels

Tag von spannende Keynotes auf der Mainstage berei-chern lassen konnten, war der zweite Tag gefüllt mit the-menspezifischen Tracks, u. a. in den Bereichen Mobility, E-Commerce, Online Marketing.

Als Großes Finale ging es am 3. Tag mit allen Teilneh-mern auf das Oktoberfest, wo über 250 Table Captains ihr Wissen und ihre besten Geschichten mit tausenden Teilnehmern geteilt haben. Als Table Captain waren u.a. dabei: Wolfgang Grupp (Trigema), Sonja Schwetje (Edi-tor in Chief ntv), Kai Diekmann (Chefredakteur BILD-Zeitung), Verena Huberz (Kitchen Stories), Robin Erik-Haak (Jobspotting), Frank Böhnke (Wellington Partner), Nicolas Brand (Lakestars), Daniel Grötzinger (Parklane Capital) und viele mehr.

Die nächste Bits & Bretzel findet 2016 statt.

VERANSTALTUNGSKOOPERATIONEN – KOMMENDE VERANSTALTUNGEN

10.-13.11.2015 IT2Industry: Lösungen und Produkte zu Industrie 4.0

Messe, München Die Fachmesse für intelligente, digital vernetzte Arbeitswelten präsentiert von 10. bis 13. November in München Lösungen und Produkte für das industrielle Internet der Dinge. Darüber hinaus geben Unternehmen in der begleitenden IT2Industry Open Conference Einblicke in Best-Practice Beispiele. Die IT2Industry umfasst den gesamten Produktionsprozess auf dem Weg zur Smart Factory: Automation, Indust-riesoftware, Infrastruktur und Produktionslogistik, IT-Sicherheit, Cloud, IT und Energie, Machine-to-Machine-Kom-munikation (M2M). Zu den Unternehmen, die ihre Lösungen und Produkte im kommenden November präsentieren zählen unter anderem der IT-Systemintegrator arvato Systems, der M2M-Spezialist INSYS icom sowie das Tele-kommunikationsunternehmen Telefonica. Renatus Zilles wird am 11. November einen Vortrag halten zum Thema „Industrie 4.0 im Spannungsfeld von Konvergenz als Zukunftsmotor der digitalen Wirtschaft“ DVTM Mitglieder erhalten Gastkarten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Geschäftsstelle.

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DVTM-Newsletter ▪ Ausgabe 10 / 2015 vom 29.10.2015 ▪ Seite 6

11.11.2015 Smart Things, künstliche Intelligenz und Watsonomics - Vorläufer einer Zeitenwende? IBM Deutschland GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 120-122, 50968 Köln

PC´s sind out, so heißt es – und für große Computer dachten das selbst viele Ex-

perten. Heute ist Computing einfach „Smart“ – alles ist smart, vom Telefon bis zur Brille. Aber smart ist eben nur smart und nicht cognitive: Spätestens, seitdem Deep Blue Weltmeister Kasparow besiegte und „Watson“ in Jeo-pardy seine menschlichen Gegenspieler an die Wand spielte, kann vermutet werden, dass Computing zu einem gewaltigen Quantensprung ansetzt.

Ziel der Computerforschung ist es, Maschinen zu entwickeln, die wie Menschen denken und ihre Sprache verste-hen. Ray Kurzweil, Chef-Entwickler von Google sieht etwa 2030 als Zeitpunkt, an dem Computer intellektuell alles können, was Menschen können, also auch um die Ecke denken, Verhalten einplanen oder Emotionen zeigen. Selbst wenn wir etwas skeptischer sind - Argumente, die diese Forschung unterstützen, kommen z.B. aus dem

Bereich der Sensorik, dem massiven Einsatz im IoT oder im Bereich des Lernens: Reichen für diese Aufgaben tra-ditionelle Programme, die von Entwicklern programmiert werden, oder müssen sich nicht solche Computer ständig selbst per maschinellem Lernen verbessern, um a jour zu bleiben?

In diesem außergewöhnlichen Bitkom TechTrends Workshop wird der aktuelle Stand von Cognitive Compu-ting sowie die Perspektiven interdisziplinär diskutiert. Mitglieder des DVTM erhalten auf dieser Veranstaltung einen Rabatt (190€ pro Teilnehmer zzgl. Mwst. statt 290€ pro Teilnehmer). Um den Rabatt zu erhalten, wenden Sie sich an die DVTM-Geschäftsstelle

09.12.2015 Die Dinge im Internet-der-Dinge kommen. SEVEN PRINCIPLES AG, Erna-Scheffler-Str. 1a, 51103 Köln-Kalk

Bei der IBM Deutschland GmbH findet von 13-19 Uhr der Bitkom Akademie Work-

shop zum Thema „Die Dinge im Internet-der-Dinge kommen“ statt. Nach ei-

ner kurzen Einführung werden in einem Fast Track einige ausgewählte Use Cases

zum Thema mit anschließender Demo vorgestellt. Darüber hinaus werden wir die Technologie-Perspektiven sowie

Eckpunkte für die Entwicklung des IoT analysieren und diskutieren.

Mitglieder des DVTM erhalten auf dieser Veranstaltung einen Rabatt (190€ pro Teilnehmer zzgl.

Mwst. statt 290€ pro Teilnehmer). Um den Rabatt zu erhalten, wenden Sie sich an die DVTM-Ge-

schäftsstelle

IMPRESSUM

Redaktion / Kontakt DVTM e.V. Geschäftsstelle Birkenstraße 65 40233 Düsseldorf http://www.dvtm.net Vereinsregister: AG Düsseldorf VR 8374

Andreas Reif Geschäftsführer Tel. 0211 / 311 209 – 13 [email protected] Katja Mentzel Referentin der Geschäftsführung / Kommunikation Tel. 0211 / 311 209 – 16 [email protected]