Newsletter Michaela Engelmeier - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 Aktuelles aus Berlin und Oberberg MICHAELA ENGELMEIER MdB NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 20. MÄRZ 2015 In seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen frei gemacht. Zusätzlich zur bereits be- schlossenen Soforthilfe von je- weils einer Milliarde Euro für die- ses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben. Das nordrhein-westfälische Innen- ministerium hat nun eine erste Be- rechnung der finanziellen Auswir- kungen für die jeweiligen Kommu- nen vorgelegt. Demnach erhalten die Kommunen im Oberbergischen Kreis ergänzend zu der bereits be- kannten Entlastung von jeweils 1,749 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 5,2 Mio. Euro für das Jahr 2017. Insge- samt belaufen sich die Finanzhil- fen in den Jahren 2015 bis 2017 also voraussichtlich auf rund 8,7 Mio. Euro. Hinzu kommen zusätz- lich 1,1 Mio. Euro für den Oberber- gischen Kreis für die Kosten von Unterkunft und Heizung im Rah- men der SGB II Leistungen Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier erklärt hierzu: „Dies sind gute Nachrich- ten für die oberbergischen Kom- munen. Die SPD setzt sich beharr- lich für die Verbesserung der kom- munalen Finanzsituation ein und hat hier wieder einmal einen Er- folg vorzuweisen.“ Die Abgeord- nete betont, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wur- den, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der ge- stiegenen Flüchtlingsströme sowie das jüngst vereinbarte Investitions- programm von 3,5 Milliarden Euro, das besonders finanzschwa- chen Kommunen zugutekommt. „Die SPD steht für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die jetzt be- schlossenen finanziellen Entlas- tungen, die auch den oberbergi- schen Kommunen ganz konkret Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten Oberberg erhält bis 2017 rund 8,7 Millionen Euro zusätzlich vom Bund

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Aktueller Newsletter der SPD-Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 vom 20.03.2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 21 - Ausgabe 5-2015

Aktuelles aus Berlin und

Oberberg

MICHAELA ENGELMEIER MdB

NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 20. MÄRZ 2015

In seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen frei gemacht. Zusätzlich zur bereits be-schlossenen Soforthilfe von je-weils einer Milliarde Euro für die-ses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben.

Das nordrhein-westfälische Innen-ministerium hat nun eine erste Be-rechnung der finanziellen Auswir-kungen für die jeweiligen Kommu-nen vorgelegt. Demnach erhalten die Kommunen im Oberbergischen Kreis ergänzend zu der bereits be-kannten Entlastung von jeweils

1,749 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 5,2 Mio. Euro für das Jahr 2017. Insge-samt belaufen sich die Finanzhil-fen in den Jahren 2015 bis 2017 also voraussichtlich auf rund 8,7 Mio. Euro. Hinzu kommen zusätz-lich 1,1 Mio. Euro für den Oberber-gischen Kreis für die Kosten von Unterkunft und Heizung im Rah-men der SGB II Leistungen

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier erklärt hierzu: „Dies sind gute Nachrich-ten für die oberbergischen Kom-munen. Die SPD setzt sich beharr-lich für die Verbesserung der kom-munalen Finanzsituation ein und

hat hier wieder einmal einen Er-folg vorzuweisen.“ Die Abgeord-nete betont, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wur-den, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der ge-stiegenen Flüchtlingsströme sowie das jüngst vereinbarte Investitions-programm von 3,5 Milliarden Euro, das besonders finanzschwa-chen Kommunen zugutekommt.

„Die SPD steht für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die jetzt be-schlossenen finanziellen Entlas-tungen, die auch den oberbergi-schen Kommunen ganz konkret

Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

Oberberg erhält bis 2017 rund 8,7 Millionen Euro zusätzlich vom Bund

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 2

helfen werden, sind ein weiterer Beweis für die Verlässlichkeit un-serer Vorhaben“, so Michaela En-gelmeier.

Größtes Entlas-tungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

„Wir stehen eng an der Seite der Kommunen“, so die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier nach dem heutigen Be-schluss des Bundeskabinetts zum Haushalt 2015 und 2016.

Die SPD habe mit Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann eines der größten Finanzpakete für Kommu-nen seit Jahrzehnten beschlossen. Mit dem „Kommunalinvestitions-förderungsfonds“ stellt der Bund den Kommunen 3,5 Mrd. Euro bis 2018 für Infrastruktur, Bildung und Klima-schutz zur Verfügung. Besonders finanzschwache Kom-munen profitieren von dem Pro-gramm. Der Bund stellt 90% der Förderung bereit, so dass die Kom-munen oder die jeweiligen Länder nur 10% Eigenmittel aufbringen müssen. Das Programm schiebt da-mit Projekte von insgesamt rund 3,85 Mrd. Euro an. Außerdem hat die SPD erreicht, dass die Kommu-nen im Jahr 2017 noch einmal um 1,5 Mrd. Euro zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich die SPD be-reits seit einem Jahr stark gemacht. „Damit kommen wir dem Ziel, in Deutschland gleichwertige Lebens-verhältnisse herzustellen, einen Schritt näher“, so Engelmeier.

Die 3,5 Mrd. Euro werden nach ei-nem Schlüssel an die Länder ver-teilt, der die Bedürftigkeit wider-spiegeln soll. Er errechnet sich zu je einem Drittel aus Bevölkerungs-zahl, Zahl der Arbeitslosen und Höhe der Kassenkredite errechnet. Die Bundesländer richten damit ei-gene Förderprogramme ein und le-gen fest, welche Kommunen geför-dert werden. Zudem werden wei-tere 10 Mrd. Euro zur Investitions-förderung in bestehende Bundes-programme fließen, u. a. in die Be-

reiche Verkehr, Städtebau, Kinder-betreuung und regionale Wirt-schaftsförderung. Auch von diesen Investitionen profitieren die Kom-munen erheblich.

Mit dem jetzt vom Kabinett verab-schiedeten Kommunalpaket setzen wir den Kurs fort, für den sich die SPD seit den Koalitionsverhand-lungen erfolgreich einsetzt. Ge-meinsam mit den di-versen ande-ren Entlastungen der Kommunen - etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – entlastet die SPD in der Großen Koalition die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro. Das ist das größte Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten. „Da-mit schaffen wir Spielräume, die die Kommunen nutzen können, um die Lebensqualität der Men-schen vor Ort zu verbessern“, sagte Engelmeier. n

Neues Faltblatt „Starke Kommunen“

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Aus dem Deutschen Bundestag

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 3

Mit ländlichen Räumen verbinden sich meist als Erstes die Stich-worte Landwirtschaft und Touris-mus. Aber unsere ländlichen Räume in Deutschland haben weitaus mehr zu bieten: Sie sind gekennzeichnet durch eine beson-dere Dynamik und Vielfalt. Es sind starke wirtschaftliche Regio-nen, die vielen Menschen Lebens- und Arbeitsgrundlage sichern. Gleichzeitig gibt es Gebiete, die vielfältigen, sozialen, ökonomi-schen und demographischen Her-ausforderungen gegenüberstehen. Sie haben mit hoher Arbeitslosig-keit, Abwanderung und Überalte-rung zu kämpfen. Die SPD-Bun-destagsfraktion stellt sich diesen Herausforderungen und will die Heimat vieler Menschen lebens-wert und existenzsichernd erhal-ten!

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rech-net in einer Bevölkerungsprognose, in den meisten ländlichen gepräg-ten Regionen Deutschlands bis 2025 mit einem Bevölkerungsrück-gang von mindestens drei bis zehn Prozent gegenüber dem Jahr 2005. In einigen östlichen Regionen sind sogar noch deutlich höhere Bevöl-kerungsrückgänge zu erwarten. Ebenso rechnet das BBSR mit einer Zunahme des Anteils der über 60-Jährigen bis 2025 vielerorts um 20 bis 40 Prozent.

Diese Ausgangslage erfordert eine stark, sogar in Kleinräumen ausdif-ferenzierte Betrachtung und pass-genaue Entwicklungsstrategien für die Probleme der Menschen vor Ort.

Unsere Ziele

• eine Umschichtung der europäi-schen Direktzahlungen zu Gunsten der ländlichen Entwicklung

• die Anpassung des Förderspekt-rums einer neuen Gemeinschafts-aufgabe an die ELER-Verordnung

• eine zügige und verlässliche För-derung von Infrastruktur und Breitbandausbau im ländlichen Raum

• mehr Flexibilität und Kreativität um das bürgerschaftliche Engage-ment vor Ort zu stärken

• die Verstetigung erfolgreicher Projekte im Regionalmanagement

• Förderprogrammen zur „Sozia-len Dorferneuerung“ auf Bundes- und Landesebene

• eine intensivere interkommunale Kooperation durch den Abbau von Barrieren zu ermöglichen

• Wertschöpfungspotentiale durch eine effektive Förderung sichern

• effizientere Erfolgskontrollen auf allen Ebenen und in allen Syste-men der ländlichen Entwicklung

• das „BULE“ zu verstetigen und einen einheitlichen Förderansatz zu gewährleisten

• eine breiter angelegte Finanzie-rung für die Entwicklung ländli-cher Räume

Ländliche Räume sind Zukunftsräume

Um Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhalten, werden wir den Zusammenhalt vor Ort stärken. Durch mehr Beteiligung und Parti-zipation sollen die Menschen in den Regionen die Chance bekom-men, ihren Lebensraum aktiv mit-gestalten zu können. Wir brauchen dazu auch zwischen den Kommu-nen eine Mentalität der gegenseiti-gen Unterstützung und Koopera-tion. Die wachsende Disparität

zwischen den Kommunen sowie zwischen Stadt und Land wollen wir überwinden.

Die Aufgabe ganzer Landstriche hätte dramatische Folgen: Lebens-haltungs- und Infrastrukturkosten würden exorbitant steigen und da-mit den Zusammenhalt und die Leistungsfähigkeit unserer Gesell-schaft insgesamt gefährden. Die Neuausrichtung der Strukturpoli-tik in Deutschland lässt sich nicht nur auf einzelne Länder und Regi-onen begrenzen. Sie ist als gesamt-staatliche Aufgabe von großer Be-deutung.

Abschied von der Klien-telpolitik für die Land-wirtschaft

Um zu verhindern, dass der ländli-che Raum von der allgemeinen und wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt wird, braucht es einen übergreifenden Betrachtungsan-satz. Die Herausforderungen in ländlichen Räumen sind nicht mehr allein mit Sektor bezogenen Ansätzen zu bewältigen. Eine räumliche und thematische Fokus-sierung der Förderung sowie mehr Erfolgskontrolle stehen dabei für uns im Mittelpunkt.

Wir setzen in der Zukunft – ab der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2020 - auf die Umschichtung der Direktzahlungen zu Gunsten der ländlichen Entwicklung. Denn diese Direktzahlungen an die Landwirte haben ihre Ziele er-reicht und sind aufgrund der viel-fältigen Herausforderungen des ländlichen Raums nicht mehr zeit-gemäß. Unter dem Dach der neuen Förderkulisse für eine umfassende Entwicklung ländlicher Räume können zukünftig gezielt Pro-gramme zur Förderung einer nach-haltigen Landwirtschaft entwickelt werden.

Dieser Ansatz muss jetzt schon in einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ erkenn-bar sein. Das Hauptförderziel müs-sen die strukturschwachen ländli-chen Räume sein. Wir wollen zu-künftig das Leben aller Menschen

Sozialdemokratische Politik für ländliche Räume

Unsere Ziele Sozialdemokratische Politik für ländliche Räume

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im ländlichen Raum verbessern und nicht wie bisher nur die land-wirtschaftlichen Betriebe im Blick haben. Für uns ist dabei die Ge-meinschaftsaufgabe als gemeinsa-mes Finanzierungsinstrument von Bund und Ländern ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwerti-ger Lebensverhältnisse in Deutsch-land. Eine Abschmelzung oder so-gar Abwicklung der Gemein-schaftsaufgabe würde zu wachsen-der regionaler Ungleichheit in Deutschland führen. Diese Forde-rungen lehnen wir entschieden ab. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe kann jedoch nur einen Teilbeitrag zur Förderung ländlicher Räume leisten. Es bedarf besonderer An-strengungen auf allen Ebenen und den festen politischen Willen, um die jetzt noch benachteiligten Regi-onen für die Zukunft fit zu ma-chen.

Natur- und Kulturland-schaften lebenswert er-halten

Größter Landnutzer im ländlichen Raum sind Land– und Forstwirt-schaft. Beide gestalten und pflegen unsere vielfältigen Kulturland-schaften.

Eine nachhaltige Land- und Forst-bewirtschaftung bilden die Grund-lage für lebendige ländliche Räume. Daher setzen wir uns dafür ein, dass fünf Prozent der gesam-ten Waldfläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Die SPD unterstützt das europäi-sche Agrarmodell einer flächende-ckend wirtschaftenden und multi-funktional ausgerichteten Land-wirtschaft, die dem Ziel einer res-sourcenschonenden Produktions-weise verpflichtet ist.

Landwirtschaft ist zuerst Nah-rungsmittelproduktion. Gleichzei-tig erbringen Landwirte vielfältige gesellschaftliche Leistungen für die Umwelt und zur Erhaltung der Kulturlandschaften. Diese Leistun-gen wollen wir auch zukünftig ver-lässlich entlohnen. Wir unterstüt-zen die Landwirtschaft darin, ihre Einkommensgrundlage auszu-

bauen, in dem die Nahrungsmittel-produktion stärker an den Wün-schen qualitätsbewusster Verbrau-cher ausgerichtet wird.

Ausgestaltung der För-dermaßnahmen komple-mentär zur EU-Förde-rung

Um die von der Europäischen Union heute bereitgestellten Mittel der Regionalförderung vollständig auszuschöpfen, werden wir die Förderungskulisse in Deutschland deutlich erweitern. Dies gilt insbe-sondere für eine neue Gemein-schaftsaufgabe, deren Förderspekt-rum an die ELER-Verordnung an-gepasst werden muss. Dadurch lässt sich ebenfalls eine Passgenau-igkeit mit weiteren EU-Förderan-sätzen herstellen und Synergieef-fekte sicherstellen.

Absicherung der Da-seinsvorsorge

Die sich verringernde Siedlungs-dichte und der Rückzug von Ein-richtungen der Daseinsversorgung aus der Fläche stellt viele Einwoh-ner im ländlichen Raum vor gra-vierende Probleme: Ihre Wege zu Kita, Schule, Ausbildung und Ar-beitsplatz lassen sich zunehmend schwerer bewältigen. Auch bei sin-kenden Bevölkerungszahlen sind ein funktionierender ÖPNV, eine gleichermaßen geografische, sozi-ale und ökonomische Erreichbar-keit von Bildung und Ausbildung einschließlich Kultur sowie eine

wohnortnahe Gesundheitsversor-gung und eine Versorgung mit Gü-tern des täglichen Bedarfs weiter-hin aufrechtzuerhalten.

Um die Versorgung dünn besiedel-ter Räume mit Leistungen der öf-fentlichen Daseinsvorsorge zu si-chern, bedarf es eines abgestimm-ten Handelns aller staatlichen Ebe-nen. Zentral sind dabei eine ver-lässliche Förderung von Infrastruk-tur und leistungsfähigen sowie in-novativen Mobilitätskonzepten. Ebenso ist ein zügiger Ausbau der Breitbandversorgung durch den Bund und die Länder für die Men-schen im ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Darüber hinaus müssen durch ge-zielte Förderung, die Eröffnung fle-xibler Trägerformen und neue Ko-operationsspielräume dazu beitra-gen, im Bildungs- und Gesund-heitsbereich ein ausgewogenes und qualitätsvolles Leistungsangebot aufrechtzuerhalten. Kreative Lö-sungen für Infrastrukturen im ländlichen Raum müssen bei der zukünftigen Förderung noch stär-ker im Mittelpunkt stehen.

Regionalbudgets aus-bauen

Der Erfolg regionaler Entwick-lungskonzepte beruht maßgeblich auf der Aktivierung der Menschen vor Ort. Diese wissen am besten, was ihre Region benötigt. Regional-budgets sind ein sehr wichtiges In-strument, um diese Ideen und Er-fahrungen in die Entwicklung der Regionen mit einfließen zu lassen.

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Die rechtlichen Voraussetzungen für Regionalbudgets und die Betei-ligung der Akteure vor Ort müssen weiter ausgebaut werden. Ebenso brauchen wir mehr Flexibilität und Kreativität, um das bürgerschaftli-che Engagement zu stärken. Mit dem Aufbau eines effizienten Regi-onalmanagements lassen wir die Menschen vor Ort, auf Grundlage der vereinbarten Ziele, über den Einsatz der Mittel selbst entschei-den. Die Verstetigung erfolgreicher Projekte unterstützen wir. Dafür werden wir durch bessere Förder-koordination, Synergieeffekte aus den europäischen Förderprogram-men sichern.

Soziale Dorferneuerung einleiten

In einigen Regionen Deutschlands bedarf es einer konstruktiven, offe-nen wie auch offensiven Auseinan-dersetzung mit Prozessen regiona-ler Schrumpfung. Denn die Schrumpfung wird viele Gegenden langfristig prägen. Jedoch darf die Schrumpfung nicht als eine Ver-waltung des Niedergangs, sondern muss als Neuorientierung aktiv und in die Zukunft gerichtet be-trachtet werden.

Mit regionalen Handlungskonzep-ten, die unterlegt sind mit Regio-nalbudgets, werden wir dazu bei-tragen, dass die betroffenen Regio-nen positive Visionen für sich ent-wickeln können. Eine Frage wird sein, welche Aufgaben durch die ländliche Zivilgesellschaft selbst erledigt werden können.

Für einen langfristigen und koordi-nierten Umgang mit ländlicher Schrumpfung muss das Thema „Soziale Dorferneuerung“ mit För-derprogrammen auf Bundes- und Landesebene unterlegt werden, welche nicht allein auf Maßnah-men des Tiefbaus beschränkt sein dürfen. Es gilt dabei: Umbau von Rahmenbedingungen vor Abbau von Daseinsvorsorge und Infra-struktur. Ziel muss es sein, die Strukturen vor Ort zukunftsfest zu gestalten.

Ebenso wollen wir den täglichen Flächenverbrauch verringern. Grundlage ist ein gutes Flächen-nutzungsmanagement. Auch dieses

muss an den Prinzipien „Innenent-wicklung vor Außenentwicklung“ und „Ausbau von bestehender Bausubstanz vor Neubau“ sowie der Stärkung des Grundsatzes der Flächenschonung ausgerichtet werden. Die zukünftige Stadt- und Ortsentwicklung muss vorrangig eine Entwicklung im Bestand sein. Auch für den Außenbereich muss eine Weiterentwicklung im Rah-men von bestehender Gebäudesub-stanz möglich sein.

Interkommunale Koope-ration fördern

Starke Kommunen sind der Schlüssel für eigenständiges und ortsspezifisches Handeln und brauchen deshalb eine entspre-chende finanzielle Ausstattung. Auch müssen die Rahmenbedin-gungen für Kooperationen von Kommunen über Länder- und

Staatsgrenzen hinaus verbessert werden. Daher sollten zeitnah hin-derliche Regelungen der Raumord-nung überprüft werden. Durch För-dermittel werden wir eine deutlich stärkere interkommunale und regi-onale Zusammenarbeit aktivieren. Das immer noch vorhandene „Kirchturmdenken“ ist fehl am Platz. Denn die interkommunale Zusammenarbeit leistet gerade im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit öf-fentlicher Aufgabenerledigung. Angesichts der vielfach langen Nutzungsdauern öffentlicher Infra-strukturen sollte auch deren Be-trachtungszeitraum entsprechend weit gefasst werden.

Um eine intensivere, interkommu-nale Kooperation zu fördern, müs-sen Bund und Länder weitere ge-setzgeberische, administrative und verwaltungstechnische Barrieren und Probleme abbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäi-sche Union ihr Konzept der „Euro-päischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit“ ausweitet, damit ähnlich wie in Frankreich und Bel-gien auch in Deutschland grenz-überschreitende kommunale Zu-sammenschlüsse bald zur Realität gehören.

Wertschöpfung stärken

Auch in Zukunft wollen Menschen im ländlichen Raum leben und ar-beiten. Ländliche Räume zeichnen sich durch die natürlichen Verhält-nisse und eine sehr hohe Lebens-qualität aus. Für die Attraktivität einer Region ist neben der geografi-schen Lage und der Schönheit der

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Landschaft vor allem die wirt-schaftliche Entwicklung von Be-deutung. Wenn Menschen vor Ort oder im näheren Umfeld keine Möglichkeit finden, ihren Lebens-unterhalt zu verdienen, ziehen sie ihrem Arbeitsplatz hinterher. Um Beschäftigung im ländlichen Raum zu fördern ist es wichtig, in Men-schen zu investieren und diese zu qualifizieren. Die Investitionen in Beratung sowie Aus- und Weiter-bildung sind hierfür essentiell. Auch die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf ist hierfür wichtig. Ganztägige qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote müssen ausgebaut werden, um die Verein-barkeit von Familie und Beruf für Alle zu gewährleisten. Ebenso sind gute Arbeitsbedingungen eine Grundvoraussetzung dafür, dass sich Menschen ganz gezielt, für ein Leben im ländlichen Raum ent-scheiden. Dadurch wird sicherge-stellt, dass die Unternehmen ihren nötigen Fachkräftebedarf decken können.

Gleichzeitig brauchen Unterneh-men aber auch Fachkräfte. Unter-nehmen brauchen ein Umfeld, das ihnen eine Ansiedlung leicht-macht. Der Anschluss an eine leis-tungsfähige Breitbandversorgung ist dabei ein wichtiger Standortfak-tor. Daher wollen wir in einem ers-ten Schritt mit den Erlösen aus der Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen den Ausbau vorantrei-ben. Unser Ziel ist es die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land vollständig zu überwinden.

Die Wertschöpfung in der Region ist für uns wichtig, denn das Geld muss in der Region bleiben. Wenn das Geld aus der Region ver-schwindet, bluten die ländlichen Räume sukzessive aus. Deshalb müssen die Menschen weiter für regionale Lebensmittel und Pro-dukte sensibilisiert werden. Neue Potentiale für die regionale Wert-schöpfung können beispielsweise im Bereich Veredelung in Kombi-nation mit regionalen Produkten und Marken liegen.

Das Rückgrat des ländlichen Raums und die ökonomische Grundlage sind Klein- und

Kleinstbetriebe. Herkunft, regio-nale Identität und Tradition kön-nen dabei genauso wichtige Allein-stellungsmerkmale zur Erschlie-ßung neuer Märkte sein wie quali-tativ hochwertige innovative Pro-dukte. „Unternehmergeist“ und „kreativen Köpfen“ müssen dabei die nötige administrative und fi-nanzielle Unterstützung finden, um neue Idee zu verwirklichen.

Auch der Landtourismus mit jähr-lich mehr als 700 Mio. Euro Um-satz hat weiteres Potenzial. Die ländlichen Regionen sind beliebtes Reisezielt: 33 Prozent Marktanteil haben sie am innerdeutschen Tou-rismus.

Die wirtschaftliche Strukturpolitik im ländlichen Raum muss effekti-ver gestaltet werden. Der Mehrwert der Förderungen ist nicht ihre fi-

nanzielle Transferleistung. Um Wertschöpfungspotenziale in den Regionen zu sichern und wirt-schaftliche Prozesse nachhaltig an-zuschieben bedarf es einer nach-haltigen Strategie, in der ökonomi-sche Effizienz, soziale Balance so-wie die umweltverträgliche Nut-zung und Schonung natürlicher Ressourcen ihren Niederschlag fin-den.

Die Stärkung des industriellen Sektors und Investitionen in eine konsequent auf Nachhaltigkeit aus-gerichtete Energie-, Land- und Er-nährungswirtschaft schaffen Zu-kunftsperspektiven. Kriterien wie Herkunft, Tradition und regionale Identität können dabei genauso wichtige Alleinstellungsmerkmale

zur Erschließung neuer Märkte sein wie qualitativ hochwertige und innovative Produkte.

Eine neu gestaltete Gemeinschafts-aufgabe „Ländliche Entwicklung“ (GLE) muss die Förderung von kleinen und mittleren Unterneh-men (KMU) umfassen. Ebenso sollte die Kooperation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten entlang der Wertschöpfungsketten, zwi-schen Stadt und Land sowie zwi-schen Regionen, als auch der „Un-ternehmergeist“ und die „kreativen Köpfe“ in den Fokus der Unterstüt-zung gerückt werden. Eine enge Koordination mit der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist dabei unabdingbar. Dop-pelförderungen gilt es auszuschlie-ßen.

Energiewende vor Ort zum Erfolg führen

Die Energiewende findet in den ländlichen Räumen statt. Wind-kraft-, Photovoltaik- und Biogasan-lagen nutzen die natürlichen Res-sourcen auf dem Land. Dadurch wird ein Großteil der rund 25 Mil-liarden Euro an Ausschüttungen aus dem EEG-Konto für Einspeise-vergütungen in die ländlichen Räume umverteilt. Kommunen können selbst EE-Anlagen betrei-ben und dadurch Leistungen zur Verfügung stellen, von denen alle Einwohner profitieren können. Weiterhin können Kommunen durch die Rekommunalisierung

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der Energienetze zusätzliche Ein-nahmen erzielen. Außerdem sollen auch Mieter von günstigen Strom-erzeugung profitieren können.

Gleichwohl müssen die Bedenken der Bevölkerung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze erstgenommen wer-den. Deswegen müssen auch mehr Möglichkeiten für die Erdverkabe-lung von Hochspannungsleitungen geschaffen werden.

Die Branche der Erneuerbaren Energien hat in den vergangenen Jahren tausende Arbeitsplätze in ganz Deutschland geschaffen. Zu-sätzlich sichert die Branche im weiteren Verlauf der Wertschöp-fungskette ein Vielfaches dessen an Arbeitsplätzen in ganz Deutsch-land. Deutschland soll seinen ho-hen technischen Standard bei der technologischen Entwicklung der Erneuerbaren Energien behalten.

Innovative Mobilitäts-konzepte umsetzen

Mobilität in ländliche Regionen unterscheidet sich grundlegend von der Mobilität in urbanen Ge-bieten. Beförderungszahlen spielen für die Rentabilität von Bus und Bahn natürlich eine wichtige Rolle, weniger dicht besiedelte Re-gionen dürfen dadurch aber nicht automatisch von Bus- und Bahnan-bindungen abgekoppelt werden. Der besonderen Situation der Men-schen im ländlichen Raum muss deshalb verstärkt Rechnung getra-gen werden. Das „Bahnhofsster-ben“ in dünn besiedelten Regionen muss ein Ende haben. Ergänzend sollen deshalb auch innovative Mobilitätskonzepte zum Einsatz kommen. Aber auch der Individu-alverkehr hat in den ländlichen Räumen eine andere Bedeutung als in den urbanen Zentren und den verdichteten Räumen. Dabei be-sitzt die E-Mobilität eine besonders große Zukunftsperspektive.

Soziales Miteinander durch Bürgerschaftliches Engagement

Das Ehrenamt spielt in den ländli-chen Regionen eine deutlich grö-ßere Rolle als in urbanen Gebieten. Menschen engagieren sich z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr, Sport-vereinen oder Parteien und tragen dadurch zu einem gesellschaftli-chen und sozialen Miteinander bei, welches in ländlichen Regio-nen besonders stark ausgeprägt ist. Aufgaben der Daseinsvorsorge sol-len allerdings nicht durch bürger-schaftliches Engagement erfüllt werden. Diese Leistungen fallen in den Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden und müssen auch zukünftig von diesen erbracht wer-den.

Erfolgskontrolle einführen

Sämtliche Maßnahmen zur Förde-rung der ländlichen Räume benöti-gen eine effizientere Erfolgskon-trolle. Bestehende Ausführungsbe-stimmungen müssen auf ihre Pra-xistauglichkeit und ihre Zukunfts-fähigkeit hin überprüft werden. Dabei muss das angestrebte Ziel als Bewertungskriterium im Mittel-punkt stehen. Besitzstandswah-rung und das beharrliche Festhal-ten an überkommenden Strukturen hilft den Menschen, die im ländli-chen Raum leben und arbeiten, nicht weiter. Dies gilt ebenso für die koordinierenden Verwaltungs- und Aufsichtssysteme in der länd-lichen Entwicklung.

Verstetigung des „BULE“

Durch das Bundesprogramm länd-liche Entwicklung („BULE“) wer-den in den kommenden zwei Jah-ren Demonstrationsvorhaben im ländlichen Raum gefördert. Das „BULE“ soll auch zukünftig als Forschungsprogramm Demonstrati-onsvorhaben unterstützen, um so-mit die Förderprogramme für den ländlichen Raum zu begleiten und stetig neue Ansätze auf ihre Pra-xistauglichkeit untersuchen. Daher

müssen die finanziellen Mittel auch in den folgenden Jahren gesi-chert werden, um zukünftig neue Impulse für die Förderung der ländlichen Räume geben zu kön-nen. Wir müssen das „BULE“ eng mit der neuen Gemeinschaftsauf-gabe sowie den weiteren Förderin-strumenten verzahnen, um einen einheitlichen Förderansatz zu ge-währleisten.

Aufstockung der finanzi-ellen Mittel für die Ent-wicklung ländlicher Räume

Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“, mit er-weitertem Maßnahmenangebot be-nötigt auch eine breiter angelegte Finanzierung. Der Bund muss hier mehr Verantwortung übernehmen, auch um die im Grundgesetz ange-strebten „Gleichwertigen Lebens-verhältnisse“ zu garantieren. Denn Politik für den ländlichen Raum ist Querschnittspolitik! Gemeinsam mit den Ländern müssen daher die schon bestehenden Programme evaluiert und an die neuen Schwerpunkte ausgerichtet wer-den. Bestehende Synergieeffekte sind zu nutzen, um eine noch ge-nauere Koordination der unter-schiedlichen Ansätze zu realisie-ren. n

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Erwachsene Menschen mit Behin-derungen, die bei Angehörigen le-ben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministe-rium für Arbeit und Soziales kün-digte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende an-gehoben wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion be-grüßt, dass mit dieser Regelung eine Benachteiligung von Men-schen mit Behinderungen aufhört.

Volljährigen Menschen mit Behin-derungen, die wegen ihrer Beein-trächtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute.

Für 2016 hat Sozialministerin An-drea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekün-digt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regel-bedarfsstufe III den Leistungsum-fang der Regelbedarfsstufe I ge-währt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbe-darfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer So-zialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Men-schen mit Behinderungen, die oft-mals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Rege-lung betroffen. Ich freue mich da-rum, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturpe-riode wieder rückgängig machen.

Der nun bekannt gewordenen Ent-scheidung des Bundessozialminis-teriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Sei-nen Urteilen nach verstößt die bis-lang erfolgte Kürzung der Sozial-

hilfe gegen den Gleichheitsgrund-satz und die UN-Behindertenkon-vention. n

Das Wohngeld steigt Mehr Mietzuschuss ab 2016: Die Bundesregierung erhöht das Wohngeld für Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener deutlich. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Mit der Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können und dass es für die berechtigten Haus-halte mehr Wohngeld gibt“, sagte Bundesbauministerin Barbara Hen-dricks am Mittwoch zum Kabi-nettsbeschluss.

Rund 870.000 bedürftige Haushalte in Deutschland erhalten ab kom-menden Jahr deutlich mehr Wohn-geld. Darunter sind 90.000 Haus-halte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewie-sen waren. Mit der am Mittwoch beschlossenen Erhöhung des Wohngeldes wird eine zentrale Forderung der SPD, die im Koaliti-onsvertrag vereinbart wurde, um-gesetzt.

Nutznießer sind Haushalte mit geringem Einkommen

Für einen Zweipersonenhaushalt soll sich das Wohngeld durch-schnittlich von derzeit 112 Euro im Monat auf 186 Euro erhöhen. Hendricks: „Vor allem in Ballungs-räumen wollen wir Haushalte mit geringerem Einkommen deutlich entlasten, indem wir die Miet-höchstbeträge überdurchschnitt-lich stark erhöhen. Die soziale Mi-schung in der Stadt bleibt damit erhalten.“

Mit der Reform wird das Wohn-geld an die Entwicklung der Ein-kommen und der Warmmieten an-gepasst. Der staatliche Zuschuss

zur Miete soll im Schnitt um 39 Prozent steigen. In Regionen mit stark steigenden Mieten wird das Wohngeld überdurchschnittlich stark angehoben. Das Bauministe-rium gibt Antworten auf häufig ge-stellte Fragen zum erhöhten Wohn-geld und nennt Fallbeispiele.

Das Wohngeld wurde zuletzt 2009 erhöht, davor 2001. Die Wohngel-dreform wird vor allem Familien und Rentnern zugutekommen. Sie sorgt dafür, dass Familien und äl-tere Menschen nicht allein wegen hoher Mieten Arbeitslosengeld o-der Grundsicherung im Alter bean-tragen müssen. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bun-desrates. Die Reform soll am 1. Ja-nuar 2016 in Kraft treten.

Mieterbund begrüßt Wohn-gelderhöhung

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Erhöhung des Wohngeldes. „Gut, dass die Wohngeldreform jetzt endlich auf den Weg gebracht wird. Die Erhöhung des Wohngel-des für einkommensschwache Haushalte ist überfällig“, sagte Mieterbund-Chef Lukas Siebenkot-ten. Er kritisierte aber, dass eine Heizkostenkomponente fehle. „Die Streichung dieser Komponente im Jahr 2011 durch die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition war falsch.“ Außerdem forderte er, das Wohngeld künftig kontinuierlich anzupassen.

Bezahlbares Wohnen sichern

Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Seit Regierungs-antritt 2013 hat die SPD vieles zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter und für lebenswerte Städte auf den Weg gebracht. Schon 2014 wurde die Städtebauförderung von 455 Millionen Euro auf 700 Millio-nen Euro aufgestockt. Das Pro-gramm „Soziale Stadt“ wurde von 40 auf 150 Millionen Euro erhöht. Mit der jüngst beschlossenen Miet-preisbremse hat die SPD die Mög-lichkeit geschaffen, exzessive Preissteigerungen bei Wiederver-mietungen zu begrenzen. Mieterin-nen und Mieter werden auch bei

Die SPD regiert. Das Land kommt voran.

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 9

den Maklerkosten entlastet. Hier gilt seit kurzem: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezah-len.

Die SPD will guten und bezahlba-ren Wohnraum langfristig sichern. Deshalb hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Juli 2014 das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ gestartet. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Ver-bänden wie dem Mieterbund arbei-tet sie an Vorschlägen, den Woh-nungsbau für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen anzukurbeln.

Und die Zahl der Neubauwohnun-gen wächst. 2013 wurden 215.000 fertig gestellt. 2014 stieg die Zahl auf rund 240.000. Für dieses Jahr wird ein weiterer Anstieg erwartet. n

Die Bundesregierung bringt steuer-liche Entlastungen für Familien

und Erhöhungen des Kindergeldes auf den Weg. Die SPD-Fraktion setzt sich darüber hinaus für Ver-besserungen bei den Alleinerzie-henden ein.

Die Bundesregierung bringt in der kommenden Woche ein Gesetz mit steuerlichen Entlastungen für Fa-milien auf den Weg. Vorgesehen sind Anhebungen des Grundfreibe-trages und des Kinderfreibetrages in den Jahren 2015 und 2016. Diese Maßnahmen dienen der ver-fassungsrechtlich gebotenen steu-erlichen Freistellung des Existenz-minimums. Daneben wird das Kin-dergeld ebenfalls in zwei Schritten erhöht. Damit wollen wir all jenen Familien helfen, bei denen sich der höhere Kinderfreibetrag nicht auswirkt. Vorgesehen ist weiterhin eine Erhöhung des Kinderzuschla-ges für Familien mit geringen Ein-

kommen. Die Entlastungen belau-fen sich insgesamt auf rund 3,7 Milliarden Euro.

Die lang angekündigte Entlastung für Alleinerziehende, eine leichte Kindergeldanhebung für 2014 und die verfassungsgemäße Anhebung des Kinderfreibetrages für 2014 fehlen überraschend im Entwurf des Finanzministers.

In den anstehenden Gesetzesbera-tungen werden wir uns deshalb für weitere Verbesserungen einsetzen. An erster Stelle steht dabei eine steuerliche Entlastung für Alleiner-ziehende. Alleinerziehende tragen eine besonders große Last, sind großen Anforderungen ausgesetzt und bedürfen dringend unserer Unterstützung. Wir wollen deshalb die im Koalitionsvertrag angekün-digte Erhöhung des Entlastungsbe-trages für Alleinerziehende und seine Staffelung nach der Kinder-zahl umsetzen. Der Entlastungsbe-trag liegt seit seiner Einführung im Jahr 2004 bei 1.308 Euro. Eine An-passung ist somit überfällig, wir streben eine Anhebung um 300,- Euro auf 1.608 Euro an.

Außerdem wollen wir den Kinder-freibetrag und das Kindergeld rückwirkend für 2014 anheben. Dies halten wir ebenfalls zur Steu-erfreistellung des Existenzmini-mums aus verfassungsrechtlichen Gründen für erforderlich.

Insgesamt passen wir durch dieses Bündel von Einzelmaßnahmen die steuerlichen Freibeträge und das Kindergeld an die aktuellen Ent-wicklungen an und stärken die Fa-milien. Vor allem aber verbessern wir die Situation für Alleinerzie-hende. n

Das BAföG konti-nuierlich weiter-entwickeln Auch nach der 25. BAföG-Novelle wird die SPD-Bundestagsfraktion die Debatte um die Weiterentwick-lung des BAföG fortführen - so wie das Deutsche Studentenwerk es

gefordert hat. Das wichtigste In-strument der Bildungsfinanzie-rung muss kontinuierlich an ver-änderte Bildungs- und Erwerbsbi-ografien angepasst werden. Gleichzeitig investiert die SPD in die soziale Infrastruktur für Stu-dierende.

Mit der 25. BAföG-Reform haben wir das BAföG nicht nur substanzi-ell erhöht und strukturell moderni-siert, sondern auch die Verantwor-tung des Bundes für eine perspek-tivische Weiterentwicklung des BAföG durch die Übernahme der Kosten durch den Bund gestärkt.

Wir wollen dieser neuen Verant-wortung dadurch gerecht werden, dass wir das BAföG kontinuierlich an Veränderungen von Bildungs- und Erwerbsbiografien anpassen. Die Studierenden kommen zum Beispiel teilweise später und be-ruflich qualifiziert in die Hoch-schulen, sie studieren mit Familie, das Studium wird internationaler - daran müssen wir das BAföG an-passen, weil wir nur so Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage eine Hochschulausbildung er-möglichen.

Die frei werdenden Mittel durch die Übernahme der Kosten durch den Bund können die Länder für ihre Bildungsausgaben nutzen. Die Große Koalition hat damit Investi-tionen in die gesamte Bildungs-kette ermöglicht.

Für die soziale Infrastruktur an Hochschulen nimmt die Bundesre-gierung neben der BAföG-Novelle noch einmal zusätzliches Geld in die Hand. Im Rahmen des Investi-tionspakets des Bundes werden 43 Millionen Euro für Investitionen in Modellvorhaben zu nachhaltigem Wohnen für Studierende durch die Bundesbauministerin Barbara Hen-dricks bereitgestellt. Während die Vorgängerregierung über studenti-sches Wohnen nur geredet hat, sorgt die SPD dafür, dass gehandelt wird. n

Die SPD regiert. Das Land kommt voran.

Steuerliche Ent-lastung für Alleinerziehende ist überfällig

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 10

Die Arbeitsgruppe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der SPD-Bundestagsfraktion be-grüßt ausdrücklich die geplante Erhöhung der Finanzmittel für Entwicklung und Klima um 8,3 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Erfüllung des inter-national vereinbarten Ziels, 0,7 Prozent des Bruttonationalein-kommens für die öffentliche Ent-wicklungszusammenarbeit bereit zu stellen.

Entwicklung braucht eine verläss-liche Finanzierung. Dies war und ist eine stetige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass im Rah-men der Abstimmung zu den Eck-werten des Bundeshaushalts 2016 und der Finanzplanung eine Erhö-hung der Mittel für Entwicklung und Klima in den nächsten vier Jahren um 8,3 Milliarden Euro vor-gesehen ist.

Es ist wichtig, dass es nicht bei ei-ner kurzen Periode erhöhter Zu-wendung bleibt. Entwicklungszu-sammenarbeit benötigt aufgrund langfristiger Planungshorizonte auch eine entsprechend abgesi-cherte Bereitstellung von Mitteln. Beispielsweise braucht der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, der zivilen Krisenprävention oder ei-

nes flächendeckenden Gesund-heitssystems in Entwicklungs- und Schwellenländern eine längere Zeitperiode. Hier ist Kontinuität und ein langer Atem gefordert. Zeitlich verkürzte Maßnahmen ha-ben keinen Bestand.

Unser Ziel, die Entwicklungsfinan-zierung auf 0,7 Prozent des Brutto-nationaleinkommens zu steigern, haben wir mit derzeit 0,38 Prozent nicht erreicht. Die angekündigte Anhebung ist aber ein erster Schritt, unseren internationalen Verpflichtungen gerecht zu wer-den. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, einen kontinuierlichen und verlässlichen Aufwuchspfad der Finanzmittel für Entwicklungs-zusammenarbeit zu erreichen. n

G7 müssen welt-weit für gute Ar-beitsbedingungen sorgen

Auf dem G7-Gipfel im Juni 2015 in Bayern will die Bundesregie-rung für mehr Gerechtigkeit im in-ternationalen Handel werben. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht da-rin eine große Chance, dass ihre Forderungen nach dringend benö-tigten Verbesserungen bei den

weltweiten Arbeits- und Produkti-onsbedingungen konkret voran-kommen.

Als Vorbereitung für den Gipfel im Juni präsentierten Bundesarbeits-ministerin Andrea Nahles und Ent-wicklungsminister Gerd Müller diese Woche auf der Konferenz “Gute Arbeit weltweit durch nach-haltige Lieferketten fördern” in Berlin eine Reihe von Vorschlägen, was Regierungen, Unternehmen und Verbraucher tun können.

Wir begrüßen es sehr, dass unser Schwerpunktthema „Gute Arbeit weltweit“ jetzt auch zu einem der Topthemen der sieben größten In-dustrieländer gemacht wird. Den Vorschlag von Andrea Nahles zur Einrichtung eines globalen Präven-tionsfonds „Vision Zero Fund“ halten wir für wegweisend. Dieser neue Fonds soll durch den Aufbau von Unfallversicherungen, durch Investitionen in Brandschutz und Trainingsmaßnahmen dazu beitra-gen, dass zukünftig die Zahl von Opfern von Arbeitsunfällen welt-weit reduziert wird. Ebenso wich-tig sind uns Verbesserungen bei den Beschwerdemechanismen und Schlichtungsverfahren für Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern in den Produktionsländern. Dar-über hinaus wurden auf der zwei-tägigen Konferenz in Berlin auch Nachahmer für das deutsche Tex-tilbündnis gesucht, bei dem sich Textilunternehmen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards verpflichten.

Klar ist für uns bei allen Maßnah-men: Wenn freiwilliges Engage-ment nicht ausreicht, ist der Ge-setzgeber gefordert, um zu mehr Verbindlichkeit zu kommen.

Das auf der Konferenz vorgestellte Zukunftspapier zeigt, dass wir eine gemeinsame Verantwortung haben: die Industrie- und Produktionslän-der ebenso wie die Unternehmen und Verbraucher. Jetzt geht es da-rum, die vorgeschlagenen Schritte konkret umzusetzen und für eine solide Finanzierung zu sorgen. Da-für werden wir uns in den nächs-ten Monaten parlamentarisch stark machen. n

0,7-Prozent-Ziel rückt näher Milliarden mehr für die Ent-wicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 11

Zusammenfassung der Ergebnisse des Gesprächs des DFB und des DOSB mit Frau Ministerin Andrea Nahles vom 23. Februar 2015

Im Zusammenhang mit der Einfüh-rung des Mindestlohngesetzes (Mi-LoG) zum 1. Januar 2015 gab es in den vergangenen Wochen einige Unsicherheiten und eine Reihe von klärungsbedürftigen Proble-men, die von Sportvereinen, -ver-bänden und Ligen an uns herange-tragen wurden. Diese betrafen ins-besondere die Fragen, ob und wann Übungsleiter/Trainer, ehren-amtlich mitarbeitende Vereinsmit-glieder mit Aufwandsentschädi-gung sowie Vertragssportler/-ama-teure dem Mindestlohngesetz un-terfallen.

Hierüber haben Vertreter des DOSB (Präsident Alfons Hörmann, Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Vesper, Justitiar Hermann Latz) und des DFB (Schatzmeister Rein-hard Grindel, 1. Vizepräsident Dr. Rainer Koch, Referentin Eva Im-merheiser) mit der Bundesministe-rin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Andrea Nahles, am 23. Februar 2015 in Berlin gespro-chen.

Erfreulicherweise konnten für diese Fragen und Probleme gute Lösungen gefunden werden. Diese Lösungen möchten wir Ihnen nachfolgend im Einzelnen wie folgt erläutern:

Vertragsspieler mit ge-ringfügigem Beschäfti-gungsverhältnis („Mi-nijob“, also nicht mehr als 450,- Euro/Monat)

Viele Vertragsspieler (auch „Ver-tragssportler“ oder „Vertragsama-teure“ genannt) werden derzeit von ihren Vereinen über das Mit-gliedschaftsverhältnis hinaus ver-traglich gebunden und als Minijob-ber angemeldet. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine geringe Vergü-tung, die sich i.d.R. zwischen 200

und 450 Euro bewegt. Die DFB-Spielordnung schreibt für die Ver-tragsspieler in § 8 Ziffer 2 eine Mindestvergütung von 250 Euro monatlich (einschließlich geldwer-ter Vorteile) vor.

Das BMAS und DOSB/DFB haben im Rahmen der Auslegung unter Berücksichtigung der Beschluss-empfehlung des Bundestagsaus-chusses für Arbeit und Soziales so-wie des § 22 Absatz 3 MiLoG fest-gestellt, dass Vertragsamateure ty-pischerweise nicht in einem Ar-beitsverhältnis tätig werden und damit auch nicht in den Anwen-dungsbereich des Mindestlohnge-setzes fallen. Entscheidend dafür ist, dass die sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegen-leistung im Vordergrund steht.

Steht die sportliche Betätigung im Vordergrund des Vertragsverhält-nisses, ist daher trotz Anmeldung über einen Mini-Job nicht von ei-nem Arbeitsverhältnis auszugehen.

Ein Automatismus, wonach die Anmeldung bei der Minijobzent-rale gleichzeitig ein Arbeitsverhält-nis im Sinne des Mindestlohnge-setzes bedeutet, besteht im Bereich der Vertragsamateure also nicht.

Soweit Vertragsamateure hiernach keine Arbeitnehmer sind, finden auch die Dokumentationspflichten des Gesetzes keine Anwendung. Das BMAS hat zugesagt, die zu dieser Thematik auf der Internet-seite des Ministeriums veröffent-lichten „Fragen zum Mindest-lohn“, insbesondere Ziffer 5.11.3 entsprechend zu präzisieren. Frau Ministerin Nahles hat ausdrück-lich hervorgehoben: „Das zeitliche und persönliche Engagement die-ser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleis-tung, sondern die Förderung des Vereins und der Spaß am Sport im Vordergrund steht.“ Sie bezog sich hierbei ausdrücklich auf die in der Beschlussempfehlung des Bundes-tagsausschusses für Arbeit und So-

ziales (BT-Drs. 18/2010, S. 15 ) ent-haltene Formulierung, in der es u.a. heißt, dass auch Amateur- und Vertragssportler nicht unter den Arbeitnehmerbegriff fallen, wenn ihre ehrenamtliche sportliche Betä-tigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund steht.

Das BMAS hat diese Rechtsauffas-sung mit dem für die Finanzkon-trolle Schwarzarbeit (FKS) zustän-digen Bundesministerium der Fi-nanzen (BMF) geklärt, sodass in diesen Fällen Vereine und ihre Vorstände keine Bußgeldverfahren befürchten müssen.

Vertragsspieler oberhalb der Minijob-Grenze

Für Vertragsspieler mit Vergütun-gen oberhalb der Minijob-Grenze wurde keine generelle Regelung getroffen. Auch wenn einzelnen Äußerungen klar zu entnehmen ist, dass selbst für Vertragsspieler jen-seits der Minijob-Grenze die An-wendung des Mindestlohngesetzes nicht zwingend ist, kommt es in diesen Fällen weiterhin auf den Einzelfall an. Mit maßgeblich im Rahmen einer Prüfung ist auch hier, ob es dem Spieler in erster Li-nie um die sportliche Betätigung o-der die finanzielle Gegenleistung geht.

Es gilt hier: Je höher die gezahlte Vergütung, desto eher ist von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Ergibt das Ergebnis dieser Einzel-fallprüfung, dass der Spieler unter das Mindestlohngesetz fällt, ist der Mindestlohn zu zahlen. Mindest-lohnrechtliche Aufzeichnungs-pflichten bestehen für Sportver-eine bei Arbeitnehmern mit Entgel-ten oberhalb der Minijobgrenze nicht.

Übungsleiter/Trainer

DOSB/DFB und BMAS sind über-einstimmend der Auffassung, dass es sich bei diesem Personenkreis weit überwiegend um Ehrenamtli-che handelt; sodass das Mindest-lohngesetz keine Anwendung fin-det. Wer ehrenamtlich tätig ist, ist kein Arbeitnehmer. Ehrenamtlich

Rundschreiben des DFB und des DOSB

Mindestlohn im Sport

Aus dem Sport

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 12

tätig ist derjenige, der unentgelt-lich bzw. gegen den Ersatz von Aufwendungen tätig wird. Von ei-ner unentgeltlichen Tätigkeit ist innerhalb der aus dem Steuerrecht anerkannten Übungsleiterpau-schale von 2400 Euro im Jahr bzw. bei Ersatz von nachweislich ent-standenen konkreten Aufwendun-gen (wie z.B. Fahrkosten, Kauf von Trainingsmitteln) auszugehen.

Daraus folgt:

1. Übungsleiter, die bis zu 2400 Euro im Jahr im Wege der steuer-rechtlich anerkannten Übungs-leiterpauschale erhalten, sind keine Arbeitnehmer, sodass das Mindestlohngesetz keine Anwen-dung findet. In diesem Fall sollten sie nicht als Mini-Jobber angemel-det sein oder werden.

2. Auch wer als Übungsleiter mehr als die steuerfreie Übungsleiter-pauschale erhält, ist nicht automa-tisch Arbeitnehmer. Allerdings muss dann in jedem Einzelfall ge-prüft werden, ob es sich um wei-sungsabhängige Arbeitnehmer han-delt, auf die das Mindestlohnge-setz Anwendung findet oder nicht. Von einer Arbeitnehmereigen-schaft ist jedoch nicht bereits durch die Vorgabe von Zeit und Ort der Tätigkeit, also Trainings-tage und Trainingsprogramm, aus-zugehen.

Entscheidend ist, wie intensiv der Übungsleiter in den Verein einge-bunden ist, in welchem Umfang er den Trainingsinhalt, die Art und Weise der Trainingserteilung, die Arbeitszeit und die sonstigen Um-stände der Tätigkeit mitgestalten und inwieweit er zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann.

a. Wenn die Prüfung ergibt, dass es sich nicht um Arbeitnehmer han-delt, muss auch kein Mindestlohn gezahlt werden. Dann sollten sie auch nicht als Mini-Jobber ange-meldet sein oder werden.

b. Wenn die Prüfung ergibt, dass es sich um Arbeitnehmer handelt, findet das Mindestlohngesetz ohne Einschränkung Anwendung.

Grundsätzlich schließt eine Arbeit-nehmertätigkeit ein darüberhinaus-gehendes ehrenamtliches Engage-ment neben der geringfügigen Be-schäftigung nicht aus. Es muss sich jedoch aus der Vertragsgestaltung ergeben, welche Leistungen im welchen Umfang Bestandteil der arbeitsvertraglichen Beziehung sind. Eine darüberhinausgehende ehrenamtliche Tätigkeit muss hier-von nach Art und Inhalt deutlich abgrenzbar sein.

Sonstige Tätigkeiten im Sportverein

Es bestand weiter Einigkeit dar-über, dass Personen, die an einigen Stunden wöchentlich eine Sport-anlage unterhalten, Trikots wa-schen oder ähnliche Tätigkeiten ausüben und hierfür Aufwandsent-schädigung oder Auslagenersatz erhalten, ebenfalls in der Regel eh-renamtlich tätig sind. Sie sollten nicht als Mini-Jobber angemeldet sein oder werden. Als Alternative kommt in diesen Fällen die Zah-lung im Rahmen der sog. Ehren-amtspauschale in Betracht, die bis 720 Euro im Jahr steuerfrei ist.

Personen, die für die Vereine ar-beiten und dies offenkundig nicht aus ehrenamtlichem Engagement, sondern zum Gelderwerb tun, sind und bleiben Arbeitnehmer. Für sie gelten die allgemeinen Bestim-mungen wie für jeden anderen Ar-beitnehmer auch. Ob der Arbeitge-ber gemeinnützig ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. In die-sen Fällen findet dann auch das Mindestlohngesetz Anwendung.

Dokumentationspflicht

Durch die vorangegangenen Klar-stellungen sind die Fälle, in denen Beginn und Ende der Arbeitszeit gemäß § 17 MiLoG dokumentiert werden muss, auf ein vertretbares Maß gesunken. Soweit kein Ar-beitsverhältnis vorliegt, bedarf es auch keiner Aufzeichnung der Ar-beitszeit. Für geringfügig beschäf-tigte Arbeitnehmer hält das BMAS an der Dokumentationspflicht fest, weist aber darauf hin, dass es keine Formvorschriften gibt, auf

welche Weise die Dokumentation im Einzelnen erfolgen muss. Über

die Homepage der Minijobzentrale ist z.B. ein entsprechendes Formu-lar zur Zeiterfassung abrufbar (http://www.minijob-zent-rale.de/DE/0_Home/00_start-seite/01_thementeaser/start-seite_mindestlohn.html); auch die Möglichkeit der Zeiterfassung per Smartphone durch die einzelnen Minijobber und die Weiterleitung an eine zentrale Erfassungsstelle im Verein wird für zulässig erach-tet.

Auswirkungen auf die Versicherung bei der Verwaltungsberufsgenos-senschaft (VBG)

Nach derzeitiger Beschlusslage der VBG setzt der Unfallversicherungs-schutz für die Sportausübung ab 1. Januar 2015 voraus, dass Sport-ler/innen Geld oder Sachleistun-gen in Höhe von mehr als 200 Euro netto erhalten, und dass der gesetz-lich vorgesehene Mindestlohn nicht unterschritten wird. Nach dem nun erzielten Ergebnis für Amateur- und Vertragssportler bleibt abzuwarten, ob sich hierzu weitere Änderungen ergeben. Bis dahin werden die Prüfungen der VBG im Statusfeststellungsverfah-ren aufgeschoben. Das BMAS wird hierüber in Kürze ein Gespräch mit der VBG führen.

Weitere Informationen

Bereits im Vorfeld des Gesprächs hat das BMAS dem DOSB auf An-frage bestätigt, dass es zulässig ist, einen Minijob in der Verwaltung des Vereins mit einer ehrenamtli-chen Tätigkeit als Übungslei-ter/Trainer zu kombinieren; hier-bei fällt der gesetzliche Mindest-lohn nur für die Arbeit an, die im Rahmen des Minijobs geleistet wird. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Tätig-keiten zeitlich sauber getrennt und für den Bereich des Minijobs für die Verwaltungstätigkeit entspre-chend dokumentiert werden.

Aus dem Sport

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 13

Viele Vereine haben sich in den vergangenen Wochen über sich wi-dersprechende Auskünfte von Steuerberatern beklagt. Das BMAS ist bereits in Kontakt mit der Bun-dessteuerberaterkammer und wird auf diesem Weg versuchen, auch hier für Klarheit zu sorgen.

Das BMAS wird die oben darge-stellten Grundsätze in seine Infor-mationsangebote aufnehmen (Bro-schüren/Internet).

Zusammenfassend können wir mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrie-den sein. Es ist nicht auszuschlie-ßen, dass auch künftig noch Grenz-fälle auftreten können und werden. Für die meisten Fallkonstellatio-nen wurden jedoch nun prakti-kable Lösungen und Rechtssicher-heit hinsichtlich der Haftung für die Vereine und damit die zu Recht angemahnte Klarheit ge-schaffen.

Alfons Hörmann Präsident des DOSB

Wolfgang Niersbach Präsident des DFB n

Zur Vorbereitung der Entschei-dung, welche deutsche Stadt sich für die Spiele bewirbt, fand am vergangenen Montag ein Experten-gespräch mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Frankfurt am Main statt. Die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Michaela Engelmeier, nahm in Vertretung für SPD-Fraktionschef Thomas Op-permann am Gespräch teil.

Die Mitgliederversammlung des DOSB hat im Dezember 2014 be-schlossen, sich mit der Bundes-hauptstadt Berlin oder der Freien und Hansestadt Hamburg um die Aus-richtung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 zu bewerben. Die Entscheidung über die Bewerberstadt wird eine außerordentliche Mitgliederver-sammlung des DOSB am 21. März 2015 treffen. Um die Entscheidung für eine der Bewerberstädte vorzu-bereiten, hatte der DOSB am ver-gangenen Montag zu einem Aus-tausch und Gespräch mit Vertrete-rinnen und Vertretern aus Sport, Politik, Wirtschaft und Gesell-schaft geladen, in dem die aktuel-len Zahlen und Bewerbungen prä-sentiert und diskutiert wurden.

Eins ist klar: Beide Konzepte sind sehr gelungen und zeigen, dass Spiele in einem zeitgemäßen For-mat möglich sind: Innovativ, nach-haltig, und mit Einbeziehung der Bevölkerung. Zum Expertenge-spräch erklärt die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestags-fraktion Michaela Engelmeier.

„Ich finde es großartig, dass sich mit Hamburg und Berlin zwei starke Sportstädte für die Olympi-schen Spiele beworben haben. In Zeiten von umstrittenen Vergabe-praktiken für Sportgroßveranstal-tungen und mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung für gigantische Spiele war mir die Teilnahme an

diesem Expertengespräch beson-ders wichtig.

Mein Standpunkt ist klar: Weg vom Gigantismus internationaler Mega-Events hin zu mehr Beschei-denheit mit nachhaltigen und fai-ren Spielen, die die sozialen und umweltpolitischen Aspekte mit einbeziehen und die Ressourcen optimal nutzen. Gleichzeitig ist eine umfangreiche und transpa-rente Bürgerbeteiligung in Form direkter Demokratie unumgäng-lich, um die öffentliche, politische und wirtschaftliche Unterstützung zu stärken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu festigen.

Wenn die Finanzierung gesichert und die Kosten transparent ge-macht werden, wenn es sich um nachhaltige Spiele ohne Gigantis-mus handelt, die den sozialen und ökologischen Standards unseres Landes gerecht werden, dann wird nicht nur die Akzeptanz der Bevöl-kerung zunehmen, sondern die Spiele und deren gesamtgesell-schaftlicher Nutzen zu einer Chance für das ganze Land und den gesamten Sport in Deutsch-land“.

Im Rahmen einer außerordentli-chen Mitgliederversammlung am 21. März 2015 soll nun die endgül-tige Entscheidung über die Bewer-berstadt fallen. Auch an dieser Versammlung wird die oberbergi-sche Bundestagsabgeordnete Mi-chaela Engelmeier teilnehmen.

Die Mitgliederversammlung hatte das Präsidium des DOSB beauf-tragt, die Entscheidung über die Bewerberstadt vorzubereiten. Das Präsidium hatte sich in seiner Sit-zung am 16. März 2015 für die Freien und Hansestadt Hamburg ausgesprochen. n

Aus dem Sport

Expertengespräche

Die Weichen zur Bewerbung Deutsch-lands für die Olympischen und Para-lympischen Spiele 2024 sind gestellt

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 14

Musik und starke Frauen waren die zentralen Themen bei der Eh-rung zur Wipperfürtherin des Jah-res 2015. Zum siebten Mal verlieh die SPD gestern im Pfarrzentrum St. Nikolaus die ehrenhafte Aus-zeichnung – dieses Mal an Ingrid Römer.

Rund 100 Gäste folgten der Einla-dung, darunter auch die oberbergi-sche SPD-Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier mit MdB Mi-chael Thews sowie Ehrenbürger Hans-Leo Kausemann und der ehe-malige Stadtdirektor Klaus-Ulrich Heukamp.

Sie wurden vom Wipperfürther SPD-Vorsitzenden Ralf Wurth ebenso begrüßt wie die stellvertre-tende Bürgermeister Regina Bill-stein. Sie nahm die Ehrung von In-grid Römer zum Anlass, die Rolle der Frau in der heutigen Zeit her-vorzuheben. Nach ihrer Rede über die noch immer stagnierende Ent-wicklung im Bereich der Lohnun-gleichheit, wandte sie sich direkt an Ingrid Römer: „Bleiben sie eine starke Stimme“, forderte sie, was man sicherlich mehrdeutig verste-hen darf. Sie gratulierte Römer im Namen der Stadt zur der Auszeich-nung.

Im Anschluss hielt Gabriele Lö-sekrug-Möller, parlamentarische

Staatssekretärin im Bundessozial-ministerium, die Laudatio. Dabei nahm sie Ingrid Römers Leiden-schaft zum Singen zum Anlass, die Frage nach der Beziehung zwi-schen Fröhlichkeit und Musik zu stellen. Musik sei wichtig, nicht nur weil sie die Menschen zusam-menbringt, sondern auch weil sie den Menschen Spaß macht, er-klärte die Staatssekretärin in der erfrischend lockeren Laudatio. „In-grid Römer singt zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen. Zwei bessere Motive kann ich mir nicht vorstellen“, lautete das Fazit. Und es sei wissenschaftlich erwie-sen, dass Musik und insbesondere das eigene Singen glücklicher ma-chen.

Zur Person

Ingrid Römer (70) ist seit 43 Jahren Mitglied des Kirchenchors St. Mi-chael Neye-Wipperfürth und seit über 30 Jahren aktiv im Vorstand. Seit 1991 hat sie ununterbrochen das Amt der Vorsitzenden inne. Unter ihrer Leitung hatte der Chor zahlreiche Konzerte und Koopera-tionen mit anderen Chören auch außerhalb der Kirche. Der Chor ist als „zweite Familie“ fester Be-standteil ihres Lebens. (rob)

Ingrid Römer selbst nahm den Preis sichtlich gerührt entgegen. In ihrer Dankesrede erzählte sie, wie

sie von der Nachricht der Aus-zeichnung überrascht wurde: „Ich war sprachlos und das will bei mir was heißen!“ Neben ihrer Familie bedankte sie sich besonders bei ih-ren Vorstandskolleginnen. „Wir sind ein eingespieltes Team von Frauen, ganz ohne Zickenkrieg. Die Männerquote haben wir auf den Chorleiter reduziert“, erklärte sie zur Begeisterung der Gäste.

Den Kirchenchor selbst verglich sie mit einem Schiff, bei dem jedes Mitglied für ein erfolgreiches Ge-lingen mitarbeiten muss. Aller-dings sprach sie mit Hinblick auf die generell rückläufigen Mitglie-derzahlen von Kirchenchören auch ihr Bedauern aus und ermutigte die Anwesenden zum Singen und Musizieren. Zum Dank für das un-gebrochene Engagement der Aus-gezeichneten bot der Kirchenchor eine kurze Darbietung seines Kön-nens. Die Zeilen „Kommt lasst uns singen“ bildeten dabei einen pas-senden Rahmen zu der Veranstal-tung.

Quelle: Bergische Landeszeitung vom 15.03.2015 (von Robin Sch-mitt) n

Auszeichnung

Wipperfürtherin des Jahres ausgezeichnet

Aus dem Wahlkreis

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 15

Beim sportlich-jecken Jahresemp-fang der SPD in Engelskirchen hat Ortsvereinsvorsitzende Dawn Stiefelhagen die politischen Ziele für das Jahr 2015 knackig zusam-mengefasst. Daneben ging es lo-cker zu, als die FC-Hymne ange-stimmt wurde.

Es ist ein rabenschwarzer Tag für den 1. FC Köln, als der 14 Jahre alte Gero Karthaus zum allerersten Mal im Müngersdorfer Stadion steht und stolz den rot-weißen Schal trägt, den seine Mutter ge-strickt hat. Mit 0:4 erlebt der Lieb-lingsklub 1975 eine Riesenklat-sche, gegen Borussia Mönchengla-dbach. Allan Simonsen gehört an diesem Tag zu den überragenden Fohlen auf dem Platz.

40 Jahre später erlebt jener Strick-schal im Engelskirchener Sänger-heim sein Comeback: Dr. Gero Kar-thaus ist inzwischen Bürgermeister und darf dort den Jahresempfang der SPD eröffnen.

Philosophisches zum Thema Karneval

Und Ehrengast des Ortsvereins ist eben Markus Ritterbach, Schul-buchverleger, Präsident des Fest-komitees Kölner Karneval und Vize-Präsident des FC. Klar, dass der glühende Anhänger Karthaus (selbst FC-Mitglied) Redebedarf

hat. Das Sängerheim ist pickepa-ckevoll zu diesem eher unpoliti-schen Anlass. Die politischen Ziele für das Jahr 2015 fasst die Ortsver-einsvorsitzende Dawn Stiefelhagen dann auch knackig zusammen: „Den Bürgermeister behalten, ei-nen neuen Landrat bekommen.“

Im Wahlkampf unterstützt die SPD Morsbachs Bürgermeister, den par-teilosen Jörg Bukowski. Auch der ist dabei, als die Jazzcombo Red Martini die FC-Hymne anstimmt, wahre Fans sich ans Herz greifen und der 51-jährige Ritterbach „von seinen Hobbys“ erzählt und zugibt, dass er eine Weile gebaucht habe, um „Session“ und „Saison“ nicht mehr zu verwechseln.

Auch aus dem Familienleben plau-dert der Kölner Unternehmer. So hätten seine drei Söhne ein genia-les Umschaltspiel von Verteidi-gung auf Angriff entwickelt, wenn es um Vaters Fußballleidenschaft gehe. Zudem versucht Ritterbach, selbst ein Roter Funke, zu erklären, wo der Karneval beginnt und wo er aufhört. Die Antwort ist eine na-hezu philosophische: „Der Karne-val ist irgendwo zwischen der klei-nen Prinzessin, die sich nach Ka-melle bückt, und dem Offizier, der diese mit gönnerhafter, ja fast arro-ganter Miene geworfen hat.“ Wo man steht, müsse jeder für sich entscheiden.

Ebenso gekommen ist die Bundes-tagsabgeordnete Michaela Engel-meier mit ihrem Lebensgefährten Michael Thews, SPD-Bundestags-mann aus Lünen. Ihre politische Arbeit ist auch sportlich: In der kommenden Woche will sie mit Frank Flatten, Geschäftsführer des VfL Gummersbach, über das Min-destlohngesetz sprechen, das für Vertragsamateure des Handball-bundesligisten keine Konsequen-zen hat. „Die Umgehung für Hü-ckeswagen ist 2015 das größte regi-onale Thema für mich“, kündigt die Politikerin an.

Quelle: Oberbergische Volkszei-tung vom 15.03.2015 (von Jens Höhner). n

Aus dem Wahlkreis

Jahresempfang SPD Engelskirchen

FC-Hymne zur Begrüßung

Aus dem Wahlkreis

IMPRESSUM

Herausgeberin (V.i.S.d.P.) Michaela Engelmeier MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 74633, Telefax: +49 (0)30 227 76631 E-Mail: [email protected] Internet: www.michaela-engel-meier.de Redaktion Michaela Engelmeier MdB, Frauke Stürenburg, Andreas Ho-rath Layout: Andreas Horath Bilder: © SPD-Bundestagsfrak-tion, Deutscher Bundestag, Mi-chaela Engelmeier

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 16

Nach getaner Arbeit, heißt es unserem BVB die Dau-

men zu drücken!

Equal-Pay-Day Kundgebung am Brandenburger Tor - die

Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern beim

Lohn muss weg!

Jeannine und mein obligatori-

sches Sportausschuss-Selfie.

Michaela unterwegs…

Interessante Wahlanalyse der Israel Wahl u.a. mit Lahav

Harkov, Jerusalem Post, Josias Terschüren, Israel Allies

Foundation, Volker Beck und Kerstin Griese

Frauen-Power in der SPD zu internationalen Frauentag

Spontaner Kurzbesuch vom Prä-

sidenten des Deutschen Behin-

derten-Sportverbandes Fried-

helm Julius Beucher und "netten

Mädels" aus meinem Wahlkreis!

"Forum Eine Welt" mit spannendem Thema "Rüstungs-

exporte" und Gesprächspartner Sigmar Gabriel!

Weitere aktuelle Informationen und viele Bilder meiner tagtäglichen Arbeit finden Sie auch im Internet unter:

www.facebook.com/MichaelaEngelmeierMdB

Blitzlichter

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 17

Heute ist der Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten müssten, um denselben jährlichen Durch-schnittslohn wie Männer zu er-wirtschaften. 22 Prozent beträgt die unbereinigte Lohnlücke und ist damit seit Jahren fast unverän-dert. Die oberbergische Bundes-tagsabgeordnete Michaela Engel-meier erklärt: „Diese Ungleichheit müssen wir endlich beenden. Da-für werden wir dieses Jahr den entscheidenden Schritt machen und die von Frauenministerin Ma-nuela Schwesig geplanten gesetzli-chen Regelungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit auf den Weg bringen.“

„Es ist blamabel, dass das wirt-schaftlich erfolgreiche Deutsch-land in dieser Hinsicht EU-weit unter den Schlusslichtern ist“, merkt Engelmeier an. Selbst wenn man aus der Statistik heraus-rechne, dass Frauen öfter in Teil-zeit arbeiten, für die Familie im

Beruf pausieren und seltener in Führungs-positionen seien, bliebe eine Lohnlücke von 7 - 8 Prozent. Dabei handelt es sich um unmittel-bare Lohndiskriminierung. Darauf weisen am heutigen Equal Pay Day diverse Aktionen hin.

„Ich bin froh, dass nun endlich Ta-ten folgen, damit dieser Missstand beendet wird. Gesetzliche Regelun-gen zur Entgelttransparenz sind dabei ein riesiger erster Schritt“, berichtet Engelmeier. Nur wo Lohndiskriminierung offengelegt wird, kann sie bekämpft werden.

Doch Transparenz alleine reicht ihr nicht, um die Lohnlücke zu schließen. „Berufe, in de-nen haupt-sächlich Frauen arbeiten, müssen besser ent-lohnt werden. Der Mindest-lohn hat uns dabei ein großes Stück vorangebracht. Dar-über hinaus müssen die frau-entypischen Berufe und de-ren Anforderungen neu be-wertet werden.“

Genauso wichtig ist es, die Kinderbetreuung auszubauen und die Partnerschaftlichkeit in den Familien zu stärken. „Mit dem Elterngeld Plus ha-ben wir ein Instrument, das nicht nur Männern in der Fa-milie mehr Möglichkeiten verschafft, sondern auch Frauen im Beruf beweglicher macht. Die Frauenquote wird vor allem in der Wirtschaft das ihre dazu tun, einen Kul-turwandel in den Chef-eta-gen zu beschleunigen und die Unterschiede bei den Ge-

hältern zu verringern.

Mit der Kombination all dieser Bausteine tragen wir dazu bei, die Lohnlücke zu schließen. Ich bin si-cher, dass der Equal Pay Day bald deutlich früher im Jahr stattfinden wird. Ziel bleibt allerdings das zeitliche. n

Wochen gegen Rassismus

365 Tage Gelegenheit für Zivilcourage Auch zu Beginn der Internationa-len Wochen gegen Rassismus wird es wieder Aufmärsche gegen eine vermeintliche Überfremdung Deutschlands geben. Wieder wer-den sich diesen „Spaziergängern“ aber auch Tausende Menschen entgegenstellen, die sich zu Viel-falt, Demokratie und einer bunten Gesellschaft bekennen. Sie zeigen, dass Rassismus und Fremden-feindlichkeit nicht zu Deutschland gehören. Die Internationalen Wo-chen gegen Rassismus 2015 wollen hierzu einen Beitrag leisten.

Aktuelle Studien zeigen die alar-mierende Entwicklung rassisti-scher Einstellungen. Während als rechtsextrem eingestufte Aussagen deutlich weniger Zustimmung fin-den, erfahren im Vergleich be-stimmte Minderheitengruppen eine gestiegene und besonders hohe Stigmatisierung. Dazu gehö-ren Asylsuchende, Muslime sowie Sinti und Roma. Die Abwertung von Asylsuchenden ist nach der »Mitte«-Studie 2014 der Universi-tät Leipzig mit 84,7 Prozent der Be-fragten in Ost- und 73,5 Prozent der Befragten in Westdeutschland immens. Sinti und Roma stoßen bei mehr als der Hälfte der Deut-schen auf Ressentiments und fast die Hälfte der Deutschen lehnt Muslime ab.

Neben einer langfristigen Finanzie-rung der wichtigen Arbeit von Ini-tiativen und Organisationen bei ih-rem Engagement gegen Rassismus und alle anderen Formen von Menschenfeindlichkeit brauchen wir vor allem eine starke Zivilge-sellschaft. Die aktuellen Vorgänge in Tröglitz, wo ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher wegen rechts-extremer Anfeindungen und man-gelnder Unterstützung aus Angst um seine Familie von seinem Amt zurückgetreten ist, zeigen uns auf beklemmende Weise, wie wichtig

Aus der SPD-Bundestagsfraktion

Equal Pay Day: Das Gesetz zur Entgeltgleichheit kommt

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 21 - Ausgabe 5-2015 – Seite 18

eine funktionierende und wehr-hafte Zivilgesellschaft für unsere Demokratie ist.

Antidemokratischen Entwicklun-gen müssen wir uns mit aller Kraft gemeinsam entgegenstellen, auf-klären und uns solidarisch zeigen. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2015 sind hierzu eine gute Gelegenheit. Zeit für Zivilcou-rage gibt es 365 Tage im Jahr. n

Ein Auftraggeber haftet nur dann, wenn er sich vertraglich dazu ver-pflichtet hatte, eine bestimmte Dienst- oder Werkleistung zu er-bringen und diese nicht mit eige-nen Arbeitskräften erledigt, son-dern sich zur Erfüllung dieser Ver-pflichtung eines Subunternehmers bedient. Damit haftet die ur-sprünglich beauftragte Firma und jeder weitere Subunternehmer auch für die Einhaltung des Min-destlohnes.

Die sogenannte Generalunterneh-merhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift mit der Auftraggeberhaftung auf diese bestehende Regel zurück, weil sie sich im Bereich des Ar-beitnehmer-Entsendegesetzes be-währt hat. Privatpersonen sind ge-nerell nicht betroffen, genauso we-nig wie Unternehmen, die eine Werk- oder Dienstleistung bestel-len, die sie selbst in Anspruch nehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies im Bereich des Arbeitneh-mer-Entsendegesetzes mehrfach eindeutig festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtspre-chung auch auf die Haftungsrege-lung des Mindestlohngesetzes an-gewendet wird. Nur die Auftragge-ber-haftung kann Systeme verhin-dern, deren Ziel die Verschleie-rung von ausbeuterischen Arbeits-methoden über sogenannte „Sub-unternehmerketten“ ist. Ohne die

Regelung bestünde eine Gesetzes-lücke, die letztendlich vor allem ehrlichen Unternehmen und Ar-beitnehmerinnen und Arbeitneh-mern schaden würde.

Unternehmen können das Risiko einfach minimieren, für Verfehlun-gen anderer Unternehmen in Haft genommen zu werden. Im Sinne jedes Unternehmers sollte bei-spielsweise die sorgfältige Aus-wahl der Geschäftspartner liegen. Eine vertragliche Umverteilung des

Haftungsrisikos gegen-über Subunternehmen, nicht jedoch gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ist ebenso zulässig. Eine solche Freistellungsklau-

sel greift, wenn diese im Einzelfall geltendem Recht entspricht.

Die Erfahrungen mit dem Arbeit-nehmer-Entsendegesetz zeigen, dass damit ein praktikabler Weg gefunden wurde.

Das Ziel der Auftraggeberhaftung, die Umgehung des Mindestlohns durch Subunternehmerketten zu verhindern und Unternehmer für die Problematik zu sensibilisieren, wird schon erreicht. Dies zeigt ein Beispiel aus den Mindestlohn-FAQs des Deutschen Hotel und Gaststättenverbands DEHOGA. Der Verband empfiehlt seinen Mitglie-dern auf Grund der Regelung: „An-zuraten ist auch, die Angebotskal-kulation bei der Vergabe von Werk- und Dienstleistungen da-raufhin zu überprüfen, ob der Preis, zu dem angeboten wird, rea-listischer Weise den Mindestlohn für die kalkulierten Arbeitsstunden abdecken kann.“

Beispiele zur Auftragge-berhaftung

Beispiel 1: Privatpersonen

Privatpersonen fallen nicht unter die Auftraggeberhaftung, weil ihr nur Unternehmen unter-liegen. Egal ob ein Brief versandt, Hand-werker zu Reparaturarbeiten in der eigenen Wohnung beauftragt oder ein Taxi benutzt wird - als Privat-

person kann ich nicht haftbar ge-macht werden für die Bezahlung des Mindestlohnes von Firmen.

Beispiel 2: Unternehmen

Auch Unternehmen haften in vie-len in der Öffentlichkeit diskutier-ten Fällen nicht für die Vergütung von Mitarbeitern anderer Firmen, die für eine Tätigkeit beauftragt werden. Der Kauf von Maschinen oder die Reparatur von Firmenge-bäuden sind klassische Fälle, die nicht unter die Haftung fallen. Zu Grunde liegt hier der Einkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung im eigenen Interesse bzw. zur eige-nen Nutzung.

Entscheidend für das Eintreten der Haftung ist aber die Weiterrei-chung einer eigenen vertraglichen Verpflichtung an einen weiteren Auftragnehmer. Für die Bezahlung des Mindestlohns verantwortlich wäre ein Unternehmen nur, wenn es selbst beauftragt wurde, bei-spielsweise eine Maschine zu bauen, eine Handwerkerdienstleis-tung zu erbringen oder einen Transport durchzuführen und dies nicht selbst durchführt. Nur wenn eine solche „Verkettung“ oder Weitergabe einer eigenen Ver-pflichtung vorliegt, können die Ar-beit-nehmer des beauftragten Un-ternehmens den Auftraggeber für die Zahlung des Mindest-lohns in Anspruch nehmen. n

Information Mindestlohn und Auftraggeberhaftung

Aus der SPD-Bundestagsfraktion

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27. März 2015