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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Jahresbericht 2012

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Jahresbericht 2012

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Fotonachweis

Fotos und Abbildungen Fotolia.com Titelbild Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Seite 12 Marco2811 Seite 13 velazquez Seite 17 Claudia Nagel Seite 19 fux Seite 24 Karimala Seite 25 Fotowerk Seite 26 Kzenon Seite 27 Gino Santa Maria Seite 28 muro Seite 29 FotoLyriX Seite 33 mihi Seite 34 scusi Seite 35 Marco2811

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Grußwort von Ministerin Cornelia Rundt Liebe Leserinnen und Leser,

im Mittelpunkt allen Han-delns der Landesregierung stehen die Bedürfnisse der Menschen in Niedersachsen. Das spiegelt sich auch in den vielfältigen Aufgaben des Niedersächsischen Landes-

amtes für Soziales, Jugend und Familie

Systems in der Sozialhilfe. 2012 wurden in diesem Bereich rund 1,7 Milliarden Euro ausgezahlt. Diese Summe ist der größte Ein-zelposten im Sozialhaushalt des Landes Nie-dersachsen. Mit dem Landesamt steht dem Sozialministe-rium eine verlässliche und engagierte Behör-de zur Seite. Ich freue mich darüber, wie vertrauensvoll die Zusammenarbeit im

wider. Das Landesamt fördert beispielsweise Alten-pflegeschülerinnen und -schüler, es kümmert sich um den Kinder- und Jugendschutz sowie um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Auch die Entschädigung für Op-fer von Gewalttaten, von Kriegsopfern und Soldaten der Bundeswehr sowie das Feststel-lungsverfahren nach dem Schwerbehinder-tenrecht gehören zum „Alltagsgeschäft“ der Kolleginnen und Kollegen an den verschie-denen Standorten im Land.

Arbeitsalltag zwischen den Fachleuten des Landesamts und des Sozialministeriums ist. Gleichgültig, welcher Aufgaben- oder Politik-bereich auf der Tagesordnung steht – ich darf erleben, dass ich mich regelmäßig auf eine gute Information und Beratung verlas-sen kann. Dafür möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich – auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – herzlich bedanken.

Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zu-sammenarbeit. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe

schließt das Landesamt Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Be-hinderteneinrichtungen ab und bewirtschaf-tet die Erstattungen an die örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen des Quotalen

Ihre Cornelia Rundt Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

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Vorwort von Präsident Malte Spitzer Liebe Leserin, lieber Leser,

auch 2012 hat das Landes-amt für Soziales, Jugend und Familie zuverlässig und kompetent seine umfang-reichen Dienstleistungen des „Sozialen Niedersach-sens“ erarbeitet.

Der Jahresbericht belegt eindrucksvoll, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Fa-milie unter den Bedingungen knapper Mittel beachtliche Ergebnisse erzielt hat. Dies ist nicht selbstverständlich, sondern Ergebnis des außergewöhnlichen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lan-desamtes. Ihnen gilt mein herzlicher Dank.

Mit seinen sieben Standorten, den Außen-sprechtagen und Beratungsterminen direkt bei Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen, Arbeitgebern, Verbänden und Kommunen war das Landesamt landesweit präsent – und doch „vor Ort“.

Auch danke ich dem Ministerium für Sozia-les, Frauen, Familie, Gesundheit und Integra-tion für die zuverlässige Unterstützung sowie unseren Partnerinnen und Partnern aus Ver-bänden, Kommunen und Leistungsanbietern für die konstruktive Zusammenarbeit.

2012 war für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein bewegtes Jahr.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektü-re des Jahresberichts 2012.

Neue Aufgaben wurden übernommen – unter anderem die Koordinierungsstelle „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhe-bammen“, die Bearbeitung der Zuwendun-gen zur „Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ sowie die Aner-kennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsvereine.

Ihr Malte Spitzer Präsident des Niedersächsischen Landes-amtes für Soziales, Jugend und Familie

Daneben hat das Landesamt zahlreiche Ta-gungen zu unterschiedlichsten Fachthemen organisiert und damit inhaltliche Weiterent-wicklungen auf komplexen Handlungsfel-dern wie der Eingliederungs- und Jugendhil-fe, der Sprachheilförderung und der Trauma-Ambulanzen angeschoben.

Auch in der Binnenorganisation wurde Neu-land betreten - neue Steuerungsstrukturen wurden eingeführt und der Wechsel von der Personalabbau- zur Ausbildungs- und Einstel-lungsbehörde vorangetrieben. Das Landes-amt für Soziales, Jugend und Familie bildet nach langen Jahren des Personalabbaus wie-der aus und stellt ein. Dieses Landesamt hat Zukunft!

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Das Jahr 2012

1. Januar Inkrafttreten des Bundeskinderschutzge-setzes Seite 13

6. März Personalratswahl in Niedersachsen Seite 35

Frühjahr Studie zur Abschätzung der Impfschäden in Niedersachsen Seite 21

23. März Landesbetreuungsstelle wird als feste Aufgabe im LS etabliert Seite 10

29. März Verabschiedung der Präsidentin des Lan-dessozialamtes Seite 15

29. März Abschluss der Dienst-vereinbarung zur Stei-gerung der Verwen-dungsbreite Seite 36

1. April Inkrafttreten des Be-rufsqualifikationsfest-stellungsgesetzes Seite 26

7./8. Mai Teilnahme der Außen-stelle Braunschweig am BOBS-Projekt Seite 29

Mai Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm Seite 11

Ende Mai Erstmaliges Auswahl-verfahren für die Ein-führungszeit des Beam-tennachwuchses Seite 30

Juni Neuer Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII Seite 19

20./21. Juni 4. „Elternarbeit – Frühe Hilfen“ Fachkonferenz Seite 25

23. Juni Erster landesweiter „Tag des Sprechens“ Seite 10

1. Juli Projektstart der „Regi-onalen Mitmachtage gegen Kinderarmut“ Seite 14

1. August Anhebung des Zu-schusses an private Altenpflegeschulen Seite 26

1. August Ausbildungsbeginn für 18 neue Auszubildende im LS Seite 29

3. September Amtseinführung des neuen Präsidenten Malte Spitzer Seite 16

11. September Etablierung des OEG-Traumanetzwerkes als eine der Säulen des Opferschutzkonzeptes Seite 33

18. September Gesundheitstag „Fit im Behördenhaus“ in der Außenstelle Hannover Seite 31

21./22. September „job4you“ – Ausbil-dungsmesse in Olden-burg Seite 29

4. Quartal Vorbereitungen zur Umsetzung der Förder-richtlinie „Kinder-wunschbehandlung“ Seite 25

10. Oktober Fachtag zur Richtlinie „Demokratie und Tole-ranz“ Seite 12

15. November Start des Förderprojekts für Nachwuchsführungs-kräfte Seite 14

31. Dezember Fallzahlenentwicklung im Schwer-behindertenrecht wei-ter hoch Seite 27

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Inhaltsverzeichnis Grußwort von Ministerin Cornelia Rundt ………………………………….. 3 Vorwort von Präsident Malte Spitzer ………………………………………….. 5

Jahreskalender 2012 …………………………………………………………… 6

Inhaltsverzeichnis …….…………………………………………………….. 7

Trends in der Organisation und auf ausgewählten Handlungsfeldern ……… 8

Höhepunkte des Jahres 2012 im LS

Betreuungsaufgaben werden ins Landessozialamt eingegliedert ………… 10

Erster landesweiter „Tag des Sprechens“ ………………………………….. 10

Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm ..………………………… 11

Fachtag zur Förderrichtlinie „Demokratie und Toleranz“ …………………. 12

Eckpunkte zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes …………………. 13

Förderprojekt für Nachwuchsführungskräfte im LS .…………………………. 14

Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung …….. 14

Verabschiedung der Präsidentin Claudia Schröder …………………………. 15

Amtseinführung von Präsident Malte Spitzer .…………………………………. 16

Berichte aus den Fachgruppen

Fachgruppe IN (Integrationsamt) …………………………………. 17

Fachgruppe JH (Kinder, Jugend und Familie) …………………………………. 19

Fachgruppe LV (Landesversorgungsamt / Hauptfürsorgestelle / Versorgungsamt) 20

Fachgruppe SH (Sozialhilfe / Einrichtungen) …………………………………. 22

Fachgruppe SL (Sonstige Leistungen und Aufgaben) ………………………… 24

Fachgruppe SR (Schwerbehindertenrecht / Feststellungsverfahren) ……….. 27

Fachgruppe Z (Zentrale Aufgaben) ………………………………………..... 29

Clearing- und Innovationsbüro ………………………………………….. 32

Projekt Integration / Migration ………………………………………….. 33

Berichte aus den Vertretungsgremien

Gleichstellungsbeauftragte …………………………………………………… 35

Gesamtpersonalrat ……….………………………………………………….. 35

Jugend- und Auszubildendenvertretung ………………………………… 36

Leitbild des Landessozialamtes …………………………………………… 37

Dienststellen und Ansprechpartner …………………………………………… 38

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Trends im Landessozialamt … in der Organisation Ausbildungsbetrieb im LS –Jugend im Aufwärtstrend Seit 2007 bildet das LS nach langer Pause wieder aus. Im Jahr 2013 werden 15 neue Auszubildende eingestellt. Moderne Arbeitsformen im LS – Flexible Gestaltung der persönlichen Arbeitszeit Die Arbeitszeitmodelle im LS sind nahezu grenzenlos flexibel. Tägliche Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle können individuell ges-taltet werden. Ergänzt wird das Angebot der Arbeitszeitformen durch Telearbeitsplätze, Präsenzpflichtbefreiungen in Härtefällen sowie sogenannte „dislozierte Arbeitsplät-ze“. Bei diesen weicht der Dienstort vom Teamstandort ab. Das bis Mai 2013 befristete Zertifikat „audit berufundfamilie“ wird nach einer Re-Auditie-rung erneuert und bestätigt die erfolgreiche Arbeit des LS auf seinem Weg zur Vereinbar-keit von Beruf und Familie. Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung – Neue Transparenz und Mitwirkungs-möglichkeiten für die Fachbereiche Durch die Einführung von fachbereichs-bezogenen Personalkosten- und eines Fort-bildungsbudgets werden zentrale Rahmen-bedingungen der Arbeit für die Fachbereiche transparent, planbar und kurzfristig beein-flussbar. Vom Berichtswesen zum Controlling Das LS beginnt 2013 einen zweijährigen Pro-zess der Zielfindung und grundlegenden Inventarisierung des Berichtswesens. Am Ende dieses Prozesses stehen ein überschau-bares und aufwandsarmes Set von strategi-schen und operativen Zielen einerseits sowie ein passgenaues Controlling andererseits.

Anstieg des Anteils von Frauen in Führungspositionen Nachdem im LS in den vergangenen Jahren bereits zwei Mentoring-Programme für Frau-en erfolgreich durchgeführt wurden, läuft seit November 2012 ein neues Förderpro-gramm für Nachwuchsführungskräfte. An diesem Programm nehmen 15 Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter teil. Die Förderung er-folgt in einer Bausteinreihe mit führungsrele-vanten Themen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag Ende 2012 bei 29,5 % und ist gegenüber 2011 um 1,8 % gestiegen. Zugleich startet in 2013 eine umfangreiche Maßnahme zur mehrjährigen Begleitung von Nachwuchsführungskräften. Hohe Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Ausbau der Feedbackinstrumente Über 80% der teilnehmenden Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter des LS bestätigen in der Mitarbeiterbefragung für das zweite Halbjahr 2012 mit ihrer Arbeit voll oder überwiegend zufrieden zu sein. Im Jahr 2013 wird auf der Ebene der Fachbe-reichsleitungen das Feedback-Instrument „Teamcard“ (direkte Bewertung der Füh-rungskraft und Teamqualität) erprobt. … auf ausgewählten Handlungsfeldern Früherkennung – Positiver Abwärtstrend Im Rahmen des Einladungsverfahrens konnte eine deutliche Erhöhung der Meldungen über die Teilnahme an den Früherkennungs-untersuchungen festgestellt werden. Die Meldungen über eine Nichtteilnahme an den U-Untersuchungen sind insoweit von April 2010 bis Juni 2012 von 15,2 % auf 9 % gesunken. Somit wird von zehn eingelade-nen Kindern eine Nichtteilnahme an den Untersuchungen nur noch bei durchschnitt- lich 0,9 statt 1,52 Kindern an das Jugendamt gemeldet.

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Assistierte Reproduktion – Positive Annahme des Förderangebotes Die Nachfrage der Förderungen für Kinder-wunschbehandlungen ist unerwartet hoch. Seit Beginn der Maßnahme in 2013 errei-chen monatlich durchschnittlich 300 Anträge das Landesamt. Trauma-Netzwerk – Erfolgreicher Start und dynamischer Ausbau Seit 2010 wird auf Initiative des LS ein flächendeckendes Trauma-Netzwerk aufge-baut, das Opfern von Gewalttaten eine wirk-same Soforthilfe bietet. Die Zahl der An-tragsteller wird von 40 im Jahr 2012 in 2013 weiter steigen. Ebenso werden in 2013 wei-tere Trauma-Ambulanzen dem Trauma-Netzwerk beitreten. Schwerbehindertenrecht – Hohe Antragszahlen und große Anfrage nach neuen Ausweisen Die Antragszahlen im Bereich Feststellungs-verfahren SGB IX befinden sich auch in 2012 mit rund 156.000 Erst- und Neufeststel-lungsanträgen auf unverändert hohem Ni-veau. Mit Einführung der neuen Schwerbehinder-tenausweise wird ein Anstieg von 90.000 auf 130.000 auszustellenden Ausweisen erwar-tet. Durch den Einsatz von Laptops bei den Au-ßensprechtagen wird die Beratung der Kun-dinnen und Kunden vor Ort verbessert. Integration von Menschen mit Behinde-rungen – wachsend erfolgreich Die Anzahl von Arbeitsplätzen in sogenann-ten Integrationsprojekten für schwerbehin-derte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder einer psy-chiatrischen Einrichtung kommen, konnte gegenüber 2011 um 50 auf im Jahr 2012 nunmehr 321 gesteigert werden. Zugleich ist in diesem Zeitraum die Zahl der Integrations-projekte von 25 auf 33 gestiegen. Der Trend ist auch für 2013 steigend.

Weitere Stärkung des Kinderschutzes Der durch die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ unterstützte Ausbau bei den Jugendämtern im Rahmen der Bundes-initiative „Frühe Hilfe“ hat das Ziel, bis 2015 in allen Jugendämtern Netzwerke sowie den Einsatz von Familienhebammen und die ehrenamtliche Unterstützung zu installieren. Darüber hinaus fordert das Bundeskinder-schutzgesetz die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese wird auch durch Handreichungen und Empfehlungen zum Beispiel im Rahmen des Ziel- und Kenn-zahlensystems der Jugendhilfe, der Integrier-ten Berichterstattung Niedersachsen (IBN), unterstützt. Die Wiedereinführung des Lan-desjugendhilfeausschusses wird zudem wei-tere fachliche Anforderungen stellen. Integration von Menschen mit Migrati-onshintergrund – Intensive Nachfrage nach Fördermitteln des Landes Die Qualifizierungsreihen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Integrationslotsen wurden auch 2012 stark nachgefragt. Mit den För-dermitteln des Landes konnten weit mehr als 500 Lotsen ausgebildet werden. Ein entspre-chender Trend zeichnet sich auch für die Zukunft ab, da der Bedarf an ehrenamtlicher Integrationsarbeit ungebrochen hoch ist. Dafür ist eine bedarfsbezogene Weiterent-wicklung der Programme für bestimmte Ziel-gruppen geplant. Großes Interesse bestand 2012 weiterhin an dem Förderprogramm „Demokratie und To-leranz“, mit dem eine bunte Vielfalt von Pro-jekten für Jugendliche finanziert werden konnte, die sich darin gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und für Toleranz und demokratisches Verhalten einsetzen. Wegen der nach wie vor hohen Aktualität der Themen setzt sich die große Nachfrage nach finanzieller Projektunterstützung auch im Jahr 2013 fort.

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Höhepunkte des Jahres 2012 im LS

Fortsetzung einer erfolgreichen Idee – vom Projekt zur Linienaufgabe Betreuungsaufgaben werden ins Landessozialamt eingegliedert Im Juli 2003 als Modellprojekt zur Reduzie-rung der Ausgaben im Betreuungsbereich sowie zum Einsatz von Überhangpersonal gestartet, hat sich die Führung von Betreu-ungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter des LS im März 2012 mit der Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Betreu-ungsrecht (Nds. AGBtR) als feste Aufgabe etabliert. Das LS ist in Fortführung dieser ursprüng-lichen Projektidee für zunächst vier Jahre mit der Bezeichnung „Landesbetreuungsstelle“ in Niedersachsen eingesetzt. Darüber hinaus sollen weitere geeignete Landesbedienstete für diese Aufgabe einge-setzt werden. Dabei geht es um Bedienstete, deren Arbeitsplatz an anderer Stelle der Lan-desverwaltung wegfällt oder die in ihrem bisherigen Aufgabengebiet aus anderen Gründen nicht mehr tätig werden können. Ebenso sollen in ihrem bisherigen Beruf dienstunfähige und begrenzt dienstfähige

Landesbeamtinnen und -beamte vor der Ver-setzung in den Ruhestand eingesetzt wer-den, wenn sie dies wünschen und dazu in der Lage sind. Im Jahr 2012 wurden von 23 Betreuerinnen und Betreuern an den Standorten Braun-schweig, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Verden 807 Betreuungen laufend wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die rechtlichen Betreuungen übernehmen, sind persönliche Ansprechpartner/innen der Be-troffenen, sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld, organisieren weitere Hilfen und vieles mehr. Betreuer sind gesetzliche Vertreter für bestimmte Aufgabenkreise der Betroffenen. Sie haben die Interessen des betreuten Menschen gegenüber unterschied-lichsten Stellen und Institutionen zu vertre-ten, zum Beispiel gegenüber Gerichten, Be-hörden, Vermietern, Heimen, Pflegeversiche-rungen und vielen anderen Stellen.

Aufmerksamkeit wecken für die Belange von Kindern mit Sprachbehinderung Erster landesweiter „Tag des Sprechens“ Am 23. Juni 2012 haben die nieder-sächsischen Sprachheilkindergärten den ers-ten landesweiten „Tag des Sprechens“ durchgeführt. Das LS hat diesen Tag mit eigenen Aktionen unterstützt. Es hat an seinen sieben Standor-ten mit einer Ausstellung von Kunstwerken, die hör- und sprachgestörte Kinder gestaltet hatten, für diesen Tag geworben. Die Fachberater Hören und Sprache haben in vielen Sprachheilkindergärten am „Tag des Sprechens“ Fachvorträge gehalten.

Plakat zur Ausstellung – gestaltet mit Motiven aus Postkarten des Sprach-heilzentrums Bad Salzdetfurth

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Gemeinsames Ziel des „Tages des Spre-chens“ und der Ausstellungen an den Standorten des Landessozialamtes ist, insbe-sondere in der Öffentlichkeit Aufmerksam-keit für die Belange von Kindern mit Sprach-behinderung zu wecken. Gleichzeitig sollen die Erfolge der Sprachheilbehandlung besser bekannt gemacht werden. Die Fähigkeit, gut und störungsfrei zu sprechen, ist in unserer Gesellschaft eine der wichtigsten Vorausset-

zungen für die Teilnahme am gemeinschaft-lichen Leben und den Erwerb von Bildung. Sie ist wesentlich für den späteren berufli-chen Erfolg. Vor diesem Hintergrund ist es ein hervorragendes Ergebnis der Arbeit aller Beteiligten, dass über 90 % der Kinder, die eine Sprachheileinrichtung besucht haben, anschließend mit gutem Schulerfolg auf Haupt- und Realschulen oder sogar Gymna-sien gehen.

Präsentation des LS als attraktiven und vielseitigen Ausbildungsbetrieb Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm Die demografische Entwicklung unserer Ge-sellschaft macht auch vor dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) nicht halt. Der Altersdurchschnitt der Belegschaft steigt von Jahr zu Jahr und führt dazu, dass uns in Zukunft immer weniger junge und gut ausgebildete Beschäftigte zur Verfügung stehen. Insofern ist der Anwerbung von Nachwuchskräften ein besonderer Stellen-wert beizumessen. Die Ausgangsfrage war daher: „Welches Werbemittel wählen wir, um die Zielgruppe entsprechend zu erreichen?“ Sicher reichen nicht ausschließlich eine schlichte Stellenanzeige in der Tagespresse oder das Warten auf Initiativbewerbungen. Junge Menschen informieren sich zuneh-mend im Internet über interessante poten-tielle Ausbildungsbetriebe. Wenn sie im In-ternet surfen, erwarten sie auch bewegte Bilder. Um diesem Informationsverhalten im Social-Media-Zeitalter Rechnung zu tragen, entstand die Idee, einen auf die junge Ziel- gruppe zugeschnittenen Imagefilm zu pro-duzieren. Der Film sollte dazu beitragen, die Vorurteile, dass eine Ausbildung im öffentlichen Dienst langweilig, „spießig“ und wenig dynamisch ist, auszuräumen. Es galt, vermeintlichen Amtsstaub zu entfernen und das LS als einen für junge Menschen attraktiven und vielseiti-gen Ausbildungsbetrieb zu präsentieren!

Es sollte kein langweiliger Informationsfilm entstehen, sondern ein Film, in dem Kamera-führung, überraschende Perspektiven und rasante Schnitte zusammen mit elektroni-scher Hintergrundmusik das Interesse weckt. Um dem Anspruch eines jungen, „coolen“ und authentischen Films gerecht zu werden, wurde er in Eigenregie im Rahmen eines Projekts gemeinsam mit den Auszubildenden erstellt. Die Auszubildenden standen unter Anleitung der Ausbildungsleiterin vor der Herausforde-rung, die eigene Ausbildung zu reflektieren und darauf basierend ein Drehbuch zu schreiben, ein Textboard und eine ausführ-liche Requisitenliste zu erstellen sowie Film-sets auszuwählen. Der Film wurde aus der Perspektive der Aus-zubildenden gedreht und zeigt Arbeits-abläufe zahlreicher Praxisstationen, aber auch Unterrichtseinheiten der theoretischen Ausbildung. Nach drei Wochen „Action“ und der hohen Bereitschaft zur Mitwirkung und Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen sowie der Lehrkräfte, war das End-produkt im Kasten. Der Imagefilm wird bereits sehr erfolgreich in der Auszubildendenakquise eingesetzt. In dem kurz nach der Fertigstellung stattfin-denden Bewerbungsverfahren war direkt positive Resonanz zu verzeichnen. Bewerberinnen und Bewerber gaben die Rückmeldung, durch den Trailer zusätzlich

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motiviert worden zu sein, sich beim LS zu bewerben. Auch die Auszubildenden waren begeistert: „Wir haben uns bei der Arbeit an dem Film untereinander besser kennengelernt, viel Neues erfahren, Spaß gehabt und das Azubi- Team untereinander gestärkt, auch wenn wir die Filmproduktion als große Herausforde-rung empfunden haben und anfängliche Ängste überwinden mussten“. Zudem haben die Auszubildenden ihre Fer-tigkeiten in Bereichen wie Teamarbeit, Kommunikation, Präsentation und Konflikt-management weiter verbessert. Insgesamt hatten alle viel Spaß, haben viel gelernt und es entstand ein informativer und sehr authentischer Film über Ausbildung mit Zukunft im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Neugierig geworden? Dann werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen: www.soziales.niedersachsen.de

Vielfältige Ansätze zur Gestaltung von Projekten Fachtag zur Förderrichtlinie „Demokratie und Toleranz“ Am 10. Oktober 2012 wurde gemeinsam mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) ein Fachtag zur Förderrichtlinie „Demokratie und Toleranz“ veranstaltet. Die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teil-nehmer kamen aus den Bereichen Schule, Jugendpflege, Integrationsarbeit und aus dem zivilen Engagement. Der Fachtag diente dem Informationsaus-tausch zwischen den bisherigen Maßnahme-trägern, den interessierten zukünftigen Pro-jektträgern sowie dem MS und der Bewilli-gungsbehörde, dem LS. In einem Fachvortrag erläuterte das LS die Voraussetzungen für eine finanzielle Förde-rung. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass interessierte Antragsteller sich mit ihren Ideen frühzeitig an das LS wenden können, das dann für umfassende Beratungen zur Verfügung steht.

Die Förderrichtlinie „Demokratie und Toleranz“ bietet vielfältige Ansätze zur Gestaltung von Projekten.

Besonders erfolgreiche Veranstaltungsbei-spiele wurden in anschaulichen Präsentatio- nen vorgestellt. Das waren zum Beispiel der Jugendkongress im Landkreis Schaumburg, die Veranstaltungsreihe „Lingen für Tole-ranz“ und das Projekt „Respekt – Kein Platz für Rassismus“ der Stadt Salzgitter. Die Einzelpräsentationen führten anschlie-ßend zu einem intensiven Erfahrungsaus-tausch und der Klärung von Detailfragen. Insgesamt fand der Fachtag bei allen Teil-nehmerinnen und Teilnehmern eine sehr positive Resonanz und soll wiederholt wer-den.

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Verbesserung des eingreifenden und vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes Eckpunkte zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat sich als Ziel gesetzt, neben dem eingreifenden insbeson-dere auch den vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Als eine der ersten Maßnahmen zur Umset-zung dieses gesetzlichen Auftrages stand das Thema „Frühe Hilfen“ mit einem Netzwerk-treffen mit über 190 Beteiligten aus ganz Niedersachsen und der Aufbau einer Landes-koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ in der Fachgruppe „Kinder, Jugend und Familie“ (JH) beim LS im Vordergrund. Die Landeskoordinierungsstelle hatte bereits im Jahr 2012 über zahlreiche Anträge der Jugendämter auf Zuwendungen zu entschei-den. Beantragt wurden Mittel für die flä-chendeckende Versorgung durch Familien-hebammen und vergleichbare Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Auf- bzw. Ausbau von lokalen Netz-werken Früher Hilfen. Obwohl zur Umset-zung nur wenig Zeit zur Verfügung stand, gelang es der Landeskoordinierungsstelle,

alle gestellten Anträge abschließend zu be-arbeiten und die Fördergelder an die örtli-chen Träger auszuzahlen. Weitere für die Umsetzung des Bundeskin-derschutzgesetzes wichtige Eckpunkte waren für den Bereich Hilfen zur Erziehung: die Erarbeitung und Aktualisierung von

Orientierungshilfen zum Beispiel zum Thema „Beteiligung und Beschwerde-möglichkeiten in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung“, von Merkblättern im Be-triebserlaubnisverfahren und im Umgang mit Meldepflichten

die Beratung der Träger von Einrichtun-

gen der Hilfen zur Erziehung bei der Ent-wicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt

die Durchführung der Informationsbörse

„Partizipation“ am 7. Dezember 2012 mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungsträgern.

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Führungskompetenzen ausbauen und stärken Förderprojekt für Nachwuchsführungskräfte im Landessozialamt Erstmalig startete am 15. November 2012 ein Förderprojekt für Nachwuchsführungs-kräfte, an dem 15 Beschäftigte aus allen Standorten des LS teilnehmen. Die Auswertung der Gleichstellungspläne nach dem Niedersächsischen Gleichberechti-gungsgesetzes (NGG) hat den Bedarf im LS bestätigt, insbesondere Frauen zur Über-nahme von Führungsaufgaben zu befähigen. Nach einem intensiven Auswahlprozess wur-den elf Frauen und vier Männer aus unserer Verwaltung für die Teilnahme an einer Bau-steinreihe ausgesucht. Es werden durch zwei interne Trainerinnen theoretische und praktische Befähigungen vermittelt und vorrangig Schlüsselkompeten-zen systematisch und zielgruppenorientiert ausgebaut. Die Programmbausteine werden nach den vier Feldern Sozialkompetenzen, Methodenkompetenzen, Persönlichkeits- und Fachkompetenzen ausgestaltet.

Am 15. und 16. November haben die 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des För-derprojektes die 15-monatige Bausteinreihe begonnen. Der Projektauftakt wurde von Vertretern des LS und des Gesamtpersonalra-tes (GPR) begleitet. Anschließend wurde mit den Themen Genderkompetenz und Einfüh-rung in Führungskompetenzen mit der Schu-lung begonnen. Unterstützt und inhaltlich begleitet werden das Projekt und die Arbeit der Trainerinnen durch eine Steuerungsgruppe. Wie in einer Sitzung im März 2013 festgestellt wurde, stellt sich die Zwischenbilanz des Projekts sehr positiv dar. Die Projektteilnehmerinnen und –teilnehmer sollen im Projektablauf weiter gefördert und gefordert sowie zu eigenen Initiativen und Aktivitäten animiert werden. Die Trainerinnen werden über die aktuelle Entwicklung bei den Führungsinstrumenten im LS auf dem Laufenden gehalten.

Ein bunter Mix aus den Themen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung Seit 2010 fördert das Land bei den Nieder-sächsischen Aktionstagen gegen Kinderar-mut entsprechende Projekte. Ziel ist, die bereits erfolgten Anstöße und Netzwerkbildungen auf der örtlichen Ebene zu nutzen, um die nach wie vor akuten Fra-gen zu den Bereichen Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe für Kinder zu stellen. Das Land Niedersachsen fördert die Sach- und Organisationskosten im Zusammenhang mit den geplanten Aktionen mit Zuschüssen bis maximal 2.500 Euro. Zuwendungsfähig sind Sach- und Organisationskosten, die im Zusammenhang mit der Aktion anfallen.

Rund 80 Akteure haben sich vom 1. Juli bis zum 20. Oktober 2012 an den Regionalen Mitmachtagen gegen Kinderarmut in Nieder-sachsen beteiligt. Vereine, Verbände, Kommunen, Kirchen und Schulen wurden angeregt, als "Aktionspunkt Kinderarmut 2012" auf Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisebene Veranstaltungen zu organisieren. Das Land Niedersachsen förder-te die Projekte finanziell über das LS. Die zahlreichen Aktionen und Initiativen zeigten, welche Möglichkeiten es gibt, den Folgen von Kinderarmut entgegenzutreten. Im Rahmen einer Fachveranstaltung am 17.Dezember 2012 in Hannover hatten die Beteiligten die Gelegenheit, ihre Aktionen vorzustellen.

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Präsentiert wurde ein bunter Mix zu den Themen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe. Die Veranstaltungsbreite reichte vom Selbst-erprobungswochenende für Mädchen, der Mutter-Kind-Freizeit über einen Armutspar-cour oder der Aktivierung eines Sozialen Netzwerks für benachteiligte Kinder vor Ort bis zum Kochworkshop und Naturtagen auf dem Bauernhof.

Projektvorstellung im Rahmen einer Fachveranstaltung des Programmes „Niedersächsische Aktionstage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung 2012“ Foto: Tom Figiel / Land Niedersachsen

Claudia Schröder wird in das Sozialministerium berufen Verabschiedung der Präsidentin des Landessozialamtes Am 29. März 2012 wurde im Rahmen einer Feierstunde in Hildesheim die bisherige Prä-sidentin, Frau Claudia Schröder, verabschie-det. Frau Schröder wechselte mit Wirkung vom 1. April in das Sozialministerium (MS) und übernahm dort die Leitung der Abtei-lung Soziales. Im voll besetzten Großen Sitzungssaal verab-schiedete sich Frau Schröder von Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern. Sie tat dies einerseits mit einem weinenden Auge nach vielen Jahren im Lan-dessozialamt in Hildesheim, mit vertrauten Menschen und Arbeitsbeziehungen und we-gen der Aufgabe ihres „Traumjobs Präsiden-tin“, andererseits aber auch mit einem la-chenden Auge mit Blick auf die neuen und interessanten Herausforderungen als Abtei-lungsleiterin im Sozialministerium.

Es war eine kurzweilige Veranstaltung, die von musikalischen Beiträgen mit Keyboard und Querflöte umrahmt wurde. Frau Schröder wird dem LS auch durch ihre neue Funktion im MS fachlich eng verbunden bleiben.

Überreichung eines kleinen Dankeschöns an die ehemalige Präsidentin durch das überörtliche

teuerungsteam, Foto: LS

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Sozialministerin Aygül Özkan lädt zur Feierstunde Amtseinführung des neuen Präsidenten Malte Spitzer Im September 2012 wurde der im Frühjahr eingeleitete Wechsel an der Führungsspitze vollzogen. Nachdem die bisherige Präsidentin Claudia Schröder zum 1. April in das Sozialministeri-um berufen worden war, übernahm der Lei-tende Regierungsdirektor (LRD) Joachim Nie-pel bis zur abschließenden Besetzung des Dienstpostens die Wahrnehmung der Ge-schäfte des Präsidenten des LS. Am 3. September wurde dann der neue Prä-sident Malte Spitzer in sein Amt eingeführt.

Zu diesem Anlass hatte die Sozialmi-nisterin Aygül Özkan ausgewählte Gäste aus Politik, Verwal-tungen, Verbänden und der örtlichen Presse zu einer Feierstunde ein-geladen

Sozialministerin Aygül Özkan bei der Amtseinführung, Foto: LS Nach der Begrüßung der Gäste durch LRD Niepel wurde Herr Spitzer durch die Sozial- ministerin in sein Amt eingeführt und hat sich anschließend kurz vorgestellt. Zuletzt war Herr Spitzer als Leitender Kreis-verwaltungsdirektor des Kreises Dithmar-schen und hauptamtlicher Vertreter des Landrats tätig und leitete den Geschäftsbe- reich Familie, Soziales und Gesundheit des Kreises Dithmarschen sowie die dortigen Stabsstellen Personal, Organisation, Recht, Haushalt und IT. Malte Spitzer wurde 1968 in Uelzen (Nieder-sachsen) geboren. Er ist verheiratet und hat vier Kinder.

In seiner Ansprache unterstrich Präsident Spitzer die große Bedeutung des Landesam-tes für das „soziale Niedersachsen“: „Wir stehen für eine hochverantwortungs-volle, unverzichtbare und letztendlich un-verwechselbare Aufgabe: Das soziale Nieder-sachsen.“ Als einen wesentlichen Erfolgsfaktor des Landesamtes sieht der neue Präsident eine Führungskultur, die sich durch Verbindlich-keit und Wertschätzung auszeichne. „Führung funktioniert nicht einsam auf dem Feldherrenhügel, sondern nur auf der Grund- lage einer gelingenden Zusammenarbeit“, so Präsident Spitzer.

Präsident Spitzer bei der Amtseinführung, Foto: LS Abgerundet wurde die Feierstunde durch Grußworte des Vorsitzenden des Gesamtper-sonalrates im LS, Herrn Michael Haase, sowie der Direktorin des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte in Oldenburg, Frau Doris Möller.

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Berichte aus den Fachgruppen Fachgruppe IN (Integrationsamt) Integrationsamt schafft Anreize für Arbeitgeber zur Beschäftigung schwer-behinderter Menschen Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. Diese Leistungen verfolgen neben der Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auch den Zweck, Arbeit-gebern einen Anreiz zu geben, schwerbe-hinderten Menschen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten. In den vergangenen Jahren ist eine Entwick-lung eingetreten, dass beim Integrationsamt zunehmend laufende Lohnkostenzuschüsse von Arbeitgebern nachgefragt werden. Die investiven Leistungen zur Ausstattung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen sind in den vergangenen Jahren nicht mehr in dem Umfang früherer Jahre beantragt worden. Bereits bei den finanziellen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen von Arbeitgebern bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Minderleis-tungsausgleich und personelle Unterstüt-zung) ist in den vergangenen Jahren ein er-höhter Finanzbedarf festgestellt worden. So sind allein im Jahr 2012 Leistungen in Höhe von 12,35 Mio. € abgeflossen (2011: 10,97 Mio. €, 2010: 9,67 Mio. €). Eine sehr gute Nachfrage konnte die Fach-gruppe Integrationsamt (IN) beim Arbeits-marktsonderprogramm „Job 4000“ feststel-len. Mit diesem Programm werden neue zusätzliche Arbeitsplätze für den Personen-kreis der besonders betroffenen schwerbe-hinderten Menschen im Sinne von § 72 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit ei-nem Lohnkostenzuschuss in Höhe von 36.000 € bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis gefördert. Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen erfolgt eine anteilige Förderung. Der Lohn-

kostenzuschuss wird zusätzlich zu anderen Leistungen, zum Beispiel Eingliederungszu-schüsse der Agenturen für Arbeit, bewilligt. Die finanzielle Abwicklung erfolgt so, dass der Arbeitgeber im ersten Förderjahr 70 % der Bruttolohnkosten einschließlich der von ihm zu entrichtenden Sozialversicherungsan-teile erstattet bekommt. Im zweiten Jahr werden 60 % erstattet und im dritten bis fünften Förderjahr 50 %. Die Förderung läuft aus, wenn der bewilligte Gesamtbetrag komplett abgeflossen ist. Im Jahr 2012 wurden von den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe IN 512 Bewilli-gungen in einem Gesamtvolumen von 14,7 Mio. € ausgesprochen. Ein erfolgreiches Ar-beitsmarktprogramm konnte so in 2012 fort-gesetzt werden. Daneben sind Vereinbarungen mit der Regi-onaldirektion Niedersachsen-Bremen zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinder-ter Menschen getroffen worden. Für die För-derung von befristeten Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen wurden den Arbeitsagenturen insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Mittel stehen sowohl für den Personenkreis SGB III (3 Mio. €) als auch für den Personenkreis SGB II (2 Mio. €) zur Verfügung. Gleiche Vereinbarungen wurden mit den optierenden Kommunen getroffen, hier wurden zusätzlich 1,6 Mio. € aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitge-stellt.

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Insgesamt ist es dem Integrationsamt im Jahr 2012 gelungen, die Einnahmen des Jahres in voller Höhe zu verausgaben. Zusätzlich konn-te der Bestand, ohne Berücksichtigung von Sondereinnahmen, um ca. 3,6 Mio. € zu-rückgefahren werden. Für das Jahr 2013 ist das Programm „Job 4000“ verlängert worden, es sind Bewilli-gungen in einem Volumen von ca. 12 Mio. € geplant. Ebenso wurden die Vereinbarungen mit der Regionaldirektion und den optieren-den Kommunen für befristete Arbeitsver-hältnisse verlängert. Hier sind wiederum 6,6 Mio. € eingeplant. Zusätzliche Mittel werden über die Initiative Inklusion des BMAS für den Übergang be-hinderter Menschen von der Schule in den Beruf, für Ausbildungsplätze von schwerbe-hinderten jungen Menschen und für Arbeits-plätze von älteren schwerbehinderten Men-schen über 50 Jahre zur Verfügung gestellt. Diese Programme sind mit dem Niedersächsi-schen Ministerium für Soziales, Frauen, Fami-lie, Gesundheit und Integration (MS) abge-stimmt und zu Jahresbeginn 2013 angelau-fen. Fragen zu den angeführten Programmen und auch zu den regulären Förderleistungen werden von den Kolleginnen und Kollegen des Integrationsamtes gern beantwortet. Integrationsprojekte Auch in Niedersachsen haben sich die Integ-rationsprojekte inzwischen als ein Angebot zur Beschäftigung von besonders betroffe-nen schwerbehinderten Menschen etabliert. Die Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen jedoch

überdurchschnittlich viele besonders betrof-fene schwerbehinderte Menschen beschäf-tigt sein müssen. Bei der Zielgruppe handelt es sich um schwerbehinderte Menschen, die trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und der Unterstützung durch Integrations-fachdienste nur geringe Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Ar-beitsplatz zu finden. In Integrationsprojekten werden sie ausgebildet, beschäftigt, arbeits-begleitend betreut und soweit erforderlich bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäf-tigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Nachdem die Zahl der Integrationsprojekte in Niedersachsen zeitweilig stagnierte, wurden in 2012 acht zusätzliche Integrationsunter-nehmen gegründet, so dass vom Integra-tionsamt nun insgesamt 33 Integrationspro-jekte mit finanziellen Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstat-tung der Projekte sowie laufende Leistungen zum Ausgleich des besonderen Aufwandes und der außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Aufgabenstellung der Integrati-onsprojekte verbunden sind, gefördert wer-den. In diesen Integrationsprojekten werden 762 Mitarbeiter beschäftigt, von denen 321 schwerbehindert sind. Weitere zehn Antragsteller werden in der Vorbereitung auf die Gründung eines Inte-grationsprojekts vom Integrationsamt sowie in betriebswirtschaftlichen Fragen von der Förderbank des Landes Niedersachsen - NBank – beraten.

Leistungen an Integrationsprojekte 2012 Aufbau und Ausstattung 295.000 € Erweiterung und Modernisierung 651.000 € Betriebswirtschaftliche Beratung 270.000 € Abdeckung eines besonderen Aufwandes 857.000 € Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 1.687.183 €

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Fachgruppe JH (Kinder, Jugend und Familie) Die Fachgruppe JH ist zuständig für den ge-samten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, mit Ausnahme der zum Geschäftsbereich des Kultusministeriums gehörenden Kindertages-stätten und der -tagespflege. Sie gliedert sich in die Teams „Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben“, „Jugendar-beit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“, „Hilfen zur Er-ziehung“ und das Stiftungsbüro „Mutter und Kind“. Integrierte Berichterstattung Nieder-sachsen - IBN Im Rahmen des Ziel- und Kennzahlensteue-rungssystems „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN“ wurden durch Fallzah-len belegte erhebliche Unterschiede in der Handhabung der Jugendämter bei der Diagnostik der Teilhabebeeinträchtigung bei seelisch behinderten Kindern festgestellt. Daher wurde zur Verbesserung der Steue-rung zusammen mit örtlichen Jugendämtern eine auch bundesweit beachtete Arbeitshilfe erstellt. Zudem wurde unter der Kurzbezeichnung „IBN-WIKI“ mit dem Aufbau eines Systems begonnen, in dem die vielen Kenntnisse und Informationen der integrierten Berichterstat-tung online allen beteiligten Jugendämtern zugänglich gemacht werden sollen.

Neuer Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII Anfang Juni 2012 trat der neue Rahmenver-trag nach § 78 f Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zwischen den öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe in Kraft. Dieser regelt Eckpunkte für die Inhalte der vor Ort zu schließenden Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trä-gern von Einrichtungen über die Leistungen, Entgelte und die Qualität in den Einrichtun-gen der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig führte der Abschluss des Vertra-ges aber auch bei den Trägern von Einrich-tungen zu einem erhöhten Beratungsbedarf in den Betriebserlaubnisverfahren. Das hatte eine Vielzahl von intensiven Beratungsge-sprächen zur erforderlichen Aktualisierung der bestehenden Leistungsbeschreibungen der Einrichtungen zur Folge. Umfangreiches Fortbildungsprogramm für Fachkräfte Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe wurde den Beschäftigten der Jugendämter und der frei-en Träger mit mehr als 100 Fortbildungsan-geboten und Veranstaltungen eine breite Palette inhaltlicher Angebote unterbreitet. Dazu gehörten neben den üblichen ein- bis dreitägigen Fortbildungsangeboten beson-dere Veranstaltungen wie die Informations-börse „Partizipation“ für den Bereich der Hilfen zur Erziehung mit mehr als 120 Teil-nehmerinnen und Teilnehmern, das 21. Fo-rum Jugendarbeit in Hohegeiß zu Praxis, Visionen und Innovationen in der Jugendar-beit mit über 80 Teilnehmerinnen und Teil-nehmern, ein „medienpädagogisches Bar-camp“ zum Umgang mit neuen Medien in der Jugendarbeit sowie eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von LS, Landesstelle Jugendschutz und dem Landespräventionsrat Niedersachsen zum Thema „Professionalisie-rung kommunaler Alkoholprävention“.

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Neue Förderrichtlinie zum Einsatz von Medienkoordinatorinnen und Medien-koordinatoren Am 1. Oktober 2012 trat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur För-derung des Einsatzes von regionalen Me-dienkoordinatorinnen und Medienkoordina-toren in Kraft. Mit dem Förderprogramm ist die Absicht verbunden, im Rahmen des Lan-deskonzeptes “Medienkompetenz in Nieder-sachsen – Meilensteine zum Ziel“ die Me-dienkompetenz vor Ort zu erhöhen.

Stiftungsbüro Neu zur Fachgruppe JH gehört das Stitungs-büro. Das Stiftungsbüro hat mit den zur Ver-fügung stehenden Stiftungsmitteln aus drei Stiftungen im Jahr 2012 fast 21.000 Anträge bearbeitet und dabei mehr als 8,7 Mio. Euro ausgezahlt. Dabei handelte es sich um An-träge von Alleinerziehenden und Familien mit mindestens drei Kindern in einer plötzli-chen finanziellen Notlage (Landesstiftung „Familie in Not“), Anträge von schwangeren Frauen („Bundesstiftung „Mutter und Kind“) und Anträge auf Zuschüsse für Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder (Sonderfonds „DabeiSein“).

Fachgruppe LV (Landesversorgungsamt / Hauptfürsorgestelle / Versor-gungsamt) Ziel aller Aktivitäten der Versorgungsverwal-tung ist es, Menschen, die einen Gesund-heitsschaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat, angemessen zu entschädigen. So soll dem betroffenen Personenkreis ein lebenswertes Umfeld gestaltet und weitere Beeinträchti-gungen sollen möglichst gering gehalten werden. Im Vordergrund der aktuellen Arbeitssituati-on steht dabei die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, die in der Öffentlichkeit vielfältige Diskussionen und Aufmerksamkeit erreicht. Daneben nimmt die rentenrechtli-che Versorgung der in Niedersachsen noch lebenden 20.000 Opfer der Kriege und die

neu zu versorgenden Opfer militärischer Aus-landseinsätze der Bundeswehr zunehmend viele Kapazitäten in Anspruch, um auch für diesen Personenkreis beeinträchtigungsan-gemessene, schnelle und effektive Betreuung sicherzustellen. Zur Unterstützung dient dabei der flächen-deckend arbeitende medizinische Dienst, der die Begutachtung des Gesundheitszustandes der uns Anvertrauten sicherstellt. Außerdem wird auch für die Verfolgung der Täter durch Ermittlung der von ihnen zur Wiedergutma-chung zu erstattenden Kosten ihrer Gewalt-tat qualifiziertes Personal eingesetzt.

Entwicklung der Fallzahlen Die Zahl der Rentenberechtigten hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Rentenberechtigte – Entwicklung (Stichtag: 31.12. des Jahres)

Rentenberechtigte 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Rentenberechtigte insgesamt 42.682 38.040 33.956 30.320 27.099 23.963 - Bundesversorgungsgesetz 38.160 33.474 29.316 25.548 22.211 18.890 - Opferentschädigungsgesetz 1.613 1.658 1.753 1.884 2.027 2.196 - Soldatenversorgungsgesetz 2.387 2.406 2.386 2.382 2.356 2.376

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Zahl der Rentenberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz am Jahresende

Personenkreis 2011 2012 Rückgang absolut

Rückgang in Prozent

Beschädigte 9.709 8.204 - 1.505 Witwen / Witwer 11.776 9.996 - 1780 Waisen 726 690 - 36 Gesamt 22.211 18.890 - 3.321

15 %

Unterstützung für wissenschaftliche Studien Im Frühjahr 2012 begann für die Fachgruppe LV in der Außenstelle Oldenburg eine außer- gewöhnliche und erfolgreiche Zusammenar-beit mit dem Niedersächsischen Landesge-sundheitsamt (NLGA). Im Rahmen dieser Kooperation wurden sämtliche Antragsfälle nach dem Infektions-schutzgesetz (IfSG), die in den Jahren 2001 bis 2011 eingegangen waren, gesichtet. Die wesentlichen Daten der Einzelfälle (z. B. Impfdatum, Impfstoff, etc.) wurden in eine Tabelle übertragen. Die Datensätze der Ta-belle wurden in anonymisierter Form dem NLGA für die Studie übersandt. Eine Zusammenfassung der Studie ist dem nachfolgenden Text, der vom NLGA für die Nationale Impfkonferenz entworfen wurde, zu entnehmen. Capture-Recapture-Studie zur Abschätzung der Anzahl der Impfschäden in Niedersach-sen zwischen 2001 und 2011 Fragestellung

In Deutschland sind Impfungen freiwillig. Die Ständige Impf-kommission beim Robert Koch-Institut spricht fachliche Impfempfehlungen aus. Sie bilden die Grundlage für die öffentliche Impf-empfehlung der obersten

Landesgesundheitsbehörden. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine

Schädigung erlitten hat, erhält gemäß Infek-tionsschutzgesetz (IfSG) auf Antrag Versor-gung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgeset-zes. In Niedersachsen ist für die Bearbeitung der Anträge das LS zuständig. Der Verdacht auf einen Impfschaden ist vom feststellenden Arzt unabhängig von Versor-gungsansprüchen gemäß IfSG namentlich an das Gesundheitsamt zu melden, das die Fälle an die zuständige Landesbehörde (in Nieder-sachsen das Landesgesundheitsamt (NLGA)) sowie an das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt. Ziel dieser Untersuchung ist die retrospektive Abschätzung der Anzahl von Impfschäden in Niedersachsen von 2001 bis 2011, um An-haltspunkte über die Vollständigkeit der Er-fassung zu erhalten. Methoden Als Impfschaden wird im IfSG die gesund-heitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hi-nausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung definiert. Unter Anwendung der Capture-Recapture-Methode (CRM) wurde durch den Abgleich des Erfassungssystems gemäß IfSG beim NLGA und der Anträge auf Versorgung beim LS die Anzahl der Impfschäden geschätzt. Die anonymen Datensätze wurden über Initi-alen, Geschlecht und Geburtsdatum abgegli-chen. Es wurde bestimmt, welche Impfscha-densfälle in beiden Datensätzen und welche nur in einem der Datensätze enthalten wa-ren. Daraus wurde mit dem Maximum-Likelihood-Schätzer die Anzahl der Impf- schäden, die nicht von NLGA oder LS erfasst wurden, geschätzt. Datensätze mit unvollständigen Angaben für einen Abgleich oder Impfdatum vor dem

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Jahr 2000 wurden von der Analyse ausge-schlossen. Ergebnisse Zwischen 2001 und 2011 wurden dem NLGA 173 Impfschadensverdachtsmeldun-gen übermittelt. Am LS wurden im selben Zeitraum 140 Anträge auf Versorgung ge-stellt. 22 Fälle waren in beiden Systemen erfasst, die Übrigen nur in jeweils einem. Die 291 Impfschadensfälle waren im Median 32 Jahre alt, 59% waren Frauen. Die Schätzungen aus der CRM ergeben 1.101 (95% Konfidenzintervall 789 - 1.601) Impfschäden im Beobachtungszeitraum in Niedersachsen (1,3 Impfschäden / 100.000 Einwohner / Jahr). Die Vollständigkeit der Daten beim NLGA beträgt 15%. Schlussfolgerungen Da weniger schwerwiegende Impfschadens-verdachtsfälle zum Teil nicht gemeldet wer-den bzw. nicht in der LS-Datenbank erschei-nen, kann eine Unterschätzung resultieren.

Andererseits führen Fehler beim Abgleich der Daten, die eine Nicht-Erkennung gleicher Datensätzen bedingen, zu einer Überschät-zung. Die geringe Vollständigkeit der Daten des NLGA zeigt, dass die Erfassung von Impf-schäden gemäß IfSG nicht ausreichend um-gesetzt wird. Die Ärzteschaft sollte deshalb verstärkt über die Meldepflicht von Impfschadensverdachts-fällen fortgebildet werden. Der regelmäßige Abgleich der verschiedenen Datenquellen und Rückmeldung der Ergebnisse an die Ärz-teschaft könnte hierbei hilfreich sein. Autoren: Michaela Diercke (1,2), Konrad Beyrer (1), August Hallmann-Jürgens-Tatje (3), Ralf Düser (3), Gerd Bruns (3), Fabian Feil (4), Johannes Dreesman (1) (1) Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA), Hannover (2) Postgraduiertenausbildung für Angewandte Epide-miologie, Robert Koch-Institut, Berlin, in Kooperation mit dem European Programme for Intervention Epide-miology Training (3) Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt), Außenstelle Oldenburg (4) Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Hannover

Fachgruppe SH (Sozialhilfe / Einrichtungen) Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Das Land Niedersachsen hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) beauf-tragt, die Aufgaben des überörtlichen Trä-gers der Sozialhilfe wahrzunehmen. Der überörtliche Träger erbringt Leistungen, da-mit Menschen mit einer Behinderung in einer Behinderteneinrichtung betreut werden können. Am 31. Oktober 2012 sind in Nie-dersachsen in Behinderteneinrichtungen be-treut worden: 3.078 Kinder in Sonderkindergärten 2.373 Kinder in Einrichtungen für Kinder

mit Hör- und Sprachbehinderung wie z.B. Sprachheilkindergärten oder Internate für Hörgeschädigte

5.201 Kinder mit Behinderung gemein-sam mit nicht behinderten Kindern in Re-gelkindergärten und Regelkinderkrippen (integrative Kindergärten und -krippen)

F A

C H

G R

U P

P E

N

5.648 Kinder in anderen Einrichtungen 26.587 Beschäftigte mit einer Behinde-

rung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

14.751 erwachsene Menschen mit einer Behinderung in Tagesförderstätten für Menschen mit geistiger Behinderung, Ta-gesstätten für Menschen mit seelischer Behinderung, u.ä.

22.746 erwachsene Menschen haben zu diesem Zeitpunkt in Behinderteneinrichtun-gen gewohnt.

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Die Anträge auf Leistungen des überörtli-chen Trägers der Sozialhilfe bearbeiten die Landkreise, kreisfreien Städte und die Städte Celle, Göttingen, Hildesheim, Lingen (Ems) sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Hansestadt Lüneburg (Gebietskörper-schaften) und nicht das LS. Das LS übt je-doch die Aufsicht über diese Gebietskörper-schaften aus. Das heißt, es berät diese Kör-perschaften zu Fragen der Sozialhilfe und führt Fortbildungen sowie Dienstbespre-chungen für sie durch. Außerdem kann es ihnen Weisungen erteilen, um eine richtige und landesweit einheitliche Anwendung des Rechts durchzusetzen. Leistungen der Sozialhilfe dürfen in einer Behinderteneinrichtung nur erbracht wer-den, wenn das LS mit dieser Einrichtung Ver-einbarungen über Inhalt, Umfang und Quali-tät der anzubietenden Leistung, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leis-tung sowie die für die Leistung zu zahlende Vergütung (Leistungs-, Prüfungs- und Vergü-tungsvereinbarungen) geschlossen hat. Bei den Verhandlungen über diese Vereinbarun-gen sind die Einrichtungen und das LS gleichberechtigte Partner. Das heißt, das LS kann Inhalte der Vereinbarungen nicht ge-gen den Willen der Einrichtungen vorgeben. Die Vereinbarungen sind an eintretende Än-derungen (z. B. Änderungen der Vergütung und der Zahl der in einer Einrichtung vor-handenen Plätze) anzupassen. Bei vielen Ein-richtungen erfolgt dies mehrfach im Jahr. Zurzeit unterhält das Land Vereinbarungen mit 2.347 Einrichtungen. Die Träger der Sozialhilfe sollen aktiv dafür sorgen, dass ihre Leistungen die Folgen einer Behinderung möglichst wirksam beseitigen oder mildern. Für Kinder mit einer Sprach- oder Hörstörung stellt das Team „Fachbera-tung Hören und Sprache / Allgemein-pädagogischer Dienst des Landesarztes“ sicher, dass dieses Ziel erreicht wird. Das Team stellt fest, ob ein Kind mit Hör- und Sprachstörung Leistungen benötigt. Danach prüft es immer wieder, ob die Leis-tungen die erwarteten Ergebnisse bringen oder andere Leistungen mehr Erfolg verspre-

chen. Dabei arbeitet das Team eng mit den Gesundheitsämtern zusammen. In 2012 hat es unter anderem 774 Sprechta-ge in niedersächsischen Städten und Land-kreisen durchgeführt und 8.804 Menschen mit Hör- und Sprachstörungen beraten. In 3.485 Fällen hat es Leistungen in einer Sprachheileinrichtung empfohlen.

Bilder aus dem Sprachheilzentrum Bad Salzdetfurth – Sprache verbindet, Foto: Sandra Wieter, LS Um sicher zu stellen, dass Menschen mit einer Hör- und Sprachstörung wirksame Leis-tungen erhalten, haben Angehörige des Teams im Jahre 2012 unter anderem auf 54 Tagungen und Fortbildungen für niederge-lassene ärztliche und therapeutische Praxen sowie für Kindergärten und Schulen Vorträ-ge zu Fragen der Hör- und Sprachstörungen gehalten. Das Team dokumentiert viele der Veranstal-tungen auf seiner Internetseite. Zusätzlich befinden sich dort weitere Informationen rund um das Thema Hör- und Sprachstö-rung: www.hoer-und-sprachheilberatung.niedersachsen.de Träger der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde Das LS ist Einrichtungs- und Schulträger für die vier Landesbildungszentren für Hörge-schädigte (LBZH) an den Standorten Braun-schweig, Hildesheim, Oldenburg und Osna-brück sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) in Hannover.

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Die LBZ sind regionale Kompetenzzentren. Sie betreiben eigene Förderschulen mit In-ternaten für hörgeschädigte und blinde Kin-der sowie Kindergärten für Hörgeschädigte. Alle LBZ bieten Schulabschlüsse der Regel-schulen bis zum Realschulabschluss. Das LBZB verfügt außerdem über eine Förder-schule mit Schwerpunkt „geistige Entwick-lung.“ Die LBZH Hildesheim und Osnabrück sowie das LBZB verfügen zusätzlich über Berufsschulen und eine berufliche Rehabilita-tion.

der LBZ können in Niedersachsen jeweils rund 60 % der hörgeschädigten und blinden Schülerinnen und Schüler Regelschulen statt der Förderschulen der LBZ besuchen. Detaillierte Informationen zu den Landesbil-dungszentren können Sie unter www.lbzh.de und www.lbzb.de aufrufen.

Fröhliche Kinder im Kindergarten eines LBZ Foto: LBZ Hildesheim Heimaufsicht nach dem Niedersächsischen Heimgesetz (NHeimG) Das LS übt die Heimaufsicht über Heime für behinderte volljährige Menschen aus. Infor-mationen zum Niedersächsischen Heimge-setz insbesondere zu Anzeigepflichten, Zu-ständigkeiten und Merkblätter zum Downlo-ad finden Sie im Internetauftritt des LS unter:

Außerdem beraten die LBZ die Eltern hör-geschädigter und blinder Kinder, betreiben eine moderne fachpädagogische Diagnostik und unterstützen die Rehabilitation und In-tegration von hörgeschädigten und blinden Kindern durch ihre Hausfrühförderung. Dank der Unterstützung durch die mobilen Dienste www.soziales.niedersachsen.de/soziales_ges

undheit/heimaufsicht/heimgesetz

Fachgruppe SL (Sonstige Leistungen und Aufgaben) In der Fachgruppe SL werden besondere soziale Förderungen und Zuwendungen des Landes bearbeitet. Darüber hinaus ist ein Team der Fachgruppe für das Beruferecht für Gesundheitsfachberufe zuständig. Seit April 2012 ist die Anerkennung von Betreuungs-vereinen neue Aufgabe der Fachgruppe. Landesblindenfonds und Landesblin-dengeldgesetz Aufgrund von Personalveränderungen wurde die Aufgabe Ende 2012 von der Außenstelle

Verden in die Hauptstelle Hildesheim verla-gert.

Aus Mitteln des Landes-blindenfonds können zivil-blinde Menschen in außer-gewöhnlichen Lebenssitua-tionen finanziell unterstützt werden, mit dem Ziel, so-

lange wie möglich eine selbständige Lebens-führung zu erreichen. Im Jahr 2012 wurden 650 Anträge gestellt und insgesamt 655.155 € ausgezahlt.

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Davon stellt die Neuerblindung mit 44, 4 % den häufigsten Antragsgrund dar, gefolgt von Betreuungskosten für Kinder unter 16 Jahren und den sogenannte Selbsthilfemaß-nahmen für PC-Schulungen, Blindenschrift und Einweisungen in blindenspezifische Hilfsmittel. Die Aufgabe nach dem Landesblindengeld-gesetz besteht in der Fachaufsicht und dem Abrechnungsverfahren mit den 52 Kommu-nen des Landes. Im Rahmen dieser Fachauf-sicht wurden in Absprache mit dem Nieder-sächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) im Jahr 2012 fünf Vor-Ort-Prüfungen bei den Kommunen durchgeführt. Im Jahr 2012 erhielten insgesamt 9.481 Per-sonen Landesblindengeld. Die Leistungen des Landes betrugen hierfür insgesamt rund 20,7 Millionen Euro. Wegen des Rechts auf Freizügigkeit inner-halb der EU sind bei Vorliegen der Grund-voraussetzungen auch Leistungen ins euro-päische Ausland möglich. Kinderwunschbehandlung

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Intensive Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen För-derrichtlinie zur Kinder-wunschbehandlung („Richt-linie zur Förderung von Maßnahmen der assistierten

Reproduktion“) erfolgten verstärkt im viertQuartal 2012. Ungewollt kinderlose Ehepaa-re mit Wohnsitz in Niedersachsen können bder Finanzierung von Maßnahmen der assitierten Reproduktion ab 1. Januar 2013 einUnterstützung aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Die Richtlinie sieht vor, dass Bund und Land gemeinsam bis zu 50% desden Paaren nach Abrechnung mit der ge-setzlichen (GKV) oder privaten Krankenka(PKV) sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils übernehmen. Der Eigenanteil betroffener Paare wird somit um die Hälfte reduziert.

Familienförderung Für die Familienförderung ab 2013 gibt es die "Richtlinie über die Gewährung von Zu-wendungen zur Förderung von Familien un-terstützenden Maßnahmen und Frühen Hil-fen" (Richtlinie Familienförderung). Sie löst die zwischenzeitlich gültigen, gleichlauten-den Fördergrundsätze zur Familienförderung ab. Das Land gewährt hiernach Zuwendungen für die Verbesserung der Angebote der El-tern- und Familienbildung zur Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern. Maß-geblich ist dabei, dass eine vernetzte, aufein-ander abgestimmte Angebotsstruktur anzu-streben ist. Die bereits etablierten sowie neuen Famili-enbüros konzentrieren sich nun auf Projekte zur Erprobung von neuen Wegen in der Fa-milienbildung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten für Familien mit Migrationshin-tergrund und aus sozialen Brennpunkten. Dazu gehören aufsuchende Elternarbeit, Angebote Früher Hilfen, die nicht im Rah-men der Bundesinitiative Netzwerke Früher Hilfen gefördert werden, sowie Projekte zur Stärkung benachteiligter Kinder mit beglei-tender Elternarbeit. Im Jahr 2012 sind insgesamt 443 Teilprojekte mit einem Gesamtvolumen von 3.358.000 € im Rahmen der Familienförderung gefördert worden. EFi-Zwischenbilanz Vom 20. bis 21. Juni 2012 fand in Salzgitter die vierte „Elternarbeit-Frühe Hilfen- Fach-konferenz“ (EFi) statt, in der eine Zwischen-bilanz aus der Befragung der Projektträger gezogen wurde. Außerdem standen vertiefende Informatio-nen zu den Themenbereichen Kooperative Migrationsarbeit, Elternbildung, Elternarbeit, Elternbegleitung sowie Elternnetzwerke auf dem Programm.

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Neue Aufgabe: Anerkennung der Betreuungsvereine Mit Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) vom 23. März 2012 ist die Zuständigkeit für die Anerkennung von Betreuungsvereinen auf das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) übergegangen. Bei der Wahr-nehmung dieser Aufgaben führt das LS die Bezeichnung „Landesbetreuungsstelle“. Derzeit gibt es in Niedersachsen 57 aner-kannte Betreuungsvereine. Mit Bescheid vom 20. Dezember 2012 wurde der erste Betreu-ungsverein vom LS - Außenstelle Lüneburg – anerkannt. Aktuell liegen zwei Neuanträge auf Anerkennung vor. Wie bisher wurden auch im Haushaltsjahr 2012 nach der Richtlinie über die Gewäh-rung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen Zuwendungen zu den Personalkosten der Querschnittsarbeit sowie Fallpauschalen für die bestellten und vom Betreuungsverein geworbenen ehrenamtli-chen Betreuerinnen und Betreuer gewährt. Förderung von Altenpflegeausbildungen Die Richtlinie zur Förderung von Altenpfle-geausbildungen wurde zum 1. August 2012 dahingehend geändert, dass durch Anhe-bung des Zuschusses an private Altenpflege-schulen auf bis zu 200 € monatlich „prak-tisch“ Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschü-ler erreicht wird. Im Jahr 2012 wurden über 3,6 Millionen € an private Altenpflegeschulen ausgezahlt.

Erstattung von Fahrgeldausfällen Die Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinder-ter Menschen im öffentlichen Personennah-verkehr nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfolgt in Niedersachsen zentral durch das LS. Die Fahrgeldausfälle der Verkehrsunterneh-men werden nach einem Prozentsatz der von den Unternehmern nachgewiesenen Fahr-geldeinnahmen im Nahverkehr erstattet. Daneben werden auf Antrag Vorauszahlun-gen für das laufende Kalenderjahr gezahlt. Am 4. und 5. September 2012 nahmen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sach-bearbeiter an einem länderübergreifenden Erfahrungsaustausch für die Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Be-förderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr in Münster (Nordrhein-Westfalen) teil. Einbindung von ausländischen Fach- kräften bei den Gesundheitsfachberufen Für den Bereich der Bewertung ausländischer Gesundheitsfachberufe ist eine kontinuierli-che Steigerung der Antragszahlen zu ver-zeichnen. Ein Grund hierfür ist das am 01.04.2012 in Kraft getretene Berufsqualifi-kationsgesetz (BQFG). Über 350 Anträge wurden im Jahr 2012 bearbeitet. Schulung der Zuwendungsempfänger von niedrigschwelligen Betreuungsan-geboten Seit mehreren Jahren fördert das Land zu-sammen mit den Pflegekassen niedrig-schwellige Betreuungsangebote und Modell-vorhaben nach § 45c Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI). Da immer wieder Fragen zur Finan-zierung der Angebote und zur Vorlage der mit den Zuwendungen erforderlichen Ver-wendungsnachweise auftraten, wurden im Januar 2012 erstmalig Schulungen des LS für Zuwendungsempfänger in Verden und in Hildesheim angeboten. Auf Grund der gro-ßen Nachfrage fanden fünf Veranstaltungen mit insgesamt 150 Teilnehmern und Teil-nehmerinnen statt.

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Fachgruppe SR (Schwerbehindertenrecht / Feststellungsverfahren) Fallzahlenentwicklung weiter auf hohem Niveau

Die Fallzahlen für Anträge auf Schwerbehindertenausweise bewegten sich auch in 2012 wieder auf hohem Niveau.

Wer mit seinem Bescheid nicht einverstan-den ist, kann Widerspruch und Klage erhe-ben. So wurden im Jahr 2012 insgesamt

Insgesamt rund 156.000 Erst- und Neufeststellungsfälle waren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fach-gruppe Schwerbehindertenrecht - Fest-stellungsverfahren (Fachgruppe SR) zu bear-beiten.

31.444 Widersprüche, 3.866 Klagen und 287 Berufungen erhoben. Dabei hat insbesondere der Anstieg der Kla-gezahlen seit 2009 (um seitdem ca. 30%) zu einem entsprechenden Anstieg der Arbeits-belastung in diesem Bereich geführt.

Die Zahl der behinderten Menschen in Nie-dersachsen ist parallel um 47.733 auf jetzt ca. 1,3 Millionen Menschen gestiegen.

Etwa ein Drittel aller Klagen und gut die Hälfte der Berufungen wurden mündlich vor den Sozialgerichten oder dem Landessozial-gericht Niedersachsen-Bremen verhandelt.

Neben den Antragseingängen waren im Jahr 2012 noch rund 29.000 Nachuntersuchungs-fälle abzuwickeln.

Entwicklung der Antragszahlen für Erst- und Neufeststellungsanträge

2007 2008 2009 2010 2011 2012 Erstanträge 64.710 68.811 71.579 70.756 71.551 71.102 Neufeststellungsanträge 80.661 84.097 87.697 85.232 85.896 84.891 Gesamt 145.371 152.908 159.276 155.988 157.447 155.993

Gegenüberstellung der Erst- und Neufeststellungsanträge 2011 und 2012

2011 2012 Veränderung absolut

Veränderung in Prozent

Erstanträge 71.551 71.102 - 449 - 0,63 % Neufeststellungsanträge 85.896 84.891 - 1.005 - 1,17 % Gesamt 157.447 155.993 - 1.454 - 0,92 %

Behinderte Menschen in Niedersachsen (Stichtag 31.12. des Jahres)

2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schwerbehinderte Menschen

719.790 749.212 782.315 810.208 747.560 777.279

Behinderte Menschen (GdB 20 bis unter 50)

462.057 478.211 497.911 514.734 509.933 527.947

Gesamt 1.181.847 1.227.423 1.280.306 1.324.942 1.257.493 1.305.226

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Bearbeitungsdauer von Schwerbehin-dertenausweisen bleibt stabil Wer dauerhaft krank ist und einen Erstantrag oder -bei Krankheitsverschlimmerung- einen Folgeantrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellt, erwartet eine mög-lichst schnelle und unbürokratische Bearbei-tung. Dem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe SR in Nieder-sachsen gerecht. Die Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wurden trotz hoher Fallzahlen weiterhin in sehr kurzer Zeit abgeschlossen. Auch in 2012 konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Ausweisfertigung stabil gehalten werden und betrug rund 2,93 Monate. Niedersachsen nimmt damit nach wie vor eine Spitzenstellung unter den Län-dern ein. Schwerbehinderte können also relativ schnell mit der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises rechnen. Um diesem Anspruch dauerhaft gerecht zu werden, findet ein kontinuierlicher Verbesse-rungsprozess statt. Arbeitsabläufe, Arbeits-organisation und Technik stehen in Work-shops und Qualitätszirkeln ständig auf dem Prüfstand.

Sonderberatungstermine für Berufstätige Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe „Schwerbehindertenrecht - Fest-stellungsverfahren“ haben sich in ihren Ser-vicezielen zu Kundenfreundlichkeit und Kun-denorientierung verpflichtet. Dazu gehören Kundennähe und externe Kundenberatung bei Außensprechtagstermi-nen in vielen Stadt- und Kreisverwaltungen im Land. In 2012 wurden in 60 niedersächsischen Gemeinden 625 Außensprechtage durchge-führt, die mehrere Tausend Besucherinnen und Besucher in Anspruch genommen ha-ben. Zum Beratungs- und Informationsstandard gehören werktägliche Beratungstermine flä-chendeckend an den sieben Standorten des Landessozialamtes. Für Berufstätige und in Sonderfällen können auch außerhalb der bekannten Servicezeiten Termine vereinbart werden. Für Rück- und Sachstandsanfragen stehen Telefondienste und zur weiteren Information das Internet zur Verfügung. Über eine Internetplattform können auch Online-Anträge gestellt wer-den. www.lsonline.niedersachsen.de

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Fachgruppe Z (Zentrale Aufgaben) Ausbildung Das LS hat sich zum Einen durch seine viel-schichtigen Aufgaben im sozialen Bereich, zum Anderen aufgrund der landesweit ver-teilten Dienststellen zu einer attraktiven Aus-bildungsbehörde entwickelt. Im Jahr 2012 wurden an sechs Standorten des LS insgesamt 18 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r“ nach einem einheitlichen Verfahren eingestellt. In den Einstellungsjahrgängen 2010 bis 2012 werden im gesamten LS 50 Auszubildende auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit in der sozia-len Landesverwaltung vorbereitet.

Um die Attraktivität der Ausbildung nach Außen zu tragen, hat sich das LS im Jahr 2012 erstmalig auf Ausbildungsmessen prä-sentiert. So hat beispielsweise die Außenstel-le Oldenburg am 21. und 22. September 2012 an der Ausbildungsmesse „job4you“ in Oldenburg teilgenommen.

Schülerinnen und Schüler informieren beim Infostand auf der Ausbildungsmesse über die Ausbildung beim Land Niedersachsen, Foto: LS

Zusammen mit der Job-Börse Niedersachsen und dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirt-schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurden das Karriereportal Niedersachsen und die Ausbildungsberufe der vertretenen Behörden vorgestellt. Insgesamt wurden etwa 10.500 Besucher auf der zweitägigen Messe gezählt. Eine weitere Möglichkeit, sich über die Aus-bildung im LS zu informieren, war das Berufsorientierungsprogramm für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen, welches Braunschweiger Unternehmer gemeinsam mit der Volkshochschule ins Leben gerufen haben – kurz „BOBS“. Nachstehend berichten die Auszubildenden der Außenstelle Braunschweig über ihre Er-fahrungen mit dem Projekt. Unsere Teilnahme am „BOBS“-Projekt Die Grundidee von „BOBS“ ist es, allen Schülern der achten Klasse an insgesamt sechs Tagen Einblicke in verschiedene Be-rufszweige zu ermöglichen. Zwei Tage soll-ten im gewerblich-technischen Bereich statt-finden, zwei weitere in einem kaufmänni-schen Beruf und die letzten zwei Tage im Bereich Soziales / Verwaltung. Behörden und Firmen aus Braunschweig und Umgebung wurden von den Veranstaltern gefragt, ob und wie viele Plätze sie zur Ver-fügung stellen könnten. So auch die Außen-stelle des LS in Braunschweig. Wir drei Azubis wurden gefragt, ob wir die Planung der zwei Praxistage und die Betreu-ung der Praktikanten übernehmen würden – wir wollten! Zur guten Vorbereitung hatten wir gemein-sam einen Ablaufplan für die Gestaltung der beiden Tage mit den Schülerpraktikanten entwickelt.

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Am 07. und 08. Mai 2012 war es dann so-weit. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde bekamen die drei Praktikantinnen und Prak-tikanten anhand einer PowerPoint-Präsentation einen groben Überblick über das LS. Weiter ging es mit einem Rundgang durch das Gebäude der Außenstelle Braunschweig. Die verschiedenen Bereiche wurden jeweils kurz von einem Kollegen vorgestellt: Post-stelle, Schwerbehindertenrecht, Opfer- entschädigungsgesetz, Bundesversorgungs-gesetz, Personal, Haushalt usw. Danach durften die Schüler für einige Zeit in der Poststelle beim Postöffnen, -sortieren, und -verteilen praktisch mitarbeiten. Den Rest des Tages sowie am nächsten Tag gab es verschiedene praktische Aufgaben, die wir Azubis vorbereitet hatten: Einen Antragsvordruck zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ausfüllen, den passenden Grad der Behinderung für verschiedene gesundheitliche Beeinträchti-gungen aus der Versorgungsmedizinverord-nung heraussuchen, anhand einer präparier-ten Akte Fälle in die Schulungsversion des Sozialen-Dialog-Systems (SDS) eingeben und vieles mehr. Die drei Praktikanten waren am Ende sehr überrascht, was wir so alles an Arbeiten er-ledigen müssen. Mit so vielen verschiedenen Aufgaben und Bereichen hätten sie vorher nicht gerechnet.

Erman Ünlü, Sascha Depping, La-Jana Kowal (Auszubildende des Einstellungsjahrgangs 2011) Foto: LS

Da die zwei Tage für uns sehr abwechslungs-reich waren und es eine Erfahrung wert war, werden wir wohl auch im kommenden Jahr 2013 wieder für zwei Tage Praktikumsplätze anbieten. Fortbildung Im Bereich der fachlichen Fortbildungen wurden sowohl dienststellenübergreifend als auch für die Hauptstelle Hildesheim wieder eine Vielzahl von Maßnahmen organisiert bzw. externe Angebote in Anspruch ge-nommen. An diesen Veranstaltungen haben mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilge-nommen. Hinzu kamen noch gesonderte Aktionen im Bereich der übergreifenden Füh-rung mit weiteren 141 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zehn Schulungen im IuK-Bereich mit 61 Teilnehmerinnen und Teil-nehmern. Teamentwicklungsmaßnahmen und Per-sonalentwicklungsprogramm Im Jahr 2012 wurden 15 Teamentwick-lungsworkshops mit 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und acht Personalentwick-lungsmaßnahmen mit 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Praktikumsplätze Aufgrund offensiver Werbung und zahlrei-cher Angebote von Praktikumsplätzen für die Hochschule Osnabrück und die Hochschule Harz, haben wir ein deutliches Interesse und auch vermehrte Zugänge im Bereich der Nachwuchskräfte für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung All-gemeine Dienste zu vermelden. Für die erste zehnwöchige Praxiszeit wurden im gesamten LS sieben Plätze und für die zweite 15-wöchige Praxiszeit vier Plätze mit Studentinnen und Studenten besetzt. Ende Mai wurde erstmalig ein Auswahlver-fahren durchgeführt, in dem Studentinnen und Studenten für die Einführungszeit im LS

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ausgewählt wurden. Vier der sechs Studen-tinnen und Studenten konnten bereits, wie geplant, übernommen werden. Sie wurden zu RegierungsinspektorInnen ernannt, nach-dem sie die Voraussetzungen der Laufbahn-befähigung durch das Absolvieren der sechsmonatigen Einführungszeit erfüllt hat-ten.

Auch die Beschäftigten in der Außenstelle Osnabrück haben sich im Rahmen der be-trieblichen Gesundheitsförderung auf eige-nen Wunsch mit dem Thema Ernährung be-schäftigt. So wurde von einer Öcothrophologin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Vortrag „Rund um die gesunde und ausge-wogene Ernährung“ gehalten.

Angestelltenlehrgänge I und II Antworten gab es auf die Fragen: Was brau-

chen Leib und Seele? Wie sollte man sich ernähren? Wieso sind Ernährungsempfeh-

Im Jahr 2012 haben vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Fortbildung zum Verwaltungsfachangestellten bereits den Grundlehrgang des Angestelltenlehrgang I in Bad Münder absolviert. Der Abschlusslehr-gang findet im Jahr 2013 statt.

lungen so schwer umzusetzen? Sinnesübun-gen, Schokoladenmeditation und die Be-schreibung der Ernährungspyramide ergänz-ten diesen Vortrag.

Der Angestelltenlehrgang II in Bad Münder wurde von fünf Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern des LS erfolgreich abgeschlossen. Erstmals haben zudem drei Mitarbeiter einen Vorort-Lehrgang für den Abschluss zur Ver-waltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfach-wirt beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Oldenburg begonnen.

Highlight für alle war ein gemeinsames ge-sundes Frühstück unter dem Motto „Sprungbrett in den Tag“ mit Blutzucker-spiegelmessung vor und nach dem Frühs-tück. Im begleitenden Referat wurden die Bedeu-tung des Frühstücks in einer vollwertigen Ernährung und die Anforderungen an die erste Mahlzeit des Tages dargestellt.

Gesundheitsmanagement

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wichtiger Baustein in der Organisations- und Personalentwicklung der niedersächsischen Landesverwaltung. Am 18. September 2012 fand daher bereits zum siebten Mal in der Außenstelle Hanno-ver ein Gesundheitstag unter dem Motto „Fit im Behördenhaus“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Die Beschäftigten hat-ten die Möglichkeit, eine Vielzahl von Infor-mationsständen und Vorträgen zu den The-men Ernährung, Bewegung, Vorsorge und psychische Erkrankungen zu besuchen. Die Angebote und Aktivitäten stießen auf große Resonanz.

Dr. Heitrud Rathke, leitende Ärztin des LS Osnabrück, misst bei den Mitarbeitern den Blutzuckerspiegel, Foto: LS

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Clearing – und Innovationsbüro Qualitätsentwicklung im LS Im Clearing- und Innovationsbüro (CIB) wer-den für neue Aufgabenstrukturen und Auf-gaben mit verändertem Aufgabencharakter die Arbeits- und Aufgabenabläufe unter-sucht und entwickelt. Bei Bedarf werden auch bereits bestehende Arbeitsabläufe auf ihre Effektivität geprüft und optimiert. Die projektbezogene Aufgabenübertragung an das CIB erfolgt vorübergehend, wobei die Zuständigkeitsdauer für einzelne Projekte durchaus mehrere Jahre betragen kann. Das Ziel ist es, die Projekte von der Erprobungs-phase bis zur eigenständigen Teamstruktur-phase zu begleiten. Das Betreuungsprojekt beispielsweise hat sich inzwischen zur „Landesbetreuungsstel-le“ entwickelt. Die Arbeitsabläufe des Teams für die Früherkennungsuntersuchungen werden zurzeit noch weiter verbessert, damit es am Ende des Projektes optimal aufgestellt ist, die Meldewege reibungslos funktionieren und das Team eigenständig – außerhalb des Projektstatus‘ - arbeiten kann. Einladungs- und Meldewesen für Früh-erkennungsuntersuchungen

Diese neue Aufgabe wurde dem LS auf der Grundlage des Gesetzes zur Förde-rung der Gesundheit undVerbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersach

sen (NFrüherkUG) übertragen und wird im Team Früherkennungen seit dem 1. April 2010 im Echtbetrieb wahrgeno

-

mmen. Das Land informiert Familien durch das Ein-ladungswesen rechtzeitig über die anstehen-den Früherkennungsuntersuchungen der U5 bis U8, die in das Verfahren nach dem NFrüherkUG aufgenommen wurden, und lädt zu diesen ein. Durch die damit ange-strebte Erhöhung der Teilnahmequoten wird ein Beitrag zur Verbesserung der Kinderge-sundheit und dem Schutz von Kindern vor

Vernachlässigung und Misshandlung erwar-tet. Gleichzeitig soll die Verbindlichkeit der Angebote zur Früherkennung von Krankhei-ten und Entwicklungsrückständen gesteigert werden. Die Aufgabe hat große politische Priorität und ist eingebettet in ein kompetentes Netzwerk verschiedener Ministerien, kom-munaler Gebietskörperschaften, Meldebe-hörden, Gesundheitsämter, der örtlichen Jugendämter und gegebenenfalls weiterer Institutionen. Verfahrenstechnisch wird im CIB mit diversen Ansätzen noch an einer weiteren Steigerung der Effizienz in den Verfahrensabläufen ge-arbeitet, damit die verschiedenen Meldewe-ge so unkompliziert wie möglich verlaufen können. In Betracht gezogen wird hierbei zum Beispiel die Einrichtung eines Internet-portals als Zugang für Eingaben und Platt-form zum Informationsaustausch. Opferentschädigungsgesetz (OEG) Im Rahmen des Qualitätsmanagements be-gleitet das CIB das im LS entwickelte Kon-zept für ein fachärztliches und fachpsycho-logisches Netzwerk sowohl zur psychothera-peutischen Soforthilfe für Gewaltopfer als auch zur Gutachtergewinnung im Rahmen der Entschädigung von Opfern von Gewalt-taten in Niedersachsen. Das Konzept wurde vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2011 zunächst mit dem AWO-Psychiatriezentrum Königslutter als Vertragspartner in dessen Einzugsbereich als Pilot-Projekt gestartet. Dieser Projektteil, der im Rahmen des Ursprungsprojektes selb-ständig entwickelt worden ist, wird als Teil-projekt auch über das Ende des eigentlichen Projektes hinaus so lange weiter geführt werden, bis ein flächendeckendes Netzwerk in ganz Niedersachsen aufgebaut ist.

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OEG-Trauma-Netzwerk wird Säule des Opferschutzkonzeptes des Landes Nie-dersachsen

Als besonders bemerkenswertes Ereignis für das OEG-Trauma-Netzwerk im Jahr 2012 ist seine Etablierung als

eine der vier Säulen des Opferschutzkonzep-tes des Landes Niedersachsen gemäß Pres-semitteilung des Justizministeriums vom 11. September 2012 hervorzuheben.

Betreuungsaufgaben werden fest ins Landessozialamt eingegliedert Durch die Änderung des Nds. Ausführungs-gesetzes zum Betreuungsrecht hat sich das Modellprojekt „Betreuung“ nunmehr als feste Aufgabe mit der Bezeichnung „Lan-desbetreuungsstelle“ etabliert. Der ausführli-che Bericht befindet sich auf Seite 10 des Jahresberichtes unter den „Höhepunkten des Jahres 2012 im LS“.

Projekt Integration / Migration Das Land Niedersachsen fördert durch das LS als Bewilligungsbehörde auf vielfältige Weise die Integration von Menschen mit Migra-tionshintergrund. Integrationsberatungsstellen Zahlreiche Integrationsberatungsstellen, zum Beispiel bei der Caritas, Diakonie, Wohl-fahrtsverbänden und Vereinen, erhalten vom LS Fördermittel des Landes. Hiermit werden die personelle Besetzung und die Arbeit der Beratungsstellen ermöglicht. Sie sind Anlaufstellen für ratsuchende Zuge-wanderte. Ihnen wird individuell in allen Le-bensbereichen mit Informationen und Ratschlägen geholfen. So wird zum Beispiel Unterstützung im Umgang mit Behörden, Schulen und Ärzten geboten. Sprachkurse werden organisiert und vermittelt, gemein-sam werden Wege gesucht, Arbeitsplätze zu finden. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe-chancen an allen gesellschaftlichen Berei-chen zu eröffnen. Die personelle Ausstattung von rund 50 In-tegrationsberatungsstellen wurde mit 1,4 Mio. € gefördert. Das Ziel ist eine flächende-ckende und bedarfsgerechte Einrichtung von Integrationsberatungsstellen.

Integrationslotsen Weiterhin hat sich das Projekt „Integrations-lotsen“, wie auch bereits in den Vorjahren, als sehr erfolgreich erwiesen. Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen werden engagierte Menschen zu ehrenamtli-chen Integrationslotsinnen und –lotsen aus-gebildet und weiterqualifiziert. Sie stehen anschließend zur Verfügung, um Menschen mit Migrationshintergrund bei der sprachli-chen, schulischen und gesellschaftlichen In-tegration zur Seite zu stehen.

Wandzeitung einer Integrationslotsenqualifizierung Foto: Christina Müller-Wille, Osnabrück Im Jahr 2012 nahmen 350 engagierte Mit-bürgerinnen und Mitbürger an Basiskursen teil und standen anschließend als neue ehrenamtliche Lotsinnen und Lotsen zur Ver-fügung. Darüber hinaus ließen sich mehr als

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200 bereits als Integrationslotsen tätige Eh-renamtliche in weiterführenden Kursen zu Spezialthemen oder zur weiteren Vertiefung ihrer Kenntnisse und Kompetenzen fortbil-den. Niedersachsen fördert Teilhabe und To-leranz Unter der Überschrift „Niedersachsen fördert Teilhabe und Toleranz“ hat das LS mit För-dermitteln des Landes viele Projekte präven-tiver Bildungsarbeit für Jugendliche finanziell unterstützt.

Hiermit wurden Toleranz und demokratisches Verhalten gefördert, Kompetenzen in der Integrationsgesellschaft vermittelt und der Um-gang mit kultureller

Vielfalt gestärkt. Ziel war es auch hier, die Integration von Menschen mit Migrations-hintergrund zu verbessern und integrations-hemmenden Bestrebungen und Haltungen entgegenzuwirken. Für Jugendliche fanden viele Projekte unter Beteiligung von Schulen oder Jugend- und Freizeiteinrichtungen statt. Gegen Extremismus – Für Toleranz und Vielfalt So wurde zum Beispiel an einer Schule in Hollenstedt, Landkreis Harburg, ein ganztä-giger Jugendkongress unter dem Motto „Gegen Extremismus – Für Toleranz und Vielfalt“ veranstaltet. In Workshops, die von kompetenten Moderatoren geleitet wurden, setzten sich die Schülerinnen und Schüler mit den Themen Rechtsextremismus, Intoleranz und Gewalt auseinander. Ein Workshop, der von einem Schiedsrichter mit eigenem Migrationshintergrund mode-riert wurde, behandelte das Thema Gewalt und Ausgrenzung in Fußballstadien. In wei-teren Workshops ging es um Mode, Schmuck und Symbole der rechtsextremisti-schen Szene oder um das Erkennen und Be-werten von rechtsextremen Aussagen in der Rockmusik.

Der Kick Weiterhin wurde das Theaterstück „Der Kick“ vom Schauspielkollektiv Lüneburg auf-geführt. Es stellt dokumentarisch nach einer wahren Begebenheit die Misshandlung und Ermordung eines Jugendlichen durch Gleich-altrige dar. Die Tat wurde von den Tätern und ihrem sozialen Umfeld mit rechtsextre-mistischen Ideologien gerechtfertigt. Eine anschließende Gesprächsrunde mit den Schauspielern und dem Regisseur zeigte, dass das Theaterstück die Schülerinnen und Schüler sehr beeindruckt und alle zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Rechtsextremismus“ veranlasst hat. Ehrlichkeit als Chance An einer anderen Veranstaltung im Landkreis Schaumburg unter dem Thema „Ehrlichkeit als Chance“ nahmen mehr als 180 Jugend-liche aus unterschiedlichen Schulen teil. In Arbeitsgruppen und unter Anleitung von Referenten ging es um Themen wie Kom-munikation unter Jugendlichen („Mach mich nicht an!“), Ablauf und Mechanismen von Demonstrationen, Ausdrucksformen kulturel-ler Vielfalt, Gefahren und Stärken des Inter-nets sowie um Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenz. Diese und alle anderen Maßnahmen hatten zum Ziel, ein tolerantes und respektvolles Miteinander der Jugendlichen unterschiedli-cher ethnischer, religiöser und kultureller Herkunft zu fördern. Die geförderten Veranstaltungen und Projek-te gegen Rassismus, Diskriminierung, und Fremdenfeindlichkeit sowie für Demokratie und Toleranz erreichen jährlich mehr als 4000 überwiegend junge Menschen. Jährlich werden mehr als 20 Einzelprojekte gefördert. Neben der finanziellen Förderung steht das LS den Projektträgern und Interessierten auch beratend zur Seite.

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Berichte aus den Vertretungsgremien Gleichstellungsbeauftragte

In jeder Dienststelle des Landesamtes sind eine Gleichstel-lungsbeauftragte und eine Vertreterin bestellt.

Seit Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) zum 1. Januar 2011 sind die Gleichstellungsbe-auftragten für die Belange von Frauen und Männern gleichermaßen zuständig. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken auf einen Abbau der Unterrepräsentanz von ei-nem Geschlecht hin. Außerdem setzen sie sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Fa-milie ein.

Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel Beteiligung an Personalentscheidungen

und Auswahlgesprächen Durchführung von Netzwerkveranstaltun-

gen zu verschiedenen aktuellen Themen Mitarbeit in Gremien wie unter anderem

im Arbeitskreis Gesundheit und Arbeitssi-cherheitsausschuss

Beteiligung an Maßnahmen des betriebli-chen Eingliederungsmanagements (BEM)

Gesamtpersonalrat Das Jahr 2012 – geprägt von personellen Veränderungen, Wahlen und einem Pa-radigmenwechsel im LS Wie alle Personalräte in Niedersachsen stellte sich auch der Gesamtpersonalrat (GPR) am 06.03.2012 den turnusmäßigen Wahlen. Auch in seiner dritten Wahlperiode kann der GPR auf eine breite Unterstützung der Kolle-ginnen und Kollegen zählen. Trotz eines Rückganges von annähernd 30 % der Be-schäftigtenzahlen seit der Bildung des GPR im Jahre 2005 liegt die Wahlbeteiligung kon-tinuierlich bei 75 %. Durch die Verlagerung eines Großteils der personalrechtlichen Befugnisse in die Haupt-stelle stieg auch die Verantwortung des GPR im klassischen Personalgeschäft. Dabei konn-te für künftige Personalauswahlverfahren ein strukturiertes Auswahlgespräch als Voraus-setzung für die Besetzung von Führungsposi-tionen mit der Dienststellenleitung verhan-delt und durchgesetzt werden.

Der inhaltlich-strategische Schwerpunkt des GPR lag hingegen im Feld des Personal-nachwuchses. Auf Initiative des GPR hat der Kreis der Fach-gruppenverantwortlichen und die Dienststel-lenleitung Anfang 2012 die strategische Aus-richtung als "Ausbildungs- und Einstellungs-behörde" beschlossen.

Fortgesetzt wurden vom GPR unterschiedli-che Unterstützungsmaßnahmen für die Aus-zubildenden (unter anderem die Beteiligung an konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung des Abschlusslehrganges oder Hilfestellung bei standortübergreifender Vernetzung) so-wie ein stetes Werben in allen Teilen der Organisation, dass die Gewinnung, Ausbil-dung und Bindung von Auszubildenden und

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Fachhochschulpraktikanten als Gemein-schaftsaufgabe aller Mitarbeiter zu begreifen ist. In diesem Kontext wurde als Investition für die Zukunft am 29.03.2012 die „Dienstver-einbarung zur Steigerung der Verwendungs-breite“ abgeschlossen. Das Ziel dieser Ver-einbarung ist, die Berufsanfänger des LS - ob gerade aus der Ausbildung, von der Fach-hochschule oder vom Aufstiegslehrgang kommend – in den ersten zehn Berufsjahren auf unterschiedlichen Plätzen einzusetzen. Dabei soll das erlernte Wissen in seiner Breite besser genutzt und gleichzeitig die Flexibilität

der Berufsanfänger erhalten und gesteigert werden. Konkrete Rahmenbedingungen geben dabei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen wie auch den Fachbereichen Sicherheit und Orientierung. Die ersten und wichtigen Schritte zur Perso-nalgewinnung und -bindung sind damit ge-gangen und dennoch bleibt es die zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre. Der Gesamtpersonalrat versteht sich hier als wichtiger Impulsgeber und Partner für die Dienststelle.  

Jugend- und Auszubildendenvertretung Im Jahr 2012 konnte sich das LS über insge-samt 18 neue Auszubildende freuen. Verteilt wurden diese auf die Standorte Hildesheim, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osna-brück und Lüneburg. Geprägt war das vergangene Jahr von Vor-bereitungen auf bevorstehende Prüfungen in der Jahrgängen 2010 und 2011, Vorstellun-gen des LS auf Ausbildungsmessen und der Umsetzung der neuen Strukturierung des Ausbildungsablaufes.

Auszubildende des Jahrgangs 2010 im Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Bad Münder, Foto: LS Für den Einstellungsjahrgang 2010 wurde im August der erste Teil einer internen Schulung zur Vorbereitung auf den Abschlusslehrgang im Jahr 2013 durchgeführt. Die Schulung

zum Thema Privatrecht wurde von einer Kol-legin der Hauptstelle Hildesheim sowie von einem „Ex-Azubi“ aus der Außenstelle Os-nabrück geleitet. Für das Jahr 2013 ist der zweite Teil der in-ternen Schulung geplant, an dem sich ehe-malige Auszubildende mit Themen wie Ver-waltungsrecht, Kosten- und Leistungsrech-nung sowie Kommunalrecht zur Unterstüt-zung der aktuellen Jahrgänge beteiligen. Im Jahr 2012 präsentierte ein Teil der Auszu-bildenden aus Hildesheim und Oldenburg das Amt bei sogenannten Ausbildungsmes-sen. Dort werden Fragen über Ausbildungs-möglichkeiten, Aufstiegschancen und Ver-dienstmöglichkeiten beantwortet. „Die Nacht der Bewerber“ ist die größte Ausbildungsmesse in der Region Hildesheim. Die Messe „job4you“ richtet sich an alle Ju-gendliche und Studieninteressierte zwischen 15 und 30 Jahren in der Stadt Oldenburg und den dazugehörigen Land kreisen. Die Jugendlichen sollen durch die Messen berufsorientierende, passende Ausbildungs-angebote entdecken können.

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Leitbild des Landessozialamtes

Unser Leitbild richtet sich an jede einzelne Beschäftigte und jeden einzelnen Beschäf-tigten. Es stärkt unsere gemeinsame Identi-tät, gibt uns Orientierung, es aktiviert und ist Grundlage für die Entwicklung unserer Ziele und Maßnahmen. Als staatlicher Dienstleister in sozialen An-gelegenheiten für das Land Niedersachsen konzentrieren wir fachliche Kompetenz und nutzen unsere dezentrale Struktur an sie-ben Standorten für eine kundenorientierte und bürgernahe Aufgabenerledigung. Wir reagieren flexibel auf Veränderungen und sind offen für neue Aufgaben. Die Qualität und Effizienz unserer Arbeit steigern wir durch kontinuierliche Innovati-on und Entwicklung. Wir verhalten uns in diesem Veränderungs- und Reformprozess partnerschaftlich und schaffen einen Aus-gleich zwischen Gemeinwohlorientierung, Wirtschaftlichkeit und Humanisierung unserer Arbeitswelt. Kundenorientierung Die Anforderungen und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden stehen für uns im Mittelpunkt. Dies beinhaltet sowohl das Angebot von kundenfreundlichen Servicezeiten, eine flexible Präsenz vor Ort und Außensprech-tage als auch die Nutzung moderner Kom-munikationsmittel. Das Erscheinungsbild unserer Häuser gestalten wir freundlich und ansprechend. Wir gehen respektvoll, wertschätzend und im offenen Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden um und legen großen Wert auf hohe Qualität unserer Leistungen. Wir informieren und beraten sachgerecht, ent-scheiden zeitnah und begründen unsere Entscheidungen verständlich. Organisationsentwicklung Wir organisieren uns in Teamstrukturen, arbeiten zielgerichtet, eigenverantwortlich und grundsätzlich ganzheitlich.

Unsere Dienstleistungsqualität verbessern wir kontinuierlich durch Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Organisati-onseinheiten und mit externen Institutio-nen. Wir fördern eine Kultur des Gelingens und des Lernens von guten Lösungen. Dazu nutzen wir den Gestaltungsspielraum als selbst steuernde Teams und fördern die Entwicklung kreativer Ideen. Im Umgang miteinander verhalten wir uns wertschätzend, fair, respektvoll und ehrlich. Wir fördern konstruktive Kritik, intensivie-ren das Vertrauen untereinander und nut-zen Anregungen und Beschwerden zur Verbesserung unserer Leistungen. Wir setzen moderne Technologien kunden- und mitarbeiterorientiert ein. Wir bauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter aus, entwickeln und nutzen flexible Arbeits-formen und Arbeitszeitmodelle. Mit den uns zur Verfügung gestellten Res-sourcen gehen wir verantwortungsbewusst, wirtschaftlich und umweltbewusst um. Personalentwicklung Wir bilden uns fachlich und persönlich ständig weiter. Hierfür nutzen wir interne und externe Qualifizierungsmöglichkeiten und investieren in Ausbildung und Entwick-lung von Nachwuchskräften. Gesundheitsförderung hat für uns eine be-sondere Bedeutung und wird aktiv und eigenverantwortlich gestaltet. Führungskräfte geben Orientierung, führen mit Zielen, nutzen Methoden des modernen Managements und berücksichtigen die Ziele der gesamten Landessozialverwaltung. Un-ser Führungsverständnis ist geprägt von Zusammenarbeit und umfassender Beteili-gung. Führen beinhaltet, die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erken-nen und ihre Entwicklung zu unterstützen. Auf die Förderung der Motivation und die Lösung von Konflikten verwenden wir be-sondere Aufmerksamkeit

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Dienststellen und Ansprechpartner Hauptstelle Hildesheim Anschrift: Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 / 304 - 0 Ansprechpartner in Presseangelegenheiten: Bernd Stöber Tel. 05121 / 304 – 270 [email protected] Außenstelle Braunschweig Anschrift: Schillstr. 1 38102 Braunschweig Telefon: 0531 / 7019 - 0 Ansprechpartnerin: Andrea Groß Tel. 0531 / 7019 - 189 [email protected] Außenstelle Hannover Anschrift: Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Telefon: 0511 / 106 - 0 Ansprechpartnerin: Anja Schmitt Tel. 0511 / 106 - 6100 [email protected]

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Außenstelle Lüneburg Anschrift: Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: 04131 / 15 - 0 Ansprechpartnerin: Heidi Günther Tel. 04131 / 15 – 3240 [email protected] Außenstelle Oldenburg Anschrift: Moslestraße 1 26122 Oldenburg Telefon: 0441 / 2229 - 0 Ansprechpartner: Norbert Cordes Tel. 0441 / 2229 – 7304 [email protected] Außenstelle Osnabrück Anschrift: Iburger Straße 30 49082 Osnabrück Telefon: 0541 / 5845 – 1 Ansprechpartnerin: Beate Brökeland Tel. 0541 / 5845 -288 [email protected] Außenstelle Verden Anschrift: Marienstr. 8 27283 Verden Telefon: 04231 / 14 - 0 Ansprechpartnerin: Ute Städing Tel. 04231 / 14 – 262 [email protected]

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Herausgeber Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon (0 51 21) 3 04 - 0 Telefax (0 51 21) 3 04 - 6 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.soziales.niedersachsen.de Gesamtleitung Malte Spitzer Redaktionsteam Claudia Gustke Anne-Christin König Kai Haßelmeyer