Nummer 7 · Jahrgang 26 1. April 2015 Landsberger Echo · Amtlicher Teil - 6 - Nr. 7/2015...

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Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg www.stadt-landsberg.de Nummer 7 · Jahrgang 26 1. April 2015 Nächste Ausgabe Mittwoch, 15. April 2015 Redaktionsschluss Dienstag, 31. März 2015 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 6. Mai 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 22. April 2015 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil 12 Aus der Stadt Landsberg 13 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg 16 Ortschaft Queis 22 Ortschaft Reußen 23 Ortschaft Sietzsch 24 Ortschaft Spickendorf 25 Ortschaft Schwerz 25 Ortschaft Niemberg 25 Ortschaft Oppin 27 Ortschaft Braschwitz 29 Ortschaft Peißen 29 Ortschaft Hohenthurm 30 Kirchliche Nachrichten 32 Veranstaltungen 34 Anzeigenteil 34 Impressum 11 © Winnie Pooh / PIXELIO Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger Echo“, ein schönes und frohes Osterfest sowie erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Ihr Olaf Heinrich Bürgermeister der Stadt Landsberg Ostern, wenn der Lenz erwacht, jubelt jedes Kind und lacht, denn zu dieses Tages Feier gibt es bunte Ostereier.

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LandsbergerEcho

Amtsblatt der Stadt Landsberg

www.stadt-landsberg.de

Nummer 7 · Jahrgang 261. April 2015

Nächste AusgabeMittwoch, 15. April 2015

RedaktionsschlussDienstag, 31. März 2015

Übernächste AusgabeMittwoch, 6. Mai 2015

RedaktionsschlussMittwoch, 22. April 2015

Inhaltsverzeichnis

AmtlicheBekanntmachungen 3

Nichtamtlicher Teil 12

Aus der Stadt Landsberg 13

Aus den OrtschaftenOrtschaft Landsberg 16Ortschaft Queis 22Ortschaft Reußen 23Ortschaft Sietzsch 24Ortschaft Spickendorf 25Ortschaft Schwerz 25Ortschaft Niemberg 25Ortschaft Oppin 27Ortschaft Braschwitz 29Ortschaft Peißen 29Ortschaft Hohenthurm 30

Kirchliche Nachrichten 32

Veranstaltungen 34

Anzeigenteil 34

Impressum 11

© Winnie Pooh / PIXELIO

Liebe Bürgerinnen und Bürger,ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger Echo“, ein schönes und frohes Osterfest sowie erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien.

Ihr Olaf HeinrichBürgermeister der Stadt Landsberg

Ostern, wenn der Lenz erwacht,jubelt jedes Kind und lacht,denn zu dieses Tages Feiergibt es bunte Ostereier.

Amtlicher Teil Nr. 7/2015- 2 -

Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 12.

Nr. 7/2015 Amtlicher Teil- 3 -

Veranstaltungskalender 2015

Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Ort02.04.2015 18:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Braschwitz02.04.2015 18:00 Uhr Ostertanz Freiwillige Feuerwehr Schwerz03.04.2015 15:00 Uhr Es ist vollbracht - Gottesdienst

zur Sterbestunde JesuEv. Kirchengemeinde Gollma Kirche Gollma

03.04.2015 19:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Gollma04.04.2015 11:00 Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle04.04.2015 15:00 Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle04.04.2015 18:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Gütz04.04.2015 18:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Oppin04.04.2015 18:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Zwebendorf/Reußen04.04.2015 18:30 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Spickendorf04.04.2015 19:00 Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Queis05.04.2015 15:00 Uhr Kaffeeplausch für Jung und Alt Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus

„Alte Brennerei“05.04.2015 11:00 Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle05.04.2015 15:00 Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle05.04.2015 19:00 Uhr Osterfeuer Freizeitverein Eismannsdorf Sportplatz Niemberg06.04.2015 15:00 Uhr Theaterfahrt „Schwanensee“ Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Opernhaus Halle10.04.2015 17:30 Uhr Osterfeuer Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Reußen hinter dem Sportplatz10.04.2015 20:00 Uhr

(Einlass 19:30 Uhr)

Rockparty live - Junge Bands spie-len für junge Leute - Ein festival junger Musik

Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus „Alte Brennerei“

10.04.2015 18:00 Uhr Der pazifische Feuerring- mit Kin-dern und Fahrrädern um den Pa-zifik

Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek/ Gymnasium Landsberg

18.04.2015 9:00 Uhr Arbeitseinsatz des Vereins Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus„Alte Brennerei“

30.04.2015 17:00 Uhr Walpurgisnacht Jugendclub & T(h)urmgeister Hohenthurm Hohenthurm, Am Steinbruch (Jugendclub, T(h)urmgeister)

30.04.2015 18:00 Uhr Walpurgisfeuer Freiwillige Feuerwehr Sietzsch, Frauenverein Lohnsdorf

hinter dem Rodelberg

03.05.2015 10:00 Uhr Maibaumsetzen und Volksfest im Park - traditioneller Festumzug

Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus„Alte Brennerei“

STADTRAT

BAUAUSSchUSS

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg

Am Dienstag, dem 14. April 2015 um 18.00 Uhr findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffent-licher Sitzung des Bauausschusses statt.Tagesordnung öffentliche SitzungPunkt 1: Eröffnung der SitzungPunkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und

der BeschlussfähigkeitPunkt 3: Feststellung der TagesordnungPunkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung

vom 17.03.2015Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates

Landsberg am 23.04.2015Punkt 6: BauangelegenheitenPunkt 7: Anfragen und Informationen

Tagesordnung nicht öffentliche SitzungPunkt 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und

der BeschlussfähigkeitPunkt 2: Feststellung der TagesordnungPunkt 3: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen

Sitzung vom 17.03.2015Punkt 4: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadt-

rates Landsberg am 23.04.2015Punkt 5: Beratung zu BauanträgenPunkt 6: BauangelegenheitenPunkt 7: Anfragen und Informationen

gez. Ch. GobstVorsitzender Bauausschuss

KULTUR- UND SpORTAUSSchUSS

Amtlicher Teil Nr. 7/2015- 4 -

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt LandsbergTag: Dienstag, 21.04.2015Uhrzeit: 18:30 UhrSitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“, Lutherplatz 2, 06188 LandsbergTagesordnungöffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen

Einladung durch den Vorsitzenden2. Feststellung der Tagesordnung3. Kontrolle des Protokolls vom 20.11.144. Beratung Schulzentrum Landsberg5. Sonstige Informationen

gez. Falk HübnerVorsitzender

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates LandsbergAm Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gast-stätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Protokollkontrolle5. Einwohnerfragestunde6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg8. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 18 hin-

sichtlich der Traufhöhe9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom

26.03.2015

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates

vom 26.03.20152. Bauangelegenheiten3. Grundstücksangelegenheiten4. Anfragen und Informationen

gez. Harald KlicheOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates QueisAm Dienstag, 21.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gaststät-te „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ort-

schaftsrates5. Anfragen der Bürger6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg8. Informationen des Ortsbürgermeisters9. Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates10. Sonstige Informationen

Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Georg ScheuerleOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates SietzschAm Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ort-schaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ort-

schaftsrates5. Einwohnerfragestunde6. Maßnahmeliste 2016 – 20207. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg9. Informationen der Ortsbürgermeisterin10. Anfragen der Ortschaftsräte11. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Heike LieblOrtsbürgermeisterin

Veranstaltungstermine meldenWeitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungs-kalender 2015 gemeldet werden:Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected]

Nr. 7/2015 Amtlicher Teil- 5 -

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates SpickendorfAm Montag, 20.04.2015 um 18.15 Uhr, findet in der Freiwil-ligen Feuerwehr/Gemeindezentrum Spickendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ort-

schaftsrates5. Anfragen der Bürger6. Maßnahmeliste 2016 – 20207. Dorfputz8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg10. Informationen aus dem Stadtrat11. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA)12. Informationen des Ortsbürgermeisters13. Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion14. Wiedervorlagen15. Sonstiges

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. W.-St. MenzelOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates SchwerzAm Montag, 20.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr, Ernst-Thälmann-Straße in 06188 Landsberg OT Schwerz eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt.Treffpunkt ist 18:00 Uhr im Dammendorfer Park.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Protokollkontrolle5. Einwohnerfragestunde6. Maßnahmeliste 2016 – 20207. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg9. Informationen der Ortsbürgermeisterin10. Anfragen der Ortschaftsräte

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. B. BungeOrtsbürgermeisterin

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates NiembergAm Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Feuer-wehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Protokollkontrolle vom 16.03.20155. Einwohnerfragestunde6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg8. Maßnahmeliste 2016 - 20209. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung10. Sonstige Informationen

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Christian KupskiOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates OppinAm Dienstag, 21.04.2015 um 18.30 Uhr, findet im Schulungs-raum der Freiwilligen Feuerwehr, Dessauer Str. 2 a, 06188 Lands-berg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschafts-

rates5. Einwohnerfragestunde6. Maßnahmeliste 2016 – 20207. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg9. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates10. Informationen des Ortsbürgermeister11. Sonstiges

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Grundstücksangelegenheiten2. Bauangelegenheiten

gez. B. FrischmuthOrtsbürgermeister

Amtlicher Teil Nr. 7/2015- 6 -

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates BraschwitzAm Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Al-ten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Protokollkontrolle5. Einwohnerfragestunde6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg8. Anfragen der Ortschaftsräte9. Sonstige Informationen

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Klaus RotheOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates peißenAm Mittwoch, 15.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Versamm-lungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Protokollkontrolle5. Einwohnerfragestunde6. BÜ Peißen km 6,1 (L 167) und BÜ km 6,5 – Lindenring – Projekt-

vorstellung7. Beratung zu den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg10. Beratung zu mittelfristigen Investitionensplanung11. Sonstige Informationen

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Frank StolzenbergOrtsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates hohenthurmAm Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezent-rum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Be-

schlussfähigkeit3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ort-

schaftsrates4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ort-

schaftsrates5. Einwohnerfragestunde6. Auswertung der letzten Stadtratssitzung7. Anfragen der Ortschaftsräte8. Vorstellung und Beratung der Kreuzungsvereinbarung PO 1599. Maßnahmeliste 2016 – 202010. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Lands-

berg11. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennut-

zungsplan Landsberg12. Netzentwicklungsplan Strom 202413. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters14. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung15. Sonstiges

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung1. Bauangelegenheiten2. Grundstücksangelegenheiten3. Sonstiges

gez. A.-J. WolffOrtsbürgermeister

Das Ordnungsamt informiert

Wichtige Informationen für hundehalterImmer wieder kommt es bei Hundehaltern, in Bezug auf die Anmelde-formalitäten, zu Irritationen. Ab wann bin ich eigentlich Hundehalter? Ab wann muss ein Hund angemeldet werden? Was muss ich beach-ten?Bereits im Januar 2009 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (GefHuG) beschlossen. Zum 1. März 2009 ist das Gesetz in Kraft getreten. Hundehalter und Hundeführer haben danach viel „Neues“ zu beachten. Nachfolgend möchten wir auch darauf hinweisen, dass mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG), der Gesetzgeber auf die u.a. durch Medienbe-richte über Beißvorfälle beeinflusste geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen hat, mit der bereits einer möglichen Gefahr, die mit dem Halten und Füh-ren von Hunden verbunden sein kann, begegnet werden soll. Dar-über hinaus sollen durch Hunde verursachte Schäden besser und angemessen ausgeglichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist jedem Hundehalter grundsätzlich zuzumuten, sich vor der Aufnah-me der Hundehaltung oder dem Beginn einer (erlaubnispflichtigen) Zucht - die Ausdruck seiner freien Willensentscheidung ist - über die hieraus entstehenden Kosten zu informieren um ggf. auch vor dem Hintergrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und notwendiger Formalitäten, die Entscheidung zu überdenken.

Nr. 7/2015 Amtlicher Teil- 7 -

Welche pflichten hat ein hundehalter?Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist gemäß § 15 Absatz 3 GefHuG verpflichtet, der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung folgende Angaben und Unterlagen zu übermitteln:

- das Geschlecht, das genaue Geburtsdatum des Hundes,- das genaue Datum der Aufnahme der Hundehaltung,- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des

Hundes,- die Kennzeichnung des Transponders, (Gemäß § 2 Abs. 2 GefHuG ist jede Person oder Stelle die einen

Hund hält, verpflichtet, diesen spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen)

- die Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.

(Gemäß § 2 Abs. 3 GefHuG ist die Halterin oder der Halter des Hundes verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten)

Die Aufnahme der Hundehaltung schließt hier durchaus auch eine Er-weiterung der bereits bestehenden Hundehaltung durch Nachzucht, Neuerwerb o.ä. mit ein, da hierdurch eine neue Aufnahme der Hun-dehaltung erfolgt.

Wer ist hundehalter? Ab wann ist man halter eines hundes?Halter im Sinne des Gesetzes ist grundsätzlich, wera) das Bestimmungsrecht über das Tier hat („Aufenthaltsort“),b) aus eigenem Interesse für den Unterhalt des Tieres aufkommt

(„Futter und Pflege“),c) den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich bean-

sprucht,d) das Risiko des Verlustes des Tieres trägt.

Was ist mit sogenannten „hobbyzüchter“? Müssen hunde-welpen auch angemeldet werden, wenn diese u.a. veräußert oder abgegeben werden sollen?Alle neugeborenen Hundewelpen müssen unverzüglich angemeldet werden, auch wenn die Absicht besteht, diese schnell zu veräußern bzw. abzugeben!

Für sogenannte „Hobbyzüchter“, für den in aller Regel nicht bereits mit der Deckung der Hündin absehbar ist, wann und vor allem an wen Sie die Welpen vermitteln können, wird die Haltereigenschaft daher von vornherein aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) angenommen.

Aufgrund dieser Regelung sind Hundehalter frühestens nach über acht Wochen überhaupt berechtigt, die Welpen vom Muttertier zu trennen, um deren normale Entwicklung nicht zu gefährden; Verstöße hiergegen können gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 TierSchHuV mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Bis wann muss ein hund angemeldet werden, nach dem die haltung aufgenommen wurde?Durch den Gesetzgeber wurde hier als Zeitpunkt der Anmeldung der Begriff unverzüglich gewählt. Hierdurch wird bereits nach allgemei-nem Verständnis des Begriffes „unverzüglich“ deutlich, dass Hun-dehalter im Prinzip sofort zum Handeln verpflichtet sind. Die Recht-sprechung geht hier regelmäßig als Obergrenze von einer Frist von maximal 2 Wochen aus.

Innerhalb dieses Zeitraumes kann es jedem Hundehalter durchaus zugemutet werden, die Anmeldeformalitäten - nach u.U. erfolgter Rechtsberatung und ausreichender Überlegungsfrist - durchzuführen bzw. die Hundehaltung im Ergebnis aufzugeben.

Was müssen hundehalter beachten, wenn Sie den hund ab-geben (z. B. durch Veräußerung)?Jeder Hundehalter ist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GefHuG verpflichtet, die Behörde über die Abgabe der Tiere zu unterrichten. Dies gilt auch bei Hundewelpen im Alter von über 8 Wochen, welche vom Muttertier getrennt werden (z. B. durch Veräußerung).

Was müssen hundehalter beachten, wenn ihr hund verstor-ben ist und sie einen neuen hund holen?Viele Hundehalter sind der irrigen Meinung, dass sie ihren neuen Hund nicht anmelden müssen, da sie ja durch den alten verstorbenen Hund sowieso ihre Hundesteuern bezahlten und diese dann einfach weiter bezahlen, ohne den neuen Hund anzumelden.Diese Auffassung ist falsch. Seit jeher ist es auch in der Steuersat-zung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt geregelt, dass der verstor-bene Hund abgemeldet werden muss und dabei die Hundemarke abgegeben werden muss.Entsprechende Formulare und Vordrucke erhalten Sie im Bürgerser-vice der Stadt Landsberg.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Hunde haben, steht Ihnen der Bürgerservice der Stadt Landsberg gern zur Verfügung.

Das Ordnungsamt

Amtlicher Teil Nr. 7/2015- 8 -

Neufassung der Satzung des AZV Westliche Mulde

über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen und über die Kostenerstattung für Anschlusskanäle (Beitragssatzung)

Aufgrund der §§ 8,11,45 und 99 des Kommunalverfassungsgeset-zes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S.288) und der §§ 9 und 16 des Gesetzes über die kommu-nale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBI. LSA S.730) und der §§ 6,6b und 6c des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) gemäß Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 406) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie der Neufassung der Verbandssatzung vom 06.06.2005 zuletzt geändert mit der Sat-zung zur 4. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 07.11.2011 und der Neufassung der Entwässerungssatzung vom 10.11.2008 zuletzt geändert mit der 1. Änderung der Neufassung vom 08.06.2009 hat die Verbandsversammlung des Abwasser-zweckverbandes Westliche Mulde in der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2015 die folgende Satzung beschlossen

ARTIKEL 1. Allgemeines

§ 1 Allgemeines(1) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Satzunga) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentralen öffentlichen

Abwasseranlage gemäß Entwässerungssatzung § 1 Absatz 1 Nr. 1 (Abwasserbeitrag),

b) Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Grundstücksanschlüsse).(2) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der Her-stellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für Grundstücke erhoben, die zum Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) am 15.06.1991 über keinen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentra-le öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten. Der Herstel-lungsbeitrag II (Besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstü-cke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am 15.06.1991 über einen Anschluss an eine bestehende, nicht ledig-lich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten bzw. die die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten.

2. Abwasserbeitrag

§ 2 Grundsatz(1) Der AZV erhebt, soweit der Aufwand nicht auf andere Weise ge-deckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbes-serung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen entste-henden besonderen wirtschaftlichen Vorteile.(2) Die Abwasserbeiträge decken nicht die Kosten für die Grund-stücksanschlusskanäle (Hausanschlüsse).

§ 3 Gegenstand der Beitragspflicht(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die jeweilige zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, wenn a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald

sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen,

b) sie - ohne dass für sie eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist —nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung im Verbandsgebiet zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen.

(2) Grundstücke unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn sie nicht Bauland im Sinne des Abs. 1 sind, aber tatsächlich an die öf-fentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden.(3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grund-stück im bürgerlich — rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich- rechtliches Grundstück nicht vorhanden, gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücks-größe nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente, nach-zuweisen.

§ 4 Beitragsmaßstab(1) Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet.Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 25 % und für jedes weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche ange-setzt.Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 in seiner Fassung von 2001 (BauO LSA a. F.) als Vollge-schosse definiert waren.Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder aus der Baugeneh-migung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, wobei Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, hierbei unberücksichtigt bleiben. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.Als Vollgeschoss gelten auch Geschosse, die nicht die vorgesehene Höhe (Satz 4 dieses Absatzes) aufweisen, wenn vor, bei oder nach Errichtung eine Nutzung genehmigt worden ist, die den Nutzungs-möglichkeiten eines Vollgeschosses entsprechen, oder eine solche Nutzung nach Errichtung geduldet worden ist und diese Nutzung noch geduldet wird.Ist im Einzelfall eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich und industriell genutzten Grundstücken und bei allen in anderer Weise baulich ge-nutzten Grundstücken je vollendete 2,30 m der Höhe des Bauwerkes (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.(2) Als beitragsfähige Grundstücksfläche gilt:a) bei Grundstücken, die insgesamt im Bereich einer Satzung

nach § 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, der für das Grundstück die bauliche oder gewerbliche/industrielle Nutzbarkeit festsetzt, bzw. bei Grundstücken, die teilweise im Geltungsbereich eines solchen Bebauungsplanes und teilweise innerhalb eines im Zusammen-hang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,

b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungspla-nes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und im übrigen im Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebau-ungsplanes oder der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB,

c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb ei-nes im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Bau GB) und im übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtflä-che des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer Linie die im gleichen Abstand von 40 m dazu verläuft,

SONSTIGES

Nr. 7/2015 Amtlicher Teil- 9 -

d) bei Grundstücken, die über die sich nach b) und c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der der Straßenseite zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand ver-läuft, der der übergreifenden Bebauung oder übergreifenden ge-werblichen Nutzung entspricht,

e) bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( § 34 BauGB) so genutzt werden (z. B. Dauerkleingärten, Schwimmbä-der, Campingplätze, Festplätze - nicht aber Friedhöfe, Sportplät-ze oder Flächen für die Landwirtschaft) sowie bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Wochenendhausgebiet festsetzt, 65% der Grundstücksfläche,

f) bei Grundstücken die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch rechtsverbindliche Planfeststellung, Betriebsplan oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z.B. Abfalldeponie, Untergrundspeicher o.ä.), die Fläche des Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan oder der Verwaltungsakt erstreckt und die dadurch abwasserre-levant nutzbar sind,

g) bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Friedhofs- und Sportplatznutzung festsetzt oder die innerhalb eines im Zusam-menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Außenbe-reich (§ 35 Bau GB) so genutzt werden, und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächen-zahl von 0,2,

h) bei allen anderen bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die zentralen öffentlichen Abwas-seranlagen angeschlossenen Gebäude geteilt durch die Grundflä-chenzahl von 0,2.

In den Fällen g) und h) wird die ermittelte Fläche diesen Gebäuden so zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Gebäude verlaufen, wobei bei einer Überschrei-tung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmä-ßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt.Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßge-bend.(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt bei Grundstückena) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, die darin

festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,b) für die im Bebauungsplan anstelle einer Vollgeschosszahl die

Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Indus-trie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 Bau NVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteil-te höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet,

c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassen-zahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilt höchstzulässige Bau-massenzahl auf ganze Zahlen abgerundet,

d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze oder eine Tiefgaragenan-lage errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,

e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschos-se noch die Höhe der baulichen Anlagen oder die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festge-setzt und/oder tatsächlich vorhandene Berechnungswert nach a) bis c);

f) für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen,

- wenn sie bebaut sind, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Voll-geschosse,

- wenn sie unbebaut sind, die Zahl der in näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse

g) die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Zahl der tatsäch-lich vorhandenen Vollgeschosse,

h) auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach a), b) bis d) bzw. f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach b)

bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Be-bauung ergebenen Berechnungswerte nach b) bzw. c),

i) für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder nur mit untergeordneter Bebauung festsetzt (z.B. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping - und Festplätze sowie Friedhöfe) oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollgeschoss.

(4) Auf Grundstücke die im Bereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 und § 34 Abs. 4 und § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungs-plan) liegen, sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für1. Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen

über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind;2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung kei-

ne Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält

§ 5 Beitragssatz(1) Der Beitragssatz für den herstellungsbeitrag I beträgt: 10,23 Euro/m2

(2) Der Beitragssatz für den herstellungsbeitrag II beträgt: 2,12 Euro/m2

§ 6 Beitragspflichtige(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-tragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grund-stück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentü-mers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art 233 § 4 des Einfüh-rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszu-ordnungsgesetzes.Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Woh-nungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen-tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

§ 7 Entstehung der Beitragspflicht(1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer.1 der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde(EWS) (die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Vorfluter nach Behandlung in einer biologisch arbeitenden Klär-anlage) angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem In-krafttreten der ersten wirksamen Satzung.(2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück vorhandenen Bau-lichkeit, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.(3) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag II entsteht mit Inkraftreten der ersten wirksamen Beitragssatzung für die entspre-chenden Sachverhalte zum 01.01.2010.(4) Ändern sich nachträglich die für die Beitragsbemessung maßgeb-lichen Umstände und erhöht sich dadurch der Vorteil für das ange-schlossenen Grundstück, so entsteht unter Anrechnung bisher ge-leisteter Beiträge eine weitere Beitragspflicht für einen zusätzlichen Beitrag gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen.

§ 8 VorausleistungAuf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistun-gen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht mehr beitragspflichtig ist. Ist die Beitragsschuld 3 Jahre nach Be-kanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die zentrale

Amtlicher Teil Nr. 7/2015- 10 -

öffentliche Schmutzwasseranlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht benutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der Vorausleistung mit 2 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bun-desbank jährlich zu verzinsen.

§ 9 Veranlagung, FälligkeitDer Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Mo-nat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.

§ 10 AblösungIn Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden.Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 4 be-stimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgesetzten Beitrags-satzes zu ermitteln. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.

§ 11 Billigkeitsregelungen(1) Die durchschnittliche Größe der Wohngrundstücke beträgt 876 m2.Übergroß ist ein Wohngrundstück, wenn die Durchschnittsgröße um mehr als 30 % überschritten wird.Demgemäß ist ein Wohngrundstück übergroß, wenn es mehr als 1138 m2 beitragsfähige Fläche besitzt.Übergroße Wohngrundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, werden bis zu einer beitragsfähi-gen Fläche von 1138 m2 voll und mit der restlichen Fläche nur zur Hälfte veranlagt.(2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen und auch tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei.Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder selbstständiger Gebäu-deteile ist dergestalt Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien Gebäude oder selbstständigen Gebäudeteile bei der Feststellung der Zahl der Vollgeschosse nach § 4 Abs. 3 und 4 unberücksichtigt bleiben.(3) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne von § 201 BauGB oder als Wald genutzt, ist der Beitrag solange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss. Dies gilt auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Fa-milienangehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung.Bei bebauten und tatsächlich angeschlossenen Grundstücken und Teilflächen davon gilt die Stundungsverpflichtung nur, wenn die Be-bauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient und die öffentliche Einrichtung nicht in Anspruch genommen wird, wobei eine Entsorgung von Niederschlagswasser in durchschnittlich unbedeu-tender Menge unberücksichtigt bleibt.(4) Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden oder Grundstücke oder Teile davon aus Gründen des Natur-schutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind.

3. Kostenerstattung für Anschlusskanäle

§ 12 höhe und Entstehen des Erstattungsanspruches(1) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung der An-schlusskanäle werden über einen Einheitssatz dem Grundstücksei-gentümer in Rechnung gestellt.Es ist festgelegt, dass Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend gelten.(2) Für einen Hausanschluss bis DN 250 ist pro Meter Baulänge ein Einheitssatz von 173,00 Euro/m zu entrichten.Bei Hausanschlüssen größer DN 250 erfolgt die Abrechnung gegen-

über dem Anschlussnehmer gemäß den tatsächlich angefallenen Kosten.Die Aufwendungen für die Herstellung eines Umschlusses eines vor-handenen Hausanschlusses auf eine neu hergestellte Abwasseranla-ge sind über einen Einheitssatz in Höhe von 367,00 Eurozu entrichten.Der Umschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass der vorhandene Hausanschluss gemäß Entwässerungssatzung sich in einem bau-technisch einwandfreien Zustand befindet.(3) Die Kosten für die Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlusskanäle werden nach tatsächlichem Aufwand gegen-über dem Anschlussnehmer abgerechnet.(4) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Beendigung der Maß-nahme.(5) Die §§ 6,8, 9 und 10 gelten entsprechend.

4. Gemeinsame Vorschriften für Beiträge und Kostenerstattungen

§ 13 BilligkeitsmaßnahmenAnsprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teil-weise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine er-hebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden.Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprü-chen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

§ 14 Auskunfts- und Anzeigepflicht(1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Ab-gaben erforderlich ist.(2) Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, dem AZV für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen — Auskunft zu erteilen.(3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.(4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen, so hat der Grundstückseigentümer dies unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für jeden, der solche Anlagen neu schafft, ändert oder be-seitigt.

§ 15 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 16 Abs. 2 Ziff. 2 KAG-LSA han-delt, wer vorsätzlich oder leichtfertiga) entgegen § 14 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 die für die Festsetzung

und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder

b) entgegen § 14 Abs. 2 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgabe maßgeblichen Veränderungen nicht unverzüglich meldet oder die für die Ermittlung des Umfangs der Veränderungen er-forderliche Hilfe verweigert oder

c) entgegen § 14 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt oder

d) entgegen § 14 Abs. 4 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind bzw. geschaffen, geändert oder beseitigt werden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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(3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richten sich nach den Vor-schriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes von Sachsen-An-halt sowie des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (§ 53 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

ARTIKEL II

§ 16 InkrafttretenDie vorstehende Satzung tritt rückwirkend zum 05.10.2013 in Kraft.Bitterfeld-Wolfen, 10.03.2015

Öffentliche Stellenausschreibung des AZV Westliche MuldeDer Abwasserzweckverband Westliche Mulde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist für die Abwasserentsorgung von ca. 70.000 Einwohnern zuständig. Das Entsorgungsgebiet umfasst Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis mit einer Fläche von 211 km2.Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompeten-te Persönlichkeit für die Funktion als Kaufmännischer Leiter (m/w)

Ihre Aufgabenschwerpunkte:- Betriebswirtschaftliche Begleitung von Prozessen und Entschei-

dungen- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresab-

schlüssen- Erarbeitung von Investitions-, Finanz- und Wirtschaftsplänen- Verantwortlich für Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement

- Erstellung von Investitions- und Rentabilitätsrechnungen- Erstellung von Kalkulationen- Durchsetzung und Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen- Ansprechpartner für Banken, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen,

Kommunen und Kunden

Wir erwarten von Ihnen:- Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder ver-

gleichbare kaufmännische Qualifikation- Mehrjährige relevante Berufserfahrung in einer Führungsaufgabe

im kaufmännischen Bereich- Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsbereit-

schaft- Teamfähigkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick- Versierter Umgang mit MS-Office- Führerschein - Klasse B

Wir bieten:- Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche)- Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Beurtei-lungen) senden Sie bitte bis zum 17.04.2015:AZV Westliche Mulde OT Bitterfeld, Berliner Str. 6, 06749 Bitterfeld-Wolfenoder per E-Mail an: [email protected]

Bei Einsendung der Unterlagen per Post sind diese mit „Bewerbung“ zu kennzeichnen.Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestäti-gung der Bewerbung erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Unterlagen nach gegebener Zeit entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet.

Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Geschäftsführung des AZV Westliche Mulde, Tel. 03493 302158, zur Verfügung.

„Landsberger Echo“Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffent-lichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt.- Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich- Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzbergEinzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-bedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.IMPR

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Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 12 -

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 13 -

■ Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919Markt 1, 06188 Landsberg

Sprechzeiten:Dienstag, 14.04.2015sowie nach Vereinbarung

Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr NeßlageBauBeCon Sanierungsträger GmbHAnne-Conway-Straße 1, 28359 BremenTelefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111

Bauberatung: Frau SparfeldGloria Sparfeld Architekten & IngenieureHalberstädter Straße 12, 06112 HalleTelefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966

■ Apothekennotdienste in Landsberg Niemberg, den 17.04.2015 Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3Landsberg, den 18.04.2015 Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1peißen, den 22.04.2015 Halle-Center, Saarbrücker Straße 1Landsberg, 28.04.2015 Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4

■ Blutspendetermine Freitag, den 24.04.2015, von 16.00 bis 19.30 Uhrin der Freiwilligen Feuerwehr Oppin, Dessauer Straße 1Dienstag, den 28.04.2015, von 16.30 bis 19.30 Uhrim Gemeindezentrum Peißen, Gewerbehof 1

SchULEN

Sieger im Wettbewerb: Gymnasium Landsberg richtet Junior-Ingenieur-Akademie einGymnasium Landsberg gehört zu den acht Gewinnern im bun-desweiten Wettbewerb - Deutsche Telekom Stiftung ermöglicht Anschubfinanzierung - Junior-Ingenieur-Akademie bietet Tech-nikbildung in der Mittelstufe - Verzahnung von Schule, Wissen-schaft und Wirtschaft

Bonn/Landsberg, 11. März 2015. Jetzt ist es offiziell: das Gym-nasium Landsberg richtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine Junior-Ingenieur-Akademie ein. Die Schule konnte sich mit ihrem Konzept gegen Bewerber aus ganz Deutschland im Junior-Ingenieur-Akade-mie Wettbewerb der Deutsche Telekom Stiftung durchsetzen. Mit der Anerkennung als Junior-Ingenieur-Akademie ist eine Anschubfinanzie-rung von bis zu 10.000 Euro verbunden.Die Junior-Ingenieur-Akademie ist ein Projekt der Telekom-Stiftung. Ziel ist es, junge Menschen für die Berufswelt von Ingenieuren zu begeistern, ihnen den Übergang von der Schule zur Hochschule zu erleichtern und individuelle Kompetenzen frühzeitig zu fördern. Dazu kooperieren die Schulen mit Partnern aus der Wirtschaft und Wissen-schaft, die den Jugendlichen die Möglichkeit geben, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Die Junior-Ingenieur-Akademie ist als zweijähriges Wahlpflichtfach angelegt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Mittelstufe.

Die offizielle Anerkennung der Schule und den sieben weiteren Ge-winnern findet im Rahmen der Jahrestagung 2015 der Junior-Inge-nieur-Akademie am 17. und 18. April in Karlsruhe statt. Die neuen Akademien starten zum Schuljahr 2015/2016. Das bundesweite Netzwerk umfasst dann insgesamt 75 Schulen. Eine Übersicht über alle Schulen mit Junior-Ingenieur-Akademien und weitere Informatio-nen finden Sie unter www.telekom-stiftung.de/jia.

Ansprechpartner für die presse:Marion AyasseReferentin Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDeutsche Telekom StiftungTelefon: 0228 18192021E-Mail: [email protected]

Die Bergschule Landsberg sagt „DANKE“Bereits zum dritten Mal führte die Firma Ilka Kluge, Telefonservice und Sportartikelvertrieb aus Lödla in Thüringen, erfolgreich eine Sponsorenaktion für unsere Schule durch.Sie fand innerhalb kurzer Zeit mehrere Unternehmen unserer Region, die bereit waren, unsere Grundschule mit der Anschaffung qualitativ hochwertiger Sportartikel und diversem Zubehör für die Unterrichts-gestaltung zu unterstützen.Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei Ihnen bedanken:

Zahnarztpraxis Frau Barbara Becker, Landsberg Fahrschule Volker Denkewitz, Landsberg Firma Böhme Medizintechnik Berlin, Landsberg RTM Brandschutztechnik Rohnke ABG Landsberg GmbH & Co. KG, Landsberg

Im Namen der Schüler und Lehrer - an alle Sponsorenein herzliches DANKE!

Die Schulleitungder Bergschule Landsberg

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Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 14 -

Mit Kita, Schule und hort auf der Suche nach dem Frühling

Blick in die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“

Der Frühling und seine Feste richten den Blick ab April auch wieder auf die zahlreichen Frühlingsbräuche. Veranstaltungen zu Bräuchen, Sagen und Geschichten rund um den Kapellenberg sind schon seit vielen Jahren sehr beliebt bei den Kindern des Landsberger Hortes. Im letzten Jahr startete ein Schulprojekt der Regenbogenschule Landsberg zur selben Thematik.Lag der Fokus der Veranstaltungen im vergangenen Jahr verstärkt auf dem Osterfest und Entdeckungen rund um die Doppelkapelle, wird in diesem Jahr die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinder-buch“ der Ausgangspunkt für Entdeckungen in der Natur und für Geschichten rund um das Pfingstfest sein.Die Sonderausstellung mit Buchillustrationen von Heinz-Helge Schul-ze, in Kombination mit diversen Tierpräparaten aus den Beständen des Landsberger Museums, lockte im März auch schon die 3. Klas-sen der Landsberger Grundschule „Bergschule“ ins Museum „Bern-hard Brühl“. Hier passte die Thematik der Sonderausstellung perfekt zum Thema „Tiere“ im Unterrichtsfach „Gestalten“. Die Kinder holten sich vielfältige Anregungen für die eigene Arbeit. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Sobald die Temperaturen steigen, steht auch schon bei der Kita „Spatzennest“ in Gollma ein Ausflug ins Museum auf dem Plan. Dann können die Fünf- und Sechsjährigen sehr naturgetreu gezeichnete Tiere, Pflanzen und deren Umwelt in aller Ruhe betrachten und spä-ter beim Spaziergang wiedererkennen. Denn nur wer sich für die Na-tur interessiert, ist später bereit sie zu schützen und zu erhalten. Für Kindergärten, Schulen und Horte aus allen Landsberger Ortsteilen ist der Eintritt ins Museum übrigens kostenfrei. Unter Tel. 034602 20690 können Besuche auch außerhalb der Öffnungszeiten verein-bart werden.

Lassen Sie sich heute übrigens nicht „in den April schicken“, sprich scherzhaft täuschen und „zum Besten halten“. Die Hintergründe für diesen Frühlingsbrauch, ausgerechnet am 1. April andere zu verul-ken und hereinzulegen sind nicht mehr eindeutig zu klären.Die Redensart „April, April, der weiß nicht was er will“ ist vielen geläu-fig. Mal schickt er Sonne, dann wieder Regen, Hagel oder Schnee. Er veralbert uns sozusagen genauso, wie wir unsere Nächsten mit Aprilscherzen veralbern.Ein anderer Erklärungsversuch ist die Verlegung des Neujahrstages vom 1. April auf den 1. Januar, im Zusammenhang mit einer Kalen-derreform des französischen Königs Karl IX. im Jahre 1564. Einige Untertanen konnten sich das neue Datum angeblich nicht merken und wollten immer noch am 1. April Neujahr feiern. Diese wurden von den anderen als „Aprilnarren“ verspottet und mit lustigen Lügenge-schichten hinters Licht geführt. Aber so ganz genau werden wir es wohl nie erfahren, warum uns gerade heute wieder jemand „in den April schicken“ wird. Und so sehr wir auch „auf der Hut sein“ werden, wird es demjenigen gewiss gelingen.

Inge Fricke, Museum Landsberg

Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert

ÖffnungszeitenMontag u. Freitag 10.00 Uhr – 14.00 UhrDienstag u. Donnerstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhrhomepage:www.bibliotheken-im-saalekreis.de

Veranstaltungen10.04.2015 - 18.00 UhrDer pazifische Feuerring -mit Kindern und Fahrrädern um den pazifikVon der russischen Halbinsel Kamtschatka bis nach Neuseeland und von Südamerika bis nach Alaska zieht sich die geologisch und vulkanisch aktivste Zone der Erde – der Pazifische Feuerring. Über 40.000 Kilometer rund um den Pazifischen Ozean. Ausgehend von Kamtschatka, ihrer Zweitheimat, haben sich Elena Poddubnaya und Oliver Schmidt zusammen mit ihren Kindern Jakob (4) und Arthur (2) und ihren Fahrrädern auf den Weg gemacht, um die schönsten und aktivsten Feuerberge entlang der Pazifikküste zu besuchen. Nach dem ersten Jahr, knapp 10.000 Kilometern und den bereisten Regio-nen Kamtschatka, Japan, China, den Philippinen und Indonesien sind sie zu Gast in Deutschland und geben den ersten Zwischenbericht.Oliver Schmidt und Elena Poddubnaya nutzen die Zeit der Winterpau-se in Deutschland und zeigen den ersten Zwischenbericht ihrer Reise um den pazifischen Feuerring am 10. April 2015 in der Stadtbiblio-thek Landsberg/ Mehrzweckraum Gymnasium.Eintritt pro Person: 8 Euro; erm. 4 Euro (Kinder/Schüler)Anmeldung in der Bibliothek

MUSEUM UND DOppELKApELLE STADT- UND SchULBIBLIOThEK

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 15 -

14.04.2015 - 14 bis 16 UhrAn die Spiele, fertig, los!Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computer-Spiele & Konsolenspielein deiner Bibliothek.Theaterfahrt06.04.2015 - 15.00 UhrSchwanenseeBallett von Ralf Rossa – Opernhaus HalleAbfahrt Bus:13.40 Uhr Altenheim TwsD Landsberg13.55 Uhr GützKarten: Preis Busfahrt: 25,30 EuroBestellung/Bezahlung:Altenheim – Tel. 809934Bibliothek - Tel. 20638Anmeldeschluss: 30.03.2015Pjotr I. Tschaikowskis SCHWANENSEE war das erste Ballett, das

1945 bestimmte im Mai Bürgermeister Sabisch (mit Zustimmung des amerikanischen Kommandanten), das 1939 eingeweihte HJ-Heim als Mühlbergschule (Abb. 1) zu nutzen. Die beiden alten Schulgebäude wurden danach zu dringend benötigtem Wohnraum umgebaut.Am 1.10. begann der Unterricht wieder mit neuen Inhalten und Zie-len, ohne NS-Lehrer und Schulbücher. Erstmals erhielt die Schule auch eine Sporthalle, die ehem. Fahnenhalle des Zuckerfabrikanten Schmidt in der Bahnhofstraße.1950 vereinten sich nach der Kommunalreform die drei Grundschu-len der Stadt zur Zentralschule Landsberg mit den Außenstellen Gütz und Gollma. Direktor wurde Erich Ballmann, seit 1948 Lehrer in Gütz. Der bisheri-ge Rektor Wernicke ging in den Ruhestand.Um 1952 wurde zur Minderung der Raumnot eine Baracke der ehem. Zuckerfabrik am jetzigen Museumseingang angebaut (Abb. 2).1956 ging aus der Zentralschule die 10-klassige Mittelschule her-vor. Für die neue 9. und ab 1957 10. Klasse (auch für Schüler aus Sietzsch und Hohenthurm) fehlten jedoch Klassenräume. So wurde das Nebengebäude auf dem Pausenplatz (Toilettenanbau) z. T. im Nationalen Aufbauwerk/NAW (Abb. 3) aufgestockt. Der Beitrag der Schüler, sie trugen die unterhalb der Schule bereitgestellten Mauer-steine zum Bauplatz.1964 standen mit dem Ergänzungsbau neben der Mühlbergschule (Abb. 4) 12 weitere Klassenräume zur Verfügung. Damit waren die Voraussetzungen für die Einführung des Fachunterrichtsraumsys-tems gegeben.

Die geplante Übergabe des Neubaus zum 1.9.63 hatte sich infolge Bauverzögerungen verschoben. Am 18.10.64 wurde der Schule der Name „Valentina Tereschkowa“ verliehen. Nach dem Besuch der sow-jetischen Kosmonautin (erste Frau im All) am 18.10.63 in Landsberg hatte die Stadt einen entsprechenden Antrag bei der sowjetischen Botschaft in Berlin eingereicht. Nach der Wende entfernte man die-sen Namen aus unbekannten Gründen.1971 nahm der VEB Maschinen und Apparatebau (MAB) am 1. Sep-tember das Zentrum für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7-10 in Betrieb. 1991 waren der Unterricht und die Einrichtung nicht mehr aktuell und wurden „abgewickelt“, der Betrieb später ebenfalls.1979 verbesserten sich mit Übergabe der neuen Halle am Sportplatz die Bedingungen für den Sportunterricht erheblich. Die kleine Halle in der Bahnhofstraße nutzte von da an die Unterstufe (Kl. 1 - 4), abends auch Vereine der Stadt.1983 wurde nach 2-jähriger Bauzeit am Sportplatz die neue Schule mit 24 Unterrichts- und weiteren Funktionsräumen eingeweiht (Abb. 5). Im Neubau bezogen die Klassen 5 - 10, im Ergänzungsbau auf dem Mühlberg die Unterstufe, ihr neues Domizil. Jetzt waren die Raumpro-bleme in Landsberg endgültig überwunden, die Außenstellen folglich überflüssig. Danach wurde in Gollma der Klinkerbau zu Wohnungen umgebaut und die beiden alten Schulgebäude privatisiert, ebenso das Grundstück in Gütz. In der verlassenen Bergschule richtete die Stadt den Schulhort und die Zentrale für das Kabelfernsehen ein, 1992 zudem das Museum „Bernhard Brühl“, das zuvor in der Bahn-hofstraße ansässig war.

Das Kollegium der Oberschule Landsberg 1963

Ballmann, Erich Hoffmann, Erika Müller, Martha Reichert, GerhardBecher, Melanie Hoffmann, Horst Oehmig, Antje Richter, HerbertBonczek, Ingrid Kolb, Erna Oehmig, Margot Sawallisch, Elisabeth Dänicke, Günther Krüger, Astrid Omler, Hannelore Schymon, AstridGeorgi, Horst Kühne, Peter Orlet, Ulrike Stross, ChristelGeselle, Margarete Liesau, Hannelore Petry, Erich Unger, ArthurGeselle, Uwe Löhn, Christa Petry, Ingeborg Wagner, KurtGünther, Liesbeth Löhn, Kasimir Pirog, Hans Wilhelm, FritzHahnemann, Klaus Maiwald, Elfriede Recknagel, Wolfgang Zillmann, KarinElvira Schinköthe (Pionierleiterin) Curt Schumacher (Hausmeister)

Nachtrag zu Teil 5, Bild 5: Auf dem Foto von Frau I. Schmidt (geb. Kalmus, 2. Mädchen v. l. oben) ist der Lehrer Herr Tarnow. Die Schüler gehörten zu den ersten, die 1945 in der Bergschule eingeschult wurden.

Ballettdirektor und Chefchoreograf Ralf Rossa im März 1999 auf die hallesche Ballett-Bühne brachte. In dieser Spielzeit feiert das Ballett Rossa gut 15 Jahre danach das Revival einer der erfolgreichsten Produktionen. Für nahezu alle Mitglieder der heutigen Compagnie ist diese Choreografie neu – bis auf Michal Sedláãek als Prinz sowie Denise Dumröse, Ludivine Dutriez-Revazov und Zdenko Galaba, die als Interpreten der bis 2005 auf den Spielplan verbliebenen Choreo-grafie von damals nun erneut zu erleben sind.Das große Handlungsballett wird spannend wie ein Krimi erzählt: Den Prinzen zieht es von der realen Welt zum geheimnisvollen Schwanen-see in eine Traumwelt, in der Odette, seine tote Geliebte, lebt. Als er sich in das Mädchen Odile verliebt, kann er sich dennoch nicht end-gültig von Odette trennen und für die reale Odile entscheiden. Das nutzt seine eifersüchtige Erzieherin aus, die die Liebe des Prinzen zu beiden Frauen zerstören will. Dafür ist ihr jedes Mittel recht ...Aufführungsdauer: 2h mit Pause (Quelle: http://buehnen-halle.de, vom 11.03.2015)

AUS DER LANDSBERGER GESchIchTE

Unsere Schulen (6)M. & A. Messerschmidt

Die Schule(n) in Landsberg 1945 - 1991

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 16 -

1) Mühlbergschule um 1950

2) Mühlbergschule mit Barackenanbau

3) NAW-Urkunde 1956

4) Erweiterungsbau von 1964 (Foto 2014)

5) POS „Valentina Tereschkowa“ um 1985

ORTSchAFT LANDSBERG

herzlichen GlückwunschLandsbergam 01.04. Frau Irene Fischer zum 88. Geburtstagam 01.04. Frau Rosmarie Goldstein zum 72. Geburtstagam 01.04. Frau Irmgard Meiling zum 75. Geburtstagam 02.04. Herrn Wiedolf Boesener zum 73. Geburtstagam 03.04. Frau Sigrid Mederake zum 78. Geburtstagam 03.04. Frau Gisela Richter zum 80. Geburtstagam 04.04. Herrn Wolfgang Pawusch zum 78. Geburtstagam 06.04. Herrn Dieter Richter zum 76. Geburtstagam 06.04. Frau Helga Siermann zum 75. Geburtstagam 07.04. Herrn Siegfried Mücke zum 75. Geburtstagam 08.04. Frau Lieselotte Goldstein zum 73. Geburtstagam 08.04. Frau Rosemarie Gruß zum 70. Geburtstagam 09.04. Herrn Manfred Rausch zum 75. Geburtstagam 10.04. Frau Ilse Mähnert zum 85. Geburtstagam 10.04. Herrn Jörg-Rainer Steinke zum 70. Geburtstagam 11.04. Herrn Wolfgang Schwabe zum 69. Geburtstagam 12.04. Frau Brigitte Herzog zum 79. Geburtstagam 12.04. Herrn Gotthard Kronberg zum 82. Geburtstagam 13.04. Frau Lydia Richter zum 86. Geburtstagam 14.04. Herrn Erich Polley zum 86. Geburtstagam 14.04. Frau Gisela Willing zum 87. Geburtstagam 17.04. Frau Ingrid Rothe zum 73. Geburtstagam 21.04. Frau Christa Klammer zum 74. Geburtstagam 21.04. Frau Brigitte Kleinert zum 73. Geburtstagam 22.04. Frau Gerda Hilgermann zum 79. Geburtstagam 24.04. Frau Edith Ebensing zum 79. Geburtstagam 24.04. Herrn Walter Franz zum 82. Geburtstagam 24.04. Herrn Ingo Pauli zum 74. Geburtstagam 25.04. Frau Waltraud Jurkschat zum 77. Geburtstagam 26.04. Frau Gertraud Bichoel zum 68. Geburtstagam 26.04. Frau Gisela Dittmann zum 76. Geburtstagam 26.04. Frau Helga Kaminski zum 66. Geburtstagam 27.04. Frau Liselotte Paetz zum 77. Geburtstagam 27.04. Frau Ingeborg Stoffers zum 80. GeburtstagOT Gollmaam 01.04. Frau Steffi Winkert zum 94. Geburtstagam 04.04. Frau Ilse Sägling zum 65. Geburtstagam 07.04. Frau Ingrid Stuchlik zum 74. Geburtstagam 12.04. Frau Else Gwenner zum 90. Geburtstagam 13.04. Frau Grete Schmidt zum 90. Geburtstagam 15.04. Herrn Werner Stuchlik zum 72. Geburtstagam 16.04. Herrn Lothar Schütze zum 76. Geburtstag

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 17 -

am 19.04. Frau Rosemarie Lehmann zum 74. Geburtstagam 22.04. Herrn Robert Weiß zum 76. Geburtstagam 24.04. Frau Gudrun Knothe zum 68. Geburtstagam 27.04. Frau Ruth Weiß zum 78. Geburtstagam 29.04. Herrn Kurt Schröter zum 77. Geburtstagam 30.04. Herrn Otto Berner zum 71. GeburtstagOT Gützam 03.04. Herrn Alfons Fiedler zum 88. Geburtstagam 03.04. Frau Margrit Kaps zum 65. Geburtstagam 03.04. Frau Erna Kiesche zum 88. Geburtstagam 04.04. Frau Herta Laue zum 86. Geburtstagam 04.04. Frau Gundelar Stoye zum 76. Geburtstagam 06.04. Herrn Erhard Töpe zum 72. Geburtstagam 08.04. Frau Kristina Görting zum 70. Geburtstagam 09.04. Herrn Jürgen Ahrt zum 72. Geburtstagam 10.04. Frau Hortense Müller zum 72. Geburtstagam 11.04. Herrn Udo Elste zum 72. Geburtstagam 11.04. Frau Regina Höhne zum 88. Geburtstagam 12.04. Herrn Heinz-Rüdiger Nebelung zum 66. Geburtstagam 12.04. Herrn Walter Sieber zum 76. Geburtstagam 13.04. Frau Giesela Goldstein zum 83. Geburtstagam 13.04. Frau Charlotte Lehmann zum 93. Geburtstagam 13.04. Frau Magdalena Schmidt zum 80. Geburtstagam 13.04. Frau Ursula Teutschbein zum 71. Geburtstagam 18.04. Frau Gabriele Finke zum 66. Geburtstagam 19.04. Herrn Reiner Häßler zum 69. Geburtstagam 25.04. Frau Elfriede Ebensing zum 87. Geburtstagam 25.04. Herrn Heiko Quaas zum 67. GeburtstagOT Reinsdorfam 14.04. Herrn Helmut Käß zum 72. Geburtstag

ben. Als wir dann die Namen hörten verschlug es uns erst einmal komplett die Sprache.Wir haben ein Event mit cindy aus Marzahn und Mario Barth gewonnen!Vom positiven Schock erholt, begannen sofort die Vorbereitungen. Da sich unser Präsident an diesem Tag in seinen wohlverdienten Ur-laub verabschiedet hatte, erfolgte die grobe Planung telefonisch mit ihm auf dem Flughafen.Am Samstag, 16.05.2015 ab 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“ Landsberg werden Cindy aus Marzahn und Mario Barth gemeinsam mit dem LSV einen unvergesslichen Abend verbringen und das Landsberger Publikum mit ihren Darbietungen verzücken.Der Kartenvorverkauf für diese Veranstaltung findet am Dienstag, 07.04.2015 um 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“ Landsberg statt. Es werden ausschließlich an diesem Abend Karten verkauft, telefo-nische Nachfragen im Vorfeld sowie gewünschte Reservierungen werden nicht angenommen!

Wir freuen uns auf dieses Event und werden Sie an dieser Stelle über alles Weitere informieren.Bleiben Sie immer schön lustig und denken Sie dran: Jeder Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!In diesem Sinne verbleibe ich mit einem dreifachen LSV helau, helau, helau …

Udo SchaafVorstand

Frauentagsparty 2015 – es war wieder super!Am 07.03.2015 und 14.03.2015 fand wieder unsere ultimati-ve Frauentagsparty im Gasthof „Goldener Löwe“ statt. Zahlreiche begeisterte Frauen waren mit von der Partie. Die Show eröffnete diesmal unser Momo und sein geklonter Halbbruder Reinhard, ge-nannt Benny. Die Musik vom DJ Collection-Team kam bei den Frau-en super an und die Tanzfläche war immer voll. Nach der ersten Tanzrunde kamen die „gestandenen Hausmänner“ und heizten dem Publikum mit ihrem ersten Tanz „Guten Morgen Sonnenschein“ ein. Dieses Jahr war das Jahr der Tänze, wie zum Beispiel Putzfrauen mit Schwanensee und ein bisschen Volksmusik „Rock Mi und Sing a Lied für di …“. Als Gäste waren die Tänzerinnen vom Spaßverein, die Lady Buggs, dabei, die mit unseren gestandenen Hausmännern einen Tanz („Atemlos“) innerhalb von 24 Stunden einstudiert hatten. Der Haupttanz der Lady Buggs war auch supi. Die Höhepunkte des Abends waren noch einmal die gestandenen Hausmänner mit ihrem letzten Tanz, z. B. „Lady Marmelade und Can Can“, wo die Fetzen flogen. Eine Stripper-Show, der dritte geklonte Bruder von Momo und Benny, beendete das gelungene Programm. Gegen 3:00 Uhr fand die Party ihr Ende. Es war wieder eine Super-Superparty und es geht auch schon an die Planung für die Frauentagsparty 2016.Der Landsberger Spaßverein e. V. und der Handballverein Landsberg sagen Danke an alle Mitwirkenden des Programms, an die Gothaer Versicherung Udo Schaaf, den Gasthof „Goldener Löwe“, dem Nagel- und Kosmetiksalon Susanne Ludwig, der HWS Landsberg Torsten Weise, LABEA und dem Friseursalon Nicole Dreßler.Natürlich auch ein großes Dankeschön an das begeisterte Publikum.Und Tschüss, bis zum nächsten Jahr sagen die „gestandenen Haus-männer“ aus Landsberg - Benny, Thomas B., Robert, Rocco, Thomas L., Alex, Carsten und Momo!LSV helau und Sport frei!

pS: Die nächsten Termine für die Frauentagsparty 2016 sind am 05.03.2016 in Brehna, am 12.03.2016 und am 19.03.2016 in Landsberg!

Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Fußball informiert

Spielansetzungen1. herren – Landesklasse 611.04.15 15:00 Uhr SV Spora (H)

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDas Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.

VEREINE UND VERBäNDE

Der LSV hat einen neuen Vorstand gewähltAm Freitag, 13.03.2015 fand die diesjährige Mitgliederversamm-lung des Landsberger Spaßverein statt. Im Rahmen dieser Versamm-lung wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die anwesenden Mitglieder wählten folgende Personen für die nächsten 2 Jahre in den Vorstand: Renate Wagner, Daniela Ortmann, Kevin Grönitz, René König und Udo Schaaf.Wir wünschen allen gewählten Vertretern viel Glück und Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit allen engagierten Mitgliedern, Sponsoren und Unterstützern unseres Vereins.Nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des LSV hat unser Mitglied Carsten Baumgarten auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Der Vor-stand bedankt sich an dieser Stelle nochmals recht herzlich für seine langjährige Unterstützung und wünscht Carsten für die Zukunft alles erdenklich Gute.In diesem Sinne … ein dreifaches LSV helau, LSV helau, LSV helau

Der Landsberger Spaßverein gewinnt unglaublichen preisIm Rahmen der Verleihung des Comedy Preis 2015 (RTL) gab es die Möglichkeit, sich um ein Treffen mit hochkarätigen Comedystars zu bewerben. Auch der LSV hat sich an dieser Verlosung beteiligt.Am 19.03.2015 erhielt der Vorstand des LSV die freudige Nachricht, dass wir tatsächlich zu den Glückspilzen gehören, die gewonnen ha-

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 18 -

2. herren – Kreisliga Staffel 211.04.15 13:00 Uhr SV Höhnstedt (H)Alte herren02.04.15 18:00 Uhr SV Rotation Halle (H)10.04.15 18:00 Uhr VfB Zscherndorf (H)Frauen – Regionalklasse Süd Staffel 212.04.15 14:00 Uhr Germania Hergisdorf (H)A-Junioren – Landesliga Staffel 412.04.15 11:00 Uhr JSG Riestedt/Conatal (H)D-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 212.04.15 09:00 Uhr JSG Merseburg II (A)E-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 211.04.15 10:00 Uhr TSV Niemberg (A)18.04.15 09:00 Uhr Wettiner SV (H)F-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 204.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (A)11.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (H)

Rückblick herrenmannschaftenEin Sieg und eine Niederlage am 19. SpieltagWährend die zweite Mannschaft des SSV mit leeren Händen den Heimweg antreten musste, konnte Landsbergs Erste drei Zähler entführen. Die Reserve verlor ihr Auswärtsspiel in Löbejün am Ende deutlich mit 5 : 2. Nach einem 2 : 0-Rückstand zur Pause gelang Jo-hannes Mai in der 62. Minute der Anschlusstreffer. Daraufhin ließen die Gastgeber drei Treffer folgen und entschieden so die Begegnung zu ihren Gunsten. Marcus Rauscher gelang mit dem 5 : 2 in der 87. Spielminute nur noch Ergebniskosmetik. Die Erstvertretung gewann nach Toren von Mannschaftskapitän Clemens Darmochwal und Björn Berger ihre Be-gegnung gegen die ESG Halle knapp mit 2 : 1. Nach der verdienten Landsberger Führung in der 33. Minute gelang dem Gastgeber kurz vor dem Pausenpfiff per Freistoß der Ausgleich (44‘). Björn Berger belohnte das unermüdliche Anrennen des gegnerischen Gehäuses zwei Minuten vor Spielende. Im Nachsetzen konnte er die Eingabe des eingewechselten Raik Gallrein zum vielumjubelten Siegtreffer über die Linie drücken (88‘).

Drei kassiert und drei eingeschenktDie ersatzgeschwächte zweite Mannschaft des SSV verliert im Vor-spiel gegen eine verstärkte Zscherbener Reserve mit 0 : 3. Lands-bergs Zweite rutscht damit auf den sechsten Tabellenplatz. Die Erstvertretung hingegen konnte das Vorspielergebnis drehen und gewann seinerseits souverän mit 3 : 0 gegen die Gäste aus Mücheln. Robert Berbig sorgte in der 17. Minute für die 1 : 0-Halbzeitführung. Nur drei Minuten nach Wiederbeginn erhöhte Raik Gallrein mit sei-nem ersten Saisontreffer auf 2 : 0 (48‘). Der eingewechselte Jens Schlauch war gerade fünf Minuten auf dem Feld, ehe er mit dem 3 : 0 (84‘) den Endstand markierte. Dies war bereits sein viertes Jokertor in dieser Saison.Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie un-ter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90lands-berg.

Landsberger Damen erreichen wie im Vorjahr BezirkspokalfinaleMit einem sicheren 28 : 17-Sieg gegen den BSV Fichte Erdeborn erkämpften sich die Landsberger Handballdamen den erneuten Ein-zug in das Pokalfinale des Spielbezirkes Süd. Als Pokalverteidiger treffen die LHV-Frauen im Finale auf den Absteiger aus der Landes-liga und derzeitigen Tabellenzweiten der Bezirksliga Süd, die Spiel-gemeinschaft Weißenfels/Großgrimma. Der neue Pokalsieger wird in zwei Spielen Anfang Mai ermittelt. In den beiden Punktspielen der Liga konnte jedes Team jeweils in der Halle des Gegners gewinnen. Landsberg gewann in Weißenfels mit 23 : 22 und die Spielgemein-schaft mit 24 : 19 in Landsberg. Zum Finale werden die Karten nun-mehr neu gemischt.Wieder in der Erfolgsspur zurück ist die zweite Männermannschaft in der Bezirksliga Süd. Nach einer kurzen Schwächephase zum Beginn des Jahres 2015 ist die Mannschaft von Coach Ingo Theile nunmehr

wieder auf Erfolgskurs. Als besonders wertvoll ist dabei der klare 33 : 26-Auswärtserfolg beim amtierenden Meister vom VfB Bad Lauchstädt einzuordnen. Davor gelangen schon zwei sichere Siege gegen den HSV Sangerhausen und die TSG Querfurt. Durch diese Erfolge erhielten sich die Männer weiterhin die Chance auf Platz drei in der Liga.Auch die dritten Männer kommen immer besser in Form. Mitte März gelang den Herren um das Trainerduo Böhnisch/Möritz ein überzeu-gender 25 : 18-Heimerfolg gegen den Tabellendritten der Kreisklas-se, die SG Chemie Zeitz. Mit einer sehr guten Leistung wurde der Gast aus dem Süden des Landes klar bezwungen. Damit verbesserten sich die Männer in der Tabelle auf Platz sechs und haben somit den Anschluss an das breite Tabellenmittelfeld hergestellt.Die kommenden Osterfeiertage werden handballfrei sein, lediglich die ersten Männer bestreiten am Vorosterdonnerstag ihr Nachhol-spiel bei der SG Kühnau. Und nach dem Osterfest geht dann die Saison in ihre Endphase, dann werden die Weichen für die Endplatzierungen in den Ligen ge-stellt. Dabei hofft der Landsberger HV auf die Unterstützung seiner zahlreichen Fans und Handballfreunde in den Heim- und auch Aus-wärtsspielen seiner Mannschaften.Zu den bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der Landsberger HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest.

Übersicht der kommenden heimspiele des Landsberger hV

Zeitraum 1. bis 19. April 20151. Männer – Sachsen-Anhalt Liga19.04.2015, 16:00 Uhr LHV – BSV 93 Magdeburg

Frauen – Bezirksliga Süd19.04.2015, 14:00 Uhr LHV – BSV Fichte Erdeborn

Spielbezirksübergreifende männl. Jugend A12.04.2015, 14:00 Uhr LHV – SV Blau-Rot Coswig

Eventuelle Spielverlegungen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden.

Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mann-schaften, finden Sie unterhttp://www.facebook.com/landsbergerhv

Einen sicheren 33 : 12-Heimerfolg erspielten sich die zweiten Män-ner am 14. Spieltag der Bezirksliga Süd gegen die TSG Gymnasium Querfurt.

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 19 -

SSV 90 Landsberg - Abteilung Leichtathletik

Leichtathletik Informationen und Ergebnisse10. hallensportfest von Turbine halle — Brandbergehalle/22.02.2015 Für unseren SSV 90 gab es 3 Siege durch Jonas Pfeiffer (M8) im 50-m-Lauf (8,67 s) Marius Prinzler (M11) im 800-m-Lauf (2:42.14 min.) Aron Beuchelt (M12) im 60-m-Lauf (8,70 s)Ein respektables Ergebnis für unsere kleine Mannschaft.

Weitere Ergebnisse:Jungen AK 8: Jonas Pfeiffer:Weitsprung Platz 2 (3,12 m)400-m-Lauf Platz 5 (88,25 s)3-Kampf Platz 3 (755 Punkte)Jungen M11: Marius Prinzler:3-Kampf Platz 5 (1067 Punkte)4 x 100-m-Staffel Platz 3 (63,39 s)Besetzung: Marius Prinzler, Jonas Peuch, Malte Klingner, Christof PohlJungen M 12: Leon Poltersdorf:800-m-Lauf Platz 3 (2:48,49 min.)Hochsprung Platz 4 (1,18 m)

hallensportfest des pSV Bernburg — Brandbergehalle/28.02.2015 Startberechtigt waren die Altersklassen ab 12 Jahre aufwärts.

Für uns gab es folgende Ergebnisse: Doppelsieg durch Aron Beuchelt (AK12) im 60-m-Lauf (8,73 s) und im Weitsprung (4,43 m).Im 200-m-Lauf der AK MU18 belegten unsere Starter Patrick Hensel (26,92 s) und Nicolas Schulz (27,98 s) die Plätze 2 und 3.Patrick Hensel wurde im 60-m-Lauf mit guten 7,90 s Dritter.Lena Prinzler W15 erkämpfte im Kugelstoßen mit 8,99 m den 4. Platz.

18. Schüler - hallensportfest der LG Merseburg in halle/14.03.2015 Unsere Sprinter überzeugten!Die besten Leistungen beim Sportfest der LG Merseburg erreichten unsere Sprinter.Die sehr starke Konkurrenz aus Berlin/Brandenburg und Tschechien verlangte allerdings für vordere Platzierungen durchweg persönliche Rekorde.So gewann Aron Beuchelt (M12) die 60 m in der guten Zeit von 8,53 s.Er sicherte sich auch den Sieg im Weitsprung mit 4,73 m.Jonas Pfeiffer (M8) stand ihm nicht nach und gewann den Weitsprung mit 3,26 m und wurde im 50-m-Lauf Zweiter (8,59 s).Am 18.04.2015 beginnt die Freiluftsaison mit der „Bahneröffnung“ in Merseburg.

Weitere Ergebnisse: Mädchen AK 9: 50-m-Lauf: Charlotte Zeigermann — Platz 4 (8,58 s) Jasmin Albrecht — Platz 5 (8,59 s)Mädchen AK 15:Hochsprung: Laura Feistel — Platz 2 (1,40 m)Kugelstoßen: Lena Prinzler — Platz 5 (9,21 m)Jungen AK 9: 50-m-Lauf: Marius Weichert — Platz 5 (8,59 s)Jungen AK 14: 60-m-Lauf: Philip Maas — Platz 3 (8,51 s)

AUSZEICHNUNGENFür ihre langjährige Tätigkeit als Kampfrichter und Übungsleiter wur-den am 6. März 2015 Sportfreundin Elvira Börner und Sportfreund Dieter Hitziger

mit der Ehrennadel des Leichtathletikverbandes Sachsen-Anhalt aus-gezeichnet. Dazu unseren herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg!

H.-G. KörnerAbt. Leichtathletik

Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis informiertwww.tt-landsberg.de

heimspiele unserer Mannschaften im AprilBezirksligaSamstag, 18.04.13.00 Uhr Landsberg 2 – Domstadt Naumburg

BezirksklasseSamstag, 18.04.13.00 Uhr Landsberg 3 – LSG Ostrau

KreisligaFreitag, 10.04.20.00 Uhr Landsberg 4 – GW Langeneichstädt

3. KreisklasseFreitag, 17.04.19.30 Uhr Landsberg 7 – Aufbau Schwerz 6

4. KreisklasseFreitag, 10.04.19.30 Uhr Landsberg 8 – TSV Niemberg 219.30 Uhr Landsberg 9 – TSV Niemberg

Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt’s im Internet.

Bernhard ErtlSSV LandsbergAbteilung Tischtennis

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 20 -

Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis lädt ein

Turnier für nichtaktive Spielerinnen und Spieler ab 16 JahreWann: Sonntag, 10. Mai 2015Wo: Sporthalle am GymnasiumBeginn: 10.00 Uhr

Teilnahmemeldungen bitte an Bernd Vogt, Tel. 034602 22116oder an [email protected]: 7. Mai 2015

Die Sieger und Platzierten erhalten kleine Preise.Bitte unbedingt Turnschuhe und Schläger (wenn vorhanden)mitbringen.Meldeschluss am Turniertag bis 9.30 Uhr.Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

SSV 90 LandsbergAbteilung Tischtennis

Gütz – Wirkungsstätte eines aufrechten Menschen

Zur Erinnerung an den pfarrer und Schriftsteller Karl hüllweckFür den 09.05.2015 hat der Förderverein Gützer Kirche e. V. eine Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Endes des 2. Weltkrie-ges und zur Würdigung des Pfarrers Karl Hüllweck anlässlich seines 110. Geburtstags angeregt.

Dem Anlass entsprechend ist in der Kirche die Aufführung des Stü-ckes von Karl Hüllweck über das Barlach-Denkmal im Magdeburger Dom mit dem Werktitel „Das Ehrenmal“ vorgesehen.

Die Gedenkveranstaltung ist eine Zusammenarbeit der Ev. Kirchen-gemeinde Landsberg und ihrem Musizierkreis, dem Gymnasium Landsberg, der Kreismusikschule „Carl Loewe“, der Familie Hüllweck und dem Förderverein Gützer Kirche e. V.

Osterfeuer in Gollma

Datum: Freitag, 03.04.2015Beginn: 19:00 Uhr (entzünden)Ort: Gelände hinter dem Feuerwehrhaus in Gollma

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.Unsere Cocktailbar hat in diesem Jahr wieder geöffnet.

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Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 21 -

Zum Programm informieren wir Sie in der nächsten Ausgabe des Landsberger Echos.

Karl hüllweck, Pfarrer und Schriftsteller, am 13. Mai 1905 in Des-sau/Anhalt geboren, 1994 in Neustadt/Holstein gestorben, hat von 1939 bis 1945 in Gütz gewirkt und wohnte mit seiner Familie im damaligen Gützer Pfarrhaus.Er verbrachte seine Jugendjahre in Warmbrunn(Cieplice)/ Riesenge-birge, erwarb das Abitur in Flensburg, studierte Philologie in Mün-chen und Theologie in Kiel sowie Jena. Es folgte 1929 das Examen und eine Vikariatszeit in Bernburg. 1930 heiratete er Lisbeth Herr-mann, Tochter des Kreisoberpfarrers in Köthen. Aus der Ehe gingen vier Töchter hervor.Ab 1932 war Hüllweck Pfarrer im Anhaltinischen, gerade zu einer Zeit, in der mit der Ära des Nationalsozialismus der Kirchenkampf (die Auseinandersetzung zwischen dem nationalsozialistischen Re-gime und den christlichen Kirchen in Deutschland) seinen Anfang nahm. Karl Hüllweck trat der Bekennenden Kirche (BK) bei - eine Hal-tung, die typisch für seinen von Grund auf ehrlichen Charakter war. Die BK, als Oppositionsbewegung evangelischer Christen, verstand sich seit ihrer Gründung im Mai 1934 als einzige rechtmäßige evan-gelische Kirche in Deutschland, indem sie den Nationalsozialismus und die Lehren der Deutschen Christen (DC) [rassistische, antisemi-tische und am Führerprinzip orientierte Strömung im deutschen Pro-testantismus] als unchristliche Irrlehren verwarf (Barmer Theologi-sche Erklärung 1934) und sich gegen staatliche und innerkirchliche Übergriffe auf das christliche Glaubensbekenntnis zur Wehr setzte.In seiner Gützer Zeit genoss Hüllweck wohl den Schutz des damali-gen Landsberger Superintendenten.Von 1945 bis 1970 war Hüllweck dann Pfarrer von St. Jakob in Köthen, viele Jahre davon auch als Studentenpfarrer. Dieser Kreis junger Menschen lag ihm am Herzen, weil er hoffte, ihnen eine geis-tige Brücke über die ersten Nachkriegsjahre schlagen zu können. Hier begann sein literarisches Schaffen. Allmählich wuchs in Karl Hüllweck das Bedürfnis, sich mit den Kriegserlebnissen, der Schuld-frage und den menschlichen Leiden und Verstrickungen auseinander-zusetzen. Durch seine seelsorgerische Tätigkeit hatte er viel Gele-genheit, Menschen zu begegnen und Einblick in ihr Lebensschicksal zu nehmen. Die eindrucksvollsten und erschütterndsten Erlebnisse schrieb er nieder und vereinte sie mit Erinnerungen an Menschen, die sich ihm im Verlaufe seines eigenen Lebens eingeprägt hatten. Insgesamt erscheinen zwischen 1950 und 1981 allein in der Evan-gelischen Verlagsanstalt 14 Prosabände, darunter auch zwei heitere Werke, die vielen Menschen Freude machten.Hervorzuheben ist des weiteren Hüllwecks Vortragstätigkeit. Er ver-stand es wunderbar, seine Erzählungen zu lesen. Häufig wurde er zu Kirchentagen, von Kirchgemeinden und zu Tagungen der Evangeli-schen Akademie eingeladen.Die ehrliche, aufrechte Haltung Karl Hüllwecks und seine engagierte Studentengemeindearbeit erregte auch die Aufmerksamkeit des Mi-nisteriums für Staatssicherheit. Staatssicherheitsdienstliche Infiltrati-on und Verleumdungen in der Öffentlichkeit bedingten die frühzeitige Pensionierung und führten zur Resignation. Verletzt zog er sich zu-rück. Es kam zu einer tiefgreifenden Isolation und einem frühzeitigen Abschluss seiner literarischen Tätigkeit. Er arbeitete aber an Vorträ-gen über Ernst Barlach, Käthe Kollwitz und Picasso, hielt Lesungen von Andersen-Märchen und arbeitete weiter an der Evangelischen Akademie mit. Karl Hüllweck begann später sogar noch einmal Stü-cke zu schreiben, darunter auch jenes über das Barlach-Denkmal im Magdeburger Dom.1982 übersiedelte das Ehepaar Hüllweck zu einer ihrer Töchter nach Neustadt in Holstein. Im Dezember 1993 starb seine Frau Lisbeth. Schon ein viertel Jahr nach ihrem Tod verließ ihn der Lebenswille, und am 30. März 1994 verstarb auch Karl Hüllweck. Beide sind auf eigenen Wunsch in sachsen-anhaltischer Erde auf dem Friedhof der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg beigesetzt.

2009 erschien die Neubearbeitung des Theaterstücks „Das Ehren-mal“. Eine dramatische Legende in neun Bildern“, herausgegeben mit Einverständnis der Erben aus dem Nachlass Karl Hüllwecks von Peter Godzik, einem deutschen evangelisch-lutherischer Theologen.

Das Spiel dreht sich um die Auseinandersetzung mit Krieg und Ge-walt nach der Aufstellung des Magdeburger Mals als den Beginn einer Verleumdungskampagne reaktionärer Kreise gegen Ernst Barlach.Dieses Anti-Kriegs-Denkmal wurde 1929 zum Gedenken an die Gefal-lenen des Ersten Weltkrieges errichtet.Der preußische Staat, seit der Säkularisierung 1810 Eigentümer des Domes, hatte Barlach beauftragt, eine „Kriegerehrung“ für die „für Kaiser, Gott und Vaterland“ Gefallenen im Magdeburger Dom zu schaffen. Barlach hat diesen Auftrag als eine geistige und künstle-rische Herausforderung angenommen - aber ganz anders, als die meisten seiner Zeitgenossen sich das vorstellten. Gegen die natio-nalistisch und antijüdisch orientierten Kräfte der 1920er Jahre, die „heroische“ Kriegerdenkmäler forderten, bezieht Barlach Position: Kein „Krieger-Denkmal“, sondern ein „Denkzeichen“ gegen den Krieg soll es sein, fernab aller Verherrlichung gefallener Kriegshelden. Barlach will damit die andere, die schreckliche Seite des Krieges sichtbar machen. Vom Chefideologen der NS-Diktatur werden die Figuren des Magdeburger Mals jedoch als „undeutsch“ und „ras-sefremd“ diffamiert. Der Druck aus der Domgemeinde und dem Evangelischen Konsistorium nimmt zu - wegen Barlachs grundsätz-licher Infragestellung militaristisch-nationalistischer Dogmen, seiner angeblich unchristlichen Haltung zum Krieg und seines Pazifismus. 1934 beantragt der Domgemeinde-Kirchenrat die Entfernung des Denkmals aus dem Dom und seine „Überweisung“ in die Berliner Nationalgalerie, und so geschieht es.Erst 1955 kehrt das „Magdeburger Mal“ an seinen alten Platz im Dom zurück, still und heimlich, als wäre nie etwas gewesen. Freunde Barlachs hatten dafür gesorgt, dass es von Berlin nach Güstrow ge-langte, wo es den Zweiten Weltkrieg überdauerte.Erstmalig fand am 16. Januar 1981, dem Gedenktag der Zerstörung Magdeburgs im Januar 1945, ein Friedensgebet vor dem Barlach-Denkmal statt. Mitte der 80er Jahre wurden die Friedensgebete am Barlach-Denkmal zum Ort, an dem sich die neu entstandenen Frie-dens- und Ökologiegruppen im Umfeld der evangelischen Kirche tref-fen, miteinander beten und sich austauschen. Ab September 1989 finden dann die „Gebete um gesellschaftliche Erneuerung“ im Mag-deburger Dom statt. Aus ihnen formieren sich die oppositionellen Gruppen des gewaltfreien Herbstes 1989 in Magdeburg.Barlachs „Denkmal des Krieges im Dom zu Magdeburg“ ist zum Aus-gangspunkt von Gebeten für den Frieden geworden. Begonnen hat das 1929 mit einem wachen, kritischen Zeitgenossen und Künstler, der den Mut hatte, die Gesichter des Krieges an die Stelle der verlo-genen Bilder von „Kriegshelden“ zu stellen.

Förderverein Gützer Kirche e. V.Udo Elste

(Quellen: Wikipedia, Karl Hüllweck, u. a. // Stimmen der Zeit, Die Zeitschrift für christliche Kultur 6/2014, S. 395-401, Denkzeichen gegen den Krieg, Das „Denkmal des Krieges“ von Ernst Barlach im Dom zu Magdeburg)

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 22 -

Veranstaltungen des Fördervereins Gützer Kirche e.V.

Liebe Leser,am 28. März fand der Frühjahrsputz in und um die Kirche statt. Dienstags finden regelmäßig Arbeitseinsätze statt. Helfer sind immer willkommen. Neben den weiterhin erfolgenden Restaurierungsmaßnahmen finden auch 2015 wieder zahlreiche Veranstaltungen statt:

Datum Uhrzeit Veranstaltung01.04.2015 11:30 „Identität suchen und finden“: Lehrerinnen und Lehrer als Regional-Geschichtsschreiber und Schulchronisten aus Sachsen-Anhalt besuchen die Kirchein Gütz04.04.2015 21:00 Gützer Osternacht, vorher Buchbasar15.04.2015 10:00 MITGAS-Pensionärgruppe / Regionalgruppe Halle besucht die Kirche in Gütz (geschlossene Veranstaltung)28.04.2015 10:00 Besuch der Gützer Kirche durch Bürgerladen e. V. Halle-Neustadt (geschlossene Veranstaltung)09.05.2015 13:00 Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Beendigung des2. Weltkrieges und zum 110. Geburtstag des Pfarrers und SchriftstellersKarl Hüllweck31.05.2015 15:00 Frühlingskonzert mit dem Frauenchor Landsberg in der Gützer Kirche07.06.2015 09:00 Familienausfahrt mit dem Fahrrad zum Gestüt Prussendorf mit Besichtigung, anschließend Bowling in der Gaststätte „Gabis Landstübel“04.07.2015 4. Lutherweg-Fest Landsberg-Gütz18.07.2015 Radtour des ADFC Halle in den Norden des Saalekreises bis zur Gützer Kirche, Ankunft ca. 13:00 Uhr (geschlossene Veranstaltung)15.08.2015 Teilnahme an der Nacht der offenen Kirchen Halle (Saale) und Saalkreis13.09.2015 09:00 Tag des offenen Denkmals mit Sommerkonzert des Schkeuditzer Singekreises der „Villa Musenkuss“ um 16:00 Uhr19.09.2015 20:00 Benefiz-Konzert, Florian Sonnleitner, 1. Konzertmeister des Symphonieorchesters des Bayrischen Rundfunks, spielt auf seiner Guarneri-Geige Bach und Vivaldi12.12.2015 16:00 Adventskonzert mit dem Schkeuditzer Singekreis der „Villa Musenkuss“, Sind die Lichter angezündet“

Der Förderverein Gützer Kirche e. V. lädt Sie auch in diesem Jahr wieder ein, unsere Veranstaltungen zu besuchen.

Der Vorstand des Fördervereins Gützer Kirche e. V. wünscht allen Mitgliedern, Freunden, Helfern, Spendern, Sponsoren und Lesern frohe Ostern!

SpendenkontenSaalesparkasse HalleIBAN: DE81 8005 3762 0375 0113 50BIC: NOLADE21HALoderVolksbank HalleIBAN: DE10 8009 3784 0003 0492 21BIC: GENODEF1HAL

GEBURTSTAGE / EhEJUBILäEN

herzlichen GlückwunschOT Klepzigam 14.04. Herrn Erhard Sperling zum 67. Geburtstagam 19.04. Herrn Horst Zeidler zum 78. Geburtstagam 25.04. Herrn Siegfried Rudloff zum 78. GeburtstagOT Kockwitzam 18.04. Frau Brigitte Rindfleisch zum 67. Geburtstagam 23.04. Herrn Dieter Horn zum 65. GeburtstagOT Queisam 02.04. Frau Ursula Pelz zum 67. Geburtstagam 08.04. Frau Annerose Erler zum 79. Geburtstagam 09.04. Frau Christa Kaluza zum 65. Geburtstagam 10.04. Frau Irma Hajok zum 85. Geburtstagam 16.04. Frau Ilse Matitschka zum 87. Geburtstagam 17.04. Herrn Günter Müller zum 67. Geburtstagam 17.04. Frau Elfriede Wendlandt zum 85. Geburtstagam 19.04. Herrn Horst Kleiber zum 73. Geburtstagam 22.04. Frau Helma Hampel zum 68. Geburtstagam 29.04. Frau Inge-Lore Liebthal zum 85. Geburtstag

Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern am 22.04.2015 die Eheleute

helma und Günter hampelFür die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie.

Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern am 24.04.2015 die Eheleute

hannelore und Manfred Zinecker Wir wünschen Ihnen alles Gute sowie Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie.

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 23 -

herzlichen GlückwunschOT Reußenam 22.04. Herrn Karl-Heinz Schumann zum 76. Geburtstagam 23.04. Herrn Rainer Holz zum 71. Geburtstagam 25.04. Herrn Günther Bistrich zum 75. GeburtstagOT Zwebendorfam 01.04. Herrn Bernd Koch zum 71. Geburtstagam 01.04. Frau Barbara Lutz zum 71. Geburtstagam 05.04. Herrn Helmut Lutz zum 70. Geburtstagam 08.04. Herrn Gerhard Borstel zum 75. Geburtstagam 14.04. Frau Monika Martin zum 66. Geburtstagam 19.04. Frau Erna Mattner zum 78. Geburtstagam 23.04. Herrn Rudi Harlak zum 68. Geburtstagam 23.04. Herrn Peter Herbst zum 77. Geburtstagam 25.04. Herrn Lothar Schulze zum 65. Geburtstagam 26.04. Frau Wilhelmine Harlak zum 91. Geburtstagam 30.04. Frau Ilse Wieduwilt zum 77. Geburtstag

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDer Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen. Gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490 zur Verfügung.

VEREINE UND VERBäNDE

Die Sektion Nordic Walking informiert

Wir laufen ab sofort wieder jeden Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr.Treffpunkt ist der Sportplatz in Queis.

* kostenlose Schnupper-Stunden für Neueinsteiger* ohne Altersbegrenzung* Streckenlänge und Tempo individuell angepasst* fachkundige Anleitung

Viel Spaß beim Laufen!

ORTSchAFT REUßEN

Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“feiern am 02.04.2015 die Eheleute

Edith und Egon Aschendorf Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie.

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Ter-mine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro.

KINDERTAGESSTäTTEN

Einladung zum OsterfeuerAuch in diesem Jahr veranstaltet die Kindertagesstätte „Knirp-senland“ Reußen ihr traditionelles Osterfeuer.Dazu laden wir Sie alle herzlich ein.

Datum: 10. April 2015Uhrzeit: ab 17.30 UhrOrt: hinter dem Sportplatz

Wir freuen uns auf Ihren Besuchund wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit!

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 24 -

Der heimatverein und die FFW Zwebendorf laden ein zum Osterfeueram Samstag, dem 04.04.2015Beginn: 18:00 UhrWo: Sportplatz, Reideburger Straße

Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein und Dickels Geträn-keeck. Die Kinder können wieder Knüppelkuchen backen. Bitte Stö-cke dafür mitbringen.Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem 02.04.2015 abgeholt. Lagern Sie diesen bitte gebündelt vor den Grundstücken.

Ein OstergedichtEs war einmal ein Hase,ganz kuschelig klein und weich,der war an großen Taten arm,an Träumen war er reich.

Der hatte mit den anderen Hasen gar nicht viel zu tun,er liebte keine Häsin - nein - er liebte nur ein Huhn.Das Huhn war groß und braun und dickund war des Hasen ganzes Glück.

Er stand den ganzen Tag am Stallund sah es an - von überall.Und jeden Tag mußt´ er sich fragen,warum er es nicht schafft zu sagen,was er ganz heftig doch empfindet,warum sie beide was verbindet.

Doch an dem Tag an dem er‘s wollte,da war das Huhn nun nicht mehr da.Er rannte rum und wünschte sich,er wär‘ ihm jetzt ganz nah.

Er suchte und suchte, doch was er fand,war nur vom Huhn ein Ei.Das nahm er sich und drückte es,da brach das Ei entzwei.

Er rannte gleich ganz schnell nach Hausund holte viele Farben,er klebte und beschrieb das Ei,das wurd‘ ein buntes Allerlei.

Das legte er ins Gras sodann,damit das Huhn es finden kann.Jedoch das Huhn kam nicht zurück,der Hase sucht seitdem sein Glück.

Nun malt er unermüdlich Eier bunt,verteilt sie auf der Erde rund.Zu Ostern kommt er hier vorbei,verteilt in Gärten Ei um Ei.

Die meisten finden Kinder dannund haben mächtig Spaß daran.Damit hat er sehr viel zu tun,will aber doch nur eins - sein Huhn.

Und wenn du hältst ein buntes Ei ganz nah vor deiner Nase,dann siehst du, dass ganz klein dort steht:„Ich liebe Dich - Dein Hase“.

Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf – Hohenthurm e. V. wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Landsberg frohe Osterfeiertage!.

Allgemeine Mitteilung der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf

Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorfam Donnerstag, dem 9. April 2015 um 18.00 Uhrin der Gaststätte ZwebendorfAlle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:• Eröffnung/Begrüßung• Änderung der Satzung• Rechenschaftsberichte• Entlastung des alten Vorstandes• Wahl der Kassenprüfer• Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages• Sonstiges

Ihr Vorstand

VEREINE UND VERBäNDE

ORTSchAFT SIETZSch

herzlichen GlückwunschOT Bageritzam 25.04. Frau Martha Schweigel zum 93. GeburtstagOT Lohnsdorfam 12.04. Herrn Franz Heise zum 74. Geburtstagam 13.04. Frau Helga Pawlowski zum 71. Geburtstagam 17.04. Frau Margot Scheibe zum 83. GeburtstagOT Sietzscham 02.04. Herrn Norbert Meyer zum 65. Geburtstagam 09.04. Herrn Herbert Heinze zum 67. Geburtstagam 19.04. Frau Antje Kurth zum 66. Geburtstagam 22.04. Frau Brigitte Zietz zum 79. Geburtstagam 23.04. Herrn Hartmut Preller zum 66. Geburtstagam 25.04. Herrn Andreas Heppe zum 67. Geburtstagam 28.04. Frau Anni Dobke zum 87. Geburtstag

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDie Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, 06188 Landsberg OT Sietzsch.

VEREINE UND VERBäNDE

Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Sietzsch e. V.

Wichtiger hinweis - TerminänderungFreitag, den 24. April 2015 um 19.00 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus Zur Sonne, Sietzscher Ring 19, Landsberg

Der Vorstand des SV Sietzsch e. V. lädt alle Vereinsmitglieder zur Mitgliederversammlung des Vereins ein.

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 25 -

Tagesordnung1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Wahl eines Wahlvorstandes3. Neuwahl des Vorstandes4. Vorstellung der Satzungsneufassung5. Abstimmung zur SatzungsneufassungDie Satzungsneufassung, welche in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, liegt zur Einsicht vor im Vereinsheim und im Kabineneingang auf dem Vereinsgelände.Der Entwurf der neuen Satzung kann zudem in elektronischer Form heruntergeladen werden: www.satzung.sv-sietzsch.de

Für den VorstandMichael Kirsch Stefan Knierim1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

herzlichen GlückwunschOT Dammendorfam 07.04. Frau Agnes Hein zum 83. Geburtstagam 21.04. Herrn Erich Hammer zum 72. Geburtstagam 23.04. Herrn Heinz Schmidt zum 74. Geburtstagam 24.04. Herrn Rudolf Linke zum 82. Geburtstagam 25.04. Herrn Gerhard Beyer zum 73. Geburtstagam 29.04. Frau Roswitha Rapsilber zum 65. GeburtstagOT Schwerzam 05.04. Herrn Manfred Ostrowsky zum 76. Geburtstagam 09.04. Frau Ingeburg Salda zum 68. Geburtstagam 14.04. Frau Magdalena Wolf zum 88. Geburtstagam 15.04. Herrn Helmut Fritz zum 72. Geburtstagam 24.04. Herrn Gerhard Lübeck zum 65. Geburtstagam 29.04. Herrn Manfred Vogel zum 69. Geburtstag

Walpurgisfeuer in Lohnsdorf

herzlich willkommen beim Walpurgisfeuer in LohnsdorfAm 30.04.2015 ab 18:00 UhrWie immer - hinter dem RodelbergFür Musik, Speis und Trank ist gesorgt!

Der Feuerwehrverein Sietzsch undDie Frauengruppe Lohnsdorf

Spieltermine des SV Sietzsch

April 2015I herren04.04.2015, 15:00 Uhr SV Eintr. Teutschenthal - SV Sietzsch11.04.2015, 15:00 Uhr VfB B-W Hohenthurm – SV Sietzsch18.04.2015, 15:00 Uhr SV Sietzsch – SV B-W Wallwitz25.04.2015, 15:00 Uhr TSV Schochwitz – SV Sietzsch02.05.2015, 15:00 Uhr SV Sietzsch – SSV 90 Landsberg II

II herren12.04.2015, 14:00 Uhr FSV Dieskau – SV Sietzsch II19.04.2015, 14:00 Uhr SV Sietzsch II – SV B-W Wallwitz II26.04.2015, 14:00 Uhr SV Sennewitz II – SV Sietzsch II

ORTSchAFT SpIcKENDORF

herzlichen GlückwunschOT petersdorfam 20.04. Frau Rosemarie Hahn zum 72. Geburtstagam 27.04. Frau Helga Sängerlaub zum 66. GeburtstagOT Spickendorfam 04.04. Herrn Jürgen Trekel zum 77. Geburtstag

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDie Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet je-den Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter 034602 24911 zur Verfügung.

ORTSchAFT SchWERZ

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDie Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem 14. April und 21. April 2015 von 16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro.

herzlichen GlückwunschOT Eismannsdorfam 06.04. Herrn Horst Baatz zum 76. Geburtstagam 06.04. Frau Christa-Maria Voß zum 74. Geburtstagam 08.04. Frau Renate Jobs zum 77. GeburtstagOT Niembergam 01.04. Frau Edith Kirchhof zum 78. Geburtstagam 01.04. Frau Meta Klingner zum 86. Geburtstagam 01.04. Herrn Herbert Schröder zum 74. Geburtstagam 02.04. Frau Helga Mädicke zum 83. Geburtstagam 04.04. Frau Doris Wolf zum 78. Geburtstagam 05.04. Herrn Heinz Steinke zum 85. Geburtstagam 08.04. Frau Hanni Stoye zum 82. Geburtstagam 08.04. Frau Anneliese Wichert zum 89. Geburtstagam 11.04. Herrn Kurt Dolz zum 65. Geburtstagam 11.04. Frau Gertrude Exner zum 71. Geburtstagam 14.04. Frau Brigitte Wende zum 65. Geburtstagam 24.04. Herrn Heinz Meinhardt zum 79. Geburtstagam 25.04. Frau Eva Heimanns zum 82. Geburtstagam 27.04. Herrn Ernst Brose zum 82. Geburtstagam 28.04. Frau Veronika Oertel zum 68. Geburtstagam 29.04. Frau Irene Szallies zum 77. Geburtstag

ORTSchAFT NIEMBERG

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 26 -

Das Fest der „Goldenen hochzeit“feiern am 24.04.2015die EheleuteSiegrid und christian Muschner

Für die kommenden Lebensjahre wün-schen wir Ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie.

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDen Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Ter-minabsprache.

VEREINE UND VERBäNDE

Einladung zum OsterfeuerWir laden ein zum

Osterfeuer in Eismannsdorfam 05.04.2015ab 19 Uhrauf dem Sportplatz

Für das leibliche Wohlist natürlich wie immer gesorgt.Mit Ostereier suchen für die Kinder.

Auf Ihren Besuchfreut sich derFreizeitverein Eismannsdorf

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 27 -

Informationen des TSV NiembergGeplante Veranstaltungen des TSV 1910 Niemberg

12.04.2015: Kinderfest zu KleinosternAb 10.00 Uhr in der Turnhalle NiembergSpiel und Spaß mit anschließender OstereiersucheAlle Kinder sind recht herzlich eingeladen!

18.05. - 22.05.2015: Niemberger Fußballcamp

Alle Informationen zum Programmablauf sowie Anmeldung unter www.united-soccer-camps.de oder Tel. 0178 3380949 (Martin Klaus/ U-S-C e. V.) oder Tel. 0341 58066330.

31.05.2015: 1. Niemberger Seifenkistenrennen

Geplante heimspiele des TSV 1910 Niemberg im März 201518.04.2015 1. Herren TSV 1910 – SSV Landsberg 15.00 Uhr19.04.2015 2. Herren TSV 1910 – LSG Lieskau 14.00 Uhr12.04.2015 C-Jugend Spiel TSV – LSG Lieskau 10.00 Uhr11.04.2015 F-Jugend TSV 1910 – SV Traktor Teicha 9.00 Uhr11.04.2015 E-Jugend TSV 1910 – FC Landsberg 10.00 UhrZu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen!

Internationaler Frauentag beim TSV 1910 NiembergDieser Feiertag war wirklich international!

Zwar feierte der TSV 1910 Niemberg mit den zahlreich erschienenen Frauen erst eine Woche nach dem regulären Datum den Ehrentag, aber die Gäste waren umso exklusiver!Neben Thomas Gottschalk und Michelle konnten auch Jogi und Phil-lip Lahm begrüßt werden. Nachdem jede Frau eine Rose persönlich überreicht bekam und nach einer kurzen Begrüßungsansprache der Präsidentin des TSV 1910 Niemberg, Elke Creutzmann, konnte es endlich mit „Wetten dass ...“ losgehen.Auf der Couch nahmen Platz: Karl Lagerfeld, MILWA, Jogi, Phillip Lahm, Uli Hoeneß (Freigänger für einen Abend), Beatrice Egli, Roland Kaiser und Jürgen Drews.Die Saalwette wurde vom TSV angenommen und gewonnen!Gewettet wurde, dass wir es nicht schaffen, während der „Sendung“ Conchita Wurst auftreten zu lassen.Zum Glück machte sie gerade Zwischenlandung in Oppin und war bereit für einen kleinen Gastauftritt!

Die AfterShow-Party war sensationell!Bei leckeren kulinarischen Köstlichkeiten aus der deutschen und me-diterranen Küche konnte man plauschen, Sekt trinken und einfach nur lustig sein.Ein RIESIGES Dankeschön an alle freiwilligen Helfer und Helferinnen sei an dieser Stelle nicht vergessen!Es wurde getanzt und mitgesungen zu Liedern von Joe Cocker, Frank Sinatra und Udo Jürgens, die live performt wurden vom Karne-vals Club Halle. Danke an das Ensemble für diesen unvergesslichen Abend.Wir hoffen, dass es allen Frauen, Männern (nur zum Ausschank und Bedienung) und Gästen Spaß und Freude bereitet hat, und sie diesen Abend in guter Erinnerung behalten.Mit sportlichen Grüßen

TSV Niemberg

ORTSchAFT OppIN

herzlichen GlückwunschOT Maschwitzam 04.04. Frau Erika Büttner zum 81. Geburtstagam 17.04. Frau Brigitte Dietrich zum 66. Geburtstagam 20.04. Frau Renate Kretschmann zum 69. GeburtstagOT Oppinam 02.04. Herrn Bernd Frischmuth zum 72. Geburtstagam 03.04. Herrn Günther Apitzsch zum 80. Geburtstagam 04.04. Herrn Jürgen Herffurth zum 71. Geburtstag

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 28 -

am 04.04. Frau Beate Müller zum 67. Geburtstagam 05.04. Frau Hildegard Hertel zum 80. Geburtstagam 06.04. Frau Adolfine Griebel zum 77. Geburtstagam 10.04. Frau Gerda Siol zum 73. Geburtstagam 10.04. Herrn Hubert Zwarg zum 78. Geburtstagam 11.04. Frau Ursula Günther zum 75. Geburtstagam 12.04. Frau Ingrid Kluge zum 66. Geburtstagam 12.04. Frau Waldtraud Zwarg zum 71. Geburtstagam 16.04. Herrn Wolfgang Griebel zum 74. Geburtstagam 16.04. Frau Karin Henze zum 71. Geburtstagam 16.04. Frau Helga Schröder zum 71. Geburtstagam 17.04. Frau Karin Richter zum 72. Geburtstagam 20.04. Frau Maria-Dorothea Wilhelms zum 69. Geburtstagam 21.04. Herrn Hartmut Wilhelm zum 68. Geburtstagam 26.04. Herrn Hans Rogalski zum 73. Geburtstagam 27.04. Frau Ingeborg Wießner zum 70. Geburtstagam 28.04. Herrn Karl-Heinz Günther zum 78. Geburtstagam 29.04. Frau Erika Jatzkowski zum 84. Geburtstag

Der heimatgeschichtsverein Oppin berichtetZum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von Schultze-Gallera aus seinen „Wanderungen durch den Saal-kreis“ Band 4, Seite 132 - 136.In dem schlimmen Pestjahr 1682 starb nicht ein einziger Einwohner in Maschwitz.1785 zählte man 13 Feuerstätten und 70 Einwohner, darunter 3 Bau-ern, 4 kleine Kossaten und 4 Häusler, und an Vieh: 9 Pferde, 44 Rin-der, 16 Schweine, 240 Schafe. Man zahlte 1292\3 Taler Furage- und 2652\3 Taler Kontributionsgelder von 541 Morgen Acker, 2 Morgen Wiesen und 3,5 Morgen Garten.1807 ward das Dorf dem Kanton Neumarkt zugeteilt und wurde zu 3346 Talern Kriegskontribution verurteilt. - 1825: Häuser und 84 Einwohner. - 1865: 136 Einwohner und eine Gesamtfläche von 847 Morgen Acker, 7 Morgen Gärten mit einem Reinertrag von 3605 Talern und 339 Talern Grund- und 20 Talern Gebäudesteuer. - 1885: 123 Einwohner also in 100 Jahren eine Zunahme von etwa 76% , sehr unter dem Durchschnitt des Saal-kreises. Das Dorf ist ein reines Ackerbaudorf geblieben. Seine Flur wies 1900 fünf größere Güter auf von 234, 160, 121, 200 und 214 Morgen mit 2806, 1964, 1491, 2205 und 2459 Mark Grundsteuer-reinertrag. - 1905: 159 Einwohner, 1912: 156 Einwohner.(Kontributionszahlungen waren beispielsweise die im 30-jährigen Krieg angewendeten Methoden der durchziehenden Heere, von den Bevölkerungen Zahlungen zu erpressen. So finanzierte der Heerfüh-rer der kath. Liga Wallenstein die gesamten Kosten seiner Truppen durch das Ausrauben der einheimischen Bevölkerung. Napoleon ver-zichtete in seinen Schlachten auf den schwerfälligen Versorgungst-ross, was seine Kampfverbände schnell und beweglich machte, ein Geheimnis seiner militärischen Erfolge, deren finanziellen und ma-teriellen Lasten ebenfalls die bedauernswerte Bevölkerung der be-troffenen Kriegsgebiete zu tragen hatte! Der 7-jährige Krieg brachte einmal mehr frz. Besatzer in unser Land. Durch die hohen Kontribu-tionszahlungen und die lange Einquartierung preußischer Soldaten und Invaliden wurden die Bürger auch in Friedenszeiten erheblich belastet.)

Das Fest der „Goldenen hochzeit“feiern am 17.04.2015die Eheleute

Uta und Gerhard hener

Wir wünschen Ihnen vor allem Ge-sundheit, viel Glück und Freude im Kreis der Familie.

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDurch Umbau des Gemeindebüros entfallen dort bis auf weiteres die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters. Die Anliegen der Bür-ger werden werktags vom Ortsbürgermeister entgegengenom-men (Tel.: 034604 21873)

VEREINE UND VERBäNDE

Skatturnier in OppinDie Skatfreunde aus der Gegend sind wieder eingeladen, ein paar hoffentlich unterhaltsame Stunden beim Skat zu verbringen.

Ort: Gasthof Oppin Zeit: Freitag, 17.04.2015 ab 18:00 Uhr

Teilnahmebedingungen wie gehabt.Es freuen sich auf viele Teilnehmer

Der Wirt & Der Ortsbürgermeister

Einladung zum Oppiner OsterfeuerWas? Osterfeuer 2015Wann? Samstag, 4. April 2015 Entzündung Feuer: 18.00 UhrWo? Feuerstelle, Friedensstraße, Oppin

Natürlich ist auch ausreichend für Essen und Getränke, Unterhal-tung für Groß und Klein sowie ausreichend geschützte Sitzmög-lichkeiten gesorgt.

Wir freuen uns schon jetzt auf alle Besucher.

Weiterhin möchten wir allen unseren Sponsoren sowie den Be-wohnern von Oppin und natürlich unseren treuen Besuchern fröh-liche und gesunde Osterfeiertage wünschen.

Ihr Feuerwehrförderverein Oppin

SchONMAL VORMERKEN!Sommerfest/Tag der offenen Tür am 22.08.2015Nähere Informationen werden Sie rechtzeitig erhalten!

regional informiert

Heimat- und Bürgerzeitungen -hier steckt Ihre Heimat drin. w

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Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 29 -

Vorfrauentagsfeier in Maschwitz

Am 07.03.2015 stimmten sich in Maschwitz ca. 20 Frauen und 2 Herren auf den Internationalen Frauentag am 08.03.2015 ein. Un-sere Gäste aus Maschwitz und Oppin genossen in fröhlicher Runde leckeren, selbst gebackenen Kuchen, Kaffee und das ein oder ande-re Gläschen Sekt.Wir möchten uns auch in diesem Jahr bei den erschienenen Damen (und Herren) für eine gelungene Feier bedanken. Wir hoffen auf ein Wiedersehen bei einer unserer nächsten Veranstaltungen.Ein besonderer Dank gilt den fleißigen Helferinnen aus unserem Ver-ein für die tolle Vorbereitung und den leckeren Kuchen.

Ihr Ortsverein Maschwitz

wir nunmehr den Unkräutern, welche die Ränder der Parkplätze und der Straßen zieren, zu Leibe gehen. Ein Jeder soll dies in seinem unmittelbaren Wohnumfeld durchführen. Für die Entsorgung der Un-kräuter und sonstigen Dreckes wird in Baschwitz, Schultze-Gallera-Weg (Spielplatz) und in Plößnitz (Kreisstraße, vor der Bushaltestelle Frankonia) je ein Container aufgestellt. Der Ortschaftsrat hofft auf rege Teilnahme.

Klaus RotheOrtsbürgermeister

Rentnerfasching 2015

Am 25.02.2015 fand unsere traditionelle Faschingsveranstaltung für unsere Seniorinnen und Senioren der Ortschaften Plößnitz und Braschwitz in der Gaststätte Moorkecker statt. Zu Beginn wurde bei Kaffee und Kuchen das ein oder andere Schwätzchen gehal-ten. Für die musikalische Umrahmung des Tages war die Live-Band „Die MAGNANO´S“ engagiert. Somit konnte auch nach Herzenslust getanzt werden. Vor dem Abendessen wurden natürlich auch die schönsten Kostüme prämiert. In diesem Jahr haben sich unsere langjährigen Helferinnen Liane Diedrich, Anita Gläser und Marion Pannicke zur Ruhe gesetzt und konnten erstmals entspannt die Feier genießen. Wir möchten uns auf diesem Wege für die jahrelange Un-terstützung recht herzlich bedanken! Für das leibliche Wohl sorgten wie immer Tine und Moppel von der Gaststätte Moorkecker, die in diesem Jahr von Ute Mrosek und Gabi Rönsch unterstützt wurden. Wir danken dem gesamten Team für die rundum gelungene Veran-staltung!

Klaus RotheOrtsbürgermeister

ORTSchAFT BRASchWITZ

herzlichen GlückwunschOT Braschwitzam 05.04. Frau Heidi Tippelt zum 70. Geburtstagam 07.04. Herrn Karl-Heinz Rößger zum 65. Geburtstagam 13.04. Herrn Hans-Jörg Urbainczyk zum 70. Geburtstagam 15.04. Herrn Heinz Andre zum 70. Geburtstagam 17.04. Herrn Uwe Schulze zum 68. GeburtstagOT plößnitzam 01.04. Herrn Werner Henze zum 65. Geburtstagam 09.04. Herrn Lothar Kauter zum 72. Geburtstagam 14.04. Herrn Bernd Woitzik zum 66. Geburtstagam 19.04. Herrn Paul Bonczek zum 75. Geburtstag

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDen Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sit-zungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine be-achten.

Weg mit dem Winterdreck

Frühjahrsputz in der Ortschaft Braschwitz/plößnitz am 11. April 2015, ab 10:00 Uhr.Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft werden hiermit zum Frühjahrsputz aufgerufen. Nach dem Frühlingsanfang im März wollen

ORTSchAFT pEIßEN

herzlichen GlückwunschOT peißenam 02.04. Frau Renate Zückmantel zum 80. Geburtstagam 08.04. Frau Margareta Deparade zum 83. Geburtstagam 10.04. Frau Renate Behrendt zum 73. Geburtstagam 11.04. Herrn Otto Kotsch zum 74. Geburtstagam 12.04. Frau Else Schneider zum 90. Geburtstagam 12.04. Frau Ursel Vetterling zum 71. Geburtstagam 13.04. Frau Monika Wummel zum 74. Geburtstagam 14.04. Frau Monika Kaufmann zum 71. Geburtstagam 14.04. Frau Gabriele Pohl zum 65. Geburtstagam 22.04. Herrn Hilmar Simon zum 75. Geburtstagam 28.04. Herrn Joachim Roßberg zum 73. Geburtstag

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 30 -

OT Stichelsdorfam 01.04. Frau Erika Meißner zum 79. GeburtstagOT Zöberitzam 06.04. Herrn Wolfgang Ulbrich zum 66. Geburtstagam 09.04. Herrn Joachim Staacke zum 78. Geburtstagam 11.04. Frau Brigitte Heller zum 78. Geburtstagam 13.04. Frau Lotte Schleif zum 76. Geburtstagam 19.04. Herrn Heinz Hietel zum 77. Geburtstag

am 12.04. Herrn Johannes Kiel zum 83. Geburtstagam 14.04. Frau Ingrid Lindner zum 65. Geburtstagam 15.04. Frau Irene Hauptvogel zum 68. Geburtstagam 17.04. Frau Gertraude Müller zum 93. Geburtstagam 18.04. Herrn Hartmut Dornack zum 71. Geburtstagam 18.04. Herrn Wilhelm Löffler zum 66. Geburtstagam 19.04. Frau Rosel König zum 80. Geburtstagam 19.04. Frau Ania Lugovoy zum 65. Geburtstagam 19.04. Frau Hilda Schöne zum 89. Geburtstagam 19.04. Herrn Vladimir Seiler zum 65. Geburtstagam 20.04. Herrn Reinhard Lindner zum 65. Geburtstagam 20.04. Herrn Lutz Weise zum 71. Geburtstagam 21.04. Frau Gertrud Behrend zum 87. Geburtstagam 21.04. Herrn Manfred Scharf zum 75. Geburtstagam 22.04. Frau Elfriede Röske zum 81. Geburtstagam 23.04. Herrn Bernd Streuber zum 67. Geburtstagam 24.04. Frau Lotte Rusch zum 90. Geburtstagam 25.04. Herrn Horst Ligendza zum 75. Geburtstagam 26.04. Frau Elke Hahn zum 69. Geburtstagam 26.04. Frau Annelies Heyde zum 80. Geburtstagam 26.04. Herrn Willi Maier zum 68. Geburtstagam 27.04. Frau Sigrid Hildebrand zum 82. Geburtstagam 28.04. Herrn Eberhard Dewes zum 75. Geburtstagam 29.04. Herrn Klaus-Dieter Voigt zum 75. Geburtstag

Die OrtsbürgermeistersprechstundeDen Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemein-dezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen.

VEREINE UND VERBäNDE

Selbstverteidigungs-Lehrgang ein voller ErfolgDer Selbstverteidigungs-Lehrgang am 08.03.2015 in Peißen war ein voller Erfolg: 50 kleine und große Kämpfer des WADOKA Teams lernten sich gegen verschiedene Angriffe zur Wehr zu setzen. Ein herzliches Dankeschön an Philipp Kaszas.

Weitere Informationen unter www.wadoka.deBei uns ist jeder herzlich willkommen, egal ob Jung oder Alt, Groß oder klein, Dick oder Dünn, mit oder ohne Handicap. Wir freuen uns auf dich.

ORTSchAFT hOhENThURM

herzlichen Glückwunscham 04.04. Herrn Franz Tischer zum 80. Geburtstagam 05.04. Frau Erika Tauchmann zum 80. Geburtstagam 05.04. Frau Gertraud Voigt zum 87. Geburtstagam 08.04. Herrn Horst Göricke zum 71. Geburtstagam 08.04. Frau Maria Wolff zum 85. Geburtstagam 10.04. Frau Waltraud Hiller zum 82. Geburtstagam 12.04. Frau Wilhelmine Friedrich zum 92. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sit-zungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder unter 0151 10853350.

GRUNDSchULE

Lesewettstreit in der Grundschule „Am Mühlberg“Spannende Tage und Wochen liegen hinter uns. Die Schüler der Klassenstufen 2, 3 und 4 stellten sich gegenseitig im Rahmen des Deutschunterrichts ihre Lieblingsbücher vor. So ermittelten sie die zwei besten Mitstreiter ihrer Klasse für den Schul-Lesewettstreit.

Diese zwölf Kinder traten am 6. März 2015 zu unserem Schulaus-scheid an. Nach aufregenden und interessanten Stunden konnte die Jury am Montag, dem 09.03.2015 die Platzierungen bekannt geben.

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 31 -

Den 1. Platz belegte Emilia Meiser Kl. 4b, den 2. Platz Luise Rönsch Kl. 2b und den 3. Platz Leonie Mische Kl. 2a. Diese hervorragenden Leser erhielten neben ihrer Siegerurkunde einen Büchergutschein. Auch die Viertplatzierten: Pepinio Rascher Kl. 2a, Pauline Jahn Kl. 2b, Johanna Kämpf Kl. 3a, Lisa Weise Kl. 3a, Alessia Richter Kl. 3b, Tim Elias Schmidt Kl. 3b, Leonie Frenzel Kl. 4a, Marvin Lehmann Kl. 4a und Hanna Eckstein Kl. 4b bekamen ihre Urkunde und einen kleinen Bücherpreis.

Als bester Leser der Klassenstufe 3 qualifizierte sich Johanna Kämpf für den Kreisausscheid zum Projekt „Lese-Krone Sachsen-Anhalt 2015“.

Alle Schüler, Eltern und Lehrer können auf diese Erfolge sehr stolz sein. Kinder, lest weiter so fleißig! Im kommenden Schuljahr habt ihr wieder die Chance an diesem traditionellen Ereignis teilzunehmen.

PM H. Mennicke

Winterferien mit wenig SchneeZu den Winterferien gehört auch Schnee. Leider hat es Frau Holle nicht so gut mit uns gemeint, aber davon ließen wir uns nicht unter-kriegen. Wir bastelten ein Türschild, eine Futterstelle für die Vögel und es wurden Kräppelchen gebacken. Doch ein schönes Feriener-lebnis war eine Wanderung mit dem Jäger Herrn Christoph durch Wald und Flur. Dabei haben wir Rehe, Hasen und einen Fuchs gese-hen und fanden auf den Feldern Spuren, zu denen uns Herr Christoph erklärte, dass sie von einem Hasen stammen. So eine Wanderung macht natürlich hungrig. Wir fanden am Wegesrand einen Bauwagen. Dort verzehrten wir unsere mitgebrachten Lunchpakete und Herr Christoph zeigte uns ein Fell eines Wildschweins und das Geweih eines Hirsches.

Nachdem wir uns gestärkt hatten, konnten wir den Rückmarsch in den Hort antreten. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch im Brief-zentrum Hohenthurm. Dort führten uns Frau Kuhne und Herr Franke durch die Hallen.

Wir konnten den Mitarbeitern bei der Arbeit über die Schultern schauen. Doch das Interessanteste war die Absendung unserer mit-gebrachten Briefe. Die Kinder durften ihren Brief selber stempeln und dann zuschauen, wie er in die Sortiermaschine eingelegt und blitzschnell in das richtige Fach befördert wurde. Am nächsten Tag kam unsere Post beim Empfänger an.

Wir Kinder und das Hortteam möchten uns bei Herrn Christoph für die erlebnisreiche Wanderung, beim Briefzentrum für die Einblicke in das Postwesen und beim Ortsbürgermeister Herrn Wolff, der es uns ermöglichte in seinem Territorium zu wandern sowie den Bauwagen zur Verfügung stellte, recht herzlich bedanken.

Die Kinder und Erzieher des Hortes Hohenthurm

Kegler kämpfen um KlassenerhaltDas Frühjahr ist den Hohenthurmer Keglern bisher nicht gut bekom-men. Dringend notwendige Punkte aus Auswärtsspielen blieben lei-der aus, sodass zwei Spieltage vor dem Saisonende die Situation nicht gerade gut aussieht. Den Klassenerhalt ziemlich sicher hat die 1. Männer. Zwar konnte das letzte Auswärtsspiel in Stedten auch nicht gewonnen werden, aber bei einem Sieg zuhause am letzten Spieltag dürfte es zum sicheren Klassenerhalt reichen. In Stedten verlor man mit 6 : 2 Punkten und 3189 zu 3140 Kegeln. Michael Teu-ber erzielte mit sehr guten 589 Kegeln den Tagesbestwert, gefolgt von Robert Roth mit 571 Kegeln. Die 2. Männer trat derweil beim Tabellenletzten Concordia Bitterfeld an und wollte dort unbedingt die Punkte mitnehmen. In einem spannenden Spiel versuchten die Ho-henthurmer alles, hatten aber das notwendige Glück leider nicht auf ihrer Seite. Trotz einer guten Mannschaftsleistung von 3053 Kegeln reichte es nicht zum Sieg. Mit 25 Kegeln weniger und 2 : 6 Punkten verlor man das Spiel. Frank Brandt spielte für Motor den Bestwert mit 541 Kegeln. Mit drei Punkten Rückstand auf einen Nichtabstiegs-platz wird es nun schwer für die letzten beiden Spiele. Die Senioren konnten zwar ihre letzten beiden Spiele siegreich gestalten, jedoch kommt diese Aufholjagd zu spät. Sie müssen in die Landesklasse absteigen.

Bestenliste heim: Spiele Ø1 Robert Roth 8 516 Kegel2 Ralf Wolter 6 510 Kegel3 Alexander Kasper 6 505 Kegel4 Michael Teuber 8 504 Kegel5 Ingolf Sommer 10 500 Kegel

Mario KasperSG Motor Hohenthurm

VEREINE UND VERBäNDE

Einladung zur WalpurgisnachtWann? am 30.04.2015, ab 17.00 UhrWo? in Hohenthurm, am Steinbruch (Jugendclub/

Thurmgeister)

Hexentanz mit DJ Thomy, Hexenfeuer, Hexenhüpfburg, Hexen-knüppelkuchen, Hexengetränke, Hexenessen und vieles mehr … und alles bei freiem Eintritt!

Und wieder ist es so weit,in Nah und Fern, die Hexen steh`n bereit,es eilt, sind nur noch wenige Stunden,dann drehen die Hexen ihre Runden.in der Umgebung von Hohenthurm und dessen kleine Hügel,denn losgelassen sind die Hexenzügel.Sie tanzen, singen, flüstern ihre Sprüche,durch Wald und Flur um hysterische Gerüche,

Wir laden euch ganz herzlich ein zu einer hexenmäßigen Walpur-gisnacht!

Die VorständeJugendclub Hohenthurm undDie lustigen Thurmgeister

Farbenfroh wie das Leben

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Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 32 -

VfB Blau-Weiß hohenthurm

Wir suchen …

... zum sofortigen Einstieg fußballbegeisterte und interessierte Kin-der der Jahrgänge 2006 - 2009 zum Aufstocken unserer zwei Kinder-mannschaften, sowie zur Unterstützung Übungs- und Trainingsleiter.Die Trainingszeiten sind immer montags und donnerstags, ab 16.45 Uhr auf dem Sportplatz in Hohenthurm.Interessierte melden sich bitte bei René Kaaden, Tel. 0176 63281923.

Des Weiteren laden wir ein zu unserer Infoveranstaltung zur kommen-den Spielzeit/Saison am 02.04.2015, ab 18.00 Uhr ins Sportler-heim Hohenthurm.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

pfarrbereich Landsberg

Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und SietzschGottesdiensteGründonnerstag, 02.04.19:00 Uhr Landsberg (Passahmahlfeier) BereichsgottesdienstKarfreitag, 03.04.09:00 Uhr Sietzsch*10:00 Uhr Klepzig*10:30 Uhr Landsberg*14:00 Uhr Schwerz*Ostersamstag, 04.04.21:00 Uhr Gütz (Osternacht)*Ostersonntag, 05.04.09:00 Uhr Sietzsch14:00 Uhr KlepzigOstermontag, 06.04.10:30 Uhr Landsberg (musikalischer Gottesdienst)Sonntag, 12.04.10:30 Uhr Landsberg

*Abendmahlsfeier

Seniorenheimgottesdienst in der Caféteria, LandsbergMontag, 06.04., 16:00 Uhr

KlepzigGemeindekreis:Di., 07.04., um 14:30 Uhr

LandsbergGesprächskreis am Abend:Mi., 15.04., um 19:30 Uhr im kl. Gemeinderaum der ev. KircheThema: Katharina v. Bora, Vortrag v. Fr. Dr. Kramer (Halle)

KIRchLIchE NAchRIchTEN

Allgemeine Mitteilungen unserer Ev. Kirchgemeinden der Stadt LandsbergGründonnerstag, 2. April, um 19:00 Uhr in der Kirche Zweben-dorf für alle Gemeinden:„BLEIBT hIER, WAchET MIT MIR ...“ – Liturgische Nacht mit Tex-ten und MusikMitwirkende: Kantorin Gürtler, Pfr. Domke u. a.

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Karfreitag, 3. April, um 15:00 Uhr Martin-Luther-Kirche ho-henthurm für alle Gemeinden:Musikalische Vesper zur Sterbestunde christi mit AbendmahlMitwirkende: Werner Schulz Orgel, Friedemann Rümpel Violine, Min-yong Jeon Cello, Hans-Martin Uhle Gesang, Chor Oppin unter Leitung von Arnold Bolz

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Liebe Leser des Landsberger Echos,es gibt wohl nur ganz wenige Momente im Leben, wo wir spüren: Jetzt geschieht etwas Gewaltiges. Das wird den Lauf der Weltge-schichte grundlegend verändern. Ereignisse im Herbst 1989 z. B. haben viele so empfunden.Im Monatsspruch für April begegnet uns ein Mensch, der auch so etwas erlebte.

Als ein Offizier der damals bedeutendsten Weltmacht hatte er mal wieder den Befehl, ein Hinrichtungskommando für drei Verurteilte zu leiten. Große Ehre war damit nicht zu erringen. Unterhaltsam war das auch nicht gerade.

Bei einem der Delinquenten wurde sogar gemunkelt, dass er un-schuldig und das Opfer einer Intrige wäre.Er soll wohl lediglich behautet haben, Gottes Sohn zu sein - aber solche gab es damals einige.Nun - ihn als Offizier ging das eigentlich nichts an. Für Urteile war er nicht zuständig. Er hatte nur einen Befehl auszuführen.Als er dann aber sah, wie dieser eine starb, da durchfuhr es ihn doch und seine Männer schienen Gleiches zu denken (Matthäus 27,54):Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!

Der Tod Jesu am Kreuz brachte nicht nur eine Wende der Weltge-schichte. Jesu Tod am Kreuz und seine Auferstehung stehen für den Anbruch von Gottes neuer Welt inmitten der alten. Seit dem dürfen wir gewiss sein, dass nichts so bleiben muss, wie es immer war.

Mit besten Wünschen für ein gesegnetes OsterfestIhr Pfarrer Domke

Nr. 7/2015 Nichtamtlicher Teil- 33 -

Christenlehre – 1. bis 6. Klasse:Mittwoch, 01.04., 15.04., jeweils um 15:30 Uhr

Ökumenischer Gesprächskreis:Donnerstag, 16.04., um 19:30 Uhr im Gemeinderaum der ev. Kirche

Kirchenmusik – Chorproben:Mittwoch, 01.04., 08.04., um 19:30 Uhr, 15.04., um 18:00 Uhr

SchwerzKaffee-Nachmittag:Mi., 15.04., um 14:00 Uhr

SietzschGesprächskreis:Di., 14.04., um 14:00 Uhr

Chorprobe:Do., 19:00 Uhr

Ansprechpartnerpfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, LandsbergTel.: 034602 20330Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected]

Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel. 034602 70866.

Vorsitzende des KirchenratesKlepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943

Kirchengemeinde Gollma Reinsdorf, Reußenev-kirche-gollma.demusiksommer-gollma.de

GottesdiensteKarfreitag, der 03.04.2015 15:00 Uhr – Musikalischer GottesdienstOstersonntag, der 05.04.2015 10:30 Uhr – Festgottesdienst mit Taufe

Kinderchor im pfarrhausMittwoch, ab 17:30 Uhr

Kirchenchor im pfarrhausMontag, ab 19:30 Uhr

FriedhofAnsprechpartner: Roland SchumannTel: 034602 404763 oder 0176 96644443Sprechstunde: jeder 1. Dienstag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr im PfarrhausSowie nach telef. Absprache

Konto der Kirchengemeinde:Kirchenkreis Halle SaalkreisIBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18BIC: NOLADE21HALBuchungsnummer: 146Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen.

Kontakt:Inge-Lene WießnerAmtierende Vorsitzende des GemeindekirchenratesSchlossstr. 406188 GollmaTel. 034602 [email protected]

Evangelisches pfarramt hohenthurm

Brachstedt, Braschwitz, hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, peißen, plößnitz und ZwebendorfVon-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT HohenthurmTelefon und Fax: 034602 50111E-Mail: [email protected]

Bürozeiten im pfarramt hohenthurmDienstag 10:00 - 13:00 UhrMittwoch 14:00 - 16:00 UhrDonnerstag 10:00 - 13:00 Uhrund nach Vereinbarung

Kirchenmusik im pfarrbereich hohenthurmFür die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirch-lichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar:Frau Kathrin Hauser, Oppin Tel.: 034604 21843Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: 034604 20938Herr Hans-Martin Uhle, Oppin Tel.: 034604 20569

Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.

GottesdiensteOstersonntag, 5. AprilBrachstedt 08:00 Uhr Pfrn. Ilse und anschließend Oster-

frühstückBraschwitz 10:30 Uhr Pfr. KästnerHohenthurm 14:00 Uhr Pfr. DomkeMaschwitz 09:00 Uhr Pfr. DomkeNiemberg 14:00 Uhr Fr. HunoldOppin 10:30 Uhr Prädikant Steffen SchulzOstermontag, 6. AprilPeißen 10:30 Uhr Pfr. DomkePlößnitz 09:00 Uhr Pfr. DomkeZwebendorf 14:00 Uhr Pfr. DomkeSo., 12. April wegen Konfirmandenfahrt keine GottesdiensteSo., 19. AprilHohenthurm 10:30 Uhr Pfr. DomkeMaschwitz 14:00 Uhr Pfr. BrennerOppin 14:00 Uhr Pfr. KästnerPlößnitz 14:00 Uhr Pfr. Eichfeld mit Vorstellung Konfir-

mandinZwebendorf 09:00 Uhr Pfr. Domke mit Vorstellung Konfir-

mand

Kinderkirchemit Gp David JoramMittwoch – 14-täglich von 16:30 Uhr bis 17:30 UhrLutherheim Niemberg, Plößnitzer Str. 19Die nächsten Termine: 8. April, 22. April, 6. Mai, 3. Juni

KonfirmandenDonnerstag, 17:15 Uhr im Lutherheim Niemberg

Senioren/GemeindenachmittageBraschwitz: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr in der Alten

SchuleBrachstedt: Freitag, 24. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus

BrachstedtHohenthurm: Dienstag, 21. April, um 14:30 Uhr im Pfarr-

haus Hohenthurm (wegen Bibelwoche)Oppin: Dienstag, 28. April, um 14:30 Uhr im Paul-

Gerhardt-HausPeißen: Mittwoch, 22. April, um 14:30 Uhr im Pfarr-

haus PeißenZwebendorf: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr im Saal der

Gemeinde Zwebendorf, Reideburger Str. 5

Nichtamtlicher Teil Nr. 7/2015- 34 -

Kirchenfriedhof hohenthurmNeu auf dem Friedhof Hohenthurm:Die Vergabe der Grabstellen erfolgt seit dem 01.04.2015 nur noch im Pfarrbüro zu den Sprechzeiten (Di. + Do., 10:00 - 13:00 Uhr, Mi., 13:00 - 16:00 Uhr).In dringenden Fällen kann auch das Pfarramt - Tel. 03402 50111 oder 034602 404592 angerufen werden.

Kirchenchor OppinProbe jeden Montag, 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-HausEs werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht!

Weitere Termine oder Terminänderungenwerden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de.

Katholische pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth

Gottesdienste in Landsberg Donnerstag, 02.04.15Gründonnerstag 18.00 UhrFreitag, 03.04.15Karfreitag 15.00 UhrSonntag, 05.04.15Ostersonntag 8.30 UhrSonntag, 12.04.15 8.30 UhrSonntag, 19.04.15 8.30 UhrSonntag, 26.04.15 8.30 UhrSonntag, 03.05.15 8.30 Uhr

Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2014/15) Jeden Donnerstag (außer in den Ferien) findet der Religionsunterricht im evangelischen Gemeindehaus in Landsberg zu den folgenden Zei-ten statt:1. und 2. Klasse 14.00 Uhr - 14.45 Uhr3. bis 5. Klasse 15.15 Uhr - 16.00 Uhr7. und 8. Klasse 16.00 Uhr - 16.45 Uhr

Jugendstunde (Schuljahr 2014/15) Jeden Dienstag, um 19.00 Uhr werden alle Jugendlichen ab der 9. Klasse in das Gemeindehaus von St. Moritz herzlich eingeladen.

Ökumenischer BegegnungskreisAm Donnerstag, dem 16.04., um 19.30 Uhr, wird in die Räume der evangelischen Gemeinde herzlich eingeladen.Das Thema wird noch bekannt gegeben.

Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Mauerstr. 12, 06110 HallePropst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236BüroFrau Claudia Günther, Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233

Öffnungszeiten:Di.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 UhrDo.: 13.00 Uhr - 16.00 UhrFr.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Ansprechpartner vor Ort:Frau Möritz, Landsberg Tel. 034602 20535Frau Krause, Hohenthurm Tel. 034602 50666Frau Muschner, Niemberg Tel. 034604 21942Frau Orban, Brachstedt Tel. 034604 20543

Nie stille steht die Zeit, der Augenblick entschwebt, und den du nicht benutzt. den hast du nicht gelebt.Friedrich Rückert

E. Bönisch

Suchtberatungsstelle der Evangelischen Stadtmission halle e. V.

Weidenplan 3 - 5 • 06108 Halle (Saale)Telefon: 0345 2178-138Fax: 0345 [email protected]

Außenstelle LandsbergAn der Kirche 1 • 06188 LandsbergBirgit pötzschTelefon: 0345 2178-138

Sprechstunde:Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr14.04.201528.04.201512.05.201526.05.201509.06.201523.06.2015

Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.

VERSchIEDENES

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