Nutzungsrechte für Dolmetscher

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Mein Kunde möchte mich aufzeichnen Kalkulation von Aufzeichnungs- und Verwertungshonoraren am Beispiel der deutschen Sprecherbranche

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Mein Kunde möchte mich aufzeichnen

Kalkulation von Aufzeichnungs- und Verwertungshonoraren am Beispiel der deutschen Sprecherbranche

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„Wir möchten die Übersetzung auf unsere Website hochladen.”

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„Wir möchten die Übersetzung nur intern nutzen. Sie wird nicht veröffentlicht.”

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„Wir wissen noch nicht, ob wir die Übersetzung nutzen werden, möchten aber sicherheitshalber alles aufzeichnen.”

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Opt-In vs. Opt-Out

Notizen: Die Dolmetschleistung ist grundsätzlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Das Produkt der Dolmetschleistung ist urheberrechtlich geschützt. Kunde darf nicht einfach so mitschneiden, geschweige denn die Aufzeichnung für irgendwelche Zwecke nutzen. Kunde weiß das häufig auch nicht. § 2 UrhG Geschützte Werke § 3 UrhG Bearbeitungen § 130 UrhG Übersetzungen Welturheberrechtsabkommen, http://goo.gl/4mFblk

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VDSsprecherverband.de

Notizen: VDS = Verband Deutscher Sprecher

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„Copyright-Vergütung“

Notizen: “Copyright-Vergütung” erweckt den Eindruck, alle Nutzungsrechte wären mit dieser Vergütung abgegolten. Wir verkaufen bestimmte Nutzungsrechte. Die Nutzung muss also klar definierbar sein.

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1. Ausstrahlungsgebiet

2. Medium

3. Dauer

Notizen: Eine “Nutzung” wird durch diese drei Aspekte bestimmt.

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Aufzeichnungshonorar

inkl. interner Verwertung

Notizen: Das Aufzeichnungshonorar ist die Bezahlung für die reine Aufzeichnung, auch “Layout” genannt. Eine Aufzeichnung kann man immer “intern” nutzen (die interne Nutzung ist also im Aufzeichnungshonorar enthalten).

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Verwertungshonorar

zusätzliche Nutzungsrechte

Notizen: Alle anderen Nutzungen, die über die interne Verwertung hinausgehen, müssen definiert und entsprechend honoriert werden. Die Bezahlung in diesem Falle erfolgt über das Verwertungshonorar (auch Nutzungshonorar oder „Buyout“ genannt).

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1. E-Learning

2. Image/Industrie-Filme

Notizen: Zwei Kategorien in der Empfehlungspreisliste des VDS (abrufbar unter www.sprecherverband.de)

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Textlänge Preis Nutzung

bis 5 Minuten (Grundgage) 300 EUR zeitlich unbegrenztintern/Intranet (Mitarbeiterschulung, Schulungsvideo, After-Sales-Texte, Audioguides, Tutorials, etc.) –KEINE Nutzung für Internet/Broadcast!

je weitere 5 Minuten 60 EUR

1. E-Learning (intern)

Konferenz Preis

3 Stunden 2400 EUR

6 Stunden 4560 EUR

Notizen: Die Grundgage ist die Mindestpauschale. Berechnungsbeispiele: a) 15 Minuten: 300 + 60 + 60 = 420 EUR. b) 3 Stunden sind 180 Minuten: 300 EUR (Grundgage) + Honorar für die restlichen 175 Minuten (175/5 = 35 x 60 EUR) = 2400

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Textlänge Preis Nutzung

bis 2 Minuten (Grundgage) 300 EURzeitlich unbegreztinkl. YouTube, Vimeo, SocialMedia, Messevideo, Präsentationen, DVD, Tagungsintro, App, etc. KEINE Nutzung als Werbespot!

bis 5 Minuten 400 EUR

je weitere 5 Minuten 100 EUR

2. Image/Industrie-Filme

Konferenz Preis

3 Stunden 3900 EUR

6 Stunden 7500 EUR

Notizen: Die Grundgage ist die Mindestpauschale. Berechnungsbeispiele: a) 1 Minute: 300 EUR b) 4 Minuten: 400 EUR c) 15 Minuten: 400 + 100 + 100 = 600 EUR. 3 Stunden sind 180 Minuten.

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Übersetzung

1 Min. gesprochener Text = 900 Zeichen = 16 Normzeilen x 1,55 EUR= 24,80 EUR

Notizen: Es wird angenommen, der Kunde benötigt die Aufzeichnung für die Erstellung eines internen Protokolls. Er braucht also die Übersetzung des O-Tons. 1 Normzeile enthält 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) 1,55 EUR/Normzeile entspricht dem Mindestpreis gemäß JVEG, § 11 Honorar für Übersetzungen (https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html)

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Übersetzung

Konferenz Preis

3 Stunden 4464 EUR

6 Stunden 8928 EUR

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www.ihermo.de