oder was?!“ „Alles sauber, - wernerschell.de · Pflege und Therapie Maßnahmen bei Injektionen...

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„Alles sauber, oder was?!“ Musterhygieneplan für die Arztpraxis Eine Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Kassenärztliche Vereinigung Nord- Württemberg Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Sie finden uns im Internet unter www.kvnw.de Erscheinungstermin: Dezember 2002 Stand 2002 Gestaltung, Realisation: Dialog Werbung GmbH, Wangen Auflage 6.200 Exemplare Nachdruck mit freundlicher Genehmigung durch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Redaktion: D. Waschko, C. Sacrè, I. Piechotowski, C. Grüner, V. Hingst, P. Weidenfeller

Transcript of oder was?!“ „Alles sauber, - wernerschell.de · Pflege und Therapie Maßnahmen bei Injektionen...

„Alles sauber,

oder was?!“

Musterhygieneplanfür die Arztpraxis

Eine Broschüre derKassenärztlichenVereinigungNord-Württembergin Zusammenarbeitmit demLandesgesundheitsamtBaden-Württemberg

KassenärztlicheVereinigungNord-Württemberg

Impressum

Herausgeber:Kassenärztliche Vereinigung Nord-WürttembergAlbstadtweg 11, 70567 StuttgartSie finden uns im Internet unter www.kvnw.de

Erscheinungstermin:Dezember 2002

Stand 2002

Gestaltung, Realisation:Dialog Werbung GmbH, Wangen

Auflage 6.200 Exemplare

Nachdruck mit freundlicher Genehmigungdurch dasLandesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Redaktion: D. Waschko, C. Sacrè, I. Piechotowski,C. Grüner, V. Hingst, P. Weidenfeller

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Vorwort

TEIL I Übersichtspläne (Tabellen)

1. PersonalhygieneHändehygienePersonalschutz

2. Flächenreinigung und -desinfektion

3. InstrumentenaufbereitungInstrumentenaufbereitung (manuell)Instrumentenaufbereitung (maschinell)Instrumentensterilisation

4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und TherapieMaßnahmen bei Injektionen und PunktionenMaßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche(z.B. Körperhöhlen)Maßnahmen bei Punktionen des LiquorraumesMaßnahmen an talgdrüsenhaltiger Haut

5. Ver- und EntsorgungVersorgungEntsorgung

TEIL II Ausführungen

1. Personalhygiene

HändehygieneBauliche Voraussetzungen für den HandwaschplatzHändewaschen

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Inhaltsverzeichnis Hygienische HändedesinfektionHandschutz und -pflegeChirurgische Händedesinfektion

PersonalschutzHändehygiene § 6 BGV C8 „Gesundheitsdienst“ sowie TRGS 531Schutzkleidung § 11 BioStoffV, § 7 BGV C8 „Gesundheitsdienst“SchutzhandschuheImmunisierung des PersonalsPersönliche HygieneSofortmaßnahmen nach Verletzungen mit möglicher-weise Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-kontaminiertem MaterialStichverletzungSchnittverletzungHautexpositionAugen-KontaminationAufnahme in die MundhöhlePostexpositionsprophylaxe

2. Flächenreinigung und -desinfektionReinigungFlächendesinfektionGezielte DesinfektionProphylaktische FlächendesinfektionReinigungsutensilien

3. Anforderungen der Hygiene an die Aufbereitung von MedizinproduktenManuelle Aufbereitung von InstrumentenMaschinelle Aufbereitung von InstrumentenSterilisationSterilisierverpackungenDampfsterilisation

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HeißluftsterilisationOptische Unterscheidung von sterilisiertem und nicht sterilisiertem GutPrüfung auf Wirksamkeit von Sterilisationsverfahren

4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und TherapieMaßnahmen bei Injektionen / PunktionenMaßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche (z.B. Körperhöhle)Maßnahmen bei Punktionen des LiquorraumesMaßnahmen an talgdrüsenreicher HautMaßnahmen bei der InfusionstherapieMaßnahmen bei der Wundversorgung

5 . Ver- und EntsorgungVersorgung steriler MedikalprodukteEntsorgung

6. Umgang mit und Versand von Laborproben

7. Umgang mit Arzneimitteln

8. Meldepflichtige Krankheiten (§ 6 Infektionsschutzgesetz)

9. Schulungsmaßnahmen

10. Literatur- und AdressenauswahlGesetze und VerordnungenRichtlinien und EmpfehlungenBücherauswahlZeitschriftenInternetadressen

11. Anhang

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Beispiele für den Umgang mit LaborprobenAbstriche (Haut-, Schleimhaut-, Wundabstrich)AnalfilmBlutSekrete, Punktate, GewebeprobeLiquorMagennüchternsekret / MagenspülwasserRespiratorische SekreteStuhlUrinSpezielle ErregerChlamydia trachomatisGonokokkenMycoplasmen

12. Meldeformular

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Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

das neue Infektionsschutzgesetz(IfSG), welches bereits in Kraftgetreten ist, regelt in § 36, dassZahnarztpraxen, Arztpraxensowie Praxen sonstiger Heilberu-fe, in denen invasive Tätigkeitenausgeübt werden, fakultativdurch das Gesundheitsamt infek-tionshygienisch überwacht wer-den. Die Berufsgenossenschaftfordert in ihrer BGV C8 (Berufs-genossenschaftliche Verordnung),dass ein Hygieneplan für die Arzt-praxen erstellt werden muss(Stand 2002).

Die Einhaltung sinnvoller Hygienevor-schriften ist zum Schutz des Arztessowie des ihm anvertrauten medizi-nischen Personals, insbesondere aberauch zum Schutz der Patienten unterBerücksichtigung der Kriterien dessog. Hospitalismus, mehr als sinnvoll.Daher hat die Kassenärztliche Vereini-gung Nord-Württemberg in engerKooperation mit dem Landesgesund-heitsamt Baden-Württemberg einen

Leitfaden erstellt, der Ihnen denUmgang mit den neuen Vorschriftenerleichtern und dazu beitragen soll,die hygienischen Rahmenbedingun-gen in Ihren Praxen zu optimieren.

In dieser Broschüre beschäftigen wiruns zunächst mit den sinnvollenHygienemaßnahmen in jeder Arzt-praxis. Wir werden in einem ergän-zenden Band zu einem späteren Zeit-punkt speziell den operativ tätigenPraxen Hilfestellung anbieten.

Hygienepläne sind als bereichsbezo-gene Arbeitsanweisungen zu verste-hen, in die auch der Personenschutzund andere Gesetzesvorschriften mitaufzunehmen sind. Ziel eines Hygie-neplans ist es, sowohl die Patientenals auch das Personal vor Infektionenzu schützen. Da Hygienepläne diebaulich-funktionellen und organisato-rischen Gegebenheiten sowie diemöglichen infektions-hygienischenRisiken berücksichtigen, sind dieseindividuell zu erstellen.

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Vorwort Zur Erarbeitung von Hygieneplänensind folgende Daten und Maßnah-men notwendig:

• Ermittlung möglicher Infektions-• risiken (Ist-Analyse)• Maßnahmen zur Risikominimierung• (Soll-Analyse)• Kontrollmaßnahmen (Prüfungen• und Dokumentation)• Schulungsmaßnahmen

Es ist sinnvoll, jeweils eine(n) Mitar-beiter/in als Hygieneverantwort-liche(n) zu benennen, der/die mit derÜberwachung der festgelegten Kon-trollmaßnahmen und der Dokumen-tation beauftragt ist. Ebenso sinnvollist es aber auch, nach von Ihnendurchgeführten Schulungsmaßnah-men die Mitarbeiter Ihnen gegenüberschriftlich versichern zu lassen, dasssie vom Inhalt des Leitfadens und dendiesbezüglich in der Praxis zu treffen-den Hygienevorkehrungen Kenntnisgenommen haben. Erst durch eineUnterschrift reduzieren Sie das Risikoeiner persönlichen Haftung bei Se-kundärinfektionen der Mitarbeiter.

Der Musterhygieneplan ist als Hilfe-stellung gedacht und beschreibt, wel-che allgemeinen Maßnahmen ausinfektionsprophylaktischer Sicht ein-gehalten werden müssen.

In Teil I sind als Beispiel Kurzhygie-nepläne in Tabellenform aufgeführt,die als Vorlagen für die Erstellungeines Hygieneplans für eine Praxisdienen können. Wir weisen in diesemZusammenhang jedoch darauf hin,dass es notwendig ist, die darinenthaltenen Angaben / Vorgabenindividuell auf die entsprechendePraxis und das Patientengut abzu-stimmen.

In Teil II sind detailliertere Angabenmit Hintergrundinformationen zu deneinzelnen Bereichen angeführt, dieals nützliche Hilfe bei der Erstellungdes individuellen Hygieneplans die-nen können.

Im Anhang befindet sich als Anlagedas neue Meldeformular.

Von Firmen werden häufig Reini-gungs- und Desinfektionspläne alsHygienepläne bezeichnet. Solche Rei-nigungs- und Desinfektionspläne sindaber nur ein Bestandteil von Hygie-neplänen.

In einem Hygieneplan ist auch derPersonalschutz mit den entsprechen-den Vorschriften der Berufsgenossen-schaft zu berücksichtigen. Die Ein-schätzung des Infektionsrisikos unddie zu ergreifenden Hygienemaßnah-men richten sich nach der in der

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Praxis durchgeführten Diagnostik undTherapie.

Für alle Praxen gilt jedoch eins:Die Händehygiene gehört zu denwichtigsten Maßnahmen zurMinimierung des Infektionsrisi-kos!

Für Arztpraxen müssen folgendeBereiche in den Hygieneplan aufge-nommen werden:

• Personalhygiene und Personal-• schutz• Maßnahmen zur Flächen- und• Instrumentendesinfektion• allgemeine Hygienemaßnahmen in• der Diagnostik und Therapie• Regelung für die Ver- und Entsor-• gung• Umgang mit dem Meldewesen• (auch IfSG)• Schulungsmaßnahmen

Wir sind überzeugt, Ihnen einenübersichtlichen Leitfaden an dieHand gegeben zu haben, der miteinem minimalen Zeitaufwand undeiner weitgehenden Delegierbarkeiteine Hygiene in unseren Praxen alsAushängeschild ärztlicher Qualitätgarantiert, der sich sehen lassenkann.

Bei Unklarheiten und Rückfragen stehen wir unter derTel.-Nr. 0711-78 75 250gerne zur Verfügung

Für die Kassenärztliche VereinigungNord-Württemberg

Dr. med. Norbert MetkeStv. Vorsitzender des Vortsandes

Georg WirthBeratender Arzt

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Teil I

Übersichtspläne (Tabellen)

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Händehygiene

Was Wann Womit Wie WerHände-reinigung

hygienischeHändedesin-fektion

chirurgischeHändedesin-fektion

• vor Arbeitsbeginn• am Arbeitsende• bei sichtbarer Ver-

schmutzung

• vor Injektionen, Punk-tionen, Blutabnahmen

• vor Bereitstellen vonInfusionen, Herstellenvon Mischinfusionen,Aufziehen von Medika-menten

• vor und nach Kontaktmit z.B. Venenkathe-tern u. Drainagen

• nach Kontakt mitpotenziell infektiösemMaterial (Blut, Sekrete,Exkrete) oder infiziertenKörperregionen

• nach Kontakt mit Pati-enten, von denenInfektionen ausgehenkönnen

• nach Toilettenbenut-zung

• nach dem Naseputzen

• vor Operationen undchirurgischen Eingrif-fen

• Waschlotion aus einem Wandspender

• alkoholischesHändedesinfek-tionsmittel auseinem Wand-spender

• alkoholischesHändedesinfek-tionsmittel auseinem Wand-spender

• Hände nass machen und mit dem Ellbogen Wasch-lotion aus dem Spenderentnehmen. Waschlotionin der gesamten Hand-fläche einschließlich derFingerkuppen und -zwi-schenräume einreiben,unter fließendem Wasser waschen, anschließend mit einem Handtuch zum einmaligenGebrauch abtrocknen

• 3 ml (2 Hübe aus demHanddesinfektionsmittel-spender) in die trockenenHände für 30 Sekundeneinreiben, Fingerkuppenund -zwischenräume nicht vergessen

• Vorbedingung: kurze Fingernägel

• keine Nagelbettverletzun-gen oder entzündlichenProzesse

• nur Nägel und Nagelfalzdürfen mit weicher Kunst-stoffbürste (thermischdesinfiziert) gereinigt wer-den

med.Personal

med.Personal

med.Personal

1. Personalhygiene

Handpflege

Schutzklei-dung

Schutzhand-schuhe

• bei Bedarf mehrmalstäglich

• am Arbeitsende

• immer wenn mit einerKontamination oderDurchfeuchtung derKleidung zu rechnenist

• Wechsel der Schutz-kleidung täglich odernach Kontaminationsofort

• (flüssigkeitsdichteMehrwegschürzennach Gebrauch desin-fizieren)

• ausziehen vor demEssen und Trinken

• bei allen Tätigkeiten,bei denen Kontakt mitBlut oder Ausschei-dungen wahrschein-lich ist (z.B. Blasen-katheterwechsel)

• Handpflegeloti-on (Wandspen-der) oder Cre-me (personengebunde Tube)

SchutzkittelEinmalschürzeflüssigkeitsdichteMehrwegschürze

• dünnwandigeEinmalhand-schuhe (prote-inarme, unge-puderte Latex-handschuhe)

• kein Bürsten der Händeund Unterarme (wegenHautirritation)

• zunächst 1-minütigesHändewaschen mithygienischer Handreini-gungslotion

• abtrocknen mit einemEinmalhandtuch (keim-arm)

• vollständige Benetzungder Hände und Unterar-me mit Händedesinfekti-onsmittel über die vomHersteller angegebeneEinwirkzeit (üblicherwei-se 3 Min.)

• Creme (Lotion) gleich-mäßig in beide Händeeinmassieren und einzie-hen lassen

• über die Berufskleidungziehen, Schürzen vorbin-den

• vor der zu verrichtendenTätigkeit anziehen, hin-terher hygienische Hän-dedesinfektion

• vor Beginn der Tätigkeitmit Desinfektionsmitteln

med.Personal

med.Personal

med.Personal

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Personalschutz

Was Wann Womit Wie Wer

Was Wann Womit Wie Wer

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Was Wann Womit Wie Wer

Berufsklei-dung

Hände undUnterarme

• beim Umgang mitDesinfektionsmittelnoder anderen Chemi-kalien

• vor Arbeitsbeginnanziehen

• grundsätzlich

• flüssigkeitsdich-te Haushalts-handschuhe

• z.B. Kasak,Hose oder Kittel

oder anderen Chemik-alien

• über die Unterwäsche• Kittel über Straßenklei-

dung

• kein Schmuck an Hän-den und Unterarmen

• kein Nagellack

med.Personal

med.Personal

med.Personal

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Arbeits-fläche zurZubereitungvon Infusio-nen undMedikamen-ten

Blutabnah-mekissen

Patientenlie-ge ohne Pa-pierauflage

Patientenlie-ge mit Pa-pierauflage

Untersu-chungstischohne Papier-auflage

Untersu-chungstischmit Papier-auflage

Flächen imUntersu-chungsraum

Blutdruck-manschette

• am Ende der Sprech-stunde

• bei sichtbarer Ver-schmutzung sofort

• mindestens arbeits-täglich

• bei sichtbarer Ver-schmutzung sofort

• nach Kontakt mitinfektiösen Patienten

• nach jedem Patienten• bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• am Ende der Sprech-stunde

• nach jedem Patienten• bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• am Ende der Sprech-stunde

• am Ende der Sprech-stunde

• bei sichtbarer Ver-schmutzung sofort

• mindestens arbeits-täglich

• bei sichtbarer Ver-schmutzung sofort

• Flächendesin-fektionsmittel(4h-Wert derDGHM-Liste)

• alkoholischesFlächendes-infektionsmittel

• Flächendesin-fektionsmittel(5- bzw. 15-MinWert derDGHM-Liste)

• Flächendesin-fektionsmittel(5- bzw. 15-MinWert derDGHM-Liste)

• Flächendesin-fektionsmittel(5- bzw. 15 MinWert derDGHM-Liste)

• Flächendesin-fektionsmittel(4h-Wert derDGHM-Liste)

• Flächendesin-fektionsmittel(4 h-Wert derDGHM-Liste)

• alkoholischesFlächendesin-fektionsmittel

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• aufsprühen und abwi-schen

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• aufsprühen und abwi-schen

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Was Wann Womit Wie Wer

2. Flächenreinigung und -desinfektion

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Stethoskop

EKG-Elektro-den

Elektroden-schwämm-chen alter-nativ: Ver-wendungvon feuch-tem Vliespa-pier (Einmal-material)

Übrige hori-zontaleFlächen inder Praxis

Fußbodenglatt

Fußbodentextil

Patienten- /Personal-toillette

Wasch-becken etc.

• nach Kontakt mitinfektiösen Patienten

• mindestens arbeits-täglich

• bei sichtbarer Ver-schmutzung

• nach Kontakt mitinfektiösen Patienten

• mindestens arbeits-täglich

• bei sichtbarer Ver-schmutzung

• nach Kontakt mitinfektiösen Patienten

• nach Kontakt mit Patienten

• bei sichtbarer Ver-schmutzung sofort

• arbeitstäglich • bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• arbeitstäglich • bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• arbeitstäglich • bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• arbeitstäglich • bei sichtbarer Ver-

schmutzung sofort

• alkoholischesFlächendesin-fektionsmittel

• alkoholischesFlächendesin-fektionsmittel

• auskochen undtrocken lagern

• Flächendesin-fektionsmittel(4 h-Wert derDGHM-Liste)

• Haushaltsreini-ger

• Staubsauger

• WC-Reiniger,Reinigungsmit-tel

• Reinigungsmit-tel

• aufsprühen und abwi-schen

• aufsprühen und abwi-schen

• Schwämmchen für min-destens 3 Minuten aus-kochen

• Scheuerwisch-Desinfek-tion

• Scheuerwisch-Reinigung

• absaugen

• Scheuerwisch-Reinigung

• Scheuerwisch-Reinigung

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Reinigungs-personal

Reinigungs-personal

Reinigungs-personal

Reinigungs-personal

Was Wann Womit Wie Wer

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Instrumentedesinfizieren

Instrumentemanuell rei-nigen

Instrumentereinigen imUltraschall-bad

Instrumentespülen

Instrumentetrocknen

• nach Gebrauch

• nach sachgemäßerEinwirkzeit im Instru-mentendesinfektions-mittel

• nach sachgemäßerEinwirkzeit im Instru-mentendesinfektions-mittel oder direkt nachGebrauch, wennUltraschallbad mitDesinfektionsmittelbzw. kombiniertemReinigungs- und Des-infektionsmittel ge-füllt ist

• nach der manuellenReinigung oder nachdem Ultraschallbad

• nach dem Spülen

• Instrumenten-desinfektions-mittel (kombi-niertes Reini-gungs- undDesinfektions-mittel: Einwirk-zeit, Konzentra-tion und Tem-peratur nachHerstelleranga-ben

• mit Instrumen-tenreinigungs-mittel

• mit Reinigungs-mittel oderkombiniertemReinigungs-und Desinfekti-onsmittel mitWasser ent-sprechend derKonzentrations-angabe desHerstellers

• demineralisier-tes Wasser

• Druckluftpis-tole ist zu be-vorzugen oderkeimarme Ein-maltücher ver-wenden

• Gebrauchte Instrumentenur mit Handschuhenanfassen! Einlegen ineine Desinfektionsmittel-wanne mit Siebeinsatzund Deckel, Einwirkzeitbeachten!

• mit Kunststoffbürste,Kunststoffschwamm(keine Metallbürste o.Metallschwamm) oderReinigungspistole

• Ultraschallbecken mitWasser laut Herstelleran-gaben füllen

• Instrumente auf eineSiebschale legen, die fürdas Ultraschallbad ge-eignet ist. Wasser imUltraschallbad täglicherneuern

• gründlich abspülen

• mit DruckluftpistoleHohlinstrumente durch-blasen, von außen anbla-sen oder mit keimarmenTüchern abreiben

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Instrumentenaufbereitung (manuell)

Was Wann Womit Wie Wer

3. Instrumentenaufbereitung

Was Wann Womit Wie Wer

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Aufbewah-ren oder Sterilisieren(siehe dort)

Instrumente(thermosta-bil)

Instrumente(chemo-thermisch)

• nach vollständigerTrocknung

• nach Gebrauchtrocken entsorgt

• nach Gebrauchtrocken entsorgt

• mit vorherhygienischdesinfiziertenHänden Instru-mente entwe-der in Schubla-den oder ge-schlossenenBehältern auf-bewahren oderweiter bearbei-ten für die Ste-rilisation

• thermischesProgramm

• chemothermi-sches Pro-gramm

• kontaminationsge-schützte Aufbewahrungz.B. in Schubladen odergeschlossenen desinfi-zierten Behältern

• sachgerecht auf Sieb-einlage in den Reini-gungsautomaten legenund entsprechendesProgramm einschalten

• sachgerecht auf Sieb-einlage in den Reini-gungsautomaten legenund entsprechendesProgramm einschalten

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Was Wann Womit Wie Wer

Instrumentenaufbereitung (maschinell)

Instrumentensterilisation

Bei der Erstellung des Hygieneplansist es für den Betreiber von Kleinsteri-lisatoren wichtig, folgende Dinge zubeachten und diese in den Hygiene-plan aufzunehmen:

Welche Instrumente werden mit wel-chem Verfahren unter welchenBedingungen (Räume, Arbeitsmittel,Qualifikation des Personals) aufberei-tet?

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Folgende Überlegungen zur Durch-führung der Sterilisation sind wichtig:

• Zunächst müssen die Instrumentedanach unterschieden werden, obsie thermolabil oder thermostabilsind, da sich hiernach das Sterilisati-onsverfahren richtet. ThermolabileGüter sind in einer Praxis, sofernkeine Gassterilisatoren vorhandensind, als Einwegprodukte zu ver-wenden.

• Heißluftsterilisatoren sollten nichtmehr betrieben werden, da sie ins-besondere beim Nachladen keinereproduzierbaren Ergebnisse lie-fern.

• Die Verpackung ist bei der Verwen-dung von Dampfsterilisatorenaußerordentlich wichtig. Sie richtetsich nach der Art des verwendetenSterilisators (Injektions- und Gravi-tationsverfahren oder Vakuumver-fahren). Die Verpackung sollte derDIN entsprechen. Bei Verwendungvon Containern ist darauf zu ach-ten, welches Dampfsterilisationsver-fahren verwendet wird (Gravitati-ons- oder Vakuumverfahren), umdanach die Art des Containers aus-zuprobieren.

• Ein Bowie-Dick-Test ist nur beiDampfsterilisatoren mit fraktionier-

tem Vakuumverfahren notwendig.

• Die Aufbereitung der Instrumentedarf nur von sachkundigem Per-sonal durchgeführt werden.

• Über jeden Sterilisationsvorgang(Chargenzeit, Temperatur, verwen-detes Sterilisationsverfahren) isteine Dokumentation zu führenund in einem Betriebsbuch festzu-halten, sofern der Sterilisator nichtselbst einen Schreiber zur sach-gemäßen Registrierung besitzt.

• Bei jeder Charge ist eine Chargen-kontrolle mittels Chemoindikato-ren durchzuführen. Zweimal jähr-lich sollten Bioindikatoren mit ein-gelegt und ausgewertet werden.

• An das Sterilisationsverfahren musssich eine sachgemäße Lagerungder Sterilgüter anschließen.

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Was Wann Womit Wie Wer

Was Wann Womit Wie Wer

hygienischeHändedesin-fektion

Hautdesin-fektion

ggf. sterili-sierte Klei-dung je nachindividuellerGefährdungs-analyse

chirurgischeHändedesin-fektion

sterile Hand-schuhe

Hautdesin-fektion

• vor dem Aufziehender Spritze

• vor Injektionen undPunktionen

• vor allen Injektionen(intrakutan, subkutan,intramuskulär) undPunktionen

• bei Gelenkpunktio-nen: Anlegen vor derchirurgischen Hände-desinfektion

• nach dem Händewa-schen, vor dem Ein-griff (Punktion)

• nach der chirurgi-schen Händedesinfek-tion

• vor dem Eingriff (Punktion)

• alkoholischesHändedesinfek-tionsmittel

• alkoholischesHautdesinfekti-onsmittel

• verwendeteKleidung auf-führen

• alkoholischesHändedesinfek-tionsmittel

• sterile Einmal-handschuhe

• alkoholischesHautdesinfekti-onsmittel

• Soviel Händedesinfekti-onsmittel, dass diegesamten Hände überden Zeitraum der Ein-wirkzeit benetzt sind.Wichtig: Fingerkuppenund -zwischenräumenicht vergessen!

• satt aufsprühen und mitsterilisiertem TupferHaut abreiben

• Soviel Händedesinfekti-onsmittel, dass diegesamten Hände überden Zeitraum der Ein-wirkzeit (mind. 3 Min.)benetzt sind. Wichtig:Fingerkuppen und -zwi-schenräume nicht ver-gessen!

• unter aseptischen Bedin-gungen aus der Ver-packung anziehen

• Soviel Hautdesinfekti-onsmittel auf die Hautsprühen, dass die Hautwährend der Einwirkzeitbenetzt bleibt (minde-stens 2 Mal 2,5 Min.)

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Maßnahmen bei Injektionen und Punktionen

4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik, Pflege und Therapie

Maßnahmen bei Punktionen in sterile Bereiche (z.B. Körperhöhlen)

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Was Wann Womit Wie Wer

hygienischeHändedesin-fektion

sterile Hand-schuhe

Hautdesin-fektion

Hautdesin-fektionsmit-tel

• direkt vor der Punkti-on des Liquorraumes

• nach der hygieni-schen Händedesinfek-tion

• vor der Punktion

• vor dem Eingriff

• alkoholischesHändedesinfek-tionsmittel

• sterile Einmal-handschuhe

• alkoholischesHautdesinfekti-onsmittel

• alkoholischesHautdesinfekti-onsmittel

• Soviel Händedesinfekti-onsmittel, dass die ge-samten Hände über denZeitraum der Einwirkzeit(30 Sek.) benetzt sind.Wichtig: Fingerkuppenund -zwischenräumenicht vergessen!

• unter aseptischen Bedin-gungen aus der Ver-packung anziehen

• soviel Hautdesinfektions-mittel auf die Hautsprühen, dass die Hautwährend der Einwirkzeitbenetzt bleibt (minde-stens 2 Mal 2,5 Min.)

• satt mit Hautdesinfekti-onsmittel benetzt haltenwährend der vom Her-steller angegebenen Ein-wirkzeit (mindestens 10 Min.)

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Was Wann Womit Wie Wer

Maßnahmen bei Punktionen des Liquorraumes

Maßnahmen an talgdrüsenhaltiger Haut

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Was Wann Wohin Wie Werz.B. Spritzen

z.B. Kanülen

z.B. Kanülen

z.B. Pur-zellin-Tupfer

z.B. Spritzen

z.B. Kanülen

z.B. Infusi-onsflaschen

z.B. Papier-auflage

Beutel ausdem Abfall-behälter desB-Mülls *

* sieheSeite 41

• nach der Lieferung

• nach der Lieferung

• nachdem die Wand-behälter völlig ent-leert sind

• nachdem der Spen-der leer ist

• nach Gebrauch

• nach Gebrauch

• nach der Leerung

• nach Gebrauch

• wenn dieser voll ist

• z.B. Wand-schrank Behand-lungszimmer 1

• z.B. halb hoherSchrank Behand-lungszimmer 2

• z.B. Wandspen-der Behand-lungszimmer 1und 2

• in den Spender

• in den Abfall-behälter für B-Müll

• z.B. in Kunst-stoffkanister (inKanülenabwurf-behälter) im Be-handlungszim-mer (Labor etc.)

• in den Abfallbe-hälter für Glas

• in den Abfallbe-hälter für B-Müll

• z.B. in denHausmüllkon-tainer (wennkeine andereVereinbarungmit der Gemein-de)

• mit Umverpackung

• mit Umverpackung

• aus der Umverpackungnehmen

• Spender vor dem Einfül-len desinfizieren undTupferrolle einfüllen

• abwerfen

• z.B. Kanüle von der Sprit-ze entfernen (z.B. Kanüleam Spritzenbehälter ab-streifen etc.)

• legen

• abwerfen

• fest verschlossen

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

med.Personal

Versorgung

Entsorgung

Was Wann Wohin Wie Wer

5. Ver- und Entsorgung Teil II

Ausführungen

Händehygiene

Bauliche Voraussetzungen für den Handwaschplatz• fließend Warm- und Kaltwasser • handbedienungsfreie Mischbatterie• handbedienungsfreie Spender für

Hautreinigungsmittel und Hand-desinfektionsmittel, Handtücherzum einmaligen Gebrauch, Haut-schutz- und Hautpflegemittel sowieein Abwurfbehälter

HändewaschenDas Händewaschen hat vor Arbeits-beginn und nach Arbeitsende mög-lichst mit einer milden Waschlotion(pH5,5, am besten rückfettend) zuerfolgen.

Hygienische HändedesinfektionDie Händehygiene gehört zu denwichtigsten Maßnahmen der Verhü-tung von Infektionen und dient zurweitgehenden Abtötung der Konta-minationsflora.Daher muss eine hygienische Hände-desinfektion erfolgen z.B.:

• bei tatsächlicher oder fraglicher

mikrobieller Kontamination derHände

• vor Kontakt mit Patienten, die imbesonderen Maße infektionsgefähr-det sind,

• vor Tätigkeiten mit Kontaminations-gefahr (z. B. Bereitstellung vonInfusionen, Herstellung vonMischinfusionen, Aufziehen vonMedikamenten),

• vor und nach jeglichem Kontakt mitWunden**,

• vor und nach Kontakt mit demBereich der Einstichstellen vonKathetern und Drainagen**,

• nach Kontakt mit potenziell oderdefinitiv infektiösen Materialien(Blut, Sekret oder Exkremente)**,

• nach Kontakt mit potenziell konta-minierten Gegenständen, Flüssig-keiten oder Flächen (Urinsammel-systeme, Absauggeräte, Beat-mungsgeräte, Schmutzwäsche,Abfall) **,

• nach Kontakt mit Patienten, vondenen Infektionen ausgehen kön-nen**,

• nach Ablegen von Schutzhandschu-hen bei tatsächlichem oder wahr-scheinlichem Erregerkontakt odermassiver Verunreinigung

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1. Personalhygiene ** Von Seiten des Arbeitsschutzes istbei diesen Tätigkeiten das Tragen vonEinmalhandschuhen, die vor Konta-mination schützen, zwingend vorge-schrieben. Geeignete Handschuhesind dem Merkblatt „Allergiegefahrdurch Latex-Einmalhandschuhe“ zuentnehmen, das bei der Berufsge-nossenschaft für Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege und beim Bun-desverband der Unfallkassen bezogenwerden kann. Im Internet ist dasMerkblatt auf der Homepagehttp://www.landesgesundheitsamt.de/gewerbearzt/index.htm eingestellt.

In anderen Situationen gibt es risiko-abhängige Entscheidungen, ob einehygienische Händedesinfektion oderbesser Händewaschung angezeigt ist:

• vor Essenszubereitung oder Essens-verteilung

• vor und nach der Pflege bzw. Ver-sorgung von Patienten

• nach Toilettenbenutzung• nach dem Naseputzen

Hierbei sollte auch abgewogen wer-den, dass die häufige Händedesinfek-tion Hautschäden mit konsekutiverstärkerer mikrobieller Besiedlung derentzündeten Haut verursachen könn-te.

Zur hygienischen Händedesinfektion

werden Mittel auf Alkoholbasis ein-gesetzt. Die verwendeten Mittel müs-sen den Standardzulassungen gemäߧ 36 des AMG entsprechen. Sie soll-ten vorzugsweise DGHM-gelistetsein. Bei behördlich angeordnetenEntseuchungen müssen Mittel undVerfahren, die von der zuständigenBundes-oberbehörde in einer Liste imBundesgesundheitsblatt bekannt ge-macht worden sind (§ 18 IfSG), ein-gesetzt werden.

Aufgrund des Arzneimittelgeset-zes dürfen entleerte Flaschen nurunter aseptischen Bedingungen(in einer Apotheke) nachgefülltwerden. (Arzneimittelgesetz, § 2Abs. 1 und § 4 Abs. 14. BGBI. I, S. 3018, 1994)

Handschutz und -pflegeBei Feuchtarbeit ist ein regelmäßigerHautschutz vorzusehen. Dies kannunter Handschuhen eine Tannin-oder Eucoriolhaltige Lotion sein, beiFeuchtarbeit ohne Handschuhe einHautschutzmittel auf Wasser-in-Öl-Basis. Das Hautschutzmittel sollte,falls dem keine hygienischen Gründeentgegen stehen, regelmäßig ange-wendet werden. Um eine Besiedlungdes Hautschutzmittels zu vermeiden,sollte ein kontaminationsfreier Spen-der verwendet werden. Ein Hautpfle-gemittel sollte regelmäßig angewen-det werden.

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Chirurgische HändedesinfektionEine chirurgische Händedesinfektionhat vor allen operativen Eingriffenstattzufinden.Folgende Punkte sind hierbei einzu-halten:• kurze Fingernägel• keine Verletzungen an den Fingern

oder am Nagelfalz• eine Minute lang Waschen der

Hände und Unterarme bis zum Ell-bogen mit Waschlotion

• ggf. Reinigung der Nägel einschl.Nagelfalz mit weicher Kunststoff-bürste (sterilisiert), nicht Hände undUnterarme

• abtrocknen der Hände und Unterar-me mit keimarmem Einmalhand-tuch

• vollständige Benetzung der Händeund Unterarme mit einem alkoholi-schen Händedesinfektionsmittel.Desinfektionsmittel an den Händenund insbesondere an den Finger-kuppen und -zwischenräumen ein-reiben über die vom Herstellerangegebene Einwirkzeit.

Personalschutz

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vomArbeitgeber (auch Arztpraxen, Pflege-heime, etc.) die Umsetzung der Ar-beitsschutzvorschriften, wobei imGesundheitswesen insbesondere dieGefahrstoffverordnung mit den tech-

nischen Regeln TRGS 531 (Feuchtar-beit), TRGS 540 (sensibilisierendeStoffe) und TRGS 525 (Umgang mitGefahrstoffen in Einrichtungen zurhuman-medizinischen Versorgung)und die BioStoffV sowie bei Ange-stellten die Unfallverhütungsvorschrif-ten der zuständigen Unfallversiche-rung einzuhalten sind.

Händehygiene § 6 BGV C8 „Gesundheitsdienst“ sowie TRGS 531Der Unternehmer hat den Mitarbei-tern leicht erreichbare Handwasch-plätze mit fließend Kalt- und Warm-wasser und handbedienungsfreieSpender für Hautreinigungsmittel,Handdesinfektionsmittel, Hautschutz-und Hautpflegemittel zur Verfügungzu stellen. Nach Kontakt mit potenzi-ell infektiösen Patienten oder poten-ziell kontaminierten Gegenständen isteine hygienische Händedesinfektionvorzunehmen.

Schutzkleidung § 11 BioStoffV, § 7 BGV C8 „Gesundheitsdienst“Entsprechend der BGV C8 hat derUnternehmer den Beschäftigten beiTätigkeiten, „bei denen Menschenambulant medizinisch untersuchtoder behandelt werden, Körpergewe-be, Flüssigkeiten und Ausscheidun-gen von Menschen oder Tieren unter-

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sucht oder Arbeiten mit Krankheitser-regern ausgeführt werden, infektiöseoder infektionsverdächtige Gegen-stände und Stoffe desinfiziert wer-den“ Schutzkleidung in ausreichen-der Menge zur Verfügung zu stellen;flüssigkeitsdichte Schürzen, wenndamit zu rechnen ist, dass die Schutz-kleidung durchnässt wird, ggf. auchflüssigkeitsdichte Schuhe.

Dies gilt auch, wenn aufgrund derInfektionsgefährdung Schutzkleidunggetragen werden muss. Außerdem istder Unternehmer für die Desinfekti-on, Reinigung und Instandhaltungder Schutzkleidung zuständig.

SchutzhandschuheSchutzhandschuhe „sind vom Unter-nehmer zu stellen, wenn die Händevon Mitarbeitern mit Blut, Ausschei-dungen, Eiter oder hautschädigendenStoffen in Berührung kommen kön-nen“. Hierzu sind dünnwandige flüs-sigkeitsdichte Handschuhe vorzuhal-ten. Aufgrund der Häufigkeit vonLatexallergien ist in der TRGS 540vorgeschrieben, dass gepuderteLatexhandschuhe nicht mehr imArbeitsschutz verwendet werden dür-fen. Es sind ungepuderte Latexhand-schuhe oder latexfreie Handschuhezu verwenden. Geeignete Handschu-he sind dem Merkblatt Allergiegefahrdurch Latex-Einmalhandschuhe zu

entnehmen, das bei der Berufsgenos-senschaft für Gesundheitsdienst undWohlfahrtspflege und beim Bundes-verband der Unfallkassen bezogenwerden kann. Im Internet ist das Merkblatt auf derHomepage http://www.landesge-sundheitsamt.de/gewerbearzt/index.htm eingestellt.

Feste flüssigkeitsdichte Handschuhesind zum Desinfizieren und Reinigengebrauchter Instrumente, Geräte undFlächen zu benutzen (§ 7 BGV C8).Die Handschuhe müssen beständigund für die Einsatzzeit ausreichendundurchlässig gegenüber dem ver-wendeten Arbeitsstoff sein. Sie müs-sen so reißfest sein, dass sie bei nor-maler Arbeitsbelastung nicht beschä-digt werden. Sie müssen in Größeund Passform den Händen der An-wender entsprechen. Sie sollten soelastisch und dünn sein, dass sie dasTastgefühl nicht unnötig beeinträchti-gen. Sie sollten möglichst puderfrei,allergenarm und gefüttert oderbeflockt sein. (TRGS 531).

Immunisierung des PersonalsEine Unterrichtung der Mitarbeiter/innen über Möglichkeiten zur Immu-nisierung muss erfolgen. Die Mitarbeiter/innen sollen dazuangehalten werden, sich immunisie-ren zu lassen. Sollten Mitarbeiter/

innen dies trotz Belehrung nicht wol-len, ist es sinnvoll, dieses schriftlich zufixieren. Die Kosten der Immunisie-rung trägt der Unternehmer. DieImmunisierung richtet sich nach derGefahrenanalyse gemäß BioStoffVdurch den Arbeitgeber. Im Anhang 4der BioStoffV ist das Angebot folgen-der Immunisierungen im Gesund-heitswesen zwingend vorgeschrie-ben, falls diese Impfungen jeweilsvon der STIKO (http://www.rki.de)oder dem Bundesland empfohlensind:

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Gesundheitsdienst sind vor allem dieHepatitis B, gefolgt von der HepatitisC und HIV. Die angebotene Immuni-sierung für Hepatitis B sollte dahervon den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern unbedingt wahrgenommenwerden. Zur Zeit ist eine Immunisie-rung gegen das Hepatitis C- und dasHIV-Virus nicht möglich. Daher ist dieEinhaltung sachgemäßer Hygiene-maßnahmen die beste Infektions-prävention.

Tätigkeiten

Humanmedizin, Zahnmedizin, Wohlfahrts-pflege, Notfall- und Rettungsdienste

in Kinderabteilungen zusätzlich

in Infektionsstationen und Stuhllaboratorienzusätzlich

Biologischer Arbeitsstoff

Hepatitis B-Virus

Bordetella pertussis, Corynebacterium diphthe-riae, Hepatitis A-Virus, Masern-Virus, Mumps-Virus, Rubella-Virus, Varicella-Zoster-Virus

Hepatitis A-Virus

Persönliche Hygiene• Die Fingernägel sollen kurz ge-

schnitten sein. • Es soll kein Schmuck an den Hän-

den und Unterarmen getragen wer-den.

• Es sollte kein Nagellack verwendetwerden.

Sofortmaßnahmen nach Ver-letzungen mit möglicherweise Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-kontaminiertem Material

Die häufigsten Berufskrankheiten imGesundheitsdienst sind durch Stich-und Schnittverletzungen bedingt. DieStichverletzungen können erheblichminimiert werden, indem die Kanülennicht mehr in die Schutzhülle zurück-gesteckt, sondern sofort in einenKanülenabwurfbehälter entsorgt wer-den. Berufsbedingte Infektionen im

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gelangt sein, ist dieses mit einemTupfer und viruswirksamem Hautdes-infektionsmittel zu entfernen.

Augen-KontaminationSofortiges Ausspülen des betroffenenAuges mit viel Leitungswasser, eineanschließende Instillation von 5%igerwässriger PVP-Jod-Lösung wird emp-fohlen. Es sollte der Tränennasen-gang durch Druck auf den innerenAugenwinkel mit dem Finger ver-schlossen werden.

Aufnahme in die MundhöhleBei Aufnahme in die Mundhöhle istdiese mit unvergälltem 80%igemEthanol oder PVP-Jod für mindestens15 Sekunden mehrfach zu spülen.

PostexpositionsprophylaxeNach Abschluss der Sofortmaßnah-men muss entschieden werden, obeine postexpositionelle medika-mentöse HIV-Prophylaxe vorgenom-men werden soll. Bei nicht immuni-sierten Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern ist eine HBV-Simultanprophy-laxe indiziert. Ebenso ist an eineFrühtherapie der Hepatitis C zu den-ken.

Serologische Kontrolluntersuchungenauf HIV, HBV und HCV sollen sowohlvom Patienten als auch vom verletz-ten Mitarbeiter durchgeführt werden.

Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmenzu einer Schnitt- oder Stichverletzungmit benutzten Kanülen oder Skalpel-len kommen, bei denen eine HCV-oder HIV-Infektion bekannt oder ver-mutet wird, sind folgende Sofort-maßnahmen zu empfehlen:

StichverletzungDurch Auspressen der Gefäße inWundrichtung kann der Blutfluss ver-stärkt werden. Die Blutungsphasesollte länger als eine Minute sein.Danach sollte ein Tupfer mit einemviruziden Antiseptikum aufgelegt undfür 10 Minuten ständig feucht gehal-ten werden. Im Fall einer möglicher-weise mit HIV kontaminierten Stich-verletzung ist ein jodophorhaltigesPräparat zu bevorzugen, bei nichtblutenden Wunden sollte umgehendeine Inzision in Richtung Stichkanalerfolgen.

SchnittverletzungHierbei sollten die Wundränder sofortgespreizt und ein mit einem virus-wirksamen Antiseptikum getränkterTupfer oder getränkte Kompresseaufgelegt und 10 Minuten feuchtgehalten werden.

HautexpositionSollte potenziell kontaminiertesMaterial insbesondere auf verletzteoder entzündlich veränderte Haut

Selbstverständlich müssen Verletzun-gen der Berufsgenossenschaft unddem Staatlichen Gewerbeaufsicht-samt gemeldet werden.

Folgende Substanzen sollen in medi-zinischen Arbeitsbereichen für Sofort-maßnahmen bei Verletzungen mitmöglicherweise HIV, HBV und HCVkontaminierten Materialien vorgehal-ten werden:

• Hautantiseptikum (Ethanolgehalt> 80%)

• Ethanolische Jodophorlösung• 100 ml unvergälltes Ethanol 80%

oder 5% PVP-Jod bei Alkoholunver-träglichkeit

• sterile 5%ige PVP-Jod-Lösung (Apo-thekenzubereitung gemäß NRFNr.15.13) zur Anwendung amAuge

Im Rahmen des Erste-Hilfe-Plans mussgeklärt sein, wo Medikamente füreine Frühtherapie zugänglich sind.

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Reinigung

Die Reinigung dient dazu, denSchmutz und damit die darin befindli-chen Keime von den Oberflächen,Gegenständen und dem Fußbodenzu entfernen. In einer Praxis solltekeine trockene, sondern eine feuchteStaubentfernung durchgeführt wer-den, da trockenes Staubwischen nurzu Staubaufwirbelung führt.

Für jede Praxis ist zusätzlich zu einemHygieneplan noch ein Reinigungs-und Desinfektionsplan zu erstellen, indem die verwendeten Mittel, Kon-zentrationen und Einwirkzeiten auf-zuführen sind, die zur Reinigung undDesinfektion verwendet werden(siehe Beispiel eines Reinigungs- undDesinfektionsplanes in Teil I).

Flächendesinfektion

Die Flächendesinfektion dient zurReduktion von pathogenen Keimenan den Oberflächen. Sie sollte mitMitteln und Verfahren durchgeführtwerden, wie sie in der Liste derDGHM (Deutsche Gesellschaft für

Hygiene und Mikrobiologie) aufge-führt sind. Unterschieden wird eineprophylaktische und eine gezielteDesinfektion. Die Desinfektion ist alsScheuerwischdesinfektion durchzu-führen. Eine Sprühdesinfektion istaufgrund einer möglichen inhalativenBelastung zu vermeiden, bei alkoholi-schen Desinfektionsmitteln bestehtbei der Anwendung auf größerenFlächen Explosionsgefahr. Desinfekti-onsmittel dürfen nicht mit Reini-gungsmitteln gemischt werden, es seidenn, der Hersteller läßt dies aus-drücklich zu und nennt erlaubte Mit-tel! Flächendesinfektionsmittel dürfenauch nicht mit heißem Wasser ver-mischt werden, der Temperaturbe-reich für das verwendete Wasser soll-te zwischen 20°C - 25°C betragen. Esist darauf zu achten, dass zunächstdas Wasser in entsprechender Mengeund dann erst das Desinfektionsmittelhinzugefügt wird.

Gezielte DesinfektionDiese muss unmittelbar nach Konta-mination mit erregerhaltigemMaterial (Blut, Eiter, Sekrete) durch-geführt werden. Hierbei ist zunächst

2. Flächenreinigung und -desinfektion

das kontaminierte Material mit einemin Desinfektionsmittel getränkten Ein-maltuch (Zellstoff u.ä.) zu entfernenund das Tuch sofort zu entsorgen.Anschließend ist die Fläche wie üblichzu desinfizieren.

Prophylaktische Flächen-desinfektionSie wird überall dort durchgeführt,wo mit einer potenziellen Kontami-nation zu rechnen ist und eine Über-tragung von Mikroorganismen ver-hindert werden soll. Sie ist routine-mäßig in den unten aufgeführtenBereichen mindestens arbeitstäglichdurchzuführen, hierfür reicht einDGHM-gelistetes Flächendesinfek-tionsmittel mit einer Einwirkzeit von4 h und der dafür vorgesehenen Kon-zentration.

• Arbeitsflächen zur Zubereitung vonMedikamenten, Infusionssystemenund Spritzen

• Blutabnahmekissen (bei sichtbarerKontamination sofort)

• Patientenliegen und Untersuchungs-tische ohne Papierabdeckung nachjedem Patienten

• Patientenliegen und Untersuchungs-tische mit Papierauflage bei sicht-barer Verschmutzung sofort, sonstmindestens arbeitstäglich

• Flächen im Untersuchungsraum,auf die desinfizierte Instrumentegelegt werden

• Alle medizinischen Geräte und Teilevon medizinischen Geräten, die mitPatienten in Berührung kommen(z.B. Blutdruckmanschette, Stetho-skop, Ultraschallkopf, EKG-Elektro-den, Schröpfköpfe, Schwämmchenetc.) unterliegen dem Medizinpro-duktegesetz und müssen entspre-chend der Betreiberverordnungaufbereitet werden.

ReinigungsutensilienReinigungsutensilien dürfen nicht zueiner Keimverschleppung führen. DieReinigungsutensilien müssen dahersachgemäß arbeitstäglich aufbereitetwerden (desinfizierend gewaschenz.B. bei 95°C in der Haushaltswasch-maschine) oder dürfen nur zum ein-maligen Gebrauch bestimmt sein(Einmaltücher). Reinigungsuntensiliensind in einem separaten Schrank auf-zubewahren.

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Medizinische Instrumente und Gerätesind Medizinprodukte im Sinne desMedizinproduktegesetzes. Die Wie-deraufbereitung unterliegt der Betrei-berverordnung. Vor Einsatz am Pati-enten muss entschieden werden, obdesinfizierte Instrumente ausreichendsind oder ob ein steriles Instrumenteingesetzt werden muss.

Sterile Instrumente müssen einge-setzt werden bei • jedem operativen / invasiven (haut-

bzw. schleimhautdurchtrennenden)Eingriff

• Eingriffen in physiologisch sterileKörperhöhlen

Für alle übrigen Untersuchungen rei-chen sachgemäß desinfizierte Instru-mente aus (z.B. Spekula, HNO-Spie-gel).

Die Aufbereitung von endoskopi-schen Instrumenten muss laut Her-stellerangaben erfolgen, wobei zubeachten ist, dass viele Optiken ther-molabil sind.

Manuelle Aufbereitung von Instrumenten

In Allgemeinarztpraxen mit wenigInstrumenten wird aus wirtschaftli-chen Gründen wahrscheinlich keinemaschinelle Aufbereitung stattfindenkönnen. In diesen Fällen hat einesachgemäße manuelle Aufbereitungzu erfolgen und ist in den Hygiene-plan aufzunehmen:

• Gebrauchte Instrumente möglichstkurzfristig aufbereiten.

• Desinfektion mit einem Instrumen-tendesinfektionsmittel (Konzentrati-on und Einwirkzeit nach Hersteller-angaben) in einer Desinfektions-wanne mit Siebeinsatz, aus Perso-nalschutzgründen werden dieInstrumente zuerst desinfiziert,dann gereinigt. Ein Eintauchen oderEinlegen in Alkohol ist keine sach-gemäße Instrumentendesinfektion.

• Reinigung des Instrumentariums(Ultraschallbad, Bürsten etc.) Achtung: Nicht mit Metallschwäm-men oder Metallbürsten reinigen,da damit die Instrumente beschä-digt werden. Ultraschallgeräte dür-

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3. Anforderungen der Hygiene an die Aufbereitung3. von Medizinprodukten

fen aufgrund des Schallschattensnicht überladen werden.

• Spülen der Instrumente mit keimar-mem vollentsalztem Wasser odermit Wasser von Trinkwasserqualität(auf mögliche Korrosionen an denInstrumenten achten!).

• Instrumente ausreichend trocknenlassen.

• Desinfizierte Geräte kontamina-tionsgeschützt aufbewahren (z.B.Schubladen).

• Personalschutz: Beim Umgang mitDesinfektionsmittel sind flüssig-keitsdichte Handschuhe zu tragen.

• Instrumente, die zur Reparaturweggegeben werden, müssen vor-her ausreichend desinfiziert undgereinigt sein (es ist jedoch ratsam,sich vor der Aufbereitung mit demHersteller über die Art und Weiseder Aufbereitung (ja/nein/wie) unddes anstehenden Transportes inVerbindung zu setzen.

• Abgenutzte, korrodierte, deformier-te, poröse oder anderweitigbeschädigte Instrumente müssenaussortiert werden.

Maschinelle Aufbereitung von Instrumenten

Hierbei werden thermische und che-mothermische Verfahren unterschie-den. Bei sachgemäßer Anwendungist die maschinelle Aufbereitung ein

validiertes Verfahren, welches auchdem Personalschutz am besten Rech-nung trägt.

In den Hygieneplan müssen eingetra-gen werden:

• die in der Praxis angewendetenVerfahren mit der sachgemäßenBestückung von Instrumenten

• die Art der routinemäßigen Über-wachung und Dokumentation

• die Art der notwendigen Kontrollen

Sterilisation

Grundsätzlich ist der Betreiber füreine ordnungsgemäße Durchführungder Sterilisation unter Beachtung dergesetzlichen Vorschriften verantwort-lich (Medizinprodukte-Betreiber-MPBetreiberV vom 29. Juni 1998).Empfehlungen zur Aufbereitung vonMedizinprodukten gibt auch die RKI-Richtlinie „Anforderungen an dieHygiene bei der Aufbereitung vonMedizinprodukten“ (www.rki.de)oder Bundesgesundheitsblatt 44(2001), Seiten 1115-1126. Vor einerSterilisation muss geprüft werden, obes sich um thermostabile oder umthermolabile Güter handelt. Da Gas-sterilisatoren in der Regel in Arztpra-xen nicht zum Einsatz kommen, sindthermolabile Güter in solchen FällenEinmalmaterialien.

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Es ist wichtig zu beachten, dass zusterilisierende Instrumente und Gerä-te vor der Sterilisation gereinigt unddesinfiziert sowie trocken sein müs-sen. Sie müssen, soweit als möglich,in ihre Einzelteile zerlegt sein. Danachist das zu sterilisierende Gut zu ver-packen. Die Verpackung muss fürden gewählten Sterilisationsprozessgeeignet sein (beachte DIN-Vorschrif-ten: EN 285, EN 550, EN 554, EN868, DIN 58946 (in Teilen durch dieEN 285 und EN 554 abgelöst), DIN58947, DIN 58948)

Vor einer Sterilisation von medizini-schen Geräten muss auf die Herstel-lerangaben geachtet werden, welcheSterilisationsverfahren zur Wiederauf-bereitung geeignet sind. Die Aufbe-reitung der Instrumente muss durchgeschultes Personal ausgeführt wer-den.

SterilisierverpackungenDie Verpackung ist bei der Verwen-dung von Dampfsterilisatoren außer-ordentlich wichtig. Sie richtet sichnach der Art des Sterilisationsverfah-rens und ist entsprechend dem jewei-ligen Sterilisationsverfahren nach EN868 und DIN 58952 zu wählen. Sosind z.B. für die DampfsterilisationKlarsichtfolie, spezielles Sterilisations-papier und Sterilisierbehälter mit Fil-

ter zu benutzen. Bei Verwendungvon Sterilisierbehältern ist darauf zuachten, welches Dampfsterilisations-verfahren verwendet wird (Gravitati-ons-, Injektions- oder Vakuumverfah-ren). Für die Heißluftsterilisation kom-men dagegen Metallbehälter oderAlufolie in Betracht.

DampfsterilisationIn einer Praxis kommen hauptsächlichKleinsterilisatoren zum Einsatz.Die Dampfsterilisation wird mit gesät-tigtem Dampf entweder bei einerTemperatur von 134°C oder 121°C ineinem fraktionierten Vakuumverfah-ren oder Gravitations- / Injektionsver-fahren durchgeführt. Folgende Zeitensind für die reine Sterilisierzeit üblich:121°C 15 Min, 134°C 5 Min. DieChargenzeit ist selbstverständlichwesentlich länger (Aufheiz- undAbkühlzeiten!). Materialschonenderist das 134°C- Verfahren. Der ver-wendete Dampf muss frei von Verun-reinigungen sein, um eine sachge-rechte Sterilisation zu gewährleisten.

Die verwendeten Verpackungsmate-rialien müssen dampfdurchlässig sein,den entsprechenden Verfahren ange-passt und den jeweils gültigen Nor-men gerecht werden.

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Folgende Materialien könnendampfsterilisiert werden:

• Glas• Gummi• hitzestabile Kunststoffe• Keramik• metallische Instrumente mit ausrei-

chendem Korrosionsschutz• Textilien

Flüssigkeiten dürfen nur in speziellenDampfsterilisatoren sterilisiert wer-den. Grundsätzlich können die fol-genden Materialien nicht dampfsteri-lisiert werden:

• wasserfreie Öle, Fette und Paraffine• Pulver und Stäube

Bei jeder Sterilisation ist es wichtig,die Beladung so zu wählen, dass derDampf an jede Stelle des Sterilisier-gutes gelangen kann. Folgende Prü-fungen müssen vorgenommen wer-den:

• Chargenkontrolle durch Chemo-indikatoren bei jedem Sterilisations-prozess

• periodische Prüfung durch Bioindi-katoren (1/2 jährlich)

• außerordentliche Prüfung nachReparaturen am Gerät

• Bowie-Dick-Test (Dampfdurchdrin-gungstest) nur bei Vakuumsterilisa-tion.

Verfügt der Dampfsterilisator nichtüber eine automatische Dokumenta-tionsvorrichtung, in der die Char-genzeit, die Temperatur und derDruckverlauf festgehalten werden,müssen diese Daten manuell z.B. ineinem Betriebsbuch festgehaltenwerden.

HeißluftsterilisationDas Heißluftverfahren arbeitet mittrockener Luft bei einer Temperaturvon 180°C und mit einer reinen Steri-lisierzeit von 30 Min. Heißluftsterilisa-toren sollten nicht mehr betriebenwerden, da sie insbesondere beimNachladen keine reproduzierbarenErgebnisse liefern. Sind doch nochHeißluftsterilisatoren in einer Praxisvorhanden, müssen diese mit dernotwendigen Sachkenntnis bedientwerden. So können zwar chirurgischeInstrumente auch in einem Heißluft-sterilisator sterilisiert werden, jedochsind folgende Punkte zu beachten:

• Nach Beginn der Aufheizphase darfdie Tür nicht mehr geöffnet werden(es darf kein Nachladen erfolgen).

• Die Sterilisiertemperatur von 180°Cund die reine Sterilisierzeit von 30Minuten an jedem Punkt des Sterili-siergutes dürfen nicht unterschrit-ten werden.

• Medizinprodukte aus Gummi oderTextilien dürfen nicht im Heißluft-

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sterilisator sterilisiert werden.• Es muss eine Verpackung gewählt

werden, die für die Heißluftsterilisa-tion geeignet ist und eine guteWärmeleitung hat.

Optische Unterscheidung von sterilisiertem und nicht sterilisiertem GutZur Unterscheidung von sterilisiertemund nicht sterilisiertem Gut stehensog. Farbindikatoren zur Verfügung,die durch einen Farbumschlag dieHitzeeinwirkung anzeigen, so dasseine optische Unterscheidung vonsterilisiertem und nicht sterilisiertemGut möglich ist. Über eine sach-gemäße Sterilisation geben die Farb-indikatoren keine Auskunft!

Prüfung auf Wirksamkeit von SterilisationsverfahrenFür die Praxis stehen zur Prüfung aufWirksamkeit Bioindikatoren zur Ver-fügung, die halbjährlich eingesetztwerden sollen. Sie sind über entspre-chende Labors zu beziehen.

Für die Prüfung von Dampf- undHeißluftsterilisatoren werden unter-schiedliche Bioindikatoren eingesetzt,hierauf muss bereits bei der Bestel-lung geachtet werden.

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Bei jedem Eingriff am Patienten, soauch bei Injektionen und Punktionenkann es zu Infektionen kommen (z.B.Spritzenabszess). Daher ist bei sol-chen Tätigkeiten eine sachgemäßeHygiene einzuhalten. Bei allen Tätig-keiten, bei denen mit einem Blutkon-takt zu rechnen ist, ist aus Personal-schutzgründen das Tragen von Ein-malhandschuhen vorgeschrieben.

Maßnahmen bei Injektionen/Punktionen• hygienische Händedesinfektion (vor

dem Anlegen und nach dem Aus-ziehen von Einmalhandschuhen)

• vor Injektionen und Punktionensorgfältige Hautdesinfektion (Hautsatt mit Desinfektionsmittelbesprühen und mit sterilisiertemTupfer abreiben) vorzugsweise miteinem Präparat auf alkoholischerWirkstoffbasis

• Keine Injektion an verletzter oderinfizierter Haut!

Maßnahmen bei Punktionen insterile Bereiche (z.B. Körperhöhle)• chirurgische Händedesinfektion• sterile Handschuhe

• ggf. sterilisierte Kleidung je nachindividueller Gefährdungsanalyse

• Vor Punktionen in sterile Körper-höhlen Haut satt mit Hautdesinfek-tionsmittel benetzen. Einwirkzeitdes Desinfektionsmittels mind.zweimal 2,5 Minuten (bzw. hierzuHerstellerangaben beachten). Fallsdie Haut danach mit einem Tupferabgerieben wird, muss dieser sterilsein.

• Keine Punktion an verletzter oderinfizierter Haut!

Maßnahmen bei Punktionen des Liquorraumes• hygienische Händedesinfektion• sterile Handschuhe• sorgfältige Hautdesinfektion mit

sterilem Tupfer

Maßnahmen an talgdrüsen-reicher Haut• Wesentlich längere Einwirkzeit des

Hautdesinfektionsmittels notwen-dig (mindestens 10 Min. die betref-fende Stelle mit Desinfektionsmittelfeucht halten - Herstellerangabenbeachten!).

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4. Maßnahmen der Hygiene in der Diagnostik,4. Pflege und Therapie

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Maßnahmen bei der Infusionstherapie• Sichtkontrolle des Infusionsbehäl-

ters auf Haarrisse, Trübung oder Ausflockung

• Verfallsdatum beachten• Medikamente erst kurz vor

Gebrauch zumischen• Gummistopfen vor dem Zuspritzen

z.B. mit Hautdesinfektionsmittel desinfizieren

• Zeitpunkt zu Beginn und Dauer der Infusion aufzeichnen

• hygienische Händedesinfektion (Handschuhe vorgeschrieben)

• sachgemäße Hautdesinfektion • sorgfältige Fixierung des Katheters• bei Kurzinfusionen möglichst

Metallkanülen verwenden• bei Verwendung von peripheren

Kunststoffverweilkanülen die Liege-dauer von 72h nicht überschreiten

Maßnahmen bei der Wundversorgung• hygienische Händedesinfektion vor

und nach Verbandswechsel (Tragenvon Handschuhen)

• keine direkte Berührung von Wun-den („no-touch-Technik“)

• Benutzung von sterilen Instrumen-ten

• benutzte Instrumente umgehendaufbereiten

• gebrauchtes Verbandsmaterialdirekt entsorgen

Versorgung steriler Medikalpro-dukteIn einer Arztpraxis werden sterile undnicht sterile Medizinprodukte ver-wendet, die bis zum Verbrauch gela-gert werden müssen. Die Lagerdauervon sterilen Medizinprodukten hängtvon der Verpackung selbst und denLagerbedingungen ab. Sterile Gütersind licht- und staubgeschützt aufzu-bewahren. Sterile Güter, die nur ein-fach verpackt sind, können unter denvorher genannten Lagerbedingungenbis zu 6 Monaten lagern, Sterilgut-container bis zu 6 Wochen und indu-striell verpackte Sterilgüter haben ofteine Lagerdauer von bis zu 5 Jahren(DIN 58953). Spritzen und Kanülensind in dafür vorgesehenen Behälternzu lagern. Eine ungeschützte Lage-rung sollte nicht länger als 24 Stun-den erfolgen.

EntsorgungAuch für Arztpraxen gelten die allge-meinen Regelungen der Abfallentsor-gung, insbesondere das „Merkblattüber die Vermeidung von Abfällenaus öffentlichen und privaten Einrich-tungen des Gesundheitsdienstes“ der

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall(LAGA 1992) und die BGV C8 § 13.

• Kanülen und andere spitze Gegen-stände müssen direkt in bruch- unddurchstichsichere Abwurfbehälterentsorgt werden (§13 BGV C 8),ein sogenanntes recapping (Zurück-stecken der Kanüle in die Schutz-hülle) ist nicht erlaubt.

• Anderer Abfall „aus Behandlungs-und Untersuchungsräumen istunmittelbar in ausreichend wider-standsfähigen, dichten und erfor-derlichenfalls feuchtigkeitsbeständi-gen Einwegbehältern zu sammeln.Diese sind vor dem Transport zuverschließen“ (BGV C8 § 27, (2)).

• Der Abfall muss so gesammelt wer-den, dass keine Stich- und Schnitt-verletzungen möglich sind oderUnbefugte in Kontakt mit Krank-heitserregern kommen können(Sicherstellungspflicht des Unter-nehmers nach BGR 125)

• „Anderer Abfall“ ist entsprechendden Anforderungen der LAGA(1992) in Abfallgruppen zu unter-teilen.

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5. Ver- und Entsorgung Abfallgruppe Ahausmüllähnliche Abfälle

Abfallgruppe Bmedizinspezifische Abfälle, an derenEntsorgung nur innerhalb der medizi-nischen Einrichtungen aus infektions-präventiver Sicht besondere Anforde-rungen zu stellen sind

Abfallgruppe Cmedizinische Abfälle an deren Entsor-gung aus infektionspräventiver Sichtinnerhalb und außerhalb der Einrich-tungen des Gesundheitsdienstesbesondere Anforderungen zu stellen sind (gesonderte Müllentsorgung,z.B. Desinfektion oder Verbrennung)

Abfallgruppe DAbfälle an deren Entsorgung ausumwelthygienischer Sicht innerhalbund außerhalb der Einrichtungen desGesundheitsdienstes besondere An-forderungen zu stellen sind

Abfallgruppe Emedizinischer Abfall, an dessen Ent-sorgung nur aus ästhetischer oderethischer Sicht zusätzliche Anforde-rungen zu stellen sind

Abfall der Gruppe A kann über dennormalen Hausmüll entsorgt werden.Abfall der Gruppe B ebenfalls, wenndie oben genannten Anforderungen

an den Unternehmer entsprechendBGR 125 erfüllt sind. Infektiöser Müllder Gruppe C muss bereits in derPraxis in speziellen Behältnissengesammelt und gesondert entsorgtwerden. Ähnliche Bedingungen gel-ten für Abfälle der Gruppe D und E.In manchen Städten gibt es eine spe-zielle Abfallentsorgung für Arztpra-xen, daher ist es sinnvoll, sich mit derörtlichen Gemeinde über die speziel-len Modalitäten der Abfallentsorgungin Verbindung zu setzen!

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In den meisten Arztpraxen werdendie Laborproben einschließlich dermikrobiologischen Proben von einemKurierdienst des untersuchendenLabors abgeholt. Daher ist es erfor-derlich, die individuellen Modalitätendes Umgangs und der Verpackungmit dem jeweiligen Labor abzustim-men.

Unabhängig von den individuellenErfordernissen gibt es DIN-Vorschrif-ten und allgemein anerkannteRegeln, die beachtet werden müssen(DIN 58959-8: „Transportmedien“;DIN 58942-4: „Transportsysteme fürbakterienhaltiges Untersuchungs-gut“; EN 829: „Transportverpackun-gen“).

Mikrobiologisches Untersuchungsma-terial sollte möglichst schnell insmikrobiologische Labor transportiertwerden. Bei verzögerter Absendungsoll die Aufbewahrung im Kühl-schrank erfolgen, aber nur, wenn käl-teempfindliche Erreger als Ursacheeiner Infektion nicht in Betracht kom-men. Die Verwendung eines Trans-portmediums ist zu empfehlen, bei

längerem Transportweg ist auf jedenFall ein Transportmedium zu verwen-den, damit auch empfindliche Keimeüberleben. Die Materialgewinnungsoll möglichst vor Beginn einer anti-biotischen Therapie erfolgen.

Eine Darstellung über „Gewinnung,Lagerung und Transport von Probenzur mikrobiologischen Infektionsdia-gnostik ist u.a. in: Krankenhaushygie-ne/Hospital Hygiene, mhp-VerlagWiesbaden, 2. Auflage 1998, S. 63ff. und HygMed. 24 (1999), Heft 11,S. 460 - 467 erschienen bzw. kannim Internet heruntergeladen werdenunter:http://www.hygiene-klinik-praxis.de/.

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6. Umgang mit und Versand von Laborproben

Durch unsachgemäßen Umgang kön-nen Arzneimitteln mit Bakterien kon-taminiert und hierdurch Patientengefährdet werden. Aus diesem Grun-de dürfen z.B. angebrochene Mehr-dosisbehältnisse (Stechampullen) nurbegrenzt aufbewahrt werden; offizi-elle Richtlinien existieren zurzeitnicht. Die Richtlinie für Krankenhaus-hygiene und Infektionspräventiongibt in der Anlage zu Ziffer 5.1„Anforderungen der Krankenhaushy-giene bei Injektionen und Punktio-nen“ sowie „Anforderungen derKrankenhaushygiene bei Infusi-onstherapie und Katheterisierung vonGefäßen“ einige Anhaltspunkte zumUmgang mit Arzneimitteln.

Apothekerbetreiber-Verordnung(ApBetrO §16, Abs.1, Satz 1 und 2):„Arzneimittel, Ausgangsstoffe, apo-thekenübliche Waren und Prüfmittelsind übersichtlich so zu lagern, dassihre Qualität nicht nachteilig beein-flusst wird und Verwechslungen ver-mieden werden.

• Aufgezogene Spritzen dürfen imBehandlungszimmer nur kurze Zeit

vor der Applikation liegen bleiben,die Lagerfrist sollte 15 Minutennicht überschreiten.

• Angebrochene Mehrdosisbehältermit Konservierungsmittel sindinnerhalb eines Monats aufzubrau-chen.

• Angebrochene Mehrdosisbehälterohne Konservierungsmittel sindinnerhalb von 24 Stunden aufzu-brauchen.

• Mehrdosisbehältnisse sind beiAnbruch mit Datum und Uhrzeit zuversehen.

• Da für manche Medikamente einegekühlte Lagerung vorgeschriebenist, muss in jeder Arztpraxis einseparater Medikamentenkühl-schrank vorhanden sein.

• Nach Anbruch kühl zu lagerndeMedikamente müssen bis zumnächsten Gebrauch im Kühlschrankaufbewahrt werden.

• Bei der Entnahme von Cremes,Lotionen oder anderen Externa istauf eine aseptische Entnahme zuachten z.B. Entnahme mit Einmal-spatel.

• In Mehrwegdosisbehältern, ausdenen mehr als eine Entnahme

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7. Umgang mit Arzneimitteln

erfolgt, dürfen keine üblichenKanülen stecken, da hierdurcheine bakterielle Kontamination derLösung gefördert wird. Es gibt aufdem Markt spezielle Kanülen, diewiederverschließbar und mit einemBakterienfilter ausgerüstet sind, sodass eine Kontamination derLösung verhindert werden soll.

• Vor der Anwendung muss auf dasVerfallsdatum von Medikamentengeachtet werden. Sinnvoll hierfürist es daher, darauf zu achten, dassdie Medikamente, die zuerst einge-ordnet worden sind, auch als erstesverbraucht werden (first in - firstout).

• Es ist darauf zu achten, dass nichtkühlpflichtige Arzneimittel eineLagertemperatur von 26°C nichtüberschreiten.

• Es ist darauf zu achten, dass nichtkühlpflichtige Medikamente eineLagertemperatur von 26°C nichtüberschreiten.

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Der Arzt, der eine der in § 6 desIfSG genannten Krankheiten fest-stellt, hat unverzüglich Meldungan das zuständige Gesundheits-amt zu machen.

(1) Namentlich ist zu melden: 1. der Krankheitsverdacht, die

Erkrankung sowie der Tod ana) Botulismusb) Cholerac) Diphtheried) humaner spongiformer

Encephalopathie, außer fami-liär-hereditärer Formen

e) akuter Virushepatitisf) enteropathischem hämolytisch-

urämischem Syndrom (HUS)g) virusbedingtem hämorragi-

schem Fieberh) Maserni) Meningokokken-Meningitis

oder - Sepsisj) Milzbrandk) Poliomyelitis (als Verdacht gilt

jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn sie traumatisch bedingt ist)

l) Pestm) Tollwut

n) Typhus abdominalis / Paratyphus

sowie die Erkrankung und der Todan einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bak-teriologischer Nachweis nicht vor-liegt.

2. der Verdacht auf und die Erkran-kung an einer mikrobiell beding-ten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenna) eine Person betroffen ist, die

eine Tätigkeit im Sinne des§ 42 Abs.1 ausübt,

b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrschein-lich ist oder vermutet wird.

3. der Verdacht einer über das übli-che Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichenSchädigung,

4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -ver-

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8. Meldepflichtige Krankheiten 8. (§ 6 Infektionsschutzgesetz)

dächtiges oder -ansteckungsver-dächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.

5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftre-tena) einer bedrohlichen Krankheit

oderb) von zwei oder mehr gleicharti-

gen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammen-hang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,

wenn dies auf eine schwer wiegendeGefahr für die Allgemeinheit hinweistund Krankheitserreger als Ursache inBetracht kommen, die nicht in § 7genannt sind.

Die Meldung nach Satz 1 hat gemäߧ 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8, § 9 Abs.1,2, 3 Satz 1 oder 3 oder Abs. 4 zuerfolgen.

(2) Dem Gesundheitsamt ist überdie Meldung nach Abs.1 Nr.1 hin-aus mitzuteilen, wenn Personen,die an einer behandlungsbedürfti-gen Lungentuberkulose leiden,eine Behandlung verweigern oderabbrechen. Die Meldung nach Satz1 hat gemäß § 8 Abs.1 Nr.1, § 9Abs.1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfol-gen.

(3) Dem Gesundheitsamt istunverzüglich das gehäufte Auf-treten nosokomialer Infektionen,bei denen ein epidemischerZusammenhang wahrscheinlichist oder vermutet wird, als Aus-bruch nicht namentlich zu mel-den. Die Meldung nach Satz 1 hatgemäß § 8 Abs.1 Nr.1, 3 und 5, § 10Abs.1 Satz 3, Abs.3 und 4 Satz 3 zuerfolgen.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitersind in ihre infektionshygienischenAufgaben und den Personalschutzeinzuweisen und in regelmäßigenAbständen zu schulen (mindestenseinmal jährlich). Die Schulungsmaß-nahmen müssen dokumentiert wer-den.

Ebenso sind die Arbeitnehmer jährlichüber Gefährdungen und Arbeits-schutzmaßnahmen zu belehren. Diesmuss anhand einer Betriebsanwei-sung arbeitsplatzbezogen erfolgenund ist schriftlich zu dokumentieren.

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9. Schulungsmaßnahmen

Gesetze und Verordnungen• Gesetz über die Durchführung von

Maßnahmen des Arbeitsschutzeszur Verbesserung der Sicherheitund des Gesundheitsschutzes derBeschäftigten bei der Arbeit(Arbeitsschutzgesetz)

• Gesetz zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Chemikaliengesetz)

• Gesetz über den Verkehr mit Arz-neimitteln (Arzneimittelgesetz,BGBI). I 1994, Teil 1

• Apotheker-Betreiberverordnung

• Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-setz vom 07. Oktober 1996 (KrW-/AbfG)

• Verordnung über Sicherheit undGesundheitsschutz bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen(Biostoffverordnung)

• Verordnung über das Errichten,Betreiben und Anwenden vonMedizinprodukten (Medizinproduk-te-Betreiberverordnung- MPBetrei-berV) vom 29. Juni 1998

• Verordnung zum Schutz vor gefähr-lichen Stoffen (Gefahrstoffverord-nung)

• Technische Regel Gefahrstoffver-ordnung (TRGS) 531 Gefährdungder Haut durch Arbeiten im feuch-ten Milieu (Feuchtarbeit)

• Technische Regel Gefahrstoffver-ordnung (TRGS) 540 Sensibilisieren-de Stoffe

• Technische Regel Gefahrstoffver-ordnung (TRGS) 525 Umgang mitGefahrstoffen in Einrichtungen zurhumanmedizinischen Versorgung.

• Berufsgenossenschaftliche Vor-schriften, Richtlinien, Grundsätzeund Informationen der Berufsge-nossenschaft für Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege:

BGV C8: „Gesundheitsdienst“1997BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vor-sorge“ 1997BGV A1 „Allgemeine Vorschriften“1998

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10. Literatur- und Adressenauswahl BGR 206 „Desinfektionsarbeiten imGesundheitsdienst“ 1999BGR 125 „Einsammeln, Befördernund Lagern von Abfällen in Einrich-tungen des Gesundheitsdienstes“1995BGR 189 „Einsatz von Schutzklei-dung“ 1994BGR 195 „Einsatz von Schutzhand-schuhen“ 1995BGR 197 „Einsatz von Hautschutz“1994BGI 510-1 „Anleitung zur ErstenHilfe bei Unfällen“ 1991BGW, Bundesverband der Unfall-kassen: Allergiegefahr durch Latex-handschuhe

Richtlinien und Empfehlungen• Richtlinie für Krankenhaushygiene

und Infektionsprävention

• Desinfektionsmittelliste der DGHM,mhp-Verlag, März 2000Empfehlung der Kommission fürKrankenhaushygiene und Infek-tionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitu-tes für Arzneimittel und Medizin-produkte (BfArM) zu den „Anfor-derungen an die Hygiene bei derAufbereitung von Medizinproduk-ten“ von 8/2001

• DIN-Vorschriften „Sterilisation“: EN 285, EN 550, EN 554, EN 868,

DIN 58946 (in Teilen durch die EN 285 und EN 554 abgelöst), DIN 58947, DIN 58948

• DIN 58959-8 „Transportmedien“

• DIN 58942-4 „Transportsysteme fürbakterienhaltiges Untersuchungs-gut“

• EN 829 „Transportverpackungen“

• LAGA 1992 (Merkblatt der Länder-arbeitsgemeinschaft über die Ent-sorgung der für medizinische Ein-richtungen relevanten Abfallarten),§13 BGV C8. Die Abfallentsorgungist länderspezifisch geregelt undsollte daher jeweils mit der entspre-chenden Gemeinde abgeklärt wer-den.

• Arbeitsgemeinschaft der Wissen-schaftlichen Medizinischen Fachge-sellschaften: Gewinnung, Lagerungund Transport von Proben zurmikrobiologischen Infektionsdia-gnostik. Gefahrgutverordnung

Anregungen zur Instrumentenaufbe-reitung finden sich zum Beispiel auchin der Broschüre: „Instrumenten-Auf-bereitung richtig gemacht“ vomArbeitskreis Instrumenten-Aufberei-tung, 7. Ausgabe 1999

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BücherauswahlBergen, Peter:Basiswissen KrankenhaushygieneKunz-Verlag, Hagen, 1997

Hygienemaßnahmen in Krankenhausund PraxisHrsg.: V. Hingst, H.-G. Sonntag, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,Stuttgart, 1997

Hygienepraxis-Praxishygieneärztliche und rechtliche AspekteHrsg.: A.-W. Bödecker, V. Hingst, K. Kemper, A. SchneiderMartina Galunder-Verlag,Nümbrecht, 2002

Fiedler, Klaus:Hygiene / Präventivmedizin / Umwelt-medizin systematischUni-Med-Verlag, Bremen,1995

Krankenhaus- und PraxishygieneHrsg. A. Kramer, P. Heeg, K. Botzen-hartUrban & Fischer Verlag, München,Jena, 2001

KrankenhaushygieneHrsg. Walter SteuerUrban & Fischer, München, Jena,

1992 (Gustav Fischer Taschenbücher).Praktische Krankenhaushygiene undUmweltschutzHrsg. Franz DaschnerSpringer, Berlin,1997

Przybylski, Frank:Hygiene in der PraxisCornelsen, Berlin,1998

Schell, Werner:Die Grundzüge der Hygiene undGesundheitsförderung von A-ZKunz-Verlag, Hagen, 1995

Krankenhaushygiene / Hospitalhygienemhp-Verlag Wiesbaden, 2. Auflage1998, p. 63 ff

ZeitschriftenBundesgesundheitsblatt, Springer-Verlag, BerlinHygiene und Medizin 24 (1999), Heft11, S. 460 ff, mhp-Verlag Wiesbaden

Internetadressenwww.rki.dewww.hygiene-klinik-praxis.dewww.landesgesundheitsamt.dewww.landesgesundheitsamt.de/ge-werbearzt/index.htmwww.hvbg.dewww.unfallkassen.dewww.baua.dewww.bma.bund.de

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Abstriche (Haut-, Schleimhaut-,Wundabstrich)Material entweder mit einem Tupferaus der Tiefe der Wunde, bei Haut-pilzinfektionen mit scharfem Löffelvon der Hautläsion oder durch Punk-tion aus Abszessen nach vorherigerHautdesinfektion entnehmen. Beikurzer Lagerung bei Raumtemperaturaufbewahren, bei längerer Lagerungim Kühlschrank.

AnalfilmVerwendung eines Tesafilmstreifensbei Verdacht auf Oxyuren und Ein-sendung ins Labor.

BlutBlutkulturflaschen (bei Raumtempera-tur gelagert) umgehend ins Laborbringen. Falls dies nicht möglich ist,Zwischenlagerung im Brutschrank bei37°C.

Sekrete, Punktate, GewebeprobeMaterial in sterile Röhrchen gebenund bei Raumtemperatur lagern(kurze Lagerzeit); bei längerer Lager-zeit im Kühlschrank aufbewahren.Für TBC-Diagnostik sterile Gefäße

verwenden, bei Gewebeproben even-tuell 0,5 - 1,0 ml physiologischeKochsalzlösung hinzufügen.

LiquorNativ-Liquor in ein steriles Röhrchenabfüllen und möglichst schnell ins La-bor senden. Bei Zwischenlagerungzusätzlich eine Liquorprobe in eineaerobe Blutkulturflasche und Aufbe-wahrung beider Proben bei Raum-temperatur. Eventuell zusätzlichLiquor auf einem Objektträgerlufttrocknen lassen und dem Laborzusenden.

Magennüchternsekret/MagenspülwasserSekret in sterile Röhrchen füllen.Für TBC-Diagnostik spezielle Gefäßeanfordern (enthalten Trinatriumphos-phat).

Respiratorische SekreteKeine Speichelprobe verwenden!Sekret in ein steriles Röhrchen gebenund Lagerung im Kühlschrank.

StuhlStuhlröhrchen mit Probenahmeschau-

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Beispiele für den Umgang mit Laborproben

11. Anhang

fel verwenden. Lagerung im Kühl-schrank.

UrinMittelstrahlurin in Urinbecher undmöglichst schnell ins Labor bringen,sonst Lagerung im Kühlschrank. Ein-tauchnährmedien werden vollständigin Urin eingetaucht und müssenanschließend möglichst schnell insLabor gebracht werden. Falls diesnicht möglich ist, Bebrütung überNacht bei 37°C. Nativurin mussumgehend ins Labor gebracht wer-den, ansonsten ebenfalls Lagerungim Kühlschrank für max. 6 Stunden.

Spezielle Erreger wie

Chlamydia trachomatisBei Verdacht auf Chlamydia tracho-matis Verwendung von Spezialtup-fern zum Nachweis mittels Ligase-Kettenreaktion. Möglichst sofort insLabor bringen, Zwischenlagerung beiRaumtemperatur.

GonokokkenBei Verdacht auf Gonokokken Ver-wendung eines Transportmediumsund möglichst sofort ins Labor sen-den. Zwischenlagerung bei Raum-temperatur. Alternativ kann ein Spe-zial-Tupfer zum Nachweis mittelsLigase-Kettenreaktion verwendetwerden, der dann ebenfalls bei

Raumtemperatur gelagert werdenmuss. Eiter kann zusätzlich mit steri-lem Abstrichtupfer auf 2 Objektträgerausgestrichen werden, anschließendLufttrocknung und dem Labor zusen-den.

MycoplasmenVerwendung eines Transportmedi-ums. Kurzfristige Zwischenlagerungbei Raumtemperatur, bei längererLagerung im Kühlschrank.

Eine Darstellung über „Gewinnung,Lagerung und Transport von Probenzur mikrobiologischen Infektionsdia-gnostik ist u.a. in: Krankenhaushygie-ne/Hospital Hygiene, mhp-VerlagWiesbaden, 2. Auflage 1998, S. 63ff. und HygMed.24 (1999), Heft 11,S. 460 - 467 erschienen bzw. kannim Internet heruntergeladen werdenunter:http://www.hygiene-klinik-praxis.de/.

Meldeformular siehe folgendeSeiten

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12. Meldeformular

Meldeformular

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„Das Meldeformular kann unterfolgender Internetadresse heruntergeladen werden:http://www.landesgesundheitsamt.de “

KassenärztlicheVereinigungNord-WürttembergAlbstadtweg 11

70567 Stuttgart

Sie finden uns im Internet unter www.kvnw.de