"Orientierungen" als PDF-Dokument
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Oktober–November–Dezember 4/16EditorialInhalt
Editorial
Hans-Joachim Hering zumPräsidenten des Unternehmer -verbandes Handwerk NRW (LFH) wiedergewählt 2
Unternehmerverband HandwerkNRW gegen Abschaffung vonBargeld 3
Parlamentarisches Mittagsgespräch von LFH und NWHT im Landtag 4
Verleihung desBundesverdienstordens anVizepräsident Olaf Kraußlach 5
Andreas Ehlert führt NWHT für weitere drei Jahre 6
Hohe Auszeichnung für Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio 6
Handwerksrat wählt Professor Hans Jörg Hennecke zumGeschäftsführer 7
Novelle des Tariftreue- undVergabegesetzes NRW – Öffentliche Anhörung im Landtag 8
Expertenanhörung im Landtag zum Thema Kontrollbarometer 9
Neues Handwerkspapier der CDU-Landtagsfraktion NRW 10
Aus den Verbänden 10
Gesetzesänderungen und -initiativen 12
Aus der Rechtsprechung 13
Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber 14
Verbraucherpreisindex 15
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Hans-Joachim Hering Dr. Frank WackersHandwerks auf Landesebene war die
Einrichtung der Enquetekommission
„Zukunft von Handwerk und Mittel-
stand“, die auf eine Initiative der FDP-
Landtagsfraktion zurückzuführen ist.
Auch das neue handwerkspolitische
Positionspapier der CDU-Landtagsfrak-
tion ist ein Zeichen dafür, dass das
Handwerk in der Landespolitik Gehör
findet. Beim parlamentarischen Mit-
tagsempfang des NRW-Handwerks
wurde deutlich, welche Wertschät-
zung Vertreter aller Fraktionen im
Landtag dem Handwerk entgegen
bringen. Zu hoffen bleibt jetzt, dass
sich dies auch auf die gesetzgeberi-
sche Arbeit auswirkt. Ganz oben auf
der Wunschliste des Handwerks ste-
hen dabei weniger Bürokratie und Re-
gulierung für unsere Betriebe.
Im Namen des Vorstandes und der
Geschäftsführung danken wir Ihnen
für die vertrauensvolle Zusammenar-
beit und wünschen Ihnen und Ihren
Familien ein frohes und gesegnetes
Weihnachtsfest. Der Unternehmerver-
band Handwerk NRW steht auch 2017
als verlässlicher Partner bei Ihren ver-
bandlichen Aktivitäten zur Seite.
Hans-Joachim Hering
Präsident
Dr. Frank Wackers
Hauptgeschäftsführer
Das Handwerk in NRW befindet sich
auch am Ende des Jahres 2016 in guter
Verfassung. Nach dem aktuellen
Konjunkturbarometer hat die weiter-
hin gute Konjunkturlage einen Groß-
teil der Handwerksbetriebe mitgezo-
gen und so den Geschäftsklimaindex
mit 91 % auf einen Rekordwert stei-
gen lassen. Auch wenn nicht jeder
Betrieb in gleicher Weise davon profi-
tieren werde, so das Konjunkturbaro-
meter, erreiche diese Entwicklung alle
Regionen, Branchen und Betriebsgrö-
ßen in NRW.
Besonders erfreulich schätzt die
Umfrage die deutlichen Signale für
Beschäftigungsaufbau ein. Obwohl
alle Branchen um Nachwuchs und
Fachkräfte zu kämpfen hätten, habe
das Handwerk zusätzliche Stellen be-
setzen können.
Trotz dieser positiven Entwicklung
braucht das Handwerk weiter politi-
sche Unterstützung. Hier ist in den
letzten Jahren schon viel Positives
geschehen. Seit 2012 gibt es in der
Landesregierung ein Handwerksminis-
terium. Für Wirtschafts- und Hand-
werksminister Garrelt Duin (SPD) hat
das Handwerk seit seinem Amtsantritt
einen sehr hohen Stellenwert. Ein
Meilenstein für die Anliegen des
Handwerk weiterin guter Verfassung
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Der Düsseldorfer Handwerksunter-
nehmer Hans-Joachim Hering wurde
von der Mitgliederversammlung des
Unternehmerverbandes Handwerk
NRW (LFH) am 6. Oktober 2016 in
Düsseldorf einstimmig zum Präsiden-
ten wiedergewählt. Der Landesin-
nungsmeister des Fachverbandes
Sanitär-Heizung-Klima NRW und Vi-
zepräsident des Nordrhein-Westfäli-
schen Handwerkstages (NWHT) steht
seit 2014 an der Spitze der Arbeitge-
berorganisation des Handwerks in
Nordrhein-Westfalen, die 31 Landes-
innungs- und Fachverbände mit über
60.000 Innungsfachbetrieben vertritt.
Zu Vizepräsidenten des Unternehmer-
verbandes Handwerk NRW wurden
einstimmig Olaf Kraußlach (Friseur-
und Kosmetikverband NRW) sowie Lan-
desinnungsmeister Heribert Kamm (Bä-
ckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe)
wiedergewählt. Als weitere Mitglieder
des Vorstandes wurden Landesinnungs-
meister Thomas Heimbach (Augenop-
tiker- und Optometristenverband
NRW), Landesinnungsmeister Adalbert
Wolf (Fleischerverband NRW), Landes-
innungsmeister Lothar Hellmann (Fach-
verband Elektro- und Informations -
technische Handwerke NRW), Stv.
Landesinnungsmeister Raban Meurer
(Dachdecker-Verband Nordrhein/Bau-
gewerbliche Verbände Nordrhein), Lan-
desinnungsmeister Paul Laukötter
(Maler- und Lackiererinnungsverband
Westfalen), Stv. Landesinnungsmeister
Torsten Panthöfer (Landesinnungsver-
band des Gebäudereiniger-Handwerks
NRW), Landesinnungsmeister Rainer
Söntgerath (Tischler NRW), Christian
Will (Verband des Kraftfahrzeuggewer-
bes NRW), Landesinnungsmeister An-
dreas Peeters (Landesinnungsverband
des Schornsteinfegerhandwerks NRW)
und Stv. Landesinnungsmeister Hans-
Bernd Grönewald (Fachverband Metall
NRW) gewählt.
In einer Resolution spricht sich die
Mitgliederversammlung des Unterneh-
merverbandes Handwerk NRW (LFH)
gegen politische Überlegungen aus,
die Verwendung von Bargeld einzu-
schränken oder gänzlich abzuschaffen.
Die schleichende Abschaffung des Bar-
geldes, an deren Ende ein vollständi-
ges Bargeldverbot stehen werde, sei
ein massiver Eingriff in die Freiheits-
und Eigentumsrechte der Bürger.
Wenn die Abwicklung von Zahlungs-
vorgängen nur noch ausschließlich auf
elektronischem Weg erlaubt werde,
sei jede Konsumentenentscheidung
für den Staat und für Unternehmen
nachvollziehbar und kontrollierbar.
Außerdem werde eine völlig inakzep-
table Abhängigkeit von elektroni-
schen Systemen zementiert. Deshalb
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]1
Hans-Joachim Hering zum Präsidenten desUnternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH) wiedergewählt
Der neugewählte Vorstand des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (v.l.n.r.): Christian Will, Vizepräsident LIM Heribert
Kamm, LIM Adalbert Wolf, LIM Andreas Peeters, Hans-Bernd Grönewaldf, Präsident LIM Hans-Joachim Hering, Vizeprä-
sident Olaf Kraußlach, Raban Meurer, Torsten Panthöfer, LIM Rainer Söntgerath
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sollen die Bürger nach Ansicht des Un-
ternehmerverbandes Handwerk NRW
auch in Zukunft autonom darüber
entscheiden dürfen, welches Zah-
lungsmittel sie verwenden möchten.
Diesjähriger Festredner der Mit-
gliederversammlung des Unterneh-
merverbandes Handwerk NRW (LFH)
war der Sprecher der Volksbank Düs-
seldorf-Neuss, Rainer Mellis, der auch
vor negativen wirtschaftlichen Auswir-
kungen bei der Abschaffung von
Bargeld in Deutschland warnte. Die
Volksbank Düsseldorf-Neuss war ge-
meinsam mit der Bürgschaftsbank
NRW, der IKK Classic sowie CWS-Boco
Berufskleidung als Kooperationspart-
ner des Unternehmerverbandes Hand-
werk NRW bei der Wirtschaftsschau
am Rande der LFH-Mitgliederver-
sammlung vertreten. ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]
Der Unternehmerverband Handwerk
NRW (LFH) hat sich in einer einstim-
mig gefassten Resolution auf der
LFH-Mitgliederversammlung dage-
gen ausgesprochen, die Verwendung
von Bargeld einzuschränken
oder gänzlich abzuschaffen. Die
schleichende Abschaffung des Bar-
geldes, an deren Ende ein vollständi-
ges Bargeldverbot stehen wird, ist
ein massiver Eingriff in die Freiheits-
und Eigentumsrechte der Bürger.
Gesetzliche Einschränkungen von Bar-
geldzahlungen heben die Unschulds-
vermutung auf und stellen sämtliche
Bürger unter Generalverdacht. Die
Einschränkung des Bargeldverkehrs
beschneidet aber nicht nur die Privat-
sphäre der Bürger, sondern hätte
auch negative wirtschaftliche Auswir-
kungen. Umfragen haben zudem er-
geben, dass sich Bargeld in Deutsch-
land nach wie vor einer großen
Beliebtheit erfreut. Es wird zur Haus-
haltsplanung und Ausgabenkontrolle
verwendet, denn Bargeld schafft Aus-
gabentransparenz und wird als einfa-
ches, sicheres und schnelles Zahlungs-
mittel wahrgenommen. Bargeld steht
für Unabhängigkeit, denn die Konsu-
menten unterliegen beim Barzahlen
keiner Kontrolle. Bargeld ist zudem
anonym und schützt vor totaler Über-
wachung. Wenn die Abwicklung von
Zahlungsvorgängen nur noch aus-
schließlich auf elektronischem Weg
erlaubt wird bzw. wenn Menschen,
um nicht in den Verdacht der Illega-
lität zu gelangen, kein Bargeld mehr
benutzen, ist jede Konsumentenent-
scheidung für den Staat und für Un-
ternehmen nachvollziehbar und kon-
trollierbar. Außerdem wird bei
Abschaffung des Bargeldes eine völlig
inakzeptable Abhängigkeit von Fi-
nanzdienstleistern und ihren elektro-
nischen Systemen zementiert. Des-
halb sollen die Bürger auch in
Zukunft autonom darüber entschei-
den dürfen, welches Zahlungsmittel
sie verwenden möchten. ❚
Unternehmerverband HandwerkNRW gegen Abschaffung von Bargeld
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Zum dritten Mal trafen sich Vertreter
des nordrhein-westfälischen Hand-
werks zu einer Gesprächsrunde mit
Mitgliedern des Ausschusses für Wirt-
schaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landtages Nord-
rhein-Westfalen. Der Nordrhein-West-
fälische Handwerkstag (NWHT) und
der Unternehmerverband Handwerk
NRW (LFH) hatte die Abgeordneten im
Anschluss an die Ausschusssitzung im
November zum Mittagessen eingela-
den. Im Mittelpunkt des diesjährigen
Treffens stand die Arbeit der Enquete-
Kommission „Zukunft von Handwerk
und Mittelstand“.
Zum dritten Parlamentarischen Mit-
tagsgespräch hatte das Handwerk
NRW die Mitglieder des Ausschusses
für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit-
telstand und Handwerk im nordrhein-
westfälischen Landtag eingeladen. Der
Präsident des Unternehmerverbandes
Handwerk NRW (LFH), Hans-Joachim
Hering, konnte zahlreiche Abgeord-
nete und Wirtschaftspolitiker aus allen
Landtagsfraktionen begrüßen. Im An-
schluss an das Grußwort des Ausschuss-
vorsitzenden Georg Fortmeier (MdL)
berichteten der Vorsitzende der
Enquete-Kommission „Zukunft von
Handwerk und Mittelstand“, Ralph
Bombis (MdL), sowie der Präsident des
Nordrhein-Westfälischen Handwerks-
tages (NWHT), Andreas Ehlert, über
Impulse und Anregungen der Enquete-
Kommission für politische und gesetz-
geberische Initiativen. Andreas Ehlert
dankte den Abgeordneten für die her-
vorragende Arbeitsatmosphäre in der
Kommission und zeigte sich beein-
druckt vom großen Interesse der Lan-
despolitiker an handwerkspolitischen
Fragestellungen. LFH-Präsident Hans-
Joachim Hering dankte den Abgeord-
neten für ihr zahlreiches Erscheinen
und bat die Anwesenden darum, bei
künftigen Gesetzesvorhaben stets die
zu bewältigenden Bürokratieanforde-
rungen für Handwerksbetriebe im
Blick zu behalten. Die Enquete-Kom-
mission „Zukunft von Handwerk und
Mittelstand“ wird voraussichtlich im
Februar 2017 ihren Abschlussbericht
vorlegen.
Aus der Gästeliste:
Michael Bartilla (Geschäftsführer,
Bäckerinnungs-Verband Westfalen-
Lippe, Bochum), Guido van den Berg
(MdL), Dr. Günther Bergmann (MdL),
Ralph Bombis (MdL), Dietmar Brockes
(MdL), Oskar Burkert (MdL), Andreas
Ehlert, (Präsident, Handwerkskammer
Düsseldorf, Präsident, Nordrhein-
Westfälischer Handwerkstag), Ass. An-
dreas Fabri (Geschäftsführer, Landes-
innungsverband Rolladen und
Sonnenschutz NRW, Iserlohn, Arbeits-
gemeinschaft der Kreishandwerker-
schaften NRW), Georg Fortmeier
(MdL), Hans-Bernd Grönewald (stv.
Vorsitzender, Fachverband Metall
NRW), Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke
(Geschäftsführer, Handwerkskammer
Düsseldorf), Dipl.-Ing. Hans-Joachim
Hering (Präsident, Unternehmerver-
band Handwerk NRW, Düsseldorf,
Landesinnungsmeister, Fachverband
Sanitär Heizung Klima NRW, Düssel-
dorf), Matthias Hirsch, (Geschäftsfüh-
rer, Landesinnungsverband für das
Zahntechniker-Handwerk NRW), Mi-
chael-Ralf Hübner (MdL), Heribert
Kamm, (Vizepräsident, Unternehmer-
verband Handwerk NRW, Düsseldorf,
Landesinnungsmeister, Bäckerinnungs-
Verband Westfalen-Lippe), Johanna
Köster, (Europarechtsreferentin, Un-
ternehmerverband Handwerk NRW,
Düsseldorf), Dr. Thomas Köster (Ehren-
vorstandsmitglied, Unternehmerver-
band Handwerk NRW, Leiter des
Kompetenzzentrums Soziale Markt-
wirtschaft der Handwerkskammer
Düsseldorf), Olaf Kraußlach (Vizeprä-
sident, Unternehmerverband Hand-
werk NRW, Düsseldorf), Dominik
Kruchen, (Landesinnungsmeister, Lan-
desinnungsverband des Zahntechni-
ker-Handwerk NRW, Düsseldorf),
Raban Meurer (stv. Vorsitzender, Dach-
decker-Verband Nordrhein), Rolf Meu-
rer (Kreishandwerksmeister, Vorsitzen-
der der Arbeitsgemeinschaft der
Kreishandwerkerschaften in Nord-
rhein-Westfalen), Elisabeth Müller-
Witt (MdL), Dipl.-Volkswirt Reiner
Nolten, (Hauptgeschäftsführer, West-
deutscher Handwerkskammertag,
Düsseldorf, Geschäftsführer, Landes-
Gewerbeförderungsstelle des nord-
rhein-westfälischen Handwerks e.V.
(LGH), Düsseldorf), Dr. Joachim Paul
(MdL), Andreas Peeters, (Landesin-
nungsmeister, Landesinnungsverband
des Schornsteinfegerhandwerks NRW),
RA Lutz Pollmann, (Hauptgeschäfts-
führer, Baugewerbliche Verbände,
Düsseldorf), Reiner Priggen (MdL), Ralf
Rosocha, (Vorstand Finanzen und Do-
kumentation, Landesinnungsverband
des Schornsteinfegerhandwerks NRW,
Düsseldorf), RA Thomas Schmitz (Ge-
schäftsführer, Dachdecker-Verband
Nordrhein, Düsseldorf), Hans Georg
Schröder (Ausschuss für Wirtschaft,
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]3
Parlamentarisches Mittagsgespräch von LFH und NWHT im Landtag
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Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landtages Nordrhein-
Westfalen, Düsseldorf), Rainer Söntge-
rath (Vorsitzender, Fachverband des
Tischlerhandwerks NRW), Rainer Spie-
cker (MdL), Frank Sundermann (MdL),
Rainer-Christian Thiel (MdL), Dr. Frank
Wackers (Hauptgeschäftsführer, Un-
ternehmerverband Handwerk NRW,
Düsseldorf), Marion Warden (MdL),
Hendrik Wüst (MdL), Michael Zimmer-
mann (FDP-Landtagsfraktion NRW,
Düsseldorf), Dipl.-Volkswirt Josef Zip-
fel, (Hauptgeschäftsführer, Nordrhein-
Westfälischer Handwerkstag, Düssel-
dorf, stv. Hauptgeschäftsführer,
Handwerkskammer Düsseldorf) ❚
Der Vizepräsident des Unternehmer-
verbandes Handwerk NRW, Olaf
Kraußlach, ist am 26. Oktober 2016 in
seiner Heimatstadt Vlotho in Aner-
kennung seiner persönlichen Ver-
dienste um das Gemeinwohl mit der
Verdienstmedaille des Verdienstor-
dens der Bundesrepublik Deutschland
ausgezeichnet worden. Der Bundes-
verdienstorden wurde vom Landrat
des Kreises Herford, Jürgen Müller,
überreicht.
LFH-Präsident Hans-Joachim Hering
und LFH-Hauptgeschäftsführer Dr.
Frank Wackers überbrachten Vizeprä-
sident Olaf Kraußlach während der
Feierstunde im Rathaus der Stadt
Vlotho die Glückwünsche der Fachver-
bände und des nordrhein-westfäli-
schen Handwerks.
Olaf Kraußlach gehört seit Anfang
der 1970er Jahre in verschiedenen Po-
sitionen der Friseur-Innung Herford
an. Seit 1999 ist er als Obermeister für
Fortbildungen und Prüfungen verant-
wortlich. Von 2008 bis 2014 war er
stellvertretender Kreishandwerksmeis-
ter der Kreishandwerkerschaft Witte-
kindsland. Dem Vorstand des Nord-
rhein-Westfälischen Handwerkstages
gehört er seit 2010 an. Seit 1975 arbei-
tete er im Landesinnungsverband des
Westfälisch-Lippischen Friseurhand-
werks, darunter von 2002-2009 als
Landesinnungsmeister. 2009 trieb er
die Fusion des Westfälisch-Lippischen
und des Nordrheinischen Landesin-
nungsverbandes voran. Von 2009 bis
2019 war er Vorsitzender und danach
stellvertretender Vorsitzender des
vereinigten Friseur- und Kosmetikver-
bandes NRW. Dem Vorstand des Zen-
tralverbandes des Deutschen Friseur-
handwerks gehörte er seit 2002 an
und gestaltete seit 2004 als Vorsitzen-
der des Ausschusses für Öffentlich-
keitsarbeit erfolgreich die Kommuni-
kationsarbeit des Zentralverbands mit.
Von 1995–2000 war er Bundesbeauf-
tragter für das Herrenfach und hatte
maßgeblichen Anteil an den WM-Er-
folgen in Berlin im Jahr 2000. Dem
Vorstand des Unternehmerverbandes
Handwerk NRW (LFH) gehört Olaf
Kraußlach seit 2002 an. Seit 2009 ist er
Vizepräsident des Unternehmerver-
bandes Handwerk NRW.
Der Unternehmerverband Hand-
werk NRW (LFH) freut sich gemeinsam
mit seinem Vizepräsidenten Olaf
Kraußlach über die hohe und ver-
diente Würdigung seiner großen Ver-
dienste für das Friseurhandwerk und
das Handwerk NRW. ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]4
Verleihung des Bundesverdienstordensan Vizepräsident Olaf Kraußlach
LFH-Präsident Hans-Joachim Hering
gratuliert LFH-Vizepräsident Olaf
Kraußlach zur Verleihung des Bundes-
verdienstordens
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Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]
Andreas Ehlert führt für drei weitere
Jahre die Dachorganisation Nordrhein-
Westfälischer Handwerkstag (NWHT).
Der Handwerksrat, zentrales Be-
schlussgremium des Nordrhein-West-
fälischen Handwerkstages, bestätigte
den Düsseldorfer Handwerksunter-
nehmer und Kammerpräsidenten am
Freitag in geheimer Wahl im Amt.
Der 55-jährige selbstständige Schorn-
steinfegermeister aus Düsseldorf
führt die Landeshandwerksvertre-
tung seit Juli 2014. Von 2010 bis 2014
war er Präsident des Unternehmer-
verbandes Handwerk NRW (LFH).
Auch die beiden Vizepräsidenten
des NWHT standen zur Wahl. Wieder-
gewählt wurde der Präsident des Un-
ternehmerverbandes Handwerk NRW
(LFH), Dipl.-Ing. Hans-Joachim Hering
(65, ebenfalls Düsseldorf). Neu ins
NWHT-Präsidium gewählt wurde
Hans Hund (66).
Hans Hund ist Kälteanlagen-
bauer- und Elekrotechnikermeister
und Präsident der Handwerkskammer
Münster. Seit 2016 ist er Präsident des
Westdeutschen Handwerkskammer-
tages (WHKT).
Als Vorstandsbeisitzer wurden ge-
wählt Lena Strothmann MdB, Bert-
hold Schröder und Willy Hesse für die
Kammerseite; von Fachverbandsseite
Heribert Kamm, Olaf Kraußlach und
Rüdiger Otto sowie für die Gemein-
schaftseinrichtungen (handwerks-
nahe Versicherer und Genossen-
schaftswesen) Ulrich Leitermann, Ralf
Barkey und Rolf Meurer. ❚
5
Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (62) ist
vom NRW-Handwerk für sein Eintre-
ten für Freiheit und Subsidiarität mit
dem Europäischen Handwerkspreis
gewürdigt worden. Die Auszeichnung
wird seit 30 Jahren vom Nordrhein-
Westfälischen Handwerkstag (NWHT)
verliehen.
NWHT-Präsident Andreas Ehlert wür-
digte in seiner Laudatio di Fabios un-
ermüdliches Eintreten für die Prinzi-
pien der Freiheit und der Subsidiarität.
Seit seinem Ausscheiden aus dem Kol-
legium des Bundesverfassungsgerichts
im Jahr 2011 mahne und werbe der
Rechts- und Sozialwissenschaftler „ver-
nehmlich, streitbar und mit starker Re-
sonanz“ für einen sinnvollen, das In-
dividuum wie das Gemeinwesen
gleichermaßen ertüchtigenden Ge-
brauch des Gutes „Freiheit“ – im aris-
totelischen Sinne der Selbstsorge um
Bildung und Bindung – und für eine
subsidiäre Kompetenzordnung, in der
die Verantwortung des Einzelnen ge-
genüber dem Staat, und der dezentra-
len politischen Ebene gegenüber einer
„Supergemeinschaft“ wie der Europäi-
schen Union wirksam zur Geltung
komme.
Dieses Ringen um Interessensaus-
gleich, um Maß und Mitte in Politik,
Recht und Wirtschaft habe Di Fabio
immer wieder zur Auseinanderset-
zung mit den konstitutiven Bedingun-
gen unserer Sozialen Marktordnung
und der europäischen Integration he-
rausgefordert. Ehlert: „Die Kardinal-
frage, die Di Fabio umtreibt, lautet:
Wieviel Staat und wieviel europäische
Regulation brauchen wir?“ Nicht ohne
Grund habe der – so Ehlert – „Gestal-
tende Gesellschafts-Wissenschaftler“
Di Fabio dabei die Nähe zum Hand-
werk gesucht und gefunden, betonte
Ehlert. Denn das Handwerk sei für Di
Fabio „tragender Teil der bürgerlichen
Mitte einer offenen Gesellschaft, sei
Rückgrat der Republik, dessen Verant-
wortungsgefühl, Mut zur Familien-
und Unternehmensgründung und Wil-
len für sich selbst und für die Zukunft
zu sorgen, vom Staat nicht verordnet,
sehr wohl aber geschwächt werden
könne“, zitierte Ehlert aus einem Vor-
trag des Geehrten auf dem Dreikö-
nigstreffen des NRW-Handwerks im
Januar 2007.
In diesem Kontext habe Di Fabio
auch immer wieder zu aktuellen He-
rausforderungen des verfassten
Europa pointiert Stellung bezogen, so
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]6
Hohe Auszeichnung für Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio
Andreas Ehlert führt NWHT für weitere drei Jahre
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zu Webfehlern der Währungsunion,
zur Euro- und Verschuldungskrise und
zum von der EU-Kommission favori-
sierten Konzept einer einheitlichen
Wirtschaftsregierung für Europa. Bei-
spielhaft habe Di Fabio im Rahmen
eines großen Europa-Symposiums des
Handwerks noch in diesem Frühjahr in
Düsseldorf einem fairen Interessenaus-
gleich und besserer europäischer Ko-
ordinierung „statt Brüsseler Zentralis-
mus“ das Wort geredet: Denn die
Vergemeinschaftung von Haftung und
Risiken sei für den Zusammenhalt der
Europäischen Union „gefährlich“, gab
Ehlert den Verfassungsjuristen wider.
Stattdessen solle das Prinzip der staat-
lichen Eigenverantwortung für die So-
lidität der eigenen Haushaltswirtschaft
und für die Grundlagen einer Wettbe-
werbswirtschaft nicht eingeschränkt,
sondern verstärkt werden. Bereits vier
Jahre zuvor habe Di Fabio im Rahmen
einer anderen Ehrung vor Vertretern
von Handwerk und Mittelstand zur
Verschärfung der Kontrolle zur Einhal-
tung der Stabilitätskriterien aufgeru-
fen und der EU ins Stammbuch ge-
schrieben: „Jede Gemeinschaft leistet
etwas, sie ist aber auch immer eine
Gefahr für den einzelnen und seine
Freiheit.“
Kölns Oberbürgermeisterin und
der Landeswirtschaftsminister zollten
den Debattenbeiträgen des Preisträ-
gers zu sozialethischen Voraussetzun-
gen für Zusammenhalt Anerkennung.
Dieser analysiere „pointiert die aktu-
ellen politischen und gesellschaftli-
chen Entwicklungen und die Perspek-
tiven einer gerechten Ordnung
persönlicher Selbstentfaltung. Dabei
stellt er unser eigenes Handeln immer
wieder in Frage und appelliert an un-
sere eigene Stärke und Wertevorstel-
lung“, befand Henriette Reker. Di
Fabio stehe „so wie das Handwerk für
traditionelle Werte wie Familie, Ge-
meinsinn und Leistungsbereitschaft
ein. Wenn wir diese Werte hochhal-
ten, bleibt die freiheitliche Gesell-
schaft lebendig“, betonte seinerseits
Garrelt Duin. Auch der Präsident des
Zentralverbands des Deutschen Hand-
werks Hans Peter Wollseifer würdigte
in einem Grußwort den „Citoyen und
Europäer“ Udo Di Fabio. Der Geehrte
selbst legte in seiner Dankesreplik vor
rund 200 geladenen Gästen im Hansa-
saal des Historischen Rathauses der
Domstadt ein weiteres facettenreiches
Bekenntnis zur wertegebundenen
ökonomischen Ordnung der Sozialen
Marktwirtschaft ab.
Der NWHT vergab den Europäi-
schen Handwerkspreis zum achtzehn-
ten Mal. Die Auszeichnung wird alle
zwei Jahre verliehen. Zum dritten Mal
war die Stadt Köln Kooperationspart-
ner und Ausrichter der Preisverleihung.
Träger des „Europäischen Handwerks-
preises“ in der Vergangenheit waren
unter anderen Karl Kardinal Lehmann,
Bundespräsident Prof. Roman Herzog,
der verstorbene Bundespräsident
Johannes Rau, Bundeskanzler a.D. Hel-
mut Kohl, Leo Tindemans, Jean-Claude
Juncker, der Soziologe Richard Sennett
sowie der Präses der Evangelischen
Kirche Deutschlands a.D., Nikolaus
Schneider. ❚
Prof. Hans Jörg Hennecke gehört ab
sofort dem Führungsstab des Nord-
rhein-Westfälischen Handwerkstags
(NWHT) an. Der NRW-Handwerksrat,
das Haupt-Beschlussgremium des
NWHT, wählte den 45-Jährigen Geis-
teswissenschaftler einstimmig zum
Geschäftsführer.
Hennecke leitet seit 2010 die Abtei-
lung Wirtschaftspolitik, Statistik, Wirt-
schafts- und Konjunkturbeobachtung
bei der Handwerkskammer Düsseldorf
und ist derzeit zum NRW-Landtag ab-
geordnet, wo er als Experte die fach-
lich-administrative Koordinierung der
Enquete-Kommission zur Zukunft des
Handwerks unterstützt.
Maßgeblich begleitet Prof. Henn-
ecke ferner die Veranstaltungs- und
publizistische Agenda des „Kompe-
tenzzentrum Soziale Marktwirtschaft“
der Handwerkskammer und lehrt da-
rüber hinaus als außerplanmäßiger
Professor an der Wirtschafts- und So-
zialwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Rostock. Der Spezialist für
politische Ideengeschichte und für
Ordnungspolitik hat sich forschend
mit den Gründervätern der deutschen
Wirtschaftsverfassung, den Volkswir-
ten Wilhelm Röpke und Friedrich Au-
gust von Hayek, befasst. ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]7
Handwerksrat wählt Professor Hans Jörg Hennecke zum Geschäftsführer
LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 8
Am 2. November 2016 hat im Landtag
die öffentliche Anhörung des Aus-
schusses für Wirtschaft, Energie, In-
dustrie, Mittelstand und Handwerk
zum Gesetzentwurf der Landesregie-
rung zur Novelle des Tariftreue- und
Vergabegesetzes NRW stattgefunden.
Der Einladung zur öffentlichen Anhö-
rung waren rund 20 Vertreter von
Verbänden, Kammern, Gewerkschaf-
ten und anderen Institutionen ge-
folgt.
Für das Handwerk in Nordrhein-West-
falen nahmen Hauptgeschäftsführer
Dr. Frank Wackers vom Unternehmer-
verband Handwerk NRW (LFH) und
Hauptgeschäftsführer Josef Zipfel vom
Nordrhein-Westfälischen Handwerks-
tag (NWHT) an der Anhörung teil und
erläuterten die schriftliche Stellung-
nahme beider Verbände.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
sind:
– Der vergabespezifische NRW-Min-
destlohn soll zum 1. Januar 2019 an
den Bundesmindestlohn des Min-
destlohngesetzes (MiLoG) angegli-
chen werden.
– Es soll ein einheitlicher Schwellen-
wert in Höhe von 20.000 Euro ein-
geführt werden. Für Vorgaben zur
umweltfreundlichen und energieef-
fizienten Beschaffung sowie die Be-
rücksichtigung sozialer Ziele soll je-
doch ein Schwellenwert in Höhe
von 5000 Euro gelten.
– Ein Bestbieterprinzip wird neu ein-
geführt. Danach muss nur noch der-
jenige Bieter die Anforderungen
des TVgG-NRW schriftlich nachwei-
sen, der nach Durchführung der An-
gebotswertung für den Zuschlag in
Betracht kommt.
– Es wird die gesetzliche Grundlage
für die Einführung eins Siegel-Sys-
tems zur Erbringung sämtlicher
Nachweise geschaffen.
– Es soll eine Servicestelle zur Beant-
wortung von Fragen von Bietern
und Vergabestellen im Wirtschafts-
ministerium eingerichtet werden.
– Die Prüfbehörde wird zukünftig in
das Arbeitsministerium verlagert.
Die Kompetenzen der Prüfbehörde
werden zudem konkretisiert.
Aus Sicht des NRW-Handwerks bleibt
der Gesetzentwurf deutlich hinter den
Erwartungen der Betriebe zurück.
Zwar sei die geplante Erhöhung ein-
zelner Schwellenwerte sowie die vor-
gesehene Harmonisierung des NRW-
Vergabemindestlohns mit dem
bundesgesetzlichen Mindestlohn po-
sitiv zu bewerten. Insbesondere bei
den Nachweis- und Dokumentations-
pflichten zu den so genannten verga-
befremden Kriterien sowie bei der An-
hebung der Schwellenwerte habe sich
das nordrhein-westfälische Handwerk
jedoch entschlossenere Schritte zum
Bürokratieabbau gewünscht.
Ein zentraler Diskussionspunkt der
Anhörung war der Zeitplan der Har-
monisierung des NRW-Vergabemin-
destlohns mit dem bundesgesetzlichen
Mindestlohn. Nach dem derzeitigen
Entwurf droht bis zum 1. Januar 2019
weiterhin ein Nebeneinander von
NRW-Vergabemindestentgeld (8,85
Euro) und Bundesmindestlohn (8,84
Euro ab dem 1. Januar 2017). Nicht zu-
letzt in Anbetracht des verbleibenden
Abstands von lediglich einem Cent
wurden die Fraktionen von den Sach-
verständigen einvernehmlich aufge-
fordert, eine sofortige Angleichung
vorzunehmen. Für die SPD-Fraktion
hat dieses der Abgeordnete Michael
Hübner in der Anhörung zugesagt.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
hat sich hingegen zu dieser Fragestel-
lung nicht geäußert.
Sehr deutlich kritisiert wurde auch
der Entwurf der Rechtsverordnung
zum novellierten TVgG-NRW. Statt
den Aufwand für die Unternehmen
auf ein absolutes Mindestmaß zu re-
duzieren und Rechtsunsicherheit zu
beseitigen, könnte der Entwurf teil-
weise sogar zusätzliche Bürokratie für
die Betriebe verursachen. Dieses gilt
insbesondere für den Bereich des
Nachweises der Einhaltung der ILO-
Kernarbeitsnormen. Hier drohen noch
kompliziertere und missverständli-
chere Regelungen als in der Vergan-
genheit. Darüber hinaus wurde die
geplante Ausweitung der Dokumen-
tationspflichten der Unternehmen im
Rahmen der Frauenförderung und
Förderung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie scharf kritisiert.
Der Gesetzentwurf soll im Dezem-
ber nun erneut im Wirtschaftsausschuss
beraten werden. Die Verabschiedung
des Gesetzes im Landtag ist nach der-
zeitigem Stand für Anfang des kom-
menden Jahres vorgesehen. ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]8
Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW –Öffentliche Anhörung im Landtag
In der Diskussionsrunde: Thomas Radermacher
(Stv. Vorsitzender Tischler NRW) meldet sich zu Wort
In der Diskussionsrunde: Statement von Landes -innungsmeister Rainer Söntgerath (Tischler NRW)
v.l. Dr. Galina Kolev (IW Köln), WolfgangSchuldzinski (Verbraucherzentrale NRW), PräsidentHans-Joachim Hering (LFH), Hauptgeschäfts führer Dr. Frank Wackers (LFH), Josef Trendelkamp(Vizepräsident der Handwerks kammer Münster),
Dr. Janine Bucherer (WHKT)
Josef Trendelkamp (Vizepräsident der
Handwerkskammer Münster)
v.l. Präsident Hans-Joachim Hering (LFH), WolfgangSchuldzinski (Verbraucher zentrale NRW), Dr. GalinaKolev (IW Köln), Dr. Janine Bucherer (WHKT), JosefTrendelkamp (Vizepräsident der HandwerkskammerMünster), Hauptgeschäfts führer Dr. Frank Wackers(LFH)
LFH-Highlights 2016Unternehmertag
v.l LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers
v.l. Frank Sundermann (MdL/SPD), Rainer-Christian Thiel (MdL/SPD), NWHT-PräsidentAndreas Ehlert, Rainer Priggen (MdL/Grüne),Wirtschaftsausschuss-Vorsitzender Georg Fortmeier(MdL/SPD), LFH-Präsident Hans-Joachim Hering
v.l. Jan Trompeter (SIGNAL IDUNA),
Landesinnungsmeister Andreas Peeters
(Schornsteinfegerhandwerk NRW)
v.l. NWHT-Präsident Andreas Ehlert, Dr. GüntherBergmann (MdL/CDU), LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-Hauptgeschäfts führer Dr. FrankWackers
v.l. LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, NWHT-Präsident Andreas Ehlert
v.l. Landesinnungsmeister Rainer Söntgerath(Tischler NRW), Dr. Thomas Köster (LeiterKompetenzzentrum Soziale Markt wirtschaft),Geschäftsführer Michael Bartilla(Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe)
Parlamentarischer Mittagstisch
Bei der Geschäftsführerkonferenz 2016 (v.l.): Jan Trompeter(SIGNAL IDUNA Gruppe), Hans-Peter Sproten(Fachverband Sanitär-Heizung Klima NRW), BernhardNordhausen (Landesinnungs verband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW), Marc Jeziorowski (Friseur- undKosmetikverband NRW), Dr. Frank Wackers (LFH),Michael Bartilla (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), Stephanie Pudenz (Ministerium für Schule undWeiterbildung NRW), Dr. Matthias Albrecht (SIGNALIDUNA Gruppe), Thorsten Schmidt (BezirksregierungDüsseldorf), Lutz Pollmann (Baugewerbliche Verbände),Stephan Lohmann (Fachverband Metall NRW), DieterRoxlau, Dr. Johann Quatmann (Tischler NRW), BerndPawelzik (Landesinnungsverband des Karosserie- undFahrzeugbau-Handwerks NRW), Johanna Köster (LFH),Annette Flügen (LFH)
v.l. LFH-Präsident Hans-Joachim Hering,Kreishandwerksmeister Rolf Meurer (VorsitzenderLAG NRW), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach,Jan Trompeter (SIGNAL IDUNA Gruppe), Landes -innungs meister Andreas Peeters (Schornstein feger -handwerk NRW)
Ralph Bombis (MdL/FDP) referiert über die Aufgabender Enquete-Kommission „Zukunft von Handwerkund Mittelstand“
v.l. LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, Rainer
Spiecker (MdL/CDU), LFH-Hauptgeschäftsführer Dr.
Frank Wackers, Hendrik Wüst (MdL/CDU und
Landesvorsitzender Mittelstands- und Wirtschafts -
vereinigung NRW)
Am Tag des Handwerks auf Schloß Raesfeld (v.l.):LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers,Rainer Spiecker (MdL/CDU), NRW-Wirtschafts-und Handwerksminister Garrelt Duin, LFH-Präsident Hans-Joachim Hering
v.l. Kreishandwerksmeister Rolf Meurer (Vorsitzender
LAG NRW), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach,
LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-
Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers
Stand der IKK Classic (v.l.): Thomas Sievers (IKKClassic), LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, LFH-Präsident Hans-Joachim Hering, NWHT-PräsidentAndreas Ehlert, LFH-Vizepräsident und Landes -innungs meister Heribert Kamm (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe)
Blick ins Plenum
Der neugewählte Vorstand des Unternehmer verbandes
Handwerk NRW (LFH) (v.l.): Christian Will (Verband des
KfZ-Gewerbes NRW), LFH-Vizepräsident und
Landesinnungsmeister Heribert Kamm (Bäckerinnungs-
Verband Westfalen-Lippe), Landesinnungsmeister Adalbert
Wolf (Fleischerverband NRW), Landesinnungsmeister
Andreas Peeters (Schornsteinfeger NRW), Hans-Bernd
Grönewald (Fachverband Metall NRW), LFH-Präsident LIM
Hans-Joachim Hering, Vizepräsident Olaf Kraußlach
(Friseur- und Kosmetik NRW), Raban Meurer (Dachdecker -
verband Nordrhein), Torsten Panthöfer (Gebäudereiniger
NRW), Landesinnungsmeister Rainer Söntgerath (Tischler
NRW)
Stand der Bürgschaftsbank NRW (v.l.): Ingo Otten
(Bürgschaftsbank NRW), NWHT-Präsident Andreas
Ehlert, LFH-Vizepräsident Olaf Kraußlach, LFH-
Vizepräsident und Landesinnungsmeister Heribert
Kamm (Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe),
LFH- Präsident Hans-Joachim Hering, LFH-
Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, Stefan
Peters (Bürgschaftsbank NRW)
v.l. Referent Reiner Mellis (Volksbank Düsseldorf-Neuss),Christian Will (Verband des KfZ-Gewerbes NRW), LFH-Vizepräsident und Landesinnungsmeister Heribert Kamm(Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), Landes -innungs meister Adalbert Wolf (Fleischerverband NRW),Landesinnungsmeister Andreas Peeters (SchornsteinfegerNRW), Hans-Bernd Grönewald (Fachverband Metall NRW),LFH-Präsident LIM Hans-Joachim Hering, VizepräsidentOlaf Kraußlach (Friseur- und Kosmetik NRW), RabanMeurer (Dachdeckerverband Nordrhein), Torsten Panthöfer(Gebäudereiniger NRW), Landesinnungsmeister RainerSöntgerath (Tischler NRW), NWHT-Präsident AndreasEhlert, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers
Stand CWS Boco (v.l.): LFH-Vizepräsident undLandesinnungsmeister Heribert Kamm(Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe), MarcBenscheidt (CWS Boco Deutschland), LFH- PräsidentHans-Joachim Hering, LFH-Vizepräsident OlafKraußlach, LFH-Hauptgeschäftsführer Dr. FrankWackers, NWHT-Präsident Andreas Ehlert
Mitgliederversammlung
LFH NRW | Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 30 82 36 | www.lfh-nrw.de 9
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]
Vor dem federführenden Ausschuss
für Klimaschutz, Umwelt, Natur-
schutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz fand am 02. November
2016 im Landtag NRW die Sachver-
ständigenanhörung zum Kontroller-
gebnistransparenzgesetz (KTG) statt.
In den insgesamt drei Stunden dau-
ernden Fragerunden kamen die Sach-
verständigen u.a. aus den Bereichen
Lebensmittelhandwerk, Kommunale
Spitzenverbände, Verbraucherzentra
len, Kontrolleure, IHK, Handelsver-
bände, Edeka und FoodWatch zu
Wort.
Für den Fleischerverband Nordrhein-
Westfalen nutzten Landesinnungs-
meister Adalbert Wolf und Geschäfts-
führerin Dr. Sabine Görgen die
Gelegenheit, ein weiteres Mal die viel-
fältigen Kritikpunkte herauszuarbeiten
und mit Nachdruck zu fordern, dass
das Gesetz in der Form, in der es vom
Kabinett in den Landtag eingebracht
worden ist – nicht in Kraft treten dürfe.
Abgesehen davon, dass das Gesetz in
der jetzigen Ausgestaltung nicht ge-
eignet sei, die proklamierte Zielset-
zung eines Transparenzgewinns für
den Verbraucher auch nur ansatzweise
zu erreichen, seien die möglicherweise
existenzbedrohenden Auswirkungen
auch für regelkonform arbeitende Be-
triebe aufgrund von möglichen Fehl-
entscheidungen nicht hinzunehmen.
Angesichts des Umstandes, dass
die Lebensmittelüberwachung den
Betrieben des Fleischerhandwerks zu
90 % eine gute Hygienepraxis be-
scheinigt, sei nicht nachvollziehbar,
wieso eine Differenzierung innerhalb
einer Farbstufe durch einen Pfeil not-
wendig sei. Ein Betrieb, der die le-
bensmittelrechtlichen Vorschriften
einhalte und eine gute Hygiene lebe,
sei – wenn denn schon eine Bewer-
tung sein müsse – als „Grün“ einzu-
stufen, ohne Wenn und Aber, also
ohne einen Pfeil, der im grünen Be-
reich mittig oder am Ende zu gelb
stehe, so Dr. Sabine Görgen.
Zum Ende der Anhörung verfes-
tigte sich der Eindruck, dass diese For-
derung möglicherweise noch eine
Option für eine Korrektur des Geset-
zesentwurfs im parlamentarischen
Verfahren sein könnte. Im Ergebnis
bleibt nun abzuwarten, ob es noch
weitere Änderungen am Gesetzent-
wurf geben wird.
Die nächste Plenarsitzung zu die-
sem Thema ist aller Voraussicht nach
für Januar 2017 geplant. Nachdem es
am 16. September 2016 eine 1. Le-
sung ohne Debatte gegeben hatte,
soll die 2. Lesung voraussichtlich im
Februar mit Debatte stattfinden.
Die Anhörung wurde mittels Live-
stream aufgezeichnet. Auszüge mit
den Redebeiträgen von Herrn Wolf
und Frau Dr. Görgen sind auf der In-
ternetseite des Fleischerverbandes
NRW unter www.fleischer-nrw.de
und bei Facebook unter www.face-
book.com/Fleischerverband.NRW hin-
terlegt. ❚
Expertenanhörung im Landtag zum Thema Kontrollbarometer
9
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Mike Schneider neuer Präsident der
Unternehmensverbände Handwerk
Niedersachsen e.V. (UHN)
In der Mitgliederversammlung der
Unternehmensverbände Handwerk
Niedersachsen (UHN) am 20. Oktober
in Hannover wurde Landesinnungs-
meister der Landesinnung Niedersach-
sen des Gebäudereiniger-Handwerks,
Dipl.-Ökonom Mike Schneider, zum
neuen Präsidenten gewählt. Schnei-
der, geschäftsführender Gesellschafter
der Peter Schneider Gebäudedienst-
leistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in
Hannover, löst Karl-Heinz Bley, MdL
und Landesinnungsmeister des Lan-
desinnungsverbandes Niedersachsen
des Kraftfahrzeug-Techniker-Hand-
werks ab, der nach 10 Jahren Präsi-
dentschaft für eine Wiederwahl nicht
mehr zur Verfügung stand.
„Eine der größten Herausforde-
rungen für unsere Handwerksbetriebe
ist die Fachkräftesicherung. Das Hand-
werk ist dabei nach wie vor ein ver-
lässlicher Ausbildungspartner, denn
ohne qualifizierte und zukunftsorien-
tierte Ausbildung werden wir den
Fachkräftebedarf nicht dauerhaft ab-
decken können. „, so Präsident Schnei-
der. „Dabei ist aber auch das Land Nie-
dersachsen gefordert, das als Partner
der Dualen Berufsausbildung für bes-
sere Rahmenbedingungen zu sorgen
hat. Dies gilt beispielsweise für die Fi-
nanzierung und Entbürokratisierung
der Überbetrieblichen Berufsausbil-
dung (ÜLU)“.
Bley wurde in Anerkennung seines
engagierten Einsatzes für eine erfolg-
reiche handwerksspezifische Mittel-
standspolitik zum Ehrenpräsidenten
gewählt.
Zu stellvertretenden Präsidenten
wurden Manuela Härtelt-Dören, Göt-
tingen, Landesinnungsmeisterin des
Landesinnungsverbandes des nieder-
sächsischen Friseurhandwerks sowie
Stephan Langer, Hannover, stellvertre-
tender Landesinnungsmeister des Lan-
desinnungsverbandes für das Schorn-
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]11
Aus den Verbänden
Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-
Westfalen hat nach intensiver Vorar-
beit im Oktober ein grundlegendes
Programm zur Handwerkspolitik in
Nordrhein-Westfalen beschlossen. Vo-
rausgegangen war ein Spitzenge-
spräch des Fraktionsvorsitzenden
Armin Laschet (MdL) mit den Präsi-
denten der nordrhein-westfälischen
Handwerkskammern und Fachver-
bände.
Dazu erklärt Armin Laschet: „Das
Handwerk ist mit seinen 1,1 Millionen
Erwerbstätigen und seinen 190.000
Unternehmen eine tragende Säule der
nordrhein-westfälischen Wirtschaft
und ein unverzichtbarer Partner für
Beschäftigung und Qualifizierung. Ein
starkes Nordrhein-Westfalen gibt es
nur mit einem starken Handwerk. Das
Handwerk und der gesamte Mittel-
stand muss von überflüssiger Bürokra-
tie entlastet werden. Durch den Aus-
bau der Infrastruktur und durch
mittelstandsfreundliche Verwaltung
können wir für attraktive Standortbe-
dingungen sorgen. Das Handwerk leis-
tet ungeheuer viel für die Qualifizie-
rung junger Menschen. Es braucht
daher für seine Bildungszentren und
sein Engagement in Aus- und Fortbil-
dung verlässliche Rahmenbedingun-
gen durch das Land. Zur Fachkräftesi-
cherung müssen wir die ökonomische
und technische Bildung an unseren
Schulen stärken. Dazu müssen wir an
allgemeinbildenden Schulen und Be-
rufskollegs mehr gegen Unterrichtaus-
fall und Lehrermangel tun und für
eine technisch hervorragende Ausstat-
tung sorgen.“
Der handwerkspolitische Sprecher
Rainer Spiecker (MdL) erklärt: „Wir
haben den vergangenen Monaten
dem Handwerk zugehört und inten-
sive Gespräche geführt. Daraus haben
wir ein Programm entwickelt, das
Handwerks- und Mittelstandspolitik
als Querschnittsaufgabe für die Lan-
despolitik definiert. Wir haben dabei
auf Substanz und Präzision gesetzt.
Die Tatsache, dass die Landesregie-
rung dem Handwerk in ihrem 200 Sei-
ten starken Landeswirtschaftsbericht
noch nicht einmal ein eigenes Kapitel
gewidmet hat, spricht Bände.“ ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]10
Neues Handwerkspapier der CDU-Landtagsfraktion NRW
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steinfegerhandwerk Niedersachsen
gewählt.
Die UHN sind die Arbeitgeberver-
einigung des niedersächsischen Hand-
werks und damit die Dachorganisation
der niedersächsischen Handwerksver-
bände und Handwerksorganisationen.
Gemeinsam mit der Landesvertretung
der Handwerkskammern Niedersach-
sen (LHN) bilden die UHN den Nieder-
sächsischen Handwerkstag (NHT).
Hans Hund neuer WHKT-Präsident
Im Rahmen von turnusmäßigen
Neuwahlen wählte die WHKT-Vollver-
sammlung am 28. Oktober 2016 ein-
stimmig den Präsidenten der Hand-
werkskammer Münster, Hans Hund,
zum neuen WHKT-Präsidenten.
Der 66-jährige Unternehmer, von
Hause aus Elektroinstallateurmeister
und Kälteanlagenbauermeister, blickt
bereits auf ein langjähriges ehrenamt-
liches Engagement im Handwerk zu-
rück und übernimmt nun die Vertre-
tung der nordrhein-westfälischen
Handwerkskammern auf Landes-
ebene.
Zum neuen Arbeitgeber-Vizeprä-
sidenten wurde Berthold Schröder,
Präsident der Handwerkskammer
Dortmund und selbstständiger Zimme-
rermeister, einstimmig gewählt.
Einstimmig im Amt bestätigt
wurde Arbeitnehmer-Vizepräsident
Felix Kendziora, der dieses Amt bereits
seit 2010 wahrnimmt.
Aus eigener Entscheidung war
Willy Hesse, Präsident der Handwerks-
kammer Südwestfalen, nicht mehr zur
Wahl angetreten und wurde einstim-
mig von der WHKT-Vollversammlung
zum Ehrenpräsidenten ernannt.
Tischler NRW wählt neuen
Hauptgeschäftsführer
Bei der diesjährigen Mitgliederver-
sammlung des Fachverbandes Tischler
NRW in Bochum wurde Dr. Johann
Quatmann einstimmig zum neuen
Hauptgeschäftsführer gewählt. Der
42-jährige Jurist und Tischlermeister
tritt ab dem 1. Januar 2017 die Nach-
folge von Dieter Roxlau an, der 35
Jahre für den Fachverband Tischler
NRW tätig war, davon alleine 24 Jahre
als Hauptgeschäftsführer.
Die Berufslaufbahn von Dr. Jo-
hann Quatmann besteht aus einer
nicht ganz alltäglichen Kombination.
Nach dem Abitur und der Ausbildung
zum Tischler arbeitete der gebürtige
Oldenburger einige Jahre als Tischler-
geselle in Italien und absolvierte seine
Meisterausbildung an der Holzfach-
schule in Bad Wildungen. Im Jahr 2002
nahm Dr. Johann Quatmann ein Stu-
dium der Rechtswissenschaften an der
Universität Münster auf. Der Tätigkeit
als wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Kriminalwissenschaftlichen Institut
und dem Referendariat schloss sich
eine Stelle als Abteilungsleiter für die
Innungsverwaltung bei der Kreishand-
werkerschaft in Münster an. 2013
folgte der Wechsel in die Rechtsabtei-
lung der Handwerkskammer Münster.
Auf der Suche nach einem Nach-
folger für Dieter Roxlau wurde der
Vorstand auf Dr. Quatmann aufmerk-
sam. Bereits im Februar 2016 stieß er
als Kandidat für die Nachfolge des
Hauptgeschäftsführers zum Fachver-
band Tischler NRW und kümmerte sich
seitdem unter anderem um ein Projekt
rund um das Thema Betriebsnach-
folge. Ebenso nutzte er die Zeit, um
sich zusammen mit Dieter Roxlau in-
tensiv auf die Aufgaben als Hauptge-
schäftsführer vorzubereiten. „Ich kann
von der langjährigen Erfahrung nur
profitieren“, sagt der 42-Jährige. „Der
Fachverband ist insgesamt sehr gut
aufgestellt – daran soll sich auch in Zu-
kunft nichts ändern.“
Am 11. November 2016 wurde der
bisherige Hauptgeschäftsführer Dieter
Roxlau in Dortmund im Rahmen einer
Feierstunde verabschiedet. 1981 als
Geschäftsführer mit den Schwerpunk-
ten Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaft,
Berufsbildung gestartet, wurde der
heute 67-jährige Diplom-Ökonom im
Jahr 1992 zum Hauptgeschäftsführer
des Fachverbandes gewählt. In dieser
Funktion hat Dieter Roxlau zahlreiche
Initiativen auf den Weg gebracht und
das Tischlerhandwerk in Nordrhein-
Westfalen maßgeblich mit geformt.
Im Bereich der Interessenvertretung
war er entscheidend an der tarifpoli-
tischen Entwicklung bis hin zur heuti-
gen Zusammenarbeit mit der IG Me-
tall beteiligt. Mit dem Ausbau des
Seminar- und Beratungsangebotes hat
er den Fachverband zudem als Dienst-
leister für die Mitgliedsbetriebe etab-
liert und beim Thema Branchenmar-
keting unter anderem den Tag des
Tischlers und die unterschiedlichen
Qualitätsgemeinschaften – von Ge-
bäudesicherheit bis Entspannt moder-
nisieren – ins Leben gerufen. ❚
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Einsatz manipulationssicherer
Kassensysteme sowie
Registrierkassen
Um den Missbrauch von Kassensys-
temen und Registrierkassen einzudäm-
men, hat die Bundesregierung im Juli
2016 einen Gesetzentwurf verabschie-
det, mit dem Manipulationen an digi-
talen Grundaufzeichungen erschwert
sowie der Finanzverwaltung neue
Möglichkeiten der Prüfung durch die
Einführung einer Kassen-Nachschau er-
öffnet werden. Dieser wurde inzwi-
schen im Bundestag und Bundesrat be-
raten. Sowohl die Länderkammer als
auch Teile des Bundestages mahnen
weitere Verschärfungen an. Dazu zäh-
len insbesondere die Streichung der
besonderen Anwendungsregelung
zum Schutz von Kasseninvestitionen,
die Einführung einer allgemeinen Re-
gistrierkassenpflicht, welche an die
Umsatzgrenze von 17.500 Euro ge-
knüpft werden soll, die Zulassung des
sog. INSIKA-Verfahrens in der jetzt vor-
liegenden Form als zusätzlichen Mani-
pulationsschutz, die Belegausgabe-
pflicht sowie die zentrale Registrierung
der technischen Sicherheitseinrichtung.
Aus Sicht des Zentralverbandes des
Deutschen Handwerks (ZDH) sollten
weitergehende Verschärfungen unbe-
dingt vermieden werden. Der ZDH
spricht sich deshalb gegen eine Einfüh-
rung einer allgemeinen Registrierkas-
senpflicht sowie gegen die Einführung
einer Belegausgabepflicht aus.
Koalitionsausschuss erzielt Einigung
über Entgelttransparenzgesetz
Der Koalitionsausschuss hat Eck-
punkte für ein sogenanntes „Entgelt-
transparenzgesetz“ beschlossen. Mit
dem Entgeltgleichheitsgesetz will die
Regierung unterschiedliche Bezahlung
von Männern und Frauen abschaffen.
Der Vorschlag des Koalitionsausschus-
ses sieht vor, dass der sogenannte Aus-
kunftsanspruch erst für Unternehmen
ab einer Betriebsgröße von 200 Be-
schäftigten gelten soll. Damit hätten
Mitarbeiterinnen das Recht, feststellen
zu lassen, ob sie schlechter bezahlt
werden als ihre männlichen Kollegen.
Für tarifgebundene und mitbestimmte
Unternehmen sollen gesonderte Rege-
lungen gelten. Zu den Eckpunkten für
ein „Entgelttransparenzgesetz“ er-
klärt der Generalsekretär des Zentral-
verbands des Deutschen Handwerks
(ZDH), Holger Schwannecke:
„Das Handwerk hegt weiter
grundsätzliche Vorbehalte, was die
Wirksamkeit eines „Entgelttranspa-
renzgesetzes“ angeht, das für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Männern
und Frauen sorgen soll. Ungeachtet
dessen greifen die vom Koalitionsaus-
schuss beschlossenen Eckpunkte im-
merhin wesentliche Kritikpunkte des
Handwerks auf.
Dies gilt insbesondere für die ge-
plante Festschreibung eines Schwel-
lenwertes von 200 Beschäftigten, ab
dem ein individueller Auskunftsan-
spruch von Beschäftigten über be-
triebliche Entgeltstrukturen bestehen
soll. Damit werden gerade die kleinen
und mittleren Betriebe des Handwerks
von den damit drohenden erheblichen
bürokratischen Belastungen befreit.
So begrüßenswert auch die weiteren
Privilegierungen von tarifgebundenen
Unternehmen hinsichtlich des Aus-
kunftsanspruchs sind, so muss im wei-
teren Gesetzgebungsverfahren aber
rechtssicher geklärt werden, wie in
Unternehmen ohne Betriebsrat dieser
Auskunftsanspruch in der Praxis
durchzuführen ist. Wichtig ist zudem,
dass die ursprünglich vorgesehene
Vorgabe, Betriebe bei Stellenaus-
schreibungen zur Angabe eines Min-
destentgelts zu verpflichten, nun vom
Tisch ist.
Es bleiben Zweifel, ob die vorge-
sehenen gesetzgeberischen Maßnah-
men geeignet sind, die strukturellen
Ursachen einer vermeintlichen Ent-
geltungleichheit zwischen Männer
und Frauen zu verändern. Wir brau-
chen keine komplizierten gesetzlichen
Regelungen, sondern insbesondere
einen Ausbau der Kinderbetreuung
oder verstärkte Initiativen zur Ände-
rung des Berufswahlverhaltens von
Frauen.“ ❚
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]12
Gesetzesänderungen und -initiativen
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Unwirksamkeit der
Allgemeinverbindlicherklärungen
von Tarifverträgen –
Sozialkassenverfahren des
Baugewerbes (AVE VTV 2008 und
2010)
Nach einem Beschluss des Bundes-
arbeitsgericht vom 21. September
2016 (Az. 10 ABR 33/15) sind die All-
gemeinverbindlicherklärungen des Ta-
rifvertrags über das Sozialkassenver-
fahren im Baugewerbe vom 15. Mai
2008 und 25. Juni 2010 mangels Vor-
liegen der gesetzlichen Voraussetzun-
gen nach § 5 TVG aF unwirksam.
Weder hat sich der zuständige Minis-
ter bzw. die zuständige Ministerin für
Arbeit und Soziales mit der Allgemein-
verbindlicherklärung (AVE) befasst
noch war die nach damaligem Rechts-
stand erforderliche 50 %-Quote er-
reicht.
Auf Antrag der Tarifvertragspar-
teien des Baugewerbes hat das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) den Tarifvertrag über das So-
zialkassenverfahren im Baugewerbe
(VTV) vom 20. Dezember 1999 idF vom
20. August 2007 und vom 5. Dezem-
ber 2007 am 15. Mai 2008 gemäß § 5
TVG in der damals geltenden Fassung
mit bereits im Antrag enthaltenen Ein-
schränkungen bezüglich des betriebli-
chen Geltungsbereichs („Große Ein-
schränkungsklausel“) für
allgemeinverbindlich erklärt (AVE VTV
2008). Am 25. Juni 2010 erfolgte die
Allgemeinverbindlicherklärung des
VTV vom 18. Dezember 2009 (AVE
VTV 2010).
Die für allgemeinverbindlich er-
klärten Tarifverträge regeln das Sozi-
alkassenverfahren im Baugewerbe. Bei
den Sozialkassen des Baugewerbes
(SOKA-BAU) handelt es sich um
gemeinsame Einrichtungen der Tarif-
vertragsparteien des Baugewerbes (In-
dustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Um-
welt – IG BAU –, Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie e.V. – HDB –
und Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes e.V. – ZDB –). Die Ur-
laubs- und Lohnausgleichskasse er-
bringt Leistungen im Urlaubs- und
Berufsbildungsverfahren, die Zusatz-
versorgungskasse des Baugewerbes
zusätzliche Altersversorgungsleistun-
gen, die jeweils in gesonderten Tarif-
verträgen näher geregelt sind. Zur Fi-
nanzierung dieser Leistungen werden
nach Maßgabe des VTV Beiträge von
den Arbeitgebern erhoben. Durch die
AVE gelten die Tarifverträge nicht nur
für die tarifgebundenen Mitglieder
der Tarifvertragsparteien, sondern
auch für alle anderen Arbeitgeber der
Branche. Sie sind hiernach zur Bei-
tragszahlung verpflichtet. Sowohl die
Arbeitgeber als auch ihre Beschäftig-
ten erhalten Leistungen von den Sozi-
alkassen.
Bei den Antragstellern handelt es
sich überwiegend um Arbeitgeber, die
nicht Mitglied einer Arbeitgeberverei-
nigung sind und deshalb nur auf
Grundlage der Allgemeinverbindli-
cherklärungen zu Beitragszahlungen
herangezogen wurden. Sie haben die
Auffassung vertreten, die gesetzlichen
Voraussetzungen für die AVE hätten
nicht vorgelegen. Insbesondere hätten
die tarifgebundenen Arbeitgeber der
Baubranche nicht 50 % der unter den
Geltungsbereich des Tarifvertrags fal-
lenden Arbeitnehmer beschäftigt
(50 %-Quote). Auch habe kein öffent-
liches Interesse für die Allgemeinver-
bindlicherklärungen vorgelegen. Das
Landesarbeitsgericht hat die Anträge
zurückgewiesen und festgestellt, dass
die angegriffenen Allgemeinverbind-
licherklärungen wirksam sind.
Die vom Landesarbeitsgericht zu-
gelassenen Rechtsbeschwerden hatten
vor dem Zehnten Senat des Bundesar-
beitsgerichts Erfolg. Die Allgemeinver-
bindlicherklärungen vom 15. Mai 2008
und vom 20. Juni 2010 des VTV sind
unwirksam. Bei der Allgemeinverbind-
licherklärung von Tarifverträgen han-
delt es sich um Normsetzung, die nach
dem in Art. 20 GG verankerten Demo-
kratieprinzip die Befassung des zu-
ständigen Ministers für Arbeit und So-
ziales erfordert. Eine solche Befassung
ist jedoch weder durch den damaligen
Minister Olaf Scholz in Bezug auf die
AVE VTV 2008 noch hinsichtlich der
AVE VTV 2010 durch die seinerzeitige
Ministerin Dr. Ursula von der Leyen er-
folgt. Darüber hinaus gibt es keine
tragfähige Grundlage für die An-
nahme des BMAS, dass zum Zeitpunkt
des Erlasses der AVE VTV 2008 und
2010 in der Baubranche mindestens
50 % der unter den Geltungsbereich
des Tarifvertrags fallenden Arbeitneh-
mer bei tarifgebundenen Arbeitge-
bern beschäftigt waren. Insbesondere
durfte, anders als vom BMAS ange-
nommen, die in der jeweiligen AVE
vorgenommene Einschränkung des
betrieblichen Geltungsbereichs bei der
Berechnung der 50 %-Quote nicht be-
rücksichtigt werden.
Die Feststellung der Unwirksam-
keit der AVE VTV 2008 und 2010 wirkt
gem. § 98 Abs. 4 ArbGG für und
gegen jedermann.
Orientierungen 4/16 [Oktober–November–Dezember]13
Aus der Rechtsprechung
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Sie hat zur Folge, dass im maßgebli-
chen Zeitraum nur für tarifgebundene
Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu
den Sozialkassen des Baugewerbes be-
stand. Andere Arbeitgeber der Bau-
branche sind nicht verpflichtet, für
diesen Zeitraum Beiträge zu leisten.
Rechtskräftig abgeschlossene Klage-
verfahren über Beitragsansprüche
werden von der Feststellung der Un-
wirksamkeit jedoch nicht berührt; eine
Wiederaufnahme des Verfahrens nach
§ 580 ZPO ist insoweit nicht möglich.
Ob im Übrigen unter Beachtung der
Verjährungsfristen wechselseitige
Rückforderungsansprüche hinsichtlich
erbrachter Beitrags- und Erstattungs-
leistungen bestehen und ob die Fest-
stellung der Unwirksamkeit der Allge-
meinverbindlicherklärungen des VTV
aus den Jahren 2008 und 2010 einer
Vollstreckung von Beitragsansprüchen
aus rechtskräftigen Entscheidungen
entgegensteht, hatte der Senat nicht
zu entscheiden. ❚
Nachstehend geben wir Ihnen die
Neu- und Wiederberufungen der eh-
renamtlichen Richter aus dem Hand-
werk in Nordrhein-Westfalen be-
kannt:
Landesarbeitsgericht:
■ Köln
Udo Gerresheim, Malermeister, Köln
Joachim Michael Weckel, Justitiar –
Zentralverband des Deutschen Friseur-
handwerks, Köln
Arbeitsgerichte:
■ Aachen
Jan Everts, Elektrotechniker-Meister
(Fachrichtung Gebäude + Energietech-
nik), Würselen
Ralf Kaußen, Meister im Elektrotech-
niker Handwerk, Aachen
■ Arnsberg
Hans-Josef Berkenkopf, Elektromeis-
ter, Hallenberg
Andreas Cloer, Prokurist – Haustech-
nik, Arnsberg
■ Dortmund
Klaus Bellen, Werbetechniker (Schil-
der- und Lichtreklamehersteller), Dort-
mund
Thomas Wallmeyer, Dipl.-Kaufmann,
Dortmund
Christian Weiß, Fernmeldeanlagen-
elektronikermeister, Dortmund
■ Duisburg
Günther Kuske, Elektromechaniker-
meister, Duisburg
■ Essen
Juliane Kühne, Buchbinderei Löber,
Buchbindermeisterin, Essen
■ Iserlohn
Thomas Hölmer, Elektrotechniker-
Handwerk, Iserlohn
■ Krefeld
Siegfried Bastians, Gebäudereiniger,
Krefeld
Britta Sobiech, Bachelor, Tönisvorst
■ Mönchengladbach
Thorsten Caspers, c/o Bernd Caspers
GmbH, Installateur- und Heizungsbau-
ermeister, Mönchengladbach
■ Solingen
Stefan Krüth, Graveurmeister – Ge-
schäftsführer, Solingen
■ Wesel
Frank Bongers, Maler- und Lackierer-
meister, Wesel
Jörg Lemmin, Goldschmied, Neukir-
chen-Vluyn
Wilhelm Tepaß, Fleischermeister,
Wesel
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Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
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Jahr/Monat Nordrhein-Westfalen Deutschland
Index %-Ver- Index %-Ver- änderung änderung
2010 100,0 1,0 100,0 1,1 2011 102,2 2,2 102,1 2,1 2012 104,1 1,9 104,1 2,0 2013 105,8 1,6 105,7 1,5 2014 107,0 1,1 106,6 0,9 2015 107,3 0,3 106,9 0,3
Jan. 14 106,3 1,7 105,9 1,3Feb. 14 106,8 1,6 106,4 1,2März 14 107,1 1,4 106,7 1,0April 14 107,0 1,7 106,5 1,3Mai 14 106,8 1,1 106,4 0,9Juni 14 107,1 1,2 106,7 1,0Juli 14 107,3 1,0 107,0 0,8Aug. 14 107,4 1,1 107,0 0,8Sept. 14 107,4 1,1 107,0 0,8Okt. 14 107,2 1,0 106,7 0,8Nov. 14 107,1 0,7 106,7 0,6Dez. 14 107,0 0,1 106,7 0,2
Jan. 15 105,9 –0,4 105,5 –0,4Feb. 15 106,8 0,0 106,5 0,1März 15 107,3 0,2 107,0 0,3April 15 107,3 0,3 107,0 0,5Mai 15 107,5 0,7 107,1 0,7Juni 15 107,4 0,3 107,0 0,3Juli 15 107,5 0,2 107,2 0,2Aug. 15 107,6 0,2 107,2 0,2Sep. 15 107,4 0,0 107,0 0,0Okt. 15 107,4 0,2 107,0 0,3Nov. 15 107,5 0,4 107,1 0,4Dez. 15 107,4 0,4 107,0 0,3
Jan. 16 106,5 0,6 106,1 0,5Feb. 16 106,9 0,1 106,5 0,0März 16 107,4 0,4 107,3 0,3April 16 107,3 0,0 106,9 –0,1Mai 16 107,7 0,2 107,2 0,1Juni 16 107,8 0,4 107,3 0,3Juli 16 108,0 0,5 107,6 0,4Aug. 16 108,0 0,4 107,6 0,4Sept. 16 108,1 0,7 107,7 0,7Okt. 16 108,4 0,9 107,9 0,8
Verbraucherpreisindex (Index 2010 = 100)