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P Checkliste Pflanzenbau Version 2018 Seite 1 von 29 P Checkliste Pflanzenbau Schnittstellen Anforderungen Erfüllung Bemerkungen Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf. 1. Saat- und Pflanzgut Qualität und Gesundheit 1.1 nachgebautes Pflanzgut OGK AGF GGAP QZ systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten geprüft und Ergebnisse der Prüfung dokumentiert GGAP + K QZ stammt ausschließlich aus dem erstmaligen Nachbau von zertifiziertem Pflanzgut (Hinweis: gilt nur für Kartoffeln) K QZ im ersten Jahr der Systemteilnahme auf Quarantänekrank- heiten untersucht (mind. 1 Probe je 50 t) (Hinweis: Untersuchung auf Bakterielle Ringfäule, Schleim- krankheit) K QZ in den Folgejahren auf Quarantänekrankheiten untersucht, wenn weniger als 40 % Z-Pflanzgut eingesetzt wird (mind. 1 Probe je 50 t) K QZ Pflanzgut von Erhaltungssorten jährlich auf Quarantäne- krankheiten untersucht zugekauftes Pflanzgut OGK QZ Bescheinigungen über Zweckeignung liegen vor (z.B. Zerti- fikate, Lieferbedingungen) OGK QZ keine Sortenrechte Dritter verletzt OGK QZ für passpflichtige Arten liegt der EG-Pflanzenpass vor Sprossen, Keimlinge und Jungpflanzen OGK QZ Saatgut und angekeimte Ware nachweislich mikrobiolo- gisch unbedenklich (Hinweis: Nachweis erfolgt durch eigene Analysen oder Lieferantenzertifikate, Probenahme erfolgt risikoorientiert) OGK QZ Rückstellprobe mind. aufbewahrt bis Mindesthaltbarkeits- datum oder Verbrauchsdatum abgelaufen OGK QZ bei der Jungpflanzenproduktion eingesetzte Pflanzen- schutzmittel in den Begleitpapieren angegeben (Ausnahme: Dauerkulturen) Aufzeichnungen K QZ Probenahmeprotokoll für Untersuchungen auf Quarantä- nekrankheiten erstellt und dokumentiert K QZ Untersuchungsergebnisse auf Quarantänekrankheiten dokumentiert Aufzeichnungen 1.2 GGAP Nachweis über die amtliche Saat- bzw. Pflanzgutanerken- nung vorhanden GGAP + und Zertifikate oder Nachweise zur Saat- und Pflanzgutqualität mit Angaben zu Sortenname, Chargen- Nummer, Saatgut- händler und Informationen zur Saatgutqualität (z.B. Sorten- reinheit) vorhanden GGAP Dokumente für Saat- und Pflanzgutqualität zum Nachweis der Übereinstimmung mit dem geltenden regionalen Urhe- berrechten vorhanden (z.B. Lizenzvertrag / Pflanzvertrag) GGAP +

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P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 1 von 29

P Checkliste Pflanzenbau Stand: 08.10.2018

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

1. Saat- und Pflanzgut

Qualität und Gesundheit 1.1

nachgebautes Pflanzgut

OGK

AGF GGAP

QZ systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten

geprüft und Ergebnisse der Prüfung dokumentiert GGAP +

K QZ stammt ausschließlich aus dem erstmaligen Nachbau von

zertifiziertem Pflanzgut

(Hinweis: gilt nur für Kartoffeln)

K QZ im ersten Jahr der Systemteilnahme auf Quarantänekrank-

heiten untersucht (mind. 1 Probe je 50 t)

(Hinweis: Untersuchung auf Bakterielle Ringfäule, Schleim-krankheit)

K QZ in den Folgejahren auf Quarantänekrankheiten untersucht,

wenn weniger als 40 % Z-Pflanzgut eingesetzt wird (mind. 1 Probe je 50 t)

K QZ Pflanzgut von Erhaltungssorten jährlich auf Quarantäne-

krankheiten untersucht

zugekauftes Pflanzgut

OGK QZ

Bescheinigungen über Zweckeignung liegen vor (z.B. Zerti-fikate, Lieferbedingungen)

OGK QZ keine Sortenrechte Dritter verletzt

OGK QZ für passpflichtige Arten liegt der EG-Pflanzenpass vor

Sprossen, Keimlinge und Jungpflanzen

OGK QZ Saatgut und angekeimte Ware nachweislich mikrobiolo-

gisch unbedenklich

(Hinweis: Nachweis erfolgt durch eigene Analysen oder Lieferantenzertifikate, Probenahme erfolgt risikoorientiert)

OGK QZ Rückstellprobe mind. aufbewahrt bis Mindesthaltbarkeits-

datum oder Verbrauchsdatum abgelaufen

OGK QZ

bei der Jungpflanzenproduktion eingesetzte Pflanzen-schutzmittel in den Begleitpapieren angegeben

(Ausnahme: Dauerkulturen)

Aufzeichnungen

K QZ Probenahmeprotokoll für Untersuchungen auf Quarantä-

nekrankheiten erstellt und dokumentiert

K QZ Untersuchungsergebnisse auf Quarantänekrankheiten

dokumentiert

Aufzeichnungen 1.2

GGAP Nachweis über die amtliche Saat- bzw. Pflanzgutanerken-

nung vorhanden GGAP +

und

Zertifikate oder Nachweise zur Saat- und Pflanzgutqualität mit Angaben zu Sortenname, Chargen- Nummer, Saatgut-händler und Informationen zur Saatgutqualität (z.B. Sorten-reinheit) vorhanden

GGAP Dokumente für Saat- und Pflanzgutqualität zum Nachweis

der Übereinstimmung mit dem geltenden regionalen Urhe-berrechten vorhanden (z.B. Lizenzvertrag / Pflanzvertrag)

GGAP +

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Version 2018 Seite 2 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

OGK

AGF QZ

Pflanzgut bzw. Z-Saatgut nachweislich geeignet (z.B. Qua-litätszertifikate)

OGK GGAP

QZ

Aufzeichnungen über die selbst durchgeführte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Mittel, Aufwandmenge) bei der Saat- und Pflanzguterzeugung dokumentiert bzw. in den Begleitpapieren angegeben

GGAP +

OGK

AGF

QZ

Nachweis bei selbst durchgeführten Beizungen (über Da-tum, Mittel, Aufwandmenge, Applikationsart, Applikations-ort, Zielorganismus (Krankheit oder Schädling), Name des Anwenders) oder die Behandlung von Zukaufsmaterial vor-handen (Letztere nur bei GGAP gefordert)

Vordruck

GGAP Aufzeichnungen des Lieferanten über Produkte der chemi-

schen Behandlungen und Beizungen des verwendeten Saat- und Pflanzgut vorhanden

GGAP +

(Ausnahme: bei Vermehrungsmaterial von GGAP zertifi-zierten oder gleichwertig anerkannten Lieferanten)

2. Bodenschutz

Erosionsschutz 2.1

OGK

AGF GGAP

QZ

erosionsmindernde Verfahren standortabhängig durchge-führt und dokumentiert (z.B. bodenschonende Bearbei-tungstechniken, Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtan-bau, Strohmulch, Anbau quer zum Hang, Anpflanzung von Hecken bzw. Windschutzstreifen)

GGAP +

Schutz vor Bodenschadverdichtungen 2.2

GGAP bodenschonende Gerätetechnik vorhanden GGAP +

3. Pflanzenschutz

Sachkunde 3.1 Merkblätter

§ OGK

AGF QZ jeder Anwender nachweislich sachkundig

(Ausnahmen: einfache Hilfstätigkeiten, wenn sie unter Ver-antwortung und Aufsicht durch eine sachkundige Person ausgeübt werden)

Merkblatt

(Hinweis für OGK/QZ: gilt auch für Nacherntebehandlun-gen)

§ innerhalb von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung

teilgenommen

(Hinweis:

­ der Sachkundenachweise Pflanzenschutz im Scheckkar-tenformat können online beantragt werden www.pflanzenschutz-skn.de)

§ GGAP externer Berater, wenn er für die Auswahl der Pflanzen-

schutzmittel verantwortlich ist und Anwender nachweislich sachkundig

GGAP ++

Pflanzenschutzmittel einschließlich Beizmittel 3.2

Zulassung

CC OGK

AGF GGAP

QZ

für die im Betrieb angebauten Kulturen und die zu bekämp-fenden Schadorganismen in Deutschland zugelassen (Zu-lassungsnummer und -zeichen auf dem Gebinde vorhan-den)

GGAP ++

oder

CC bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet

GGAP Rechnungen und Lieferscheine zum Nachweis der Pflan-

zenschutzmittelzulassung vorhanden GGAP +

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Version 2018 Seite 3 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Lückenindikation

CC OGK

AGF QZ

nach § 22 (2) oder § 29 (1) des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt

Zulassungsende

§ innerhalb von 18 Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem

die Zulassung endet, aufgebraucht

Importmittel

CC in deutscher Sprache gekennzeichnet

CC deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden

CC Genehmigungsnummer des Bundesamtes für Verbrau-

cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Gebinde-etikett vorhanden

CC Genehmigungsbescheid des BVL für das Importmittel liegt

vor

(Hinweis: Antragstellung durch den Importeur (z.B. Händ-ler) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit)

(Hinweis: werden Eigenimporte von Pflanzenschutzmitteln nur im eigenen Betrieb angewendet, muss eine Gebrauchsanlei-tung des Referenzmittels vorhanden sein. Eine Kennzeich-nung in deutscher Sprache ist nicht erforderlich. Das Mittel darf nur in dem Betrieb angewendet werden, für den eine Genehmigung durch das BVL erteilt wurde.)

Spritz- und Sprühgeräte 3.3 Merkblätter

§ OGK

AGF GGAP

QZ Geräteprüfung alle 3 Jahre durchgeführt (Kontrollplakette

bzw. Prüfprotokoll vorhanden)

Vordruck

GGAP +- Nächste Prüfung am:

(Hinweis für GGAP: jährliche interne Überprüfung von Er-zeugern gefordert)

§ Abdriftminderungsklasse des Gerätes bekannt (Abstands-

regelung)

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 3.4

CC OGK

AGF GGAP

QZ Anwendungs- und Handhabungshinweise des Herstellers

(einschließlich Bienenschutz) beachtet GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Dosiereinrichtungen (z.B. Messbecher, Waage) zum siche-

ren Anmischen und Abmessen von Pflanzenschutzmittel vorhanden und jährlich kalibriert

GGAP ++

GGAP Gerätschaften zum Messen und Mischen von Pflanzen-

schutzmitteln verfügbar und kalibriert GGAP++

OGK

AGF QZ

Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und von Dritten beachtet

GGAP Produkte zur Vermeidung von Verunreinigungen sachge-

recht gelagert GGAP+

OGK QZ

Kontamination mit für die Kultur nicht zugelassenen Pflan-zenschutzmittelwirkstoffen vermieden

QM Grundlagen des Pflanzenschutzrechts werden eingehalten

(Überprüfung durch Rückstands-Monitoring der Molkerei)

Anwenderschutz

OGK

AGF QZ

geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung für den Um-gang mit Pflanzenschutzmitteln entsprechend der Ge-brauchsanweisung vorhanden

OGK

AGF QZ Anwender trägt Schutzkleidung nach Herstellervorgaben

(Hinweise für OGK/QZ: die Gebrauchsdauer der Atem-schutzfilter ist abhängig von den äußeren Anwendungsbe-dingungen)

P Checkliste Pflanzenbau

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

OGK

AGF QZ Schutzkleidung in gutem Zustand

OGK

AGF QZ

getrennt von Pflanzenschutzmitteln an einem gut gelüfteten Ort aufbewahrt und getrennt von Privatkleidung gereinigt (auch Einwegkleidung)

OGK

AGF QZ

Empfehlungen zum Gebrauch der Schutzkleidung und -ausrüstung vorhanden

(Hinweis für AGF /QZ: sie sollen den Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beiliegen)

OGK QZ

vollständiger Erste-Hilfe-Kasten am Pflanzenschutzmittel-lager und Anmischplätzen vorhanden

OGK

Einrichtungen zum Auswaschen der Augen (Augendusche) oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden

Feldspritzenbefüllung

§ freie Fallstrecke

oder

§ druckloser Zwischenspeicher vorhanden

CC OGK

AGF QZ

keine Anzeichen für direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 3.5 Merkblätter

CC nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaft-

lich genutzten Flächen oder

CC behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor

CC Abstandsauflagen und Anwendungsbestimmungen der

Pflanzenschutzmittel zu Oberflächengewässern eingehal-ten

§ Verbot der Anwendung und Lagerung von Pflanzen-

schutzmitteln im Gewässerrandstreifen (5 m) eingehalten

(Ausnahme: Gewässer von wasserwirtschaftlich unterge-ordneter Bedeutung)

CC Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze)

CC Anwendungsbestimmungen (z.B. in Natur- oder Wasser-

schutzgebieten, Natura 2000 Gebieten) eingehalten

§ mit Luftfahrzeugen nur mit Genehmigung

OGK QZ bei Anwendung im Splitting-Verfahren max. Aufwandmen-

ge je Jahr nicht überschritten

OGK

AGF QZ erforderliche Abstände zu Nachbarkulturen eingehalten

Bienenschutz

CC kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an von Bienen beflo-

genen Pflanzen (Trachtpflanzen)

CC andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz von bienenge-

fährlichen Mitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift)

CC bienengefährliche Mittel im Umkreis von 60 m zu einem

Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt

CC bienengefährliche Mittel so gehandhabt, aufbewahrt und

beseitigt, dass Bienen mit diesen nicht in Berührung kom-men

§

Maissaatgut, das mit dem Wirkstoff Methiocarb (z.B. Mesurol) gebeizt ist, nur mit einem pneumatischen Gerät ausgesät, das die erzeugte Abluft auf oder in den Boden leitet

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Restmengen

OGK

AGF QZ

Spritzbrühereste mind. 1 : 10 verdünnt und auf der behan-delten Fläche mit erhöhter Geschwindigkeit und verringer-tem Druck ausgebracht

OGK

AGF QZ

das bei der inneren Gerätereinigung anfallende Wasser auf der behandelten Fläche ausgebracht

GGAP

Spritzbrühereste und Restmengen von Tankreinigungen nachweislich so ausgebracht, dass vorgegebene Höchst-mengen nicht überschritten und Lebensmittelsicherheit und Umwelt nicht beeinträchtigt werden

GGAP +

Wartezeiten

CC

RSG

OGK

AGF GGAP

QZ eingehalten GGAP ++

(Hinweis: GGAP fordert entsprechende Nachweise)

(Hinweis: /QZ Flächen mit Wartezeit müssen den Mitar-beitern ggf. während durchgehenden Ernteperioden kennt-lich gemacht werden z.B. Lageplan mit den entsprechen-den Verweisen)

Betreten behandelter Flächen bzw. Kulturen

GGAP Verfahrensanweisung zur Einhaltung der vom Hersteller

vorgegebenen Wiederbetretungsfristen vorhanden GGAP ++

(Hinweis: spezielle Beachtung bei Schwangeren / Stillen-den und älteren Arbeitskräften)

Aufzeichnungen über die Anwendung von 3.6

Pflanzenschutzmitteln

CC OGK

AGF QZ vorhanden

CC OGK

AGF QZ

vollständig (mit Angaben zu Kultur, Schlag bzw. Bewirt-schaftungseinheit, Datum, Begründung, Mittelbezeichnung, Aufwandmenge, Anwender und bis zum 31.12. des An-wendungsjahres geführt

Vordrucke

(Hinweis: für eine CC-Kontrolle müssen Aufzeichnungen der Vorjahre vorliegen)

(Hinweis für OGK/QZ: gilt auch für die Eigenvermehrung von Saat-/Pflanzgut)

OGK

AGF QZ Handelsname des Pflanzenschutzmittels bzw. Nützlings

OGK QZ

Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels bzw. wissenschaftli-cher Name des Nützlings

OGK QZ Wartezeit

Überbetriebliche Ausbringung von Pflanzen-3.7

schutzmitteln

§ OGK

AGF QZ

Auftragnehmer (z.B. Lohnunternehmer, Fahrer) nachweis-lich sachkundig

§ Geräteprüfung bei Fremdgeräten durchgeführt

(Hinweis: Nachweis über die Durchführung der überbetriebli-chen Arbeiten sind ggf. vorzulegen (z.B. Vertrag, Rechnung))

Integrierter Pflanzenschutz 3.8

allgemeine Anforderungen

GGAP die eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind zur Bekämp-

fung der auf dem Betrieb aufgetretenen Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter geeignet

GGAP ++

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

OGK

AGF GGAP

QZ

Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (z.B. Liste der im Erwerbsobst- und Erwerbsgemüsebau zugelasse-nen Pflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebehand-lungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhanden und aktuell

GGAP +

GGAP IP-Schulung oder IP-Spezialberatung nachweislich in An-

spruch genommen GGAP +

OGK

AGF QZ

aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz nachweislich verfügbar (z.B. Pflanzenschutzwarndienst, Internet)

OGK

AGF QZ

Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern erfolgt nachweislich mit minimalem Pflanzenschutzmittel-aufwand (z.B. Schadschwellenbestimmung)

GGAP Wirkstoffwechsel durchgeführt GGAP +

OG

AGF QZ

nachweislich mind. 5 der nachfolgenden Maßnahmen um-gesetzt

­ Verwendung krankheitstoleranter bzw. resistenter Sorten

­ Förderung von Nützlingen (Hecken, Sitzstangen, Stein-haufen, Nistkästen, u.a.)

­ Eintrag/ Einsatz von Nützlingen (Raubmilben, Schlupf-wespen u.a.)

­ Einsatz von Überwachungsgeräten (Leimringe, Leimta-feln, Lupe, Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte u.a.)

­ Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik

­ Wechsel der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Vermeidung von Resistenzen

­ mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung

­ Einsatz von Mulchmaterial (Folien, Stroh, Rinde) (Ausnahme: QZ / QSOG)

­ Einsatz von Kulturschutznetzen oder Vlies

­ Sicherung der Feldhygiene (schnellstmögliche und gründ-liche Beseitigung von Ernterückständen)

­ Sicherung der Raumhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von Ernterückständen, Materialien usw., Desinfektion)

­ Vegetationsheizung

­ Einsatz von Klimacomputern

­ Verjüngen mehrjähriger starker Bestände

­ Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Ne-matoden, Verticillium u.a.) vor Neuanpflanzung

­ standortgerechte Sortenwahl

­ Teilflächen- und Randbehandlungen

­ Wechsel der Anbauflächen/ Einhaltung erforderlicher Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen

­ Einsatz von Gründüngung

­ Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosi-on (z.B. durch Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtsaat usw.)

­ Vermeiden von staunassen Standorten

­ Optimierung der Bewässerung (z.B. Tropfbewässerung)

­ bedarfsgerechte Bewässerung (z.B. Messung der Boden-feuchte, klimatische Wasserbilanz)

­ Begrünung der Arbeitsgassen

­ Bodendämpfung

­ Behandlung des Drainagewassers (Langsam-Sand-Filter, thermische oder UV-Desinfektion)

­ Anwendung bodenschonender Maßnahmen durch ent-sprechende bodenschonende Bearbeitungstechniken/-geräte

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 7 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Vorbeugung Merkblatt

GGAP nachweislich mind. 2 der 3 nachfolgenden Maßnahmen zur

Vorbeugung umgesetzt GGAP ++

­ Unkraut- und Schädlingsdruck durch pflanzenbauliche und anbautechnische Maßnahmen gezielt vermindert (z.B. Fruchtfolge, Bodenbearbeitung)

­ krankheitstolerante bzw. resistente Sorten bevorzugt an-gebaut

­ Übertragung und Verbreitung von Krankheitserregern und Schädlingen gezielt verhindert (z.B. Entfernung von Pflanzenabfällen und Wirtspflanzen, Desinfektion von Maschinen und Geräten)

Beobachtung und Überwachung Merkblatt

GGAP nachweislich nachfolgende Maßnahmen zur Beobachtung

und Überwachung umgesetzt GGAP ++

­ Unkraut- und Schädlingsbefall regelmäßig kontrolliert (z.B. Pheromonfallen, Gelbschalen)

­ Prognoseverfahren eingesetzt

Bekämpfung (Intervention) Merkblatt

GGAP nachweislich mind. 1 der 3 nachfolgenden Maßnahmen zur

Bekämpfung umgesetzt GGAP ++

­ chemische Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt (z.B. selektiv wirkende Mittel, Teilflächenbehandlung)

­ biologische bzw. biotechnische Schädlingsbekämpfungs-verfahren angewendet (z.B. Nützlingseinsatz, Pheromon-verwirrmethode)

­ mechanische Unkrautbekämpfung durchgeführt (z.B. Bodenbearbeitung)

(Ausnahme für GGAP: Option „Entfällt“ zulässig, wenn Er-zeuger nicht intervenieren musste

Transport von Pflanzenschutzmitteln für den 3.9

Eigenbedarf Merkblatt

GGAP entspricht den gesetzlichen Regelungen GGAP+

zulässige Gesamtmenge

§ Faktorsumme der geladenen Pflanzenschutzmittel je

Transport max. 1.000 Punkte nach ADR-Tabelle

Brandschutz

§ Feuerlöscher (2 kg) mitgeführt

§ alle 2 Jahre überprüft

Ladung

§ OGK

AGF QZ gegen Umfallen gesichert

§ nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Kraftstoff)

befördert

§ OGK

AGF QZ

im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum, Metallkiste mit verschließbarem Deckel)

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

4. Düngung

Link: Aktuelles zur Düngung (http://www.dlr.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=5ATQ8LSTQ6&p1=4W1H8283HY&p3=4H0SJ5100N&p4=Z70SC9RQEE)

Grundbodenuntersuchung 4.1 Merkblätter

auf Phosphat

§ OGK

AGF QZ

Bodenuntersuchungen für jeden Schlag ab 1 ha liegen vor und sind nicht älter als 6 Jahre

Nächste Unter-suchung am:

(Ausnahmen:

- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen N-Anfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt

­ Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha und Jahr gedüngt werden)

N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF) 4.2

Vordruck

Merkblätter

CC OGK

AGF QZ

für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x jährlich durchgeführt und dokumentiert oder

CC OGK

AGF QZ

Nmin-Vergleichswerte bzw. einschlägige Beratungsempfeh-lungen vorhanden

(Ausnahme:

­ Grünlandflächen

­ Dauergrünlandflächen

­ Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau)

­ Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha und Jahr ge-düngt werden)

(Hinweise für CC:

­ bei Anbau von Gemüsekultur nach Gemüsevorkultur im selben Jahr ist eine repräsentative Nmin - Probe erforder-lich bei Erdbeeren und Gemüse können mehrere Schlä-ge unter 0,5 ha bis zu einer Obergrenze von 2 ha zu-sammengefasst werden)

Einsatz von Zukaufdüngemitteln 4.3 Merkblatt

§

zugekaufte Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsstoffe entsprechen einem zugelassenen Düngemitteltyp bzw. enthalten nur zugelassene Ausgangs-stoffe

§ OGK

AGF QZ

zugekaufte Bioabfälle und Klärschlamm nachweislich un-bedenklich (z.B. Analyseergebnisse, Attest)

GGAP Gehalt an N, P und K aufgrund Kennzeichnung für die letz-

ten 24 Monate dokumentiert GGAP +

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Inverkehrbringen und Befördern von Wirt-4.4

schaftsdünger Merkblatt

(Hinweise: gilt für

­ Wirtschaftsdünger tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Mischungen mit Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die unter Verwendung von Wirtschaftsdüngern hergestellt wurden

­ gewerblich flächenlose Tierhaltungsbetriebe und gewerb-liche Biogasanlagen, in denen Nachwachsende Rohstoffe verarbeitet werden)

(Ausnahmen: gilt nicht für

­ abgegebene, beförderte oder aufgenommene Gesamt-mengen bis 200 t Frischmasse/Jahr

­ gewerbsmäßige Endverbraucher in Verpackungen unter 50 kg

§ einen Monat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von

Wirtschaftsdünger, dieses an die zuständige Behörde (Auf-sichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier) mitgeteilt

Vordruck

§ Aufzeichnungen für Abgeber, Empfänger und Beförderer

spätestens einen Monat nach Abgabe erstellt Vordruck

(Ausnahme: Verwendung des aufgenommenen Wirt-schaftsdüngers im eigenen Betrieb; hier beträgt die Auf-zeichnungsfrist 2 Monate)

§

Bezug von Wirtschaftsdünger aus einem anderen Bundes-land oder Staat spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres an die zuständige Behörde (Aufsichts- und Dienstleis-tungsdirektion in Trier) gemeldet

Vordruck

Qualität von anorganischen Düngemitteln 4.5

GGAP Nachweis über die chemischen Zusammensetzung ein-

schließlich Schwermetalle vorhanden GGAP +-

Qualität organischer Düngemittel einschließ-4.6

lich Gärsubstrate aus Biogasanlagen

GGAP Risiko- und Wirkungsanalyse vor Ausbringung durchgeführt

und dokumentiert Merkblatt

GGAP +

(Hinweis: Aufzeichnungen belegen, dass mindestens die fol-genden potenziellen Gefahren betrachtet worden sind:

­ Art des organischen Düngemittels,

­ Methode zur Herstellung des organischen Düngers

­ mikrobiologische Verunreinigungen (Krankheitserreger pflanzlichen und menschlichen Ursprungs)

­ unerwünschte Pflanzen („Unkräuter“) / Saaten

­ Schwermetallgehalte

­ Zeitpunkt der Ausbringung und Platzierung der organi-sichen Düngemittel (z.B. direkter Kontakt mit verzehrba-ren Pflanzenteilen)

­ Flächen zwischen den Pflanzen usw.)

OGK QZ Risiko- und Wirkungsanalyse bei Ausbringung von organi-

schen Düngemitteln innerhalb von 3 Monaten vor der Ernte durchgeführt und dokumentiert

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Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Nährstoffgehalt von Düngemitteln, Bodenhilfs-4.7stoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmit-teln

Merkblatt

­ aufgrund der Kennzeichnung oder

­ auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-ständigen Stelle ermittelt oder

­ anhand von wissenschaftlich anerkannten Untersuchun-gen auf dem Betrieb untersucht

­ vor Ausbringung untersucht

CC OGK

AGF

QZ für Stickstoff

Nächste Unter-suchung am:

(Hinweis: bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderen flüs-sigen organischen Düngemitteln zusätzlich für Ammoni-um-N)

§ OGK

AGF

QZ für Phosphat

GGAP für Stickstoff, Phosphat und Kalium GGAP +

Düngebedarfsberechnung 4.8 Merkblatt

Link (Excel)

(Hinweis: verpflichtend vor der Düngung wesentlicher Nähr-stoffmengen in Höhe von mehr als 50 kg/ha/Jahr Stickstoff (Gesamtstickstoff) und mehr als 30 kg/ha/Jahr Phosphat (P2O5))

CC OGK

AGF GGAP

QZ

N-Düngebedarf vor Ausbringung von Düngemitteln, Bo-denhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) ermittelt und dokumentiert

Merkblätter GGAP +

§ OGK

AGF GGAP

QZ

P-Düngebedarf vor Ausbringung von Düngemitteln, Bo-denhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) ermittelt und dokumentiert

GGAP +

(Hinweis für OGK: Pflanzenhilfsmittel für Kartoffeln, Erdbee-ren und Gemüsekulturen)

(Hinweis: zur Dokumentation des Düngebedarfs gehören ebenfalls die N-Bodenwerte (repräsentative Nmin-Werte oder eigene N-Bodenproben) sowie die Angaben zu Gesamt-N, verfügbarem N oder NH4-N und Gesamt-Phosphat der ange-wendeten Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel)

(Hinweis: , QZ und GGAP fordern den Nachweis entspre-chend der Berechnungsgrundlagen.

Folgende Faktoren sind für AGF/QZ zu berücksichtigen:

­ Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes (standortbezo-gene Obergrenze) für die zu erwartenden Erträge und Qualitäten

­ im Boden verfügbare Nährstoffmengen und Nährstofffest-legung

­ Kalkgehalt, Bodenreaktion (pH-Wert) und Humusgehalt

­ durch Bewirtschaftung und Bewässerung zugeführte nutzbare Nährstoffmengen (ohne Düngung)

­ Anbaubedingungen, die die Nährstoffverfügbarkeit beein-flussen

­ Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen)

CC ermittelter Düngebedarf beim Aufbringen nicht überschrit-

ten

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Version 2018 Seite 11 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

CC OGK QZ

bei nachträglich eintretendem höheren Düngebedarf (z.B. aufgrund Bestandsentwicklung, Witterung) erneute Dünge-bedarfsermittlung einschließlich einer Begründung erstellt und dokumentiert

OGK QZ

bei erneuter Düngebedarfsermittlung zusätzlich weitere Bodenuntersuchungsergebnisse vorhanden

(Ausnahmen: eine Erstellung der Düngebedarfsberechnung ist nicht erforderlich für

1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachts-baumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag ste-hende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen.

2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jähr-lichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt.

3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoff-mengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln,

Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen zur Beseitigung nach § 28 des Kreislaufwirtschafts-gesetzes aufbringen.

4. Betriebe, die

a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weni-ger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte

Fläche bewirtschaften,

b) max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren an-bauen,

c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg N je Betrieb aufweisen und

d) keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschafts-dünger sowie organischen und organisch mineralischen

Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und auf-bringen)

DüV § 8 (6)

Nährstoffvergleich 4.9 Merkblatt

(Hinweis:

­ neue Bilanzierungsmethode über Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz‘

­ Plausibilisiert = Wiederkäuerhaltende Betriebe müssen über Anzahl der Tiere und deren Nährstoffaufnahme die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter berechnen)

CC

OGK

AGF QM

QZ für Stickstoff nachweislich jährlich spätestens am 31.03.

vollständig und richtig erstellt

§

OGK

AGF QM

QZ für Phosphat nachweislich jährlich spätestens am 31.03.

vollständig und richtig erstellt

CC Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt

CC Nährstoffanfall aus Bioabfällen berücksichtigt

Zusammenstellung der Nährstoffvergleiche vorhanden für

OGK QZ jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit

OGK QZ

zusammengefasste Flächen unter 0,5 ha mit Erdbeeren

oder Gemüse bis max. 2 ha

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 12 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Bewertung

CC N-Überschuss im Durchschnitt der letzten drei Düngejahre

eingehalten

(Hinweis: zulässige durchschnittliche Kontrollwerte betra-gen für die

­ Düngejahre 2015 bis 2017 max. 60 kg N/ha

­ Düngejahre 2016 bis 2018 max. 56,6 kg N/ha

­ Düngejahre 2017 bis 2019 max. 53,3 kg N/ha)

§ OGK

AGF QZ

P2O5 Überschuss im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre max. 10 kg/ha und Jahr

(Hinweis für OGK / QZ: Überschuss beträgt für

­ 2018 max. 20 kg P2O5/ha

­ 2019 max. 18,3 kg P2O5/ha

­ 2020 max. 16,7 kg P2O5/ha

­ 2021 max. 15,0 kg P2O5/ha

­ 2022 max. 13,3 kg P2O5/ha

­ 2023 max. 11,7 kg P2O5/ha

­ ab 2024 max. 10,0 kg P2O5/ha)

(Hinweise:

­ bei Überschreitung der zulässigen Saldowerte erfolgt Anordnung zur Teilnahme an Düngeberatung

­ die Teilnahme an der Düngeberatung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Beratung nachzuweisen

­ im Folgejahr bis 31.03. Vorlage der Düngebedarfsbe-rechnung und des Nährstoffvergleichs)

(Ausnahme: bei Bodengehalten über 20 mg P2O5/100 g Bo-den nach CAL- oder EUF-Methode muss der P-Kontrollwert 0 sein; d.h. P-Düngung auf Abfuhr)

(Ausnahmen: eine Erstellung des Nährstoffvergleichs ist nicht erforderlich für

1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachts-baumkulturen angebaut werden, Baumschul-,Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag ste-hende Dauerkulturflächen des Wein oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen. 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jähr-lichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt. 3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoff-mengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen zur Beseitigung nach § 28 des Kreislaufwirtschafts-gesetzes aufbringen. 4. Betriebe, die a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weni-ger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, b) max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren an-bauen, c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg N je Betrieb aufweisen und d) keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschafts-dünger sowie organischen und organisch mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und auf-bringen)

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 13 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

betriebliche Stoffstrombilanz 4.10 Merkblatt

Ermittlung zugeführter Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor

§

ermittelt von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzen-hilfsmitteln, Kultursubstraten, Futtermitteln, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztieren sowie Leguminosen und sonstige Stoffen

(Hinweis: Nährstoffzufuhr durch Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial ist nur für Getreide, Mais, Kartoffeln und Körnerleguminosen zu ermitteln)

(Hinweis: Zufuhr wird ermittelt auf Grundlage von

­ Belegen, insbesondere Lieferscheine oder Rechnungen sowie

­ jeweiligem Gehalt an Stickstoff und Phosphor dieser Stoffe und Tiere)

§ Gehalt an Stickstoff und Phosphor ermittelt

­ auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung ­ auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Mess-

methoden ­ auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-

ständigen Stelle

Ermittlung abgegebener Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor

§

ermittelt von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzen-hilfsmitteln, Kultursubstraten, Futtermitteln, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztieren sowie Leguminosen und sonstige Stoffen

(Hinweis: Abgabe wird ermittelt auf Grundlage von ­ Belegen, insbesondere Lieferscheinen oder Rechnungen

sowie ­ jeweiligem Gehalt an Stickstoff und Phosphor dieser

Stoffe und Tiere)

§ Gehalt an Stickstoff und Phosphor ermittelt

­ auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung ­ auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Mess-

methoden ­ auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-

ständigen Stelle

Erstellung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

(Hinweise:

­ Nährstoffzufuhr = Summe der dem Betrieb durch Dünge-mittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstra-te, Futtermittel, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermeh-rungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie Le-guminosen und sonstige Stoffe zugeführte Nährstoffmen-gen

­ Nährstoffabgabe = Summe der vom Betrieb durch Dün-gemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursub-strate, Futtermittel, Saatgut einschl. Pflanzgut und Ver-mehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie Leguminosen und sonstige Stoffe abgegebene Nähr-stoffmengen)

gilt für Betriebe

1. über 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte über 2,5 GVE/ha oder

2. über 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte über 2,5 GVE/ha

3. die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zuführen

4. die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem vieh-haltenden Betrieb nach Nr. 1 und Nr. 2 in einem funktio-nalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im je-weiligen Bezugsjahr aus diesem Betrieb oder sonst au-ßerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zuge-führt wird)

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 14 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

(Hinweis: gilt auch für Betriebe

­ bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder bis max. 30 ha LN mit einer Tier-besatzdichte von max. 2,5 GVE/ha, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebes anfallen-der Wirtschaftsdünger zugeführt wird)

(Ausnahme: gilt nicht für Betriebe

­ bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder für Betriebe bis max. 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha im jeweils folgenden Jahr, wenn diesen jeweils max. 750 kg Ge-samtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern innerhalb eines Bezugsjahres zugeführt wurde und

­ der Nährstoffvergleich für das Vorjahr einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb zeigt

­ bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder für Betriebe bis max. 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha im jeweils folgenden Jahr, wenn diesen jeweils max. 750 kg Ge-samtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern innerhalb eines Bezugsjahres anfällt)

§ jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjah-

res vollständig erstellt

(Hinweise:

­ Festlegung des Bezugsjahres erfolgt vor dem erstmaligen Erstellen der jährlichen betrieblichen Stoffstrombilanz

­ Bezugsjahr muss deckungsgleich dem gewählten Dünge-jahr bei der Erstellung des Nährstoffvergleichs sein

­ Bezugsjahr kann erstmals geändert werden, nachdem für 3 Bezugsjahre eine fortgeschriebene 3-jährige Stoff-strombilanz erstellt wurde

­ bei Änderung des Bezugsjahres müssen für das bisherige und das geänderte Bezugsjahr Stoffstrombilanzen erstellt werden, bis erstmals eine fortgeschriebene 3-jährige Stoffstrombilanz für 3 aufeinanderfolgende geänderte Be-zugsjahre erstellt werden kann)

§ nachweislich jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des

festgelegten Bezugsjahres zu einer jährlich fortgeschriebe-nen 3-jährigen Stoffstrombilanz zusammengefasst

Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

§ nachweislich jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des

festgelegten Bezugsjahres die betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff bewertet

§ Stickstoffdeposition ermittelt

(Hinweise:

1. zulässiger Bilanzwert darf max. 175 kg N/ha/Jahr be-tragen oder

2. jährlich spätestens jährlich 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres den für den Betrieb zulässigen Bilanzwert für Stickstoff ermittelt und zu einem jährlich fortgeschrie-benen zulässigen 3-jährigen Bilanzwert zusammenge-fasst)

§ Bilanzwert nach Nr. 1 im Durchschnitt der letzten 3 Be-

zugsjahre nicht überschritten

§ Bilanzwert nach Nr. 2 im Durchschnitt der letzten 3 Be-

zugsjahre max. 10 % überschritten

§

bei übersteigendem Bilanzwert nach Nr. 1 der letzten 3 Bezugsjahre für Stickstoff um über innerhalb von 6 Mona-ten nach Feststellung falls angeordnet an einer anerkann-ten Beratung teilgenommen

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 15 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

§

bei übersteigendem Bilanzwert nach Nr. 2 der letzten 3 Bezugsjahre für Stickstoff um über 10 % des zulässigen Bi-lanzwertes innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung falls angeordnet an einer anerkannten Beratung teilgenommen

§ Teilnahme an Beratung innerhalb von 2 Wochen nachge-

wiesen

Aufzeichnungen

§ Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor spätestens

drei Monate nach der jeweiligen Zufuhr dokumentiert

§

Verfahren zur Ermittlung der Nährstoffmengen zur jeweili-gen Zufuhr dokumentiert aufgrund von

­ vorgeschriebener Kennzeichnung

­ wissenschaftlich anerkannter Messmethoden oder

­ Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle

§ Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor spätestens 3

Monate nach der jeweiligen Abgabe dokumentiert

§

Verfahren zur Ermittlung der Nährstoffmengen zur jeweili-gen Abgabe dokumentiert aufgrund von

­ vorgeschriebener Kennzeichnung

­ wissenschaftlich anerkannter Messmethoden oder

­ Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle

§ spätestens 6 Monate nach Ablauf des festgelegten Be-

zugsjahres Ausgangsdaten und Ergebnisse der betriebli-chen Stoffstrombilanzen vorhanden

§ spätestens 6 Monate nach Ablauf des festgelegten Be-

zugsjahres Bilanzwertermittlungen vorhanden

Sachkunde 4.11

GGAP Empfehlungen für die Anwendung von Düngemitteln wer-

den von kompetenten, qualifizierten Personen erteilt GGAP +

Ausbringtechnik 4.12 Merkblätter

CC Gerätetechnik für eine verlustarme Ausbringung vorhanden

(z.B. Schleppschlauch)

(Hinweise: folgende Geräte dürfen nicht mehr eingesetzt werden

­ Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler

­ Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler

­ zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird

­ Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleu-derscheibe als Verteiler zur Ausbringung von Gülle

­ Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle)

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 16 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Einsatz von organischen und organisch -4.13mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärrückständen aus dem Betrieb einer Bio-gasanlage

Merkblätter

N-Obergrenze 170 kg N/ha und Jahr (Regelgrenze)

CC OGK

AGF QZ

im Durchschnitt des Betriebes

eingehalten

(Ausnahme für Kompost:

­ innerhalb von 3 Jahren max. 510 kg Gesamt-N/ha

­ Aufteilung der N-Nachlieferung (10 % des Gesamt-N-Gehaltes) auf 3 Jahre)

(Hinweis:

­ einschließlich N-Anfall aus Beweidung

­ einschließlich Gärrückstände aus dem Betrieb einer Bio-gasanlage

­ nach Abzug der zulässigen Stall- und Lagerverluste)

Anbauhygiene

§ G QZ

Anwendungsverbot für Kopfdüngung mit flüssigen Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft im Gemüsebau einge-halten

§ G QZ

im Gemüsebau flüssiger Wirtschaftsdünger nur eingesetzt wenn der Zeitraum zwischen der Anwendung und der Ernte der Gemüsekulturen nicht weniger als zwölf Wochen be-trägt

GF QZ nicht auf stehende Futterbestände

Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen 4.14Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als 10 % CaCl2-löslichen N bei mehr als 1,5 % Ge-samt-N/kg TM)

Merkblätter

Sperrfrist

CC OGK

AGF QZ nach der Ernte bis 31.01. auf Ackerland eingehalten

CC GF QZ

vom 01.11. bis 31.01 für Grünland sowie auf mehrjährigem Feldfutter (Aussaat bis 15.05.) eingehalten

CC OGK

AGF

QZ vom 15.12 bis 15.01 für Festmist von Huf- und Klauentie-

ren sowie für Kompost eingehalten

(Hinweise:

abweichend davon ist Düngung auf Ackerland bis zur Höhe des Düngebedarfs bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/NH4-N, möglich bei

­ Aufbringung bis zum 01.10. zu Zwischenfrüchten, Winter-raps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15.09.

­ Aufbringung zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 01.10.

­ Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 01.12.)

oder

CC behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschie-

bung liegt vor

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 17 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Ausbringverbot für N- und P-haltige Düngemit-4.15tel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflan-zenhilfsmittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5 % Gesamt-N/kg TM) o-der Phosphat (mehr als 0,5 % P2O5/kg TM)

Merkblätter

(Hinweis: CC gilt nur für N)

kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen

§ auf benachbarte Flächen

§ auf schützenswerte natürliche Lebensräume

Ausbringverbot eingehalten, wenn Boden

CC OGK

AGF QZ wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder

CC OGK

AGF QZ überschwemmt

CC OGK

AGF

QZ gefroren

(Hinweise: Aufbringung auf gefrorenen Boden möglich, wenn

­ der Boden durch Auftauen am Tag des Auftauens auf-nahmefähig wird

­ keine Gefahr durch Abschwemmung in Gewässer und auf benachbarte Flächen besteht

­ eine Pflanzendecke (Winterung, Zwischenfrucht, Grün-land) vorhanden ist

­ sowie andernfalls Verdichtung bzw. Strukturschäden ent-stünden

­ max. 60 kg Gesamt-N/ha ausgebracht (bei Festmist von Huf- und Klauentieren oder bei Kompost sind über 60 kg Gesamt-N/ha zulässig)

­ Kalkdünger mit max. 2 % P2O5 ausgebracht wird)

CC OGK

AGF QZ schneebedeckt

Ausbringen von organischen, organisch-4.16mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder NH4-N

Merkblätter

auf unbestelltem Ackerland

§ sofort( spätestens 4 Stunden nach Beginn der Aufbringung)

mit der Einarbeitung begonnen

(Ausnahmen:

­ Festmist von Huf- und Klauentieren,

­ Kompost, Düngemittel mit < 2% TS-Gehalt)

Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemit-4.17teln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat in der Nähe von Gewässern

Merkblätter

CC OGK

AGF QZ kein direkter Eintrag in Oberflächengewässer

CC innerhalb eines Abstandes von 1 m keine Ausbringung

CC OGK

AGF QZ mind. m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten

CC OGK

AGF QZ

mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtech-nik (z.B. Schleppschläuche, Pneumatikstreuer mit Grenz-streueinrichtung, Miststreuer mit Leitblechen)

(Hinweis: gilt auch für Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung)

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 18 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemit-4.18teln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf stark geneig-ten Ackerflächen (durchschnittlich mind. 10 % Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem Gewässer)

Merkblätter

im Uferbereich bis 5m Gewässerabstand

CC OGK

AGF QZ Ausbringverbot eingehalten

im Bereich von 5 m bis 20 m Gewässerabstand

CC OGK

AGF QZ

auf unbestellten Ackerflächen nur, wenn sofort (spätestens 4 Stunden nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird

Ausbringung auf bestellten Ackerflächen

CC OGK

AGF QZ

mit Reihenkulturen (Reihenabstand von mind. 45 cm und mehr) bei entwickelter Untersaat

oder

CC OGK

AGF QZ bei sofortiger Einarbeitung

CC OGK

AGF QZ

auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsent-wicklung

CC OGK

AGF QZ nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren

Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-4.19fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl enthalten

Anwendungsverbot eingehalten auf

§ GF QZ Grünland

§ Gemüseflächen zur Kopfdüngung

§ GF QZ Feldfutterflächen zur Kopfdüngung

Einarbeitung

§ auf anderen Flächen, wenn sofort (spätestens 4 Stunden

nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird

GF QZ nachweislich tiefwendend eingearbeitet

Aufzeichnungen innerhalb eines Monats nach Ausbrin-gung durchgeführt mit Angaben zu

§ Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung

§ Flächengröße und Lage

§ Kultur

§ Düngemittel (Bezeichnung, Gehalt an tierischen Stoffen)

§ Datum des Aufbringens

§ Aufbringmenge dt/ha

§ Inverkehrbringer des Stoffes nach Maßgabe der Kenn-

zeichnung nach der Düngemittelverordnung

§ tierische Stoffe nach Maßgabe der Kennzeichnung nach

Düngemittelverordnung

§ Typenbezeichnung nach Maßgabe der Kennzeichnung der

Düngemittelverordnung

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 19 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-4.20fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Kieselgur enthalten

§ keine trockenen Mittel angewendet

Anwendungsverbot eingehalten auf

§ Grünland

§ Gemüseflächen

§ Feldfutterflächen

§ bestellten Ackerflächen

§ bodennahen Obstanbauflächen

§ nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen

Einarbeitung

§ auf anderen Flächen, wenn sofort (spätestens 4 Stunden

nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird

Klärschlammeinsatz 4.21

Ausbringverbot eingehalten

§ für Rohschlamm

§

für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen zur Be-handlung von Haushaltsabwässern, kommunalen Abwäs-sern oder Abwässern mit ähnlich geringer Schadstoffbelas-tung stammt

§

bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenz-

werte im Klärschlamm

Untersu-chung durch Klär-schlamm-abgeber

§

bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetall-

grenzwerte im Boden

Untersu-chung durch Klär-schlamm-abgeber

§ bei Boden-pH unter 5,0

GGAP QZ für Klärschlamm, klärschlammhaltige Düngemittel und

häusliche Abwässer im gesamten Betrieb GGAP ++

§ in Wasserschutzgebietszonen I und II

§ im Uferbereich von Gewässern (mind. 10 m Abstand)

§ in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks,

geschützten Landschaftsbestandteilen, besonders ge-schützten Biotopen und Natura 2000 Gebieten oder

§ auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen

§ GF auf Dauergrünland

§ OG auf Obstbauflächen

§ OG auf Gemüseflächen

OGK

AGF auf stehenden Kulturen

§ Ausnahmegenehmigung liegt vor

Klärschlammaufbringung und -lagerung

§ Boden vor Aufbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesium,

pH-Wert und Schwermetalle untersucht und Untersuchung dokumentiert

§

Klärschlamm vor dem erstmaligen Aufbringen aus be-triebseigenen Kleinkläranlagen auf betriebseigene Acker-flächen auf Schadstoffe untersucht und Untersuchung do-kumentiert

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 20 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

§ zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten

§ nicht mehr als die zulässige Gesamtaufbringmenge auf

oder in der Nähe der Aufbringungsfläche gelagert

§ Klärschlamm und Bioabfälle nicht auf der selben Fläche

aufgebracht

§ Klärschlamm vor der Aussaat von Silo- und Grünmais ein-

gearbeitet

§ Klärschlamm vor der Aussaat von Feldfutter oder Zucker-

rüben, wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend einge-arbeitet

§ OG

QZ nach Klärschlammaufbringung mind. 2 Jahre kein Feldge-

müse angebaut

K QZ

nach Klärschlammaufbringung mind. 1 Jahr keine Kartof-feln angebaut

Aufzeichnungen und Meldungen bei eigenverantwortli-chem Aufbringen von betriebsfremdem Klärschlamm

§ spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Aufbringungster-

min bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ange-zeigt

§ Lieferschein des Kläranlagenbetreibers bei jedem Trans-

port mitgeführt

§

nach der Aufbringung jeweils eine Mehrfertigung des Lie-ferscheins an die für den Kläranlagenbetreiber sowie die für die Aufbringungsfläche zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion übermittelt

§ Original des Lieferscheins an den Kläranlagenbetreiber

übermittelt

Aufzeichnungen und Meldung bei Aufbringen von be-triebsfremdem Klärschlamm durch Dritte (z.B. Lohnun-ternehmer)

§ Aufbringung auf dem Lieferschein bestätigt

Einsatz von Bioabfällen 4.22

(Ausnahme: gilt nicht für Wirtschaftsdünger einschließlich pflanzliche Biomasse aus landwirtschaftlichen Betrieben)

allgemeine Anforderungen

§ nur Bioabfälle aus zugelassenen Ausgangsstoffen

oder

§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor

§ vor Aufbringung behandelt (z.B. Kompostierung, Vergä-

rung)

§ zur Aufbringung bereitgestellt (max. bis zu 2 Wochen)

Aufbringung von Bioabfällen

§

Aufbringflächen innerhalb von 2 Wochen nach der erstma-ligen Aufbringung mit Angaben zu Gemarkung, Flurstücks-nummer, Flurstücksfläche bei der zuständigen Behörde angezeigt

(Ausnahmen:

­ Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche

­ Eigenverwertung von pflanzlichen Bioabfällen auf be-triebseigenen Flächen)

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 21 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

§ Boden spätestens 3 Monate nach der erstmaligen Aufbrin-

gung auf Schwermetalle und pH-Wert untersucht und Un-tersuchung dokumentiert

(Ausnahmen:

­ Aufbringung von Bioabfällen, die von Behandlern stam-men, die von der Nachweispflicht befreit sind (z.B. Mit-glieder einer Gütegemeinschaft)

­ Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche

­ Eigenverwertung von pflanzlichen Bioabfällen auf be-triebseigenen Flächen)

§ Verschlechterungsgebot für Natura 2000 Gebiete (z.B.

Trockenrasen) beachtet

§ max. 20 t Trockenmasse / ha innerhalb von 3 Jahren

(Hinweis: max. 30 t Trockenmasse / ha innerhalb von 3 Jahren sind möglich, wenn die hierfür vorgesehenen stren-geren Grenzwerte nicht überschritten werden)

§ vor dem Anbau von Feldgemüse und Feldfutter eingearbei-

tet

K QZ nach Ausbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut

§ bei Aufbringung auf Dauergrünland- oder Feldfutterflächen

frei von schädlichen Fremdkörpern für Tiere (z.B. Holz, Me-tall)

§ bei Aufbringung auf Dauergrünland und mehrschnittigen

Feldfutterflächen nur aus eigens dafür zugelassenen Aus-gangsstoffen

§

auf Tabakanbauflächen, Tomatenanbauflächen im Freiland sowie für Gemüse- und Zierpflanzenarten im geschützten Anbau nur aerob hygienisierend behandelte Bioabfälle auf-gebracht

§ Bioabfälle und Klärschlamm innerhalb von 3 Jahren nicht

auf der selben Fläche aufgebracht

§ nicht auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen

oder

§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor

Bei Eigenbehandlung und Herstellung

§ Untersuchungen auf Schwermetall- bzw. Fremdstoffgehalt

und Hygiene durchgeführt

(Hinweis: in Abhängigkeit von der Menge mind. vierteljährlich)

§ Untersuchungsergebnisse bei der zuständigen Behörde

vorgelegt

Aufzeichnungen

§ Lieferscheine für Bioabfälle vorhanden und ergänzt um

Angaben zu Gemarkung, Flurstücksnummer und -größe in ha sowie zur Bodenuntersuchung

Vordruck

(Ausnahmen:

­ Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche)

­ Eigenverwertung von Bioabfällen auf betriebseigenen Flächen)

§ Kopie des Lieferscheins unverzüglich an die Aufsichts- und

Dienstleistungsdirektion

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 22 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen 4.23

OG QZ keine Ausbringung nach Aussaat oder Pflanzung

OG QZ im Ausbringungsjahr und im Folgejahr kein Feldgemüse

(auch keine Erdbeeren) angebaut

K QZ nach Aufbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut

(Ausnahme: Einsatzstoffe sind nachweisbar und bestehen nur aus Gülle und pflanzlichem Material) Merkblatt

OG Ausbringung bei Dauerkulturen erfolgt bis max. 3 Monate

vor der Ernte

(Hinweis: es dürfen keine essbaren Pflanzenteile vorhan-den sein)

§ OG QZ nachweislich hygienisch unbedenklich für die Erzeugung

von Frischeprodukten

§ nachweislich für die angebauten Kulturen unbedenklich

AGF QZ nicht auf stehende Kulturen aufgebracht

Aufzeichnungen

§ OGK QZ Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt

(Hinweis: gilt als Nachweis für die Einsatzstoffe bei Aus-bringung von Gärresten aus NaWaRo-Anlagen im Kartof fel-, Gemüse- und Erdbeeranbau innerhalb der Sperrfris-ten)

OG QZ Analysenergebnisse zur hygienischen Unbedenklichkeit

liegen vor

Bestimmte Bioabfälle 4.24

(z.B. abgetragene Kultursubstrate aus der Speisepilzerzeugung)

§ vor der Verwertung förmliche Zustimmung der Aufsichts-

und Dienstleistungsdirektion vorhanden

5. Bewässerung

Wasserentnahme 5.1

CC OGK GGAP

QZ nachweislich erlaubt GGAP +

(Hinweis: sofern gesetzlich gefordert, zusätzlich den Nachweis einer behördlichen Beratung (z.B. Wasserent-nahmebescheid))

OGK GGAP

QZ

Aufzeichnungen sind vorhanden bezüglich den Anforde-rungen der Genehmigung, wie z.B. stündliche, tägliche, monatliche oder jährliche Entnahmemengen oder Wasser-verbrauchsmengen

GGAP++

GGAP Einrichtungen zur Wasserspeicherung vorhanden und ge-

setzlich genehmigt GGAP+-

§ Wasserentnahme mit Erhaltungszielen in Natura 2000

Gebieten vereinbar

Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittel-5.2produktion ohne Benetzung (z.B. Tropfbewäs-serung)

§ Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität

oder

§ Oberflächenwasser vor der erstmaligen Nutzung auf che-

mische Stoffe untersucht, beurteilt und Untersuchung do-kumentiert

§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 23 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittel-5.3produktion mit Benetzung (z.B. Überkopf-beregnung)

§ Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität

oder

§ Oberflächenwasser auf chemische Stoffe und mikrobiologi-

sche Verunreinigungen untersucht, beurteilt und Untersu-chung dokumentiert

§ Oberflächenwasser entsprechend der festgestellten Eig-

nungsklassen verwendet Merkblätter

(Hinweise:

­ mind. Eignungsklasse 2 bei Freiland- und Gewächshaus-kulturen zum Rohverzehr

­ mind. Eignungsklasse 3 bei Freilandkulturen zum Roh-verzehr bis Fruchtansatz

­ mind. Eignungsklasse 3 bei Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte

­ mind. Eignungsklasse 3 bei Obst und Gemüse zur Kon-servierung

­ mind. Eignungsklasse 4 bei Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz

­ mind. Eignungsklasse 4 bei Zuckerrüben, Stärkekartof-feln, Ölfrüchten und Nichtnahrungspflanzen zur industri-ellen Verarbeitung

­ mind. Eignungsklasse 4 bei Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte)

Bewässerungsbedarf 5.4

GGAP anhand von Wetterdaten (z.B. Wetterfax) und eigenen

Messungen (z.B. Bodenfeuchte) systematisch ermittelt GGAP +

(Hinweis: für Kulturen, die nicht bewässert werden, nicht notwendig)

Bewässerungsverfahren 5.5

GGAP Gefahrenbeurteilung des Wassermanagements dokumen-

tiert und jährlich überprüft GGAP ++

(Hinweis: Wassermanagement schließt folgende Punkte ein:

­ Wasserentnahme

­ Bewässerungssystem

­ Verwendung für Bewässerung

­ Waschen von Kulturen)

Aktionsplan zum Wassernutzungskonzept

GGAP durch die Unternehmensführung innerhalb der letzten 12

Monate genehmigt und GGAP ++

Maßnahmen zur effizienten Wassernutzung festgelegt und

Karten, Fotos, Zeichnungen oder andere Mittel vorhanden zur

­ Identifizierung der Lage des/der Gewässer/s und des Verlaufs von Wassersystemen

­ Lokalisierung der festen Vorrichtungen, wie Brunnen und Schleusen, im Feld

Beurteilung der Notwendigkeit der Instandhaltung des Be-

wässerungssystems liegt vor und

Schulungen und/oder Unterweisungen des verantwortli-

chen Personals durchgeführt und

kurz- und mittelfristige Verbesserungspläne, einschließlich

Fristen, bei vorhandenen Abweichungen vorhanden

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 24 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

chemische und physikalische Bewässerungs-5.6

wasserqualität

GGAP Gefahrenanalyse jährlich durchgeführt GGAP +

(Hinweis: Gefahrenanalyse schließt mindestens folgende Punkte ein:

­ Identifikation der Wasserquellen und Ergebnisse früherer Untersuchungen

­ Bewässerungsmethoden

­ Zeitpunkt der Bewässerung

­ Kontakt des Bewässerungswassers mit der Kultur

­ Eigenschaften der Kultur und deren Entwicklungsstadium

­ Reinheit des Wassers)

OGK QZ

Risikoanalyse durchgeführt, jährlich überprüft bzw. bei Änderungen aktualisiert

(Hinweis: Risikoanalyse schließt mindestens folgende Punkte ein:

­ Anzahl der erforderlichen Wasseranalysen

­ Anwendungsmethode

­ Kultur

­ Herkunft des Wassers

­ Zeitpunkt der Anwendung (Kulturstand, Zeit bis zur Ern-te)

­ die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen der Wasserquellen

­ Entnahmestellen, die z. B. durch Zufluss von Abwässern aus Kläranlagen beeinträchtigt sein können)

OGK GGAP

QZ Bewässerungswasser in den aufgrund der Gefahren- bzw.

Risikoanalyse festgelegten Abständen untersucht Merkblatt

GGAP +

(Hinweis für GGAP: Angaben zu

­ Häufigkeit der Probennahme

­ Probennehmer

­ Probennahmeort

­ Art der Stichprobenziehung

­ Art des Tests

­ Akzeptanzkriterien)

(Hinweis für /QZ: es können auch vorliegende Analy-seergebnisse der Trink-, Bade- oder Oberflächenwas-serüberwachung genutzt werden)

OGK QZ

die Wasserprobe wird an repräsentativem Austrittspunkt des Bewässerungssystems entnommen

OGK GGAP

QZ Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditie-

rung nach DIN ISO 17025) GGAP +

OGK QZ risikobehaftetes Wasser nicht genutzt

OGK GGAP

QZ kein unbehandeltes (ungeklärtes) Abwasser verwendet GGAP ++

OGK GGAP

QZ Aufzeichnungen zu Korrekturmaßnahmen und/oder ge-

troffenen Entscheidungen vorhanden GGAP +

P Checkliste Pflanzenbau

Version 2018 Seite 25 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

6. Nacherntebehandlungen (z.B. Keimhemmung bei Kartoffeln)

Sachkunde 6.1

OGK GGAP

QZ jeder Anwender von Nacherntebehandlungsmitteln nach-

weislich sachkundig GGAP ++

Behandlungsmittel 6.2

OGK

AGF GGAP

QZ in Deutschland zugelassen GGAP ++

GGAP Liste der zugelassenen Nacherntebehandlungsmittel) vor-

handen und aktuell GGAP +

AGF GGAP

QZ verwendetes Wasser hat Trinkwasserqualität oder wird von

der zuständigen Behörde als geeignet erklärt GGAP ++

Merkblatt

GGAP für Nacherntebehandlungen verwendete Biozide, Wachse

und Pflanzenschutzmittel etc. werden in einem ausgewie-senen, sicheren Bereich separat von Produkten gelagert

GGAP ++

Anwendung 6.3

OGK

AGF GGAP

QZ Anwendungshinweise des Herstellers beachtet GGAP ++

§ Verkaufsgebinde gekennzeichnet, wenn Erzeugnisse mit

Keimhemmungsmitteln behandelt wurden

Aufzeichnungen zur Nacherntebehandlung 6.4

vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu

OGK

AGF GGAP

QZ Begründung für die Anwendung GGAP +

(Hinweis: bei Anwendungsgebiet / Indikation)

OGK

AGF GGAP

QZ Ort der Behandlung GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Charge (z.B. Losnummer der behandelten Erzeugnisse) GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Behandlungsmittel (Handelsname und Wirkstoff) GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Datum der Anwendung GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Aufwandmenge oder Konzentration GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Anwendungstechnik (z.B. Sprühen, Nebeln, Begasen) GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Name des Anwenders GGAP +

OGK QZ Wartezeit

OGK QZ Behandlungsart (z.B. sprühen, nebeln)

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Version 2018 Seite 26 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

7. Rückstandskontrolle

Rückstandshöchstmengen 7.1

GGAP

Informationen über die zulässigen Rückstandshöchstmen-gen in Deutschland und in den Bestimmungsländern, in denen die Erzeugnisse verkauft werden sollen, vorhanden und aktuell

GGAP ++

GGAP zulässige Rückstandshöchstwerte des jeweiligen Bestim-

mungslandes bei der Anwendung von chemischen Pflan-zenschutzmitteln berücksichtigt

GGAP ++

Rückstandskontrolle 7.2

Probenahme

OGK QZ Betriebsstätten für unangekündigte Beprobungen durch

autorisierte Probenehmer jederzeit zugänglich

Rückstandsuntersuchungen

GGAP auf der Grundlage einer Risikoanalyse jährlich durchgeführt GGAP ++

GGAP Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditie-

rung nach ISO 17025) GGAP +

GGAP Probennahme sachgerecht durchgeführt GGAP +

GGAP Rückstandsuntersuchung dokumentiert GGAP ++ Merkblatt

GGAP Nacherntebehandlungen bei der Rückstandskontrolle be-

rücksichtigt GGAP ++

(Hinweis: anstatt der eigenen Untersuchung, kann der Betrieb auch an einem Monitoringprogramm teilnehmen, z.B. bei )

OGK QZ Betrieb nimmt am -Rückstandskontrollmonitoring teil

(Hinweis: Organisation durch den Bündler)

OGK QZ

bei Beanstandungen im Rückstandsmonitoring innerhalb von 4 Wochen Beratung durchgeführt

(Hinweis für /QZ: kann innerhalb von 4 Wochen keine Beratung erfolgen, muss nachgewiesen werden, dass in-nerhalb von 2 Wochen ein Beratungstermin vereinbart und Informationen über die Beanstandung beantragt wurden)

OGK

Beratungsnachweis innerhalb einer Woche nach erfolgter Beratung bei QS eingereicht

QZ Beratungsnachweis innerhalb einer Woche nach erfolgter

Beratung beim Lizenznehmer eingereicht

8. Schlagbezogene Aufzeichnungen

Schlagkartei oder Kulturkarten vorhanden und 8.1

aktuell geführt mit Angaben zu Vordrucke

Betrieb und Schlägen

OGK

AGF QZ Name, Anschrift, Betriebsnummer

OGK

AGF QZ

Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B. Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer)

K QZ Bodenart und Bodenzahl

OGK

AGF QZ Flächengröße

OGK

AGF QZ Erntejahr bzw. Anbaujahr

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Version 2018 Seite 27 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

OGK

AGF GGAP

QZ Kultur, Fruchtart GGAP ++

OG QZ Kulturverfahren bei geschütztem Anbau

GF QZ Nutzungsart bei Grünland (z.B. Wiese, Mähweide, Weide)

OGK

AGF GGAP

QZ Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte GGAP +

Aussaat und Pflege

OGK

AGF QZ Sorte, Anerkennungsnummer bei Z-Saat- und Pflanzgut

OGK

AGF QZ Aussaat- bzw. Pflanztermin

OGK

AGF QZ

Aussaatmenge (z.B. Kö/m², Einheit/ha) bzw. Pflanzgut-menge (z.B. Anzahl/m²)

GGAP Aussaat- bzw. Pflanzverfahren, Aussaat- bzw. Pflanzmen-

ge und Aussaat- bzw. Pflanztermin GGAP +

OGK

AGF QZ Bodenbearbeitung (Arbeitsgänge, Geräte)

OGK

AGF QZ Datum der Bodenbearbeitung

Düngung

OGK

AGF GGAP

QZ Feld/Schlag oder Bewirtschaftungseinheit, Gewächshaus GGAP +

OGK

A QZ

Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versor-gungsstufe)

OGK

A QZ Ergebnisse N-Bodenuntersuchung

CC OG

AGF QZ N-Düngebedarfsermittlung Vordruck

OGK

AGF GGAP

QZ

Düngemittel (Bezeichnung, Düngertyp,Nährstoffgehalt, Anbieter bzw. Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organische Dünger (z.B. Gülle, Jauche, Silagesi-ckersaft)

GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Datum der Anwendung GGAP +

OGK

AGF QZ Kultur

OGK GGAP

QZ Anwender GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha GGAP +

OGK GGAP

QZ Ausbringtechnik (Gerät, Bewässerung) GGAP +

Pflanzenschutz

GGAP

OGK

AGF

QZ Kulturname / Sorte GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Schlag oder Bewirtschaftungseinheit GGAP ++

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Version 2018 Seite 28 von 29

Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

OGK QZ Bestandskontrollen (Datum, Befund)

OGK

AGF QZ vorbeugende mechanische und biotechnische Maßnahmen

GGAP verantwortliche Person für die Auswahl der Pflanzen-

schutzmittel GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzen-

schutzmittel (z.B. Schädlings-, Krankheitserreger, Unkraut) GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Pflanzenschutzmittelbezeichnung, Wirkstoff GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Datum der Anwendung GGAP ++

OGK

AGF GGAP

QZ Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Wartezeit GGAP ++

GF QZ Behandlungserfolg

OGK GGAP

QZ Ausbringtechnik (Gerätebezeichnung) GGAP +

OGK

AGF GGAP

QZ Anwender GGAP +

(Hinweis: OGK fordert sachgerechte Ausbringung und Do-kumentation, wenn mehr als technisch bedingte Restmen-gen anfallen)

(Hinweis für GGAP: Aufzeichnung aller Anwender eines Teams gefordert)

GGAP Witterungsbedingungen zum Ausbringungszeitpunkt GGAP+

(Ausnahme: Kulturen im geschützten Anbau)

GGAP Vorkehrungen zur Vermeidung der Gefahr der Abdrift von

eigenen Schlägen GGAP+

GGAP Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr der Abdrift von

angrenzenden Schlägen (z.B. durch Vereinbarungen und Kommunikation mit Erzeugern von Nachbarschlägen)

GGAP+-

Sonstigem

GGAP andere Mittel außer Düngemittel und Pflanzenschutzmittel GGAP +

Bewässerung

K

AGF QZ Datum mit Entwicklungsstadium der Kultur

K

AGF QZ Menge in mm

GGAP Datum, Dauer, Durchflussraten und Menge für jede Was-

seruhr oder jede Bewässerungseinheit GGAP +

Ernte

K QZ Krautminderung (Verfahren, Datum)

K QZ Bonitierungsergebnisse

K QZ Entwicklungsstadium

OGK

AGF QZ Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte

K

A QZ Ertrag (dt/ha)

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Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

A QZ Qualitätsmerkmale (z.B. Feuchtigkeit, Besatz)

OGK

AGF QZ Feldabfuhr der Nebenprodukte

OG

A QZ Lagerort bei Hoflagerung

Ergebnis der Eigenkontrolle Pflanzenbau:

Eigenkontrolle durchgeführt am:

kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:

Impressum

P Checkliste Pflanzenbau zu GQSRLP Hof-Check

(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz)

Herausgeber:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) Bahnhofstraße 32 Ansprechpartnerin: Doris Fey 56410 Montabaur Telefon (02602) 9228-0 Fax (02602) 9228-27 E-Mail:[email protected]

www.rlp.gqs-hofcheck.de

Bearbeitung:

Landesanstalt für Entwicklung der Landwirt-schaft und der ländlichen Räume (LEL)

Oberbettringer Straße 162 73525 Schwäbisch Gmünd

www.bw.gqs-hofcheck.de

im Auftrag des:

Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Das vorliegende Werk beruht auf „GQSBW Hof-Check - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd

Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er wird periodisch aktualisiert. Es können jedoch nicht alle Details der einschlägigen Rechtsgrund-lagen eingearbeitet werden.

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