PAP-KUG-2009

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III

(gültig ab dem 1. Januar 2009)Seite 1

Die Leistungs-Verordnung für das Kug gilt für das Kalenderjahr 2009. Mit dem „Gesetz zur Sicherung von

Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das Einkommensteuergesetz rückwirkend zum 1.1.2009

geändert. Diese Änderung der Lohnsteuer-Berechnung wirkt sich aktuell nicht auf die in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ausgewiesenen Werte aus. Um die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes

korrekt durchzuführen, sind daher die Lohnsteuer-Parameter zugrunde zulegen, die vor der Gesetzesänderung

galten. Für die Errechnung des Nettolohnes sind jedoch die "neuen" Lohnsteuer-Parameter anzuwenden.

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NETENT

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III

(gültig ab dem 1. Januar 2009)Seite 2

Aus der Überlassung des Programmablaufplanes können Ansprüche,insbesondere Haftungsansprüche nicht hergeleitet werden.

START

(GLOHN / 2000) ohneRest x 2000

GLOHN

1) = Runden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro – Betrag

2) = Achtung: Dem Wert von 455.000 Cent (BBGR Ost) ist nach der VO 2009 kein entsprechender Wert zugeordnet, deshalb ist als rechnerische Größe der Wert von 456.000 Cent anzusetzen

BBGR2) = monatlicheBeitragsbemessungsgrenze

BENT = monatliches Brutto-arbeitsentgelt

GLOHN = gerundetes monatlichesBruttoarbeitsentgelt

NETENT = pauschaliertes Nettoentgeltpro Monat

2

1)

1)

GLOHN > BBGR

J

N

Alle Beträgein Cent !

BBGR

GLOHN

BENT + 1000

GLOHN

BENT = 0 ENDE

N

J

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LSTKL = II

LSTKL = III

LSTKL = V

LSTKL = VILOST (STKL = 6)

ABZ

LOST (STKL = 5)

ABZ

LOST (STKL = 3)

ABZ

LOST (STKL = 2)

ABZ

LOST (STKL = 1)

ABZ

2

ABZ + SOLZU

ABZ

3

J

J

J

J

N

N

N

N

ABZ = Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt

LOST = Unterprogramm zur Errechnung derLohnsteuer und des Solidaritätszu-schlages ab dem 1. Januar 2009 (ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und sonstigen individuellen Freibeträgen bzw. individuellen Merkmalen)

LSTKL = Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers

SOLZU = vom Unterprogramm LOSTerrechneter Solidaritätszuschlagpro Monat

STKL = Lohnsteuerklasse für die Lohnsteuerberechnung

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GLOHN<= GVDGR

1) Bruchteile von Centbeträgen kaufmännisch runden

AZUBI = Merkmal für StatusBeschäftigte/r im Rahmenbetrieblicher Ausbildung

GLOHN gerundetes monatlichesSOLL = Soll-Bruttoarbeitsentgelt

(bei Istberechnung maßgeblichfür die Prüfung, ob der Arbeit-nehmer „Geringverdiener“ ist, derkeine SV-Beiträge zu tragen hat)

GVDGR = monatliche Gering-verdienergrenze

SozP = Sozialversicherungspauschale

3

4

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Azubi ?

GLOHNSOLL<= GVDGR

Soll-berechnung ?

J

JJ

N

N

N

1)

N

J

(SozP x GLOHN / 100) + ABZ

ABZ

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ENDE

GLOHN - ABZ

NETENT

4 NETENT = pauschaliertes Nettoentgeltpro Monat

Hinweis für die Berechnung des Leistungsbetrages

Die Berechnung nach dem vorstehenden Programmablaufplan ist für das monatliche Soll-entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall) und für das monatliche Istentgelt (tat-sächlich erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) durchzuführen. Aus der Nettoentgeltdifferenz (= Differenz aus pauschaliertem Nettoentgelt-Soll und pauschaliertem Nettoentgelt-Ist) ist der Leistungsbetrag (Kurzarbeitergeld) zu ermitteln. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, erhalten als Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (Bruchteile von Cent-beträgen kaufmännisch gerundet).

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BBGR =

GVDGR =

SozP =

32.500 Cent

21,0 %

West = 540.000 Cent

Ost = 455.000 Cent

Parameterangaben gültig ab dem 1. Januar 2009