PAP-KUG-2009
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III
(gültig ab dem 1. Januar 2009)Seite 1
Die Leistungs-Verordnung für das Kug gilt für das Kalenderjahr 2009. Mit dem „Gesetz zur Sicherung von
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das Einkommensteuergesetz rückwirkend zum 1.1.2009
geändert. Diese Änderung der Lohnsteuer-Berechnung wirkt sich aktuell nicht auf die in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ausgewiesenen Werte aus. Um die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes
korrekt durchzuführen, sind daher die Lohnsteuer-Parameter zugrunde zulegen, die vor der Gesetzesänderung
galten. Für die Errechnung des Nettolohnes sind jedoch die "neuen" Lohnsteuer-Parameter anzuwenden.
0
NETENT
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Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III
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Aus der Überlassung des Programmablaufplanes können Ansprüche,insbesondere Haftungsansprüche nicht hergeleitet werden.
START
(GLOHN / 2000) ohneRest x 2000
GLOHN
1) = Runden auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro – Betrag
2) = Achtung: Dem Wert von 455.000 Cent (BBGR Ost) ist nach der VO 2009 kein entsprechender Wert zugeordnet, deshalb ist als rechnerische Größe der Wert von 456.000 Cent anzusetzen
BBGR2) = monatlicheBeitragsbemessungsgrenze
BENT = monatliches Brutto-arbeitsentgelt
GLOHN = gerundetes monatlichesBruttoarbeitsentgelt
NETENT = pauschaliertes Nettoentgeltpro Monat
2
1)
1)
GLOHN > BBGR
J
N
Alle Beträgein Cent !
BBGR
GLOHN
BENT + 1000
GLOHN
BENT = 0 ENDE
N
J
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LSTKL = II
LSTKL = III
LSTKL = V
LSTKL = VILOST (STKL = 6)
ABZ
LOST (STKL = 5)
ABZ
LOST (STKL = 3)
ABZ
LOST (STKL = 2)
ABZ
LOST (STKL = 1)
ABZ
2
ABZ + SOLZU
ABZ
3
J
J
J
J
N
N
N
N
ABZ = Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt
LOST = Unterprogramm zur Errechnung derLohnsteuer und des Solidaritätszu-schlages ab dem 1. Januar 2009 (ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und sonstigen individuellen Freibeträgen bzw. individuellen Merkmalen)
LSTKL = Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers
SOLZU = vom Unterprogramm LOSTerrechneter Solidaritätszuschlagpro Monat
STKL = Lohnsteuerklasse für die Lohnsteuerberechnung
GLOHN<= GVDGR
1) Bruchteile von Centbeträgen kaufmännisch runden
AZUBI = Merkmal für StatusBeschäftigte/r im Rahmenbetrieblicher Ausbildung
GLOHN gerundetes monatlichesSOLL = Soll-Bruttoarbeitsentgelt
(bei Istberechnung maßgeblichfür die Prüfung, ob der Arbeit-nehmer „Geringverdiener“ ist, derkeine SV-Beiträge zu tragen hat)
GVDGR = monatliche Gering-verdienergrenze
SozP = Sozialversicherungspauschale
3
4
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Azubi ?
GLOHNSOLL<= GVDGR
Soll-berechnung ?
J
JJ
N
N
N
1)
N
J
(SozP x GLOHN / 100) + ABZ
ABZ
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ENDE
GLOHN - ABZ
NETENT
4 NETENT = pauschaliertes Nettoentgeltpro Monat
Hinweis für die Berechnung des Leistungsbetrages
Die Berechnung nach dem vorstehenden Programmablaufplan ist für das monatliche Soll-entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall) und für das monatliche Istentgelt (tat-sächlich erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) durchzuführen. Aus der Nettoentgeltdifferenz (= Differenz aus pauschaliertem Nettoentgelt-Soll und pauschaliertem Nettoentgelt-Ist) ist der Leistungsbetrag (Kurzarbeitergeld) zu ermitteln. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie Arbeitnehmer, deren Ehegatte/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, erhalten als Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (Bruchteile von Cent-beträgen kaufmännisch gerundet).
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BBGR =
GVDGR =
SozP =
32.500 Cent
21,0 %
West = 540.000 Cent
Ost = 455.000 Cent
Parameterangaben gültig ab dem 1. Januar 2009