Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet ... · PEP NSG Wittmoor IV...

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Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Wittmoor Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie - Referat Naturschutz und Landschaftspflege - Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Wittmoor

Auftraggeber:

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

- Referat Naturschutz und Landschaftspflege -

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

Bearbeitung:

Planungsbüro

Dr.-Ing. Andreas Tesch, Landschaftsarchitekt

Dipl. Biol. MAS (GIS) Ragna Mißkampf

Mahlstedtstraße 45 D-28759 Bremen

Tel. 0421 - 636 47 78 Fax 0421 - 636 47 95

[email protected]

Stand: Juni 2017

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Dieser Pflege- und Entwicklungsplan ist kofinanziert aus Mitteln der

Freien und Hansestadt Hamburg

PEP NSG Wittmoor

I

Inhalt 0 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................... 1

1 EINLEITUNG ................................................................................................... 3

1.1 Zielsetzung und Untersuchungsumfang .................................................. 3

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................ 4

1.2.1 Rechtsgrundlagen ....................................................................... 4

1.2.2 Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................................... 5

1.2.3 Durchsetzung der Verbote nach § 5 NSG-VO und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 6 NSG-VO ................................. 6

1.2.4 Zulässigkeit der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans .................................................................................................... 7

1.2.5 Wiederansiedlungen von Pflanzen und Tieren ............................ 7

1.3 Bestehender Pflege- und Entwicklungsplan ............................................ 7

1.3.1 Übersicht Pflege- und Entwicklungspläne .................................... 7

1.3.2 Bisherige Maßnahmenschwerpunkte des Naturschutzes ............ 9

1.4 Natura 2000 .......................................................................................... 14

1.4.1 Rechtliche Bestimmungen ......................................................... 14

1.4.2 Natura 2000 in Hamburg ........................................................... 16

1.4.3 Natura 2000 im NSG Wittmoor (Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg) ............................................................... 16

1.4 Kosten ..................................................................................................... 17

2 LAGE UND ENTSTEHUNG DES NATURSCHUTZGEBIETES ...................... 18

3 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, BESTEHENDE PFLEGE- UND BEWIRT-SCHAFTUNGSVERTRÄGE........................................................................... 24

4 ZUSAMMENFASSUNG BIOTISCHES POTENZIAL ...................................... 30

4.1 Untersuchungs- und Auswertungsumfang ............................................ 30

4.2 Biotoptypen .......................................................................................... 31

4.3 Bedeutung des Naturschutzgebietes für die untersuchten Artengruppen ............................................................................................................. 34

4.4 Faunistisch und floristisch besonders bedeutsame Biotope des Naturschutzgebietes ............................................................................. 42

4.5 Schutzgegenstand des Natura 2000-Gebietes ...................................... 44

5 GEFÄHRDUNGEN UND BELASTUNGEN SOWIE FOLGERUNGEN FÜR DEN PEP ....................................................................................................... 47

6 LEITBILD UND ENTWICKLUNGSZIELE ....................................................... 51

6.1 Vorgaben des Landschaftsprogramms mit integrierter Karte Arten- und Biotopschutz ......................................................................................... 51

6.2 Begriffsdefinition "Leitbild" und "Entwicklungsziel" ................................ 54

6.3 Zwangspunkte ...................................................................................... 55

6.4 Entwicklungsziele ................................................................................. 56

PEP NSG Wittmoor

II

7 MAßNAHMENPLAN ....................................................................................... 63

7.1 Begriffsdefinitionen ............................................................................... 63

7.2 Pflegeeinheiten .................................................................................... 64

7.3 Maßnahmenkatalog ............................................................................. 79

7.4 Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000 .............................. 135

7.5 Zeitplanung ........................................................................................ 139

7.6 Kostenplan ......................................................................................... 143

8 ERFOLGSKONTROLLE UND ERLASS ....................................................... 144

8.1 Erfolgskontrolle .................................................................................. 144

8.2 Erlass ................................................................................................. 146

9 QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................. 147

ANHANG A: VERORDNUNGEN .................................................................. 151

A 1 VERORDNUNG ÜBER DAS NSG WITTMOOR (NSG-VO) .......................... 151

ANHANG B: BESTANDSANALYSE ............................................................. 158

B 1 ABIOTISCHER ZUSTAND ........................................................................... 158

B 1.1 GEOLOGIE UND BÖDEN ............................................................................ 158

B 1.2 HYDROLOGIE ............................................................................................. 165

B 2 BIOTISCHER ZUSTAND.............................................................................. 168

B 2.1 BIOTOPTYPEN UND VEGETATION ........................................................... 168

B 2.1.1 BESTAND ........................................................................................... 168

B 2.2 BRUTVÖGEL ............................................................................................... 183

B 2.3 REPTILIEN .................................................................................................. 186

B 2.4 AMPHIBIEN ................................................................................................. 187

B 2.5 LIBELLEN .................................................................................................... 188

B 2.6 HEUSCHRECKEN ....................................................................................... 190

B 2.7 TAGFALTER UND WIDDERCHEN .............................................................. 192

B 3 NATURA 2000 IM NSG ................................................................................ 194

B 3.1 METHODIK .................................................................................................. 194

B 3.2 BESTAND FFH-LRT .................................................................................... 195

B 3.3 BESTAND FFH-ARTEN SOWIE VOGELARTEN GEMÄß ANHANG I EG-VSRL............................................................................................................ 202

PEP NSG Wittmoor

III

ANHANG C: TABELLEN DER KÜRZEL FÜR BEZEICHNUNGEN ............... 203

ANHANG D: (NICHTÖFFENTLICH) ............................................................ 203

ANHANG E: NATURA 2000 ........................................................................ 204

E 1 STANDARDDATENBOGEN DES NATURA 2000-GEBIETES WITTMOOR 204

E 2 MERKBLATT ZU DEN VORLÄUFIGEN ERHALTUNGSZIELEN ................. 206

Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Schutzgebietskarte Wittmoor .................................................... 19

Abb. 2 West-Ost Profil durch die Naturlandschaft des Wittmoors ......... 20

Abb. 3: Kartenbild der Preußischen Landesaufnahme im Bereich des Wittmoores ............................................................................... 22

Abb. 4: Zulässige Reitwege im NSG Wittmoor (Darstellung der Naturschutzbehörde 2015) ....................................................... 26

Abb. 5: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen-Gruppen im NSG Wittmoor (FHH) (213 ha; Zusammenstellung gemäß Karte 6). 32

Abb. 6: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen-Wertstufen im NSG Wittmoor (FHH) (213 ha; Zusammenstellung gemäß Karte 6). 33

Abb. 7: Kartenauszug Landschaftsprogramm – Karte "Arten- und Biotopschutz" , Stand 2013 ....................................................... 52

Abb. 8: Kartenauszug Fachgrundlage Biotopverbund – Gesamtdarstellung, Stand 2014 ............................................... 53

Abb. 9: Flächengröße der Pflegeeinheiten ............................................ 65

Abb. 10: Grundwasserganglinien aus dem unmittelbaren Randbereich des NSG Wittmoor (Tagesmittelwerte blau bzw. farbig Tages-Max / Min / Mittel für zwei Meßstellen) ............................................. 167

Abb. 11: Anzahl besonders gefährdeter Gefäßpflanzenarten in Biotopen 2011/14 .................................................................................. 181

PEP NSG Wittmoor

IV

Tabellenverzeichnis Tab. 1: Pflegeeinheiten und zugeordnete Maßnahmentypen des PEP

von HASS (1999) für die Gewässer, Moor- und Heidebereiche . 10

Tab. 2: Ausgleichsflächen im NSG Wittmoor ......................................... 27

Tab. 3 Vertragsnaturschutz - Flächen im oder angrenzend an das NSG Wittmoor ................................................................................... 28

Tab. 4: Besonders schutzwürdige Biotoptypen der Wertstufen 8 und 7 im NSG Wittmoor (Auswahl) .......................................................... 34

Tab. 5: Vom Aussterben bedrohte Gefäßpflanzenarten im NSG Wittmoor (2011/14) und weitere seltene bzw. überregional gefährdete Pflanzenarten (Auswahl) ........................................................... 35

Tab. 6: Gefährdete, besonders geschützte und sonstige naturschutzrelevante Brutvögel im NSG Wittmoor 2015 ............ 36

Tab. 7: Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im NSG Wittmoor (inkl. Flächenanteil) ........................................................................... 43

Tab. 8. Entwicklungsziele und Maßnahmenschwerpunkte für die wertgebenden Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Wittmoor ............................................ 61

Tab. 9 Entwicklungsziele für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Wittmoor ........................................................... 62

Tab. 10: Liste der Maßnahmentypen (MTyp), Kurzbeschreibung und Zuordnung zu Pflegeeinheiten im Wittmoor ............................... 66

Tab. 11: Pflegeeinheit 1 .......................................................................... 68

Tab. 12: Pflegeeinheit 2 .......................................................................... 70

Tab. 13: Pflegeeinheit 3 .......................................................................... 71

Tab. 14: Pflegeeinheit 4 .......................................................................... 72

Tab. 15: Pflegeeinheit 5 .......................................................................... 74

Tab. 16: Pflegeeinheit 6 .......................................................................... 76

Tab. 17: Pflegeeinheit 7 .......................................................................... 77

Tab. 18: Pflegeeinheit 8 .......................................................................... 78

Tab. 19: Maßnahmentyp 1: Verfüllung von Entwässerungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf ............................................................... 80

Tab. 20: Maßnahmentyp 2: Anlage von kleinen Torfstichen .................... 81

Tab. 21: Maßnahmentyp 3: Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope / Flachgewässer................................................. 82

Tab. 22: Maßnahmentyp 47: Mulchen von Pfeifengras-Beständen (bodennah fräsen mit Forstmulcher) und Abtransport der Streu 83

Tab. 23: Maßnahmentyp 4: Sicherung / Reparatur der Moordämme ....... 84

Tab. 24: Maßnahmentyp 5: Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern ......................................................................... 85

Tab. 25: Maßnahmentyp 6: Überprüfung/Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mit Torf.................................................................................................. 88

PEP NSG Wittmoor

V

Tab. 26: Maßnahmentyp 7: Verbesserung der Fließgewässer-Durchgängigkeit........................................................................ 90

Tab. 27: Maßnahmentyp 8: Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen ...................................................... 91

Tab. 28: Maßnahmentyp 9: Integration in rotierende Schafbeweidung ... 94

Tab. 29: Maßnahmentyp 10: Maschinelle Heidepflege ........................... 96

Tab. 30: Maßnahmentyp 11: Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung sowie Pflege von Heide / Magerrasen ................... 97

Tab. 31: Maßnahmentyp 12: Fortsetzung von Bewirtschaftungsverträgen auf mesophilem bis feuchtem Grünland .................................... 98

Tab. 32: Maßnahmentyp 15: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mähweiden) ....................... 99

Tab. 33: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grünland (Standweiden / Mähweiden) ......................... 101

Tab. 34: Erhalt von Extensivgrünland durch Pflegenutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung) ............................... 103

Tab. 35: Maßnahmentyp 18: Pflegeschnitt von Brachen/Magerrasen ... 105

Tab. 36: Maßnahmentyp 19: Narbenpflege Wirtschaftsgrünland vordringlich ............................................................................. 106

Tab. 37: Maßnahmentyp 20: Erhalt von Grünland-Grüppen/Entwässerungsrinnen; Bodenaushub verteilen ........ 107

Tab. 38: Maßnahmentyp 21: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen - Spenderfläche ...................................... 109

Tab. 39: Maßnahmentyp 22: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen - Empfängerfläche .................................. 110

Tab. 40: Maßnahmentyp 23: Rückbau von Dränagen/Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung von Quellbiotopen ................................................................... 111

Tab. 41: Maßnahmentyp 24: Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen ............................................................................................... 112

Tab. 42: Maßnahmentyp 25: Beseitigung/Verlegung von Einrichtungen für Weidevieh............................................................................... 113

Tab. 43: Maßnahmentyp 26: Einzäunung landschaftsgerecht erneuern 114

Tab. 44: Maßnahmentyp 27: Entfernung von organischen Ablagerungen ............................................................................................... 115

Tab. 45: Maßnahmentyp 28: Durchforstung – Förderung von Stiel-Eichen ............................................................................................... 116

Tab. 46: Maßnahmentyp 29: Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen ....................................................................... 117

Tab. 47: Maßnahmentyp 30: Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden ............................................................................. 118

Tab. 48: Maßnahmentyp 31: Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimische Gehölze .............. 119

PEP NSG Wittmoor

VI

Tab. 49: Maßnahmentyp 32: Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölzbestände, Umwandlung zu Laubwald........................... 120

Tab. 50: Maßnahmentyp 33: Initialbegrünung zur Waldentwicklung, Sukzession Grünland zu Laubwald/Moorwald (Waldausgleich)................................................................................................ 121

Tab. 51: Maßnahmentyp 34: Rodung Nadelwald / Waldumwandlung zu Heide / Magerrasen ................................................................. 122

Tab. 52: Maßnahmentyp 35: Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen / Wald- und Wegrand .............................................. 123

Tab. 53: Maßnahmentyp 36: Wiederholter Rückschnitt von Brombeer-Gebüschen ............................................................................. 124

Tab. 54: Maßnahmentyp 37: Bekämpfung von invasiven neophytischen Hochstauden ........................................................................... 125

Tab. 55: Maßnahmentyp 38: Pflegeschnitt Kopfweiden ......................... 126

Tab. 56: Maßnahmentyp 39: Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken................................................................................................ 127

Tab. 57: Maßnahmentyp 40: Pflege der Amphibien-Leiteinrichtung ...... 128

Tab. 58 Maßnahmentyp 41: Informationstafel aufstellen ...................... 128

Tab. 59: Maßnahmentyp 42: Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild ......... 129

Tab. 60: Maßnahmentyp 43: Erhalt / Erneuerung NSG-Schild .............. 131

Tab. 61: Maßnahmentyp 45: Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung ................................... 132

Tab. 62: Maßnahmentyp 46: Erhalt des Bestands an Erholungswegen für Fuß- und Radfahrer ................................................................. 133

Tab. 63 Maßnahmentyp 48: Erhalt des Bestands an zulässigen Reitwegen ............................................................................... 134

Tab. 64: Übersicht der Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet Wittmoor ............................................................. 135

Tab. 65: Übersicht der Maßnahmen für Tier- und Pflanzenarten der FFH- Richtlinie im Natura 2000-Gebiet Wittmoor sowie Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie ............................ 138

Tab. 66: Planung der Maßnahmen im NSG Wittmoor im jahreszeitlichen Ablauf...................................................................................... 140

Tab. 67: Gesamtübersicht über die kalkulierten Kosten (aufgerundet). . 143

Tab. 68: Flächenanteile der Biotoptypen (Hauptgruppen) im NSG Wittmoor ................................................................................. 168

Tab. 69: Liste der Pflegeeinheiten / Biotopstrukturen im Wittmoor ........ 171

Tab. 70: Gesamtartenliste gefährdeter Gefäßpflanzen im NSG Wittmoor 1981 bis 2014 ......................................................................... 174

Tab. 71: Brutvögel im NSG Wittmoor 2015 im Vergleich zu 1995 (aus MITSCHKE 2015) ...................................................................... 183

Tab. 72: Nachweise gefährdeter Reptilien im NSG Wittmoor 1995 bis 2015 ........................................................................................ 186

PEP NSG Wittmoor

VII

Tab. 73: Nachweise gefährdeter Amphibien im NSG Wittmoor 1995 bis 2015 ....................................................................................... 187

Tab. 74: Nachweise gefährdeter Libellen im NSG Wittmoor 1995 bis 2014 ............................................................................................... 188

Tab. 75: Nachweise gefährdeter Heuschrecken im NSG Wittmoor 2003 bis 2010 .................................................................................. 190

Tab. 76: Nachweise gefährdeter Tagfalter und Widderchen im NSG Wittmoor 1995 bis 2010 .......................................................... 192

Tab. 77: FFH-Lebensraumtypen im NSG Wittmoor (Gesamtfläche und innerhalb des FFH-Gebiets) ................................................... 196

Tab. 78: Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im NSG Wittmoor (SDB, Monitoring Stand 2015) ................................................ 202

PEP NSG Wittmoor

VIII

Kartenverzeichnis

Grundlagenkarten

1. Lageplan NSG und FFH-Gebiet Wittmoor – Luftbilddarstellung

2. Eigentumsverhältnisse

3. Vertragsnaturschutz und Ausgleichsflächen

4. Geologie / Böden

5. Gewässersystem und Relief

6. Biotoptypen (mit Nr. und Code)

7. Wertstufen Biotope, Gesetzlich geschützte Biotope

8. FFH-LRT und Habitate von FFH-Arten

9. Brutvögel 2015 (Auswahl naturschutzrelevanter Arten)

10. Amphibien und Reptilien – wertgebende Biotope und Bestände 2015

11. Monitoring-Flächen Fauna

Planungskarten

12. Entwicklungsziele und Maßnahmenbereiche (Pflegeeinheiten)

13. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Dateiname: text_pep_wm_2017-06.docx

PEP NSG Wittmoor

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0 ZUSAMMENFASSUNG

Kern des Naturschutzgebietes Wittmoor ist das in einer Talwasserscheide liegende Hoch- und Übergangsmoor mit seinen Degenerations- und Regenerationsstadien sowie Moor-wiesen und Pfeifengras-Birkenwäldern. Das in seinem Hamburger Teil rd. 213 ha große Naturschutzgebiet umfasst über die Moorbiotope hinaus die Talränder und Kerbtäler von Mellingbek und Wittmoorgraben mit Trockenheiden und Magerrasen, kleinen Laubwäldern und vielfältig durch Hecken gegliederte Grünländer auf Mineralboden. Das FFH-Gebiet Wittmoor ergänzt auf Hamburger Seite das schleswig-holsteinische FFH-Gebiet um rd. 51 ha und umfasst zwei kleinere Gebietsteil im Norden (21,5 ha) und im Süden (29,7 ha), wo sich der größere Teil der Hochmoorbiotope befindet. Innerhalb der FFH-Gebietsteile lie-gen auch zahlreiche Kleingewässer anthropogenen Ursprungs, die sich in den letzten Jahrzehnten z.T. zu wertvollen Biotopen u.a. für die FFH-Arten Große Moosjungfer und Kammmolch entwickelt haben. Neben den genannten Tierarten umfasst der Schutzzweck des FFH-Gebiets acht standortgemäße Lebensraumtypen (Natürlich und naturnahe nähr-stoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- und Froschbiss-Gesellschaften, Dystrophe Still-gewässer, Magere Flachland-Mähwiesen, Noch renaturierungsfähige degradierte Hoch-moore, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Birken-Moorwald sowie Pfeifengraswiesen und Trockene europäische Heiden). Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan be-rücksichtigt die besonderen Anforderungen, die sich aus dem Natura 2000-Status erge-ben.

Als Grundlage für die Fortschreibung des bestehenden PEP von 1999 standen neben ei-ner aktuellen Biotoptypenkartierung, eine Revierkartierung aller Brutvögel sowie Erhebun-gen zur Reptilien- und Amphibienfauna aus 2015 sowie weitere faunistische Daten aus dem laufenden Arten-Monitoring zur Verfügung. Rund ein Drittel der Gesamtbiotopfläche des NSG gehört zu den besonders und hochgradig wertvollen Biotoptypen. Das Gebiet weist u.a. aufgrund seiner Biotopvielfalt mit 71 Arten der Roten Liste in Hamburg gefähr-deter Gefäßpflanzen auch eine hohe Bedeutung für den floristischen Artenschutz auf. Die Strukturvielfalt spiegelt sich in der mit 57 Arten in 908 Revieren hohen Anzahl an Brutvo-gelarten und –paaren wider. Die hohe Bedeutung der Heide- und Moorflächen des Witt-moors für die Kreuzotter konnte 2015 bestätigt werden. Unter den Amphibien sind der für Hamburg große und stabile Kammolch-Bestand hervorzuheben, daneben auch der Moorfrosch sowie eine kleine Population des Kleinen Wasserfrosches. Von den Maßnah-men zur Vernässung der Hochmoorflächen und der Anlage von Kleingewässern im Um-feld des Moores hat besonders die Libellenfauna profitiert. Es wurden in den letzten Jah-ren 38 Arten registriert, darunter 17 gefährdete Arten, von denen viele auf nährstoffarme Feuchtbiotope angewiesen sind. Viele wertgebende Arten werden im PEP kartografisch dokumentiert und im Anhang befinden sich vollständige Artenlisten.

Die erforderlichen Schutz, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden acht Pflegeein-heiten zugeordnet, die nach den vorherrschenden Lebensraumkomplexen gebildet wur-den. Sie umfassen die gesamte Palette der Biotope der Natur- und Kulturlandschaft: Moore (Hoch- und Übergangsmoore inkl. Degenerationsstadien), Moorwald (Moor- und

PEP NSG Wittmoor

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Bruchwald, Weidengebüsche), Gewässer (Kleingewässer, Fließgewässer / Gräben), Sandbiotope (Sandheiden, Feuchtheiden auf Sandböden, Magerrasen), Grünland / Bra-chen (Grünland i.w.S. inkl. Nassbrachen / Sümpfe, Streuobstwiesen), Wald (Waldbe-stände und Gebüsche auf Mineralboden), Hecken u.a. Gebüsche (Hecken, Baumreihen, Gebüsche, Feldgehölze, keine Einzelbäume), Siedlungen / Wege (Siedlungsflächen inkl. Gärten, Ruderalfluren). Aufgrund der Biotop-, Struktur- und Nutzungsvielfalt und unter Be-rücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen und Einschränkungen durch Entwässe-rung, land- und forstwirtschaftliche Nutzungseinflüsse sowie die Frequentierung des Ge-bietes durch Erholungssuchende ergibt sich ein umfassendes Aufgabenfeld für den Na-turschutz. Der PEP umfasst für alle Pflegeeinheiten insgesamt 47 verschiedene Maßnah-mentypen mit rund 260 Einzelmaßnahmen.

Weiterhin eine hohe Bedeutung hat die Sicherung eines möglichst ganzjährig oberflä-chennahen Wasserstands für die ungenutzten Moorbiotope. Trotz der Vernässung, die nur noch lokal weiter optimiert werden kann, wird es auch zukünftig ergänzender Pflege-maßnahmen zur Offenhaltung der Moorbiotope geben müssen (Entkusselung). Hohe An-forderungen an die Offenhaltung und damit das Zurückdrängen von Gehölzbeständen er-geben sich auch aus dem Schutzbedürfnis der Calluna-Heiden und Magerrasen im Ge-biet. Hier sollte vordringlich eine Unterstützung mechanischer Pflegemaßnahmen durch die Realisierung einer gelenkten (länderübergreifenden) Schafbeweidung unter Ein-schluss aller Schutzgebietsteile angegangen werden. Die Ansiedlungserfolge an den Kleingewässern müssen in den nächsten Jahren ebenfalls durch eine verstärkte Unterhal-tung abgesichert werden (Entschlammung, Rodung von Gehölzen, partielle Uferbewei-dung). Ein verstärktes Augenmerk muss in vielen Bereichen auf die Art der Grünlandnut-zung und Pflege geworfen werden. Durch örtlich zu intensive Beweidung auf nicht trittfes-ten Böden, fehlender Abzäunungen an Feuchtbiotopen und unterlassene Narbenpflege konnten sich unerwünschte Pflanzenbestände ausbreiten und schutzwürdige Arten kön-nen verdrängt werden. Auch zum Schutz des Landschaftsbilds dieser reizvollen Kultur-landschaft ist eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen, die von der Beseitigung von Ab-lagerungen, der Errichtung landschaftsgerechter Einzäunungen bis hin zur rechtlichen Überprüfung und ggf. dem Rückbau von Stallanlagen geht.

Über erhaltungsorientierte Maßnahmen hinaus enthält der PEP auch Vorschläge für z.T. umfangreichere Entwicklungsmaßnahmen, die auch der Verbesserung des lokalen Bio-topverbunds dienen (Umsetzung ggf. als Ausgleichsmaßnahmen). Hierzu gehört die Neu-schaffung bzw. Wiederherstellung von Sandbiotopen, die weitere Umwandlung von stand-ortfremden Gehölzbeständen in Offenlandbiotope bzw. Laubwald sowie die Ausweisung von Flurstücken, bei denen eine Nutzungsaufgabe zur Waldentwicklung sinnvoll ist.

PEP NSG Wittmoor

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1 EINLEITUNG

1.1 Zielsetzung und Untersuchungsumfang

Der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) bestimmt die Entwicklungsziele für das Naturschutzgebiet (NSG) Wittmoor sowie die zur Erhaltung und Entwicklung seiner Fauna und Flora erforderlichen Maßnahmen. Er bildet die fachliche Grundlage für die Um-setzung der Entwicklungsziele und die Durchführung der Maßnahmen. Mit der Formulierung des Leitbildes für das NSG wird das langfristig zu erreichende Fern-ziel vorgegeben. Der Maßnahmenplan (Kapitel 7) stellt einen Arbeitsplan dar, durch des-sen Umsetzung die Entwicklung des Raumes in Richtung auf das Leitbild vorangetrieben wird. Der vorliegende PEP stellt somit einen Grundplan für das nächsten 10 – 15 Jahre dar, wobei die Umsetzung schrittweise erfolgt (jährliche Maßnahmenplanung, Ausfüh-rungspläne). Bei Bedarf können Maßnahmenpläne aktualisiert und fortgeschrieben wer-den, die dann so zu einer schrittweisen Verwirklichung des Leitbildes beitragen. Der Pflege- und Entwicklungsplan gliedert sich in die Bestandsbeschreibung und den pla-nerischen Teil. Die Bestandsbeschreibung (Kapitel 4 - 5 und Anhang B) stellt die abioti-sche und biotische Ausstattung des Gebietes (ökologisches Potenzial) sowie die Gefähr-dungen und Vorbelastungen dar. Der planerische Teil (Kapitel 6 - 8) formuliert die Ent-wicklungsziele und die durchzuführenden Maßnahmen. Hier werden weiterhin Angaben zum Kostenrahmen und zur zeitlichen Abfolge der Maßnahmen sowie zur notwendigen Erfolgskontrolle gemacht. Neben der Aufarbeitung vorliegender Quellen zum abiotischen und biotischen Potenzial des NSG (siehe Quellenverzeichnis) wurden zur Bestandsanalyse von Flora und Fauna im Jahr 2015 aktuelle Erhebungen und Auswertungen von Kartierungsdaten durchgeführt. Er-gebnisse sind:

• eine Karte der Biotoptypen im Detaillierungsgrad der Biotopkartieranleitung der Umweltbehörde Hamburg, Amt für Natur- und Ressourcenschutz mit dem Stand 2011 und Aktualisierungen aus 2014 (einige FFH-Lebensraumtypen) sowie Nachkontrollen des Verfassers 2015,

• eine Gesamtliste gefährdeter Pflanzenarten und Nachweise in Hamburg vom Aussterben bedrohter sowie stark gefährdeter Pflanzenarten (Biotop-Num-mer/Karte) als Auswertung der Datenbank Biotopkartierung (mehrere Kartier-durchgänge),

• eine Karte der Brutvogelvorkommen im Jahr 2015 und eine Artenliste aktueller und ehemaliger Vorkommen von Vögeln im NSG (1995),

• eine Übersicht der Gewässer mit Amphibienvorkommen und tabellarischen Be-standsdaten aus dem Jahr 2015,

• eine Karte der Fundpunkte 2015 aller Reptilienarten. Falls in der Zukunft neuere bzw. weitere Angaben über die biotischen und abiotischen Fak-toren des NSG vorliegen, wird bei einer bedarfsweisen Aktualisierung des PEP die aktuelle Datengrundlage verwendet.

PEP NSG Wittmoor

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1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei einem Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) handelt es sich gemäß § 10 Absatz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes um einen Na-turschutz-Fachplan der Behörde für Umwelt und Energie. Er ist mit anderen für das Ge-biet in bestimmten Teilaspekten (z. B. Durchführung von Naturschutzmaßnahmen oder Wasser-, Land- und Forstwirtschaft) zuständigen Behörden abgestimmt und insofern be-hördenverbindlich. Werden im PEP genehmigungspflichtige Maßnahmen vorgeschlagen, so wird durch die Vorgabe im PEP die notwendige Genehmigung nicht ersetzt, sondern ist vor Durchfüh-rung der Maßnahme einzuholen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnis für den Gewässeraus-bau). Gegenüber privaten Dritten oder Verbänden besteht keine Verbindlichkeit des PEP. So-fern also im PEP Naturschutzmaßnahmen vorgeschlagen sind, die Eigentums- bzw. Pachtinteressen oder satzungsgemäße Aufgaben Dritter berühren, ist vor Durchführung der konkreten Maßnahmen eine entsprechende Zustimmung einzuholen.

1.2.1 Rechtsgrundlagen

Folgende Gesetze und Verordnungen dienen in Gänze oder in Teilen als Rechtsgrund-lage für die Anwendung und Umsetzung des vorliegenden Pflege- und Entwicklungspla-nes:

• Verordnung über das NSG Wittmoor (NSG-VO) (siehe Anhang A 1), • Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes - HmbB-

NatSchAG vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167),

• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1536; hier nur die unmittelbar geltenden Normen.

Folgende Gesetze und Richtlinien (in der jeweils gültigen Fassung) können ebenfalls von Bedeutung sein:

• Landeswaldgesetz vom 13. März 1978 (GVBl. S. 74), zuletzt geändert am 3. April 2007 (HmbGVBl. S. 104),

• Hamburgisches Jagdgesetz vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 162), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 257),

• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585, in Kraft getreten am 1. März 2010,

• Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005 (HmbGVBl. Nr. 11, S. 97), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. Nr. 47, S. 501),

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• Wasserrahmenrichtline - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß-nahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (Abl. L 311 vom 21.11.208, S. 1),

• FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie - Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhal-tung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere vom 21. Mai 1992 (ABl. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtli-nie 2013/17/EG des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. EG Nr. L 158 S. 193) ,

• EG-Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103, vom 25.4.1979, S. 1), er-setzt durch die kodifizierte Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009.

Weiterhin gilt die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege" (AOZNL; s. Kap. 1.2.2). Die Vorgaben und Ziele des Landschaftsprogramms mit integrierter Karte Arten- und Bio-topschutz der Freien und Hansestadt Hamburg sind bei der Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Vorgaben und Ziele aus den Fachplänen zum Hamburger Biotopverbund, dem Fachkonzept Arten- und Bio-topschutz und der FFH-Strategie hinzuzuziehen. Die in diesen Programmen für die Le-bensraumtypen des NSG Wittmoor formulierten Ziele und Maßnahmen sind in Kapitel 6.1 zusammengefasst. Das NSG Wittmoor ist teilweise gemäß Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 4, (bzw. § 32 BNatSchG) als FFH-Gebiet in die Europäische Gemeinschaftsliste aufgenommen und da-mit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000. Die für die Auswei-sung als FFH-Gebiet relevanten Lebensraumtypen, Pflanzen- und Tierarten werden in Ka-pitel 4.5 aufgeführt. Maßnahmen, die insbesondere der Pflege- und Entwicklung von FFH-Lebensraumtypen oder -Arten dienen, sind im Maßnahmenplan kenntlich gemacht.

1.2.2 Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Zuständig für die Durchführung der aufgrund von § 10 Absatz 1 des HmbBNatSchAG (in Verbindung mit §§ 23, 26 des BNatSchG sowie § 27 Nummer 3 des Hamburgischen Jagdgesetzes) erlassenen Verordnung über Naturschutzgebiete ist nach der geltenden Fassung der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege" (AOZNL, Fundstelle: Amtl. Anz. 2016, S. 18251) - Abschnitt II das Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie. Die Durchführung der Verordnung richtet sich nach dem vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplan.

1 http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoc-case=1&st=lr&doc.id=jlr-NatSchGZustAnOHA2016rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs (7.2.2017)

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Dem für das NSG Wittmoor zuständigen Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie obliegt somit die Umsetzung der in der Verordnung enthaltenen Gebote, die Durchset-zung der Verbote einschließlich der Ahndung etwaiger Verstöße im Naturschutzgebiet und die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG. Die Durchführung von Maßnah-men im Rahmen des vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplans (oder dessen Entwurfs) liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des Amtes. Das Amt ist nach der AOZNL auch zuständig für die Übertragung der Betreuung des Na-turschutzgebietes nach § 24 HmbBNatSchAG. Für das NSG Wittmoor in Hamburg bestehen Betreuungsverträge mit dem NABU (Natur-schutzbund Deutschland e.V., Landesverband Hamburg) und der GÖP (Gesellschaft für ökologische Planung). Für das NSG in Schleswig-Holstein wird der Landesjagdverband als Gebietsbetreuer an-gegeben (PROJEKTGRUPPE NATURA 2000 2013). Die Verbände kooperieren in einer „AG Wittmoor“.

1.2.3 Durchsetzung der Verbote nach § 5 NSG-VO und Ahndung der Ordnungswidrig-keiten gemäß § 6 NSG-VO

§ 5 Abs. 1 NSG-VO enthält die zur Sicherung des NSG erforderlichen Verbote. Im Rah-men der Verwirklichung der Entwicklungsziele kommt daher der Durchsetzung dieser Ver-bote - neben den biotoplenkenden Maßnahmen - eine zentrale Bedeutung zu. Zu berück-sichtigen sind die in § 5 Abs. 2 und 3 genannten Ausnahmeregelungen. Diese betreffen z.B. die Zulässigkeit der Düngung auf rund 40 landwirtschaftlich genutzten Flurstücken (§ 5 Abs. 2 Nr. 8). Die Verbote der Naturschutzgebietsverordnung sind den Besuchern unter Hinweis auf Ahndung etwaiger Verstöße nach § 5 der Verordnung in ausreichender Form durch Hin-weistafeln und Veröffentlichungen darzustellen. Im Rahmen der Überwachung oder sonst zur Anzeige gelangter Verstöße gegen Verbote nach § 5 NSG-VO ist nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht vorzugehen. Soweit im Einzel-fall Verstöße mit Geldbußen zu ahnden sind, kommt nach § 29 Nr. 3 HmbBNatSchAG eine Geldbuße bis zu 50.000,-- € in Betracht. Zur Festlegung im Einzelfall ergeben sich nach dem Bußgeldkatalog nähere Angaben. Im Allgemeinen sind Verstöße mit Bußgeldern ab 25,-- €, bei Verstößen gegen die Ver-bote nach § 5 NSG-VO (Errichtung von baulichen Anlagen, Veränderung der Kulturart ei-nes Grundstückes, seiner Bodengestalt und seines Wasserhaushaltes, Verunreinigung mit Abfällen und Abwässern) nicht unter 200,-- € zu belegen. Darüber hinaus findet bei bestimmten Verstößen auch das Strafgesetz Anwendung (vor allem § 329 [3] StGB). Im Hinblick auf die konkrete Gefährdung eines Gebietes ist bei der Überwachung vor al-lem auf Verstöße gegen Verbote des § 5 Abs. 1 Nr. 1 – 14 NSG-VO (Tiere zu fangen o-der zu stören, Pflanzen zu entfernen oder beschädigen, Hunde frei laufen zu lassen, zu zelten, im Freien Feuer zu machen, das Gelände mit Abfällen u. ä. zu verunreinigen, das Gelände außerhalb dafür bestimmter Wege zu befahren, zu betreten oder zu reiten) zu achten.

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1.2.4 Zulässigkeit der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans

Die notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Maßnahmenplan des Pflege- und Entwicklungsplans aufgeführt (Kapitel 7). Sie sind nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NSG-VO freigestellt.

1.2.5 Wiederansiedlungen von Pflanzen und Tieren

Die Ansiedlung oder das Aussetzen von Pflanzen oder Tieren ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 NSG-VO im NSG verboten. In besonderen Fällen können Ausnahmen zugelassen wer-den. Dabei sind Wiederansiedlungen von Pflanzen und Tieren im NSG nur mit standortge-rechten, einheimischen Pflanzenarten bzw. mit für den Lebensraum typischen Tierarten aus gebietseigener Herkunft durchzuführen. Generell darf eine Ansiedlung nur durch Fachleute in vorheriger Abstimmung mit der BUE - Amt für Natur- und Ressourcenschutz - als zuständiger Fachbehörde erfolgen.

1.3 Bestehender Pflege- und Entwicklungsplan

1.3.1 Übersicht Pflege- und Entwicklungspläne

Für den Bereich Wittmoor und Umgebung wurde 1976 von GLITZ ein ökologisches Gut-achten erstellt, infolgedessen die auf hamburgischem Gebiet liegenden Flächen 1978 un-ter Naturschutz gestellt wurden (72 ha). Der Kernbereich des Moores auf schleswig-hol-steinischer Seite wurde 1981 mit einer Landesverordnung zum NSG Wittmoor erklärt. Die Verordnungen umfassten jedoch nicht die gesamten von GLITZ (1976) für schutzwürdig gehaltenen Flächen, größere Randbereiche südlich und nördlich des ausgewiesenen NSG wurden ausgeklammert. Das Gutachten von GLITZ enthielt bereits weit reichende Angaben zu den erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, vor allem zur Wie-dervernässung und für Wiederbewaldung am Talrand.

Durch die Unterschutzstellung und nachfolgende Maßnahmen, u.a. zur Wiedervernäs-sung des Hochmoorkerns, konnte das Wittmoor als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tiere- und Pflanzen gesichert werden. Auf Hamburger Seite wurde das NSG 1997 deut-lich erweitert, so dass nördlich und südlich des eigentlichen Moorkörpers die angrenzen-den Niederungsbereiche und weitere schutzwürdige Biotope in das NSG integriert sind. In größerem Umfang wurden Biotopentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, z.B. neue Klein-gewässer angelegt und Gräben angestaut.

Für das Gebiet in den erweiterten Abgrenzungen der gültigen NSG-VO vom 15.7.1997 (213 ha), liegt seit Ende 1999 ein kompakter Pflege- und Entwicklungsplan vor, der einen umfassenden Katalog detaillierter Einzelmaßnahmen zur mittelfristigen Gebietsentwick-lung umfasste: PLANUNSGRUPPE HASS (1999) - Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutz-gebiet Wittmoor; unveröff. Gutachten i.A. Freie und Hansestadt Hamburg - Umweltbe-hörde, Naturschutzamt (53 S. + Anhang). Als fachliche Grundlage wurden in größerem

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Umfang biologische Bestandsaufnahmen durchgeführt, die in einem separaten Anlagen-ordner dokumentiert sind: HASS (1995) - Pflege- und Entwicklungsplan NSG Wittmoor; Kartierung der Biotope, Libellen, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Vögel. Die Karten und Artenlisten wurden für den vorliegenden PEP - soweit sinnvoll - als Referenz für den Gebietszustand vor ca. 20 Jahren herangezogen. Der PEP von 1999 bezieht sich eben-falls nur auf den Hamburger Teil, wurde aber mit Schleswig-Holstein abgestimmt. Die Um-setzung des Pflegeplans von 1999 lag bis Ende 2005 beim zuständigen Bezirksamt Wandsbek. Eine Dokumentation zum Umsetzungsstand des PEP von 1999 liegt dem Ver-fasser nicht vor.

Der PEP von 1999 hebt vor allem auf die Erfordernisse der Moorregeneration ab, wozu eine Stabilisierung des Wasserhaushalts und eine Eindämmung des Birkenaufwuchses erforderlich sind. Weitere Ziele sind u.a. Erhalt und Erweiterung der Heiden und Magerra-sen durch Biotoppflegemaßnahmen (inkl. Plaggen in größeren Intervallen), Umwandlung naturferner Nadelholzbestände in standortgerechte Laubwälder, extensive Pflege der Grünlandflächen, die nicht in Moor oder Heide überführt werden können und Entwicklung eines möglichst naturnahen Fließgewässersystems. Das Wegesystem soll unter Berück-sichtigung von Naturschutzaspekten für die landschaftsbezogene Erholung optimiert wer-den und vorhandene Einzelgebäude sollen nach Ausübung des Vorkaufrechts im NSG entfernt werden.

Aus Mitte der 1990er Jahre liegt zudem eine umfangreiche Diplomarbeit zur „Beurteilung der Naturschutzwürdigkeit potentieller Erweiterungsflächen für das NSG Wittmoor“ vor (KALLEN 1995), in der vor allem Vegetationsaspekte in den Randflächen des Moores (NSG-Erweiterung) fundiert bearbeitet wurden.

Vorläufer des PEP von 1999 beziehen sich noch auf die kleinflächigere NSG-Abgrenzung und werden hier nicht mehr inhaltlich berücksichtigt, z.T. aber als Datenquellen genutzt (FISCHER 1981, FHH UMWELTBEHÖRDE 1987 / 1991).

Von FISCHER (1985) wurde auch der erste Pflegeplan für das ca. 106 ha große NSG in Schleswig-Holstein erstellt, das in den Kreisen Segeberg (Stadt Norderstedt) und Stor-marn (Gemeinde Tangstedt) liegt. Die Umsetzung führte zu umfangreichen Anstaumaß-nahmen und der Ausbildung eines „Moor-Sees“ nördlich des zentralen Moordamms, ei-nem Damm der früheren Lorenbahn für den Torfabbau. Das von Schleswig-Holstein ge-meldete FFH-Gebiet „Wittmoor“ (DE 2326-301) umfasst die Hochmoorflächen in den Ab-grenzungen des NSG, geht aber im Süden darüber hinaus und umfasst im Anschluss an den südlichen Hamburger FFH-Gebietsteil einen Teil der Grünlandniederung (Gesamtflä-che 139 ha). Für den schleswig-holsteinischen Gebietsteil liegt ein Managementplan aus dem Jahr 2012 vor, der vor allem die Anforderungen berücksichtigt, die sich aus dem FFH-Status des Gebiets ergeben (Bewirtschaftungsplan gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie). Er wurde von der Projektgruppe Natura 2000 im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) im Auftrag des Ministerium für Energiewende, Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erarbeitet (PROJEKTGRUPPE NATURA 2000 2012). Schwerpunkte sind hier die Sicherung des Hochmoorkerns durch den Erhalt bzw.

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die Sanierung des stauenden Moordamms, eine Verbesserung des Wasserrückhalts in der westlichen Moorrandzone (Pufferbereich) einschließlich der dann erforderlichen An-passung der Grünlandnutzung (Handlungsschwerpunkt) und die Fortsetzung einer exten-siven Grünlandnutzung im südlichen FFH-Teil außerhalb des NSG.

1.3.2 Bisherige Maßnahmenschwerpunkte des Naturschutzes

Bereits der Pflegeplan von FISCHER (1981), der sich noch auf die alte, deutlich kleinere NSG-Abgrenzung bezieht, enthält vielfältige Anforderungen und Festsetzungen für die er-forderlichen Maßnahmen zur Vegetationsentwicklung und -pflege. Der PEP enthält vor al-lem eine allgemeine, nicht ortsspezifische textliche Auflistung anhand der wesentlichen Vegetationseinheiten (Bruchwälder, Nadelwaldbestände, Torfmoosgesellschaften, Knicks etc.), die durch eine entsprechende Bestands- und Planungskarte (Zielzustand) ergänzt wird. Die meisten Darstellungen beziehen sich auf verschiedenartige Pflegemaßnahmen zum Erhalt und zur Optimierung der wertgebenden Moorbiotope inkl. der Bruchwälder (Vernässung / Grabeneinstau, Entkusselung, gelenkte Beweidung mit Moorschnucken zur Reduktion von Pfeifengras), der Heideflächen (Entkusselung, temporäre Schafbeweidung, Schutz vor Vertritt) oder der Knick-Pflege, die - soweit bekannt oder heute erkennbar - auch weitgehend umgesetzt wurden. Es werden zudem zahlreiche Hinweise auf beste-hende punktuelle Belastungen und Störstellen gegeben (Misthaufen, Reisig-Ablagerun-gen, Vertritt durch Reiter etc.), von denen die meisten in den Folgejahren offenbar abge-baut wurden. Für Waldbestände mit standortfremdem Gehölzbewuchs (vor allem Nadel-waldbestände) werden z.T. weitgehende Zielvorstellungen für eine Umwandlung in Laub-wald bzw. eine halb-offene Heide-Landschaft entwickelt (z.B. am Brunsredder, südlich Muusbarg). Diese Entwicklungsmaßnahmen konnten in der skizzierten Form wohl über-wiegend nicht umgesetzt werden. Es wurden weiterhin geeignete Bereiche für die Anlage von Tümpeln u.a. Kleingewässern, vor allem im Feuchtgrünland, identifiziert, die vielfach realisiert wurden. FISCHER wies auf die Dringlichkeit geeigneter Regelungen für die Land-wirtschaftsflächen hin, aber auch auf die Beschränkungen, die sich aus den früher deut-lich ungünstigeren Besitzverhältnissen ergaben. Ein hoher Regelungsbedarf bestand zu-dem aufgrund der ungünstigen Wegeführung für Reiter und Fußgänger bzw. Radfahrer. Vor allem hinsichtlich der Wegesituation konnten in den Folgejahren deutliche Verbesse-rungen erreicht werden.

Der von der Planungsgruppe HASS (1999) vorgelegte PEP bezieht sich bereits auf das er-weiterte NSG und deckt sich mit dem Planungsbereich der vorliegenden Neubearbeitung. Der PEP enthält eine ausführlichere Beschreibung allgemeiner Zielzustände und ordnet diese sowie die entsprechenden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen jeweils den so genannten „Pflegeeinheiten“ zu, die sich an den Hauptbiotoptypen orientieren. Die nummerierten Einzelmaßnahmen sind durchgängig mit einem schwarzen Dreieckssymbol in einer Planungskarte verzeichnet und wurden in der Legende zu Maßnahmentypen gruppiert. Weitere, vor allem wasserwirtschaftliche Planungen, werden im Text benannt. Eine Übersicht zu den vorrangig umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Gewässer

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(Moorvernässung, Verbesserung von Fließgewässern) und der Moor- und Heideflächen gibt die folgende Tabelle (s. Tab. 1). Nicht immer konnten die textlich genannten Einzel-maßnahmen räumlich zugeordnet werden. Sofern möglich werden Bemerkungen zum Raumbezug ergänzt (Flurstück bzw. aktuelle Biotopnummer) und Hinweise auf den Um-setzungsstand bzw. den aktuellen Zustand gegeben. Soweit sinnvoll wird unterschieden zwischen zyklisch zu wiederholenden Maßnahmen zur Biotoppflege (Erhalt / Optimierung des Bestandes) und Einzelmaßnahmen, die vor allem der Neuentwicklung bzw. Wieder-herstellung von Biotopen dienen (Entwicklungsbereiche).

Tab. 1: Pflegeeinheiten und zugeordnete Maßnahmentypen des PEP von HASS (1999) für die

Gewässer, Moor- und Heidebereiche

Pflegeeinheit Maßnahmentyp Bemerkungen / Umsetzungsstand

Bäche und Gräben Gräben verschließen (zahlreiche Positionen); z.T. Balkenstaue zu er-neuern

- Bereich Brunsredder (heute vermtl. nur noch geringe Relevanz) - Abflüsse in Mellingbek aus Moorbirkenwald (heute weitgehend unterbunden) - zahlreiche Beet-Gräben im südlichen Feuchtgrünland (vermtl. durchgeführt)

Verrohrungen/Dränagen aufnehmen (Entrohrung)

Kerbtal Wittmoorgraben: noch nicht umge-setzt, Prüfungsbedarf (Entwicklung Sicker-quelle)

Rohrdurchlass unter Überfahrt vergrößern

nördliche Niederung (Wittmoorgraben); vermtl. nicht umgesetzt

lokale Bachverlegung (neuer Nebenarm)

kurzes Mellingbek-Teilstück nördl. Eichelhä-herkamp (durchgeführt; Gewässerbett durch Kiesschüttung angehoben)

Verlegung Straßengra-ben

Graben auf Nordseite Eichelhäherkamp ver-legt (Flst. 77); Zuführung zur Mellingbek er-folgt über naturnahe Senke

Versickerungssenke am Bohlenweg

Aufnahme von Starkregenabflüssen aus dem Siedlungsbereich (durchgeführt)

Moor (weitgehend baumfreie Moorsta-dien / Übergangs-moore)

Biotoperhalt: Durchführung von zyklischen Maßnahmen zur Offenhal-tung:

Entfernen von Baumauf-wuchs (bodennaher Schnitt / Ausreißen mit wurzeln, Abtransport und Entsorgung außer-halb)

wiederholt durchgeführt (Entkusselung);, meist aber als zyklische „Dauerpflegemaß-nahme“ anzusehen

Biotopentwicklung: Vergrößerung der Moorbereiche durch Umwandlung nicht standorttypischer Biotopbestände:

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Pflegeeinheit Maßnahmentyp Bemerkungen / Umsetzungsstand

Beseitigung von Fichten im Bereich von Pfeifengras-Moordegenerati-onsstadien wohl überwiegend durchgeführt; ggf. fortsetzen

Nutzungsaufgabe von Nassgrünland

- am Moorrand am Wittmoorgraben durchge-führt, 2015 von Flatterbinsen dominierte Bra-che (7050-64 NGB) mit Flachgewässern; z.T. sehr extensiv genutzt (Beweidung) - nördl. des zentralen Moordamms nicht um-gesetzt (Grünland 7050-77 GMT weiter zu er-halten) - nördl. des südl. Moordamm am Weg nicht umgesetzt (hagere Mähwiese 7048-352 bes. schutzwürdig / weiter zu erhalten)

Moorwald (Sukzessi-onsflächen auf Torfab-bauflächen)

Erhalt der von Moor- und Sand-Birke in der Baumschicht beherrschten Waldbestände ohne Pflegeeingriffe (Sukzession, Zunahme des Totholz-anteils) – keine Maßnahmen

Entwicklung / Optimierung von beeinträchtigten Moorwaldbeständen:

Zulassen der Sukzes-sion (Aufgabe Wald-weide); Anlage eines Viehweges

Flst. 1632; weiterhin beweidet (Biotop 7050-22 / -58); deutliche Beeinträchtigungen

Rodung von Fichten Moorwald südl. Wittmoorredder (7050-52 WBY u. angrenzend); wohl überwiegend nicht umgesetzt

Entfernung von invasi-ven Neophyten / Zier-sträuchern

Bereich wie oben und Umfeld; überwiegend nicht umgesetzt

Einstellen der Waldbe-weidung

Flst. 899, 1614 nördl. Wittmoorredder (7050-78 WPB/WBB); weiterhin unregelmäßig be-weidet; geringe Beeinträchtigung

Heiden u. Magerra-sen

Zyklisch zu wiederholende Pflegemaßnahmen (Festlegung nur lokal u. anhand des aktuellen Vegetationszustands):

Entfernen von Gehölz-aufwuchs (Roden / Schneiden, Abtransport)

i.d.R. wiederholt u. auch in mehreren Jahren hintereinander erforderlich; vielfach umge-setzt in den größeren Heidebereichen (west. Brunsteenredder, Scharbarg, weniger inten-siv am Heidestreifen Fiersbar-Muusbarg)

abschnittsweise Plag-gen in größeren Zeitab-ständen

auf mehreren Heideflächen im Norden ab-schnittsweise umgesetzt; z.T. sehr günstige Vegetationsentwicklung, lokal auch Zunahme von dichtem Birkengebüsch

Entwicklung / Neuanlage von Heideflächen:

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Pflegeeinheit Maßnahmentyp Bemerkungen / Umsetzungsstand

Plaggen zur Entwicklung von Heiden/Magerrasen

sandiger Hangbereich am Fußweg (nördl. Bilenbarg); vermtl. nicht umgesetzt u. aktuell junger Gehölzbestand (7048-94 WPB/WI) nördl. Wittmoorredder zur Vergrößerung der Heidefläche nach Westen (aktuell gehölzdo-miniert, 7050-21 WPB/TCF)

Entfernung von invasi-ven Neophyten / Zier-sträuchern

bes. im Heidestreifen zwischen Fiersbarg u. Muusbarg (z.T. wieder erforderlich)

Gehölzrodung zur Bio-topneuanlage / Biotop-verbund; bes. von ver-schiedenen Fichtenbe-ständen

Fichtenreihe zwischen Heide und Grünland-streifen im Bereich Fiersbarg entfernt; wei-tere Rodungen in diesem Bereich zu prüfen, z.T. privat (Integration in Gesamtentwicklung Bereich Muusbarg)

weitere Entwicklungsflä-chen ohne Angabe von Einzelmaßnahmen

Aufforstung/Brache auf Sandentnahme bzw. Deponiefläche am Bilenbarg; heute als Wald- und eutrophe Sukzessionsflur nicht mehr ge-eignet

Die Angaben des PEP von 1999 zu den übrigen Pflegeeinheiten können hier nur stärker zusammengefasst erwähnt werden:

• Grünland: Einteilung in acht so genannte „Pflegeklassen“, denen unterschiedliche Zielvorstellungen bzw. vielfach sehr detaillierte Nutzungsauflagen zugeordnet sind. Die Umsetzung war in den Folgejahren jedoch nur soweit möglich, wie es sich um neu verpachtete städtische Flächen handelte. Weiterhin werden für zahlreiche Einzelflächen Maßnahmen zur Beseitigung von Ablagerungen, Baulichkeiten wie verfallenen Ställen, Melkanlagen etc. identifiziert (nur teilweise umgesetzt). Auf Einzelflächen werden Dränagen vermutet, die ggf. aufzuheben wären.

Auf einigen der trockeneren mesophilen Grünlandbeständen (Südteil) wurden kräuterreiche Ansaaten vorgenommen, was z.T. bis heute an der für das Gebiet ungewöhnlichen Artenzusammensetzung erkennbar ist (Umsetzung von Aus-gleichsmaßnahmen).

• Teiche (Neuanlagen von Kleingewässern in den 1980er und 1990er Jahren): Vor-wiegend ungesteuerte Entwicklung. Für verschiedene Teiche werden Maßnahmen zu Regulierung der Uferbeweidung durch vollständige oder teilweise Einzäunung vorgeschlagen. Besonders für die Teiche am Wittmoorgraben im Übergang zum Moorbereich wird auf den Bedarf für wiederholte Freistellung von Gehölzaufwuchs hingewiesen (wiederholt durchgeführt).

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• Waldflächen (Laub- und Nadelwald außerhalb des Moores): Es handelt sich um 18 Einzelbestände sehr unterschiedlicher Zusammensetzung, die zu Laub-mischwäldern mit einem hohen Anteil von Birken und Eichen entwickelt werden sollen, sofern keine Umwandlung in Offenlandbiotope (Moor, Heide) vorgesehen ist. Im Bereich Muusbarg sind Teilflächen für eine Laubwaldentwicklung (in Verbin-dung mit Heideentwicklung) vorgesehen, wie auch südlich des Eichelhäherkamps (Flst. 964, derzeit mesophiles Grünland mit Pioniergehölzen am Rand). Es werden zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Rodung von Fichten, Waldumbau und zur Besei-tigung von Beeinträchtigungen durch Ablagerungen, standortfremde Gehölze und Stauden (Neophyten) sowie zur Offenhaltung von Wegeseitenräumen aufgelistet, die bisher wohl nur teilweise umzusetzen waren.

• Gehölzreihen und Knicks sowie Kopfbäume: Die linearen Strukturen sollen weit-gehend erhalten bleiben. Nur die Knicks bedürfen zum Strukturerhalt einer zykli-schen Pflege (abschnittsweises „Knicken“ ca. alle 10 Jahre, Entfernung des Schnittgutes); Kopfbäume sind ca. alle 5 Jahre zu beschneiden. Die dichten und für das Landschaftsbild prägenden Gehölzstrukturen sind weitgehend bis 2015 er-halten geblieben, wobei der Pflegezustand der Knicks sehr unterschiedlich sein kann. In der östlichen Mellingbek-Niederung wurden 2014 in größerem Umfang auch größere Gehölze (u.a. Erlen) gefällt.

In Ergänzung zu den bereits im Zusammenhang mit den Pflegeeinheiten Einzelmaßnah-men werden bei HASS (1999) noch weitere Rückbaumaßnahmen erwähnt, so ein Gebäu-deabriss auf Flst. 901 an der Segeberger Chaussee (Privatfläche) und die Aufgabe und Renaturierung des Parkplatzes am Wittmoorredder / Brunsteenredder (nicht umgesetzt, wird nicht weiter verfolgt).

Die Umsetzung des PEP von 1999 erfolgte in den Jahren nach der Verabschiedung vor-rangig auf Flächen der FHH (Liegenschaftsflächen) und lag über viele Jahre beim Bezirk Wandsbek. Eine systematische Dokumentation zur Umsetzung liegt nicht vor. Der vorlie-gende PEP geht von der heutigen Bestandssituation aus, die sich gegenüber den Grund-lagenermittlungen für den PEP von 1999 z.T. deutlich verändert hat. Soweit möglich und relevant, werden die damals vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aber überprüft bzw. auf-gegriffen.

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1.4 Natura 2000

1.4.1 Rechtliche Bestimmungen

Natura 2000 ist ein Mitgliedstaaten übergreifendes rechtsverbindliches Schutzgebietssys-tem innerhalb der Europäischen Union. Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere vom 21. Mai 1992) und die Schutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 25.4.1979). Ziel der FFH-Richtlinie ist es, ein System von zusammenhängenden Schutzgebieten zu schaffen. Geschützt werden in den Natura 2000-Gebieten bestimmte Lebensraumtypen (Anhang I der FFH-Richtlinie) und Arten (FFH-Richtlinie: Anhang II, Vogelschutzrichtlinie: Anhang I, Zugvögel entspr. Artikel 4 Absatz 2). Bezweckt wird mit einem solchen Schutz-status die Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume und der Populationen dieser Tier- und Pflanzenarten. Die Gebiete sollen ferner durch geeignete Strukturen vernetzt werden. In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht durch das Bundesnaturschutzgesetz im April 1998 sowie mit entsprechenden Novellen in 2002, 2007 und 2009 rechtsverbindlich. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzge-setzes vom 29. Juli 2009 gelten die dortigen Regelungen zu Natura 2000 für Hamburg un-mittelbar. Für die Natura 2000-Gebiete sind Maßnahmenpläne aufzustellen, die auch Be-wirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen administrativer oder vertraglicher Art im Sinne des Artikels 6 Absätze 1 und 2 der FFH-Richtlinie umfassen können. Der vorlie-gende Pflege- und Entwicklungsplan stellt einen derartigen Natura 2000-Managementplan dar und konkretisiert damit die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnah-men für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter im Natura 2000-Gebiet (BNatSchG § 32 Abs. 5). Ein Teil dieser Maßnahmen kann auch als Maßnahmen zur Kohärenzsicherung im Sinne von § 34 Absatz 5 BNatSchG anerkannt und durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist stets, dass

• es sich nicht um eine Maßnahme handelt, die als reine Pflegemaßnahme nicht zu einer Verbesserung des Zustands im FFH-Gebiet führt,

• es sich nicht um eine Maßnahme allein zur Erhaltung sowie zur Vermeidung von Verschlechterungen und Störungen, sowohl für günstig als auch für ungünstig be-wertete Flächen von FFH-Lebensraumtypen und Habitate von FFH-Arten innerhalb der FFH-Gebiete, handelt und

• es sich nicht um eine übliche Maßnahme zur Entwicklung eines günstigen Zustands von Flächen von FFH-Lebensraumtypen und Habitaten von FFH-Arten handelt, die wegen unterlassener Pflege- oder Schutzmaßnahmen tiefgreifend geschädigt oder degeneriert sind und bei denen insofern das Verschlechterungsverbot in den FFH-Gebieten unbeachtet blieb.

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Diese Anerkennungsvoraussetzungen gelten anlog auch für die Schutzgüter der EG-Vogelschutzrichtlinie. Maßnahmen, die zur Kohärenzsicherung in Frage kommen, sind in den Maßnahmenblättern in der Zeile "Ziel Natura 2000" mit einem Eintrag gekennzeich-net. Ob eine im Maßnahmenplan gekennzeichnete Maßnahme eine geeignete Kohärenz-sicherungsmaßnahme für ein bestimmtes Vorhaben darstellt, ist stets durch eine Einzel-fallprüfung durch den Vorhabensträger zu untersuchen. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen der dem Netz Natura 2000 angehörenden Gebiete, der Arten von gemeinschaftlichem Interesse und der europäischen Vogelarten ist mit einem Monitoring zu überwachen (BNatSchG § 6 Absatz 3). Über die Ergebnisse des Monitorings zu den FFH-Schutzgütern und die im Wesentlichen ergriffenen Maßnahmen ist der EU-Kommission alle 6 Jahre ein Bericht vorzulegen. Für Arten und Lebensräume, für die ein Gebiet als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen wurde, gilt ein Störungs- und Verschlechterungsverbot, da der Bewahrung der Naturgüter, auch als Beitrag für die menschliche Lebensqualität, Vorrang eingeräumt wird. Dies schließt auch negative Einwirkungen von außen auf das Gebiet ein (BNatSchG § 33 Ab-satz 1). Anthropogene Eingriffe in diese Schutzgebiete sind nur sehr eingeschränkt und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für alle Vorhaben, die ein solches Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, sind Verträglichkeitsprüfungen im Hinblick auf die festgelegten Erhaltungsziele des Schutzgebiets durchzuführen (BNatSchG § 34 Ab-satz 1). Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu dem Schluss, dass eine erhebliche Beeinträchti-gung der FFH-relevanten Schutzgüter zu befürchten ist, so ist das Vorhaben unzulässig (BNatSchG § 34 Absatz 2). Abweichend darf ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich ist und eine Alternativlösung nicht gegeben ist. Bei der Zulassung sind Ausgleichsmaßnah-men vorzunehmen, die den Zusammenhalt (Kohärenz) des Netzwerkes Natura 2000 ge-währleisten sollen. Über diese vorgenommenen Kohärenzmaßnahmen ist die EU-Kommission zu unterrichten (BNatSchG § 34 Absätze 3 bis 8). Befinden sich die jeweili-gen Schutzgebiete in der Zuständigkeit der Bezirksämter, so darf eine Zulassung nur im Einvernehmen mit der BUE erteilt werden (Senatsbeschluss vom 09.01.2007). Schließt das Natura 2000-Gebiet einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art ein - dies sind Schutzgüter mit europaweit aufgrund ihrer starken Gefährdung hervorgeho-benem Status (in der FFH-Richtlinie besonders gekennzeichnet: z. B. Auwälder oder Schierlings-Wasserfenchel) - so sind die Ausnahmevorschriften für Eingriffe noch restrikti-ver. Für alle Vorhaben, die nicht der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicher-heit oder der Herstellung günstiger Umweltauswirkungen dienen, ist dann vor der Ent-scheidung über das Vorhaben eine Stellungnahme der Europäischen Kommission einzu-holen (BNatSchG § 34 Absatz 4).

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1.4.2 Natura 2000 in Hamburg

Hamburg besitzt 16 FFH-Gebiete und 8 EG-Vogelschutzgebiete, die zusammen - ohne den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer - eine Fläche von 6541 ha (8,7 Prozent der Hamburger Landesfläche) einnehmen. In Hamburg befinden sich nach dem FFH-Bericht für die Berichtsperiode 2007 bis 2012 von den 36 insgesamt hier vorkommenden FFH-Lebensraumtypen 22 in einem ungünsti-gen Erhaltungszustand. Von den 80 Hamburger Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richt-linie (Anhänge II, IV und V) befinden sich 47 Arten in einem ungünstigen Erhaltungszu-stand. Somit besteht bei vielen Lebensraumtypen und Arten für Hamburg die Notwendigkeit zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Für die Lebensraumtypen und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand besteht ein Erhaltungsgebot.

1.4.3 Natura 2000 im NSG Wittmoor (Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Ham-burg)

Der in Schleswig-Holstein liegende Teil des Gebietes „Wittmoor“ wurde der Europäischen Kommission im Jahr 2006 zur Benennung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen (FFH-Gebiets-Nr. DE-2326-301). Das Anerkennungsverfahren gem. Art. 4 und 21 FFH-Richtlinie für das 139 ha große Gebiet wurde mit Beschluss der Kommission vom 12. November 2007 abgeschlossen. Die Meldung erfolgte zur Behebung des länder-spezifischen Meldedefizites von FFH-Gebieten für den Lebensraumtyp der degradierten Hochmoore (LRT 7120) und für die Libellenart Große Moosjungfer (Code 1042). Diese Schutzgüter setzen sich aufgrund der naturräumlichen Einheit des länderübergreifenden Wittmoores, das in beiden Ländern bereits als NSG ausgewiesen ist, kleinflächig auch in Hamburg fort. Daher wurden die in Hamburg gelegenen Teilfläche des Naturschutzgebie-tes, auf denen ebenfalls der Lebensraumtyp der degradierten Hochmoore bzw. Lebens-räume der entsprechenden Libellenart zu finden sind, arrondierend dem schleswig-hol-steinischen Gebietsvorschlag hinzugefügt; hierdurch wird eine richtlinienkonforme Ge-bietsabgrenzung erreicht. Das 2004 gemeldete und Januar 2008 bestätigte FFH-Gebiet auf Hamburger Seite (FFH-Gebiets-Nr. DE-2226-307) ergänzt das schleswig-holsteini-sche FFH-Gebiet um rd. 51 ha und umfasst einen Gebietsteil im Norden (21,55 ha) und im Süden (29,69 ha) (s. Karte 1). Der größere Teil der Hochmoorbiotope befindet sich im südlichen FFH-Teil, der die unmittelbar an den zentralen Hochmoorkern anschließenden hochmoortypischen Biotope umfasst.

Damit bestehen folgende FFH-Schutzgüter innerhalb der FFH-Teilgebiete im Gesamtge-biet „Wittmoor“ (Erhaltungsgegenstände):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie Lebensraumtypen (LRT, Kurzbezeichnung)

• 3150 Natürlich und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- und Froschbiss-Gesellschaften

• 3160 Dystrophe Stillgewässer

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• 6510 Magere Flachland-Mähwiesen • 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • 91D1 Birken-Moorwald

Derzeit noch nicht im Standarddatenbogen (SDB) für den Hamburger Gebietsteil benannt (Nachmeldung in Vorbereitung)

• 6410 Pfeifengraswiesen • 4030 Trockene europäische Heiden

FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie

• 1042 Leucorrhinia pectoralis, Große Moosjungfer • 1166 Triturus cristatus, Kammmolch

Weitere Angaben zum Hamburger Teil des Schutzgebietes sind in folgenden Kapiteln zu finden: In Kapitel 4.5 wird das biotische Potenzial dargestellt, das Grund für die Aufnahme des Gebietes in das Schutzgebietssystem Natura 2000 war. In Kapitel 6.5.1 werden die Entwicklungsziele (auch) im Zusammenhang mit dem Schutz-gegenstand für das Natura 2000-Gebiet erläutert. Im Maßnahmenplan werden Maßnahmen, die den Schutzzielen des Schutzgebietssys-tems Natura 2000 dienen, in Kapitel 7.4 tabellarisch zusammengefasst und auf den Maß-nahmenblättern kenntlich gemacht.

1.4 Kosten

Mittel für die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen stehen als Bezirkliche Zuweisungen NR unter der Produktgruppe 265.05 (bei bezirklichen Schutzgebieten) und als Einzelzu-weisung beim PSP-Element 1-292.13.02.003.001 (Natur- und Landschaftsschutz) der BUE in beschränktem Umfang zur Verfügung.

In welcher Höhe tatsächlich Haushaltsmittel der BUE für die Realisierung des Maßnah-menplans zur Verfügung gestellt werden können, ist im Voraus oft nicht abschätzbar. Es sollte daher versucht werden, weitere Finanzierungsquellen (Ausgleichsmaßnahmen, Sponsoring, Sondermittel usw.) zu erschließen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die vorge-schlagenen Maßnahmen von den Besitzern der Flächen durchzuführen sind oder ob vor allem kleinere Maßnahmen ehrenamtlich durchgeführt werden können.

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2 LAGE UND ENTSTEHUNG DES NATURSCHUTZGEBIETES

Lage Das Naturschutzgebiet Wittmoor (niederdeutsch Wittmoor = weißes Moor) liegt im Norden Hamburgs in den Stadtteilen Duvenstedt und Lehmsahl-Mellingstedt im Bezirk Wandsbek und umfasst in seinem Hamburger Teil rd. 213 ha (s.a. Kap. 1.3, Karte 1 / Abb. 1). Das in einer langgestreckten Talsohle ausgebildete Hochmoor wird seit 1938 durch die Landes-grenze zur Schleswig-Holstein durchschnitten. Das Hamburger NSG umfasst neben den stark bewaldeten Hochmoorflächen größere Teilbereiche der nach Norden über den Witt-moorgraben und nach Süden über die Mellingbek entwässernden Talbereiche, die vor al-lem durch Grünland und Hecken geprägt sind. Eingeschlossen sind Randbereiche der sandigen Talhänge, auf denen u.a. größere Restbestände von Sandheiden ausgebildet sind.

Der noch bis in die 1960er Jahre abgetorfte Hochmoorkern liegt zu großen Teilen in Schleswig-Holstein, wo er durch das seit 1981 bestehende rd. 106 ha große NSG Witt-moor geschützt wird. Das NSG gehört dort im nördlichen Teil zur Gemeinde Tangstedt, Kreis Stormarn, sowie im mittleren und südwestlichen Teil zur Stadt Norderstedt, Kreis Segeberg.

Das Gesamtgebiet ist Teil eines langgestreckten Achsenzwischenraums im nördlichen Umland von Hamburg. Dieses Gebiet zwischen Norderstedt und Hamburg-Langenhorn im Westen und den Walddörfern Duvenstedt, Lehmsahl-Mellingstedt und Poppenbüttel im Osten reicht über die Hummelsbütteler Feldmark weit in den Ballungsraum hinein (FISCHER 1981). Die unbebauten Freiflächen in den Landschaftsachsen haben u.a. eine wichtige klimatische Ausgleichsfunktion für die dicht besiedelten Stadtgebiete (GEO-NET 2012). Das Gebiet ist durch zahlreiche Fuß-, Rad- und Reitwege gut erschlossen und wird intensiv für die Naherholung genutzt.

Eine gute Übersicht über die landschaftliche Struktur des Gesamtgebiets und das vorhan-dene Wegenetz bietet eine noch annährend aktuelle Karte, die von der Firma Kartenwerk im Auftrag des Naturschutzamtes 2004 unter Einbeziehung einer Luftbildauswertung für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt wurde (s. Abb. 1).

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Abb. 1 Schutzgebietskarte Wittmoor

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Entstehung Das Wittmoor liegt in einer schmalen Niederung, die ursprünglich von einer Gletscher-zunge der Weichsel-Kaltzeit ausgeschürft wurde. Später höhlten Schmelzwasserströme das Tal weiter aus und lagerten mächtige Sand- und Kiesschichten ab. Nach dem Ende der Vereisung versumpfte die nach Norden und Süden entwässernde, fast gefällefreie Rinne im Bereich der Talwasserscheide. Durch die sich bildende Torfschicht wurde der Zustrom von Grundwasser eingeschränkt. Auf dem stauenden und nährstoffarmen Unter-grund breiteten sich zunehmend Torfmoose aus, die den zunächst ausgebildeten Bruch-wald überwucherten und über Jahrtausende zu einem mehrere hundert Hektar großen Hochmoor mit einem mehrere Meter mächtigen Torfkörper aufwuchsen. Da die nährstoff-reicheren Moränen erst > 5 m unterhalb der abgelagerten nährstoffarmen Sande und Kiese liegen, war auch das von den Talrändern her zufließende Bodenwässer nährstoff-arm.

Auf den trockenen bis frischen Braunerden und Podsolen der umliegenden Hochflächen aus Schmelzwassersanden stockten in der Naturlandschaft vornehmlich ärmere Eichen-mischwälder.

Innerhalb des Sohlentals und im Kerbtal der Mellingbek wuchsen über Niedermoor- und reicheren Gleyböden vielfältige Bruch- und Auwälder. Eine ausführliche Beschreibung und ein schematisches Profil zum geologischen Aufbau und der Vegetation der Naturland-schaft gibt GLITZ (1976) (s.a. Abb. 2, Karte 4 zu Teil B).

Abb. 2 West-Ost Profil durch die Naturlandschaft des Wittmoors

Bereits in vorgeschichtlicher Zeit begann mit der sukzessiven Rodung der Wälder und der Aufnahme der Waldweide der Übergang in eine Kulturlandschaft. Eichen wurden bevor-zugt als Bauholz entnommen und auch zur Anlage von Bohlenwegen durch das Hoch-moor genutzt. Die konservierten Reste dieser Wege wurden von Heimatforschern zuerst 1898 entdeckt und untersucht. Die Entstehungszeit wurde später anhand von dendrochro-

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nologischen Untersuchungen auf das dritte Jahrhundert n.Chr. datiert2. Zeugen der lan-gen Besiedlungsgeschichte sind auch mehrere bronzezeitliche Hügelgräber innerhalb bzw. im Umfeld des Naturschutzgebietes. Nach den mittelalterlichen Rodungen breiteten sich auf den Randhängen und Hochflächen in Folge der Übernutzung der Wälder tro-ckene Zwergstrauchheiden aus (GLITZ 1976, KAVEN 1995).

Heute finden sich auf den westlichen Hochebenen auf Schleswig-Holsteiner Seite vor al-lem Äcker und es sind mehrere größere Abgrabungen zur Kies- und Sandgewinnung vor-genommen worden, die z.T. brach liegen oder rekultiviert wurden. Die östliche, hamburgi-sche Hochfläche zeichnet sich durch eine mosaikartige Struktur und verschiedenartige Nutzungsformen aus. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden Ackerflächen, die auch innerhalb des erweiterten NSG lagen, in vorwiegend durch Pferde beweidete Grünländer überführt. Bis auf eine Bauruine am Ende des Wittmoorredders im Nordteil des NSG lie-gen keine Siedlungsflächen innerhalb des Schutzgebietes. Die durch das ausgeprägte Relief und seine Nutzungsvielfalt reizvolle Landschaft wird durch zahlreiche kleine Wäl-der, Feldgehölze und ein dichtes Heckennetz gegliedert (s.a. Karte 1, Abb. 1). Hervorzu-heben sind die halboffenen Sandbiotope aus Calluna-Heiden und Magerrasen, die durch regelmäßige Pflegemaßnahmen des Naturschutzes von einer Wiederbewaldung bewahrt wurden. Südlich des Bilenbarg befindet sich eine ehemalige Abgrabung, die z.T. aufge-forstet wurde und z.T. durch eine halbruderale Gras- und Staudenflur geprägt wird. Das kleine Kerbtal der Mellingbek wurde früher für die Fischzucht genutzt. Die Teichanlagen sind heute verfallen und es breiten sich wieder Röhrichte und Auwälder aus. Nördlich und südlich des heute weiträumig durch sekundäre Birkenbruchwälder geprägten Hochmoores befinden sich in der Talniederung vorwiegend Feuchtgrünländer unterschiedlicher Ausprä-gung.

Der ursprünglich 3 bis 5 m mächtige Hochmoorkörper selbst ist durch die mehr als hun-dert Jahre andauernde Entwässerung und Torfgewinnung stark verändert worden. Einen guten Eindruck der landschaftlichen Verhältnisse der Kulturlandschaft vor rund 120 Jah-ren vermittelt die Preußische Landesaufnahme von ca. 1900. Die heute digital verfügbare Karte wird in Abb. 3 wiedergegeben, wobei ergänzend die Legende der Vegetationssym-bole und die Grenzen der heutigen Schutzgebiete eingetragen wurden. Die Karte ist vor allem hinsichtlich des Vergleichs der damaligen und heutigen Ausdehnung von Moorflä-chen (Signaturen für Moor etc. / Torfstiche / nasser Boden), Heideflächen (Signatur Heide) sowie von Grünland (trockene / nasse Wiese) und der Ausbildung der Fließgewäs-ser aufschlussreich. Hierbei wird u.a. deutlich, dass viele Grünländer zwischen dem südli-chen Moordamm und dem Eichelhäherkamp auf abgetorften Moorböden liegen. Die grö-ßere Ausbreitung des Moorkörpers spiegelt sich auch noch in den Bodenkundlichen Kar-tierungen wider (s. Karte 4 / Anhang B). Erkennbar werden auch die gegenüber heute weitere Verbreitung der Heideflächen und ihre Übergänge zum Moor (Sandheide-Feucht-heide-Übergang).

2 (s. www.wikipedia.org/wiki/Bohlenweg_aus_dem_Wittmoor; Zugriff 01.2015)

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Abb. 3: Kartenbild der Preußischen Landesaufnahme im Bereich des Wittmoores

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Die Karte verdeutlicht, dass die Torfe zunächst manuell vom Talrand ausgehend abgetra-gen wurden. Als Rest dieser ursprünglichen Abtragungsart ist heute noch zwischen dem Fiersbar und dem Fuchsmoorweg auf Schleswig-Holsteiner Seite ein Teil der alten Hoch-mooroberfläche in der Talmitte unverändert erhalten geblieben. Die im 20 Jh. unrentable Art der Torfgewinnung hat einige Hektar des ursprünglichen Torfsockels stehen gelassen, wobei dieser aufgrund der starken Entwässerung im Gesamtraum keinen moortypischen Wasserhaushalt mehr aufweist. Der Großteil des Moores wurde hingegen großräumig in sehr verschiedener Art bearbeitet und unregelmäßig abgetorft (s. GLITZ 1976, FISCHER 1981). Vor allem im mittleren Moorabschnitt zwischen dem südlichen und nördlichen Moordamm erfolgte von Schleswig-Holsteiner Seite aus ein industrieller Torfabbau auf ei-nigen Hektar Größe. Die West-Ost verlaufenden sandüberdeckten Moordämme für die Lorenbahn werden heute als Staudämme zur Wiedervernässung genutzt und bilden wich-tige Wegeverbindungen für die Naherholung.

Die Folgen des Torfabbaus resümiert GLITZ (1976 S. 8): „Insgesamt gesehen haben die Kultivierungsarbeiten erhebliche Veränderungen des Hochmoores in direkter und indirek-ter Form mit sich gebracht. Durch die jahrzehntelange Torfgewinnung wurden wahr-scheinlich Zweidrittel der ursprünglichen Torfmasse entfernt. Meistens wurde die Torf-oberfläche bis zum Grundwasserniveau erniedrigt, so dass nährstoffreiches Mineralbo-denwasser wieder erreichbar ist. Durch das dichte Netz der Entwässerungsgräben sackte der geschlossene Kapillarsaum des Torfwassers um 1-1,5 m unter die austrocknende Oberfläche, so dass diese heute während der sommerlichen Austrocknungsphase stark zersetzt werden kann und hochmoorfremde Pflanzen eindringen.“

Aufgrund der 1978 einsetzenden Bemühungen zum Schutz und zur Regeneration des Wittmoores wurden sukzessive die meisten Entwässerungsgräben verschlossen und vor allem im zentralen Schleswig-Holsteiner Teil kann heute von einer erfolgreichen oberflä-chennahen Wiedervernässung ausgegangen werden. Das Ausmaß der Vernässung und damit auch die Beeinflussung der Vegetationsentwicklung wechseln jedoch im Gesamtbe-reich des Hochmoorkerns in Abhängigkeit von der tatsächlichen Geländehöhe. Vor allem erhöht stehende Torfsockel können naturgemäß nicht mehr vernässt werden. Zeugnis der Veränderungen der ursprünglichen Hochmoorvegetation sind die bis heute weit verbreite-ten Dominanzgesellschaften aus Pfeifengras und Moorbirken. Wo das Relief eine ganz-jährige Vernässung ermöglicht, etwa am zentralen Moordamm, konnten sich großräumig offene Moor-Regenerationsstadien entwickeln. Im Hamburger Teil des NSG sind die Re-generationsstadien vor allem durch feuchte Pfeifengras-Moorregenerationsstadien und kleinere Schwingrasen bzw. Wollgras-Regenerationsstadien über zumeist geringen Torf-auflagen über dem Mineralboden geprägt (s. Abschnitt B, Karte 6).

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3 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, BESTEHENDE PFLEGE- UND BEWIRT-SCHAFTUNGSVERTRÄGE

Eigentumsverhältnisse Die wesentlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse wurden vom Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie zusammengestellt und sind in Karte 2 dargestellt. In der Karte sind auch die Flurstück-Nummern und die Gemarkungsgrenzen verzeichnet.

Die Darstellung verdeutlicht, dass sich das NSG im Nord- wie im Südteil mittlerweile größ-tenteils in städtischem Besitz befindet (182 ha, ca. 85% von 212,7 ha NSG-Fläche). Hier-von gehören 5,3 ha zum Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der FHH und sind damit für Naturschutzmaßnahmen vorgesehen (i.d.R. für Kompensationszwecke; Internet: s. http://www.hamburg.de/sondervermoegen/869454/start-sondervermoegen/).

Rund 31 ha und damit etwa 15 % der NSG-Fläche sind „privat“, wobei davon rd. 4,5 ha in Besitz von Naturschutzvereinen (Loki-Schmidt-Stiftung, Nabu) und weitere ca. 3 ha Eigen-tum der Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH sind.

Bei den verbleibenden Privatflächen von ca. 23,5 ha handelt es sich meist um Grünland-flächen, deren landwirtschaftliche Nutzung unter der Beachtung der NSG-VO unbe-schränkt möglich ist. Die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung auch von weit reichenden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist somit innerhalb der FFH-Teilgebiete (Moorrand), wie im gesamten NSG weitgehend gegeben. Sofern wei-tere Ankäufe möglich sind, sollten vorrangig die noch privaten Flächen innerhalb bzw. im Umfeld des Moorkerns (Birken-Moorwald, Feucht-Grünland) sowie die Grünlandflächen in der nordwestlichen Wittmoorgraben-Niederung erworben werden.

Nutzungsrechte Nutzungsrechte der Grundbesitzer und Bewirtschafter städtischer Liegenschaften können zum einen durch zivilrechtliche Pachtverträge geregelt sein, die hier nicht berücksichtigt werden können. Unabhängig davon sind die öffentlich-rechtlichen Regelungen der NSG-VO zu berücksichtigen. Folgende Verbote gemäß § 5 sollen hier hervorgehoben werden (Details s. Verordnungstext im Anhang):

• Jagdverbot - ausgenommen auf Wildschweine (Frischlinge und Überläufer) ganzjährig o-der auf sonstiges Haarwild, Stockente und Fasan in der Zeit zwischen dem 1. Juni und 15. März; auch hierbei dürfen trittempfindlichen Moorlebensräume nicht betreten werden; die jagdgesetzlichen Regelungen zur Nachsuche und zum Jagdschutz sind davon unberührt.

• Angelverbot; das Aussetzungen von Fischen ist verboten. • Betretungsverbot (außerhalb dafür bestimmter Wege bzw. außerhalb dafür bestimmter

Stellen); Hunde müssen angeleint sein. • Reitverbot (außerhalb der von der zuständigen Behörde gekennzeichneten Wege). • Verbot für das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen (außerhalb dafür bestimmter

Wege).

Im Gebiet sind noch an zahlreichen Stellen ältere Jagd-Kanzeln zu finden, die Jagdaus-übung dürfte aber schon aufgrund der Stadtrandlage keine größere praktische Bedeutung

PEP NSG Wittmoor

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haben. Die moorigen Gewässer eignen sich nicht zum Angeln, dennoch könnte es sein, dass gelegentlich Fische ausgesetzt werden, was jedoch ebenfalls nicht zulässig ist.

Von erheblicher Bedeutung für die Erreichung der Schutzzwecke ist das Wegegebot für Fußgänger bzw. Radfahrer und Reiter. Im Zuge der Umsetzung des bisherigen PEP sind im letzten Jahrzehnt z.T. umfangreiche Neuregelungen zur Wegeführung durchgeführt worden, die auch zu einem insgesamt geregelten Erholungsbetrieb beigetragen haben. Wichtig war hier u.a. die Trennung der stark frequentierten Reitwege von den Fuß- und Radwegen. Eine Übersicht der geeigneten und zulässigen Reitwege im Bereich des NSG Wittmoor zeigt Abb. 4. Auf den bestehenden Wegen ist eine Umrundung des NSG mög-lich und größere Reitställe sind an das Wegesystem angebunden.

In einigen zentralen Wald-Heide-Bereichen im Nordteil gibt es jedoch nach wie vor eine zu große Anzahl von Wegen und Trampelpfaden. Die Durchsetzung der Leinenpflicht für Hunde würde ständige Präsenz von Ordnungskräften erfordern.

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Abb. 4: Zulässige Reitwege im NSG Wittmoor (Darstellung der Naturschutzbehörde 2016)

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Vertragsnaturschutz und Kompensationsflächen In Karte 3 sind zum einen alle bestehenden Grünlandflächen farbig hervorgehoben (Be-stand Biotopkartierung) und Flächen mit aktuellen Abschlüssen zum Vertragsnaturschutz gesondert gekennzeichnet. Zum anderen sind in Karte 3 die bestehenden Ausgleichsflä-chen (Kompensation) dargestellt.

Kompensationsflächen Innerhalb des NSG liegen nur drei kleinere Ausgleichsflächen mit insgesamt 8,36 ha (s. Karte 3, Tab. 2). In größerem Umfang bestehen im angrenzenden Landschaftsschutzge-biet und damit außerhalb des eigentlichen PEP-Bearbeitungsbereichs weitere Ausgleichs-flächen, die für den PEP nicht weiter zu berücksichtigen sind. Tab. 2: Ausgleichsflächen im NSG Wittmoor

NSG Wittmoor

(FFH)

Nr. Eingriff Ziele / Maßnahmen (im NSG)

Stand der Umsetzung

Fläche [ha]

Fläche [%]

U-112

Flughafen Ham-burg - Erweite-rung des Vorfel-des 2

Grünland „Schieren-kamp“ am Eichelhö-herkamp; Grünland-entwicklung

umgesetzt / besteht (Biotoptyp GMG, an-gesät)

4,04 1,90

U-212

Sondervermö-gen Maßnahme: Ersatzzahlung Lärmschutz BAB A25 AD Südost und L

Rodung eines Fich-tenbestands und Neu-begründung einer Laubwaldentwicklung am westl. Meister-brooksweg

Umsetzung erfolgte 2014/15

1,75 0,82

W-023

Anlage eines kombinierten Geh- und Fahr-radweges im NSG Wittmoor

Fahrbahnunabhängi-ger Rad- und Fußweg am Eichelhäherkamp

umgesetzt / in Betrieb 0,12 0,05

W-095

Bebauungsplan Volksdorf 38

extensiv genutztes mesophiles Grünland und breite Wald-säume südl. Eichel-häherkamp

ältere lokale Ge-hölzanpflanzung einer Randfläche; ansons-ten Erhalt als Grün-land

2,45 1,15

Vertragsnaturschutz Grünland-Bewirtschaftungsverträge gibt es nur im Südteil des NSG in der Twelenbek-Mellingbek-Niederung. Eine Übersicht über die beiden Verträge und ihre Teilflächen gibt die folgende Tabelle.

PEP NSG Wittmoor

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Tab. 3 Vertragsnaturschutz - Flächen im oder angrenzend an das NSG Wittmoor

NSG Witt-

moor (FHH) Nahbereich au-

ßerhalb NSG Vertr.-Nr.

Vertr.-Typ Kernauflagen

Biotop-Nr.

Fläche [ha]

Fläche [%]

Fläche [ha]

W2000 GH 2-schürige Wiese mit Mahd ab 01.06.

7048_171 2,849 1,34

7048_154 7048_117 7048_34 7048_172

4,82

7048_34 W2001 GD 2-schürige Wiese

mit Mahd ab 01.07. 7048_171 12,70 5,97

7048_154 7048_142 7048_54 7048_53 7048_173 7048_116 7048_31

W2001 GH 2-schürige Wiese

mit Mahd ab 01.06. 7048_69 7,38 3,47

7048_71 7048_72 7048_73 7048_74 7048_49 7048_50 7048_65 7048_66 7048_67 Summe 22,93 10,78

Die Bewirtschaftung des überwiegenden Teils des Grünlands im NSG Wittmoor wird da-mit entweder nur über die NSG-Verordnung oder ergänzend über ggf. weitergehende Re-gelungen in Pachtverträgen (Liegenschaftsflächen, Stiftungsflächen) geregelt; die Pacht-verträge liegen dem Verfasser und der Naturschutzbehörde nicht vor.

Der Bewirtschaftungsvertrag mit der Bezeichnung GH ermöglicht eine zweimalige Mahd, wobei der erste Mahdtermin ab dem 1.6. möglich ist. Bei der Vertragsvariante GD ist der erste Mahdtermin ab dem 1.7. möglich. Vor dem ersten Mahdtermin ist keine Beweidung zulässig. Düngung und Kalkung sind stark eingeschränkt und dürften für die Bewirtschaf-ter i.d.R. ökonomisch nicht rentabel sein. Weitere Auflagen sollen auch eine ausreichende Grünlandpflege und damit eine Unternutzung und Ruderalisierung verhindern; weiteres ist der entsprechenden Richtlinie zum Vertragsnaturschutz in Hamburg zu entnehmen (Inter-net: www.hamburg.de/vertragsnaturschutz/).

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Die NSG-VO sieht grundsätzlich keine detaillierten Einzelvorgaben für die Bewirtschaf-tung, z.B. Mahdtermine oder Beschränkungen bei der Viehdichte, vor. Gemäß § 5 (1) der NSG-VO bestehen aber generell folgende Beschränkungen:

• Grünland umzubrechen, • die Grasnarbe zu zerstören, • Düngemittel aller Art auszubringen, • Pflanzenschutzmittel anzuwenden.

Vom Anwendungsverbot für Düngemittel sind allerdings gemäß § 5 (2) der NSG-VO die meisten Grünlandflurstücke außerhalb der Moorflächen in den Talniederungen von Witt-moorgraben (östl. Brunsteenredder) und Mellingbek-Twelenbek (südl. des Moordamms) mit Ausnahme eines 5 m-Streifens entlang von Gewässern ausgenommen. Aufgrund der überwiegend extensiven Nutzung der kleinräumigen Niederungsflächen vor allem für die Pferdehaltung bzw. Heugewinnung, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass tatsäch-lich in größerem Umfang Düngemittel ausgebracht werden. Eine naturschutzkonforme Regelung der Grünlandnutzung gehört gleichwohl zu den vorrangigen Aufgaben des PEP (Vermeidung von Überbeweidung sowie Unternutzung, Sicherung einer ausreichenden Narbenpflege, Schonung von empfindlichen Teilflächen u.a.).

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4 ZUSAMMENFASSUNG BIOTISCHES POTENZIAL

4.1 Untersuchungs- und Auswertungsumfang

Biotope / Pflanzen Im Wittmoor wurden in den letzten 20 Jahren in unregelmäßigen Abständen ganz- oder teilflächig Biotoptypen nach den jeweils aktuellen Vorgaben der Umweltbehörde kartiert. Die letzte flächendeckende Erfassung fand 2011 statt und wurde 2014 durch Kartierungen vor allem im Bereich der Grünländer innerhalb des FFH-Gebietes sowie der Heideflächen aktualisiert. Wo es Überschneidungen gibt, werden in der für den PEP erstellten Be-standskarte (Karte 6) die Daten von 2014 verwendet (auf Karte 6 vermerkt). Die Methodik der Biotoptypisierung und der Datenaufnahmen im Gelände (Erfassungsbogen für wertge-bende Biotoptypen) erfolgten nach der Hamburger Kartieranleitung (BRANDT &

ENGELSCHALL 2009). Sofern bei den Geländekontrollen bis Mitte 2015 durch den Verfas-ser deutliche Abweichungen bei den Biotopzuordnungen oder -abgrenzungen festgestellt wurden, erfolgte lokal eine Anpassung (auf Karte 6 gekennzeichnet). In 2015 erfolgten noch weitere Untersuchungen und Nachkartierungen durch Ingo Brandt im Bereich der Grünländer (Überprüfung zum Status und Entwicklungspotenzial für Flachlandmähwiesen, LRT 6510 bzw. auch Pfeifengraswiesen LRT 6410; Berücksichtigung in Karte 8).

Für den Gesamtzeitraum von 1981 bis 2014, für den die Biotopdaten einschließlich der Erfassungsbögen digital vorliegen, erfolgte eine Datenbankauswertung hinsichtlich der im Zuge der Kartierungen erfassten Pflanzenarten, die in Hamburg auf der Roten Liste ste-hen (s. Teil B).

Fauna Im Zusammenhang mit der Erstellung des PEP wurden von der Umweltbehörde folgende faunistische Erfassungen in 2015 beauftragt und für den PEP ausgewertet:

• Brutvögel: Revierkartierung aller Arten durch Alexander Mitschke (Karten der Re-viermittelpunkte / Siedlungsdichte; Vergleich mit der Erfassung von 1995).

• Reptilien: Erfassung aller für den Naturschutz relevanten Arten durch Klaus Ha-mann an allen geeigneten Biotopen.

• Amphibien: Erfassung aller für den Naturschutz relevanten Arten durch Wolfram Hammer (in Kooperation mit Frank Röbbelen, Ingo Brandt) an allen geeigneten Stillgewässern.

Die bei der Umweltbehörde im Tierartenkataster gespeicherten älteren GIS-Daten von Fundpunkten aus dem Zeitraum 2000 bis 2010 (ohne Häufigkeitsangabe, ohne Angaben zum Untersuchungsziel/-programm) wurden für den PEP für folgende Artengruppen aus-gewertet (Erstellung von summarischen Artenlisten; s. Teil B2.3-B2.7):

• Amphibien und Reptilien • Libellen • Heuschrecken

PEP NSG Wittmoor

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• Schmetterlinge (Tagfalter und Widderchen)

In den Artenlisten im Anhang B2 wird pro Art die Zahl der Fundpunkte im Gesamtgebiet genannt.

Ergänzend werden in den Tabellen (s. Teil B) die Arten aus den obigen Gruppen genannt, die 1994/95 bei den faunistischen Untersuchungen für den PEP 1999 erfasst wurden (aus HASS 1995).

Zusätzlich sind die Arten aufgeführt, die bis 2014 im Wittmoor im Rahmen des Monito-rings von FFH-Arten gesondert untersucht wurden (Leucorrhinia pectoralis, Triturus crista-tus).

Daten aus dem allgemeinen Arten-Monitoring auf Probeflächen (s.a. Karte 10) standen zumindest für Daten ab 2011 nicht als digitale Fundpunkte zur Verfügung und sind in den Artenlisten (s. Teil B) nicht enthalten. Es kann auf die entsprechenden Artenlisten in den Monitoringberichten verwiesen werden, die bezirksweise als pdf auf der homepage der Umweltbehörde veröffentlicht sind (s. http://www.hamburg.de/ naturschutzpublikationen/ : Röbbelen o.J. für Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge). Für den PEP naturschutzfach-lich besonders relevante Arten, die nicht schon über die o.g. Datenquellen erfasst und ausgewertet wurden, sind hier nicht enthalten. Grundsätzlich können Artenlisten nur einen ersten Anhaltspunkt zur Beurteilung der Bedeutung des Gebiets als Lebensraum für die betreffenden Arten liefern. Entscheidungen über Pflegemaßnahmen, bei denen Habitate von gefährdeten Tierarten deutlich verändert werden, sollten daher den aktuellen Kennt-nisstand zur Besiedlung berücksichtigen (ggf. Durchführung von vorherigen Geländekon-trollen).

4.2 Biotoptypen

Die wichtigste Grundlage für den PEP stellt Karte 6 mit der Zusammenstellung aller Bio-tope einschließlich des Biotop-Hauptcodes sowie ggf. des Nebencodes und der fortlaufen-den Biotop-Nr. je Grundkartenblatt dar. Über die Biotop-Nr. sind die im Erfassungsbogen enthaltenden weiteren Informationen zugänglich. Insgesamt wurden auf den rund 213 ha 317 Objekte erfasst, darunter 179 flächig erfasste Biotope mit ausführlichen Erfassungs-bögen, die als pdf zur Verfügung stehen. Es wurden 60 verschiedene flächig zu erfas-sende Biotoptypen und 13 lineare sowie 1 punktförmig zu erfassender Typ registriert. Eine Gesamtliste aller Biotoptypen und ihrer Gesamtfläche im NSG ist in Teil B enthalten.

Für die Karte 6 erfolgten verschiedene grafische Verbesserungen und Nachdigitalisierun-gen, um die Planungsgrundlage und die Lesbarkeit zu verbessern (Freistellung bzw. Um-codierung von Feldwegen / Straßen, Eintragung der Fußwegeverbindungen als Grafik, Nachtrag von größeren Gehölzgruppen als Symbole).

Eine grafische Übersicht der in Karte 6 flächig erfassten Biotop-Gruppen zeigt Abb. 5.

PEP NSG Wittmoor

32

Abb. 5: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen-Gruppen im NSG Wittmoor (FHH)

(213 ha; Zusammenstellung gemäß Karte 6).

Die Grafik macht deutlich, dass deutlich über die Hälfte des Hamburger Teils des NSG Wittmoor durch Grünland geprägt wird (58 % Flächenanteil). Der Flächenanteil der Moore, einschließlich der Moorwälder und Sümpfe liegt ebenso wie die sonstigen Waldflächen und Gebüsche bei rund 15 %, die Heiden und Magerrasen machen zusammen rund 5 % aus.

Im Zuge der Biotopkartierung werden alle erfassten Biotope einer standardisierten Biotop-bewertung unterzogen, wobei die Gesamtbewertung 9 Stufen umfasst (von 1 weitgehend unbelebt bis 9 Herausragend). In die Bewertung gehen definierte Vorwertigkeiten für den erfassten Biotoptyp, aber auch die lokale Ausprägung und örtliche Beeinträchtigungen ein, so dass die Wertstufe einen schnellen Überblick über die Lage und Verteilung der für den Naturschutz wertgebenden Biotopbestände ermöglicht. Eine kartografische Darstel-lung der Wertstufen zeigt Karte 7, eine grafische Übersicht der Verteilung Abb. 6.

Artenreiches Grünland

24%

Artenarmes Grünland22%

Seggen-, binsen-und/oder

hochstaudenreiche Nasswiese

6%

Seggen- und binsenarme

Feuchtwiese, Flutrasen

6%

Bruch-/ Moor-/ Auwald

7%

Laub-, Mischwälder/ Laubforsten

7%

Nadelwälder/-forsten5%

Sonstige Wälder4%

Gebüsche und Kleingehölze

5%

Hoch- und Übergangsmoore

5%

Heiden, Borstgrasrasen,

Magerrasen4%

Ruderale und halbruderale Krautflur

2%

Stillgewässer1%

Sümpfe und Niedermoore (gehölzfrei)

1%

Siedlung, Verkehr, Offenbodenbiotope

PEP NSG Wittmoor

33

Abb. 6: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen-Wertstufen im NSG Wittmoor (FHH)

(213 ha; Zusammenstellung gemäß Karte 6).

Die besondere Naturschutzbedeutung des NSG wird dadurch deutlich, dass ein Drittel der Gesamtbiotopfläche (33 %) zu den beiden sehr hohen Wertstufen 8 und 7 gehören und damit Schutz- und Optimierungsaspekte im Vordergrund stehen. Bei den meisten Bestän-den handelt es sich zudem um Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG). Die Wertstufe 9 wird auch bei den Feucht- und Moorwäldern wie auch bei den Moorbiotopen aufgrund der bestehenden Vorbelastungen nicht erreicht. Rund ein Viertel (24 %) der Bio-topfläche wurde der Wertstufe 6 zugeordnet. Hier handelt es sich u.a. um stärker degra-dierte Moorbiotope (z.B. trockene Pfeifengrasbestände) und um artenreicheres Grünland. Bei den Biotopen der Wertstufe 4 und 5 mit zusammen rd. 23 % kann häufig durch ent-sprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen ein höherwertiger Biotopzustand erreicht werden. Es handelt sich u.a. um artenarme Grünländer und strukturarme Waldbe-stände.

Zu den Biotopen, für das das NSG Wittmoor eine besonders wichtige Schutzfunktion hat, gehören neben den Moor- und Heidebiotopen auch naturnahe Waldbestände und arten-reiche Sumpf- und Grünlandbiotope sowie Kleingewässer. Hervorzuheben sind die in Tab. 4 besonders bis hochgradig wertvollen Biotoptypen, die auch in Flächenanteilen von mind. 1 % bzw. größerer Anzahl im NSG gesichert werden.

1 - weitgehend unbelebt1% 3 - stark verarmt,

eingeschänkt entwicklungsfähig

4 - verarmt, entwicklungsfä

5 - noch wertvoll, gut

6 - wertvoll24%

7 - besonders wertvoll22%

8 -hochgrad

ig

PEP NSG Wittmoor

34

Tab. 4: Besonders schutzwürdige Biotoptypen der Wertstufen 8 und 7 im NSG Wittmoor (Aus-wahl)

Kürzel Biotoptypen (Hauptgruppen / Untereinheit) Fläche [ha]

WQT Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden 2,79

WEA Erlen- und Eschen-Auwald 2,17

WBB Birken-Bruch- bzw. -Moorwald nährstoffarmer Standorte 6,15

TCT Trockene Sandheide 9,72 TMZ Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen 1,36 SOM Moorgewässer, naturnah, nährstoffarm 0,97 SOG Angelegtes Kleingewässer, naturnah, nährstoffarm 0,32 NGB Binsen- und Simsenrieder nährstoffreicher Standorte 2,49 MRW Wollgras-Re- und Degenerationsstadium von Hochmooren 4,38 MRS Schwingrasen 1,14 MMF Feuchtes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium 5,50

GNR Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese nährstoff-reicher Standorte 4,42

GNA Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese magerer, basenarmer Standorte 8,03

GMW Artenreiche Weide frischer bis mittlerer Standorte 9,39 GMT Artenreiche Weide trocken-magerer Standorte 3,86 GMM Wiesen-Fuchsschwanz-Wiesen 4,62 GMG Glatthafer-Wiesen (Streuobstwiese) 9,31

GFR Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese nährstoffreicher Standorte 8,75

4.3 Bedeutung des Naturschutzgebietes für die untersuchten Artengruppen

Hier erfolgt eine komprimierte Zusammenstellung der Artengruppen bzw. der Pflanzen- oder Tierarten, für die das NSG eine besondere Bedeutung hat. Dies sind in erster Linie Arten, deren Bestände im NSG aufgrund ihrer Gefährdung in Hamburg eine landesweite Bedeutung haben oder sogar bundesweit stark gefährdet sind. Hierzu zählen auch Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie. Es wird kurz die Situation der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten beleuchtet. Ausführliche Artenlisten und weitere Informationen aus den aktuellen Artkartierungen sind im Teil B zu finden.

Pflanzenarten Aufgrund der Standort- und Biotopvielfalt ist auch die Zahl der Pflanzenarten im NSG Witt-moor hoch. Ausgewertet wurden die in den Biotopbögen erfassten Arten der Rote Liste von Hamburg (s. POPPENDIECK et al. 2010). Demnach wurden 2011/14 insgesamt 71 Ge-fäßpflanzen erfasst, die auf der Rote Liste stehen, davon 31 in der Kategorie 3 (gefähr-det), 27 in der Kategorie 2 (stark gefährdet) und 13 in der Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht). Weitere 19 Arten stehen auf der Vorwarnliste. Eine Darstellung, in welchen Bio-topen wie viele Arten der RL-Kategorien 1 und 2 vorkommen und damit für den Pflanzen-

PEP NSG Wittmoor

35

artenschutz von besonderer Bedeutung sind, ist im Teil B eingefügt (s. Abb. 11). Flächen-genaue Fundpunkt-Erfassungen, die über das verwendete GIS dargestellt werden könn-ten, liegen auch von den lokalen Seltenheiten leider nicht vor.

An dieser Stelle werden alle 2011/14 erfassten Arten aufgeführt, die in Hamburg RL 1 ein-gestuft sind und ausgewählte weitere RL-Arten, die entweder in den Flächenländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen) stark gefährdet (RL 2) oder bundesweit gefährdet (RL 3) sind3 sowie einige nur in Hamburg stark gefährdete Arten (RL 2), die im Wittmoor bemerkenswerte Bestände bilden.

Anmerkung: Die beiden Dianthus-Arten entstammen vermutlich einer Aussaat (Streuobst-wiese 2014, D. deltoides auch auf Ausgleichs-Grünland am Eichelhäherkamp). Die unge-wöhnlich hohe Zahl an stark gefährdeten Pflanzenarten im Bereich der Streuobstwiese (Bi-otop 7050-331) dürfte weitgehend auf Aktivitäten des betreuenden Naturschutzverbandes zurückzuführen sein (s. Abb. 10 in Teil B).

Tab. 5: Vom Aussterben bedrohte Gefäßpflanzenarten im NSG Wittmoor (2011/14) und weitere

seltene bzw. überregional gefährdete Pflanzenarten (Auswahl)

(weitere Angaben s. Teil B / Quellenverzeichnis)

3 Ohne Mentha verticilata (bestimmungskritische Sippe; nicht in anderen Roten Listen aufgeführt)

Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 2011 2014Andromeda polifolia Polei-Rosmarinheide 2 3 3 3 1Armeria maritima Aufrechte Grasnelke 1 D 3 1 1Carex echinata Stern-Segge 2 2 4Dactylorhiza majalis Breitblättriges Knabenkraut 2 2 2 3 1Dactylorhiza praetermissa Übersehenes Knabenkraut 1 R 3 2 3Danthonia decumbens Dreizahn 2 3 3 2Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke 1 1 3 1Dianthus deltoides Heide-Nelke 1 2 3 2 1Drosera rotundifolia Rundblättriger Sonnentau 1 3 3 3 1Genista anglica Englischer Ginster 1 3 3 3 2 1Genista pilosa Behaarter Ginster 1 2 3 1 1Juncus filiformis Faden-Binse 2 3 3 13 1Juncus squarrosus Sparrige Binse 1 3 4 3Lysimachia thyrsiflora Straußblütiger Gilbweiderich 3 3 3 1Menyanthes trifoliata Fieberklee 3 3 3 3 1Myrica gale Gagel 2 3 3 3 1Nardus stricta Borstgras 2 3 15 4Trichophorum cespitosum Echte Rasenbinse 1 2 3 3 2Triglochin palustris Sumpf-Dreizack 1 2 3 3 1Utricularia vulgaris Gewöhnlicher Wasserschlauch 1 2 3 1Vaccinium oxycoccos Gewöhnliche Moosbeere 1 3 3 3 1Vicia lathyroides Platterbsen-Wicke 2 V 3 1Viola palustris Sumpf-Veilchen 2 3 4

GefährdungErfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis)

PEP NSG Wittmoor

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Einige in Hamburg vom Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete Arten, denen in der Vergangenheit besondere Schutzbemühungen galten, wurden zumindest i.R. der Biotop-kartierung seit 2011 und z.T. auch in seit über 20 Jahren nicht mehr erfasst (Einzelvor-kommen evtl. noch möglich). Hierzu zählen:

Carex panicea Hirsen-Segge Gentiana pneumonanthe Lungen-Enzian Narthecium ossifragum Moorlilie Pedicularis sylvatica Wald-Läusekraut Scorzonera humilis Niedrige Schwarzwurzel Scleranthus perennis Ausdauernder Knäuel Succisa pratensis Teufelsabbiß Thymus serpyllum Sand-Thymian

Brutvögel Bei der Revierkartierung 2015 (MITSCHKE 2015) wurden 57 Brutvogelarten mit 908 Revie-ren festgestellt. Die Vielfalt der Vogelarten und die große Zahl der Reviere, besonders von Gehölzbrütern, spiegelt die Struktur- und Biotopvielfalt des Untersuchungsgebietes wider. Hervorzuheben sind folgende Arten, die in Hamburg auf der Roten Liste stehen (inkl. Vor-warnliste), oder als sonstige, vergleichsweise seltene, aber lebensraumtypische Arten ein-zustufen sind (Tab. 6). Weitere Informationen und die Gesamtartenliste stehen im Teil B. Eine Karte der Brutreviere für ausgewählte, wertgebende Arten zeigt Karte 9.

Tab. 6: Gefährdete, besonders geschützte und sonstige naturschutzrelevante Brutvögel im NSG Wittmoor 2015

Brutvogelart RL HH 2007

RL D 2007

Anzahl Reviere Habitat

Bluthänfling 3 V 2 halboffene Feldmark, Brachen

Feldschwirl V V 2 Grünland, Brachen

Gartenrotschwanz V 22 halboffene Feldmark, Wald

Gelbspötter 3 5 halboffene Feldmark, Wald

Grauschnäpper V 7 halboffene Feldmark, Siedlun-gen

Grünspecht V 3 halboffene Feldmark, Wald, Siedlungen

Kuckuck V V 4 halboffene Feldmark

Neuntöter 4 halboffene Feldmark (*)

Pirol 3 V 1 Wald

Rauchschwalbe V V 4 Siedlung

Schwarzkehlchen V 3 Grünland, Brachen

PEP NSG Wittmoor

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Brutvogelart RL HH 2007

RL D 2007

Anzahl Reviere Habitat

Stieglitz V 1 halboffene Feldmark

Sumpfrohrsänger V 2 halboffene Feldmark, Brachen

Teichhuhn V 1 Wasserflächen

Waldlaubsänger 3 2 Wald

Waldohreule 3 1 Wald

Waldschnepfe V 1 Wald

(weitere Angaben s. Teil B / Quellenverzeichnis) (*) EG VSRL (Anhang 1-Art)

Mehrfach wurde im NSG in den Übergangsbereichen zwischen Moorwald und Grünland ein Kranich beobachtet, wobei nach glaubhaften Anliegerangaben auch zwei Jungvögel beobachtet wurden. Im Rahmen der Brutvogelkartierung konnte jedoch kein Brutnachweis im NSG erbracht werden (regelmäßiger Nahrungsgast).

Die Übersicht verdeutlicht, dass das Wittmoor zumindest im Hamburger Teil keine heraus-ragende avifaunistische Bedeutung hat. Stark gefährdete Arten treten nicht auf und die Brutpaarzahlen der o.g. wertgebenden Arten sind relativ gering. Für spezifische Boden-brüter des Grünlands sind die offenen Niederungsbereiche vermutlich zu kleinteilig struk-turiert. Spezifische Arten größerer und offener Feuchtbiotope sind ebenfalls kaum vertre-ten. Als charakteristische Art der Moorwälder ist noch die Waldschnepfe hervorzuheben, die im Gesamtgebiet weitere Brutpaare hat und auf ihren eindrucksvollen Balzflügen re-gelmäßig zu beobachten ist. Einige charakteristische Arten, die bei der letzten vergleich-baren Bestandserhebung 1995 ebenfalls von Alexander Mitschke noch festgestellt wer-den konnten, kamen 2015 nicht mehr vor (BP 1995): Bekassine (4), Krickente (2), Kiebitz (2), Feldsperling (6), Kleinspecht (1). Nach MITSCHKE (2015) kamen zudem die Grünland-arten Wachtelkönig, Feldlerche und Wiesenpieper im Gebiet vor (Daten der Atlaskartie-rung). Der Kleinspecht ist aufgrund seiner heimlichen Lebensweise nicht leicht zu erfas-sen; seine Lebensraumansprüche werden weiterhin im Gebiet erfüllt. Die Krickente, wie der 2015 nicht nachgewiesene Wachtelkönig, könnten zukünftig ebenfalls wieder im Ge-biet brüten. Die Habitateignung für die Offenlandarten Kiebitz, Bekassine, Braunkehlchen, Feldlerche und Wiesenpieper dürfte demgegenüber nicht mehr gegeben sein.

Das Gebiet mit seinen vielfältigen Gehölzbeständen und Hecken bietet vor allem charak-teristischen Arten der halboffenen Feldmark und strukturreicher Waldbestände einen at-traktiven Lebensraum. Hervorzuheben sind neben den überdurchschnittlich hohen Sied-lungsdichten von Baumpieper, Goldammer, Gartenrotschwanz, Fitis, Garten- und Dorn-grasmücke auch vier Brutpaare des Neuntöters (s. MITSCHKE 2015). Die Grünland-Wei-den und offenen Pferdeställe bieten Nahrungsgebiete und Nistplätze u.a. für Rauch-schwalben. Die Wertigkeit des Naturschutzgebietes Wittmoor aus avifaunistischer Sicht ergibt sich somit vor allem aus den offenen Flächen mit ihrem Habitatmosaik aus unter-schiedlich intensiv bewirtschaftetem Grünland, Heide, Moor und ausgedehnten Saumbio-

PEP NSG Wittmoor

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topen (Waldrändern, Baumreihen, Gebüsche, Knicks). Unter den Waldvögeln sind hin-sichtlich ihrer Siedlungsdichte vor allem die Vorkommen von Grünspecht und Sumpfmeise hervorzuheben (MITSCHKE 2015 S. 55).

Verfügbare Daten zur sonstigen Fauna: Die in der Datenbank der Abteilung Naturschutz der BUE für den Zeitraum 2000 bis 2014 gespeicherten Funde sind in Teil B tabellarisch zusammengestellt. Ergän-zend werden zudem die 1994/95 erfassten Tierarten aufgeführt. Art und Umfang der Untersuchungen sind hierbei von Jahr zu Jahr ggf. unterschiedlich, so dass die Ergebnisse zwischen den Jahren nicht vergleichbar sind (keine Trendaussage). Es wird vielmehr das faunistische Potenzial abgebildet und aus den ökologischen An-sprüchen der erfassten Arten sind ggf. Rückschlüsse auf Standortbedingungen und Managementerfordernisse möglich. Die Bestandsaufnahmen (Bearbeitung F. Röbbelen) konzentrieren sich seit einigen Jahren auf das Wirbellosen-Monitoring an festgelegten Probestellen bzw. –flächen (s. Karte 11) sowie die gezielte Be-standskontrolle von FFH-Arten (hier Kammmolch, Große Moosjungfer) an ausge-wählten Gewässern.

2015 wurde für den PEP zudem eine großräumige Erfassung der Reptilien- und der Amphibienfauna in geeigneten Biotopen beauftragt.

Nachfolgend werden kurz die für den Naturschutz besonders bemerkenswerten Arten her-vorgehoben.

Reptilien Das Wittmoor ist seit langem bekannt für seine große Population der Kreuzotter, die im Bereich des wiedervernässten Moores günstige Habitatbedingungen und geeignete Nah-rung vorfindet. Die Art ist in Hamburg vom Aussterben bedroht und bundesweit stark ge-fährdet. Von Seiten des Betreuungsverbandes gibt es zudem den Hinweis auf eine kleine Population der in Hamburg stark gefährdeten Zauneidechse im Bereich der Schaarbarg-Heideflächen. Nur gelegentlich wird die Ringelnatter in den Randzonen des Moores beo-bachtet, während die Waldeidechse im Moor und auf den Heideflächen verbreitet ist.

Durch das systematische Absuchen geeigneter Reptilien-Habitate im Frühjahr 2015 durch HAMANN & MÖLLER (2015) konnte die Bedeutung des Wittmoores für die Kreuzotter bestä-tigt werden, wobei der Hauptbestand der Art im schleswig-holsteinischen Wittmoor liegen dürfte. Auch bei den Beständen der Ringelnatter und der individuenreichen Waldeidech-sen-Population ergaben sich keine grundsätzlichen Veränderungen gegenüber älteren Untersuchungen. Alle Fundorte aus 2015 sind in Karte 11 verzeichnet. Im Bericht von HAMANN & MÖLLER (2015) werden zahlreiche Hinweise für den Erhalt bzw. die Optimie-rung der Biotope für Reptilien abgeleitet. Hierzu gehören vor allem die Offenhaltung von Moor- und Heidebiotopen sowie Gehölzsäumen (Sonnenplätze, Nahrungssuche) und der Erhalt der an Amphibien reichen Kleingewässer (Nahrungsangebot).

PEP NSG Wittmoor

39

Amphibien In mehreren der in den letzten Jahrzehnten am Rand des Hochmoorkerns angelegten Kleingewässer wird der Kammmolch regelmäßig nachgewiesen. Der bundesweit auf der Vorwarnliste stehende und in Hamburg als gefährdet eingestufte Molch wird als wertge-bende Art des FFH-Gebietes (Anhang IV-Art der FFH-RL) i.R. des Tierarten-Monitorings der Umweltbehörde regelmäßig untersucht. In der Fauna-Datenbank sind Daten von 2010 und 2013 enthalten (s. Karten 8, 11 / Tab. 25 in Anhang B). Ergänzend wurden die Ge-wässer mit Kammmolch-Nachweisen aus der PEP-Untersuchung 2015 (BRANDT et al. 2015) in Karte 11 hervorgehoben. Eine FFH-Bewertung des EHZ (HAMMER 2013) bezieht sich auf sieben Gewässer im Nordteil (Gewässern im mittleren und südlichen Teil des NSG ohne Nachweise). Im nördlichen Teichkomplex hatte sich von 2010 bis 2013 der Kammmolch-Bestand gut gehalten; er gehört zu den am dichtesten besiedelten Gewäs-serkomplexen in Hamburg. Mit Ausnahme von zwei Teichen ohne Reproduktionsnach-weis wurden alle FFH-Bewertungsparameter 2013 mit A (sehr gut) bewertet; als EHZ-Einstufung für den Teichkomplex, wie auch für den Gesamtwert für das FFH-Gebiet wurde B vorgeschlagen. 2015 hat sich die Besiedlung etwas verschoben: In drei weiteren Gewässern im Umfeld wurde erstmals eine Kammmolchbesiedlung festgestellt, während die Art in drei anderen, 2013 besiedelten Gewässern nicht mehr nachgewiesen wurde. Dies kann nur z.T. der sukzessionsbedingten Veränderung der Gewässer zuzuschreiben sein und hängt mit der natürlichen Bestandsdynamik zusammen.

Die 2015 von Wolfram Hammer und Kollegen durchgeführten Erfassungen der Amphi-bienbestände aller geeigneten Stillgewässer und sonstigen temporären Flachgewässer im NSG ermöglicht ein genaues Bild der Verteilung der festgestellten Arten sowie der Bedeu-tung der Habitate für die Fortpflanzung (s. BRANDT et al. 2015). Es wurden an insgesamt 31 besiedelten Gewässerbiotopen Erdkröte, Moorfrosch, Grasfrosch, Wasserfrösche (Rana indet.), Teichmolch und Kammmolch als juvenile oder adulte Tiere sowie deren Vermehrungsstadien festgestellt (Laichballen, Larven; z.T. nach Obergruppen). Die Knob-lauchkröte konnte nicht gefunden werden. Durch Sukzessionsprozesse bzw. Pflegemaß-nahmen verändern sich die Gewässer und ihre Habitateignung fortwährend. Im Gesamt-raum konnte die Kammmolch-Population bestätigt werden (4 Gewässer mit Nachweisen) und an mindestens 16 Gewässern wurde die Vermehrung des Moorfrosches nachgewie-sen (Laichballen). Neben Grasfrosch und Erdkröte kommen an einigen der besonnten Kleingewässer große Bestände von Wasserfröschen vor.

2012 wurden in Hamburg Gewässer gezielt auf Vorkommen des seltenen und nach An-hang IV der FFH-RL geschützten Kleinen Wasserfrosches (Rana lessonae, Syn.: Pelo-phylax l.) untersucht, der nur mit speziellen Kenntnissen bzw. wissenschaftlichen Metho-den vom weit verbreiteten Teichfrosch (Rana esculenta, Syn.: Pelophylax e.) zu unter-scheiden ist (BRANDT et al. 2012). Außer im NSG Duvenstedter Brook konnte nur im nörd-lichen Wittmoor ein Bestand des Kleinen Wasserfroschs an zwei Kleingewässern nachge-wiesen werden (Biotop-Nr. 7050-63 und -56). Die bisher bekannten Populationen waren Mischpopulationen mit dem Teichfrosch (Rana esculenta), der in den Populationen zah-lenmäßig dominiert.

PEP NSG Wittmoor

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Der Moorfrosch, eine bundesweit und in Hamburg gefährdete Amphibienart, wurde nur sehr vereinzelt festgestellt (1 Fund 2009 in Datenbank, 1995 erfasst), wird aber in der NSG-VO beim Schutzzweck genannt. Die FFH-Art ist aufgrund ihres seltenen Auftretens nicht als wertgebende Art für das FFH-Gebiet gelistet.

Die Lage und naturschutzfachliche Bedeutung der Amphibiengewässer sowie die 2015 wertgebenden Arten sind Karte 11 zu entnehmen

Libellen GLITZ (1976) stellte bei seinen Untersuchungen fest, dass aufgrund der starken Entwäs-serung die typischen Hochmoorlibellen (z.B. Hochmoor-Mosaikjungfer) nahezu vollständig fehlen und selbst weit verbreitete Libellenarten kamen nur in geringer Arten- und Individu-enzahl vor (10 Arten). Durch die Wiedervernässungsmaßnahmen hat sich die Situation für die Libellenfauna besonders im schleswig-holsteinischen Kernbereich der Vernässung (Moorsee) deutlich verbessert. Von den vielfältigen Gewässerneuanlagen und Einstau-maßnahmen hat die Artengruppe auch im Hamburger Teil stark profitiert. Insgesamt lie-gen Nachweise von 38 Arten vor, davon 17 Arten, die in Hamburg auf der Roten Liste von 2007 stehen.

Regelmäßig untersucht wird die Population der Große Moosjungfer (Leucorrhinia pecto-ralis), die als wertgebende FFH-Art für das FFH-Gebiet geführt wird. Die erst seit 2004 nachgewiesene Art kommt in Moor-Randbereichen und Übergangsmooren vor (keine Art oligotropher Hochmoore) und sucht zur Fortpflanzung mäßig saure, nährstoffarme bis mä-ßig nährstoffreiche Gewässer mit Schwimmblattvegetation und vertikaler Ufervegetation sowie regenerierende Torfstiche auf (BRUENS et al. 2015). Als optimal gelten mittlere Suk-zessionsstadien; Pioniergewässer sowie dicht bewachsene oder verlandete Gewässer werden gemieden (KIEL 2007). In Karte 8 sind alle Fundpunkte des letzten Jahrzehnts aus der Fauna-Datenbank hervorgehoben (s.a. Tab. 26 in Teil B). 2014 wurde von RÖBBELEN eine FFH-Bewertung der Vorkommen u.a. im Wittmoor vorgenommen, wofür vor allem Nachweise von Exuvien erforderlich sind (Larvenhäute nach dem Schupf). L. pectoralis wurde an 4 Gewässern im Gesamtgebiet beobachtet und an einem weiteren eine Exuvie gefunden (Tümpel 7050-56). Für das Gewässer mit Exuvien-Fund kann ein EHZ von B konstatiert werden, aber für das Gesamtgebiet ergibt sich C. Diese Einstufung wurde in den SDB übernommen.

Als weitere für das Moorgebiet bzw. mesotrophe Gewässer charakteristische und in Ham-burg seltene sowie bundesweit stark gefährdete Arten sind folgende, auch in den letzten Jahren wiederholt nachgewiesene (bodenständige) Libellenarten, zu nennen:

Aeshna subartica Hochmoor-Mosaikjungfer (letzter Nachweis 2009) Leucorrhinia dubia Kleine Moosjungfer Leucorrhinia rubicunda Nordische Moosjungfer (z.T. große Populationen) Lestes virens Kleine Binsenjungfer Coenagrion lunulatum Mond-Azurjungfer Somatochlora flavomaculata Gefleckte Smaragdlibelle

PEP NSG Wittmoor

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Als weitere Arten der Roten Listen (FHH, BRD) sind zu nennen: Aeshna juncea Torf-Mosaikjungfer Brachytron pratense Früher Schilfjäger Cordulia aenea Falkenlibelle Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer

Schmetterlinge (Tagfalter, Widderchen) Mit 33 Arten im Tierartenkataster ist auch die Tagfalterfauna des NSG sehr vielfältig, was vor allem auf das Nebeneinander von Wald-, Moor- und Heide-Habitaten bedingt ist, in denen jeweils einige habitatspezifische Arten vorkommen. Hervorzuheben sind die z.T. regelmäßigen Nachweise (hier bis 2010 erfasst) folgender in Hamburg seltener / gefähr-deter Tagfalter und Widderchen im Bereich der Moorränder / Wiesen und Heideflächen:

Adscita statices Ampfer-Grünwidderchen Callophrys rubi Grüner Zipfelfalter Heteropterus morpheus Spiegelfleck-Dickkopffalter Lycaena tityrus Brauner Feuerfalter Plebeius argus Argus-Bläuling, Geißklee-Bläuling Rhagades pruni Heide-Grünwidderchen Zygaena filipendulae Sechsfleck-Widderchen, Erdeichel-W.

Allerdings sind einige dieser Arten nur in sehr individuenschwachen Beständen vorhan-den, deren längerfristiges Überleben nicht gesichert erscheint (Grüner Zipfelfalter, Geiß-klee-Bläuling, Heide-Grünwidderchen).

Als Besonderheit in Norddeutschland wurde 2010 auch Argynnis paphia (Kaisermantel) beobachtet (Waldsäume). Bei dem 2010 beobachteten Kaisermantel handelte es sich mit Sicherheit um einen Durchzügler.

Von Boloria selene (Braunfleckiger Perlmuttfalter, blütenreiche Offenlandbiotope, Säume) sowie Issoria lathonia (Kleiner Perlmutterfalter, Offenlandbiotope/Kulturfolger) liegen seit 2004 keine Nachweise mehr im Tierartenkataster vor.

Heuschrecken In der Tierarten-Datenbank liegen Funde von 18 Heuschreckenarten vor. Bei den meisten Arten handelt es sich um vergleichsweise ubiquitäre Arten, die in vielen Offenlandbioto-pen vorkommen. Als vergleichsweise biotopspezifische Arten können die wenigen Vor-kommen von Myrmeleotettix maculatus (Gefleckte Keulenschrecke) auf trockenen Sand-biotopen (Heide), Stethophyma grossum (Sumpfschrecke) auf nassen Grünländern und zwei Dornschrecken (Tetrix subulata, T. undulata) auf feuchten Offenbodenbereichen her-vorgehoben werden.

PEP NSG Wittmoor

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4.4 Faunistisch und floristisch besonders bedeutsame Biotope des Naturschutzge-bietes

Die besonders bedeutsamen Biotope umfassen eine breite Spanne von Feuchtbiotopen, trockenen Sandbiotopen und kleinen Wäldern bzw. Gebüschen und Hecken. In faunisti-scher Hinsicht sind bei den Feuchtbiotopen vor allem die mesotrophen Kleingewässer bzw. Moorgewässer (Libellen, Amphibien) sowie die degradierten, aber wiedervernässten Hochmoor-Biotoptypen, Feucht-Heiden und Moorwälder hervorzuheben (Reptilien, Avifauna). Für Tagfalter und Heuschrecken sind zudem die kleinflächigen und z.T. isolier-ten Sandbiotope, vor allem die Besenheide, bedeutsame Habitate für gefährdete Arten. Das gut vernetzte Heckensystem bietet einer vielfältigen Vogelgemeinschaft der halboffe-nen Feldmark einen Lebensraum.

Insgesamt gibt der Status des gesetzlichen Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG) zutreffend die Naturschutzbedeutung wieder. Das breite Spektrum der in Tab. 7 genannten Biotopty-pen sollte daher bei den Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen die entspre-chende Berücksichtigung finden. Die Geschützten Biotope nehmen einen Flächenanteil von rund 35 % des NSG ein (s.a. Karte 7).

Im Grünland liegt der Fokus des Naturschutzes auf den Feucht- und Nassgrünländern, die im Zusammenhang mit den Anstaumaßnahmen für den Moorschutz profitiert haben (be-sonders nährstoffarme Moorwiesen z.T. mit FFH-Status – LRT 6410 / Entwicklungspoten-zial für Pfeifengraswiesen). Die Vernässung erschwert zugleich die landwirtschaftliche Nutzung, so dass zukünftig verstärkt auf eine ausreichende Narbenpflege und auch den Erhalt bestehender Grüppen zu achten ist. Neben dem Feuchtgrünland gibt es zudem an den sandigen Geesthängen auch eher trockene, magere Grünländer, die z.T. ein gutes Entwicklungspotenzial für kräuterreiche Wiesen aufweisen. Bei vorherrschender Wiesen-nutzung könnten sich im feuchten bis trockenen Bereich zukünftig bestimmte Ausprägun-gen von Flachlandmähwiesen entwickeln (z.T. mit FFH-Status – LRT 6510).

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Tab. 7: Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im NSG Wittmoor (inkl. Flächenanteil)

nach § 30 geschützte Biotope

Schutz-status Biotoptypen (Untereinheit) Fläche [ha] Flächen-

anteil [%]

Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer 3,5 1,7SEG § Angelegte Kleingewässer, klein, naturnah, nährstoffreich 0,9 0,4SER § Naturnahes, nährstoffreiches Regenrückhaltebecken 0,0 0,0

SEZ § Sonstiges, naturnahes, nährstoffreiches Kleingewässer 1,0 0,5SOG § Angelegtes Kleingewässer, naturnah, nährstoffarm 0,3 0,2SOM § Moorgewässer, naturnah, nährstoffarm 1,0 0,5STG § Wiesen- oder Weidetümpel 0,2 0,1

Moore 28,2 13,3MMF § Feuchtes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium 5,3 2,5MMT § Trockenes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium 3,0 1,4MRS § Schwingrasen 1,1 0,5MRW § Wollgras-Re- und Degenerationsstadium von Hochmooren 4,4 2,1AKF (§) Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 1,6 0,7WPB § Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald 1,1 0,5WPB (§) Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald 1,2 0,6WPZ § Sonstiger Pionierwald 0,3 0,1HFZ (§) Sonstiges feuchtes Weidengebüsch 0,3 0,1HSG § Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch nährstoffarmer Standorte 0,5 0,3WBB § Birken-Bruch- bzw. -Moorwald nährstoffarmer Standorte 4,2 2,0WBY § Entwässerter, degenerierter Birken-Bruch- bzw. -Moorwald 5,1 2,4Großseggenrieder, Sümpfe 2,8 1,3NGB § Binsen- und Simsenrieder nährstoffreicher Standorte 2,5 1,2NGZ § Sonstiger Sumpf nährstoffreicher Standorte 0,2 0,1HFS § Weidengebüsch der Auen und Ufer 0,1 0,0Binsen- und seggenreiche Nasswiesen 21,6 10,1GNA § Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese magerer, basenarmer Standorte 8,0 3,8GNR § Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese nährstoffreicher Standorte 4,4 2,1GFR § Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese nährstoffreicher Standorte 7,2 3,4GFF § Flutrasen 0,1 0,0GFF (§) Flutrasen 0,5 0,2GMG (§) Glatthafer-Wiesen 1,3 0,6Zwergstrauch- und Ginsterheiden 9,7 4,6TCT § Trockene Sandheide 9,7 4,6Trockenrasen 3,2 1,5TMZ § Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen 1,4 0,6AKT (§) Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte 1,9 0,9Bruch- und Auwälder 2,4 1,1WBB § Birken-Bruch- bzw. -Moorwald nährstoffarmer Standorte 0,6 0,3WBE § Erlen- und Birkenbruchwald nährstoffreicher Standorte 0,2 0,1WEA § Erlen- und Eschen-Auwald 2,2 1,1Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte 2,7 1,3WPB § Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald 0,3 0,1WQT § Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden 2,4 1,1Feldgehölze 0,2 0,1HGM § Naturnahes Gehölz mittlerer Standorte 0,2 0,1

Summe 74,4 35,0

Schutzstatus: § Fläche vollständig geschützt(§) Fläche teilweise geschützt

Quelle: Biotopkataster FHH 2011/2014, tw. aktualisiert 2015

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4.5 Schutzgegenstand des Natura 2000-Gebietes

FFH-Gebiet in Schleswig-Holstein Das Erhaltungs- und Wiederherstellungsziel für das „Kerngebiet“ des rd. 138 ha großen FFH-Gebietes „Wittmoor“ auf Schleswig-Holsteiner Seite (DE 2326-301) sind im Bewirt-schaftungsplan der PROJEKTGRUPPE NATURA 2000 (2012, S. 12-13) dargestellt:

Ziel ist die Erhaltung des Wittmoores als eines der größten und mit verhältnismä-ßig hohem Renaturierungspotenzial ausgestatteten Resthochmoore des Naturrau-mes Hamburger Ring. Vorrangiges Ziel ist dabei der Erhalt der ehemaligen Hoch-mooroberfläche, der Regenerationskomplexe und der im Rahmen von Renaturie-rungsmaßnahmen wiedervernässten Moorflächen, auch als Lebensraum der Gro-ßen Moosjungfer. Mit dem durch die Renaturierungsmaßnahmen entstandenen dystrophen „Moorsee“ ist auch der LRT 3160 (Dystrophe Seen und Teiche) im Ge-biet vorhanden; er wird als großer Torfstich mit überwachsenden Schwingrasende-cken aufgrund der engen Verzahnung als Komplexbiotop dem LRT 7120 zuge-rechnet.

Der Eigendynamik von Entwicklungsprozessen wird im Bewirtschaftungsplan Vor-rang eingeräumt. Dies gilt auch für kleinere Grünlandflächen am Rande des Hoch-moors, die noch im „NSG Wittmoor“ liegen und stärker vernässt werden sollen.

Die formulierten Erhaltungsziele treffen hingegen nicht auf den südlichen, anmoori-gen Grünlandkomplex zu, der in den FFH-Schutzstatus als Pufferzone mit einbe-zogen wurde (s. Karte 1). Dort sind gemäß dem Bewirtschaftungsplan recht ab-wechslungsreiche, artenreiche Grünlandgesellschaften ausgeprägt, darunter auch als gesetzlich geschützte Biotope anzusprechende seggen- und binsenreiche Nasswiesen. Im Zusammenhang mit den östlich und nördlich angrenzenden arten-reichen Grünlandbereichen (NSG Wittmoor auf Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg) sind diese Flächen nicht nur als Pufferbereich für den Hochmoorkern von Bedeutung sondern besitzen auch eine hohe Bedeutung zum Erhalt von Feuchtgrünlandlebensgemeinschaften sowie als Lebensraum von Wiesenvögeln. Zu vernässende Hochmoorbereiche grenzen nicht an. Ziel ist hier die weitere Ent-wicklung arten- und strukturreicher Feuchtgrünlandkomplexe mit möglichst hohem Wasserstand, keiner Düngung und möglichst extensiver Nutzung.

FFH-Gebietsteile in Hamburg Den Bestand der 2011 bis 2015 im gesamten NSG Wittmoor nachgewiesenen FFH-Lebensraumtypen sowie die wichtigsten Habitate und neueren Fundpunkte der im aktuel-len Standarddatenbogen (SDB 2015) genannten Tierarten zeigt Karte 8.

FFH-Arten Schutzzweck ist der Erhalt folgender Tierarten des Anhangs II (und IV) der FFH-RL:

• „Kammmolch“ (Code 1166), der in mehreren Kleingewässern in einer größeren Population vorkommt (Wittmoorgraben, Mellingbek-Niederung).

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• Die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042, eine Libellenart, die als Kennart für dystrophe bis mesotrophe Stillgewässer, vernässte Schwingrasen und Hochmoor-Regenerationskomplexe gilt. Im Wittmoor besteht eine kleine Po-pulation vor allem in einigen der in den letzten zwei Jahrzehnten angelegten Flachgewässer am Moorrand.

Weiterer faunistische Bestandsangaben s. im Teil B (B2 / B3.3).

Zwei weitere Amphibien-Arten sind gemäß FFH-RL als streng geschützte Tierarten (An-hang IV) besonders zu beachten: Zum einen der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae, Syn.: Pelophylax lessonae), der in einer kleineren Mischpopulationen mit dem Teichfrosch im Nordteil des NSG vorkommt (Nachweise an zwei Stillgewässern 2012). Die bestim-mungskritische Art ist in Hamburg am Rande ihres Verbreitungsgebietes nur mit wenigen Fundstellen nachgewiesen. Zum anderen der Moorfrosch (Rana arvalis), der im Gebiet in relativ geringer Anzahl an einigen Kleingewässer ablaicht und als Sommerlebensraum die umgebenden Feuchtbiotope aufsucht.

FFH-Lebensraumtypen Das FFH-Gebiet DE 2226-307 arrondiert das FFH-Gebiet DE 2326-301, das auf Schles-wig-Holsteiner Seite den größeren Teil des ehemaligen Hochmoores „Wittmoor“ umfasst. Dementsprechend ist der Schutz vor allem auf den Erhalt bzw. die Entwicklung oder Wie-derherstellung der noch verbliebenen Bestände mit hochmoortypischen Lebensräumen und ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenbeständen ausgerichtet. Hierzu gehören folgende Lebensraumtypen (LRT):

• 7120 „Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore“ als größerer Komplex-lebensraum

• 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ • 91D1 „Birken-Moorwald“, hier als sekundäre Ausbildung auf Torfabbauflächen

bzw. stark entwässertem Hochmoortorf.

Weiterhin gehören gemäß des SDB bzw. dem Merkblatt zu den vorläufigen Erhaltungszie-len des Amtes für Natur- und Ressourcenschutzes von 2015 (s. Anhang E2) zum Schutz-zweck mehrere für den Arten- und Biotopschutz angelegte Stillgewässer unterschiedli-cher Ausprägung:

• 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions,

• 3160 Dystrophe Seen und Teiche).

Im südlichen Teilbereich kommen außerhalb der rezenten Hochmoorböden in der Melling-bek-Niederung zudem mehrere artenreiche Grünlandbestände vor, die z.T. den folgen-den LRT zuzuordnen sind:

• 6510 Artenreiche Mähwiesen des Flach- und Hügellandes; seit der Aktualisierung 2015 im SDB als Schutzgegenstand aufgeführt.

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• 6410 Pfeifengraswiesen; auf abgetorftem und entwässertem Hochmoortorf hat sich auf einem Flurstück im südlichen FFH-Gebietsteil unter langjährig sehr extensiver Nutzung ohne Düngung ein Moorgrünland ausgebildet, dass – auch ohne das Vorkommen von Molinia caerulea (Pfeifengras) – dem LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) zugeordnet werden kann. Einige weitere kleine Parzellen am östlichen Moorrand mit Extensiv-Wiesen lassen zudem ein Entwicklungspotenzial in Richtung Pfeifengraswiese erkennen.

Noch nicht als Schutzgegenstand des FFH-Gebietes im SDB aufgeführt, aber als ein wichtiger Schutzzweck des NSG, sind die von der Besenheide geprägten Trockenen Hei-den (LRT 4030), deren größeren Bestände aber außerhalb des FFH-Gebietes auf sandig-kiesigem Mineralboden vor allem im Nordteil des NSG liegen. Der LRT gehört aufgrund seines Vorkommens im FFH-Gebiet ebenfalls zu den vorläufigen Erhaltungszielen des Amtes für Natur- und Ressourcenschutzes von 2015 und soll zukünftig in den SDB aufge-nommen werden.

Zu den FFH-LRT gehören auch weitere kleine Waldbestände (LRT 9110, 9190, 91E0) entlang der südlichen Mellingbek und des östlichen Wittmoorgrabens (Kerbtäler), die da-mit jedoch außerhalb des FFH-Gebietes liegen und keine besondere Relevanz für FFH-Gebietsschutz haben (kein Schutzzweck oder Entwicklungsziel).

Die FFH-bezogenen Erhaltungsziele werden in Kap. 6.5 zusammengestellt. Eine Auflistung der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und Arten des An-hangs II der FFH-Richtlinie mit Flächenangaben sowie der Bewertung ihrer Erhaltungszu-stände gemäß SDB findet sich im Anhang unter B 3 (Tab. 77). In Teil B 3.2 wurden auch weitere detailliertere ökologische Angaben zu Bestandsausprä-gung, Beeinträchtigungen und Entwicklungspotenzial der hochmoortypischen LRT aufge-nommen.

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5 GEFÄHRDUNGEN UND BELASTUNGEN SOWIE FOLGERUNGEN FÜR DEN PEP

Hinweise auf die bestehenden Gefährdungen und Belastungen ergeben sich indirekt aus den ökologischen Kartierungen der Biotope und Arten (Indikatorenfunktion), entsprechen-den Hinweisen aus den Biotopbögen und Beobachtungen der Mitarbeiter und Beauftrag-ten der Abteilung Naturschutz der BUE im Gelände. Viele Problemfelder sind bereits in den älteren Pflegeplänen z.T. ausführlich dargestellt. Hier erfolgt – soweit möglich - eine Übersicht anhand der wesentlichen Biotopstrukturen, denen auch die Pflegeeinheiten zu-grunde liegen (s. Kap. 7; s.a. Tab. 1 in B 2.1.1.).

Moor und Moorwald Die „Schwammfunktion“ des Hochmoortorfes, die zu einem eigenen, vom umge-benden Grundwasserstand unabhängigen Moorwasserstand führt, ist durch die umfassende Entwässerung und Abtorfung bis in die 1970er Jahre nachhaltig be-einträchtigt. Sofern überhaupt noch Hochmoortorf oder der unterlagernde Bruch-waldtorf vorhanden ist, wurde die Torfstruktur durch Zersetzungs- und Sackungs-prozesse großräumig irreversibel verändert und höher stehende Torfreste sind schon aufgrund des Reliefs nicht mehr zu vernässen.

In den Überstauungsbereichen des Schleswig-Holsteiner Kernbereichs sowie im Staubereich des südlichen Moordamms konnten sich vorwiegend mesotrophe Moor-Regenerationsstadien ausbilden. In den Moorbiotopen des Hamburger Teils kann bei konsequentem Wasserrückhalt eine lokale Wiederbesiedlung mit Torf-moosen innerhalb von Pfeifengras- und Wollgras-Dominanzbeständen beobachtet werden, seltener auch lokal im Birkenbruchwald (Moorwald); es dürfte sich über-wiegend (noch) nicht um torfbildende Sphagnen handeln. Die Regenerationsbedin-gungen außerhalb der Hochmoorrelikte sind schon aufgrund der flächendeckend hohen Stickstoff-Deposition, der Nährstofffreisetzung im Boden und der hohen Verdunstungsraten besonders bei Gehölzbewuchs als ungünstig anzusehen. In stark vernässten, abflusslosen Senken und in Randzonen von Stillgewässern kön-nen sich niedermoorartige Versumpfungen mit mesotraphenten bis eutraphenten Pflanzenarten ausbilden. Der sich abzeichnende klimatische Trend zu trockenen Frühjahren und längeren Sommerperioden mit hohen Niederschlagsdefiziten bzw. schnell abfließenden Starkregenereignissen dürfte sich weiterhin negativ auswir-ken. Der PEP sollte sich insoweit auf die Sicherung der bestehenden Moor-Relikte und Regenerationsstadien konzentrieren (Erhalt / Optimierung der Staueinrichtun-gen, Verfüllung von Grüppen, Anlage von ganzjährig wasserführenden kleinen Torfkuhlen als „Regenerationszellen“, Entkusselung / Rodung von jungen Birken-beständen).

Gewässer Die kleinen Fließgewässer Mellingbek und Wittmoorgraben haben nur im Be-reich der Kerbtaleinschnitte mit Quellwasserzutritten eine schutzwürdige, nahezu natürliche Struktur. Die künstlich angelegten Fischteiche in der Mellingbek sind

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weitgehend verlandet. Die überwiegend grabenartige Struktur der oberhalb gele-genen Abschnitte besteht seit deutlich über 100 Jahren (s. Preußische Landesauf-nahme) und der Abfluss dürfte in den letzten Jahrzehnten durch den Wasserrück-halt im Wittmoor erheblich verringert sein. Diese Abschnitte sind als landwirtschaft-liche Funktionsgewässer für die Bewirtschaftung des Grünlands weiterhin erforder-lich. Eine „Renaturierung“ im Sinne einer naturnäheren Gewässerführung (Mäan-der) und Sohlausformung erscheint insoweit nicht prioritär. Vorrangig ist der Schutz vor stofflichen Belastungen aus der Landwirtschaft sowie vor Trittschäden auf Weiden.

Hinsichtlich der zahlreichen Kleingewässer und Moortümpel, die zu Natur-schutzzwecken angelegt wurden, besteht in vielen Fällen die Problematik der Of-fenhaltung. Vor allem auf freigelegten Rohböden (Flachufer) ist es vielfach schnell zur Ansiedlung und Ausbreitung von Pioniergehölzen (Strauch-Weiden, Erlen, Bir-ken, Faulbaum) gekommen, die innerhalb weniger Jahre kleinere Gewässer voll-ständig verschatten und so ihre Biotopfunktion weitgehend entwerten. Sofern keine partielle Eindämmung der Gehölze durch Weidetiere möglich ist, bleibt nur die wiederholte Beseitigung der Gehölze, wobei diese möglichst mit Wurzelwerk erfolgen sollte (Baggereinsatz erforderlich). Viele Gewässer sind nur sehr flach, was grundsätzlich auch den ökologischen Ansprüchen der meisten Amphibienar-ten entgegen kommt. Durch das geringe Wasservolumen, die in trockenen Früh-jahren hohe Verdunstung und den jahreszeitlich schwankenden Grundwasser-stand können die Gewässer jedoch auch besonders schnell austrocknen, so dass viele aquatische Organismen absterben bzw. sich nicht vermehren können.

Sandbiotope (Heiden, Magerrasen, Säume) Als Biotope der historischen Kulturlandschaft sind Sandheiden und Magerrasen nur durch wiederholte Pflegemaßnahmen zumindest weitgehend gehölzfrei zu hal-ten. Die Durchführung entsprechender Pflegemaßnahmen (regelmäßige ab-schnittsweise Entkusselung, in größeren Zeitabständen auch Plaggen / lokaler Oberbodenabtrag) gehört seit langem zu den Kernaufgaben des Naturschutzes im NSG. Während sich die drei größeren Heideflächen im Nordteil in einem grund-sätzlich guten Pflegezustand befinden, fällt vor allem in den randlichen Hangberei-chen entlang des zentralen nord-südlichen Fuß- und Radweges (Höhe Rahmfeld – Muusbarg) eine starke Gehölzzunahme auf, die nicht den Intentionen des bisheri-gen PEP entspricht. Auch im Hinblick auf eine bessere lokale Vernetzung der Sandbiotope sollten diese Sukzessionsbestände soweit möglich zurückgedrängt werden (Bildung offener, sandiger Wegsäume / Magerrasen-Streifen). Um die schnelle Wiederausbreitung vor allem von Birken zu minimieren, sollte der Einsatz einer Schafherde (ggf. mit zusätzlichen Ziegen) geprüft werden (rotierende Bewei-dung von Teilflächen, Einsatz von Elektrozaunnetzen und intensiver Betreuung durch einen Hirten mit Hütehund).

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Grundsätzliche Probleme ergeben sich aufgrund der Stadtrandlage und der inten-siven Erholungsnutzung, so die seitlichen Nährstoffeinträge von den bestehenden Fuß- und Radwegen, Ablagerungen von Abfällen (bes. Kompost / Schnittgut und der Ausbreitung von nicht heimischen, z.T. invasiven Gartenpflanzen) sowie Ver-tritt und Beunruhigung durch Erholungsuchende und ihre Hunde (Störung empfind-licher Tierarten). Diese Problemfelder sind im Wittmoor aufgrund der siedlungsna-hen Lage und der Schutzgebietsabgrenzung besonders ausgeprägt und können nur durch regelmäßige Geländekontrollen (Präsenz des Naturschutzwartes) und konsequente Pflegemaßnahmen eingedämmt werden. Hier bedarf es einer klaren Prioritätensetzung, welche Bestände entgegen des Sukzessionstrends gehölzfrei gehalten werden sollten und wo eine eigendynamische Sukzession zugelassen wird.

Grünland Grünlandbiotope auf städtischen Liegenschaften machen den größten Flächenan-teil im NSG aus. Soweit bekannt, werden keine Grünländer mehr von konventio-nellen, ertragsorientierten Landwirten bewirtschaftet. Naturschutzprobleme erge-ben sich damit nicht aus einer zu intensiven, produktionsorientierten Grünlandnut-zung, sondern auf verschiedenen Pachtflächen mit der Haltung von Reitpferden in hoher Dichte und sehr extensiven Nutzungsformen, bei denen vor allem bei der Narbenpflege und der Weideführung die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Grünlandbewirtschaftung nicht mehr ausreichend beachtet werden. In der Folge gibt es lokal neben einer Verarmung der Grünlandnarbe auch Trittschäden und eine z.T. massive Ausbreitung von Störzeigern bzw. nicht erwünschten Pflanzen-arten (u.a. Flatter-Binse, Rasen-Schmiele, Jakobs-Greiskraut).

Die in Duvenstedt verbreitete Pferdehaltung bietet grundsätzlich die Chance, Heu von nährstoffarmen Grünlandbeständen als Tierfutter zu verwerten. Hierzu muss der Aufwuchs aber auch eine entsprechende Qualität aufweisen. In Einzelfällen sollte dringend überprüft werden, ob die Pferdehaltung in Stallanlagen und die Weidedichte den Anforderungen der NSG-VO entspricht.

Vereinzelt gibt es zudem direkte stoffliche Belastungen durch eine unzulässige Ab-lagerung von Mist und diversem Unrat. Wo Umzäunungen mit Stacheldraht nicht mehr benötigt werden oder erneuert wurden, sollte der alte Draht entfernt werden.

Wald Die Waldbestände auf Mineralböden sind überwiegend forstlich begründet und be-einflusst. Vereinzelt gibt es auch reizvolle, von Stiel-Eichen geprägte Bestände, die noch Anklänge an eine historische Krattwald-Bewirtschaftung (Niederwald) erken-nen lassen. In den letzten Jahren war es mehrfach möglich, nicht standortheimi-sche Nadelwaldbestände zu roden und in Laubwald zu überführen. Dieser Weg sollte in Abstimmung mit den Forstdienststellen fortgesetzt werden, sofern be-stimmte Waldflächen nicht in Offenlandbiotope überführt werden sollen. Lokal gibt

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es vielfach noch kleine Beimischungen mit Fichte und Kiefer, die bevorzugt gefällt werden sollten (vorrangig bei geschädigten / schlecht wüchsigen Beständen).

Entlang vieler Wege (bes. Reitwege) breiten sich primär in Folge der Nährstoffzu-fuhr dichte Brombeer-Bestände aus, die die Krautvegetation unterdrücken. Auch aus diesem Grund sollen die Wege so gut es geht gebündelt und eine Ausdeh-nung von Trampelpfaden minimiert werden. Lokal sollten Maßnahmen zur Eindäm-mung der (z.T. neophytischen) Brombeeren erprobt werden (Schnitt und Abtrans-port, lokaler Bodenabtrag).

Hecken, Gebüsche Das Heckensystem entlang der Feldwege ist weiterhin überwiegend gut ausgebil-det. In Teilbereichen ist aber erkennbar, dass die Abstände für das zum langfristi-gen Erhalt erforderliche „Auf-den-Stock-setzen“ zu lang geworden sind. Entlang vieler Knicks und auch manchen Waldrändern sind dichte Hochstaudensäume und nitrophytische Ruderalfluren entstanden, so dass besonnte, trockene Säume zu-rückgehen, was sich u.a. ungünstig auf Reptilien und wärmeliebende Insekten auswirkt. Insgesamt verschlechtert sich durch die allgemeine Eutrophierung der Zustand der Hecken und Gebüsche. Dem kann nur durch regelmäßigen Austrag von Nährstoffen (Saummahd, Rückschnitt) entgegengewirkt werden. In der Witt-moorgraben-Niederung haben sich einige Knickwälle zu lückigen Gehölzreihen entwickelt (Beweidung, zu starker Rückschnitt von Sträuchern).

Siedlung / Weg Innerhalb der Grenzen des NSG gibt es mit einer Ausnahme keine Siedlungsflä-chen. Die Bemühungen zur Beseitigung der Bauruine am Ende des Wittmoorred-ders sollten unbedingt fortgesetzt werden. An der Segeberger Chaussee gibt es noch einen weiteren kleinen, durch Siedlungshinterlassenschaften geprägten Hausgarten, der saniert werden sollte.

Die Bemühungen zur Verbesserung der Wegeführung in den letzten Jahrzehnten haben trotz hohen Besucherdrucks offenbar dazu geführt, dass das Wegegebot von der Mehrzahl der Besucher beachtet wird. Problematisch, aber in der Wirkung schwer einzuschätzen und praktisch kaum zu verhindern, ist die Zahl fei laufender Hunde (keine Beachtung der Leinenpflicht).

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6 LEITBILD UND ENTWICKLUNGSZIELE

6.1 Vorgaben des Landschaftsprogramms mit integrierter Karte Arten- und Bio-topschutz

Einen aktuellen Auszug der Karte zum Landschaftsprogramm für den Bereich Wittmoor, hier zum Teil Arten- und Biotopschutz (Stand April 2013), zeigt die folgende Abb. 7. Den im NSG vorherrschenden Hauptlebensraumkomplexen (farbige Darstellung der Bio-topentwicklungsräume) "Moorwälder und Übergangsmoor-Biotoptypen", "Naturnahe Laub-wälder", „Heiden und andere Trockenrasen“ sowie "Grünland" (z.T. als Auenbereiche) werden entsprechende Ziel- und Maßnahmenaussagen zugeordnet, auf die an dieser Stelle aufgrund ihres eher allgemein gehaltenen Charakters nicht näher eingegangen wird. Deutlich wird aber, dass das Landschaftsprogramm (LaPro) neben dem Erhalt bzw. der Regeneration der an den Schleswig-Holsteinischen Teil des Wittmoors angrenzenden Moorbiotope und der Sicherung der bestehenden Heiden und Magerrasen auf den Schutz und die naturschutzgerechte Nutzung der bestehenden offenen Grünlandbereiche sowie die Entwicklung naturnaher Laubwälder ausgerichtet ist. Die stärker mosaikartige Land-schaftsstruktur der naturnahen Kulturlandschaft, insbesondere im Bereich des Grünlands, kann hier maßstabsbedingt nicht wiedergegeben werden. Neben den flächenhaften Bio-topabgrenzungen geben punktförmige Symbole Hinweise auf kleinere wertvolle Einzelbio-tope (Kleingewässer / Quellen, Trockenrasen / Heideflächen). Hinsichtlich der Verbindungsfunktionen wird auf den länderübergreifenden Biotopverbund für die Moorbiotope sowie die Nord-Süd-Vernetzung von Trockenlebensräumen und von Grünflächen hingewiesen. Im Umfeld des NSG wird auf die Bedeutung der angrenzenden Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem hingewiesen (Biotopverbund, Landschafts-schutzgebiete). Der Biotopverbund-Aspekt wird weiter fachlich untersetzt durch umfangreiche Auswertun-gen der Abteilung Naturschutz der BUE für die Fachgrundlage Biotopverbund, die Grund-lage einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms werden soll. Ein Auszug aus dem Entwurf 2014 zeigt Abb. 7. Hier werden noch einmal die bestehenden und potenziellen Verbundfunktion für Feuchtlebensräume (Moore, Moor- und Feuchtwälder, Feuchtgrün-land, Gewässer) entlang der Fließgewässer- und Landschaftsachsen nach Nord-Ost (Wittmoorgraben) und Süd-Ost (Mellingbek) deutlich, wie auch die Bedeutung der Heiden, Magerrasen und trockenen Grünlandbereiche für den Biotopverbund von Trockenlebens-räumen im weiteren Sinne. Bei Überlagerung der (potenziellen) Verbundfunktionen (z.B. Wald- und Trockenlebensräume) sind naturschutzfachliche Entscheidungen für Ziel- und Maßnahmenprioritäten notwendig, die z.B. dieser PEP vorgibt.

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Quelle: Ausschnitt LAPRO FHH (verkleinert)

Abb. 7: Kartenauszug Landschaftsprogramm – Karte "Arten- und Biotopschutz" , Stand 2013

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Abb. 8: Kartenauszug Fachgrundlage Biotopverbund – Gesamtdarstellung, Stand 2014

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6.2 Begriffsdefinition "Leitbild" und "Entwicklungsziel"

Die Begriffe "Leitbild" und "Entwicklungsziele" werden von verschiedenen Autoren unter-schiedlich verwendet. Für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes ist daher eingangs eine Begriffsdefinition sinnvoll. Leitbilder und Entwicklungsziele sind Instrumente, um langfristige Veränderungen herbei-zuführen. Sie zeigen Richtung und Ziel der anzustrebenden Entwicklung biotischer und abiotischer Parameter und Prozesse. Sie sind unerlässlich, um Planungsabläufe, Erfas-sungsprogramme, Maßnahmen und Erfolgskontrolle zielführend auszurichten.

▪ Leitbild

Das Leitbild ist der erste Schritt in einem mehrstufigen Vorgehen. Es schildert die natur-schutzfachliche Idealvorstellung, die zur Verwirklichung der Schutzziele unter den heuti-gen Umständen anzustreben wäre, wenn es keine sozialen und ökonomischen Beschrän-kungen gäbe. Hierbei wird bewusst auf wertende Abwägungen im Sinne von Kosten-Nut-zen-Analysen und der Erhaltung bestimmter Nutzungsformen verzichtet.

▪ Zwangspunkte

Die kulturhistorische Entwicklung des Großraumes, in dem das NSG liegt, hat verschie-dene Rahmenbedingungen geschaffen. Einige von ihnen müssen als langfristig unabän-derlich gesehen werden (z. B. Klimaveränderungen, Torfabbau, Lärm durch Fernstraßen und Flugverkehr) und stellen Zwangspunkte dar.

▪ Entwicklungsziel

Das Entwicklungsziel stellt den kurz-, mittel-, oder langfristig realisierbaren Zustand des Gebietes dar. Es unterscheidet sich vom Leitbild durch die Anerkennung der unveränderli-chen Zwangspunkte. Bei einer heute noch nicht absehbaren Möglichkeit, die sozioökonomischen Zwangs-punkte zu modifizieren, sollte das Entwicklungsziel in Richtung des Leitbildes weiterentwi-ckelt werden.

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Leitbild

Wesentliche Richtlinie für das naturschutzfachliche Leitbild ist der in der NSG-VO be-schriebene Schutzzweck für das Gebiet. In § 3 der NSG-VO wird neben dem Schutz des namensgebenden Wittmoors auf den Schutz der umgebenden vielfältigen Biotope der na-turnahen Kulturlandschaft abgehoben:

Schutzzweck ist, das in einer Talwasserscheide liegende Hoch- und Übergangs-moor einschließlich der wertvollen Moorwiesen, Feuchtwiesen, Pfeifengras-Birken-wälder, Bruchwälder, standortgerechter Laubwälder, Magerrasen und Trockenhei-den im Verbund mit den Kerbtälern des Wittmoorgrabens und der Mellingbek mit seinem Quellmoor sowie dem artenreichen, landwirtschaftlich genutzten Grünland auf Grund ihrer besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie als Le-bensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum angewiesenen Lebensgemein-schaften zu erhalten und zu entwickeln.

Damit wird die von den unterschiedlichen abiotischen Standortbedingungen des Talraums geprägte Biotopvielfalt zu einem Kernaspekt des Leitbilds. Aufgabe des PEP ist es damit, sowohl dem Schutz und der Pflege des Hochmoorbereichs vor allem im Hinblick auf die Sicherung des Wasserhaushalts gerecht zu werden, als auch den spezifischen Anforde-rungen an die Erhaltung und Optimierung der sonstigen Feucht-, Trocken- und Waldle-bensräume nachzukommen. Sofern standörtlich möglich, sollen in dem NSG ökologische Entwicklungsoptionen für die Wiederherstellung oder Regeneration von kleinräumigen o-der beeinträchtigten Biotopen der Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft auf Kosten von vergleichsweise naturfernen und von nicht standortspezifischen Pflanzen-arten geprägten Biotoptypen erfolgen (Biotopentwicklungsmaßnahmen). Ziel der Erhal-tungs- und Regenerationsmaßnahmen ist die nachhaltige Sicherung der Populationen bi-otopspezifischer und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der gemäß der FFH-RL besonders zu schützenden Lebensraumtypen und Tierarten.

6.3 Zwangspunkte

Zwangspunkte für zukünftige Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ergeben sich durch nicht reversible oder im städtischen Ballungsraum nicht zu ändernde Standortfakto-ren und die sich wandelnde Landnutzung innerhalb und im Umfeld des NSG.

Dies sind im Hinblick auf den Moorbereich vor allem die hydrologischen und pedologi-schen Standortveränderungen in Folge vor allem des industriellen Torfabbaus im 19. Jahrhundert. Diese Veränderungen sind nicht oder nur unter idealen Bedingungen und in sehr langfristigen Zeiträumen (Jahrzehnte bis Jahrhunderte) reversibel. Das Ziel einer echten "Hochmoor-Renaturierung" kann aufgrund dieser Veränderungen und des ungüns-tigen Reliefs der im Gelände stehen gebliebenen Hochmoorrestflächen nicht mehr verfolgt werden. Durch konsequenten Wasserrückhalt sowie künstliche Zuwässerung können gleichwohl über längere Zeiträume wertvolle Sumpf- und Moorbiotope entwickelt werden. Im Bereich der Grünlandbiotope auf Niedermoorstandorten muss hinsichtlich der über

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Gräben regulierten Flurwasserabstände ein Kompromiss zwischen dem weitgehenden Er-halt des Torfbodens durch ganzjährige Vernässung und der für den Schutzzweck erfor-derlichen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit gefunden werden (s.a. Ssymank et al. 2015).

Die Stadtrandlage und die dichte Besiedlung im Umfeld bedingt Belastungen durch Lärm (Nahbereich zu den größeren Straßen), Zerschneidungseffekte und vor allem eine inten-sive Erholungsnutzung, wobei das aktive Naturerlebnis auf den vorhandenen Fuß- und Reitwegen auch gewünscht und gefördert wird. Ziel ist es, das Verständnis der Anlieger und Besucher für die Belange des Naturschutzes und die erforderlichen Schutz- und Pfle-gemaßnahmen zu gewinnen. Hierzu sind die bestehenden Lenkungs- und Informations-einrichtungen zu erhalten und ggf. zu modernisieren.

Die Geestlandschaft ist außerhalb des ursprünglich zumindest im Zentrum gehölzfreien Hochmoors durchweg eine waldbestimmte Naturlandschaft. Daher laufen alle natürlichen Sukzessionsprozesse mit einer schnellen Zunahme an Gehölzbeständen einher, die das Landschaftsbild aber auch die Standortfaktoren nachhaltig verändern. Das NSG Wittmoor und seine wertgebenden Biotopbestände sind Produkte einer sich im steten Wandel be-findlichen Kulturlandschaft. Vor allem die Veränderungen im landwirtschaftlichen Bereich (Aufgabe / Veränderung der Grünlandnutzung) erfordern daher dauerhafte Maßnahmen des Naturschutzes, die langfristig nur mit einer entsprechenden gesellschaftlichen Unter-stützung zu leisten sein werden. Der Vermittlung der entsprechenden Anforderungen und Erfordernisse gegenüber Grundeigentümern, Pächtern, Anliegern und Ortspolitikern kommt insoweit eine wesentliche Aufgabe bei der Umsetzung des PEP zu.

6.4 Entwicklungsziele

Die wesentlichen Entwicklungsziele können anhand der Lebensraumkomplexe und damit zugleich der Pflegeeinheiten erläutert werden. Entsprechend der Entwicklungsziele wer-den den Pflegeeinheiten mehr oder weniger spezifische Maßnahmentypen zugeordnet, die für den Pflegeplan durchgehend nummeriert werden und sich auf die 2011/14 erfass-ten Biotopflächen beziehen (s. Kap. 7). Als kartografische Übersicht der grundlegenden Entwicklungsziele werden in Karte 12 die Pflegeeinheiten dargestellt, bei denen der bestehende Biotopzustand erhalten bzw. weiter optimiert werden soll. Je nach Biotoptyp kann hierzu die natürliche Sukzession (S) unge-steuert ablaufen oder es sind spezifische Biotoppflegemaßnahmen (P) bzw. eine natur-schutzgerechte landwirtschaftliche Nutzung (N) erforderlich. Diese grundlegenden Erhal-tungsziele sind durch die Kennbuchstaben S, P und N in die Karte eingetragen. Die Flä-chen, auf denen auch zukünftig Pflegemaßnahmen des Naturschutzes vordringlich sind, sind durch Schraffur optisch hervorgehoben. Der PEP ist überwiegend auf den Erhalt und die Optimierung der bestehenden wertvollen Biotope und ihrer wertgebenden Tier- und Pflanzenarten ausgerichtet. Er berücksichtigt aber auch den Erhalt des reizvollen Land-schaftsbildes mit seinen Blickbeziehungen und Aussichtspunkten und fördert so das Landschafts- und Naturerlebnis der Erholungssuchenden und die Eignung für die Umwelt-bildung.

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In bestimmten Teilbereichen ist zudem eine Neuentwicklung von standortgerechten Bioto-pen vorgesehen, da der bestehende Biotopzustand nicht optimal ist bzw. das standörtli-che ökologische Potenzial nicht ausgeschöpft wird. Die Biotopentwicklungsziele bezie-hen sich auf die Umwandlung von Gehölzbeständen in offene Moorbiotope, die Neuschaf-fung von Biotopkomplexen der Heiden und Magerrasen auf trockenem nährstoffarmem Grünland zur Verbesserung des Biotopverbunds, die lokale Regeneration von Moorbioto-pen auf nassen, nährstoffarmen Grünland die Umwandlung von nicht standortgerechten Nadelholzbeständen in Magerrasen nach deren Rodung oder ihre stufenweise Umwand-lung in Laubwaldbestände bzw. eine langfristig weitere Entwicklung zu halb-offenen Sand-biotopen. In geringem Umfang ist der Rückbau von störenden Siedlungsresten vorgese-hen. Die Maßnahmen zur Biotopneuentwicklung greifen zum Teil Maßnahmen auf, die in den früheren PEP bereits vorgesehen waren, aber aus verschiedenen Gründen nicht um-gesetzt werden konnten. Die Maßnahmen erfordern z.T. in größerem Umfang den Einsatz von Baumaschinen und ingenieurbiologischen Maßnahmen, die erheblich in den Aus-gangsbestand eingreifen. Die Maßnahmenvorschläge erfolgen auf Grundlage aktueller Bestandsdaten und ihnen ging eine intensive Abwägung voraus. Es ist eine schrittweise Umsetzung vorgesehen, die bei kostenintensiven Vorhaben auch über ökologische Aus-gleichsmaßnahmen zu realisieren sein wird. Für die als vordringlich angesehenen Maß-nahmen im nördlichen FFH-Gebietsteil wird der Zielzustand in stark generalisierter Form in den Karten 12 (Pflegeeinheiten und Entwicklungsziele) und in Karte 13 (Maßnahmen-karte) dargestellt. Biotopentwicklungsziele, deren Umsetzung in den nächsten Jahren aufgrund der beste-henden Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse nicht absehbar und auch nicht prioritär sind, werden als ergänzende Hinweise auf langfristige Zielsetzungen aufgenommen (Hin-weise zur Entwicklung, hier zum Biotopverbund von Trockenlebensräumen). Sie sind in Karte 12 mit Kreissymbolen innerhalb der bestehenden Biotopstruktur bzw. Pflegeeinhei-ten verzeichnet. Hierzu gehören auch einige streifenartige Flurstücke im Bereich Muus-barg, deren Potenzial für Sandbiotope in den nächsten Jahren vor allem durch bestands-orientierte Pflegemaßnahmen weiter verbessert werden soll (Aushagerung, Lichtstellung).

Im Folgenden werden die allgemeinen Entwicklungsziele für die Pflegeeinheiten zusam-menfassend formuliert und z.T. näher erläutert. Die Umsetzung bzw. Zielerreichung er-folgt durch die flächenspezifisch festgesetzten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnah-men (Bezugnahme Biotopkartierung / Flurstücks-Nummer).

Allgemeine Entwicklungsziele nach Pflegeeinheiten

Moor und Moorwald Erhalt und Sicherung der verbliebenen Hoch- und Übergangsmoore durch konsequenten Wasserrückhalt im Bereich der Torfböden und regelmäßige Beseitigung des Aufwuchses von Birken durch Pflegemaßnahmen.

Vorrangig ist die Sicherung und ggf. Reparatur sowie schrittweise Erhöhung des zentralen und südlichen Moordammes in Abstimmung mit den schleswig-holsteini-

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schen Naturschutzbehörden. Ergänzend sind die Abdämmungen im Moorrandbe-reich zu überprüfen und kleine Entwässerungsrillen ggf. zu verfüllen. Auf erhöht gelegenen Moor-Degenerationsstadien kann alternativ auch die Anlage von klei-nen Torfstichen / Senken zur Initiierung von Regenerationsstadien zielführend sein. Insbesondere feuchte Pfeifengras-Stadien sollen sich nicht zu sekundären Moorwäldern entwickeln. Die bestehenden Moorwälder werden sich durch natürli-che Alterung zu strukturreicheren Beständen entwickeln. Im nordwestlichen Be-reich des NSG werden artenarme Grünlandbestände in Waldrandlage als geeig-nete Entwicklungsflächen für Moorwald ausgewiesen.

Fließ- und Stillgewässer Das nördliche und südliche Fließgewässersystem soll sich weiter naturnah entwickeln. Die Gewässersohle soll nahe der Geländeoberfläche liegen. Die beiden Fließgewässer bedürfen in den Grünlandbereichen nur einer sehr extensiven Unterhaltung. Die naturna-hen Bachabschnitte in den Kerbtälern weisen eine ganzjährige Wasserführung aus seitli-chen Quellschüttungen auf und unterliegen der ungelenkten Sukzession.

Die in den grundwassernahen Bereichen angelegten Kleingewässer werden durch syste-matische Pflegemaßnahmen so erhalten, dass alle wertgebenden Sukzessionsstadien im Gebiet vertreten sind. Soweit zielführend werden die Ufer in die landwirtschaftliche Nut-zung (Mahd, extensive Beweidung) integriert, um die Entwicklung von Sträuchern und Röhrichten einzudämmen.

Zur Ergänzung des Habitatangebots und für den Biotopverbund sind lokal ergän-zende Entwicklungsmaßnahmen zur Herstellung von nährstoffarmen Flachgewäs-sern / Tümpeln vorgesehen (Bodenabtrag).

Sandbiotope – Heiden und Magerrasen Erhalt und Vergrößerung sowie bessere Vernetzung der vorhandenen Heiden und Mager-rasen als halboffene Sandbiotope durch regelmäßige Entfernung des Gehölzaufwuchses und bedarfsweiser Durchführung von zusätzlichen Maßnahmen zur Heidepflege (Mahd, Plaggen) in größeren Zeitabständen.

Insbesondere zur Verbesserung des lokalen Biotopverbunds von Trockenlebens-räumen sind Entwicklungsmaßnahmen zur Neuanlage von Trocken- und Feucht-heiden sowie Magerrasen auf geeigneten Standorten vorgesehen (arten- und nährstoffarme Grünlandbestände und Fichtenforste). Die Vergrößerung und Ver-bindung der verbliebenen trockenen Heideflächen und ihrer Übergänge zu Feucht-heiden bzw. Pfeifengrasbeständen u.a. Moorbiotopen im nördlichen FFH-Gebietsteil soll zukünftig ein Entwicklungsschwerpunkt des PEP werden.

Wegeseitenräume und sandige Böschungen sowie bestimmte Waldränder sollen durch wiederholte Entnahme bzw. Rückschnitt von Gehölzen als besonnte Säume entwickelt werden (Biotopverbundfunktion, Habitate für Reptilien u.a. wärmelie-bende Fauna).

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Die Bemühungen zur Bündelung der Fußwege und Trampelpfade in den Offen-landbiotopen sind fortzusetzen.

Grünland und Brachen Erhalt der durch lineare Gehölzbestände gegliederten Grünlandniederungen von Melling-bek und Wittmoorgraben durch eine naturschutzkonforme Grünlandnutzung und -pflege, die die standortabhängigen Feuchteverhältnisse berücksichtigt.

Ober- und unterirdische Entwässerungseinrichtungen werden beseitigt oder auf das unbedingt notwendige Maß reduziert. Die Ganzjahreshaltung von Weidetieren einschließlich Reitpferden ist nur auf entsprechend trittfesten Böden und ohne die Bereitstellung von Unterständen innerhalb des NSG vorgesehen. Weiden werden durch landschafts- und tiergerechte Einzäunungen begrenzt. Sonstige Nutzungs-auflagen und Maßnahmen zur Narbenpflege sind flexibel und witterungsabhängig durch ein Gebietsmanagement in Absprache mit den Bewirtschaftern ebenso zu regeln wie kleinteilige Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung gefährdeter Tierarten. Die Nutzungsauflagen der NSG-Verordnung sowie weitergehende An-forderungen an eine ordnungsgemäße Narbenpflege werden bei allen Pachtverträ-gen berücksichtigt. Die Gewinnung von qualitativ hochwertigem, kräuterreichem Heu soll gefördert werden. Zur Mindestpflege von sehr nassen und/oder ertrags-schwachen Grünlandbiotopen werden ggf. auch Maßnahmen zur Biotoppflege er-forderlich sein, die nicht mehr in landwirtschaftliche Nutzungssysteme integriert werden können (einmalige Mahd und Entsorgung des Schnittgutes in mehrjährigen Abständen, jährliche Mulchmahd im Herbst, kurzfristige Intensiv-Beweidung außer-halb der Brutzeit, Belassen unterschiedlich oft gemähter Randstreifen).

Wald Erhalt standortgerechter Laubwaldgesellschaften im Bereich der Sandböden (Stiel-Ei-chen-Birkenwälder) und der Kerbtäler (Erlen-Eschenwälder) bzw. Bruchwaldbestände (Er-lenbruchwald). Umwandlung von nicht standortheimischen Laub- und Nadelwaldbestän-den in natürlichere Bestände bzw. Überführung in Offenlandbiotope. Lokal Waldentwick-lung durch Sukzessionsprozesse auf Brachen. Naturnahe Bestände sind aus der Nutzung zu nehmen.

Vor allem auf Sandböden sind vorrangig die Stiel-Eiche und andere Lichtbaumar-ten bei Durchforstungen zu fördern, wobei gezielt geeignete Altbäume freigestellt werden sollen (Habitatfunktion, Förderung von Arten der Krattwälder, Biotopver-bund Trockenlebensräume). In den Waldbeständen sollen Neophyten wie Spätblü-hende Trauben-Kirsche und Eutrophierungszeiger wie bestimmte Brombeerbe-stände durch manuelle Maßnahmen zurückgedrängt werden.

Hecken u.a. Gebüsche Erhalt des dichten Netzes von wegebegleitenden Hecken und Knicks einschließlich ihrer Säume sowie der Kopfbaumbestände in der Wittmoorniederung durch zeitlich und räum-lich gestaffelte Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen.

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Siedlungen / Wege Das NSG soll als naturnahe Natur- und Kulturlandschaft von Gebäuden und sonstigen baulichen Einrichtungen frei gehalten werden. Aufgegebene Baugrundstücke sowie nicht genehmigte Stallanlagen sind zu beseitigen und die Grundstücke landschaftsgerecht wie-der herzustellen.

Das bestehende Wegenetz soll nutzergerecht erhalten und nicht weiter ausgebaut wer-den.

Nach Möglichkeit sollen Trampelpfade in den Heidebereichen weiter reduziert wer-den (Sperrung, Heideentwicklung). Reitwege sind von allen tritt- und eutrophie-rungsempfindlichen Biotopbeständen fern zu halten. Die Straßenzugänge zum NSG sind durch dauerhafte Sperreinrichtungen zu sichern. Die vorhandenen Park-plätze an den Anliegerstraßen genügen dem Bedarf. Der kleine Parkplatz am Witt-moorredder kann erhalten bleiben.

Entwicklungsziele im Zusammenhang mit Natura 2000 Entwicklungsziele, die im Zusammenhang mit dem Schutzzweck entsprechend der Erhal-tungsziele für das Natura 2000-Gebiet stehen, beziehen sich räumlich primär auf die bei-den FFH-Teilgebiete, die im Norden und Süden des NSG das FFH-Gebiet auf Schleswig-Holsteiner Seite ergänzen (s.a. Karten 1, 13).

Die Entwicklungsziele für das FFH-Gebiet leiten sich von den Ergebnissen der aktuellen Bestandserfassungen, den vorläufigen Erhaltungszielen (vgl. Anhang E2), der Auswer-tung von Sekundärdaten und den Hinweisen aus der FFH-Strategie (BUE 2015) sowie den in Anhang B 3 beschriebenen aktuellen Erhaltungszuständen der FFH-Lebens-raumtypen und der FFH-Arten ab. Allgemeine Erhaltungsziele sind:

• Erhalt der bereits in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand A o-der B) befindlichen Lebensraumtypen und FFH-Arten (Arten der Anhänge II sowie IV und V)

• Erhalt der Lebensraumfunktion der LRT für charakteristische Tier- und Pflanzenar-ten

• Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bei FFH-Lebens-raumtypen und -Arten, die Beeinträchtigungen aufweisen

Die Entwicklungsziele beziehen sich hinsichtlich der Lebensräume vor allem auf die Moore, Moorwälder und Stillgewässer am Moorrand. Die lebensraumbezogenen Ziele (FFH-LRT) sind bei den allgemeinen Entwicklungszielen bereits mit berücksichtigt. Eine ausführliche Beschreibung der moortypischen Bestände sowie deren Beeinträchtigungen und Entwicklungspotenziale ist im Teil B3.2 enthalten.

Als wertgebende Tierarten sind gemäß Standarddatenbogen (SDB) im FFH-Gebiet und darüber hinaus vor allem die Bestände der in Anhang II der FFH-RL gelisteten Großen

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Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und des Kammmolches (Triturus cristatus) zu si-chern. Damit stehen ebenfalls der Erhalt und die Pflege der mesotrophen bis dystrophen Kleingewässer und stark vernässten Moorbereiche im Fokus der Artenschutzmaßnah-men. Vorrangig ist hier die Verhinderung einer zu fortgeschrittenen Verlandung bzw. Ver-schlammung und Gehölzausbreitung, die die Habitateignung mittelfristig gefährdet. Es be-darf eines Mosaiks von jüngeren und älteren Gewässer-Entwicklungsstadien, wozu zykli-sche Pflegemaßnahmen an den Gewässern erforderlich sind.

Damit ergeben sich für die FFH-LRT (Tab. 8) und FFH-Arten (Tab. 9) übereinstimmend folgende Entwicklungsziele bzw. Maßnahmenschwerpunkte zum Erhalt bzw. der Wieder-herstellung eines günstigen Erhaltungszustands (Angaben unter besonderer Berücksichti-gung des Entwicklungspotenzials (s.a. Anhang B3.2 und Liste von Einzelmaßnahmen in Kap. 7.4): Tab. 8. Entwicklungsziele und Maßnahmenschwerpunkte für die wertgebenden Lebensraumty-

pen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Wittmoor

Code Lebensraumtyp Entwicklungsziele und Maßnahmenschwerpunkte

3150 Natürliche eutro-phe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrochariti-ons

• Optimierung neu angelegter und vorhandener Gewässer durch systema-tische, an den Entwicklungszustand angepasste Entschlammung sowie ggf. Eintiefung und extensiver Nutzung (Beweidung, möglichst nur von Teilbereichen)

• Förderung einer typischen, artenreichen Wasservegetation durch Be-schränkung der Nutzung durch Weidetiere und wiederholten Rück-schnitt/Rodung von Ufergehölzen

• Erhalt sonnenexponierter, meso- bis eutropher und fischfreier Gewässer; ggf. Fische entnehmen

• Sicherung eines oberflächennahen Grundwasserstands, keine Entwäs-serung im Umfeld

3160 Dystrophe Seen und Teiche

• s. 3150 • Schutz vor Nährstoffeintrag besonders wichtig (keine oder nur sehr ex-

tensive Nutzung im Umfeld) • Verbesserung der Vernetzung durch Neuanlagen auf (an-)moorigen

Standorten 4030 Trockene atlanti-

sche Heiden • Optimierung der Vegetation und langfristige Sicherung durch Einführung

einer gesteuerten extensiven Schaf-Beweidung; Ergänzung durch ma-schinelle Heidepflege nach Bedarf

• Förderung einer artenreichen Ausprägung des LRT sowie verschiedener Altersphasen durch regelmäßige Entfernung von Gehölzen (Entkusseln)

• Förderung der Ausdehnung von Heideflächen durch Rodung von nicht standortgerechten Gehölzbeständen sowie Oberbodenabtrag auf nähr-stoffarmen Standorten im Umfeld vorhandener Heidebestände; Durch-führung einer Initialbegrünung mit Zielarten (Calluna aus Heidepflege)

6410 Magere Flachland - Mähwiesen

• Fortsetzung extensiver Grünlandnutzung (keine Düngung, keine Bewei-dung, 1-2 schürige Mahd (nicht vor Juli); Regelung in Pachtverträgen bzw. Bewirtschaftungsvertag (Agrarumweltmaßnahmen)

• Förderung von Zielarten durch Mahdgutgewinnung / Auftrag von arten-reichem Mahdgut / ggf. Einbringung von Zielarten unter Fachberatung / Umsetzung von Maßnahmen für gefährdete Tierarten

6510 Pfeifengraswiesen (Molinion caerulae)

• Sicherung einer mindestens einschürigen Mahd (bevorzugt im Septem-ber) mit Abtransport des Mahdgutes (Mulchen nur als Ausnahme)

• Erhalt der hohen Bodenfeuchte (reliefabhängig) bei gleichzeitigem Erhalt einer Mindestentwässerung zur Befahrbarkeit im Hochsommer

• Schutz vor Eutrophierung (keine Erholungsnutzung, kein Mulchen)

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Code Lebensraumtyp Entwicklungsziele und Maßnahmenschwerpunkte

• Förderung von Zielarten durch Mahdgutgewinnung / Auftrag von arten-reichem Mahdgut / ggf. Einbringung von Zielarten unter Fachberatung / Umsetzung von Maßnahmen für gefährdete Tierarten

7120 Noch renaturie-rungsfähige degradierte Hoch-moore

• Bestandsicherung durch großräumigen Wasserrückhalts durch Erhal-tung der Sperrfunktion der Moordämme u. ggf. Verschluss weiterer Vor-fluter im Umfeld (s. Maßnahmenplan für Schleswig-Holstein) u. lokaler Entwässerungsrinnen

• Entkusselung (bes. Birken) zur Offenhaltung und Reduzierung der Ver-dunstung

• Verbesserung der Biotopstruktur und Habitatfunktion durch lokalen Bo-denabtrag (nasse Senken, torfstichartige Gewässer) und örtlichen Ab-trag von monostrukturierten Pfeifengrasbeständen

7140 Übergangs- und Schwingrasen-moore

• Vorrangig ist die Bestandssicherung durch einen ganzjährig oberflächen-nahen Wasserstand durch Erhalt der Funktion der Moordämme (ggf. auch leichte Erhöhung); ggf. Ausweitung auf Kosten von LRT 7120 so-wie 91D0* durch hohen Anstau wäre positiv

• Sofern aufgrund der Nässe erforderlich bzw. möglich zyklische Ent-nahme von aufkommenden Gehölzen

• Schutz vor Eutrophierung (mögl. kein Staubeintrag etc. von Wegen) 91D0* Birken-Moorwald • Erhalt und Optimierung des Bestandes (keine Ausdehnung auf Kosten

von anderen Moorbiotopen / LRT; vernässungsbedingte Entwicklung zu LRT 7120 / 7140 kann in Kauf genommen werden)

• Erhalt der relativen Nährstoffarmut im Gebiet • Förderung eines ausreichend hohen Anteils von Alt- und starkem Tot-

holz; Eigenentwicklung (Sukzession) zulassen • Sicherung des Grundwasserstands / Erhalt von Grabensperren • Entnahme von nicht standortheimischen Nadelgehölzen

Tab. 9 Entwicklungsziele für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Witt-

moor

Lebensraumtyp Entwicklungsziele und Maßnahmenschwerpunkte

Amphibien Kammmolch • Erhalt sonnenexponierter, meso- bis eutropher und fischfreier Gewäs-ser

• Sicherung der Laichgewässer mit vielfältiger Vegetationszonierung und strukturreichem Umfeld (Winterquartiere, Wanderkorridore zwischen Teillebensräumen)

• Verbesserung der Lebensraumfunktion vorhandener und neu angeleg-ter Kleingewässer (vgl. LRT 3150) durch systematische Gewässer-pflege („Rotationspflege“ unter Erhalt verschiedener Verlandungs-grade)

Libellen Große Moosjung-fer

• Gewässerbezogene Entwicklungsziele wie für den Kammmolch

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7 MAßNAHMENPLAN

7.1 Begriffsdefinitionen

Im Folgenden werden zwei verschiedene Typen von Pflege- und Entwicklungsmaßnah-men unterschieden: Einzelmaßnahmen und zyklische Maßnahmen.

• Zyklische Maßnahmen sind Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, die regelmäßig durchgeführt werden müssen, meist in einjährigem Turnus. Hierzu zählen zum Bei-spiel auch Bewirtschaftungsregelungen.

• Einzelmaßnahmen sind einmalige biotoplenkende und ersteinrichtende Maßnah-men.

Die Einzelmaßnahmen werden im Maßnahmenkatalog untergliedert in • Maßnahmen zur Verbesserung des naturschutzfachlichen Zustandes des NSG

("Verbesserung Naturschutz") und • Maßnahmen aus "besonderem Anlass", die nicht unmittelbar zur Verbesserung

des naturschutzfachlichen Zustandes des NSG führen, sondern die z. B. der Besu-cherlenkung oder Beschilderung des Schutzgebietes dienen und meist einen gerin-gen Umfang haben.

Maßnahmen sind dann mit der Bezeichnung "vorrangig" versehen, wenn ihre Durchfüh-rung dringend geboten ist, um eine Verschlechterung des Naturschutzgebietes und seiner Schutzgüter zu verhindern. Sie werden im Maßnahmenblatt, in den zusammenfassenden Tabellen und in der Maßnahmenkarte (Karte 13) mit einem Ausrufungszeichen ( ! ) ge-kennzeichnet. Alle Maßnahmen werden auf Maßnahmenblättern erläutert. Dabei werden gleiche oder ähnliche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf einem Maßnahmenblatt zusammenge-fasst. Durch die Zusammenfassung ähnlicher Maßnahmen wird die Darstellung gestrafft und übersichtlich, da textliche Wiederholungen bei der Beschreibung der Maßnahmen re-duziert werden. Die "Hinweise zur Bauausführung" enthalten ggf. auch weitere Angaben, z.B. darüber ob bestimmte Maßnahmen aus naturschutzfachlichen oder finanziellen Grün-den zusammen oder in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen sind und ob Genehmi-gungen zur Durchführung einer Maßnahme notwendig sind. Weiterhin enthalten die Maß-nahmenblätter eine Kostenschätzung. Die Summe der Maßnahmenblätter bildet den Maßnahmenkatalog (Kapitel 7.3).

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7.2 Pflegeeinheiten

Zur räumlichen Strukturierung des umfangreichen Maßnahmenkatalogs werden alle Maß-nahmen in Pflegeeinheiten zusammengefasst. Hierzu wird der kartierte biotische Bestand in Lebensraumkomplexe eingeteilt. Für diese Flächen werden aus Kapitel 6.5 und Karte 2 die Entwicklungsziele abgeleitet. Die zur Erreichung dieser Entwicklungsziele notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gehören zu der entsprechenden Pflegeeinheit. Die einzelnen Pflegeeinheiten und die für sie geltenden Entwicklungsziele werden im Fol-genden kurz beschrieben. Die Biotoptypen zu den Pflegeeinheiten sowie die sie besie-delnde Tierwelt werden ausführlich in Anhang B aufgeführt. Eine knappe Zusammenfas-sung befindet sich in Kapitel 4. Die Entwicklungsziele für das NSG werden in Kapitel 6 ge-nauer erläutert. Die zu den einzelnen Pflegeeinheiten gehörigen Maßnahmen sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. Sie sind im Maßnahmenkatalog genau beschrieben und mit ihrer räumlichen Lage in Karte 13 dargestellt. Folgende Pflegeeinheiten (PfNr. 1 - 8) werden im NSG Wittmoor unterschieden:

1. Moor (Hoch- und Übergangsmoore inkl. Degenerationsstadien)

2. Moorwald (Moor- und Bruchwald, Weidengebüsche)

3. Gewässer (Kleingewässer, Fließgewässer / Gräben)

4. Sandbiotope (Sandheiden, Feuchtheiden auf Sandböden, Magerrasen)

5. Grünland / Brachen (Grünland i.w.S. inkl. Nassbrachen / Sümpfe, Streuobstwie-sen)

6. Wald (Waldbestände und Gebüsche auf Mineralboden)

7. Hecken u.a. Gebüsche (Hecken, Baumreihen, Gebüsche, Feldgehölze, keine Ein-zelbäume)

8. Siedlung / Weg (Siedlungsflächen inkl. Gärten, Ruderalfluren)

Eine Grafik zur Verteilung der Flächengröße der Pflegeeinheiten zeigt die folgende Abb. 9.

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Abb. 9: Flächengröße der Pflegeeinheiten

Nachfolgend werden zusätzliche Erläuterungen bzw. Begründungen für die in Karte 13 dar-gestellten Einzelmaßnahmen gegeben; diese sind in der Legende nach inhaltlicher Ähnlich-keit gruppiert (Maßnahmengruppen 1 bis 8 entsprechend der Pflegeeinheit). Je Pflegeeinheit werden in diesem Kapitel alle Maßnahmentypen (MTyp) in tabellarischer Form aufgeführt, wobei die Tabellen nach zyklischen und einmaligen Maßnahmen getrennt werden. Es wer-den alle in einer Pflegeeinheit durchzuführenden Maßnahmentypen aufgeführt (Überlage-rung im GIS), so dass bestimmte Maßnahmentypen in mehreren Pflegeinheiten gelistet sein können.

Weitere Einzelheiten sowie die fortlaufenden Nummern der Maßnahmen je Entwicklungs-raum (MNr.) sind dem Maßnahmenkatalog bzw. den einzelnen Maßnahmenblättern (Kap. 7.4) zu entnehmen.

Eine Gesamtübersicht zu den Maßnahmentypen entsprechend der Reihenfolge in der Karte 13 "Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen" und den Bezug zu den Pflegeeinheiten zeigt die folgende Liste.

14,33

13,54 3,73

12,95

132,88

32,75

2,57 1 Moor

2 Moorwald

3 Gewässer

4 Sandbiotope

5 Grünland/Brachen

6 Wald

7 Hecken etc.

8 Siedlung/Weg

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Tab. 10: Liste der Maßnahmentypen (MTyp), Kurzbeschreibung und Zuordnung zu Pflegeeinhei-ten im Wittmoor

Mtyp-Nr. Maßnahmentyp Pflege-einheiten

1 Verfüllung von Entwässerungsrinnen mit Torf 1, 2, 6

2 Anlage von kleinen Torfstichen / Senken 1, 2

3 Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope / Flachgewässer (Gewässerneuanlagen nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung)

1, 5

4 Sicherung / Reparatur der Moordämme (z.T. mit Abflusssenke) 8

5 Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern (Gehölzbeseitigung, Entschlammung) 3

6 Überprüfung / Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mit Torf 1, 3, 5

7 Verbesserung der Fließgewässer-Durchgängigkeit 3

8 Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen 1, 4

9 Integration in rotierende Schafbeweidung 4, 1, 5

10 Maschinelle Heidepflege (Mahd bzw. Plaggen von Calluna-Heide in größeren Zeitabständen) 4

11 Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung Heide / Mager-rasen 5

12 Fortsetzung von Bewirtschaftungsverträgen auf mesophilem bis feuchtem Grünland 5

15 Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mähweiden) 5

16 Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grün-land (Standweiden / Mähweiden) 5

17 Erhalt von Extensivgrünland durch Pflegenutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung) 5

18 Pflegeschnitt von Brachen / Magerrasen (alle 2-5 Jahre) 5, 4

19 Narbenpflege Wirtschaftsgrünland vordringlich 5

20 Erhalt von Grünland-Grüppen / Entwässerungsrinnen; Bodenaushub ver-teilen / entfernen 5

21 Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen (Spenderfläche) 5

22 Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen (Empfängerfläche) 5

23 Rückbau von Dränagen / Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung Quellbiotope 5

24 Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen (ggf. Teilflächen) 5, 1

25 Beseitigung / Verlegung von Einrichtungen für Weidevieh (Tränke etc.) 5

26 Einzäunung landschaftsgerecht erneuern 5

27 Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.) 5, 4, 6

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Mtyp-Nr. Maßnahmentyp Pflege-einheiten

28 Durchforstung - Förderung Stiel-Eichen 6

29 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihen-pflanzungen) 2, 5, 6

30 Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden (Entnahme / Forstfräse) 6

31 Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimische Gehölze 6, 4, 7

32 Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölzbestände, Umwandlung zu Laubwald 6

33 Initialbegrünung zur Waldentwicklung / Sukzession Grünland zu Laub-wald / Moorwald (Waldausgleich) 5

34 Rodung Nadelwald / Waldumwandlung zu Heide/Magerrasen 6

35 Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen / Wald- und Wegrand 6

36 Wiederholter Rückschnitt Brombeer-Gebüsche 6

37 Bekämpfung von invasiven neophytischen Hochstauden (häufiger Schnitt / Bodenabtrag, Entsorgung) 6

38 Pflegeschnitt Kopfweiden 7

39 Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken (erhöhte Priorität) 7

40 Pflege Amphibien-Leiteinrichtung 8

41 Informationsschild aufstellen 8

42 Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild 8

43 Erhalt/Erneuerung NSG-Schild 8

45 Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanie-rung 5, 8

46 Erhalt des Bestands an Erholungswegen für Fußgänger und Radfahrer 8

47 Mulchen von artenarmen Pfeifengras-Dominanzbeständen mit Abtrans-port der Streu 1

48 Erhalt des Bestands an zulässigen Reitwegen 8

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Kurzdarstellung der Maßnahmen nach Pflegeeinheiten Alle Maßnahmen werden in einheitlichen Formularen im Maßnahmenkatalog beschrieben (s. Kap. 7.3). In diesem Kapitel erfolgt zunächst eine Übersicht und Kurzbeschreibung der in den Pflegeeinheiten geplanten Maßnahmen (s.a. Kap. 6.5 Entwicklungsziele und Kap. 7.4 zu Natura 2000).

Pflegeeinheit 1: Moor

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Die Pflegeeinheit umfasst alle hochmoortypischen Biotope, dies sind die stärker entwäs-serten Pfeifengras-Moordegenerationsstadien (MMF, MMT) sowie die naturnäheren Re-generationsstadien nach der Wiedervernässung (MRW Wollgras-Re- und Degenerations-stadien, MRS Schwingrasen) mit insgesamt ca. 14,3 ha Fläche. Vor allem die Regenerati-onsstadien bieten mesotraphenten Pflanzenarten (z.B. Calla palustris, Comarum palustre) sowie lokal auch (Hoch-)Moorrelikten einen Lebensraum (z.B. Drosera rotundifolia, Vacci-nium oxycoccus). Hier kommen lokal auch moortypische Tierarten wie der Tagfalter Callo-phrys rubi und Libellen, u.a. der Gattungen Leucorrhinia (Moosjungfern) und Sympetrum (Heidelibellen), vor. Zudem handelt es sich um einen Teillebensraum von Moorfrosch und Kreuzotter sowie Waldeidechse.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Vorrangig ist der Erhalt der Artenzusammensetzung und Standortverhältnisse (nährstoff-arm, ganzjährig wassergesättigt, temporär leicht überstaut) der gefährdeten Biotoptypen der Regenerationsstadien (zugleich FFH-LRT). Neben der Sicherung des Wasserrück-halts durch den Erhalt oder die Optimierung der bestehenden Grabenstaueinrichtungen ist zyklisch, d.h. in mehrjährigen Abständen, eine Entnahme von aufkommenden Gehölzen (vor allem Moor-Birke) erforderlich, am besten in Kombination mit einer kurzzeitigen (Tage bis wenige Wochen) andauernden Schafbeweidung (Fraß an wieder austreibenden bzw. neu aufgekommenen Junggehölzen).

Daneben sieht der PEP einzelne Entwicklungsmaßnahmen in den Pfeifengrasflächen vor, die vor allem auf die Verbesserung des Wasserhaushalts durch Optimierung des Graben-einstaus (wo noch möglich) und verschiedene Arten der lokalen Bodenentnahme zur Schaffung der standörtlichen Voraussetzungen für die Etablierung von dauerfeuchten Moor-Initialstadien (inkl. Torfmoosen). Tab. 11: Pflegeeinheit 1

Pflegeeinheit 1 Moor

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

8 ! Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen

Einzelmaßnahmen

1 ! Verfüllung von Entwässerungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf

2 Anlage von kleinen Torfstichen / Senken

PEP NSG Wittmoor

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Pflegeeinheit 1 Moor

MNr. Vorrang Beschreibung

3 Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope / Flachgewässer (Gewässer-neuanlage nach Abstimmung mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung)

47 Mulchen von artenarmen Pfeifengras-Dominanzbeständen mit Abtransport der Streu

6 ! Überprüfung/ Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mit Torf

9 Integration in rotierende Schafbeweidung

24 Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen (ggf. Teilflächen)

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 2: Moorwald

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Die der Pflegeeinheit Moorwald zugeordneten Biotoptypen umfassen eine Fläche von (13,5 ha). Vorherrschend sind zu etwa gleichen Anteilen der noch etwas wertvollere Bir-ken-Bruchwald nährstoffärmerer Standort (WBB) und der Entwässerte, degenerierte Bir-ken-Bruch bzw. Moorwald (WBY; trockener, strukturärmer). Beides sind durch Torfabbau und Entwässerung entstandene Sekundärwälder auf zum Teil nur noch geringmächtigen Resttorflagen. Geringe Anteile an der Pflegeeinheit haben weiterhin grundwassergeprägte Pionierwaldbestände und Gebüsche von diversen Weidenarten, Moor- und Sand-Birke, Faulbaum u.a. In Moorwäldern ist die Vielfalt an Gefäßpflanzen i.d.R. gering; besonders alte Bestände können bedeutsam für Moose und Pilze sein (nicht untersucht). Die Moor-wälder im Hamburger Teil des NSG sind u.a. ein (Teil-)Lebensraum für Amphibien, etwa zur Überwinterung. Strukturreiche Bestände wiesen eine hohe Brutvogeldichte auf.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Eine Ausbreitung von Moorwald würde vorrangig auf Kosten der prioritär schutzwürdigen offenen Moorbestände gehen (Wiederbewaldung) und ist daher – trotz des Status als pri-oritärer FFH-LRT - nicht erwünscht (s.a. Ssymank et al. 2015). Im Wesentlichen soll die Naturnähe durch den bestmöglichen Wasserrückhalt gewährleistet bleiben. Wenn sich durch Vernässungsmaßnahmen lokal Moorwald zu den LRT 7120 bzw. LRT 7140 entwi-ckelt, ist dies aufgrund des vorrangigen Schutzbedürfnisses der (halb-)offenen Moorbio-tope zielkonform. Im Zuge der Alterung der Gehölze werden auch junge, strukturarme Moorwaldbestände vielfältiger (Zunahme Habitatbäume, hoher Totholzanteil). Wo lokal standortfremde Fichten gepflanzt wurden, sollen diese entfernt werden, wenn dies ohne größeren Maschineneinsatz möglich ist. Eine Ausdehnung von Moorwäldern auf Kosten der verbliebenen, überwiegend schutzwürdigen Grünländer auf Moorböden wird grund-sätzlich nicht angestrebt. Lokal werden einige artenarme Grünlandbestände hervorgeho-ben, auf denen mittel- bis langfristig eine Entwicklung von Moorwald ermöglicht werden könnte.

PEP NSG Wittmoor

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Tab. 12: Pflegeeinheit 2

Pflegeeinheit 2 Moorwald

MNr. Vorrang Beschreibung

Einzelmaßnahmen

1 ! Verfüllung von Entwässerungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf

3 Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope/Flachgewässer (randlich; Ge-wässerneuanlage nach Abstimmung mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwal-tung)

29 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihenpflanzungen)

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 3: Gewässer

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Im NSG gibt es rund 30 meist kleinere Sti l lgewässer mit zusammen rund 3,73 ha (inkl. Uferflächen), vor allem auf den das Moor umgebenden Grünländern. Aufgrund der struk-turellen Unterschiede, der Art des Wasserkörpers und der Vegetationsbestände wurden in der Biotopkartierung sieben Biotoptypen unterschieden, wobei alle Gewässer anthropoge-nen Ursprungs sind und zumeist in den letzten drei Jahrzehnten als Naturschutzmaß-nahme angelegt wurden. Besonders bei schwankender Wasserführung und fehlender Un-terhaltung oder Offenhaltung der Ufer durch Weidetiere weisen die Gewässer eine starke Sukzessionsdynamik auf (Ausbreitung von Ufergehölzen und hochwüchsigem Röhricht, Verlandung), die sich auch auf die Habitateignung für die Zielarten unter den Amphibien und Libellen durchschlägt. 15 Gewässer wurden u.a. aufgrund ihrer Vegetationsausprä-gung zum Erfassungszeitraum den FFH-LRT 3150, 3160 und 3130 zugeordnet, wobei auch diese Gewässer sich naturgemäß z.T. stark verändern. Zudem können nach Rege-nerationsmaßnahmen andere Biotoptypen bzw. FFH-LRT entstehen. Die beiden wertge-benden FFH-Arten (Kammmolch, Große Moosjungfer) sind – neben vielen anderen z.T. stark gefährdeten Amphibien- und Libellenarten – auf das Kleingewässersystem angewie-sen.

Zur Pflegeeinheit gehören auch die beiden Fließgewässer bzw. im Oberlauf auch gra-benartigen Wasserläufe Mellingbek und Wittmoorgraben. Besonders schutzwürdig sind die beiden Kerbtalbereiche.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Den zahlreichen Kleingewässern am Moorrand und in den Grünländern kommt insgesamt eine hohe Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität zu sowie für den Biotopverbund zu („Trittsteine“). Vorrangiges Erhaltungs- und Entwicklungsziel für die Stillgewässer ist der zeitgleiche Erhalt von allen maßgeblichen Sukzessionsstadien innerhalb des NSG. Hierzu ist ein System von rotierenden Pflegemaßnahmen erforderlich, das zyklisch je nach örtli-chem Erfordernis mechanische Maßnahmen zur Offenhaltung umfasst (Gehölzrodung bzw. -rückschnitt, Entschlammung/Vertiefung). Nur bei relativ wenigen kleinen und stark

PEP NSG Wittmoor

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verlandeten Bestandsgewässern wurde diese Pflegemaßnahme nicht mehr eingeplant (ungelenkte Sukzession). An mehreren Stellen sind neue (z.T. temporäre) Flachgewässer geplant (Zuordnung zu anderen PE).

Die Fließgewässer unterliegen der institutionellen Gewässerunterhaltung unter Berück-sichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen. Als zusätzliche Einzelmaßnahme soll am Wittmoorgraben an einer Überfahrt der Rohrdurchlass zur Verbesserung der Durchgängigkeit erneuert werden.

Tab. 13: Pflegeeinheit 3

Pflegeeinheit 3 Gewässer

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

5 ! Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern (Gehölzbeseitigung, Ent-schlammung)

6 ! Überprüfung/ Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mit Torf

Einzelmaßnahmen

7 Verbesserung der Fließgewässer-Durchgängigkeit

Sonstiges

S Sukzession - keine Gewässerpflege (meist bereits fortgeschrittene Sukzession)

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 4: Sandbiotope

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Die Pflegeeinheit umfasst knapp 13 ha und ist auf mehrere isolierte Biotopkomplexe im Norden sowie im mittleren Teil des NSG verteilt. Es handelt sich überwiegend um Tro-ckene Sandheide (TCT, zugleich LRT 4030). Besonders wertvoll sind Bestände mit Über-gängen zu anmoorigen Feuchtheiden bzw. Pfeifengraswiesen. Der Pflegeeinheit zugeord-net wurden von Gräsern dominierte Magerrasen bzw. nährstoffarme und trockene Grün-landbrachen (TMZ, AKT). Vor allem die Heidebestände sind von hervorragender Bedeu-tung für die visuelle Attraktivität und damit die Erholungseignung des NSG und gehören zu den faunistisch wertvollsten Biotopen (Kreuzotter, Waldeidechse, div. Tagfalter, Heu-schrecken wie die Keulenschrecke, Sandlaufkäfer, div. Hymenopteren). Trotz der gerin-gen Größe und der Störungen durch Erholungssuchende sind die Flächen von Schwarz-kehlchen und Baumpieper besiedelt. Größere offene Heideflächen im Übergang zu den Moorwäldern werden von der Waldschnepfe regelmäßig zur Balz aufgesucht.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Wie schon in den letzten Jahrzehnten muss dieser Biotop der historischen Kulturland-schaft durch zyklische Pflegemaßnahmen erhalten werden, um eine schleichende Wie-derbewaldung zu verhindern. Aufgrund finanzieller und organisatorischer Restriktionen

PEP NSG Wittmoor

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konzentrierten sich die Pflegemaßnahmen in den letzten Jahrzehnten auf mechanische Verfahren zur Beseitigung der immer wieder aufkommenden Birken und Kiefern (Rodung, Absägen und Entsorgung). Kleinflächig wurde auch das historische Plaggen simuliert (lo-kaler Abtrag von Heide-Soden) bzw. die Heide-Mahd angewandt. Ziel ist auch weiterhin der Erhalt unterschiedlicher Alters- und Degenerations- sowie Re-generationsstadien der Besenheide (Vegetationsmosaik). Die Festlegung der erforderli-chen Maßnahflächen kann nur durch Fachleute im Gelände anhand des aktuellen Ent-wicklungszustands erfolgen (Detailplanung). Zur Effektivierung dieser Pflegemaßnahmen sollte unbedingt eine rotierende Schafbeweidung, bevorzugt mit Moor- oder Heideschnu-cken etabliert werden, um den Stockaustrieb bzw. die Keimung von Pioniergehölzen bes-ser eindämmen zu können (Hütehaltung bzw. Lenkung durch mobile E-Zäune unter fach-kundiger Beaufsichtigung). Weitere Einzelmaßnahmen dienen dem Nährstoffaustrag und der Verhinderung der Ausbreitung von standortfremden Neophyten.

Zur Kontrolle bzw. Lenkung der Erholungsnutzung auf den attraktiven Offenlandflächen ist eine intensive Gebietsbetreuung mit vor Ort-Präsenz auch an Sonn- und Feiertagen wün-schenswert.

Neben den genannten Erhaltungsmaßnahmen sind im PEP mehrere Entwicklungsberei-che gekennzeichnet, in denen aufgrund der Standortverhältnisse und relativ geringwerti-ger Biotopbestände eine Vergrößerung bzw. Neuentwicklung von Heidebiotopen bzw. Ma-gerrasen vorgeschlagen wird (Detailplanung erforderlich; s.a. Karte 12).

Tab. 14: Pflegeeinheit 4

Pflegeeinheit 4 Sandbiotope

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

8 ! Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen

10 ! Maschinelle Heidepflege (Mahd bzw. Plaggen von Calluna-Heide in größeren Zeitab-ständen)

18 Pflegeschnitt von Brachen (alle 2-5 Jahre)

Einzelmaßnahmen

9 Integration in rotierende Schafbeweidung

27 ! Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.)

31 Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimi-sche Gehölze

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 5: Grünland / Brachen

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Grünland umfasst knapp 133 ha der NSG-Fläche und bildet damit - unter Einschluss von grünlandartigen Brachen - die flächengrößte Pflegeeinheit (62 % der Gesamtfläche).

PEP NSG Wittmoor

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Grünlandausprägungen, in denen durch zielgerichtete Extensivnutzung noch eine Ent-wicklung zu naturschutzfachlich wertvolleren Ausbildungen möglich wäre, nehmen einen größeren Flächenanteil im NSG ein, z.B. die Biotoptypen Artenarmes beweidetes Grün-land mittlerer Standorte (GIW 38,5 ha) und Artenarmes gemähtes Grünland mittlerer Standorte (GIM ca. 5 ha). Ein gutes Entwicklungspotenzial weisen bei naturschutzgerech-ter landwirtschaftlicher Nutzung vor allem die noch etwas artenreicheren mesophilen Wie-sen und Mähweiden an den höheren Geestkanten auf (GMZ, GMM). Im Bereich der Feucht- und Nassgrünländer sowie Flutrasen gibt es neben kleinflächigen schutzwürdigen Ausprägungen (GNA, GNR) ebenfalls recht große Flächen mit Regenerationsbedarf, wo sich aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse und ungeeigneter Grünlandnutzung bzw. fehlender Narbenpflege eher artenarme, häufig von Wechselnässe-Zeigern geprägte Vegetationsbestände ausgebreitet haben (z.B. bei GMW, GFR, NGB / NGZ). In den grundwassernahen Grünländern wurden zahlreiche Kleingewässer angelegt (PfNr. 3), de-ren Entwicklung auch von der Art der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung beeinflusst wird (Mahd oder Beweidung der Ufer). Aufgrund der kleinräumigen Gelände- und Vegetationsstruktur und der überregionalen Bestandsrückgänge gibt es im Gebiet keine Vorkommen von Wiesenlimikolen mehr. Strukturgebundene Vogelarten weisen jedoch bemerkenswerte Bestände auf (Neuntöter, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger). Die Wirbellosenfauna des Grünlands ist wenig untersucht. Als typische Art feuchter Wiesen kommt verbreitet die Sumpfheuschrecke vor, auf meso-philen Grünländern die Große Goldschrecke.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Durch die Auflagen der NSG-VO wird ein Grundschutz sichergestellt. Primäres Ziel des PEP ist eine nutzungsintegrierte Pflege durch landwirtschaftliche Betriebe (Vertragsnatur-schutz / angepasste Pachtverträge), die den Aufwuchs über Beweidung mit anspruchslo-sen Rinderrassen sowie lokal auch Pferde (trockenere Hangflächen) oder die Gewinnung von Extensiv-Heu bzw. Silage verwerten können. Reine Offenhaltungspflege mit einer Entsorgung von sehr spät gemähtem Aufwuchs muss auf kleine und besonders schutz-würdige Flächen beschränkt bleiben. Die für den Moorschutz erforderliche Vernässung führt zu sehr weichen, nicht trittfesten Böden, so dass eine Ganzjahresbeweidung nur auf wenigen Flächen mit Übergängen zu trittfesten Mineralböden praktikabel ist. Der Anteil von spät gemähten ein- bis zweischürigen Wiesen ist insoweit zu erhöhten, wobei auch auf diesen Flächen die Entwässerungssysteme soweit zu erhalten sind, dass sie im Som-mer oberflächig abtrocknen und ab Juli mit landwirtschaftlichem Gerät befahren werden können (z.B. Unterhaltung von Grüppen). Der Ausbreitung von landwirtschaftlichen Prob-lemarten wie Jakobs-Greiskraut, Rasenschmiele und Flatter-Binse muss verstärkt durch

PEP NSG Wittmoor

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angepasste Nutzung und vor allem eine regelmäßige Narbenpflege entgegen gewirkt wer-den.4 Sofern auf der Grundlage von Bodenuntersuchungen Maßnahmen gegen eine zu starke Bodenversauerung (pH < 4,0) und/oder Aushagerung als notwendig erachtet wer-den (Kalkung, PK-Grunddüngung), kann ggf. eine Ausnahme oder Befreiung von den NSG-Auflagen möglich sein. Unter Beachtung der o.g. Aspekte sind vor allem zahlreiche Pachtverträge auf den öffentlichen Eigentumsflächen anzupassen. Die erforderlichen Be-wirtschaftungsauflagen sollen sich an den Vorgaben für den Vertragsnaturschutz in Ham-burg anlehnen (s. www.hamburg.de/vertragsnaturschutz/).

Zur Bestandsverbesserung sind auf vielen Grünländern und Brachen gezielte Biotopent-wicklungsmaßnahmen vorgesehen, die sowohl zyklische Maßnahmen (z.B. Pflege-schnitte) als auch eine Vielzahl von Einzelmaßahmen umfassen (z.B. Mahdgutübertra-gung, Integration in rotierende Schafbeweidung, Verbesserung der Einzäunung, Beseiti-gung von Ablagerungen, Entfernung von baulichen Einrichtungen, Rückbau von Dräna-gen). Auf Grünlandflächen mit besonderer Habitatbedeutung für Insekten (z.B. Ampher-Grünwidderchen, Sechsfleck-Widderchen) ist besonders darauf zu achten, dass bei der ersten Mahd ausreichend Saumstreifen (z.B. an Hecken, Grüppen) für sich spät entwi-ckelnde Arten stehen bleiben. Hierzu sind in vielen Fällen detaillierte Umsetzungskon-zepte unter Einbeziehung der Bewirtschafter aufzustellen, wozu ggf. auch noch weitere Informationen zur Vegetation und zur bisherigen Nutzung einzuholen sind. Auf vielfältige Mahdtermine ist zu achten, um die Habitatbedeutung für Insekten nicht zu gefährden (Nutzungsmosaik). Auf Einzelflächen sind zudem umfangreiche Biotopentwicklungsmaß-nahmen unter Aufgabe der Grünlandnutzung geplant (Überführung in nährstoffarme Moor-/Heide-Komplexe, Waldentwicklung).

Tab. 15: Pflegeeinheit 5

Pflegeeinheit 5 Grünland / Brachen

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

12 Fortsetzung von Bewirtschaftungsverträgen auf mesophilem bis feuchtem Grünland

15 ! Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mäh-weiden)

16 ! Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grünland (Stand-weiden / Mähweiden)

17 ! Erhalt von Extensivgrünland durch Pflegenutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung)

18 Pflegeschnitt von Brachen (alle 2-5 Jahre)

19 ! Narbenpflege Wirtschaftsgrünland vordringlich

4 Literaturhinweise zur Problematik des Biotopmanagements auf (Moor-)Grünland: Blüml et al. (2012), Buchwald et al. (2010), Rath & Buchwald (2010), Brandt (2010), Rosenthal & Hölzel (2009), Rosenthal et al. (1998), Rosenthal (1992).

PEP NSG Wittmoor

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Pflegeeinheit 5 Grünland / Brachen

MNr. Vorrang Beschreibung

20 Erhalt von Grünland-Grüppen / Entwässerungsrinnen; Bodenaushub verteilen

Einzelmaßnahmen

3 Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope/Flachgewässer (Gewässer-neuanlage nach Abstimmung mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung)

9 Integration in rotierende Schafbeweidung (sehr extensives Moorgrünland)

11 Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung Heide/Magerrasen

21 Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen (Spenderflächen)

22 Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen (Empfängerflächen)

23 Rückbau von Dränagen/Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung von Quellbiotope

24 ! Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen (ggf. Teilflächen)

25 Beseitigung / Verlegung von Futter-/Tränke-Einrichtungen für Weidevieh

26 Einzäunung landschaftsgerecht erneuern

27 ! Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.)

29 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (Reihenpflanzung)

33 Initialbegrünung zur Waldentwicklung, Grünland zu Laubwald/Moorwald (Waldaus-gleich)

45 ! Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung

Sonstiges

S Sukzession (Nutzungsaufgabe/Fortsetzung Brache)

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 6: Wald

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Jüngere, waldartige Gehölzbestände nehmen innerhalb der Gesamtfläche von knapp 33 ha einen größeren Anteil ein, u.a. Birken-, Espen- oder Weiden-Pionierwald (Sukzessi-onsflächen / Nutzungsaufgabe) sowie Fichtenbestände bzw. naturferner Mischwald. Be-sonders wertvoll sind vor allem strukturreiche Eichen-Birkenwald-Bestände (z.T. alter Krattwaldbestand) und die Erlen-Eschen-Bestände in den Kerbtälern. Die Bestände sind meist relativ klein, so dass es viele Waldränder und Übergänge zu linearen Gehölzbestän-den und dem Offenland gibt, was u.a. viele Brutreviere von Gartenrotschwanz sowie Grauschnäpper, Gelbspötter oder Grünspecht ermöglicht. Wo eine eigendynamische Ent-wicklung noch nicht sinnvoll ist, sind verschiedenen Entwicklungsmaßnahmen zur Verbes-serung der Biotopstruktur vorgesehen (Förderung von Stiel-Eichen, Entfernung von Fich-ten sowie von nicht standortheimischen Sträuchern). Hierbei ist auf Einzelvorkommen empfindlicher Brutvogelarten zu achten (Pirol, Waldohreule). Bodenfeuchte Bestände sind auch als Überwinterungshabitat für Amphibien und Reptilien von Bedeutung.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

PEP NSG Wittmoor

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Durch Pflegemaßnahmen in Absprache mit den forstlich zuständigen Stellen soll der Um-bau zu naturnahen Waldbeständen heimischer Laubbaumarten fortgesetzt werden. Zu verstärken ist die Bekämpfung von invasiven Arten wie Späte Traubenkirsche und nitro-phytischen Brombeeren u.a. nicht standortheimischen Arten (Spiräe). Auf bestimmten Sandstandorten sind kleinere naturferne Waldbestände auch zur Überführung in Offen-landbiotope vorgesehen. Es wurden aber auch Bereiche zur Arrondierung und Erweite-rung von Waldbeständen vorgesehen, insbesondere dort wo kleine artenarme Grünland-bestände (PfNr. 5) keine Entwicklungsperspektive haben und Waldflächen eine Puffer-funktion für Moorbiotope wahrnehmen.

Tab. 16: Pflegeeinheit 6

Pflegeeinheit 6 Wald

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

28 Durchforstung - Förderung Stiel-Eichen

35 Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen/Waldrand/Wegrand

36 Wiederholter Rückschnitt Brombeer-Gebüsche

37 Bekämpfung von invasiven neophytischen Hochstauden (häufiger Schnitt/Bodenab-trag, Entsorgung)

Einzelmaßnahmen

29 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihenpflanzungen)

30 Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden (Entnahme / Forstfräse)

31 Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimi-sche Gehölze

32 Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölzbestände, Umwandlung zu Laubwald

34 Rodung Nadelwald/Waldumwandlung zu Heide/Magerrasen

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 7: Hecken / Gehölzreihen

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Im den stärker grünlandgeprägten Nord- und Südenteilen des NSG sind die zahlreichen Strauch-Baum-Hecken, Knicks und Gehölzreihen ein prägendes Landschaftselement, das wesentlich zum reizvollen Landschaftsbild beiträgt und eine wichtige Funktion für den Bio-topverbund innerhalb des NSG sowie mit dem Umland hat. Hervorzuheben sind die weg-begleitenden Doppelhecken (Redder) sowie eine Reihe alter Kopfweiden am Wittmoor-graben.

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Durch Überalterung kann die Strukturvielfalt und Vitalität der Hecken verloren gehen. Ins-besondere die schon früher zurück geschnitten Hecken (Knicks sowie Kopfweiden) müs-

PEP NSG Wittmoor

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sen daher abschnittsweise durch Gehölzrückschnitt außerhalb der Brutzeit gepflegt wer-den. Wo bekannt, aber sicher nicht vollständig, sind Bereiche im PEP markiert, in denen als Einzelmaßnahmen zusätzliche Pflegemaßnahmen vor allem zur Verdrängung nicht er-wünschter Vegetationsbestände notwendig sind (ggf. auch zu wiederholen). In Teilberei-chen sind die offenen Säume durch Mahd wiederherzustellen.

Tab. 17: Pflegeeinheit 7

Pflegeeinheit 7 Hecken / Gehölzreihen

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

38 Pflegeschnitt Kopfweiden

39 ! Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken

Einzelmaßnahmen

27 ! Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.)

29 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihenpflanzungen)

31 Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimi-sche Gehölze

35 Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen/Wald- und Wegrand

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

Pflegeeinheit 8: Siedlung / Weg

Kurzbeschreibung Pflegeeinheit:

Hierzu gehören vor allem die befestigten Straßen und meist unbefestigten Wege für Fuß-gänger, Radfahrer und Reiter sowie wenige (ehemalige) Wohngebäudeflächen (Gesamt-länge rd. 10 km / Gesamt Fläche ca. 1 ha).

Kurzbeschreibung Entwicklungsziele:

Neben den Erfordernissen zur Erhaltung der Funktionalität des für die Erholungsnutzung maßgeblichen Wegenetzes (Rückschnitt von Gehölzen im Seitenraum, ggf. Ausbesse-rung des Wegebelags) stehen die Aufgaben zur Unterhaltung der Leit- und Informations-einrichtungen im Vordergrund. Eine „Sonderaufgabe“ ist die verstärkte Freihaltung der Amphibienleiteinrichtung entlang des Eichelhäherkamps von Bewuchs und Ablagerungen (Zuständigkeit der Straßenverwaltung). Die öffentlich zugänglichen Moordämme sind nach Bedarf zu unterhalten und ggf. auch zu erhöhen (Umsetzung z.T. bereits in 2016 vorgesehen). Das Reiten im NSG ist auf die hierfür vorgesehen und ausgewiesenen Wege beschränkt. Im Nordteil sollen auf dem Heidestück Schaarberg Parallelwege und nicht erforderliche Verbindungen reduziert werden (keine genaue Verortung, Hinweis zum Gebietsmanagement). Das NSG muss weitgehend frei bleiben von Gebäuden bzw. Siedlungsflächen. Abgängige

PEP NSG Wittmoor

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Siedlungsflächen sind vorrangig zu sanieren und in einen naturnahen, bevorzugt bewal-deten Zustand (Sukzession) zurück zu versetzen.

Tab. 18: Pflegeeinheit 8

Pflegeeinheit 8 Siedlung / Weg

MNr. Vorrang Beschreibung

Zyklische Maßnahmen

4 ! Sicherung / Reparatur der Moordämme mit Abflusssenke (Beginn der Umsetzung in 2016)

46 Erhalt Bestand Fuß-/Radwege

Einzelmaßnahmen

40 ! Pflege Amphibien-Leiteinrichtung

41 Informationsschild aufstellen

42 Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild

43 Erhalt / Erneuerung NSG-Schild

44 Sperrung / Rückbau Weg

45 ! Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung

MNr.: Nummer der Maßnahme, ! : Maßnahme ist vorrangig

PEP NSG Wittmoor

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7.3 Maßnahmenkatalog

Alle Maßnahmen sind auf den folgenden Blättern zusammengestellt. Ein Verzeichnis der Maßnahmenblätter befindet sich am Ende des Inhaltsverzeichnisses. Die Nummern der Maßnahmen (MNr.) setzen sich aus dem Maßnahmentyp (Maßnah-menblatt) und einer fortlaufenden Nummerierung zusammen und entsprechen den Num-mern in Karte 13 "Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen". Die für jede MNr. genannten Biotopnummern entsprechen den Nummern der kartierten Flächen in der Biotop-Datenbank (Nummerierung durchgehend je Grundkarte) die auch in der Biotopkarte (Karte 6) verzeichnet sind. Zusätzlich ist die Flurstücks-Nr. angegeben, die auch in Karte 2 eingetragen sind (dort auch die Flurgrenzen). Sofern sinnvoll wird eine Größenangabe gemäß der Darstellung in den GIS-Karten gegeben (Fläche / Länge des Maßnahmenbereichs oder der gesamten Biotopfläche als Bezugsraum). Die Kostenangaben sind als grobe Kostenschätzung zu verstehen, denen noch keine kon-krete flächengenaue Landschaftspflegerische Ausführungsplanung zugrunde liegt. Bei Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten (hier FFH-Gebietsteile), die zur Verbesserung des Erhaltungszustands dienen, werden die entsprechenden LRT bzw. Anhang II-Arten genannt. Zusätzlich erfolgt bei Einzelmaßnahmen des Typs „Verbesserung Naturschutz“ eine Einordnung, ob diese grundsätzlich zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 geeignet sind (Kohärenzmaßnahmen). Der Maßnahmenkatalog (Tabellen) folgt der Maßnahmen-Nummerierung und wird wie Karte 13 nach der Zuordnung zu den Biotopkomplexen bzw. Pflegeeinheiten gegliedert, in denen die Maßnahmen überwiegend vorgesehen sind (keine Doppelnennung wenn in zwei Pflegeeinheiten auftretend). Hoch- und Übergangsmoore (PfNr 1): MNr: 1, 2, 3, 47, 4, 8 (s. PFNr. 4)

Gewässer (PfNr 3): MNr: 5, 6, 7

Sandbiotope (PfNr 4): MNr: 8, 9, 10

Grünland / Brachen (PfNr 5): MNr: 11, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 33

Moorwald und sonstiger Wald (PfNr 2): MNr: 28, 29, 30, 31, 32, 34

Gebüsche und Hecken (PfNr 7): MNr: 35, 36, 37, 38, 39

Siedlung / Wege (PfNr. 8): MNr: 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46

Abkürzungen in den Tabellen:

! = Hervorhebung prioritärer Maßnahmen

MNr.: Nummer der Maßnahme (symbolische Darstellung),

PfNr.: Nummer der Pflegeeinheit

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Hoch- und Übergangsmoore (PfNr 1) Tab. 19: Maßnahmentyp 1: Verfüllung von Entwässerungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

1 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Verfüllung von Entwässerungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf

Beschreibung:

Innerhalb der meist von Pfeifengras dominierten Hochmoor-Degenerationsstadien und der von Birken geprägten Moorwälder gibt es lokal schmale Rinnen in der Bodenoberfläche, in denen sich oberflächig Wasser sammelt und ggf. auch abfließt. Diese sollten mit anstehendem Torf fest verfüllt werden (Entnahme für MNr. 2 / 3), um die Flächenwirksamkeit der Ver-nässung und die Regeneration von Torfmoosen zu verbessern (Anregung u.a. aus Biotopkartierung).

Ziel: Verbesserung des Wasserrückhalts und der Regene-ration von Torfmoosen.

Ziel Natura 2000: Verbesserung des Erhaltungszustands (LRT 7120, 91D0). Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Markierung der Verfüllungsbereiche nach Angabe der Bauüberwachung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Umsetzung möglichst im Verbund mit MNr. 2 / 3; nas-ser Torf soll wieder in nasses Milieu eingebracht wer-den (Minderung Zersetzung); Einsatz nur von kleinem leichten Gerät (Mini-Bagger, Muldenkipper) bzw. Handarbeit.

Kostenkalkulation:

Überschlägig nach Arbeitsaufwand (Stundenlohn, Ge-rätekosten) für einen durchschnittlichen Maßnahmen-bereich (8 h Bauüberwachung, 8 h Bauausführung mit 2 Facharbeitern, 2 Baugeräten).

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten 1)

1/1 6 7050 78 00899 k. A. schematische Darstellung,

Festlegung durch Fachmann vor Ort. 1.500,- €

1/2 1 7050 19 01953 k. A. schematische Darstellung,

Festlegung durch Fachmann vor Ort 1.500,- €

1/3 1 7048 111 03018 k. A. schematische Darstellung,

Festlegung durch Fachmann vor Ort 1.500,- €

1/4 1 7050 83 01954 k. A. schematische Darstellung,

Festlegung durch Fachmann vor Ort 1.500,- €

1/5 ! 1 7048 104

00036 bis 00040

k. A. schematische Darstellung, Festlegung durch Fachmann vor Ort 1.500,- €

1/6 ! 2 7048 6 00040, 03503 k. A. schematische Darstellung,

Festlegung durch Fachmann vor Ort 1.500,- €

PEP NSG Wittmoor

81

k. A. = keine Angabe möglich (Ermittlung vor Ort)

1) Kosten: pauschale Annahme von 1 Tagessatz für ein Team aus Bauüberwachung, 2 Facharbeiter mit Minibagger/Mul-denkipper (ca. 1.500,-)

Tab. 20: Maßnahmentyp 2: Anlage von kleinen Torfstichen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 2 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Anlage von kleinen Torfstichen

Beschreibung:

Schaffung von dauernassen torfstichartigen Kleinge-wässern (10-15 m2) im Bereich von Pfeifengrasbe-ständen bzw. lichtem Birkenbruchwald als „Regenera-tionszellen“ und Teilhabitate für moortypische Amphi-bien und Libellen. Ufer dreiseitig steil ausbilden, eine Seite flach; Tiefe 0,5 – 1,0 m.

Ziel: Verbesserung der Habitatausstattung der Hochmoor-Degenerationsstadien; Ansiedlung von Sphagnum.

Ziel Natura 2000: Verbesserung des Erhaltungszustands (LRT 7210 und LRT 7140) und der Großen Moosjungfer. Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Markierung der Aushubbereiche nach Angabe der Bauüberwachung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Umsetzung möglichst im Verbund mit MNr. 1 (nasser Torf soll wieder in nasses Milieu eingebracht werden - Minderung Zersetzung); sonst Aushub ggf. flach im Gelände verteilen; Einsatz nur von kleinem leichten Gerät (Mini-Bagger, Muldenkipper) bzw. Handarbeit.

Kostenkalkulation:

Überschlägig nach Arbeitsaufwand (Stundenlohn, Ge-rätekosten) für einen durchschnittlichen Maßnahmen-bereich (4 h Bauüberwachung, 4 h Bauausführung mit 2 Facharbeitern, 2 Baugeräten).

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche Erläuterungen Kosten

2/1 1 7050 104 00036 2-3

Stellen schematische Darstellung, Biotop 8.273 m²

2.000,- bis 3.000,- €

2/2 2 7048 6 03018 2-3 Stellen

schematische Darstellung, Biotop 5.696 m², auch in nördl. an-grenzender Fläche möglich

2.000,- bis 3.000,- €

2/3 2 7050 7 03172 2 Stel-len

schematische Darstellung; Ergän-zung zu bestehenden Senken 2.000,-

PEP NSG Wittmoor

82

Tab. 21: Maßnahmentyp 3: Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope / Flachgewäs-ser

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

3 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: überwiegend im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feucht-bio-tope / Flachgewässer

Beschreibung:

Anlage von naturnah gestalteten Flachgewässern im nicht oder extensiv genutzten Moorrandbereich in viel-fältiger, muldenförmiger Ausformung unter Berück-sichtigung der Geländeausprägung vor Ort; Abfuhr des Aushubs (wenn nicht anders angegeben); eigen-dynamische Entwicklung.

Ziel:

Schaffung von grundwassergeprägten nährstoffarmen Feuchtbiotopen vor allem zur weiteren Verbesserung des Habitatverbundes für moortypische Amphibien und Libellen.

Ziel Natura 2000:

Beitrag zur Sicherung bzw. Verbesserung des Erhal-tungszustands für die wertgebenden Arten Kamm-molch und Große Moosjungfer und LRT 3160, 7120, 7140. Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Tiefenausbildung abhängig von Wasserstand im Mai-Juni (Tiefstellen sollen wassergefüllt sein) Schonung der Vegetation bei der Anlage (leichtes Ge-rät mögl. mit Ketten, ggf. Baggermatratzen vorschrei-ben); nasser Torf soll wieder in nasses Milieu einge-bracht werden (Minderung Zersetzung).

Kostenkalkulation:

Überschlägige Kostenschätzung anhand der Gewäs-serfläche u. des entnommenen Bodenvolumens (hier: Einheitspreis je m3 von 5,- € bei Bodenumlagerung, 10,- € bei Einbau in der Nähe; sonst bei Aufnahme u. Abtransport mind. 15,- € / m3).

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

3/1 1 7052 10 01619

19.258 500

vermutl. alter Kleingewässerstandort (Gewässerwiederherstellung); Aus-hub ggf. für Grabenverfüllung

200 m3 2.000,- €

3/2 1 7050 83 01954

12.962 300

Aufwertung der trockenen Pfeifen-grasflur; rel. tiefes Gewässer erfor-derlich; Torf evtl. für Rinnenverfül-lung

300 m3 4.000,- €

3/3 1 7050 82 01954

5.618 200

Amphibiengewässer am Rand von Weidengebüsch

120 m3 1.500,- €

3/4 5 7050 133 00948

24.598 800

im Zuge Biotopentwicklung für Ge-samtfläche; temporär wasserfüh-rende Senke; Bodenumlagerung

1100 m3 5.500,- €

PEP NSG Wittmoor

83

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

3 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: überwiegend im FFH-Gebiet

3/5 5 7048 49 00063

13.379 100

kleiner Amphibienteich im Über-gangsbereich Moorwald-Feucht-grünland

80 m3 500,- €

3/6 5 7048 28 00074

15.562 600

nährstoffarme rel. sandige Fläche nach Gehölzrodung unter Leitung; Freilegung bis an GW, sandiger Bo-den kann umgelagert werden

300 m3 3.000,- €

Flächenangabe: - obere Zahl: gesamte Biotopfläche in der die Maßnahmen geplant ist - untere Zahl: ungefähre Größe der geplanten Flachgewässerneuanlage (inkl. Uferzone)

Tab. 22: Maßnahmentyp 47: Mulchen von Pfeifengras-Beständen (bodennah fräsen mit Forst-

mulcher) und Abtransport der Streu

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 47 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Abtrag von Pfeifengras-Beständen (bodennah fräsen mit Forstmulcher, Abtransport)

Beschreibung:

Mechanische Beseitigung von artenarmen, hoch-wüchsigen Pfeifengrasbeständen und ihrer akkumu-lierten Streu, um in ausreichend grundfeuchten Rege-nerationsbereichen lokal die Wiederansiedlung hoch-moortypischer Vegetation auf freigelegtem Torfboden zu erleichtern. Das Vorgehen hat noch „Experimental-charakter“, aber es gibt offenbar positive Erfahrungen mit diesem Ansatz aus dem Duvenstedter Brook und Berliner Mooren

Ziel:

Verbesserung der Artenzusammensetzung und Schaffung von „Regenerationszellen“ für verdrängte Pflanzengemeinschaften der Hoch- und Übergangs-moore.

Ziel Natura 2000: Verbesserung des Erhaltungszustands (LRT 7210, 91D0) Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Einsatz von leichtem Spezialgerät mit entsprechen-den Forstfräsen/Mulchgeräten und Möglichkeiten zur Abfuhr der Streu; externe Entsorgung der Biomasse (ggf. Verwendung als Stalleinstreu). Durchführung nach Flächenauswahl durch vegetationskdl. Fach-mann auf mehreren Streifen / Flächen (patches) von je ca. 100m2.

Kostenkalkulation:

Überschlägig nach Arbeitsaufwand (Stundenlohn, Ge-rätekosten) für einen durchschnittlichen Maßnahmen-bereich (4 h Bauüberwachung, 4 h Bauausführung mit 2 Facharbeitern und Spezialgerät).

PEP NSG Wittmoor

84

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

47 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten 1)

47/1 1 7050 10 01619

größere Teilflä-chen

schematische Darstellung, Auswahl geeigneter Teilflächen (pat-ches a ca. 100 - 200 m2) vor Ort

1 Tag, ca. 2.000,- €

47/2 1 7048 103 03503

mehr-fach ca. 100 m2

schematische Darstellung, Auswahl geeigneter Teilflächen (pat-ches a ca. 100 m2) vor Ort

0,5 Tag, ca. 1.000,- €

47/3 1 7050 83 01954

größere Teilflä-chen

schematische Darstellung, Auswahl geeigneter (auch größerer) Teilflächen vor Ort

1 Tag, ca. 2.000,- €

1) Kosten: pauschale Annahme von 0,5 Tagessatz für ein Team aus Bauüberwachung, 2 Facharbeiter mit genanntem Spe-zialgeräten (ca. 1.000,-)

Tab. 23: Maßnahmentyp 4: Sicherung / Reparatur der Moordämme

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

4 Natura 2000: im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Sicherung / Reparatur der Moordämme (z.T. mit Abflusssenke)

Beschreibung:

Erhalt und ggf. Verbesserung der Stau- und Wege-funktion des südlichen Moordamms sowie des zentra-len Moordamms (in Absprache mit den zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein); Durchführung der not-wendigen Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten und Anpassung der Abflussrinne / Furt (2015/16 weitge-hend umgesetzt; ggf. mittelfristig zu wiederholen).

Ziel: Zentrale Maßnahme zum Wasserrückhalt im Moorkör-per und damit Voraussetzung für die weitere Regene-ration

Ziel Natura 2000: Verbesserung des Erhaltungszustands durch nach-haltige Verhinderung des oberflächigen Wasserab-flusses (LRT 7120, 7140, 91D0)

Hinweise zur Bauausführung: Berücksichtigung der Umsetzungserfahrungen aus 2015/16

Kostenkalkulation: keine Angabe (kein aktueller Maßnahmenbedarf; ggf. Kosten aus 2015/16 ansetzen)

PEP NSG Wittmoor

85

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

4 Natura 2000: im FFH-Gebiet

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

4/1 8 7050 6 03499 punktförmige, rein schematische Darstellung

4/2 8 7048 95 02475 punktförmige, rein schematische

Darstellung

Gewässer (PfNr 3) Tab. 24: Maßnahmentyp 5: Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Kleingewässern

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

5 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung von Klein-ge-wässern (Gehölzbeseitigung, Entschlammung)

Beschreibung:

Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung stark verschlammter bis verlandeter und/oder von Ge-hölzen verschatteter Stillgewässer (Entschlammung u. ggf. Vertiefung mit Bagger, bodennaher Rück-schnitt wenig störender / langsamwüchsiger Gehölze bzw. vollständige / teilweise Rodung). Für alle Gewäs-ser wird die MNr. 5 vergeben, wobei der konkrete Handlungsbedarf durch Fachkräfte jahrweise vor Ort festzusetzen ist; Hinweise aus Amphibienkartierung u. Geländekontrollen 2015 wurden bei den MNr. hin-sichtlich der Dringlichkeit berücksichtigt.

Ziel:

Verhinderung einer sukzessionsbedingten „Überalte-rung“ der überwiegend anthropogenen Kleingewässer und Erhalt eines hohen Anteils von Tümpeln mit halb-offener Bedeckung durch Verlandungs- und Wasser-vegetation

Ziel Natura 2000: Sicherung und mittelfristige Verbesserung des Erha-lungszustands für Kamm-Molch und Große Moosjung-fer

Hinweise zur Bauausführung:

Bündelung der Maßnahmendurchführung an 3 bis 5 im Hochsommer ausgewählten Gewässern in einem Pflegedurchgang (Rotationsprinzip; alle 6 bis 15 Jahre zu wiederholen); an jedem geräumten Gewässer ver-bleiben die Vegetationsbestände auf rund 20% der Ufer- u. Gewässerfläche (Wiederbesiedlungspoten-tial); Gehölzschnitt ist abzutransportieren, Schlamm kann flach im Umfeld verteilt werden; Durchführung im späten Herbst (vor Winterstarre der Amphibien)

PEP NSG Wittmoor

86

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

5 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kostenkalkulation:

Kann nach Gewässergröße und Verlandungs- bzw. Verbuschungsgrad stark schwanken; hier stark pau-schalierte Annahmen / Erfahrungswerte je Gewässer bei Maßnahmenbündelung; keine Angabe, wenn in den nächsten Jahren absehbar kein Pflegeerfordernis besteht

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

5/1 3 7050 60 01675 1.986

leichte Entschlammung und Wieder-herstellung Flachufer in Verbindung mit Teilauszäunung

1.500,- €

5/2 ! 3 7050 14 01954 3.625

gründliche Gehölzentfernung mit Wurzeln (mit Bagger ziehen), Ent-schlammung mit Flachwasserzonen-bildung (s.a. BRANDT et al. 2015)

2.000,- €

5/3 3 7050 63 01652 409 wenn in einigen Jahren Entschlam-

mung erfolgt, auch eintiefen 1.000,- €

5/4 3 7050 65 01678 2.930

Prüfung, ob Entschlammung sinn-voll; sonst keine Maßnahmen vor-dringlich; wegen ungünstiger Ge-wässerchemie (BRANDT et al. 2015) nicht vordringlich

5/5 3 7050 76 03468 2.305

kein Handlungsbedarf; wegen „un-günstiger Gewässerchemie“ (BRANDT et al. 2015) nicht vordring-lich; Torfmoosgewässer mit potenzi-ell hoher faunistischer Bedeutung (Libellen); seitliche Pferdebeweidung erhalten

5/6 ! 3 7048 101 03019 1.255

Vordringlich zu entschlammen und zu vertiefen, damit Laichentwicklung wieder möglich wird; Weidenjung-wuchs entfernen (rausziehen)

1.500,- €

5/7 ! 3 7048 73 00058 347 Entschlammung nötig; s. auch

BRANDT et al. 2015 1.000,- €

5/8 3 7048 67 00063 1.414

aktuelle kein Handlungsbedarf; ggf. Kontrolle auf Fischbestand u. später aufkommende Gehölze bes. im Sü-den wegnehmen (nicht nur absägen)

5/9 3 7048 72 00589 2021

großes moorig-trübes Gewässer auf Wiese; weitgehend vegetationslos, in den nächsten Jahren kein Hand-lungsbedarf

5/10 3 7048 113 00074 382

nur temporär, da starke Wasser-standsschwankungen; wenn Ent-schlammung, auch vertiefen

500,- €

PEP NSG Wittmoor

87

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

5 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

5/11 3 7048 92 00075 766 2015 optimale Vegetationsausprä-

gung / kein akt. Pflegebedarf

5/12 3 7048 91 00076 653 2015 optimale Vegetationsausprä-

gung / kein akt. Pflegebedarf

5/13 3 7048 116 00968 1.035

Prüfung ob zentrale Vertiefung ohne Durchdringung mögl. Stauschichten machbar; wenn ja: Vertiefung

1.500,- €

5/14 3 7048 117 00967 925

s. 5/13; Gewässer vergrößern; Abla-gerung im weitern Umfeld mögl.; Weidenaufwuchs entfernen

1.500,- €

5/15 3 7050 67 02023 258 Weidetümpel, noch kein aktueller

Unterhaltungsbedarf (kontrollieren)

5/16 3 7050 68 02023 909 Weidetümpel, noch kein aktueller

Unterhaltungsbedarf (kontrollieren)

5/17 ! 3 7050 69 00844 260

inkl. Vergrößerung westl. Flachwas-serzone mit Anbindung an Tiefzone; s.a. Abzäunungserfordernis

500,- €

5/18 3

7050 66 00948 1.995

derzeit keine Maßnahmen (Pferde-weide), Integration in Biotopentwick-lungsmaßnahme (Heideentwicklung)

5/19 ! 3 7050 49

01953 929

Entschlammung / Vertiefung u. Schaffung von Pioniersand-/schlamm-Ufer auf 50 % der Flachu-ferzone (Abfuhr Flatter-Binsen-Bul-ten)

1.500,- €

5/20 3 7050 36 02022 356

Wiederherstellung: Entschlammung mit Entnahme Rohrkolben (Abfuhr), Entnahme Weidengebüsch

500,- €

5/21 3 7050 56 01954 211

Behutsame Wiederherstellung wg. Libellen: aufwändige Gehölzrodung im Umfeld, Teilentschlammung / Vertiefung (abschnittsweise, zeitver-setzt in mehreren Jahren)

500,- €

5/22 3 7048 74 00058 349

kleineres Nebengewässer; weitge-hend vegetationslos, in den nächs-ten Jahren kein Handlungsbedarf

5/23 3 7048 64 02829 348

aufkommende Weiden zeitnah her-ausziehen; bei späterer Entschlam-mung auch zentrale Vertiefung; be-hutsame Umsetzung (Reprodukti-onsgewässer Große Moosjungfer): Offenhaltungsmaßnahmen hier nur abschnittsweise / zeitversetzt durch-zuführen

1.000,- €

PEP NSG Wittmoor

88

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

5 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

5/24 3 7048 71 00060 165

klein; weitgehend vegetationslos, in den nächsten Jahren kein Hand-lungsbedarf

5/25 3 7050 73 02828 446

wohl mit Regenrückhaltefunktion ge-plant; kein günstiger Gewässer-standort

5/26 3 7048 119 00077 65

kleine Senke mit Funktion als Rück-haltebecken nördl. Eichelhäherkamp (Mellingbek), wechselnass, kein Maßnahmenerfordernis

Tab. 25: Maßnahmentyp 6: Überprüfung/Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwäs-serungsgräben oder Verfüllung mit Torf

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

6 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Überprüfung/Reparatur bzw. Neuanlage von Graben-stauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mit Torf

Beschreibung:

Kennzeichnung von Gräben, die zur Entwässerung von Moorbiotopen beitragen können und daher außer Funktion gesetzt sind oder sein sollen (Erdplomben / Teilverfüllung, Verlandung). Hinweise auf Überprü-fungsbedarf aus Biotopkartierung; Kontrolle bei hohen Grundwasser-/Stauwasserständen erforderlich.

Ziel: Aufrechterhaltung des weitgehend umgesetzten Was-serrückhalts zur Moorregeneration.

Ziel Natura 2000: Beitrag zur Verbesserung des Erhaltungszustands durch Wasserrückhalt (LRT 7120/7140, 91D0)

Hinweise zur Bauausführung:

Nach Erfordernis: Erneuerung von Erdplomben oder neue Verfüllung von Grabenabschnitten mit anstehen-dem, zersetztem Torf / Oberboden, z.B. aus Gewäs-serneuanlagen. Prüfung des Erfordernisses von zu-sätzlichen Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Gra-ben unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes

Kostenkalkulation:

Keine genaue Angabe möglich; i.d.R. geringe Kosten da ungeregelter Stau mit geringem Materialaufwand möglich (< 1.000,- € je Maßnahme), jedoch z.T. schwer zugänglich; zu berücksichtigen ist der fachli-che Prüfungsaufwand (Gebietsmanagement, ggf. zu-sätzlich Fachgutachter / Wasserbauer bei großräumi-gerer Wirkung)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

PEP NSG Wittmoor

89

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

6 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

6/1 2 7052 28, 7

02233, 03172

Überprüfung der Dichtigkeit der vorh. älteren Erdplomben in den Randgräben vor Ort; ggf. Erneue-rung / Grabenteilverfüllung; Berück-sichtigung Grünland/ Privatgrund-stück

6/2 1 7052 10 01618

Kontrolle auf Abfluss u. ggf. Graben-stau unter Berücksichtigung von Pri-vatflächen (Grünland, Haus)

6/3 5 7250 305

02014, 002016

besserer Wasserrückhalt in der Nie-derung wünschenswert, daher Gra-benverschluss prüfen

6/4 ! 1 7050 104 00036

ehem. Graben im Moorbereich un-terbrochen durch kleine Holz-/ Erd-staus – Wirksamkeit bei hohem Grundwasserstand prüfen u. ggf. Staus erneuern / Graben fest verfül-len (s.a. MNr. 2/1)

2000,- (pau-schal) ehem. Graben ab-schnittsweise mit Torf verfül-len

6/5 2 7048 104 03019

Mellingbek-Graben im ehemaligen „Quellbereich“ gestaut – Überprü-fung ob noch Wasser abfließt, dann an 1-2 Stellen Wasserrückhalt durch geeignete Maßnahmen weiter ver-bessern

6/6 1 7048 111 03019 s.o.

6/7 ! 3 7048 199

02423, 02424

Der tief liegende untere Hangbereich entlang des Mellingbek-Grabens wird aus der Nutzung genommen, daher alle Quergräben und den Gra-ben zwischen Moor und Grünland verschließen; Prüfung Mellingbek auf Wasserabfluss; vermutlich ge-ring, da stark verlandet / versumpft (weiterhin keine Unterhaltung)

1.000,- € (Grabenplom-ben aus anste-hendem Mate-rial)

PEP NSG Wittmoor

90

Tab. 26: Maßnahmentyp 7: Verbesserung der Fließgewässer-Durchgängigkeit

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

7 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Verbesserung der Fließgewässer-Durchgängigkeit

Beschreibung:

Austausch eines zu engen / abgesackten Durchlasses (Betonrohr) bei einer Graben-Überfahrt über den Witt-moor-Graben in den Nord-Östlichen Grünland-Niede-rung

Ziel: Verbesserung der lokalen Mobilität im Gewässerkör-per für Kleinfische u.a. Wasserorganismen

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Austausch Rohr gegen ein 600er Rohr in Absprache mit den Flächennutzern u. der Wasserwirtschaftsver-waltung

Kostenkalkulation: pauschale Annahme für Material und Einbau rd. 2.000,- €

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

7/1 3 7250 305 02017 schematische Darstellung im Plan 2.000,- €

PEP NSG Wittmoor

91

Sandbiotope (PfNr 4) Tab. 27: Maßnahmentyp 8: Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehöl-

zen (lokal auch in PfNr. 1)

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

8 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen

Beschreibung:

Flächige Darstellung von Biotopen (Heiden und de-gradierte Hochmoorbereiche) in denen eine Entkusse-lung fachlich geboten und in der Vergangenheit auch schon vielfach durchgeführt wurde (s.a. Hinweise in Biotopkartierung). Art und Umfang der Maßnahmen können nur von Fachleuten vor Ort festgelegt werden. Es ist festzusetzen, welche Gehölze nur gefällt oder zurückgeschnitten werden und wo eine (i.d.R. nach-haltigere) Rodung sinnvoll und möglich ist. Die Arbeiten müssen zyklisch wiederholt werden (ca. alle 4 Jahre, dann abnehmender Aufwand)

Ziel: Erhalt des Kulturbiotops Sandheide bzw. Maßnahme zur Regeneration von Hoch- bzw. Übergangsmooren.

Ziel Natura 2000: Sicherung bzw. Verbesserung des Erhaltungszu-stands der LRT 4030, 7120, 7140

Hinweise zur Bauausführung:

Hoher Anteil Handarbeit, lokal aber auch Einsatz schwerer Technik erforderlich (Bagger, Forstfräse). Grundsätzlich ist alles Material zu entfernen und au-ßerhalb des NSG zu entsorgen / zu verwerten. Für alle Maßnahmenjahre ist eine detaillierte Arbeits-planung und Auszeichnung der Maßnahmenbereiche vor Ort erforderlich

Kostenkalkulation:

Derzeit könnten nur pauschale Annahmen über grundsätzliche Kosten gemacht werden; sinnvoll wäre eine detaillierte Ermittlung anhand bisheriger Verga-ben / Erfahrungen im Gebiet; hier pauschal für einma-liges gründliches Entkusseln inkl. Abfuhr: 5.000,- € / ha (ggf. Schätzung Flächenanteil mit Maßnahmener-fordernis)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

8/1 ! 4 7050 335 01675 12.467

Sandheide: Entnahme von Birken, z.T. schon größere Bestände; Heide ansonsten überwiegend verjüngt/ge-plaggt, s.a. MNr. 9/6

2.000,- €

8/2 1 7050 62, 82 01954 11.928 Feuchtbiotop/Moorbrache: Rodung

von älteren Weidengebüsch u.a. 4.000,- €

PEP NSG Wittmoor

92

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

8 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

8/3 1 7050 71 00949 14.851

Übergang Heide-Moor; Maßnahme nach Brand: Beseitigung von ge-schädigten größeren Gehölzen, Ro-dung Jungwuchs

3.000,- €

8/4 ! 4 7050 334

00949, 00733 41.719

Heidefläche Scharbarg; s.a. MNr. 9/5, 10/1 Hinweise aus Biotopkartierung 2014: Die Heidepflege sollte möglichst exten-siv erfolgen, nicht großflächig. Besser als massive Eingriffe in den Oberboden wäre eine gelegentliche Beweidung der Flächen mit Schafen. Kurzfristig ist zu-mindest in Teilbereichen ein Entkusseln notwendig, damit kein Birken-Pionier-wald entsteht, der die Heideflächen voll-ständig verdrängen würde. Wenn die Zahl der Bäume innerhalb der Heideflä-chen reduziert und gleichzeitig auf eine maschinelle Heidepflege verzichtet würde, wären die Bewaldungstendenzen und damit der Pflegebedarf geringer.

pauschal 25% der Fläche je Maßnahmen-durchführung, dafür dann rd. 5.000,- € einzu-stellen

8/5 ! 4 7048 350 03799 28.865

Heide am Brunsteenredder; s.a. MNr. 9/6, 10/3 Hinweise aus Biotopkartierung 2014: Anstelle der maschinellen Heidepflege sollten besser Schafherden über das Gebiet geführt werden, um die Flächen offen zu erhalten und die Heide in einen guten Pflegezustand zu bringen. Vorerst ist in Teilbereichen jedoch eine Entkus-selung notwendig, die Zahl der aufkei-menden Birken im Gebiet sollte deutlich reduziert werden.

pauschal 25% der Fläche je Maßnahmen-durchführung, dafür dann rd. 4.000,- € einzu-stellen

8/6 4, 6 7050 332 00732 32.620

im Bereich des vergrasten Magerra-sens derzeit geringer Bedarf, aber die Pionier-Gehölze an der Nord-seite sollen nach und nach gefällt (ggf. auch z.T. gerodet) und in Hei-deflächen bzw. Magerrasen umge-wandelt werden (s.a. MNr. 9/7)

2.500,- €

8/7 1 7050 86 03499 2.462

kleiner feuchter Moorbereich am Moordamm von Verbuschung frei-halten

1.000,- €

8/8 1 7048 103

03503, 03499 10.095

eher trockener Pfeifengrasbestand, lokale Entkusselung auch wegen Landschaftsbild sinnvoll

1.000,- €

8/9 5 7050 336 01955 14.122

leichte Entkusselung einer relativ überalterten, vergrasten Heideflä-che; sinnvoll nur im Kontext mit MNr. 9/8, 10/2 (s.a. Biotopkartierung)

500,- €

PEP NSG Wittmoor

93

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

8 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

8/10 5 7048 18 00031 9.978

Beseitigung von Pioniergehölzen auf begrünter Ackerbrache im Zusam-menhang mit Mahd (MNr. 18/3)

500,- €

8/11 4 7050 1 00028 7.162

Gehölzentnahme auf Heide-Brache im Zusammenhang mit MNr. 31/5 u. mögl. nachfolgender Beweidung (9/12); geringere Priorität, aber sinn-voll bes. wenn Heide-Entwicklungs-maßnahmen im Umfeld erfolgen sol-len

-

8/12 1 7048 111 03018 6.631 gezielte Entkusselung besonders

der nur mäßig zu vernässenden Hochmoordegenerationsflächen mit Pfeifengras-Dominanz; bevorzugt wiederholte Rodung (Herausziehen) von aufkommenden Birken; lokal auch Fällung von älteren Birken sinnvoll; vielfach schon auf Teilflä-chen umgesetzt und lokal in Verbin-dung mit Vernässung gute Regene-ration

keine flächen-bezogene Auf-schlüsselung möglich; viel Handarbeit / schwer zu be-treten; Zeitauf-wand von mind. 2 Wo-chen mehrfach einzuplanen

8/13 1 7048 115 03018 5.696

8/14 ! 1

7048 95, 97, 109, 114

03018, 03019 21.520

8/15 1 7048 99 03019 2.538

8/16 ! 1 7050 19 01953 13.994

Schutz der vegetationskundlich be-sonders wertvollen Moorfläche durch regelmäßiges Ziehen von Jungge-hölzen (Handarbeit; keine Bewei-dung); von Süden u. Westen eindrin-genden Birkenbestand (s. 8/17) ge-zielt zurückdrängen (vorsichtiger Maschineneinsatz vom Rand her)

4.000,- € (Beseitigung Randbirken)

8/17 6 7050 21 01953 4.812

Verhinderung einer Ausbreitung der Pionierbestände in die Moorsenke; ggf. Einsatz Bagger/Fräse

4.000,- €

1) Fläche = Gesamtfläche des Biotops, die nicht der Maßnahmenfläche bei einem Durchgang entspricht (Umsetzung ab-schnittsweise auf Teilflächen)

PEP NSG Wittmoor

94

Tab. 28: Maßnahmentyp 9: Integration in rotierende Schafbeweidung

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 9 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Integration in rotierende Schafbeweidung

Beschreibung:

Für die in allen bisherigen Gutachten und Pflegeplä-nen geforderte Schafbeweidung (Heid- oder Moorschnucken; ggf. auch mit wenigen Ziegen) wer-den die geeigneten Flächen gekennzeichnet. Auf-grund der verstreuten Lage, der unterschiedlichen Größe und Vegetationsbedeckung sowie der Erho-lungsnutzung im Gebiet ist ein gezielte „Rotationsbe-weidung“ der Teilflächen erforderlich (Koppelhaltung mit mind. 1 m hohem mobilen Elektroknotengitterzaun zzgl. Betreuung durch Schäfer mit Hund). Die Bewei-dung sollte portionsweise überwiegend kurzzeitig (we-nige Tage), aber mit hoher Besatzdichte in der Vege-tationsperiode erfolgen und Erfahrungen aus anderen Schafbeweidungsprojekten in Hamburg aufgreifen. Wechsel von ertragsschwachen und ertragsreicheren Flächen. Umsetzung möglichst gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteiner Gebietsteil. Umsetzung in Kombination / Abstimmung mit anderen Pflegemaßnahmen (MNr. 8, 10)

Ziel: Nachhaltige Sicherung und Pflege der Heideflächen und beweidungsfähiger Moorflächen

Ziel Natura 2000:

Verbesserung des Erhaltungszustands der Sandhei-den und randlicher Moor-Regenerationsstadien (LRT 4030, 7120) Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Vorlaufende Umsetzungsschritte sind zu berücksichti-gen (Aufstellung eines Detailkonzepts, Gewinnung ei-nes Projektträgers, Ausschreibung für Schäferei etc.). Der Aufbaubereich des temporären Zauns muss zu-vor mit Freischneider gemäht werden.

Kostenkalkulation:

Bei großen Flächen werden Kosten für Heidebewei-dung mit Heidschnucken von rd. 140 bis 170,- € / ha angeben (KEIENBURG & PRÜTER 2006). Derzeit keine valide Angabe möglich (flächenübergrei-fendes Detailkonzept / Angebot Schäferei erforder-lich); pauschal 35.000,- € / a für alle u.g. Flächen als Größenordnung

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

9/1 1 7052 10 01619 29.776

hochwüchsige Moorbrache mit Pfei-fengras; Beweidung zur Diversifizie-rung der Vegetation

9/2 4 7050 335 01676 12.467

Sandheide, z.T. geplaggt; Bewei-dung bes. in Folgejahren von Ent-kusselung

PEP NSG Wittmoor

95

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

9 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

9/3 1 7050 83 01954 12.962 strukturarme Pfeifengrasfläche

9/4 1 7050 71 00949 14.851 Pfeifengrasfläche im Übergang

Sandheide - Moor

9/5 4 7050 334 00733 41.719 Heidefläche Scharbarg; Berücksich-

tigung von querenden Fußwegen

9/6 4 7050 336 01955 2.880

Heidefläche am Brunsteenredder; Beweidung bes. in Folgejahren von Entkusselung

9/7 4 7050 332 00732 18.780

grasiger Magerrasen, ggf. auch als Fläche für Übernachtungspferch ge-eignet

9/8 4 7050 350 03499 14.122

kaum gepflegte Heidefläche im Be-reich Muusbarg; Kombination mit mechanischer Heide-Erstpflege

9/9 5 7048 351 03019 9.781

Moorgrünland – evtl. Integration in Beweidung als Alternative zu einma-lig spätem Schnitt

9/10 1 7048 99 03019 2.538

Mitbeweidung Pfeifengrasfläche im Zusammenhang mit den angrenzen-den Grünländern

9/11 5 7048 352 03019 3.713

s. 9/10 ergänzender Hinweis: evtl. kann der von Gehölzen freizustellende san-dige Wegsaum östlich des Fußwe-ges nach Rodung auch mitbeweidet werden (Offenhaltung für Biotopver-bund)

9/12 4 7048 1 00028 7.162

kaum gepflegte Heidefläche im Be-reich Muusbarg; Kombination mit mechanischer Heide-Erstpflege / mechanischer Gehölzentnahme

9/13 5 7048 81 00964 38.689

Große, kaum gepflegte Grünlandflä-che südlich Eichelhäherkamp; Be-weidung als Alternative zur Pflege-mahd

9/14 5 7048 176 02812 20.449

Brachegrünland zwischen Melling-bektal und Golfplatz; Beweidung als Alternative zur Pflegemahd

9/15 1 7048 103 03503 9.811

hochwüchsige Moorbrache mit Pfei-fengras; Beweidung der direkt am Nord-Süd-Weg gelegenen Fläche zur Diversifizierung der Vegetation

1) Fläche = Gesamtfläche des Biotops (maximale Beweidungsfläche, in der Praxis z.T. eher geringer anzusetzen)

PEP NSG Wittmoor

96

Tab. 29: Maßnahmentyp 10: Maschinelle Heidepflege

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 10 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Maschinelle Heidepflege

Beschreibung:

Die abschnittsweise Mahd bzw. das teilweise Plaggen (oder weniger tiefe Schoppern) von Calluna-Heiden in größeren Zeitabständen wurde bereits in den letzten Jahren durchgeführt und trug zum Erhalt der Heide bzw. der langsamen Regeneration überalterter Heide-bestände bei. Als Erstinstandsetzung auf einigen überalterten Heideflächen nach Bedarf fortzusetzen. Für die längerfristige Pflege ist aufgrund der Intensität des Eingriffs in den Bestand und das Risiko der Etab-lierung von Pioniergehölzen auf Rohboden nach Plag-gen die Etablierung einer Schafbeweidung zu bevor-zugen (s. MNr. 8 und 9).

Ziel: Regeneration und Erhalt des Kulturbiotops Sandheide

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Festlegung nach Maßgabe von Fachleuten vor Ort; Durchführung in mehrjährigen Abständen nur auf mar-kierten Teilflächen durch beauftragte Fachfirmen. Grundsätzlich ist alles entnommene Material abzufah-ren. Bei herbstlicher Heidemahd können samentra-gende Teile zur Initialbegrünung von sandigen Roh-böden genutzt werden.

Kostenkalkulation:

Die Kosten sind stark abhängig von der Verwertbarkeit des gewonnenen Materials. Wird von kostenpflichtiger Deponie-rung ausgegangen, werden folgende Kosten bei größeren Flächenzuschnitten genannt (KEIENBURG & PRÜTER 2006): Mahd: bis 500,- € / ha; Plaggen: bis 3.500,- / ha, Schoppern (mit Spezialmaschinen) bis 2.000,- € / ha Derzeit ist keine valide einzelflächenbezogene Angabe möglich (nur Kostenrahmen als Mindestgröße)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

10/1 4 7050 334

00949, 00733 41.719

Heidefläche Scharbarg; in den nächsten Jahren eher geringer Be-darf

max. 20% < 2.000,- €

10/2 ! 4 7048 350 03499 14.122

Heidefläche Bereich Muusbarg – er-höhter Bedarf/Dringlichkeit für Teil-flächen; erhöhte Vorsicht wegen Kreuzotter-Vorkommen!

rd. 2.000,- €

10/3 5 7050 336 01955 28.865

Heide am Brunsteenredder, teil-weise Mahd überalterter Heideflä-chen sinnvoll; in den nächsten Jah-ren kein weiteres Plaggen

max. 20% 500,- €

1) Fläche = Gesamtfläche des Biotops

PEP NSG Wittmoor

97

Grünland / Brachen (PfNr 5) Tab. 30: Maßnahmentyp 11: Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung sowie

Pflege von Heide / Magerrasen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

11 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung sowie Pflege von Heide / Magerrasen

Beschreibung:

Komplexe Entwicklungsmaßnahme zur Umwandlung von Weidegrünland (Nutzungsaufgabe) in einen struk-turreichen Magerrasen-Heide-Komplex mit vernässten Senken und nährstoffarmen Flachgewässer. Festle-gung von Flächen auf 30% bis maximal 50% des Flst. mit Oberbodenabtrag zum Nährstoffexport und Zufüh-rung einer externen Verwertung. Geländemodellie-rung und Initialmaßnahmen zur Begrünung (Heide- / Magerrasen-Mahdgut). Schaffung von Kleinhabitaten (Lesesteinhaufen); ggf. lokale Anpflanzung. Extensive Mahd auf verbleibendem Grünland (Pflegemaß-nahme) Durchführung von mind. 5-jährigen Entwicklungsmaß-nahmen zur manuellen Steuerung der Vegetations-entwicklung; später zyklische Pflegemaßnahmen bei Heide / Gewässern.

Ziel:

Erweiterung und Vernetzung der bestehenden Sand-biotope im Umfeld; Renaturierung nach historischen Landschaftszuständen; Schaffung von nährstoffarmen Standortverhältnissen

Ziel Natura 2000:

Beitrag zur Verbesserung des Erhaltungszustands be-stehender Heideflächen und Entwicklung von Stand-orten für nährstoffarme Kleingewässer / Zwergbinsen-fluren. Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

Gesonderte Beauftragung für die Aufstellung eines detaillierten Maßnahmenkonzepts inkl. Grundlagener-hebung vor Ort (Bodenaufbau etc.) und eines Land-schaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP); eine faunistische Voruntersuchung wird empfohlen (Tagfal-ter, Heuschrecken).

Kostenkalkulation:

Stark abhängig von der Verbringung des abgetrage-nen Oberbodens. Erfahrungswerte liegen bei 50.000,- / ha Maßnahmenfläche (5,- € / m2) ohne zyklische Pflege (zzgl. ca. 0,50 € / m2 / für 3 Jahre Entwick-lungspflege, dann 0,10 € / m2 / a dauerhaft)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kostenrahmen

11/1 5 7050 13 01954 19.179 Integration von bestehendem Ma-

gerrasen (Erhalt durch Pflegemahd)

50.000,- € Her-stellung; Ent-wickl.-Pflege 9000,- € / a

PEP NSG Wittmoor

98

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

11 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

11/2 5 7050 133 00945 22.159 Integration von bestehendem

Weide-Tümpel

75.000,- € Her-stellung; Ent-wickl.-Pflege 9000,- € / a

Tab. 31: Maßnahmentyp 12: Fortsetzung von Bewirtschaftungsverträgen auf mesophilem bis

feuchtem Grünland

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

12 Natura 2000: im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Fortsetzung von Bewirtschaftungsverträgen auf meso-philem bis feuchtem Grünland

Beschreibung:

Bewirtschaftungsverträge gemäß Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg zur Gewährung von Förder-mitteln für den Vertragsnaturschutz (2.1.2015). Der Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen ist für die Landnutzer (hier Pächter der FHH) freiwillig. Hin-sichtlich der angebotenen Variante besteht grds. Wahlfreiheit. Für die im PEP genannten Flächen wer-den Anpassungen bezüglich der Varianten empfoh-len, da diese der erwünschten Nutzungsart besser entsprechen (reale Nutzungsdaten lagen nicht vor).

a) Vertragsvariante Bewirtschaftungsvertrag GD (2x Mahd/MW, Mahd ab 1.7.)

b) Vertragsvariante Bewirtschaftungsvertrag GH (2x Mahd/MW, Mahd ab 1.6.)

Ziel: Erhalt der extensiven Grünlandnutzung und der standortgemäßen Feuchtwiesenvegetation.

Ziel Natura 2000: Teilflächen Bewirtschaftungsvertrag GD: Erhalt und Entwicklung von mageren Flachlandmähwiesen (LRT 6510)

Hinweise zur Bauausführung:

Kostenkalkulation:

Vertragsvariante GD wird mit 461,18 € / ha gefördert (höhere Fördersumme als bestehend GH) Vertragsvariante GH wird mit 386,19 € / ha gefördert (geringere Fördersumme als bestehend GD)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

12/1 5 7048 69

00058 - 00060

38.499 bisher Vertrag GH (386,19 / ha / a) 1.750,- € / a für GD

12/2 5 7048 49, 65

00062, 00063 35.510 bisher Vertrag GH (386,19 / ha / a),

aber erst deutlich später gemäht; 1.600,- € / a für GD

PEP NSG Wittmoor

99

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

12 Natura 2000: im FFH-Gebiet

hohe Habitatbedeutung (Ampfer-Grünwidderchen) – Berücksichti-gung Fauna bei Mahd

12/3 5 7048 69 00072 39.964 bisher GD 1.540,- € / a für

GH

12/4 5 7048 142, 171

00967 - 00969

106.905 außer Südteil bisher GD 4.130,- € / a für

GH

Tab. 32: Maßnahmentyp 15: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mähweiden)

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

15 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mähweiden)

Beschreibung:

Hervorhebung von Grünlandflurstücken die aufgrund der Standortverhältnisse und der Vegetationsverhält-nisse vorrangig als Wiesen zu bewirtschaften sind. Die zum Kartier- und Bearbeitungszeitpunkt des PEP vorgefundenen Nutzungsverhältnisse sind dement-sprechend anzupassen (s.a. Kap. 7.2 PfNr. 5). Insbe-sondere die Beweidung mit schweren Rindern und Reitpferden oder Ponys ist aus Naturschutzsicht wei-ter zu reduzieren und vor allem in der ersten Jahres-hälfte nicht zulässig (Mähweide oder zweischürige Wiese).

Ziel: Erhalt bzw. Wiederherstellung einer artenreichen Grünlandvegetation (mesophile bis feuchte Wiesen)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Regelung mit den derzeitigen Pächtern / Anpassung Pachtverträge sofern erforderlich; Auswahl geeigneter Pächter (Verwertung von Extensiv-Heu). Berücksichtigung Insektenfauna (s. auch Hinweise für Einzelflächen)

Kostenkalkulation: Kein zusätzlicher Ausgleichsaufwand auf Flächen der FHH; Auflagen gemäß bestehender NSG-VO

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

15/1 ! 5 7050 43 01619 10.300 sensibler Moor-Übergang, z.T. zu in-

tensiv genutzt; Privateigentum! -

PEP NSG Wittmoor

100

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

15 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

15/2 ! 5 7050 48 01953 13.235 dringend bessere Regulierung der

Extensivnutzung (s.a. MNr. 19/2) -

15/3 5 7050 79, 121

02024, 02025, 00844

21.258 bevorzugte Wiesen-/ Mähweidenut-zung in Wittmoorgraben-Niederung; bessere Narbenpflege

-

15/4 5 7250 229

02020, 02021 20.424 s.o. -

15/5 ! 5 7050 154 02020 12.489

quelliger Hang mit entwicklungsfähi-gem Nassgrünland (§ 30 Biotop); dort keine Standweide (Pflegemahd in Nasszone ggf. in Verb. mit Kurz-zeitbeweidung im Aug.-Sept.)

-

15/6 5 7040 125 00056 28.483 entwicklungsfähiges Moorgrünland -

15/7 5

7048 68, 154, 170

00074 18.497 wechselfeuchtes Grünland unter Hochspannungsleitung -

15/8 5 7048 90 00076 4.837 s.o.; kleine Fläche mit verlegter

Mellingbek -

15/9 5 7048 164 00032 10.531

mit artenreicher Ansaat entwickelter ehemaliger Sandacker; blütenreich; ggf. mittelfristiges Alternativziel Heide- / Magerrasenentwicklung; Habitat des Sechsfleck-Widderchens – mögl. Mahd in zwei zeitversetzten Abschnitten oder Randstreifen ab-wechselnd stehen lassen

-

15/10 5 7048 163 00029 10.180

eher artenarmes mesophiles Grün-land; ggf. mittelfristiges Alternativziel Heide- / Magerrasenentwicklung

-

15/11 5

7048119, 170, 180

00076, 00077 49.421

Überwiegend Ausgleichsfläche; of-fenbar Artenanreicherung durch Kräuter-Aussaat durchgeführt daher blütenreich; weiter regelmäßige Mahd ohne Düngung (weitere Aus-hagerung erwünscht)

-

15/12 5 7050 41, 45

00899, 01614 280.710 -

15/13 5 7052 51 01618 27.999 -

15/14 5 7050 116 00914 27740 -

PEP NSG Wittmoor

101

Tab. 33: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grünland (Standweiden / Mähweiden)

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

16 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grünland (Standweiden / Mähweiden)

Beschreibung:

Hervorhebung von Grünlandflurstücken, bei denen aufgrund der Standortverhältnisse (relativ trockene, meist sandige Böden / Hanglagen) und der Vegetati-onsverhältnisse eine Beweidung (extensive Stand-, Umtriebs- oder Mähweide) möglich und sinnvoll ist. Im Rahmen des Gebietsmanagements ist aber darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Narbenpflege konse-quent durchgeführt werden (bes. zur Verdrängung un-erwünschter Sauergräser und Kräuter). Verringerung der Beweidung mit Pferden ist anzustreben (hohe Trittbelastung, tiefer Verbiss). Feuchte Bereiche sind ggf. nicht als Standweide geeignet. Ergreifen von Maßnahmen zur Förderung der Insektenfauna.

Ziel: Erhalt der Vegetationsvielfalt traditioneller Weidege-sellschaften auf eher nährstoffarmen Standorten

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Regelung mit den derzeitigen Pächtern / Anpassung Pachtverträge sofern erforderlich; Auswahl geeigneter Pächter.

Kostenkalkulation:

Kein zusätzlicher Ausgleichsaufwand auf Flächen der FHH; Auflagen gemäß bestehender NSG-VO. Erhöhter Kontroll- und Beratungsaufwand (Gebiets-management)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

16/1 ! 5 7050 59

01633, 14634, 01675

41.497

wohl überwiegend sehr extensiv von Galloways beweidet; eher artenarm, weitere Ausbreitung von Problemar-ten dringend zu verhindern

-

16/2 5 7050 61

00923, 01677 22.715

überwiegend mäßig feuchte (Gallo-way-)Weide, positive Entwicklung nach Biotopkartierung

-

16/3 5 7050 128 02022 30.301 als Pferdeweide bei guter Narben-

pflege akzeptabel -

16/4 5 7050 129 02023 32.143 s.o. -

16/5 5 7050 130 00840 13.019 s.o. -

PEP NSG Wittmoor

102

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

16 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

16/6 5 7250 37, 52, 229

02486-02488

111.212

höheren Anteil Mähweiden anstre-ben, nicht nur Pferdebeweidung, Verbiss reduzieren (Potential Feuchtgrünland)

-

16/7 5 7048 63, 168

00067, 02425, 02829, 02424

69.249 s.o. , bes. westliche, tief liegende Flächen aus Standbeweidung her-ausnehmen

-

16/8 ! 5 7048 90, 169

00075 27.587

Extensivierung u. bevorzugte Mahdnutzung (1. Schnitt) in tiefen Bereichen; Grüppenaushub beseiti-gen

-

16/9 5 7050 121 02024 9.818 als Pferdeweide bei guter Narben-

pflege akzeptabel -

16/10 5 7050 126 02026 9.122 als Pferdeweide bei guter Narben-

pflege akzeptabel -

16/11 5 7050 77

03466, 03468 12.385

Erhalt als artenreiche Weide tro-cken-magerer Standorte; auf ausrei-chende Narbenpflege nach der Wei-deperiode ist zu achten

-

16/12 5 7050 118 00893 12.601 -

16/13 5 7050 105 02829 21.882 -

16/14 5 7050 137 03415 22.610 -

16/15 5 7050 100 03467 17.723 -

PEP NSG Wittmoor

103

Tab. 34: Erhalt von Extensivgrünland durch Pflegenutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung)

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

17 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Erhalt von Extensivgrünland durch Pflegenutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung)

Beschreibung:

„Pflege-Grünland“, das aufgrund der Standortverhält-nisse (sehr nass bzw. sehr nährstoffarm) und/oder be-sonderer Naturschutzansprüche (z. B. Streuwiesen-nutzung, halb-offene Gehölzlichtung) nicht mehr einer üblichen landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden kann. Das Mahdgut sollte möglichst noch als Extensivheu (Ponys) oder Einstreu verwertet werden oder ist zu entsorgen. Nur als Ausnahme kann auch eine Mulchmahd erfolgen.

Ziel: Erhalt von Extensivgrünland, Offenhaltung der Land-schaft. Entwicklung als kräuterreicher Lebensraum für Insekten, bes. Tagfalter und Widderchen.

Ziel Natura 2000: Auf mehreren Teilflächen: Erhalt bzw. Entwicklung von nährstoffarmen Moorwiesen des Typs LRT 6410 (Pfeifengraswiesen)

Hinweise zur Bauausführung:

Pflege stark witterungsabhängig, daher keine festen Vorgaben; je mehr Nutzungsgänge in der 2. Jahres-hälfte möglich sind, desto besser. 1. Mahd ab 15.7., Mulchmahd im September (s.a. Hinweise zu besonde-ren Einzelflächen).

Kostenkalkulation:

Ried-/Wiesenmahd mit Verwertung Heu mit Zu-schussbedarf (500,- / ha, wenn EU-förderfähiges Grünland), ggf. zzgl. Entsorgung; reine Mulchmahd (Schlegeln) entsprechend; wenn mit Abtransport und Entsorgung: 2.000,- € / ha

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten 1)

17/1 5 7050 24

02024, 02025 3.832

Herbstmahd mit Entsorgung etwa alle 2 Jahre wünschenswert zur Op-timierung / Sicherung der Biotop-struktur

ca. 800,- €

17/2 5 7250 11 02010 7.613

Umstellung von (Pferde-)Weide auf mögl. zweischürige Extensivweise; erhöhter Aufwand wg. Gelände

500,- € (evtl. Einachs-Motor-mäher)

17/3 ! 5 7050 37 00844 7.311

Überführung niedrigrasiger Pony-weide in standortgerechtes Nass-grünland durch Extensivmahd (ggf. kurzzeitige Nachweide möglich)

500,- €

17/4 5 7050 64

01652, 01678 21.013

artenreichere Brache / Flatterbinsen-Nassweise mit ext. Beweidung; mind. abschnittsweise Mahd von Binsen u. dann Nachweide oder 2 Schnitte

500,- € (50% der Fläche mä-hen)

PEP NSG Wittmoor

104

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

17 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

17/5 5 7050 331 03215 39.622

Pflegemahd Streuobstwiese (NABU); Mahd von Teilflächen (ca. ein Drittel) schon Ende Mai/Anfang Juni, der Mahdtermin der übrigen Bereiche sollte nicht später als 15.7. erfolgen (kleinere einjährige Brache-streifen stehen lassen); jährlich wechselnde „Mosaikmahd“

- (Verbands- arbeit)

17/6 ! 5 7048 351 03019 9.781

Auszug Biotopkartierung (leicht verän-dert): Fortsetzung der Mähwiesennut-zung, möglichst als zweischürige Wiese nutzen, ohne Düngung. Langfristig er-laubt der Standort die Entwicklung einer Streuwiese mit nur einem herbstlichen Schnitt. Wichtig ist bei jeder Form der Nutzung oder Pflege v.a., dass diese kontinuierlich über Jahrzehnte aufrecht-erhalten werden kann. Von daher wäre zu befürworten, dass die Fläche in einen gewöhnlichen landwirtschaftlichen Be-trieb integriert werden kann und dass die Mahdtermine sich auch nach den land-wirtschaftlichen Bedürfnissen richten. Vom Standort her wäre mittel- bis lang-fristig eine Pfeifengras-Wiese zu entwi-ckeln.

500,- €

17/7 ! 5 7048 352 03019 3.713

s.o. (vergleichbare Artenzusammenset-zung, evtl. noch hagerer, evtl. auch nur eine Mahd)

200,- €

17/8 5 7048 70 00055 18.163

Nassbrache, evtl. leicht quellig; Re-generation durch Pflegemahd; Erst-pflegeaufwuchs (inkl. Altstreu) zu entsorgen, spätere Aufwüchse evtl. als Einstreu verwertbar

3.000,- € (Erst-pflege)

17/9 5 7048 16 00135 11.705

episodische (Mulch-)Mahd im Spät-sommer zur Offenhaltung der Wald-lichtung (Mahdgut kann auf Fläche verbleiben)

1.000,- € (Ein-achs-Motor-mäher oder Mulchmäher an Schlepper)

17/10 ! 5 7048

11 02423 16.101

wertvolles Moorgrünland, noch wei-ter als Pfeifengras-Wiese entwick-lungsfähig; Fortsetzung einer mind. einmaligen späten Mahd (dann ab 1.8), mögl. mit Abfuhr des (geringen) Ertrags (Mulchen nur als Ausnahme)

750,- €

17/11 5 7048 176 02812 20.449

Mindestnutzung zur Offenhaltung der gehölzbestandenen, trockenen Brache (Mulchmahd zulässig)

1.000,- €

17/12 5 7048 54

00968, 00967 16.137 nasse Wiesensenke, verbinst; zur

Biotoppflege episodisch Mulchen 700,- €

PEP NSG Wittmoor

105

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

17 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

17/13 5 7048 81

00964, 03206 38.689

trocken Brache, wohl episodisch ge-mäht (?); Fortsetzung Mahd oder Mulchmahd zur Offenhaltung

2.000,- €

1) je Durchführung (Vergabe an GaLa-Bau oder ähnlichen Ausführungsbetrieb; bei Umsetzung über Landwirt-schaftlichen Betreib ggf. günstiger)

Tab. 35: Maßnahmentyp 18: Pflegeschnitt von Brachen/Magerrasen

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 18 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Pflegeschnitt von Brachen/Magerrasen (alle 2-5 Jahre)

Beschreibung:

In Ergänzung zu den regelmäßig (jährlich) zu nutzen-den bzw. zu pflegenden Grünlandbeständen sind hier weitere offen zu haltende Brachen hervorgehoben, die zumeist keinen Grünlandcharakter mehr haben. Im Vordergrund steht das flächige Zurückdrängen von aufkommenden Gehölzen (z.B. unter Hochspan-nungsleitung, aber auch für Biotopschutzbelange). Daneben Förderung der Insektenfauna durch Belas-sen unterschiedlich oft gemähter Randstreifen.

Ziel: Freihaltung nicht landwirtschaftlich nutzbarer Flurstü-cke

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Durchführung von Pflegeschnitten / Mulchen in mehr-jährigen Abständen mit geeignetem schweren Gerät; Mahdgut kann auf der Fläche verbleiben; wenn Häck-selmaterial von Sträuchern anfällt möglichst abfahren und verwerten.

Kostenkalkulation: Mulchschnitt ohne Aufnahme des Schreddergutes 500,- € / ha; sonst mit Aufnahme und Entsorgung 2.000,- € / ha

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung 1)

18/1 4 7050 40 00715 2.929

Offenhaltung der Lichtung zwischen (noch bestehenden) Fichtenforsten; Verhinderung der Ausbreitung von Brombeeren u. Ruderalfluren

600,- €

18/2 [15/7]

5 7048 28 00074 15.562

große Gehölzrodungsfläche unter Hochspannungsleitung: Verzöge-rung einer Wiederausbreitung von Pioniergebüschen und Etablierung einer Grünlandnarbe

ca. 70% der Flächen behan-deln 2.000,- € für 2-3 Jahre

PEP NSG Wittmoor

106

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

18 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

[später Integration in Nutzung im Zu-sammenhang mit südl. Grünland , möglich; s. 15/7 ]

18/3 2 7048 14 00061 2.505

ähnlich wie 18/2 nur kleiner; früher Vorkommen von gefährdeten Pflan-zenarten

500,- €

1) Vergabe an GaLa-Bau oder ähnlichen Ausführungsbetrieb

Tab. 36: Maßnahmentyp 19: Narbenpflege Wirtschaftsgrünland vordringlich

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

19 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Narbenpflege Wirtschaftsgrünland vordringlich

Beschreibung:

Hervorhebung von Grünland-Flurstücken auf denen gemäß Biotopkartierung und/oder Geländebegehung für den PEP eine unerwünschte Ausbreitung von „Problemarten“ festzustellen ist, vor allem Flatter-Binse auf Nassgrünland und Jakobs-Kreuzkraut auf trocken-sandigen bis moorigen Böden. Kontrolle und Begleitung der Umsetzung in Absprache mit dem Pächter der meist der FHH gehörenden Flächen (Ge-bietsmanagement)

Ziel: Erhalt nutzungsfähiger Grünlandnarben und Siche-rung der Verwertbarkeit des Aufwuchses (Heu/Silage, Weidetiere)

Ziel Natura 2000: auf Teilflächen für LRT 6510/6410 relevant

Hinweise zur Bauausführung: Einzelmaßnahmen gemäß landwirtschaftlicher Praxis, Detailabsprachen nach Zustand vor Ort

Kostenkalkulation:

(zeitlicher) Mehraufwand ist in der Regel i.R. der ord-nungsgemäßen Landwirtschaft zu tragen; ggf. Einzel-regelung mit Pächter über gezielte zusätzliche Be-kämpfungsmaßnahmen durch Dritte oder als Dienst-leistung (derzeit keine Kalkulation möglich)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

19/1 5 7050 50 01631 9.332

verbesserte Ausmahd Weidereste (trocken-magere Weide auf einem ehemaligen Ackerstandort; sehr häufig sind Jakobs-Greiskraut, im Randbereich und am Futterplatz auch Störungszeiger wie Brennnes-seln, Kratzdisteln sowie Klette); mögl. wechselnde kräuterreiche

PEP NSG Wittmoor

107

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

19 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Randstreifen ohne „Problemarten“ für Insekten stehen lassen.

19/2 ! 5 7050 48 01953 13.235

verbesserte Ausmahd von Wei-deresten u. Ruderalarten sowie Ver-drängung Binsen, bes. an Teichufer

19/3 ! 5 7050 59 01634 41.497

verbesserte Ausmahd von Wei-deresten u. Ruderalarten (bes. Ja-kobs-Greiskraut)

19/4 5 7050 61 01677 22.715 bes. im Westbereich Binsen mähen

19/5 5 7048 69 00058 38.499

Biotopkartierung: Feuchtes Grünland, das extensiv mit Pferden beweidet wird. Es findet offenbar auch ein Pflegeschnitt statt. Die Beweidung sollte etwas inten-siviert (vielleicht früher im Jahr begin-nen) und das Mahdgut beim Pflege-schnitt entfernt werden.

19/6 5 7048 169 00075 27.587

verbesserte Ausmahd von Wei-deresten u. Ruderalarten (Stumpfbl. Ampfer u.a.)

19/7 5 7048 65 63 35.510

wiederholte Nachmahd von Flatter-Binsen unter Berücksichtigung der Habitatbedeutung für Schmetterlinge (Saumstreifen belassen)

1) punktförmige Darstellung (Symbol), m² = Größe des Grünland-Flst.

Tab. 37: Maßnahmentyp 20: Erhalt von Grünland-Grüppen/Entwässerungsrinnen; Bodenaushub verteilen

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

20 Natura 2000: überwiegend im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Erhalt von Grünland-Grüppen/Entwässerungsrinnen; Bodenaushub verteilen

Beschreibung:

Zur extensiven Bewirtschaftung von Moorwiesen er-forderliche kleine Grüppen sollen erhalten bleiben (Bi-otopfunktion, oberflächige Entwässerung) und müs-sen daher nach Bedarf auch gereinigt werden. Beste-hende Ablagerungen sowie neuer Aushub sind auf-grund der besonderen Anforderungen jedoch von der Fläche zu entfernen oder breitflächig zu verschleu-dern.

Ziel: Erhalt der Feuchtgrünlandvegetation und des Klein-standortes „Grüppenrand“ für Sumpfpflanzen

Ziel Natura 2000:

PEP NSG Wittmoor

108

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

20 Natura 2000: überwiegend im FFH-Gebiet

Hinweise zur Bauausführung: ggf. Handarbeit erforderlich oder Einsatz von boden-schonenden Maschinen bei trockener Witterung

Kostenkalkulation:

Maßnahmen grds. i.R. der ordnungsgemäßen Flä-chennutzung zu leisten; ggfs. Abrechnung als land-wirtschaftliche Dienstleitung (Stundennachweis, der-zeit keine Kalkulation möglich)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

20/1 5 7048 70 00055 18.163 Voraussetzung für besser Pflege

20/2 5 7048 125 00056 28.483 wohl bereits durchgeführt, aktuell

kein Bedarf

20/3 5 7048 69 00060 38.499 s.o.

20/4 5 7048 65 00063 35.510

abschnittsweise Grüppen öffnen / nur jede zweite (Schonung Sumpf-vegetation); der nördlich angren-zende Moorbereich darf nicht ent-wässert werden

20/5 5 7048 11 02423 16.588 s.o.

20/6 5 7048 63

00067, 02829 27.071 Abtrag Grüppenaushub

20/7 5 7048 136 00075 27.587 Abtrag Grüppenaushub

20/8 5 7048 168 02424 11.092

Abtrag Grüppenaushub; der nördlich angrenzende Moorbereich darf nicht entwässert werden

1) punktförmige Darstellung (Symbol), m² = Größe des Grünland-Flst.

PEP NSG Wittmoor

109

Tab. 38: Maßnahmentyp 21: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen -

Spenderfläche

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

21 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbe-ständen - Spenderfläche

Beschreibung:

Potenziell geeignete Flächen zur Gewinnung von ar-tenreichem Grünlandaufwuchs mit Samen von Ziel-pflanzen des Feuchtgrünlands zur Übertragung auf geeignete Empfängerflächen (Artenanreicherung); Durchführung stark witterungsabhängig (i.d.R. im Juni-Juli)

Ziel: Sicherung des Genpools und Verbreitung von Zielar-ten bes. des nährstoffarmen Feuchtgrünlands

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Flächenauswahl im Detail und Umsetzung nach Maß-gabe einer qualifizierten ökologischen Bauüberwa-chung (Vegetationskundler); Durchführung Mahd und Mahdgutaufnahme sowie Ausbringung in Kooperation mit geeignetem Landwirtschaftsbetrieb mit Standard-geräten (Schlepper mit Mähwerk / Ladewagen mit Do-sierwalze / Kreiselwender).

Kostenkalkulation:

Abrechnung nach Zeitbedarf und Maschinenkosten o-der pauschal nach Fläche für Aufnahme/Aufbringung (hier für Flächenanteile angesetzt: rd. 250,- € / ha; derzeit keine Kostenangabe je Einzelfläche sinnvoll); zzgl. Flächenauswahl / Bauüberwachung; ggf. Ernte-ausfall (bei Extensiv-Grünland wenig relevant)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

21/1 5 7050 331 03215 39.622

21/2 5 7048 164 00032 10.531

21/3 5 7048 125 00056 28.483

21/4 5 7048 11 02423 16.588

21/5 5 7048 169 00075 27.587

1) punktförmige Darstellung (Symbol), m² = Größe des Grünland-Flst. (meist nur größere Teilflächen geeignet)

PEP NSG Wittmoor

110

Tab. 39: Maßnahmentyp 22: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbeständen - Empfängerfläche

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

22 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünlandbe-ständen - Empfängerfläche

Beschreibung:

Auswahl potentiell geeigneter Flächen für die Aufbrin-gung von samenhaltigem Mahgut von artenreichen Feuchtgrünlandflächen (relativ ausgehagert/geringer Aufwuchs, entwicklungsfähige Artenzusammenset-zung).

Ziel: Verbesserung der Artenvielfalt im Grünland

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

s. MNr. 21; wenige Zentimeter dicke frische / ange-welkte Mahdgutlage auf tief abgeernteter Fläche auf-bringen (direkt von Spenderfläche zu Empfängerflä-che), Verhältnis Spenderfläche zu Empfängerfläche abhängig von Aufwuchsmenge (1:2 – 1:5)

Kostenkalkulation: s. MNr 21

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

22/1 5 7050 129 02023 33.364

22/2 5 7048 163 00029 10.180

22/3 5 7048 171 00969 34.046

1) punktförmige Darstellung (Symbol), m² = Größe des Grünland-Flst. (meist nur Teilflächen geeignet)

PEP NSG Wittmoor

111

Tab. 40: Maßnahmentyp 23: Rückbau von Dränagen/Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung von Quellbiotopen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

23 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Rückbau von Dränagen/Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung von Quellbiotopen

Beschreibung:

Zur Förderung des Wasserrückhalts und der Ausbil-dung von quelligen Bodenhorizonten in den „Hangbe-reichen“ der Fließgewässer-Niederungen sollen Drän-stränge im Grünland ermittelt und durch geeignete Maßnahmen verschlossen werden (Unterbrechung / Ausgraben, Verfüllen Wartungsschächte mit Lehmbo-den). Klärungsbedarf ggf. mit früheren Flächeneigen-tümern und heutigen Pächtern; mögliche Betroffenheit Dritter sind vorab auszuschließen

Ziel: Verbesserung des Entwicklungspotenzials für Feucht-grünland

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Überprüfung der Maßnahmenwirkung; ggf. ergän-zende Maßnahmen durchführen

Kostenkalkulation: hoher Zeitbedarf für Vorklärungen; Maßnahmenauf-wand relativ gering, aber noch nicht zu kalkulieren (vermutlich < 1.000,- € je Maßnahme)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

23/1 5 7050 154 02020

punktförmige und rein schematische Darstellung der vermutlich gedrän-ten Grünländer / Revisionsschächte

23/2 5 7048 171 00969 s.o.

23/3 5 7048 54 00967 s.o.; evtl. auch Verbesserung für

Amphibien-Laichgewässer

23/4 ! 5 7250 22 02008

s.o. ; vorrangig da noch quellige Hangbereiche vorhanden; Schacht besteht

pauschal 2000,- einge-stellt

PEP NSG Wittmoor

112

Tab. 41: Maßnahmentyp 24: Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 24 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen (ggf. Teilflächen)

Beschreibung:

Anlage / Erneuerung von Weidezäunen (Eichenspalt-pfähle mit Stacheldraht / ggf. zus. Mit einem vorste-henden Weidezaunband bei Pferdebeweidung bzw. Verbindung mit Elektrozaunanlage)

Ziel: Schutz tritt- und fraßempfindlicher Biotope bzw. Steu-erung des Zutritts

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: in Absprache mit Pächtern ausführen

Kostenkalkulation: geringe Kosten in Abhängigkeit von Zugänglichkeit, Anzahl der Pfosten etc.; vereinfacht Gesamtkosten von 10,- € / lfd. m

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Länge [m] Erläuterungen Kosten

24/1 5 50 pauschal 500,- €

24/2 5 25 pauschal, Kleingewässer 250,- €

24/3 5 280 Erneuerung des vorhandenen Zauns um das Röhricht 2.800,- €

24/4 5, 1 225 Grenze zwischen Grünland und Moor 2.250,- €

24/5 3 7050-60

01675 40 Teilabzäunung des Kleingewässers zum Schutz vor Viehtritt 400,- €

PEP NSG Wittmoor

113

Tab. 42: Maßnahmentyp 25: Beseitigung/Verlegung von Einrichtungen für Weidevieh

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 25 Besonderer Anlass Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Beseitigung/Verlegung von Einrichtungen für Weidevieh (Futter/Tränke etc.)

Beschreibung:

Beseitigung/Verlegung von Einrichtungen für Weide-vieh (Futter/Tränke etc.) im Bereich von schutzwürdi-gen Biotopen bzw. nährstoffarmem oder entwick-lungsfähigem Grünland

Ziel: Schutz vor lokaler Eutrophierung (Minimierung Nähr-stoffeinträge)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Umsetzung in Absprache und möglichst durch den Ei-gentümer / Pächter

Kostenkalkulation: keine, Umsetzung durch Eigentümer / Pächter (Aufla-gen NSG-VO)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

25/1 5 7050 54 01954 * wertvoller u. entwicklungsfähiger

Magerrasen; hier keine Zufütterung -

25/2 5 7050 22 01632 * Sanierung Gesamtbereich erforder-

lich -

25/3 5 7050 118 00893 *

Vertritt, Ablagerungen; Weidetierver-sorgungsbereiche verlegen / neu ge-stalten

25/4 5 7048 69 00060 * Melkstand/Hütte,

sehr nass/zerfahren

* schematische, punktförmige Darstellung

PEP NSG Wittmoor

114

Tab. 43: Maßnahmentyp 26: Einzäunung landschaftsgerecht erneuern

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 26 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Einzäunung landschaftsgerecht erneuern

Beschreibung:

Im gesamten Gebiet, besonders in der Wittmoorgra-ben-Niederung, befinden sich zahlreiche alte und halb-verfallene Zäune (verrottete Holzpfähle, Plastik-pfähle Stacheldraht, Seile etc.), die das Landschafts-bild verunstalten und vielfach auch eine Gefährdung für Wildtiere, z.T. auch Weidetiere bilden. Vielfach Doppel- oder Dreifach-Zäune. Diese sind möglichst in einer konzertierten Aktion großräumig abzubauen, zu entsorgen und in Kooperation mit den Pächtern durch landschafts- und tiergerechte Zäune zu ersetzen.

Ziel: Verbesserung des Landschaftsbildes / Erhalt der tra-ditionellen Kulturlandschaft; Tierschutz

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: bevorzugt Eichenspaltpfähle und dreizügigen Glatt-draht, ggf. zusätzlich grünes Weidezaunband (Pferde) / E-Zaun

Kostenkalkulation:

keine detaillierten Angaben möglich; Gesamtlänge mind. 1 km pauschal 5,- € / lfd. m Abbau und 8,- € / lfd. m Neubau (13.000,- € zzgl. mind. 500,- € Entsor-gungskosten Deponie; gesamt ca. 13.500,- €)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Länge [m] 1) Erläuterungen Kosten

26/1 5 7250 7 02020 145 Wittmoorgraben-Niederung

26/2 5 7250 11 02014 110 s.o.

26/3 5 7250 11 02018 235 s.o.

26/4 5 7048 168 02424 200 südl. Moorbereich; Abgrenzung zur

(neuen) Sukzessionsfläche

1) Symbolische Punktdarstellung in Karte, GIS-Längenermittlung (Mindestlänge/Teilabschnitt, im Gelände zu erheben)

PEP NSG Wittmoor

115

Tab. 44: Maßnahmentyp 27: Entfernung von organischen Ablagerungen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 27 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.)

Beschreibung:

Beseitigung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.), meist in Verbindung mit Einrich-tungen für das Weidevieh (Futter/Tränke etc.) im Be-reich von schutzwürdigen Biotopen bzw. nährstoffar-mem oder entwicklungsfähigem Grünland

Ziel: Schutz vor lokaler Eutrophierung (Minimierung Nähr-stoffeinträge)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Umsetzung in Absprache und möglichst durch den Ei-gentümer / Pächter

Kostenkalkulation: Keine Kosten, Umsetzung durch Eigentümer / Pächter (Auflagen NSG-VO) bzw. Ersatzvornahme

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

27/1 6 7052 53 02233 * Randbereich Wald – Segeberger

Chaussee -

27/2 4 7050 332 00732 * Gartenabfälle an Siedlungsrand zum

Scharberg -

27/3 ! 5 7050 116 01619 * vordringlich wegen Nähe zu schutz-

würdigem Moorbereich -

27/4 5 7050 128 02022 * am Knick Wittmoorstieg -

* schematische, punktförmige Darstellung

PEP NSG Wittmoor

116

Moorwald und sonstiger Wald (PfNr 2) Tab. 45: Maßnahmentyp 28: Durchforstung – Förderung von Stiel-Eichen

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

28 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Durchforstung – Förderung von Stiel-Eichen

Beschreibung:

Mischwaldbestände auf Mineralboden mit dem Ziel ei-ner Erhaltung bzw. Entwicklung von lichten Eichen-Laubmischwaldbeständen. Sukzessive Entnahme von Nadelbäumen und von nachwachsenden Laubgehöl-zen, wenn sie in den Kronenraum der Stiel-Eichen vordringen; ggf. lokale Lichtstellung zur Förderung von Eichen-Nachwuchs nach Mastjahren; ggf. auch Nachpflanzung von Einzelstämmen

Ziel: Erhalt bzw. Entwicklung der von Stiel-Eichen sowie Birken geprägten standorttypischen Feldgehölzen bzw. kleineren Waldbeständen

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Umsetzung durch Forstdienststellen

Kostenkalkulation: Entwicklung i.R. der regulären forstlichen Maßnah-men der Revierförstereien Wohldorf und Volksdorf; keine Zusatzkosten aus Naturschutzmitteln

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

28/1 6 7050 44 01955 12.332

Entwicklung eines lichten Bestands, bes. im Übergang zur Heide (s.a. MNr. 29/3)

-

28/2 6 7048 60 00030 11.879

Streifen im Bereich Muusbarg, stär-kere Auflichtung erwünscht (halb-of-fen); ggf. alternativ Heide-Entwick-lung

-

28/3 6 7048 19

00027, 02787 25.678

Bereich Muusbarg, Erhalt des grö-ßeren Waldbestands; Förderung Ei-chen, aber auch Erhalt von alten Wald-Kiefern

-

28/4 6 7048 17 02826 34.682

Bereich Rahmfeld, Erhalt des größe-ren Waldbestands; Förderung Ei-chen, aber auch Erhalt von alten Wald-Kiefern (s.a. MNr. 29/6)

-

PEP NSG Wittmoor

117

Tab. 46: Maßnahmentyp 29: Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 29 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihenpflanzungen)

Beschreibung:

Fällen von kleineren Nadelgehölzen in der Feldmark bzw. älteren Nadelbäumen in Waldbeständen (meist Fichten); Abtransport (inkl. Astwerk!) und Vermark-tung/Entsorgung; i.d.R. sind genug standortheimische Gehölze im Umfeld vorhanden, so dass es durch Suk-zession zu einer Wiederansiedlung von Gehölzbe-ständen kommt.

Ziel: Ausbildung standortheimischer Gehölzbestände; Ver-besserung Landschaftsbild

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Umsetzung durch Forstdienststellen; ggf. auch auf Privatgrundstücken gesonderte Regelung mit Eigentü-mern erforderlich

Kostenkalkulation:

Entwicklung i. R. der regulären forstlichen Maßnah-men, auf Privatflächen oder Flächen außerhalb der forstlichen Zuständigkeit auch aus Naturschutzmitteln zu finanzieren (Kosten Fällung abhängig von Stamm-durchmesser / Anzahl – nicht pauschal anzugeben)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

29/1 2 7052 28 02233 sekundärer Moorwald; Einzelstamm-

entnahme Fichten (s.a. MNr. 32/1)

29/2 6 7050 53 00932

Fortsetzung der begonnenen Wald-umwandlung; Entwicklung Birken-mischwald

29/3 6 7050 44 01955

Einzelstammentnahme Fichten, evtl. auch Kiefern; Ziel lichter Eichen-(Bir-ken)-Wald

29/4 6 7050 127 02020

Rodung einer unansehnlichen Fich-ten-Reihe auf einer sandigen Bö-schung in der Wittmoor-Niederung

29/5 5 7048 18 0031 Rodung Fichtenreihe (bereits für

2016 geplant)

29/6 6 7048 17 02826

Einzelstammentnahme Fichten, evtl. auch kleinere Kiefern; Ziel lichter Ei-chen-(Birken)-Wald

1) Symbol in Karte: schematische, punktförmige Darstellung (nur Teilflächen relevant)

PEP NSG Wittmoor

118

Tab. 47: Maßnahmentyp 30: Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 30 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden (Entnahme/Forstfräse)

Beschreibung:

Rodung von jüngeren Pioniergehölzen auf Sand-standorten, auch zum Schutz von angrenzenden Of-fenbiotopen (Sukzessionskontrolle); Schreddergut / Astwerk ist abzufahren u. zu entsorgen

Ziel: Offenhaltung von Sandbiotopen und Verbesserung des Biotopverbunds

Ziel Natura 2000: Sicherung bzw. Verbesserung des Erhaltungszu-stands des LRT 4030 (teilweise) Eignung als Kohärenzmaßnahme: ja

Hinweise zur Bauausführung:

mechanisches Herausziehen von Gehölzen (Bagger) bzw. Einsatz von massiven Forstfräsen; danach mehrjährige mechanische Nachbehandlung zur Suk-zessionskontrolle erforderlich

Kostenkalkulation: aufwändige Maßnahmen auf kleinen Flächen; hier pauschal mit 3,- € / m2 veranschlagt (zzgl. 5 Jahre Nacharbeiten mit 0,20 €/m2 /a)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

30/1 6 7050 85 01954 1.459

Rodung Birken-Pioniergestrüpp, das sich in Heidefläche ausdehnt; mit Nachbehandlung und mehrjähriger Sukzessionskontrolle; ggf. Heidean-saat

6.000,- €

30/2 6 7048 94 02826 5.205

Wiederherstellung eines breiten offe-nen Wege- und Waldsaums entlang des Verbindungsweges durch Ge-hölzrodung; mit Nachbehandlung und mehrjähriger Sukzessionskon-trolle

20.000,- €

PEP NSG Wittmoor

119

Tab. 48: Maßnahmentyp 31: Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimische Gehölze

Blatt Typ: Einzelmaßnahme / Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

31 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Traubenkirsche o.a. nicht heimische Gehölze

Beschreibung:

Hervorhebung von Bereichen, für die das Erfordernis der Beseitigung von Ziergehölzen, Brombeeren sowie die Bekämpfung der Späten Traubenkirsche vermerkt wurde (Biotopkartierung, Begehung für PEP, nicht vollständig). Ziel ist die Eindämmung der weiteren Ausbreitung von z.T. invasiven Neophyten und der Er-halt der Standorte für standortheimische Arten.

Ziel: Erhalt der standortheimischen Flora im NSG

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Die Sträucher müssen i.d.R. mit Wurzeln herausgezo-gen werden. Bei Später Traubenkirsche können alter-nativ abseits von Wegen die Stämmchen auch gerin-gelt werden; nicht standortgerechte / eingeführte Brombeerarten ausgraben oder wiederholt mit Dickichtmesser o. Kreissägeblatt an Freischneider ab-schneiden. Vollständige Entnahme und externe Ent-sorgung des Schnittguts / des entnommenen Materi-als ist unbedingt erforderlich.

Kostenkalkulation:

stark abhängig von Zugänglichkeit für Maschinen und Anzahl / Dichte der Gehölze; keine pauschale Angabe möglich; evtl. Abrechnung über Stundenaufwand bei Pauschalvertrag oder Ausschreibung für viele Teilflä-chen in einer konzertierten Aktion (dann Kosten < 1,- € / m2 erreichbar)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

31/1 6 7050 53 00930 Nadelbestand hier mit Thuja (Le-

bensbaum) (s.a. 29/2)

31/2 4 7050 54 01954 Reste einer ehemaligen Gartenan-

lage, Flieder

31/3 7 7050 162 01676

viele ältere Spiraea-Sträucher am Wegrand, Späte Traubenkirsche, Schneeball

31/4 6 7050 74 00736 Spiraeenbestand im Osten der Flä-

che

31/5 4 7050 1 00028 Späte Traubenkirsche, Brombeeren

31/6 6 7048 19 00027 Roteiche, Robinie, Grauerle

PEP NSG Wittmoor

120

Blatt Typ: Einzelmaßnahme / Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

31 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

31/7 6 7048 60 00030 Rot-Eiche, Robinie

31/8 1 7048 97 02474 ältere Spiraeen-Sträucher am Weg-

rand/Kreuzung

31/9 6 7048 16 00135

Zurückdrängen des Waldrandes nach Bedarf zur Biotoppflege (meist heimische Gehölze)

31/10 6 7050 74 03215 großer Bestand von Johannisbeer-

Ziersträuchern

1) schematische, punktförmige Darstellung, Flächenermittlung der zu rodenden Strauch-/ Baumbestände nur vor Ort möglich

Tab. 49: Maßnahmentyp 32: Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölzbestände, Umwandlung zu Laubwald

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

32 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölz-be-stände, Umwandlung zu Laubwald

Beschreibung:

Mehr oder weniger geschlossene, von nicht standort-heimischen Nadelgehölzen (meist Gemeine Fichte) dominierte Waldbestände bzw. Feldgehölze, die in naturnahe Laubwaldbestände umgewandelt werden sollen (Eichen-Birkenwald). Rodung bei dicht stehen-den Beständen kleiner bis mittlerer Größe bzw. Fäl-lung von großen Bäumen (BHD > 20 cm). Maßnah-men zur Wiederbewaldung (Initialpflanzung Laub-bäume bes. Stiel-Eiche, Wildschutzzaun, Aufwuchs-pflege).

Ziel: Umwandlung nicht standortgerechter Nadelwaldbe-stände in naturnahe Laubwaldbestände.

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Durchführung möglichst durch den zuständigen Forst-betrieb, bes. bei größeren Beständen i.R. der regulä-ren waldbaulichen Maßnahmen; kleinere Bestände / auf Privatflächen ggf. Vergabe an GaLa-Bau

Kostenkalkulation:

Kosten stark abhängig von der Art der Durchführung und den lokalen Bedingungen (Zugänglichkeit, Dichte / Größe Stämme etc.). Stark vereinfacht könnten hier ggf. 5,- € / m2 für die Gesamtmaßnahme angesetzt werden (ohne mögl. Einnahmen bei Holzvermarktung)

PEP NSG Wittmoor

121

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

32 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

32/1 6 7052 53 02233 9.974 Waldumbau i.R. regulärer Forstwirt-

schaft (s.a. 29/1) -

32/2 6 7050 51 00929 943 Schmaler Streifen am Wittmoorred-

der (neben Bauruine)

32/3 6 7050 94 00841 8.237

Erweiterung des schon durchgeführ-ten Waldumbaus auf den noch be-stehenden Fichtenbestand

(40.000,- €)

32/4 6 7250 230 02012 4.477 Einzelner Fichten-Riegel am Nord-

Ostrand-Rand des NSG (25.000,- €)

Tab. 50: Maßnahmentyp 33: Initialbegrünung zur Waldentwicklung, Sukzession Grünland zu

Laubwald/Moorwald (Waldausgleich)

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 33 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Initialbegrünung / Entwicklung von Grünland zu Laub-wald / Moorwald (Waldausgleich)

Beschreibung:

Grünland-Flurstücke die aufgrund ihrer geringen Bio-topbedeutung und des eingeschränkten Entwicklungs-potenzials (Randlage, z.T. Straßennähe, Vegetations-typ) sowie der Lage zu bestehenden Waldflächen als geeignete Flächen für eine Nutzungsaufgabe und an-schließende Waldentwicklung geeignet sind (Eigen-tum FHH / Ankauf erforderlich).

Ziel: Arrondierung von Waldflächen (Biotopbedeutung) und Emissionsschutz für das Moor

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Eignung für naturschutz-/waldrechtlich erforderlichen Waldausgleich. Durchführung von Initialpflanzungen von feuchten Stiel-Eichen-Birkenwald-Beständen auf ca. 50% der Fläche inkl. Waldsaumausbildung, 2 bis 3-jährige Sämlinge hochwertiger Qualität, versetzter Pflanzverband: 2,5 m Reihenabstand, 1,0 m Pflanzen-abstand; Pflegemahd. Ansonsten Sukzession nach Bodenlockerung / Aufbruch der Grünlandnarbe. Um-laufender Wildschutzzaun;

PEP NSG Wittmoor

122

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

33 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kostenkalkulation:

Pflanzbereich: 2.500,- € Wildschutzzaun / ha; ca. 3.000,- € Pflanzware / ha; ca. 4.000,- € Pflanzkosten / ha, 3 Jahre Pflege (2-3 pro Jahr Mulchmahd, ohne Wässern) mit Nachpflanzung ca. 13.000,- € / ha zzgl. Arbeits- u. Maschinenkosten Bodenaufbereitung Grünland im Gesamtbereich (Fräsen ca. 800,- € / ha) Gerundet ca. 2,- € / m2 für Gesamtmaßnahmen im Pflanzbereich (mind. 50% bei großer Fläche)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

33/1 5 7052 5 03173 6.165 kleine lichtungsartiges Grünland an Segeberger Chaussee; Anpflanzung auf ca. 50% der Fläche

15.000,- €

33/2 5 7050 113 00900 7.500

Grünland an Segeberger Chaussee, Privatfläche (Ankauf erforderlich); Anpflanzung auf ca. 50%der Fläche

15.000,- €

33/3 5 7050 50 01631 26.221 Aufgabe Grünlandnutzung in Verbin-

dung mit 33/4; 50% Anpflanzung 30.000,- €

33/4 5 7050 22 01632 10.826

in Verbindung mit Geländesanierung (Waldweide, landwirtschaftliche La-gerflächen)

nur Teilfläche, sonst Sukzes-sion (5.000,- €)

Tab. 51: Maßnahmentyp 34: Rodung Nadelwald / Waldumwandlung zu Heide / Magerrasen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

34 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Rodung Nadelwald / Waldumwandlung zu Heide / Magerrasen

Beschreibung:

Kleiner, sehr dunkler und extrem verarmter älterer Fichten-Forst auf Privatgrund, der vollständig gerodet und in einen Magerrasen bzw. Heidefläche umgewan-delt werden soll. Nach Fällung und Verwertung (Ab-transport) des Stamm- und Astmaterials anschlie-ßende Entnahme und Entsorgung der überwiegenden Anzahl der Wurzelstubben sowie Aufnahme und Ab-fuhr der Nadelstreu zur Schaffung einer nährstoffar-men Sandfläche. Auftrag von samenhaltigem Auf-wuchs (Mahdgutübertragung) von lokalen Heide-/Ma-gerrasenbestand zur Initialbegrünung. Mehrjährige Entwicklungspflege erforderlich.

Ziel:

Schaffung von Heide- und Magerrasen-Biotopen auf Sandboden, Verbesserung des Biotopverbunds der Sandbiotope zwischen Nord- und Südteil des Witt-moores und Verbesserung des Landschaftsbildes

PEP NSG Wittmoor

123

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

34 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: -

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Abstimmung mit Forstverwaltung (ggf. Endnutzung des Bestandes); erfordert eine detaillierte Ausfüh-rungsplanung; während der Durchführung längere Sperrung des durchlaufenden Weges von der Straße Rotwildschneise

Kostenkalkulation:

komplexe und aufwändige Entwicklungsmaßnahme bei guter Zugänglichkeit für Maschineneinsatz: pau-schale Annahme einer Größenordnung von 50.000,- € / ha als Kostenrahmen

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

34/1 6 7050 103

01902, 01912 8.329 Ankauf erforderlich rd. 40.000,- €

Gebüsche und Hecken (PfNr 7)

Tab. 52: Maßnahmentyp 35: Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen / Wald- und Wegrand

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

35 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen / Wald- und Wegrand

Beschreibung:

Hervorhebung von Laubgehölze abseits von straßen-begleitenden Hecken/Reddern (wegparallele lineare Darstellung, MNr. 39), die zum Erhalt von Fußwegen und zur Offenhaltung von besonnten Säumen (Bio-topschutz/Biotopverbund) in mehrjährigen Abständen zurück geschnitten werden müssen. Bei grasig-krautigen Säumen Mulchmahd zur Offen-haltung (ggf. in Kombination mit Rückschnitt)

Ziel:

Erhalt bzw. Entwicklung von Saumbiotopen; Offenhal-tung der Landschaft und Wegeseitenräume; beson-ders zum Schutz der Insektenfauna sollten die Maß-nahmen abschnittsweise bzw. zeitversetzt erfolgen (Rückzugsflächen belassen)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Handarbeit mit Baumschere / Astsäge ggf. auch Ket-tensäge); Strauchwerk schreddern und abfahren / Entsorgung

PEP NSG Wittmoor

124

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

35 Natura 2000: teilweise im FFH-Gebiet

Kostenkalkulation: keine pauschale Angabe, da stark abhängig von Art und Größe der Gehölze; je Teilfläche zwischen 0,5 und 1-2 Tagen Aufwand (Zweier-Team Gärtner)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

35/1 6 7048 3 00036 dichte Hecke; Entnahme von Pap-pel-Aufwuchs

35/2 6 7048 94 02826 in Kombination / Nachfolge von 30/2

(Saum-Wiederherstellung)

35/3 6 7048 16 00135 Offenhaltung Waldsaum

35/4 5 7048 49 00062 Wegsaum südlicher Moordamm

1) Symbol in Karte: schematische, punktförmige Darstellung (bezieht sich auf größere Abschnitte, die je nach Stand der Maßnahmendurchführung wechseln)

Tab. 53: Maßnahmentyp 36: Wiederholter Rückschnitt von Brombeer-Gebüschen

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

36 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Wiederholter Rückschnitt von Brombeer-Gebüschen

Beschreibung:

Hervorhebung von Bereichen, in denen das Zurück-drängen von Brombeeren auf eutrophierten Standor-ten zum Schutz der natürlichen Vegetation im Umfeld wichtig ist (ggf. weitere Flächen relevant). Hierzu sind die Bestände wiederholt im Hochsommer (Ende Juli) und Herbst bodennah abzuschneiden und abzufah-ren; wo möglich auch alternativ Ausgraben mit Wur-zeln (nur lokal möglich, sehr aufwändig; hier nicht kal-kuliert)

Ziel: Erhalt der standortgemäßen Vegetation

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Rückschnitt mit Motorsense / Freischneider; Transport zum Ladewagen, Entsorgung

Kostenkalkulation:

keine pauschale Angabe wegen unterschiedlicher Verhältnisse vor Ort möglich (Abschätzung nach Zeit-bedarf; Zweimann-Team, Motorsensen, Schlepper mit Ladewagen; ca. 100,- € / h)

PEP NSG Wittmoor

125

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

36 Natura 2000: -

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

36/1 6 7050 74 00736

Waldbestand östl. Scharbarg, Ein-dämmung der von den Wegen aus-gehenden Verbreitung von Brom-beeren durch wiederholten Rück-schnitt (Schnittgut ist zu entsorgen)

36/2 6 7048 82 02809 Böschungen / Wegeseitenräume im

Mellingbektal

36/3 6 7048 83 02808 s.o.

1) Symbol in Karte: schematische, punktförmige Darstellung (bezieht sich auf größere Abschnitte, die je nach Stand der Maßnahmendurchführung wechseln)

Tab. 54: Maßnahmentyp 37: Bekämpfung von invasiven neophytischen Hochstauden

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

37 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Bekämpfung von invasiven neophytischen Hoch-stau-den (häufiger Schnitt/Bodenabtrag, Entsorgung)

Beschreibung:

Verdrängung des Japanischen Staudenknöterichs durch wiederholten Schnitt in der Vegetationsperiode und mehrfache Wiederholung in aufeinanderfolgen-den Jahren; vollständige Entsorgung des Mahdguts (Abfall, nicht auf Grünkompostierung). Bei geringer Größe auch tiefer Bodenabtrag und Entsorgung des Aushubs möglich. Derzeit nur an einer Stelle im PEP ausgewiesen, aber grds. an weiteren Stellen zu erwarten (bisher nicht umfassend erfasst; Prüfung i.R. Gebietsmanage-ment).

Ziel: Schutz der heimischen Flora vor Neophyten mit star-ker Ausbreitungstendenz

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: überwiegend Mahd mit Freischneider / Motorsense und viel Handarbeit erforderlich

Kostenkalkulation:

stark flächenabhängig; derzeit liegen keine Größen-angaben vor; hier pauschale Annahme von 0,50 € / m2 / a (2 Durchgänge Mahd und Entsorgung) oder über Zeitbedarfschätzung (2 Arbeiter mit Freischnei-der/Motorsense, Schlepper mit Ladewagen)

PEP NSG Wittmoor

126

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

37 Natura 2000: -

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

37/1 6 7048 83 00736

An-nahme 500 m2

punktförmige Darstellung mind. 250,- € / a

Tab. 55: Maßnahmentyp 38: Pflegeschnitt Kopfweiden

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 38 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Pflegeschnitt Kopfweiden

Beschreibung:

Stark ausgewachsene, lange nicht zurück geschnit-tene Kopf-Weiden in der Wittmoorgraben-Niederung; abschnittsweise Sanierung durch Kappung nahe an der Verzweigungsstelle; Umsetzung innerhalb von ca. 4 Jahren für alle Kopfbäume

Ziel: Erhalt der Kopf-Weiden als Habitate und zur Berei-cherung des Landschaftsbilds

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Sicherheitsaspekte aufgrund der Astlängen bes. zu beachten; hoher Materialanfall

Kostenkalkulation: grobe Schätzung: 1.000,- € / Stck. Anzahl vor Ort zu ermitteln

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen *

Kosten einmalige Durch-führung

38/1 7 7050 121 02024

38/2 7 7050 126 02026

38/3 7 7250 182

02020, 02016

* Karte: punktförmige, schematische Darstellung der Bereiche mit Kopfweiden (Gehölzreihen nicht kartiert)

PEP NSG Wittmoor

127

Tab. 56: Maßnahmentyp 39: Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

39 Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken (erhöhte Priorität)

Beschreibung:

Hervorhebung von Straßen und Wegen mit ihren be-gleitenden Hecken bzw. Wallhecken (Knicks), Doppel-Hecken (Redder) oder Baumreihen (nach Biotopkar-tierung). Über eine Mindestunterhaltung zur Verkehrs-sicherung hinaus ist die Durchführung einer ab-schnittsweisen Knick- bzw. Heckenpflege in größeren Zeitabständen (10 – 15 Jahre) erforderlich; überwie-gend länger nicht erfolgt, daher oft hoher Aufwand für erneutes „Auf-den-Stock-Setzen“.

Ziel: Erhalt struktur- und strauchreicher, vielfältiger Gehölz-bestände entlang der Wege (Biotopfunktion, hohe Be-deutung Biotopverbund, Landschaftsbild).

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Berücksichtigung einschlägiger Hinweise zur Knick-pflege sowie der naturschutzrechtlichen Auflagen; i.d.R. Rückschnitt der Gehölze ca. ca. 30 cm über dem Boden bzw. so dicht wie möglich am Stockaus-schlag-Stubben. Überhälter nach örtlicher Situation stehen lassen (alle 30-50 m). Schnittgut zu Brennholz aufarbeiten, Rest schreddern; alles abfahren, kein Schreddergut vor Ort belassen

Kostenkalkulation:

Stark abhängig von Breite, Alter und Struktur des Be-stands; Kosten für Auf-den-Stock-Setzen werden mit einer Größenordnung von 3,- € / m2 veranschlagt; der-zeit keine Angaben zu Länge/Breite etc. verfügbar. Abschätzung: 5 m Heckenbreite ergäben auf 1.000 m Länge Kosten von rund 15.000,- €

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Länge [m] Erläuterungen Kosten

39 7 14.180

Gesamtlänge digitalisierter Knicks/Hecken im Plangebiet; Aufstellung eines Detailplans; ca. 1.000 m pflegebedürftige Hecken als Durchschnittswert pro Jahr einkalku-lieren.

mit rd. 15.000,- € / a wäre eine langfristig opti-male Knick-pflege möglich

PEP NSG Wittmoor

128

Siedlung / Wege (PfNr 8)

Tab. 57: Maßnahmentyp 40: Pflege der Amphibien-Leiteinrichtung

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

40 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Pflege der Amphibien-Leiteinrichtung

Beschreibung: Jährlich im Herbst die Leiteinrichtung auf gesamter Länge freimähen, Gehölze und Ablagerungen beseiti-gen etc.

Ziel: Erhalt der Funktionsfähigkeit der Leiteinrichtung zur Mellingbek-Unterführung (Stahlplanke am Boden, Git-terroste an Überfahrten)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Beseitigung (Abfuhr) von allem Schnittgut, Ablagerun-gen etc.

Kostenkalkulation: Durchführung durch Unterhaltungsträger (Straßenver-waltung); keine genauere Kostenangabe möglich da-her Pauschalwert 2.000,- € / Jahr als Rahmenbudget

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] Erläuterungen Kosten

40/1 8 03588 entlang Eichelhäherkamp 1.000,- € /a

40/2 8 03588 s.o. 1.000,- € /a

Tab. 58 Maßnahmentyp 41: Informationstafel aufstellen

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

41 Besonderer Anlass Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kurzbezeichnung: Informationstafel aufstellen

Beschreibung: Hervorhebung geeigneter Standorte für Naturschutz-Informationsschilder

Ziel: Besucherinformation und -lenkung

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

Erstellung nach Vorgaben der. Abteilung Naturschutz nach Bedarf; Abstimmung i.R. des Gesamtkonzeptes unter Einschluss des bestehenden Informationsange-bots für den Schleswig-Holsteiner Teil des NSG

PEP NSG Wittmoor

129

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

41 Besonderer Anlass Natura 2000: überwiegend außerhalb FFH-Gebiet

Kostenkalkulation: zunächst ist ein Konzept für Inhalte und Art der Schil-der erforderlich, anschließend ca. 2.000,- € / Stck.

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Anzahl [Stück] Erläuterungen Kosten

41/1 1 7050 46 01955 1 2.000,- €

41/2 8 7050 334 00733 1 2.000,- €

41/3 8 02474 1 2.000,- €

41/4 8 02812 1 2.000,- €

41/5 8 03499 1 2.000,- €

41/6 8 03466 1 2.000,- €

41/7 8 00732 1 2.000,- €

41/8 8 01779 1 2.000,- €

Tab. 59: Maßnahmentyp 42: Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild

Blatt Typ: Einzelmaßnahme / Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

42 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild

Beschreibung:

Zur Regelung des Zugangs mit Fahrzeugen müssen die bestehenden Wegesperren erhalten und ggf. er-neuert werden, hier in Kombination mit dem NSG-Schild

Ziel: Besucherlenkung

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: Gemäß Bestand (drehbarer Holzbalken, hochwertiges Bügelschloss); Pfosten mit verzinktem U-Träger auf Betonsockel; Warnschilder

PEP NSG Wittmoor

130

Blatt Typ: Einzelmaßnahme / Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

42 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kostenkalkulation: Angebotseinholung nach Bedarf (Dienstleister Forst- und Landwirtschaft bzw. Holzbau), inkl. Einbau ca. 1.500,- € / Stck.

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Anzahl [Stück] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

42/1 8 00940 1 1.500,- €

42/2 8 01779 1 1.500,- €

42/3 8 00134 1 1.500,- €

42/4 8 00016 1 1.500,- €

42/5 8 00079 1 1.500,- €

42/6 8 00963 1 1.500,- €

42/7 8 00749 1 1.500,- €

42/8 8 00070 1 1.500,- €

42/9 8 00070 1 1.500,- €

42/10 8 00914 1 1.500,- €

42/11 8 03204 1 1.500,- €

PEP NSG Wittmoor

131

Tab. 60: Maßnahmentyp 43: Erhalt / Erneuerung NSG-Schild

Blatt Typ: Einzelmaßnahme / Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

43 Besonderer Anlass Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Erhalt / Erneuerung NSG-Schild

Beschreibung: Markierung von Standorten für aktuelle NSG-Schilder

Ziel: Besucherlenkung und -information über den NSG-Status

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung: NSG-Schild an Rohrmast zum Einbetonieren

Kostenkalkulation: rd. 300,- € / Stck. (Material und Einbau)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Anzahl [Stück] Erläuterungen

Kosten einmalige Durch-führung

43/1 8 00079 1 300,- €

43/2 8 03470 1 300,- €

43/3 8 00642 1 300,- €

43/4 8 unbe-kannt 1 300,- €

43/5 8 01779 1 300,- €

43/6 8 00838 1 300,- €

43/7 8 unbe-kannt 1 300,- €

43/8 8 00914 1 300,- €

43/9 8 00887 1 300,- €

43/10 8 02026 1 300,- €

PEP NSG Wittmoor

132

Tab. 61: Maßnahmentyp 45: Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

45 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: randlicher Einfluss (s. 45/1)

Kurzbezeichnung: Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung

Beschreibung:

Hervorhebung von Bereichen mit baulichen Anlagen wie Ställen, Schuppen, Lagerplätzen, Misthaufen etc. sowie der Bauruine eines Einfamilienhauses am Witt-moorredder. Insbesondere hinsichtlich der kleineren und größeren Stallanlagen auf Grünland besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit. Aus Naturschutzsicht sollten die für die Pferdehaltung erforderlichen Schutzeinrichtungen außerhalb des NSG auf siedlungsnahen Sandböden liegen (ggf. Um-siedlung); in beschränktem Maß sind ggf. auf trittfes-ten Sandböden Futterplätze zulässig (keine dauerhaf-ten Mistlager).

Ziel: Erhalt der unbebauten Landschaft. Minderung von Störungen und stofflichen Belastungen (Eutrophie-rung)

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

umfangreicher Regelungsbedarf hinsichtlich der Ei-gentums- und Pachtverhältnisse und der Einzelrege-lungen für die gekennzeichneten Flächen; i.d.R. als Zielsetzung vollständiger Abriss von baulichen Anla-gen, Abtrag von naturfremden Ablagerungen und Be-grünung mit Grünland-Ansaat.

Kostenkalkulation: erfordert detaillierte Bestandsaufnahmen und Anga-ben zur Ausführung; Klärung Kostenträgerschaft

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Fläche [m²] 1) Erläuterungen Kosten

45/1 ! 8 7050 132

01638, 00927 3.033

Abriss und Geländesanierung der Ruine eines Einfamilienhauses und Gartengeländes (vollständiger Rück-bau, Entsiegelung)

50.000,- als erster Schätzwert

45/2 ! 5 7050 124 02024 3.925

Wittmoorstieg, halboffener Stall mit Nebenanlagen für Reitpferde; Rand-lage zu Wittmoorgrabenniederung und schutzwürdigen Biotopen

8.000,- als erster Schätzwert

45/3 8 7050 90 00901 1.377 Rest auf ehem. Gartengrundstück

an Segeberger Chaussee

45/4 5 7048 168 02424 2.864 größere Stallanlage und Paddock

mit regem Reit-Betrieb

PEP NSG Wittmoor

133

Blatt Typ: Einzelmaßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

45 Verbesserung Naturschutz Natura 2000: randlicher Einfluss (s. 45/1)

45/5 5 7250 229 02487 1.250 Beseitigung Holzreste u.a. Abfälle

45/6 5 7050 116 01619 2) Beseitigung offener Mistlagerplätze

etc. (Eutrophierung)

45/7 5 7050 22 01632 2)

heterogen genutztes Außengelände für extensive Rinderhaltung (sanie-rungsbedürftig)

45/8 5 7050 100

033467 2.489 größere Stallanlage auf trocken-san-

digem Grünland

1) markierte Fläche (nicht vollständig bebaut) 2) punktförmige, schematische Darstellung

Tab. 62: Maßnahmentyp 46: Erhalt des Bestands an Erholungswegen für Fuß- und Radfahrer

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor"

46 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Erhalt des Bestands an Erholungswegen für Fuß- und Radfahrer

Beschreibung:

Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen nach Bedarf (Mahd Seitenränder, Verfüllung von Schad- und Nassstellen); abschnittsweise bzw. zeitversetzt arbei-ten (Rückzugsflächen belassen, Minimierung von Stö-rungen)

Ziel: Besucherlenkung und Landschaftserlebnis für die Öf-fentlichkeit

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

unterschiedliche Zuständigkeiten und Erfordernisse vor Ort festzulegen; Einsatz natürlicher Materialien für die Wegeunterhaltung entsprechend des bestehen-den Bodenmaterials

Kostenkalkulation: keine pauschale Angabe möglich (jährliches Mindest-budget abstimmen)

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Länge [m] Erläuterungen Kosten / a

46 8 9.500 Gesamtlänge digitalisierter Erho-lungswege im Plangebiet

PEP NSG Wittmoor

134

Tab. 63 Maßnahmentyp 48: Erhalt des Bestands an zulässigen Reitwegen

Blatt Typ: Zyklische Maßnahme Ort: NSG "Wittmoor" 48 Natura 2000: -

Kurzbezeichnung: Erhalt des Bestands an zulässigen Reitwegen

Beschreibung: Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen nach Bedarf (Mahd Seitenränder, Verfüllung von Schad- und Nassstellen)

Ziel: Besucherlenkung und Landschaftserlebnis für die Öf-fentlichkeit / örtliche Reiterhöfe

Ziel Natura 2000:

Hinweise zur Bauausführung:

unterschiedliche Zuständigkeiten und Erfordernisse vor Ort festzulegen; Einsatz natürlicher Materialien für die Wegeunterhaltung entsprechend des bestehen-den Bodenmaterials

Kostenkalkulation: vergleichsweise geringer Aufwand erforderlich; keine pauschale Angabe möglich

MNr. PfNr. Biotop Nr.

Flst. Nr.

Länge [m] Erläuterungen Kosten / a

48 8 s. digitalisierter Reitwege im Plange-biet (s.a. Abb. 4 in Kap. 3)

PEP NSG Wittmoor

135

7.4 Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000

Den nachfolgenden Tabellen ist zu entnehmen, auf welchen Maßnahmenblättern (Zahl vor dem Schrägstrich bei "MNr.") die Maßnahmen und Entwicklungsziele beschrieben sind, die der Verbesserung oder der Bewahrung der Erhaltungszustände der verschiede-nen Natura 2000-Schutzgüter innerhalb des Natura 2000-Gebiets dienen. Die Lage der Natura 2000-Maßnahmen ist ebenfalls in der PEP-Maßnahmenkarte (Karte 13) darge-stellt. Bei den Tabellen für die Lebensraumtypen und Arten wird jeweils unterschieden zwischen der Verbesserung oder Bewahrung bereits im Gebiet bestehender (wertgebender) Vor-kommen von Natura 2000-Schutzgütern und der Entwicklung zusätzlicher Vorkommen dieser Schutzgüter im Natura 2000-Gebiet. In der Spalte "Lage" ist die Biotopnummer aus der entsprechenden Biotop-Kartierung angegeben. Tab. 64: Übersicht der Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet Wittmoor

a) Bestehende Vorkommen

FFH-LRT Zustand Lage MNr. Maßnahme Ziel Vorrang

Nordteil

3150 B

7050-14 5/2 Pflegemaßnahmen zur Of-fenhaltung von Kleingewäs-sern (Entschlammung, Ge-hölzbeseitigung)

Erhalt der vielfältigen Was-ser- u Schwimmblatt-Vegeta-tion; Erhalt des Habitats für Kammmolch und Große Moosjungfer

3160 C

7050-60 7050-65 7050-60

5/1 5/4 24/5

Pflegemaßnahmen zur Of-fenhaltung von Kleingewäs-sern nach Bedarf (Entschlammung, Gehölz-beseitigung) Teilabzäunung Kleingewäs-ser

Erhalt nährstoffarmes Stillge-wässer, Habitatfunktion für Moorfrosch, Kammmolch u.a. Amphibien sowie Moor-Libellen

4030 C (Tendenz zu B)

7050-335 8/1 9/2 30/1

Entkusselung - regelmä-ßige Entnahme von Birken u.a. Pioniergehölzen bzw. Rodung; Integration in ro-tierende Schafbeweidung

Offenhaltung der z.T. ge-plaggten Heide / Optimie-rung der Biotopstruktur und Altersstadien der Calluna-Heide; Beseitigung von sich ausbreitenden Gebüschen

!

7120 C 7050-62 7050-82

8/2 8/3 3/3

Entkusselung (Gehölz-ro-dung) flacher Bodenabtrag zur Anlage eines nährstoffar-men Feuchtbiotops („Plag-gen“), Abtransport Oberbo-den

Regeneration moortypischer Vegetation in verarmten Pfeifengrasbeständen (Ent-wicklung zu EHZ B) Offenhaltung

!

PEP NSG Wittmoor

136

FFH-LRT Zustand Lage MNr. Maßnahme Ziel Vorrang

Südteil

3150 B C

7048-67 7048-73

5/8 5/7

Pflegemaßnahmen zur Of-fenhaltung von Kleingewäs-sern (Entschlammung, Ge-hölzbeseitigung)

Erhalt der vielfältigen Was-ser- u. Schwimmblatt-Vege-tation; Erhalt der Habitat-funktion für Amphibien und Libellen

3160 C 7050-76 7048-72 7050-56

5/5 5/9 5/21

Pflegemaßnahmen zur Of-fenhaltung von Kleingewäs-sern nach Bedarf (Ent-schlammung, Gehölzbesei-tigung)

Erhalt nährstoffarmes Stillge-wässer, ggf. Verbesserung der Habitatfunktion vor allem für Moor-Libellen

6410 (2015)

B 7048-11 (2015: 7048-11)

17/10 20/5 21/4

Extensive Grünlandpflege (1-2x Mahd, keine Dün-gung) oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung Erhalt von Grünland-Grüp-pen/ Entwässerungsrinnen Mahdgutübertragung zur Aufwertung von Grünland-beständen, Spenderfläche

6510 1)

B C B

7048-351 7048-352 7048-65

17/6 9/9 17/7 9/11 12/2 20/4

Extensive Grünlandpflege (1-2x Mahd) oder 1x Mulch-mahd als Mindestnutzung; Integration in Schafbewei-dung Fortsetzung Bewirtschaf-tungsvertrag als GD (2x Mahd/MW, Mahd ab 1.7.); Erhalt von Grünland-Grüp-pen

Erhalt bzw. Verbesserung des Erhaltungszustands durch konsequente Wiesen-nutzung bzw. Pflegemahd ohne Nährstoffzufuhr (Aus-hagerung); ggf. Entwicklung in Richtung Pfeifengraswiese zulassen / fördern (ggf. auch Zielarten einbringen, wenn möglich)

6510 (2015)

B C/B A

7048-49, 65 (2015: 7048-219) 7048-315 (2015: 7048-217/218 7048-352 (2015: 7045-214)

12/2 20/4 3/5 17/6 9/9 17/7 9/11

Fortsetzung Bewirtschaf-tungsvertrag als GD (2x Mahd/MW, Mahd ab 1.7.); Erhalt von Grünland-Grüp-pen Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbio-tope/Flachgewässer Extensive Grünlandpflege (1-2x Mahd, keine Dün-gung) oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung Integration in rotierende Schafbeweidung

Erhalt bzw. Verbesserung des Erhaltungszustands durch konsequente Wiesen-nutzung bzw. Pflegemahd ohne Nährstoffzufuhr (Aus-hagerung); ggf. Entwicklung in Richtung Pfeifengraswiese zulassen / fördern (ggf. auch Zielarten einbringen, wenn möglich)

PEP NSG Wittmoor

137

FFH-LRT Zustand Lage MNr. Maßnahme Ziel Vorrang

7120 C 7048-111 7048-115 7048-104 7048-109 7050-86

8/12 6/6 8/13 2/2 47/1 1/5 2/1 6/4 8/14 8/7

Entkusselung (Gehölzbe-seitigung, möglichst Ro-dung / Jung-Birken rauszie-hen) Grabenstaue in ehem. Mellingbekgraben kontrol-lieren/optimieren Anlage von kleinen Torfsti-chen lokal Fräsen/Abtrag von Pfeifengras Verfüllung von Entwässe-rungsrinnen

Optimierung der von Pfeifen-gras geprägten Hochmoor-Degenerationsstadien (Ziel EHZ zumindest teilweise B) durch konsequenten Was-serrückhalt und Biotop-pflege und Entwicklungs-maßnahmen zur Diversifizie-rung des Bestands (Schaf-fung von nassen „Regenera-tionszellen“)

!

(nördl. Damm)

7140

C 7048-95 8/14 Entkusselung (Gehölzbe-seitigung, möglichst Ro-dung / Jung-Birken rauszie-hen) sofern in Trocken-/Frostzeiten möglich

weiterhin Offenhaltung des wertvollsten Moorbiotops im FFH-Gebiet (Schwingrasen)

91D1 2)

C B

7048-6 7048-10

1/6 6/5 (6/7)

Verfüllung kleiner Torfrillen (Substratentnahme im Um-feld / aus MNr. 2) Grabenstaue kontrollie-ren/optimieren

Optimierung bzgl. Boden-feuchte (sofern noch mög-lich) / Wasserrückhalt an der Bodenoberfläche

1) Potenzial für Entwicklung zu LRT 6510 Pfeifengraswiesen (7048-351/352 sowie 7048-11) bei weiterer Aushagerung (Pflegenutzung) 2) Potenzial für 91D1 (EHZ D): durch geplanten verbesserten Wasserrückhalt auf Schleswig-Hol-steiner Seite evtl. langfristig leicht positive Entwicklung/Regeneration möglich.

Fortsetzung Tab. 64

b) Zusätzliche Vorkommen (geplante Neuanlagen / Zielbiotope)

FFH-LRT Derzeitiger Biotop

Lage MNr. Maßnahme Ziel Vorrang

Nordteil

4030 / 4010 (feuchte Heide), 3130; evtl. Über-gänge zu 6230 (Borst-grasra-sen)

GMW (TMZ) GIW (STG)

7050-13 (-54) 7050-133 (-66)

11/1 11/2

Abschub und Abfuhr von Oberboden und Modellie-rung von Sandboden zur Entwicklung von Heide / Magerrasen inkl. Initialbe-grünung (Heidesamen-/Mahdgutübertragung); Ent-wicklungspflege (bes. in-tensive mehrjährige Ent-kusselung)

Entwicklung eines standort-gemäßen Biotopkomplexes mit nährstoffarmten trocke-nen bis nassen Heide- und Magerrasen-Biotopen und eingeschlossenen wechsel-feuchten nährstoffarmen Flachgewässern (Rekon-struktion historischer Land-schaftszustände)

!

PEP NSG Wittmoor

138

Tab. 65: Übersicht der Maßnahmen für Tier- und Pflanzenarten der FFH- Richtlinie im Natura 2000-Gebiet Wittmoor sowie Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

Bestehende Vorkommen (Angaben der letzten Jahre, nicht alle aus 2014 bzw. 2015)

FFH-Art / Anhang I VSRL

Erhal-tungs-zu-

stand

Lage MNr. Maßnahme Ziel Vorrang

1042 Leucorrhinia pectoralis

C 7050- 49 / 56 / 14 / 63 / 60 7048- 76 / 101 / 67 7048-95 (MRS)

jeweils 5 lokal 24, 3 8/14

Pflegemaßnahmen zur Of-fenhaltung von Kleingewäs-sern nach Bedarf (Ent-schlammung, Gehölzbesei-tigung) Einzelbetrachtung / Detail-planung in mehrjährigen Abständen für die Gesamt-heit der genannten Gewäs-ser je für Nord und Mittel—Teil erforderlich (rotierende Gewässerpflege) lokal Abzäunung / nur tem-poräre Beweidung Entkusselung Moor großräumig: Erhalt Nähr-stoffarmut (Nutzungsaufla-gen für Grünland) Ergänzung des Gewässer-netzes durch Neuanlagen in Moorrandlage

Optimierung hinsichtlich der von Leucorrhinia pectoralis u.a. Moorlibellen bevorzug-ten Vegetationsstrukturen („mittlere“ Sukzessionssta-dien, partiell vertikale Uferstrukturen) Erhalt des dauerhaft nassen Schwingrasen-Komplexes (MRS) am südlichen Moor-damm EHZ B für die Gesamtpopu-lation als Ziel

!

1166 Triturus cristatus

B 7050- 49 / 56 / 14 / 67 / 68 / 63 / 65 / 60

jeweils 5

s.o. (Gewässer im FFH-Gebiet weitgehend de-ckungsgleich) Erhalt der moderaten Be-weidung zur Offenhaltung von Grünlandtümpeln

Sicherung des EHZ von B und der Habitatqualitäten auch außerhalb der Moor-randzone (Grünlandtümpel Wittmoorgraben) Sicherung auch von besonn-ten jungen und mittleren Sukzessionsstadien, keine dichten Ufergehölze

!

Rana arvalis

x in 7050 (Nord) weitge-hend wie Kamm-molch verbrei-tet sowie 7048-101

s.o. grundsätzlich wie oben vorrangig ist die Sicherung eines hohen, bes. im Früh-jahr oberflächennahen Grundwasserstands mit lo-kalen Überschwemmungen in Senken sowie Erhalt fla-cher Tümpel / Moorblänken

Sicherung und möglichst Vergrößerung der Popula-tion; dürfte von den gewäs-serbezogenen Maßnahmen für die o.g. wertgebenden Arten ebenfalls profitieren

Rana les-sonae Syn.: Pelo-phylax les-sonae

x 2 Nach-weise im Nordteil

s.o. s. Kammmolch; Vergesell-schaftung mit Teichfrosch

Etablierung einer größeren Population am Rande ihres Hauptverbreitungsgebietes evtl. möglich

Neuntöter Lanius col-lurio (Anhang I-Art VSRL)

x 1 BP im Nordteil

17/4 u.a.

Pflege von Feuchtgrünland und Maßnahmen zur Ver-besserung von Moor- und heideflächen

Entwicklung von offenen Bio-topen mit gutem Nahrungs-angebot (Insekten)

x = keine wertgebende Art im SDB / keine Bewertung vorliegend

PEP NSG Wittmoor

139

7.5 Zeitplanung

Unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher, planungsrechtlicher und finanzieller Rah-menbedingungen erfolgt die zeitliche Einplanung der Durchführung der Maßnahmen des Pflegeplans. In Tab. 66 sind alle Maßnahmen aufgelistet und die zur Durchführung erforderlichen oder geeigneten Monate angegeben, da ein Teil der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen evtl. nur zu bestimmten Jahreszeiten (z. B. Frost, außerhalb der Brutperiode etc.) durch-geführt werden kann. Die Maßnahmen, die für die Erreichung der Entwicklungsziele von besonderer Bedeutung sind (Status „Vorrang“), sind gekennzeichnet, wobei sich der die Vorrangigkeit nicht immer auf alle Maßnahme-Nummern bezieht (s. Maßnahmenkatalog). Bei vielen Maßnahmen ist auf der Grundlage des PEP noch keine direkte Umsetzung möglich, sondern es bedarf erst eine genaueren Detail- und Ausführungsplanung (ggf. auch Genehmigungsplanung, z.B. bei Gewässerneuanlagen oder Wasserbauwerken). Dies gilt insbesondere für die Entwicklungsmaßnahmen mit einer weitreichenden Neuge-staltung von Biotopen. Bei vielen Einzelmaßnahmen sind Absprachen bzw. auch vertragli-che Regelungen mit den Grundstückeigentümern bzw. Pächtern erforderlich. Grundsätzlich sollten folgende Maßnahmen vorrangig angegangen werden:

• Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes zur Siche-rung bzw. Erreichung eines guten Erhaltungszustands der relevanten FFH-LRT und Arten. Der Nordteil sollte dabei bei der weiteren Umsetzung vorrangig behan-delt werden (Detailplanung zur Entwicklung von Heideflächen und Maßnah-menumsetzung im Bereich Stillgewässerpflege).

• Verbesserung der Grünlandvegetation und Umsetzung einer standort- und natur-schutzkonformen Grünlandnutzung und –pflege. Vorrangig sind hier der Abbau von Belastungen durch zu intensive Beweidung auf nassen / quelligen Standorten, Re-gelungen zur Pferde-Beweidung, Überprüfung u. ggf. Rückbau von Dränagen/Ent-wässerungseinrichtungen, Abzäunung von triffempfindlichen Biotopen, die Verdrän-gung von Störzeigern und landwirtschaftlichen Problemarten und die Beseitigung von eutrophierenden Ablagerungen.

• Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Sicherung der Wasserhaltung im Moorbe-reich, Fortsetzung der Entkusselung zur Offenhaltung und Umsetzung von Einzel-maßnahmen zur Regeneration verarmter Pfeifengrasbestände.

• Optimierung des Biotopmanagement und des Biotopverbund für Heideflächen bzw. Trockenlebensräume durch Etablierung einer regemäßig Schafbeweidung auf den hierfür ausgewiesenen Teilflächen (Umsetzungs- und Detailkonzept, Vertrag mit Schäfer/Betreuungsverband) sowie Durchführung von Pflegemaßnahmen auf Tro-ckenstandorten (Gehölzrodung, Saummahd etc.).

PEP NSG Wittmoor

140

Tab. 66: Planung der Maßnahmen im NSG Wittmoor im jahreszeitlichen Ablauf

MNr. V Beschreibung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1/1-6 ! Verfüllung von Entwässe-rungsrinnen in Moorbiotopen mit Torf

x x x

2/1-3 Anlage von kleinen Torfsti-chen

x x x

3/1-6 Bodenabtrag zur Anlage nährstoffarmer Feuchtbiotope / Flachgewässer

x x x

4/1-2 Sicherung / Reparatur der Moordämme (z.T. mit Ab-flusssenke)

x x x x

5/1-26 ! Pflegemaßnahmen zur Offen-haltung von Kleingewässern (Gehölzbeseitigung, Ent-schlammung)

• • •

6/1-7 ! Überprüfung/Reparatur bzw. Neuanlage von Grabenstauen in Entwässerungsgräben oder Verfüllung mir Torf

x x x x

7/1 Verbesserung der Fließge-wässer-Durchgängigkeit

x x

8/1-17 ! Entkusselung - regelmäßige Entnahme von Birken u.a. Pi-oniergehölzen

x x x

9/1-15 Integration in rotierende Schafbeweidung

x x x x x x x x x

10/1-3 Maschinelle Heidepflege • • •

11/1-2 Abschub / Modellierung von Sandboden und Entwicklung Heide / Magerrasen

x x x x

12/1-4 Fortsetzung von Bewirtschaf-tungsverträgen auf mesophi-lem bzw. feuchtem Grünland

x x • x x x

15/1-14

! Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Grünland (Wiesen / Mähwei-den)

x x x x

16/1-15

! Entwicklung von artenreichem mesophilem bzw. feuchtem Weide-Grünland (Standwei-den / Mähweiden)

x x x x x x

17/1-13

! Erhalt von Extensiv-grünland durch Pflege-nutzung (1-2x Mahd oder 1x Mulchmahd als Mindestnutzung)

• • •

18/1-3 Pflegeschnitt von Brachen / Magerrasen (alle 2-5 Jahre)

PEP NSG Wittmoor

141

MNr. V Beschreibung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

19/1-7 ! Narbenpflege Wirtschafts-grünland vordringlich

x x x x

20/1-8 Erhalt von Grünland-Grüp-pen/ Entwässerungsrinnen; Bodenaushub verteilen

• •

21/1-5 Mahdgutübertragung zur Auf-wertung von Grünlandbestän-den, Spenderfläche

22/1-3 Mahdgutübertragung zur Auf-wertung von Grünlandbestän-den, Empfängerfläche

23/1-4 Rückbau von Dränagen/ Entwässerungseinrichtungen im Grünland; Förderung von Quellbiotopen

x x x

24/1-5 Abzäunung von trittempfindlichen Biotopen (ggf. Teilflächen)

x x x x

25/1-4 Beseitigung/Verlegung von Einrichtungen für Weidevieh (Futter/Tränke etc.)

x x x x x x x x

26/1-4 Einzäunung landschaftsgerecht erneuern

x x x x

27/1-4 ! Entfernung von organischen Ablagerungen (Mist, Gartenabfälle etc.)

x x x x

28/1-4 Durchforstung – Förderung von Stiel-Eichen

x x x x x

29/1-6 Entfernen von standortfremden Nadelgehölzen (in Laubwald, Reihenpflanzungen)

x x x x x x

30/1-2 Rodung von Gehölzbeständen auf Sandboden (Entnah-me/Forstfräse)

x x x x x x

31/1-10

Beseitigung von Ziergehölzen / Bekämpfung Späte Trau-benkirsche o.a. nicht heimische Gehölze

x x x x x x

32/1-4 Rodung Nadelwald bzw. standortfremder Gehölzbestände, Umwandlung zu Laubwald

x x x x x x

33/1-4 Initialbegrünung / Aufforstung Grünland zu Laubwald/ Moorwald (Waldausgleich)

x x x x

34/1 Rodung Nadelwald / Waldumwandlung zu Heide / Magerrasen

x x x x x x

PEP NSG Wittmoor

142

MNr. V Beschreibung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

35/1-4 Rückschnitt und Mahd von Säumen an Gehölzen / Wald- und Wegrand

x x

36/1-3 Wiederholter Rückschnitt der Brombeer-Gebüsche

x x x x x x

37/1 Bekämpfung von invasiven neophytischen Hochstauden (häufiger Schnitt/ Bodenabtrag, Entsorgung)

• •

38/1-3 Pflegeschnitt Kopfweiden x x x x

39/1 ! Abschnittsweise Pflege von Knicks/Hecken

x x x x

40/1-2 Pflege der Amphibien-Leiteinrichtung

x x x

41/1-8 Informationstafel aufstellen

42/1-11

Erhalt Wegesperrung / NSG-Schild

43/1-10

Erhalt / Erneuerung NSG-Schild

45/1-8 Entfernung von baulichen Anlagen, Baumaterialien etc., Geländesanierung

x x x x

46/1 Erhalt des Bestands an Fuß- und Radwegen

47/1-3 Abtrag von Pfeifengras-Beständen (bodennah fräsen mit Forstmulcher, Abtransport)

• • •

48/1 Erhalt des Bestands an Reitwegen

MNr. = Nummer der Maßnahme

V = Vorrangigkeit (!), ggf. nur Einzelmaßnahmen

1 - 12 = Monate Januar - Dezember

• = Maßnahme muss in dem gekennzeichneten Zeitraum durchgeführt werden

x = gekennzeichneter Monat eignet sich für die Maßnahme, es ist zu prüfen, ob die Maßnahme zu die-sem Zeitpunkt erforderlich bzw. möglich ist

PEP NSG Wittmoor

143

7.6 Kostenplan

Dem Maßnahmenkatalog (Kapitel 7.3) können alle Angaben zu den kalkulierten Kosten entnommen werden. Viele Kostenangaben sind nur als erste Schätzungen oder Richt-werte anzusehen. Unabhängig von der Kostenschätzung können die tatsächlichen Umset-zungskosten in Abhängigkeit von den näheren Umständen der Vergabe bzw. dem Aus-schreibungsergebnis in einem weiten Rahmen schwanken (Anzahl und Verteilung der Baumaßnahmen, Zugänglichkeit für Baumaschinen, Jahreszeit und Witterung, Verwer-tungsmöglichkeiten der Auftragnehmer für anfallendes Holz u.a. organische Substanzen, materialabhängige Entsorgungskosten etc.). Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass viele Maßnahmen noch nicht zu kalkulieren waren. Dies betrifft Maßnahmen für die keine pau-schalen bzw. flächenbezogenen Erfahrungswerte zur Verfügung standen und / oder deren Kosten sehr stark von den örtlichen Bedingungen abhängen, zu denen keine Angaben vorlagen (z.B. Anzahl und Durchmesser der zu rodenden Gehölze, anfallendes Material bei Abbrucharbeiten, Ausführungserfordernis für Staumaßnahmen noch zu prüfen). Für diese Maßnahmen müssen erst die entsprechenden Angaben im Zuge des Gebietsmana-gements erhoben oder detaillierte Ausführungspläne erstellt werden. Dies trifft besonders auf komplexere und baulich aufwändige und damit kostenintensive Einzelmaßnahmen zu (Verbesserung Naturschutz). Für einige Maßnahmentypen wurden keine Kosten einge-stellt, da sie voraussichtlich im Zuge der Regelzuständigkeiten Dritter (Straßenbauverwal-tung, Forstamt) erfüllt werden können oder zunächst Absprachen über bestimmte Zusatz-leistungen erforderlich sind (z.B. Lohnarbeiten durch Pächter). Es wurde bei allen Maß-nahmentypen angestrebt, zumindest für die vorrangigen Maßnahmen eine Kostenangabe einzustellen. Bei einer Verwendung der Angaben der nachfolgenden tabellarischen Ge-samtübersicht sind die genannten Sachverhalte entsprechend zu berücksichtigen!

Tab. 67: Gesamtübersicht über die kalkulierten Kosten (aufgerundet).

Maßnahmentyp Kosten der Maßnahmen

davon vorrangige Maßnahmen

zyklische Maßnahmen 1) 110.000,00 € 30.000,00 €

Einzelmaßnahmen 400.000,00 € 65.000,00 €

Verbesserung Naturschutz

Einzelmaßnahmen 55.000,00 € 0,00 €

besonderer Anlass

Summe 2) 565.000,00 € 95.000,00 €

alle Kosten netto (ohne MwSt.)

1) Die zyklischen Maßnahmen fallen nur zum Teil jährlich an oder verteilen sich über mehrere Jahre; für jährliche Kalkulationen sind zunächst entsprechende Ausführungspläne aufzustellen.

2) Zum Planungszeitpunkt 2016 waren nicht alle Maßnahmen kalkulierbar, da erst entsprechende Be-stands- und Ausführungspläne erstellt werden müssen - die Summen sind daher nicht vollständig.

PEP NSG Wittmoor

144

8 ERFOLGSKONTROLLE UND ERLASS

8.1 Erfolgskontrolle

Die Kontrolle der Entwicklung der Lebensräume im NSG während und nach Durchführung der Maßnahmen ist erforderlich, um bei Bedarf lenkend eingreifen zu können. Diese Kon-trolle wird je nach Zuständigkeit für das NSG von der BUE oder den Bezirksämtern durch-geführt. Soweit ein wissenschaftliches Monitoring erfolgt, ist dies i.d.R. Aufgabe der BUE. Wesentliche Bausteine eines Monitorings zur Erfolgskontrolle sind die regelmäßig im Auf-trag der BUE durchgeführten Bestandsaufnahmen:

• FFH-Monitoring Anhang II- und IV-Arten (s.a. Karte 8): Bestandsaufnahmen zur Beurteilung des Erhaltungszustand (EHZ) der wertgebenden FFH-Arten Kamm-molch und Große Mosaikjungfer sowie des Kleinen Wasserfrosches. Anwendung der bundesweit abgestimmten und in Hamburg umgesetzten Erfassungsmethodik. Kartierung an ausgewählten strukturell geeigneten Gewässern bzw. Gewässer-Komplexen im regelmäßigen Rhythmus. Dokumentation in einem eigenen Bericht durch den beauftragten Fachgutachter.

• FFH-Monitoring der wertgebenden Lebensraumtypen (LRT; s.a. Karte 8): Kartie-rung der Biotoptypen mit zusätzlichen FFH-relevanten Anhaben zur Bestimmung des EHZ, die durch den beauftragten Fachgutachter für jeden Biotopbestand in ei-nem eigenständigen Erfassungsbogen mit Angaben zur Flora dokumentiert wer-den (Durchführung je nach LRT alle drei bis acht Jahre). Die Bestandsaufnahmen umfassen innerhalb des FFH-Gebietes alle acht relevanten LRT (s. Kap. 6.5) und damit bereits einen erheblichen Teil der Gesamtfläche.

• Art-Monitoring Heuschrecken, Libellen, Tagfalter: Bestandsaufnahmen erfolgen in regelmäßigen Abständen auf repräsentativen Probeflächen, die über ganz Ham-burg verstreut liegen. Die Monitoring-Flächen im Bereich des PEP sind in Karte 10 dargestellt; sie liegen auch außerhalb des FFH-Teilflächen. Das Spektrum der ausgewählten Probeflächen und Biotoptypen umfasst die für das NSG wichtigen Pflegeeinheiten und ist damit geeignet, die zukünftige Entwicklung in ausreichen-der Genauigkeit im Hinblick auf die Wirbellosenfauna zu verdeutlichen. Die Wie-derholungsfrequenz hängt von der naturschutzfachlichen Bedeutung der erfassten Arten ab und erfolgt daher in einem Rhythmus, der zwischen zwei und alle sechs bis acht Jahre liegt. Die für die Wirbellosenfauna wichtigsten Trockenbiotope so-wie die Gewässer sollten mit zwei bis drei Begehungen alle drei Jahre untersucht werden. Die Grünländer mindestens alle vier bis fünf Jahre. Bei der Ergebnisdoku-mentation sollten Hinweise und Anforderungen zum Biotopmanagement erfolgen. Die Probeflächen umfassen auch Biotopbestände auf denen gemäß PEP Entwick-lungsmaßnahmen vorgesehen sind, so dass die Wirkungen dieser stärkeren Ver-änderungen in der Zukunft ebenfalls erfasste werden können.

• Biotopkartierung: Die durch standardisierte Erfassungsbögen sowie kartografisch dokumentierte Biotoptypenkartierung bildet vor allem für die räumliche Abbildung der Bestandssituation und die Zuordnung von Naturschutzmaßnahmen eine un-

PEP NSG Wittmoor

145

verzichtbare Grundlage. Die Biotopkartierung soll daher insbesondere in den Na-turschutzgebieten regelmäßig wiederholt werden (ca. alle acht Jahre). Damit läge dann auch für das NSG eine weiterhin ausreichend aktuelle Grundlage vor.

Als ergänzende Kartierungen sollten auch zukünftig eine Erfassung der Kreuzotter und eine Gesamtartenerfassung aller Amphibienarten an allen geeigneten Laichgewäs-sern erfolgen. Die sollte mindestens alle sechs Jahre im Zusammenhang mit dem FFH-Monitoring erfolgen. Wünschenswert wäre in Ergänzung zur Biotopkartierung (gleicher Er-fassungsrhythmus) eine genauere Dokumentation der Fundpunkte von stark gefährdeten bzw. sonstiges bemerkenswerter Pf lanzenarten (GIS-Karte Fundpunkte mit Häufig-keitsklassen). Vorrangige Rote Liste-Arten: Andromeda polifolia, Caltha palustris, Carex echinata, Carex panicea, Comarum palustre, Dactylorhiza majalis, Dactylorhiza praetermissa, Danthonia decumbens, Drosera rotundifolia, Filago minima, Genista anglica, Genista pilosa, Hottonia palustris, Juncus filiformis, Juncus squarrosus, Menyanthes trifoliata, Myrica gale, Nardus stricta, Scleranthus perennis, Teesdalia nudicaulis, Thymus spec., Trichophorum cespitosum, Vaccinium oxycoccos; bei möglicher Wiederansiedlung auch weiter früher nachgewiesene Arten wie Gentiana pneumonanthe, Hypericum humifusum, Narthecium ossifragum, Pedicularis sylvatica, Succisa pratensis.

Damit die bei den o.g. Bestandsaufnahmen gewonnenen Erkenntnisse auch bei der Um-setzung und Fortschreibung des PEP zum Tragen kommen können, bedarf es über die Vorlage der Basisdokumentationen hinaus einer gezielten Auswertung der Daten für das NSG Wittmoor. Hierzu gehören Aussagen zur zeitlichen Veränderungen (Vergleich mit Vorkartierung) und eine artenübergreifende Zusammenstellung aller Daten sowie eine sy-noptische Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele.

Voraussetzung für eine maßnahmenbezogene Auswertung ist wiederum eine fortlaufende Dokumentation der durchgeführten einmaligen und zyklischen Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen (PEP Maßnahmendokumentation). Wünschenswert ist daher die Erstellung einer Jahresdokumentation für das NSG (Maßnahmentabellen Arten- und Biotopschutz, Übersichtskarte Maßnahmen, Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit). Als Grundlage für ggf. weitere Festsetzungen zu notwendigen Bestandskontrollen und zur Festsetzung von vordringlich im laufenden Jahr umzusetzenden Pflegemaßnahmen wird vorgeschlagen mit allen fachlich Beteiligten im Frühjahr eine ökologische Gebietsbe-schau durchzuführen. Hier kann dann auch eine Funktionskontrolle hinsichtlich der Am-phibienleiteinrichtung (Eichelhäherkamp) integriert werden und der Erfolg der vorjährigen Maßnahmen in Augenschein genommen werden.

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146

8.2 Erlass

Mit dem nachstehenden Datum tritt der vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan in Kraft. Er gilt bis zum Erlass einen neuen Pflege- und Entwicklungsplans. Über die Durchführung der Maßnahmen im Schutzgebiet und über das Erreichen der Na-turschutzziele ist bei Schutzgebieten in bezirklicher Zuständigkeit alle 5 Jahre vom Bezirk-samt ein Bericht zu erstellen. Sollten in Zukunft neue wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht vorhersehbare Veränderun-gen des abiotischen oder biotischen Potenzials oder Erfahrungen bei der Durchführung der Maßnahmen dazu führen, dass eine Verwirklichung von Teilen der Entwicklungsziele unrealistisch oder fachlich unerwünscht erscheint, so erfolgt von der Fachbehörde eine entsprechende Revidierung der Entwicklungsziele. Dies kann dann auch Auswirkungen auf die Inhalte des Maßnahmenplans haben. Bei der Lockerung von Zwangspunkten (s. Kapitel 6.4) kann eine Änderung der Entwicklungsziele hin auf das Leitbild (s. Kapitel 6.3) und die Anpassung der Maßnahmen sinnvoll sein. Hamburg, den ………………………………………………….

PEP NSG Wittmoor

147

9 QUELLENVERZEICHNIS

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PEP NSG Wittmoor

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PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

151

ANHANG A: VERORDNUNGEN

A 1 Verordn ung übe r das NSG Wittmoo r (NSG-VO)

Verordnung über das Naturschutzgebiet Wittmoor vom 22. Juli 1997

Fundstelle: HmbGVBl. 1997, S. 395

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 5 geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 24. April 2012 (HmbGVBl. S. 151, 152)

Neufassung/Änderungen 2016: s. Folgeseiten (Auszug HmbGVBl. Nr. 36, 16.9.2016)

Auf Grund der §§ 15 und 16 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes vom 2. Juli 1981 (Hambur-gisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167), zuletzt geändert am 11. Juni 1997 (Hamburgi-sches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 205, 213), wird verordnet:

§ 1 Naturschutzgebiet

(1) Die in der Naturschutzkarte grün eingezeichneten, in den Gemarkungen Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt und Poppenbüttel belegenen Flächen des Wittmoores sowie des Wittmoorgrabens und der Mellingbek bis zum Kupferteich werden zum Naturschutzgebiet erklärt.

(2) 1 Die Naturschutzkarte ist Teil dieser Verordnung. Ihr maßgebliches Stück ist beim Staatsar-chiv, je eine Ausfertigung bei der Behörde für Umwelt und Energie (Naturschutzamt) und beim Be-zirksamt Wandsbek zur kostenfreien Einsicht durch jedermann niedergelegt.

§ 2 Schutzzweck

Schutzzweck ist, das in einer Talwasserscheide liegende Hoch- und Übergangsmoor einschließlich der wertvollen Moorwiesen, Feuchtwiesen, Pfeifengras-Birkenwälder, Bruchwälder, standortge-rechter Laubwälder, Magerrasen und Trockenheiden im Verbund mit den Kerbtälern des Wittmoor-grabens und der Mellingbek mit seinem Quellmoor sowie dem artenreichen, landwirtschaftlich ge-nutzten Grünland auf Grund ihrer besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum angewiesenen Lebensgemeinschaften zu er-halten und zu entwickeln. Hierzu gehören so seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie Wollgras, Übersehenes Knabenkraut, Moosbeere, Rosmarinheide, Sumpfcalla, Moorfrosch, Kri-ckente und Kreuzotter.

§ 3 Gebote

Im Naturschutzgebiet ist es geboten,

1. Gräben zur Entwässerung der Hoch- und Übergangsmoore aufzuheben,

2. an Gehölzen befestigte Zäune und Zaunteile zu entfernen,

3. ortsfeste Weidezäune im Fall ihrer Errichtung in offener Bauweise mit Holzpfählen und Drahtbespannung und nicht höher als 1,40 m auszuführen,

4. Trockenheiden, Magerrasen, Moorwiesen, Hochmoor- und Übergangsmoorbereiche von aufkommendem Baumbewuchs freizuhalten und zu pflegen,

5. alle nicht natürlichen Baumaterialien auf Wanderwegen zu entfernen,

6. für die Instandhaltung von Wegen ausschließlich natürliche, nicht zu Nährstoffeintrag führende Baumaterialien zu verwenden,

PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

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7. die Bevölkerung über den Schutzzweck in geeigneter Weise zu informieren.

§ 4 Duldung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen der zuständigen Behörde zum Zwecke des Naturschutzes und der Land-schaftspflege sind von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden:

1. die Mahd brachliegender Flächen,

2. die Verbindung und Erweiterung von Heideflächen, um die Ausbreitung der spezifischen Tiere und Pflanzen sowie den Austausch der Populationen zu ermöglichen,

3. die Wiedervernässung und Entwicklung ehemaliger, abgetorfter Hochmoorbereiche,

4. die Aufhebung der Drainagen von Grünlandflächen,

5. die Entwicklung von Waldflächen mit hohem Anteil an Nadelholz zu standortgerechten Laubwäldern,

6 die Wiederherstellung der natürlichen Bachverläufe der Mellingbek und des Wittmoorgrabens mit ihren Auen.

§ 5 Verbote

(1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten,

1. Pflanzen und Pilze oder einzelne Teile von ihnen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder sonst zu beschädigen,

2. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder sie durch sonstige Handlungen zu stören oder ihre Eier, Larven, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder Nester wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen,

3. die Jagd - ausgenommen auf Frischlinge und Überläufer ganzjährig oder auf sonstiges Haarwild, Stockente und Fasan in der Zeit zwischen dem 1. Juni und 15. März - auszuüben,

3a. im Rahmen der Jagdausübung nach Nummer 3 die in dem nach den Vorgaben der Richtli-nie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert am 29. September 2003 (ABl. EG Nr. 284 S. 1), ausgewiesenen Gebietes „Wittmoor“ belege-nen trittempfindlichen Moorlebensräume zu betreten; eine Karte, die dieses Gebiet be-zeichnet, ist Teil dieser Verordnung; ihr maßgebliches Stück ist beim Staatsarchiv, je eine Ausfertigung bei der Behörde für Umwelt und Energie und beim Bezirksamt Wandsbek zu kostenfreier Einsicht niedergelegt,

4. zu angeln,

5. Pflanzen, Pilze oder Tiere anzusiedeln oder auszusetzen,

6. das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege zu betreten,

7. das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren oder außerhalb dafür bestimmter Stellen Fahrzeuge aller Art oder Anhänger abzustellen,

8. außerhalb der von der zuständigen Behörde gekennzeichneten Wege zu reiten,

9. Hunde unangeleint laufen zu lassen,

10. brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,

11. Feuer zu machen,

12. zu zelten oder zu lagern,

PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

153

13. das Gelände durch Abfälle, Abwässer oder auf sonstige Weise zu verunreinigen,

14. Stallmist oder in Kunststoff eingeschweißte Ballen (wie zum Beispiel Heu) zu lagern,

15. bauliche Anlagen jeglicher Art, Frei- und Rohrleitungen, Einfriedungen sowie Wege, Trep-pen, Brücken oder Stege zu errichten, anzulegen oder zu verändern,

16. Zäune oder Zaunteile an Gehölzen zu befestigen,

17. Bild- oder Schrifttafeln anzubringen,

18. Aufschüttungen vorzunehmen, die Bodengestalt, die Gestalt der Wasserläufe oder Teiche und ihrer Ufer durch Grabungen, den Abbau oder durch Einbringen von Bodenbestandtei-len oder auf sonstige Weise zu verändern,

19. den Wasserhaushalt zu verändern, insbesondere Gräben auszubauen oder Drainagen an-zulegen,

20. wasserbauliche Maßnahmen durchzuführen,

21. Uferbereiche der Gewässer zuzüglich eines mindestens 1 m breiten Gewässerrandstrei-fens - gemessen ab Böschungsoberkante - sowie Sumpfbereiche mit Vieh zu beweiden,

22. in den Gewässern zu baden oder die Gewässer mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befah-ren,

23. Schiffsmodelle auf den Gewässern fahren sowie Drachen oder Flugmodelle im Gebiet oder über dem Gebiet fliegen zu lassen,

24. Fischfutter, Kalk oder andere Mittel mit düngender Wirkung in die Gewässer einzubringen,

25. die Kulturart zu verändern, ausgenommen die Umwandlung von Acker- in Grünland, sowie Grünland umzubrechen,

26. die Grasnarbe zu zerstören,

27. Düngemittel aller Art auszubringen,

28. Pflanzenschutzmittel anzuwenden,

29. die Ruhe der Natur durch Lärmen oder auf andere Weise zu stören.

(2) Von den Verboten des Absatzes 1 gelten nicht:

1. die Nummern 1, 2, 5 bis 7, 15, 18 bis 20, 27, 28 und 29 für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Nummer 15 für die Errichtung von Informationsein-richtungen,

2. die Nummern 1, 2, 5 bis 7, 17 und 29 sowie, soweit Einfriedungen vorgenommen werden, die Nummer 15 für die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft,

3. die Nummern 1, 2, 6, 7, 9, 17, 29 und, soweit eine ortsfeste jagdliche Einrichtung verändert oder unter Beibehaltung der Gesamtanzahl der Einrichtungen verlagert wird, die Nummer 15 für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd und des Jagdschutzes sowie die Nummer 3 a für das Betreten zur Ausübung des Tierschutzes nach § 22 a Absatz 1 des Bundes-jagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2850), zuletzt geändert am 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198, 2208), in der jeweils geltenden Fassung zur Nachsu-che und zum Jagdschutz,

4. die Nummern 1, 2, 6, 7, 15, 18 bis 20 und 29 für Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Behebung von Kellervernässungen im Bereich der Straße Drögensee,

5. die Nummern 1, 6, 7, 20 und 29 für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung,

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6. die Nummern 1, 9 und 29 für die übliche Gartennutzung von Hausgrundstücken sowie die Nummer 13 für das Kompostieren von Garten- und Küchenabfällen auf diesen Grundstü-cken,

7. die Nummer 17 für das Anbringen von Schildern, die auf den Schutz des Naturschutzge-bietes oder auf Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege hinweisen o-der als Ortshinweise dienen,

8. die Nummer 27 für die standortgerechte Landwirtschaft auf den Flächen mit den Flur-stücksnummern 844, 2012, 2014-2026, 2486-2488 der Gemarkung Duvenstedt und den Flurstücksnummern 55, 56, 58-63, 67, 72, 74-77, 964, 967-969, 2423, 2424, 2812, 2829, 3206 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Die Ausnahme gilt nicht in einem Abstand von 5 m von Gewässern,

9. die Nummern 27 und 28 für die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung als Acker-land genutzte Fläche mit der Flurstücksnummer 1618 der Gemarkung Duvenstedt bis spä-testens 31. Dezember 2002,

10. die Nummer 28 für die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung als Ackerland ge-nutzten Flächen mit der Flurstücksnummer 76 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt bis spätestens 31. Dezember 2002 und mit der Flurstücksnummer 77 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt bis spätestens 31. Dezember 2000. Die Ausnahme gilt nicht in einem Abstand von 10 m von Gewässern.

(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen zulassen von den Verboten des Absatzes 1

1. Nummer 14 für die Lagerung von in grünem Kunststoff eingeschweißten Ballen, wenn die Durchführung des Verbotes zu einer besonderen betrieblichen Härte führt und dem nicht die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen,

2. Nummer 25 für die Schlitzsaat,

3. Nummer 28 für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Form einer Horst- oder Ein-zelpflanzenbehandlung, wenn Kreuzkraut-Arten der Gattung Senecio oder andere die Grünlandbewirtschaftung gefährdende Arten auf landwirtschaftlich genutztem Grünland vorkommen und eine manuelle oder mechanische Entfernung nicht zumutbar oder nicht praktikabel ist.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten des § 5 Absatz 1 zuwiderhandelt.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Wittmoor vom 21. Februar 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 60) tritt in ihrer geltenden Fassung außer Kraft.

(2) Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Berg-stedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des be-reinigten hamburgischen Landesrechts I 791-k), zuletzt geändert am 18. Februar 1997 (Hamburgi-sches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 27), tritt außer Kraft, soweit Flächen durch diese Ver-ordnung unter Schutz gestellt werden.

PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

155

(3) Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Poppenbüttel vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 161, 165), zuletzt geändert am 16. Ja-nuar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5), tritt außer Kraft, soweit Flächen durch diese Verordnung unter Schutz gestellt werden.

PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

156

b.w.

PEP NSG Wittmoor (Anhang A)

157

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

158

ANHANG B: BESTANDSANALYSE

B 1 Abioti scher Zustand

In Ergänzung zu den zusammenfassenden Aussagen in Teil A Kap. 2 für den Gesamtbe-reich des Wittmoores erfolgen hier weitere Angaben zu den landschaftsökologisch prä-genden abiotischen Themenkomplexen Relief, Geologie, Böden, Hydrologie (Fließgewäs-ser, Grundwasserstände). Hierbei wird primär auf die für den PEP erstellen Karten 4 und 5 für den Hamburger Teil des NSG verwiesen.

B 1.1 Geologie und Böden

Karte 4 zeigt eine Überlagerung der Verbreitung der Bodenarten (Sand, Schluff, Ton, Torf) und der im NSG vorherrschenden Bodengesellschaften (digitaler Datenbestand der Umweltbehörde). Als zusätzliche Erläuterung ist ein geologischer Profilschnitt beigefügt, der der Karte von KARTENWERK 2004 (Eggers) entnommen wurde. Dieser verdeutlicht die unterlagernden grundwasserhemmenden Lehm und Mergelschichten aus der Weichsel-Kaltzeit), die Ausformung der Talrinne und ihrer Ränder sowie der Geestebene aus sandi-gen Ablagerungen sowie die Lage des Hochmoorkörpers.

Die Zusammensetzung der Mineralböden ist vor allem durch die Genese der eiszeitlichen Ablagerungen bedingt. An den Talhängen und auf den Ebenen sind sowohl auf den älte-ren saalezeitlichen wie auf den jüngeren weichselzeitlichen Schmelzwassersanden Braunerden und Podsole vorherrschend, die unter Laubwäldern bzw. deren Ersatzgesell-schaften (Heiden, Magerrasen) entstanden sind. In den Talrinnen außerhalb der Ver-moorung herrschen kleinräumig wechselnde Bodentypen vor, die hier zu den Gruppen der Gleye, Vegen und Niedermoore aus holozänen Bachablagerungen sowie in Senken zur Gruppe der Anmoorgleye, Podsole und Niedermoore aus Sand / Torf zusammengefasst wurden. Die Ausdehnung der Bodengesellschaft der Moore (hier ursprünglich Hochmoor-torf über Bruchwaldtorf) geht vor allem im Süden des NSG über das rezente Hochmoor hinaus und umfasst auch Grünlandbereiche auf abgetorftem Hochmoor nördlich des Ei-chelhäherkamps (s.a. Abb. 3).

Die Moorböden ragen im Norden nur wenig in den nördlichen FFH- / NSG-Teilbereich hin-ein und sind dort eng mit Sanden durchmischt. Dies entspricht nicht der Moorausbreitung vor rund 120 Jahren wie sie aus der Preußischen Landesaufnahme erkennbar ist. Auch heute noch reichen wertgebende Biotopbestände der Hoch- bzw. Übergangsmoore mit einer allerdings geringmächtigen Torfschicht über Sand bis an den Brunsteenredder heran. Demgegenüber sind in der Niederung des Wittmoorgrabens verzeichneten Torf/Sand-Böden heute nicht mehr anzutreffen bzw. zumindest nicht mehr vegetationsprä-gend.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

159

Während im Nordteil des NSG eine enge Verzahnung von Hoch- und Niedermoorsubstra-ten und Mineralboden vorliegt, ist der mittlere und südliche Bereich durch die land-schaftsprägende Hangkante durch eine scharfe Trennung gekennzeichnet (s.a. Karte 5 Relief).

In einem aktuellen Gutachten der Umweltbehörde wurde die Verbreitung und Ausbildung der Torfböden in Hamburg näher untersucht (Jelinski 2015). Die Angaben konkretisieren die obigen grundsätzlichen Ausführungen u.a. zur anstehenden Torfmächtigkeit im Ham-burger Teil des Wittmoores und werden hier hinsichtlich der konkreten Angaben für das NSG als Auszug inkl. zweier kartografischer Abbildungen wiedergegeben:

Das Naturschutzgebiet Wittmoor liegt in den Stadtteilen Duvenstedt und Lehmsahl-

Mellingsstedt und ist Teil des weitverzweigten Talsystems der Wittmoormulde, die sich im

Randbereich des Weichsel-Inlandeises vor ca. 15000 Jahren eingeschnitten hat. Die

Wittmoorniederung verläuft südlich vom Puckaffer Weg bogenförmig von Nordost über

Südwest nach Südost und erreicht auf Höhe des Kupferteichs in Poppenbüttel eine

Gesamtausdehnung von ca. 6.5 km. Die Niederung verläuft im Bereich des

Naturschutzgebietes in einem schmalen Streifen entlang der Landesgrenze und ist auf

Hamburger Seite maximal wenige hundert Meter breit. Außer im Norden wird sie von

Hochflächen (ca. 38-40 m) im Osten begrenzt, nach Westen setzt sich die ca. 600-800 m

breite Wittmoorniederung in Schleswig-Holstein fort. Getrennt von einer ca. 34-36 m

flachen Talwasserscheide wird die auf einem Niveau von ca. 28-33 m gelegene Niederung

im Norden durch den Wittmoorgraben nach Nordosten und im Süden über die Mellingbek

nach Südosten in die Alster entwässert.

Aufgebaut wird die Niederung aus ca. 5-10 m mächtigen Sanden über Geschiebelehm, -

mergel. Wenige vorliegende geologische Bohrungen zeigen, dass das dicht gelagerte

Geschiebematerial am Wittmoorgraben bereits in ca. 1-2 m Tiefe ansteht. Mit Ausklingen

der Weichsel-Vereisung stauten sich die Sickerwässer und Wässer der Hochlagen auf dem

Geschiebematerial, so dass die aufliegenden Sande zunehmend vernässten und allmählich

von artenarmen Bruch- und Moorwäldern bewachsen wurden. Im anschließenden feucht-

warmen Atlantikum (ca. 5200-2500 v. Chr.) und im feuchten Subatlantikum (seit ca. 500 v.

Chr.) wuchsen auf den Bruchwaldtorfen ca. 3-4 m mächtige ombrogene Hochmoortorfe aus

meist baumfreien Torfmoostorfen auf (KÖPKE et al. 1996). Heute liegen die

Verbreitungsgebiete der Torfe im südlichen Niederungsbereich entlang der Mellingbek und

nördlich der Talwasserscheide am Wittmoorgraben. Vorliegende geologische Bohrungen

weisen im Kerngebiet in Schleswig-Holstein noch bis zu 3.85 m mächtige Torfe aus.

Lange im Besitz des Gut Tangstedt wurde das Wittmoor spätestens seit dem Jahr 1918 von

den Talrändern ausgehend großräumig abgetorft. Mit Hilfe von Loren wurden die

gewonnenen Torfe zu einer Torffabrik an der Segeberger Chaussee abtransportiert und

dort weiter verarbeitet (u .a. zu Torfbriketts). Von April-Oktober 1933 wurde auf dem

Gelände der ehemaligen Torffabrik ein Konzentrationslager eingerichtet und bis zu 140

Häftlinge zur Trockenlegung des Moores und zum Torfstechen gezwungen. In der

Nachkriegszeit wurden am östlichen Rand des Wittmoors mehrere Baracken auf Höhe der

Straße am Fiersbarg errichtet und der Torf von den Anwohnern vermutlich intensiv als

Brennstoff genutzt. Zeitzeugen berichten, dass zumindest in Schleswig-Holstein bis in die

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

160

1960er Jahre Häftlinge aus der Justizvollzugsanstalt Glasmoor zur Torfgewinnung

eingesetzt wurden (pers. Mitt. Herr Kloebe). Bis 1978 wurde das Wittmoor durch intensive

Torfgewinnung unterschiedlich stark abgetorft und um ca. 2/3 der ehemaligen Moorfläche

dezimiert (KÖPKE et al. 1996). Heute dürften im Norden noch ca. 11,5 ha und im Süden ca.

31 ha erhalten sein. Um die Restmoore zu schützen wurde das Kerngebiet auf Hamburger

Seite im Jahr 1978 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 1997 um die angrenzenden

Feuchtgrünlandflächen von 70 auf 220 ha erweitert. Im Kreis Segeberg (Glashütte) und

Kreis Stormarn (Tangstedt) in Schleswig-Holstein werden die letzten nicht abgetorften und

weitgehend unzerschnittenen Reste des Hochmoorkomplexes seit 1981 geschützt. Seitdem

wird versucht, das durch intensive Entwässerung und Zerstörung der hochmoortypischen,

uhrglasförmigen Wölbung viel zu trockene Moor zu renaturieren und naturschutzgerecht

zu pflegen. Dies wird durch eine Erhöhung des Grundwasserstandes und entkusseln der

insbesondere mit Birken durchsetzten Moorflächen erreicht.

Heute wachsen u. a. Torfmoose, Glockenheide, Wollgras, Moosbeere, Rosmarinheide,

Lungenenzian, Fieberklee, Sumpfcalla und Knabenkraut auf den Moorflächen (SCHMILLE

2011). Als Lebensraum sind auf den stark vermoorten Flächen entlang der Mellingbek u. a.

wertvolle bis hochgradig wertvolle Birkenbruchwälder, feuchte Pfeifengrasflächen oder

Schwingrasen ausgewiesen. In den nur schwach vermoorten Flächen im Norden sind vor

allem artenreiche Gründlandwiesen und Pfeifengrasflächen von Bedeutung.

Im Norden wurden von uns 6 Bohrungen in der Nähe des Wittmoorgrabens durchgeführt

(Abbildung 1)

Der Graben liegt in einer auf ca. 32-33 m Höhe gelegenen Senke und wird im Kartiergebiet

nach Norden und Südosten (Scharberg) von bis zu 40 m hohen Erhebungen umgeben, bei

denen es sich wohl um Sandbänke handelt, die im Schmelzwasserstrom weichselzeitlicher

Inland-vereisungen entstanden sind. In der Senke liegen bereits einige bodenkundliche

Bohrungen vor, welche 0.20-0.30 m mächtige Torfe über Sand ausweisen. Eine vorliegende

geologische Bohrung belegt 0.50 m mächtige Torfe über Sand. In Schleswig-Holstein

kommen in der Senke Torfe zwischen 1.00-2.60 m Mächtigkeit vor. Umliegende geologische

Bohrungen auf den viel mit Heide bewachsenen Hochflächen sind bis in den tieferen

Untergrund von Sanden geprägt.

Bei unseren Bohrungen unmittelbar am Wittmoorgraben und am Fuß der angrenzenden

Erhebungen wurden nur sehr geringmächtige Torfe von ca. 0.05-0.25 m erbohrt. Die Torfe

sind sehr stark zersetzt und mitunter reich an mineralischen Komponenten. Bei Profil 209

betrug der Glühverlust 50,5 % und der pH-Wert 3,2. Unterlagert werden die Anmoor- bis

Niedermoortorfe bis in ca. 0.40-0.70 m Tiefe von schwach humosen bis humosen Sanden,

die nach Abtrag von den Hängen hier abgelagert wurden (Kolluvialsande). Bis zur

Aufschlusstiefe von 1 m folgen Skelett führende Reinsande (Schmelzwassersand). Der

Grundwasserstand lag im Herbst 2015 bei den Profilen 210 und 211 zwischen 0.70-0.80 m

u. GOF. Bei allen anderen Bohrungen lag er tiefer als 1 m. Vom Bodentyp kommen in den

tieferen Lagen Erdniedermoor, Niedermoor, Anmoorgley, Niedermoorgley und Kolluvisol-

Gley z. T. über älteren Podsolböden vor. Auf den Kuppen sind Rohböden (Syrosem),

schwach entwickelte Regosole sowie Podsole ausgeprägt.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

161

Abbildung 1 aus JELINSKI 2015:

Übersichtskarte NSG Wittmoor (Nord): Verbreitung Torfe und mineralische Böden

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

162

Im Süden wurden von uns 11 bodenkundliche Bohrungen im Kerngebiet entlang der

Mellingbek und 3 Bohrungen auf den südlich anschließenden Feuchtgrünlandwiesen

durchgeführt. Die Wittmoorniederung schließt hier unmittelbar an die östlich

angrenzenden Hochlagen an und dehnt sich nach Westen weiter auf das Schleswig-

Holsteiner Gebiet aus. In Schleswig-Holstein belegen zwei geologische Bohrungen auf den

unzerschnittenen Torfflächen Torfmächtigkeiten zwischen 2.95-3.85 m. Von Hamburger

Seite aus ist die ehemalige Torfabstichkante bereits von weitem gut zu erkennen. Sie ist

über das gesamte Kerngebiet zu verfolgen und zieht sich mehr oder weniger entlang der

Landesgrenze. Auf Schleswig-Holsteiner Seite liegt die Torfoberkante ca. 1.50-2.00 m höher

als auf hamburger Gebiet. Berücksichtig man hohe Mineralisationsraten und Sackung der

sehr trockenen Randtorfe auf Schleswig-Holsteiner Seite, ist das Ausmaß der Abtorfung auf

Hamburger Gebiet somit vergleichsweise gut nachvollziehbar.

Bei unseren Bohrungen im Kerngebiet wurden Torfe zwischen 0.05-0.95 m Mächtigkeit

erbohrt (Abbildung 2). Östlich der zentral verlaufenden Mellingbek sind die Torfe z. T.

abgegraben oder erreichen Mächtigkeiten bis zu geschätzten 0.30 m. Westlich der

Mellingbek sind noch Torfe zwischen 0.40-0.95 m Mächtigkeit vorhanden. Die überwiegend

aus Niedermoortorfen bestehenden Torfe sind infolge intensiver Entwässerung stark

zersetzt und im oberen Profilteil vererdet oder vermullmt. Die größten Torfmächtigkeiten

wurden mit 0.95 m im Norden bei Profil 419 festgestellt. Hier kommen über ca. 0.25 m

mächtigen Niedermoortorfen ca. 0.70 m mächtige, holzfreie und schwach bis mittel

zersetzte Laubmoostorfe vor (Glühverlust 98,3%, pH-Wert 2.9). Diese als

Übergangsmoortorf angesprochenen Torfe dokumentieren die Entwicklung von einem

Niedermoor zum Hochmoor und sind als Archiv der Naturgeschichte hochgradig wertvoll.

Wie bei fast allen Standorten ist an der Basis der Torfe Holz beigemengt. Richtung Süden

sind Niedermoortorfe zwischen 0.40-0.70 m Mächtigkeit verbreitet (GV bei Profil 417 84%,

pH-Wert 3.2). Richtung der Hochlagen im Osten können auch Anmoortorfe vorkommen (GV

bei Profil 90 25,2%). Im Liegenden sind fast im gesamten Gebiet humusfreie bis humose

Lehmsande (Beckensand, Sandmudde) oder humoser Schluff (Mudde) verbreitet. In diesen

geringmächtigen, dichter gelagerten Schichten ist wiederum meist Holz beigemengt

(vermutlich Birke). Abschließend bestehen die Böden im tieferen Untergrund

flächendeckend aus Skelett führenden Sanden (Schmelzwassersand). Entlang des

Übergangs von der Niederung zu den Hochlagen sind offenbar keine Torfe mehr vorhanden.

Bei Profil 91 wurden 0.70 m mächtige, humose Sande (Kolluvialsande) erbohrt, die von

einer intensiven Verlagerung humosen Materials von den Hängen in die Niederung zeugen.

Der Grundwasserstand variierte im Kerngebiet in Abhängigkeit vom Grad der Abtorfung

und dem Höhenniveau zwischen 0-0.60 m u. GOF. Richtung der tiefer liegenden Flächen im

Süden steigt der Grundwasserstand generell etwas an. Auf den weniger stark abgetorften

Flächen im Norden lag der Grundwasserstand dementsprechend bei ca. 0.60 m u. GOF und

auf den zentralen Flächen bei ca. 0-0.40 m. Im Süden steht auf den Schwingrasenflächen

westlich von Profil 90 das Wasser dann wohl ganzjährig bis in den Oberboden an.

Vom Bodentyp kommen im nördlichen Kerngebiet Übergangsmoore, auf den südlich

anschließenden Flächen westlich der Mellingbek Niedermoore vor, die bei einer

intensiveren Entwässerung in Erdniedermoore und Mulmniedermoore übergehen können.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

163

Östlich der Mellingbek sind auf den fast vollständig abgetorften Flächen Gleyböden und bei

geringmächtigen Torfen Niedermoorgleye verbreitet. Der Übergang zu den Hochlagen wird

von hangverlagerten Kolluvisolen dominiert.

Die südlich des Kerngebiets gelegenen Grünlandflächen (Mähwiese, Weide) bei Profil 88,

92 und 97 sind durch geringmächtige (ca. 0.10-0.20 m) Anmoor- bis Niedermoortorfe über

Reinsanden geprägt. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 0.50 m u. GOF, wobei die

oberflächennah anstehenden, stark zersetzten Torfe z. T. wasserstauend wirken und eine

vertikale Versickerung erschweren. Die großräumig ebene und nicht geneigte Fläche weist

daher teilweise eine starke Vernässung im Oberboden auf. Vom Bodentyp sind

Niedermoorgley, Anmoorgley und Gleyböden miteinander vergesellschaftet.

Die Böden im Naturschutzgebiet Wittmoor sind durch Torfabgrabung und Senkung des

Grundwasserstandes im Oberboden flächenhaft gestört. Von den ursprünglich mindestens

2.00-3.00 m mächtigen Torfen sind nur noch ca. 0.10-1.00 m erhalten gebliebenen. Auch

wenn die natürliche Substratabfolge der Böden somit nicht mehr gegeben ist, werden sie

aufgrund der erhaltenen Torfe und wertvollen Biotope als naturnahe Böden der hohen

Wertstufe 2 eingestuft. Für hamburger und bundesweite Verhältnisse stellen die

verbliebenen Moorböden nach wie vor eine Seltenheit dar und sind als Archiv der

Naturgeschichte hochgradig schützenswert (Wertstufe 1-2). Die wenigen Übergangsmoore

im Norden des südlichen Verbreitungsgebietes sind darüber hinaus als naturnahe Böden

der höchsten Wertstufe 1 (Profil 419) anzusehen. Die Moorböden sind insbesondere in

diesem Bereich durch niedrige Grundwasserstände (ca. 0.60 m u. GOF) stark gefährdet.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

164 Abbildung 2 aus JELINSKI 2015:

Übersichtskarte NSG Wittmoor (Süd): Verbreitung Torfe und mineralische Böden bis 1 m Tiefe

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

165

B 1.2 Hydrologie

Für Karte 5 wurden verschiedene Angaben überwiegend aus den digitalen Daten der Um-weltbehörde zusammengestellt, die für die oberflächennahe Hydrologie und damit auch für die Regeneration des Moores und anderer Feuchtbiotope von Bedeutung sind.

Bei der Darstellung des Fließgewässersystems wurden nur natürliche Gewässer und die größeren Gräben als Vorfluter einbezogen; Stillgewässer sind verzeichnet, soweit sie in der digitalen Karten enthalten sind. Weitere sehr kleine Gräben, z.B. im Grünland oder in-nerhalb der Bruchwälder, sind vorhanden, aber häufig nicht mehr oder nur selten wasser-führend oder verlandet. Bei den verzeichneten Gräben wurde vor allem anhand des Ge-ländezustands im Frühsommer 2015 unterschieden ob sie kontinuierlich Wasser führen oder nur temporär bzw. ob die Gräben durch Anstau erkennbar verlandet sind. Soweit re-levant wird die Fließrichtung angegeben. Hierbei wurde anhand des Bewirtschaftungs-plans für den Schleswig-Holsteiner Teil des FFH-Gebiets Wittmoor auch das dortige Ab-flusssystem berücksichtigt. Übernommen wurde zudem die Abschätzung, welcher Teil des Moores aktuell gut vernässt ist (Schraffur; s. PROJEKTGRUPPE NATURA 2000 2012). Ein wesentlicher Ansatz des Bewirtschaftungsplanes für Schleswig-Holstein ist es, den Abfluss am westlichen Moorrand zur Twelenbek zu reduzieren bzw. zu verhindern. Hier-von würde vermutlich indirekt auch der südliche Hamburger Hochmoorteil profitieren. Deutlich wird, dass auf Hamburger Seite keine relevanten Vorfluter mehr zu einer Was-serabfuhr aus dem Hochmoorkern beitragen. Die bestehenden Abdämmungen sind je-doch regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Eine regelmäßige, ganzjäh-rige Wasserführung weisen der Wittmoorgraben wie die Mellingbek offenbar erst am Be-ginn ihrer kleinen Kerbtäler auf, wo sie auch durch seitliche Grundwasserzutritte gespeist werden und z.T. quellenartige Biotope ausgebildet sind.

Die in Hamburg digital verfügbaren Höhenlinien in 1 m–Schritten (Luftbildauswertung) wurden für Karte 5 farbig angelegt, so dass das Relief im Bereich 25 m bis 35 m NN gut erkennbar wird. Aus dem Relief ergeben sich auch die im Nordteil verzeichneten Wasser-scheiden.

Großräumige Informationen zum Grundwasser sind über das Hamburger Geoportal ver-fügbar. So können digitale Karten der Grundwassergleichen (mittlere, Minima, Maxima) sowie Karten des Abstands der Grundwasseroberfläche von der Geländeoberkante (GOK) erzeugt und als pdf exportiert werden (s. www. hamburg.de/planungskarten). Die für Bauzwecke optimierte Klassifizierung des GOK-Abstandes erfolgt allerdings in 2,5 m-Schritten, so dass die Ergebnisdarstellung im Hinblick auf vegetationsökologische As-pekte und die Moorregeneration zu grobskalig ist. Aus der Karte der Grundwasserglei-chen wird deutlich, dass im Bereich der Talsohle unter dem Hochmoorkern das Grund-wasser sehr oberflächennah im Mittel bei rund 30 – 32 m NN liegt und von dort steil nach Westen hin Richtung Alstertal abfällt.

Im näheren Umfeld des NSG gibt es mehrere Grundwassermessstellen, in denen die Grundwasserstände seit langem elektronisch erfasst werden (s. Karte 5). Von der Abtei-lung Grundwasserschutz und Bewirtschaftung der Umweltbehörde wurden Ganglinien von

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

166

5 nahe gelegenen Messstellen bereitgestellt. Die Grafiken der Stationen 610 und 7949 sind in der nachfolgenden Abbildung wiedergegeben. Sie verdeutlicht zum einen die jah-reszeitlichen Schwankungen, die zwischen rund 0,3 und 1,3 m liegen können, zum ande-ren den Einfluss jahrweise Abweichungen von der üblichen Schwankungsamplitude, die i.d.R. mit dem Einfluss besonders niederschlagsarmer oder niederschlagsreicher Jahre mit den entsprechenden Änderungen bei der Grundwasserneubildung zu erklären sind. Ein auffälliger Trend, z.B. in Richtung einer stärkeren Grundwasserabsenkung, war bei den übermittelten Ganglinien nicht erkennbar. Im Gebiet erfolgt keine Grundwasserförde-rung und es gibt keine großräumige Versiegelung von der ein Einfluss auf die Grundwas-serneubildung erwartet werden könnte.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

167

Abb. 10: Grundwasserganglinien aus dem unmittelbaren Randbereich des NSG Wittmoor (Ta-

gesmittelwerte blau bzw. farbig Tages-Max / Min / Mittel für zwei Meßstellen)

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

168

B 2 Bioti scher Zustand

In diesem Abschnitt werden vor allem vollständige Biotop- und Artenverzeichnisse auf der Grundlage der Auswertung der beim Naturschutzamt verfügbaren Datenbestände sowie der 2015 durchgeführten Kartierungen für den PEP eingefügt.

B 2.1 Biotopty pen und Vegetation

B 2.1.1 Bestand

Tab. 68: Flächenanteile der Biotoptypen (Hauptgruppen) im NSG Wittmoor

Kürzel der Hauptgruppe / Untereinheit

Biotoptypen (Hauptgruppen / Untereinheit) Fläche [ha]

Flächen-anteil [%]

M Hoch- und Übergangsmoore 14,329 6,7 MMF Feuchtes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium 5,501 2,6 MMT Trockenes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium 3,308 1,6 MRS Schwingrasen 1,144 0,5 MRW Wollgras-Re- und Degenerationsstadium von Hochmooren 4,377 2,1

T Heiden, Borstgrasrasen, Magerrasen 11,076 5,2 TCT Trockene Sandheide 9,717 4,6 TMZ Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen 1,358 0,6

N Biotopkomplexe der Sümpfe und Niedermoore (gehölzfrei) 2,702 1,3 NGB Binsen- und Simsenrieder nährstoffreicher Standorte 2,485 1,2 NGZ Sonstiger Sumpf nährstoffreicher Standorte 0,217 0,1

G Grünland 123,447 58,0 GFF Flutrasen 3,625 1,7

GFR Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese nährstoffreicher Standorte 8,750 4,1

GIA Grünland-Einsaat, Grasacker 2,800 1,3 GIF Artenarmes Grünland auf Feuchtstandorten 0,197 0,1 GIM Artenarmes gemähtes Grünland mittlerer Standorte 4,992 2,3 GIW Artenarmes, beweidetes Grünland mittlerer Standorte 38,500 18,1 GMG Glatthafer-Wiesen 9,307 4,4 GMM Wiesen-Fuchsschwanz-Wiesen 4,624 2,2 GMT Artenreiche Weide trocken-magerer Standorte 3,861 1,8 GMW Artenreiche Weide frischer bis mittlerer Standorte 9,394 4,4 GMZ Sonstiges mesophiles Grünland 24,947 11,7

GNA Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese magerer, basenarmer Standorte 8,030 3,8

GNR Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese nährstoff-reicher Standorte 4,422 2,1

A Ruderale und halbruderale Krautflur 8,606 4,0 AKF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 2,012 0,9 AKM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 4,716 2,2

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

169

Kürzel der Hauptgruppe / Untereinheit

Biotoptypen (Hauptgruppen / Untereinheit) Fläche [ha]

Flächen-anteil [%]

AKT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte 1,878 0,9

S Stillgewässer 3,726 1,8 SEG Angelegte Kleingewässer, klein, naturnah, nährstoffreich 0,943 0,4 SER Naturnahes, nährstoffreiches Regenrückhaltebecken 0,045 0,0 SEZ Sonstiges, naturnahes, nährstoffreiches Kleingewässer 1,002 0,5 SOG Angelegtes Kleingewässer, naturnah, nährstoffarm 0,322 0,2 SOM Moorgewässer, naturnah, nährstoffarm 0,971 0,5 STG Wiesen- oder Weidetümpel 0,437 0,2 STZ Sonstiger Tümpel 0,007 0,0

W Wälder 44,638 21,0 WBB Birken-Bruch- bzw. -Moorwald nährstoffarmer Standorte 6,149 2,9 WBE Erlen- und Birkenbruchwald nährstoffreicher Standorte 0,185 0,1 WBY Entwässerter, degenerierter Birken-, Bruch- bzw. Moor-Wald 6,235 2,9 WEA Erlen- und Eschen-Auwald 2,165 1,0 WI Waldlichtungs- oder Kahlschlagsflur 2,201 1,0 WJL Laubwald-Jungbestand 1,728 0,8 WMS Buchenwald basenarmer Standorte 0,727 0,3 WNF Fichtenwald/-forst, naturnah 1,711 0,8 WPB Birken- und Espen-Pionier- oder Vor-Wald 6,269 2,9 WPW Weiden-Pionier- oder Vorwald 0,884 0,4 WPZ Sonstiger Pionierwald 0,602 0,3

WQF Bodensaurer Eichen-Birken-Mischwald feuchter bis nasser Sandbö-den 0,855 0,4

WQM Sonstiger Eichenmischwald 1,413 0,7 WQT Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden 2,785 1,3 WXH Laubforst aus heimischen Arten 0,333 0,2 WY Sonstiger Mischwald, naturfern 3,500 1,6 WZF Fichtenforst 5,713 2,7 WZK Kiefernforst 1,186 0,6

H Gebüsche und Kleingehölze 1,780 0,8 HEG Baumgruppe 0,164 0,1 HFS Weidengebüsch der Auen und Ufer 0,084 0,0 HFZ Sonstiges feuchtes Weidengebüsch 0,264 0,1 HGM Naturnahes Gehölz mittlerer Standorte 0,184 0,1 HM Mesophiles Gebüsch 0,457 0,2 HRX Standortfremdes Gebüsch 0,086 0,0 HSG Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch nährstoffarmer Standorte 0,542 0,3

V Biotopkomplexe der Verkehrsflächen 1,400 0,7 VSS 1,400 0,7

B Biotopkomplexe der Siedlungsflächen 0,300 0,1 BNA Einzelanwesen und Gehöfte 0,300 0,1

E Biotopkomplexe der Freizeit-, Erholungs- und Grünanlagen 0,110 0,1 EH Hausgarten 0,110 0,1

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

170

Kürzel der Hauptgruppe / Untereinheit

Biotoptypen (Hauptgruppen / Untereinheit) Fläche [ha]

Flächen-anteil [%]

O Offenbodenbiotope 0,610 0,3 OWS 0,610 0,3

Summe 212,723 100,0 Quelle: Biotopkataster FFH 2011/2014, tw. aktualisiert 2015

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

171

Die folgende Tab. 69 gibt einen Überblick über die Zuordnung der Biotoptypen zu den Pflegeeinheiten. Tab. 69: Liste der Pflegeeinheiten / Biotopstrukturen im Wittmoor

Pflegeeinheiten / Biotopstruktur PfNr. 1 2 3 4 5 6 7 8

Kurz-Pflegeeinheit Moor Moorwald Gewässer Sandbiotope

Grün-land/

Brachen Wald Hecken etc.

Sied-lung/ Weg

CODE BIOTOPTYP (Hauptcode)

Hoch- u. Über-gangs-moore

inkl. De-gen-e-rations-stadien

Moor- und Bruchwald, Weidenge-

büsche

Kleinge-wässer

Sandheiden, Feuchtheiden auf Sandbö-

den, Magerra-sen

Grünland i.w.S. (inkl.

Nass-bra-chen/

Sümpfe, Streu-

obstwie-sen)

Wald-be-

stände u. Ge-büsche auf Mi-neral-boden

Hecken, Baumreihen, Gebüsche,

Feldgehölze (ohne Einzel-

bäume)

Sied-lungs-

flä-chen, Ru-

deral-fluren

Flächige Biotope

AKF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte x AKM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte x AKT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte x BNA Einzelanwesen und -gehöfte x EH Hausgarten x GFF Flutrasen x GFR Seggen- und binsenarme Feucht- oder Nasswiese

nährstoffreicher Standorte x GIA Grünland-Einsaat, Grasacker x GIF Artenarmes Grünland auf Feuchtstandorten x GIM Artenarmes gemähtes Grünland mittlerer Standorte x GIW Artenarmes, beweidetes Grünland mittlerer Standorte x GMG Glatthafer-Wiesen x GMM Wiesen-Fuchsschwanz-Wiesen x GMT Artenreiche Weide trocken-magerer Standorte x

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

172

Pflegeeinheiten / Biotopstruktur PfNr. 1 2 3 4 5 6 7 8

Kurz-Pflegeeinheit Moor Moorwald Gewässer Sandbiotope

Grün-land/

Brachen Wald Hecken etc.

Sied-lung/ Weg

GMW Artenreiche Weide frischer bis mittlerer Standorte x GMZ Sonstiges mesophiles Grünland x GNA Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese

magerer, basenarmer Standorte x GNR Seggen-, binsen- und/oder hochstaudenreiche Nasswiese

nährstoffreicher Standorte x HEG Baumgruppe x HFS Weidengebüsch der Auen und Ufer x HFZ Sonstiges feuchtes Weidengebüsch x HGM Naturnahes Gehölz mittlerer Standorte x HM Mesophiles Gebüsch x HRX Standortfremdes Gebüsch x HSG Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch nährstoffarmer Standorte x MMF Feuchtes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium x MMT Trockenes Pfeifengras-Moordegenerationsstadium x MRS Schwingrasen x MRW Wollgras-Re- und Degenerationsstadium von Hochmooren x NGB Binsen- und Simsenrieder nährstoffreicher Standorte x NGZ Sonstiger Sumpf nährstoffreicher Standorte x OWS Sandweg x SEG Angelegte Kleingewässer, klein, naturnah, nährstoffreich x SER Naturnahes, nährstoffreiches Regenrückhaltebecken x SEZ Sonstiges, naturnahes, nährstoffreiches Kleingewässer x SOG Angelegtes Kleingewässer, naturnah, nährstoffarm x SOM Moorgewässer, naturnah, nährstoffarm x STG Wiesen- oder Weidetümpel x STZ Sonstiger Tümpel x

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

173

Pflegeeinheiten / Biotopstruktur PfNr. 1 2 3 4 5 6 7 8

Kurz-Pflegeeinheit Moor Moorwald Gewässer Sandbiotope

Grün-land/

Brachen Wald Hecken etc.

Sied-lung/ Weg

TCT Trockene Sandheide x TMZ Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen x VSS Wohn- oder Nebenstraße x WBB Birken-Bruch- bzw. -Moorwald nährstoffarmer Standorte x WBE Erlen- und Birkenbruchwald nährstoffreicher Standorte x WBY Entwässerter, degenerierter Birken-Bruch- bzw. -Moorwald x WEA Erlen- und Eschen-Auwald x WI Waldlichtungs- oder Kahlschlagsflur x WJL Laubwald-Jungbestand x WMS Buchenwald basenarmer Standorte x WNF Fichtenwald/-forst, naturnah x WPB Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald x WPW Weiden-Pionier- oder Vorwald x WPZ Sonstiger Pionierwald x x WQF Bodensaurer Eichen-Birken-Mischwald feuchter bis nasser

Sandböden x WQM Sonstiger Eichenmischwald x WQT Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer

Sandböden x WXH Laubforst aus heimischen Arten x WY Sonstiger Mischwald, naturfern x WZF Fichtenforst x WZK Kiefernforst x Lineare Biotope (Linienthema) FBM Bach, naturnah mit Beeinträchtigungen/Verbauungen x FBR Bach, weitgehend naturnah x FGR Nährstoffreicher Graben mit Stillgewässercharakter x

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

174

Pflegeeinheiten / Biotopstruktur PfNr. 1 2 3 4 5 6 7 8

Kurz-Pflegeeinheit Moor Moorwald Gewässer Sandbiotope

Grün-land/

Brachen Wald Hecken etc.

Sied-lung/ Weg

FGV Stark verlandeter, austrocknender Graben x FLM Graben mittlerer Nährstoffgehalte mit Fließgewässercharakter x FLR Nährstoffreicher Graben mit Fließgewässercharakter x HEA Baumreihe, Allee x HHB Baumhecke x HHM Strauch-Baumhecke x HHS Strauchhecke x HWD Degenerierter Knick x HWM Strauch-Baum-Knick x VSW Wirtschaftsweg x Fläche [ha] 14,33 13,54 3,73 12,95 132,88 32,75 0,17 2,57 Lfd. m 4.702 14.619 7.583

Tab. 70 enthält die Gesamtartenliste der in den Jahren 1981 bis 2014 im NSG Wittmoor nachgewiesenen gefährdeten Gefäßpflanzenar-ten.

Tab. 70: Gesamtartenliste gefährdeter Gefäßpflanzen im NSG Wittmoor 1981 bis 2014

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe V 3 1 13 1 4 3 Agrimonia eupatoria Gewöhnlicher Odermennig 3 V 1 1 1 3 1 Agrostis canina Hunds-Straußgras 3 3 5 16 6 8 2 2 24 Aira praecox Frühe Haferschmiele 2 V 1 3 3 Anagallis arvensis Acker-Gauchheil V 1 1 Anchusa arvensis Acker-Krummhals 3 1

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

175

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Andromeda polifolia Polei-Rosmarinheide 2 3 3 3 1 1 2 1 Anthemis arvensis Acker-Hundskamille 2 3 1 Armeria maritima Aufrechte Grasnelke 1 D 3 1 1 Bidens tripartita Dreiteiliger Zweizahn V 2 2 Calla palustris Sumpf-Calla V 3 3 1 1 5 10 Calluna vulgaris Besenheide 3 V 11 10 14 9 4 37 7 Caltha palustris Sumpf-Dotterblume 3 V 3 4 4 1 5

Campanula rotundifolia

Rundblättrige Glocken-blume 3 V 5 13 8 3 17 4

Cardamine amara Bitteres Schaumkraut V V 2 2 4 Carex arenaria Sand-Segge 3 V 1 1 Carex canescens Graue Segge 3 V 1 4 7 8 1 3 27 Carex disticha Zweizeilige Segge V V 1 2 1 4 Carex echinata Stern-Segge 2 2 1 1 1 4 Carex nigra Wiesen-Segge V V 5 14 18 17 5 47 5 Carex otrubae Hain-Segge 3 1 Carex pairae Pairas Segge 3 4 Carex pallescens Bleiche Segge 2 3 1 Carex panicea Hirsen-Segge 2 3 3 2 1 Carex rostrata Schnabel-Segge 3 V 1 4 4 1 2 11 Carex vesicaria Blasen-Segge 2 V 1 1 2 Centaurea cyanus Kornblume 3 1 Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 3 V 1 1 1 3 1 Chaerophyllum bulbosum Knolliger Kälberkropf 3 3 4 2 Comarum palustre Sumpf-Blutauge V 3 3 3 2 5

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

176

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Crepis paludosa Sumpf-Pippau 3 1 1 1 Cynosurus cristatus Gewöhnliches Kammgras V 4 1 2 3 Dactylorhiza majalis Breitblättriges Knabenkraut 2 2 2 3 1 2 1 Dactylorhiza praetermissa Übersehenes Knabenkraut 1 R 3 2 1 3 Danthonia decumbens Dreizahn 2 3 2 2 1 3 2 Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke 1 1 3 1 Dianthus deltoides Heide-Nelke 1 2 3 2 1 Drosera rotundifolia Rundblättriger Sonnentau 1 3 3 3 1 1 1 1 Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf 3 3 1 1 1 1 Elymus caninus Hunds-Quecke 1 1 Epilobium palustre Sumpf-Weidenröschen V 13 3 5 2 14

Epilobium parviflorum

Kleinblütiges Weiden-röschen V 1 1 1 2

Erica tetralix Glocken-Heide 2 V 6 3 10 5 5 20 3 Eriophorum angustifolium Schmalblättriges Wollgras 3 V 3 5 3 4 2 14 Eriophorum vaginatum Scheiden-Wollgras 2 V 3 1 3 3 2 8 Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch V V 1 1 1 Festuca ovina Schaf-Schwingel V V 4 4 5 2 7 4 Filago minima Kleines Filzkraut V V 1 1 1 1 Fragaria vesca Wald-Erdbeere 3 2 1 Galeobdolon luteum Echte Goldnessel V 6 4 4 Galeopsis segetum Saat-Hohlzahn 1 2 2 1 Galium odoratum Waldmeister V 1 Galium saxatile Harzer Labkraut 3 6 6 14 9 1 37 8

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

177

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Galium uliginosum Moor-Labkraut 2 3 2 1 1 1 Genista anglica Englischer Ginster 1 3 3 3 3 1 2 1 Genista pilosa Behaarter Ginster 1 2 3 2 1 1 1 Gentiana pneumonanthe Lungen-Enzian 1 1 2 3 1 1 Geum rivale Bach-Nelkenwurz 2 3 1 1 Glebionis segetum Saat-Wucherblume 2 3 1 Gnaphalium sylvaticum Wald-Ruhrkraut 3 3 2 1 1 Hieracium umbellatum Dolden-Habichtskraut 2 V 2 4 Hottonia palustris Wasserfeder V V 3 1 3 1 3 Hydrocharis morsus-ranae Froschbiß V V 3 1 Hydrocotyle vulgaris Wassernabel 2 V 11 3 3 5

Hypericum humifusum

Niederliegendes Johannis-kraut 2 3 1

Hypericum tetrapterum Geflügeltes Johanniskraut 3 3 1 1 1 Impatiens noli-tangere Echtes Springkraut V 2 Jasione montana Berg-Sandglöckchen 3 3 1 Juncus acutiflorus Spitzblütige Binse 3 3 2 1 1 1 Juncus bulbosus Zwiebel-Binse 3 V 1 Juncus conglomeratus Knäuel-Binse V 3 5 6 10 2 Juncus filiformis Faden-Binse 2 3 3 1 3 3 2 1 13 1 Juncus squarrosus Sparrige Binse 1 3 4 5 4 3 Juncus tenageia Sand-Binse 0 0 2 2 1 Knautia arvensis Acker-Knautie 2 V 4 1 3 1 Lathyrus sylvestris Wilde Platterbse 3 2 1 1 1

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

178

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Lychnis viscaria Pech-Nelke 0 1

Lysimachia thyrsiflora

Straußblütiger Gilbweide-rich 3 3 3 1 1

Malus sylvestris Wild-Apfel 3 3 3 2 Melampyrum pratense Wiesen-Wachtelweizen 2 V 1 Mentha verticillata Quirl-Minze 1 1 4 3 Menyanthes trifoliata Fieberklee 3 3 3 3 1 1 1 1 Myrica gale Gagel 2 3 3 3 1 1 Nardus stricta Borstgras 2 3 5 1 9 2 15 4 Narthecium ossifragum Moorlilie 1 3 3 3 1 Nymphaea alba Weiße Seerose 2 2 1 2 Pedicularis sylvatica Wald-Läusekraut 1 1 2 3 1 Peplis portula Sumpfquendel 3 2 1 2 9 Persicaria mitis Milder Knöterich V V 1 1 2 Peucedanum palustre Sumpf-Haarstrang 3 V 7 4 3 Polypodium vulgare Gewöhnlicher Tüpfelfarn V 1 1 Potentilla anglica Englisches Fingerkraut 2 3 1 1 1 2 Potentilla erecta Blutwurz 3 V 5 13 3 7 2 17 3 Salix repens Kriech-Weide 2 3 1 1 Scleranthus annuus Einjähriger Knäuel 3 V 1 1 Scleranthus perennis Ausdauernder Knäuel 1 3 3 1 Scorzonera humilis Niedrige Schwarzwurzel 1 1 2 3 1 1 Silene vulgaris Taubenkropf-Leimkraut 3 V 3 Solidago virgaurea Echte Goldrute 3 V 1 Stellaria alsine Bach-Sternmiere 3 2 2 14 2 19

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

179

Gefährdung Erfassungsjahr (Anzahl Biotope mit Nachweis) Artname (lat.) Artname (dt.) RL_HH RL_SH RL_ND RL_D 1981 1995 2003 2004 2007 2010 2011 2014 Stellaria palustris Sumpf-Sternmiere V 3 3 1 4 2 1 1 5 Stratiotes aloides Krebsschere 3 3 3 3 1 Succisa pratensis Teufelsabbiß 1 2 3 1 Teesdalia nudicaulis Bauernsenf 2 V 1 1 Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 2 3 1 1 Thymus serpyllum Sand-Thymian 1 3 3 1 Trichophorum cespitosum Echte Rasenbinse 1 2 3 3 2 Triglochin palustris Sumpf-Dreizack 1 2 3 3 1 1

Utricularia vulgaris

Gewöhnlicher Wasser-schlauch 1 2 3 1 1

Vaccinium oxycoccos Gewöhnliche Moosbeere 1 3 3 3 1 1 1 1 Veronica anagallis-aquatica Wasser-Ehrenpreis 2 5 Veronica catenata Bleicher Ehrenpreis 3 1 Veronica scutellata Schild-Ehrenpreis 2 3 2 3 5 Vicia lathyroides Platterbsen-Wicke 2 V 3 1 Viola palustris Sumpf-Veilchen 2 3 7 1 7 4 Anzahl Arten 42 69 66 39 11 12 83 29 Anzahl Arten gesamt: 115

Quelle: Auswertung der Biotopdatenbank FHH, Stand 07/2015 Rote Liste HH: POPPENDIECK et al. (2010); Rote Liste Schleswig-Holstein: MIERWALD & ROMAHN (2006); Rote Liste Nieders./Bremen: GARVE 2004; Rote Liste Deutschland: LUDWIG & SCHNITTLER (1996)

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

181

Abb. 11: Anzahl besonders gefährdeter Gefäßpflanzenarten in Biotopen 2011/14

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

183

B 2.2 Brut vögel

Bestandsentwicklungen im NSG Wittmoor (Teilfläche von 188 ha): Revierpaare 1995 und 2015, Gefährdungsstatus nach den Roten Listen für Hamburg (RL HH; Mitschke 2007) bzw. Deutschland (RL D; Südbeck et al. 2007) und Schutzstatus nach EG-Vogelschutzrichtlinie (EG-VSRL), Bundesartenschutz-Verordnung (BASchVO) bzw. EG-Artenschutz-Verordnung (EG-ASchVO) * Daten aus 1995 aus Mitschke (1995, 1996).

Tab. 71: Brutvögel im NSG Wittmoor 2015 im Vergleich zu 1995 (aus MITSCHKE 2015)

Art Abk. 1995 2015 RL HH (2007) RL D (2007) EG VSRL BASchVO EG-ASchVO

Amsel A 46 54 Bachstelze Ba 1 5 Baumpieper Bp 20 29 V Bekassine Be 4 0 2 1 x Blaumeise Bm 27 46 Bluthänfling Hä 0 2 3 V Buchfink B 32 35 Buntspecht Bs 7 19 Dorngrasmücke Dg 13 16 Eichelhäher Ei 8 9 Feldschwirl Fs 0 2 V V Feldsperling Fe 6 0 Fitis F 51 44 Gartenbaumläufer Gb 2 7 Gartengrasmücke Gg 33 19 Gartenrotschwanz Gr 16 17 V Gelbspötter Gp 2 5 3 Gimpel Gim 2 3

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

184

Art Abk. 1995 2015 RL HH (2007) RL D (2007) EG VSRL BASchVO EG-ASchVO

Goldammer G 23 27 Graugans Gra 0 1 Grauschnäpper Gs 10 5 V Grünfink Gf 2 3 Grünspecht Gü 0 2 V x Haubenmeise Hm 0 3 Heckenbraunelle He 9 17 Jagdfasan Fa 9 4 Kiebitz Ki 2 0 2 2 x Kernbeißer Kb 0 2 Klappergrasmücke Kg 1 2 Kleinspecht Ks 1 0 3 V Kohlmeise K 28 55 Krickente Kr 2 0 V 3 Kuckuck Ku 4 3 V V Mäusebussard Mb 2 1 Anhang A

Misteldrossel Md 2 6 Mönchsgrasmücke Mg 19 36 Neuntöter Nt 2 3 x Pirol P 0 1 3 V Rabenkrähe Rk 6 2 Reiherente Rei 1 0 Rauchschwalbe Rs 0 3 V V Ringeltaube Rt 15 20 Rohrammer Ro 5 2 Rotkehlchen R 19 51

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

185

Art Abk. 1995 2015 RL HH (2007) RL D (2007) EG VSRL BASchVO EG-ASchVO

Schwanzmeise Sm 1 5 Schwarzkehlchen Swk 0 3 V Singdrossel Sd 8 17 Sommergoldhähnchen Sg 1 1 Star S 1 7 Stieglitz Sti 0 1 V Stockente Sto 7 1 Sumpfmeise Sum 0 7 Sumpfrohrsänger Su 0 1 V Tannenmeise Tm 3 8 Teichhuhn Tr 0 1 V x Waldbaumläufer Wb 2 3 Waldlaubsänger Wls 4 2 3 Waldohreule Wo 0 1 3 Anhang A

Waldschnepfe Was 0 1 V Weidenmeise Wm 1 0 Wintergoldhähnchen Wg 6 7 Zaunkönig Z 23 41 Zilpzalp Zi 11 43

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

186

B 2.3 Reptilien

Die Reptiliendaten für den hamburgischen Bereich des Wittmoores wurden aus drei Quellen zusammengestellt: Tabellendaten aus dem Pflege- und Entwicklungsplan NSG Wittmoor 1995 (HASS 1995), GIS-Auswertung der Fundpunkte im Bereich des NSG Wittmoors aus dem digitalen Artenkataster der FHH 2000 bis 2014 inkl. FFH-Monitoring (NATURSCHUTZBEHÖRDE FHH 2015) sowie Daten aus dem Tabellenan-hang eines Gutachtens zu den Reptilien im NSG Wittmoor 2015 (HAMANN & MÖLLER 2015). Die Individuensummen für das Gesamtgebiet sind wegen methodischer Unterschiede in der Erfassung und Ergebnisdarstellung nicht jahrweise vergleichbar (keine Trendangabe).

Tab. 72: Nachweise gefährdeter Reptilien im NSG Wittmoor 1995 bis 2015

Hinweis (Mitt. Nabu, Okt. 2016): Auf den Heideflächen am Schaarbarg besteht eine kleine Population der in Hamburg stark gefährdeten Zauneidechse.

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1994 2008 2009 2010 2015 RL HH Anhang IV

Reptilien 2004 1998 2009

Lacerta vivipara

(Zootoca v.) Waldeidechse v 25 3 122 3Natrix natrix Ringelnatter v 1 1 17 2 3 VVipera berus Kreuzotter h? 1 4 14 13 1 2 2Anzahl Arten 3 3 2 3 2 3

GefährdungRL BRD

Jahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte

Gefährdung: Häufigkeit1 vom Aussterben bedroht v vereinzelt2 stark gefährdet h häufig3 gefährdetV VorwarnlisteQuellen RL: BRD: BRD: Binot et al. 1998; Kühnel et al 2009; FHH: Brandt & Feuerriegel (2004)Quellen FFH-Status: Theunert 2008a/b

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

187

B 2.4 Amphibien

Datenquellen: Tabellendaten aus dem Pflege- und Entwicklungsplan NSG Wittmoor 1995 (HASS 1995), GIS-Auswertung der Fundpunkte aus dem digitalen Artenkataster der FHH 2000 bis 2014 inkl. FFH-Monitoring (NATURSCHUTZBEHÖRDE FHH 2015) sowie HAMMER 2015 (Amphi-bien). Die Individuensummen für das Gesamtgebiet sind wegen methodischer Unterschiede in der Erfassung und Ergebnisdarstellung nicht jahrweise vergleichbar (keine Trendangabe).

Tab. 73: Nachweise gefährdeter Amphibien im NSG Wittmoor 1995 bis 2015

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1995 2003 2004 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2015 RL HH Anhang IV

Amphibien 2004 1998 2009Bufo bufo Erdkröte K 1 1 2 1314A, 2815K, 444LRana arvalis Moorfrosch 1A 1 167A, 18K, 312L 3 2 3 xRana indet. Frosch/Grünfrosch 2 1860-1870A, 281KRana kl. esculenta Teichfrosch ALJ:h 6 28 8 22 DRana lessonae Kleiner Wasserfrosch 2 2 G G xRana spec. Braunfrosch 1J 1 4 3A, 617K, 158LRana temporaria Grasfrosch 1A 379A, 29K, 1576L V VTriturus cristatus Kammmolch 5 5 34a, 3J 3 3 V xTriturus vulgaris Teichmolch 1A 16 40A, 124K VAnzahl Arten 9 6 1 1 1 2 3 5 1 1 7

RL BRDGefährdungJahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte

Gefährdung: Häufigkeit Amphibien1 vom Aussterben bedroht G Gefährdung unbekannten Ausmaßes v vereinzelt A Alttier2 stark gefährdet V Vorwarnliste h häufig J Jungtier3 gefährdet m massenhaft L LaichD Daten unzureichend K KaulquappeQuellen RL: BRD: Binot et al. 1998; Kühnel et al 2009; FHH: Brandt & Feuerriegel (2004)Quellen FFH-Status: Theunert 2008a/b

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

188

B 2.5 Libel len

Datenquellen: Tabellendaten aus dem Pflege- und Entwicklungsplan NSG Wittmoor 1995 (HASS 1995), GIS-Auswertung der Fundpunkte aus dem digitalen Artenkataster der FHH 2000 bis 2014 inkl. FFH-Monitoring (NATURSCHUTZBEHÖRDE FHH 2015).

Tab. 74: Nachweise gefährdeter Libellen im NSG Wittmoor 1995 bis 2014

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1995 2003 2004 2005 2007 2008 2009 2010 2012 2014 RL HH Anhang IVLibellen 1989 2007 1998Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer v 3 1 1 3 2 1Aeshna grandis Braune Mosaikjungfer v 4 1 VAeshna juncea Torf-Mosaikjungfer h 3 3 4 1 3 3Aeshna mixta Herbst-Mosaikjungfer v 2 5 2 3 1Aeshna subarctica Hochmoor-Mosaikjungfer 1 1 1 1Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer 1 2 2 1 xAnax imperator Große Königslibelle h 7 3 3 3 2Brachytron pratense Früher Schilfjäger, Kleine Mosaikjungfer 2 3 3 3Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle v 1 2 3 VCalopteryx virgo Blauflügel Prachtlibelle 1 1 1 3Coenagrion lunulatum Mond-Azurjungfer v 2 1 2 1 2 2 2 2Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer m 19 8 4 25 7 8Coenagrion hastulatum Speer-Azurjungfer h 3 2 3Coenagrion pulchellum Fledermaus-Azurjungfer 1 3 3Cordulia aenea Falkenlibelle, Gem. Smaragdlibelle 5 1 6 3 3 VEnallagma cyathigerum Becher-Azurjungfer m 14 11 4 8 3 2Erythromma najas Großes Granatauge 2 1 1 4 2 VErythromma viridulum Kleines Granatauge 1 1Ischnura elegans Große Pechlibelle m 4 5 6 5Lestes barbarus Südliche Binsenjungfer 1 1 1 2Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer h 2 2 2 3Lestes sponsa Gemeine Binsenjungfer m 14 5 1 2 1Lestes virens (vestalis) Kleine Binsenjungfer 4 6 3 3 1 3 2 2 2

RL BRDJahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte Gefährdung

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

189

Fortsetzung Tab. 74 Libellen

Die Artnachweise und Anzahl der Fundpunkte pro Jahr sind für das Gesamtgebiet wegen methodischer Unterschiede in der Erfassung und Ergebnisdarstellung nicht jahrweise vergleichbar (keine Trendangabe).

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1995 2003 2004 2005 2007 2008 2009 2010 2012 2014 RL HH Anhang IVLibellen 1989 2007 1998Lestes viridis Weidenjungfer h 7 4 3 4 1 3Leucorrhinia dubia Kleine Moosjungfer h 1 5 1 1 3 2 2Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer 1 1 11 11 3 5 3 3 2 xLeucorrhinia rubicunda Nordische Moosjungfer h 2 1 2 22 2 13 3 3 2Libellula depressa Plattbauch h 1 1 4 2 1Libellula quadrimaculata Vierfleck m 23 9 4 38 10 13Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil h 1 3Pyrrhosoma nymphula Frühe Adonislibelle m 16 2 1 21 5 3Somatochlora flavomaculata Gefleckte Smaragdlibelle 2 2 1 1 2Somatochlora metallica Glänzende Smaragdlibelle h 2 3Sympetrum danae Schwarze Heidelibelle m 15 13 1 5 4Sympetrum flaveolum Gefleckte Heidelibelle m 6 8 1 3Sympetrum sanguineum Blutrote Heidelibelle m 5 8 4 2Sympetrum striolatum Große Heidelibelle v 2 1 1 3Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle 3 9 1 1 1 1

Anzahl Arten 38 25 26 24 2 20 28 19 13 1 1

Jahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte GefährdungRL BRD

Gefährdung: Häufigkeit Quellen RL: BRD: Binot et al. 19981 vom Aussterben bedroht v vereinzelt FHH: Röbbelen (2007)2 stark gefährdet h häufig Quellen FFH-Status: Theunert 2008a/b3 gefährdet m massenhaftV Vorwarnliste

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

190

B 2.6 Heuschrec ken

Datenquelle: GIS-Auswertung der Fundpunkte aus dem digitalen Artenkataster der FHH 2000 bis 2014 (NATURSCHUTZBEHÖRDE FHH 2015).

Tab. 75: Nachweise gefährdeter Heuschrecken im NSG Wittmoor 2003 bis 2010

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 2003 2004 2007 2008 2009 2010 RL BRD Anhang IVHeuschrecken 2000 2007 1998Chorthippus albomarginatus Weißrandiger Grashüpfer 2 7 1 2 1Chorthippus apricarius Feld Grashüpfer 2 3 1 1 3Chorthippus b iguttulus Nachtigall-Grashüpfer 1 3Chorthippus brunneus Brauner Grashüpfer 1 1Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer 5 10 3 2 2 7Chrysochraon dispar Große Goldschrecke 2 2 2 3 3 3Conocephalus dorsalis Kurzflügelige Schwertschrecke 8 7 1 1 3Leptophyes punctatissima Punktierte Zartschrecke 2Metrioptera brachyptera Kurzflügelige Beißschrecke 4 2 2 1 2 3 3Metrioptera roeselii Roesels Beißschrecke 4 14 6 5 4 2Myrmeleotettix maculatus Gefleckte Keulenschrecke 3 2 2 3 3Omocestus viridulus Bunter Grashüpfer 11 12 2 6 3 9Pholidoptera griseoaptera Gewöhnliche Strauchschrecke 7 7 1 1 1 1Stethophyma grossum Sumpfschrecke 3 1 1 3 3 2Tetrix subulata Säbel-Dornschrecke 1 1 1 2 3Tetrix undulata Gemeine Dornschrecke 2 1 3Tettigonia cantans Zwitscher-Heupferd 8 9 2 10Tettigonia viridissima Grünes Heupferd 3 7 1 4Anzahl Arten 18 11 15 8 11 12 13

GefährdungJahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte RL HH

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

191

Die Artnachweise und Anzahl der Fundpunkte pro Jahr sind für das Gesamtgebiet wegen methodischer Unterschiede in der Erfassung und Ergebnisdarstellung nicht jahrweise vergleichbar (keine Trendangabe).

Gefährdung: Quellen RL: BRD: Binot et al. 1998; Binot-Hafke et al. (2011)1 vom Aussterben bedroht FHH: Röbbelen (2007)2 stark gefährdet Quellen FFH-Status: Theunert 2008a/b3 gefährdet

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

192

B 2.7 Tagfalter und Widderchen

Datenquellen: Tabellendaten aus dem Pflege- und Entwicklungsplan NSG Wittmoor 1995 (HASS 1995), GIS-Auswertung der Fundpunkte aus dem digitalen Artenkataster der FHH 2000 bis 2014 (NATURSCHUTZBEHÖRDE FHH 2015). Tab. 76: Nachweise gefährdeter Tagfalter und Widderchen im NSG Wittmoor 1995 bis 2010

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1995 2000 2002 2003 2004 2007 2008 2009 2010 Anhang IVSchmetterlinge (Tagfalter, Widderchen) 1989 2007 1998 2011Adscita statices Ampfer-Grünwidderchen 1-3 1 2 6 4 2 5 6 2 2 V VAnthocharis cardamines Aurorafalter 4-10 4 4 15 5 9 3Aphantopus hyperantus Brauner Waldvogel 4-10 1 2 5 1 1 3Araschnia levana Landkärtchen 1-3 1 1 2 3 3 3Argynnis paphia Kaisermantel 1 1 1Boloria selene Braunfleckiger Perlmuttfalter 1 3 3 2 V VCallophrys rubi Grüner Zipfelfalter >10 1 2 3 2 3 2 V VCelastrina argiolus Faulbaum-Bläuling >10 3 4 3 3Coenonympha pamphilus Kleines Wiesenvögelchen >10 3 2 4 1 1 7 3Colias hyale Goldene Acht 1-3 1 A(W)Gonepteryx rhamni Zitronenfalter 4-10 4 1 4 10 8 8Heteropterus morpheus Spiegelfleck-Dickkopffalter >10 3 3 1 1 3 2 3 VIssoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter 1-3 1 3 1Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter 4-10 3 2 1 1Lycaena tityrus Brauner Feuerfalter 1-3 1 1 1 4 3 2Maniola jurtina Großes Ochsenauge >10 2 5 13 3 2 5Neozephyrus quercus Blauer Eichen-Zipfelfalter 1-3 1 3Nymphalis (Polygonia) c-album C-Falter 1 3 3Nymphalis (Inachis) io Tagpfauenauge >10 2 2 2 5Nymphalis (Aglais) urticae Kleiner Fuchs >10 2 1 4 1 1Ochlodes venatus (O: sylvanus) Rostfarbiger Dickkopffalter >10 1 3 5 2Pararge aegeria Waldbrettspiel 2 2 3 2 2 3

RL HHGefährdung

RL BRDJahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

193

Fortsetzung Tab. 76 Tagfalter und Widderchen

Die Artnachweise und Individuensummen sind für das Gesamtgebiet wegen methodischer Unterschiede in der Erfassung und Ergebnisdar-stellung nicht jahrweise vergleichbar (keine Trendangabe).

FFH-StatusLat. Name Dt. Name 1995 2000 2002 2003 2004 2007 2008 2009 2010 Anhang IVSchmetterlinge (Tagfalter, Widderchen) 1989 2007 1998 2011Pieris brassicae Großer Kohlweißling 4-10 2 1 1 1 2Pieris napi Rapsweißling >10 1 5 6 4 1 8Pieris rapae Kleiner Kohlweißling 4-10 1 1 1Plebeius argus Argus-Bläuling, Geißklee-Bläuling >10 2 1 5 2 3Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling, Gemeiner Bläuling >10 1 3 2 3 1 9 VRhagades pruni Heide-Grünwidderchen 2 2 2 1 3 3Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braundickkopffalter 1 4 1 2 2 3Thymelicus (Adopaea) sylvestris Braunkolbiger Braundickkopffalter >10 3 2 3Vanessa atalanta Admiral 1-3 1 1 A(W)Vanessa cardui Distelfalter 4-10 1 A(W)Zygaena filipendulae Sechsfleck-Widderchen, Erdeichel-W. 3 1 2Anzahl Arten 34 2 8 22 22 16 15 15 27

RL HH RL BRDGefährdungJahr / Häufigkeit bzw. Anzahl Fundpunkte

Gefährdung: Quellen RL: BRD: Binot et al. 1998; Binot-Hafke et al. (2011)1 vom Aussterben bedroht FHH: Röbbelen (2007)2 stark gefährdet Quellen FFH-Status: Theunert 2008a/b3 gefährdetA(W): Dispersalart (Wanderfalter)V Vorwarnliste

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

194

B 3 Natura 2000 im NSG

B 3.1 Method ik

Die Bewertung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen und der Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist die Grundlage für die Ableitung der Entwicklungsziele und der durchzuführenden Maßnahmen. Im Folgenden wird das Bewertungssystem erklärt. Nach dem Leitfaden der EU-Kommission zum FFH-Monitoring sind die Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen und -Arten gemäß eines Ampelschemas zu unterscheiden in:

• grün: günstiger Erhaltungszustand • gelb: ungünstiger Erhaltungszustand (unzureichend; Vorwarnstufe) • rot : ungünstiger Erhaltungszustand (schlecht) • grau: unbekannter Erhaltungszustand

Zur Ermittlung des Erhaltungszustandes in der gesamten biogeografischen Region (Ham-burg: atlantisch) sind gemäß der EU-Kommission folgende Parameter ausschlaggebend:

• Lebensraumtypen: Verbreitung, Fläche, Strukturen und Funktionen sowie Zukunfts-aussichten

• Arten: Verbreitung, Population, Habitat, Zukunftsaussichten Bereits vor der Festlegung der EU-Kommission war in Deutschland ein System der Bewer-tung der Erhaltungszustände der FFH-Lebensraumtypen und -Arten in den Natura 2000-Gebieten geschaffen worden, das wie folgt aufgebaut ist:

• A: hervorragender Erhaltungszustand (= günstiger Erhaltungszustand) • B: guter Erhaltungszustand (= günstiger Erhaltungszustand) • C: mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand (= ungünstiger Erhaltungszustand)

In Einzelfällen kann auch die Wertstufe D vergeben werden. Hierbei handelt es sich entwe-der um Flächen, die sich mittel- oder langfristig erst zu einem FFH-Lebensraumtyp entwi-ckeln könnten oder um Flächen, deren Lebensraumtyp oder Art-Vorkommen für das jewei-lige Natura 2000-Gebiet nicht repräsentativ ist. Folgende Parameter bestimmen die Einstufung des jeweiligen Erhaltungszustands nach dem A,B,C-Schema:

• Lebensraumtypen: Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen, Voll-ständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars und Beeinträchtigungen

• Arten: Zustand der Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen Auf dieser Basis kann einzelflächenbezogen für jeden FFH-Lebensraumtyp und jede FFH-Art eine Bewertung im A,B,C-Schema vorgenommen werden. Die schutzgut-spezifischen Bewertungsschemata sind dabei der Anleitung " Monitoring der FFH-Lebensraumtypen in Hamburg - Abgleich der bisher verwendeten Bewertungssysteme zur Beurteilung des Er-haltungszustandes (Stand: 14. November 2013)und der Anleitung des BfN: "Überarbeitete

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

195

Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring" zu entnehmen. Eine Übernahme dieses A,B,C-Schemas für die Bewertung der Vogelarten ist sinnvoll und wird in Hamburg auch praktiziert. Hierzu gibt es eine Anleitung, die bei der BUE - Staatliche Vogelschutzwarte - vorliegt. Für den nach Art. 17 der FFH-Richtlinie vorgeschriebenen nationalen Bericht an die EU-Kommission werden diese Daten aggregiert. Zusammen mit den zusätzlich für die Landes-ebene erforderlichen Daten zur Verbreitung, Fläche und Zukunftsaussichten ergibt sich ein Bericht zur Situation des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen und -Arten für das gesamte Bundesland Hamburg, welcher den Vorgaben des EU-Leitfadens folgt (FFH-Bericht). In einer weiteren Aggregationsebene werden dann die entsprechenden Berichte anderer norddeutscher Länder zu einem Bericht für die atlantische biogeografische Region Deutschlands vereinigt. Dieser Bericht wird dann über die Bundesregierung an die EU-Kommission übermittelt. Da die Berichtspflicht einem 6-jährigen Turnus unterliegt, müssen die zugrunde liegenden Daten im Rahmen des FFH-Monitorings des Bundeslandes (A,B,C-Bewertung des Erhal-tungszustandes) fortlaufend überprüft und angepasst werden. So ist nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II, IV und V in der Europäischen Union regelmäßig zu überwachen. Der Ak-tualisierungsrhythmus der Bewertung des Erhaltungszustandes ist dabei innerhalb der FFH-Lebensraumtypen und -Arten unterschiedlich.

B 3.2 Bestand FFH-LRT

In Tab. 79 erfolgt eine Auflistung aller im Gebiet vorkommenden Biotope, die einem der FFH-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie entsprechen sowie die Bewertung ihres Erhal-tungszustands gemäß der Erfassung i.R. der Biotopkartierung. Die Bestände sind in Karte 8 dargestellt. Es wurden alle Biotopbestände erfasst, bei denen nach den für Ham-burg entwickelten naturschutzfachlichen Grundsätzen eine Zuordnung zu einem LRT möglich ist; hier sind relativ viele Biotope erfasst und bewertet worden, darunter auch grenzwertige Bestände in relativ schlechter Ausprägung (EHZ C oder D, d.h. mit Entwick-lungspotenzial). Parallel zur Aufstellung des PEP erfolgt zur Ergänzung der Basis-Biotop-kartierung eine ergänzende Überprüfung von FFH-LRT (spezieller Erhebungsbogen).

Bei den Flächenangaben (ha) in der Tabelle wurde unterschieden zwischen Biotopen in-nerhalb und außerhalb der beiden FFH-Teilflächen. Details zur Bewertung der Teilkrite-rien des EHZ sind in den jeweiligen Biotopbögen enthalten; hier wird die nur die Gesamt-bewertung je Einzelfläche wiedergegeben. Im SDB (s. Anhang E) sind nicht alle LRT auf-geführt und z.T. stärker zusammengefasst.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

196

Tab. 77: FFH-Lebensraumtypen im NSG Wittmoor (Gesamtfläche und innerhalb des FFH-Gebiets)

FFH-LRT HC FFH-LRT NC EHZ HC DK 5 Biotop-Nr* Biotoptyp HC, NC Jahr Fläche gesamt [ha]

Fläche FFH-Geb. [ha]

46,551 18,230S 11,564 5,160S 10,420 4,016

7120 7120 C 7048 47 HSG, NAA 2011 0,5427120 C 7048 104 MMF 2011 0,929 0,9297120 C 7048 111 MMF 2011 0,663 0,6637120 C 7048 109 MMF 2011 0,256 0,2567120 C 7048 115 MMF 2011 0,570 0,5707120 C 7050 10 MRW, NAA 2011 2,9787120 B 7050 19 MRW, MMF 2011 1,3997120 C 7050 62 MMF, HSG 2011 0,631 0,6317120 C 7050 71 MMF 2011 1,4857120 C 7050 82 MMF 2011 0,562 0,5627120 C 7050 86 MMF 2011 0,406 0,406

Übergangs- und Schwingrasenmoore S 1,144 1,1447140 C 7048 95 MRS 2011 1,144 1,144

S 9,717 1,247Trockene europäische Heiden S 9,717 1,247

4030 C 7048 350 TCT 2014 1,4124030 B 7050 334 TCT 2014 4,1724030 C 7050 335 TCT 2014 1,247 1,2474030 4010 B 7050 336 TCT, TCF 2014 2,887

S 1,602 1,282Nährstoffarme bis mäß. nährstoffreiche Stillgew. m. Strandlings- o. Zwergbinsen-Ges. S 0,131 0,000

3130 C 7048 113 SOG 2011 0,0383130 C 7050 49 SOG 2011 0,093

Natürliche u. naturnahe nährstoffreiche Stillgew. m. Laichkraut- o. Froschbiss-Ges. S 0,701 0,5393150 B 7048 64 SEG 2011 0,0353150 B 7048 67 SEG 2011 0,141 0,1413150 B 7048 73 SEG 2011 0,035 0,0353150 B 7050 14 SEG, NGB 2011 0,363 0,3633150 C 7050 67 SEG 2011 0,0263150 C 7050 68 SEG 2011 0,0913150 C 7250 50 SEZ 2011 0,011

Dystrophe Stillgewässer S 0,769 0,7433160 C 7048 72 SOM 2011 0,202 0,2023160 C 7050 56 SOM 2011 0,021 0,0213160 C 7050 60 SOM, NGB 2011 0,199 0,1993160 C 7050 65 SOM 2011 0,293 0,2933160 C 7050 69 SOM 2011 0,0263160 C 7050 76 SOM, NGB 2011 0,231 0,231

S 12,803 4,972Magere Flachland-Mähwiesen S 12,803 4,972

6410 B 7048 11 GNP 2015 1,656 1,6086510 B 7048 65 GMM 2015 3,623 3,6236510 C 7048 81 GMGb 2015 3,8696510 C 7048 351 GMG 2015 0,526 0,5266510 B 7048 351 GMG 2015 0,452 0,4526510 A 7048 352 GMG 2015 0,371 0,3716510 A 7050 331 GMG 2014 3,962

S 10,864 5,569Hainsimsen-Buchenwälder S 0,727 0,000

9110 C 7250 8 WMS 2011 0,727Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche S 0,365 0,000

9190 B 7048 82 WQT 2011 0,365Birken-Moorwald S 7,607 5,569

91D1 7120 C 7048 6 WBB, MMF 2011 2,673 2,67391D1 7140 B 7048 10 WBB, MRS 2011 0,791 0,79191D1 D 7048 12 WBB 2011 0,771 0,77191D1 D 7048 13 WBB 2011 1,334 1,33491D1 C 7050 7 WBY, MRS 2011 1,45891D1 C 7050 20 WBB, WQT 2011 0,580

Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder S 2,165 0,00091E0-1 C 7048 32 WEA, FQS 2011 0,73491E0-1 C 7048 34 WEA 2011 0,61491E0-1 B 7250 10 WEA 2011 0,817

HC = Hauptvode, NC = Nebencode (Biotopkartierung)EHZ = Erhaltungszustand Quelle: Biotopkataster FHH 2011/2014, tw. aktualisiert 2015

* Biotop-Nr. aus Biotopkataster FHH 2011/2014

Fläche gesamt

Wälder

LRT-Nr. fett = wertgebende LRT gemäß SDB

Noch renaturierungsfähige degradierte HochmooreMoore

Heiden

Nährstoffarme Seen und Kleingewässer, Gewässer mit Schwimmblattvegetation

Grünland

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

197

Anmerkung:

Beim Erhaltungszustand (EHZ) von Einzelflächen müsste gemäß der Hamburger FFH-Strategie (BUE 2015)

vom Erhaltungsgrad gesprochen werden. Hier wird jedoch der etablierte und in den Standarddatenbögen ver-

wendete Begriff des Erhaltungszustands verwendet.

Der landesweite EHZ wurde zuletzt 2013 bewertet (zur Aggregation und Gesamtdarstel-lung s. Michalczyk 2015). Für die im Wittmoor vorkommenden LRT liegt folgende Gesamt-bewertung nach dem „Ampelsystem“ für Hamburg vor:

Moore 7120 rot EHZ ungünstig - unzureichend

7140 rot EHZ ungünstig – schlecht

Heiden 4030 grün EHZ günstig

Gewässer 3130 grau EZH unbekannt

3150 rot EHZ ungünstig – unzureichend

3160 rot EHZ ungünstig – unzureichend

Grünland 6410 grün EHZ günstig

6510 rot EHZ ungünstig – unzureichend

Wälder 9110 rot EHZ ungünstig – unzureichend

9190 rot EHZ ungünstig – unzureichend

91D0 rot EHZ ungünstig – unzureichend

91E0 rot EHZ ungünstig – unzureichend

Eine ausführlichere Beschreibung und Bewertung der flächenmäßig vorherrschenden hochmoortypischen Lebensraumtypen wurde 2007 i.A. des Amtes für Natur- und Res-sourcenschutz erstellt („FFH-Steckbrief“). Soweit die Angaben nach den vorliegenden jüngeren Biotopkartierungsdaten und den Einschätzungen des Verfassers weiterhin zu-treffend sind, werden sie nachfolgend in überarbeiteter Fassung wiedergegeben und ggf. um Querbezüge zur aktuellsten Biotopkartierung (2011/2014) ergänzt.

Die Angaben beziehen sich hier primär auf die beiden FFH-Teilflächen (EHZ) und nicht auf weitere Bestände innerhalb des NSG. Behandelt werden hier ausschließlich die wert-gebenden Moorbiotope und damit die vorrangigen FFH-Schutzobjekte.

FFH-Steckbriefe zu den LRT 1. LRT 7120 „Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore“ Vorherrschender Biotoptyp: MMF, lokal MRW

EHZ 2011/2014: C Dieser LRT umfasst im Schutzgebiet Bestände des feuchten Molinia caerulea-Moordegene-rationsstadiums sowie des Eriophorum-Stadiums. Diese floristischen Ausprägungen werden

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

198

getrennt erfasst, um bei Entwicklungsbeobachtungen über zusätzliche Informationen zur Ausgangssituation zu verfügen. Der Lebensraumtyp ist im nördlichen Teil des Schutzgebie-tes auf Flächen westlich und östlich des Wittmoorgrabens, im südlichen Teil am nördlichen und östlichen Rand der Schwingrasenmoore nördlich des Moordammes und auf den baum-armen Flächen entlang der schleswig-holsteinischen Landesgrenze sowie inselhaft in den nördlichen Moorwäldern vorhanden. Der überwiegende Teil des Lebensraumtyps präsentiert feuchte bis nasse Molinia caerulea-Bestände, in denen Eriophorum vaginatum, Eriophorum

angustifolia, Erica tetralix, Sphagnum spec. u. a. eingestreut sind. Auf einer kleineren Teilflä-che am Rand wird hingegen die Dominanz mit Molinia caerulea von Eriophorum angustifo-

lium abgelöst. Insgesamt sind die Ausprägungen jedoch weitgehend artenarm. Die Wertstufe B wird nur auf zwei Teilflächen zwischen den Moorwäldern nördlich des Moordammes ver-geben. Es handelt sich hier um die nassesten Ausprägungen von Molinia caerulea bzw. Eri-

ophorum angustifolium mit hohem Sphagnum-Wachstum (10-50%). Alle anderen Flächen des Lebensraumtyps weisen die Wertstufe C auf, die infolge ungünstiger Wasserstände deutlich schlechtere Bestandsstrukturen (Sphagnum-Wachstum < 10%, Erica- und Eriopho-

rum-Wachstum < 25%) und geringeres Arteninventar ausgebildet haben. Die Wertstufe A wurde aufgrund fehlender Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen und des lebensraumtypischen Arteninventars nicht vergeben.

Beeinträchtigungen: Der Hochmoor-Lebensraum wurde im Schutzgebiet durch umfassende Abtorfungen in den 1950er Jahren und durch Entwässerungsmaßnahmen bis in die 1970er Jahre nachhaltig be-einträchtigt. Infolge des Torfabbaus fehlt die stauende Schicht, so dass trotz der Wieder-vernässungsmaßnahmen viele Bereiche keine optimalen Wasserstände aufweisen. Dies führt zur Verarmung an moortypischen Arten oder Verbuschung mit Betula pubescens. Dies betrifft alle im Schutzgebiet vorkommenden C-Flächen. Aufgrund der Nähe zu Betula pube-

scens-Beständen ist die Gefahr des Gehölzaufkommens auch auf den nasseren B-Flächen vorhanden. Einer zunehmenden Verbuschung wird derzeit nur in Teilbereichen durch ent-sprechende Maßnahmen entgegengewirkt (vgl. festgestellte Veränderungen).

Veränderungen:

Kleinflächig haben sich die Bestände des LRT aufgrund der mechanischen Entfernung von Gehölzen gegenüber älteren Erhebungen (2004) ausgebreitet. Andererseits ist vor allen Din-gen der großflächige Bestand im südlichen Teil des NSG stärker mit Gehölzen verbuscht. Hier drängt der angrenzende Birken-Moorwald weiter in die Fläche hinein.

Entwicklungspotenzial: Das Entwicklungspotenzial ist eingeschränkt, da aufgrund der Abtorfung und Mineralisierung des Torfkörpers die Wiederherstellung der ursprünglichen Standortbedingungen nicht mög-lich ist. Die Aufrechterhaltung der bereits durchgeführten Wiedervernässung sowie eine schrittweise Stilllegung der noch genutzten Gräben bzw. die Abdämmung offener Gräben (Wittmoorgraben und kleinere Gräben im Nordteil)5, sollte mittel- bis langfristig eine positive

5 Seit einigen Jahren weitgehend realisiert; der Wittmoorgraben ist im Bereich des nördlichen FFH-Gebiets eingestaut und verlandet.

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

199

Entwicklung der noch bisher nicht optimal ausgeprägten Flächen ermöglichen. Darüber hin-aus führt die Entfernung des Gehölzaufkommens bzw. Sicherung der Offenhaltung der Moore zur Verbesserung des Lebensraumtyps.

2. LRT 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ Vorherrschender Biotoptyp: MRS

EHZ 2011/2014: C

Ausprägung im Gebiet: Der Lebensraumtyp mit der Ausprägung der Schwingrasen [7140-1] ist großflächig im Süden nördlich des Moordammes entwickelt. Durch die Stauung der Mellingbek haben sich aus den ursprünglichen Teichen und den angrenzenden Bereichen Schwingrasenmoore etabliert. Die charakteristisch ausgebildeten Schwingdecken aus Sphagnum spec. und Calla palustris werden an den Rändern von Eriophorum angustifolia, Eriophorum vaginatum und Carex-Ar-ten ergänzt. Auffällig ist der hohe Anteil an Betula pubescens-Sträuchern und/oder Juncus

effusus, die sich über die Fläche verteilen. Ferner sind im Zentrum noch einzelne, bereits ab-gestorbene Baumbestände mit Betula pubescens vertreten. Die Schwingrasenflächen mit gut ausgeprägten Habitatstrukturen (B), und geringer Beeinträchtigung (B) wurde aufgrund des eingeschränkten Arteninventar (C, s. Biotop-Nr. 7048-95) der sind der aggregierten Wertstufe C zugeordnet. Insgesamt bildet der Lebensraumtyp [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore einen sensiblen Bestand mit wertvollen und gefährdeten Arten.

Ein weiteres Kleinstvorkommen (< 25 m²) mit Schwingrasen befindet sich im Lebensraumtyp [91D1] * Birken-Moorwald südlich des Moordammes, das aufgrund der geringen Flächen-größe hier nur als Potenzial erwähnt wird.

Beeinträchtigungen: Lebensraumuntypische Vegetationsaspekte weisen auf Beeinträchtigungen hin. Dazu zählt zum einen die Verbuschung mit Bestula pubescens, die auch durch die Baumbestände an den Rändern begünstigt wird (Sameneintrag). Daneben weist der nördliche Schwingrasen eine höhere Stetigkeit mit Molinia caerulea und der südliche eine solche mit Juncus effusus auf, die auf Störungen wie z.B. (atmogener) Nährstoffeintrag hindeuten können. Da der süd-liche Schwingrasen direkt an den Moordamm grenzt und über keinen geschlossenen, natürli-chen Puffer (z,B. Gehölzriegel) verfügt, ist die Gefahr eines zusätzlichen Nährstoffeintrags u.a. durch den Erholungsbetrieb potenziell vorhanden.

Entwicklungspotenzial: Das Entwicklungspotenzial für Schwingrasenmoore im Schutzgebiet ist auf die Sicherung und den Ausbau der Wasserrückhaltung angewiesen. Limitierender Faktor ist und bleibt je-doch der gestörte Moorkörper als Stauschicht bzw. Wasserspeicher. In Anbetracht der Wie-dervernässungserfolge ist mittel- bis langfristig unter Offenhaltung der Flächen von Betula

pubescens eine qualitative Entwicklung möglich. Verbesserungen hinsichtlich der Habi-tatstrukturen, wie beispielsweise eine typische Zonierung sowie Erweiterung des Arteninven-tars, können im Laufe der Zeit durch eigendynamische Prozesse eintreten. Potenzielle Er-weiterungsflächen stellen die nördlich angrenzenden Senkenbereiche der jetzigen Schwing-rasen dar, die sich durch eine Verstärkung der Stauwirkung (Erhöhung des Moordammes)

PEP NSG Wittmoor (Anhang B)

200

entwickeln könnten. Ferner bieten die Senkenbereiche südlich des Moordammes potenziel-len Raum für eine quantitative Entwicklung des Lebensraumes, indem noch bestehende ge-ringe die Entwässerungsfunktion der Mellingbek und kleineren Gräben noch stärker aufge-hoben bzw. durch Sukzession weiter reduziert wird (keine Unterhaltung).

3. LRT 91D1 „Birken-Moorwald“ Vorherrschender Biotoptyp: WBB

EHZ 2011/2014: im FFH-Gebiet B / C / D

Ausprägung im Gebiet: Der Lebensraumtyp befindet sich im Nordteil des Schutzgebietes mit einer Fläche südlich des Wittmoorredders. Alle anderen Moorwälder konzentrieren sich im Südteil sowohl südlich als auch nördlich des Moordammes. Neben Betula pubescens ist in der Baumschicht häufig Betula pendula eingestreut. In der Grundschicht sind außer Molinia caerulea und Sphagnum

spec. kaum weitere lebensraumtypische Arten vertreten. Gute Ausprägungen der Wertstufe B befinden sich am Rand der Schwingrasen sowie südlich des Moordammes entlang der Mellingbek. Sie sind durch natürliche Strukturen, Totholz und Sphagnum-Wachstum auf Teil-flächen auf gekennzeichnet. Der an den Schwingrasen angrenzende Lebensraumtyp weist im Vergleich ein etwas geringeres Arteninventar auf. Ein deutlich größerer Anteil der Moor-wälder ist der Wertstufe C zuzuordnen, der sich vornehmlich durch wenig Totholz, fehlende naturnahe Strukturen, Sphagnum-Wachstum nur in Torfstichen und /oder Unvollständigkeit des Arteninventars charakterisieren lässt. Etwa die Hälfte des Lebensraumtyps [91D1] * Bir-ken-Moorwald ist als D bewertet worden, d.h. hier wurden keine weiteren Daten erfasst, son-dern die Fläche nur kartographisch dargestellt, um die Ausbreitung der deutlich artenärme-ren (Molinia caerulea-Dominanzen, kein Torfmooswachstum) und trockeneren, z.T. höher liegenden Moorwälder im Gebiet zu verdeutlichen. Dieser stark degradierte Lebensraumtyp ist im Nordteil südlich des Wittmoorredders und im Südteil westlich und östlich der Schwing-rasen sowie südlich des Moordammes vertreten. Die Wertstufe A konnte aufgrund fehlender hervorragender Ausbildung der lebensraumtypischen Habitatstruktur und des typischen Ar-teninventars nicht vergeben werden.

Beeinträchtigungen: Die Birken-Moorwälder sind ähnlich wie der Lebensraumtyp 7120 durch die Folgen der frü-her umfassenden Entwässerung und ungenügender Rückhaltung des Wassers geprägt. Die Beeinträchtigungen äußern sich infolge der Trockenlegung vor allem durch geringes Vor-kommen moortypischer Arten in der Krautschicht und durch die Dominanz von Molinia cae-

rulea. Weitere Trockenheitszeiger sind Deschampsia flexuosa und Rubus fruticosus agg., die in den Lebensraumtyp eingestreut sind. Häufig sind die Auswirkungen so stark, dass die Bestände weitgehend keine moortypischen Arten mehr aufweisen und Molinia caerulea als Degradationszeiger in der Krautschicht mit Deckungen von über 75 % vertreten ist (D-Flä-chen).

Entwicklungspotenzial: Das Entwicklungspotenzial ist aufgrund der veränderten Standortbedingungen ähnlich wie der Moore stark eingeschränkt. Um eine positive Entwicklung der Birken-Moorwälder (Wert-stufen B bis D) einzuleiten, müssen auch hier noch offene Gräben verfüllt bzw. offene Grä-

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ben (südlich des Moordammes) abgedämmt werden bzw. verlanden.. Insgesamt sollte je-doch eine weiter verbesserte Wasserrückhaltung das Arteninventar der Wertstufen C und D verbessern bzw. die Stabilisierung der moortypischen Arten in den B-Flächen sichern. Durch die natürliche Entwicklung (Sukzession) ist zudem mit einer strukturellen Aufwertung der Moorwälder zu rechnen (zunehmenden Totholzanteil, Entwicklung naturnaher Strukturen).

Konkurrenzsituation:

Hingewiesen wird auf die Konkurrenzsituation zwischen den Lebensraumtypen [7120] Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoor und [7140] Übergangs- und Schwingrasen-moore einerseits und dem Lebensraumtyps [91D1] * Birken-Moorwälder andererseits. Durch Sukzessionsprozesse dehnen sich Birken-Moorwälder auf entwässerten Moorböden auf Kosten der hochmoortypischen Lebensraumtypen aus (Birkenanflug). Angestrebt wird als zentrales Entwicklungsziel eine annähernde Wiederherstellung der natürlichen Wasser-stände durch Aufhebung des künstlichen Entwässerungssystems. Gelingt dies, wird in den betreffenden Bereichen der Wiedervernässung der Faktor Wasser die Entwicklung der Ve-getationsformen bestimmen. Mittel- bis langfristig ist dann durch das Ansteigen der Wasser-stände eine tendenzielle Ausdehnung der Lebensraumtypen [7120] Noch renaturierungsfä-hige degradierte Hochmoor und [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore zu Ungunsten des Lebensraumtyps [91D1] * Birken-Moorwälder zu erwarten. Insbesondere im Kontaktbe-reich zu den Moor-Lebensraumtypen sind Waldverluste wahrscheinlich (z.B. Bereiche nörd-lich der Schwingrasenmoore). Innerhalb der Moor-Lebensraumtypen sind in den Senkenbe-reichen Verluste der degradierten Hochmoorflächen zu Gunsten der Schwingrasenmoore zu erwarten, die jedoch infolge der verbesserten Wasserstände durch die Entwicklung der tro-ckenen Randbereiche im Osten zwischen Mellingbek und Wanderweg, die gegenwärtig nicht dem Lebensraumtyp zugeordnet sind, kompensiert werden könnten.

Da die Eigendynamik von Entwicklungsprozessen im Vordergrund steht, entscheiden lang-fristig die Höhe der angestauten Wasserstände die Entwicklung der erfassten Lebensraum-typen. Beeinflusst wird diese Entwicklung jedoch auch durch die Witterung und damit auch durch klimatische Veränderungen (z.B. Zunahme von Winterniederschlägen und Frühjahrs-trockenheit). Grundsätzlich sollte das Gehölzaufkommen in den offenen Moorbereichen zu-rück gedrängt werden, um den Verlust von wertvollen Arten nicht zu gefährden. Auftretende Waldverluste sind im Sinne der Zielsetzung Eigendynamik und naturnaher Wasserstände zuzulassen.

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B 3.3 Bestand FFH-Arten sowie Vogelar ten gemäß Anhang I EG-VSRL

Als wertgebende Arten gemäß Anhang II der FFH-RL sind – wie im Teil A bereits dargestellt – der Kammmolch und die große Mosaikjungfer benannt (s. SDB im Anhang E1). Für beide Arten kann aktuelle von jeweils einer zusammenhängenden Population im Nordteil des NSG bzw. FFH-Gebietes ausgegangen werden. Die Anzahl der 2012 und 2014 im Zuge des FFH-Monitorings nachgewiesenen adulten Leucorrhinia pectoralis war gering (Einzel-tiere) und es wurde nur eine Exkuvie gefunden (C mittlerer bis schlechter Erhaltungszu-stand). Neben dem an den untersuchten Moorrandgewässer in Folge der fortgeschritten Sukzession eher ungünstigen Gewässerzustand sind auch populationsdynamische As-pekte sowie methodische Nachweisschwierigkeiten zu berücksichtigen. Die Anzahl der Ge-wässer mit aktuellen Nachweisen des Kammmolchs hat leicht zugenommen und der Erhal-tungszustand ist insgesamt gut (B). Zusätzlich aufgeführt sind die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Amphibien Moorfrosch und Kleiner Wasserfrosch. Als einzige Art gemäß Anhang I der VSRL kommt im Gebiet der Neuntöter vor. Von den drei Brutpaaren im NSG (2015) hatte eines ein Revier im nördlichen FFH-Gebietsteil.

Tab. 78: Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im NSG Wittmoor (SDB, Monitoring Stand 2015)

Code Zust. HH Zu-stand

Population Fortpflanzung sonstige Lebens-raumnutzung

FFH-Arten

Leucorrhinia pectoralis

Große Moosjungfer

1042 ungüns-tig-unzu-reichend (gelb)

C klein, we-nige Tiere

Kleingewässer Biotop-Nr. 7050-56

vor allem moorige Gewässer und Schwingrasenbe-stand im Einstaube-reich des südlichen Moordamms

Triturus crista-tus

Kammmolch 1166 günstig (grün)

B > 30 Alttiere, 3 Jungtiere

Kleingewässer-system im nörd-lichen FFH-Gebiet und an-grenzender Grünlandniede-rung

Winterlebensraum auch in umgeben-den bodenfeuchten Moor- und Bruch-waldbeständen

Rana arvalis Moorfrosch ungüns-tig-unzu-reichend (gelb)

noch gut

kleine Popu-lationen an ca. 16 Ge-wässern

mittlerer Be-stand mit Re-produktions-nachweisen (Laichgewäs-ser)

Feuchtgrünland, Moor und Winterle-bensraum in umge-benden boden-feuchten Moor- und Bruchwaldbestän-den

Rana les-sonae Syn.: Pelophy-lax lessonae

Kleiner Wasser-frosch

ungün-stig-schlecht (rot)

C kleine Popu-lation an ei-nem Ge-wässer

keine Angabe vorwiegend im Ge-wässer, aber auch im Umfeld

Vogelart

Lanius collurio Neuntöter A338 stabil stabil kleine Popu-lation (3 BP)

vermutlich ja halb-offene, struk-turreiche Biotope mit gutem Angebot an großen Insekten

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ANHANG C: TABELLEN DER KÜRZEL FÜR BEZEICHNUNGEN

keine Eintragungen

ANHANG D: (NICHTÖFFENTLICH)

Aufstellung der Flächen des NSG und ihrer Eigentums- und Pachtverhältnisse und aller im Text anonymisierten Namen. Kontakt / Zuständigkeit: Behörde für Umwelt und Energie

- Referat Naturschutz und Landschaftspflege -

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ANHANG E: NATURA 2000

E 1 Standardda tenbogen des Natura 2000-Gebietes Wittmoor

Auszüge aus dem Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet Wittmoor (DE2226-307) mit dem Aktualisierungsstand 06.2015.

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Erläuterungen der Bedrohungen und Belastungen:

J02.05 Modification of hydrographic functioning, general K02 Biocenotic evolution, succession

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E 2 Merkb latt zu den vorl äufi gen Erhal tungszielen

Die NSG-VO enthält noch keine FFH-Erhaltungsziele, die jedoch 2016 im Zuge der Novel-lierung der NSG-VO eingefügt werden. Insofern gibt es ein separates Merkblatt mit den vorläufigen Erhaltungszielen, das hier eingefügt ist.

Hier wurden vom Amt für Natur- und Ressourcenschutz gegenüber dem SDB bereits 2015 die LRT 4030 und 6410 ergänzt; der Nachtrag im SDB dürfte im Mai 2016 erfolgen.

Name Wittmoor

Nummer 2226-307

Kategorie FFH-Gebiet

Erhaltungsziele Erhaltung und Entwicklung von

▪ [3150] Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrochari-tions

▪ [3160] Dystrophe Seen und Teiche ▪ [4030] Trockene atlantische Heiden ▪ [6410] Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfi-

gen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerulae)] 1)

▪ [6510] Magere Flachland-Mähwiesen ▪ [7120] Noch renaturierungsfähige degradierte Hoch-

moore ▪ [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore ▪ [91D1] * Birken-Moorwälder

▪ Kamm-Molch ▪ Große Moosjungfer

1) Entwicklungspotenzial