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Potentialeinschätzung zur Eignung des Baumbestandes entlang eines Abschnitts der Kreisstraße 28 in Bergedorf (Landkreis Osterholz) als Lebensstätte für Fledermäuse und Brutvögel Auftraggeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde (Planer Holger Westerwarp) Auftragnehmer: Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Lindenstraße 40 27711 OSTERHOLZ-SCHARMBECK Telefon/Fax: 04791-502667-0 / 89325 e-Post: [email protected] Internet: www.bios-ohz.de Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore und Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur Osterholz-Scharmbeck, Juli 2010

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Potentialeinschätzung zur Eignung des

Baumbestandes entlang eines Abschnitts der

Kreisstraße 28 in Bergedorf (Landkreis Osterholz)

als Lebensstätte für Fledermäuse und Brutvögel

Auftraggeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde (Planer Holger Westerwarp)

Auftragnehmer:

Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung

Lindenstraße 40 27711 OSTERHOLZ-SCHARMBECK Telefon/Fax: 04791-502667-0 / 89325 e-Post: [email protected] Internet: www.bios-ohz.de

Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore und

Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur

Osterholz-Scharmbeck, Juli 2010

Potentialeinschätzung Fledermäuse/Vögel K 28 Bergedorf (Lk OHZ) Seite 2

2010

Inhalt

1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................. 3

2 UNTERSUCHUNGSGEBIET....................................................................................... 4

3 METHODEN................................................................................................................. 5

4 ERGEBNISSE.............................................................................................................. 6

Situation potentiell geeigneter Quartiere / Neststandorte ................................................ 6

Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Fledermausarten ........... 10

Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Vogelarten..................... 12

5 BEWERTUNG UND HINWEISE ZUR WEITEREN PLANUNG................................. 13

6 LITERATUR............................................................................................................... 16

Titelfoto: Birkenallee K 28 im Abschnitt km 1,7 – 1,8, Blickrichtung Nord (17.4.2010, TS)

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1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Erarbeitung von Planungsunterlagen für den Ausbau eines ca. 2 km

langen Abschnittes der Kreisstraße 28 in der Ortschaft Bergedorf (Gemeinde Worpswede,

Landkreis Osterholz) sollte vor Beginn der Baumaßnahme eine fachliche Einschätzung

zur Eignung des vorhandenen Baumbestandes für die nach § 10

Bundesnaturschutzgesetz streng und besonders geschützten Fledermaus- und

Brutvogelarten vorgenommen werden.

In Abhängigkeit von der gewählten Trassenvariante sind bis zu 500 Bäume betroffen, von

denen ggf. der größte Teil gefällt werden müsste. Dies könnte einen erheblichen Eingriff

bezüglich wichtiger Lebensstätten (Quartiere, Nester) der streng geschützten

Fledermaus- und/oder Vogelarten darstellen. Von der zuständigen Unteren

Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz ist daher eine entsprechend § 42

Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Prüfung der Betroffenheit dieser Artengruppe als

Entscheidungshilfe für die Ermittlung möglicher Fällzeiträume und für die Formulierung

ggf. notwendig werdender Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen gefordert worden.

Das Gutachtenbüro BIOS wurde im April 2010 von dem mit der

Umweltverträglichkeitsstudie betrauten Planer Herrn H. Westerwarp

(Landwirtschaftskammer Bremervörde) beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zu

den o. g. Aspekten abzugeben sowie eine Bewertung zur Erheblichkeit der

Eingriffsvarianten vorzunehmen. Für die Einschätzung zum Lebensraumpotential für

Fledermäuse und Brutvögel sollten mehrere Vor-Ort-Begehungen durchgeführt und ggf.

vorhandene Daten ausgewertet werden.

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2 Untersuchungsgebiet Lage Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich über ca. 2,1 km Länge entlang der

Kreisstraße 28 (K 28) in der Ortschaft Bergedorf (Gemeinde Worpswede) im Landkreis

Osterholz. Kartografisch ist das UG auf dem Messtischblatt (TK 1:25.000) 2719

(„Worpswede“), im Quadrant 4 verzeichnet (vgl. Abb. 1). Der Bereich ist der

Naturräumlichen Region Stader Geest bzw. der Haupteinheit Hamme-Oste-Niederung

zuzuordnen und weist Geländehöhen von 5,5 bis 7,4 m + NN auf.

Beschreibung Das Untersuchungsgebiet ist geprägt von einem beidseitig der Straße ausgebildeten

Baumbestand, der sich überwiegend aus älteren und jüngeren Birken sowie einzelnen

Eichen, Ahornbäumen, Pappeln, anderen Laubbäumen bzw. -sträuchern sowie einigen

Nadelbäumen (s. Titelfoto) zusammensetzt. Auf der Ostseite befinden sich straßennah

zahlreiche Hofstellen, die Westseite weist einige wenige weiter zurück liegende Hofstellen

auf. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen beiderseits des Straßendammes sind

Grünlandflächen.

Abb. 1: Lage des UG - Abschnitt der K 28 in Bergedorf (Bereich zwischen den roten Markierungen)

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3 Methoden Zur Überprüfung der Eignung der Bäume als Lebensstätten im o. g. S. wurde das UG an

vier Terminen aufgesucht (s. Tab. 1). Dabei wurden zunächst im April schwerpunktmäßig

die auf den zur Verfügung gestellten Lageplänen eingezeichneten Bäume (bei noch

geringer Laubausbildung) mit Hilfe eines Fernglases nach potentiell geeigneten oder gar

besetzten Höhlen bzw. Nestern abgesucht. Sofern eine potenzielle Eignung festgestellt

worden ist, wurden die Strukturen fotografiert und die entsprechenden Bäume in einem

Lageplan verzeichnet (vgl. Fotos 1-6, Tab. 2). Bei den späteren Kontrollen im

fortgeschrittenen Frühjahr wurde die gesamte Strecke nochmals während der

Morgendämmerung bzw. am frühen Abend auf die Nutzung durch Fledermäuse bzw.

Vögel kontrolliert. Schwerpunktmäßig wurden dabei die vorher festgestellten potentiell

geeigneten Strukturen (Höhlen, Nester) begutachtet.

Zur Ermittlung des Artenspektrums von im UG jagenden oder vor Quartieren

schwärmenden Fledermäusen wurden zusätzlich zur visuellen Beobachtung (Fernglas

10x32), Ultraschall-Detektoren vom Typ Pettersson D-230 bzw. D240x (mit Mischer-

Funktion) sowie Handscheinwerfer (Halogen 20 W) eingesetzt. Die akustische

Artbestimmung der Fledermäuse erfolgte nach den arttypischen Ultraschall-Ortungsrufen

der Fledermäuse (AHLÉN 1990a, b; LIMPENS & ROSCHEN 1995). Die Interpretation der

Befunde zu Brutvögeln (Reviergesang, sonstiges Verhalten, Habitatnutzung) richtete sich

nach den Angaben in SÜDBECK u.a. (2005). Das Untersuchungsgebiet wurde bei für die

Aktivität von Fledermäusen bzw. Vögeln günstigen Witterungsbedingungen (trocken, mild-

warm, kein Wind) jeweils zweimal von ein bis zwei Personen vollständig mit dem Fahrrad

abgefahren und kontrolliert. Im Bereich der vorher festgestellten Höhlenbäume erfolgte

eine genauere Kontrolle am Stamm.

Tabelle 1: Kontrolltermine und untersuchte Aspekte

Datum (Bearbeiter) Untersuchter Aspekt Anmerkung 17.4. + 19.4. 2010

tagsüber (TS) Nester- und Höhlensuche; potentielle

Eignung als Lebensstätte für Fledermäuse (Baumquartiere) und Vögel (Neststandorte)

Bäume im noch unbelaubten Zustand, gute Einsicht in Stamm-

und Aststrukturen der Bäume 4.6.2010

vor und nach Sonnenaufgang

(TS, GS)

Kontrolle auf Nutzung des Abschnittes durch Fledermäuse und Brutvögel

Kontrolle Schwärmverhalten vor Höhlen (Fledermäuse) und

Reviergesang (Vögel) in der Morgendämmerung

5.6.2010 früher Abend

(TS)

Kontrolle auf Nutzung des Abschnittes durch Fledermäuse und Brutvögel

Kontrolle Soziallaute in Höhlen (Fledermäuse) und

Fütterungsaktivität (Vögel) Auf den zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen (vgl. KLEBERG + PARTNER 2009)

werden für die Ostseite ca. 240 Bäume mit Angabe des Stammdurchmessers dargestellt,

für die Westseite ca. 260 Bäume. Nur die Bäume mit einer solchen Angabe wurden näher

in Augenschein genommen.

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Den nachfolgenden Einschätzungen zum potenziell im UG vorkommenden Artenspektrum

liegen neben eigenen Erfahrungen zusätzlich Angaben zum Vorkommen im Landkreis

Osterholz (ARCHIV BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ, LANDKREIS OSTERHOLZ 2001) sowie

landesweite und allgemeine Auswertungen und Beschreibungen zur Lebensraumnutzung

und Verbreitung der beiden Artengruppen zugrunde (s. NLWKN 2005, SCHOBER &

GRIMMBERGER 1998, PETERSEN u. a. 2004, DIETZ u. a. 2007, STRATMANN 2007; BAUER

u. a. 2005, FLADE 1994, HECKENROTH & LASKE 1997).

4 Ergebnisse

Situation potentiell geeigneter Quartiere / Neststandorte Nachfolgende Tab. 2 gibt einen Überblick über die Befunde zu denjenigen Bäumen

entlang der Untersuchungsstrecke, bei denen entweder eine potenzielle Quartiereignung

oder die Eignung als Neststandort festgestellt worden ist. Alle übrigen in den Lageplänen

aufgeführten und überprüften Bäume weisen aktuell keinerlei Hinweise auf das Bestehen

eines potentiell geeigneten Fledermausquartiers/Neststandortes auf. Die

Kilometrierungsangaben in Tab. 2 sind Bereichsangaben und beruhen auf den vor Ort

(Ostseite) und auf den Lageplänen angegebenen Werten. Die Bäume mit Befunden sind

gemäß ihrer Lage von Nord nach Süd aufgeführt.

Tabelle 2: Befunde zu Bäumen entlang der K 28 hinsichtlich ihrer potenziellen Eignung als Lebensstätte für Fledermäuse bzw. Vögel

Lage, Bereich Kilometrierung K 28 (West/Ost)

Baumart (Durchmesser cm lt. Plan)

Bemerkung, Verweis auf Foto (F1-6)

Km 0,2 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F1) Km 0,3 W Birke (25 cm) Größere Höhle im Stamm; Buntspecht-Bruthöhle

(4.6.2010 Bsp. ausgeflogen); potentielles Fledermausquartier auch für größere Arten (F2)

Km 0,4 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier Km 0,4 W Birke (25 cm) Spechthöhle im Stamm, pot. Fledermausquartier Km 0,4 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, pot. Fledermausquartiere Km 0,4 O Birke (35 cm) Elsternest, potentieller Neststandort auch für

Turmfalke und Waldohreule Km 0,6 W Birke (20 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F3) Km 0,7 W Birke (30 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier (F4) Km 0,8 W Birke (25 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier;

Buntspecht in Nähe rufend (17.4.) Km 0,8 W Birke (30 cm) Astloch am Stamm, pot. Fledermausquartier Km 1,5 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, eher ungeeignete Quartiere,

mglw. nicht tief genug Km 1,7 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm, pot. Fledermausquartiere Km 1,8 W Birke (35 cm) Kleine Spechthöhle im Stamm, pot.

Fledermausquartier (F5) Km 2,1 W Birke (25 cm) 2 Astlöcher am Stamm Km 2,1 W Birke (40 cm) Vogelnest in Stammgabel (Drossel?) (F6)

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Foto 1: Astloch Birke Km 0,2 (17.4.2010, TS)

Foto 2: Buntspechthöhle im Stamm einer Birke (linker Baum) Km 0,3 (17.4.2010, TS)

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Foto 3: Astloch Birke Km 0,6, mglw. vom Specht ausgebaut (17.4.2010, TS)

Foto 4: Astloch Birke Km 0,7 (17.4.2010, TS)

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Foto 5: Kleine Spechthöhle im Stamm einer Birke Km 1,8 (17.4.2010, TS)

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Foto 6: Singvogelnest in Astgabel (rechts) einer Birke Km 2,1 (17.4.2010, TS)

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Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Fledermausarten Aufgrund der Baumartenzusammensetzung, Altersstruktur und Lage zu potenziell

geeigneten Lebensräumen (Gehölze am Weyerberg, Gewässer in Hammeniederung) war

grundsätzlich von einer potentiellen Eignung des Baumbestandes als Quartierstandort für

Fledermäuse auszugehen. Nach Durchsicht vorhandener Daten zum Vorkommen von

Fledermäusen im Landkreis Osterholz (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ Stand

5/2010) ist im Bereich Teufelsmoor/Worpswede durchaus mit dem Vorkommen von

mindestens acht Fledermausarten zu rechnen. Von den meisten dieser Arten sind sogar

Quartiere innerhalb der Gemeinde Worpswede bekannt geworden.

Tabelle 3: Liste der nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen für Niedersachsen und Deutschland, Status gemäß Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie

Artnamen

RL Nds

(1991)

RL D

(2009)

BNat SchG § 10

FFH- Anhang

Anmerkungen zum (potenziellen) Vorkommen im UG

Im UG nachgewiesene Arten

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

3 * s IV Jagend nachgewiesen, Baumallee fungiert als Flugstraße (Leitlinie); Quartiere eher in Häusern zu erwarten

Im UG potentiell vorkommende Arten

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

2 * s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)

2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)

3 * s IV Baumallee stellt v.a. potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar, geeignete Jagdhabitate (Gewässer) aber relativ weit weg.

Braunes Langohr (Plecotus auritus)

2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat dar.

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

2 G s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat dar

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

2 * s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Höhlen) dar, insbesondere im Herbst (Paarungszeit)

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)

2 V s IV Baumallee stellt potentielles Jagdhabitat und potentiellen Quartierstandort (Spechthöhlen) dar, insbesondere im Herbst (Paarungszeit)

• Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen (RL); für Niedersachsen (Nds) nach HECKENROTH

(1991); für Deutschland nach MEINIG u.a. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet;

3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V = Vorwarnliste; * = ungefährdet;

• Gesetzlicher Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 10:

b = besonders geschützt (§10 Abs. 2 Nr. 10); s = streng geschützt (§10 Abs. 2 Nr. 11)

• Eintrag gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH): II = Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von

gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden

müssen); IV = Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem

Interesse)

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Im UG konnte an einem Kartierungstermin (4.6.2010) mit der Zwergfledermaus eine

Fledermausart direkt nachgewiesen werden (s. Tab. 3). Tiere dieser Art nutzten auf

ganzer Strecke die Birkenallee und den angrenzenden Baumbestand als Jagdgebiet bzw.

als Flugstraße von nächtlichen Jagdgebieten in ein anzunehmendes Hausquartier, das

möglicherweise sogar innerhalb der Ortschaft Bergedorf liegt. Die Nutzung von

Baumquartieren ist bei dieser Art eher die Ausnahme. In der Morgendämmerung konnte

kein typisches Schwärmverhalten von irgendeiner Fledermausart an einem der

potenziellen Baumquartiere festgestellt werden, so dass davon ausgegangen werden

kann, dass die Birkenallee zumindest aktuell zur Fortpflanzungszeit nicht von

Fledermäusen als Quartierstandort genutzt wird.

Aufgrund der im UG vorgefundenen Strukturen (s.o.) kann jedoch mit dem Vorkommen

von mindestens sieben weiteren Fledermausarten gerechnet werden, die das UG

zumindest zeitweise als Jagdgebiet nutzen. Bei fünf von diesen Arten ist dabei die

Nutzung von Baumquartieren durchaus typisch. Nach allen bisherigen Erfahrungen und

nach Einschätzung anhand der Habitatstrukturen vor Ort ist jedoch am ehesten mit dem

Auftreten von Abendseglern und Rauhautfledermäusen im Spätsommer/Herbst zu

rechnen, wenn diese beiden Arten während der Durchzugsperiode vorzugsweise

Baumquartiere (sog. Paarungsquartiere) nutzen. Die Strukturen, die in der Birkenallee

vorhanden sind (vgl. Fotos 1-5), stellen durchaus potentiell geeignete Quartiere für diese

Arten dar.

Zur Nutzung von Winterquartieren der heimischen Fledermausarten ist für den Bereich

Nordwestdeutschland und insbesondere im Landkreis Osterholz noch relativ wenig

bekannt. Der Nachweis jedoch, dass einige Arten im hiesigen Raum Bäume auch als

Winterquartiere nutzen, konnte Anfang Februar 2009 in Worpheim (Landkreis Osterholz)

erbracht werden. Hier wurde ein von mehreren Großen Abendseglern (darunter ein

Weibchen) genutztes Winterquartier in einer Fäulnishöhle in einem starken Seitenstamm

einer Eiche auf einem Hofgehölz festgestellt, das bei Sägearbeiten leider zerstört worden

war. Auch eine am Straßenrand stehende Birke in der Ortslage Schwegen (Lk Cuxhaven,

nahe K 54), die nachweislich im Jahr 2000 als Sommerquartier von Wasserfledermäusen

genutzt worden ist, ist mittlerweile zu Kaminholz verarbeitet worden (eig. Feststellung

6/2009). Derartige Fälle der Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Arten

belegen die Notwendigkeit der Kontrolle auf das Vorhandensein von (potentiell

geeigneten) Quartieren bei geplanten Baumfällungen im Rahmen von

genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

Als frostfreie Winterquartiere scheinen die Höhlen in den relativ dünnen Birken im UG

allerdings nicht geeignet zu sein.

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Lebensraumpotenzial für streng geschützte bzw. gefährdete Vogelarten Aufgrund der Lage des UG im besiedelten und landwirtschaftlich mehr oder weniger

intensiv genutzten dörflich geprägten Randbereich von Worpswede war nur mit dem

Vorkommen eines eingeschränkten Artenspektrums landesweit bestandsgefährdeter

und/oder zusätzlich streng geschützter Brutvogelarten zu rechnen (vgl. Tab. 4).

In den untersuchten Straßenbäumen wurden jedoch keine Nester oder Höhlen von streng

geschützten Vogelarten (z. B. Greifvögel, Eulen, größere Spechtarten) nachgewiesen.

Festgestellt wurde jedoch ein Elsternest, dass zumindest von Turmfalke oder

Waldohreule genutzt werden könnte, die beide selbst keine Nester bauen. Eine aktuelle

Nutzung durch diese beiden Arten wurde aber im Laufe der Untersuchung nicht

festgestellt. Die Arten können aber aufgrund von Erfahrungen aus benachbarten Dörfern

neben der Schleiereule als potenzielle Brutvogelarten des Gebietes inkl. seines Umfeldes

angesehen werden. Gefunden wurde hingegen eine aktuelle Bruthöhle des Buntspechtes

(s. Foto 2) und eine weitere kleine Spechthöhle, die vom Kleinspecht angelegt worden

sein könnte. Als landesweit bestandsgefährdete Art wurde noch der Gartenrotschwanz

(ein Revier) nachgewiesen, dessen Bruthöhle bzw. Halbhöhle sowohl im UG (Birkenallee)

als auch in den angrenzenden Gehölzbeständen (i. d. R. Hofgehölze) gelegen haben

könnte. Ansonsten wurden im Nahbereich der Allee noch die häufigen und weit

verbreiteten Arten Kohl- und Blaumeise (potenzielle Höhlennutzer) sowie Buchfink und

Grauschnäpper nachgewiesen. Das (alte) Nest auf Foto 6 konnte keiner Art zugeordnet

werden, möglicherweise handelt es sich um ein altes Drosselnest.

Tab. 4: Liste der potenziell vorkommenden bzw. nachgewiesenen streng geschützten bzw. gefährdeten oder Höhlen bauenden Vogelarten im Untersuchungsgebiet

Gefährdung Artname wissenschaftlicher Artname

NDS 2007

T-O D 2007

§ 10 (2) Nr. 11 BNat-SchG

Status im UG

Turmfalke Falco tinnunculus V V §* potenzieller Brutvogel (Elsternest)

Schleiereule Tyto alba §* potenzieller Brutvogel im Umfeld

Waldohreule Asio otus 3 3 §* potenzieller Brutvogel (Elsternest)

Buntspecht Dendrocopos major Brutvogel (mehrere Höhlen im UG)

Kleinspecht Dryobates minor 3 3 V potenzieller Brutvogel

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 3

Brutvogelart im Umfeld (potentielle Höhlennutzung)

Status im UG: Nahrungsgast = Brutplatz außerhalb des eigentlichen UG, Nahrungssuchraum zur Brutzeit jedoch auch innerhalb des UG; potentiell = Vorkommen aufgrund von Literaturdaten und Beobachtungen in der Umgebung sehr wahrscheinlich.

Gefährdung: 3 = Bestand gefährdet; V = Arten der Vorwarnliste; NDS = Niedersachsen und Bremen, T-O = Tiefland-Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007); D = Deutschland, (SÜDBECK u. a. 2007) § = § 10 (2), Nr. 11 BNatSchG: nach Bundesnaturschutzgesetz (2002) streng und besonders geschützte Art; §* = auch nach EG-Artenschutzverordnung streng geschützt;

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5 Bewertung und Hinweise zur weiteren Planung

Nachfolgend wird anhand der oben angeführten Erkenntnisse bezüglich der

Lebensraumfunktionen des UG für streng geschützte bzw. bestandsgefährdete

Fledermaus- und Vogelarten eine Bewertung zur Erheblichkeit der Varianten des

geplanten Eingriffs vorgenommen. Anschließend werden Hinweise zur Vermeidung oder

Verminderung von möglichen Eingriffsfolgen gegeben.

Bewertung

Die gesamte Birkenallee hat durchaus eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet und

Flugstraße (Leitlinienstruktur) für Fledermäuse. Bei einigen Birken wurde sogar eine

potenzielle Eignung als Fledermausquartier festgestellt. Diese Bedeutung bezieht sich auf

die potentielle Eignung als Sommer- bzw. Paarungsquartier (Spätsommer/Herbst), eine

Bedeutung als Winterquartier wird nahezu ausgeschlossen.

Für Vögel wird der Birkenallee eine untergeordnete Bedeutung zugemessen. Allerdings

kommen die Höhlen bauenden Arten Buntspecht und (potentiell) auch Kleinspecht vor.

Weitere häufige Singvogelarten (Meisen) kommen als potentielle Höhlennutzer ebenfalls

vor. Der landesweit bestandsgefährdete Gartenrotschwanz bezieht die Allee zumindest in

sein Revier mit ein. Waldohreule und Schleiereule sind als potentielle Brutvögel des

näheren Umfeldes zu betrachten.

BREUER u. a. (2009) weisen auf die grundsätzlich gegebene erhöhte Mortalität an Straßen

insbesondere bei den im Jagdgebiet tief fliegenden Eulen hin und nennen hier

ausdrücklich auch die Schleiereule. Die Untersuchungen der Autoren speziell in

Brutgebieten des Uhus zeigten ein erhöhtes Kollisionsrisiko an Straßen, die im

Nahbereich von Brutplätzen lagen bzw. an solchen, die zur Erreichung der

Nahungshabitate überflogen werden müssen.

Dabei besteht das Unfallrisiko auch an Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung

auf 70 km/Std.. Eine Begrenzung auf 50 (besser 40 km/Std.) wäre nach Einschätzung der

Autoren sinnvoll, aber wohl nur im Nahbereich der Brutplätze an Straßen untergeordneter

verkehrlicher Bedeutung durchsetzbar. Dort stellt eine solche Maßnahme jedoch eine

wichtige Vorkehrung zur Vermeidung von Verlusten dar. Uhuverluste an Straßen

werden überall dort als erheblich einzustufen sein, wo eine mittlere Jungenzahl von 1,2

pro Brut nicht erreicht wird, denn dort ist die Population bereits in keinem günstigen

Erhaltungszustand. Da dieser brutbiologische Parameter kaum irgendwo durch

langjährige Studien gut untersucht ist (was für alle Eulenarten gilt), wird man in den

meisten Gebieten Vorsorgegesichtspunkte besonders berücksichtigen müssen (vgl.

BREUER u. a. 2009).

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Diese Aussagen, die an der bestandsgefährdeten Art Uhu gewonnen wurden, gelten im

Prinzip auch für die im UG potentiell vorkommenden Eulenarten. Straßenverkehrsopfer

von Waldohr- und Schleiereule sind im Landkreis Osterholz bereits mehrfach

nachgewiesen worden (Archiv Biologische Station Osterholz).

HAENSEL & RACKOW (1996) belegen eine verkehrsbedingte, erhöhte Mortalität von

Fledermäusen nach Kollisionen mit (schnell) fahrenden Kraftfahrzeugen. Bei ihrer

Zusammenstellung von Daten stellte sich heraus, dass insbesondere die auch im UG

nachgewiesene Art Zwergfledermaus, aber auch die mit hoher Wahrscheinlichkeit im UG

auftretenden Arten Abendsegler und Breitflügelfledermaus von diesem Faktor betroffen

sein können. Die studie zeigt zudem, dass Kollisionen mit Fledermäusen vor allem im

Sommer (Juli-September) ab einer Fahrzeug-Geschwindigkeit von 70 km/Std. auftreten.

Bewertung der Eingriffsvarianten

Variante 1: Verlust aller Allee-Bäume auf beiden Straßenseiten

Dies würde einen abrupten Totalverlust der als hoch bedeutsam eingestuften

Leitlinienstruktur der Baum-Allee für solche Fledermausarten bedeuten (nachweislich für

Zwergfledermaus, potentiell auch für weitere Arten, s. Tab. 3), die bei der Orientierung

zwischen Quartier und Nahrungshabitat auf derartige Strukturen angewiesen sind. Geht

eine solche Struktur verloren, kann ein Quartierstandort aufgegeben werden, was in

diesem Falle sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf den Bestand einer

Fortpflanzungsgemeinschaft hätte.

Gleichsam stellt die Allee mit ihrem z. T. ausgeprägten zusammenhängenden

Laubkronendach aus Eichen und Birken potenziell ein bedeutsames Jagdhabitat für

weitere Fledermausarten dar.

Beide Lebensraumfunktionen wären erst langfristig durch entsprechende

Nachpflanzungen ersetzbar. Der Eingriff wird daher in Bezug auf die Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen als erheblich eingestuft.

Bezüglich der Bedeutung für die nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden

Brutvogelarten, die nicht zwingend auf die Alleestruktur des Baumbestandes

angewiesen sind, wird keine erhebliche Beeinträchtigung des Gesamtlebensraumes

erwartet.

Potentialeinschätzung Fledermäuse/Vögel K 28 Bergedorf (Lk OHZ) Seite 15

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Variante 2: Verlust der Allee-Bäume nur auf der Westseite

Die Funktionen als Flugstraße und als Jagdhabitat würden weitgehend erhalten bleiben,

zumal auf der Ostseite Abschnitte mit besonders gut ausgeprägten Baumkronen (Eichen,

Birken) bestehen bleiben würden. Es wäre bei keiner Art mit einer Aufgabe des

Lebensraumes zu rechnen.

Die potenziell geeigneten Quartiere (Anmerkung: derzeit jedoch kein besetztes

Sommerquartier nachgewiesen) in den Birken auf der Westseite würden zwar verloren

gehen, könnten sich aber in dem verbleibenden Baumbestand (ebenfalls Birken etwa

gleichen Durchmessers) mit zunehmendem Alter der Bäume relativ schnell neu bilden

bzw. gebildet werden (Spechthöhlen).

Durch Nachpflanzen nur einer Baumreihe könnte die geringere Beeinträchtigung des

Lebensraumes eher wieder ausgeglichen werden. Der Eingriff wird daher in Bezug auf die

Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen als nicht erheblich eingestuft.

Bezüglich der Bedeutung für die nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden

Brutvogelarten, die nicht zwingend auf die Alleestruktur des Baumbestandes angewiesen

sind, wird durch den Eingriff ebenfalls keine erhebliche Beeinträchtigung des

Gesamtlebensraumes erwartet.

Hinweise zu Maßnahmen der Vermeidung/Verminderung von Eingriffsfolgen

• Möglichst sollte die Planvariante vorgezogen werden, bei der zumindest die

Ostseite der Baumallee mit den dort vorhandenen älteren Eichen erhalten bleibt.

Die überwiegend mit Birken bestandene Westseite ist in der jetzigen Ausprägung

kurzfristiger durch Nachpflanzungen zu ersetzen, als die mit Alteichen bestandene

Ostseite, so dass die Lebensraumfunktionen insgesamt eher wieder hergestellt

werden können.

• Eine mögliche Fällung von Bäumen sollte ausschließlich außerhalb der Balz-,

Brut- und Aufzuchtszeit der genannten Vogelarten (Anfang März bis Ende Juli) und

der sommerlichen Aktivitätsperiode der Fledermäuse (Anfang April bis Mitte

Oktober) stattfinden.

• Sollte eine Fällung vor Mitte Oktober erwogen werden, muss kurzfristig vorher eine

Kontrolle hinsichtlich der Nutzung der Höhlenbäume als Paarungsquartier von

Fledermausarten erfolgen.

• Das Aufhängen von Nistkästen als Höhlenersatz im Bereich der Straße wird

jedoch nicht empfohlen, da nicht ohne Not künstlich Quartiere im unmittelbaren

Potentialeinschätzung Fledermäuse/Vögel K 28 Bergedorf (Lk OHZ) Seite 16

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Straßenbereich angeboten werden sollten, der immer auch eine potenzielle

Gefahrenquelle für an- und abfliegende Fledermäuse oder Vögel darstellt.

• Während der Geländearbeiten mit Fahrrad und Warnweste wurde trotz des derzeit

schlechten Zustandes des Straßenbelages vielfach ein unfallträchtiges Verhalten

vieler PKW-Nutzer auch am Tage festgestellt. Während der Kontrolle der

Straßenbäume mit Warnweste fuhren vielfach PKW deutlich überhöhter

Geschwindigkeit (geschätzt 80->100 km/h) an einem vorbei und hupten teilweise.

Die Strecke wird offensichtlich oft als Abkürzung genutzt. Grundsätzlich stellt

dieser Geschwindigkeitsbereich in einer mit vielen Zufahrten versehenen Strecke

nicht nur für Menschen eine erhebliche Gefahrenquelle dar, sondern auch für im

Bereich der Allee hin- und her wechselnde Tiere wie Eulen (s. BREUER u.a. 2009),

Kleinvögel, Säugetiere (Reh, Hase) und auch Fledermäuse. Zufallsfunde von

Fledermäusen als Straßenverkehrsopfer (2x Abendsegler) liegen auch aus dem

Landkreis Osterholz vor (vgl. HÄNSEL & RACKOW 1996: 45). Von daher sollte

insbesondere im Falle einer Verbreiterung und Instandsetzung der Fahrbahn zur

Verringerung der Gefährdung von Mensch und Tier eine

Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 70 km/Std. festgelegt werden.

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2010