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PR für die öffentliche Hand
PR für den Staat
EFD Inhouse-Kommunikations-Seminar
22. Oktober, 2003
Andreas Ladner, Kompetenzzentrum für Public Management, Universität Bern
PR für die öffentliche Hand
Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Dienst
Vielfach herrscht immer noch die Meinung vor, dass es völlig ausreiche, dass die Behörde existiere, was sie tue und wie sie es tut, bleibe ein „Geheimnis“.
PR für die öffentliche Hand
Doppelte Einschränkungen
• Interne Barrieren (Öffentlichkeitsarbeit braucht es nicht) -> Öffentlichkeitsprinzip und Kundenorientierung
• Externe Barrieren (Öffentlichkeitsarbeit ist gleich Politik) -> Verhaltensregeln
PR für die öffentliche Hand
Themen
1 Sozialer Wandel2 Öffentliche Meinung3 Charakteristische Merkmale von PR für den
Staat4 Was tun die Öffentlichkeitsarbeitenden der
Verwaltung?5 Das Öffentlichkeitsprinzip6 Öffentliche Kommunikation von Bundesrat und
Verwaltung und Verhalten in Abstimmungskampagnen
7 Internet und Öffentlichkeit - E-Democracy
PR für die öffentliche Hand
Staat und Gesellschaft im Wandel
• Der Ausbau des Staates und die Krise der öffentlichen Hand
• Wandel und Konstanz auf der Werteebene
• Sinkendes Regierungsvertrauen?• Die politische Beteiligung• Wer vertritt die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger?
PR für die öffentliche Hand
Gewandeltes Verhältnis Staat - Bürgerschaft
• Besser informierte, politisch mündige Bürgerinnen und Bürger
• Subitomentalität• Behörden und Verwaltungskritik (Von
der Hoheits- zur Dienstleistungs-verwaltung)
• Sinkendes Engagement in politischen Gremien
PR für die öffentliche Hand
Die Art und Weise wie Bürgerinnen und Bürger politisch partizipieren hat sich gewandelt, die Partizipationsmöglich-keiten und die Informationen, die der Staat zur Verfügung stellt, müssen sich ändern.
PR für die öffentliche Hand
Bürgerinnen und Bürger verlangen - zumindest im Grundsatz - Transparenz und Information was staatliches Handeln anbelangt, staatliches Handeln ohne Öffentlichkeitsarbeit ist immer weniger denkbar.
PR für die öffentliche Hand
Von der Hoheits- zur
Dienstleistungsverwaltung
• Die Beamten haben ausgedient!
• Die Verwaltung öffnet sich!
• Wandel hin zum modernen Dienstleistungsunternehmen.
• Öffentlichkeitsprinzip
PR für die öffentliche Hand
2. Öffentliche Meinung
PR für die öffentliche Hand
Ein paar Gedanken zur „öffentlichen Meinung“
• Der Begriff wurde schon in der Antike gebraucht (publicam opinionem)
• Fülle von Synonymen, Vielzahl von Definitionen• Soziale Kontrolle, ungeschriebene Gesetze,
Konformitätsdruck• 18. Jh.: Sinnverschiebung: Öffentliche Meinung = Meinung
der urteilsfähigen, kritisch räsonnierenden, verantwortungsbewusst der Regierung gegenübertretenden Bürger (vgl. heute Bourdieu, Foucault, Habermas)
• Öffentliche Meinung wird teilweise auch und nicht ganz berechtigt als veröffentlichte Meinung verstanden. Veröffentlichter Medientenor und Bevölkerungsmeinung können auch auseinanderfallen (EWR).
PR für die öffentliche Hand
Spannungsfeld
Kritische Gegenöffentlichkeit vs.soziale Kontrolle, Konformitätsdruck, Integrationsmittel der Gesellschaft.
PR für die öffentliche Hand
Kann mit der Beeinflussung der öffentlichen Meinung manipuliert werden?
Waldsterben?
-> Schweigespirale (Elisabeth Noelle-Neumann)
Disku
ssionspu
nkt
PR für die öffentliche Hand
Schweigespirale
Wenn eine Position von der Mehrheit der tonangebenden Medien eingenommen wird und die Bevölkerung von dieser Position zunehmend überzeugt ist, werden die Anhänger dieser Ansicht zunehmend mutiger und äussern sich laut und selbstbewusst in der Öffentlichkeit und stecken damit andere an, sich auch in der Öffentlichkeit zu äussern. Die Anhänger der Gegenmeinung werden verunsichert und schweigen.
PR für die öffentliche Hand
Empirische Erkenntnisse:
Medieninhaltsanalysen und Umfrageforschungen (z. B. über die Darstellung der US-Präsidenten und ihrer Popularität) zeigen, dass die Berichterstattung und die Bevölkerungsmeinung übereinstimmen und die Berichterstattung der Bevölkerungsmeinung voraus läuft.
PR für die öffentliche Hand
Weitere Diskussionspunkte:
• Eine öffentliche Meinung oder mehrere öffentliche Meinungen?
• Öffentliche Meinung und veröffentlichte Meinung!
• Demoskopie wird in der Politik immer wichtiger. Politische Verantwortung und Führerschafft vs. Populismus und Windfahnen-Politik.
PR für die öffentliche Hand
3. Charakteristische Merkmale von PR für den
Staat
PR für die öffentliche Hand
Charakteristische Merkmale von PR für den Staat
• Akteure
• Gegenstandsbereich
• Zwischen Information und Propaganda
• Spezifisch schweizerische Voraussetzungen
PR für die öffentliche Hand
Literaturhinweis:
Jarren, Otfried, Ulrich Sarcinelli und Ulrich Saxer (Hrsg.) 1998. Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft. Ein Handbuch mit Lexikonteil. Opladen: Westdeutscher Verlag.
PR für die öffentliche Hand
Akteure
• Verwaltungskommunikation
• Regierungskommunikation
• Parlamentskommunikation
PR für die öffentliche Hand
Unterschiedliche Voraussetzungen
• Verwaltung: Grad der Professionalität, Ausmass der Autonomie
• Regierung: Parteizusammensetzung, Kollegialitätsprinzip, Teamgeist
• Parlament: Parteiwettbewerb, politische Profilierung
PR für die öffentliche Hand
Verwaltungskommunikation
a) Binnenkommunikation
• Führungs- und Abstimmungskommunikation
• Auswertung von Umweltinformationen
• Personalpflege
PR für die öffentliche Hand
Verwaltungskommunikation
b) Externe Verwaltungskommunikation
• Medienarbeit (Medienkonferenzen, Pressefahrten)
• Öffentlichkeitsarbeit (werbende Selbstdarstellung)
• Informationsarbeit (Auskünfte, Aufklärung, Warnungen, Beratungen)
PR für die öffentliche Hand
Regierungskommunikation
• Verhältnis zur Legislative (Wer macht Politik?, Kontrolle)
• Ansprüche der BürgerInnen (Führen oder ausführen?)
• Interne Zusammensetzung (geschlossener Auftritt, Profilierung Einzelner, Einbindung in Mehrheitsentscheide)
PR für die öffentliche Hand
Parlamentskommunikation
• Leistungsausweis des Parlament (Wie werden die Funktionen Regierungsbildung, Regierungskontrolle, Gesetzgebung und Repräsentation wahrgenommen?) vs.
• Politischer Wettkampf
PR für die öffentliche Hand
Gegenstandbereiche Innenpolitik Aussenpolitik
allgemein Vertrauen in diepolitischen Institutionen
Förderung der politischen Partizipation
Image der Schweiz im Ausland
themen-spezifisch
Policies Projekte, Gesetzesvorlagen
Aussenpolitik (Handels- und Sicherheitspolitik)
PR für die öffentliche Hand
Hauptunterschiede zur privatwirtschaftlichen PR
• Sie richtet sich nicht an KundInnen sondern BürgerInnen (PR-Empfänger sind auch Auftraggeber)
• Auch Leute, die das Produkt nicht wollen, finanzieren mit (Steuern)
=> Gemeinwohlorientierung, Ausgewogenheit
Disku
ssionspu
nkt
PR für die öffentliche Hand
CH-Voraussetzungen
• Konkordanz/Proporz -> mehrheitsfähige Botschaften
• Direkte Demokratie -> Mehraufwand, Parteinahme
• Föderalismus -> Vielzahl von Akteuren, unklare Verantwortlichkeiten
• Milizsystem -> geringe Professionalität
PR für die öffentliche Hand
4. Was tun die Öffentlichkeitsarbeitenden der
Verwaltung?
PR für die öffentliche Hand
Eine Studie bei den Öffentlichkeitsbeauftragten
Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Verwaltung: Information, Persuasion oder Dialog?
Dr. Christine Rothmayr / Prof. Dr. Sibylle Hardmeier
Mit der Aufweichung traditioneller sozialer Bindungen, der Medialisierung der Gesellschaft, dem wachsenden Legitimationsbedarf staatlicher Tätigkeit und den grundlegenden Verwaltungsreformen (NPM) ist nicht nur die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Verwaltungen, sondern sind auch die an sie gerichteten Ansprüche gestiegen. Die gesteigerten Ansprüche äussern sich unter anderem in der Forderung nach einer verstärkt dialog- und partizipationsorientierten Öffentlichkeitsarbeit, die - so die Hoffnung - zu inhaltlich und legitimatorisch breit ……..
PR für die öffentliche Hand
Ziele und Funktionen • Information: mit den Funktionen „Informationsstand
erhöhen“ und „Dienstleistungen bekannt machen“; • Support erhalten und schaffen: mit den Funktionen
„Vertrauen fördern“, „Image fördern“ und „Transparenz schaffen“,
• Issue- und Entscheidmanagement: mit den Funktionen „Themen in die öffentliche Diskussion einbringen“, „den Puls der öffentlichen Meinung fühlen“, „politische Ziele unterstützen“, „zum Ausgleich gesellschaftlicher Interessen beitragen“ sowie „politische Partizipation fördern“.
Spezielle Ziele werden mit dem Krisenmanagement verfolgt; es wird im Rahmen aller drei genannten Funktionen realisiert.
PR für die öffentliche Hand
Häufigste Zielgruppen
Medien, gefolgt von der Wohnbevölkerung, andere Verwaltungen, Verbände und Interessenorganisationen,
Parlamentarierinnen und den Stimmberechtigten.
PR für die öffentliche Hand
Instrumente
Ein grosser Teil der Öffentlichkeitsarbeit wird als Medienarbeit betrieben. Die regelmässige Beantwortung von journalistischen Anfragen sowie die Erstellung von Mediencommuniqués prägen das Bild. Vorträge, eigene Medienauftritte, Informationsmaterialien u.ä. werden vor allem von Fall zu Fall eingesetzt. Eigentliche Instrumente der Werbung (Spots, Sponsoring, Direct Mails oder Internet Banner) werden von vielen Befragten nie eingesetzt.
PR für die öffentliche Hand
Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes unter Druck: Interpellation gegen die
„Informationsflut in der Bundesverwaltung“
PR für die öffentliche Hand
Gegen die Überflutung mit Hochglanzprospekten und Umweltschutzerzeugnissen
PR für die öffentliche Hand
PR für die öffentliche Hand
Antwort des Bundesrates vom 13.06.2000
Die Rolle und die Bedeutung der behördlichen Kommunikation haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Sind die Behörden früher eher zurückhaltend aufgetreten, so wird heute von den Medien und der Öffentlichkeit eine aktive Rolle erwartet. Der Bundesrat ist auch von Gesetzes wegen gehalten, für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren zu sorgen (Art. 10 RVOG).
PR für die öffentliche Hand
Die Gesamtkosten aller Printerzeugnisse belaufen sich 1999 auf knapp 18,5 Millionen Franken:
Bundeskanzlei 2 128 711 Franken;
EDA 2 087 600 Franken;
EDI 3 900 000 Franken;
EJPD 1 943 300 Franken;
VBS 2 188 000 Franken;
EFD 1 400 000 Franken;
EVD 1 825 000 Franken;
UVEK 2 986 336 Franken;
Total: 18 458 947 Franken.
PR für die öffentliche Hand
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des
Bundes, 12. Apr 2001
Mit einem neuen Erhebungsverfahren schafft die Eidg. Finanzverwaltung mehr Transparenz über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung. Die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit haben sich im Jahr 2000 auf 62,5 Mio. Franken belaufen. Über 50 Prozent davon, rund 33,7 Mio. Franken, machen die Personalkosten aus.
PR für die öffentliche Hand
5. Öffentlichkeitsprinzip
PR für die öffentliche Hand
Bisher:Das Handeln der Verwaltung ist grundsätzlich geheim, unter Vorbehalt von Ausnahmen. Der Bürger oder die Bürgerin verfügen über kein generelles Recht, Informationen über die gesamte Verwaltungstätigkeit zu erhalten.
Sowohl das Fehlen eines subjektiven allgemeinen Rechts auf Information als auch der Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit der Verwaltung werden in der Lehre heftig kritisiert.
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Kantone• Heute kennt einzig der Kanton Bern ein generelles
Recht auf Einsicht in amtliche Akten, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen und ohne dass ein Interesse nachgewiesen werden müsste.
• Einzelne Kantone haben die lnformationsfreiheit kennen Recht auf Information, wobei allerdings der Nachweis eines schutzwürdigen Interesses verlangt wird (BL; AR).
• Die Kantone SO, AG, GE, TI und VD sind gegenwärtig im Begriff, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in ihre Rechtsordnung zu prüfen oder haben entsprechende Schritte unternommen.
PR für die öffentliche Hand
Im internationalen Vergleich
• Zahlreiche Länder kennen das Öffentlichkeitsprinzip. Klassisches Beispiel ist Schweden, welches das Öffentlichkeitsprinzip vor mehr als zweihundert Jahren einführte.
• Auch Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen, Kanada, Irland, Ungarn, die Vereinigten Staaten von Amerika, Südafrika und Italien kennen das Öffentlichkeitsprinzip.
PR für die öffentliche Hand
Meist allerdings mit Ausnahmeregelungen (z. B. Schweden) bei Gefährdung folgender Interessen:
• die staatliche Sicherheit und die Beziehungen zu einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation,
• die Finanz- und Währungspolitik des Landes,• die amtlichen Massnahmen der Kontrolle und
Überwachung,• die Wirtschaftsinteressen des Königreichs,• der Schutz der persönlichen Geheimsphäre und der
privaten wirtschaftlichen Interessen,• die Notwendigkeit des Schutzes von Tier- und
Pflanzenarten.
Disku
ssionspu
nkt
PR für die öffentliche Hand
Pro-Argumente
• Verbesserung der Beziehungen Staat und BürgerInnnen
• Information kann überprüft werden
• Hilfe bei der Meinungsbildung
• Möglichkeit zur Kontrolle der Verwaltung
• Koordination zwischen den verschiedenen Departementen und Ämtern wird erleichtert
• Begünstigung der Umsetzung politischer Massnahmen (erhöhtes Vertrauen)
• Angleichung der Verwaltungspraxis
• Geheimhaltung führt zu Indiskretionen
• Wirklich geheime Informationen können besser geschützt werden
PR für die öffentliche Hand
Contra-Argumente
• Fundamentalen Wandel der Verwaltungskultur
• Beeinträchtigung des Kollegialitätsprinzip • Erschwerung des Entscheidprozesses• Beeinträchtigung ihres Privatlebens
respektive der Geschäftsgeheimnisse der BürgerInnen
• Gefährdung des öffentlichen Interesses • Mehraufwand und daraus resultierende
Kosten
PR für die öffentliche Hand
Der Gesetzesvorschlag
Art. 4 Öffentlichkeitsprinzip
1 Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den
Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten (Recht auf Zugang).
2 Die Einsichtnahme erfolgt vor Ort oder durch Erhalt einer Kopie.
3 Der Bundesrat kann Vorschriften erlassen über
a. die Bewirtschaftung amtlicher Dokumente;
b. die Information über amtliche Dokumente.
PR für die öffentliche Hand
Art. 5 Interessenabwägung
1 Das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt, aufgeschoben oder
verweigert, soweit ihm überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
2 Überwiegende öffentliche Interessen liegen vor, wenn durch die Gewährung des
Zugangs:
a. die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde wesentlich beeinträchtigt werden kann;
b. die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden kann;
c. die aussenpolitischen Interessen oder die internationalen Beziehungen der Schweiz
beeinträchtigt
werden können;
d. die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen oder zwischen Kantonen beeinträchtigt
werden können;
e. die wirtschafts-, geld- und währungspolitischen Interessen der Schweiz gefährdet werden
können.
3überwiegende private Interessen liegen vor, wenn durch die Gewährung des Zugangs:
a. die Privatsphäre wesentlich beeinträchtigt werden kann;
b. Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden können;
c. Informationen vermittelt werden können, die der Behörde von Dritten freiwillig mitgeteilt
worden sind und deren Geheimhaltung die Behörde zugesichert hat.
PR für die öffentliche Hand
Die Reaktion
PR für die öffentliche Hand
6. Das Engagement des Bundes im
Abstimmungskampf
Disku
ssionspu
nkt
PR für die öffentliche Hand
Das Engagement vonBundesrat und Bundesverwaltungim Vorfeld von eidgenössischen
Abstimmungen
Bericht der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (AG KID)
Bern, November 2001
Rhinow/Riklin/Blum
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Früher:
• Gebot der Zurückhaltung• Abstimmungsempfehlung in der Botschaft des
Bundesrates• Keine Teilnahme an kontradiktorischen
Veranstaltungen• Keine Interviews• Keine vorbereitende Informationen• Holschuld bei den Medien• Einzig Richtigstellungen bei Falschinformationen
PR für die öffentliche Hand
Heute:
• Neues Demokratieverständnis• Behördliche Information ist Voraussetzung für
Willensbildung• Information ist Regierungsaufgabe und
Verpflichtung• Behörden sollen am Abstimmungskampf aktiv
teilnehmen• Meinungsbildungsprozess darf durch die
Teilnahme der Behörden nicht verfälscht werden!!!
• Keine Dominanz des staatlichen Standpunktes
PR für die öffentliche Hand
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) von 1997
Artikel 10 RVOG Information der Öffentlichkeit:1 Der Bundesrat gewährleistet die Information
der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit
2 Er sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren.
3 Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen.
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Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) von 1997
Artikel 11 Kommunikation mit der Öffentlichkeit:
Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit und informiert sich über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen.
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(Neue) Bundesverfassung
Artikel 180 Bundesverfassung Regierungspolitik
2 Er (der Bundesrat) informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
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Die Aufgaben der behördlichen Information im Abstimmungskampf
Sachliche, offene, transparente und neutrale Darstellung der Vorlagen
Erklärung und Begründung der Haltung des Bundesrates
Würdigung der gegnerischen Haltung
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Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID) von Januar 2003
Einleitend: In einer modernen Gesellschaft hat auch die behördliche Information und Kommunikation einen hohen Stellenwert. Deshalb haben Bundesrat und Bundesverwaltung heute die Pflicht zu kommunizieren, um in Zusammenarbeit mit den Medien die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
PR für die öffentliche Hand
Grundsätze der Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung: Bundesrat
und Bundesverwaltung informieren..
• Aktiv• Frühzeitig/rechtzeitig• Sachlich und wahr• Umfassend• Einheitlich
• Koordiniert• Kontinuierlich• Transparent• Dialogorientiert• Zielgruppen- und
mediengerecht
PR für die öffentliche Hand
These:
Auch mit gesetzlichen Grundlagen und Leitbild bleibt es letztlich eine
Ermessensfrage, welches Mass an Engagement angemessen ist.
PR für die öffentliche Hand
7. Internet und Öffentlichkeit - E-Democracy
PR für die öffentliche Hand
Praxisbeispiel: Stadt Hamburg (D)
Pra
xisbeisp
iel
PR für die öffentliche Hand
Kennzeichen Erstmals in den 1970er Jahren in Australien
entstanden.
Ziele: Allen Leuten Zugang zur Verwaltung schaffen, Entscheidungen näher zu Kunden legen, Koordination zwischen offiziellen Stellen verbessern und Angestellten Leitlinien geben, um bessere Entscheide fällen zu können.
Einsatz qualifizierten Personals und moderner Informationstechnologien notwendig.
Besteht aus „Back offices“ und „Front office“. Zudem wird Schnittstelle (i. d. R. IT-Technologie) benötigt.
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Portale für die öffentliche Verwaltung
Das Portal, vergleichbar mit einem Stadttor, öffnet den Weg in eine virtuelle Stadt. Es handelt sich um einen Bestandteil des eGovernments.
Portale der öffentlichen Verwaltung gruppieren sich in der Regel um Gebietskörperschaften (Governmental Portal), um Ämter und Behörden (Departmental Portal) und um bestimmte Aufgaben oder Lebensphasen (Life-Event Portal). Kombinationen sind möglich.
IT-Form der One-Stop-Agency/des Bürgerbüros. Quelle: von Lucke 2000: 12 ff.
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Praxisbeispiel: Österreich
Pra
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PR für die öffentliche Hand
Praxisbeispiel: SGVW
Pra
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eGovernment-Strategie des Bundes
Ziele: Erhöhung der Effizienz, der Flexibilität, der Transparenz und der Partizipation.
Bund will Rahmenbedingungen schaffen: Rechtliche Grundlagen (z. B. Datenschutz), Zuverlässigkeit des Geschäftsverkehrs (z. B. Signaturen), Sicherheit der Infrastruktur, Technologie/Standards, organisatorische Veränderungen, prozessorientierte Abläufe, Kommunikation und Ausbildung, Chancengleichheit, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.
PR für die öffentliche Hand
Diskussionspunkte
• Wie wirkt Kommunikation? Welche Form der Kommunikation ist am erfolgreichsten? (Erfahrungen)
• Wie unterscheidet sich die Öffentlichkeitsarbeit für den Staat von PR in der Privatwirtschaft
• Wie Auswirkungen hätte das Öffentlichkeitsprinzip aus Ihrer Sicht?
• Welche Rolle soll der Bund bei Abstimmungen übernehmen?
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