Preuschen presseerklareung

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Dr. Diethardt von Preuschen Rechtsanwalt D 53343 Wachtberg Auf dem Köllenhof 13 Tel.: (0228) 341538 Fax: (0228) 5506997 e-Mail: [email protected] StNr.22215350/1672 Finanzamt St Augustin den 20. August 2011 PRESSEERKLÄRUNG Glückliches Ende einer bürokratischen Hexenjagd. Die wertvolle Sammlung antiker Münzen des Herrn Alexander Krombach aus Leun wurde zurückgegeben. Herr Krombach hatte im Jahre 2005 über eBay fünf spätrömische Bronzemünzen zum Preis von insgesamt 5,03 Euro erworben. Er war einer von 338 unbescholtenen Münzensammlern, die in Hessen wegen Hehlerei angezeigt wurden, weil sie Münzen ohne Herkunftsnachweis über die Internetplattform eBay gekauft hatten. 1 Sein Haus wurde am 4. Dezember 2008 durchsucht, seine ganze antike Münzensammlung beschlagnahmt. Aber die Staatsanwaltschaft b. d. LG Limburg - AußensteIle Wetzlar erkannte schnell, dass an den Vorwürfen nichts dran war und stellte das Ermittlungsverfahren am 12. 02. 2009 gern. § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Einstellungsverfügung wurde bestätigt, dass es für den Besitz antiker Münzen keines Herkunftsnachweises bedarf. Das aber ließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, HMWK, nicht ruhen. Ohne die Rückgabe durch die Staatsanwaltschaft abzuwarten, beschlagnahmte es kurzerhand die Münzensammlung zum zweiten Mal. Es folgte die Anfechtungsklage des Sammlers zum Verwaltungsgericht Gießen, das am 6. Mai 2010 die Rechtwidrigkeit der Maßnahme feststellte. Diese eindeutige Entscheidung des VG Gießen überzeugte das Ministerium noch nicht. Es stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der am 4. Juli 2011 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durch Beschluss (Az.: 8. A 1526/10.Z) als unbegründet zurückgewiesen wurde. Herr Krombach bekam am letzten Freitag seine Sammlung zurück. Er musste zwei Jahre und acht Monate auf diesen Augenblick warten. e~ Dr. Diethardt von Preuschen Rechtsanwalt P. S. Herr Krombach ist sich bewusst, dass er die Rückgabe seiner Münzensammlung auch dem verstorbenen Wolfram Ostheimer verdankt, der sich als Vorsitzenden der Gießener Gruppe der Numismatischen Gesellschaft Deutschlands e. V. sich immer wieder für ihn eingesetzt hat. 1 Die Presseerklärung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie im Internet unter http://www.zabern.de/beitraglWertvolle_Zeugnisse_decfruehen_Hochkulturen_Mesopotamiens/18860 Bankverbindung :Volksbank Bonn Rhein Sieg e G (BLZ 38060186) Konto-Nr. 3207123012 arc GENODED1 BRS IBAN DE61 380601863207123012

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Presseerklärung des RA von Preuschen, der einen der vielen "Hehler" verteidigte, die bei ebay Münzen gekauft haben ohne dass diese einen Herkunftsnachweis hatten.

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Dr. Diethardt von PreuschenRechtsanwalt

D 53343 WachtbergAuf dem Köllenhof 13Tel.: (0228) 341538Fax: (0228) 5506997e-Mail: [email protected]/1672Finanzamt St Augustin

den 20. August 2011

PRESSEERKLÄRUNG

Glückliches Ende einer bürokratischen Hexenjagd.Die wertvolle Sammlung antiker Münzen des Herrn Alexander Krombach aus Leun

wurde zurückgegeben.

Herr Krombach hatte im Jahre 2005 über eBay fünf spätrömische Bronzemünzen zum Preisvon insgesamt 5,03 Euro erworben. Er war einer von 338 unbescholtenen Münzensammlern,die in Hessen wegen Hehlerei angezeigt wurden, weil sie Münzen ohne Herkunftsnachweisüber die Internetplattform eBay gekauft hatten. 1

Sein Haus wurde am 4. Dezember 2008 durchsucht, seine ganze antike Münzensammlungbeschlagnahmt.Aber die Staatsanwaltschaft b. d. LG Limburg - AußensteIle Wetzlar erkannte schnell, dass anden Vorwürfen nichts dran war und stellte das Ermittlungsverfahren am 12. 02. 2009gern. § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Einstellungsverfügung wurde bestätigt, dass es für denBesitz antiker Münzen keines Herkunftsnachweises bedarf.

Das aber ließ das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, HMWK, nicht ruhen.Ohne die Rückgabe durch die Staatsanwaltschaft abzuwarten, beschlagnahmte eskurzerhand die Münzensammlung zum zweiten Mal.Es folgte die Anfechtungsklage des Sammlers zum Verwaltungsgericht Gießen, das am 6. Mai2010 die Rechtwidrigkeit der Maßnahme feststellte.Diese eindeutige Entscheidung des VG Gießen überzeugte das Ministerium noch nicht.Es stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der am 4. Juli 2011 vom HessischenVerwaltungsgerichtshof in Kassel durch Beschluss (Az.: 8. A 1526/10.Z) als unbegründetzurückgewiesen wurde.Herr Krombach bekam am letzten Freitag seine Sammlung zurück.Er musste zwei Jahre und acht Monate auf diesen Augenblick warten.e~Dr. Diethardt von PreuschenRechtsanwalt

P. S.Herr Krombach ist sich bewusst, dass er die Rückgabe seiner Münzensammlung auch demverstorbenen Wolfram Ostheimer verdankt, der sich als Vorsitzenden der Gießener Gruppeder Numismatischen Gesellschaft Deutschlands e. V. sich immer wieder für ihn eingesetzt hat.

1 Die Presseerklärung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie im Internet unterhttp://www.zabern.de/beitraglWertvolle_Zeugnisse_decfruehen_Hochkulturen_Mesopotamiens/18860

Bankverbindung :Volksbank Bonn Rhein Sieg e G (BLZ 38060186) Konto-Nr. 3207123012arc GENODED1 BRS

IBAN DE61 380601863207123012