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Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium

Prüfungen abseits des Schulalltags

1. Nachprüfung

2. Besondere Prüfung3. Qualifizierender Hauptschulabschluss

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1.1. Nachprüfung: Voraussetzungen nach § 64 GSO

Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungs-fächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht habenVorrückungserlaubnis bei Bestehen der Nachprüfung.

Keine Möglichkeit zur Nachprüfung:(a) Note 6 im Fach Deutsch(b) Wiederholung der Jahrgangsstufe

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1.2. Nachprüfung - Wissenswertes

- Antrag der Erziehungsberechtigten: Spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses.

- Prüfung in den Vorrückungsfächern, in denen die Leistungen schlechter als „ausreichend“ waren.

- In der Regel in schriftlicher Form, Umfang von etwa einer Schulaufgabe.

- Prüfungsstoff: Inhalt der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe.

- Prüfungszeitraum: An 2 bzw. 3 Tagen der letzten (vollen) Sommerferienwoche

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1.3. Nachprüfung - Bestehen

Die Noten der Nachprüfung ersetzen die Jahresfortgangsnoten

Erreicht ein Schüler Noten, mit denen er unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätte vorrücken dürfen(z.B. 1 x Note 4 (Mathe), 1 x Note 5 (Geschichte)) Nachprüfung bestanden, Vorrückungserlaubnis.

Neues Jahreszeugnis mit Vermerk darüber, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen.

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1.4. Nachprüfung - Bedenkenswertes(1) Sommerferien werden durch hohes

Lernpensum „belastet“ (Wiederholung der Inhalte des ganzen Schuljahres (!))

(1) Ohne Hilfe von außen meist nicht zu bewerkstelligen

(1) Ist eine Wiederholung der Jahrgangsstufe nicht sinnvoller (Schließen von Wissenslücken, ...)?

(1) Erfolgsaussichten relativ gering (in den letzten Schuljahren 0 bis 35%)

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2.1. Besondere Prüfung - § 98 GSO

Nur für Schüler der Jahrgangsstufe 10

Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern keine Vorrückungserlaubnis

Erwerb des mittleren Schulabschlusses durch die Besondere Prüfung

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2.2. Besondere Prüfung - § 98 GSO

Nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10

In den letzten Tagen der Sommerferien

Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses vorzulegen.

Zentral für ganz Bayern gestellte Aufgaben

Benotung und Korrektur spätestens bis zum ersten Unterrichtstag

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2.3. Besondere Prüfung – Fächer, Inhalte

Fächer: Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache Erste Fremdsprache kann durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden (Nachweis auf dem Niveau der ersten Fremdsprache)

Prüfung in schriftlicher Form

Prüfungsanforderungen: Lehrplan der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums maßgebend.

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2.4. Besondere PrüfungIm Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt (Arbeitszeit 180 Minuten).

Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).

In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120 Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch.

In der Fremdsprache Latein wird eine Übersetzung in das Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).

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2.5. Besondere Prüfung - Bestehen

Bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt.

Wiederholung nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird.

Übertritt an die FOS: Nur bei Notendurchschnitt von 3,33 oder besser und max. 1 x Note 5.

Trotz Bestehens kein Eintritt in die gymnasiale Oberstufe möglich

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2.6. Besondere Prüfung – Hinweise und Tipps

Hohes Anforderungsniveau: Erfolgsquote nur etwa 50%.

Gute Erfolgsaussichten, wenn „Problemfächer" nicht zu den Prüfungsfächern der BP gehören.

Vorbereitung:(1) Orientierung an alten Prüfungsaufgaben. Vgl. dazu www.isb.bayern.de (Vergleichsarbeiten/Prüfungen)

(2) E-Learning-Programm zur Prüfungsvorbereitung: Informationen (nach Registrierung) auf der Webplattform unter der Adresse: http://bayern.bayernmoodle.de/

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3.1 Qualifizierender Hauptschulabschluss - Allgemeines

• Teilnahme möglich für Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe 

• Keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Noten am Gymnasium

• Meldeschluss: Laut Schulordnung 1. März (besser deutlich vorher)

• Anmeldung an der zuständigen Mittel-/Hauptschule (Sprengelschule)

• Lehrplan der Mittelschule (!)

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3.2. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Prüfungsfächer

(1) Deutsch schriftlich (Doppelte Gewichtung)

(2) Mathematik schriftlich (Doppelte Gewichtung)

(3) Englisch (schriftlich und mündlich) oder PSB (Physik/Chemie/Biologie) oder GSE (Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde) (Doppelte Gewichtung)

(4) Ethik, Religion, Sport, Kunst, Musik, Informatik oder Buchführung (mündlich bzw. praktisch)

(5) Projektprüfung (Doppelte Gewichtung)

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3.3. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Prüfungstermine

In der Regel Beginn der zentral gestellten, schriftlichen Prüfungen (z.B. Englisch, Deutsch, Mathe) in der letzten Woche im Juni.

Die Termine der Projektprüfung sowie alle anderen schulhausinternen Prüfungen (Ethik, Religion, Sport, ...) werden von der prüfenden Schule festgesetzt.

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3.4. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Bestehen

Gesamtbewertung von 3,0 oder besser

In das Quali-Zeugnis gehen nur die Prüfungsnoten ein

Bei Durchschnitt von mind. 2,33 in der Gesamtbewertung oder von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (keine Note dieser Fächer schlechter als 3) Eintritt in die M10-Klasse möglich

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3.5. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Hinweise

Erfolgsquote: Bei externen Teilnehmern aus Gymnasium bei 91%

Doppelbelastung während des Schuljahres: Bestehen des Klassenziels am Gymnasium und der Quali-Prüfung

Gesprächstermin bei Beratungslehrer vereinbaren:Was bringt mir/meinem Kind der Quali? Welche Bidungsziele werden angestrebt?

Infoveranstaltung für Schüler Ende Januar

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3.6. Qualifizierender Hauptschulabschluss - Hilfsmittel

I) Musteraufgaben mit Korrekturhinweisen auf der Website des Staatsinstituts für Bildungsforschung und Schulpädagogik (ISB) für Deutsch, Mathematik und Englisch: http://www.isb.bayern.de → Vergleichsarbeiten/Prüfungen → Qualifizierender Hauptschulabschluss (Neukonzeption) → Deutsch (für Mathematik und Englisch entsprechend)

II) Informationen zur Projektprüfung Vgl. dazu auch www.isb-mittelschule.de (Projektprüfung → Kurzdarstellung ... für andere Bewerber)

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3.7. Qualifizierender Hauptschulabschluss – Übertritt in die M10

Unter folgenden Bedingungen möglich:

- bei bestandener Jgst. am Gymnasium

- bei nicht bestandener Jgst. am Gymnasium, wenn nach den Fächern der Mittel-/ Hauptschule ein Vorrücken möglich ist

- Schüler mit Quali-Notendurchschnitt in D, M, E von mindestens 2,33

- Schüler, die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben

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