Rechtliche Risiken bei der Unternehmensnachfolge

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Rechtliche Risiken bei der Betriebsübergabe

Dr. Hans Vogt (RA StB, FA für Steuer-und Erbrecht)

Martini Mogg Vogt, Koblenz

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Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016

I. Betriebsveräußerung an Unternehmensfremde§ 1. Der „wirklich“ Unternehmensfremde

Nachteile: - man kennt sich nicht- Sein wahrer Charakter: erschließt sich oft erst später- finanzieller Hintergrund: in der Regel unbekannt

Vorteile:- Interessengegensatz lässt wachsam sein- Notwendigkeit externer Beratung wird erkannt

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§ 2. Betriebsveräußerung an Mitarbeiter

Vorteile:- Man kennt sich und vertraut sich

Nachteile:- Interessengegensatz wird nicht erkannt- Regelungs- und Beratungsbedarf wird übersehen- Vereinbarungen erfolgen nur mündlich oder gar nicht

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§ 3. Typische Gefahren bei Betriebsveräußerung

Was genau ist Gegenstand der Veräußerung

- Abgrenzung zum Privatvermögen- Was ist mit den betrieblichen Schulden?- Was passiert mit den Arbeitsverhältnissen?

Haftung bei Firmenfortführung

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§ Sonderfall Kaufpreisverrentung

§ - Berechnung der Rentenhöhe

§ - Absicherung der Rente

§ - Absicherung des Unternehmerehegatten

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II. Betriebsübertragung an Familienangehörige§ 1. Regelfall: Unentgeltlichkeit

§ 2. Unentgeltlichkeit auch bei lebenslanger Rente§ - Abgrenzung zur Kaufpreisverrentung§ - Hinweis auf steuerliche Behandlung§ - Absicherung

3. Erfordernis klarer Absprachen auch innerhalb der Familie

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III. Flankierende Maßnahmen1. Berücksichtigung der anderen Kinder

- Bewertungsgesichtspunkte- Lebzeitige Übertragungen- Testamentarische Berücksichtigung

2. Sonderproblem: Pflichtteilsansprüche - Berechnung - Pflichtteilsverzicht - Pflichtteilsergänzungsansprüche

3.

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IV. Testamentarische Vorsorge vor Betriebsübertragung

1. Nicht nur an Steuern denken

2. Streben Sie keine „Gerechtigkeit bis auf den letzten Cent“ an

3. Finden Sie klare und praktikable Regeln

4. Vermeiden Sie nach Möglichkeit eine Erbengemeinschaft

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V. Resümee1. Denken Sie bei Betriebsübergabe und bei Abfassung Ihrer

testamentarischen Regelung nicht nur an Steuervermeidung oder Steuerminimierung.

2. Streitvermeidung ist mindestens genauso wichtig.

3. Überschätzen Sie nicht Ihre eigene Regelungskompetenz!

4. Bedenken Sie als Grundsatz: Ihren Nachfolgern zugute kommt letztendlich nur das, was diesen „nach Streit und Steuern“ verbleibt.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. Hans VogtRechtsanwalt SteuerberaterFachanwalt für Steuer- und ErbrechtMartini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Koblenz