Reha-Schiedsstellen - BDPK · Reha-Schiedsstellen Edelinde Eusterholz Stellv. Leiterin Abteilung...

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Reha-Schiedsstellen Edelinde Eusterholz Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) BDPK-Bundeskongress 2013 27.06. und 28.06.2013 Berlin

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Reha-Schiedsstellen

Edelinde Eusterholz

Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

BDPK-Bundeskongress 2013

27.06. und 28.06.2013 Berlin

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Reha-Schiedsstellen

Quelle: www.uni-koblenz-Landau.de

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Reha-Schiedsstellen – Warum?

"Für die Preisverhandlungen mit den

Krankenkassen sollen Schiedsstellen

eingerichtet werden. Hintergrund: Seit

Jahren beklagen die Rehaanbieter ein

Preisdumping der Kassen. Während die

Anforderungen an die medizinische

Rehabilitation immer weiter stiegen,

stagniere die Vergütung. Eine

hochwertige Behandlung sei zu den

Konditionen der Kassen kaum noch zu

leisten."

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Reha-Schiedsstellen – Warum?

"Mit der Regelung zeigte er (Max Lux) sich

zufrieden. Für die Möglichkeit zu

„Verhandlungen auf Augenhöhe“ habe man

jahrelang gekämpft."

"Union und FDP hatten die Einrichtung der

Schiedsstellen im Koalitionsvertrag vereinbart.

Sie sollen Konflikte bei den

Vergütungsverhandlungen schlichten. Bei den

Schiedsstellen handelt es sich um eine

langjährige Forderung der Rehaverbände.

Diese hatten immer wieder eine

unzureichende Vergütung durch die

gesetzliche Krankenversicherung beklagt."

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Reha-Schiedsstellen – Warum nicht?

• Reha-Einrichtungen fordern Erhöhung in Höhe

Grundlohn nicht ein

• Gemeinsame Vergütungsvereinbarungen mit

Landesverbänden/-vertretungen wird durch

Einzelverträge unterlaufen

• Schiedsstelle/Kontrahierungszwang

unterstützt Überversorgung

Zitat AOK-BV

"Wir sehen in der Regelung eher einen Eingriff in die freie

Preisbildung, denn der Gesetzgeber hat den

Rehabilitationsbereich als Wettbewerbsbereich vorgesehen",

hält Polak, die im AOK-Bundesverband für Rehabilitation und

Vorsorge zuständig ist, dem entgegen. "Der

Rehabilitationsmarkt ist eher von Über- denn von

Unterversorgung geprägt, es gibt für GKV-Versicherte keine

langen Wartezeiten, und die Krankenkassen müssen die

Möglichkeiten des Marktes zur Vertrags- und Preisgestaltung

nutzen."

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Reha-Schiedsstellen – Warum nicht?

• Krankenkassen sind Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit verpflichtet

• Läuft ins Leere für Vergütungsverträge

zwischen Krankenkassen und

Reha-Einrichtung / Vertragskündigung

möglich

• Aufbau von Bürokratie

• Wenn Regelung, dann SGB IX

Zitat fakten & aspekte

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Reha-Schiedsstellen – Wie?

Besondere Probleme:

• Krankenkassen stehen im Wettbewerb

• Vielfalt der Vertragspartner

• Unterschiedliche Besetzung

• Ansiedlung der Geschäftsstelle

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Reha-Schiedsstellen – Wie?

§ 111b SGB V - Gesetzliche Regelung

• zunächst nur für stationäre Reha

• durch Einführung § 111c SGB V auch für

ambulante Reha

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Reha-Schiedsstellen – Wie?

• Umsetzung auf Landesebene

• Einrichtung Schiedsstelle durch Landesverbände der Krankenkassen und

die Ersatzkassen gemeinsam mit Interessenvertretungen der Vorsorge-

und Reha-Einrichtungen auf Landesebene.

• in der Regel mit Landesverordnungen

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Reha-Schiedsstellen - Landesverordnungen (Stand: 06/2013)

- Verordnung verabschiedet

- Verordnung in Abstimmung

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Reha-Schiedsstellen - Einrichtung von Schiedsstellen

(Stand: 06/2013)

- Schiedsstelle eingerichtet

- Schiedsstelle in Abstimmung

- keine Schiedsstelle

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Reha-Schiedsstellen - Schiedsstellenverfahren

(Stand: 06/2013)

- Schiedsstellensverfahren durchgeführt

- Schiedsstellenverfahren in Durchführung

- kein Schiedsstellenverfahren

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Reha-Schiedsstellen – Was geht?

Tendenzen aufgrund erster Schiedssprüche:

• Landesschiedsstelle ist an Rechtsvorschriften gebunden

• Gleiche rechtliche Grenzen wie für Vergütungsvereinbarung

• Vergütungsvereinbarung kann durch Krankenkasse oder Landesverbände

mit der Reha-Einrichtung geschlossen werden

• Vergütungen können frei vereinbart werden

• Selbstkostendeckungsprinzip ist ausgeschlossen

• Grundsatz der Beitragssatzstabilität § 71 Abs. 1 Satz 1 SGB V gilt

• Weitergabe Veränderungsrate Grundlohn begründet auch rückwirkend