Reiseversicherungen unterwegs im Lande des Messias 2019 - Reiseprospekt und... · Per Bus oder...

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Reiseleitung: Gemeinschaftspastor Michael Schilling Piesport 50 , 42 Heiner Zahn GmbH . Postfach 65 . 72222 Ebhausen . Tel. 0 74 58 / 99 99-0 Fax 0 74 58 / 99 99-18 . info@handinhandtours.de . www.handinhandtours.de Jetzt JUBILÄUMS-KATALOG anfordern. 30 Jahre hand in hand tours handinhand tours.de Preise & Leistungen Alle Preisangaben pro Person Reiseleistungen Lufthansa-Linienflug Bremen - Tel Aviv / Tel Aviv – Bremen jeweils via München oder Frankfurt Empfang und Abfertigung bei An- und Abreise im Zielflughafen durch einen Vertreter von „hand in hand tours“ 2 Bustransfers bei An- und Abreise in Israel zum/vom Hotel 9 Übernachtungen, Halbpension in Doppelzimmern mit Dusche/WC oder Bad/WC in 3-4*-Hotels Bus mit Klimaanlage an den Reisetagen Hoteltrinkgelder Flugsicherheitsgebühren Deutschland Passagier-Gebühr Airport-Tax International Kerosinzuschlag (Stand 01/18) Luftverkehrssteuer Israel. Dipl. Reiseleiter in deutscher Sprache an den Reisetagen Eintritte im Reiseverlauf Nationalparkkarte orange Kirche St. Anna Israelmuseum Massage Seilbahn Kalia Beach Kapernaum Antikes Boot Nof Ginossar Bootsfahrt See Genezareth Golan – Weinverkostung Safed Synagoge Muchraka Akko, Kreuzfahrerhallen Rosh HaNikra Seilbahn Reisepreis: € 1.822,- pro Teilnehmer bei Anmeldung bis zum 31.10.2018, danach: € 1.872,- pro Teilnehmer Der Preis bezieht sich auf 42 Teilnehmer Bei weniger Teilnehmern ist der Reisepreis bei 36-41 Teilnehmern € 1.932,- bei 31-35 Teilnehmern € 1.987,- Nicht im Reisepreis enthalten: Gesamttrinkgelder für Busfahrer und Reiseführer ca. 45,00 bis 50,00 Euro pro Teilnehmer. Zusatz-Angebote: Reiseversicherungen Wir bieten Ihnen 2 sinnvolle Reiseversicherungen an. Wenn Sie die Versicherungen in Anspruch nehmen wollen, so können Sie dies einfach durch Ankreuzen auf dem Anmeldebogen tun. Sie sind dann automatisch versichert. Die genauen Leistungen sind auf der Rück- seite des Anmeldeformulars abgedruckt. Weitere Reiseversicherungen sind auf Anfrage erhältlich. Preise für Reiseversicherungen, alle Angaben pro Person Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbeteiligung ohne Selbsbeteiligung bei Gesamtreisepreis bis € 2.000 € 49,- € 69,- bei Gesamtreisepreis bis € 3.000 € 75,- € 115,- Auslandsreisekrankenversicherung € 9,00 pro Person, ohne Summenbegrenzung Einzelzimmer € 515,00 Zuschlag pro Person 3-Bett-Zimmer € -60,00 Reduktion für die 3. Person im Zimmer Für die Einreise nach Israel ist ein mind. noch 6 Monate gül- tiger Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis genügt nicht. Vorläufiger Anmeldeschluss: 15. Februar 2019 Anmeldungen senden an: Herrn Michael Schilling Wollgrasstraße 5 26629 Großefehn Tel. 04943/200100 Email: [email protected] Israel – unterwegs im Lande des Messias 29. April bis 8. Mai 2019 Israel – unterwegs im Lande des Messias Altstadt von Jerusalem Bildnachweis: S.1: Thinkstock.com, privat; S. 2,3,4: Thinkstock.com; S.2: Shutterstock.com

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Reiseleitung:Gemeinschaftspastor Michael Schilling

Piesport

50,– 42Heiner Zahn GmbH . Postfach 65 . 72222 Ebhausen . Tel. 0 74 58 / 99 99-0

Fax 0 74 58 / 99 99-18 . [email protected] . www.handinhandtours.de

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30 Jahre hand in hand tours

handinhandtours.de

Preise & Leistungen Alle Preisangaben pro Person

Reiseleistungen Lufthansa-Linienfl ug Bremen - Tel Aviv / Tel Aviv – Bremen

jeweils via München oder Frankfurt

Empfang und Abfertigung bei An- und Abreise im Zielfl ughafen

durch einen Vertreter von „hand in hand tours“

2 Bustransfers bei An- und Abreise in Israel zum/vom Hotel

9 Übernachtungen, Halbpension in Doppelzimmern mit Dusche/WC

oder Bad/WC in 3-4*-Hotels

Bus mit Klimaanlage an den Reisetagen

Hoteltrinkgelder

Flugsicherheitsgebühren Deutschland

Passagier-Gebühr

Airport-Tax International

Kerosinzuschlag (Stand 01/18)

Luftverkehrssteuer

Israel. Dipl. Reiseleiter in deutscher Sprache an den Reisetagen

Eintritte im Reiseverlauf

Nationalparkkarte orange

Kirche St. Anna

Israelmuseum

Massage Seilbahn

Kalia Beach

Kapernaum

Antikes Boot Nof Ginossar

Bootsfahrt See Genezareth

Golan – Weinverkostung

Safed Synagoge

Muchraka

Akko, Kreuzfahrerhallen

Rosh HaNikra Seilbahn

Reisepreis: € 1.822,- pro Teilnehmerbei Anmeldung bis zum 31.10.2018, danach:

€ 1.872,- pro Teilnehmer

Der Preis bezieht sich auf 42 TeilnehmerBei weniger Teilnehmern ist der Reisepreisbei 36-41 Teilnehmern € 1.932,-bei 31-35 Teilnehmern € 1.987,-

Nicht im Reisepreis enthalten:

Gesamttrinkgelder für Busfahrer und Reiseführer ca. 45,00 bis 50,00 Euro pro Teilnehmer.

Zusatz-Angebote:ReiseversicherungenWir bieten Ihnen 2 sinnvolle Reiseversicherungen an. Wenn Sie die Versicherungen in Anspruch nehmen wollen, so können Sie dies einfach durch Ankreuzen auf dem Anmeldebogen tun. Sie sind dann automatisch versichert. Die genauen Leistungen sind auf der Rück-seite des Anmeldeformulars abgedruckt. Weitere Reiseversicherungen sind auf Anfrage erhältlich.Preise für Reiseversicherungen, alle Angaben pro Person

Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbeteiligung ohne Selbsbeteiligung

bei Gesamtreisepreis bis € 2.000 € 49,- € 69,-bei Gesamtreisepreis bis € 3.000 € 75,- € 115,-

Auslandsreisekrankenversicherung € 9,00pro Person, ohne Summenbegrenzung

Einzelzimmer € 515,00 Zuschlag pro Person

3-Bett-Zimmer € -60,00Reduktion für die 3. Person im Zimmer

Für die Einreise nach Israel ist ein mind. noch 6 Monate gül- tiger Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis genügt nicht.

Vorläufi ger Anmeldeschluss: 15. Februar 2019

Anmeldungen senden an:HerrnMichael SchillingWollgrasstraße 526629 GroßefehnTel. 04943/200100Email: [email protected]

Israel – unterwegs im Lande des Messias29. April bis 8. Mai 2019

Israel – unterwegs im Lande des Messias

Altstadt von Jerusalem

Bildnachweis:

S.1: Thinkstock.com, privat;

S. 2,3,4: Thinkstock.com;

S.2: Shutterstock.com

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Reiseprogramm 29. April bis 8. Mai 2019

1 Montag, 29.4.2019: AnreisetagLufthansa-Linienfl ug von Bremen via Frankfurt oder München nach Tel Aviv. Ankunft im Flughafen „Ben Gurion“, Tel Aviv. Empfang durch einen Vertreter von hand in hand tours. Bustransfer zum Gästehaus in Nahariya.Abendessen und Übernachtung im Kibbutz-Gästehaus NES AMMIM, Nahariya.

2 Dienstag, 30.4.2019: Mittelmeer und ObergaliläaGeführter Rundgang im Kibbutz Nes Ammim. Fahrt zu den Kreide-felsen von Rosh Hanikra, an der libanesischen Grenze. Dort können wir mit der Seilbahn in die Meeresgrotten der Felsen hinunter-schweben. Besichtigung von Akko: Kreuzfahrerfestung, Hafen - UNESCO-Weltkulturerbe. Weiterfahrt nach Nazareth mit Besich-tigung der Verkündigungskirche. Über Kana erreichen wir wieder unser Gästehaus.Abendessen und Übernachtung im Kibbutz-Gästehaus NES AMMIM, Nahariya.

3 Mittwoch, 1.5.2019: Mittelmeer und KarmelgebirgeFahrt entlang des Mittelmeeres zu den Überresten der Stadt Cäsa-rea, in der einst Petrus den römischen Hauptmann Kornelius taufen ließ. Wir sehen die Anlagen aus der Kreuzritterzeit und das berühmte römische Aquädukt. Bademöglichkeit im Mittelmeer. Wir kommen auf den Berg Karmel mit der Elia-Gedänkstätte Muhraka. Fahrt in Israels Gärten- und Hafenstadt Haifa, Panoramastraße mit Blick auf die Templersiedlungen und die Bahai-Anlagen. Am Abend: Teilnahme an den Feierlichkeiten zum Holocaust-

gedenktag in Lochamei Hagetaot

Abendessen und Übernachtung im Kibbutz-Gästehaus NES AMMIM, Nahariya.

4 Donnerstag, 2.5.2019: Vom Mittelmeer auf die Höhenzüge rund um den See GenezarethFahrt durch die Berge Galiläas auf die Höhenzüge rund um den See Genezareth. Besuch von Zefat, der malerischen Stadt auf dem Berge mit ihrem Künstlerviertel, und berühmten Synagogen. Anschlie-ßend Fahrt auf die Golanhöhen in das Quellgebiet des Jordans zum Naturreservat Banjas, dem biblischen Cäsarea Philippi. Per Bus oder alternativ zu Fuß entlang des Quellfl usses bis zum beeindruckenden Banjas-Wasserfall. Fahrt durch den Golan mit Blick auf die Burg Nimrod. Zum Abschluss unseres Besichtigungstages genießen wir eine Weinprobe in einer Kellerei auf dem Golan. Auf dem Weg zurück zum See Genezareth Besichtigung der biblischen Stätte Kursi. Abendessen und Übernachtung im Resort-Hotel GINOSSAR VILLAGE, See Genezareth.

5 Tag: Freitag, 3.5.2019: See GenezarethNach dem Frühstück gehen wir zur Anlegestelle und unternehmen eine Bootsfahrt über den See Genezareth. Besuch des Museums von Nof Ginosar; dort ist ein 2000 Jahre altes Fischerboot aus der Zeit Jesu zu bestaunen, das im See Genezareth gefunden wurde. Anschließend fahren wir zum Berg der Seligpreisungen. Von dort führt ein 30minütiger Spazierweg hinunter nach Tabhga, Stätte der Brotver-mehrung, wo wir am Seeufer ein Abendmahl feiern werden. Danach fahren wir weiter nach Kapernaum, in die Stadt, in der Jesus wohnte und wirkte. Dort werden wir u. a. das Haus des Petrus sowie die historische Synagoge besichtigen. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung (z. B. Baden im See Genezareth). Den Schabbatempfang feiern wir gemeinsam im Hotel.Am Abend: Minivortrag, gemeinsamer Abend

Abendessen und Übernachtung im Resort-Hotel GINOSSAR VILLAGE, See Genezareth.

6 Samstag, 4.5.2019: Vom See Genezareth durchs Jordantal zum Toten Meer Am Morgen besichtigen wir die Taufstelle Yardenit am Jordan. Durch das Jordantal gelangen wir in die Dekapolis-Stadt Beth Shean, eine der wichtigsten Stätten zu alttestamentlicher Zeit. Anschließend erreichen wir den Bach Gideons. Bademöglichkeit in den Ther-malseen von Gan Hashlosha im Sachne Park. Durch das Jordantal fahren wir weiter bis zum Toten Meer. Wir erreichen die sehr komfor-table Jugendherberge von En Gedi.Abendessen und Übernachtung im Youth Hostel EN GEDI Y.H., am Toten Meer.

7 Sonntag, 5.5.2019: Totes Meer - hinauf nach JerusalemFahrt entlang des Toten Meeres zur Felsenfestung Massada. Die Auf- und Abfahrt erfolgt mit der Seilbahn. Wer möchte, kann via Schlangenpfad auf Massada hinauf wandern. Massada ist von der UNESCO als Weltkulturerbestätte anerkannt. Im Nationalpark Ein Gedi unternehmen wir eine kleine Wanderung zu den Wasserfällen. Anschließend Bademöglichkeit im Toten Meer bei En Gedi an einer schönen Stelle mit Süßwasserduschen. Weiterfahrt zur Fundstelle der 1949 entdeckten, zum Teil über 2000 Jahre alten Schriftrollen in Qumran. Besichtigung der Ausgrabungen aus der Zeit des II. Tempels. Nun fahren wir hinauf nach Jerusalem. Vom Skopusberg aus mit herrlichem Panoramablick begrüßen wir die Stadt Jerusalem.Abendessen und Übernachtung im Hotel CAESAR, Jerusalem.

Kirche der Seligpreisungen, See Genezareth 8 Montag, 6.5.2019: Jerusalem - Neustadt - BethlehemBesuch der Holocaustgedenkstätte „YAD VASHEM“. Weiter zum Israel-Museum, wo ein großer Teil der Qumranrollen aufbewahrt wird und ein Modell der Stadt Jerusalems aus der Zeit Jesu zu sehen ist. Weiterfahrt nach Bethlehem zur Geburtsbasilika Jesu Christi sowie Besuch einer Olivenholzschnitzerei.Abendessen und Übernachtung im Hotel CAESAR, Jerusalem.

9 Dienstag, 7.5.2019:Jerusalem - AltstadtFahrt zum Ölberg. Berühmter Panoramablick auf die Stadt Jerusa-lem. Fußweg zur Kapelle Dominus Flevit. Besuch im Garten Geth-semane mit Kirche der Nationen. Durch das Löwentor gelangen wir in die Altstadt Jerusalems. Besuch der St. Anna Kirche und der Teiche Bethesda. Gang durch die Via Dolorosa bis zur Erlöserkir-che. Wir nehmen an der Mittagsandacht in der deutschsprachigen evangelischen Gemeinde teil. In unmittelbarer Nähe besichtigen wir im Anschluss die Grabeskirche. Unser Weg durch die Altstadt führt uns weiter in das Jüdische Viertel mit dem schönen Cardo, der ältesten Säulenstraße Jerusalems mit Ausgrabungen aus der byzantinischen Zeit.Abendessen und Übernachtung im Hotel CAESAR, Jerusalem.

10 Mittwoch, 8.5.2019: RückreisetagZum Abschluss unserer Reise besuchen wir das Gartengrab und gehen zur Westmauer (Klagemauer) des ehemaligen Tempels. Danach erfolgt der Transfer zum Flughafen „Ben Gurion“, Tel Aviv. Abfertigung und Rückfl ug nach Bremen via Frankfurt oder München.

Organisatorische und situationsbedingte

Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Totes Meer

Israel – unterwegs im Lande des Messias

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Israel-unterwegsimLandedesMessias29.Aprilbis8.Mai2019

Reiseleitung:GemeinschaftspastorMichaelSchilling

ANMELDUNG

Hiermitmelde(n)ichmich(wiruns)verbindlichzuobengenannterReisean:

1.Person:

Name Vorname Geburtstag

Straße PLZ/Wohnort Telefon(mitVorwahl)

Reisepass-Nr. Pass-Ausstellungsdatum Passgültigbis

Ausstellungsbehördeund–Ort Nationalität Geburtsort

E-Mail-Adresse(fallsvorhanden)

2.Person(Anschriftnur,fallsabweichendvon1.Person):

Name Vorname Geburtstag

Straße PLZ/Wohnort Telefon(mitVorwahl)

Reisepass-Nr. Pass-Ausstellungsdatum Passgültigbis

Ausstellungsbehördeund–Ort Nationalität Geburtsort

E-Mail-Adresse(fallsvorhanden)

Erwünschtesbitteankreuzen:

�Reiserücktrittskostenversicherungmit20%Selbstbeteiligung

�ReiserücktrittskostenversicherungohneSelbstbeteiligung

�Auslandsreisekrankenversicherung

�Einzelzimmer �Doppelzimmer �3-Bett-Zimmer

�DBrail&flyTicket

NachErhaltderReisebestätigungwerde(n)ich/wirdiefälligeAnzahlungvon10%desGesamtreisepreises

überweisen.DenRestbetragbezahle(n)ich/wirnachErhaltderRechnungca.3WochenvorReisebeginn.Ich

akzeptieredieReisebedingungenvonhandinhandtours.SiesindaufderRückseitedesFormularsabgedrucktund

könnenjederzeitgesondertangefordertwerden.

Datum Unterschrift(en)

handinhandtours

HeinerZahnGmbH

Postfach65

72222Ebhausen

Tel.07458/9999-0

Fax.07458/9999-18

www.handinhandtours.de

[email protected]

SCHILLING-19

Anmeldungensendenan:

Herrn

MichaelSchilling

Wollgrasstraße5

26629Großefehn

Tel.04943/200100

E-Mail:[email protected]

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Reisebedingungen & Versicherungen hand in hand tours Heiner Zahn GmbH Stand: 09/17 Sehr geehrter Reisegast, das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach BGB, §§ 651a ff. Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen diese gesetzlichen Bestimmungen: 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Er wird mit Bestätigung der Buchung und des Preises durch den Veranstalter verbindlich. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von Ihrer Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen die ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Der Anmelder übernimmt die vertragliche Verpflichtung für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. 2. Bezahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB, leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20% (Schiffsreisen) bzw. 10% (sonstige Gruppenreisen) vom Gesamtreisepreis. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn vor Aushändigung der Reiseunterlagen vorzunehmen. 3. Leistungen/Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei vom Reiseveranstalter nicht verschuldeten Umständen, z.B. Hoch oder Niedrigwasser, widrige Wetterverhältnisse, technische Defekte, behördliche Anordnungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt, politische oder militärische Unruhen und andere vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Faktoren, ist dieser berechtigt, den Fahrplan umzustellen oder andere Transportmittel einzusetzen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (aufgrund einer Änderung oder Neueinführung der für das jeweilige Beförderungsmittel zu entrichtenden Versicherungsprämien oder behördlicher Abgaben sowie aufgrund von den Leistungsträgern zusätzlich erhobener Sicherheitszuschläge) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und

seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Kreuzfahrten: bis 120. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises 119.-60. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises 59.-30. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises 29.-15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises 14.-1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreisesam Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises Sonderzugreisen ("Schienenkreuzfahrten"): bis 95. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises 94.-45. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises 44.-1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises Jeweils zzgl. der Kosten für bereits ausgestellte Visa. Sonstige Gruppenreisen: bis 42. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises 42.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises 14.-7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises 6.-1. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises am Anreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises 4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder ihn nach Antritt der Reise kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die vertragswidrig verhält, wobei der Veranstalter Anspruch auf den Reisepreis behält; b) bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wobei der Kunde den einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerhält; c) wenn das Buchungsaufkommen so gering ist, daß die dem Veranstalter entstehenden Kosten die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. 6. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt, die beim Vertragsabschluß nicht voraussehbar war, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Der Reiseveranstalter bemüht sich aber bei zwingenden Gründen bei den Leistungsträgern um Erstattung der eventuell ersparten Aufwendungen, es sei denn, es handelt sich um erhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. 8. Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 9. Leistungsstörungen/Mitwirkungspflicht Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen, wenn sie keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder keine Abhilfe durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, daß er seine Beanstandungen unverzüglich am Ort zur Kenntnis gibt. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Etwaige Ansprüche sind spätesten einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber den Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. 11. Reiseveranstalter und Gerichtsstand Reiseveranstalter ist die hand in hand tours Heiner Zahn GmbH, Wöllhauser Str. 13, 72224 Ebhausen, Geschäftsführer: Heiner Zahn, Henning Zahn. Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 340492. 11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 11.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.3 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 11.4 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. 11.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG a) Der Versicherer ist leistungspflichtig, wenn eines der nachstehenden genannten versicherten Ereignisse bei der versicherten Person oder einer Risikoperson eingetreten ist: - unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit. - Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.

- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einerunerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Arbeitslosigkeit. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat. b) Risikopersonen sind: - versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. - die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer ehe-ähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder. Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen einer versicherten Person als Risikoperson, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.c) Der Versicherer leistet bei: - Nichtantritt der Reise (Stornierung) für die von der versicherten Person vertraglich geschuldeten Stornokosten - verspätetem Antritt der Reise für die Hinreise-Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind, maximal jedoch nur bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären. - vorzeitigem Abbruch der Reise für gebuchte und versicherte, jedoch von der versicherten Person aufgrund des Abbruches der Reise nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise-kosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten (nicht jedoch Heilkosten) der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind. Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückkehr mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Dies gilt auch bei verspäteter Rückkehr von der Reise. d) Bei jedem Versicherungsfall beträgt die Selbstbeteiligung 25,- €. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt die Selbstbeteiligung 20% des erstattungsfähige Schadens, mindestens jedoch 25,- €. AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Krankenversicherung, die Kosten für eine nach ärztlichem Urteil notwendige und angemessene, von einem approbierten und niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung. Hierzu gehören Aufwendungen für - ambulante Behandlungen dazu zählen ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel bis 150,- € je Versicherungsfall, Röntgenleistungen sowie medizinisch notwendige Transporte zum nächsterreichbaren Arzt. - stationäre Behandlungen dazu zählen Pflege, Verpflegung, Unterkunft, ärztliche Leistungen und sonstige medizinisch notwendige Leistungen des Krankenhauses; außerdem die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus. - Zahnbehandlungen dazu zählen schmerzstillende Behandlungen und Mittel sowie einfache Zahnfüllungen bis zu 300,- € je Versicherungsfall. - Rückführungskosten Die Mehraufwendungen eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes aus dem Ausland werden erstattet,wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Zusätzlich werden die Mehraufwendungen für eine Begleitperson erstattet, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist. - Überführungskosten Im Todesfall durch Krankheit oder Unfall werden bei Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz im Inland die Aufwendungen des Transportes bzw. die Kosten der Bestattung am Sterbeort ersetzt.