Rundschreiben 02/2012 - behindertenbeauftragte.bayern.de · merkenswert waren die Ausführungen von...

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1 Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Rundschreiben 02/2012

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Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderung

Rundschreiben 02/2012

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1. Delegationsreise nach London vom 6.9.2012 bis zum 11.9.2012 4

2. Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung

2.1 Rundfunkgebührenbefreiung in Härtefällen 6

2.2 Neuer Anlauf für ein Bundesleistungsgesetz geplant 6

2.3 Krankenkasse muss teureres Hörgerät zahlen 7

2.4 Autopfändung bei Menschen mit Behinderung erschwert

7

2.5 Blindengeldbezug im Ausland

8

2.6 Patientenfürsprecher künftig an jedem Krankenhaus etablieren

8

3. Reform der sozialen Pflegeversicherung

Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte zum Gesetzentwurf zur Neuausrich-

tung der sozialen Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz-PNG 9

4. Pressespiegel

4.1 Bürgerschaftliches Engagement und sportliches Großereignis – Beauftragte der

Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung,

Irmgard Badura, besucht die Paralympics in London 12

4.2 „Gemeinsam aktiv sein – das ist Inklusion― Staatssekretär Bernd Sibler und

Behindertenbeauftragte Irmgard Badura in London 13

4.3 Behindertenpolitik: „Gelungene Teilhabe braucht Dialog!― – Beauftragte zum Fall

von Sarah, die nicht in den örtlichen Kindergarten darf 14

4.4 Behindertenbeauftragte Badura: „In Deutschland herrschen auf dem

Lehrstellenmarkt hervorragende Bedingungen. Sogar ein Fachkräftemangel

droht. Gerade deshalb erwarte ich von der Bundesagentur für Arbeit bei

gehörlosen Auszubildenden ein verantwortungsvolles Gesamtpaket

anzubieten, dies nicht zuletzt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention― 15

4.5 Gastbeitrag aus der Kolumne des „Münchner Merkur―: „Tägliche Wettkämpfe―

von Simone Dattenberger 16

Inhaltsverzeichnis

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5. Verschiedenes

5.1 Erfurter Erklärung zum barrierefreien Tourismus verabschiedet 17

5.2 „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht― aktualisiert 17

5.3 Information zur Vollmacht in Leichter Sprache erschienen 18

5.4 Broschüre zum Thema Betreuung in Leichter Sprache herausgegeben 18

5.5 Die neue Rehadat-Hilfsmitteldatenbank schafft Übersicht 19

5.6 Bericht der Monitoringstelle zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung 19

5.7 Studie des Bundesfamilienministeriums zur Situation von Frauen mit

Behinderung 20

5.8 Mitglieder für Lauftreff in München gesucht 20

5.9 Infoheft der Caritas zum Thema „Lokale Teilhabekreise― erschienen 21

6. Terminhinweise der Beauftragten 22

7. Impressum 23

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Anfang September reiste eine gemeinsame Delegation von Sozialstaatsekretär Mar-

kus Sackmann MdL und der Beauftragten Irmgard Badura nach London. Im Mittel-

punkt standen die beiden Themen Menschen mit Behinderung und bürgerschaftli-

ches Engagement. Auch gab es die Möglichkeit, ausgewählte Wettbewerbe und die

Schlussfeier der Paralympics zu besuchen. Teilnehmer waren Landtagsabgeordnete

aller Fraktionen, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Wohlfahrtsverbände

und der Verbände von Menschen mit Behinderung.

Im Mittelpunkt stand am Ankunftstag das gemeinsame Abendessen mit der Leiterin des

Londoner Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung, Frau Bundesministerin a. D. Claudia

Crawford. Sie gab einen Überblick über die politische Entwicklung seit den letzten Wahlen

bis zur Kabinettsumbildung im Frühherbst. Sie erwähnte das Konzept der „Big Society―, das

immer wieder Thema der Gespräche in den nächsten Tagen war.

„Der Begriff Big Society bezeichnet das gesellschaftspolitische Programm des britischen

Premierministers David Cameron. Es zielt darauf ab, zivilgesellschaftliches Engagement vor

allem im Sozial- und Bildungsbereich zu fördern und im Sinne des Empowerment die Macht

des Zentralstaates zugunsten von Bürgern und Kommunen zu verringern.“

Ein Schwerpunkt im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung waren die so ge-

nannten „Circles of Support― (CoS), vorgestellt von Barbara McIntosh, der Leiterin des Be-

reichs Kinder und Jugendliche bei der Stiftung für Menschen mit geistiger Behinderung. Bei

den CoS handelt es sich um Unterstützerkreise für Menschen mit sogenannter geistiger Be-

hinderung. Die Unterstützerkreise ermöglichen den betroffenen Menschen, möglichst

selbstständig zu leben. Das Besondere ist, dass diese Unterstützer nicht von Pädagogen

oder sonstigen Betreuern ausgewählt werden. Der Mensch selbst sucht sich seine Unter-

stützer aus. Die Unterstützerkreise treffen sich regelmäßig und sprechen die notwendige

Assistenz für den Menschen ab. Mitglieder sind beispielsweise Freunde, Nachbarn oder

Arbeitskollegen. Es gibt regelmäßige Treffen, die von den Nutzern selber geleitet werden.

Zwei Nutzer solcher Unterstützerkreise berichteten über ihre Erfahrungen. Besonders be-

merkenswert waren die Ausführungen von Hanifa Islam, einer jungen Frau mit Down-

Syndrom. Sie arbeitet bei der Englischen Stiftung für Menschen mit geistiger Behinderung

als Büroassistenz. Sie berichtete in einem kurzen Referat von ihren guten Erfahrungen mit

dem Unterstützerkreis am Arbeitsplatz. David Hunt beantwortete Fragen rund um seinen

1. Leitartikel: Delegationsreise nach London vom 6.9.2012 bis zum 11.9.2012

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Unterstützerkreis für die Bereiche Wohnen und Freizeit. Er ist sowohl geistig als auch see-

lisch behindert. Seinem Bekunden nach sichert der Unterstützerkreis sein selbstständig ge-

führtes Leben.

Ein gemeinsamer Termin der Delegation mit Frau Badura und Herrn Staatssekretär Sibler

in Vertretung von Staatsekretär Sackmann war der Vortrag zum Sozialen Modell von Behin-

derung. Referent war Bob Sapey, Senior Lecturer für Disability Studies an der Universität

Lancaster. Anhand unterschiedlicher geschichtlicher Stationen wurde die Entwicklung die-

ses Modells beschrieben, das als Grundlage für den Behinderungsbegriff der UN-

Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gelten kann. Als Ausblick stell-

te er einen bürgerschaftlichen Ansatz der Teilhabe von Menschen mit Behinderung vor.

Dieser beinhaltet drei Forderungen:

Menschen mit Behinderung werden als gesellschaftlich relevante Leistungsträger

anerkannt (als Beschäftigte und Kunden)

Menschen mit Behinderung werden als befähigte und selbstbestimmte Mitglieder

anerkannt (Wähler)

Menschen mit Behinderung werden als aktive Bürger anerkannt mit allen Rechten

und Pflichten.

Bemerkenswert in der Diskussion war, dass in Großbritannien keine Debatte über die UN-

Konvention geführt wird. Vielmehr stehen derzeit im Fokus die Kürzungen der Geldleistun-

gen für Menschen mit Behinderung. Aufgrund der dadurch auftretenden sozialen Härten

formiert sich derzeit der Widerstand in den Verbänden der Menschen mit Behinderung.

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in einem vom Urteil 16.2.2012

(Az.: B 9 SB 2/11 R) mit der Frage beschäftigt, unter welchen Vorrausetzungen eine Befrei-

ung der Rundfunkgebühren erfolgen kann.

Beim schwerbehinderten Kläger wurde ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 festgestellt.

Das Versorgungsamt lehnte das Merkzeichen RF ab.

Auch wurde das Merkzeichen RF weder vom SG noch vom LSG gewährt. Dagegen wandte

sich der Kläger mit der Revision beim BSG. Der Revision wurde stattgegeben und der Fall

zurück ans LSG verwiesen. Das BSG entschied, dass das Versorgungsamt stets zwei Din-

ge prüfen müsse. Erstens die Vorschrift des § 6 Absatz 1 RGebStV. Danach müssen zwei

Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden, um eine Gebührenbefreiung zu erhalten: Ein GdB

von mindestens 80 und die „leidensbedingte, ständige Unmöglichkeit an öffentlichen Veran-

staltungen teilzunehmen.― Der GdB von 80 war hier nicht erreicht.

Ein gesundheitsbedingter Härtefall kann jedoch auch ohne Zuerkennung des Merkzeichens

RF zu einer Befreiung führen. Dies liegt dann im Ermessen der Rundfunkanstalten.

Das BSG entschied, dass regelmäßig dann ein solcher Härtefall vorliegt, wenn ein Mensch

wegen einer psychischen Behinderung und einem GdB von weniger als 80 ausnahmsweise

ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

Ob dies im vorliegenden Fall zutrifft, konnte das BSG anhand des vorgelegten Sachverhalts

nicht beurteilen. Deshalb wies das BSG den Fall ans LSG zurück.

2.2 Neuer Anlauf für ein Bundesleistungsgesetz geplant

Die bayerische Staatsregierung unter Federführung des Sozialministeriums hat beim Bun-

desrat einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes einge-

bracht. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, eine Entschließung zu fassen, die Eingliede-

rungshilfe zu einer zukunftsorientierten und zeitgemäßen Hilfe weiter zu entwickeln, die den

Menschen mit Behinderung und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

2. Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung

2.1 Rundfunkgebührenbefreiung in Härtefällen

7

Der Bundesrat solle den Bund auffordern, dass er zukünftig die Kosten dafür übernimmt, da

es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Die Bundesregierung sol-

le unverzüglich mit der Ausarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes beginnen, sodass die-

ses spätestens in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Der Entschließungsantrag im Wortlaut ist zu finden unter:

http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/282-

12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/282-12.pdf (BR-Drs. 282/12 v. 16.5.12)

2.3 Krankenkasse muss teureres Hörgerät zahlen

Das Sozialgericht Detmold hat mit seinem Urteil vom 5.10.2011 (Az: S 5 KR 97/08) ent-

schieden, dass gesetzlich versicherte, schwerhörige Menschen einen Anspruch auf ein

technisch höherwertiges Hörgerät haben, wenn ein Standardgerät den Hörverlust nicht opti-

mal ausgleicht.

Es verurteilte eine Krankenkasse dazu, einem 45- jährigen hörbehinderten Versicherten die

Kosten für Hörgeräte zu erstatten, die über die Pauschale von 648,40 € hinaus gingen. Mit

diesen Hörgeräten konnte er sich auch in einer lauten Umgebung verständigen. Mit den

kostengünstigeren Alternativen war dies nicht der Fall.

2.4 Autopfändung für Menschen mit Behinderung erschwert

In seinem Urteil vom 16.6.2011 (Az: VII ZB 12/09) hat der Bundesgerichtshof die Pfändung

von Autos von Menschen mit Behinderung deutlich erschwert. Davon betroffen sind gehbe-

hinderte Menschen.

Das Gericht entschied, dass ein Auto nicht gepfändet werden darf, „wenn die Benutzung

des Pkws erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Ein-

gliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.― Somit wird

der Schutz vor einer Pfändung von Menschen mit „außergewöhnlicher Gehbehinde-

rung― (Merkzeichen „aG― im Schwerbehindertenausweis) auf alle Menschen mit Gehbehin-

derung ausgeweitet (Merkzeichen „G― im Schwerbehindertenausweis).

Der BGH hob damit ein Urteil des Landgerichts Kempten auf, das zuvor darauf verwiesen

hatte, dass der Kläger trotz seiner Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nutzen und

„ortsübliche― Wege zu Fuß bewältigen könnte. Der BGH begründete sein Urteil damit, dass

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ein Pfändungsverbot auch den Schutz der Menschenwürde beinhaltet und Betroffenen ein

Leben in Würde zu ermöglichen ist. Wird der Betroffene durch die Pfändung „stark einge-

schränkt oder benachteiligt―, darf diese nicht durchgeführt werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3.7.2010 (Az.: C 206/10) entschieden, dass

das deutsche Blindengeld auch an deutsche Staatsbürger auszuzahlen ist, die zwar im

Ausland leben und ihren Wohnsitz haben, aber in Deutschland arbeiten.

Die Regelung, dass die Zahlung vom Wohnort abhängig ist, verstößt laut Gericht gegen das

Europarecht. Leistungen für blinde und gehörlose Menschen zählen zu den „Leistungen bei

Krankheit― und müssen deshalb wohnortunabhängig gezahlt werden. Außerdem liegt eine

Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vor, die als Grenzgänger im Ausland leben

und zum Arbeiten nach Deutschland pendeln.

2.5 Blindengeldbezug im Ausland

2.6 Patientenfürsprecher künftig an jedem Krankenhaus etablieren

Bayern setzt sich dafür ein, zukünftig auf freiwilliger Basis an jedem Krankenhaus unabhän-

gige Patientenfürsprecher zu installieren. Diese sollen als Vermittler zwischen Patient und

Krankenhaus fungieren und Patienten dabei unterstützen ihre Rechte wahrzunehmen. Die

Initiative geht auf eine Zusammenarbeit zwischen dem bayerischen Gesundheitsminister

Dr. Marcel Huber und der bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) zurück. Derzeit gibt

es sie nur etwa an jeder fünften Klinik. Um den Verantwortlichen die Besetzung der Position

zu erleichtern, wurden entsprechende Handlungsempfehlungen vorgestellt. Die Patienten-

fürsprecher sind unabhängig und weisungsungebunden. Die Initiative ist als Beitrag zu se-

hen, wie Patientenrechte gestärkt werden können.

Nicht nur die an der Initiative Beteiligten Stellen sollen Sorge dafür tragen, dass die Patien-

tenfürsprecher etabliert werden, auch alle engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie bei-

spielsweise die kommunalen Behindertenbeauftragten oder die kommunalen Seniorenbe-

auftragten sind aufgerufen, sich dafür einzusetzen.

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Die Bundesregierung hat am 26.4.2012 einen Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung der so-

zialen Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz-PNG) in erster Lesung in den

Deutschen Bundestag eingebracht.

Mit der Reform soll insbesondere die steigende Anzahl demenzkranker Menschen höhere

und passgenaue Leistungen erhalten.

Die Pflegeversicherung sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass einer steigenden Zahl

pflegebedürftiger Menschen immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen.

Zwei Aspekte sind daher bei einer Reform entscheidend: Die hohe Anzahl demenzkranker

Menschen ist zu berücksichtigen. Vor allem deshalb ist das Leistungsspektrum entspre-

chend zu verändern. Diese Änderung ist auch notwendig, um den bestehenden Grundsatz

"ambulant vor stationär" umzusetzen. Der zweite Aspekt ist die Finanzierbarkeit. Die vor-

handenen Leistungen können zum jetzigen Beitragssatz nur bis 2015 garantiert ausbezahlt

werden.

Der Gesetzentwurf enthält keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisher geltende

Definition benachteiligt Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Be-

hinderung oder eben einer Demenzerkrankung.

Der bisherige Begriff zielt rein auf "körperliche Gebrechen" ab. Er berücksichtigt keinen

sonstigen Unterstützungsbedarf oder Aspekte der gleichberechtigten Teilhabe am gesell-

schaftlichen Leben.

Ein Expertenrat hat jedoch bereits vor drei Jahren einen entsprechenden Pflegebedürftig-

keitsbegriff entwickelt und vorgelegt. Bereits 2008 wurde versucht, die mangelnde Berück-

sichtigung von Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" abzufedern.

Den Überlegungen des Expertenrats wurde aber diesbezüglich nicht gefolgt.

Im Gesetzentwurf ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der Menschen mit erheb-

lich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) nun Anspruch auf 120 € Pflegegeld

oder 225 € Pflegesachleistung haben. Zudem ist ein Anspruch auf Verhinderungs- und

3. Reform der sozialen Pflegeversicherung

10

Kurzzeitpflege vorgesehen. Die Leistungen werden sowohl beim Pflegegeld als auch bei

den Sachleistungen erhöht:

Erhöhung bei Pflegestufe eins auf 305 €; Sachleistung 665 €

Erhöhung bei Pflegestufe zwei auf 525 €; Sachleistung 1250 €

Zudem wird die Leistungsart der "häuslichen Betreuung" neu eingeführt. Darunter sind pfle-

gerische Tätigkeiten und sonstige Unterstützung im häuslichen Bereich zu verstehen. Da-

runter fallen insbesondere Unterstützungsleistungen zur Kommunikation, zum Pflegen sozi-

aler Kontakte und zur Tagesstrukturierung. Anspruchsberechtigt sind die oben genannten

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Personen der Pflegestufen I bis III.

Problematisch erscheint die Definition der häuslichen Betreuung. Hier könnten Überschnei-

dungen mit der Eingliederungshilfe entstehen, sodass eine Abgrenzung schwierig wäre.

Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen nach SGB XI haben unterschiedliche

Ziele: Das SGB XI sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab oder finanziert Leistungen,

falls diese eintritt. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung in die Gesell-

schaft einbeziehen. Ein Bedarf im einen Bereich darf den Bedarf im anderen Bereich nicht

schmälern. Dies ist auch in der Gesetzesbegründung so geschrieben worden und gewollt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt wurde bei der Reform nicht angegangen: Nach § 43 a. SGB

XI ist der Anspruch pflegebedürftiger Personen in Behinderteneinrichtungen auf 256€ gede-

ckelt. Dieser Betrag reicht nicht aus. Er stellt Menschen in diesen Wohnformen schlechter,

obwohl sie Beiträge gezahlt haben.

Positiv erscheinen folgende Ansätze im Gesetzentwurf: So etwa die Anschubfinanzierung

für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. Auch der Beratungsanspruch ge-

genüber den Pflegekassen soll gestärkt und gestrafft werden. Pflegekassen können neben

dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen auch unabhängige Gutachter beauftragen.

Während der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege soll den pflegenden Angehörigen zu-

künftig die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt werden. Werden mehrere Angehörige von

einer Person gepflegt, wird die Zeit künftig bei der sozialen Absicherung zusammengerech-

net. Durch die Beitragssatzerhöhung ist die Versorgung nur bis 2015 sichergestellt. Die zu-

11

sätzliche steuerlich geförderte Zusatzversicherung ist lediglich in Aussicht gestellt worden.

Das Pflege– Neuausrichtungsgesetz wurde am 29.6.12 vom Deutschen Bundestag in zwei-

ter und dritter Lesung beschlossen und ist in wesentlichen Teilen am 30.10.12 in Kraft ge-

treten. Die verbleibenden Regelungen werden zeitnah zum 1.1.2013 in Kraft treten.

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4. Pressespiegel

Irmgard Badura besucht gemeinsam mit Kultusstaatssekretär Bernd Sibler die Paralympics

in London. Sie sind dabei Teil einer Delegation, die sich aus Vertretern des Sozialministeri-

ums, des Kultusministeriums, des Landtags, verschiedener Wohlfahrtsverbände und vor

allem der Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache zusammensetzt. Sozi-

alstaatssekretär Markus Sackmann als Mitinitiator der Delegationsreise kann aus gesund-

heitlichen Gründen leider nicht teilnehmen. Die Delegationsmitglieder wünschen ihm jedoch

alles Gute für seine Genesung. Die Reise selbst beinhaltet neben dem Besuch mehrerer

paralympischer Wettbewerbe verschiedene Fachvorträge zum Themengebiet Menschen mit

Behinderung und Ehrenamt.

"Ich drücke im Endspurt allen deutschen und vor allem den bayerischen Teilnehmern ganz

fest die Daumen und freue mich über die bisherigen Erfolge. Leistungssportler mit Behinde-

rung zeigen ganz selbstverständlich ihr volles Potential. Sie stehen stellvertretend für alle

anderen behinderten Menschen, die im Lebensalltag ihre Stärken einbringen wollen. Teilha-

be funktioniert auf vielen verschiedenen Wegen, wenn wir, die Gesellschaft, dies ermögli-

chen. Begegnungen, neue Erfahrungen und Denkanstöße, das ist das Ziel dieser gemein-

samen Reise. Das Themenfeld ist weit gespannt von der Inklusion bis zum Ehrenamt. Eine

hervorragende Chance für ein gelungenes Miteinander Mittendrin", so die Beauftragte.

4.1 Bürgerschaftliches Engagement und sportliches Großereignis — Beauftragte

der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinde-

rung Irmgard Badura besucht die Paralympics in London

13

4.2 „Gemeinsam aktiv sein — das ist Inklusion“ Staatssekretär Bernd Sibler und

Behindertenbeauftragte Irmgard Badura in London

Zum Ausklang der paralympischen Spiele wurden Kultus- und Sportstaatssekretär Bernd

Sibler und die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen

mit Behinderung, Irmgard Badura Zeugen zahlreicher deutscher paralympischer Erfolge.

Bei einem gemeinsamen Besuch im Deutschen Haus in London hatten beide die Gelegen-

heit, mit bayerischen Athleten zusammenzutreffen.

"Das große öffentliche Interesse, die Rekordzuschauerzahlen und die vielfältige Berichter-

stattung in den Medien belegen, dass das Thema Inklusion in der Mitte der Gesellschaft

angekommen ist. Unsere bayerischen Sportlerinnen und Sportler haben großartige Ergeb-

nisse erzielen können. Nun gilt es, diesen Schwung aus den paralympischen Spielen mitzu-

nehmen und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung weiter zu fördern",

so Staatsekretär Bernd Sibler.

Die Beauftragte Irmgard Badura ergänzt: "Die olympischen und paralympischen Spiele sind

in London näher zusammengerückt. Das freut mich sehr und macht Hoffnung. Menschen

mit und ohne Behinderung müssen noch mehr zusammenwachsen. Ich wünsche mir für die

zukünftigen Spiele noch mehr Gemeinsamkeit, beispielweise, dass es nur noch eine ge-

meinsame olympische und paralympische Flamme gibt. Das wäre ein schönes Zeichen."

Derzeit befindet sich eine bayerische Delegation in London. Auf Initiative von Sozialstaats-

sekretär Markus Sackmann, der aus gesundheitlichen Gründen von Kultus- und Sport-

staatssekretär Bernd Sibler vertreten wurde, und der Beauftragten Irmgard Badura informie-

ren sich Vertreter aller Landtagsfraktionen, von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Spit-

zenverbänden, Menschen mit Behinderung und aus dem Bereich Ehrenamt über aktuelle

Entwicklungen. Im Fokus stehen das Bürgerschaftliche Engagement sowie die Teilhabe von

Menschen mit Behinderung. Die Reise dauert noch bis Dienstag, den 11. September.

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4.3 Behindertenpolitik: „Gelungene Teilhabe braucht Dialog“ - Beauftragte zum Fall

von Sarah, die nicht in den örtlichen Kindergarten darf

"Ich bedauere sehr, dass Sarah bisher nicht den Kindergarten St. Josef in Neuhaus besu-

chen kann", so Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die

Belange von Menschen mit Behinderung.

"Leider mache ich häufiger die Erfahrung, dass insbesondere kleine Kindergärten bezie-

hungsweise kleine Träger Kinder mit Behinderungen ablehnen. Dies geschieht dann, wenn

man vor Ort die guten Möglichkeiten zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen

nicht kennt. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bietet hier gute Lösun-

gen. Beispielsweise werden Kinder mit entsprechendem Bedarf 4,5-fach gezählt. Dies er-

möglicht, die Kindergartengruppe entsprechend zu verkleinern oder zusätzlich Personal zu

beschäftigen. Auch gibt es die Möglichkeit, Heilpädagogen im Kindergarten als reguläres

Personal einzusetzen. Hinzu kommen die Leistungen der so genannten Eingliederungshilfe.

Die Erzieherinnen und Erzieher können, sofern notwendig, darüber hinaus auf die mobile

sonderpädagogische Hilfe (MSH) zurückgreifen. Diese Informationen sind vielen Kindergär-

ten nach wie vor nicht bekannt. Es liegt in der Verantwortung der Träger und der dort Täti-

gen sich umfassend zu informieren. Ich bitte alle Beteiligten, insbesondere Eltern und Kin-

dergarten, das gemeinsame Gespräch zu suchen, damit Sarah den Kindergarten gemein-

sam mit ihrem Bruder besuchen kann. Denn Teilhabe braucht Dialog", so abschließend Irm-

gard Badura.

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4.4 Behindertenbeauftragte Badura: „ In Deutschland herrschen auf dem Lehrstel-

lenmarkt hervorragende Bedingungen. Sogar ein Fachkräftemangel droht. Gera-

de deshalb erwarte ich von der Bundesagentur für Arbeit bei gehörlosen Aus-

zubildenden ein verantwortungsvolles Gesamtpaket anzubieten, dies nicht zu-

Letzt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“

Denn eines wiegt in meinen Augen besonders schwer: Wenn ein Kostenträger wie die Bun-

desagentur sagt, sie sei nicht zuständig, dann muss sie sich meiner Ansicht nach zumin-

dest mit den anderen Kostenträgern zusammensetzen. Denn nur gemeinsam lassen sich

Möglichkeiten finden, wie man in dieser rechtlichen "Schwebephase" mit der Problematik

umgeht. Ansonsten sind die gehörlosen Jugendlichen in der Praxis weiterhin einem

"Schwarzen-Peter-Spiel" der Kostenträger ausgesetzt, bei dem ein Kostenträger auf den

jeweils anderen mit dem Finger zeigt. Letztlich wäre es auch absolut kontraproduktiv für

eine gleichberechtigte Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderung, wenn sie sich mit zwei

verschiedenen Kostenträgern bei einer Berufsausbildung auseinander setzen müssten. In-

sofern sehe ich die einheitliche Zuständigkeit bei der Agentur für Arbeit. Dankenswerter-

weise hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und

Frauen und sein Integrationsamt trotz fehlender Zuständigkeit angeboten in Vorleistung zu

gehen, um den Betroffenen die gewünschte Ausbildung zu ermöglichen.

"Ich verkenne dabei nicht die großen Anstrengungen der Bundesagentur für Arbeit bei der

"Initiative Inklusion", bei der sie den Zugang von Jugendlichen mit Behinderung aus Regel-

und Förderschulen zur Berufsausbildung zu verbessern versucht. Aber gerade deshalb darf

sie sich in anderen Bereichen nicht auf dem Erreichten ausruhen", so die Beauftragte der

Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard

Badura.

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4.5 Gastbeitrag aus der Kolumne des „Münchner Merkur“: „Tägliche Wettkämpfe“

von Simone Dattenberger

Neulich beim Zappen blieb ich bei einer Werbung hängen. Die rasante Bilderfahrt als Lock-

stoff für die Fernsehübertragungen der Olympischen Spiele in London, die jetzt zu Ende

gegangen sind, faszinierte mich nicht. Was sich hingegen als großartig gefilmt erwies, wa-

ren die Werbeszenen für die Paralympics, die am 29. August beginnen. Menschen mit Be-

hinderungen leisten schier Unglaubliches. Und ich weiß: nicht nur im Sport. Denn allein das

Meistern des Alltags, den wir alle ihnen unnötig schwermachen, verlangt schon enorme

physische und psychische Kräfte. Das sind täglich ganz spezielle Wettkämpfe.

Die alten Griechen sind ja die Erfinder der Olympischen Spiele - und nicht nur dieser. Über-

all bei den Hellenen wurde irgendwie gegeneinander angetreten. Da gab es Boxer—der

Philosoph Platon soll ein recht versierter gewesen sein - und Läufer, Wagenrennen und

Alles-ist erlaubt-Getümmel (Pankration), freilich auch Contests wie: Wer ist der schönste

alte Mann? Und selbst die Theateraufführungen wurden im Wettstreit abgehalten.

Gesunder Geist im gesunden Körper, das war die Devise. Allerdings wussten die antiken

Menschen sehr wohl, dass das nur ein Idealziel ist, das keiner erreicht. Deswegen taucht

selbst unter den Göttern des Olymp ein Behinderter auf: Haphaistos hat es von Geburt an

nicht leicht. Weil er hinkt, schleudert sein Mutter Hera ihn vom Olymp. Eine freundliche

Meeresgöttin päppelt ihn auf. Der verschmähte Sohn entwickelt sich zu einem grandiosen

Künstler, Schmied und Erfinder. Und mit dieser einzigartigen Fähigkeit, kann er die Raben-

mutter besiegen. Er baut ihr einen traumhaft schönen Thron - der jedoch eine Falle ist. Hera

kann ihn nicht mehr verlassen. Sie ist sinnbildlich an ihren Hochmut gefesselt.

Trotz seines Könnens und seiner Raffinesse muss der Schmiedegott hart schuften. Das

lockere Leben der anderen Olympier führt er nicht. Kein Wunder, dass ihn die Menschen

gern mochten. Er, der Handwerker im Arbeitsgewand, war einer von ihnen. Und doch be-

wundernswert. Und doch zum Lachen komisch als gehörnter Ehemann vom Aphrodite. Und

doch rührend in seiner Hilflosigkeit. Und doch gefährlich als Feuer-Beherrscher (sein lateini-

scher Name Volcanus wird zu unserem „Vulkan―). In dieser lebenswirren und – wahren Viel-

falt ist Hephaistos doch der richtige Hausgott für die Paralympics!

Simone Dattenberger

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Die Beauftragten des Bundes und der Länder haben gemeinsam am 24.4.2012 die „Erfurter

Erklärung― zum barrierefreien Tourismus verabschiedet. Darin sprechen sich die Beteiligten

für weitere Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen, sowie der Wirtschaft aus, die

Barrierefreiheit touristischer Angebote zu verbessern. Nähere Informationen finden Sie un-

ter:

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/bb/

erfurter_erkl__rung_stand_24_04_12_endg.pdf

Anlässlich des Treffens der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange be-

hinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz treten die Beauftragten für

die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinde-

rungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Hierzu fordern sie die verschiedenen Ak-

teure auf, den in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Grundsatz der

Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voran zu treiben.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://msagd.rlp.de/presse/einzelansicht/archive/2012/september/article/inklusion-auf-

allgemeinem-arbeitsmarkt-sicherstellen/

5. Verschiedenes

5.1 Erfurter Erklärung / Mainzer Erklärung verabschiedet

5.2 „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ aktualisiert

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat zusam-

men mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.―

den Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht in aktualisierter Form veröffentlicht.

Der Wegweiser soll Eltern dabei helfen, das Recht auf gemeinsamen Unterricht besser

durchzusetzen und sie ermutigen, nicht aufzugeben, falls es Probleme geben sollte.

Der Allgemeine Teil ist sowohl als Druckerzeugnis als auch elektronische Publikation zu

erhalten: Die bundeslandspezifischen Informationen sind nur in elektronischer Form veröf-

fentlicht:

http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/BildungundArbeit/Schule/

GemeinsamerunterrichtArtikel.html

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5.3 Information zur Vollmacht in Leichter Sprache erschienen

5.4 Broschüre zum Thema Betreuung in Leichter Sprache erschienen

Der Bundesverband für körperbehinderte und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat

eine kostenlose Broschüre und einen Film zum Thema Vollmacht veröffentlicht. In der Bro-

schüre „Ich sorge für mich! Vollmacht in Leichter Sprache― erklärt der bvkm in Leichter

Sprache die Hintergründe zur Vollmacht und die Unterschiede zur gesetzlichen Betreuung.

Der Film begleitet 2 Menschen bei der Beratung und anschließenden Erteilung der Voll-

macht. Die Broschüre kann kostenlos als pdf beim bvkm heruntergeladen werden. Ein ge-

drucktes Exemplar und der Film (DVD) können für zusammen fünf Euro beim bvkm bestellt

werden.

Bestellmöglichkeit und Download im Internet unter:

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Vollmacht.pdf

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Bestellformular_Vollmacht.pdf

Die Broschüre „Beutreung – was ist das?― in Leichter Sprache wurde vom thüringischen

Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Dr. Paul Brockhausen, her-

ausgegeben.

Die kostenlose Broschüre richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Betreuer, Be-

treuungsgerichte, Angehörige, und alle, die an einfachen, verständlichen Informationen zum

Thema interessiert sind. Sie beantwortet die wichtigsten Fragen zur Betreuung und bietet

einen Einstieg.

Bestellungen an: E-Mail: [email protected] oder telefonisch unter:

0361-3798761. Elektronisch kann die Broschüre unter folgendem Link heruntergeladen

werden:

http://thueringen.de/imperia/md/content/bb/broschuere_betreuung.pdf

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5.5 Die neue Rehadat-Hilfsmitteldatenbank schafft Übersicht

Bei der Vielzahl an Hilfsmitteln, die Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen

zur Verfügung steht, der Komplexität der Finanzierung und der rechtlichen Hintergründe ist

es oft schwer, den Überblick zu behalten.

Eine Hilfsmitteldatenbank soll hier Abhilfe schaffen: Auf http://www.rehadat-hilfsmittel.de

sind mehr als 21.000 Produkte aus den verschiedensten Lebensbereichen detailliert be-

schrieben und mit allen notwendigen Daten erfasst. Ergänzt werden die Inhalte durch Ge-

richtsurteile, Literatur, Praxisbeispiele und nützliche Adressen.

Die „Infothek― enthält zudem Informationen zum Prozess der Antragsstellung und zur Finan-

zierung. Zu finden sind auch das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, ein

deutsch-englisches Fachwörterbuch und zahlreiche weiterführende Links.

Das Portal richtet sich an Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, und alle, die mit

dem Thema „Hilfsmittel― zu tun haben oder sich informieren wollen.

5.6 Bericht der Monitoringsstelle zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

Nachfolgend soll ein Artikel aus dem Jahresbericht des Instituts für Menschenrechte bzw.

der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention 2011 zum Thema Wahlrecht von

Menschen mit Behinderung zusammengefasst wiedergegeben werden.

Obwohl die meisten Menschen mit Behinderung faktisch dieselben Rechte haben wie Men-

schen ohne Behinderung, stießen sie in Bezug auf die Ausübung ihres Wahlrechts immer

wieder auf Barrieren. Dies gelte sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.

Es gebe sowohl physische Barrieren für die betroffenen Menschen als auch rechtliche Ein-

schränkungen. Physische Barrieren können etwa nicht rollstuhlgerechte Wahllokale, fehlen-

de Schablonen zur Stimmenabgabe für blinde Menschen, fehlende Informationen für Men-

schen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache oder nicht vorhandene Gebärdensprach-

dolmetscher bei Wahlkampfveranstaltungen sein.

Nach dem Bundeswahlgesetz sei es jedoch auch rechtlich möglich, Menschen mit Behinde-

rung von der Wahl auszuschließen. Dies betreffe sowohl Menschen, die eine Straftat im

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5.8 Mitglieder für Lauftreff in München gesucht

5.7 Studie des Bundesfamilienministeriums zur Frauen mit Behinderung

Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus

untergebracht sind, als auch Menschen, die einen Betreuer "für alle Angelegenheiten" ha-

ben. Die Monitoringstelle ist der Ansicht, dass die vorliegenden Ausschlusskriterien auf Vor-

urteilen basieren und einer diskriminierungsfreien politischen Mitbestimmung im Wege ste-

hen. Sowohl menschenrechtlich als auch nach dem Grundgesetz sei ein solcher Wahlaus-

schluss nicht zulässig. Deshalb fordert die Monitoringstelle die Anpassung der entsprechen-

den Gesetze.

Die Studie wurde bisher nur in einer Kurzfassung veröffentlicht und in Berlin vorgestellt. Aus

ihr geht hervor, dass Frauen mit Behinderung weit häufiger von unterschiedlichen Formen

der Gewalt betroffen sind als Frauen ohne Behinderung. Dies ist insbesondere innerhalb

von Behinderteneinrichtungen der Fall.

Wann mit einer Veröffentlichung der vollständigen Studie zu rechnen ist, steht noch nicht

fest.

Die Kurzfassung ist zu finden unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/

publikationsliste,did=186150.html

Leichte Sprache: http://www.uni-bielefeld.de/IFF/for/Ergebnisse_Leichte_Sprache.pdf

Der Laufverein Achilles International ist weltweit in über 70 Ländern aktiv. Die Leitidee da-

bei ist, Menschen mit den verschiedensten körperlichen Behinderungen Lauftreffs anzubie-

ten und dabei

die persönliche Leistung zu fördern

das Selbstwertgefühl zu erhöhen

Barrieren zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderung abzubauen

gemeinsam an Laufveranstaltungen teilzunehmen

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Gesucht werden in München sowohl Läufer und Läuferinnen mit Behinderung als auch Vo-

lunteers und Begleitpersonen. Die Begleitpersonen werden mittels eines Handbuchs darauf

vorbereitet, wie man Menschen mit verschiedenen Behinderungen beim Laufen unterstützt.

Die Lauftreffs in München finden immer Donnerstag um 18.30 Uhr (Treffpunkt: U-Bahn Ho-

henzollernplatz) statt.

Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Ansprechpartner ist Herr Alexander Klein; E-Mail:[email protected]

Da der Verein sich momentan im Aufbau befindet, ist es durchaus denkbar, dass zukünftig

auch in anderen bayerischen Orten lokale Gruppen entstehen.

5.9 Infoheft der Caritas zum Thema „Lokale Teilhabekreise“ erschienen

Um dem Wunsch von immer mehr Menschen mit Behinderung nach Mitsprache und Mitbe-

stimmung Rechnung zu tragen, können lokale Teilhabekreise ein geeignetes Mittel sein.

Dazu hat die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. jetzt Infohefte sowohl in schwe-

rer als auch in Leichter Sprache herausgegeben.

Für 3,50 € zzgl. Versandkosten (Leichte Sprache) sowie 9,90 € für Fachheft und Konzept-

mappe (schwere Sprache) können die Materialien bestellt werden unter:

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V

Karlstraße 40

79104 Freiburg

Tel: 0761-200-301

Fax:0761-200-666

E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, online zu bestellen unter:

www.lokale-teilhabekreise.de

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28.11.12 40 Jahre LAG Selbsthilfe Bayern e.V, Verabschiedung des langjährigen

Geschäftsführers Reinhard Kirchner in München

01.12.12 Empfang des Ministerpräsidenten anlässlich der 50-Jahr-Feier des Landesver-

bandes Bayern der Lebenshilfe

04.12.12 Preisverleihung „JobErfolg― der Beauftragten zusammen mit dem Bayerischen

Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem

Bayerischen Landtag in Würzburg

05.12.12 Treffen der Behindertenbeauftragten der Hochschulen im Bayerischen Landtag

07.12.12 Besuch der Beauftragten des Arbeitskreises „Arbeit und Schwerbehinderung―

des Integrationsfachdienstes in Passau

10.12.— Berufsbildungsmesse in Nürnberg

13.12

17.1.13 „Runder Tisch Arbeit― der Beauftragten und des Staatsministeriums für Arbeit

und Sozialordnung, Familie und Frauen in München

24.1.13 Regionalkonferenz der Beauftragten zum Thema: „Inklusive Pädagogik im Lehr-

amtstudium― in München. Die Veranstaltung bildet den Auftakt für eine Reihe

von Regionalkonferenzen mit unterschiedlicher thematischer Ausrichtung. Die

insgesamt sieben Termine werden von Januar bis Juli verteilt in allen Regie-

rungsbezirken stattfinden.

6. Terminhinweise der Beauftragten

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Herausgeber:

Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Men-

schen mit Behinderung

Beiträge:

Irmgard Badura, Christian Schwarz, Elisabeth Maier, Stefan Sandor, Gastbeitrag mit

freundlicher Genehmigung des Münchner Merkur: Simone Dattenberger;

ViSdP: Christian Schwarz, Leiter der Geschäftsstelle, Winzererstr. 9,

80797 München

7. Impressum