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Familie|Bildung|Kultur www.lebenshilfewerk.net K K Ko o on n nt t ta a ak k kt tie e er r re e en n n S S S Si ie e u u un ns s! ! Leitung Schulassistenz Patrick Pohl Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und nach Vereinbarung. Tel.: 06421 / 35 0 29-37 Fax: 06421 / 35 0 29-88 E-Mail: [email protected] Anschrift: Leopold-Lucas-Str. 11 35037 Marburg Layout & Satz by GOLDsch ART ® | www.goldsch-art.de Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e.V. Tom-Mutters-Straße 14 35041 Marburg Telefon: +49 (0) 64 21 / 80 09 – 0 Telefax: +49 (0) 64 21 / 80 09 – 15 E-Mail: [email protected] w w w ww w ww w w w.l l le eb be en n ns s sh hi ilf f fe e ew w we e e er r rk . .n ne e et t t

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Familie|Bildung|Kultur www.lebenshilfewerk.net

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Leitung SchulassistenzPatrick Pohl

Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und nach Vereinbarung.

Tel.: 06421 / 35 0 29-37Fax: 06421 / 35 0 29-88

E-Mail: [email protected]

Anschrift: Leopold-Lucas-Str. 11 35037 Marburg

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Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e.V.Tom-Mutters-Straße 1435041 Marburg

Telefon: +49 (0) 64 21 / 80 09 – 0Telefax: +49 (0) 64 21 / 80 09 – 15E-Mail: [email protected]

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WWWWeeerr hhaatt AAAnnnsssppprrruuuccchhh aaauuuff eeiinneee SSScchhuuulaaassssssisssttteennnzzz???Bei der Schulassistenz handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie kann beim örtlichen Sozialhilfeträger oder Jugendhilfeträger von Erziehungsberechtigten beantragt werden, wenn die Teilnahme am Unterricht auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der Schulassistenz ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ gemäß §§53 und 54 SGB XII oder das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ gemäß § 35a SGB VIII.

AAAllllgggeeemmmmeeeinnneee IInnnfffooorrrmmmmmaaatiiiooonnnDie Lebenshilfe bietet über den Bereich Familie Bildung Kultur (FaBiKu) im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf Schulassistenzen an.

Geschultes Personal begleitet ihre Kinder je nach Bedarf durch den Schulalltag.

In regelmäßigen Dienstbesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen werden die Assistenzkräfte fachlich geschult.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und der Austausch mit den Erziehungspersonen gehören zu unseren Aufgaben.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche

√ mit einer Körperbehinderung

√ mit einer Sehbeeinträchtigung

√ mit einer geistigen Behinderung

√ mit einer seelischen Behinderung

√ die von Behinderung bedroht sind

√ mit Autismus-Spektrum-Störung

√ mit chronischen Erkrankungen

√ mit Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich

WWWWaass leeeeiisstteeettt eeeeiinnnneee SSScchhuulaaaasssssisssttteeennnzzzz??Kinder sollen so selbstständig wie möglich zur Schule gehen und lernen, ihre Aufgaben alleine zu bewältigen. Dies gilt auch für Kinder mit besonderem Hilfebedarf. Die Schulassistenz ist als Begleitung da, wenn das Kind zusätzliche Unterstützung benötigt.

Je nach dem individuellen Bedarf wird in folgenden Bereichen Unterstützung geleistet:

Unterstützung im Unterricht

√ Anreichen von Unterrichtsmaterial

√ Nutzung von technischen Hilfsmitteln

√ Gestaltung des Arbeitsplatzes

√ Fokussierung des Schülers auf den Unterricht

√ Handführung und Schreibhilfe

Ggf. Übernahme von Schreibarbeiten für die weitere Bearbeitung durch den Schüler

Unterstützung im sozialen Bereich

√ Vermeidung und Umgang mit Stresssituationen

√ Herstellen von Kontakten zu Mitschülern

√ Anleitung zur Selbstständigkeit

√ Informationsvermittlung

√ Schaffung und Nutzung von Rückzugsmöglichkeiten bei Überforderung

Unterstützung im Bereich Pfl ege und Mobilität

√ An– und Auskleiden

√ Toilettengang begleiten

√ Transport von Arbeitsmaterial

√ Raumwechsel– und Pausenbegleitung

√ Begleitung bei Ausfl ügen und Klassenfahrten

√ Begleitung auf dem Schulweg